AGM Announcements | 16 July 2010 15:32


3U Holding AG: Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung am 19.08.2010 in Marburg mit dem Ziel der europaweiten Verbreitung gemäß §121 AktG


3U Holding AG
Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung
3U Holding AG: Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung am 19.08.2010 in Marburg mit dem Ziel der europaweiten Verbreitung gemäß §121 AktG

16.07.2010 15:32

3U HOLDING AG

Frauenbergstraße 31-33, 35039 Marburg

– WKN 516 790 –
– ISIN DE0005167902 –

Bekanntmachung gemäß § 122 Abs. 2, § 124 Abs. 1 S. 1 AktG

Zu unserer auf den 19.08.2010 nach Marburg im Villa Vita Hotel und Residenz Rosenpark, Rosenstr. 18-28, 35037 Marburg, einberufenen Hauptversammlung hat der Aktionär Roland Thieme, dessen Anteile an der Gesellschaft zusammen den Betrag von 500.000,00 Euro erreichen, mit Schreiben vom 14.07.2010 die Bekanntgabe der nachstehend aufgeführten Beschlussvorlage verlangt:

‘Ich beantrage gemäß § 122 Abs. 2 AktG auf die Tagesordnung der einberufenen Hauptversammlung die Beschlussfassung über die Schaffung eines bedingten Kapitals (Bedingtes Kapital I) und Erteilung einer Ermächtigung zur Ausgabe von Aktienoptionen an Mitglieder des Vorstands, Führungskräfte und Mitarbeiter im Rahmen des Aktienoptionsplans sowie entsprechende Satzungsänderung gemäß in der Anlage beigefügter Beschlussvorlage zu setzen.’

Die entsprechende Beschlussvorlage des Aktionärs war seinem Verlangen als Anlage beigefügt und entspricht exakt der Beschlussvorlage, wie sie bereits in TOP 6 der am 12.07.2010 im elektronischen Bundesanzeiger veröffentlichten Tagesordnung enthalten war. Dort fehlt jedoch aufgrund eines Redaktionsversehens die gemäß § 124 Abs. 3 AktG erforderliche Angabe, dass diese Beschlussfassung vom Vorstand und Aufsichtsrat vorgeschlagen wird.

Der Vorstand hat einstimmig beschlossen, dem in der Anlage beigefügten Ergänzungsverlangen des Aktionärs Roland Thieme stattzugeben. Die Beschlussvorlage wird in der Hauptversammlung als zusätzlicher TOP 9 abgehandelt.

Ergänzend erklärt der Vorstand, dass der in der Einladung vom 12.07.2010 zu TOP 6 veröffentlichte Bericht des Vorstands vollinhaltlich auch für den Ergänzungsantrag des Aktionärs Roland Thieme gilt. Insoweit nimmt der Vorstand Bezug auf seinen Bericht zu TOP 6.

Diese Bekanntmachung einschließlich Beschlussvorschlag steht auf der Webseite der Gesellschaft unter http://www.3u.net zum Download bereit.

TOP 9. Beschlussfassung über das Ergänzungsverlangen des Aktionärs Roland Thieme über die Schaffung eines bedingten Kapitals (Bedingtes Kapital I) und Erteilung einer Ermächtigung zur Ausgabe von Aktienoptionen an Mitglieder des Vorstands, Führungskräfte und Mitarbeiter im Rahmen des Aktienoptionsplans sowie entsprechende Satzungsänderung

Der Aktionär Roland Thieme schlägt vor, folgenden Beschluss zu fassen:

a) Das Grundkapital der Gesellschaft wird um bis zu EUR 4.684.224,00 bedingt erhöht (Bedingtes Kapital I) durch Ausgabe von bis zu 4.684.224 auf den Inhaber lautenden Stückaktien (Stammaktien) zur Bedienung der an Berechtigte des nachstehend beschriebenen Aktienoptionsplans ausgegebenen Bezugsrechte. Die bedingte Kapitalerhöhung dient nur der Gewährung von Stückaktien an Arbeitnehmer und Mitglieder der Geschäftsführung der Gesellschaft oder verbundener Unternehmen (nachstehend auch ‘Bezugsberechtigte’ genannt) infolge der Ausübung von Bezugsrechten (nachstehend auch ‘Optionsrechte’ genannt), die ihnen im Rahmen eines Mitarbeiterprogramms gewährt werden. Jedes Optionsrecht berechtigt zum Erwerb einer auf den Inhaber lautenden Aktie der Gesellschaft zum Ausübungspreis. Die bedingte Kapitalerhöhung wird nur insoweit durchgeführt, als Optionsrechte ausgegeben werden und die Bezugsberechtigten von ihrem Optionsrecht Gebrauch machen.

b) Der Aktienoptionsplan hat folgende Eckpunkte:

(1) Bezugsberechtigte, Bezugsrecht

Der Vorstand wird ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrats Aktienoptionsprogramme aufzulegen, mit denen bis zum 18. August 2015 einmalig oder mehrmals Optionsrechte auf bis zu insgesamt 4.684.224 Inhaberstückaktien an


* Gruppe 1:

Mitglieder des Vorstands der Gesellschaft,

* Gruppe 2:

Mitarbeiter der Gesellschaft in Schlüsselpositionen auf der ersten Führungsebene unterhalb des Vorstands sowie Mitglieder der Geschäftsführungen in- und ausländischer verbundener Unternehmen (§ 15 AktG),

* Gruppe 3:

sonstige Mitarbeiter der Gesellschaft sowie Mitarbeiter der in- und ausländischen verbundenen Unternehmen
(§ 15 AktG),

ausgegeben werden können. Ein Bezugsrecht der Aktionäre besteht nicht. Der Aufsichtsrat wird ermächtigt, den Angehörigen der vorgenannten Gruppe 1 und der Vorstand wird ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrats den Angehörigen der vorgenannten Gruppen 2 und 3 Optionsrechte in bestimmten Ausgabezeiträumen zur Zeichnung anzubieten. Die Optionsrechte können auch in mehreren Tranchen ausgegeben werden.

Die Optionsrechte können bis zum 18. August 2015 von den Bezugsberechtigten erworben werden.

Die Bezugsberechtigung in einer Gruppe schließt die Bezugsberechtigung in einer anderen Gruppe aus.

Jedes Optionsrecht gewährt dem Inhaber das Recht zum Bezug einer auf den Inhaber lautenden Aktie der 3U HOLDING AG. An die Angehörigen der Gruppe 1 können Optionsrechte für bis zu insgesamt 468.422 Inhaberstückaktien, an die Angehörigen der Gruppe 2 Optionsrechte für bis zu insgesamt 2.810.535 Inhaberstückaktien und an die Angehörigen der Gruppe 3 Optionsrechte für bis zu insgesamt 1.405.267 Inhaberstückaktien ausgegeben werden.

(2) Gewinnbezugsrecht/Sperrzeit

Die neuen Aktien nehmen vom Beginn des Geschäftsjahrs, für das bei Ausübung der Optionsrechte noch kein Beschluss über die Verwendung des Gewinns gefasst wurde, am Gewinn teil. Die Ausübung der Optionsrechte kann erstmals nach Ablauf einer Sperrfrist von vier Jahren und letztmalig nach fünf Jahren seit Ausgabe der Optionsrechte erfolgen.

(3) Ausgabe- und Ausübungszeiträume

Die Bezugsrechte dürfen nur innerhalb eines Zeitraums von fünfzehn Bankarbeitstagen in Frankfurt am Main jeweils nach

* der Veröffentlichung des Jahresabschlusses und/oder des Konzernabschlusses,

* der ordentlichen Hauptversammlung,

* der Veröffentlichung eines Quartalsberichts,

ausgegeben oder ausgeübt werden. Im Übrigen müssen die Bezugsberechtigten die Einschränkungen beachten, die aus den allgemeinen Rechtsvorschriften, z. B. dem Wertpapierhandelsgesetz, folgen.

(4) Ausübungspreis/Erfolgsziel

Jedes Optionsrecht berechtigt zum Erwerb einer Aktie der Gesellschaft zum Ausübungspreis. Der Ausübungspreis für die Optionsrechte entspricht dem Basispreis zuzüglich eines Aufschlags von 15 % als Erfolgsziel. Basispreis ist der Preis, der sich aus dem Durchschnitt der an der Frankfurter Wertpapierbörse im XETRA-Handel (oder einem vergleichbaren Nachfolgesystem) festgestellten Schlusskurse der Aktie der Gesellschaft der letzten fünfzehn Handelstage vor dem Tag ergibt, an welchem die Beschlussfassung über die Ausgabe der Optionsrechte erfolgt. Der Ausübungspreis muss mindestens dem anteiligen Betrag des Grundkapitals entsprechen, der auf eine Stammaktie der Gesellschaft entfällt.

(5) Verwässerungsschutz

Sofern während der Laufzeit der Optionsrechte das Grundkapital der Gesellschaft durch Ausgabe neuer Aktien unter Einräumung eines Bezugsrechts an die Aktionäre erhöht oder Wandlungs- oder Optionsrechte auf Aktien der Gesellschaft begeben werden, ohne dass den Inhabern der Optionsrechte ein gleichwertiges Bezugsrecht eingeräumt wird, unterliegt der Basispreis der Anpassung wie folgt: Im Falle einer Kapitalerhöhung gegen Einlagen oder einer Begebung von Schuldverschreibungen mit Wandel- oder Optionsrechten wird der Basispreis um den Betrag ermäßigt, der dem Durchschnitt der an der Frankfurter Wertpapierbörse im XETRA-Handel (oder einem vergleichbaren Nachfolgesystem) festgestellten Schlusskurse der den Aktionären gewährten Bezugsrechte an allen Handelstagen entspricht. Im Falle einer Kapitalerhöhung aus Gesellschaftsmitteln wird das bedingte Kapital gemäß § 218 AktG im gleichen Verhältnis wie das Grundkapital erhöht. Nur ganzzahlige Aktien werden geliefert, gegebenenfalls entstehende Spitzen werden nicht ausgeglichen.

(6) Nichtübertragbarkeit

Die Optionsrechte sind höchstpersönlich und nicht übertragbar. Für den Todesfall des Bezugsberechtigten können Sonderregelungen vorgesehen werden. Sie erlöschen, sobald der Bezugsberechtigte nicht mehr in einem Anstellungsverhältnis zur Gesellschaft oder einem verbundenen Unternehmen (§ 15 AktG) steht und das Ausscheiden aus dem Anstellungsverhältnis von ihm zu vertreten ist.

(7) Weitere Regelungen

Der Vorstand und der Aufsichtsrat werden ermächtigt, die Einzelheiten der Ausgabe der Optionsrechte, ihre Bedingungen und die Ausübung der Optionsrechte zu regeln und festzulegen.

c) Satzungsänderung

Der bisherige § 3 Abs. 5 der Satzung wird durch den folgenden neuen Abs. 5 ersetzt:

‘Das Grundkapital der Gesellschaft wird um bis zu EUR 4.684.224,00, eingeteilt in bis zu 4.684.224 auf den Inhaber lautende Stückaktien, bedingt erhöht (Bedingtes Kapital I). Die bedingte Kapitalerhöhung wird nur insoweit durchgeführt, wie Inhaber von Optionsrechten, welche die Gesellschaft aufgrund der Ermächtigung der Hauptversammlung vom 19. August 2010 ausgegeben hat, von ihrem Optionsrecht Gebrauch machen. Die neuen Inhaberaktien nehmen vom Beginn desjenigen Geschäftsjahres, für das bei Ausübung des Optionsrechts noch kein Beschluss der Hauptversammlung über die Verwendung des Gewinns gefasst wurde, am Gewinn teil. Der Vorstand ist ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrats die weiteren Einzelheiten der bedingten Kapitalerhöhung und ihrer Durchführung festzusetzen.’

d) Satzungsanpassung

Der Aufsichtsrat wird ermächtigt, die Fassung des § 3 Abs. 1, Abs. 2 und Abs. 5 der Satzung jeweils entsprechend der Ausgabe von Bezugsaktien anzupassen.

Marburg, im Juli 2010

3U HOLDING AG

Der Vorstand