Nexus AG

Donaueschingen (vormals: Villingen-Schwenningen)

Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2017 bis zum 31.12.2017

Lagebericht

Grundlagen und allgemeine Angaben der Nexus AG

Geschäftsmodell

Die Nexus AG hat im Wesentlichen die Holdingfunktion der NEXUS-Gruppe inne. Deshalb schlagen sich die Chancen und Risiken aus Sicht der NEXUS-Gruppe unmittelbar bei der Nexus AG nieder. Daher erfolgt die Lageberichterstattung im Wesentlichen aus Sicht der NEXUS-Gruppe.

Die NEXUS entwickelt, vertreibt und wartet Softwarelösungen für Krankenhäuser, Fachkliniken und Pflegeheime. Alle Softwarelösungen zielen darauf ab, dass die Gesundheitseinrichtungen ihre Prozesse effizienter abwickeln können und die Mitarbeiter mehr Zeit für Patienten zur Verfügung haben. NEXUS entwickelt diese Softwarelösungen, indem Know-how aus den unterschiedlichen Profit Centers der Gruppen und Ideen von Kunden zusammengebracht werden. NEXUS kann dabei auf ein umfangreiches Expertenwissen aus unterschiedlichen europäischen Ländern und einer Vielzahl von Einrichtungen zurückgreifen. Die derzeitigen Produktgruppen sind:

+ NEXUS / KIS: Komplett-Informationssystem für somatische Häuser in Deutschland

+ NEXUS / PSYCHIATRIE: Komplett-Informationssystem für psychiatrische Häuser

+ NEXUS / HEIM: Komplett-Informationssystem für Altenheime und Altenheimketten

+ NEXUS / REHA: Komplett-Informationssystem für Rehabilitations-Einrichtungen

+ NEXUS / PAT (CH): Administratives Komplett-Informationssystem für Schweizer Spitäler

+ NEXUS / DIS: Interdisziplinäres diagnostisches Informationssystem

+ NEXUS / FRAUENKLINIK: Informationssystem für geburtshilfliche Einrichtungen und Frauenkliniken

+ NEXUS / PATHOLOGIE und NEXUS / ZYTOLOGIE: Informationssystem für pathologische und zytologische Einrichtungen

+ NEXUS / RADIOLOGIE: Radiologie-Informations- (RIS) und Bildsystem (PACS) für radiologische Abteilungen und Praxen

+ NEXUS / INFORMATIONSTORE: Management-Informations-Systeme für Krankenhäuser

+ NEXUS / QM: Informationssysteme für das Qualitätsmanagement im Gesundheitswesen

+ NEXUS / AEMP, NEXUS / SPM und EuroSDS: Informationssystem für Sterilisationsprozesse im Krankenhaus

+ NEXUS / INTEGRATIONSSERVER: Integrationsserver für das Schnittstellenmanagement für Krankenhausinformationssysteme in Krankenhäusern

+ NEXUS / IT: Outsourcing Lösungen im Gesundheitswesen

+ Clinic WinData: Informationssysteme für die medizinische Fachbefundung und Geräteintegration

+ ASS.TEC: Prozess- und HR-Beratung im SAP-Umfeld

+ Asebis: Die Spitex-Komplettlösung für den Schweizer Markt

+ PEGASOS: Archivierung und Prozessmanagement im Gesundheitswesen

+ Emed: Webbasiertes klinisches Informationssystem für französische Gesundheitseinrichtungen

+ NEXUS / EPD: Komplett-Informationssystem für somatische und psychiatrische Häuser in den Niederlanden

+ TESIS: Komplett-Informationssystem für somatische Häuser in Katalonien (Spanien)

+ TESISVITA: Komplett-Informationssystem für Invitro-Kliniken

+ NEXUS / SWITSPOT: Softwarelösungen zur Ergänzung des SAP Personalmanagements

+ CHILI: PACS- und Teleradiologie-Lösungen

NEXUS vertreibt die Softwarelösungen, installiert sie beim Kunden und übernimmt die Pflege der Lösungen im Sinne der Weiterentwicklung und Beratung und betreibt die Software, wenn es gewünscht wird.

Die Softwarearchitektur ist modular, offen und serviceorientiert. Die Serviceorientierung der Produkte ermöglicht es, Funktionalitäten (Services) auch in Fremdprodukte zu integrieren. Ebenso können auf diese Weise Bestandskunden neu akquirierter Unternehmen unmittelbar von Funktionsausweitungen profitieren.

Die verschiedenen Module der Software-Lösungen werden sowohl zur Verbesserung der Verwaltungs-, Abrechnungs- und Behandlungsabläufe als auch zur Optimierung der Qualität der Dokumentation von Patientendaten eingesetzt. Die Zielsetzung unserer Produkte ist es, Kunden des Gesundheitswesens Instrumente anzubieten, mit denen sie ihre Geschäftsprozesse digitalisieren, beschleunigen und qualitativ verbessern können. IT-Serviceleistungen runden das Leistungsspektrum ab.

Die NEXUS-Gruppe ist an den Standorten Donaueschingen, Berlin, Böblingen, Dossenheim, Erlangen, Frankfurt (Main), Hannover, Ismaning, Jena, Kassel, Neckarsulm, Ratingen, Singen (Hohentwiel), Wien (A), Wallisellen (CH), Altishofen (CH), Basel (CH), Lugano (CH), Luzern (CH), Zürich (CH), Grenoble (F), Creuzier-le-Neuf (F), Nieuwegein (NL) sowie Sabadell (ES) vertreten. Die strategische Ausrichtung der Gruppe wird maßgeblich von der Nexus AG bestimmt.

Steuerungssystem

Die NEXUS-Gruppe ist in zwei Segmente („Healthcare Software“ und „Healthcare Services“) und innerhalb der Segmente in verschiedene Business Units (Geschäftsgebiete) untergliedert. Jedes Geschäftsgebiet verfügt über ein eigenständiges Geschäftsmodell. Grundlage der Geschäftsgebietsstrategie sind die Produktprogramm-, Markt-, Technologie- und Vertriebsstrategien der Gesamtgruppe. Die Steuerung der Segmente und Geschäftsgebiete erfolgt über die Messung von insgesamt 3 einheitlichen Kennzahlen: „Umsatz“, „Ergebnis vor Steuern“ und „Relative Marktposition“. Unter „Relativer Marktposition“ verstehen wir die Entwicklung eines Segmentes oder Geschäftsgebietes gemessen anhand der Unternehmensentwicklung im Vergleich zu den relevanten Wettbewerbern, soweit diese Informationen vorliegen. Die Kennzahlen werden quartalsweise vom Vorstand überprüft.

Forschung und Entwicklung

Die NEXUS-Gruppe betreibt keine Forschung, sondern nur Softwareentwicklung. In 2017 wurden Entwicklungsaufwendungen insbesondere für die Produktgruppen NEXUS / HIS, NEXUS / KIS sowie für die NEXUS / KISng, NEXUS / RADIOLOGIE, CWD, EPD, Emed und mobile Apps getätigt. Weitere Ergänzungsprodukte wurden neu entwickelt und unmittelbar in den Markt eingeführt. Die Next Generation-Software wird innerhalb der Nexus AG entwickelt und durch die Etablierung einer eigenen Entwicklungsgruppe unterstützt.

Die eigenen Entwicklungsinvestitionen der Nexus AG wurden im handelsrechtlichen Einzelabschluss in Höhe von TEUR 635 aktiviert (Vj: TEUR 506). Insgesamt sind TEUR 962 (Vj: TEUR 1.245) für Entwicklungskosten angefallen. Von den Umsätzen 2017 sind TEUR 436 (Vj: TEUR 1.142) auf die Veräußerung von Softwarelizenzen entfallen. Die Abschreibungen auf eigene Entwicklungskosten betragen TEUR 600 (Vj: TEUR 493).

Die nexus/cso GmbH hat auf eigenes Risiko für die Nexus AG Entwicklungen in Höhe von TEUR 752 (Vj: TEUR 691) erstellt und an die Nexus AG fakturiert. Diese wurden unter den immateriellen Vermögensgegenständen aktiviert. Die in 2017 aktivierten Entwicklungen beinhalten Entwicklungen für die oben genannten Neuprodukte.

Für das Geschäftsjahr 2018 sind weitere Entwicklungsinvestitionen – in ähnlicher Höhe wie im Geschäftsjahr 2017 - geplant.

Im Entwicklungsbereich waren 14 Mitarbeiter zum 31. Dezember 2017 beschäftigt (Vj: 11 Mitarbeiter).

Wirtschaftsbericht

Gesamtwirtschaftliche und branchenbezogene Rahmenbedingungen

NEXUS liefert hauptsächlich an Kunden innerhalb des öffentlichen Gesundheitswesens im In- und Ausland mit Schwerpunkt in Deutschland, der Schweiz, den Niederlanden, Frankreich, Spanien und Österreich. Die Auftragslage hängt vom Wettbewerbsumfeld sowie von den Budgetentwicklungen und den Strukturveränderungen im Gesundheitswesen der einzelnen Länder ab. Eine unmittelbare Abhängigkeit von konjunkturellen Entwicklungen ist jedoch nicht gegeben. Langfristig könnte eine Verschärfung der Krise der öffentlichen Staatsfinanzen in europäischen Ländern jedoch zu einer Reduktion der Wachstumserwartungen der NEXUS-Gruppe führen. Eine gesicherte Prognose dieser Entwicklungen lässt sich derzeit nicht stellen.

Es bestätigt sich jedoch, dass „Optimierungen im Gesundheitswesen durch moderne Informationssysteme“ auch in Krisenzeiten ein fester Punkt auf der Prioritätenliste des Gesundheitswesens fast aller Länder bleibt.

Technologietrends

Die Beobachtung informationstechnologischer Trends und Entwicklungen ist für die Strategie der NEXUS von herausragender Bedeutung. Die regelmäßig veröffentlichten Technologietrends der jeweiligen Jahre (z.B. Gartner Report „IT Trends 2018, IT-Trends von PAC 2018, IT Trends für CIOs von Forrester) bieten dabei einen guten Orientierungsrahmen.

Für NEXUS haben wir die folgenden 5 Trends für uns als bedeutsam eingestuft:

Trend I: Artificial Intelligence (AI): „Artificial Intelligence is everywhere“

Mit diesem Satz wird die Entwicklung der AI-Technologie bereits heute in manchen medizinischen Fachgebieten umschrieben. Dazu gehört z.B. die Radiologie. IDC (IDC, 2018 HIT prediction) geht davon aus, dass bis 2021 rund 20% der Institutionen im Gesundheitswesen einen Produktivitätsanstieg durch AI von 15%-20% erreichen werden. Mit Technologien und Techniken der künstlichen Intelligenz ergeben sich neue Möglichkeiten, die weit über die traditionellen regelbasierten Algorithmen hinausgehen. Die neuen Softwaregenerationen verstehen, lernen und adaptieren sich und operieren vollständig autonom.

Trend II: Cloud basierte Plattformen werden weiter zunehmen

2017 haben sich die Public- und Private Clouds auch im Gesundheitswesen stark verbreitet. 2018 wird der Trend nach Cloud-basierten Plattformen (PaaS)- über die sich neue Technologien flexibler und skalierfähiger erschließen - weiter verstärken. Cloud-basierte „as a Service-Dienste“ werden weiter zunehmen. IDC schätzt, dass bis 2021 über 90% der Unternehmen „Multiple Cloud Services und Plattformen“ verwenden werden und 80% der Applikationen Micro-Services und Cloud Funktionen nutzen werden. Fast alle Micro-Services werden nach dieser Prognose in Containern bereitgestellt werden. NEXUS sieht den Trend als anhaltend an und hat in 2017 weiter in Cloud-Infrastruktur und in Container-Technologie investiert.

Trend III: Intelligent Apps and Analytics

Intelligent Apps und Analytics, wie beispielsweise virtuelle persönliche Assistenten, werden zu den Anwendungsbereichen der Artificial Intelligence zugerechnet. Jede App, jede Anwendung wird laut Gartner zukünftig AI-Komponenten enthalten. Intelligente Layer zwischen Menschen und Systemen entstehen, die auch die Art wie in Krankenhäusern gearbeitet wird, verändern werden. Gerade im Arztberuf sind solche Anwendungen sehr gut möglich. NEXUS bezieht diese Möglichkeiten bereits heute in das Produktdesign ein.

Trend IV: Neue Input/Output Verfahren:

Die Nutzung neuer Input-Output-Verfahren ist im Entstehen. Audio, Video, Touch, Geschmack, Geruch und andere sensorische Kanäle werden genutzt und zusammengeführt. Dadurch wird die Kommunikation mit den Systemen reichhaltiger und intuitiver. Für NEXUS ist dieser Bereich zur Unterstützung der Arzt-Patienten-Kommunikation von Bedeutung. Das gilt im Schwerpunkt weiterhin für die Sprachkommunikation, schließt aber zunehmend auch andere Input-Output-Verfahren ein.

Trend V: „Wrap & Trap“ für Legacy-Systeme

Die Weiterentwicklung monolithischer Legacy-Systeme erhält zunehmend Bedeutung auch im Krankenhaus. In vielen Häusern ist ein Großteil der verfügbaren Ressourcen an Legacy-Systeme gebunden und schrittweise Veränderungen sind zu komplex oder zu langsam, um die Anforderungen an die Digitalisierung zu erfüllen. Der IT-Trend geht daher stark in Richtung „Wrap & Trap“, d.h. die Herausnahme einzelner Funktionalitäten aus den Altsystemen und deren Integration in eine moderne Micro-Service-Orientierte IT-Architektur. Abgekapselt lassen sich damit bewährte Systeme gerade für stark regulierte Bereiche weiter betreiben (z.B. die Abrechnung) und neue Architekturen ausbauen. Die NEXUS nutzt die „Wrap & Trap“ Methode um erworbene Systeme zu modernisieren oder um gemeinsam mit Krankenhäusern Modernisierungsstrategien umzusetzen.

Trend VI: Blockchain-Technologie

Die Blockchain-Technologie findet bei sicherheitsrelevanten Anwendungen immer mehr Aufmerksamkeit. Das gilt nicht nur im Finanzwesen, sondern auch zunehmend in der IT. Im Blockchain-Anwendungsbereich „Auditing“ geht es darum, sicherheitskritische Operationen von Softwareprozessen aufzuzeichnen. Dies betrifft insbesondere den Zugriff auf und die Veränderung von vertraulichen oder kritischen Informationen. Bis 2020 werden - IDC Health zufolge - Blockchain Anwendungen im Gesundheitswesen den Pilotcharakter überschritten haben. Gerade im Bereich der patientenbezogenen Daten im OP Management und bei der Patientenidentifizierung kann die „distributed ledger technology“ Einsatz finden. Auch im Bereich des „Supply Chain“ im Krankenhaus werden erste Tests mit „ledger technology“ unternommen. Das Auditing bei Systemen für medizinische Informationen eignet sich gut für eine Blockchain, da es relativ geringe Datenmengen produziert und gleichzeitig hohe Sicherheitsanforderungen aufweist.

Ausblick:

NEXUS sieht im Trendthema „Künstliche Intelligenz“ große Möglichkeiten. Insbesondere in unserer Sparte „Diagnostische Informationssysteme“ ergeben sich zahlreiche Anwendungsmöglichkeiten. Noch näher an der derzeitigen Entwicklung sind die Cloud-basierten Plattformen und die „Wrap & Trap“ Methode. In beide Themen investiert NEXUS derzeit intensiv. Für NEXUS als Lieferant von innovativen Softwarelösungen ist es von wesentlicher Bedeutung, die oben beschriebenen Entwicklungen zu beurteilen und die eigenen Entwicklungsvorhaben danach auszurichten. Wir sind mit der neuen NEXT GENERATION-Technologie in vielen der oben beschriebenen Entwicklungen bereits aktiv. Wir werden darüber hinaus auch Zukunftsthemen wie „Blockchain“ und „Input-Output-Verfahren“ weiter in unsere Entwicklungsstrategien einbeziehen.

Wettbewerbsumfeld

Der Markt für Softwaresysteme im medizinischen Bereich zeichnet sich weiterhin durch hohe Wettbewerbsintensität und durch starke Anbieterkonzentration aus.

Die Konsolidierung innerhalb unserer Branche ist in 2017 nicht weiter fortgeschritten. Nur einzelne kleinere Übernahmen sind uns im europäischen Markt bekannt geworden. NEXUS gehört dabei zu den aktiven Konsolidierern am Markt. Es gab einen Neueintritt im europäischen Markt. Nach wie vor ist von weiteren Veränderungen im Wettbewerbsumfeld auszugehen. Aus unserer Sicht gibt es derzeit neben NEXUS nur noch wenige Wettbewerber auf dem europäischen Markt, denen langfristiges Potential zugesprochen wird.

Geschäftsverlauf

Vertriebs- und Marktentwicklung

Die Positionierung der NEXUS als Lösungsanbieter im europäischen Gesundheitswesen ist mittlerweile klar kommuniziert und die Auftragserfolge sowie die Anzahl an Installationen haben zu einem hohen Bekanntheitsgrad des Unternehmens geführt. Den weiteren Ausbau der europäischen Aktivitäten haben wir auch in 2017 und Anfang 2018 nachhaltig verfolgt und konnten steigende Umsätze realisieren.

In derzeit eher zurückhaltenden Märkten waren die Gesellschaften der NEXUS-Gruppe in 2017 erneut vertrieblich sehr erfolgreich. Das gilt insbesondere für die Kernmärkte Deutschland, Schweiz und Frankreich.

Neukunden wurden im vergangenen Jahr insbesondere in den diagnostischen Produktbereichen und im Qualitätsmanagement gewonnen. Hervorzuheben sind die Produkte CWD, NEXUS / RIS, NEXUS / FRAUENKLINIK und PEGASOS. Alle konnten eine sehr deutliche Auftragseingangssteigerung verzeichnen. Sehr positiv hat sich das Service-Geschäft entwickelt und im Bereich der Gesamtsysteme NEXUS / KIS und Emed sowie EPD konnten wir einige wesentliche Aufträge gewinnen.

Produkt- und Unternehmensintegration

In 2017 wurden die Zentralfunktionen Controlling, Compliance, Marketing und Entwicklung innerhalb der Gruppe weiter ausgebaut.

In 2017 wurden auch einige Veränderungen in der Beteiligungsstruktur vorgenommen:

+ Die Nexus AG hat zum 19. Mai 2017 51,19 % der Anteile der CHILI GmbH, Heidelberg-Dossenheim, erworben. Der Kaufpreis in Höhe von TEUR 1.275 wurde in bar entrichtet.

+ Die Nexus AG hat zum 12. Dezember 2017 die restlichen 40,0 % der Anteile an der bereits vorhandenen Tochtergesellschaft VEGA Software GmbH, Aachen, erworben. Für den Kaufpreis in Höhe von TEUR 60 wurde zum Stichtag eine Kaufpreisverbindlichkeit gebildet.

+ Die Nexus AG hat zum 18. August 2017 die restlichen 0,02 % der Anteile an der bereits vorhandenen Tochtergesellschaft NEXUS Medizinsoftware und Systeme AG, Altishofen, erworben. Der Kaufpreis in Höhe von CHF 20,00 (=EUR 17,50) wurde in bar entrichtet.

Wachstum und Ergebnis

Im Prognosebericht 2017 des Lageberichts zum Geschäftsjahr 2016 wurde eine leichte Ertrags- bzw. Umsatzsteigerung prognostiziert. Entgegen der dortigen Prognose hat sich der Umsatz im Geschäftsjahr 2017 stark erhöht. Hintergrund war ein Anstieg im Bereich der Erlöse im Dienstleistungsgeschäft und der Outsourcingerlöse. Das Ergebnis ist entgegen der Vorjahresprognose stark gegenüber dem Vorjahr gestiegen. Hintergrund sind zum einen die höheren Erträge aus Ergebnisabführungsverträgen, zum anderen die erhöhten Umsatzerlöse.

Mit einem Umsatz von TEUR 10.882 nach TEUR 8.248 im Vorjahr ist der Umsatz um 31,9 % höher. Hintergrund des deutlich höheren Umsatzes sind die gestiegenen Dienstleistungs- und Outsourcingerlöse bei Großkunden der Gesellschaft. Aufgrund der höheren Ergebnisabführungserträge ist das Ergebnis vor Steuern auf TEUR 6.421 (Vj: TEUR 5.103) stark gestiegen. Das Ergebnis nach Steuern beträgt TEUR 5.003 (Vj: TEUR 4.500).

Der Umsatzschwerpunkt der Nexus AG lag in 2017 in Deutschland. Im Vergleich zum Vorjahr ist der Umsatz in Deutschland um rund TEUR 3.009 auf TEUR 8.764 gestiegen. Im internationalen Geschäft wurden nur TEUR 55 nach TEUR 62 erwirtschaftet (-11,3 %). Für die NEXUS-Gruppe insgesamt bleibt das internationale Geschäft jedoch eine wesentliche Komponente. NEXUS investiert sehr intensiv in die Entwicklung von Produkten für ausländische Märkte und tätigt ggf. auch Unternehmens-akquisitionen, um den Markteintritt zu erleichtern. Das internationale Geschäft ist insbesondere auf den Schweizer, den französischen, den niederländischen, den österreichischen und den spanischen Markt konzentriert.

Die Steuerung unseres Wachstums sowie der Ertragslage erfolgte auf Basis der in der internen kurzfristigen Erfolgsrechnung ausgewiesenen Kennzahlen zu „Umsatz“, „Ergebnis vor Steuern“ und „relative Marktposition“.

Darstellung der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage

Die Nexus AG hat in 2017 einen Umsatz von TEUR 10.882 nach TEUR 8.248 in 2016 erwirtschaftet. Das bedeutet eine Umsatzerhöhung von TEUR 2.634 (31,9 %).

Das Periodenergebnis vor Steuern (EBT) hat sich von TEUR 5.103 im Vorjahr auf TEUR 6.421 (+25,8 %) erhöht.

Die Wartungserlöse erreichten TEUR 2.210 nach TEUR 1.751 im Vorjahr. Der Wartungsbereich macht damit einen Anteil von rund 20,3 % am Gesamtumsatz aus.

Die Dienstleistungs- und Outsourcing-Erlöse sind mit TEUR 6.293 deutlich höher als im Vorjahr (2016: TEUR 3.715). Die Hardwareerlöse sind gegenüber dem Vorjahr von TEUR 32 auf TEUR 713 gestiegen.

Die Lizenzerlöse waren mit TEUR 436 nach TEUR 1.142 niedriger als im Vorjahr.

Die sonstigen betrieblichen Erträge in Höhe von TEUR 741 (Vj: TEUR 280) setzen sich im Wesentlichen aus Erträgen aus Weiterbelastungen an verbundene Unternehmen in Höhe von TEUR 302 (Vj: TEUR 45) und Erträge aus der Auflösung von Rückstellungen (TEUR 29; Vj: TEUR 6) zusammen sowie der erfolgswirksamen Ausbuchung einer erhaltenen Anzahlung auf Grund von Verjährung in Höhe von TEUR 326.

Der Materialaufwand in Höhe von TEUR 6.861 (Vj: TEUR 5.184) hat sich aufgrund des gestiegenen Umsatzes ebenfalls erhöht. Dies resultiert vor allem aus Aufwendungen für bezogene Leistungen von verbundenen Unternehmen in Höhe von TEUR 4.678 (Vj: TEUR 3.524).

Im Bereich des Personalaufwands (TEUR 3.295; Vj: TEUR 3.135) ist eine Erhöhung des Aufwands um TEUR 160 zu verzeichnen. Die Erhöhung resultiert vor allem aus personalbezogenen Rückstellungseffekten.

Abschreibungen auf Sachanlagen sowie immaterielle Vermögensgegenstände fielen in Höhe von TEUR 1.568 (Vj: TEUR 1.400) an. Hierbei handelt es sich im Wesentlichen um planmäßige Abschreibungen auf aktivierte Entwicklungskosten.

Die sonstigen betrieblichen Aufwendungen in Höhe von TEUR 2.520 liegen oberhalb des Vorjahresniveaus (Vj: TEUR 2.046). Der Anstieg resultiert im Wesentlichen aus projektbezogenen Rückstellungseffekten.

Der Jahresüberschuss hat sich im Vergleich zum Vorjahr (TEUR 4.496) auf TEUR 4.990 erhöht (+ 11,0 %). Die Erhöhung resultiert vor allem aus gestiegenen Ergebnisabführungserträgen und dem Anstieg der Umsatzerlöse.

Die immateriellen Vermögensgegenstände in Höhe von TEUR 4.296 (Vj: TEUR 4.068) setzen sich im Wesentlichen aus eigenen aktivierten Entwicklungen sowie aus Entwicklungen - erstellt innerhalb der NEXUS-Gruppe und veräußert an die Nexus AG - zusammen. Im Berichtsjahr waren keine außerplanmäßigen Abschreibungen erforderlich. Die immateriellen Vermögensgegenstände belaufen sich damit auf 4,4 % (Vj: 4,5%) der Bilanzsumme.

Die Forderungen aus Lieferungen und Leistungen und gegen verbundene Unternehmen sind aufgrund des höheren Geschäftsvolumens sowie gestiegene Ergebnisabführungserträge zum 31. Dezember 2017 auf TEUR 12.767 (Vj: TEUR 9.571) gestiegen.

Das Barvermögen zuzüglich der als Liquiditätsreserve gehaltenen Wertpapiere ist per 31. Dezember 2017 von TEUR 3.611 aufgrund der Mittelzuflüsse von Darlehen verbundener Unternehmen in Höhe von TEUR 1.405 sowie einem Mittelzufluss von TEUR 1.000 aus einer endfälligen Namensschuldverschreibung auf TEUR 5.699 gestiegen. Das Barvermögen entspricht 5,8 % (Vj: inklusive Namensschuldverschreibung 4,0 %) der Bilanzsumme.

Das Eigenkapital beträgt zum Stichtag TEUR 68.435 nach TEUR 68.257 im Vorjahr, was einer Eigenkapitalquote von 69,7 % entspricht (Vj: 75,3 %). In 2017 wurde eine Dividende von EUR 0,15 auf die 15.718.094 Stück dividendenberechtigten und auf den Inhaber lautenden Stückaktien (EUR 2.357.714,10) an die Aktionäre ausbezahlt.

Die sonstigen Rückstellungen liegen mit TEUR 5.701 über dem Vorjahresniveau (TEUR 1.678). Die sonstigen Rückstellungen umfassen im Wesentlichen personalbezogene Rückstellungen (TEUR 3.547; Vj: TEUR 604) aufgrund der Rückkaufverpflichtung eigener Anteile in Bezug auf die Verpflichtung gegenüber den Vorständen, Rückstellungen für Tantiemen und Boni für Mitarbeiter (TEUR 478; Vj: TEUR 467), projektbezogene Rückstellung (TEUR 986; Vj: TEUR 88), Aufsichtsratsvergütungen (TEUR 112; Vj: TEUR 112), Rückstellungen für ausstehende Rechnungen (TEUR 372, Vj. TEUR 156).

Die erhaltenen Anzahlungen betragen TEUR 3.177 (Vj: TEUR 2.150). Ursächlich hierfür sind insbesondere Kundenanzahlungen für Softwareprojekte.

Die Verbindlichkeiten gegenüber verbundenen Unternehmen sind zum 31. Dezember 2017 auf TEUR 16.760 (Vj: TEUR 15.452) gestiegen. Darin enthalten sind sieben Darlehen inklusive abgegrenzter Zinsen in Höhe von TEUR 15.850 (Vj: TEUR 14.497).

Der Mittelzu- und -abfluss wird anhand der Kapitalflussrechnung dargestellt. In 2017 entstand ein Cash Flow aus der laufenden Geschäftstätigkeit von TEUR 6.063 (Vj: TEUR 10.405), welcher sich aus dem gestiegenen Umsatz und dem damit verbundenen Anstieg der Forderungen aus Lieferungen und Leistungen zusammensetzt. Der Mittelabfluss aus der Investitionstätigkeit betrug per Saldo TEUR -2.190 (Vj: TEUR -13.201). Insbesondere die Investitionen in Unternehmenskäufe sowie Investitionen ins immaterielle Anlagevermögen spiegeln sich hierin wider. Dagegen steht die Einzahlung aus einem endfälligen Schuldscheindarlehen. Der Cash Flow aus der Finanzierungstätigkeit (TEUR -779; Vj: TEUR 1.834) resultiert im Geschäftsjahr im Wesentlichen aus der gezahlten Dividende. Gegenläufig hierzu sind die Einzahlungen durch Ausgabe neuer Aktien im Rahmen einer Kapitalerhöhung sowie die Einzahlungen aus der Aufnahme von Darlehen bei verbundenen Unternehmen.

Kapitalflussrechnung nach DRS 21 für die Zeit vom 01.01 bis 31.12.2017 und 2016 (in TEUR)

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2017 2016
1. Cash Flow aus der laufenden Geschäftstätigkeit    
Periodenergebnis 4.990 4.496
Abschreibungen (+) / Zuschreibungen (-) auf immaterielle Vermögensgegenstände, Sachanlagen und Finanzanlagen 1.568 1.400
Zunahme (+) / Abnahme (-) der Rückstellungen 940 560
Sonstige zahlungsunwirksame Aufwendungen (+) und Erträge (-) 240 -29
Gewinn (-) / Verlust (+) aus dem Abgang von Gegenständen des Anlagevermögens 8 7
Zunahme (-) /Abnahme (+) der Forderungen aus Lieferungen und Leistungen sowie andere Aktiva, aus laufender Geschäftstätigkeit -3.687 2.435
Zunahme (+) / Abnahme (-) der Verbindlichkeiten Lieferungen und Leistungen sowie anderer Passiva, aus laufender Geschäftstätigkeit 974 1.374
Zinsaufwendungen (+) / -erträge (-) 33 -78
Ertragsteueraufwendungen (+) / -erträge (-) 1.417 604
Ertragsteuerzahlungen (+) / (-) -420 -364
  6.063 10.405
2. Cash Flow aus der Investitionstätigkeit    
Auszahlungen (-) für Investitionen in das    
- immaterielle Anlagevermögen -1.558 -1.212
- Sachanlagevermögen -420 -3.090
- Finanzanlagevermögen -1.304 -9.055
Auszahlung (-) / Einzahlungen (+) aufgrund von Finanzmittelanlagen im Rahmen der kurzfristigen Finanzdisposition 1.000 0
Erhaltene Zinsen (+) 92 156
  -2.190 -13.201
3. Cash Flow aus der Finanzierungstätigkeit    
Einzahlungen (+) durch Ausgabe neuer Aktien im Rahmen einer Kapitalerhöhung 400 0
Auszahlungen (-) von Dividenden -2.358 -2.202
Einzahlungen (+) aus dem Verkauf eigener Anteile 64 89
Auszahlungen (-) /Einzahlungen (+) aus der Gewährung/Tilgung von Krediten an verbundene Unternehmen 1.450 4.253
Auszahlungen (-) aus dem Kauf eigene Anteile -239 -296
Gezahlte Zinsen (-) -96 -10
  -779 1.834
Zahlungswirksame Veränderung des Finanzmittelbestands (Summe aus 1 + 2 + 3) 3.094 -963
Finanzmittelbestand am Anfang der Periode 901 1.864
Finanzmittelbestand am Ende der Periode 3.995 901
Der Finanzmittelbestand setzt sich wie folgt zusammen: 31.12.2017 31.12.2016
Kasse 6 2
Guthaben bei Kreditinstituten 3.989 899
  3.995 901

Investitionen / Akquisitionen

Zur Veränderung der Beteiligungsstruktur der Nexus AG wird auf Abschnitt „Produkt- und Unternehmensintegration“ auf Seite 7 verwiesen.

Im Geschäftsjahr erfolgten weitere wesentliche Investitionen in den Aus- und Umbau einer Immobilie in Donaueschingen, die den Standort in Villingen-Schwenningen abgelöst hat. Bislang wurden TEUR 5.337 (davon im Vj: TEUR 4.415) investiert.

Weitere wesentliche Investitionen waren der Erwerb von Softwareentwicklungen im Konzern, bei denen das Herstellerrisiko bei den Tochtergesellschaften lag. Die Auftragsentwicklungen durch die nexus/cso GmbH betrugen TEUR 752 (Vj: TEUR 691). Für die Erstellung eigener Software wurden TEUR 635 (Vj: TEUR 506) investiert.

Sonstige Finanzielle Verpflichtungen

Die Gesellschaft hat hauptsächlich Leasingverträge für die Betriebs- und Geschäftsausstattung (inkl. der EDV-Hardware) und die Dienstfahrzeuge abgeschlossen. Darüber hinaus bestehen Mietverträge, sonstige Vertragsverpflichtungen über Geschäftsräume und sonstige Kaufverträge. Der Zweck der Verträge ist die Finanzierung und Beschaffung von betriebsnotwendigem Anlagevermögen. In 2017 sind hierfür insgesamt Betriebsaufwendungen in Höhe von TEUR 120 (Vj: TEUR 184) entstanden.

Risiken könnten durch den Abschluss teurerer Anschlussverträge zu höheren Kosten nach Auslaufen dieser Verträge entstehen.

Vorteile, die zu der Entscheidung zur Durchführung bzw. Beibehaltung dieser Geschäfte geführt haben, sind hauptsächlich in der für die Gesellschaft fehlenden Kapitalbindung bei der Beschaffung des betriebsnotwendigen Anlagevermögens zu sehen. Darüber hinaus ergeben sich durch die Leasingfinanzierung für die Gesellschaft kein Verwertungsrisiko und die Möglichkeit der kurzfristigen Sicherung des aktuellen technischen Entwicklungsstandes.

Grundsätze und Ziele des Finanzmanagements

Das NEXUS Finanzmanagement zielt darauf ab, die finanzielle Stabilität und die Flexibilität des Unternehmens sicher zu stellen. Einer starken Eigenkapitalbasis kommt dabei die wesentliche Rolle zu. Die Kapitalstruktur der Nexus AG besteht zu 69,7 % aus Eigenkapital und zu 30,3 % aus kurzfristigem Fremdkapital. Hierbei handelt es sich im Wesentlichen um Verbindlichkeiten gegenüber verbundenen Unternehmen, Rückstellungen und erhaltene Anzahlungen.

Finanzielle und nicht finanzielle Leistungsindikatoren

Der finanzielle Leistungsindikator der Nexus AG „Umsatz“ ist gegenüber dem Vorjahr sehr deutlich gestiegen. Das „Ergebnis vor Steuern“ hat sich positiv entwickelt. Der nicht finanzielle Leistungsindikator „relative Marktposition“ ist nach der internen Analyse der NEXUS ebenfalls gestiegen.

Geschäftsverlauf der Unternehmensbereiche

Geschäftsbereich Healthcare Software

Der Bereich Healthcare Software bietet selbst erstellte Softwareprodukte auf dem nationalen und internationalen Markt für Institutionen des Gesundheitswesens an. Dieses Segment erzielte in 2017 einen (externen) Umsatz von TEUR 22 nach TEUR 817 im Vorjahr. Der Rückgang ist auf gesunkene Lizenzerlöse bei einem Großkunden zurückzuführen.

Geschäftsbereich Healthcare Service

Der Geschäftsbereich Healthcare Service bietet IT-Servicedienstleistungen für Einrichtungen des Gesundheitswesens in Deutschland an. Der Bereich erzielte in 2017 einen (externen) Umsatz in Höhe von TEUR 6.302 nach TEUR 3.645 in 2016. Die Erhöhung resultiert vor allem aus höheren Outsourcing- und Dienstleistungsumsätzen im Projektgeschäft.

Personal

Die Personalentwicklung ist im Markt klinischer Informationssysteme von besonderer Bedeutung. In diesem wissenskritischen Bereich, in dem medizinisches Wissen mit der Informatik zu einer kundenorientierten Lösung kombiniert werden muss, hängt der Erfolg von Entwicklungsvorhaben oder Kundenprojekten sehr häufig vom Wissen und der Ausbildung Einzelner ab. Die Nexus AG legt daher auf strukturiertes und effizientes Personalmanagement großen Wert. Der Personalbestand der Nexus AG zum Stichtag liegt bei 28 Mitarbeitern (Vj: 26 Mitarbeiter) zuzüglich 3 Vorstandsmitglieder (Vj: 3).

Gesamtaussage zur Lage der Nexus AG

Die Nexus AG hat sich hinsichtlich aller Leistungsindikatoren positiv entwickelt. NEXUS verfügt über ein attraktives Produktprogramm, eine gute Marktposition in den Kernmärkten und stabile Kundenbeziehungen. Weiteres Wachstum kann durch Eigenfinanzierung generiert werden.

Chancen und Risikobericht

Das unternehmerische Handeln der NEXUS-Gruppe ist mit Risiken und Chancen verbunden. Zur frühzeitigen Erkennung, Bewertung und zum richtigen Umgang mit Chancen und Risiken hat die Nexus AG ein Risikosteuerungs- und Kontrollsystem eingeführt. Das System umfasst die Nexus AG inklusive aller mehrheitlich gehaltenen Tochtergesellschaften und liegt in der Verantwortung des Vorstands und der Geschäftsführer der Tochtergesellschaften.

Darüber hinaus ist die NEXUS-Gruppe mit kurz-, mittel- und langfristigen strategischen und operativen Risiken konfrontiert, die sich auf Veränderungen und Fehler innerhalb des Umfeldes, der Branche, der innerbetrieblichen Management- und Leistungsprozesse oder des finanzwirtschaftlichen Umfelds beziehen.

Risikomanagement

Die NEXUS hat ein den Verhältnissen angemessenes internes Kontrollsystem sowie Controlling-Instrumentarium und Risikomanagement implementiert. Neben einem intensiven Kosten- und Ergebnismanagement, das im Rahmen regelmäßiger Management- und Aufsichtsratssitzungen überwacht wird, besteht ein Risikomanagement-Handbuch. Entsprechend werden folgende Chancen- und Risikofelder vom Managementteam überwacht:

+ Kundenprojekte

+ Entwicklungsprojekte

+ Mangelnde Marktakzeptanz von Produkten

+ Abwanderung von Know-How-Trägern

+ Prozessrisiken

+ Entwicklung von Tochtergesellschaften und Profitcentern

+ IT-Sicherheit und ‑verfügbarkeit

+ Reputation

+ Regulatorische Risiken

Die Berichterstattung, die Dokumentation und die Maßnahmenentwicklung sind im Risikohandbuch der Nexus AG geregelt. Die Umsetzung wird periodisch vom Vorstand überprüft. In 2017 wurden fünf Risikoberichte von den verantwortlichen Stellen an den Vorstand gemeldet und von diesem bewertet.

Der Einkauf ist im Wesentlichen auftragsbezogen und in Abstimmung mit den zuständigen Projektmanagern organisiert. Zahlungsausgänge werden bei der Nexus AG durch den Vorstand und bei den Tochtergesellschaften durch den jeweiligen Geschäftsführer genehmigt. Der Personalabrechnungsprozess erfolgt für die inländischen Gesellschaften zum überwiegenden Teil zentral in Donaueschingen und wird durch funktionsunabhängige Kontrollen überwacht.

Zur Leistungserfassung der Entwicklungsabteilung wird eine Oracle-Datenbank verwendet. Die Steuerung wird durch eine Vierteljahresplanung vorgenommen. Die NEXUS-Gruppe nutzt eine ERP-Software (Enterprise Ressource Planning), mit der Informationen sowohl für Ablaufprozesse und interne Kontrollen als auch für Zwecke der Berichterstattung verfügbar gemacht werden. Darüber hinaus findet eine regelmäßige Kommunikation zwischen den Finanzabteilungen der dezentralen Tochterunternehmen und der zentralen Konzernfinanzabteilung statt.

Der wirtschaftlichen Entwicklung der Tochtergesellschaften wird verstärkt Aufmerksamkeit geschenkt. Diese berichten ihre Ergebnisse monatlich an den Vorstand. Der Vorstand ist an den maßgeblichen Entscheidungen unmittelbar beteiligt.

Die Überwachung des internen Kontroll- und Risikomanagementsystems obliegt dem Prüfungsausschuss des Aufsichtsrats.

Risiken und Chancen

Markt- und Branchenrisiken

Wesentliche Risiken und Chancen, die eine deutliche Veränderung der wirtschaftlichen Lage bei NEXUS hervorrufen könnten, liegen im Markt und Branchenumfeld. Die NEXUS-Gruppe erwirtschaftet ihre Umsatzerlöse im Wesentlichen aus dem Verkauf von Softwarelizenzen und Dienstleistungen für das Gesundheitswesen in Deutschland, der Schweiz, Österreich, den Niederlanden, Frankreich und Spanien. Das derzeitige gesamtwirtschaftliche Umfeld stellt nach wie vor ein Risiko dar. Trotz besserer Wachstumswerte in Europa, sieht man in vielen europäischen öffentlichen Haushalten nach wie vor Budgetkürzungen, die sich auch auf die Finanzierung der öffentlichen Investitionen auswirken. Weitere Ausgabenkürzungen im Gesundheitswesen und insbesondere bei den Krankenhäusern sind zu erwarten.

Gartner hat seine Prognose für das Wachstum der weltweiten IT-Ausgaben für 2018 mit 4,5 % angegeben. Frost und Sullivan geben in einer aktuellen Studie an, dass die IT Ausgaben in europäischen Krankenhäusern in den nächsten drei Jahren weiter steigen werden.

Auch wenn die Zahlen keinen unmittelbaren Aufschluss über die Investitionsbereitschaft von Einrichtungen im Gesundheitswesen geben, geht die NEXUS-Gruppe davon aus, dass sich die Zielgruppe somatischer und psychiatrischer Krankenhäuser, medizinischer Versorgungszentren, Reha-, Alten- und Pflegeheime ebenfalls dem Trend zunehmender Investitionen in Unternehmens-software weiter anschließen wird. Für NEXUS ergeben sich dabei erhebliche Chancen, ein überdurchschnittliches Wachstum zu erzielen.

Unsere derzeitige Technologie- und Marktposition eröffnet uns die Möglichkeit, neue Kunden zu erschließen und die Marge zu verbessern. Die bisher installierte Kundenbasis ist hierfür eine ausgezeichnete Referenz. Unsere Technologiestrategie und unsere applikative Trennung zwischen einem klinischen und einem diagnostischen System findet am Markt zunehmend Aufmerksamkeit. Als Anbieter von Qualitätssoftware hat sich NEXUS am Markt einen sehr guten Ruf erarbeitet und gilt als stabiles, wachsendes Unternehmen. In den letzten Jahren galt dies insbesondere für den deutschen, den französischen und den Schweizer Markt, in dem die NEXUS-Gruppe mit dem Neuprodukt NEXUS / KIS.ng wesentliche Aufträge gewinnen und damit andere etablierte Wettbewerber ablösen konnte.

Sollten sich trotz des segmentierten Marktes andere Anbieter als Standard durchsetzen, wird die Strategie der NEXUS-Gruppe als mittelständischer Anbieter mit internationaler Präsenz nicht erfolgreich sein. Durch die fortschreitende Konsolidierung ist weiterhin die Möglichkeit der Übernahme durch einen Wettbewerber gegeben.

Leistungswirtschaftliche Risiken und sonstige Risiken

Strategische Risiken: Risiken können auch aus strategischen Unternehmensentscheidungen resultieren, die kurzfristig und langfristig grundsätzlich das Chancen- und Risikopotential der NEXUS verändern.

Vermarktungs- und Vertriebsrisiken: Die NEXUS bearbeitet die unterschiedlichen Märkte mit unterschiedlichen Vertriebsmodellen. Aufgrund der hohen Komplexität der Produkte ist die Vermarktung sehr anspruchsvoll. Der Verlust von Partnern, Mitarbeitern oder Vertriebsmittlern ist ein Risiko, das die Ertragssituation beeinflussen könnte. Wichtig für die weitere wirtschaftliche Entwicklung der Nexus AG einschließlich Tochtergesellschaften ist, dass neben einer Verbreiterung der installierten Softwarebasis die Wartungs- und Serviceerlöse weiter gesteigert werden können. Hierzu ist auch Voraussetzung, dass es in ausreichendem Umfang gelingt, auslaufende Wartungs- und Serviceverträge zu verlängern. Bei erhöhtem Anteil an Wartungserträgen und Erträgen aus Partnergeschäften kann sich die Erlösqualität weiter verbessern.

Projektrisiken: Umsetzungsschwierigkeiten, insbesondere technischer Art, könnten bei den vorliegenden Großprojekten zu Pönalen oder Rückabwicklungen führen, die sich wiederum negativ auf die Ertragslage, aber auch auf die Marktreputation auswirken könnten. Zahlungsausfälle in Großprojekten durch Zahlungsschwierigkeiten oder Zahlungszurückhaltung der Kunden könnten zu Liquiditätsbelastungen für das Unternehmen führen, insbesondere wenn im Rahmen von Großprojekten erhebliche Vorleistungen erbracht wurden. Dieses Risiko wird soweit möglich durch die Vereinbarung von Anzahlungen reduziert. Ausfallrisiken bzw. Risiken, dass ein Vertragspartner seinen Zahlungsverpflichtungen nicht nachkommt, werden im Rahmen des Forderungs-managements (bspw. Bonitätsprüfungen) aktiv gesteuert. Ausfallrisikokonzentrationen entstehen im Konzern temporär innerhalb von Großprojekten. Die maximale Risikohöhe ergibt sich aus dem Buchwert der aktivierten Forderungen und ggf. aus Schadensersatz- oder Haftungsansprüchen. Risiken aus Zahlungsstromschwankungen existieren aufgrund der vorhandenen Liquiditätsreserven und der sich zunehmend verstetigenden Einzahlungsflüsse derzeit nicht.

Produktrisiken: Es besteht ein Risiko, dass der von NEXUS erreichte Innovationsvorsprung durch Wettbewerbsinnovationen verloren geht und dadurch Marktanteile verloren gehen. Risiken liegen auch in der Zeit- und Budgetplanung sowie in der Gestaltung und in der Qualität von Eigenentwicklungen, bei denen Abweichungen von der Marktspezifikation erhebliche Auswirkungen hinsichtlich der Vermarktung und der Kostenposition bedeuten können. In der Softwareentwicklung werden außerdem teilweise Drittprodukte eingesetzt, bei deren Verlust oder bei mangelnder Qualität der Technologie es zu Verzögerungen der eigenen Softwareauslieferung kommen. Die NEXUS-Gruppe begegnet diesen Risiken mit jährlichen qualitätsgeprüften Releases, die einen vordefinierten Qualitätsmanagement-Prozess durchlaufen.

Risiken in der Belegschaft: Die Entwicklung der NEXUS hängt in starkem Umfang vom Wissen und der konzernweiten Leistungsbereitschaft der Belegschaft ab. Es besteht grundsätzlich das Risiko, durch Fluktuation Kompetenzen zu verlieren und Marktvorteile einzubüßen. Das Abwandern einer größeren Anzahl von Kern-Know-How-Trägern könnte zumindest kurzfristig zu erheblichen Schwierigkeiten in der operativen Geschäftsabwicklung führen. Zudem zeigt der Arbeitsmarkt seit Jahren einen Mangel an Fachkräften. Die NEXUS begegnet diesem Risiko mit aktiver Personalentwicklung, die ein wichtiger Bestandteil für eine vorausschauende und zuverlässige Sicherung unserer Personalressourcen darstellt.

Bedeutende rechtliche Risiken sind derzeit nicht bekannt.

Risikoberichterstattung in Bezug auf die Verwendung von Finanzinstrumenten und finanzwirtschaftliche Risiken

Finanzinstrumente bestehen im Wesentlichen aus Leistungsforderungen und -verbindlichkeiten. Da die Kunden der NEXUS-Gruppe überwiegend in öffentlicher Trägerschaft sind, ist das Ausfallrisiko innerhalb der Leistungsforderungen als gering einzuschätzen.

NEXUS hält Wertpapiere, die Zinsrisiken und Kursrisiken ausgesetzt sind und darum intensiv beobachtet werden und alternativen Anlageoptionen unterworfen sind. Aufgrund der volatilen Märkte für Wertpapiere existieren weiterhin Kurs- und Ausfallrisiken, die beobachtet und bewertet werden. Der Konzern hält wesentliche liquide Mittel in Schweizer Franken, die Kursrisiken unterliegen. Währungsrisiken entstehen insbesondere durch die in der Schweiz (Schweizer Franken) realisierten Umsätze und die daraus resultierenden Forderungen, die bis zur Zahlung Währungsschwankungen unterliegen. Den Einzahlungen in Schweizer Franken stehen in wesentlicher Höhe Auszahlungen in Schweizer Franken gegenüber, so dass sich hier das Währungsrisiko netto vermindert. Eine Sicherungsbeziehung bestand zum Stichtag nicht. Risiken zu Zahlungsstromschwankungen existieren aufgrund der Liquiditätsreserven und der sich zunehmend verstetigenden Einzahlungsflüsse nicht.

Die Nexus AG hält zum Bilanzstichtag Anteile an verbundenen Unternehmen in Höhe von TEUR 68.987 nach TEUR 67.625 im Vorjahr. Der Anstieg ist aufgrund der nachfolgenden Unternehmenskäufe entstanden: Die Nexus AG hat zum 19. Mai 2017 51,2 % der Anteile der CHILI GmbH, Heidelberg-Dossenheim, erworben. Der Kaufpreis in Höhe von TEUR 1.275 wurde in bar entrichtet. Hier wurden TEUR 28 Anschaffungsnebenkosten aktiviert. Die Nexus AG hat zum 12. Dezember 2017 die restlichen 40,0 % der Anteile an der bereits vorhandenen Tochtergesellschaft VEGA Software GmbH, Aachen, erworben. Für den Kaufpreis in Höhe von TEUR 60 wurde zum Stichtag eine Kaufpreisverbindlichkeit gebildet. Anschaffungsnebenkosten sind nicht entstanden. Die Nexus AG hat zum 18. August 2017 die restlichen 0,02 % der Anteile an der bereits vorhandenen Tochtergesellschaft NEXUS Medizinsoftware und Systeme AG, Altishofen, erworben. Der Kaufpreis in Höhe von CHF 20,00 (=EUR 17,50) wurde in bar entrichtet. Anschaffungsnebenkosten sind nicht entstanden.

Die Gesellschaft hat Darlehen an Tochtergesellschaften mit überwiegend unbestimmter Laufzeit über insgesamt TEUR 1.405 (Vj: TEUR 1.555) inklusive abgegrenzter Zinsen gewährt. Die Darlehen dienen insbesondere der Vorfinanzierung von Entwicklungskosten in den Tochtergesellschaften.

Zum Bilanzstichtag wurde eine Überprüfung der Werthaltigkeit der Beteiligungsbuchwerte sowie der Darlehensforderungen auf Basis eines Discounted-Cash-Flow Verfahrens vorgenommen. Aufgrund der zukünftigen positiven Ergebniserwartungen besteht kein Abwertungsbedarf. Sofern die für die Bewertung getroffenen Annahmen zukünftig nicht so eintreten, könnte sich ein zusätzlicher Abwertungsbedarf bei den Beteiligungsansätzen sowie bei den Darlehensforderungen ergeben.

Der Auftragsbestand und gute Auftragsaussichten im internationalen und nationalen Geschäft lassen die Planung als realistisch erscheinen. Als Risiko muss die Wechselkursentwicklung des Schweizer Franken gesehen werden, da die Nexus AG einen Teil des Umsatzes in der Schweiz realisiert.

Die Wertpapiere wurden zum Bilanzstichtag mit dem unter den Anschaffungskosten liegenden niedrigeren beizulegenden Wert am Bilanzstichtag bewertet. Je nach Entwicklung der Finanzmärkte können zukünftig weitere Abwertungen, aber auch Zuschreibungen notwendig werden.

Wichtig für die weitere wirtschaftliche Entwicklung der Nexus AG einschließlich Tochtergesellschaften ist auch, dass neben einer Verbreiterung der installierten Softwarebasis die Wartungs- und Serviceerlöse weiter gesteigert werden können. Hierzu ist auch Voraussetzung, dass es in ausreichendem Umfang gelingt, auslaufende Wartungs- und Serviceverträge zu verlängern.

Die Entscheidung über den Einsatz und die Risiken aus der Verwendung von Finanzinstrumenten werden zentral durch den Vorstand überwacht.

Der Konzern ist bestrebt, über genügend Zahlungsmittel und Zahlungsmitteläquivalente oder entsprechende unwiderrufliche Kreditlinien zu verfügen, um seine Verpflichtungen in den nächsten Jahren zu erfüllen. Des Weiteren steht der Gesellschaft genehmigtes Kapital für weitere Kapitalerhöhungen zur Verfügung.

Angaben zu Aktien, den Aktionären und den Organen der Nexus AG insbesondere nach § 298 Abs. 4 HGB / Übernahmerelevante Angaben

Zusammensetzung des gezeichneten Kapitals und Börsennotierung

Die Nexus AG ist an der Frankfurter Wertpapierbörse im Prime Standard unter der Wertpapier- Kenn-Nummer (WKN) 522090 gelistet. Das gezeichnete Kapital in Höhe von EUR 15.752.231 setzt sich wie folgt zusammen: Stammaktien: 15.752.231 Stück zum rechnerischen Wert von jeweils EUR 1,00. Zu den aus Stückaktien vermittelten Rechten und Pflichten verweisen wir auf das Aktiengesetz (§§ 8 ff. AktG). Zum Stichtag sind 15.728.675 Aktien ausgegeben.

In teilweiser Ausnutzung der am 13. Mai 2016 von der Hauptversammlung der Nexus AG beschlossenen Ermächtigung für die Zeit bis zum 30. April 2021 zur Erhöhung des Grundkapitals der Gesellschaft einmalig oder mehrmals um bis zu insgesamt EUR 3.000.000,00 durch Ausgabe von bis zu 3.000.000 neuer, auf den Inhaber lautender Stückaktien gegen Bar- und/oder Sacheinlagen (Genehmigtes Kapital 2016 / I) hat der Vorstand am 14. Juli 2017 mit Zustimmung des Aufsichtsrats vom gleichen Tag beschlossen, das Grundkapital der Gesellschaft gegen Bareinlagen unter Ausschluss des Bezugsrechts der Aktionäre – zugunsten der Arbeitnehmer der Nexus AG und verbundener Unternehmen der Nexus AG – von EUR 15.735.665,00 um bis zu EUR 25.000,00 auf EUR 15.760.665,00 durch Ausgabe von bis zu 25.000 neuen, auf den Inhaber lautenden Stückaktien mit einem auf sie entfallenden Anteil am Grundkapital der Gesellschaft von je EUR 1,- und mit Gewinnberechtigung ab dem 1. Januar 2017 zu erhöhen. Die Eintragung der Kapitalerhöhung in das Handelsregister beim Amtsgericht Freiburg (HRB 602434) erfolgte am 27. Oktober 2017. Das Grundkapital hat sich um EUR 16.566,00 auf EUR 15.752.231,00 erhöht. Somit beträgt das genehmigte Kapital 2016 / I nach teilweiser Ausschöpfung noch EUR 2.983.434,00. Der Veräußerungspreis betrug insgesamt EUR 400.068,90, der Erlös aus dem Verkauf (EUR 383.502,90) wurde der Kapitalrücklage zugeführt.

Beschränkungen zu Aktien

Soweit bekannt existieren keine Beschränkungen, die die Stimmrechte oder die Übertragung von Aktien betreffen.

Direkte oder indirekte Beteiligungen am Kapital

Uns wurden keine direkten und indirekten Beteiligungen am Kapital mit über 10 von Hundert der Stimmrechte mitgeteilt.

Inhaber von Aktien mit Sonderrechten

Es existieren keine Inhaber von Aktien mit Sonderrechten, die Kontrollbefugnisse verleihen.

Art der Stimmrechtskontrolle im Fall von Arbeitnehmerbeteiligungen

Bei den am Kapital beteiligten Arbeitnehmern existiert keine Trennung zwischen Stimmrecht und Aktie. Die Kontrollrechte können unmittelbar durch die Arbeitnehmer ausgeübt werden.

Ernennung und Abberufung von Vorstandsmitgliedern und Satzungsänderungen

Es existieren keine weitergehenden Satzungsbestimmungen zur Ernennung und Abberufung von Vorstandsmitgliedern als die in den gesetzlich geltenden Vorschriften. Zudem sind keine wesentlichen Satzungsbestimmungen anzugeben, die von gesetzlichen Vorschriften und von dispositiven Vorschriften abweichen.

Befugnisse des Vorstands hinsichtlich der Möglichkeit, Aktien auszugeben oder zurückzukaufen und Ermächtigung zum Erwerb eigener Aktien

Die Hauptversammlung der Nexus AG hat mit Beschluss vom 12. Mai 2017 den Vorstand ermächtigt, bis zum 30. April 2022 eigene Aktien bis zu einer Höhe von insgesamt 10% des Grundkapitals, das bei Einberufung der Hauptversammlung vorhanden war, d.h. maximal bis zu 1.573.566 Stückaktien mit rechnerischem Nennwert von je EUR 1,00, zu erwerben. Der Vorstand ist im Rahmen der Ermächtigung ermächtigt, die erworbenen eigenen Aktien mit Zustimmung des Aufsichtsrats ohne weiteren Hauptversammlungsbeschluss einzuziehen sowie das Bezugsrecht der Aktionäre im Falle der Verwendung der eigenen Aktien nach Maßgabe der näheren Bestimmungen des am 17. Mai 2017 im Bundesanzeiger veröffentlichen Punkt 7 der Tagesordnung der Hauptversammlung der Nexus AG auszuschließen. Die bis dahin bestehende Ermächtigung vom 18. Mai 2015 wurde damit aufgehoben.

Der Vorstand ist ermächtigt, die aufgrund der erteilten Ermächtigung erworbenen eigenen Aktien mit Zustimmung des Aufsichtsrates ohne weiteren Hauptversammlungsbeschluss einzuziehen. Er ist ferner ermächtigt, die aufgrund der erteilten Ermächtigung erworbenen Aktien mit Zustimmung des Aufsichtsrates an Dritte im Rahmen von Unternehmenszusammenschlüssen oder bei einem Erwerb von Unternehmen oder von Beteiligungen an Unternehmen anzubieten. Das Bezugsrecht der Aktionäre auf eigene Aktien ist insoweit ausgeschlossen. Die Nexus AG hat in 2016 ein Aktienrückkaufprogramm gestartet.

Der Vorstand der Nexus AG hat mit Zustimmung des Aufsichtsrats am 25. Oktober 2016 beschlossen, von der Ermächtigung der Hauptversammlung vom 18. Mai 2015 zum Erwerb bis zu 200.000 Stück eigener Aktien (das entspricht 1,27 % vom Grundkapital) der Gesellschaft gemäß § 71 Abs. 1 Nr. 8 AktG Gebrauch zu machen. Die Ermächtigung ist auf den Zeitraum bis zum 30. April 2020 und auf einen Umfang von bis zu 10% des Grundkapitals beschränkt. Aus diesem Aktienrückkaufprogramm wurden bis zum 31. Dezember 2017 26.377 Stück (Vj: 16.056 Stück) eigene Anteile (= EUR 26.377 Grundkapital; Vj: EUR 16.056 Grundkapital) erworben. Dies entspricht einem Anteil am Grundkapital von 0,1 % (Vj: 0,1 %).

Per 31. Dezember 2017 wurden insgesamt 26.377 Stück zu einem Durchschnittskurs von EUR 20,32 erworben.

Genehmigtes Kapital

Der Vorstand ist ermächtigt, in der Zeit bis zum 30. April 2021 das Grundkapital der Gesellschaft mit Zustimmung des Aufsichtsrats einmalig oder mehrfach um bis zu insgesamt EUR 3.000.000,00 durch Ausgabe neuer, auf den Inhaber lautender nennwertloser Inhaberaktien (Stückaktien) gegen Bar- und/oder Sacheinlage zu erhöhen (Genehmigtes Kapital 2016). Die neuen Aktien können auch an Arbeitnehmer der Gesellschaft oder eines verbundenen Unternehmens ausgegeben werden. Der Vorstand entscheidet mit Zustimmung des Aufsichtsrats über die Bedingungen der Aktienausgabe. Der Vorstand ist ferner ermächtigt, mit der Zustimmung des Aufsichtsrats über den Ausschluss des Bezugsrechts der Aktionäre in folgenden Fällen zu entscheiden:

a) für Spitzenbeträge,

b) zur Ausgabe neuer Aktien an Arbeitnehmer der Gesellschaft oder eines verbundenen Unternehmens,

c) zur Ausgabe neuer Aktien gegen Sacheinlage zum Erwerb von Unternehmen, Unternehmensteilen oder Beteiligungen an Unternehmen,

d) zur Ausgabe neuer Aktien gegen Bareinlage, wenn der Ausgabebetrag der neuen Aktien den Börsenpreis der bereits börsennotierten Aktien gleicher Gattung und gleicher Ausstattung zum Zeitpunkt der endgültigen Feststellung des Ausgabebetrages durch den Vorstand nicht wesentlich im Sinne der §§ 203 Abs. 1 und 2, 186 Abs. 3 Satz 4 AktG unterschreitet und der auf die neuen Aktien, für die das Bezugsrecht ausgeschlossen wird, insgesamt entfallende anteilige Betrag des Grundkapitals 10 % des zum Zeitpunkt der Eintragung dieser Ermächtigung im Handelsregister vorhandenen Grundkapitals (EUR 15.735.665,00) und – kumulativ – 10 % des zum Zeitpunkt der Ausgabe der neuen Aktien vorhandenen Grundkapitals nicht übersteigt. Auf die Höchstgrenze von 10 % des Grundkapitals ist der anteilige Betrag am Grundkapital abzusetzen, der auf neue oder zurückerworbene Aktien entfällt, die seit der Eintragung dieser Ermächtigung im Handelsregister unter vereinfachtem Bezugsrechtsausschluss gemäß oder entsprechend § 186 Abs. 3 S. 4 AktG ausgegeben oder veräußert worden sind, sowie der anteilige Betrag am Grundkapital, auf den sich Options- und/oder Wandlungsrechte aus Options- und/oder Wandelschuldverschreibungen und/oder Wandlungspflichten aus Wandelschuldverschreibungen beziehen, die seit der Eintragung dieser Ermächtigungen im Handelsregister in entsprechender Anwendung von § 186 Abs. 3 Satz 4 AktG ausgegeben worden sind.

Bedingtes Kapital

Das Grundkapital der Gesellschaft wird um EUR 1.400.000,00 durch Ausgabe von bis zu 1.400.000 auf den Inhaber lautender Stückaktien mit einem rechnerischen Wert von je EUR 1,00 bedingt erhöht (Bedingtes Kapital 2012). Das bedingte Kapital dient der Sicherung von Bezugsrechten aus Aktienoptionen, die auf Grund der Ermächtigung der Hauptversammlung der Nexus AG vom 23. Mai 2012 gegeben werden. Die bedingte Kapitalerhöhung wird nur insoweit durchgeführt, wie Aktienoptionen ausgegeben werden und die Inhaber dieser Aktienoptionen von ihrem Bezugsrecht auf Aktien Gebrauch machen und die Gesellschaft nicht in Erfüllung der Bezugsrechte eigene Aktien gewährt.

Wesentliche Vereinbarungen, die unter der Bedingung eines Kontrollwechsels in Folge eines Übernahmeangebots stehen

Es bestehen keine wesentlichen Vereinbarungen der Gesellschaft, die unter der Bedingung eines Kontrollwechsels infolge eines Übernahmeangebots stehen.

Entschädigungsvereinbarungen

Entschädigungsvereinbarungen der Gesellschaft, die für den Fall eines Übernahmeangebots mit den Mitgliedern des Vorstands oder Arbeitnehmern getroffen sind, bestehen nicht.

Grundzüge des Vergütungssystems des Vorstands

Die Festlegung von Struktur und Höhe der Vergütung des Vorstands wird bei der Nexus AG vom Aufsichtsrat beschlossen. Das Vergütungssystem für den Vorstand basiert auf den Grundsätzen der Leistungs- und Ergebnisorientierung und besteht aus einer erfolgsunabhängigen Grundvergütung sowie aus erfolgsabhängigen Bestandteilen. Kriterien für die Angemessenheit der Vergütung eines jeden Vorstandsmitglieds bilden insbesondere die Aufgaben des jeweiligen Vorstandsmitglieds, seine persönliche Leistung, die wirtschaftliche Lage, der Erfolg und die Zukunftsaussichten des Unternehmens unter Berücksichtigung des Marktumfelds. Darüber hinaus unterhält die Gesellschaft für ihre Organmitglieder eine Vermögenshaftpflichtversicherung (sogenannte D&O-Versicherung).

Die erfolgsunabhängige Grundvergütung besteht aus einem Fixum, ausbezahlt in zwölf Monatsraten und Sachbezügen, welche aus dem nach steuerlichen Richtlinien anzusetzenden Wert der Dienstwagennutzungen bestehen. Als Maßnahme der betrieblichen Altersvorsorge werden zudem durch die Gesellschaft Einzahlungen in eine Lebensversicherung und eine Unterstützungskasse geleistet.

Die erfolgsabhängigen Bestandteile enthalten eine jährlich wiederkehrende, an den geschäftlichen Erfolg gebundene Komponente und eine Komponente mit langfristiger Anreizwirkung und Risikocharakter in Form eines Bonus. Die jährlich wiederkehrende Komponente orientiert sich am EBIT des NEXUS-Konzerns. Die Komponente mit langfristiger Anreizwirkung ist an die Entwicklung des Aktienkurses der Nexus AG gekoppelt. Dem Vorstand gehörten zum 31. Dezember 2017 folgende Personen an:

+ Dr. Ingo Behrendt, Vorstandsvorsitzender

+ Ralf Heilig, Vertriebsvorstand

+ Edgar Kuner, Entwicklungsvorstand

Im Mai 2014 wurde mit den Vorständen eine aktienbasierte Vergütung vereinbart. Sie besteht in Abhängigkeit der Unternehmenswertsteigerung aus maximal 160.000 Aktien, die über die Laufzeit jährlich fällig werden und auf der Kursentwicklung der Jahre 2015 bis 2017 basieren (AOP 2015-2017). Der beizulegende Zeitwert betrug im Zeitpunkt der Gewährung TEUR 788. Auf Basis der tatsächlichen Unternehmenswertsteigerung ergab sich eine aktienbasierte Vergütung in Höhe des Maximalbetrags (160.000 Aktien). Da diese aus eigenen Aktien zu erfüllen ist, die noch zurückzukaufen sind, wurden die Ansprüche gestundet.

Im Januar 2018 wurden mit den Vorständen neue Verträge vereinbart. Diese beinhalten einen festen und eine variablen Anteil. Eine aktienbasierte Vergütung basierend auf der Kursentwicklung der Aktien für die Jahre 2018 bis 2020 wird voraussichtlich im Mai 2018 mit den Vorständen vereinbart werden.

Die Vorstandsvergütung stellt sich wie folgt dar:

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Zufluß
(in TEUR)
Dr. Ingo Behrendt
Vorstandsvorsitzender
2017 2017 (Min) 2017 (Max)
Festvergütung 264 264 264
Nebenleistungen 12 12 12
Summe 276 276 276
Einjährige variable Vergütung 250 0 250
Mehrjährige variable Vergütung      
LIP 2015-2017 0 0 0
Summe 250 0 250
Versorgungsaufwand 18 18 18
Gesamtvergütung 544 294 544
scroll
Zufluß
(in TEUR)
Ralf Heilig
Vertriebsvorstand
2017 2017 (Min) 2017 (Max)
Festvergütung 170 170 170
Nebenleistungen 14 14 14
Summe 184 184 184
Einjährige variable Vergütung 80 0 80
Mehrjährige variable Vergütung      
LIP 2015-2017 0 0 0
Summe 80 0 80
Versorgungsaufwand 6 6 6
Gesamtvergütung 270 190 270
scroll
Zufluß
(in TEUR)
Edgar Kuner
Entwicklungsvorstand
2017 2017 (Min) 2017 (Max)
Festvergütung 160 160 160
Nebenleistungen 9 9 9
Summe 169 169 169
Einjährige variable Vergütung 70 0 70
Mehrjährige variable Vergütung      
LIP 2015-2017 0 0 0
Summe 70 0 70
Versorgungsaufwand 0 0 0
Gesamtvergütung 239 169 239
scroll
Gewährungen in 2017
(in TEUR)
Dr. Ingo Behrendt
Vorstandsvorsitzender
2017 2017 (Min) 2017 (Max)
Festvergütung 264 264 264
Nebenleistungen 12 12 12
Summe 276 276 276
Einjährige variable Vergütung 250 0 250
Mehrjährige variable Vergütung      
LIP 2015-2017 164 0 49
Summe 250 0 250
Versorgungsaufwand 18 18 18
Gesamtvergütung 544 294 544
scroll
Gewährungen in 2017
(in TEUR)
Ralf Heilig
Vertriebsvorstand
2017 2017 (Min) 2017 (Max)
Festvergütung 170 170 170
Nebenleistungen 14 14 14
Summe 184 184 184
Einjährige variable Vergütung 80 0 80
Mehrjährige variable Vergütung      
LIP 2015-2017 49 0 49
Summe 80 0 80
Versorgungsaufwand 6 6 6
Gesamtvergütung 270 190 270
scroll
Gewährungen in 2017
(in TEUR)
Edgar Kuner
Entwicklungsvorstand
2017 2017 (Min) 2017 (Max)
Festvergütung 160 160 160
Nebenleistungen 9 9 9
Summe 169 169 169
Einjährige variable Vergütung 70 0 70
Mehrjährige variable Vergütung      
LIP 2015-2017 49 0 49
Summe 70 0 70
Versorgungsaufwand 0 0 0
Gesamtvergütung 239 169 239

Vergütungen des Aufsichtsrats

Die Vergütung des Aufsichtsrats wird von der Hauptversammlung der Nexus AG festgelegt; sie ist in der Satzung der Nexus AG geregelt. Die Vergütungen orientieren sich an den Aufgaben und der Verantwortung der Aufsichtsratsmitglieder sowie am wirtschaftlichen Erfolg des Konzerns. Jedes Aufsichtsratsmitglied erhält eine jährliche Vergütung, die sich aus einer festen und einer variablen Vergütung zusammensetzt. Die feste Vergütung beträgt für den Aufsichtsratsvorsitzenden EUR 15.000 und für die anderen Aufsichtsratsmitglieder EUR 11.000. Daneben wird eine ergebnisabhängige, variable Vergütung gewährt, die für den Aufsichtsratsvorsitzenden maximal EUR 15.000 und für die anderen Aufsichtsratsmitglieder maximal EUR 5.000 beträgt. Für den Vorsitz in Ausschüssen werden weitere EUR 1.000 gewährt.

Dem Aufsichtsrat gehören folgende Personen an:

+ Dr. jur. Hans-Joachim König, Singen, Vorsitzender

+ Prof. Dr. Ulrich Krystek, Berlin, stellv. Vorsitzender

+ Diplom-Betriebswirt (FH) Wolfgang Dörflinger, Konstanz

+ Prof. Dr. Alexander Pocsay, St. Ingbert

+ Gerald Glasauer, Betriebswirt, Fichtenberg

+ Prof. Dr. med. Felicia M. Rosenthal, Freiburg

Die Gesamtbezüge des Aufsichtsrats betrugen TEUR 112 (Vj: TEUR 112). Der Aufsichtsratsvorsitzende erbringt neben seiner Aufsichtsratstätigkeit vereinzelt selbst oder über eine ihm nahestehende Gesellschaft Dienstleistungen für die Nexus AG und rechnet diese nach marktüblichen Bedingungen ab. In 2017 betrugen die hierfür als Aufwand angefallenen Dienstleistungshonorare TEUR 60 (Vj: TEUR 69). Darüber hinaus unterhält die Gesellschaft für ihre Organmitglieder eine Vermögenshaftpflichtversicherung (sogenannte D&O-Versicherung).

Erklärung zur Unternehmensführung und zur Entsprechenserklärung

Die Erklärung zur Unternehmensführung sowie die Entsprechenserklärung gemäß § 161 AktG wurden auf der Unternehmenswebsite www.nexus-ag.de – Unternehmen – Investor Relations – Corporate Governance veröffentlicht.

Zusammenfassende Darstellung der Chancen- und Risikosituation der NEXUS-Gruppe und der Nexus AG

Die Nexus AG sowie alle ihre Tochtergesellschaften arbeiten nach einer einheitlichen Methode der Chancen-/Risikoanalyse und des Chancen-/Risikomanagements. Der Früherkennung von Risiken wird damit eine wesentliche Bedeutung beigemessen. Die Überwachung der Risiken durch eindeutige Kennzahlen (Umsatz, Ergebnis vor Steuern, relative Marktposition) ermöglicht eine klare Einschätzung über die Bedeutung.

Weder aus den Einzelrisiken noch aus der Gesamtrisikoposition lässt sich derzeit erkennen, dass der Fortbestand des Unternehmens gefährdet ist. Gleichzeitig sieht das Management noch erhebliche Chancen zur Ausweitung des Umsatzes im Marktsegment der Nexus AG.

Prognosebericht 2018

Digitalisierung bleibt auch in 2018 ein politisches und wirtschaftliches Kernthema in Europa. Das gilt auch und in besonderem Masse für die IT in Krankenhäusern. Budgets für IT steigen und in vielen Häusern werden weitreichende Digitalisierungskonzepte erarbeitet. Eingetrübt wird diese an sich sehr positive Entwicklung nur von den fehlenden Potentialen zur Umsetzung. Es mangelt in den meisten Einrichtungen an Personal und Organisationskraft, um die ehrgeizigen Digitalisierungsziele dann auch zu realisieren. Daher sehen wir derzeit noch keine sprunghaft ansteigende Nachfrage nach neuen Lösungen. Die Bereitschaft Systeme abzulösen, denen kein Weiterentwicklungspotential zugeschrieben wird, ist nach wie vor gering.

Wir sind jedoch überzeugt, dass sich diese Zurückhaltung schrittweise auflösen wird. Die technologische Entwicklung unterstützt diesen Trend. Durch die Transformation zu Cloud-Lösungen und eine stärke Orientierung an Micro-Services wird die Umsetzung einer neuen technologischen Vision für die Kunden erleichtert. Das ist wichtig, da die Gesundheitseinrichtungen heute mehr denn je gefordert sind, ihre Prozesse durch Software zu optimieren und Einsparpotentiale zu realisieren. Überholte Systeme müssen schrittweise abgelöst und durch neue digitale Prozesse ersetzt werden. Wir gehen daher davon aus, dass insbesondere in Deutschland Altsysteme in den nächsten Jahren zunehmend abgelöst werden.

Aufgrund der starken Produktposition ist die NEXUS-Gruppe jedoch auch in der Lage, in einem weniger dynamischen Marktumfeld Wachstum zu erzielen. Das haben wir in den letzten Jahren immer wieder gezeigt. Daher haben wir uns auch in 2018 vorgenommen diese Entwicklung fortzusetzen.

Unsere Planung zeigt, dass wir neben der weiteren Einführung unserer NEXUS/NEXT GENERATION Software und vieler großer Kundenprojekte uns auch intensiv um die Integration der jüngst getätigten Unternehmensakquisitionen kümmern werden. Die Zusammenarbeit zwischen den Einheiten und den Landes- Gesellschaften schafft zusätzliche Synergiepotentiale, die wir dringend heben wollen.

Eine klare Zuordnung dieser Maßnahmen zu Ergebniszahlen ist zu diesem Zeitpunkt noch nicht möglich. Davon unabhängig erwarten wir aufgrund der zunehmenden Holdingtätigkeit der Nexus AG und geringerer Ergebnisabführungen von den Töchtern in unserer Planung für 2018 in Umsatz und Ergebnis vor Steuern deutlich sinkende Werte. Eine leichte Verbesserung erwarten wir in der relativen Marktposition in den relevanten Märkten. Die Planung berücksichtigt weitere Investitionen in Internationalisierung, eine Erweiterung unserer Produktpalette und ggf. auch durch Akquisitionen von Unternehmensanteilen. Weitere Investitionen werden in die Erschließung internationaler Märkte, die Produktentwicklung, Rechenzentrumsausstattung und den Kauf weiterer Unternehmen fließen.

 

Donaueschingen, den 05. März 2018

Nexus AG

Der Vorstand

Dr. Ingo Behrendt

Ralf Heilig

Edgar Kuner

Bilanz

Aktiva

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31.12.2017
EUR
31.12.2016
EUR
A. Anlagevermögen 79.153.377,18 76.824.759,44
I. Immaterielle Vermögensgegenstände 4.296.417,43 4.068.155,19
1. Selbst geschaffene gewerbliche Schutzrechte und ähnliche Rechte und Werte 984.027,75 948.953,85
2. entgeltlich erworbene Konzessionen, gewerbliche Schutz- und ähnliche Rechte und Werte sowie Lizenzen an solchen Rechten und Werten 3.312.389,68 3.119.201,34
II. Sachanlagen 5.864.785,05 5.127.072,80
1. Grundstücke, grundstücksgleiche Rechte und Bauten einschließlich der Bauten auf fremden Grundstücken 4.655.464,80 2.279.208,80
2. andere Anlagen, Betriebs- und Geschäftsausstattung 404.839,00 445.004,00
3. Geleistete Anzahlungen und Anlagen im Bau 804.481,25 2.402.860,00
III. Finanzanlagen 68.992.174,70 67.629.531,45
1. Anteile an verbundenen Unternehmen 68.987.174,70 67.624.531,45
2. Beteiligungen 5.000,00 5.000,00
B. Umlaufvermögen 18.995.405,86 13.783.038,71
I. Vorräte 39.955,00 455,00
1. Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe 455,00 455,00
2. Fertige Erzeugnisse und Waren 39.500,00 0,00
II. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände 13.255.866,58 11.171.672,87
1. Forderungen aus Lieferungen und Leistungen 2.654.587,46 1.082.336,48
2. Forderungen gegen verbundene Unternehmen 10.112.364,79 8.668.775,84
3. sonstige Vermögensgegenstände 488.914,33 1.420.560,55
III. Wertpapiere 1.704.362,50 1.709.525,00
1. sonstige Wertpapiere 1.704.362,50 1.709.525,00
IV. Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei Kreditinstituten und Schecks 3.995.221,78 901.385,84
C. Rechnungsabgrenzungsposten 0,00 2.204,32
Summe Aktiva 98.148.783,04 90.610.002,47

Passiva

   
  31.12.2017
EUR
31.12.2016
EUR
A. Eigenkapital 68.434.652,12 68.256.828,36
I. Gezeichnetes Kapital / Kapitalkonto / Kapitalanteile 15.728.675,00 15.719.693,00
II. Kapitalrücklage 33.972.867,17 36.435.997,56
III. Gewinnrücklagen/Ergebnisrücklagen 3.681.924,39 3.681.924,39
1. andere Gewinnrücklagen 3.681.924,39 3.681.924,39
IV. Gewinnvortrag 10.061.499,31 7.923.236,43
V. Jahresüberschuss 4.989.686,25 4.495.976,98
B. Rückstellungen 6.019.383,01 2.023.421,76
1. Steuerrückstellungen 318.672,30 345.786,57
2. sonstige Rückstellungen 5.700.710,71 1.677.635,19
C. Verbindlichkeiten 22.811.082,03 20.329.752,35
1. erhaltene Anzahlungen auf Bestellungen 3.176.690,71 2.150.220,50
2. Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen 426.507,04 328.700,72
3. Verbindlichkeiten gegenüber verbundenen Unternehmen 16.760.156,92 15.451.576,42
4. sonstige Verbindlichkeiten 2.447.727,36 2.399.254,71
D. Passive latente Steuern 883.665,88 0,00
Summe Passiva 98.148.783,04 90.610.002,47

Gewinn- und Verlustrechnung

scroll
1.1.2017 - 31.12.2017
EUR
1.1.2016 - 31.12.2016
EUR
1. Betriebsergebnis -1.985.216,15 -2.730.188,79
a) Rohergebnis 5.397.213,93 3.850.206,04
Gesamtleistung 11.517.629,54 8.753.626,14
Umsatzerlöse 10.882.354,28 8.247.665,76
andere aktivierte Eigenleistungen 635.275,26 505.960,38
sonstige betriebliche Erträge 740.803,83 280.149,13
Materialaufwand 6.861.219,44 5.183.569,23
Aufwendungen für Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe und für bezogene Waren 1.476.619,72 1.165.782,90
Aufwendungen für bezogene Leistungen 5.384.599,72 4.017.786,33
b) Personalaufwand 3.294.677,07 3.135.160,89
Löhne und Gehälter 2.970.882,13 2.871.750,94
soziale Abgaben und Aufwendungen für Altersversorgung und für Unterstützung 323.794,94 263.409,95
c) Abschreibungen 1.567.633,23 1.399.671,13
Abschreibungen auf immaterielle Vermögensgegenstände des Anlagevermögens und Sachanlagen 1.567.633,23 1.399.671,13
d) sonstige betriebliche Aufwendungen 2.520.119,78 2.045.562,81
2. Finanz- und Beteiligungsergebnis 8.405.895,20 7.833.300,09
a) Erträge aus Beteiligungen 0,00 916.203,98
davon aus verbundenen Unternehmen 0,00 916.203,98
b) auf Grund einer Gewinngemeinschaft, eines Gewinnabführungs- oder Teilgewinnabführungsvertrags erhaltene Gewinne 8.444.051,59 6.909.523,59
c) sonstige Zinsen und ähnliche Erträge 92.122,51 121.585,13
davon aus verbundenen Unternehmen 37.147,51 67.916,25
d) Abschreibungen auf Finanzanlagen und auf Wertpapiere des Umlaufvermögens 5.162,50 34.662,50
e) Zinsen und ähnliche Aufwendungen 125.116,40 79.350,11
davon an verbundene Unternehmen 95.761,67 74.513,55
3. Steuern vom Einkommen und vom Ertrag 1.417.324,72 603.039,77
4. Ergebnis nach Steuern 5.003.354,33 4.500.071,53
5. sonstige Steuern 13.668,08 4.094,55
Jahresüberschuss 4.989.686,25 4.495.976,98

Anhang für 2017

NEXUS AG, Donaueschingen

Allgemeine Hinweise

Der vorliegende Jahresabschluss wurde gemäß §§ 242 ff. und §§ 264 ff. HGB sowie nach den einschlägigen Vorschriften des Aktiengesetzes aufgestellt. Es gelten die Vorschriften für große Kapitalgesellschaften (§ 267 Abs. 3 Satz 2 HGB).

Die Gesellschaft wird beim Amtsgericht Freiburg i. Br. im Handelsregister unter HRB 602434 geführt.

Die Gliederung der Gewinn- und Verlustrechnung erfolgt nach dem Gesamtkostenverfahren erweitert um „Erträge aus Ergebnisabführungen“.

Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden

Für die Aufstellung des Jahresabschlusses waren die nachfolgenden Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden maßgebend:

Erworbene immaterielle Vermögensgegenstände sind zu Anschaffungskosten bilanziert und werden, sofern sie der Abnutzung unterliegen, entsprechend ihrer Nutzungsdauer um planmäßige Abschreibungen vermindert.

Selbst erstellte immaterielle Vermögensgegenstände des Anlagevermögens werden zu Herstellungskosten aktiviert und planmäßig linear über ihre voraussichtliche Nutzungsdauer von 4-6 Jahren sowie bei Vorliegen einer voraussichtlich dauerhaften Wertminderung außerplanmäßig abgeschrieben. Die Herstellungskosten enthalten alle aktivierungspflichtigen Kostenbestandteile.

Das Sachanlagevermögen ist zu Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten angesetzt. Es wird nach Maßgabe der voraussichtlichen Nutzungsdauer um planmäßige Abschreibungen vermindert. Die zugrunde gelegte Nutzungsdauer beträgt:

- bei Bauten: 20 bis 33 Jahre

- bei Mietereinbauten: 5 bis 10 Jahre

- bei Betriebs- und Geschäftsausstattung: 3 bis 8 Jahre

Es kommt die lineare Abschreibungsmethode zur Anwendung. Die Abschreibungen auf Zugänge erfolgen grundsätzlich zeitanteilig.

Geringwertige Wirtschaftsgüter des Anlagevermögens werden im Jahr des Zugangs voll abgeschrieben; ihr Abgang wird im Zugangsjahr unterstellt.

Bei den Finanzanlagen werden die Anteilsrechte zu Anschaffungskosten bzw. bei voraussichtlich dauernder Wertminderung zu den niedrigeren beizulegenden Werten angesetzt. Die sonstigen Ausleihungen sind zum Nennwert bzw. zu dem niedrigeren beizulegenden Wert angesetzt.

Der beizulegende Wert wird mittels Discounted Cash Flow Methode ermittelt.

Die Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe sind zu Anschaffungskosten bewertet. Abgesehen von handelsüblichen Eigentumsvorbehalten sind die Vorräte frei von Rechten Dritter.

Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände sind zum Nennwert angesetzt. Allen risikobehafteten Posten ist durch Bildung angemessener Einzelwertberichtigungen Rechnung getragen; das allgemeine Kreditrisiko ist durch einen pauschalen Abschlag berücksichtigt.

Die sonstigen Wertpapiere wurden nach § 253 Abs. 4 HGB zu Anschaffungskosten bzw. den niedrigeren Werten, die sich aus dem Börsen- oder dem Marktpreis am Abschlussstichtag ergeben, angesetzt.

Die sonstigen Rückstellungen berücksichtigen alle ungewissen Verbindlichkeiten. Sie sind mit dem nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung notwendigen Erfüllungsbetrag angesetzt. Die Rückstellungen mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr sind mit dem ihrer Restlaufzeit entsprechenden durchschnittlichen Marktzinssatz der vergangenen sieben Geschäftsjahre abgezinst.

Verbindlichkeiten sind zum Erfüllungsbetrag angesetzt.

Kurzfristige Währungsforderungen und -verbindlichkeiten sind zum Zeitwert ohne Beschränkung auf die Anschaffungskosten angesetzt. Für die Umrechnung wird der Devisenkassamittelkurs verwendet. Bei Restlaufzeiten von über einem Jahr wurde zum Anschaffungskurs oder zum ungünstigeren Kurs am Bilanzstichtag bewertet.

Latente Steuern werden ab dem 1. Januar 2010 für zeitliche Unterschiede zwischen den handelsbilanziellen und steuerlichen Wertansätzen von Vermögensgegenständen, Schulden und Rechnungsabgrenzungsposten, sofern sich diese Differenzen in späteren Jahren voraussichtlich wieder umkehren und sich daraus Steuerbe- oder –entlastungen ergeben. Die Ermittlung der latenten Steuern erfolgt auf Basis des kombinierten Ertragsteuersatzes des steuerlichen Organkreises der Nexus AG von aktuell 30,77 %. Der kombinierte Ertragsteuersatz umfasst Körperschaftsteuer, Gewerbesteuer und Solidaritätszuschlag. Aktive und passive latente Steuern werden saldiert. Eine sich insgesamt ergebende Steuerbelastung wird in der Bilanz als passive latente Steuer angesetzt. Im Falle einer Steuerentlastung wird entsprechend dem Aktivierungswahlrecht auf die Bilanzierung verzichtet.

Die Umsatzrealisierung findet wie folgt statt:

- Beim Verkauf von Lizenzen erfolgt die Erfassung der Umsatzerlöse nach vollständiger Auslieferung und abgeschlossener Installation der Software beim Kunden.

- Umsatzerlöse aus Beratungs-, Customizing-, Entwicklungs- und Schulungsleistungen werden nach erbrachter Leistung realisiert.

- Bei Umsatzerlösen aus Softwarepflege-Verträgen erfolgt eine anteilige Realisierung über den vertraglichen Wartungszeitraum.

- Beim Verkauf von Hardware erfolgt die Erfassung der Umsatzerlöse mit Lieferung der Hardware zum Kunden.

Erläuterungen zur Bilanz

Anlagevermögen

Die Entwicklung der einzelnen Posten des Anlagevermögens ist unter Angabe der Abschreibungen des Geschäftsjahres im Anlagespiegel dargestellt.

Angaben zum Anteilsbesitz

Der Anteilsbesitz stellt sich wie folgt dar:

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Währung Eigenkapital zum 31.12.2017 in TLW Kapitalanteil
%
Ergenbis des Geschäftsjahres in TLW
nexus/cis GmbH, Singen Hohentwiel EUR 17.592 100 2.168
nexus / reha GmbH, Donaueschingen EUR 147 100 22
syseca informatik ag, Altishofen (Schweiz) CHF 1.340 100 317
Flexreport AG, Wallisellen (Schweiz)1) CHF - - -
nexus/dis GmbH, Frankfurt am Main EUR 5.225 100 1.497*)
NEXUS . IT GmbH SÜDOST, Singen (Hohentwiel) EUR -25 50,2 162
Nexus Deutschland GmbH, Donaueschingen EUR 393 100 367*)
nexus/ cms GmbH, Donaueschingen EUR 148 100 123*)
nexus/inovit GmbH, Ismaning EUR 5.236 100 292
nexus/qm GmbH, Ismaning EUR 575 100 480*)
nexus/cso GmbH, Donaueschingen EUR 2.809 100 2.784*)
VEGA Software GmbH, Aachen 2) EUR 463 100 101
NEXUS Schweiz GmbH, Wallisellen (Schweiz) 3) CHF 5.112 100 385
NEXUS Medizinsoftware und Systeme AG, Altishofen (Schweiz) 4) CHF 984 100 298
Domis Consulting AG, Altishofen (Schweiz) CHF 2.701 100 1.112
Synergetics AG, Altishofen (Schweiz) 5) CHF 888 60 465
NEXUS Digitale Dokumentationssysteme Projektentwicklungsges.m.b.H., Wien (Österreich) EUR 1.969 100 210
NEXUS / OPTIM SAS, Grenoble (Frankreich) EUR 1.290 100 10
G.I.T.S. Gesundheitswesen IT-Service GmbH, Fürstenfeldbruck, Fürstenfeldbruck EUR 81 49 1
Palladium-med GmbH, Berlin EUR 3 20 -16
E&L medical systems GmbH, Erlangen EUR 4.894 100 2.840*)
ASS. TEC Beratungsgesellschaft für Anwendungen, Systeme, Strategien und Technologien mbH, Donaueschingen EUR 950 100 145
ProLohn GmbH, Singen (Hohentwiel) EUR 68 51 71
Marabu EDV-Beratung und -Service GmbH, Berlin 6) EUR 1.618 95,5 225
CS3I SAS, Creuzier-le-Neuf (Frankreich) 7) EUR 2.169 100 31
NEXUS Nederland Holding B.V., Nieuwegein (Niederlande) 8) EUR - - -
Nexus Nederland B.V., Nieuwegein (Niederlande) EUR 22.246 100 1.614
nexus / switspot GmbH, Neckarsulm 9) EUR 459 90 316
NEXUS SISINF SL, Sabadell (Spanien) 9) EUR 542 90 -139
IBH Datentechnik GmbH, Kassel EUR 1.715 100 716
CHILI GmbH, Dossenheim 10) EUR 115 51,19 -470
highsystem ag, Zürich 11) CHF 541 80 153

*) Ergebnis vor Ergebnisabführung

1) Die Flexreport AG, Altishofen (Schweiz), wurde mit Fusionsvertrag vom 3. April 2017 durch die syseca informatik ag, Altishofen, per 1. Januar 2017 übernommen.

2) Die Nexus AG hat zum 12. Dezember 2017 die restlichen 40,0 % der Anteile an der bereits vorhandenen Tochtergesellschaft VEGA Software GmbH, Aachen, erworben.

3) Die Anteile werden indirekt über die NEXUS Medizinsoftware und Systeme AG, Altishofen (Schweiz), gehalten.

4) Die Nexus AG hat zum 18. August 2017 die restlichen 0,02 % der Anteile an der bereits vorhandenen Tochtergesellschaft NEXUS Medizinsoftware und Systeme AG, Altishofen (Schweiz), erworben.

5) Die Anteile werden indirekt über die Domis Consulting AG, Altishofen (Schweiz), gehalten.

6) Der gesellschaftsrechtliche Anteil beträgt 95,5 %. Über die restlichen 4,5 % besteht ein Optionsvertrag.

7) Die Anteile werden indirekt über die NEXUS / OPTIM SAS, Grenoble (Frankreich), gehalten.

8) Die NEXUS Nederland Holding B.V., Nieuwegein (Niederlande), wurde mit Verschmelzungsvertrag vom 30. Dezember 2017 auf die NEXUS Nederland B.V., Nieuwegein, per 1. Januar 2017 verschmolzen.

9) Der gesellschaftsrechtliche Anteil beträgt 90,0 %. Über die restlichen 10,0 % besteht ein Optionsvertrag.

10) Die Nexus AG hat zum 19. Mai 2017 51,19 % der Anteile an der CHILI GmbH, Dossenheim, erworben.

11) Die Anteile werden indirekt über die Domis Consulting AG, Altishofen (Schweiz), gehalten, die zum 24. Juli 2017 erworben wurden. Der gesellschaftsrechtliche Anteil beträgt 80,0 %. Über weitere 15,0 % besteht ein Optionsvertrag.

Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände

Die Forderungen aus Lieferungen und Leistungen haben eine Restlaufzeit bis zu einem Jahr. In den sonstigen Vermögensgegenständen sind keine Forderungen (Vj: TEUR null) mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr enthalten.

Die Forderungen gegen verbundene Unternehmen betreffen vier (Vj: vier) Darlehen mit unbestimmter Laufzeit über insgesamt TEUR 1.305 (Vj: TEUR 1.241) inklusive Zinsen, ein (Vj: null) Darlehen mit einer Laufzeit von 1-5 Jahren über TEUR 100 (Vj: TEUR 314) inklusive Zinsen, sowie Salden aus dem Liefer- und Leistungsverkehr in Höhe von TEUR 263 (Vj: TEUR 45). Daneben bestehen Forderungen aus Ergebnisabführungsverträgen in Höhe von TEUR 8.444 (Vj: TEUR 6.910).

Die Wertpapiere sind zu Anschaffungskosten bzw. zu niedrigeren beizulegenden Werten angesetzt. Eine Abschreibung von TEUR 5 (Vj: TEUR 35) ist im Geschäftsjahr enthalten.

Gezeichnetes Kapital

Das Grundkapital beträgt im Geschäftsjahr TEUR 15.752 (Vj: TEUR 15.736). Das gezeichnete Kapital besteht ausschließlich aus 15.752.231 (Vj: 15.735.665) auf den Inhaber lautenden nennwertlosen Stückaktien.

Im November des Geschäftsjahres 2007 wurden im Rahmen einer Ermächtigung 8.420 eigene Anteile (= EUR 8.420,00 Grundkapital) erworben. Dies entspricht einem Anteil am Grundkapital von 0,06 %.

Durch die Hauptversammlung vom 14. Juni 2010 wurde der Vorstand ermächtigt, eigene Aktien bis zu 10 % des Grundkapitals – maximal bis zu 1.380.520 Stückaktien mit rechnerischem Nennwert von je EUR 1,00 – zu erwerben. Der Vorstand konnte mit Zustimmung des Aufsichtsrates ohne weiteren Hauptversammlungsbeschluss die erworbenen eigenen Aktien einziehen oder Dritten im Rahmen von Unternehmenszusammenschlüssen oder bei Erwerb von Unternehmen oder von Beteiligungen an Unternehmen anbieten. Die Ermächtigung galt bis zum 31. Mai 2015.

Im Dezember des Geschäftsjahres 2011 wurden im Rahmen dieser Ermächtigung 3.872 eigene Anteile (= EUR 3.872,00 Grundkapital) und in 2012 weitere 33.916 eigene Anteile (= EUR 33.916,00 Grundkapital) erworben. Dies entspricht einem Anteil am Grundkapital von 0,3 %. Hierdurch hat sich die Ermächtigung auf 1.342.732 Stückaktien reduziert.

Im Juni des Geschäftsjahres 2011 wurden 2.100 eigene Anteile (= EUR 2.100,00 Grundkapital) sowie im Oktober 2012 weitere 2.500 eigene Anteile (= EUR 2.500,00 Grundkapital) an Mitarbeiter verkauft. Ferner wurden im September 2013 weitere 3.000 eigene Anteile(= EUR 3.000,00 Grundkapital) und im Dezember 2013 weitere 2.000 eigene Anteile (= EUR 2.000,00 Grundkapital) an Mitarbeiter verkauft. 10.748 eigene Anteile (= EUR 10.748 Grundkapital) wurden in 2014 verkauft.

Die Hauptversammlung der Nexus AG hat mit Beschluss vom 18. Mai 2015 den Vorstand ermächtigt, bis zum 30. April 2020 eigene Aktien bis zu einer Höhe von insgesamt 10 % des Grundkapitals, das bei Einberufung der Hauptversammlung vorhanden war, d. h. maximal bis zu 1.573.566 Stückaktien mit rechnerischem Nennwert von je EUR 1,00, zu erwerben. Der Vorstand ist im Rahmen der Ermächtigung ermächtigt, die erworbenen eigenen Aktien mit Zustimmung des Aufsichtsrats ohne weiteren Hauptversammlungsbeschluss einzuziehen sowie das Bezugsrecht der Aktionäre im Falle der Verwendung der eigenen Aktien nach Maßgabe der näheren Bestimmungen des am 7. April 2015 im Bundesanzeiger veröffentlichen Punkt 7 der Tagesordnung der Hauptversammlung der Nexus AG auszuschließen. Die bis dahin bestehende Ermächtigung vom 14. Juni 2010 wurde damit aufgehoben.

Der Vorstand der Nexus AG hat mit Zustimmung des Aufsichtsrats am 25. Oktober 2016 beschlossen, von der Ermächtigung der Hauptversammlung vom 18. Mai 2015 zum Erwerb bis zu 200.000 Stück eigener Aktien (das entspricht 1,27 % vom Grundkapital) der Gesellschaft gemäß § 71 Abs. 1 Nr. 8 AktG Gebrauch zu machen. Die Ermächtigung ist auf den Zeitraum bis zum 30. April 2020 und auf einen Umfang von bis zu 10 % des Grundkapitals beschränkt. Aus diesem Aktienrückkaufprogramm wurden bis zum 31. Dezember 2017 26.377 Stück (Vj: 16.056 Stück) eigene Anteile (= EUR 26.377 Grundkapital; Vj: EUR 16.056 Grundkapital) erworben. Dies entspricht einem Anteil am Grundkapital von 0,1 % (Vj: 0,1 %).

Die Hauptversammlung der Nexus AG hat mit Beschluss vom 12. Mai 2017 den Vorstand ermächtigt, bis zum 30. April 2022 eigene Anteile bis zu einer Höhe von insgesamt 10 % des Grundkapitals, das bei Einberufung der Hauptversammlung vorhanden war, d. h. maximal bis zu 1.573.566 Stückaktien mit rechnerischem Nennwert von je EUR 1,00, zu erwerben. Der Vorstand ist im Rahmen der Ermächtigung ermächtigt, die erworbenen eigenen Aktien mit Zustimmung des Aufsichtsrats ohne weiteren Hauptversammlungsbeschluss einzuziehen sowie das Bezugsrecht der Aktionäre im Falle der Verwendung der eigenen Aktien nach Maßgabe der näheren Bestimmungen des am 17. Mai 2017 im Bundesanzeiger veröffentlichen Punkt 7 der Tagesordnung der Hauptversammlung der Nexus AG auszuschließen. Die bis dahin bestehende Ermächtigung vom 18. Mai 2015 wurde damit aufgehoben.

Im Geschäftsjahr 2017 wurden 2.737 eigene Anteile (= EUR 2.737 Grundkapital; Anteil am Grundkapital 0,02 %) an Mitarbeiter verkauft. Der Veräußerungspreis betrug insgesamt EUR 61.313,99, der Erlös aus dem Verkauf (EUR 61.313,99) wurde der Kapitalrücklage zugeführt.

Der rechnerische Wert der eigenen Anteile in Höhe von EUR 23.556 (Anteil am Grundkapital 0,15 %) ist offen vom gezeichneten Kapital abgesetzt worden. Das ausgegebene gezeichnete Kapital beträgt somit EUR 15.728.675,00.

In der Hauptversammlung vom 23. Mai 2012 wurde die in der Hauptversammlung vom 14. Juni 2010 erteilte Ermächtigung zur Erhöhung des Grundkapitals in Höhe von EUR 6.902.600,00 neu gefasst. Der Vorstand wurde ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrats bis zum 30. April 2017 das Grundkapital der Gesellschaft einmal oder mehrmals um bis zu EUR 7.152.575,00 zu erhöhen (Genehmigtes Kapital 2012). Die Ermächtigung beträgt nach teilweiser Ausschöpfung durch eine Barkapitalerhöhung in 2012 in Höhe von EUR 800.000,00 sowie eine Barkapitalerhöhung in 2015 in Höhe von EUR 630.515,00 noch EUR 5.722.060,00.

In der Hauptversammlung vom 13. Mai 2016 wurde die in der Hauptversammlung vom 23. Mai 2012 erteilte Ermächtigung zur Erhöhung des Grundkapitals in Höhe von EUR 7.152.575,00 neu gefasst. Der Vorstand wurde ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrats bis zum 30. April 2021 das Grundkapital der Gesellschaft einmalig oder mehrfach um bis zu insgesamt EUR 3.000.000,00 zu erhöhen (Genehmigtes Kapital 2016). Die bis dahin bestehende Ermächtigung vom 23. Mai 2012 wurde damit aufgehoben.

In teilweiser Ausnutzung der am 13. Mai 2016 von der Hauptversammlung der Nexus AG beschlossenen Ermächtigung für die Zeit bis zum 30. April 2021 zur Erhöhung des Grundkapitals der Gesellschaft einmalig oder mehrmals um bis zu insgesamt EUR 3.000.000,00 durch Ausgabe von bis zu 3.000.000 neuer, auf den Inhaber lautender Stückaktien gegen Bar- und/oder Sacheinlagen (Genehmigtes Kapital 2016 / I) hat der Vorstand am 14. Juli 2017 mit Zustimmung des Aufsichtsrats vom gleichen Tag beschlossen, das Grundkapital der Gesellschaft gegen Bareinlagen unter Ausschluss des Bezugsrechts der Aktionäre – zugunsten der Arbeitnehmer der Nexus AG und verbundener Unternehmen der Nexus AG – von EUR 15.735.665,00 um bis zu EUR 25.000,00 auf EUR 15.760.665,00 durch Ausgabe von bis zu 25.000 neuen, auf den Inhaber lautenden Stückaktien mit einem auf sie entfallenden Anteil am Grundkapital der Gesellschaft von je EUR 1,- und mit Gewinnberechtigung ab dem 1. Januar 2017 zu erhöhen. Die Eintragung der Kapitalerhöhung in das Handelsregister beim Amtsgericht Freiburg (HRB 602434) erfolgte am 27. Oktober 2017. Das Grundkapital hat sich um EUR 16.566,00 auf EUR 15.752.231,00 erhöht. Somit beträgt das genehmigte Kapital 2016 / I nach teilweiser Ausschöpfung noch EUR 2.983.434,00. Der Veräußerungspreis betrug insgesamt EUR 400.068,90, der Erlös aus dem Verkauf (EUR 383.502,90) wurde der Kapitalrücklage zugeführt.

Mit Hauptversammlungsbeschluss vom 23. Mai 2012 wurde bedingtes Kapital in Höhe von EUR 1.400.000,00 geschaffen (Bedingtes Kapital 2012). Das Grundkapital ist entsprechend zur Durchführung eines Aktienoptionsprogramms um 1.400.000 auf den Inhaber lautender Stückaktien bedingt erhöht.

Kapitalrücklage

Durch die Ausgabe von 2.737 Stück eigenen Anteilen hat sich die Kapitalrücklage um EUR 61.313,99 erhöht. Durch die Kapitalerhöhung aus dem Mitarbeiteraktienprogramm 2017 von 16.566 auf den Inhaber lautenden Stückaktien hat sich die Kapitalrücklage um EUR 383.502,90 erhöht. Durch den Rückkauf von 10.321 Stück eigene Anteile hat sich die Kapitalrücklage um EUR 228.682,70 verringert. Durch dem Vorstand gewährte Aktien (AOP 2015) hat sich die Kapitalrücklage um TEUR 263 erhöht und um TEUR 2.942 verringert. Da die Erfüllung in eigenen Aktien zu erfolgen hat, hat die Nexus AG zur Abbildung der latenten Rückkaufverpflichtung entsprechend der Literaturmethode diesen Betrag einer Rückstellung hierfür zugeführt. Die Kapitalrücklage beträgt zum Bilanzstichtag TEUR 33.973 (Vj: TEUR 36.436).

Gewinnrücklage

Zum Bilanzstichtag beträgt die Gewinnrücklage EUR 3.681.924,39.

Bilanzgewinn

Von dem zum 31. Dezember 2016 ausgewiesenen Bilanzgewinn in Höhe von EUR 12.419.213,41 wurden EUR 2.357.714,10 in Form einer Dividende von je EUR 0,15 auf die 15.718.094 Stück dividendenberechtigten auf den Inhaber lautenden Stückaktien ausbezahlt. Der verbleibende Betrag von EUR 10.061.499,31 wurde auf neue Rechnung vorgetragen. Da die Dividende für das Geschäftsjahr 2016 in vollem Umfang aus dem steuerlichen Einlagekonto im Sinne des § 27 des Körperschaftsteuergesetzes (nicht in das Nennkapital geleistete Einlagen) geleistet wurde, erfolgte kein Abzug von Kapitalertragsteuer und Solidaritätszuschlag. Bei inländischen Aktionären unterliegt die Dividende nicht der Besteuerung. Eine Steuererstattungs- oder Steueranrechnungsmöglichkeit ist mit der Dividende nicht verbunden. Die Ausschüttung mindert nach Auffassung der deutschen Finanzverwaltung die steuerlichen Anschaffungskosten der Aktien.

Veröffentlichungen gemäß § 25 Absatz 1 WpHG

Die nachfolgende Tabelle zeigt die Aktionäre, die uns mitgeteilt haben, dass sie im Geschäftsjahr die Schwellen von 3 %, 5 %, 10 %, 15 %, 20 %, 25 %, 30 %, 50 % und 75 % unterschritten, erreicht oder überschritten haben:

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Datum1) Aktionär, Sitz Schwellenwert in % überschritten Schwellenwert in % unterschritten Anteil
in %
Gehaltene Stimmrechte
21.12.2017 Allianz SE, München     5,19 817.399
06.09.2017 Grandeur Peak Global Advisors LLC, Wilmington (USA)   3 2,96 465.916
12.05.2017 FMR LLC, Wilmington, Delaware (USA)   10 9,999 1.573.566
11.05.2017 FMR LLC, Wilmington, Delaware (USA) 10   10,001 1.573.722
30.06.2016 Fidelity Funds SICAV, Luxemburg (Luxemburg)   3 2,93 461.577
19.04.2016 Danske Bank A/S, Kopenhagen (Dänemark)   3 2,68(2,68) 421.592(421.592)3
11.02.2016 Fidelity Investment Trust, Boston, Massachusetts (USA) 5   7,26 1.142.000
11.02.2016 FMR LLC, Wilmington, Delaware (USA) 5   9,32(9,32) 1.467.030(1.467.030)3
11.02.2016 GUB Wagniskapital GmbH & Co. KGaA, Schwäbisch-Hall   10 6,35(6,35) 1.000.000(1.000.000)3
08.02.2016 FMR LLC, Wilmington, Delaware (USA) 3   3,16(3,16) 496.630(496.630)3
26.01.2016 Universal-Investment-Gesellschaft mit beschränkter Haftung, Frankfurt am Main   3 2,8(2,8) 440.747(440.747)3
16.10.2015 Burkart Beteiligungsgesellschaft mbH, Singen   3,00 und 5,00 0 0
16.10.2015 Burkart Verwaltungen GmbH, Singen   3,00 und 5,00 0 0
16.10.2015 Nikolai Burkart, Deutschland   3,00 und 5,00 0 0
11.09.2015 Allianz Global Investors GmbH3, Frankfurt am Main 3   3,46 545.000
09.06.2015 FIL Holdings (UK) Limited3, Hildenborough (UK)   5 4,68 736.116
09.06.2015 FIL Investments International3, Hildenborough (UK)   5 4,68 736.116
09.06.2015 FIL Limited3, Hamilton (Bermuda)   5 4,68 736.116
04.03.2015 Hauck & Aufhäuser Privatbankiers KGaA, Frankfurt am Main   3 0 2.501
02.03.2015 Invesco Ltd.3, Hamilton (Bermuda)   3 2,98 469.453
31.10.2014 FPM Funds, Luxemburg (L)   3 2,95 445.000
30.10.2014 Allianz Global Investors Europe GmbH, Frankfurt am Main 3   3,13(1,95)3 473.500(295.000)3
12.06.2014 Mellinckrodt 2 SICAV, Luxemburg-Strassen (L), Luxemburg-Strassen (L)   3 2,98 450.000
20.12.2013 Mellinckrodt 1 SICAV-FIS, Luxemburg-Strassen (L)   3 0 0
24.10.2013 Invesco Limited2, Atlanta (USA) 3   3,84 580.361
28.05.2013 Grandeur Peak Global Advisors LLC, Wilmington (USA) 3   3,26 492.958
26.11.2012 GUB Unternehmensbeteiligungen GmbH & Co. KGaA2, Schwäbisch-Hall   15 13,02 1.967.176
26.11.2012 GUB Management GmbH2, Rohrschacherberg (CH)   15 13,02 1.967.176
26.11.2012 GUB Wagniskapital GmbH & Co. KGaA, Schwäbisch-Hall   15 13,02 1.967.176
09.11.2012 Hauck & Aufhäuser KGaA, Frankfurt am Main   5 0 1
23.01.2012 DWS Investment GmbH, Frankfurt am Main   3 2,33 333.879
19.01.2011 Argos Funds SICAV2, Luxemburg (L)   5 4,95 697.763
20.05.2008 Argos Investment Managers S.A.2, Genf/CH 5   5,51 761.000
21.04.2008 cominvest Asset Management GmbH2, Frankfurt am Main   3 1,52 210.001

1) Es ist das Datum der Veränderung des Schwellenwerts dargestellt.

2) mittelbar gehaltene Anteile

3) Die in Klammern stehenden Anteile sind der Gesellschaft gemäß § 22 Abs. 1, Satz 1, Nr. 6 WpHG zuzurechnen.

Ausschüttungssperre

Zum 31. Dezember 2017 unterliegt nach § 268 Abs. 8 HGB ein Gesamtbetrag in Höhe von TEUR 681 (Vj: TEUR 949) der Ausschüttungssperre, sofern die nach der Ausschüttung verbleibenden frei verfügbaren Rücklagen zuzüglich eines Gewinnvortrags und abzüglich eines Verlustvortrags mindestens den insgesamt angesetzten Beträgen abzüglich der hierfür gebildeten passiven latenten Steuern entsprechen. Der Betrag betrifft die zum Bilanzstichtag aktivierten Entwicklungskosten in Höhe von TEUR 984 abzüglich passiver latenter Steuern in Höhe von TEUR 303.

Sonstige Rückstellungen

Die sonstigen Rückstellungen wurden im Wesentlichen gebildet für Verpflichtungen gegenüber dem Personal (TEUR 3.547; Vj: TEUR 604), Projektrisiken (TEUR 986; Vj: TEUR 88), ausstehende Rechnungen (TEUR 372; Vj: TEUR 156), Abschluss- und Prüfungskosten sowie Aufsichtsratsvergütungen. Langfristige Rückstellungen bestehen nicht. In den sonstigen Rückstellungen sind Rückstellungen in Höhe von TEUR 3.547 (Vj: TEUR 604) für die Rückkaufverpflichtung eigener Anteile zur Erfüllung des Anspruchs der Vorstände aus dem AOP 2015 enthalten.

Verbindlichkeiten

Die Verbindlichkeiten belaufen sich insgesamt auf TEUR 22.811 (Vj: TEUR 20.330). Diese setzen sich im Wesentlichen aus Verbindlichkeiten gegenüber verbundenen Unternehmen bestehend aus sieben Darlehen (Vj: acht) mit unbestimmter Laufzeit inklusive abgegrenzter Zinsen über insgesamt TEUR 15.850 (Vj: TEUR 14.497) sowie aus Lieferungen und Leistungen in Höhe von TEUR 910 (Vj: TEUR 955) zusammen.

In den Verbindlichkeiten gegenüber verbundenen Unternehmen sind langfristige Verbindlichkeiten mit einer Laufzeit von 1-5 Jahren in Höhe von TEUR 2.066 (Vj: TEUR 2.039) enthalten.

Die Verbindlichkeiten sind nicht besichert.

Passive latente Steuern

Die Gesellschaft hat latente Steuern auf Verlustvorträge und Unterschiedsbeträge zwischen der Steuer- und Handelsbilanz berechnet. Für die Körperschaftsteuer wurde ein Steuersatz von 15 % und für den Solidaritätszuschlag von 5,5 % auf die Körperschaftsteuer berücksichtigt. Bei der Gewerbesteuer wurden ein Gewerbesteuermessbetrag von 3,5 % und ein Hebesatz von 427 % für den Organkreis verwendet. Die Unterschiedsbeträge zwischen Steuer- und Handelsbilanz basieren im Wesentlichen auf steuerlich abweichenden Ansätzen für die steuerrechtlich nicht aktivierbaren, selbst erstellten immateriellen Vermögensgegenstände. Hieraus ergeben sich passive latente Steuern, die unter Verrechnung mit den aktiven latenten Steuern auf Verlustvorträge erstmalig zu einem Passivüberhang in Höhe von TEUR 884 führen. Die Verlustvorträge betragen zum Bilanzstichtag bezüglich der Körperschaftsteuer TEUR 2.880 und bezüglich der Gewerbesteuer TEUR 2.144.

Die Veränderung der passiven latenten Steuern stellt sich wie folgt dar:

Saldo am 31. Dezember 2016: 0,00 EUR

+ Veränderung passive latente Steuern: 1.856.217,62 EUR

- Veränderung aktive latente Steuern:-972.551,74 EUR

Saldo am 31. Dezember 2017: 883.665,88 EUR

Sonstige finanzielle Verpflichtungen

Die Gesellschaft hat hauptsächlich Leasingverträge für die Betriebs- und Geschäftsausstattung (inkl. der EDV-Hardware) und die Dienstfahrzeuge abgeschlossen. Darüber hinaus bestehen Mietverträge und sonstige Vertragsverpflichtungen über Geschäftsräume. Im Jahr 2017 sind hierfür insgesamt Betriebsaufwendungen in Höhe von TEUR 120 (Vj: TEUR 184) entstanden.

Der Zweck der Verträge ist die Finanzierung und Beschaffung von betriebsnotwendigem Anlagevermögen.

Die finanziellen Verpflichtungen aus diesen Verträgen belaufen sich auf:

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2018
TEUR
2019 bis 2022
TEUR
ab 2023
TEUR
Leasingverträge      
Kfz 41 36 0
Büroausstattung 22 89 0
Mietverträge      
Geschäftsräume 1 4 0
Summe 64 129 0

Der Gesamtbetrag der finanziellen Verpflichtungen beläuft sich auf TEUR 193. Bestellobligo für Sachanlagen aus dem Aus- und Umbau des in 2015 erworbenen Grundstücks und Gebäudes in Donaueschingen besteht in Höhe von TEUR 105.

Risiken könnten durch den Abschluss teurerer Anschlussverträge zu höheren Kosten nach dem Auslaufen dieser Verträge entstehen.

Vorteile, die zu der Entscheidung zur Durchführung bzw. Beibehaltung dieser Geschäfte geführt haben, sind hauptsächlich in der für die Gesellschaft fehlenden Kapitalbindung bei der Beschaffung des betriebsnotwendigen Anlagevermögens zu sehen. Darüber hinaus ergeben sich durch die Leasingfinanzierung für die Gesellschaft kein Verwertungsrisiko und die Möglichkeit der kurzfristigen Sicherung des aktuellen technischen Entwicklungsstandes.

Aus abgeschlossenen Unternehmenserwerben bestehen sonstige finanzielle Verpflichtungen in Höhe von TEUR 2.448.

Haftungsverhältnisse

Mit Schreiben vom 27. September 2017 hat die Nexus AG ihrer Tochtergesellschaft nexus/cis GmbH, Singen (Hohentwiel) eine Verlustübernahmeerklärung zur Liquiditäts-/Kapitalausstattung in unbegrenzter Höhe erteilt. Die Erklärung bezieht sich auf alle bis zum 31. Dezember 2017 entstandenen Verpflichtungen. Das Risiko der Inanspruchnahme wird aufgrund der guten Ertragslage der Gesellschaft als gering eingestuft.

Erläuterungen zur Gewinn- und Verlustrechnung

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Umsatzerlöse 2017 2016
TEUR % TEUR %
Nach Leistungen        
Pflege Software 2.210 20,3 1.751 21,2
Softwarelizenzen        
(Verkauf) 436 4,0 1.142 13,8
Hardwareverkauf 713 6,6 32 0,4
Dienstleistungen 6.293 57,8 3.715 45,0
Reisekosten 124 1,1 53 0,7
Sonstige Erlöse 1.106 10,2 1.555 18,9
  10.882 100,0 8.248 100,0
Nach Regionen        
Inland 8.764 80,5 5.755 69,7
Ausland 55 0,5 62 0,8
Verbund 2.063 19,0 2.431 29,5
  10.882 100,0 8.248 100,0

Entwicklungskosten / Andere aktivierte Eigenleistungen

Die Entwicklungskosten betragen TEUR 962 (Vj: TEUR 1.245). Hiervon sind im Berichtsjahr TEUR 635 (Vj: TEUR 506) für selbst erstellte immaterielle Vermögensgegenstände als Eigenleistungen aktiviert worden.

Sonstige betriebliche Erträge

In den sonstigen betrieblichen Erträgen sind periodenfremde Erträge in Höhe von TEUR 29 (Vj: TEUR 6) enthalten. Diese resultieren vollumfänglich aus Erträgen aus der Auflösung von Rückstellungen (Vj: TEUR 6). Darüber hinaus sind Erträge aus Währungsdifferenzen TEUR 4 (Vj: TEUR 1) enthalten. Des Weiteren sind außergewöhnliche Erträge aus der Auflösung einer Anzahlung in Höhe von TEUR 326 (Vj: TEUR 0)

Materialaufwand / Bezogene Leistungen

In den bezogenen Leistungen sind im Wesentlichen Leistungen von verbundenen Unternehmen in Höhe von TEUR 4.678 (Vj: TEUR 3.524) für Projektunterstützung enthalten.

Sonstige betriebliche Aufwendungen

In den sonstigen betrieblichen Aufwendungen sind periodenfremde Aufwendungen in Höhe von TEUR 125 (Vj: TEUR 86) enthalten. Diese bestehen im Wesentlichen aus Aufwendungen für Einzelwertberichtigungen in Höhe von TEUR 114 (Vj: TEUR 94) und Aufwendungen aus der Veränderung von Rückstellungen TEUR 11 (Vj:

TEUR -8). Zudem sind Aufsichtsratvergütungen in Höhe von TEUR 112 (Vj: TEUR 112) enthalten. Aufwendungen aus Währungskursdifferenzen sind im Geschäftsjahr keine angefallen (Vj: keine).

Honorare des Abschlussprüfers

Das vom Abschlussprüfer für das Geschäftsjahr 2017 berechnete Gesamthonorar nach § 285 Nr. 17 HGB ist in der entsprechenden Anhangangabe des Konzernabschlusses der Nexus AG enthalten.

Neben dem Jahresabschluss wurde durch den Abschlussprüfer auch der Konzernabschluss der Nexus AG geprüft und eine freiwillige Jahresabschlussprüfung bei einem Tochterunternehmen durchgeführt. Ferner wurde eine weitere vertragliche Abschlussprüfungsleistung bei diesem Tochterunternehmen erbracht.

Abschreibungen auf Finanzanlagen und auf Wertpapiere des Umlaufvermögens

Darin enthalten sind Abschreibungen auf Wertpapiere in Höhe von TEUR 5 (Vj: TEUR 35).

Erträge aus Ergebnisabführungen

Im Berichtsjahr bestanden Ergebnisabführungsverträge mit der nexus/cso GmbH, der nexus/dis GmbH, der nexus/qm GmbH, der nexus/cms GmbH, der Nexus Deutschland GmbH sowie der E&L medical systems GmbH.

Vorschlag über die Verwendung des Jahresergebnisses

Es wird vorgeschlagen vom Bilanzgewinn 2017 2.516.588,00 EUR auszuschütten. Dies entspricht einer Dividende in Höhe von 0,16 EUR pro dividendenberechtigte auf den Inhaber lautende Stückaktie. Der verbleibende Bilanzgewinn in Höhe von 12.534.597,56 EUR soll auf neue Rechnung vorgetragen werden.

Sonstige Angaben

Mitarbeiter

Im Jahresdurchschnitt waren beschäftigt:

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2017
Anzahl
2016
Anzahl
Technische Angestellte 14,40 12,08
Kaufmännische Angestellte 16,30 15,35
Summe 30,70 27,43

Vorstand

Zum Vorstand waren im Geschäftsjahr 2017 bestellt die Herren:

+ Dr. Ingo Behrendt, Dipl.-Inf. Wiss., MBA (Vorsitzender)

+ Ralf Heilig, Dipl.-Betriebswirt, MBA (Vertriebsvorstand)

+ Edgar Kuner, Dipl.-Ingenieur (Entwicklungsvorstand).

Herr Dr. Ingo Behrendt ist außerdem Geschäftsführer der Nexus Medizinsoftware und Systeme AG, Altishofen (Schweiz), NEXUS Schweiz GmbH, Wallisellen (Schweiz), sowie der NEXUS SISINF SL, Sabadell (Spanien). Herr Ralf Heilig ist außerdem Geschäftsführer der nexus / reha GmbH, Donaueschingen, und der NEXUS Nederland B.V., Nieuwegein (Niederlande).

Vergütungsbericht

Zu den Angaben nach § 285 Nr. 9a Satz 1 bis 4 HGB verweisen wir auf den Abschnitt „Vergütungsbericht“ im Lagebericht.

Aufsichtsrat

Der Aufsichtsrat besteht satzungsgemäß aus sechs Mitgliedern. Ihm gehören an:

+ Dr. jur. Hans-Joachim König (Vorsitzender), Rechtsanwalt

+ Prof. Dr. Ulrich Krystek (stellvertretender Vorsitzender), Professor für Betriebswirtschaftslehre an der FH Worms und der TU Berlin

+ Diplom-Betriebswirt (FH) Wolfgang Dörflinger, Kaufmann

+ Prof. Dr. Alexander Pocsay, Managementberater

+ Gerald Glasauer, Betriebswirt

+ Prof. Dr. med. Felicia M. Rosenthal, Geschäftsführerin CellGenix GmbH

Das Aufsichtsratsmitglied Dr. jur. Hans-Joachim König ist außerdem im Aufsichtsrat bei folgenden Gesellschaften:

+ Volksbank Donau-Neckar eG, Tuttlingen (Aufsichtsratsvorsitzender)

+ Maico Holding GmbH, Villingen-Schwenningen (Aufsichtsratsvorsitzender)

+ Rafi GmbH & Co. KG Elektrotechnische Spezialfabrik, Ravensburg (Aufsichtsratsvorsitzender)

Das Aufsichtsratsmitglied Prof. Dr. Alexander Pocsay ist außerdem Aufsichtsrat bei folgenden Gesellschaften:

+ KoTel AG, Neunkirchen

+ e-Consult AG, Saarbrücken

+ inexio Informationstechnologie und Telekommunikation KGaA, Saarlouis (bis 9. Januar 2017)

+ IMC information multimedia communicatin AG, Saarbrücken

+ Compiricus AG, Düsseldorf

Das Aufsichtsratsmitglied Gerald Glasauer ist außerdem Aufsichtsrat bei folgenden Gesellschaften:

+ Delegate Software AG, Rorschacherberg, Schweiz (Verwaltungsratspräsident) (bis 9. Februar 2017)

+ Natural Dental Implants AG, Berlin (stellvertretender Vorsitzender)

+ Speedlab AG, Cham, Schweiz (bis 16. Mai 2017)

+ Co-Venture NDI Genossenschaft, Rohrschacherberg, Schweiz (Präsident)

+ Trésor des Templiers Cooperative, Rorschacherberg, Schweiz (Verwaltungsratspräsident) (seit 13. Oktober 2017)

+ GUB Art Finance AG, Obersulm (Aufsichtsratsvorsitzender) (seit 27. April 2017)

Das Aufsichtsratsmitglied Prof. Dr. med. Felicia M. Rosenthal ist außerdem im Kontrollgremium bei der folgenden Gesellschaft:

+ S-F-X-Holding GmbH, Freiburg im Breisgau

Der Aufsichtsrat erhielt im Geschäftsjahr Bezüge in Höhe von TEUR 112 (Vj: TEUR 112).

Nahestehende Unternehmen und Personen sind juristische oder natürliche Personen, die auf die Nexus AG Einfluss nehmen können oder der Kontrolle oder einem maßgeblichen Einfluss durch die Nexus AG unterliegen.

Geschäfte mit nahestehenden Unternehmen und Personen werden insbesondere mit Tochter-, Gemeinschafts- und assoziierten Unternehmen abgeschlossen. Es handelt sich vor allem um Miet-, Dienstleistungs- und Finanzierungsgeschäfte. Sofern für derartige Geschäfte ein entsprechender Markt besteht, werden sie regelmäßig zu auf dem jeweiligen Markt üblichen Konditionen abgeschlossen.

Nachtragsbericht

Nach Schluss des Geschäftsjahres ist ein Vorgang von besonderer Bedeutung eingetreten, der für die Beurteilung der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage von Bedeutung ist:

Die Nexus AG hat zum 9. Januar 2018 55,0 % der Anteil der MedHub sp. z o.o., Poznan (Polen), erworben. Als Kaufpreis wurden TPLN 14.568 (entspricht: TEUR 3.489) vereinbart, davon wurden TPLN 14.131 (entspricht: TEUR 3.384) aus dem laufenden Bankguthaben der Nexus AG in bar entrichtet, für weitere TPLN 437 (entspricht: TEUR 105) wurde eine Kaufpreisverbindlichkeit gebildet. Anschaffungsnebenkosten sind in Höhe von TEUR 55 angefallen. Der Beteiligungsbuchwert beläuft sich auf TEUR 3.544.

Erklärung gemäß § 161 AktG zum Corporate Governance Kodex

Die Nexus AG hat für 2017 die nach § 161 AktG vorgeschriebene Erklärung abgegeben und den Aktionären auf der Internetseite www. nexus-ag.de unter Unternehmen – Investor Relations – Corporate Governance dauerhaft zugänglich gemacht.

 

Donaueschingen, 5. März 2018

Der Vorstand

Dr. Ingo Behrendt

Ralf Heilig

Edgar Kuner

Entwicklung des Anlagevermögens zum 31. Dezember 2017

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Anschaffungs- und Herstellungskosten
01.01.2017
EUR
Zugänge
EUR
Abgänge
EUR
Umbuchung
EUR
31.12.2017
EUR
A. ANLAGEVERMÖGEN          
I. Immaterielle Vermögensgegenstände          
1. Selbst geschaffene Rechte und Werte 2.661.061,23 635.275,26 0,00 0,00 3.296.336,49
2. Entgeltlich erworbene gewerbliche Schutzrechte, ähnliche Rechte und Werte sowie Lizenzen 7.570.993,19 922.763,38 37.859,94 0,00 8.455.896,63
  10.232.054,42 1.558.038,64 37.859,94 0,00 11.752.233,12
II. Sachanlagen          
1. Grundstücke, grundstücksgleiche Rechte und Bauten einschließlich Bauten auf fremden Grundstücken 2.299.341,47 804.043,04 0,00 1.658.378,75 4.761.763,26
2. Andere Anlagen, Betriebs- und Geschäftsausstattung 1.222.975,90 119.759,05 298.461,58 0,00 1.044.273,37
3. Anlagen im Bau 2.402.860,00 60.000,00 0,00 -1.658.378,75 804.481,25
  5.925.177,37 983.802,09 298.461,58 0,00 6.610.517,88
III. Finanzanlagen          
1. Anteile an verbundenen Unternehmen 67.624.531,45 1.362.643,25 0,00 0,00 68.987.174,70
2. Beteiligungen 17.500,00 0,00 0,00 0,00 17.500,00
3. Sonstige Ausleihungen 40.000,00 0,00 40.000,00 0,00 0,00
  67.682.031,45 1.362.643,25 40.000,00 0,00 69.004.674,70
  83.839.263,24 3.904.483,98 376.321,52 0,00 87.367.425,70
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Kumulierte Abschreibungen
01.01.2017
EUR
Abschreibungen des Geschäftsjahres
EUR
Abgänge
EUR
31.12.2017
EUR
A. ANLAGEVERMÖGEN        
I. Immaterielle Vermögensgegenstände        
1. Selbst geschaffene Rechte und Werte 1.712.107,38 600.201,36 0,00 2.312.308,74
2. Entgeltlich erworbene gewerbliche Schutzrechte, ähnliche Rechte und Werte sowie Lizenzen 4.451.791,85 728.388,04 36.672,94 5.143.506,95
  6.163.899,23 1.328.589,40 36.672,94 7.455.815,69
II. Sachanlagen        
1. Grundstücke, grundstücksgleiche Rechte und Bauten einschließlich Bauten auf fremden Grundstücken 20.132,67 86.165,79 0,00 106.298,46
2. Andere Anlagen, Betriebs- und Geschäftsausstattung 777.971,90 152.878,04 291.415,57 639.434,37
3. Anlagen im Bau 0,00 0,00 0,00 0,00
  798.104,57 239.043,83 291.415,57 745.732,83
III. Finanzanlagen        
1. Anteile an verbundenen Unternehmen 0,00 0,00 0,00 0,00
2. Beteiligungen 12.500,00 0,00 0,00 12.500,00
3. Sonstige Ausleihungen 40.000,00 0,00 40.000,00 0,00
  52.500,00 0,00 40.000,00 12.500,00
  7.014.503,80 1.567.633,23 368.088,51 8.214.048,52
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Buchwerte
31.12.2017
EUR
31.12.2016
EUR
A. ANLAGEVERMÖGEN    
I. Immaterielle Vermögensgegenstände    
1. Selbst geschaffene Rechte und Werte 984.027,75 948.953,85
2. Entgeltlich erworbene gewerbliche Schutzrechte, ähnliche Rechte und Werte sowie Lizenzen 3.312.389,68 3.119.201,34
  4.296.417,43 4.068.155,19
II. Sachanlagen    
1. Grundstücke, grundstücksgleiche Rechte und Bauten einschließlich Bauten auf fremden Grundstücken 4.655.464,80 2.279.208,80
2. Andere Anlagen, Betriebs- und Geschäftsausstattung 404.839,00 445.004,00
3. Anlagen im Bau 804.481,25 2.402.860,00
  5.864.785,05 5.127.072,80
III. Finanzanlagen    
1. Anteile an verbundenen Unternehmen 68.987.174,70 67.624.531,45
2. Beteiligungen 5.000,00 5.000,00
3. Sonstige Ausleihungen 0,00 0,00
  68.992.174,70 67.629.531,45
  79.153.377,18 76.824.759,44

Bericht des Aufsichtsrats

Der Aufsichtsrat wurde im Geschäftsjahr 2017 durch den Vorstand regelmäßig durch schriftliche und mündliche Berichte über die aktuelle Geschäftsentwicklung, die Risikosituation und insbesondere über wichtige Ereignisse zeitnah unterrichtet. Der Aufsichtsrat ist seiner Prüfungs- und Überwachungspflicht nachgekommen. Die dem Aufsichtsrat aufgrund der gesetzlichen und satzungsmäßigen Bestimmungen zur Zustimmung vorgelegten Geschäfte wurden überprüft und mit dem Vorstand erörtert. Darüber hinaus wurden der Aufsichtsratsvorsitzende sowie dessen Stellvertreter laufend vom Vorstand über den Geschäftsverlauf informiert.

Im Geschäftsjahr 2017 waren durchgängig die Herren Dr. Hans-Joachim König (Vorsitzender), Prof. Dr. Ulrich Krystek (stellvertretender Vorsitzender), Wolfgang Dörflinger, Gerald Glasauer, Prof. Dr. Alexander Pocsay und Frau Prof. Dr. Felicia Rosenthal Mitglieder des Aufsichtsrats.

Der Aufsichtsrat hat im Geschäftsjahr 2017 am 20.03.2017, 11.05.2017, 22.09.2017 und 15.12.2017 vier ordentliche Sitzungen durchgeführt. Daneben wurden am 14.07.2017, 26.09.2017, 18.10.2017, 14.11.2017 und 21.12.2017 Aufsichtsratssitzungen im Rahmen von Telefonkonferenzen durchgeführt und Aufsichtsratsbeschlüsse betreffend die Durchführung von Unternehmensakquisitionen, die Begründung und Durchführung einer Kapitalerhöhung sowie den Abschluss von Dienstverträgen mit den Vorständen gefasst.

Der Aufsichtsrat hat sich in seiner Sitzung am 15.12.2017 ausführlich mit der Thematik „Corporate Governance“, insbesondere mit dem deutschen Corporate Governance Kodex befasst. Der Aufsichtsrat hat über die gemeinsame Entsprechungserklärung von Aufsichtsrat und Vorstand gemäß § 161 AktG Beschluss gefasst. Die Entsprechungserklärung ist im Internet unter www.nexus-ag.de wiedergegeben. Darüber hinaus hat der Aufsichtsrat sich intensiv mit der Erklärung zur Unternehmensführung (§ 289a HGB) befasst.

Kein Aufsichtsratsmitglied fehlte an mehr als der Hälfte der Aufsichtsratssitzungen. Der vom Aufsichtsrat gebildete Prüfungsausschuss tagte im Geschäftsjahr 2017 zweimal sowie der vom Aufsichtsrat gebildete Personalausschuss einmal.

Neben den genannten Ausschüssen bestanden im Geschäftsjahr 2017 keine weiteren Ausschüsse des Aufsichtsrats.

Der durch den Vorstand aufgestellte Jahresabschluss der NEXUS AG, der Lagebericht, der Konzernabschluss und der Konzernlagebericht für das Geschäftsjahr 2017 sind unter Einbeziehung der Buchführung von der KPMG AG, Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Niederlassung Freiburg i. Br., geprüft worden. Die KPMG AG ist durch Hauptversammlungsbeschluss vom 12.05.2017 zum Abschlussprüfer der NEXUS AG sowie des NEXUS-Konzerns für das Geschäftsjahr 2017 bestellt worden und wurde demgemäß mit der vorstehenden Prüfung beauftragt. Die Abschlussprüfer haben keine Einwände erhoben und dies in den uneingeschränkten Bestätigungsvermerken bestätigt. Die Abschlussunterlagen sowie die Prüfungsberichte lagen dem Aufsichtsrat rechtzeitig vor, sie wurden vom Prüfungsausschuss und vom Aufsichtsrat jeweils eingehend geprüft und in der Prüfungsausschusssitzung und der Sitzung des Aufsichtsrats am 05.03.2018 ausführlich besprochen. An der Prüfungsausschusssitzung und der Sitzung des Aufsichtsrats am 05.03.2018 nahm auch der Abschlussprüfer teil, dieser berichtete über wesentliche Ergebnisse der Prüfung und stand für weitere Erläuterungen zur Verfügung.

Auf Basis der Prüfung des Prüfungsausschusses und seiner eigenen Prüfung hat der Aufsichtsrat durch Beschluss vom 05.03.2018 dem Ergebnis der Prüfung durch die Abschlussprüfung zugestimmt. Nach dem abschließenden Ergebnis der Prüfung des Prüfungsausschusses und der Prüfung durch den Aufsichtsrat haben sich keine Beanstandungen ergeben. Der Aufsichtsrat hat den vom Vorstand aufgestellten Jahresabschluss und den Lagebericht der NEXUS AG sowie den Konzernabschluss und den Konzernlagebericht durch Beschluss vom 05.03.2018 festgestellt bzw. gebilligt.

Der Aufsichtsrat dankt den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern sowie dem Vorstand des Unternehmens für ihre Leistung und ihr hohes Engagement in der NEXUS AG und allen verbundenen Unternehmen. Außerdem gratuliert der Aufsichtsrat an dieser Stelle zum wiederholt erfolgreichen Geschäftsjahr.

 

Donaueschingen, 05. März 2018

Dr. Hans-Joachim König, Aufsichtsratsvorsitzender

Bestätigungsvermerk des unabhängigen Abschlussprüfers

An die Nexus AG, Donaueschingen

Vermerk über die Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts

Prüfungsurteile

Wir haben den Jahresabschluss der Nexus AG, Donaueschingen,– bestehend aus der Bilanz zum 31. Dezember 2017 und der Gewinn- und Verlustrechnung für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2017sowie dem Anhang, einschließlich der Darstellung der Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden – geprüft. Darüber hinaus haben wir den Lagebericht der Nexus AG, Donaueschingen, für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2017 geprüft.

Nach unserer Beurteilung aufgrund der bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnisse

– entspricht der beigefügte Jahresabschluss in allen wesentlichen Belangen den deutschen, für Kapitalgesellschaften geltenden handelsrechtlichen Vorschriften und vermittelt unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens- und Finanzlage der Gesellschaft zum 31. Dezember 2017sowie ihrer Ertragslage für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2017und

– vermittelt der beigefügte Lagebericht insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Gesellschaft. In allen wesentlichen Belangen steht dieser Lagebericht in Einklang mit dem Jahresabschluss, entspricht den deutschen gesetzlichen Vorschriften und stellt die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend dar.

Gemäß § 322 Abs. 3 Satz 1 HGB erklären wir, dass unsere Prüfung zu keinen Einwendungen gegen die Ordnungsmäßigkeit des Jahresabschlusses und des Lageberichts geführt hat.

Grundlage für die Prüfungsurteile

Wir haben unsere Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts in Übereinstimmung mit § 317 HGB und der EU-Abschlussprüferverordnung (Nr. 537/2014; im Folgenden „EU-APrVO“) unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführt. Unsere Verantwortung nach diesen Vorschriften und Grundsätzen ist im Abschnitt „Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts“ unseres Bestätigungsvermerks weitergehend beschrieben. Wir sind von dem Unternehmen unabhängig in Übereinstimmung mit den europarechtlichen sowie den deutschen handelsrechtlichen und berufsrechtlichen Vorschriften und haben unsere sonstigen deutschen Berufspflichten in Übereinstimmung mit diesen Anforderungen erfüllt. Darüber hinaus erklären wir gemäß Artikel 10 Abs. 2 Buchst. f) EU-APrVO, dass wir keine verbotenen Nichtprüfungsleistungen nach Artikel 5 Abs. 1 EU-APrVO erbracht haben. Wir sind der Auffassung, dass die von uns erlangten Prüfungsnachweise ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unsere Prüfungsurteile zum Jahresabschluss und zum Lagebericht zu dienen.

Besonders wichtige Prüfungssachverhalte in der Prüfung des Jahresabschlusses

Besonders wichtige Prüfungssachverhalte sind solche Sachverhalte, die nach unserem pflichtgemäßen Ermessen am bedeutsamsten in unserer Prüfung des Jahresabschlusses für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2017 waren. Diese Sachverhalte wurden im Zusammenhang mit unserer Prüfung des Jahresabschlusses als Ganzem und bei der Bildung unseres Prüfungsurteils hierzu berücksichtigt; wir geben kein gesondertes Prüfungsurteil zu diesen Sachverhalten ab.

Werthaltigkeit der Anteile an verbundenen Unternehmen

Zu den angewandten Bilanzierungs- und Bewertungsgrundlagen verweisen wir auf den Anhang im Abschnitt „Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden“, Angaben zum Anteilsbesitz finden sich im Abschnitt „Anteilsbesitz“.

DAS RISIKO FÜR DEN ABSCHLUSS

Im Jahresabschluss der Nexus AG zum 31. Dezember 2017 werden unter den Finanzanlagen Anteile an verbundenen Unternehmen in Höhe von TEUR 68.987 ausgewiesen. Deren Anteil an der Bilanzsumme beläuft sich auf insgesamt 70,3 %.

Die Anteile an verbundenen Unternehmen werden zu Anschaffungskosten bzw. bei voraussichtlich dauernder Wertminderung zum niedrigeren beizulegenden Wert bilanziert. Den beizulegenden Wert ermittelt die Gesellschaft mit Hilfe des Discounted-Cash-Flow Verfahrens. Die für das Discounted-Cash-Flow Verfahren verwendeten Zahlungsströme beruhen auf beteiligungsindividuellen Planungen. Der Abzinsungssatz wird aus der Rendite einer risikoadäquaten Alternativanlage abgeleitet. Ist der beizulegende Wert niedriger als der Buchwert, so wird anhand qualitativer und quantitativer Kriterien untersucht, ob die Wertminderung voraussichtlich dauernd ist.

Die Ermittlung einer etwaigen Wertminderung ist komplex und beruht auf einer Reihe ermessensbehafteter Annahmen. Hierzu zählen unter anderem die erwartete Geschäfts- und Ergebnisentwicklung des verbundenen Unternehmens, die langfristigen Planungsannahmen für den terminal value sowie die Bestimmung des verwendeten Abzinsungssatzes.

Es besteht das Risiko für den Abschluss, dass eine zum Abschlussstichtag bestehende voraussichtlich dauernde Wertminderung der Anteile an verbundenen Unternehmen nicht erkannt wird.

UNSERE VORGEHENSWEISE IN DER PRÜFUNG

Um die Angemessenheit der für die Geschäfts- und Ergebnisentwicklung der Anteile an verbundenen Unternehmen verwendeten Annahmen zu beurteilen, haben wir zunächst in Gesprächen mit dem Vorstand und den Planungsverantwortlichen ein Verständnis über den Planungsprozess erlangt und die verwendeten Annahmen unter anderem mit allgemeinen und branchenspezifischen Markterwartungen verglichen. Wir haben die Ausgestaltung und Implementierung der Kontrollen für den Prozess der Planungserstellung beurteilt. Außerdem haben wir Abstimmungen der in die Werthaltigkeitsprüfung eingeflossenen Planwerte mit der vom Vorstand erstellten und vom Aufsichtsrat genehmigten Unternehmensplanung vorgenommen.

Ferner haben wir die bisherige Prognosegüte auf Basis der durch die Gesellschaft erstellten Plan-Ist-Abweichungen der Vergangenheit analysiert und beurteilt. Zur Sicherstellung der rechnerischen Richtigkeit des verwendeten Bewertungsmodells haben wir die Berechnungen der Gesellschaft auf Basis risikoorientiert ausgewählter Elemente nachvollzogen.

Unter Einbeziehung unserer Bewertungsspezialisten haben wir sowohl die Berechnungsmethode der Gesellschaft als auch die Annahmen und Parameter, die bei der Bestimmung des Abzinsungssatzes und der Wachstumsrate für den terminal value herangezogen wurden, auf Angemessenheit beurteilt.

UNSERE SCHLUSSFOLGERUNGEN

Das der Werthaltigkeitsprüfung der Anteile an verbundene Unternehmen zugrunde liegende Vorgehen ist sachgerecht und steht im Einklang mit den anzuwendenden Bewertungsgrundsätzen. Die den Bewertungen zugrunde liegenden Annahmen und Parameter sind insgesamt ausgewogen.

Periodenabgrenzung der Umsatzerlöse und der Forderungen aus Lieferungen und Leistungen

Zu den angewandten Bilanzierungs- und Bewertungsgrundlagen verweisen wir auf den Anhang im Abschnitt „Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden“.

DAS RISIKO FÜR DEN ABSCHLUSS

Die Umsatzerlöse der Nexus AG betragen im Geschäftsjahr 2017 TEUR 10.882 und die Forderungen aus Lieferungen und Leistungen betragen zum 31. Dezember 2017 TEUR 2.655.

Umsatzgenerierende Transaktionen und die Realisierung von Umsatzerlösen in der Nexus AG sind teilweise komplex. Insbesondere ist zu untersuchen, ob die Voraussetzungen für die zeitpunkt- bzw. zeitraumbezogene Umsatzrealisierung am Bilanzstichtag vorliegen. Erforderlich ist in diesem Zusammenhang eine Beurteilung, ob die sog. Preisgefahr auf den Käufer übergegangen ist. Außerdem können in einzelnen Verträgen Mehrkomponenten-Geschäfte geregelt sein, für welche unterschiedliche Umsatzrealisierungsgrundsätze zu beachten sind.

Es besteht das Risiko für den Abschluss, dass die Realisierung der Umsatzerlöse und der Ansatz der Forderungen aus Lieferungen und Leistungen nicht periodengerecht erfolgen.

UNSERE VORGEHENSWEISE IN DER PRÜFUNG

Zunächst haben wir anhand der im Rahmen unserer Prüfung gewonnenen Informationen beurteilt, bei welchen Umsatzgeschäften das Risiko für eine nicht periodengerechte Erfassung besteht. Wir haben die Übereinstimmung der von der Nexus AG angewandten Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden für die Realisierung von Umsatzerlösen (einschließlich der Trennung von Mehrkomponenten-Geschäften) und die Aktivierung von Forderungen aus Lieferungen und Leistungen mit den Regelungen des HGB gewürdigt. Hierbei haben wir insbesondere die Voraussetzungen für den Gefahrenübergang bei Projekten, denen ein Werkvertrag zugrunde liegt, überprüft.

Wir haben das Kontrollumfeld in Bezug auf die Identifizierung von Werk-, Wartungs- und Dienstleistungsverträgen sowie die korrekte und periodengerechte Umsatzrealisierung untersucht. Aufgrund der dabei gewonnenen Erkenntnisse haben wir vermehrt aussagebezogene Prüfungshandlungen durchgeführt.

Hierzu haben wir für Verträge, die wir einzeln als wesentlich einschätzen und daher bewusst ausgewählt haben, die zugrunde liegenden vertraglichen Vereinbarungen, die Nachweise zum Gefahrenübergang auf den Käufer, die Rechnungsstellung und die Voraussetzungen für die zeitpunkt- bzw. zeitraumbezogene Umsatzrealisierung (einschließlich der Trennung von Mehrkomponenten-Geschäften) überprüft. Aus der restlichen Grundgesamtheit haben wir einzelne Transaktionen durch eine repräsentative Zufallsstichprobe ausgewählt und Prüfungshandlungen zur korrekten Erfassung der Umsatzgeschäfte durchgeführt. Diese Prüfungshandlungen umfassten zum Beispiel den Abgleich mit Leistungsnachweisen und Zahlungseingängen. Darüber hinaus haben wir bzgl. ausgewählter Umsatztransaktionen analytische Prüfungshandlungen zu den Umsatzerlösen durchgeführt und auf Basis einer repräsentativ ausgewählten Stichprobe externe Bestätigungen der jeweiligen Kunden zum Bestehen einzelner offener Forderungen aus Lieferungen und Leistungen eingeholt. Bei Differenzen oder fehlendem Rücklauf haben wir alternative Prüfungsnachweise eingeholt. Des Weiteren haben wir mittels Analyse der Gutschriften im neuen Geschäftsjahr den Bestand der Forderungen aus Lieferungen und Leistungen und der Umsatzerlöse beurteilt.

UNSERE SCHLUSSFOLGERUNGEN

Die Vorgehensweise der Nexus AG zur periodengerechten Realisierung von Umsatzerlösen und zum Ansatz von Forderungen aus Lieferungen und Leistungen führt zu sachgerechten Ergebnissen.

Ansatz und Bewertung der Aktivierten Entwicklungskosten

Zu den angewandten Bilanzierungs- und Bewertungsgrundlagen verweisen wir auf den Anhang im Abschnitt „Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden“.

DAS RISIKO FÜR DEN ABSCHLUSS

Die aktivierten Entwicklungskosten der Nexus AG betragen zum 31. Dezember 2017 TEUR 984. Im Geschäftsjahr 2017 wurde in Ausübung des Wahlrechts des § 248 Abs. 2 HGB selbst erstellte Software in Höhe von TEUR 635 aktiviert.

Selbst erstellte Software ist nur bei Vorliegen bestimmter Voraussetzungen aktivierungsfähig und dann über die Dauer der voraussichtlichen Nutzung abzuschreiben.

Vor diesem Hintergrund besteht das Risiko, dass die Aktivierungsvoraussetzungen für aktivierte Entwicklungskosten nicht gegeben und die gewählten Nutzungsdauern für die Bewertung nicht sachgerecht sind.

UNSERE VORGEHENSWEISE IN DER PRÜFUNG

Wir haben zunächst die von der Nexus AG angewandten Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden im Hinblick auf die Überprüfung der Aktivierungskriterien und der Nutzungsdauer der selbst erstellten Software beurteilt. Des Weiteren haben wir die Ausgestaltung und Implementierung der Kontrollen zur Überprüfung der Aktivierungsvoraussetzungen und zur Festlegung der Nutzungsdauer beurteilt. Aufgrund der dabei gewonnenen Erkenntnisse haben wir vermehrt aussagebezogene Prüfungshandlungen durchgeführt.

Hierzu haben wir ausgehend von einem Preislistenvergleich überprüft, ob selbständige Vermögensgegenstände geschaffen wurden und ob diese eigenständig verkauft bzw. lizenziert werden. Des Weiteren haben wir die Zuordnung der im Geschäftsjahr aktivierten Herstellungskosten zu einzelnen Projekten verifiziert. Für diese neuen Entwicklungen haben wir im Rahmen einer bewussten Auswahl die Zuordnung der Herstellungskosten überprüft. Zur Überprüfung der Nutzungsdauer haben wir verifiziert, ob einzelne Module über den Zeitraum der Nutzungsdauer veräußerbar sind und gewürdigt, ob bei der Festlegung der Nutzungsdauer der Technologiewandel bei Computersoftware angemessen berücksichtigt wurde.

UNSERE SCHLUSSFOLGERUNGEN

Die Vorgehensweise der Nexus AG zur Aktivierung von Entwicklungskosten und zur Festlegung der Nutzungsdauer ist im Ergebnis sachgerecht.

Verantwortung der gesetzlichen Vertreter und des Aufsichtsrats für den Jahresabschluss und den Lagebericht

Die gesetzlichen Vertreter sind verantwortlich für die Aufstellung des Jahresabschlusses, der den deutschen, für Kapitalgesellschaften geltenden handelsrechtlichen Vorschriften in allen wesentlichen Belangen entspricht, und dafür, dass der Jahresabschluss unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Gesellschaft vermittelt. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die internen Kontrollen, die sie in Übereinstimmung mit den deutschen Grundsätzen ordnungsmäßiger Buchführung als notwendig bestimmt haben, um die Aufstellung eines Jahresabschlusses zu ermöglichen, der frei von wesentlichen – beabsichtigten oder unbeabsichtigten – falschen Darstellungen ist.

Bei der Aufstellung des Jahresabschlusses sind die gesetzlichen Vertreter dafür verantwortlich, die Fähigkeit der Gesellschaft zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu beurteilen. Des Weiteren haben sie die Verantwortung, Sachverhalte in Zusammenhang mit der Fortführung der Unternehmenstätigkeit, sofern einschlägig, anzugeben. Darüber hinaus sind sie dafür verantwortlich, auf der Grundlage des Rechnungslegungsgrundsatzes der Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu bilanzieren, sofern dem nicht tatsächliche oder rechtliche Gegebenheiten entgegenstehen.

Außerdem sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die Aufstellung des Lageberichts, der insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Gesellschaft vermittelt sowie in allen wesentlichen Belangen mit dem Jahresabschluss in Einklang steht, den deutschen gesetzlichen Vorschriften entspricht und die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend darstellt. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die Vorkehrungen und Maßnahmen (Systeme), die sie als notwendig erachtet haben, um die Aufstellung eines Lageberichts in Übereinstimmung mit den anzuwendenden deutschen gesetzlichen Vorschriften zu ermöglichen und um ausreichende geeignete Nachweise für die Aussagen im Lagebericht erbringen zu können.

Der Aufsichtsrat ist verantwortlich für die Überwachung des Rechnungslegungsprozesses der Gesellschaft zur Aufstellung des Jahresabschlusses und des Lageberichts.

Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts

Unsere Zielsetzung ist, hinreichende Sicherheit darüber zu erlangen, ob der Jahresabschluss als Ganzes frei von wesentlichen – beabsichtigten oder unbeabsichtigten – falschen Darstellungen ist, und ob der Lagebericht insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Gesellschaft vermittelt sowie in allen wesentlichen Belangen mit dem Jahresabschluss sowie mit den bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnissen in Einklang steht, den deutschen gesetzlichen Vorschriften entspricht und die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend darstellt, sowie einen Bestätigungsvermerk zu erteilen, der unsere Prüfungsurteile zum Jahresabschluss und zum Lagebericht beinhaltet.

Hinreichende Sicherheit ist ein hohes Maß an Sicherheit, aber keine Garantie dafür, dass eine in Übereinstimmung mit § 317 HGB und der EU-APrVO unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführte Prüfung eine wesentliche falsche Darstellung stets aufdeckt. Falsche Darstellungen können aus Verstößen oder Unrichtigkeiten resultieren und werden als wesentlich angesehen, wenn vernünftigerweise erwartet werden könnte, dass sie einzeln oder insgesamt die auf der Grundlage dieses Jahresabschlusses und Lageberichts getroffenen wirtschaftlichen Entscheidungen von Adressaten beeinflussen.

Während der Prüfung üben wir pflichtgemäßes Ermessen aus und bewahren eine kritische Grundhaltung. Darüber hinaus

– identifizieren und beurteilen wir die Risiken wesentlicher – beabsichtigter oder unbeabsichtigter – falscher Darstellungen im Jahresabschluss und im Lagebericht, planen und führen Prüfungshandlungen als Reaktion auf diese Risiken durch sowie erlangen Prüfungsnachweise, die ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unsere Prüfungsurteile zu dienen. Das Risiko, dass wesentliche falsche Darstellungen nicht aufgedeckt werden, ist bei Verstößen höher als bei Unrichtigkeiten, da Verstöße betrügerisches Zusammenwirken, Fälschungen, beabsichtigte Unvollständigkeiten, irreführende Darstellungen bzw. das Außerkraftsetzen interner Kontrollen beinhalten können.

– gewinnen wir ein Verständnis von dem für die Prüfung des Jahresabschlusses relevanten internen Kontrollsystem und den für die Prüfung des Lageberichts relevanten Vorkehrungen und Maßnahmen, um Prüfungshandlungen zu planen, die unter den gegebenen Umständen angemessen sind, jedoch nicht mit dem Ziel, ein Prüfungsurteil zur Wirksamkeit dieser Systeme der Gesellschaft abzugeben.

– beurteilen wir die Angemessenheit der von den gesetzlichen Vertretern angewandten Rechnungslegungsmethoden sowie die Vertretbarkeit der von den gesetzlichen Vertretern dargestellten geschätzten Werte und damit zusammenhängenden Angaben.

– ziehen wir Schlussfolgerungen über die Angemessenheit des von den gesetzlichen Vertretern angewandten Rechnungslegungsgrundsatzes der Fortführung der Unternehmenstätigkeit sowie, auf der Grundlage der erlangten Prüfungsnachweise, ob eine wesentliche Unsicherheit im Zusammenhang mit Ereignissen oder Gegebenheiten besteht, die bedeutsame Zweifel an der Fähigkeit der Gesellschaft zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit aufwerfen können. Falls wir zu dem Schluss kommen, dass eine wesentliche Unsicherheit besteht, sind wir verpflichtet, im Bestätigungsvermerk auf die dazugehörigen Angaben im Jahresabschluss und im Lagebericht aufmerksam zu machen oder, falls diese Angaben unangemessen sind, unser jeweiliges Prüfungsurteil zu modifizieren. Wir ziehen unsere Schlussfolgerungen auf der Grundlage der bis zum Datum unseres Bestätigungsvermerks erlangten Prüfungsnachweise. Zukünftige Ereignisse oder Gegebenheiten können jedoch dazu führen, dass die Gesellschaft ihre Unternehmenstätigkeit nicht mehr fortführen kann.

– beurteilen wir die Gesamtdarstellung, den Aufbau und den Inhalt des Jahresabschlusses einschließlich der Angaben sowie ob der Jahresabschluss die zugrunde liegenden Geschäftsvorfälle und Ereignisse so darstellt, dass der Jahresabschluss unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Gesellschaft vermittelt.

– beurteilen wir den Einklang des Lageberichts mit dem Jahresabschluss, seine Gesetzesentsprechung und das von ihm vermittelte Bild von der Lage des Unternehmens.

– führen wir Prüfungshandlungen zu den von den gesetzlichen Vertretern dargestellten zukunftsorientierten Angaben im Lagebericht durch. Auf Basis ausreichender geeigneter Prüfungsnachweise vollziehen wir dabei insbesondere die den zukunftsorientierten Angaben von den gesetzlichen Vertretern zugrunde gelegten bedeutsamen Annahmen nach und beurteilen die sachgerechte Ableitung der zukunftsorientierten Angaben aus diesen Annahmen. Ein eigenständiges Prüfungsurteil zu den zukunftsorientierten Angaben sowie zu den zugrunde liegenden Annahmen geben wir nicht ab. Es besteht ein erhebliches unvermeidbares Risiko, dass künftige Ereignisse wesentlich von den zukunftsorientierten Angaben abweichen.

Wir erörtern mit den für die Überwachung Verantwortlichen unter anderem den geplanten Umfang und die Zeitplanung der Prüfung sowie bedeutsame Prüfungsfeststellungen, einschließlich etwaiger Mängel im internen Kontrollsystem, die wir während unserer Prüfung feststellen.

Wir geben gegenüber den für die Überwachung Verantwortlichen eine Erklärung ab, dass wir die relevanten Unabhängigkeitsanforderungen eingehalten haben, und erörtern mit ihnen alle Beziehungen und sonstigen Sachverhalte, von denen vernünftigerweise angenommen werden kann, dass sie sich auf unsere Unabhängigkeit auswirken, und die hierzu getroffenen Schutzmaßnahmen.

Wir bestimmen von den Sachverhalten, die wir mit den für die Überwachung Verantwortlichen erörtert haben, diejenigen Sachverhalte, die in der Prüfung des Jahresabschlusses für den aktuellen Berichtszeitraum am bedeutsamsten waren und daher die besonders wichtigen Prüfungssachverhalte sind. Wir beschreiben diese Sachverhalte im Bestätigungsvermerk, es sei denn, Gesetze oder andere Rechtsvorschriften schließen die öffentliche Angabe des Sachverhalts aus.

Sonstige gesetzliche und andere rechtliche Anforderungen

Übrige Angaben gemäß Art. 10 EU-APrVO

Wir wurden von der Hauptversammlung am 12. Mai 2017als Jahresabschlussprüfer gewählt. Wir wurden am 30. November 2017vom Aufsichtsrat beauftragt. Wir sind ununterbrochen seit dem Geschäftsjahr 2008 als Jahresabschlussprüfer der Nexus AG tätig.

Wir erklären, dass die in diesem Bestätigungsvermerk enthaltenen Prüfungsurteile mit dem zusätzlichen Bericht an den Prüfungsausschuss nach Artikel 11 EU-APrVO (Prüfungsbericht) in Einklang stehen.

Verantwortlicher Wirtschaftsprüfer

Die für die Prüfung verantwortliche Wirtschaftsprüferin ist Petra Mayran.

 

Freiburg im Breisgau, den 5. März 2018

KPMG AG
Wirtschaftsprüfungsgesellschaft

Brantner, Wirtschaftsprüfer

Mayran, Wirtschaftsprüferin