Nexus AG

Villingen-Schwenningen

Veröffentlichung nach § 37q Absatz 2 Satz 1 WpHG

Fehlerbekanntmachung für Jahresfinanzbericht vom 01.01.2012 bis zum 31.12.2012

Die Deutsche Prüfstelle für Rechnungslegung (DPR) hat festgestellt, dass der Konzernabschluss zum Abschlussstichtag 31.12.2012 der NEXUS AG, Villingen-Schwenningen fehlerhaft ist:

1.

Bei zwei Unternehmenserwerben in den Geschäftsjahren 2011 und 2012 wurden die Mehrheit der Anteile gekauft und gleichzeitig Put-/Call-Optionen zum zukünftigen Erwerb der verbliebenen Anteile vereinbart. Bei der Ermittlung der Kaufpreise für die Unternehmenserwerbe wurden auch erwartete Auszahlungen berücksichtigt, die in Höhe von 0,4 Mio. € und in Höhe eines überwiegenden Teils von 1,4 Mio. € durch die Arbeitsleistungen der verbliebenen Gesellschafter-Geschäftsführer für Folgeperioden geprägt sind. Daher wurden zum jeweiligen Erwerbszeitpunkt und zum 31.12.2012 die Kaufpreisverbindlichkeiten und entsprechend die Geschäfts- oder Firmenwerte zu hoch ausgewiesen. Die Berücksichtigung der Vergütungskomponenten für zukünftig zu erbringende Leistungen als Bestandteil des Kaufpreises des jeweiligen Unternehmens verstößt gegen IFRS 3.51 i.V.m. IFRS 3.52 (b) und IFRS 3 Anhang B55.

2.

Wertänderungen finanzieller Verbindlichkeiten aus Put-/Call-Optionsverträgen zum Erwerb nicht beherrschender Anteile aus einem Unternehmenserwerb, für den nach der antizipierten Erwerbsmethode ein Vollerwerb unterstellt wurde, wurden im Geschäftsjahr 2012 in Höhe von 0,3 Mio. € im sonstigen Ergebnis erfasst. Dies verstößt gegen IAS 1.88 f., da weder IAS 32 noch IAS 39 für den vorliegenden Fall vorsehen, dass die Wertänderung als sonstiges Ergebnis auszuweisen ist.