3U Holding AGMarburgBefreiung nach § 264 HGBNiederschrift
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| 1. |
Feststellung des Jahresabschlusses zum 31.
Dezember 2020
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| 2. |
Ergebnisverwendung
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| 3. |
Entlastung der Geschäftsführer
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| 4. |
Befreiung Offenlegungspflicht
Zwischen der 3U HOLDING AG und der Gesellschaft besteht ein Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrag. Aufgrund dessen ist die 3U HOLDING AG zum Ausgleich eines etwa entstehenden Verlustes bei der Gesellschaft verpflichtet. Die Gesellschafterin verpflichtet sich entsprechend § 264 Abs. 3 Nr. 2 HGB für die am Bilanzstichtag bestehenden Verpflichtungen des Tochterunternehmens im folgenden Geschäftsjahr einzustehen. Die Gesellschaft wird in den Konzernabschluss der 3U HOLDING AG nach den Vorschriften des Dritten Buchs Zweiter Abschnitt des Handelsgesetzbuches zum 31. Dezember 2021 einbezogen. Der Befreiung der 3U TELECOM GmbH von der Pflicht zur Offenlegung des Jahresabschlusses für das am 31.12.2021 endende Geschäftsjahr wird gemäß § 264 Abs. 3 HGB zugestimmt. Die Gesellschafter beschließen ergänzend, dass
in Übereinstimmung mit § 264 Abs. 3 HGB verzichtet wird. |
Für die 3U HOLDING AG:
Christoph
Hellrung
Vorstand
Andreas
Odenbreit
Vorstand
Die Gesellschafter der 010017 Telecom GmbH beschließen wie folgt:
| 1. |
Feststellung des Jahresabschlusses zum 31.
Dezember 2020
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| 2. |
Ergebnisverwendung
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| 3. |
Entlastung der Geschäftsführer
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| 4. |
Befreiung Offenlegungspflicht
Zwischen der 3U HOLDING AG und der Gesellschaft besteht ein Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrag. Aufgrund dessen ist die 3U HOLDING AG zum Ausgleich eines etwa entstehenden Verlustes bei der Gesellschaft verpflichtet. Die Gesellschafterin verpflichtet sich entsprechend § 264 Abs. 3 Nr. 2 HGB für die am Bilanzstichtag bestehenden Verpflichtungen des Tochterunternehmens im folgenden Geschäftsjahr einzustehen. Die Gesellschaft wird in den Konzernabschluss der 3U HOLDING AG nach den Vorschriften des Dritten Buchs Zweiter Abschnitt des Handelsgesetzbuches zum 31. Dezember 2021 einbezogen. Der Befreiung der 010017 Telecom GmbH von der Pflicht zur Offenlegung des Jahresabschlusses für das am 31.12.2021 endende Geschäftsjahr wird gemäß § 264 Abs. 3 HGB zugestimmt. Die Gesellschafter beschließen ergänzend, dass
in Übereinstimmung mit § 264 Abs. 3 HGB verzichtet wird. |
Für die 3U HOLDING AG:
Christoph
Hellrung
Vorstand
Andreas
Odenbreit
Vorstand
Die Gesellschafter der Discount Telecom S&V GmbH beschließen wie folgt:
| 1. |
Feststellung des Jahresabschlusses zum 31.
Dezember 2020
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| 2. |
Ergebnisverwendung
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| 3. |
Entlastung der Geschäftsführer
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| 4. |
Befreiung Offenlegungspflicht
Zwischen der 3U HOLDING AG und der Gesellschaft besteht ein Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrag. Aufgrund dessen ist die 3U HOLDING AG zum Ausgleich eines etwa entstehenden Verlustes bei der Gesellschaft verpflichtet. Die Gesellschafterin verpflichtet sich entsprechend § 264 Abs. 3 Nr. 2 HGB für die am Bilanzstichtag bestehenden Verpflichtungen des Tochterunternehmens im folgenden Geschäftsjahr einzustehen. Die Gesellschaft wird in den Konzernabschluss der 3U HOLDING AG nach den Vorschriften des Dritten Buchs Zweiter Abschnitt des Handelsgesetzbuches zum 31. Dezember 2021 einbezogen. Der Befreiung der Discount Telecom S&V GmbH von der Pflicht zur Offenlegung des Jahresabschlusses für das am 31.12.2021 endende Geschäftsjahr wird gemäß § 264 Abs. 3 HGB zugestimmt. Die Gesellschafter beschließen ergänzend, dass
in Übereinstimmung mit § 264 Abs. 3 HGB verzichtet wird. |
Für die 3U HOLDING AG:
Christoph Hellrung
Andreas Odenbreit
Die Gesellschafter der fon4U Telecom GmbH beschließen wie folgt:
| 1. |
Feststellung des Jahresabschlusses zum 31.
Dezember 2020
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| 2. |
Ergebnisverwendung
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| 3. |
Entlastung der Geschäftsführer
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| 4. |
Befreiung Offenlegungspflicht
Zwischen der 3U HOLDING AG und der Gesellschaft besteht ein Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrag. Aufgrund dessen ist die 3U HOLDING AG zum Ausgleich eines etwa entstehenden Verlustes bei der Gesellschaft verpflichtet. Die Gesellschafterin verpflichtet sich entsprechend § 264 Abs. 3 Nr. 2 HGB für die am Bilanzstichtag bestehenden Verpflichtungen des Tochterunternehmens im folgenden Geschäftsjahr einzustehen. Die Gesellschaft wird in den Konzernabschluss der 3U HOLDING AG nach den Vorschriften des Dritten Buchs Zweiter Abschnitt des Handelsgesetzbuches zum 31. Dezember 2021 einbezogen. Der Befreiung der fon4U Telecom GmbH von der Pflicht zur Offenlegung des Jahresabschlusses für das am 31.12.2021 endende Geschäftsjahr wird gemäß § 264 Abs. 3 HGB zugestimmt. Die Gesellschafter beschließen ergänzend, dass
in Übereinstimmung mit § 264 Abs. 3 HGB verzichtet wird. |
Für die 3U HOLDING AG:
Christoph
Hellrung
Vorstand
Andreas
Odenbreit
Vorstand
Die Gesellschafter der LineCall Telecom GmbH beschließen wie folgt:
| 1. |
Feststellung des Jahresabschlusses zum 31.
Dezember 2020
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| 2. |
Ergebnisverwendung
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| 3. |
Entlastung der Geschäftsführer
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| 4. |
Befreiung Offenlegungspflicht
Zwischen der 3U HOLDING AG und der Gesellschaft besteht ein Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrag. Aufgrund dessen ist die 3U HOLDING AG zum Ausgleich eines etwa entstehenden Verlustes bei der Gesellschaft verpflichtet. Die Gesellschafterin verpflichtet sich entsprechend § 264 Abs. 3 Nr. 2 HGB für die am Bilanzstichtag bestehenden Verpflichtungen des Tochterunternehmens im folgenden Geschäftsjahr einzustehen. Die Gesellschaft wird in den Konzernabschluss der 3U HOLDING AG nach den Vorschriften des Dritten Buchs Zweiter Abschnitt des Handelsgesetzbuches zum 31. Dezember 2021 einbezogen. Der Befreiung der LineCall Telecom GmbH von der Pflicht zur Offenlegung des Jahresabschlusses für das am 31.12.2021 endende Geschäftsjahr wird gemäß § 264 Abs. 3 HGB zugestimmt. Die Gesellschafter beschließen ergänzend, dass
in Übereinstimmung mit § 264 Abs. 3 HGB verzichtet wird. |
Für die 3U HOLDING AG:
Christoph
Hellrung
Vorstand
Andreas
Odenbreit
Vorstand
Die Gesellschafter der OneTel Telecommunication GmbH beschließen wie folgt:
| 1. |
Feststellung des Jahresabschlusses zum 31.
Dezember 2020
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| 2. |
Ergebnisverwendung
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| 3. |
Entlastung der Geschäftsführer
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| 4. |
Prüfung des Jahresabschlusses 2021
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| 5. |
Befreiung von Offenlegungspflicht
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| 6. |
Verzicht auf Lagebericht
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Für die 3U HOLDING AG:
Christoph
Hellrung
Vorstand
Andreas
Odenbreit
Vorstand