Corporate | 7 March 2003 00:58


3U TELECOM AG

beanstandet Missbrauch öffentlich verbürgter Sanierungskredite Corporate-News übermittelt durch die DGAP. Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent verantwortlich. ——————————————————————————– Die 3U TELECOM AG beanstandet Missbrauch öffentlich verbürgter Sanierungskredite und Wettbewerbsverzerrungen infolge des vorgesehenen Verkaufs der Festnetzaktivitäten der MobilCom AG an die Tochtergesellschaft freenet.de AG zu einem Kaufpreis von 35,0 Mio. Euro. Die 3U TELECOM AG fordert offenes Bieterverfahren. 3U beanstandet den vorgesehen Kaufpreis in Höhe von 35,0 Mio. Euro für die Festnetzaktivitäten als deutlich zu niedrig und wettbewerbsverzerrend. Mit Ad- hoc Meldung vom 17.02.2003 hatten die MobilCom AG und die freenet.de AG gemeldet, einen Vorvertrag betreffend den Verkauf der Festnetzaktivitäten an die freenet.de AG abgeschlossen zu haben. Der Kaufpreis soll in vier Raten innerhalb der nächsten beiden Jahre gezahlt werden. 3U selbst bemühte sich seit September des letzten Jahres um den Erwerb der Festnetzaktivitäten von MobilCom. An diesen Angeboten zeigte MobilCom aber kein Interesse, obwohl stets die Bereitschaft zur Zahlung eines deutlich höheren Kaufpreises bekundet wurde. Am 18.02.2003 wurde ein Kaufpreis in Höhe von 40,0 Mio Euro angeboten, der in dieser Woche dann auf 60,0 Mio. Euro bis 70,0 Mio. Euro erhöht wurde. Die Preisspanne von 60,0 Mio. Euro bis 70,0 Mio. Euro war abhängig davon, in welchem Umfang Verpflichtungen aus dem Vertragsverhältnis zwischen MobilCom und freenet übernommen werden sollten. Die Zahlung des Kaufpreises sollte in bar und unmittelbar nach Abschluss der Transaktion erfolgen. Ebenso beanstandet 3U die freenet eingeräumten Zahlungsbedingungen als mißbräuchlich und wettbewerbsverzerrend. Obwohl freenet in der Lage wäre, den ohnehin zu geringen Kaufpreis aus eigenen liquiden Mitteln in Höhe von ca. 65,0 Mio. Euro zu zahlen, wird freenet entsprechend den in der Presse veröffentlichten Daten eine Ratenzahlung über zwei Jahre eingeräumt. Dies erlaubt freenet, ohne Inanspruchnahme ihrer eigenen Cash-Position in den nächsten zwei Jahren den Kaufpreis allein aus dem erwarteten Cash-Flow aus der Festnetzsparte bzw. dem von freenet prognostizierten EBIT für das Jahr 2004 zu bezahlen. Auch dies stellt eine unzulässige Begünstigung der Tochtergesellschaft freenet dar. 3U beanstandet, dass weder Aktionäre noch andere beteiligte Stellen, insbesondere Kreditgeber und Bürgen, über die tatsächlichen Umstände der vorgesehenen Veräußerung an freenet ordnungsgemäß informiert wurden. MobilCom hat insbesondere verschwiegen, dass andere Kaufinteressenten vorhanden sind und bereit sind, deutlich höhere Kaufpreise zu zahlen. 3U beanstandet, dass auf diese Weise zu Lasten der Kreditgläubiger und der öffentlichen Hand, welche sich für die Sanierungskredite verbürgt hat, die Rückzahlung der gewährten Kredite unangemessen hinausgeschoben wird, obwohl aus der Veräußerung beträchtliche Rückzahlungen erfolgen könnten. Dies stellt auch einen Verstoß gegen die mit den Kreditgebern von MobilCom getroffenen Darlehensvereinbarungen dar. Hiernach besteht die Auflage, sich von Unternehmensteilen kurzfristig zu trennen und Veräußerungserlöse vorrangig zur Tilgung der Sanierungskredite zu verwenden. Stattdessen verfolgt MobilCom offenbar die Taktik, durch weitere Inanspruchnahme öffentlich verbürgter Kredite spekulative, virtuelle Wertzuwächse bei der Beteiligung an freenet durch Veräußerung der Festnetzaktivitäten weit unter deren tatsächlichem Wert innerhalb des Konzerns zu generieren. Bei einer Veräußerung der Festnetzaktivitäten an 3U zu dem gebotenen Kaufpreis in Höhe von 60,0 Mio. Euro bis 70,0 Mio. Euro oder im Rahmen eines geordneten Bieterverfahrens an andere Interessenten zu einem ggf. noch höheren Kaufpreis würde für Mobilcom tatsächlich ein liquider Mittelzufluß von außen realisiert werden und es könnte sodann zumindest die sofortige Ablösung eines großen Teils der öffentlich verbürgten Sanierungskredite erfolgen. Ebenso könnte das ansonsten weiterbestehende Haftungsrisiko der öffentlichen Hand und damit des Steuerzahlers für die Sanierungskredite signifikant reduziert werden. Durch die Veräußerung der Festnetzaktivitäten an die Tochtergesellschaft freenet.de AG zu einem Preis weit unter dem tatsächlichem Wert ergibt sich eine Wettbewerbsverzerrung nicht nur zu Lasten von 3U, sondern auch anderer Telekommunikationsanbieter im Bereich Call-by-Call und Preselection. Dies gilt im übrigen auch für alle Internet Service Provider, deren Unternehmen nicht wie freenet indirekt von öffentlichen Sanierungskrediten der Muttergesellschaft profitieren. Die Kreditgeber und die Bundesregierung sowie die Landesregierung von Schleswig- Holstein werden daher aufgefordert, die zum rechtsgültigen Abschluss des Vorvertrages erforderliche Zustimmung zunächst zu verweigern und im Interesse eines höchstmöglichen Verkaufserlöses aus der Veräußerung der Festnetzaktivitäten ein öffentliches und transparentes Bieterverfahren zu initiieren. Andernfalls wird MobilCom fortfahren, ihr unzulässiges und auch aktienrechtlich fragwürdiges Vorhaben faktisch soweit umzusetzen, bis durch den tatsächlichen Transfer der Festnetzaktivitäten eine Rückabwicklung wirtschaftlich vereitelt wird. Zu der völlig übereilten und intransparenten Durchführung der geplanten Veräußerung an freenet besteht kein Anlass. Auch ohne die angeblich bestehenden Synergieeffekte durch eine Veräußerung der Festnetzaktivitäten an freenet sind beide Geschäftseinheiten auch separat durchaus profitabel zu betreiben und einzeln zu veräußern. Eschborn, den 07.03.2003 3U TELECOM AG Ansprechpartner für Rückfragen: 3U TELECOM AG Herr Axel Becker Tel.: 069 / 7 50 06 – 0 Fax: 069 / 7 50 06 – 111 e-Mail: boerse@uuu.de Ende der Mitteilung, (c)DGAP 06.03.2003 ——————————————————————————– WKN: 516790; ISIN: DE0005167902; Index: Notiert: Geregelter Markt in Frankfurt (Prime Standard); Freiverkehr in Berlin, Bremen, Düsseldorf, Hamburg, Hannover und Stuttgart 070058 Mär 03