Nexus AGDonaueschingenJahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2018 bis zum 31.12.2018Lagebericht 2018Grundlagen und allgemeine Angaben der NEXUS AGGeschäftsmodell Die NEXUS AG hat im Wesentlichen die Holdingfunktion der NEXUS-Gruppe inne. Deshalb schlagen sich die Chancen und Risiken aus Sicht der NEXUS-Gruppe unmittelbar bei der NEXUS AG nieder. Daher erfolgt die Lageberichterstattung im Wesentlichen aus Sicht der NEXUS-Gruppe. Die NEXUS entwickelt, vertreibt und wartet Softwarelösungen für Krankenhäuser, Reha-Einrichtungen, Fachkliniken und Pflegeheime. Alle Softwarelösungen zielen darauf ab, dass die Gesundheitseinrichtungen ihre Prozesse effizienter abwickeln können und die Mitarbeiter mehr Zeit für Patienten zur Verfügung haben. NEXUS entwickelt Softwarelösungen, indem Know-how und Ideen von Kunden und eigenen Mitarbeitern zusammengebracht werden. NEXUS kann dabei auf ein umfangreiches Expertenwissen aus unterschiedlichen europäischen Ländern und einer Vielzahl von Einrichtungen zurückgreifen. NEXUS bietet folgende Produktgruppen an: + NEXUS / KISNG: Komplett-Informationssystem für somatische Häuser in Deutschland + NEXUS / PSYCHIATRIE: Komplett-Informationssystem für psychiatrische Häuser + NEXUS / HEIM: Komplett-Informationssystem für Altenheime und Altenheimketten + NEXUS / REHA: Komplett-Informationssystem für Rehabilitationseinrichtungen + NEXUS / PAT (CH): Administratives Komplett-Informationssystem für Schweizer Spitäler + NEXUS / DIS: Interdisziplinäres diagnostisches Informationssystem + NEXUS / SWISSLAB: Premium Labor-Informationssystem + NEXUS / LAURIS: Auftragskommunikation in der Diagnostik + NEXUS / PATHOLOGIE und NEXUS / ZYTOLOGIE: Informationssystem für pathologische und zytologische Einrichtungen + NEXUS / RADIOLOGIE: Radiologie-Informations- (RIS) und Bildsystem (PACS) für radiologische Abteilungen und Praxen + CHILI: PACS- und Teleradiologie-Lösungen + NEXUS / FRAUENKLINIK: Informationssystem für geburtshilfliche Einrichtungen und Frauenkliniken + astraia: Spezialbefundung in der Geburtshilfe und Gynäkologie + NEXUS / INFORMATIONSTORE: Management-Informationssysteme für Krankenhäuser + NEXUS / QM: Informationssysteme für das Qualitätsmanagement im Gesundheitswesen + NEXUS / AEMP, NEXUS / SPM und EuroSDS: Informationssystem für Sterilisationsprozesse im Krankenhaus + NEXUS / INTEGRATIONSERVER: Schnittstellenmanagement für Krankenhaus-Informationssysteme + NEXUS / CLOUD IT: Outsourcing-Lösungen im Gesundheitswesen + NEXUS / SPEZIALBEFUNDUNG und Clinic WinData (CWD): Informationssysteme für die medizinische Fachbefundung und Geräteintegration + NEXUS / AMBULANTE PFLEGE und asebis: Die Spitex-Komplettlösung für den Schweizer Markt + NEXUS / ARCHIV und NEXUS / PEGASOS: Archivierung und Prozessmanagement im Gesundheitswesen + Emed: Webbasiertes klinisches Informationssystem für französische Gesundheitseinrichtungen + NEXUS / EPD: Komplett-Informationssystem für somatische und psychiatrische Häuser in den Niederlanden + TESIS: Komplett-Informationssystem für somatische Häuser in Katalonien (Spanien) + NEXUS / VITA und TESIS VITA: Komplett-Informationssystem für In-vitro-Kliniken + NEXUS / SWITSPOT: Softwarelösungen zur Ergänzung des SAP-Personalmanagements + NEXUS / ASS.TEC: Prozess- und HR-Beratung im SAP-Umfeld + highsystemNET: Das Life-Cycle-Client-Management der NEXUS + CREATIV OM: Das CRM für Non-Profit-Organisationen und Gesundheitseinrichtungen + NEXUS/ ESKULAP: Komplett-Informationssystem für somatische und psychiatrische Häuser in Polen NEXUS vermarktet Softwarelösungen, installiert sie beim Kunden und übernimmt die Pflege der Lösungen im Sinne der Weiterentwicklung und Beratung. Bei Bedarf betreibt NEXUS die Software in eigenen oder gemieteten Rechenzentren und übernimmt die Gesamtbetreuung für den Kunden. Die NEXUS-Softwarearchitektur ist modular, offen und serviceorientiert. Die Serviceorientierung der Produkte ermöglicht es, Funktionalitäten (Services) auch in Fremdprodukte zu integrieren. Ebenso können auf diese Weise Bestandskunden neu akquirierter Unternehmen unmittelbar von Funktionsausweitungen profitieren. Die verschiedenen Module der Software-Lösungen werden sowohl zur Verbesserung der Verwaltungs-, Abrechnungs- und Behandlungsabläufe, als auch zur Optimierung der Qualität der Dokumentation von Patientendaten eingesetzt. Die Zielsetzung unserer Produkte ist es, Kunden des Gesundheitswesens Instrumente anzubieten, mit denen sie ihre Geschäftsprozesse digitalisieren, beschleunigen und qualitativ verbessern können. IT-Serviceleistungen runden das Leistungsspektrum ab. Die NEXUS-Gruppe ist an den Standorten Donaueschingen, Berlin, Dossenheim, Erlangen, Frankfurt (Main), Hannover, Magdeburg, Ismaning, München, Jena, Kassel, Neckarsulm, Ratingen, Münster, Singen (Hohentwiel), Wien (AT), Wallisellen (CH), Widnau (CH), Altishofen (CH), Basel (CH), Lugano (CH), Zürich (CH), Grenoble (F), Creuzier-le-Neuf (F), Nieuwegein (NL) sowie Sabadell (ES) und Posen (PL) vertreten. Die strategische Ausrichtung der Gruppe wird maßgeblich von der NEXUS AG bestimmt. Steuerungssystem Die NEXUS-Gruppe ist in zwei Segmente („Healthcare Software“ und „Healthcare Service“) und innerhalb der Segmente in verschiedene Geschäftsgebiete untergliedert. Jedes Geschäftsgebiet verfügt über ein eigenständiges Geschäftsmodell. Grundlage der Geschäftsgebietsstrategie sind die Produktprogramm-, Markt-, Technologie- und Vertriebsstrategien der Gesamtgruppe. Die Steuerung der Segmente und Geschäftsgebiete erfolgt über die Messung von insgesamt drei einheitlichen Kennzahlen (nach lokalen Rechnungslegungsstandards): „Umsatz“, „Ergebnis vor Steuern“ und „Relative Marktposition“. Unter „Relativer Marktposition“ verstehen wir die Entwicklung eines Segmentes oder Geschäftsgebietes, gemessen anhand der Unternehmensentwicklung im Vergleich zu den relevanten Wettbewerbern, soweit diese Informationen vorliegen. Die Kennzahlen werden quartalsweise vom Vorstand überprüft. Forschung und Entwicklung Die NEXUS-Gruppe betreibt keine Forschung, sondern nur Softwareentwicklung. In 2018 wurden Entwicklungsaufwendungen, insbesondere für die Produktgruppen NEXUS / HIS, NEXUS / KIS sowie für NEXUS / KISNG, NEXUS / RADIOLOGIE, CWD, Emed und mobile Apps getätigt. Weitere Ergänzungsprodukte wurden neu entwickelt und unmittelbar in den Markt eingeführt. Die NEXT GENERATION-Software wird innerhalb der NEXUS AG entwickelt und durch die Etablierung einer eigenen Entwicklungsgruppe unterstützt. Die eigenen Entwicklungsinvestitionen der NEXUS AG wurden im handelsrechtlichen Einzelabschluss in Höhe von TEUR 1.085 aktiviert (Vj: TEUR 635). Insgesamt sind TEUR 1.320 (Vj: TEUR 962) für Entwicklungskosten angefallen. Von den Umsätzen 2018 sind TEUR 1.864 (Vj: TEUR 436) auf die Veräußerung von Softwarelizenzen entfallen. Die Abschreibungen auf eigene Entwicklungskosten betragen TEUR 399 (Vj: TEUR 600). Die nexus/cso GmbH hat auf eigenes Risiko für die NEXUS AG Entwicklungen in Höhe von TEUR 236 (Vj: TEUR 752) erstellt und an die NEXUS AG fakturiert. Diese wurden unter den immateriellen Vermögenswerten aktiviert. Die in 2018 aktivierten Entwicklungen beinhalten neben den oben genannten Neuprodukten auch Leistungen, die im Zusammenhang mit der Weiterentwicklung der bestehenden NEXUS-Produkte stehen. Für das Geschäftsjahr 2019 sind weitere Entwicklungsinvestitionen – in ähnlicher Höhe wie im Geschäftsjahr 2018 - geplant. Im Entwicklungsbereich waren 17 Mitarbeiter zum 31. Dezember 2018 beschäftigt (Vj: 14 Mitarbeiter). Wirtschaftsbericht Gesamtwirtschaftliche und branchenbezogene Rahmenbedingungen NEXUS liefert hauptsächlich an Kunden innerhalb des öffentlichen Gesundheitswesens im In- und Ausland mit Schwerpunkt in Deutschland, der Schweiz, den Niederlanden, Frankreich, Spanien, Polen und Österreich. Die Auftragslage hängt vom Wettbewerbsumfeld sowie von den Budgetentwicklungen und den Strukturveränderungen im Gesundheitswesen der einzelnen Länder ab. Eine unmittelbare Abhängigkeit von konjunkturellen Entwicklungen ist jedoch nicht gegeben. Langfristig könnte eine Verschärfung der Krise der öffentlichen Staatsfinanzen in europäischen Ländern jedoch zu einer Reduktion der Wachstumserwartungen der NEXUS-Gruppe führen. Eine gesicherte Prognose dieser Entwicklungen lässt sich derzeit nicht stellen. Es bestätigt sich jedoch, dass „Optimierungen im Gesundheitswesen durch moderne Informationssysteme“ auch in Krisenzeiten ein fester Punkt auf der Prioritätenliste des Gesundheitswesens fast aller Länder bleibt. Technologietrends Die Beobachtung informationstechnologischer Trends und Entwicklungen ist für die Strategie der NEXUS von herausragender Bedeutung. Die regelmäßig veröffentlichten Technologietrends der jeweiligen Jahre (z.B. Gartner Report „IT Trends 2019“, Crisp Research, IT Trends 2019 für CIOs von Forrester) bieten dabei einen guten Orientierungsrahmen. Für NEXUS haben wir die folgenden sieben Trends als bedeutsam eingestuft: Trend I: Künstliche Intelligenz (KI) – Der Sprung von der Nischentechnik zum breiten Einsatz KI als technologischer Haupttrend der letzten Jahre nimmt weiter deutlich Fahrt auf und nutzt nunmehr Techniken und Technologien, die weit über die traditionellen regelbasierten Algorithmen hinausgehen. „Bereits heute wird KI eingesetzt, um Krankheiten effizienter zu diagnostizieren, Medikamente zu entwickeln, Behandlungen zu personalisieren und sogar Gene zu editieren. Hier scheinen wir am Punkt einer exponentiellen Entwicklung zu stehen: Je mehr wir unsere medizinischen Daten digitalisieren und vereinheitlichen, desto mehr können wir KI dazu nutzen, relevante Muster zu finden – Muster, mit denen wir in komplexen Analyseprozessen präzise und kostengünstige Entscheidungen treffen können.“ Ein anderer Einsatzbereich der künstlichen Intelligenz liegt im Softwareentwicklungsprozess selbst. Verschiedene Funktionen der „Anwendungsentwicklung“, des „Data Sience“ und des „Testens“ werden durch KI zunehmend automatisiert. Nach Ansicht Gartners werden bis 2022 mindestens 40 Prozent der Projekte zur Entwicklung neuer Anwendungen KI-Entwickler mit in ihrem Team haben. Hier werden wir bald auch in den Bereich „Machine Learning“ kommen, das heißt der Fähigkeit einer künstlichen Intelligenz, eigenständig in die Systementwicklung einzugreifen und sich durch Erfahrungen zu verbessern. NEXUS engagiert sich mit KI-Entwicklungsprojekten sowohl in der Automatisierung von Softwareentwicklung als auch in der medizinischen Entscheidungsunterstützung. Trend II: Mobile Computing und “intelligent Apps and Analytics” Mobile Anwendungen verbreiten sich immer schneller in Gesundheitseinrichtungen. „Intelligent Apps and Analytics“, wie beispielsweise virtuelle persönliche Assistenten, sind ein fester Bestandteil mobiler Anwendungen und werden zu den Anwendungsbereichen der Künstlichen Intelligenz zugerechnet. Jede App, jede Anwendung wird laut Gartner zukünftig KI-Komponenten enthalten. Intelligente Layer zwischen Menschen und Systemen entstehen, die auch die Art, wie in Krankenhäusern gearbeitet wird, verändern werden. Gerade im Arztberuf sind solche Anwendungen sehr gut möglich. NEXUS bezieht diese Möglichkeiten bereits heute in das Produktdesign der eigenen NEXUS / MOBILE-APPs mit ein. Trend III: Edge Computing wird in cloudbasierten Plattformen wichtiger In den letzten Jahren haben sich die Public- und Private Clouds auch im Gesundheitswesen stark verbreitet. Der Trend zu cloudbasierten Plattformen (PaaS), über die sich neue Technologien flexibler und skalierfähiger erschließen, hat sich auch 2018 weiter verstärkt. Eine Erweiterung dieser Cloud-Trends kommt über Edge Computing in die Architekturdiskussion. Edge Computing erweitert das zentrale Cloud-Konzept um eine dezentrale, hardwarebezogene Komponente. Edge-Computing-Devices können kleine Controller in Sensoren sein, Ein-Platinen-PCs, die nahe an den Medizingeräte stehen, oder Mini-Data-Center in Krankenhausabteilungen. Die Rechenleistung steht da zur Verfügung, wo sie für Analysen gebraucht wird, was vor allem wichtig für Echtzeitanwendungen ist, weil sonst die Laufzeiten zu lang sind. IDC schätzt, dass bis 2021 über 90 % der Unternehmen „Multiple Cloud Services und Plattformen“ verwenden werden und 80 % der Applikationen Micro-Services und Cloud-Funktionen nutzen werden. NEXUS sieht den Trend als anhaltend an und hat in 2018 weiter in Cloud-Infrastruktur und Container-Technologie investiert. Die Erweiterung um Edge Computing wird in einigen datenintensiven Bereichen erprobt. Trend IV: Datenschutz und digitale Ethik Digitale Ethik und die persönliche Privatsphäre stehen zunehmend im Fokus der IT-Diskussionen und stellen für Personen und Organisationen eine Herausforderung dar. Menschen sorgen sich darum, wie Unternehmen im öffentlichen und privaten Sektor mit ihren Daten umgehen. Insbesondere Krankenhäuser müssen die Kritik proaktiv angehen und Lösungen anbieten, um Beschwerden, Klagen oder Strafen entgegen zu wirken. NEXUS hat bereits erste Produkte vorgesellt (NEXUS / DSGVO) durch die Datenschutz und Datensicherheit erleichtert werden. Wir werden diese Themen weiter im Fokus der Produktentwicklung behalten. Trend V: Neue Interaktionsmöglichkeiten in „Smart Spaces“ Unter Smart Spaces werden „intelligente Räume“ verstanden in denen – physisch oder digital – Menschen und technologiegestützte Systeme in offenen, vernetzten, koordinierten und intelligenten Ökosystemen interagieren. Menschen, Prozesse, Dienstleistungen und Dinge kommunizieren in einem „intelligenten Raum“ und schaffen für Problemlösungen ein immersives, interaktives und automatisiertes Erlebnis. Dieser Trend entspricht Ansätzen wie Smart Cities oder Smart Homes. NEXUS sieht hier Möglichkeiten, Klinikpersonal Räume zu bieten, in denen komplexe Problemstellungen gelöst werden können. Trend VI: Legacy-Systeme: „Wrap & Trap“ als Strategie Die Weiterentwicklung bzw. Auflösung monolithischer Legacy-Systeme erhält zunehmend Bedeutung auch im Krankenhaus. In vielen Häusern ist ein Großteil der verfügbaren Ressourcen an Legacy-Systeme gebunden und schrittweise Veränderungen sind zu komplex oder zu langsam, um die Anforderungen an die Digitalisierung zu erfüllen. Der IT-Trend geht daher stark in Richtung „Wrap & Trap“. Unter „Wrap & Trap“ verstehen wir die Herausnahme einzelner Funktionalitäten aus den Altsystemen und deren Integration in eine moderne Micro-Service-orientierte IT-Architektur. Abgekapselt lassen sich damit bewährte Systeme gerade für stark regulierte Bereiche weiter betreiben (z.B. die Abrechnung, das Patientenmanagement) und neue Architekturen ausbauen. NEXUS hat die „Wrap & Trap“-Methode als Strategie definiert, um erworbene Systeme zu modernisieren oder um gemeinsam mit Krankenhäusern Modernisierungsstrategien umzusetzen. Trend VII: Virtuelle Datenplattformen und sekundäre Datennutzung Es gibt heute in Krankenhäusern sehr viele Daten, die unabhängig vom Krankenhaus-Informationssystem (KIS) in unterschiedlichen Silos, unterschiedlichen Fachabteilungen und unterschiedlichen Formaten und Datenbanken gelagert werden. Für eine 360-Grad-Sicht auf den Patienten müssen aber alle verfügbaren Daten in der jeweils benötigen Form konsolidiert und zusammengefügt werden. Virtuelle, geteilte Datenplattformen integrieren sämtliche Datenquellen, dienen als Datendrehscheibe für alle Klinikprozesse und ermöglichen so die flexible Nutzung der Daten. Wir arbeiten hier insbesondere an der Weiterentwicklung einer diagnostischen Datenplattform, die sämtliche patientenbezogenen diagnostischen Befunde als Rohdaten den Nutzern zur Verfügung stellt. Aufgrund unserer breiten diagnostischen Aufstellung in vielen Krankenhäusern haben wir für diese Anwendung beste Voraussetzungen. Damit verbunden ist die Möglichkeit der sekundären Datennutzung, also die Nutzung von Daten über den ursprünglichen Zweck hinaus. Gerade für Studien, Forschungen und Entwicklungen können medizinische Daten von großem Wert sein. Die sekundäre Datennutzung wird 2019 deutlich aktiver diskutiert, auch wenn der Datenschutz hier eine besondere Herausforderung darstellt. Ausblick: Trendverfolgung ist für uns sehr wichtig, um unsere Entwicklungsprioritäten regelmäßig zu prüfen. In 2019 sehen wir erneut im Trendthema „Künstliche Intelligenz“ große Möglichkeiten. Insbesondere in unserer Sparte „Diagnostische Informationssysteme“ ergeben sich zahlreiche Anwendungsoptionen, die jedoch noch Zeit bis zur Marktreife benötigen. Gleiches gilt für den Aufbau einer virtuellen diagnostischen Datenplattform, die als Ergänzung zur KIS-Sichtweise auf Patienten sehr bedeutsam werden kann. Visionärere Bereiche wie „Smart Spaces“ und „Edge Computing“ verfolgen wir in einzelnen prototypischen Entwicklungsprojekten. Mit der neuen NEXT GENERATION-Technologie vermarkten wir die Themen „Mobile Computing“, „Wrap and Trap“ und „Datenschutz und digitale Ethik“ bereits aktiv. Wettbewerbsumfeld Der Markt für Softwaresysteme im medizinischen Bereich zeichnet sich weiterhin durch hohe Wettbewerbsintensität und durch starke Anbieterkonzentration aus. Die Konsolidierung innerhalb unserer Branche ist auch in 2018 nicht weiter fortgeschritten. Nur einzelne kleinere Übernahmen sind uns im europäischen Markt bekannt geworden. NEXUS gehört dabei zu den aktiven Konsolidierern am Markt. Es ist zu vermuten, dass neue Wettbewerber auf den interessanten europäischen Markt drängen werden. Nach wie vor ist von weiteren Veränderungen im Wettbewerbsumfeld auszugehen. Aus unserer Sicht gibt es derzeit neben NEXUS nur noch wenige Wettbewerber auf dem europäischen Markt, denen langfristiges Potential zugesprochen wird. Geschäftsverlauf Vertriebs- und Marktentwicklung Die Positionierung der NEXUS als Lösungsanbieter im europäischen Gesundheitswesen gelingt zunehmend. Unsere Auftragserfolge, unsere Firmenkäufe und somit die Anzahl an Installationen haben zu einem hohen Bekanntheitsgrad des Unternehmens geführt. Den weiteren Ausbau der europäischen Aktivitäten haben wir auch in 2018 und Anfang 2019 nachhaltig verfolgt und konnten steigende Umsätze realisieren. In derzeit eher zurückhaltenden Märkten waren die Gesellschaften der NEXUS-Gruppe in 2018 erneut vertrieblich sehr erfolgreich. Das gilt insbesondere für die Kernmärkte Deutschland, Schweiz, Niederlande, Frankreich und Polen. Neukunden wurden im vergangenen Jahr in allen Produktbereichen gewonnen. Hervorzuheben sind die Produkte NEXUS / ESKULAP, Endoskopie, CHILI PACS, NEXUS / FRAUENKLINIK und NEXUS / PEGASOS. Bei allen konnte eine sehr deutliche Auftragseingangssteigerung verzeichnet werden. Sehr positiv hat sich das Service-Geschäft entwickelt und im Bereich der Gesamtsysteme NEXUS / KIS und Emed, NEXUS / EPD und NEXUS / ESKULAP konnten wir einige wesentliche Aufträge gewinnen. Produkt- und Unternehmensintegration In 2018 haben sich die Unternehmenssegmente der NEXUS nicht verändert. Nach wie vor ist das Geschäft in eigenständige Geschäftsgebiete gegliedert, die für ihre Produkt- und Marktaktivitäten im Rahmen der Konzernplanung verantwortlich sind. Neben der Spartengliederung existiert auch eine Regionalgliederung, die sich im Wesentlichen auf die Länder Schweiz, Deutschland, Österreich, Niederlande, Frankreich, Spanien und Polen bezieht. In 2018 wurden die Zentralfunktionen Controlling, Compliance, Marketing und Entwicklung innerhalb der Gruppe weiter ausgebaut. In 2018 wurden auch einige Veränderungen in der Beteiligungsstruktur vorgenommen: - Die NEXUS AG hat zum 09. Januar 2018 55,0 % der Anteile der MedHub sp. z o.o. (seit 10. August 2018: NEXUS Polska sp. z o.o), Poznan (Polen), erworben. Als Kaufpreis wurden TPLN 14.509 (entspricht: TEUR 3.475) aus dem laufenden Bankguthaben der NEXUS AG bar entrichtet. Hier wurden TEUR 88 Anschaffungsnebenkosten aktiviert. - Die NEXUS AG hat am 28. März 2018 aus dem bestehenden Optionsvertrag die restlichen 4,5 % der Anteile des Tochterunternehmens Marabu EDV-Beratung und -Service GmbH, Berlin, erworben. Der Kaufpreis in Höhe von 387 TEUR wurde in bar entrichtet. Anschaffungsnebenkosten sind nicht entstanden. - Die NEXUS AG hat am 23. April 2018 die restlichen 49,0 % der Anteile an der bereits vorhandenen Tochtergesellschaft ProLohn GmbH, Singen, erworben. Der Kaufpreis in Höhe von 163 TEUR wurde in bar entrichtet. Anschaffungsnebenkosten sind nicht entstanden. - Am 05. Juni 2018 hat die NEXUS AG 61,0 % der Anteile an der ASTRAIA Software GmbH, München, erworben. Als Kaufpreis wurden 2.476 TEUR vereinbart, davon wurden TEUR 2.105 aus dem laufenden Bankguthaben der NEXUS AG in bar entrichtet, für weitere TEUR 371 wurde eine Kaufpreisverbindlichkeit gebildet. - Mit Kaufvertrag vom 11. Oktober 2018 hat die NEXUS AG mit Wirkung zum 30. November 2018 100,0 % der Anteile an der Swisslab DITS GmbH, Berlin, erworben. Als Kaufpreis wurden EUR 2.479.355 vereinbart, davon wurden EUR 1,00 aus dem laufenden Bankguthaben der NEXUS AG in bar entrichtet, für weitere EUR 2.479.354 wurde eine Kaufpreisverbindlichkeit gebildet. Für weitere EUR 5.910.721 wurde eine Kaufpreisverbindlichkeit auf Grund eines targeted cash-amounts gebildet. - Die Palladium-med GmbH, Berlin, wird per Gesellschafterbeschluss vom 18.12.2018 zum 31.12.2018 aufgelöst. Der Beteiligungsbuchwert in Höhe von EUR 5.000,00 wurde entsprechend ausgebucht. Wachstum und Ergebnis Im Prognosebericht 2018 des Lageberichts zum Geschäftsjahr 2017 wurden deutlich sinkende Werte in Umsatz und Ergebnis vor Steuern prognostiziert. Entgegen der dortigen Prognose hat sich der Umsatz im Geschäftsjahr 2018 stark erhöht. Hintergrund war ein Anstieg im Bereich der Outsourcingerlöse und Lizenzerlöse. Das Ergebnis vor Steuern ist aufgrund von geringeren Ergebnisabführungserträgen gegenüber dem Vorjahr gesunken. Mit einem Umsatz von TEUR 14.407 nach TEUR 10.882 im Vorjahr ist der Umsatz um 32,4 % höher. Hintergrund des deutlich höheren Umsatzes sind die gestiegenen Outsourcing- und Lizenzerlöse bei Großkunden der Gesellschaft. Aufgrund der leicht zurückgegangenen Ergebnisabführungserträgen ist das Ergebnis vor Steuern auf TEUR 5.951 (Vj: TEUR 6.421) leicht gesunken. Das Ergebnis nach Steuern beträgt TEUR 3.518 (Vj: TEUR 5.003). Der Umsatzschwerpunkt der NEXUS AG lag in 2018 – wie auch im Vorjahr – in Deutschland. Im Vergleich zum Vorjahr ist der Umsatz in Deutschland um rund TEUR 3.405 auf TEUR 12.171 gestiegen. Im internationalen Geschäft wurden TEUR 53 nach TEUR 55 erwirtschaftet (-3,9 %). Für die NEXUS-Gruppe bleibt das internationale Geschäft eine wesentliche Komponente. NEXUS investiert sehr intensiv in die Entwicklung von Produkten für ausländische Märkte und tätigt ggf. auch Unternehmensakquisitionen, um den Markteintritt zu erleichtern. Das internationale Geschäft ist insbesondere auf den schweizer, den französischen, den niederländischen, den österreichischen, den spanischen und den polnischen Markt konzentriert. Die Steuerung unseres Wachstums sowie der Ertragslage erfolgte auf Basis der in der internen kurzfristigen Erfolgsrechnung ausgewiesenen Kennzahlen zu „Umsatz“, „Ergebnis vor Steuern“ und „relative Marktposition“. Darstellung der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage Die NEXUS AG hat in 2018 einen Umsatz von TEUR 14.407 nach TEUR 10.882 in 2017 erwirtschaftet. Das bedeutet eine Umsatzerhöhung von TEUR 3.525 (32,4 %). Das Periodenergebnis vor Steuern (EBT) hat sich von TEUR 6.421 im Vorjahr auf TEUR 5.951 (-7,3 %) verringert. Die Wartungserträge erreichten TEUR 2.328 nach TEUR 2.210 im Vorjahr. Der Wartungsbereich macht damit einen Anteil von rund 16,2 % am Gesamtumsatz aus. Die Dienstleistungs- und Outsourcing-Erlöse sind mit TEUR 8.715 deutlich höher als im Vorjahr (2017: TEUR 6.293). Die Hardwareerlöse haben sich gegenüber dem Vorjahr von TEUR 713 auf TEUR 274 entwickelt. Die Lizenzerlöse sind von TEUR 436 (2017) auf TEUR 1.864 gestiegen. Die sonstigen betrieblichen Erträge in Höhe von TEUR 904 (Vj: TEUR 741) setzen sich im Wesentlichen aus Erträgen aus Weiterbelastungen an verbundene Unternehmen in Höhe von TEUR 613 (Vj: TEUR 302) und Erträge aus der Auflösung von Rückstellungen (TEUR 56; Vj: TEUR 29) zusammen. Der Materialaufwand in Höhe von TEUR 9.400 (Vj: TEUR 6.861) hat sich aufgrund des gestiegenen Umsatzes ebenfalls erhöht. Dies resultiert vor allem aus Aufwendungen für bezogene Leistungen von verbundenen Unternehmen in Höhe von TEUR 7.050 (Vj: TEUR 4.679). Im Bereich des Personalaufwands (TEUR 3.618; Vj: TEUR 3.295) ist eine Erhöhung des Aufwands um TEUR 323 zu verzeichnen. Die Erhöhung resultiert vor allem aus der Veränderung der beschäftigten Mitarbeiter (31.12.2018: 16,8 FTE; 31.12.2017: 14,3 FTE). Abschreibungen auf Sachanlagen sowie immaterielle Vermögensgegenstände fielen in Höhe von TEUR 1.932 (Vj: TEUR 1.568) an. Hierbei handelt es sich im Wesentlichen um planmäßige Abschreibungen auf aktivierte Entwicklungskosten. Die sonstigen betrieblichen Aufwendungen in Höhe von TEUR 2.409 liegen unterhalb des Vorjahresniveaus (Vj: TEUR 2.520). Die Reduktion resultiert im Wesentlichen aus projektbezogenen Rückstellungseffekten des Vorjahres. Die Steuern vom Einkommen und Ertrag haben sich gegenüber dem Vorjahr um TEUR 1.016 auf TEUR 2.433 erhöht. Dies resultiert im Wesentlichen aus dem vollständigen Verbrauch der Verlustvorträge im laufenden Geschäftsjahr. Der Jahresüberschuss hat sich im Vergleich zum Vorjahr (TEUR 4.990) auf TEUR 3.509 verändert (- 29,7 %). Der Rückgang resultiert vor allem aus geringeren Ergebnisabführungserträgen. Die immateriellen Vermögenswerte in Höhe von TEUR 4.079 (Vj: TEUR 4.296) setzen sich im Wesentlichen aus eigenen aktivierten Entwicklungen sowie aus Entwicklungen - erstellt innerhalb der NEXUS-Gruppe - zusammen. Im Berichtsjahr lagen keine Hinweise auf Wertminderungen vor. Die immateriellen Vermögenswerte belaufen sich damit auf 3,6 % (Vj: 4,4 %) der Bilanzsumme. Die Forderungen aus Lieferungen und Leistungen und gegen verbundene Unternehmen sind aufgrund der Auszahlungen von Darlehen an verbundenen Unternehmen zum 31. Dezember 2018 auf TEUR 18.949 (Vj: TEUR 12.767) gestiegen. Das Barvermögen zuzüglich der als Liquiditätsreserve gehaltenen Wertpapiere ist per 31. Dezember 2018 von TEUR 5.699 auf TEUR 2.615 gesunken. Das Barvermögen entspricht 2,2 % (Vj: 5,8 %) der Bilanzsumme. Das Eigenkapital beträgt zum Stichtag TEUR 69.624 nach TEUR 68.435 im Vorjahr, was einer Eigenkapitalquote von 60,9 % entspricht (Vj: 69,7 %). In 2018 wurde eine Dividende von EUR 0,16 auf die 15.734.173 Stück dividendenberechtigten und auf den Inhaber lautenden Stückaktien (EUR 2.518.907,68) an die Aktionäre ausbezahlt. Die sonstigen Rückstellungen liegen mit TEUR 3.700 unterhalb dem Vorjahresniveau (TEUR 5.701). Die sonstigen Rückstellungen umfassen im Wesentlichen personalbezogene Rückstellungen (TEUR 2.220; Vj: TEUR 3.547) aufgrund der Rückkaufverpflichtung eigener Anteile, Rückstellungen für Tantiemen und Boni für Mitarbeiter (TEUR 634; Vj: TEUR 478), projektbezogene Rückstellung (TEUR 375; Vj: TEUR 986), Aufsichtsratsvergütungen (TEUR 112; Vj: TEUR 112) und Rückstellungen für ausstehende Rechnungen (TEUR 93, Vj. TEUR 372). Die erhaltenen Anzahlungen betragen TEUR 2.795 (Vj: TEUR 3.177). Ursächlich hierfür sind insbesondere Kundenanzahlungen für Softwareprojekte. Die Verbindlichkeiten gegenüber verbundenen Unternehmen sind zum 31. Dezember 2018 auf TEUR 24.079 (Vj: TEUR 16.760) gestiegen. Darin enthalten sind sieben Darlehen inklusive abgegrenzter Zinsen in Höhe von TEUR 21.850 (Vj: TEUR 15.850). Der Mittelzu- und -abfluss wird anhand der Kapitalflussrechnung dargestellt. In 2018 entstand ein Cash Flow aus der laufenden Geschäftstätigkeit von TEUR 8.666 (Vj: TEUR 6.063), welcher sich aus dem Periodenergebnis, den Abschreibungen, der Zunahme der Forderungen aus Lieferungen und Leistungen sowie andere Aktiva und Zunahme der Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen und andere Passiva zusammensetzt. Der Mittelabfluss aus der Investitionstätigkeit betrug per Saldo TEUR -11.859 (Vj: TEUR -2.190). Insbesondere die Investitionen in Unternehmenskäufe sowie Investitionen ins immaterielle Anlagevermögen spiegeln sich hierin wider. Der Cash Flow aus der Finanzierungstätigkeit (TEUR 228; Vj: TEUR -779) resultiert im Geschäftsjahr im Wesentlichen aus der gezahlten Dividende sowie Auszahlungen für den Kauf eigener Anteile. Gegenläufig hierzu ist die Aufnahme von Darlehen bei verbundenen Unternehmen. scroll
Investitionen / Akquisitionen Zur Veränderung der Beteiligungsstruktur der NEXUS AG wird auf Abschnitt „Produkt- und Unternehmensintegration“ auf Seite 9 verwiesen. Im Geschäftsjahr erfolgten weitere wesentliche Investitionen in den Aufbau von IT Rechenzentren an den Unternehmensstandorten Donaueschingen und Frankfurt am Main. Hier wurden im Geschäftsjahr 2018 977 TEUR investiert. Weitere wesentliche Investitionen waren der Erwerb von Softwareentwicklungen im Konzern, bei denen das Herstellerrisiko bei den Tochtergesellschaften lag. Die Auftragsentwicklungen durch die nexus/cso GmbH betrugen TEUR 236 (Vj: TEUR 752). Für die Erstellung eigener Software wurden TEUR 1.085 (Vj: TEUR 635) investiert. Sonstige Finanzielle Verpflichtungen Die Gesellschaft hat hauptsächlich Leasingverträge für die Betriebs- und Geschäftsausstattung (inkl. der EDV-Hardware) und die Dienstfahrzeuge abgeschlossen. Darüber hinaus bestehen Mietverträge, sonstige Vertragsverpflichtungen über Geschäftsräume und sonstige Kaufverträge. Der Zweck der Verträge ist die Finanzierung und Beschaffung von betriebsnotwendigem Anlagevermögen. In 2018 sind hierfür insgesamt Betriebsaufwendungen in Höhe von TEUR 156 (Vj: TEUR 120) entstanden. Risiken könnten durch den Abschluss teurerer Anschlussverträge zu höheren Kosten nach Auslaufen dieser Verträge entstehen. Vorteile, die zu der Entscheidung zur Durchführung bzw. Beibehaltung dieser Geschäfte geführt haben, sind hauptsächlich in der für die Gesellschaft fehlenden Kapitalbindung bei der Beschaffung des betriebsnotwendigen Anlagevermögens zu sehen. Darüber hinaus ergibt sich durch die Leasingfinanzierung für die Gesellschaft kein Verwertungsrisiko und die Möglichkeit der kurzfristigen Sicherung des aktuellen technischen Entwicklungsstandes. Aus abgeschlossenen Unternehmenserwerben bestehen sonstige finanzielle Verpflichtungen in Höhe von TEUR 11.325. Die NEXUS AG hat eine Patronatserklärung zugunsten ihrem Tochterunternehmen, der Swisslab DITS GmbH, Berlin, mit einer unbegrenzten Laufzeit in unbegrenzter Höhe gewährt. Grundsätze und Ziele des Finanzmanagements Das NEXUS-Finanzmanagement zielt darauf ab, die finanzielle Stabilität und die Flexibilität des Unternehmens sicher zu stellen. Einem ausgewogenen Verhältnis zwischen Eigen- und Fremdkapital kommt dabei eine wesentliche Rolle zu. Die Kapitalstruktur der NEXUS besteht zu 60,9 % aus Eigenkapital und zu 39,1 % aus kurzfristigem Fremdkapital. Hierbei handelt es sich im Wesentlichen um Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen und erhaltene Anzahlungen, die dem operativen Geschäft zuzuordnen sind. Finanzielle und nicht finanzielle Leistungsindikatoren Der finanzielle Leistungsindikator der NEXUS AG „Umsatz“ ist gegenüber dem Vorjahr stark gestiegen. Das „Ergebnis vor Steuern“ hat sich aufgrund geringeren Ergebnisabführungserträgen negativ entwickelt. Der nicht finanzielle Leistungsindikator „relative Marktposition“ ist nach der internen Analyse der NEXUS ebenfalls gestiegen, nachdem der Umsatzanstieg der NEXUS-Gruppe über dem durchschnittlichen Anstieg der wesentlichen Wettbewerber liegt. Geschäftsverlauf der Unternehmensbereiche Geschäftsbereich Healthcare Software Der Bereich Healthcare Software bietet selbst erstellte Softwareprodukte auf dem nationalen und internationalen Markt für Institutionen des Gesundheitswesens an. Dieses Segment erzielte in 2018 einen (externen) Umsatz von TEUR 1.490 nach TEUR 22 im Vorjahr. Der Anstieg ist auf gestiegene Lizenzerlöse bei einem Großkunden zurückzuführen. Geschäftsbereich Healthcare Service Der Geschäftsbereich Healthcare Service bietet IT-Servicedienstleistungen für Einrichtungen des Gesundheitswesens in Deutschland an. Der Bereich erzielte in 2018 einen (externen) Umsatz in Höhe von TEUR 8.590 nach TEUR 6.302 in 2017. Die Erhöhung resultiert vor allem aus höheren Outsourcing- und Dienstleistungsumsätzen im Projektgeschäft. Personal Die Personalentwicklung ist im Markt klinischer Informationssysteme von besonderer Bedeutung. In diesem wissenskritischen Bereich, in dem medizinisches Wissen mit der Informatik zu einer kundenorientierten Lösung kombiniert werden muss, hängt der Erfolg von Entwicklungsvorhaben oder Kundenprojekten sehr häufig vom Wissen und der Ausbildung Einzelner ab. Die NEXUS AG legt daher auf strukturiertes und effizientes Personalmanagement großen Wert. Der Personalbestand der NEXUS AG zum Stichtag liegt bei 35 Mitarbeitern (Vj: 28 Mitarbeiter) zuzüglich 3 Vorstandsmitglieder (Vj: 3). Gesamtaussage zur Lage der NEXUS AG Die NEXUS AG hat sich in 2018 hinsichtlich nahezu sämtlicher Leistungsindikatoren positiv entwickelt. NEXUS verfügt über ein attraktives Produktprogramm, eine gute Marktposition in den Kernmärkten und stabile Kundenbeziehungen. Weiteres Wachstum kann durch Eigenfinanzierung realisiert werden. Chancen und Risikobericht Das unternehmerische Handeln der NEXUS ist mit Risiken und Chancen verbunden. Zur frühzeitigen Erkennung, Bewertung und zum richtigen Umgang mit Chancen und Risiken hat die NEXUS AG ein Risikosteuerungs- und Kontrollsystem eingeführt. Das System umfasst die NEXUS AG inklusive aller mehrheitlich gehaltenen Tochtergesellschaften und liegt in der Verantwortung des Vorstands und der Geschäftsführer der Tochtergesellschaften. Darüber hinaus ist die NEXUS mit kurz-, mittel- und langfristigen strategischen und operativen Risiken konfrontiert, die sich auf Veränderungen und Fehler innerhalb des Umfeldes, der Branche, der innerbetrieblichen Management- und Leistungsprozesse oder des finanzwirtschaftlichen Umfelds beziehen. Risikomanagement NEXUS hat ein, den Verhältnissen angemessenes, internes Kontrollsystem sowie Controlling-Instrumentarium und Risikomanagement implementiert. Neben einem intensiven Kosten- und Ergebnismanagement, das im Rahmen regelmäßiger Management- und Aufsichtsratssitzungen überwacht wird, besteht ein Risikomanagement-Handbuch. Entsprechend werden folgende Chancen- und Risikofelder vom Management-Team überwacht: + Kundenprojekte + Entwicklungsprojekte + Mangelnde Marktakzeptanz von Produkten + Abwanderung von Know-how-Trägern + Prozessrisiken + Entwicklung von Tochter- und Beteiligungsgesellschaften + IT-Sicherheit und -verfügbarkeit + Reputation + Regulatorische Risiken + Fraud-Risiko + Datensicherheit und Datenschutz Die Berichterstattung, die Dokumentation und die Maßnahmenentwicklung sind im Risikohandbuch der NEXUS AG geregelt. Die Umsetzung wird periodisch vom Vorstand überprüft. In 2018 wurden fünf Risikoberichte von den verantwortlichen Stellen an den Vorstand gemeldet und von diesem bewertet. Der Einkauf ist im Wesentlichen auftragsbezogen und in Abstimmung mit den zuständigen Projektmanagern organisiert. Zahlungsausgänge werden bei der NEXUS AG durch den Vorstand und bei den Tochtergesellschaften durch den jeweiligen Geschäftsführer genehmigt. Der Personalabrechnungsprozess erfolgt für die inländischen Gesellschaften zum überwiegenden Teil zentral in Donaueschingen und wird durch funktionsunabhängige Kontrollen überwacht. Zur Leistungserfassung der Entwicklungsabteilung wird eine Oracle-Datenbank verwendet. Die Steuerung wird durch eine Vierteljahresplanung vorgenommen. Die NEXUS-Gruppe nutzt eine ERP-Software (Enterprise Ressource Planning), mit der Informationen, sowohl für Ablaufprozesse und interne Kontrollen, als auch für Zwecke der Berichterstattung, verfügbar gemacht werden. Darüber hinaus findet eine regelmäßige Kommunikation zwischen den Finanzabteilungen der dezentralen Tochterunternehmen und der zentralen Konzernfinanzabteilung statt. Der wirtschaftlichen Entwicklung der Geschäftsbereiche wird verstärkt Aufmerksamkeit geschenkt. Diese berichten ihre Ergebnisse monatlich an den Vorstand. Der Vorstand ist an den maßgeblichen Entscheidungen unmittelbar beteiligt. Für die Steuerung und Überwachung werden die Tochtergesellschaften hierzu nach Produkten bzw. Märkten zusammengefasst, die wiederum den beiden Segmenten Healthcare Software und Healthcare Services zugeordnet werden. Die Überwachung des internen Kontroll- und Risikomanagementsystems obliegt dem Prüfungsausschuss des Aufsichtsrats. Risiken und Chancen Markt- und Branchenrisiken Wesentliche Risiken und Chancen, die eine deutliche Veränderung der wirtschaftlichen Lage bei NEXUS hervorrufen könnten, liegen im Markt und Branchenumfeld. Die NEXUS-Gruppe erwirtschaftet ihre Umsatzerlöse im Wesentlichen aus dem Verkauf von Softwarelizenzen und Dienstleistungen für das Gesundheitswesen in Deutschland, der Schweiz, Österreich, den Niederlanden, Frankreich, Polen und Spanien. Das derzeitige gesamtwirtschaftliche Umfeld ist stabil und insbesondere in Deutschland sind die öffentlichen Haushalte nicht angespannt. In vielen europäischen öffentlichen Haushalten werden jedoch weitere Budgetkürzungen diskutiert, die sich auch auf die Finanzierung der öffentlichen Investitionen auswirken. Dazu gehören in den europäischen Ländern auch das Gesundheitswesen und insbesondere die Krankenhäuser. Gartner hat seine Prognose für das Wachstum der weltweiten IT-Ausgaben für 2019 mit 3,2 % angegeben. Frost und Sullivan geben in einer aktuellen Studie 2019 an, dass die IT-Ausgaben in europäischen Krankenhäusern in den nächsten drei Jahren weiter steigen werden. Allein in Deutschland, Frankreich, Großbritannien und Spanien werden mehr als 6,0 Mrd. US$ für Informationstechnologie im Gesundheitswesen ausgegeben. Die Einspareffekte werden ebenfalls als hoch eingeschätzt. Nach einer Studie von Mc. Kinsey & Company (10/2018) kann durch den Einsatz digitaler Technologien im deutschen Gesundheitswesen bis zu 34 Mrd. EUR jährlich eingespart werden. Dies entspricht rund 12 % der gesamten jährlichen Gesundheits- und Versorgungskosten von zuletzt 290 Mrd. EUR. Auch wenn die Zahlen keinen unmittelbaren Aufschluss über die individuelle Investitionsbereitschaft von Einrichtungen im Gesundheitswesen geben, geht die NEXUS davon aus, dass sich die Zielgruppe somatischer und psychiatrischer Krankenhäuser, medizinischer Versorgungszentren, Reha-, Alten- und Pflegeheime ebenfalls dem Trend zunehmender Investitionen in IT- und Software-Lösungen weiter anschließen werden. Für NEXUS ergeben sich dabei erhebliche Chancen, ein überdurchschnittliches Wachstum zu erzielen. Unsere derzeitige Technologie- und Marktposition eröffnet uns die Möglichkeit, neue Kunden zu erschließen und die Marge zu verbessern. Die bisher installierte Kundenbasis ist hierfür eine ausgezeichnete Referenz. Unsere Technologiestrategie und unsere applikative Trennung zwischen einem klinischen und einem diagnostischen System findet am Markt zunehmend Aufmerksamkeit. Als Anbieter von Qualitätssoftware hat sich NEXUS am Markt einen sehr guten Ruf erarbeitet und gilt als stabiles, wachsendes Unternehmen. In den letzten Jahren galt dies insbesondere für den deutschen, den französischen, den niederländischen und seit 2018 auch den polnischen Markt, in dem die NEXUS-Gruppe mit dem Neuprodukt NEXUS / KISNG wesentliche Aufträge gewinnen und damit andere etablierte Wettbewerber ablösen konnte. Sollten sich trotz des segmentierten Marktes andere Anbieter als Standard durchsetzen, wird die Strategie der NEXUS-Gruppe als mittelständischer Anbieter mit internationaler Präsenz nicht erfolgreich sein. Durch die fortschreitende Konsolidierung ist weiterhin die Möglichkeit der Übernahme durch einen Wettbewerber gegeben. Leistungswirtschaftliche Risiken und sonstige Risiken Strategische Risiken: Risiken können auch aus strategischen Unternehmensentscheidungen resultieren, die kurzfristig und langfristig grundsätzlich das Chancen- und Risikopotential der NEXUS verändern. Vermarktungs- und Vertriebsrisiken: Die NEXUS bearbeitet die unterschiedlichen Märkte mit unterschiedlichen Vertriebsmodellen. Aufgrund der hohen Komplexität der Produkte ist die Vermarktung sehr anspruchsvoll. Der Verlust von Partnern, Mitarbeitern oder Vertriebsmittlern ist ein Risiko, das die Ertragssituation beeinflussen könnte. Wichtig für die weitere wirtschaftliche Entwicklung der NEXUS AG einschließlich der Tochtergesellschaften ist, dass neben einer Verbreiterung der installierten Softwarebasis die Wartungs- und Serviceerlöse weiter gesteigert werden können. Hierzu ist auch Voraussetzung, dass es in ausreichendem Umfang gelingt, auslaufende Wartungs- und Serviceverträge zu verlängern. Bei erhöhtem Anteil an Wartungserträgen und Erträgen aus Partnergeschäften kann sich die Erlösqualität weiter verbessern. Projektrisiken: Umsetzungsschwierigkeiten, insbesondere technischer Art, könnten bei den vorliegenden Großprojekten zu Pönalen oder Rückabwicklungen führen, die sich wiederum negativ auf die Ertragslage, aber auch auf die Marktreputation auswirken könnten. Zahlungsausfälle in Großprojekten durch Zahlungsschwierigkeiten oder Zahlungszurückhaltung der Kunden könnten zu Liquiditätsbelastungen für das Unternehmen führen, insbesondere, wenn im Rahmen von Großprojekten erhebliche Vorleistungen erbracht wurden. Dieses Risiko wird, soweit möglich, durch die Vereinbarung von Anzahlungen reduziert. Ausfallrisiken bzw. Risiken, dass ein Vertragspartner seinen Zahlungsverpflichtungen nicht nachkommt, werden im Rahmen des Forderungsmanagements (bspw. Bonitätsprüfungen) aktiv gesteuert. Ausfallrisikokonzentrationen entstehen im Konzern temporär innerhalb von Großprojekten. Die maximale Risikohöhe ergibt sich aus dem Buchwert der aktivierten Forderungen und ggf. aus Schadensersatz- oder Haftungsansprüchen. Risiken aus Zahlungsstromschwankungen existieren aufgrund der vorhandenen Liquiditätsreserven und der sich zunehmend verstetigenden Einzahlungsflüsse derzeit nicht. Produktrisiken: Es besteht ein Risiko, dass der von NEXUS erreichte Innovationsvorsprung durch Wettbewerbsinnovationen verloren geht und dadurch Marktanteile verloren gehen. Risiken liegen auch in der Zeit- und Budgetplanung sowie in der Gestaltung und in der Qualität von Eigenentwicklungen, bei denen Abweichungen von der Marktspezifikation erhebliche Auswirkungen hinsichtlich der Vermarktung und der Kostenposition bedeuten können. In der Softwareentwicklung werden außerdem teilweise Drittprodukte eingesetzt, bei deren Verlust oder bei mangelnder Qualität der Technologie es zu Verzögerungen der eigenen Softwareauslieferung kommen kann. Die NEXUS-Gruppe begegnet diesen Risiken mit jährlichen qualitätsgeprüften Releases, die einen vordefinierten Qualitätsmanagement-Prozess durchlaufen. Risiken in der Belegschaft: Die Entwicklung der NEXUS hängt in starkem Umfang vom Wissen und der konzernweiten Leistungsbereitschaft der Belegschaft ab. Es besteht grundsätzlich das Risiko, durch Fluktuation Kompetenzen zu verlieren und Marktvorteile einzubüßen. Das Abwandern einer größeren Anzahl von Kern-Know-how-Trägern könnte zumindest kurzfristig zu erheblichen Schwierigkeiten in der operativen Geschäftsabwicklung führen. Zudem zeigt der Arbeitsmarkt seit Jahren einen Mangel an Fachkräften. Die NEXUS begegnet diesem Risiko mit aktiver Personalentwicklung, die ein wichtiger Bestandteil für eine vorausschauende und zuverlässige Sicherung unserer Personalressourcen darstellt. Rechtliche Risiken: Bedeutende rechtliche Risiken sind derzeit nicht bekannt. Risikoberichterstattung in Bezug auf die Verwendung von Finanzinstrumenten und finanzwirtschaftliche Risiken Finanzinstrumente bestehen im Wesentlichen aus Leistungsforderungen und -verbindlichkeiten. Da die Kunden der NEXUS-Gruppe überwiegend in öffentlicher Trägerschaft sind, ist das Ausfallrisiko innerhalb der Leistungsforderungen als gering einzuschätzen. NEXUS hält Wertpapiere, die Zinsrisiken und Kursrisiken ausgesetzt sind und darum intensiv beobachtet werden. Aufgrund der volatilen Märkte für Wertpapiere existieren weiterhin Kurs- und Ausfallrisiken, die beobachtet und bewertet werden. Der Konzern hält wesentliche liquide Mittel in Schweizer Franken, die Kursrisiken unterliegen. Währungsrisiken entstehen daneben, insbesondere auch durch die in der Schweiz (Schweizer Franken) realisierten Umsätze und die daraus resultierenden Forderungen, die bis zur Zahlung Währungsschwankungen unterliegen. Den Einzahlungen in Schweizer Franken stehen in hohem Umfang Auszahlungen in Schweizer Franken gegenüber, so dass sich hier das Währungsrisiko netto vermindert. Eine Sicherungsbeziehung bestand zum Stichtag nicht. Liquiditätsrisiken existieren aufgrund der Liquiditätsreserven und der sich zunehmend verstetigenden Einzahlungsflüsse derzeit nicht. Die NEXUS AG hält zum Bilanzstichtag Anteile an verbundenen Unternehmen in Höhe von TEUR 84.060 nach TEUR 68.987 im Vorjahr. Der Anstieg ist aufgrund des nachfolgenden Unternehmenskaufs entstanden: - Die NEXUS AG hat zum 09. Januar 2018 55,0 % der Anteile der MedHub sp. z o.o. (seit 10. August 2018: NEXUS Polska sp. z o.o), Poznan (Polen), erworben. Als Kaufpreis wurden TPLN 14.509 (entspricht: TEUR 3.475) aus dem laufenden Bankguthaben der NEXUS AG bar entrichtet. Hier wurden TEUR 88 Anschaffungsnebenkosten aktiviert. - Die NEXUS AG hat am 28. März 2018 aus dem bestehenden Optionsvertrag die restlichen 4,5 % der Anteile des Tochterunternehmens Marabu EDV-Beratung und -Service GmbH, Berlin, erworben. Der Kaufpreis in Höhe von 387 TEUR wurde in bar entrichtet. Anschaffungsnebenkosten sind nicht entstanden. - Die NEXUS AG hat am 23. April 2018 die restlichen 49,0 % der Anteile an der bereits vorhandenen Tochtergesellschaft ProLohn GmbH, Singen, erworben. Der Kaufpreis in Höhe von 163 TEUR wurde in bar entrichtet. Anschaffungsnebenkosten sind nicht entstanden. - Am 05. Juni 2018 hat die NEXUS AG 61,0 % der Anteile an der ASTRAIA Software GmbH, München, erworben. Als Kaufpreis wurden 2.476 TEUR vereinbart, davon wurden TEUR 2.105 aus dem laufenden Bankguthaben der NEXUS AG in bar entrichtet, für weitere TEUR 371 wurde eine Kaufpreisverbindlichkeit gebildet. - Mit Kaufvertrag vom 11. Oktober 2018 hat die NEXUS AG mit Wirkung zum 30. November 2018 100,0 % der Anteile an der Swisslab DITS GmbH, Berlin, erworben. Als Kaufpreis wurden EUR 2.479.355 vereinbart, davon wurden EUR 1,00 aus dem laufenden Bankguthaben der NEXUS AG in bar entrichtet, für weitere EUR 2.479.354 wurde eine Kaufpreisverbindlichkeit gebildet. Für weitere EUR 5.910.721 wurde eine Kaufpreisverbindlichkeit auf Grund eines targeted cash-amounts gebildet. Die Gesellschaft hat Forderungen gegenüber den Tochtergesellschaften in Form von Darlehen mit überwiegend unbestimmter Laufzeit über insgesamt TEUR 3.385 (Vj: TEUR 1.405) inklusive abgegrenzter Zinsen gewährt. Die Darlehen dienen insbesondere der Vorfinanzierung von Entwicklungskosten in den Tochtergesellschaften. Zum Bilanzstichtag wurde eine Überprüfung der Werthaltigkeit der Beteiligungsbuchwerte auf Basis eines Discounted-Cash-Flow Verfahrens vorgenommen. Aufgrund der zukünftigen positiven Ergebniserwartungen besteht kein Abwertungsbedarf. Sofern die für die Bewertung getroffenen Annahmen zukünftig nicht so eintreten, könnte sich ein zusätzlicher Abwertungsbedarf bei den Beteiligungsansätzen ergeben, wenn die Buchwerte nicht durch einen etwaigen Liquidationserlös gedeckt wären. Auf Basis der Erkenntnisse aus der Überprüfung der Werthaltigkeit der Beteiligungsbuchwerte ergibt sich auch die Werthaltigkeit der Darlehensforderungen. Der Auftragsbestand und gute Auftragsaussichten im internationalen und nationalen Geschäft lassen die Planung als realistisch erscheinen. Als Risiko muss die Wechselkursentwicklung des Schweizer Franken gesehen werden, da die NEXUS AG einen Teil des Umsatzes in der Schweiz realisiert. Die Wertpapiere wurden zum Bilanzstichtag mit dem unter den Anschaffungskosten liegenden niedrigeren beizulegenden Wert am Bilanzstichtag bewertet. Je nach Entwicklung der Finanzmärkte können zukünftig weitere Abwertungen, aber auch Zuschreibungen, notwendig werden. Wichtig für die weitere wirtschaftliche Entwicklung der NEXUS AG einschließlich Tochtergesellschaften ist auch, dass neben einer Verbreiterung der installierten Softwarebasis die Wartungs- und Serviceerlöse weiter gesteigert werden können. Hierzu ist auch Voraussetzung, dass es in ausreichendem Umfang gelingt, auslaufende Wartungs- und Serviceverträge zu verlängern. Die Entscheidung über den Einsatz und die Risiken aus der Verwendung von Finanzinstrumenten werden zentral durch den Vorstand überwacht. Der Konzern ist bestrebt, über genügend Zahlungsmittel und Zahlungsmitteläquivalente oder entsprechende unwiderrufliche Kreditlinien zu verfügen, um seine Verpflichtungen in den nächsten Jahren zu erfüllen. Des Weiteren steht der Gesellschaft genehmigtes Kapital für weitere Kapitalerhöhungen zur Verfügung. Internes Kontrollsystem und Risikomanagementsystem bezogen auf den Rechnungslegungsprozess Das interne Kontroll- und Risikomanagementsystem hat im Hinblick auf den Rechnungslegungsprozess zum Ziel, die Ordnungsmäßigkeit und Wirksamkeit der Rechnungslegung und Finanzberichterstattung sicherzustellen. Die Erstellung des Jahresabschlusses erfolgt zentral in Donaueschingen. Der Abschlusserstellungsprozess wird zentral durch den Leiter Finanzen sowie den Vorstand der NEXUS AG überwacht. Das Vier-Augen-Prinzip wird grundsätzlich gewahrt. Angaben zu Aktien, den Aktionären und den Organen der NEXUS AG insbesondere nach § 298 Abs. 4 HGB / Übernahmerelevante Angaben Zusammensetzung des gezeichneten Kapitals und Börsennotierung Die NEXUS AG ist an der Frankfurter Wertpapierbörse im Prime Standard unter der Wertpapier-Kenn-Nummer (WKN) 522090 gelistet. Das gezeichnete Kapital in Höhe von EUR 15.752.231 setzt sich wie folgt zusammen: Stammaktien: 15.752.231 Stück zum rechnerischen Wert von jeweils EUR 1,00. Zu den aus Stückaktien vermittelten Rechten und Pflichten verweisen wir auf das Aktiengesetz (§§ 8 ff. AktG). Zum Stichtag sind 15.728.675 Aktien ausgegeben. In teilweiser Ausnutzung der am 13. Mai 2016 von der Hauptversammlung der NEXUS AG beschlossenen Ermächtigung für die Zeit bis zum 30. April 2021 zur Erhöhung des Grundkapitals der Gesellschaft einmalig oder mehrmals um bis zu insgesamt Euro 3.000.000,00 durch Ausgabe von bis zu 3.000.000 neuer, auf den Inhaber lautender Stückaktien gegen Bar- und/oder Sacheinlagen (Genehmigtes Kapital 2016 / I) hat der Vorstand am 14. Juli 2017 mit Zustimmung des Aufsichtsrats vom gleichen Tag beschlossen, das Grundkapital der Gesellschaft gegen Bareinlagen unter Ausschluss des Bezugsrechts der Aktionäre – zugunsten der Arbeitnehmer der NEXUS AG und verbundener Unternehmen der NEXUS AG – von Euro 15.735.665,00 um bis zu Euro 25.000,00 auf Euro 15.760.665,00 durch Ausgabe von bis zu 25.000 neuen, auf den Inhaber lautenden Stückaktien mit einem auf sie entfallenden Anteil am Grundkapital der Gesellschaft von je Euro 1,- und mit Gewinnberechtigung ab dem 1. Januar 2017 zu erhöhen. Die Eintragung der Kapitalerhöhung in das Handelsregister beim Amtsgericht Freiburg (HRB 602434) erfolgte am 27. Oktober 2017. Das Grundkapital hat sich um 16.566,00 EUR auf 15.752.231,00 EUR erhöht. Somit beträgt das genehmigte Kapital 2016 / I nach teilweiser Ausschöpfung noch 2.983.434,00 EUR. Der Veräußerungspreis betrug insgesamt EUR 400.068,90, der Erlös aus dem Verkauf (EUR 383.502,90) wurde der Kapitalrücklage zugeführt. Beschränkungen zu Aktien Soweit bekannt, existieren keine Beschränkungen, die die Stimmrechte oder die Übertragung von Aktien betreffen. Direkte oder indirekte Beteiligungen am Kapital Uns wurden keine direkten und indirekten Beteiligungen am Kapital mit über 10 von Hundert der Stimmrechte mitgeteilt. Inhaber von Aktien mit Sonderrechten Es existieren keine Inhaber von Aktien mit Sonderrechten, die Kontrollbefugnisse verleihen. Art der Stimmrechtskontrolle im Fall von Arbeitnehmerbeteiligungen Bei den am Kapital beteiligten Arbeitnehmern existiert keine Trennung zwischen Stimmrecht und Aktie. Die Kontrollrechte können unmittelbar durch die Arbeitnehmer ausgeübt werden. Ernennung und Abberufung von Vorstandsmitgliedern und Satzungsänderungen Es existieren keine weitergehenden Satzungsbestimmungen zur Ernennung und Abberufung von Vorstandsmitgliedern als die in den gesetzlich geltenden Vorschriften. Zudem sind keine wesentlichen Satzungsbestimmungen anzugeben, die von gesetzlichen Vorschriften und von dispositiven Vorschriften abweichen. Befugnisse des Vorstands hinsichtlich der Möglichkeit, Aktien auszugeben oder zurückzukaufen Ermächtigung zum Erwerb eigener Aktien Die Hauptversammlung der NEXUS AG hat mit Beschluss vom 12. Mai 2017 den Vorstand ermächtigt, bis zum 30. April 2022 eigene Aktien bis zu einer Höhe von insgesamt 10% des Grundkapitals, das bei Einberufung der Hauptversammlung vorhanden war, d.h. maximal bis zu 1.573.566 Stückaktien mit rechnerischem Nennwert von je EUR 1,00, zu erwerben. Der Vorstand ist im Rahmen der Ermächtigung ermächtigt, die erworbenen eigenen Aktien mit Zustimmung des Aufsichtsrats ohne weiteren Hauptversammlungsbeschluss einzuziehen sowie das Bezugsrecht der Aktionäre im Falle der Verwendung der eigenen Aktien nach Maßgabe der näheren Bestimmungen des am 17. Mai 2017 im Bundesanzeiger veröffentlichen Punkt 7 der Tagesordnung der Hauptversammlung der NEXUS AG auszuschließen. Die bis dahin bestehende Ermächtigung vom 18. Mai 2015 wurde damit aufgehoben. Der Vorstand ist ermächtigt, die aufgrund der erteilten Ermächtigung erworbenen eigenen Aktien mit Zustimmung des Aufsichtsrates ohne weiteren Hauptversammlungsbeschluss einzuziehen. Er ist ferner ermächtigt, die aufgrund der erteilten Ermächtigung erworbenen Aktien mit Zustimmung des Aufsichtsrates an Dritte im Rahmen von Unternehmenszusammenschlüssen oder bei einem Erwerb von Unternehmen oder von Beteiligungen an Unternehmen anzubieten. Das Bezugsrecht der Aktionäre auf eigene Aktien ist insoweit ausgeschlossen. Die NEXUS AG hat in 2016 ein Aktienrückkaufprogramm gestartet. Der Vorstand der NEXUS AG hat mit Zustimmung des Aufsichtsrats am 25. Oktober 2016 beschlossen, von der Ermächtigung der Hauptversammlung vom 18. Mai 2015 zum Erwerb bis zu 200.000 Stück eigener Aktien (das entspricht 1,27 % vom Grundkapital) der Gesellschaft gemäß § 71 Abs. 1 Nr. 8 AktG Gebrauch zu machen. Die Ermächtigung ist auf den Zeitraum bis zum 30. April 2020 und auf einen Umfang von bis zu 10% des Grundkapitals beschränkt. Aus diesem Aktienrückkaufprogramm wurden bis zum 31. Dezember 2018 78.956 Stück (Vj: 26.377 Stück) eigene Anteile (= EUR 78.956 Grundkapital; Vj: EUR 26.377 Grundkapital) erworben. Dies entspricht einem Anteil am Grundkapital von 0,5 % (Vj: 0,1 %). Per 31. Dezember 2018 wurden insgesamt 78.956 Stück zu einem Durchschnittskurs von EUR 23,79 erworben. Genehmigtes Kapital Der Vorstand ist ermächtigt, in der Zeit bis zum 30. April 2021 das Grundkapital der Gesellschaft mit Zustimmung des Aufsichtsrats einmalig oder mehrfach um bis zu insgesamt EUR 3.000.000,00 durch Ausgabe neuer, auf den Inhaber lautender nennwertloser Inhaberaktien (Stückaktien) gegen Bar- und/oder Sacheinlage zu erhöhen (Genehmigtes Kapital 2016). Die neuen Aktien können auch an Arbeitnehmer der Gesellschaft oder eines verbundenen Unternehmens ausgegeben werden. Der Vorstand entscheidet mit Zustimmung des Aufsichtsrats über die Bedingungen der Aktienausgabe. Der Vorstand ist ferner ermächtigt, mit der Zustimmung des Aufsichtsrats über den Ausschluss des Bezugsrechts der Aktionäre in folgenden Fällen zu entscheiden: a) für Spitzenbeträge, b) zur Ausgabe neuer Aktien an Arbeitnehmer der Gesellschaft oder eines verbundenen Unternehmens, c) zur Ausgabe neuer Aktien gegen Sacheinlage zum Erwerb von Unternehmen, Unternehmensteilen oder Beteiligungen an Unternehmen, d) zur Ausgabe neuer Aktien gegen Bareinlage, wenn der Ausgabebetrag der neuen Aktien den Börsenpreis der bereits börsennotierten Aktien gleicher Gattung und gleicher Ausstattung zum Zeitpunkt der endgültigen Feststellung des Ausgabebetrages durch den Vorstand nicht wesentlich im Sinne der §§ 203 Abs. 1 und 2, 186 Abs. 3 Satz 4 AktG unterschreitet und der auf die neuen Aktien, für die das Bezugsrecht ausgeschlossen wird, insgesamt entfallende anteilige Betrag des Grundkapitals 10 % des zum Zeitpunkt der Eintragung dieser Ermächtigung im Handelsregister vorhandenen Grundkapitals (EUR 15.735.665,00) und – kumulativ – 10 % des zum Zeitpunkt der Ausgabe der neuen Aktien vorhandenen Grundkapitals nicht übersteigt. Auf die Höchstgrenze von 10 % des Grundkapitals ist der anteilige Betrag am Grundkapital abzusetzen, der auf neue oder zurückerworbene Aktien entfällt, die seit der Eintragung dieser Ermächtigung im Handelsregister unter vereinfachtem Bezugsrechtsausschluss gemäß oder entsprechend § 186 Abs. 3 S. 4 AktG ausgegeben oder veräußert worden sind, sowie der anteilige Betrag am Grundkapital, auf den sich Options- und/oder Wandlungsrechte aus Options- und/oder Wandelschuldverschreibungen und/oder Wandlungspflichten aus Wandelschuldverschreibungen beziehen, die seit der Eintragung dieser Ermächtigungen im Handelsregister in entsprechender Anwendung von § 186 Abs. 3 Satz 4 AktG ausgegeben worden sind. Bedingtes Kapital Das Grundkapital der Gesellschaft wird um EUR 1.400.000,00 durch Ausgabe von bis zu 1.400.000 auf den Inhaber lautender Stückaktien mit einem rechnerischen Wert von je EUR 1,00 bedingt erhöht (Bedingtes Kapital 2012). Das bedingte Kapital dient der Sicherung von Bezugsrechten aus Aktienoptionen, die auf Grund der Ermächtigung der Hauptversammlung der NEXUS AG vom 23. Mai 2012 gegeben werden. Die bedingte Kapitalerhöhung wird nur insoweit durchgeführt, wie Aktienoptionen ausgegeben werden und die Inhaber dieser Aktienoptionen von ihrem Bezugsrecht auf Aktien Gebrauch machen und die Gesellschaft nicht in Erfüllung der Bezugsrechte eigene Aktien gewährt. Wesentliche Vereinbarungen, die unter der Bedingung eines Kontrollwechsels in Folge eines Übernahmeangebots stehen Es bestehen keine wesentlichen Vereinbarungen der Gesellschaft, die unter der Bedingung eines Kontrollwechsels infolge eines Übernahmeangebots stehen. Entschädigungsvereinbarungen Entschädigungsvereinbarungen der Gesellschaft, die für den Fall eines Übernahmeangebots mit den Mitgliedern des Vorstands oder Arbeitnehmern getroffen sind, bestehen nicht. Grundzüge des Vergütungssystems des Vorstands Die Festlegung von Struktur und Höhe der Vergütung des Vorstands wird bei der NEXUS AG vom Aufsichtsrat beschlossen. Das Vergütungssystem für den Vorstand basiert auf den Grundsätzen der Leistungs- und Ergebnisorientierung und besteht aus einer erfolgsunabhängigen Grundvergütung sowie aus erfolgsabhängigen Bestandteilen. Kriterien für die Angemessenheit der Vergütung eines jeden Vorstandsmitglieds bilden insbesondere die Aufgaben des jeweiligen Vorstandsmitglieds, seine persönliche Leistung, die wirtschaftliche Lage, der Erfolg und die Zukunftsaussichten des Unternehmens unter Berücksichtigung des Marktumfelds. Darüber hinaus unterhält die Gesellschaft für ihre Organmitglieder eine Vermögenshaftpflichtversicherung (sogenannte D&O-Versicherung). Die erfolgsunabhängige Grundvergütung besteht aus einem Fixum, ausbezahlt in zwölf Monatsraten und Sachbezügen, welche aus dem nach steuerlichen Richtlinien anzusetzenden Wert der Dienstwagennutzungen bestehen. Als Maßnahme der betrieblichen Altersvorsorge werden zudem durch die Gesellschaft Einzahlungen in eine Lebensversicherung und eine Unterstützungskasse geleistet. Die erfolgsabhängigen Bestandteile enthalten eine jährlich wiederkehrende, an den geschäftlichen Erfolg gebundene Komponente und eine Komponente mit langfristiger Anreizwirkung und Risikocharakter in Form eines Bonus. Die jährlich wiederkehrende Komponente orientiert sich am EBIT des NEXUS-Konzerns. Die Komponente mit langfristiger Anreizwirkung ist an die Entwicklung des Unternehmensergebnisses (EBITDA) über drei Jahre (2018-2020) gekoppelt. Die Inanspruchnahme dieses Bonus kann entweder in Form einer Barauszahlung oder durch die Ausgabe von Aktien der NEXUS AG erfolgen. Dem Vorstand gehörten zum 31. Dezember 2018 folgende Personen an: + Dr. Ingo Behrendt, Vorstandsvorsitzender + Ralf Heilig, Vertriebsvorstand + Edgar Kuner, Entwicklungsvorstand Vergütungsbericht Im Mai 2014 wurde mit den Vorständen eine aktienbasierte Vergütung vereinbart. Sie bestand in Abhängigkeit der Unternehmenswertsteigerung aus maximal 160.000 Aktien, die über die Laufzeit jährlich fällig wurden und auf der Kursentwicklung der Jahre 2015 bis 2017 basierten (AOP 2015-2017). Der beizulegende Zeitwert betrug im Zeitpunkt der Gewährung TEUR 788. Zum 31. Dezember 2017 standen den Vorständen aufgrund der Unternehmenswertsteigerung 160.000 Aktien zu. Da diese aus eigenen Aktien zu erfüllen sind, die noch zurückzukaufen sind, wurden die Ansprüche gestundet. Die Vorstandsvergütung stellt sich wie folgt dar: scroll
1) Am 6. März 2018 wurden jedem Vorstandmitglied jeweils 10.000 Stück Aktien aus den eigenen Anteilen der NEXUS AG ausgegeben. scroll
scroll
1) Am 6. März 2018 wurden jedem Vorstandmitglied jeweils 10.000 Stück Aktien aus den eigenen Anteilen der NEXUS AG ausgegeben. scroll
scroll
1) Am 6. März 2018 wurden jedem Vorstandmitglied jeweils 10.000 Stück Aktien aus den eigenen Anteilen der NEXUS AG ausgegeben. scroll
Vergütungen des Aufsichtsrats Die Vergütung des Aufsichtsrats wird von der Hauptversammlung der NEXUS AG festgelegt; sie ist in der Satzung der NEXUS AG geregelt. Die Vergütungen orientieren sich an den Aufgaben und der Verantwortung der Aufsichtsratsmitglieder sowie am wirtschaftlichen Erfolg des Konzerns. Jedes Aufsichtsratsmitglied erhält eine jährliche Vergütung, die sich aus einer festen und einer variablen Vergütung zusammensetzt. Die feste Vergütung beträgt für den Aufsichtsratsvorsitzenden EUR 15.000 und für die anderen Aufsichtsratsmitglieder EUR 11.000. Daneben wird eine ergebnisabhängige, variable Vergütung gewährt, die für den Aufsichtsratsvorsitzenden maximal EUR 15.000 und für die anderen Aufsichtsratsmitglieder maximal EUR 5.000 beträgt. Für den Vorsitz in Ausschüssen werden weitere EUR 1.000 gewährt. Dem Aufsichtsrat gehören folgende Personen an: + Dr. jur. Hans-Joachim König, Singen, Vorsitzender + Prof. Dr. Ulrich Krystek, Berlin, stellv. Vorsitzender + Diplom-Betriebswirt (FH) Wolfgang Dörflinger, Konstanz + Prof. Dr. Alexander Pocsay, St. Ingbert + Gerald Glasauer, Betriebswirt, Fichtenberg + Prof. Dr. med. Felicia M. Rosenthal, Freiburg Die Gesamtbezüge des Aufsichtsrats betrugen TEUR 112 (Vj: TEUR 112). Der Aufsichtsratsvorsitzende erbringt neben seiner Aufsichtsratstätigkeit vereinzelt selbst oder über eine ihm nahestehende Gesellschaft Dienstleistungen für die NEXUS AG und rechnet diese nach marktüblichen Bedingungen ab. In 2018 betrugen die hierfür als Aufwand angefallenen Dienstleistungshonorare TEUR 121 (Vj: TEUR 60). Darüber hinaus unterhält die Gesellschaft für ihre Organmitglieder eine Vermögenshaftpflichtversicherung (sogenannte D&O-Versicherung). (Konzern-) Erklärung zur Unternehmensführung und zur Entsprechenserklärung Die (Konzern-) Erklärung zur Unternehmensführung sowie die Entsprechenserklärung gemäß § 161 AktG wurden auf der Unternehmenswebsite www.nexus-ag.de – Unternehmen – Investor Relations – Corporate Governance veröffentlicht. Zusammenfassende Darstellung der Chancen- und Risikosituation der NEXUS-Gruppe und der NEXUS AG Die NEXUS AG sowie alle ihre Tochtergesellschaften arbeiten nach einer einheitlichen Methode der Chancen-/Risikoanalyse und des Chancen-/Risikomanagements. Der Früherkennung von Risiken wird damit eine wesentliche Bedeutung beigemessen. Die Überwachung der Risiken durch eindeutige Kennzahlen (Umsatz, Ergebnis vor Steuern, relative Marktposition) ermöglicht eine klare Einschätzung über die Bedeutung. Weder aus den Einzelrisiken noch aus der Gesamtrisikoposition lässt sich derzeit erkennen, dass der Fortbestand des Unternehmens gefährdet ist. Gleichzeitig sieht das Management noch erhebliche Chancen zur Ausweitung des Umsatzes im Marktsegment der NEXUS AG. Prognosebericht 2019 Das Gesundheitswesen in vielen Ländern befindet sich in einer grundsätzlichen digitalen Transformationsphase. In den meisten europäischen Staaten hat dieses Thema eine hohe wirtschaftliche und politische Bedeutung. Das Bewusstsein, dass Europa hier hinter anderen Regionen zurückfällt wächst in der öffentlichen Wahrnehmung. Daher steigen Budgets für IT und in vielen Häusern werden weitreichende Digitalisierungskonzepte erarbeitet. Eingetrübt wird diese an sich sehr positive Entwicklung nur von den fehlenden Potentialen in den Krankenhäusern zur Umsetzung. Es mangelt in den meisten Einrichtungen an Personal und Organisationskraft, um die ehrgeizigen Digitalisierungsziele dann auch zu realisieren. Daher sehen wir derzeit noch keine sprunghaft ansteigende Nachfrage nach neuen Lösungen. Die Bereitschaft Systeme abzulösen, denen kein Weiterentwicklungspotential zugeschrieben wird, ist nach wie vor gering. Einige Entwicklungen erhöhen jedoch den Druck auf die Gesundheitseinrichtungen zu einem rascheren Wandel. Insbesondere die Patienten kommen mit Forderungen nach diagonalerer Kommunikation und Datenübernahmen und zeigen wenig Verständnis für organisatorische Hürden. Patienten drohen zu innovativeren Anbietern (Tele-Health-Anbieter) abzuwandern und verursachen daher wirtschaftlichen Druck auf die bisherigen Dienstleister. Positiv ist, dass die Transformation zu Cloud-Lösungen und eine stärke Orientierung an Micro-Services die Umsetzung neuer technologischer Lösungen erleichtert. Während wir in der konsolidierten NEXUS-Gruppe weiter optimistisch auf alle finanziellen Leistungskennziffern blicken, erwarten wir im Einzelabschluss der NEXUS AG nach dem stark überdurchschnittlichen Vorjahr eine Normalisierung des Geschäftsverlaufs. Aufgrund des Auslaufens zweier Großprojekte, sollte die Normalisierung des Geschäftsverlaufs mit stark sinkenden Umsätzen und einem stark rückläufigen Ergebnis einhergehen. Eine leichte Verbesserung in der relativen Marktposition in den relevanten Märkten geht damit einher. Die Planung berücksichtigt weitere Investitionen in Internationalisierung sowie eine Erweiterung unserer Produktpalette.
Donaueschingen, den 04. März 2019 NEXUS AG Der Vorstand Dr. Ingo Behrendt Ralf Heilig Edgar Kuner Versicherung der gesetzlichen Vertreter Wir versichern nach bestem Wissen, dass der Jahresabschluss der NEXUS AG unter Beachtung der anzuwendenden Rechnungslegungsgrundsätze ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der NEXUS AG vermittelt und im Lagebericht der Geschäftsverlauf einschließlich des Geschäftsergebnisses und die Lage der NEXUS AG so dargestellt sind, dass ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild vermittelt wird sowie die wesentlichen Chancen und Risiken der voraussichtlichen Entwicklung der NEXUS AG beschrieben sind.
Donaueschingen, den 04. März 2019 NEXUS AG Der Vorstand BilanzAktiva scroll
Gewinn- und Verlustrechnungscroll
AnhangAllgemeine Hinweise Der vorliegende Jahresabschluss wurde gemäß §§ 242 ff. und §§ 264 ff. HGB sowie nach den einschlägigen Vorschriften des Aktiengesetzes aufgestellt. Es gelten die Vorschriften für große Kapitalgesellschaften (§ 267 Abs. 3 Satz 2 HGB). Die Gesellschaft wird beim Amtsgericht Freiburg i. Br. im Handelsregister unter HRB 602434 geführt. Die Gliederung der Gewinn- und Verlustrechnung erfolgt nach dem Gesamtkostenverfahren erweitert um „Erträge aus Ergebnisabführungen“. Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden Für die Aufstellung des Jahresabschlusses waren die nachfolgenden Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden maßgebend: Erworbene immaterielle Vermögensgegenstände sind zu Anschaffungskosten bilanziert und werden, sofern sie der Abnutzung unterliegen, entsprechend ihrer Nutzungsdauer um planmäßige Abschreibungen vermindert. Selbst erstellte immaterielle Vermögensgegenstände des Anlagevermögens werden zu Herstellungskosten aktiviert und planmäßig linear über ihre voraussichtliche Nutzungsdauer von 4 bis 6 Jahren sowie bei Vorliegen einer voraussichtlich dauerhaften Wertminderung außerplanmäßig abgeschrieben. Die Herstellungskosten enthalten alle aktivierungspflichtigen Kostenbestandteile. Das Sachanlagevermögen ist zu Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten angesetzt. Es wird nach Maßgabe der voraussichtlichen Nutzungsdauer um planmäßige Abschreibungen vermindert. Die zugrunde gelegte Nutzungsdauer beträgt: - bei Bauten: 20 bis 33 Jahre - bei Mietereinbauten: 5 bis 10 Jahre - bei Betriebs- und Geschäftsausstattung: 3 bis 8 Jahre Es kommt die lineare Abschreibungsmethode zur Anwendung. Die Abschreibungen auf Zugänge erfolgen grundsätzlich zeitanteilig. Geringwertige Wirtschaftsgüter des Anlagevermögens werden im Jahr des Zugangs voll abgeschrieben; ihr Abgang wird im Zugangsjahr unterstellt. Bei den Finanzanlagen werden die Anteilsrechte zu Anschaffungskosten angesetzt. Die sonstigen Ausleihungen sind zum Nennwert bzw. zu dem niedrigeren beizulegenden Wert angesetzt. Der handelsrechtliche Werthaltigkeitstest wird auf Basis der Discounted Cash Flow Methode durchgeführt. Die Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe und Waren sind zu Anschaffungskosten bewertet. Abgesehen von handelsüblichen Eigentumsvorbehalten sind die Vorräte frei von Rechten Dritter. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände sind zum Nennwert angesetzt. Allen risikobehafteten Posten ist durch Bildung angemessener Einzelwertberichtigungen Rechnung getragen; das allgemeine Kreditrisiko ist durch einen pauschalen Abschlag berücksichtigt. Die sonstigen Wertpapiere wurden nach § 253 Abs. 4 HGB zu Anschaffungskosten bzw. den niedrigeren Werten, die sich aus dem Börsen- oder dem Marktpreis am Abschlussstichtag ergeben, angesetzt. Die sonstigen Rückstellungen berücksichtigen alle ungewissen Verbindlichkeiten. Sie sind mit dem nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung notwendigen Erfüllungsbetrag angesetzt. Die Rückstellungen mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr sind mit dem ihrer Restlaufzeit entsprechenden durchschnittlichen Marktzinssatz der vergangenen sieben Geschäftsjahre abgezinst. Verbindlichkeiten sind zum Erfüllungsbetrag angesetzt. Kurzfristige Währungsforderungen und -verbindlichkeiten sind zum Zeitwert ohne Beschränkung auf die Anschaffungskosten angesetzt. Für die Umrechnung wird der Devisenkassamittelkurs verwendet. Bei Restlaufzeiten von über einem Jahr wurde zum Anschaffungskurs oder zum ungünstigeren Kurs am Bilanzstichtag bewertet. Latente Steuern werden ab dem 1. Januar 2010 für zeitliche Unterschiede zwischen den handelsbilanziellen und steuerlichen Wertansätzen von Vermögensgegenständen, Schulden und Rechnungsabgrenzungsposten unter Einbeziehung von berücksichtigungsfähigen Verlust- und Zinsvorträgen ermittelt. Verlust- und Zinsvorträge sind berücksichtigungsfähig, wenn eine Verrechnung mit steuerpflichtigem Einkommen innerhalb des gesetzlich festgelegten Zeitraums von fünf Jahren genutzt werden kann. Die Ermittlung der latenten Steuern erfolgt auf Basis des kombinierten Ertragsteuersatzes des steuerlichen Organkreises der Nexus AG von aktuell 30,54 %. Der kombinierte Ertragsteuersatz umfasst Körperschaftsteuer, Gewerbesteuer und Solidaritätszuschlag. Aktive und passive latente Steuern werden saldiert. Eine sich insgesamt ergebende Steuerbelastung wird in der Bilanz als passive latente Steuer angesetzt. Im Falle einer Steuerentlastung wird entsprechend dem Aktivierungswahlrecht auf die Bilanzierung verzichtet. Die Umsatzrealisierung findet wie folgt statt: - Beim Verkauf von Lizenzen erfolgt die Erfassung der Umsatzerlöse nach vollständiger Auslieferung und abgeschlossener Installation der Software beim Kunden. - Umsatzerlöse aus Beratungs-, Customizing-, Entwicklungs- und Schulungsleistungen werden nach erbrachter Leistung realisiert. - Bei Umsatzerlösen aus Softwarepflege-Verträgen erfolgen eine anteilige Realisierung über den vertraglichen Wartungszeitraum. - Beim Verkauf von Hardware erfolgt die Erfassung der Umsatzerlöse mit Lieferung der Hardware zum Kunden. Erläuterungen zur Bilanz Anlagevermögen Die Entwicklung der einzelnen Posten des Anlagevermögens ist unter Angabe der Abschreibungen des Geschäftsjahres im Anlagespiegel dargestellt. Angaben zum Anteilsbesitz Der Anteilsbesitz stellt sich wie folgt dar: scroll
*) Ergebnis vor Ergebnisabführung 1) Inanspruchnahme der Befreiungsvorschrift nach § 264 Abs. 3 HGB 2) Die NEXUS Schweiz GmbH, Altishofen, sowie die syseca informatik ag, Altishofen, wurde mit Fusionsvertrag vom 04. Juni 2018 auf die DOMIS Consulting AG, Altishofen, per 01. Januar 2018 verschmolzen. Die Domis Consulting AG, Altishofen, wurde zum 21. Juni 2018 in die NEXUS Schweiz AG, Altishofen, umfirmiert. 3) Die nexus/inovit GmbH, Ismaning, wurde mit Verschmelzungsvertrag vom 20. November 2017 auf die nexus/dis GmbH, Frankfurt am Main, per 01. Januar 2018 verschmolzen. 4) Mit Abtretungsvertrag vom 09. Mai 2018 hat die NEXUS Medizinsoftware und Systeme AG, Altishofen, 100,0 % ihrer Anteile an der NEXUS Schweiz GmbH, Altishofen, zum 01. Januar 2018 an die Domis Consulting AG, Altishofen, abgetreten. 5) Die Domis Consulting AG, Altishofen, wurde zum 21. Juni 2018 in die NEXUS Schweiz AG, Altishofen, umfirmiert. 6) Die Anteile werden indirekt über die NEXUS Schweiz AG, Altishofen (vormals: Domis Consulting AG, Altishofen (Schweiz)), gehalten. 7) Die Palladium-med GmbH, Berlin, wurde per Gesellschafterbeschluss vom 18.12.2018 zum 31.12.2018 aufgelöst. 8) Die ASS.TEC Beratungsgesellschaft für Anwendungen, Systeme, Strategien und Technologien mbH, Donaueschingen, wurde zum 31. Oktober 2018 in NEXUS / ASS.TEC GmbH, Donaueschingen, umfimiert. 9) Die NEXUS AG hat am 23. April 2018 die restlichen 49,0 % Anteile an der bereits vorhanden Tochtergesellschaft ProLohn GmbH, Singen, erworben. Die ProLohn GmbH, Singen, wurde mit Verschmelzungsvertrag vom 08. Mai 2018 auf die nexus / switspot GmbH, Neckarslum, per 01. Januar 2018 verschmolzen. 10) Die NEXUS AG hat am 28. März 2018 die restlichen 4,5 % Anteile aus dem bestehenden Optionsvertrag erworben. Zum 31.12.2017: Gesellschaftsrechtliche Anteil beträgt nur 95,5 %. Über die restlichen 4,5 % besteht ein Optionsvertrag. Die Marabu EDV-Beratung und –Service GmbH, Berlin wurde zum 12. November 2018 in NEXUS / MARABU GmbH, Berlin, umfirmiert. 11) Die Anteile werden indirekt über die NEXUS / OPTIM SAS, Grenoble (Frankreich), gehalten. 12) Gesellschaftsrechtlicher Anteil beträgt nur 90,0 %. Über die restlichen 10,0 % besteht ein Optionsvertrag. 13) Die Anteile werden indirekt über die NEXUS Schweiz AG, Altishofen (vormals: Domis Consulting AG, Altishofen) gehalten. Der gesellschaftsrechtliche Anteil beträgt nur 80,0 %. Über weitere 15,0 % besteht ein Optionsvertrag. 14) Gesellschaftsrechtlicher Anteil beträgt nur 55,0 %. Über die restlichen 45,0 % besteht ein Optionsvertrag. 15) Gesellschaftsrechtlicher Anteil beträgt nur 61,0 %. Über die restlichen 39,0 % besteht ein Optionsvertrag. 16) Gesellschaftsrechtlicher Anteil beträgt nur 80,0 %. Über die restlichen 20,0 % besteht ein Optionsvertrag. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände Die Forderungen aus Lieferungen und Leistungen haben eine Restlaufzeit bis zu einem Jahr. In den sonstigen Vermögensgegenständen sind keine Forderungen (Vj: TEUR null) mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr enthalten. Die Forderungen gegen verbundene Unternehmen betreffen sechs (Vj: vier) Darlehen mit unbestimmter Laufzeit über insgesamt TEUR 3.385 (Vj: TEUR 1.305) inklusive Zinsen, null (Vj: ein) Darlehen mit einer Laufzeit von 1-5 Jahren über TEUR 0 (Vj: TEUR 100) inklusive Zinsen, sowie den Salden aus dem Liefer- und Leistungsverkehr in Höhe von TEUR 274 (Vj: TEUR 263). Daneben bestehen Forderungen aus Ergebnisabführungsverträgen in Höhe von TEUR 7.156 (Vj: TEUR 8.444). Die Wertpapiere sind zu Anschaffungskosten bzw. zu niedrigeren beizulegenden Werten angesetzt. Eine Abschreibung von TEUR 119 (Vj: TEUR 5) ist im Geschäftsjahr enthalten. Gezeichnetes Kapital Das Grundkapital beträgt im Geschäftsjahr TEUR 15.752 (Vj: TEUR 15.752). Das gezeichnete Kapital besteht ausschließlich aus 15.752.231 (Vj: 15.752.231) auf den Inhaber lautenden nennwertlosen Stückaktien. Im November des Geschäftsjahres 2007 wurden im Rahmen einer Ermächtigung 8.420 eigene Anteile (= EUR 8.420,00 Grundkapital) erworben. Dies entspricht einem Anteil am Grundkapital von 0,06 %. Durch die Hauptversammlung vom 14. Juni 2010 wurde der Vorstand ermächtigt, eigene Aktien bis zu 10 % des Grundkapitals – maximal bis zu 1.380.520 Stückaktien mit rechnerischem Nennwert von je EUR 1,00 – zu erwerben. Der Vorstand konnte mit Zustimmung des Aufsichtsrates ohne weiteren Hauptversammlungsbeschluss die erworbenen eigenen Aktien einziehen oder Dritten im Rahmen von Unternehmenszusammenschlüssen oder bei Erwerb von Unternehmen oder von Beteiligungen an Unternehmen anbieten. Die Ermächtigung galt bis zum 31. Mai 2015. Im Dezember des Geschäftsjahres 2011 wurden im Rahmen dieser Ermächtigung 3.872 eigene Anteile (= EUR 3.872,00 Grundkapital) und in 2012 weitere 33.916 eigene Anteile (= EUR 33.916,00 Grundkapital) erworben. Dies entspricht einem Anteil am Grundkapital von 0,3 %. Hierdurch hat sich die Ermächtigung auf 1.342.732 Stückaktien reduziert. Im Juni des Geschäftsjahres 2011 wurden 2.100 eigene Anteile (= EUR 2.100,00 Grundkapital) sowie im Oktober 2012 weitere 2.500 eigene Anteile (= EUR 2.500,00 Grundkapital) an Mitarbeiter verkauft. Ferner wurden im September 2013 weitere 3.000 eigene Anteile (= EUR 3.000,00 Grundkapital) und im Dezember 2013 weitere 2.000 eigene Anteile (= EUR 2.000,00 Grundkapital) an Mitarbeiter verkauft. 10.748 eigene Anteile (= EUR 10.748 Grundkapital) wurden in 2014 verkauft. Die Hauptversammlung der NEXUS AG hat mit Beschluss vom 18. Mai 2015 den Vorstand ermächtigt, bis zum 30. April 2020 eigene Aktien bis zu einer Höhe von insgesamt 10% des Grundkapitals, das bei Einberufung der Hauptversammlung vorhanden war, d.h. maximal bis zu 1.573.566 Stückaktien mit rechnerischem Nennwert von je EUR 1,00, zu erwerben. Der Vorstand ist im Rahmen der Ermächtigung ermächtigt, die erworbenen eigenen Aktien mit Zustimmung des Aufsichtsrats ohne weiteren Hauptversammlungsbeschluss einzuziehen sowie das Bezugsrecht der Aktionäre im Falle der Verwendung der eigenen Aktien nach Maßgabe der näheren Bestimmungen des am 7. April 2015 im Bundesanzeiger veröffentlichen Punkt 7 der Tagesordnung der Hauptversammlung der Nexus AG auszuschließen. Die bis dahin bestehende Ermächtigung vom 14. Juni 2010 wurde damit aufgehoben. Der Vorstand der NEXUS AG hat mit Zustimmung des Aufsichtsrats am 25. Oktober 2016 beschlossen, von der Ermächtigung der Hauptversammlung vom 18. Mai 2015 zum Erwerb bis zu 200.000 Stück eigener Aktien (das entspricht 1,27 % vom Grundkapital) der Gesellschaft gemäß § 71 Abs. 1 Nr. 8 AktG Gebrauch zu machen. Die Ermächtigung ist auf den Zeitraum bis zum 30. April 2020 und auf einen Umfang von bis zu 10% des Grundkapitals beschränkt. Aus diesem Aktienrückkaufprogramm wurden bis zum 31. Dezember 2016 16.056 Stück eigene Anteile (= EUR 16.056 Grundkapital) erworben. Dies entspricht einem Anteil am Grundkapital von 0,1 %. Aus diesem Aktienrückkaufprogramm wurden bis zum 31. Dezember 2017 26.377 Stück eigene Anteile (= EUR 26.377 Grundkapital) erworben. Dies entspricht einem Anteil am Grundkapital von 0,1 %. Die Hauptversammlung der NEXUS AG hat mit Beschluss vom 12. Mai 2017 den Vorstand ermächtigt, bis zum 30. April 2022 eigene Anteile bis zu einer Höhe von insgesamt 10% des Grundkapitals, das bei Einberufung der Hauptversammlung vorhanden war, d.h. maximal bis zu 1.573.566 Stückaktien mit rechnerischem Nennwert von je EUR 1,00, zu erwerben. Der Vorstand ist im Rahmen der Ermächtigung ermächtigt, die erworbenen eigenen Aktien mit Zustimmung des Aufsichtsrats ohne weiteren Hauptversammlungsbeschluss einzuziehen sowie das Bezugsrecht der Aktionäre im Falle der Verwendung der eigenen Aktien nach Maßgabe der näheren Bestimmungen des am 17. Mai 2017 im Bundesanzeiger veröffentlichen Punkt 7 der Tagesordnung der Hauptversammlung der Nexus AG auszuschließen. Die bis dahin bestehende Ermächtigung vom 18. Mai 2015 wurde damit aufgehoben. Im Geschäftsjahr 2018 wurden 6.750 eigene Anteile (= EUR 6.750 Grundkapital; Anteil am Grundkapital 0,04 %) an Mitarbeiter verkauft. Der Veräußerungspreis betrug insgesamt EUR 185.497,80, der Erlös aus dem Verkauf (EUR 178.747,80) wurde der Kapitalrücklage zugeführt. Der rechnerische Wert der eigenen Anteile in Höhe von EUR 39.385 (Anteil am Grundkapital 0,25 %) ist offen vom gezeichneten Kapital abgesetzt worden. Das ausgegebene gezeichnete Kapital beträgt somit EUR 15.712.846,00. In der Hauptversammlung vom 23. Mai 2012 wurde die in der Hauptversammlung vom 14. Juni 2010 erteilte Ermächtigung zur Erhöhung des Grundkapitals in Höhe von EUR 6.902.600,00 neu gefasst. Der Vorstand wurde ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrats bis zum 30. April 2017 das Grundkapital der Gesellschaft einmal oder mehrmals um bis zu EUR 7.152.575,00 zu erhöhen (Genehmigtes Kapital 2012). Die Ermächtigung beträgt nach teilweiser Ausschöpfung durch eine Barkapitalerhöhung in 2012 in Höhe von EUR 800.000,00 sowie eine Barkapitalerhöhung in 2015 in Höhe von EUR 630.515 noch EUR 5.722.060,00. In der Hauptversammlung vom 13. Mai 2016 wurde die in der Hauptversammlung vom 23. Mai 2012 erteilte Ermächtigung zur Erhöhung des Grundkapitals in Höhe von EUR 7.152.575,00 neu gefasst. Der Vorstand wurde ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrats bis zum 30. April 2021 das Grundkapital der Gesellschaft einmalig oder mehrfach um bis zu insgesamt EUR 3.000.000,00 zu erhöhen (Genehmigtes Kapital 2016). Die bis dahin bestehende Ermächtigung vom 23. Mai 2012 wurde damit aufgehoben. In teilweiser Ausnutzung der am 13. Mai 2016 von der Hauptversammlung der Nexus AG beschlossenen Ermächtigung für die Zeit bis zum 30. April 2021 zur Erhöhung des Grundkapitals der Gesellschaft einmalig oder mehrmals um bis zu insgesamt Euro 3.000.000,00 durch Ausgabe von bis zu 3.000.000 neuer, auf den Inhaber lautender Stückaktien gegen Bar- und/oder Sacheinlagen (Genehmigtes Kapital 2016 / I) hat der Vorstand am 14. Juli 2017 mit Zustimmung des Aufsichtsrats vom gleichen Tag beschlossen, das Grundkapital der Gesellschaft gegen Bareinlagen unter Ausschluss des Bezugsrechts der Aktionäre – zugunsten der Arbeitnehmer der Nexus AG und verbundener Unternehmen der Nexus AG – von Euro 15.735.665,00 um bis zu Euro 25.000,00 auf Euro 15.760.665,00 durch Ausgabe von bis zu 25.000 neuen, auf den Inhaber lautenden Stückaktien mit einem auf sie entfallenden Anteil am Grundkapital der Gesellschaft von je Euro 1,- und mit Gewinnberechtigung ab dem 1. Januar 2017 zu erhöhen. Die Eintragung der Kapitalerhöhung in das Handelsregister beim Amtsgericht Freiburg (HRB 602434) erfolgte am 27.10.2017. Das Grundkapital hat sich um 16.566,00 EUR auf 15.752.231,00 EUR erhöht. Somit beträgt das genehmigte Kapital 2016 / I nach teilweiser Ausschöpfung noch 2.983.434,00 EUR. Der Veräußerungspreis betrug insgesamt EUR 400.068,90, der Erlös aus dem Verkauf (EUR 383.502,90) wurde der Kapitalrücklage zugeführt. Mit Hauptversammlungsbeschluss vom 23. Mai 2012 wurde bedingtes Kapital in Höhe von EUR 1.400.000,00 geschaffen (Bedingtes Kapital 2012). Das Grundkapital ist entsprechend zur Durchführung eines Aktienoptionsprogramms um 1.400.000 auf den Inhaber lautender Stückaktien bedingt erhöht. Kapitalrücklage Durch die Ausgabe von 6.750 Stück eigenen Anteilen hat sich die Kapitalrücklage um EUR 178.747,80 erhöht. Durch den Rückkauf von 52.579 Stück eigene Anteile hat sich die Kapitalrücklage um EUR 1.290.973,41 verringert. Die Kapitalrücklage beträgt zum Bilanzstichtag TEUR 34.188 (Vj: TEUR 33.973). Gewinnrücklage Zum Bilanzstichtag beträgt die Gewinnrücklage EUR 3.681.924,39. Bilanzgewinn Von dem zum 31. Dezember 2017 ausgewiesenen Bilanzgewinn in Höhe von EUR 15.051.185,56 wurden EUR 2.518.907,68 in Form einer Dividende von je EUR 0,16 auf die 15.743.173 Stück dividendenberechtigten auf den Inhaber lautenden Stückaktien ausbezahlt. Der verbleibende Betrag von EUR 12.532.277,88 wurde auf neue Rechnung vorgetragen. Da die Dividende für das Geschäftsjahr 2017 in vollem Umfang aus dem steuerlichen Einlagekonto im Sinne des § 27 des Körperschaftsteuergesetzes (nicht in das Nennkapital geleistete Einlagen) geleistet wurde, erfolgte kein Abzug von Kapitalertragsteuer und Solidaritätszuschlag. Bei inländischen Aktionären unterliegt die Dividende nicht der Besteuerung. Eine Steuererstattungs- oder Steueranrechnungsmöglichkeit ist mit der Dividende nicht verbunden. Die Ausschüttung mindert nach Auffassung der deutschen Finanzverwaltung die steuerlichen Anschaffungskosten der Aktien. Veröffentlichungen gemäß § 25 Absatz 1 WpHG Die nachfolgende Tabelle zeigt die Aktionäre, die uns mitgeteilt haben, dass sie im Geschäftsjahr die Schwellen von 3%, 5%, 10%, 15%, 20%, 25%, 30%, 50% und 75% unterschritten, erreicht oder überschritten haben: scroll
scroll
1 Es ist das Datum der Veränderung des Schwellenwerts dargestellt. 2 mittelbar gehaltene Anteile 3 Die in Klammern stehenden Anteile sind der Gesellschaft gemäß § 22 Abs. 1, Satz 1, Nr. 6 WpHG zuzurechnen. Ausschüttungssperre Zum 31. Dezember 2018 unterliegt nach § 268 Abs. 8 HGB ein Gesamtbetrag in Höhe von TEUR 1.531 (Vj: TEUR 681) der Ausschüttungssperre, sofern die nach der Ausschüttung verbleibenden frei verfügbaren Rücklagen zuzüglich eines Gewinnvortrags und abzüglich eines Verlustvortrags mindestens den insgesamt angesetzten Beträgen abzüglich der hierfür gebildeten passiven latenten Steuern entsprechen. Der Betrag betrifft die zum Bilanzstichtag aktivierten Entwicklungskosten in Höhe von TEUR 2.212, abzüglich passiver latenter Steuern in Höhe von TEUR 681. Sonstige Rückstellungen Die sonstigen Rückstellungen wurden im Wesentlichen gebildet für Verpflichtungen gegenüber dem Personal, ausstehende Rechnungen, Abschluss- und Prüfungskosten, Nachlaufkosten sowie Aufsichtsratsvergütungen. Langfristige Rückstellungen bestehen nicht. In den sonstigen Rückstellungen sind Rückstellungen in Höhe von TEUR 2.200 (Vj: TEUR 3.547) für die Rückkaufverpflichtung eigener Anteile enthalten. Verbindlichkeiten Die Verbindlichkeiten belaufen sich insgesamt auf TEUR 38.760 (Vj: TEUR 22.811). Diese setzen sich im Wesentlichen aus Verbindlichkeiten gegenüber verbundenen Unternehmen bestehend aus sieben Darlehen (Vj: sieben) mit unbestimmter Laufzeit inklusive abgegrenzter Zinsen über insgesamt TEUR 21.850 (Vj: TEUR 15.850), Kaufpreisverbindlichkeiten TEUR 10.847 (Vj: 2.126) sowie aus Lieferungen und Leistungen in Höhe von TEUR 396 (Vj: TEUR 910) zusammen. Sämtliche Verbindlichkeiten im Berichtsjahr sowie im Vorjahr sind innerhalb eines Jahres zur Rückzahlung fällig. Die Verbindlichkeiten sind nicht besichert. Passive latente Steuern Die Gesellschaft hat latente Steuern auf Verlustvorträge und Unterschiedsbeträge zwischen der Steuer- und Handelsbilanz berechnet. Für die Körperschaftsteuer wurde ein Steuersatz von 15 % und für den Solidaritätszuschlag von 5,5 % auf die Körperschaftssteuer berücksichtigt. Bei der Gewerbesteuer wurden ein Gewerbesteuermessbetrag von 3,5 % und ein Hebesatz von 420 % für den Organkreis verwendet. Die Unterschiedsbeträge zwischen Steuer- und Handelsbilanz basieren im Wesentlichen auf steuerlich abweichenden Ansätzen für die steuerrechtlich nicht aktivierbaren, selbst erstellten immateriellen Vermögensgegenstände. Hieraus ergeben sich passive latente Steuern, die auf Grund der Saldierung mit den aktiven latenten Steuern zu einem Passivüberhang in Höhe von 2.049 (Vj:TEUR 884) führen. Die Verlustvorträge betragen zum Bilanzstichtag bezüglich der Körperschaftsteuer TEUR 0 (Vj: 2.880) und bezüglich der Gewerbesteuer TEUR 0 (Vj: TEUR 2.144). Die Veränderung der passiven latenten Steuern stellt sich wie folgt dar: scroll
Sonstige finanzielle Verpflichtungen Die Gesellschaft hat hauptsächlich Leasingverträge für die Betriebs- und Geschäftsausstattung (inkl. der EDV-Hardware) und die Dienstfahrzeuge abgeschlossen. Darüber hinaus bestehen Mietverträge und sonstige Vertragsverpflichtungen über Geschäftsräume. Im Jahr 2018 sind hierfür insgesamt Betriebsaufwendungen in Höhe von TEUR 156 (Vj: TEUR 120) entstanden. Der Zweck der Verträge ist die Finanzierung und Beschaffung von betriebsnotwendigem Anlagevermögen. Die finanziellen Verpflichtungen aus diesen Verträgen belaufen sich auf: scroll
Der Gesamtbetrag der finanziellen Verpflichtungen beläuft sich auf TEUR 282. Bestellobligo für Sachanlagen aus dem Aus- und Umbau des in 2015 erworbenen Grundstücks und Gebäudes in Donaueschingen besteht in Höhe von TEUR 102 (Vj: TEUR 105). Risiken könnten durch den Abschluss teurerer Anschlussverträge zu höheren Kosten nach dem Auslaufen dieser Verträge entstehen. Vorteile, die zu der Entscheidung zur Durchführung bzw. Beibehaltung dieser Geschäfte geführt haben, sind hauptsächlich in der für die Gesellschaft fehlenden Kapitalbindung bei der Beschaffung des betriebsnotwendigen Anlagevermögens zu sehen. Darüber hinaus ergeben sich durch die Leasingfinanzierung für die Gesellschaft kein Verwertungsrisiko und die Möglichkeit der kurzfristigen Sicherung des aktuellen technischen Entwicklungsstandes. Aus abgeschlossenen Unternehmenserwerben bestehen sonstige finanzielle Verpflichtungen in Höhe von TEUR 11.325. Haftungsverhältnisse Mit Schreiben vom 09.08.2018 hat die Nexus AG ihrer Tochtergesellschaft NEXUS / CIS GmbH, Donaueschingen, eine Verlustübernahmeerklärung zur Liquiditäts- /Kapitalausstattung in unbegrenzter Höhe erteilt. Die Erklärung bezieht sich auf alle bis zum 31. Dezember 2018 entstandenen Verpflichtungen. Das Risiko der Inanspruchnahme wird aufgrund der guten Ertragslage der Gesellschaft als gering eingestuft. Erläuterungen zur Gewinn- und Verlustrechnung scroll
Entwicklungskosten / Andere aktivierte Eigenleistungen Die Entwicklungskosten betragen TEUR 1.320 (Vj: TEUR 962). Hiervon sind im Berichtsjahr TEUR 1.085 (Vj: TEUR 635) für selbst erstellte immaterielle Vermögensgegenstände als Eigenleistungen aktiviert worden. Sonstige betriebliche Erträge In den sonstigen betrieblichen Erträgen sind periodenfremde Erträge in Höhe von TEUR 155 (Vj: TEUR 29) enthalten. Diese resultieren vollumfänglich aus Erträgen aus der Auflösung von Rückstellungen (Vj: TEUR 29). Darüber hinaus sind Erträge aus Währungsdifferenzen TEUR 4 (Vj: TEUR 4) enthalten. Materialaufwand / Bezogene Leistungen In den bezogenen Leistungen sind im Wesentlichen Leistungen von verbundenen Unternehmen in Höhe von TEUR 7.050 (Vj: TEUR 4.678) für Projektunterstützung enthalten. Sonstige betriebliche Aufwendungen In den sonstigen betrieblichen Aufwendungen sind periodenfremde Aufwendungen in Höhe von TEUR 486 (Vj: TEUR 125) enthalten. Diese bestehen im Wesentlichen aus Aufwendungen für Einzelwertberichtigungen in Höhe von TEUR 444 (Vj: TEUR 114), Veränderungen aus Betriebsprüfungen Vorjahre TEUR 42 (VJ: keine), Aufwendungen aus der Veränderung von Rückstellungen TEUR 0 (Vj: TEUR 11). Zudem sind Aufsichtsratvergütungen in Höhe von TEUR 112 (Vj: TEUR 112) enthalten. Aufwendungen aus Währungskursdifferenzen sind im Geschäftsjahr TEUR 21 (Vj: keine) angefallen. Honorare des Abschlussprüfers Das vom Abschlussprüfer für das Geschäftsjahr 2018 berechnete Gesamthonorar nach § 285 Nr. 17 HGB ist in der entsprechenden Anhangangabe des Konzernabschlusses der Nexus AG enthalten. Neben dem Jahresabschluss wurde durch den Abschlussprüfer auch der Konzernabschluss der Nexus AG geprüft und eine freiwillige Jahresabschlussprüfung bei einem Tochterunternehmen durchgeführt. Ferner wurde eine weitere vertragliche Abschlussprüfung bei einem anderen Tochterunternehmen erbracht. Erträge aus Ergebnisabführungen Im Berichtsjahr bestanden Ergebnisabführungsverträge mit der nexus/cso GmbH, der nexus/dis GmbH, der nexus/qm GmbH, der nexus/cms GmbH, der Nexus Deutschland GmbH sowie der E&L medical systems GmbH. Abschreibungen auf Finanzanlagen und auf Wertpapiere des Umlaufvermögens Darin enthalten sind Abschreibungen auf Wertpapiere in Höhe von TEUR 119 (Vj: TEUR 5). Vorschlag über die Verwendung des JahresergebnissesEs wird vorgeschlagen vom Bilanzgewinn 2018 2.671.183,82 EUR auszuschütten. Dies entspricht einer Dividende in Höhe von 0,17 EUR pro dividendenberechtigte auf den Inhaber lautende Stückaktie. Der verbleibende Bilanzgewinn in Höhe von 13.369.658,85 EUR soll auf neue Rechnung vorgetragen werden. Sonstige Angaben Mitarbeiter Im Jahresdurchschnitt waren beschäftigt: scroll
Vorstand Zum Vorstand waren im Geschäftsjahr 2018 bestellt die Herren: + Dr. Ingo Behrendt, Dipl.-Inf. Wiss., MBA (Vorsitzender) + Ralf Heilig, Dipl.-Betriebswirt, MBA (Vertriebsvorstand) + Edgar Kuner, Dipl.-Ingenieur (Entwicklungsvorstand). Herr Dr. Ingo Behrendt ist außerdem Geschäftsführer der Nexus Medizinsoftware und Systeme AG, Altishofen (Schweiz), NEXUS Schweiz GmbH, Wallisellen (Schweiz), NEXUS / CIS GmbH, Donaueschingen, NEXUS SISINF SL, Sabadell (Spanien), sowie Mitglied des Aufsichtsrats der Nexus Polska Sp. Z o. o. Herr Ralf Heilig ist außerdem Geschäftsführer der nexus / reha GmbH, Donaueschingen, NEXUS Nederland B.V., Nieuwegein (Niederlande), sowie Mitglied des Aufsichtsrats der Nexus Polska Sp. Z o. o. Vergütungsbericht Zu den Angaben nach § 285 Nr. 9a Satz 1 bis 4 HGB verweisen wir auf den Abschnitt „Vergütungsbericht“ im Lagebericht. Aufsichtsrat Der Aufsichtsrat besteht satzungsgemäß aus sechs Mitgliedern. Ihm gehören an: + Dr. jur. Hans-Joachim König (Vorsitzender), Rechtsanwalt + Prof. Dr. Ulrich Krystek (stellvertretender Vorsitzender), Professor für Betriebswirtschaftslehre an der FH Worms und der TU Berlin + Diplom-Betriebswirt (FH) Wolfgang Dörflinger, Kaufmann + Prof. Dr. Alexander Pocsay, Managementberater + Gerald Glasauer, Betriebswirt + Prof. Dr. med. Felicia M. Rosenthal, Geschäftsführerin CellGenix GmbH Das Aufsichtsratsmitglied Dr. Hans-Joachim König ist außerdem im Aufsichtsrat bei folgenden Gesellschaften: + Volksbank Donau-Neckar eG, Tuttlingen (Aufsichtsratsvorsitzender) + Maico Holding GmbH, Villingen-Schwenningen (Aufsichtsratsvorsitzender) + Rafi GmbH & Co. KG Elektrotechnische Spezialfabrik, Ravensburg (Aufsichtsratsvorsitzender) + MS-Schramberg Holding GmbH, Schramberg (Mitglied des Beirats) (seit dem 16. März 2018) Das Aufsichtsratsmitglied Prof. Dr. Alexander Pocsay ist außerdem Aufsichtsrat bei folgenden Gesellschaften: + KoTel AG, Neunkirchen + e-Consult AG, Saarbrücken + IMC information multimedia communicatin AG, Saarbrücken + Compiricus AG, Düsseldorf Das Aufsichtsratsmitglied Gerald Glasauer ist außerdem Aufsichtsrat bei folgenden Gesellschaften: + Aifotec AG, Meiningen (Aufsichtsratsvorsizender seit 8. Mai 2018) + Natural Dental Implants AG, Berlin (stellvertretender Vorsitzender) + Co-Venture NDI Genossenschaft, Rohrschacherberg, Schweiz (Präsident) + Trésor des Templiers Cooperative, Rorschacherberg,Schweiz (Verwaltungsratspräsident) + GUB Art Finance AG, Obersulm (Aufsichtsratsvorsitzender) + Replicate Dental Technology PLC, Dublin, Irland (seit 20. Dezember 2018) Das Aufsichtsratsmitglied Prof. Dr. med. Felicia M. Rosenthal ist außerdem im Kontrollgremium bei der folgenden Gesellschaft: + S-F-X-Holding GmbH, Freiburg Der Aufsichtsrat erhielt im Geschäftsjahr Bezüge in Höhe von TEUR 112 (Vj: TEUR 112). Nahestehende Unternehmen und Personen sind juristische oder natürliche Personen, die auf die Nexus AG Einfluss nehmen können oder der Kontrolle oder einem maßgeblichen Einfluss durch die Nexus AG unterliegen. Geschäfte mit nahestehenden Unternehmen und Personen werden insbesondere mit Tochter-, Gemeinschafts- und assoziierten Unternehmen abgeschlossen. Es handelt sich vor allem um Miet-, Dienstleistungs- und Finanzierungsgeschäfte. Sofern für derartige Geschäfte ein entsprechender Markt besteht, werden sie regelmäßig zu auf dem jeweiligen Markt üblichen Konditionen abgeschlossen. Nachtragsbericht Nach Schluss des Geschäftsjahres sind keine Vorgänge von besonderer Bedeutung eingetreten, die für die Beurteilung der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage von Bedeutung sind. Erklärung gemäß § 161 AktG zum Corporate Governance Kodex Die Nexus AG hat für 2018 die nach § 161 AktG vorgeschriebene Erklärung abgegeben und den Aktionären auf der Internetseite www.nexus-ag.de unter Unternehmen – Investor Relations – Corporate Governance dauerhaft zugänglich gemacht.
Donaueschingen, 04. März 2019 Der Vorstand Dr. Ingo Behrendt Ralf Heilig Edgar Kuner Entwicklung des Anlagevermögens zum 31. Dezember 2018scroll
1) Die Umbuchung der Abschreibungen entfallen auf im Konzern selbsterstellte Software scroll
1) Die Umbuchung der Abschreibungen entfallen auf im Konzern selbsterstellte Software scroll
1) Die Umbuchung der Abschreibungen entfallen auf im Konzern selbsterstellte Software scroll
1) Die Umbuchung der Abschreibungen entfallen auf im Konzern selbsterstellte Software scroll
1) Die Umbuchung der Abschreibungen entfallen auf im Konzern selbsterstellte Software Bericht des AufsichtsratsDer Aufsichtsrat wurde im Geschäftsjahr 2018 durch den Vorstand regelmäßig durch schriftliche und mündliche Berichte über die aktuelle Geschäftsentwicklung, die Risikosituation und insbesondere über wichtige Ereignisse zeitnah unterrichtet. Der Aufsichtsrat ist seiner Prüfungs- und Überwachungspflicht nachgekommen. Die dem Aufsichtsrat aufgrund der gesetzlichen und satzungsmäßigen Bestimmungen zur Zustimmung vorgelegten Geschäfte wurden überprüft und mit dem Vorstand erörtert. Darüber hinaus wurden der Aufsichtsratsvorsitzende sowie dessen Stellvertreter laufend vom Vorstand über den Geschäftsverlauf informiert. Im Geschäftsjahr 2018 waren durchgängig die Herren Dr. Hans-Joachim König (Vorsitzender), Prof. Dr. Ulrich Krystek (stellvertretender Vorsitzender), Wolfgang Dörflinger, Gerald Glasauer, Prof. Dr. Alexander Pocsay und Frau Prof. Dr. Felicia Rosenthal Mitglieder des Aufsichtsrats. Der Aufsichtsrat hat im Geschäftsjahr 2018 am 05.03.2018, 27.04.2018, 20.09.2018 und 18.12.2018 vier ordentliche Sitzungen durchgeführt. Daneben wurden am 29.05.2018 und 11.06.2018 Aufsichtsratssitzungen im Rahmen von Telefonkonferenzen durchgeführt und Aufsichtsratsbeschlüsse betreffend der Durchführung von Unternehmensakquisitionen gefasst. Der Aufsichtsrat hat sich in seiner Sitzung am 18.12.2018 ausführlich mit der Thematik „Corporate Governance“, insbesondere mit dem deutschen Corporate Governance Kodex, befasst. Der Aufsichtsrat hat über die gemeinsame Entsprechungserklärung von Aufsichtsrat und Vorstand gemäß § 161 AktG Beschluss gefasst. Die Entsprechungserklärung ist im Internet unter www.nexus-ag.de wiedergegeben. Darüber hinaus hat der Aufsichtsrat sich intensiv mit der Erklärung zur Unternehmensführung (§ 289a HGB) befasst. Kein Aufsichtsratsmitglied fehlte an mehr als der Hälfte der Aufsichtsratssitzungen. Der vom Aufsichtsrat gebildete Prüfungsausschuss tagte im Geschäftsjahr 2018 einmal. Der Personalausschuss führte keine eigene Sitzung durch. Neben den genannten Ausschüssen bestanden im Geschäftsjahr 2018 keine weiteren Ausschüsse des Aufsichtsrats. Der durch den Vorstand aufgestellte Jahresabschluss der NEXUS AG, der Lagebericht, der Konzernabschluss und der Konzernlagebericht für das Geschäftsjahr 2018 sind unter Einbeziehung der Buchführung von der Ebner Stolz GmbH & Co. KG Wirtschaftsprüfergesellschaft Steuerberatungsgesellschaft, Stuttgart, geprüft worden. Die Ebner Stolz GmbH & Co. KG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Steuerberatungsgesellschaft, Stuttgart, ist durch Hauptversammlungsbeschluss vom 27.04.2018 zum Abschlussprüfer der NEXUS AG sowie des NEXUS-Konzerns für das Geschäftsjahr 2018 bestellt worden und wurde demgemäß mit der vorstehenden Prüfung beauftragt. Die Abschlussprüfer haben keine Einwände erhoben und dies in den uneingeschränkten Bestätigungsvermerken bestätigt. Die Abschlussunterlagen sowie die Prüfungsberichte lagen dem Aufsichtsrat rechtzeitig vor, sie wurden vom Prüfungsausschuss und vom Aufsichtsrat jeweils eingehend geprüft und in der Prüfungsausschusssitzung und der Sitzung des Aufsichtsrats am 26.02.2019 ausführlich besprochen. An der Prüfungsausschusssitzung und der Sitzung des Aufsichtsrats am 26.02.2019 nahm auch der Abschlussprüfer teil, dieser berichtete über wesentliche Ergebnisse der Prüfung und stand für weitere Erläuterungen zur Verfügung. Auf Basis der Prüfung des Prüfungsausschusses und seiner eigenen Prüfung hat der Aufsichtsrat nach weiteren Erörterungen durch Beschluss vom 04.03.2019 dem Ergebnis der Prüfung durch die Abschlussprüfung zugestimmt. Nach dem abschließenden Ergebnis der Prüfung des Prüfungsausschusses und der Prüfung durch den Aufsichtsrat haben sich keine Beanstandungen ergeben. Der Aufsichtsrat hat den vom Vorstand aufgestellten Jahresabschluss und den Lagebericht der NEXUS AG sowie den Konzernabschluss und den Konzernlagebericht durch Beschluss vom 04.03.2019 festgestellt bzw. gebilligt. Der Aufsichtsrat dankt den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern sowie dem Vorstand des Unternehmens für ihre Leistung und ihr hohes Engagement in der NEXUS AG und allen verbundenen Unternehmen. Außerdem gratuliert der Aufsichtsrat an dieser Stelle zum wiederholt erfolgreichen Geschäftsjahr.
Donaueschingen, 04. März 2019 Dr. Hans-Joachim König, Aufsichtsratsvorsitzender Bestätigungsvermerk des unabhängigen AbschlussprüfersAn die Nexus AG, Donaueschingen Vermerk über die Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts Prüfungsurteile Wir haben den Jahresabschluss der Nexus AG, Donaueschingen, – bestehend aus der Bilanz zum 31. Dezember 2018 und der Gewinn- und Verlustrechnung für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2018 sowie dem Anhang, einschließlich der Darstellung der Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden – geprüft. Darüber hinaus haben wir den Lagebericht der Nexus AG, Donaueschingen, für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2018geprüft. Die auf der Internetseite der Gesellschaft veröffentlichte (Konzern-) Erklärung zur Unternehmensführung, auf die im Lagebericht in Abschnitt „(Konzern-) Erklärung zur Unternehmensführung und zur Entsprechenserklärung“ verwiesen wird, haben wir in Einklang mit den deutschen gesetzlichen Vorschriften nicht inhaltlich geprüft. Nach unserer Beurteilung aufgrund der bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnisse - entspricht der beigefügte Jahresabschluss in allen wesentlichen Belangen den deutschen, für Kapitalgesellschaften geltenden handelsrechtlichen Vorschriften und vermittelt unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens- und Finanzlage der Gesellschaft zum 31. Dezember 2018 sowie ihrer Ertragslage für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2018 und - vermittelt der beigefügte Lagebericht insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Gesellschaft. In allen wesentlichen Belangen steht dieser Lagebericht in Einklang mit dem Jahresabschluss, entspricht den deutschen gesetzlichen Vorschriften und stellt die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend dar. Unser Prüfungsurteil zum Lagebericht erstreckt sich nicht auf die oben genannten nicht inhaltlich geprüften Bestandteile des Lageberichts. Gemäß § 322 Abs. 3 Satz 1 HGB erklären wir, dass unsere Prüfung zu keinen Einwendungen gegen die Ordnungsmäßigkeit des Jahresabschlusses und des Lageberichts geführt hat. Grundlage für die Prüfungsurteile Wir haben unsere Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts in Übereinstimmung mit § 317 HGB und der EU-Abschlussprüferverordnung (Nr. 537/2014; im Folgenden „EU-APrVO“) unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführt. Unsere Verantwortung nach diesen Vorschriften und Grundsätzen ist im Abschnitt „Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts“ unseres Bestätigungsvermerks weitergehend beschrieben. Wir sind von dem Unternehmen unabhängig in Übereinstimmung mit den europarechtlichen sowie den deutschen handelsrechtlichen und berufsrechtlichen Vorschriften und haben unsere sonstigen deutschen Berufspflichten in Übereinstimmung mit diesen Anforderungen erfüllt. Darüber hinaus erklären wir gemäß Artikel 10 Abs. 2 Buchst. f) EU-APrVO, dass wir keine verbotenen Nichtprüfungsleistungen nach Artikel 5 Abs. 1 EU-APrVO erbracht haben. Wir sind der Auffassung, dass die von uns erlangten Prüfungsnachweise ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unsere Prüfungsurteile zum Jahresabschluss und zum Lagebericht zu dienen. Besonders wichtige Prüfungssachverhalte in der Prüfung des Jahresabschlusses Besonders wichtige Prüfungssachverhalte sind solche Sachverhalte, die nach unserem pflichtgemäßen Ermessen am bedeutsamsten in unserer Prüfung des Jahresabschlusses für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2018 waren. Diese Sachverhalte wurden im Zusammenhang mit unserer Prüfung des Jahresabschlusses als Ganzem und bei der Bildung unseres Prüfungsurteils hierzu berücksichtigt; wir geben kein gesondertes Prüfungsurteil zu diesen Sachverhalten ab. Nachfolgend stellen wir die aus unserer Sicht besonders wichtigen Prüfungssachverhalte dar: 1) Bewertung von Anteilen an verbundenen Unternehmen 2) Realisierung der Umsatzerlöse aus Dienstleistungen und Softwarepflege sowie Lizenzen Zu 1) Bewertung von Anteilen an verbundenen Unternehmen a) Das Risiko für den Abschluss Im Jahresabschluss der Nexus AG werden zum 31. Dezember 2018 unter dem Bilanzposten „Finanzanlagen“ Anteile an verbundenen Unternehmen in Höhe von EUR 84,1 Mio. ausgewiesen. Deren Anteil an der Bilanzsumme beläuft sich auf insgesamt 73,5 %. Die Bewertung von Anteilen an verbundenen Unternehmen richtet sich nach den Anschaffungskosten bzw. dem niedrigeren beizulegenden Wert. In Abschnitt „Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden“ des Anhangs sind Erläuterungen zur Bilanzierung des Finanzanlagevermögens enthalten. Angaben zum Anteilsbesitz sind im Abschnitt „Anteilsbesitz“ des Anhangs enthalten. Die Ermittlung des beizulegenden Wertes erfolgt durch die Gesellschaft mit Hilfe des Discounted-Cash-Flow Verfahrens. Grundlage der Bewertungen sind dabei die Barwerte der künftigen Zahlungsströme, die sich aus den von den gesetzlichen Vertretern erstellten beteiligungsindividuellen Planungsrechnungen ergeben. Die Ermittlung des beizulegenden Wertes der Beteiligung ist komplex und das Ergebnis dieser Bewertung ist in hohem Maße von der Einschätzung der gesetzlichen Vertreter hinsichtlich der Geschäfts- und Ergebnisentwicklung der verbundenen Unternehmen während des Planungszeitraums sowie von der Bestimmung des verwendeten Abzinsungssatzes abhängig. Ist der beizulegende Wert niedriger als der Buchwert, so wird anhand qualitativer und quantitativer Kriterien untersucht, ob die Wertminderung voraussichtlich dauernd ist. Vor diesem Hintergrund besteht das Risiko für den Abschluss, dass eine zum Abschlussstichtag bestehende voraussichtlich dauernde Wertminderung der Anteile an verbundenen Unternehmen nicht erkannt wird. Insofern war dieser Sachverhalt aus unserer Sicht im Rahmen unserer Prüfung von besonderer Bedeutung. b) Prüferisches Vorgehen und Schlussfolgerungen Zur Beurteilung der Angemessenheit der Planungsannahmen haben wir im Rahmen von Gesprächen mit dem Vorstand und Mitarbeitern der Nexus AG, die bei dem jeweiligen verbundenen Unternehmen die Planungsphase begleiten, ein Verständnis über den Planungsprozess und entsprechender Kontrollen erlangt. Die im Rahmen des Wertminderungstests verwendeten Planwerte haben wir mit der vom Vorstand erstellten und vom Aufsichtsrat genehmigten Unternehmensplanung, die auf Basis der Planung der einzelnen Beteiligungsgesellschaften basiert, verglichen. Ergänzend haben wir Erläuterungen der zuvor genannten Mitarbeiter der Nexus AG zur Beurteilung der Plausibilität der Planzahlen sowie hinsichtlich Abweichungen der im Jahr 2018 erzielten IST-Werte zu den im Vorjahr geplanten Werten herangezogen, um die Prognosegüte zu beurteilen. Die Berechnungsmethode der Gesellschaft sowie die verwendeten wesentlichen Parameter, zu denen u. a. der Diskontierungszinssatz sowie der Wachstumsabschlag zählen, haben wir unter Einbeziehung unserer Bewertungsspezialisten auf Angemessenheit beurteilt. Zur Sicherstellung der rechnerischen Richtigkeit des verwendeten Bewertungsmodells haben wir die Berechnungen der Gesellschaft auf Basis risikoorientiert ausgewählter Elemente nachvollzogen. Die Berechnungsmethode der Nexus AG zur Durchführung der Werthaltigkeitsprüfungen für Anteile an verbundenen Unternehmen halten wir insgesamt für sachgerecht, um einen potenziell notwendigen Abwertungsbedarf zu ermitteln. Die angewandten Bewertungsparameter und -annahmen erscheinen insgesamt nachvollziehbar und angemessen. Zu 2) Realisierung der Umsatzerlöse aus Dienstleistungen und Softwarepflege sowie Lizenzen a) Das Risiko für den Abschluss Die Nexus AG erzielt die wesentlichen Umsatzerlöse aus Dienstleistungen und Softwarepflege sowie aus dem Verkauf von Softwarelizenzen an Kunden. Mit diesen Umsatzarten wurden im Berichtsjahr rund EUR 12,8 Mio. der insgesamt erzielten Umsatzerlöse (EUR 14,4 Mio.) erreicht. In Abschnitt „Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden“ des Anhangs sind Erläuterungen zur Bilanzierung der Umsatzerlöse enthalten. Bei der Realisierung von Umsatzerlösen ist zu untersuchen, ob die Voraussetzungen für die zeitpunkt- bzw. zeitraumbezogene Umsatzrealisierung am Bilanzstichtag vorliegen. Erforderlich ist in diesem Zusammenhang eine Beurteilung, ob die sog. Preisgefahr auf den Kunden übergegangen ist. Zudem bietet die Nexus AG ihren Kunden innerhalb eines Vertrages (sog. Mehrkomponentenverträge) Kombinationen ihrer Leistungen an, für welche unterschiedliche Umsatzrealisierungsgrundsätze - beispielsweise, wenn es sich um einen Werkvertrag handelt - zu beachten sind. Es besteht das Risiko für den Abschluss, dass die Realisierung der Umsatzerlöse nicht periodengerecht erfolgt. Insofern war dieser Sachverhalt aus unserer Sicht im Rahmen unserer Prüfung von besonderer Bedeutung. b) Prüferisches Vorgehen und Schlussfolgerungen Wir haben das Kontrollumfeld in Bezug auf die Erfassung der Umsatzerlöse für die unterschiedlichen Umsatzarten untersucht. Die Nexus AG hat zum Halbjahr 2018 wesentliche automatisierte Kontrollen im Bereich der Umsatzrealisierung eingeführt. Im Rahmen der Prüfung der Wirksamkeit der Kontrollen ergaben sich keine signifikanten Einwendungen. Da diese Kontrollen unterjährig eingeführt wurden und somit nicht das ganze Berichtsjahr eingesetzt wurden, haben wir neben der Prüfung des Internen Kontrollsystems vermehrt aussagebezogene Prüfungshandlungen für die im ersten Halbjahr des Berichtsjahres erzielten Umsatzerlöse durchgeführt. Die Auswahl der Umsatzerlöse erfolgte auf Basis einer geschichteten Zufallsauswahl, sodass dadurch sowohl die größten Umsätze als auch Umsätze in geringerer Höhe aus den jeweils definierten Schichten herangezogen wurden. Für diese Auswahl haben wir uns die vertraglichen Grundlagen, die entsprechenden Leistungsnachweise (Nachweise zum Gefahrenübergang auf den Kunden) und die an den Kunden gestellten Rechnungen vorlegen lassen. Auf dieser Basis haben wir die korrekte und periodengerechte Umsatzrealisierung nach HGB geprüft. Zudem haben wir bzgl. ausgewählter Umsatztransaktionen analytische Prüfungshandlungen zu den Umsatzerlösen durchgeführt und auf Basis einer geschichteten Zufallsauswahl externe Saldenbestätigungen von den jeweiligen Kunden eingeholt, um die von der Nexus AG bilanzierten Forderungen aus Lieferungen und Leistungen zum Bilanzstichtag (und damit die entsprechenden Umsatzerlöse) verifizieren zu können. Bei Differenzen haben wir alternative Prüfungsnachweise eingeholt. Um die periodengerechte Realisierung zum Jahresende sicherzustellen, haben wir auf Basis einer bewussten Auswahl (größte Beträge) Rechnungen und Leistungsnachweise von den im Dezember 2018 und Januar 2019 erfassten Umsätzen geprüft (sog. cut off Prüfung). Wir halten die Vorgehensweise der Nexus AG zur Realisierung von Umsatzerlösen für geeignet, eine sachgerechte Abbildung im Jahresabschluss zu ermöglichen. Zudem konnten wir uns davon überzeugen, dass die eingerichteten Prozesse und Kontrollen geeignet sind, um eine sachgerechte Realisierung der Umsatzerlöse zu ermöglichen. Sonstige Informationen Die gesetzlichen Vertreter sind für die sonstigen Informationen verantwortlich. Die sonstigen Informationen umfassen: - die auf der Internetseite der Gesellschaft veröffentlichte (Konzern-) Erklärung zur Unternehmensführung, auf die im Lagebericht in Abschnitt „(Konzern-) Erklärung zur Unternehmensführung und zur Entsprechenserklärung“ verwiesen wird und - die Versicherung nach § 264 Abs. 2 Satz 3 HGB zum Jahresabschluss und die Versicherung nach § 289 Abs. 1 Satz 5 HGB zum Lagebericht. Unsere Prüfungsurteile zum Jahresabschluss und zum Lagebericht erstrecken sich nicht auf die sonstigen Informationen, und dementsprechend geben wir weder ein Prüfungsurteil noch irgendeine andere Form von Prüfungsschlussfolgerung hierzu ab. Im Zusammenhang mit unserer Prüfung haben wir die Verantwortung, die sonstigen Informationen zu lesen und dabei zu würdigen, ob die sonstigen Informationen - wesentliche Unstimmigkeiten zum Jahresabschluss, den inhaltlich geprüften Bestandteilen des Lageberichts oder unseren bei der Prüfung erlangten Kenntnissen aufweisen oder - anderweitig wesentlich falsch dargestellt erscheinen. Falls wir auf Grundlage der von uns durchgeführten Arbeiten den Schluss ziehen, dass eine wesentliche falsche Darstellung dieser sonstigen Informationen vorliegt, sind wir verpflichtet, über diese Tatsache zu berichten. Wir haben in diesem Zusammenhang nichts zu berichten. Verantwortung der gesetzlichen Vertreter und des Aufsichtsrats für den Jahresabschluss und den Lagebericht Die gesetzlichen Vertreter sind verantwortlich für die Aufstellung des Jahresabschlusses, der den deutschen, für Kapitalgesellschaften geltenden handelsrechtlichen Vorschriften in allen wesentlichen Belangen entspricht, und dafür, dass der Jahresabschluss unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Gesellschaft vermittelt. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die internen Kontrollen, die sie in Übereinstimmung mit den deutschen Grundsätzen ordnungsmäßiger Buchführung als notwendig bestimmt haben, um die Aufstellung eines Jahresabschlusses zu ermöglichen, der frei von wesentlichen – beabsichtigten oder unbeabsichtigten – falschen Darstellungen ist. Bei der Aufstellung des Jahresabschlusses sind die gesetzlichen Vertreter dafür verantwortlich, die Fähigkeit der Gesellschaft zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu beurteilen. Des Weiteren haben sie die Verantwortung, Sachverhalte in Zusammenhang mit der Fortführung der Unternehmenstätigkeit, sofern einschlägig, anzugeben. Darüber hinaus sind sie dafür verantwortlich, auf der Grundlage des Rechnungslegungsgrundsatzes der Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu bilanzieren, sofern dem nicht tatsächliche oder rechtliche Gegebenheiten entgegenstehen. Außerdem sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die Aufstellung des Lageberichts, der insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Gesellschaft vermittelt sowie in allen wesentlichen Belangen mit dem Jahresabschluss in Einklang steht, den deutschen gesetzlichen Vorschriften entspricht und die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend darstellt. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die Vorkehrungen und Maßnahmen (Systeme), die sie als notwendig erachtet haben, um die Aufstellung eines Lageberichts in Übereinstimmung mit den anzuwendenden deutschen gesetzlichen Vorschriften zu ermöglichen, und um ausreichende geeignete Nachweise für die Aussagen im Lagebericht erbringen zu können. Der Aufsichtsrat ist verantwortlich für die Überwachung des Rechnungslegungsprozesses der Gesellschaft zur Aufstellung des Jahresabschlusses und des Lageberichts. Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts Unsere Zielsetzung ist, hinreichende Sicherheit darüber zu erlangen, ob der Jahresabschluss als Ganzes frei von wesentlichen – beabsichtigten oder unbeabsichtigten – falschen Darstellungen ist, und ob der Lagebericht insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Gesellschaft vermittelt sowie in allen wesentlichen Belangen mit dem Jahresabschluss sowie mit den bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnissen in Einklang steht, den deutschen gesetzlichen Vorschriften entspricht und die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend darstellt, sowie einen Bestätigungsvermerk zu erteilen, der unsere Prüfungsurteile zum Jahresabschluss und zum Lagebericht beinhaltet. Hinreichende Sicherheit ist ein hohes Maß an Sicherheit, aber keine Garantie dafür, dass eine in Übereinstimmung mit § 317 HGB und der EU-APrVO unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführte Prüfung eine wesentliche falsche Darstellung stets aufdeckt. Falsche Darstellungen können aus Verstößen oder Unrichtigkeiten resultieren und werden als wesentlich angesehen, wenn vernünftigerweise erwartet werden könnte, dass sie einzeln oder insgesamt die auf der Grundlage dieses Jahresabschlusses und Lageberichts getroffenen wirtschaftlichen Entscheidungen von Adressaten beeinflussen. Während der Prüfung üben wir pflichtgemäßes Ermessen aus und bewahren eine kritische Grundhaltung. Darüber hinaus - identifizieren und beurteilen wir die Risiken wesentlicher – beabsichtigter oder unbeabsichtigter – falscher Darstellungen im Jahresabschluss und im Lagebericht, planen und führen Prüfungshandlungen als Reaktion auf diese Risiken durch sowie erlangen Prüfungsnachweise, die ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unsere Prüfungsurteile zu dienen. Das Risiko, dass wesentliche falsche Darstellungen nicht aufgedeckt werden, ist bei Verstößen höher als bei Unrichtigkeiten, da Verstöße betrügerisches Zusammenwirken, Fälschungen, beabsichtigte Unvollständigkeiten, irreführende Darstellungen bzw. das Außerkraftsetzen interner Kontrollen beinhalten können. - gewinnen wir ein Verständnis von dem für die Prüfung des Jahresabschlusses relevanten internen Kontrollsystem und den für die Prüfung des Lageberichts relevanten Vorkehrungen und Maßnahmen, um Prüfungshandlungen zu planen, die unter den gegebenen Umständen angemessen sind, jedoch nicht mit dem Ziel, ein Prüfungsurteil zur Wirksamkeit dieser Systeme der Gesellschaft abzugeben. - beurteilen wir die Angemessenheit der von den gesetzlichen Vertretern angewandten Rechnungslegungsmethoden sowie die Vertretbarkeit der von den gesetzlichen Vertretern dargestellten geschätzten Werte und damit zusammenhängenden Angaben. - ziehen wir Schlussfolgerungen über die Angemessenheit des von den gesetzlichen Vertretern angewandten Rechnungslegungsgrundsatzes der Fortführung der Unternehmenstätigkeit sowie, auf der Grundlage der erlangten Prüfungsnachweise, ob eine wesentliche Unsicherheit im Zusammenhang mit Ereignissen oder Gegebenheiten besteht, die bedeutsame Zweifel an der Fähigkeit der Gesellschaft zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit aufwerfen können. Falls wir zu dem Schluss kommen, dass eine wesentliche Unsicherheit besteht, sind wir verpflichtet, im Bestätigungsvermerk auf die dazugehörigen Angaben im Jahresabschluss und im Lagebericht aufmerksam zu machen oder, falls diese Angaben unangemessen sind, unser jeweiliges Prüfungsurteil zu modifizieren. Wir ziehen unsere Schlussfolgerungen auf der Grundlage der bis zum Datum unseres Bestätigungsvermerks erlangten Prüfungsnachweise. Zukünftige Ereignisse oder Gegebenheiten können jedoch dazu führen, dass die Gesellschaft ihre Unternehmenstätigkeit nicht mehr fortführen kann. - beurteilen wir die Gesamtdarstellung, den Aufbau und den Inhalt des Jahresabschlusses einschließlich der Angaben sowie ob der Jahresabschluss die zugrunde liegenden Geschäftsvorfälle und Ereignisse so darstellt, dass der Jahresabschluss unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Gesellschaft vermittelt. - beurteilen wir den Einklang des Lageberichts mit dem Jahresabschluss, seine Gesetzesentsprechung und das von ihm vermittelte Bild von der Lage der Gesellschaft. - führen wir Prüfungshandlungen zu den von den gesetzlichen Vertretern dargestellten zukunftsorientierten Angaben im Lagebericht durch. Auf Basis ausreichender geeigneter Prüfungsnachweise vollziehen wir dabei insbesondere die den zukunftsorientierten Angaben von den gesetzlichen Vertretern zugrunde gelegten bedeutsamen Annahmen nach und beurteilen die sachgerechte Ableitung der zukunftsorientierten Angaben aus diesen Annahmen. Ein eigenständiges Prüfungsurteil zu den zukunftsorientierten Angaben sowie zu den zugrunde liegenden Annahmen geben wir nicht ab. Es besteht ein erhebliches unvermeidbares Risiko, dass künftige Ereignisse wesentlich von den zukunftsorientierten Angaben abweichen. Wir erörtern mit den für die Überwachung Verantwortlichen unter anderem den geplanten Umfang und die Zeitplanung der Prüfung sowie bedeutsame Prüfungsfeststellungen, einschließlich etwaiger Mängel im internen Kontrollsystem, die wir während unserer Prüfung feststellen. Wir geben gegenüber den für die Überwachung Verantwortlichen eine Erklärung ab, dass wir die relevanten Unabhängigkeitsanforderungen eingehalten haben, und erörtern mit ihnen alle Beziehungen und sonstigen Sachverhalte, von denen vernünftigerweise angenommen werden kann, dass sie sich auf unsere Unabhängigkeit auswirken, und die hierzu getroffenen Schutzmaßnahmen. Wir bestimmen von den Sachverhalten, die wir mit den für die Überwachung Verantwortlichen erörtert haben, diejenigen Sachverhalte, die in der Prüfung des Jahresabschlusses für den aktuellen Berichtszeitraum am bedeutsamsten waren und daher die besonders wichtigen Prüfungssachverhalte sind. Wir beschreiben diese Sachverhalte im Bestätigungsvermerk, es sei denn, Gesetze oder andere Rechtsvorschriften schließen die öffentliche Angabe des Sachverhalts aus. Sonstige gesetzliche und andere rechtliche Anforderungen Übrige Angaben gemäß Artikel 10 EU-APrVO Wir wurden von der Hauptversammlung am 27. April 2018 als Abschlussprüfer gewählt. Wir wurden am 28. Mai 2018 vom Vorsitzenden des Prüfungsausschusses der Nexus AG, Donaueschingen, beauftragt. Wir sind seit dem Geschäftsjahr 2018 als Abschlussprüfer der Nexus AG, Donaueschingen, tätig. Wir erklären, dass die in diesem Bestätigungsvermerk enthaltenen Prüfungsurteile mit dem zusätzlichen Bericht an den Prüfungsausschuss nach Artikel 11 EU-APrVO (Prüfungsbericht) in Einklang stehen. Verantwortlicher Wirtschaftsprüfer Die für die Prüfung verantwortliche Wirtschaftsprüferin ist Frau Klaudija Held.
Stuttgart, 4. März 2019 Ebner Stolz GmbH & Co. KG Dr. Christoph Eppinger, Wirtschaftsprüfer Klaudija Held, Wirtschaftsprüfer |
|||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||