![]() MTU Aero Engines AGMünchenJahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2018 bis zum 31.12.2018BILANZ ZUM 31. DEZEMBER 2018in Mio. €AKTIVAscroll
PASSIVAscroll
GEWINN- UND VERLUSTRECHNUNG FÜR DAS GESCHÄFTSJAHR 2018in Mio. €scroll
Der Lagebericht der MTU Aero Engines AG, München, und der Konzernlagebericht sind
nach § 315 Abs. 5 HGB in Verbindung mit § 298 Abs. 2 HGB zusammengefasst und im MTU
Geschäftsbericht 2018 veröffentlicht. ANHANG ZUM JAHRESABSCHLUSS 31. DEZEMBER 2018Grundlagen und MethodenDer Jahresabschluss der MTU Aero Engines AG, München, (Amtsgericht München, HRB 157206)
(im Folgenden: MTU) wird nach den Vorschriften des deutschen Handelsgesetzbuches (HGB)
und des deutschen Aktiengesetzes (AktG) aufgestellt. In der Bilanz und in der nach
dem Umsatzkostenverfahren gegliederten Gewinn- und Verlustrechnung sind zur Verbesserung
der Übersichtlichkeit Posten zusammengefasst, im Anhang gesondert aufgeführt und erläutert. Der Jahresabschluss wird in Euro aufgestellt. Alle Beträge werden auf Millionen-Euro
(Mio. €) gerundet angegeben, soweit nichts anderes vermerkt ist. Aufgrund von Rundungen
ist es möglich, dass sich einzelne Zahlen im Jahresabschluss nicht genau zur angegebenen
Summe addieren und dass dargestellte Prozentangaben nicht genau die absoluten Werte
widerspiegeln, auf die sie sich beziehen. Grundlagen der BilanzierungDie MTU ist eine große Kapitalgesellschaft gemäß § 267 Abs. 3 HGB. Im Berichtsjahr wurde die Umsatzrealisierung mit Blick auf die Lieferung von Triebwerksmodulen
und -teilen an den Konsortialführer (OEM) im Rahmen von "Risk- and Revenue-Sharing"-Programmen
neu beurteilt und daraufhin die rechnungslegungsbezogenen Prozesse und deren Abbildung
in SAP angepasst. Aufgrund einheitlicher Konzernvorgaben und Vermeidung von zusätzlichen
Komplexitäten im Abschlusserstellungsprozess wurden die zugehörigen Bilanzierungs-
und Bewertungsmethoden im Bereich der Umsatzrealisierung, der Herstellungskosten zur
Erzielung der Umsätze, der Vorratsbewertung, der Forderungen und sonstigen Vermögensgegenstände
sowie der Übrigen Rückstellungen angepasst. Die Effekte dieser Anpassungen werden
im Rahmen der Erläuterungen zur Bilanz im Kapitel (2) Vorräte dargestellt und sind
erfolgswirksam in diesem Jahresabschluss erfasst. Im Übrigen wurden die Bilanzierungs-
und Bewertungsmethoden im Vergleich zum Vorjahr beibehalten. Immaterielle Vermögensgegenstände werden zu Anschaffungs- oder Herstellungskosten
bewertet und planmäßig über die jeweilige Nutzungsdauer abgeschrieben. Die Herstellungskosten
umfassen neben dem Fertigungsmaterial und den Fertigungslöhnen auch Material- und
Fertigungsgemeinkosten sowie Sondereinzelkosten. Für selbst geschaffene immaterielle
Vermögensgegenstände des Anlagevermögens wird das Aktivierungswahlrecht in Anspruch
genommen. Der entgeltlich erworbene Geschäfts- oder Firmenwert ergibt sich aus der
Gegenüberstellung von Anschaffungskosten und dem Wert der einzelnen Vermögensgegenstände
des Unternehmens, abzüglich der Schulden im Zeitpunkt der Übernahme zum 01. Januar
2004. Die planmäßigen Abschreibungen auf Programmwerte orientieren sich an der jeweilig
erwarteten verbleibenden Programmlaufzeit, die regelmäßig auf maximal 30 Jahre ab
dem sogenannten "Entry-Into-Service" (Beginn des Verkaufs von Triebwerken des Programms
durch den OEM, regelmäßig an den Flugzeughersteller) begrenzt, angenommen wird. Die
programmunabhängige Technologie wird über 10 Jahre abgeschrieben. Die Nutzungsdauer
des Geschäftswerts ist aufgrund des langfristigen Geschäftsmodells mit 15 Jahren angesetzt.
Bei voraussichtlich dauernder Wertminderung werden außerplanmäßige Abschreibungen
vorgenommen. Sofern die Gründe hierfür entfallen, wird der niedrigere Wertansatz (außer
bei entgeltlich erworbenen Geschäfts- oder Firmenwerten) nicht mehr beibehalten. Sachanlagen sind mit den Anschaffungs- oder Herstellungskosten abzüglich planmäßiger
Abschreibungen bewertet. Die Herstellungskosten der selbsterstellten Anlagen umfassen
Einzelkosten sowie die zurechenbaren Material- und Fertigungsgemeinkosten einschließlich
Abschreibungen. Bei den planmäßigen Abschreibungen auf Sachanlagen wird überwiegend von folgenden
Nutzungsdauern ausgegangen: 33 bis 50 Jahre für Gebäude, 10 Jahre für Leichtbauten,
10 bis 20 Jahre für Grundstückseinrichtungen, 5 bis 10 Jahre für Technische Anlagen
und Maschinen, 3 bis 13 Jahre für Andere Anlagen sowie Betriebs- und Geschäftsausstattung.
Die Abschreibungen auf Sachanlagenzugänge des Geschäftsjahres erfolgen nach der linearen
Methode. Geringwertige Vermögensgegenstände mit einem Anschaffungswert zwischen 250
€ und 1.000 € (Vorjahr: 150 € und 1.000 €) werden aktiviert und linear über 5 Jahre
abgeschrieben (Poolbewertung). Bei voraussichtlich dauernder Wertminderung werden
außerplanmäßige Abschreibungen vorgenommen. Zuschreibungen aufgrund des Wertaufholungsgebots
erfolgen bis zu den fortgeführten Anschaffungs- und Herstellungskosten, wenn die Gründe
für eine dauerhafte Wertminderung nicht mehr bestehen. Finanzanlagen sind mit den Anschaffungskosten oder, bei voraussichtlich dauerhafter
Wertminderung, mit den niedrigeren beizulegenden Werten bilanziert. Wurden in Vorjahren
Wertberichtigungen vorgenommen und sind die Gründe für die Wertminderung in der Zwischenzeit
ganz oder teilweise entfallen, erfolgt eine Wertaufholung höchstens bis zu den Anschaffungskosten. Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe werden zu durchschnittlichen Anschaffungskosten oder
zu niedrigeren beizulegenden Zeitwerten bewertet, die unfertigen und fertigen Erzeugnisse
zu Herstellungskosten. Die Herstellungskosten umfassen neben dem Fertigungsmaterial
und den Fertigungslöhnen auch Material- und Fertigungsgemeinkosten einschließlich
Abschreibungen auf das Anlagevermögen. Erkennbaren Verwertungsrisiken wird durch Wertberichtigungen
Rechnung getragen. Die Forderungen, sonstige Vermögensgegenstände und Wertpapiere sind mit dem Nennbetrag
nach Abzug der erforderlichen Wertberichtigungen angesetzt. Die Höhe der Wertberichtigungen
richtet sich nach dem wahrscheinlichen Ausfallrisiko. Guthaben bei Kreditinstituten sind mit dem Nennbetrag angesetzt. Pensionsrückstellungen werden nach versicherungsmathematischen Grundsätzen (Anwartschaftsbarwertverfahren)
auf Basis des Anwartschaftsbarwertverfahrens unter Verwendung der Richttafeln 2018
G von Prof. Dr. Klaus Heubeck ermittelt. Als Auszahlungsmodalität wird grundsätzlich
der Regelfall der jeweiligen Versorgungsordnung angenommen - im Falle von Mitarbeitern
und leitenden Angestellten ein Ratenkapital, im Falle des Vorstands eine Einmalzahlung
- beziehungsweise zum Berichtsstichtag davon abweichend vereinbarte Auszahlwege berücksichtigt.
Effekte aus Zinssatzänderungen werden im Personalaufwand erfasst. Die Übrigen Rückstellungen berücksichtigen alle erkennbaren Risiken und ungewissen
Verpflichtungen. Die Bewertung erfolgt mit dem nach den Grundsätzen vernünftiger kaufmännischer
Beurteilung notwendigen Erfüllungsbetrag. Rückstellungen mit einer Laufzeit von mehr
als einem Jahr werden mit fristadäquaten Zinssätzen abgezinst, die von der Deutschen
Bundesbank bekannt gegeben worden sind. Da die Altersteilzeit-Vereinbarungen primär aus dem Grunde abgeschlossen werden, einen
gleitenden Übergang in den Ruhestand zu fördern, haben die Aufstockungsbeträge der
Altersteilzeitverpflichtungen bei der MTU Abfindungscharakter. Die Rückstellung für
Altersteilzeitverpflichtungen wird mit dem Erfüllungsbetrag angesetzt. Die Höhe des
Erfüllungsrückstands ergibt sich aus den bis zum Ende des Geschäftsjahres ausstehenden
Gehaltszahlungen, die in der Freistellungsphase fällig werden, sowie den zusätzlichen
Arbeitgeberbeiträgen zur gesetzlichen Rentenversicherung und den Aufstockungsbeträgen.
Die Bewertungsmethode blieb gegenüber dem Vorjahr unverändert. Derivative Finanzinstrumente werden innerhalb der MTU zu Sicherungszwecken eingesetzt
und, sofern die Voraussetzungen erfüllt sind, mit den abgesicherten Grundgeschäften
zu Bewertungseinheiten zusammengefasst (sogenannte "micro hedges" und "portfolio hedges").
Bei der Bildung von Bewertungseinheiten werden die Wertänderungen aus den Grund- und
Sicherungsgeschäften einander gegenübergestellt. Die unrealisierten Gewinne und Verluste
aus dem effektiven Teil gleichen sich vollständig aus und werden weder bilanziell
noch ergebniswirksam erfasst (sogenannte "Einfrierungsmethode"). Die Bilanzierung
von derivativen Finanzinstrumenten, für die keine Bewertungseinheit mit dem Grundgeschäft
gebildet wird, erfolgt dagegen imparitätisch, das heißt, für negative Marktwerte werden
Rückstellungen gebildet; über die Anschaffungskosten hinausgehende positive Marktwerte
werden nicht angesetzt. Die Verbindlichkeiten sind grundsätzlich mit ihren Erfüllungsbeträgen angesetzt. Latente Steuern werden für zeitliche Unterschiede zwischen den handelsrechtlichen
und steuerlichen Wertansätzen von Vermögensgegenständen, Schulden und Rechnungsabgrenzungsposten
ermittelt. Dabei werden bei der MTU nicht nur die Unterschiede aus den eigenen Bilanzpositionen
einbezogen, sondern auch solche, die bei ertragsteuerlichen Organtöchtern bestehen.
Die Bewertung von latenten Steuern erfolgt auf der Grundlage des geltenden Körperschaftsteuersatzes
sowie entsprechend den gewerbesteuerlichen Hebesätzen des MTU-Organkreises. Unter
Berücksichtigung von Körperschaftsteuer, Solidaritätszuschlag sowie Gewerbeertragsteuer
wurde für das abgelaufene Geschäftsjahr ein Steuersatz von 32,23 % (Vorjahr: 32,23
%) zugrunde gelegt. Die Fremdwährungsbewertung der Vermögensgegenstände, Zahlungsmittel und Verbindlichkeiten
mit einer Restlaufzeit von bis zu einem Jahr oder weniger erfolgt gem. § 256a HGB
mit dem Devisenkassamittelkurs des Abschlussstichtages. Für langfristige Währungsforderungen
und Währungsverbindlichkeiten wird die Einhaltung des Niederst- beziehungsweise Höchstwertprinzips
durch den Vergleich von Anschaffungs- und Bewertungskurs sichergestellt. Umsatzerlöse werden realisiert, wenn die Waren oder Erzeugnisse geliefert beziehungsweise
die beauftragten Dienstleistungen, inklusive bezahlter Entwicklungsleistungen, vertragskonform
erbracht worden sind, das heißt, der Gefahrenübergang auf den Kunden stattgefunden
hat beziehungsweise die Verfügungsgewalt und damit die wesentlichen Chancen- und Risiken
auf den Kunden übertragen wurden, sowie die Bezahlung des Kaufpreises als hinreichend
sicher eingeschätzt wird. Kunden sind dabei: insbesondere Partnergesellschaften aus
sogenannten "Risk- and Revenue-Sharing"-Programmen, "Original Equipment Manufacturer"
(OEM), Kooperationsgesellschaften, öffentliche Auftraggeber und sonstige Drittkunden.
Die Umsatzerlöse sind abzüglich Skonti und direkter Preisnachlässe beziehungsweise
Kundenboni ausgewiesen. Die Umsatzkosten umfassen die Herstellungskosten der verkauften Erzeugnisse und Dienstleistungen,
bezahlte Entwicklungsleistungen und die Einstandskosten der verkauften Handelswaren.
Sie beinhalten neben den Material- und Fertigungseinzelkosten auch die zugerechneten
Produktionsgemeinkosten einschließlich der Amortisationen beziehungsweise Abschreibungen
auf die Produktionsanlagen und immateriellen Vermögenswerte, die Abwertungen von Vorräten
sowie adäquate produktionsbezogene Verwaltungsgemeinkosten. Die Umsatzkosten enthalten
ferner Ausgleichszahlungen an den OEM im Rahmen von "Risk- and Revenue-Sharing"-Programmen,
insbesondere zur anteiligen Übernahme von Entwicklungs- und Vermarktungsaufwendungen
für neue Triebwerke. Erläuterungen zur Bilanz(1) AnlagevermögenDas Anlagevermögen hat sich wie folgt entwickelt: scroll
scroll
Immaterielle VermögensgegenständeUnter den selbst geschaffenen gewerblichen Schutzrechten und ähnlichen Rechten und
Werten werden die aktivierten eigenen Entwicklungsleistungen ausgewiesen. Daraus resultiert
zum 31. Dezember 2018 ein ausschüttungsgesperrter Betrag nach latenten Steuern in
Höhe von 166,1 Mio. € (Vorjahr: 130,8 Mio. €). Unter den Programmwerten und Technologien werden auch die aus der Kaufpreisallokation
zum 01. Januar 2004 aktivierten Programmwerte und programmunabhängigen Technologien
ausgewiesen. SachanlagenDer Abschreibungsaufwand der Sachanlagen in Höhe von 72,5 Mio. € (Vorjahr: 73,2 Mio.
€) wurde mit 69,5 Mio. € (Vorjahr: 70,7 Mio. €) in den Umsatzkosten, mit 1,4 Mio.
€ (Vorjahr: 1,4 Mio. €) in den Vertriebskosten, mit 1,0 Mio. € (Vorjahr: 1,1 Mio.
€) in den Verwaltungskosten und mit 0,6 Mio. € (Vorjahr: 0,0 Mio. €) in den Forschungs-
und Entwicklungskosten (Teil der Umsatzkosten) erfasst. FinanzanlagenDer Zugang in den Beteiligungen resultiert im Wesentlichen aus weiteren Investitionen
in das am 04. Dezember 2017 gemeinsam mit der Lufthansa Technik AG gegründete Joint
Venture EME Aero sp.z.o.o. mit Sitz in Polen. Beide Partner halten jeweils 50 %. Der Zugang in den Ausleihungen an Unternehmen mit denen ein Beteiligungsverhältnis
besteht, betrifft ein weiteres ausgereichtes Darlehen an die Sumisho Aero Engines
Lease B.V. Amsterdam, Niederlande, in Höhe von 1,8 Mio. €; im Geschäftsjahr wurden
3,6 Mio. € getilgt. Unter den Sonstigen Ausleihungen sind langfristige Darlehen im Rahmen der Finanzierungsaktivitäten
in Verbindung mit Beteiligungen an zivilen Triebwerksprogrammen in Höhe von 56,5 Mio.
€ ausgewiesen (Vorjahr: 99,7 Mio. €). (2) VorräteDer Vorratsbestand setzt sich wie folgt zusammen: scroll
Der effektive Rückgang der Vorräte im Berichtsjahr korrespondiert mit außerordentlichen
Effekten aus der Neubeurteilung der Umsatzprozesse und der damit verbundenen Abrechnung
von Beständen, die bereits in das Lager der Konsortialführer eingeliefert sind. Im
Berichtsjahr wurden für Lieferungen in das Lager des OEM der Übergang von Chancen
und Risiken überprüft und daraufhin neu beurteilt. Auf dieser Basis wird nunmehr die
umsatzwirksame Abgrenzung von zum Stichtag gelieferten Triebwerksmodulen und -teilen,
die bislang - bis zu ihrer Vermarktung durch den OEM - als (vermietete) Sachanlagen
bzw. als Bestände in den Vorräten bilanziert waren, für sachgerecht und erforderlich
erachtet. Die Effekte auf die Vermögens- , Finanz-, und Ertragslage sind insoweit
außerordentlich, als die zum Umstellungszeitpunkt realisierten Umsatzerlöse in wesentlichen
Teilen aufgrund von Einlieferungen in die Lager der Konsortialführer in Vorperioden
erfolgten. Korrespondierend führte dies zum 1.1.2018 zu einem umsatzkostenwirksamen
Abgang von Sachanlagen in Höhe von 27,2 Mio. und einem Verbrauch von Vorräten nach
verlustfreier Bewertung in Höhe von 205,2 Mio. € sowie der umsatzwirksamen Realisierung
von Forderungen und sonstigen Vermögensgegenstände in Höhe von 291,5 Mio. € bzw. der
Aufstockung von übrigen Rückstellungen von 81,9 Mio. €. Letzteres steht im Zusammenhang
mit der Teilhabe an Abrechnungs- und Preisrisiken aus der Vermarktung der Lieferungen
durch den OEM im Rahmen von "Risk- and Revenue-Sharing"-Programmen, was auch bei der
Ermittlung der Veräußerungspreise im Rahmen der verlustfreien Bewertung der Vorräte
berücksichtigt wird. (3) Forderungen und sonstige Vermögensgegenständescroll
Der Aufwuchs der Forderungen aus Lieferungen Leistungen sowie der Forderungen gegen
Unternehmen mit denen ein Beteiligungsverhältnis besteht, steht im Zusammenhang mit
den unter (2) Vorräte beschriebenen außerordentlichen Effekten aus der Abrechnung
gelieferter Triebwerksmodule und -teile im Berichtsjahr. Die Forderungen gegen verbundene Unternehmen betreffen überwiegend den Finanz- und
Geldverkehr. Die sonstigen Vermögensgegenstände enthalten im Wesentlichen Steuererstattungsansprüche,
insbesondere aufgrund von Vorsteuerüberhängen. (4) Aktive latente SteuernNachfolgend werden die temporären Differenzen, auf denen die aktiven latenten Steuern
beruhen, dargestellt. scroll
(5) EigenkapitalDas Eigenkapital entwickelte sich im laufenden Geschäftsjahr wie folgt: scroll
Ausgegebenes KapitalDer Nennbetrag des Grundkapitals beträgt 52 Mio. €, das sich aus 52.000.000 Stückaktien,
die auf den Namen lauten, zusammensetzt. Der anteilige Betrag am Grundkapital der
erworbenen eigenen Anteile zum 31. Dezember 2018 wurde in Höhe von 0,4 Mio. € abgesetzt.
Auf Grund der im Geschäftsjahr verkauften eigenen Anteile im Rahmen des Mitarbeiteraktienprogramms
(MAP) sowie des Restricted Stock Program (RSP) verringerte sich der Wert der eigenen
Aktien um 0,1 Mio. €. Beschlussfassung über die Ermächtigung zum Erwerb und zur Verwendung eigener Aktien gemäß § 71 Abs. 1 Nr. 8 Aktiengesetz und zum Ausschluss des BezugsrechtsMit Beschluss der Hauptversammlung vom 15. April 2015 wurde die Gesellschaft ermächtigt,
Die vorstehenden Ermächtigungen können einmal oder mehrmals, ganz oder in Teilen,
einzeln oder zusammen ausgeübt werden. Sie können auch durch Konzernunternehmen im
Sinne des § 17 AktG ausgenutzt werden. Das Bezugsrecht der Aktionäre auf diese eigenen Aktien wird insoweit ausgeschlossen,
wie diese Aktien gemäß den vorstehenden Ermächtigungen verwendet werden. Die Ermächtigung der Gesellschaft zum Erwerb eigener Aktien vom 22. April 2010 wurde
mit Wirksamwerden dieser neuen Ermächtigung aufgehoben. Die in dem vorgenannten Beschluss
vom 22. April 2010 enthaltene Ermächtigung zur Verwendung von aufgrund dieses damaligen
Beschlusses erworbenen eigenen Aktien bleibt bestehen. Genehmigtes Kapital / Bedingtes KapitalDer Vorstand ist ermächtigt, das Grundkapital bis zum 14. April 2020 mit Zustimmung
des Aufsichtsrats durch Ausgabe neuer, auf den Namen lautender Stückaktien gegen Bareinlage
einmalig oder mehrmals um bis zu insgesamt 15,6 Mio. € (15,6 Mio. Aktien) zu erhöhen
(Genehmigtes Kapital 2015). Der Vorstand wurde in der Hauptversammlung vom 15. April 2015 ermächtigt, bis zum
14. April 2020 mit Zustimmung des Aufsichtsrats bedingte Kapitalerhöhungen durchzuführen:
KapitalrücklageIn die Kapitalrücklage wurde in 2018 das Agio in Höhe von 14,6 Mio. € aus den Verkäufen
eigener Aktien im Rahmen des "Restricted Stock Program" (RSP) bzw. des Mitarbeiter-Aktien-Programms
(MAP) eingestellt. Eigene AnteileErwerb eigener Anteile aufgrund Ermächtigungen durch die Hauptversammlung vom 15. April 2015Der Vorstand der MTU Aero Engines AG, München, ist durch Beschluss der Hauptversammlung
ermächtigt, Aktien zurückzukaufen. Der Erwerb kann sowohl über die Börse oder mittels
eines an sämtliche Aktionäre gerichteten öffentlichen Kaufangebots erfolgen. Der Gegenwert
für den Erwerb der zu erwerbenden Aktien darf den Börsenkurs um nicht mehr als 10
% über- bzw. unterschreiten, wobei etwaige Erwerbsnebenkosten außer Ansatz bleiben. Der Vorstand der MTU wurde daher ermächtigt, für die Zeit vom 15. April 2015 bis einschließlich
zum 14. April 2020 gemäß § 71 Abs. 1 Nr. 8 AktG eigene Aktien mit einem anteiligen
Betrag des Grundkapitals von bis zu 10 % des bei der Beschlussfassung bestehenden
Grundkapitals der Gesellschaft zu erwerben. Auf die erworbenen Aktien dürfen zusammen
mit anderen eigenen Aktien, die sich im Besitz der Gesellschaft befinden oder ihr
nach den §§ 71a ff AktG zuzurechnen sind, zu keinem Zeitpunkt mehr als 10 % des Grundkapitals
entfallen. Erwerb von eigenen AnteilenIm Geschäftsjahr 2018 wurden, ebenso wie im Vorjahr, keine eigenen Aktien erworben.
Die Veränderung der eigenen Anteile ist aus nachfolgender Tabelle ersichtlich: scroll
Überleitung zur gewichteten, durchschnittlichen und im Umlauf befindlichen Anzahl der eigenen AnteileInsgesamt betrug der Bestand an eigenen Anteilen unter Berücksichtigung der ausgegebenen
Aktien im Rahmen des Mitarbeiter-Aktienprogramms beziehungsweise des Restricted Stock
Program zum 31. Dezember 2018 365.773 Stück (Vorjahr: 500.158 Stück). Das sind 0,7
% (Vorjahr: 1,0 %) des Grund- bzw. Gezeichneten Kapitals. Die Zahl der am 31. Dezember 2018 von der MTU ausgegebenen und dividendenberechtigten
Aktien ohne Nennwert betrug 51.634.227 Stück (Vorjahr: 51.499.842 Stück). Ausgabe von Aktien im Rahmen von MitarbeiterbeteiligungsmodellenIm Rahmen des Vergütungssystems, dessen Bestandteil das "Restricted Stock Program"
(RSP) ist, wurden im Mai an die leitenden Angestellten 21.026 sowie an den Vorstand
11.318 Aktien aus dem Bestand an eigenen Anteilen verkauft. Im Rahmen des Mitarbeiter-Aktienprogramms (MAP) wurden zusätzlich im Juni 14.484 Aktien
(Vorjahr: 13.470 Aktien) an Führungskräfte sowie 87.557 Aktien (Vorjahr: 99.743 Aktien)
an Mitarbeiter aus dem Bestand an eigenen Anteilen verkauft. GewinnrücklagenAndere GewinnrücklagenAus dem Bilanzgewinn des Vorjahres wurden 24,3 Mio. € und aus dem Abgang der eigenen
Aktien im Rahmen der Mitarbeiterbeteiligungsmodelle insgesamt 6,0 Mio. € in andere
Gewinnrücklagen eingestellt. Außerdem wurden den anderen Gewinnrücklagen 114,0 Mio.
€ (Vorjahr: 142,7 Mio. €) gem. § 58 Abs. 2 S. 1 AktG zugeführt. Insgesamt erhöhten
sich die anderen Gewinnrücklagen um 144,3 Mio. €. BilanzgewinnDer Bilanzgewinn des Vorjahres wurde im laufenden Geschäftsjahr vollumfänglich für
die Auszahlung der Dividende für das Geschäftsjahr 2017 in Höhe von 118,4 Mio. € sowie
für die Einstellung in die Gewinnrücklagen von 24,3 Mio. € verwendet. Der Bilanzgewinn
des Berichtsjahres in Höhe von 147,5 Mio. € berücksichtigt die Einstellung von 114,0
Mio. € aus dem Jahresüberschusses 2018 in die anderen Gewinnrücklagen gemäß § 58 Abs.
2 AktG € (Vorjahr: 142,7 Mio. €) nach Maßgabe des Beschlusses von Vorstand und Aufsichtsrat. Angaben zu ausschüttungsgesperrten BeträgenAufgrund der Aktivierung von selbst geschaffenen immateriellen Vermögensgegenständen
und der Bewertung von Planvermögen über die Anschaffungskosten hinaus greift gemäß
§ 301 AktG i.V.m. § 268 Abs. 8 HGB die Ausschüttungssperre. Darüber hinaus ist der
Differenzbetrag im Zusammenhang mit der geänderten Vorschrift für die Ermittlung des
Zinssatzes bezüglich der Bewertung von Pensionsrückstellungen (§ 253 Abs. 6 HGB) ausschüttungsgesperrt.
Der ausschüttungsgesperrte Betrag ermittelt sich unter Berücksichtigung der latenten
Steuern wie folgt: scroll
Das Deckungsvermögen betrifft den Zeitwert für Altersteilzeitverpflichtungen; die
Erträge hieraus werden thesauriert. Die vorgenannten, zur Ausschüttung gesperrten,
Beträge sind wie auch im Vorjahr vollumfänglich durch freie Gewinnrücklagen abgedeckt. (6) Rückstellungen für Pensionen und ähnliche VerpflichtungenPensionsrückstellungen werden für Verpflichtungen aus Anwartschaften und aus laufenden
Leistungen an berechtigte aktive und ehemalige Mitarbeiter der MTU sowie deren Hinterbliebene
gebildet. Die Pensionsverpflichtungen sind nach den Grundsätzen des § 253 Abs. 2 S.
2 HGB unter Berücksichtigung der Rückstellungsabzinsungsverordnung bewertet. scroll
Der Unterschiedsbetrag gemäß § 253 Abs. 6 HGB zwischen dem Ansatz der Rückstellungen
nach Maßgabe des entsprechenden durchschnittlichen Marktzinssatzes aus den vergangenen
zehn Geschäftsjahren und dem Ansatz der Rückstellungen nach Maßgabe des entsprechenden
durchschnittlichen Marktzinssatzes aus den vergangenen sieben Geschäftsjahren beträgt
67,2 Mio. €. Der Aktivwert der Rückdeckungsversicherung mit 0,1 Mio. € wurde bei den Pensionsverpflichtung
saldiert. (7) Übrige Rückstellungenscroll
Die Steuerrückstellungen betreffen im Berichtsjahr im Wesentlichen noch nicht endgültig
veranlagte Körperschaft- und Gewerbesteuer der Vorjahre. Die sonstigen Rückstellungen betreffen im Wesentlichen Nachtragskosten in Höhe von
878,0 Mio. € (Vorjahr: 686,1 Mio. €), Gewährleistungsverpflichtungen in Höhe von 352,7
Mio. € (Vorjahr: 244,9 Mio. €), Abrechnungsrisiken aus dem Liefer- und Leistungsverkehr
in Höhe von 394,5 Mio. € (Vorjahr: 235,6 Mio. €) sowie Verpflichtungen gegenüber Mitarbeitern
in Höhe von 78,0 Mio. € (Vorjahr: 76,4 Mio. €). Der Aufwuchs der übrigen sonstigen Rückstellungen steht auch im Zusammenhang mit den
unter (2) Vorräte beschriebenen außerordentlichen Effekten aus der Abrechnung gelieferter
Triebwerksmodule und -teile im Berichtsjahr. In den Verpflichtungen gegenüber Mitarbeitern sind die Altersteilzeitverpflichtungen
in Höhe von 11,0 Mio. € (Vorjahr: 11,2 Mio. €) saldiert um den beizulegenden Zeitwert
des zugehörigen Deckungsvermögens für Erfüllungsrückstände in Höhe von 11,0 Mio. €
(Vorjahr: 11,2 Mio. €) berücksichtigt. Es wurden Erträge in Höhe von 0,1 Mio. € verrechnet. (8) AnleihenMit Wirkung zum 17. Mai 2016 hat die MTU Aero Engines AG eine vorrangige und nicht
besicherte Wandelschuldverschreibung mit einem Gesamtnennbetrag von 500,0 Mio. € platziert,
die in neue und / oder bestehende auf den Namen lautende nennwertlose Stammaktien
der Emittentin wandelbar ist. Die Wandelschuldverschreibung hat eine Laufzeit von
7 Jahren und eine Stückelung von 100.000 €. Die Verzinsung erfolgt mit 0,125 % pro
Jahr; die Zinsen sind jährlich nachträglich zahlbar. Zum Bilanzstichtag wurden aus
Wandelschuldverschreibung 0,4 Mio. € Zinsabgrenzungen gegenüber Gläubigern passiviert. Die Gläubiger sind ab dem 27. Juni 2016 jederzeit berechtigt, ihre jeweiligen Stücke
der Wandelschuldverschreibung in Stammaktien der MTU Aero Engines AG zu wandeln. Der
anfängliche Wandlungspreis wurde auf 124,7701 € festgesetzt. Dies entspricht einer
Prämie von 50 % über dem Referenzkurs. Die MTU hat gemäß den Bedingungen der Wandelschuldverschreibung
jederzeit die Möglichkeit, die Wandelschuldverschreibung zum Nennwert (zuzüglich aufgelaufener,
aber nicht gezahlter Zinsen), mit einer Frist von mindesten 30 Tagen und höchstens
60 Tagen zu kündigen und zurück zu erwerben, wenn (i) am oder nach dem 16. Juni 2020
der Kurs der Stammaktien über einen bestimmten Zeitraum mindestens 130 % des dann
gültigen Wandlungskurses beträgt oder (ii) höchstens 20 % des Gesamtnennwerts der
Wandelschuldverschreibung noch ausstehen. Die Inhaber der Schuldverschreibung haben,
im Falle vorgenannter Kündigung durch die MTU, das Recht innerhalb der bestimmten
Frist von mindestens 30 und höchstens 60 Tagen, anstelle des Rückkaufs die Wandlung
ihrer Anteile in Aktien zu verlangen. Zudem wurde mit Wirkung vom 12. Juni 2013 eine Namensschuldverschreibung in Höhe von
nominal 100,0 Mio. € begeben. Die Rückzahlung der Namensschuldverschreibung ist am
12. Juni 2028 fällig, bei einer Verzinsung von 3,55 % p.a.. Die Zinszahlung erfolgt
nachträglich am 12. Juni eines jeden Jahres. Zum Bilanzstichtag wurden 2,0 Mio. €
Zinsabgrenzungen gegenüber Gläubigern passiviert. (9) Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstitutenscroll
Mit Wirkung zum 28. März 2014 wurde von der MTU ein Namensdarlehen (Note Purchase
Agreement) in Höhe von nominal 30,0 Mio. € mit Fälligkeit zum 27. März 2021 begeben.
Die Verzinsung ist variabel und entspricht dem 6-Monats-Euribor zuzüglich eines prozentualen
Aufschlages. Der anfängliche Zinssatz betrug 1,72 %. Die Zinsberechnung und Zinszahlung
erfolgt halbjährlich jeweils im März und September. (10) Erhaltene Anzahlungen auf BestellungenVon den erhaltenen Anzahlungen in Höhe von 277,4 Mio. € (Vorjahr: 300,0 Mio. €) entfallen
218,7 Mio. € (Vorjahr: 235,5 Mio. €) auf Partnergesellschaften im Rahmen von "Risk-
and Revenue-Sharing"-Programmen, mit denen ein Beteiligungsverhältnis besteht. (11) Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungenscroll
(12) Übrige Verbindlichkeitenscroll
Die sonstigen Verbindlichkeiten betragen 209,9 Mio. € (Vorjahr: 175,4 Mio. €) und
beinhalten im Wesentlichen Verpflichtungen aus Programmanteilserwerben in Höhe von
48,4 Mio. € (Vorjahr: 51,0 Mio. €), Verpflichtungen für Ausgleichszahlungen an OEM
mit Blick auf Programm- Entwicklungsleistungen (Erworbene Entwicklung) in Höhe von
44,6 Mio. € (Vorjahr: 42,5 Mio. €) sowie Rückzahlungsverpflichtungen bezüglich empfangener
Entwicklungszuschüsse in Höhe von 14,8 Mio. € (Vorjahr: 23,5 Mio. €). Fristigkeit der Verbindlichkeitenscroll
Sämtliche Verbindlichkeiten sind unbesichert. (13) Passive latente SteuernNachfolgend werden die temporären Differenzen, auf denen die passiven latenten Steuern
beruhen, dargestellt. scroll
Erläuterungen zur Gewinn- und Verlustrechnung(14) Umsatzerlösescroll
Bei den sonstigen Umsatzerlösen handelt es sich im Wesentlichen um weiterbelastete
Kosten im Rahmen von Dienstleistungen an Unternehmen mit denen ein Beteiligungsverhältnis
besteht. (15) Umsatz-, Vertriebs- und VerwaltungskostenDie Umsatzkosten umfassen neben den Forschungs- und Entwicklungskosten die gesamten
Anschaffungs- und Herstellungskosten der im Berichtszeitraum verkauften Produkte,
Waren und Dienstleistungen. Des Weiteren werden unter den Umsatzkosten die Aufwendungen
für die Vorsorge von Drohverlusten und Gewährleistungsverpflichtungen sowie die Wertberichtigungen
auf das Vorratsvermögen ausgewiesen. Der Gesamtbetrag der Entwicklungsaufwendungen beläuft sich auf 150,7 Mio. € (Vorjahr:
151,9 Mio. €), davon wurden im Berichtsjahr in den selbst geschaffenen immateriellen
Vermögensgegenständen 58,2 Mio. € (Vorjahr: 57,9 Mio. €) sowie 14,3 Mio. € (Vorjahr:
25,3 Mio. €) in den erworbenen Entwicklungsleistungen des Anlagevermögens aktiviert. In den Vertriebskosten werden die Personal- und die Sachkosten des Vertriebsbereichs
erfasst. Weiterhin sind hier Abschreibungen und die Pauschalwertberichtigungen auf
Kundenforderungen ausgewiesen. Zu den Allgemeinen Verwaltungskosten rechnen die Personal- und Sachkosten der zentralen
Verwaltungsbereiche, insbesondere des Controlling, Finanz- und Rechnungswesens sowie
der Personal-, Steuer- und Rechtsabteilung. Die MTU in ihrer heutigen Form ist zum 01. Januar 2004 entstanden, als Kohlberg Kravis
Roberts & Co. Ltd. (KKR) von der damaligen DaimlerChrysler AG 100 % der Anteile erwarb.
Im Rahmen des Erwerbs wurden Vermögensgegenstände und Schulden identifiziert und mit
deren beizulegenden Zeitwerten bewertet. Seither führen insbesondere die identifizierten
immateriellen Vermögenswerte zu erheblichen planmäßigen Abschreibungen. Die sogenannten
Effekte aus der Kaufpreisallokation wirken insbesondere in den Umsatzkosten mit einem
Betrag von 20,7 Mio. € (Vorjahr: 20,7 Mio. €). (16) Sonstige betriebliche ErträgeIn den sonstigen betrieblichen Erträgen sind Erfolgsbeträge aus der Auflösung von
Rückstellungen in Höhe von 63,7 Mio. € (Vorjahr: 31,9 Mio. €) und Erträge aus Währungsumrechnungen
in Höhe von 87,2 Mio. € (Vorjahr: 54,1 Mio. €) enthalten. (17) Sonstige betriebliche AufwendungenIn dieser Position werden die Abschreibungen auf den Geschäfts- oder Firmenwert, der
in jährlich gleichen Raten in Höhe von 11,0 Mio. € anfällt, ausgewiesen. Die Aufwendungen
aus Währungsumrechnungen betragen 31,5 Mio. € (Vorjahr: 82,5 Mio. €). (18) Finanzergebnisscroll
(19) Steuern vom Einkommen und vom Ertragscroll
Im Steueraufwand sind Erträge für Vorjahre in Höhe von 1,0 Mio. € (Vorjahr: Aufwendungen
0,5 Mio. €) enthalten. NachtragsberichtNach Schluss des Geschäftsjahres sind keine Vorgänge von besonderer Bedeutung eingetreten,
die eine nennenswerte Auswirkung auf die Ertrags-, Finanz- oder Vermögenslage der
MTU haben. Sonstige AngabenVergütungenBezüglich der Vergütung und des Vergütungssystems des Vorstands sowie den individualisierten
Angaben wird auf den Vergütungsbericht im zusammengefassten Lagebericht verwiesen. Der Vorstand erhielt im Geschäftsjahr 2018 Gesamtbezüge nach § 285 Nr. 9 a Sätze 1
bis 4 HGB von 7,5 Mio. € (Vorjahr: 7,5 Mio. €). Mitglieder des Vorstands erhielten vom Unternehmen weder Vorschüsse noch Kredite. Die Pensionsverpflichtung ehemaliger Vorstandsmitglieder beträgt 13,1 Mio. € (Vorjahr:
6,2 Mio. €). Dieser Personenkreis erhält darüber hinaus keine Bezüge. Den Mitgliedern des Aufsichtsrats der MTU wurde folgende Vergütung gewährt: scroll
scroll
1)
Angaben ohne Umsatzsteuer.
Materialaufwandscroll
Personalaufwandscroll
Beschäftigte (Jahresdurchschnitt)scroll
Derivative Finanzinstrumente und BewertungseinheitenDie MTU setzt derivative Finanzinstrumente zur Absicherung der aus operativen Tätigkeiten
und Finanztransaktionen resultierenden Währungs- und Preisrisiken ein. Die derivativen Finanzinstrumente werden imparitätisch zum beizulegenden Zeitwert
bewertet, der auf der Basis von notierten Preisen an einem aktiven Markt ermittelt
wird. Liegen keine notierten Preise an einem aktiven Markt vor, so werden die beizulegenden
Zeitwerte mittels anerkannter finanzmathematischer Modelle berechnet. Für derivative
Finanzinstrumente entspricht der beizulegende Zeitwert dem Betrag, den die MTU bei
Beendigung des Finanzinstruments zum Abschlussstichtag entweder erhalten würde oder
zahlen müsste. Dieser Wert wird unter Anwendung der zum Abschlussstichtag relevanten
Wechselkurse, Zinssätze und Bonitäten der Vertragspartner berechnet. In der folgenden Tabelle sind die Nominalwerte aller derivativen Finanzinstrumente,
die sich zum 31.12.2018 im Bestand der MTU befinden, als unsaldierte Summe der Basiswerte
aller Kauf- und Verkaufskontrakte dargestellt. scroll
Devisentermingeschäfte sind in vollem Umfang in Sicherungsbeziehungen eingebracht.
Die übrigen Derivate beinhalten Devisenswaps sowie Devisenoptionsgeschäfte. Die Markt- und Buchwerte für alle derivativen Finanzinstrumente zum 31. Dezember 2018
und zum 31. Dezember 2017 stellen sich wie folgt dar: scroll
scroll
Als Marktwerte werden bei den Devisentermingeschäften die nicht realisierten Gewinne
und Verluste ausgewiesen. Devisentermingeschäfte und Devisenoptionen dienen der MTU zur Absicherung ihrer Fremdwährungsrisiken
aus US-Dollar-Geschäften. Sie weisen eine Fälligkeit bis 2020 auf. Eine "natürliche
Sicherung" erfolgt bereits dadurch, dass ein Großteil der Aufwendungen in US-Dollar
fakturiert wird. Der US-Dollar-Überschuss (Nettorisikoposition) wird auf Basis der
operativen Konzernplanung für einen Zeithorizont von 3 Jahren prognostiziert. Die
zum Stichtag erworbenen Sicherungsinstrumente weisen eine Fälligkeit bis 2020 auf. Der negative Saldo der Marktwerte der Devisentermingeschäfte und Devisenoptionen i.H.v.
15,9 Mio. € ist mit entsprechenden US-Dollar Umsatzgeschäften zu Bewertungseinheiten
zusammengefasst. Für weitere Devisentermingeschäfte mit einem negativen saldierten
Marktwert von 1,5 Mio. € wurde eine Bewertungseinheit mit Devisentermingeschäften
mit gegenläufigen saldierten positivem Marktwert gebildet. Der negative Saldo der
Marktwerte aus Devisentermingeschäfte i.H.v. 4,7 Mio. € ist mit entsprechenden Forderungen
aus Lieferungen und Leistungen zu Bewertungseinheiten zusammengefasst. Daher wurde
hierfür keine Drohverlustrückstellung erfasst. Zum 31. Dezember 2018 waren 980,0 Mio. US-Dollar (Vorjahr: 930,0 Mio. US-Dollar) des
US-Dollar-Überschusses über Devisentermingeschäfte im Planungszeitraum und Forderungen
aus Lieferungen und Leistungen von 250,0 Mio. US-Dollar (Vorjahr: 230,0 Mio. US-Dollar)
gesichert. Weiterhin bestehen Long Options in Höhe von 90 Mio. US-Dollar (Vorjahr:
20,0 Mio. US-Dollar) sowie Short Options über 70 Mio. US-Dollar (Vorjahr: 20 Mio.
US-Dollar) aus Optionsgeschäften. Neben der Critical Term Match Methode als prospektiven
Wirksamkeitstest für die Bewertungseinheiten wird eine retrospektive Wirksamkeitsprüfung
der ausgelaufenen Geschäfte durchgeführt. Änderungen der beizulegenden Zeitwerte von
Grund- und Sicherungsgeschäften werden nicht gebucht, soweit sie auf den effektiven
Teil der Bewertungseinheit entfallen (Einfriermethode). Die darüber hinaus gehaltenen Derivate zur Absicherung von Währungs- und Rohstoffpreisrisiken
(insbesondere Nickel) sind nicht in Bewertungseinheiten zusammengefasst. Deutscher Corporate Governance Kodex / Erklärung nach § 161 AktGDie nach § 161 des Aktiengesetzes vorgeschriebene Erklärung wurde vom Vorstand und
vom Aufsichtsrat abgegeben und der Öffentlichkeit dauerhaft zugänglich gemacht unter
www.mtu.de. Honorar AbschlussprüferDie Honorarangaben gem. § 285 Nr. 17 HGB sind im Geschäftsbericht der MTU Aero Engines
AG, München, enthalten. Beziehungen zu nahestehenden Unternehmen und PersonenMit nahestehenden Unternehmen gab es folgende Geschäfte: scroll
scroll
Die Beziehungen zu nahestehenden Unternehmen und Personen betreffen die Lieferung
von Gütern sowie die Erbringung von Dienstleistungen, insbesondere im Bereich der
Instandsetzung sowie Entwicklung von Triebwerken und Triebwerksteilen. Angaben zu den Organen der GesellschaftMitglieder des VorstandsReiner WinklerVorsitzender des Vorstands Weitere Mandate Vorsitzender des Aufsichtsrates der MTU Maintenance Hannover GmbH, Hannover Stellvertretender Vorsitzender des Aufsichtsrates der Benteler International AG Peter KameritschVorstand Finanzen und IT Lars WagnerVorstand Technik Weitere Mandate Vorsitzender des Aufsichtsrates der MTU Aero Engines Polska Sp. Z o.o. Michael SchreyöggVorstand Programme Weitere Mandate Vorsitzender des Aufsichtsrates der MTU Maintenance Berlin-Brandenburg GmbH, Ludwigsfelde Mitglied des Aufsichtsrates der MTU Maintenance Hannover GmbH, Hannover Mitglied des Aufsichtsrates der MTU Maintenance Zhuhai Co. Ltd., China Mitglied des Aufsichtsrates der MTU Maintenance Lease Services B.V., Niederlande Mitglied des Aufsichtsrates der Sumisho Aero Engine Lease B.V. Mitglieder des AufsichtsratsKlaus Eberhardt (Vorsitzender)Selbstständiger Berater Ehemaliger Vorstandsvorsitzender der Rheinmetall AG, Düsseldorf Weitere Mandate ElringKlinger AG Josef Mailer* (stellvertretender Vorsitzender)Vorsitzender des Konzern-Betriebsrats der MTU Aero Engines AG, München Vorsitzender des Betriebsrats der MTU Aero Engines AG, München Thomas Bauer* (bis 11. April 2018)Freigestellter Betriebsrat der MTU Aero Engines AG, München Michael Behe * (bis 11. April 2018)Freigestellter Betriebsrat der MTU Maintenance Hannover GmbH, Hannover Mitglied des
Konzern-Betriebsrats der MTU Aero Engines AG, München Weitere Mandate MTU Maintenance Hannover GmbH Prof. Dr. Wilhelm Bender (bis 11. April 2018)Selbstständiger Berater Ehemaliger Vorstandsvorsitzender der Fraport AG, Frankfurt/Main Weitere Mandate FrankfurtRheinMain GmbH, International Marketing of the Region Join Stock Company "National Company", Kazakhstan Temir Zholy The Germany Funds:
Dr. Christine Bortenlänger (seit 11. April 2018)Geschäftsführender Vorstand Deutsches Aktieninstitut e.V., Frankfurt am Main Weitere Mandate Covestro AG Covestro Deutschland AG (Covestro-Gruppe) OSRAM Licht AG OSRAM GmbH (OSRAM-Gruppe) TÜV Süd AG Thomas Dautl *Leitung Zulieferqualität und Lieferantenentwicklung, MTU Aero Engines AG, München Dr.-Ing. Jürgen M. GeißingerSelbstständiger Unternehmer Ehem. Vorstandsvorsitzender der Schaeffler AG, Herzogenaurach Weitere MandateHilotherm Holding AG, Schweiz Angelo Gross * (seit 11. April 2018) Mitglied des Konzern-Betriebsrats der MTU Aero Engines AG, München Stellvertretender Vorsitzender des Betriebsrat der MTU Maintenance Hannover GmbH,
Hannover Weitere Mandate MTU Maintenance Hannover GmbH Anita Heimerl * (seit 17. Juli 2018) Mitglied des Konzern-Betriebsrats der MTU Aero Engines AG, München Freigestellte Betriebsrätin der MTU Aero Engines AG, München Dr. Martin Kimmich*Tarifsekretär IG Metall Bezirksleitung Bayern Weitere Mandate Linde AG Nokia Solutions and Networks Management GmbH Heike Madan *Fachbereich Betriebspolitik, Ressort Vertrauensleute und Betriebpolitik, IG Metall,
Frankfurt / Main Dr. Joachim RauhutSelbstständiger Berater Ehemaliges Mitglied des Vorstandes der Wacker Chemie AG, München Weitere Mandate B. Braun Melsungen AG creditshelf AG (seit 18.Juni 2018) J. Heinrich Kramer Holding GmbH Stabilus S.A. Prof. Dr.-Ing. Klaus SteffensSelbstständiger Berater Ehemaliger Vorsitzender der Geschäftsführung der MTU Aero Engines GmbH, München Weitere Mandate Poppe & Potthoff GmbH Prof. Dr. Marion A. Weissenberger-EiblLeiterin des Fraunhofer-Instituts für System- und Innovationsforschung ISI in Karlsruhe
und Inhaberin des Lehrstuhls für Innovations- und TechnologieManagement am Karlsruher
Institut für Technologie Weitere Mandate HeidelbergCement AG Rheinmetall AG
HaftungsverhältnisseDie Gesellschaft verfügt über eine Rahmenkreditlinie in Höhe von 600,0 Mio. € (Vorjahr:
600,0 Mio. €), die mit fünf Banken abgeschlossen wurde und eine Laufzeit bis zum 28.
Oktober 2023 hat. Von dieser Kreditlinie sind zum 31. Dezember 2018 insgesamt 51,2
Mio. €, davon 36,6 Mio. € für Avale zugunsten Dritter beansprucht (Vorjahr: Beanspruchung
insgesamt 90,6 Mio. €, davon 12,7 Mio. € für Avale). Die Verzinsung der abgerufenen
Kreditlinie erfolgt auf Basis marktüblicher Referenzsätze zuzüglich einer Marge. Das
nicht in Anspruch genommene Volumen der Rahmenkreditlinie unterliegt einer Bereitstellungsprovision. Darüber hinaus bestehen Bürgschaften und ähnliche Haftungen aus Gewährleistungsverträgen
in Höhe 24,0 Mio. € (Vorjahr: 24,5 Mio. €). Zum Abschlussstichtag schätzt die MTU
das Risiko der Inanspruchnahme hieraus erfahrungsbasiert als sehr gering ein. Sonstige finanzielle VerpflichtungenDie sonstigen finanziellen Verpflichtungen aus Miet- und Leasingverträgen belaufen
sich auf 20,8 Mio. € (Vorjahr: 21,2 Mio. €). Die sonstigen finanziellen Verpflichtungen aus dem Bestellobligo für Investitionen
bewegen sich im geschäftsüblichen Rahmen. Zugunsten der Absatzförderung partizipiert die MTU im Rahmen ihrer zivilen "Risk-
and Revenue-Sharing"-Programmbeteiligungen im Einzelfall an Flugzeugfinanzierungsangeboten.
Im Wesentlichen differenzieren sich die ausgereichten Angebote in zwei Formen: Flugzeugvorfinanzierungen
("Pre-Delivery-Payments") einerseits und Deckungsverpflichtungen ("Backstop-Commitments")
andererseits. In beiden Fällen erfolgen Auszahlungen zugunsten des Flugzeug-Erwerbers
stets nur über den Konsortialführer (OEM) an den Flugzeughersteller. Die ausgereichten Finanzierungsangebote in Höhe von 831,3 Mio. € (Vorjahr: 528,5 Mio.
€) werden durch die MTU als Teil des Bruttorisikos klassifiziert. Eine vollumfängliche
Inanspruchnahme aus diesen Zusagen wird als sehr unwahrscheinlich erachtet - diese
Einschätzung stützen Erfahrungswerte. Für den Fall einer Inanspruchnahme werden die
damit verbundenen Risiken als beherrschbar angesehen. Gründe hierfür sind: die jeweiligen Finanzierungen müssen zunächst abgerufen und dann
kontrahiert werden. Die angebotenen Finanzierungskonditionen sind marktgerecht, im
Falle der Deckungsverpflichtungen prohibitiv ausgestaltet. Bei Flugzeugvorfinanzierung
hält das Konsortium Sicherungsrechte an dem in Produktion und damit Besitz des Flugzeugherstellers
befindlichen Flugzeug. Im Falle der Deckungsverpflichtungen hält das Konsortium bis
zur Flugzeugauslieferung unmittelbar den Vermögenswert. Nach Auslieferung dient das
Flugzeug als sachenrechtliches Sicherungsmittel. Es ist zu erwarten, dass sich Dritte
nicht zuletzt aufgrund der angebotenen Finanzierungsmodalitäten an den zustande kommenden
Finanzierungen beteiligen. Weitere Kompensation von Kreditrisiken versprechen die
zusätzlich integrierten, restriktiven finanziellen Bedingungen der Angebote, die durch
den Flugzeugerwerber vor Vertragsschluss nachzuweisen sind. Mit Blick auf die nominelle Liquiditätsbelastung der ausgereichten Finanzierungsangebote
ist die MTU aufgrund ihrer verfügbaren und realisierbaren Kreditlinien vorbereitet.
Eine vollumfängliche Inanspruchnahme wäre aufgrund der unterschiedlichen Auslieferungszeitpunkte
der Flugzeuge auf mehrere Jahre in der Zukunft verteilt, so dass selbst die bestehende
Kreditlinie zum Berichtsjahresende als ausreichend eingestuft wird. Zusätzlich wird
die Notwendigkeit einer Erweiterung bestehender Kreditlinien zugunsten der Unterstützung
künftiger Angebote laufend überprüft. Mitteilungspflichten gemäß § 160 Abs. 1 Nr. 8 AktG sowie § 33 Abs. 1 und 2 WpHGFolgende Meldepflichtigen haben uns nach § 33 Abs. 1 WpHG mitgeteilt, dass ihre Stimmrechtsanteile
an unserer Gesellschaft jeweils die Schwellen von 15%, 10 %, 5 % bzw. 3 % über- oder
unterschritten haben: Überschreitung von 3 %, 5 %, 10 % und 15% Stimmrechtsanteil:BlackRock, Inc., USA (über 5 %)BlackRock, Inc., USA hat uns gemäß § 33 Abs. 1 WpHG am 17.07.2018 mitgeteilt, dass
ihre Stimmrechtsanteile am 12.07.2018 die Schwelle von 5 % der Stimmrechte überschritten
hat. An diesem Tag betrug der Stimmrechtsanteil der BlackRock, Inc., USA 5,12 % (das
entspricht 2.660.279 Stimmrechten). EuroPacific Growth Fund, USA (über 5 %)EuroPacific Growth Fund, USA, hat uns gemäß § 33 Abs.1 WpHG am 07.08.2018 mitgeteilt,
dass ihr Stimmrechtsanteil am 03.08.2018 die Schwelle von 5 % der Stimmrechte überschritten
hat und an diesem Tag 5,10 % (das entspricht 2.650.030 Stimmrechten) betragen hat. The Capital Group Companies (über 15 %)Die The Capital Group Companies, USA, hat uns gemäß § 33 Abs. 1 WpHG am 20.08.2018
mitgeteilt, dass ihre Stimmrechtsanteile am 15.08.2018 die Schwelle von 15 % der Stimmrechte
überschritten hat und an diesem Tag 15,22 % (das entspricht 7.915.441 Stimmrechten)
betragen hat. 14,57 % der Stimmrechte sind der Capital Research and Management Company
zuzuordnen. Unterschreitung von 3 %, 5 %, 10 % und 15% Stimmrechtsanteil:Allianz Global Investors GmbH, Deutschland (unter 3 %)Allianz Global Investors GmbH, Deutschland hat uns gemäß § 33 Abs. 1 WpHG am 07.08.2018
mitgeteilt, dass ihr Stimmrechtsanteil am 03.08.2018 die Schwelle von 3 % unterschritten
hat und an diesem Tag 2,9996 % der Stimmrechte (1,559,811 Stammaktien) betragen hat. Deutsche Asset Management Investment GmbH, Deutschland (unter 3 %)Deutsche Asset Management Investment GmbH, Deutschland hat uns gemäß § 33 Abs. 1 WpHG
am 02.02.2018 mitgeteilt, dass ihr Stimmrechtsanteil am 30.01.2018 die Schwelle von
3 % unterschritten hat und an diesem Tag 2,89 % der Stimmrechte (1.504.439 Stammaktien)
betragen hat. Oddo BHF Asset Management SAS, Frankreich (unter 3 %)Oddo BHF Asset Management SAS, Frankreich hat uns gemäß § 33 Abs. 1 WpHG am 18.12.2018
mitgeteilt, dass ihr Stimmrechtsanteil am 14.12.2018 die Schwelle von 3 % unterschritten
hat und an diesem Tag 2,93 % der Stimmrechte (1.525.765 Stammaktien) betragen hat. The Growth Fund of America, USA (unter 3 %)The Growth Fund of America, USA hat uns gemäß § 33 Abs. 1 WpHG am 18.10.2018 mitgeteilt,
dass ihr Stimmrechtsanteil am 16.10.2018 die Schwelle von 3 % unterschritten hat und
an diesem Tag 2,95 % der Stimmrechte (1.563.415 Stammaktien) betragen hat. Massachusetts Financial Services Company, USA (unter 5 %)Massachusetts Financial Services Company, USA hat uns gemäß § 33 Abs. 1 WpHG am 24.09.2018
mitgeteilt, dass ihr Stimmrechtsanteil am 18.09.2018 die Schwelle von 5 % unterschritten
hat und an diesem Tag 4,93 % der Stimmrechte (das entspricht 2.561.829 Stimmrechten)
betragen hat. Anteilsbesitzscroll
1)
Vorjahreszahlen, keine aktuellen Zahlen vorhanden
Vorschlag zur GewinnverwendungAufsichtsrat und Vorstand schlagen vor, den Bilanzgewinn der MTU Aero Engines AG aus
dem abgelaufenen Geschäftsjahr 2018 in Höhe von 147,5 Mio. € zur Ausschüttung einer
Dividende von 2,85 € je dividendenberechtigter Stückaktie zu verwenden und den verbleibenden
Restbetrag des Bilanzgewinns in die anderen Gewinnrücklagen einzustellen. Gemäß § 58 Abs. 4 Satz 2 Aktiengesetz in der seit dem 01. Januar 2017 geltenden Fassung
ist der Anspruch auf Auszahlung der Dividende am dritten auf den Hauptversammlungsbeschluss
folgenden Geschäftstag fällig, mithin am 16. April 2019.
München, den 18. Februar 2019 scroll
Zusammengefasster Lagebericht für das Geschäftsjahr 2018 des MTU-Konzerns und der MTU Aero Engines AG, MünchenDer Lagebericht der MTU Aero Engines AG und der Konzernlagebericht für das Geschäftsjahr
2018 sind nach § 315 Abs. 5 HGB in Verbindung mit § 298 Abs. 2 HGB zusammengefasst. Das Unternehmen MTUGeschäftstätigkeit und MärkteDie MTU Aero Engines AG, München, ist mit ihren Konzernunternehmen Deutschlands führender
Triebwerkshersteller und einer der Großen der Welt. Der MTU-Konzern wird im Folgenden
auch MTU AG, MTU oder Konzern genannt. Die MTU betreut zivile und militärische Flugzeugantriebe und davon abgeleitete Industriegasturbinen
über den gesamten Lebenszyklus hinweg. Das Leistungsspektrum reicht von der Entwicklung
über die Fertigung und den Vertrieb bis hin zur Instandhaltung. Technologisch führend ist das Unternehmen bei Niederdruckturbinen, Hochdruckverdichtern
und Turbinenzwischengehäusen sowie Reparatur- und Herstellverfahren. National und
international ist die MTU maßgeblich an allen wichtigen Technologieprogrammen beteiligt
und kooperiert mit den Größten der Branche - GE Aviation, Pratt & Whitney und Rolls-Royce. Der Konzern ist ebenso einer der weltweit führenden Anbieter von Instandhaltungsdienstleistungen
für zivile Flugzeugtriebwerke. Im militärischen Bereich ist die MTU seit Jahrzehnten
nationaler Marktführer und Systempartner der Bundeswehr. Die MTU ist in zwei Segmenten tätig: im OEM-Geschäft (Original Equipment Manufacturing)
und im MROGeschäft (Maintenance, Repair and Overhaul). Das OEM-Segment bündelt das
zivile Neu- und Ersatzteilgeschäft sowie das komplette militärische Geschäft. Das
MRO-Segment beinhaltet die zivile Instandhaltung. Konzernstruktur, Standorte und OrganisationDie MTU ist mit Tochtergesellschaften, Joint Ventures und Unternehmensbeteiligungen
weltweit in allen wichtigen Märkten und Regionen vertreten. Einzelheiten zum Anteilsbesitz
sind dem Konzernanhang unter Abschnitt "I. Grundsätze" zu entnehmen. MTU Aero Engines weltweit![]()
Gesamtbelegschaft der MTUscroll
UnternehmensstrategieDie Unternehmensstrategie der MTU ist auf profitables Wachstum und Kundenzufriedenheit
ausgerichtet. Die vier Zielfelder der MTU-Wachstumsstrategie sind dabei: Ausgewogenes Produktportfolio - Beteiligung an wachstumsstarken neuen ProgrammenDie MTU beteiligt sich an schnellwachsenden und volumenstarken militärischen und zivilen
Triebwerken und arbeitet dabei mit unterschiedlichen Partnern zusammen. Durch die
kontinuierliche Beteiligung in unterschiedlichen Schubklassen und Anwendungsbereichen
werden das Risikoprofil einerseits und die Wachstumschancen andererseits optimiert.
Die aktuellen Schwerpunkte sind der Programmhochlauf der gemeinsam mit den Partnern
entwickelten Getriebefan-Triebwerke für Regional- und Mittelstreckenflugzeuge und
die Entwicklung des Triebwerksprogramms GE9X von GE für das Großraumflugzeug Boeing
777X, dessen Markteinführung für 2020 geplant ist. Diese Programme ergänzen zudem
die hervorragende Positionierung im Instandhaltungsgeschäft, da diese Beteiligungen
auch das Servicegeschäft abdecken. Im Militärgeschäft haben sich seit dem letzten Jahr die Diskussionen um einen möglichen
Tornado-Nachfolger konkretisiert. Gleichzeitig werden aktuell die Weichen für die
Nachfolge des Eurofighters in Deutschland und der Rafale in Frankreich gestellt. Anfang
Februar 2019 vereinbarten Safran Aircraft Engines, Gennevilliers, Frankreich, und
MTU Aero Engines, München, die Übernahme einer gemeinsamen Führungsrolle bei der Entwicklung,
Fertigung und Betreuung des Antriebs für das Kampfflugzeug der nächsten Generation. Im Rahmen dieser Partnerschaft wird Safran Aircraft Engines für die Auslegung und
Integration des Triebwerks zuständig sein, während die MTU Aero Engines die Führungsrolle
bei Instandhaltung und Support während des Betriebs übernehmen wird. Mit Blick auf
die einzelnen Bauanteile wird die MTU für die Hoch- und Niederdruckverdichter sowie
die Niederdruckturbine verantwortlich sein, Safran für die Brennkammer, die Hochdruckturbine
und den Nachbrenner. Das bereits bestehende Gemeinschaftsunternehmen Aerospace Embedded
Solutions, München, wird unter der Verantwortung und Führung des Triebwerkintegrators
Safran Aircraft Engines für die Triebwerksregelung einschließlich der dazugehörigen
Software zuständig sein. Die Industriepartner streben ein ausgeglichenes deutsch-französisches
Verhältnis der Programmanteile an, unter der Annahme einer ausgewogenen Finanzierung
durch Frankreich und Deutschland. Führende Technologien - Erhalt und Ausbau der führenden technologischen PositionBeim Ausbau ihrer Technologieposition legt die MTU besonderes Augenmerk auf die Entwicklung
neuer Hochtemperaturwerkstoffe und auf moderne Fertigungstechnologien wie additive
Verfahren. In Verbindung mit optimierten Kreisprozessen werden in den Kernmodulen
Niederdruckturbine, Hochdruckverdichter und Turbinenzwischengehäuse mittelfristig
noch höhere Wirkungsgrade und damit eine höhere Wirtschaftlichkeit und Umweltfreundlichkeit
bei gleichzeitig geringerem Bauteilgewicht erzielt. In Kooperation mit Forschungseinrichtungen und industriellen Partnern werden zudem
revolutionäre Antriebskonzepte für die von der EU-Kommission und Luft- und Raumfahrtindustrie
gemeinsam erarbeitete Forschungs- und Innovationsstrategie Flightpath 2050 bewertet
und zur frühen Demonstration der Potenziale gebracht. Die Digitalisierung von Produkten, Services und Wertschöpfungsprozessen gewinnt zunehmend
an Bedeutung. In der Entwicklung zeigt sich dies z. B. in der umfangreichen Nutzung
von Simulationsverfahren in allen Bereichen bis hin zum virtuellen Triebwerk. Steigende Wettbewerbsfähigkeit - Erhöhung der Produktivität und Reduzierung des gebundenen KapitalsDie MTU fördert eine Kultur der kontinuierlichen Verbesserung, um ihre Wettbewerbsfähigkeit
nachhaltig abzusichern. Schwerpunkte sind dabei die Optimierung der Strukturen und
Prozesse in allen Bereichen des Unternehmens und die Reduzierung des im Unternehmen
gebundenen Kapitals. In beiden Handlungsfeldern spielen Digitalisierungs- und Automatisierungstechnologien
(Stichwort Industrie 4.0) eine wichtige Rolle. Die Supply Chain und das Produktions- und Servicenetzwerk der MTU werden kontinuierlich
in Bezug auf Lieferfähigkeit, Qualität und Kosten optimiert. Innovative Unternehmenskultur - motivierte Mitarbeiter in einem kreativen UmfeldFür die erfolgreiche Entwicklung der MTU-Gruppe sind hochmotivierte und kompetente
Mitarbeiter besonders wichtig. Die MTU steht für eine entwicklungs- und leistungsorientierte
Unternehmenskultur mit einer ausgeprägten sozialen Verantwortung. Der Trend zur Digitalisierung wird die Arbeitswelt und bislang bewährte Managementmethoden
verändern. Größere Freiräume und mehr Verantwortung für Mitarbeiter sowie kurze Entscheidungswege
sind wichtige Elemente einer innovativen Unternehmenskultur. Jeder Mitarbeiter wird
ermutigt und befähigt, eigene Ideen einzubringen und in neue Produkte und Serviceleistungen
sowie innovative Geschäftsmodelle und verbesserte Prozesse umzusetzen. Das Unternehmen fördert die kulturelle und personelle Vielfalt, flexible Arbeitsbedingungen
sowie hochwertige Aus- und Weiterbildungsmöglichkeiten für seine Mitarbeiter. Langfristig orientiertes Handeln, zielführende Investitionen und die kontinuierliche
Entwicklung der Unternehmenskultur sichern die Erreichung der strategischen Ziele
ab. Steuerungssystem des KonzernsDie MTU wird auf der Basis von Kennzahlen (Steuerungsgrößen) gesteuert, die der Vorstand
verabschiedet hat. Diese Zielwerte werden aus der operativen Planung abgeleitet und
orientieren die Unternehmensführung im Streben nach einem nachhaltigen und profitablen
Wachstum der MTU. Um Entscheidungen zu ermöglichen, welche geeignete Rahmenbedingungen
zur Umsetzung der Unternehmensstrategie schaffen, werden ein effizientes Planungs-
und Kontrollsystem und ein wertorientiertes Managementvergütungssystem genutzt. Steuerungsgrößen - Vorjahreszahlen angepasstscroll
Die werttreibenden Steuerungsgrößen EBIT bereinigt, Umsatz und Free Cashflow definieren
das Spannungsfeld von Rentabilität, Wachstum und Liquidität, in dem sich die MTU befindet. Zur Definition des bereinigten EBIT als wichtigster Erfolgsgröße wird auf die Überleitung
zu bereinigten Kennzahlen im Abschnitt "Ertragslage verwiesen. Daneben verwendet der
Konzern die Kennzahl EBIT-Marge bereinigt, die das bereinigte EBIT im Verhältnis zum
Umsatz darstellt. Die Optimierung des Cashflow stellt sicher, dass die finanzielle Substanz des Konzerns
erhalten bleibt. Den Free Cashflow ermittelt die MTU aus der Kombination der Cashflows
aus betrieblicher Tätigkeit und aus Investitionstätigkeit, wobei letzterer auch Komponenten
(Zahlungssondereinflüsse) enthält, welche nicht Ausdruck der operativen Steuerung
des Kerngeschäfts sind. Entsprechend wird für die Ableitung des Free Cashflow der
Cashflow aus Investitionstätigkeit um diese Auszahlungssondereinflüsse, in Form von
Akquisitionszahlungen für Programmbeteiligungen sowie Zahlungen im Zusammenhang mit
zinsbringenden Finanzierungen und finanziellen Vermögenswerten im Rahmen der Liquiditätssteuerung,
bereinigt. Free Cashflow - Vorjahreszahlen angepasstscroll
Forschung und EntwicklungRahmenbedingungen und ZieleWachsende Mobilitätsansprüche, limitierte Rohstoffe und ein steigendes Umweltbewusstsein
erfordern innovative Lösungen - insbesondere bei Flugzeugtriebwerken. Die MTU hat
sich mit ihren Kernkompetenzen Niederdruckturbine, Hochdruckverdichter, Turbinenzwischengehäuse
sowie Hightech-Fertigungs- und -Reparaturverfahren eine technologische Spitzenposition
erarbeitet. Sie ist die Basis für Weiterentwicklungen bestehender Antriebe sowie für
neue Triebwerkskonzepte. Die mittel- und langfristigen Ziele der MTU bei der Entwicklung neuer ziviler Triebwerke
folgen der Selbstverpflichtung der europäischen Luftfahrtindustrie und Forschung,
die mit der Strategic Research and Innovation Agenda (SRIA) ehrgeizige Ziele für den
Luftverkehr bis zum Jahr 2050 definiert hat: Langfristige Ziele1)scroll
1)
Änderungen gegenüber dem Jahr 2000, pro Passagierkilometer.
Hauptaktionsfeld der MTU ist die Effizienzsteigerung des Antriebs, um Kraftstoffverbrauch
und Emissionen zu reduzieren. Das geschieht durch niedrigere Fan-Druckverhältnisse
bzw. höhere Nebenstromverhältnisse für einen verbesserten Vortriebswirkungsgrad, höhere
Temperaturen und Gesamtdruckverhältnisse für einen verbesserten thermischen Wirkungsgrad
sowie gesteigerte Komponentenwirkungsgrade. Daneben haben in der Luftfahrt Gewichtsreduktionen
einen großen Einfluss auf den Kraftstoffverbrauch. Schlüsselkomponenten sind die MTU-Module
Niederdruckturbine und Hochdruckverdichter mit hohen Druckverhältnissen, geringem
Gewicht und hohen Wirkungsgraden sowie das hoch belastete Turbinenzwischengehäuse.
Die MTU setzt die technologische Weiterentwicklung kontinuierlich fort. Die langfristig notwendigen Technologieentwicklungen zur Reduzierung der CO2 -Emissionen und des Lärms hat die MTU im Technologieprogramm Claire (Clean Air Engine) gebündelt. Im ersten Schritt reduziert der Getriebefan, der gemeinsam mit Pratt & Whitney realisiert
wird und Anfang 2016 mit dem Airbus A320neo in Serie ging, den Kraftstoffverbrauch
und damit die Kohlenstoffdioxid-Emissionen um etwa 16 % (siehe auch "Zivile Triebwerksprogramme"). Konzeptstudien für die nächste Etappe zeigen, dass auf Basis der Getriebefan-Triebwerkskonfiguration weitere Verbesserungen möglich sind. So soll das Fan-Druckverhältnis weiter reduziert werden und der thermische Wirkungsgrad durch höhere Temperaturen und Druckverhältnisse weiter verbessert werden. Ziel ist es, den Kraftstoffverbrauch bzw. die C02 -Emissionen um 25% zu vermindern und den Lärm zu halbieren. Im dritten Schritt von Claire werden erstmals revolutionäre Neuerungen eingeführt.
Die MTU hat dafür im Jahr 2018 erste Projekte gestartet und verfolgt drei Konzepte:
Bei diesen Konzepten stehen die schnelle Demonstration und der Nachweis der Machbarkeit
kritischer Technologien im Mittelpunkt des Interesses. So wird zur Demonstration und
Erprobung eines hybrid-elektrischen Antriebssystems für Zubringer-Flugzeuge eine Kooperation
mit Siemens und dem Deutschen Zentrum für Luft- und Raumfahrt angedacht. Als Erprobungsträger
für den Nachweis der Potenziale soll eine modifizierte Dornier Do 228 genutzt werden. MTU-Technologieprogramm Claire (Clean Air Engine)![]() Technologien für zukünftig wichtige Triebwerke Zivile TriebwerksprogrammeDie wichtigste Neuentwicklung der letzten Jahrzehnte im Bereich der Flugantriebe ist
das Getriebefan-Triebwerk (GTF), das die MTU zusammen mit Pratt & Whitney entwickelt
hat. Im Gegensatz zum konventionellen Turbofan, bei dem Fan und Niederdruckturbine
auf einer Welle mit gleicher Drehzahl laufen, sind beim GTF beide Komponenten durch
ein Getriebe miteinander verbunden. Damit kann der große Fan langsamer und die Niederdruckturbine
schneller drehen. Das ermöglicht niedrige Fan-Druckverhältnisse und damit höhere Nebenstrom-verhältnisse
für einen hohen Vortriebswirkungsgrad und verbessert die Wirkungsgrade von Fan und
Niederdruckturbine, so dass der Treibstoffverbrauch bzw. der Kohlendioxidausstoß um
16 % sinken und die Lärmemission um 20 EPNdB deutlich unter den Zulassungswert reduziert
wird. Außerdem wird der Antrieb leichter, da weniger Niederdruckturbinen- und Niederdruckverdichterstufen
benötigt werden. Die MTU übernimmt beim Getriebefan die Entwicklungs- und Fertigungsverantwortung
für die schnelllaufende Niederdruckturbine, für die vordere Hälfte des Hochdruckverdichters
sowie für vier Bürstendichtungen. Weiterhin montiert die MTU 30 % der Serientriebwerke
für den Airbus A320neo, übernimmt die Abnahmeläufe und ist Partner im MRO-Netzwerk. Der wichtigste Meilenstein des GTF-Programms im Geschäftsjahr 2018 war die Zulassung
des Regionalflugzeugs Embraer E190-E2 mit PW1900G-Antrieb durch die Flugaufsichtsbehörden
Brasiliens (ANAC), der USA (FAA) und Europas (EASA) im Februar. Außerdem erhielt der
Airbus A220 (vormals Bombardier C Series) mit PW1500G-Triebwerken von der US-amerikanischen
Zulassungsbehörde (FAA) die Zulassung für Flugrouten, die sich mehr als 180 Flugminuten
vom nächsten Flughafen entfernen (ETOPS 180). Die Getriebefan-Antriebe kommen bei vier Flugzeugherstellern zum Einsatz. Mit knapp
10.000 Bestellungen und Optionen bis Ende 2018 entwickelt sich der Getriebefan zu
einem großen kommerziellen Erfolg. Getriebefan-Triebwerksprogramme der MTUscroll
Eine Abwandlung der Getriebefan-Triebwerksfamilie ist die Triebwerksfamilie PW800.
Sie basiert auf dem gleichen Kerntriebwerk, verwendet jedoch kein Getriebe. Das PW814
ist das erste Mitglied der PW800-Triebwerks-familie, das in den Serienbetrieb ging:
Im September 2018 wurde der erste Langstrecken-Business-Jet Gulfstream G500 an den
Kunden übergeben. Bei Triebwerken der höchsten Schubklasse für Langstreckenflugzeuge hat sich die MTU
wichtige Marktanteile gesichert: Sie ist am GE9X von General Electric für die neue
Boeing 777X beteiligt und übernimmt die Entwicklung und Fertigung des äußerst anspruchsvollen
Turbinenzwischengehäuses. Im März 2018 startete das GE9X an einem Flying Testbed,
einer umgebauten Boeing 747, zu seinem erfolgreichen Erstflug und läutete damit den
Beginn einer mehrmonatigen Flugtestkampagne ein. Militärische TriebwerksprogrammeDas TP400-D6 ist das stärkste Turboprop-Triebwerk der westlichen Welt und der Antrieb
für den Airbus-Militärtransporter A400M. Die MTU steuert den kompletten Mitteldruckteil
sowie Teile des Regel- und Überwachungssystems bei, das zusammen mit dem französischen
Partner Safran Aircraft Engines entwickelt wurde. Die Serienproduktion des TP400-D6
umfasst die Fertigung der MTU-Komponenten, die Endmontage des kompletten Triebwerks
sowie die Durchführung der Abnahmetests am Standort Ludwigsfelde. Für die deutsche
Luftwaffe führt die MTU im Rahmen der Instandsetzung auch die Zerlegung und Rückmontage
von Triebwerken inkl. Abnahmetests durch. Das T408 (vormals GE38) ist die erste Entwicklungsbeteiligung der MTU an einem militärischen
US-Programm. Das T408-1B treibt den Schwerlast-Hubschrauber CH-53K von Sikorsky an,
der für die US-Marine entwickelt wurde. Die US-Marine hat für Zelle und Triebwerk
die sogenannte Low Rate Initial Production beauftragt. 2018 sind erste Hubschrauber
an die Marine ausgeliefert worden. Das EJ200 ist der Antrieb für den Eurofighter und ist bei zahlreichen Luftwaffen im
Einsatz. Derzeit ist in Untersuchung, für den Eurofighter ein Midlife-Update zur Erweiterung
der Fähigkeiten zu entwickeln. Passend dazu sollen das Triebwerk EJ200 überarbeitet
und neueste Technologien eingeführt werden. Die Entscheidung der beteiligten Nationen
steht allerdings noch aus. KomponententechnologienDie MTU hat sich für die Module Niederdruckturbine, Turbinenzwischengehäuse und Hochdruckverdichter
eine technologische Führungsposition erarbeitet, die weiter ausgebaut werden soll.
Dazu ist eine kontinuierliche Weiterentwicklung der Technologien notwendig. Anfang 2018 hat die MTU im Rahmen des Luftfahrtforschungsprogramms eine Reihe neuer
Technologieprojekte gestartet. Im Fokus steht die Weiterentwicklung des Verdichters,
unter anderem durch neue Designkonzepte für Innenringe. Bei den Modulen Turbine und
Turbinenzwischengehäuse wird eine 3D-optimierte Heißgasverteilung angestrebt. Gleichzeitig
sollen neue Leichtbauwerkstoffe, wie Keramik und neue Hochtemperatur-Einkristalle,
Turbinen leichter und effizienter machen. Weitere Effizienzsteigerungen lassen sich erzielen, wenn nicht jede Komponente einzeln
optimiert wird, sondern das Verdichtungssystem, bestehend aus Niederdruckverdichter,
Übergangskanal und Hochdruckverdichter, integral optimiert wird. Dazu wurde im Rahmen
von Clean Sky 2 ein Versuchsaufbau erstellt. Er ermöglicht die Vermessung der Kanalströmung
im Übergangskanal in sehr großer Detailtiefe. An der RWTH Aachen hat die MTU den Aufbau eines produktnahen 2,5-stufigen Axialverdichters
unterstützt, der im Sommer 2018 in Betrieb genommen wurde. Dieser Versuchsverdichter
verfügt über eine moderne 3D-Beschaufelung und wird langfristig einen festen Platz
in der Technologievalidierung der MTU haben. Für die zweite Generation des Getriebefan-Triebwerks
wurden bereits neue Beschaufelungskonzepte mit verbessertem Wirkungsgrad und verringerter
Sehnenlänge erfolgreich untersucht. In Zusammenarbeit mit der TU Graz wurden umfangreiche Detailmessungen an einem Turbinenzwischengehäuse
hinter einer Hochdruckturbine durchgeführt. Die Untersuchungen ermöglichen eine verbesserte
Bewertung des Einflusses der Hochdruckturbine und des Turbinenzwischengehäuses auf
die Niederdruckturbine und erlauben so eine verbesserte, integrierte Auslegung der
MTU-Komponente. DigitalisierungMit der Digitalisierung und Vernetzung der Wertschöpfung steht nach Dampfmaschine,
Fließband und Computer die vierte industrielle Revolution vor der Tür. Menschen, Maschinen,
Anlagen, Logistik und Produkte kommunizieren und kooperieren direkt miteinander, so
dass sich z.B. die Produktion weitgehend selbst organisiert. Mit einer interdisziplinären
Arbeitsgruppe definiert die MTU die spezifischen Anforderungen und Bedarfe des Unternehmens.
Die MTU betrachtet dabei den gesamten Produktlebenszyklus und ihre gesamte Wertschöpfungskette
von der Entwicklung über die Fertigung bis zur Instandhaltung. Die Simulation in der Werkstoffentwicklung und Fertigung bildet einen Schwerpunkt
bei der MTU. Ziel ist es, am Computer Werkstoffentwicklung und Herstellprozesse zu
integrieren und alle Parameter so aufeinander abzustimmen, dass ein Bauteil mit den
gewünschten Eigenschaften entsteht. Da in kurzer Zeit viele Möglichkeiten durchgespielt
werden können, ergeben sich deutliche Kosteneinsparungen und bessere Eigenschaften.
Anfang 2018 wurden im Rahmen des Luftfahrtforschungsprogramms mehrere Projekte gestartet. Mit dem "Digitalen Zwilling" beginnt die MTU, das reale Triebwerk und Produktionsanlagen
über den gesamten Lebenszyklus in Modellen abzubilden. Damit können das Triebwerk
simuliert und validiert, Produktionsabläufe optimiert und vorausschauende Instandhaltung
genutzt werden. Technologien für Fertigung und InstandhaltungAdditive Verfahren eröffnen neue Fertigungsmöglichkeiten. Bei diesen Verfahren wird
das Bauteil aus einem pulverförmigen Ausgangsmaterial in sehr dünnen Schichten durch
Aufschmelzen mittels eines Lasers aufgebaut. Die MTU fertigt als eines der ersten
Unternehmen Boroskopaugen für das PW1100G-JM additiv in Serie. In Vorbereitung befindet
sich die Herstellung komplexer Bauteile wie Dichtungsträger, Zwischengehäusestreben
und Lagergehäuse. Längerfristig sind neue Designs geplant, die herkömmlich nicht oder
nur aufwändig gefertigt werden können. Eine erste Anwendung sind extrem gewichtsreduzierte,
bionisch ausgelegte Brackets. Seit Anfang 2018 wurden alle Aktivitäten in einer neuen
Abteilung gebündelt, die neue Anwendungen und Bauweisen untersucht, die Fertigungstechnologie
weiterentwickelt und die Produktionskette industrialisiert. In den vergangenen Jahren hat sich die MTU eine Spitzenposition bei der Fertigung
von Blisk-Rotoren für Verdichter erarbeitet. Für die äußerst schwer zu bearbeitenden
Blisks aus Nickelbasislegierungen, die in den hinteren Stufen von Hochdruckverdichtern
eingesetzt werden, hat sie das elektrochemische Abtrageverfahren Precise Electrochemical
Machining (PECM) entwickelt. PECM liefert durch die Bearbeitung mit extrem kleinen
Spalten im Mikrometerbereich wesentlich höhere Abbildungsgenauigkeiten und erlaubt
daher die Herstellung der geforderten geometrisch extrem komplexen Schaufelgeometrien.
Im Rahmen des Luftfahrtforschungsprogramms wurden Projekte zur gezielten Weiterentwicklung
hinsichtlich einer prozessstabilen und kosteneffizienten Fertigung gestartet. Auch ältere Fertigungsverfahren wie Fräsen lassen sich weiter verbessern. Durch Keramikfräsen,
bei dem die Fräsköpfe aus Keramik statt aus Hartmetall bestehen, lassen sich die extrem
harten Nickel-Chrom-Superlegierungen besser bearbeiten. Beim Keramikfräsen werden
so hohe Bearbeitungsgeschwindigkeiten eingesetzt, dass sich das Metall stark erwärmt
und seinen Aggregatzustand ändert. Das weiche Metall kann schließlich einfach bearbeitet
werden. Technologiesicherung (Intellectual Capital)Zum Jahresende umfasst das MTU-Patentportfolio 1.113 Schutzrechtsfamilien (3.595 Schutzrechte).
Eine Schutzrechtsfamilie ist eine Gruppe von gleichen Schutzrechten, die in verschiedenen
Ländern eingetragen sind. Sie teilten sich am Ende des Berichtsjahres auf die nachfolgenden
Technologiebereiche auf: Aufteilung des Patentportfolios auf die Technologiebereiche der MTU![]() Wissenschaftliche KooperationenDie Zusammenarbeit mit Hochschulen und Forschungsinstituten ist seit Jahrzehnten ein
fester Bestandteil der Forschungs- und Entwicklungsarbeit der MTU: Universitäten und
Fachhochschulen werden unter anderem Triebwerksexponate zur Verfügung gestellt, MTU-Experten
halten Vorlesungsreihen und betreuen Praktikums-, Diplom- und Doktorarbeiten, Studenten
erhalten Unterstützung bei Haus- und Abschlussarbeiten. Zudem werden herausragende
Leistungen honoriert: So vergibt das Unternehmen jedes Jahr den Heilmann-Preis an
einen jungen Wissenschaftler, der sich um die Triebwerkstechnologie verdient gemacht
hat. Mit Forschungspartnern werden strategische Allianzen gebildet, um die Verzahnung zwischen
Hochschule und Industrie weiter zu fördern und die Innovationsfähigkeit der MTU zu
sichern. In den vergangenen Jahren wurde die Zusammenarbeit mit führenden deutschen
Hochschulen und Forschungseinrichtungen intensiviert. Zur Optimierung der Zusammenarbeit
wurden sechs Kompetenzzentren mit spezifischen Forschungsbereichen gegründet. Im Oktober
2018 wurde in Augsburg ein neues DLR-Institut für Tests und Simulationen von Gasturbinen
eröffnet, das Teil des MTU-Kompetenzzentrums Propulsion Systems wird. Hier werden
die digitale Forschungs- und Entwicklungsplattform "Virtuelles Triebwerk" sowie ein
einzigartiges Prüfzentrum zur Validierung neuer Triebwerkslösungen aufgebaut. Das
"Bauhaus Luftfahrt" mit Sitz in München ist eine international ausgerichtete Ideenschmiede,
die unkonventionelle, ganzheitliche und interdisziplinäre Forschung betreibt und in
der Industrie und Wissenschaft unter einem Dach zusammenarbeiten. Themenschwerpunkte
bilden die Untersuchung der sozioökonomischen, politischen und ökologischen Perspektiven
der Luftfahrt, der Entwurf visionärer Flugzeugkonzepte, die Suche nach Zukunftstechnologien
sowie das Wissensmanagement. Im November 2018 hat die MTU 40 hochkarätige Vertreter der MTU-Kompetenzzentren und
von Partner-Universitäten und -Forschungseinrichtungen zu einem Technologie-Partnerforum
nach München eingeladen. Vorgestellt wurden die Technologiearbeiten der MTU sowie
die neuen Triebwerkskonzepte. Intensive Diskussionen werden die Grundlage für neue
gemeinsame Forschungsarbeiten bilden. Investitionen in Forschung und EntwicklungForschungs- und Entwicklungskostenscroll
Die Forschungs- und Entwicklungskosten betrugen im Berichtszeitraum 201,2 Mio. € und
lagen damit leicht über dem Vorjahresvergleichswert. Die Forschungs- und Entwicklungsquote,
gemessen als das Verhältnis der gesamten Forschungs- und Entwicklungskosten zum Umsatz,
lag mit 4,4 % umsatzbedingt unter dem Niveau des Vorjahres von 5,1 %. Bei den fremdfinanzierten Entwicklungsaufwendungen in Höhe von 23,9 Mio. € (Vorjahr:
31,9 Mio. €) handelt es sich überwiegend um Zuschüsse der öffentlichen Hand für die
Forschung und Entwicklung zu kraftstoffeffizienteren und lärmreduzierten Triebwerken. Eigenfinanzierte Entwicklungsaufwendungen werden vom Konzern getragen, bei Erfüllung
der einschlägigen Aktivierungsvoraussetzungen als selbst geschaffene immaterielle
Vermögenswerte für Entwicklungs-Eigenleistungen bzw. im Falle von Ausgleichszahlungen
(erworbene Entwicklung) als sonstige Vermögenswerte aktiviert und nachfolgend planmäßig
nach Maßgabe ihrer wirtschaftlichen Nutzungsdauer abgeschrieben. Die eigenfinanzierten
Aufwendungen sind im Konzernanhang unter "3. Forschungs- und Entwicklungskosten" ausgewiesen. Die Investitionen in aktivierungspflichtige Vermögenswerte im zivilen und militärischen
Triebwerksgeschäft (OEM) in Höhe von 80,2 Mio. € (Vorjahr: 90,7 Mio. €) betreffen
insbesondere die Triebwerksprogramme der GTF-Familie, das GE9X und das PW800. Die in den Umsatzkosten enthaltenen Amortisationen aktivierter Entwicklungsaufwendungen
betreffen im Wesentlichen die PW1000G-Triebwerksfamilie. WirtschaftsberichtGesamtwirtschaftliche RahmenbedingungenDie Weltwirtschaft ist 2018 um 3,0 % gewachsen, im Vorjahr waren es 3,1 %. Die Wirtschaft der Vereinigten Staaten war weiter im Aufschwung. Unterstützt wurde
das Wachstum durch erhebliche Steuererleichterungen der US-Regierung. Die US-Konjunktur
wuchs 2018 um 2,9 % nach 2,2 % im Jahr 2017. Die Konjunktur im Euro-Raum hat seit Anfang 2018 leicht an Fahrt verloren. Die Wachstumsrate
lag 2018 bei 1,8 %. 2017 waren es noch 2,5 %. Die Abwärtskorrektur spiegelt die Auswirkungen
der angespannten Handelsbeziehungen, der politischen Unsicherheit und der steigenden
Energiepreise wider. Die Wirtschaftsleistung Chinas war beeinträchtigt durch einen langsameren Anstieg
von Investitionen und Konsum. Der Handelsstreit zwischen China und den USA begann,
sich auszuwirken. Die chinesische Wirtschaft hat 2018 ein Plus von 6,6 % verzeichnet,
etwas weniger als 2017 mit 6,9 %. Ein Barrel (159 Liter) Öl der Nordseesorte Brent kostete 2018 durchschnittlich 71
US-$. Verglichen mit den Öl-preisen der vergangenen Jahre ist das ein signifikanter
Anstieg (2017: 54 US-$). Eine steigende Nachfrage nach Öl, die von einem guten Wirtschaftswachstum
getrieben war, sowie die US-Sanktionen gegen den Iran haben die Preise nach oben getrieben.
Zum Jahresende sorgten die umfangreichen Ausnahmeregelungen bei den Iran-Sanktionen
wieder für einen sinkenden Ölpreis. Branchenwirtschaftliche Rahmenbedingungen der LuftfahrtindustrieDie Fluggesellschaften entwickelten sich 2018 positiv. Das ist unter anderem auf die
starke Nachfrage im Passagierverkehr bzw. im Bereich der Luftfracht und die erhöhte
Auslastung der Flugzeuge zurückzuführen. Die IATA meldet für 2018 einen Anstieg des globalen Passagieraufkommens um 6,5 %.
Die Nachfrage stieg regional unterschiedlich: in Nordamerika um 5,0 %, in Europa um
6,4 % und in Asien um 8,5 %. Die weltweite Flotte wuchs 2018 um 5,0 % (Quelle: Fleetanalyzer). Expandierende Märkte,
steigende Passagierzahlen und eine positive Konjunktur ließen die Fluggesellschaften
weiterhin in die Modernisierung und Instandhaltung ihrer Flotten investieren. Ungefähr
die Hälfte der 1.900 Auslieferungen des Jahres 2018 ersetzt vorhandene Maschinen (Quelle:
IATA). Die aktive Flotte wird dadurch zunehmend wirtschaftlicher - bei gleichzeitig
geringeren Emissionen je Passagierkilometer. Die International Air Transport Association errechnete für 2018 einen branchenweiten
Gewinn von 32 Mrd. US-$. Gegenüber den 38 Mrd. US-$ des Jahres 2017 ist das ein Rückgang,
der auf höhere Treibstoff- und Lohnkosten zurückzuführen ist. 2018 war das vierte
Jahr in Folge, in dem die Fluggesellschaften die Gewinnmarke von 30 Mrd. US-$ überschritten
haben. 2018 lieferten Airbus und Boeing 1.606 Flugzeuge aus, 8 % mehr als im Vorjahr. Der
Auftragsbestand für Flugzeuge mit mehr als 100 Sitzen lag gegenüber 2017 unverändert
bei rund 13.800 Flugzeugen. Bei gleichbleibenden Produktionsraten entspricht das einem
Produktionszeitraum von 8 bis 9 Jahren (Quelle: Fleetanalyzer). Im Jahr 2018 wurden 703 Business-Jets ausgeliefert, ein Anstieg von 4 % gegenüber
dem Vergleichszeitraum 2017. Gesamtaussage zu den Rahmenbedingungen2018 ist die globale Weltwirtschaft um 3 % gewachsen. Die hohe Nachfrage im Passagierverkehr
stimmt die Luftfahrtindustrie zuversichtlich, dass das Wachstum anhält. Airbus und
Boeing lieferten 2018 1.606 Flugzeuge aus, ein Plus von 8 % gegenüber dem Vorjahr.
Der Auftragsbestand für Flugzeuge mit mehr als 100 Sitzen blieb mit 13.800 auf sehr
hohem Niveau. Finanzwirtschaftliche SituationDie folgenden Erläuterungen und Analysen sind aus den geprüften Konzernabschlüssen
der MTU für die Geschäftsjahre, die zum 31. Dezember 2018 und 2017 geendet haben,
abgeleitet. Die Konzernabschlüsse wurden in Übereinstimmung mit den vom International
Accounting Standards Board herausgegebenen International Financial Reporting Standards
(IFRS) aufgestellt, sofern sie von der Europäischen Union übernommen wurden. Entsprechend den IFRS-Vorschriften wurden im Jahr 2018 neue und geänderte Standards
und Interpretationen erstmals angewandt. Die Auswirkungen aus diesen auf die Vermögens-,
Finanz- und Ertragslage des Konzerns werden im Konzernanhang unter "Erstmalig im Geschäftsjahr
2018 anzuwendende Standards, Interpretationen und Änderungen von Standards und Interpretationen"
detailliert beschrieben. Die für die Währungsumrechnung zugrunde gelegten Wechselkurse der wichtigsten Währungen
stellen sich im Verhältnis zu einem Euro gemäß den offiziellen Wechselkursen der Europäischen
Zentralbank wie folgt dar: Währungskursescroll
ErtragslageKonzernÄnderungen durch IFRS 15Seit dem 1. Januar 2018 wendet die MTU verpflichtend den neuen Standard IFRS 15 "Erlöse
aus Verträgen mit Kunden" an. Deshalb wurden die Zahlen für 2017 im Lagebericht angepasst.
Zu den sich daraus ergebenden Änderungen wird auf Abschnitt "I. Grundsätze" im Konzernanhang
verwiesen. AuftragsbestandDer Auftragsbestand der MTU umfasst feste Kundenbestellungen, die den Konzern zur
Lieferung von Produkten bzw. zur Erbringung von Dienstleistungen verpflichten, sowie
den vertraglich vereinbarten Auftragswert aus Servicevereinbarungen. Zum 31. Dezember
2018 belief sich der konsolidierte Auftragsbestand auf 17,6 Mrd. € nach 14,9 Mrd.
€ im Vorjahr. Auftragszugänge gab es inbesondere für Neubestellungen und Service-Verträge
des neuen Getriebefan-Programms. Konzern-Gewinn- und Verlustrechnung - Vorjahreszahlen angepasstscroll
UmsatzentwicklungDie Steigerung der Umsatzerlöse ist überwiegend auf die Entwicklung in der zivilen
Triebwerksinstandhaltung (MRO) zurückzuführen. Hier stiegen die Umsätze (vor Konsolidierung)
von 2.285,3 Mio. € im Vorjahr um 514,5 Mio. € auf 2.799,8 Mio. €. Grund für die Umsatzsteigerung
im Segment MRO ist die weiterhin sehr hohe Nachfrage nach Instandhaltungsdienstleistungen,
welcher mit einer Ausweitung der Kapazitäten insbesondere am Standort Hannover begegnet
wurde. Im zivilen und militärischen Triebwerksgeschäft (OEM) konnten die Umsatzerlöse
(vor Konsolidierung) durch ein gesteigertes ziviles Geschäft (Ersatzteile sowie Serienlieferungen
und Instandhaltungsleistungen, welche in gemeinsamen Verträgen verkauft werden) ebenfalls
gesteigert werden, und zwar ausgehend vom Vorjahreswert in Höhe von 1.734,8 Mio. €
um 299,1 Mio. € auf 2.033,9 Mio. €. Umsatzkosten und Bruttoergebnis vom UmsatzDie Steigerung der Umsatzkosten ist auf das gestiegene Geschäftsvolumen zurückzuführen.
Im Vergleich zu den Umsatzerlösen fiel die Umsatzkostensteigerung jedoch leicht unterproportional
aus, so dass sich die Bruttomarge, definiert als das Verhältnis von Umsatz minus Umsatzkosten
zum Umsatz, von 18,2 % im Vorjahr auf 18,6 % im Berichtsjahr verbesserte. Diese Entwicklung
ist im Besonderen vom realisierten Produktmix sowohl im OEM- als auch im MRO-Segment
geprägt. Überleitung zu bereinigten KennzahlenDie Überleitungsrechnung dient dem Herausrechnen von Sondereinflüssen aus den zentralen
Ergebnisgrößen des Konzerns und seiner Geschäftssegmente, die den Erfolg der Steuerung
der operativen Geschäftstätigkeit messen. Die bereinigten Ergebnisgrößen unterstützen
zudem die Vergleichbarkeit im Zeitablauf sowie im Unternehmensvergleich. Als bereinigte Kennzahlen berichtet die MTU die Ergebnisgrößen bereinigtes Ergebnis
vor Finanzergebnis und Steuern (EBIT bereinigt) und EBIT-Marge bereinigt sowie das
bereinigte Ergebnis nach Ertragsteuern. Die Ergebnisgrößen fallen nicht unter die
Regulierung der internationalen Rechnungslegungsvorschriften (IFRS) und sollen als
Ergänzung zu den nach IFRS ausgewiesenen Kenngrößen betrachtet werden. Zum Zwecke der Vergleichbarkeit der Ergebnisgröße EBIT erfolgt deren Bereinigung um
die Erfolgsbeiträge, die aus den "Effekten aus der Kaufpreisallokation" sowie den
"Effekten aus der IAE V2500-Anteilserhöhung" resultieren. Kohlberg Kravis Roberts
& Co. Ltd. (KKR) hat zum 1. Januar 2004 100 % der Anteile der MTU von der damaligen
DaimlerChrysler AG erworben. Im Rahmen des Erwerbs wurden Vermögenswerte, Schulden
und Eventualschulden nach IFRS 3 identifiziert und mit den beizulegenden Zeitwerten
bewertet. Seither führen insbesondere die identifizierten immateriellen Vermögenswerte
zu erheblichen planmäßigen Abschreibungen. Letztere werden unter dem Begriff "Effekte
aus der Kaufpreisallokation" zusammengefasst. Die Erfolgsbeiträge aus den "Effekten
aus der IAE V2500-Anteilserhöhung" resultieren aus der 2012 erfolgten V2500-Programmanteils-aufstockung,
die als erworbener Programmwert aktiviert ist und planmäßig über die erwartete wirtschaftliche
Nutzungsdauer von 25 Jahren erlösschmälernd verrechnet wird. Korrespondierend erfolgt die Bereinigung des Ergebnisses vor Ertragsteuern um Sondereinflüsse.
Zur Ableitung des bereinigten Ergebnisses vor Ertragsteuern werden dem bereinigten
EBIT zunächst das Zinsergebnis sowie die Zinsanteile im sonstigen Finanzergebnis zugerechnet,
die im Zusammenhang mit den Rückstellungen und Verbindlichkeiten aus Pensionen sowie
dem Planvermögen stehen. Alle weiteren, insbesondere durch den US-Dollar-Wechselkurs
geprägten sonstigen Finanzergebnisbestandteile, wie beispielsweise die Effekte aus
der Kurssicherung, werden bereinigt. Das bereinigte Nachsteuerergebnis wird auf Basis des bereinigten Ergebnisses vor Ertragsteuern
ermittelt. Dabei werden mittels des erwarteten durchschnittlichen Konzernsteuersatzes
(Geschäftsjahr 2018: 29 %) die "normalisierten" Steuern vom Einkommen und vom Ertrag
berechnet. Die Nachsteuerergebnisbeiträge aus at equity bilanzierten Unternehmen sind
dabei nicht Teil der Steuerbasis. Überleitung der Konzern-Gewinn- und Verlustrechnung - Vorjahreszahlen angepasstscroll
Ergebnis vor Finanzergebnis und Steuern (EBIT)Im Vergleich zum Wachstum der Umsatzerlöse stiegen die Umsatzkosten leicht unterproportional.
Dieser positive Effekt wurde nur zu einem geringen Teil durch überproportional steigende
sonstige Funktionskosten kompensiert, da das Volumen der Funktionskosten deutlich
unter dem der Umsatzkosten liegt. Dadurch verbesserte sich das Ergebnis vor Finanzergebnis
und Steuern (EBIT) gegenüber dem Vorjahr um 99,0 Mio. € bzw. 19,0 % und die EBIT-Marge
von 13,4 % im Vorjahr um 0,2 Prozentpunkte auf 13,6 %. Das bereinigte Ergebnis vor
Finanzergebnis und Steuern (EBIT bereinigt) erhöhte sich gegenüber dem Vorjahr um
98,9 Mio. € bzw. 17,3 % und die bereinigte EBIT-Marge blieb konstant bei 14,7 %. FinanzergebnisDas Finanzergebnis hat sich im abgelaufenen Geschäftsjahr um 30,2 Mio. € auf -12,9
Mio. € (Vorjahr: -43,1 Mio. €) verbessert. Diese Verbesserung beruht überwiegend auf
Fremdwährungsbewertungseffekten. Außerdem wirkte sich ein geringerer Zinsaufwand für
Schuldverschreibungen positiv aus. Ergebnis vor Ertragsteuern (EBT)Insbesondere der gute operative Geschäftsverlauf hat sich positiv auf das Ergebnis
vor Ertragsteuern ausgewirkt. In Summe ist es um 129,2 Mio. € auf 607,3 Mio. € gestiegen
(Vorjahr: 478,1 Mio. €). ErtragsteuernDer Ertragsteueraufwand belief sich im abgelaufenen Geschäftsjahr auf 154,0 Mio. €
(Vorjahr: 119,4 Mio. €). Die Konzernsteuerquote, bezogen auf das Ergebnis vor Ertragsteuern,
lag bei 25,4 % (Vorjahr: 25,0 %). Für die Überleitung vom erwarteten zum effektiven
Steueraufwand wird auf 10. Ertragsteuern" im Konzernanhang verwiesen. Ergebnis nach Ertragsteuern (EAT)Das Ergebnis nach Ertragsteuern erhöhte sich um 94,6 Mio. € (26,4 %) auf 453,3 Mio.
€ (Vorjahr: 358,7 Mio. €) und korrespondierend das bereinigte Ergebnis nach Ertragsteuern
um 74,2 Mio. € (18,3 %) auf 479,1 Mio. € (Vorjahr: 404,9 Mio. €). Konzern-GesamtergebnisrechnungIn der Konzern-Gesamtergebnisrechnung erfolgt die Überleitung vom Ergebnis nach Ertragsteuern
in Höhe von 453,3 Mio. € (Vorjahr: 358,7 Mio. €) zum Gesamtergebnis der Periode in
Höhe von 364,0 Mio. € (Vorjahr: 512,8 Mio. €). Die direkt im sonstigen Ergebnis erfassten Erträge und Aufwendungen betreffen im Berichtsjahr
unter Berücksichtigung latenter Steuern im Wesentlichen den Rückgang der Marktwerte
von Sicherungsinstrumenten in Höhe von 83,2 Mio. € (Vorjahr: Anstieg der Marktwerte
in Höhe von 151,0 Mio. €). Ergebnis je AktieDas unverwässerte Ergebnis je Aktie beträgt 8,67 € (Vorjahr: 6,90 €). Wegen der Berücksichtigung
der maximal möglichen Wandlung in Aktien aus der 2016 begebenen Wandelschuldverschreibung
beträgt das verwässerte Ergebnis je Aktie 8,10 € (Vorjahr: 6,46 €). Dividendenberechtigter Bilanzgewinn und DividendeZur Ermittlung des Bilanzgewinns wird auf "VII. Ableitung des ausschüttungsfähigen
Bilanzgewinns aus dem handelsrechtlichen Jahresüberschuss" im Konzernanhang verwiesen.
Es ist geplant, der Hauptversammlung am 11. April 2019 vorzuschlagen, für das Geschäftsjahr
2018 eine Dividende von 2,85 € (Vorjahr: 2,30 €) je Aktie auszuschütten. Dies entspricht
einer Gesamtausschüttung von 147,2 Mio. € (Vorjahr: 118,4 Mio. €). OEM-Segment
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Veränderungen zum Vorjahr | |
| in Mio. € | 2018 | 2017 | Mio. € | in % |
| Umsatzerlöse | 2.033,9 | 1.734,8 | 299,1 | 17,2 |
| Umsatzkosten | -1.484,8 | -1.264,8 | -220,0 | -17,4 |
| Bruttoergebnis vom Umsatz | 549,1 | 470,0 | 79,1 | 16,8 |
| Bruttomarge in % | 27,0 | 27,1 |
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| EBIT bereinigt | 431,4 | 378,1 | 53,3 | 14,1 |
| EBIT-Marge bereinigt in % | 21,2 | 21,8 |
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Das operative Ergebnis profitierte im Speziellen vom realisierten Produktmix, insbesondere
den gestiegenen Ergebnisbeiträgen im Ersatzteilgeschäft des V2500-Programms, sowie
gestiegener Nachfrage nach Ersatzteilen für ältere Triebwerksmuster von GE Aviation
und Pratt & Whitney. Dagegen standen Belastungen aus dem Hochlauf der neuen Triebwerksprogramme,
im Besonderen des PW1100G-JM. Insgesamt verbesserte sich das bereinigte Ergebnis vor
Finanzergebnis und Steuern (EBIT) gegenüber dem Vorjahr um 53,3 Mio. € bzw. 14,1 %,
während die EBIT-Marge von 21,8% im Vorjahr um 0,6 Prozentpunkte auf 21,2 % leicht
zurückging. Korrespondierend zur Entwicklung des bereinigten Ergebnis vor Finanzergebnis
und Steuern (EBIT bereinigt) entwickelte sich das Ergebnis vor Finanzergebnis und
Steuern (EBIT) und verbesserte sich im Berichtsjahr auf 382,6 Mio. € gegenüber 329,3
Mio. € im Vorjahr. Mit Blick auf die Bereinigung von Ergebniswerten wird auf Überleitung
zu bereinigten Kennzahlen im Abschnitt "Ertragslage" verwiesen.
Die Investitionen in immaterielle Vermögenswerte betrugen 71,8 Mio. € (Vorjahr: 68,5
Mio. €) und betrafen im Wesentlichen die Aktivierung von selbsterstellter Entwicklung
zugunsten der GTF-Triebwerke sowie der Programme GE9X und PW800. Die Investitionen
in Sachanlagen lagen bei 127,5 Mio. € (Vorjahr: 116,4 Mio. €) und betrafen überwiegend
andere Anlagen, Betriebs- und Geschäftsausstattung und Anlagen in Bau im Rahmen des
Ausbaus der Produktionskapazitäten der Getriebefan-Programme. Die Investitionen in
Programmwerte und erworbene Entwicklung betrafen mit 59,5 Mio. € (Vorjahr: 45,5 Mio.
€) hauptsächlich das PW800, das GE9X und die GTF-Triebwerksfamilie.
Die durchschnittliche Anzahl der Mitarbeiter im OEM-Segment stieg um 431 auf 5.905
(Vorjahr: 5.474).
In der zivilen Triebwerksinstandhaltung konnte die MTU den Umsatz (vor Konsolidierung)
im Vergleich zum Vorjahr um 514,5 Mio. € (22,5 %) auf 2.799,8 Mio. € steigern (Vorjahr:
2.285,3 Mio. €). Wichtigster Umsatztreiber war der A320-Antrieb V2500, gefolgt vom
CF34 für diverse Geschäftsreise- und Regionalflugzeuge.
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Veränderungen zum Vorjahr | |
| in Mio. € | 2018 | 2017 | Mio. € | in % |
| Umsatzerlöse | 2.799,8 | 2.285,3 | 514,5 | 22,5 |
| Umsatzkosten | -2.498,5 | -2.045,5 | -453,0 | -22,1 |
| Bruttoergebnis vom Umsatz | 301,3 | 239,8 | 61,5 | 25,6 |
| Bruttomarge in % | 10,8 | 10,5 |
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| EBIT bereinigt | 239,7 | 194,4 | 45,3 | 23,3 |
| EBIT-Marge bereinigt in % | 8,6 | 8,5 |
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Aufgrund der positiven Umsatzentwicklung bei nahezu konstanter Bruttomarge verbesserte
sich das bereinigte Ergebnis vor Finanzergebnis und Steuern (EBIT bereinigt) gegenüber
dem Vorjahr um 45,3 Mio. € bzw. 23,3 % und die EBIT-Marge von 8,5 % im Vorjahr um
0,1 Prozentpunkte auf 8,6 %. Korrespondierend zur Entwicklung des bereinigten Ergebnis
vor Finanzergebnis und Steuern (EBIT bereinigt) entwickelte sich das Ergebnis vor
Finanzergebnis und Steuern (EBIT) und verbesserte sich im Berichtsjahr auf 237,3 Mio.
€ gegenüber 191,9 Mio. € im Vorjahr. Mit Blick auf die Bereinigung von Ergebnis werten
wird auf Überleitung zu bereinigten Kennzahlen im Abschnitt "Ertragslage verwiesen.
Die Investitionen in immaterielle Vermögenswerte und Sachanlagen stiegen um 15,8 Mio.
€ auf 73,5 Mio. € (Vorjahr: 57,7 Mio. €). Ursächlich hierfür waren hauptsächlich kapazitätsbedingte
Erweiterungs- und Ersatzmaßnahmen, welche zur Erhöhung der anderen Anlagen, der Betriebs-
und Geschäftsausstattung und der Anlagen in Bau führten. Darüber hinaus investierte
die MTU weiterhin in den wachsenden Geschäftsbereich des kurzfristigen Triebwerksleasing.
Weiterhin wurde der Aufbau von MRO-Kapazitäten bei der EME Aero, einem Joint Venture
mit Lufthansa-Technik, im Berichtsjahr vorangetrieben. Für Informationen über Investitionen
in Finanzanlagen wird auf den Abschnitt "Finanzlage" verwiesen.
Für die Bewältigung der hohen Auslastung der MRO-Standortkapazitäten wurde die durchschnittliche
Anzahl der Mitarbeiter im MRO-Segment um 346 Mitarbeiter auf 3.486 gesteigert (Vorjahr:
3.140).
Zentrales Ziel des Finanzmanagements ist es, jederzeit eine ausreichende Liquidität
des Konzerns sicherzustellen, finanzielle Risiken zu vermeiden und die finanzielle
Flexibilität zu sichern. Zur Sicherung der Liquidität und zur Verringerung von Risiken
nutzt die MTU verschiedene interne und externe Finanzierungsquellen mit unterschiedlichen
Fristigkeiten.
Die Liquiditätsprognose erfolgt auf Basis der operativen und strategischen Planung
des Konzerns, welche durch einen rollierenden (kurzfristigen) Liquiditäts-Monatsforecast
flankiert wird.
Der Mittelzufluss aus der operativen Geschäftstätigkeit der Geschäftssegmente stellt
die Hauptliquiditätsquelle des Konzerns dar. Des Weiteren erfolgt der Ausgleich von
Finanzierungsbedarf und Überschussliquidität zwischen den einzelnen Konzerngesellschaften
im Rahmen eines Cash-Pooling. Dadurch werden der externe Finanzierungsbedarf und die
Zinsaufwendungen reduziert. Zur Sicherung der Liquidität nutzt die MTU zudem verschiedene
interne und externe Finanzierungsinstrumente, wie etwa die betriebliche Altersversorgung,
Anleihen oder Kreditvereinbarungen sowie Leasingmodelle. Zum Finanzierungspotenzial
aus dem genehmigten und bedingten Kapital wird auf die Erläuterungen im Konzernanhang
unter"24. Eigenkapital' verwiesen.
In den Treasury-Grundsätzen sind die Bankpolitik, die Genehmigung von Bankbeziehungen,
Finanzierungsvereinbarungen, das Liquiditäts- und Finanzanlagenmanagement sowie das
Management von Währungs- und Zinsrisiken geregelt. Gemäß den Grundsätzen des Konzerns
werden die Kreditlinien durch die Zentralabteilung Treasury konzernweit verwaltet.
Der Konzern unterhält gute Geschäftsbeziehungen zu verschiedenen Partnerbanken und
vermeidet dadurch eine zu starke Abhängigkeit von einem einzelnen Institut. Partnerbanken
müssen ein langfristiges "Investment Grade"-Rating vorweisen.
| Art der Finanzierung | Fälligkeit | Währung | Zinsstruktur |
| Anleihe (Namensschuldverschreibung) | 12. Juni 2028 | Euro | Festzinssatz |
| Wandelschuldverschreibung | 17. Mai 2023 | Euro | Festzinssatz |
| Namensdarlehen | 27. März 2021 | Euro | 6-Monats-Euribor + Marge |
| Rahmenkreditlinie | 28. Oktober 2023 | Euro | Euribor + Marge |
| Geldmarktlinie | täglich kündbar | Euro | Festzinssatz |
| Finance-Lease-Vereinbarungen | 31. Dezember 2025 | Euro | Festzinssatz |
Die Finanzmittel sind uneingeschränkt verfügbar. Die anteilig ausgenutzte Rahmenkreditlinie
gibt der MTU weiteren Finanzierungsspielraum.
Bei der Auswahl der Finanzierungsinstrumente werden Flexibilität, Art der Kreditauflagen,
das bestehende Fälligkeitsprofil und die Kosten der Finanzierung berücksichtigt. Die
wesentlichen Finanzierungen beinhalten marktübliche Vereinbarungen zur Einhaltung
bestimmter Kennzahlen (Covenants). Die daraus resultierenden vertraglichen Pflichten
hat die MTU zum 31. Dezember 2018 ebenso wie zu jedem Quartalsstichtag im Berichtsjahr
eingehalten. Zu weiteren Erläuterungen der Finanzinstrumente wird auf 28. Finanzielle
Verbindlichkeiten" im Konzernanhang verwiesen. Wesentliche Vereinbarungen, die unter
der Bedingung des Kontrollwechsels infolge eines Übernahmeangebotes stehen, sind unter
Übernahmerechtliche Angaben" erläutert.
Im Risikobericht und im Konzernanhang unter "36. Finanzwirtschaftliche Risiken" erläutert
die MTU die finanzwirtschaftlichen Risiken der Finanzierung und Bewertung, die Methoden
zur Absicherung von Zins- und Währungsrisiken sowie von Preisänderungs-, Ausfall-
und Liquiditätsrisiken.
Mit Ausnahme von Operate-Lease-Vereinbarungen sowie Sale-and-Lease-Back-Vorgängen
bestanden im Berichtsjahr analog zu den Vorjahren keine außerbilanziellen Finanzierungstransaktionen,
wie zum Beispiel Forderungsverkäufe im Rahmen von Asset-Backed-Securities oder Haftungsverhältnisse
gegenüber Zweckgesellschaften.
Die MTU definiert die Netto-Finanzverschuldung als den Saldo aus der Brutto-Finanzverschuldung
und dem vorhandenen Finanzvermögen, der die Finanzierungslage des MTU-Konzerns verdeutlicht.
Im Vergleich zum Stand am 31. Dezember 2017 ist die Netto-Finanzverschuldung moderat
um 27,0 Mio. € (3,3 %) gestiegen.
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Veränderungen zum Vorjahr | |
| in Mio. € | 31.12.2018 | 31.12.2017 | in Mio. € | in % |
| Schuldverschreibungen | 100,2 | 100,0 | 0,2 | 0,2 |
| Wandelschuldverschreibung | 482,5 | 478,5 | 4,0 | 0,8 |
| Finanzverbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten | 54,4 | 108,2 | -53,8 | -49,7 |
| davon Namensdarlehen | 30,1 | 30,1 |
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| davon Rahmenkreditlinie | 14,5 | 77,9 | -63,4 | -81,4 |
| davon übrige Bankverbindlichkeiten | 9,8 | 0,2 | 9,6 | >100 |
| Ausleihungen von Fremden | 34,7 | 18,2 | 16,5 | 90,7 |
| Finanzierungsleasingverträge | 10,0 | 11,5 | -1,5 | -13,0 |
| Finanzielle Verbindlichkeiten aus Programmanteilserwerben | 350,4 | 370,5 | -20,1 | -5,4 |
| davon Finanzverbindlichkeit IAE V2500-Anteilserhöhung | 301,9 | 320,0 | -18,1 | -5,7 |
| Brutto-Finanzschulden | 1.032,2 | 1.086,9 | -54,7 | -5,0 |
| Abzüglich: |
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| Zahlungsmittel und Zahlungsmitteläquivalente | 99,0 | 106,1 | -7,1 | -6,7 |
| Ausleihungen an Fremde | 59,7 | 133,5 | -73,8 | -55,3 |
| Ausleihungen an nahe stehende Unternehmen | 19,5 | 20,3 | -0,8 | -3,9 |
| Finanzvermögen | 178,2 | 259,9 | -81,7 | -31,4 |
| Netto-Finanzverschuldung | 854,0 | 827,0 | 27,0 | 3,3 |
Mit Wirkung vom 12. Juni 2013 wurde von der MTU AG eine Namensschuldverschreibung
in Höhe von nominal 100,0 Mio. € begeben. Die Rückzahlung der Namensschuldverschreibung
ist am 12. Juni 2028 fällig, bei einer Verzinsung von 3,55 % p. a. Die Zinszahlung
erfolgt nachträglich am 12. Juni eines jeden Jahres, erstmals am 12. Juni 2014. Die
Namensschuldverschreibung wird unter Einbeziehung von Transaktionskosten sowie eines
Disagios von insgesamt 2,7 Mio. € zu fortgeführten Anschaffungskosten bilanziert.
Tritt ein sogenanntes Kontrollwechselereignis ein, hat jeder Anleihegläubiger das
Recht, alle oder einzelne seiner Anteile an der Schuldverschreibung zum Nennbetrag
zuzüglich aufgelaufener Zinsen fällig zu stellen. Ein Kontrollwechselereignis liegt
dann vor, wenn es aufgrund des Kontrollwechsels zu einer qualifizierten Absenkung
des Ratings kommt. Letzteres gilt als erfüllt, (1) wenn innerhalb des Kontrollwechselzeitraums
ein zuvor für die MTU oder ihre Schuldverschreibung vergebenes Rating einer Rating-Agentur
zurückgezogen oder von einem "Investment Grade"-Rating (Baa3 von Moody's oder BBB-
von Fitch bzw. S&P oder besser) negativ geändert wird oder (2) wenn zum Zeitpunkt
des Kontrollwechsels kein "Investment Grade"-Rating von einer Rating-Agentur für die
MTU oder ihre Schuldverschreibung vergeben ist und keine Rating-Agentur innerhalb
des Kontrollwechselzeitraums ein Investment Grade-Rating für die in Rede stehende
Schuldverschreibung vergibt.
Mit Wirkung zum 17. Mai 2016 hat die MTU Aero Engines AG eine vorrangige und nicht
besicherte Wandelschuldverschreibung mit einem Gesamtnennbetrag von 500,0 Mio. € platziert,
die in neue und/ oder bestehende auf den Namen lautende nennwertlose Stammaktien der
Emittentin wandelbar ist. Die Wandelschuldverschreibung hat eine Laufzeit von 7 Jahren
und eine Stückelung von 100.000 €. Die Verzinsung erfolgt mit nominal 0,125 % pro
Jahr, die Zinsen sind jährlich nachträglich zahlbar.
Die Gläubiger sind seit dem 27. Juni 2016 jederzeit berechtigt, ihre jeweiligen Stücke
der Wandelschuldverschreibung in Stammaktien der MTU Aero Engines AG zu wandeln. Der
anfängliche Wandlungspreis wurde auf 124,7701 € festgesetzt. Dies entspricht einer
Prämie von 50 % über dem Referenzkurs zum Zeitpunkt der Emission der Schuldverschreibung.
Die MTU hat gemäß den Bedingungen der Wandelschuldverschreibung jederzeit die Möglichkeit,
die Wandelschuldverschreibung zum Nennwert (zuzüglich aufgelaufener, aber nicht gezahlter
Zinsen) mit einer Frist von mindestens 30 Tagen und höchstens 60 Tagen zu kündigen
und zurück zu erwerben, wenn (i) am oder nach dem 16. Juni 2020 der Kurs der Stammaktien
über einen bestimmten Zeitraum mindestens 130 % des dann gültigen Wandlungskurses
beträgt oder (ii) höchstens 20 % des Gesamtnennwerts der Wandelschuldverschreibung
noch ausstehen. Die Inhaber der Schuldverschreibung haben im Falle vorgenannter Kündigung
durch die MTU das Recht, innerhalb der bestimmten Frist von mindestens 30 und höchstens
60 Tagen anstelle des Rückkaufs die Wandlung ihrer Anteile in Aktien zu verlangen.
Mit Wirkung zum 28. März 2014 wurde von der MTU Aero Engines AG ein Namensdarlehen
(Note Purchase Agreement) in Höhe von nominal 30,0 Mio. € mit Fälligkeit zum 27. März
2021 begeben. Die Verzinsung ist variabel und entspricht dem 6-Monats-Euribor zuzüglich
eines prozentualen Aufschlags. Der anfängliche Zinssatz betrug 1,72 %. Die Zinsberechnung
und Zinszahlung erfolgten halbjährlich jeweils im März und September.
Die Gesellschaft verfügte zum 31. Dezember 2017 über eine Rahmenkreditlinie in Höhe
von 600,0 Mio. €, die mit fünf Banken abgeschlossen wurde und eine Laufzeit bis 28.
Oktober 2022 hatte. Die Laufzeit dieser Rahmenkreditlinie wurde im Berichtsjahr um
ein Jahr verlängert und läuft nun bis zum 28. Oktober 2023. Von dieser Kreditlinie
sind zum 31. Dezember 2018 51,1 Mio. € beansprucht, davon 36,6 Mio. € für Avale (Vorjahr:
Beanspruchung insgesamt 90,6 Mio. €, davon 12,7 Mio. für Avale). Der frei verfügbare
Umfang von 548,9 Mio. € (Vorjahr: 509,4 Mio. €) sichert dem Konzern mittelfristig
Finanzierungsflexibilität. Die Verzinsung der abgerufenen Kreditlinie erfolgt auf
Basis marktüblicher Referenzsätze zuzüglich einer Marge. Das nicht in Anspruch genommene
Volumen der Rahmenkreditlinie unterliegt einer Bereitstellungsprovision.
Die übrigen Bankverpflichtungen stehen im Zusammenhang mit der Finanzierung der MTU-Beteiligung
an im Berichtsjahr mit einem Hersteller von Geschäftsreiseflugzeugen geschlossenen
Liefervereinbarungen.
Die Ausleihungen von Fremden resultieren, wie im Vorjahr, aus abgeschlossenen Stundungsvereinbarungen
im Zusammenhang mit der außerordentlichen Auflösung eines Laufzeit-Instandhaltungsvertragsverhältnisses.
Die Verpflichtungen aus Finanzierungsleasingverträgen betreffen nach der Effektivzinsmethode
fortgeschriebene Leasingverpflichtungen. Zur bilanziellen Behandlung und zum Überblick
über die entsprechenden aktivierten Leasinggegenstände wird auf die Abschnitte "I.
Grundlagen" und "15. Sachanlagen" im Konzernanhang verwiesen.
Der Kaufpreis für die Aufstockung des Anteils am V2500-Triebwerksprogramm um 5 Prozentpunkte
auf 16 % im Geschäftsjahr 2012 führte unter anderem zu einer aufschiebend bedingten
und von der Nutzung der bis dahin in Dienst gestellten V2500-Triebwerksflotte innerhalb
der nächsten 15 Jahre abhängigen Finanzverbindlichkeit. Der Nominalwert dieser Verbindlichkeit
beträgt zum 31. Dezember 2018 387,8 Mio. US-$ (Vorjahr: 437,9 Mio. US-$). Sie besitzt
eine Restlaufzeit bis Mitte 2027 und ist Teil einer Sicherungsbeziehung für Umsatzerlöse
in US-Dollar.
Bei den Finanzverbindlichkeiten aus Programmanteilserwerben handelt es sich im Wesentlichen
um die finanziellen Verbindlichkeiten aus programmlaufzeitbezogenen Akquisitionszahlungen
zugunsten ziviler Triebwerksprogrammbeteiligungen, insbesondere des PW1000G, des PW800
und des GEnx. In Anbetracht ihrer Laufzeit haben diese Finanzierungscharakter.
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Veränderungen zum Vorjahr | |
| in Mio. € | 2018 | 2017 | in Mio. € | in % |
| Immaterielle Vermögenswerte | 73,3 | 69,3 | 4,0 | 5,8 |
| Sachanlagen | 199,5 | 173,3 | 26,2 | 15,1 |
| Finanzielle Vermögenswerte | 173,3 | 189,6 | -16,3 | -8,6 |
| Programmwerte und erworbene Entwicklung | 59,5 | 45,5 | 14,0 | 30,8 |
| Summe Investitionen | 505,6 | 477,7 | 27,9 | 5,8 |
Von den Investitionen in immaterielle Vermögenswerte betreffen 68,7 Mio. € (Vorjahr:
66,8 Mio. €) die selbsterstellte Entwicklung im Rahmen der Beteiligung an Triebwerksprogrammen.
Detaillierte Informationen zu den Investitionen in immaterielle Vermögenswerte sind
im Konzernanhang unter "14. Immaterielle Vermögenswerte aufgeführt.
Die Zugänge im Geschäftsjahr 2018 betrafen hauptsächlich den Bereich der anderen Anlagen,
Betriebs- und Geschäftsausstattung in Höhe von 71,2 Mio. € (Vorjahr: 90,8 Mio. €)
und die geleisteten Anzahlungen und Anlagen im Bau im Berichtsjahr in Höhe von 102,4
Mio. € (Vorjahr: 84,5 Mio. €). Die Investitionen stehen im Zusammenhang mit der Erweiterung
der Produktionskapazitäten an den Standorten München, Hannover und Rzeszow, Polen.
Über die Investitionen in Sachanlagen finden sich im Konzernanhang unter "15. Sachanlagen"
weitere Angaben.
Von den Investitionen in finanzielle Vermögenswerte in Höhe von 173,3 Mio.€ betreffen
157,4 Mio. € (Vorjahr: 129,0 Mio. €) Zugänge bei at equity bilanzierten Unternehmen,
insbesondere im Zusammenhang mit dem Aufbau des gemeinsam mit der Lufthansa Technik
initiierten Joint Ventures EME Aero sowie den Investitionen im Rahmen der Beteiligung
am IAE-PW1100G-Triebwerks-Leasinggeschäft. Die verbleibenden Beträge resultieren insbesondere
aus ausgereichten Darlehen zur Flugzeugfinanzierung. Zusätzliche Informationen zu
den finanziellen Vermögenswerten stehen im Konzernanhang unter "16. Finanzielle Vermögenswerte".
Die Investitionen in Programmwerte und erworbene Entwicklungsleistungen betreffen
im Wesentlichen die Triebwerksprogramme der GTF-Familie sowie das GE9X- und das PW800-Programm.
Zusätzliche Informationen zu den sonstigen Vermögenswerten stehen im Konzernanhang
unter "17. Erworbene Programmwerte, Entwicklung und sonstige Vermögenswerte".
Eine der zentralen Steuerungsgrößen der MTU ist die Kennzahl Free Cashflow. Den Free
Cashflow ermittelt die MTU aus der Kombination der Cashflows aus betrieblicher Tätigkeit
und aus Investitionstätigkeit, wobei letzterer auch Komponenten (Zahlungssondereinflüsse)
enthält, die nicht dem operativen Kerngeschäft zuzurechnen sind. Entsprechend wird
für die Ableitung des Free Cashflow in Höhe von 202,9 Mio. € (Vorjahr: 151,1 Mio.
€) der Cashflow aus Investitionstätigkeit um diese Zahlungssondereinflüsse in Form
von Akquisitionszahlungen für Programmbeteiligungen in Höhe von 23,4 Mio. € (Vorjahr:
10,1 Mio. €) sowie Einzahlungen im Zusammenhang mit zinsbringenden Flugzeug- und Triebwerksfinanzierungen
in Höhe von -79,1 Mio. € (Vorjahr: Auszahlungen in Höhe von 45,9 Mio. €) bereinigt.
Im Vorjahr wurden zusätzlich finanzielle Vermögenswerte im Rahmen der Liquiditätssteuerung
in Höhe von -25,0 Mio. € bereinigt; vergleichbare Bereinigungen waren im Berichtsjahr
nicht erforderlich.
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Veränderungen zum Vorjahr | |
| in Mio. € | 2018 | 2017 | in Mio. € | in % |
| Cashflow aus betrieblicher Tätigkeit | 594,7 | 460,9 | 133,8 | 29,0 |
| Cashflow aus Investitionstätigkeit | -336,1 | -340,8 | 4,7 | 1,4 |
| + Zahlungssondereinflüsse | -55,7 | 31,0 | -86,7 | <-100 |
| Free Cashflow | 202,9 | 151,1 | 51,8 | 34,3 |
| - Zahlungssondereinflüsse | 55,7 | -31,0 | 86,7 | >100 |
| Cashflow aus Finanzierungstätigkeit | -262,7 | -332,9 | 70,2 | 21,1 |
| Wechselkursänderungen | -3,0 | -3,5 | 0,5 | 14,3 |
| Veränderung der Zahlungsmittel und Zahlungsmitteläquivalente | -7,1 | -216,3 | 209,2 | 96,7 |
| Zahlungsmittel und Zahlungsmitteläquivalente zum Anfang der Berichtsperiode | 106,1 | 322,4 |
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| Zahlungsmittel und Zahlungsmitteläquivalente zum Ende der Berichtsperiode | 99,0 | 106,1 |
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Der Cashflow aus betrieblicher Tätigkeit lag im Berichtsjahr mit 594,7 Mio. € um 133,8
Mio. € (29,0 %) über dem Vorjahreswert von 460,9 Mio. €. Treiber dieser positiven
Entwicklung im Berichtsjahr war insbesondere die positive Umsatz- und Ergebnisentwicklung,
die die Mittelbindung im Working Capital im Rahmen des Produktionshochlaufs neuer
Programme sowie des starken MRO-Geschäfts deutlich überkompensierte.
Die Mittelabflüsse aus Investitionstätigkeit beliefen sich im Geschäftsjahr 2018 auf
336,1 Mio. € gegenüber 340,8 Mio. € im Vorjahreszeitraum. Die ausgabewirksamen Investitionen
in immaterielle Vermögenswerte betrugen 72,1 Mio. € (Vorjahr: 68,2 Mio. €) und betrafen
im Wesentlichen Investitionen in Entwicklungsleistungen für die Triebwerksprogramme
der PW1000G-Familie und das PW800-Programm. Die um die Einnahmen aus Abgängen reduzierten
Ausgaben für Sachanlagen lagen bei 184,4 Mio. € gegenüber 166,5 Mio. € im Vorjahr
und korrespondieren mit dem Ausbau der Produktionskapazitäten der MTU. Der Saldo aus
Ausgaben und Einnahmen bei den finanziellen Vermögenswerten resultiert im Wesentlichen
aus geleisteten Einlagen in Unternehmensbeteiligungen sowie der Rückzahlung von Darlehen
im Rahmen von Flugzeugfinanzierungsaktivitäten. Die Investitionen in Programmwerte
und erworbene Entwicklung betrugen im Berichtsjahr 48,4 Mio. € (Vorjahr: 64,8 Mio.
€) und betrafen hauptsächlich die Triebwerksprogramme der GTF-Familie, das GE9X- und
das PW800-Programm.
Im Geschäftsjahr 2018 lag der Mittelabfluss aus Finanzierungstätigkeit bei 262,7 Mio.
€ (Vorjahr: 332,9 Mio. €). Dieser Mittelabfluss wurde im Wesentlichen verursacht durch
die Tilgung von Finanzverbindlichkeiten und die Dividendenzahlung für das Geschäftsjahr
2017.
Die Zahlungsmittel und Zahlungsmitteläquivalente verringerten sich leicht von 106,1
Mio. € im Vorjahr um 7,1 Mio. € auf 99,0 Mio. €. Dies ist darauf zurückzuführen, dass
sich der im Vergleich zum Vorjahr gesteigerte operative Cashflow mit den Mittelabflüssen
aus Investitions- und Finanzierungstätigkeit nahezu die Waage hielt.
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31.12.2018 | 31.12.2017 | Veränderungen zum Vorjahr | |||
| in Mio. € | in Mio. € | in % | in Mio. € | in % | in Mio. € | in % |
| Vermögenswerte |
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| Lang- und mittelfristiges Vermögen |
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| Immaterielle Vermögenswerte und Sachanlagen | 1.872,0 | 27,3 | 1.768,0 | 28,4 | 104,0 | 5,9 |
| Sonstige Vermögenswerte | 1.843,9 | 26,9 | 1.773,8 | 28,5 | 70,1 | 4,0 |
| Summe lang- und mittelfristiges Vermögen | 3.715,9 | 54,2 | 3.541,8 | 56,9 | 174,1 | 4,9 |
| Kurzfristiges Vermögen |
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| Vorräte | 995,8 | 14,6 | 845,1 | 13,6 | 150,7 | 17,8 |
| Forderungen / übrige Vermögenswerte | 2.040,1 | 29,8 | 1.732,2 | 27,8 | 307,9 | 17,8 |
| Zahlungsmittel und Zahlungsmitteläquivalente | 99,0 | 1,4 | 106,1 | 1,7 | -7,1 | -6,7 |
| Summe kurzfristiges Vermögen | 3.134,9 | 45,8 | 2.683,4 | 43,1 | 451,5 | 16,8 |
| Summe Aktiva | 6.850,8 | 100,0 | 6.225,2 | 100,0 | 625,6 | 10,0 |
| Eigenkapital und Schulden |
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| Eigenkapital | 2.144,2 | 31,3 | 1.841,3 | 29,6 | 302,9 | 16,5 |
| Lang- und mittelfristige Schulden |
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| Rückstellungen | 900,9 | 13,2 | 885,2 | 14,2 | 15,7 | 1,8 |
| Verbindlichkeiten | 1.001,4 | 14,6 | 970,4 | 15,6 | 31,0 | 3,2 |
| Summe lang- und mittelfristige Schulden | 1.902,3 | 27,8 | 1.855,6 | 29,8 | 46,7 | 2,5 |
| Kurzfristige Schulden |
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| Rückstellungen / Ertragsteuerschulden | 213,0 | 3,1 | 201,6 | 3,2 | 11,4 | 5,7 |
| Verbindlichkeiten | 2.591,3 | 37,8 | 2.326,7 | 37,4 | 264,6 | 11,4 |
| Summe kurzfristige Schulden | 2.804,3 | 40,9 | 2.528,3 | 40,6 | 276,0 | 10,9 |
| Summe Passiva | 6.850,8 | 100,0 | 6.225,2 | 100,0 | 625,6 | 10,0 |
Im Geschäftsjahr 2018 stieg der Bestand der immateriellen Vermögenswerte um 40,2 Mio.
€ (Vorjahr: 24,9 Mio. €). Wesentliche Treiber hierfür waren Entwicklungsinvestitionen
für Triebwerke der GTF-Triebwerksfamilie sowie für die Triebwerke PW800 und GE9X,
welche die korrespondierende planmäßige Amortisation überkompensierten.
Der Bestand an Sachanlagen erhöhte sich um 63,8 Mio. € (Vorjahr: 63,0 Mio. €). Grund
dafür sind hauptsächlich die Investition in andere Anlagen, Betriebs- und Geschäftsausstattung
und Anlagen in Bau zur Erhöhung der Produktionskapazitäten an den Standorten in Deutschland
und Polen.
Der Anstieg der lang- und mittelfristigen sonstigen Vermögenswerte resultierte insbesondere
aus der positiven Geschäftsentwicklung und zusätzlichen Kapitaleinlagen bei Unternehmen,
welche nach der Equity-Methode in den Konzernabschluss einbezogen werden. Die Kapitaleinlagen
dienen der Finanzierung des wachsenden Triebwerksleasinggeschäfts. Gegenläufig wirkten
sich Rückzahlungen für Darlehen aus der Absatzfinanzierung sowie ein Rückgang der
Marktwerte von Sicherungsinstrumenten aus. Mit Blick auf Fremdwährungsrisiken war
zum Jahresende 2018 ein Portfolio von US-Dollar-Terminverkäufen mit einer Laufzeit
bis Februar 2020 und einem Nominalvolumen von 1.660,0 Mio. US-$ abgeschlossen.
Innerhalb der Vorräte haben sich im Berichtsjahr der Bestand an Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffen
um 68,3 Mio. € auf 422,3 Mio. € (Vorjahr: 354,0 Mio. €), der Bestand an fertigen und
unfertigen Erzeugnissen um 82,0 Mio. € auf 553,6 Mio. € (Vorjahr: 471,6 Mio. €) und
die geleisteten Anzahlungen um 0,4 Mio. € auf 19,9 Mio. € (Vorjahr: 19,5 Mio. €) erhöht.
Der Anteil der Vorräte an der Bilanzsumme stieg auf 14,6 % (Vorjahr: 13,6 %). Bezogen
auf das Umsatzvolumen lag die Umschlagshäufigkeit der Vorräte bei 5,0 (Vorjahr: 4,4).
Der Bestand an Forderungen aus Lieferungen und Leistungen erhöhte sich auf 1.051,2
Mio. € nach 914,5 Mio. € im Vorjahr. Die Vertragsvermögenswerte, saldiert um die zugehörigen
Vertragsverbindlichkeiten, erhöhten sich gegenüber dem 31. Dezember 2017 um 231,5
Mio. € auf 864,3 Mio. €. Außerdem bestanden Forderungen gegen Fiskalbehörden aus Steuererstattungsansprüchen
in Höhe von 43,2 Mio. € (Vorjahr: 31,3 Mio. €).
Die Zahlungsmittel und Zahlungsmitteläquivalente verringerten sich geringfügig. Der
Anteil der Zahlungsmittel und Zahlungsmitteläquivalente an der Bilanzsumme beträgt
nunmehr 1,4 % (Vorjahr: 1,7 %).
| in Mio. € | 2018 | 2017 |
| Stand 1. Januar | 1.841,3 | 1.375,1 |
| Sonstiges Ergebnis |
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| Instrumente zur Absicherung von Zahlungsströmen | -83,2 | 151,0 |
| Zeitwertveränderungen von Beteiligungen | 2,5 |
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| versicherungsmathematische Gewinne und Verluste aus Pensionsverpflichtungen und Planvermögen | -4,0 | 12,8 |
| Kursdifferenzen aus der Umrechnung ausländischer Geschäftsbetriebe | -4,6 | -9,7 |
| Ergebnis nach Ertragsteuern | 453,3 | 358,7 |
| Dividendenauszahlung an Aktionäre der MTU Aero Engines AG | -118,4 | -97,6 |
| Effekte aus der Änderung von Rechnungslegungsstandards | 7,2 |
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| Ausgabe von eigenen Aktien im Rahmen des Restricted Stock Plan | 4,5 | 3,6 |
| Verkauf von eigenen Aktien im Rahmen des Mitarbeiter-Aktienprogramms | 16,3 | 14,3 |
| Einlage der Minderheitsgesellschafter | 29,3 | 33,1 |
| Veränderung | 302,9 | 466,2 |
| Stand 31. Dezember | 2.144,2 | 1.841,3 |
Das Eigenkapital stieg im Jahr 2018 im Wesentlichen durch das Ergebnis nach Ertragsteuern
des Geschäftsjahres um 453,3 Mio. € (Vorjahr: 358,7 Mio. €).
Reduzierungen des Eigenkapitals ergaben sich hauptsächlich aus der Dividendenzahlung
an die Aktionäre der MTU Aero Engines AG für das Geschäftsjahr 2017 in Höhe von 118,4
Mio. € (für das Geschäftsjahr 2016: 97,6 Mio. €) sowie durch die Verringerung der
Marktwerte von Sicherungsinstrumenten um 83,2 Mio. € (Vorjahr: Erhöhung der Marktwerte
um 151,0 Mio. €).
Innerhalb der lang- und mittelfristigen Schulden stiegen die langfristigen Pensionsrückstellungen
von 847,6Mio. € im Vorjahr um 5,6 Mio. € auf 853,2 Mio. €.
Die lang- und mittelfristigen Verbindlichkeiten beinhalten die lang- und mittelfristigen
Brutto-Finanzschulden in Höhe von 879,8 Mio. € (Vorjahr: 889,0 Mio. €), Vertragsverbindlichkeiten
in Höhe von 27,0 Mio. € (Vorjahr: 16,9 Mio. €) sowie passive latente Steuern, die
sich zum 31. Dezember 2018 auf 8,4 Mio. € (Vorjahr: 16,9 Mio. €) beliefen. Der Anteil
der lang- und mittelfristigen Verbindlichkeiten an der Bilanzsumme betrug zum 31.
Dezember 2018 14,6 % und lag damit etwas unter dem Vorjahresvergleichswert.
Die Summe aus Eigenkapital und lang- und mittelfristigen Schulden ist im Geschäftsjahr
um 349,6 Mio. € auf 4.046,5 Mio. € gestiegen (Vorjahr: 3.696,9 Mio. €). Demnach ist
das lang- und mittelfristig gebundene Vermögen zu 108,9 % (Vorjahr: 104,4 %) durch
die lang- und mittelfristig zur Verfügung stehenden Finanzierungsmittel finanziert.
Die in den kurzfristigen Schulden ausgewiesenen kurzfristigen Rückstellungen beinhalten
die Pensionsrückstellungen, die mit 25,8 Mio. € (Vorjahr: 23,1 Mio. €) etwas über
dem Vorjahresniveau lagen, die Ertragsteuerverpflichtungen, die von 2,9 Mio. € auf
9,9 Mio. € gestiegen sind, sowie die sonstigen Rückstellungen, die sich um 1,7 Mio.
€ auf 177,3 Mio. € erhöht haben. Ebenfalls unter den kurzfristigen Schulden ausgewiesen
sind die Rückerstattungsverbindlichkeiten gegenüber Kunden in Höhe von 1.506,2 Mio.
€ (Vorjahr: 1.155,3 Mio. €), Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen in Höhe
von 230,6 Mio. € (Vorjahr: 307,1 Mio. €), Vertragsverbindlichkeiten in Höhe von 549,0
Mio. € (Vorjahr: 555,7Mio. €), Finanzschulden in Höhe von 228,5 Mio. € (Vorjahr: 242,1
Mio. €) sowie eine Vielzahl übriger sonstiger Einzelverpflichtungen.
Im Vergleich zum Vorjahr stieg die Eigenkapitalquote um 1,7 Prozentpunkte auf 31,3
% (Vorjahr: 29,6 %).
Die MTU hat auf ihrem Kapitalmarkttag im Dezember 2017 einen ersten Ausblick auf die
Geschäftsentwicklung des Berichtsjahres gegeben. Dieser wurde im Rahmen der Berichterstattung
für den Jahresabschluss 2017 am 21.Februar 2018 bestätigt.
Dabei wurde ein moderates Wachstum des EBIT bereinigt in Aussicht gestellt. Das bereinigte
Ergebnis nach Ertragsteuern sollte analog zum EBIT bereinigt wachsen. Für den Free
Cashflow prognostizierte die MTU ein Verhältnis von Free Cashflow zu bereinigtem Ergebnis
nach Ertragsteuern im niedrigen bis mittleren zweistelligen Prozentbereich.
Im Rahmen der Halbjahres-Berichterstattung im Juli wurde diese Prognose konkretisiert.
Die MTU prognostizierte einen Umsatz von ca. 4.200 Mio. €, ein bereinigtes EBIT von
ca. 640 Mio. € und für das bereinigte Ergebnis nach Ertragsteuern einen Wert von ca.
450 Mio. €.
Zur Berichterstattung zum 3. Quartal deutete sich ergebnisseitig eine weitere Verbesserung
an, so dass bei steigender Umsatzerwartung in Höhe von 4.400 Mio. € die Prognose für
das bereinigte EBIT um 20 Mio. € auf 660 Mio. € und für das bereinigte Nachsteuerergebnis
ebenfalls um 20 Mio. € auf 470 Mio. € angehoben wurde.
| in Mio. € | Ist 2018 | Prognose 2018 vom 25. Oktober 2018 | Prognose 2018 vom 26. Juli 2018 | Prognose 2018 vom 21. Februar 2018 | Ist 2017 | Veränderungen 2018 - 2017 in % |
| Umsatz | 4.567,1 | ca. 4.400 | ca. 4.200 | Anstieg zwischen 10 und 15% | 3.897,4 | 17,2 |
| Bereinigtes Ergebnis vor Finanzergebnis und Steuern (EBIT bereinigt) | 671,4 | ca. 660 | ca. 640 | Moderates Wachstum | 572,5 | 17,3 |
| Bereinigtes Ergebnis nach Ertragsteuern | 479,1 | ca. 470 | ca. 450 | Wachstum gemäß EBIT bereinigt | 404,9 | 18,3 |
| Free Cashflow | 202,9 | Verhältnis von Free Cashflow zu bereinigtem Ergebnis nach Ertragsteuern zwischen 40 und 50 % | Verhältnis von Free Cashflow zu bereinigtem Ergebnis nach Ertragsteuern zwischen 40 und 50 % | Verhältnis von Free Cashflow zu bereinigtem Ergebnis nach Ertragsteuern im niedrigen bis mittleren zweistelligen Prozentbereich | 151,1 | 34,3 |
Am 21. Februar 2018 prognostizierte der Vorstand für 2018 einen Umsatzanstieg im niedrigen
bis mittleren Zehnerprozentbereich (Umsatz 2017: 3.897,4 Mio. €). Bei Vorlage des
Halbjahresfinanzberichts am 26. Juli 2018 wurde die Umsatzprognose auf 4.200 Mio.
€ konkretisiert. Aufgrund eines besser als erwarteten Geschäftsverlaufs wurde im Rahmen
der Veröffentlichung der Zahlen zum 3. Quartal am 25. Oktober 2018 die Umsatzprognose
auf 4.400 Mio. € angehoben. Zum Jahresende betrug der realisierte Umsatz 4.567,1 Mio.
€ und lag damit über dem prognostizierten Niveau von 4.400 Mio. €. Ursächlich hierfür
waren im Wesentlichen ein stärkeres Wachstum auf US-Dollar-Basis im MRO-Segment sowie
eine leicht bessere Wechselkursentwicklung im Vergleich zur Erwartung.
Für das bereinigte EBIT prognostizierte die MTU zunächst eine moderate Steigerung.
Am 26. Juli 2018 konkretisierte der Konzern die Prognose auf rund 640 Mio. €. Nachdem
sich zum dritten Quartal die Geschäftsaussichten weiter verbesserten, wurde die Prognose
am 25. Oktober 2018 abermals auf nun 660 Mio. € angehoben. Zum Jahresende betrug das
bereinigte EBIT 671,4 Mio. € und übertraf damit die Prognose.
In seiner ersten Prognose erwartete der Vorstand für 2018 für das bereinigte Ergebnis
nach Ertragsteuern ein vergleichbares Wachstum wie beim EBIT bereinigt. Die Prognose
wurde am 26. Juli 2018 auf ca. 450 Mio. € konkretisiert und am 25. Oktober 2018 korrespondierend
mit der Entwicklung des operativen Ergebnisses (EBIT bereinigt) nochmals angehoben
- auf 470 Mio. €. Das bereinigte Ergebnis nach Ertragsteuern betrug zum 31. Dezember
2018 479,1 Mio. € und übertraf damit leicht den prognostizierten Wert.
Ähnlich wie im Vorjahr erwartete die MTU für das Jahr 2018 eine Kompensation der Belastungen
infolge erhöhter investiver Ausgaben durch das operative Geschäft. Unter diesen Rahmenbedingungen
prognostizierte der Vorstand am 21. Februar 2018 ein Verhältnis von Free Cashflow
zu bereinigtem Ergebnis nach Ertragsteuern im niedrigen bis mittleren zweistelligen
Prozentbereich.
Diese Prognose wurde bei Vorlage des Halbjahresberichts am 26. Juli 2018 auf einen
Bereich zwischen 40 und 50 % konkretisiert. Im Rahmen der Veröffentlichung der Zahlen
zum dritten Quartal wurde diese Prognose, bezogen auf eine leicht höhere Erwartung
für das bereinigte Ergebnis nach Ertragsteuern, am 25. Oktober 2018 bestätigt. Dieses
Ziel wurde mit einem Free Cashflow in Höhe von 202,9 Mio. € zum 31. Dezember 2018
erreicht. Das Verhältnis des Free Cashflow zum bereinigten Ergebnis betrug 42 % und
verbesserte sich damit wie erwartet im Vergleich zum Vorjahr (2017: 37 %).
Auch 2018 konnte die MTU Rekordzahlen vorlegen. Der Umsatz stieg im Geschäftsjahr
auf 4.567,1 Mio. € und lag damit um 17,2 % über dem Vorjahreswert (2017: 3.897,4 Mio.
€). Dabei trug vor einer Konsolidierung zwischen den Segmenten das MRO-Segment mit
einem Wachstum von 22,5 % und das OEM-Segment mit einem Wachstum von 17,2 % zum höheren
Umsatz bei.
Die MTU befand sich auch im Jahr 2018 in einer Investitionsphase: Entwicklungsaktivitäten
für Triebwerke in allen zivilen Schubklassen ebenso wie der Ausbau der Produktionskapazitäten
an den in- und ausländischen Standorten prägten das Berichtsjahr.
Das operative Ergebnis der MTU konnte 2018 - insbesondere befördert durch das starke
Wachstum im MRO-Segment und einen günstigen Produktmix im OEM-Segment - auf ein Rekordniveau
gesteigert werden: Das bereinigte EBIT betrug 671,4 Mio. € (2017: 572,5 Mio. €). Die
operative Marge lag wie im Vorjahr bei 14,7 %.
Erfreulich war auch die Entwicklung des Free Cashflow: Trotz der hohen Investitionen
für Entwicklungsleistungen sowie Kapazitätserweiterungen an den in- und ausländischen
Standorten konnte der Free Cashflow auf 202,9 Mio. € (2017: 151,1 Mio. €) gesteigert
werden.
Die Anfang des Jahres veröffentlichten und im Laufe des Jahres nach oben angepassten
Prognosen konnten bestätigt und übertroffen werden. Die Umsätze in beiden Segmenten
lagen über der Prognose vom Jahresanfang, so dass die Ergebnisse besser als erwartet
ausfielen.
Die vorliegende Nichtfinanzielle Erklärung (NFE) der MTU Aero Engines berichtet über
wesentliche nichtfinanzielle Themen für das Geschäftsjahr 2018. Es handelt sich um
eine zusammengefasste Nichtfinanzielle Erklärung gemäß §§ 289b ff. HGB sowie §§ 315b
ff. HGB, die die Angaben zur MTU Aero Engines AG als Leitungsunternehmen sowie die
Angaben zum MTU-Konzern beinhaltet. Die Konzernstruktur ist im Zusammengefassten Lagebericht
im Abschnitt "Das Unternehmen MTU" beschrieben.
Darüber hinaus veröffentlicht das Unternehmen im Sommer einen gesonderten Nachhaltigkeitsbericht
nach den internationalen Reporting Standards der Global Reporting Initiative (GRI)
für das zurückliegende Geschäftsjahr.
Das Unternehmen MTU und sein Geschäftsmodell sind im Zusammengefassten Lagebericht
unter dem Abschnitt "Das Unternehmen MTU" beschrieben.
Die Auswahl der wesentlichen Themen für die NFE erfolgte durch die CR-Fachkoordinatoren
(Corporate Responsibility (CR)-Verantwortliche der jeweiligen Fachbereiche) in Abstimmung
mit dem CR-Entscheidungsgremium der MTU, dem CR-Board. Ausgangspunkt bildeten die
Themen aus dem Nachhaltigkeitsbericht, die die MTU als wesentlich für das Unternehmen
und seine Stakeholder eingestuft hat. Diese Themen wurden hinsichtlich ihrer sozialen
und ökologischen Auswirkungen der Geschäftstätigkeit der MTU nach Kriterien wie Regulierung
durch Gesetzgeber oder Ansprüche von Stakeholdergruppen bewertet. Daneben wurde die
Geschäftsrelevanz der Themen bewertet, unter anderem anhand der Auswirkungen auf die
Reputation des Unternehmens oder auf die Gewinn- und Verlustrechnung. Als Ergebnis
sind acht berichtsrelevante Themen für die NFE identifiziert worden. Die Erklärung
beinhaltet als zusätzlichen Aspekt nach dem CSR-RUG "Produktqualität und Flugsicherheit".
Als neuer zusätzlicher Aspekt wurde 2018 das Thema "Verantwortungsvolle Außenwirtschaft"
aufgenommen, Ausführungen zum Aspekt Umwelt finden sich unter "Ökoeffiziente Antriebe".
Vorstand und der Prüfungsausschuss des Aufsichtsrats wurden regelmäßig über den Wesentlichkeitsprozess
informiert.
| Aspekt nach CSR-RUG | Wesentliche Themen für die MTU |
| Zusätzlicher Aspekt | Produktqualität und Flugsicherheit |
|
|
Verantwortungsvolle Außenwirtschaft |
| Umweltbelange | Ökoeffiziente Antriebe |
| Bekämpfung von Korruption und Bestechung | Prävention von Korruption und Bestechung |
| Arbeitnehmerbelange | Arbeitssicherheit |
|
|
Mitarbeiterentwicklung |
|
|
Vielfalt und Chancengleichheit |
| Achtung der Menschenrechte | Achtung der Menschenrechte |
Corporate Citizenship, Lieferantenmanagement und CO2 -Emissionen in der Produktion wurden in diesem Prozess als nicht berichtsrelevant für die NFE eingestuft. Die Managementansätze der MTU zu diesen Themen finden sich im Nachhaltigkeitsbericht.
Die Risikobewertung der Themen der NFE setzte dabei auf das bestehende Risikomanagement
auf. Eine Bewertung durch die CR-Fachkoordinatoren und das CR-Board auf mögliche Risiken
durch die MTU-Geschäftstätigkeit für Umwelt, Gesellschaft und Mitarbeiter erfolgt
vierteljährlich analog dem bestehenden Chancen- und Risikoprozess auf einer Skala
hinsichtlich Eintrittswahrscheinlichkeit und Auswirkung des Risikos. Für das Thema
Compliance sind eine separate Risikobewertung und ein separater Berichtsweg in der
MTU etabliert, der vom Compliance Board beziehungsweise seit Herbst 2018 vom Compliance
Officer gesteuert wird.
Die Analyse hat keine berichtspflichtigen Risiken mit sehr wahrscheinlich schwerwiegenden
negativen Auswirkungen auf die identifizierten nichtfinanziellen Themen ergeben.
Aufgrund der von den GRI-Vorgaben abweichenden Wesentlichkeitsdefinition nach CSR-RUG
(relevante nichtfinanzielle Informationen für den Geschäftsverlauf, das Geschäftsergebnis,
die Lage des Konzerns sowie zu den Auswirkungen der Geschäftstätigkeit auf die Aspekte
Umwelt-, Arbeitnehmer-, Sozialbelange, Menschenrechte und Korruptionsbekämpfung) hat
die MTU bei der Erstellung der nichtfinanziellen Erklärung keinen Standard als Rahmenwerk
angewendet.
Qualität und Sicherheit sind in der Luftfahrt entscheidend und die entsprechenden
Rahmenbedingungen stark reguliert. Gesetzliche Forderungen hinsichtlich eines sicheren
Flugbetriebs werden seitens der Luftfahrtbehörden streng überwacht. Dies spiegelt
sich in der hohen Bedeutung von Produktqualität und Flugsicherheit für die MTU wider.
Das Unternehmen hat die gesetzlichen Anforderungen, denen es als Entwicklungs-, Herstell-
und Instandhaltungsbetrieb der Luftfahrt unterliegt, zu erfüllen. Die MTU evaluiert
den Genehmigungsbedarf für ihre Geschäftstätigkeit kontinuierlich, um die notwendigen
luftfahrtrechtlichen Zulassungen, Genehmigungen und Zertifizierungen zu erlangen beziehungsweise
aufrecht zu erhalten.
Ein konzernweites Integriertes Managementsystem (IMS) dient dazu, dass die regulativen
Vorgaben und internen Regelungen eingehalten werden und die Zuständigkeiten im Unternehmen
klar geregelt sind. Ein Grundsatz der IMS-Politik lautet: "Sicherheit hat Vorrang
bei unserem Handeln." Das Regelwerk ist für alle Mitarbeiter und Führungskräfte verbindlich
und konzernweit in einem Managementhandbuch verankert. Ein eigens dafür zuständiges
Center, Corporate Quality, ist direkt dem Vorstand Technik (COO) unterstellt und berichtet
quartalsweise an den Gesamtvorstand zu Qualitätsaspekten und Flugvorfällen. Ein MTU
Safety Management nach dem internationalen Standard der International Civil Aviation
Organization (ICAO) ist Teil des IMS und legt den Umgang mit sicherheitsrelevanten
Ereignissen im Flugverkehr fest. Dazu gehören auch entsprechende Organisationsstrukturen
und Verantwortlichkeiten, wie ein Flugsicherheitsgremium oder ein Flugsicherheitsmanager.
Hohe Qualität sowie die Sicherheit und Zuverlässigkeit der Produkte sind im Leitbild
des Unternehmens als wichtige Unternehmensziele festgehalten.
Die hohen regulativen Anforderungen hinsichtlich Qualität und Sicherheit sind über
den gesamten Produktlebenszyklus eines Antriebs zu erfüllen. Die MTU hat daher Prozesse
implementiert mit der Zielsetzung, diesen gerecht zu werden. Eine der branchenspezifischen
Vorgaben ist beispielsweise die lückenlose Dokumentation der sogenannten Lufttüchtigkeit
von Triebwerken und deren Komponenten über die gesamte Lebensdauer. Die MTU gibt die
branchenspezifischen Anforderungen auch an ihre Lieferanten weiter.
Für die Einhaltung der Qualitäts- und Sicherheitsanforderungen hat die MTU umfassende
Prüf- und Monitoringprozesse entlang der gesamten Wertschöpfungskette etabliert. Bauteile
werden entsprechend ihrer Kritikalität detailliert geprüft und im Herstellprozess
überwacht.
Die Implementierung des IMS wird an den Standorten durch unabhängige und akkreditierte
Prüfstellen validiert und zertifiziert.
Die MTU überwacht das Qualitätsniveau kontinuierlich, um mit gegebenenfalls erforderlichen
Maßnahmen wirksame Verbesserungen zu erzielen. Sichere und qualitativ hochwertige
Produkte und Dienstleistungen für Kunden und Partner tragen zum Erhalt der Wettbewerbsfähigkeit
der MTU bei. Kundenzufriedenheit und Produktqualität auf hohem Niveau waren auch für
2018 Unternehmensziele der MTU. Wie im Vorjahr war für 2018 zudem die Vorgabe, dass
die Zahl der Kundenreklamationen an jedem Standort sinken oder zumindest konstant
bleiben sollte. Die Zielsetzungen sollen mit langfristigen Maßnahmen umgesetzt werden.
Interne und externe Audits zu Qualitätssachverhalten werden durchgeführt, um die Einhaltung
einheitlich hoher Standards und die Konformität gegenüber den regulativen Vorgaben
nachzuweisen. Das Auditmanagement wird dabei standortspezifisch gesteuert.
Ein definierter Prozess sieht vor, dass alle Kundenreklamationen hinsichtlich fehlerhafter
Qualität der ausgelieferten MTU-Produkte verfolgt, analysiert und geeignete Maßnahmen
definiert und umgesetzt werden, um die Fehlerursachen dauerhaft zu beheben. Der Erfolg
der Maßnahmen wird eng überwacht.
In einem bereichsübergreifenden CIP-Projekt (CIP = Continuous Improvement Program)
am Standort München hat ein Team seit 2017 Reklamationen der Hauptkunden über einen
ausgewählten Zeitraum von zwei Jahren systematisch auf Fehlerursachen hin analysiert,
Bereiche mit Verbesserungspotenzial identifiziert und für diese Handlungsfelder konkrete
Maßnahmen initiiert. Nach Abschluss des Projektes im Oktober 2018 überprüften die
Projektverantwortlichen die Wirksamkeit der Maßnahmen.
Die Auswertung der Kundenreklamationen erfolgt auf Standortebene. Die Anzahl der Kundenreklamationen
ist für die Mehrzahl der Standorte im Vergleich zum Vorjahr rückläufig. Am Standort
München liegt die Anzahl der Kundenreklamationen höher als im Vorjahr, im Wesentlichen
begründet durch den Produktionshochlauf der neuen Getriebefan-Triebwerke der Familie
PW1000G. 409 interne Audits einschließlich Zertifizierungsaudits (253 am Standort
München) und 125 externe Audits von Kunden oder Behörden zu Qualitätssachverhalten
(37 am Standort München) wurden im Berichtszeitraum durchgeführt.
Konzernweiter Wissensaustausch der Qualitätsmanager Die MTU entwickelt ihr Qualitätswesen
kontinuierlich weiter und nutzt dafür zum Beispiel Impulse aus der Mitarbeit im internationalen
Qualitätsgremium der Triebwerksindustrie (Aero Engine Supplier Quality Group) oder
aus regelmäßigen internen Besprechungen der Qualitätsmanager an den Standorten. Im
Berichtsjahr 2018 lag der Schwerpunkt darauf, den konzernweiten Austausch von Lessons
Learned und Best-Practice-Ansätzen zu verstärken. Dazu haben die Qualitätsmanager
zusätzlich zu den Treffen einen regelmäßigen Wissensaustausch innerhalb der gesamten
MTU-Gruppe etabliert, beispielsweise mit Telefonkonferenzen.
Auch das Regelwerk wird ständig weiterentwickelt. Das Unternehmen veröffentlicht mehrmals
im Jahr konzernweit im Intranet die interne Qualitätsinformation Q-Info zur Sensibilisierung
der Mitarbeiter. Am größten Maintenance-Standort Hannover erscheint außerdem die standortbezogene
QM-Info. Die MTU führt standortspezifisch Schulungen zu Qualitätsaspekten für Führungskräfte
und Mitarbeiter durch. Eine Qualitätsinitiative in der zivilen Instandhaltung ist
etabliert. Im Rahmen der Initiative werden auf der Basis einer detaillierten Analyse
der Qualitätskennzahlen verschiedene Qualitätsthemen standortübergreifend nach dem
Best-Practice-Prinzip weiterentwickelt. Die Initiative ist in vier Teilprojekte untergliedert
(Quality in Work Planning Processes, Quality in Operation Processes, Supplier Management,
Quality KPIs and Audit), beispielsweise wird eine einheitliche Vorgehensweise für
die Erprobung und Abnahme neuer Instandhaltungsprozesse (First Article/ First Build)
umgesetzt.
Zudem unterstützt konzernweit an allen Produktionsstandorten ein Shopfloor/ Office
Management die kontinuierliche Verbesserung. Mitarbeiter und Führungskräfte tauschen
sich dabei mehrmals wöchentlich unter anderem zu Qualitätsthemen aus und leiten bei
Problemen kurzfristig Maßnahmen ein.
Die Einhaltung der Regelungen des Außenwirtschaftsrechts (Trade Compliance) ist essentiell
für die MTU. Diese Bestimmungen betreffen weltweit alle Geschäftsbereiche und Gesellschaften
des Unternehmens einschließlich aller Mitarbeiter. Zoll- und Exportkontrollgesetze
regeln, welche Produkte, Dienstleistungen und technischen Daten die MTU wohin, an
wen und für welchen Einsatzzweck verkaufen beziehungsweise weitergeben darf. Die Einhaltung
von Zollgesetzen und außenwirtschaftsrechtlichen Bestimmungen ist in den MTU-Verhaltensgrundsätzen
explizit festgehalten.
Exportkontrollrechtliche Vorgaben untersagen Geschäfte mit bestimmten Ländern oder
Personen sowie die Lieferung sensitiver Waren, die Weitergabe von Hochtechnologien,
das Erbringen militärischer Dienstleistungen oder die Zahlung von Rechnungen ohne
ausdrückliche behördliche Genehmigung. Das soll vor allem die Verbreitung von ABC-Waffen,
die Lieferung militärischer oder für militärische Zwecke geeigneter Güter in Krisengebiete,
die Unterstützung von Personen, die auf Sanktionslisten stehen, und Menschenrechtsverletzungen
verhindern sowie hoheitliche Sicherheitsinteressen wahren. Zollrechtliche Regelungen
erfordern eine genaue Beschreibung, lückenlose Aufstellung und zutreffende Wertangabe
der von der MTU ein- oder auszuführenden Waren. Darüber hinaus können Anti-Boykott-Gesetze
die Teilnahme an Boykottmaßnahmen anderer Länder verbieten und die Weitergabe von
Informationen über geschäftliche Aktivitäten und Personen einschränken.
Die MTU hat für diese Aufgaben eine zentrale Fachabteilung Außenwirtschaft (Fachweisungsrecht
Exportkontrolle, Koordination Zollbestimmungen) geschaffen, die bei Bedarf unter Einbeziehung
externer Berater die Umsetzung außenwirtschaftsrechtlicher Vorgaben im Unternehmen
sicherstellen soll. Für die Einhaltung der außenwirtschaftsrechtlichen Vorgaben sind
unternehmensweit harmonisierte Prozessstandards eingerichtet: Diese sehen eine Prüfung
auf Exportkontrollbestimmungen und auf bestehende Genehmigungspflichten vor dem Versand
von Dokumenten und Bauteilen vor. Der Leiter Außenwirtschaft berichtet disziplinarisch
an den Leiter Einkauf und hat eine direkte Vortragspflicht beim Ausfuhrverantwortlichen
(Vorstand Technik).
Im Geschäftsjahr 2018 hat die MTU die Entwicklung der Ablauf- und Aufbauorganisation
Außenwirtschaft kontinuierlich vorangetrieben. Hierzu gehörten eine Erhöhung der zur
Verfügung stehenden Ressourcen, die Optimierung bestehender Prozesse und eine Institutionalisierung
der Berichtswege.
Die MTU setzt sich für einen umweltverträglichen Luftverkehr ein und konzentriert sich dabei auf die Reduzierung von Kraftstoffverbrauch, CO2 - und Lärmemissionen von Antrieben, da sie mit ihren Komponenten Hochdruckverdichter und Niederdruckturbine darauf direkten Einfluss nehmen kann. Im Unternehmensleitbild ist eine nachhaltige Produktentwicklung mit reduziertem Brennstoffverbrauch und niedrigeren Lärmemissionen festgehalten. Kraftstoffverbrauch und CO2 -Emissionen, die ein wesentlicher Faktor für die Klimaänderung infolge des Luftverkehrs sind, stehen dabei in einem direkten Verhältnis. Von sehr großer Bedeutung ist daher die Verbesserung der Kraftstoffeffizienz, da dies sowohl den Ressourcenverbrauch als auch die Klimawirkung verringert. In den globalen Verhaltensgrundsätzen des Unternehmens (MTU Code of Conduct) sind ebenfalls Leitsätze zur Produktentwicklung nach ökologischen Kriterien formuliert. Die MTU bekennt sich darüber hinaus zu der Strategic Research and Innovation Agenda (SRIA) der europäischen Luftfahrtindustrie und -forschung und unterstützt deren Klimaschutz- und Lärmziele.
Ein Innovation Board diskutiert regelmäßig alle Technologie- und Innovationsthemen
und initiiert Technologieprojekte und Studien. Der Technologie-Lenkungskreis, dem
die Vorstände Technik und Programme angehören, verabschiedet die gesamte MTU-Technologie-Roadmap
und wird regelmäßig über die Fortschritte informiert. In einem mehrstufigen Technologie-
und Innovationsprozess steuert die MTU ihre Produktentwicklung. Die kurzfristige Produktentwicklung
orientiert sich an konkreten Kundenanforderungen (Spezifikation) auf Basis vorhandener
Technologien. Mittelfristig (bis 15 Jahre) werden Triebwerksvorentwürfe (Advanced
Product Designs) erstellt und daraus Technologiebedarfe abgeleitet. Langfristig (bis
2050) werden mit Hilfe eines Technologieradars Leitkonzepte erarbeitet und die Entwicklung
von Grundlagentechnologien angestoßen. Die Produkt- und Technologieentwicklung ist
am Standort München konzentriert, einzelne Aufgaben übernehmen dezentral die Standorte
Hannover, Ludwigsfelde und Rzeszow.
Die MTU fühlt sich dem Prinzip des integrierten Umweltschutzes verpflichtet, der die
Auswirkungen der Produkte auf die Umwelt im Voraus betrachtet und die Erkenntnisse
daraus in die unternehmerischen Entscheidungen einbezieht. Im Technologie- und Innovationsprozess
der MTU werden ökologische und gesellschaftliche Treiber der Luftfahrt ermittelt und
daraus eigene Ziele für die Produktentwicklung abgeleitet. Negative Auswirkungen des
Luftverkehrs für Umwelt und Gesellschaft oder Erwartungen der Stakeholder hat das
Unternehmen 2018 etwa identifiziert über
| ― |
Teilnahme an verschiedenen Diskussionsrunden, zum Beispiel mit der Aviation Initiative for Renewable Energy in Germany (aireg e.V.), beim Future Lab der Luftfahrtmesse ILA oder im Rahmen der weiterentwickelten Mobilitäts- und Kraftstoffstrategie des Bundesverkehrsministeriums (MKS 2018) |
| ― |
Mitarbeit in Gremien wie dem Bundesverband der Deutschen Luft- und Raumfahrtindustrie oder dem Advisory Council for Aviation Research in Europe |
| ― |
Telefoninterviews mit ausgewählten Vertretern relevanter Anspruchsgruppen (unter anderem Kunden, Forschungsinstitute) im Rahmen des Stakeholderdialogs zu Nachhaltigkeitsthemen |
Die Luftfahrtindustrie ist gekennzeichnet von langen Produktzyklen; ein Triebwerk ist in der Regel 30 Jahre im Flugbetrieb, bevor es ausgemustert wird. Die Ziele für ökoeffizientere Antriebe sind daher langfristig gesetzt und im Rahmen von Absichtserklärungen der Stakeholder aus der Luftfahrt (Airlines, Luftfahrtindustrie, Forschung, Luftfahrtbehörden) festgelegt. In Europa sind die Ziele zur Reduzierung des Kraftstoffverbrauchs sowie der CO2 - und Lärmemissionen in der SRIA-Agenda definiert, die die Grundlage für alle nationalen und europäischen Technologieprogramme sowie für die Clean Air Engine Agenda (Claire) der MTU bilden. In der Clean Air Engine Agenda, der internen Roadmap zur Entwicklung von Triebwerksprogrammen, sind eigene Ökoeffizienz-Ziele für die MTU bis 2050 festgelegt. Diese wurden aus der SRIA-Agenda abgeleitet. Aufgrund des langfristigen Ansatzes zur Verbesserung der Umweltverträglichkeit des Luftverkehrs werden keine Jahresziele für ökoeffiziente Antriebe definiert und keine entsprechenden Kennzahlen erhoben.

Die Ziele der SRIA-Agenda dienen als Grundlage für die MTU-Claire-Ziele. Alle Ziele beziehen sich auf den relativen Kraftstoffverbrauch bzw. CO2 -Emissionen des Antriebs pro Passagierkilometer. Verbesserungen werden relativ zu einem Triebwerk entsprechend dem technischen Stand aus dem Jahr 2000 ausgewiesen. Die Zielerreichung für die Triebwerksfamilie PW1000G wird exemplarisch anhand des Triebwerks PW1100G-JM (Werte laut OEM Pratt & Whitney) dargestellt, da dieses innerhalb der Antriebsfamilie den größten zu erwartenden Absatz (nach Bestelleingang Ende 2018) aufweist. In der Luftfahrt ist nur Kerosin als Kraftstoff zugelassen.

Alle Ziele beziehen sich auf die Lärmemissionen eines gesamten Flugzeugs. Verbesserungen
werden relativ zu einem Flugzeug entsprechend dem technischen Stand aus dem Jahr 2000
ausgewiesen. Die Zielerreichung für die Triebwerksfamilie PW1000G wird exemplarisch
anhand des Triebwerks PW1100G-JM (in Kombination mit dem Airbus A320) dargestellt.
Der Lärmpegel wird in EPNdB (Effective Perceived Noise Decibels) relativ zu den Grenzwerten
der ICAO (International Civil Aviation Organisation) Stage 4 als Mittelwert der Einzelmessergebnisse
für Anflug, seitlich, Überflug dargestellt (Werte laut Zulassungsstelle). Eine Reduktion
der Lärmemission um 10 EPNdB entspricht einer Halbierung des subjektiven Lärmeindrucks.
MTU-Agenda für ökoeffiziente Produkte: Claire Stufe 1 Anfang 2016 ist das PW1100G-JM aus der Getriebefan-Triebwerksfamilie PW1000G mit wenigen Monaten Verzögerung in den Linienverkehr gestartet. Damit wurden die Reduktionsziele für das Jahr 2015 von 15% weniger Kraftstoffverbrauch beziehungsweise CO2 -Emissionen mit 16% (laut Angaben und Berechnung des OEM Pratt & Whitney) übertroffen. Mit einer durchschnittlichen Reduzierung von 6,7 EPNdB gegenüber der gesetzlichen Lärmklasse ICAO Stage 4 wurde das Claire-Ziel von 7,4 EPNdB nicht ganz erreicht (laut Zulassungswerten). Das neue Antriebskonzept Getriebefan wird von der MTU in Kooperation mit Pratt & Whitney entwickelt und gefertigt und ist für insgesamt fünf Flugzeugplattformen vorgesehen. Alle Anwendungen sollen sukzessive bis 2020 in Serie gehen.
Meilensteine 2018 zur Umsetzung von Claire 1:
| ― |
Zulassung des neuen Embraer E-Jet E190-E2 durch die Flugaufsichtsbehörden Brasiliens, der USA und Europas mit PW1900G-Antrieb aus der Getriebefan-Triebwerksfamilie. Das Flugzeug ist eine von mehreren Anwendungen der kraftstoffsparenden, emissions- und lärmarmen Produktfamilie. Laut Angaben des Flugzeugherstellers Embraer erreicht die E190-E2 sogar eine Verbesserung des Treibstoffverbrauchs von 17 % und laut Zulassung liegt die Lärmemission um 6,7 EPNdB unter dem Grenzwert ICAO Stage 4. |
Nächstes Klimaziel 2030: Claire Stufe 2
Das nächste MTU-Ziel ist für 2030 vereinbart und beinhaltet eine Reduzierung des Kraftstoffverbrauchs
und der CO2
-Emissionen des Triebwerks um 25 % (entsprechend dem technischen Stand eines Triebwerks
aus dem Jahr 2000, je Passagierkilometer). Die Lärmemissionen von Flugzeug und Triebwerk
sollen um 50 % beziehungsweise zehn Dezibel im Vergleich zum technischen Stand des
Jahres 2000 sinken.
Die Umsetzung von Claire Stufe 2 erfolgt auf Basis des Getriebefans, der in der nächsten Generation zu einem Ultra-Hochbypass-Triebwerk weiterentwickelt wird, um den CO2 -Ausstoß und die Lärmemissionen zu senken. Die MTU arbeitet bereits Vorentwürfe dieses Triebwerks aus. Die notwendigen Technologien für diese Triebwerksgeneration treibt das Unternehmen innerhalb des nationalen Luftfahrtforschungsprogramms LuFo und europäischer Technologieprogramme voran. Die MTU ist an wichtigen Forschungsprogrammen beteiligt, mit denen die Weiterentwicklung von ökoeffizienten Antriebstechnologien für die Luftfahrt gefördert wird. In diesen Programmen forschen verschiedene Hersteller und Universitäten im Partnerverbund. Die Technologien werden im Rahmen des Technologieprogramms Clean Sky zu einer höheren Technologiereife weiterentwickelt und stehen dann für eine Produktentwicklung zur Verfügung.
Das europäische Technologieprogramm ENOVAL mit MTU-Beteiligung ist 2018 abgeschlossen worden. Zusammen mit den Technologieprogrammen LEMCOTEC und E-BREAK, die 2017 beendet wurden, stehen damit neue Triebwerkstechnologien zur Verfügung, die nach dem Abschluss-Assessment des ENOVAL-Projektes je nach Anwendung (Kurz-, Mittel- oder Langstrecke) den Verbrauch und die CO2 -Emissionen um 25 bis 32 % gegenüber Triebwerken entsprechend dem technischen Stand aus dem Jahr 2000 (pro Passagierkilometer) reduzieren sollen. Diese Kraftstoff- und CO2 -Reduzierung bedeutet bereits eine starke Annäherung an die SRIA- und Claire 2-Ziele von 20 beziehungsweise 25 %. Bis zur vollständigen Zielerreichung müssen diese Technologien noch auf ein höheres "Technology Readiness"-Niveau gebracht werden. Für die SRIA- und Claire-Ziele für 2020 beziehungsweise 2030 zur Reduzierung des Fluglärms reichen die entwickelten Technologien bislang noch nicht vollständig aus.
Meilensteine 2018 zur Umsetzung von Claire 2:
| ― |
Start von zahlreichen Technologieprojekten im Rahmen des nationalen Luftfahrtforschungsprogramms (LuFo V-3) mit dem Ziel eines verminderten Kraftstoffverbrauchs durch neue Flugzeugkonzepte, verbesserte Effizienz des Verdichters, neue Werkstoffe und weiterentwickelte Simulationstools und der Lärmminderung durch weiterentwickelte Lärmmess- und Berechnungsverfahren. |
| ― |
Inbetriebnahme eines neuen produktnahen, 2,5-stu-figen Axialverdichters an der RWTH Aachen zum Nachweis fortschrittlicher Verdichtertechnologien wie zum Beispiel High-Aspect-Ratio-Beschaufelungen |
Antriebskonzepte für 2050: Claire Stufe 3
Darüber hinaus arbeitet die MTU zusammen mit Universitäten bereits an der nächsten
Stufe der Clean Air Engine Agenda für das Jahr 2050 (Claire 3), bei der neue Triebwerksarchitekturen
zum Einsatz kommen sollen. Die MTU hat dafür 2018 erste konkrete Projekte begonnen
und verfolgt dabei zwei unterschiedliche Konzepte:
| ― |
Wärmekraftmaschinen mit neuartigen Kreisprozessen jenseits konventioneller Gasturbinen, die eine deutliche Verbesserung des thermischen Wirkungsgrades versprechen |
| ― |
Elektro-hybride Antriebssysteme, die neue Freiheitsgrade beim Design von Flugzeug und Antrieb sowie im Betrieb ermöglichen und damit die CO2 - und Lärmemissionen deutlich verringern können |
Meilensteine 2018 zur Umsetzung von Claire 3:
| ― |
Zur Bewertung und zum Nachweis der Machbarkeit neuartiger Kreisprozesse wurden zusammen mit Partnern die Arbeitsinhalte eines Technologieprojektes abgestimmt, das im Rahmen des Luftfahrtforschungsprogramms durchgeführt werden soll |
| ― |
Planung einer Kooperation mit Siemens und dem Deutschen Zentrum für Luft- und Raumfahrt zur Demonstration und Erprobung eines hybrid-elektrischen Antriebssystems im Commuter-Bereich (Passagierklasse bis 19 Passagiere). Als Erprobungsträger für den Nachweis der Potenziale soll eine modifizierte Propellermaschine von Dornier des Typs Do 228 fungieren. |
Die MTU engagiert sich nicht nur in der Entwicklung ökoeffizienter Antriebssysteme, sondern unterstützte auch 2018 die Einführung nachhaltiger, CO2 -armer Kraftstoffe über den Verein aireg e.V. (Aviation Initiative for Renewable Energy in Germany). Den Verein aireg für die Entwicklung neuer Kraftstoffe hat die MTU zusammen mit Airlines, Herstellern und Forschungsinstituten gegründet, um die Aktivitäten und das Fachwissen in Deutschland zu bündeln. Die MTU ist hier beratend tätig.
Die MTU verurteilt Korruption jeglicher Art sowie jede andere Form von Wirtschaftskriminalität.
Die Einhaltung von Gesetzen sowie Vorschriften und internen Richtlinien ist Grundlage
für einen langfristigen wirtschaftlichen Erfolg. Konzernweite Verhaltensgrundsätze
verpflichten Mitarbeiter und Management zu verantwortungsbewusstem und integrem Verhalten
und verlangen die Einhaltung gesetzlicher Bestimmungen und betrieblicher Regelungen.
Ein übergeordnetes Leitbild unterstützt die MTU darin, einheitlich und zuverlässig
zu agieren, und sieht die Einhaltung der Verhaltensgrundsätze sowie ethischer Prinzipien
vor. Die MTU-Richtlinien geben zudem klare Vorgaben zum Umgang mit Amtsträgern im
täglichen Geschäft und zum Umgang mit Geschenken. Weitere interne Regelwerke zur Korruptionsprävention
betreffen Bewirtungen, Kundenevents, Spenden und Sponsoring und den Genehmigungsprozess
für Vertriebsberater.
Der Vorstandsvorsitzende ist als oberster Entscheidungsträger für Geschäftsethik und
Anti-Korruptionspolitik verantwortlich. Zentrale Funktionen zur Umsetzung regeltreuen
Verhaltens im seit Herbst 2018 neu organisierten Compliance Management-System der
MTU sind ein konzernweit agierender Compliance Officer und das Compliance Board. Der
Schwerpunkt der Aufgaben des Compliance Officers ist die Weiterentwicklung des etablierten
Compliance-Systems der MTU im Hinblick auf die Korruptionsprävention in enger Abstimmung
mit dem Compliance-Board. Das Compliance-Board tagt regelmäßig sowie im Bedarfsfall
auf Einladung des Compliance Officers. Der Compliance Officer berichtet quartalsweise
an den Vorstand und den Prüfungsausschuss des Aufsichtsrats, der wiederum das Plenum
des Aufsichtsrats informiert. Der Prüfungsausschuss des Aufsichtsrats überwacht die
Compliance-Aktivitäten des Vorstands.
Ein globales Hinweisgebersystem ist etabliert, in dem ein Ombudsmann vertrauliche
Anlaufstelle für Mitarbeiter und externe Stakeholder bei unrechtmäßigem Verhalten
ist. Der Ombudsmann leitet die Hinweise an den Compliance Officer weiter. Dieser steuert
die erforderlichen Maßnahmen bei konkretem Verdacht.
Die MTU verfolgt das Ziel, Korruption und Bestechung im Konzern zu verhindern (Null-Toleranz-Ansatz).
Im Berichtsjahr sind weder bestätigte Korruptionsvorfälle noch Korruptions-Verdachtsfälle
identifiziert worden.
Die MTU orientiert sich an den Anforderungen aus dem Prüfungsstandard 980 des Instituts
der Wirtschaftsprüfer (IDW) für die Prüfung von Compliance Managementsystemen sowie
den Leitlinien der Organisation für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung
OECD (Good Practice Guidance on Internal Controls, Ethics, and Compliance). Das Unternehmen
ist darüber hinaus Mitglied in folgenden Initiativen, die sich unter anderem gegen
Korruption und Bestechung einsetzen:
| ― |
Aerospace and Defense Industries Association of Europe |
| ― |
UN Global Compact |
| ― |
TRACE International |
Um Compliance-Risiken zu minimieren, werden vertriebsunterstützende Beraterverträge
vor Abschluss oder Verlängerung auf mögliche Korruptionsrisiken durch den Compliance
Officer untersucht. Zusätzlich wird der potenzielle Berater von einem unabhängigen
externen Dienstleister überprüft. Die Einheit Corporate Audit überprüft regelmäßig
in Compliance-Audits Geschäftsprozesse auf gesetzliche Konformität und auf die Einhaltung
interner Richtlinien. Die Sensibilisierung für Korruptionsrisiken erfolgt konzernweit
in erster Linie über verpflichtende Antikorruptionsschulungen für Führungskräfte und
Mitarbeiter in speziellen Funktionen, zum Beispiel aus dem Vertrieb. Schulungen zu
den Verhaltensgrundsätzen mit dem Schwerpunkt Korruptionsprävention haben 2018 über
das E-Learning stattgefunden.
Die MTU ist bestrebt, ihr Compliance-System kontinuierlich weiterzuentwickeln, und
hat dazu 2017 ein entsprechendes externes Review veranlasst. Die empfohlenen Maßnahmen
zur Weiterentwicklung aus dem Review setzt die MTU sukzessive um und hat im Berichtsjahr
das Compliance-System entsprechend der Empfehlungen neu strukturiert. So wurde die
zusätzliche Funktion eines konzernweiten Compliance Officers neu geschaffen und die
Compliance-Organisation entsprechend angepasst. Der Compliance Officer ersetzt ab
2019 den Ombudsmann als Anlaufstelle für Beschwerden und Hinweise. Der Compliance
Officer hat zudem die Weiterentwicklung des Hinweisgebersystems übernommen. Um dieses
zu vereinheitlichen, hat die MTU im Berichtsjahr mit der Planung eines webbasierten
Meldesystems begonnen. Ein neues konzernweites Compliance-Reportingsystem mit einem
standardisierten Reporting der Standorte plant das Unternehmen 2019 umzusetzen.
Arbeitssicherheit hat in der MTU einen sehr hohen Stellenwert. In den gruppenweiten
Verhaltensgrundsätzen ist der Arbeits- und Gesundheitsschutz der Mitarbeiter als ein
Grundsatz der sozialen Verantwortung verankert. Die Einhaltung nationaler gesetzlicher
Vorgaben ist für alle Ländergesellschaften der MTU in den Verhaltensgrundsätzen als
verbindliches Mindestmaß festgelegt. Darüber hinaus hat der Konzern in einer MTU-internen
Norm allgemein gültige Rahmenbedingungen, Regeln und Kennzahlendefinitionen festgelegt.
Einmal im Quartal erfolgt ein konzernweites Reporting an den Vorstand. Arbeitssicherheit
wird in der MTU dezentral gesteuert und operativ umgesetzt. An den Produktionsstandorten
sind die Standortleiter für Arbeitssicherheit verantwortlich und Verantwortliche auf
Managementebene für den Arbeitsschutz benannt. Lokale Fachabteilungen setzen Arbeitssicherheitsbelange
standortspezifisch um und berichten regelmäßig an das lokale Management. An den Produktionsstandorten
in Deutschland, Polen und Kanada arbeiten lokal organisierte Arbeitsschutzausschüsse,
an denen der Betriebsrat beteiligt ist.
Der Arbeitsschutz ist Teil der IMS-Politik der MTU (Integriertes Managementsystem)
und wird regelmäßig überprüft und weiterentwickelt. An den europäischen Produktionsstandorten
enthält jeweils eine für alle Mitarbeiter verbindliche Arbeitsordnung wichtige Sicherheitsregeln
zu Unfallverhütung, Brandschutz und zum Verhalten bei Arbeits- und Wegeunfällen.
Die MTU will Beeinträchtigungen der Sicherheit und Gesundheit ihrer Mitarbeiter oder
Dritter soweit wie möglich minimieren und dabei ständige Verbesserungen erzielen.
Arbeitsplätze werden regelmäßig auf Risiken und Gefährdungen für den Mitarbeiter untersucht,
damit im Bedarfsfall Maßnahmen ergriffen werden können. Um Unfälle zu verhindern und
die Zahl der Unfälle dauerhaft zu reduzieren, erfassen die Arbeitssicherheitsspezialisten
vor Ort alle Unfälle nach einheitlichen Kategorien und analysieren sie gemeinsam mit
den betroffenen Mitarbeitern und deren Führungskräften. Ergibt die Auswertung benennbare
Schwerpunkte, werden hinsichtlich der Unfallursachen gezielt Maßnahmen ergriffen,
um gleichartige Unfälle in Zukunft zu verhindern. Beinahe-Unfälle werden an allen
Produktionsstandorten erfasst und ausgewertet. Eine regelmäßige Sicherheitsunterweisung
ist konzernweit für alle Mitarbeiter vorgesehen. Ausgebildete Ersthelfer sind benannt.
Darüber hinaus leisten die Fachabteilungen kontinuierliche Präventionsarbeit vor Ort
durch Schulungen und Informationen zu Arbeitssicherheitsaspekten.
Die Arbeitsschutzmanagementsysteme sind an den deutschen Standorten extern nach dem
international gültigen Standard OHSAS 18001 (Occupational Health and Safety Assessment
Series) zertifiziert.
Konzernweit hohe Standards in der Arbeitssicherheit sind ein jährliches Unternehmensziel.
Dieses Ziel hat die MTU auch im zurückliegenden Geschäftsjahr verfolgt. Für jeden
Standort ist darüber hinaus eine jährliche Toleranzschwelle für meldepflichtige Arbeitsunfälle
der Kategorie 4 (Unfälle mit mehr als drei Ausfalltagen) festgelegt. Die konzernweite
Unfallrate lag 2018 bei 4,3 (AG: 3,9) meldepflichtigen Arbeitsunfällen je 1.000 Mitarbeiter.
Damit hat die MTU ein hohes Schutzniveau erreicht gemessen am Branchendurchschnitt
für die Metallindustrie in Deutschland von 35 Unfällen pro 1.000 Mitarbeiter (BG Holz
und Metall, Daten 2017). Die Zahl der meldepflichtigen Unfälle mit mehr als drei Ausfalltagen
betrug 2018 für den Konzern 42 (AG: 20) und lag damit über dem Niveau des Vorjahres
von 33 Unfällen (AG: 17). Der Anstieg bewegt sich aber im üblichen Rahmen jährlicher
Schwankungen. Der Anstieg lässt sich insbesondere auf höhere Unfallzahlen an den Standorten
in München und Ludwigsfelde zurückführen. Eine gemeinsame Unfallursache lässt sich
hierfür nicht ausmachen, so dass der Fokus der künftigen Maßnahmen auf einer noch
stärkeren Sensibilisierung von Mitarbeitern und Führungskräften liegen wird, da die
verhaltensbedingten Ereignisse überwiegen. Tödliche Arbeitsunfälle hat es wie im Vorjahr
auch 2018 nicht gegeben. Die Unfallstatistik umfasst die Gesamtbelegschaft einschließlich
Auszubildende, Praktikanten, Schüler, Studenten und befristet Beschäftigte (nicht
enthalten sind Leiharbeitnehmer und Mitarbeiter von Fremdfirmen).
Die Umsetzung des Arbeitsschutzes erfolgt standortspezifisch. Proaktive Maßnahmen
werden aus regelmäßig aktualisierten Gefährdungsbeurteilungen, Regelbegehungen von
Arbeitsplätzen und Audits in Produktion und Verwaltung abgeleitet. Alle Unfälle werden
erfasst und ausgewertet; die Unfallanalysen zeigen insgesamt ein sehr hohes technisches
und organisatorisches Sicherheitsniveau bei Maschinen und Anlagen in der MTU, die
Unfallursachen sind häufig verhaltensbedingt. Der Schwerpunkt der Maßnahmen lag 2018
weiterhin darauf, risikobewusstes Arbeiten zu fördern und so die Sicherheitskultur
ständig weiterzuentwickeln. Dazu zählen auch ein regelmäßiger standortübergreifender
Austausch und gegenseitige Cross-Audits in Fertigungs- und Fachbereichen unter den
deutschen Standorten.
Am Hauptstandort München betreibt die MTU zudem seit Ende 2017 die Kampagne Zero mit
der Vision eines Schutzniveaus von null Unfällen im Bereich Arbeitssicherheit. Im
Rahmen der Kampagne hat das Unternehmen 2018 neue Maßnahmen wie die Sensibilisierung
für sicheres Gehen innerhalb der jährlichen, verpflichtenden Sicherheitsunterweisung
oder für den sicheren Umgang mit Schneidewerkzeugen ergriffen. Am Standort Hannover
startete im Berichtsjahr die Kampagne zur Verbesserung der verhaltensorientierten
Arbeitssicherheit, "Weiterentwicklung der Sicherheitskultur", unter Schirmherrschaft
des Standortleiters mit einem Roll-out auf Teamebene und der Definition von gemeinsamen
Schwerpunkten für den eigenen Bereich. Bei der MTU Maintenance in Ludwigsfelde lag
der Schwerpunkt im Berichtsjahr unter anderem im Rahmen des Hallenneubaus auf der
Bewertung der Arbeitsplatzergonomie und der Umsetzung der Gefährdungsbeurteilung psychischer
Arbeitsbelastungen, die in München und Hannover bereits zum Einsatz kommt. Lokale
Arbeitssicherheitsmaßnahmen an internationalen Standorten betrafen 2018 zum Beispiel
standardisierte Safety Walks im Fertigungsbereich (Vancouver, Rzeszow) und die Auszeichnung
der Abteilung mit dem besten Ergebnis (Rzeszow) oder eine Informationskampagne "My
safe workplace" mit der Auszeichnung der Mitarbeiter mit dem sichersten Arbeitsplatz
(Rzeszow).
Qualifizierte und motivierte Mitarbeiter sind in der technisch anspruchsvollen Branche
der Luftfahrt besonders wichtig für die Innovationskraft und Wettbewerbsfähigkeit.
In vielen Bereichen der MTU-Aktivitäten schreiben darüber hinaus Luftfahrtbehörden
Qualifizierungen vor, beispielsweise Pflichtschulungen zu Human Factors (Fehler durch
menschliches Versagen) oder für Mitarbeiter mit luftfahrtrechtlicher Freigabeberechtigung.
Neben branchenspezifischen Berufsausbildungen wie beispielsweise Fluggerätmechaniker
und dualen Studiengängen zum langfristigen Aufbau von Wissen unterstützt und fördert
die MTU die Qualifizierung ihrer Mitarbeiter - dies ist ein Grundsatz der sozialen
Verantwortung aus den Verhaltensgrundsätzen des Unternehmens. Im Leitbild und in der
konzernweiten Personalstrategie sind die Weiterentwicklung der beruflichen Qualifikation
und individuelle Perspektiven für Mitarbeiter und Führungskräfte ebenfalls festgehalten.
Für Aus- und Weiterbildung ist gruppenweit der Personalleiter verantwortlich. Der
Gesamtvorstand wird jährlich über den Bildungsreport zu Bildungskennzahlen informiert,
ausgewählte Qualifizierungsinitiativen werden im Vorstand diskutiert.
Die große Bedeutung von Aus- und Weiterbildung spiegelt sich auch in einer Konzernbetriebsvereinbarung
in Deutschland wider, die den Zugang zu Bildung für alle Mitarbeiter garantiert und
die Führungskräfte einmal im Jahr zu einem Qualifizierungsgespräch mit ihren Mitarbeitern
verpflichtet. Auch die ausländischen Standorte haben entsprechende Regelungen; bei
der MTU Aero Engines North America erhält zum Beispiel jeder Mitarbeiter jährlich
einen Development Plan. An den drei deutschen Standorten ist zudem der Betriebsrat
in die Mitarbeiterqualifizierung nach dem Betriebsverfassungsgesetz involviert, er
bestimmt über das jährliche Bildungsprogramm mit.
Mitarbeiterqualifizierung und lebenslanges Lernen unterstützen die Mitarbeiter darin,
ihre Kompetenzen zu erhöhen und weiterzuentwickeln. Die Bildungsbedarfe der Mitarbeiter
werden grundsätzlich jährlich betrachtet. Dazu wird in einem Regelprozess der Bildungsbedarf
der Mitarbeiter im direkten Gespräch (Qualifizierungsgespräch) oder über Bereichs-/
Unternehmensinterviews festgestellt. Absolvierte Schulungen werden im direkten Gespräch
mit dem Vorgesetzten evaluiert, teilweise auch nach erfolgtem Training über einen
Feedbackbogen. Eine Bildungshistorie dokumentiert absolvierte Trainings und Qualifizierungen.
Bildungsberater sind Ansprechpartner für bedarfsgerechte Schulungen.
Die berufliche Weiterbildung soll darüber hinaus für alle Mitarbeiter der deutschen
Standorte über ein neues Online-Portal zukunftsfähiger gestaltet werden. Dafür können
diese seit Mitte 2017 ein E-Learning-Portal nutzen. Neben ersten webbasierten Trainings
bietet das IT-Tool die Möglichkeit, die eigene Weiterbildung in Abstimmung mit dem
Vorgesetzten selbst zu organisieren. Die digitalen Lernprogramme erhielten bislang
gute bis sehr gute Bewertungen von den Teilnehmern. 2018 wurde das Angebot um neue
Schulungsinhalte erweitert, ab 2019 sollen erste Lernprogramme auf Englisch und Polnisch
für nicht-deutsche Standorte zur Verfügung stehen.
Ein besonderer Fokus in der Mitarbeiterentwicklung liegt darauf, zukunftsfähige Führungskompetenzen
im Management zu verankern. Sie sollen Führungskräfte befähigen, zusammen mit ihren
Mitarbeitern die Zukunft der MTU erfolgreich und aktiv zu gestalten. Dies spiegelt
sich auch in den jährlichen Unternehmenszielen wider. Für 2018 war das Ziel, eine
effizientere Führung durch klare Erwartungen, offenes Feedback und verantwortungsvolle
Entscheidungen zu schaffen. Wichtiges Instrument, um Führung zu stärken, ist die konzernweite
Qualifizierungsinitiative Business Challenge. Im Berichtsjahr stand Business Challenge
im Zeichen einer Weiterentwicklung der MTU-Führungskultur. Mit "Business Challenge:
Leadership Values" werden gemeinsame Führungswerte für ein zukunftsfähiges Führungsverhalten
und eine innovative Unternehmenskultur im Konzern implementiert. Vorstand und Führungskräfte
haben die Führungswerte "We transform, we empower, we create trust", welche die bestehenden
MTU-Kompetenzen ergänzen, gemeinsam bereichs- und standortübergreifend erarbeitet.
Seit Herbst 2018 findet die Integration der Führungswerte in den MTU-Organisationseinheiten
zunächst in Deutschland statt. Vier Veranstaltungen in München und Hannover bildeten
den Auftakt für das Roll-out. Mitarbeiter aller Führungsebenen haben daran teilgenommen.
Im Anschluss daran fanden Workshops auf Center- und Abteilungsebene statt, um die
Anwendung der Leadership Values im Führungsalltag zu implementieren. 2019 folgen die
nicht-deutschen Standorte
Um ein gemeinsames Führungsverständnis in einem globalen Unternehmensumfeld weiter
voranzutreiben, gibt es das International Leadership Program (ILP), das alle zwei
Jahre stattfindet und 2019 wieder starten wird.
Ein wichtiger Gradmesser für eine erfolgreiche Zusammenarbeit und Führung ist die
Mitarbeiterbefragung, die an den deutschen Standorten alle drei Jahre stattfindet.
Im Berichtsjahr 2018 erreichte diese mit 81 % eine hohe Beteiligungsquote. Ein unabhängiges
Institut hat die erhobenen Daten ausgewertet und daraus den High Performance Organization
Index (HiPO) ermittelt, der die Leistungsfähigkeit eines Unternehmens hinsichtlich
unter anderem Engagement, Führung, Prozesse und Strukturen misst. Die Ergebnisse zeigen
insgesamt eine positive Entwicklung im Vergleich zur letzten Befragung vor drei Jahren.
Der HiPO-Index ist um acht Prozentpunkte auf 73 % gestiegen. Handlungsbedarfe wie
eine bessere team- und standortübergreifende Zusammenarbeit oder die Effizienz von
Entscheidungsprozessen werden in einem strukturierten Folgeprozess durch ein interdisziplinäres
Team aus oberem Management und Vorstand bearbeitet. Weiterentwicklungen auf Bereichs-
und Teamebene treiben Führungskräfte aktiv im Dialog mit ihren Mitarbeitern voran.
2018 hat die MTU Aero Engines Polska in Rzeszow ihre Mitarbeiter ebenfalls um Feedback
mit Unterstützung eines externen Anbieters gebeten. Die Teilnahmequote lag bei 70
%. Als Gesamtergebnis zeigten 84 % der Mitarbeiter eine hohe Zufriedenheit mit der
MTU als Arbeitgeber. In allen 15 Befragungskategorien lag die Bewertung im oberen
Drittel. Im Folgeprozess wurden eine Verbesserung in der Zusammenarbeit von Teams
und die Weiterentwicklung von Führungskompetenzen angestoßen.
Die MTU bekennt sich zu Chancengleichheit bei der Beschäftigung und positioniert sich
klar gegen Diskriminierung im Arbeitsleben. Dies sind die Prinzipien, nach denen die
MTU agiert und die in den weltweit gültigen Verhaltensgrundsätzen der MTU festgelegt
sind. Das Unternehmen ist bestrebt, alle Mitarbeiter entsprechend ihren Kompetenzen,
Fähigkeiten und Leistungen einzusetzen. Jeder soll unabhängig von Geschlecht, Ethnie,
Herkunft, Alter, Religion, Behinderung oder sexueller Orientierung die gleichen Chancen
erhalten. Vielfalt als fester Bestandteil der Unternehmenskultur und des Erfolges
ist in den Leitsätzen des Leitbildes verankert. Die MTU ist überzeugt, dass eine vielfältige
Belegschaft die Innovationskraft und damit die Wettbewerbsfähigkeit des Unternehmens
steigert. Als größte Innovationsressource sieht das Unternehmen die Förderung von
talentierten Frauen und die gleichberechtigte Führung. Vor allem in Deutschland ist
damit ein breites Handlungsfeld verbunden. Der Vorstand wird über die Frauenförderung
und die ergriffenen Maßnahmen regelmäßig informiert. Darüber hinaus stellt der Vorstand
einmal im Jahr an den deutschen Standorten einen Gleichstellungsbericht in der Betriebsversammlung
vor. In Deutschland ist der Betriebsrat bei mitbestimmungsrelevanten Maßnahmen wie
zum Beispiel flexiblen Arbeitszeitangeboten involviert.
Die MTU verpflichtet sich zu Vielfalt und Chancengleichheit in folgenden externen
Initiativen:
| ― |
Charta der Vielfalt |
| ― |
UN Global Compact |
| ― |
Münchner Memorandum für Frauen in Führung |
Um Vielfalt und Chancengleichheit im Unternehmen zu gewährleisten und Diskriminierung
zu verhindern, tritt die MTU für eine wertschätzende Unternehmenskultur als Basis
für eine offene und faire Zusammenarbeit ein. Für Meldungen zu Verstößen gegen die
Verhaltensgrundsätze oder interne Richtlinien gibt es implementierte Prozesse. Mitarbeiter
können konzernweit bei einem Verstoß gegen die Verhaltensgrundsätze vertraulich einen
Ombudsmann oder den Compliance Officer kontaktieren. Darüber hinaus besteht die Möglichkeit,
sich auch an andere Vertrauenspersonen, zum Beispiel Führungskräfte, Betriebsräte
oder Mitarbeiter der Personalabteilung, zu wenden.
Zum Umgang bei Diskriminierung im Hinblick auf die Menschenrechte siehe das Kapitel
"Achtung der Menschenrechte" in dieser NFE.
Die Förderung der personellen Vielfalt und Internationalität ist ein kontinuierliches,
übergeordnetes Unternehmensziel, das die MTU auch für das Geschäftsjahr 2018 verfolgt
hat. Als besonders wichtig erachtet sie dabei die Vielfalt der Geschlechter, um in
dem gesellschaftlichen Wandlungsprozess und der Positionierung für die Zukunft alle
Potenziale zu nutzen. Ein wesentliches Ziel ist es daher, den Anteil an Frauen in
Führung in Deutschland bis 2022 auf 13 % für alle Führungsebenen mit Ausnahme der
Ebene des Vorstandes (Ziel 25 %) zu erhöhen.
Der Fokus der Maßnahmen lag auch 2018 weltweit und insbesondere in Deutschland vor
allem darauf, mehr weibliche Potenzialträger zu gewinnen und Mitarbeiterinnen auf
ihrem beruflichen Lebensweg intensiver zu unterstützen. Die Maßnahmen werden standortspezifisch
ausgearbeitet und umgesetzt. Die MTU beteiligt sich zur Förderung von mehr weiblichen
Mitarbeitern in Führung an verschiedenen Mentoring-Programmen für Frauen:
| ― |
Bereits seit 2003 nimmt sie am Cross-Mentoring-Programm der Stadt München teil, bei dem weibliche Nachwuchskräfte ein Jahr lang von einem Mentor aus einem anderen Unternehmen unterstützt werden beziehungsweise sich auch MTU-Führungskräfte als Mentoren engagieren. |
| ― |
Seit 2018 ist das Unternehmen zudem Mitglied des Mentoring-Programms der Universität Stuttgart für Frauen im Studium und in der Forschung (Modul "FeelScience" für Doktorandinnen). |
| ― |
Ebenfalls seit 2018 unterstützt die MTU das mehrstufige Förderprogramm der Technischen Universität München für Doktorandinnen und Post-Docs (Teilnahme an den Women Career Talks). |
| ― |
Am Standort Hannover ist die MTU Maintenance seit 2018 Programmpartner und Unternehmensbeirat des neuen Kooperationsprojektes "Project U" für MINT-Studentinnen der Leibniz Universität Hannover, um mehr weibliche Talente für das Unternehmen zu gewinnen. |
Neben den Kooperationspartnerschaften in ausgewählten Programmen hat die MTU für ihre
Mitarbeiter umfangreiche interne Angebote für eine bessere Vereinbarkeit von Beruf
und Privatleben geschaffen. Dazu gehören unter anderem flexible Arbeitszeiten, Betreuungsleistungen
für Familien oder mobiles Arbeiten. Am Standort München hat darüber hinaus im Oktober
2018 ein erster Workshop zum Thema Frauennetzwerk stattgefunden mit dem Ziel, eine
Plattform für einen Austausch in der MTU aufzubauen und bereitzustellen.
Indizien, anhand derer man Veränderungen rechtzeitig erkennen kann, sind für die MTU
der Frauenanteil an Einstellungen und der Anteil von weiblichen Potenzialkandidaten
am Development Center (DC). Das Development Center in Deutschland unterstützt Potenzialträger
durch Übungen und Interviews dabei, ihren persönlichen Entwicklungsplan für die Übernahme
einer kurzfristigen Leitungsfunktion zu ermitteln. Der Anteil von Frauen am DC betrug
2018 20 % (AG: 23,3 %) gegenüber 11,9 % im Vorjahr (AG: 16,1 %), an Neueinstellungen
in Deutschland 14,7 % (AG: 18,8 %) gegenüber 16,9 % (AG: 26,7 %) für das Jahr 2017.
Der Anteil der Frauen in Führungspositionen liegt für den Konzern bei 10,7 % (Vorjahr:
10,3 %), für Deutschland bei 10,2 % (Vorjahr: 9,7 %) und für die MTU Aero Engines
AG bei 11,4 % (Vorjahr: 10,3 %). Der Frauenanteil an der Belegschaft lag 2018 für
den Konzern bei 14,4 % gegenüber 14,1 % für 2017, für Deutschland bei 14,2 % (Vorjahr:
13,9 %) und für die MTU Aero Engines AG bei 16,0 % 2018 (Vorjahr: 15,5 %). Die Frauenquoten
sind im Vergleich zum Vorjahr leicht gestiegen und zeigen eine stabile Entwicklung.
Die Quoten beziehen sich jeweils auf die aktive Belegschaft (festangestellte Mitarbeiter
unbefristet und befristet, ohne Studenten, Praktikanten, Auszubildende, kurzzeitige
Ferienarbeiter, Leiharbeiter und Mitarbeiter von Fremdfirmen).
Die MTU lässt sich jährlich vom Frauen-Karriere-Index (FKI), einem unabhängigen Tool
zur Messung von Frauenförderung im Unternehmen, bewerten und zählte mit einem Indexwert
von 82 zu den besten Unternehmen Deutschlands (Platz fünf) bei der letzten verfügbaren
Bewertung (FKI 2017). Darüber hinaus erhält die MTU aus den FKI-Benchmarkergebnissen
Anregungen für neue Initiativen oder Maßnahmen.
Die MTU respektiert uneingeschränkt die international anerkannten Menschenrechte in
der allgemeinen Erklärung der Vereinten Nationen und ist bestrebt, sie im Unternehmen
umzusetzen. Im Rahmen der NFE bezieht sich die MTU bei der Betrachtung der Menschenrechte
auf die eigenen Mitarbeiter. Die MTU verfolgt das Ziel, Menschenrechtsverletzungen
in der eigenen Geschäftstätigkeit zu verhindern (Null-Toleranz-Ansatz).
Die MTU verpflichtet sich, die Persönlichkeit und Würde jedes Einzelnen zu achten,
Chancengleichheit bei der Beschäftigung zu wahren und Diskriminierung zu verhindern.
Der Schutz der Menschenrechte, das Recht auf eine angemessene Vergütung sowie die
Anerkennung arbeitsrechtlicher beziehungsweise betriebsverfassungsrechtlicher Vorschriften
und von Arbeitnehmervertretern oder Gewerkschaften sind über die Verhaltensgrundsätze
konzernweit implementiert. Die MTU setzt sich zum Ziel, als Arbeitgeber faire Arbeitsbedingungen
auf der Grundlage rechtskräftiger Arbeitsverträge und einer angemessenen Vergütung
zu schaffen. Dazu zählen auch das Recht auf Vereinigungsfreiheit und der Abschluss
von Kollektivvereinbarungen. Die Einhaltung der Verhaltensgrundsätze und ethischer
Prinzipien ist darüber hinaus als ein Leitsatz im MTU-Leitbild verankert. Eine weitere
Verpflichtung zur Einhaltung der Menschenrechte ergibt sich aus der Mitgliedschaft
im UN Global Compact und aus der nationalen Gesetzgebung. In Deutschland ist die MTU
zum Beispiel dem Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz (AGG) verpflichtet, das die Diskriminierung
von Beschäftigten und Bewerbern verbietet. Darüber hinaus gilt hier für Mitarbeiter
eine interne Richtlinie zu partnerschaftlichem Verhalten, die Mobbing, sexuelle Belästigung
und Diskriminierung unterbinden soll.
Etablierte Meldeprozesse sollen sicherstellen, dass die MTU Beschwerden oder Meldungen
hinsichtlich Menschenrechtsverletzungen nachgeht. Meldungen können beim Ombudsmann
oder beim Compliance Officer als vertraulicher Ansprechstelle im Konzern eingereicht
werden, ergänzend sind standortspezifische Meldestellen eingerichtet. So ist nach
gesetzlichen Vorschriften wie dem AGG in Deutschland für Beschwerden in Bezug auf
Diskriminierung ein entsprechend geschulter Ansprechpartner am Standort benannt. In
Hannover wurde diese Funktion um eine weibliche Kontaktperson bei Fällen von sexueller
Belästigung ergänzt. Die beiden anderen AGG-Ansprechstellen sind weiblich besetzt.
Bei der MTU Maintenance Canada ist ein Employment Equity Committee als Gremium für
Beschwerden oder Hinweise hinsichtlich Chancengleichheit am Arbeitsplatz eingerichtet
und ein Employment Equity Officer als vertrauliche Kontaktperson benannt. Bei der
MTU Aero Engines Polska ist dies eine von Arbeitnehmern gewählte Vertrauensperson.
Im Unternehmen können sich Mitarbeiter bei Beschwerden auch an Führungskräfte, den
Betriebsrat oder den Personalleiter wenden. Der Vorstand wird bei Verstößen abhängig
von der Schwere der Auswirkungen informiert.
Neue Mitarbeiter werden bei Beginn der Beschäftigung auf die Verhaltensgrundsätze
und in Deutschland zusätzlich auf das AGG hingewiesen und verpflichten sich zur Einhaltung
dieser Vorgaben. Darüber hinaus schult die MTU regelmäßig über alle Hierarchiestufen
und Standorte hinweg zu den Verhaltensgrundsätzen.
Im Berichtsjahr 2018 hat es konzernweit eine begründete Beschwerde am Standort der
MTU Maintenance Canada in Vancouver nach dem dort geltenden Antidiskriminierungsgesetz
(BC Human Rights Code) gegeben. Dieser Beschwerde wurde nachgegangen und angemessene
Maßnahmen ergriffen. Darüber hinaus gab es im MTU-Konzern keinen begründeten Verstoß
gegen die Verhaltensgrundsätze.
Der Lagebericht der MTU AG und der Konzernlagebericht für das Geschäftsjahr 2018 sind
nach § 315 Abs. 5 HGB in Verbindung mit § 298 Abs. 2 HGB zusammengefasst. Der Jahresabschluss
der MTU AG wurde nach den Bestimmungen des HGB erstellt und wird mit dem zusammengefassten
Lagebericht im elektronischen Bundesanzeiger veröffentlicht.
Die wirtschaftlichen Rahmenbedingungen der MTU AG entsprechen im Wesentlichen denen
des Konzerns, wie sie im Kapitel "Wirtschaftsbericht beschrieben sind.
Die MTU AG entwickelt und fertigt zivile und militärische Flugzeugantriebe und davon
abgeleitete Industriegasturbinen. Zudem übernimmt die MTU AG die Instandhaltung militärischer
Triebwerke. Im militärischen Bereich ist die MTU AG seit Jahrzehnten nationaler Marktführer
und Systempartner der Bundeswehr.
Technologisch führend ist das Unternehmen bei Niederdruckturbinen, Hochdruckverdichtern
und Turbinenzwischengehäusen sowie Reparatur- und Herstellverfahren. National und
international ist die MTU maßgeblich an allen wichtigen Technologieprogrammen beteiligt
und kooperiert mit den Größten der Branche - GE Aviation, Pratt & Whitney und Rolls-Royce.
|
|
|
|
Veränderungen zum Vorjahr | |
| in Mio. € | 2018 | 2017 | Mio. € | in % |
| Umsatzerlöse | 3.639,7 | 2.786,1 | 853,6 | 30,6 |
| Umsatzkosten | -3.417,7 | -2.373,0 | -1.044,7 | -44,0 |
| Bruttoergebnis vom Umsatz | 222,0 | 413,1 | -191,1 | -46,3 |
| Vertriebskosten | -90,5 | -71,5 | -19,0 | -26,6 |
| Verwaltungskosten | -45,8 | -36,8 | -9,0 | -24,5 |
| Saldo sonstige betriebliche Erträge und Aufwendungen | 81,3 | -19,8 | 101,1 | >100 |
| Finanzergebnis | 209,9 | 132,0 | 77,9 | 59,0 |
| Ergebnis der gewöhnlichen Geschäftstätigkeit | 376,9 | 417,0 | -40,1 | -9,6 |
| Steuern | -115,4 | -131,6 | 16,2 | 12,3 |
| Jahresüberschuss | 261,5 | 285,4 | -23,9 | -8,4 |
| Einstellung in andere Gewinnrücklagen1) | -114,0 | -142,7 | 28,7 | 20,1 |
| Bilanzgewinn | 147,5 | 142,7 | 4,8 | 3,4 |
1)
Bei Zustimmung des Aufsichtsrates zur Einstellung in die Gewinn-Rücklagen gemäß §
58 II AktG
Die Umsatzerlöse sind im Geschäftsjahr 2018 um 853,6 Mio. € (30,6 %) auf 3.639,7 Mio.
€ gestiegen. Wesentlicher Treiber dieser Entwicklung sind das Wachstum im zivilen
Triebwerksgeschäft, insbesondere aus den neuen GTF-Programmen sowie Effekte aus der
Neubeurteilung der Umsatzprozesse. Für nähere Informationen wird auf den handelsrechtlichen
Jahresabschluss der MTU Aero Engines AG zum 31.12.2018, Abschnitt "Grundlagen der
Bilanzierung" verwiesen. Gegenläufig ist die Wechselkursentwicklung des US-Dollar
von durchschnittlich 1,1297 USD/ € in 2017 auf 1,1810 USD / € in 2018 zu berücksichtigen.
Die Umsatzkosten stiegen relativ zum Umsatz überproportional und gegenüber dem Vorjahr
um 44,0 %. Trotz Umsatzwachstum reduzierte sich das Bruttoergebnis vom Umsatz im Berichtsjahr.
Treiber hierfür waren, neben dem am Standort München realisierten Produktmix sowie
der relevanten US-Dollar-Wechselkursentwicklung, die außerordentlichen Effekte aus
der Abrechnung von Beständen beim Konsortialführer und der Fortschreibung der Pensionsverpflichtungen.
Damit einher ging eine Minderung der Bruttomarge auf 6,1 % (Vorjahr: 14,8 %).
Dieser Posten war im Berichtsjahr im Wesentlichen durch Nettoerträge aus Fremdwährungsbewertung
und Devisenbestandsbewertungen in Höhe von 27,1 Mio. € (Vorjahr: Nettoaufwendungen
41,5 Mio. €) sowie aus der Fortschreibung von Rückstellungen in Höhe von 63,7 Mio.
€ (Vorjahr: 31,9 Mio. €) geprägt.
Das Finanzergebnis hat sich im abgelaufenen Geschäftsjahr um 77,9 Mio. € auf 209,9
Mio. € (Vorjahr: 132,0 Mio. €) verbessert. Das darin enthaltene Beteiligungsergebnis
in Höhe von 219,7 Mio. € (Vorjahr: 153,1 Mio. €) enthält Gewinnabführungen der MTU
Maintenance Hannover GmbH, Langenhagen, der MTU Maintenance Berlin-Brandenburg GmbH,
Ludwigsfelde, und der MTU Versicherungsvermittlungs- und Wirtschaftsdienst GmbH, München,
in Höhe von insgesamt 196,2 Mio. € (Vorjahr: 135,4 Mio. €).
Das Zinsergebnis 2018 hat sich im Vergleich zu 2017 von -25,8 Mio. € um 10,0 Mio.
€ auf -15,8 Mio. € verbessert, im Wesentlichen aufgrund der gestiegenen Zinserträge
von verbundenen Unternehmen sowie der im Vorjahr planmäßigen Rückzahlung der Schuldverschreibung
Mitte 2017.
Das im Vergleich zum Vorjahr deutlich verbesserte sonstige betriebliche Ergebnis sowie
Finanzergebnis vermochten das rückläufige Bruttoergebnis vom Umsatz sowie die gestiegenen
Vertriebs- und Verwaltungskosten nur in Teilen zu kompensieren. Entsprechend reduzierte
sich das Ergebnis der gewöhnlichen Geschäftstätigkeit um 40,1 Mio. € auf 376,9 Mio.
€.
Der Ertragsteueraufwand belief sich im abgelaufenen Geschäftsjahr auf 114,4 Mio. €
(Vorjahr: 130,7 Mio. €). Der laufende Steueraufwand beträgt 122,1 Mio. € (Vorjahr:
120,1 Mio. €), der latente Steuerertrag 7,7 Mio. € (Vorjahr: Steueraufwand 10,6 Mio.
€). Die Steuern enthalten für Vorjahre Erträge in Höhe von 1,0 Mio. € (Vorjahr: Aufwand
0,5 Mio. €).
Der auf die Aktionäre der MTU Aero Engines AG entfallende Bilanzgewinn für das Geschäftsjahr
2018 würde 147,5 Mio. € betragen, sofern der Aufsichtsrat dem Vorschlag des Vorstandes
zur Einstellung von 114,0 Mio. € (Vorjahr: 142,7 Mio. €) in die Gewinnrücklagen gemäß
§ 58 Abs. 2 AktG zustimmt.
Insbesondere aus der Aktivierung von selbsterstellten immateriellen Vermögensgegenständen
(§ 248 Abs. 2 HGB) sowie aus der Entlastung des Periodenergebnisses in Folge der gesetzlich
geänderten Bestimmung des Zinssatzes für die handelsrechtliche Bewertung der Pensionsverpflichtungen
(§ 253 Abs. 2 HGB) ergaben sich unter Berücksichtigung latenter Steuern ausschüttungsgesperrte
Beträge in Höhe von 166,1 Mio. € (Vorjahr: 130,8 Mio. €) bzw. 45,6 Mio. € (Vorjahr:
41,8 Mio. €). Diese waren zum Berichtsstichtag vollständig durch freie Rücklagen im
Sinne von § 268 Abs. 8 HGB sowie § 253 Abs. 6 HGB gedeckt.
Der Vorstand hat dem Aufsichtsrat vorgeschlagen, für das Geschäftsjahr 2018 nach Einstellung
in andere Gewinnrücklagen eine Dividende von 2,85 € je Aktie auszuschütten (Vorjahr:
2,30 €). Damit würde sich die Dividendenrendite, bezogen auf den Jahresschlusskurs
2018 von 158,40 € (Vorjahr: 149,40 €), auf 1,8 % (Vorjahr: 1,5 %) belaufen. Die auszuschüttende
Dividendensumme würde insgesamt 147,2 Mio. € (Vorjahr gemäß Beschluss der Hauptversammlung:
118,4 Mio. €) betragen. Die Auszahlung der Dividende für das Geschäftsjahr 2018 erfolgt,
vorbehaltlich der Zustimmung der Hauptversammlung, am 16. April 2019.
|
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31.12.2018 | 31.12.2017 | Veränderung zum Vorjahr | |||
| in Mio. € | in Mio. € | in % | in Mio. € | in % | in Mio. € | in % |
| Vermögen |
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| Immaterielle Vermögenswerte und Sachanlagen | 1.710,0 | 30,8 | 1.650,9 | 33,7 | 59,1 | 3,6 |
| Finanzanlagen | 848,1 | 15,2 | 877,8 | 17,9 | -29,7 | -3,4 |
| Anlagevermögen | 2.558,1 | 46,0 | 2.528,7 | 51,6 | 29,4 | 1,2 |
| Vorräte | 664,1 | 11,9 | 873,4 | 17,8 | -209,3 | -24,0 |
| Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände | 2.193,4 | 39,4 | 1.375,2 | 28,0 | 818,2 | 59,5 |
| Zahlungsmittel | 5,2 | 0,1 | 0,2 |
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5,0 | >100 |
| Umlaufvermögen | 2.862,7 | 51,4 | 2.248,8 | 45,8 | 613,9 | 27,3 |
| Rechnungsabgrenzungsposten | 6,0 | 0,1 | 4,2 | 0,1 | 1,8 | 42,9 |
| Aktive latente Steuern | 136,5 | 2,5 | 120,6 | 2,5 | 15,9 | 13,2 |
| Summe Aktiva | 5.563,3 | 100,0 | 4.902,3 | 100,0 | 661,0 | 13,5 |
| Kapital |
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| Gezeichnetes Kapital | 51,6 | 0,9 | 51,5 | 1,1 | 0,1 | 0,2 |
| Kapitalrücklage | 423,5 | 7,6 | 408,9 | 8,3 | 14,6 | 3,6 |
| Gewinnrücklagen | 1.117,1 | 20,1 | 972,8 | 19,8 | 144,3 | 14,8 |
| Bilanzgewinn | 147,5 | 2,7 | 142,7 | 2,9 | 4,8 | 3,4 |
| Eigenkapital | 1.739,7 | 31,3 | 1.575,9 | 32,1 | 163,8 | 10,4 |
| Rückstellungen für Pensionen | 643,6 | 11,6 | 600,7 | 12,3 | 42,9 | 7,1 |
| Übrige Rückstellungen | 1.757,4 | 31,6 | 1.279,4 | 26,1 | 478,0 | 37,4 |
| Rückstellungen | 2.401,0 | 43,2 | 1.880,1 | 38,4 | 520,9 | 27,7 |
| Verbindlichkeiten |
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| Anleihen | 602,4 | 10,8 | 602,4 | 12,3 |
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| Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten | 54,4 | 1,0 | 108,2 | 2,2 | -53,8 | -49,7 |
| Erhaltene Anzahlungen | 277,4 | 5,0 | 300,0 | 6,1 | -22,6 | -7,5 |
| Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen und übrige Verbindlichkeiten | 297,7 | 5,3 | 253,2 | 5,2 | 44,5 | 17,6 |
| Verbindlichkeiten | 1.231,9 | 22,1 | 1.263,8 | 25,8 | -31,9 | -2,5 |
| Passive latente Steuern | 190,7 | 3,4 | 182,5 | 3,7 | 8,2 | 4,5 |
| Summe Passiva | 5.563,3 | 100,0 | 4.902,3 | 100,0 | 661,0 | 13,5 |
Die Bilanzsumme hat sich im Jahresvergleich um 661,0 Mio. € bzw. 13,5 % auf 5.563,3
Mio. € erhöht.
Die immateriellen Vermögenswerte und die Sachanlagen haben sich um 59,1 Mio. € auf
1.710,0 Mio. € erhöht. Im Geschäftsjahr 2018 wurden 113,4 Mio. € immaterielle Vermögenswerte
aktiviert. Dabei wurden 36,6 Mio. € (Vorjahr: 16,5 Mio. €) in Programmanteile an GE9X,
PW1900G sowie PW800, 14,3 Mio. € (Vorjahr: 25,3 Mio. €) in erworbene und 58,2 Mio.
€ (Vorjahr: 57,9 Mio. €) in selbsterstellte Entwicklungsleistungen zugunsten der PW1000G-Triebwerksfamilie,
der GE9X sowie des PW800 investiert. Die Forschungs- und Entwicklungskosten (Umsatzkostenbestandteil)
betrugen im Berichtszeitraum 56,0 Mio. € und lagen damit um 26,8 Mio. € unter dem
Niveau des Vorjahres. Der Gesamtbetrag der Entwicklungsaufwendungen belief sich auf
150,7 Mio. € (Vorjahr: 151,9 Mio. €). Die Sachanlagen erhöhten sich insbesondere aufgrund
der Neu- und Ersatzbeschaffung von Maschinen, Werkzeugen/ Vorrichtungen sowie DV-Anlagen
(IT-Equipment).
Die Vorräte haben sich im Berichtsjahr um 209,3 Mio. € bzw. 24,0 % auf 664,1 Mio.
€ (Vorjahr: 873,4 Mio. €) reduziert. Dabei reduzierten sich der Bestand der Roh-,
Hilfs- und Betriebsstoffe um 19,9 Mio. € auf 82,3 Mio. € (Vorjahr: 102,2 Mio. €),
der Bestand der unfertigen Erzeugnisse um 31,6 Mio. € auf 405,5 Mio. € (Vorjahr: 437,1
Mio. €) und der Bestand der fertigen Erzeugnisse und Waren um 152,5 Mio. € auf 162,1
Mio. € (Vorjahr: 314,6 Mio. €). Der Rückgang der Vorräte steht insbesondere im Zusammenhang
mit den außerordentlichen Effekten aus der im Berichtsjahr angepassten Abrechnung
von Lieferungen in die Läger der Konsortialführer, welche gleichzeitig den Aufwuchs
der Forderungen aus Lieferungen und Leistungen im Berichtsjahr förderten. Weiterhin
korrespondiert die Forderungsentwicklung mit dem Umsatzwachstum im Berichtsjahr. Die
geleisteten Anzahlungen verminderten sich um 5,3 Mio. € auf 14,2 Mio. € (Vorjahr:
19,5 Mio. €). Der Anteil der Vorräte beträgt 11,9 % der Bilanzsumme (Vorjahr: 17,8
%). Bezogen auf das Umsatzvolumen liegt die Umschlagshäufigkeit der Vorräte bei 5,5
(Vorjahr: 3,2).
Die Forderungen und sonstigen Vermögensgegenstände sind im Vergleich zum Vorjahr um
818,2 Mio. € auf 2.193,4 Mio. € gestiegen. Treiber hierfür war der relativ zum Vorjahr
zu verzeichnende Aufwuchs der Forderungen aus Lieferungen und Leistungen gegenüber
Dritten um 345,1 Mio. € auf 638,2 Mio. €, Forderungen gegenüber verbundenen Unternehmen
um 221,8 Mio. € auf 741,0 Mio. € sowie der Forderungen gegenüber Unternehmen, mit
denen ein Beteiligungsverhältnis besteht, um 266,9 Mio. € auf 729,2 Mio. €. Der Anstieg
der Forderungen ist im Wesentlichen auf das gesteigerte Volumen der GTF-Programme,
die außerordentlichen Effekte aus der Abrechnung von Beständen im Lager des Konsortialführers
sowie der gestiegenen Beteiligungsergebnisse der Tochtergesellschaften zurückzuführen.
Die sonstigen Vermögensgegenstände verminderten sich gegenüber dem Geschäftsjahr 2017
um 15,6 Mio. € auf 85,0 Mio. €.
Die Zahlungsmittel sind um 5,0 Mio. € auf 5,2 Mio. € gestiegen. Ihr Anteil an der
Bilanzsumme stieg um 0,1 % (Vorjahr: Rückgang um 3,9 %).
Das Eigenkapital umfasst das Grundkapital abzüglich des Nennbetrages der eigenen Anteile,
die Kapital- und Gewinnrücklagen und den Bilanzgewinn. Die Eigenkapitalquote ist mit
31,3 % annähernd stabil im Vergleich zum Vorjahr (Vorjahr: 32,1 %).
Die Rückstellungen sind um 520,9 Mio. € auf 2.401,0 Mio. € gestiegen. Darin enthalten
sind 643,6 Mio. € (Vorjahr: 600,7 Mio. €) Pensionsrückstellungen, die um 42,9 Mio.
€ (7,1 %) gestiegen sind. Die übrigen Rückstellungen stiegen gegenüber dem Vorjahr
um 478,0 Mio. €. Wesentliche Treiber hierfür sind die durch den realisierten Umsatzanstieg
und -mix erforderliche Aufstockung der Gewährleistungs- bzw. Nachtragskostenverpflichtungen
um 107,8 Mio. € bzw. 191,8 Mio. €. Zusätzlich waren die Verpflichtungen aus Abrechnungsrisiken
im Rahmen des Liefer- und Leistungsverkehrs um 158,9 Mio. € zu erhöhen. Die Entwicklung
dieser Vorsorge korrespondiert mit der Umsatzentwicklung im Berichtsjahr, welche die
außerordentlichen Effekte aus der Abrechnung von Beständen im Lager des Konsortialführers
berücksichtigt. Die Steuerrückstellungen stiegen gegenüber dem Vorjahr um 4,6 Mio.
€.
Die Verbindlichkeiten sind im Vorjahresvergleich um 31,9 Mio. € auf 1.231,9 Mio. €
gesunken. Die Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten sanken gegenüber 2017 um
53,8 Mio. € auf 54,4 Mio. €. Darüber hinaus sind die erhaltenen Anzahlungen um 22,6
Mio. € auf 277,4 Mio. € zurückgegangen. Kompensiert wurde der Rückgang durch einen
Anstieg der sonstigen Verbindlichkeiten um 34,5 Mio. € auf 209,9 Mio. €, der Verbindlichkeiten
gegenüber verbundenen Unternehmen um 7,5 Mio. € auf 9,8 Mio. € sowie der Verbindlichkeiten
aus Lieferungen und Leistungen um 2,5 Mio. € auf 78,0 Mio. €. In den sonstigen Verbindlichkeiten
sind im Wesentlichen Verbindlichkeiten aus Investitionen in Programmbeteiligungen
in Höhe von 48,4 Mio. €, Verpflichtungen für erworbene Entwicklungsleistungen in Höhe
von 44,6 Mio. € sowie Verpflichtungen gegenüber Mitarbeitern in Höhe von 46,6 Mio.
€ ausgewiesen.
Die Chancen und Risiken sowie die künftige Entwicklung der MTU AG entsprechen im Wesentlichen
den Chancen und Risiken sowie der zukünftigen Entwicklung des MTU-Konzerns, wie sie
in den nachfolgenden Kapiteln Prognose-, Risiko- und Chancenbericht beschrieben sind.
Die MTU AG als Mutterunternehmen ist in das konzernweite Risikomanagementsystem eingebunden,
das im Kapitel "Risiko- und Chancenbericht" ausführlich beschrieben wird. Die nach
§ 289 Abs. 4 HGB erforderliche Beschreibung des internen Kontrollsystems für die MTU
AG erfolgt im Kapitel "Internes Kontroll- und Risikomanagementsystem im Hinblick auf
den Konzernrechnungslegungsprozess".
Für weitere Informationen in Bezug auf den Einsatz von Finanzinstrumenten wird auf
die Angaben im Anhang zum Jahresabschluss sowie die Erläuterungen im Kapitel "Verwendung
von Finanzinstrumenten" verwiesen.
Der Ausblick für die MTU AG spiegelt sich aufgrund der operativen Dominanz der Gesellschaft
für das zivile und militärische Triebwerksgeschäft (OEM) sowie in Anbetracht der Ergebnisabführungsverträge
mit den inländischen Gesellschaften der zivilen Instandhaltung (MRO) in der erwarteten
künftigen Entwicklung des Konzerns wider, die im Kapitel "Künftige Entwicklung der
MTU" dargestellt ist.
Mit Blick auf den handelsrechtlichen Jahresabschluss 2019 erwartet der Vorstand für
die MTU AG einen Umsatzanstieg des zivilen OEM-Geschäfts in US-Dollar im niedrigen
zweistelligen Prozentbereich gegenüber 2018. Der Umsatz des Militärgeschäfts dürfte
im Jahr 2019 um ca. 10 % wachsen. Insbesondere unter Berücksichtigung eines stabilen
US-Dollar-Wechselkurses prognostiziert die MTU für 2019 ein moderates Wachstum des
Ergebnisses der gewöhnlichen Geschäftstätigkeit.
Die Prognose der EIU geht für 2019 von einem verlangsamten, aber immer noch robusten
Wachstum von 2,8 % aus. Die Weltwirtschaft dürfte vor allem durch den Handelskonflikt
zwischen den beiden größten Volkswirtschaften USA und China sowie die steigenden Leitzinsen
in den USA beeinflusst werden. In den USA erwartet die EIU für 2019 einen Zuwachs
von 2,3 %.
Im Euroraum dürfte der Anstieg der Wirtschaftsleistung 1,5 % erreichen. Die wesentlichen
Herausforderungen im Euroraum sind der Brexit und das Schuldenniveau Italiens.
Für China prognostiziert die EIU für 2019 einen Rückgang des Wirtschaftswachstums
auf 6,3 %. Die hohe Verschuldung und ein rückläufiger Trend bei Investitionen und
Konsum dürften die chinesische Wirtschaft beeinträchtigen.
Aufgrund eines leicht rückläufigen Wirtschaftswachstums und höherer Ticketpreise,
die wiederum durch steigende Lohn- und Kerosinkosten verursacht werden, rechnet der
Branchenverband IATA für 2019 mit einem moderateren Zuwachs des Passagieraufkommens
als 2018. Mit 6,0 % dürfte die Wachstumsrate dennoch auf einem hohen Niveau bleiben.
Die EIA rechnet für 2019 mit einem durchschnittlichen Rohölpreis der Sorte Brent von
61 US-$ pro Barrel. Bei der Ölpreis-Entwicklung bestehen Unsicherheiten: Einerseits
sinkt die Ölförderung im Iran und in Venezuela, andererseits steigt die US-Schieferöl-Produktion
schnell an, während sich die weltweite Nachfrage nach Öl aufgrund des moderaten Wirtschaftswachstums
verlangsamen dürfte.
Die Unsicherheit bei den Kerosinpreisen stützt die Nachfrage nach neuen, effizienten
Flugzeugen und sichert damit den Auftragsbestand von Airbus und Boeing. Beide Hersteller
planen für 2019 eine weitere Erhöhung der Produktion: Airbus will monatlich 60 Flugzeuge
der A320-Familie produzieren, Boeing 57 737-Maschinen. Ab 2019 will Boeing die Produktionsrate
der 787 von 12 auf 14 Maschinen pro Monat erhöhen. Auch die Produktion der älteren
Boeing 767 soll kurz- bis mittelfristig auf monatlich 3 Flugzeuge erhöht werden: Durch
den Boom des E-Commerce erlebt der 767-Frachter eine Renaissance.
Die nachfolgenden Ausführungen basieren auf dem Kenntnisstand am Jahresanfang 2019.
Aufgrund der Vielzahl neuer Programme kann es wegen Verzögerungen in der Entwicklung
beziehungsweise beim Serienanlauf zu Verschiebungen kommen, die sich auf die Kennzahlen
auswirken.
Der Hochlauf der am Markt sehr erfolgreichen neuen Getriebefan-Programme erfordert
seit einigen Jahren erhebliche Investitionen in Entwicklung und Produktion.
Um das daraus resultierende Wachstum der Bestände zu begrenzen, wurde Ende 2018 ein
Projekt zur Bestandsreduzierung ins Leben gerufen. Im OEM-Bereich wird dabei der Fokus
auf der Optimierung der Lieferkette liegen und im MRO-Bereich auf der Reduzierung
von Durchlaufzeiten, Reichweiten und Lagerbeständen.
Aufgrund des Hochlaufs der neuen Triebwerksprogramme hat das Unternehmen am Stammsitz
München erheblich in die Ausweitung hochproduktiver Produktions- und Logistikkapazitäten
investiert. Außerdem wurden die Erweiterungen der Standortkapazitäten im Inland sowie
insbesondere in Polen und Kanada fortgesetzt.
Für das Geschäftsjahr 2019 prognostiziert die MTU die folgenden Zielgrößen:
| in Mio. € | Prognose 2019 |
Ist 2018 |
| Umsatz | ca. 4.700 | 4.567,1 |
| Bereinigte EBIT Marge (EBIT bereinigt / Umsatz) | ca. 15,5 % | 14,7 % |
| Bereinigtes Ergebnis nach Ertragsteuern | Wachstum analog EBIT bereinigt | 479,1 |
| Free Cashflow | Wachstum stärker als bereinigtes Ergebnis | 202,9 |
Das Unternehmen rechnet für 2019 mit einem weiteren Anstieg von Ergebnis und Free
Cashflow.
Die MTU erwartet im zivilen OEM-Geschäft ein Wachstum sowohl im Neuteil- als auch
im Ersatzteilgeschäft.
Insgesamt soll der Geschäftsbereich organisch im hohen einstelligen Prozentbereich
wachsen.
Das Wachstum des zivilen OEM-Geschäftes ist vor allem durch einen weiteren Anstieg
der Auslieferungen der neuen Getriebefan-Programme bedingt. Demgegenüber wird eine
Reduzierung der Neuauslieferungen des Vorgänger-Triebwerks V2500 erwartet.
Der Umsatz des Militärgeschäfts dürfte im Jahr 2019 um ca. 10 % wachsen.
Das Wachstum im Ersatzteilgeschäft wird im Wesentlichen getrieben durch das V2500-Programm
und in einem mittleren bis hohen einstelligen Prozentbereich erwartet.
Nach dem starken Wachstum der vergangenen Jahre in der zivilen Instandhaltung prognostiziert
die MTU für 2019 auf US-Dollar-Basis eine stabile Entwicklung. Ursache dafür ist der
Wegfall von Umsätzen aus Shop Visits, welche von der IAE International Aero Engines
AG, Zürich, Schweiz, an die MTU Maintenance Hannover GmbH, Langenhagen, beauftragt
wurden, aber von der MTU Maintenance Zhuhai Co. Ltd., Zhuhai, China, als Unterauftragnehmer
für die MTU Maintenance Hannover GmbH, Langenhagen, ausgeführt wurden. Diese Shop
Visits werden ab 2019 von der IAE International Aero Engines AG, Zürich, Schweiz,
direkt an die MTU Maintenance Zhuhai Co. Ltd., Zhuhai, China, vergeben, so dass die
dazugehörigen Umsätze und Umsatzkosten nicht mehr in den Büchern der MTU Maintenance
Hannover GmbH, Langenhagen, erscheinen. Die daraus resultierenden Gewinne werden weiterhin
über die at equity-Bewertung von der MTU Maintenance Zhuhai Co. Ltd., Zhuhai, China,
in das Konzernergebnis einfließen.
Vergleichbar gerechnet, also unter der Annahme, dass die Fakturierung von Instandsetzungsleistungen
der MTU Maintenance Zhuhai Co. Ltd., Zhuhai, China, an die IAE International Aero
Engines AG, Zürich, Schweiz, weiterhin indirekt über die MTU Maintenance Hannover
GmbH, Langenhagen, erfolgen würde, ergäbe sich ein organisches Wachstum in einem hohen
einstelligen Prozentbereich.
Für den Gesamtumsatz der MTU-Gruppe in € ist vor diesem Hintergrund von einem anhaltenden
Wachstum auszugehe, was in etwa zu einem prognostizierten Gesamtumsatz von 4,7 Mrd.
€ führen dürfte. Dieser Schätzung liegt ein durchschnittlicher US-$/€-Wechselkurs
von 1,15 zugrunde.
Die MTU rechnet für 2019 mit einem stärkeren Wachstum des operativen Ergebnisses (EBIT
bereinigt) im Vergleich zum Umsatz. Konkret geht die MTU davon aus, eine bereinigte
EBIT-Marge von etwa 15,5 % zu erreichen (Vorjahr 14,7 %).Vergleichbar gerechnet, also
unter der Annahme, dass die oben beschriebene Änderung nicht durchgeführt würde, wird
mit einer stabilen operativen Marge gerechnet. Wesentliche Treiber für die Verbesserung
des Ergebnisses im Jahr 2019 sind das Wachstum im zivilen Ersatzteilgeschäft, im Militärgeschäft
sowie das Wachstum des zivilen MRO-Geschäfts.
Das bereinigte Ergebnis nach Ertragsteuern 2019 dürfte analog zum operativen Ergebnis
steigen.
Auch das Jahr 2019 wird von anhaltend hohen investiven Ausgaben geprägt sein. Die
MTU plant jedoch, diese Belastungen aus dem operativen Geschäft zu kompensieren und
eine höhere Free Cashflow Conversion (Free Cashflow / bereinigtes Ergebnis nach Ertragsteuern)
in Höhe von ca. 50 bis 60 % zu erreichen. Damit wird erwartet, dass der Free Cashflow
stärker als das bereinigte Ergebnis wächst.
Die Dividendenpolitik der MTU sieht die Ausschüttung einer attraktiven Dividende vor.
Auf Basis der Prognose zur künftigen wirtschaftlichen Entwicklung und unter der Voraussetzung
der Zustimmung der beschließenden Gremien geht die MTU für 2019 von einer stabilen
Ausschüttungsquote aus.
Aufgrund des starken Wachstums in beiden Geschäftssegmenten ist für das Jahr 2019
mit einer Erhöhung der Personalkapazität zu rechnen. Im Wesentlichen betrifft diese
die MTU-Standorte in Polen, Berlin und München. Für den Gesamtkonzern wird ein moderater
Anstieg unterproportional zum Umsatz erwartet.
Die Forschungs- und Entwicklungsaktivitäten der MTU fokussieren auch 2019 auf das
Thema Antriebseffizienz - durch Weiterentwicklung der MTU-Schlüsselkomponenten Niederdruckturbine,
Hochdruckverdichter und Turbinenzwischengehäuse. Ziele sind eine Reduktion von Kraftstoffverbrauch,
Emissionen sowie eine Erhöhung der Reparaturzyklen. Detaillierte Erläuterungen zum
Thema Forschung und Entwicklung, inklusive der mittel- und langfristigen Reduktionsziele
bezüglich Kraftstoffverbrauch und Emissionen, werden im Abschnitt "Forschung und Entwicklung"
gegeben.
Der Vorstand der MTU geht weiter von einer positiven Geschäftsentwicklung aus: Der
Umsatz, das Ergebnis und der Free Cashflow dürften auch im Jahr 2019 weiter steigen.
Die anhaltend intensiven Entwicklungsaktivitäten und der Produktionshochlauf der neuen
Getriebefan-Programme im Jahr 2019 legen den Grundstein für die langfristige und anhaltend
positive Geschäftsentwicklung der MTU.
Risiken gelten als inhärenter Bestandteil jeder unternehmerischen Aktivität. Um Chancen
am Markt erfolgreich nutzen und die damit verbundenen Risiken identifizieren und steuern
zu können, verfügt die MTU über ein integriertes Chancen- und Risikomanagementsystem.
Es ist in die wertorientierte Steuerung und die bestehenden Organisationsstrukturen
des Konzerns eingebunden. Das System orientiert sich am führenden internationalen
Standard COSO II Enterprise Risk Management Framework und sichert die Einhaltung der
gesetzlichen Vorschriften. Zur Umsetzung des Risikomanagements in der MTU-Gruppe stellt
das zentrale Risikomanagement den Risikoverantwortlichen verschiedene Arbeitshilfen
und Informationen zur Verfügung: Neben einer Risikorichtlinie und einem Risikohandbuch
dienen umfangreiche Checklisten als Leitfaden und operative Hilfestellung im Risikomanagement-Prozess.
Die konsequente Auseinandersetzung mit wesentlichen Risikofeldern bildet im MTU-Konzern
eine zentrale Grundlage für die wertorientierte Unternehmenssteuerung und sichert
den nachhaltigen Unternehmenserfolg. Die MTU identifiziert die Risiken frühzeitig,
bewertet ihre Auswirkungen und erarbeitet geeignete Maßnahmen, um sie zu begrenzen.
Folgende wesentlichen Risikofelder sind dabei von besonderer Bedeutung:
| ― |
gesamtwirtschaftliche und strategische Risiken, |
| ― |
Markt- und Programmrisiken, |
| ― |
Entwicklungs- und Fertigungsrisiken, |
| ― |
sonstige Risiken aus dem Geschäftsbetrieb. |
Ein förderliches Kontrollumfeld gilt als unabdingbare Voraussetzung für ein funktionsfähiges
Risikomanagementsystem in der MTU. Es umfasst folgende wesentlichen Elemente:
| ― |
Stil und Philosophie des Managements, |
| ― |
Integrität und ethische Werte, |
| ― |
offene Fehlerkultur, |
| ― |
Mitarbeiterqualifikation. |
Das MTU-Leitbild fordert einen konstruktiven Umgang mit Fehlern und formuliert im
Kapitel "Zusammenarbeit und Verhalten" unter anderem den Anspruch, Veränderungen aktiv
zu treiben, Verbesserungspotenziale zu ergreifen und Ineffizienz zu erkennen. Mit
der Anwendung von Lean Management in allen Unternehmensbereichen wird dieser Anspruch
untermauert und eine Kultur geschaffen, die ein funktionsfähiges Risikomanagementsystem
sicherstellen soll.
Ziele des Risikomanagements der MTU sind die Schaffung von Transparenz hinsichtlich
sämtlicher Risiken und Chancen sowie die Abwehr bestandsgefährdender Risiken und die
Sicherung des zukünftigen Unternehmenserfolgs.
Das Unternehmen beschränkt sich dabei nicht auf die Einhaltung der gesetzlichen Vorschriften,
sondern ist bestrebt, sein Risiko- und Chancenmanagementsystem in sämtliche Unternehmensprozesse
einzubinden - in die finanzwirtschaftlichen Planungsprozesse, in alle Steuerungsprozesse
und in die Berichtsprozesse ebenso wie in die monatliche Vorstands- und Aufsichtsratsberichterstattung.
Zusätzlich findet das Risikomanagement in weiteren Teilbereichen des Unternehmens
statt, z. B. als wesentlicher Teil des Projektmanagements.
Die MTU versteht das Risikomanagement als kontinuierlichen Prozess. Er stellt den
verantwortungsvollen Umgang mit Einzelrisiken auf Bereichsebene und übergeordneten
Risiken, die mehrere Einheiten oder den gesamten Konzern betreffen, sicher.
Basis für die Risikoerfassung ist das Risikoinventar des Konzerns, welches alle Bereiche
und Risikofelder, denen die MTU ausgesetzt ist, umfasst. Gemäß COSO II Framework erfolgt
die Strukturierung nach Governance und Compliance, Strategie und Planung, Operations
und Infrastruktur sowie Reporting. Zur detaillierteren Erfassung der Risiken unterteilt
die MTU diese Struktur in 15 Risikokategorien, die sämtliche Bereiche abdecken. Zusätzlich
erhebt die MTU Risiken, die aus der Geschäftstätigkeit auf Dritte wirken können.
Das operative Risikomanagement erfolgt auf der Ebene einzelner organisatorisch abgegrenzter
Unternehmensbereiche und in den Tochtergesellschaften. Diese Unternehmenseinheiten
identifizieren, bewerten, steuern und überwachen ihre Risiken eigenverantwortlich
und dokumentieren sie in einem zentralen Risikomanagement-Tool. Dazu nutzen sie eine
allgemeine Risikocheckliste, die aus dem Risikoinventar abgeleitet ist. Die Berichterstattung
an das zentrale Risikomanagement erfolgt für Risiken ab einer Höhe von 1 Mio. € über
den Fünf-Jahres-Betrachtungszeitraum verpflichtend mittels Risk Maps und ist mit den
Quartalsabschlüssen harmonisiert. Daneben dienen die Risk Maps auch der Dokumentation
von Risiken unterhalb der Grenze von 1 Mio. €. Unterjährig auftretende bestandsgefährdende
Risiken werden umgehend an das zentrale Risikomanagement gemeldet. Die Bewertung der
Risiken erfolgt nach einheitlich definierten Schadenseintrittswahrscheinlichkeiten
und als mögliche Abweichung der Konzernsteuerungsgrößen EBIT bereinigt bzw. Einfluss
auf die Liquidität gegenüber der aktuell gültigen operativen Planung. Neben den genannten
finanzwirtschaftlichen Risiken betrachtet das Risikomanagement ausdrücklich auch nichtfinanzielle
Risiken.
Das zentrale Risikomanagement aggregiert und konsolidiert die gemeldeten Risiken.
Darüber hinaus bietet es Unterstützung im Risikomanagementprozess, gibt einheitliche
Methoden und Werkzeuge vor und ermittelt die Gesamtrisikoposition für den Konzern.
Zudem unterstützt es das bereichsübergreifende Risk Management Board, das auf Konzernebene
als zentrale Steuerungs- und Überwachungsinstanz agiert. Im Rahmen der quartalsweise
stattfindenden Sitzungen des Risk Management Board werden die Wechselwirkungen einzelner
Risiken diskutiert, die Vollständigkeit der gemeldeten Risiken sichergestellt sowie
die Risikolage des Gesamtkonzerns bewertet.
Der Vorstand der MTU wird quartalsweise über die aktuelle Risikosituation des Konzerns
informiert. Die Berichterstattung erfolgt durch einen nach Segmenten gegliederten
und vom Risk Management Board abgestimmten Risk Report. Dieser Report stellt die Top
Risk Map des Unternehmens dar, welche alle Risiken und Chancen mit einer Höhe von
mindestens 10 Mio. € im Fünf-Jahres-Zeitraum beinhaltet. Es erfolgen eine Bewertung
unter Berücksichtigung der Eintrittswahrscheinlichkeit sowie die Nennung möglicher
Maßnahmen zur Risikoabwehr.
Ebenso erhält der Prüfungsausschuss des Aufsichtsrats quartalsweise eine Aktualisierung
der aktuellen Risikoposition des MTU-Konzerns. Im Rahmen der monatlichen Berichterstattung
an Vorstand und Aufsichtsrat erfolgt zudem eine Darstellung der aktuellen Top-Themen
der letzten Risikoabfrage.
Um die Funktionsfähigkeit des Risikomanagementsystems sicherzustellen und eine kontinuierliche
Weiterentwicklung zu gewährleisten, ist die Überwachung des Risikomanagementprozesses
von entscheidender Bedeutung.
Neben der Prüfung des Risiko-Früherkennungssystems durch den Wirtschaftsprüfer wird
das Risikomanagementsystem durch weitere Funktionen überwacht und geprüft:
| ― |
regelmäßige Prüfungen durch die interne Revision, |
| ― |
Überwachung durch den Aufsichtsrat, |
| ― |
Prozessreviews durch das Risk Management Board in Form eines Self Assessment. |
Im Allgemeinen wirken auf die Entwicklung der MTU-Gruppe verschiedene Risiken, insbesondere
das Wechselkursrisiko des US-Dollar, die Rohstoffpreissituation, die Entwicklung des
Luftverkehrs und konjunkturelle Risiken. Unter Berücksichtigung der aktuellen Marktprognosen
hält die MTU negative Auswirkungen eines geringeren Weltwirtschaftswachstums, der
Ausweitung der protektionistischen Maßnahmen einiger Volkswirtschaften oder der hohen
Verschuldung einzelner Staaten und der daraus resultierenden Geldmarktpolitik der
Nationalbanken für möglich. Etwaige Auswirkungen aus Veränderungen des politischen
Umfelds (EU- und US-Zinspolitik sowie Änderungen in internationalen Steuer- und Zollrichtlinien)
werden von der MTU analysiert, um mögliche Risiken zu identifizieren. Politische Krisen
in einigen Regionen sowie Einschränkungen im Luftverkehr aufgrund von Umweltkatastrophen,
Epidemien oder Terrorismus werden als potenzielle Risiken im Rahmen des Risikomanagementprozesses
regelmäßig diskutiert, aber derzeit nicht als kritisch eingestuft. Sollte sich die
konjunkturelle Lage verschlechtern, könnte dies zu einer Veränderung der Nutzung von
Passagier- und Frachtflugzeugen, einer Reduzierung des Instandhaltungsbedarfs sowie
einer Zurückhaltung bei der Bestellung neuer Transportkapazitäten führen. Außerdem
könnten weitere staatliche Budgetkürzungen zu negativen Auswirkungen auf das militärische
Triebwerksgeschäft führen. Derzeit wird allerdings eher von steigenden Verteidigungsbudgets
ausgegangen. Zu den weiteren gesamtwirtschaftlichen Risiken zählen schwankende Energiekosten
sowie ausfallende und verzögerte Zulieferleistungen. Des Weiteren können die Triebwerksprogramme
aufgrund der langen Laufzeiten Zinsänderungen und Auslieferungsverschiebungen unterliegen.
Die strategischen Risiken sind im Wesentlichen Fehleinschätzungen bei Entscheidungen
über Triebwerksbeteiligungen, beim Aufbau neuer Standorte und bei möglichen M&A-Aktivitäten.
In der Entscheidungsphase eines Programms arbeiten daher hochqualifizierte Spezialisten
nach vorgegebenen Prozessen an der Wirtschaftlichkeitsbetrachtung und beziehen dabei
eine Risikobetrachtung für die unterschiedlichen Szenarien verbindlich mit ein. Das
Geschäftsmodell der MTU ist insbesondere im OEM-Segment langfristig ausgelegt. Zwischen
einer positiven Triebwerksentscheidung und dem Break Even liegen im zivilen Bereich
viele Jahre der Entwicklung, des Serienanlaufs und der Serienfertigung. Im Zeitverlauf
können sich die wirtschaftlichen und technologischen Rahmenbedingungen ändern, so
dass Wirtschaftlichkeitsbetrachtungen immer wieder an neue gesamtwirtschaftliche und
technologische Entwicklungen angepasst werden müssen. Entscheidend sind dabei vor
allem der Erfolg oder Veränderungen der Flugzeugplattformen, in denen die Triebwerke
zum Einsatz kommen. Die MTU begegnet diesen strategischen Risiken mit einem Portfolioansatz.
Das bedeutet, dass sie den Einfluss eines einzelnen Programms bzw. einer Flugzeugplattform
begrenzt, indem sie sich an einer breiten Produktpalette über alle Schubklassen beteiligt.
Neben den Risiken aus den strategischen Entscheidungen der MTU ist langfristig auch
der Eintritt neuer Wettbewerber, z. B. aus Russland oder China, als Risiko zu beurteilen.
Vor dem Hintergrund der hohen Markteintrittsbarrieren wird dieses Risiko zum aktuellen
Zeitpunkt aber nicht als kritisch eingestuft.
Elektrische Antriebe stellen prinzipiell ein Substitutionsrisiko für konventionelle
Triebwerkstechnologien dar. Sie erreichen zur Zeit jedoch bei Weitem nicht die notwendigen
Leistungswerte, um einen Betrieb von größeren Passagier- und Frachtflugzeugen zu ermöglichen.
In Zusammenarbeit mit Forschungspartnern untersucht die MTU in Studien alle denkbaren
Konzepte, um vorbereitet zu sein. Wesentliche Ergebnisse daraus sind:
| ― |
Elektrische Antriebe können bei entsprechend fortschreitender Entwicklung (d. h. Verbesserung der Speicherkapazität von Batterien um 5 % jährlich) erst in etwa 30 Jahren bei Regionalflugzeugen zum Einsatz kommen. |
| ― |
Bei Kurz- und Mittelstreckenflugzeugen, die einen wichtigen Markt für die MTU darstellen, gibt es zwar erste Ideen für die Verbesserung der Batteriekapazitäten, für eine Umsetzung in die Praxis sind aber noch mehrere Jahrzehnte Entwicklungsarbeit notwendig. |
| ― |
Für Langstreckenflugzeuge, den zweiten großen Markt der MTU, sind zurzeit keine Batteriekonzepte mit ausreichender Kapazität bekannt. |
Deutlich näher an einer Markteinführung in der kommerziellen Luftfahrt sind hybride
Antriebe, die Elektromotoren, Generatoren, Gasturbinen und Batterien kombinieren.
Sie eröffnen neue Möglichkeiten im Flugzeugdesign und in der Antriebsintegration und
verwenden mit Kerosin weiterhin einen Energieträger mit hoher Energiedichte. Die MTU
beteiligt sich an zahlreichen Studien, um die Potenziale dieser Antriebskonzepte zu
untersuchen.
Die MTU-Geschäftsfelder sind daher aus heutiger Sicht auf absehbare Zeit nicht von
Substitutionsrisiken betroffen. Die MTU wird aber die Entwicklungen im Bereich von
Elektromotoren und Batterien aufmerksam verfolgen und weitere Studien ausarbeiten,
um rechtzeitig reagieren zu können.
Eine Veränderung in Richtung alternative Antriebe wird nicht schlagartig einsetzen,
sondern erwartungsgemäß von einem langfristigen Übergang mit Hybridkonzepten gekennzeichnet
sein, bei dem die heutigen Produkte der MTU weiterhin eine zentrale Rolle spielen.
Zudem arbeitet die MTU permanent an Effizienzverbesserungen von konventionellen Triebwerken
und erhöht damit kontinuierlich die Messlatte für ein Substitutionsprodukt.
Ein Engagement in einem elektrisch angetriebenen Flugsystem ist auf Basis der Kernkompetenzen
der MTU vorstellbar. Daher wird dieses Risiko als beherrschbar eingestuft.
Weitere Risiken könnten aus dem Trend der zunehmenden Digitalisierung entstehen. Die
MTU verfolgt hier sehr genau die Entwicklungen und stellt über die eigene Digitalisierungsstrategie
sicher, dass die wesentlichen Felder besetzt sind. Aus heutiger Sicht sind disruptive
Risiken hieraus für das Geschäftsmodell der MTU unwahrscheinlich.
Insgesamt sieht die MTU derzeit keine strategischen Risiken, die zu einer Bestandsgefährdung
des Unternehmens führen könnten.
Der Erfolg bestehender und seit Jahren etablierter Triebwerksprogramme über den gesamten
Lebenszyklus hängt im Wesentlichen vom Erfolg des Aftermarket-Geschäfts ab. Viele
Fluglinien sind insbesondere aufgrund der Konkurrenzsituation im Flugverkehr weiterhin
in wirtschaftlich schwierigen Situationen. Diese angespannte Situation kann durch
Veränderungen der Treibstoffpreise, die Entwicklung von Devisenkursen und staatliche
Eingriffe in den Luftverkehr zusätzlich massiv beeinflusst werden. Vor diesem Hintergrund
sind Fluggesellschaften bemüht, die Betriebskosten inklusive der Instandhaltungskosten
ihrer Flugzeuge und Triebwerke gering zu halten und dadurch ihre Margen zu steigern
und zu sichern. Zudem werden beispielweise Triebwerksinstandhaltungen maximal hinausgezögert,
gebrauchte Ersatzteile anstelle von Neuteilen eingebaut oder Gebrauchttriebwerke verwendet.
Für neue Triebwerksprogramme hat sich der Markt dahingehend geändert, dass die Triebwerke
von Beginn an vornehmlich mit Instandhaltungsleistungen seitens der Triebwerkshersteller
verkauft werden. Der Erfolg hängt somit nicht mehr nur von den Ersatzteilumsätzen
ab, sondern auch von der Prognosegenauigkeit der zukünftig zu erwartenden Instandhaltungsleistungen
inklusive der Ersatzteile. Als wesentlicher Teil der Verkaufskampagnen unterliegen
die verkauften Instandhaltungsdienstleistungen ebenso einer Rabattierung wie die Serientriebwerke.
Zudem werden den Endkunden im Rahmen der Verkaufskampagnen Finanzierungsgeschäfte
von den Triebwerksherstellern angeboten. Im Wesentlichen differenzieren sich die ausgereichten
Angebote in zwei Formen: Flugzeugvorfinanzierungen (Pre-Delivery-Payments) einerseits
und Deckungsverpflichtungen (Back-stop-Commitments) andererseits. Die MTU nimmt im
Rahmen ihrer Beteiligungen an Triebwerksprogrammen aktiv an Finanzierungen der Konsortialführer
(OEM) von Flugzeugen für die Endkunden teil. Die Vereinbarungen sehen eine Beteiligung
der MTU in Höhe ihres Anteils am Triebwerksprogramm vor. Die Finanzierungen zugunsten
der Fluggesellschaften erfolgen stets über den Konsortialführer (OEM) an die Flugzeughersteller.
Das Risiko eines Vermögensverlusts aufgrund einer Insolvenz von Fluggesellschaften
wird aufgrund integrierter Sicherheiten zum aktuellen Zeitpunkt als sehr gering eingeschätzt.
Zudem erfolgt eine Finanzierung durch die Fluggesellschaften derzeit nur in einem
relativ geringen Maß, da die Marktkonditionen zur Finanzierung häufig besser sind
als die Konditionen im Rahmen der in Rede stehenden Kreditzusagen (vgl. Abschnitt
"Finanzlage").
Im militärischen Triebwerksgeschäft sind die Auftraggeber der MTU nationale und internationale
Behörden. Veränderungen im politischen Umfeld wirken sich daher nahezu direkt auf
die MTU aus. Bei den insbesondere in Europa zu beobachtenden angespannten Haushaltslagen
der Käuferländer besteht das Risiko von Auftragsverschiebungen bzw. -stornierungen.
Aufgrund der Haushaltssituation werden vertragliche Leistungsumfänge bereits geschlossener
Verträge bisweilen nachverhandelt. Im militärischen Triebwerksgeschäft ist die MTU
in internationale Kooperationen eingebunden. Durch eine gemeinsame Interessensvertretung
werden Risiken begrenzbar. Bestehende Verträge im militärischen Bereich sind in der
Regel langfristig ausgelegt, so dass Preisrisiken weitestgehend ausgeschlossen sind.
Die Kundenstruktur im MRO-Segment wird durch ein breites Kundenportfolio bei nur einzelnen
Großkunden geprägt. Bei Abschluss neuer Großaufträge besteht das Risiko, langfristig
nicht alle zukünftigen wirtschaftlichen Entwicklungen vorhersehen zu können. Einige
Triebwerksprogramme in der Instandhaltung befinden sich in einer fortgeschrittenen
Lebenszyklusphase. Das birgt das Risiko einer Überalterung des MRO-Portfolios der
MTU. Die MTU achtet auf Ausgewogenheit in ihrem Portfolio und erweitert ihr Angebot
kontinuierlich um Instandhaltungsdienstleistungen für jüngere Triebwerksprogramme.
Der Einstieg in neue Programme ist dabei mit einem Anlaufrisiko verbunden. Für die
älteren Triebwerksprogramme bestehen maßgeschneiderte Dienstleistungsangebote.
Der zivile Triebwerksmarkt wird von wenigen großen Triebwerksherstellern dominiert.
In diesem Markt vertreibt die MTU ihre Produkte überwiegend im Rahmen von Risk- and
Revenue-Sharing-Partnerschaften mit den Marktführern. Die großen Triebwerkshersteller
als Konsortialführer (OEM) dieser Partnerschaften bestimmen Preise, Konditionen und
Nebenleistungen. Ebenso definieren sie bis zum Markteintritt neuer Triebwerke die
Prozesse im Rahmen der Triebwerksentwicklung, zum Beispiel den Umfang der Entwicklungsleistungen
oder die Entwicklungszahlungen einzelner Konsortialpartner. Als Konsortialpartner
hat die MTU Widerspruchs- und Kontrollrechte und kann über Verhandlungen die eigene
Position verbessern. Durch diese Partnerschaften ist sie an den führenden Triebwerksprogrammen
der großen Hersteller beteiligt. Die Kunden der Konsortialführer (OEM) im zivilen
Triebwerks- und Instandhaltungsgeschäft sind Fluggesellschaften und Leasingunternehmen.
Die Vermarktung von zivilen Triebwerken und den damit verbundenen Instandhaltungsleistungen
geht mit Zugeständnissen an den Endkunden einher. Aufgrund der Risk- and Revenue-Sharing-Verträge
muss die MTU die Zusagen gemäß ihrem Programmanteil erfüllen. Die gleiche Interessenslage
der Partner verhindert ein überzogenes Entgegenkommen bei Vertragsverhandlungen mit
den Endkunden.
Im zivilen Instandhaltungsgeschäft ist die MTU auf dem asiatischen Markt unter anderem
an einem 50:50-Joint Venture, der MTU Maintenance Zhuhai Co. Ltd., Zhuhai, China,
beteiligt. In den Bereichen Triebwerksleasing, Instandhaltung und Entwicklung ist
sie an weiteren Joint Ventures beteiligt, um hiermit den neuen Strukturen des Aftermarket
zu begegnen und den Kunden ein umfassendes Leistungsportfolio anbieten zu können.
Generell besteht bei gemeinsam geführten Unternehmen, in denen Entscheidungen gemeinsam
getroffen werden müssen, das Risiko von Meinungsverschiedenheiten. Ebenso werden durch
die Beteiligung an internationalen Joint Ventures immer wieder kulturelle und politische
Unterschiede deutlich (z. B. Zahlungsverhalten).
Aus heutiger Sicht sieht sich die MTU in ihrem kooperativen Geschäftsmodell für die
effektive Bearbeitung der Markt- und Programmrisiken vorbereitet, insbesondere auch
mit Blick auf die Herausforderungen im Zusammenhang mit der Entwicklung, Fertigung
und Markteinführung neuer Triebwerksprogramme und -architekturen. Die MTU erkennt
insofern derzeit keine Bestandsgefährdung aus den Markt- und Programmrisiken beziehungsweise
der Abhängigkeit von Kooperationen.
Im zivilen und militärischen Triebwerksgeschäft erbringt die MTU Entwicklungsleistungen,
bei denen Verzögerungen und Kostensteigerungen auftreten können. Das Unternehmen sichert
die strikte Einhaltung der Zeitpläne und Budgets ab, indem das Projektmanagement fachbereichsübergreifend
ständig überwacht wird und entsprechende Gegenmaßnahmen ergriffen werden. Die Einbindung
in Kooperationen ermöglicht eine partnerschaftliche Zusammenarbeit über Unternehmensgrenzen
hinweg und bewirkt eine Risikostreuung. Im Einzelfall können für die MTU jedoch auch
signifikante wirtschaftliche Belastungen aus materialisierten Entwicklungs- und Fertigungsrisiken
bei Kooperationspartnern entstehen. Die Markteinführung der innovativen GTF-Triebwerke
zeigt, dass aufgrund der Komplexität der Produkte technische Risiken trotz aller Risikominimierungsmaßnahmen
nicht ausgeschlossen werden können. Diese Risiken sind aber im Rahmen der Einführung
vollkommen neuer Produktarchitekturen nicht ungewöhnlich.
Die Produkte der MTU unterliegen strengsten Sicherheits- und Qualitätsanforderungen.
Für ihre Tätigkeit benötigt die Gesellschaft eine Reihe von Behördenzulassungen, insbesondere
von der FAA und der EASA. Diese Zulassungen gelten nur für bestimmte Zeiträume. Zur
Verlängerung sind neue Prüfungen notwendig. Der detailliert beschriebene Entwicklungsprozess
gewährleistet die Einhaltung aller Regeln.
Um die Anforderungen der Fluggesellschaften und OEMs an Gewicht, Treibstoffverbrauch
und Geräuschemissionen von Triebwerken sicherzustellen, kommen technisch hoch entwickelte
Bauteile und neue Werkstoffe zum Einsatz. Zur effizienten Herstellung und Bearbeitung
dieser Bauteile entwickelt die MTU neue, an diese Herausforderungen angepasste Fertigungsverfahren
und lässt diese zu. Dabei kann es zu Einflüssen kommen, die einen verzögerten Produktionsstart,
eine kurzfristige temporäre Erhöhung der Stückkosten oder eine temporäre Unterschreitung
der Liefermengen zur Folge haben. Ebenso besteht das Risiko, dass Kunden aufgrund
von Lieferverzögerungen z. B. Strafzahlungen verlangen. Möglicherweise erfüllen die
neuen Verfahren die Anforderungen zum Beginn der Serienfertigung noch nicht vollständig.
Die konsequente Begleitung des Entwicklungs- und Einführungsprozesses im Rahmen von
Technologieprojekten führt zu einer Begrenzung des Risikos.
Die MTU ist in einigen Bereichen der Rohstoffversorgung, bei einzelnen Teilen und
Komponenten sowie bei der Bereitstellung spezifischer Dienstleistungen von Lieferanten
und Drittanbietern abhängig. Es kann zu Lieferantenausfällen, Qualitätsproblemen und
Preiserhöhungen kommen. Um unabhängiger agieren zu können, strebt die MTU die Verpflichtung
mehrerer gleichwertiger Lieferanten für Material, Teile und Dienstleistungen an. Alle
Ramp-Up-Programme haben für nahezu alle Bauteile einen zweiten Zulieferer, im Einzelfall
auch einen dritten. Mit den vereinzelten "Single-Source"-Lieferanten vereinbart die
MTU langfristige Verträge, um die Versorgung auch bei plötzlich auftretenden Engpässen
zu sichern und sich vor kurzfristigen Preiserhöhungen zu schützen. Dank der breit
gestreuten Lieferkette sind die Risiken beherrschbar.
Beim Hochlauf der Fertigung neuer, großvolumiger Programme, bei denen Produktionskapazitäten,
neue Produktionsprozesse oder neue Fertigungsverfahren zum Einsatz kommen, können
vereinzelt Verzögerungen auftreten, die sich auf die vereinbarten Liefertermine auswirken.
Durch ein striktes Projektmanagement und den Einsatz von IIM (Interims Improvement
Manager) werden Neuanläufe von Bauteilen unterstützt. Durch MTU-Spezialisten vor Ort
beim Lieferanten können Prozessfortschritte zeitnah verfolgt und auch aktiv unterstützt
werden.
Auch in der Luftfahrtindustrie kann es trotz höchster Qualitätsansprüche in Fertigung
und Instandhaltung zu Unfällen kommen. Im militärischen Triebwerksgeschäft (mit Ausnahme
des Exports) ist die MTU durch Freistellungen weitgehend von der Haftung für Produktrisiken
befreit. Die verbleibenden Produkthaftungen, insbesondere im zivilen Triebwerksgeschäft,
sind durch vertragliche Vereinbarungen und Versicherungspolicen mit einer hohen Deckung
abgesichert. Dazu zählt die Luftfahrthaftpflicht. Bestandsgefährdende Risiken durch
Feuer und Betriebsunterbrechungen sind ebenfalls versichert.
Durch das kooperative Geschäftsmodell der MTU sowie zusätzlich die Limitierung der
Haftungsrisiken und die Versicherungsdeckungen sind die Risiken überschaubar und kalkulierbar.
Die MTU sieht sich vorbereitet, die Entwicklungs-, Fertigungs- und Beschaffungsrisiken
effektiv zu bearbeiten. Derzeit erkennt die MTU keine bestandsgefährdenden Risiken
aus den Bereichen Fertigung, Entwicklung und Beschaffung.
Mehr als 80 % der Umsatzerlöse der MTU werden in US-Dollar erzielt. Ein Großteil der
Aufwendungen ist in US-Dollar fakturiert, um eine "natürliche Sicherung" zu schaffen.
Die übrigen Aufwendungen fallen hauptsächlich in Euro und in geringem Umfang in Polnischen
Zloty, Chinesischen Renminbi und Kanadischen Dollar an. In Übereinstimmung mit der
Unternehmenspolitik, Gewinne nur aus dem operativen Geschäft und nicht aus Währungsspekulationsgeschäften
zu erwirtschaften, nutzt die MTU Sicherungsstrategien ausschließlich, um die Auswirkungen
der Volatilität des Dollarkurses auf das EBIT zu steuern und zu minimieren.
Die von der MTU abgeschlossenen Devisentermingeschäfte sichern den überwiegenden Teil
des Nettowährungsrisikos ab. So ist nur ein geringer Teil des US-Dollar-Überschusses
Währungsrisiken ausgesetzt. Der nicht gesicherte Teil künftiger Zahlungsströme wird
zum Zeitpunkt des Zahlungseingangs mit dem Euro-Stichtagskurs umgerechnet.
Die MTU verwaltet ein langfristiges Sicherungsportfolio von Devisentermingeschäften
mit einer Laufzeit von mehreren Jahren. Zum 31. Dezember 2018 betrug das Sicherungsportfolio
bis zum Jahr 2020 insgesamt 1.660,0 Mio. US-$ (umgerechnet zum Stichtagskurs: 1.449,8
Mio. €).
Ausführliche Erläuterungen zu Instrumenten, die der Absicherung zukünftiger Zahlungsströme
dienen, sind im Konzernanhang in Abschnitt IV. (unter 36.) enthalten.
Aufgrund der langfristigen Sicherungsstrategie sieht die MTU die Wechselkursrisiken
als beherrschbar an.
Zur detaillierten Beschreibung des Finanzmanagements der MTU wird auf den Abschnitt
"Finanzlage" (unter "Grundsätze und Ziele des Finanzmanagements") verwiesen.
Compliance-Risiken bezeichnen das Risiko, dass sich Führungskräfte oder Mitarbeiter
des Unternehmens nicht an die Gesetze und Vorschriften halten oder unternehmensinterne
Richtlinien missachten. Diese Risiken können in allen Bereichen des Unternehmens auftreten.
Zur Risikominimierung und zur Sicherung der Compliance hat die MTU eine Reihe von
Maßnahmen festgelegt. Die Fachbereiche stellen die Einhaltung der Gesetze und internen
Vorschriften sicher. So verantwortet z. B. der Fachbereich Qualität die Einhaltung
luftfahrtbehördlicher Auflagen und die Fachabteilung Umweltschutz / Arbeitsschutz
die Befolgung umweltschutzrechtlicher Vorgaben.
Darüber hinaus wurden Maßnahmen zur Minimierung der Risiken aus dem Compliance-Bereich
ergriffen:
| ― |
verbindliche und konzernweit gültige Verhaltensgrundsätze, |
| ― |
die Einrichtung einer Ansprechstelle bei Verdacht auf illegale Handlungen, |
| ― |
die Einrichtung eines Compliance Officers, / kontinuierliche Sicherheitsüberprüfungen von Mitarbeitern, |
| ― |
regelmäßige Schulungen. |
Nicht vollständig ausgeschlossen werden können vorsätzliche kriminelle Handlungen.
In der Gesamtschau erachtet die MTU die Compliance-Risiken für beherrschbar, insbesondere
durch die getroffenen Maßnahmen.
Insbesondere Fluggesellschaften sind indirekte und direkte Kunden der MTU. Bei diesen
Gesellschaften können finanzielle Probleme auftreten, die sich auf die Forderungen
der MTU und ihrer Partner auswirken. Die Kooperationsführer im OEM-Geschäft betreiben
ein intensives Forderungsmanagement. Nennenswerte Risiken werden aufgrund der langjährigen
partnerschaftlichen Beziehungen zu den OEMs nicht gesehen. Im MROGeschäft überwachen
die Verantwortlichen der MTU offene Forderungen in kurzen Zyklen. Zudem erfolgt vor
Vertragsabschlüssen eine Risikobeurteilung und es werden Sicherungsmaßnahmen festgelegt,
z. B. - soweit angeboten - die Absicherung politischer Kreditrisiken durch die Hermesdeckung.
Grundsätzlich vermeidet der Konzern unkalkulierbare Geschäftsabschlüsse, so dass die
MTU diese Risiken für überschaubar und beherrschbar hält.
Die MTU unterliegt zahlreichen Umweltschutzgesetzen und -vorschriften. Durch die Bearbeitung
von Werkstoffen mit z. B. Nickel- und Kobaltlegierungen oder den Einsatz chemischer
Stoffe in der Fertigung sowie Emissionen der Prüfstände kann es bei einer Verschärfung
der Umwelt- und Arbeitsschutzauflagen zu zusätzlichen Investitionskosten kommen oder
die Substitution von eingesetzten Stoffen kann erforderlich werden (REACH Compliance).
Näheres findet sich im Abschnitt "Nichtfinanzielle Erklärung". Für das Betreiben bestimmter
Produktionsanlagen benötigt die MTU spezielle Zulassungen. Die Auflagen müssen strikt
eingehalten werden und die Dokumentation gesichert sein. Ein nach EMAS zertifiziertes
Umwelt-Management minimiert Risiken in diesem Bereich. Die MTU erachtet diese Risiken
als beherrschbar.
Risiken im IT-Bereich sind insbesondere der Verlust geheimer Daten durch Spionage
oder Systemausfälle. Die MTU ist aufgrund ihrer Geschäftsbeziehungen mit militärischen
Kunden im Umgang mit geheimen Daten und deren Sicherung besonders sensibel. Sie hat
ein hoch entwickeltes Daten- und Geheimnisschutz-System, das stets auf dem neuesten
Stand der Technik ist. Bei der Einführung neuer IT-Systeme kann es zu Störungen der
Arbeitsabläufe kommen. Derartige Risiken minimiert die MTU durch den Einsatz ausgebildeter
Experten und eines professionellen Projektmanagements. Die Risiken aus diesem Bereich
hält die MTU zwar für zunehmend finanziell aufwändig, in Anbetracht der getroffenen
Vorkehrungen aber für beherrschbar.
Durch den Fachkräftemangel, der durch den demographischen Wandel verschärft wird,
kann es zu Risiken kommen: So könnten Leistungsträger für offene Stellen nicht in
ausreichendem Maße gefunden werden, kompetente Stelleninhaber verloren gehen oder
ein Know-how-Transfer fehlen. Die Ausprägung der Personalrisiken stuft die MTU derzeit
als gering ein.
Erkennbare Risiken aus laufenden Zoll- und anstehenden Steuerprüfungen sowie laufenden
rechtlichen Verfahren werden durch die zentralen Fachabteilungen, unterstützt durch
externe unabhängige Fachberater, bearbeitet. Die wirtschaftlichen Auswirkungen sind
- soweit erforderlich - in den Abschlüssen berücksichtigt.
Die MTU ist auf die effektive Bearbeitung ihrer erkennbaren rechtlichen, außenwirtschaftlichen
und steuerrechtlichen Herausforderungen vorbereitet und erkennt hieraus derzeit keine
bestandsgefährdenden Risiken.
Die vorgenannten Risikofelder werden für das kommende Geschäftsjahr als Abweichung
des EBIT zur aktuell gültigen Unternehmensplanung mit ihren Eintrittswahrscheinlichkeiten
bewertet. Die MTU bewertet die Risiken im Risikomanagementprozess mit vier unterschiedlichen
Eintrittswahrscheinlichkeiten. Aus den bewertbaren Top-Einzelrisiken des Risikomanagementprozesses
der MTU-Gruppe ergibt sich für das Geschäftsjahr 2019 folgende Risikoposition von
ergebniswirksamen Risiken:
| in Mio. € | OEM | MRO |
| Markt- und Programmrisiken | 62,6 | 12,9 |
| Fertigungs- und Entwicklungsrisiken | ./. | ./. |
| Sonstige operative Risiken | ./. | ./. |
Über die quantifizierte Risikoposition der Top-Einzelrisiken hinaus überwacht und
berichtet die MTU qualitativ über aktuell nicht bewertbare Risiken in den Bereichen
Entwicklung, Fertigung und Beschaffung - insbesondere im Zusammenhang mit ihrer Beteiligung
an der GTF-Triebwerksfamilie.
Zusätzlich zu den oben dargestellten Risiken werden im Risikomanagementprozess ungeplante
Liquiditätsbelastungen überwacht. Hieraus ergeben sich für 2019 neben den oben genannten
Ergebnisrisiken weitere rund 148 Mio. € Liquiditätsbelastungen, die jedoch durch die
bestehenden Kreditlinien abgedeckt wären. Über die genannten bewertbaren Risiken hinaus
liegen weitere, nicht bewertbare Risiken vor.
Über das Geschäftsjahr 2019 hinaus existieren mit Blick auf die mittel- bis langfristige
Unternehmensplanung und den korrespondierenden Risikoprozess weitere, teils signifikante
Risikopositionen (Ergebnis- und Liquiditätsrisiken), welche die MTU fortwährend überwacht
und bearbeitet. Ein paralleles Eintreten aller Risiken ist aus Sicht der MTU äußerst
unwahrscheinlich, so dass eine Addition der Risiken nur ein Indiz für die Gesamtrisikoposition
des MTU-Konzerns sein kann.
Die Risikolage zum 31. Dezember 2018 hat sich gegenüber dem Vorjahr nicht wesentlich
geändert. Weiterhin sieht sich die MTU auf die effektive Bearbeitung ihrer Geschäftsrisiken,
insbesondere auch im Zusammenhang mit der Entwicklung, Fertigung und Markteinführung
neuer Triebwerksprogramme, vorbereitet. Die Risiken sind aus Sicht der MTU beherrschbar,
der Fortbestand des MTU-Konzerns ist aus heutiger Sicht nicht gefährdet. Grundlegende
Änderungen der Risikolage erwartet die MTU derzeit nicht. Organisatorisch hat das
Unternehmen alle Voraussetzungen geschaffen, um frühzeitig über mögliche Risikosituationen
informiert zu sein.
Grundlagenforschung sowie die Weiterentwicklung der Triebwerkstechnologien und ihre
Umsetzung in Endprodukte haben die MTU zu einem weltweit führenden Hersteller von
Triebwerkskomponenten gemacht. In puncto Effizienz sind die neuen Produkte der MTU
führend, da sie Kraftstoff sparen und Emissionen, Lärm und Kosten reduzieren. Die
MTU konnte mit den Getriebefan-Triebwerken (GTF) der PW1000G-Serie, die gemeinsam
mit Pratt & Whitney entwickelt werden, Markterfolge erzielen. Die A320neo und die
A220 von Airbus sowie die Embraer E190-E2 mit GTF-Antrieb haben bereits den Linienbetrieb
aufgenommen. In den nächsten Jahren werden insbesondere im Regionaljet-Segment weitere
Anwendungen des GTF in den Liniendienst gehen. Die gemeinsam mit Pratt & Whitney Canada
entwickelte PW800-Antriebsfamilie, die ein zum GTF baugleiches Kerntriebwerk verwendet,
treibt seit 2018 die neue Generation der Geschäftsreiseflugzeuge des Premiumherstellers
Gulfstream an. Zur Balance des Triebwerksportfolios im Langstreckensegment hat sich
die MTU am GE9X beteiligt, das zukünftig exklusiv die Boeing 777X antreibt. Durch
dieses ausgeglichene Triebwerksportfolio profitiert die MTU in den nächsten Jahrzehnten
vom prognostizierten Wachstum in sämtlichen Marksegmenten -dem Regionaljet-, dem Narrowbody-
und dem Widebody-Segment. Im Mittelstreckenbereich hat die MTU darüber hinaus die
Chance, weitere Marktanteile zu gewinnen, da sie außer am PW1100G-JM für die A320neo-Familie
auch am V2500 für die klassische A320-Familie beteiligt ist. Diese bietet aufgrund
des Eintritts in die Aftermarket-Phase zukünftig Potenzial im Ersatzteilgeschäft.
Bei militärischen Kunden hat sich die MTU als kompetenter Partner mit umfassendem
System-Know-how für Produktentwicklung, -herstellung und -instandhaltung etabliert.
Insbesondere eine Weiterentwicklung der Instandhaltungsdienstleistungen mit der Luftwaffe
für militärische Triebwerke bietet die Chance, die Zusammenarbeit mit der Bundeswehr
zu stärken.
Darüber hinaus eröffnen laufende Exportkampagnen - insbesondere beim Eurofighter-Triebwerk
EJ200 und beim TP400-D6 für den Militärtransporter A400M - die Chance, neue Kunden
für den militärischen Bereich zu gewinnen. Daneben diskutieren die Partnerländer des
Eurofighters die Ersatzbeschaffung für ältere Auslieferungstranchen des Eurofighters.
Die Zusammenarbeit mit GE Aviation bei militärischen Programmen entwickelt sich, insbesondere
getrieben durch das Triebwerk T408, positiv und bildet eine Basis für etwaige Chancen
auf eine Beteiligung an transatlantischen Programmen der Zukunft.
Die Änderung des Instandhaltungsgeschäfts in der Luftfahrtindustrie hin zu einer Integration
der MRO in den Triebwerksverkauf eröffnet der MTU die Möglichkeit, die Kundenbindung
in der zivilen Instandhaltung zu vertiefen und hierdurch die Risiken aus dem Ersatzteilmarkt
zu mildern. Diese MRO-Integration erlaubt es den Partnern, an einem MRO-Netzwerk teilzunehmen
und entsprechend den Programmanteilen am gesamten MRO-Volumen einer Triebwerksserie
teilzuhaben, dem sogenannten Netzwerkvolumen. Hierbei sind verschiedene Beteiligungsmodelle
möglich. So können Partner im MRO-Netzwerk z. B. nur ihre eigenen Bauteile reparieren
oder entsprechend ihrer Beteiligungsquote komplette Shop Visits zugewiesen bekommen.
Im Vergleich zum unabhängigen MRO-Geschäft bietet die Beteiligung am MRO-Netzwerk
geringere Margen.
Im sogenannten unabhängigen MRO-Markt - unter anderem für das GE90 und das V2500 -
bietet sich weiterhin langfristig die Chance, als MRO-Anbieter am stetig wachsenden
Gesamtmarkt zu partizipieren. Insbesondere die Entwicklung des nicht mehr an den OEM
gebundenen Flugzeugvolumens bietet für unabhängige MRO-Anbieter wie die MTU die Möglichkeit,
neue Kunden zu gewinnen und das Management für die Instandhaltung großer Flotten zu
übernehmen.
Durch anhaltende Investitionen in Automatisierung und den Kapazitätsaufbau, zum Beispiel
durch die Gründung der EME Aero Sp. Z.o.o., können die hohen Nachfragen im OEM- und
MRO-Segment langfristig erfüllt werden.
Durch die MTU Maintenance Lease Services B.V., Amsterdam, Niederlande, und Sumisho
Aero Engines Lease B.V., Amsterdam, Niederlande, im Bereich Triebwerksleasing und
durch die Neugründung der MS Engine Leasing LLC., Rocky Hill, USA, zum Triebwerksleasing
mit den Partnerunternehmen im PW1100G-JM-MRO-Netzwerk sollen die Aktivitäten im lukrativen
Leasinggeschäft ausgebaut und somit der Leistungsumfang im Aftermarket erweitert werden.
Zudem bieten die positiven Erfahrungen mit dem JV-Partner Sumitomo Corporation eine
gute Basis für etwaige weitere strategische Partnerschaften.
Neben den im Risikobericht dargestellten Risiken aus der Entwicklung und Fertigung
bietet die kontinuierliche Entwicklungsarbeit der MTU zusätzliche Chancen. So sichert
die Weiterentwicklung der Produkte die Möglichkeit, dass sich die MTU mit neuen Technologien,
u. a. neuen Werkstoffen und Materialien, auch an zukünftigen Triebwerksprogrammen
als Partner beteiligen und somit weiterhin ein ausgewogenes Portfolio mit Triebwerken
in unterschiedlichen Phasen des Lebenszyklus erreichen kann.
Ebenso bieten die im Risikobericht beschriebenen Herausforderungen aus dem Hochlauf
der neuen Programme auch Chancen. Fertigungsprozesse und -systeme können z.B. durch
den Einsatz von Simulation, Datenmanagement und daraus abgeleiteten Vorhersagen optimiert
und neue, zukunftsweisende Fertigungstechnologien eingeführt werden. Die zur Absicherung
des Fertigungshochlaufs durchgeführten Risikoanalysen und die daraus abgeleiteten
Maßnahmen führen zu nachhaltigen Prozessverbesserungen. Diese Effekte wirken nicht
nur bei den neuen Programmen, sondern können auch auf bereits bestehende Programme
übertragen werden und so z. B. zu weiteren Kostenreduzierungen und einer Erhöhung
der Liefersicherheit führen. Die Ausweitung von additiven Herstellverfahren ("3D-Druck"
von Bauteilen) eröffnet neue Möglichkeiten für anwendungsoptimiertes Design und Kostenvorteile
bei der Produktion geeigneter Bauteile.
Im Rahmen des Shopfloor- und Office-Managements und unter Anwendung von Lean-Management-Methoden
werden die Führungsinstrumente und das Führungsverhalten kontinuierlich weiterentwickelt.
Dies führt zu gesteigerter Transparenz, zu einer Reduzierung von Verschwendung, zu
einer Unterstützung bei der Erreichung der anspruchsvollen Zielsetzungen sowie zu
schnelleren und nachhaltigen Problemlösungen und Verbesserungsansätzen. Durch kurze
Reaktionszeiten bei Abweichungen sowie nachhaltige und strukturierte Problemlösungen
gelingt es, stabile Prozesse zu installieren und den Ressourceneinsatz zu optimieren.
Da vor allem im zivilen Neugeschäft und in der zivilen MRO ein Großteil der Umsätze
in US-Dollar erzielt wird, würde eine Stärkung des US-Dollar gegenüber dem Euro die
Ertragssituation der MTU verbessern. Eine Stabilisierung oder ein Rückgang der Energiekosten
sowie günstige Rohstoffpreise hätten positive Auswirkungen auf die Kostenstruktur
und damit auf den Geschäftserfolg der MTU.
Sonstige Chancen sind in der nachfolgend dargestellten SWOT-Analyse angeführt. Zu
den Maßnahmen, wie die Chancen genutzt und die Risiken vermieden werden können, wird
auf den Risikobericht verwiesen.
Die Chancenlage zum 31. Dezember 2018 hat sich gegenüber dem Vorjahr nicht wesentlich
geändert. Organisatorisch hat die MTU alle Voraussetzungen geschaffen, Potenziale
frühzeitig zu erkennen und darauf angemessen reagieren zu können. Hinsichtlich der
Bewertung der Einzelchancen wendet die MTU die gleiche Methodik an, wie bei der Bewertung
der Risiken beschrieben. Ein konservativer Ansatz in der Risiken- und Chancenidentifikation
führt zu einer im Vergleich zu den Risiken sehr niedrigen Chancenposition.
Im Rahmen der Chancenidentifikation wurde eine Reihe kleiner Chancen (< 10 Mio. €)
identifiziert, die nicht Bestandteil der diesem Bericht zu Grunde liegenden internen
Top-Risiko- und -Chancenberichterstattung sind. Zudem sieht die MTU aufgrund der langen
Zyklen im Geschäftsmodell Chancenpositionen erst für spätere Geschäftsjahre, da sich
die zukünftigen Triebwerksprogramme (insbesondere die GTF-Familie) derzeit in der
Entwicklungsphase bzw. im Serienanlauf befinden. Diese Chancen wurden größtenteils
planerisch abgebildet.
Grundlegende Veränderungen in der Chancenlage erwartet die MTU derzeit nicht.
Die wesentlichen unternehmensspezifischen Stärken und Schwächen, die sich aus den
Erkenntnissen des Planungs- und Risikomanagementprozesses für die MTU ergeben, stellen
sich nach den Kriterien einer SWOT-Analyse (Strengths, Weaknesses, Opportunties, Threats)
wie folgt dar:
| Unternehmensspezifisch | Marktspezifisch |
| Stärken | Chancen |
| Technologische Führerschaft | Wachsendes Marktumfeld in beiden Geschäftsbereichen |
| - OEM: Niederdruckturbine und Hochdruckverdichter (Zwei-Modul-Strategie) |
|
| - MRO: High-Tech Repair-Kompetenz |
|
| Ausbalanciertes Triebwerks- und Serviceportfolio über alle Marktsegmente und alle Lebenszyklusphasen | Sehr gute Positionierung in den Marktsegmenten für Regionaljet-, Narrowbody- und Widebody-Antriebe |
| Langfristige Verträge im OEM- und MRO-Geschäft, Einbindung in Kooperationen und Konsortien | Exportchancen für militärische Triebwerksanwendungen |
| Beteiligung an Aftermarket-Netzwerken neuer Programme sowie Abdeckung sämtlicher Aftermarket-Dienstleistungen (z. B. Leasing) | Wachstumspotenziale im MRO- und OEM-IGT-Markt (u. a. Fracking und neue Anwendungen zur Energieerzeugung) |
| Qualität und Liefertreue bilden die Basis für zuverlässige Partnerschaften | Stärkere Nutzung von Synergien zwischen den kommerziellen Geschäftsfeldern (Integration der MRO in das Seriengeschäft) |
| Anwendung neuer Fertigungsprozesse und -systeme, z. B. Einsatz von Simulation und Datenmanagement | Positive Wechselkursentwicklung US-Dollar |
| Kontinuierliche Verbesserung durch Nutzung von Lean-Management-Methoden, Shopfloor- und Office-Management |
|
| Schwächen | Risiken |
| Starke US-Dollar-Abhängigkeit | Veränderung des Geschäftsmodells im Aftermarket |
|
|
- Preiswettbewerb in der Maintenance |
|
|
- Markteintrittsbarrieren zu OEMs (Lizenzen) |
|
|
- Preis- und Nachfrageänderungen im Ersatzteilgeschäft |
| Abhängigkeit von Entscheidungen der Konsortialpartner | Eintritt neuer Marktteilnehmer in den Triebwerksmarkt |
| Fokussierung auf Partnerschaft mit nur zwei OEM-Triebwerksherstellern auf dem zivilen Markt | Grundlegende Veränderungen und Komplexitätserhöhungen der Technologien von Luftfahrtantrieben |
| Höheres Lohnniveau an den traditionellen Standorten | Zusätzliche Entwicklungsaufwände und Vertragsstrafen aufgrund technischer Schwierigkeiten neuer Antriebe |
|
|
Abhängigkeit von nationalen und internationalen politischen Entscheidungen |
|
|
Negative Wechselkursentwicklung US-Dollar |
Die Berichterstattung über wesentliche Merkmale des rechnungslegungsbezogenen internen
Kontroll- und Risikomanagementsystems erfolgt nach Maßgabe des derzeit gültigen Deutschen
Rechnungslegungsstandards DRS 20.
Vorstand, Aufsichtsrat und Prüfungsausschuss der MTU legen größten Wert auf die Sicherstellung
der Ordnungsmäßigkeit, Richtigkeit und Verlässlichkeit der Finanzberichterstattung.
Das für die Abschlüsse des MTU-Konzerns maßgebliche rechnungslegungsbezogene interne
Kontroll- und Risikomanagementsystem trägt dazu bei, die konsequente Realisierung
dieser Anforderungen an die interne und externe Rechnungslegung zu gewährleisten.
Die Gesamtverantwortung für die Einrichtung und Weiterentwicklung der erforderlichen
Kontroll- und Überwachungssysteme liegt beim Vorstand der MTU. Die Systeme sind auf
das Geschäftsmodell und die unternehmensspezifischen Anforderungen des MTU-Konzerns
zugeschnitten und sind wichtiger Bestandteil eines umfassenden Corporate Governance-Ansatzes.
Dieser setzt die Rahmenbedingungen zur Schaffung von nachhaltigen Werten für Aktionäre,
Kunden, Mitarbeiter und die Gesellschaft.
| ― |
Das rechnungslegungsbezogene Risikomanagementsystem (RMS) ist integraler Teil eines
umfassenden unternehmensweiten Risikomanagementsystems des Konzerns. Es bildet die
Basis für eine einheitliche und angemessene Behandlung von Risiken und deren Kommunikation
im Konzern. Die Risiken der Finanzberichterstattung des Konzerns sind Bestandteil
der zu überwachenden Unternehmensrisiken. Die Ausgestaltung des rechnungslegungsbezogenen
internen Kontrollsystems (IKS) bei der MTU erfüllt die Anforderungen des BilMoG, der
Definition des Instituts der Wirtschaftsprüfer IDW e.V. sowie des weltweit anerkannten
und etablierten Framework des Committee of Sponsoring Organizations of the Treadway
Commission (COSO I) und der unternehmensspezifischen Gegebenheiten der MTU. Die MTU
versteht unter einem IKS die von der Unternehmensleitung im Unternehmen eingeführten
Grundsätze, Verfahren und Maßnahmen, die auf die organisatorische Umsetzung der Entscheidungen
der Unternehmensleitung gerichtet sind
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| ― |
Das interne Revisionssystem nimmt als prozessunabhängige Institution eine wichtige
Stellung im Hinblick auf die Überprüfung der Wirksamkeit und Verbesserung des rechnungslegungsbezogenen
IKS und RMS ein. Die interne Revision der MTU bewertet Kontroll- und Überwachungssysteme
und trägt zu ihrer Verbesserung bei. Des Weiteren wird sie auch als Berater verstanden,
der dazu beiträgt, die Geschäftsprozesse im Hinblick auf die Effektivität des internen
Kontrollsystems zu verbessern. Die Geschäftsordnung der internen Revision entspricht
den nationalen und internationalen Anforderungen des Instituts für Interne Revision
und des Institute for Internal Audit. Außerdem unterliegt die Abteilung Corporate
Audit dem Kodex der Berufsethik. Die Verwaltungsnormen der internen Revision sind
im Intranet der MTU für jeden Mitarbeiter einsehbar. |
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| ― |
Der Prüfungsausschuss des Aufsichtsrats berät über das Risikomanagement und die Prüfungsarbeit
der internen Revision. Er befasst sich nach § 107 Abs. 3 AktG in der Fassung des BilMoG
mit der Überwachung der Wirksamkeit des Risikomanagementsystems, der internen Kontrollsysteme,
der internen Revisionssysteme, des Rechnungslegungsprozesses und der Abschlussprüfung. |
| ― |
Die MTU hat eine klare Führungs- und Unternehmensstruktur. Bereichsübergreifende Schlüsselfunktionen
werden zentral gesteuert; gleichzeitig verfügen die Tochtergesellschaften über ausreichende
Selbstständigkeit. |
| ― |
Die Integrität und Verantwortlichkeit jedes Mitarbeiters, auch in Bezug auf Finanzen
und Finanzberichterstattung, werden sichergestellt, indem sich jeder Mitarbeiter verpflichtet,
die konzernweiten Verhaltensgrundsätze zu beachten. |
| ― |
Ein adäquates Richtlinienwesen ist eingerichtet und wird gemäß den Anforderungen aktualisiert. |
| ― |
Die am Rechnungslegungsprozess beteiligten Abteilungen und Bereiche werden in quantitativer
wie qualitativer Hinsicht geeignet ausgestattet und regelmäßig geschult. |
| ― |
Die EDV-Systeme sind durch entsprechende Einrichtungen im EDV-Bereich gegen unbefugte
Zugriffe geschützt. Im Bereich der eingesetzten Finanzsysteme wird, soweit möglich,
Standardsoftware verwendet. Im Rahmen eines umfassenden IT-Konzepts und der IT-Architektur
werden die IT-systemseitigen Anwendungssteuerungen vor dem Hintergrund des hohen Grads
an automatisierten (Plausibilitäts-)Kontrollen regelmäßig intern und extern überprüft.
Eine Überprüfung der allgemeinen IT-Steuerung findet im Rahmen interner und externer
IT-Revisionen statt. |
| ― |
Bei allen rechnungslegungsrelevanten Prozessen sind geeignete Kontrollen installiert,
u. a. Vier-Augen-Prinzip im Rahmen von detaillierten analytischen Prüfungen und programmierten
Plausibilitätsprüfungen in der Buchhaltung oder im Konsolidierungsprozess. |
| ― |
Der Konzernabschluss und alle darin berücksichtigten wesentlichen Abschlussinformationen
der Konzerngesellschaften unterliegen einmal jährlich der Prüfung durch einen Wirtschaftsprüfer.
Der verkürzte Konzernabschluss und der Konzern-Zwischenlagebericht zum Halbjahresfinanzbericht
werden ebenfalls einer prüferischen Durchsicht durch den Konzernabschlussprüfer unterzogen. |
| ― |
Rechnungslegungsrelevante Prozesse werden zusätzlich auch durch die prozessunabhängige
interne Revision überprüft. |
| ― |
Das Konzernrechnungswesen ist direkter Ansprechpartner der Tochtergesellschaften für
das Reporting und die Jahres- bzw. Monatsabschlüsse. Hier erfolgen in Abstimmung mit
den kaufmännischen Abteilungen der Konzerngesellschaften die Vorbereitung und Erstellung
des Konzernabschlusses nach IFRS. |
| ― |
Die Erstellung und Kontrolle der Abschlussinformationen der Konzerngesellschaften
zugunsten des Konzernberichtswesens erfolgen nach Maßgabe der konzernweit gültigen
Abschlussrichtlinien dezentral in den kaufmännischen Bereichen. Ergänzende kompensatorische
(Plausibilitäts-)Kontrollen der Meldedaten im Rahmen der monatlichen Berichterstattung
sowie der Konsolidierung und der Konzernabschlussinformationen erfolgen auf Ebene
des zentralen Konzernrechnungswesens. |
| ― |
Für Bilanzierungsfragen im Konzern oder in einzelnen Tochter- und Joint Venture-Gesellschaften
ist das Konzernrechnungswesen ebenfalls zentraler Ansprechpartner; gegebenenfalls
wird die Abteilung durch externe Berater unterstützt. |
| ― |
Durch die monatliche Berichterstattung aller Tochter- und Joint Venture-Gesellschaften in einem standardisierten Berichtsformat und den Abgleich der Berichtswerte mit den Planwerten werden unterjährige Plan-/ Ist-Abweichungen zeitnah erkannt. Dadurch können Fehlentwicklungen und Risiken frühzeitig identifiziert und gegebenenfalls erforderliche Maßnahmen ergriffen werden. |
Im Folgenden sind die nach § 315a HGB geforderten übernahmerechtlichen Angaben dargestellt.
Tatbestände des § 315a HGB, die bei der MTU Aero Engines AG nicht erfüllt sind, werden
nicht erwähnt.
Das gezeichnete Kapital (Grundkapital) der Gesellschaft beträgt 52.000.000 € und ist
eingeteilt in 52.000.000 Stückaktien ohne Nennwert. Die Aktien lauten auf den Namen.
Jede Aktie gewährt gleiche Rechte und in der Hauptversammlung eine Stimme.
Der Bestand an eigenen Aktien betrug zum 31. Dezember 2018 365.773 (Vorjahr: 500.158)
Stück. Bei eigenen Aktien werden keine Stimmrechte ausgeübt. Die Satzung der MTU Aero
Engines AG enthält keine Beschränkungen, die die Stimmrechte oder die Übertragung
von Aktien betreffen. Der Vorstand hat keine Kenntnis von einer Vereinbarung zwischen
Gesellschaftern, aus der sich derartige Beschränkungen ergeben.
Die Ernennung und die Abberufung der Mitglieder des Vorstands ergeben sich aus den
§§ 84, 85 AktG und § 31 MitbestG in Verbindung mit § 5 der Satzung.
Jede Satzungsänderung bedarf eines Beschlusses der Hauptversammlung (§ 179 AktG) mit
einer Mehrheit von mindestens drei Vierteln des bei der Beschlussfassung vertretenen
Grundkapitals. Die Befugnis zu Änderungen, die nur die Fassung betreffen, wie zum
Beispiel Änderungen des Grundkapitals infolge der Ausnutzung des genehmigten Kapitals,
ist laut Satzung dem Aufsichtsrat übertragen worden (§ 13 der Satzung).
Gemäß § 4 Absatz 5 der Satzung ist der Vorstand ermächtigt, das Grundkapital bis zum
14. April 2020 mit Zustimmung des Aufsichtsrats durch Ausgabe neuer, auf den Namen
lautender Stückaktien gegen Bareinlage einmalig oder mehrmals um bis zu insgesamt
15,6 Mio. € zu erhöhen (Genehmigtes Kapital 2015).
Gemäß § 4 Absatz 6 der Satzung ist das Grundkapital der Gesellschaft um bis zu 5,2
Mio. € durch Ausgabe von bis zu 5.200.000 neuer, auf den Namen lautender Stückaktien
bedingt erhöht. Die bedingte Kapitalerhöhung dient der Gewährung von Aktien an die
Inhaber bzw. Gläubiger von Wandel- und/ oder Optionsschuldverschreibungen, die gemäß
der von der Hauptversammlung der Gesellschaft am 15. April 2015 beschlossenen Ermächtigung
begeben werden. Die Ausgabe erfolgt zu dem gemäß dieser Ermächtigung jeweils festzulegenden
Wandlungs- bzw. Optionspreis.
Der Vorstand ist bis zum 14. April 2020 ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrats
einmalig oder mehrmals auf den Inhaber und/ oder Namen lautende Wandelschuldverschreibungen
und/ oder Optionsschuldverschreibungen (zusammen "Schuldverschreibungen") mit oder
ohne Laufzeitbeschränkung im Gesamtnennbetrag von bis zu 500 Mio. € zu begeben und
den Inhabern bzw. Gläubigern von Schuldverschreibungen Wandlungs- bzw. Optionsrechte
(auch mit Wandlungspflicht) auf auf den Namen lautende Stückaktien der Gesellschaft
mit einem anteiligen Betrag des Grundkapitals von insgesamt bis zu 5,2 Mio. € nach
näherer Maßgabe der Wandel- bzw. Optionsanleihebedingungen zu gewähren. Die Ausgabe
der Schuldverschreibungen ist nur gegen Barzahlung möglich. Die Schuldverschreibungen
können in Euro oder - unter Begrenzung auf den entsprechenden Gegenwert - in einer
ausländischen gesetzlichen Währung, beispielsweise eines OECD-Landes, begeben werden.
Sie können auch durch unter der Leitung der Gesellschaft stehende Konzernunternehmen
ausgegeben werden; in einem solchen Fall wird der Vorstand ermächtigt, mit Zustimmung
des Aufsichtsrats für die Gesellschaft die Garantie für die Schuldverschreibungen
zu übernehmen und den Inhabern Wandlungs- bzw. Optionsrechte (auch mit Wandlungspflicht)
auf auf den Namen lautende Stückaktien der Gesellschaft zu gewähren. Auf Grundlage
der Ermächtigung zur bedingten Kapitalerhöhung hat die MTU 2016 eine Wandelanleihe
mit einem Nennbetrag von 500 Mio. € begeben. Weitere Details hierzu finden sich in
den Ausführungen zur Finanzlage als Teil des Wirtschaftsberichts sowie im Konzernanhang
im Rahmen der Erläuterungen zur Konzernbilanz unter "28. Finanzielle Verbindlichkeiten".
Mit Beschluss der Hauptversammlung vom 15. April 2015 wurde die Gesellschaft ermächtigt,
| ― |
für die Zeit vom 15. April 2015 bis einschließlich zum 14. April 2020 gemäß § 71 Abs.
1 Nr. 8 AktG eigene Aktien mit einem anteiligen Betrag des Grundkapitals von bis zu
10 % des bei der Beschlussfassung bestehenden Grundkapitals der Gesellschaft zu erwerben.
Auf die erworbenen Aktien dürfen zusammen mit anderen eigenen Aktien, die sich im
Besitz der Gesellschaft befinden oder die ihr nach den §§ 71a ff. AktG zuzurechnen
sind, zu keinem Zeitpunkt mehr als 10 % des Grundkapitals entfallen. Der Erwerb kann
nach Wahl des Vorstands über die Börse oder mittels eines an sämtliche Aktionäre gerichteten
öffentlichen Kaufangebots (oder - soweit rechtlich zulässig - der öffentlichen Aufforderung
zur Abgabe eines Verkaufsangebots) erfolgen. Der Gegenwert für den Erwerb dieser Aktien
darf den Börsenkurs um nicht mehr als 10 % über- bzw. unterschreiten, wobei etwaige
Erwerbsnebenkosten außer Ansatz bleiben. Als maßgeblicher Börsenkurs im Sinne der
vorstehenden Regelung gilt dabei im Falle eines Erwerbs über die Börse der Mittelwert
der Aktienkurse in der Schlussauktion im Xetra-Handel (oder einem vergleichbaren Nachfolgesystem)
während der letzten drei Börsenhandelstage vor dem Erwerb der Aktien. Im Falle eines
Erwerbs mittels eines an sämtliche Aktionäre gerichteten öffentlichen Kaufangebots
(oder der öffentlichen Aufforderung zur Abgabe eines Verkaufsangebots) gilt der Mittelwert
der Aktienkurse in der Schlussauktion im Xetra-Handel (oder einem vergleichbaren Nachfolgesystem)
während der letzten drei Börsenhandelstage vor der Veröffentlichung des Angebots als
maßgeblicher Börsenkurs. Im Falle erheblicher Kursschwankungen ist der Vorstand ermächtigt,
dieses Kaufangebot oder die Aufforderung zur Abgabe eines Verkaufsangebots unter Berücksichtigung
eines neuen Mittelwertes der Aktienkurse nach Maßgabe des vorstehenden Satzes neu
zu veröffentlichen. Bei Erwerb mittels eines an sämtliche Aktionäre gerichteten öffentlichen
Kaufangebots (oder der öffentlichen Aufforderung zur Abgabe eines Verkaufsangebots)
kann das Volumen des Angebots begrenzt werden. Sofern die gesamte Annahme des Angebots
(oder die Gesamtzahl der Angebote) dieses Volumen überschreitet, muss der Erwerb im
Verhältnis der jeweils angebotenen Aktien erfolgen; dabei dürfen kleine zum Erwerb
angebotene Pakete (bis 100 Stück) bevorzugt behandelt werden. Das Angebot oder die
Aufforderung zur Abgabe eines Angebots kann weitere Bedingungen enthalten. |
| ― |
erworbene eigene Aktien der Gesellschaft auch in anderer Weise als über die Börse
oder durch ein Angebot an die Aktionäre zu veräußern, wenn die Aktien gegen Barzahlung
zu einem Preis veräußert werden, der den Börsenpreis von Aktien gleicher Ausstattung
der Gesellschaft zum Zeitpunkt der Veräußerung nicht wesentlich unterschreitet. |
| ― |
mit Zustimmung des Aufsichtsrats eine Verwendung erworbener eigener Aktien in anderer
Weise als über die Börse oder durch ein Angebot an die Aktionäre vorzunehmen, soweit
die eigenen Aktien im Rahmen der Aktienprogramme der Gesellschaft an deren Teilnehmer
ausgegeben werden, die in einem Arbeits- oder Dienstleistungsverhältnis mit der Gesellschaft
oder mit ihr verbundenen Unternehmen stehen oder standen. Soweit eine Verwendung im
Rahmen der Aktienprogramme der Gesellschaft an Vorstandsmitglieder oder ehemalige
Vorstandsmitglieder der Gesellschaft erfolgen soll, wird der Aufsichtsrat zu dieser
Veräußerung ermächtigt. |
| ― |
erworbene eigene Aktien im Rahmen von Unternehmenszusammenschlüssen oder beim (auch
mittelbaren) Erwerb von Unternehmen, Unternehmensteilen oder Beteiligungen an Unternehmen
ganz oder zum Teil als Gegenleistung zu verwenden. |
| ― |
erworbene eigene Aktien mit Zustimmung des Aufsichtsrats zur Erfüllung von Umtauschrechten
oder -pflichten aus von der Gesellschaft oder von abhängigen Konzernunternehmen der
Gesellschaft begebenen Wandelschuldverschreibungen, Optionsschuldverschreibungen,
Genussscheinen oder Gewinnschuldverschreibungen (oder Kombinationen dieser Instrumente)
zu verwenden. |
| ― |
erworbene eigene Aktien mit Zustimmung des Aufsichtsrats ohne weiteren Hauptversammlungs-beschluss ganz oder teilweise einzuziehen. Sie können auch im vereinfachten Verfahren ohne Kapitalherabsetzung durch Anpassung des anteiligen rechnerischen Betrags der übrigen Stückaktien am Grundkapital der Gesellschaft eingezogen werden. Die Einziehung kann auf einen Teil erworbener eigener Aktien beschränkt werden. Von der Ermächtigung zur Einziehung kann mehrfach Gebrauch gemacht werden. Erfolgt die Einziehung im vereinfachten Verfahren, ist der Vorstand zur Anpassung der Zahl der Stückaktien in der Satzung ermächtigt. |
Die vorstehenden Ermächtigungen können einmal oder mehrmals, ganz oder in Teilen,
einzeln oder zusammen ausgeübt werden. Sie können auch durch Konzernunternehmen im
Sinne des § 17 AktG ausgenutzt werden.
Das Bezugsrecht der Aktionäre auf diese eigenen Aktien wird insoweit ausgeschlossen,
wie diese Aktien gemäß den vorstehenden Ermächtigungen verwendet werden.
Die Ermächtigung der Gesellschaft zum Erwerb eigener Aktien vom 22. April 2010 wurde
mit Wirksamwerden dieser neuen Ermächtigung aufgehoben. Die in dem vorgenannten Beschluss
vom 22. April 2010 enthaltene Ermächtigung zur Verwendung von aufgrund dieses damaligen
Beschlusses erworbenen eigenen Aktien bleibt bestehen.
Die MTU Aero Engines AG hat im Juni 2013 eine Namensschuldverschreibung und im März
2014 ein Namensdarlehen (Note Purchase Agreement) begeben, die jeweils ein Recht der
Gläubiger auf vorzeitige Rückzahlung für den Fall beinhalten, dass es zu einer Übernahme
der Kontrolle von mehr als 50 % des stimmberechtigten Kapitals der Gesellschaft kommt
und dies eine Verschlechterung des Ratings zur Folge hat.
Die im Mai 2016 von der MTU Aero Engines AG begebene Wandelschuldverschreibung enthält
die nachfolgend zusammengefassten Regelungen zu einem Kontrollwechsel: Die Anleihebedingungen
räumen dem Anleihegläubiger im Falle eines Kontrollwechsels das Recht ein, innerhalb
einer bestimmten Frist zu einem angepassten Wandlungspreis sein Wandlungsrecht auszuüben.
Im Falle eines Kontrollerwerbs kann der Anleihegläubiger zu den in den Anleihebedingungen
näher bestimmten Bedingungen die Schuldverschreibungen vorzeitig kündigen. Ein "Kontrollwechsel"
liegt vor, wenn ein Kontrollerwerb eintritt oder ein Pflichtangebot nach §§ 35 Abs.
2 S. 1, 14 Abs. 2 S. 1 WpÜG veröffentlicht wird oder, im Falle eines freiwilligen
Übernahmeangebots, mehr als 30 % der Stimmrechte der MTU Aero Engines AG sich direkt
im rechtlichen oder wirtschaftlichen Eigentum des Bieters befinden oder ihm gemäß
den Anleihebedingungen zugerechnet werden. Erwerben eine oder mehrere Personen im
Sinne des § 22 Abs. 2 WpHG 50 % der Stimmrechte der MTU Aero Engines AG oder mehr,
so ist ein "Kontrollerwerb" eingetreten.
Im Oktober 2013 hat die MTU Aero Engines AG mit einem Bankenkonsortium eine Rahmenkreditlinie
vereinbart (verlängert im September 2018), die ein Kündigungsrecht der Darlehensgeber
für den Fall vorsieht, dass eine oder mehrere Personen die Kontrolle über die MTU
Aero Engines AG erlangen oder über mehr als 50 % des ausgegebenen Kapitals der Gesellschaft
verfügen.
Die MTU Aero Engines AG hat Risk- and Revenue-Sharing-Verträge mit einem Triebwerkshersteller,
die eine Änderungskündigung dergestalt vorsehen, dass die Risk- and Revenue-Sharing-Verträge
in Long-Term-Supplier-Verträge umgewandelt werden können, wenn ein wesentlicher Wettbewerber
dieses Vertragspartners die Kontrolle von 25 % oder mehr der Stimmrechte oder Vermögenswerte
der Gesellschaft erlangt.
Weiter hat die MTU Aero Engines AG einen Zusammenarbeitsvertrag mit einem anderen
Triebwerkshersteller, der ein außerordentliches Kündigungsrecht für den Fall vorsieht,
dass ein Wettbewerber dieses Vertragspartners mehr als 50 % der Stimmrechte an der
Gesellschaft übernimmt. Mit dem gleichen Triebwerkshersteller hat die MTU Aero Engines
AG weitere Zusammenarbeitsverträge, die außerordentliche Kündigungsrechte für den
Fall vorsehen, dass ein Wettbewerber dieses Vertragspartners mehr als 30 % der Stimmrechte
an der Gesellschaft übernimmt.
Die MTU Aero Engines AG hält weiter Beteiligungen an verschiedenen Joint Venture-Gesellschaften
mit anderen Triebwerksherstellern, die im Rahmen des Joint Ventures zur Entwicklung
und Herstellung eines Triebwerks zusammenarbeiten. Der Gesellschaftsanteil der MTU
Aero Engines AG kann nach den Regeln dieser Joint Venture-Verträge eingezogen und
die Beteiligung der MTU Aero Engines AG an den begleitenden Zusammenarbeitsverträgen
kann beendet werden, wenn die MTU Aero Engines AG durch einen Wettbewerber der Konsortialpartner
übernommen wird.
Die Vereinbarung derartiger Rechte ist marktüblich. Die Ausübung der Rechte aus den
oben genannten Verträgen im Falle eines Kontrollwechsels, der die oben genannten Voraussetzungen
erfüllt, könnte erhebliche Auswirkungen auf die Vermögens-, Finanz- oder Ertragslage
der Gesellschaft haben.
Nach den seit 1. Januar 2016 gültigen Vorstandsverträgen liegt ein Kontrollwechsel
dann vor, wenn ein Aktionär die Mehrheit an der Gesellschaft erwirbt und dies für
den Vorstand mit wesentlichen Nachteilen verbunden ist. Wesentliche Nachteile liegen
insbesondere vor, wenn der Vorstand abberufen wird, sich seine Zuständigkeiten und
Aufgaben wesentlich ändern oder wenn der Vorstand aufgefordert wird, einer Verringerung
seiner Bezüge oder einer vorzeitigen Beendigung seines Dienstvertrages zuzustimmen.
Für diesen Fall steht jedem Mitglied des Vorstands ein Sonderkündigungsrecht zu, das
innerhalb eines Zeitraums von sechs Monaten mit einer Frist von drei Monaten zum Monatsende
auszuüben ist. Falls ein Mitglied des Vorstands davon Gebrauch macht oder der Vorstandsanstellungsvertrag
innerhalb eines Zeitraums von neun Monaten nach dem Kontrollwechsel einvernehmlich
aufgehoben wird, erhält der Vorstand als Abfindung sämtliche noch ausstehenden Bezüge
bis zum Ablauf der vorgesehenen Vertragslaufzeit. Für die Berechnung der Abfindung
wird die Zielerreichung im Hinblick auf die variablen Bezüge auf 100 % festgelegt.
Die maximale Abfindungssumme ist auf drei jährliche Zieldirektvergütungen begrenzt.
Mit Arbeitnehmern wurden keine vergleichbaren Regelungen getroffen.
Vorstand und Aufsichtsrat börsennotierter Gesellschaften erklären jährlich, dass den
Empfehlungen der Regierungskommission Deutscher Corporate Governance Kodex entsprochen
wurde und wird bzw. welche Empfehlungen nicht angewendet wurden oder werden. Die Entsprechenserklärung
der MTU Aero Engines ist im Kapitel "Corporate Governance abgedruckt.
Außerdem ist die Corporate Governance auf der MTU-Website www.mtu.de im Menüpunkt
"Investor Relations" zu finden.
Erläuterungen zu Unternehmensführungspraktiken, die über die gesetzlichen Anforderungen
hinausgehen, sind dem Corporate Governance-Bericht des Geschäftsberichts 2018 zu entnehmen.
Die Arbeitsweise von Vorstand und Aufsichtsrat wird im Corporate Governance-Bericht
erläutert.
Die MTU Aero Engines hat sich im Rahmen des Gesetzes zur gleichberechtigten Teilhabe
von Frauen und Männern an Führungspositionen folgende Ziele gesetzt:
Entsprechend den gesetzlichen Vorschriften war es vorgesehen, den Frauenanteil im
Aufsichtsrat der MTU Aero Engines AG im Zuge der kommenden Neubesetzungen auf mindestens
30 % zu erhöhen. Die Anteilseigner und die Arbeitnehmer erfüllen die Quote getrennt.
So wurden der Hautversammlung 2018 für den Aufsichtsrat zwei Kandidatinnen für die
Seite der Anteilseigner vorgeschlagen. Aktuell liegt damit der Frauenanteil im Aufsichtsrat
bei 33,3 %.
Auch der Frauenanteil in den Führungsebenen soll insgesamt an den drei deutschen Standorten
bis Ende 2022 auf 13 % steigen. Zum Stichtag 31. Dezember 2018 konnte ein Anteil von
10,2% erreicht werden. Im Zuge des Talentmanagements fördert die MTU gezielt Frauen
über alle Ebenen hinweg. Die kontinuierliche Erhöhung des Frauenanteils in der aktiven
Belegschaft und somit auch die Weiterentwicklung junger Talente bis in Führungspositionen
ist ein langwieriger Prozess. Für den Vorstand der MTU Aero Engines AG ist eine Erhöhung
des Frauenanteils auf 25 % bis 2022 geplant. Weitere Informationen zum Diversitykonzept
der MTU befinden sich im Corporate Governance Bericht sowie in der Nichtfinanziellen
Erklärung.
Die Vergütung des Vorstands enthält als Elemente feste und variable Bezüge. Nähere
Einzelheiten einschließlich der individualisiert ausgewiesenen Bezüge enthält der
Vergütungsbericht, der im Kapitel "Corporate Governance" zu finden ist. Der Vergütungsbericht
ist Teil des zusammengefassten Lageberichts.
Mitglieder des Vorstands und des Aufsichtsrats sind nach § 15a WpHG gesetzlich verpflichtet,
den Erwerb und die Veräußerung von Aktien der MTU Aero Engines AG, München, oder sich
darauf beziehender Finanzinstrumente offenzulegen, und zwar dann, wenn der Wert der
Geschäfte, die ein Organmitglied und ihm nahe stehende Personen innerhalb eines Kalenderjahres
getätigt haben, die Summe von 5.000 € erreicht oder übersteigt. Diese Geschäfte sind
auf der Website der MTU unter www.mtu.de zugänglich und wurden im Unternehmensregister
veröffentlicht.
Der Gesamtbesitz aller durch Vorstands- und Aufsichtsratsmitglieder gehaltenen Aktien
der MTU Aero Engines AG, München, betrug zum 31. Dezember 2018 weniger als 1 % (Stand
31. Dezember 2017: weniger als 1 %) des Grundkapitals der MTU.
Wir versichern nach bestem Wissen, dass gemäß den anzuwendenden Rechnungslegungsgrundsätzen
sowohl der Jahresabschluss als auch der Konzernabschluss ein den tatsächlichen Verhältnissen
entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der MTU Aero Engines AG
bzw. des MTU-Konzerns vermitteln und im zusammengefassten Lagebericht der Geschäftsverlauf
einschließlich des Geschäftsergebnisses und die Lage der Gesellschaft bzw. des Konzerns
so dargestellt sind, dass ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild
vermittelt wird sowie die wesentlichen Chancen und Risiken der voraussichtlichen Entwicklung
der MTU Aero Engines AG und des MTU-Konzerns beschrieben sind.
München, den 18. Februar 2019
| Reiner Winkler | Peter Kameritsch |
| Vorsitzender des Vorstands | Vorstand Finanzen und IT |
| Michael Schreyögg | Lars Wagner |
| Vorstand Programme | Vorstand Technik |
Der Vergütungsbericht erläutert die Grundsätze der Festlegung der Vergütung von Vorstand
und Aufsichtsrat der MTU Aero Engines AG sowie deren Höhe und Struktur. Der Vergütungsbericht
erfolgt nach Maßgabe des § 314 Absatz 1 Nr. 6 HGB, des Deutschen Rechnungslegungsstandards
DRS 17 "Berichterstattung über die Vergütung der Organmitglieder", der Empfehlungen
des Deutschen Corporate Governance Kodex (DCGK) sowie nach den International Financial
Reporting Standards (IFRS).
Der Aufsichtsrat der MTU Aero Engines AG beschließt auf Vorschlag des im Sinne des
DCGK unabhängigen Personalausschusses das Vergütungssystem der Vorstandsmitglieder
einschließlich dessen wesentlicher Vertragselemente, wie die Höhe der Gesamtvergütung
und deren Strukturierung in erfolgsunabhängige und erfolgsabhängige Komponenten. Der
Personalausschuss überprüft die Angemessenheit und Marktgerechtheit der Vorstandsvergütung
regelmäßig. Dazu wird mit der Unterstützung eines unabhängigen Vergütungsexperten
ein regelmäßiger Vergleich mit ausgewählten Peers erstellt. Um eine branchenspezifische
Referenz zu erhalten, liegt ein Marktvergleich mit 21 Maschinenbau-Unternehmen aus
dem DAX und MDAX vor. Für den Vorstandsvorsitzenden wurde ein separates Gutachten
beauftragt. Dabei kam der Personalausschuss zu dem Ergebnis, dass die Vergütung für
den Vorstand im Rahmen der durchschnittlichen Bandbreite dieser Vergleichsunternehmen
liegt.
Im Vordergrund des mit Unterstützung externer unabhängiger Vergütungsexperten entwickelten
Vorstands-Vergütungssystems steht die Orientierung an einer positiven und nachhaltigen
Unternehmensentwicklung. Entsprechend berücksichtigt die Vorstandsvergütung eine angemessene
Zusammensetzung aus erfolgsunabhängigen und erfolgsabhängigen Komponenten, insbesondere
mit langfristiger Anreizwirkung. Auf diese Weise kann die optimale Orientierung der
Unternehmensführung am langfristigen Interesse des Unternehmens und seiner Investoren
sichergestellt werden. Das Vorstands-Vergütungssystem ist insofern marktgerecht gestaltet
und wurde in der aktuellen Fassung zum Geschäftsjahr 2016 eingeführt.
| Erfolgsunabhängige Komponenten | ~40% | Grundvergütung | Festvergütung Nebenleistungen |
|
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~40% der variablen Vergütung |
| Erfolgsabhängige | ~60% | Jahreserfolgsvergütung (JEV) |
Wesentliche Merkmale: |
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(erfolgsabhängige Komponente ohne langfristige Anreizwirkung) | Ausschüttung abhängig von Zielerreichung EBIT bereinigt und Free Cashflow Limitierung 0 - 180% |
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(außerordentlicher Leistungs-Bonus/Malus (gemäß DCGK) von bis zu 20%) |
| Komponenten |
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~ 60 % der variablen Vergütung |
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Restricted Stock Plan (RSP) | Wesentliche Merkmale: |
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(erfolgsabhängige Komponente mit langfristiger Anreizwirkung) | Ausschüttung abhängig von 3-Jahres-Zielerreichung der letzten Geschäftsjahre EBIT bereinigt und Free Cashflow |
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Limitierung 0 - 180 % |
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|
|
Gewährung in MTU-Aktien (Haltefrist 4 Jahre) |
Die erfolgsunabhängige Vergütung (Grundvergütung), welche rund 40 % der Gesamtvergütung
ausmacht, wird monatlich ausbezahlt und besteht aus der Festvergütung sowie Nebenleistungen.
Letztere umfassen steuerpflichtige Aufwandserstattungen und den geldwerten Vorteil
von Sachbezügen wie Firmenwagen zur dienstlichen und privaten Nutzung sowie Versicherungsprämien,
inklusive der gegebenenfalls darauf übernommenen Steuern.
Die erfolgsabhängige Vergütung beträgt rund 60 % der Gesamtvergütung und setzt sich
aus den Komponenten Jahreserfolgsvergütung (JEV) sowie Restricted Stock Plan (RSP)
zusammen.
Als erfolgsabhängige Vergütung mit kurzfristiger Anreizwirkung wird die Jahreserfolgsvergütung
(JEV) gewährt. Sie beträgt rund 40 % der erfolgsabhängigen Vorstandsvergütung.
Ihre Höhe ist abhängig vom Grad der Zielerreichung bei zwei Erfolgszielen, den beiden
gleichgewichteten Konzernsteuerungskennzahlen EBIT bereinigt und Free Cashflow.
Die für eine 100 %ige Auszahlung der JEV zu erreichenden Zielwerte des Geschäftsjahres
werden vom Aufsichtsrat jährlich im Voraus unter Berücksichtigung der operativen Geschäftsplanung
festgelegt. Zusätzlich wird für die beiden Erfolgsziele jeweils eine Einstiegshürde
von 70 % der Zielwerte bestimmt, deren Erreichung mit einer Ausschüttung von 50 %
der JEV korrespondiert. Unterhalb dieser Einstiegshürde besteht kein Anspruch auf
die JEV. Ebenso gilt eine Höchstgrenze von 180 % bei Erreichen des jeweils maximalen
Zielerreichungsgrads von 115 % der beiden Erfolgsziele. Zwischen der Einstiegshürde,
einer Zielerreichung von 100 % und dem maximalen Zielerreichungsgrad wird der Ausschüttungsgrad
jeweils linear interpoliert. Der effektive Ausschüttungsgrad der JEV ermittelt sich
auf Basis des arithmetischen Mittels der beiden Erfolgszielerreichungsgrade.
Dem Aufsichtsrat ist im Einklang mit dem DCGK das Recht eingeräumt, der individuellen
Leistung eines Vorstandsmitglieds Rechnung zu tragen, indem er nach Maßgabe der durch
ihn festgestellten persönlichen Leistung dessen JEV für das Berichtsjahr um bis zu
20 % anpasst (Bonus / Malus). Hierzu hat der Aufsichtsrat im März 2011 beschlossen,
dass grundsätzlich kein Bonus / Malus gewährt wird. Entsprechend wurde die JEV weder
im Berichts- noch im Vorjahr aufgrund eines Bonus / Malus angepasst.
Als erfolgsabhängige Vergütung mit langfristiger Anreizwirkung wird der Long Term
Incentive (LTI) in Form des Restricted Stock Plan (RSP) gewährt. Dieser Vergütungsbestandteil
ist aktienbasiert und macht rund 60 % der variablen Vergütung aus. Der RSP wird technisch
mittels einer Barvergütung umgesetzt, deren Nettobetrag (nach Einkommensteuer) durch
das jeweilige Vorstandsmitglied unmittelbar und vollumfänglich in verfügungsbeschränkte
MTU-Aktien investiert werden muss. Für die auf diesem Wege gewährten Aktien ist eine
vierjährige Haltefrist festgeschrieben.
Zur Stärkung der langfristigen Anreizwirkung dieses Vergütungsbestandteils wird der
Gewährungswert des RSP mit einem langfristigen Erfolgsfaktor gewichtet. Letzterer
ermittelt sich als arithmetisches Mittel der Ausschüttungsgrade der Jahreserfolgsvergütung
(JEV) der drei dem Jahr der Gewährung des RSP vorangehenden Geschäftsjahre. Es gilt
insgesamt eine Höchstgrenze von 180 %. Falls ein Vorstandsmitglied neu ins Unternehmen
eintritt, wird für die Ermittlung seines mehrjährigen Erfolgszielerreichungsgrads
für die Geschäftsjahre vor seiner Unternehmenszugehörigkeit ein JEV-Ausschüttungsgrad
von 100 % berücksichtigt.
Die Vorstandsanstellungsverträge der MTU berücksichtigen darüber hinaus keine Aktienhaltevorschriften.
Dennoch wurden die in Einzelfällen in anderen MDAX-Unternehmen formulierten Aktienhaltevorschriften*
durch den Vorstandsvorsitzenden der MTU im Berichtsjahr und im Vorjahr erfüllt.
Für das Berichtsjahr hatte der Aufsichtsrat als Erfolgsziele der Jahreserfolgsvergütung
(JEV) ein EBIT bereinigt in Höhe von 610,0 Mio. € (realisiert: 671,4 Mio. €) sowie
einen Free Cashflow in Höhe von 180,0 Mio. € (realisiert: 202,9 Mio. €) festgelegt.
Beim Konzernziel EBIT bereinigt betrug der Zielerreichungsgrad 110,07 % (Vorjahr:
115,54 %) und beim Konzernziel Free Cashflow 112,72 % (Vorjahr: 137,36 %). Die Gesamtzielerreichung
betrug damit 111,40 % (Vorjahr: 126,45 %). Somit ergibt sich für die JEV ein Ausschüttungsgrad
in Höhe von 160,80 % (Vorjahr: 180,00 %).
Der Gewährungswert des Restricted Stock Plan (RSP) ergibt sich im Berichtsjahr aus
dem hierfür festgelegten betragsmäßigen Anteil der Gesamtvergütung sowie dem realisierten
mehrjährigen Erfolgszielerreichungsgrad. Letzterer errechnet sich für das Berichtsjahr
für jedes Vorstandsmitglied als arithmetisches Mittel aus den Ausschüttungsgraden
der Jahreserfolgsvergütung (JEV) der Geschäftsjahre 2015, 2016 und 2017.
Im Rahmen des RSP wurden entsprechend folgende MTU-Aktien-Bestände (mit jeweils vierjähriger
Haltefrist) durch die Vorstandsmitglieder erworben:
| Mitglieder des Vorstands | Jahr | Anzahl Aktien Stück | Kaufpreis je Aktie € | Gesperrt bis |
| Reiner Winkler | 2018 | 4.460 | 143,30 | 30.4.2022 |
|
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2017 | 4.339 | 130,55 | 30.4.2021 |
| Peter Kameritsch1) | 2018 | 1.941 | 143,30 | 30.4.2022 |
|
|
2017 |
|
|
|
| Michael Schreyögg | 2018 | 2.976 | 143,30 | 30.4.2022 |
|
|
2017 | 2.896 | 130,55 | 30.4.2021 |
| Lars Wagner1) | 2018 | 1.941 | 143,30 | 30.4.2022 |
|
|
2017 |
|
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1)
Mitglied des Vorstands seit 1. Januar 2018.
Die nachfolgende Tabelle stellt die Basis der Ermittlung des mehrjährigen Erfolgszielerreichungsgrads
des Restricted Stock Plan (RSP) dar:
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2018 | 2017 | 2016 | 2015 | 2014 |
| JEV / STI | 160,80 | 180,00 | 153,81 | 170,61 | 149,17 |
| RSP / LTI | 168,14 | 157,86 | 138,51 |
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|
Die nachfolgende Tabelle zeigt entsprechend den Empfehlungen des DCGK (Mustertabelle)
die für die Geschäftsjahre 2018 und 2017 gewährte Vergütung bei 100 % Zielerreichung
sowie die Werte, die minimal beziehungsweise maximal für das Geschäftsjahr 2018 erreicht
werden können.
Die Unterschiede mit Blick auf den ausgewiesenen Dienstzeitaufwand bzw. den Stand
der gebuchten Rückstellungen der Altersversorgungsansprüche der Vorstandsmitglieder
Peter Kameritsch und Lars Wagner sind der differenzierten versicherungsmathematischen
Abbildung ihrer materiell vergleichbaren Altersversorgungszusagen aus der Versorgungsregelung
"MTU Pension Capital - Versorgungsbestimmungen für Vorstände der MTU Aero Engines
AG" geschuldet. Die unterschiedliche Abbildung folgt den Vorgaben des IAS 19, wonach
Rückstellungen für Altersversorgungsansprüche grundsätzlich mit dem höheren der beiden
Werte degressiv-ratierlicher Barwert - unter Berücksichtigung der Konzernzugehörigkeit
- und Barwert des erreichten Anspruchs bewertet werden sollen. In Anbetracht ihrer
langjährigen Konzernzugehörigkeit sind die Versorgungszusagen der Herren Winkler,
Schreyögg und Kameritsch zum degressiv-ratierlichen Barwert und die Altersversorgungsansprüche
von Lars Wagner, der seit 2015 Versorgungszusagen erhalten hat, zum Barwert des erreichten
Anspruchs berücksichtigt.
Vorsitzender des Vorstands
| individualisierte Angaben in € | 2018 | 2018 (Min) | 2018 (Max) | 2017 |
| Festvergütung | 787.500 | 787.500 | 787.500 | 750.000 |
| Nebenleistungen1) | 25.400 | 25.400 | 25.400 | 27.163 |
| Summe | 812.900 | 812.900 | 812.900 | 777.163 |
| JEV / STI2) | 567.000 |
|
1.224.720 | 540.000 |
| RSP / LTI3) | 777.000 |
|
1.398.600 | 740.000 |
| Summe fixe und variable Vergütung | 2.156.900 | 812.900 | 3.436.220 | 2.057.163 |
| Versorgungsaufwand4) (Service Cost nach IAS 19) | 668.202 | 668.202 | 668.202 | 225.211 |
| Gesamtvergütung (DCGK) | 2.825.102 | 1.481.102 | 4.104.422 | 2.282.374 |
Vorstand Finanzen und IT
seit 1.1.2018
| individualisierte Angaben in € | 2018 | 2018 (Min) | 2018 (Max) | 2017 |
| Festvergütung | 360.000 | 360.000 | 360.000 |
|
| Nebenleistungen1) | 19.195 | 19.195 | 19.195 |
|
| Summe | 379.195 | 379.195 | 379.195 |
|
| JEV / STI2) | 225.000 |
|
486.000 |
|
| RSP / LTI3) | 315.000 |
|
567.000 |
|
| Summe fixe und variable Vergütung | 919.195 | 379.195 | 1.432.195 |
|
| Versorgungsaufwand5) (Service Cost nach IAS 19) | 1.918.064 | 1.918.064 | 1.918.064 |
|
| Gesamtvergütung (DCGK) | 2.837.259 | 2.297.259 | 3.350.259 |
|
Vorstand Programme
| individualisierte Angaben in € | 2018 | 2018 (Min) | 2018 (Max) | 2017 |
| Festvergütung | 525.000 | 525.000 | 525.000 | 500.004 |
| Nebenleistungen1) | 34.395 | 34.395 | 34.395 | 31.043 |
| Summe | 559.395 | 559.395 | 559.395 | 531.047 |
| JEV / STI2) | 325.500 |
|
703.080 | 310.000 |
| RSP / LTI3) | 483.000 |
|
869.400 | 460.000 |
| Summe fixe und variable Vergütung | 1.367.895 | 559.395 | 2.131.875 | 1.301.047 |
| Versorgungsaufwand (Service Cost nach IAS 19) | 116.468 | 116.468 | 116.468 | 116.834 |
| Gesamtvergütung (DCGK) | 1.484.363 | 675.863 | 2.248.343 | 1.417.881 |
Vorstand Technik
seit 1.1.2018
| individualisierte Angaben in € | 2018 | 2018 (Min) | 2018 (Max) | 2017 |
| Festvergütung | 360.000 | 360.000 | 360.000 |
|
| Nebenleistungen1) | 15.110 | 15.110 | 15.110 |
|
| Summe | 375.110 | 375.110 | 375.110 |
|
| JEV / STI2) | 225.000 |
|
486.000 |
|
| RSP / LTI3) | 315.000 |
|
567.000 |
|
| Summe fixe und variable Vergütung | 915.110 | 375.110 | 1.428.110 |
|
| Versorgungsaufwand5) (Service Cost nach IAS 19) | 383.060 | 383.060 | 383.060 |
|
| Gesamtvergütung (DCGK) | 1.298.170 | 758.170 | 1.811.170 |
|
1)
Die Nebenleistungen beinhalten geldwerte Vorteile aus der Überlassung von Dienstfahrzeugen
in Höhe von 88.166 € (Vorjahr: 61.445 €) und für den Vorstand abgeschlossene Versicherungen
in Höhe von 5.934 € (Vorjahr: 5.404 €).
2)
Einjährige variable Vergütung.
3)
Mehrjährige variable Vergütung.
4)
Inklusive Past Service Cost wegen Zusageverbesserung ab 1.1.2019.
5)
Inklusive Past Service Cost wegen neuer Zusage sowie Zusageverbesserung ab 1.1.2019.
| Einjährige variable Vergütung |
|
| JEV / STI | Zielerreichung EBIT bereinigt 115 % (Ausschüttungsgrad 180 %) und |
|
|
Zielerreichung Free Cashflow 115 % (Ausschüttungsgrad 180 %) und |
|
|
außerordentlicher Leistungs-Bonus/Malus (gemäß DCGK) von bis zu 20 % |
| Mehrjährige variable Vergütung |
|
| RSP / LTI | Ausschüttungsgrad der Jahreserfolgsvergütung, jeweils in den 3 Jahren vor Gewährung, 180 % |
Die Mitglieder des Vorstands erhielten für das Geschäftsjahr 2018 eine nach dem HGB
ermittelte Gesamtvergütung von 7,5 Mio. € (Vorjahr: 7,5 Mio. €). Davon wurden 2,1
Mio. € (Vorjahr: 1,8 Mio. €) erfolgsunabhängig und 5,4 Mio. € (Vorjahr: 5,7 Mio. €)
als erfolgsabhängige Komponente gewährt.
Die nachstehende Tabelle enthält die Angaben zu den individuellen Gesamtbezügen gemäß
§ 314 Abs. 1 Nr. 6a HGB und zeigt ferner im Einklang mit den Empfehlungen des DCGK
(Mustertabelle) den tatsächlichen Zufluss der fixen und variablen Vergütung sowie
den Versorgungsaufwand für die Geschäftsjahre 2018 und 2017:
| Mitglieder des Vorstands | Reiner Winkler | Peter Kameritsch | Michael Schreyögg | |||
|
|
Vorsitzender des Vorstands |
Corstand Finanzen und IT |
Vorstand Programme |
|||
|
|
|
seit 1.1.2018 |
|
|||
| in € | 2018 | 2017 | 2018 | 2017 | 2018 | 2017 |
| Festvergütung | 787.500 | 750.000 | 360.000 |
|
525.000 | 500.004 |
| Nebenleistungen 1) | 25.400 | 27.163 | 19.195 |
|
34.395 | 31.043 |
| Summe | 812.900 | 777.163 | 379.195 |
|
559.395 | 531.047 |
| JEV / STI2) | 911.736 | 972.000 | 361.800 |
|
523.404 | 558.000 |
| RSP / LTI3) | 1.306.448 | 1.168.164 | 529.641 |
|
812.116 | 726.156 |
| JEV Deferral 23) 4) |
|
414.583 |
|
|
|
287.905 |
| Summe fixe und variable |
|
|
|
|
|
|
| Vergütung (Gesamtbezüge §314 Abs. 1 Nr. 6a HGB) | 3.031.084 | 3.331.910 | 1.270.636 |
|
1.894.915 | 2.103.108 |
| Versorgungsaufwand (IAS 19)5) | 668.202 | 225.211 | 1.918.064 |
|
116.468 | 116.834 |
| Gesamtvergütung (DCGK) | 3.699.286 | 3.557.121 | 3.188.700 |
|
2.011.383 | 2.219.942 |
| Mitglieder des Vorstands | Lars Wagner | |
|
|
Vorstand Technik |
|
|
|
seit 1.1.2018 |
|
| in € | 2018 | 2017 |
| Festvergütung | 360.000 |
|
| Nebenleistungen 1) | 15.110 |
|
| Summe | 375.110 |
|
| JEV / STI2) | 361.800 |
|
| RSP / LTI3) | 529.641 |
|
| JEV Deferral 23) 4) |
|
|
| Summe fixe und variable |
|
|
| Vergütung (Gesamtbezüge §314 Abs. 1 Nr. 6a HGB) | 1.266.551 |
|
| Versorgungsaufwand (IAS 19)5) | 383.060 |
|
| Gesamtvergütung (DCGK) | 1.649.611 |
|
1)
Die Nebenleistungen beinhalten geldwerte Vorteile aus der Überlassung von Dienstfahrzeugen
in Höhe von 88.166 € (Vorjahr: 61.445 €) und für den Vorstand abgeschlossene Versicherungen
in Höhe von 5.934 € (Vorjahr: 5.404 €).
2)
Der ausgewiesene Auszahlungsbetrag der einjährigen variablen Vergütung entspricht
dem für das Geschäftsjahr 2018 zugesagten Betrag, der im Folgejahr nach Feststellung
des Abschlusses zur Auszahlung kommt.
3)
Mehrjährige variable Vergütung.
4)
Gewährung im Rahmen des abgelösten Vorstandsvergütungssystems bis zum Geschäftsjahr
2015. Erläuterung siehe Abschnitt "Nachwirkende Effekte aus dem Vorstands-Vergütungssystem
bis zum Geschäftsjahr 2015".
5)
Inklusive Past Service Cost wegen neuer Zusage sowie Zusageverbesserung ab 1.1.2019.
Aus Mandaten für konzerneigene Gesellschaften erhielten die Mitglieder des Vorstands
keine Vergütung. Mitgliedern des Vorstands wurden vom Unternehmen weder im Berichts-
noch im Vorjahr Kredite gewährt.
Wir haben den Jahresabschluss der MTU Aero Engines AG, München, - bestehend aus der
Bilanz zum 31. Dezember 2018 und der Gewinn- und Verlustrechnung für das Geschäftsjahr
vom 1. Januar 2018 bis zum 31. Dezember 2018 sowie dem Anhang, einschließlich der
Darstellung der Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden - geprüft. Darüber hinaus haben
wir den Lagebericht der MTU Aero Engines AG, der mit dem Konzernlagebericht der MTU
Aero Engines AG zusammengefasst wurde, ("Zusammengefasster Lagebericht") für das Geschäftsjahr
vom 1. Januar 2018 bis zum 31. Dezember 2018 geprüft. Die im Abschnitt "Wirtschaftsbericht"
des Zusammengefassten Lageberichts enthaltene nichtfinanzielle Erklärung und die im
Abschnitt "Übrige Angaben" des Zusammengefassten Lageberichts enthaltene Konzernerklärung
zur Unternehmensführung sowie Versicherung der gesetzlichen Vertreter haben wir in
Einklang mit den deutschen gesetzlichen Vorschriften nicht inhaltlich geprüft.
Nach unserer Beurteilung aufgrund der bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnisse
| ― |
entspricht der beigefügte Jahresabschluss in allen wesentlichen Belangen den deutschen, für Kapitalgesellschaften geltenden handelsrechtlichen Vorschriften und vermittelt unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens- und Finanzlage der Gesellschaft zum 31. Dezember 2018 sowie ihrer Ertragslage für das Geschäftsjahr vom 1. Januar 2018 bis zum 31. Dezember 2018 und |
| ― |
vermittelt der beigefügte Zusammengefasste Lagebericht insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Gesellschaft. In allen wesentlichen Belangen steht dieser Zusammengefasste Lagebericht in Einklang mit dem Jahresabschluss, entspricht den deutschen gesetzlichen Vorschriften und stellt die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend dar. Unser Prüfungsurteil zum Zusammengefassten Lagebericht erstreckt sich nicht auf den Inhalt der oben genannten nichtfinanziellen Erklärung und der Konzernerklärung zur Unternehmensführung sowie Versicherung der gesetzlichen Vertreter. |
Gemäß § 322 Abs. 3 Satz 1 HGB erklären wir, dass unsere Prüfung zu keinen Einwendungen
gegen die Ordnungsmäßigkeit des Jahresabschlusses und des Zusammengefassten Lageberichts
geführt hat.
Wir haben unsere Prüfung des Jahresabschlusses und des Zusammengefassten Lageberichts
in Übereinstimmung mit § 317 HGB und der EU-Abschlussprüferverordnung (Nr. 537/2014;
im Folgenden "EU-APrVO") unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW)
festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführt.
Unsere Verantwortung nach diesen Vorschriften und Grundsätzen ist im Abschnitt "Verantwortung
des Abschlussprüfers für die Prüfung des Jahresabschlusses und des Zusammengefassten
Lageberichts" unseres Bestätigungsvermerks weitergehend beschrieben. Wir sind von
dem Unternehmen unabhängig in Übereinstimmung mit den europarechtlichen sowie den
deutschen handelsrechtlichen und berufsrechtlichen Vorschriften und haben unsere sonstigen
deutschen Berufspflichten in Übereinstimmung mit diesen Anforderungen erfüllt. Darüber
hinaus erklären wir gemäß Artikel 10 Abs. 2 Buchst. f) EU-APrVO, dass wir keine verbotenen
Nichtprüfungsleistungen nach Artikel 5 Abs. 1 EU-APrVO erbracht haben. Wir sind der
Auffassung, dass die von uns erlangten Prüfungsnachweise ausreichend und geeignet
sind, um als Grundlage für unsere Prüfungsurteile zum Jahresabschluss und zum Zusammengefassten
Lagebericht zu dienen.
Besonders wichtige Prüfungssachverhalte sind solche Sachverhalte, die nach unserem
pflichtgemäßen Ermessen am bedeutsamsten in unserer Prüfung des Jahresabschlusses
für das Geschäftsjahr vom 1. Januar 2018 bis zum 31. Dezember 2018 waren. Diese Sachverhalte
wurden im Zusammenhang mit unserer Prüfung des Jahresabschlusses als Ganzem und bei
der Bildung unseres Prüfungsurteils hierzu berücksichtigt; wir geben kein gesondertes
Prüfungsurteil zu diesen Sachverhalten ab.
Nachfolgend beschreiben wir die aus unserer Sicht besonders wichtigen Prüfungssach-verhalte:
Die MTU Aero Engines AG erzielt ihre Umsatzerlöse überwiegend im Rahmen von Risk-
and Revenue-Sharing-Partnerschaften mit anderen Triebwerksherstellern. Die Umsatzerlöse
aus dem Verkauf von Produkten werden erfasst, wenn die Verfügungsgewalt an den verkauften
Waren und Erzeugnissen auf die Risk- and Revenue-Sharing-Partnerschaften übergegangen
ist. Üblicherweise erfolgt dies mit Auslieferung der Vermögensgegenstände an den Konsortialführer.
Basis für die Höhe der Umsatzrealisierung ist der vertraglich vereinbarte feste Kaufpreis
für die Waren und Erzeugnisse. Darüber hinaus erhält die MTU Aero Engines AG eine
variable Vergütung als Überschussbeteiligung an der Risk- and Revenue-Sharing-Partnerschaft,
die auf Basis der Meldungen der Risk- and Revenue-Sharing-Partnerschaften erfasst
wird, da zu diesem Zeitpunkt keine Unsicherheit hinsichtlich der Höhe der Beträge
mehr besteht. Dabei allokierte Erträge werden als Umsatzerlöse, allokierte Kostenbestandteile
werden zusätzlich zu den eigenen Umsatzkosten als Umsatzkosten erfasst. Sofern diese
Meldungen zeitlich verzögert eingehen, werden diese Umsatzerlöse und Umsatzkosten
auf qualifizierter Schätzbasis unter Berücksichtigung der vertraglichen Vereinbarungen
abgegrenzt. Es besteht ein Risiko von Unrichtigkeiten bei der Abschätzung der Abgrenzung
von Umsätzen und Umsatzkosten sowie von Verstößen aufgrund von Anreizen bestimmte
Leistungsziele und Prognosen zu erreichen. Aufgrund der Wesentlichkeit der Umsatzerlöse
und Umsatzkosten für den Jahresabschluss sowie der Ermessensspielräume bei der Schätzung
war die Abgrenzung der Umsatzerlöse und der Umsatzkosten aus Risk- and Revenue-Sharing
Partnerschaften zum Bilanzstichtag einer der bedeutsamsten Sachverhalte im Rahmen
unserer Prüfung.
Zur Beurteilung der Angemessenheit der Umsatzrealisierung sowie der Erfassung der
Abgrenzung der Umsatzkosten aus Risk- and Revenue-Sharing Partnerschaften haben wir
einen substantiellen Prüfungsansatz angewendet. Wir haben die Ausgestaltung der zugrundeliegenden
Unternehmensprozesse und Kontrollen beurteilt. Aussagebezogene Prüfungshandlungen
zur Beurteilung der Umsatzschätzung und Abgrenzung von Umsatzkosten der Höhe nach
für den Monat Dezember 2018 haben wir in Stichproben durch den Abgleich der geschätzten
Werte mit den im Januar 2019 eingegangenen Meldungen der Risk- and Revenue-Sharing-Partnerschaften
durchgeführt. Ferner haben wir Datenanalysen der unterjährigen Transaktionen auf ggf.
bestehende Auffälligkeiten vorgenommen. In diesem Zusammenhang wurden z.B. Korrelationsanalysen
und Zeitreihenanalysen durchgeführt. Nichtstandardisierte Transaktionen, Journalbuchungen
und Abschlussbuchungen haben wir in Stichproben zu den zugrundeliegenden Unterlagen
abgestimmt.
Aus unseren Prüfungshandlungen haben sich keine Einwendungen hinsichtlich der Realisierung
von Umsatzerlösen und Abgrenzung der Umsatzkosten aus Risk- and Revenue-Sharing Partnerschaften
ergeben.
Die Angaben zu den Grundsätzen der Umsatzrealisierung und Umsatzkosten sind im Anhang
zum Jahresabschluss im Abschnitt Grundlagen der Bilanzierung "Umsatzerlöse" bzw. "Umsatzkosten"
enthalten. Weiterhin ist die Bedeutung der Umsatzerlöse im Zusammenhang mit der Unternehmenssteuerung
sowie im Hinblick auf die Geschäftsentwicklung und Prognose im Zusammengefassten Lagebericht
in den Abschnitten "Steuerungssystem des Konzerns" und "Finanzielle Leistungsindikatoren"
dargestellt.
Im Jahresabschluss der MTU Aero Engines AG werden die Rückstellungen für Gewährleistungsverpflichtungen
und Risiken aus schwebenden Geschäften unter den Bilanzposten "Übrige Rückstellungen"
ausgewiesen. Die Rückstellungen beziehen sich auf gesetzliche sowie vertragsspezifische
Verpflichtungen und betreffen sowohl einzelfallbezogene als auch auf pauschalisierter
Basis vorgenommene Einschätzungen. Im Rahmen der Prüfung haben wir die Bewertung der
Rückstellungen für Gewährleistungen sowie Risiken aus schwebenden Geschäften, die
sich auf spezifische Einzelsachverhalte beziehen und einer hohen Schätzunsicherheit
unterliegen, als einen der bedeutsamsten Prüfungssachverhalte bestimmt, da die Bewertung
dieser betragsmäßig bedeutsamen Posten in einem hohen Maße auf Einschätzungen und
Annahmen der gesetzlichen Vertreter, insbesondere hinsichtlich der technischen Risiken
sowie der Höhe der erwarteten Kosten, beruhen.
Zur Beurteilung der Bewertung der Rückstellungen für Gewährleistungen sowie für Risiken
aus schwebenden Geschäften haben wir uns mit dem Prozess der Jahresabschlusserstellung
befasst, Vertreter der MTU Aero Engines AG befragt sowie Verträge, Schriftverkehr
und sonstige Dokumentationen eingesehen. Insbesondere haben wir die zugrunde liegenden
Bewertungsmethoden und wesentlichen Bewertungsparameter beurteilt und die rechnerische
Richtigkeit der Berechnung nachvollzogen. Darüber hinaus haben wir zur Beurteilung
der Bewertung Rechtsanwaltsbestätigungen eingeholt und ausgewertet sowie Vertreter
der Rechtsabteilung befragt.
Aus unseren Prüfungshandlungen haben sich keine Einwendungen hinsichtlich der Bewertung
der Rückstellungen für Gewährleistungsverpflichtungen sowie Risiken aus schwebenden
Geschäften ergeben.
Die Angaben zu Rückstellungen sind im Anhang zum Jahresabschluss im Abschnitt Grundlagen
der Bilanzierung "Übrige Rückstellungen" sowie im Abschnitt "Erläuterungen zur Bilanz
unter "(7) Übrige Rückstellungen" enthalten.
Die MTU Aero Engines AG beteiligt sich an Risk- and Revenue-Sharing-Partnerschaften
mit anderen Triebwerksherstellern. Zum Eintritt in diese Partnerschaften werden Programmeintrittszahlungen
und anteilige Kostenübernahmen geleistet. Diese programmlaufzeitbezogenen Zahlungen
werden als Programmwerte im Jahresabschluss aktiviert. Darüber hinaus werden eigenfinanzierte
Entwicklungsleistungen erbracht, die als Entwicklungskosten aktiviert werden. Zu jedem
Abschlussstichtag analysiert der Vorstand der MTU Aero Engines AG, ob diese immateriellen
Vermögensgegenstände wertgemindert sein könnten. Basis hierfür ist die Programmplanung
der einzelnen Triebwerksprogramme über die verbleibende Programmlaufzeit. Die abgezinsten
Zahlungsmittelüberschüsse eines Vermögensgegenstandes oder einer übergeordneten Gruppe
von Vermögensgegenständen werden dem entsprechenden Buchwert gegenübergestellt. Der
Abzinsungsfaktor (WACC) wird von der Gesellschaft mit Hilfe eines externen Bewertungsexperten
abgeleitet. Der Beurteilung der Werthaltigkeit der aktivierten Programmwerte und Entwicklungskosten
liegen in einem hohen Maße Einschätzungen der gesetzlichen Vertreter der Gesellschaft
zugrunde. Durch die dadurch entstehenden Ermessensspielräume besteht ein grundsätzlich
höheres Risiko für falsche Angaben in der Rechnungslegung. Vor diesem Hintergrund
war die Beurteilung der Werthaltigkeit von Programmwerten und aktivierten Entwicklungskosten
aus Risk- and Revenue-Sharing Partnerschaften im Rahmen unserer Prüfung einer der
bedeutsamsten Sachverhalte.
Im Rahmen unserer Prüfung der Werthaltigkeit von Programmwerten und aktivierten Entwicklungskosten
haben wir uns mit dem Planungsprozess der MTU Aero Engines AG befasst. Dabei haben
wir Nachweise erlangt, inwieweit externe Quellen in den Planungsprozess Eingang gefunden
haben. Darauf aufbauend haben wir die Programmplanungen durch Abweichungsanalysen
mit den Vorjahresplanungen verglichen und die Planungsannahmen auf Basis von Befragungen
der verantwortlichen Programmkaufleute beurteilt. Die Ableitung des WACC haben wir
unter Hinzuziehung von internen Bewertungsspezialisten gewürdigt, indem wir insbesondere
die Peer Group mit Vergleichsunternehmen aus einer externen Datenbank verglichen,
die Marktdaten abgeglichen und die rechnerische Richtigkeit der Ableitung überprüft
haben. Die Ableitung des Buchwerts der Nettovermögenswerte haben wir auf Vollständigkeit
überprüft.
Das zugrunde liegende Bewertungsmodell zur Beurteilung der Werthaltigkeit haben wir
sowohl methodisch als auch rechnerisch nachvollzogen.
Die Ergebnisse der von den gesetzlichen Vertretern durchgeführten Beurteilung der
Werthaltigkeit haben wir mit Hilfe von eigenen Sensitivitäten in Stichproben plausibilisiert
und mit den von der Gesellschaft durchgeführten Sensitivitäten verglichen.
Aus unseren Prüfungshandlungen haben sich keine Einwendungen hinsichtlich der Werthaltigkeit
von Programmwerten und aktivierten Entwicklungskosten aus Risk- and Revenue-Sharing
Partnerschaften ergeben.
Die Angaben zu den Programmwerten und aktivierten Entwicklungskosten sind im Anhang
zum Jahresabschluss im Abschnitt Grundlagen der Bilanzierung "Immaterielle Vermögensgegenstände"
sowie im Abschnitt "Erläuterungen zur Bilanz unter "(1) Anlagevermögen" enthalten.
Weitere Angaben zu den aktivierten Forschungs- und Entwicklungskosten sowie Programmwerten
sind im Zusammengefassten Lagebericht in den Abschnitten "Das Unternehmen MTU / Forschung
und Entwicklung" sowie "MTU AG (Erläuterungen auf HGB-Basis) / Erläuterungen zur Vermögens-
und Finanzlage" dargestellt.
Die gesetzlichen Vertreter sind für die sonstigen Informationen verantwortlich. Die
sonstigen Informationen, von denen wir eine Fassung bis zur Erteilung dieses Bestätigungsvermerks
erlangt haben, umfassen:
| ― |
Nichtfinanzielle Erklärung im Abschnitt "Wirtschaftsbericht" des Zusammengefassten Lageberichts |
| ― |
Konzernerklärung zur Unternehmensführung sowie Versicherung der gesetzlichen Vertreter nach § 264 Abs. 2 Satz 3 HGB sowie § 289 Abs. 1 Satz 5 HGB im Abschnitt "Übrige Angaben" des Zusammengefassten Lageberichts |
Unsere Prüfungsurteile zum Jahresabschluss und zum Zusammengefassten Lagebericht erstrecken
sich nicht auf die sonstigen Informationen, und dementsprechend geben wir weder ein
Prüfungsurteil noch irgendeine andere Form von Prüfungsschlussfolgerung hierzu ab.
In Zusammenhang mit unserer Prüfung haben wir die Verantwortung, die sonstigen Informationen
zu lesen und dabei zu würdigen, ob die sonstigen Informationen
| ― |
wesentliche Unstimmigkeiten zum Jahresabschluss, zum Zusammengefassten Lagebericht oder zu unseren bei der Prüfung erlangten Kenntnissen aufweisen oder |
| ― |
anderweitig wesentlich falsch dargestellt erscheinen. |
Falls wir auf Grundlage der von uns durchgeführten Arbeiten den Schluss ziehen, dass
eine wesentliche falsche Darstellung dieser sonstigen Informationen vorliegt, sind
wir verpflichtet, über diese Tatsache zu berichten. Wir haben in diesem Zusammenhang
nichts zu berichten.
Die gesetzlichen Vertreter sind verantwortlich für die Aufstellung des Jahresabschlusses,
der den deutschen, für Kapitalgesellschaften geltenden handelsrechtlichen Vorschriften
in allen wesentlichen Belangen entspricht, und dafür, dass der Jahresabschluss unter
Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen
Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Gesellschaft
vermittelt. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die internen
Kontrollen, die sie in Übereinstimmung mit den deutschen Grundsätzen ordnungsmäßiger
Buchführung als notwendig bestimmt haben, um die Aufstellung eines Jahresabschlusses
zu ermöglichen, der frei von wesentlichen - beabsichtigten oder unbeabsichtigten -
falschen Darstellungen ist.
Bei der Aufstellung des Jahresabschlusses sind die gesetzlichen Vertreter dafür verantwortlich,
die Fähigkeit der Gesellschaft zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu beurteilen.
Des Weiteren haben sie die Verantwortung, Sachverhalte in Zusammenhang mit der Fortführung
der Unternehmenstätigkeit, sofern einschlägig, anzugeben. Darüber hinaus sind sie
dafür verantwortlich, auf der Grundlage des Rechnungslegungsgrundsatzes der Fortführung
der Unternehmenstätigkeit zu bilanzieren, sofern dem nicht tatsächliche oder rechtliche
Gegebenheiten entgegenstehen.
Außerdem sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die Aufstellung des Zusammengefassten
Lageberichts, der insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Gesellschaft vermittelt
sowie in allen wesentlichen Belangen mit dem Jahresabschluss in Einklang steht, den
deutschen gesetzlichen Vorschriften entspricht und die Chancen und Risiken der zukünftigen
Entwicklung zutreffend darstellt. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich
für die Vorkehrungen und Maßnahmen (Systeme), die sie als notwendig erachtet haben,
um die Aufstellung eines Zusammengefassten Lageberichts in Übereinstimmung mit den
anzuwendenden deutschen gesetzlichen Vorschriften zu ermöglichen und um ausreichende
geeignete Nachweise für die Aussagen im Zusammengefassten Lagebericht erbringen zu
können.
Der Aufsichtsrat ist verantwortlich für die Überwachung des Rechnungslegungsprozesses
der Gesellschaft zur Aufstellung des Jahresabschlusses und des Zusammengefassten Lageberichts.
Unsere Zielsetzung ist, hinreichende Sicherheit darüber zu erlangen, ob der Jahresabschluss
als Ganzes frei von wesentlichen - beabsichtigten oder unbeabsichtigten -falschen
Darstellungen ist, und ob der Zusammengefasste Lagebericht insgesamt ein zutreffendes
Bild von der Lage der Gesellschaft vermittelt sowie in allen wesentlichen Belangen
mit dem Jahresabschluss sowie mit den bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnissen in
Einklang steht, den deutschen gesetzlichen Vorschriften entspricht und die Chancen
und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend darstellt, sowie einen Bestätigungsvermerk
zu erteilen, der unsere Prüfungsurteile zum Jahresabschluss und zum Zusammengefassten
Lagebericht beinhaltet.
Hinreichende Sicherheit ist ein hohes Maß an Sicherheit, aber keine Garantie dafür,
dass eine in Übereinstimmung mit § 317 HGB und der EU-APrVO unter Beachtung der vom
Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger
Abschlussprüfung durchgeführte Prüfung eine wesentliche falsche Darstellung stets
aufdeckt. Falsche Darstellungen können aus Verstößen oder Unrichtigkeiten resultieren
und werden als wesentlich angesehen, wenn vernünftigerweise erwartet werden könnte,
dass sie einzeln oder insgesamt die auf der Grundlage dieses Jahresabschlusses und
Zusammengefassten Lageberichts getroffenen wirtschaftlichen Entscheidungen von Adressaten
beeinflussen.
Während der Prüfung üben wir pflichtgemäßes Ermessen aus und bewahren eine kritische
Grundhaltung. Darüber hinaus
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identifizieren und beurteilen wir die Risiken wesentlicher - beabsichtigter oder unbeabsichtigter - falscher Darstellungen im Jahresabschluss und im Zusammengefassten Lagebericht, planen und führen Prüfungshandlungen als Reaktion auf diese Risiken durch sowie erlangen Prüfungsnachweise, die ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unsere Prüfungsurteile zu dienen. Das Risiko, dass wesentliche falsche Darstellungen nicht aufgedeckt werden, ist bei Verstößen höher als bei Unrichtigkeiten, da Verstöße betrügerisches Zusammenwirken, Fälschungen, beabsichtigte Unvollständigkeiten, irreführende Darstellungen bzw. das Außerkraftsetzen interner Kontrollen beinhalten können; |
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gewinnen wir ein Verständnis von dem für die Prüfung des Jahresabschlusses relevanten internen Kontrollsystem und den für die Prüfung des Zusammengefassten Lageberichts relevanten Vorkehrungen und Maßnahmen, um Prüfungshandlungen zu planen, die unter den gegebenen Umständen angemessen sind, jedoch nicht mit dem Ziel, ein Prüfungsurteil zur Wirksamkeit dieser Systeme der Gesellschaft abzugeben; |
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beurteilen wir die Angemessenheit der von den gesetzlichen Vertretern angewandten Rechnungslegungsmethoden sowie die Vertretbarkeit der von den gesetzlichen Vertretern dargestellten geschätzten Werte und damit zusammenhängenden Angaben; |
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ziehen wir Schlussfolgerungen über die Angemessenheit des von den gesetzlichen Vertretern angewandten Rechnungslegungsgrundsatzes der Fortführung der Unternehmenstätigkeit sowie, auf der Grundlage der erlangten Prüfungsnachweise, ob eine wesentliche Unsicherheit im Zusammenhang mit Ereignissen oder Gegebenheiten besteht, die bedeutsame Zweifel an der Fähigkeit der Gesellschaft zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit aufwerfen können. Falls wir zu dem Schluss kommen, dass eine wesentliche Unsicherheit besteht, sind wir verpflichtet, im Bestätigungsvermerk auf die dazugehörigen Angaben im Jahresabschluss und im Zusammengefassten Lagebericht aufmerksam zu machen oder, falls diese Angaben unangemessen sind, unser jeweiliges Prüfungsurteil zu modifizieren. Wir ziehen unsere Schlussfolgerungen auf der Grundlage der bis zum Datum unseres Bestätigungsvermerks erlangten Prüfungsnachweise. Zukünftige Ereignisse oder Gegebenheiten können jedoch dazu führen, dass die Gesellschaft ihre Unternehmenstätigkeit nicht mehr fortführen kann; |
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beurteilen wir die Gesamtdarstellung, den Aufbau und den Inhalt des Jahresabschlusses einschließlich der Angaben sowie ob der Jahresabschluss die zugrunde liegenden Geschäftsvorfälle und Ereignisse so darstellt, dass der Jahresabschluss unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Gesellschaft vermittelt; |
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beurteilen wir den Einklang des Zusammengefassten Lageberichts mit dem Jahresabschluss, seine Gesetzesentsprechung und das von ihm vermittelte Bild von der Lage der Gesellschaft; |
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führen wir Prüfungshandlungen zu den von den gesetzlichen Vertretern dargestellten zukunftsorientierten Angaben im Zusammengefassten Lagebericht durch. Auf Basis ausreichender geeigneter Prüfungsnachweise vollziehen wir dabei insbesondere die den zukunftsorientierten Angaben von den gesetzlichen Vertretern zugrunde gelegten bedeutsamen Annahmen nach und beurteilen die sachgerechte Ableitung der zukunftsorientierten Angaben aus diesen Annahmen. Ein eigenständiges Prüfungsurteil zu den zukunftsorientierten Angaben sowie zu den zugrunde liegenden Annahmen geben wir nicht ab. Es besteht ein erhebliches unvermeidbares Risiko, dass künftige Ereignisse wesentlich von den zukunftsorientierten Angaben abweichen. |
Wir erörtern mit den für die Überwachung Verantwortlichen unter anderem den geplanten
Umfang und die Zeitplanung der Prüfung sowie bedeutsame Prüfungsfeststellungen, einschließlich
etwaiger Mängel im internen Kontrollsystem, die wir während unserer Prüfung feststellen.
Wir geben gegenüber den für die Überwachung Verantwortlichen eine Erklärung ab, dass
wir die relevanten Unabhängigkeitsanforderungen eingehalten haben, und erörtern mit
ihnen alle Beziehungen und sonstigen Sachverhalte, von denen vernünftigerweise angenommen
werden kann, dass sie sich auf unsere Unabhängigkeit auswirken, und die hierzu getroffenen
Schutzmaßnahmen.
Wir bestimmen von den Sachverhalten, die wir mit den für die Überwachung Verantwortlichen
erörtert haben, diejenigen Sachverhalte, die in der Prüfung des Jahresabschlusses
für den aktuellen Berichtszeitraum am bedeutsamsten waren und daher die besonders
wichtigen Prüfungssachverhalte sind. Wir beschreiben diese Sachverhalte im Bestätigungsvermerk,
es sei denn, Gesetze oder andere Rechtsvorschriften schließen die öffentliche Angabe
des Sachverhalts aus.
Wir wurden von der Hauptversammlung am 11. April 2018 als Abschlussprüfer gewählt.
Wir wurden am 14. November 2018 vom Aufsichtsrat beaufträgt. Wir sind ununterbrochen
seit dem Geschäftsjahr 2014 als Abschlussprüfer der MTU Aero Engines AG tätig.
Wir erklären, dass die in diesem Bestätigungsvermerk enthaltenen Prüfungsurteile mit
dem zusätzlichen Bericht an den Prüfungsausschuss nach Artikel 11 der EU-APrVO (Prüfungsbericht)
in Einklang stehen.
Der für die Prüfung verantwortliche Wirtschaftsprüfer ist Siegfried Keller.
München, den 26. Februar 2019
Ernst & Young GmbH
Wirtschaftsprüfungsgesellschaft
| Keller | Westermeier |
| Wirtschaftsprüfer | Wirtschaftsprüfer |
Mit diesem Bericht informiert der Aufsichtsrat gemäß § 171 Abs. 2 AktG über seine
Tätigkeit im Geschäftsjahr 2018 und das Ergebnis der Prüfung von Jahres- und Konzernabschluss.
Im vergangenen Jahr hat der Aufsichtsrat die ihm nach Gesetz, Satzung und seiner Geschäftsordnung
obliegenden Kontroll- und Beratungsaufgaben mit großer Sorgfalt wahrgenommen.
Der Aufsichtsrat hat den Vorstand regelmäßig bei der Leitung des Unternehmens beraten,
die Führung der Geschäfte kontinuierlich begleitet und überwacht und sich von ihrer
Recht- und Ordnungsmäßigkeit überzeugt. In alle Entscheidungen von grundlegender Bedeutung
wurde der Aufsichtsrat unmittelbar und frühzeitig einbezogen. Der Vorstand hat die
Mitglieder des Aufsichtsrats regelmäßig, zeitnah und umfassend über die Lage des Unternehmens
informiert. Über die Ertrags-, Finanz- und Vermögenslage sowie wichtige Geschäftsvorgänge
erhielt der Aufsichtsrat monatlich schriftliche Berichte. Neue Planungen wurden dem
Aufsichtsrat detailliert erläutert.
Gemeinsam mit dem Vorstand diskutierte der Aufsichtsrat die Strategie und alle wichtigen
Vorhaben. Der Aufsichtsrat hat die strategische Ausrichtung des Unternehmens nach
sorgfältiger Abwägung und Prüfung befürwortet. Über sämtliche Geschäfte, die laut
Gesetz, Satzung oder Geschäftsordnung des Vorstands eine Zustimmung des Gremiums erfordern,
wurden nach Überprüfung und Diskussion mit dem Vorstand Beschlüsse gefasst.
Wie in den Vorjahren hat der Aufsichtsrat 2018 auf die internen Kontrollmechanismen
der MTU geachtet. Sein Augenmerk lag vor allem auf dem Risikomanagementsystem, der
Revision und der rechtskonformen Unternehmensführung. Der Aufsichtsrat hat diese Bereiche
anhand der vorgelegten Unterlagen und im Dialog mit dem Vorstand geprüft und ist zu
der Überzeugung gekommen, dass die Gesellschaft wirksame Systeme hierfür eingerichtet
hat, insbesondere ein wirksames internes Kontroll- und Risikomanagementsystem in Bezug
auf den Rechnungslegungsprozess.
Mit der Überwachung der Compliance des Unternehmens hat sich neben dem Aufsichtsrat
im Schwerpunkt der Prüfungsausschuss befasst. Diesem berichten die für interne Revision
und Compliance Zuständigen regelmäßig sowohl über die Ergebnisse ihrer Prüfungen als
auch über Erkenntnisse und neue Entwicklungen auf dem Gebiet der Compliance.
Im Geschäftsjahr 2018 gab es fünf ordentliche Aufsichtsratssitzungen. Telefonkonferenzen
wurden nicht durchgeführt. Alle Aufsichtsratsmitglieder haben an allen Sitzungen des
Aufsichtsrats und der Ausschüsse, denen sie angehören, teilgenommen. Damit betrug
die Präsenz 100 %. Der Aufsichtsratsvorsitzende wurde darüber hinaus kontinuierlich
über die aktuelle Situation, wichtige Geschäftsvorfälle und bevorstehende bedeutsame
Entscheidungen unterrichtet. Dazu war er regelmäßig mit dem Vorstand in Kontakt und
hat sich mit ihm über die Strategie, die Planung, die Geschäftsentwicklung, die Risikolage
und das Risikomanagement sowie die Compliance des Unternehmens beraten.
Bei seinen Sitzungen besprach der Aufsichtsrat die Geschäftsentwicklung der MTU und
aller mit ihr verbundenen Unternehmen mit dem Vorstand. Der Aufsichtsrat befasste
sich ausführlich mit der Verwendung des Bilanzgewinns des Geschäftsjahres 2017 und
stimmte dem Vorschlag des Vorstands zu. Entsprechend wurde der Hauptversammlung die
Ausschüttung einer Dividende von 2,30 € je dividendenberechtigter Aktie vorgeschlagen.
Zudem beriet der Aufsichtsrat über die Bestellung des Wirtschaftsprüfers. Gestützt
auf die Empfehlung des Prüfungsausschusses schlug er der Hauptversammlung vor, die
Ernst & Young GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, München, zum Abschlussprüfer und
Konzernabschlussprüfer sowie zum Prüfer für die prüferische Durchsicht von Halbjahresberichten
für das Geschäftsjahr 2018 zu bestellen. Die Hauptversammlung stimmte dem Vorschlag
mit 99,97 % der Stimmen zu.
Außerdem befasste sich der Aufsichtsrat in seinen Sitzungen mit der Geschäftsentwicklung
im OEM-Segment, der Finanzierungsunterstützung für die PW1100G-JM-Kampagnen und dem
Business Review von zwei wichtigen Triebwerksprogrammen, außerdem mit der Finanzierung
des neuen Joint Ventures EME Aero in Polen. Zudem besprach der Aufsichtsrat das Thema
Digitalisierung bei der MTU.
Darüber hinaus hat der Aufsichtsrat die Bestellung des Vorstandsvorsitzenden Reiner
Winkler um fünf Jahre bis zum 30. September 2024 verlängert. Der Beschluss wurde in
der Sitzung des Aufsichtsrats am 24. Oktober 2018 einstimmig gefasst.
Ebenfalls beschäftigte sich der Aufsichtsrat mit dem Thema Frauen im Vorstand. In
Übereinstimmung mit den Neuregelungen im Aktiengesetz und im Deutschen Corporate Governance
Kodex hat das Gremium bis zum Jahr 2022 eine Zielgröße von 25 % festgesetzt.
Der Aufsichtsrat befasste sich auch ausführlich mit der operativen Planung und dem
Budget für 2019, der Jahreserfolgsvergütung des Vorstands für das Jahr 2017, der Festlegung
der Ziele und der Bandbreiten für die Jahreserfolgsvergütung des Vorstands für 2018
sowie mit der Übereinstimmung mit dem Deutschen Corporate Governance Kodex.
Der Erfolg des Unternehmens basiert nach Überzeugung des Aufsichtsrats auf guter Corporate
Governance. Der Aufsichtsrat setzte sich deshalb auch 2018 ausführlich mit der Anwendung
und Umsetzung des Deutschen Corporate Governance Kodex auseinander und überprüfte
dabei die Effizienz seiner eigenen Tätigkeit. Er erörterte die Zusammensetzung des
Aufsichtsrats im Hinblick auf das Thema Diversity, insbesondere die angemessene Berücksichtigung
von Frauen.
Darüber hinaus stellte der Aufsichtsrat ausdrücklich fest, dass er die Grundsätze
zur Vermeidung von Interessenskonflikten bei Wahlvorschlägen an die Hauptversammlung
berücksichtigt und weiterhin berücksichtigen wird: Der Aufsichtsrat wird bei Wahlvorschlägen
eventuelle persönliche oder geschäftliche Beziehungen eines jeden Kandidaten zum Unternehmen,
zu den Organen der Gesellschaft und/oder einem wesentlich an der Gesellschaft beteiligten
Aktionär offenlegen. Das galt auch für die Wahl im Jahr 2018.
Der Aufsichtsrat betrachtet sämtliche seiner Mitglieder als unabhängig; dies gilt
ausdrücklich auch für die Arbeitnehmervertreter und ebenso für Prof. Dr. Steffens,
der bereits im Jahr 2004 aus dem Leitungsgremium der MTU ausgeschieden ist. Damit
sind auch alle Ausschüsse mit unabhängigen Aufsichtsratsmitgliedern besetzt. Aus-
und Fortbildungsmaßnahmen nehmen die Mitglieder des Aufsichtsrats eigenverantwortlich
wahr. Darüber hinaus bietet ihnen auch die MTU fachliche Weiterbildung an. Die Zusammenarbeit
zwischen Aufsichtsrat und Vorstand sowie innerhalb des Aufsichtsrats wurde im abgelaufenen
Geschäftsjahr für sehr gut befunden. Interessenskonflikte zwischen der MTU und dem
Vorstand oder dem Aufsichtsrat gab es nicht.
In der gemeinsamen Erklärung mit dem Vorstand vom 13. Dezember 2018 - gemäß §161 AktG
- wird festgestellt, dass die MTU Aero Engines AG sämtlichen Empfehlungen des Deutschen
Corporate Governance Kodex entspricht. Diese Erklärung der MTU ist mit weiteren Ausführungen
zur Corporate Governance des Unternehmens im Kapitel "Corporate Governance" dieses
Geschäftsberichts abgedruckt; sie findet sich auch auf der MTU-Website.
Der Aufsichtsrat hat traditionell drei paritätisch besetzte Ausschüsse: den Prüfungs-,
den Personal- und gemäß § 27 Abs. 3 des Mitbestimmungsgesetzes den Vermittlungsausschuss.
Über ihre Arbeit lässt sich der Aufsichtsrat im Plenum regelmäßig Bericht erstatten.
Auf Empfehlung des Deutschen Corporate Governance Kodex gibt es zusätzlich einen Nominierungsausschuss,
der nur bei Bedarf tagt. Er trat im Geschäftsjahr 2018 nicht zusammen. Aufgabe des
Nominierungsausschusses ist es, geeignete Kandidaten für eine Wahl in den Aufsichtsrat
zu finden. Mitglieder sind Klaus Eberhardt (Vorsitzender) und Dr. Jürgen M. Geißinger.
Dem Personalausschuss, der unter anderem die Vorstandsverträge einschließlich der
Vergütung sowie Kandidatenvorschläge behandelt, gehören Klaus Eberhardt (Vorsitzender)
und Dr. Jürgen M. Geißinger sowie die beiden Arbeitnehmervertreter Josef Mailer und
Dr. Martin Kimmich an. Im vergangenen Jahr beschäftigte sich der Personalausschuss
in drei Sitzungen unter anderem mit der Jahreserfolgsvergütung des Vorstands für das
Jahr 2017, der Festlegung der Ziele der Jahreserfolgsvergütung des Vorstands für das
Jahr 2018, der Effizienzprüfung des Aufsichtsrats sowie der Empfehlung an den Aufsichtsrat
hinsichtlich der Bestellung und Vergütung der Vorstände. Außerdem beschäftigte sich
der Ausschuss mit der erneuten Bestellung des Vorstandsvorsitzenden Reiner Winkler
um fünf Jahre bis zum 30. September 2024.
Der Vermittlungsausschuss, dessen Mitglieder denen des Personalausschusses entsprechen,
musste 2018 nicht einberufen werden.
Der Prüfungsausschuss setzt sich zusammen aus Dr. Joachim Rauhut (Vorsitzender), Klaus
Eberhardt, Heike Madan und Josef Mailer. Er tagte im vergangenen Jahr sechsmal, die
Präsenz betrug 100 %. Er beschäftigte sich speziell mit dem Jahresabschluss, dem Konzernabschluss
und dem Zusammengefassten Lagebericht des MTU-Konzerns und der MTU Aero Engines AG
sowie mit der Finanzsituation und den Jahres- bzw. Halbjahresberichten sowie Quartalsmitteilungen.
Daneben befasste sich der Prüfungsausschuss auch mit den vom Abschlussprüfer zusätzlich
erbrachten Leistungen und der Erteilung des Prüfungsauftrags an ihn. Der Prüfungsausschuss
legte die Prüfungsschwerpunkte für den Jahresabschluss 2018 fest und schloss den Vertrag
mit der Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Ernst & Young. Des Weiteren hat der Prüfungsausschuss
die Unabhängigkeitserklärung des Abschlussprüfers gemäß Ziffer 7.2.1 des Deutschen
Corporate Governance Kodex eingeholt und die Unabhängigkeit des Prüfers überwacht.
Außerdem wurde das Verfahren zur Beauftragung des Abschlussprüfers mit der Erbringung
von Nicht-Prüfungsleistungen überprüft und bestätigt sowie eine Honorarobergrenze
für derartige Leistungen festgelegt.
Bei seiner Arbeit lagen dem Ausschuss wie auch den übrigen Mitgliedern des Aufsichtsrats
die Berichte von Ernst & Young über die Prüfung des Jahresabschlusses und des Konzernabschlusses
sowie des Zusammengefassten Lageberichts vor. Die Unterlagen wurden in Gegenwart von
Ernst & Young ausführlich behandelt. Das Ergebnis: Der Ausschuss empfahl dem Aufsichtsrat,
den Jahresabschluss festzustellen, den Konzernabschluss zu billigen, den Zusammengefassten
Lagebericht zu genehmigen und dem Gewinnverwendungsvorschlag des Vorstands zuzustimmen.
Entsprechend den gesetzlichen Anforderungen überwachte der Prüfungsausschuss den Prozess
der Rechnungslegung und das darauf bezogene interne Kontroll- und Risikomanagementsystem
sowie das interne Revisionssystem, von deren Wirksamkeit er sich überzeugte. Er ließ
sich regelmäßig über die Compliance des Unternehmens berichten und nahm die Berichte
der Internen Revision entgegen.
Der Jahresabschluss, der Konzernabschluss sowie der Zusammengefasste Lagebericht des
MTU-Konzerns und der MTU Aero Engines AG für das Geschäftsjahr 2018 wurden von der
durch die Hauptversammlung bestellten Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Ernst & Young,
München, geprüft und mit uneingeschränkten Bestätigungsvermerken versehen. Die den
Bestätigungsvermerk unterzeichnenden Wirtschaftsprüfer sind Siegfried Keller und Markus
Westermeier, die die MTU seit dem Geschäftsjahr 2014 prüfen. Die Prüfungsberichte
und die zu prüfenden Unterlagen wurden jedem Aufsichtsratsmitglied rechtzeitig zugesandt.
Auf Basis der Prüfung durch die Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Ernst & Young, über
die der Vorsitzende des Prüfungsausschusses dem Aufsichtsrat Bericht erstattete, befasste
sich der Aufsichtsrat eingehend mit dem Jahresabschluss, dem Konzernabschluss und
dem Zusammengefassten Lagebericht des MTU-Konzerns und der MTU Aero Engines AG für
das Geschäftsjahr 2018 sowie mit dem Vorschlag des Vorstands zur Verwendung des Bilanzgewinns.
An der Sitzung des Prüfungsausschusses der MTU Aero Engines AG am 19. Februar 2019
sowie an der Bilanzsitzung des Aufsichtsrats am 26. Februar 2019 nahm der Wirtschaftsprüfer
teil und berichtete über die wesentlichen Ergebnisse seiner Prüfung. Der Aufsichtsrat
prüfte Jahresabschluss, Konzernabschluss, zusammengefassten Lagebericht einschließlich
der Nichtfinanziellen Erklärung (NFE) und den Vorschlag zur Gewinnverwendung. Er machte
keine Einwände geltend. Der vom Vorstand vorgelegte Jahresabschluss und der Konzernabschluss
für das Geschäftsjahr 2018 wurden in der Aufsichtsratssitzung am 26. Februar 2019
gebilligt. Damit ist der Jahresabschluss festgestellt. Dem Vorschlag des Vorstands
für die Verwendung des Bilanzgewinns stimmte das Gremium unter Abwägung der Interessen
der Aktionäre und der Gesellschaft zu. Entsprechend wird der Hauptversammlung die
Ausschüttung einer Dividende von 2,85 € je dividendenberechtigter Aktie vorgeschlagen.
In den Aufsichtsrat wurde durch die Hauptversammlung auf Anteilseignerseite Dr. Christine
Bortenlänger gewählt. Prof. Dr. Wilhelm Bender schied nach Erreichen der Altersgrenze
aus.
Auf der Seite der Arbeitnehmervertreter schieden Michael Behe und Thomas Bauer aus
dem Aufsichtsrat aus. Neu gewählt wurden Anita Heimerl und Angelo Gross.
Der Aufsichtsrat dankt dem Vorstand für die konstruktive und vertrauensvolle Zusammenarbeit.
Der Dank gilt zudem allen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern sowie dem Betriebsrat
für ihre erfolgreiche Arbeit und ihr hohes Engagement im Jahr 2018. Ebenso bedankt
sich der Aufsichtsrat bei den ausgeschiedenen Aufsichtsräten für ihre langjährige
kompetente und kollegiale Mitarbeit im Gremium und bei allen Aktionärinnen und Aktionären,
die der MTU ihr Vertrauen schenken.
München, den 26. Februar 2019
Klaus Eberhardt
Vorsitzender des Aufsichtsrats
Vorstand und Aufsichtsrat der MTU Aero Engines AG erklären, dass sämtlichen vom Bundesministerium
der Justiz im amtlichen Teil des Bundesanzeigers bekannt gemachten Empfehlungen der
"Regierungskommission Deutscher Corporate Governance Kodex" in der Fassung vom 7.
Februar 2017 entsprochen wurde und wird.
München, im Dezember 2018
Für den Vorstand
Reiner Winkler
Vorsitzender
Für den Aufsichtsrat
Klaus Eberhardt
Vorsitzender