Nexum AGKölnJahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2015 bis zum 31.12.2015Anhang für das Geschäftsjahr 2015Nexum AG, KölnI. Allgemeine AngabenDer vorliegende Jahresabschluss wurde gemäß §§ 242 ff. und §§ 264 ff. HGB sowie nach den einschlägigen Vorschriften des AktG aufgestellt. Die Nexum AG macht vom Wahlrecht zur vorzeitigen Anwendung der Vorschriften nach Artikel 75 Abs. 2 S. 1 EGHGB Gebrauch und wendet den § 267 HGB in der Fassung des Bilanzrichtlinien-Umsetzungsgesetzes (BilRUG) auf ihren Jahresabschluss für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis 31. Dezember 2015 an. Aufgrund der angehobenen Schwellenwerte wird sie als kleine Kapitalgesellschaft eingestuft. Die an die vorzeitige Anwendung des § 267 HGB gekoppelte Anwendung der neuen Umsatzerlösdefinition des § 277 HGB wurde beachtet. Die Nexum AG hat im Geschäftsjahr 2014 keine sonstigen Erträge erzielt, die nach §277 Abs. 1 HGB i.d.F. des BilRUG auch Umsatzerlöse wären. Der Jahresabschluss für das Geschäftsjahr 2015 enthält keine Abweichungen von der Darstellungsstetigkeit oder der Gliederung zum Vorjahr, die an dieser Stelle gemäß § 265 HGB zu erläutern sind. Gesetzlich geforderte Angaben zu einzelnen Posten der Bilanz und der Gewinn- und Verlustrechnung werden teilweise dort und teilweise im Anhang gemacht. Die Gesellschaft hat von den größenabhängigen Erleichterungsvorschriftengemäß§ 288 Abs. 1 HGB keinen Gebrauch gemacht. II. Bilanzierungs- und BewertungsmethodenIm Rahmen der Aufstellung des Jahresabschlusses wurde von der Fortführung des Unternehmens entsprechend § 252 Abs. 1 Nr. 2 HGB ausgegangen. Für die Aufstellung des Jahresabschlusses wurden die nachfolgenden Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden angewendet. Entgeltlich erworbene immaterielle Vermögensgegenstände sind zu Anschaffungskosten bilanziert und werdenentsprechend ihrer Nutzungsdauer um planmäßige Abschreibungen vermindert. Das Sachanlagevermögen ist zu Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten angesetzt und wird, soweit abnutzbar, linear um planmäßige Abschreibungen vermindert. Die Vermögensgegenstände des Sachanlagevermögens werden nach Maßgabe der voraussichtlichen Nutzungsdauer auf der Grundlage steuerlich anerkannter Höchstsätze abgeschrieben. Vermögensgegenstände mit einem Wert von EUR 150,00 bis EUR 1.000,00, wurden analog steuerrechtlicher Regelungen (§ 6 Abs. 2a EStG) in den Vorjahren in einem Sammelposten erfasst, der jährlich zu 20% gewinnmindernd abgeschrieben wird. Ab 01.01.2012 werden geringwertige Anlagegüter bis zu einem Wert von EUR 410,00 im Jahr des Zugangs voll abgeschrieben. Bei den Finanzanlagen werden die Anteilsrechte zu Anschaffungskosten bzw. niedrigeren beizulegenden Werten angesetzt. Die unfertigen Leistungen werden auf der Basis von Einzelkalkulationen, die auf der aktuellen Kostenrechnung beruhen, zu Herstellungskosten bewertet. Es werden nur die den Projekten direkt zurechenbaren Mitarbeiterstunden mit einem einheitlichen, durchschnittlichen Stundensatz angesetzt, der analog zur Vorjahresmethode ermittelt wurde. Dabei werden neben Einzelkosten auch angemessene Teile der notwendigen Gemeinkosten berücksichtigt. Kosten der allgemeinen Verwaltung wurden gemäß § 255 Abs. 2 Satz 3 HGB einbezogen. Forderungen, Sonstige Vermögensgegenstände und Rechnungsabgrenzungsposten sind zum Nominalwert angesetzt. Allen risikobehafteten Posten ist durch die Bildung angemessener Einzelwertberichtigungen Rechnung getragen. Die Guthaben bei Kreditinstituten sind zum Nominalwert angesetzt. Das Grundkapital ist eingeteilt in 100.000 auf den Namen lautende Stückaktien. Der Vorstand ist ermächtigt, das Grundkapital der Gesellschaft mit Zustimmung des Aufsichtsrates um bis zu insgesamt EUR 50.000,00 durch Ausgabe von bis zu 50.000 neuen, auf den Namen lautenden Stückaktien zu erhöhen. In der außerordentlichen Hauptversammlung am 17. Dezember 2015 wurde der Vorstand ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrates eigene Aktien in einem Volumen von bis zu 10% des bestehenden Grundkapitals zu jedem zulässigen Zweck im Rahmen der gesetzlichen Beschränkungen zu erwerben. Die Ermächtigung gilt bis zum 17. Dezember 2020. Die Rückstellungen berücksichtigen alle ungewissen Verbindlichkeiten und drohende Verluste aus schwebenden Geschäften. Sie sind in der Höhe des nach vernünftiger, kaufmännischer Beurteilung notwendigen Erfüllungsbetrags angesetzt. Verbindlichkeiten sind mit den Erfüllungsbeträgen angesetzt. Forderungen und Verbindlichkeiten in Fremdwährung wurden gemäß § 256a HGB mit dem Devisenkassamittelkurs am Bilanzstichtag bewertet. III. Erläuterungen zur BilanzAnlagevermögen Die Zusammensetzung und Entwicklung der einzelnen Posten des Anlagevermögens ist unter Angabe der Abschreibungen des Geschäftsjahres im Anlagenspiegel (vgl. Anlage zum Anhang) dargestellt. Finanzanlagen Die Gesellschaft ist zu 7,7% an der myON-ID Media GmbH beteiligt. Der Beteiligungsbuchwert wurde zum 31.12.2012 außerplanmäßig abgeschrieben. Das Insolvenzverfahren wurde im Geschäftsjahr 2013 eröffnet. Der Beteiligungsbuchwert beträgt am 31.12.2015 Unverändert EUR 0,00. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände Sämtliche ausgewiesene Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände haben eine Restlaufzeit von weniger als einem Jahr. Gezeichnetes Kapital Das voll eingezahlte Grundkapital der Gesellschaft beträgt zum 31. Dezember 2015 unverändert TEUR 100. Gesetzliche Rücklage Zum 31. Dezember 2008 wurde erstmalig gemäß § 150 AktG eine gesetzliche Rücklage in Höhe von TEUR 2 gebildet. Zum 31. Dezember 2009 wurden weitere TEUR 8 in die gesetzliche Rücklage eingestellt. Die gesetzliche Rücklage erreicht somit den zehnten Teil des gezeichneten Kapitals gem. § 150 Abs. 2 AktG. Gewinnrücklage Gemäß Beschluss der Hauptversammlung wurde der Bilanzgewinn zum 31. Dezember 2014 in Höhe von EUR 78.207,35 in die anderen Gewinnrücklagen eingestellt. Sonstige Rückstellungen Bei den sonstigen Rückstellungen handelt es sich im Wesentlichen um Personalrückstellungen und Rückstellungen für ausstehende Eingangsrechnungen. Verbindlichkeiten Von den Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten in Höhe von TEUR 189 haben TEUR 94 eine Restlaufzeit von einem bis fünf Jahre. Zur Sicherung eines Teils dieser Verbindlichkeit wurde in Höhe von TEUR 41 das entsprechende Eigentum auf die Bank übertragen. Haftungsverhältnisse Am Bilanzstichtag liegen keine Haftungsverhältnisse vor. IV. Erläuterungen zur Gewinn- und VerlustrechnungDie Gewinn- und Verlustrechnung wurde gemäß § 275 Abs. 2 HGB nach dem Gesamtkostenverfahren gegliedert. Die Anwendung der neuen Umsatzerlösdefinition des § 277 HGB wurde beachtet. Die sonstigen betrieblichen Erträge enthalten periodenfremde Erträge aus der Auflösung von Rückstellungen in Höhe von TEUR 37. V. Sonstige AngabenMitarbeiter Die durchschnittliche Zahl der während des Geschäftsjahres 2015 beschäftigten Mitarbeiter betrug 102,5 (i. Vj.: 103,5). Aufsichtsrat Herr Dipl. Ingenieur Dr. Winfried Materna, Kaufmann, Dortmund, Vorsitzender seit 04.03.2013 Herr Dipl. Informatiker Helge Melzig, selbständiger Berater, München, stellvertretender Vorsitzender seit 04.03.2013 Herr Dipl. Kaufmann Dirk Steinmetz, selbständiger Berater, Köln, Mitglied seit 04.03.2013 Die im Aufwand des Jahres 2015 erfasste Aufsichtsratsvergütung beträgt TEUR 18. Vorstand Herr Georg Kühl, Dipl. Kaufmann, Köln Herr Dr. Michael Klinkers, Dipl. Kaufmann, Köln Auf die Angabe der Bezüge des Vorstands wurde gemäß § 286 Abs. 4 HGB verzichtet. Geschäfte mit nahestehenden Unternehmen und Personen Mit den Aufsichtsratsmitgliedern wurden Umsätze für Beratungs- und Unterstützungsleistungen in geringem Umfang getätigt. Außerbilanzielle Geschäfte Mit Ausnahme der im Abschnitt „Sonstige finanzielle Verpflichtungen" dargestellten Miet- und Leasingverträge existieren keine außerbilanziellen Geschäfte. Die Mietverträge betreffen die Anmietung von Räumen, während die Leasingverträge Kraftfahrzeuge sowie Hardware beinhalten. Diese Geschäfte dienen vorrangig dem Zweck, die bei einer möglichen Anschaffung vorliegende Kapitalbindung zu verhindern. Sonstige finanzielle Verpflichtungen Am Bilanzstichtag bestehen in Höhe von TEUR 2.277 sonstige finanzielle Verpflichtungen aus laufenden Miet- und Leasingverträgen, die sich zum 31. Dezember 2015 hinsichtlich Ihrer Fälligkeit wie folgt zusammensetzen:
Die Leasingverträge enden zwischen 2016 und 2018. Ergebnisverwendungsvorschlag Der Vorstand schlägt vor, den Bilanzgewinn in Höhe von TEUR 464 in die Gewinnrücklagen einzustellen.
Köln, 30. März 2016 Nexum AG Dr. Michael Klinkers, Vorstand Georg Kühl, Vorstand Bilanz zum 31. Dezember 2015Aktiva
Gewinn- und Verlustrechnung für die Zeit vom 1. Januar bis 31. Dezember 2015
Entwicklung des Anlagevermögens im Geschäftsjahr 2015
Bericht des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2015Im Verlauf des Geschäftsjahres 2015 bestand der Aufsichtsrat der nexum AG aus den Herren: Dr. Winfried Materna (Vorsitzender), Dipl. Ingenieur, Dortmund, Helge Melzig (stellvertretender Vorsitzender), Dipl. Informatiker, selbständiger Berater, München und Dirk Steinmetz, Dipl. Kaufmann, selbständiger Berater, Köln. Der Aufsichtsrat hat sich regelmäßig und eingehend schriftlich und mündlich über die Geschäftsentwicklung der nexum AG, die strategische Ausrichtung der weiteren Geschäftspolitik sowie über die Einhaltung und weitere Optimierung des bei der Gesellschaft eingerichteten Risikomanagement- und Überwachungssystems gemäß § 91 Abs. 2 AktG berichten lassen. In zwei Aufsichtsratssitzungen und diversen Telefonkonferenzen wurden gemeinsam mit dem Vorstand insbesondere die laufenden Geschäfte, die strategischen Konzepte zur weiteren Markterschließung, zu Absatz- und Vertriebsorganisation und zum Angebotsportfolio, die kurz- und mittelfristigen Unternehmensplanungen, die Investitionsplanungen, die Entwicklung von Erträgen und Liquidität sowie wesentliche organisatorische, strukturelle und personelle Veränderungen und Planabweichungen erörtert. Dabei hat sich der Aufsichtsrat über die Lage der Gesellschaft, die wirtschaftliche Situation und die Führung der Bücher sowie über wesentliche Vorgänge mit bilanzieller Wirkung berichten lassen und diese ausführlich beraten. Insbesondere haben sich der Vorsitzende des Aufsichtsrates und der gesamte Aufsichtsrat mit der wirtschaftlichen Entwicklung der Gesellschaft befasst und sich die Verfahren und Instrumente zur Absatz-, Projekt- und Ergebnissteuerung erläutern lassen. Der Schwerpunkt der Beratungen des Aufsichtsrats im Geschäftsjahr 2015 lag auf der strategischen Ausrichtung der Gesellschaft und der Optimierung der Auslastung der Mitarbeiter der nexum AG. Der Vorsitzende des Aufsichtsrats hat auch außerhalb der Sitzungen des Aufsichtsrats mit den Mitgliedern des Vorstands regelmäßig geschäftspolitische Angelegenheiten der Gesellschaft beraten und besprochen und sich über alle wesentlichen Vorgänge in der Gesellschaft informiert. Sämtliche Maßnahmen, die dem Aufsichtsrat vom Vorstand zur Zustimmung vorgelegt wurden, hat dieser gebilligt. Der Aufsichtsrat hat den Jahresabschluss für das Geschäftsjahr 2014, unter Einbeziehung des Jahresabschlusses sowie der Berichte des Abschlussprüfers Dr. Goddemeier, Köln, in seiner Sitzung am 01. April 2015 gebilligt. Der Wirtschaftsprüfer Dr. Goddemeier hat den Abschluss 2014 uneingeschränkt testiert. Den Jahresabschluss für das Jahr 2015 hat der am 18. Mai 2015 von der ordentlichen Hauptversammlung wieder gewählte Abschlussprüfer Dr. Goddemeier geprüft und mit dem uneingeschränkten Bestätigungsvermerk vom 30. März 2016 versehen. Der Jahresabschluss der nexum AG, der Geschäftsbericht und die Berichte des Abschlussprüfers über die Prüfung des Jahresabschlusses für das Geschäftsjahr 2015 sind allen Aufsichtsratsmitgliedern rechtzeitig vor der Bilanzsitzung des Aufsichtsrats zugeleitet worden. Gemeinsam mit dem Vorstand und dem Abschlussprüferhaben die Mitglieder des Aufsichtsrats in der Bilanzsitzung vom 7. April 2016 alle im Zusammenhang mit den vorgenannten Unterlagen für das Geschäftsjahr 2015 auftretenden Fragen eingehend erörtert. Der Aufsichtsrat hat den vom Vorstand vorgelegten Jahresabschluss für das Geschäftsjahr 2015 geprüft und dem Ergebnis der Prüfung des Jahresabschlusses durch den Abschlussprüfer zugestimmt. Nach dem abschließenden Ergebnis seiner Prüfung erhebt der Aufsichtsrat keine Einwendungen und billigt den vom Vorstand aufgestellten Jahresabschluss für das Geschäftsjahr 2015. Der Jahresabschluss ist damit festgestellt.
Köln, den 07. April 2016 Der Aufsichtsrat Dr. Winfried Materna, Vorsitzender des Aufsichtsrats Helge Melzig, stellvertretender Vorsitzender des Aufsichtsrats Dirk Steinmetz |
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