Müller – Die lila Logistik AG
Besigheim
Wertpapier-Kenn-Nr. 621468
ISIN DE0006214687
Einladung zur ordentlichen Hauptversammlung 2014
Wir laden hiermit unsere Aktionäre zur ordentlichen Hauptversammlung am
Mittwoch, 4. Juni 2014, um 11.00 Uhr ein.
|
Ort:
|
Haus der Wirtschaft
König-Karl-Halle
Willi-Bleicher-Straße 19
70174 Stuttgart
|
Tagesordnung
|
1.
|
Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses der Müller – Die lila Logistik AG und des gebilligten Konzernabschlusses, jeweils
zum 31. Dezember 2013, mit den Lageberichten des Vorstands für die Gesellschaft und den Konzern einschließlich des erläuternden
Berichts zu den Angaben nach § 289 Abs. 4 und 5, § 315 Abs. 4 Handelsgesetzbuch (HGB) sowie dem Bericht des Aufsichtsrats
über das Geschäftsjahr 2013.
Diese Unterlagen können in den Geschäftsräumen am Sitz der Müller – Die lila Logistik AG, Ferdinand-Porsche-Straße 4, 74354
Besigheim-Ottmarsheim, und im Internet unter der Adresse
unter dem Punkt
Investoren/Hauptversammlung
eingesehen werden. Sie werden den Aktionären auf Anfrage auch zugesandt.
Der Aufsichtsrat hat den vom Vorstand aufgestellten Jahresabschluss und Konzernabschluss bereits gebilligt; der Jahresabschluss
ist damit festgestellt. Entsprechend den gesetzlichen Bestimmungen erfolgt daher zu diesem Punkt der Tagesordnung keine Beschlussfassung.
|
|
2.
|
Verwendung des Bilanzgewinns für das Geschäftsjahr 2013
Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den Bilanzgewinn für das Geschäftsjahr 2013 von EUR 7.019.062,46 wie folgt zu verwenden:
Verteilung an die Aktionäre:
Ausschüttung einer Dividende von EUR 0,15 je Stückaktie, bei 7.955.750 Stückaktien sind das
|
EUR 1.193.362,50
|
|
Gewinnvortrag
|
EUR 5.825.699,96
|
|
Bilanzgewinn
|
EUR 7.019.062,46
|
|
|
3.
|
Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Vorstands für das Geschäftsjahr 2013
Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den Mitgliedern des Vorstands für das Geschäftsjahr 2013 Entlastung zu erteilen.
|
|
4.
|
Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2013
Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den Mitgliedern des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2013 Entlastung zu erteilen.
|
|
5.
|
Beschlussfassung über die Bestellung des Abschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2014
Der Aufsichtsrat schlägt, gestützt auf die Empfehlung des Prüfungsausschusses, vor, die Baker Tilly Roelfs AG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft,
Stuttgart, zum Abschlussprüfer für das Geschäftsjahr 2014 zu bestellen.
|
|
6.
|
Beschlussfassung über Neuwahlen zum Aufsichtsrat
Mit Ablauf der Hauptversammlung am 4. Juni 2014 endet gemäß § 102 Abs. 1 Aktiengesetz (AktG) und § 8 Absatz 2 der Satzung
der Müller – Die lila Logistik AG die Amtszeit aller Aufsichtsratsmitglieder.
Der Aufsichtsrat der Müller – Die lila Logistik AG besteht gem. § 8 Abs. 1 der Satzung i. V. m. § 4 Drittelbeteiligungsgesetz
aus sechs Mitgliedern, von denen vier Mitglieder durch die Hauptversammlung (Vertreter der Anteilseigner) und zwei Mitglieder
gemäß den Bestimmungen des Drittelbeteiligungsgesetzes (Vertreter der Arbeitnehmer) gewählt werden.
Die Hauptversammlung ist an Wahlvorschläge nicht gebunden.
Der Aufsichtsrat schlägt vor, für die neue Amtszeit der Mitglieder des Aufsichtsrats, d. h. für die Zeit vom Ablauf der Hauptversammlung
am 4. Juni 2014 bis zum Ablauf der Hauptversammlung, die über die Entlastung für das Geschäftsjahr 2018 entscheidet, nachstehende
Vertreter der Anteilseigner in den Aufsichtsrat zu wählen:
|
–
|
Prof. Peter Klaus, D.B.A./Boston Univ.
, Prof. em. an der Friedrich-Alexander-Universität Erlangen-Nürnberg, Bamberg
|
|
–
|
Prof. Dr. Gerd Wecker
, Consultant, München
|
|
–
|
Christoph Schubert
, Steuerberater und Wirtschaftsprüfer bei der Husemann Eickhoff Salmen & Partner GbR, Dortmund
|
|
–
|
Per Klemm
, Geschäftsführender Gesellschafter der Selecta Klemm GmbH & Co. KG, Stuttgart
|
Angabe zum Tagesordnungspunkt 6 gemäß § 125 Abs. 1 Satz 5 AktG:
Prof. Peter Klaus
|
–
|
Mitglied des Aufsichtsrats der Grieshaber Logistics Group AG, Bad Säckingen
|
|
–
|
Mitglied des Beirats der Nagel Logistik Holding GmbH & Co. KG, Versmold
|
|
Prof. Dr. Gerd Wecker
|
–
|
Aufsichtsratsvorsitzender der Business Gateway AG, Starnberg
|
|
Christoph Schubert
|
–
|
Mitglied im Verwaltungsrat der Kath. St.-Johannes-Gesellschaft Dortmund gGmbH, Dortmund
|
|
–
|
Mitglied im Caritasrat, Dortmund
|
|
Herr Per Klemm
|
|
7.
|
Beschlussfassung über die Zustimmung zu einem Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrag mit der Müller – Die lila Logistik
Böblingen GmbH, Sitz Besigheim
Müller – Die lila Logistik AG und die Müller – Die lila Logistik Böblingen GmbH, Sitz Besigheim (nachfolgend: Tochtergesellschaft),
haben am 31. März 2014, einen Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrag abgeschlossen, mit dem die Tochtergesellschaft die
Leitung ihrer Gesellschaft der Müller – Die lila Logistik AG unterstellt und sich zur Abführung ihres gesamten Gewinnes an
die Müller – Die lila Logistik AG verpflichtet.
Der Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrag zwischen Müller – Die lila Logistik AG und der Tochtergesellschaft hat folgenden
wesentlichen Inhalt:
|
*
|
Die Tochtergesellschaft unterstellt die Leitung ihrer Gesellschaft der Müller – Die lila Logistik AG.
|
|
*
|
Die Tochtergesellschaft verpflichtet sich, entsprechend der Vorschrift des § 301 AktG ihren gesamten, nach den maßgeblichen
handelsrechtlichen Vorschriften ermittelten Gewinn an die Müller – Die lila Logistik AG abzuführen.
|
|
*
|
Für die Übernahme von Verlusten durch die Müller – Die lila Logistik AG gelten die Vorschriften des § 302 AktG in seiner jeweils
gültigen Fassung entsprechend.
|
|
*
|
Der Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrag gilt erstmals für das am 31. Dezember 2014 endende Geschäftsjahr, soweit er
einen Beherrschungsvertrag enthält, jedoch nicht vor Eintragung ins Handelsregister.
|
|
*
|
Der Vertrag ist bis zum Ablauf der steuerlich bedingten Fünfjahresfrist fest abgeschlossen und kann unter Einhaltung einer
Frist von 3 Monaten zum Ende eines Geschäftsjahres der Tochtergesellschaft gekündigt werden.
|
|
*
|
Das Recht zur Kündigung des Vertrages aus wichtigem Grund ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist bleibt daneben unberührt.
|
Müller – Die lila Logistik AG ist alleinige Gesellschafterin der Tochtergesellschaft. Aus diesem Grund sind in dem Beherrschungs-
und Gewinnabführungsvertrag weder Ausgleichszahlungen noch Abfindungen für außenstehende Gesellschafter vorzusehen.
Der Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrag wird nur mit Zustimmung der Hauptversammlung der Müller – Die lila Logistik
AG und Zustimmung der Gesellschafterversammlung der Tochtergesellschaft und im Übrigen erst, wenn sein Bestehen in das Handelsregister
des Sitzes der Tochtergesellschaft eingetragen worden ist, wirksam.
Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor zu beschließen:
|
|
Dem Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrag zwischen der Müller – Die lila Logistik AG und der Müller – Die lila Logistik
Böblingen GmbH, Sitz Besigheim, vom 31. März 2014 wird zugestimmt.
|
Hinweise zu Tagesordnungspunkt 7:
Die nachfolgend genannten Unterlagen können in den Geschäftsräumen am Sitz der Müller – Die lila Logistik AG, Ferdinand-Porsche-Straße
4, 74354 Besigheim-Ottmarsheim, und im Internet unter der Adresse
unter dem Punkt
Investoren/Hauptversammlung
eingesehen werden. Sie werden den Aktionären auf Anfrage auch zugesandt:
|
*
|
der Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrag zwischen der Müller – Die lila Logistik AG und der Müller – Die lila Logistik
Böblingen GmbH, Sitz Besigheim;
|
|
*
|
die Jahresabschlüsse, Konzernabschlüsse, Lageberichte und Konzernlageberichte der Müller – Die lila Logistik AG für die Geschäftsjahre
2011, 2012 und 2013;
|
|
*
|
der Jahresabschluss der Müller – Die lila Logistik Böblingen GmbH, Sitz Besigheim, für das Rumpfgeschäftsjahr 2013. Die Gesellschaft
wurde im Geschäftsjahr 2013 gegründet und verfügt dementsprechend nur über den Abschluss für das erwähnte Rumpfgeschäftsjahr;
|
|
*
|
der nach § 293a AktG erstattete gemeinsame Bericht des Vorstands der Müller – Die lila Logistik AG und der Geschäftsführung
der Müller – Die lila Logistik Böblingen GmbH, Sitz Besigheim.
|
|
Gesamtzahl der Aktien und Stimmrechte
Zum Zeitpunkt der Einberufung der Hauptversammlung beläuft sich die Gesamtzahl der Aktien der Gesellschaft auf 7.955.750,
die Gesamtzahl der Stimmrechte ebenfalls auf 7.955.750.
Voraussetzung für die Teilnahme an der Hauptversammlung und die Ausübung des Stimmrechts
Aktionäre sind zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung des Stimmrechts berechtigt, wenn sie sich bei der Gesellschaft
angemeldet und ihre Berechtigung zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung des Stimmrechtes durch einen Nachweis
des Anteilsbesitzes durch das depotführende Kreditinstitut oder Finanzdienstleistungsinstitut nachgewiesen haben. Der Nachweis
des Anteilsbesitzes hat sich auf den Beginn des 14. Mai 2014 zu beziehen.
Die Anmeldung und der Nachweis des Anteilsbesitzes bedürfen der Textform, müssen in deutscher oder englischer Sprache erfolgen
und der Gesellschaft bis spätestens zum Ablauf des
28. Mai 2014
unter folgender Adresse zugehen:
Müller – Die lila Logistik AG
c/o Landesbank Baden-Württemberg
4027/H Hauptversammlungen
Am Hauptbahnhof 2
70173 Stuttgart
Fax Nr. +49 711 127 79256
oder per E-Mail an:
HV-Anmeldung@lbbw.de
Im Verhältnis zur Gesellschaft gilt für die Teilnahme an der Hauptversammlung und die Ausübung des Stimmrechts als Aktionär
nur, wer den Nachweis der Berechtigung zur Teilnahme an der Hauptversammlung bzw. zur Ausübung des Stimmrechts erbracht hat.
Die Berechtigung zur Teilnahme an der Hauptversammlung und der Umfang des Stimmrechts bemessen sich nach dem Anteilsbesitz
des Aktionärs zum Nachweisstichtag. Der Nachweisstichtag hat keine Auswirkungen auf die Veräußerbarkeit der Aktien, führt
nicht zu einer Sperre für die Verfügung über Aktien und ist kein relevantes Datum für eine Dividendenberechtigung. Aktien
können unabhängig vom Nachweisstichtag erworben und veräußert werden. Im Fall einer Veräußerung von Aktien nach dem Nachweisstichtag
ist jedoch – ungeachtet der Veräußerung – im Verhältnis zur Gesellschaft weiterhin der veräußernde Aktionär zur Teilnahme
an der Hauptversammlung und zur Ausübung des Stimmrechts berechtigt – rechtzeitige Anmeldung und Vorlage des Nachweises des
Anteilsbesitzes zum Nachweisstichtag vorausgesetzt. Personen, die zum Nachweisstichtag noch keine Aktien besitzen, sind ungeachtet
eines späteren Aktienerwerbs in der Hauptversammlung nicht teilnahme- und stimmberechtigt, es sei denn, sie haben sich von
einem teilnahmeberechtigten Aktionär bevollmächtigen oder zur Rechtsausübung ermächtigen lassen.
Wenn Sie beabsichtigen, selbst oder durch einen Bevollmächtigten an der Hauptversammlung teilzunehmen, bitten wir um eine
frühzeitige Anmeldung. Dadurch erleichtern Sie uns die Organisation der Hauptversammlung. Auch durch eine solche frühzeitige
Anmeldung werden Aktien nicht gesperrt oder blockiert. Aktionäre können ungeachtet der Anmeldung weiterhin über ihre Aktien
verfügen.
Verfahren für die Stimmabgabe/Stimmrechtsvertretung
Teilnahme- und stimmberechtigte Aktionäre, die nicht selbst an der Hauptversammlung teilnehmen, können ihr Stimmrecht in der
Hauptversammlung auch durch einen Bevollmächtigten ausüben lassen. Auch im Fall einer Bevollmächtigung sind eine fristgerechte
Anmeldung des Aktionärs und ein fristgerechter Nachweis des Anteilsbesitzes nach den vorstehenden Bestimmungen erforderlich.
Wenn weder ein Kreditinstitut, eine Aktionärsvereinigung oder ein anderer diesen nach § 135 AktG gleichgestellter Rechtsträger
bevollmächtigt werden soll, bedürfen die Erteilung der Vollmacht, ihr Widerruf und der Nachweis der Bevollmächtigung gegenüber
der Gesellschaft der Textform. Aktionäre können für die Vollmachtserteilung den Vollmachtsabschnitt auf dem Eintrittskartenformular,
das sie nach der Anmeldung erhalten, benutzen; möglich ist aber auch, dass Aktionäre eine gesonderte Vollmacht in Textform
ausstellen. Das auf der Eintrittskarte vorgesehene Formular kann auch auf der Internetseite der Gesellschaft unter der Adresse
www.lila-logistik.com
unter dem Punkt
Investoren/Hauptversammlung
heruntergeladen werden. Dort finden Sie auch weitere ergänzende Informationen zur Bevollmächtigung eines Vertreters.
Für die Übermittlung des Nachweises der Bevollmächtigung und den Widerruf von Vollmachten stehen folgende Adresse, Fax-Nummer
und E-Mail-Adresse zur Verfügung:
Müller – Die lila Logistik AG
Investor Relations
Ferdinand-Porsche-Straße 4
74354 Besigheim-Ottmarsheim
oder per E-Mail an die Adresse:
investor@lila-logistik.com
oder per Telefax an die Nummer: +49 7143 810 129
Aktionäre und/oder ihre Bevollmächtigten können den Nachweis der Bevollmächtigung aber auch am Tag der Hauptversammlung im
Rahmen der Ein- und Ausgangskontrolle zur Hauptversammlung erbringen.
Vollmachtserteilungen sind auch während der Hauptversammlung möglich. Entsprechende Formulare werden während der Hauptversammlung
vorgehalten.
Bei der Bevollmächtigung von Kreditinstituten, Aktionärsvereinigungen oder diesen nach § 135 AktG gleichgestellten Rechtsträgern
gelten die gesetzlichen Bestimmungen, insbesondere § 135 AktG. Diese verlangen möglicherweise eine besondere Form der Vollmacht,
weil sie gemäß § 135 AktG die Vollmacht nachprüfbar festhalten müssen. Aktionäre, die ein Kreditinstitut, eine Aktionärsvereinigung
oder einen dieser nach § 135 AktG gleichgestellten Rechtsträger bevollmächtigen möchten, sollten sich deshalb mit diesen über
ein mögliches Formerfordernis für die Vollmacht abstimmen.
Die Gesellschaft bietet ihren Aktionären – wie bereits in früheren Jahren – an, einen von der Gesellschaft benannten weisungsgebundenen
Stimmrechtsvertreter bereits vor der Hauptversammlung zu bevollmächtigen. Der von der Gesellschaft benannte Stimmrechtsvertreter
übt das Stimmrecht ausschließlich auf der Grundlage der vom Aktionär erteilten Weisungen aus. Ohne derartige Weisungen kann
der Stimmrechtsvertreter das Stimmrecht nicht ausüben. Die Erteilung der Vollmacht an den von der Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertreter,
ihr Widerruf und die Erteilung von Weisungen bedürfen der Textform. Ein Formular, von dem bei der Vollmachts- und Weisungserteilung
Gebrauch gemacht werden kann, befindet sich auf der Rückseite der Eintrittskarte und wird unabhängig davon auf Verlangen jedem
Aktionär unverzüglich und kostenlos übermittelt. Das Verlangen ist zu richten an:
Müller – Die lila Logistik AG
Investor Relations
Ferdinand-Porsche-Straße 4
74354 Besigheim-Ottmarsheim
oder per E-Mail an die Adresse:
investor@lila-logistik.com
oder per Telefax an die Nummer: +49 7143 810 129
Diese Adressen gelten auch für die anschließende Übermittlung der Vollmachten nebst Weisungen. Bitte beachten Sie, dass eine
so übermittelte Bevollmächtigung der von der Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertreter nebst Weisung bis spätestens zum
3. Juni 2014 zugegangen sein muss und dass die von der Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertreter keine Aufträge zu Wortmeldungen,
zur Einlegung von Widersprüchen gegen Hauptversammlungsbeschlüsse oder zum Stellen von Fragen oder von Anträgen entgegennehmen.
Für die Abstimmung über Anträge, zu denen es keine mit dieser Einladung und keine später bekannt gemachten Vorschläge von
Vorstand und/oder Aufsichtsrat gibt, stehen die von der Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertreter ebenfalls nicht zur Verfügung.
Ergänzungsverlangen
Aktionäre, deren Anteile zusammen den zwanzigsten Teil (5 %) des Grundkapitals (dies entspricht – aufgerundet auf die nächsthöhere
ganze Aktienzahl – 397.788 Aktien der Gesellschaft) erreichen, können verlangen, dass Gegenstände auf die Tagesordnung gesetzt
und bekannt gemacht werden (vgl. § 122 Abs. 2 Satz 1 AktG). Jedem neuen Gegenstand muss eine Begründung oder eine Beschlussvorlage
beiliegen.
Das Verlangen ist schriftlich an den Vorstand der Gesellschaft zu richten und muss der Gesellschaft mindestens 30 Tage vor
der Versammlung, d. h. spätestens am 4. Mai 2014, zugehen. Die Adresse des Vorstands lautet wie folgt:
Müller – Die lila Logistik AG
z. Hd. des Vorstands
Ferdinand-Porsche-Straße 4
74354 Besigheim-Ottmarsheim
Für die Übermittlung in der elektronischen Form des § 126a BGB lautet die Adresse:
investor@lila-logistik.com
Die Antragsteller haben nachzuweisen, dass sie seit mindestens drei Monaten vor dem Tag der Hauptversammlung – also mindestens
seit dem 4. März 2014 – Inhaber der Aktien sind. Auf die Anrechnungsmöglichkeiten nach § 70 AktG wird hingewiesen.
Bekanntzumachende Ergänzungen der Tagesordnung werden unverzüglich im Bundesanzeiger bekannt gemacht. Sie sind außerdem unverzüglich
über die Internetadresse
www.lila-logistik.com
unter dem Punkt
Investoren/Hauptversammlung
zugänglich. Unter ‘Erläuterungen zu den Rechten der Aktionäre’ sind dort auch die Einzelheiten zu den Voraussetzungen der
Ausübung der Rechte und ihren Grenzen enthalten.
Gegenanträge
Jeder Aktionär hat das Recht, in der Hauptversammlung einen Gegenantrag gegen die Vorschläge von Vorstand und Aufsichtsrat
zu einem bestimmten Punkt der Tagesordnung zu stellen. Gegenanträge müssen mit einer Begründung versehen sein.
Gegenanträge, die Müller – Die lila Logistik AG unter der nachstehend angegebenen Adresse bis spätestens zum Ablauf des 20.
Mai 2014 zugegangen sind, werden einschließlich einer etwaigen Stellungnahme der Verwaltung unverzüglich über die Internetseite:
www.lila-logistik.com
unter dem Punkt
Investoren/Hauptversammlung
zugänglich gemacht (vgl. § 126 Abs. 1 Satz 1 und Satz 2 AktG).
In § 126 Abs. 2 AktG nennt das Gesetz Gründe, bei deren Vorliegen ein Gegenantrag und dessen Begründung nicht über die Internetseite
zugänglich gemacht werden müssen. Dies ist bei einer Begründung zu einem Gegenantrag beispielsweise der Fall, wenn sie insgesamt
mehr als 5.000 Zeichen beträgt.
Eine ausführliche Darstellung dieser Gründe findet sich auf der Internetseite
www.lila-logistik.com
unter dem Punkt
Investoren/Hauptversammlung
. Unter ‘Erläuterungen zu den Rechten der Aktionäre’ sind dort auch die Einzelheiten zu den Voraussetzungen der Ausübung des
Rechts und seinen Grenzen enthalten. Für die Übermittlung von Gegenanträgen ist folgende Adresse maßgeblich:
Müller – Die lila Logistik AG
Investor Relations
Ferdinand-Porsche-Straße 4
74354 Besigheim-Ottmarsheim
oder per E-Mail an die Adresse:
investor@lila-logistik.com
oder per Telefax an die Nummer: +49 7143 810 129
Anderweitig adressierte oder nicht rechtzeitig zugegangene Gegenanträge müssen nicht zugänglich gemacht werden.
Aktionäre werden gebeten, ihre Aktionärseigenschaft im Zeitpunkt der Übersendung des Gegenantrags nachzuweisen.
Wahlvorschläge
Jeder Aktionär hat das Recht, in der Hauptversammlung Wahlvorschläge zur Wahl des Abschlussprüfers (Tagesordnungspunkt 5)
und zur Wahl der Mitglieder des Aufsichtsrats (Vertreter der Anteilseigner, Tagesordnungspunkt 6) zu machen.
Wahlvorschläge von Aktionären, die Müller – Die lila Logistik AG unter der nachstehend angegebenen Adresse bis spätestens
zum Ablauf des 20. Mai 2014 zugegangen sind, werden unverzüglich über die Internetseite
www.lila-logistik.com
unter dem Punkt
Investoren/Hauptversammlung
zugänglich gemacht, wenn sie den Namen, den ausgeübten Beruf und den Wohnort der vorgeschlagenen Person enthalten (vgl. §
127 Satz 3 i. V. m. § 124 Abs. 3 Satz 3 und § 125 Abs. 1 Satz 5 AktG). Einer Begründung bedarf es bei Wahlvorschlägen – anders
als bei Gegenanträgen im Sinne von § 126 AktG – nicht. Der Vorstand braucht Wahlvorschläge von Aktionären außer in den Fällen
des § 126 Absatz 2 AktG auch dann nicht zugänglich zu machen, wenn diese nicht die Angaben nach § 124 Absatz 3 Satz 4 AktG
und § 125 Absatz 1 Satz 5 AktG enthalten.
Nach § 127 Satz 1 AktG i. V. m. § 126 Abs. 2 AktG gibt es weitere Gründe, bei deren Vorliegen Wahlvorschläge nicht über die
Internetseite zugänglich gemacht werden müssen. Eine ausführliche Darstellung dieser Gründe findet sich auf der Internetseite
www.lila-logistik.com
unter dem Punkt
Investoren/Hauptversammlung
. Unter ‘Erläuterungen zu den Rechten der Aktionäre’ sind dort auch die Einzelheiten zu den Voraussetzungen der Ausübung der
Rechte und ihren Grenzen enthalten. Für die Übermittlung von Wahlvorschlägen ist folgende Adresse maßgeblich:
Müller – Die lila Logistik AG
Investor Relations
Ferdinand-Porsche-Straße 4
74354 Besigheim-Ottmarsheim
oder per E-Mail an die Adresse:
investor@lila-logistik.com
oder per Telefax an die Nummer: +49 7143 810 129
Anderweitig adressierte Wahlvorschläge werden nicht berücksichtigt.
Aktionäre werden gebeten, ihre Aktionärseigenschaft im Zeitpunkt der Übersendung des Wahlvorschlags nachzuweisen.
Auskunftsrecht
Nach § 131 Abs. 1 AktG ist jedem Aktionär auf Verlangen in der Hauptversammlung vom Vorstand Auskunft über Angelegenheiten
der Gesellschaft zu geben, soweit die Auskunft zur sachgemäßen Beurteilung des Gegenstands der Tagesordnung erforderlich ist.
Die Auskunftspflicht des Vorstands erstreckt sich auch auf die rechtlichen und geschäftlichen Beziehungen der Gesellschaft
zu einem verbundenen Unternehmen sowie auf die Lage des gesamten Konzerns der Müller – Die lila Logistik AG und der in den
Konzernabschluss der Müller – Die lila Logistik AG einbezogenen Unternehmen (vgl. § 131 Abs. 1 Satz 2 und Satz 4 AktG).
Unter bestimmten, in § 131 Abs. 3 AktG näher ausgeführten Umständen darf der Vorstand die Auskunft verweigern, z. B. soweit
die Erteilung der Auskunft nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung geeignet ist, der Gesellschaft oder einem verbundenen
Unternehmen einen nicht unerheblichen Nachteil zuzufügen. Nach § 20 Abs. 3 der Satzung der Gesellschaft ist der Versammlungsleiter
zudem ermächtigt, im Laufe der Hauptversammlung angemessene Beschränkungen der Frage- und Redezeit festzulegen. Eine ausführliche
Darstellung der Gründe, aus denen der Vorstand die Auskunft verweigern darf, findet sich auf der Internetseite
www.lila-logistik.com
unter dem Punkt
Investoren/Hauptversammlung
. Unter ‘Erläuterungen zu den Rechten der Aktionäre’ sind dort auch die Einzelheiten zu den Voraussetzungen der Ausübung des
Auskunftsrechtes und seinen Grenzen enthalten.
Von der Einberufung der Hauptversammlung an werden über die Internetseite
www.lila-logistik.com
unter dem Punkt
Investoren/Hauptversammlung
die in § 124a AktG vorgesehenen Informationen und Unterlagen zugänglich sein.
Besigheim-Ottmarsheim, im April 2014
Der Vorstand
|