3U Holding AG
Marburg
Befreiung nach § 264 HGB
Niederschrift über die ordentliche Gesellschafterversammlung der 3U TELECOM GmbH,
Marburg am 28.06.2018
Die 3U HOLDING AG, Marburg, fasst als Alleingesellschafterin der 3U TELECOM GmbH,
Marburg, folgende Beschlüsse:
| 1. |
Feststellung des Jahresabschlusses zum 31. Dezember 2017
Der Jahresabschluss zum 31. Dezember 2017 wird gemäß Anlage festgestellt.
|
| 2. |
Ergebnisverwendung
Gemäß Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrag vom 14.12.2007 wird das Ergebnis
an die Muttergesellschaft 3U HOLDING AG abgeführt, bzw. von der Muttergesellschaft
übernommen.
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| 3. |
Entlastung der Geschäftsführer
Den Geschäftsführern wird für das Geschäftsjahr 2017 Entlastung erteilt.
|
| 4. |
Befreiung Offenlegungspflicht
Zwischen der 3U HOLDING AG und der Gesellschaft besteht ein Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrag.
Aufgrund dessen ist die 3U HOLDING AG zum Ausgleich eines etwa entstehenden Verlustes
bei der Gesellschaft verpflichtet. Die Gesellschafterin verpflichtet sich entsprechend
§ 264 Abs. 3 Nr. 2 HGB für die am Bilanzstichtag bestehenden Verpflichtungen des Tochterunternehmens
im folgenden Geschäftsjahr einzustehen. Die Gesellschaft wird in den Konzernabschluss
der 3U HOLDING AG nach den Vorschriften des Dritten Buchs Zweiter Abschnitt des Handelsgesetzbuches
zum 31. Dezember 2018 einbezogen. Der Befreiung der 3U TELECOM GmbH von der Pflicht
zur Offenlegung des Jahresabschlusses für das am 31.12.2018 endende Geschäftsjahr wird gemäß § 264 Abs. 3 HGB zugestimmt.
Die Gesellschafter beschließen ergänzend, dass
- auf die Aufstellung eines Anhangs (§ 264 Abs. 1 HGB)
in Übereinstimmung mit § 264 Abs. 3 HGB verzichtet wird.
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Für die 3U HOLDING AG:
Christoph Hellrung Vorstand
Andreas Odenbreit Vorstand
Niederschrift über die ordentliche Gesellschafterversammlung der 010017 Telecom GmbH
am 28.06.2018
Die Gesellschafter der 010017 Telecom GmbH beschließen wie folgt:
| 1. |
Feststellung des Jahresabschlusses zum 31. Dezember 2017
Der Jahresabschluss zum 31. Dezember 2017 wird gemäß Anlage festgestellt.
|
| 2. |
Ergebnisverwendung
Gemäß Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrag vom 10.07.2007 wird das Ergebnis
an die Muttergesellschaft 3U HOLDING AG abgeführt, bzw. von der Muttergesellschaft
übernommen
|
| 3. |
Entlastung der Geschäftsführer
Den Geschäftsführern wird für das Geschäftsjahr 2017 Entlastung erteilt.
|
| 4. |
Befreiung Offenlegungspflicht
Zwischen der 3U HOLDING AG und der Gesellschaft besteht ein Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrag.
Aufgrund dessen ist die 3U HOLDING AG zum Ausgleich eines etwa entstehenden Verlustes
bei der Gesellschaft verpflichtet. Die Gesellschafterin verpflichtet sich entsprechend
§ 264 Abs. 3 Nr. 2 HGB für die am Bilanzstichtag bestehenden Verpflichtungen des Tochterunternehmens
im folgenden Geschäftsjahr einzustehen. Die Gesellschaft wird in den Konzernabschluss
der 3U HOLDING AG nach den Vorschriften des Dritten Buchs Zweiter Abschnitt des Handelsgesetzbuches
zum 31. Dezember 2018 einbezogen. Der Befreiung der 010017 Telecom GmbH von der Pflicht
zur Offenlegung des Jahresabschlusses für das am 31.12.2018 endende Geschäftsjahr wird gemäß § 264 Abs. 3 HGB zugestimmt.
Die Gesellschafter beschließen ergänzend, dass
- auf die Aufstellung eines Anhangs (§ 264 Abs. 1 HGB)
in Übereinstimmung mit § 264 Abs. 3 HGB verzichtet wird.
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Für die 3U HOLDING AG:
Christoph Hellrung Vorstand
Andreas Odenbreit Vorstand
Niederschrift über die ordentliche Gesellschafterversammlung der Discount Telecom
S&V GmbH am 28.06.2018
Die Gesellschafter der Discount Telecom S&V GmbH beschließen wie folgt:
| 1. |
Feststellung des Jahresabschlusses zum 31. Dezember 2017
Der Jahresabschluss zum 31. Dezember 2017 wird gemäß Anlage festgestellt.
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| 2. |
Ergebnisverwendung
Gemäß Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrag vom 10.07.2007 wird das Ergebnis
an die Muttergesellschaft 3U HOLDING AG abgeführt.
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| 3. |
Entlastung der Geschäftsführer
Den Geschäftsführern wird für das Geschäftsjahr 2017 Entlastung erteilt.
|
| 4. |
Befreiung Offenlegungspflicht
Zwischen der 3U HOLDING AG und der Gesellschaft besteht ein Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrag.
Aufgrund dessen ist die 3U HOLDING AG zum Ausgleich eines etwa entstehenden Verlustes
bei der Gesellschaft verpflichtet. Die Gesellschafterin verpflichtet sich entsprechend
§ 264 Abs. 3 Nr. 2 HGB für die am Bilanzstichtag bestehenden Verpflichtungen des Tochterunternehmens
im folgenden Geschäftsjahr einzustehen. Die Gesellschaft wird in den Konzernabschluss
der 3U HOLDING AG nach den Vorschriften des Dritten Buchs Zweiter Abschnitt des Handelsgesetzbuches
zum 31. Dezember 2018 einbezogen. Der Befreiung der Discount Telecom S&V GmbH von
der Pflicht zur Offenlegung des Jahresabschlusses für das am 31.12.2018 endende Geschäftsjahr wird gemäß § 264 Abs. 3 HGB zugestimmt.
Die Gesellschafter beschließen ergänzend, dass
- auf die Aufstellung eines Anhangs (§ 264 Abs. 1 HGB)
in Übereinstimmung mit § 264 Abs. 3 HGB verzichtet wird.
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Für die 3U HOLDING AG:
Christoph Hellrung
Andreas Odenbreit
Niederschrift über die ordentliche Gesellschafterversammlung der fon4U Telecom GmbH
am 28.06.2018
Die Gesellschafter der fon4U Telecom GmbH beschließen wie folgt:
| 1. |
Feststellung des Jahresabschlusses zum 31. Dezember 2017
Der Jahresabschluss zum 31. Dezember 2017 wird gemäß Anlage festgestellt.
|
| 2. |
Ergebnisverwendung
Gemäß Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrag vom 22.12.2004 wird das Ergebnis
an die Muttergesellschaft 3U HOLDING AG abgeführt, bzw. von der Muttergesellschaft
übernommen.
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| 3. |
Entlastung der Geschäftsführer
Den Geschäftsführern wird für das Geschäftsjahr 2017 Entlastung erteilt.
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| 4. |
Befreiung Offenlegungspflicht
Zwischen der 3U HOLDING AG und der Gesellschaft besteht ein Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrag.
Aufgrund dessen ist die 3U HOLDING AG zum Ausgleich eines etwa entstehenden Verlustes
bei der Gesellschaft verpflichtet. Die Gesellschafterin verpflichtet sich entsprechend
§ 264 Abs. 3 Nr. 2 HGB für die am Bilanzstichtag bestehenden Verpflichtungen des Tochterunternehmens
im folgenden Geschäftsjahr einzustehen. Die Gesellschaft wird in den Konzernabschluss
der 3U HOLDING AG nach den Vorschriften des Dritten Buchs Zweiter Abschnitt des Handelsgesetzbuches
zum 31. Dezember 2018 einbezogen. Der Befreiung der fon4U Telecom GmbH von der Pflicht
zur Offenlegung des Jahresabschlusses für das am 31.12.2018 endende Geschäftsjahr
wird gemäß § 264 Abs. 3 HGB zugestimmt.
Die Gesellschafter beschließen ergänzend, dass
- auf die Aufstellung eines Anhangs (§ 264 Abs. 1 HGB)
in Übereinstimmung mit § 264 Abs. 3 HGB verzichtet wird.
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Für die 3U HOLDING AG:
Christoph Hellrung Vorstand
Andreas Odenbreit Vorstand
Niederschrift über die ordentliche Gesellschafterversammlung der LineCall Telecom
GmbH am 28.06.2018
Die Gesellschafter der LineCall Telecom GmbH beschließen wie folgt:
| 1. |
Feststellung des Jahresabschlusses zum 31. Dezember 2017
Der Jahresabschluss zum 31. Dezember 2017 wird gemäß Anlage festgestellt.
|
| 2. |
Ergebnisverwendung
Gemäß Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrag vom 22.12.2004 wird das Ergebnis
an die Muttergesellschaft 3U HOLDING AG abgeführt.
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| 3. |
Entlastung der Geschäftsführer
Den Geschäftsführern wird für das Geschäftsjahr 2017 Entlastung erteilt.
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| 4. |
Befreiung Offenlegungspflicht
Zwischen der 3U HOLDING AG und der Gesellschaft besteht ein Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrag.
Aufgrund dessen ist die 3U HOLDING AG zum Ausgleich eines etwa entstehenden Verlustes
bei der Gesellschaft verpflichtet. Die Gesellschafterin verpflichtet sich entsprechend
§ 264 Abs. 3 Nr. 2 HGB für die am Bilanzstichtag bestehenden Verpflichtungen des Tochterunternehmens
im folgenden Geschäftsjahr einzustehen. Die Gesellschaft wird in den Konzernabschluss
der 3U HOLDING AG nach den Vorschriften des Dritten Buchs Zweiter Abschnitt des Handelsgesetzbuches
zum 31. Dezember 2018 einbezogen. Der Befreiung der LineCall Telecom GmbH von der
Pflicht zur Offenlegung des Jahresabschlusses für das am 31.12.2018 endende Geschäftsjahr wird gemäß § 264 Abs. 3 HGB zugestimmt.
Die Gesellschafter beschließen ergänzend, dass
- auf die Aufstellung eines Anhangs (§ 264 Abs. 1 HGB)
in Übereinstimmung mit § 264 Abs. 3 HGB verzichtet wird.
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Für die 3U HOLDING AG:
Christoph Hellrung Vorstand
Andreas Odenbreit Vorstand
Niederschrift über die ordentliche Gesellschafterversammlung der OneTel Telecommunication
GmbH am 28.06.2018
Die Gesellschafter der OneTel Telecommunication GmbH beschließen wie folgt:
| 1. |
Feststellung des Jahresabschlusses zum 31. Dezember 2017
Der Jahresabschluss zum 31. Dezember 2017 wird gemäß Anlage festgestellt.
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| 2. |
Ergebnisverwendung
Der Bilanzgewinn des Geschäftsjahres 2017 in Höhe von EUR 284.649,02 wird an die Gesellschafter
ausgeschüttet. Die Auszahlung erfolgt am 23.11.2018.
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| 3. |
Entlastung der Geschäftsführer
Den Geschäftsführern wird für das Geschäftsjahr 2017 Entlastung erteilt.
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| 4. |
Prüfung des Jahresabschlusses 2018
Auf eine gesonderte Prüfung des Jahresabschlusses der OneTel Telecommunication GmbH
für das am 31.12.2018 endende Geschäftsjahr durch einen Abschlussprüfer wird verzichtet.
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| 5. |
Verzicht auf Lagebericht
Die Gesellschafter beschließen ergänzend, dass auf die Erstellung eines Lageberichtes
für das Geschäftsjahr 2018 verzichtet wird.
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Für die 3U HOLDING AG:
Christoph Hellrung Vorstand
Andreas Odenbreit Vorstand
Niederschrift über die ordentliche Gesellschafterversammlung der OneTel Telecommunication
GmbH am 05.12.2018
Die Gesellschafter der OneTel Telecommunication GmbH beschließen wie folgt:
Befreiung von Offenlegungspflicht
Die 3U HOLDING AG, Marburg, ist alleinige Gesellschafterin der OneTel Telecommunication
GmbH, Marburg (nachfolgend "Gesellschaft").
Die Gesellschaft wird in den Konzernabschluss der 3U HOLDING AG nach den Vorschriften
des Dritten Buchs Zweiter Abschnitt des Handelsgesetzbuches zum 31. Dezember 2018
einbezogen. Die Gesellschafterin verpflichtet sich entsprechend § 264 Abs. 3 Nr. 2
HGB für die am Bilanzstichtag bestehenden Verpflichtungen des Tochterunternehmens
im folgenden Geschäftsjahr einzustehen. Der Befreiung der Gesellschaft von der Pflicht
zur Offenlegung des Jahresabschlusses für das am 31.12.2018 endende Geschäftsjahr wird gemäß § 264 Abs. 3 HGB zugestimmt. Auf die Aufstellung eines Anhangs (§ 264
Abs. 1 HGB) wird o Übereinstimmung mit § 264 Abs. 3 HGB verzichtet.
Der Konzernabschluss für das Geschäftsjahr 2018 wird entsprechend § 325 HGB im elektronischen
Bundesanzeiger veröffentlicht werden. Auf die Befreiung des Tochterunternehmens wird
im Konzernanhang hingewiesen werden.
Für die 3U HOLDING AG:
Christoph Hellrung Vorstand
Andreas Odenbreit Vorstand
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