3U Holding AG

Marburg

Befreiung nach § 264 HGB

Niederschrift über die ordentliche Gesellschafterversammlung der 3U TELECOM GmbH, Marburg am 31.05.2023

Die 3U HOLDING AG, Marburg, fasst als Alleingesellschafterin der 3U TELECOM GmbH, Marburg, folgende Beschlüsse:

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1.

Feststellung des Jahresabschlusses zum 31. Dezember 2022
Der Jahresabschluss zum 31. Dezember 2022 wird gemäß Anlage festgestellt.

2.

Ergebnisverwendung
Gemäß Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrag vom 14.12.2007 wird das Ergebnis an die Muttergesellschaft 3U HOLDING AG abgeführt, bzw. von der Muttergesellschaft übernommen.

3.

Entlastung der Geschäftsführer
Den Geschäftsführern wird für das Geschäftsjahr 2022 Entlastung erteilt.

4.

Befreiung Offenlegungspflicht
Zwischen der 3U HOLDING AG und der Gesellschaft besteht ein Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrag. Aufgrund dessen ist die 3U HOLDING AG zum Ausgleich eines etwa entstehenden Verlustes bei der Gesellschaft verpflichtet. Die Gesellschafterin verpflichtet sich entsprechend § 264 Abs. 3 Nr. 2 HGB für die am Bilanzstichtag bestehenden Verpflichtungen des Tochterunternehmens im folgenden Geschäftsjahr einzustehen. Die Gesellschaft wird in den Konzernabschluss der 3U HOLDING AG nach den Vorschriften des Dritten Buchs Zweiter Abschnitt des Handelsgesetzbuches zum 31. Dezember 2022 einbezogen. Der Befreiung der 3U TELECOM GmbH von der Pflicht zur Offenlegung des Jahresabschlusses für das am 31.12.2023 endende Geschäftsjahr wird gemäß § 264 Abs. 3 HGB zugestimmt.

Die Gesellschafter beschließen ergänzend, dass

- auf die Aufstellung eines Anhangs (§ 264 Abs. 1 HGB)

in Übereinstimmung mit § 264 Abs. 3 HGB verzichtet wird.

 

Für die 3U HOLDING AG:

Uwe Knocke, Vorstand

Andreas Odenbreit, Vorstand

Niederschrift über die ordentliche Gesellschafterversammlung der 010017 Telecom GmbH am 30.06.2023

Die Gesellschafter der 010017 Telecom GmbH beschließen wie folgt:

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1.

Feststellung des Jahresabschlusses zum 31. Dezember 2022
Der Jahresabschluss zum 31. Dezember 2022 wird gemäß Anlage festgestellt.

2.

Ergebnisverwendung
Gemäß Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrag vom 10.07.2007 wird das Ergebnis an die Muttergesellschaft 3U HOLDING AG abgeführt, bzw. von der Muttergesellschaft übernommen.

3.

Entlastung der Geschäftsführer
Den Geschäftsführern wird für das Geschäftsjahr 2022 Entlastung erteilt.

4.

Befreiung Offenlegungspflicht
Zwischen der 3U HOLDING AG und der Gesellschaft besteht ein Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrag. Aufgrund dessen ist die 3U HOLDING AG zum Ausgleich eines etwa entstehenden Verlustes bei der Gesellschaft verpflichtet. Die Gesellschafterin verpflichtet sich entsprechend § 264 Abs. 3 Nr. 2 HGB für die am Bilanzstichtag bestehenden Verpflichtungen des Tochterunternehmens im folgenden Geschäftsjahr einzustehen. Die Gesellschaft wird in den Konzernabschluss der 3U HOLDING AG nach den Vorschriften des Dritten Buchs Zweiter Abschnitt des Handelsgesetzbuches zum 31. Dezember 2023 einbezogen. Der Befreiung der 010017 Telecom GmbH von der Pflicht zur Offenlegung des Jahresabschlusses für das am 31.12.2023 endende Geschäftsjahr wird gemäß § 264 Abs. 3 HGB zugestimmt.

Die Gesellschafter beschließen ergänzend, dass

- auf die Aufstellung eines Anhangs (§ 264 Abs. 1 HGB)

in Übereinstimmung mit § 264 Abs. 3 HGB verzichtet wird.

 

Für die 3U HOLDING AG:

Christoph Hellrung, Vorstand

Andreas Odenbreit, Vorstand

Niederschrift über die ordentliche Gesellschafterversammlung der Discount Telecom S&V GmbH am 30.06.2023

Die Gesellschafter der Discount Telecom S&V GmbH beschließen wie folgt:

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1.

Feststellung des Jahresabschlusses zum 31. Dezember 2022
Der Jahresabschluss zum 31. Dezember 2022 wird gemäß Anlage festgestellt.

2.

Ergebnisverwendung
Gemäß Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrag vom 10.07.2007 wird das Ergebnis an die Muttergesellschaft 3U HOLDING AG abgeführt, bzw. von der Muttergesellschaft übernommen.

3.

Entlastung der Geschäftsführer
Den Geschäftsführern wird für das Geschäftsjahr 2022 Entlastung erteilt.

4.

Befreiung Offenlegungspflicht
Zwischen der 3U HOLDING AG und der Gesellschaft besteht ein Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrag. Aufgrund dessen ist die 3U HOLDING AG zum Ausgleich eines etwa entstehenden Verlustes bei der Gesellschaft verpflichtet. Die Gesellschafterin verpflichtet sich entsprechend § 264 Abs. 3 Nr. 2 HGB für die am Bilanzstichtag bestehenden Verpflichtungen des Tochterunternehmens im folgenden Geschäftsjahr einzustehen. Die Gesellschaft wird in den Konzernabschluss der 3U HOLDING AG nach den Vorschriften des Dritten Buchs Zweiter Abschnitt des Handelsgesetzbuches zum 31. Dezember 2023 einbezogen. Der Befreiung der Discount Telecom S&V GmbH von der Pflicht zur Offenlegung des Jahresabschlusses für das am 31.12.2023 endende Geschäftsjahr wird gemäß § 264 Abs. 3 HGB zugestimmt.

Die Gesellschafter beschließen ergänzend, dass

- auf die Aufstellung eines Anhangs (§ 264 Abs. 1 HGB)

in Übereinstimmung mit § 264 Abs. 3 HGB verzichtet wird.

 

Für die 3U HOLDING AG:

Christoph Hellrung

Andreas Odenbreit

Niederschrift über die ordentliche Gesellschafterversammlung der fon4U Telecom GmbH am 30.06.2023

Die Gesellschafter der fon4U Telecom GmbH beschließen wie folgt:

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1.

Feststellung des Jahresabschlusses zum 31. Dezember 2022
Der Jahresabschluss zum 31. Dezember 2022 wird gemäß Anlage festgestellt.

2.

Ergebnisverwendung
Gemäß Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrag vom 22.12.2004 wird das Ergebnis an die Muttergesellschaft 3U HOLDING AG abgeführt, bzw. von der Muttergesellschaft übernommen.

3.

Entlastung der Geschäftsführer
Den Geschäftsführern wird für das Geschäftsjahr 2022 Entlastung erteilt.

4.

Befreiung Offenlegungspflicht
Zwischen der 3U HOLDING AG und der Gesellschaft besteht ein Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrag. Aufgrund dessen ist die 3U HOLDING AG zum Ausgleich eines etwa entstehenden Verlustes bei der Gesellschaft verpflichtet. Die Gesellschafterin verpflichtet sich entsprechend § 264 Abs. 3 Nr. 2 HGB für die am Bilanzstichtag bestehenden Verpflichtungen des Tochterunternehmens im folgenden Geschäftsjahr einzustehen. Die Gesellschaft wird in den Konzernabschluss der 3U HOLDING AG nach den Vorschriften des Dritten Buchs Zweiter Abschnitt des Handelsgesetzbuches zum 31. Dezember 2023 einbezogen. Der Befreiung der fon4U Telecom GmbH von der Pflicht zur Offenlegung des Jahresabschlusses für das am 31.12.2023 endende Geschäftsjahr wird gemäß § 264 Abs. 3 HGB zugestimmt.

Die Gesellschafter beschließen ergänzend, dass

- auf die Aufstellung eines Anhangs (§ 264 Abs. 1 HGB)

in Übereinstimmung mit § 264 Abs. 3 HGB verzichtet wird.

 

Für die 3U HOLDING AG:

Christoph Hellrung, Vorstand

Andreas Odenbreit, Vorstand

Niederschrift über die ordentliche Gesellschafterversammlung der LineCall Telecom GmbH am 30.06.2023

Die Gesellschafter der LineCall Telecom GmbH beschließen wie folgt:

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1.

Feststellung des Jahresabschlusses zum 31. Dezember 2022
Der Jahresabschluss zum 31. Dezember 2022 wird gemäß Anlage festgestellt.

2.

Ergebnisverwendung
Gemäß Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrag vom 22.12.2004 wird das Ergebnis an die Muttergesellschaft 3U HOLDING AG abgeführt, bzw. von der Muttergesellschaft übernommen.

3.

Entlastung der Geschäftsführer
Den Geschäftsführern wird für das Geschäftsjahr 2022 Entlastung erteilt.

4.

Befreiung Offenlegungspflicht
Zwischen der 3U HOLDING AG und der Gesellschaft besteht ein Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrag. Aufgrund dessen ist die 3U HOLDING AG zum Ausgleich eines etwa entstehenden Verlustes bei der Gesellschaft verpflichtet. Die Gesellschafterin verpflichtet sich entsprechend § 264 Abs. 3 Nr. 2 HGB für die am Bilanzstichtag bestehenden Verpflichtungen des Tochterunternehmens im folgenden Geschäftsjahr einzustehen. Die Gesellschaft wird in den Konzernabschluss der 3U HOLDING AG nach den Vorschriften des Dritten Buchs Zweiter Abschnitt des Handelsgesetzbuches zum 31. Dezember 2023 einbezogen. Der Befreiung der LineCall Telecom GmbH von der Pflicht zur Offenlegung des Jahresabschlusses für das am 31.12.2023 endende Geschäftsjahr wird gemäß § 264 Abs. 3 HGB zugestimmt.

Die Gesellschafter beschließen ergänzend, dass

- auf die Aufstellung eines Anhangs (§ 264 Abs. 1 HGB)

in Übereinstimmung mit § 264 Abs. 3 HGB verzichtet wird.

 

Für die 3U HOLDING AG:

Christoph Hellrung
Vorstand

Andreas Odenbreit
Vorstand

Niederschrift über die ordentliche Gesellschafterversammlung der OneTel Telecommunication GmbH am 15.05.2023

Die Gesellschafter der OneTel Telecommunication GmbH beschließen wie folgt:

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1.

Feststellung des Jahresabschlusses zum 31. Dezember 2022
Der Jahresabschluss zum 31. Dezember 2022 wird gemäß Anlage festgestellt.

2.

Ergebnisverwendung
Der Bilanzgewinn des Geschäftsjahres 2022 in Höhe von EUR 159.896,14 wird an die Gesellschafter ausgeschüttet. Die Auszahlung erfolgt am 31.05.2023.

3.

Entlastung der Geschäftsführer
Den Geschäftsführern wird für das Geschäftsjahr 2022 Entlastung erteilt.

4.

Prüfung des Jahresabschlusses 2023
Auf eine gesonderte Prüfung des Jahresabschlusses der OneTel Telecommunication GmbH für das am 31.12.2023 endende Geschäftsjahr durch einen Abschlussprüfer wird verzichtet.

5.

Befreiung von Offenlegungspflicht
Die 3U HOLDING AG, Marburg, ist alleinige Gesellschafterin der OneTel Telecommunication GmbH, Marburg (nachfolgend "Gesellschaft").

Die Gesellschaft wird in den Konzernabschluss der 3U HOLDING AG nach den Vorschriften des Dritten Buchs Zweiter Abschnitt des Handelsgesetzbuches zum 31. Dezember 2023 einbezogen. Die Gesellschafterin verpflichtet sich entsprechend § 264 Abs. 3 Nr. 2 HGB für die am Bilanzstichtag bestehenden Verpflichtungen des Tochterunternehmens im folgenden Geschäftsjahr einzustehen. Der Befreiung der Gesellschaft von der Pflicht zur Offenlegung des Jahresabschlusses für das am 31.12.2023 endende Geschäftsjahr wird gemäß § 264 Abs. 3 HGB zugestimmt. Auf die Aufstellung eines Anhangs (§ 264 Abs. 1 HGB) wird in Übereinstimmung mit § 264 Abs. 3 HGB verzichtet.

Der Konzernabschluss für das Geschäftsjahr 2023 wird entsprechend § 325 HGB im elektronischen Bundesanzeiger veröffentlicht werden. Auf die Befreiung des Tochterunternehmens wird im Konzernanhang hingewiesen werden.

6.

Verzicht auf Lagebericht
Die Gesellschafter beschließen ergänzend, dass auf die Erstellung eines Lageberichtes für das Geschäftsjahr 2023 verzichtet wird.

 

Für die 3U HOLDING AG:

Christoph Hellrung
Vorstand

Andreas Odenbreit
Vorstand