![]() Nexus AGVillingen-SchwenningenKonzernabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2016 bis zum 31.12.2016Bericht des AufsichtsratsDer Aufsichtsrat wurde im Geschäftsjahr 2016 durch den Vorstand regelmäßig durch schriftliche und mündliche Berichte über die aktuelle Geschäftsentwicklung, die Risikosituation und insbesondere über wichtige Ereignisse zeitnah unterrichtet. Der Aufsichtsrat ist seiner Prüfungs- und Überwachungspflicht nachgekommen. Die dem Aufsichtsrat, aufgrund der gesetzlichen und satzungsmäßigen Bestimmungen, zur Zustimmung vorgelegten Geschäfte wurden überprüft und mit dem Vorstand erörtert. Darüber hinaus wurden der Aufsichtsratsvorsitzende sowie dessen Stellvertreter laufend vom Vorstand über den Geschäftsverlauf informiert. Im Geschäftsjahr 2016 waren durchgängig die Herren Dr. Hans-Joachim König (Vorsitzender), Prof. Dr. Ulrich Krystek (stellvertretender Vorsitzender), Wolfgang Dörflinger, Gerald Glasauer, Prof. Dr. Alexander Pocsay und Frau Prof. Dr. Felicia Rosenthal Mitglieder des Aufsichtsrats. Der Aufsichtsrat hat im Geschäftsjahr 2016 am 21.03.2016, 12.05.2016, 23.09.2016 und 16.12.2016 vier ordentliche Sitzungen durchgeführt. Daneben wurden am 03.05.2016, 25.07.2016, 31.08.2016 und 25.10.2016 Aufsichtsratssitzungen im Rahmen von Telefonkonferenzen durchgeführt und Aufsichtsratsbeschlüsse betreffend die Durchführung von Unternehmensakquisitionen sowie betreffend die Begründung und Durchführung eines Aktienrückkaufprogrammes gefasst. Der Aufsichtsrat hat sich in seiner Sitzung am 16.12.2016 ausführlich mit der Thematik „Corporate Governance“, insbesondere mit dem deutschen Corporate Governance Kodex befasst. Der Aufsichtsrat hat über die gemeinsame Entsprechungserklärung von Aufsichtsrat und Vorstand gemäß § 161 AktG Beschluss gefasst. Die Entsprechungserklärung ist im Internet unter www.nexus-ag.de wiedergegeben. Darüber hinaus hat der Aufsichtsrat sich intensiv mit der Erklärung zur Unternehmensführung (§ 289a HGB) befasst. Kein Aufsichtsratsmitglied fehlte an mehr als der Hälfte der Aufsichtsratssitzungen. Der vom Aufsichtsrat gebildete Prüfungsausschuss tagte im Geschäftsjahr 2016 einmal. Neben den genannten Ausschüssen bestanden im Geschäftsjahr 2016 keine weiteren Ausschüsse des Aufsichtsrats. Der durch den Vorstand aufgestellte Jahresabschluss der NEXUS AG, der Lagebericht, der Konzernabschluss und der Konzernlagebericht für das Geschäftsjahr 2016 sind unter Einbeziehung der Buchführung von der KPMG AG, Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Niederlassung Freiburg i. Br., geprüft worden. Die KPMG AG ist durch Hauptversammlungsbeschluss vom 13.05.2016 zum Abschlussprüfer der NEXUS AG sowie des NEXUS-Konzerns für das Geschäftsjahr 2016 bestellt worden und wurde demgemäß mit der vorstehenden Prüfung beauftragt. Die Abschlussprüfer haben keine Einwände erhoben und dies in den Bericht des Aufsichtsrats uneingeschränkten Bestätigungsvermerken bestätigt. Die Abschlussunterlagen sowie die Prüfungsberichte lagen dem Aufsichtsrat rechtzeitig vor, sie wurden vom Prüfungsausschuss und vom Aufsichtsrat jeweils eingehend geprüft und in der Prüfungsausschusssitzung und der Sitzung des Aufsichtsrats am 20.03.2017 ausführlich besprochen. An der Prüfungsausschusssitzung und der Sitzung des Aufsichtsrats am 20.03.2017 nahm auch der Abschlussprüfer teil, dieser berichtete über wesentliche Ergebnisse der Prüfung und stand für weitere Erläuterungen zur Verfügung. Auf Basis der Prüfung des Prüfungsausschusses und seiner eigenen Prüfung hat der Aufsichtsrat durch Beschluss vom 20.03.2017 dem Ergebnis der Prüfung durch die Abschlussprüfung zugestimmt. Nach dem abschließenden Ergebnis der Prüfung des Prüfungsausschusses und der Prüfung durch den Aufsichtsrat haben sich keine Beanstandungen ergeben. Der Aufsichtsrat hat den vom Vorstand aufgestellten Jahresabschluss und den Lagebericht der NEXUS AG sowie den Konzernabschluss und den Konzernlagebericht durch Beschluss vom 20.03.2017 festgestellt bzw. gebilligt. Der Aufsichtsrat dankt den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern sowie dem Vorstand des Unternehmens für ihre Leistung und ihr hohes Engagement in der NEXUS AG und allen verbundenen nternehmen. Außerdem gratuliert der Aufsichtsrat an dieser Stelle zum wiederholt erfolgreichen Geschäftsjahr.
Villingen-Schwenningen, 20.03.2017 Dr. Hans-Joachim König, Aufsichtsratsvorsitzender Konzernlagebericht für das Geschäftsjahr 2016Grundlagen des KonzernsGeschäftsmodell Die NEXUS-Gruppe entwickelt, vertreibt und wartet Softwarelösungen für Krankenhäuser, Rehaeinrichtungen, Fachkliniken und Pflegeheime. Alle Softwarelösungen zielen darauf ab, dass die Gesundheitseinrichtungen ihre Prozesse effizienter abwickeln können und die Mitarbeiter mehr Zeit für Patienten zur Verfügung haben. NEXUS entwickelt Softwarelösungen, indem Know-how und Ideen von Kunden und eigenen Mitarbeitern zusammengebracht werden. NEXUS kann dabei auf ein umfangreiches Expertenwissen aus unterschiedlichen europäischen Ländern und einer Vielzahl von Einrichtungen zurückgreifen. NEXUS bietet folgende Produktgruppen an:
NEXUS vermarktet Softwarelösungen, installiert sie beim Kunden und übernimmt die Pflege der Lösungen im Sinne der Weiterentwicklung und Beratung. Bei Bedarf betreibt NEXUS die Software auf in eigenen oder gemieteten Rechenzentren und übernimmt die Gesamtbetreuung für den Kunden. Die NEXUS-Softwarearchitektur ist modular, offen und serviceorientiert. Die Serviceorientierung der Produkte ermöglicht es, Funktionalitäten (Services) auch in Fremdprodukte zu integrieren. Ebenso können auf diese Weise Bestandskunden neu akquirierter Unternehmen unmittelbar von Funktionsausweitungen profitieren. Die verschiedenen Module der Software-Lösungen werden sowohl zur Verbesserung der Verwaltungs-, Abrechnungs- und Behandlungsabläufe, als auch zur Optimierung der Qualität der Dokumentation von Patientendaten eingesetzt. Die Zielsetzung unserer Produkte ist es, Kunden des Gesundheitswesens Instrumente anzubieten, mit denen sie ihre Geschäftsprozesse digitalisieren, beschleunigen und qualitativ verbessern können. IT-Serviceleistungen runden das Leistungsspektrum ab. Die NEXUS-Gruppe ist an den Standorten Donaueschingen, Aachen, Berlin, Böblingen, Erlangen, Frankfurt (Main), Hannover, Ismaning, Jena, Kassel, Neckarsulm, Ratingen, Singen (Hohentwiel), Wien (AT), Wallisellen (CH), Altishofen (CH), Basel (CH), Lugano (CH), Luzern (CH), Grenoble (F), Creuzier-le-Neuf (F), Nieuwegein (NL) sowie Sabadell (ES) vertreten. Die strategische Ausrichtung der Gruppe wird maßgeblich von der NEXUS AG bestimmt. Steuerungssystem Die NEXUS-Gruppe ist in zwei Segmente („Healthcare Software“ und „Healthcare Service“) und innerhalb der Segmente in verschiedene Geschäftsgebiete untergliedert. Jedes Geschäftsgebiet verfügt über ein eigenständiges Geschäftsmodell. Grundlage der Geschäftsgebietsstrategie sind die Produktprogramm-, Markt-, Technologie- und Vertriebsstrategien der Gesamtgruppe. Die Steuerung der Segmente und Geschäftsgebiete erfolgt über die Messung von insgesamt drei einheitlichen Kennzahlen (nach lokalen Rechnungslegungsstandards): „Umsatz“, „Ergebnis vor Steuern“ und „Relative Marktposition“. Unter „Relativer Marktposition“ verstehen wir die Entwicklung eines Segmentes oder Geschäftsgebietes, gemessen anhand der Unternehmensentwicklung im Vergleich zu den relevanten Wettbewerbern, soweit diese Informationen vorliegen. Die Kennzahlen werden quartalsweise vom Vorstand überprüft. Forschung und Entwicklung Die NEXUS-Gruppe betreibt keine Forschung, sondern nur Softwareentwicklung. In 2016 wurden Entwicklungsaufwendungen, insbesondere für die Produkte NEXUS / HIS, NEXUS / KIS sowie für NEXUS / KISNG, NEXUS / RADIOLOGIE, xCare, Emed und mobile Apps getätigt. Weitere Ergänzungsprodukte wurden neu entwickelt und unmittelbar in den Markt eingeführt. Die NEXT GENERATION-Software wird innerhalb der NEXUS AG entwickelt und durch die Etablierung einer eigenen Entwicklungsgruppe unterstützt. In 2016 wurden Entwicklungskosten in Höhe von TEUR 5.444 aktiviert (Vj: TEUR 5.288). Die in 2016 aktivierten Entwicklungen beinhalten, neben den oben genannten Neuprodukten, auch Leistungen, die im Zusammenhang mit der Weiterentwicklung der bestehenden NEXUSProdukte stehen. Für das Geschäftsjahr 2017 sind aktivierungsfähige Entwicklungsinvestitionen in Höhe von rund TEUR 5.200 geplant. Im Entwicklungsbereich waren zum Ende des Berichtsjahres 304 Mitarbeiter (Vj: 287 Mitarbeiter) beschäftigt. Insgesamt sind TEUR 20.950 (Vj: TEUR 18.118) an Entwicklungskosten angefallen. Von den Umsätzen 2016 sind TEUR 18.599 (Vj: TEUR 16.676) auf Lizenzerträge entfallen. WirtschaftsberichtGesamtwirtschaftliche und branchenbezogene Rahmenbedingungen NEXUS liefert hauptsächlich an Kunden innerhalb des öffentlichen Gesundheitswesens im In- und Ausland mit Schwerpunkt in Deutschland, der Schweiz, den Niederlanden, Frankreich, Spanien und Österreich. Die Auftragslage hängt vom Wettbewerbsumfeld sowie von den Budgetentwicklungen und den Strukturveränderungen im Gesundheitswesen der einzelnen Länder ab. Eine unmittelbare Abhängigkeit von konjunkturellen Entwicklungen ist jedoch nicht gegeben. Langfristig könnte eine Krise der öffentlichen Staatsfinanzen in europäischen Ländern jedoch zu einer Reduktion der Wachstumserwartungen der NEXUS-Gruppe führen. Eine gesicherte Prognose dieser Entwicklungen lässt sich derzeit nicht stellen. Es bestätigt sich jedoch, dass „Optimierungen im Gesundheitswesen durch moderne Informationssysteme“ auch in Krisenzeiten ein fester Punkt auf der Prioritätenliste des Gesundheitswesens fast aller Länder bleibt. Technologietrends Die Beobachtung informationstechnologischer Trends und Entwicklungen ist für die Strategie der NEXUS von herausragender Bedeutung. Die regelmäßig veröffentlichten Technologietrends der jeweiligen Jahre (z.B. Gartner Report „Top 10 Strategic Technology Trends for 2017“, October 2016) bieten dabei einen guten Orientierungsrahmen. Für NEXUS haben wir die folgenden 5 Trends als bedeutsam eingestuft: Trend I: Künstliche Intelligenz (KI): Mit Technologien und Techniken der künstlichen Intelligenz ergeben sich neue Möglichkeiten, die weit über die traditionellen regelbasierten Algorithmen hinausgehen. Die neuen Softwaregenerationen verstehen, lernen und adaptieren sich und operieren vollständig autonom. NEXUS hat in 2016 begonnen, die ersten KI-Funktionen in die Software zu implementieren und zu testen. Trend II: Intelligent Apps: Wie beispielsweise „virtuelle persönliche Assistenten“ werden zu den Anwendungsbereichen der künstlichen Intelligenz zugerechnet. Gerade der Aspekt der „lernenden Systeme“ ist ein Merkmal intelligenter Apps und hilft, den Anwendern immer bessere Ergebnisse zu liefern. Im Arztberuf sind vielfältige Anwendungen intelligenter Apps denkbar und NEXUS arbeitet in ersten Bereichen an der Umsetzung. Trend III: Mesh App and Service Architecture (MASA): „Architekturen”, die multiple Anwender in multiplen Rollen mit multiplen Geräten über multiple Kommunikationsnetzwerke verbinden, sind von zunehmender Bedeutung. MASA ermöglicht es, den Anwendern über Mobile-, Web-, Desktop- oder IoT-Anwendungen hinweg zu arbeiten, ohne den Wechsel der Plattform mitzubekommen. In medizinischen Anwendungen sehen wir für diese Architekturen in der „Mobilen Welt“ und in der „Kommunikation mit den Medizingeräten“ erhebliches Potential. Trend IV: Neue Input-Output-Verfahren: Die Nutzung neuer Input-Output-Verfahren ist im Entstehen und wird Audio, Video, Touch, Geschmack, Geruch und andere sensorische Kanäle nutzen und zusammenführen. Dadurch wird die Kommunkation zu den Systemen und von den Systemen reichhaltiger und intuitiver. Für NEXUS ist dieser Bereich zur Unterstützung der Arzt-Patienten-Kommunikation von Bedeutung. Trend V: Lernfähige Sicherheits-Architekturen: Künstliche Intelligenz, das Internet der Dinge und die Intensität der digitalen Kommunikation führen bei unseren Kunden zu immer höherer Angreifbarkeit durch die „Hacker-Industrie“. Reine parameter- oder rollenbezogene Sicherungssysteme sind für Cloud-Anwendungen und integrierte Wertschöpfungsketten zwischen Kunden, Partnern und Lieferanten unzureichend. Themen wie „Application Self Protection“ und „User Behaviour Analytics“ aber auch „Endpoint Protection“ und „Vulnerability Management“ gewinnen zunehmend an Bedeutung und sind fester Bestandteil der NEXUS-Applikationsentwicklung. Ausblick: NEXUS sieht in den Bereichen „Künstliche Intelligenz“, „Mobilität“ und „neue Architekturen“ wesentliche Entwicklungen der nächsten Jahre. Für NEXUS, als Lieferant von innovativen Softwarelösungen, ist es von Bedeutung, die oben beschriebenen Entwicklungen zu beurteilen und die eigenen Entwicklungsvorhaben danach auszurichten. Wir sind mit unserer neuen NEXT GENERATION-Technologie in vielen dieser Entwicklungen bereits aktiv. Wir werden darüber hinaus die Themen „KI“ und „Neue Architekturen“ noch stärker fokussieren und neue Produkte in diesen Bereichen anbieten. Wettbewerbsumfeld Der Markt für Softwaresysteme im medizinischen Bereich zeichnet sich weiterhin durch hohe Wettbewerbsintensität und durch starke Anbieterkonzentration aus. Die Konsolidierung innerhalb unserer Branche ist in 2016 nicht in gleicher Geschwindigkeit fortgeschritten. Nachdem in 2014 und 2015 eine Vielzahl von Unternehmen unserer Branche übernommen wurde, ist in 2016 nur der Zusammenschluss der italienischen DEDALUS-Gruppe mit der ebenfalls italienischen NOEMA-Life-Gruppe bekannt geworden. Nach wie vor ist aber von weiteren Veränderungen im Wettbewerbsumfeld auszugehen. Aus unserer Sicht gibt es derzeit neben NEXUS nur noch wenige Wettbewerber auf dem europäischen Markt, denen langfristiges Potential zugesprochen wird. Geschäftsverlauf Vertriebs- und Marktentwicklung Die Positionierung der NEXUS als Lösungsanbieter im europäischen Gesundheitswesen ist mittlerweile klar kommuniziert und die Auftragserfolge sowie die Anzahl an Installationen haben zu einem hohen Bekanntheitsgrad der NEXUS-Gruppe geführt. Den weiteren Ausbau der europäischen Aktivitäten haben wir auch in 2016 nachhaltig verfolgt und konnten steigende Umsätze realisieren. In derzeit eher zurückhaltenden Märkten waren die Gesellschaften der NEXUS-Gruppe in 2016 vertrieblich sehr erfolgreich. Das gilt insbesondere für die Kernmärkte Deutschland und Schweiz sowie für Frankreich und die Niederlande. Neukunden wurden im vergangenen Jahr insbesondere in den diagnostischen Produktbereichen und im Qualitätsmanagement gewonnen. Hervorzuheben sind die Produkte NEXUS / RIS, NEXUS / FRAUENHEILKUNDE sowie die Produkte CWD und PEGASOS, die eine sehr deutliche Auftragseingangssteigerung verzeichnen konnten. Sehr positiv hat sich das Service-Geschäft entwickelt und im Bereich der Gesamtsysteme NEXUS / KIS und NEXUS / HIS, Emed und xCare konnten wir einige wesentliche Aufträge gewinnen. Produkt- und Unternehmensintegration In 2016 haben sich die Unternehmenssegmente der NEXUS nicht verändert. Nach wie vor ist das Geschäft in eigenständige Geschäftsgebiete gegliedert, die für ihre Produkt- und Marktaktivitäten im Rahmen der Konzernplanung verantwortlich sind. Neben der Spartengliederung existiert auch eine Regionalgliederung, die sich im Wesentlichen auf die Länder Schweiz, Deutschland, Österreich, Niederlande, Frankreich und seit 2016 auch Spanien bezieht. In 2016 wurden die Zentralfunktionen Controlling, Marketing und Entwicklung innerhalb der Gruppe weiter ausgebaut. In 2016 wurden auch einige Veränderungen in der Beteiligungsstruktur vorgenommen:
Wachstum und Ergebnis Entgegen der Vorjahrsprognose, in der von leicht steigenden Werten in Umsatz und Ergebnis vor Steuern ausgegangen wurde, wurden der Umsatz und das Ergebnis vor Steuern deutlich übertroffen. Mit einem Umsatz von EUR 107,1 Mio. hat die NEXUS-Gruppe den Vorjahresumsatz von EUR 97,3 Mio. deutlich überstiegen. Das Ergebnis vor Steuern stieg von EUR 9,6 Mio. im Vorjahr auf jetzt EUR 10,9 Mio. an. Die Marktposition der NEXUS-Gruppe hat sich durch Neuaufträge – insbesondere in Deutschland, Niederlande und Frankreich – weiter verbessert. Der Umsatzschwerpunkt von NEXUS lag in 2016 weiterhin im Geschäftsbereich Healthcare Software. Der Bereich hat im Vergleich zum Vorjahr erneut eine deutliche Umsatzsteigerung um rund EUR 8,2 Mio. auf EUR 97,7 Mio. erzielt. Der internationale Anteil am Geschäft betrug 2016 48,8 % (Vj: 49,8 %) des Gesamtumsatzes. Unsere Aktivitäten im Ausland sind eine wesentliche Komponente unseres Geschäftes. Wir investieren sehr intensiv in die Entwicklung von Produkten für ausländische Märkte und erwägen ggf. auch Unternehmensakquisitionen, um den Markteintritt zu erleichtern. Das internationale Geschäft ist derzeit insbesondere auf den Schweizer, den niederländischen, den französischen und den österreichischen Markt konzentriert. Umsatzeffekte aus Währungsschwankungen gegenüber dem 31. Dezember 2016 betrafen insbesondere den Schweizer Franken. Der Durchschnittskurs des Schweizer Franken lag in 2016 bei EUR 1,09 (Vj: EUR 1,08). Der Umsatzeffekt aus den Währungskursänderungen betrug in 2016 TEUR -224 (Vj: TEUR +2.986). In Deutschland stieg der Umsatz um rund 12,3 % an und erreichte TEUR 54.824 nach TEUR 48.804. Hauptgründe waren – neben den Neuaufträgen – die zum zweiten Halbjahr realisierten Akquisitionen im Inland sowie die neuen Outsourcingprojekte. Durch den Erwerb der nexus / switspot GmbH, NEXUS SISINF SL und IBH Datentechnik GmbH wurden zusätzliche Umsatzeffekte in Höhe von TEUR 3.584 erzielt. Ohne die Erstkonsolidierung dieser Unternehmen wäre der Umsatz der NEXUS-Gruppe entsprechend geringer ausgefallen. Die Steuerung unseres Wachstums sowie der Ertragslage erfolgte auf Basis der in den kurzfristigen Erfolgsrechnungen der Geschäftsgebiete ausgewiesenen Kennzahlen „Umsatz“, „Ergebnis vor Steuern“ und „relative Marktposition“. Darstellung der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage Die NEXUS-Gruppe hat in 2016 einen konsolidierten Umsatz von TEUR 107.051 nach TEUR 97.269 in 2015 erwirtschaftet. Das bedeutet einen Umsatzanstieg von TEUR 9.782 (+10,1 %). Der Anstieg im Personalaufwand von TEUR 56.476 auf TEUR 63.895 (+13,1 %) resultiert aus dem Anstieg der Mitarbeiterzahlen. Der Materialaufwand von TEUR 17.330 ist gegenüber dem Vorjahr (TEUR 15.825) um 9,5 % gestiegen. Das EBITDA 2016 erreichte TEUR 21.021 nach TEUR 18.884 in 2015 (+11,3 %). Damit hat die NEXUS-Gruppe das EBITDA auf Jahresbasis wieder verbessert. Das Periodenergebnis vor Steuern (EBT) verbesserte sich von TEUR 9.612 im Vorjahr auf TEUR 10.908 (+13,5 %). Abschreibungen fielen in Höhe von TEUR 10.092 (Vj: TEUR 9.243) an. Hierbei handelt es sich hauptsächlich um planmäßige Abschreibungen auf aktivierte Entwicklungskosten, Technologien und Kundenstamm. Die erstmalige Konsolidierung der im Geschäftsjahr erworbenen Unternehmen hat in Summe zu einer EBT-Steigerung von TEUR 370 geführt. Der Konzernjahresüberschuss hat sich im Vergleich zum Vorjahr (TEUR 7.777) auf TEUR 8.611 erhöht (+10,7 %). Grund für diesen Anstieg sind die deutlich höheren Umsatzerlöse und die daraus resultierenden Skaleneffekte. Die Ergebnisse innerhalb der Bereiche haben sich positiv entwickelt. Der Bereich Healthcare Software hat ein Ergebnis vor Steuern und Zinsen (EBIT) von TEUR 9.902 nach einem EBIT von TEUR 8.797 im Vorjahr (+12,6 %) erzielt. Im Bereich Healthcare Service verbesserte sich das Ergebnis vor Steuern und Zinsen in 2016 sehr deutlich von TEUR 843 im Vorjahr auf TEUR 1.024 (+21,5 %). Die Vorjahresprognose für beide Geschäftsbereiche, Healthcare Software und Healthcare Service, wurde für alle drei Leistungskennziffern überschritten. Die Geschäfts- oder Firmenwerte in Höhe von TEUR 46.951 (Vj: TEUR 39.126) sind nach den Ergebnissen unserer, zum Bilanzstichtag durchgeführten, Impairment-Tests in voller Höhe werthaltig. Für die übrigen immateriellen Vermögenswerte in Höhe von TEUR 37.168 (Vj: TEUR 36.000), die sich insbesondere aus eigenen aktivierten Entwicklungen sowie erworbener Technologie und Kundenstamm zusammensetzen, lagen in 2016 keine Hinweise auf Wertminderungen vor. Die immateriellen Vermögenswerte einschließlich der Goodwills belaufen sich auf TEUR 84.119 (Vj: TEUR 75.126) und damit auf 60,2 % (Vj: 57,9 %) der Bilanzsumme. Die kurzfristigen Finanzanlagen sind gegenüber dem Vorjahr von TEUR 2.744 auf TEUR 2.933 gestiegen. Das Eigenkapital der NEXUS-Gruppe beträgt zum Stichtag TEUR 95.802 nach TEUR 89.060 im Vorjahr, was einer Eigenkapitalquote von 68,6 % entspricht (Vj: 68,7 %). In 2016 wurde eine Dividende von 14 Cent pro Aktie (EUR 2.202.393,90) an die Aktionäre ausgezahlt. Die erhaltenen Anzahlungen (sonstige nicht-finanzielle Schulden), welche insbesondere Kundenanzahlungen für Softwareprojekte darstellen, sind gegenüber dem Vorjahr von TEUR 6.679 auf TEUR 4.172 gesunken. Das Barvermögen zuzüglich der als Liquiditätsreserve gehaltenen Wertpapiere und Schuldscheindarlehen beträgt per 31. Dezember 2016 TEUR 18.856 (Vj: TEUR 20.943). Das entspricht 13,5 % (Vj: 16,1 %) der Bilanzsumme. Die Forderungen aus Lieferungen und Leistungen und sonstige Forderungen sind trotz des stark gestiegenen Geschäftsvolumens leicht zurückgegangen (-1,4 %) und betragen zum 31. Dezember 2016 TEUR 20.132 nach TEUR 20.411 im Vorjahr. Der Mittelzu- und -abfluss wird anhand der Kapitalflussrechnung dargestellt. In 2016 hat sich der Cash Flow aus der laufenden Geschäftstätigkeit von TEUR 16.542 nach TEUR 18.145 im Geschäftsjahr 2016 (-8,8 %) reduziert. Der Mittelabfluss aus der Investitionstätigkeit betrug per Saldo TEUR -16.341 (Vj: TEUR -16.745). Der Cash Flow aus der Finanzierungstätigkeit (TEUR -2.409; Vj: TEUR +3.190) resultiert vor allem durch Dividendenzahlung und Auszahlungen durch den Kauf eigener Anteile. Im Segment Healthcare Software wurden insgesamt TEUR 10.217 (Vj: TEUR 9.062) und im Bereich Healthcare Service TEUR 234 (Vj: TEUR 181) investiert. Das im Geschäftsjahr 2016 erworbene Unternehmen nexus / switspot wird dem Bereich Healthcare Service zugeordnet, die NEXUS SISINF und IBH Datentechnik wurden dem Segment Healthcare Software zugeordnet. Investitionen / Akquisitionen Neben den im Abschnitt „Produkt- und Unternehmensintegration“ dargestellten Unternehmensbeteiligungen wurde in 2016 in den Aus- und Umbau, des in 2015 erworbenen Grundstücks und Gebäudes in Donaueschingen, investiert. Der Einzug hat planmäßig in 2016 stattgefunden. Zum Stichtag wurden insgesamt TEUR 4.415 investiert. Sonstige finanzielle Verpflichtungen Der Konzern hat hauptsächlich Leasingverträge für die Betriebs- und Geschäftsausstattung (inkl. der EDV-Hardware) und die Dienstfahrzeuge abgeschlossen. Darüber hinaus bestehen Mietverträge und sonstige Vertragsverpflichtungen über Geschäftsräume. Der Zweck der Verträge ist die Finanzierung und Beschaffung von betriebsnotwendigem Anlagevermögen. Risiken könnten durch den Abschluss teurerer Anschlussverträge zu höheren Kosten nach dem Auslaufen dieser Verträge entstehen. Vorteile, die zu der Entscheidung zur Durchführung bzw. Beibehaltung dieser Geschäfte geführt haben, sind hauptsächlich in der für die Gesellschaft fehlenden Kapitalbindung bei der Beschaffung des betriebsnotwendigen Anlagevermögens zu sehen. Darüber hinaus ergibt sich durch die Leasingfinanzierung für die Gesellschaft kein Verwertungsrisiko und die Möglichkeit der kurzfristigen Sicherung des aktuellen technischen Entwicklungsstandes. Grundsätze und Ziele des Finanzmanagements Das NEXUS-Finanzmanagement zielt darauf ab, die finanzielle Stabilität und die Flexibilität des Unternehmens sicher zu stellen. Einem ausgewogenen Verhältnis zwischen Eigen- und Fremdkapital kommt dabei eine wesentliche Rolle zu. Die Kapitalstruktur der NEXUS-Gruppe besteht zu 68,6 % aus Eigenkapital und zu 15,8 % aus kurzfristigem Fremdkapital. Das kurzfristige Fremdkapital besteht im Wesentlichen aus Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen und erhaltene Anzahlungen, die dem operativen Geschäft zuzuordnen sind. Zur Liquiditätssteuerung wird der Konzern weitgehend zentral über die NEXUS AG finanziert. Finanzielle und nicht finanzielle Leistungsindikatoren Die finanziellen Leistungsindikatoren (Kennzahlen) der NEXUS-Gruppe, Umsatz und Ergebnis vor Steuern, haben sich in der Gruppe positiv entwickelt. Im Segment Healthcare Software sind die Kennzahlen Umsatz und Ergebnis vor Steuern gestiegen. Im Segment Healthcare Service sind der Umsatz und das Ergebnis vor Steuern sehr deutlich gestiegen. Der nicht finanzielle Leistungsindikator „relative Marktposition“ ist ebenfalls gestiegen, nachdem der Umsatzanstieg der NEXUS-Gruppe im wichtigen Segment Healthcare Software über dem durchschnittlichen Anstieg der wesentlichen Wettbewerber liegt. Geschäftsverlauf der Unternehmensbereiche Geschäftsbereich Healthcare Software: Wachstum und Innovation Der Bereich Healthcare Software bietet selbst erstellte Softwareprodukte auf dem nationalen und internationalen Markt für Institutionen des Gesundheitswesens an. Dieses Segment erzielte in 2016 einen (externen) Umsatz von TEUR 97.705 nach TEUR 89.521 im Vorjahr. Das bedeutet einen Anstieg von 9,1 %. Insbesondere die Nachfrage nach neuen Produkten und Servicedienstleistungen im Bereich der klinischen Informationssysteme (NEXUS / KIS) und der diagnostischen Informationssysteme (NEXUS / DIS) hat zu diesem Wachstum geführt. Geschäftsbereich Healthcare Service: Stabilität und Innovation Der Geschäftsbereich Healthcare Service bietet IT-Outsourcing-Leistungen für Einrichtungen des Gesundheitswesens in Deutschland an. Der Bereich erzielte in 2016 einen (externen) Umsatz in Höhe von TEUR 9.346 nach TEUR 7.748 in 2015 (+20,6 %). Neue Aufträge im Bereich des Outsourcings von Applikationsdienstleistungen haben zu diesem starken Wachstum geführt. Personal Die Personalentwicklung ist im Markt klinischer Informationssysteme von besonderer Bedeutung. In diesem wissenskritischen Bereich, in dem medizinisches Wissen mit der Informatik zu einer kundenorientierten Lösung kombiniert werden muss, hängt der Erfolg von Entwicklungsvorhaben oder Kundenprojekten sehr häufig vom Wissen und der Ausbildung Einzelner ab. NEXUS legt daher auf strukturiertes und effizientes Personalmanagement großen Wert. Die Mitarbeiteranzahl und -struktur bei NEXUS hat sich bedingt durch Neueinstellungen und Unternehmenserwerbe weiter erhöht. Nach 830 Mitarbeitern im Vorjahr sind zum Stichtag 31. Dezember 2016 insgesamt 916 Mitarbeiter, einschließlich Vorstände, in der NEXUS-Gruppe beschäftigt. Gesamtaussage zur Lage des Konzerns NEXUS hat sich in 2016 hinsichtlich sämtlicher Leistungsindikatoren positiv entwickelt. NEXUS verfügt über ein attraktives Produktprogramm, eine gute Marktposition in den Kernmärkten und stabile Kundenbeziehungen. Weiteres Wachstum kann durch Eigenfinanzierung realisiert werden. Chancen- und RisikoberichtDas unternehmerische Handeln der NEXUS-Gruppe ist mit Risiken und Chancen verbunden. Zur frühzeitigen Erkennung, Bewertung und zum richtigen Umgang mit Chancen und Risiken hat die NEXUS AG ein Risikosteuerungs- und Kontrollsystem eingeführt. Das System umfasst die NEXUS AG inklusive aller mehrheitlich gehaltenen Tochtergesellschaften und liegt in der Verantwortung des Vorstands und der Geschäftsführer der Tochtergesellschaften. Darüber hinaus ist die NEXUS-Gruppe mit kurz-, mittel- und langfristigen strategischen und operativen Risiken konfrontiert, die sich auf Veränderungen und Fehler innerhalb des Umfeldes, der Branche, der innerbetrieblichen Management- und Leistungsprozesse oder des finanzwirtschaftlichen Umfelds beziehen. Risikomanagement Die NEXUS hat ein, den Verhältnissen angemessenes, internes Kontrollsystem sowie Controlling-Instrumentarium und Risikomanagement implementiert. Neben einem intensiven Kosten- und Ergebnismanagement, das im Rahmen regelmäßiger Management- und Aufsichtsratssitzungen überwacht wird, besteht ein Risikomanagement-Handbuch. Entsprechend werden folgende Chancen- und Risikofelder vom Management-Team überwacht:
Die Berichterstattung, die Dokumentation und die Maßnahmenentwicklung sind im Risikohandbuch der NEXUS AG geregelt. Die Umsetzung wird periodisch vom Vorstand überprüft. In 2016 wurden drei Risikoberichte von den verantwortlichen Stellen an den Vorstand gemeldet und von diesem bewertet. Der Einkauf ist im Wesentlichen auftragsbezogen und in Abstimmung mit den zuständigen Projektmanagern organisiert. Zahlungsausgänge werden bei der NEXUS AG durch den Vorstand und bei den Tochtergesellschaften durch den jeweiligen Geschäftsführer genehmigt. Der Personalabrechnungsprozess erfolgt für die inländischen Gesellschaften zum überwiegenden Teil zentral in Donaueschingen und wird durch funktionsunabhängige Kontrollen überwacht. Zur Leistungserfassung der Entwicklungsabteilung wird eine Oracle-Datenbank verwendet. Die Steuerung wird durch eine Vierteljahresplanung vorgenommen. Die NEXUS-Gruppe nutzt eine ERP-Software (Enterprise Ressource Planning), mit der Informationen sowohl für Ablaufprozesse und interne Kontrollen als auch für Zwecke der Berichterstattung verfügbar gemacht werden. Darüber hinaus findet eine regelmäßige Kommunikation zwischen den Finanzabteilungen der dezentralen Tochterunternehmen und der zentralen Konzernfinanzabteilung statt. Der wirtschaftlichen Entwicklung der Geschäftsbereiche wird verstärkt Aufmerksamkeit geschenkt. Diese berichten ihre Ergebnisse monatlich an den Vorstand. Der Vorstand ist an den maßgeblichen Entscheidungen unmittelbar beteiligt. Für die Steuerung und Überwachung werden die Tochtergesellschaften hierzu nach Produkten bzw. Märkten in derzeit acht Business Units zusammengefasst, die wiederum den beiden Segmenten Healthcare Software und Healthcare Service zugeordnet werden. Die Überwachung des internen Kontroll- und Risikomanagementsystems obliegt dem Prüfungsausschuss des Aufsichtsrats. Risiken und Chancen Markt- und Branchenrisiken Wesentliche Risiken und Chancen, die eine deutliche Veränderung der wirtschaftlichen Lage bei NEXUS hervorrufen könnten, liegen im Markt- und Branchenumfeld. Die NEXUS-Gruppe erwirtschaftet ihre Umsatzerlöse im Wesentlichen aus dem Verkauf von Softwarelizenzen und Dienstleistungen für das Gesundheitswesen in Deutschland, der Schweiz, Österreich, den Niederlanden, Frankreich und Spanien. Das derzeitige gesamtwirtschaftliche Umfeld stellt nach wie vor ein Risiko dar. Insbesondere die schwachen Wachstumswerte in Europa führen in vielen europäischen öffentlichen Haushalten zu Budgetkürzungen, die sich auch auf die Finanzierung der öffentlichen Investitionen auswirken. Weitere Ausgabenkürzungen im Gesundheitswesen, und insbesondere bei den Krankenhäusern, sind zu erwarten. Gartner hat seine Prognose für das Wachstum der weltweiten IT-Ausgaben für 2017 mit 2,9 % angegeben. Starkes Wachstum ist nach wie vor im Bereich der Unternehmenssoftware zu finden. Gartner rechnet in diesem Segment in 2017 mit einem Anstieg um 7,2 %. Frost und Sullivan gehen in einer aktuellen Studie von einem Wachstum im EHR (Electronic Health Record) Markt in Europa von 10 % bis 2020 aus. Auch wenn die Zahlen keinen unmittelbaren Aufschluss über die Investitionsbereitschaft von Einrichtungen im Gesundheitswesen geben, geht die NEXUS-Gruppe davon aus, dass sich die Zielgruppe somatischer und psychiatrischer Krankenhäuser, medizinischer Versorgungszentren, Reha-, Alten- und Pflegeheime ebenfalls dem Trend zunehmender Investitionen in Unternehmenssoftware weiter anschließen wird. Für NEXUS ergeben sich dabei erhebliche Chancen, ein überdurchschnittliches Wachstum zu erzielen. Unsere derzeitige Technologie- und Marktposition eröffnet uns die Möglichkeit, neue Kunden zu erschließen und die Marge zu verbessern. Die bisher installierte Kundenbasis ist hierfür eine ausgezeichnete Referenz. Unsere Technologiestrategie und unsere applikative Trennung zwischen einem klinischen und einem diagnostischen System findet am Markt zunehmend Aufmerksamkeit. Als Anbieter von Qualitätssoftware hat sich NEXUS am Markt einen sehr guten Ruf erarbeitet und gilt als stabiles, wachsendes Unternehmen. In den letzten Jahren galt dies, insbesondere für den deutschen und den französischen Markt, in dem die NEXUS-Gruppe mit dem Neuprodukt NEXUS / KISNG und Emed wesentliche Aufträge gewinnen und damit andere etablierte Wettbewerber ablösen konnte. Sollten sich, trotz des segmentierten Marktes, andere Anbieter als Standards durchsetzen, wird die Strategie der NEXUS-Gruppe als mittelständischer Anbieter mit internationaler Präsenz, nicht erfolgreich sein. Durch die fortschreitende Konsolidierung ist weiterhin die Möglichkeit der Übernahme durch einen Wettbewerber gegeben. Leistungswirtschaftliche Risiken und sonstige Risiken Strategische Risiken: Risiken können auch aus strategischen Unternehmensentscheidungen resultieren, die kurzfristig und langfristig grundsätzlich das Chancen- und Risikopotential der NEXUS verändern. Vermarktungs- und Vertriebsrisiken: Die NEXUS bearbeitet die unterschiedlichen Märkte mit unterschiedlichen Vertriebsmodellen. Aufgrund der hohen Komplexität der Produkte ist die Vermarktung sehr anspruchsvoll. Der Verlust von Partnern, Mitarbeitern oder Vertriebsmittlern ist ein Risiko, das die Ertragssituation beeinflussen könnte. Wichtig für die weitere wirtschaftliche Entwicklung der NEXUS-Gruppe ist, dass neben einer Verbreiterung der installierten Softwarebasis die Wartungs- und Serviceerlöse weiter gesteigert werden können. Hierzu ist auch Voraussetzung, dass es in ausreichendem Umfang gelingt, auslaufende Wartungs- und Serviceverträge zu verlängern. Bei erhöhtem Anteil an Wartungserträgen und Erträgen aus Partnergeschäften kann sich die Erlösqualität weiter verbessern. Projektrisiken: Umsetzungsschwierigkeiten, insbesondere technischer Art, könnten bei den vorliegenden Großprojekten zu Pönalen oder Rückabwicklungen führen, die sich wiederum negativ auf die Ertragslage, aber auch auf die Marktreputation auswirken könnten. Zahlungsausfälle in Großprojekten durch Zahlungsschwierigkeiten oder Zahlungszurückhaltung der Kunden könnten zu Liquiditätsbelastungen für das Unternehmen führen, insbesondere, wenn im Rahmen von Großprojekten erhebliche Vorleistungen erbracht wurden. Dieses Risiko wird, soweit möglich, durch die Vereinbarung von Anzahlungen reduziert. Ausfallrisiken bzw. Risiken, dass ein Vertragspartner seinen Zahlungsverpflichtungen nicht nachkommt, werden im Rahmen des Forderungsmanagements (bspw. Bonitätsprüfungen) aktiv gesteuert. Ausfallrisikokonzentrationen entstehen im Konzern temporär innerhalb von Großprojekten. Die maximale Risikohöhe ergibt sich aus dem Buchwert der aktivierten Forderungen und ggf. aus Schadensersatz- oder Haftungsansprüchen. Risiken aus Zahlungsstromschwankungen existieren, aufgrund der vorhandenen Liquiditätsreserven und der sich zunehmend verstetigenden Einzahlungsflüsse, derzeit nicht. Produktrisiken: Es besteht ein Risiko, dass der von NEXUS erreichte Innovationsvorsprung urch Wettbewerbsinnovationen verloren geht und dadurch Marktanteile verloren gehen. Risiken liegen auch in der Zeit- und Budgetplanung sowie in der Gestaltung und in der Qualität von Eigenentwicklungen, bei denen Abweichungen von der Marktspezifikation erhebliche Auswirkungen hinsichtlich der Vermarktung und der Kostenposition bedeuten können. In der Softwareentwicklung werden außerdem teilweise Drittprodukte eingesetzt, bei deren Verlust oder bei mangelnder Qualität der Technologie es zu Verzögerungen der eigenen Softwareauslieferung kommen kann. Die NEXUS-Gruppe begegnet diesen Risiken mit jährlichen qualitätsgeprüften Releases, die einen vordefinierten Qualitätsmanagement-Prozess durchlaufen. Risiken in der Belegschaft: Die Entwicklung der NEXUS hängt in starkem Umfang vom Wissen und der konzernweiten Leistungsbereitschaft der Belegschaft ab. Es besteht grundsätzlich das Risiko, durch Fluktuation Kompetenzen zu verlieren und Marktvorteile einzubüßen. Das Abwandern einer größeren Anzahl von Kern-Know-how-Trägern könnte – zumindest kurzfristig – zu erheblichen Schwierigkeiten in der operativen Geschäftsabwicklung führen. Zudem zeigt der Arbeitsmarkt seit Jahren einen Mangel an Fachkräften. Die NEXUS begegnet diesem Risiko mit aktiver Personalentwicklung, die ein wichtiger Bestandteil für eine vorausschauende und zuverlässige Sicherung unserer Personalressourcen darstellt. Bedeutende rechtliche Risiken sind derzeit nicht bekannt. Risikoberichterstattung in Bezug auf die Verwendung von Finanzinstrumenten und finanzwirtschaftliche RisikenFinanzinstrumente bestehen im Wesentlichen aus Leistungsforderungen und -verbindlichkeiten. Da die Kunden der NEXUS-Gruppe überwiegend in öffentlicher Trägerschaft sind, ist das Ausfallrisiko innerhalb der Leistungsforderungen als gering einzuschätzen. NEXUS verfügt in erheblichem Umfang über immaterielle Vermögenswerte in Form von Konzessionen / Patenten (TEUR 711; Vj: TEUR 834), Geschäfts- oder Firmenwerten (TEUR 46.951; Vj: TEUR 39.126), Technologie und Kundenstamm (TEUR 10.131; Vj: TEUR 10.105), Marke (TEUR 8.792; Vj: TEUR 7.589) sowie Entwicklungskosten (TEUR 17.534; Vj: TEUR 17.472), die in der Bilanz aktiviert sind. Zum Bilanzstichtag wurde eine Überprüfung der Werthaltigkeit der Geschäfts- oder Firmenwerte und Marken auf Basis des DCF-Verfahrens vorgenommen. Aufgrund der zukünftigen positiven Ergebniserwartungen besteht kein Abwertungsbedarf. Sofern die getroffenen Annahmen zukünftig nicht so eintreten, könnte sich ein Abwertungsbedarf bei den Geschäfts- oder Firmenwerten und auch bei den übrigen immateriellen Vermögenswerten ergeben. Die NEXUS AG und ihre Tochtergesellschaften haben nach wie vor latente Steuern auf Verlustvorträge aktiviert. Sollte nicht mehr zu erwarten sein, dass Gewinne zur Nutzung der Verlustvorträge erwirtschaftet werden, müsste der Ansatz ganz oder zum Teil reduziert werden. Sollten sich Steuergesetzgebungen zur Behandlung von Verlustvorträgen ändern, könnte es nötig werden, die aktivierten latenten Steuern ganz oder zum Teil zu reduzieren. NEXUS hält Wertpapiere, die Zinsrisiken und Kursrisiken ausgesetzt sind und darum intensiv beobachtet werden und alternativen Anlageoptionen unterworfen sind. Aufgrund der volatilen Märkte für Wertpapiere existieren weiterhin Kurs- und Ausfallrisiken, die beobachtet und bewertet werden. Der Konzern hält wesentliche liquide Mittel in Schweizer Franken, die Kursrisiken unterliegen. Währungsrisiken entstehen daneben, insbesondere auch durch die in der Schweiz (Schweizer Franken) realisierten Umsätze und die daraus resultierenden Forderungen, die bis zur Zahlung Währungsschwankungen unterliegen. Den Einzahlungen in Schweizer Franken stehen in hohem Umfang Auszahlungen in Schweizer Franken gegenüber, so dass sich hier das Währungsrisiko netto vermindert. Eine Sicherungsbeziehung bestand zum Stichtag nicht. Risiken zu Zahlungsstromschwankungen existieren aufgrund der Liquiditätsreserven und der sich zunehmend verstetigenden Einzahlungsflüsse nicht. Die Entscheidung über den Einsatz und die Risiken aus der Verwendung von Finanzinstrumenten werden zentral durch den Vorstand der NEXUS AG überwacht. Der Konzern ist bestrebt, über genügend Zahlungsmittel und Zahlungsmitteläquivalente oder entsprechende unwiderrufliche Kreditlinien zu verfügen, um seine Verpflichtungen in den nächsten Jahren zu erfüllen. Des Weiteren steht der Gesellschaft genehmigtes Kapital für weitere Kapitalerhöhungen zur Verfügung. Aus bedingten Kaufpreisen im Rahmen von Unternehmenserwerben können sich Effekte aus Änderungen der vertragsrelevanten Faktoren ergeben. Internes Kontrollsystem und Risikomanagementsystem bezogen auf den KonzernrechnungslegungsprozessDas interne Kontroll- und Risikomanagementsystem hat im Hinblick auf den Rechnungslegungsprozess zum Ziel, die Ordnungsmäßigkeit und Wirksamkeit der Rechnungslegung und Finanzberichterstattung konzernweit sicherzustellen. Die laufende Buchhaltung der inländischen Tochterunternehmen wird teilweise dezentral geführt, während die Erstellung der handelsrechtlichen Jahresabschlüsse zum überwiegenden Teil zentral erfolgt. Die ausländischen Gesellschaften erstellen lokale Abschlüsse, die aufgrund gesetzlicher Vorschriften oder bei Wesentlichkeit freiwillig geprüft werden. Die Erstellung des Konzernabschlusses sowie die erforderlichen Anpassungen der in- und ausländischen Einzelabschlüsse an die International Financial Reporting Standards, wie sie in der EU verpflichtend anzuwenden sind, erfolgen zentral in Donaueschingen. Der Abschlusserstellungsprozess wird zentral durch den Leiter Finanzen sowie den Vorstand der NEXUS AG überwacht. Das Vier-Augen-Prinzip wird grundsätzlich gewahrt. Übernahmerelevante AngabenZusammensetzung des gezeichneten Kapitals und Börsennotierung Die NEXUS AG ist an der Frankfurter Wertpapierbörse im Prime Standard unter der Wertpapier-Kenn-Nummer (WKN) 522090 gelistet. Das gezeichnete Kapital in Höhe von EUR 15.735.665 setzt sich wie folgt zusammen: Stammaktien: 15.735.665 Stück zum rechnerischen Wert von jeweils EUR 1,00. Zu den aus Stückaktien vermittelten Rechten und Pflichten verweisen wir auf das Aktiengesetz (§§ 8 ff. AktG). Zum Stichtag sind 15.719.693 Aktien ausgegeben. Beschränkungen zu Aktien Soweit bekannt existieren keine Beschränkungen, die die Stimmrechte oder die Übertragung von Aktien betreffen. Direkte oder indirekte Beteiligungen am Kapital Uns wurden keine direkten und indirekten Beteiligungen am Kapital mit über 10 von Hundert der Stimmrechte mitgeteilt. Inhaber von Aktien mit Sonderrechten Es existieren keine Inhaber von Aktien mit Sonderrechten, die Kontrollbefugnisse verleihen. Art der Stimmrechtskontrolle im Fall von Arbeitnehmerbeteiligungen Bei den am Kapital beteiligten Arbeitnehmern existiert keine Trennung zwischen Stimmrecht und Aktie. Die Kontrollrechte können unmittelbar durch die Arbeitnehmer ausgeübt werden. Ernennung und Abberufung von Vorstandsmitgliedern und Satzungsänderungen Es existieren keine weitergehenden Satzungsbestimmungen zur Ernennung und Abberufung von Vorstandsmitgliedern als die in den gesetzlich geltenden Vorschriften. Zudem sind keine wesentlichen Satzungsbestimmungen anzugeben, die von gesetzlichen Vorschriften und von dispositiven Vorschriften abweichen. Befugnisse des Vorstands hinsichtlich der Möglichkeit, Aktien auszugeben oder zurückzukaufen Ermächtigung zum Erwerb eigener Aktien Die Hauptversammlung der NEXUS AG hat mit Beschluss vom 18. Mai 2015 den Vorstand ermächtigt, bis zum 30. April 2020 eigene Aktien bis zu einer Höhe von insgesamt 10 % des Grundkapitals, das bei Einberufung der Hauptversammlung vorhanden war, d.h. maximal bis zu 1.573.566 Stückaktien mit rechnerischem Nennwert von je EUR 1,00, zu erwerben. Der Vorstand ist im Rahmen der Ermächtigung befugt, die erworbenen eigenen Aktien, mit Zustimmung des Aufsichtsrats, ohne weiteren Hauptversammlungsbeschluss einzuziehen sowie das Bezugsrecht der Aktionäre im Falle der Verwendung der eigenen Aktien nach Maßgabe der näheren Bestimmungen des am 7. April 2015 im Bundesanzeiger veröffentlichten Punkt 7 der Tagesordnung der Hauptversammlung der NEXUS AG, auszuschließen. Er ist ferner ermächtigt, die aufgrund der erteilten Ermächtigung erworbenen Aktien mit Zustimmung des Aufsichtsrates an Dritte im Rahmen von Unternehmenszusammenschlüssen oder bei einem Erwerb von Unternehmen oder von Beteiligungen an Unternehmen anzubieten. Das Bezugsrecht der Aktionäre auf eigene Aktien ist insoweit ausgeschlossen. Der Vorstand der NEXUS AG hat mit Zustimmung des Aufsichtsrats am 25. Oktober 2016 beschlossen, von der Ermächtigung der Hauptversammlung vom 18. Mai 2015 zum Erwerb von bis zu 200.000 Stück eigener Aktien (das entspricht 1,27 % vom Grundkapital) der Gesellschaft gemäß § 71 Abs. 1 Nr. 8 AktG Gebrauch zu machen. Die Ermächtigung ist auf den Zeitraum bis zum 30. April 2020 und auf einen Umfang von bis zu 10 % des Grundkapitals beschränkt. Aus diesem Aktienrückkaufprogramm wurden bis zum 31. Dezember 2016 16.056 Stück eigene Anteile (= EUR 16.056 Grundkapital) erworben. Dies entspricht einem Anteil am Grundkapital von 0,1 %. Per 31. Dezember 2016 wurden insgesamt 16.056 Stück zu einem Durchschnittskurs von EUR 18,47 erworben. Genehmigtes Kapital Der Vorstand ist ermächtigt, in der Zeit bis zum 30. April 2021 das Grundkapital der Gesellschaft mit Zustimmung des Aufsichtsrats einmalig oder mehrfach um bis zu insgesamt EUR 3.000.000,00 durch Ausgabe neuer, auf den Inhaber lautender nennwertloser Inhaberaktien (Stückaktien) gegen Bar- und/oder Sacheinlage zu erhöhen (Genehmigtes Kapital 2016). Die neuen Aktien können auch an Arbeitnehmer der Gesellschaft oder eines verbundenen Unternehmens ausgegeben werden. Der Vorstand entscheidet mit Zustimmung des Aufsichtsrats über die Bedingungen der Aktienausgabe. Der Vorstand ist ferner ermächtigt, mit der Zustimmung des Aufsichtsrats über den Ausschluss des Bezugsrechts der Aktionäre in folgenden Fällen zu entscheiden: a) für Spitzenbeträge, b) zur Ausgabe neuer Aktien an Arbeitnehmer der Gesellschaft oder eines verbundenen Unternehmens, c) zur Ausgabe neuer Aktien gegen Sacheinlage zum Erwerb von Unternehmen, Unternehmensteilen oder Beteiligungen an Unternehmen, d) zur Ausgabe neuer Aktien gegen Bareinlage, wenn der Ausgabebetrag der neuen Aktien den Börsenpreis der bereits börsennotierten Aktien gleicher Gattung und gleicher Ausstattung zum Zeitpunkt der endgültigen Feststellung des Ausgabebetrages durch den Vorstand nicht wesentlich im Sinne der §§ 203 Abs. 1 und 2, 186 Abs. 3 Satz 4 AktG unterschreitet und der auf die neuen Aktien, für die das Bezugsrecht ausgeschlossen wird, insgesamt entfallende anteilige Betrag des Grundkapitals 10 % des zum Zeitpunkt der Eintragung dieser Ermächtigung im Handelsregister vorhandenen Grundkapitals (EUR 15.735.665,00) und – kumulativ – 10 % des zum Zeitpunkt der Ausgabe der neuen Aktien vorhandenen Grundkapitals nicht übersteigt. Auf die Höchstgrenze von 10 % des Grundkapitals ist der anteilige Betrag am Grundkapital abzusetzen, der auf neue oder zurückerworbene Aktien entfällt, die seit der Eintragung dieser Ermächtigung im Handelsregister unter vereinfachtem Bezugsrechtsausschluss gemäß oder entsprechend § 186 Abs. 3 S. 4 AktG ausgegeben oder veräußert worden sind, sowie der anteilige Betrag am Grundkapital, auf den sich Options- und/ oder Wandlungsrechte aus Options- und/oder Wandelschuldverschreibungen und/oder Wandlungspflichten aus Wandelschuldverschreibungen beziehen, die seit der Eintragung dieser Ermächtigungen im Handelsregister in entsprechender Anwendung von § 186 Abs. 3 Satz 4 AktG ausgegeben worden sind. Bedingtes Kapital Das Grundkapital der Gesellschaft wird um EUR 1.400.000,00 durch Ausgabe von bis zu 1.400.000 auf den Inhaber lautender Stückaktien mit einem rechnerischen Wert von je EUR 1,00 bedingt erhöht (Bedingtes Kapital 2012). Das bedingte Kapital dient der Sicherung von Bezugsrechten aus Aktienoptionen, die auf Grund der Ermächtigung der Hauptversammlung der NEXUS AG vom 23. Mai 2012 gegeben werden. Die bedingte Kapitalerhöhung wird nur insoweit durchgeführt, wie Aktienoptionen ausgegeben werden und die Inhaber dieser Aktienoptionen von ihrem Bezugsrecht auf Aktien Gebrauch machen und die Gesellschaft nicht in Erfüllung der Bezugsrechte eigene Aktien gewährt. Wesentliche Vereinbarungen, die unter der Bedingung eines Kontrollwechsels in Folge eines Übernahmeangebots stehen Es bestehen keine wesentlichen Vereinbarungen der Gesellschaft, die unter der Bedingung eines Kontrollwechsels infolge eines Übernahmeangebots stehen. Entschädigungsvereinbarungen Entschädigungsvereinbarungen der Gesellschaft, die für den Fall eines Übernahmeangebots mit den Mitgliedern des Vorstands oder Arbeitnehmern getroffen sind, bestehen nicht. Grundzüge des Vergütungssystems des Vorstands Die Festlegung von Struktur und Höhe der Vergütung des Vorstands wird bei der NEXUS AG vom Aufsichtsrat beschlossen. Das Vergütungssystem für den Vorstand basiert auf den Grundsätzen der Leistungs- und Ergebnisorientierung und besteht aus einer erfolgsunabhängigen Grundvergütung sowie aus erfolgsabhängigen Bestandteilen. Kriterien für die Angemessenheit der Vergütung eines jeden Vorstandsmitglieds bilden insbesondere die Aufgaben des jeweiligen Vorstandsmitglieds, seine persönliche Leistung, die wirtschaftliche Lage, der Erfolg und die Zukunftsaussichten des Unternehmens unter Berücksichtigung des Marktumfelds. Darüber hinaus unterhält die Gesellschaft für ihre Organmitglieder eine Vermögenshaftpflichtversicherung (sogenannte D&O-Versicherung). Die erfolgsunabhängige Grundvergütung besteht aus einem Fixum, ausbezahlt in zwölf Monatsraten und Sachbezügen, welche aus dem nach steuerlichen Richtlinien anzusetzenden Wert der Dienstwagennutzungen bestehen. Als Maßnahme der betrieblichen Altersvorsorge werden zudem durch die Gesellschaft Einzahlungen in eine Lebensversicherung und eine Unterstützungskasse geleistet. Die erfolgsabhängigen Bestandteile enthalten eine jährlich wiederkehrende, an den geschäftlichen Erfolg gebundene Komponente und eine Komponente mit langfristiger Anreizwirkung und Risikocharakter in Form eines Bonus. Die jährlich wiederkehrende Komponente orientiert sich am EBIT des NEXUS-Konzerns bzw. der Einhaltung der Planwerte. Die Komponente mit langfristiger Anreizwirkung ist an die Entwicklung des Aktienkurses der NEXUS AG gekoppelt. Dem Vorstand gehörten zum 31. Dezember 2016 folgende Personen an:
Die Basisbezüge setzen sich wie folgt zusammen: scroll
Der Vorstand erzielte im Geschäftsjahr Bezüge in Höhe von TEUR 1.063 (Vj: TEUR 1.013). Darin enthalten sind TEUR 25 (Vj: TEUR 25) für die Altersversorgung des Vorstands. Im Mai 2014 wurde mit den Vorständen eine aktienbasierte Vergütung vereinbart. Sie besteht in Abhängigkeit der Unternehmenswertsteigerung aus maximal 160.000 Aktien, die über die Laufzeit jährlich fällig werden und auf der Kursentwicklung der Jahre 2015 bis 2017 basieren (AOP 2015-2017). Aufgrund des Beschlusses der Hauptversammlung vom 23. Mai 2012 wird gemäß § 286 Abs. 5 HGB auf die individualisierte Angabe der Vorstandsgehälter für die Geschäftsjahre 2012 bis 2016 verzichtet. Es bestehen keine Zusagen an Vorstandsmitglieder über Vergütungen im Falle eines vorzeitigen Ausscheidens. Vergütungen des Aufsichtsrats Die Vergütung des Aufsichtsrats wird von der Hauptversammlung der NEXUS AG festgelegt; sie ist in der Satzung der NEXUS AG geregelt. Die Vergütungen orientieren sich an den Aufgaben und der Verantwortung der Aufsichtsratsmitglieder sowie am wirtschaftlichen Erfolg des Konzerns. Jedes Aufsichtsratsmitglied erhält eine jährliche Vergütung, die sich aus einer festen und einer variablen Vergütung zusammensetzt. Die feste Vergütung beträgt für den Aufsichtsratsvorsitzenden EUR 15.000 und für die anderen Aufsichtsratsmitglieder EUR 11.000. Daneben wird eine ergebnisabhängige, variable Vergütung gewährt, die für den Aufsichtsratsvorsitzenden maximal EUR 15.000 und für die anderen Aufsichtsratsmitglieder maximal EUR 5.000 beträgt. Für den Vorsitz in Ausschüssen werden weitere EUR 1.000 gewährt. Dem Aufsichtsrat gehören folgende Personen an:
Die Gesamtbezüge des Aufsichtsrats betrugen TEUR 112 (Vj: TEUR 112). Der Aufsichtsratsvorsitzende erbringt neben seiner Aufsichtsratstätigkeit vereinzelt selbst oder über eine ihm nahestehende Gesellschaft Dienstleistungen für die NEXUS AG und rechnet diese nach marktüblichen Bedingungen ab. In 2016 betrugen die hierfür als Aufwand angefallenen Dienstleistungshonorare TEUR 81 (Vj: TEUR 99). Darüber hinaus unterhält die Gesellschaft für ihre Organmitglieder eine Vermögenshaftpflichtversicherung (sogenannte D&O-Versicherung). Erklärung zur Unternehmensführung und zur EntsprechenserklärungDie Erklärung zur Unternehmensführung sowie die Entsprechenserklärung gemäß § 161 AktG wurden auf der Unternehmenswebsite www.nexus-ag.de – Unternehmen – Investor Relations – Corporate Governance veröffentlicht. Zusammenfassende Darstellung der Chancen- und Risikosituation der NEXUS-GruppeDie NEXUS-Gruppe arbeitet nach einer einheitlichen Methode der Chancen-/ Risikoanalyse und des Chancen-/ Risikomanagements. Der Früherkennung von Risiken wird damit eine wesentliche Bedeutung beigemessen. Die Überwachung der Risiken durch eindeutige Kennzahlen (Umsatz, Ergebnis vor Steuern, relative Marktposition) ermöglicht eine klare Einschätzung über die Bedeutung. Weder aus den Einzelrisiken noch aus der Gesamtrisikoposition lässt sich derzeit erkennen, dass der Fortbestand des Unternehmens gefährdet ist. Gleichzeitig sieht das Management noch erhebliche Chancen zur Ausweitung des Umsatzes im Marktsegment der NEXUS-Gruppe. Prognosebericht 2017Wir sehen derzeit eine ansteigende Bereitschaft der Krankenhäuser in Europa in digitale Technologien zu investieren. Bestehende Systeme werden ausgebaut und Service-Strukturen für die Anwender verbessert. Trotz dieses Trends sehen wir noch nicht, dass es bei den Krankenhäusern die Bereitschaft gibt, Systeme abzulösen, denen kein Weiterentwicklungspotential zugeschrieben wird. Hier ist der Markt insgesamt noch sehr verhalten. Dabei gilt es mehr und mehr, dass Gesundheitseinrichtungen gefordert sind, ihre Prozesse durch Software zu optimieren und Einsparpotentiale zu realisieren. Wir gehen daher davon aus, dass Altsysteme in den nächsten Jahren zunehmend abgelöst werden. Aufgrund unserer klaren Positionierung sind wir in der Lage, auch in einem schwierigen Marktumfeld Umsatzwachstum zu erzielen. Das konnten wir in den letzten Jahren immer wieder belegen. Wir werden uns in 2017 dennoch einer Reihe von Herausforderungen stellen müssen, um die gewohnten Steigerungsraten weiter zu erreichen. Dazu gehören die Integration der jüngst getätigten Unternehmensakquisitionen genauso wie die weitere Umsetzung des NEXT / NEXUS-Programms. Hinzu kommen die Internationalisierung unseres Produktprogramms und die konzernweite Produktvereinheitlichung. Wie schnell sich für diese Maßnahmen messbare Zahlen einstellen, kann aus heutiger Sicht nicht klar belegt werden. Davon unabhängig erwarten wir in unserer Planung 2017 in allen Leistungskennziffern leicht steigende Werte. Dies gilt für den Umsatz und das Ergebnis vor Steuern. Gleichermaßen erwarten wir eine leichte Verbesserung in der relativen Marktposition in den relevanten Märkten. Diese Prognose gilt für die Segmente Healthcare Software und Healthcare Service. Darin beinhaltet sind Investitionen in die Internationalisierung und Erweiterungen unserer Produktpalette. Diese Investitionen können ggf. auch durch Akquisitionen unterstützt werden.
Villingen-Schwenningen, den 20. März 2017 NEXUS AG Der Vorstand Dr. Ingo Behrendt Ralf Heilig Edgar Kuner Konzernbilanz zum 31. Dezember 2016Aktiva scroll
* Zur Erhöhung der Transparenz wurde im Geschäftsjahr der Eigenkapitalposten von „Gewinnvortrag“ in „Gewinnrücklage“ geändert. Konzern Gewinn- und Verlustrechnung vom 01.01.2016 bis 31.12.2016scroll
Konzern-Gesamtergebnisrechnung vom 01.01.2016 bis 31.12.2016scroll
Konzern-Kapitalflussrechnung vom 01.01.2016 bis 31.12.2016scroll
Konzern-Eigenkapitalveränderungsrechnung vom 01.01.2016 bis 31.12.2016scroll
scroll
* Zur Erhöhung der Transparenz wurde im Geschäftsjahr der Eigenkapitalposten von "Gewinnvortrag" in "Gewinnrücklage" geändert. Konzernanhang für das Geschäftsjahr 20161. Allgemeine AngabenDer NEXUS-Konzern (nachfolgend NEXUS) entwickelt und vertreibt mit seinen Unternehmensbereichen „Healthcare Software“ und „Healthcare Service“ Soft- und Hardware-Lösungen und erbringt IT-Dienstleistungen insbesondere für Kunden des Gesundheitswesens. Der Konzern konzentriert sich im Bereich „Healthcare Software“ auf Informationssysteme für Krankenhäuser, Psychiatrien, Rehabilitations- und Sozialeinrichtungen. Der Bereich „Healthcare Service“ erbringt IT-Dienstleistungen für den IT-Betrieb insbesondere im Gesundheitswesen. Mutterunternehmen des Konzerns ist die NEXUS AG. Die Nexus AG ist im Handelsregister des Amtsgerichts Freiburg unter der Nummer HRB 602434 eingetragen. Die Nexus AG ist eine börsennotierte Aktiengesellschaft und im Segment „Prime Standard“ zugelassen. Der vorliegende Konzernabschluss wurde vom Vorstand aufgestellt und am 20. März 2017 von diesem zur Weitergabe an den Aufsichtsrat freigegeben. Die Veröffentlichung erfolgt nach Prüfung und Billigung durch den Aufsichtsrat am 21. März 2017. Die eingetragene Geschäftsadresse der NEXUS AG ist:Irmastraße 1, 78166 Donaueschingen, Deutschland Sitz der Gesellschaft der NEXUS AG ist: Auf der Steig 6, 78052 Villingen-Schwenningen, Deutschland scroll
1) Inanspruchnahme der Befreiungsvorschrift nach § 264 Abs. 3 HGB. 2) Die Anteile werden indirekt über die NEXUS Medizinsoftware und Systeme AG, Altishofen, gehalten. 3) Die Anteile werden indirekt über die Domis Consulting AG, Altishofen, gehalten. 4) Gesellschaftsrechtlicher Anteil beträgt nur 95,5 %. Über die restlichen 4,5 % besteht ein Optionsvertrag. 5) Die Anteile werden indirekt über die NEXUS / OPTIM S.A.S., Grenoble, gehalten. 6) Die Anteile werden indirekt über die NEXUS Nederland Holding B.V., Nieuwegein, gehalten. 7) Gesellschaftsrechtlicher Anteil beträgt nur 90,0 %. Über die restlichen 10,0 % besteht ein Optionsvertrag. 2. Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden2.1 Grundlagen der Erstellung des AbschlussesDer vorliegende Konzernabschluss wurde gemäß § 315a Abs. 1 HGB nach dem am Bilanzstichtag von der Europäischen Union verpflichtend übernommenen Regelwerk des International Accounting Standards Board (IASB) und den ergänzend zu berücksichtigenden handelsrechtlichen Vorschriften erstellt, er steht in Einklang mit den am Bilanzstichtag geltenden International Financial Reporting Standards (IFRS), wie sie in der Europäischen Union verpflichtend anzuwenden sind, einschließlich den noch in Kraft befindlichen International Accounting Standard (IAS) und den ergänzenden Interpretationen (IFRIC bzw. SIC). Es wurden alle für das Geschäftsjahr 2016 zwingend anzuwendenden IFRS und IFRIC berücksichtigt. Noch nicht verpflichtend in Kraft getretene Standards und Interpretationen des IASB wurden nicht angewendet. Berichtswährung Der Konzernabschluss wird in Euro aufgestellt. Sofern nichts anderes angegeben ist, werden sämtliche Werte auf Tausend (TEUR) gerundet. Konsolidierungskreis In den Konzernabschluss einbezogen sind – neben der NEXUS AG als Mutterunternehmen – alle operativ tätigen in- und ausländischen Tochterunternehmen, die von der NEXUS AG unmittelbar oder mittelbar beherrscht werden. Zwei assoziierte Unternehmen wurden nach der Equity-Methode bilanziert. Konsolidierungsgrundsätze Alle zum 31. Dezember 2016 einbezogenen Gesellschaften erstellen ihren Jahresabschluss zum 31. Dezember. Diese werden in einheitlich aufgestellte, konsolidierungsfähige Abschlüsse nach den International Financial Reporting Standards (IFRS), wie sie in der Europäischen Union verpflichtend anzuwenden sind, übergeleitet. Konzerninterne Geschäftsvorfälle werden im Anschluss eliminiert. Für Unternehmenskäufe wird die Erwerbsmethode verwendet. Die Kapitalkonsolidierung erfolgt auf den Zeitpunkt, zu dem die Beherrschung erlangt wurde. Dabei wird das ausgewiesene Eigenkapital der einbezogenen Unternehmen gegen die Beteiligungsbuchwerte aufgerechnet. Die Vermögenswerte sowie Schulden und Eventualschulden werden dabei mit ihren Zeitwerten angesetzt. Im Rahmen eines Identifikationsprozesses werden nach IFRS 3 bisher nicht bilanzierte, aber bilanzierungsfähige immaterielle Vermögenswerte aktiviert. Zusätzlich sind auch Eventualschulden zu berücksichtigen. Verbleibende positive Unterschiedsbeträge werden als Geschäfts- oder Firmenwert nach IFRS 3 aktiviert bzw. negative Unterschiedsbeträge nach nochmaliger Überprüfung der Wertansätze ertragswirksam vereinnahmt. Zukünftig anfallende Kaufpreiserhöhungen, deren Eintritt hinreichend wahrscheinlich ist, wurden bereits als bedingter Kaufpreis zum im Erwerbszeitpunkt geltenden beizulegenden Zeitwert im Geschäfts- oder Firmenwert aktiviert und als Verbindlichkeit ausgewiesen. Forderungen und Verbindlichkeiten zwischen den konsolidierten Gesellschaften sind im Rahmen der Schuldenkonsolidierung gegeneinander verrechnet worden. Im Rahmen der Aufwandsund Ertragskonsolidierung wurden Innenumsätze eliminiert. Eine Eliminierung der Zwischenergebnisse war aufgrund Unwesentlichkeit nicht vorzunehmen. Der Konzernjahresüberschuss ist als vollkonsolidiertes Periodenergebnis nach dem Gesamtkostenverfahren ermittelt, in der sämtliche Erträge und Aufwendungen zwischen den einbezogenen Unternehmen konsolidiert worden sind. Die Ergebnisanteile, die anderen Gesellschaftern zustehen, werdenunterhalb des Konzernjahresüberschusses gesondert bzw. deren Anteile in der Bilanz als separate Position innerhalb des Eigenkapitals ausgewiesen. Die Umrechnung der Vermögenswerte und Schulden der ausländischen Tochterunternehmen, deren funktionale Währung nicht der Euro ist, erfolgt nach den Vorschriften von IAS 21. Die funktionale Währung ist bei allen Gesellschaften die jeweilige Landeswährung. Die Bilanzen der Konzerngesellschaften in der Schweiz werden dementsprechend mit dem Stichtagskurs von 1,0750 CHF / EUR (Vj: 1,0892 CHF / EUR), das Jahresergebnis mit dem Durchschnittskurs von 1,0902 CHF / EUR (Vj: 1,0808 CHF / EUR) und das Eigenkapital zu historischen Kursen umgerechnet. Sich hieraus ergebende Umrechnungsdifferenzen werden ergebnisneutral im sonstigen Ergebnis im Eigenkapital erfasst. Gleiches gilt für Umrechnungsdifferenzen im Rahmen der Schuldenkonsolidierung, soweit es sich bei den anzurechnenden Forderungen um Darlehen handelt, die gemäß IAS 21.32 als Nettoinvestment in einem ausländischen Geschäftsbetrieb anzusehen sind. Alle übrigen Umrechnungsdifferenzen, die bei der Schuldenkonsolidierung anfallen, werden erfolgswirksam erfasst. 2.2 Änderungen der Bilanzierungs- und BewertungsmethodenDie angewandten Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden entsprechen grundsätzlich den im Vorjahr angewandten Methoden. Allerdings haben das International Accounting Standards Board (IASB) und das International Financial Reporting Interpretations Committee (IFRIC) die Anpassung bestehender Standards sowie einige neue Interpretationen verabschiedet. Alle für das Geschäftsjahr 2016 verpflichtend anzuwendende International Accounting Standards (IAS) bzw. IFRS und IFRIC wurden berücksichtigt. In der nachfolgenden Tabelle sind die neuen oder geänderten Standards oder Interpretationen dargestellt, die durch die NEXUS im Geschäftsjahr angewendet wurden oder zulässigerweise noch nicht angewendet wurden. Neue, derzeit gültige Anforderungen scroll
Amendments to IAS 1 – Anhangangaben Die Änderungen betreffen verschiedene Ausweisfragen. Es wird klargestellt, dass Anhangangaben nur dann notwendig sind, wenn ihr Inhalt nicht unwesentlich ist. Dies gilt explizit auch dann, wenn ein IFRS eine Liste von Minimum-Angaben fordert. Zudem werden Erläuterungen zur Aggregation und Disaggregation von Posten in der Bilanz und der Gesamtergebnisrechnung aufgenommen. Des Weiteren wird klargestellt, wie Anteile am Sonstigen Ergebnis at Equity bewerteter Unternehmen in der Gesamtergebnisrechnung darzustellen sind. Schließlich erfolgt die Streichung einer Musterstruktur des Anhangs zur stärkeren Berücksichtigung unternehmensindividueller Relevanz. Die Änderungen haben keine wesentlichen Auswirkungen auf den NEXUS-Konzern. Amendment to IAS 19 – Leistungsorientierte Pläne: Arbeitnehmerbeiträge Mit den Änderungen werden die Vorschriften klargestellt, die sich mit der Zuordnung von Arbeitnehmerbeiträgen bzw. Beiträgen von dritten Parteien zu den Dienstleistungsperioden beschäftigen, wenn die Beiträge mit der Dienstzeit verknüpft sind. Darüber hinaus werden Erleichterungen geschaffen, wenn die Beiträge von der Anzahl der geleisteten Dienstjahre unabhängig sind. Die Änderungen haben keine wesentlichen Auswirkungen auf den NEXUS-Konzern. Zukünftige Anforderungen scroll
1) Die NEXUS plant die erstmalige Anwendung entsprechend den gesetzlichen Vorgaben. IFRS 9 – Finanzinstrumente Der im Juli 2014 herausgegebene IFRS 9 ersetzt die bestehenden Leitlinien in IAS 39 Finanzinstrumente: Ansatz und Bewertung. IFRS 9 enthält überarbeitete Leitlinien zur Einstufung und Bewertung von Finanzinstrumenten, darunter ein neues Modell der erwarteten Kreditausfälle zur Berechnung der Wertminderung von finanziellen Vermögenswerten, sowie die neuen allgemeinen Bilanzierungsvorschriften für Sicherungsgeschäfte. Er übernimmt auch die Leitlinien zur Erfassung und Ausbuchung von Finanzinstrumenten aus IAS 39. IFRS 9 ist erstmals anzuwenden in Geschäftsjahren, die am oder nach dem 1. Januar 2018 beginnen. Eine frühzeitige Anwendung ist zulässig. Der NEXUS-Konzern ist dabei, die Auswirkungen aus der Änderung des Standards zu ermitteln. Derzeit kann noch keine verlässliche Angabe gemacht werden, ob und welche Auswirkungen sich ergeben werden. IFRS 15 – Umsatzrealisierung IFRS 15 Umsatzerlöse aus Verträgen mit Kunden legt einen umfassenden Rahmen zur Bestimmung fest, ob, in welcher Höhe und zu welchem Zeitpunkt Umsatzerlöse erfasst werden. Er ersetzt bestehende Leitlinien zur Erfassung von Umsatzerlösen, darunter IAS 18 Umsatzerlöse, IAS 11 Fertigungsaufträge und IFRIC 13 Kundenbindungsprogramme. IFRS 15 ist erstmals anzuwenden in Geschäftsjahren, die am oder nach dem 1. Januar 2018 beginnen. Eine frühzeitige Anwendung ist zulässig. Der NEXUS-Konzern ist dabei, die Auswirkungen aus der Änderung des Standards zu ermitteln. Derzeit kann noch keine verlässliche Angabe gemacht werden, ob und welche Auswirkungen sich ergeben werden. 2.3 Wesentliche Ermessensentscheidungen, Schätzungen und AnnahmenDie wichtigsten Ermessensentscheidungen, zukunftsbezogene Annahmen sowie sonstige am Stichtag bestehende wesentliche Quellen von Schätzungsunsicherheiten, aufgrund derer ein beträchtliches Risiko besteht, dass innerhalb des nächsten Geschäftsjahres eine wesentliche Anpassung der Buchwerte von Vermögenswerten und Schulden erforderlich sein wird, werden im Folgenden erläutert. Wertminderung der Geschäfts- oder Firmenwerte Der Konzern überprüft mindestens einmal jährlich, ob die Geschäfts- oder Firmenwerte wertgemindert sind. Dies erfordert eine Schätzung des erzielbaren Betrages der zahlungsmittelgenerierenden Einheiten, denen die Geschäfts- oder Firmenwerte zugeordnet sind. Der erzielbare Betrag ist der höhere der beiden Beträge aus beizulegendem Zeitwert einer zahlungsmittelgenerierenden Einheit abzüglich Veräußerungskosten und dem Nutzungswert. Zur Schätzung des Nutzungswerts muss der Konzern darüber hinaus zum einen die künftigen Cash Flows schätzen als auch einen angemessenen Abzinsungssatz wählen, um den Barwert dieser Cash Flows zu ermitteln. Bei Unternehmenserwerben identifizierter Kundenstamm und Technologie Der beizulegende Zeitwert von erworbenen Wartungsverträgen (Kundenstamm) und erworbener Technologie zum Zeitpunkt von Unternehmenserwerben wird auf Basis des geschätzten zukünftigen Nutzens, insbesondere aufgrund zukünftig erwarteter, mit einem angemessenen Zinssatz diskontierter Zahlungsüberschüsse, ermittelt und über die voraussichtliche Nutzungsdauer, auf Basis einer unterstellten jährlichen Abwanderung der Kunden, abgeschrieben. Bei Unternehmenserwerben identifizierten Markenrechten Der beizulegende Zeitwert von erworbenen Markenrechten wird auf Basis der Lizenzpreisanalogiemethode ermittelt. Dabei wird der Wert des immateriellen Vermögenswerts als Barwert ersparter Lizenzzahlungen berechnet. Hierzu wird ermittelt, welche marktüblichen Lizenzzahlungen fiktiv zu entrichten wären, wenn sich der betreffende immaterielle Vermögenswert im Eigentum eines Dritten befände. Die fiktiven Nachsteuer-Lizenzzahlungen werden mit einem angemessenen Zinssatz auf den Bewertungsstichtag diskontiert. Bei Unternehmenserwerben vertraglich vereinbarte bedingte Kaufpreise Zum Zeitpunkt von Unternehmenserwerben können bedingte Kaufpreise mit dem Verkäufer vertraglich vereinbart werden. Der beizulegende Zeitwert (Stufe 3) wird auf Basis der geplanten Umsätze und Ergebnisse berechnet und anhand der Wachstumsprognose jährlich neu ermittelt. Dieser Wert wird über seine Laufzeit mit einem angemessenen Zinssatz diskontiert. Entwicklungskosten Die Entwicklungskosten werden entsprechend der in der Anhangangabe 2.4 dargestellten Bilanzierungs- und Bewertungsmethode aktiviert. Für selbst geschaffene Entwicklungen ist zur Bestimmung von Abschreibungsart und -dauer der aktivierungspflichtigen Herstellungskosten der zukünftige Nutzenverlauf abzuschätzen. Wertpapiere Der Bestand an Wertpapieren ist als zur Veräußerung verfügbare finanzielle Vermögenswerte (AfS) klassifiziert. Entsprechend werden Kursverluste und Gewinne bis zur Veräußerung der Wertpapiere im sonstigen Ergebnis im Eigenkapital eingestellt. Hiervon abweichend sind auch ohne Verkauf bis dahin im Eigenkapital geparkte Kursverluste bei Vorliegen objektiver Hinweise auf eine Wertminderung als Aufwand zu erfassen. Der notwendigen Einschätzung hierzu ist ein Ermessenspielraum immanent. Aktive latente Steuern Aktive latente Steuern werden für alle nicht genutzten steuerlichen Verlustvorträge in dem Maße erfasst, in dem es wahrscheinlich ist, dass hierfür zu versteuerndes Einkommen verfügbar sein wird und diese noch bestehen werden, so dass die Verlustvorträge tatsächlich genutzt werden können. Für die Ermittlung der Höhe der aktiven latenten Steuern ist eine wesentliche Ermessensausübung der Unternehmensleitung auf der Grundlage des erwarteten Eintrittszeitpunkts und der Höhe des künftig zu versteuernden Einkommens sowie der zukünftigen Steuerplanungsstrategien erforderlich. Pensionen und andere Leistungen nach Beendigung des Arbeitsverhältnisses Der Aufwand aus leistungsorientierten Plänen wird anhand von versicherungsmathematischen Berechnungen ermittelt. Die versicherungsmathematische Bewertung erfolgt auf der Grundlage von Annahmen in Bezug auf die Abzinsungssätze, künftige Lohn- und Gehaltssteigerungen, die Sterblichkeit und die künftigen Rentensteigerungen. Entsprechend der langfristigen Ausrichtung dieser Pläne unterliegen solche Schätzungen wesentlichen Unsicherheiten. 2.4 Zusammenfassung wesentlicher Bilanzierungs- und BewertungsmethodenGliederung Die Vermögens- und Schuldposten in der Bilanz wurden entsprechend ihrer Fristigkeit gegliedert. Die Gewinn- und Verlustrechnung wurde nach dem Gesamtkostenverfahren erstellt. Finanzinstrumente Ein Finanzinstrument ist ein Vertrag, der gleichzeitig bei einem Unternehmen zur Entstehung eines finanziellen Vermögenswerts und bei einem anderen Unternehmen zur Entstehung einer finanziellen Verbindlichkeit oder eines Eigenkapitalinstruments führt. Die in der Bilanz ausgewiesenen Finanzinstrumente (finanzielle Vermögenswerte und finanzielle Verbindlichkeiten) im Sinne von IAS 32 und IAS 39 umfassen bestimmte Finanzanlagen, Forderungen aus Lieferungen und Leistungen, Beteiligungen, Wertpapiere, liquide Mittel, kurzfristige Darlehen, Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen sowie bestimmte auf vertraglichen Vereinbarungen beruhende sonstige Vermögenswerte und Verbindlichkeiten. Entsprechend IAS 39 werden finanzielle Vermögenswerte und Verbindlichkeiten in die folgenden Kategorien eingeteilt: a) Finanzielle Verbindlichkeiten, die zu fortgeführten Anschaffungskosten bewertet werden (FLAC), b) erfolgswirksam zum beizulegenden Zeitwert bewertete finanzielle Vermögenswerte/Verbindlichkeiten (FVTPL (HfT)) (zu Handelszwecken gehalten), c) zur Veräußerung verfügbare finanzielle Vermögenswerte (AfS) und d) vom NEXUS-Konzern ausgereichte Kredite und Forderungen (LaR). Die Fair Value Option wird nicht verwendet. Bei der erstmaligen bilanziellen Erfassung werden diese finanziellen Vermögenswerte oder Verbindlichkeiten mit ihrem beizulegenden Zeitwert zuzüglich Transaktionskosten angesetzt. Die Erfassung erfolgt grundsätzlich zum Handelstag. Die Folgebewertung variiert für die unterschiedlichen Kategorien finanzieller Vermögenswerte oder Verbindlichkeiten und ist im Rahmen der Bilanzierungsmethoden der jeweiligen Bilanzposten beschrieben. In die Position zur Veräußerung verfügbare finanzielle Vermögenswerte werden Eigenkapitalinstrumente, insbesondere Wertpapiere, eingestuft. Gewinne und Verluste aus Veränderungen des Zeitwerts von zur Veräußerung verfügbaren finanziellen Vermögenswerten sind im sonstigen Ergebnis im Eigenkapital erfasst. Der Konzern ist zwar auf internationaler Ebene, überwiegend jedoch im europäischen Raum geschäftstätig und daher nur eingeschränkt Marktrisiken aufgrund von Änderungen der Wechselkurse ausgesetzt. In Bezug auf zu fortgeführten Anschaffungskosten bewertete finanzielle Vermögenswerte wird zunächst festgestellt, ob ein objektiver Hinweis auf Wertminderung bei finanziellen Vermögenswerten, die für sich gesehen bedeutsam sind, individuell und bei finanziellen Vermögenswerten, die für sich gesehen nicht bedeutsam sind, individuell oder gemeinsam besteht. Indikatoren sind hier insbesondere Zahlungsverzögerungen. Stellt der Konzern fest, dass für einen einzeln untersuchten finanziellen Vermögenswert, kein objektiver Hinweis auf Wertminderung besteht, nimmt er den Vermögenswert in eine Gruppe finanzieller Vermögenswerte mit vergleichbaren Ausfallrisikoprofilen auf und untersucht sie gemeinsam auf Wertminderung. Vermögenswerte, die einzeln auf Wertminderung untersucht werden und für die eine Wertberichtigung neu bzw. weiterhin erfasst wird, werden nicht in eine gemeinsame Wertminderungsbeurteilung einbezogen. Bestehen objektive Anhaltspunkte dafür, dass eine Wertminderung eingetreten ist, ergibt sich die Höhe des Wertminderungsverlusts als Differenz zwischen dem Buchwert des Vermögenswerts und dem Barwert der erwarteten künftigen Cash Flows. Der Buchwert des Vermögenswerts wird unter Verwendung eines Wertberichtigungskontos reduziert und der Wertminderungsverlust erfolgswirksam erfasst. Bei endgültigem Ausfall erfolgt eine Ausbuchung des Vermögenswerts bei gleichzeitigem Verbrauch des Wertberichtigungskontos. Immaterielle Vermögenswerte Erworbene immaterielle Vermögenswerte werden beim erstmaligen Ansatz zu Anschaffungskosten bewertet. Die Anschaffungskosten eines immateriellen Vermögenswerts, der bei einem Unternehmenszusammenschluss erworben wurde, entsprechen seinem beizulegenden Zeitwert zum Erwerbszeitpunkt. Immaterielle Vermögenswerte werden ausgewiesen, wenn es wahrscheinlich ist, dass der dem Vermögenswert zuzuordnende künftige wirtschaftliche Nutzen dem Unternehmen zufließen wird und die Herstellungskosten des Vermögenswerts zuverlässig bemessen werden können. Nach erstmaligem Ansatz werden immaterielle Vermögenswerte mit ihren Anschaffungs- oder Herstellungskosten angesetzt, abzüglich jeder kumulierten Abschreibung und aller kumulierten Wertminderungsaufwendungen. Selbst geschaffene immaterielle Vermögenswerte werden mit Ausnahme von aktivierten Entwicklungskosten nicht aktiviert. Damit verbundene Kosten werden erfolgswirksam in der Periode erfasst, in der sie anfallen. Für die immateriellen Vermögenswerte ist zunächst festzustellen, ob sie eine begrenzte oder unbestimmte Nutzungsdauer haben. Immaterielle Vermögenswerte mit begrenzter Nutzungsdauer werden über die wirtschaftliche Nutzungsdauer abgeschrieben und auf eine mögliche Wertminderung untersucht. Die Abschreibungsperiode und die Abschreibungsmethode werden für einen immateriellen Vermögenswert mit einer begrenzten Nutzungsdauer mindestens zum Ende eines jeden Geschäftsjahres überprüft. Hat sich die erwartete Nutzungsdauer des Vermögenswerts geändert, wird ein anderer Abschreibungszeitraum oder eine andere Abschreibungsmethode gewählt. Derartige Änderungen werden als Änderungen einer Schätzung behandelt. Abschreibungen auf immaterielle Vermögenswerte mit begrenzter Nutzungsdauer werden in der Gewinn- und Verlustrechnung unter den Abschreibungen erfasst. Bei immateriellen Vermögenswerten mit unbestimmter Nutzungsdauer werden mindestens einmal jährlich Werthaltigkeitstests durchgeführt. Diese immateriellen Vermögenswerte werden nicht planmäßig abgeschrieben. Die Nutzungsdauer eines immateriellen Vermögenswerts mit unbestimmter Nutzungsdauer wird einmal jährlich dahingehend überprüft, ob die Einschätzung einer unbestimmten Nutzungsdauer weiterhin gerechtfertigt ist. Ist dies nicht der Fall, wird die Änderung der Einschätzung von einer unbestimmten Nutzungsdauer zur begrenzten Nutzungsdauer auf prospektiver Basis vorgenommen. Gewinne oder Verluste aus der Ausbuchung immaterieller Vermögenswerte werden aus den Nettoveräußerungserlösen und dem Buchwert des Vermögenswerts ermittelt und in der Periode, in der der Posten ausgebucht wird, erfolgswirksam erfasst. Die immateriellen Vermögenswerte enthalten Wartungsverträge/Kundenstamm, Marken, Software, Technologien, Geschäfts- oder Firmenwert und Entwicklungskosten. a) Wartungsverträge, Kundenstamm Die Gesellschaft hat in Vorjahren sowie im abgelaufenen Jahr im Rahmen von Unternehmenserwerben Softwarepflegeverträge übernommen. Für die Kundenstämme wurde eine durchschnittliche Nutzungsdauer von 10 Jahren unterstellt. Die Abschreibungsmethode entspricht dem erwarteten Verbrauch des zukünftigen wirtschaftlichen Nutzens des Vermögenswerts. b) Software Software wird mit ihren Anschaffungskosten aktiviert und als ein immaterieller Vermögenswert ausgewiesen. Software wird über einen Zeitraum von 4 bis 6 Jahren linear abgeschrieben. c) Technologien Technologiebezogene Vermögenswerte beziehen sich auf Prozessund Entwicklungs-Know-How, das in Vorjahren und im abgelaufenen Jahr im Rahmen von Unternehmenserwerben erworben wurde. Technologien stehen langfristig dem Konzern zur Verfügung und werden grundsätzlich über 10 Jahre linear abgeschrieben. d) Geschäfts- oder Firmenwert Der Überschuss der Anschaffungskosten eines Unternehmens über den erworbenen Anteil an den beizulegenden Zeitwerten der identifizierbaren Vermögenswerte und Schulden im Erwerbszeitpunkt wird als Geschäfts- oder Firmenwert bezeichnet und in der Bilanz als Vermögenswert angesetzt. Zum Zweck der Überprüfung, ob eine Wertminderung vorliegt, muss der Geschäfts- oder Firmenwert, vom Übernahmetag an einer der zahlungsmittelgenerierenden Einheiten bzw. Gruppen von zahlungsmittelgenerierenden Einheiten des Konzerns, die aus den Synergien des Zusammenschlusses Nutzen ziehen sollen, zugeordnet werden. Dies gilt unabhängig davon, ob andere Vermögenswerte oder Schulden des Konzerns diesen Einheiten oder Gruppen von Einheiten bereits zugewiesen worden sind. Jede Einheit oder Gruppe von Einheiten, zu der ein Geschäfts- oder Firmenwert zugeordnet worden ist, stellt die niedrigste Ebene innerhalb des Konzerns dar, auf der der Geschäfts- oder Firmenwert für interne Managementzwecke überwacht wird und ist nicht größer als ein Geschäftssegment, wie es gemäß IFRS 8 „Geschäftssegmente“ festgelegt ist. Die Wertminderung wird durch die Ermittlung des erzielbaren Betrags der zahlungsmittelgenerierenden Einheit (Gruppe von zahlungsmittelgenerierenden Einheiten), auf die sich ein Geschäfts- oder Firmenwert bezieht, bestimmt. Liegt der Nutzungswert der zahlungsmittelgenerierenden Einheit unter ihrem Buchwert, wird ein Wertminderungsaufwand erfasst. Die Wertminderung ist zunächst in voller Höhe dem Geschäfts- oder Firmenwert zuzuordnen. Eine darüber hinaus gehende Wertminderung wird anteilig den Buchwerten der übrigen Vermögenswerte der zahlungsmittelgenerierenden Einheit zugeordnet. In den Fällen, in denen ein Geschäfts- oder Firmenwert einen Teil der zahlungsmittelgenerierenden Einheit darstellt und ein Teil des Geschäftsbereiches dieser Einheit veräußert wird, wird der dem veräußerten Geschäftsbereich zuzurechnende Geschäfts- oder Firmenwert als Bestandteil des Buchwerts des Geschäftsbereiches bei der Ermittlung des Ergebnisses aus der Veräußerung des Geschäftsbereiches einbezogen. Ein Geschäfts- oder Firmenwert, der auf diese Weise veräußert wird, wird auf der Grundlage des Verhältnisses des veräußerten Geschäftsbereiches zum nichtveräußerten Anteil der zahlungsmittelgenerierenden Einheit ermittelt. Ein wertgeminderter Geschäfts- oder Firmenwert wird nicht mehr zugeschrieben. e) Marken Die Bewertung einer Marke stützt sich auf die Verbreitung und die Nutzung innerhalb unterschiedlicher Informationssysteme am Markt und beruht auf der Markenstärke und der Verbreitung innerhalb der Zielgruppe. Sie erfolgt anhand eines kapitalwertorientierten Verfahrens auf Basis einer 5-Jahresplanung des Managements, auf Basis des Geschäftsjahres 2016. Aufbauend auf diesem Geschäftsjahr werden die Erlöse mit einer konstanten Wachstumsrate kalkuliert. Sie steht dem Konzern unbegrenzt zur Verfügung und wird daher nicht abgeschrieben. Der Wertansatz wird mindestens einmal jährlich auf Wertminderung getestet, ob Sachverhalte darauf hindeuten, dass der Buchwert gemindert sein könnte. f) Entwicklungskosten Entwicklungskosten werden als immaterieller Vermögenswert mit ihren Herstellungskosten aktiviert, sofern die Voraussetzungen gemäß IAS 38.57 kumuliert gegeben sind. Falls diese Voraussetzungen nicht gegeben sind, werden die Entwicklungskosten im Jahr ihrer Entstehung ergebniswirksam erfasst. Im Fall der Aktivierung umfassen die Herstellungskosten alle dem Entwicklungsprozess direkt zurechenbaren Kosten sowie angemessene Teile der entwicklungsbezogenen Gemeinkosten. Finanzierungskosten werden nicht aktiviert. Die Abschreibung erfolgt linear ab Fertigstellung über einen Zeitraum von 4 bis 6 Jahren. In der Gewinn- und Verlustrechnung sind die Abschreibungen der Entwicklungskosten in den Abschreibungen auf immaterielle Vermögenswerte und Sachanlagen enthalten. Solange eine Nutzungsbereitschaft einer aktivierten Entwicklung noch nicht vorliegt oder Indikatoren für eine Wertminderung vorliegen, wird der aktivierte Betrag der Entwicklungskosten einmal jährlich auf Wertminderung überprüft. Sachanlagen Das Sachanlagevermögen ist zu Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten abzüglich kumulierter planmäßiger Abschreibung und kumulierter Wertminderungen angesetzt. Die ursprünglichen Anschaffungskosten von Sachanlagen umfassen den Kaufpreis sowie alle direkt zurechenbaren Kosten, um den Vermögenswert in einen betriebsbereiten Zustand zu versetzen. Die Herstellungskosten von Sachanlagen umfassen die Aufwendungen, die durch den Verbrauch von Gütern und die Inanspruchnahme von Dienstleistungen für die Herstellung entstehen. Dazu gehören neben den Einzelkosten auch angemessene Teile der notwendigen Gemeinkosten. Fremdkapitalkosten werden in der Periode als Aufwand erfasst, in welcher sie anfallen. Die planmäßigen Abschreibungen erfolgen unter der Berücksichtigung der betriebsgewöhnlichen Nutzungsdauer. Als Abschreibungsmethode wird die lineare Abschreibung verwendet. Die zugrunde gelegte Nutzungsdauer beträgt: scroll
Die Buchwerte der Sachanlagen werden auf Wertminderungen überprüft, sobald Indikatoren dafür vorliegen, dass der Buchwert eines Vermögenswerts seinen erzielbaren Betrag übersteigt. Eine Sachanlage wird entweder bei Abgang ausgebucht oder dann, wenn aus der weiteren Nutzung oder Veräußerung des Vermögenswerts kein wirtschaftlicher Nutzen mehr erwartet wird. Die aus der Ausbuchung des Vermögenswerts resultierenden Gewinne oder Verluste werden als Differenz zwischen den Nettoveräußerungserlösen und dem Buchwert erfolgswirksam im Konzernjahresüberschuss erfasst. Die Restwerte der Vermögenswerte, Nutzungsdauern und Abschreibungsmethode werden am Ende eines jeden Geschäftsjahres überprüft und gegebenenfalls angepasst. Finanzanlagen Die Beteiligungen an assoziierten Unternehmen werden gemäß IAS 28 entsprechend der Equity-Methode bilanziert. Ein assoziiertes Unternehmen ist ein Unternehmen, bei welchem der Konzern über maßgeblichen Einfluss verfügt und das weder ein Tochterunternehmen noch ein Joint Venture ist. Ein Joint Venture ist ein aufgrund vertraglicher Vereinbarung gemeinschaftlich von Partnerunternehmen geführtes Unternehmen. Nach der Equity-Methode werden die Anteile an einem Unternehmen in der Bilanz zu Anschaffungskosten zuzüglich nach dem Erwerb eingetretener Änderungen des Anteils des Konzerns am Reinvermögen des Unternehmens erfasst. Der mit einem Unternehmen verbundene Geschäfts- oder Firmenwert ist im Buchwert des Anteils enthalten und wird nicht planmäßig abgeschrieben. Nach Anwendung der Equity-Methode stellt der Konzern fest, ob hinsichtlich der Nettoinvestition des Konzerns beim einbezogenen Unternehmen die Berücksichtigung eines zusätzlichen Wertminderungsaufwands erforderlich ist. Der Konzernjahresüberschuss enthält den Anteil des Konzerns am Erfolg des nach der Equity-Methode einbezogenen Unternehmens. Unmittelbar im Eigenkapital des einbezogenen Unternehmens erfasste Änderungen werden vom Konzern in Höhe seines Anteils ebenfalls unmittelbar im Eigenkapital erfasst und – sofern erforderlich – in die Aufstellung über Veränderungen des Eigenkapitals aufgenommen. Der Bilanzstichtag der assoziierten Unternehmen entspricht dem des Konzerns. Die Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden für ähnliche Geschäftsvorfälle und Ereignisse der assoziierten Unternehmen und des Konzerns stimmen aus Sicht des Konzerns ohne wesentliche Abweichungen überein. Die sonstigen Finanzanlagen werden entsprechend IAS 39 zu ihren fortgeführten Anschaffungskosten bewertet. Latente Steuern Die Bildung latenter Steuern erfolgt unter Anwendung der bilanzorientierten Verbindlichkeitsmethode auf alle zum Bilanzstichtag bestehenden temporären Differenzen zwischen dem Wertansatz eines Vermögenswerts bzw. einer Schuld in der Bilanz und dem steuerlichen Wertansatz. Latente Steuerschulden und -ansprüche werden für alle zu versteuernden temporären Differenzen erfasst. Hierzu gibt es folgende Ausnahmen:
Der Buchwert der latenten Steueransprüche wird an jedem Bilanzstichtag überprüft und in dem Umfang reduziert, in dem es nicht mehr wahrscheinlich ist, dass ein ausreichendes zu versteuerndes Ergebnis zur Verfügung stehen wird, gegen das der latente Steueranspruch zumindest teilweise verwendet werden kann. Nicht angesetzte latente Steueransprüche werden an jedem Bilanzstichtag überprüft und in dem Umfang angesetzt, in dem es wahrscheinlich geworden ist, dass ein künftiges zu versteuerndes Ergebnis die Realisierung des latenten Steueranspruches ermöglicht. Latente Steueransprüche und -schulden werden anhand der Steuersätze bemessen, deren Gültigkeit für die Periode, in der ein Vermögenswert realisiert wird oder eine Schuld erfüllt wird, erwartet werden. Dabei werden die Steuersätze (und Steuervorschriften) zugrunde gelegt, die zum Bilanzstichtag gültig oder angekündigt sind. Latente Steuern, die sich auf Posten beziehen, die im sonstigen Ergebnis im Eigenkapital erfasst werden, werden ebenfalls dort erfasst. Latente Steueransprüche und latente Steuerschulden werden miteinander verrechnet, wenn der Konzern einen einklagbaren Anspruch auf Aufrechnung der tatsächlichen Steuererstattungsansprüche gegen tatsächliche Steuerschulden hat und diese sich auf Ertragsteuern des gleichen Steuersubjektes beziehen, die von derselben Steuerbehörde erhoben werden. Vorräte Unter den Vorräten sind Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe, Handelswaren sowie unfertige und fertige Leistungen mit dem niedrigeren Wert aus Anschaffungs- oder Herstellungskosten und dem Nettoveräußerungswert bewertet. Die Herstellungskosten enthalten neben den Einzelkosten angemessene Teile der notwendigen Material- und Fertigungsgemeinkosten sowie fertigungsbedingte Abschreibungen, die direkt dem Leistungserstellungsprozess zugeordnet werden können. Kosten der Verwaltung werden berücksichtigt, soweit sie dem Leistungserstellungsprozess zuzurechnen sind. Fremdkapitalzinsen sind nicht zu aktivieren, da keine qualifizierten Vermögenswerte vorliegen. Nicht veräußerbare Vorräte werden vollständig abgeschrieben. Der Nettoveräußerungswert ist der geschätzte, im normalen Geschäftsgang erzielbare Verkaufserlös abzüglich der geschätzten Kosten bis zur Fertigstellung und der geschätzten notwendigen Vertriebskosten. Forderungen und sonstige Vermögenswerte Die Forderungen und die sonstigen Vermögenswerte, die in der Regel eine Laufzeit von 30-90 Tagen haben, werden mit dem ursprünglichen Rechnungsbetrag abzüglich einer Wertberichtigung für uneinbringliche Forderungen angesetzt. Eine Wertberichtigung wird vorgenommen, wenn ein objektiver substantieller Hinweis vorliegt, dass der Konzern nicht in der Lage sein wird, die Forderungen einzuziehen. Forderungen werden ausgebucht, sobald sie uneinbringlich sind. Schuldscheindarlehen Im April 2014 wurde ein Schuldscheindarlehen mit einer Laufzeit von drei Jahren abgeschlossen, kündbar mit einer dreimonatigen Frist jeweils zum Quartalsende. Die Verzinsung richtet sich nach dem 3 Monats-Euribor. Wertpapiere Die Wertpapiere werden als „zur Veräußerung verfügbare finanzielle Vermögenswerte“ klassifiziert. Bei der erstmaligen Erfassung werden diese mit den Anschaffungskosten angesetzt, die dem beizulegenden Zeitwert der gegebenen Gegenleistung entsprechen. Bei der erstmaligen Bewertung werden Transaktionskosten einbezogen. Nach dem erstmaligen Ansatz werden die Wertpapiere mit ihrem beizulegenden Zeitwert ohne Abzug von beim Verkauf gegebenenfalls anfallenden Transaktionskosten bewertet. Die Ermittlung des beizulegenden Zeitwerts basiert auf öffentlich notierten Preisen einer Wertpapierbörse. Die nicht realisierten Gewinne oder Verluste werden in der Aufstellung über die Veränderungen des Eigenkapitals im sonstigen Ergebnis erfasst, bis der finanzielle Vermögenswert verkauft, eingezogen oder anderweitig abgegangen ist, oder bis eine Wertminderung für den finanziellen Vermögenswert festgestellt wurde, sodass zu diesem Zeitpunkt der zuvor im sonstigen Ergebnis im Eigenkapital erfasste, kumulierte Gewinn oder Verlust in den Konzernjahresüberschuss einzubeziehen ist. Wertminderungen werden ergebniswirksam erfasst. Liquide Mittel Liquide Mittel bestehen aus Kassenbeständen und Guthaben bei Kreditinstituten. Diese haben eine Restlaufzeit von weniger als drei Monaten und erfüllen die Voraussetzungen nach IAS 7.7. Wertminderung von langfristigen nicht-finanziellen Vermögenswerten Der Konzern beurteilt an jedem Bilanzstichtag, ob Anhaltspunkte dafür vorliegen, dass ein Vermögenswert wertgemindert sein könnte. Liegen solche Anhaltspunkte vor oder ist eine jährliche Überprüfung eines Vermögenswerts auf Wertminderung erforderlich, nimmt der Konzern eine Schätzung des erzielbaren Betrags des jeweiligen Vermögenswerts vor. Der erzielbare Betrag ist der höhere der beiden Beträge aus beizulegendem Zeitwert eines Vermögenswerts oder einer zahlungsmittelgenerierenden Einheit abzüglich Veräußerungskosten und dem Nutzungswert. Der erzielbare Betrag ist für jeden einzelnen Vermögenswert zu bestimmen, es sei denn, ein Vermögenswert erzeugt keine Mittelzuflüsse, die weitestgehend unabhängig von denen anderer Vermögenswerte oder anderer Gruppen von Vermögenswerten sind. Übersteigt der Buchwert eines Vermögenswerts seinen erzielbaren Betrag, wird der Vermögenswert als wertgemindert betrachtet und auf seinen erzielbaren Betrag abgeschrieben. Zur Ermittlung des Nutzungswerts werden die geschätzten künftigen Cash Flows unter Zugrundelegung eines Abzinsungssatzes vor Steuern, der die aktuellen Markterwartungen hinsichtlich des Zinseffektes und der spezifischen Risiken des Vermögenswerts widerspiegelt, auf ihren Barwert abgezinst. Wertminderungsaufwendungen der fortzuführenden Geschäftsbereiche werden in der Position Abschreibungen erfasst. An jedem Berichtsstichtag wird mit Ausnahme der Geschäfts- oder Firmenwerte geprüft, ob Anhaltspunkte dafür vorliegen, dass ein Wertminderungsaufwand, der in früheren Berichtsperioden erfasst worden ist, nicht länger besteht oder sich vermindert haben könnte. Liegt ein solcher Indikator vor, wird der erzielbare Betrag geschätzt. Ein zuvor erfasster Wertminderungsaufwand ist dann aufzuheben, wenn sich seit der Erfassung des letzten Wertminderungsaufwands eine Änderung in den Schätzungen ergeben hat, die bei der Bestimmung des erzielbaren Betrags herangezogen wurden. Wenn dies der Fall ist, ist der Buchwert des Vermögenswerts auf seinen erzielbaren Betrag zu erhöhen. Dieser erhöhte Buchwert darf nicht den Buchwert übersteigen, der sich nach Berücksichtigung der Abschreibungen ergeben würde, wenn in früheren Jahren kein Wertminderungsaufwand erfasst worden wäre. Eine solche Wertaufholung ist sofort im Konzernjahresüberschuss zu erfahren. Nachdem eine Wertaufholung vorgenommen wurde, ist der Abschreibungsaufwand in künftigen Berichtsperioden anzupassen, um den berichtigten Buchwert des Vermögenswerts, abzüglich eines etwaigen Restbuchwerts, systematisch auf seine Restnutzungsdauer zu verteilen. Aktienbasierte Vergütung Im Mai 2014 wurde mit den Vorständen eine aktienbasierte Vergütung vereinbart, die in echten Aktien ausgeglichen wird. Sie besteht aus max. 160.000 echten Aktien, die über die Laufzeit jährlich fällig werden und auf der Kursentwicklung der Jahre 2015 bis 2017 basieren. Die Kosten, die aufgrund von anteilsbasierten Vergütungen mit Ausgleich durch Eigenkapitalinstrumente entstehen, werden unter Anwendung eines Marktpreismodells mit dem beizulegenden Zeitwert zum Zeitpunkt ihrer Gewährung bewertet. Der so ermittelte Betrag wird über den Erdienungszeitraum erfolgswirksam ratierlich in der Kapitalrücklage erfasst. Behandlung von Optionen Für im Rahmen von Unternehmenserwerben, die mittels der Anticipated-Acquisition-Methode abgebildet werden, abgeschlossene Optionen werden Wertänderungen des bedingten Kaufpreises erfolgswirksam erfasst. Rückstellungen für Pensionen Der Konzern verfügt im Inland über vier Pensionspläne. Die Leistungen werden nicht – mit Ausnahme einer Gesellschaft – über einen Fonds finanziert. Daneben bestehen in der Schweiz durch Planvermögen finanzierte Verpflichtungen aus dem Vorsorgewerk nach dem schweizerischen Bundesgesetz über die berufliche Alters-, Hinterlassenen- und Invaliditätsvorsorge (BVG). In den Niederlanden besteht eine durch Planvermögen finanzierte privatrechtliche Verpflichtung. Die Aufwendungen für die im Rahmen der als leistungsorientierte Pläne zu beurteilenden gewährten Leistungen werden gesondert für jeden Plan unter Anwendung des Anwartschaftsbarwertverfahrens (IAS 19) ermittelt. Versicherungsmathematische Gewinne oder Verluste werden nach Berücksichtigung latenter Steuern im sonstigen Ergebnis im Eigenkapital erfasst. Als biometrische Berechnungsgrundlagen (Sterblichkeit der Begünstigten, Invaliditätswahrscheinlichkeiten, Verheiratungswahrscheinlichkeiten im Todesfall) werden in Deutschland die Richttafeln 2005 G der Heubeck-Richttafeln-GmbH zugrunde gelegt. In der Schweiz wurde der auf statistischen Zahlen der Jahre 2010 – 2014 beruhende Tarif BVG 2015 zugrunde gelegt. In den Niederlanden wurde die AG Prognosetafel 2016 with mortality experience adjustments zugrunde gelegt. Sonstige Rückstellungen Rückstellungen werden gebildet, soweit gegenüber Dritten eine gegenwärtige Verpflichtung aus einem vergangenen Ereignis besteht, die künftig wahrscheinlich zu einem Abfluss von Ressourcen führt und deren Höhe zuverlässig geschätzt werden kann. Die Bewertung der Rückstellungen erfolgt nach IAS 37 mit der bestmöglichen Schätzung der Ausgaben, die zur Erfüllung der gegenwärtigen Verpflichtung zum Bilanzstichtag erforderlich wären. Aufwandsrückstellungen werden nicht angesetzt. Resultiert aus dem Erfüllungszeitpunkt der Verpflichtung ein wesentlicher Zinseffekt, so wird die Rückstellung zum Barwert bilanziert. Die Erhöhung der Rückstellung im Zeitablauf wird unter den Finanzaufwendungen erfasst. Verbindlichkeiten Verbindlichkeiten werden in der Konzernbilanz angesetzt, wenn NEXUS eine vertragliche Pflicht hat, Zahlungsmittel oder andere finanzielle Vermögenswerte auf eine andere Partei zu übertragen. Der erstmalige Ansatz einer Verbindlichkeit erfolgt zum beizulegenden Zeitwert der erhaltenen Gegenleistung bzw. zum Wert der erhaltenen Zahlungsmittel abzüglich gegebenenfalls angefallenen Transaktionskosten. Die Folgebewertung erfolgt bei den Verbindlichkeiten zu fortgeführten Anschaffungskosten unter Anwendung der Effektivzinsmethode. Finanzielle Verbindlichkeiten werden ausgebucht, wenn die vertragliche Verpflichtung beglichen, aufgehoben oder ausgelaufen ist. Eventualverbindlichkeiten Eventualverbindlichkeiten werden im Konzernabschluss solange nicht passiviert, bis eine Inanspruchnahme wahrscheinlich ist. Sie werden im Konzernanhang angegeben, sofern eine Inanspruchnahme nicht unwahrscheinlich ist. Umsatzrealisierung Die Umsätze des Konzerns stammen aus Softwarelizenzen und damit in Zusammenhang stehenden Dienstleistungen, die die Unterstützung bei der Implementierung sowie Wartung und sonstige Dienstleistungen umfassen. In der Regel räumt die Gesellschaft ihren Kunden eine zeitlich unbegrenzte Nutzung der Software ein. Zusätzlich erzielt der Konzern Umsätze mit dem Verkauf von Hardware. Erträge werden erfasst, wenn es wahrscheinlich ist, dass der wirtschaftliche Nutzen an den Konzern fließen wird und die Höhe der Erträge verlässlich bestimmt werden kann. Die Realisierung der Lizenzumsätze erfolgt nach IAS 18 in Höhe der vereinbarten Lizenzgebühr. Die Realisierung erfolgt, wenn nichts anderes vertraglich vereinbart wird, mit Lieferung, da keine wesentlichen Modifikationen notwendig sind. Beratungsleistungen werden monatlich nach Aufwand in Rechnung gestellt. Wartungsleistungen werden ratierlich über den Leistungszeitraum realisiert. Aufwandsrealisierung Aufwendungen werden in der Periode erfolgswirksam erfasst, in der der entsprechende Werteverzehr verursacht wurde. Finanzerträge Finanzerträge werden zum Zeitpunkt ihrer Entstehung erfasst. Finanzaufwendungen Aufwendungen für die Fremdkapitalüberlassung werden als Aufwand erfasst. Eine Aktivierung von Fremdkapitalzinsen gemäß IAS 23 erfolgt nicht, da keine qualifizierten Vermögenswerte vorliegen. Fremdwährungen Fremdwährungsgeschäfte werden in der Berichtswährung erfasst, indem der Fremdwährungsbetrag mit dem zum Zeitpunkt des Geschäftsvorfalles gültigen Umrechnungskurs zwischen Berichtsund Fremdwährung umgerechnet wird. Umrechnungsdifferenzen aus der Abwicklung monetärer Posten sowie aus der Stichtagsbewertung zu Kursen, die sich von den ursprünglich während der Periode erfassten unterscheiden, werden als Aufwand oder Ertrag in der Periode, in der sie entstanden sind, erfasst. Operating-Leasingverhältnis Ein Leasingverhältnis wird als Operating-Leasingverhältnis klassifiziert, wenn im Wesentlichen alle Risiken und Chancen, die mit dem Eigentum verbunden sind, bei dem Leasinggeber verbleiben. Leasingzahlungen innerhalb eines Operating-Leasingverhältnisses werden als Aufwand im Konzernjahresüberschuss linear über die Laufzeit des Leasingverhältnisses erfasst. 3. UnternehmenszusammenschlüsseErwerb der switspot Verwaltungs GmbH, Neckarsulm Durch den Erwerb am 4. Mai 2016 über 90,0 % der Anteile an der switspot Verwaltungs GmbH, Neckarsulm, hat die NEXUS AG das Engagement im Bereich SAP-HR Beratung weiter ausgebaut. Mit der Akquisition positioniert sich NEXUS als Full-Service HR Anbieter. NEXUS bietet somit das komplette Spektrum des modernen IT Managements für das Personalwesen an: von der Einführung von SAP HCM Systemen, über deren professionelle Betreuung im Application Management bis hin zum Prozess Outsourcing (bpo) und Hosting-Services. Als Kaufpreis wurden TEUR 1.112 in bar entrichtet. Über die weiteren 10,0 % der Anteile besteht ein Put- und Call-Optionsvertrag. Gemäß IAS 32.23 ist die Verpflichtung, Anteile nicht beherrschender Gesellschafter zu kaufen, als Finanzverbindlichkeit mit dem erwarteten Kaufpreis bilanziert worden. Der bedingte Kaufpreis in Höhe von TEUR 1.177 stellt den Maximalbetrag dar. Bei Nichterfüllung der geplanten Umsätze und Ergebnisse kann in Folgeperioden eine ertragswirksame Auflösung notwendig sein. Die bei der Kaufpreisallokation identifizierten und bewerteten Vermögenswerte und Schulden bestehen im Wesentlichen aus Kundenbeziehungen (TEUR 397) und Technologie (TEUR 22) zum Erwerbszeitpunkt. Die Forderungen wurden mit ihrem Bruttowert angesetzt. Eine Wertberichtigung wurde nicht vorgenommen, da mit einem vollständigen Zufluss der ausstehenden Forderungen gerechnet wird. Aus der Kaufpreisallokation ergab sich ein Goodwill in Höhe von TEUR 2.134. Für das Jahr 2016 lagen der Umsatz mit Dritten ab dem Erstkonsolidierungszeitpunkt bei TEUR 1.540 und der Beitrag zum Konzernjahresüberschuss bei TEUR 155. Die Anschaffungsnebenkosten in Höhe von TEUR 15 sind ergebniswirksam erfasst. Hätte der Unternehmenserwerb zu Jahresbeginn stattgefunden, hätten sich die Umsatzerlöse auf TEUR 2.560 und der Beitrag zum Konzernjahresüberschuss auf TEUR 90 belaufen. Die erworbenen Vermögenswerte und Schulden wurden in der Bilanz mit den beizulegenden Zeitwerten angesetzt und stellen sich wie folgt dar: scroll
Erwerb der SISINF SL, Sabadell (Barcelona), Spanien Am 26. Juli 2016 hat NEXUS 90,0 % der Anteile an der SISINF SL, Sabadell / Spanien, erworben und somit in den spanischen Markt expandiert. Mit 35 Mitarbeitern und Kunden in den bedeutensten Krankenhäusern in Katalonien ist das Unternehmen ein bekannter und angesehener Softwareanbieter am katalonischen Gesundheitsmarkt. SISINF bietet außerdem eine Speziallösung für Kliniken mit dem Fachgebiet In-Vitro Fertilisation, einem europaweit stark wachsenden Markt. SISINF und NEXUS werden diese Produktlinie im europäischen Markt etablieren und ihre gemeinsamen Aktivitäten in Spanien ausweiten. Mit dem zusätzlichen Modul- und Produktangebot von NEXUS kann SISINF künftig ihren Kunden Gesamthauslösungen für die Klinik und für diagnostische Fachbereiche aus einer Hand anbieten. Als Kaufpreis wurden TEUR 2.000 vereinbart, davon wurden TEUR 1.800 in bar entrichtet, für weitere TEUR 200 wurde eine Kaufpreisverbindlichkeit gebildet. Über die weiteren 10,0 % der Anteile besteht ein Put- und Call-Optionsvertrag. Gemäß IAS 32.23 ist die Verpflichtung, Anteile nicht beherrschender Gesellschafter zu kaufen, als Finanzverbindlichkeit mit dem erwarteten Kaufpreis bilanziert worden. Der bedingte Kaufpreis in Höhe von TEUR 1.377 stellt den Maximalbetrag dar. Bei Nichterfüllung der geplanten Umsätze und Ergebnisse kann in Folgeperioden eine ertragswirksame Auflösung notwendig sein. Die erworbenen Vermögenswerte und Schulden wurden in der Bilanz mit den beizulegenden Zeitwerten angesetzt und stellen sich wie folgt dar: scroll
Die bei der Kaufpreisallokation identifizierten und bewerteten Vermögenswerte und Schulden bestehen im Wesentlichen aus Technologie (TEUR 432), Marke (TEUR 342) und Kundenbeziehungen (TEUR 339) zum Erwerbszeitpunkt. Die Forderungen wurden mit ihrem Bruttowert angesetzt. Eine Wertberichtigung wurde nicht vorgenommen, da mit einem vollständigen Zufluss der ausstehenden Forderungen gerechnet wird. Aus der Kaufpreisallokation ergab sich ein Goodwill in Höhe von TEUR 1.899. Für das Jahr 2016 lagen der Umsatz mit Dritten ab dem Erstkonsolidierungszeitpunkt bei TEUR 859 und der Beitrag zum Konzernjahresüberschuss bei TEUR 141. Die Anschaffungsnebenkosten in Höhe von TEUR 25 sind ergebniswirksam erfasst. Hätte der Unternehmenserwerb zu Jahresbeginn stattgefunden, hätten sich die Umsatzerlöse auf TEUR 1.611 und der Beitrag zum Konzernjahresüberschuss auf TEUR -292 belaufen. Erwerb der IBH Datentechnik GmbH, Kassel Die NEXUS hat am 5. September 2016 100,0 % der Anteile an der IBH Datentechnik GmbH, Kassel, erworben. Mit rund 710 Installationen und 20 Mitarbeitern zählt das Unternehmen zu den Marktführern für Sterilgut-Dokumentation und Instrumentenmanagement-Systeme im Gesundheitswesen. Mit der Akquisition der IBH investiert NEXUS weiter in die Digitalisierung dieser wichtigen Bereiche. Die IBH verstärkt die Marktstellung der NEXUS in diesem Segment weiter. Durch die Verbindung erhalten NEXUS- und IBH-Kunden eine überzeugende Ergänzung des Produktportfolios und die Möglichkeit Sterilisationsprozesse vollständig in das klinische Informationssystem (NEXUS / KIS) zu integrieren. Es wurde für die erworbenen 100,0 % ein Barkaufpreis in Höhe von TEUR 4.029 sowie ein bedingter Kaufpreis abgezinst zum Erwerbszeitpunkt in Höhe von TEUR 2.032 vereinbart. Der bedingte Kaufpreis stellt den Maximalbetrag dar. Bei Nichterfüllung der geplanten Umsätze und Ergebnisse kann in Folgeperioden eine ertragswirksame Auflösung notwendig sein. Die erworbenen Vermögenswerte und Schulden wurden in der Bilanz mit den beizulegenden Zeitwerten angesetzt und stellen sich wie folgt dar: scroll
Die bei der Kaufpreisallokation identifizierten und bewerteten Vermögenswerte und Schulden bestehen im Wesentlichen aus Kundenbeziehungen (TEUR 1.114), Marke (TEUR 854) und Technologie (TEUR 532) zum Erwerbszeitpunkt. Die Forderungen wurden mit ihrem Bruttowert angesetzt. Eine Wertberichtigung wurde nicht vorgenommen, da mit einem vollständigen Zufluss der ausstehenden Forderungen gerechnet wird. Aus der Kaufpreisallokation ergab sich ein Goodwill in Höhe von TEUR 3.650. Für das Jahr 2016 lagen der Umsatz mit Dritten ab dem Erstkonsolidierungszeitpunkt bei TEUR 1.185 und der Beitrag zum Konzernjahresüberschuss bei TEUR 81. Die Anschaffungsnebenkosten in Höhe von TEUR 25 sind ergebniswirksam erfasst. Hätte der Unternehmenserwerb zu Jahresbeginn stattgefunden, hätten sich die Umsatzerlöse auf TEUR 3.034 und der Beitrag zum Konzernjahresüberschuss auf TEUR 473 belaufen. Anpassung des bedingten Kaufpreises der CS3I, S.A.S., Creuzier-le-Neuf (F) Im Zusammenhang mit dem Erwerb der CS3I, S.A.S., Creuzier-le-Neuf (F) betrug der bedingte Kaufpreis zum 31. Dezember 2015 TEUR 1.081. Da in der ex-post-Betrachtung die erforderlichen Kriterien zur Auszahlung des bedingten Kaufpreises nicht erreicht wurden, wurde dieser zum 31. Dezember 2016 vollständig ergebniswirksam aufgelöst. Anpassung des bedingten Kaufpreises der Marabu EDV-Beratung und -Service GmbH, Berlin Im Zusammenhang mit dem Erwerb der Marabu EDV-Beratung und -Service GmbH, Berlin wurde im Geschäftsjahr 2014 ein bedingter Kaufpreis in Höhe von TEUR 116 passiviert. Im Geschäftsjahr wurde der bedingte Kaufpreis, aufgrund der Aufzinsung um TEUR 12 erhöht. Somit ergibt sich zum Stichtag ein bedingter Kaufpreis in Höhe von TEUR 128. Anpassung des bedingten Kaufpreises der syseca informatik ag, Luzern Im Zusammenhang mit dem Erwerb der syseca informatik ag, Luzern betrug zum 31. Dezember 2015 der bedingte Kaufpreis TEUR 38. Im Geschäftsjahr wurde dieser vollumfänglich ergebniswirksam aufgelöst, da in der ex-post-Betrachtung die erforderlichen Kriterien nicht erreicht wurden. 4. Immaterielle VermögenswerteGeschäfts- oder Firmenwerte Im Rahmen eines jährlichen Impairment-Tests gemäß IAS 36 werden jeweils zum 31. Dezember die Geschäfts- oder Firmenwerte, zur Überprüfung der Werthaltigkeit zahlungsmittelgenerierenden Einheiten (ZGE) zugeordnet. Die nachfolgende Tabelle stellt die ZGE sowie die relevanten Annahmen und Parameter dar. Der erzielbare Betrag wurde zum Bilanzstichtag jeweils auf der Basis der Berechnung eines Nutzungswertes ermittelt. Ein Abschreibungsbedarf ergab sich hiernach nicht. Der berechnete Nutzungswert basiert auf Prognosen, bei denen Schätzungsunsicherheiten bestehen. Wesentliche Unsicherheiten liegen in folgenden Positionen: a) Gewinnmarge Die Gewinnmarge wird anhand durchschnittlicher Werte errechnet, die sich unter Berücksichtigung der Margen aus Vorjahren sowie einer Ausweitung des Lizenzgeschäfts auf Basis schon abgeschlossener Verträge ergeben. Die Gewinnmargen werden zudem planerisch um die erwartete Effizienzsteigerung angepasst. b) Abzinsungssatz Der Abzinsungssatz der jeweiligen ZGE wird über einen einheitlichen WACC (Weighted Average Cost of Capital) definiert. c) Entwicklung der Marktanteile und Wartungserlöse Diese Annahmen sind von besonderer Bedeutung, da sich hier die Einschätzung widerspiegelt, wie sich die ZGEs im Vergleich zu ihren Wettbewerbern innerhalb des Planungshorizontes entwickeln werden. Dabei ist zu beachten, dass es sich nicht um klar umrissene Märkte handelt, sondern zu einem großen Teil auch um Projektgeschäfte, die eine klare Vergleichbarkeit nicht ermöglichen. d) Wachstumsraten in der Detailplanungsphase Den Wachstumsraten in der Detailplanungsphase liegen veröffentlichte branchenbezogene Marktforschungen zugrunde. Sie werden zusätzlich maßgeblich von der ZGE individuellen Einschätzung zukünftiger Potentiale beeinflusst. Hier werden auch die spezifischen Risiken der jeweiligen ZGE berücksichtigt. Diese Annahmen werden durch konkrete Vertriebs-, Entwicklungs- und Marketingpläne unterlegt. e) Sensitivitätsanalyse In einer Sensitivitätsbetrachtung wurden des Weiteren wesentliche Parameter des Werthaltigkeitstests im Rahmen einer möglichen Entwicklung in vernünftigem Ermessen verändert. Die Erhöhung des Abzinsungssatzes um 25 Basispunkte und eine Verringerung der relevanten Cash Flows um 5 % führten zu keiner Notwendigkeit für eine Wertminderung der Geschäfts- oder Firmenwerte. Kundenstamm / Technologie / Marke Durch den Erwerb der nexus / switspot GmbH wurden Kundenstamm / Technologie in Höhe von TEUR 419 aktiviert. Durch den Erwerb der NEXUS SISINF SL wurden Kundenstamm / Technologie in Höhe von TEUR 771 und Marke in Höhe von TEUR 342 aktiviert. Durch den Erwerb der IBH Datentechnik GmbH wurden Kundenstamm / Technologie in Höhe von TEUR 1.646 und Marke in Höhe von TEUR 854 aktiviert. Entwicklungskosten Entwicklungskosten sind insoweit in Ansatz gebracht worden, soweit sie die in den Bilanzierungs- und Bewertungsgrundsätzen aufgeführten Kriterien erfüllen. Sie werden, sofern nicht für Grundlagenforschung oder nicht auftragsbezogen angefallen, im Geschäftsjahr des Anfalls aktiviert. Insgesamt wurden in 2016 Entwicklungskosten in Höhe von TEUR 5.444 (Vj: TEUR 5.288) aktiviert. Die Entwicklungskosten werden planmäßig linear über eine Nutzungsdauer von 5 Jahren abgeschrieben. Im Berichtsjahr wurden TEUR 5.486 (Vj: TEUR 4.742) abgeschrieben. Zum Stichtag besteht noch nicht fertiggestellte Software in Höhe von TEUR 3.890 (Vj: TEUR 3.496) bei den Entwicklungskosten. Konzessionen / Patente Ausgewiesen wird insbesondere Fremdsoftware, die für eigene Zwecke genutzt wird. 5. SachanlagenDie Sachanlagen setzen sich überwiegend aus Betriebs- und Geschäftsausstattung, Grundstücke und Gebäude sowie Anlagen im Bau zusammen. Die Sachanlagen unterliegen keinen Beschränkungen hinsichtlich der Verfügungsmöglichkeiten. Die Entwicklung der immateriellen Vermögenswerte und Sachanlagen sind dem Anlagenspiegel zu entnehmen. scroll
scroll
1) Für die Extrapolation der Cash Flows nach dem Detailplanungszeitraum wurde eine Wachstumsrate von Null unterstellt. Entwicklung des Anlagevermögens 2016scroll
scroll
6. Anteile an at Equity bewerteten UnternehmenDie NEXUS AG hält zum 31. Dezember 2016 folgende direkte oder indirekte Beteiligungen, die alle at Equity konsolidiert werden: Assoziierte Unternehmen
scroll
7. VorräteDie Vorräte setzen sich wie folgt zusammen: scroll
Im Berichtsjahr wurden keine Wertminderungen bzw. Wertaufholungen (Vj: TEUR 0) erfasst. Es gibt im laufenden Geschäftsjahr keine Vorräte, die zum Nettoveräußerungspreis bilanziert werden. Im Geschäftsjahr sind Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe in Höhe von TEUR 11.635 (Vj: TEUR 11.595) als Aufwand erfasst worden. 8. Latente SteuernEine Verrechnung aktiver und passiver latenter Steuern wurde in Übereinstimmung mit IAS 12 vorgenommen. Die aktiven und passiven latenten Steuern gliedern sich nach ihrer Entstehungsursache wie folgt auf: siehe nächste Seite Zum 31. Dezember 2016 waren keine passiven latenten Steuern auf nicht abgeführte Gewinne von Tochterunternehmen oder at Equity bewerteten Unternehmen erfasst, weil der Konzern davon ausgeht, dass in absehbarer Zukunft die bislang nicht ausgeschütteten Gewinne nicht ausgeschüttet werden. Zudem sind aufgrund des deutschen Steuersystems die im Falle einer Ausschüttung an das Mutterunternehmen resultierenden Steuern der Höhe nach für den Konzern unwesentlich. Zum Bilanzstichtag bestehen im Inland Verlustvorträge in Höhe von TEUR 15.926 (Vj: TEUR 22.326) bei der Körperschaftsteuer bzw. in Höhe von TEUR 14.633 (Vj: TEUR 20.809) bei der Gewerbesteuer. Bei den ausländischen Konzernunternehmen sind steuerliche Verlustvorträge in Höhe von TEUR 253 entstanden (Vj: TEUR 258). In dem Gesamtvolumen sind Verlustvorträge von TEUR 1.461 (Vj: TEUR 4.991) enthalten, die als nicht nutzbar eingeschätzt worden sind (Körperschaftsteuer TEUR 767 (Vj: TEUR 2.601), Gewerbesteuer TEUR 694 (Vj: TEUR 2.132), ausländische Ertragsteuern TEUR 0 (Vj: TEUR 258)). Davon sind TEUR 1.461 (Vj: TEUR 4.733) zeitlich unbegrenzt vortragsfähig. scroll
scroll
9. Forderungen aus Lieferungen und Leistungen und sonstige ForderungenForderungen aus Lieferungen und Leistungen und sonstige Forderungen setzen sich wie folgt zusammen: scroll
scroll
Zu den Einzelwertberichtigungen auf Forderungen aus Lieferungen und Leistungen und deren Entwicklung wird auf nachfolgende Tabelle verwiesen. scroll
Auf die überfälligen, nicht wertgeminderten Forderungen wurde keine Wertberichtigung vorgenommen, da keine wesentliche Veränderung der Kreditwürdigkeit der Schuldner festgestellt werden konnte und deshalb von einer Tilgung der ausstehenden Beträge ausgegangen wird. Für diese offenen Posten hält der Konzern keine Sicherheiten. Die Forderungen aus Lieferungen und Leistungen werden allesamt innerhalb eines Jahres fällig. Im Geschäftsjahr 2016 wurden Forderungen aus Lieferungen und Leistungen in Höhe von TEUR 224 (Vj: TEUR 144) ausgebucht. Es hat keine Zahlungseingänge (Vj: keine) auf ausgebuchte Forderungen gegeben. Der Zeitwert der Forderungen aus Lieferungen und Leistungen und sonstigen Forderungen unterscheidet sich nicht von ihrem Buchwert. Zum 31. Dezember 2016 waren Forderungen aus Lieferungen und Leistungen im Nennwert von TEUR 2.442 (Vj: TEUR 1.943) wertgemindert. Die Entwicklung des Wertberichtigungskontos stellt sich wie folgt dar: scroll
10. Sonstige finanzielle Vermögenswerte und kurzfristige FinanzanlagenDie sonstigen finanziellen Vermögenswerte und kurzfristigen Finanzanlagen setzen sich wie folgt zusammen: scroll
scroll
Sonstige finanzielle Vermögenswerte Der Zeitwert der sonstigen finanziellen Vermögenswerte unterscheidet sich nicht von ihrem Buchwert. Wertberichtigungen waren im Berichtszeitraum keine (Vj: TEUR 0) zu erfassen. Kurzfristige Finanzanlagen Die kurzfristigen Finanzanlagen stellen sich zum Bilanzstichtag wie folgt dar: scroll
scroll
Im Berichtszeitraum waren Wertminderungen in Höhe von TEUR 35 (Vj: TEUR 79) sowie Zinserträge aus Schuldscheindarlehen von TEUR 49 (Vj: TEUR 82) zu erfassen. Zum 31. Dezember 2016 bestanden analog zum Vorjahr keine derivativen Finanzinstrumente. 11. Sonstige nicht-finanzielle VermögenswertenDie nicht-finanziellen Vermögenswerte setzen sich wie folgt zusammen: scroll
Der Zeitwert der sonstigen nicht-finanziellen Vermögenswerte unterscheidet sich nicht von ihrem Buchwert. Unerfüllte Bedingungen und andere Erfolgsunsicherheiten im Zusammenhang mit im Abschluss erfassten Beihilfen der öffentlichen Hand bestehen nicht. 12. EigenkapitalDas Eigenkapital beträgt zum Stichtag TEUR 95.802 (Vj: TEUR 89.060). Es wird auf die Eigenkapitalveränderungsrechnung hingewiesen. a) Gezeichnetes Kapital Das gezeichnete Kapital beträgt zum 31. Dezember 2016 15.735.665 auf den Inhaber lautende, nennwertlose Stückaktien mit einem rechnerischen Anteil am Grundkapital von EUR 1,00 eingeteilt und in voller Höhe eingezahlt. Unterschiedliche Aktiengattungen bestehen nicht. Alle Aktien sind Stammaktien und gewähren die gleichen aktienrechtlich vorgesehenen Rechte. b) Kapitalrücklage Die Kapitalrücklage beinhaltet im Wesentlichen Aufgelder aus der im Geschäftsjahr 2000 durchgeführten Kapitalerhöhung im Zusammenhang mit dem Börsengang der NEXUS AG, die Erhöhung der Kapitalrücklage in Höhe der Ausgabe neuer Aktien gegen Sach- und Barkapitaleinlagen sowie der Ausübung von Aktienoptionen von Vorständen, Mitgliedern der Geschäftsführung in Tochterunternehmen und Mitarbeitern der NEXUS Gruppe. Die im Rahmen der Barkapitalerhöhung und der Kapitalerhöhung durch Sacheinlage angefallenen, direkt zuordenbaren Aufwendungen wurden mit der Kapitalrücklage verrechnet. Außerdem wird der beizulegende Zeitwert, der im Rahmen der Aktienoptionspläne ausgegebenen Aktien in der Position Kapitalrücklage berücksichtigt. c) Gewinnrücklage Die Gewinnrücklage beinhaltet den Gewinnvortrag, die anderen Gewinnrücklagen sowie die gesetzliche Rücklage. Entsprechend § 150 AktG müssen die gesetzliche Rücklage und die Kapitalrücklage den zehnten Teil des Grundkapitals übersteigen, damit sie zum Ausgleich von Verlusten oder für eine Kapitalerhöhung aus Gesellschaftsmitteln verwendet werden dürfen. Solange die gesetzliche Rücklage und die Kapitalrücklage zusammen nicht den zehnten Teil des Grundkapitals übersteigen, dürfen sie nur zum Ausgleich von Verlusten verwendet werden, soweit der Verlust nicht durch Gewinnvortrag bzw. Jahresüberschuss gedeckt ist und nicht durch Auflösung anderer Gewinnrücklagen ausgeglichen werden kann. d) Eigenkapitaldifferenz aus der Währungsumrechnung Die Eigenkapitaldifferenz aus der Währungsumrechnung resultiert aus Differenzen, die bei der Umrechnung der Jahresabschlüsse der ausländischen Tochtergesellschaften entstehen. e) Rücklage für Pensionen Die Rücklage für Pensionen enthält die finanzmathematisch kumulierten Gewinne und Verluste aus der Bewertung der Pensionsrückstellungen nach Verrechnung latenter Steuern. f) Eigene Anteile Die eigenen Anteile haben sich zum Stichtag wie folgt entwickelt: siehe nachfolgende Tabelle. Die eigenen Anteile werden mit den gesamten Anschaffungskosten in einer Summe offen vom Eigenkapital abgezogen (cost method). Zum 31. Dezember 2016 beträgt der Wert der eigenen Anteile nach der cost method TEUR 244. Die Ermächtigung zum Erwerb eigener Aktien darf von der Gesellschaft nicht zum Zweck des Handelns in eigenen Aktien scroll
1) Der Rückkauf erfolgte durch ein Aktienrückkaufprogramm, welches der Vorstand mit Zustimmung des Aufsichtsrats am 25. Oktober 2016 beschlossen hat. 16.056 Stückaktien wurden zu Anschaffungskosten in Höhe von TEUR 296 erworben. g) Genehmigtes Kapital In der Hauptversammlung vom 23. Mai 2012 wurde die in der Hauptversammlung vom 14. Juni 2010 erteilte Ermächtigung zur Erhöhung des Grundkapitals in Höhe von EUR 6.902.600,00 neu gefasst. Der Vorstand wurde ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrats bis zum 30. April 2017 das Grundkapital der Gesellschaft einmal oder mehrmals um bis zu EUR 7.152.575,00 zu erhöhen (Genehmigtes Kapital 2012). Die Ermächtigung betrug nach teilweiser Ausschöpfung durch eine Barkapitalerhöhung in 2012 in Höhe von EUR 800.000,00 sowie eine Barkapitalerhöhung in 2015 in Höhe von EUR 630.515 noch EUR 5.722.060,00. In der Hauptversammlung vom 13. Mai 2016 wurde die in der Hauptversammlung vom 23. Mai 2012 erteilte Ermächtigung zur Erhöhung des Grundkapitals in Höhe von EUR 7.152.575,00 neu gefasst. Der Vorstand wurde ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrats bis zum 30. April 2021 das Grundkapital der Gesellschaft einmalig oder mehrfach um bis zu insgesamt EUR 3.000.000,00 zu erhöhen (Genehmigtes Kapital 2016). Die erteilte Ermächtigung vom 23. Mai 2012 wurde damit aufgehoben. Bedingtes Kapital und Aktienoptionspläne (AOP) Mit Hauptversammlungsbeschluss vom 23. Mai 2012 wurde bedingtes Kapital in Höhe von EUR 1.400.000,00 geschaffen (Bedingtes Kapital 2012). Das Grundkapital ist entsprechend zur Durchführung eines Aktienoptionsprogramms um EUR 1.400.000,00 auf den Inhaber lautender Stückaktien bedingt erhöht. Vorstandsbonus für zukünftige Kursentwicklung Zusätzlich wurde im Mai 2014 mit den Vorständen eine aktienbasierte Vergütung vereinbart. Sie besteht in Abhängigkeit der Unternehmenswertsteigerung aus maximal 160.000 Aktien, die über die Laufzeit jährlich fällig werden und auf der Kursentwicklung der Jahre 2015 bis 2017 basieren. Der beizulegende Zeitwert dieser Vergütungskomponente betrug im Zeitpunkt der Gewährung TEUR 788. Im Geschäftsjahr 2016 wurden TEUR 263 ergebniswirksam in die Kapitalrücklage gebucht. Kapitalmanagement Ziel des Kapitalmanagements ist die Erhaltung der finanziellen Substanz des Konzerns sowie die nachhaltige Sicherstellung der notwendigen finanziellen Flexibilität. Zur Messung der finanziellen Sicherheit des Konzerns wird auch die Eigenkapitalquote herangezogen. Dabei wird das in der Konzernbilanz ausgewiesene Eigenkapital ins Verhältnis zur Bilanzsumme gesetzt. Die Finanzierungsstruktur ist danach durch eine als konservativ zu bezeichnende Kapitalstruktur, in der die Eigenfinanzierung dominiert, geprägt. Zum Bilanzstichtag beträgt die Eigenkapitalquote 68,6 % (Vj: 68,7 %). Die Fremdfinanzierung erfolgt fast ausschließlich über Verbindlichkeiten, die aus dem operativen Geschäftsbetrieb resultieren, sowie in geringem Umfang über Pensionen. Verzinsliche Finanzverbindlichkeiten bestehen nicht. Im Mai 2016 wurde eine Dividende in Höhe von EUR 0,14 auf die 15.731.385 Stück Dividendenberechtigten, auf den Inhaber lautenden, Stückaktien bezahlt. Für das Geschäftsjahr 2016 wird eine Dividendenausschüttung in Höhe von EUR 0,15 pro dividendenberechtigte, auf den Inhaber lautende Stückaktie vorgeschlagen. 13. PensionsverpflichtungenDie Rückstellungen wurden für die von der Forest Gesellschaft für Products & Services mbH zum 30. September 2000 übernommenen unmittelbaren Pensionsverpflichtungen (Direktzusagen) bei der NEXUS . IT GmbH SÜDOST, NEXUS Deutschland GmbH, NEXUS CMS GmbH und für die übernommenen Pensionsverpflichtungen bei der ASS.TEC Beratungsgesellschaft für Anwendungen, Systeme, Strategien und Technologien mbH sowie der Nexus Nederland B.V. gebildet. Bei den leistungsorientierten Plänen in der Schweiz handelt es sich um Vorsorgewerke nach dem schweizerischen Bundesgesetz über die berufliche Alters-, Hinterlassenen- und Invalidenvorsorge (BVG). Diese Pläne stellen sogenannte Vollversicherungen dar, bei denen wenigstens temporär sämtliche versicherungsmathematischen Risiken, einschließlich der Kapitalmarktrisiken, von einer Versicherungsgesellschaft getragen werden. In den Niederlanden besteht eine durch Planvermögen finanzierte privatrechtliche Verpflichtung. Die Höhe der Leistungen der übernommenen Pensionszusagen richtet sich nach den Dienstjahren und dem jeweiligen Gehalt der bezugsberechtigten Personen. Die Rückstellung wird gebildet für zahlbare Leistungen in Form von Alters- und Invalidenrente sowie für Hinterbliebenengeld. Es handelt sich um unverfallbare Anwartschaften. Ein Planvermögen besteht für die Verpflichtungen in der Schweiz, für eine Gesellschaft in Deutschland sowie in den Niederlanden. Diese leistungsorientierten Pläne belasten den Konzern mit versicherungsmathematischen Risiken, wie beispielsweise dem Langlebigkeitsrisiko, Währungsrisiko, Zinsrisiko und Markt-(Anlage) Risiko. Finanzierung Während die inländischen Pensionsverpflichtungen, ausgenommen ASS.TEC, durch das Unternehmen finanziert werden, werden die Verpflichtungen in den Niederlanden und der Schweiz und bei der ASS.TEC Beratungsgesellschaft für Anwendungen, Systeme, Strategien und Technologien mbH über Versicherungsunternehmen verwaltet und finanziert. Die Finanzierungsanforderungen basieren auf versicherungsmathematischen Bewertungsrahmenkonzepten. Bewertungsgrundlagen Die Berechnung der Pensionsverpflichtungen berücksichtigt Marktzinssätze sowie Lohn-, Gehalts- und Rententrends. In Deutschland wurden als biometrische Rechnungsgrundlagen die Todesfallwahrscheinlichkeit, Invaliditätswahrscheinlichkeit und Verheiratungswahrscheinlichkeit im Todesfall gemäß den Richttafeln 2005 G (Verlag Heubeck-Richttafeln-GmbH, Köln) zugrunde gelegt. In der Schweiz wurde der auf statistischen Zahlen der Jahre 2010 – 2014 beruhende Tarif BVG 2015 zugrunde gelegt. In den Niederlanden wurde die AG Prognosetafel 2016 with mortality experience adjustments zugrunde gelegt. scroll
1) Grundlagen für die Sensitivitätsanalyse 2) Die Annahme zur Austrittswahrscheinlichkeit umfassst eine altersabhängige Abstufung. Diese beträgt ab Alter 20 28,5 % und wird dann stufenweise abgesenkt, bis ab Alter 60 die Austrittswahrscheinlichkeit 1,3 % beträgt. Am 31. Dezember 2016 lag die gewichtete durchschnittliche Laufzeit der leistungsorientierten Verpflichtung im Inland bei 15 Jahren (Vj: 15 Jahre), in den Niederlanden bei 27 Jahren (Vj: 28 Jahre) und in der Schweiz bei 23 Jahren (Vj: 18 Jahre). Veränderung der Nettoschuld aus leistungsorientierten Verpflichtungen Die Änderungen des Barwertes der leistungsorientierten Verpflichtungen und des Planvermögens stellen sich wie folgt dar: scroll
scroll
scroll
Die Verpflichtung teilt sich wie folgt auf die Teilnehmergruppen auf: scroll
Die versicherungsmathematischen Gewinne (-) und Verluste (+) 2016 in Höhe von TEUR -152 wurden, vor Berücksichtigung latenter Steuern, im sonstigen Ergebnis erfasst. Die kumulierten versicherungsmathematischen Verluste sind mit TEUR 8.662 abzgl. latenter Steuern im sonstigen Ergebnis erfasst. Der Gesamtaufwand für leistungsorientierte Versorgungszusagen, der im Personalaufwand enthalten ist, setzt sich wie unten aufgeführt zusammen: scroll
Die tatsächlichen Ergebnisse des Planvermögens belaufen sich auf TEUR -3.034 (Vj: TEUR 1.765). Das Planvermögen entfällt auf die Schweizer Pläne sowie auf die Nexus Niederlande B.V. und die ASS. TEC Beratungsgesellschaft für Anwendungen, Systeme, Strategien und Technologien mbH und besteht aus den Ansprüchen gegen Versorgungswerke. Das Planvermögen setzt sich in den Niederlanden, der Schweiz und in Deutschland wie folgt zusammen: scroll
Die erfahrungsbedingten Berichtigungen der Pensionsverpflichtungen belaufen sich auf TEUR 1.688 (Vj: TEUR -433), die des Planvermögens auf TEUR 2.648 (Vj: TEUR -2.104). scroll
In Deutschland wird die gesetzliche Rentenversicherung als beitragsorientierter Versorgungsplan angesehen. Der für die gesetzliche Rentenversicherung erfasste Aufwand für die sozialversicherungspflichtigen Mitarbeiter hat für das abgelaufene Geschäftsjahr TEUR 2.311 (Vj: TEUR 2.341) betragen. Daneben bestehen für Vorstandsmitglieder weitere beitragsorientierte Pläne aus Direktversicherungen, für die im Geschäftsjahr Aufwendungen in Höhe von TEUR 25 (Vj: TEUR 25) angefallen sind. Sensitivitätsanalyse Bei Konstanthaltung der anderen Annahmen hätten die bei vernünftiger Betrachtungsweise am Abschlussstichtag möglich gewesenen Veränderungen bei einer der maßgeblichen versicherungsmathematischen Annahmen die leistungsorientierte Verpflichtung mit den nachstehenden Beträgen beeinflusst. Wir gehen davon aus, dass die Faktoren Fluktuation und Sterblichkeit aufgrund der Duration der wesentlichen Verpflichtungen keiner wesentlichen Volatilität unterliegt. Daher wird auf eine Sensitivitätsanalyse an dieser Stelle verzichtet. scroll
PP = Prozentpunkte 1) Aufgrund der Annahme der jährlichen Lohnsteigerungen im Inland mit 0 %, betrifft die Sensitivitätsanalyse in Bezug auf die Lohnsteigerungsrate nur die niederländischen und schweizerischen extern finanzierten Verpflichtungen. 2) Aufgrund der Annahme der jährlichen Anhebung der Renten in der Schweiz und den Niederlanden mit 0 %, betrifft die Sensitivitätsanalyse in Bezug auf den Rententrend nur die inländischen Verpflichtungen. Obwohl die Analyse die vollständige Verteilung der nach dem Plan erwarteten Cashflows nicht berücksichtigt, liefert sie einen Näherungswert für die Sensitivität der dargestellten Annahmen. Die Auswirkungen auf die erwarteten Cash Flows in den Folgeperioden aus den internen finanziellen Verpflichtungen sind von untergeordneter Bedeutung. Für das Geschäftsjahr 2017 werden ein Pensionsaufwand in Höhe von TEUR 2.473, ein Barwert der Verpflichtung in Höhe von TEUR 48.541 sowie ein Zeitwert des Planvermögens in Höhe von TEUR 36.146 prognostiziert. Vom Arbeitgeber direkt bezahlte Versorgungsleistungen werden in Höhe von TEUR 40 erwartet. Die erwarteten Beiträge zum Planvermögen für 2017 belaufen sich auf TEUR 59. 14. RückstellungenDie Rückstellungen setzen sich wie folgt zusammen: scroll
Die noch zu erbringenden Leistungen betreffen Risiken im Projektgeschäft aus drohenden Nachlaufkosten sowie ggf. Preisnachlässen, die auf Basis von Erfahrungswerten sowie der noch erwarteten Kosten berechnet werden. Für sie wird ein Verbrauch in 2017 erwartet. Die übrigen Rückstellungen verbrauchen sich erwartungsgemäß im kommenden Jahr. 15. VerbindlichkeitenDie Verbindlichkeiten setzen sich bzgl. der Fälligkeiten wie folgt zusammen: scroll
scroll
Die Finanzverbindlichkeiten beinhalten Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten. Die Ertragsteuerverbindlichkeiten betreffen die tatsächlichen Steuerschulden für die laufende Periode und für frühere Perioden. Sie sind mit dem Betrag zu bewerten, in dessen Höhe eine Zahlung an die Steuerbehörden erwartet wird. Der Berechnung des Betrags werden die Steuersätze und Steuergesetze zu Grunde gelegt, die am Bilanzstichtag im jeweiligen Land der Gesellschaft gelten. Erlösabgrenzungen sind notwendig, wenn der Leistungszeitraum bzgl. der Realisierung von Umsatzerlösen für den Bereich der Softwarepflege vom Geschäftsjahr abweicht. Die Erlösabgrenzung wird im folgenden Geschäftsjahr über den Leistungszeitraum erlöswirksam aufgelöst. Die sonstigen nicht-finanziellen Schulden beinhalten erhaltene Anzahlungen auf Kundenverträge und sonstige Steuern (Umsatz-, Lohn- und Kirchensteuer sowie Sozialabgaben). In der Position Sonstige wurden die wahrscheinlichen Kaufpreisverpflichtungen aus bedingten Kaufpreisen (Ermittlung siehe Note 3) zum Erwerb restlicher Unternehmensanteile in Höhe von TEUR 4.730 (Vj: TEUR 1.244) eingestellt und entwickelt sich wie folgt: scroll
* inklusive der Aufzinsung zum 31.12.2016 16. Eventualverbindlichkeiten und sonstige Verpflichtungen1) Gerichtliche Prozesse sowie Forderungen aus Rechtsstreitigkeiten, die sich im normalen Geschäftsverlauf ergeben, könnten in der Zukunft gegenüber den Konzerngesellschaften geltend gemacht werden. Die damit einhergehenden Risiken werden im Hinblick auf die Wahrscheinlichkeit ihres Eintretens analysiert. Obgleich das Ergebnis dieser Streitfälle nicht immer genau eingeschätzt werden kann, ist der Vorstand der Ansicht, dass sich hieraus keine wesentlichen Verpflichtungen ergeben werden. Eventualverbindlichkeiten bestehen in Höhe von TEUR 99 aus Gewährleistungsverpflichtungen. 2) Des Weiteren ergeben sich finanzielle Verpflichtungen aus der Anmietung von Büroräumen, dem Leasing von Fahrzeugen und aus anderen Verpflichtungen. Entsprechend dem wirtschaftlichen Gehalt der Leasingvereinbarungen sind die Leasingverhältnisse als Operating – Leasingverhältnisse zu klassifizieren. Die sich daraus ergebenden finanziellen Verpflichtungen stellen sich wie folgt dar: scroll
scroll
Die Miet- und Leasingzahlungen des Geschäftsjahres betragen: scroll
Miet- und Leasingvereinbarung enthalten weder Verlängerungs- oder Kaufoptionen noch Preisanpassungsklauseln. Im Jahr 2016 sind nur Mindestleasingzahlungen enthalten. 3) Sonstige finanzielle Verpflichtungen bestehen darüber hinaus in Form von Bestellobligo für Sachanlagen aus dem Aus- und Umbau des in 2015 erworbenen Grundstücks und Gebäudes in Donaueschingen in Höhe von TEUR 520. 17. UmsatzerlöseDie konsolidierten Umsatzerlöse sind in der nachfolgenden Übersicht nach Regionen und Geschäftsbereichen aufgegliedert: scroll
scroll
Davon entfielen auf: scroll
18. Sonstige betriebliche ErträgeDie sonstigen betrieblichen Erträge betreffen vor allem Erträge aus Kaufpreisanpassungen in Höhe von TEUR 1.119 (Vj: TEUR 0), geldwerte Vorteile in Höhe von TEUR 887 (Vj: TEUR 348), Erträge aus der Auflösung von Wertberichtigungen auf Forderungen in Höhe von TEUR 279 (Vj: TEUR 140), Erträge aus der Auflösung von Rückstellungen in Höhe von TEUR 212 (Vj: TEUR 173), Erträge aus der Ausbuchung von kurzfristigen Verbindlichkeiten in Höhe von TEUR 196 (Vj: TEUR 149), Gewinne aus Anlagenabgängen in Höhe von TEUR 149 (Vj: TEUR 201), Erträge aus Fremdwährungsgewinne in Höhe von TEUR 89 (Vj: TEUR 789) sowie Erträge aus Versicherungserstattungen in Höhe von TEUR 6 (Vj: TEUR 40). 19. Materialaufwand und Aufwendungen für bezogene Leistungenscroll
In den Aufwendungen für Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe und für bezogene Waren befinden sich hauptsächlich Aufwendungen aus Lizenz- und Hardwarekäufen, die zum Weiterverkauf bestimmt sind. Im Bereich der bezogenen Leistungen wurden überwiegend Leistungen im Zuge des Projektgeschäftes an Dritte vergeben. 20. Mitarbeiterzahl und PersonalaufwandIm Jahresdurchschnitt waren in den einzelnen Geschäftsjahren die folgende Anzahl an Mitarbeitern und Auszubildenden beschäftigt: scroll
Die Personalkostenentwicklung stellt sich im Berichtszeitraum wie folgt dar: scroll
Im Personalaufwand betreffen TEUR 263 (Vj: TEUR 263) Aufwendungenfür aktienbasierte Vergütung, die über den Erdienungszeitraum verteilt gemäß IFRS 2 erfasst werden. 21. Sonstige betriebliche AufwendungenDie sonstigen betrieblichen Aufwendungen setzen sich wie folgt zusammen: scroll
Die übrigen betrieblichen Aufwendungen betreffen im Wesentlichen Zuführungen zu Wertberichtigungen in Höhe von TEUR 866 (Vj: TEUR 648), Währungskursverluste in Höhe von TEUR 152 (Vj: TEUR 192), Abschreibungen und Verluste von Forderungen in Höhe von TEUR 224 (Vj: TEUR 144) und Zuführungen zu Rückstellungen in Höhe von TEUR 79 (Vj: TEUR 29). Die sonstigen betrieblichen Aufwendungen in der vorstehenden Tabelle beinhalten die Vergütung der Wirtschaftsprüfungsgesellschaft zur Prüfung des Konzernabschlusses wie folgt: scroll
Im Geschäftsjahr 2016 (Vj: TEUR 0) sind TEUR 10 nachträglich für die Konzernabschlussprüfung des vorangegangenen Geschäftsjahres angefallen. 22. Erträge aus at Equity bewerteten UnternehmenAusgewiesen werden die auf den NEXUS-Konzern entfallenden, anteiligen Jahresergebnisse der at Equity bewerteten Unternehmen in Höhe von TEUR 3 (Vj: TEUR -3). Aufwendungen aus der Abschreibung an einem at Equity bewerteten Unternehmen sind im Geschäftsjahr nicht angefallen (Vj: TEUR 0). 23. FinanzerträgeVon den Finanzerträgen (TEUR 70; Vj: TEUR 149) entfallen TEUR 49 (Vj: TEUR 82) auf Erträge aus Schuldscheindarlehen, TEUR 18 (Vj: TEUR 38) auf Zinserträge aus Bankguthaben sowie TEUR 3 (Vj: TEUR 3) auf sonstige Zinsen und ähnliche Erträge. Im Geschäftsjahr gab es – wie im Vorjahr – keine Erträge aus Zuschreibungen auf Wertpapiere des Umlaufvermögens. 24. FinanzaufwendungenVon den Finanzaufwendungen (TEUR 91; Vj: TEUR 174) entfallen TEUR 35 (Vj: TEUR 79) auf Abschreibungen und Abgangsverluste auf Wertpapiere des Umlaufvermögens, TEUR 55 (Vj: TEUR 83) auf sonstige Zinsen und ähnliche Aufwendungen und TEUR 1 (Vj: TEUR 4) auf Zinsaufwendungen aus Bankverbindlichkeiten. 25. ErtragsteuernDie Ertragsteuern setzen sich aus dem tatsächlichen Steueraufwand bzw. dem tatsächlichen Steuerertrag sowie dem latenten Steueraufwand bzw. latenten Steuerertrag zusammen. Die tatsächlichen Steuerforderungen bzw. -verbindlichkeiten werden unter Anwendung der am Stichtag geltenden Steuergesetze mit den Beträgen bemessen, die voraussichtlich an die zuständigen Finanzbehörden abzuführen bzw. von ihnen einzufordern sind. Latente Steuerverbindlichkeiten bzw. -forderungen werden auf Basis der Steuergesetze, die am Stichtag Gültigkeit hatten, zu dem Steuersatz bewertet, der voraussichtlich in der Periode Gültigkeit hat, in der die Verbindlichkeit beglichen wird bzw. die Forderung fällig ist. In 2016 wurden auf Basis einer Fünfjahresplanung alle Verlustvorträge auf ihre Werthaltigkeit überprüft. Dabei wurden aktive latente Steuern nur in der Höhe gebildet, inwieweit eine Realisierung durch zukünftige Gewinne möglich ist. Passive latente Steuern, die insbesondere durch die Aktivierung von Entwicklungskosten entstehen, werden als latente Steueraufwendungen passiviert oder wenn möglich mit aktivierten latenten Steuern verrechnet. Die auf das Ergebnis vor Ertragsteuern entfallenden Steuern teilen sich im Berichtsjahr auf tatsächliche und latente Ertragsteuern wie folgt auf: scroll
Als Steuern vom Einkommen und vom Ertrag werden im Inland die Körperschaftsteuer einschließlich des Solidaritätszuschlags und die Gewerbesteuer sowie im Ausland vergleichbare ertragsabhängige Steuern ausgewiesen. Außerdem werden in diesem Posten Steuerabgrenzungen auf alle wesentlichen Unterschiedsbeträge zwischen Handelsbilanz und Steuerbilanz sowie ggf. auf Konsolidierungsmaßnahmen erfasst. Substanzielle Hinweise für die Realisierung der latenten Steueransprüche auf nicht genutzte steuerliche Verlustvorträge, die höher sind als die Ergebniseffekte aus der Umkehrung bestehender zu versteuernder temporärer Differenzen ergeben sich aus:
Bei der Ermittlung der Steuersätze wurde im Inland für die Körperschaftsteuerbelastung ein Steuersatz von 15,0 % zzgl. Solidaritätszuschlag, also in Summe 15,825 %, angesetzt, für die Gewerbesteuer in Abhängigkeit von der Gemeinde ein Steuersatz zwischen 11,56 % und 16,64 %. Im Ausland betragen die Ertragsteuersätze zwischen 12,4 % und 33,3 %. Der ausgewiesene Steueraufwand weicht vom erwarteten Steueraufwand ab, der sich bei Anwendung des nominalen Steuersatzes der NEXUS AG von 30,4 % (Vj: 30,3 %) auf das Ergebnis nach IFRS ergeben hätte. Die Beziehung vom erwarteten Steueraufwand zum Steueraufwand, welcher sich aus der Konzern- Gewinn- und Verlustrechnung ergibt, zeigt folgende Überleitungsrechnung: scroll
26. Ergebnis je AktieDas unverwässerte Ergebnis je Aktie ergibt sich mittels Division, des den Aktionären zustehenden Konzernjahresüberschusses durch die durchschnittliche gewichtete Anzahl, der während der Periode im Umlauf befindlichen Aktien. Zur Berechnung eines verwässerten Ergebnisses je Aktie wäre der den Aktionären zurechenbare Konzernjahresüberschuss sowie der gewichtete Durchschnitt, der sich im Umlauf befindlichen Aktien um die Auswirkungen aller verwässernden potenziellen Aktien, welche durch Ausübung der ausgereichten Optionen entstehen, zu bereinigen. Aus dem Aktienoptionsprogramm (AOP 2015-2017) ist zum 31. Dezember 2016 ein Anspruch aus der Ausgabe von Aktien in Höhe von 50.500 Aktien entstanden. Damit wurde zur Ermittlung des verwässerten Ergebnisses je Aktie eine durchschnittliche Anzahl der Aktien von Tsd. 15.781 (Vj: Tsd. 15.662) zu Grunde gelegt. scroll
Der gewichtete Durchschnitt der Stammaktien (unverwässert und verwässert) für das Geschäftsjahr 2016 ermittelt sich wie folgt: scroll
Der gewichtete Durchschnitt der Stammaktien für das Geschäftsjahr 2015 ermittelt sich wie folgt: scroll
27. KapitalflussrechnungDie Kapitalflussrechnung zeigt, wie sich die Zahlungsmittel des Konzerns der NEXUS AG im Berichtsjahr durch Mittelzu- und Mittelabflüsse verändert haben. In der Kapitalflussrechnung sind die Zahlungsströme aus laufender Geschäftstätigkeit, Investitionstätigkeit und Finanzierungstätigkeit strukturiert. Der Cash Flow aus der laufenden Geschäftstätigkeit wird nach der indirekten Methode ausgewiesen. 28. Cash Flow aus der laufenden GeschäftstätigkeitIn 2016 ist der Cash Flow aus der laufenden Geschäftstätigkeit von TEUR 18.145 auf TEUR 16.542 gesunken. Im Wesentlichen ist der Rückgang auf die Veränderungen der Forderungen und sonstige Vermögenswerte sowie Rückstellungen zurückzuführen. 29. Cash Flow aus der InvestitionstätigkeitDer Cash Flow aus der Investitionstätigkeit ist mit TEUR -16.341 (Vj: TEUR -16.745) nahezu auf Vorjahresniveau. Die Auszahlungen für Investitionen in das immaterielle Anlagevermögen, dem Aus- und Umbau des in 2015 erworbenen Grundstücks und Gebäudes in Donaueschingen sowie Auszahlungen für die erworbenen Unternehmen bildeten den Schwerpunkt der Investitionstätigkeiten. 30. Cash Flow aus der FinanzierungstätigkeitDer Cash Flow aus Finanzierungstätigkeit in Höhe von TEUR -2.409 (Vj: TEUR 3.190) wurde im Geschäftsjahr im Wesentlichen durch die Zahlung von Dividenden TEUR 2.202 (Vj: TEUR 1.961) an unsere Aktionäre und die Auszahlungen aus dem Kauf eigener Anteile von TEUR 296 (Vj: TEUR 0) beeinflusst. 31. FinanzmittelbestandDer Finanzmittelbestand setzt sich aus liquiden Mitteln (Kassenbestand, Guthaben bei Kreditinstituten), abzüglich Kontokorrentverbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten zusammen. 32. Segmentierung nach GeschäftsbereichenGemäß IFRS 8 sind die operativen Geschäftssegmente auf Basis der internen Steuerung und Berichterstattung abzugrenzen. Der Vorstand der NEXUS AG, als oberster Entscheidungsträger im Konzern, überwacht regelmäßig die Ertragskraft und trifft seine Entscheidungen über die Verteilung von Ressourcen auf Basis der Business Units NEXUS / CIS, NEXUS / CSO, NEXUS / DIS, NEXUS / PAT.INT, NEXUS / QM, NEXUS / NCS, NEXUS / CCS sowie NEXUS / HCS. Die Business Units bilden damit die operativen Segmente im Sinne von IFRS 8 ab. Die in den Konzernabschluss einbezogenen rechtlichen Einheiten, werden jeweils vollständig einer Business Unit zugeordnet. Jede Business Unit besteht somit jeweils aus einer oder mehreren rechtlichen Einheiten. In den Business Units NEXUS / CIS, NEXUS / CSO, NEXUS / DIS, NEXUS / QM, NEXUS / PAT.INT, NEXUS / NCS und NEXUS / CCS werden Softwarelösungen für das Gesundheitswesen im administrativen und im medizinischen Bereich entwickelt und vertrieben. Die wirtschaftliche Entwicklung dieser Business Units reagiert gleichförmig auf externe Einflüsse. Ferner sind die angebotenen Produkte und Dienstleistungen, der Leistungserstellungsprozess, die Kunden und Vertriebsmethoden nahezu identisch bzw. ähnlich. Aus den genannten Gründen werden diese sieben Business Units in dem berichtspflichtigen Segment Healthcare Software zusammengefasst. Das Management steuert die Segmente über das betriebliche Segmentergebnis und den Segmentumsatz. Das nicht dem Berichtssegment Healthcare Software zugeordnete operative Segment NEXUS / HCS berichtet als eigenständig berichtspflichtiges Segment Healthcare Service. Die unter Healthcare Service zusammengefassten Gesellschaften werden einheitlich geführt. Unter dem Label NEXUS Deutschland werden zentral Dienstleistungen und Lösungen für Schnittstellen des Produktes Integrationsserver angeboten. Unter dem Label NEXUS / IT werden von der Betriebsführung, bis hin zur Betreuung der eingesetzten Software-Applikationen und dem Anwendersupport, leitende Funktionen im täglichen Management der Klinik-IT erbracht. Unter dem Label ASS.TEC werden schwerpunktmäßig EDV-gestützte Prozessberatungen, inklusive SAP-Beratungen angeboten. Unter dem Label ProLohn werden schwerpunktmäßig SAP-Beratungen angeboten. Unter dem Label NEXUS / SWITSPOT werden schwerpunktmäßig SAP-HCM-Beratungen angeboten. Die Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden der beiden berichtspflichtigen Segmente entsprechen den gleichen Rechnungslegungsmethoden, wie die externe Berichterstattung. Transaktionen zwischen den Segmenten werden anhand marktüblicher Konditionen abgerechnet. Im Folgenden sind die Umsatzerlöse und Ergebnisse sowie das Segmentvermögen und die Segmentverbindlichkeiten der einzelnen berichtspflichtigen Segmente des Konzerns dargestellt: siehe nächste Seite. Die geografischen Segmente des Konzerns werden nach dem Standort der Vermögenswerte des Konzerns bestimmt. Verkäufe an externe Kunden, die in den geografischen Segmenten angegeben werden, werden entsprechend dem geografischen Standort der Kunden den einzelnen Segmenten zugewiesen. Angaben zu den geografischen Segmenten machen wir folgende: scroll
33. FinanzinstrumenteDer Konzern ist teilweise auf internationaler Ebene tätig, wodurch er Marktrisiken aufgrund von Änderungen der Wechselkurse ausgesetzt ist. Der Konzern geht nicht davon aus, dass diese Risiken einen wesentlichen Einfluss auf die Ertrags- und Finanzlage des Konzerns haben können. Nachfolgende Ausführungen ergänzen die Ausführungen zu den im Lagebericht gemachten Angaben zu Risiken. Ausfallrisiken Finanzinstrumente, die für die Gesellschaft möglicherweise eine Konzentration des Ausfallsrisikos bewirken können, sind hauptsächlich Guthaben bei ganz überwiegend renommierten Finanzinstituten in Deutschland, der Schweiz sowie in den Niederlanden, marktgängige Wertpapiere und Forderungen aus Lieferungen und Leistungen. Die Zahlungsmittel und Zahlungsmitteläquivalente der Gesellschaft lauten vorwiegend auf Euro und Schweizer Franken. Bei den marktgängigen Wertpapieren handelt es sich um Rentenfonds. Die Gesellschaft überwacht fortlaufend ihre Positionen bei den Finanzinstituten, die ihre Vertragspartner bei den Finanzinstrumenten sind, sowie deren Bonität und kann kein Risiko der Nichterfüllung erkennen. Ausfallrisiken bzw. Risiken, dass ein Vertragspartner seinen Zahlungsverpflichtungen nicht nachkommt, werden mittels Verwendung von Kreditlinien und anderer Kontrollverfahren im Rahmen des Forderungsmanagements (bspw. Bonitätsprüfungen) gesteuert. Im Konzern besteht zum Bilanzstichtag kein konzentriertes Ausfallrisiko von Einzelforderungen größer EUR 1 Mio. Zum 31. Dezember 2016 waren Forderungen aus Lieferungen und Leistungen im Nennwert von TEUR 2.442 (Vj: TEUR 1.943) wertgemindert. Das Ausfallrisiko ist auf die Buchwerte (TEUR 23.771; Vj: TEUR 23.777) begrenzt. Liquiditätsrisiken Der Konzern ist bestrebt, über genügend Zahlungsmittel und Zahlungsmitteläquivalente oder entsprechende Kreditlinien zu verfügen, um seine Verpflichtungen in den nächsten Jahren zu erfüllen. Des Weiteren steht der Gesellschaft genehmigtes Kapital im Betrag von TEUR 3.000 (Vj: TEUR 5.722) für weitere Kapitalerhöhungen zur Verfügung. Im Konzern bestehen keine Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten. Die nachstehende Tabelle zeigt wie sich die nicht diskontierten Cash Flows aus den originären finanziellen Verbindlichkeiten auf die Liquiditätssituation des Konzerns auswirken, und stellt diese den Buchwerten gegenüber. Negative Wertangaben entsprechen einem Finanzmittelzufluss. Mit signifikant hiervon abweichenden Zahlungsströmen (Fristen oder Beträge) wird nicht gerechnet. scroll
Währungsrisiken Währungsrisiken entstehen durch die in der Schweiz, den USA sowie anderen Regionen realisierten Umsätze in CHF und USD sowie den daraus resultierenden Forderungen, die bis zur Zahlung Währungsschwankungen unterliegen. Zinsrisiken Die NEXUS nimmt keine langfristigen Darlehen in Anspruch. Ein Cash Flow-Zinsrisiko besteht nicht. Bei den Wertpapieren handelt es sich um Rentenfonds. Die Anlagen unterliegen einem Zins- bzw. einem Marktwertrisiko. Das Fair-Value-Risiko wird aufgrund der Klassifizierung der Wertpapiere – als zur Veräußerung verfügbare finanzielle Vermögenswerte – bis zu einer Veräußerung oder Wertminderung im sonstigen Ergebnis im Eigenkapital in einer entsprechenden Bewertungsrücklage erfasst. Zeitwert Die nicht zum Zeitwert bilanzierten Finanzinstrumente des Konzerns umfassen in erster Linie Forderungen aus Lieferungen und Leistungen, Zahlungsmittel und Zahlungsmitteläquivalente, Kontokorrentkredite, Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen und sonstige Verbindlichkeiten. Der Buchwert der Zahlungsmittel und Zahlungsmitteläquivalente kommt seinem Zeitwert aufgrund der kurzen Laufzeit dieser Finanzinstrumente sehr nahe. Bei Forderungen und Schulden, denen normale Handelskreditbedingungen zu Grunde liegen, kommt der auf historischen Anschaffungskosten beruhende Buchwert dem Zeitwert ebenfalls sehr nahe. scroll
scroll
Transaktionsrisiko Die NEXUS hat in 2016 26,6 % des Umsatzes außerhalb des Euroraumes fakturiert (Vj: 27,3 %). Kosten fallen aufgrund unserer Aktivitäten in der Schweiz in Schweizer Franken an, jedoch nur in geringem Maße in US Dollar. Zum 31. Dezember 2016 hatte der Konzern einen Bestand an USD in Höhe von TUSD 0 = TEUR 0 (31. Dezember 2015: TUSD 0 = TEUR 0) und einen Bestand an Schweizer Franken in Höhe von TCHF 3.208 = TEUR 2.984 (31. Dezember 2015: TCHF 5.944 = TEUR 5.458). Es bestanden zum 31. Dezember 2016 Forderungen aus Lieferungen und Leistungen in fremder Währung von TNOK 16 = TEUR 2 (31. Dezember 2015: TNOK 55 = TEUR 6), TUSD 10 = TEUR 10 (31. Dezember 2015: TUSD 0 = TEUR 0) sowie TCHF 2.454 = TEUR 2.282 (31. Dezember 2015: TCHF 3.407 = TEUR 3.128). Die Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen zum 31.12.2016 in fremder Währung betrugen TCHF 1.093 = TEUR 1.017 (31. Dezember 2015: TCHF 977 = TEUR 897); die Verbindlichkeiten in USD sind wie im Vorjahr nicht wesentlich. Eine Sicherungsbeziehung bestand zum Stichtag nicht. Basierend auf den Bilanzstichtagskursen der relevanten Währungen wurde der Ermittlung von Sensitivitäten eine hypothetische Veränderung der Wechselkursrelationen um jeweils zehn Prozent zugrunde gelegt. Wäre zum Abschlussstichtag der Euro gegenüber dem US Dollar um 10 % aufgewertet (abgewertet) gewesen, hätte sich das Konzernergebnis vor Steuern um TEUR 1 (Vj: TEUR 0) reduziert (erhöht). Eine Aufwertung (Abwertung) des Schweizer Franken (CHF) gegenüber dem Euro am Abschlussstichtag um 10 % würde ein um TEUR 127 (Vj: TEUR 223) höheres (niedrigeres) Konzernergebnis vor Steuern ergeben. Translationsrisiko Der Sitz der Tochtergesellschaften NEXUS Schweiz GmbH (100 %), NEXUS Medizinsoftware und Systeme AG (99,98 %), Flexreport AG (100 %), Domis Consulting AG (100 %), Synergetics AG (60 %) sowie syseca informatik ag, Luzern (100 %) befinden sich außerhalb des Euroraums. Da die Berichtswährung des NEXUS-Konzerns der Euro ist, werden die Erträge und die Aufwendungen dieser Tochtergesellschaften im Rahmen der Konsolidierung in Euro umgerechnet. Änderungen der durchschnittlichen Wechselkurse von einer Berichtsperiode zur anderen können signifikante Umrechnungseffekte verursachen, zum Beispiel in Bezug auf die Umsatzerlöse, das Segmentergebnis und das Konzernergebnis. Zusätzliche Angaben zu den Finanzinstrumenten Die nachfolgende Tabelle gibt die Buchwerte nach Bewertungskategorie gemäß IAS 39 und die beizulegenden Zeitwerte nach Klassen von finanziellen Vermögenswerten und finanziellen Verbindlichkeiten an. Die Nettogewinne der Kategorie FVTPL (HfT) werden unter der Position Sonstige betriebliche Erträge erfasst. Die Nettogewinne / -verluste der Kategorie AfS beinhalten Wertminderungen von TEUR 35 (Vj: Wertminderungen TEUR 79), die in der Position Finanzaufwendungen erfasst werden. Gewinne werden unter den Finanzerträgen ausgewiesen. Im Berichtsjahr wurden wie im Vorjahr keine Wertminderungen aus der Bewertungsrücklage für Finanzinstrumente aufwandswirksam in der Gewinn- und Verlustrechnung erfasst. Die Nettogewinne / -verluste der Kategorie loans and receivables beinhalten Minderungsverluste von TEUR -1.090 (Vj: TEUR -792). Diese werden in der Position Sonstige betriebliche Aufwendungen ausgewiesen. Erträge aus Wertaufholungen in Höhe von TEUR 279 (Vj: TEUR 140) werden unter sonstige betriebliche Erträge erfasst. Nettogewinne / -verluste aus Finanzinstrumenten Die im Geschäftsjahr erfassten Nettogewinne / -verluste aus Finanzinstrumenten (nach Bewertungskategorie) lassen sich wie folgt zusammenfassen: scroll
Zinserträge / -aufwendungen aus Finanzinstrumenten Zinserträge / -aufwendungen aus Finanzinstrumenten, die nicht erfolgswirksam mit den beizulegenden Zeitwerten bewertet wurden, fielen im Geschäftsjahr 2016 wie folgt an: scroll
Die Zinserträge betreffen mit TEUR 49 (Vj: TEUR 82) Finanzinstrumente der Kategorie LaR. Die Zinsaufwendungen betreffen mit TEUR 35 (Vj: TEUR 79) Finanzinstrumente der Kategorie AfS. scroll
scroll
1) In dieser Position sind bedingte Kaufpreise in Höhe von TEUR 4.730 (Vj: TEUR 1.244) enthalten, die zum beizulegenden Zeitwert der Stufe 3 bewertet wurden (siehe Note 15). Der beizulegende Zeitwert entspricht den fortgeführten Anschaffungskosten. scroll
scroll
Die folgende Übersicht stellt für die zum beizulegenden Zeitwert bilanzierten Finanzinstrumente dar, auf welchen wesentlichen Parametern die Bewertung basiert. Die einzelnen Stufen sind gemäß IFRS 7 wie folgt definiert: Stufe 1: Bewertung mit auf aktiven Märkten notierten (unverändert übernommenen) Preisen für identische Vermögenswerte und Verbindlichkeiten. Stufe 2: Bewertungen für den Vermögenswert oder die Verbindlichkeit erfolgt entweder direkt (als Preis) oder indirekt (in Ableitung von Preisen) auf Basis beobachtbarer Inputdaten, die keinen notierten Preis nach Stufe 1 darstellen. Stufe 3: Bewertung auf Basis von Modellen mit nicht am Markt beobachtbaren Inputparametern. scroll
scroll
Erläuterung der Abkürzungen scroll
Für die Position Kassenbestand, Guthaben bei Kreditinstituten ist eine eigenständige Klasse zu bilden. Eine pauschale Zuordnung zu den zu fortgeführten Anschaffungskosten bewerteten Finanzinstrumenten oder zu den zum Fair Value bewerteten Finanzinstrumenten ist nicht sachgerecht, da ein Ausweis zum Nominalwert erfolgt, wobei ausländische Sorten zum Tageskurs umgerechnet werden. Die Bewertung des Kassenbestands und der Guthaben bei Kreditinstituten steht somit nicht im Zusammenhang mit einer Kategorisierung nach IAS 39, weshalb keine Angabe des bilanziellen Wertansatzes nach Bewertungskategorie erfolgt. Bezüglich der Schuldscheindarlehen weichen die Zeitwerte nicht wesentlich von den Buchwerten ab, da diese halbjährlich gekündigt werden können, variabel verzinslich sind und zum Nominalwert erstattet werden. 34. HaftungsverhältnisseAm 31. Dezember 2016 bestanden wie zum Vorjahresstichtag keine Haftungsverhältnisse. 35. Beziehung zu nahe stehenden Unternehmen und PersonenNahe stehende Unternehmen Die NEXUS AG ist das oberste Mutterunternehmen. Mit dem assoziierten Unternehmen G.I.T.S. Gesundheitswesen IT- Service GmbH Fürstenfeldbruck, Fürstenfeldbruck, wurden im Berichtszeitraum für den Konzern unbedeutende Transaktionen durchgeführt. Insgesamt wurden Verkäufe in Höhe von TEUR 60 (Vj: TEUR 60) und keine Käufe getätigt. Zum Stichtag bestanden, wie im Vorjahr, keine offenen Forderungen aus Lieferungen und Leistungen und, wie im Vorjahr, keine offenen Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen. Mit dem assoziierten Unternehmen Palladium-med GmbH, Berlin, wurden Verkäufe in Höhe von TEUR 24 (Vj: TEUR 24) und Käufe in Höhe von TEUR 0 (Vj: TEUR 11) getätigt. Zum Stichtag bestanden offene Forderungen aus Lieferungen und Leistungen in Höhe von TEUR 0 (Vj: TEUR 4) und, wie im Vorjahr, keine offenen Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen. Nahestehende Personen Als Managementmitglieder in Schlüsselpositionen werden nurManagementmitglieder (Aufsichtsrat und Vorstand) der Konzernmuttergesellschafter NEXUS AG angesehen. Die Mitglieder des Aufsichtsrates erbringen neben ihrer Aufsichtsratstätigkeit vereinzelt selbst oder über ihnen nahestehende Gesellschaften Dienstleistungen für den Konzern und rechnen diese nach marktüblichen Bedingungen ab. In 2016 betrugen die hierfür als Aufwand angefallenen Dienstleistungshonorare TEUR 81 (Vj: TEUR 99). Am Bilanzstichtag waren hieraus Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen in Höhe von TEUR 8 (Vj: TEUR 2) offen. Daneben erbringen Konzernunternehmen Dienstleistungen an Aufsichtsratsmitglieder und rechnen diese nach marktüblichen Bedingungen ab. In 2016 betrugen die hierfür angefallenen Erlöse TEUR 67 (Vj: TEUR 75). Am Bilanzstichtag waren hieraus Forderungen aus Lieferungen und Leistungen in Höhe von TEUR 7 (Vj: TEUR 14) offen. Es bestehen, neben den bereits an dieser und anderen Stellen gemachten Angaben, keine weiteren berichtspflichtigen Beziehungen zu nahestehenden Personen. Die zum Geschäftsjahresende bestehenden offenen Posten sind nicht besichert, unverzinslich und werden durch Barzahlung beglichen. Für Forderungen oder Schulden gegen nahestehende Unternehmen bestehen keinerlei Garantien. Zum 31. Dezember 2016 hat der Konzern, wie zum Vorjahresstichtag, keine Wertberichtigung auf Forderungen gegen nahestehende Unternehmen und Personen gebildet. Die Notwendigkeit des Ansatzes einer Wertberichtigung wird jährlich überprüft, indem die Finanzlage des nahestehenden Unternehmens und der Markt, in dem dieses tätig ist, überprüft werden. 36. Organe der GesellschaftDem Aufsichtsrat gehören folgende Personen an:
Die Gesamtbezüge des Aufsichtsrats betrugen TEUR 112 (Vj: TEUR 112). Der Vorstand:
Die Gesamtbezüge des Vorstands setzen sich wie folgt zusammen: scroll
Der Vorstand erzielte im Geschäftsjahr Bezüge in Höhe von TEUR 1.063 (Vj: TEUR 1.013). Darin enthalten sind TEUR 25 (Vj: TEUR 25) für die Altersversorgung des Vorstands. Im Mai 2014 wurde mit den Vorständen eine aktienbasierte Vergütung vereinbart. Sie besteht in Abhängigkeit der Unternehmenswertsteigerung aus maximal 160.000 Aktien, die über die Laufzeit jährlich fällig werden und auf der Kursentwicklung der Jahre 2015 bis 2017 basieren (AOP 2015-2017). Abfindungen wurden nicht bezahlt. Aufgrund des Beschlusses der Hauptversammlung vom 23. Mai 2012 wird gemäß § 286 Abs. 5 HGB auf die individualisierte Angabe der Vorstandsgehälter für die Geschäftsjahre 2012 bis 2016 verzichtet. 37. Director’s Holdingslm Geschäftsjahr 2016 hat sich die Anzahl der gehaltenen Aktien des Vorstandes und des Aufsichtsrates wie in der Tabelle dargestellt verändert. scroll
scroll
38. Ereignisse nach dem BilanzstichtagBerichtspflichtige Ereignisse nach dem Bilanzstichtag haben nicht stattgefunden. 39. Erklärung gem. § 161 AktG zum Corporate Governance KodexDer Vorstand und der Aufsichtsrat der NEXUS AG haben die nach § 161 AktG vorgeschriebene Erklärung abgegeben und auf der Unternehmenswebsite unter www.nexus-ag.de - Investor Relations - Corporate Governance dauerhaft zugänglich gemacht.
Villingen-Schwenningen, den 20. März 2017 NEXUS AG Der Vorstand Versicherung der gesetzlichen VertreterWir versichern nach bestem Wissen, dass gemäß den anzuwendenden Rechnungslegungsgrundsätzen der Konzernabschluss ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des Konzerns vermittelt und im Konzernlagebericht der Geschäftsverlauf einschließlich des Geschäftsergebnisses und die Lage des Konzerns so dargestellt sind, dass ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild vermittelt wird, sowie die wesentlichen Chancen und Risiken der voraussichtlichen Entwicklung des Konzerns beschrieben sind.
Villingen-Schwenningen, den 20. März 2017 NEXUS AG Der Vorstand Bestätigungsvermerk des AbschlussprüfersWir haben den von der Nexus AG aufgestellten Konzernabschluss – bestehend aus Konzern-Bilanz, Konzern-Gewinn- und Verlustrechnung, Konzern-Gesamtergebnisrechnung, Konzern-Kapitalflussrechnung, Konzern-Eigenkapitalveränderungsrechnung und Konzernanhang – sowie den Konzernlagebericht für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2016 geprüft. Die Aufstellung von Konzernabschluss und Konzernlagebericht nach den IFRS, wie sie in der EU anzuwenden sind, und den ergänzend nach § 315a Abs. 1 HGB anzuwendenden handelsrechtlichen Vorschriften liegt in der Verantwortung des Vorstands der Gesellschaft. Unsere Aufgabe ist es, auf der Grundlage der von uns durchgeführten Prüfung eine Beurteilung über den Konzernabschluss und den Konzernlagebericht abzugeben. Wir haben unsere Konzernabschlussprüfung nach § 317 HGB unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung vorgenommen. Danach ist die Prüfung so zu planen und durchzuführen, dass Unrichtigkeiten und Verstöße, die sich auf die Darstellung des durch den Konzernabschluss unter Beachtung der anzuwendenden Rechnungslegungsvorschriften und durch den Konzernlagebericht vermittelten Bildes der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage wesentlich auswirken, mit hinreichender Sicherheit erkannt werden. Bei der Festlegung der Prüfungshandlungen werden die Kenntnisse über die Geschäftstätigkeit und über das wirtschaftliche und rechtliche Umfeld des Konzerns sowie die Erwartungen über mögliche Fehler berücksichtigt. Im Rahmen der Prüfung werden die Wirksamkeit des rechnungslegungsbezogenen internen Kontrollsystems sowie Nachweise für die Angaben im Konzernabschluss und Konzernlagebericht überwiegend auf der Basis von Stichproben beurteilt. Die Prüfung umfasst die Beurteilung der Jahresabschlüsse der in den Konzernabschluss einbezogenen Unternehmen, der Abgrenzung des Konsolidierungskreises, der angewandten Bilanzierungs- und Konsolidierungsgrundsätze und der wesentlichen Einschätzungen des Vorstands sowie die Würdigung der Gesamtdarstellung des Konzernabschlusses und des Konzernlageberichts. Wir sind der Auffassung, dass unsere Prüfung eine hinreichend sichere Grundlage für unsere Beurteilung bildet. Unsere Prüfung hat zu keinen Einwendungen geführt. Nach unserer Beurteilung aufgrund der bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnisse entspricht der Konzernabschluss den IFRS, wie sie in der EU anzuwenden sind, und den ergänzend nach § 315a Abs. 1 HGB anzuwendenden handelsrechtlichen Vorschriften und vermittelt unter Beachtung dieser Vorschriften ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des Konzerns. Der Konzernlagebericht steht in Einklang mit dem Konzernabschluss, entspricht den gesetzlichen Vorschriften, vermittelt insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage des Konzerns und stellt die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend dar.
Freiburg im Breisgau, den 20. März 2017 KPMG AG Brantner, Wirtschaftsprüfer Ziemann, Wirtschaftsprüferin |
|||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||