MVV Energie AGMannheimJahres- und Konzernabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.10.2019 bis zum 30.09.2020Jahres- und Konzernabschluss zum 30. September 2020 - Geschäftsjahr 2020Zusammengefasster LageberichtGrundlagen des KonzernsKONZERNSTRUKTUR Unternehmensstruktur und Beteiligungen Als börsennotierte Muttergesellschaft von MVV hat die MVV Energie AG mit Sitz in Mannheim eine zentrale Stellung: Sie hält direkt oder indirekt Anteile an den zur Unternehmensgruppe gehörenden Gesellschaften und ist zugleich operativ tätig. Der MVV-Konzern umfasst einschließlich der MVV Energie AG 155 vollkonsolidierte Gesellschaften und 36 At-Equity-Unternehmen. Die größten Standorte unserer Unternehmensgruppe befinden sich in Mannheim, Kiel, Offenbach und Wörrstadt. Zudem sind wir in über 20 Ländern vertreten. Darunter befinden sich neben Deutschland vor allem Großbritannien und die Tschechische Republik. Organisationsstruktur Wir steuern MVV in fünf Segmenten, über die wir auch extern berichten: Das Berichtssegment Kundenlösungen umfasst die Geschäftsfelder Privat- und Gewerbekunden, Geschäftskunden sowie Commodities. Dem Berichtssegment Neue Energien sind die Geschäftsfelder Umwelt, Wind/Biomethan und Projektentwicklung zugeordnet. Das Berichtssegment Versorgungssicherheit beinhaltet das Geschäftsfeld Kraft-Wärme-Kopplung und das Geschäftsfeld Netz. Das Berichtssegment Strategische Beteiligungen bildet im Wesentlichen die Gesellschaften Köthen Energie und MVV Energie CZ sowie das At-Equity-Ergebnis der Stadtwerke Ingolstadt ab. Im Berichtssegment Sonstiges werden unsere Shared-Services-Gesellschaften sowie die Querschnittsbereiche zusammengefasst. Die Shared-Services-Gesellschaften erbringen Metering-, Billing- und IT-Dienstleistungen für MVV. BERICHTSSEGMENTE UND GESCHÄFTSFELDER scrollen
GESCHÄFTSMODELL Nach Berechnungen des BDEW gehören wir zu den führenden Energieunternehmen in Deutschland und wir besetzen alle wesentlichen Stufen der energiewirtschaftlichen Wertschöpfungskette. Wir erzeugen Energie, handeln mit ihr und verteilen sie über eigene Netzgesellschaften, vertreiben Energielösungen und sind im Umweltgeschäft tätig. Darüber hinaus gewinnen wir Wasser und vertreiben es. Einen besonderen Schwerpunkt setzen wir auf erneuerbare Energien: Wir sind in der Projektentwicklung und der Betriebsführung von Wind- und Solarparks sowie von Biomasseanlagen ebenso aktiv, wie wir über derartige Anlagen in unserem eigenen Erzeugungsportfolio verfügen. Segment Kundenlösungen Das Berichtssegment Kundenlösungen beinhaltet das Einzel- und Großhandelsgeschäft von Energie und Wasser. Unser Anspruch ist es, unseren Kunden umweltfreundlich erzeugte Energie anzubieten. Daher verfügen wir sowohl für Privat- und Gewerbe- als auch für Geschäftskunden über eine breite Palette an Produkten und Dienstleistungen, die ökologischen Ansprüchen genügen - von erneuerbaren Energien bis zur umweltfreundlichen Fernwärme. Dazu gehört auch unser Lösungsangebot für Privat-, Gewerbe- und Geschäftskunden rund um selbst erzeugten Solarstrom und Elektromobilität. Elektromobilität ist darüber hinaus integraler Bestandteil unserer Aktivitäten im Bereich Smart Cities: als Systempartner für Kommunen bieten wir vernetzte Lösungen für Städte. Bei unserem Lösungsangebot für Geschäftskunden liegt der Schwerpunkt auf Projekten und Maßnahmen zur Effizienzsteigerung und Energieoptimierung für Industrie, Handel und Immobilienwirtschaft. Darüber hinaus ist im Segment Kundenlösungen das Commodity-, Dienstleistungs- und Handelsgeschäft der MVV Trading enthalten. Dort bündeln wir die Energiebeschaffung und den Handel mit Energieprodukten sowie das Portfoliomanagement für unsere Unternehmensgruppe. Diese Leistungen bieten wir auch Drittkunden im Markt an. Zudem ist unsere Handelstochter für das Direktvermarktungsgeschäft im Bereich der erneuerbaren Energien verantwortlich. Segment Neue Energien Im Berichtssegment Neue Energien bündeln wir zum einen unsere Kompetenz in der ökologischen Verwertung von Abfällen und Biomasse. Diese nutzen wir nicht nur in Anlagen in Mannheim, Offenbach, Leuna, Königs Wusterhausen und Flörsheim-Wicker, sondern auch in Großbritannien: In Plymouth betreiben wir eine thermische Abfallverwertung mit Wärmeauskoppelung und in Ridham Dock ein KWK-fähiges Biomassekraftwerk; im schottischen Dundee haben wir vor zwei Jahren eine bestehende thermische Abfallverwertung übernommen und bauen in unmittelbarer Nachbarschaft eine neue Anlage. Außerdem verfügen wir in Deutschland über Biogas- und Biomethananlagen. Zum anderen enthält das Segment Neue Energien unsere eigenen Windkraft- und Photovoltaikanlagen und unser nationales und internationales Projektentwicklungsgeschäft. International konzentrieren wir uns auf solare Erzeugung, in Deutschland darüber hinaus auch auf Windkraftanlagen an Land und Freiflächen-Photovoltaikanlagen. Außerdem sind wir Betriebsführer von Wind- und Solarparks. Segment Versorgungssicherheit Das Berichtssegment Versorgungssicherheit beinhaltet unser Erzeugungsportfolio mit konventionellen Energien in Kraft-Wärme-Kopplung. Hierzu zählen unser neues Gasheizkraftwerk in Kiel, unser Heizkraftwerk in Offenbach sowie unsere Beteiligung am Grosskraftwerk Mannheim. Um eine zuverlässige Energie- und Wasserversorgung gewährleisten zu können, sind leistungsfähige Netze unabdingbar. Aus diesem Grund enthält dieses Segment auch das Netzgeschäft unserer Verteilnetzbetreiber in Mannheim, Kiel und Offenbach. Insgesamt betreiben wir innerhalb der MVV-Gruppe Strom-, Fernwärme-, Gas- und Wassernetze mit einer Gesamtlänge von über 19.000 Kilometern. UNTERNEHMENSSTRATEGIE Wir leisten unseren Beitrag zum Klimaschutz Unser Ziel ist Klimaneutralität: Wir bekennen uns zu den Zielen des Pariser Klimaschutzabkommens und werden als Unternehmen spätestens bis zum Jahr 2050 klimaneutral sein. Um dies zu erreichen, scrollen
Diese Dekarbonisierungsstrategie, Seite 48, haben wir mit konkreten quantitativen CO 2-Minderungszielen bis 2030 unterlegt; wir vervollständigen damit unsere Nachhaltigkeitsziele, Seiten 48 und 51, die wir 2016 festgelegt haben. Wir investieren in nachhaltiges Wachstum Ein umfassendes und langfristig ausgelegtes Investitionsprogramm ist wesentlicher Bestandteil unserer Strategie; wir richten es an unseren Nachhaltigkeitszielen aus und entwickeln unsere Unternehmensgruppe so weiter. Wir werden weiterhin die Möglichkeiten nutzen, die sich im Zuge der Energiewende ergeben - sowohl in Deutschland als auch darüber hinaus. Auch zukünftig wollen wir Wachstum forcieren. Wir sind überzeugt: Indem wir gezielt investieren, werden wir weitere Potenziale für MVV erschließen. Wir entwickeln Lösungen für unsere Kunden Unsere bewährten Kompetenzen und unsere jahrzehntelange Erfahrung ermöglichen uns, wettbewerbsfähige Produkte und Dienstleistungen für unsere Kunden zu entwickeln. Unser Produkt- und Dienstleistungsangebot ergänzen wir durch strategische Partnerschaften und Beteiligungen. Einer der Ausbauschwerpunkte in unserem Lösungsangebot ist die Elektromobilität; neben der Ladeinfrastruktur und dem intelligenten Lademanagement für Industrie und Gewerbe bieten wir Kombinationsprodukte für Privatkunden an, die aus Photovoltaikanlage, Ladestation und Elektrofahrzeug bestehen. Sowohl die Nachfrage nach Ladeinfrastruktur hat im Zuge der Verbreitung der Elektromobilität zugenommen als auch die Nachfrage nach Speicher- und Energiemanagementlösungen. Als Partner von Kommunen und Stadtwerken entwickeln wir ganzheitliche Konzepte für die Stadt der Zukunft sowie für dezentrale Quartierslösungen und setzen diese um. Wir bauen unsere Aktivitäten im Geschäftsfeld Umwelt weiter aus Wachstumspotenzial sehen wir zudem in der thermischen Abfall- und Klärschlammbehandlung sowie in der Bioabfallvergärung. Die Strom- und Wärmeerzeugung aus Abfällen, die zu unserem Geschäftsfeld Umwelt gehört, ist ein wichtiger Eckpfeiler einer modernen, ressourcenschonenden Kreislaufwirtschaft. Gemäß Analysen des Beratungsunternehmens ecoprog zählen wir in Deutschland zu den drei größten Betreibern von thermischen Abfallverwertungsanlagen und Biomassekraftwerken. Darüber hinaus sind wir bereits seit mehreren Jahren in Großbritannien aktiv mit unseren abfallbefeuerten Heizkraftwerken in Plymouth und Dundee und unserer Biomasseanlage in Ridham Dock. Wir planen weitere Investitionen in dieses Geschäftsfeld. Unseren Mannheimer Energiestandort auf der Friesenheimer Insel entwickeln wir ebenfalls kontinuierlich weiter: Im Februar 2020 haben wir unser abfallbefeuertes Heizkraftwerk an das bestehende Fernwärmenetz angebunden. Darüber hinaus binden wir neue innovative Technologien in unsere Anlage ein: Wir werden Phosphor aus kommunalem Klärschlamm recyceln und gleichzeitig umweltfreundliche Energie erzeugen. Damit nutzen wir Chancen, die sich aus der Anpassung der gesetzlichen Anforderungen an die Klärschlammverwertung ergeben. Der zurückgewonnene Phosphor dient als wertvoller Rohstoff für die Herstellung von Dünger und trägt damit zu einem nachhaltigen Kreislauf bei. Auch an anderen Standorten arbeiten wir an Lösungen zur Phosphorbehandlung und werden die Abfallverwertung stärker in Fernwärmekonzepte einbinden. Wir versorgen unsere Kunden zuverlässig mit Energie Der weitere Ausbau der Energieerzeugung aus erneuerbaren Quellen ist mit Herausforderungen verbunden, denn die volatile Stromeinspeisung von Windkraft- oder Photovoltaikanlagen, hängt wesentlich von Tageszeit und Witterung ab. Unser Anspruch ist es, unsere Kunden sicher und zuverlässig mit Energie zu versorgen - eine tragende Rolle spielen dabei die Zuverlässigkeit, Intelligenz und Leistungsfähigkeit unserer Netze. Ein wichtiger Schwerpunkt der Versorgungssicherheit ist für uns die Zukunft der Wärmeversorgung. An unseren Standorten ist und bleibt die leitungsgebundene Wärmeversorgung ein unverzichtbarer Bestandteil einer nachhaltigen, zukunftsorientierten schrittweise CO 2-ärmeren und schließlich im Zielzustand ganz CO 2-freien Wärmeversorgung. Beispielsweise haben wir in die Anbindung unseres Mannheimer Heizkraftwerks an das regionale Fernwärmenetz investiert; unser neues modulares Gasheizkraftwerk in Kiel wurde Ende November 2019 in Betrieb genommen. Wir entwickeln unser Wärmekonzept mit dem Ziel der Dekarbonisierung und der Einbindung erneuerbarer Energien in die Wärmeerzeugung kontinuierlich weiter und setzen unsere Vision für eine nachhaltige Wärmeversorgung Schritt für Schritt um. Wir setzen auf erneuerbare Energien Beim Ausbau unseres Portfolios von erneuerbaren Energieerzeugungsanlagen setzen wir mittelfristig auf Windenergie an Land und Photovoltaik. Darüber hinaus prüfen wir mögliche Repowering-Optionen unserer Bestandsanlagen. Mit unseren Tochtergesellschaften Juwi und Windwärts fokussieren wir uns im Bereich der Projektentwicklung auf international entwickelte Märkte mit Wachstumspotenzial und auf Deutschland. Wir stützen unsere Zukunftsfähigkeit Wir hinterfragen immer wieder die Zukunftsfähigkeit sämtlicher Technologien, Verfahren und Prozesse, die wir einsetzen; dabei beachten wir wirtschaftliche, ökologische und politische Rahmenbedingungen. Um zukunftsfähig zu bleiben, entwickeln wir unsere Unternehmenskultur kontinuierlich weiter und erhalten und vertiefen die Kompetenzen unserer Mitarbeiter. Dazu nutzen wir die Möglichkeiten und Chancen der Digitalisierung auf allen Ebenen und in vielfältiger Weise: Wir nutzen die digitalen Möglichkeiten beispielsweise, um den Austausch und die Zusammenarbeit zu fördern und bestehende Prozesse effizienter zu gestalten. Auf operativer Ebene setzen wir sowohl im B2C- als auch im B2B-Segment auf digitale Lösungen und gestalten in den Bereichen dezentrale Energielösungen und Energieeffizienz das Monitoring, die Steuerung und die Optimierung von Kundenanlagen digital. Auf prozessualer Ebene kommen Ansätze wie Predictive Maintenance auf Basis Künstlicher Intelligenz und Big Data zum Einsatz - so optimieren wir zum Beispiel Wartungszyklen unserer Kraftwerke oder Windkraftanlagen und minimieren Ausfallzeiten. Für unsere Kunden entwickeln wir darüber hinaus leicht anwendbare Apps, zum Beispiel für den Bereich der Elektromobilität. WERTORIENTIERTE UNTERNEHMENSSTEUERUNG Unsere wertorientierte Unternehmenssteuerung hat das Ziel, den Unternehmenswert von MVV nachhaltig zu steigern und unseren Aktionären eine attraktive Dividende zu bieten. Dies erreichen wir, indem wir einen positiven Wertbeitrag (Value Spread) erwirtschaften und damit die Rendite (Adjusted ROCE) auf das durchschnittlich eingesetzte Kapital (Capital Employed) über den Kapitalkosten (WACC) liegt. Wesentliche Steuerungsgröße ist dabei das bereinigte operative Ergebnis vor Zinsen und Ertragsteuern (Adjusted EBIT), mit dem wir den mittel- und langfristigen Erfolg unserer Geschäftstätigkeit messen. Bei dieser Ergebnisgröße bereinigen wir um die Ergebniseffekte aus der stichtagsbezogenen Marktbewertung von Finanzderivaten nach IFRS 9, den Effekt aus der Strukturanpassung der Altersteilzeit sowie den Restrukturierungsaufwand - sofern vorhanden. Die Zinserträge aus Finanzierungsleasing, die in der Gewinn- und Verlustrechnung nach dem EBIT ausgewiesen sind, rechnen wir beim Adjusted EBIT hinzu, da sie aus Contracting-Projekten stammen und damit Teil unseres operativen Geschäfts sind. ERMITTLUNG DES VALUE SPREAD Wir haben die einzelnen Parameter zur Ermittlung des WACC für MVV für das Berichtsjahr überprüft und teilweise aufgrund von Marktveränderungen aktualisiert. So errechnen sich Eigenkapitalkosten von 6,7 % (Vorjahr 6,5 %) nach Steuern und Fremdkapitalkosten von 1,7 % (Vorjahr 1,7 %) nach Steuern. Die Kapitalstruktur der MVV Peer Group für Eigenkapital beträgt 50,1 % (Vorjahr 55,5 %) und für Fremdkapital 49,9 % (Vorjahr 44,5 %). Der Konzern-Steuersatz liegt bei 30 % (Vorjahr 30 %). Der aus diesen Basisdaten errechnete WACC nach Steuern beträgt im Geschäftsjahr 2020 4,2 % (Vorjahr 4,4 %) und 6,0 % (Vorjahr 6,3 %) vor Steuern. STEUERUNGSKENNZAHLEN Für das Geschäftsjahr 2020 ergab sich ein ROCE von 7,7 % im Vergleich zu 7,9 % im Vorjahr. Der niedrigere ROCE resultiert daraus, dass das Adjusted EBIT zwar angestiegen ist, während gleichzeitig das durchschnittlich eingesetzte Kapital im Vergleich zum Vorjahr höher war. Als Differenz aus dem ROCE von 7,7 % (Vorjahr 7,9 %) und dem WACC vor Steuern von 6,0 % (Vorjahr 6,3 %) errechnet sich für das Berichtsjahr ein Value Spread in Höhe von 1,7 % (Vorjahr 1,6 %). TECHNOLOGIE UND INNOVATION Innovative Projekte Unser Anspruch ist es, intelligente Energieprodukte und innovative Lösungen zu entwickeln, die die Bedürfnisse unserer Kunden berücksichtigen. Unter anderem trägt unsere Stabsabteilung Customer Experience und Innovation dazu bei, dieses Ziel zu erreichen: Hier arbeiten Innovationsmanager und Marktforscher gemeinsam an Forschungs- und Entwicklungsprojekten, in die auch Mitarbeiter aus unseren operativen Geschäftsfeldern eingebunden sind. Zudem beteiligen sich unsere Vertriebseinheiten auch eigenständig an zukunftweisenden Projekten. Aus diesem Grund schlagen sich die Entwicklungskosten für Technologie und Innovation nicht vollständig in den Aufwendungen für Forschung und Entwicklung nach IFRS nieder Erläuterungen zur Bilanz, Textziffer 14, Seite 112. Nachfolgend stellen wir Projekte vor, die wir im Geschäftsjahr 2020 weiterverfolgt oder neu begonnen haben. Dezentrales Energiemanagementsystem im Quartier FRANKLIN Die Mannheimer Konversionsfläche FRANKLIN ist eine von neun Partizipationszellen im Projekt C/sells. Im Projekt C/sells werden Musterlösungen für eine digitale, sichere und umweltverträgliche Energieversorgung entwickelt und demonstriert. Es ist Teil der bundesweiten Initiative "Schaufenster Intelligente Energie - Digitale Agenda für die Energiewende" des Bundeswirtschaftsministeriums. Ziel des Projekts ist es, einen neuen, zellulär strukturierten Smart-Grid-Ansatz zu entwickeln. Auf FRANKLIN simulieren und testen wir das Energiesystem der Zukunft, indem wir die Sektoren Strom, Wärme und Mobilität miteinander verknüpfen. Das Energiesystem befindet sich in der Planungs- und Ausführungsphase und besteht aus scrollen
Indem sie ihre Strom-, Wärme- und Wasserzähler gegen intelligente Smart Meter und ein Smart Meter Gateway austauschen, spielen die Bewohner des Quartiers eine entscheidende Rolle. Zum einen erhalten sie dadurch Transparenz über ihren Energieverbrauch. Zum anderen helfen die gewonnenen Daten dabei, die Energieflüsse im Quartier sichtbar zu machen. Dies ist wiederum eine wichtige Voraussetzung zur Optimierung des gesamten Quartiers über alle Sektoren hinweg. Beispielsweise können Anomalien, wie eine hohe Leistungsspitze, erkannt und darauf reagiert werden. Zudem können im Laufe des Projekts verschiedene Mehrwertdienste mithilfe der Daten entwickelt und durch die Bewohner getestet werden. Im Sommer 2020 wurden zwei Photovoltaikanlagen fertiggestellt und an das Quartiersenergiemanagement und die Marktplattformen für Regelleistung und Direktvermarktung angebunden. Zudem konnten wir bereits erste Optimierungspotenziale für das Nahwärmenetz durch Simulationen identifizieren. Ziel ist es, auf Basis des Wärmeversorgungskonzepts FRANKLIN ein Konzept für ein CO 2-neutrales Quartier Spinelli zu entwickeln. Das bedeutet, dass Wärme, Warmwasser und Strom der Bewohner in der Jahresbilanz CO 2-neutral sind. Um dies zu erreichen, werden wir ein Niedertemperaturnetz über einen Wärmetauscher an das bestehende Fernwärmenetz anschließen. In das lokale Niedertemperaturnetz und das lokale Stromnetz wird wiederum die dezentral erzeugte Energie aus erneuerbaren Quellen eingespeist. Beide Netze werden an Speicher angebunden sein und über ein Quartiers-Energie-Management-System gekoppelt (Sektorenkopplung). Intelligente Vernetzung im "SynergieQuartier Walldorf" Am 1. Juli 2020 startete das dreijährige Forschungsprojekt "SynergieQuartier Walldorf", welches als Folgeprojekt aus dem zuvor erfolgreich durchgeführten Projekt "Living Lab Walldorf" entstanden ist. Gemeinsam mit dem Karlsruher Institut für Technologie (KIT), dem Forschungszentrum Informatik (FZI), den Stadtwerken Walldorf und unserer Tochtergesellschaft Beegy wollen wir die Energiewende weiter voranbringen. Ziel des Projekts ist es, die Möglichkeiten der Gestaltung von Informations- und Zahlungsflüssen bei den Stromproduzenten und -konsumenten zu untersuchen und dabei den dezentral erzeugten Strom zu integrieren. Darüber hinaus soll der Netzbetrieb im Hinblick auf zusätzliche Lasten durch Elektromobilität und Sektorkopplung erforscht werden. Wichtige Faktoren sind dabei die IT-Sicherheit, die gesetzlichen Rahmenbedingungen sowie die Integration des Smart Meter Gateways. Teil dieses "Quartiers" sind Pilothaushalte sowie Gewerbebetriebe in Walldorf, welche über die dazu benötigten dezentralen Energiekomponenten wie Photovoltaikanlagen, Elektro-Ladesäulen oder auch Wärmepumpen verfügen. Der Schlüssel zum Erfolg ist ein intensiver Dialog, um den Bedürfnissen der Eigentümer gerecht zu werden. Wasserstoff und Grüne Gase: ein Markt entsteht Durch die Verabschiedung der Wasserstoffstrategien für Europa und für Deutschland in 2020 wurde ein Rahmen geschaffen, der die Ausbauziele für grünen und blauen Wasserstoff, mögliche Förderinstrumente, die Zeitplanung und priorisierte Sektoren für die Einführung einer dekarbonisierten Wasserstoffwirtschaft beschreibt. So ist für Deutschland geplant, bis 2030 bis zu 5 GW Elektrolyseurleistung für die Erzeugung von grünem Wasserstoff und weitere 5 GW spätestens bis 2040 zuzubauen. Die erste Markteinführung von dekarbonisiertem Wasserstoff wird in den Märkten Mobilität und Industrie erfolgen, die Energiewirtschaft schließt sich an. Im Rahmen des konzernweiten Projekts Grüne Gase und Wasserstoff, das wir im Geschäftsjahr 2020 gestartet haben, entwickeln wir die Positionierung von MVV im entstehenden Markt für Wasserstoff und Grüne Gase. Im ersten Schritt werden wir die Auswirkungen auf bestehende Geschäftsaktivitäten an unseren Standorten bewerten, neue Geschäftsfelder identifizieren und Pilotprojekte initiieren. Mit der Planung der Energieregion Staßfurt wird bereits ein erstes praktisches Pilotprojekt konkretisiert. Zusammen mit regionalen Partnern entwickeln wir eine integrierte Lösung, die eine 1 MW Elektrolyse-Anlage zur Wasserstofferzeugung aus regionalem Windstrom und die Nutzung von Wasserstoff in der Mobilität und in der Wärmeversorgung umfasst. Wir fördern die Elektromobilität in Mannheim und der Region Bei der Gestaltung der Verkehrswende und dem Ausbau des elektrischen Mobilitätsangebots gehen wir mit der Stadt Mannheim gemeinsame Wege. So haben wir für Elektrofahrzeuge in Mannheim und der Region seit dem Frühsommer 2019 über 120 Ladepunkte mit Bundeszuschüssen aus dem Förderprogramm Ladeinfrastruktur errichtet. Bis zum Frühjahr 2021 werden wir die dritte Phase des Förderprogramms mit einem Schwerpunkt in der Bereitstellung schneller DC-Ladeinfrastruktur umsetzen. In dieser Stufe werden 50 weitere modulare Ladepunkte in Mannheim und den umliegenden Kommunen aufgestellt. Dabei werden wir auf innerstädtischen Flächen HPC-Ladesäulen mit einer Ladeleistung von bis zu 300 kW pro Ladepunkt errichten. Dank des Programms und durch die neue Kooperationsplattform TENK können wir in Mannheim und der Metropolregion eine stadträumlich breit verteilte Verfügbarkeit der Ladeinfrastruktur gewährleisten. Innovationsprozesse Betriebliches Ideenmanagement Ziel unseres Ideenmanagement ist es, unsere Mitarbeiter in den stetigen Verbesserungsprozess von MVV einzubinden. Durch themenspezifische Sonderaktionen, im Berichtsjahr zu den Themen Klimaneutralität und Dekarbonisierung, wird unsere Unternehmensstrategie unterstützt und zugleich der Ideenreichtum bei unseren Beschäftigten eingefordert und belohnt. Im Geschäftsjahr 2020 haben wir 310 Vorschläge abgeschlossen. Wir konnten mit den Ideen, die umgesetzt wurden, allein im ersten Realisierungsjahr 117 Tsd Euro einsparen. Wir haben 31 Tsd Euro an Prämien für die Mitarbeiter ausgeschüttet. Derzeit beläuft sich der mehrjährige Nutzen (4 Jahre) auf 229 Tsd Euro. Unternehmerisches Potenzial unserer Mitarbeiter Im Rahmen unseres internen Innovationsprozesses "Takeoff" nutzen wir das kreative und unternehmerische Potenzial unserer Mitarbeiter, um neue Produkte und Geschäftsmodelle zu entwickeln. Die Gewinner aus der Pilotdurchführung 2018 haben sich mittlerweile erfolgreich am Markt positioniert. Zum Beispiel unterstützt das MVV-Startup-Projekt Climap Kommunen und Hauseigentümer dabei, Schwachstellen an Gebäuden zu identifizieren, an denen wertvolle Energie verloren geht. Hierbei werden Wärmelandkarten mithilfe thermografischer Aufnahmen erstellt. Mitte März 2020 fand zu diesem Zweck eine Luftschiff-Befliegung in Schriesheim statt. Impulse aus jungen Unternehmen Unser externer Innovationsprozess dient dazu, einen Know-how-Transfer zwischen MVV und jungen Unternehmen herzustellen, innovative Impulse aufzunehmen und im Unternehmen zu verankern. Hierfür führen wir aktuell ein Pilotprojekt mit unserer Tochtergesellschaft Beegy durch, in welchem wir zu Beginn drei konkrete Bedarfe in Prozessen oder Produkten identifiziert haben, die mit kooperationsfähigen Startups abgeglichen werden. Zusätzlich wird in Zusammenarbeit mit einem externen Dienstleister regelmäßig nach Startups gesucht, welche die Energiewende positiv beeinflussen und somit einen Mehrwert für MVV bieten. Geschäftsentwicklung des Konzerns» Adjusted EBIT von 225 Mio Euro auf 233 Mio Euro verbessert » Investitionen weiterhin auf hohem Niveau » Erzeugung aus erneuerbaren Energien ausgebaut WESENTLICHE ENTWICKLUNGEN UND GESAMTAUSSAGE DES VORSTANDS Corona-Pandemie stellt uns vor Herausforderungen Die Gesellschaft und die Wirtschaft und damit auch MVV sind seit Beginn des Jahres 2020 von den mit der Corona-Pandemie verbundenen Einschränkungen, Vorgaben und Regeln betroffen. Wir begegnen dieser Herausforderung mit einem umsichtigen und von der Verantwortung für unsere Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, unsere Kunden, Lieferanten und Partner getragenen Vorgehen, bei dem der Gesundheitsschutz bei Fortführung unserer Geschäftstätigkeit im Vordergrund steht. Wir haben frühzeitig gezielte Maßnahmen ergriffen und passen diese fortlaufend der aktuellen Lage an. Als Unternehmen der kritischen Infrastruktur sind wir für die zuverlässige Bereitstellung von Energie und Wasser verantwortlich und haben daher umgehend die Weiterführung der betrieblichen Abläufe sichergestellt. Es hat sich gezeigt, dass unsere bewährten Regel- und Krisenprozesse vor und in der Corona-Pandemie gut funktionieren. Bedingt durch die Corona-Auswirkungen verzeichneten wir einen leicht rückläufigen Energieverbrauch bei unseren Kunden und Verschiebungen in unserem Projektentwicklungsgeschäft - insbesondere im Ausland. Diesen pandemiebedingten Belastungen konnten wir jedoch durch gezielte Maßnahmen und Kosteneinsparungen entgegenwirken. Investitionen für nachhaltiges Wachstum Ein umfangreiches Investitionsprogramm ist schon seit vielen Jahren fester Bestandteil unserer Unternehmensstrategie. Im Geschäftsjahr 2020 haben wir insgesamt 322 Mio Euro investiert; dabei stand neben drei Großprojekten insbesondere der Ausbau unseres eigenen erneuerbaren Erzeugungsportfolios im Vordergrund: Ende November 2019, also im 1. Quartal unseres Geschäftsjahres 2020, hat unser hocheffizientes Gasheizkraftwerk in Kiel den kommerziellen Betrieb aufgenommen. Es stellt die klima- und umweltfreundliche Wärmeversorgung der Landeshauptstadt Schleswig-Holsteins sicher und trägt zu einer erheblichen Verringerung der CO 2-Emissionen bei. In Mannheim haben wir im Februar 2020 unsere thermische Abfallbehandlungsanlage an das regionale Wärmenetz angebunden. Zukünftig werden so bis zu 30 % des jährlichen Wärmebedarfs in Mannheim und in der Metropolregion Rhein-Neckar aus erneuerbaren Energien gedeckt. Im nächsten Schritt binden wir neue innovative Technologien in unsere Anlage ein: Wir werden Phosphor aus kommunalem Klärschlamm recyceln und gleichzeitig klimaneutrale Energie erzeugen. Für die neue Anlage, die bereits Ende 2021 in Betrieb gehen soll, werden wir rund 50 Mio Euro investieren. Das dritte Projekt befindet sich im schottischen Dundee: Hier bauen wir eine der modernsten thermischen Abfallbehandlungsanlagen in Europa. Die neue Anlage soll im 1. Quartal 2021 in Betrieb gehen. Wir haben im Berichtsjahr drei Windparks, die von Juwi beziehungsweise Windwärts entwickelt und gebaut wurden, in unser eigenes Portfolio übernommen. Insgesamt verfügen wir zum Ende des Geschäftsjahres 2020 mit unseren Windkraftanlagen an Land über eine installierte Leistung von 236 MW - 32 MW mehr als im Vorjahr. Leichter Anstieg des Adjusted EBIT bei rückläufigem Umsatz Wir erwirtschafteten im Geschäftsjahr 2020 einen bereinigten Umsatz von 3,5 Mrd Euro nach 3,8 Mrd Euro im Vorjahr. Der moderate Umsatzrückgang resultiert vor allem aus Verzögerungen in unserem Projektentwicklungsgeschäft und niedrigeren Gashandelsmengen. Gegenläufig stiegen die Umsatzerlöse unter anderem durch die Erstkonsolidierung der EnDaNet GmbH im 1. Quartal des Berichtsjahres und die positive Entwicklung in unserem Umweltgeschäft. Das Adjusted EBIT lag mit 233 Mio Euro leicht über dem des Vorjahres (225 Mio Euro). Die Ergebnisentwicklung ist einerseits auf die positive Entwicklung in unserem Umweltgeschäft - hier profitierten wir von einer guten Anlagenverfügbarkeit und positiven Einmaleffekten - und die Inbetriebnahme unseres neuen Gasheizkraftwerks in Kiel zurückzuführen. Zudem lieferten unsere Windkraftanlagen höhere Ergebnisbeiträge. Andererseits wirkten sich coronabedingte Effekte, die milde Witterung, erste Belastungen aus dem Kohleausstiegsgesetz und ein niedrigeres At-Equity-Ergebnis negativ auf das Ergebnis aus. Das Vorsteuerergebnis (Adjusted EBT) verbesserte sich gegenüber dem Vorjahr um 13 Mio Euro auf 181 Mio Euro. Der bereinigte Jahresüberschuss nach Fremdanteilen stieg aufgrund höherer bereinigter Anteile anderer Gesellschafter weniger stark: Er nahm um 6 Mio Euro zu und belief sich für das Berichtsjahr auf 104 Mio Euro. Das bereinigte Ergebnis je Aktie betrug 1,57 Euro gegenüber 1,49 Euro im Vorjahr. Gesamtaussage des Vorstands zum Geschäftsverlauf und zur wirtschaftlichen Lage Unser Geschäftsjahr 2020 wurde nicht nur von herausfordernden energiewirtschaftlichen und -politischen Rahmenbedingungen geprägt. Hinzu kamen auch coronabedingte Maßnahmen und Einschränkungen. Vor diesem Hintergrund blicken wir dennoch auf ein erfolgreiches Jahr zurück. Zum einen wurden viele Weichenstellungen der letzten Jahre Realität. Zum anderen haben wir neue Projekte begonnen, die uns dabei unterstützen werden, weiterhin nachhaltig und profitabel zu wachsen. Unsere Zielvorgabe für die bereinigten Umsatzerlöse haben wir vor allem aufgrund der Auswirkungen der Corona-Pandemie nicht ganz erreicht: Wir hatten einen Umsatz etwa auf dem Vorjahresniveau erwartet; mit 3,5 Mrd Euro lag er jedoch um 6 % unter dem des Vorjahres. Demgegenüber stieg das Adjusted EBIT um 4 % auf 233 Mio Euro und übertraf damit unsere letzte Prognose, bei der wir ein Ergebnis etwa auf dem Niveau des Vorjahres erwartet haben. Insgesamt zeigt der Blick auf die operative Entwicklung, dass MVV strategisch richtig aufgestellt ist. Mit unserem Geschäftsmodell und auf Basis unserer Unternehmensstrategie werden wir auch zukünftig die Chancen nutzen, die sich aus dem Umbau des Energiesystems ergeben, um langfristig weiter wachsen zu können. VERGLEICH DES ERWARTETEN MIT DEM TATSÄCHLICHEN GESCHÄFTSVERLAUF UND AUSBLICK Vergleich des erwarteten mit dem tatsächlichen Geschäftsverlauf und Ausblick scrollen
RAHMENBEDINGUNGEN Auswirkungen der Corona-Pandemie Weitreichende Auswirkungen auf die Volkswirtschaft Wie in allen betroffenen Nationen beeinträchtigt die Corona-Pandemie auch hierzulande Wirtschaft und Gesellschaft gravierend. Wie die Folgen der Pandemie für die einzelnen Volkswirtschaften konkret aussehen werden, hängt vor allem von der Dauer und dem Umfang der Einschränkungen ab und inwieweit deren Auswirkungen kompensiert werden können sowie vom Tempo der Erholung. Hilfspaket von Bund und EU Um die Folgen der Pandemie für die Wirtschaft zu minimieren, haben Bund und Länder seit Ende März 2020 mehrere Gesetzespakete auf den Weg gebracht. Der Bund hat Hilfen für Verbraucher, Familien, Angestellte, Selbstständige und Unternehmen beschlossen. Unternehmen stehen zum Beispiel Sonderprogramme der KfW zur Verfügung, mit denen sie ihre Liquidität sichern können, insbesondere mithilfe von günstigen Krediten. Ergänzend dazu ermöglicht ein Wirtschaftsstabilisierungsfonds mit einem Garantierahmen von bis zu 400 Mrd Euro die Refinanzierung von Unternehmen. Auf Ebene der Europäischen Union sollen rund 500 Mrd Euro für Kredite der Europäischen Investitionsbank an Unternehmen zur Verfügung gestellt werden; dazu kommen ausgeweitete Kreditlinien des Euro-Rettungsfonds für Staaten, deren Verschuldung aufgrund der Pandemie stark ansteigt. Entwicklungen in der Energiepolitik Kohleausstieg und Einstieg in "Grüne Wärme" Mit der Verabschiedung des Kohleausstiegsgesetzes Anfang Juli 2020 hat sich der Gesetzgeber klar zu einem wirtschaftlich nachhaltigen Einstieg in ein klimaneutrales Energiesystem bekannt. Das Kohleausstiegsgesetz (KAG) regelt die Modalitäten für den Ausstieg und legt darüber hinaus neue Rahmenbedingungen für Ersatzinvestitionen fest. Dabei wurde die Bedeutung der Kraft-Wärme-Kopplung (KWK) unterstrichen: Das KWK-Gesetz wurde bis Ende 2029 verlängert, darüber hinaus wurde die Grundförderung angehoben und der Brennstoffwechselbonus angepasst. Das KAG sieht außerdem einen Förderrahmen für die Kopplung von KWK-Anlagen mit grünen Wärmequellen vor; es beauftragt die Regierung, noch im laufenden Jahr einen Gesetzesvorschlag vorzulegen, wie Wärme aus erneuerbaren Energien finanziert werden soll. An Förderprogrammen für die klimaneutrale Wärmeerzeugung arbeitet die Bundesregierung bereits seit geraumer Zeit. Die Ergebnisse der Fachgutachten, die zur Vorbereitung von Programmen in Auftrag gegeben wurden, sollen im Herbst 2020 vorliegen. Daher wird für die zweite Jahreshälfte 2020 ein Entwurf des "Bundesförderprogramms effiziente Wärmenetze" (BEW) erwartet, mit dem sowohl einzelne Investitionen in grüne Wärmeerzeugung als auch Projekte zur Dekarbonisierung ganzer Fernwärmenetze gefördert werden sollen. Wir begrüßen dieses Vorhaben ausdrücklich. Es entspricht in seiner Struktur den Bedürfnissen der Wärmebranche, für die wir uns lange und intensiv eingesetzt haben. Jetzt gilt es, für eine angemessene finanzielle Ausstattung des BEW zu sorgen. Die von der Bundesregierung bisher vorgesehene Förderung von maximal 1,8 Mrd Euro über zehn Jahre ist deutlich zu gering. Das "Bundesförderprogramm Effiziente Gebäude", das seinen Fokus auf Energieeinsparungen im Gebäudebereich hat, liegt bereits vor. EU einigt sich auf "Green Deal" Bereits im Dezember 2019 hat die neue EU-Kommission ihre Arbeitsschwerpunkte vorgestellt, die sich mit der beschleunigten Dekarbonisierung bis zum Jahr 2030 befassen. Der im September 2020 von der EU-Kommission vorgestellte Climate Target Plan sieht eine Reduktion der Emissionen bis zum Jahr 2030 um mindestens 55 % gegenüber 1990 vor. Bis zum Jahr 2050 will die EU klimaneutral werden. Dafür könnte unter anderem das europäische Emissionshandelssystem auf die Sektoren Verkehr und Gebäude ausgeweitet werden. Dieser steilere Ausstiegspfad ist aus unserer Sicht notwendig, um die Pariser Klimaziele erreichen zu können; daher begrüßen wir die Pläne der EU-Kommission. Im Energiebereich setzt die EU auf einen stärkeren Ausbau der erneuerbaren Energien, auf mehr Energieeffizienz und auf neue Leitlinien für die Beihilfe. Zudem sollen die europäischen Energiemärkte noch enger miteinander verknüpft werden. Die ambitionierteren Ziele zur Reduzierung der Emissionen auf EU-Ebene könnten, je nach konkreter Ausgestaltung, eine Anhebung der nationalen Ziele Deutschlands zur Folge haben. Es ist zu erwarten, dass die europäische Gesetzgebung auch in den kommenden Jahren der Strategie von MVV Rückendeckung geben wird - vor allem mit Blick auf den Ausbau erneuerbarer Energien, auf die Dekarbonisierung der Wärmeversorgung und auf die Klimaneutralität beim Kunden. Deutsches Klimaschutzpaket verabschiedet Im Dezember 2019 verabschiedete die Bundesregierung ihr Klimapaket. Es markiert den Einstieg in eine CO 2-Bepreisung für Verkehr und Gebäude, die im bereits bestehenden europäischen Emissionshandelssystem nicht berücksichtigt werden. Darüber hinaus fördert der Bund die energetische Sanierung von Gebäuden, den Austausch von Gebäudeheizungen und den Umstieg auf Elektromobilität. Aus unserer Sicht ist die Einführung des nationalen CO 2-Preises ein positiver Schritt, denn er macht den Umstieg von fossilen auf erneuerbare Energien bei der Beheizung von Gebäuden und in der Mobilität attraktiver. Daraus ergeben sich zum einen Chancen im Bereich der Wärmelieferung aus effizienter und nachhaltiger Erzeugung und zum anderen Chancen für den Ausbau der Elektromobilität: Emissionsärmere Stromanwendungen werden durch die Neuregelung wettbewerbsfähiger gegenüber der brennstoffbasierten Heizung (zum Beispiel Öl) oder der brennstoffbasierten Mobilität (zum Beispiel Benzin, Diesel). Zukünftige CO 2-Bepreisung für Wärme und Verkehr Die Umsetzung des nationalen Emissionshandels erfolgte durch das Brennstoffemissionshandelsgesetz (BEHG), das Ende 2019 vom Bundestag beschlossen wurde. Es sieht den Handel von CO 2-Zertifikaten für die Sektoren Wärme und Verkehr ab dem Jahr 2021 vor; dabei wird ein Festpreis zugrunde gelegt, der bis zum Jahr 2025 jährlich angehoben wird. Im Rahmen der Verhandlungen zum Klimapaket einigten sich Bund und Länder im Dezember 2019 darauf, den zuvor festgelegten CO 2-Zertifikatepreis zu erhöhen. Im Jahr 2021 soll er zunächst nicht 10 Euro pro Tonne CO 2, sondern 25 Euro pro Tonne CO 2 betragen. Bis zum Jahr 2025 soll der Preis schrittweise auf 55 Euro pro Tonne CO 2 steigen. Ab dem Jahr 2026 soll sich der CO 2-Preis über den nationalen Handel mit Emissionszertifikaten bilden; die Menge der Emissionszertifikate wird dann Jahr für Jahr sinken. Dabei gilt für das Jahr 2026 eine Preisspanne zwischen 55 Euro und 65 Euro pro Tonne CO 2. Die zusätzlichen Einnahmen sollen insbesondere zur Senkung der EEG-Umlage auf Strom eingesetzt werden. Die Preiserhöhung soll über das erste BEHG-Änderungsgesetz erfolgen, dessen Entwurf nach erster Lesung im Juni 2020 im Bundestag an den Umweltausschuss überwiesen wurde. Ungeklärt blieb bis Ende September 2020, ob die thermische Verwertung von Siedlungsabfall ab dem Jahr 2023 explizit unter das BEHG fällt und ob Abfallverbrennungsanlagen oder kommunale Entsorgungsträger zur Teilnahme am nationalen Emissionshandel verpflichtet sein werden. Bessere Bedingungen für erneuerbare Energien Die Bundesregierung hat im September 2020 den Gesetzesentwurf für eine Novellierung des Erneuerbare-Energien-Gesetzes (EEG) beschlossen. Er sieht wesentliche Verbesserungen bei Ausbau und Förderung der Stromerzeugung aus Wind, Sonne und Biomasse vor und soll so sicherstellen, dass Deutschland das Ziel von 65 % Strom aus erneuerbaren Quellen bis 2030 erreicht. So soll die Windenergie in Süddeutschland, wo der größte Strombedarf herrscht, über eine Südquote bevorzugt werden. Gleichzeitig soll die EEG-Förderung auf windschwächere Standorte erweitert werden. Beide Maßnahmen sind seit langer Zeit Forderungen von MVV und können zu einem dringend benötigten stärkeren Ausbau der Windenergie in den südlichen Bundesländern beitragen. Der Gesetzesentwurf soll bis Jahresende verabschiedet werden und Anfang 2021 in Kraft treten. Im Juni 2020 verabschiedete der Bundestag das Gebäudeenergiegesetz (GEG), welches die Energieeinsparverordnung (EnEV), das Energieeinspargesetz (EnEG) sowie das Erneuerbare-Energien-Wärmegesetz (EEWärmeG) zusammenführt. Neuerungen gab es im GEG beispielsweise bei der Anrechenbarkeit von Strom aus erneuerbaren Energien für die Erfüllung energetischer Anforderungen an Gebäude. Im Zuge des GEG wurden ferner zwei wichtige Änderungen für den weiteren Ausbau der erneuerbaren Energien beschlossen. Der langwierige Streit um Abstandsregeln bei Windkraftanlagen an Land endete mit einem Kompromiss: Zukünftig erhalten die Länder die Möglichkeit, Mindestabstände von höchstens 1.000 Metern zur Wohnbebauung vorzusehen; Näheres regeln Landesgesetze. In Bayern gilt weiterhin, dass der Mindestabstand zur nächsten Wohnbebauung mindestens die zehnfache Höhe des Windrads betragen muss. Im Photovoltaikbereich strich der Gesetzgeber den sogenannten 52-Gigawatt-Deckel ersatzlos aus dem EEG. Eine weitere positive Rahmensetzung für den Ausbau der Photovoltaik stellt in Baden-Württemberg das novellierte Landesklimaschutzgesetz dar: für neue Nicht-Wohngebäude und neue, größere Stellplatzflächen im Land gilt zukünftig eine PV-Pflicht. Unter anderem, um die schrittweise sinkende Kohleverstromung auszugleichen, sieht das Kohleausstiegsgesetz eine Anhebung des Ausbauziels für Strom aus erneuerbaren Energien auf 65 % im Jahr 2030 vor, welches im EEG verankert ist. Die hierfür erforderlichen EEG-Ausschreibungsmengen sollen im Zuge der EEG-Novellierung festgelegt werden. Einstieg in eine Wasserstoffwirtschaft Sowohl die Europäische Kommission als auch die Bundesregierung haben sich damit befasst, wie eine künftige Wasserstoffwirtschaft ausgestaltet werden kann. Zwei Strategiedokumente der Europäischen Kommission vom 8. Juli 2020 enthalten umfassende Maßnahmenpläne zur Integration des Energiesystems sowie zum Aufbau einer Wasserstoffwirtschaft. Beide Strategien greifen eng ineinander; sie sollen zur Umsetzung des "European Green Deal" beitragen und sicherstellen, dass die angestrebte Klimaneutralität bis zum Jahr 2050 erreicht wird. Die Maßnahmen werden Impulse für die zunehmende Sektorkopplung und Dekarbonisierung des Gassektors geben. Von Bedeutung für die Dekarbonisierungsstrategie von MVV sind darüber hinaus die geplanten Vorgaben für einen liquiden EU-Wasserstoffmarkt. Bereits im Juni 2020 beschloss die Bundesregierung die Nationale Wasserstoffstrategie mit dem Ziel, einen "Heimatmarkt" für Wasserstofftechnologien zu schaffen. Obwohl "grüner" Wasserstoff das langfristige Ziel ist, schließt die Bundesregierung "blauen" Wasserstoff - der auf Basis von Erdgas mit Abscheiden und Deponieren von CO 2 (CCS) gewonnen wird - zum Aufbau der Wertschöpfungskette ausdrücklich in die Strategie ein. BSI veröffentlicht Markterklärung zum Einbau intelligenter Messsysteme Das Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) hat Anfang 2020 die sogenannte Markterklärung für intelligente Messsysteme vorgelegt. In dieser wird festgestellt, dass der Rollout intelligenter Messsysteme technisch möglich im Sinne des Messstellenbetriebsgesetzes ist, da ausreichend viele Unternehmen intelligente Messsysteme in der geforderten Ausführung am Markt anbieten. Damit sind grundzuständige Messstellenbetreiber verpflichtet, Stromkunden - beziehungsweise Messstellen mit einem Jahresverbrauch von 6.000 kWh bis höchstens 100.000 kWh - mit einem intelligenten Messsystem auszustatten. Weitere Anwendungsfälle werden folgen. Die Digitalisierung der Energiewende ist für die Umsetzung der Energie- und Klimapolitik in Deutschland bedeutsam; intelligente Messsysteme sind dabei ein wichtiger Baustein. Festlegungen zum Produktivitätsfaktor weiterhin umstritten Der generelle sektorale Produktivitätsfaktor (Xgen) Gas ist für die Höhe der Netzentgelte und damit das Ergebnis der Netzbetreiber von Bedeutung. Im Rahmen eines Beschwerdeverfahrens hatte das Oberlandesgericht Düsseldorf bereits im Juli 2019 die Festlegung der Bundesnetzagentur (BNetzA) zum Xgen Gas für die dritte Regulierungsperiode von 0,49 % aufgehoben; in nächster Instanz wird der Bundesgerichtshof entscheiden. Der Xgen reduziert die zulässige Erlösobergrenze. Grundlage seiner Berechnung sind angenommene netzwirtschaftliche Produktivitätsfortschritte im Vergleich zur Gesamtwirtschaft. Einen gegenläufigen Effekt hat die Inflation, die in absehbarer Zeit voraussichtlich eher gering bleiben wird. Im November 2018 hatte die BNetzA den Xgen für die Betreiber von Elektrizitätsversorgungsnetzen auf 0,90 % festgelegt; auch hiergegen hat eine große Zahl von Netzbetreibern Rechtsbeschwerde eingelegt. Eigenkapitalverzinsung weiterhin bedeutsam Die Höhe der Eigenkapitalzinssätze, die im Jahr 2016 von der BNetzA für die 3. Regulierungsperiode festgelegt und mittlerweile höchstrichterlich bestätigt wurden, liegt auf einem der letzten Plätze in Europa - und das, obwohl Deutschland zu den EU-Staaten mit dem größten Ausbaubedarf zählt. Um die Aufgaben aus der Integration der erneuerbaren Energien meistern zu können, muss nach wie vor in erheblichem Umfang in die Energienetze investiert werden. Gleichzeitig gibt es neue energiepolitische Ziele wie Sektorkopplung, E-Mobilität oder Digitalisierung. Vor diesem Hintergrund ist es wichtig, dass die noch festzulegenden Eigenkapitalzinssätze für die 4. Regulierungsperiode so bemessen sind, dass das notwendige Kapital mobilisiert werden kann. Markt- und Wettbewerbsumfeld Pandemie lässt deutsche Wirtschaft schrumpfen In ihrem Herbstgutachten gehen die Experten der führenden Wirtschaftsforschungsinstitute für das Kalenderjahr 2020 von einem Rückgang des BIP von 5,4 % infolge der Maßnahmen zur Eindämmung der Corona-Pandemie aus. Stromerzeugung in Deutschland gesunken Nach Berechnungen des Bundesverbands der deutschen Energie- und Wasserwirtschaft (BDEW) lag die Brutto-Stromerzeugung in Deutschland in den ersten neun Monaten des Jahres 2020 bei 412 Mrd kWh und damit um etwa 8 % unter dem Vorjahr (447 Mrd kWh). Anteil erneuerbarer Energien an deutscher Stromerzeugung steigt auf 47 % Nach Schätzungen des BDEW betrug der Anteil der erneuerbaren Energien an der Brutto-Stromerzeugung in Deutschland in den ersten neun Monaten des Kalenderjahres 2020 insgesamt 47 % - nach 41 % im Vorjahreszeitraum. Ungefähr die Hälfte dieses relativen Anstiegs ist auf den niedrigeren Stromverbrauch zurückzuführen. Dieser sank in den ersten drei Quartalen des Jahres 2020 um 5 % gegenüber dem Jahr 2019. Besonderen Anteil an der Steigerung der Erneuerbaren-Quote hatten dabei Photovoltaikanalagen, deren Stromerzeugung um 13 % zunahm. Bei Windkraftanlagen auf See (Offshore) kam es zu einem Anstieg von 11 %. Die Stromproduktion aus Windkraftanlagen an Land (Onshore) lag um 7 % über dem Vorjahr. Aus Biomasse und biogenem Siedlungsabfall wurde etwa gleich viel Strom erzeugt wie ein Jahr zuvor. Aus erneuerbaren Energien wurden insgesamt rund 192 Mrd kWh Strom produziert. Ausbau von Windenergie auch weiterhin auf niedrigem Niveau Im Januar 2020 hat der Bundesverband WindEnergie e.V. (BWE) das "Windenergie Factsheet Deutschland" für das Kalenderjahr 2019 veröffentlicht: Insgesamt wurden in Deutschland brutto 2.189 MW Windleistung neu installiert, davon 1.078 MW an Land. Die installierte Gesamtleistung aus Windenergie lag bei 61.428 MW und damit rund 4 % über dem Vorjahreswert. Im 1. Halbjahr des Kalenderjahres 2020 betrug der Brutto-Zubau von Windleistung an Land in Deutschland insgesamt 591 MW und lag - nach den Rekordjahren 2014 bis 2017 - nach wie vor auf einem niedrigen Niveau. Dennoch war der Brutto-Zubau etwa doppelt so hoch wie in den ersten sechs Monaten des Vorjahres. Einschließlich des Zubaus auf See betrug die neu installierte Windleistung 810 MW; ebenfalls eine Steigerung von rund 50 % gegenüber dem vergleichbaren Vorjahreszeitraum. Mit 62.178 MW lag die installierte Gesamtleistung aus Windenergie rund 4 % über dem Vorjahreswert. Positive Markterwartungen bestätigen unsere strategische Ausrichtung Das Fraunhofer-Institut für Solare Energiesysteme (Fraunhofer ISE) hat in seiner Studie "Wege zu einem klimaneutralen Energiesystem" mögliche Entwicklungen untersucht, die zu einer Reduktion energiebedingter CO 2-Emissionen um mindestens 95 % bis zum Jahr 2050 gegenüber dem Vergleichswert aus dem Jahr 1990 führen. Die Experten kommen zu dem Ergebnis, dass das Erreichen der Klimaschutzziele im Bereich der Energieversorgung auf Basis erneuerbarer Energien aus technischer und systemischer Sicht machbar ist. Trotz eines hohen Anteils fluktuierender erneuerbarer Energien wird eine sichere Versorgung aller Verbrauchssektoren gewährleistet sein. Die installierte Kapazität für Windkraftanlagen und Photovoltaik in Summe beträgt in den untersuchten Szenarien im Jahr 2050 zwischen knapp 500 GWel und mehr als 750 GWel und damit etwas weniger als das Fünffache bis zum Siebenfachen des heutigen Werts. Anlagen dieser beiden Technologien decken im Jahr 2050 in allen betrachteten Entwicklungen zwischen 50 % und 60 % des Primärenergieaufkommens. In den untersuchten Szenarien liegt das Primärenergieaufkommen für Energieanwendungen - trotz der in den meisten Szenarien angenommenen Steigerungen in der Nutzenergie - deutlich niedriger als heute. Dies ist vor allem durch eine mehr oder weniger ausgeprägte Verdrängung von verbrennungsbasierten Techniken (Heizkessel, thermische Kraftwerke, Verbrennungsmotoren) durch strombasierte Techniken und eine damit einhergehende Verbesserung der Wandlungseffizienz in allen Sektoren bedingt. Diese Sektorenkopplung ist demnach ein Kernelement der Transformation des Energiesystems. Die Experten des Fraunhofer ISE gehen davon aus, dass die sukzessive Reduktion der Nutzung fossiler Energieträger in den Anwendungsbereichen Wärme (Gebäude, Prozesse) und Verkehr in Verbindung mit einer stärkeren Nutzung von Strom sowie eine beschleunigte Reduktion der spezifischen Emissionen bei der Stromerzeugung Kernbausteine sind, um die angestrebten Reduktionsziele von CO 2-Emissionen in der Energieversorgung möglichst kostengünstig zu erreichen. Bis 2030 sollen erneuerbare Energien in Deutschland 65 % des Strombedarfs decken. Agora Energiewende und Wattsight kommen in ihrer Studie "Die Ökostromlücke, ihre Effekte und wie sie gestopft werden kann" zu dem Ergebnis, dass bei Fortschreibung der aktuellen Trends nur etwa 55 % des Strombedarfs aus erneuerbaren Energien gedeckt sein wird. Um die Ökostromlücke zu schließen, muss die Offshore-Windkraftleistung bis 2030 auf mindestens 25 GW steigen, Onshore-Windkraft wieder um mindestens 4 GW pro Jahr zugebaut und/oder eine Solaroffensive auf 10 GW pro Jahr gestartet werden. Bei gleichbleibendem Stromverbrauch sind für das 65 %-Ziel zwei der drei genannten Zubaupfade für Offshore-Windkraft, Onshore-Windkraft und Solarenergie nötig. Geht man für 2030 von einem höheren Stromverbrauch aus - wegen zunehmender Elektromobilität, mehr Wärmepumpen, Wasserstoffgewinnung und zusätzlichem Ökostrombedarf in der energieintensiven Industrie -, müssen alle drei Maßnahmen umgesetzt werden. Aus Sicht der Experten gefährdet die aktuelle Zubaukrise von Windenergie an Land mittel- bis langfristig sogar das Gelingen der Energiewende insgesamt. Das Frauenhofer ISE hat gemeinsam mit dem Öko-Institut und dem Hamburg Institut eine Roadmap Wärmewende entworfen. Die Institute sind sich darüber einig, dass die dekarbonisierte Fernwärme essenziell ist, um die Wärmewende bis zum Jahr 2050 zu erreichen. Auf dem Weg dorthin kommen auch dem Ausbau und der Verdichtung der Wärmenetze eine hohe Bedeutung zu. Um die Klimaschutzziele zu erreichen, müssen auch die Klimaschutzbemühungen im Verkehrssektor massiv verstärkt werden. Zu diesem Ergebnis kommt Agora Verkehrswende in ihrer Studie "Auf dem Weg nach Paris? Implikationen des Paris-Abkommens für den Klimaschutzbeitrag des Verkehrs". Eine schnelle Minderung der Emissionen ist unter anderem durch eine stark beschleunigte Elektrifizierung des Personen- und Güterverkehrs sowie durch einen forcierten Ausbau der erneuerbaren Stromerzeugung möglich. Zwar ist das von der Bundesregierung gesteckte Ziel von 7 - 10 Millionen Elektroautos im deutschen Pkw-Bestand sehr ambitioniert, kann laut der Veröffentlichung "Alternative Antriebe in Deutschland" der Deutschen Energie-Agentur (dena) aber erreicht werden, wenn weiterhin hohe Wachstumsraten realisiert werden können: Notwendig wäre eine Wachstumsrate von rund 42 %. In den Jahren 2016 bis 2018 lag die durchschnittliche Wachstumsrate von Elektrofahrzeugen bei zirka 82 %. Um das Ziel der Bundesregierung von 1 Million öffentlich zugänglichen Ladepunkten bis 2030 zu erreichen, muss sich der Markt deutlich schneller entwickeln als bisher, und die durchschnittliche jährliche Wachstumsrate bei den Ladepunkten müsste mit 43 % noch etwas höher liegen als bei den Fahrzeugen. Von den vorgenannten Entwicklungen werden wir über unsere Wachstumsfelder langfristig profitieren: bei der Energieerzeugung aus erneuerbaren Energien, in der Projektentwicklung und Betriebsführung von Erneuerbare-Energien-Anlagen und deren Energievermarktung, der dezentralen Energie- und Wärmeversorgung und mit unseren Energieeffizienzlösungen und -dienstleistungsangeboten. Großhandelspreise für Brennstoffe und Strom im Beobachtungszeitraum schwach Großhandelspreise (Durchschnitt) vom 1.10. bis 30.9. scrollen
1 Sorte Brent; Frontmonat 2 Marktgebiet Net Connect Germany; Frontjahr 3 Frontjahr 4 Front Dezemberkontrakt 5 Frontjahr Die Preise für die Rohölsorte Brent mit Lieferung im Folgemonat notierten im Berichtszeitraum des Berichtsjahres bei einem Durchschnitt von 47,52 US-Dollar/Barrel um 18,20 US-Dollar/Barrel (- 28 %) niedriger als im Berichtszeitraum des Vorjahres. Als im Energiekomplex eindeutigster Indikator der Weltkonjunktur wurde der Ölpreis vor allem durch den coronabedingten Einbruch der Weltwirtschaft dominiert: Vom Preishoch Anfang Januar 2020 verlor der Ölpreis bis zu 72 % auf den Tiefstwert im April. Das historische Ausmaß des Einbruchs wurde deutlich, als für den auslaufenden Mai-Kontrakt der US-Rohölsorte WTI im April erstmals negative Ölpreise verzeichnet wurden. Der Preisanstieg ab Mai spiegelt eine Erholung des makroökonomischen Umfelds wider, und der Ölpreis konnte im August ein Maximum von über 45 US-Dollar/Barrel erreichen, blieb allerdings noch unter dem Jahresdurchschnitt zurück. Das Frontjahresprodukt der Erdgaspreise im Marktgebiet NetConnect Germany (NCG) lag im Durchschnitt über den Berichtszeitraum bei 14,77 Euro/MWh und damit 5,31 Euro/MWh unter dem Vorjahr. Aufgrund eines sehr milden Winters in Kombination mit einer sehr guten Gasverfügbarkeit war das erste Halbjahr unseres Geschäftsjahres 2020 von einem deutlichen Preisverfall geprägt: Von seinem Maximalpreis bei zirka 18,50 Euro/MWh verlor der Gasmarkt bis zu 33 % in den März. Ein weiterer Preisverfall wurde im Frühjahr 2020 zwar gestoppt, die Tiefstpreise im Rahmen einer Seitwärtsbewegung aber immer wieder erreicht. Erst im August konnte der deutsche Gaspreis mit Unterstützung der global steigenden Nachfrage an den Gasmärkten einen nachhaltigen Anstieg verzeichnen. Er bleibt jedoch weiterhin deutlich unter dem Preisniveau aus dem Herbst 2019. Auch der Kohlemarkt verlor im Berichtsjahr deutlich zum Vorjahr: Der Durchschnitt der Frontjahrespreise für Steinkohle im ARA-Raum (Amsterdam, Rotterdam, Antwerpen) sank um 15,91 US-Dollar/metrische Tonne (- 21 %) auf 59,75 US-Dollar/metrische Tonne. Im Vergleich zum Ölmarkt war schon das erste Quartal unseres Geschäftsjahres 2020 von einem Preisabfall gekennzeichnet, der Einbruch durch die Corona-Krise im Anschluss daran allerdings weniger dramatisch. Im Vergleich zum Beginn des Kalenderjahres 2020 lag der niedrigste Preis Anfang Mai um 17 % tiefer. Bei schwacher globaler Nachfrage und hohen Speicherständen verlor der Kohlepreis im August allerdings noch einmal deutlich, bevor auch ein Anstieg des Kohleanteils im deutschen Strommix im September wieder für eine Preiserholung sorgte. Die Preise für Grundlaststrom (Baseload) mit Lieferung im Folgejahr lagen im Berichtszeitraum bei einem Durchschnittspreis von 41,65 Euro/MWh und verloren damit 7,11 Euro/MWh gegenüber dem Vorjahr. Nachdem bereits im Oktober 2019 die Jahreshöchstpreise bei zirka 49 Euro/MWh erreicht wurden, war das erste Halbjahr unseres Geschäftsjahres 2020 von einem starken Preisverfall geprägt. Auf den sehr milden Winter mit Rekordeinspeisung von Windenergie im Februar folgte ein außergewöhnlich sonniges Frühjahr. In Summe ergab sich im ersten Quartal des Kalenderjahres 2020 eine Stromerzeugung von zirka 60 TWh aus Wind- und Solarstromerzeugung - ein Plus von 20 % gegenüber dem bisherigen Maximum. Mit Beginn der Corona-Pandemie brach der Strompreis weiter ein und erreichte im März ein Minimum bei 33,20 Euro/MWh. Im Zuge der wirtschaftlichen Erholung in der zweiten Hälfte des Berichtsjahres stiegen die Preise wieder an und konnten sich auf Vorkrisenniveau stabilisieren. Ein Preisniveau über 43,70 Euro/MWh konnte jedoch trotz der Diskussionen zu ambitionierteren EU-Emissionsreduktionszielen nicht erreicht werden. Im Energiekomplex ist der Markt der Emissionsberechtigungen (EUA) auf CO 2 die einzige Commodity, die im Jahresvergleich des Geschäftsjahres 2020 mit dem Vorjahr im Mittelwert keinen Preisrückgang verzeichnete: Für die Lieferung im jeweils kommenden Jahr lag der Preis im Durchschnitt bei 24,45 Euro/t CO 2 und damit in etwa auf dem Vorjahresniveau von 24,30 Euro/t CO 2. Obwohl die Preise auf Emissionszertifikate im März 2020 einen dramatischen Einbruch verzeichneten und Niveaus unter 16 Euro/t CO 2gesehen wurden, zeigte der Emissionsmarkt eine deutliche Erholung im Sommer. Im Juli notierten die Preise auf einem 14-Jahreshoch; Preismarken über 30 Euro/t CO 2 wurden auch im August und September wieder getestet. Neben dem Anstieg der Stromnachfrage im Rahmen der wirtschaftlichen Erholung waren vor allem Diskussionen und Spekulationen zu ambitionierteren Emissionsreduktionszielen seitens der EU-Kommission ausschlaggebend. Die Erzeugungsmargen aus Steinkohle- und Gasverstromung - Clean-Dark-Spread (CDS) und Clean-Spark-Spread (CSS) - entwickelten sich im Berichtszeitraum gegenläufig. Während der CDS mit einem Durchschnittsniveau von - 1,82 Euro/MWh unter dem Preis des Vorjahres (0,46 Euro/MWh) lag, konnte der CSS einen Anstieg von 4,55 Euro/MWh auf - 0,36 Euro/MWh verzeichnen. Aufgrund des niedrigen Gaspreises lag der CSS erstmals Mitte März 2020 im positiven Bereich und konnte diesen bis Mitte August 2020 halten. Erst Ende September 2020 fiel der CSS auf ein Niveau zurück, das zuletzt Anfang März gesehen wurde. Der CDS fiel hingegen im Juli 2020 auf den niedrigsten Wert des Berichtzeitraums, nachdem der Spread in den ersten Monaten unseres Geschäftsjahres 2020 noch hauptsächlich positiv war. Marktposition von MVV scrollen
Witterungseinflüsse Außergewöhnlich milde Witterung Höhere Außentemperaturen führen zu einem geringeren Heizenergiebedarf bei unseren Kunden. Dies schlägt sich auch in niedrigeren Gradtagszahlen nieder, die als Indikator für den temperaturabhängigen Heizenergieeinsatz verwendet werden. Unser Berichtsjahr war das wärmste Geschäftsjahr der vergangenen zehn Jahre. Insgesamt lagen die Gradtagzahlen rund 4 % unter den Vorjahreswerten, die sich bereits auf einem niedrigen Niveau befunden hatten. Windaufkommen höher als im Vorjahr Genau wie der Heizenergiebedarf unserer Kunden wird auch die Stromerzeugung aus unseren Erneuerbare-Energien-Anlagen von Wettereinflüssen bestimmt. Eine besondere Bedeutung hat dabei das Windaufkommen, von dem die erzeugten Mengen unserer Windkraftanlagen maßgeblich abhängen. In den für uns relevanten Regionen lag die nutzbare Windenergie im Geschäftsjahr 2020 insgesamt zirka 11 % höher als das langjährige Mittel. Der Windertrag lag dabei über dem Vorjahreswert, der im gleichen Zeitraum das langjährige Mittel um zirka 1 % übertraf. Für diesen Vergleich nutzen wir den "EMD-ERA" Wind Index mit einer Referenzperiode (historischer Durchschnitt). DARSTELLUNG DER ERTRAGSLAGE Der Berichtszeitraum umfasst das Geschäftsjahr 2020 - vom 1. Oktober 2019 bis zum 30. September 2020. Sofern nicht anders vermerkt, beziehen sich die folgenden Ausführungen auf den MVV Energie Konzern ("MVV"), das heißt auf alle vollkonsolidierten Unternehmen und die Fortschreibung von At-Equity-Beteiligungen. MVV vom 1.10. bis 30.9. scrollen
1 Vorjahreswert angepasst Bei den Umsatzerlösen eliminieren wir die Bewertungseffekte nach IFRS 9 zum 30. September 2020 im Saldo von - 83 Mio Euro und zum 30. September 2019 im Saldo von - 17 Mio Euro. Die bereinigten Umsatzerlöse lagen mit 3,5 Mrd Euro leicht unter dem Vorjahr. Wir haben damit unsere Prognose, dass die bereinigten Umsatzerlöse etwa auf dem Niveau des Vorjahres liegen werden, nicht ganz erreicht. Der Umsatzrückgang resultiert vor allem aus unserem Projektentwicklungsgeschäft und niedrigeren Gashandelsmengen. Gegenläufig stiegen die Umsatzerlöse unter anderem durch die Erstkonsolidierung der EnDaNet im 1. Quartal des Berichtsjahres und die positive Entwicklung in unserem Umweltgeschäft. Insgesamt stammten 92 % (Vorjahr 88 %) des Konzernumsatzes im Geschäftsjahr 2020 aus dem Inland. Im Ausland erwirtschaftete MVV 8 % des Umsatzes (Vorjahr 12 %). Das Adjusted EBIT lag mit 233 Mio Euro leicht über dem Vorjahr und übertraf damit unsere letzte Prognose, bei der wir ein Ergebnis etwa auf Vorjahresniveau erwartet hatten. Die Verbesserung ist im Wesentlichen auf die positive Entwicklung in unserem Umweltgeschäft, die Inbetriebnahme unseres neuen Gasheizkraftwerks in Kiel, positive Einmaleffekte sowie auf höhere Erlöse aus unseren Windkraftanlagen zurückzuführen. Demgegenüber wirkten sich coronabedingte Effekte, die milde Witterung, erste Belastungen aus dem Kohleausstiegsgesetz und ein niedrigeres At-Equity-Ergebnis negativ auf das Ergebnis aus. Berichtssegment Kundenlösungen Kundenlösungen vom 1.10. bis 30.9. scrollen
1 Vorjahreswert angepasst Während der Stromabsatz etwa auf dem Niveau des Vorjahres lag, ging der Wärmeabsatz vor allem witterungsbedingt zurück. Der niedrige Gasabsatz resultiert aus rückläufigen Gashandelsmengen. Der Umsatzrückgang ist neben geringeren Handelsmengen im Strom und Gas auf witterungs- und coronabedingte Minderabnahmen bei Geschäftskunden zurückzuführen. Der Rückgang des Adjusted EBIT im Vorjahresvergleich ist vor allem auf coronabedingt niedrigere Ergebnisbeiträge aus unserem Geschäftskundenbereich und die milde Witterung zurückzuführen. Berichtssegment Neue Energien Neue Energien vom 1.10. bis 30.9. scrollen
Vor allem aufgrund der besseren Anlagenverfügbarkeit in unserem Umweltgeschäft lagen die Strom- und Abfallmengen über dem Vorjahr. Der höhere Wärmeabsatz resultiert unter anderem aus der Anbindung unseres abfallbasierten Heizkraftwerks in Mannheim an das regionale Wärmenetz im Februar 2020. Der Umsatzrückgang entstammt unserem Projektentwicklungsgeschäft. Dieser Rückgang konnte durch die positive Entwicklung in unserem Umweltgeschäft nur teilweise kompensiert werden. Der Anstieg des Adjusted EBIT ist zum einen auf die positive Entwicklung in unserem Umweltgeschäft zurückzuführen: Hier profitierten wir von einer besseren Verfügbarkeit unserer Anlagen und von Einmaleffekten. Zum anderen lieferten unsere Windkraftanlagen höhere Ergebnisbeiträge. In unserem Projektentwicklungsgeschäft führte die teilweise coronabedingte Verschiebung von Projekten zu einem Ergebnis auf Vorjahresniveau. Berichtssegment Versorgungssicherheit Versorgungssicherheit vom 1.10. bis 30.9. scrollen
1 Vorjahreswert angepasst Die bereinigten Umsatzerlöse lagen auf Vorjahresniveau. Das Adjusted EBIT profitierte im Vorjahresvergleich von der Inbetriebnahme unseres neuen Gasheizkraftwerks in Kiel. Dieser positive Effekt wurde jedoch durch erste Belastungen aufgrund des Kohleausstiegsgesetzes und ein niedrigeres At-Equity-Ergebnis überkompensiert, so dass das Adjusted EBIT im Segment Versorgungssicherheit insgesamt leicht zurückging. Berichtssegment Strategische Beteiligungen Strategische Beteiligungen vom 1.10. bis 30.9. scrollen
Der höhere Stromabsatz ist auf eine höhere Effizienz in der Erzeugung bei unserem tschechischen Teilkonzern zurückzuführen. Dies spiegelt sich auch in der Umsatzentwicklung wider. Die Ergebnisentwicklung wurde unter anderem durch Veränderungen bei den Rückstellungen beeinflusst: Während im Vorjahr neue gebildet werden mussten, wurden im Berichtsjahr Rückstellungen aufgelöst. Die Belastungen aus der milden Witterung wurden durch positive Einmaleffekte kompensiert. Berichtssegment Sonstiges Sonstiges vom 1.10. bis 30.9. scrollen
Hauptursachen für den Anstieg des Adjusted EBIT sind Einmaleffekte aus einem Immobilienverkauf und positive Effekte aus unseren Bemühungen zur Kosteneinsparung. Überleitungsrechnung zum Adjusted EBIT In der folgenden Tabelle stellen wir dar, wie wir das in der Gewinn- und Verlustrechnung für das Geschäftsjahr 2020 ausgewiesene EBIT auf das steuerungsrelevante Adjusted EBIT überleiten. Überleitungsrechnung vom EBIT (GuV) zum Adjusted EBIT vom 1.10. bis 30.9. scrollen
Für unsere wertorientierte Steuerung verwenden wir das Adjusted EBIT. Bei dieser operativen Ergebnisgröße vor Zinsen und Ertragsteuern eliminieren wir unter anderem die positiven und negativen Ergebniseffekte aus der stichtagsbezogenen Marktbewertung von Finanzderivaten nach IFRS 9 zum 30. September 2020 im Saldo von - 20 Mio Euro und zum 30. September 2019 von - 56 Mio Euro. In diesen Bewertungseffekten spiegelt sich die Marktpreisentwicklung auf den Rohstoff- und Energiemärkten wider. Sie sind weder zahlungswirksam, noch beeinflussen sie unser operatives Geschäft oder die Dividende. Entwicklung wesentlicher Positionen in der Gewinn- und Verlustrechnung Der bereinigte Materialaufwand ging um 277 Mio Euro auf 2.582 Mio Euro zurück. Der Rückgang spiegelt vor allem die Entwicklung in unserem Projektentwicklungsgeschäft, Preiseffekte sowie den geringeren Materialaufwand aufgrund der Stilllegung des kohlebefeuerten Gemeinschaftskraftwerks Kiel wider. Gegenläufig erhöhte sich der Materialaufwand durch die Erstkonsolidierung der EnDaNet GmbH im 1. Quartal des Berichtsjahres und die Vollkonsolidierung der DC-Datacenter-Group, die im 3. Quartal des Vorjahres, also im Vorjahr nur anteilig, erfolgte. Der bereinigte Personalaufwand lag mit 456 Mio Euro um 18 Mio Euro über dem Vorjahr. Hauptursachen für den Anstieg waren die Erstkonsolidierungseffekte durch EnDaNet sowie Tariferhöhungen. Ohne die Berücksichtigung der Bewertungseffekte aus IFRS 9 wurde die Entwicklung der bereinigten sonstigen betrieblichen Erträge Erläuterungen zur Gewinn- und Verlustrechnung Textziffer 4, Seite 108 von Zuschreibungen im Sachanlagevermögen und Rückzahlungen aus Verträgen mit Lieferanten geprägt. Insgesamt stiegen die bereinigten sonstigen betrieblichen Erträge gegenüber dem Vorjahr um 20 Mio Euro auf 96 Mio Euro. Die um die Bewertungseffekte nach IFRS 9 bereinigten sonstigen betrieblichen Aufwendungen Erläuterungen zur Gewinn- und Verlustrechnung Textziffer 7, Seite 109 nahmen um 18 Mio Euro auf 168 Mio Euro ab. Ausschlaggebend für diese Entwicklung waren im Wesentlichen geringere Zuführungen zu Rückstellungen. In der Gewinn- und Verlustrechnung Seite 91 sind die Bewertungseffekte nach IFRS 9 in den sonstigen betrieblichen Erträgen und in den sonstigen betrieblichen Aufwendungen enthalten. Ihr Saldo ergab im Geschäftsjahr 2020 einen negativen Effekt von 12 Mio Euro; im Vorjahr einen negativen Bewertungseffekt von 32 Mio Euro. Die Abschreibungen Erläuterungen zur Gewinn- und Verlustrechnung Textziffer 14, Seite 112 nahmen vor allem aufgrund der Inbetriebnahme unseres neuen Gasheizkraftwerks in Kiel um 24 Mio Euro auf 207 Mio Euro zu. Die Abschreibung auf Geschäfts- oder Firmenwerte bezieht sich auf eine außerplanmäßige Abschreibung des Geschäfts- oder Firmenwerts bei MVV Enamic. Das bereinigte Finanzergebnis verbesserte sich hauptsächlich aufgrund geringerer Zinsaufwendungen für Rückstellungen und Darlehen um 5 Mio Euro auf - 52 Mio Euro. Nach Abzug des bereinigten Finanzergebnisses ergab sich im Geschäftsjahr 2020 ein im Vergleich zum Vorjahr höheres Adjusted EBT von 181 Mio Euro (Vorjahr 168 Mio Euro). Der bereinigte Jahresüberschuss stieg um 13 Mio Euro und belief sich für das Berichtsjahr auf 128 Mio Euro. Die bereinigten Anteile anderer Gesellschafter lagen mit 24 Mio Euro um 7 Mio Euro über dem Vorjahr, was vor allem auf das Ergebnis der Energieversorgung Offenbach zurückzuführen ist. Der bereinigte Jahresüberschuss nach Fremdanteilen stieg auf 104 Mio Euro (Vorjahr 98 Mio Euro). Auf dieser Grundlage ergab sich ein bereinigtes Ergebnis je Aktie von 1,57 Euro (Vorjahr 1,49 Euro). Die Aktienanzahl lag unverändert bei 65,9 Millionen Stück. DARSTELLUNG DER VERMÖGENSLAGE Bilanzstruktur scrollen
Bilanzentwicklung Zum Bilanzstichtag betrug die Bilanzsumme 5.031 Mio Euro und lag damit 209 Mio Euro über dem Wert zum 30. September 2019 Bilanz, Seite 93. Auf der Aktivseite stiegen die langfristigen Vermögenswerte um 100 Mio Euro auf 3.564 Mio Euro. Dabei nahmen die Sachanlagen um 93 Mio Euro auf 2.727 Mio Euro zu, was im Wesentlichen auf Investitionen in den Bau des neuen Gasheizkraftwerks in Kiel und einer neuen thermischen Abfallverwertungsanlage im schottischen Dundee sowie auf den Anschluss unseres abfallgefeuerten Mannheimer Heizkraftwerks an das Wärmenetz zurückzuführen ist. Zudem gab es Veränderungen vor allem bei den langfristigen sonstigen Forderungen und Vermögenswerten Erläuterungen zur Bilanz Textziffer 22, Seite 121. Sie nahmen um 31 Mio Euro auf 102 Mio Euro zu, da der Wert der derivativen Finanzinstrumente gegenüber dem Vorjahr insbesondere aufgrund der stärkeren Marktpreisveränderungen und den dadurch höheren Marktwerten der nach IFRS 9 bilanzierten Energiehandelsgeschäfte angestiegen ist. Die kurzfristigen Vermögenswerte erhöhten sich um 109 Mio Euro auf 1.467 Mio Euro. Zum einen stiegen die kurzfristigen sonstigen Forderungen und Vermögenswerte Erläuterungen zur Bilanz Textziffer 22, Seite 121 um 122 Mio Euro auf 564 Mio Euro, was im Wesentlichen aus stärkeren Marktpreisveränderungen und den dadurch gestiegenen positiven Marktwerten der nach IFRS 9 bilanzierten Energiehandelsgeschäfte resultiert. Zudem nahmen die Vorräte vor allem aufgrund der Entwicklung unseres Projektentwicklungsgeschäfts um 20 Mio Euro auf 199 Mio Euro zu. Demgegenüber reduzierten sich die kurzfristigen sonstigen Forderungen aus Lieferungen und Leistungen Erläuterungen zur Bilanz Textziffer 22, Seite 121, aufgrund der milden Witterung und niedrigerer Einspeisemengen im Bereich Direktvermarktung um 32 Mio Euro auf 333 Mio Euro. Die flüssigen Mittel Erläuterungen zur Bilanz Textziffer 26, Seite 123, nahmen gegenüber dem Bilanzstichtag des Vorjahres um 14 Mio Euro auf 343 Mio Euro ab. Auszahlungen für Investitionen in laufende Großprojekte, die Zahlung der Dividende für das Geschäftsjahr 2019 und der starke Aufbau von Vorräten wurden durch positive Effekte nahezu kompensiert. Zum Bilanzstichtag belief sich unser Eigenkapital einschließlich der Anteile nicht beherrschender Gesellschafter auf 1.534 Mio Euro und lag damit 1 Mio Euro unter dem Wert des Vorjahres Erläuterungen zur Bilanz Textziffer 27, Seite 124. Für die Steuerung unseres Konzerns bereinigen wir unsere Konzernbilanz zum 30. September 2020 um die kumulierten Bewertungseffekte nach IFRS 9: Wir kürzen die Vermögensseite um die positiven Marktwerte der Derivate und um die darauf entfallenden latenten Steuern in Höhe von 450 Mio Euro (30. September 2019: 350 Mio Euro). Auf der Kapitalseite eliminieren wir bei den Schulden die negativen Marktwerte und die darauf entfallenden latenten Steuern in Höhe von 486 Mio Euro (30. September 2019: 358 Mio Euro). Beim Eigenkapital eliminieren wir den Saldo in Höhe von - 36 Mio Euro (30. September 2018: - 8 Mio Euro). Daraus ergibt sich zum 30. September 2020 ein bereinigtes Eigenkapital von 1.571 Mio Euro (30. September 2019: 1.544 Mio Euro). Bezogen auf die bereinigte Bilanzsumme von 4.582 Mio Euro (30. September 2019: 4.472 Mio Euro) lag die bereinigte Eigenkapitalquote zum 30. September 2020 bei 34,3 % im Vergleich zu 34,5 % zum 30. September 2019. Die langfristigen Schulden erhöhten sich gegenüber dem Bilanzstichtag des Vorjahres um 83 Mio Euro auf 2.192 Mio Euro. Dabei nahmen die langfristigen anderen Verbindlichkeiten Erläuterungen zur Bilanz Textziffer 31, Seite 131 um 70 Mio Euro auf 290 Mio Euro zu. Der Anstieg resultiert vorrangig aus stärkeren Markpreisveränderungen und den dadurch gestiegenen negativen Marktwerten der nach IFRS 9 bilanzierten Energiehandelsgeschäfte. Die langfristigen Finanzschulden Erläuterungen zur Bilanz Textziffer 30, Seite 130 stiegen vor allem aufgrund der Aufnahme von Darlehen um 20 Mio Euro auf 1.553 Mio Euro zu. Die kurzfristigen Schulden erhöhten sich um 128 Mio Euro und summierten sich auf 1.305 Mio Euro. Einen maßgeblichen Einfluss auf diese Entwicklung hatten die kurzfristigen anderen Verbindlichkeiten Erläuterungen zur Bilanz Textziffer 31, Seite 131, die um 188 Mio Euro auf 649 Mio Euro zunahmen. Der Anstieg ist im Wesentlichen auf eine deutliche Marktpreisbewegung zurückzuführen: Die hauptsächlich durch die Corona-Krise gefallenen Marktpreise führten zu höheren Marktwerten der nach IFRS 9 bilanzierten Energiehandelsgeschäfte. Die Steuerrückstellungen Erläuterungen zur Bilanz Textziffer 28, Seite 125 gingen um 33 Mio Euro auf 1 Mio Euro zurück. Dies ist auf eine Umgliederung von Ertragsteuersachverhalten aus den Steuerrückstellungen, welche die Anforderungen des IFRIC 23 nicht erfüllen, in die Steuerverbindlichkeiten zurückzuführen. Der Rückgang der Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen Erläuterungen zur Bilanz Textziffer 32, Seite 133 um 25 Mio Euro auf 337 Mio Euro spiegelt im Wesentlichen die Entwicklung in unserem Projektentwicklungsgeschäft wider. Die kurzfristigen Sonstigen Rückstellungen Erläuterungen zur Bilanz Textziffer 28, Seite 125 nahmen vor allem aufgrund geringerer noch nicht abgerechneter Leistungen um 24 Mio Euro auf 128 Mio Euro ab. Investitionen Wir haben im Geschäftsjahr 2020 insgesamt 322 Mio Euro (Vorjahr 310 Mio Euro) investiert. Investitionen vom 1.10. bis 30.9. scrollen
Zu unseren größten Investitionsprojekten zählten scrollen
DARSTELLUNG DER FINANZLAGE Die kurz- und langfristigen Finanzschulden stiegen um 15 Mio Euro auf 1.717 Mio Euro. Gleichzeitig sanken die flüssigen Mittel um 14 Mio Euro auf 343 Mio Euro. In Summe erhöhten sich damit die Nettofinanzschulden (kurz- und langfristige Finanzschulden abzüglich flüssiger Mittel) um 29 Mio Euro auf 1.374 Mio Euro. Der Neuaufnahme von Darlehen für Investitionen, für den Kauf eines Windparks und den Bau unserer neuen Anlage in Schottland standen Tilgungen bestehender Darlehen gegenüber. Das gegenüber dem Vorjahr verbesserte Jahresergebnis vor Ertragsteuern (EBT) führte nach der Bereinigung der zahlungsunwirksamen Erträge und Aufwendungen zu einem um 27 Mio Euro verbesserten Cashflow vor Working Capital und Steuern. Der größte Effekt bei dieser Bereinigung entfällt auf die zahlungsunwirksame Bewertung nach IFRS 9. Diese positive Entwicklung wird im Cashflow aus der laufenden Geschäftstätigkeit deutlich verstärkt. Dieser verbesserte sich im Vorjahresvergleich um 145 Mio Euro. Der größte positive Effekt betrifft die Abrechnung für Projektentwicklung bei Juwi. Weitere Effekte, die sich stark Cashflow erhöhend auswirkten, sind zum einen der Abbau von Forderungen aus Lieferungen und Leistungen und zum anderen der Erhalt von Anzahlungen im Wesentlichen für ein Projekt im Segment Kundenlösungen. Auch die Hinterlegung von Sicherheiten für das Kontrahentenausfallrisiko (Margins) führte im Geschäftsjahr 2020 zu deutlich weniger Zahlungsmittelabflüssen als im Vorjahr und trug somit zur Verbesserung des Cashflows aus der laufenden Geschäftstätigkeit bei. Die Entwicklung des Cashflows aus der Investitionstätigkeit wurde hauptsächlich durch wesentlich höhere Investitionen in Sachanlagen geprägt, vor allem im Zusammenhang mit unserem neuen Gasheizkraftwerk in Kiel. Auch die Auszahlungen für übrige Finanzanlagen wirkten sich im Vorjahresvergleich Cashflow-reduzierend aus. Einen großen Effekt hatten dabei Kapitalerhöhungen bei Gemeinschaftsunternehmen, die nach der At-Equity-Methode bilanziert werden. Eine gegenläufige positive Wirkung hatten geringere Auszahlungen für den Erwerb von vollkonsolidierten Unternehmen. Insgesamt verringerte sich der Cashflow aus der Investitionstätigkeit im Vergleich zum Geschäftsjahr 2019 um 37 Mio Euro. Der Cashflow aus der Finanzierungstätigkeit verringerte sich im Vorjahresvergleich deutlich um 162 Mio Euro, was im Wesentlichen auf eine reduzierte Nettokreditaufnahme zurückzuführen ist. Professionelles Finanzmanagement Dank unseres unverändert guten Zugangs zu den Kapitalmärkten können wir den Liquiditätsbedarf von MVV problemlos decken. Wir profitieren dabei von unserer guten Bonität, unserem diversifizierten Geschäftsportfolio und unserer Unternehmensstrategie, die auf ein nachhaltiges und profitables Wachstum ausgerichtet ist. MVV verfügt über eine sehr gute Liquiditätsausstattung in Form von flüssigen Mitteln und Kreditlinien bei Banken. Unser Fälligkeitenprofil zeigt in den kommenden Jahren weiterhin keine auffälligen Spitzen. Die MVV Energie AG führt für sich und 29 Gesellschaften unseres Konzerns einen Cash Pool. In dieser Funktion steuert, beschafft und sichert sie sowohl ihre eigene kurzfristige Liquidität als auch die der angeschlossenen Beteiligungsgesellschaften. Langfristiger Finanzierungsbedarf für Investitionen wird den Beteiligungsgesellschaften über Gesellschafterdarlehen zur Verfügung gestellt. Rating Ein Rating von MVV durch Ratingagenturen findet nicht statt. Im Rahmen unserer Ratinggespräche, die wir mit unseren Kernbanken führen, erhalten wir jedoch regelmäßig Rückmeldungen zu unserer Kreditwürdigkeit. Aus diesen Informationen können wir ableiten, dass MVV weiterhin im stabilen Investment-Grade-Bereich eingeordnet ist. ZUSAMMENGEFASSTE NICHTFINANZIELLE ERKLÄRUNG Übergreifende Informationen Mit der vorliegenden zusammengefassten nichtfinanziellen Erklärung (nfE) kommen wir unserer Berichtspflicht nach §§ 289b Abs. 1 und 315b Abs. 1 HGB nach. Sie wird für den MVV Konzern (MVV) und das Mutterunternehmen, MVV Energie AG, abgegeben. Die Leitlinien und Konzepte von MVV und MVV Energie AG stimmen überein; es bestehen keine nichtfinanziellen Zielvorgaben, die nur auf die MVV Energie AG beschränkt sind. Die nfE umfasst dieses Kapitel und ist Bestandteil des zusammengefassten Lageberichts. Die Berichterstattung in der nfE bezieht sich auf MVV und damit - wie in den anderen Teilen dieses Geschäftsberichts - auf alle Tochterunternehmen, die im Konzernabschluss vollkonsolidiert sind. Wenn wir uns bei ausgewählten Themen der Berichterstattung auf unsere großen Standorte Mannheim, Offenbach, Kiel und Wörrstadt konzentrieren oder einzelne Kennzahlen auch At-Equity-Beteiligungen umfassen, ist dies entsprechend vermerkt. Um Redundanzen innerhalb unseres zusammengefassten Lageberichts zu vermeiden, verweisen wir an den betreffenden Stellen der nfE auf weiterführende Informationen in anderen Kapiteln. Verweise auf Angaben außerhalb des zusammengefassten Lageberichts sind ergänzende Informationen und nicht Bestandteil der nfE. Der Aufsichtsrat hat die PricewaterhouseCoopers GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft (PwC), Frankfurt am Main, mit einer Prüfung der nfE mit begrenzter Sicherheit (Limited Assurance) beauftragt. Grundlage waren die International Standards on Assurance Engagements ISAE 3000 (revised). Der Prüfungsvermerk befindet sich auf Seite 183. Wir arbeiten konsequent daran, mögliche negative Auswirkungen unserer Geschäftstätigkeit zu minimieren und einen messbaren Beitrag zum Umbau der Energieversorgung sowie zum Klima- und Umweltschutz zu leisten. Seit vielen Jahren informieren wir in unserem Geschäftsbericht und auf unserer Website über Herausforderungen und unsere Fortschritte als nachhaltig handelndes Unternehmen. Im ersten Quartal 2021 werden wir auf unserer Website erneut einen separaten Nachhaltigkeitsbericht für das Geschäftsjahr 2020 veröffentlichen. Diesen erstellen wir in Übereinstimmung mit der Kern-Option der Sustainability Reporting Standards der Global Reporting Initiative (GRI). Mit der Veröffentlichung des Nachhaltigkeitsberichts werden wir die Transparenzanforderungen unserer Stakeholder in bewährter Form erfüllen. Um zu ermitteln, welche Nachhaltigkeitsthemen für uns von besonderer Bedeutung sind, haben wir 2020 erneut eine Wesentlichkeitsanalyse in Übereinstimmung mit GRI durchgeführt. Im zweiten Schritt haben wir die Ergebnisse dieser Analyse - soweit dazu passend - den in § 289c HGB genannten Aspekten Umweltbelange, Arbeitnehmerbelange, Sozialbelange, Achtung der Menschenrechte sowie der Bekämpfung von Korruption und Bestechung zugeordnet. Wir haben geprüft, welche Angaben zu diesen Aspekten für das Verständnis des Geschäftsverlaufs, des Geschäftsergebnisses, der Lage der MVV Energie AG und des Konzerns sowie der Auswirkungen unserer Geschäftstätigkeit auf diese Aspekte erforderlich sind. Eine Übersicht hierüber gibt die Tabelle auf der nachfolgenden Seite. Bei der Beschreibung der Konzepte sowie bei den nichtfinanziellen Kennzahlen orientieren wir uns in dieser nfE an den GRI-Standards, erfüllen sie in dieser Berichterstattung jedoch nicht vollumfänglich, sondern verweisen insoweit auf den gesondert erscheinenden Nachhaltigkeitsbericht. Geschäftsmodell und Risikobetrachtung Wir verfolgen seit Jahren eine auf Nachhaltigkeit ausgerichtete Strategie. Dazu gehört es auch, unsere Kunden mit umweltfreundlicher Energie zu versorgen und sie mit innovativen Lösungen bei ihrer eigenen Energiewende zu unterstützen. Dabei besetzen wir alle wesentlichen Stufen der energiewirtschaftlichen Wertschöpfungskette. Weiterführende Informationen sind in den Kapiteln Geschäftsmodell und Unternehmensstrategie enthalten Seiten 20 bis 22. Im Rahmen unseres bestehenden Risikomanagementsystems erfassen und bewerten wir alle mit unserer Geschäftstätigkeit und unseren Geschäftsbeziehungen verbundenen wesentlichen Risiken Seite 82. Auch sofern nichtfinanzielle Risiken wesentlich sind und schwerwiegende negative Auswirkungen haben könnten, erfassen und bewerten wir diese im Risikomanagementsystem. Der Prüfprozess der nichtfinanziellen Risiken führte im Geschäftsjahr 2020 zu dem Ergebnis, dass keine Risiken vorliegen, die die Wesentlichkeitskriterien gemäß § 289c Abs. 3 Nr. 3 und 4 HGB erfüllen. Gleichwohl sehen wir mit Sorge auf die Folgen der andauernden Corona-Pandemie, die nicht nur direkten Einfluss auf unsere eigenen Geschäftsprozesse und -aktivitäten hat. Mit potenziellen gesundheitlichen Risiken sind direkt und indirekt neben unseren Mitarbeitern auch unsere Partner und Kunden konfrontiert. Die Pandemie hat zudem Einfluss auf die politische Umsetzung von Energiewende und Dekarbonisierung, sei es durch veränderte politische Priorisierungen oder veränderte fiskalische Spielräume. Sollte in den kommenden Monaten und Jahren ein stärkerer Fokus auf der Stabilisierung der Wirtschaft und Beschäftigung liegen und damit die beabsichtigte Dynamik bei der Energiewende auf nationaler und europäischer Ebene nachlassen, wäre das langfristige Ziel der Klimaneutralität gefährdet. Auch MVV könnte sich von einem solchen potenziellen Trend nur eingeschränkt abkoppeln, da unser Geschäft wesentlich von politischen Rahmenbedingungen und Regulierung abhängt. Bisher zeichnet sich eine solche Entwicklung nicht ab. Ganz im Gegenteil haben die Europäische Kommission und die deutsche Bundesregierung in den letzten Monaten weitere Schritte im Sinne einer Transformation von Wirtschaft und Gesellschaft unternommen. Gerade die zur Bekämpfung der Corona-Pandemie eingesetzten Mittel sollen zu einer Beschleunigung dieses Prozesses führen. Nachhaltigkeitsmanagement Der Schwerpunkt unseres Nachhaltigkeitsmanagements liegt auf Themen, Prozessen und Maßnahmen, die wir zu unserem Kerngeschäft zählen Geschäftsmodell Seite 20 und auf unserer Unternehmensstrategie Seite 21. Unsere strategischen Nachhaltigkeitsziele Seite 48 und 51 wurden für die Jahre 2016 bis 2026 durch den Vorstand beschlossen und sind fester Bestandteil unserer Unternehmensstrategie. Im Jahr 2020 wurden sie um zusätzliche Dekarbonisierungsziele ergänzt, die wir bis spätestens 2030 erreichen wollen. Unser Nachhaltigkeitsmanagement ist auf verschiedenen Ebenen des Konzerns verankert. Der Vorstand trägt die strategische Gesamtverantwortung. Wir überprüfen, bewerten und steuern fortlaufend die Leistung von MVV auf Basis von Nachhaltigkeitsindikatoren und mittelfristigen Zielvorgaben. Investitionsprojekte beurteilen wir auch anhand von Nachhaltigkeitskriterien. Die Abteilung Nachhaltigkeit, die organisatorisch in unserem Bereich Konzernstrategie und Energiewirtschaft angesiedelt ist, koordiniert die Nachhaltigkeitsstrategie, berichtet an Vorstand und Nachhaltigkeitsgremien und leitet das konzernweite Programm Nachhaltigkeit. Neben dem geschäftsfeldübergreifenden Austausch werden dort Projekte und Maßnahmen geplant und umgesetzt. Angaben zu den Inhalten der zusammengefassten nichtfinanziellen Erklärung Inhalte der zusammengefassten nichtfinanziellen Erklärung scrollen
1 Nicht wesentlich gemäß GRI, jedoch wesentliches Handlungsfeld für MVV Aspekt Umweltbelange Dekarbonisierung und Energiewende Das Thema Klimaschutz hat in den vergangenen Jahren in Gesellschaft, Öffentlichkeit und Politik stark an Bedeutung gewonnen. Die Klimawissenschaft hat die Dringlichkeit einer deutlich ambitionierteren Dekarbonisierung durch neue Analysen - wie beispielsweise den IPCC-Sonderbericht 1,5°C - untermauert, zumal sich die Erderwärmung deutlich schneller vollzieht, als noch vor einigen Jahren projiziert. Innerhalb der vergangenen 18 Monate sind weitreichende politische Beschlüsse gefasst worden, die auf die internationalen und nationalen gesellschaftlichen Bewegungen reagiert haben. Hierzu zählen unter anderem: scrollen
Die steigenden gesellschaftlichen und politischen Ambitionen beim Klimaschutz werden sich mittelfristig in konkreten politischen Maßnahmen wiederspiegeln. Hierbei ist ein Mix aus zusätzlichen Fördermitteln, Preisinstrumenten und Ordnungsrecht zu erwarten, der das Tempo bei Dekarbonisierung und Energiewende erhöht. Die große Herausforderung ist dabei das nationale wie europäische Ziel, bis 2050 klimaneutral zu sein. Klimaneutralität impliziert nicht nur eine Dekarbonisierung um mindestens minus 95 %, sondern auch die Kompensation oder Abscheidung von nicht-vermeidbaren Restemissionen. Für die Energiewirtschaft bedeutet Klimaneutralität, dass einerseits die Nutzung fossiler Brennstoffe noch stärker und schneller als bislang geplant zurückgenommen werden muss. Andererseits müssen mehr erneuerbare Energien für die vollständige Dekarbonisierung der anderen Sektoren - beispielsweise über Power-to-Gas oder Power-to-Liquids - projektiert und errichtet werden. Als Energieunternehmen sind Dekarbonisierung und Energiewende für uns von zentraler Bedeutung. Als Unternehmen der Energiewirtschaft haben Klimaschutz, Dekarbonisierung und erneuerbare Energien als wesentliche Aspekte der für uns relevanten Umweltbelange besondere Bedeutung. Wir haben uns auf diesen Gebieten spezifische Ziele gesetzt, die wir im Geschäftsjahr 2020 erneut fortgeschrieben haben. Diese Themen nehmen deshalb in unserer nfE einen besonders breiten Raum ein und sind inhaltlich aufeinander aufbauend dargestellt. Klimaschutz Unser Ziel ist Klimaneutralität Wir werden als Unternehmen spätestens bis zum Jahr 2050 Klimaneutralität erreichen. Klimaneutralität umfasst nicht nur die Dekarbonisierung der Erzeugung, sondern auch der indirekten Emissionen durch Geschäftsbeziehungen mit Lieferanten oder der nachgelagerten Emissionen bei Kunden. Wir sind davon überzeugt, dass Klimaneutralität nur mit einem langfristigen Arbeitsprogramm erreichbar ist, das alle Geschäftsaktivitäten - große wie kleine - abdeckt. Unsere Dekarbonisierungsstrategie umfasst vier Bereiche: scrollen
Durch die konsequente Umsetzung unserer Dekarbonisierungsstrategie wird unsere konzernweite CO 2-Intensität sukzessive zurückgehen. Wir messen diesen Wert als Verhältnis von Wertschöpfung zu CO 2-Emissionen. Über deren Entwicklung berichten wir ebenso transparent wie über unsere direkten und indirekten CO 2-Emissionen sowie CO 2-Einsparungen. Unsere Dekarbonisierungsstrategie wird von den Geschäftsfeldern dezentral unter Berücksichtigung der lokalen Voraussetzungen konkretisiert. Auf Konzernebene werden die Investitionen aller Geschäftsfelder im Hinblick auf ihren Beitrag zur Dekarbonisierung bewertet. Dekarbonisierungserfolge werden auf Konzernebene durch unser Nachhaltigkeitsmanagement regelmäßig überprüft und unter Berücksichtigung strategischer Schlussfolgerungen über Maßnahmen durch den Vorstand entschieden. Unsere Dekarbonisierungsziele Den Erfolg des Arbeitsprogramms, das auf dieser Dekarbonisierungsstrategie aufbaut, messen wir regelmäßig anhand unterschiedlicher Methoden. Bereits mit unseren strategischen Nachhaltigkeitszielen haben wir uns für den Zeitraum 2016 bis 2026 klare, messbare Meilensteine auf dem Weg zur Klimaneutralität gesetzt. Im Jahr 2020 haben wir diese Ziele um weitere Dekarbonisierungsziele ergänzt, die wir spätestens im Jahr 2030 erreichen wollen. Um als Unternehmen spätestens 2050 klimaneutral zu sein, ist es erforderlich, dass wir unsere direkten und indirekten Treibhausgasemissionen in den kommenden Jahren deutlich reduzieren. Dies haben wir in folgenden Dekarbonisierungszielen konkretisiert, die alle Elemente unserer Klimabilanz abdecken: Scope 1: Wir werden unsere direkten energiewirtschaftlichen CO 2-Emissionen bis 2030 auf unter 2 Mio Tonnen pro Jahr reduzieren. Neben der Steigerung der Energieeffizienz in den eigenen Anlagen werden wir den Einsatz von fossilen Brennstoffen für die Erzeugung von Strom und Wärme schrittweise weiter verringern. Der Anteil grüner Technologien an unserer Energieerzeugung wird weiter steigen und so wird sie langfristig vollständig regenerativ sein. Mit der Reduktion der direkten energiewirtschaftlichen CO 2-Emissionen auf unter 2 Mio Tonnen machen wir deutlich, dass wir nicht nur Verantwortung für unsere eigenen Anlagen übernehmen, sondern anteilig auch für unsere At-Equity-Beteiligungen. Scope 1: Wir reduzieren unsere spezifischen CO 2-Emissionen der Fernwärme bis 2030 auf 120 g CO 2/kWh. Um Klimaneutralität zu erreichen, werden wir auch unsere Wärmeerzeugung vollständig dekarbonisieren. Zwar hat unsere Fernwärmeversorgung bereits heute einen CO 2-Fußabdruck, der deutlich geringer ist als bei den meisten dezentralen Wärmequellen. Gleichwohl besteht - insbesondere im Großraum Mannheim - die Herausforderung, in den kommenden Jahren einen Dekarbonisierungspfad einzuschlagen, der die steigenden Anforderungen an einen langfristig klimaneutralen Gebäudebestand erfüllt beziehungsweise den politischen Zielen der Wärmewende gerecht wird. Dieses Ziel bezieht sich auf die energetische Bewertung von Fernwärme gemäß AGFW FW 309-6 (2016) und gilt vorbehaltlich methodischer Änderungen durch das Gebäudeenergiegesetz (GEG). Scope 2: Unsere Gebäudenutzung wird bis spätestens 2026 bilanziell klimaneutral sein. Dieses Ziel adressiert unsere Scope 2-Emissionen, und zwar vor allem an unseren wesentlichen Standorten Mannheim, Kiel, Offenbach und Wörrstadt. Im Verhältnis zu unseren erzeugungsbedingten Emissionen sind die Treibhausgase unseres Geschäftsbetriebs mit weniger als 10.000 Tonnen jährlich gering. Gleichwohl wollen wir auch die Reduktion dieser indirekten Emissionen durch den Einsatz erneuerbarer Energien und mit Hilfe von Energieeffizienzmaßnahmen erreichen. Eventuelle Restemissionen im Jahr 2026 werden kompensiert oder durch MVV-eigene CO 2-Senken ausgeglichen. Scope 3: Wir reduzieren unsere indirekten Emissionen der vor- und nachgelagerten Wertschöpfungskette bis 2030 um 30 %. Auch wenn nur wenige indirekte Emissionsquellen durch uns beeinflussbar sind, werden wir unsere Scope 3-Emissionen reduzieren. Die zentrale Herausforderung wird der erforderliche steigende Anteil von grünen Commodities wie Strom, Wärme und Gase sein. Wir werden auch den durch unsere Lieferanten, Dienstleister und Partner verursachten CO 2-Fußdabdruck senken. Gesamtsystem: Wir verdreifachen unsere jährlichen CO 2-Einsparungen bis 2026 auf 1 Mio Tonnen pro Jahr. Weiter gültig bleibt unser bisheriges Dekarbonisierungsziel, das CO 2-Reduktionen von MVV im Gesamtsystem erfasst und nicht nur die der Scopes 1, 2 und 3 der MVV-Klimabilanz. Hierbei berücksichtigen wir klimawirksame CO 2-Einsparungen entlang der gesamten Wertschöpfungskette. Wir bewerten, wie sich alle neuen strategischen Aktivitäten, Projekte und Investitionen unserer Unternehmensgruppe auf direkte und indirekte Treibhausgasemissionen im Gesamtsystem auswirken. Wir erfassen für alle Aktivitäten die durchschnittlichen CO 2-Entlastungen für einen Zeitraum von maximal zehn Folgejahren ab Beginn der Maßnahme. Historische Minderungsprojekte und finanzielle Transaktionen beziehen wir nicht mit ein. Das Ziel umfasst auch unsere At-Equity-Beteiligungen. Unsere Klimabilanz In unserer Klimabilanz unterscheiden wir zwischen direkten und indirekten CO 2-Emissionen. Bei der Energieerzeugung in unseren eigenen Anlagen oder in Anlagen, von welchen wir Kontingente beziehen entstehen die direkten CO 2-Emissionen. Diese werden nach dem Greenhouse Gas Protocol als Scope 1 bezeichnet. Zum einen werden die direkten CO 2-Emissionen durch die witterungsbedingte Wärmenachfrage sowie die Entwicklung der Stromgroßhandelspreise geprägt. Diese können durch MVV nicht beeinflusst werden, spiegeln sich jedoch in der Auslastung unserer Erzeugungsanlagen wider. Zum anderen ist die mittel- bis langfristige Entwicklung der direkten Emissionen maßgeblich von den Stilllegungszeitpunkten von Bestandsanlagen sowie deren Ersatzinvestitionen abhängig. Im Geschäftsjahr 2019 wurde das kohlebefeuerte Gemeinschaftskraftwerk Kiel (GKK), an dem die Stadtwerke Kiel mit 50 % beteiligt waren, außer Betrieb genommen. Das neue hocheffiziente Gasheizkraftwerk ist im November 2019 in Betrieb gegangen. Im Vorher-Nachher-Vergleich ist die Stilllegung des GKK zwar mit einer deutlichen Reduktion der absoluten Emissionen am Standort Kiel verbunden. Die direkten CO 2-Emissionen von MVV sanken im Geschäftsjahr 2020 hingegen nach der Inbetriebnahme des Gasheizkraftwerks aus vollkonsolidierter Sicht nicht signifikant. Dies ist darin begründet, dass es sich bei der früheren 50 %- Beteiligung am GKK um eine At-Equity-Beteiligung handelte und deren CO 2-Emissionen folglich in der vollkonsolidierten Sicht außerhalb der MVV-Bilanzgrenze lagen. Das neue, hocheffiziente, gasbetriebene Küstenkraftwerk wird hingegen vollkonsolidiert, sodass nach Inbetriebnahme 100 % der Emissionen bei unseren direkten CO 2-Emissionen ausgewiesen werden. Der kontraintuitive Effekt, dass sich eine absolute CO 2-Reduktion um etwa zwei Drittel nicht positiv auf unsere direkten Emissionen auswirkt, verdeutlicht die eingeschränkte Aussagekraft dieser Kennzahl im Hinblick auf erzielte Dekarbonisierungserfolge. Dies gilt gleichermaßen für andere Investitionen, die trotz einer lokalen Reduktion der CO 2-Emissionen zu einer Erhöhung der direkten Treibhausgase führen können. Aus diesem Grund erfassen und berichten wir über alle gesamtwirtschaftlichen CO 2-Reduktionen unserer strategischen Maßnahmen und Investitionen mit der Kennzahl zur Netto-CO 2-Einsparung im Gesamtsystem. Vor allem die Inbetriebnahme unseres Gasheizkraftwerks in Kiel aber auch die Stärkung unseres eigenen Windenergieportfolios haben im Geschäftsjahr 2020 dazu geführt, dass wir gegenüber dem Vorjahr netto deutlich mehr CO 2 eingespart haben. CO 2-KENNZAHLEN IN ABHÄNGIGKEIT DER BILANZGRENZE Innerhalb der Bilanzgrenze der MW Kltmabilanz scrollen
Betrachtung der Netto CO 2-Einsparung außerhalb der Bilanzgrenze der MW Klimabilanz Gesamtwirtschaftliche CO 2-Emissionen scrollen
Die indirekten CO 2-Emissionen (Scope 2) resultieren im Wesentlichen aus der Energie, die wir für unseren Geschäftsbetrieb jenseits der Energieerzeugung nutzen. Die indirekten CO 2-Emissionen (Scope 3) umfassen Treibhausgase, die in vor- und nachgelagerten Wertschöpfungsstufen entstehen. CO 2-Emissionen auf vorgelagerten Wertschöpfungsstufen entstehen bei Lieferanten für die Herstellung der von MVV eingekauften Produkte und Dienstleistungen. Dies betrifft beispielsweise die Herstellung von Photovoltaik- und Windkraftanlagen oder den Bezug von Strom, der nicht von MVV erzeugt wurde. Zu Emissionsaktivitäten in nachgelagerten Wertschöpfungsstufen zählt vor allem die Nutzung von Erdgas, das MVV an Kunden liefert. Die jährliche Entwicklung der Scope 3 Emissionen ist maßgeblich vom Absatzvolumen für Strom, Gas und Wärme sowie der Entwicklung der Projektentwicklungsmengen erneuerbarer Energien abhängig. Insoweit spiegelt der Rückgang im Geschäftsjahr 2020 im Wesentlichen gesunkene Absatzvolumina und weniger installierte Leistung erneuerbarer Energien durch unser Projektentwicklungsgeschäft wider. Klimabilanz scrollen
1 Für Brennstoffe nutzen wir die branchenüblichen Emissionsfaktoren aus GEMIS/Öko-Institut; für Strom die Emissionsfaktoren des Umweltbundesamts und für die Fernwärme zertifizierte Emissionsfaktoren der jeweiligen Standorte. 2 Die indirekten Scope 2 Emissionen (location-based) decken die Standorte Mannheim, Kiel und Offenbach und Wörrstadt ab und werden kalenderjahresbezogen erhoben. Die spezifischen CO 2-Emissionen unserer Fernwärmeversorgung sind im abgelaufenen Geschäftsjahr gesunken, was im Wesentlichen auf die Inbetriebnahme des Gasheizkraftwerks in Kiel zurückzuführen ist. Spezifische CO 2-Emissionen Fernwärme 1 scrollen
1 Die Werte werden alle drei Jahre neu testiert, sofern es Veränderungen in der Erzeugungsstruktur gibt. 2 Die letzte Testierung für den Fernwärmeverbund Mannheim erfolgte zum 1. November 2020 und beträgt nun 173g CO 2/kWh. Erneuerbare Energien Erneuerbare Energien tragen zu Klimaschutzzielen bei Die Stromerzeugung in Deutschland soll bis zum Jahr 2050 nahezu vollständig aus erneuerbaren Energien erfolgen. Sie tragen maßgeblich dazu bei, die nationalen Klimaschutzziele zu erreichen. Für unser Unternehmen eröffnen sich dadurch Wachstumspotenziale; nicht zuletzt deshalb stehen erneuerbare Energien im Fokus unserer strategischen Ausrichtung. Durch den Ausbau erneuerbarer Energien leisten wir auch gesamtgesellschaftlich einen messbaren Beitrag zum Erreichen der Klimaschutzziele. Wir haben uns bereits 2016 auch in diesem Bereich zwei konkrete Nachhaltigkeitsziele gesetzt, die wir bis zum Ende des Geschäftsjahres 2026 erreichen wollen. Wir verdoppeln im Zeitraum 2016 bis 2026 unsere eigene Stromerzeugung aus erneuerbaren Energien. Das Ziel einer Verdopplung auf über 800 MW umfasst auch unsere At-Equity-Beteiligungen, wobei wir deren konkrete Erzeugungskapazität aus erneuerbaren Energien in unserem separaten Nachhaltigkeitsbericht aufführen. Damit wir unser Ziel erreichen, investieren wir konsequent in den Ausbau unseres eigenen Erzeugungsportfolios aus erneuerbaren Energien. Ein Schwerpunkt sind vor allem Windkraftanlagen an Land. Bei unseren vollkonsolidierten Unternehmen lag die Stromerzeugungskapazität aus erneuerbaren Energien zum Ende des Geschäftsjahres 2020 bei 512 MW und damit um 40 MW über dem Vorjahr. Der Anstieg resultiert im Wesentlichen daraus, dass wir unser Windenergieportfolio ausgebaut haben. Auch die Stromerzeugungskapazität unserer At-Equity-Beteiligungen hat sich gegenüber dem Vorjahr leicht erhöht. Von 2016 bis 2026 bringen wir 10.000 MW erneuerbare Energien ans Netz. Wir verfügen vor allem mit Juwi und Windwärts über umfassendes Know-how, um Erneuerbare-Energien-Anlagen zu entwickeln, zu bauen und in Betrieb zu nehmen. Die Projektierung wollen wir insbesondere über Windkraftanlagen an Land und Photovoltaikanlagen sowohl im In- als auch im Ausland erreichen; kleinere Beiträge liefern Biomasseanlagen und Photovoltaikanlagen an Kundenstandorten. Seit Beginn des Geschäftsjahres 2017 haben wir Erneuerbare-Energien-Anlagen mit einer Leistung von 2.144 MW ans Netz gebracht, im Geschäftsjahr 2020 waren es 262 MW Seite 53. Zukunftsgerichtetes Erzeugungsportfolio Der Anteil der Stromerzeugung aus Erneuerbare-Energien-Anlagen (einschließlich Biomasse-Kraft-Wärme-Kopplung und biogenem Anteil Abfall/Ersatzbrennstoffe) an unserer gesamten Stromerzeugung lag zum Ende des Geschäftsjahres 2020 bei rund 46 % (Vorjahr 63 %). Zwar stieg unsere Stromerzeugung aus Erneuerbare-Energien-Anlagen gegenüber dem Vorjahr, demgegenüber stieg jedoch der Anteil der Stromerzeugung aus Kraft-Wärme-Kopplung (KWK) gegenüber dem Vorjahr überproportional. Diese Entwicklung resultiert aus der Inbetriebnahme unseres neuen hocheffizienten Gasheizkraftwerks in Kiel, das Strom und Wärme in KWK erzeugt. Bei der früheren 50 %-Beteiligung am steinkohlebasierten Vorgängerkraftwerk GKK handelte es sich um eine At-Equity-Beteiligung, daher lagen diese Stromerzeugungsmengen in der vollkonsolidierten Sicht außerhalb der MVV-Bilanzgrenze. Insgesamt haben wir im Berichtsjahr mit unseren Erneuerbare-Energien-Anlagen 1.220 Mio kWh klimaneutralen Strom erzeugt; das sind 117 Mio kWh mehr als ein Jahr zuvor. Stromerzeugungskapazität aus erneuerbaren Energien und MVA/Ersatzbrennstoffe (EBS) scrollen
1 Einschließlich Biomethananlagen 2 Vorjahreswert angepasst Unsere Biomethananlagen verfügten im Berichtsjahr über eine Kapazität von 35 MW. Wärmeerzeugungskapazität aus erneuerbaren Energien und MVA/Ersatzbrennstoffe (EBS) scrollen
1 Vorjahreswert angepasst Nachhaltige Kreislaufwirtschaft Auch nach einer ordnungsgemäßen Trennung sind Haushalts- und Gewerbeabfälle kein "Müll", sondern können energetisch verwertet werden. Die Behandlung unter streng kontrollierten Bedingungen in einer thermischen Abfallverwertungsanlage hat einen doppelten Nutzen: Einerseits erfolgt eine Hygienisierung, also die Vernichtung von Giften sowie von Stoffen, die für die Gesundheit oder die Umwelt schädlich sind. Andererseits wird die in den Abfällen enthaltene Energie genutzt, um Dampf für die Industrie, Wärme für die Bürgerinnen und Bürger sowie Strom zu produzieren. Vereinfacht dargestellt liefern die Haushalte ihren Abfall an MVV und erhalten dafür Energie in Form von Wärme und Strom zurück. Etwa 50 % der erzeugten Energie ist erneuerbar, da etwa die Hälfte der Abfälle biogenen Ursprungs ist. Die stoffliche und energetische Nutzung von Abfällen ist ein wesentlicher Beitrag, um das Ziel einer möglichst geschlossenen Kreislaufwirtschaft zu erreichen. Die beste Lösung sollte immer sein, Produkte so zu gestalten, dass diese - beispielsweise durch Recycling - dauerhaft im Kreislauf bleiben und nicht als Abfall anfallen. Hierauf zielen auch die langfristigen politischen Ziele, beispielsweise im sogenannten Green Deal der Europäischen Kommission ab. Solange dies jedoch noch nicht erreicht beziehungsweise nicht möglich ist, liegt die zweitbeste Lösung darin, nicht vermeidbare Abfälle energetisch zu nutzen. Wenn es langfristig gelingt, die globale Produktion so weiterzuentwickeln, dass alle zu verwertenden Abfälle frei von fossilen Energieträgern sind, wäre die erzeugte Energie aus thermischen Abfallverwertungsanlagen vollständig regenerativ. In unseren Geschäftsfeldern Umwelt, Geschäftskunden und Strategische Beteiligungen leisten wir einen wichtigen Beitrag zur Ressourcenschonung und Kreislaufwirtschaft, in dem wir in Deutschland, Großbritannien und Tschechien insgesamt acht thermische Abfallverwertungsanlagen betreiben. Dort wurden im Geschäftsjahr 2020 etwa 2,4 Mio Tonnen Abfall und Ersatzbrennstoffe thermisch verwertet. Im schottischen Dundee bauen wir derzeit ein neues hocheffizientes Heizkraftwerk, das noch in 2020 in Betrieb genommen werden soll und die bestehende Abfallverwertungsanlage zunächst ergänzt und anschließend ersetzt. Steigende Bedeutung unseres Projektentwicklungsgeschäfts Mit unseren Tochtergesellschaften Juwi und Windwärts bieten wir die komplette Projektentwicklung und Dienstleistungen rund um die Planung, den Bau und die Betriebsführung von Erneuerbare-Energien-Anlagen an. Abgeschlossene Entwicklung neuer Erneuerbare-Energien-Anlagen scrollen
Das Projektentwicklungsgeschäft ist von Natur aus volatil. Die jährliche in Betrieb genommene Leistung aus neuen Erneuerbare-Energien-Anlagen ist unter anderem abhängig von gesellschaftlicher und politischer Akzeptanz, der Dauer von Genehmigungsverfahren, den Regularien zur Förderung erneuerbarer Energien sowie vom Umsetzungszeitpunkt der einzelnen Projekte und kann daher im Jahresvergleich deutlich schwanken. Veränderungen bei Umfeldbedingungen, wie etwa durch die Corona-Pandemie, können die Realisierung von Projekten nennenswert beeinflussen. Betriebsführung für Erneuerbare-Energien-Anlagen scrollen
Systemveränderung Energieunternehmen spielen eine wesentliche Rolle bei der Transformation des Energiesystems, indem sie in die Energieinfrastruktur investieren, um diese energiewendetauglich und zukunftssicher zu machen. Zugleich übernehmen sie die gesellschaftlich bedeutende Aufgabe, die Strom-, Gas-, Wärme- und Wasserversorgung verlässlich und stabil zu halten. Die voranschreitende Energiewende birgt neue Fragestellungen, denn die Stromeinspeisung aus Windkraft- oder Photovoltaikanlagen schwankt wetter- und tageszeitbedingt. Als Energieunternehmen und Verteilnetzbetreiber sorgen wir dafür, unsere Kunden zu jeder Zeit sicher und zuverlässig mit Energie zu beliefern. Deshalb ist es erforderlich, erneuerbare Energien mit hocheffizienten, flexiblen, steuerbaren Kraftwerken intelligent zu verknüpfen. Zuverlässigkeit, Intelligenz und Leistungsfähigkeit unserer Netze spielen dabei eine tragende Rolle. Daher investieren wir kontinuierlich in die Wartung, in den Ausbau und in die Optimierung unserer Netze und Anlagen. Versorgungssicherheit Sukzessiver Umbau unseres Erzeugungsportfolios Um den Umbau des Energiesystems sozial, ökologisch und wirtschaftlich zu gestalten, nutzen wir - zunehmend - erneuerbare und - abnehmend - konventionelle Energien und setzen dabei auf unterschiedliche Energieträger und Technologien. Durch die Verdopplung unserer eigenen Stromerzeugung aus erneuerbaren Energien im Zeitraum 2016 bis 2026 Seite 51 wird sich unser Erzeugungsportfolio wandeln; es wird noch diversifizierter werden. Mit einem solchen Erzeugungsportfolio tragen wir zur sicheren Energieversorgung unserer Kunden bei. Dies gilt im besonderen Maße für die Wärmeversorgung von Privat-, Gewerbe- und Industriekunden, die an unsere Fernwärme- und Industriedampfnetze in Mannheim, Offenbach und Kiel angeschlossen sind. STROMERZEUGUNG Stromerzeugungsmengen scrollen
1 Vorjahreswert angepasst Der Anstieg der Strommengen aus Biomasse- und Biogasanlagen sowie aus unseren Anlagen zur thermischen Verwertung von Abfällen und Ersatzbrennstoffen (biogener Anteil) resultiert vor allem aus einer besseren Anlagenverfügbarkeit. Wir haben unser Windenergieportfolio im Berichtsjahr ausgebaut, zudem profitierten wir von einem gegenüber dem Vorjahr höheren Windkaufkommen. Dementsprechend stiegen die Strommengen aus unseren Windkraftanlagen. Die deutliche Zunahme unserer Stromerzeugung aus Kraft-Wärme-Kopplung ist im Wesentlichen auf die Inbetriebnahme unseres neuen Gasheizkraftwerks in Kiel, das Strom und Wärme in KWK erzeugt, zurückzuführen. Bei der früheren 50 %-Beteiligung am steinkohlebasierten Vorgängerkraftwerk GKK handelte es sich um eine At-Equity-Beteiligung, daher lagen diese Stromerzeugungsmengen in der vollkonsolidierten Sicht außerhalb der MVV-Bilanzgrenze. In diesem Zusammenhang steht auch die Erhöhung der sonstigen Stromerzeugung - hierbei handelt es sich um die Strommengen, die erzeugt wurden, bevor der KWK-Betrieb im Gasheizkraftwerk aufgenommen wurde. Wärmeerzeugungsmengen scrollen
1 Vorjahreswert angepasst Der Rückgang der Biomethanmengen ist auf eine gegenüber dem Vorjahr geringere Anlagenverfügbarkeit zurückzuführen. Biomethanerzeugungsmengen scrollen
Netzstabilität bei steigender Netzbelastung sichern Die Gewährleistung einer sicheren Energieversorgung kann unter anderem an der Häufigkeit und Dauer von Netzausfällen bemessen werden. Unsere drei großen Netzgesellschaften MVV Netze, Energienetze Offenbach, und SWKiel Netz haben das Ziel, eine sichere und unterbrechungsfreie Versorgung zu gewährleisten und somit Netzausfälle zu vermeiden beziehungsweise schnellstmöglich zu beheben. Zentrale Aufgabe unserer Netzgesellschaften ist die Weiterentwicklung und der Betrieb unserer Netzinfrastruktur. Sie investieren in hohem Umfang in Instandhaltung und Modernisierung. Ein wesentlicher nichtfinanzieller Leistungsindikator für eine sichere Energieversorgung ist der SAIDI-Wert (System Average Interruption Duration Index). Diese Leistungskennzahl spiegelt die durchschnittliche Versorgungsunterbrechung in Minuten pro Jahr und Kunde wider. Der SAIDI-Wert berücksichtigt nur ungeplante Ausfallzeiten mit einer Dauer von länger als drei Minuten, die nicht durch höhere Gewalt verursacht wurden. Wir wollen die störungsbedingte Nichtverfügbarkeit von Strom so gering wie möglich halten. Die Geschäftsführungen unserer Netzgesellschaften werden regelmäßig über Störungen informiert. Diese tauschen sich wiederum mit dem Vorstand aus. Notwendige Gegenmaßnahmen berücksichtigen wir in unseren Investitions- und Instandhaltungsvorhaben. Im Geschäftsjahr 2020 haben wir 116 Mio Euro in die Instandhaltung und in den Ausbau unserer Netze investiert. Versorgungsunterbrechungen SAIDI Strom scrollen
1 Kalenderjahr 2 Quelle: Bundesnetzagentur Der SAIDI-Wert 2018 für unsere Netzgebiete wurde noch durch eine Störung im Netzgebiet Mannheim aufgrund eines Bauteils, das bis Mitte 2019 ausgetauscht wurde, beeinflusst. Im Kalenderjahr 2019 konnten wir für unsere Kunden wieder eine weitgehend unterbrechungsfreie Stromversorgung erreichen, die über dem Bundesdurchschnitt lag. Aspekt Arbeitnehmerbelange Wir bieten unseren über 6.200 Beschäftigten attraktive und sichere Arbeitsplätze. Dieser zugleich großen Verantwortung sind wir uns bewusst und berücksichtigen dies auch in unseren strategischen Entscheidungen. Hier stellte uns die Corona-Pandemie im Geschäftsjahr 2020 vor besondere Herausforderungen. Diese konnten jedoch von Vorstand, Führungskräften, Mitarbeitern und Arbeitnehmervertretern gemeinsam erfolgreich bewältigt werden. Die Werte unserer Unternehmenskultur Gemeinschaft, Verantwortung, Wertschätzung und Mut wurden in den Entscheidungen zur Bewältigung der Krise tagtäglich gelebt. Um unsere Mitarbeiter zu schützen und die betrieblichen Abläufe sicherzustellen wurden sehr schnell Regelungen vereinbart, Lösungen gesucht und umgesetzt. Die bisherigen Formen der Zusammenarbeit, Kommunikation und bisher genutzte Dialogformate wurden verändert und den neuen Arbeitserfordernissen angepasst. Die Erfahrungen aus dieser Zeit werden die Formen von Zusammenarbeit, Führung und Kommunikation nachhaltig verändern. Dies werden wir bewerten und an den positiven Aspekten möglichst auch in Zukunft festhalten. Unsere Mitarbeiter sind unsere Zukunft Motivierte, gesunde und gut qualifizierte Mitarbeiter sind ein maßgeblicher Erfolgsfaktor für MVV. Langfristig gesehen werden aufgrund des demografischen Wandels und der Veränderung der Bevölkerungsstruktur die Anforderungen steigen, wenn wir auch zukünftig geeignete Mitarbeiter finden und sie an uns binden wollen. Aufgrund dessen konzentriert sich unsere Personalstrategie auf die folgenden Bereiche: scrollen
Der Personalvorstand ist verantwortlich für alle Aktivitäten im Personalbereich. Eine Berichterstattung zu relevanten Personalthemen erfolgt regelmäßig und anlassbezogen im Gesamtvorstand. Die konkrete Ausgestaltung und Umsetzung der Personalstrategie ist dezentral organisiert. So können die Schwerpunkte entsprechend der lokalen Gegebenheiten zielgerichtet gesetzt werden. MVV verfügt über einen Konzernbetriebsrat; darüber hinaus existieren Betriebsratsgremien und -ausschüsse auf den relevanten Ebenen. Mit diesen Gremien arbeitet die Unternehmensleitung vertrauensvoll zusammen, sodass neben den Unternehmensbelangen auch die Belange der Belegschaft bei allen maßgeblichen Entscheidungen berücksichtigt werden. Der Aufsichtsrat der MVV Energie AG ist paritätisch besetzt; die Hälfte der Aufsichtsratsmitglieder sind Arbeitnehmervertreter. Damit sind die Arbeitnehmerbelange auch bei wichtigen Unternehmensentscheidungen an zentraler Stelle involviert. Wir wollen die körperliche und psychische Gesundheit unserer Beschäftigten und der Arbeitnehmer, die in unserem Auftrag tätig sind, schützen. Daher arbeiten wir kontinuierlich daran, die Arbeitssicherheit im Konzern zu verbessern. Zu diesem Zweck existieren durch die dezentral organisierten Arbeitssicherheitsgremien strukturierte Programme und Maßnahmen, über die quartalsweise auf Konzernebene und im Vorstand berichtet wird. Personalstand (Köpfe) zum Bilanzstichtag scrollen
1 Darunter 341 Auszubildende (Vorjahr 330) Zum 30. September 2020 beschäftigten wir konzernweit 6.260 Mitarbeiter. Der Anstieg gegenüber dem Vorjahr ist zum einen auf den Erwerb und die Vollkonsolidierung von Gesellschaften zurückzuführen. Zum anderen haben wir Personal in unseren Wachstumsfeldern aufgebaut. Im Ausland arbeiteten unter anderem 493 Mitarbeiter in unserem tschechischen Teilkonzern, 261 in den ausländischen Beteiligungen von Juwi und 144 bei den britischen Tochtergesellschaften der MVV Umwelt. Aus- und Weiterbildung Ausbildung mit vielversprechenden Zukunftschancen Allein in Mannheim bieten wir dem beruflichen Nachwuchs über 15 verschiedene kaufmännische und technische Ausbildungsberufe sowie duale Studiengänge an. In Mannheim, Offenbach und Kiel sowie in Gersthofen nahe Augsburg zählen wir zu den größten ausbildenden Unternehmen der jeweiligen Region. Mit unserem breiten Ausbildungsangebot wollen wir jungen Menschen eine große Vielfalt beruflicher Möglichkeiten im Unternehmen darlegen. Zum 30. September 2020 befanden sich insgesamt 341 junge Frauen und Männer bei MVV in Ausbildung. Unter den Auszubildenden befinden sich auch zwei ehemals Geflüchtete, die eine Ausbildung als Fachkraft für Metalltechnik und Industrieelektroniker abschließen. Drei weitere ehemals Geflüchtete haben wir nach dem Abschluss ihrer Ausbildung übernommen. Im Geschäftsjahr 2020 haben wir erfolgreich ein Forschungsprojekt der Europäischen Union mit Partnern aus England, Litauen und Österreich unter der Federführung des City College in Plymouth - das auch langjähriger ERASMUS+ Partner von MVV ist - abgeschlossen. In dem Forschungsprojekt EATAP (European Apprenticeship Talent Programme) wurde untersucht, wie im Rahmen des ERASMUS+ Programms sogenannte High Potentials der beruflichen Bildung aus den MINT-Bereichen (Mathematik, Informatik, Naturwissenschaften und Technik) auf der Grundlage agiler und projektbasierter Methoden in einem internationalen Team zusammenarbeiten können. Dieses Forschungsprojekt bildet nun die Grundlage für die Übertragung in das ERASMUS+ Programm. Seit Beginn der ERASMUS+ Kooperation haben sich durchschnittlich 38 % unserer IHK Auszubildenden aus dem zweiten und dritten Lehrjahr an diesem internationalen Mobilitätsprojekt beteiligt. Neues Weiterbildungskonzept Wir haben im Geschäftsjahr 2020 eine Vielzahl an Maßnahmen der internen Qualifizierung auf Basis unserer Kulturwerte, des MVV-Kompetenzmodells und der MVV-Führungsleitlinien definiert. Zum Auftakt haben wir mit Führungskräften der ersten Ebene eine Bildungskonferenz durchgeführt. Das neue Weiterbildungskonzept beinhaltet umfassende personale und methodische Themengebiete, Gruppenleiterprogramme, eine Digital Academy für die erste Führungsebene sowie ein individuelles General Management Programm für Führungsteams. Aufgrund der Corona-Pandemie wurden die vielfältigen Angebote virtueller Trainings von Mitarbeitern und Führungskräften intensiv genutzt. Dabei waren für unsere Mitarbeiter die Themen Agiles Arbeiten, Kommunikation, Präsentation und virtuelle Führung besonders wichtig. Zielgerichtete Personalentwicklung Eine gezielte Personalentwicklung ist für uns ein entscheidender Faktor für den Erfolg im Wettbewerb. So haben wir zahlreiche Maßnahmen und Instrumente entwickelt, die auf unserer Erfahrung mit der Dynamik wirtschaftlicher Veränderungen beruhen. Mit unseren Weiterbildungsmaßnahmen stellen wir eine gemeinsame Wissensbasis zu strategisch übergreifenden Themenfeldern sicher. Neben Inhouse-Schulungen zu verschiedenen Themen bieten wir Teamentwicklungs- oder individuelle Maßnahmen wie beispielsweise Coaching oder Mentoring an. Wir wollen das Potenzial unserer Mitarbeiter weiterentwickeln. Einen Schwerpunkt bei der individuellen Weiterbildung unserer Mitarbeiter setzen wir auf das Thema Digitalisierung. Im Geschäftsjahr 2020 lag der Fokus auf Kollaboration. Ziel war es, unsere große Organisation im Arbeitsalltag in der Zusammenarbeit noch besser zu vernetzen, Wissen zu teilen, gegenseitige Impulse aufzunehmen und Informationen und neue Themen in den eigenen Arbeitsablauf zu integrieren. In Mannheim nutzen wir ein sogenanntes Management-Review-System, um die Fähigkeiten und den Weiterentwicklungsbedarf unserer Führungskräfte und Potenzialträger zu erfassen und nächste Karriereschritte zu planen. Dabei handelt es sich um einen gestaffelten Prozess mit Selbst- und Fremdeinschätzung, internen Management Review-Konferenzen und abschließenden Rückmeldegesprächen zwischen Mitarbeiter und Führungskraft. Im Vorjahr nahmen daran 239 Führungskräfte und Potenzialträger für Führung teil. Die individuellen Entwicklungsmaßnahmen werden eigenverantwortlich in den Fachbereichen umgesetzt, Potenzialträger für Führung werden im Rahmen eines fest installierten Talentmanagements weiterentwickelt. Um Leistungsträger zu binden und zu halten wurde eine eigene Funktion Talentberatung geschaffen. Unser Talentbegriff umfasst auch Fach- und Nachwuchskräfte, wie Auszubildende, Trainees und Berufseinsteiger. Das MVV-spezifische Kompetenzmodell bildet die Grundlage für Personalentwicklungsgespräche und individuelle Förderprogramme. An unseren großen Standorten in Deutschland finden regelmäßig Beurteilungen und Befragungen statt. So können unsere Mitarbeiter offen Feedback geben, und wir entwickeln die Führungsqualität in unserem Unternehmen weiter. Vielfalt Chancengleichheit auf allen Ebenen In Energieunternehmen machen weibliche Beschäftigte traditionell einen verhältnismäßig geringen Anteil an der Gesamtbelegschaft aus - so auch bei MVV. Daher wollen wir Frauen gezielt stärker fördern. Wir sind überzeugt, dass unterschiedliche Begabungen und Führungsstile positive Auswirkungen auf unseren Unternehmenserfolg haben, und sehen daher in der langfristigen Steigerung des Anteils von Frauen in unserer Unternehmensgruppe einen Schlüssel zur erfolgreichen Weiterentwicklung der MVV. Wir begegnen dem branchentypisch geringen Anteil von Frauen in Führungsverantwortung mit gezielten Fördermaßnahmen. Wir wollen den Frauenanteil in unserer Belegschaft bis zum 30. September 2021 auf 35 % steigern und ihn bei allen Führungskräften auf 25 % erhöhen. Diese Ziele wurden im Jahr 2015 von Aufsichtsrat und Vorstand der MVV Energie AG beschlossen. Beide Kennzahlen werden jährlich erhoben und analysiert. Zum 30. September 2020 lag der Frauenanteil in der Belegschaft bei 28 % und bei den Führungskräften bei 15 %. Für die MVV Energie AG berichten wir über den Frauenanteil auf der ersten sowie der zweiten Führungsebene: Im August 2017 legte der Vorstand Zielgrößen fest, die bis zum 30. September 2021 erreicht werden sollen; bis dahin soll der Frauenanteil auf der ersten Führungsebene einen Anteil von 25 % haben und auf der zweiten Führungsebene einen Anteil von 30 %. Der Anteil auf der ersten Führungsebene lag zum 30. September 2020 bei 10 % und damit auf dem Niveau des Vorjahres (30. September 2019: 10 %). Der Frauenanteil in der zweiten Führungsebene erreichte 27 % (30. September 2019: 29 %) und liegt fast auf der angestrebten Zielgröße. Um unsere Ziele zu erreichen, setzen wir an unterschiedlichen Punkten an, nutzen dazu verschiedene Fördermaßnahmen und -programme und bauen diese aus. Ein wichtiges Maßnahmenpaket betrifft die gezielte Personalentwicklung für Frauen mit entsprechendem Potenzial. Ein Beispiel hierfür ist die individuelle Förderung von Frauen durch Mentoring. Beim unternehmensübergreifenden Programm X-Company-Mentoring, das jährlich in Kooperation mit anderen namhaften Unternehmen in der Region durchgeführt wird, geben Mentoren oder Mentorinnen aus der Führungsebene der beteiligten Gesellschaften für ein Jahr Wissen und Erfahrungen an talentierte Mitarbeiterinnen weiter, um diese bei ihrer persönlichen Weiterentwicklung und nochmals gesondert beim Thema Führung zu unterstützen. Ein weiterer Schwerpunkt ist die Vernetzung der Teilnehmerinnen untereinander und mit Frauen aus früheren Programm-Jahrgängen. Im Rahmen unserer Corporate Membership bei "European Women's Management Development", einem Verband für berufstätige Frauen, bieten wir interessierten Mitarbeiterinnen die Möglichkeit einer kostenfreien Mitgliedschaft. Sie können dadurch beispielsweise von freien Kontingenten für Vorträge oder Seminare profitieren. Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz Gelebte Sicherheit Wir messen der Sicherheit und Gesundheit unserer Beschäftigten und der Arbeitnehmer, die in unserem Auftrag tätig sind, höchste Priorität bei. Um das nicht nur aktuell, sondern auch in der Zukunft auf hohem Niveau zu gewährleisten, haben wir im Geschäftsjahr 2020 die "gelebte Sicherheit" auf den Weg gebracht. Folgende Punkte bilden dabei den zentralen Kern: scrollen
Der Mensch steht im Mittelpunkt Jeder muss seinen Beitrag leisten, damit "gelebte Sicherheit" wirken kann. Daher stellen die Beteiligten im Arbeitsschutz mit klaren Rollendefinitionen und entsprechenden Kompetenzen die Säulen unserer Sicherheitsphilosophie dar. Die Unfallzahlen und die ergriffenen Maßnahmen zur Prävention werden quartalsweise auf Vorstands- und Konzernebene bewertet; ebenso werden weitere Maßnahmen besprochen und geplant. Unsere Arbeitsschutzausschüsse nach § 11 Arbeitssicherheitsgesetz werden von den Gesellschaften vor Ort gebildet. Sie setzen sich aus Vertretern der Arbeitgeber und Arbeitnehmer zusammen. Wir stehen mit den Berufsgenossenschaften und den Arbeitnehmervertretern in engem Austausch und stimmen unsere Strategien und Maßnahmen zur Arbeitssicherheit und Prävention mit ihnen ab. Wir wollen Unfälle zukünftig gar nicht erst vorkommen lassen. Jeder Unfall ist ein Unfall zu viel Die körperliche und psychische Gesundheit unserer Beschäftigten und der Arbeitnehmer, die in unserem Auftrag tätig sind, liegt uns am Herzen. Daher arbeiten wir kontinuierlich daran, die Arbeitssicherheit im Konzern zu verbessern und wollen klar machen: Jeder Unfall ist für uns ein Unfall zu viel. Nur so können wir dazu beitragen, dass Sicherheit in unserem Unternehmen und darüber hinaus auch tatsächlich gelebt wird. Strukturierte Programme und Maßnahmen, wie zum Beispiel ein elektronisches Unterweisungssystem mit auf den jeweiligen Arbeitsplatz abgestimmten Schulungen zur Arbeitssicherheit, ein Begehungskonzept sowie regelmäßige Sicherheitskurzgespräche, die das Sicherheitsbewusstsein stärken und auf allen Ebenen verankern, bilden hierfür eine wichtige Grundlage. Unfallstatistik scrollen
1 Umfasst alle inländischen vollkonsolidierten Unternehmen sowie vereinzelte inländische At-Equity-Beteiligungen 2 Berechnet nach betriebsbedingten Unfällen ab dem ersten Ausfalltag pro 1.000.000 Arbeitsstunden 3 Basis für zentral erhobene FTE-Zahlen: FTE-Werte zum Stichtag 30. September Basis für nicht zentral erhobene FTE-Zahlen: FTE-Werte direkt von den Gesellschaften zum Stichtag 30. September Arbeitsstunden = Anzahl der FTE (Full Time Equivalent) zum Stichtag 30. September multipliziert mit 1.700 Stunden (≙ 1 FTE) Wir hatten uns zum Ziel gesetzt, bis zum Geschäftsjahr 2020 einen LTIF von 3,9 zu erreichen. Dieses hochgesteckte Ziel konnten wir leider nicht erreichen. Mit einem LTIF von 6,7 konnten wir aber die Unfallhäufigkeit gegenüber dem Vorjahr senken und sehen uns auf dem richtigen Weg. Mit der "gelebten Sicherheit" setzen wir alles daran, Unfälle und arbeitsbedingte Gesundheitsgefahren zu vermeiden und unsere Ziele zu erreichen. Gesundheit schützen Wir wollen die Gesundheit unserer Mitarbeiter vorbeugend stärken und unterstützen sie daher mit vielfältigen Maßnahmen unseres betrieblichen Gesundheitsmanagements. Neben umfangreichen Angeboten unserer arbeitsmedizinischen Dienste bieten wir den Mitarbeitern an unseren größeren Standorten weitere Möglichkeiten zur Gesundheitsförderung. Aspekt Sozialbelange Gesellschaftliches Engagement Als regional verwurzeltes Unternehmen sind wir an den Standorten und in den Regionen, in denen wir tätig sind, ein aktiver Teil der Gesellschaft. Dieser gesellschaftlichen Bedeutung sind wir uns bewusst. Wir übernehmen Verantwortung für unsere Entscheidungen und unser Handeln, für unsere Produkte und Dienstleistungen, gegenüber Kunden und Kapitalgebern sowie gegenüber unserer Umwelt und der Gesellschaft, in der wir leben. Mit der vor Ort erzeugten Wertschöpfung sind wir an unseren Standorten ein bedeutender Wirtschaftsfaktor. Wir tätigen Investitionen, vergeben Aufträge vorzugsweise lokal oder regional, sichern Arbeitsplätze, bieten eine qualitativ hochwertige Ausbildung und zahlen Steuern sowie Abgaben. Es gehört zu unserem Selbstverständnis, dass wir keine unlauteren Maßnahmen anwenden, um Steuern zu vermindern oder Gewinne grenzüberschreitend zu verschieben. Regionale Schwerpunkte Gleichzeitig engagieren sich die Gesellschaften unserer Unternehmensgruppe für die gesellschaftliche Entwicklung an ihren Standorten und unterstützen lokale und regionale Projekte. Dabei geht es insbesondere um Projekte aus den Bereichen Soziales, Bildung, Wissenschaft, Kultur und Sport. Ein besonderer Schwerpunkt liegt dabei auf der Nachwuchs- und Jugendförderung. Auf der Grundlage gemeinsamer Werte ist die Verantwortung für die Ausgestaltung und den Umfang ihres jeweiligen regionalen gesellschaftlichen Engagements dezentral ausgelegt. Die Verantwortlichen vor Ort kennen die Bedürfnisse, haben Kontakte zu lokalen Organisationen und Einrichtungen und entscheiden über die Schwerpunkte und Projekte, die sie bei ihren Aktivitäten setzen möchten. In den meisten Fällen ist die Unterstützung finanzieller Natur in Form von Spenden oder Sponsoring. Wir engagieren uns für die Gesellschaft, in der wir arbeiten. Für MVV Energie ist beispielsweise der Sponsoringfonds ein wichtiger Baustein ihres Engagements. Durch ihn werden zweimal im Jahr Vereine, Organisationen und Einrichtungen aus Mannheim und der Metropolregion Rhein-Neckar finanziell bei ihren innovativen und kreativen Vorhaben unterstützt. Die größten Partner in der Metropolregion Rhein-Neckar sind die neue Kunsthalle in Mannheim, in der jeden ersten Mittwoch im Monat MVV-Kunstabende bei kostenfreiem Eintritt stattfinden, die Adler Mannheim, der Reiterverein Mannheim und die TSG Hoffenheim. Mit dem Sponsoringwettbewerb "Mit Hand und Herz für Dein Projekt!" fördert die Energieversorgung Offenbach regionale Vereine und Einrichtungen. Die Stadtwerke Kiel sind bereits seit dem Jahr 2002 Partner des bundesweit einzigartigen Segelprojekts Camp 24/7, bei dem jährlich rund 6.000 Kinder und Jugendliche Segeln lernen. Im Dialog mit Stakeholdern Wir sind an unterschiedlichen Standorten und in vielfältigen Geschäftsfeldern aktiv und sehen uns daher den Interessen von zahlreichen, oft heterogenen Stakeholdergruppen gegenüber. Dabei gehören unsere Aktionäre, Mitarbeiter und Kunden sowie Vertreter von Staat und Politik zu den wichtigsten Stakeholdern. Weitere bedeutende Stakeholder sind Nichtregierungsorganisationen (NGO), Analysten, Anwohner an unseren Standorten, Medien, Verbände und Lieferanten. Hinzu kommen Kooperations- und Geschäftspartner sowie Forschungseinrichtungen. Unser Ziel ist es, mit unseren Stakeholdern transparent und offen zu kommunizieren. Es ist unser Anliegen, mit unseren Stakeholdern einen offenen und transparenten Dialog zu führen: sowohl im persönlichen Kontakt als auch über unsere Internetseiten, Pressemitteilungen, sozialen Netzwerke oder im Rahmen von speziellen Formaten wie beispielsweise Analysten- oder Pressekonferenzen. Wir nehmen an öffentlichen Diskussionen und anderen Veranstaltungen teil, wie etwa energiewirtschaftlichen Fachkonferenzen und Bürgerinformationsveranstaltungen. Wir sind in Gremien, Verbänden und Netzwerken aktiv, engagieren uns in Forschungsprojekten und beteiligen uns am öffentlichen Diskurs mit dem Schwerpunkt Transformation des Energiesystems. Über unsere Mitgliedschaft in Branchenverbänden nehmen wir an energiepolitischen und energiewirtschaftlichen Diskussionen teil. Wir sind beispielsweise Mitglied im Bundesverband der Energie- und Wasserwirtschaft e. V. (BDEW), im Verband kommunaler Unternehmen e. V. (VKU), im Energieeffizienzverband für Wärme, Kälte und KWK e. V. (AGFW), im Bundesverband Neue Energiewirtschaft e. V. (BNE), im Bundesverband WindEnergie e. V. (BWE) und im Bundesverband deutscher Wohnungs- und Immobilienunternehmen (GdW). Darüber hinaus sind unsere Tochtergesellschaften und Beteiligungen vor Ort in lokale Initiativen und Netzwerke eingebunden. Über Mitglieds- oder Projektbeiträge hinaus leisten wir keine Zahlungen an Verbände oder andere Institutionen. Gelegentlich finanzieren wir Studien und Gutachten zu energiewirtschaftlichen Fragestellungen, die veröffentlicht werden; dabei wird unsere Beteiligung entsprechend gekennzeichnet. Wir haben die Verantwortung, mit unseren Ressourcen den Umbau des Energiesystems zu einer nachhaltigeren, effizienteren Energieversorgung voranzubringen. Bei vielen Projekten, die mit dem Ausbau von erneuerbaren Energien und der notwendigen Infrastruktur verbunden sind, ist die Akzeptanz der Menschen vor Ort unerlässlich. Daher haben wir uns auch im Geschäftsjahr 2020 dafür engagiert, gemeinsam mit den Bürgern und deren Vertretungen vor Ort Projekte zu planen und zu realisieren, die Akzeptanz für diese Vorhaben im Dialog zu fördern und Entscheidungen zu treffen, die auch Dritte überzeugen. Diese Maßnahmen erfolgen projektspezifisch. Aspekt Achtung der Menschenrechte sowie Bekämpfung von Korruption und Bestechung Wertschöpfungskette Auch entlang der vor- und nachgelagerten Lieferkette nehmen wir Einfluss auf nachhaltigkeitsrelevante Themen. Beispielsweise können wir in der vorgelagerten Lieferkette darüber entscheiden, mit wem wir Geschäfte tätigen und welche Mindestanforderungen wir an unsere Zulieferer stellen. Bedeutende Faktoren bei der Auswahl unserer Lieferanten sind aus nichtfinanzieller Sicht die Themen Korruptionsbekämpfung, Menschenrechte, Arbeitnehmerrechte einschließlich Arbeitssicherheit sowie Umweltschutz. Wir wollen vermeiden, dass durch Aktivitäten entlang unserer Lieferkette nachteilige Auswirkungen auf Menschenrechte verursacht oder begünstigt werden. Der Großteil unseres Einkaufsvolumens entfällt auf Energieträger wie Strom und Erdgas. Diese werden durch uns typischerweise über finanzielle Transaktionen abgesichert, aber nicht physisch beschafft. In den vergangenen Jahren hat die öffentliche Aufmerksamkeit hinsichtlich der Treibhausgasemissionen bei Förderung und Transport von Erdgas zugenommen. Dies betrifft insbesondere Erdgas aus Russland sowie LNG-Gas aus Übersee. Wir analysieren die Sachverhalte sehr genau, können diese beziehungsweise die Herkunft des Erdgases aber nicht direkt beeinflussen. Von öffentlichem Interesse ist die Herkunft der in Kraftwerken eingesetzten Steinkohle und inwiefern wir auf die Abbaubedingungen in den Kohleminen Einfluss nehmen. Wir betreiben lediglich das Heizkraftwerk in Offenbach selbst und haben dafür im Geschäftsjahr 2020 etwa 70 Tsd Tonnen Steinkohle direkt beschafft. Diese Steinkohle stammte zum überwiegenden Teil aus Russland. Wir haben keine direkten Vertragsbeziehungen mit den Betreibern der Minen, sondern beziehen die Brennstoffe aufgrund der geringen Volumina über Zwischenhändler. Darüber hinaus haben wir durch unser sehr geringes Nachfragevolumen kaum Möglichkeiten, vor Ort Einfluss zu nehmen. Zudem wird Steinkohle im Grosskraftwerk Mannheim eingesetzt, an dem wir als Minderheitsgesellschafter beteiligt sind. Hier haben wir keinen direkten Einfluss auf die Geschäftstätigkeit und Brennstoffbeschaffung, da wir nicht Betreiber der Anlagen sind. Wir sind uns dennoch unserer Verantwortung bewusst und setzen uns dafür ein, indem wir Nachhaltigkeitsthemen ansprechen und Informationen einfordern. Unser über die Rohstoffbeschaffung hinausgehendes Einkaufsvolumen ist vergleichsweise gering. Es handelt sich dabei größtenteils um den Zukauf von Gütern und hochqualifizierten Dienstleistungen von Vertragspartnern, die uns oftmals seit vielen Jahren bekannt sind. Basis für eine Zusammenarbeit mit Lieferanten und Dienstleistern in Deutschland und der EU sind die geltenden Gesetze und Verordnungen, Compliance- und Verhaltenskriterien sowie Arbeitspraktiken, die für uns relevant sind. Darüber hinaus gelten für die Vertragsbeziehungen mit Lieferanten unsere Compliance-Richtlinien, die auch auf unserer Internetseite unter www.mvv.de/zentraleinkauf veröffentlicht sind. Unsere Compliance-Richtlinien enthalten konkrete Anforderungen zu Compliance, der Einhaltung von Menschen- und Arbeitnehmerrechten und zum Umweltschutz. So erwarten wir von unseren Lieferanten beispielsweise die Wahrung der grundlegenden Menschen- und Arbeitnehmerrechte, die in internationalen Konventionen der Vereinten Nationen (UN), der Internationalen Arbeitsorganisation (ILO), der Organisation für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (OECD) sowie der UN Global Compact enthalten sind. Verstöße dagegen werden durch die Möglichkeit der Kündigung sowie durch Ansprüche auf eine Vertragsstrafe oder Schadenersatz sanktioniert. Alle Lieferanten von MVV Energie, der Energieversorgung Offenbach, von Juwi und den Stadtwerken Kiel sowie von uns zugelassene Nachunternehmen werden regelmäßig im Hinblick auf Nachhaltigkeit, Risiken und Compliance bewertet. Im Rahmen unseres Lieferantenmanagementsystems müssen alle Lieferanten Angaben dazu machen, ob sie über Compliance- oder Antikorruptionsregelungen sowie über einen Verhaltenskodex verfügen und ob sie sich zum UN Global Compact bekennen. Darüber hinaus müssen sie angeben, ob sie über ein Nachhaltigkeitskonzept verfügen und wenn ja, wie dieses umgesetzt wird. Entsprechende Informationen und Zertifikate sind in unserem Lieferantenmanagementsystem hinterlegt. In unserem Compliance-Management-System werden diese Aspekte nachgehalten. Die Einhaltung sozialer Standards ist zudem Gegenstand von Vergabeverfahren. Daten zu weiter vorgelagerten Lieferanten fragen wir im Regelfall nicht ab. Der überwiegende Anteil unserer Geschäftsaktivitäten findet in Deutschland sowie in Großbritannien und der Tschechischen Republik statt, also Ländern in Europa, in denen die Achtung der Menschenrechte Kernbestandteil unternehmerischen Handelns ist. Für ausgewählte Geschäftsbereiche mit möglicherweise kritischen Bedingungen haben wir im Rahmen unseres Lieferantenmanagements konkrete Maßnahmen für eine Nachhaltigkeitsevaluation ergriffen. Neue Regionen oder Märkte außerhalb Europas erschließen wir im Wesentlichen durch unser Projektentwicklungsgeschäft. Um auch dort die Achtung der Menschenrechte entlang der Wertschöpfungskette noch stärker als bisher sicherzustellen, haben wir bereits im Geschäftsjahr 2019 im Rahmen der jeweiligen Compliance-Management-Systeme neue Prozesse und Maßnahmen angestoßen. Unter anderem haben wir unsere Menschenrechts-Policy, Einkaufsbedingungen sowie Compliance-Richtlinie weiterentwickelt. Zudem wurde der interne Prozess zur Identifikation potenzieller Menschenrechtsrisiken inhaltlich und prozessual an den Nationalen Aktionsplan Wirtschaft und Menschenrechte der Bundesregierung angepasst und in den Regelprozess überführt. Akquisitionen von oder Beteiligungen an Gesellschaften unterliegen einem sorgfältigen Prüfprozess, der auch die Einhaltung von Menschenrechten, die Einhaltung von Compliance-relevanten Bestimmungen sowie weitere Nachhaltigkeitsaspekte wie beispielsweise Umwelt- und Arbeitsschutz umfasst. Für MVV arbeitet eine Vielzahl von Subunternehmen, die vor allem in den Ländern der Europäischen Union ansässig sind. Da in diesen Ländern die Menschen- und Arbeitnehmerrechte durch gesetzliche Regelungen geschützt sind, gehen wir dort von menschenwürdigen Beschäftigungsbedingungen aus. Hohe Sicherheitsstandards sind uns auch für unsere Subunternehmen wichtig. Daher setzen wir uns dafür ein, dass sie rechtliche Bestimmungen einhalten und haben entsprechende Vorschriften, die beispielsweise Gesundheits- und Sicherheitsunterweisungen für Mitarbeiter von Fremdunternehmen vorsehen. Eine Überprüfung unserer Subunternehmen erfolgt in Einzelfällen, insbesondere bei Großprojekten. Daten in Bezug auf Arbeitsbedingungen bei unseren Subunternehmern - insbesondere an deren Produktionsstandorten - erfassen wir noch nicht umfassend. Compliance Die konsequente Einhaltung aller für MVV geltenden Vorschriften und Gesetze ist unabdingbare Voraussetzung, um als verlässlicher und vertrauenswürdiger Partner zu agieren und als solcher akzeptiert zu werden. Eine gute Compliance leistet dabei auch einen wichtigen Beitrag zur nachhaltigen Entwicklung und Wertschöpfung unseres Unternehmens. Unser Compliance-Management-System (CMS) hilft uns dabei sicherzustellen, dass geltende Gesetze ebenso eingehalten werden wie unternehmensinterne Richtlinien und ethische Standards, denen wir uns verpflichtet fühlen. Damit schützen wir die Integrität unserer Mitarbeiter, unserer Kunden und Geschäftspartner und bewahren MVV vor negativen Folgen. Wir haben die wichtigsten Vorschriften und erforderlichen Organisationsstrukturen und Prozesse in unserem Compliance-Management-Handbuch zusammengefasst, die Verantwortlichen benannt sowie die Details unseres Reportingsystems festgelegt. Das Handbuch ist für alle Gesellschaften mit beschränkter Haftung im Teilkonzern Mannheim der MVV Energie AG verbindlich und steht jederzeit allen Mitarbeitern des Teilkonzerns Mannheim zum Download zur Verfügung. Die weiteren Teilkonzerne haben gleichwertige Compliance-Management-Systeme eingeführt. Unser Compliance-Management-Handbuch steht auch in englischer Sprache beispielsweise für unsere britischen und tschechischen Teilkonzerne zur Verfügung. Unser CMS ist darauf ausgerichtet, dass Verstöße gegen die Compliance präventiv vermieden werden - vor allem durch vorbeugende Maßnahmen in den jeweiligen Geschäftsprozessen (sogenannte systemische Compliance). Beispielsweise prüfen wir relevante Vorgänge in sensiblen Bereichen bereits im operativen Prozess und greifen - falls erforderlich - frühzeitig korrigierend ein. Spenden und Zahlungen an Parteien und politische Organisationen sind strikt untersagt. Auszahlungen an Eigenkapitalgeber erfolgen ausschließlich über Dividenden. Der Compliance Officer stellt die entsprechenden Compliance-Vorschriften zusammen, dokumentiert sie und sorgt für ihre Umsetzung in den Geschäftsprozessen. Er ist dafür verantwortlich, dass Mitarbeiterschulungen durchgeführt und alle CMS-Prozesse beachtet werden. Darüber hinaus begleitet er Maßnahmen beratend und unterstützend, mit denen Gesetzesverstöße, Korruption und dolose Handlungen vermieden und gegebenenfalls aufgeklärt werden sollen. Er erstattet Bericht an den Vorstand und den Bilanzprüfungsausschuss zu Compliance und eventuellen Menschenrechtsverletzungen. Wir wollen Verstöße gegen Compliance-Regeln präventiv vermeiden. Mit aktiver Prävention bereits in den Geschäftsprozessen setzen wir uns dafür ein, strafbare oder grob ordnungswidrige Rechtsverstöße zu verhindern. Dabei gilt eine Null-Toleranz-Politik hinsichtlich Bestechungen und allen anderen Formen der Korruption. Zum Thema Korruptionsprävention schulen wir insbesondere unsere Mitarbeiter im Vertrieb, in vertriebsnahen Bereichen und im Einkauf. Zudem werden die Mitarbeiter unterwiesen, wie sie mit Zuwendungen und Einladungen umgehen müssen; Zuwendungen und Einladungen werden von uns erfasst und kontrolliert. Mit diesen Maßnahmen minimieren wir das Risiko der sogenannten weichen Bestechung. Darüber hinaus überprüfen wir in allen Geschäftsfeldern, Fachbereichen, Stabsabteilungen und Tochtergesellschaften kontinuierlich, ob die Compliance-Vorschriften eingehalten werden. Mitarbeiter und Dritte können den Compliance Officer oder einen externen Vertrauensanwalt direkt kontaktieren; über "Whistleblower Hotlines" können sie auch anonym auf mögliches Fehlverhalten hinweisen. Auch auf unserer Internetseite www.mvv.de haben wir die Rufnummer des Vertrauensanwalts veröffentlicht. Im Berichtszeitraum sind, neben einer geringen Anzahl kleinerer Verstöße, keine Compliance-Vorfälle bekannt geworden. Ein Schwerpunkt der Fortentwicklung des Compliance-Managementsystems galt der Verbesserung der Prävention im Bereich des Energiehandels. Damit sämtliche Führungskräfte von MVV sowie Mitarbeiter mit Kunden- oder Lieferantenkontakt über die allgemeinen Compliance-Anforderungen unterrichtet sind und die gesetzlichen Vorgaben kennen, die für ihre jeweilige Unternehmenseinheit von Bedeutung sind, schulen wir sie regelmäßig: Zu den Schulungsthemen zählen die Bestimmungen des Kapitalmarkt-, Wertpapier- und Börsenrechts, des Wettbewerbs- und Kartellrechts, Bekämpfung der Geldwäsche, Sanktionslisten sowie die Bestimmungen des Energiewirtschaftsrechts. Im Geschäftsjahr 2020 haben 245 Mitarbeiter im Teilkonzern Mannheim und 27 Mitarbeiter in den anderen Teilkonzernen an diesen Schulungen teilgenommen - das sind deutlich weniger als im Jahr zuvor. Aufgrund der Corona-Pandemie konnten viele Schulungen nicht als Präsenzveranstaltung stattfinden. Wir haben stattdessen im Rahmen der Möglichkeiten Online-Veranstaltungen durchgeführt. Daneben haben 505 Personen im gleichen Zeitraum eine e-learning-Schulung absolviert, die unsere Tochtergesellschaften Stadtwerke Kiel und Energieversorgung Offenbach anbieten. Am Ende eines jeden Geschäftsjahres müssen alle oberen Führungskräfte, die Geschäftsführer der Tochtergesellschaften und bestimmter Beteiligungen eine Compliance-Management-Erklärung (CME) abgeben. Darin müssen sie darlegen, ob alle Compliance-Vorschriften und die gesetzlichen Bestimmungen eingehalten wurden. Mit der CME fragen wir auch ab, ob die Mitarbeiter der jeweiligen Führungskraft wie vorgeschrieben in das CMS eingewiesen und entsprechend geschult worden sind. Zudem nehmen die Führungskräfte im Rahmen der CME detailliert Stellung zu Fragen, die auf die Gegebenheiten der jeweiligen Unternehmenseinheit abgestimmt sind. Auch die Achtung der Menschenrechte ist in unserem Compliance-Management-System integriert. Mit unserer Menschenrechts-Policy www.mvv.de/verantwortung bekennen wir uns zu international anerkannten Menschenrechtsgrundsätzen. Mit unserem Engagement tragen wir somit auch dem Nationalen Aktionsplan Wirtschaft und Menschenrechte (NAP) Rechnung. Die Policy wurde durch unseren Vorstand beschlossen; das Management unserer Gesellschaften und Standorte ist für die Einhaltung dieser Vorgaben verantwortlich. Bei unserem diesjährigen Due Diligence Prozess zur Identifikation potenzieller menschenrechtsbezogener Risiken sind wir zu dem Ergebnis gekommen, dass keine berichtsrelevanten Risiken mit hoher Signifikanz oder hoher Wahrscheinlichkeit bestehen. Gleichwohl werden wir ausgewählte Aspekte im Rahmen unseres Nachhaltigkeitsmanagements weiterverfolgen. Geschäftsentwicklung der MVV Energie AGErläuterungen zum Jahresabschluss der MVV Energie AG (HGB) Als börsennotierte Muttergesellschaft des MVV Energie Konzerns ("MVV") stellt die MVV Energie AG ihren Jahresabschluss nach den Vorschriften des Handelsgesetzbuchs sowie nach den ergänzenden Vorschriften des Aktiengesetzes und des Energiewirtschaftsgesetzes auf. Der Konzernabschluss der MVV Energie AG wird nach den internationalen Rechnungslegungsvorschriften (IFRS), wie sie in der EU anzuwenden sind, erstellt. Im Konzernabschluss sind die Erträge und Aufwendungen der konsolidierten Tochtergesellschaften - im Unterschied zum Einzelabschluss nach HGB - in den einzelnen Ertrags- und Aufwandspositionen der Konzern-Gewinn- und Verlustrechnung enthalten. Weitere Abweichungen zwischen dem Einzelabschluss der MVV Energie AG und dem Konzernabschluss ergeben sich insbesondere aus Ansatz- und Bewertungsunterschieden zwischen den handelsrechtlichen und den internationalen Rechnungslegungsvorschriften nach IFRS. Der Jahresabschluss der MVV Energie AG, der Konzernabschluss von MVV und der zusammengefasste Lagebericht für das Geschäftsjahr 2020 werden im Bundesanzeiger veröffentlicht. Unter www.mvv.de/investoren stehen der vollständige Jahresabschluss 2020 der MVV Energie AG ebenso wie der Konzernabschluss und der zusammengefasste Lagebericht als Download zur Verfügung. Mit der Verabschiedung des Kohleausstiegsgesetzes am 3. Juli 2020 hat sich der Gesetzgeber klar zu einem wirtschaftlich nachhaltigen Einstieg in ein klimaneutrales Energiesystem bekannt. Der vom Bundestag beschlossene Kohleausstieg sieht dabei ein stufenweises Ende der Kohleverstromung bis spätestens 2038 vor. Während das Kohleausstiegsgesetz für Braunkohlekraftwerke durch gesetzliche Regelungen, flankiert von einem öffentlich-rechtlichen Vertrag, Stilllegungsdaten verbindlich und damit planbar regelt, erfolgt der Ausstieg aus der Steinkohleverstromung zunächst durch Ausschreibungen und erst im Anschluss durch gesetzliche Vorgaben. Für junge Steinkohlekraftwerke ist im Kohleausstiegsgesetz festgeschrieben, vorzeitige Wertberichtigungen und unzumutbare Härten zu vermeiden. Dies kann durch beihilferechtskonforme Entschädigungen in Härtefällen oder durch wirkungsgleiche Maßnahmen erfolgen. Auf der Grundlage des in Kraft getretenen Kohleausstiegsgesetzes ergeben sich beim Grosskraftwerk Mannheim verkürzte Nutzungsdauern der Anlagenblöcke. Dies führt bei MVV bereits im Berichtsjahr zu Mehraufwendungen in einem mittleren einstelligen Millionenbetrag. Diese ergeben sich auf Basis der Investitionsvolumina ausschließlich durch die genannte Nutzungsdauerverkürzung. Entgangene Gewinne für die nicht realisierten Betriebsjahre zwischen dem Zeitpunkt der gesetzlichen Stilllegung und einer ursprünglich längeren Betriebszeit oder im Zuge unzumutbarer Härten gewährte Entschädigungen sind dabei nicht berücksichtigt. Solche künftigen Entschädigungen für die durch den Kohleausstieg verursachten Aufwendungen wurden bei der Tochtergesellschaft MVV RHE als sonstige Forderung erfasst. Darstellung der Ertragslage der MVV Energie AG Gewinn- und Verlustrechnungscrollen
Der Umsatz ohne Energiesteuern der MVV Energie AG sank im Vorjahresvergleich um 68 Mio Euro auf 1.293 Mio Euro. Die MVV Energie AG hat damit ihre Prognose, dass der Umsatz etwa auf dem Niveau von 1,3 Mrd Euro liegen wird, erreicht. Der Umsatz wurde ausschließlich in Deutschland erzielt. Auf das Stromgeschäft entfielen 58,6 % des Gesamtumsatzes (Vorjahr 59,6 %). Es stellt damit weiterhin die umsatzstärkste Sparte der MVV Energie AG dar. Mit 1.104 Mio Euro lag der Materialaufwand 55 Mio Euro unter dem Vorjahr. Dabei spiegelt sich im Materialaufwand im Wesentlichen die Umsatzentwicklung wider. Die sonstigen betrieblichen Erträge verringerten sich um 2 Mio Euro auf 27 Mio Euro. Die Abnahme resultiert vor allem aus geringeren Erträgen aus Anlagenabgängen sowie geringeren Zuschreibungen auf Finanzanlagen. Gegenläufig wirkten höhere Auflösungen aus Rückstellungen. Zum 30. September 2020 beschäftigte die MVV Energie AG 892 Mitarbeiter; 8 weniger als zum Bilanzstichtag des Vorjahres. Der Personalaufwand lag mit 79 Mio Euro um 4 Mio Euro über dem des Vorjahres, was im Wesentlichen auf Tariferhöhungen sowie gestiegene Altersversorgungsaufwendungen zurückzuführen ist. Die Abschreibungen stiegen um 2 Mio Euro auf 19 Mio Euro, vor allem aufgrund hoher Anlagenzugänge insbesondere im Zusammenhang mit der Anbindung des Mannheimer Heizkraftwerks an das Fernwärmenetz. Im Berichtsjahr und im Vorjahr gab es keine außerplanmäßigen Abschreibungen auf das Anlagevermögen. Die sonstigen betrieblichen Aufwendungen verringerten sich um 4 Mio Euro auf 86 Mio Euro. Die Veränderung resultiert hauptsächlich aus dem Wegfall von Rückstellungsbildung. Das Finanzergebnis verbesserte sich im Geschäftsjahresvergleich um 17 Mio Euro auf 94 Mio Euro. Diese Entwicklung ist vor allem auf höhere Erträge aus Gewinnabführungsverträgen, geringere Abschreibungen auf Finanzanlagen sowie geringere Zinsaufwendungen aus der Aufzinsung von Rückstellungen zurückzuführen. Das Ergebnis nach Steuern lag mit 99 Mio Euro auf dem Vorjahresniveau (100 Mio Euro). Nach Abzug der sonstigen Steuern erwirtschaftete die MVV Energie AG mit 99 Mio Euro im Geschäftsjahr 2020 - wie prognostiziert - einen Jahresüberschuss auf dem Niveau des Vorjahres (99 Mio Euro). Auf Basis des Gewinnverwendungsbeschlusses der Hauptversammlung vom 13. März 2020 wurde der Bilanzgewinn in Höhe von 59,3 Mio Euro vollständig an die Aktionäre der MVV Energie AG ausgeschüttet. Die Dividende belief sich auf 0,90 Euro je Aktie. Aus dem Jahresüberschuss des Berichtsjahres wurden Gewinnrücklagen in Höhe von 36.112 Tsd Euro gebildet. Zum 30. September 2020 wies die MVV Energie AG einen Bilanzgewinn in Höhe von 63 Mio Euro aus. Die Hauptversammlung findet am 12. März 2021 statt. Sie wird über den Dividendenvorschlag von Vorstand und Aufsichtsrat entscheiden. Der Vorstand wird der Hauptversammlung eine Erhöhung der Ausschüttung auf 0,95 Euro je Aktie (Vorjahr 0,90 Euro je Aktie) vorschlagen; der Aufsichtsrat beschließt über seinen Vorschlag im Dezember 2020. Darstellung der Vermögens- und Finanzlage der MVV Energie AG BilanzAktiva scrollen
Die Bilanzsumme nahm im Vergleich zum Vorjahr um 37 Mio Euro auf 2.352 Mio Euro zu. Die Aktivseite wird wesentlich durch das Finanzanlagevermögen geprägt: Zum 30. September 2020 summierte es sich auf 1.454 Mio Euro, was einem Anteil an der Bilanzsumme von 62 % entspricht. Im Vorjahr beliefen sich die Werte auf 1.483 Mio Euro beziehungsweise 64 %. Der Rückgang des Finanzanlagevermögens um 29 Mio Euro resultiert vor allem aus einer fristenkongruenten Umgliederung von Darlehen an verbundene Unternehmen in das Umlaufvermögen. Das Sachanlagevermögen stieg im Vergleich zum Vorjahr um 33 Mio Euro auf 469 Mio Euro. Grund hierfür sind in erster Linie Investitionen im Zusammenhang mit der Anbindung des Mannheimer Heizkraftwerks an das Fernwärmenetz. Das Umlaufvermögen nahm im Vergleich zum 30. September 2019 um 33 Mio Euro auf 428 Mio Euro zu. Der Anstieg resultiert im Wesentlichen aus dem Anstieg der kurzfristigen Ausleihungen an verbundene Unternehmen sowie sonstigen Forderungen an verbundene Unternehmen, der Abnahme der Vorräte aus CO 2-Zertifikaten sowie der Abnahme der flüssigen Mittel. Das Eigenkapital konnte im Berichtsjahr um 40 Mio Euro gestärkt werden und belief sich zum Bilanzstichtag auf 1.201 Mio Euro. Die Eigenkapitalquote lag zum 30. September 2020 mit 51,1 % leicht über dem Vorjahreswert von 50,2 % und spiegelt die solide Eigenkapitalausstattung der MVV Energie AG wider. Während die Rückstellungen vor allem aufgrund geringerer Steuerrückstellungen sowie geringerer langfristiger Verpflichtungen um insgesamt 9 Mio Euro auf 77 Mio Euro zurückgingen, stiegen die Verbindlichkeiten um 9 Mio Euro auf 1.034 Mio Euro. Die Zunahme der Verbindlichkeiten resultiert aus einem Anstieg der Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten und gegenläufigen Effekten in den weiteren Verbindlichkeitenpositionen. Die MVV Energie AG nimmt die Finanzierungsfunktion für verbundene Unternehmen wahr. Im Rahmen dieser Funktion sichert sie die operative Liquidität zahlreicher Gesellschaften und versorgt diese über Gesellschafterdarlehen mit langfristigem Kapital, das für Investitionen benötigt wird. Zur Sicherung der Liquidität stehen zugesagte Kreditlinien in ausreichendem Umfang zur Verfügung. Tätigkeitsabschlüsse 2020 Mit ihren Tätigkeitsabschlüssen 2020 erfüllt die MVV Energie AG die Berichtspflicht nach § 6b des Gesetzes über die Elektrizitäts- und Gasversorgung (Energiewirtschaftsgesetz - EnWG) sowie nach § 3 Messstellenbetriebsgesetz (MsbG): Wir führen in der internen Rechnungslegung jeweils getrennte Konten für die Tätigkeiten der Elektrizitäts- und Gasverteilung, für den Messstellenbetrieb, für andere Tätigkeiten innerhalb des Elektrizitäts- und Gassektors sowie für andere Tätigkeiten außerhalb des Elektrizitäts- und Gassektors. Zudem erstellen wir jeweils eine Bilanz und eine Gewinn- und Verlustrechnung für die Elektrizitätsverteilung, für die Gasverteilung sowie für den Messstellenbetrieb. Elektrizitätsverteilung Im Berichtsjahr wies der Tätigkeitsbereich Elektrizitätsverteilung einen Umsatz von 45 Mio Euro (Vorjahr 44 Mio Euro) aus. Die Gesamtleistung im Geschäftsjahr 2020 lag damit leicht über der des Vorjahres. Der Umsatz des Tätigkeitsbereichs Elektrizitätsverteilung ist gemessen am Gesamtumsatz des Elektrizitätssektors von 629 Mio Euro (Vorjahr 675 Mio Euro) von geringer Bedeutung. Die Ergebnisse des Tätigkeitsbereichs Elektrizitätsverteilung der MVV Energie AG enthalten neben den Erträgen aus der Verpachtung ihrer Stromnetze an die MVV Netze GmbH auch Erträge aus Konzessionsabgaben. Die MVV Netze GmbH verwaltet und betreibt die Verteilungsanlagen und - netze der MVV Energie AG und ist für deren Instandhaltung verantwortlich. Den sonstigen betrieblichen Erträgen aus der Weiterverrechnung der Konzessionsabgabe an die MVV Netze GmbH bis zum 30. September 2020 standen entsprechende sonstige betriebliche Aufwendungen gegenüber. Im Geschäftsjahr 2020 wies die Elektrizitätsverteilung einen Jahresüberschuss von 1 Mio Euro auf (Vorjahr 3 Mio Euro). Zum 30. September 2020 lag die Bilanzsumme des Tätigkeitsbereichs Elektrizitätsverteilung bei 142 Mio Euro (Vorjahr 131 Mio Euro); sie entspricht damit einem Anteil von 49 % (Vorjahr 34 %) der Bilanzsumme des Elektrizitätssektors der MVV Energie AG. Das Sachanlagevermögen der Elektrizitätsverteilung hat sich gegenüber dem Bilanzstichtag des Vorjahres erhöht. Mit 131 Mio Euro (Vorjahr 120 Mio Euro) entsprach es einem Anteil von 92 % (Vorjahr 92 %) der Bilanzsumme der Elektrizitätsverteilung. Auf der Passivseite stiegen die Verbindlichkeiten der Elektrizitätsverteilung von 44 Mio Euro auf 49 Mio Euro. Bei den Verbindlichkeiten gegenüber verbundenen Unternehmen handelt es sich um Verbindlichkeiten gegenüber der MVV Netze GmbH. Messstellenbetrieb mME/iMSys Im Berichtsjahr wird aufgrund der Entflechtung nach § 3 Abs. 4 Satz 2 MsbG unter entsprechender Anwendung des § 6b Abs. 3 EnWG der Tätigkeitsbereich Messstellenbetrieb moderne Messeinrichtungen und intelligente Messsysteme mit einem Umsatz von 0,4 Mio Euro (Vorjahr 0,4 Mio Euro) ausgewiesen. Die Gesamtleistung im Geschäftsjahr 2020 lag damit bei 0,4 Mio Euro. Der Umsatz des Tätigkeitsbereichs Messstellenbetrieb mME/iMSys ist gemessen am Gesamtumsatz des Elektrizitätssektors von 629 Mio Euro (Vorjahr 675 Mio Euro) von geringer Bedeutung. Die Ergebnisse des Tätigkeitsbereichs Messstellenbetrieb MME/iMSys der MVV Energie AG enthalten die Erträge aus der Verpachtung ihrer Stromzähler (mME/iMSys) an die Soluvia Energy Services GmbH. Die Soluvia Energy Services GmbH ist die Shared Services Gesellschaft der MVV. Als Messstellenbetreiber und Smart Meter Gateway-Administrator erbringt die Gesellschaft unter anderem alle Metering-Dienstleistungen. Dem gegenüber stehen die Abschreibungen der im Anlagevermögen der MVV Energie AG gehaltenen Stromzähler (mME/iMSys) in Höhe von 240 Tsd Euro (Vorjahr 148 Tsd Euro). Im Geschäftsjahr 2020 wies der Messstellenbetrieb mME/iMSys einen Jahresüberschuss von 58 Tsd Euro auf (Vorjahr 18 Tsd Euro). Zum 30. September 2020 lag die Bilanzsumme des Tätigkeitsbereichs Messstellenbetrieb mME/iMSys bei 1,8 Mio Euro (Vorjahr 1,6 Mio Euro); sie entspricht damit einem Anteil von 0,6 % (Vorjahr 0,4 %) der Bilanzsumme des Elektrizitätssektors der MVV Energie AG. Das Sachanlagevermögen des Messstellenbetriebs mME/iMSys beträgt zum Bilanzstichtag 1,8 Mio Euro (Vorjahr 1,5 Mio Euro). Es entsprach somit einem Anteil von 99 % (Vorjahr 94 %) der Bilanzsumme des Messstellenbetriebs mME/iMSys. Auf der Passivseite werden Verbindlichkeiten des Messstellenbetriebs mME/iMSys von 0,8 Mio Euro (Vorjahr 1,5 Mio Euro) ausgewiesen. Hierbei handelt es sich im Wesentlichen um Verbindlichkeiten gegen andere Tätigkeitsbereiche. Gasverteilung Im Berichtsjahr wies der Tätigkeitsbereich Gasverteilung einen Umsatz von 27 Mio Euro (Vorjahr 26 Mio Euro) aus. Die Gesamtleistung nahm somit im Geschäftsjahr 2020 um 1 Mio Euro zu. Gemessen am Gesamtumsatz des Gassektors von 65 Mio Euro (Vorjahr 97 Mio Euro) ist der Tätigkeitsbereich Gasverteilung von geringer Bedeutung. Analog der Elektrizitätsverteilung enthalten die Ergebnisse des Tätigkeitsbereichs Gasverteilung neben den Erträgen aus der Verpachtung ihrer Netze an die MVV Netze GmbH auch Erträge aus Konzessionsabgaben. Den sonstigen betrieblichen Erträgen aus der Weiterverrechnung der Konzessionsabgabe an die MVV Netze GmbH bis 30. September 2020 standen entsprechende sonstige betriebliche Aufwendungen gegenüber. Im Berichtsjahr erwirtschaftete der Tätigkeitsbereich Gasverteilung einen Jahresüberschuss in Höhe von 3 Mio Euro (Vorjahr 7 Mio Euro). Die Bilanzsumme des Tätigkeitsbereichs Gasverteilung lag zum Bilanzstichtag 30. September 2020 bei 112 Mio Euro (Vorjahr 103 Mio Euro) und stellt damit einen Anteil von rund 85 % (Vorjahr 58 %) der Bilanzsumme des Gassektors der MVV Energie AG dar. Das Sachanlagevermögen der Gasverteilung lag mit 105 Mio Euro um 8 Mio Euro über dem Vorjahr und entsprach damit einem Anteil von 94 % (Vorjahr 94 %) der Bilanzsumme der Gasverteilung. Auf der Passivseite erhöhten sich die Verbindlichkeiten der Gasverteilung von 35 Mio Euro auf 41 Mio Euro. Bei den Verbindlichkeiten gegenüber verbundenen Unternehmen handelt es sich um Verbindlichkeiten gegenüber der MVV Netze GmbH. Erklärung zur Unternehmensführung (§ 289f HGB) Börsennotierte Unternehmen sind gemäß § 289f HGB verpflichtet, eine Erklärung zur Unternehmensführung abzugeben: In dieser Erklärung berichten sie über die aktuelle Entsprechenserklärung zum Deutschen Corporate Governance Kodex gemäß § 161 AktG und über Unternehmensführungspraktiken, die über die gesetzlichen Anforderungen hinaus angewandt werden. Zudem berichten sie über die Arbeitsweise von Vorstand und Aufsichtsrat, über die Zusammensetzung und Arbeitsweise der Ausschüsse des Aufsichtsrats sowie über die gleichberechtigte Teilhabe von Frauen und Männern an Führungspositionen. Die Erklärung zur Unternehmensführung mit Entsprechenserklärung auf Seite 67 wird gemeinsam mit unserem Geschäftsbericht am 10. Dezember 2020 auf unserer Internetseite www.mvv.de/corporate-governance veröffentlicht. Erklärung gemäß § 312 Aktiengesetz (AktG) Der Vorstand hat für das Geschäftsjahr 2020 gemäß § 312 AktG einen Bericht über Beziehungen zu verbundenen Unternehmen (Abhängigkeitsbericht) erstellt und erklärt: "Die MVV Energie AG hat bei den Rechtsgeschäften, die im Bericht über die Beziehungen zur Stadt Mannheim und zu den verbundenen Unternehmen aufgeführt sind, nach den Umständen, die dem Vorstand zu dem Zeitpunkt bekannt waren, in dem die Rechtsgeschäfte vorgenommen wurden, bei jedem Rechtsgeschäft eine angemessene Gegenleistung erhalten." Nichtfinanzielle Erklärung (§§ 315b, 315c in Verbindung mit § 289b ff. HGB) Die nichtfinanzielle Erklärung für das Geschäftsjahr 2020 wird gemeinsam für die MVV Energie AG und den MVV Energie Konzern ("MVV") als zusammengefasste nichtfinanzielle Erklärung im zusammengefassten Lagebericht dieses Geschäftsberichts veröffentlicht Seite 45. Erklärung zur UnternehmensführungFür MVV ist eine gute und transparente Corporate Governance die Grundlage für eine verantwortungsvolle und auf langfristige Wertschöpfung ausgerichtete Leitung und Kontrolle des Unternehmens. Deshalb fördern wir die enge und vertrauensvolle Zusammenarbeit zwischen Vorstand und Aufsichtsrat sowie den Mitarbeitern, beziehen die Interessen aller Stakeholder ein, beachten das geltende Recht und gestalten unsere Berichterstattung und Unternehmenskommunikation transparent und offen. Wir sind überzeugt: Gute Corporate Governance stärkt das Vertrauen in unser Unternehmen - von Seiten unserer Aktionäre, Kunden, Geschäftspartnern, Mitarbeitern und der Öffentlichkeit. Die nachfolgende Erklärung zur Unternehmensführung gemäß §§ 289f, 315d HGB enthält sowohl die Entsprechenserklärung zum Deutschen Corporate Governance Kodex gemäß § 161 AktG als auch die weiteren Angaben, die nach § 289f HGB zur Corporate Governance der MVV Energie AG aufzunehmen sind. Vorstand und Aufsichtsrat von MVV haben sich im Geschäftsjahr 2020 erneut umfassend mit der Corporate Governance des Unternehmens befasst. Im Berichtsjahr entsprach MVV Energie wie in den Vorjahren sämtlichen Empfehlungen des Kodex in der Fassung vom 7. Februar 2017. Seit dem 16. Dezember 2019 gibt es eine neue Fassung des Kodex, die dem Vorstand und dem Aufsichtsrat vorgestellt und in beiden Gremien diskutiert wurde. Die nachfolgende Entsprechenserklärung zeigt: MVV Energie entspricht den Empfehlungen in der Neufassung des Kodex mit nur einer Ausnahme. Auch künftig wollen wir den Anregungen des Kodex folgen. Entsprechenserklärung zum Deutschen Corporate Governance Kodex gemäß § 161 AktG Vorstand und Aufsichtsrat haben im September 2020 die folgende Entsprechenserklärung zum Deutschen Corporate Governance Kodex beschlossen: Vorstand und Aufsichtsrat der MVV Energie AG erklären, dass den Empfehlungen der Regierungskommission Deutscher Corporate Governance Kodex entsprochen wurde und wird. Für die Vergangenheit bezieht sich diese Erklärung auf die am 24. April 2017 im Bundesanzeiger veröffentlichte und am 19. Mai 2017 im Bundeanzeiger berichtigte Fassung vom 7. Februar 2017. Für die Zukunft bezieht sie sich auf die am 20. März 2020 im Bundesanzeiger veröffentlichte Fassung vom 16. Dezember 2019. Nicht angewendet wird folgende Empfehlung des Kodex in der Fassung vom 16. Dezember 2019: G.10: "Die dem Vorstandsmitglied gewährten variablen Vergütungsbeträge sollen von ihm überwiegend in Aktien der Gesellschaft angelegt oder entsprechend aktienbasiert gewährt werden. Über die langfristig variablen Gewährungsbeträge soll das Vorstandsmitglied erst nach vier Jahren verfügen können. Fließen gewährte Zuwendungen den Vorstandsmitgliedern in einem späteren Jahr zu, soll dies im Vergütungsbericht in geeigneter Form erläutert werden." MVV sieht keine Vergütung in Aktien der Gesellschaft, Share Ownership-Verpflichtungen oder entsprechend aktienbasierte Vergütungsmodelle vor. Die variable Vergütung wird als Geldleistung ausbezahlt. Das Vergütungssystem von MVV bildet gleichwohl das Interesse des Unternehmens und seiner Stakeholder an einem langfristigen, wertorientierten und nachhaltigen Wachstum ab. Maßgeblich für die im Vergütungsbericht auf Seite 75 näher dargestellten variablen Nachhaltigkeitstantiemen sind der im Adjusted EBIT zum Ausdruck kommende operative Erfolg des jeweiligen Geschäftsjahres sowie der durchschnittliche ROCE (Return on Capital Employed) über einen Zeitraum von drei Jahren. Die variable Vergütung kommt zur Auszahlung, wenn vorab bestimmte Mindestschwellen überschritten werden. Insbesondere mit der Anknüpfung an den ROCE und dessen Entwicklung über einen Drei-Jahres-Zeitraum wird dem kapitalintensiven Geschäft von MVV Rechnung getragen und der langfristige Erfolg des Unternehmens in der variablen Vergütung abgebildet. Der ROCE misst, wie effizient ein Unternehmen sein Kapital einsetzt. Für die Beurteilung, ob MVV mit ihrer kapitalintensiven Infrastruktur sich nachhaltig entwickelt und langfristige, strategische Entscheidungen richtig getroffen wurden, ist der ROCE die am besten geeignete Kenngröße. Ferner spricht die Aktionärsstruktur von MVV, insbesondere der geringe Streubesitz und der geringe Free Float gegen eine variable Vergütung in Aktien der Gesellschaft oder andere aktienbasierte Vergütungsmodelle. Aktionäre und Hauptversammlung Die Aktionäre der MVV Energie AG üben ihre Mitwirkungs- und Kontrollrechte in der Hauptversammlung aus. Die ordentliche Hauptversammlung findet jährlich statt. Jeder Aktionär ist berechtigt, an der Hauptversammlung teilzunehmen, wenn er sich rechtzeitig anmeldet und die Voraussetzungen erfüllt, die für die Teilnahme an der Hauptversammlung sowie für die Ausübung des Stimmrechts gelten. Zu allen Tagesordnungspunkten können die Aktionäre das Wort ergreifen; zudem können sie sachbezogene Fragen und Anträge stellen. Bei der Abstimmung gewährt jede Aktie eine Stimme. Über die Stimmabgabe können sich unsere Aktionäre vor oder während der Hauptversammlung an allen Beschlüssen beteiligen. Dabei können Aktionäre ihre Stimme auf verschiedene Weise abgeben: persönlich oder durch einen Bevollmächtigten ihrer Wahl, indem sie sich durch einen weisungsgebundenen Stimmrechtsvertreter der MVV Energie AG vertreten lassen, durch ein Kreditinstitut oder eine Aktionärsvereinigung. Zudem können Aktionäre im Vorfeld der Hauptversammlung per Briefwahl abstimmen, wenn sie dies fristgerecht anmelden. Alternativ können sie sämtliche Erklärungen über unser passwortgeschütztes Aktionärsportal auf der Internetseite von MVV elektronisch übermitteln. Trotz der Corona-Pandemie konnten wir die Hauptversammlung 2020 noch als Präsenzversammlung durchführen; die Hygiene- und Sicherheitsempfehlungen der Gesundheitsbehörden haben wir dabei eingehalten. Nicht zuletzt, weil zu erwarten war, dass deutlich weniger Menschen vor Ort präsent sein würden, haben wir die Hauptversammlung erstmals in gesamter Länge auf unserer Internetseite live übertragen. Darüber hinaus war es bis zum Ende der Generaldebatte möglich, Stimmen über das internetbasierte Aktionärsportal abzugeben - so konnten unsere Aktionäre auch noch sehr kurzfristig über ihre Stimmabgabe entscheiden. Wir haben bereits Vorkehrungen getroffen, um eine virtuelle ordentliche Hauptversammlung durchführen zu können, sofern die Beschränkungen für Großveranstaltungen bis März 2021 fortbestehen sollten und die Regelungen zur virtuellen Hauptversammlung im Gesetz zur Abmilderung der Folgen der Corona-Pandemie bis über den 31. Dezember 2020 hinaus verlängert werden. Wir gehen derzeit davon aus, dass beide Voraussetzungen vorliegen werden, so dass unsere Hauptversammlung mit hoher Wahrscheinlichkeit in virtueller Form abgehalten werden wird. Auf unserer Internetseite www.mvv.de/investoren veröffentlichen wir alle relevanten Unterlagen zu unserer Hauptversammlung gemäß den aktienrechtlichen Vorschriften; dazu zählen insbesondere die Einladung zur Hauptversammlung sowie alle Berichte und Informationen, die für die Beschlussfassungen erforderlich sind. Transparente und zeitnahe Kommunikation Wir wollen unseren Aktionären ein hohes Maß an Transparenz und Informationsgleichheit gewähren; daher ist es unser Anspruch, alle Stakeholder gleichzeitig, gleichberechtigt und umfassend über wesentliche Sachverhalte und die Lage des Unternehmens zu informieren. Als zeitnahe Informationsquelle dienen vor allem unsere Internetseiten - insbesondere www.mvv.de sowie www.mvv.de/investoren. Auf diesen Seiten veröffentlichen wir unter anderem unsere Finanzberichte, Präsentationen von Analystenkonferenzen, Presse- und Ad-hoc-Mitteilungen sowie unseren Finanzkalender. Wir kommen stets den Berichtspflichten nach, die sich aus dem Aktiengesetz (AktG), dem Handelsgesetzbuch (HGB) sowie dem Wertpapierhandelsgesetz (WpHG) für uns ergeben. Angaben zum Abschlussprüfer Die Hauptversammlung der MVV Energie AG wählte am 13. März 2020 die PricewaterhouseCoopers GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, (PwC), Essen, zum Abschlussprüfer für das Geschäftsjahr 2020. Vor der Wahl überzeugte sich der Aufsichtsrat von der Unabhängigkeit des Prüfers. Wir erfüllen alle gesetzlichen Vorgaben, die sich aus der Abschlussprüferverordnung und den §§ 316 ff. HGB ergeben: von der Auswahl, Bestellung und Rotation des Abschlussprüfers und derjenigen, die für diesen verantwortlich handeln, bis hin zu dessen Beauftragung mit Nichtprüfungsleistungen. Rechnungslegung und Abschlussprüfung MVV Energie AG erstellt ihren Jahresabschluss auf der Grundlage des Handelsgesetzbuchs (HGB). Den Konzernabschluss sowie die Zwischenabschlüsse stellen wir nach den International Financial Reporting Standards (IFRS) auf, wie sie in der Europäischen Union anzuwenden sind. Die Lage des MVV Konzerns und der MVV Energie AG stellen wir in einem zusammengefassten Lagebericht dar. Der Abschlussprüfer prüft den Jahresabschluss der MVV Energie AG, der vom Vorstand aufgestellt wurde. Der Abschluss wird zunächst vom Bilanzprüfungsausschuss erörtert und danach vom Aufsichtsrat geprüft, gebilligt und damit festgestellt. Auch der vom Vorstand aufgestellte und vom Abschlussprüfer geprüfte Konzernabschluss wird dem Aufsichtsrat zur Prüfung und Billigung vorgelegt, nachdem sich zuvor der Bilanzprüfungsausschuss intensiv damit befasst hat. Zudem prüft der Abschlussprüfer im Rahmen der Abschlussprüfung den zusammengefassten Lagebericht. Die Quartalsmitteilungen zu den ersten drei Monaten und zu den ersten neun Monaten sowie der Finanzbericht zum 1. Halbjahr werden vom Vorstand aufgestellt und vor der Veröffentlichung mit dem Bilanzprüfungsausschuss erörtert; sie unterliegen keiner prüferischen Durchsicht. Die zusammengefasste nichtfinanzielle Erklärung unterliegt einer Prüfung mit begrenzter Sicherheit (Limited Assurance). Grundlage sind die International Standards on Assurance Engagements ISAE 3000 (revised). Compliance und Risikomanagement Mit jedem Einzelnen unserer Stakeholder transparent, vertrauensvoll, fair und integer zusammenzuarbeiten - das ist der Anspruch, den wir an uns selbst stellen. Mit unserem Compliance-Management-System (CMS) wollen wir sicherstellen, dass geltende Gesetze ebenso eingehalten werden wie unternehmensinterne Richtlinien und ethische Standards, denen wir uns verpflichtet fühlen. Es soll zum einen gewährleisten, dass unsere Führungskräfte und Mitarbeiter diese verstehen und befolgen; zum anderen überwachen wir mit dem CMS alle maßgeblichen geschäftlichen Tätigkeiten und Prozesse innerhalb unseres Konzerns. Die wichtigsten Vorschriften und die erforderlichen Organisationsstrukturen und Prozesse haben wir in unserem Compliance-Management-Handbuch zusammengefasst; in ihm werden zudem die Verantwortlichen unseres Reportingsystems benannt und Details dazu beschrieben. Das Handbuch ist für alle Gesellschaften mit beschränkter Haftung im Teilkonzern Mannheim der MVV Energie AG verbindlich und steht jederzeit allen Mitarbeitern des Teilkonzerns Mannheim zum Download zur Verfügung; die weiteren Teilkonzerne haben gleichwertige Compliance-Management-Systeme eingeführt. Unser Compliance-Management-Handbuch steht sowohl in deutscher als auch in englischer Sprache zur Verfügung, was zum Beispiel wichtig ist für unseren britischen und unseren tschechischen Teilkonzern. Der Compliance Officer von MVV ist für unser CMS inhaltlich, organisatorisch und prozessual verantwortlich. Er stellt die entsprechenden Compliance-Vorschriften zusammen und tauscht sich dafür mit den unterschiedlichen Organisationseinheiten aus. Er dokumentiert die Vorschriften und überwacht ihre Umsetzung in den Geschäftsprozessen. Darüber hinaus ist er dafür verantwortlich, dass Mitarbeiterschulungen durchgeführt und alle CMS-Prozesse beachtet werden. Der Compliance Officer berichtet an den Vorstand und den Bilanzprüfungsausschuss. Darüber hinaus begleitet er Maßnahmen beratend und unterstützend, mit denen Gesetzesverstöße, Korruption und dolose Handlungen vermieden und gegebenenfalls aufgeklärt werden sollen. Wir haben unser CMS präventiv ausgerichtet, verfolgen also den Ansatz der sogenannten systemischen Compliance: Verstöße gegen die Compliance werden vor allem durch vorbeugende Maßnahmen in den jeweiligen Geschäftsprozessen vermieden. Beispielsweise prüfen wir relevante Vorgänge in sensiblen Bereichen bereits im Vorfeld und greifen - falls erforderlich - frühzeitig korrigierend ein. Spenden und Zahlungen an Parteien und politische Organisationen sind strikt untersagt. Auszahlungen an Eigenkapitalgeber erfolgen ausschließlich über Dividenden. Wir setzen in allen Geschäftsprozessen auf aktive Prävention, um strafbare oder grob ordnungswidrige Rechtsverstöße zu verhindern. Dabei verfolgen wir eine Null-Toleranz-Politik gegenüber Bestechungen und allen anderen Formen der Korruption. Insbesondere unsere Mitarbeiter im Vertrieb, in vertriebsnahen Bereichen und im Einkauf schulen wir daher umfassend zum Thema Korruptionsprävention; beispielsweise erläutern wir ihnen den Umgang mit Zuwendungen und Einladungen, die von uns erfasst und kontrolliert werden. Mit diesen Maßnahmen minimieren wir das Risiko der sogenannten weichen Bestechung. Ebenso überprüfen wir in allen Geschäftsfeldern, Fachbereichen, Stabsabteilungen und Tochtergesellschaften kontinuierlich, ob die Compliance-Vorschriften eingehalten werden. Mitarbeiter und Dritte können den Compliance Officer oder einen externen Vertrauensanwalt direkt über anonyme "Whistleblower Hotlines" erreichen und so auf mögliches Fehlverhalten hinweisen. Die Rufnummer des Vertrauensanwalts haben wir unter anderem auf unserer Internetseite www.mvv.de veröffentlicht. Im Berichtszeitraum sind, neben einer geringen Anzahl kleinerer Verstöße, keine Compliance-Vorfälle bekannt geworden. Alle Führungskräfte von MVV sowie Mitarbeiter mit Kunden- oder Lieferantenkontakt werden regelmäßig geschult, damit sie gut über die allgemeinen Compliance-Anforderungen unterrichtet sind und darüber hinaus die gesetzlichen Vorgaben kennen, die für ihre jeweilige Unternehmenseinheit relevant sind. Dazu zählen beispielsweise: rechtliche Bestimmungen zum Kapitalmarkt und Wertpapieren, das Börsen-, Wettbewerbs- und Kartellrecht, die Bekämpfung der Geldwäsche, der Umgang mit Sanktionslisten sowie die Bestimmungen des Energiewirtschaftsrechts. Im Geschäftsjahr 2020 haben 245 Mitarbeiter im Teilkonzern Mannheim und 27 Mitarbeiter in den anderen Teilkonzernen an diesen Schulungen teilgenommen. Aufgrund der Corona-Pandemie konnten viele Schulungen nicht als Präsenzveranstaltung stattfinden. Wir haben stattdessen im Rahmen der Möglichkeiten Online-Veranstaltungen durchgeführt. Daneben haben 505 Personen im gleichen Zeitraum eine e-learning-Schulung absolviert, die unsere Tochtergesellschaften Stadtwerke Kiel und Energieversorgung Offenbach anbieten. Ab einer bestimmten Managementebene müssen alle Führungskräfte am Ende jedes Geschäftsjahres eine Compliance-Management-Erklärung (CME) abgeben, gleiches gilt für die Geschäftsführer unserer Tochtergesellschaften und bestimmter Beteiligungen. Darin müssen sie darlegen, ob sämtliche Compliance-Vorschriften und die gesetzlichen Bestimmungen eingehalten wurden. Unter anderem fragen wir mit der CME ab, ob die Mitarbeiter der jeweiligen Führungskraft wie vorgeschrieben in das CMS eingewiesen und entsprechend geschult worden sind. Darüber hinaus nehmen die Führungskräfte im Rahmen der CME detailliert Stellung zu Fragen, die auf die Gegebenheiten der jeweiligen Unternehmenseinheit abgestimmt sind. Die Compliance-Bestimmungen zur Prävention von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung wurden im Hinblick auf das mehrfach und zuletzt im Juni 2020 geänderte Geldwäschegesetz aktualisiert. Im Hinblick auf Kundenkreis, Produkte und geographische Tätigkeitsgebiete besteht für MVV nur ein potenziell geringes Risiko. Um die Beteiligung an Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung gänzlich auszuschließen, sind Bargeschäfte grundsätzlich untersagt und für Beträge ab 10.000 Euro ausnahmslos verboten. Ferner sind bei Begründung von Geschäftsbeziehungen Vorgaben zur Identifizierung der Vertragspartner und deren wirtschaftlich Berechtigte zu erfüllen. Die Lieferkette in der Energiewirtschaft ist vom Handel mit Energieträgern geprägt, die an Börsen oder bilateral gehandelt werden. Nur ein verhältnismäßig geringer Anteil unseres Gesamtbeschaffungsvolumens entfällt auf Lieferanten, die uns mit Gütern beliefern oder hochqualifizierte Dienstleistungen erbringen. Auch in der Zusammenarbeit mit ihnen hat Compliance für uns einen hohen Stellenwert: Wir nutzen Lieferantenmanagementsysteme und fordern bei neuen Lieferanten Angaben ein - insbesondere zur Korruptionsbekämpfung, zum Umweltschutz und zur Übernahme von sozialer Verantwortung. Die Grundlage für unsere Zusammenarbeit mit Lieferanten und Dienstleistern in Deutschland und der Europäischen Union sind geltende Gesetze und Verordnungen sowie Compliance-Vorschriften, Verhaltenskriterien und Arbeitspraktiken, die für uns maßgeblich sind. Dazu gehören unter anderem die internationalen Konventionen der Vereinten Nationen (UN), der Internationalen Arbeitsorganisation (ILO) und der Organisation für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (OECD) sowie der UN Global Compact. Mit unseren Lieferanten vereinbaren wir, dass sie unsere Compliance-Richtlinien einhalten, die wir auf unserer Internetseite www.mvv.de/de/partner/lieferanten/zentraleinkauf/downloadbereich veröffentlichen. Unsere Lieferanten verpflichten sich, die gesetzlichen Regelungen zur Korruptionsbekämpfung, zum Schutz der Arbeitnehmer und zum Umweltschutz einzuhalten. Für den Fall, dass diese Verpflichtungen verletzt werden, sind vertragliche Sanktionen vorgesehen - unter anderem Vertragsstrafen, Kündigung und Schadensersatz. Weitere wichtige Bestandteile unserer Unternehmenssteuerung sind unser Risikomanagementsystem und das Interne Kontrollsystem zur Rechnungslegung (IKS). Mit unserem IKS decken wir die relevanten Rechnungslegungs- und Finanzberichterstattungsprozesse an allen wesentlichen Standorten ab. Ziel ist es, Risiken zu minimieren, die einer korrekten, vollständigen, zeitnahen und verständlichen Finanzberichterstattung entgegenstehen könnten. Hierfür analysieren wir regelmäßig alle Prozesse und Schnittstellen, die an der Erstellung des Konzernabschlusses, des Abschlusses der MVV Energie AG und des zusammengefassten Lageberichts von MVV beteiligt sind. Duales Führungssystem MVV Energie AG unterliegt als börsennotierte Aktiengesellschaft mit Sitz in Mannheim den Vorschriften des deutschen Aktienrechts. Das duale Führungssystem ist ein darin verankertes Grundprinzip, das eine strikte personelle und funktionale Trennung zwischen den Organen Vorstand und Aufsichtsrat vorsieht. Für die Leitung des Unternehmens und die Führung der Geschäfte ist der Vorstand verantwortlich; der Aufsichtsrat hat die Aufgabe, den Vorstand zu beraten und zu überwachen. Vorstand und Aufsichtsrat der MVV Energie AG arbeiten im Unternehmensinteresse eng und vertrauensvoll miteinander. Zusammensetzung und Arbeitsweise des Vorstands Der Vorstand leitet das Unternehmen in eigener Verantwortung; dabei verfolgt er das Ziel, nachhaltiges und profitables Unternehmenswachstum zu generieren. Er bestimmt die strategische Ausrichtung des Unternehmens und legt die Finanz-, Investitions- und Personalplanung fest. Er überprüft, ob die Strategie zielgerichtet umgesetzt wird und ob das Risikomanagementsystem angemessen ist. Zudem überwacht er das Risikocontrolling, das rechnungslegungsbezogene Interne Kontrollsystem und das Compliance-Managementsystem sowie weitergehende dezentrale Steuerungs- und Kontrollsysteme. Die Interessen der Stakeholder bezieht er bei seinen Entscheidungen mit ein. Der Aufsichtsrat hat für die Arbeit des Vorstands eine Geschäftsordnung erlassen: In ihr sind die Ressortzuständigkeiten festgelegt sowie die Aufgaben und Entscheidungen, die dem Gesamtvorstand vorbehalten sind. Darüber hinaus definiert sie die Aufgaben des Vorsitzenden des Vorstands, die Modalitäten für Beschlussfassungen im Vorstand und für Geschäfte, die der Zustimmung des Aufsichtsrats bedürfen. Der Vorstand besteht aus mindestens zwei Mitgliedern; zurzeit bestehen vier Vorstandsressorts: der Vorstandsbereich Vorsitz/Kaufmännische Angelegenheiten, der Vorstandsbereich Personal, der Vorstandsbereich Technik und der Vorstandsbereich Vertrieb. Der Vorsitzende des Vorstands koordiniert die Arbeit im Vorstand; darüber hinaus repräsentiert er den Vorstand nach außen. Im Übrigen sind die Mitglieder des Vorstands gleichberechtigt: Sie verantworten die Führung des Unternehmens gemeinsam. Jedes Mitglied des Vorstands leitet sein Ressort in eigener Verantwortung, wobei ressortbezogene Interessen dem Gesamtwohl des Unternehmens unterzuordnen sind. Diversitätskonzept für die Zusammensetzung des Vorstands Im Juni 2020 beschloss der Aufsichtsrat, das Diversitätskonzept für die Zusammensetzung des Vorstands an die geänderten Empfehlungen des aktuellen Deutschen Corporate Governance Kodex anzupassen. Die Zusammensetzung des Vorstands orientiert sich am unternehmerischen Ansatz von MVV. Gemeinsam mit dem Vorstand sorgt der Aufsichtsrat für eine langfristige Nachfolgeplanung. Der Vorstand der MVV Energie AG soll stets so besetzt sein, dass jederzeit die qualifizierte Führung, Leitung und Geschäftsführung der MVV Energie AG und des MVV Konzerns sichergestellt sind. Kandidatinnen und Kandidaten für den Vorstand der MVV Energie AG müssen deshalb die wirtschaftliche Lage und die technischen Rahmenbedingungen eines kommunal verankerten börsennotierten Energieversorgungsunternehmens sachgerecht beurteilen und seine nachhaltige Entwicklung erfolgreich gestalten können. Es wird nicht erwartet, dass jedes einzelne Mitglied des Vorstands über die gesamte Bandbreite der Fachkenntnisse, Kompetenzen und Erfahrungen verfügt, die im Einzelnen erforderlich sind. Insgesamt sollen sie sich jedoch so ergänzen, dass im Gesamtgremium das erforderliche Fachwissen und eine angemessene Erfahrungsbandbreite vorhanden sind. Die Mitglieder des Vorstands tragen gemeinsam die Verantwortung für die Leitung und Geschäftsführung des Unternehmens und des Konzerns. Deshalb müssen die Mitglieder des Vorstands über ausreichende Kenntnisse verfügen, um eine gegenseitige Kontrolle und Vertretung gewährleisten zu können. Bei Abschluss der Anstellungsverträge soll eine Altersgrenze von 65 Jahren beachtet werden. Die Dauer von Erstbestellungen soll drei Jahre nicht überschreiten. Darüber hinaus soll der Aufsichtsrat gemeinsam mit dem Vorstand für eine langfristige Nachfolgeregelung sorgen. Der Aufsichtsrat hatte sich zum Ziel gesetzt, den Frauenanteil im Vorstand zu erhöhen: Im Jahr 2017 legte er die Zielgröße mit 25 % zum 30. September 2021 fest. Mit der Berufung von Verena Amann in den Vorstand wurde dieses Ziel am 1. August 2019 und damit zwei Jahre früher als geplant erreicht. Wir haben auf der Website www.mvv.de/investoren die Lebensläufe der Mitglieder des Vorstands veröffentlicht, um über ihre Erfahrung, Kenntnisse und Fähigkeiten zu informieren. Zusammensetzung und Arbeitsweise des Aufsichtsrats und seiner Ausschüsse Der Aufsichtsrat berät den Vorstand mit Blick auf die Leitung des Unternehmens und überwacht ihn in seiner Tätigkeit. Zu den Aufgaben des Aufsichtsrats gehört es außerdem, die Mitglieder des Vorstands zu bestellen und abzuberufen. Er wird bei allen Entscheidungen eingebunden, die für das Unternehmen von grundlegender Bedeutung sind. Deshalb informiert der Vorstand den Aufsichtsrat regelmäßig, zeitnah und umfassend über die Strategie und andere grundsätzliche Fragen der Unternehmensplanung. Zudem berichtet der Vorstand dem Aufsichtsrat über die Geschäftsentwicklung und die Lage des Unternehmens sowie über die Risikolage und das Risikomanagement. Der Aufsichtsrat der MVV Energie AG besteht aus 20 Mitgliedern - davon vertreten zehn Mitglieder die Anteilseigner und zehn die Arbeitnehmer; ihre Amtsperioden sind identisch. Während acht Vertreter der Anteilseigner durch die Hauptversammlung gewählt werden, entsendet die Stadt Mannheim zwei Mitglieder direkt: den Oberbürgermeister und den zuständigen Fachdezernenten. Diese Regelung gilt, solange die Stadt Mannheim Aktionärin ist und - unmittelbar oder mittelbar - Aktien in Höhe von mehr als der Hälfte des Grundkapitals hält. Die Vertreter der Arbeitnehmer werden gemäß dem Mitbestimmungsgesetz (MitbestG) von den Arbeitnehmern gewählt. Der Aufsichtsratsvorsitzende koordiniert die Arbeit des Aufsichtsrats, welche in einer Geschäftsordnung geregelt ist. Die Geschäftsordnung für den Aufsichtsrat haben wir auf unserer Internetseite www.mvv.de/investoren veröffentlicht. Um seine Tätigkeit effizient ausüben und sinnvoll ergänzen zu können, hat der Aufsichtsrat der MVV Energie AG fünf fachlich ausgerichtete Ausschüsse gebildet; die Mitglieder der Ausschüsse sind jeweils fachlich besonders qualifiziert. Der Bilanzprüfungsausschuss tagt regelmäßig und mindestens fünfmal jährlich; dagegen werden der Personalausschuss, der Nominierungsausschuss, der Vermittlungsausschuss sowie der Ausschuss zur Schaffung eines neuen genehmigten Kapitals nur bei Bedarf einberufen. Der Bilanzprüfungsausschuss befasst sich mit der Unternehmensplanung, der Strategie und der Entwicklung in einzelnen Geschäftsfeldern sowie mit dem Aufbau und der Struktur der einzelnen Kontrollsysteme. Auch mit Grundsatzfragen der Rechnungslegung setzt er sich auseinander. Ihm obliegt es ebenso die Auswahl des Abschlussprüfers vorzubereiten, die Jahres- und Konzernabschlüsse zu beraten und zu erörtern sowie den Konzern-Zwischenabschluss zum 1. Halbjahr und die Zwischenabschlüsse für die ersten drei und die ersten neun Monate des Geschäftsjahres mit dem Vorstand zu erörtern. Der Ausschuss überwacht außerdem die Wirksamkeit des Internen Kontrollsystems sowie der internen Revision und des Risikomanagementsystems. Er prüft, ob die organisatorischen Vorkehrungen ausreichend wirken, damit die gesetzlichen Vorschriften und die unternehmensinternen Richtlinien (Compliance) eingehalten werden. Zu den Aufgaben des Bilanzprüfungsausschusses gehört es auch, die Prüfungsschwerpunkte festzulegen und Schwellenwerte für die Vergabe von Nichtprüfungsleistungen festzusetzen. Den Bilanzprüfungsausschuss bilden jeweils drei Vertreter der Anteilseigner und der Arbeitnehmer. Prof. Heinz-Werner Ufer ist Vorsitzender des Ausschusses; er erfüllt als unabhängiges und sachverständiges Mitglied die Anforderungen nach §§ 100 Absatz 5, 107 Absatz 4 AktG und Ziffer 5.3.2 Absatz 3 Sätze 2 und 3 DCGK. Der Aufsichtsratsvorsitzende ist ständiger Gast im Ausschuss. Mitglieder im Bilanzprüfungsausschuss zum 30. September 2020 waren: Prof. Heinz-Werner Ufer (Vorsitzender), Heike Kamradt (stellvertretende Vorsitzende), Peter Erni, Detlef Falk, Dr. Lorenz Näger und Christian Specht. Zum Ende des Geschäftsjahres 2020 hat Christian Specht sein Mandat niedergelegt. Gregor Kurth ist zum 1. Oktober 2020 neu in den Ausschuss gewählt worden. Daneben werden Christian Specht und Dr. Stefan Seipl seit 1. Oktober 2020 als ständige Gäste an den Sitzungen des Bilanzprüfungsausschusses teilnehmen. Der Personalausschuss bereitet insbesondere die Beschlüsse des Aufsichtsrats vor, welche den Abschluss der Anstellungsverträge mit den Mitgliedern des Vorstands betreffen oder deren Änderungen und Aufhebungen. Er schlägt dem Aufsichtsrat geeignete Kandidatinnen und Kandidaten für die Bestellung zum Vorstand vor. Dabei beachtet er die gesetzlichen Vorschriften sowie die Empfehlungen des Deutschen Corporate Governance Kodex. Nach dieser Vorbereitung durch den Personalausschuss obliegt es dem Aufsichtsrat neue Mitglieder des Vorstands zu bestellen und über bestehende Anstellungsverträge zu entscheiden. Bei der Auswahl neuer Mitglieder des Vorstands werden aktuelle Anforderungsprofile auf Grundlage des Diversitätskonzepts für die Besetzung des Vorstands entwickelt und eingesetzt. Der Personalausschuss besteht aus sechs Mitgliedern: dem Vorsitzenden des Aufsichtsrats, der zugleich Vorsitzender des Personalausschusses ist, seinem Stellvertreter sowie jeweils zwei Mitgliedern des Aufsichtsrats von Anteilseigner- und Arbeitnehmerseite. Mitglieder im Personalausschuss zum 30. September 2020 waren: Dr. Peter Kurz (Vorsitzender), Heike Kamradt (stellvertretende Vorsitzende), Ralf Eisenhauer, Peter Erni, Steffen Ratzel und Jürgen Wiesner. Steffen Ratzel ist zum 30. September ausgeschieden. Zum 1. Oktober 2020 ist Gregor Kurth neu in den Ausschuss gewählt worden. Der Nominierungsausschuss legt die Ziele für die Zusammensetzung des Aufsichtsrats fest und schlägt dem Aufsichtsrat geeignete Kandidatinnen und Kandidaten für dessen Wahlvorschläge an die Hauptversammlung vor. Bei seiner Auswahl berücksichtigt er insbesondere die gesetzlichen Vorschriften, das Diversitätskonzept sowie die Empfehlungen des Deutschen Corporate Governance Kodex. Zu den fünf Mitgliedern des Ausschusses zählen der Vorsitzende des Aufsichtsrats, der zugleich Vorsitzender des Ausschusses ist, sowie vier weitere Mitglieder der Anteilseigner. Mitglieder im Nominierungsausschuss zum 30. September 2020 waren: Dr. Peter Kurz (Vorsitzender), Ralf Eisenhauer, Barbara Hoffmann, Steffen Ratzel und Prof. Heinz-Werner Ufer. Steffen Ratzel ist zum 30. September 2020 ausgeschieden. Zum 1. Oktober 2020 sind Gregor Kurth und Tatjana Ratzel neu in den Ausschuss gewählt worden. Mit sechs Mitgliedern sind alle Positionen des Ausschusses besetzt. Gemäß § 27 Absatz 3 MitbestG unterbreitet der Vermittlungsausschuss dem Aufsichtsrat weitere Personalvorschläge, falls im ersten Wahlgang die erforderliche Zweidrittelmehrheit für die Bestellung und Abberufung von Vorstandsmitgliedern nicht erreicht wurde. Mitglieder im Vermittlungsausschuss zum 30. September 2020 waren: Dr. Peter Kurz (Vorsitzender), Heike Kamradt, Steffen Ratzel und Jürgen Wiesner. Steffen Ratzel ist zum 30. September 2020 ausgeschieden. Zum 1. Oktober 2020 ist Gregor Kurth neu in den Ausschuss gewählt worden. Aufgabe des Ausschusses zur Schaffung eines neuen genehmigten Kapitals ist es, die Befugnisse des Aufsichtsrats im Zusammenhang mit einer Kapitalerhöhung auf Grundlage des genehmigten Kapitals auszuüben. Der Ausschuss besteht aus acht Mitgliedern: dem Vorsitzenden des Aufsichtsrats, der gleichzeitig Vorsitzender des Ausschusses ist, seinem Stellvertreter sowie einem weiteren Mitglied des Aufsichtsrats, der Arbeitnehmervertreter ist, und fünf Vertretern der Anteilseigner im Aufsichtsrat. Dieter Hassel ist zum 26. Juni 2020 ausgeschieden. Mitglieder im Ausschuss zur Schaffung eines neuen genehmigten Kapitals zum 30. September 2020 waren: Dr. Peter Kurz (Vorsitzender), Ralf Eisenhauer, Peter Erni, Heike Kamradt, Steffen Ratzel, Christian Specht und Prof. Heinz-Werner Ufer. Steffen Ratzel ist zum 30. September 2020 ausgeschieden. Zum 1. Oktober 2020 sind Gregor Kurth und Tatjana Ratzel neu in den Ausschuss gewählt worden. Diversitätskonzept für die Zusammensetzung des Aufsichtsrats Auch das Diversitätskonzept für die Zusammensetzung des Aufsichtsrats wurde im Juni 2020 an die geänderten Empfehlungen des aktuellen Deutschen Corporate Governance Kodex angepasst. Die fachlichen und persönlichen Anforderungen an den Aufsichtsrat, die festgelegt wurden, sollen sowohl einen transparenten und systematischen Auswahlprozess für neue Aufsichtsratsmitglieder gewährleisten als auch eine angemessene und ausgewogene Besetzung des Gesamtgremiums. Ziel ist es, dass der Aufsichtsrat der MVV Energie AG - wie auch in seiner aktuellen Besetzung - jederzeit eine qualifizierte Kontrolle und Beratung des Vorstands in seiner Tätigkeit für MVV sicherstellen kann. Die Kandidatinnen und Kandidaten für den Aufsichtsrat der MVV Energie AG müssen die wirtschaftliche Lage und die technischen Rahmenbedingungen eines kommunal verankerten börsennotierten Energieversorgungsunternehmens sachgerecht beurteilen und seine nachhaltige Entwicklung erfolgreich begleiten können. Es wird nicht erwartet, dass jedes einzelne Mitglied des Aufsichtsrats über die gesamte Bandbreite der erforderlichen Fachkenntnisse, Kompetenzen und Erfahrungen verfügt; jedoch sollen sich diese so ergänzen, dass im Gesamtgremium die erforderliche Kompetenz und die notwendigen Erfahrungen zur Verfügung stehen, um die Aufgaben des Aufsichtsrats und seiner Ausschüsse erfüllen zu können. Darüber hinaus muss im Gremium mindestens ein Finanzexperte vertreten sein, der über die Qualifikationen verfügt, die nach dem Aktiengesetz und dem Deutschen Corporate Governance Kodex erforderlich sind. Dem Aufsichtsrat soll eine ausreichende Anzahl unabhängiger Aufsichtsratsmitglieder angehören. Bei den Kandidatinnen und Kandidaten, die vorgeschlagen werden, soll eine Altersgrenze von 70 Jahren beachtet werden - diese soll auch im Verlauf der Amtsperiode grundsätzlich nicht überschritten werden. Der Aufsichtsrat eines börsennotierten Unternehmens soll sich nach § 96 Absatz 2 Satz 1 AktG zu mindestens 30 % aus Frauen und zu mindestens 30 % aus Männern zusammensetzen; diese Verpflichtung gilt nach § 96 Absatz 2 Satz 2 AktG grundsätzlich für den Aufsichtsrat als Ganzes. Für den Aufsichtsrat der MVV Energie AG haben jedoch sowohl die Seite der Arbeitnehmer als auch die Seite der Anteilseigner von ihrer Möglichkeit nach § 96 Absatz 2 Satz 3 AktG Gebrauch gemacht, dass dieser Mindestanteil nicht nur im Aufsichtsrat insgesamt, sondern auch einzeln von den Arbeitnehmer- und den Arbeitgebervertretern zu erfüllen ist. Demnach sind von den Mandaten der Anteilseigner und von den Mandaten der Arbeitnehmer jeweils mindestens drei Sitze mit Frauen und mindestens drei Sitze mit Männern zu besetzen. Es gehört zu den Aufgaben des Nominierungsausschusses, das Diversitätskonzept für die Besetzung des Aufsichtsrats umzusetzen. Er schlägt dem Aufsichtsrat geeignete Kandidatinnen und Kandidaten für dessen Wahlvorschläge an die Hauptversammlung vor. Dabei beachtet er außerdem die gesetzlichen Vorschriften sowie die Empfehlungen des Deutschen Corporate Governance Kodex. Bereits vor dem Nominierungsvorschlag ermittelt der Aufsichtsrat, ob potenziellen Kandidatinnen und Kandidaten ausreichend Zeit zur Verfügung steht, um das Amt wahrzunehmen und ob geschäftliche und/oder persönliche Beziehungen zwischen ihnen und unserer Unternehmensgruppe oder Wettbewerbern bestehen. Für die Wahl der Arbeitnehmervertreterinnen und -vertreter gelten die mitbestimmungsrechtlichen Verfahrensregelungen. Auf unserer Webseite www.mvv.de/investoren haben wir die Lebensläufe unserer Aufsichtsratsmitglieder veröffentlicht, um über ihre Erfahrung, Kenntnisse und Fähigkeiten zu informieren. Eine Selbstbeurteilung bezüglich der Wirksamkeit der Arbeit des Aufsichtsrats und seiner Ausschüsse wurde zuletzt im Berichtsjahr 2019 durchgeführt. Auf Basis der Ergebnisse wurden Hinweise und Empfehlungen zur Optimierung der Effizienz und Wirksamkeit der Aufsichtsratsarbeit entwickelt. Die nächste Evaluierung ist für das Geschäftsjahr 2022 vorgesehen. Interessenkonflikte und Unabhängigkeit der Aufsichtsratsmitglieder Sofern Interessenkonflikte von Vorstands- oder Aufsichtsratsmitgliedern auftreten sollten, werden diese dem Aufsichtsrat unverzüglich offengelegt. Der Aufsichtsrat informiert in seinem Bericht an die Hauptversammlung darüber, ob Interessenkonflikte aufgetreten sind und wie mit ihnen umgegangen wurde. Hinsichtlich Ziffer 5.4.2 des Deutschen Corporate Governance Kodex in der Fassung vom 7. Februar 2017 sowie C.1 und C.6 ff. des Deutschen Corporate Governance Kodex in der Fassung vom 16. Dezember 2019 sind wir der Auffassung, dass alle Mitglieder unseres Aufsichtsrats unabhängig im Sinne des Kodex waren und sind: Ein Aufsichtsratsmitglied ist sowohl nach dem bisherigen Kodex als auch nach seiner Neufassung als unabhängig anzusehen, wenn es unabhängig von der Gesellschaft und deren Vorstand und unabhängig von einem kontrollierenden Aktionär ist. Dies trifft für alle Mitglieder des Aufsichtsrats zu. Auch die Mitglieder des Aufsichtsrats, die dem Gemeinderat oder der Verwaltung der Stadt Mannheim angehören und von der Stadt Mannheim entsendet werden, erachten wir als unabhängig in diesem Sinne: Die Stadt Mannheim hält die Mehrheit der Aktien an der MVV Energie AG; der Gemeinderat ist nach der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg das Hauptorgan der Gemeinde. Es ist daher folgerichtig, dass die Stadt Mannheim als Mehrheitsaktionärin der MVV Energie AG durch Mitglieder des Gemeinderats und der Verwaltung der Stadt Mannheim im Aufsichtsrat der Gesellschaft vertreten wird. Entscheidend für die Unabhängigkeit ist die Frage, ob ein wesentlicher Interessenkonflikt vorliegt. Insbesondere bei den satzungsgemäß entsandten Mitgliedern des Aufsichtsrats Dr. Peter Kurz und Christian Specht ist dies nicht der Fall; das Gleiche gilt für die anderen Mitglieder des Aufsichtsrats, die dem Gemeinderat angehören oder im Geschäftsjahr 2020 angehört haben. Und selbst, falls die Frage der Unabhängigkeit von Aufsichtsratsmitgliedern, die gleichzeitig Mitglieder der Verwaltung oder Mitglieder des Gemeinderats der Stadt Mannheim sind, abweichend betrachtet werden sollte, gehören dem Aufsichtsrat mit Sabine Dietrich, Barbara Hoffmann, Dr. Lorenz Näger, Gregor Kurth, Tatjana Ratzel, Dr. Stefan Seipl und Prof. Heinz-Werner Ufer eine angemessene Anzahl unabhängiger Mitglieder an. Auch die zum Ende des Geschäftsjahres ausgeschiedenen drei Mitglieder des Aufsichtsrats erfüllten die Voraussetzungen der Unabhängigkeit vom Vorstand, der Gesellschaft und vom kontrollierenden Aktionär. Einige der Mitglieder unseres Aufsichtsrats gehören dem Aufsichtsrat seit mehr als zwölf Jahren an; hierzu zählen Dr. Peter Kurz (seit 2007) und Christian Specht (seit 2005) als satzungsgemäß entsandte Aufsichtsratsmitglieder der Anteilseigner sowie Detlef Falk (seit 2007) und Johannes Böttcher (seit 2006) als Arbeitnehmervertreter. Trotz der langen Zugehörigkeit hat der Aufsichtsrat keinen Zweifel an ihrer Unabhängigkeit von der Gesellschaft und vom Vorstand. Bericht über die gleichberechtigte Teilhabe von Frauen und Männern Aufsichtsrat und Vorstand der MVV Energie AG sind davon überzeugt, dass nachhaltiger Unternehmenserfolg nur erreicht werden kann, wenn Frauen und Männern gleichberechtigt Verantwortung übertragen wird. Gerade mit Blick auf den demografischen Wandel ist es sinnvoll - sowohl aus gesellschaftlichen als auch aus wirtschaftlichen Gründen - alle Talente unabhängig von ihrem Geschlecht zu fördern; unter anderem wirkt man so aktiv einem Fach- und Führungskräftemangel entgegen. Weibliche Beschäftigte machen in Unternehmen der Energiebranche bisher nur einen verhältnismäßig geringen Anteil an der Gesamtbelegschaft aus. Aufsichtsrat und Vorstand der MVV Energie AG sehen in der langfristigen Steigerung des Anteils von Frauen in der Unternehmensgruppe einen Schlüssel zur erfolgreichen Weiterentwicklung des Unternehmens. Wir wollen daher den Frauenanteil in der Belegschaft unseres Konzerns bis zum 30. September 2021 auf 35 % steigern, ausgehend von 27 % am 30. Juni 2015. Mit einem Anteil von 28 % zum 30. September 2020 haben wir uns diesem Ziel einen kleinen Schritt genähert. Auch bei den Führungskräften wollen wir den Anteil - ausgehend von 14 % am 30. Juni 2015 - auf 25 % steigern; zum Bilanzstichtag 30. September 2020 lag er bei 15 %. Um unsere Ziele bis zum 30. September 2021 zu erreichen, werden wir unsere Fördermaßnahmen und -programme konsequent umsetzen und in den kommenden Jahren weiter ausbauen - das gilt insbesondere auch für unsere gezielte Personalentwicklung für Frauen mit entsprechendem Potenzial. Für die MVV Energie AG berichten wir über den Frauenanteil in der ersten sowie in der zweiten Führungsebene: Im August 2017 legte der Vorstand Zielgrößen fest, die bis zum 30. September 2021 erreicht werden sollen; bis dahin soll der Frauenanteil in der ersten Führungsebene einen Anteil von 25 % haben und in der zweiten Führungsebene einen Anteil von 30 %. Der Anteil in der ersten Führungsebene lag zum 30. September 2020 bei 10 % und damit auf dem Niveau des Vorjahres (30. September 2019: 10 %). Der Frauenanteil in der zweiten Führungsebene erreichte 27 % (30. September 2019: 29 %) und liegt fast auf der angestrebten Zielgröße. Ergänzend zu den bereits bestehenden Angeboten unserer Frauenförderung setzen wir Maßnahmen um, die geeignet sind, um mehr Bewerbungen von aussichtsreichen externen und internen Kandidatinnen zu erhalten. VergütungsberichtNachfolgend erläutern wir die Grundsätze unseres Vergütungssystems für den Vorstand der MVV Energie AG; zudem informieren wir jeweils über Struktur und Höhe der Vergütungen, die Mitglieder unseres Vorstands und unseres Aufsichtsrats erhalten. VERGÜTUNG DES VORSTANDS Vergütungssystem Das System und die Höhe der Vergütung unserer Vorstandsmitglieder werden vom Aufsichtsrat festgelegt und regelmäßig geprüft. Der Personalausschuss des Aufsichtsrats bereitet die notwendigen Beschlüsse vor. Unser Vergütungssystem ist in seinen Grundzügen so gestaltet, dass es Anreize für eine nachhaltige und langfristige Wertentwicklung und den wirtschaftlichen Erfolg des Unternehmens schafft. Dabei berücksichtigen wir ebenso die Regelungen des Handelsgesetzbuchs (HGB) und des Aktiengesetzes (AktG) wie die Empfehlungen des Deutschen Corporate Governance Kodex in der neuesten Fassung. Die Vergütung des Vorstands besteht aus erfolgsunabhängigen und erfolgsabhängigen Komponenten. Falls ein Vorstandsmitglied vorzeitig aus dem Unternehmen ausscheidet, gelten die folgenden Regeln für mögliche Abfindungsvereinbarungen: Zahlungen an ein ausscheidendes Vorstandsmitglied dürfen den Wert von zwei Jahresvergütungen nicht überschreiten; zudem darf nicht mehr als die Restlaufzeit des Dienstvertrags vergütet werden. Bei vorzeitiger Beendigung oder Nichtverlängerung des Dienstvertrags wird kein Übergangsgeld gewährt. Sonstige Leistungen von Dritten wurden den Mitgliedern des Vorstands im Hinblick auf ihre Tätigkeit als Vorstandsmitglied weder zugesagt noch gewährt. Erfolgsunabhängige Vergütung Die erfolgsunabhängigen Vergütungskomponenten des Vorstands setzen sich aus einer fixen Grundvergütung, Nebenleistungen sowie Versorgungszusagen zusammen. Die fixe Vergütung wird monatlich anteilig als Gehalt ausgezahlt. Darüber hinaus erhalten die Vorstandsmitglieder Nebenleistungen; im Wesentlichen handelt es sich hierbei um Zuschüsse zu marktüblichen Versicherungen und den geldwerten Vorteil aus der Dienstwagennutzung. Die Nebenleistungen sind von den Vorständen individuell zu versteuern. Allen Vorstandsmitgliedern der MVV Energie AG wurde eine beitragsorientierte Versorgungsleistung zugesagt und zwar in Höhe des Stands der virtuellen Versorgungskonten zum Zeitpunkt des Versorgungsfalls. Den Konten werden jährlich Versorgungsbeiträge gutgeschrieben, die jährlich verzinst werden. Die Versorgungszusagen umfassen auch Leistungen für den Fall dauerhafter Arbeitsunfähigkeit sowie eine Hinterbliebenenversorgung. Erfolgsabhängige Vergütung Zwei Komponenten, die jeweils angemessene Mindestschwellen und Kappungsgrenzen haben, bestimmen die variable Vergütung unserer Vorstandsmitglieder: zum einen die Jahrestantieme, die sich jeweils am im abgelaufenen Geschäftsjahr erwirtschafteten Adjusted EBIT von MVV bemisst, und zum anderen die Nachhaltigkeitstantieme, die an die nachhaltige Wertsteigerung des Unternehmens gekoppelt ist. Letztere orientiert sich am durchschnittlichen ROCE (Return on Capital Employed) vor IFRS 9-Effekten von MVV; dabei werden das abgelaufene und die beiden vorherigen Geschäftsjahre in die Berechnung einbezogen. Die Kennzahl ROCE bemisst, wie effizient mit dem eingesetzten Kapital gewirtschaftet wurde. Weil das betriebsnotwendige Kapital insbesondere durch langfristige, strategische Entscheidungen beeinflusst wird, ist die Kennzahl gut geeignet, um die Nachhaltigkeit des Unternehmens zu beurteilen. Die Nachhaltigkeitstantieme wird nur dann ausgezahlt, wenn der über drei Jahre ermittelte ROCE eine festgelegte Mindestschwelle überschreitet. Die Nachhaltigkeitstantieme machte im Geschäftsjahr 2020 im Vergleich zur Jahrestantieme den überwiegenden Teil der variablen Vergütung der Vorstände der MVV aus. Eine darüber hinausgehende mehrjährige variable Vergütung ist nicht vorgesehen. Aktienoptionsprogramme oder vergleichbare Instrumente bestehen nicht. Etwaige Vergütungen für die Wahrnehmung von konzerninternen Aufsichtsratsmandaten werden auf die erfolgsabhängige Vergütung jährlich angerechnet und in Abzug gebracht. Gesamtvergütung des Vorstands Der Vorstand der MVV Energie AG erhielt im Berichtsjahr Gesamtbezüge in Höhe von 2.812 Tsd Euro (Vorjahr 2.439 Tsd Euro). Die folgenden Tabellen zeigen sowohl die gewährten Zuwendungen und die tatsächlichen Zuflüsse im Berichtsjahr nach den Empfehlungen des Deutschen Corporate Governance Kodex als auch die Gesamtbezüge nach DRS 17. Aufgrund der Systematik unseres Vergütungssystems sind die gewährten Zuwendungen und die tatsächlichen Zuflüsse identisch. Die ehemaligen Mitglieder des Vorstands erhielten im Berichtsjahr Bezüge in Höhe von 630 Tsd Euro (Vorjahr 531 Tsd Euro). Für frühere Mitglieder des Vorstands und deren Hinterbliebene haben wir Rückstellungen für Pensionsverpflichtungen in Höhe von insgesamt 20.288 Tsd Euro gebildet (Vorjahr 21.401 Tsd Euro); davon wurden im Berichtsjahr 64 Tsd Euro zugeführt (Vorjahr 347 Tsd Euro). Vergütung unternehmensnaher Personen Gemäß IAS 24 zählen Mitglieder des Managements in Schlüsselfunktionen zu den unternehmensnahen Personen. Bei MVV gehören hierzu neben den Vorstandsmitgliedern auch die aktiven Bereichsleiter sowie die Prokuristen der MVV Energie AG. Unsere Bereichsleiter und Prokuristen erhalten ihre Bezüge ausschließlich von der MVV Energie AG. Im Berichtsjahr beliefen sich die entsprechenden Vergütungen auf 2.955 Tsd Euro (Vorjahr 3.015 Tsd Euro), hiervon entfielen 2.845 Tsd Euro auf kurzfristig fällige Leistungen (Vorjahr 2.906 Tsd Euro). Sofern sie nicht über eine Zusatzversorgungskasse abgesichert sind, erhalten sie eine beitragsorientierte betriebliche Altersversorgung, die bis zu 8,6 % der fixen Grundvergütung beträgt. Die Gesamtaufwendungen im Rahmen dieser Vergütungen beliefen sich im Geschäftsjahr 2020 auf 110 Tsd Euro (Vorjahr 108 Tsd Euro). Gewährte Zuwendungen und Zuflüsse scrollen
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1 Jährliche Fixvergütung einschließlich Zulage für den Vorstandsvorsitzenden Dr. Georg Müller in Höhe von 211 Tsd Euro 2 Zuschüsse zur Krankenversicherung, Pflegeversicherung, freiwilligen Versicherung bei der Berufsgenossenschaft; geldwerte Vorteile/Sachbezüge 3 Gremienvergütung bei Tochter- und Beteiligungsunternehmen (Anspruch im jeweiligen Geschäftsjahr). Diese werden bei der variablen Vergütung in Abzug gebracht. 4 Dienstzeitaufwand gemäß IAS 19 aus Zusagen für Pensionen und sonstige Versorgungsleistungen Pensionsverpflichtungen scrollen
1 Einschließlich Zinsen 2 Entsprechen dem Barwert der erreichten Ansprüche VERGÜTUNG DES AUFSICHTSRATS Vergütungssystem Die Satzung der MVV Energie AG bestimmt, dass die Mitglieder des Aufsichtsrats eine feste Jahresvergütung sowie ein Sitzungsgeld erhalten, über deren Höhe die Hauptversammlung beschließt. Die Vergütung unserer Aufsichtsratsmitglieder steht in einem angemessenen Verhältnis zu der Verantwortung, die sie tragen und zu dem Umfang ihrer Tätigkeiten. Mit Beschluss der Hauptversammlung am 13. März 2020 wurde die Jahresvergütung angepasst und rückwirkend zum 1. Oktober 2019 erhöht. Damit erhielt jedes Aufsichtsratsmitglied im Geschäftsjahr 2020 eine Jahresvergütung von 15 Tsd Euro; der Aufsichtsratsvorsitzende bezog eine Jahresvergütung von 30 Tsd Euro und seine Stellvertreterin von 22,5 Tsd Euro. Bei einem unterjährigen Eintritt oder Ausscheiden wurde die Tätigkeit zeitanteilig vergütet. Zudem erhielt der Vorsitzende des Bilanzprüfungsausschusses eine zusätzliche Jahresvergütung von 10 Tsd Euro sowie die weiteren Mitglieder des Bilanzprüfungsausschusses jeweils 5 Tsd Euro. Für jede Teilnahme an einer Sitzung des Plenums beziehungsweise einer Sitzung der Ausschüsse erhielt jedes Aufsichtsratsmitglied ein Sitzungsgeld von 1 Tsd Euro. Der Vorsitzende des Aufsichtsrats erhält für eine Aufsichtsratssitzung den doppelten Betrag; ebenso erhält der Vorsitzende des Bilanzprüfungsausschusses den doppelten Betrag für eine Sitzung des Bilanzprüfungsausschusses. Gesamtvergütung des Aufsichtsrats Im Berichtsjahr summierten sich die Bezüge der Aufsichtsratsmitglieder auf 525 Tsd Euro (Vorjahr 400 Tsd Euro). Aufsichtsratsbezüge GJ 2020 scrollen
Übernahmerelevante AngabenDer zusammengefasste Lagebericht enthält übernahmerelevante Angaben gemäß §§ 289a Abs. 1, 315a Abs. 1 HGB. Der Vorstand hat sich mit diesen Angaben befasst und gibt hierzu folgende Erläuterungen: Zusammensetzung des gezeichneten Kapitals Das gezeichnete Kapital der Gesellschaft betrug zum Bilanzstichtag 30. September 2020 insgesamt 168.721.397,76 Euro. Es war eingeteilt in 65.906.796 auf den Namen lautende nennwertlose Stückaktien mit einem anteiligen Betrag am Grundkapital von 2,56 Euro je Stückaktie. Jede Aktie gewährt eine Stimme in der Hauptversammlung der MVV Energie AG und die sich aus dem Gesetz und der Satzung ergebenden Rechte und Pflichten. Beschränkungen die Stimmrechte oder die Übertragung von Aktien betreffen; Aktien mit Sonderrechten Nach unserem Kenntnisstand haben die Stadt Mannheim als städtische Hauptaktionärin und ihre Tochtergesellschaften MKB Mannheimer Kommunalbeteiligungen GmbH und MV Mannheimer Verkehr GmbH einerseits sowie die FS DE Energy GmbH und ihre wesentlichen Gesellschafter, die FS Energy TopCo S.à r.l. und die First State Investments International Limited, andererseits am 2. April 2020 eine Gesellschaftervereinbarung abgeschlossen, die Abreden zu Vorschlägen für die Aufsichtsratsbesetzung enthält, eine Stimmbindung im Übrigen ausschließt und anerkennt, dass die MVV Energie AG weiterhin eine durch die Stadt Mannheim beherrschte Gesellschaft sein soll. Darüber hinaus enthält die Gesellschaftervereinbarung Abreden über die Übertragung von Aktien. Insbesondere ist eine Weiterveräußerung von bestimmten MVV-Aktien durch die FS DE Energy GmbH vor dem 1. Januar 2029 nur mit Zustimmung der Stadt Mannheim möglich. Aktien mit Sonderrechten, die Kontrollbefugnisse verleihen, existieren nicht. Direkte oder indirekte Beteiligungen am Kapital, die 10 % der Stimmrechte überschreiten Die Stadt Mannheim hielt zum Bilanzstichtag mittelbar 50,1 % des Grundkaptals und der Stimmrechte der MVV Energie AG; die FS DE Energy GmbH, eine indirekte Tochtergesellschaft von Fonds, die von First Sentier Investors (vormals First State Investments) verwaltet werden, unmittelbar 45,68 % des Grundkapitals und der Stimmrechte. Die Angaben beruhen auf den uns vorliegenden Mitteilungen der Aktionäre und den Eintragungen im Aktienregister. Stimmrechtskontrolle Eine Stimmrechtskontrolle im Sinne von §§ 289a Abs. 1 Nr. 5 und 315a Abs. 1 Nr. 5 HGB findet nicht statt. Vorschriften zur Ernennung und Abberufung des Vorstands und zur Satzungsänderung Die Ernennung und Abberufung der Mitglieder des Vorstands richtet sich nach §§ 76 ff. AktG, insbesondere § 84 AktG und §§ 30 ff. MitbestG. Der Vorstand der Gesellschaft besteht nach der Satzung der Gesellschaft aus mindestens zwei Mitgliedern. Die Bestimmung der Anzahl der Mitglieder sowie deren Bestellung und Abberufung erfolgt durch den Aufsichtsrat. Die Bestellung erfolgt auf längstens fünf Jahre; eine wiederholte Bestellung ist zulässig. Die Änderung der Satzung erfolgt nach §§ 133, 179 AktG in Verbindung mit § 19 der Satzung der Gesellschaft. Gemäß § 19 Abs. 1 der Satzung reicht für eine Satzungsänderung auch die einfache Mehrheit des bei der Beschlussfassung vertretenen stimmberechtigten Grundkapitals aus, soweit nach zwingenden gesetzlichen Gründen keine größere Mehrheit erforderlich ist. Gemäß § 11 Abs. 3 der Satzung der Gesellschaft ist der Aufsichtsrat ermächtigt, Satzungsänderungen zu beschließen, die nur die Fassung betreffen. Befugnisse des Vorstands zur Ausgabe und zum Rückkauf von Aktien Die Hauptversammlung hat den Vorstand durch Beschluss vom 13. März 2020 ermächtigt, bis zum 12. März 2025 eigene Aktien zu erwerben, und zwar bis zu einem Umfang von 10 % des zum Zeitpunkt der Beschlussfassung bestehenden Grundkapitals. Die Hauptversammlung hat den Vorstand durch Beschluss vom 8. März 2019 zudem ermächtigt, das Grundkapital bis zum 7. März 2024 mit Zustimmung des Aufsichtsrats durch Ausgabe von bis zu 20 Millionen neuen, auf den Namen lautenden Stückaktien gegen Bar- und/oder Sacheinlagen einmalig oder mehrmalig um bis zu insgesamt 51,2 Mio Euro zu erhöhen. Der Vorstand der MVV Energie AG hat von diesen Ermächtigungen bislang keinen Gebrauch gemacht. Entschädigungsvereinbarungen und Change-of-Control-Klauseln Bei MVV Energie AG bestehen keine wesentlichen Vereinbarungen, die unter der Bedingung eines Kontrollwechsels infolge eines Übernahmeangebots stehen (Change-of-Control-Klauseln). Entschädigungsvereinbarungen der Gesellschaft mit Mitgliedern des Vorstands oder Arbeitnehmern für den Fall eines Übernahmeangebots bestehen ebenfalls nicht. Prognose-, Chancen- und Risikobericht» Anhaltend hohe Unsicherheiten aufgrund Corona-Pandemie » Energiepolitisches und -wirtschaftliches Umfeld bleiben anspruchsvoll » Umsatz- und Ergebnis mindestens auf Vorjahresniveau erwartet » Investitionen weiterhin auf hohem Niveau PROGNOSEBERICHT Gesamtwirtschaftliche Entwicklung Seit Beginn des Jahres 2020 sind Gesellschaft, Politik und Wirtschaft mit der Corona-Pandemie, ihren Verläufen und ihren Auswirkungen konfrontiert. Die Konsequenzen, die die Pandemie für die Volkswirtschaften insgesamt und für die einzelnen Unternehmen mit sich bringen wird, sind nur eingeschränkt vorauszusagen, und zwar sowohl qualitativ wie quantitativ. Die führenden deutschen Wirtschaftsforschungsinstitute gehen in ihrem Herbstgutachten für das Kalenderjahr 2020 von einem Rückgang des Bruttoinlandsprodukts um 5,4 % aus. Für das Kalenderjahr 2021 prognostizieren sie einen Zuwachs um 4,7 %. Das größte Risiko dieser Prognosen liegt laut den Experten in dem ungewissen Pandemieverlauf, wie wir immer wieder an aktuellen Entwicklungen feststellen müssen. Energiepolitische Rahmenbedingungen Die zentralen Rahmenbedingungen für den zukünftigen Geschäftsverlauf von MVV werden durch die Klimaschutzanstrengungen und die damit einhergehende Beschleunigung der Energiewende gebildet. In Deutschland finden Sie ihren Ausdruck insbesondere in der Novellierung des Erneuerbare-Energien-Gesetzes, der Umsetzung des Kohleausstiegsgesetzes sowie gesetzgeberischen Maßnahmen im Umfeld grüner Wärmeoptionen. Nähere Informationen hierzu befinden sich im Kapitel Rahmenbedingungen Seite 28. Auf unser internationales Projektentwicklungsgeschäft für Solar und Wind wirken sich vor allem die jeweiligen nationalen Vorgaben und die Marktverhältnisse aus. Gesamtaussage des Vorstands zur voraussichtlichen Geschäftsentwicklung Die Prognose für das Geschäftsjahr 2021 ist damit vor dem Hintergrund hoher gesamtwirtschaftlicher Unsicherheiten aufgrund der Corona-Pandemie einerseits sowie sich abzeichnender zunehmender Klimaschutzambitionen andererseits abzugeben. Beides betrifft die Energiewirtschaft und damit auch MVV. Oberste Priorität hat auch zukünftig der Gesundheitsschutz für unsere Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, Kunden und Partner. Wir haben dazu frühzeitig gezielte Maßnahmen ergriffen und passen diese der aktuellen Lage fortlaufend an. Damit gelingt es uns als Unternehmen der kritischen Infrastruktur gleichzeitig, die zuverlässige Versorgung mit Energie und Wasser ebenso zu gewährleisten, wie die Entsorgung von Abfällen. Unsere bisherige Strategie werden wir weiterverfolgen. Sie ist ausgerichtet auf die Transformation des Energiesystems. Energieeffizienz, erneuerbare Energien, neue Produkte und Dienstleistungen sowie Versorgungssicherheit stehen deshalb im Vordergrund. Gerade auch in Zeiten von Corona fühlen wir uns in dieser Weichenstellung bestätigt. Belastungen aus diesem Umbau und durch die Pandemie steuern wir mit Maßnahmen zur Verbesserung der Abläufe und Prozesse sowie zur Reduktion unserer Kosten entgegen. Dadurch schaffen wir für MVV auch zukünftig Grundlagen für nachhaltiges Wachstum. Trotz dieser klaren Ausrichtung können auch wir - wie weite Teile der gesamten Wirtschaft - die weitere Entwicklung und damit die Folgen der Pandemie für unser Unternehmen zum jetzigen Zeitpunkt nicht in dem sonst üblichen Maß quantifizieren. Unsere Prognose für das Geschäftsjahr 2021 ist deshalb im Vergleich zu Vorjahren mit größeren Unsicherheiten verbunden. Die wesentlichen einzelnen potenziellen Risiken, die sich aus der weiteren Entwicklung der Pandemie ergeben könnten, erläutern wir im Chancen- und Risikobericht Seite 82. Umsatz- und Ergebnisentwicklung Das Geschäftsjahr 2020 haben wir im Vergleich zum Vorjahr trotz der Corona-Auswirkungen mit einem Ergebniszuwachs abschließen können. Das zeigt, dass wir strukturell gut aufgestellt sind und über robuste Geschäftsmodelle verfügen, die sich auch als Gesamtportfolio ausgleichend ergänzen. Davon lassen wir uns auch für das Geschäftsjahr 2021 leiten. Aus operativer Sicht sind wir deshalb zuversichtlich, dass die bereinigten Umsatzerlöse (ohne Energiesteuern) und das Adjusted EBIT jeweils mindestens das Vorjahresniveau (3,5 Mrd Euro beziehungsweise 233 Mio Euro) erreichen werden. Dabei ist die Umsatzentwicklung vor allem von den Handelsaktivitäten und Commodity- Preisen, der Kundennachfrage sowie von den Witterungsverhältnissen abhängig. Auf der Ergebnisseite kommen als wesentliche Einflussfaktoren die Windverhältnisse, die Entwicklung der Strom- und Brennstoffpreise und die Verfügbarkeit unserer Anlagen hinzu. Sowohl für die Umsatzals auch für die Ergebnisentwicklung hat der Umfang der Vermarktung von Solar- und Windprojekten besondere Bedeutung, bei dem generell eine höhere Volatilität besteht. Sollten sich die Auswirkungen der Corona-Pandemie auf unser Unternehmen in Grenzen halten, sehen wir angesichts der Investitionen und der Etablierung neuer Geschäftsmodelle in den letzten Jahren auch Chancen für Zuwächse bei den vorgenannten Kennziffern. Wenn möglich, werden wir dazu Aussagen im Rahmen unserer unterjährigen Berichterstattung treffen. Entwicklung der MVV Energie AG im Einzelabschluss Auch die Umsatz- und Ergebnisentwicklung der MVV Energie AG wird vom Verlauf und den Folgen der Corona-Pandemie abhängig sein. Insgesamt rechnen wir für das Geschäftsjahr 2021 damit, dass sowohl die Umsatzerlöse (ohne Energiesteuern) der MVV Energie AG wie der Jahresüberschuss nach Steuern etwa auf dem Vorjahresniveau (1,4 Mrd Euro beziehungsweise 99 Mio Euro) liegen werden. Vor allem während der Heizperiode hat der Witterungsverlauf einen maßgeblichen Einfluss auf die Umsatzerlöse und die Absatzmengen des Wärmegeschäfts. Zusätzlich sind der Netzbetrieb, das Vertriebsgeschäft sowie Erträge aus den Konzernbeteiligungen maßgeblich für das Ergebnis im Einzelabschluss. Dividende Auch künftig möchten wir unseren Anteilseignern eine an der Ergebnisentwicklung von MVV orientierte Dividende zahlen. Deshalb hat der Vorstand beschlossen, der Hauptversammlung am 12. März 2021 eine Dividende von 0,95 Euro je Aktie, mithin eine Erhöhung um 0,05 Euro je Aktie, vorzuschlagen. Der Aufsichtsrat wird über seinen Dividendenvorschlag an die Hauptversammlung im Dezember 2020 beschließen. Investitionen Aus heutiger Sicht und soweit die Corona-Pandemie uns daran nicht hindert, werden wir unsere Investitionen im Geschäftsjahr 2021 - bei strategisch unveränderten Investitionsschwerpunkten - erhöhen. Kapitalausstattung und Finanzierungsstruktur Wir verfügen über einen unverändert sehr guten Zugang zum Finanzmarkt und können daher den Finanz- und Liquiditätsbedarf von MVV jederzeit decken. Dank unserer bereinigten Eigenkapitalquote von rund 34 % können wir auch weiterhin auf hohem Niveau investieren. Investitionen in das Bestandsgeschäft finanzieren wir überwiegend über Abschreibungsgegenwerte. Für unsere Wachstumsprojekte setzen wir thesaurierte Gewinne sowie projektbezogen optimierte Finanzierungen ein. Strukturell ähnliche Projekte mit vergleichbaren Laufzeiten bündeln wir. Dabei nutzen wir den Banken- und Schuldscheinmarkt. Dadurch, dass wir Kennzahlen als Leitplanken für fremdfinanziertes Wachstum definieren und einhalten, stellen wir ein implizites Rating von MVV im Investment-Grade-Bereich sicher. Zukunftsgerichtete Aussagen und Prognosen Unser zusammengefasster Lagebericht für MVV (nach IFRS) und die MVV Energie AG (nach HGB) enthält in die Zukunft gerichtete Aussagen, die auf heutigen Annahmen und Einschätzungen beruhen. Auch wenn der Vorstand davon überzeugt ist, dass diese getroffenen Annahmen und Planungen zutreffend sind, können die tatsächliche Entwicklung und die tatsächlichen Ergebnisse in der Zukunft hiervon aufgrund der derzeit großen Unsicherheiten sowie einer Vielzahl von internen und externen Faktoren abweichen. CHANCEN- UND RISIKOBERICHT In der Energiewirtschaft vollzieht sich seit Jahren ein fundamentaler Wandel - nach wie vor bestehen für die Branche und für MVV zahlreiche Unsicherheiten. Chancen und Risiken, die sich unter anderem aufgrund solcher Veränderungen ergeben, sind Teil des unternehmerischen Handelns. Zu den zentralen Aufgaben unserer Unternehmensführung gehört es, beide frühzeitig zu identifizieren, Chancen zu realisieren und Risiken mit geeigneten Maßnahmen zu begegnen. Dazu haben wir entsprechende Instrumente und Prozesse installiert: Zum einen unser rechnungslegungsbezogenes Internes Kontrollsystem (IKS) - es dient dazu, eine ordnungsgemäße, zuverlässige und unternehmensweit einheitliche Rechnungslegung sicherzustellen. Zum anderen unser Risikomanagementsystem (RMS) - mit ihm können wir frühzeitig relevante Entwicklungen für unser Unternehmen erfassen, insbesondere solche, die den Wettbewerb, die Regulierung und Technologien betreffen. Indem wir entstehende Chancen und Risiken systematisch handhaben, sichern wir die Wettbewerbsfähigkeit von MVV und bauen sie aus. Erläuterung des Internen Kontrollsystems (IKS) Unsere Finanzberichterstattung soll korrekt, vollständig, zeitnah und verständlich sein. Dies stellen wir durch unser rechnungslegungsbezogenes IKS sicher. Es umfasst sämtliche Grundsätze, Verfahren, Regelungen und Maßnahmen, die gewährleisten, dass alle Geschäftsvorfälle zeitnah, vollständig und richtig erfasst werden. Wir überwachen durch das IKS, ob gesetzliche Vorschriften sowie unsere internen Vorgaben eingehalten werden - wie die Grundsätze der ordnungsgemäßen Buchführung, die Regelungen des Handelsgesetzbuchs (HGB) und des Aktiengesetzes (AktG), internationale Rechnungslegungsvorschriften sowie ergänzende Bestimmungen unserer Satzung und unseres internen Organisationshandbuchs. Darüber hinaus trägt das IKS dazu bei, dass wesentliche Falschdarstellungen aufgrund von Fehlern oder Unregelmäßigkeiten vermieden werden. Das IKS ist an allen wesentlichen Standorten fester Bestandteil unserer relevanten Rechnungslegungs- und Finanzberichterstattungsprozesse. Wir analysieren regelmäßig alle Prozesse und Schnittstellen, die an der Erstellung des Konzernabschlusses und des zusammengefassten Lageberichts von MVV beteiligt sind. Dabei prüfen wir, ob Risiken bestehen, die unserem Ziel einer korrekten, vollständigen, zeitnahen und verständlichen Finanzberichterstattung entgegenstehen könnten. Um Risiken dieser Art zu minimieren, haben wir geeignete organisatorische Sicherungsmaßnahmen und interne Kontrollen eingeführt, unter anderem Schulungen der Beteiligten und detaillierte Zeitpläne für die Erstellung der Quartalsmitteilungen, des Konzernzwischenabschlusses, des Halbjahresfinanzberichts sowie des Konzernabschlusses und des zusammengefassten Lageberichts. Die Vorstände und Geschäftsführer unserer Tochtergesellschaften sowie ausgewählte Bereichs- und Konzernabteilungsleiter leisten quartalsweise einen internen Bilanzeid. Grundlagen und Organisation des IKS Unser Konzernabschluss wird zentral vom kaufmännischen Bereich der MVV Energie AG aufgestellt; er erfüllt die International Financial Reporting Standards (IFRS), wie sie in der EU anzuwenden sind, sowie die ergänzenden handelsrechtlichen Bestimmungen nach § 315a Abs. 1 HGB. Wesentliche grundsätzliche Fragen zur Bilanzierung werden von den Mitarbeitern des Bereiches Rechnungswesen und Steuern bearbeitet; diese stehen auch unseren Tochtergesellschaften als Ansprechpartner zur Verfügung. Der Konzernabschluss wird in einem mehrstufigen Prozess erstellt: Zunächst stellen die einzelnen Tochtergesellschaften ihre Abschlüsse auf. Diese werden vom jeweiligen Abschlussprüfer geprüft. Im Anschluss führen wir die Abschlüsse mithilfe einer Konsolidierungssoftware bei der MVV Energie AG zum Konzernabschluss zusammen. Unserem Konsolidierungsprozess liegen unternehmensinterne Richtlinien, Verfahrensanweisungen und Prozesse zugrunde, deren Einhaltung wir im Rahmen der Abschlusserstellung überwachen. Der Konzernabschluss wird durch den Bilanzprüfungsausschuss und durch das Gesamtgremium des Aufsichtsrats geprüft, bevor er von diesem gebilligt, und sodann vom Unternehmen pflichtgemäß veröffentlicht wird. Unser IKS schreibt durchgehend das Vier-Augen-Prinzip und die Trennung kritischer Funktionen für alle Prozesse vor, die an der Abschlusserstellung beteiligt sind. Richtlinien, Verfahrensanweisungen und Genehmigungsprozesse werden durch ein Informations- und Kommunikationssystem unterstützt. Für alle Gesellschaften, die in unseren Konzernabschluss einbezogen werden, gilt für die Bilanzierung und Berichterstattung der Jahres- und Zwischenabschlüsse eine einheitliche Richtlinie: In ihr sind Bilanzierungs- und Bewertungsgrundsätze festgehalten, die in Übereinstimmung mit IFRS anzuwenden sind; zudem enthält sie Vorgaben, wie wir anderen Berichtspflichten nachkommen müssen - zum Beispiel branchenspezifischen oder regulatorischen Verpflichtungen. Darüber hinaus tragen wir im Rahmen der Abschlussprozesse weitere qualitative und quantitative Informationen zusammen, die für die Abschlusserstellung relevant sind. Diese erörtern wir in festgelegten Prozessen regelmäßig mit Vertretern der verschiedenen Fachbereiche. Im Rahmen unserer Qualitätssicherung erfassen wir diese Informationen und gewährleisten damit, dass alle relevanten Daten vollständig dokumentiert werden. Wir haben unsere laufende Buchhaltung und die Erstellung des Jahresabschlusses nach funktionalen Gesichtspunkten und über alle Hierarchieebenen hinweg in einzelne Prozessschritte unterteilt; in sämtlichen Prozessschritten, die mit Risiken behaftet sind, haben wir automatische oder manuelle Kontrollen verankert. Für unser Rechnungswesen verwenden wir ein integriertes Enterprise Resource Planning-System (ERP-System), mit dessen Hilfe zahlreiche Fehlerquellen vermieden werden: So werden nur vollständige Geschäftsvorfälle mit gültigen Daten verarbeitet; außerdem existiert ein strenges Berechtigungskonzept für alle Benutzer, um unberechtigte Zugriffe auf die Daten des Rechnungswesens zu verhindern. Standortübergreifend einheitliche Standards Der kaufmännische Bereich der MVV Energie AG ist verantwortlich für die Abschlusserstellung und für das rechnungslegungsbezogene IKS des gesamten Konzerns. Damit unterliegt das IKS konzernweit einheitlichen Standards. Wir stellen sicher, dass unser IKS dokumentiert und im Hinblick auf Aufbau und Funktion wirksam ist. Unsere IKS-Beauftragten stellen gemeinsam mit dem IKS-Manager des Konzerns in allen wesentlichen Gesellschaften des Konzerns sicher, dass die lokalen internen Kontrollsysteme den einheitlichen Konzernvorgaben entsprechen. Der IKS-Manager des Konzerns erstellt das aggregierte IKS-Reporting aus den jährlichen Statusberichten der lokalen IKS-Beauftragten, den Berichten der Internen Revision sowie aus eigenen Informationen; die Ergebnisse sind Grundlage unserer IKS-Berichterstattung. Mithilfe einer speziellen Software werden Prozesse, die für die Finanzberichterstattung relevant sind, mitsamt den darin eingebetteten internen Kontrollen dokumentiert und allen Mitarbeitern im Intranet von MVV zugänglich gemacht. Diese Prozessdokumentation wurde und wird - sofern erforderlich - um einzelfallbezogene Regelungen ergänzt. Regelmäßiges Reporting Ob die Ziele erreicht werden, die in der Wirtschaftsplanung festgehalten und vom Aufsichtsrat verabschiedet wurden, überwacht der Bereich Konzerncontrolling im Rahmen des unterjährigen Reportingprozesses. Abweichungen - sowohl von der geplanten Entwicklung als auch von der Entwicklung des vorigen Geschäftsjahrs - werden dokumentiert und fließen in die Quartalsberichte an den Vorstand ein. In ihnen wird die Geschäftsentwicklung detailliert dargestellt, alle Berichtssegmente und Geschäftsfelder werden kommentiert. Anhand der gewonnenen Erkenntnisse werden im Rahmen des Reportings Maßnahmen vorgeschlagen. Auf der Grundlage dieser Informationen steuert der Vorstand das Geschäft von MVV. Erläuterung des Risikomanagementsystems (RMS) Unser Risikomanagementsystem (RMS) ist so ausgelegt, dass wir Chancen und Risiken frühzeitig erkennen können. Chancen können zu einer positiven Abweichung des Unternehmensergebnisses vom geplanten Wert führen, Risiken zu einer negativen Abweichung. Chancen und Risiken im Konzern evaluieren wir auf Basis fundierter Markt- und Wettbewerbsanalysen. Risiken verringern wir wenn möglich oder geben sie an Dritte weiter; dafür entwickeln wir geeignete Maßnahmen und überwachen deren Umsetzung. Zu einer erfolgreichen Strategie kann es gehören, Risiken bewusst einzugehen - sofern diese beherrschbar sind und ihnen angemessene Chancen gegenüberstehen. Grundlagen und Organisation des RMS Der Vorstand bestimmt die Risikopolitik des Unternehmens; er legt sämtliche Prozesse und Zuständigkeiten fest. Die Verantwortung für das operative Risikomanagement ist innerhalb der legalen Geschäftseinheiten und der Geschäftsfelder bei den jeweiligen Risikoträgern angesiedelt. Dabei handelt es sich um die Mitarbeiter, welche die operativen Ergebnisse der jeweiligen Geschäftseinheiten verantworten. Eine ihrer zentralen Aufgaben ist es, die aktuelle Geschäftssituation regelmäßig zu prüfen: Sie identifizieren wesentliche Chancen und Risiken und beurteilen mögliche Auswirkungen auf das Adjusted EBIT. Ihre Auswertungen melden sie standardisiert und regelmäßig an unser zentrales Risikocontrolling. Zu den Aufgaben der Risikoträger gehört es darüber hinaus, Maßnahmen umzusetzen oder nachzuhalten, mit denen Risiken bewältigt oder vermindert und Chancen genutzt werden können. Unser zentrales Risikocontrolling überwacht die Risikosituation des Konzerns: Es beobachtet fortlaufend die Chancen und Risiken, die für unser Geschäft relevant sind, und aggregiert sie zu einem Chancen-/Risikoprofil. Dieses Profil entspricht einer Nettobetrachtung. Das bedeutet, dass alle Gegenmaßnahmen, die wir zur Verminderung eines Risikos ergriffen haben, bereits berücksichtigt sind. Die Aggregation der bestehenden Chancen und Risiken wird mit Methoden der Wahrscheinlichkeitsrechnung durchgeführt. In unserem Risikobericht führen wir die größten Einzelgefährdungen separat auf. Wir kombinieren die Auswirkungen bei Eintritt einer Chance oder eines Risikos mit der Eintrittswahrscheinlichkeit und werten die Chancen-/Risikosituation aus. Im Rahmen unserer kurz- und mittelfristigen Planung beurteilen wir Chancen und Risiken sorgfältig und berücksichtigen sie in unserer Ergebnisprognose. Vorstand und Aufsichtsrat erhalten vierteljährlich einen Risikoreport, in dem das Chancen-/Risikoprofil des Konzerns dargestellt ist. Treten kurzfristig signifikante Risiken auf, wird dies umgehend an den Vorstand berichtet - er wiederum informiert den Aufsichtsrat in angemessenem Umfang. Überwachung von IKS und RMS Sowohl IKS als auch RMS werden von den Vorständen und Geschäftsführern der konsolidierten Tochtergesellschaften implementiert, aufrechterhalten und überwacht. Unsere Konzernrevision prüft beide Systeme regelmäßig im Rahmen einer risikoorientierten Prüfungsplanung; sie identifiziert Schwachstellen und überwacht, ob Verbesserungsmaßnahmen greifen, die eingeleitet wurden. Der Aufsichtsrat und der Bilanzprüfungsausschuss der MVV Energie AG überwachen die Angemessenheit des Aufbaus und die Funktionsweise beider Systeme. Darstellung der Chancen-/Risikosituation Nachfolgend stellen wir die Chancen-/Risikosituation von MVV dar. Wir ordnen Chancen und Risiken jeweils einer unserer insgesamt sechs Kategorien zu. Anschließend quantifizieren wir die Chancen-/Risikosituation jeder Kategorie und stellen die mögliche Ergebniswirkung je Kategorie ins Verhältnis zum Adjusted EBIT des Konzerns. Wir stufen die Chancen-/Risikosituation in drei verschiedene Risikostufen ein: "gering", "mittel" und "hoch". Die Einstufung zeigt, wie hoch jeweils die erwartete Auswirkung der Kategorie auf das geplante Adjusted EBIT des Konzerns in Prozent ist. Eine detaillierte Erläuterung der wesentlichen Chancen und Risiken erfolgt innerhalb der verschiedenen Kategorien. Dabei stellen wir mögliche Auswirkungen auf unsere Berichtssegmente anhand der Berichtsstruktur dar, nach der wir steuern und berichten. ERWARTETE RISIKOSITUATIONEN GJ 2021 scrollen
Risiko 1 in % des betrieblichen Ergebnisses (Adjusted EBIT) im Konzern: hoch: > 40 % mittel: 10 % bis 40 % gering: 0 % bis 10 % 1 Ergebnisabweichung vom Plan: wahrscheinlicher durchschnittlicher Maximalschaden im Geschäftsjahr, in dem der Ergebniswirkung eintreten kann Die Risikosituation des Konzerns ist neben den geschäftsbedingt typischen Chance- und Risikosachverhalten zusätzlich signifikant von Unsicherheiten geprägt, die aus der Corona-Pandemie resultieren. Wir begegnen der Pandemie mit einer Vielzahl proaktiver Maßnahmen, die wir fortlaufend auf Ihre Wirksamkeit überprüfen. Unsere enge gesamtwirtschaftliche Verflechtung kann jedoch zu einer Vielzahl von unmittelbar oder nur indirekt wirkenden coronabedingten Effekten führen, auf die wir nur einen begrenzten Einfluss haben. Auf die Wirkung der damit verbundenen Risiken gehen wir in den nachfolgenden Erläuterungen näher ein. Preischancen und -risiken In der Kategorie der Preischancen und -risiken fassen wir zusammen: Preisschwankungen von Commodities sowohl auf der Bezugs- als auch auf der Absatzseite, Wechselkursveränderungen und Zinsänderungen. Um Zins-, Währungs- und Commodity-Risiken zu begrenzen, verwenden wir Finanzinstrumente Erläuterungen zur Bilanz Textziffer 35, Seite 135. Schwankungen aus der Vermarktung unserer Erzeugungspositionen Der Clean Dark Spread (CDS), der Clean Spark Spread (CSS) und das Ergebnis aus der Stromvermarktung unserer Umweltanlagen werden jeweils aus der Differenz zwischen Stromerlösen an den Großhandelsmärkten und den Kosten für die Stromerzeugung berechnet. In den Kosten der Stromerzeugung werden - jeweils gemeinsam mit den Kosten für CO 2-Emissionszertifikate - erfasst: die Kosten für Kohle beim CDS, die Kosten für Gas (einschließlich des Transports und der Währungsumrechnungsdifferenzen) beim CSS und die Kosten für Substrate bei den Umweltanlagen. Mithilfe geeigneter Hedging-Strategien begrenzen wir mögliche negative Auswirkungen auf unser Erzeugungsportfoliomanagement. Seit Beginn der Corona-Pandemie beobachteten wir stark schwankende Preise an den Großhandelsmärkten, was sich auch auf CSS und CDS auswirkte. Niedrige Stromerzeugungsspreads wirken sich - allerdings zeitverzögert - negativ auf das Adjusted EBIT im Berichtssegment Versorgungssicherheit aus, dem die Vermarktung der Erzeugungspositionen unseres Geschäftsfelds Kraft-Wärme-Kopplung zugeordnet ist. Bezugspreisschwankungen von Abfall- und Biomasse Sowohl für den deutschen als auch für den britischen Markt beobachten und bewerten wir mögliche Chancen und Risiken, die sich aus schwankenden Abfallpreisen ergeben. Zudem verfolgen wir europaweit die Entwicklung der Biomassepreise. Mit unserem Stoffstrom- und Substratmanagement identifizieren wir frühzeitig mögliche Risiken im Berichtssegment Neue Energien und mildern sie durch geeignete Maßnahmen ab. Bezugspreisschwankungen am Markt Die Energiemengen, die unser Vertrieb an den verschiedenen Standorten für die Lieferungen an unsere Kunden benötigt, beschaffen wir überwiegend am Energiehandelsmarkt. Unsere Energiehandelstochter MVV Trading schließt dafür - unter Berücksichtigung unseres geltenden Hedging-Regelwerks - Termingeschäfte ab, zum Teil mehrere Kalenderjahre im Voraus. Auf diese Weise verstetigen wir unsere Ergebnisse und erhöhen frühzeitig die Planungssicherheit für die folgenden Geschäftsjahre. Wechselkursveränderungen Die Veränderung von Wechselkursen birgt für uns Chancen und Risiken im Zusammenhang mit der Brennstoffbeschaffung, mit unserem Engagement in Großbritannien und Tschechien sowie mit unserem internationalen Projektentwicklungsgeschäft. Diese begrenzen wir durch Natural-Hedges und Termingeschäfte. Seit Beginn der Corona-Pandemie beobachten wir zusätzliche Unsicherheit in der Wechselkursentwicklung. Zinsänderungen Unsere Finanzabteilung überwacht fortlaufend die Zinsänderungsrisiken, die für uns relevant sind. Wir finanzieren unsere Investitionsprojekte möglichst fristenkongruent mit festen Zinssätzen. Die erwarteten Auswirkungen von steigenden Zinsen auf die Refinanzierung haben wir in der Unternehmensplanung bereits berücksichtigt. Zinsänderungen wirken sich zudem in der Projektentwicklung aus: So ist es möglich, dass die Nachfrage nach Projekten im Bereich erneuerbare Energien bei steigenden Zinsen sinkt, wenn andere Geldanlageformen für Investoren attraktiver werden. Mengenchancen und -risiken Unser operatives Ergebnis kann durch Mengenschwankungen sowohl auf der Beschaffungs- als auch auf der Erzeugungs- und der Absatzseite positiv oder negativ beeinflusst werden. Absatzschwankungen durch Witterungsverlauf und Windaufkommen Wesentliche Faktoren für unsere Geschäftsentwicklung sind der Witterungsverlauf und das Windaufkommen. Der Witterungsverlauf hat insbesondere in der Heizperiode von September bis Mai großen Einfluss auf unseren Absatz von Fernwärme und Gas. Unsere Erzeugungsmengen von Strom aus Windkraftanlagen sind vom Windaufkommen abhängig. Chancen für unsere Geschäftsentwicklung bestehen, wenn es in der Heizperiode kühler wird als geplant und/oder wenn das Windaufkommen unsere Erwartungen übersteigt. Mengenschwankungen infolge geänderter wirtschaftlicher Bedingungen MVV ist vom Konjunkturverlauf vor allem indirekt betroffen: Wenn unsere großen Industrie- und Gewerbekunden ihre Produktion aufgrund der wirtschaftlichen Lage drosseln, kann das dazu führen, dass sie von uns geringere Energiemengen beziehen. Auf der anderen Seite bestehen Chancen auf höhere Absatzmengen, wenn unsere Kunden ihre Produktion konjunkturbedingt steigern. Aufgrund der Corona-Pandemie könnten unsere Strom- und Gasabsatzmengen durch geringeren Bedarf oder aufgrund von Kundenausfall zurückgehen. Absatzschwankungen durch den Wettbewerb oder Effizienzmaßnahmen Der Wettbewerbsdruck im Energiemarkt ist unverändert hoch. Entscheiden sich Kunden für andere Anbieter, sinken unsere Absatzmengen. Effizienzmaßnahmen unserer Kunden, beispielsweise im Bereich Wärmedämmung, können ebenso zu Absatzrückgängen führen. Wenn Kunden dazu übergehen, Energie, die sie verbrauchen, selbst zu erzeugen, unterstützen wir sie dabei mit innovativen, wettbewerbsfähigen Produkten und entwickeln Dienstleistungen mit hohem Kundennutzen. Wir nutzen so die Chancen, die sich im Markt aufgrund der Klimaschutzanforderungen ergeben. Großen Wert legen wir auf eine partnerschaftliche Zusammenarbeit mit Kommunen; so schaffen wir die Grundlage für eine Verlängerung bestehender Konzessionen und steigern unsere Chancen, neue Konzessionen zu gewinnen. Beschaffung Abfall und Biomasse Im Zusammenhang mit der Verwertung von Gewerbeabfall und Biomasse kann unser Adjusted EBIT sowohl durch die gesamten verfügbaren Mengen als auch durch deren Qualität beeinflusst werden. Auf beide Aspekte haben wiederum die konjunkturelle Lage Einfluss sowie gesetzliche Vorgaben, Anlagenkapazitäten im Wettbewerb sowie Witterungsereignisse. Die Mengenrisiken für unsere Anlagen minimieren wir durch ein professionelles Stoffstrom- und Substratmanagement; zudem verfolgen wir eine Ersatzbeschaffungsstrategie. Die Ausbreitung des Corona-Virus und damit einhergehende Produktions- und Absatzrückgänge in Industrie und Gewerbe können Auswirkungen auf Abfallpreise und -mengen haben. Mit Blick auf die Entscheidung Großbritanniens, die Europäische Union zu verlassen (Brexit), besteht eine erhöhte Unsicherheit über die künftige Entwicklung der Mengen und Preise von Abfall und Altholz innerhalb des Marktbereichs Großbritannien und der EU. Operative Chancen und Risiken Operative Chancen und Risiken entstehen für MVV hauptsächlich durch den Bau und den Betrieb von Energieerzeugungsanlagen und Netzen, durch die Projektentwicklung im Bereich erneuerbare Energien, unter anderem bei Kunden durch Energiedienstleistungen für Industrieparks sowie durch Services im Bereich Rechenzentren. Wir verfügen bei Abfallverwertungs- und Biomasseanlagen über umfassende Erfahrungen sowohl hinsichtlich der Errichtung als auch im Betrieb von Anlagen. Hier sehen wir für unsere Unternehmensgruppe Chancen. Nach unserer Einschätzung bestehen für uns Ausbaupotenziale bei der Bioabfallvergärung sowie bei der Rückgewinnung von Ressourcen durch thermische Klärschlammbehandlung im deutschen Markt. Unsicherheiten im Bereich Projektentwicklung erneuerbare Energien Projekte in unserem Geschäftsfeld Projektentwicklung haben in der Regel kürzere Planungs- und Bauphasen als große Erzeugungsanlagen. Dennoch sind sie mit Unsicherheiten behaftet: Generell ist die Entwicklung der relevanten Märkte sowohl von der weiteren politischen Regelsetzung als auch von der öffentlichen Akzeptanz abhängig. Wesentliche Chance- und Risikofaktoren in der Projektentwicklung von Windkraftanlagen an Land in Deutschland sind nach unserer Einschätzung vor allem der Umfang und die Ausgestaltung künftiger Projektausschreibungen sowie die Entwicklung der Marktzinsen. Bei der Umsetzung von Projekten können sowohl verzögerte oder ausbleibende Bau- und Betriebsgenehmigungen den Projektverlauf negativ beeinflussen als auch steigende Genehmigungsanforderungen und damit zusammenhängende Fragestellungen. Auch und insbesondere im Zusammenhang mit der Corona-Pandemie haben wir drohende Inbetriebnahme- beziehungsweise Projektverzögerungen im Projektenwicklungsgeschäft besonders im Fokus. Um möglichen Lieferengpässen bei Vorlieferanten und verzögerten Prozessen entgegenzuwirken, haben wir Maßnahmen ergriffen. Unser wirtschaftlicher Erfolg im Auslandsgeschäft wird zunehmend durch die politischen und konjunkturellen Entwicklungen in unseren Zielmärkten bestimmt: Hohe Unsicherheiten für unseren Auslandserfolg ergeben sich aus möglichen Verwerfungen in den internationalen Handelsbeziehungen, die sich auf den Marktzugang (Strafzölle) und die Wettbewerbsfähigkeit auswirken können, sowie aus zusätzlichen möglichen Eingriffen in die Förderregime. Chancen bestehen, weil wir im Bereich erneuerbare Energien sowohl über umfassendes Know-how und hohe Kompetenz in der Projektentwicklung verfügen als auch in der Betriebsführung von Erneuerbare-Energien-Anlagen. Risiken aus dem Verlauf von Bauprojekten Große Erzeugungsanlagen haben lange Planungs- und Bauphasen und bergen entsprechende Risiken. So könnte es sich negativ auf unser erwartetes Adjusted EBIT auswirken, wenn sich Fertigstellung und Inbetriebnahme von unseren Großprojekten verzögerten, wenn wir ungeplante Kosten für die Ersatzbeschaffung von Strom und Wärme tragen müssten oder wenn sich die Kosten von Projekten aufgrund neuer Entwicklungen erhöhten. Wir legen daher großen Wert darauf, Projekte bereits in der Planungsphase solide zu konzipieren und zu kalkulieren und frühzeitig die wesentlichen Chancen und Risiken der Projekte zu erkennen und zu bewerten. Besondere Aufmerksamkeit schenken wir den Auswirkungen der Corona-Pandemie auf die Lieferketten und Vorlieferanten in Bauprojekten. Verzögerungen bei der Lieferung von Materialien sowie bei der Fertigstellung von Bauteilen oder Gewerken können zu Bauverzögerungen führen. Diesen Risiken begegnen wir - soweit es in unserer Hand liegt - mit einer professionellen Projektorganisation und mit der Beauftragung von branchenerfahrenen Lieferanten. Soweit vertraglich möglich, geben wir die Auswirkungen von Projektrisiken - insbesondere durch höhere Kosten und Terminüberschreitungen - an die hierfür verantwortlichen Vertragspartner weiter. Unsicherheiten aus dem Anlagenbetrieb In den Berichtssegmenten Neue Energien, Versorgungssicherheit und Strategische Beteiligungen bringt der Betrieb von Anlagen zur Energieerzeugung sowie von Netzanlagen zur Belieferung unserer Kunden mit Energiemedien wesentliche operative Unsicherheiten für unseren Konzern mit sich. Ungeplante Anlagenstillstände können zu Produktionsausfällen oder Lieferunterbrechungen führen. Im Zusammenhang damit könnten zudem weitere finanzielle Aufwendungen nötig werden, zum Beispiel für die Reparatur von Anlagen, für Ersatzlieferungen an unsere Kunden und für Vertragsstrafen. Die Corona-Pandemie bringt zusätzliche Herausforderungen in der Betriebsorganisation mit sich. Um die Anlagenverfügbarkeit auch bei sich weiter verschärfenden Auswirkungen der Pandemie sicherzustellen, sorgen wir mit unterschiedlichsten Maßnahmen vor. Durch regelmäßige Wartungs- und Überwachungsmaßnahmen setzen wir alles daran, Anlagenausfälle und die möglichen Folgerisiken zu minimieren. So werden wir zudem unserem Anspruch als zuverlässiger Versorger gerecht und vermeiden Risiken für unsere Reputation. Trotzdem können wir Ausfälle nicht gänzlich ausschließen. Um diesen generell entgegenzuwirken, optimieren wir die geplanten Revisionszeiten im Rahmen unserer Instandhaltungsstrategie. So arbeiten wir darauf hin, die Anlagen über die anvisierten Benutzungsstunden hinaus auszulasten oder den Wirkungsgrad zu steigern. Dies hilft uns dabei, sowohl Chancen durch höhere Erzeugungsmengen zu realisieren, als auch Risiken im Netzbetrieb zu vermeiden. Um die finanziellen Auswirkungen möglicher Schäden zu begrenzen, haben wir Versicherungen abgeschlossen. Des Weiteren bewerten wir unter Risiko- und Umweltschutzgesichtspunkten auch mögliche Sanierungsvorgaben auf Brachflächen unserer ehemaligen Anlagen. Entwicklungen im Personalbereich Unsere hochqualifizierten und engagierten Mitarbeiter sind die Basis für unseren Unternehmenserfolg. Um die für uns richtigen Mitarbeiter zu gewinnen und sie langfristig an uns zu binden, nutzen wir eine Vielzahl von Maßnahmen. Risiken können jedoch ebenfalls im Personalbereich eintreten: Auch bei Gesellschaften unserer Unternehmensgruppe könnte der bevorstehende demografische Wandel zu Kapazitäts- und Alterungsrisiken führen - das Ausmaß hängt dabei von der Attraktivität des Unternehmens und des Standorts ab. Um Schlüsselpositionen weiterhin möglichst intern neu besetzen zu können, qualifizieren wir unsere Mitarbeiter gezielt weiter. Die besonderen Herausforderungen durch die Corona-Pandemie konnten wir bisher erfolgreich bewältigen. Um unsere Mitarbeiter zu schützen und gleichzeitig die betrieblichen Abläufe sicherzustellen, wurden zusätzliche Verhaltens-, Kontakt- und Anwesenheits-Regelungen beschlossen und die Formen der Zusammenarbeit und Kommunikation unter anderem mit digitalen Lösungen den Arbeitserfordernissen angepasst. In den Pensionsgutachten, die wir erstellt haben, haben wir die Einflüsse berücksichtigt, die Risiken aus Pensionsverpflichtungen bergen; wir haben sie in unsere Planung aufgenommen Erläuterungen zur Bilanz Textziffer 29, Seite 127. IT-Risiken Eine sichere Speicherung von Daten sowie eine unterbrechungsfrei funktionierende Informationstechnologie sind für nahezu alle unsere Geschäftsprozesse unabdingbar. Wir legen daher großen Wert darauf, unsere IT-Infrastruktur und IT-Systeme systematisch vor möglichen Angriffen Dritter zu schützen. Unsere IT-Risiken verringern wir fortlaufend, indem wir umfangreiche technische und organisatorische Maßnahmen umsetzen. Wir verwenden Sicherheitssysteme und vergeben Zugriffsberechtigungen auf Systeme und Informationen nur restriktiv. Alle unserer wesentlichen Hardwarekomponenten sind redundant ausgelegt. Daten spiegeln wir permanent zwischen den produktiven und den räumlich getrennten Backup-Systemen, zudem verfügen wir über ein Ausweichrechenzentrum. Gesetzliche Risiken Wir fassen in dieser Kategorie Unsicherheiten zusammen, die im Zusammenhang mit der Regulierung oder mit anderen Veränderungen in den rechtlichen Geschäftsgrundlagen bestehen. Regulierungsrisiken Für Unternehmen der Energiebranche besteht grundsätzlich das Risiko (und die Chance), dass der Bundes- und die Landesgesetzgeber sowie Behörden - wie die Bundesnetzagentur (BNetzA) oder die Kartellämter- die regulatorischen Rahmenbedingungen verändern. In der Vergangenheit betraf dies beispielsweise die Netzentgelte, die von der BNetzA festgesetzt werden. Auch energie- oder klimapolitische Entscheidungen können Auswirkungen auf unsere Geschäftsentwicklung haben: Beispiele sind Regelungen in Bezug auf den Ausbau erneuerbarer Energien, die Förderung von KWK-Anlagen oder politische Überlegungen über mögliche neue Anforderungen zur Erreichung nationaler Klimaschutzziele. Wir begegnen diesen Risiken aktiv: Wir beteiligen uns an der politischen Meinungsbildung, passen unsere Prozesse und Geschäftsmodelle an und entwickeln darüber hinaus - sofern möglich - entsprechende Produkte. So können wir Chancen nutzen, die sich ergeben. Rechtliche Risiken Für MVV könnten rechtliche Risiken im Zusammenhang mit Gerichtsprozessen eintreten, im Zusammenhang mit Produkthaftung und mit nicht durchsetzbaren Verträgen oder Vertragsbedingungen. Daher prüfen, verhandeln und verfassen wir Verträge mit dem Ziel, solche Risiken zu begrenzen. Unser Compliance-Managementsystem Seite 69 trägt dazu bei, Gesetzesverstöße zu vermeiden. Aus der aktuellen Gesetzgebung zum Kohleausstieg ergeben sich für MVV Risiken als auch Herausforderungen. Risiken bestehen aus möglichen gesetzlichen Einschränkungen oder Eingriffen auf unsere geplanten Anlagenstilllegungen. Herausforderungen sehen wir beim Wechsel zu einer nachhaltigen Energieerzeugung. Diese gehen wir aktiv mit innovativen Produkten an - so zum Beispiel durch die Nutzung von Prozessabwärme hin zu einer nachhaltigen Fernwärmeerzeugung. Zudem ist die Geschäftsentwicklung von MVV Risiken und Chancen ausgesetzt, die sich aus der energiewirtschaftlichen und sonstigen Rechtsprechung ergeben. Beispielsweise könnten unsere Gestaltungsmöglichkeiten bei Verträgen eingeschränkt oder erweitert werden. Finanzierungschancen und -risiken In dieser Kategorie weisen wir im Wesentlichen Forderungsausfallrisiken sowie Refinanzierungs- und Liquiditätschancen und -risiken aus. Forderungsausfallrisiken Es besteht das Risiko, dass Kunden oder Geschäftspartner unsere Rechnungen nicht oder nur zum Teil begleichen, beispielsweise bei unseren OTC-Trading-Aktivitäten im Berichtssegment Kundenlösungen oder bei unseren langfristigen Lieferbeziehungen. Um solche Forderungsausfallrisiken in allen Berichtssegmenten zu begrenzen, wählen wir unsere Geschäftspartner mit kaufmännischer Vorsicht aus, überprüfen deren Bonität und vereinbaren, falls erforderlich, die Hinterlegung von Sicherheiten, insbesondere Bürgschaften oder Garantien. Zudem diversifizieren wir unser Portfolio und vermeiden so eine Häufung von Ausfallrisiken. Bedingt durch die Corona-Pandemie können Verzögerungen und Ausfälle bei der Begleichung offener Forderungen durch Kunden eintreten. Wir begegnen diesem Risiko proaktiv mit unserem Forderungsmanagement. Refinanzierungs- und Liquiditätsrisiken Wenn die Möglichkeit besteht, dass benötigte Zahlungsmittel zukünftig nicht beschafft werden können, spricht man von einem Refinanzierungs- und Liquiditätsrisiko. Um unseren Kapitalbedarf zu decken, stehen uns vielfältige Finanzierungsinstrumente zur Verfügung. Hierzu gehören Schuldscheindarlehen, bilaterale Kredite und Konsortialkredite. Wir beobachten die Finanzmärkte kontinuierlich, tauschen uns regelmäßig mit unseren Kreditgebern aus und überwachen unsere Liquidität sorgfältig. Dadurch können wir Refinanzierungs- und Liquiditätsrisiken entgegenwirken und Chancen realisieren, wo es möglich ist. Des Weiteren trägt unser konzerninternes Cash Pooling zur Risikoreduzierung bei. Das Liquiditätsmanagement betrachten wir vor dem Hintergrund von Effekten, die aus der Corona-Pandemie entstehen könnten, noch intensiver. Länderrisiken Länderrisiken bestehen für MVV in Form von Transferrisiken und aufgrund der Möglichkeit, dass Staaten zahlungsunfähig werden oder nicht mehr zahlungsbereit sein könnten. Länderrisiken könnten sich aufgrund unserer internationalen Aktivitäten im Bereich der Projektentwicklung erneuerbare Energien auf unser Adjusted EBIT auswirken. Unsichere Zugangsbedingungen zu unseren Zielmärkten aufgrund möglicher Verwerfungen in den internationalen Handelsbeziehungen beobachten wir kontinuierlich. Vor einem möglichen Markteintritt in für uns neue internationale Märkte führen wir intensive Analysen zu möglichen Risiken durch. Für unsere bestehenden Aktivitäten beobachten wir die politische und wirtschaftliche Situation vor Ort und suchen fortlaufend nach Handlungsalternativen; bei einer Verschlechterung der Situation und Risikolage werden wir uns gegebenenfalls für einen Marktaustritt entscheiden. So beobachten wir die aktuelle Entwicklung der britischen Konjunktur intensiv im Hinblick auf unsere künftigen Aktivitäten. Strategische Chancen und Risiken Gute strategische Entscheidungen sind die Grundlage für den Erfolg eines Unternehmens. Die energiepolitischen und -wirtschaftlichen Rahmenbedingungen verändern sich schon seit Jahren dynamisch. Dieser Wandel bringt strategische Risiken mit sich, zugleich eröffnet er neue Chancen. Unsere Investitionsvorhaben prüfen wir genau und entscheiden, in welche Märkte, Technologien, Unternehmen und Projekte wir zu welchem Zeitpunkt und in welchem Umfang investieren wollen. Wir treffen diese Entscheidungen auf Basis fundierter Markt- und Wettbewerbsanalysen sowie sorgfältiger Rentabilitätsberechnungen von Investitionen und Projekten. In enger Abstimmung mit dem Vorstand überprüft unser Bereich Konzernstrategie kontinuierlich die strategische Ausrichtung und passt sie neuen Gegebenheiten an. Wichtiger Bestandteil unserer Unternehmensstrategie Seite 21 ist ein umfangreiches Investitionsprogramm. Damit wir unser geplantes Adjusted EBIT erreichen können, müssen strategisch wichtige Investitionen zu den erwarteten Ergebnisbeiträgen führen. Obwohl wir sorgfältig prüfen und planen, könnten Fehleinschätzungen sowie nicht erwartete Veränderungen der wirtschaftlichen Rahmenbedingungen zu Einbußen beim Adjusted EBIT zukünftiger Geschäftsjahre führen. Aufgrund der Transformation des Energiesystems in Deutschland ist die Planungsunsicherheit für unser Unternehmen weiterhin hoch. Der Entscheidung der Bundesregierung zum Kohleausstieg und Klimaneutralität folgen wir mit der schrittweisen Umsetzung unserer Dekarbonisierungsstrategie Seite 48. Die damit verbundenen Ziele verfolgen wir mit der Verringerung des fossilen Erzeugungsanteils unter anderem durch Ersatzinvestitionen, mit Effizienzsteigerungsmaßnahmen, dem fortgesetzten Ausbau erneuerbarer Energien und mit CO 2-Minderungsmaßnahmen. Die Rahmenbedingungen zum schrittweisen Rückbau unserer konventionellen Erzeugungskapazitäten werden dabei zu einem wesentlichen Teil durch das Kohleausstiegsgesetz Seite 28 fixiert. Hieraus entstehen Unsicherheiten für unser Unternehmen. Zudem ist unklar, wie sich die Entscheidung Großbritanniens, die Europäische Union zu verlassen (Brexit), letztlich auf unser Geschäft in Großbritannien auswirken wird; sämtliche Entwicklungen in diesem Zusammenhang beobachten wir genau. Beispielsweise würde ein schwächeres britisches Pfund dazu führen, dass unser Ergebnis in Euro sinkt. Möglich sind ebenso: Auswirkungen auf Zinsen, Commodities, die Nachfrage sowie den Regulierungsrahmen. Die weitere Entwicklung hängt von der konkreten Ausgestaltung des Austritts aus der EU ab. Die Energiewende und der sich wandelnde Markt in Deutschland bieten Chancen für Innovationen, für neue Arbeitsplätze und für profitables Wachstum, insbesondere in den Bereichen erneuerbare Energien, dezentrale Energieversorgung, Energieeffizienz, Digitalisierung, Gebäudesanierung und nachhaltige Mobilitätskonzepte. Indem wir unsere Unternehmensstrategie konsequent umsetzen Seite 21 können wir diese Chancen ergreifen. So steigern wir beispielsweise die Energieeffizienz unseres Mannheimer Heizkraftwerks durch die Anbindung der Anlage an das bestehende Fernwärmenetz. Zusätzlich erhöhen wir damit die Umweltfreundlichkeit der Fernwärme, da aus der Anbindung ein geringerer Primärenergiefaktor resultiert. Im Bereich der erneuerbaren Energien sehen wir unverändert ein nachhaltig attraktives Marktpotenzial. Allerdings hat sich im Projektentwicklungsgeschäft für Windkraft an Land die Wettbewerbssituation in Deutschland verändert: Der Zubau von Windkraftanlagen ist stark abhängig von den gestiegenen Herausforderungen bei Genehmigungsverfahren insbesondere in den Bereichen Artenschutz, Anwohnerinteressen und Verfahrensdauer zur Schaffung von Planungsgrundlagen. Am deutschen Biomassemarkt bestehen unserer Einschätzung nach Ausbaupotenziale und Investitionsmöglichkeiten bei der Bioabfallvergärung, denn die Anforderungen in der Entsorgung von Bioabfällen steigen. Weitere Wachstumspotenziale für uns bestehen im Ausland, unter anderem im Bereich Photovoltaik. Allerdings bestehen dort Abhängigkeiten von lokalen Förderregimen und lokalen Auftraggebern; darüber hinaus ist der Wettbewerb stark, vor allem in den asiatischen Wachstumsmärkten. Unser Geschäftsmodell für ein dezentrales Energiemanagement erweitern wir, indem wir neue innovative Lösungen und Produkte anbieten. So sind wir aktiv in den Bereichen Energiedienstleistungen mit Energieeinsparlösungen, Services mit Data-Centern, individuellen erneuerbaren Photovoltaik-Produkten für Privat- und Gewerbekunden mit Handwerkerlösungen aus einer Hand, mit E-Mobility-Angeboten sowie mit Projekten zur Entwicklung der Elektromobilitätsinfrastruktur. Darüber hinaus trägt ein neues Gasheizkraftwerk bereits seit Ende November 2019 zur Versorgungssicherheit in Kiel bei. Gesamtaussage des Vorstands Im Vergleich zum Vorjahr hat sich das Chancen-/Risikoprofil von MVV verändert: Zu den bekannten geschäftsimmanenten Unsicherheiten kamen mit der Corona-Pandemie geschäftsfeldübergreifend Herausforderungen und Risiken hinzu. Diese hängen vom Ausmaß und der Dauer etwaiger Einschränkungen des öffentlichen Lebens und der Wirtschaft ab. Zudem ist der Wettbewerbsdruck weiterhin hoch. Auch energie- und klimapolitische Veränderungen können nach wie vor erhebliche Auswirkungen auf unsere Geschäftsentwicklung haben - wie auch auf alle anderen Unternehmen der Energiebranche. Dies bleibt ein wesentlicher Unsicherheitsfaktor. Die Planungsunsicherheiten sind groß, insbesondere bei langfristigen Investitionen in Anlagen zur Strom- oder Wärmeerzeugung und im Bereich Projektentwicklung erneuerbare Energien: In Deutschland hängt die weitere Entwicklung von der Unterstützung des Gesetzgebers zur Überwindung aktueller Projektentwicklungshürden ab. In unseren internationalen Zielmärkten für erneuerbare Energien sind die maßgeblichen Risikofaktoren nach unserer Einschätzung lokale Förderregime und konjunkturelle Entwicklungen; hinzu kommt die Entwicklung der politischen Rahmen- und der Marktzugangsbedingungen und die Akzeptanz von Projekten in der Öffentlichkeit. Zudem kann der Brexit je nach der konkreten Ausgestaltung des Austritts unser Geschäft beeinflussen. Wir rechnen insgesamt damit, dass unsere Branche weiteren tiefgreifenden Veränderungen ausgesetzt sein wird und dass die Rahmenbedingungen instabil bleiben. Die Energiemärkte werden insbesondere vor dem Hintergrund der aktuellen Klimadebatte weiterhin in hohem Maße volatil sein. Wir beobachten alle relevanten Entwicklungen intensiv und achten darauf, dass unser Chancen-/Risikoprofil ausgewogen bleibt. Aus Sicht des Vorstands von MVV gibt und gab es keine Anhaltspunkte dafür, dass Risiken einzeln oder in ihrer aggregierten Gesamtheit den Fortbestand des gesamten Unternehmens oder eines wesentlichen Teilkonzerns im Berichtszeitraum gefährdet haben oder darüber hinaus gefährden könnten. KonzernabschlussGewinn- und VerlustrechnungGewinn- und Verlustrechnung scrollen
1 Vorjahreswerte angepasst. Bilanzierungsmethode wurde im Zusammenhang mit dem NIFRIC "Physical settlement of contracts to buy or sell a non-financial item (IFRS 9)" geändert. GesamtergebnisrechnungAufstellung der erfolgsneutral im Konzerneigenkapital erfassten Erträge und Aufwendungen scrollen
BilanzAktiva scrollen
EigenkapitalveränderungsrechnungEigenkapitalveränderungsrechnung scrollen
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KapitalflussrechnungKapitalflussrechnung 1 scrollen
1 Siehe weitere Erläuterungen zur Kapitalflussrechnung unter Textziffer 37 2 Vorjahreswerte angepasst KapitalflussrechnungCashflow - aggregierte Darstellung scrollen
Erläuterungen zum Konzernabschluss 2020 von MVVInformationen zum Unternehmen Die MVV Energie AG hat ihren Sitz in Mannheim, Deutschland (Amtsgericht Mannheim HRB 1789). Die Geschäftsanschrift lautet: Luisenring 49, 68159 Mannheim. Sie ist Muttergesellschaft des MVV-Konzerns, der als Energieerzeuger, -verteiler und -dienstleister tätig ist; die Steuerung erfolgt mit den Berichtssegmenten Kundenlösungen, Neue Energien, Versorgungssicherheit, Strategische Beteiligungen sowie Sonstiges. Allgemeine Grundlagen der Abschlusserstellung Der Konzernabschluss von MVV wurde in Übereinstimmung mit § 315e Abs. 1 HGB nach den International Financial Reporting Standards (IFRS) des International Accounting Standards Board (IASB) und den Interpretationen (IFRIC) des IFRS Interpretations Committee (IFRS IC) erstellt. Der Konzernabschluss entspricht daher vollumfänglich den vom IASB und IFRS IC veröffentlichten IFRS und IFRIC, soweit diese bis zum Ende der Berichtsperiode von der Europäischen Union übernommen wurden und bis zum 30. September 2020 verpflichtend anzuwenden waren. Der Konzernabschluss wird auf den Stichtag des Jahresabschlusses der MVV Energie AG aufgestellt und bezieht sich auf das Geschäftsjahr 2020 (1. Oktober 2019 bis 30. September 2020). Der Konzernabschluss wird in Euro aufgestellt. Alle Beträge werden, soweit nicht anders dargestellt, in Tausend Euro (Tsd Euro) angegeben. Die Gewinn- und Verlustrechnung ist nach dem Gesamtkostenverfahren aufgestellt. Zur übersichtlicheren Darstellung sind in der Gewinn- und Verlustrechnung sowie in der Bilanz einzelne Posten zusammengefasst und im Anhang gesondert aufgeführt und erläutert. Für die Aufstellung, die Vollständigkeit und die Richtigkeit des Konzernabschlusses und des zusammengefassten Lageberichts ist der Vorstand der MVV Energie AG verantwortlich. Der Vorstand hat den Konzernabschluss und den zusammengefassten Lagebericht am 10. November 2020 aufgestellt und anschließend dem Aufsichtsrat zur Feststellung vorgelegt. Änderungen der Bilanzierungs- und Bewertungsgrundsätze Das International Accounting Standards Board (IASB) und das IFRS Interpretations Committee (IFRS IC) haben Standards und Interpretationen geändert beziehungsweise neu verabschiedet, die im Geschäftsjahr 2020 erstmals verpflichtend anzuwenden sind. Diese Standards und Interpretationen hatten keine wesentlichen Auswirkungen auf MVV: Neu angewendete Standards und Interpretationen scrollen
1 Für Geschäftsjahre, die am oder nach dem angegebenen Zeitpunkt beginnen Das IASB und das IFRS IC haben Standards und Interpretationen veröffentlicht, die für das Geschäftsjahr 2020 noch nicht verpflichtend anzuwenden waren und die nicht freiwillig vorzeitig angewendet worden sind. Bei allen in der nachfolgenden Tabelle nicht aufgeführten Standards und Interpretationen werden keine wesentlichen Auswirkungen auf MVV erwartet: Geänderte Standards und Interpretationen scrollen
1 Für Geschäftsjahre, die am oder nach dem angegebenen Zeitpunkt beginnen Konsolidierungsmethoden Die in die Konsolidierung einbezogenen Abschlüsse wurden auf der Grundlage einheitlicher Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden zum 30. September 2020 aufgestellt. Tochterunternehmen werden ab dem Erwerbszeitpunkt vollkonsolidiert, das heißt sobald der Konzern die Beherrschung erlangt. Dementsprechend endet die Einbeziehung in den Konzernabschluss, wenn die Beherrschung durch das Mutterunternehmen nicht mehr besteht. Die Kapitalkonsolidierung erfolgt nach der Erwerbsmethode. Die Anteile, die nicht beherrschende Gesellschafter am Ergebnis und am Reinvermögen vollkonsolidierter Tochterunternehmen halten, sind nicht dem Konzern zuzurechnen. In der Konzernbilanz erfolgt der Ausweis innerhalb des Eigenkapitals, getrennt vom Eigenkapital, das auf die Anteilseigner des Mutterunternehmens entfällt. Tochterunternehmen, die aus Wesentlichkeitsgründen nicht vollkonsolidiert in den Konzernabschluss von MVV einbezogen werden, werden unter den sonstigen Beteiligungen mit Mehrheitsbesitz ausgewiesen. Die Anteile an assoziierten Unternehmen und Gemeinschaftsunternehmen werden nach der At-Equity-Methode konsolidiert. Anteile an Unternehmen, für die kein Einbezug im Rahmen der Vollkonsolidierung oder nach der At-Equity-Methode erfolgt, werden gemäß IFRS 9 bilanziert. Die zwischen den konsolidierten Gesellschaften bestehenden Forderungen und Verbindlichkeiten sowie Erträge und Aufwendungen werden gegeneinander aufgerechnet. Wesentliche Zwischenergebnisse werden eliminiert. Konsolidierungskreis und Änderungen des Konsolidierungskreises In den Konzernabschluss von MVV sind neben der MVV Energie AG alle wesentlichen in- und ausländischen Tochterunternehmen einbezogen, bei denen die MVV Energie AG unmittelbar oder mittelbar über die Mehrheit der Stimmrechte verfügt. Außerdem werden in den Konzernabschluss Tochterunternehmen einbezogen, bei denen - unabhängig von der Stimmrechtsmehrheit - vertragliche Regelungen zur Beherrschung durch MVV führen. Konsolidierungskreis scrollen
1 Anfangsbestand angepasst Im 1. Quartal des Geschäftsjahres 2020 wurden durch MVV Trading GmbH, Mannheim, eine vollkonsolidierte Gesellschaft im MVV Konzern, 100 % der Anteile an EnDaNet GmbH, Erfurt, erworben. Die Gesellschaft dient zur Erweiterung der Marktpositionierung. Bestehende Aktivitäten wurden übernommen und begründen den Goodwill. Die zum Zeitpunkt der Vollkonsolidierung der EnDaNet GmbH beizulegenden Zeitwerte der identifizierbaren Vermögenswerte und Schulden sind in der nachfolgenden Tabelle dargestellt. Die Anschaffungskosten in Höhe von 5.449 Tsd Euro entsprechen der Summe aus dem beizulegenden Zeitwert des erworbenen Nettovermögens und dem Geschäfts- oder Firmenwert. Der Anteil der gezahlten Barmittel betrug dabei 5.050 Tsd Euro, der Rest der Anschaffungskosten entfiel auf variable Kaufpreisbestandteile. Der auf die Minderheiten entfallende Anteil des Geschäfts- oder Firmenwertes beträgt 659 Tsd Euro. Dieser ergibt sich durch die Beteiligung an MVV Trading GmbH zu 78,95 % aus Sicht des MVV Konzerns. Identifizierbare Vermögenswerte und Schulden scrollen
Seit der Vollkonsolidierung hat EnDaNet GmbH 42.881 Tsd Euro zum Umsatz und 3.872 Tsd Euro zum Ergebnis nach Berücksichtigung der Konsolidierungsmaßnahmen beigetragen. Zu den Zugängen bei den vollkonsolidierten Unternehmen zählen auch Gründungen - im Wesentlichen von Projektgesellschaften in den Teilkonzernen Juwi und Windwärts - und Zugänge aufgrund des Statuswechsels von sonstigen Beteiligungen mit Mehrheitsbesitz. Die Abgänge bei den vollkonsolidierten Unternehmen beziehen sich mehrheitlich auf Verschmelzungen von Windkraft- beziehungsweise Biomethangesellschaften sowie auf Verkäufe von Projektgesellschaften in den Teilkonzernen Juwi und Windwärts. Die Veränderungen bei den At-Equity-Unternehmen betreffen im Wesentlichen den Erwerb von Zschau GmbH, Leimen, und den Verkauf der Recogizer Group GmbH, Bonn. Währungsumrechnung Transaktionen in fremder Währung werden zu dem Kassakurs erfasst, an dem die einbezogenen Gesellschaften das Geschäft tätigen. Für monetäre Vermögenswerte und Schulden in Fremdwährung erfolgt an jedem Bilanzstichtag die Währungsumrechnung zum Stichtagskurs. Die Differenzen bei der Währungsumrechnung werden entsprechend ihrer Zuordnung entweder im operativen Ergebnis oder im Finanzergebnis ausgewiesen. Jahresabschlüsse der ausländischen Konzerngesellschaften werden nach dem Konzept der funktionalen Währung auf Grundlage der modifizierten Stichtagsmethode in Euro, der Berichtswährung des Konzerns, umgerechnet. MVV legt für jedes seiner Unternehmen die funktionale Währung fest. Die Umrechnung der Vermögenswerte und Schulden von der jeweiligen Landeswährung in Euro erfolgt zu Stichtagskursen, das heißt zu den Tagesmittelkursen am Bilanzstichtag. Die Aufwands- und Ertragsposten werden mit Jahresdurchschnittskursen umgerechnet. Treten Währungsdifferenzen aus abweichenden Umrechnungskursen zwischen der Bilanz und der Gewinn- und Verlustrechnung auf, werden diese erfolgsneutral im Eigenkapital als Unterschiedsbetrag aus Währungsumrechnung unter dem kumulierten erfolgsneutralen Ergebnis ausgewiesen. Für die Währungsumrechnung wurden folgende wesentliche Wechselkurse zugrunde gelegt: Währungsumrechnung scrollen
Quelle: Europäische Zentralbank Bilanzierungs- und Bewertungsgrundsätze Die Bewertung von Vermögenswerten und Schulden erfolgt grundsätzlich zu fortgeführten Anschaffungs- beziehungsweise Herstellungskosten, sofern IFRS 9 beziehungsweise der jeweils relevante Standard für bestimmte Vermögenswerte und Schulden sowie für derivative Finanzinstrumente keine Bewertung zu beizulegenden Zeitwerten fordern, die verlässlich ermittelbar ist. Bei langfristigen Forderungen und Schulden erfolgt der Erstansatz mit dem Barwert. Vermögenswerte und Schulden werden saldiert, wenn die Voraussetzungen dafür vorliegen. Aufwendungen und Erträge, die aus Vermögenswerten und Schulden abgeleitet werden, werden - in Abhängigkeit vom jeweiligen Bilanzposten - im Betriebs- oder Finanzergebnis erfasst; gegebenenfalls erfolgt eine periodengerechte Abgrenzung. Wenn die internationalen Rechnungslegungsvorschriften es erfordern, erfolgt eine direkte Erfassung im Eigenkapital und eine gesonderte Erläuterung im Eigenkapitalspiegel. Im Folgenden werden die grundlegenden Bilanzierungs- und Bewertungsgrundsätze dargestellt, die für die Aufstellung des Konzernabschlusses von MVV angewendet wurden. Immaterielle Vermögenswerte Immaterielle Vermögenswerte wurden größtenteils entgeltlich erworben und sind mit den Anschaffungs- und Herstellungskosten - eventuell vermindert um erhaltene Zuschüsse - angesetzt. Sie werden ihrem Nutzungsverlauf entsprechend um planmäßige Abschreibungen nach der linearen Methode vermindert. Die Nutzungsdauer orientiert sich an wirtschaftlichen Aspekten oder vertraglichen Konditionen und liegt zwischen 2 und 40 Jahren. Mit Ausnahme von Geschäfts- oder Firmenwerten bestehen keine wesentlichen immateriellen Vermögenswerte, deren Nutzungsdauer als unbestimmbar eingeschätzt wurde. Wenn bei MVV CO 2-Emissionszertifikate mit einer Haltedauer von über einem Jahr zugekauft werden, werden diese als immaterielle Vermögenswerte mit ihren Anschaffungskosten bilanziert. Unentgeltlich zugeteilte Rechte werden mit 0 Euro bewertet. Da die CO 2-Emissionszertifikate nicht abnutzbare Vermögenswerte darstellen, werden diese nicht planmäßig abgeschrieben, sondern nur um eventuelle Wertminderungen gemäß IAS 36 gemindert. Sachanlagen Die Bilanzierung der Sachanlagen erfolgt zu Anschaffungs- oder Herstellungskosten abzüglich ratierlicher Abschreibungen für den Werteverzehr der Anlagen. Bei selbsterstellten Sachanlagen werden die Herstellungskosten anhand der direkt zurechenbaren Einzelkosten sowie angemessenen direkt zurechenbaren Gemeinkosten ermittelt. Fremdkapitalkosten werden als Teil der Anschaffungs- oder Herstellungskosten aktiviert, wenn sie unmittelbar dem Erwerb oder der Herstellung eines qualifizierten Vermögenswerts zugeordnet werden können. Dies erfolgt, sobald dieser Vermögenswert nach einem längeren Zeitraum in den beabsichtigten gebrauchs- oder verkaufsfähigen Zustand versetzt wird. Während der Phase der Inbetriebnahme wird der Saldo aus den angefallenen Aufwendungen und Erträgen aktiviert. Sind die Erträge höher als die angefallenen Kosten, werden sie erfolgswirksam vereinnahmt. Sie reduzieren nicht die aktivierten Anschaffungs- oder Herstellungskosten. Die Anschaffungs- oder Herstellungskosten von Vermögenswerten werden um erhaltene öffentliche Zuschüsse (Investitionszuschüsse) gekürzt. Zuwendungen der öffentlichen Hand werden erfasst, wenn es hinreichend sicher ist, dass sie gewährt werden und die damit verbundenen Bedingungen erfüllt sind. Es liegen ausschließlich vermögenswertbezogene Zuwendungen vor; sie werden im Anlagenspiegel offen von den Investitionen abgesetzt. Die Vermögenswerte des Sachanlagevermögens werden gemäß dem wirtschaftlichen Nutzungsverlauf linear abgeschrieben. Die Abschreibung im Zugangsjahr erfolgt zeitanteilig. Den planmäßigen Abschreibungen liegen folgende Nutzungsdauern zugrunde: Nutzungsdauer in Jahren scrollen
Als Finanzinvestitionen gehaltene Immobilien Die Bewertung der als Finanzinvestitionen gehaltenen Immobilien erfolgt zu fortgeführten Anschaffungs- oder Herstellungskosten. Die Marktwerte werden regelmäßig im Rahmen des Werthaltigkeitstests durch unabhängige Gutachten ermittelt. Hierbei handelt es sich nicht um beobachtbare Marktpreise, daher ist die Bewertung gemäß der Bewertungshierarchie des IFRS 13 der Stufe 3 zuzuordnen. Wertminderungen von immateriellen Vermögenswerten, Sachanlagen und als Finanzinvestitionen gehaltenen Immobilien An jedem Bilanzstichtag werden die Buchwerte der immateriellen Vermögenswerte, der Sachanlagen und der als Finanzinvestitionen gehaltenen Immobilien auf Anhaltspunkte überprüft, die auf eine Wertminderung hindeuten. Liegen entsprechende Anhaltspunkte vor, wird ein Werthaltigkeitstest (Impairmenttest) nach IAS 36 durchgeführt. Die Geschäfts- oder Firmenwerte und die immateriellen Vermögenswerte mit unbegrenzter Nutzungsdauer werden nicht planmäßig abgeschrieben, sondern mindestens einmal jährlich einem Werthaltigkeitstest unterzogen. Dies gilt ebenso, wenn sich die Umstände ändern oder sich Sachverhalte ergeben, die darauf hinweisen. Wenn der Buchwert eines Vermögenswerts über seinem erzielbaren Betrag, also über dem höheren Wert aus beizulegendem Zeitwert abzüglich Veräußerungskosten oder Nutzungswert, liegt, wird eine Wertminderung auf den erzielbaren Betrag vorgenommen. Der beizulegende Zeitwert spiegelt die bestmögliche Schätzung des erzielbaren Betrags wider. Die erzielbaren Beträge sind für jeden Vermögenswert zu bestimmen, es sei denn, der Vermögenswert erzeugt keine weitestgehend unabhängigen Cashflows. In diesem Fall ist der Betrag anzusetzen, für den ein unabhängiger Dritter die zahlungsmittelgenerierende Einheit am Bilanzstichtag erwerben würde. Die Zeit- und Nutzungswerte der zahlungsmittelgenerierenden Einheiten werden anhand von Cashflow-Planungen ermittelt, die von den Management- und Aufsichtsorganen der MVV Energie AG genehmigt wurden. Grundlage der Cashflow-Planungen sind Erfahrungen und Ergebnisse vergangener Geschäftsjahre sowie Erwartungen über zukünftige Marktentwicklungen. Sie basieren auf der erwarteten Entwicklung der gesamtwirtschaftlichen Rahmendaten, die aus volks- und finanzwirtschaftlichen Studien abgeleitet werden. Die Schlüsselannahmen der Planung sind die Prämissen zur Entwicklung der Weltmarktpreise für Rohöl, Erdgas und Kohle, die Strom- und Gaspreise auf den Großhandels- und Endverbrauchermärkten sowie die Entwicklung der Marktanteile und die jeweiligen regulatorischen Rahmenbedingungen. Die Cashflow-Planungen umfassen einen Detailplanungszeitraum von drei Jahren. Für die darauffolgenden Geschäftsjahre werden die Ergebnisse fortgeschrieben, ausgehend vom letzten Jahr des Detailplanungszeitraums. Hierbei werden die aktuellen geschätzten Wachstumsraten verwendet. Die Wachstumsraten entsprechen den langfristigen durchschnittlichen Wachstumsraten der Märkte, auf welchen die Unternehmen tätig sind. Sie stimmen mit den Markterwartungen überein, die aus externen Informationsquellen zu entnehmen sind. Eine außerplanmäßige Abschreibung erfolgt, wenn der erzielbare Betrag des Vermögenswerts den Buchwert unterschreitet. Wertaufholungen werden maximal bis zur Höhe der fortgeführten Anschaffungs- oder Herstellungskosten vorgenommen, wenn der erzielbare Betrag den Buchwert in den folgenden Perioden übersteigt. Bei Geschäfts- oder Firmenwerten werden keine Zuschreibungen vorgenommen. Übersteigt der Buchwert einer zahlungsmittelgenerierenden Einheit, der ein Geschäfts- oder Firmenwert zugeordnet wurde, den erzielbaren Betrag, so wird zunächst der zugeordnete Geschäfts- oder Firmenwert abgeschrieben. Ein Abwertungsbedarf, der darüber hinausgeht, wird durch anteilige Reduzierung der Buchwerte der übrigen Vermögenswerte der zahlungsmittelgenerierenden Einheit berücksichtigt. Es erfolgt jedoch keine Abstockung unter den Zeitwert der jeweiligen Vermögenswerte. Forderungen und sonstige Vermögenswerte Die Forderungen und sonstigen Vermögenswerte umfassen die Forderungen aus Lieferungen und Leistungen, sonstige Forderungen und Vermögenswerte sowie die Steuerforderungen. Diese werden mit Ausnahme von derivativen Finanzinstrumenten mit den fortgeführten Anschaffungskosten bewertet. Die Erstbewertung erfolgt zum Erfüllungstag. Erforderliche Wertberichtigungen orientieren sich am eingetretenen Ausfallrisiko. Forderungen werden grundsätzlich über ein Wertberichtigungskonto korrigiert. Die Forderungen aus Lieferungen und Leistungen umfassen im Wesentlichen Forderungen aus Verträgen mit Kunden. Diese werden angesetzt, wenn Güter geliefert und/oder Dienstleistungen erbracht wurden. Sofern Gegenleistungen von anderen Bedingungen, als dem Zeitablauf abhängig sind, wird ein Vertragsvermögenswert als sonstiger Vermögenswert aktiviert. Die Forderungen aus Lieferungen und Leistungen enthalten einen Abgrenzungsbetrag für Energie- und Wasserverkäufe, die am Bilanzstichtag noch nicht abgelesen oder abgerechnet waren. Abschlagszahlungen, die auf Basis der jährlichen Verbrauchsabrechnung geleistet werden, sind bei den Forderungen gekürzt. Am Bilanzstichtag bestehende Ausfallrisiken sind durch ausreichende Wertberichtigungen berücksichtigt. Die Forderungen werden ausgebucht, sobald sie als uneinbringlich gelten. Die ausgewiesenen Buchwerte entsprechen im Wesentlichen den jeweiligen Zeitwerten. CO 2-Emissionszertifikate mit einer Restlaufzeit von weniger als einem Jahr, die von MVV zugekauft oder getauscht werden müssen, werden als sonstige Vermögenswerte mit ihren Anschaffungskosten bilanziert. Unentgeltlich zugeteilte Rechte werden mit 0 Euro bewertet. Vorräte Die Vorräte betreffen Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe beziehungsweise unfertige und fertige Erzeugnisse und Leistungen sowie Projektrechte, die hierauf geleisteten Anzahlungen und den Handelsbestand Commodity. Sie sind mit dem niedrigeren Wert aus Anschaffungs- und Herstellungskosten und Nettoveräußerungswert bewertet. Die Anschaffungs- oder Herstellungskosten der Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe werden nach der Durchschnittsmethode ermittelt. Die Herstellungskosten der unfertigen und fertigen Erzeugnisse und Leistungen sowie die Projektrechte umfassen die produktionsbezogenen Vollkosten. Sie setzen sich zusammen aus den direkt zurechenbaren Einzelkosten sowie - auf Basis einer Normalauslastung - den angemessenen Teilen der notwendigen Material- und Fertigungsgemeinkosten. Risiken aus einer geminderten Verwertbarkeit werden durch angemessene Abschläge reduziert. Flüssige Mittel Flüssige Mittel umfassen Kassenbestände sowie Guthaben bei Kreditinstituten mit einer Ursprungslaufzeit von weniger als drei Monaten. Zur Veräußerung gehaltene langfristige Vermögenswerte beziehungsweise Schulden Langfristige Vermögenswerte, die in ihrem gegenwärtigen Zustand veräußert werden können und deren Veräußerung sehr wahrscheinlich ist, werden als "Zur Veräußerung gehaltene langfristige Vermögenswerte" ausgewiesen. Schulden, die zusammen mit Vermögenswerten in einer Transaktion abgegeben werden sollen, werden als "Zur Veräußerung gehaltene Schulden" gesondert ausgewiesen. Vorausgesetzt, dass die jeweils besonderen Standards nicht anzuwenden sind, werden zur Veräußerung bestimmte langfristige Vermögenswerte nicht mehr planmäßig abgeschrieben. Wenn sich aus einem anderen Standard nichts anderes ergibt, werden sie mit ihrem Zeitwert bewertet, der um voraussichtliche Veräußerungskosten vermindert ist, sofern dieser niedriger als der Buchwert ist. Gewinne oder Verluste aus der Bewertung einzelner zur Veräußerung bestimmter langfristiger Vermögenswerte sowie von Veräußerungsgruppen werden bis zur endgültigen Veräußerung im Ergebnis aus fortgeführten Aktivitäten ausgewiesen. Eventuelle Verluste aus der Bewertung von aufgegebenen Geschäftsbereichen mit dem beizulegenden Zeitwert abzüglich Veräußerungskosten werden als Ergebnis aus nicht fortgeführten Aktivitäten ausgewiesen. Latente Steuern Latente Steuern werden gebildet, wenn zwischen den Steuerbilanzen und den IFRS-Bilanzen der Einzelgesellschaften temporäre Differenzen bestehen. Diese entstehen aufgrund der steuerlichen Bewertung der Vermögenswerte und Schulden einerseits und der externen Rechnungslegung gemäß IFRS andererseits sowie aus ergebniswirksamen Konsolidierungsvorgängen. Darüber hinaus werden aktive latente Steuern auf Steuerminderungsansprüche berücksichtigt, die sich in den Folgejahren aus der erwarteten Nutzung bestehender Verlustvorträge ergeben. Eine Aktivierung erfolgt, wenn die Nutzbarkeit dieser Verlustvorträge aufgrund von Planungen über einen Prognosezeitraum von fünf Jahren hinweg gewährleistet ist. Die latenten Steuern werden auf Basis der Steuersätze ermittelt, die zum Zeitpunkt der Realisation in den einzelnen Organisationseinheiten gelten beziehungsweise erwartet werden. Dabei werden die am Bilanzstichtag gültigen beziehungsweise verabschiedeten steuerlichen Vorschriften berücksichtigt. Rückstellungen Rückstellungen werden für sämtliche am Bilanzstichtag gegenüber Dritten bestehenden rechtlichen oder faktischen Verpflichtungen gebildet, die auf vergangenen Ereignissen beruhen, die wahrscheinlich zu einem Abfluss von Ressourcen führen und deren Höhe verlässlich geschätzt werden kann. Sie werden mit ihrem voraussichtlichen Erfüllungsbetrag angesetzt und nicht mit Erstattungsansprüchen saldiert. Rückstellungen für eine Vielzahl gleichartiger Ereignisse werden mit dem Erwartungswert der möglichen Ergebnisse bilanziert. Alle langfristigen Rückstellungen werden mit ihrem auf den Bilanzstichtag voraussichtlichen Erfüllungsbetrag bilanziert. Die langfristigen Rückstellungen werden diskontiert. Leasing Mit Erstanwendung des IFRS 16 zum 1. Oktober 2018 wurde die Klassifizierung von Leasingverträgen auf der Seite des Leasingnehmers in Operating- und Finance-Leasingverhältnisse abgeschafft und stattdessen ein einheitliches Nutzungsrechtsmodell (right-of-use model) eingeführt. Die Leasingverhältnisse werden zu dem Zeitpunkt, zu dem der Leasinggegenstand dem Konzern zur Nutzung zur Verfügung steht, als Nutzungsrecht und entsprechende Leasingverbindlichkeit bilanziert. Eine Ausnahme stellen Verträge mit einer Laufzeit von weniger als zwölf Monaten sowie Leasingverhältnisse, bei denen der zugrunde liegende Vermögenswert von geringem Wert ist, dar. Diese dürfen als Aufwand linear erfasst werden. Dieses Bilanzierungswahlrecht wurde von MVV in Anspruch genommen. Die Umsetzung des IFRS 16 hat dazu geführt, dass seit dem Geschäftsjahr 2019 auch die ehemaligen Operating-Leasingverhältnisse eine Kapitalbindung in Form eines Nutzungsrechts und einer Verbindlichkeit auslösen. Jede Leasingrate wird in Tilgungs- und Finanzierungsaufwendungen aufgeteilt. Die Finanzierungsaufwendungen werden über die Laufzeit des Leasingverhältnisses erfolgswirksam erfasst. Das Nutzungsrecht wird linear über den kürzeren der beiden Zeiträume aus Nutzungsdauer und Laufzeit des Leasingvertrags abgeschrieben. Vermögenswerte und Schulden aus Leasingverhältnissen werden bei Erstansatz zu Barwerten erfasst. Leasingzahlungen werden mit dem, dem Leasingverhältnis zugrunde liegenden, impliziten Zinssatz abgezinst, sofern dieser bestimmbar ist. Andernfalls erfolgt eine Abzinsung mit dem Grenzfremdkapitalzinssatz des Leasingnehmers. Die Leasingverbindlichkeiten beziehen sich auf Gebäude, verschiedene technische Anlagen sowie auf Betriebs- und Geschäftsausstattung und beinhalten den Barwert folgender Leasingzahlungen: scrollen
Einige Leasingverträge enthalten Verlängerungs- und Kündigungsoptionen. Derartige Vertragsbestandteile und -konditionen bieten dem Konzern eine größtmögliche betriebliche Flexibilität. Bei der Bestimmung der Vertragslaufzeiten werden durch das Management sämtliche Umstände und Begebenheiten berücksichtigt, die einen wirtschaftlichen Anreiz zur Ausübung von Kündigungsoptionen bieten. Laufzeitänderungen aus der Ausübung beziehungsweise Nicht-Ausübung solcher Optionen werden bei der Vertragslaufzeit nur berücksichtigt, wenn sie hinreichend sicher sind. Im Hinblick auf die Bilanzierung von Vermögenswerten, die der Konzern als Leasinggeber hält, waren keine Anpassungen aufgrund der Anwendung des IFRS 16 notwendig. Leasingverträge aus Operating-Leasingverhältnissen, bei denen der Konzern der Leasinggeber ist, werden erfolgswirksam linear über die Laufzeit des Leasingverhältnisses erfasst. Bei den Finance-Leasingverhältnissen gilt hingegen der Leasinggeber nicht als wirtschaftlicher Eigentümer, so dass das Leasingobjekt zu Vertragsbeginn ausgebucht wird. Der Leasinggeber erfasst dann eine Forderung in Höhe sämtlicher noch nicht vereinnahmter Leasingzahlungen mitsamt einer Restwertgarantie diskontiert mit dem Zinssatz, der dem Leasingverhältnis zugrunde liegt. Im Laufe des Finance-Leasingverhältnisses erhöht der Leasinggeber die Leasingforderung erfolgswirksam durch Zinserträge und reduziert sie in Höhe der Tilgungen des Leasingnehmers erfolgsneutral. Finanzinstrumente Originäre Finanzinstrumente: Sämtliche originären Finanzinstrumente, wie zum Beispiel Aktien und Gesellschaftsanteile, Ausleihungen, Wertpapiere, Forderungen aus Lieferungen und Leistungen, sonstige Geldforderungen sowie liquide Mittel, werden bei ihrem Zugang zum beizulegenden Zeitwert bewertet. Im Rahmen der Folgebewertung werden finanzielle Vermögenswerte entweder zum beizulegenden Zeitwert oder zu fortgeführten Anschaffungskosten bilanziert. Transaktionskosten werden im Falle einer Folgebewertung zu fortgeführten Anschaffungskosten mittels der Effektivzinsmethode über die Laufzeit des Finanzinstruments verteilt. Sonst werden sie aufwandswirksam erfasst. Der beizulegende Zeitwert von Finanzinstrumenten, die auf organisierten Märkten gehandelt werden, wird über den an der Börse notierten Geldkurs am Bilanzstichtag ermittelt. Der beizulegende Zeitwert von Finanzinstrumenten, für die kein aktiver Markt besteht, wird unter Anwendung von Bewertungsmethoden festgelegt. Solche Verfahren stützen sich auf Transaktionen, die kürzlich zu marktüblichen Bedingungen getätigt wurden, auf den aktuellen Marktwert eines anderen, im Wesentlichen identischen Instruments, auf die Analyse der diskontierten Zahlungsströme oder auf Optionspreismodelle. Bei der Ermittlung der beizulegenden Zeitwerte werden gemäß IFRS 13 auch die Markt- und Kreditrisiken mit einbezogen. Ausschlaggebend für die Folgebilanzierung sind die vertraglich vereinbarten Zahlungsstromeigenschaften sowie das Geschäftsmodell, mit welchem Ziel die Finanzinstrumente gehalten werden. Enthalten die vertraglich vereinbarten Zahlungsstromeigenschaften eines Finanzinstruments - mit minimalen Ausnahmen - ausschließlich Tilgungs- und Zinszahlungen, darf es zu fortgeführten Anschaffungskosten unter Berücksichtigung der Effektivzinsmethode bilanziert werden, wenn gemäß dem verfolgten Geschäftsmodell die vertraglichen Zahlungen vom Schuldner vereinnahmt werden sollen. Soll laut Geschäftsmodell neben der Vereinnahmung der vertraglichen Zahlungen auch die Veräußerung des Finanzinstruments möglich sein, werden Entwicklungen des beizulegenden Zeitwerts des Finanzinstruments über die Effektivverzinsung hinaus im Sonstigen Ergebnis erfasst. Diese Änderung des beizulegenden Zeitwerts im Sonstigen Ergebnis erfolgt unter Berücksichtigung latenter Steuern. Andere Geschäftsmodelle führen zu einer erfolgswirksamen Bilanzierung des Finanzinstruments zum beizulegenden Zeitwert, insbesondere auch dann, wenn die vertraglich vereinbarten Zahlungsstromeigenschaften auch andere als ausschließlich Tilgungs- und Zinszahlungen umfassen. Aufgrund der Zahlungsstromeigenschaften qualifizieren sich ausschließlich Schuldinstrumente für eine bei erstmaliger Erfassung unwiderruflich festzulegende Zuordnung zu einem der genannten Geschäftsmodelle. Gehaltene Eigenkapitalinstrumente werden grundsätzlich erfolgswirksam zum beizulegenden Zeitwert bilanziert. Sollten diese ohne eine Handelsabsicht gehalten werden, darf die Wertentwicklung des beizulegenden Zeitwerts des Eigenkapitalinstruments im Sonstigen Ergebnis unter Berücksichtigung latenter Steuern dargestellt werden, ohne jedoch bei Abgang in die Gewinn- und Verlustrechnung umgegliedert zu werden. Bei Finanzinstrumenten, die der Effektivzinsmethode unterliegen, werden nach dem Expected-Credit-Loss-Model bereits erwartete Wertminderungen erfasst. Nach dem allgemeinen Ansatz werden Risikovorsorgen differenziert ermittelt, ob sich das Ausfallrisiko eines finanziellen Vermögenswertes seit seinem Zugang wesentlich verschlechtert hat oder nicht. Bei gleichbleibendem Ausfallrisiko wird die Risikovorsorge auf Basis möglicher Verlustereignisse innerhalb der nächsten zwölf Monate ermittelt (12-month expected loss). Bei einer wesentlichen Verschlechterung des Ausfallrisikos, welches nicht mehr als niedrig eingestuft werden kann, wird die Risikovorsorge auf die gesamte restliche Laufzeit (lifetime expected credit loss) des Finanzinstruments bezogen. Nach dem vereinfachten Ansatz (Simplified Approach) wird die Risikovorsorge dagegen direkt auf Verlustereignisse der gesamten restlichen Laufzeit bezogen. Dem vereinfachten Ansatz unterliegen neben Forderungen aus Lieferungen und Leistungen auch Leasingforderungen und vertragliche Vermögenswerte aus Kundenverträgen. Wertminderungen werden direkt im Periodenergebnis erfasst und können direkt den Buchwert des Finanzinstruments ändern oder über ein Wertberichtigungskonto abgebildet werden. Bei marktüblichen Käufen und Verkäufen von finanziellen Vermögenswerten erfolgt die Bilanzierung zum Handelstag, das heißt zu dem Tag, an dem das Unternehmen die Verpflichtung zum Kauf oder Verkauf des Vermögenswerts eingegangen ist. Marktübliche Käufe oder Verkäufe schreiben die Lieferung der Vermögenswerte innerhalb eines durch Marktvorschriften oder -konventionen festgelegten Zeitraums vor. Die Ausbuchung finanzieller Vermögenswerte erfolgt, wenn die vertraglichen Rechte auf Zahlungsmittelzuflüsse aus dem Vermögenswert auslaufen oder der finanzielle Vermögenswert übertragen wird, sofern im Wesentlichen alle Chancen und Risiken, die mit dem Eigentum an dem Vermögenswert verbunden sind, übertragen werden, beziehungsweise die Verfügungsmacht über den Vermögenswert abgegeben wird. Finanzschulden, Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen und andere finanzielle Verbindlichkeiten werden zu fortgeführten Anschaffungskosten bewertet, gegebenenfalls unter Verwendung der Effektivzinsmethode. Im Falle von Finanzschulden entsprechen die Anschaffungskosten dem Auszahlungsbetrag. Bei Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen und sonstigen Verbindlichkeiten entsprechen die Anschaffungskosten dem beizulegenden Zeitwert der erhaltenen Gegenleistung. Finanzielle Verbindlichkeiten werden ausgebucht, wenn die Verpflichtung, die der Verbindlichkeit zugrunde liegt, erfüllt, gekündigt oder erloschen ist. Von der Fair-Value-Option wird kein Gebrauch gemacht. Derivative Finanzinstrumente: Zu den derivativen Finanzinstrumenten gehören insbesondere Zins- und Währungsderivate sowie Commodity-Derivate, hauptsächlich für die Commodities Strom, Gas, Kohle und CO 2. Derivative Finanzinstrumente werden sowohl bei ihrer erstmaligen Bilanzierung als auch in den Folgeperioden zum beizulegenden Zeitwert bewertet und unter den sonstigen Vermögenswerten oder sonstigen Verbindlichkeiten ausgewiesen. Die Wertansätze werden vom Markt abgeleitet oder anhand anerkannter Bewertungsmethoden ermittelt (Barwertmethode oder Optionspreismodelle, denen aktuelle Marktparameter zugrunde gelegt werden). Insbesondere werden bestimmte langfristige Energiekontrakte und Zinsderivate, sofern keine Marktpreise vorliegen, anhand anerkannter Bewertungsmethoden, welche auf internen Fundamentaldaten beruhen, bewertet. Wertänderungen von Währungsderivaten mit Bezug zur operativen Tätigkeit werden im operativen Ergebnis und von Zins- und Währungsderivaten ohne Bezug zur operativen Tätigkeit innerhalb des Finanzergebnisses entsprechend als Ertrag oder Aufwand erfasst. Wertänderungen aller anderen derivativen Finanzinstrumente erfolgen als Ertrag beziehungsweise Aufwand in den sonstigen betrieblichen Erträgen und Aufwendungen. Derivate, die als Sicherungsgeschäft in einem Cashflow Hedge eingesetzt werden, sind gesondert zu behandeln. Erfüllen diese zusätzlich die Voraussetzungen des Hedge Accountings gemäß IFRS 9, erfolgt der Ausweis des effektiven Teils des Sicherungsinstruments im Rahmen der Fair-Value-Veränderung erfolgsneutral im Eigenkapital unter Marktbewertung von Finanzinstrumenten. Wird das Grundgeschäft erfolgswirksam, wird das Sicherungsgeschäft ebenfalls erfolgswirksam erfasst und kompensiert somit die Auswirkungen des Grundgeschäfts. Neben dem Cashflow Hedge Accounting können Absicherungen von Risiken ebenfalls durch Fair Value Hedges erfolgen. Hierbei werden die Änderungen des beizulegenden Zeitwerts von Derivaten, die der Absicherung eines beizulegenden Zeitwerts dienen und als Fair Value Hedge qualifiziert werden können, gleichzeitig mit dem abgesicherten Risiko erfolgswirksam erfasst. Zusätzlich können bei Fair Value Hedges die währungsbedingten Änderungen von originären Finanzinstrumenten durch die währungsbedingten Änderungen von anderen originären Finanzinstrumenten beziehungsweise Währungsderivaten abgesichert werden. Schwebende Geschäfte zur Marktpreissicherung im Bereich des Energiehandels fallen in den Anwendungsbereich von IFRS 9 und werden als derivative Finanzinstrumente erfasst. Die abgesicherten Grundgeschäfte (Vertriebskontrakte) fallen demgegenüber in der Regel nicht unter IFRS 9. Die Bilanzierung nach IFRS 9 betrifft insbesondere Warentermingeschäfte. Für diese Energiehandelsgeschäfte wird, wenn möglich die Own Use Exemption angewendet. Die übrigen Energiehandelsgeschäfte werden als Cashflow Sicherungsbeziehungen beziehungsweise als freistehende Derivate bilanziert. Für geschlossene Fremdwährungspositionen werden Fair Value Hedges designiert, die nach den Regeln des Fair-Value-Hedge-Accountings bilanziert wurden. Zur Begrenzung des Zinsänderungsrisikos werden insbesondere Zins-Swaps eingesetzt. Diese Instrumente fixieren mithilfe von Cashflow Hedges Zahlungsströme aus variabel verzinslichen Finanzverbindlichkeiten. Entwicklungen des Zeitwerts von Komponenten eines Sicherungsgeschäfts, welche nicht zur Absicherung eines Risikos aus dem Grundgeschäft designiert sind, können als Kosten der Absicherung im Sonstigen Ergebnis erfasst und mit der Erfolgswirkung des Grundgeschäfts wieder aufgelöst werden. Ermessensentscheidungen bei der Anwendung der Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden Bei der Anwendung der Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden sind Ermessensentscheidungen zu treffen. Daraus ergeben sich keine erheblichen Auswirkungen auf die Wertansätze der Vermögenswerte und Schulden, die im Abschluss ausgewiesen sind. Die im Konzernabschluss abgebildeten Sachverhalte und Transaktionen lösen regelmäßig auch steuerliche Belastungen in Form von Ertragsteuern oder anderer Steuerarten aus. Die Sachverhalte und Transaktionen werden regelmäßig in Übereinstimmung mit den gültigen gesetzlichen Vorschriften und deren Auslegung in der Praxis gestaltet, um Unsicherheiten aus Steuerrisiken zu vermeiden. Unsicherheiten bei der Bewertung Die Aufstellung eines Konzernabschlusses nach IFRS erfordert, dass Vermögenswerte und Schulden bewertet werden. Insofern müssen auch Annahmen und Schätzungen gemacht werden, die sich auf die Wertansätze der bilanzierten Vermögenswerte und Schulden, der Erträge und Aufwendungen sowie auf die Angaben der Eventualschulden auswirken können. Im Folgenden werden die wichtigsten zukunftsbezogenen Annahmen und sonstigen wesentlichen Quellen von Schätzungsunsicherheiten, die am Stichtag bestehen, erläutert. Durch sie kann ein Risiko bestehen, dass innerhalb des nächsten Geschäftsjahres eine wesentliche Anpassung der Buchwerte von Vermögenswerten und Schulden erforderlich sein wird. Die Ermittlung der beizulegenden Zeitwerte für Vermögenswerte und Schulden sowie der Nutzungsdauer der Vermögenswerte basiert auf Beurteilungen des Managements. Dies gilt ebenso bei der Ermittlung von Wertminderungen von Vermögenswerten. Die Überprüfung der Werthaltigkeit der Geschäfts- oder Firmenwerte und der Vermögenswerte erfordert eine Schätzung des erzielbaren Betrags einer zahlungsmittelgenerierenden Einheit, welcher der Geschäfts- oder Firmenwert beziehungsweise der Vermögenswert zugeordnet ist. Der erzielbare Betrag ist der höhere Wert aus dem beizulegenden Zeitwert unter Berücksichtigung von Veräußerungskosten der zahlungsmittelgenerierenden Einheit und deren Nutzungswert. Dieser wird mit dem Buchwert verglichen. Zur Schätzung des erzielbaren Betrages muss MVV die künftig zu erwartenden Zahlungsmittelüberschüsse aus der zahlungsmittelgenerierenden Einheit schätzen. Darüber hinaus muss ein angemessener Abzinsungssatz gewählt werden, um den Barwert der Cashflows zu ermitteln. Sämtliche Annahmen und Schätzungen basieren auf den Verhältnissen und Einschätzungen zum Bilanzstichtag oder zum relevanten unterjährigen Stichtag, zu dem die anlassbezogene Wertminderung erforderlich wird. Abweichende Entwicklungen dieser Rahmenbedingungen können zu Unterschieden zwischen den Schätzwerten und den tatsächlichen Werten führen. In solchen Fällen werden die Annahmen und, falls erforderlich, der Buchwert des Geschäfts- oder Firmenwerts und der Vermögenswerte entsprechend angepasst. Des Weiteren sind Annahmen bei der Berechnung tatsächlicher und latenter Steuern zu treffen. Bei der Beurteilung, ob aktive latente Steuern genutzt werden können, spielt insbesondere die Möglichkeit eine Rolle, zukünftig entsprechende steuerpflichtige Einkommen zu erzielen. Die Unsicherheiten bei der Bewertung der zu bildenden Rückstellungen wurden mit der bestmöglichen Schätzung unterlegt, unter anderem auf Basis von Wahrscheinlichkeitsbetrachtungen. Die Bewertung von Umsätzen und Materialaufwendungen unterliegt insofern Schätzungen, als zum Stichtag Verbrauchsabgrenzungen für bereits entstandene und noch nicht fakturierte Forderungen aus Lieferungen und Leistungen und Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen vorgenommen wurden. Grundsätzlich werden bei den Bewertungsunsicherheiten die bestmöglichen Erkenntnisse über die Verhältnisse am Bilanzstichtag herangezogen. Die tatsächlichen Beträge können sich von den Schätzungen unterscheiden. Die im Abschluss erfassten und mit Unsicherheiten behafteten Buchwerte sind aus der Bilanz beziehungsweise den entsprechenden Erläuterungen im Anhang zu entnehmen. ERLÄUTERUNGEN ZUR GEWINN- UND VERLUSTRECHNUNG 1. Umsatzerlöse nach Strom- und Erdgassteuer Die Umsatzerlöse enthalten alle Erlöse, die aus der typischen Geschäftstätigkeit des Konzerns resultieren. Die Hauptprodukte von MVV sind Strom, Wärme, Gas, Wasser und Abfallverwertung beziehungsweise -entsorgung. Zusätzlich erwirtschaftet der Konzern wesentliche Erlöse aus Dienstleistungen sowie der Projektentwicklung von Solar- und Windenergieprojekten. Erlöse aus Verträgen mit Kunden werden grundsätzlich zum Zeitpunkt der Lieferung oder nach erfolgter Leistung an den Kunden realisiert. Eine Lieferung gilt als abgeschlossen, wenn der Übergang der Verfügungsmacht auf den Kunden erfolgt und ein Anspruch auf eine Gegenleistung nur noch an den Zeitablauf geknüpft ist. Sind Gegenleistungen an andere Bedingungen als den Zeitablauf gebunden, werden diese als Vertragsvermögenswert aktiviert. Wenn für die Erfüllung des Vertrags im Wesentlichen eine Partei verantwortlich ist, es zu keiner Übernahme von Bestands- und Ausfallrisiken kommt, die Preisgestaltung nicht durch die MVV beeinflusst werden kann und die Vergütung als Provision geleistet wird, handelt MVV als Agent. In diesem Zusammenhang findet eine Saldierung von Umsatzerlösen und Materialaufwand statt, was zu einer gleichlaufenden Reduzierung von Erlösen und Aufwendungen führt. Die Auswirkung der Saldierung ist abhängig von der zukünftigen Marktprämie und der EE-Vergütung. Ein wesentlicher Teil der Erlöse aus Verträgen mit Kunden werden zeitraumbezogen erbracht. Der Fertigstellungsgrad wird generell nach der Output-orientierten Methode bestimmt. Teilweise wird auch die Input-orientierte Methode angewendet. Jedoch muss dann ein Nachweis geführt werden, dass diese Methode auch dem Control-Übergangsverlauf entspricht. Die Erlöse aus Verträgen mit Kunden ergeben sich aus den den Produkten und Dienstleistungen zugeordneten Transaktionspreisen, welche den Wert der gelieferten Einheiten, einschließlich den geschätzten Abgrenzungsbeträgen, die am Bilanzstichtag noch nicht abgelesen oder abgerechnet waren, ergeben. Das durchschnittliche Zahlungsziel beträgt zwischen 14 und 30 Tagen. In der Segmentberichterstattung unter Textziffer 36 wird dargestellt, wie sich die Umsatzerlöse aus den einzelnen Segmenten zusammensetzen. Die Umsatzerlöse aus Verträgen mit Kunden (Außenumsatz) werden nach Produkten aufgegliedert und in der folgenden Tabelle dargestellt: Umsatzerlöse nach Produktgruppen scrollen
1 Vorjahreswerte angepasst. Bilanzierungsmethode wurde im Zusammenhang mit dem NIFRIC "Physical settlement of contracts to buy or sell a non-financial item (IFRS 9)" geändert. Zeitpunkt der Umsatzrealisierung scrollen
1 Vorjahreswerte angepasst. Bilanzierungsmethode wurde im Zusammenhang mit dem NIFRIC "Physical settlement of contracts to buy or sell a non-financial item (IFRS 9)" geändert. Die Vorjahreszahlen der Umsatzerlöse wurden aufgrund einer Änderung der Bilanzierungsmethode im Zusammenhang mit dem NIFRIC "Physical settlement of contracts to buy or sell a non-financial item (IFRS 9)" angepasst. Die Umsatzerlöse in dem Produkt Sonstige erhöhten sich um 79.727 Tsd Euro. Die zeitpunktbezogenen Umsätze aus Sonstige erhöhten sich entsprechend um den gleichen Betrag. Die sonstigen Umsatzerlöse (Umsatzerlöse nach Produktgruppen) beinhalten im Wesentlichen Erlöse aus der Abfallverwertung und Beratungsleistungen sowie sonstige Umsätze aus nicht zum Kerngeschäft von MVV gehörenden Geschäftsfeldern. Der Umsatz unserer ausländischen Tochtergesellschaften betrug in Konzernwährung 262.857 Tsd Euro (Vorjahr 443.964 Tsd Euro). Die Reduzierung dieses Umsatzanteils ist im Wesentlichen auf die geringere Anzahl realisierter Projekte im Ausland zurückzuführen. Die im aktuellen Geschäftsjahr erfassten Umsatzerlöse, welche zu Beginn der Periode im Saldo der Vertragsverbindlichkeiten enthalten waren, betragen 31.075 Tsd Euro (Vorjahr 24.395 Tsd Euro). 2. Bestandsveränderungen Die Bestandsveränderungen resultieren hauptsächlich aus unfertigen Projekten und Projektrechten. 3. Aktivierte Eigenleistungen Die aktivierten Eigenleistungen betreffen vor allem den Bau und die Erweiterung von Versorgungsnetzen. 4. Sonstige betriebliche Erträge Sonstige betriebliche Erträge 1 scrollen
1 Vorjahreswerte angepasst. Bilanzierungsmethode wurde im Zusammenhang mit dem NIFRIC "Physical settlement of contracts to buy or sell a non-financial item (IFRS 9)" geändert. Die Vorjahreszahlen der sonstigen betrieblichen Erträge wurden aufgrund einer Änderung der Bilanzierungsmethode im Zusammenhang mit dem NIFRIC "Physical settlement of contracts to buy or sell a non-financial item (IFRS 9)" um 14.176 Tsd Euro gemindert. Die sonstigen betrieblichen Erträge enthalten insbesondere Bewertungseffekte aus Energiehandelsgeschäften, die nach IFRS 9 zu bewerten sind. Diesen bewertungsabhängigen Erträgen stehen entsprechende Aufwendungen gegenüber. In den Erstattungen sind Rückzahlungen aus Verträgen mit Lieferanten enthalten. Die nicht abgezinsten Erträge, die aus künftigen Leasingzahlungen realisiert werden, sind in der nachfolgenden Tabelle aufgeteilt nach Fristigkeiten dargestellt. Es bestehen keine variablen Leasingzahlungen, die nicht an einen Index oder Zinssatz gekoppelt sind. Künftige Erträge aus Operating Leasing-Zahlungen scrollen
5. Materialaufwand Materialaufwand scrollen
1 Vorjahreswerte angepasst. Bilanzierungsmethode wurde im Zusammenhang mit dem NIFRIC "Physical settlement of contracts to buy or sell a non-financial item (IFRS 9)" geändert. Die Vorjahreszahlen des Materialaufwands wurden aufgrund einer Änderung der Bilanzierungsmethode im Zusammenhang mit dem NIFRIC "Physical settlement of contracts to buy or sell a non-financial item (IFRS 9)" angepasst. Der Materialaufwand aus Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffen und bezogenen Waren erhöhte sich um 65.574 Tsd Euro. In den Aufwendungen für bezogene Leistungen sind im Wesentlichen Aufwendungen für Netznutzungsentgelte, Konzessionsabgaben, Aufwendungen für Wartung und Instandhaltung, Entsorgungskosten für Reststoffe und sonstige Fremdleistungen enthalten. 6. Personalaufwand Personalaufwand scrollen
Bei MVV waren im Jahresdurchschnitt 6.182 Mitarbeiter (Vorjahr 6.040) beschäftigt. Davon sind 10 leitende Angestellte (Vorjahr 10), 5.851 Angestellte (Vorjahr 5.713), 295 Auszubildende (Vorjahr 287) und 26 Praktikanten/Diplomanden (Vorjahr 30). Bei den leitenden Angestellten handelt es sich um Mitglieder des Managements in Schlüsselfunktionen, das heißt Prokuristen und Bereichsleiter der MVV Energie AG. 7. Sonstige betriebliche Aufwendungen Sonstige betriebliche Aufwendungen scrollen
1 Vorjahreswerte angepasst. Bilanzierungsmethode wurde im Zusammenhang mit dem NIFRIC "Physical settlement of contracts to buy or sell a non-financial item (IFRS 9)" geändert. Die Vorjahreszahlen der sonstigen betrieblichen Aufwendungen wurden aufgrund einer Änderung der Bilanzierungsmethode im Zusammenhang mit dem NIFRIC "Physical settlement of contracts to buy or sell a non-financial item (IFRS 9)" um 23 Tsd Euro gemindert. Die sonstigen betrieblichen Aufwendungen beinhalten negative Bewertungseffekte aus Energiehandelsgeschäften, die nach IFRS 9 zu bewerten sind. Diesen bewertungsabhängigen Aufwendungen stehen sonstige betriebliche Erträge gegenüber. 8. Ergebnis aus At-Equity-Unternehmen und sonstiges Beteiligungsergebnis Anteile an assoziierten Unternehmen und Gemeinschaftsunternehmen werden zunächst mit den Anschaffungskosten und in den Folgeperioden entsprechend dem fortgeschriebenen anteiligen Nettovermögen bilanziert. Dabei werden die Buchwerte jährlich um die anteiligen Ergebnisse, ausgeschütteten Dividenden und sonstigen Eigenkapitalveränderungen erhöht oder vermindert. Ein bilanzierter Geschäfts- oder Firmenwert wird im Beteiligungsansatz ausgewiesen und nicht separat gezeigt. Eine außerplanmäßige Abschreibung des At-Equity-Buchwerts erfolgt, wenn der erzielbare Betrag den Buchwert unterschreitet. Sofern die Gründe für eine zuvor erfasste Wertminderung des At-Equity-Buchwerts entfallen sind, erfolgt eine entsprechende erfolgswirksame Zuschreibung. Ergebnis aus At-Equity-Unternehmen und sonstiges Beteiligungsergebnis scrollen
9. Abschreibungen Abschreibungen scrollen
10. Finanzerträge Finanzerträge scrollen
11. Finanzaufwendungen Finanzaufwendungen scrollen
1 Vorjahreswerte umgegliedert Die sonstigen Zinsen und ähnlichen Aufwendungen wurden durch die Aktivierung von Fremdkapitalzinsen in Höhe von 628 Tsd Euro (Vorjahr 3.558 Tsd Euro) gekürzt. Der dabei zugrunde gelegte Finanzierungskostensatz lag im Geschäftsjahr zwischen 1,1 % und 2,5 % und im Vorjahr bei 1,4 % und 2,5 %. Der Aufwand aus der Aufzinsung von Rückstellungen resultiert im Wesentlichen aus langfristigen Personalrückstellungen. 12. Ertragsteuern Ertragsteuern scrollen
Der laufende Steueraufwand enthält die Gewerbe- und Körperschaftsteuer einschließlich Solidaritätszuschlag sowie ausländische Ertragsteuern. Für die Bewertung der latenten Steuern in Deutschland wird der für das jeweilige Unternehmen geltende Steuersatz herangezogen. Er ergibt sich aus dem gültigen unveränderten Körperschaftsteuersatz von 15 %, dem Solidaritätszuschlag von unverändert 5,5 % und dem jeweils anzuwendenden Gewerbesteuersatz, der derzeit zwischen 12 % und 16 % liegt. Für ausländische Gesellschaften werden die jeweiligen nationalen Steuersätze zugrunde gelegt. Soweit die Voraussetzungen des IAS 12 gegeben sind, werden aktive und passive latente Steuern je Gesellschaft beziehungsweise Organkreis saldiert. Der latente Steuerertrag ergibt sich zum einen aus einem Steueraufwand in Höhe von 12.454 Tsd Euro (Vorjahr 1.650 Tsd Euro), der auf die Veränderung der Wertberichtigung für Verlustvorträge sowie auf die erfolgswirksame Nutzung von Verlustvorträgen zurückzuführen ist, und aus einem latenten Steuerertrag in Höhe von 13.909 Tsd Euro (Vorjahr 20.298 Tsd Euro), der auf das Entstehen beziehungsweise die Auflösung temporärer Unterschiede entfällt. Der tatsächliche Steueraufwand wurde aufgrund der Nutzung bisher nicht berücksichtigter steuerlicher Verluste um 10.522 Tsd Euro (Vorjahr 5.646 Tsd Euro) gemindert. Die folgende Tabelle zeigt eine Überleitungsrechnung vom erwarteten zum tatsächlich ausgewiesenen Steueraufwand. Der Steuersatz, der für die steuerliche Überleitungsrechnung anzuwenden ist, beträgt 30,3 % (Vorjahr 30,3 %). Er setzt sich aus dem Körperschaftsteuersatz, dem Solidaritätszuschlag und einem durchschnittlichen Gewerbesteuersatz von 14,5 % (Vorjahr 14,5 %) zusammen. Überleitung des Ertragsteueraufwands scrollen
13. Ergebnisanteil der Aktionäre der MVV Energie AG und Ergebnis je Aktie Ergebnisanteil der Aktionäre der MVV Energie AG und Ergebnis je Aktie scrollen
Die Zahl der auf den Namen lautenden Stückaktien der MVV Energie AG beträgt 65.906.796 Stück. Die Vorschläge zur Höhe der Dividende sowie zur Gewinnverwendung für das Geschäftsjahr 2019 wurden von der Hauptversammlung am 13. März 2020 angenommen; es wurde eine Dividende in Höhe von 59.316 Tsd Euro ausgeschüttet. Auf der Grundlage der Ergebnisentwicklung hat der Vorstand beschlossen, der Hauptversammlung am 12. März 2021 eine Erhöhung der Dividende um 0,05 Euro je Aktie, mithin von 0,95 Euro je Aktie vorzuschlagen. Damit würde sich eine Ausschüttung von 62.611 Tsd Euro ergeben. Der Aufsichtsrat wird über seinen Dividendenvorschlag an die Hauptversammlung im Dezember 2020 beschließen. ERLÄUTERUNGEN ZUR BILANZ 14. Immaterielle Vermögenswerte Die immateriellen Vermögenswerte beinhalten Konzessionen, gewerbliche Schutzrechte, Kundenlisten und ähnliche Rechte und Werte, Geschäfts- oder Firmenwerte sowie geleistete Anzahlungen. Die Konzessionen, gewerblichen Schutzrechte sowie ähnliche Rechte und Werte setzen sich im Wesentlichen aus Software, bilanzierungsfähigen Rechten und Kundenlisten zusammen. Immaterielle Vermögenswerte, die einer Verfügungsbeschränkung unterliegen, bestehen wie im Vorjahr nicht. MVV ist nur im geringen Maße im Bereich Forschung und Entwicklung aktiv. Der Betrag für die nach IFRS qualifizierten Forschungs- und Entwicklungsaufwendungen belief sich im Geschäftsjahr 2020 auf 803 Tsd Euro (Vorjahr 575 Tsd Euro). Die gemäß IAS 38 aktivierten Entwicklungskosten belaufen sich im Berichtsjahr auf 257 Tsd Euro (Vorjahr 334 Tsd Euro). Es handelt sich hierbei im Wesentlichen um die Entwicklung einer weltweiten Projektdatenbank für Solar- und Windenergieprojekte im Teilkonzern Juwi. Die im Geschäftsjahr 2020 durchgeführten Werthaltigkeitstests für Geschäfts- und Firmenwerte basieren auf der Bestimmung des erzielbaren Betrags der zahlungsmittelgenerierenden Einheiten, denen Geschäfts- oder Firmenwerte zugeordnet wurden. Diese entsprechen weiterhin den rechtlichen Teilkonzernen. Da keine Marktpreise oder andere verbindliche Indikatoren für den Wert der Einheiten vorliegen, erfolgt die Bestimmung ihres jeweiligen beizulegenden Zeitwerts abzüglich Kosten der Veräußerung auf Basis von Discounted-Cashflow-Verfahren als Wert der Bewertungsstufe 3 der Bewertungshierarchie des IFRS 13. Unter Berücksichtigung entsprechender erwarteter Preise aus einschlägigen und validierten Marktprognosen werden die Cashflows der Einheiten aus der Vergangenheit über einen Prognosezeitraum von drei bis fünf Jahren weiterentwickelt und mit Vor-Steuer-Zinssätzen (gewichtete Kapitalkosten) von 4,3 % bis 10,2 % (Vorjahr von 5,3 % bis 11,5 %) diskontiert. Für die dabei berücksichtigte ewige Rente ist eine Wachstumsrate von 0,5 % verwendet worden. Eine Sensitivitätsanalyse, die den herangezogenen Kapitalisierungszinssatz um 0,5 % variiert, führt überwiegend zu keinen Veränderungen der Werthaltigkeitsbeurteilung. Bei einer Senkung des Kapitalisierungszinssatzes um - 0,5 % erhöht sich der erzielbare Betrag zwischen 12,5 % und 16,2 %. Bei einer Erhöhung des Kapitalisierungszinssatzes um + 0,5 % reduziert sich der erzielbare Betrag zwischen 10,0 % und 12,3 %. Die Buchwerte der Geschäfts- oder Firmenwerte setzen sich wie folgt zusammen: Buchwerte Geschäfts- oder Firmenwerte scrollen
Die Erhöhung des Geschäfts- oder Firmenwerts, der sich auf Sonstige Teilkonzerne bezieht, ist durch den Erwerb der 100 % der Anteile an EnDaNet GmbH durch MVV Trading GmbH im 1. Quartal des Geschäftsjahres 2020 begründet. Der bei MVV Trading GmbH entstandene Geschäfts- oder Firmenwert beträgt 3.130 Tsd Euro, der auf MVV entfallene Anteil am Geschäfts- oder Firmenwert beträgt 2.471 Tsd Euro. Die Abschreibung des Geschäfts- oder Firmenwerts des Teilkonzerns MVV Enamic ist in erster Linie auf die gesunkenen Ertragsaussichten aufgrund der sich langsamer entwickelnden Nachfrage für Energieeffizienzlösungen der zahlungsmittelgenerierenden Einheiten zurückzuführen. Als erzielbarer Betrag wurde im Rahmen des Impairmenttests der Nutzungswert dem Buchwert des Teilkonzerns MVV Enamic, der dem Berichtssegment Kundenlösungen zuzuordnen ist, gegenübergestellt. Der zukünftige Nutzungswert wurde unter Verwendung eines Abzinsungssatzes nach Steuern in Höhe von 4,9 % ermittelt. Immaterielle Vermögenswerte scrollen
15. Sachanlagen Sachanlagen scrollen
Bei den dargestellten Sachanlagen handelt es sich im Wesentlichen um selbstgenutzte Sachanlagen. Als Sicherheiten für Finanzschulden wurden Sachanlagen bis zu einem Gegenwert von 9 Mio Euro (Vorjahr 43 Mio Euro) bestellt. Es handelt sich hierbei um Grundstücke und Gebäude sowie technische Anlagen und Maschinen. Sachanlagen, die einer Verfügungsbeschränkung unterliegen, bestehen in Höhe von 101 Mio Euro (Vorjahr 110 Mio Euro). Bei den aufgeführten Zuschüssen handelt es sich um Zuwendungen der öffentlichen Hand, die im Geschäftsjahr 2020 hauptsächlich aufgrund von städtebaulichen Maßnahmen bezogen auf die Wasser- und Fernwärmeleitungen sowie KWK Förderung zugegangen sind. In diesem Zusammenhang bestehen keine unerfüllten Bedingungen und andere Erfolgsunsicherheiten. Die größten Zugänge bei den geleisteten Anzahlungen und Anlagen im Bau im Geschäftsjahr 2020 betreffen neben dem Bau eines Gasheizkraftwerks in Kiel den Anschluss eines abfallbefeuerten Heizkraftwerks an das Mannheimer Fernwärmenetz und den Bau einer thermischen Abfallbehandlungsanlage in Großbritannien. Bei den geleisteten Anzahlungen und Anlagen im Bau stellen die geleisteten Anzahlungen einen unwesentlichen Teil dar. Die Aufwendungen, die im Geschäftsjahr 2020 durch Wertminderungen entstanden sind, sind in erster Linie auf die Ertragsentwicklung einzelner zahlungsmittelgenerierenden Einheiten zurückzuführen. Die Ertragskraft dreier Biogasanlagen in dem Segment Kundenlösungen sind niedriger als ursprünglich eingeschätzt. Hierin sah das Management einen Anhaltspunkt für die Durchführung von Wertminderungstests bei diesen zahlungsmittelgenerierenden Einheiten. Die zukünftigen Nutzungswerte wurden unter Verwendung eines Abzinsungssatzes nach Steuern in Höhe von 4,9 % ermittelt. Die Erträge aus Wertaufholungen im Geschäftsjahr 2020 sind auf den Wegfall der Gründe einer historischen Wertminderung zurückzuführen. Die Ertragskraft einer zahlungsmittelgenerierenden Einheit in dem Segment Kundenlösungen hat sich besser entwickelt als ursprünglich eingeschätzt. Hierin sah das Management einen Anhaltspunkt für die Durchführung eines Wertminderungstests bei dieser zahlungsmittelgenerierenden Einheit, in dem sich die gesteigerte Ertragskraft bestätigt hat. Die zukünftigen Nutzungswerte wurden unter Verwendung eines Abzinsungssatzes nach Steuern in Höhe von 4,9 % ermittelt. 16. Leasingverhältnisse als Leasingnehmer Die Entwicklung der Nutzungsrechte an Leasinggegenständen ist in der nachfolgenden Tabelle dargestellt: Nutzungsrechte an Leasinggegenständen scrollen
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Weitere Angaben zu den Leasingverhältnissen als Leasingnehmer können der folgenden Tabelle entnommen werden: Angaben zu Leasingverhältnissen als Leasingnehmer scrollen
Im Zusammenhang mit den künftigen Leasingzahlungen bestehen bei den Windparks teilweise Risiken aufgrund von variablen Pachtzahlungen, die von der Höhe der Einspeiseerlöse abhängig sind. Weitere Risiken bestehen aufgrund der künftigen Entwicklung von Verbraucherpreisindizes, an die die Leasingzahlungen teilweise gekoppelt sind. Bei MVV besteht lediglich eine Sale-and-Leaseback-Transaktion, die aus Gründen der Liquiditätsbeschaffung in der Vergangenheit abgeschlossen wurde. Der Finanzmittelabfluss aus dieser Transaktion, die den Einsatz eines ERP-Systems betrifft, beträgt in der Berichtsperiode 77 Tsd Euro. 17. Als Finanzinvestitionen gehaltene Immobilien Bei der als Finanzinvestition gehaltenen Immobilie handelt es sich um ein vermietetes Grundstück in den USA. Die Mieterträge im Geschäftsjahr 2020 betrugen 32 Tsd Euro (Vorjahr 34 Tsd Euro). Die direkten betrieblichen Aufwendungen betrugen wie auch schon im Vorjahr 0 Tsd Euro. Der beizulegende Zeitwert der als Finanzinvestition gehaltenen Immobilie entspricht mindestens dem Buchwert. Als Finanzinvestitionen gehaltene Immobilien scrollen
18. Gemeinschaftsunternehmen Gemeinsam mit Joint-Venture-Partnern betreibt MVV Gemeinschaftsunternehmen. Aufgrund ihrer Größe und des Einflusses auf den Konzern handelt es sich bei den nachfolgenden Gesellschaften um wesentliche Gemeinschaftsunternehmen: Die Grosskraftwerk Mannheim AG betreibt in Mannheim eines der effizientesten Steinkohlekraftwerke Europas. Insgesamt 28 % der Kapitalanteile an der Gesellschaft werden von MVV gehalten. Die Grosskraftwerk Mannheim AG ist ein Gemeinschaftskraftwerk der Aktionäre RWE Generation SE, Essen, EnBW Energie Baden-Württemberg AG, Karlsruhe, und der MVV RHE GmbH, Mannheim. Die Stadtwerke Ingolstadt sind für die Energieversorgung der Region Ingolstadt verantwortlich. Die MVV Energie AG hält 48,4 % der Kapitalanteile der Stadtwerke Ingolstadt Beteiligungen GmbH, die als Finanzholding mehrere Tochtergesellschaften bündelt. Die Anteilseigner müssen alle wesentlichen Entscheidungen gemeinsam treffen. In den folgenden Tabellen sind Vermögenswerte, Schulden, Eigenkapital sowie Umsatzerlöse, Jahresüberschuss und sonstiges Ergebnis der wesentlichen Gemeinschaftsunternehmen dargestellt: Gesamtergebnisrechnung für wesentliche Gemeinschaftsunternehmen scrollen
Weitere Finanzinformationen für wesentliche Gemeinschaftsunternehmen scrollen
Überleitung der zusammengefassten Finanzinformationen auf den Buchwert der wesentlichen Gemeinschaftsunternehmen scrollen
Das erfolgsneutrale Ergebnis der wesentlichen Gemeinschaftsunternehmen beinhaltet die Effekte aus der Bewertung der Pensionsverpflichtungen. Das einbezogene Gemeinschaftsunternehmen Grosskraftwerk Mannheim AG hat ein von MVV abweichendes Wirtschaftsjahr zum 31. Dezember. Der Ausweis dieses Ergebnisses im Konzern erfolgt entsprechend. Da es sich bei der Gesellschaft um ein Vollkostenersatzkraftwerk mit gleichbleibenden Jahresergebnissen und Ausschüttungen handelt, hat der abweichende Stichtag keine Auswirkung für MVV. Wie im Vorjahr liegen keine öffentlich notierten Marktpreise vor. Die nachfolgende Tabelle enthält die Gewinne/Verluste, Gesamtergebnisse und Buchwerte der nicht wesentlichen Gemeinschaftsunternehmen in Summe: Zusammengefasste Finanzinformationen der nicht wesentlichen Gemeinschaftsunternehmen scrollen
19. Assoziierte Unternehmen Die Gewinne, Gesamtergebnisse und Buchwerte der nicht wesentlichen assoziierten Unternehmen sind in Summe in der folgenden Tabelle dargestellt: Zusammengefasste Finanzinformationen für nicht wesentliche assoziierte Unternehmen scrollen
Die von MVV vereinnahmten Beteiligungserträge von assoziierten Unternehmen beliefen sich im Geschäftsjahr 2020 auf 230 Tsd Euro (Vorjahr 53 Tsd Euro). Bei den Eventualverbindlichkeiten von assoziierten Unternehmen betrug der Anteil von MVV 1.690 Tsd Euro (Vorjahr 1.775 Tsd Euro). 20. Für den Konzern wesentliche Tochterunternehmen mit nicht beherrschenden Anteilen Die Gesellschaften Stadtwerke Kiel AG, Kiel, und Energieversorgung Offenbach AG, Offenbach am Main, wurden aufgrund ihrer Größe und ihres Einflusses auf den Konzern als wesentliche Tochterunternehmen mit nicht beherrschenden Anteilen identifiziert. In den folgenden Tabellen werden die Gesamtergebnisrechnung und die weiteren Finanzinformationen über die nicht beherrschten Anteile an den Gesellschaften dargestellt. Es handelt sich hierbei um Beträge vor Konsolidierung. Gesamtergebnisrechnung für nicht beherrschte Anteile für Energieversorgung Offenbach AG scrollen
Weitere Finanzinformationen für nicht beherrschte Anteile für Energieversorgung Offenbach AG scrollen
Gesamtergebnisrechnung für nicht beherrschte Anteile für Stadtwerke Kiel AG scrollen
Weitere Finanzinformationen für nicht beherrschte Anteile für Stadtwerke Kiel AG scrollen
Die gesamten nicht beherrschten Anteile an Tochtergesellschaften betrugen im Berichtszeitraum 215.162 Tsd Euro. Davon entfielen 109.543 Tsd Euro auf die Stadtwerke Kiel AG, Kiel, 50.737 Tsd Euro auf die Energieversorgung Offenbach AG, Offenbach am Main, und 54.882 Tsd Euro auf nicht wesentliche Tochtergesellschaften. 21. Übrige Finanzanlagen Die Wertminderungen sowie die Entwicklung der übrigen Finanzanlagen sind aus den Positionen Ergebnis aus At-Equity-Unternehmen und sonstiges Beteiligungsergebnis (Textziffer 8) beziehungsweise Finanzinstrumente (Textziffer 35) ersichtlich. Unter den übrigen Finanzanlagen werden sonstige Beteiligungen mit Mehrheitsbesitz, sonstige Beteiligungen, Leasingforderungen aus Finanzierungsleasing und Ausleihungen, ausgewiesen. Sie werden wie folgt bewertet und kategorisiert: Sonstige Beteiligungen mit Mehrheitsbesitz werden zu fortgeführten Anschaffungskosten bewertet. Sonstige Beteiligungen werden zu beizulegenden Zeitwerten bewertet. Sie werden gegebenenfalls angepasst, wenn die Cashflows hinter den Erwartungen zurückbleiben oder wenn Ausfallrisiken eintreten. Die unter den übrigen Finanzanlagen ausgewiesenen sonstigen Beteiligungen sind Minderheitsbeteiligungen. Die enthaltenen Ausleihungen werden zu fortgeführten Anschaffungskosten bewertet. Die Leasingforderungen werden unter Leasing kategorisiert; Finanzierungsleasingverhältnisse werden als Forderung in Höhe des Barwerts der Mindestleasingzahlungen (Nettoinvestitionswert) bilanziert. Die Ausleihungen und Leasingforderungen sind fest verzinslich und werden mit einem durchschnittlichen Zinssatz von 4,8 % (Vorjahr 4,4 %) verzinst. Die durchschnittliche Restzinsbindungsdauer beträgt für festverzinsliche Ausleihungen 2,1 Jahre (Vorjahr 4,4 Jahre) und für Finanzierungsleasing 6,5 Jahre (Vorjahr 6,2 Jahre). Vorausgesetzt, dass bei den finanziellen Vermögenswerten Ausfallrisiken erkennbar sind, werden diese durch Anpassungen im Beteiligungsergebnis berücksichtigt. Weitere Angaben zu Finanzinstrumenten finden sich unter Textziffer 35. Wie im Vorjahr liegen keine Verfügungsbeschränkungen und sonstigen Belastungen vor. Die übrigen Finanzanlagen beinhalten auch den langfristigen Anteil der Finanzierungsleasingverträge. MVV ist bei mehreren Contracting-Projekten und auch bei Housing-Konzepten von Rechenzentren Leasinggeber im Rahmen von Finanzierungsleasingverhältnissen. Wie im Folgenden dargestellt, werden die Mindestleasingzahlungen zu den Nettoinvestitionen in die Leasingverhältnisse übergeleitet: Überleitung der Nettoinvestitionen in Leasingverhältnisse scrollen
In der nachfolgenden Tabelle sind weitere Angaben zu den Leasingverhältnissen aus Finanzierungsleasing zusammengefasst: Angaben zu Leasingverhältnissen aus Finance Lease als Leasinggeber scrollen
22. Sonstige Forderungen und Vermögenswerte In den folgenden Tabellen werden die sonstigen Forderungen und Vermögenswerte nach Inhalt und Kontrahenten aufgeschlüsselt. Für derivative Finanzinstrumente wird zusätzlich deren Sicherungsbeziehung angegeben. Finanzielle und nichtfinanzielle Forderungen und Vermögenswerte scrollen
Derivative Finanzinstrumente (Finanzielle Forderungen und Vermögenswerte) scrollen
Der Wert der derivativen Finanzinstrumente ist gegenüber dem Vorjahr insbesondere aufgrund der stärkeren Marktpreisveränderungen und den dadurch höheren Marktwerten der nach IFRS 9 bilanzierten Energiehandelsgeschäfte angestiegen. Die derivativen Finanzinstrumente betreffen Zins-, Währungs- und Commodity-Derivate auf Strom, Gas, Kohle, CO 2 und sonstige Zertifikate. Weitere Angaben zu Finanzinstrumenten finden sich unter Textziffer 35. Die kurzfristigen Anteile von Leasingforderungen werden in den kurzfristigen übrigen sonstigen finanziellen Vermögenswerten ausgewiesen. Die Bewertung erfolgt konzeptionell wie die Bewertung der jeweiligen langfristigen Anteile, die unter den übrigen Finanzanlagen erläutert werden. Die übrigen sonstigen finanzielle Vermögenswerte sind im aktuellen Geschäftsjahr um 12.729 Tsd Euro angestiegen und beinhalten im Wesentlichen eine Forderung gegenüber einer Beteiligung und eine Forderung gegenüber einem Übertragungsnetzbetreiber. Die Vertragsvermögenswerte aus Projektentwicklung reduzierten sich deutlich um 58.100 Tsd Euro aufgrund der Abrechnung von fertiggestellten Projekten. Gegenläufig erhöhten sich jedoch die Sonstigen Vertragsvermögenswerte um 48.793 Tsd Euro. Der Anstieg resultiert aus einem Investitionsprojekt, bei dem ein Tochterunternehmen als Generalunternehmer tätig ist. In den sonstigen Steuerforderungen sind im Wesentlichen Vorsteuer- und Energiesteuerguthaben enthalten. In den nichtfinanziellen übrigen sonstigen Vermögenswerten sind Aufwendungen für die Erweiterung und Erneuerung von Infrastrukturanlagen der britischen Erzeugungspositionen in der Vergangenheit in Höhe von 6.245 Tsd Euro enthalten. Diese sind nicht in der Verfügungsgewalt von MVV, sie sind jedoch essenziell für die Strom- und Dampfversorgung. Die Aufwendungen werden über die entsprechenden Vertragslaufzeiten abgegrenzt. Weiterhin werden in dieser Position noch nicht abzugsfähige Vorsteuern ausgewiesen. Die Kosten der Vertragsanbahnung (Kundengewinnungskosten) sind Bestandteil der Position Übrige sonstige finanzielle Vermögenswerte, welche gemäß IFRS 15 aktiviert werden. Kosten für eine Vertragslaufzeit von unter einem Jahr werden sofort im Aufwand erfasst. Die Kosten werden über die durchschnittliche Vertragslaufzeit amortisiert und haben sich wie folgt entwickelt: Kundengewinnungskosten gem. IFRS 15 scrollen
Sonstige Forderungen und Vermögenswerte scrollen
Die Wertberichtigungen und die Altersstruktur für die sonstigen Forderungen und Vermögenswerte sind unter Textziffer 35 dargestellt. Um das Kontrahentenrisiko bei stark schwankenden Marktwerten von Energiehandelsderivaten zu reduzieren, werden mit den externen Handelspartnern Sicherheitsleistungen ausgetauscht. Es handelt sich hierbei um Margins. Zur Verringerung des Kontrahentenrisikos werden an die EEX (European Energy Exchange) Zahlungen geleistet, die in der Position Forderungen aus Sicherheitsleistungen von Energiehandelsgeschäften enthalten sind. Die Forderungen aus Sicherheitsleistungen erhöhten sich gegenüber dem Vorjahr auf 21.763 Tsd Euro (Vorjahr 14.088 Tsd Euro). In der nachfolgenden Tabelle werden die Anfangs- und Endbestände der Vertragsvermögenswerte aus IFRS 15 dargestellt: Vertragsvermögenswerte scrollen
23. Vorräte Vorräte scrollen
Auf den Vorräten wurden Wertminderungen in Höhe von 1.695 Tsd Euro (Vorjahr 698 Tsd Euro) erfasst. Wertaufholungen sind aufgrund des gestiegenen Nettoveräußerungspreises mit 1.475 Tsd Euro (Vorjahr 2.168 Tsd Euro) enthalten. Unter dem Handelsbestand Commodity werden Vorräte ausgewiesen, die aufgrund spezieller Gasspeichergeschäfte bestehen. 24. Forderungen aus Lieferungen und Leistungen Forderungen aus Lieferungen und Leistungen scrollen
In der vorstehenden Tabelle werden ausschließlich Forderungen aus Lieferungen und Leistungen mit einer Laufzeit von unter einem Jahr dargestellt. Forderungen aus Lieferungen und Leistungen von über einem Jahr sind im Konzern unwesentlich und werden unter Sonstige Forderungen und Vermögenswerte ausgewiesen. Die Forderungen aus Lieferungen und Leistungen setzen sich im Wesentlichen aus Forderungen aus IFRS 15 zusammen. Unter Textziffer 35 sind die Wertberichtigungen und die Altersstruktur für die Forderungen aus Lieferungen und Leistungen dargestellt. 25. Ertragsteuerforderungen Die Ertragsteuerforderungen in Höhe von 28.465 Tsd Euro (Vorjahr 15.156 Tsd Euro) enthalten im Wesentlichen Körperschaft- und Gewerbesteuererstattungsansprüche, die mit dem Nominalwert angesetzt sind. Der Anstieg der Ertragsteuerforderungen beruht im Wesentlichen auf einmaligen Körperschaftsteuerforderungen der Juwi Inc. aufgrund Gesetzesänderungen in den USA sowie gestiegenen Ertragsteuerforderungen im Inland. 26. Flüssige Mittel Die flüssigen Mittel bestehen überwiegend aus Bankguthaben. Durch den Erwerb von vollkonsolidierten Unternehmen und sonstigen Geschäftseinheiten gingen Zahlungsmittel und Zahlungsmitteläquivalente in Höhe von 1.595 Tsd Euro (Vorjahr 1.795 Tsd Euro) zu. Im Zusammenhang mit der Veräußerung von vollkonsolidierten Unternehmen und sonstigen Geschäftseinheiten gingen Zahlungsmittel und Zahlungsmitteläquivalente in Höhe von 198 Tsd Euro (Vorjahr 1.774 Tsd Euro) ab. Bankguthaben werden ausschließlich im Rahmen der kurzfristigen Liquiditätsdisposition bei Banken mit zweifelsfreier Bonität unterhalten. 27. Eigenkapital Die Aufgliederung sowie die Entwicklung des Eigenkapitals sind in der Eigenkapitalveränderungsrechnung dargestellt. Grundkapital: Das Grundkapital der MVV Energie AG in Höhe von 168.721 Tsd Euro verteilt sich auf 65.906.796 auf den Namen lautende Stückaktien über je 2,56 Euro. Die gesamten auf den Namen lautenden Stückaktien sind voll einbezahlt. Die Stadt Mannheim hielt zum 30. September 2020 unmittelbar und mittelbar 50,10 %, und die FS DE Energy GmbH 45,68 % der Aktien. Die übrigen 4,22 % der Aktien befinden sich im Streubesitz. Genehmigtes Kapital II: Die Hauptversammlung der MVV Energie AG hat mit Beschluss vom 8. März 2019 den Vorstand ermächtigt, das Grundkapital bis zum 7. März 2024 einmalig oder mehrmals um insgesamt 51.200 Tsd Euro zu erhöhen. Den Aktionären ist grundsätzlich ein Bezugsrecht einzuräumen, welches jedoch der Vorstand einmalig oder mehrmals, ganz oder teilweise, insgesamt jedoch höchstens für bis zu 9.880.000 neue, auf den Namen lautende Stückaktien ausschließen kann. Der Vorstand der MVV Energie AG hat von dieser Ermächtigung bisher keinen Gebrauch gemacht. Ermächtigung zum Rückerwerb eigener Aktien: Die Hauptversammlung hat den Vorstand durch Beschluss vom 13. März 2020 ermächtigt, bis zum 12. März 2025 eigene Aktien im Umfang von bis zu 10 % des zum Zeitpunkt der Beschlussfassung der Hauptversammlung oder - falls dieser Wert geringer ist - des zum Zeitpunkt der Ausübung der Ermächtigung bestehenden Grundkapitals, zu erwerben. Der Vorstand der MVV Energie AG hat von dieser Ermächtigung noch keinen Gebrauch gemacht. Kapitalrücklage: Die Kapitalrücklage betrifft die MVV Energie AG. Hierin sind die nach § 272 HGB aufzunehmenden externen Mittelzuflüsse enthalten. Die Abweichung in Höhe von 3.705 Tsd Euro zur Kapitalrücklage im Abschluss der MVV Energie AG resultiert aus den Transaktionskosten der Kapitalerhöhungen im Jahr 2006 beziehungsweise 2007, die als Abzug der Kapitalrücklage bilanziert wurden. Erwirtschaftetes Eigenkapital: Das erwirtschaftete Eigenkapital umfasst neben den anteiligen Gewinnrücklagen und den kumulierten erwirtschafteten Jahresergebnissen der MVV Energie AG und der sonstigen einbezogenen Gesellschaften nach dem Erstkonsolidierungszeitpunkt die kumulierten erfolgsneutralen Veränderungen aus der Marktbewertung von Finanzinstrumenten, die im Wesentlichen aus Sicherungsbeziehungen nach IFRS 9 resultieren, die Währungsumrechnungsdifferenzen aus der Umrechnung ausländischer Abschlüsse sowie die versicherungsmathematischen Gewinne und Verluste für leistungsorientierte Versorgungspläne. Im Rahmen der Marktbewertung von Finanzinstrumenten wurden im Geschäftsjahr Aufwendungen in Höhe von 8.185 Tsd Euro direkt im Eigenkapital erfasst (Vorjahr Aufwendungen von 38.378 Tsd Euro). 28. Rückstellungen Rückstellungen scrollen
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Rückstellungen nach Fristigkeiten scrollen
Im Geschäftsjahr 2020 wurden die Steuerrückstellungen aufgrund der Entscheidung des IFRS IC zu "Decision on presentation of uncertain tax liabilities (or assets)" (IFRIC 23) vom 25. September 2019 überprüft. In diesem Zusammenhang wurden Ertragsteuersachverhalte in Höhe von 26.192 Tsd Euro aus den Steuerrückstellungen, welche die Anforderungen des IFRIC 23 nicht erfüllen, in die Steuerverbindlichkeiten umgebucht. Zukünftig werden alle Ertragsteuersachverhalte, für die ein Steuerbescheid vorliegt, unter den Steuerverbindlichkeiten in der Bilanz dargestellt. Rückstellungen für ungewisse Ertragsteuersachverhalte werden nur dann gebildet, wenn die Anerkennung der Position durch die Finanzbehörde unwahrscheinlich ist. Die Steuerrückstellungen beinhalten zum Stichtag sonstige Steuerrückstellungen aus Energie- und Umsatzsteuern. Die Kategorie der "Rückstellungen für Verpflichtungen im Personalbereich" enthält Rückstellungen für Frühpensionierungen sowie Rückstellungen für Personalkosten. Die Rückstellungen für Frühpensionierungen umfassen in erster Linie rechtliche und faktische Verpflichtungen gegenüber Mitarbeitern aufgrund von Altersteilzeitregelungen. Die versicherungsmathematischen Annahmen entsprechen denen, die bei der Bewertung für Pensionen und ähnlichen Rückstellungen angewandt werden. Die Verpflichtungen im Personalbereich beinhalten im Wesentlichen Sachverhalte aus tarifvertraglichen Verpflichtungen, beispielsweise Zuwendungen, Abstandszahlungen, Bonuszahlungen, Arbeitszeitguthaben der Mitarbeiter und Jubiläumsleistungen. Die Rückstellungen für Personalkosten enthalten einzelne Sachverhalte, bei denen die Inanspruchnahme vom Zielerreichungsgrad abhängt. Die Kategorie "Noch nicht abgerechnete Leistungen" umfasst vor allem bereits erbrachte, aber noch nicht fakturierte Lieferungen und Leistungen Dritter. Die Bewertung erfolgt auf der Basis sachgerechter Schätzungen. Die Kategorie der Rückstellungen "Verpflichtungen aus Sanierung, Rückbau und Gewährleistungen" beinhalten im Wesentlichen Verpflichtungen aus dem Rückbau im Rahmen der Errichtung eines Gasspeichers und für Windkraftanlagen. Die Rückstellungen für Gewährleistungen betreffen abgeschlossene Solar- und Windenergieprojekte. Die Rückstellungen sind aufgrund von vertraglichen Regelungen gebildet worden. Der Ansatz erfolgte einzelfallbezogen und auf Grundlage relevanter Faktoren. Die Kategorie "Rückstellungen für Prozess- und Vertragsrisiken" enthält Rückstellungen für Prozessrisiken für mehrere Einzelrisiken, bei denen die Höhe der Inanspruchnahme unsicher ist. Die Bewertung erfolgt ausgehend vom erwarteten Prozessergebnis, das nach den aktuell verfügbaren Informationen die höchste Eintrittswahrscheinlichkeit besitzt. Zudem werden in dieser Kategorie Rückstellungen für belastende Verträge ausgewiesen. In den sonstigen Sachverhalten sind im Wesentlichen Rückstellungen für Risiken aus vertraglichen Verpflichtungen von abgeschlossenen Projekten und für die Erneuerung von Infrastrukturanlagen und Rückstellungen für Risiken im Zusammenhang mit einer Preisgleitklausel enthalten. Die gebildeten Rückstellungen werden gemäß ihrer Laufzeiteinteilung verbraucht. Die in den Sonstigen Rückstellungen in der Kategorie "Verpflichtungen im Personalbereich" bilanzierten Rückstellungen für Abstandszahlungen werden mit einem Zinssatz von 0,6 % diskontiert. Alle weiteren in dieser Kategorie bilanzierten Personalrückstellungen werden mit laufzeitindividuellem Zinssatz diskontiert. Die Sonstigen Rückstellungen aller anderen Kategorien werden mit einem Zinssatz von 0 % abgezinst. 29. Rückstellungen für Pensionen und ähnliche Verpflichtungen Die betriebliche Altersvorsorge besteht aus beitragsorientierten und leistungsorientierten Plänen. Die Altersversorgung für die Mitarbeiter von MVV ist unternehmensspezifisch weitgehend tarifvertraglich geregelt. Hieraus resultieren mittelbare Pensionsverpflichtungen gegenüber Mitarbeitern, die fast ausschließlich über kommunale Zusatzversorgungskassen (ZVK) abgesichert sind. Hierfür werden Umlagen für die Ruhestandszeiten entrichtet. Die in diesem Zusammenhang gezahlten Beträge dienen der Finanzierung der laufenden Versorgungsleistungen. Gemäß den Regelungen der IFRS handelt es sich bei dieser Form der Altersvorsorge um einen leistungsorientierten Plan ("defined benefit plan"), da die individuellen Versorgungsleistungen der ZVK an frühere Mitarbeiter der Mitgliedsunternehmen nicht von eingezahlten Beiträgen abhängen. Darüber hinaus sind in den ZVK Mitarbeiter mehrerer Mitgliedsunternehmen versichert. Aus diesem Grund gilt diese Form der Altersvorsorge als gemeinschaftlicher Plan mehrerer Arbeitgeber ("multi-employer plan"), für den besondere Vorschriften anzuwenden sind. Aufgrund der Umverteilungen der Leistungen der ZVK auf die an ihr beteiligten Unternehmen und unzureichender Daten über Altersstruktur, Fluktuation und Gehälter der Mitarbeiter liegen keine Informationen über den auf MVV entfallenden Teil der zukünftigen Zahlungsverpflichtungen (wirtschaftliche Verpflichtung) vor. Somit ist es nach IFRS nicht zulässig, eine Rückstellung zu bilden. Aus diesem Grund berücksichtigt MVV die Beträge entsprechend einer beitragsorientierten Versorgungszusage, obwohl es sich um einen leistungsorientierten Pensionsplan handelt. Die Beiträge zum Pensionsplan bemessen sich als Prozentsatz des zusatzversorgungspflichtigen Entgelts und werden von Arbeitnehmern und von Arbeitgebern getragen. Der Beitragssatz wird von den ZVK festgelegt. Für das Geschäftsjahr 2021 rechnet MVV mit Beiträgen in voraussichtlich gleicher Höhe des Vorjahres. Die Beiträge werden für die Gesamtheit der Begünstigten verwendet. Sofern die Mittel der ZVK nicht ausreichen, können die ZVK den Pflichtbeitrag erhöhen. Falls MVV die Mitgliedschaft bei den ZVK kündigen sollte, werden die ZVK einen finanziellen Ausgleich erheben. Der Ausgleichsbetrag ermittelt sich als Barwert der bestehenden Ansprüche von Berechtigten, künftigen Ansprüchen von deren Hinterbliebenen sowie bestehenden Versorgungspunkten aus unverfallbaren Anwartschaften zum Zeitpunkt der Beendigung der Mitgliedschaft. Als Leistungen an beitragsorientierte Versorgungssysteme werden die Leistungen an Zusatzversorgungskassen beziehungsweise an die gesetzliche Rentenversicherung verstanden. Die Beiträge werden als Aufwand erfasst und im Personalaufwand ausgewiesen. Im Geschäftsjahr 2020 sind an die gesetzlichen Rentenversorgungssysteme Leistungen in Höhe von 31.603 Tsd Euro (Vorjahr 30.303 Tsd Euro) erbracht worden. Weiterhin wurden in beitragsorientierte Versorgungssysteme 15.749 Tsd Euro (Vorjahr 15.259 Tsd Euro) eingezahlt. Darüber hinaus bestehen unmittelbare Pensionsverpflichtungen aufgrund früherer tarifvertraglicher Regelungen (Bemessung nach der Dauer der Betriebszugehörigkeit und der Vergütung der Mitarbeiter) sowie von Einzelzusagen gegenüber Vorstandsmitgliedern. Rückstellungen für Pensionen und ähnliche Verpflichtungen werden ausschließlich für leistungsorientierte Versorgungspläne gebildet. Bei der Bewertung von Rückstellungen für Pensionen und ähnlichen Verpflichtungen stellen insbesondere der Abzinsungsfaktor, biometrische Wahrscheinlichkeiten sowie Trendannahmen wesentliche Schätzgrößen dar. Abweichende Entwicklungen dieser Schätzgrößen können zu Unterschieden zwischen dem bilanzierten Wert und den tatsächlich im Zeitablauf entstehenden Verpflichtungen führen. Die versicherungsmathematischen Gewinne und Verluste werden vollständig in der Periode erfasst, in der sie auftreten. Sie werden außerhalb der Gewinn- und Verlustrechnung in der Aufstellung der im Konzerneigenkapital erfassten Erträge und Aufwendungen ausgewiesen. Für die Abzinsung der zukünftigen Zahlungsverpflichtungen für Pensionen, Deputats- und Abstandszahlungen wird entsprechend den einschlägigen Rechnungslegungsvorschriften die Höhe der Verzinsung hochwertiger, laufzeitkongruenter Unternehmensanleihen verwendet. Für die Eurozone wurde die Auswahl der zugrunde liegenden Unternehmensanleihen, die bisher für die Ermittlung des Abzinsungssatzes herangezogen wurde, zum 30. September 2020 verfeinert. Im Ergebnis werden dadurch solche Unternehmensanleihen treffsicherer ausgesondert, deren Rendite-Risikoprofil eher dem von Staatsanleihen entspricht. Der auf dieser Grundlage abgeleitete Rechnungszins beträgt zum 30. September 2020 0,6 % (Vorjahr 0,3 %); ohne Anpassung wäre er um 0,4 % niedriger ausgefallen. Unter Verwendung des neuen Verfahrens beträgt die Rückstellung zum 30. September 2020 für Pensionsverpflichtungen 102.258 Tsd Euro. Bei einem Rechnungszins von 0,2 % wären die Pensionsverpflichtungen in der Eurozone um rund 5.614 Tsd Euro höher ausgefallen. Der Unterschiedsbetrag wird nach Maßgabe von IAS 8 als Schätzänderung (change in accounting estimate) in der Gesamtergebnisrechnung erfolgsneutral erfasst. Diese Pensionsrückstellungen werden gemäß IAS 19 nach dem Anwartschaftsbarwertverfahren ermittelt (Projected-Unit-Credit-Methode). Dieses Verfahren berücksichtigt neben den am Bilanzstichtag bekannten Renten und Anwartschaften auch zukünftig zu erwartende Gehalts- und Rentensteigerungen. Bei der Berechnung fanden die Heubeck-Richttafeln 2018 G Anwendung. Die wesentlichen Parameter für die Berechnung der leistungsorientierten Pläne zum 30. September 2020 sind: Parameter scrollen
Der Aufwand für diese als leistungsorientierte Pläne ausgestalteten Pensionen und ähnliche Verpflichtungen setzt sich wie folgt zusammen: Aufwand Pensionsrückstellungen scrollen
Der Zinsaufwand für bereits erworbene Versorgungsansprüche ist in der Gewinn- und Verlustrechnung in den Finanzaufwendungen (Aufzinsung von Rückstellungen) ausgewiesen. Die übrigen Aufwendungen sind im Personalaufwand ausgewiesen. Der Barwert der leistungsorientierten Verpflichtungen hat sich wie folgt entwickelt: Entwicklung der Versorgungsansprüche scrollen
scrollen
Den leistungsorientierten Pensionsverpflichtungen stehen im Konzern Planvermögen in geringem Umfang gegenüber. Der Rückstellungsbetrag in der Bilanz ermittelt sich wie folgt: Ermittlung des Rückstellungsbetrags scrollen
Das Planvermögen entfällt auf Contractual Trust Arrangements (CTAs), welche als Treuhandvermögen durch den Deutsche Pensflex Treuhand e. V. als Treuhänder verwaltet werden. Außerdem bestehen Versicherungsverträge mit privaten Versicherungsträgern sowie ein am Kapitalmarkt notierter Investmentfonds einer international tätigen Fondsgesellschaft. Die im Konzerneigenkapital erfassten versicherungsmathematischen Gewinne und Verluste aus leistungsorientierten Versorgungsverpflichtungen entwickelten sich wie folgt: Kumulierte im Eigenkapital erfasste versicherungsmathematische Gewinne und Verluste scrollen
Die erfahrungsbedingten Anpassungen (Prämissenänderungen) des Barwerts der Versorgungsansprüche stellen einen Teil der auf die Versorgungsansprüche entfallenden versicherungsmathematischen Gewinne und Verluste des jeweiligen Jahres dar. Für die bestehenden Pensionsverpflichtungen wird für das Geschäftsjahr 2021 eine Pensionszahlung in Höhe von 3.335 Tsd Euro prognostiziert. Es wurde in diesem Geschäftsjahr ein der erwarteten gewichteten Restlaufzeit entsprechender Zinssatz von 17 Jahren verwendet. Die erwartete Fälligkeit der undiskontierten Pensionsleistungen zum Stichtag stellt sich wie folgt dar: Erwartete Pensionszahlungen scrollen
Die Sensitivitätsanalyse basiert auf der Änderung einer Annahme, während alle anderen Annahmen konstant gehalten werden. Es ist unwahrscheinlich, dass sich dies in der Realität ereignet. Weiterhin ist es möglich, dass Veränderungen in einigen Annahmen miteinander korrelieren. Bei der Berechnung der Sensitivität der leistungsorientierten Verpflichtung zu versicherungsmathematischen Annahmen wurde dieselbe Methode verwendet, mit der Pensionsrückstellungen in der Bilanz ermittelt werden. Die Methoden und Arten von Annahmen zur Vorbereitung der Sensitivitätsanalyse haben sich im Vergleich zum Vorjahr nicht geändert. Sensitivitätsbetrachtung scrollen
30. Finanzschulden Finanzschulden scrollen
Fälligkeit in Jahren scrollen
Die festverzinslichen Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten in Höhe von 1.002 Mio Euro (Vorjahr 1.036 Mio Euro) sind mit einem durchschnittlichen Zinssatz von 2,0 % (Vorjahr 2,4 %), die variabel verzinslichen Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten in Höhe von 513 Mio Euro (Vorjahr 452 Mio Euro) mit einem durchschnittlichen Zinssatz von 1,8 % (Vorjahr 2,0 %) zu verzinsen, wobei dieser Zinssatz durch Verbindlichkeiten in Fremdwährung mit höherem Zinsniveau beeinflusst wird. Bei den festverzinslichen Verbindlichkeiten beträgt die durchschnittliche Restzinsbindungsdauer sieben Jahre (Vorjahr neun Jahre). Die variabel verzinslichen Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten sind abgesichert. Zum 30. September 2020 standen MVV nicht in Anspruch genommene zugesagte Kreditlinien in Höhe von 1.139 Mio Euro (Vorjahr 699 Mio Euro) zur Verfügung. Die Leasingverbindlichkeiten werden mit dem Barwert der über die Laufzeit verpflichtend zu leistenden Leasingzahlungen angesetzt. Diese beziehen sich auf die Nutzungsrechte, die in der Textziffer 16 "Leasingverhältnisse als Leasingnehmer" dargestellt sind. 31. Andere Verbindlichkeiten In den nachfolgenden Tabellen werden die anderen Verbindlichkeiten nach Inhalt und Kontrahenten aufgeschlüsselt. Für derivative Finanzinstrumente wird zusätzlich deren Sicherungsbeziehung angegeben. Nach ihrem erstmaligen Ansatz sind Verbindlichkeiten mit Ausnahme von derivativen Finanzinstrumenten unter Anwendung der Effektivzinsmethode zu fortgeführten Anschaffungskosten bewertet. Andere finanzielle und nichtfinanzielle Verbindlichkeiten scrollen
Andere Verbindlichkeiten scrollen
Die derivativen Finanzinstrumente betreffen Zinsderivate, Währungs- und Commodity-Derivate auf Strom, Gas, Kohle, CO 2 und sonstige Zertifikate. Weitere Angaben zu Finanzinstrumenten finden sich unter Textziffer 35. Derivative Finanzinstrumente (Andere finanzielle Verbindlichkeiten) scrollen
Um das Kontrahentenrisiko bei stark schwankenden Marktwerten von Energiehandelsderivaten zu reduzieren, werden mit der EEX und der ICE (Intercontinental Exchange) Sicherheitsleistungen (Margins) ausgetauscht. Zum Stichtag 30. September 2020 wurden keine Verbindlichkeiten aus Sicherheitsleistungen im Rahmen von Energiehandelsgeschäften bilanziert (Vorjahr 687 Tsd Euro). Die finanziellen übrigen anderen Verbindlichkeiten beinhalten im Wesentlichen Verbindlichkeiten aus Earn-Out-Verpflichtungen, Konzessionsabgaben und abgegrenzte Verbindlichkeiten. Unter den nichtfinanziellen Verbindlichkeiten aus sonstigen Steuern sind im Wesentlichen Umsatzsteuer- und Energiesteuerverbindlichkeiten enthalten. In der nachfolgenden Tabelle werden die Anfangs- und Endbestände der Vertragsverbindlichkeiten aus IFRS 15 dargestellt: Vertragsverbindlichkeiten scrollen
Die Vertragsverbindlichkeiten zum 30. September 2020 erhöhten sich deutlich gegenüber dem Vorjahr. Dies resultiert aus Vertragsverbindlichkeiten aus Anzahlungen, welche einer Tochtergesellschaft als Generalunternehmerin für den Bau von zwei Rechenzentren geleistet wurden. MVV rechnet damit, dass 85.737 Tsd Euro (Vorjahr 37.988 Tsd Euro) des Transaktionspreises, der den nicht erfüllten Leistungsverpflichtungen zum 30. September 2020 zugeordnet wird, in der nächsten Berichtsperiode als Erlös erfasst werden. Die restlichen 125.311 Tsd Euro (Vorjahr 114.159 Tsd Euro) werden in den folgenden Geschäftsjahren erfasst. 32. Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen scrollen
Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen werden zu fortgeführten Anschaffungskosten bewertet. Die vorstehende Tabelle enthält ausschließlich Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen mit einer Laufzeit von unter einem Jahr. Mittel- bis langfristige Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen werden unter Andere Verbindlichkeiten ausgewiesen, da sie für den Konzern unwesentlich sind. 33. Ertragsteuerverbindlichkeiten und latente Steuern Es sind Verbindlichkeiten aus Ertragsteuerverbindlichkeiten in Höhe von 26.405 Tsd Euro (Vorjahr 184 Tsd Euro) enthalten. Im Geschäftsjahr 2020 wurden Ertragsteuersachverhalte in Höhe von 26.192 Tsd Euro aus den Steuerrückstellungen, welche die Anforderungen des IFRIC 23 nicht erfüllen, in die Steuerverbindlichkeiten umgegliedert. Weitere Ausführungen unter Textziffer 29 Rückstellungen. Die Steuerabgrenzungen im Geschäftsjahr 2020 für latente Steuern sind den folgenden Sachverhalten zuzuordnen: Latente Steuern scrollen
Von den zuvor dargestellten latenten Steuern (netto) entfallen 15.089 Tsd Euro (Vorjahr 14.952 Tsd Euro) auf langfristige aktive latente Steuern und 89.477 Tsd Euro (Vorjahr 93.427 Tsd Euro) auf langfristige passive latente Steuern. Für körperschaftsteuerliche Verlustvorträge in Höhe von 109.814 Tsd Euro (Vorjahr 95.962 Tsd Euro), für gewerbesteuerliche Verlustvorträge in Höhe von 89.110 Tsd Euro (Vorjahr 88.826 Tsd Euro) sowie für ausländische Verlustvorträge in Höhe von 90.474 Tsd Euro (Vorjahr 162.616 Tsd Euro) wurde kein latenter Steueranspruch angesetzt. Auf temporäre Unterschiede aus Beteiligungen in Höhe von 11.525 Tsd Euro (Vorjahr 12.876 Tsd Euro) wurden in Höhe von 3.492 Tsd Euro (Vorjahr 3.901 Tsd Euro) keine passiven latenten Steuern erfasst, da eine Umkehrung durch Dividendenausschüttungen oder Veräußerung von Gesellschaften in absehbarer Zeit nicht wahrscheinlich ist. In Höhe von 4.442 Tsd Euro (Vorjahr 6.460 Tsd Euro) wurden zum Bilanzstichtag aktive latente Steuern bilanziert, die aus Gesellschaften resultieren, welche im Geschäftsjahr oder im Vorjahr einen Verlust erzielt haben und deren Realisierung ausschließlich vom Entstehen zukünftiger Gewinne abhängt. Aufgrund der vorliegenden Planzahlen, die im Wesentlichen auf einer zeitnahen Vermarktung erneuerbarer Energie Projekte basieren, gehen wir von deren Realisierung aus. Im Geschäftsjahr 2020 werden latente Steuern in Höhe von 25.045 Tsd Euro (Vorjahr 21.873 Tsd Euro) direkt im sonstigen Ergebnis als Teil des Konzerneigenkapitals ausgewiesen. Die Ertragsteuereffekte im sonstigen Ergebnis als Teil des Konzerneigenkapitals gliedern sich je Bestandteil wie folgt auf: Ertragsteuereffekte scrollen
34. Eventualforderungen, -schulden und finanzielle Verpflichtungen Die nachfolgend aufgeführten Verpflichtungsvolumina für Eventualschulden, -forderungen und finanzielle Verpflichtungen entsprechen dem am Bilanzstichtag bestehenden Haftungsumfang. Eventualforderungen werden analog zu den Eventualschulden behandelt. Eventualschulden sind mögliche Verpflichtungen gegenüber Dritten oder bereits bestehende Verpflichtungen, bei denen ein Ressourcenabfluss unwahrscheinlich ist oder deren Höhe nicht verlässlich bestimmt werden kann. Eventualschulden werden in der Bilanz nicht erfasst. Es bestehen Eventualschulden, die sich aus Gewährleistungsverträgen ergeben, in Höhe von 7,0 Mio Euro (Vorjahr 8,4 Mio Euro). Aus Bürgschaften bestehen Verpflichtungen in Höhe von 13,3 Mio Euro (Vorjahr 13,1 Mio Euro). Sicherheiten für fremde Verbindlichkeiten bestehen wie im Vorjahr nicht. Das Bestellobligo aus erteilten Investitionsaufträgen und die finanziellen Verpflichtungen bei MVV beliefen sich auf 65,7 Mio Euro (Vorjahr 68,4 Mio Euro). Im Rahmen einer Bodensanierungsmaßnahme besteht eine Eventualforderung gegen das Land Baden-Württemberg und die Stadt Mannheim mit einem Barwert in Höhe von 2,7 Mio Euro. 35. Finanzinstrumente Beizulegende Zeitwerte und Buchwerte von Finanzinstrumenten Die Buchwerte und Fair Values der bei MVV bilanzierten Finanzinstrumente sowie deren Aufteilung auf die Bewertungskategorien nach IFRS 9 werden in den folgenden Tabellen dargestellt. Die dargestellten Klassen orientieren sich an der Bilanz. Bewertungskategorien der Buchwerte nach IFRS 9 zum 30.9.2020 scrollen
Bewertungskategorien der Buchwerte nach IFRS 9 zum 30.9.2019 scrollen
Aufgrund der vorwiegend kurzfristigen Restlaufzeiten für Forderungen und Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen, sonstigen finanziellen Vermögenswerten und Verbindlichkeiten sowie Zahlungsmitteln und Zahlungsmitteläquivalenten entsprechen die Buchwerte am Bilanzstichtag im Wesentlichen deren Marktwerten. Der Fair Value der sonstigen Finanzschulden wird unter Berücksichtigung von zukünftigen Zahlungen als Barwert ermittelt. Die Abzinsung erfolgt mithilfe des aktuell gültigen Zinssatzes zum Bilanzstichtag. Sofern der MVV nicht genügend neue Informationen zur Bemessung des beizulegenden Zeitwerts vorliegen, stellen die Anschaffungskosten eine angemessene Schätzung des Fair Values dar. Zur Fair-Value-Bemessung von Finanzinstrumenten verweisen wir auf die Ausführungen in den Bilanzierungs- und Bewertungsgrundsätzen zu Finanzinstrumenten. Im Berichtsjahr gab es keine Umgliederung zwischen der Bewertungshierarchie der Stufe 1 und Stufe 2. Auch gab es keine Umgliederungen in oder aus der Stufe 3. Die folgende Tabelle stellt für die zum beizulegenden Zeitwert bilanzierten Finanzinstrumente die wesentlichen Parameter dar. Die einzelnen Stufen sind gemäß IFRS 7 wie folgt definiert: Stufe 1: Bewertung basiert auf an aktiven Märkten notierten und unverändert übernommenen Preisen; Stufe 2: Bewertung basiert auf anderen Faktoren als denen aus Stufe 1, welche sich aber direkt oder indirekt beobachten lassen; Stufe 3: Bewertung basiert auf am Markt nicht beobachtbaren Faktoren. Fair-Value-Hierarchie zum 30.9.2020 scrollen
Fair-Value-Hierarchie zum 30.9.2019 scrollen
Die sonstigen Beteiligungen der Stufe 3 verfügen über keine auf einem aktiven Markt notierten Marktpreise. Der beizulegende Zeitwert von sonstigen Beteiligungen wird anhand eines kapitalwertorientierten Verfahrens durch Diskontierung der zukünftigen Zahlungsströme ermittelt. Die Diskontierung erfolgt mithilfe des aktuell gültigen Zinssatzes zum Bilanzstichtag. Die Eingangsparameter zur Bewertung des beizulegenden Zeitwerts werden unter Berücksichtigung von wirtschaftlichen Entwicklungen und verfügbaren Unternehmensdaten festgelegt. Der ermittelte beizulegende Zeitwert würde sich in Abhängigkeit von der Entwicklung der künftigen Umsatzerlöse und des künftigen EBIT erhöhen beziehungsweise verringern. Der beizulegende Zeitwert von langfristigen Energiekontrakten und Zinsderivaten der Stufe 3 wird, sofern keine Marktpreise vorliegen, anhand anerkannter Bewertungsmethoden, welche auf internen Fundamentaldaten beruhen, ermittelt. Wir orientieren uns hierbei an Notierungen auf aktiven Märkten. Sofern keine aktiven Märkte vorliegen, werden unternehmensspezifische Annahmen herangezogen. Die Derivate im Hedge Accounting der Stufe 3 in Höhe von 4.424 Tsd Euro (Vorjahr 5.732 Tsd Euro) enthalten Zins-Swaps mit Floor. Der Marktwert dieser Derivate beträgt 4.424 Tsd Euro. Eine Veränderung der in die Berechnung einfließenden Volatilität um einen absoluten Wert von 1 nach oben beziehungsweise nach unten würde den Marktwert um 59 Tsd Euro erhöhen beziehungsweise um 56 Tsd Euro verringern. Die sonstigen Verbindlichkeiten der Stufe 3 enthalten aus Erwerben resultierende variable Kaufpreisbestandteile. Zur Bestimmung des beizulegenden Zeitwerts wird die Discounted-Cashflow-Methode eingesetzt. Hierbei werden die zukünftig erwarteten Zahlungsströme mit einem festgelegten Diskontierungssatz abgezinst. Die Eingangsparameter werden unter Berücksichtigung von vertraglichen Regelungen und verfügbaren Unternehmensdaten festgelegt. Der ermittelte beizulegende Zeitwert würde sich in Abhängigkeit von der Entwicklung der künftigen Umsatzerlöse und des künftigen EBIT erhöhen beziehungsweise verringern. Die folgende Überleitungsrechnung zeigt die Entwicklung der bilanzierten Finanzinstrumente in Stufe 3: Entwicklung der bilanzierten Finanzinstrumente in Stufe 3 scrollen
Entwicklung der bilanzierten Finanzinstrumente in Stufe 3 scrollen
Die erfolgswirksam erfassten Gewinne und Verluste der aus Finanzinstrumenten der Stufe 3 sind in der Gewinn- und Verlustrechnung unter folgenden Posten erfasst: Gewinne und Verluste in der Gesamtergebnisrechnung aus Stufe-3-Finanzinstrumenten scrollen
Gewinne und Verluste in der Gesamtergebnisrechnung aus Stufe-3-Finanzinstrumenten scrollen
Saldierung von finanziellen Vermögenswerten und finanziellen Verbindlichkeiten Die finanziellen Vermögenswerte und finanziellen Verbindlichkeiten werden saldiert und als Nettobetrag in der Bilanz ausgewiesen, wenn MVV einen gegenwärtigen Rechtsanspruch hat, die erfassten Beträge miteinander zu verrechnen und die Absicht vorliegt, den Ausgleich auf Nettobasis herbeizuführen oder gleichzeitig mit der Verwertung des Vermögenswerts die zugehörige Verbindlichkeit abzulösen. Ferner wurden Vereinbarungen abgeschlossen, welche die Saldierungskriterien nicht erfüllen, jedoch unter bestimmten Umständen, wie etwa bei Insolvenz, eine Verrechnung der betroffenen Beträge gestatten. In der nachfolgenden Tabelle werden die Beträge der bilanziell saldierten finanziellen Vermögenswerte und finanziellen Verbindlichkeiten dargestellt. Ebenso werden die finanziellen Vermögenswerte und finanziellen Verbindlichkeiten, die zwar einer rechtlich durchsetzbaren Globalaufrechnungsvereinbarung unterliegen, jedoch für Zwecke der Bilanzierung nicht zu saldieren sind, dargestellt. Die zusammenhängenden Beträge, die nicht in der Bilanz saldiert werden, beinhalten im Wesentlichen Margin-Zahlungen für Börsengeschäfte sowie Derivate, welche die Saldierungskriterien nach IAS 32 nicht erfüllen. Saldierung finanzielle Vermögenswerte zum 30.9.2020 scrollen
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Saldierung finanzielle Verbindlichkeiten zum 30.9.2020 scrollen
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Saldierung finanzielle Vermögenswerte zum 30.9.2019 scrollen
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Saldierung finanzielle Verbindlichkeiten zum 30.9.2019 scrollen
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Nettoergebnis nach Bewertungskategorien Finanzinstrumente sind in der Gewinn- und Verlustrechnung mit folgenden Nettoergebnissen gemäß IFRS 7 erfasst: Nettoergebnis (IFRS 7) scrollen
In der Darstellung des Nettoergebnisses sind freistehende Derivate, die sich in der Bewertungskategorie "erfolgswirksam zum beizulegenden Zeitwert" befinden, berücksichtigt. Das Nettoergebnis der Kategorie "erfolgswirksam zum beizulegenden Zeitwert" im Bereich der finanziellen Vermögenswerte und finanziellen Verbindlichkeiten stammt im Wesentlichen aus der Marktbewertung nach IFRS 9. Das Nettoergebnis aus finanziellen Verbindlichkeiten dieser Kategorie ist in der Gewinn- und Verlustrechnung erfasst. Die Nettoergebnisse der Kategorie "zu fortgeführten Anschaffungskosten" bestehen im Bereich der finanziellen Vermögenswerte zum überwiegenden Teil aus Wertberichtigungen. In der Gewinn- und Verlustrechnung wurden folgende Gesamtzinserträge beziehungsweise -aufwendungen erfasst: Gesamtzinserträge und -aufwendungen scrollen
Im Finanzergebnis sind Währungsumrechnungen sowie Zinsanteile aus Rückstellungen enthalten, die nicht unter die Angabepflichten des IFRS 7 fallen, weswegen die hier veröffentlichten Zahlen vom Finanzergebnis abweichen. Die hier ausgewiesenen Zinserträge stammen hauptsächlich aus Finanzierungsleasing sowie Ausleihungen. Die Zinsaufwendungen resultieren zum Großteil aus Darlehensverpflichtungen und Zinsswaps. Der Gesamtzinsertrag und Gesamtzinsaufwand resultieren im Wesentlichen aus zu fortgeführten Anschaffungskosten bewerteten finanziellen Vermögenswerten und Verbindlichkeiten sowie Zinsderivaten. Risikomanagement Durch ihre Geschäftstätigkeit ist MVV verschiedenen finanziellen Risiken ausgesetzt. Diese setzen sich zusammen aus Forderungsausfall-, Liquiditäts-, Zins- und Währungsrisiken sowie Commodity-Preisrisiken auf der Beschaffungs- und Absatzseite. Das Risikomanagement von MVV verfolgt das Ziel, die Entwicklungen der Finanz- und Rohstoffmärkte frühzeitig zu erkennen und negativen Auswirkungen daraus entgegen zu wirken. Dies wird anhand interner Richtlinien, Handlungsrahmen, Verantwortlichkeiten, Funktionstrennung Kontrollen und Prozessen festgelegt. Zur Absicherung gegen Marktpreisrisiken werden derivative Finanzinstrumente eingesetzt. Im Bereich des Zinsrisikos werden überwiegend Zins-Swaps abgeschlossen. Währungsrisiken werden durch den Abschluss von Devisentermingeschäften abgesichert. Im Bereich des Energiehandels werden Commodity-Derivate eingesetzt. Deren Einsatz zum Zwecke des proprietären Energiehandels ist nur in engen Grenzen erlaubt und wird durch ein separates Limitsystem und robuste Risikoindikatoren überwacht und gesteuert. Das maximale Ausfallrisiko der in der Bilanz angesetzten Vermögenswerte einschließlich der Derivate mit positiven Marktwerten ergibt sich aus den bilanzierten Buchwerten. Die aus den Finanzinstrumenten resultierenden Risiken sowie den Methoden zur Bemessung und Steuerung der Risiken sind gegenüber dem Vorjahr unverändert. Hinsichtlich weiterer Angaben zum Risikomanagementsystem der MVV verweisen wir auf die Ausführungen im Chancen- und Risikobericht als Teil des Lageberichts. Forderungsausfallrisiken: Die Gefahr eines wirtschaftlichen Verlusts, der dadurch entsteht, dass ein Geschäftspartner seinen vertraglichen Zahlungsverpflichtungen nicht nachkommt, wird als Forderungsausfallrisiko bezeichnet und umfasst sowohl das unmittelbare Ausfallrisiko als auch das Risiko einer Bonitätsverschlechterung. Bei MVV bestehen im Handelsbereich Geschäftsbeziehungen vorwiegend zu Banken und anderen Handelspartnern mit guter Bonität Zusätzlich werden Risiken durch Kreditsicherheiten und vertragliche Mitigationsmechanismen besichert und strukturiert. Forderungsausfallrisiken gegenüber Vertragspartnern werden bei Vertragsabschluss geprüft, laufend überwacht und bei wesentlichen Bonitätsverschlechterung wird versucht, das Kredit-Exposure zu besichern. Durch Festlegung von Limits für das Handeln mit Geschäftspartnern und gegebenenfalls durch das Anfordern von Barsicherheiten wird das Risiko eingeschränkt oder, wenn möglich, bereits im Vorfeld durch geeignete Rahmenverträge mit den Handelspartnern vermindert. Insbesondere Commodity-Geschäfte werden auf Basis von Rahmenverträgen wie zum Beispiel EFET, ISDA oder IETA abgeschlossen, welche eine sorgfältige Bonitätsprüfung des Kontrahenten voraussetzen. Bei mit Börsen abgeschlossenen Handelsgeschäften werden durch unsere Vertragspartner (Kontrahenten) Sicherungszahlungen (Margins) hinterlegt, um zusätzliche Forderungsausfallrisiken zu reduzieren. In den Buchwerten der finanziellen Vermögenswerte sind Ausfallrisiken bereits in Form von Wertberichtigungen berücksichtigt. Diese werden nur bei Finanzinstrumenten gebildet, die zu fortgeführten Anschaffungskosten bewertet sind. Bei Finanzinstrumenten, die zum Fair Value berücksichtigt werden, ist das Forderungsausfallrisiko bereits im Fair Value berücksichtigt. IFRS 9 sieht dabei vor, bereits bei der Einbuchung des Vermögenswerts einen erwarteten Verlust (Expected Credit Loss) in Form einer Wertberichtigung zu erfassen. Die Ermittlung des erwarteten Verlusts erfolgt dabei entweder nach dem allgemeinen Wertminderungsmodell (General Approach) oder dem vereinfachten Wertminderungsmodell (Simplified Approach). Für die Ermittlung von Wertberichtigungen für Forderungen aus Lieferungen und Leistungen, Vertragsvermögenswerten und Forderungen aus Leasing wendet MVV das vereinfachte Wertminderungsmodell (Simplified Approach) an. Nach diesem Ansatz muss eine Risikovorsorge in Höhe der über die Laufzeit erwarteten Kreditverluste (Gesamtlaufzeit-Expected Credit Loss) erfasst werden. MVV verwendet bei der Ermittlung der Risikovorsorge größtenteils eine Wertberichtigungsmatrix, welche auf historischen Ausfallquoten, zukunftsorientierten und marktdatenbasierten Informationen wie den Kenntnissen über wirtschaftliche Entwicklung der Kunden und Daten zu volkswirtschaftlichen Entwicklungen beruht. Bei der Verwendung der Wertberichtigungsmatrix müssen Finanzinstrumente unterschiedlichen Kundensegmenten zugeordnet werden, die ähnliche Ausfallmuster aufweisen. Unsere Kundensegmente orientieren sich dabei an den Geschäftsmodellen, die im Wesentlichen auch einem geografisch ähnlichen Gebiet zuzuordnen sind. Sofern für unsere Kunden ein internes oder externes Rating vorliegt, werden die erwarteten Kreditausfälle auf dieser Basis ermittelt. Die Ermittlung der Risikovorsorge für Ausleihungen und sonstige finanzielle Vermögenswerte erfolgt nach dem allgemeinen Wertminderungsmodell (General Approach). Nach diesem Ansatz werden finanzielle Vermögenswerte hinsichtlich ihres Kreditausfallrisikos untersucht und entsprechend der Entwicklung einer der drei Stufen des Wertminderungsmodells zugewiesen. Die der Beurteilung des Kreditausfallrisikos zugrunde liegende Bonität der Vertragspartner wird dabei regelmäßig überwacht. Alle finanziellen Vermögenswerte sind bei Zugang der Stufe 1 zuzuordnen, sofern sie nicht bereits wertgemindert erworben oder ausgereicht wurden. Sobald sich das Kreditrisiko seit dem erstmaligen Ansatz signifikant erhöht hat, wird ein Transfer in Stufe 2 vorgenommen. Die Beurteilung, ob das Kreditrisiko in Folgeperioden signifikant angestiegen ist, erfolgt in einem definierten Ausfallrisikomanagementprozess. Eine signifikante Erhöhung wird bei MVV angenommen, wenn sich das interne Rating des Vertragspartners verschlechtert hat. Ein Transfer in Stufe 3 erfolgt bei Vorliegen direkter Hinweise auf eine Wertminderung beziehungsweise bei einem tatsächlichen Ausfall. Der Ausfall eines Finanzinstruments wird angenommen, wenn der Vermögenswert 720 Tage überfällig ist. Eine Abschreibung von finanziellen Vermögenswerten erfolgt, wenn diese nach detaillierter Einzelfallprüfung als uneinbringlich eingestuft werden. Für Forderungen aus Lieferungen und Leistungen, Vertragsvermögenswerte und Forderungen aus Leasing wendet MVV zur Bestimmung der Risikovorsorge den vereinfachten Ansatz gemäß IFRS 9 an. Die Entwicklung der Wertberichtigung ist in der folgenden Tabelle dargestellt: Risikovorsorge vereinfachter Ansatz scrollen
Von der zuvor dargestellten Risikovorsorge entfallen 18.023 Tsd Euro (Vorjahr 22.678 Tsd Euro) auf Forderungen aus Lieferungen und Leistungen und 400 Tsd Euro (Vorjahr 1.392 Tsd Euro) auf Vertragsvermögenswerte. Die Ausfallrisiken finanzieller Vermögenswerte, für die kein Rating vorliegt, sowie die Höhe der erwarteten Kreditausfälle über die Gesamtlaufzeit und die jeweilige Kreditausfallrate sind nachfolgend je Altersklasse dargestellt: Forderungsausfallrisiken, vereinfachter Ansatz zum 30.9.2020 scrollen
Forderungsausfallrisiken, vereinfachter Ansatz zum 30.9.2019 scrollen
Auf Vermögenswerte, deren Risikovorsorge anhand eines internen oder externen Ratings ermittelt wird, entfallen Wertberichtigungen in Höhe von 218 Tsd Euro (Vorjahr 70 Tsd Euro). Aufgrund der Ausbuchung von Finanzinstrumenten hat sich im Geschäftsjahr 2020 die Risikovorsorge für Forderungen aus Lieferungen und Leistungen um 10.373 Tsd Euro verändert. Die Ausbuchungen betreffen bereits wertberichtigte uneinbringliche Forderungen. Für finanzielle Vermögenswerte, welche nicht unter die Anwendung des vereinfachten Ansatzes nach IFRS 9 fallen, wendet die MVV zur Ermittlung der Risikovorsorge den allgemeinen Ansatz des Wertminderungsmodells an. Hierunter fallen im Wesentlichen Ausleihungen und sonstige finanzielle Vermögenswerte. Die nachfolgende Überleitung zeigt die Entwicklung der nach dieser Methode bestimmten Risikovorsorge: Risikovorsorge allgemeiner Ansatz zum 30. September 2020 scrollen
Risikovorsorge allgemeiner Ansatz zum 30. September 2019 scrollen
Die Aufteilung des Ausfallrisikos auf die entsprechenden Risikoklassen wird in nachfolgender Übersicht dargestellt: Ausfallrisiko allgemeiner Ansatz zum 30.9.2020 scrollen
Ausfallrisiko allgemeiner Ansatz zum 30.9.2019 scrollen
Liquiditätsrisiken: Das Liquiditätsrisiko beschreibt die Gefahr, dass ein Unternehmen seine finanziellen Verpflichtungen nicht in ausreichendem Maße erfüllen kann. Liquiditätsrisiken entstehen bei MVV durch die Verpflichtung, Verbindlichkeiten vollständig und rechtzeitig zu tilgen sowie Sicherheitshinterlegungen (Margins) von Energiehandelspartnern zu bedienen. Aufgabe des Cash- und Liquiditätsmanagements von MVV ist es, jederzeit die Zahlungsfähigkeit des Unternehmens sicherzustellen. Dafür werden der gesamte Zahlungsmittelbedarf und alle Zahlungsmittelüberschüsse ermittelt. Die wesentlichen Teilkonzerne verfügen über ein Cash-Pooling-Verfahren, wodurch Liquiditätsbedarfe und -überschüsse kurzfristig ausgeglichen und damit die Bankgeschäfte auf ein notwendiges Maß reduziert werden können. Zur Liquiditätssteuerung wird ein Finanzplan erstellt. Der entstehende Finanzierungsbedarf wird mittels geeigneter Instrumente im Rahmen der Liquiditätssteuerung gedeckt. Neben der täglich verfügbaren Liquidität verfügt MVV über weitere Liquiditätsreserven in Form von zugesagten Kreditlinien. Der Umfang der vertraglich zugesicherten Kreditlinien ist so dimensioniert, dass auch in einem schwierigen Marktumfeld jederzeit ausreichende Liquiditätsreserven zur Verfügung stehen. Durch die vorhandene Liquidität sowie die bestehenden Kreditlinien sieht sich MVV keinen wesentlichen Liquiditätsrisiken ausgesetzt. Mit einem Teil der finanzierenden Banken sind branchenübliche Klauseln (Covenants) vereinbart, die bei wesentlichen Verschlechterungen der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage ein Kündigungsrecht begründen können. Zum Stichtag 30. September 2020 wurden sämtliche Covenants eingehalten. Die Finanzierung der Konzerngesellschaften von MVV erfolgt in der Regel durch Kreditinstitute sowie durch die MVV Energie AG. Weitere Erläuterungen zu Finanzschulden sind in Textziffer 30 enthalten. Zur Begrenzung ihrer Risiken aus an MVV gewährten Darlehen haben Kreditinstitute Sicherheiten erhalten. Diese gliedern sich in Anlagevermögen, Forderungen und flüssige Mittel mit einer Gesamtsumme von 6.048 Tsd Euro (Vorjahr 4.986 Tsd Euro) sowie Anteile an Tochterunternehmen in Höhe von 13.364 Tsd Euro (Vorjahr 3.327 Tsd Euro). In nachfolgender Tabelle sind die vertraglich vereinbarten Mittelabflüsse der finanziellen Verbindlichkeiten undiskontiert dargestellt. Die korrespondierenden Zinszahlungen sind enthalten. Undiskontierte Cashflows scrollen
Zinsrisiken: Zinsrisiken bestehen auf der Aktivseite aus Bankguthaben sowie auf der Passivseite aus variabel verzinslichen Bankverbindlichkeiten. Sie resultieren aus einer möglichen Änderung des dem Grundgeschäft zugrundeliegenden Referenzzinssatzes. Zur Begrenzung des Zinsrisikos werden Investitionsprojekte der MVV möglichst fristenkongruent mit festen Zinssätzen finanziert. Darüber hinaus werden Risiken im Finanzierungsbereich durch Einsatz von Zinsderivaten gesteuert. Die Absicherung erfolgt hierbei durch Zins-Swaps, aus denen über die Laufzeit ein fester Zinssatz gezahlt und umgekehrt ein variabler Zinssatz vereinnahmt wird. Die Sicherungsgeschäfte werden passend zu den für ein Grundgeschäft identifizierten Zinsrisiken gestaltet und abgeschlossen, wodurch ein unmittelbarer ökonomischer Zusammenhang besteht. Das Absicherungsverhältnis bemisst sich am Umfang des abgesicherten Risikos. Weiterhin gehen in das Absicherungsverhältnis spezifische Parameter des Grundgeschäfts wie zum Beispiel Laufzeit und Planungssicherheit ein. In der nachfolgenden Sensitivitätsanalyse werden die Auswirkungen von Zinssatzänderungen auf das Jahresergebnis und das Eigenkapital dargestellt. Die Analyse wurde unter der Annahme durchgeführt, dass alle anderen Parameter, zum Beispiel Wechselkurse, sich nicht verändern. Es wurden nur Finanzinstrumente in die Analyse einbezogen, deren jeweiliges Zinsänderungsrisiko das Eigenkapital beziehungsweise das Jahresergebnis verändern könnten. Für die Ermittlung gehen wir von einem über das gesamte Geschäftsjahr um 10 % höheren oder niedrigeren Zinsniveau aus. Eine Abweichung des Zinsniveaus im Euroraum zum Stichtag 30. September 2020 um 10 % nach oben beziehungsweise nach unten würde den Jahresüberschuss insgesamt, wie im Vorjahr auch, nicht verändern. Die Abweichung würde das Eigenkapital insgesamt um 481 Tsd Euro/ 485 Tsd Euro (Vorjahr 730 Tsd Euro/ 737 Tsd Euro) verbessern beziehungsweise verschlechtern. Währungsrisiken: Währungsrisiken entstehen durch sich verändernde Wechselkurse, die sich negativ auf die Vermögens-, Finanz- oder Ertragslage beispielsweise durch Anstieg einer Fremdwährungsverbindlichkeit oder Reduzierung eines Ertrages oder einer Forderung in Fremdwährung auswirken. Die resultierenden Währungsrisiken werden durch Natural Hedges in Form von währungskongruenter Finanzierung sowie durch den Einsatz von derivativen Finanzinstrumenten abgesichert, so dass hieraus kein materielles Risiko für die MVV entsteht. Eine Angabe zum Währungsrisiko erfolgt daher nicht. Bei Natural Hedges gleichen sich die Zahlungsströme beziehungsweise Marktwertänderungen des Grund- und Sicherungsgeschäfts aus. Derivative Finanzinstrumente in Form von Devisentermingeschäften werden zur Absicherung des aus Änderung des jeweiligen Kassabeziehungsweise Terminkurses entstehenden Risikos eingesetzt. Die Sicherungsgeschäfte werden passend zu den für ein Grundgeschäft identifizierten Währungsrisiken gestaltet und abgeschlossen, wodurch ein unmittelbarer ökonomischer Zusammenhang besteht. Das Absicherungsverhältnis bemisst sich am Umfang des abgesicherten Risikos. Weiterhin gehen in das Absicherungsverhältnis spezifische Parameter des Grundgeschäfts wie zum Beispiel Laufzeit und Planungssicherheit ein. Commodity-Preisrisiken: Im Rahmen unserer Energiehandelstätigkeit werden Energiehandelskontrakte für Zwecke der Risikosteuerung, der Lastganganpassung und der Margenoptimierung abgeschlossen. Preisänderungsrisiken entstehen dabei im Wesentlichen durch die Beschaffung und Veräußerung von Strom und Gas sowie durch die Beschaffung von Kohle und Emissionsrechten. Risiken aus diesen Handels- und Portfoliooptimierungsaktivitäten werden durch enge und klar definierte Limitstrukturen begrenzt. Die Einhaltung vorgegebener Limite wird laufend überwacht. Ebenso erfolgt ein regelmäßiges Reporting der Limitauslastung. Unter Berücksichtigung der vorgegebenen Limits werden Commodity-Preisrisiken mit geeigneten derivativen Finanzinstrumenten abgesichert. Als Sicherungsinstrumente werden dabei überwiegend Forwards, Futures sowie Swaps eingesetzt. Ziel der Sicherungsaktivitäten der MVV ist stets eine Optimierung und Risikominimierung des Gesamtportfolios und der bestehenden Basisrisiken. Insbesondere im Beschaffungsbereich ist das Ziel, die Einkaufspreise auf dem Marktniveau der geschlossenen Vertriebsverträge zu sichern. Die Sicherungsgeschäfte werden passend zu den für ein Grundgeschäft identifizierten Risiken gestaltet und abgeschlossen, wodurch ein unmittelbarer ökonomischer Zusammenhang besteht. Der Preisindex der Sicherungsinstrumente wird jeweils so gewählt, dass er mit dem Grundgeschäft übereinstimmt. Somit unterliegen die Sicherungsinstrumente demselben Warenpreisrisiko wie die Grundgeschäfte. Nachfolgend wird die Sensitivität der Bewertung von Commodity-Derivaten analysiert. Die Analyse wurde unter der Annahme durchgeführt, dass alle anderen Parameter unverändert bleiben und eine Abhängigkeit der Commodities untereinander besteht. Es wurden nur Derivate in die Analyse einbezogen, deren Marktwertschwankungen das Eigenkapital beziehungsweise das Jahresergebnis beeinflussen. Hierbei handelt es sich um bilanzierungspflichtige Derivate. Nicht in die Betrachtung einbezogen sind Energiehandelsverträge, die zur physischen Erfüllung nicht finanzieller Posten gemäß dem erwarteten Einkaufs-, Verkaufs- oder Nutzungsbedarfs des Unternehmens bestimmt sind ("Own Use"). Diese sind nicht nach IFRS 9 zu bilanzieren. Wäre der Marktpreis zum Stichtag 30. September 2020 um 10 % höher/niedriger ausgefallen, hätte dies den Jahresüberschuss um 9.205 Tsd Euro/ 10.602 Tsd Euro (Vorjahr 10.250 Tsd Euro/ 10.139 Tsd Euro) verbessert/verschlechtert. Das Eigenkapital hätte sich zum gleichen Stichtag um 20.786 Tsd Euro/ 22.111 Tsd Euro (Vorjahr 19.901 Tsd Euro/ 19.736 Tsd Euro) erhöht/verringert. Derivative Finanzinstrumente und Sicherungsbeziehungen Zur Absicherung der Commodity-, Zins- beziehungsweise Währungsrisiken setzt MVV Derivate und währungskongruente Finanzverbindlichkeiten ein. Im Commodity-Bereich erfolgt die Risikoabsicherung durch Forwards, Futures und Swaps. Im Finanzierungsbereich werden Zins-Swaps und im Devisenbereich Termingeschäfte sowie währungskongruente Finanzverbindlichkeiten eingesetzt. Die abgesicherten Risiken der Grundgeschäfte entsprechen den Vertragsbedingungen der abgeschlossenen Sicherungsinstrumente. So entsprechen im Commodity-Bereich die Preisrisiken beziehungsweise im Finanzierungsbereich die Zinsrisiken des Grundgeschäfts dem vereinbarten Preisbeziehungsweise Zinsindex im Sicherungsinstrument. Die Währungsrisiken im Finanzierungsbereich werden mit Sicherungsgeschäften der entsprechenden Währung abgesichert. In allen Sicherungsbeziehungen werden dem Grundgeschäft entsprechende Nominalvolumen als Sicherungsinstrument abgeschlossen. Die Risiken werden in einem Sicherungsverhältnis von 1:1 gesichert. Durch diese Wahl der Sicherungsstrategie kann prospektiv von einer hohen Wirksamkeit der Sicherungsbeziehung ausgegangen werden. Die Effektivität von Sicherungsgeschäften wird jeweils zu Beginn der Sicherungsbeziehung und durch regelmäßige prospektive Beurteilungen anhand der Critical Terms Match-Methode bestimmt. Zusätzlich erfolgt eine retrospektive Effektivitätsmessung zur Quantifizierung der Effektivität beziehungsweise Infeffektivität. Dies erfolgt anhand der Dollar-Offset-Methode. Das Nominalvolumen der bei MVV eingesetzten Derivate ist in der nachfolgenden Tabelle dargestellt: Nominalvolumen nach Fälligkeit scrollen
Die bei MVV eingesetzten Commodity-Derivate lassen sich wie folgt unterteilen: Commodity-Derivate scrollen
Da Derivate hohen Marktwertschwankungen unterliegen können, wird in der folgenden Übersicht das Kontrahentenrisiko der derivativen finanziellen Vermögenswerte dargestellt, wobei grundsätzlich nur bilanzierte Bücher betrachtet werden. Kontrahentenrisiko zum 30.9.2020 scrollen
Kontrahentenrisiko zum 30.9.2019 scrollen
Cashflow Hedges dienen der Absicherung von Schwankungen zukünftiger Zahlungsströme. Bei MVV bestehen diese hauptsächlich im Commodity-Bereich zur Absicherung von Preisrisiken auf Absatz- und Beschaffungsmärkten. Weiterhin setzt MVV Cashflow Hedges zur Begrenzung des Zinsrisikos bei variabel verzinslichen Verbindlichkeiten ein. Zum 30. September 2020 sind bestehende Grundgeschäfte in Cashflow Hedges mit Laufzeiten bis zu 13 Jahren (Vorjahr 14 Jahren) im Bereich Zinssicherung einbezogen. Im Commodity-Bereich betragen die Laufzeiten geplanter Grundgeschäfte bis zu fünf Jahre (Vorjahr bis zu vier Jahre). Sowohl Zinssicherungsinstrumente als auch Commodity-Derivate bedingen Nettoausgleichszahlungen zu den vertraglich fixierten Terminen, welche im Wesentlichen dem Grundgeschäft entsprechen. Im Berichtsjahr hat MVV zur Absicherung von Zinsrisiken im Finanzierungsbereich Sicherungsgeschäfte mit einem durchschnittlichen Zins von 0,92 % bis 3,87 % abgeschlossen. Der durchschnittlich abgesicherte Sicherungspreis für Commodity-Preisrisiken im Bereich Strom beträgt 46,00 Euro bis 51,91 Euro, im Bereich Gas 15,77 Euro bis 17,91 Euro und im Bereich Emissionszertifikate 21,74 Euro bis 24,92 Euro. Die nachfolgende Tabelle zeigt die Buchwerte und Nominalbeträge sowie die Marktwertänderungen der im Rahmen der Cashflow-Sicherungsbeziehungen eingesetzten Sicherungsinstrumente und Grundgeschäfte: Sicherungsbeziehungen in Cashflow Hedges zum 30.9.2020 scrollen
Sicherungsbeziehungen in Cashflow Hedges zum 30.9.2019 scrollen
Die Cashflow-Sicherungsbeziehungen haben folgende Auswirkungen auf die Gesamtergebnisrechnung der MVV: Auswirkungen Cashflow Hedges auf das Gesamtergebnis zum 30.9.2020 scrollen
Auswirkungen Cashflow Hedges auf das Gesamtergebnis zum 30.9.2019 scrollen
Aus Cashflow Hedges entstandene Ineffektivitäten sowie die erfolgswirksame Realisation aus dem Sonstigen Ergebnis werden in der Gewinn- und Verlustrechnung innerhalb der Position ausgewiesen, in welcher auch das Grundgeschäft enthalten ist. Im Geschäftsjahr 2020 wurden für Commodity-Sicherungen eine erfolgswirksame Umgliederung in Höhe von 112.285 Tsd Euro in die Umsatzerlöse und 141.184 Tsd Euro in den Materialaufwand vorgenommen. Für Zinssicherungen wurde eine erfolgswirksame Umgliederung in Höhe von 7.012 Tsd Euro in den Finanzaufwand vorgenommen. Die aus dem Eigenkapital erfolgswirksam in die Gewinn- und Verlustrechnung vorgenommene Reklassifizierung bezieht sich auf Grundgeschäfte, die im Geschäftsjahr realisiert wurden. Die nachfolgende Tabelle zeigt die Entwicklung der Rücklage für Cashflow-Sicherungsbeziehungen: Entwicklung Rücklage für Sicherungsbeziehungen scrollen
Fair Value Hedges dienen der Absicherung gegen Marktwertänderungsrisiken. Bei MVV ist im Fair Value Hedge eine Fremdwährungssicherung für konzerninterne Darlehen und Auszahlungen in Fremdwährung mit gesicherten Grundgeschäften in Höhe von 231.702 Tsd Euro enthalten. Als Sicherungsinstrumente werden eine Bankverbindlichkeit in britischen Pfund sowie ein Devisentermingeschäft eingesetzt. Der durchschnittliche Sicherungskurs beträgt 0,93 GBP/Euro. Zum 30. September 2020 sind bestehende Grundgeschäfte in Fair Value Hedges mit einer Laufzeit bis zu 12 Jahren (Vorjahr 13 Jahren) einbezogen. In den sonstigen Vermögenswerten ist ein kumulierter Betrag für sicherungsbedingte Anpassungen in Höhe von 1.020 Tsd Euro (Vorjahr 1.832 Tsd Euro) enthalten. Die nachfolgende Tabelle zeigt die Buchwerte und Nominalvolumen sowie die Marktwertänderungen der im Rahmen von Fair-Value-Sicherungsbeziehungen eingesetzten Grundgeschäfte und Sicherungsinstrumente. Sicherungsbeziehungen in Fair Value Hedges zum 30.9.2020 scrollen
Sicherungsbeziehungen in Fair Value Hedges zum 30.9.2019 scrollen
Die Fair-Value-Sicherungsbeziehungen haben folgende Auswirkungen auf die Gesamtergebnisrechnung der MVV: Auswirkungen Fair Value Hedges auf das Gesamtergebnis zum 30.9.2020 scrollen
Auswirkungen Fair Value Hedges auf das Gesamtergebnis zum 30.9.2019 scrollen
Im Geschäftsjahr 2020 wurde ein Ertrag aus Ineffektivität aus einer Währungssicherung im Finanzergebnis erfasst. Die Ineffektivität ergibt sich aus leicht unterschiedlichen Nominalvolumen von konzerninternen Darlehen. Kapitalsteuerung Die MVV Energie AG unterliegt keinen gesetzlichen Mindestkapitalanforderungen, sondern verfolgt die interne Zielsetzung, durch ein effektives Finanzmanagement eine zur Erlangung eines guten impliziten Ratings am Finanzmarkt erforderliche Eigenkapitalquote einzuhalten und die Ertragskraft zu stärken. Die zur Steuerung verwendete bereinigte Eigenkapitalquote ist dabei das Verhältnis zwischen dem bereinigten Eigenkapital auf konsolidierter Basis und der bereinigten Bilanzsumme. Das bereinigte Eigenkapital umfasst alle im Konzernabschluss ausgewiesenen Eigenkapitalpositionen einschließlich der Anteile nicht beherrschender oder anderer Gesellschafter ohne nicht operative Bewertungseffekte aus Derivaten nach IFRS 9 sowie daraus resultierender Auswirkungen auf die latenten Steuern. Es ist beabsichtigt, eine bereinigte Eigenkapitalquote von mindestens 30 % zu halten. Maßnahmen zur Einhaltung der Eigenkapitalzielquote erfolgen zunächst im Prozess der Wirtschaftsplanung und bei großen (außerplanmäßigen) Investitionsmaßnahmen im Rahmen der Investitionsrechnung. Die Gesellschaft kann grundsätzlich durch die Thesaurierung von Gewinnen und Aktienemissionen die Eigenkapitalgrundlage den Anforderungen anpassen. Die zentrale Steuerungsgröße unserer wertorientierten Unternehmensführung und der damit verbundenen Kapitalsteuerung ist der Value Spread. Diese Kennzahl errechnet sich aus der Differenz zwischen der periodischen Erfolgsgröße Adjusted ROCE ("Return on Capital Employed"), also der Rendite auf das eingesetzte Kapital, und dem gewogenen durchschnittlichen Kapitalkostensatz WACC ("Weighted Average Cost of Capital"). Die Grundanforderungen an die Kapitalsteuerung haben sich zum Vergleichszeitraum nicht verändert. 36. Segmentberichterstattung Segmentbericht vom 1.10.2019 bis zum 30.9.2020 scrollen
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Segmentbericht vom 1.10.2018 bis zum 30.9.2019 scrollen
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1 Vorjahreswerte angepasst. Bilanzierungsmethode wurde im Zusammenhang mit dem NIFRIC "Physical settlement of contracts to buy or sell a non-financial item (IFRS 9)" geändert. Die externe Berichterstattung folgt der internen Steuerungsstruktur, dem sogenannten "management approach" im Einklang mit IFRS 8. Die Einheiten sind so gruppiert, dass die Bündelung passender Fachkompetenz unter einem Dach die Grundlage für eine stringente Portfoliosteuerung des Konzerns bildet. Den Berichtssegmenten Kundenlösungen, Neue Energien, Versorgungssicherheit, Strategische Beteiligungen und Sonstiges sind Geschäftsfelder zugeordnet, die an den energiewirtschaftlichen Wertschöpfungsstufen orientiert sind. Die Merkmale, die zur Identifizierung und Zusammenfassung der Segmente verwendet wurden, sind die Art der Produkte und Dienstleistungen, die Art der Produktionsprozesse, die Anlagen- und Kapitalintensität, die Kundenstruktur und -bedürfnisse, die Methoden des Vertriebs sowie gegebenenfalls die regulatorischen Rahmenbedingungen. Analytisch können die Geschäftsfelder weiter nach Teilkonzernen und Einzelgesellschaften mit ihren Produkten untergliedert werden. scrollen
Die Innenumsätze geben die Höhe der Umsätze zwischen den Segmenten an. Die Verrechnungspreise für Transfers zwischen den Segmenten entsprechen den marktüblichen Konditionen. Aus der Addition von Innen- und Außenumsätzen ergeben sich die Segmentumsätze vor Konsolidierung. Die dargestellte Segmentberichterstattung nach IFRS 8 basiert auf der internen Steuerungsstruktur. Diese findet im Wesentlichen ihre Ausprägung in den Segmentergebnissen (Adjusted EBIT) und den Investitionen. Die Überleitung des EBIT zum Adjusted EBIT ist in der nachfolgend aufgeführten Tabelle dargestellt. Der Begriff der Investitionen beinhaltet in der Management-Perspektive neben den in den Spiegeln ersichtlichen Zugängen auch die Veränderung zu den langfristigen Vermögenswerten aus der Erstkonsolidierung. Demgegenüber sind die Zugänge in Wertpapiere und Ausleihungen nicht Bestandteil des Investitionsbegriffs in der Management-Perspektive und werden deshalb exkludiert. Der Steuerungssicht (Management Approach) folgend, sind in den Berichtssegmentergebnissen interne Verrechnungsbeziehungen zwischen den Berichtssegmenten (Be- und Entlastungen) enthalten. Die in der Spalte "Adjusted EBIT" dargestellte Verteilung der Berichtssegmentergebnisse entspricht der Ergebnisverteilung in der internen Berichterstattung. Teilweise sind damit Sachverhalte in anderen Geschäftsfeldern und somit in anderen Berichtssegmenten ergebniswirksam, als der für den Ergebniseffekt ursächliche Sachverhalt. Das trifft bei Geschäftsfeldern zu, die ganz oder teilweise nach Cost-Center-Logiken gesteuert werden (Shared Services sowie Querschnitt). Zudem werden Primärkosten für die Erzeugung von Fernwärme, die operativ in den Berichtssegmenten Versorgungssicherheit und Neue Energien entstehen, an das Berichtssegment Kundenlösungen verrechnet. Letztere erstatten den Berichtssegmenten Versorgungssicherheit und Neue Energien eine anteilige Verzinsung ihres Capital Employed. Die Segmentierung erfolgt bis zum Adjusted EBIT für alle Segmente gleichermaßen. In der folgenden Tabelle wird die Überleitung des Ergebnisses vor Finanzergebnis und Steuern (EBIT) auf das Adjusted EBIT gezeigt: Überleitung des EBIT (GuV) zum Adjusted EBIT scrollen
Überleitung von Außenumsatz ohne Energiesteuern zum bereinigten Außenumsatz ohne Energiesteuern scrollen
Die bereinigten Segmentumsätze mit externen Kunden werden zu 92,33 % (Vorjahr 88,1 %) in Deutschland erzielt. Die Aufteilung der Erlöse auf die Regionen erfolgt nach dem geografischen Sitz der Gesellschaften. Bei MVV gibt es keinen einzelnen Kunden, der einen Anteil von 10 % oder mehr zu den gesamten Umsatzerlösen beiträgt. 37. Kapitalflussrechnung Die Kapitalflussrechnung zeigt die Cashflows aus der laufenden Geschäftstätigkeit, der Investitionstätigkeit und der Finanzierungstätigkeit. Die Cashflows aus der Investitions- und Finanzierungstätigkeit werden direkt ermittelt. Demgegenüber wird der Cashflow aus der laufenden Geschäftstätigkeit indirekt abgeleitet. Der Betrag der flüssigen Mittel in der Kapitalflussrechnung stimmt mit dem entsprechenden in der Bilanz ausgewiesenen Wert überein. Mittelzuflüsse und Mittelabflüsse aus dem Erwerb und der Veräußerung konsolidierter Gesellschaften sind im Cashflow aus der Investitionstätigkeit enthalten. Das gegenüber dem Vorjahr deutlich verbesserte Jahresergebnis vor Ertragsteuern (EBT) führte nach der Bereinigung der zahlungsunwirksamen Erträge und Aufwendungen zu einem um 27 Mio Euro verbesserten Cashflow vor Working Capital und Steuern. Der größte Effekt bei dieser Bereinigung entfällt auf die zahlungsunwirksame Bewertung nach IFRS 9. Diese positive Entwicklung wird im Cashflow aus der laufenden Geschäftstätigkeit deutlich verstärkt. Dieser verbesserte sich im Vorjahresvergleich um 145 Mio Euro. Der größte positive Effekt betrifft die Abrechnung für Projektentwicklung im Teilkonzern Juwi. Weitere Effekte, die sich stark Cashflow-erhöhend auswirkten, sind zum einen der Abbau von Forderungen aus Lieferungen und Leistungen und zum anderen der Erhalt von Anzahlungen im Wesentlichen für ein Projekt im Segment Kundenlösungen. Auch die Hinterlegung von Sicherheiten für das Kontrahentenausfallrisiko (Margins) führte in diesem Geschäftsjahr zu deutlich weniger Zahlungsmittelabflüssen als im Vorjahr und trug somit zur Verbesserung des Cashflows aus der laufenden Geschäftstätigkeit bei. Um eine bessere Darstellung der Veränderung der sonstigen Aktiv- und Passivposten zu erreichen, werden seit dem Ende des Geschäftsjahres 2020 die zahlungsunwirksamen Bewertungseffekte bei den Derivaten aus dem Hedge Accounting nicht mehr in den genannten Posten gezeigt. Die Vorjahreseffekte wurden entsprechend angepasst, wodurch sich folgende Veränderungen ergaben: Die sonstigen zahlungsunwirksamen Erträge und Aufwendungen reduzierten sich um 3.758 Tsd Euro, die Veränderung der sonstigen Aktivpositionen reduzierte sich um 23.672 Tsd Euro und die Veränderung der sonstigen Passivposten erhöhte sich um 27.430 Tsd Euro. Die Entwicklung des Cashflows aus der Investitionstätigkeit wurde hauptsächlich durch wesentlich höhere Investitionen in Sachanlagen geprägt, davon im Wesentlichen für das Gasheizkraftwerk in Kiel. Auch die Auszahlungen für übrige Finanzanlagen wirkten sich im Vorjahresvergleich Cashflow-reduzierend aus. Einen großen Effekt hatten dabei Kapitalerhöhungen bei Gemeinschaftsunternehmen, die nach der At-Equity-Methode bilanziert werden. Eine gegenläufige positive Wirkung hatten die geringeren Auszahlungen für den Erwerb von vollkonsolidierten Unternehmen, die in der aktuellen Berichtsperiode den Erwerb von EnDaNet GmbH betreffen. Insgesamt verringerte sich der Cashflow aus der Investitionstätigkeit im Vergleich zum Geschäftsjahr 2019 um 37 Mio Euro. Der Cashflow aus der Finanzierungstätigkeit verringerte sich deutlich im Vorjahresvergleich um 162 Mio Euro, was im Wesentlichen auf eine reduzierte Nettokreditaufnahme zurückzuführen ist. Zum 30. September 2020 wies MVV einen Finanzmittelbestand von 343 Mio Euro (30. September 2019: 358 Mio Euro) aus. Die Überleitung der Verbindlichkeiten aus Finanzierungsaktivitäten wird in der folgenden Übersicht zusammengefasst: Verbindlichkeiten aus Finanzierungsaktivitäten scrollen
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38. Beziehungen zu nahestehenden Unternehmen, Personen und Körperschaften An dieser Stelle werden die Geschäftsvorfälle zwischen der Muttergesellschaft und deren konsolidierten Tochterunternehmen, die nahestehende Personen darstellen, nicht erläutert, da sie im Zuge der Konsolidierung eliminiert wurden. Die Stadt Mannheim ist alleinige Gesellschafterin der MKB Mannheimer Kommunalbeteiligungen GmbH (vormals MVV GmbH). Die MKB Mannheimer Kommunalbeteiligungen GmbH hält 99,99 % der Anteile an der MV Mannheimer Verkehr GmbH (vormals MVV Verkehr GmbH), die zu 50,1 % an der MVV Energie AG beteiligt ist. Die Stadt Mannheim sowie die von ihr beherrschten Unternehmen stellen somit nahestehende Personen im Sinne der IFRS dar. Zwischen Unternehmen von MVV und der Stadt Mannheim und den von ihr beherrschten Unternehmen bestehen eine Vielzahl von vertraglich vereinbarten Rechtsbeziehungen (Strom-, Gas-, Wasser- und Fernwärmelieferungsverträge, Miet-, Pacht- und Serviceverträge). Darüber hinaus bestehen zwischen der MVV Energie AG und der Stadt Mannheim Konzessionsverträge. Die Konzessionsabgaben an die Stadt Mannheim beliefen sich auf 19.473 Tsd Euro (Vorjahr 19.441 Tsd Euro). Alle Geschäftsbeziehungen sind zu marktüblichen Bedingungen abgeschlossen worden und unterscheiden sich grundsätzlich nicht von den Lieferungs- und Leistungsbeziehungen mit anderen Unternehmen. Beziehungen zu nahestehenden Unternehmen, Personen und Körperschaften scrollen
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In den Erträgen und Aufwendungen gegenüber sonstigen nahestehenden Unternehmen und Personen sind Erträge in Höhe von 28 Tsd Euro (Vorjahr 19 Tsd Euro) und Aufwendungen in Höhe von 477 Tsd Euro (Vorjahr 358 Tsd Euro) aus Lieferungs- und Leistungsbeziehungen mit Mitgliedern des Managements in Schlüsselpositionen enthalten. Gemäß IAS 24 zählen Mitglieder des Managements in Schlüsselpositionen zu den unternehmensnahen Personen. Neben dem Vorstand gehören hierzu bei MVV auch die aktiven Bereichsleiter und Prokuristen der MVV Energie AG. Zwischen der MVV Energie AG und Mitgliedern von Vorstand und Aufsichtsrat sowie Mitgliedern des Managements (Bereichsleiter, Prokuristen) bestehen Kundenverträge über die Versorgung mit Strom, Gas, Wasser und Fernwärme, die zu marktüblichen Bedingungen abgeschlossen wurden und die sich nicht von anderen Kundenverträgen unterscheiden. MVV hat darüber hinaus keine wesentlichen Geschäfte mit nahestehenden Unternehmen und Personen abgeschlossen und durchgeführt. Insbesondere sind, ebenso wie im Vorjahr, zum 30. September 2020 weder Vorstandsmitgliedern noch Mitgliedern des Aufsichtsrats Kredite oder Vorschüsse gewährt worden; auch wurden wie im Vorjahr keine Haftungsverhältnisse zugunsten von Mitgliedern des Vorstands oder des Aufsichtsrats eingegangen. Die MVV Energie AG erstellte für ihr am 30. September 2020 beendetes Geschäftsjahr einen Abhängigkeitsbericht gemäß § 312 AktG. Die angabepflichtige Vergütung des Managements in Schlüsselpositionen des Konzerns umfasst die Vergütung der Mitglieder des Vorstands, des Aufsichtsrats, der Bereichsleiter und Prokuristen. Die Vorstände erhalten im Berichtsjahr kurzfristig fällige Leistungen in Höhe von 2.812 Tsd Euro (Vorjahr 2.439 Tsd Euro). Für sie sind Pensionsrückstellungen in Höhe von 10.714 Tsd Euro (Vorjahr 9.871 Tsd Euro) gebildet worden. Aktienbasierte Vergütungsvereinbarungen oder vergleichbare Instrumente bestehen nicht. Langfristige Vergütungsziele sind nicht vereinbart. Die Vergütungen der aktiven Bereichsleiter und Prokuristen beliefen sich im Berichtsjahr auf 2.955 Tsd Euro (Vorjahr 3.033 Tsd Euro), hiervon entfielen 2.845 Tsd Euro (Vorjahr 2.926 Tsd Euro) auf kurzfristig fällige Leistungen. Sie erhalten eine beitragsorientierte betriebliche Altersversorgung in Höhe von bis zu 8,6 % der fixen Grundvergütung, sofern sie nicht über eine Zusatzversorgungskasse abgesichert sind. Sie können die biometrischen Risiken auswählen, die abgesichert werden. Die Aufwendungen hierfür beliefen sich im Geschäftsjahr 2020 auf 110 Tsd Euro (Vorjahr 108 Tsd Euro). Die aktiven Mitglieder des Aufsichtsrats wurden wie folgt vergütet: Aufsichtsratsvergütung scrollen
Zur Individualisierung sowie zu weiteren Details der Bezüge der Vorstands- und Aufsichtsratsmitglieder siehe die Ausführungen im geprüften Vergütungsbericht, der Bestandteil des zusammengefassten Lageberichts ist. Die ehemaligen Mitglieder des Vorstands erhielten im Berichtsjahr Bezüge in Höhe von 630 Tsd Euro (Vorjahr 531 Tsd Euro). Für Pensionsverpflichtungen gegenüber früheren Mitgliedern des Vorstands sind insgesamt 20.288 Tsd Euro (Vorjahr 21.727 Tsd Euro) zurückgestellt. Im Berichtsjahr betrug die Gesamtzuführung 64 Tsd Euro (Vorjahr 347 Tsd Euro). 39. Beteiligungen von MVV Anteilsliste von MVV zum 30.9.2020 scrollen
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1 Kapitalanteil am 30.9.2020 gemäß § 16 Abs. 4 AktG; Eigenkapital und Jahresergebnis nach HGB bzw. lokalen Vorschriften 2 Mehrheit der Stimmrechte 3 Keine Stimmrechtsmehrheit 4 Ergebnisabführungs-/Betriebsergebnisabführungsvertrag 5 Zugang im Geschäftsjahr 6 Beherrschungsvertrag oder beherrschender Einfluss 7 Bürgerenergiegesellschaft Für weitere Angaben wird auf die Anteilsliste der MVV Energie AG verwiesen. 40. Honorare des Abschlussprüfers Für die im Geschäftsjahr 2020 erbrachten Dienstleistungen des Abschlussprüfers des Konzernabschlusses, PricewaterhouseCoopers GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, sind folgende Honorare in Deutschland angefallen: Honorare des Abschlussprüfers scrollen
Die Abschlussprüfungsleistungen beinhalten vor allem die Honorare für die Konzernabschlussprüfung sowie die Prüfung der Einzelabschlüsse der MVV Energie AG und ihrer Tochterunternehmen. Die Honorare für sonstige Bestätigungsleistungen umfassen im Wesentlichen die Prüfung von energiewirtschaftlichen Vorschriften/Testaten (EEG, KWKG) und freiwilligen Bestätigungsleistungen. Die Steuerberatungsleistungen umfassen insbesondere Honorare für die Unterstützung bei Betriebsprüfungen und für Steuerberatung im Bereich Verrechnungspreise. Die Honorare für sonstige Leistungen umfassen hauptsächlich die Honorare für marktbezogene Beratungsleistungen zur Gewinnung von Vergleichszahlen. 41. Inanspruchnahme von § 264 Abs. 3 HGB Die folgenden inländischen Tochtergesellschaften werden im Geschäftsjahr 2020 von der Befreiungsvorschrift des § 264 Abs. 3 HGB Gebrauch machen: scrollen
42. Entsprechenserklärung gemäß § 161 AktG Für die Entsprechenserklärung zu den Empfehlungen des Deutschen Corporate Governance Kodex verweist der Vorstand und der Aufsichtsrat der MVV Energie AG auf den Lagebericht. Die vollständige Erklärung ist im Internet unter www.mvv.de/investoren veröffentlicht. 43. Angaben zu Konzessionen Neben den zwischen der Stadt Mannheim und der MVV Energie AG abgeschlossenen Konzessionsverträgen (siehe Textziffer 37 Beziehungen zu nahestehenden Unternehmen, Personen und Körperschaften) bestehen weitere Konzessionsvereinbarungen zwischen Unternehmen von MVV und Gebietskörperschaften. Die Restlaufzeiten liegen zwischen 10 und 16 Jahren. In den Verträgen ist die Verpflichtung geregelt, die jeweiligen Versorgungsnetze zu betreiben und für deren Instandhaltung zu sorgen. Sollte es nach Ablauf der Verträge zu keiner Verlängerung kommen, werden die Versorgungseinrichtungen vom neuen Konzessionär gegen angemessenes Entgelt übernommen. 44. Ereignisse nach dem Bilanzstichtag Es sind keine Ereignisse nach dem Bilanzstichtag bekannt.
Mannheim, 10. November 2020 MVV Energie AG Vorstand Dr. Müller Amann Klöpfer Dr. Roll Versicherung der gesetzlichen Vertreter"Wir versichern nach bestem Wissen, dass gemäß den anzuwendenden Rechnungslegungsgrundsätzen der Konzernabschluss ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des Konzerns vermittelt und im Konzernlagebericht der Geschäftsverlauf einschließlich des Geschäftsergebnisses und die Lage des Konzerns so dargestellt sind, dass ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild vermittelt wird sowie die wesentlichen Chancen und Risiken der voraussichtlichen Entwicklung des Konzerns beschrieben sind."
Mannheim, 10. November 2020 MVV Energie AG Vorstand Dr. Müller Amann Klöpfer Dr. Roll Organe der GesellschaftVORSTAND DER MVV ENERGIE AGDr. Georg Müller Vorsitzender, Kaufmännische Angelegenheiten Verena Amann Personal und Arbeitsdirektorin Ralf Klöpfer Vertrieb Dr. Hansjörg Roll Technik AUFSICHTSRAT DER MVV ENERGIE AGDr. Peter Kurz (Vorsitzender) Oberbürgermeister der Stadt Mannheim Heike Kamradt 1 (stellvertretende Vorsitzende) Vorsitzende des Konzernbetriebsrats Johannes Böttcher 1 Vorsitzender des Betriebsrats der Energieversorgung Offenbach AG Timo Carstensen 1 Stellvertretender Vorsitzender des Betriebsrats der Stadtwerke Kiel AG Sabine U. Dietrich Aufsichtsrätin, Beraterin (seit 1. Oktober 2020) Ralf Eisenhauer Bau- und Projektsteuerer MWS Projektentwicklungsgesellschaft mbH, Mannheim Peter Erni 1 Gewerkschaftssekretär ver.di Rhein-Neckar Detlef Falk 1 Vorsitzender des Betriebsrats der Stadtwerke Kiel AG Gabriele Gröschl-Bahr 1 Leiterin des Bereichs Sozialversicherung ver.di, Berlin Dieter Hassel Mitglied des Vorstands der RheinEnergie AG, Köln (bis 26. Juni 2020) Barbara Hoffmann Wirtschaftsprüferin, Steuerberaterin Prof. Dr. Heidrun Kämper Wissenschaftliche Mitarbeiterin am Institut für Deutsche Sprache, Mannheim (bis 30. September 2020) Brigitte Kemmer Steuerberaterin (bis 30. September 2020) Gregor Kurth Head of Transactions, Infrastructure Investments, Europe, First Sentier Investors (FSI), London, UK (seit 3. Juli 2020) Thoralf Lingnau 1 Mitglied des Betriebsrats (seit 24. Januar 2020) Dr. Lorenz Näger Stellvertretender Vorstandsvorsitzender und Finanzvorstand der HeidelbergCement AG Steffen Ratzel Geschäftsführer der BKV-Bäder- und Kurverwaltung Baden-Württemberg, Anstalt des öffentlichen Rechts, Baden-Baden (bis 30. September 2020) Tatjana Ratzel Leiterin Fachbereich Krankentagegeld, INTER Versicherungsgruppe, Mannheim (seit 1. Oktober 2020) Bernhard Schumacher 1 Bereichsleiter Smart Cities der MVV Energie AG Dr. Stefan Seipl Unternehmer, selbstständiger Unternehmensberater (seit 1. Oktober 2020) Christian Specht Erster Bürgermeister der Stadt Mannheim Prof. Heinz-Werner Ufer Diplom-Ökonom Susanne Wenz 1 Stellvertretende Landesbezirksleiterin ver.di Baden-Württemberg Jürgen Wiesner 1 Vorsitzender des Betriebsrats der MVV Energie AG Die Mandate der Vorstände und Aufsichtsräte in Aufsichtsräten oder vergleichbaren Kontrollgremien sind auf den folgenden Seiten detailliert dargestellt. 1 Vertreter der Arbeitnehmer MITGLIEDER DER AUSSCHÜSSE DES AUFSICHTSRATS DER MVV ENERGIE AG scrollen
MITGLIEDER DES VORSTANDS DER MVV ENERGIE AG scrollen
MITGLIEDER DES AUFSICHTSRATS DER MVV ENERGIE AG scrollen
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Bestätigungsvermerk des unabhängigen AbschlussprüfersAn die MVV Energie AG, Mannheim VERMERK ÜBER DIE PRÜFUNG DES KONZERNABSCHLUSSES UND DES KONZERNLAGEBERICHTSPrüfungsurteile Wir haben den Konzernabschluss der MVV Energie AG, Mannheim, und ihrer Tochtergesellschaften (der Konzern) - bestehend aus der Konzern-Bilanz zum 30. September 2020, der Konzern-Gewinn- und Verlustrechnung, der Gesamtergebnisrechnung, der Konzern-Eigenkapitalveränderungsrechnung und der Konzern-Kapitalflussrechnung für das Geschäftsjahr vom 1. Oktober 2019 bis zum 30. September 2020 sowie dem Konzern-Anhang, einschließlich einer Zusammenfassung bedeutsamer Rechnungslegungsmethoden - geprüft. Darüber hinaus haben wir den Konzernlagebericht der MVV Energie AG, der mit dem Lagebericht der Gesellschaft zusammengefasst ist, für das Geschäftsjahr vom 1. Oktober 2019 bis zum 30. September 2020 geprüft. Die im Abschnitt "Sonstige Informationen" unseres Bestätigungsvermerks genannten Bestandteile des Konzernlageberichts haben wir in Einklang mit den deutschen gesetzlichen Vorschriften nicht inhaltlich geprüft. Nach unserer Beurteilung aufgrund der bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnisse scrollen
Gemäß § 322 Abs. 3 Satz 1 HGB erklären wir, dass unsere Prüfung zu keinen Einwendungen gegen die Ordnungsmäßigkeit des Konzernabschlusses und des Konzernlageberichts geführt hat. Grundlage für die Prüfungsurteile Wir haben unsere Prüfung des Konzernabschlusses und des Konzernlageberichts in Übereinstimmung mit § 317 HGB und der EU-Abschlussprüferverordnung (Nr. 537/2014; im Folgenden "EU-APrVO") unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführt. Unsere Verantwortung nach diesen Vorschriften und Grundsätzen ist im Abschnitt "Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Konzernabschlusses und des Konzernlageberichts" unseres Bestätigungsvermerks weitergehend beschrieben. Wir sind von den Konzernunternehmen unabhängig in Übereinstimmung mit den europarechtlichen sowie den deutschen handelsrechtlichen und berufsrechtlichen Vorschriften und haben unsere sonstigen deutschen Berufspflichten in Übereinstimmung mit diesen Anforderungen erfüllt. Darüber hinaus erklären wir gemäß Artikel 10 Abs. 2 Buchst. f) EU-APrVO, dass wir keine verbotenen Nichtprüfungsleistungen nach Artikel 5 Abs. 1 EU-APrVO erbracht haben. Wir sind der Auffassung, dass die von uns erlangten Prüfungsnachweise ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unsere Prüfungsurteile zum Konzernabschluss und zum Konzernlagebericht zu dienen. Besonders wichtige Prüfungssachverhalte in der Prüfung des Konzernabschlusses Besonders wichtige Prüfungssachverhalte sind solche Sachverhalte, die nach unserem pflichtgemäßen Ermessen am bedeutsamsten in unserer Prüfung des Konzernabschlusses für das Geschäftsjahr vom 1. Oktober 2019 bis zum 30. September 2020 waren. Diese Sachverhalte wurden im Zusammenhang mit unserer Prüfung des Konzernabschlusses als Ganzem und bei der Bildung unseres Prüfungsurteils hierzu berücksichtigt; wir geben kein gesondertes Prüfungsurteil zu diesen Sachverhalten ab. Aus unserer Sicht waren folgende Sachverhalte am bedeutsamsten in unserer Prüfung: (1) Werthaltigkeit von Geschäfts- oder Firmenwerten (2) Bilanzierung von Energiehandelsgeschäften Unsere Darstellung dieser besonders wichtigen Prüfungssachverhalte haben wir jeweils wie folgt strukturiert: (1) Sachverhalt und Problemstellung (2) Prüferisches Vorgehen und Erkenntnisse (3) Verweis auf weitergehende Informationen Nachfolgend stellen wir die besonders wichtigen Prüfungssachverhalte dar: (1) Werthaltigkeit von Geschäfts- oder Firmenwerten (1) In dem Konzernabschluss der MVV Energie AG werden unter dem Bilanzposten "Immaterielle Vermögenswerte" insgesamt Geschäfts- oder Firmenwerte in Höhe von € 203 Mio ausgewiesen. Geschäfts- oder Firmenwerte werden einmal jährlich oder anlassbezogen von der Gesellschaft einem Werthaltigkeitstest unterzogen, um einen möglichen Abschreibungsbedarf zu ermitteln. Der Werthaltigkeitstest erfolgt auf Ebene der Gruppen von zahlungsmittelgenerierenden Einheiten, denen der jeweilige Geschäfts- oder Firmenwert zugeordnet ist. Im Rahmen des Werthaltigkeitstests wird der Buchwert der jeweiligen zahlungsmittelgenerierenden Einheiten inklusive des Geschäfts- oder Firmenwerts dem entsprechenden erzielbaren Betrag gegenübergestellt. Die Ermittlung des erzielbaren Betrags erfolgt grundsätzlich anhand des Nutzungswerts. Grundlage der Bewertung ist dabei regelmäßig der Barwert künftiger Zahlungsströme der jeweiligen Gruppe von zahlungsmittelgenerierenden Einheiten. Die Barwerte werden mittels Discounted-Cash-Flow Modellen ermittelt. Dabei bildet die verabschiedete Mittelfristplanung des Konzerns den Ausgangspunkt, die mit Annahmen über langfristige Wachstumsraten fortgeschrieben wird. Hierbei werden auch Erwartungen über die zukünftige Marktentwicklung und Annahmen über die Entwicklung makroökonomischer Einflussfaktoren sowie die erwarteten Auswirkungen der anhaltenden Corona-Krise auf die Geschäftstätigkeit des Konzerns berücksichtigt. Die Diskontierung erfolgt mittels der gewichteten durchschnittlichen Kapitalkosten der jeweiligen Gruppe von zahlungsmittelgenerierenden Einheiten. Als Ergebnis der regelmäßigen Werthaltigkeitstests wurden im aktuellen Geschäftsjahr Wertminderungen in Höhe von € 8,3 Mio erfasst. Das Ergebnis dieser Bewertung ist in hohem Maße von der Einschätzung der gesetzlichen Vertreter hinsichtlich der künftigen Zahlungsmittelzuflüsse der jeweiligen Gruppe von zahlungsmittelgenerierenden Einheiten unter anderem auch vor dem Hintergrund der Auswirkungen der Corona-Krise, des verwendeten Diskontierungssatzes, der Wachstumsrate sowie weiteren Annahmen abhängig und dadurch mit einer erheblichen Unsicherheit behaftet. Vor diesem Hintergrund und aufgrund der Komplexität der Bewertung war dieser Sachverhalt im Rahmen unserer Prüfung von besonderer Bedeutung. (2) Im Rahmen unserer Prüfung haben wir unter anderem das methodische Vorgehen zur Durchführung des Werthaltigkeitstests nachvollzogen. Nach Abgleich der bei der Berechnung verwendeten künftigen Zahlungsmittelzuflüsse mit der verabschiedeten Mittelfristplanung des Konzerns haben wir die Angemessenheit der Berechnung insbesondere durch Abstimmung mit allgemeinen und branchenspezifischen Markterwartungen beurteilt. Die Einschätzung der gesetzlichen Vertreter hinsichtlich der Auswirkungen der Corona-Krise auf die Geschäftstätigkeit des Konzerns haben wir gewürdigt und deren Berücksichtigung bei der Ermittlung der künftigen Zahlungsmittelzuflüsse nachvollzogen. Zudem haben wir auch die sachgerechte Berücksichtigung der Kosten von Konzernfunktionen beurteilt. Mit der Kenntnis, dass bereits relativ kleine Veränderungen des verwendeten Diskontierungszinssatzes wesentliche Auswirkungen auf die Höhe des auf diese Weise ermittelten Unternehmenswerts haben können, haben wir uns intensiv mit den bei der Bestimmung des verwendeten Diskontierungszinssatzes herangezogenen Parametern beschäftigt und das Berechnungsschema nachvollzogen. Um den bestehenden Prognoseunsicherheiten Rechnung zu tragen, haben wir die von der Gesellschaft erstellten Sensitivitätsanalysen nachvollzogen. Die von den gesetzlichen Vertretern angewandten Bewertungsparameter und -annahmen stimmen insgesamt mit unseren Erwartungen überein und liegen auch innerhalb der aus unserer Sicht vertretbaren Bandbreiten. (3) Die Angaben der Gesellschaft zu den Geschäfts- oder Firmenwerten sind im Abschnitt "14 Immaterielle Vermögenswerte" des Konzern-Anhangs enthalten. (2) Bilanzierung von Energiehandelsgeschäften (1) Im MVV Energie AG Konzern hat das einbezogene Tochterunternehmen MVV Trading GmbH im Wesentlichen die Aufgabe der Beschaffung von Energie und Emissionszertifikaten sowie der Sicherung von Energiepreisrisiken für die Konzerngesellschaften MVV Energie AG, Stadtwerke Kiel AG, Energieversorgung Offenbach AG sowie Stadtwerke Ingolstadt GmbH. Die MVV Trading GmbH handelt hierzu am Spot- und Terminmarkt im Wesentlichen für Strom, Gas und Emissionsrechte an Börsen und am "Over-the-Counter"-Markt. Bei diesen Verträgen handelt es sich um derivative Finanzinstrumente nach IFRS 9, die entweder erfolgswirksam zum beizulegenden Zeitwert bewertet werden (Kategorie erfolgswirksam zum beizulegenden Zeitwert bewertete finanzielle Vermögenswerte oder Verbindlichkeiten) oder aufgrund des zukünftigen Empfangs oder der zukünftigen Lieferung der Basis des derivativen Finanzinstruments im Rahmen des erwarteten Einkaufs-, Verkaufs- oder Nutzungsbedarfs des Unternehmens (sog. "Own Use Exemption") als schwebendes Geschäft bilanziert werden. Die Abgrenzung der Bilanzierung erfolgt für physisch zu erfüllende derivative Finanzinstrumente anhand des Risikomanagements der MVV Trading GmbH, die diese derivativen Finanzinstrumente aus Konzernsicht dem entsprechenden Zweck und somit der entsprechenden Bilanzierung zuordnet. Danach werden physisch zu erfüllende derivative Finanzinstrumente, die nicht dem erwarteten Einkaufs-, Verkaufs- oder Nutzungsbedarfs dienen sowie alle finanziell zu erfüllenden derivative Finanzinstrumente erfolgswirksam zum beizulegenden Zeitwert bewertet. Teilweise werden diese derivativen Finanzinstrumente für Strom, Gas und Emissionsrechte als Sicherungsinstrumente ins Hedge Accounting nach IFRS 9 als sogenannte Cash Flow Hedges einbezogen. Grundgeschäfte sind der Ein- bzw. Verkauf von Strom, Gas und Emissionsrechten zu variablen Preisen in maximal fünf Jahren. Die Abwicklung des Energiehandels erfolgt mit Unterstützung durch Energiehandelssysteme. Hierüber wird die Prozesskette Erfassung der Handelsgeschäfte, Positionsermittlung und -bewertung, Bestätigung der Handelsgeschäfte sowie Risikomanagement abgewickelt. Aufgrund des großen Handelsvolumens und der Komplexität der Derivatebilanzierung nach IFRS 9 bzw. IFRS 13 sowie der signifikanten Auswirkungen auf die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage ist dieses Geschäftsfeld von besonderer Bedeutung für den Konzernabschluss und die Durchführung unserer Prüfung. (2) Wir haben im Rahmen unserer Prüfung unter anderem die Angemessenheit des eingerichteten internen Kontrollsystems zum Abschluss und zur Abwicklung der Energiehandelsgeschäfte einschließlich der hierfür eingesetzten Handelssysteme beurteilt. Im Rahmen der Prüfung des internen Kontrollsystems haben wir auf Basis von Stichproben auch die Wirksamkeit der von der Gesellschaft eingerichteten Kontrollen beurteilt. Die Methodik zur Ermittlung der beizulegenden Zeitwerte der derivativen Finanzinstrumente haben wir in Bezug auf die Übereinstimmung mit IFRS 13 analysiert und durch eigene Bewertungen auf Stichprobenbasis beurteilt. Für die Bilanzierung der Derivate nach IFRS 9 haben wir die Anwendung der "Own Use Exemption" für die physisch zu erfüllenden derivativen Finanzinstrumente anhand des implementierten Prozesses im Konzern - von der Meldung der einbezogenen Tochtergesellschaften an die MVV Trading GmbH bis zur Verarbeitung der Daten bei der MVV Trading GmbH - beurteilt und die sachgerechte Anwendung der "Own Use Exemption" auf Basis einer Zufallsauswahl gewürdigt. Die Bildung von Cash Flow Hedges und deren Bilanzierung haben wir nachvollzogen. Wir haben unter anderem das Verfahren zur Beurteilung der notwendigen Effektivität der Cash Flow Hedges und die Richtigkeit der daraus im Eigenkapital erfassten Beträge sowie der aus dem Eigenkapital in die Konzern-Gewinn- und Verlustrechnung umgegliederten Beträge beurteilt. Die von den gesetzlichen Vertretern angewandten Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden sowie die methodische Vorgehensweise zur Bilanzierung der Energiehandelsgeschäfte sind aus unserer Sicht insgesamt sachgerecht. (3) Die Angaben der Gesellschaft zum Energiehandel und zu dessen Auswirkungen auf den Konzernabschluss sind im Konzern-Anhang im Abschnitt "35 Finanzinstrumente" enthalten. Sonstige Informationen Die gesetzlichen Vertreter sind für die sonstigen Informationen verantwortlich. Die sonstigen Informationen umfassen die folgenden nicht inhaltlich geprüften Bestandteile des Konzernlageberichts: scrollen
Die sonstigen Informationen umfassen zudem die übrigen Teile des Geschäftsberichts - ohne weitergehende Querverweise auf externe Informationen -, mit Ausnahme des geprüften Konzernabschlusses, des geprüften Konzernlageberichts sowie unseres Bestätigungsvermerks. Unsere Prüfungsurteile zum Konzernabschluss und zum Konzernlagebericht erstrecken sich nicht auf die sonstigen Informationen, und dementsprechend geben wir weder ein Prüfungsurteil noch irgendeine andere Form von Prüfungsschlussfolgerung hierzu ab. Im Zusammenhang mit unserer Prüfung haben wir die Verantwortung, die sonstigen Informationen zu lesen und dabei zu würdigen, ob die sonstigen Informationen scrollen
Verantwortung der gesetzlichen Vertreter und des Aufsichtsrats für den Konzernabschluss und den Konzernlagebericht Die gesetzlichen Vertreter sind verantwortlich für die Aufstellung des Konzernabschlusses, der den IFRS, wie sie in der EU anzuwenden sind, und den ergänzend nach § 315e Abs. 1 HGB anzuwendenden deutschen gesetzlichen Vorschriften in allen wesentlichen Belangen entspricht, und dafür, dass der Konzernabschluss unter Beachtung dieser Vorschriften ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des Konzerns vermittelt. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die internen Kontrollen, die sie als notwendig bestimmt haben, um die Aufstellung eines Konzernabschlusses zu ermöglichen, der frei von wesentlichen - beabsichtigten oder unbeabsichtigten - falschen Darstellungen ist. Bei der Aufstellung des Konzernabschlusses sind die gesetzlichen Vertreter dafür verantwortlich, die Fähigkeit des Konzerns zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu beurteilen. Des Weiteren haben sie die Verantwortung, Sachverhalte in Zusammenhang mit der Fortführung der Unternehmenstätigkeit, sofern einschlägig, anzugeben. Darüber hinaus sind sie dafür verantwortlich, auf der Grundlage des Rechnungslegungsgrundsatzes der Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu bilanzieren, es sei denn, es besteht die Absicht den Konzern zu liquidieren oder der Einstellung des Geschäftsbetriebs oder es besteht keine realistische Alternative dazu. Außerdem sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die Aufstellung des Konzernlageberichts, der insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage des Konzerns vermittelt sowie in allen wesentlichen Belangen mit dem Konzernabschluss in Einklang steht, den deutschen gesetzlichen Vorschriften entspricht und die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend darstellt. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die Vorkehrungen und Maßnahmen (Systeme), die sie als notwendig erachtet haben, um die Aufstellung eines Konzernlageberichts in Übereinstimmung mit den anzuwendenden deutschen gesetzlichen Vorschriften zu ermöglichen, und um ausreichende geeignete Nachweise für die Aussagen im Konzernlagebericht erbringen zu können. Der Aufsichtsrat ist verantwortlich für die Überwachung des Rechnungslegungsprozesses des Konzerns zur Aufstellung des Konzernabschlusses und des Konzernlageberichts. Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Konzernabschlusses und des Konzernlageberichts Unsere Zielsetzung ist, hinreichende Sicherheit darüber zu erlangen, ob der Konzernabschluss als Ganzes frei von wesentlichen - beabsichtigten oder unbeabsichtigten - falschen Darstellungen ist, und ob der Konzernlagebericht insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage des Konzerns vermittelt sowie in allen wesentlichen Belangen mit dem Konzernabschluss sowie mit den bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnissen in Einklang steht, den deutschen gesetzlichen Vorschriften entspricht und die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend darstellt, sowie einen Bestätigungsvermerk zu erteilen, der unsere Prüfungsurteile zum Konzernabschluss und zum Konzernlagebericht beinhaltet. Hinreichende Sicherheit ist ein hohes Maß an Sicherheit, aber keine Garantie dafür, dass eine in Übereinstimmung mit § 317 HGB und der EU-APrVO unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführte Prüfung eine wesentliche falsche Darstellung stets aufdeckt. Falsche Darstellungen können aus Verstößen oder Unrichtigkeiten resultieren und werden als wesentlich angesehen, wenn vernünftigerweise erwartet werden könnte, dass sie einzeln oder insgesamt die auf der Grundlage dieses Konzernabschlusses und Konzernlageberichts getroffenen wirtschaftlichen Entscheidungen von Adressaten beeinflussen. Während der Prüfung üben wir pflichtgemäßes Ermessen aus und bewahren eine kritische Grundhaltung. Darüber hinaus scrollen
Wir erörtern mit den für die Überwachung Verantwortlichen unter anderem den geplanten Umfang und die Zeitplanung der Prüfung sowie bedeutsame Prüfungsfeststellungen, einschließlich etwaiger Mängel im internen Kontrollsystem, die wir während unserer Prüfung feststellen. Wir geben gegenüber den für die Überwachung Verantwortlichen eine Erklärung ab, dass wir die relevanten Unabhängigkeitsanforderungen eingehalten haben, und erörtern mit ihnen alle Beziehungen und sonstigen Sachverhalte, von denen vernünftigerweise angenommen werden kann, dass sie sich auf unsere Unabhängigkeit auswirken, und die hierzu getroffenen Schutzmaßnahmen. Wir bestimmen von den Sachverhalten, die wir mit den für die Überwachung Verantwortlichen erörtert haben, diejenigen Sachverhalte, die in der Prüfung des Konzernabschlusses für den aktuellen Berichtszeitraum am bedeutsamsten waren und daher die besonders wichtigen Prüfungssachverhalte sind. Wir beschreiben diese Sachverhalte im Bestätigungsvermerk, es sei denn, Gesetze oder andere Rechtsvorschriften schließen die öffentliche Angabe des Sachverhalts aus. SONSTIGE GESETZLICHE UND ANDERE RECHTLICHE ANFORDERUNGENÜbrige Angaben gemäß Artikel 10 EU-APrVO Wir wurden von der Hauptversammlung am 13. März 2020 als Konzernabschlussprüfer gewählt. Wir wurden am 19. September 2020 vom Aufsichtsrat beauftragt. Wir sind ununterbrochen seit dem Geschäftsjahr 2008/09 als Konzernabschlussprüfer der MVV Energie AG, Mannheim, tätig. Wir erklären, dass die in diesem Bestätigungsvermerk enthaltenen Prüfungsurteile mit dem zusätzlichen Bericht an den Prüfungsausschuss nach Artikel 11 EU-APrVO (Prüfungsbericht) in Einklang stehen. VERANTWORTLICHE WIRTSCHAFTSPRÜFERINDie für die Prüfung verantwortliche Wirtschaftsprüferin ist Andrea Ehrenmann.
Essen, den 10. November 2020 PricewaterhouseCoopers
GmbH
Ralph Welter, Wirtschaftsprüfer Andrea Ehrenmann, Wirtschaftsprüferin Bericht des AufsichtsratsDr. Peter Kurz Vorsitzender des Aufsichtsrats der MVV Energie AG SEHR GEEHRTE DAMEN UND HERREN,die Situation im Energiemarkt lässt sich mit wenigen Worten umreißen: Er befindet sich inmitten eines substanziellen Wandels. Denn nicht nur die Energiewende bringt zahlreiche Veränderungen mit sich, sondern auch die immer weiter fortschreitende Digitalisierung in allen Lebens- und Geschäftsbereichen. Trotz der weiterhin herausfordernden Rahmenbedingungen ist es MVV gelungen, sich auch im Geschäftsjahr 2020 gut zu behaupten - und das vor dem Hintergrund der Corona-Pandemie, deren Auswirkungen ebenfalls zu bewältigen waren. Dies beweist erneut, dass in den vergangenen Jahren die richtigen strategischen Entscheidungen getroffen wurden und das Unternehmen zielgerichtet investiert hat. Als Folge ist MVV zukunfts- und wettbewerbsorientiert aufgestellt und wird die Chancen umfassend nutzen können, die das Energiesystem der Zukunft bietet. Dies ließ uns optimistisch in das Geschäftsjahr 2021 starten, auch wenn dieses ebenfalls verspricht, herausfordernd zu werden. Tätigkeitsschwerpunkte des Aufsichtsrats Unserer Aufgabe, den Vorstand bei der Leitung des Unternehmens zu beraten und seine geschäftliche Tätigkeit zu überwachen, sind wir im Geschäftsjahr 2020 wiederum in vollem Umfang nachgekommen. Wir standen dazu während des gesamten Berichtszeitraums mit dem Vorstand im Dialog. Er hat uns fortlaufend und ausführlich informiert: sowohl über aktuelle Entwicklungen in Energiewirtschaft und -politik als auch über die strategische Aufstellung, die Geschäftsentwicklung sowie die Lage des Konzerns, dazu zählten auch das Risikomanagement und die Risikolage des Unternehmens. Der Vorstand ging dabei explizit auf Abweichungen der Geschäftsentwicklung von der ursprünglichen Planung ein und begründete diese ausführlich. Die Investitionsvorhaben des Unternehmens haben wir im Gremium eingehend besprochen. Als Vorsitzender des Aufsichtsrats stand ich auch außerhalb der Sitzungen regelmäßig im Kontakt zum Vorsitzenden des Vorstands: Wir haben uns über aktuelle Themen und Vorgänge im Unternehmen laufend ausgetauscht. Alle Berichte und sonstige Informationen, die wir vom Vorstand erhielten, haben wir im Gesamtgremium und in den Ausschüssen geprüft, hinterfragt und offen diskutiert. Wir haben uns von der Recht-, Zweck- und Ordnungsmäßigkeit der Geschäftsführung überzeugt. Dabei blieb uns stets ausreichend Zeit, um die Sitzungen vorzubereiten. Durch die Corona-Pandemie musste leider unsere jährliche Weiterbildungsmaßnahme entfallen, die für Juni 2020 geplant war. Aufsichtsratssitzungen und Teilnahme Im Geschäftsjahr 2020 tagte der Aufsichtsrat in vier regulären Sitzungen und zwei Sondersitzungen. Der Bilanzprüfungsausschuss und der Personalausschuss traten im Berichtsjahr fünf- beziehungsweise zweimal zu regulären Sitzungen zusammen. Die Teilnahme der Mitglieder an den jeweiligen Sitzungen legen wir gemäß der Empfehlung des Deutschen Corporate Governance Kodex offen. Teilnahme Gremiensitzungen GJ 2020 scrollen
Schwerpunkte der Beratungen in den Aufsichtsratssitzungen In unserer Sitzung am 2. Dezember 2019 bereiteten wir die Tagesordnung der Hauptversammlung vom 13. März 2020 vor und stimmten über die erforderlichen Beschlussvorschläge ab. Darüber hinaus waren die Prüfung und Billigung des Konzernjahresabschlusses (IFRS) und des Jahresabschlusses für das Geschäftsjahr 2019 Gegenstand der Sitzung. In der Sitzung am 12. März 2020 stimmte der Aufsichtsrat dem Beschluss zu, die Beziehungen zum Grosskraftwerk Mannheim und die zukünftige Fernwärmebesicherung neu zu ordnen. Zudem beschäftigten wir uns mit der Umsetzung der EU-Aktionärsrechterichtlinie (ARUG II) in deutsches Recht und damit, welche Anpassungen bei MVV daraus abzuleiten sind: Unter anderem muss in der Hauptversammlung 2021 das Vergütungssystem für die Vorstände beschlossen werden (say-on-pay). Darüber hinaus wurden wir über Veränderungen im neuen Deutschen Corporate Governance Kodex informiert. Nachhaltigkeit bildete einen weiteren Themenkomplex unserer Sitzung: Im Rahmen von "Green Deal" wurden wir über die Klimaschutzziele der EU bis 2030 und 2050 informiert; wir erhielten Informationen über die Nachhaltigkeitsberichterstattung von MVV und diskutierten Überlegungen zu ihrer Weiterentwicklung. Außerdem wurden wir über den aktuellen Stand der nationalen Wasserstoffstrategie informiert. Thematisiert wurde auch der Dekarbonisierungspfad des Teilkonzerns Tschechien: Ziel ist es, den Kohleausstieg bis 2030 zu realisieren und auf Erdgas beziehungsweise Biomasse umzusteigen. In einer Sondersitzung am 3. April 2020 wurde der Aufsichtsrat über den Stand des Verfahrens zur Änderung der Aktionärsstruktur informiert; wir haben die Erstellung einer begründeten Stellungnahme zum öffentlichen Übernahmeangebot in Auftrag gegeben sowie einen eigenen Rechtsanwalt bestellt, der den Aufsichtsrat diesbezüglich juristisch beraten hat. Des Weiteren wurden wir darüber informiert, welche Auswirkungen die Corona-Pandemie auf MVV hat; uns wurde geschildert, welche Vorkehrungen zum Schutz von Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern sowie von Kundinnen und Kunden getroffen und welche Maßnahmen zur Liquiditätssicherung ergriffen wurden. In der Sondersitzung am 15. Mai 2020 verabschiedeten wir die gemeinsame begründete Stellungnahme von Vorstand und Aufsichtsrat der MVV Energie AG zum freiwilligen Übernahmeangebot von FS DE Energy GmbH und diskutierten die Fairness Opinion und Bewertung. Wir beschäftigten uns in der Sitzung am 30. Juni 2020 mit dem Personalbericht und den Schwerpunkten der zukünftigen Personalarbeit. Weitere Themen waren die zukünftige Positionierung im Privatkundengeschäft (Future Retail) sowie der Beschluss zum Erwerb der verbleibenden Anteile an der Fernwärme Rhein-Neckar GmbH von EnBW. Darüber hinaus beschloss der Aufsichtsrat eine Aktualisierung des Diversitätskonzepts für Aufsichtsrat und Vorstand. Zudem haben wir uns mit den Fortschritten in Bezug auf Nachhaltigkeit befasst: Wir informierten uns zum einen darüber, wie weit sich das Unternehmen in Richtung Klimaneutralität bewegt hat. Zum anderen beschäftigten wir uns mit den wesentlichen Dekarbonisierungsfortschritten; diese resultieren unter anderem aus dem Regelbetrieb des Gasheizkraftwerks in Kiel, aus der Anbindung des Mannheimer abfallbefeuerten Heizkraftwerks an das Fernwärmenetz sowie aus den neuen Windparks. Im Mittelpunkt der Sitzung am 28. September 2020 stand die Genehmigung des Wirtschaftsplans für das Geschäftsjahr 2021. Basierend auf der Unternehmensstrategie und den energiewirtschaftlichen Rahmenbedingungen diskutierte das Gremium die Drei-Jahres-Planung. Ein weiteres Thema war die Entsprechenserklärung zum Deutschen Corporate Governance Kodex, die wir für das Geschäftsjahr 2020 verabschiedeten. Arbeit der Ausschüsse In den zuständigen Ausschüssen des Aufsichtsrats Seite 171 werden Themen und Beschlüsse der Aufsichtsratssitzungen effizient vorbereitet. Die Vorsitzenden der Ausschüsse unterrichten unser Gesamtgremium regelmäßig und zeitnah über deren Aktivitäten; falls Entscheidungen für die nächste Sitzung des Aufsichtsrats anstehen, werden diese ebenfalls thematisiert. Der Bilanzprüfungsausschuss kam im Berichtsjahr zu fünf turnusgemäßen Sitzungen zusammen. Der Fokus seiner Arbeit lag - gemäß seiner Aufgabe - insbesondere auf dem Jahresabschluss der MVV Energie AG, dem Konzernabschluss und dem zusammengefassten Lagebericht für das Geschäftsjahr 2019 sowie die Rechnungslegung zum Abschluss der ersten drei Monate, des 1. Halbjahres sowie der ersten neun Monate des Geschäftsjahres 2020. Darüber hinaus befasste sich der Ausschuss quartalsweise mit der Risikolage und dem Risikomanagement. Zusammen mit dem Vorstand erörterte er zudem den Wirtschaftsplan 2021, die mittelfristige Planung sowie die strategische Ausrichtung des Unternehmens; nach sorgfältiger Prüfung empfahl der Ausschuss dem Aufsichtsratsgremium, dem Budget für das Geschäftsjahr 2021 zuzustimmen. Der Ausschuss nahm ergänzende Berichte aus dem Unternehmen entgegen; er vergewisserte sich, dass sowohl die Konzernrevision als auch das rechnungslegungsbezogene Interne Kontrollsystem und das Compliance-Management-System angemessen, funktionsfähig und wirksam sind. In diesem Zusammenhang behandelte der Ausschuss in mehreren Sitzungen die dezentralen Steuerungs- und Kontrollsysteme bei MVV. Darüber hinaus legte er die Prüfungsschwerpunkte für das Geschäftsjahr 2020 fest. Zu den weiteren Themen, die im Ausschuss beraten wurden, zählten: das Gasheizkraftwerk in Kiel, die Steuerungsgrößen im Privat- und Geschäftskundenvertrieb, die Vorberatung der gemeinsamen Stellungnahme von Vorstand und Aufsichtsrat zum Übernahmeangebot von FS DE Energy GmbH sowie zur Bewertung und Fairness Opinion, der Genehmigungsprozess für Avale bei der Juwi sowie die zusammengefasste nichtfinanzielle Erklärung, die für das Berichtsjahr abzugeben war. Der Personalausschuss tagte im Geschäftsjahr 2020 zweimal; er diskutierte im Wesentlichen Vergütungsangelegenheiten der Vorstandsmitglieder. Weder der Nominierungsausschuss, noch der Ausschuss zur Schaffung eines neuen genehmigten Kapitals noch der Vermittlungsausschuss tagten im Berichtsjahr. Besetzung des Aufsichtsrats und Vorstands Seit dem 24. Januar 2020 ist Thoralf Lingnau, Mitglied des Betriebsrats der MVV Energie AG, neu im Aufsichtsrat und hat das Mandat als Vertreter der Arbeitnehmerseite übernommen. Er ist der Nachfolger von Peter Sattler, der sein Mandat zum Ablauf des Geschäftsjahres 2019 niedergelegt hat. Dieter Hassel, Mitglied des Vorstands der RheinEnergie AG, Köln, hat sein Amt zum 26. Juni 2020 niedergelegt. Durch Beschluss des Amtsgerichts Mannheim mit Wirkung vom 3. Juli 2020 ist Gregor Kurth, Head of Transactions, Infrastructure Investments, Europe, First Sentier Investors (FSI), London, UK, zum Mitglied des Aufsichtsrats der MVV Energie AG bestellt worden und hat das Mandat als Vertreter der Anteilseignerseite übernommen. Darüber hinaus haben Prof. Dr. Heidrun Kämper, Brigitte Kemmer und Steffen Ratzel ihre Mandate zum Ablauf des Geschäftsjahres 2020 niedergelegt. Durch Beschluss des Amtsgerichts Mannheim vom 21. September 2020 mit Wirkung zum 1. Oktober 2020 wurden Sabine U. Dietrich, Aufsichtsrätin, Beraterin, Tatjana Ratzel, Leiterin Fachbereich Krankentagegeld, INTER Versicherungsgruppe Mannheim sowie Dr. Stefan Seipl, Unternehmer, selbständiger Unternehmensberater, zu Mitgliedern des Aufsichtsrats der MVV Energie AG bestellt. Ein Teil dieser Wechsel im Aufsichtsrat wurde durch die geänderte Aktionärsstruktur bedingt. Corporate Governance Im Berichtsjahr haben wir uns wie in den Vorjahren ausführlich mit den Empfehlungen und Regelungen des Deutschen Corporate Governance Kodex (DCGK) befasst; wir haben uns der vom Vorstand abgegebenen Entsprechenserklärung zum DCGK angeschlossen. MVV Energie AG entspricht allen Empfehlungen des DCGK mit einer Ausnahme vollumfänglich. Die Entsprechenserklärung haben wir in unserer Sitzung vom 28. September 2020 verabschiedet. Umgang mit Interessenkonflikten und Unabhängigkeit Alle Mitglieder unseres Aufsichtsrats haben sich dazu verpflichtet, Interessenkonflikte unverzüglich offenzulegen, falls sie auftreten. Weil sich die Aktionärsstruktur im Berichtsjahr geändert hat, nahm Dieter Hassel an den Sondersitzungen des Aufsichtsrats am 3. April 2020 und 15. Mai 2020 nicht teil. Wir haben überprüft und festgestellt, dass alle Mitglieder unseres Gremiums unabhängig im Sinne des DCGK sind. Jahres- und Konzernabschlussprüfung Die PricewaterhouseCoopers GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft (PwC), Essen, wurde von der Hauptversammlung am 13. März 2020 zum Prüfer der Abschlüsse des Geschäftsjahrs 2020 gewählt. Die Unabhängigkeitserklärung des Abschlussprüfers liegt dem Aufsichtsrat vor. Der Jahresabschluss der MVV Energie AG für das Geschäftsjahr 2020 wurde nach den Regeln des Handelsgesetzbuchs (HGB) und des Aktiengesetzes (AktG) aufgestellt. Der Konzernabschluss und der zusammengefasste Lagebericht von MVV wurden in Übereinstimmung mit den International Financial Reporting Standards (IFRS) aufgestellt, wie sie in der EU anzuwenden sind. Der Abschlussprüfer hat den Konzernabschluss und den zusammengefassten Lagebericht von MVV sowie den Jahresabschluss der MVV Energie AG geprüft und uneingeschränkte Bestätigungsvermerke erteilt. Sowohl der Jahresabschluss als auch der Konzernabschluss und der zusammengefasste Lagebericht für das Geschäftsjahr 2020 werden im Bundesanzeiger publiziert. Unser Gremium erhielt frühzeitig folgende Unterlagen: Konzernabschluss, zusammengefasster Lagebericht, Jahresabschluss der MVV Energie AG, Vorschlag des Vorstands zur Verwendung des Bilanzgewinns sowie Prüfungsberichte des Abschlussprüfers. Sowohl der Bilanzprüfungsausschuss als auch das Gesamtgremium haben die Unterlagen sorgfältig und umfassend geprüft; wir haben sie in beiden Gremien im Beisein des Abschlussprüfers intensiv erörtert. Es gab keine Einwände gegen sie. In unserer Sitzung am 2. Dezember 2020 haben wir den Konzernabschluss und den zusammengefassten Lagebericht von MVV sowie den Jahresabschluss der MVV Energie AG gebilligt; damit ist der Jahresabschluss festgestellt. Wir haben uns dem Vorschlag des Vorstands über die Gewinnverwendung angeschlossen. Der Abschlussprüfer prüfte auch das Überwachungssystem, das gemäß § 91 Abs. 2 AktG durch den Vorstand eingerichtet wurde; er stellte fest, dass es geeignet ist, um frühzeitig Entwicklungen zu identifizieren, die den Fortbestand der Gesellschaft gefährden könnten. Der Vorstand hat für das Geschäftsjahr 2020 eine zusammengefasste nichtfinanzielle Erklärung abgegeben. Zuvor haben wir in den Sitzungen des Bilanzprüfungsausschusses und des Aufsichtsrats sowohl über die Inhalte als auch über die internen Prozesse und Kontrollen beraten. Wir haben die Plausibilität und Zweckmäßigkeit der zusammengefassten nichtfinanziellen Erklärung in Bezug auf das Geschäftsmodell von MVV kritisch geprüft und bewertet. Von Seiten des Aufsichtsrats gibt es keine Einwendungen zur Berichterstattung des Vorstands. Der Bericht des Vorstands über die Beziehungen zu verbundenen Unternehmen (Abhängigkeitsbericht) für das Geschäftsjahr 2020 legt dar, dass MVV Energie AG bei den dargestellten Rechtsgeschäften mit verbundenen Unternehmen nicht benachteiligt wurde. Der Abschlussprüfer hat den Abhängigkeitsbericht geprüft und folgenden Bestätigungsvermerk erteilt: "Nach unserer pflichtmäßigen Prüfung und Beurteilung bestätigen wir, dass 1. die tatsächlichen Angaben des Berichts richtig sind, 2. bei den im Bericht aufgeführten Rechtsgeschäften die Leistung der Gesellschaft nicht unangemessen hoch war." Sowohl der Abhängigkeitsbericht als auch der dazugehörende Prüfungsbericht des Abschlussprüfers gingen uns rechtzeitig zu. Wir schließen uns aufgrund unserer eigenen Prüfung der Beurteilung durch den Abschlussprüfer an und billigen dessen Bericht. Dank MVV hat ein Geschäftsjahr erneut erfolgreich abgeschlossen - trotz der anhaltend schwierigen Bedingungen im Energiemarkt und der Herausforderungen durch die Corona-Pandemie. Zu diesem Erfolg, auf den die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter stolz sein können, haben alle beigetragen: vom Vorstand der MVV Energie AG über die Vorstände und Geschäftsführungen der Tochter- und Beteiligungsgesellschaften bis hin zu den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern und den Betriebsräten. Im Namen des gesamten Aufsichtsrats spreche ich jeder und jedem Einzelnen meinen Dank für die geleistete Arbeit und das dabei gezeigte persönliche Engagement aus!
Mannheim, im Dezember 2020 Dr. Peter Kurz, Vorsitzender Jahresabschluss zum 30. September 2020 nach Handelsrecht (HGB)MVV Energie AGBilanzAktiva scrollen
Gewinn- und Verlustrechnungscrollen
AnhangAllgemeine Grundlagen Die MVV Energie AG hat ihren Sitz in Mannheim und ist eingetragen in das Handelsregister beim Amtsgericht Mannheim (HRB 1780). Der Jahresabschluss der Gesellschaft für das Geschäftsjahr 2020 ist nach den Vorschriften des Handelsgesetzbuches sowie nach den ergänzenden Vorschriften des Aktiengesetzes und des Energiewirtschaftsgesetzes aufgestellt worden. Um die Klarheit der Darstellung zu vergrößern, wurden Posten der Bilanz sowie der Gewinn- und Verlustrechnung zusammengefasst. Diese Posten werden im Anhang gesondert erläutert. Um die Klarheit und Übersichtlichkeit des Jahresabschlusses zu vergrößern, wird vom Wahlrecht, bestimmte Angaben im Anhang zu machen, grundsätzlich Gebrauch gemacht. Die Gewinn- und Verlustrechnung wird nach dem Gesamtkostenverfahren aufgestellt. Die Beträge werden in Tausend Euro (Tsd Euro) ausgewiesen. Aus den jeweiligen Rundungen können sich Differenzen ergeben, die naturgemäß keinen signifikanten Charakter haben. Zudem können sich bei Summenbildungen und bei der Berechnung von Prozentangaben geringfügige Abweichungen ergeben. Zwischen der MVV Energie AG und den Tochtergesellschaften MVV RHE GmbH, MVV Enamic GmbH, MVV Umwelt GmbH, MVV Windenergie GmbH, MVV Grünenergie GmbH, MVV Alpha fünfzehn GmbH, MVV Alpha zwei GmbH, MVV Alpha drei GmbH, MVV Alpha vier GmbH, MVV Alpha fünf GmbH, MVV Alpha acht GmbH und MVV Alpha neun GmbH besteht jeweils ein Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrag. Mit MVV Netze GmbH, MVV Trading GmbH, MVV Alpha sechs GmbH und MVV Alpha sieben GmbH besteht zur Muttergesellschaft MVV Energie AG jeweils ein Gewinnabführungsvertrag. Die MVV Energie AG ist Cash-Pool führende Gesellschaft in dem MVV Energie Konzern. Verträge bestehen mit der MVV Enamic GmbH, MVV EnergySolutions GmbH, MVV ImmoSolutions GmbH, MVV Enamic Ludwigshafen GmbH, MVV Enamic Korbach GmbH, MVV RHE GmbH, MVV Umwelt GmbH, MVV Umwelt Ressourcen GmbH, MVV Umwelt Asset GmbH, Soluvia GmbH, MVV Windenergie GmbH, MVV Grünenergie GmbH, MVV Trading GmbH, En|Da|Net GmbH, MVV Insurance Services GmbH, MVV Industriepark Gersthofen GmbH, Köthen Energie GmbH, Netzgesellschaft Köthen mbH, Soluvia Energy Services GmbH, Soluvia IT Services GmbH, MVV Enamic Naturenergie GmbH, MVV Netze GmbH, BfE Institut für Energie und Umwelt GmbH, Windwärts Energie GmbH, MVV Biomethan GmbH, MVV decon GmbH, MVV Biogas Dresden GmbH, econ Solutions GmbH sowie MVV Alpha fünfzehn GmbH. Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden Entgeltlich erworbene immaterielle Vermögensgegenstände sind mit Anschaffungskosten angesetzt und werden entsprechend ihrer voraussichtlichen Nutzungsdauer linear abgeschrieben. Bei einer voraussichtlich dauernden Wertminderung erfolgt eine Abwertung auf den niedrigeren beizulegenden Wert. Sachanlagen sind zu den Anschaffungs- oder Herstellungskosten bilanziert. Bei selbst erstellten Anlagen sind angemessene Gemeinkostenzuschläge berücksichtigt. Zinsen für Fremdkapital werden bei den Herstellungskosten nicht berücksichtigt. Geleistete Anzahlungen werden mit ihrem Nennwert erfasst. Die von den Anschlussnehmern geleisteten Ertragszuschüsse werden als Sonderposten passiviert. Die Auflösung der Ertragszuschüsse erfolgt entsprechend der Nutzungsdauer der zugehörigen Vermögensgegenstände in den Umsatzerlösen. Für Ertragszuschüsse, die bis zu dem Geschäftsjahr 2004 zugeflossen sind, erfolgt die Auflösung jährlich mit 5 % der Ursprungsbeträge. Für Ertragszuschüsse, die nach dem Geschäftsjahr 2004 und vor dem Geschäftsjahr 2011 geleistet wurden, erfolgt die Auflösung entsprechend der Nutzungsdauer der zugehörigen Vermögensgegenstände und ist in der Position Abschreibungen enthalten. Die Auflösung der Ertragszuschüsse in den regulierten Sparten Strom und Gas erfolgt über 20 Jahre (5 %). Die Auflösung in den Sparten Wasser und Fernwärme entspricht der Nutzungsdauer der zugehörigen Vermögensgegenstände. Investitionsförderungen werden separat im Anlagespiegel ausgewiesen. Das Anlagevermögen wird entsprechend der wirtschaftlichen Nutzungsdauer linear abgeschrieben. Anlagen, die vor dem 31.12.2010 zugegangen sind, werden, soweit dies steuerlich zulässig war, nach der degressiven Methode abgeschrieben mit Übergang auf die lineare Abschreibung, sobald diese zu einer höheren Abschreibung führt. Bei einer voraussichtlich dauernden Wertminderung erfolgt eine Abwertung auf den niedrigeren beizulegenden Wert. Wurden steuerrechtlich begründete Abschreibungen vorgenommen, so werden die niedrigeren Wertansätze der Vermögensgegenstände im Rahmen des durch das BilMoG nach Art. 67 Abs 4 Satz 1 EG HGB eingeräumten Wahlrechts beibehalten. scrollen
Geringwertige Wirtschaftsgüter mit einem Anschaffungswert bis 250 Euro sind kein Anlagevermögen und werden sofort als Betriebsausgaben erfasst (ausgenommen sind Zähler). Geringwertige Wirtschaftsgüter mit einem Anschaffungswert über 250 Euro bis 800 Euro sind Anlagevermögen mit Sofortabschreibung im Zugangsjahr (gem. § 6 Abs. 2 EStG). Geringwertige Wirtschaftsgüter mit einem Anschaffungswert über 800 Euro werden im Anlagevermögen erfasst und über die betriebsgewöhnliche Nutzungsdauer abgeschrieben. Die Finanzanlagen sind zu Anschaffungskosten bilanziert. Wertberichtigungen auf Finanzanlagen werden bei voraussichtlich dauernder Wertminderung vorgenommen. Die Gesellschaft besitzt Kapitalanteile an Unternehmen, bei denen der Anteilsbesitz der Herstellung einer dauernden Verbindung dient. Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe einschließlich erworbener Emissionsberechtigungen sind zu Durchschnittseinstandspreisen unter Beachtung des Niederstwertprinzips angesetzt. Die Bewertung von fertigen und unfertigen Erzeugnissen und Leistungen erfolgt zu Anschaffungs- oder Herstellungskosten. Angemessene Gemeinkostenzuschläge werden berücksichtigt. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände sind zu Nennwerten unter Berücksichtigung erkennbarer Risiken angesetzt. Unverzinsliche langfristige Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände werden auf den Barwert abgezinst. Flüssige Mittel werden zum Nennwert angesetzt. Die Bewertung der monetären Fremdwährungsbestände erfolgt zum Devisenkassakurs am Stichtag. Vermögensgegenstände, die dem Zugriff aller übrigen Gläubiger entzogen sind und ausschließlich der Erfüllung von Schulden aus Altersversorgungsverpflichtungen oder vergleichbaren langfristig fälligen Verpflichtungen dienen, werden zum beizulegenden Zeitwert bewertet und mit den zugrundeliegenden Verpflichtungen saldiert. Das gezeichnete Kapital wird mit dem Nennwert ausgewiesen. Die Rückstellungen für Pensionen werden nach anerkannten versicherungsmathematischen Grundsätzen unter Anwendung der "Projected-Unit-Credit-Methode" ermittelt. Als biometrische Rechnungsgrundlagen wurden die "Richttafeln 2018G" von Klaus Heubeck zugrunde gelegt. Für die Abzinsung wurde pauschal eine durchschnittliche Restlaufzeit von 15 Jahren unterstellt und dafür der von der Deutschen Bundesbank auf den Bilanzstichtag ermittelte durchschnittliche Marktzinssatz der vergangenen 10 Jahre von 2,41 % angesetzt (im Vorjahr: von 2,82 %). Neben angemessenen Karriere- und Fluktationstrends werden die zukünftigen Gehaltsentwicklungen mit 2,50 % p.a. (Vorjahr 2,50 % p.a.) und Rententrends mit 2,00 % p.a. (Vorjahr 2,00 % p.a.) berücksichtigt. Bei den sonstigen Rückstellungen werden alle erkennbaren Risiken auf der Grundlage vernünftiger kaufmännischer Beurteilung für ungewisse Verbindlichkeiten und drohende Verluste aus schwebenden Geschäften berücksichtigt. Die Rückstellungen sind in Höhe des nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung notwendigen Erfüllungsbetrags unter Berücksichtigung erwarteter künftiger Preis- und Kostensteigerungen angesetzt. Rückstellungen mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr werden mit dem fristgerechten durchschnittlichen Marktzinssatz der vergangenen sieben Jahre abgezinst. Die Verbindlichkeiten sind mit den Erfüllungsbeträgen passiviert. Erhaltene Anzahlungen werden mit ihrem Nennwert erfasst. Die latenten Steuern werden für zeitliche Unterschiede zwischen handelsrechtlichen und steuerlichen Wertansätzen von Vermögensgegenständen, Schulden und Rechnungsabgrenzungsposten unter Berücksichtigung der Organgesellschaften und steuerlicher Verlustvorträge ermittelt. Aktive latente Steuern resultieren im Wesentlichen aus unterschiedlichen Wertansätzen von Rückstellungen für Pensionen und sonstigen langfristigen Rückstellungen. Passive latente Steuern resultieren insbesondere aus unterschiedlichen Wertansätzen im Sachanlagevermögen. Für die Berechnung wird ein Steuersatz von 30,3 % herangezogen. Er ergibt sich aus dem Körperschaftsteuersatz von 15 %, dem Solidaritätszuschlag von 5,5 % und dem durchschnittlichen Gewerbesteuerhebesatz von 14,475 % im ertragsteuerlichen Organkreis der MVV Energie AG. Aus der Bewertung der Differenzen zwischen den handels- und steuerrechtlichen Wertansätzen von Vermögensgegenständen, Schulden und Rechnungsabgrenzungsposten ergibt sich insgesamt eine Steuerentlastung, die aufgrund des eingeräumten Wahlrechts in § 274 HGB nicht bilanziert wird. Unter den Rechnungsabgrenzungsposten werden Ausgaben bzw. Einnahmen vor dem Abschlussstichtag ausgewiesen, soweit sie Aufwendungen bzw. Erträge für einen bestimmten Zeitraum danach darstellen. Soweit Posten des Jahresabschlusses Währungsumrechnungen zugrunde liegen, erfolgt die Umrechnung bei kurzfristigen Forderungen und Verbindlichkeiten zum Devisenkassamittelkurs, bei langfristigen Forderungen und Verbindlichkeiten unter Berücksichtigung des Anschaffungskosten- und Realisationsprinzips. Derivative Finanzinstrumente werden im Wesentlichen zu Sicherungszwecken eingesetzt und mit den abgesicherten Grundgeschäften zu Bewertungseinheiten zusammengefasst, sofern die Voraussetzungen dazu erfüllt sind. Die Gesellschaft setzt derivative Finanzinstrumente ein, um Marktpreisrisiken aus dem Bezug und Absatz von Strom-, Gas- und Kohlegeschäften sowie Emissionsrechten und Öl-Produkten zu reduzieren und Zins- sowie Währungsrisiken abzusichern. Bei den Sicherungsgeschäften handelt es sich im Wesentlichen um Swaps und Termingeschäfte auf Commodities sowie Zinsswaps und Devisentermingeschäfte. Derivate werden für die Zwecke des Preis- und Mengenrisikomanagements eingesetzt und soweit möglich als Bewertungseinheiten mit dem jeweiligen Grundgeschäft bilanziell abgebildet. Zur bilanziellen Abbildung von Bewertungseinheiten wird sowohl die Einfrierungs- als auch die Durchbuchungsmethode angewandt. Ist der Saldo aller beizulegenden Zeitwerte der Grund- und Sicherungsgeschäfte in der jeweiligen Bewertungseinheit negativ, so wird dem Vorsichtsprinzip entsprechend eine Rückstellung für drohende Verluste gebildet. Ist der Saldo aller beizulegenden Zeitwerte der Grund- und Sicherungsgeschäfte der jeweiligen Bewertungseinheit positiv, so bleibt dieser unberücksichtigt. Für derivative Finanzinstrumente entspricht der beizulegende Zeitwert in der Regel dem Marktwert zum Stichtag. Soweit die Marktwerte der Derivate nicht verlässlich feststellbar sind, wird der Zeitwert anhand allgemein anerkannter Bewertungsmodelle und -methoden (z.B. Discounted Cashflow Methode, Mark-to-Market-Modell) ermittelt. Dabei stellen die verwendeten marktgerechten Zinsstrukturkurven und Commodity-Terminpreise die wichtigsten Einflussgrößen für die Modelle dar. ERLÄUTERUNGEN ZUR BILANZ1. Immaterielle Vermögensgegenstände Der Anlagespiegel zeigt die Aufgliederung sowie die Entwicklung der in der Bilanz zusammengefassten Anlagepositionen (siehe Seite 19). 2. Sachanlagen Der Anlagespiegel zeigt die Aufgliederung sowie die Entwicklung der in der Bilanz zusammengefassten Anlagepositionen (siehe Seite 19). Die Anschaffungs- und Herstellungskosten werden im Anlagenspiegel nach Abzug erhaltener Investitionsförderungen als eine Nettoposition ausgewiesen. Die von den Anschaffungs- und Herstellungskosten abgesetzten erhaltenen Investitionsförderungen belaufen sich auf 1.820 Tsd Euro. 3. Finanzanlagen Der Anlagespiegel zeigt die Aufgliederung sowie die Entwicklung der in der Bilanz zusammengefassten Anlagepositionen (siehe Seite 20). Die vollständige Anteilsliste wird als Bestandteil des Anhangs in einer Anlage zum Anhang dargestellt. 4. Vorräte scrollen
In den Vorräten sind 4.038 Tsd Euro (Vorjahr 12.852 Tsd Euro) entgeltlich erworbene CO 2-Zertifikate sowie 0 Tsd Euro (Vorjahr 173 Tsd Euro) CO 2-Äquivalente enthalten. 5. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände scrollen
Die Forderungen aus Lieferungen und Leistungen enthalten abgegrenzte, am Bilanzstichtag noch nicht abgelesene Energie- und Wasserlieferungen in Höhe von 278.468 Tsd Euro (Vorjahr 276.798 Tsd Euro). Die von Kunden geleisteten Abschlagszahlungen wurden von den Forderungen gekürzt. Die aktivisch gekürzten Kundenabschlagszahlungen belaufen sich auf 203.985 Tsd Euro (Vorjahr 204.003 Tsd Euro). Die Einzelwertberichtigungen auf Forderungen aus Lieferungen und Leistungen betragen 5.898 Tsd Euro (Vorjahr 5.735 Tsd Euro). Die Forderungen aus Lieferungen und Leistungen beinhalten 13 Tsd Euro (Vorjahr 459 Tsd Euro) Forderungen gegenüber der Stadt Mannheim als Aktionär. Die Forderungen gegen verbundene Unternehmen setzen sich zusammen aus Forderungen aus Lieferungen und Leistungen in Höhe von 39.836 Tsd Euro (Vorjahr 42.436 Tsd Euro) und aus sonstigen Forderungen in Höhe von 165.609 Tsd Euro (Vorjahr 111.484 Tsd Euro). Die Forderungen gegen Unternehmen, mit denen ein Beteiligungsverhältnis besteht, beinhalten im Geschäftsjahr mit 39 Tsd Euro Forderungen aus Lieferungen und Leistungen (Vorjahr 99 Tsd Euro) und mit 215 Tsd Euro kurzfristige Ausleihungen (Vorjahr 2.592 Tsd Euro). Die Einzelwertberichtigungen auf sonstige Vermögensgegenstände betragen 1.007 Tsd Euro (Vorjahr 1.015 Tsd Euro). Erst nach dem Abschlussstichtag rechtlich entstandene Forderungen beinhalten Forderungen aus noch nicht abzugsfähigen Vorsteuererstattungsbeträgen in Höhe von 5.887 Tsd Euro (Vorjahr 4.505 Tsd Euro). 6. Flüssige Mittel Die flüssigen Mittel beinhalten den Kassenbestand sowie Guthaben bei Kreditinstituten. 7. Rechnungsabgrenzungsposten Der aktive Rechnungsabgrenzungsposten resultiert im Wesentlichen aus abgegrenzten Ausgaben für Urlaubsgeld und sonstige vorausbezahlte Beträge. 8. Gezeichnetes Kapital Das gezeichnete Kapital der Gesellschaft betrug zum Bilanzstichtag 30. September 2020 wie im Vorjahr insgesamt 168.721.397,76 Euro. Es ist eingeteilt in 65.906.796 auf den Namen lautende nennwertlose Stückaktien mit einem anteiligen Betrag am Grundkapital von 2,56 Euro je Stückaktie. Jede Aktie gewährt eine Stimme in der Hauptversammlung der MVV Energie AG und die sich aus dem Gesetz und der Satzung ergebenden Rechte und Pflichten. Die Stadt Mannheim hält zum Bilanzstichtag mittelbar 50,1 % der Anteile der MVV Energie AG; im Berichtsjahr wurden die Anteile der EnBW Energie Baden-Württemberg AG, Karlsruhe, sowie der RheinEnergie AG, Köln, durch das Investmenthaus First Sentier Investors (vormals: First State Investments) erworben; zum Stichtag hält die FS DE Energy GmbH, Frankfurt am Main, unmittelbar 45,75 % der Anteile der MVV Energie AG. Die Hauptversammlung hat den Vorstand durch Beschluss vom 13. März 2020 ermächtigt, bis zum 12. März 2025 eigene Aktien zu erwerben und zwar bis zu einem Umfang von 10 % des zum Zeitpunkt der Beschlussfassung bestehenden Grundkapitals - das sind zirka 16.900 Tsd Euro. Die Hauptversammlung hat den Vorstand durch Beschluss vom 8. März 2019 ermächtigt, das Grundkapital bis zum 7. März 2024 mit Zustimmung des Aufsichtsrats durch Ausgabe von bis zu 20 Mio neuen, auf den Namen lautenden Stückaktien gegen Bar- und/oder Sacheinlagen einmalig oder mehrmalig um bis zu insgesamt 51.200 Tsd Euro zu erhöhen. Der Vorstand der MVV Energie AG hat von diesen Ermächtigungen bislang keinen Gebrauch gemacht. 9. Gewinnrücklagen scrollen
Der Betrag, der gemäß § 58 Abs. 2 AktG aus dem Jahresüberschuss des Geschäftsjahres in die anderen Gewinnrücklagen eingestellt wurde, beträgt 36.112 Tsd Euro. 10. Bilanzgewinn Durch den Ergebnisverwendungsbeschluss der Hauptversammlung vom 13. März 2020 wurde der gesamte Bilanzgewinn von 59.316 Tsd Euro ausgeschüttet. Der Vorstand hat beschlossen, den Bilanzgewinn des Geschäftsjahres 2020 wie folgt zu verwenden: Ausschüttung einer Dividende in Höhe von 0,95 Euro je Stückaktie für das Geschäftsjahr 2020 (insgesamt 62.612 Tsd Euro). Der Aufsichtsrat wird über seinen Dividendenvorschlag im Dezember 2020 beschließen. Die Hauptversammlung entscheidet am 12. März 2021 über die Dividendenvorschläge von Vorstand und Aufsichtsrat. 11. Empfangene Ertragszuschüsse Der Posten Empfangene Ertragszuschüsse resultiert aus von Kunden vereinnahmten Baukostenzuschüssen. Die empfangenen Ertragszuschüsse in Höhe von 40.442 Tsd Euro (Vorjahr 42.774 Tsd Euro) sind zur Verbesserung der Klarheit in einem separaten Posten auf der Passivseite ausgewiesen. Der Betrag der aufgelösten Ertragszuschüsse beträgt im Berichtsjahr 2.332 Tsd Euro (Vorjahr 2.577 Tsd Euro). 12. Rückstellungen scrollen
Aus der Abzinsung der Rückstellungen für Pensionen mit dem durchschnittlichen Marktzinssatz der vergangenen 10 Jahre ergibt sich im Vergleich zur Abzinsung mit dem durchschnittlichen Marktzinssatz der vergangenen 7 Jahre ein Unterschiedsbetrag in Höhe von 2.703 Tsd Euro (im Vorjahr 2.649 Tsd Euro). Dieser Unterschiedsbetrag ist für die Ausschüttung gesperrt. Die Steuerrückstellung betrifft Körperschaft- sowie Gewerbesteuer. Die sonstigen Rückstellungen setzen sich zusammen aus 2.432 Tsd Euro Rückstellungen für Altersteilzeit, 12.359 Tsd Euro Abstandszahlungen sowie 12.286 Tsd Euro für sonstige Personalrückstellungen, für vertragliche Verpflichtungen, Sanierungen, Rückbauverpflichtungen und sonstige Sachverhalte wurden 16.725 Tsd Euro zurückgestellt. Die sonstigen Rückstellungen verringerten sich um 6.841 Tsd Euro. Dazu trugen insbesondere der Rückgang der Rückstellung für vertragliche Verpflichtungen (3.331 Tsd Euro) für Sanierungen, Rückbauverpflichtungen und sonstige Sachverhalte (2.734 Tsd Euro) und der Rückgang für Verpflichtungen für Altersteilzeit und Abstandszahlungen (1.583 Tsd Euro) sowie gegenläufig die Erhöhung der sonstigen Personalrückstellungen (807 Tsd Euro) bei. Zur Sicherung von Guthaben aus Arbeitszeitkonten hat die Gesellschaft die erforderlichen Mittel für die Mitarbeiter treuhänderisch angelegt. Diese Mittel sind dem Zugriff aller übrigen Gläubiger der Gesellschaft entzogen. Die ursprünglichen Anschaffungskosten beliefen sich auf 4.811 Tsd Euro. Der beizulegende Zeitwert des Fondsguthabens und der Erfüllungsbetrag der Verpflichtung gegenüber Mitarbeitern beläuft sich zum Stichtag auf insgesamt 4.825 Tsd Euro. Gemäß § 246 Abs. 2 HGB wird das zum beizulegenden Zeitwert bewertete Fondsguthaben mit den zu Grunde liegenden Verpflichtungen gegenüber den Mitarbeitern verrechnet, ebenso werden die daraus resultierenden Aufwendungen und Erträge verrechnet. 13. Verbindlichkeiten scrollen
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Die Verbindlichkeiten gegenüber verbundenen Unternehmen setzen sich zusammen aus Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen in Höhe von 60.895 Tsd Euro (Vorjahr 72.128 Tsd Euro) und sonstigen Verbindlichkeiten in Höhe von 123.167 Tsd Euro (Vorjahr 130.874 Tsd Euro). Die Verbindlichkeiten gegenüber Unternehmen, mit denen ein Beteiligungsverhältnis besteht, betreffen Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen in Höhe von 893 Tsd Euro (Vorjahr 803 Tsd Euro) und sonstige Verbindlichkeiten in Höhe von 0 Tsd Euro (Vorjahr 830 Tsd Euro). In den sonstigen Verbindlichkeiten sind Verbindlichkeiten gegenüber der Stadt Mannheim als Aktionär in Höhe von 3.518 Tsd Euro (Vorjahr 3.522 Tsd Euro) enthalten. Haftungsverhältnisse / sonstige finanzielle Verpflichtungen / außerbilanzielle Geschäfte Bürgschaften in Höhe von 350.345 Tsd Euro (Vorjahr 337.540 Tsd Euro) wurden von der MVV Energie AG zugunsten von Tochter- (in Höhe von 348.320 Tsd Euro) bzw. Beteiligungsgesellschaften (in Höhe von 2.025 Tsd Euro) übernommen. Daneben bestand im Vorjahr für eine Tochtergesellschaft eine Patronatserklärungen in Höhe von 1.350 Tsd Euro. Im Berichtsjahr bestand keine Patronatserklärung. Des Weiteren bestehen Schuldbeitrittserklärungen in Höhe von maximal 172.051 Tsd Euro (Vorjahr 153.592 Tsd Euro) gegenüber Tochterunternehmen. Daneben bestehen externe Bankavale, welche über Linien der MVV Energie AG für Zwecke der Juwi-Gesellschaften zum 30.09.2020 ausgelegt waren, in Höhe von 218.711 Tsd Euro (Vorjahr 173.156 Tsd Euro). Weiterhin bestehen externe Bankavale für Projekte und Maßnahmen von Tochterunternehmen in Höhe von 56.030 Tsd Euro. Vertraglich gewährte Darlehenszusagen gegenüber verbundenen Unternehmen bestehen in Höhe von 96.522 Tsd Euro (Vorjahr 35.993 Tsd Euro), die zum Bilanzstichtag noch nicht in Anspruch genommen wurden. Auf Basis der durch das Risikomanagementsystem bei der Bewertung dieser Risiken bis zum Bilanzaufstellungstag gewonnenen Erkenntnisse gehen wir davon aus, dass sämtliche Verpflichtungen durch unsere Tochter- bzw. Beteiligungsgesellschaften aufgrund deren wirtschaftlichen Situation selbst erfüllt werden können. Es besteht insofern ein geringes Risiko, dass wir aus den eingegangenen Haftungsverhältnissen in Anspruch genommen werden. Der Gesamtbetrag der sonstigen finanziellen Verpflichtungen beläuft sich auf 432.838 Tsd Euro (Vorjahr 414.746 Tsd Euro), davon entfallen 415.832 Tsd Euro auf Verpflichtungen gegenüber verbundenen Unternehmen und 319 Tsd Euro auf Verpflichtungen mit assoziierten Unternehmen. In den sonstigen finanziellen Verpflichtungen gegenüber verbundenen Unternehmen sind Strom- und Gasbeschaffungsgeschäfte in Höhe von 379.855 Tsd Euro enthalten. In beitragsorientierte Versorgungssysteme sind im Berichtsjahr 4.877 Tsd Euro (Vorjahr 4.838 Tsd Euro) eingezahlt worden. Erfasst sind dabei Beträge der MVV Energie AG im Rahmen von Versorgungsplänen der Zusatzversorgungskasse des Kommunalen Versorgungsverbandes Baden-Württemberg (kurz: ZVK). Hier stellt der Versorgungsträger den teilnehmenden Unternehmen keine ausreichenden Informationen zur Verfügung, die die anteilige Zuordnung von Verpflichtung, Planvermögen und Dienstzeitaufwand erlauben. Es erfolgt daher die Berücksichtigung der Beträge entsprechend einer beitragsorientierten Versorgungszusage, obwohl es sich um einen leistungsorientierten Pensionsplan handelt. Die Beiträge zum Pensionsplan bemessen sich als Prozentsatz des zusatzversorgungspflichtigen Entgelts und werden von Arbeitnehmern und von Arbeitgebern getragen. Der Beitragssatz wird von der ZVK festgelegt. Die Summe der umlagepflichtigen Gehälter beträgt für das aktuelle Geschäftsjahr 51.512 Tsd Euro (Vorjahr 51.017 Tsd Euro). Im Geschäftsjahr 2021 wird mit Beiträgen in voraussichtlich gleicher Höhe gerechnet. Die Beiträge werden für die Gesamtheit der Begünstigten verwendet. Sofern die Mittel der ZVK nicht ausreichen, kann die ZVK den Pflichtbeitrag erhöhen. Falls die MVV Energie AG die Mitgliedschaft bei der ZVK kündigen sollte, wird die ZVK einen finanziellen Ausgleich erheben. Der Ausgleichsbetrag ermittelt sich als Barwert der bestehenden Ansprüche von Berechtigten und künftigen Ansprüchen von deren Hinterbliebenen und bestehenden Versorgungspunkten aus unverfallbaren Anwartschaften zum Zeitpunkt der Beendigung der Mitgliedschaft. ERLÄUTERUNGEN ZUR GEWINN- UND VERLUSTRECHNUNG14. Umsatzerlöse ohne Strom- und Erdgassteuer Die im Inland erzielten Umsatzerlöse setzen sich wie folgt zusammen: scrollen
Unter der Position sonstige Umsatzerlöse sind Erträge aus der Auflösung von Ertragszuschüssen in Höhe von 2.332 Tsd Euro enthalten. 15. Sonstige betriebliche Erträge Die sonstigen betrieblichen Erträge beinhalten periodenfremde Erträge in Höhe von 5.997 Tsd Euro (Vorjahr 8.113 Tsd Euro). Diese Erträge ergaben sich zum überwiegenden Teil aus der Auflösung von Rückstellungen in Höhe von 5.942 Tsd Euro (Vorjahr 1.465 Tsd Euro). Weitere Erträge ergaben sich im Wesentlichen aus der Zuschreibung von Finanzanlagevermögen in Höhe von 907 Tsd Euro (Vorjahr 9.809 Tsd Euro, im Vorjahr wurden diese mit negativen Verkaufserlösen aus Finanzanlagen in Höhe von 3.252 Tsd Euro verrechnet) und aus Anlagenabgängen in Höhe von 2.204 Tsd Euro (Vorjahr 3.304 Tsd Euro). In den sonstigen betrieblichen Erträgen sind Erträge aus der Währungsumrechnung in Höhe von 3.177 Tsd Euro (Vorjahr 2.377 Tsd Euro) enthalten. 16. Materialaufwand scrollen
17. Personalaufwand scrollen
1 Berechnet auf der Basis der monatlichen Endbestände 18. Abschreibungen scrollen
Aufgrund der degressiven Abschreibung bei Anlagen, die vor dem 31.12.2010 zugegangen sind, ergibt sich im Geschäftsjahr 2020 ein Unterschiedsbetrag zwischen degressiver und linearer Abschreibung in Höhe von 2.901 Tsd Euro (im Vorjahr 2.879 Tsd Euro). Im Geschäftsjahr wurden keine außerplanmäßigen Abschreibungen auf das Anlagevermögen vorgenommen (Vorjahr 0 Euro). 19. Sonstige betriebliche Aufwendungen In den sonstigen betrieblichen Aufwendungen sind unter anderem Konzessionsabgaben in Höhe von 20.584 Tsd Euro (Vorjahr 20.605 Tsd Euro) sowie periodenfremde Aufwendungen in Höhe von 32 Tsd Euro (Vorjahr 20 Tsd Euro) enthalten. In den sonstigen betrieblichen Aufwendungen sind Aufwendungen aus der Währungsumrechnung in Höhe von 3.610 Tsd Euro (Vorjahr 1.937 Tsd Euro) enthalten. 20. Finanzergebnis scrollen
Die Position Zinsen und ähnliche Aufwendungen enthält Aufwendungen aus der Aufzinsung langfristiger Rückstellungen in Höhe von 2.987 Tsd Euro (Vorjahr 3.401 Tsd Euro). Auf die Buchwerte von Beteiligungen wurden im Berichtsjahr keine Abschreibungen vorgenommen (Vorjahr 5.186 Tsd Euro). Ausleihungen wurden in Höhe von 7.615 Tsd Euro (Vorjahr 5.740 Tsd Euro) abgeschrieben. 21. Steuern vom Einkommen und vom Ertrag Die Position Steuern vom Einkommen und vom Ertrag enthält periodenfremde Steuererträge in Höhe von 2.272 Tsd Euro (Vorjahr Steueraufwand 890 Tsd Euro). scrollen
SONSTIGE ANGABEN UND ANLAGENAngaben § 6b EnWG Im Geschäftsjahr 2020 wurden folgende Geschäfte größeren Umfangs mit verbundenen oder assoziierten Unternehmen, die aus dem Rahmen der gewöhnlichen Energieversorgungstätigkeit herausfallen und für die Beurteilung der Vermögens- und Ertragslage des Unternehmens nicht von untergeordneter Bedeutung sind, getätigt: scrollen
In der internen Rechnungslegung werden für die Tätigkeitsbereiche Elektrizitäts- und Gasverteilung sowie Messstellenbetrieb und Biogas und für andere Tätigkeiten innerhalb des Elektrizitäts- und Gassektors jeweils getrennte Konten geführt und eine Bilanz sowie Gewinn- und Verlustrechnung für die Bereiche Elektrizitäts- und Gasverteilung sowie Messstellenbetrieb und Biogas erstellt. Für andere Tätigkeiten außerhalb des Elektrizitäts- und Gassektors im Sinne des § 6b Abs. 3 EnWG werden getrennte Konten geführt. Finanzderivate und Bewertungseinheiten scrollen
Die Gesellschaft setzt derivative Finanzinstrumente ausschließlich zur Absicherung von Commodity-, Zins- und Währungsrisiken ein. Dabei handelt es sich im Wesentlichen um Termingeschäfte (Futures und Forwards), Zinsswaps und Swaps auf die Commodities Strom, Kohle und CO 2-Zertifikate. Für Strom sind in Bewertungseinheiten ausschließlich erwartete und bereits kontrahierte Liefer- und Bezugsverträge aus Kraftwerken und Handelsgeschäfte mit der MVV Trading GmbH mit physischer oder finanzieller Erfüllung zusammengefasst. Für zum Bilanzstichtag drohende Verpflichtungsüberschüsse innerhalb dieser Bewertungseinheiten erfolgt, sofern die Voraussetzungen erfüllt sind, ein Ausweis unter den Rückstellungen aus drohenden Verlusten. Sofern keine Bewertungseinheiten gebildet wurden, werden Verpflichtungsüberschüsse ebenfalls als Rückstellung aus drohenden Verlusten ausgewiesen. Für das Stromerzeugungsportfolio wurden Bewertungseinheiten gebildet. Dies betrifft die Erzeugung aus eigenen Kraftwerken. Die zur Absicherung des Clean Dark Spread eingesetzten Sicherungsinstrumente (Stromterminverkäufe, Termineinkäufe von Emissionszertifikaten und Kohleswaps zur Rohstoffpreissicherung) wurden gemeinsam mit dem Grundgeschäft (prognostizierte Strommengen aus Kraftwerk) in Makro-Bewertungseinheiten zusammengefasst. Zur Absicherung von Zinsrisiken aus der Finanzierung von Investitionen und von mit hoher Wahrscheinlichkeit erwarteten Darlehensaufnahmen wurden Forward-Payer-Zinsswaps abgeschlossen. Der Teil der Grundgeschäfte mit Zinsänderungsrisiken ist bei Vorliegen der Voraussetzungen mit den gegenläufigen Effekten aus den Zinsderivaten zu Mikro-Bewertungseinheiten zusammengefasst. Zur Absicherung von Währungsrisiken aus erwarteten zukünftigen Erträgen in Fremdwährung wurden Devisentermingeschäfte abgeschlossen und als Mikro-Bewertungseinheiten abgebildet. Außerdem sind zur Absicherung einer Fremdwährungsforderung gegenläufige Fremdwährungsverbindlichkeiten aufgenommen. Diese sind zu einer Mikro-Bewertungseinheit zusammengefasst und die Wertänderungen werden direkt bei dem Grundgeschäft bzw. Sicherungsgeschäften erfasst. Das Gesamtvolumen der mit den Bewertungseinheiten abgesicherten Risiken beträgt 43.505 Tsd Euro (Vorjahr 53.299 Tsd Euro). Die gegenseitigen Wertänderungen oder Zahlungsströme gleichen sich künftig bis zum Jahr 2032 voraussichtlich aus. Den zum Bilanzstichtag abgesicherten Risiken stehen positive Marktwerte in Höhe von 82.242 Tsd Euro (Vorjahr 95.899 Tsd Euro) gegenüber. Das Gesamtvolumen der mit Bewertungseinheiten abgesicherten Risiken (Saldo aus positiven und negativen Marktwerten der Grund- und Sicherungsgeschäfte) stellt sich wie folgt dar: scrollen
Die Bewertungseinheiten betreffen Portfolio-Hedges mit einem beizulegenden Zeitwert von 0 Tsd Euro (Vorjahr 0 Tsd Euro), Makro-Hedges mit einem beizulegenden Zeitwert von 38.737 Tsd Euro (Vorjahr 42.600 Tsd Euro) sowie Mikro-Hedges von 0 Tsd Euro (Vorjahr 0 Tsd Euro). Prospektiv ist von einer hohen Wirksamkeit aller Sicherungsbeziehungen auszugehen, da sich die gegenläufigen Wertänderungen der Grundgeschäfte und Sicherungsinstrumente in der Zukunft voraussichtlich in voller Sicherungshöhe ausgleichen werden. Zur Ermittlung der Wirksamkeit der Sicherungsbeziehungen wird die Dollar-Offset-Methode in kumulierter Form angewendet. Bei der Dollar-Offset-Methode werden die kumulierten Marktwertänderungen der Grundgeschäfte mit den kumulierten Marktwertänderungen der Sicherungsinstrumente ab dem Designationszeitpunkt in absoluten Geldbeträgen miteinander verglichen. Der Dollar-Offset-Test wird zu jedem Abschlusstermin durchgeführt. Für Bewertungseinheiten, bei welchen ein 1:1 Beziehung zwischen dem Bezugs- und Absatzvertrag besteht (Mikrobewertungseinheiten) wird auf eine quantitative Ermittlung der Wirksamkeit, soweit alle wesentlichen Vertragsparameter (Liefermengen, Lieferzeitpunkte, Preise etc.) von Grund- und Sicherungsgeschäfte übereinstimmen, verzichtet. Zum 30. September 2020 wurde keine Drohverlustrückstellung gebildet. Alle derivativen Finanzinstrumente, die nicht zum beizulegenden Zeitwert bilanziert werden, sind vollumfänglich in Bewertungseinheiten einbezogen. Konzernbeziehungen MVV Energie AG, Mannheim, stellt den Konzernabschluss für den größten und kleinsten Kreis von Unternehmen auf. Dieser und der zusammengefasste Konzernlagebericht werden nach den internationalen Rechnungslegungsvorschriften (IFRS), wie sie in der Europäischen Union anzuwenden sind, aufgestellt und im Bundesanzeiger veröffentlicht. Abweichende Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden ergeben sich im Wesentlichen hinsichtlich der Bilanzierung des Anlagevermögens, der derivativen Finanzinstrumente, für Leasingverhältnisse, der Rückstellungen für Pensionen und ähnliche Verpflichtungen sowie der latenten Steuern hinsichtlich der Bewertungsunterschiede zwischen HGB und IFRS. Vergütung des Vorstands Die ehemaligen Mitglieder des Vorstands erhielten im Berichtsjahr Bezüge in Höhe von 630 Tsd Euro (Vorjahr 531 Tsd Euro). Für Pensionsverpflichtungen gegenüber früheren Mitgliedern des Vorstands und deren Hinterbliebenen sind insgesamt 20.288 Tsd Euro (Vorjahr 21.401 Tsd Euro) zurückgestellt. Im Berichtsjahr betrug die Gesamtzuführung 64 Tsd Euro (Vorjahr 347 Tsd Euro). Vorstandsbezüge scrollen
Die Bezüge der einzelnen Vorstandsmitglieder werden im zusammengefassten Lagebericht im Rahmen des Vergütungsberichts dargestellt. Vergütung des Aufsichtsrats Aufsichtsratsvergütung scrollen
Durch Beschluss der Hauptversammlung im März 2020 wurde die Aufsichtsratsvergütung angepasst. Honorare des Abschlussprüfers Die Abschlussprüfungsleistungen beinhalten vor allem die Honorare für die Konzernabschlussprüfung sowie die Prüfung der Einzelabschlüsse der MVV Energie AG. Die Honorare für sonstige Bestätigungsleistungen umfassen im Wesentlichen die Prüfung der nichtfinanziellen Erklärung und der Fairness Opinion. Die Steuerberatungsleistungen umfassen insbesondere Honorare für die Unterstützung bei Betriebsprüfungen und für Steuerberatung im Bereich Verrechnungspreise. Die Honorare für sonstige Leistungen umfassen hauptsächlich die Honorare für projektbezogene Beratungsleistungen. Für weitere Angaben verweisen wir auf den Abschnitt Honorare der Abschlussprüfer im Konzernanhang. Nachtragsbericht Nach Abschluss des Geschäftsjahres 2020 sind keine Vorgänge von besonderer Bedeutung eingetreten. Ergebnisverwendung Das Geschäftsjahr 2020 schließt mit einem Jahresüberschuss in Höhe von 98.724 Tsd Euro ab. Davon wurde ein Betrag in Höhe von 36.112 Tsd Euro in die Gewinnrücklagen eingestellt. Der Vorstand schlägt vor, den Bilanzgewinn in Höhe von 62.612 Tsd Euro zur Ausschüttung einer Dividende von 0,95 Euro je dividendenberechtigter Stückaktie zu verwenden. Nach § 33 WpHG mitgeteilte bestehende Beteiligungen Die Stimmrechtsanteile in Prozent zum Zeitpunkt der Schwellenberührung entsprechen nicht notwendigerweise dem zum Bilanzstichtag aktuellen Kapitalanteil. Die Stimmrechtsmitteilungen erfolgten nach §§ 33 ff. WpHG und beinhalten einerseits nach § 33 WpHG Stimmrechte aus dem Meldepflichtigen gehörenden Aktien sowie zuzurechnende Stimmrechte zur Ausübung von Instrumenten gemäß § 34 Abs. 2 WpHG. Die EnBW Energie Baden-Württemberg, AG, Karlsruhe sowie die RheinEnergie AG, Köln, im Weiteren die Stadt Köln, haben ihre Stimmrechtsanteile im Berichtsjahr vollumfänglich veräußert und haben somit zum 30.6.2020 die Meldeschwelle von 3% unterschritten. scrollen
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Die unter 2.1 bis 3.4 jeweils aufgeführte Summe der Stimmrechte beruht auf einer Zurechnung nach den Vorschriften des WpHG und entspricht nicht den Stimmrechten, die von den genannten Aktionärinnen aktienrechtlich ausgeübt werden können. Entsprechenserklärung gemäß § 161 AktGVorstand und Aufsichtsrat der MVV Energie AG haben über die Entsprechenserklärung zu den Empfehlungen des Deutschen Corporate Governance Kodex gemäß § 161 AktG beschlossen. Die vollständige Erklärung, die Bestandteil des zusammengefassten Lageberichts ist, wird den Aktionären zusammen mit der Veröffentlichung des Geschäftsberichts am 10. Dezember 2020 auf der Internetseite der Gesellschaft unter www.mvv.de/investoren zugänglich gemacht.
Mannheim, 10. November 2020 MVV Energie AG Vorstand Dr. Müller Amann Klöpfer Dr. Roll Versicherung der gesetzlichen Vertreter"Wir versichern nach bestem Wissen, dass gemäß den anzuwendenden Rechnungslegungsgrundsätzen der Jahresabschluss ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Gesellschaft vermittelt und im Lagebericht der Geschäftsverlauf einschließlich des Geschäftsergebnisses und die Lage der Gesellschaft so dargestellt sind, dass ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild vermittelt wird sowie die wesentlichen Chancen und Risiken der voraussichtlichen Entwicklung der Gesellschaft beschrieben sind."
Mannheim, 10. November 2020 MVV Energie AG Vorstand Dr. Müller Amann Klöpfer Dr. Roll AnlagenspiegelImmaterielle VermögensgegenständeImmaterielle Vermögensgegenstände scrollen
SachanlagenSachanlagen scrollen
FinanzanlagenFinanzanlagen scrollen
AnteilslisteAnteilsliste von MVV zum 30.9.2020 scrollen
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1 Kapitalanteil am 30.9.2020 gemäß § 16 Abs. 4 AktG; Eigenkapital und Jahresergebnis nach HGB bzw. lokalen Vorschriften 2 Mehrheit der Stimmrechte 3 Keine Stimmrechtsmehrheit 4 Ergebnisabführungs-/Betriebsergebnisabführungsvertrag 5 Zugang im Geschäftsjahr 6 Beherrschungsvertrag oder beherrschender Einfluss 7 Werte sind im konsolidierten Teilkonzernabschluss enthalten 8 Es liegen keine Angaben vor 9 Rumpfgeschäftsjahresabschluss Organe der GesellschaftVORSTAND DER MVV ENERGIE AGDr. Georg Müller Vorsitzender, Kaufmännische Angelegenheiten Verena Amann Personal und Arbeitsdirektorin Ralf Klöpfer Vertrieb Dr. Hansjörg Roll Technik AUFSICHTSRAT DER MVV ENERGIE AGDr. Peter Kurz (Vorsitzender) Oberbürgermeister der Stadt Mannheim Heike Kamradt 1 (stellvertretende Vorsitzende) Vorsitzende des Konzernbetriebsrats Johannes Böttcher 1 Vorsitzender des Betriebsrats der Energieversorgung Offenbach AG Timo Carstensen 1 Stellvertretender Vorsitzender des Betriebsrats der Stadtwerke Kiel AG Sabine U. Dietrich Aufsichtsrätin, Beraterin (seit 1. Oktober 2020) Ralf Eisenhauer Bau- und Projektsteuerer MWS Projektentwicklungsgesellschaft mbH, Mannheim Peter Erni 1 Gewerkschaftssekretär ver.di Rhein-Neckar Detlef Falk 1 Vorsitzender des Betriebsrats der Stadtwerke Kiel AG Gabriele Gröschl-Bahr 1 Leiterin des Bereichs Sozialversicherung ver.di, Berlin Dieter Hassel Mitglied des Vorstands der RheinEnergie AG, Köln (bis 26. Juni 2020) Barbara Hoffmann Wirtschaftsprüferin, Steuerberaterin Prof. Dr. Heidrun Kämper Wissenschaftliche Mitarbeiterin am Institut für Deutsche Sprache, Mannheim (bis 30. September 2020) Brigitte Kemmer Steuerberaterin (bis 30. September 2020) Gregor Kurth Head of Transactions, Infrastructure Investments, Europe, First Sentier Investors (FSI), London, UK (seit 3. Juli 2020) Thoralf Lingnau 1 Mitglied des Betriebsrats (seit 24. Januar 2020) Dr. Lorenz Näger Stellvertretender Vorstandsvorsitzender und Finanzvorstand der HeidelbergCement AG Steffen Ratzel Geschäftsführer der BKV-Bäder- und Kurverwaltung Baden-Württemberg, Anstalt des öffentlichen Rechts, Baden-Baden (bis 30. September 2020) Tatjana Ratzel Leiterin Fachbereich Krankentagegeld, INTER Versicherungsgruppe, Mannheim (seit 1. Oktober 2020) Bernhard Schumacher 1 Bereichsleiter Smart Cities der MVV Energie AG Dr. Stefan Seipl Unternehmer, selbstständiger Unternehmensberater (seit 1. Oktober 2020) Christian Specht Erster Bürgermeister der Stadt Mannheim Prof. Heinz-Werner Ufer Diplom-Ökonom Susanne Wenz 1 Stellvertretende Landesbezirksleiterin ver.di Baden-Württemberg Jürgen Wiesner 1 Vorsitzender des Betriebsrats der MVV Energie AG Die Mandate der Vorstände und Aufsichtsräte in Aufsichtsräten oder vergleichbaren Kontrollgremien sind auf den folgenden Seiten detailliert dargestellt. 1 Vertreter der Arbeitnehmer MITGLIEDER DER AUSSCHÜSSE DES AUFSICHTSRATS DER MVV ENERGIE AG scrollen
MITGLIEDER DES VORSTANDS DER MVV ENERGIE AG scrollen
MITGLIEDER DES AUFSICHTSRATS DER MVV ENERGIE AG scrollen
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Tätigkeitsabschlüsse der MVV Energie AG zum 30. September 2020ELEKTRIZITÄTSVERTEILUNG BILANZBilanz (Elektrizitätsverteilung) Aktiva scrollen
GEWINN- UND VERLUSTRECHNUNG ELEKTRIZITÄTSVERTEILUNGGewinn- und Verlustrechnung (Elektrizitätsverteilung) scrollen
BILANZ MESSSTELLENBETRIEB FÜR MME / IMSYSBilanz (Messstellenbetrieb für mME / iMSys) Aktiva scrollen
GEWINN- UND VERLUSTRECHNUNG MESSSTELLENBETRIEB FÜR MME / IMSYSGewinn- und Verlustrechnung (Messstellenbetrieb für mME / iMSys) scrollen
BILANZ GASVERTEILUNGBilanz (Gasverteilung) Aktiva scrollen
GEWINN- UND VERLUSTRECHNUNG GASVERTEILUNGGewinn- und Verlustrechnung (Gasverteilung) scrollen
Bilanz (Gasverteilung, davon Biogas) Aktiva scrollen
Gewinn- und Verlustrechnung (Gasverteilung, davon Biogas) scrollen
ANGABEN ZU DEN TÄTIGKEITSABSCHLÜSSEN DER MVV ENERGIE AG GEMÄß § 6B ABS. 3 ENWG UND § 3 ABS. 4 SATZ 2 MSBG ZUM 30. SEPTEMBER 2020Grundlage Die MVV Energie AG hat gemäß § 6b Abs. 3 EnWG als vertikal integriertes Energieversorgungsunternehmen getrennte Konten für jede ihrer Tätigkeiten in den nachfolgend aufgeführten Bereichen so zu führen, wie dies erforderlich wäre, wenn diese Tätigkeiten von rechtlich selbständigen Unternehmen ausgeführt würden. Definition der Unternehmensaktivitäten Die MVV Energie AG ist nach dieser Definition in die folgenden Tätigkeiten zu segmentieren: scrollen
Der Jahresabschluss der MVV Energie AG wird nach den Vorschriften des Handelsgesetzbuches (HGB), des Aktiengesetzes (AktG) sowie des Energiewirtschaftsgesetzes (EnWG) aufgestellt. Die Tätigkeit Messstellenbetrieb für mME / iMSys nach § 3 Abs. 4 S. 2 MsbG ist nicht als Bestandteil des Tätigkeitsbereichs Elektrizitätsverteilung, sondern separat dargestellt. Zusätzlich weist die MVV Energie AG im Berichtsjahr aus Transparenzgründen erstmalig Bilanz- und GuV-Positionen für Biogas in einer eigenen Darstellung aus. Bilanz Bei der Erstellung des Jahresabschlusses wurden die für Energieversorgungsunternehmen geltenden besonderen Rechnungslegungsvorschriften des § 6b EnWG beachtet. Gemäß § 6b EnWG wurden in der internen Rechnungslegung nach Tätigkeiten getrennte Konten geführt und für jeden Tätigkeitsbereich intern eine Bilanz und eine Gewinn- und Verlustrechnung aufgestellt. Alle Bilanzwerte werden im ersten Schritt direkt den Segmenten zugeordnet. Soweit eine direkte Zuordnung nicht möglich ist oder mit unangemessen hohen Aufwendungen verbunden ist, erfolgt die Zuordnung mittels Verteilschlüsseln. Die grundsätzlich verwendeten Verteilschlüssel sind in Anlage 1 aufgeführt. Anlagevermögen Die Anlagenspiegel zeigen die Aufgliederungen sowie die Entwicklungen der in den Tätigkeitsbilanzen zusammengefassten Anlagepositionen. Die Vermögensgegenstände des allgemeinen Bereichs wurden anteilig bei den Tätigkeiten Elektrizitäts- und Gasverteilung berücksichtigt. Die Nutzungsdauer der Elektrizitäts- und Gasverteilung entsprechen den Vorgaben der Bundesnetzagentur. Um die Klarheit der Darstellung zu vergrößern, werden die von den Anschlussnehmern geleisteten Ertragszuschüsse seit dem Geschäftsjahr 2011 passiviert und entsprechend der Nutzungsdauer der zugehörigen Vermögensgegenstände aufgelöst. Auf die Erstellung eines separaten Anlagenspiegels für die anderen Tätigkeiten innerhalb des Elektrizitätssektors (mit Ausnahme von mME/iMSys) sowie für die anderen Tätigkeiten innerhalb des Gassektors (mit Ausnahme von Biogas) wurde verzichtet, da es sich hierbei um unwesentliche Beträge handelt. Hinsichtlich des Anlagenspiegels für die anderen Tätigkeiten außerhalb des Elektrizitäts- und Gassektors wird auf den Anlagenspiegel der MVV Energie AG verwiesen. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände Unter den sonstigen Vermögensgegenständen sind zum 30. September 2020 in den Tätigkeiten Elektrizitätsverteilung 246 Tsd Euro (Vorjahr 149 Tsd Euro) und Gasverteilung 147 Tsd Euro (Vorjahr 88 Tsd Euro) mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr ausgewiesen. Zum 30. September 2020 bestehen wie im Vorjahr keine Forderung gegen die Stadt Mannheim. Die anderen Forderungen haben eine Restlaufzeit von unter einem Jahr. Verbindlichkeiten Alle Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen, Verbindlichkeiten gegenüber verbundenen Unternehmen, Verbindlichkeiten gegenüber Unternehmen, mit denen ein Beteiligungsverhältnis besteht, und sonstige Verbindlichkeiten des Elektrizitäts- und Gassektors haben eine Restlaufzeit bis zu einem Jahr. Die Fristigkeit der Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten im Elektrizitäts- und Gassektor stellen sich folgendermaßen dar: Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten zum 30.9.2020 scrollen
Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten zum 30.9.2019 scrollen
In den sonstigen Verbindlichkeiten sind zum 30. September 2020 in den Tätigkeiten Elektrizitätsverteilung 283 Tsd Euro (Vorjahr 710 Tsd Euro) und Gasverteilung 382 Tsd Euro (Vorjahr 883 Tsd Euro) Verbindlichkeiten gegenüber der Stadt Mannheim enthalten. Forderungen und Verbindlichkeiten gegenüber anderen Tätigkeitsbereichen Die Forderungen gegen andere Tätigkeitsbereiche und Verbindlichkeiten gegenüber anderen Tätigkeitsbereichen sind Residualgrößen und gleichen als Verrechnungsposten die Bilanzsummen der Aktiv- und Passivseite aus. Eine aktivische Differenz wird dabei, soweit möglich, mit den Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten verrechnet; der Ausweis einer passivischen Differenz erfolgt ebenfalls unter den Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten. Gewinn- und Verlustrechnung Direkt den Sparten Elektrizitäts- bzw. Gasverteilung zuordenbare Positionen wurden direkt zugeordnet, ansonsten wurden sachgerechte Schlüssel herangezogen. Die Schlüsselung der Steuern vom Einkommen und vom Ertrag des aktuellen Geschäftsjahres erfolgt entsprechend der Verteilung des Ergebnisses der gewöhnlichen Geschäftstätigkeit auf die Tätigkeitsbereiche. Zugeordnetes Eigenkapital Den Untersparten der Tätigkeiten Elektrizitäts- und Gasverteilung wurde das Eigenkapital entsprechend der Eigenkapitalquote des Gesamtunternehmens zugerechnet. In der Elektrizitätsverteilung wird ein Eigenkapital von 69,2 Mio. Euro ausgewiesen. Das zugeordnete Eigenkapitel der Sparte Gasverteilung beträgt 55,5 Mio. Euro. Haftungsverhältnisse/ Sonstige finanzielle Verpflichtungen Die Haftungsverhältnisse und sonstige finanzielle Verpflichtungen betreffen die sonstigen Tätigkeiten außerhalb des Elektrizitäts- und Gassektors. Wir verweisen auf die Ausführungen im Anhang der MVV Energie AG.
Mannheim, 10. November 2020 MVV Energie AG Vorstand Dr. Müller Amann Klöpfer Dr. Roll ANLAGENSPIEGELElektrizitätsverteilung Immaterielle Vermögensgegenstände scrollen
Sachanlagen scrollen
Finanzanlagen scrollen
Messstellenbetrieb für mME / iMSys Sachanlagen mME/iMSys scrollen
Gasverteilung Immaterielle Vermögensgegenstände scrollen
Sachanlagen scrollen
Finanzanlagen scrollen
Gasverteilung, davon Biogas Sachanlagen (davon Biogas) scrollen
ANLAGE 1Grundsätzlich verwendete Verteilschlüssel scrollen
BESTÄTIGUNGSVERMERK DES UNABHÄNGIGEN ABSCHLUSSPRÜFERSAn die MVV Energie AG, Mannheim VERMERK ÜBER DIE PRÜFUNG DES JAHRESABSCHLUSSES UND DES LAGEBERICHTS Prüfungsurteile Wir haben den Jahresabschluss der MVV Energie AG, Mannheim, - bestehend aus der Bilanz zum 30. September 2020 und der Gewinn- und Verlustrechnung für das Geschäftsjahr vom 1. Oktober 2019 bis zum 30. September 2020 sowie dem Anhang, einschließlich der Darstellung der Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden - geprüft. Darüber hinaus haben wir den Lagebericht der MVV Energie AG, der mit dem Konzernlagebericht zusammengefasst ist, für das Geschäftsjahr vom 1. Oktober 2019 bis zum 30. September 2020 geprüft. Die im Abschnitt "Sonstige Informationen" unseres Bestätigungsvermerks genannten Bestandteile des Lageberichts haben wir in Einklang mit den deutschen gesetzlichen Vorschriften nicht inhaltlich geprüft. Nach unserer Beurteilung aufgrund der bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnisse scrollen
Gemäß § 322 Abs. 3 Satz 1 HGB erklären wir, dass unsere Prüfung zu keinen Einwendungen gegen die Ordnungsmäßigkeit des Jahresabschlusses und des Lageberichts geführt hat. Grundlage für die Prüfungsurteile Wir haben unsere Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts in Übereinstimmung mit § 317 HGB und der EU-Abschlussprüferverordnung (Nr. 537/2014; im Folgenden "EU-APrVO") unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführt. Unsere Verantwortung nach diesen Vorschriften und Grundsätzen ist im Abschnitt "Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts" unseres Bestätigungsvermerks weitergehend beschrieben. Wir sind von dem Unternehmen unabhängig in Übereinstimmung mit den europarechtlichen sowie den deutschen handelsrechtlichen und berufsrechtlichen Vorschriften und haben unsere sonstigen deutschen Berufspflichten in Übereinstimmung mit diesen Anforderungen erfüllt. Darüber hinaus erklären wir gemäß Artikel 10 Abs. 2 Buchst, f) EU-APrVO, dass wir keine verbotenen Nichtprüfungsleistungen nach Artikel 5 Abs. 1 EU-APrVO erbracht haben. Wir sind der Auffassung, dass die von uns erlangten Prüfungsnachweise ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unsere Prüfungsurteile zum Jahresabschluss und zum Lagebericht zu dienen. Besonders wichtige Prüfungssachverhalte in der Prüfung des Jahresabschlusses Besonders wichtige Prüfungssachverhalte sind solche Sachverhalte, die nach unserem pflichtgemäßen Ermessen am bedeutsamsten in unserer Prüfung des Jahresabschlusses für das Geschäftsjahr vom 1. Oktober 2019 bis zum 30. September 2020 waren. Diese Sachverhalte wurden im Zusammenhang mit unserer Prüfung des Jahresabschlusses als Ganzem und bei der Bildung unseres Prüfungsurteils hierzu berücksichtigt; wir geben kein gesondertes Prüfungsurteil zu diesen Sachverhalten ab. Aus unserer Sicht waren folgende Sachverhalte am bedeutsamsten in unserer Prüfung: scrollen
Unsere Darstellung dieser besonders wichtigen Prüfungssachverhalte haben wir jeweils wie folgt strukturiert: scrollen
Nachfolgend stellen wir die besonders wichtigen Prüfungssachverhalte dar: scrollen
Sonstige Informationen Die gesetzlichen Vertreter sind für die sonstigen Informationen verantwortlich. Die sonstigen Informationen umfassen die folgenden nicht inhaltlich geprüften Bestandteile des Lageberichts: scrollen
Unsere Prüfungsurteile zum Jahresabschluss und zum Lagebericht erstrecken sich nicht auf die sonstigen Informationen, und dementsprechend geben wir weder ein Prüfungsurteil noch irgendeine andere Form von Prüfungsschlussfolgerung hierzu ab. Im Zusammenhang mit unserer Prüfung haben wir die Verantwortung, die sonstigen Informationen zu lesen und dabei zu würdigen, ob die sonstigen Informationen scrollen
Verantwortung der gesetzlichen Vertreter und des Aufsichtsrats für den Jahresabschluss und den Lagebericht Die gesetzlichen Vertreter sind verantwortlich für die Aufstellung des Jahresabschlusses, der den deutschen handelsrechtlichen Vorschriften in allen wesentlichen Belangen entspricht, und dafür, dass der Jahresabschluss unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Gesellschaft vermittelt. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die internen Kontrollen, die sie in Übereinstimmung mit den deutschen Grundsätzen ordnungsmäßiger Buchführung als notwendig bestimmt haben, um die Aufstellung eines Jahresabschlusses zu ermöglichen, der frei von wesentlichen - beabsichtigten oder unbeabsichtigten - falschen Darstellungen ist. Bei der Aufstellung des Jahresabschlusses sind die gesetzlichen Vertreter dafür verantwortlich, die Fähigkeit der Gesellschaft zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu beurteilen. Des Weiteren haben sie die Verantwortung, Sachverhalte in Zusammenhang mit der Fortführung der Unternehmenstätigkeit, sofern einschlägig, anzugeben. Darüber hinaus sind sie dafür verantwortlich, auf der Grundlage des Rechnungslegungsgrundsatzes der Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu bilanzieren, sofern dem nicht tatsächliche oder rechtliche Gegebenheiten entgegenstehen. Außerdem sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die Aufstellung des Lageberichts, der insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Gesellschaft vermittelt sowie in allen wesentlichen Belangen mit dem Jahresabschluss in Einklang steht, den deutschen gesetzlichen Vorschriften entspricht und die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend darstellt. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die Vorkehrungen und Maßnahmen (Systeme), die sie als notwendig erachtet haben, um die Aufstellung eines Lageberichts in Übereinstimmung mit den anzuwendenden deutschen gesetzlichen Vorschriften zu ermöglichen, und um ausreichende geeignete Nachweise für die Aussagen im Lagebericht erbringen zu können. Der Aufsichtsrat ist verantwortlich für die Überwachung des Rechnungslegungsprozesses der Gesellschaft zur Aufstellung des Jahresabschlusses und des Lageberichts. Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts Unsere Zielsetzung ist, hinreichende Sicherheit darüber zu erlangen, ob der Jahresabschluss als Ganzes frei von wesentlichen - beabsichtigten oder unbeabsichtigten - falschen Darstellungen ist, und ob der Lagebericht insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Gesellschaft vermittelt sowie in allen wesentlichen Belangen mit dem Jahresabschluss sowie mit den bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnissen in Einklang steht, den deutschen gesetzlichen Vorschriften entspricht und die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend darstellt, sowie einen Bestätigungsvermerk zu erteilen, der unsere Prüfungsurteile zum Jahresabschluss und zum Lagebericht beinhaltet. Hinreichende Sicherheit ist ein hohes Maß an Sicherheit, aber keine Garantie dafür, dass eine in Übereinstimmung mit § 317 HGB und der EU-APrVO unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführte Prüfung eine wesentliche falsche Darstellung stets aufdeckt. Falsche Darstellungen können aus Verstößen oder Unrichtigkeiten resultieren und werden als wesentlich angesehen, wenn vernünftigerweise erwartet werden könnte, dass sie einzeln oder insgesamt die auf der Grundlage dieses Jahresabschlusses und Lageberichts getroffenen wirtschaftlichen Entscheidungen von Adressaten beeinflussen. Während der Prüfung üben wir pflichtgemäßes Ermessen aus und bewahren eine kritische Grundhaltung. Darüber hinaus scrollen
Wir erörtern mit den für die Überwachung Verantwortlichen unter anderem den geplanten Umfang und die Zeitplanung der Prüfung sowie bedeutsame Prüfungsfeststellungen, einschließlich etwaiger Mängel im internen Kontrollsystem, die wir während unserer Prüfung feststellen. Wir geben gegenüber den für die Überwachung Verantwortlichen eine Erklärung ab, dass wir die relevanten Unabhängigkeitsanforderungen eingehalten haben, und erörtern mit ihnen alle Beziehungen und sonstigen Sachverhalte, von denen vernünftigerweise angenommen werden kann, dass sie sich auf unsere Unabhängigkeit auswirken, und die hierzu getroffenen Schutzmaßnahmen. Wir bestimmen von den Sachverhalten, die wir mit den für die Überwachung Verantwortlichen erörtert haben, diejenigen Sachverhalte, die in der Prüfung des Jahresabschlusses für den aktuellen Berichtszeitraum am bedeutsamsten waren und daher die besonders wichtigen Prüfungssachverhalte sind. Wir beschreiben diese Sachverhalte im Bestätigungsvermerk, es sei denn, Gesetze oder andere Rechtsvorschriften schließen die öffentliche Angabe des Sachverhalts aus. SONSTIGE GESETZLICHE UND ANDERE RECHTLICHE ANFORDERUNGEN Vermerk über die Prüfung der Einhaltung der Rechnungslegungspflichten nach § 6b Abs. 3 EnWG und § 3 Abs. 4 Satz 2 MsbG Prüfungsurteile Wir haben geprüft, ob die Gesellschaft ihre Pflichten nach § 6b Abs. 3 Sätze 1 bis 5 EnWG und § 3 Abs. 4 Satz 2 MsbG zur Führung getrennter Konten für das Geschäftsjahr vom 1. Oktober 2019 bis zum 30. September 2020 eingehalten hat. Darüber hinaus haben wir die Tätigkeitsabschlüsse für die Tätigkeiten "Elektrizitätsverteilung", "Gasverteilung" und "Messstellenbetrieb" nach § 6b Abs. 3 Satz 1 EnWG sowie § 3 Abs. 4 Satz 2 MsbG - bestehend jeweils aus der Bilanz zum 30. September 2020 und der Gewinn- und Verlustrechnung für das Geschäftsjahr vom 1. Oktober 2019 bis zum 30. September 2020 sowie die als Anlage beigefügten Angaben zu den Rechnungslegungsmethoden für die Aufstellung der Tätigkeitsabschlüsse - geprüft. scrollen
Grundlage für die Prüfungsurteile Wir haben unsere Prüfung der Einhaltung der Pflichten zur Führung getrennter Konten und der Tätigkeitsabschlüsse in Übereinstimmung mit § 6b Abs. 5 EnWG unter Beachtung des IDW Prüfungsstandards: Prüfung nach § 6b Energiewirtschaftsgesetz (IDW PS 610 n.F.) durchgeführt. Unsere Verantwortung nach diesen Vorschriften und Grundsätzen ist im Abschnitt "Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung der Einhaltung der Rechnungslegungspflichten nach § 6b Abs. 3 EnWG und § 3 Abs. 4 Satz 2 MsbG" weitergehend beschrieben. Wir sind von dem Unternehmen unabhängig in Übereinstimmung mit den deutschen handelsrechtlichen und berufsrechtlichen Vorschriften und haben unsere sonstigen deutschen Berufspflichten in Übereinstimmung mit diesen Anforderungen erfüllt. Wir wenden als Wirtschaftsprüfungsgesellschaft die Anforderungen des IDW Qualitätssicherungsstandards: Anforderungen an die Qualitätssicherung in der Wirtschaftsprüferpraxis (IDW QS 1) an. Wir sind der Auffassung, dass die von uns erlangten Prüfungsnachweise ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unsere Prüfungsurteile zur Einhaltung der Rechnungslegungspflichten nach § 6b Abs. 3 EnWG und § 3 Abs. 4 Satz 2 MsbG zu dienen. Verantwortung der gesetzlichen Vertreter und des Aufsichtsrats für die Einhaltung der Rechnungslegungspflichten nach § 6b Abs. 3 EnWG und § 3 Abs. 4 Satz 2 MsbG Die gesetzlichen Vertreter sind verantwortlich für die Einhaltung der Pflichten nach § 6b Abs. 3 Sätze 1 bis 5 EnWG und § 3 Abs. 4 Satz 2 MsbG zur Führung getrennter Konten. Die gesetzlichen Vertreter sind auch verantwortlich für die Aufstellung der Tätigkeitsabschlüsse nach den deutschen Vorschriften des § 6b Abs. 3 Sätze 5 bis 7 EnWG und des § 3 Abs. 4 Satz 2 MsbG. Außerdem sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die internen Kontrollen, die sie als notwendig erachtet haben, um die Pflichten zur Führung getrennter Konten einzuhalten. Die Verantwortung der gesetzlichen Vertreter für die Tätigkeitsabschlüsse entspricht der im Abschnitt "Verantwortung der gesetzlichen Vertreter und des Aufsichtsrats für den Jahresabschluss und den Lagebericht" hinsichtlich des Jahresabschlusses beschriebenen Verantwortung mit der Ausnahme, dass der jeweilige Tätigkeitsabschluss kein unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Tätigkeit zu vermitteln braucht. Der Aufsichtsrat ist verantwortlich für die Überwachung der Einhaltung der Rechnungslegungspflichten der Gesellschaft nach § 6b Abs. 3 EnWG und § 3 Abs. 4 Satz 2 MsbG. Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung der Einhaltung der Rechnungslegungspflichten nach § 6b Abs. 3 EnWG und § 3 Abs. 4 Satz 2 MsbG Unsere Zielsetzung ist, hinreichende Sicherheit darüber zu erlangen, scrollen
Ferner umfasst unsere Zielsetzung, einen Vermerk in den Bestätigungsvermerk aufzunehmen, der unsere Prüfungsurteile zur Einhaltung der Rechnungslegungspflichten nach § 6b Abs. 3 EnWG und § 3 Abs. 4 Satz 2 MsbG beinhaltet. Die Prüfung der Einhaltung der Pflichten nach § 6b Abs. 3 Sätze 1 bis 5 EnWG und § 3 Abs. 4 Satz 2 MsbG zur Führung getrennter Konten umfasst die Beurteilung, ob die Zuordnung der Konten zu den Tätigkeiten nach § 6b Abs. 3 Sätze 1 bis 4 EnWG sowie nach § 3 Abs. 4 Satz 2 MsbG sachgerecht und nachvollziehbar erfolgt ist und der Grundsatz der Stetigkeit beachtet wurde. Unsere Verantwortung für die Prüfung der Tätigkeitsabschlüsse entspricht der im Abschnitt "Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts" hinsichtlich des Jahresabschlusses beschriebenen Verantwortung mit der Ausnahme, dass wir für den jeweiligen Tätigkeitsabschluss keine Beurteilung der sachgerechten Gesamtdarstellung vornehmen können. Übrige Angaben gemäß Artikel 10 EU-APrVO Wir wurden von der Hauptversammlung am 13. März 2020 als Abschlussprüfer gewählt. Wir wurden am 19. September 2020 vom Aufsichtsrat beauftragt. Wir sind ununterbrochen seit dem Geschäftsjahr 2008/2009 als Abschlussprüfer der MVV Energie AG, Mannheim, tätig. Wir erklären, dass die in diesem Bestätigungsvermerk enthaltenen Prüfungsurteile mit dem zusätzlichen Bericht an den Prüfungsausschuss nach Artikel 11 EU-APrVO (Prüfungsbericht) in Einklang stehen. VERANTWORTLICHE WIRTSCHAFTSPRÜFERIN Die für die Prüfung verantwortliche Wirtschaftsprüferin ist Andrea Ehrenmann.
Essen, den 10. November 2020 PricewaterhouseCoopers
GmbH
Ralph Welter, Wirtschaftsprüfer Andrea Ehrenmann, Wirtschaftsprüferin Weitere InformationenPrüfungsvermerk zur zusammengefassten nichtfinanziellen ErklärungVERMERK DES UNABHÄNGIGEN WIRTSCHAFTSPRÜFERS ÜBER EINE BETRIEBSWIRTSCHAFTLICHE PRÜFUNG ZUR ERLANGUNG BEGRENZTER SICHERHEIT DER NICHTFINANZIELLEN BERICHTERSTATTUNG An die MVV Energie AG, Mannheim Wir haben die in Abschnitt "Zusammengefasste Nichtfinanzielle Erklärung" des zusammengefassten Lageberichts enthaltene zusammengefasste nichtfinanzielle Erklärung nach §§ 289b Abs. 1 und 315b Abs. 1 HGB der MVV Energie AG, Mannheim, (im Folgenden die "Gesellschaft") für den Zeitraum vom 01. Oktober 2019 bis 30. September 2020 (im Folgenden die "nichtfinanzielle Erklärung") einer betriebswirtschaftlichen Prüfung zur Erlangung begrenzter Sicherheit unterzogen. Verantwortung der gesetzlichen Vertreter Die gesetzlichen Vertreter der Gesellschaft sind verantwortlich für die Aufstellung der nichtfinanziellen Erklärung in Übereinstimmung mit den §§ 315c i.V.m. 289c bis 289e HGB. Diese Verantwortung der gesetzlichen Vertreter der Gesellschaft umfasst die Auswahl und Anwendung angemessener Methoden zur nichtfinanziellen Berichterstattung sowie das Treffen von Annahmen und die Vornahme von Schätzungen zu einzelnen nichtfinanziellen Angaben, die unter den gegebenen Umständen angemessen sind. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die internen Kontrollen, die sie als notwendig bestimmt haben, um die Aufstellung einer nichtfinanziellen Erklärung zu ermöglichen, die frei von wesentlichen - beabsichtigten oder unbeabsichtigten - falschen Angaben ist. Unabhängigkeit und Qualitätssicherung der Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Wir haben die deutschen berufsrechtlichen Vorschriften zur Unabhängigkeit sowie weitere berufliche Verhaltensanforderungen eingehalten. Unsere Wirtschaftsprüfungsgesellschaft wendet die nationalen gesetzlichen Regelungen und berufsständischen Verlautbarungen - insbesondere der Berufssatzung für Wirtschaftsprüfer und vereidigte Buchprüfer (BS WP/vBP) sowie des vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) herausgegebenen IDW Qualitätssicherungsstandards 1 "Anforderungen an die Qualitätssicherung in der Wirtschaftsprüferpraxis" (IDW QS 1) - an und unterhält dementsprechend ein umfangreiches Qualitätssicherungssystem, das dokumentierte Regelungen und Maßnahmen in Bezug auf die Einhaltung beruflicher Verhaltensanforderungen, beruflicher Standards sowie maßgebender gesetzlicher und anderer rechtlicher Anforderungen umfasst. Verantwortung des Wirtschaftsprüfers Unsere Aufgabe ist es, auf Grundlage der von uns durchgeführten Prüfung ein Prüfungsurteil mit begrenzter Sicherheit über die Angaben in der nichtfinanziellen Erklärung abzugeben. Nicht Gegenstand unseres Auftrages ist die Beurteilung von externen Dokumentationsquellen oder Expertenmeinungen, auf die in der nichtfinanziellen Erklärung verwiesen wird. Wir haben unsere betriebswirtschaftliche Prüfung unter Beachtung des International Standard on Assurance Engagements (ISAE) 3000 (Revised): "Assurance Engagements other than Audits or Reviews of Historical Financial Information", herausgegeben vom IAASB, durchgeführt. Danach haben wir die Prüfung so zu planen und durchzuführen, dass wir mit begrenzter Sicherheit beurteilen können, ob uns Sachverhalte bekannt geworden sind, die uns zu der Auffassung gelangen lassen, dass die nichtfinanzielle Erklärung der Gesellschaft für den Zeitraum vom 01. Oktober 2019 bis 30. September 2020 in allen wesentlichen Belangen nicht in Übereinstimmung mit den §§ 315c i.V.m. 289c bis 289e HGB aufgestellt worden ist. Bei einer betriebswirtschaftlichen Prüfung zur Erlangung einer begrenzten Sicherheit sind die durchgeführten Prüfungshandlungen im Vergleich zu einer betriebswirtschaftlichen Prüfung zur Erlangung einer hinreichenden Sicherheit weniger umfangreich, sodass dementsprechend eine erheblich geringere Prüfungssicherheit erlangt wird. Die Auswahl der Prüfungshandlungen liegt im pflichtgemäßen Ermessen des Wirtschaftsprüfers. Im Rahmen unserer Prüfung haben wir u.a. folgende Prüfungshandlungen und sonstige Tätigkeiten durchgeführt: scrollen
Prüfungsurteil Auf der Grundlage der durchgeführten Prüfungshandlungen und der erlangten Prüfungsnachweise sind uns keine Sachverhalte bekannt geworden, die uns zu der Auffassung gelangen lassen, dass die nichtfinanzielle Erklärung der Gesellschaft für den Zeitraum vom 01. Oktober 2019 bis 30. September 2020 in allen wesentlichen Belangen nicht in Übereinstimmung mit den §§ 315c i.V.m. 289c bis 289e HGB aufgestellt worden ist. Verwendungszweck des Vermerks Wir erteilen diesen Vermerk auf Grundlage des mit der Gesellschaft geschlossenen Auftrags. Die Prüfung wurde für Zwecke der Gesellschaft durchgeführt und der Vermerk ist nur zur Information der Gesellschaft über das Ergebnis der Prüfung bestimmt. Der Vermerk ist nicht dazu bestimmt, dass Dritte hierauf gestützt (Vermögens-) Entscheidungen treffen. Unsere Verantwortung besteht allein der Gesellschaft gegenüber. Dritten gegenüber übernehmen wir dagegen keine Verantwortung.
München, den 10. November 2020 PricewaterhouseCoopers
GmbH
Hendrik Fink, Wirtschaftsprüfer ppa. Meike Beenken |
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