Corporate | 7 March 2003 00:58
3U TELECOM AG
beanstandet Missbrauch öffentlich verbürgter Sanierungskredite
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Die 3U TELECOM AG beanstandet Missbrauch öffentlich verbürgter Sanierungskredite
und Wettbewerbsverzerrungen infolge des vorgesehenen Verkaufs der
Festnetzaktivitäten der MobilCom AG an die Tochtergesellschaft freenet.de AG zu
einem Kaufpreis von 35,0 Mio. Euro. Die 3U TELECOM AG fordert offenes
Bieterverfahren.
3U beanstandet den vorgesehen Kaufpreis in Höhe von 35,0 Mio. Euro für die
Festnetzaktivitäten als deutlich zu niedrig und wettbewerbsverzerrend. Mit Ad-
hoc Meldung vom 17.02.2003 hatten die MobilCom AG und die freenet.de AG
gemeldet, einen Vorvertrag betreffend den Verkauf der Festnetzaktivitäten an die
freenet.de AG abgeschlossen zu haben.
Der Kaufpreis soll in vier Raten innerhalb der nächsten beiden Jahre gezahlt
werden.
3U selbst bemühte sich seit September des letzten Jahres um den Erwerb der
Festnetzaktivitäten von MobilCom. An diesen Angeboten zeigte MobilCom aber kein
Interesse, obwohl stets die Bereitschaft zur Zahlung eines deutlich höheren
Kaufpreises bekundet wurde. Am 18.02.2003 wurde ein Kaufpreis in Höhe von 40,0
Mio Euro angeboten, der in dieser Woche dann auf 60,0 Mio. Euro bis 70,0 Mio.
Euro erhöht wurde.
Die Preisspanne von 60,0 Mio. Euro bis 70,0 Mio. Euro war abhängig davon, in
welchem Umfang Verpflichtungen aus dem Vertragsverhältnis zwischen MobilCom und
freenet übernommen werden sollten. Die Zahlung des Kaufpreises sollte in bar und
unmittelbar nach Abschluss der Transaktion erfolgen.
Ebenso beanstandet 3U die freenet eingeräumten Zahlungsbedingungen als
mißbräuchlich und wettbewerbsverzerrend. Obwohl freenet in der Lage wäre, den
ohnehin zu geringen Kaufpreis aus eigenen liquiden Mitteln in Höhe von ca. 65,0
Mio. Euro zu zahlen, wird freenet entsprechend den in der Presse
veröffentlichten Daten eine Ratenzahlung über zwei Jahre eingeräumt.
Dies erlaubt freenet, ohne Inanspruchnahme ihrer eigenen Cash-Position in den
nächsten zwei Jahren den Kaufpreis allein aus dem erwarteten Cash-Flow aus der
Festnetzsparte bzw. dem von freenet prognostizierten EBIT für das Jahr 2004 zu
bezahlen. Auch dies stellt eine unzulässige Begünstigung der Tochtergesellschaft
freenet dar.
3U beanstandet, dass weder Aktionäre noch andere beteiligte Stellen,
insbesondere Kreditgeber und Bürgen, über die tatsächlichen Umstände der
vorgesehenen Veräußerung an freenet ordnungsgemäß informiert wurden.
MobilCom hat insbesondere verschwiegen, dass andere Kaufinteressenten vorhanden
sind und bereit sind, deutlich höhere Kaufpreise zu zahlen.
3U beanstandet, dass auf diese Weise zu Lasten der Kreditgläubiger und der
öffentlichen Hand, welche sich für die Sanierungskredite verbürgt hat, die
Rückzahlung der gewährten Kredite unangemessen hinausgeschoben wird, obwohl aus
der Veräußerung beträchtliche Rückzahlungen erfolgen könnten. Dies stellt auch
einen Verstoß gegen die mit den Kreditgebern von MobilCom getroffenen
Darlehensvereinbarungen dar. Hiernach besteht die Auflage, sich von
Unternehmensteilen kurzfristig zu trennen und Veräußerungserlöse vorrangig zur
Tilgung der Sanierungskredite zu verwenden. Stattdessen verfolgt MobilCom
offenbar die Taktik, durch weitere Inanspruchnahme öffentlich verbürgter Kredite
spekulative, virtuelle Wertzuwächse bei der Beteiligung an freenet durch
Veräußerung der Festnetzaktivitäten weit unter deren tatsächlichem Wert
innerhalb des Konzerns zu generieren.
Bei einer Veräußerung der Festnetzaktivitäten an 3U zu dem gebotenen Kaufpreis
in Höhe von 60,0 Mio. Euro bis 70,0 Mio. Euro oder im Rahmen eines geordneten
Bieterverfahrens an andere Interessenten zu einem ggf. noch höheren Kaufpreis
würde für Mobilcom tatsächlich ein liquider Mittelzufluß von außen realisiert
werden und es könnte sodann zumindest die sofortige Ablösung eines großen Teils
der öffentlich verbürgten Sanierungskredite erfolgen.
Ebenso könnte das ansonsten weiterbestehende Haftungsrisiko der öffentlichen
Hand und damit des Steuerzahlers für die Sanierungskredite signifikant reduziert
werden.
Durch die Veräußerung der Festnetzaktivitäten an die Tochtergesellschaft
freenet.de AG zu einem Preis weit unter dem tatsächlichem Wert ergibt sich eine
Wettbewerbsverzerrung nicht nur zu Lasten von 3U, sondern auch anderer
Telekommunikationsanbieter im Bereich Call-by-Call und Preselection. Dies gilt
im übrigen auch für alle Internet Service Provider, deren Unternehmen nicht wie
freenet indirekt von öffentlichen Sanierungskrediten der Muttergesellschaft
profitieren.
Die Kreditgeber und die Bundesregierung sowie die Landesregierung von Schleswig-
Holstein werden daher aufgefordert, die zum rechtsgültigen Abschluss des
Vorvertrages erforderliche Zustimmung zunächst zu verweigern und im Interesse
eines höchstmöglichen Verkaufserlöses aus der Veräußerung der
Festnetzaktivitäten ein öffentliches und transparentes Bieterverfahren zu
initiieren. Andernfalls wird MobilCom fortfahren, ihr unzulässiges und auch
aktienrechtlich fragwürdiges Vorhaben faktisch soweit umzusetzen, bis durch den
tatsächlichen Transfer der Festnetzaktivitäten eine Rückabwicklung
wirtschaftlich vereitelt wird.
Zu der völlig übereilten und intransparenten Durchführung der geplanten
Veräußerung an freenet besteht kein Anlass. Auch ohne die angeblich bestehenden
Synergieeffekte durch eine Veräußerung der Festnetzaktivitäten an freenet sind
beide Geschäftseinheiten auch separat durchaus profitabel zu betreiben und
einzeln zu veräußern.
Eschborn, den 07.03.2003
3U TELECOM AG
Ansprechpartner für Rückfragen:
3U TELECOM AG
Herr Axel Becker
Tel.: 069 / 7 50 06 – 0
Fax: 069 / 7 50 06 – 111
e-Mail: boerse@uuu.de
Ende der Mitteilung, (c)DGAP 06.03.2003
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WKN: 516790; ISIN: DE0005167902; Index:
Notiert: Geregelter Markt in Frankfurt (Prime Standard); Freiverkehr in Berlin,
Bremen, Düsseldorf, Hamburg, Hannover und Stuttgart
070058 Mär 03