![]() Lifco ABEnköpingKonzernabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2013 bis zum 31.12.2013InhaltLagebericht Konzern-Gewinn- und Verlustrechnung und Bericht über das Gesamtergebnis Konzernbilanz Bericht des Konzerns über Veränderungen im Eigenkapital Konzernkapitalflussrechnung Mutterunternehmen- Gewinn- und Verlustrechnung und Bericht über das Gesamtergebnis Mutterunternehmen- Bilanz Mutterunternehmen- Eigenkapitalveränderungen Mutterunternehmen- Kapitalflussrechnung Anmerkungen mit Rechnungslegungsgrundsätzen und Abschlusskommentaren LAGEBERICHTDer Verwaltungsrat und der Geschäftsführende Direktor der Lifco AB, Organisationsnummer 556465-3185, legen hiermit den Jahresabschluss für das Geschäftsjahr 2013 vor. TätigkeitLifco ist ein Industriekonzern mit Tätigkeit in etwa 100 Tochterunternehmen in 30 Ländern. Der Konzern ist in sechs Geschäftsbereiche organisiert. Dentalprodukte, Maschinen & Werkzeuge, Sägewerksausrüstung, Vertragsherstellung, Fahrzeugeinrichtungen und Umwelttechnik. Der Lifco-Konzern hält über seine Geschäftsbereiche eine Reihe von marktführenden Positionen und ist ständig bestrebt, seine Marktanteile entweder durch organisches Wachstum oder durch Zukäufe zu stärken. Entwicklung
GeschäftsbereicheDentalprodukte Umsatz 2 826 (2 840) MSEK Lifcos Geschäftsbereich Dentalprodukte ist einer der führenden Vertragshändler Europas für Verbrauchsmaterial, Ausstattung und technischen Service für Zahnärzte in Nord- und Zentraleuropa mit über 100 000 Zahnärzten in 14 Ländern als Kunden. Maschinen und Werkzeuge Umsatz 1 189 (1176) MSEK Die Unternehmen in diesem Geschäftsbereich produzieren und vertreiben sowohl komplette Abbruchausrüstungen als auch Zubehör für Bagger und Kräne. Die Brokk AB mit Tochterunternehmen ist Weltmarktführer im Bereich Abbruch. Die Kunden des Geschäftsbereichs stammen aus der Bau-, Kernkraft-, Bergwerk-, Zement- und Prozessindustrie weltweit. Im Jahreslauf wurden neue Tätigkeiten in der Schweiz durch die Bildung der Brokk Switzerland GmbH und in den USA durch die Bildung der Kinshofer USA, Inc. etabliert. Sägewerksausrüstung Umsatz 543 (578) MSEK Aufgabe der Unternehmen in diesem Geschäftsbereich ist, Ausrüstung für Sägewerke zu entwickeln, zu vermarkten und zu liefern. Zusammen sind diese Unternehmen in dieser Tätigkeit führend in Europa. Im Juni wurde die Tätigkeit der Nordautomation OY veräußert. Vertragsherstellung Umsatz 581 (684) MSEK Die Lifco-Unternehmen dieses Geschäftsbereichs liefern Produkte verschiedener Art wie Elektronik und rostfreie Stahlprodukte an Kunden im Bereich Alarm und Sicherheit sowie an Kunden mit diversen industriellen Anwendungen, aber auch an Kunden im Bereich IT und Telecom und an Kunden in den Bereichen Kolonialwarenprodukte und Arzneimittelherstellung. Im November wurde die Tätigkeit der Gallac AB veräußert. Fahrzeugeinrichtungen Umsatz 316 (325) MSEK Lifco ist durch den Subkonzern Modulsystem der führende Hersteller von qualitativ sicheren und stabilen Fahrzeugeinrichtungen. Die Tätigkeit gibt es in vielen europäischen Ländern und die Unternehmensgruppe arbeitet heute mit einigen der größten Unternehmen der nordischen Länder und Europas zusammen, um maximal kundenangepasste Lösungen anbieten zu können und damit ihre Positionen weiter stärken zu können. Im Jahreslauf wurde in Norwegen durch die Bildung der Modul-System AS eine neue Tätigkeit etabliert. Umwelttechnik Umsatz 575 (581) MSEK Zweck der Unternehmen dieses Geschäftsbereichs ist, ihren Kunden Technologien und Verfahren für Müll- und Schrottbehandlung sowie Relining zu liefern, um ein Materialrecycling zu erreichen, das anschließend dazu beitragen kann, neue spezifische Produkte zu schaffen. Die Kunden des Geschäftsbereichs sind in der ganzen Welt vertreten. Mitarbeiter Im Jahr 2013 sank die durchschnittliche Anzahl der Mitarbeiter um 4,6 % auf 2 940 (3 083). Die Mitarbeiterzahl zum Jahresende ist seit dem vorigen Jahreswechsel um 4,7 % auf 2 865 (3 005) gesunken. Die Lifco AB mit ihren Tochterunternehmen hat im Jahr 2010 einen konzernweiten Verhaltskodex entwickelt und eingeführt. Dieser Verhaltenskodex gilt für alle Mitarbeiter und alle Tätigkeiten von Lifco unabhängig vom Standort. Der Kodex soll den Mitarbeitern als Richtschnur dienen, damit sie jederzeit integer und verantwortlich handeln. Der Kodex wird regelmäßig ausgewertet. Mutterunternehmen und Eigentümer Das Mutterunternehmen des Konzerns bildet die Lifco AB (Org. Nr. 556465-3185). Die wesentlichen Funktionen des Mutterunternehmens sind Verantwortung für Geschäftsentwicklung, Erwerb, Finanzierung, Steuerung und Analyse. Eigentümerin der Lifco AB ist die Carl Bennet AB (Org. Nr. 556379-0715). Forschung und Entwicklung Entwicklung eigener Produkte gibt es vor allem in den Geschäftsbereichen Maschinen und Werkzeuge sowie Fahrzeugeinrichtungen. Die gesamten Entwicklungsaufwendungen des Konzerns betragen für 2013 52,6 (52,1) MSEK. Umwelt Gemäß der Umweltpolicy des Konzerns ist der Geschäftsführende Direktor des jeweiligen Unternehmens für die Durchführung der Umweltpolicy in seinem Unternehmen verantwortlich. Die Unternehmen sind bestrebt, wettbewerbsfähige Produkte mit geringst möglicher Umweltbeeinträchtigung anzubieten. Zwei der schwedischen Tochterunternehmen des Konzerns betreiben gemäß Umweltgesetz genehmigungspflichtige oder meldepflichtige Tätigkeiten. Finanzielles Risikomanagement Gemäß Risikopolicy des Konzerns muss jede Gesellschaft ihre Währungsflüsse vor Exponierung durch plötzliche Kursveränderungen sichern. Für die Errichtungen von Terminkontrakten ist jedoch die Billigung der Konzernleitung erforderlich. Dies soll nur erfolgen für den Zeitraum, der für notwendig erachtet wird, um Preise und/oder Aufwendungen an die neuen Kurse anzupassen. Die Errichtung von Terminkontrakten soll außerdem nur bezwecken, die veranschlagten Bruttomargen zu sichern und nicht, die Margen durch Spekulation zu maximieren. Ereignisse nach Ende des Geschäftsjahres Im März wurde der Erwerb der MDH AG, Deutschland, abgeschlossen. Die MDH AG ist Deutschlands größter Importeur hochqualitativer zahntechnischer Arbeiten mit einem Umsatz von 44 MEUR. Das Unternehmen hat 150 Mitarbeiter und ca. 7 000 deutsche Zahnärzte als Kunden. Ansonsten sind keine für den Konzern wichtige Ereignisse nach Ende des Geschäftsjahres eingetreten. Erwartungen für die zukünftige Entwicklung 2014 werden die Ergebnisniveaus der jeweiligen Geschäftsbereiche voraussichtlich weiter zunehmen oder auf dem jetzigen Niveau bleiben. Die Tätigkeit wird in den derzeitigen Geschäftsbereichen betrieben und wie oben erwähnt, ist der Lifco-Konzern ständig bestrebt, seine Marktanteile durch eigene Entwicklung oder Zukäufe zu stärken. Vorschlag zur Gewinndisposition Der Jahreshauptversammlung stehen zur Verfügung (TSEK):
Verwaltungsrat und Geschäftsführender Direktor schlagen vor (TSEK):
Der erstellte Jahresabschluss beinhaltet, dass ein Konzernzuschuss in Höhe von 182 500 TSEK von Unternehmen des Lifco-Konzerns erhalten wurde. 58 765 TSEK wurden als Konzernzuschuss an Unternehmen des Konzerns gezahlt. Ein Konzernzuschuss wurde an die Carl Bennet AB, 556379-0715, in Höhe von 100 000 TSEK gezahlt. Erhaltene Konzernzuschüsse (TSEK)
Gezahlte Konzernzuschüsse (TSEK)
Der Verwaltungsrat hat die vorstehenden sowie weitere Angaben genutzt, um die Finanzlage des Unternehmens umfassend zu beurteilen. Danach sind Konzernzuschuss und Dividende zu rechtfertigen. Ein solcher ist auch vereinbar mit den Anforderungen an die Höhe des Eigenkapitals nach Art, Umfang und Risiken der Tätigkeit, mit Konsolidierungsanforderungen sowie mit Liquidität und sonstiger Lage des Unternehmens. Hinsichtlich Ergebnis und Lage des Unternehmens im Übrigen wird auf nachfolgende Gewinn- und Verlustrechnungen, Bilanzen, Kapitalfluss-Analysen und Anmerkungen mit Rechnungslegungsgrundsätzen sowie Zusatzerläuterungen verwiesen. Sämtliche Beträge werden in TSEK angegeben, wenn nichts anderes angegeben wird. KONZERN-GEWINN- UND VERLUSTRECHNUNG
BERICHT ÜBER KONZERNGESAMTERGEBNIS
Die Anmerkungen auf Seiten 15 bis 42 stellen einen integrierten Bestandteil dieses Jahres- und Konzernabschlusses dar. KONZERNBILANZ
Die Anmerkungen auf Seiten 15 bis 42 stellen einen integrierten Bestandteil dieses Jahres- und Konzernabschlusses dar. KONZERNBILANZ, FORTSETZUNG
Die Anmerkungen auf Seiten 15 bis 42 stellen einen integrierten Bestandteil dieses Jahres- und Konzernabschlusses dar. KONZERNEIGENKAPITALVERÄNDERUNGSRECHNUNGZurechenbar den Aktionären des Mutterunternehmens
Die Anmerkungen auf Seiten 15 bis 42 stellen einen integrierten Bestandteil dieses Jahres- und Konzernabschlusses dar. KONZERNKAPITALFLUSSRECHNUNG
Die Anmerkungen auf den Seiten 15 bis 42 stellen einen integrierten Bestandteil dieses Jahres- und Konzernabschlusses dar. MUTTERUNTERNEHMEN-GEWINN- UND VERLUSTRECHNUNG
Das Jahresergebnis stimmt mit dem Gesamtergebnis überein. Die Anmerkungen auf Seiten 15 bis 42 stellen einen integrierten Bestandteil dieses Jahres- und Konzernabschlusses dar. MUTTERUNTERNEHMEN-BILANZ
Die Anmerkungen auf Seiten 15 bis 42 stellen einen integrierten Bestandteil dieses Jahres- und Konzernabschlusses dar. MUTTERUNTERNEHMEN-BILANZ, FORTS.
Die Anmerkungen auf Seiten 15 bis 42 stellen einen integrierten Bestandteil dieses Jahres- und Konzernabschlusses dar. MUTTERUNTERNEHMEN-EIGENKAPITALVERÄNDERUNGSRECHNUNG
Die Anmerkungen auf Seiten 15 bis 42 stellen einen integrierten Bestandteil dieses Jahres- und Konzernabschlusses dar. MUTTERUNTERNEHMENKAPITALFLUSSRECHNUNG
Die Anmerkungen auf Seiten 15 bis 42 stellen einen integrierten Bestandteil dieses Jahres- und Konzernabschlusses dar. Anm. 1 Allgemeine InformationenDie Lifco AB (Mutterunternehmen) und ihre Tochterunternehmen (zusammen Konzern) sind eine in sechs Geschäftsbereichen organisierte industrielle Gruppe. Die im Lagebericht beschriebene Tätigkeit erfolgt in Tochterunternehmen in 30 Ländern. Am 15. Mai 2014 wurde dieser Konzern- und Jahresabschluss vom Verwaltungsrat zur Veröffentlichung gebilligt. Sämtliche Beträge werden in TSEK ausgewiesen, wenn nichts anderes angegeben wird. Die Angaben in Klammern betreffen das Vorjahr. Anm. 2 Zusammenfassung wichtiger RechnungslegungsgrundsätzeDie wichtigsten, bei der Errichtung dieses Konzernabschlusses angewendeten Rechnungslegungsgrundsätze werden unten aufgeführt. Diese Grundsätze wurden konsequent für alle präsentierten Jahre angewendet, wenn nichts anderes angegeben wird. 2.1 Grund für Errichtung der Berichte Der Konzernabschluss für den Lifco-Konzern wurde gemäß IFRS (International Financial Reporting Standards) herausgegeben vom International Accounting Standards Board (IASB) sowie den Auslegungsgutachten des International Financial Reporting Interpretations Committee (IFRIC) wie von der EU angenommen, errichtet. Außerdem wurden die Empfehlung RFR 1 des Rates für Finanzberichterstattung, Ergänzende Rechnungslegungsregeln für Konzerne sowie das Jahresabschlussgesetz angewendet. Dieser Jahresabschluss ist der erste gemäß IFRS errichtete Finanzbericht der Lifco AB. Historische Finanzinformationen wurden ab 1. Januar 2012 umgerechnet, dieses Datum markiert den Übergang zur Rechnungslegung nach IFRS. Erklärungen zum Übergang von zuvor angewendeten Rechnungslegungsgrundsätzen zu IFRS sowie welche Effekte die Umrechnung auf GuV und Eigenkapital hatten, wird in Anm. 42 dargelegt. Der Konzernabschluss wurde gemäß Anschaffungswertmethode aufgestellt. Die wichtigsten, bei der Errichtung dieses Konzernabschlusses angewendeten Rechnungslegungsgrundsätze werden unten aufgeführt. Diese Grundsätze wurden konsequent für alle präsentierten Jahre angewendet, wenn nichts anderes angegeben wird. Die Rechnungslegung des Mutterunternehmens erfolgte gemäß RFR 2, Rechnungslegung für juristische Personen sowie dem Jahresabschlussgesetz. Wenn das Mutterunternehmen andere Rechnungslegungsgrundsätze anwendet als der Konzern, wird dies am Ende dieser Anm. separat angegeben. Der Übergang zu RFR 2 hat sich auf Ergebnis und Lage des Mutterunternehmens nicht ausgewirkt, siehe Anm. 41. Berichte nach IFRS zu errichten, erfordert die Anwendung einiger wichtiger Schätzungen für Rechnungslegungszwecke. Außerdem ist erforderlich, dass die Leitung bei der Anwendung der Rechnungslegungsgrundsätze des Konzerns bestimmte Beurteilungen vornimmt. Standards, Änderungen und Auslegungen vorhandener Standards, die noch nicht in Kraft getreten und von der Lifco AB nicht vorzeitig angewendet worden sind. Eine Reihe neuer Standards und Änderungen von Auslegungen und vorhandenen Standards treten für das nach 1.Januar 2014 beginnende Geschäftsjahr in Kraft. Diese wurden bei der Aufstellung der Finanzberichte des Konzerns nicht angewendet. Voraussichtlich wird sich keine davon wesentlich auf die Finanzberichte des Konzerns auswirken, ausgenommen folgende: IFRS 12 "Disclosures of interests in other entities" umfasst Informationsanforderungen für Tochternunternehmen, joint arrangements, assoziierte Unternehmen und nicht konsolidierte strukturierte Unternehmen.. Der Konzern beabsichtigt, IFRS 12 für das am 1.Januar 2014 beginnende Geschäftsjahr anzuwenden und hat den vollen Effekt auf die Finanzberichte noch nicht ausgewertet. Voraussichtlich werden keine der IFRS- oder IFRIC-Auslegungen, die noch nicht in Kraft getreten sind, wesentliche Auswirkungen auf den Konzern haben. 2.2 Konzernabschluss Tochterunternehmen Tochterunternehmen sind alle Unternehmen, in denen der Konzern das Recht hat, finanzielle und operative Strategien auf solche Weise zu gestalten, wie üblicherweise mit einem Aktienbesitz, der sich auf über die Hälfte der Stimmrecht beläuft, einhergeht (beherrschende Anteile). Tochterunternehmen werden ab dem Datum, an dem der beherrschende Einfluss auf den Konzern übertragen wird, in den Konzernabschluss eingeschlossen. Sie werden ab dem Datum, an dem der beherrschende Einfluss aufhört, aus dem Konzernabschluss ausgeschlossen. Die Erwerbsmethode wird für die Rechnungslegung der Betriebserwerbe des Konzerns verwendet. Der Kaufpreis für den Erwerb eines Tochterunternehmens besteht aus dem beizulegenden Zeitwert der übertragenen Vermögenswerte, Verbindlichkeiten und den vom Konzern emittierten Aktien. Im Kaufpreis ist auch der beizulegende Zeitwert aller Vermögenswerte oder Verbindlichkeiten, der Folge einer Vereinbarung über bedingten Kaufpreis ist, inbegriffen. Erwerbsbezogene Aufwendungen werden bei Entstehen als Verbindlichkeiten ausgewiesen. Identifizierte erworbene Vermögenswerte und übernommene Verbindlichkeiten bei einem Betriebserwerb werden zu Anfang zum beizulegenden Zeitwert am Erwerbsdatum bewertet. Bei jedem Erwerb - d.h. Erwerb für Erwerb -entscheidet der Konzern, ob nicht beherrschende Anteile im erworbenen Unternehmen zum beizulegenden Zeitwert oder zum proportionalen Anteil der Nettovermögenswerte des erworbenen Unternehmens ausgewiesen werden. Als Goodwill wird der Betrag ausgewiesen, mit dem der Kaufpreis, eventuelle nicht beherrschende Anteile sowie beizulegender Zeitwert per Erwerbsdatum auf früheren Eigenkapitalanteil im erworbenen Unternehmen, den beizulegenden Zeitwert der identifizierten erworbenen Nettovermögenswerte übersteigt. Als Verpflichtungen, nicht beherrschende Anteile zu erwerben, gelten finanzielle Verbindlichkeiten mit nachfolgenden Wertveränderungen ausgewiesen im Eigenkapital. Konzerninterne Transaktionen, Bilanzposten, Erträge und Aufwendungen sowie unveräußerte Gewinne und Verluste auf Transaktionen zwischen Konzernunternehmen werden eliminiert. Die Rechnungslegungsmethoden für Tochterunternehmen wurden gegebenenfalls geändert, um eine konsequente Anwendung der Methoden des Konzerns zu garantieren. Veränderung im Eigentümeranteil in einem Tochterunternehmen ohne Veränderung in beherrschenden Anteilen Transaktionen mit Eigentümern ohne beherrschende Anteile, die nicht zum Verlust der Kontrolle führen, werden als Eigenkapital Transaktionen ausgewiesen, d.h. als Transaktionen mit Eigentümern in ihrer Rolle als Eigentümer. Bei Erwerb von nicht beherrschen Anteilen wird der Unterschied zwischen beizulegendem Zeitwert auf entrichteten Kaufpreis und dem tatsächlich erworbenen Anteil des ausgewiesenen Wertes der Nettovermögenswerte des Tochterunternehmens im Eigenkapital ausgewiesen. Gewinne und Verluste auf Veräußerungen an Eigentümer ohne beherrschende Anteile werden ebenfalls im Eigenkapital ausgewiesen. Beteiligungsunternehmen Beteiligungsunternehmen sind alle Unternehmen, in denen der Konzern beträchtliche, aber nicht beherrschende Anteile hat, was in der Regel für Aktienbesitz gilt, der 20 % bis 50 % der Stimmen umfasst. Besitz in Beteiligungsunternehmen wird nach der Kapitalanteilsmethode ausgewiesen. Bei Anwendung der Kapitalanteilsmethode wird die Investition zu Anfang zum Anschaffungspreis bewertet und der ausgewiesene Wert wird danach erhöht oder verringert, um den Anteil des Konzerns an Gewinn oder Verlust des Beteiligungsunternehmens nach dem Erwerbsdatum zu berücksichtigen. 2.3 Umrechnung ausländischer Währungen Funktionswährung und Berichtswährung Die verschiedenen Einheiten im Konzern nutzen die lokale Währung als Funktionswährung, da die lokale Währung als die Währung definiert ist, die in der primären wirtschaftlichen Umgebung verwendet wird, in der die jeweilige Einheit hauptsächlich tätig ist. Im Konzernabschluss wird die schwedische Krone (SEK) verwendet, die Funktionswährung des Mutterunternehmens und Berichtswährung des Konzerns ist. Transaktionen und Bilanzposten Transaktionen in ausländischer Währung werden gemäß den am Transaktionsdatum geltenden Währungskursen in die Funktionswährung umgerechnet. Währungskursgewinne und -verluste, die bei Zahlung solcher Transaktionen sowie bei Umrechnung monetärer Vermögenswerte und Verbindlichkeiten in ausländischen Währungen zum Kurs des Bilanzstichtags entstehen, werden in der GuV ausgewiesen. Ausnahmen sind Transaktionen, die Nettoinvestitionen darstellen, dann werden Gewinne/Verluste im sonstigen Gesamtergebnis ausgewiesen. Währungskursgewinne und -verluste, die sich Darlehen und liquiden Mitteln zurechnen lassen, werden in der GuV als Finanzerträge oder -aufwendungen ausgewiesen. Alle sonstigen Währungskursgewinne und -verluste werden als sonstige betriebliche Erträge oder sonstige betriebliche Aufwendungen in der GuV ausgewiesen. Umrechnung ausländischer Konzernunternehmen Ergebnis und finanzielle Lage für die Einheiten, die eine andere Funktionswährung nutzen als die Berichtswährung, werden in die Berichtswährung des Konzerns umgerechnet. Vermögenswerte und Verbindlichkeiten für jede der Bilanzen werden von der Funktionswährung der Auslandstätigkeit in die Berichtswährung des Konzerns (SEK) zum Währungskurs am Bilanzstichtag umgerechnet. Erträge und Aufwendungen für jede der GuV werden zum durchschnittlichen Währungskurs in SEK umgerechnet. Bei der Währungsumrechnung von Auslandstätigkeiten entstehende Umrechnungsdifferenzen werden im sonstigen Gesamtergebnis ausgewiesen. Goodwill und Anpassungen von beizulegendem Zeitwert, die bei Erwerb einer Auslandstätigkeit entstehen, werden wie Vermögenswerte und Verbindlichkeiten bei dieser Tätigkeit behandelt und zum Kurs am Bilanzstichtag umgerechnet. Währungskursdifferenzen werden im sonstigen Gesamtergebnis ausgewiesen. 2.4 Immaterielle Vermögenswerte Goodwill Goodwill entsteht bei Erwerb von Tochterunternehmen und betrifft den Betrag, mit dem der Kaufpreis Lifcos Anteil am beizulegenden Zeitwert identifizierbarer Vermögenswerte, Verbindlichkeiten und Eventualverbindlichkeiten im erworbenen Unternehmen sowie den beizulegenden Zeitwert von nicht beherrschenden Anteilen im erworbenen Unternehmen übersteigt. Sämtliche Erwerbe betreffen eine strategische und langfristige Investition. Um Wertherabsetzungsbedarf zu testen, wird in einem Betriebserwerb erworbenes Goodwill auf Zahlungsmittel generierende Einheiten oder Gruppen von Zahlungsmittel generierende Einheiten verteilt, die voraussichtlich von Synergien aus dem Erwerb profitieren. Jede Einheit oder Gruppe von Einheiten, auf die Goodwill verteilt wurde, entspricht dem niedrigsten Niveau im Konzern, auf dem das Goodwill in der internen Steuerung überwacht wird. Ein Wertherabsetzungstest von Goodwill wird jährlich oder häufiger vorgenommen, wenn Ereignisse oder Änderungen der Umstände eine mögliche Wertherabsetzung anzeigen. Der ausgewiesene Wert von Goodwill wird mit dem erzielbaren Betrag, der der höchste der Nutzungswerte ist und dem beizulegenden Zeitwert minus Veräußerungskosten verglichen. Eine eventuelle Wertherabsetzung wird unverzüglich als Aufwendung ausgewiesen und nicht zurückgeführt. Patente Separat erworbene Patente werden zum Anschaffungswert abzüglich kumulierter Abschreibungen ausgewiesen. Patente werden für einmalige Konstruktionen und technische Lösungen bei vom Unternehmen entwickelten Produkten beantragt. Abschreibungen erfolgen linear, um die Kosten für Patente über den voraussichtlichen Nutzungszeitraum, der die kürzeste gesetzliche Lebensdauer des Patentes ist und der Zeitpunkt, während dem das auf das Patent bezogene Produkt voraussichtlich produziert wird, zu verteilen. Die voraussichtliche Nutzungsdauer eines Patents wird in der Regel als nicht über fünf Jahre angesehen. Lizenzen und Marken Separat erworbene Lizenzen und Marken werden zum Anschaffungswert ausgewiesen. Durch einen Betriebserwerb erworbene Marken und Lizenzen werden zum beizulegenden Zeitwert per Erwerbsdatum ausgewiesen. Marken und Lizenzen haben einen bestimmbaren Nutzungszeitraum und werden zum Anschaffungswert abzüglich kumulierte Abschreibungen ausgewiesen. Abschreibungen erfolgen linear, um die Kosten für Marken und Lizenzen über ihren voraussichtlichen Nutzungszeitraum von 2-20 Jahren zu verteilen. Erworbene Softwarelizenzen werden auf Grundlage der Kosten aktiviert, die bei Erwerb und Inbetriebnahme der aktuellen Software entstanden sind. Diese aktivierten Kosten werden während des voraussichtlichen Nutzungszeitraums von 3-5 Jahren abgeschrieben. 2.5 Sachanlagen Sachanlagen werden zum Anschaffungswert abzüglich Abschreibungen ausgewiesen. Der Anschaffungswert umfasst Ausgaben, die direkt dem Erwerb des Vermögenswertes zurechenbar sind. Hinzukommende Ausgaben werden dem ausgewiesenen Wert des Vermögenswertes hinzugefügt oder als separater Vermögenswert, je nachdem was angebracht ist, nur dann ausgewiesen, wenn wahrscheinlich ist, dass die künftigen wirtschaftlichen Vorteile, die mit dem Vermögenswert verknüpft sind, Lifco zugute kommen und der Anschaffungswert des Vermögenswerts zuverlässig gemessen werden kann. Ein ausgewiesener Wert für ein ersetztes Teil wird aus der Bilanz entfernt. Alle anderen Formen von Reparaturen und Wartung werden in der GuV als Aufwendungen im Zeitraum ihres Entstehens ausgewiesen. Auf Grundstücke werden keine Abschreibungen vorgenommen. Jeder Teil sonstiger Sachanlagen mit einem im Verhältnis zum gesamten Anschaffungswert des Vermögenswertes beträchtlichen Anschaffungswert wird separat abgeschrieben. Abschreibungen werden linear vorgenommen wie folgt:
Die Restwerte und Nutzungszeiträume der Vermögenswerte werden am Ende jeder Berichtsperiode überprüft und bei Bedarf angepasst. Der ausgewiesene Wert eines Vermögenswertes wird unverzüglich auf seinen erzielbaren Betrag berichtigt, wenn der ausgewiesene Wert des Vermögenswertes dessen veranschlagten erzielbaren Betrag übersteigt. Gewinne und Verluste bei Veräußerung einer Sachanlage werden durch Vergleich zwischen dem Veräußerungsertrag und dem ausgewiesenen Wert festgestellt und werden in sonstige betriebliche Erträge bzw. sonstige betriebliche Aufwendungen in der GuV ausgewiesen. 2.6 Wertherabsetzungen von nicht finanziellem Anlagevermögen Vermögenswerte, die abgeschrieben werden, werden hinsichtlich Wertminderung immer dann beurteilt, wenn Ereignisse oder Veränderungen der Umstände anzeigen, dass der ausgewiesene Wert vielleicht nicht mehr erzielbar ist. Eine Wertherabsetzung erfolgt um den Betrag, mit dem der ausgewiesene Wert des Vermögenswertes dessen erzielbaren Betrag übersteigt. Der erzielbare Betrag ist der höchste beizulegende Zeitwert abzüglich Veräußerungsaufwendungen und Nutzwert des Vermögenswertes. Bei Beurteilung des Wertherabsetzungsbedarfs werden Vermögenswerte auf den niedrigsten Niveaus gruppiert, wo es identifizierbare Cashflows (Zahlungsmittel generierende Einheiten) gibt. 2.7 Finanzinstrumente 2.7.1 Klassifizierung Der Konzern klassifiziert seine finanziellen Vermögenswerte und Verbindlichkeiten in folgenden Kategorien: "Darlehensforderungen und Forderungen an Kunden", "finanzielle Verbindlichkeiten bewertet zum beizulegenden Zeitwert via GuV" sowie "sonstige finanzielle Verbindlichkeiten". Die Klassifizierung hängt davon ab, für welchen Zweck der finanzielle Vermögenswert oder die finanzielle Verbindlichkeit erworben wurde. Darlehensforderungen und Forderungen an Kunden Darlehensforderungen und Forderungen an Kunden sind finanzielle Vermögenswerte, die keine Derivate sind, die festgestellte oder feststellbare Bezahlungen haben und die nicht auf einem aktiven Markt notiert sind. Sie gehören zum Umlaufvermögen ausgenommen Posten mit Fälligkeitsdatum mehr als 12 Monate nach Bilanzstichtag, die als Anlagevermögen klassifiziert werden. Die "Darlehnsforderungen und Forderungen an Kunden" des Konzerns bestehen aus sonstigen langfristigen Forderungen, Forderungen an Kunden und liquiden Mitteln. Verbindlichkeiten bewertet zum beizulegenden Zeitwert über GuV Finanzielle Verbindlichkeiten bewertet zum beizulegenden Zeitwert über GuV sind finanzielle Verbindlichkeiten, die für Handel gehalten werden. Eine finanzielle Verbindlichkeit wird in dieser Kategorie klassifiziert, wenn sie hauptsächlich deshalb erworben wird, um bald veräußert zu werden. Verbindlichkeiten in dieser Kategorie werden als kurzfristige Verbindlichkeiten klassifiziert, wenn sie voraussichtlich binnen zwölf Monaten reguliert werden, ansonsten werden sie als langfristige Verbindlichkeiten klassifiziert. Die Verbindlichkeiten des Konzerns bewertet zum beizulegenden Zeitwert über GuV bestehen vor allem aus finanziellen Verbindlichkeiten in Form von Zusatzkaufpreisen. Sonstige Verbindlichkeiten bewertet zum beizulegenden Zeitwert Sonstige Verbindlichkeiten bewertet zum beizulegenden Zeitwert bestehen aus Verbindlichkeiten, die Verkaufsoptionen oder kombinierten Verkaufs-/Kaufoptionen hinsichtlich Erwerb von nicht beherrschenden Anteilen zuzurechnen sind. Veränderungen in diesen Verbindlichkeiten werden im Eigenkapital ausgewiesen. Sonstige finanzielle Verbindlichkeiten Verbindlichkeiten des Konzerns an Kreditinstitute, aus Lieferungen und Leistungen, Kontokorrentkredit sowie Verbindlichkeiten an das Mutterunternehmen werden als sonstige finanzielle Verbindlichkeiten klassifiziert. 2.7.2 Rechnungslegung und Bewertung Käufe und Veräußerungen von finanziellen Vermögenswerten werden am Geschäftsabschlussdatum ausgewiesen, das Datum, an dem der Konzern sich verpflichtet, den Vermögenswert zu kaufen oder zu veräußern. Finanzinstrumente werden erstmalig zum beizulegenden Zeitwert plus Transaktionskosten ausgewiesen. Finanzielle Vermögenswerte werden aus der Bilanz entfernt, wenn das Recht, Cashflow von dem Instrument zu erhalten ausgelaufen oder übertragen worden ist und der Konzern im Großen und Ganzen alle mit dem Eigentumsrecht verbundenen Risiken und Vorteile übertragen hat. Finanzielle Verbindlichkeiten werden aus der Bilanz entfernt, wenn die Verpflichtung im Vertrag erfüllt oder auf andere Weise gelöscht worden ist. Darlehensforderungen und Forderungen an Kunden sowie sonstige finanzielle Verbindlichkeiten werden nach dem Anschaffungszeitpunkt zum aufgelaufenen Anschaffungswert unter Anwendung der Effektivzinsmethode ausgewiesen. 2.7.3 Verrechnung von Finanzinstrumenten Finanzielle Vermögenswerte und Verbindlichkeiten werden mit einem Nettobetrag in der Bilanz nur dann verrechnet und ausgewiesen, wenn ein gesetzliches Recht, die ausgewiesenen Beträge zu verrechnen sowie eine Absicht vorliegen, diese mit einem Nettobetrag zu regulieren oder gleichzeitig den Vermögenswert zu veräußern und die Verbindlichkeit zu regulieren. 2.7.4 Wertherabsetzung von Finanzinstrumenten Vermögenswerte, die zum aufgelaufenen Anschaffungswert (Darlehensforderungen und Forderungen an Kunden) ausgewiesen werden. Der Konzern beurteilt am Ende jeder Berichtsperiode, ob objektive Beweise für das Vorliegen von Wertherabsetzungsbedarf für einen finanziellen Vermögenswert oder eine Gruppe finanzieller Vermögenswerte vorliegen. Ein finanzieller Vermögenswert oder eine Gruppe finanzieller Vermögenswerte haben nur dann Wertherabsetzungsbedarf und werden berichtigt, wenn objektive Beweise für einen Wertherabsetzungsbedarf als Folge des Eintretens eines oder mehrerer Ereignisse, nachdem der Vermögenswert zum ersten Mal ausgewiesen wurde, vorliegt und dass dieses Ereignis Auswirkungen auf die veranschlagten zukünftigen Cashflows für den finanziellen Vermögenswert oder die Gruppe von finanziellen Vermögenswerten, haben, die zuverlässig geschätzt werden können. Die Wertherabsetzung wird als Differenz zwischen dem ausgewiesenen Wert des Vermögenswertes und dem Kapitalwert der veranschlagten zukünftigen Cashflows zum ursprünglichen Effektivzins des finanziellen Vermögenswertes diskontiert. Der ausgewiesene Wert des Vermögenswertes wird berichtigt und der Wertherabsetzungsbetrag wird in der GuV des Konzerns ausgewiesen. Wenn der Wertherabsetzungsbedarf in einem nachfolgenden Zeitraum sinkt und die Minderung objektiv einem Ereignis zurechenbar ist, das eintrat, nachdem die Wertherabsetzung ausgewiesen wurde, wird die Rückführung der früher ausgewiesenen Wertherabsetzung in der GuV des Konzerns ausgewiesen. 2.7.4 Sicherung von Nettoinvestitionen Sicherung von Nettoinvestitionen in Auslandstätigkeit wird auf gleiche Weise wie Cashflow-Sicherungen ausgewiesen. Der Anteil von Gewinn oder Verlust bei Sicherungsinstrumenten, der als eine effektive Sicherung gilt, wird im sonstigen Gesamtergebnis ausgewiesen. Der Gewinn oder Verlust, der dem ineffektiven Teil zurechenbar ist, wird in der GuV ausgewiesen. Kumulierte Gewinne und Verluste im Eigenkapital werden in der GuV ausgewiesen, wenn die Auslandstätigkeit ganz oder teilweise veräußert wird. 2.8 Vorräte Die Vorräte werden zum niedrigsten Anschaffungswert und Nettoveräußerungswert ausgewiesen. Der Anschaffungswert wird unter Anwendung der Methode First in - First out (FIFO) festgestellt. In den Wert der Vorräte geht ein diesem zurechenbarer Anteil indirekter Aufwendungen ein. Der Wert von Fertigwaren umfasst Rohwaren, direkte Arbeit, sonstige direkte Aufwendungen sowie produktionsbezogene Kosten einschließlich Abschreibungen. Der Anschaffungswert besteht aus dem Einkaufspreis von Zulieferern sowie Kosten für Zoll und Fracht. Der Nettoveräußerungswert ist der veranschlagte Verkaufspreis in der betrieblichen Tätigkeit abzüglich veranschlagter Fertigstellungs- und Vertriebsaufwendungen. Eine Schätzung der Wertminderung der Vorräte erfolgt kontinuierlich im Jahreslauf. 2.9 Forderungen an Kunden Forderungen an Kunden sind Beträge, die von Kunden für in der betrieblichen Tätigkeit verkaufte Waren oder ausgeführte Dienstleistungen zu zahlen sind. Wenn die Zahlung voraussichtlich binnen eines Jahres oder früher erfolgt, werden sie als Umlaufvermögen klassifiziert. Andernfalls werden sie als Anlagevermögen ausgewiesen. Forderungen an Kunden werden zu Anfang zum beizulegenden Zeitwert ausgewiesen und danach zum aufgelaufenen Anschaffungswert unter Anwendung der Effektivzinsmethode abzüglich eventueller Rücklage für Wertminderung. 2.10 Liquide Mittel In liquide Mittel sind sowohl in der Bilanz als auch in der Kapitalflussrechnung Kassenbestand und Bankguthaben einbezogen. 2.11 Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen sind Verpflichtungen, für Waren und Dienstleistungen zu bezahlen, die in der betrieblichen Tätigkeit von Lieferanten erworben wurden. Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen werden als kurzfristige Verbindlichkeiten klassifiziert, wenn sie binnen eines Jahres oder früher fällig sind. Andernfalls werden sie als langfristige Verbindlichkeiten ausgewiesen. Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen werden zum Nominalbetrag ausgewiesen. Es wird vorausgesetzt, dass der ausgewiesene Wert für Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen dessen beizulegendem Zeitwert entspricht, da dieser Posten von kurzfristiger Natur ist. Forderungen an Kunden werden zu Anfang zum beizulegenden Zeitwert ausgewiesen und danach zum aufgelaufenen Anschaffungswert unter Anwendung der Effektivzinsmethode (siehe Finanzinstrumente oben). 2.12 Aktuelle und latente Steuern Die Steuerkosten der Periode umfassen aktuelle und latente Steuern. Steuern werden in der GuV ausgewiesen, außer wenn die Steuern Posten betreffen, die im sonstigen Gesamtergebnis oder direkt im Eigenkapital ausgewiesen werden. In solchen Fällen werden auch die Steuern im sonstigen Gesamtergebnis bzw. Eigenkapital ausgewiesen. Die aktuellen Steuerkosten werden auf der Grundlage der Steuerregelungen veranschlagt, die per Bilanzstichtag in den Ländern, in denen das Mutterunternehmen und seine Tochterunternehmen tätig sind und steuerpflichtige Erträge generieren, beschlossen oder in der Praxis beschlossen sind. Latente Steuern werden gemäß Bilanzmethode auf alle temporären Differenzen, die zwischen dem steuerlichen Wert von Vermögenswerten und Verbindlichkeiten und deren ausgewiesenen Werten im Konzernabschluss entstehen, ausgewiesen. Die latenten Steuern werden jedoch nicht ausgewiesen, wenn sie als Folge einer Transaktion entstehen, die die erste Rechnungslegung eines Vermögenswertes oder einer Verbindlichkeit darstellt,der/die nicht Betriebserwerb ist, und der/die zum Zeitpunkt der Transaktion, weder das ausgewiesene noch das steuerliche Ergebnis beeinflusst. Latente Einkommenssteuern werden unter Anwendung von Steuersätzen berechnet, die per Bilanzstichtag beschlossen oder angekündigt worden sind und die voraussichtlich gelten werden, wenn die betreffende latente Steuerforderung realisiert oder die latente Steuerschuld reguliert wird. Latente Steuerforderungen auf Verlustvorträge werden in dem Umfang ausgewiesen, in dem zukünftige steuerliche Überschüsse wahrscheinlich verfügbar sein werden, gegen die die Defizite genutzt werden können. Latente Steuerforderungen und Schulden werden verrechnet, wenn es ein gesetzliches Verrechnungsrecht für aktuelle Steuerforderungen und Steuerschulden gibt und wenn die latenten Steuerforderungen und Steuerschulden sich auf von der gleichen Steuerbehörde debitierte Steuern beziehen und entweder das gleiche Steuersubjekt oder verschiedenen Steuersubjekte betreffen, bei denen eine Absicht besteht, diese durch Nettozahlungen zu regulieren. 2.13 Darlehensaufnahme Darlehensaufnahme wird anfangs zum beizulegenden Zeitwert, netto nach Transaktionskosten ausgewiesen. Darlehensaufnahme wird danach zum aufgelaufenen Anschaffungswert ausgewiesen und eine eventuelle Differenz zwischen erhaltenem Betrag (netto nach Transaktionskosten) und Rückzahlungsbetrag, wird in der GuV verteilt über die Darlehensperiode, unter Anwendung der Effektivzinsmethode ausgewiesen. Die Aufnahme von Darlehen durch den Konzern besteht aus kurzfristiger Darlehensaufnahme, da sämtliche Darlehen binnen zwölf Monaten ab Bilanzstichtag zur Zahlung fällig sind. Kontokorrentkredite werden als Darlehensaufnahme bei Kurzfristigen Verbindlichkeiten in der Bilanz ausgewiesen. 2.14 Vergütung an Mitarbeiter Pensionsverpflichtungen Der Konzern hat sowohl leistungsbestimmte als auch abgabenbestimmte Pensionspläne. Der wichtigste leistungsbestimmte Plan des Konzerns ist der ITP-Plan, gesichert durch Abgaben an Alecta (wegen Informationen über Alecta siehe unten). Ein abgabenbestimmter Pensionsplan ist ein Pensionsplan gemäß dem der Konzern feste Abgaben an eine separate juristische Einheit bezahlt. Der Konzern hat keine rechtlichen oder informellen Verpflichtungen, weitere Abgaben zu bezahlen, wenn diese juristische Einheit nicht über ausreichende Vermögenswerte verfügt, um alle Vergütungen an Mitarbeiter zu zahlen, die mit der Beschäftigung der Mitarbeiter während des gegenwärtigen oder früheren Zeiträumen zusammenhängen. Für abgabenbestimmte Pensionspläne bezahlt der Konzern Abgaben an öffentlich oder privat verwaltete Pensionsversicherungssysteme auf obligatorischer, vertraglicher oder freiwilliger Basis. Der Konzern hat keine weitere Zahlungsverpflichtungen, wenn die Abgaben bezahlt sind. Die Abgaben werden bei Zahlungsfälligkeit als Personalaufwendungen ausgewiesen. Vorausgezahlte Abgaben werden als Vermögenswert in dem Ausmaß ausgewiesen, in dem eine Barrückzahlung oder Verringerung zukünftiger Zahlungen dem Konzern zugute kommen können. Die wenigen Pensionsverpflichtungen, die nicht von Versicherungsgesellschaften übernommen oder auf andere Weise durch Fonds bei Dritten gesichert worden sind, werden in der Bilanz als Verbindlichkeit ausgewiesen. 2.15 Rückstellungen Rückstellungen werden ausgewiesen, wenn der Konzern eine gesetzliche oder informeller Verpflichtung als Folge eines eingetretenen Ereignisses hat und es eher wahrscheinlicher ist, dass ein Abfluss von Ressourcen erforderlich wird, um die Verpflichtung zu regulieren als dass dies nicht geschieht sowie dass eine zuverlässige Schätzung des Betrages erfolgen kann. Rückstellungen für Garantiekosten sind Schätzungen von erfolgten Garantieansprüchen und werden mit Hilfe gesammelter Erfahrung in Form von Statistik über historische Ansprüche, voraussichtliche Kosten für Maßnahmen sowie des durchschnittlichen Zeitaufwands zwischen Entstehung des Mangels und Erhebung von Ansprüchen gegen den Konzern geschätzt. 2.16 Rechnungslegung von Erträgen Erträge umfassen den beizulegenden Zeitwert dessen, was für verkaufte Waren und Dienstleitungen in der laufenden Tätigkeit des Konzerns erhalten wurde oder erhalten werden wird. Erträge werden ohne Mehrwertsteuer und Rabatte sowie Retouren nach Eliminierung konzerninterner Veräußerung ausgewiesen. Erträge aus dem Verkauf von Waren werden ausgewiesen, wenn mit dem Eigentumsrecht an den Waren verbundene Gefahren und Vorteile auf den Käufer übergegangen sind, was normalerweise bei Lieferung eintritt und wenn die Erträge und zugehörigen Ausgaben zuverlässig berechnet werden können sowie wahrscheinlich ist, dass die finanziellen Vorteile, die mit dem Verkauf der Einheiten verbunden sind, dem Konzern zufallen. Der Konzern betreibt einen kleinen Teil seiner Tätigkeit in Projektform und wendet sukzessive Gewinnabrechnung an gemäß IAS 18, Erträge. Bei der Berechnung von eingearbeitetem Gewinn wurde der Fertigstellungsgrad als geleistete Ausgaben per Bilanzstichtag im Verhältnis zu den gesamten veranschlagten Ausgaben für die Erfüllung des Auftrags berechnet. Zinserträge werden verteilt über die Laufzeit unter Anwendung der Effektivzinsmethode als Erträge ausgewiesen. 2.17 Leasing Leasing ist ein wichtiger Teil der Gefahren und Vorteile, behält der Leasinggeber das Eigentum, wird es als operatives Leasing klassifiziert. Im Leasingzeitraum getätigte Zahlungen werden in der GuV linear über den Leasingzeitraum als Kosten ausgewiesen. Leasingverträge, bei denen der Konzern im Wesentlichen die mit dem Eigentum verbundenen finanziellen Risiken und Vorteile hält, werden als Finanzierungsleasing klassifiziert. Zu Beginn des Leasingzeitraums wird Finanzierungsleasing in der Bilanz zum niedrigen Zeitwert des Leasingobjekts und zum niedrigen Kapitalwert der Mindestleasinggebühren ausgewiesen. Die Leasingverträge des Konzerns bestehen vor allem aus Leasing von Fahrzeugen. Keiner dieser Leasingveträge ist gegenwärtig als Finanzierungsleasing klassifiziert. 2.18 Kapitalfluss-Analyse Die Kapitalfluss-Analyse wird gemäß indirekter Methode errichtet. Dies bedeutet, dass das Betriebsergebnis wegen Transaktionen, die während der Periode keine Ein- oder Auszahlungen zur Folge hatten, sowie wegen eventueller Erträge und Aufwendungen, die den Cashflows der Investitions- oder Finanzierungstätigkeit zurechenbar sind, angepasst wird. 2.19 Dividenden Die Dividende an die Aktionäre des Mutterunternehmens wird in den Finanzberichten des Konzerns in der Periode, in der die Dividende von den Aktionären des Mutterunternehmens gebilligt wird, als Verbindlichkeit ausgewiesen. Dividendenerträge werden ausgewiesen, wenn das Recht, Zahlung zu erhalten, festgestellt worden ist. 2.20 Aktionärseinlagen Aktionärseinlagen werden direkt dem Eigenkapital des Empfängers zugeführt und beim Darlehensgeber in Aktien und Anteilen aktiviert, soweit eine Wertherabsetzung nicht erforderlich ist. 2.21 Rechnungslegungsgrundsätze des Mutterunternehmens Im Zusammenhang mit dem Übergang zur Rechnungslegung nach IFRS im Konzernabschluss, ist das Mutterunternehmen dazu übergegangen, RFR 2 Rechnungslegung für juristische Personen anzuwenden. Das Mutterunternehmen wendet in den unten genannten Fällen andere Rechnungslegungsgrundsätze an als der Konzern. Aufstellungsformen Die Gewinn- und Verlustrechnung und die Bilanz folgen der Aufstellungsform des Jahresabschlussgesetzes. Die Gewinn- und Verlustrechnung ist in zwei Rechnungen aufgeteilt, eine über Gewinn- und Verlustrechnung und eine über das Gesamtergebnis. Der Bericht über Veränderung von Eigenkapital folgt der Aufstellungsform des Konzerns, beinhaltet aber die im Jahresabschlussgesetz angegebenen Spalten. Die Aufstellungsformen für die Muttergesellschaft ergeben Unterschiede in Bezeichnungen, verglichen mit dem Konzernabschluss, vor allem hinsichtlich finanzielle Erträge und Aufwendungen, Rückstellungen und Posten im Eigenkapital. Anteile an Tochterunternehmen Anteile an Tochterunternehmen werden zum Anschaffungswert nach Abzug für eventuelle Wertherabsetzungen ausgewiesen. Im Anschaffungswert sind erwerbsbezogene Aufwendungen und eventuelle Zusatzkaufpreise einbezogen. Wenn es ein Anzeichen für eine Wertminderung von Anteilen im Tochterunternehmen gibt, wird eine Berechnung des erzielbaren Betrags vorgenommen. Ist dieser niedriger als der ausgewiesene Wert, erfolgt eine Wertherabsetzung. Wertherabsetzungen werden in den Posten "Ergebnis aus Anteilen an Konzernunternehmen" ausgewiesen. Leasingverträge Sämtliche Leasingverträge, gleich ob Finanzierungsleasing oder operatives Leasing, werden als operatives Leasing klassifiziert. Erträge Zu den sonstigen betrieblichen Erträgen der Muttergesellschaft gehören berechnete konzerngemeinsame Aufwendungen der Tochterunternehmen. Konzernzuschüsse Gewährte und erhaltene Konzernzuschüsse werden in der GuV als Einstellung in freie Rücklagen ausgewiesen. Anm. 3 Finanzielles Risikomanagement3.1 Finanzielle Risikofaktoren Der Konzern ist durch seine Tätigkeit vielen verschiedenen Risiken ausgesetzt: Marktrisiko (umfasst Währungsrisiko, Zinsrisiko und Preisrisiko) Kreditrisiko und Liquiditätsrisiko. Diese Risiken werden gemäß der vom Verwaltungsrat der Gesellschaft festgelegten Lifco Finanzpolicy behandelt. Policy des Konzerns ist, keine Sicherungsrechnungslegung anzuwenden, sondern der Konzern konzentriert sich statt dessen darauf, potentielle ungüstige Auswirkungen auf das Finanzergebnis des Konzerns durch ein umfassendes Konzernkontosystem zu verringern, in dem Überschüsse in bestimmten Währungen gegen Zahlung in dieser Währung abgeglichen werden. a) Marktrisiko (i) Währungsrisiko Unter Währungsrisiko wird das Risiko verstanden, dass unvorteilhafte Währungskursveränderungen Ergebnis und Eigenkapital des Konzerns gemessen in SEK beeinflussen.
Die Tätigkeit des Lifco-Konzerns wird in 30 Ländern betrieben. Die geografische Verbreitung zusammen mit einer großen Anzahl Kunden und Produkte ergeben eine relativ begrenzte Transaktionsrisikoexponierung. Die Transaktionsexponierung des Lifco-Konzerns entsteht, wenn die Tochterunternehmen Produkte zum Verkauf auf dem einheimischen Markt importieren und/oder Produkte in ausländischen Währungen verkaufen. Effekte von Währungskursveränderungen werden soweit möglich durch Anwendung von Währungsklauseln in Kundenverträgen und durch Verkauf in der gleichen Währung wie beim erfolgten Einkauf gehandhabt. Gemäß Risikopolicy des Konzerns muss jede Gesellschaft ihre Währungsflüsse vor Exponierung durch plötzliche Kursveränderungen sichern. Währungsrisiken werden vor allem durch ein Konzernkontosystem mit Konten in verschiedenen Währungen gehandhabt, wo Überschüsse in diesem System zur Zahlung von Transaktionen in einer bestimmten Währung verwendet werden. Es wurden keine derivativen Instrumente zur Behandlung von Währungsrisiken bezogen. Terminverträge dürfen nur mit Billigung der Konzernleitung abgeschlossen werden. Weder 2012 noch 2013 wurden Terminverträge abgeschlossen. Lifco erachtet die Transaktionsexponierung für begrenzt, da es im Konzern ein Gleichgewicht zwischen Einkauf und Verkauf in ausländischen Währungen gibt. 2013 betrugen nämlich die in der GuV ausgewiesenen Währungskursdifferenzen netto -4 374 TSEK (-3 002 TSEK). Ein Unrechnungsrisiko liegt bei Umrechnung ausländischer Tochterunternehmen in die Konzernwährung SEK vor. Der Konzern hat einige Beteiligungen an Auslandstätigkeiten, deren Nettovermögenswerte Währungsrisiken ausgesetzt sind. Währungsexponierung, die aus den Nettovermögenswerten in den Auslandstätigkeiten des Konzerns entsteht, wird zu einem bestimmten Teil durch Darlehensaufnahmen in den betreffenden ausländischen Währungen gehandhabt. Lifco schätzt, dass die Umrechnungsexponierung der Gesellschaft zur Folge hat, dass 1 Prozent Veränderung des Wertes der schwedischen Krone gegenüber anderen Währungen einem Effekt auf das Eigenkapital von +/- 4 041 TSEK (3 187 TSEK) zur Folge haben würde. (ii) Zinsrisiko Unter Zinsrisiko wird verstanden, dass Veränderungen der allgemeinen Zinssituation das Nettoergebnis des Konzerns negativ beeinflussen. Die vorhandenen aufgenommenen Darlehen laufen mit variablem Zins, was den Konzern einem Zinsrisiko hinsichtlich Cashflow aussetzt, der teilweise durch Zahlungsmittel mit variablem Zins neutralisiert wird. Der Konzern hat als Policy. keine Darlehensaufnahme zu Festzinsen zu haben. Lifcos Darlehensaufnahme läuft gegenwärtig weniger als ein Jahr und wird somit jährlich neu verhandelt. Sämtliche Verbindlichkeiten laufen mit variablem Zins und betrugen per Bilanzstichtag1 824 094 TSEK (1 982 621 TSEK). Eine Veränderung der Zinssituation um +/- 0,50 % -Einheiten, würde einen Effekt auf die Zinsaufwendungen in Höhe von +/- 9 120 TSEK (9 913 TSEK) bedeuten. (iii) Preisrisiko Der Konzern ist Preisrisiken hinsichtlich Rohwaren, vor allem Stahl und Blech, rostfreiem Stahl und Gold ausgesetzt. Der Konzern verwendet keine derivativen Instrumente zur Sicherung von Rohwarenpreisen. Da Rohwaren einen relativ kleinen Teil der Waren ausmachen, die vom Konzern hergestellt werden sowie da die meisten Verträge Klauseln beinhalten, dass der Preis sich abhängig von Veränderungen des Rohwarenpreises verändern kann, wird der Einfluss von Preisrisiken des Konzerns als gering erachtet. b) Kreditrisiko Ein Kreditrisiko oder Gegenparteirisiko ist das Risiko, dass die Gegenpartei in einer finanziellen Transaktion ihren Verpflichtungen am Fälligkeitsdatum nicht nachkommt. Lifcos Kreditrisiko umfasst vor allem Forderungen an Kunden, es gibt jedoch ein gewisses Kreditrisiko hinsichtlich liquide Mittel. Jedes Konzernunternehmen ist verantwortlich, das Kreditrisiko nachzuverfolgen und zu analysieren sowie für jeden neuen Kunden eine Bonitätsprüfung vorzunehmen. Eine Rücklage für unsichere Forderungen gegen Kunden erfolgt auf Basis eines vom Konzern festgelegten Schemas. Lifco erachtet das Risiko von Kundenverlusten als gering, da der Verkauf in hohem Maß an Kunden erfolgt, mit denen der Konzern seit langem zusammenarbeitet und/oder gute Erfahrungen hinsichtlich Zahlungsbereitschaft gemacht hat. Der Konzern bewacht laufend die Bonität der Kunden und überprüft bei Bedarf die Kreditbedingungen nach vorliegenden Richtlinien. Hinsichtlich liquide Mittel wird das Kreditrisiko als gering erachtet, da die Gegenparteien große bekannte Banken mit hoher Bonität sind. Für Kreditverluste des Konzerns siehe Anm. 25. Es liegen keine wesentlichen Kreditrisiken vor. c) Liquiditätsrisiko Liquiditätsrisiko ist das Risiko, dass der Konzern nicht über liquide Mittel zur Bezahlung seiner Verpflichtungen hinsichtlich finanzieller Verbindlichkeiten verfügt. Die Zielsetzung der Liquiditätshandhabung der Gesellschaft ist, das Risiko, dass der Konzern nicht über ausreichend liquide Mittel verfügt, um seine kommerziellen Verpflichtungen zu erfüllen, zu minimieren. Um laufende Bezahlungen zu handhaben, gibt es ein Cash-Pool-System im Konzern, das sicherstellt, dass liquide Mittel in den Währungen verfügbar sind, in denen Bezahlung erfolgen soll. Per 31. Dezember 2013 betragen die liquiden Mittel des Konzerns 441 653 TSEK (401 959 TSEK). Zukünftige Liquiditätsbelastung im Übrigen betrifft Bezahlung von Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen sowie sonstige kurzfristige Verbindlichkeiten und Darlehenstilgung. Darlehen werden jedes Jahr neu verhandelt. Lifco erachtet die Neuverhandlungsmöglichkeiten als sehr gut, weshalb kurze Bindungsfristen gewählt wurden. 3.2 Handhabung von Kapitalrisiko Ziel des Konzerns hinsichtlich Kapitalstruktur ist, die Fähigkeit des Konzerns zu sichern, seine Tätigkeit fortzusetzen, so dass er weiter Rendite für die Aktionäre und Nutzen für andere Anteilseigner erzeugen kann sowie eine optimale Kapitalstruktur aufrecht zu erhalten, um die Kapitalkosten niedrig zu halten. Der Konzern beurteilt das Kapital auf der Basis des Nettoverschuldungsgrades und ist bestrebt, dass die Verbindlichkeiten nie das gesamte Eigenkapital übersteigen. Diese Kennzahl wird als Nettoverschuldung dividiert durch Gesamtkapital berechnet. Die Nettoverschuldung wird als gesamte Darlehensaufnahme (umfasst die Posten kurzfristige Darlehensaufnahme und langfristige Darlehensaufnahme in der Konzernbilanz ausschließlich Zusatzkaufpreise und Terminverträge hinsichtlich zukünftigen Erwerb von nicht beherrschenden Anteilen) mit Abzug für liquide Mittel. Das Gesamtkapital wird als Nettoverschuldung plus Eigenkapital ausschließlich nicht beherrschende Anteile berechnet.
3.3 Berechnung des beizulegenden Zeitwerts Ausgewiesener Wert, nach eventuellen Wertherabsetzungen, für Forderungen an Kunden und sonstige Forderungen sowie Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen und sonstige Verbindlichkeiten wird vorausgesetzt, dass sie ihren beizulegenden Zeitwerten entsprechen, weil diese Posten kurzfristiger Natur sind. Die Finanzinstrumente, die im Konzern zum beizulegenden Zeitwert bewertet werden, bestehen aus finanziellen Verbindlichkeiten in Form von Verkaufs-/Kaufoptionen (Termingeschäfte) hinsichtlich zukünftigen Erwerbs von nicht beherrschenden Anteilen sowie Zusatzkaufpreise, die durch Erwerb hinzugekommen sind. Deren beizulegender Zeitwert basiert auf dem zukünftigen Verdienst des Unternehmens. Diese beiden Posten werden in der Kategorie drei in der Zeitwert-Hierarchie ausgewiesen. Im Jahreslauf hat es keine wesentlichen Veränderungen hinsichtlich dieser Posten gegeben. Anm. 4 Wichtige Schätzungen und BeurteilungenSchätzungen der Werte von Bilanzposten und Beurteilungen bei der Anwendung von Rechnungslegungsmethoden werden laufend ausgewertet und basieren auf historischer Erfahrung und sonstigen Faktoren, einschließlich Erwartungen bzgl. zukünftige Ereignisse, die bei herrschenden Umständen als angemessen erachtet werden. Wichtige Schätzungen und Beurteilungen für Rechnungslegungszwecke Der Konzern macht Schätzungen und Annahmen über die Zukunft. Die Schätzungen für Rechnungslegungszwecke, die sich daraus ergeben, entsprechen, definitionsgemäß, selten dem tatsächlichen Ergebnis. Die Schätzungen und Annahmen, die ein beträchtliches Risiko für erhebliche Anpassungen bei ausgewiesenen Werten für Vermögenswerte und Verbindlichkeiten im unmittelbar folgenden Geschäftsjahr beinhalten, werden in wichtigen Zügen unten behandelt. Prüfung von Wertherabsetzungsbedarf für Goodwill Der Konzern untersucht jedes Jahr, ob Wertherabsetzungsbedarf für Goodwill vorliegt, gemäß in Anm. 2 beschriebenem Rechnungslegungsgrundsatz. Die erzielbaren Beträge für Zahlungsmittel generierende Einheiten wurden durch Berechnung des Nutzungswerts festgestellt. Für diese Berechnungen müssen bestimmte Schätzungen vorgenommen werden. Bewertung von Verlustvortrag Der Konzern untersucht jährlich, ob anwendbar ist, latente Steuerforderungen hinsichtlich steuerlichen Verlustvorträgen im Jahreslauf zu aktivieren. Eine latente Steuerforderung wird nur für Verlustvorträge ausgewiesen, für die wahrscheinlich ist, dass sie gegen zukünftige steuerpflichtige Überschüsse und gegen steuerpflichtige temporäre Differenzen genutzt werden können. Noch bestehende nicht bewertete Verlustvorträge betreffen die Gesellschaften Modul-System Polen sowie Mars Greiftechnik und betragen per 31. Dezember 2013 57 TSEK (2012: 56 TSEK, 01.01.2012: 582 TSEK ). Es wurde keine latente Steuerforderung hinsichtlich dieser Defizite ausgewiesen, wenn nicht als wahrscheinlich erachtet wurde, dass die Defizite gegen zukünftige Überschüsse genutzt werden können (siehe weitere Informationen in Anm. 22). Anm. 5 Verteilung der Nettoumsatzerlöse Konzern
Anm. 6 Aufwendungen verteilt auf Kostenarten
Anm. 7 Vergütungen an Mitarbeiter usw.
Kündigung und Abfindung Geschäftsführender Direktor Bei Kündigung des Geschäftsführenden Direktors durch die Gesellschaft gilt eine Kündigungsfrist von zwölf Monaten mit Anspruch auf Lohn und sonstige Vergütungen während der Kündigungsfrist. Bei Kündigung durch den Geschäftsführenden Direktor gilt eine Kündigungsfrist von sechs Monaten mit entsprechendem Lohn und sonstigen Vergütungen. Anm. 8 Planmäßige AbschreibungenKonzern
Anm. 9 LeasingverträgeOperatives Leasing Die operativen Leasingverträge des Konzerns betreffen hauptsächlich Fahrzeuge und Miete von Räumen. Weitervermietung findet nicht statt. Zukünftige Mindestleasinggebühren gemäß nicht kündbaren operativen Leasingverträgen, die am Ende der Berichtsperiode gültig sind, werden wie folgt zur Zahlung fällig:
Aufwendungen für operatives Leasing im Konzern betrugen im Geschäftsjahr 67 244 TSEK (68 793 TSEK). Leasingaufwendungen für über operative Leasingverträge im Besitz befindliche Vermögensgegenstände werden bei betrieblichen Aufwendungen ausgewiesen. Die Leasingverträge des Mutterunternehmens bestehen aus Büroräumen. Weitervermietung findet nicht statt. Aufwendungen für operatives Leasing im Mutterunternehmen betrugen im Geschäftsjahr 629 TSEK (576 TSEK). Anm. 10 Vergütung an die RechnungsprüferUnter Rechnungsprüfungsauftrag wird die Überprüfung des Jahresabschlusses und der Buchführung sowie der Verwaltung des Verwaltungsrats und des Geschäftsführenden Direktors, sonstige Aufgaben, deren Ausführung Sache des Rechnungsprüfers des Unternehmens ist sowie Beratung oder sonstiger Beistand, veranlasst durch Beobachtungen bei solcher Überprüfung oder bei Durchführung solcher sonstiger Arbeitsaufgaben, verstanden. Alles andere sind sonstige Aufträge.
Anm. 11 Verkauf und Einkauf des Mutterunternehmens an und von KonzernunternehmenDas Mutterunternehmen hat den Tochterunternehmen im Jahreslauf 54 475 TSEK (49 894 TSEK) für konzerngemeinsame Dienstleistungen in Rechnung gestellt. Das Mutterunternehmen hat keine Dienstleistungen von Konzernunternehmen gekauft. Anm. 12 Sonstige betriebliche Erträge und sonstige betriebliche Aufwendungen
Anm. 13 Finanzielle Erträge und Aufwendungen/Zinserträge und ähnliche Ergebnisposten sowie Zinsaufwendungen und ähnliche Ergebnisposten
Anm. 14 Währungskursgewinne und- verluste, netto
Anm. 15 Ergebnis aus Beteiligungen an Konzernunternehmen
Anm. 16 Einstellungen in freie Rücklagen
Anm. 17 Einkommenssteuer/Steuer auf das Jahresergebnis
Der Zusammenhang zwischen den Steueraufwendungen des Jahres und dem Bilanzgewinn/Bilanzverlust ist der Tabelle unten zu entnehmen. Veranschlagte Steuern auf den Jahresgewinn wurden auf 22 % (26,3 %) veranschlagt. Einkommenssteuern auf das Konzernergebnis unterscheiden sich von dem theoretischen Betrag, der sich bei Anwendung eines gewichteten durchschnittlichen Steuersatzes ergeben hätte, für die Ergebnisse der konsolidierten Unternehmen wie folgt:
Der gewichtete durchschnittliche Steuersatz für den Konzern beträgt 25,6 % (23,8 %). Der Steuersatz des Mutterunternehmens beläuft sich auf 22 % (26,3 %). Es gibt keine Komponenten im sonstigen Gesamtergebnis zurechenbare Steuern und es wurden keine Einkommenssteuern direkt im Eigenkapital ausgewiesen. Anm. 18 Goodwill
In der Tabelle oben sind Marken mit unbestimmbarer Nutzungsperiode in Höhe von 11 584 TSEK (11 584 TSEK) einbezogen. Prüfung von Wertherabsetzungebedarf für Goodwill und Marken Goodwill und immaterielles Anlagevermögen (Marken) mit unbestimmbarer Nutzungsperiode werden auf die Zahlungsmittel generierenden Einheiten den Konzerns (KGE) identifiziert pro Betriebssegment verteilt. Der erzielbare Betrag wurde auf der Basis des Nutzungswerts berechnet und geht von der aktuellen Beurteilung von Cashflows für die kommenden fünf Jahre aus. Annahmen wurden über Bruttomarge, Kostenniveau, Betriebskapitalbedarf und Investitionsbedarf gemacht. Die Parameter wurden entsprechend einem Wachstum von 2 /2) Prozent pro Jahr eingestellt. Da größere Veränderungen erwartet werden, wurden die Annahmen so angepasst, dass sie diesen Erwartungen besser entsprechen. Für Cashflows jenseits der Fünfjahresperiode wurde eine Wachstumsrate angenommen, die der Wachstumsrate im fünften Jahr entspricht, gewöhnlich 2 Prozent. Cashflows wurden mit einem gewichteten Kapitalkostensatz diskontiert, der für den Geschäftsbereich Dentalprodukte 8 % (8 %) und für sonstige Geschäftsbereiche (Betriebssegmente) 9 % (9 %) nach Steuern beträgt. Die Berechnung per 31.12.2012 zeigt, dass der Nutzungswert den Buchwert auf Segmentniveau überschreitet. Die Berechnung per 31.12.2013 zeigt, dass der Nutzungswert den Buchwert auf Segmentniveau in allen Betriebssegmenten außer dem Betriebssegment Fahrzeugeinrichtungen übersteigt. Als Folge dieser Wertherabsetzungsprüfung wurde Goodwill im Geschäftsbereich Fahrzeugeinrichtungen um 50 000 TSEK im Jahr 2013 herabgesetzt. Sensivitätsanalyse Eine Sensivitätsanalyse zeigt, dass noch vorhandener Goodwillwert weiter gerechtfertigt würde, wenn der Diskontierungszinssatz um 1 Prozent erhöht würde oder das langfristige Wachstum um 1 Prozent gesenkt würde. Das Folgende ist eine Zusammenstellung von Goodwill und immateriellem Anlagevermögen mit unbestimmbarer Nutzungsperiode verteilt auf jedes Betriebssegment:
Anm. 19 Kundenbeziehungen, Patente/Warenzeichen & Sonstiges Immaterielle Vermögenswerte
Anm. 20 Sachanlagen
Anm. 21 Beteiligungen an assoziierten Unternehmen
Der Konzern besitzt Anteile an folgenden assoziierten Unternehmen
Anm. 22 Latente Steuern
Latente Steuerforderungen werden für steuerliche Verlustvorträge ausgewiesen soweit wahrscheinlich ist, dass sie gegenüber zukünftigen besteuerbaren Gewinnen genutzt werden können. Der Konzern wies latente Steuerforderungen in Höhe von 57 TSEK nicht aus (31.12.2012: 56 TSEK, 01.01.2012: 582), hinsichtlich Verlusten in Höhe von 300 TSEK (31.12.2012: 294 TSEK. 01.01.2012 2 326), die nicht gegen zukünftigen besteuerbaren Gewinn genutzt werden können..
Anm. 23 Anteile an Konzernunternehmen
Spezifikation des direkten Aktien- und Anteilsbesitzes des Mutterunternehmens bei Tochterunternehmen:
Anm. 24 Vorräte
Anm. 25 Forderungen an Kunden
Per 31. Dezember 2013 waren Forderungen an Kunden in Höhe von 231 040 TSEK (229 205 TSEK) im Konzern fällig, Wertherabsetzungsbedarf wurde jedoch nicht als vorliegend erachtet. Diese fälligen Forderungen betreffen eine Reihe von Kunden, die früher keine Zahlungsschwierigkeiten gehabt haben. Weitere 44 993 TSEK (37 361 TSEK) waren fällig mit Wertherabsetzungsbedarf von insgesamt 33 886 TSEK (29 907 TSEK).
Veränderungen in der Rücklage für unsichere Forderungen an Kunden sind wie folgt:
Einstellungen in, bzw. Rückführungen von Rücklagen für unsichere Forderungen an Kunden sind im Ergebnis der betrieblichen Tätigkeit in der GuV erfasst. Die maximale Exponierung gegenüber Kreditrisiko per Bilanzstichtag ist der Buchwert für Forderungen an Kunden gemäß oben. Sicherheiten oder sonstige Garantien für die per Bilanzstichtag ausstehenden Forderungen an Kunden gibt es nicht. Wesentliche sonstige fällige Forderungen finden sich entweder per 31. Dezember 2013 oder 2012. Anm. 26 Sonstige Forderungen
Anm. 27 Rechnungsabgrenzungsposten
Anm. 28 Liquide Mittel/Kassenbestand und BankguthabenIn liquide Mittel in der Bilanz und in der Kapitalfluss-Analyse sind folgende Posten erfasst:
Anm. 29 Aktienkapital
Das Aktienkapital besteht aus 607 597 A-Aktien und 8 476 729 B-Aktien. Die A-Aktien haben einen Stimmwert von 10 Stimmen/Aktie und die B-Aktien haben einen Stimmwert von 1 Stimme/Aktie. Alle vom Mutterunternehmen emittierten Aktien sind voll bezahlt. Anm. 30 Darlehensaufnahme
Die unten stehende Tabelle analysiert die finanziellen Verbindlichkeiten des Konzerns aufgeteilt nach der Zeit, die am Bilanzstichtag bis zum vertragsgemäßen Fälligkeitsdatum verbleibt. Die in der Tabelle angegebenen Beträge sind vertragsgemäße nicht diskontierte Cashflows. Die Darlehen werden jährlich neu verhandelt, weshalb der vertragsgemäße Fälligkeitstag weniger als ein Jahr ist.
Anm. 31 Kontokorrentkredit
Anm. 32 Sonstige Rückstellungen/Kurzfristige Rückstellungen
Die Garantierücklage basiert auf Annahmen, die am Ende des Bilanzstichtages noch nicht abgeschlossen sind und die Berechnung basiert auf früheren Erfahrungen. Die Restrunkturierungsrücklage betrifft Restrukturierungsaufwendungen in Tätigkeiten. Sonstige Einstellungen betreffen vor allem Kommissionen an Vertreter im Geschäftsbereich Dentalprodukte. Außerdem wurden Bürgschaften 1 500 TSEK (0 TSEK) und sonstige Haftungsverhältnisse 34 793 TSEK (43 270 TSEK) umgestellt. Da beurteilt wurde, dass für diese Verpflichtungen kein Abfluss erfolgen wird, wurden keine Rückstellungen vorgenommen. (Siehe auch Informationen in Anm. 36) Anm. 33 Rechnungsabgrenzungsposten
Anm. 34 Finanzinstrumente pro Kategorie
Anm. 35 Nicht versteuerte Rücklagen
Anm. 36 Sicherheiten und Haftungsverhältnisse
Garantieverpflichtungen betreffen Vorschuss- und Erfüllungsgarantien. Anm. 37 Vergütungen an Mitarbeiter nach BeschäftigungsendeDie in der Bilanz ausgewiesenen Beträge betreffen leistungsbestimmte Ruhegelder in Schweden und Deutschland, die auf nicht mehr im Unternehmen tätige Mitarbeiter zurückzuführen sind. Der Buchwert hinsichtlich leistungsbestimmter Verpflichtungen beträgt 38 047 TSEK (37 733 TSEK). Für Angestellte in Schweden wird die leistungsbestimmte Ruhegeldverpflichtung für Alters- und Familienruhegeld des ITP 2-Plans durch eine Versicherung bei Alecta gesichert. Gemäß einer Erklärung des Rats für Finanzberichterstattung; UFR 3 Klassifizierung von ITP-Plänen, die durch Versicherung bei Alecta finanziert werden, ist dies ein leistungsbestimmter Plan, der mehrere Arbeitgeber umfasst. Für das Geschäftsjahr 2013 hatte das Unternehmen keinen Zugang zu Informationen, um seinen proportionalen Anteil an den Verpflichtungen, Verwaltungsressourcen und Aufwendungen auszuweisen, was zur Folge hatte, dass der Plan nicht als leistungsbestimmter Plan ausgewiesen werden konnte. Der Ruhegeldplan ITP 2, der durch eine Versicherung bei Alecta gesichert wird, wird deshalb als abgabenbestimmter Plan ausgewiesen. Die Prämie für das leistungsbestimmte Alters- und Familienruhegeld wird individuell berechnet und ist u.a. abhängig von Lohn, früher verdientem Ruhegeld und erwarteter restlicher Anstellungsdauer. Die voraussichtlichen Abgaben in der nächsten Berichtsperiode für bei Alecta abgeschlossene ITP 2-Versicherungen betragen 8 590 TSEK. Das kollektive Konsolidierungsniveau besteht aus dem Marktwert auf Alectas Vermögenswerte in Prozent der Versicherungsverpflichtungen berechnet gemäß Alectas versicherungstechnischen Methoden und Annahmen, die nicht mit IAS 19 übereinstimmen. Das kollektive Konsolidierungsniveau soll normalerweise zwischen 125 und 155 Prozent variieren können. Wenn Alectas kollektives Konsolidierungsniveau 125 Prozent unterschreitet oder 155 Prozent überschreitet, müssen Maßnahmen ergriffen werden, um Voraussetzungen dafür zu schaffen, dass das Konsolidierungsniveau auf das Normalintervall zurückgeht. Bei niedriger Konsolidierung kann eine Maßnahme sein, den vereinbarten Preis für Neuabschluss und Ausweitung vorhandener Leistungen zu erhöhen. Bei hoher Konsolidierung kann eine Maßnahme sein, Prämienreduzierungen einzuführen. Ende 2013 betrug Alectas Überschuss in Form des kollektiven Konsolidierungsniveaus 148 Prozent (2012: 129 Prozent). Lifco hat zwei Personen eine Ruhegeldzusage gemacht und in Zusammenhang damit eine Kapitalversicherung gekauft, die als Sicherheit für die Ruhegelder dieser Angestellten gestellt wird. Diese Kapitalversicherungen gelten als Verwaltungsvermögenswerte und werden gegen die Verpflichtung netto ausgewiesen. Wert und Verpflichtung der Kapitalversicherung belaufen sich auf den gleichen Betrag. Anm. 38 Dividende pro Aktie2013 und 2012 ausgezahlte Dividenden betrugen 100 000 TSEK (11,01 TSEK pro Aktie) bzw. 90 000 TSEK (9,91 TSEK pro Aktie). Auf der Jahreshauptversammlung am 15. Mai 2014 wird eine Dividende für das Geschäftsjahr 2013 in Höhe von 11,01 SEK pro Aktie, insgesamt 100 000 TSEK, vorgeschlagen. Die vorgeschlagene Dividende ist in diesen Finanzberichten nicht als Verbindlichkeit ausgewiesen worden. Anm. 39 Transaktionen mit NahestehendenDie Carl Bennet AB besitzt 100 % der Aktien von Lifco und hat, wie beurteilt wird, maßgeblichen Einfluss auf den Konzern. Sonstige nahestehende Partner sind alle Tochterunternehmen im Konzern sowie Führungskräfte im Konzern, d.h. der Verwaltungsrat und die Unternehmensleitung. Die Lifco AB, das Mutterunternehmen des Lifco-Konzerns, hat Verwaltungsdienstleistungen von der Carl Bennet AB mit einem Wert von 2 624 TSEK (2.550 TSEK) gekauft. Informationen über Transaktionen mit Führungskräften stehen in Anm. 7 Vergütungen an Mitarbeiter usw. Anm. 40 Veräußerung von TochterunternehmenIm Juni wurde die Tätigkeit von Nordautomation OY, die zum Geschäftsbereich Sägewerksausrüstung gehörte, veräußert. Der Verkauf verursachte einen Veräußerungsverlust von 14 631 TSEK. Im Juni wurde die Tätigkeit von Gallac AB, die zum Geschäftsbereich Vertragsherstellung gehörte, veräußert. Der Verkauf verursachte einen Veräußerungsverlust von 5 720 TSEK. Anm. 41 Effekte des Übergangs zu IFRS für das MutterunternehmenDas Mutterunternehmen geht am 01.01.2012 zur Rechnungslegung nach RFR 2 über, was mit dem Zeitpunkt des Konzerns für den Übergang zu Rechnungslegung nach IFRS übereinstimmt. Die Effekte, die bezüglich der Muttergesellschaft identifiziert wurden, beziehen sich darauf, dass Konzernzuschüsse als Einstellungen in freie Rücklagen statt im Eigenkapital ausgewiesen werden und langfristige Darlehen zu kurzfristigen Darlehen umklassifiziert werden, wenn der Vertrag kurzfristig ist. Der Übergang zur Rechnungslegung nach RFR 2 hatte somit keinen Effekt auf das Eigenkapital des Mutterunternehmens. Anm. 42 Effekte beim Übergang zu International Financial Reporting Standards (IFRS)Dies ist der erste Jahresabschluss des Lifco-Konzerns der nach IFRS errichtet wurde. Die in Anm. 2 aufgeführten Rechnungslegungsgrundsätze wurden angewendet, als der Konzernabschluss per 31. Dezember 2013 errichtet wurde und für die vergleichenden Informationen, die per 31. Dezember 2012 präsentiert werden sowie bei der Errichtung des Berichts über die anfängliche finanzielle Lage der Periode (Eröffnungsbilanz) per 1. Januar 2012 (Zeitpunkt des Konzerns für den Übergang zu IFRS). Bei der Aufstellung der Eröffnungsbilanz gemäß IFRS wurden Beträge angepasst, die in früheren Jahresabschlüssen gemäß den allgemeinen Ratschlägen des Buchführungsamtes berichtet wurden. Eine Erklärung dafür, wie der Übergang von früheren Rechnungslegungsgrundsätzen zu IFRS Ergebnis und Lage des Konzerns beeinflusst hat, wird in den Tabellen unten mit zugehörigen Anmerkungen gezeigt. Der gesamte Cashflow wurde durch den Übergang zur Rechnungslegung nach IFRS nicht beeinflusst. Beim Übergang zur Rechnungslegung nach IFRS getroffene Wahlen Der Übergang zu IFRS wird gemäß IFRS 1, Erstmalige Anwendung von IFRS, ausgewiesen. Die Hauptregel ist, dass alle anwendbaren IFRS- und IAS-Standards, die in Kraft getreten sind und von der EU gebilligt worden sind, mit retroaktiver Wirkung angewendet werden sollen. IFRS 1 enthält auch Übergangsbestimmungen, die den Unternehmen eine bestimmte Wahlmöglichkeit geben. Unten werden die von IFRS erlaubten Ausnahmen von vollständiger retroaktiver Anwendung sämtlicher Standards angegeben, für deren Anwendung beim Übergang von früheren Bilanzierungsmethoden zu IFRS sich der Konzern entschieden hat. Ausnahmen für Betriebserwerb Der Standard IFRS 1, der regelt, wie ein Übergang zu IFRS erfolgen soll, bietet die Möglichkeit, die Grundsätze im Standard IFRS 3, Betriebserwerb, entweder nach vorne gerichtet ab dem Zeitpunkt des Übergangs zu IFRS oder ab einem bestimmten Zeitpunkt vor dem Übergangszeitpunkt anzuwenden. Dies bedeutet Erleichterungen gegenüber einer vollständigen retroaktiven Anwendung, die die Umrechnung aller Betriebserwerbe vor dem Übergangszeitpunkt erfordern würde. Der Konzern hat sich entschieden, IFRS 3 nach vorne gerichtet für Betriebserwerb anzuwenden, der nach dem Zeitpunkt des Übergangs zu IFRS stattfindet. Betriebserwerb, der vor dem Übergangszeitpunkt erfolgt ist, wurde somit nicht umgerechnet. Ausnahmen für kumulierte Umrechnungsdifferenzen IFRS 1 erlaubt, dass im Eigenkapital ausgewiesene kumulierte Umrechnungsdifferenzen zum Übergangszeitpunkt auf null gestellt werden. Dies bedeutet eine Erleichterung verglichen damit, kumulierte Umrechnungsdifferenzen gemäß IAS 21, Die Effekte von geänderten Währungskursen, ab dem Zeitpunkt festzustellen, an dem ein Tochterunternehmen oder assoziiertes Unternehmen gebildet oder erworben wurde. Der Konzern hat sich entschieden, alle kumulierten Umrechnungsdiffernzen in der Rücklage im Eigenkapital auf null zu stellen und diese statt dessen im Gewinnvortrag zum Zeitpunkt des Übergangs zu IFRS zu belassen. Abstimmung zwischen früher angewendeten Rechnungslegungsgrundsätzen und IFRS Gemäß IFRS 1 soll der Konzern eine Abstimmung von Eigenkapital und Summe Gesamtergebnis, das gemäß früheren Rechnungslegungsgrundsätzen für frühere Zeiträume ausgewiesen wurde, und entsprechenden Posten nach IFRS zeigen. Der Übergang von früheren Rechnungslegungsgrundsätzen zu IFRS hatte keinen Effekt auf die Rechnungslegung des vom Konzern generierten Cashflows. Die Tabellen unten zeigen die Abstimmung zwischen früher angewendeten Rechnungslegungsgrundsätzen und IFRS für den jeweiligen Zeitraum für Eigenkapital und Summe Gesamtergebnis. Abstimmung von Eigenkapital per 01.01.2012 und 31.12.2012
Abstimmung von Summe Gesamtergebnis per 2012 Summe Gesamtergebnis
Anmerkungen a) Immaterielle Vermögenswerte Die Anpassung beim Übergang zu IFRS (01.01.2012) besteht aus hinzukommendem Goodwill, da es beim Zeitpunkt des Übergangs eine dem Aufkauf von Minderheit zurechenbare Verkaufsoption gab (siehe minority put-option unten), die mit der Erwerbsgelegenheit von 16 762 TSEK verbunden werden kann. Abschreibungen von Goodwill, die 2012 vorgenommen wurden, werden zurückgelegt, da Goodwill nach IFRS eine unbestimmbare Lebensdauer zugemessen wird und diese, statt sie abzuschreiben, jährlich oder öfter auf Wertherabsetzung getestet werden, wenn es Anzeichen auf Wertherabsetzung gibt. Nur Abschreibungen von Goodwill, die ab 01.01.2012 erfolgten, werden zurückgelegt. Hinzukommende Anpassungen per 31. Dezember 2012 bestehen vor allem aus Rücklegung von 2012 zurechenbaren Goodwill-Abschreibungen von 175 020 SEK. 2012 erfolgte ein Erwerb (Ahlberg Electronics), der nicht früher nach IFRS 3 Betriebserwerb ausgewiesen wurde. Der Erwerb wurde umgerechnet, so dass er nach IFRS 3 Betriebserwerb ausgewiesen wird und die "Methode volles Goodwill" wurde angewendet, d.h. dass der Posten Goodwill anstieg. Im Posten Goodwill wurde immaterielles Anlagevermögen in Form von Kundenbeziehungen und Marken identifiziert. Die Umrechnung des Erwerbs hat dazu geführt, dass immaterielles Anlagevermögen um 34 281 TSEK anstieg (inkl. hinzukommende Abschreibung von Kundenbeziehungen). Außerdem wurde, als Teil des Erwerbs, ein Vertrag über Aufkauf von Anteilen von Minderheitsaktionären (sog. minority put-option, siehe Erklärung unten) geschlossen. Der rechnungslegungstechnische Effekt beinhaltet, dass diese Anteile so ausgewiesen werden, als würde Lifco diese bereits zum Erwerbszeitpunkt besitzen. Da der Vertrag ein Bestandteil des Erwerbs ist, wird der Effekt des Erwerbs gegen Goodwill so ausgewiesen, als würde Lifco die Anteile bereits besitzen. Dieser Anstieg ist in dem Betrag enthalten, der das immaterielle Anlagevermögen oben anhob. Außerdem führte die Umrechnung des Erwerbs zu einer Anpassung in der GuV hinsichtlich erwerbsbezogenen Aufwendungen in Höhe von 340 TSEK. Die Gesamtanpassung wegen Übergang zu IFRS per 31.12.2012 beträgt 225 449 TSEK. b) Latente Steuern Latente Steuern werden auf sämtliche IFRS-Anpassungen ausgewiesen, wenn die Anpassungen temporäre Unterschiede in der Bilanz zur Folge haben. Latente Steuern werden mit 26,3 % zum Zeitpunkt des Übergangs zu IFRS und mit 22 % per 31.12.2012 für sämtliche Anpassungen ausgewiesen.. Es gibt keine IFRS-Anpassungen zurechenbare latenten Steuerforderungen. Es gibt jedoch hinzukommende latente Steuerforderungen, die Posten zurechenbar sind, die nach jetzigen angewendeten Rechnungslegungsgrundsätzen ausgewiesen worden sind. Folgende IFRS Anpassungen veranlassen latente Steuerforderungen/Steuerschulden: Latente Steuerforderungen
Latente Steuerschulden und Steuerforderungen verändern sich gleichzeitig mit der Veränderung des zugrunde liegenden Postens, auf den die Steuern sich beziehen. Einkommenssteuern im Bericht über das Gesamtergebnis sind folgenden IFRS Anpassungen zurechenbar: Latente Steuererträge und –kosten
c) Finanzinstrumente Minority put-option (eingehend in langfristige zinstragende Darlehen und sonstige Verbindlichkeiten) Wenn in Zusammenhang mit dem Erwerb eines Unternehmens Verträge vorliegen, die in ihrer Bedeutung zwingende Aufkäufe von Minderheitenanteilen betreffen, liegt eine sog. "minority put-option" vor. Dies bedeutet rechnungslegungstechnisch, dass das erworbene Unternehmen so ausgewiesen wird, als ob das Mutterunternehmen den Minderheitenanteil bereits besitzen würde. Somit wird kein Minderheitenbeteiligung, sondern statt dessen eine Finanzverbindlichkeit ausgewiesen. Beim Zeitpunkt des Übergangs zu IFRS wird eine Finanzverbindlichkeit (gehört zur Zeile zinstragende langfristige Darlehen) in Höhe von 17 219 TSEK hinsichtlich einer solchen "minority put-option" ausgewiesen. Per 31.12.2012 ist ein weiterer Vertrag hinsichtlich minority put-option zustande gekommen, was eine Finanzverbindlichkeit von 30 000 TSEK ergibt. Die Gesamtanpassung von zinstragenden langfristigen Darlehen aufgrund von "minority put-option" Verträgen beträgt 47 219 TSEK. Im Jahr 2012 erfolgten Dividenden, -267 TSEK, an nicht beherrschende Anteile. Der beizulegende Zeitwert auf die der "minority put-option" zurechenbare Finanzverbindlichkeit gilt als nicht beeinflusst, sondern die erfolgte Dividende hat zu einer Neubewertung der Verbindlichkeit geführt, die im Eigenkapital ausgewiesen wird. Im Eigenkapital erfolgt außerdem eine Umklassifizierung von Ergebnissen, die früher den Minderheitenanteil belasteten, aber gemäß IFRS statt dessen den Aktionären des Mutterunternehmens zurechenbares Eigenkapital belasten. Die gesamte Umklassifizierung beträgt 725 TSEK per 01.01.2012 und 5 709 TSEK per 31.12.2012. d) Rücklagen Im Posten Rücklagen werden sämtliche Rücklagen erfasst, die nach IFRS im sonstigen Gesamtergebnis ausgewiesen werden. Per 31.12.2012 besteht der Übergangseffekt vor allem aus 2012 zurechenbaren Umrechnungsdifferenzen in Höhe von -34 453 TSEK, die von Gewinnvortrag zu Rücklagen umklassifiziert wurden. Außerdem kommt ein kleinere Posten hinzu, der der Sicherung von Nettoinvestitionen sowie dem Steuereffekt darauf zurechenbar ist. Alle diese Umrechnungsdifferenzen wurden beim Zeitpunkt des Übergangs zu IFRS auf null gestellt. e) Eigenkapitalveränderung
f) Minderheitenbeteiligungen Nach früher angewendeten Rechnungslegungsgrundsätzen werden Minderheitenbeteiligungen als Verbindlichkeit in einer separaten Zeile in der Bilanz ausgewiesen. Nach IFRS werden Minderheitenbeteiligungen als Teil des Eigenkapitals ausgewiesen und als nicht beherrschende Anteile bezeichnet. Per 01.01.2012 wird deshalb eine Verbindlichkeit hinsichtlich Minderheitenbeteiligungen zu einem Posten im Eigenkapital umklassifiziert, der als "Nicht beherrschende Anteile" bezeichnet wird. Per 31.12.2012 betrifft die Anpassung teils die oben beschriebene Umklassifizierung, teils die Ausbuchung von nicht beherrschenden Anteilen, Umklassifizierung des Jahresergebnisses von Minderheitenbeteiligungen zu den Aktionären des Mutterunternehmens, da ein Vertrag über sog. minority put-options (siehe Beschreibung bzgl. deren Handhabung oben) vorliegt, weshalb rechnungslegungstechnisch diese Beteiligungen so ausgewiesen werden, als ob Lifco auch die Aktien, die unter den Vertrag fallen, direkt beim Erwerb besitzen würde und deshalb für diese Teile keine nicht beherrschenden Anteile ausgewiesen werden. Nach IFRS erfasst das Jahresergebnis sowohl Ergebnisse, die den Aktionären der Muttergesellschaft zurechenbar sind, als auch Ergebnisse, die nicht beherrschenden Anteilen zurechenbar sind. Beim Übergang zu IFRS wird somit die als Minderheitenbeteiligungen des Jahresergebnisses bezeichnete Zeile entfernt, was zu einer Anpassung in der GuV in Höhe von 10 989 TSEK. führt, die Minderheitenbeteiligungen zurechenbar ist. g) Umklassifizierungen Bilanz Folgende Posten in der Bilanz erhielten neue Überschriften: "Kassenbestand & Bankguthaben" wird zu "Liquide Mittel" und "Rückstellungen für aufgeschobene Steuern" wird zu "Latente Steuerschulden". Rückstellungen sollen nach IFRS unter der Überschrift lang- oder kurzfristige Verbindlichkeit und nicht unter einer eigenen Überschrift "Rückstellungen" ausgewiesen werden. Eigenkapital soll jetzt nach UFR 8 Rechnungslegung von Eigenkapital im Konzern ausgewiesen werden. Eigenkapital wird nicht mehr in gebundenes und freies Eigenkapital aufgeteilt. Bestimmte Umklassifizierungen im Eigenkapital wurden vorgenommen. Das Eigenkapital ist eingeteilt in Aktienkapital, Rücklagen sowie Gewinnvortrag inklusive Periodenergebnis. In der derzeitigen Lage gibt es keine Posten, die im sonstigen zugeschossenen Kapital erfasst sind. Zinstragende langfristige Darlehen in Höhe von 1 949 690 TSEK wurden zu kurzfristigen Darlehen umklassifiziert, da der Darlehensvertrag nur über ein Jahr läuft. Der Zusatzkaufpreis von 30 000 TSEK wurde zu zinstragenden langfristigen Darlehen umklassifiziert, da diese als Teil der Finanzierung betrachtet werden und Neubewertungen in dieser Verbindlichkeit somit im Finanzergebnis ausgewiesen werden. Per 31.12.2012 wurde die gleiche Umklassifizierung der Darlehen in Höhe von 1 759 966 TSEK vorgenommen und die anfängliche Anpassung des Zusatzkaufpreises in Höhe von 30 000 TSEK bleibt bestehen, da der Wert der Verbindlichkeit per 31.12.2012 als unverändert gilt. Gewinn- und Verlustrechnung Ergebnisse von sonstigen Wertpapieren wurde zu Finanzerträge umklassifiziert. h) Sonstiges Gesamtergebnis Nach IFRS sollen nur Posten, die Transaktionen mit Aktionären betreffen, im Eigenkapital ausgewiesen werden, sonstige Posten werden im sonstigen Gesamtergebnis ausgewiesen. Das sonstige Gesamtergebnis wird in Posten aufgeteilt, die nicht in die GuV rückgeführt werden, und Posten, die später in die GuV rückgeführt werden können. Sämtliche Posten fanden sich früher in einem Posten im Eigenkapital mit der Bezeichnung Umrechnungsdifferenzen usw. wieder. Im Jahr 2012 besteht das sonstige Gesamtergebnis in Gänze aus Umrechnungsdifferenzen. Diese bestehen teils aus der Umrechnung von Tochtergesellschaften zurechenbaren Umrechnungsdifferenzen, teils aus Sicherung von Nettoinvestitionen sowie hinzukommendem Steuereffekt auf diese Umrechnung. Die Gewinn- und Verlustrechnung und die Bilanz des Konzerns werden auf der Jahreshauptversammlung am 15.05.2014 zur Feststellung vorgelegt. Der Verwaltungsrat und der Geschäftsführende Direktor versichern, dass der Konzernabschluss nach internationalen Rechnungslegungsstandards IFRS, wie sie von der EU angenommen wurden, errichtet wurde und das Ergebnis und die Lage des Konzerns richtig darstellt. Der Jahresabschluss wurde in Übereinstimmung mit gutem Rechnungslegungsbrauch errichtet und stellt das Ergebnis und die Lage des Mutterunternehmens richtig dar. Der Lagebericht für den Konzern und für das Mutterunternehmen geben eine richtige Übersicht über die Entwicklung der Tätigkeit, Lage und Ergebnis des Konzerns und des Mutterunternehmens und beschreibt erhebliche Risiken und Unischerheitsfaktoren, mit denen das Mutterunternehmen und die zum Konzern gehörenden Unternehmen konfrontiert sind.
Enköping, 15. Mai 2014 Carl Bennet, Vorsitzender Fredrik Karlsson, Geschäftsführender Direktor Gabriel Danielsson Sigbrit Franke Erik Gabrielsson Johan Stern Caroline Sundewall Axel Wachtmeister Annika Norlund, Arbeitnehmervertreterin Hans-Eric Wallin, Arbeitnehmervertreter Unser Abschlussprüfungsbericht wurde am 15. Mai 2014 abgegeben.
PricewaterhouseCoopers AB Magnus Willfors, Amtlich bestellter Wirtschaftsprüfer Martin Johansson, Amtlich bestellter Wirtschaftsprüfer |
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