3U Holding AG

Marburg

§§ 264 Abs. 3, 264b HGB zum Geschäftsjahr vom 01.01.2024 bis zum 31.12.2024

Niederschrift über die ordentliche Gesellschafterversammlung der 3U TELECOM GmbH, Marburg am 25.06.2024

Die 3U HOLDING AG, Marburg, fasst als Alleingesellschafterin der 3U TELECOM GmbH, Marburg, folgende Beschlüsse:

scrollen
1.

Feststellung des Jahresabschlusses zum 31. Dezember 2023
Der Jahresabschluss zum 31. Dezember 2023 wird gemäß Anlage festgestellt.

2.

Ergebnisverwendung
Gemäß Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrag vom 14.12.2007 wird das Ergebnis an die Muttergesellschaft 3U HOLDING AG abgeführt, bzw. von der Muttergesellschaft übernommen.

3.

Entlastung der Geschäftsführer
Den Geschäftsführern wird für das Geschäftsjahr 2023 Entlastung erteilt.

4.

Befreiung Offenlegungspflicht
Zwischen der 3U HOLDING AG und der Gesellschaft besteht ein Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrag. Aufgrund dessen ist die 3U HOLDING AG zum Ausgleich eines etwa entstehenden Verlustes bei der Gesellschaft verpflichtet. Die Gesellschafterin verpflichtet sich entsprechend § 264 Abs. 3 Nr. 2 HGB für die am Bilanzstichtag bestehenden Verpflichtungen des Tochterunternehmens im folgenden Geschäftsjahr einzustehen. Die Gesellschaft wird in den Konzernabschluss der 3U HOLDING AG nach den Vorschriften des Dritten Buchs Zweiter Abschnitt des Handelsgesetzbuches zum 31. Dezember 2024 einbezogen. Der Befreiung der 3U TELECOM GmbH von der Pflicht zur Offenlegung des Jahresabschlusses für das am 31.12.2024 endende Geschäftsjahr wird gemäß § 264 Abs. 3 HGB zugestimmt.

Die Gesellschafter beschließen ergänzend, dass

- auf die Aufstellung eines Anhangs (§ 264 Abs. 1 HGB)

in Übereinstimmung mit § 264 Abs. 3 HGB verzichtet wird.

 

Für die 3U HOLDING AG:

Christoph Hellrung
Vorstand

Andreas Odenbreit
Vorstand

Niederschrift über die ordentliche Gesellschafterversammlung der 010017 Telecom GmbH am 28.06.2024

Die Gesellschafter der 010017 Telecom GmbH beschließen wie folgt:

scrollen
1.

Feststellung des Jahresabschlusses zum 31. Dezember 2023
Der Jahresabschluss zum 31. Dezember 2023 wird gemäß Anlage festgestellt.

2.

Ergebnisverwendung
Gemäß Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrag vom 10.07.2007 wird das Ergebnis an die Muttergesellschaft 3U HOLDING AG abgeführt, bzw. von der Muttergesellschaft übernommen.

3.

Entlastung der Geschäftsführer
Den Geschäftsführern wird für das Geschäftsjahr 2023 Entlastung erteilt.

4.

Befreiung Offenlegungspflicht
Zwischen der 3U HOLDING AG und der Gesellschaft besteht ein Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrag. Aufgrund dessen ist die 3U HOLDING AG zum Ausgleich eines etwa entstehenden Verlustes bei der Gesellschaft verpflichtet. Die Gesellschafterin verpflichtet sich entsprechend § 264 Abs. 3 Nr. 2 HGB für die am Bilanzstichtag bestehenden Verpflichtungen des Tochterunternehmens im folgenden Geschäftsjahr einzustehen. Die Gesellschaft wird in den Konzernabschluss der 3U HOLDING AG nach den Vorschriften des Dritten Buchs Zweiter Abschnitt des Handelsgesetzbuches zum 31. Dezember 2024 einbezogen. Der Befreiung der 010017 Telecom GmbH von der Pflicht zur Offenlegung des Jahresabschlusses für das am 31.12.2024 endende Geschäftsjahr wird gemäß § 264 Abs. 3 HGB zugestimmt.

Die Gesellschafter beschließen ergänzend, dass

- auf die Aufstellung eines Anhangs (§ 264 Abs. 1 HGB)

in Übereinstimmung mit § 264 Abs. 3 HGB verzichtet wird.

 

Für die 3U HOLDING AG:

Christoph Hellrung
Vorstand

Andreas Odenbreit
Vorstand

Niederschrift über die ordentliche Gesellschafterversammlung der Discount Telecom S&V GmbH am 28.06.2024

Die Gesellschafter der Discount Telecom S&V GmbH beschließen wie folgt:

scrollen
1.

Feststellung des Jahresabschlusses zum 31. Dezember 2023
Der Jahresabschluss zum 31. Dezember 2023 wird gemäß Anlage festgestellt.

2.

Ergebnisverwendung
Gemäß Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrag vom 10.07.2007 wird das Ergebnis an die Muttergesellschaft 3U HOLDING AG abgeführt, bzw. von der Muttergesellschaft übernommen.

3.

Entlastung der Geschäftsführer
Den Geschäftsführern wird für das Geschäftsjahr 2023 Entlastung erteilt.

4.

Befreiung Offenlegungspflicht
Zwischen der 3U HOLDING AG und der Gesellschaft besteht ein Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrag. Aufgrund dessen ist die 3U HOLDING AG zum Ausgleich eines etwa entstehenden Verlustes bei der Gesellschaft verpflichtet. Die Gesellschafterin verpflichtet sich entsprechend § 264 Abs. 3 Nr. 2 HGB für die am Bilanzstichtag bestehenden Verpflichtungen des Tochterunternehmens im folgenden Geschäftsjahr einzustehen. Die Gesellschaft wird in den Konzernabschluss der 3U HOLDING AG nach den Vorschriften des Dritten Buchs Zweiter Abschnitt des Handelsgesetzbuches zum 31. Dezember 2024 einbezogen. Der Befreiung der Discount Telecom S&V GmbH von der Pflicht zur Offenlegung des Jahresabschlusses für das am 31.12.2024 endende Geschäftsjahr wird gemäß § 264 Abs. 3 HGB zugestimmt.

Die Gesellschafter beschließen ergänzend, dass

- auf die Aufstellung eines Anhangs (§ 264 Abs. 1 HGB)

in Übereinstimmung mit § 264 Abs. 3 HGB verzichtet wird.

 

Für die 3U HOLDING AG:

Christoph Hellrung
Vorstand

Andreas Odenbreit
Vorstand

Niederschrift über die ordentliche Gesellschafterversammlung der fon4U Telecom GmbH am 28.06.2024

Die Gesellschafter der fon4U Telecom GmbH beschließen wie folgt:

scrollen
1.

Feststellung des Jahresabschlusses zum 31. Dezember 2023
Der Jahresabschluss zum 31. Dezember 2023 wird gemäß Anlage festgestellt.

2.

Ergebnisverwendung
Gemäß Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrag vom 22.12.2004 wird das Ergebnis an die Muttergesellschaft 3U HOLDING AG abgeführt, bzw. von der Muttergesellschaft übernommen.

3.

Entlastung der Geschäftsführer
Den Geschäftsführern wird für das Geschäftsjahr 2023 Entlastung erteilt.

4.

Befreiung Offenlegungspflicht
Zwischen der 3U HOLDING AG und der Gesellschaft besteht ein Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrag. Aufgrund dessen ist die 3U HOLDING AG zum Ausgleich eines etwa entstehenden Verlustes bei der Gesellschaft verpflichtet. Die Gesellschafterin verpflichtet sich entsprechend § 264 Abs. 3 Nr. 2 HGB für die am Bilanzstichtag bestehenden Verpflichtungen des Tochterunternehmens im folgenden Geschäftsjahr einzustehen. Die Gesellschaft wird in den Konzernabschluss der 3U HOLDING AG nach den Vorschriften des Dritten Buchs Zweiter Abschnitt des Handelsgesetzbuches zum 31. Dezember 2024 einbezogen. Der Befreiung der fon4U Telecom GmbH von der Pflicht zur Offenlegung des Jahresabschlusses für das am 31.12.2024 endende Geschäftsjahr wird gemäß § 264 Abs. 3 HGB zugestimmt.

Die Gesellschafter beschließen ergänzend, dass

- auf die Aufstellung eines Anhangs (§ 264 Abs. 1 HGB)

in Übereinstimmung mit § 264 Abs. 3 HGB verzichtet wird.

 

Für die 3U HOLDING AG:

Christoph Hellrung
Vorstand

Andreas Odenbreit
Vorstand

Niederschrift über die ordentliche Gesellschafterversammlung der LineCall Telecom GmbH am 28.06.2024

Die Gesellschafter der LineCall Telecom GmbH beschließen wie folgt:

scrollen
1.

Feststellung des Jahresabschlusses zum 31. Dezember 2023
Der Jahresabschluss zum 31. Dezember 2023 wird gemäß Anlage festgestellt.

2.

Ergebnisverwendung
Gemäß Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrag vom 22.12.2004 wird das Ergebnis an die Muttergesellschaft 3U HOLDING AG abgeführt, bzw. von der Muttergesellschaft übernommen.

3.

Entlastung der Geschäftsführer
Den Geschäftsführern wird für das Geschäftsjahr 2023 Entlastung erteilt.

4.

Befreiung Offenlegungspflicht
Zwischen der 3U HOLDING AG und der Gesellschaft besteht ein Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrag. Aufgrund dessen ist die 3U HOLDING AG zum Ausgleich eines etwa entstehenden Verlustes bei der Gesellschaft verpflichtet. Die Gesellschafterin verpflichtet sich entsprechend § 264 Abs. 3 Nr. 2 HGB für die am Bilanzstichtag bestehenden Verpflichtungen des Tochterunternehmens im folgenden Geschäftsjahr einzustehen. Die Gesellschaft wird in den Konzernabschluss der 3U HOLDING AG nach den Vorschriften des Dritten Buchs Zweiter Abschnitt des Handelsgesetzbuches zum 31. Dezember 2024 einbezogen. Der Befreiung der LineCall Telecom GmbH von der Pflicht zur Offenlegung des Jahresabschlusses für das am 31.12.2024 endende Geschäftsjahr wird gemäß § 264 Abs. 3 HGB zugestimmt.

Die Gesellschafter beschließen ergänzend, dass

- auf die Aufstellung eines Anhangs (§ 264 Abs. 1 HGB)

in Übereinstimmung mit § 264 Abs. 3 HGB verzichtet wird.

 

Für die 3U HOLDING AG:

Christoph Hellrung
Vorstand

Andreas Odenbreit
Vorstand

Niederschrift über die ordentliche Gesellschafterversammlung der OneTel Telecommunication GmbH am 19.06.2024

Die Gesellschafter der OneTel Telecommunication GmbH beschließen wie folgt:

scrollen
1.

Feststellung des Jahresabschlusses zum 31. Dezember 2023
Der Jahresabschluss zum 31. Dezember 2023 wird gemäß Anlage festgestellt.

2.

Ergebnisverwendung
Der Bilanzgewinn des Geschäftsjahres 2023 in Höhe von EUR 270.627,20 wird an die Gesellschafter ausgeschüttet. Die Auszahlung erfolgt am 29.11.2024.

3.

Entlastung der Geschäftsführer
Den Geschäftsführern wird für das Geschäftsjahr 2023 Entlastung erteilt.

4.

Prüfung des Jahresabschlusses 2024
Auf eine gesonderte Prüfung des Jahresabschlusses der OneTel Telecommunication GmbH für das am 31.12.2024 endende Geschäftsjahr durch einen Abschlussprüfer wird verzichtet.

5.

Befreiung von Offenlegungspflicht
Die 3U HOLDING AG, Marburg, ist alleinige Gesellschafterin der OneTel Telecommunication GmbH, Marburg (nachfolgend "Gesellschaft").

Die Gesellschaft wird in den Konzernabschluss der 3U HOLDING AG nach den Vorschriften des Dritten Buchs Zweiter Abschnitt des Handelsgesetzbuches zum 31. Dezember 2024 einbezogen. Die Gesellschafterin verpflichtet sich entsprechend § 264 Abs. 3 Nr. 2 HGB für die am Bilanzstichtag bestehenden Verpflichtungen des Tochterunternehmens im folgenden Geschäftsjahr einzustehen. Der Befreiung der Gesellschaft von der Pflicht zur Offenlegung des Jahresabschlusses für das am 31.12.2024 endende Geschäftsjahr wird gemäß § 264 Abs. 3 HGB zugestimmt. Auf die Aufstellung eines Anhangs (§ 264 Abs. 1 HGB) wird in Übereinstimmung mit § 264 Abs. 3 HGB verzichtet.

Der Konzernabschluss für das Geschäftsjahr 2024 wird entsprechend § 325 HGB im elektronischen Bundesanzeiger veröffentlicht werden. Auf die Befreiung des Tochterunternehmens wird im Konzernanhang hingewiesen werden.

6.

Verzicht auf Lagebericht
Die Gesellschafter beschließen ergänzend, dass auf die Erstellung eines Lageberichtes für das Geschäftsjahr 2024 verzichtet wird.

 

Für die 3U HOLDING AG:

Christoph Hellrung
Vorstand

Andreas Odenbreit
Vorstand