![]() Nexus AGDonaueschingenKonzernabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2018 bis zum 31.12.2018Bericht des AufsichtsratsDr. Hans-Joachim KönigAUFSICHTSRATVORSITZENDERDer Aufsichtsrat wurde im Geschäftsjahr 2018 durch den Vorstand regelmäßig durch schriftliche und mündliche Berichte über die aktuelle Geschäftsentwicklung, die Risikosituation und insbesondere über wichtige Ereignisse zeitnah unterrichtet. Der Aufsichtsrat ist seiner Prüfungs- und Überwachungspflicht nachgekommen. Die dem Aufsichtsrat aufgrund der gesetzlichen und satzungsmäßigen Bestimmungen zur Zustimmung vorgelegten Geschäfte wurden überprüft und mit dem Vorstand erörtert. Darüber hinaus wurden der Aufsichtsratsvorsitzende sowie dessen Stellvertreter laufend vom Vorstand über den Geschäftsverlauf informiert. Im Geschäftsjahr 2018 waren durchgängig die Herren Dr. Hans-Joachim König (Vorsitzender), Prof. Dr. Ulrich Krystek (stellvertretender Vorsitzender), Wolfgang Dörflinger, Gerald Glasauer, Prof. Dr. Alexander Pocsay und Frau Prof. Dr. Felicia Rosenthal Mitglieder des Aufsichtsrats. Der Aufsichtsrat hat im Geschäftsjahr 2018 am 05.03.2018, 27.04.2018, 20.09.2018 und 18.12.2018 vier ordentliche Sitzungen durchgeführt. Daneben wurden am 29.05.2018 und 11.06.2018 Aufsichtsratssitzungen im Rahmen von Telefonkonferenzen durchgeführt und Aufsichtsratsbeschlüsse betreffend der Durchführung von Unternehmensakquisitionen gefasst. Der Aufsichtsrat hat sich in seiner Sitzung am 18.12.2018 ausführlich mit der Thematik "Corporate Governance", insbesondere mit dem deutschen Corporate Governance Kodex, befasst. Der Aufsichtsrat hat über die gemeinsame Entsprechungserklärung von Aufsichtsrat und Vorstand gemäß § 161 AktG Beschluss gefasst. Die Entsprechungserklärung ist im Internet unter www.nexus-ag.de wiedergegeben. Darüber hinaus hat der Aufsichtsrat sich intensiv mit der Erklärung zur Unternehmensführung (§ 289a HGB) befasst. Kein Aufsichtsratsmitglied fehlte an mehr als der Hälfte der Aufsichtsratssitzungen. Der vom Aufsichtsrat gebildete Prüfungsausschuss tagte im Geschäftsjahr 2018 einmal. Der Personalausschuss führte keine eigene Sitzung durch. Neben den genannten Ausschüssen bestanden im Geschäftsjahr 2018 keine weiteren Ausschüsse des Aufsichtsrats. Der durch den Vorstand aufgestellte Jahresabschluss der NEXUS AG, der Lagebericht, der Konzernabschluss und der Konzernlagebericht für das Geschäftsjahr 2018 sind unter Einbeziehung der Buchführung von der Ebner Stolz GmbH & Co. KG Wirtschaftsprüfergesellschaft Steuerberatungsgesellschaft, Stuttgart, geprüft worden. Die Ebner Stolz GmbH & Co. KG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Steuerberatungsgesellschaft, Stuttgart, ist durch Hauptversammlungsbeschluss vom 27.04.2018 zum Abschlussprüfer der NEXUS AG sowie des NEXUS-Konzerns für das Geschäftsjahr 2018 bestellt worden und wurde demgemäß mit der vorstehenden Prüfung beauftragt. Die Abschlussprüfer haben keine Einwände erhoben und dies in den uneingeschränkten Bestätigungsvermerken bestätigt. Die Abschlussunterlagen sowie die Prüfungsberichte lagen dem Aufsichtsrat rechtzeitig vor, sie wurden vom Prüfungsausschuss und vom Aufsichtsrat jeweils eingehend geprüft und in der Prüfungsausschusssitzung und der Sitzung des Aufsichtsrats am 26.02.2019 ausführlich besprochen. An der Prüfungsausschusssitzung und der Sitzung des Aufsichtsrats am 26.02.2019 nahm auch der Abschlussprüfer teil, dieser berichtete über wesentliche Ergebnisse der Prüfung und stand für weitere Erläuterungen zur Verfügung. Auf Basis der Prüfung des Prüfungsausschusses und seiner eigenen Prüfung hat der Aufsichtsrat nach weiteren Erörterungen durch Beschluss vom 04.03.2019 dem Ergebnis der Prüfung durch die Abschlussprüfung zugestimmt. Nach dem abschließenden Ergebnis der Prüfung des Prüfungsausschusses und der Prüfung durch den Aufsichtsrat haben sich keine Beanstandungen ergeben. Der Aufsichtsrat hat den vom Vorstand aufgestellten Jahresabschluss und den Lagebericht der NEXUS AG sowie den Konzernabschluss und den Konzernlagebericht durch Beschluss vom 04.03.2019 festgestellt bzw. gebilligt. Der Aufsichtsrat dankt den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern sowie dem Vorstand des Unternehmens für ihre Leistung und ihr hohes Engagement in der NEXUS AG und allen verbundenen Unternehmen. Außerdem gratuliert der Aufsichtsrat an dieser Stelle zum wiederholt erfolgreichen Geschäftsjahr.
Donaueschingen, 04. März 2019 Dr. Hans-Joachim König, Aufsichtsratsvorsitzender Konzernlagebericht für das Geschäftsjahr 2018GRUNDLAGEN DES KONZERNSGeschäftsmodell Die NEXUS-Gruppe entwickelt, vertreibt und wartet Softwarelösungen für Krankenhäuser, Rehaeinrichtungen, Fachkliniken und Pflegeheime. Alle Softwarelösungen zielen darauf ab, dass die Gesundheitseinrichtungen ihre Prozesse effizienter abwickeln können und die Mitarbeiter mehr Zeit für Patienten zur Verfügung haben. NEXUS entwickelt Softwarelösungen, indem Know-how und Ideen von Kunden und eigenen Mitarbeitern zusammengebracht werden. NEXUS kann dabei auf ein umfangreiches Expertenwissen aus unterschiedlichen europäischen Ländern und einer Vielzahl von Einrichtungen zurückgreifen. NEXUS bietet folgende Produktgruppen an:
NEXUS vermarktet Softwarelösungen, installiert sie beim Kunden und übernimmt die Pflege der Lösungen im Sinne der Weiterentwicklung und Beratung. Bei Bedarf betreibt NEXUS die Software auf in eigenen oder gemieteten Rechenzentren und übernimmt die Gesamtbetreuung für den Kunden. Die NEXUS-Softwarearchitektur ist modular, offen und serviceorientiert. Die Serviceorientierung der Produkte ermöglicht es, Funktionalitäten (Services) auch in Fremdprodukte zu integrieren. Ebenso können auf diese Weise Bestandskunden neu akquirierter Unternehmen unmittelbar von Funktionsausweitungen profitieren. Die verschiedenen Module der Software-Lösungen werden sowohl zur Verbesserung der Verwaltungs-, Abrechnungs- und Behandlungsabläufe, als auch zur Optimierung der Qualität der Dokumentation von Patientendaten eingesetzt. Die Zielsetzung unserer Produkte ist es, Kunden des Gesundheitswesens Instrumente anzubieten, mit denen sie ihre Geschäftsprozesse digitalisieren, beschleunigen und qualitativ verbessern können. IT-Serviceleistungen runden das Leistungsspektrum ab. Die NEXUS-Gruppe ist an den Standorten Donaueschingen, Berlin, Dossenheim, Erlangen, Frankfurt (Main), Hannover, Magdeburg, Ismaning, München, Jena, Kassel, Neckarsulm, Ratingen, Münster, Singen (Hohentwiel), Wien (AT), Wallisellen (CH), Widnau (CH), Altishofen (CH), Basel (CH), Lugano (CH), Zürich (CH), Grenoble (F), Creuzier-le-Neuf (F), Nieuwegein (NL) sowie Sabadell (ES) und Posen (PL) vertreten. Die strategische Ausrichtung der Gruppe wird maßgeblich von der NEXUS AG bestimmt. Steuerungssystem Die NEXUS-Gruppe ist in zwei Segmente ("Healthcare Software" und "Healthcare Service") und innerhalb der Segmente in verschiedene Geschäftsgebiete untergliedert. Jedes Geschäftsgebiet verfügt über ein eigenständiges Geschäftsmodell. Grundlage der Geschäftsgebietsstrategie sind die Produktprogramm-, Markt-, Technologie- und Vertriebsstrategien der Gesamtgruppe. Die Steuerung der Segmente und Geschäftsgebiete erfolgt über die Messung von insgesamt drei einheitlichen Kennzahlen (nach lokalen Rechnungslegungsstandards): "Umsatz", "Ergebnis vor Steuern" und "Relative Marktposition". Unter "Relativer Marktposition" verstehen wir die Entwicklung eines Segmentes oder Geschäftsgebietes, gemessen anhand der Unternehmensentwicklung im Vergleich zu den relevanten Wettbewerbern, soweit diese Informationen vorliegen. Die Kennzahlen werden quartalsweise vom Vorstand überprüft. Forschung und Entwicklung Die NEXUS-Gruppe betreibt keine Forschung, sondern nur Softwareentwicklung. In 2018 wurden Entwicklungsaufwendungen insbesondere für die Produktgruppen NEXUS / HIS, NEXUS / KIS sowie für NEXUS / KISNG, NEXUS / RADIOLOGIE, CWD, Emed und mobile Apps getätigt. Weitere Ergänzungsprodukte wurden neu entwickelt und unmittelbar in den Markt eingeführt. Die NEXT GENERATION-Software wird innerhalb der NEXUS AG entwickelt und durch die Etablierung einer eigenen Entwicklungsgruppe unterstützt. In 2018 wurden Entwicklungskosten in Höhe von TEUR 4.130 aktiviert (Vj: TEUR 5.058). Die in 2018 aktivierten Entwicklungen beinhalten Entwicklungen für die oben genannten Neuprodukte. Für das Geschäftsjahr 2019 sind aktivierungsfähige Entwicklungsinvestitionen in Höhe von rund TEUR 4.200 geplant. Im Entwicklungsbereich waren zum Ende des Berichtsjahres 414 Mitarbeiter (Vj: 314 Mitarbeiter) beschäftigt. Insgesamt sind TEUR 22.688 (Vj: TEUR 21.171) an Entwicklungskosten angefallen. Von den Umsätzen 2018 sind TEUR 21.384 (Vj: TEUR 20.938) auf eigene und fremde Lizenzerträge entfallen. WirtschaftsberichtGesamtwirtschaftliche und branchenbezogene Rahmenbedingungen NEXUS liefert hauptsächlich an Kunden innerhalb des öffentlichen Gesundheitswesens im In- und Ausland mit Schwerpunkt in Deutschland, der Schweiz, den Niederlanden, Frankreich, Spanien und Österreich. Die Auftragslage hängt vom Wettbewerbsumfeld sowie von den Budgetentwicklungen und den Strukturveränderungen im Gesundheitswesen der einzelnen Länder ab. Eine unmittelbare Abhängigkeit von konjunkturellen Entwicklungen ist jedoch nicht gegeben. Langfristig könnte eine Krise der öffentlichen Staatsfinanzen in europäischen Ländern jedoch zu einer Reduktion der Wachstumserwartungen der NEXUS-Gruppe führen. Eine gesicherte Prognose dieser Entwicklungen lässt sich derzeit nicht stellen. Es bestätigt sich jedoch, dass "Optimierungen im Gesundheitswesen durch moderne Informationssysteme" auch in Krisenzeiten ein fester Punkt auf der Prioritätenliste des Gesundheitswesens fast aller Länder bleibt. Technologietrends Die Beobachtung informationstechnologischer Trends und Entwicklungen ist für die Strategie der NEXUS von herausragender Bedeutung. Die regelmäßig veröffentlichten Technologietrends der jeweiligen Jahre (z.B. Gartner Report "IT Trends 2019", Crisp Research, IT Trends 2019 für CIOs von Forrester) bieten dabei einen guten Orientierungsrahmen. Für NEXUS haben wir die folgenden sieben Trends als bedeutsam eingestuft: Trend I: Künstliche Intelligenz (KI) - Der Sprung von der Nischentechnik zum breiten Einsatz KI als technologischer Haupttrend der letzten Jahre nimmt weiter deutlich Fahrt auf und nutzt nunmehr Techniken und Technologien, die weit über die traditionellen regelbasierten Algorithmen hinausgehen. "Bereits heute wird KI eingesetzt, um Krankheiten effizienter zu diagnostizieren, Medikamente zu entwickeln, Behandlungen zu personalisieren und sogar Gene zu editieren. Hier scheinen wir am Punkt einer exponentiellen Entwicklung zu stehen: Je mehr wir unsere medizinischen Daten digitalisieren und vereinheitlichen, desto mehr können wir KI dazu nutzen, relevante Muster zu finden - Muster, mit denen wir in komplexen Analyseprozessen präzise und kostengünstige Entscheidungen treffen können." 1) Ein anderer Einsatzbereich der künstlichen Intelligenz liegt im Softwareentwicklungsprozess selbst. Verschiedene Funktionen der "Anwendungsentwicklung", des "Data Science" und des "Testens" werden durch KI zunehmend automatisiert. Nach Ansicht Gartners werden bis 2022 mindestens 40 Prozent der Projekte zur Entwicklung neuer Anwendungen KI-Entwickler mit in ihrem Team haben. Hier werden wir bald auch in den Bereich "Machine Learning" kommen, das heißt, der Fähigkeit einer künstlichen Intelligenz, eigenständig in die Systementwicklung einzugreifen und sich durch Erfahrungen zu verbessern. NEXUS engagiert sich mit KI-Entwicklungsprojekten sowohl in der Automatisierung von Softwareentwicklung als auch in der medizinischen Entscheidungsunterstützung. 1) Vgl. Data Revenue GmbH: Künstliche Intelligenz in der Medizin, URL: https://www.datarevenue.com/de/usecases/kuenstliche-intelligenz-in-der-medizin(Stand: 21. Februar 2019); leicht modifiziert Trend II: Mobile Computing und "intelligent Apps and Analytics" Mobile Anwendungen verbreiten sich immer schneller in Gesundheitseinrichtungen. "Intelligent Apps and Analytics", wie beispielsweise virtuelle persönliche Assistenten, sind ein fester Bestandteil mobiler Anwendungen und werden zu den Anwendungsbereichen der künstlichen Intelligenz zugerechnet. Jede App, jede Anwendung wird laut Gartner zukünftig KI-Komponenten enthalten. Intelligente Layer zwischen Menschen und Systemen entstehen, die auch die Art, wie in Krankenhäusern gearbeitet wird, verändern wird. Gerade im Arztberuf sind solche Anwendungen sehr gut möglich. NEXUS bezieht diese Möglichkeiten bereits heute in das Produktdesign der eigenen NEXUS / MOBILE-Apps mit ein. Trend III: Edge Computing wird in cloudbasierten Plattformen wichtiger In den letzten Jahren haben sich die Public- und Private Clouds auch im Gesundheitswesen stark verbreitet. Der Trend zu cloudbasierten Plattformen (PaaS), über die sich neue Technologien flexibler und skalierfähiger erschließen, hat sich auch 2018 weiter verstärkt. Eine Erweiterung dieser Cloud-Trends kommt über Edge Computing in die Architekturdiskussion. Edge Computing erweitert das zentrale Cloud-Konzept um eine dezentrale, hardwarebezogene Komponente. Edge-Computing-Devices können kleine Controller in Sensoren sein, Ein-Platinen-PCs, die nahe an den Medizingeräte stehen, oder Mini-Data-Center in Krankenhausabteilungen. Die Rechenleistung steht da zur Verfügung, wo sie für Analysen gebraucht wird, was vor allem wichtig für Echtzeitanwendungen ist, weil sonst die Laufzeiten zu lang sind. IDC schätzt, dass bis 2021 über 90 % der Unternehmen "Multiple Cloud Services und Plattformen" verwenden werden und 80 % der Applikationen Micro-Services und Cloud-Funktionen nutzen werden. 2) NEXUS sieht den Trend als anhaltend an und hat in 2018 weiter in Cloud-Infrastruktur und Container-Technologie investiert. Die Erweiterung um Edge Computing wird in einigen datenintensiven Bereichen erprobt. 2) Vgl. IDC Central Europe GmbH: IDC Studie: Multi Cloud in deutschen Unternehmen auf dem Vormarsch, 2020 kommt der große Durchbruch (27. September 2018), URL: https://idc.de/de/ueber-idc/press-center/66042-idc-studie-multi-cloud-in-deutschen-unternehmen-auf-dem-vormarsch-2020-kommt-der-gro-e-durchbruch (Abruf: 21. Februar 2019); leicht modifiziert. Trend IV: Datenschutz und digitale Ethik Digitale Ethik und die persönliche Privatsphäre stehen zunehmend im Fokus der IT-Diskussionen und stellen für Personen und Organisationen eine Herausforderung dar. Menschen sorgen sich darum, wie Unternehmen im öffentlichen und privaten Sektor mit ihren Daten umgehen. Insbesondere Krankenhäuser müssen die Kritik proaktiv angehen und Lösungen anbieten, um Beschwerden, Klagen oder Strafen entgegen zu wirken. NEXUS hat bereits erste Produkte vorgesellt (NEXUS / DSGVO), durch die Datenschutz und Datensicherheit erleichtert werden. Wir werden diese Themen weiter im Fokus der Produktentwicklung behalten. Trend V: Neue Interaktionsmöglichkeiten in "Smart Spaces" Unter Smart Spaces werden "intelligente Räume" verstanden in denen - physisch oder digital - Menschen und technologiegestützte Systeme in offenen, vernetzten, koordinierten und intelligenten Ökosystemen interagieren. Menschen, Prozesse, Dienstleistungen und Dinge kommunizieren in einem "intelligenten Raum" und schaffen für Problemlösungen ein immersives, interaktives und automatisiertes Erlebnis. Dieser Trend entspricht Ansätzen wie Smart Cities oder Smart Homes. NEXUS sieht hier Möglichkeiten, Klinikpersonal Räume zu bieten, in denen komplexe Problemstellungen gelöst werden können. Trend VI: Legacy-Systeme: "Wrap & Trap" als Strategie Die Weiterentwicklung bzw. Auflösung monolithischer Legacy-Systeme erhält auch im Krankenhaus zunehmend Bedeutung. In vielen Häusern ist ein Großteil der verfügbaren Ressourcen an Legacy-Systeme gebunden und schrittweise Veränderungen sind zu komplex oder zu langsam, um die Anforderungen an die Digitalisierung zu erfüllen. Der IT-Trend geht daher stark in Richtung "Wrap & Trap". Unter "Wrap & Trap" verstehen wir die Herausnahme einzelner Funktionalitäten aus den Altsystemen und deren Integration in eine moderne Micro-Service-orientierte IT-Architektur. Abgekapselt lassen sich damit bewährte Systeme gerade für stark regulierte Bereiche weiter betreiben (z.B. die Abrechnung, das Patientenmanagement) und neue Architekturen ausbauen. NEXUS hat die "Wrap & Trap"-Methode als Strategie definiert, um erworbene Systeme zu modernisieren oder um gemeinsam mit Krankenhäusern Modernisierungsstrategien umzusetzen. Trend VII: Virtuelle Datenplattformen und sekundäre Datennutzung Es gibt heute in Krankenhäusern sehr viele Daten, die unabhängig vom Krankenhaus-Informationssystem (KIS) in unterschiedlichen Silos, unterschiedlichen Fachabteilungen und unterschiedlichen Formaten und Datenbanken gelagert werden. Für eine 360-Grad-Sicht auf den Patienten müssen aber alle verfügbaren Daten in der jeweils benötigen Form konsolidiert und zusammengefügt werden. Virtuelle, geteilte Datenplattformen integrieren sämtliche Datenquellen, dienen als Datendrehscheibe für alle Klinikprozesse und ermöglichen so die flexible Nutzung der Daten. Wir arbeiten hier insbesondere an der Weiterentwicklung einer diagnostischen Datenplattform, die den Nutzern sämtliche patientenbezogenen diagnostischen Befunde als Rohdaten zur Verfügung stellt. Aufgrund unserer breiten diagnostischen Aufstellung in vielen Krankenhäusern haben wir für diese Anwendung beste Voraussetzungen. Damit verbunden ist die Möglichkeit der sekundären Datennutzung, also die Nutzung von Daten über den ursprünglichen Zweck hinaus. Gerade für Studien, Forschungen und Entwicklungen können medizinische Daten von großem Wert sein. Die sekundäre Datennutzung wird 2019 deutlich aktiver diskutiert, auch wenn der Datenschutz hier eine besondere Herausforderung darstellt. Ausblick: Trendverfolgung ist für uns sehr wichtig, um unsere Entwicklungsprioritäten regelmäßig zu prüfen. In 2019 sehen wir erneut im Trendthema "Künstliche Intelligenz" große Möglichkeiten. Insbesondere in unserer Sparte "Diagnostische Informationssysteme" ergeben sich zahlreiche Anwendungsoptionen, die jedoch noch Zeit bis zur Marktreife benötigen. Gleiches gilt für den Aufbau einer virtuellen diagnostischen Datenplattform, die als Ergänzung zur KIS-Sichtweise auf Patienten sehr bedeutsam werden kann. Visionärere Bereiche wie "Smart Spaces" und "Edge Computing" verfolgen wir in einzelnen prototypischen Entwicklungsprojekten. Mit der NEXT GENERATION-Technologie vermarkten wir die Themen "Mobile Computing", "Wrap and Trap" und "Datenschutz und digitale Ethik" bereits aktiv. Wettbewerbsumfeld Der Markt für Softwaresysteme im medizinischen Bereich zeichnet sich weiterhin durch hohe Wettbewerbsintensität und durch starke Anbieterkonzentration aus. Die Konsolidierung innerhalb unserer Branche ist auch in 2018 nicht weiter fortgeschritten. Nur einzelne kleinere Übernahmen sind uns im europäischen Markt bekannt geworden. NEXUS gehört dabei zu den aktiven Konsolidierern am Markt. Es ist zu vermuten, dass neue Wettbewerber auf den interessanten europäischen Markt drängen werden. Nach wie vor ist von weiteren Veränderungen im Wettbewerbsumfeld auszugehen. Aus unserer Sicht gibt es derzeit neben NEXUS nur noch wenige Wettbewerber auf dem europäischen Markt, denen langfristiges Potential zugesprochen wird. Geschäftsverlauf Vertriebs- und Marktentwicklung Die Positionierung der NEXUS, als Lösungsanbieter im europäischen Gesundheitswesen, gelingt zunehmend. Unsere Auftragserfolge, unsere Firmenkäufe und somit die Anzahl an Installationen haben zu einem hohen Bekanntheitsgrad des Unternehmens geführt. Den weiteren Ausbau der europäischen Aktivitäten haben wir auch in 2018 nachhaltig verfolgt und konnten steigende Umsätze realisieren. In derzeit eher zurückhaltenden Märkten waren die Gesellschaften der NEXUS-Gruppe in 2018 erneut vertrieblich sehr erfolgreich. Das gilt insbesondere für die Kernmärkte Deutschland, Schweiz, Niederlande, Frankreich und Polen. Neukunden wurden im vergangenen Jahr in allen Produktbereichen gewonnen. Hervorzuheben sind die Produkte NEXUS / ESKULAP, NEXUS / ENDOSKOPIE (E&L), CHILI PACS, NEXUS / FRAUENKLINIK und NEXUS / PEGASOS. Bei allen konnte eine sehr deutliche Auftragseingangssteigerung verzeichnet werden. Produkt- und Unternehmensintegration In 2018 haben sich die Unternehmenssegmente der NEXUS nicht verändert. Nach wie vor ist das Geschäft in eigenständige Geschäftsgebiete gegliedert, die für ihre Produkt- und Marktaktivitäten im Rahmen der Konzernplanung verantwortlich sind. In 2018 wurden die Zentralfunktionen Controlling, Compliance, Marketing und Entwicklung innerhalb der Gruppe weiter ausgebaut. In 2018 wurden auch einige Veränderungen in der Beteiligungsstruktur vorgenommen:
Wachstum und Ergebnis Das Ergebnis des Jahres war insgesamt erfreulich. Im Einklang mit der Vorjahresprognose, in der von leicht steigenden Werten in Umsatz, Ergebnis vor Steuern sowie relativer Marktposition ausgegangen wurde, konnten bei allen Leistungskennziffern steigende Werte erreicht werden. Der Umsatz stieg deutlich von EUR 119,1 Mio. auf EUR 136,5 Mio. in 2018 und das Ergebnis vor Steuern erreichte einen deutlichen Anstieg von EUR 13,3 Mio. auf EUR 14,9 Mio. Die Marktposition der NEXUS-Gruppe hat sich durch Neuaufträge - insbesondere in Deutschland, den Niederlanden, der Schweiz und Frankreich - und durch die Unternehmensakquisitionen weiter verbessert. Der Umsatzschwerpunkt von NEXUS lag in 2018 weiterhin im Geschäftsbereich Healthcare Software. Der Bereich hat im Vergleich zum Vorjahr erneut eine deutliche Umsatzsteigerung um rund EUR 18,0 Mio. auf EUR 125,9 Mio. erzielt. Im Geschäftsbereich Healthcare Service sank der Umsatz leicht von EUR 11,1 Mio. auf EUR 10,6 Mio. Der internationale Anteil am Geschäft betrug 2018 46,0 % (Vj: 44,4 %) des Gesamtumsatzes. Unsere Aktivitäten im Ausland sind eine wesentliche Komponente unseres Geschäfts. Wir investieren sehr intensiv in die Entwicklung von Produkten für ausländische Märkte und erwägen ggf. auch Unternehmensakquisitionen, um den Markteintritt zu erleichtern. Das internationale Geschäft ist derzeit insbesondere auf den Schweizer, den niederländischen, den französischen, den österreichischen, den spanischen und den polnischen Markt konzentriert. Umsatzeffekte aus Währungsschwankungen gegenüber dem 31. Dezember 2018 betrafen insbesondere den Schweizer Franken. Der Durchschnittskurs des Schweizer Franken lag in 2018 bei EUR 1,15 (Vj: EUR 1,11). Der Umsatzeffekt aus den Währungskursänderungen betrug in 2018 TEUR -1.064 (Vj: TEUR -520). In Deutschland stieg der Umsatz 2018 um rund 11,4 % an und erreichte TEUR 73.700 nach TEUR 66.178. Hauptgründe waren die Neuaufträge im Inland. Durch die Unternehmenserwerbe im Geschäftsjahr wurden zusätzliche Umsatzeffekte in Höhe von TEUR 3.697 erzielt. Ohne die Erstkonsolidierung dieser Unternehmen wäre der Umsatz der NEXUS-Gruppe entsprechend geringer ausgefallen. Die Steuerung unseres Wachstums sowie der Ertragslage erfolgte auf Basis der in den kurzfristigen Erfolgsrechnungen der Geschäftsgebiete ausgewiesenen Kennzahlen "Umsatz", "Ergebnis vor Steuern" und "relative Marktposition". Darstellung der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage Die NEXUS-Gruppe hat in 2018 einen deutlich erhöhten konsolidierten Umsatz von TEUR 136.469 nach TEUR 119.083 in 2017 erwirtschaftet. Das bedeutet einen Umsatzanstieg von TEUR 17.386 (+14,6 %). Die aktivierten Eigenleistungen betragen im Geschäftsjahr TEUR 4.130 (Vj: TEUR 5.058). Der Anstieg im Personalaufwand von TEUR 67.549 auf TEUR 76.392 (+13,1 %) resultiert aus dem Anstieg der Mitarbeiterzahlen. Der Materialaufwand von TEUR 23.044 ist gegenüber dem Vorjahr (TEUR 19.364) um 19,0 % gestiegen. Das EBITDA 2018 erreichte TEUR 26.708 nach TEUR 23.718 in 2017 (+12,6 %). Das Periodenergebnis vor Steuern (EBT) verbesserte sich von TEUR 13.282 im Vorjahr auf TEUR 14.929 (+12,4 %). Abschreibungen fielen in Höhe von TEUR 11.527 (Vj: TEUR 10.402) an. Hierbei handelt es sich hauptsächlich um planmäßige Abschreibungen auf aktivierte Entwicklungskosten, Technologien und Kundenbeziehungen. Die erstmalige Konsolidierung der im Geschäftsjahr erworbenen Unternehmen hat in Summe zu einer EBT-Steigerung von TEUR 2.063 geführt. Der Konzernjahresüberschuss hat sich im Vergleich zum Vorjahr (TEUR 10.156) auf TEUR 10.996 erhöht (+8,3 %). Grund für diesen Anstieg sind die deutlich höheren Umsatzerlöse und die daraus resultierenden Skaleneffekte. Belastend wirkte die höhere Steuerquote, die von 23,5 % auf 26,3 % gestiegen ist. Die Ergebnisse innerhalb der Bereiche haben sich sehr unterschiedlich entwickelt. Der Bereich Healthcare Software hat das Ergebnis vor Steuern und Zinsen (EBIT) von TEUR 13.930 nach einem EBIT von TEUR 12.030 im Vorjahr (+15,8 %) sehr deutlich verbessert und damit die Vorjahresprognose (deutlich steigende Werte von Umsatz und Ergebnis vor Steuern sowie leichte Verbesserungen in der relativen Marktposition) erreicht. Im Bereich Healthcare Service wurde ein Ergebnis vor Steuern und Zinsen in Höhe von TEUR 1.251 (2017: TEUR 1.289; -3,0 %) erzielt. Der Umsatz sowie das Ergebnis vor Steuern haben sich aufgrund von Projektverzögerungen sowie den übergreifenden Themen "DSGVO" und "Probleme bei der Personalbeschaffung" leicht rückläufig entwickelt und damit die Vorjahresprognose nicht erreicht. Im laufenden Jahr 2018 wurde der Bereich inhaltlich konsolidiert und neu ausgerichtet. Die Geschäfts- oder Firmenwerte sowie die Marken mit unbestimmter Nutzungsdauer in Höhe von TEUR 82.229 (Vj: TEUR 60.475) sind nach den Ergebnissen unserer, zum Bilanzstichtag durchgeführten, Impairment-Tests in voller Höhe werthaltig. Für die übrigen immateriellen Vermögenswerte in Höhe von TEUR 29.842 (Vj: TEUR 35.804), die sich insbesondere aus eigenen aktivierten Entwicklungen sowie erworbener Technologie und Kundenbeziehungen zusammensetzen, lagen in 2018 keine Hinweise auf Wertminderungen vor. Die immateriellen Vermögenswerte einschließlich des Geschäfts- oder Firmenwerts belaufen sich auf TEUR 112.071 (Vj: TEUR 85.118) und damit auf 52,9 % (Vj: 56,3 %) der Bilanzsumme. Die kurzfristigen Finanzanlagen sind gegenüber dem Vorjahr von TEUR 1.849 auf TEUR 1.586 gesunken. Das Eigenkapital der NEXUS-Gruppe beträgt zum Stichtag TEUR 108.325 nach TEUR 103.009 im Vorjahr, was einer Eigenkapitalquote von 51,2 % entspricht (Vj: 68,1 %). In 2018 wurde eine Dividende von 16 Cent pro Aktie (EUR 2.518.907,68) an die Aktionäre ausgezahlt. Die Vertragsverbindlichkeiten gemäß IFRS 15 in Höhe von TEUR 5.399 (01. Januar 2018 nach IFRS 15: TEUR 6.290) betreffen im Wesentlichen die von Kunden erhaltenen Anzahlungen für Softwareprojekte. Das Barvermögen zuzüglich der als Liquiditätsreserve gehaltenen Wertpapiere betrug per 31. Dezember 2018 TEUR 27.016 (Vj: TEUR 28.385). Das entspricht 12,8 % (Vj: 18,8 %) der Bilanzsumme. Die Forderungen aus Lieferungen und Leistungen haben sich aufgrund des stark gestiegenen Geschäftsvolumens um 19,8 % erhöht und betragen zum 31. Dezember 2018 TEUR 25.980 nach TEUR 21.686 im Vorjahr. Darüber hinaus bestehen zum Stichtag aktive Rechnungsabgrenzungsposten in Höhe von TEUR 1.399 (Vj: TEUR 1.429). Der Mittelzu- und -abfluss wird anhand der Kapitalflussrechnung dargestellt. In 2018 lag der Cash Flow aus der laufenden Geschäftstätigkeit bei TEUR 20.241 und damit leicht unter dem Cash Flow des Vorjahres (TEUR 21.677) (-6,6 %). Aufgrund der höheren Forderungsbestände konnte der starke Vorjahres-Cash Flow nicht ganz gehalten werden. Der Mittelabfluss aus der Investitionstätigkeit betrug per Saldo TEUR -18.743 (Vj: TEUR -9.416) und resultierte vor allem aus höheren Auszahlungen für Unternehmenserwerbe sowie Investitionen in immaterielle Vermögenswerte und Sachanlagen. Der Cash Flow aus der Finanzierungstätigkeit lag bei TEUR -2.859; (Vj: TEUR -2.133) und beinhaltet vor allem Dividendenzahlung, Einzahlungen und Auszahlungen für den Verkauf und Kauf eigener Anteile. Im Segment Healthcare Software wurden insgesamt TEUR 7.351 (Vj: TEUR 7.768) und im Bereich Healthcare Service TEUR 303 (Vj: TEUR 320) investiert. Die im Geschäftsjahr 2018 erworbenen Unternehmen NEXUS POLSKA sp. z o.o., ASTRAIA Software GmbH, Creativ Software AG und Swisslab DITS GmbH wurden dem Bereich Healthcare Software zugeordnet. Investitionen / Akquisitionen Neben den im Abschnitt "Produkt- und Unternehmensintegration" dargestellten Unternehmensbeteiligungen wurden in 2018 in den Aufbau von IT-Rechenzentren an den Unternehmensstandorten Donaueschingen und Frankfurt am Main ca. TEUR 977 investiert. Sonstige finanzielle Verpflichtungen Der Konzern hat hauptsächlich Leasingverträge für die Betriebs- und Geschäftsausstattung (inkl. der EDV-Hardware) und die Dienstfahrzeuge abgeschlossen. Darüber hinaus bestehen Mietverträge und sonstige Vertragsverpflichtungen über Geschäftsräume. Der Zweck der Verträge ist die Finanzierung und Beschaffung von betriebsnotwendigem Anlagevermögen. Risiken könnten durch den Abschluss teurerer Anschlussverträge zu höheren Kosten nach dem Auslaufen dieser Verträge entstehen. Vorteile, die zu der Entscheidung zur Durchführung bzw. Beibehaltung dieser Geschäfte geführt haben, sind hauptsächlich in der für die Gesellschaft fehlenden Kapitalbindung bei der Beschaffung des betriebsnotwendigen Anlagevermögens zu sehen. Darüber hinaus ergibt sich durch die Leasingfinanzierung für die Gesellschaft kein Verwertungsrisiko und die Möglichkeit der kurzfristigen Sicherung des aktuellen technischen Entwicklungsstandes. Grundsätze und Ziele des Finanzmanagements Das NEXUS-Finanzmanagement zielt darauf ab, die finanzielle Stabilität und die Flexibilität des Unternehmens sicher zu stellen. Einem ausgewogenen Verhältnis zwischen Eigen- und Fremdkapital kommt dabei eine wesentliche Rolle zu. Die Kapitalstruktur der NEXUS-Gruppe besteht zu 51,2 % aus Eigenkapital und zu 31,2 % aus kurzfristigem Fremdkapital. Hierbei handelt es sich im Wesentlichen um Finanzverbindlichkeiten, Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen, Vertragsverbindlichkeiten sowie die sonstigen finanziellen Schulden. Zur Liquiditätssteuerung wird der Konzern weitgehend zentral über die NEXUS AG finanziert. Finanzielle und nicht finanzielle Leistungsindikatoren Die finanziellen Leistungsindikatoren (Kennzahlen) der NEXUS-Gruppe, "Umsatz" und "Ergebnis vor Steuern", haben sich in der Gruppe positiv entwickelt. Im Segment Healthcare Software sind die Kennzahlen "Umsatz" und "Ergebnis vor Steuern" deutlich gestiegen. Im Segment Healthcare Service sind "Umsatz" und "Ergebnis vor Steuern" leicht gesunken. Der nicht finanzielle Leistungsindikator "relative Marktposition" ist jeweils leicht gestiegen. Geschäftsverlauf der Unternehmensbereiche Geschäftsbereich Healthcare Software: Wachstum und Innovation Der Bereich Healthcare Software bietet selbst erstellte Softwareprodukte auf dem nationalen und internationalen Markt für Institutionen des Gesundheitswesens an. Dieses Segment erzielte in 2018 einen (externen) Umsatz von TEUR 125.904 nach TEUR 107.954 im Vorjahr. Das bedeutet einen Anstieg von 16,6 %. Insbesondere die Nachfrage nach neuen Produkten und Servicedienstleistungen im Bereich der klinischen Informationssysteme (NEXUS / KIS) und der diagnostischen Informationssysteme (NEXUS / DIS) hat zu diesem Wachstum geführt. Geschäftsbereich Healthcare Service: Konsolidierung und Neuausrichtung Der Geschäftsbereich Healthcare Service bietet IT-Outsourcing-Leistungen für Einrichtungen des Gesundheitswesens in Deutschland an. Der Bereich erzielte in 2018 einen (externen) Umsatz in Höhe von TEUR 10.565 nach TEUR 11.129 in 2017 (-5,1 %). Der Bereich hatte im laufenden Jahr mit Organisations- und Projektproblemen zu kämpfen, die zu Projektverzögerungen geführt haben. Die übergreifenden Themen "DSGVO" und "Probleme bei der Personalbeschaffung" wirken in diesem Bereich besonders belastend. Im laufenden Jahr wurde der Bereich inhaltlich konsolidiert und neu ausgerichtet. Personal Die Personalentwicklung ist im Markt klinischer Informationssysteme von besonderer Bedeutung. In diesem wissenskritischen Bereich, in dem medizinisches Wissen mit der Informatik zu einer kundenorientierten Lösung kombiniert werden muss, hängt der Erfolg von Entwicklungsvorhaben oder Kundenprojekten sehr häufig vom Wissen und der Ausbildung Einzelner ab. NEXUS legt daher auf strukturiertes und effizientes Personalmanagement großen Wert. Die Mitarbeiteranzahl und -struktur bei NEXUS hat sich bedingt durch Neueinstellungen und Unternehmenserwerbe weiter erhöht. Nach 975 Mitarbeitern im Vorjahr sind im Geschäftsjahr 2018 insgesamt 1.280 Mitarbeiter in der NEXUS-Gruppe beschäftigt. Gesamtaussage zur Lage des Konzerns NEXUS hat sich in 2018 hinsichtlich sämtlicher Leistungsindikatoren positiv entwickelt. NEXUS verfügt über ein attraktives Produktprogramm, eine gute Marktposition in den Kernmärkten und stabile Kundenbeziehungen. Weiteres Wachstum kann durch Eigenfinanzierung realisiert werden. Chancen- und Risikobericht Das unternehmerische Handeln der NEXUS-Gruppe ist mit Risiken und Chancen verbunden. Zur frühzeitigen Erkennung, Bewertung und zum richtigen Umgang mit Chancen und Risiken hat die NEXUS AG ein Risikosteuerungs- und Kontrollsystem eingeführt. Das System umfasst die NEXUS AG inklusive aller mehrheitlich gehaltenen Tochtergesellschaften und liegt in der Verantwortung des Vorstands und der Geschäftsführer der Tochtergesellschaften. Darüber hinaus ist die NEXUS-Gruppe mit kurz-, mittel- und langfristigen strategischen und operativen Risiken konfrontiert, die sich auf Veränderungen und Fehler innerhalb des Umfeldes, der Branche, der innerbetrieblichen Management- und Leistungsprozesse oder des finanzwirtschaftlichen Umfelds beziehen. Risikomanagement NEXUS hat ein, den Verhältnissen angemessenes, internes Kontrollsystem sowie Controlling-Instrumentarium und Risikomanagement implementiert. Neben einem intensiven Kosten- und Ergebnismanagement, das im Rahmen regelmäßiger Management- und Aufsichtsratssitzungen überwacht wird, besteht ein Risikomanagement-Handbuch. Entsprechend werden folgende Chancen- und Risikofelder vom Management-Team überwacht:
Die Berichterstattung, die Dokumentation und die Maßnahmenentwicklung sind im Risikohandbuch der NEXUS AG geregelt. Die Umsetzung wird periodisch vom Vorstand überprüft. In 2018 wurden fünf Risikoberichte von den verantwortlichen Stellen an den Vorstand gemeldet und von diesem bewertet. Der Einkauf ist im Wesentlichen auftragsbezogen und in Abstimmung mit den zuständigen Projektmanagern organisiert. Zahlungsausgänge werden bei der NEXUS AG durch den Vorstand und bei den Tochtergesellschaften durch den jeweiligen Geschäftsführer genehmigt. Der Personalabrechnungsprozess erfolgt für die inländischen Gesellschaften zum überwiegenden Teil zentral in Donaueschingen und wird durch funktionsunabhängige Kontrollen überwacht. Zur Leistungserfassung der Entwicklungsabteilung wird eine Oracle-Datenbank verwendet. Die Steuerung wird durch eine Vierteljahresplanung vorgenommen. Die NEXUS-Gruppe nutzt eine ERP-Software (Enterprise Ressource Planning), mit der Informationen, sowohl für Ablaufprozesse und interne Kontrollen, als auch für Zwecke der Berichterstattung, verfügbar gemacht werden. Darüber hinaus findet eine regelmäßige Kommunikation zwischen den Finanzabteilungen der dezentralen Tochterunternehmen und der zentralen Konzernfinanzabteilung statt. Der wirtschaftlichen Entwicklung der Geschäftsbereiche wird verstärkt Aufmerksamkeit geschenkt. Diese berichten ihre Ergebnisse monatlich an den Vorstand. Der Vorstand ist an den maßgeblichen Entscheidungen unmittelbar beteiligt. Für die Steuerung und Überwachung werden die Tochtergesellschaften hierzu nach Produkten bzw. Märkten zusammengefasst, die wiederum den beiden Segmenten Healthcare Software und Healthcare Services zugeordnet werden. Die Überwachung des internen Kontroll- und Risikomanagementsystems obliegt dem Prüfungsausschuss des Aufsichtsrats. Risiken und Chancen Markt- und Branchenrisiken Wesentliche Risiken und Chancen, die eine deutliche Veränderung der wirtschaftlichen Lage bei NEXUS hervorrufen könnten, liegen im Markt und Branchenumfeld. Die NEXUS-Gruppe erwirtschaftet ihre Umsatzerlöse im Wesentlichen aus dem Verkauf von Softwarelizenzen und Dienstleistungen für das Gesundheitswesen in Deutschland, der Schweiz, Österreich, den Niederlanden, Frankreich, Polen und Spanien. Das derzeitige gesamtwirtschaftliche Umfeld ist stabil und insbesondere in Deutschland sind die öffentlichen Haushalte nicht angespannt. In vielen europäischen öffentlichen Haushalten werden jedoch weitere Budgetkürzungen diskutiert, die sich auch auf die Finanzierung der öffentlichen Investitionen auswirken. Dazu gehören in den europäischen Ländern auch das Gesundheitswesen und insbesondere die Krankenhäuser. Gartner hat seine Prognose für das Wachstum der weltweiten IT-Ausgaben für 2019 mit 3,2 % angegeben. Frost und Sullivan geben in einer aktuellen Studie 2019 an, dass die IT-Ausgaben in europäischen Krankenhäusern in den nächsten drei Jahren weiter steigen werden. Allein in Deutschland, Frankreich, Großbritannien und Spanien werden mehr als 6,0 Mrd. USD für Informationstechnologie im Gesundheitswesen ausgegeben. Die Einspareffekte werden ebenfalls als hoch eingeschätzt. Nach einer Studie von Mc. Kinsey & Company (10/2018) können durch den Einsatz digitaler Technologien im deutschen Gesundheitswesen bis zu EUR 34 Mrd. jährlich eingespart werden. Dies entspricht rund 12 % der gesamten jährlichen Gesundheits- und Versorgungskosten von zuletzt EUR 290 Mrd. Auch wenn die Zahlen keinen unmittelbaren Aufschluss über die individuelle Investitionsbereitschaft von Einrichtungen im Gesundheitswesen geben, geht die NEXUS-Gruppe davon aus, dass sich die Zielgruppe somatischer und psychiatrischer Krankenhäuser, medizinischer Versorgungszentren, Reha-, Alten- und Pflegeheime ebenfalls dem Trend zunehmender Investitionen in IT- und Software-Lösungen weiter anschließen werden. Für NEXUS ergeben sich dabei erhebliche Chancen, ein überdurchschnittliches Wachstum zu erzielen. Unsere derzeitige Technologie- und Marktposition eröffnet uns die Möglichkeit, neue Kunden zu erschließen und die Marge zu verbessern. Die bisher installierte Kundenbasis ist hierfür eine ausgezeichnete Referenz. Unsere Technologiestrategie und unsere applikative Trennung zwischen einem klinischen und einem diagnostischen System findet am Markt zunehmend Aufmerksamkeit. Als Anbieter von Qualitätssoftware hat sich NEXUS am Markt einen sehr guten Ruf erarbeitet und gilt als stabiles, wachsendes Unternehmen. In den letzten Jahren galt dies insbesondere für den deutschen, französischen, niederländischen und polnischen Markt (seit 2018), in denen die NEXUS-Gruppe mit dem NEXUS / KISNG wesentliche Aufträge gewinnen und damit andere etablierte Wettbewerber ablösen konnte. Sollten sich trotz des segmentierten Marktes andere Anbieter als Standard durchsetzen, wird die Strategie der NEXUS-Gruppe als mittelständischer Anbieter mit internationaler Präsenz nicht erfolgreich sein. Durch die fortschreitende Konsolidierung ist weiterhin die Möglichkeit der Übernahme durch einen Wettbewerber gegeben. Strategische Risiken Risiken können auch aus strategischen Unternehmensentscheidungen resultieren, die kurzfristig und langfristig grundsätzlich das Chancen- und Risikopotential der NEXUS verändern. Vermarktungs- und Vertriebsrisiken Die NEXUS bearbeitet die unterschiedlichen Märkte mit unterschiedlichen Vertriebsmodellen. Aufgrund der hohen Komplexität der Produkte ist die Vermarktung sehr anspruchsvoll. Der Verlust von Partnern, Mitarbeitern oder Vertriebsmittlern ist ein Risiko, das die Ertragssituation beeinflussen könnte. Wichtig für die weitere wirtschaftliche Entwicklung der NEXUS AG einschließlich der Tochtergesellschaften ist, dass neben einer Verbreiterung der installierten Softwarebasis die Wartungs- und Serviceerlöse weiter gesteigert werden können. Hierzu ist auch Voraussetzung, dass es in ausreichendem Umfang gelingt, auslaufende Wartungs- und Serviceverträge zu verlängern. Bei erhöhtem Anteil an Wartungserträgen und Erträgen aus Partnergeschäften kann sich die Erlösqualität weiter verbessern. Projektrisiken Umsetzungsschwierigkeiten, insbesondere technischer Art, könnten bei den vorliegenden Großprojekten zu Pönalen oder Rückabwicklungen führen, die sich wiederum negativ auf die Ertragslage, aber auch auf die Marktreputation auswirken könnten. Zahlungsausfälle in Großprojekten durch Zahlungsschwierigkeiten oder Zahlungszurückhaltung der Kunden könnten zu Liquiditätsbelastungen für das Unternehmen führen, insbesondere wenn im Rahmen von Großprojekten erhebliche Vorleistungen erbracht wurden. Dieses Risiko wird soweit möglich durch die Vereinbarung von Anzahlungen reduziert. Ausfallrisiken bzw. Risiken, dass ein Vertragspartner seinen Zahlungsverpflichtungen nicht nachkommt, werden im Rahmen des Forderungsmanagements (bspw. Bonitätsprüfungen) aktiv gesteuert. Ausfallrisikokonzentrationen entstehen im Konzern temporär innerhalb von Großprojekten. Die maximale Risikohöhe ergibt sich aus dem Buchwert der aktivierten Forderungen und ggf. aus Schadensersatz- oder Haftungsansprüchen. Risiken aus Zahlungsstromschwankungen existieren aufgrund der vorhandenen Liquiditätsreserven und der sich zunehmend verstetigenden Einzahlungsflüsse derzeit nicht. Produktrisiken Es besteht ein Risiko, dass der von NEXUS erreichte Innovationsvorsprung durch Wettbewerbsinnovationen verloren geht und dadurch Marktanteile verloren gehen. Risiken liegen auch in der Zeit- und Budgetplanung sowie in der Gestaltung und in der Qualität von Eigenentwicklungen, bei denen Abweichungen von der Marktspezifikation erhebliche Auswirkungen hinsichtlich der Vermarktung und der Kostenposition bedeuten können. In der Softwareentwicklung werden außerdem teilweise Drittprodukte eingesetzt, bei deren Verlust oder bei mangelnder Qualität der Technologie es zu Verzögerungen der eigenen Softwareauslieferung kommen. Die NEXUS-Gruppe begegnet diesen Risiken mit jährlichen qualitätsgeprüften Releases, die einen vordefinierten Qualitätsmanagement-Prozess durchlaufen. Risiken in der Belegschaft Die Entwicklung der NEXUS hängt in starkem Umfang vom Wissen und der konzernweiten Leistungsbereitschaft der Belegschaft ab. Es besteht grundsätzlich das Risiko, durch Fluktuation Kompetenzen zu verlieren und Marktvorteile einzubüßen. Das Abwandern einer größeren Anzahl von Kern-Know-How-Trägern könnte zumindest kurzfristig zu erheblichen Schwierigkeiten in der operativen Geschäftsabwicklung führen. Zudem zeigt der Arbeitsmarkt seit Jahren einen Mangel an Fachkräften. Die NEXUS begegnet diesem Risiko mit aktiver Personalentwicklung, die ein wichtiger Bestandteil für eine vorausschauende und zuverlässige Sicherung unserer Personalressourcen darstellt. Rechtliche Risiken Bedeutende rechtliche Risiken sind derzeit nicht bekannt. Risikoberichterstattung in Bezug auf die Verwendung von Finanzinstrumenten und finanzwirtschaftliche RisikenFinanzinstrumente bestehen im Wesentlichen aus Leistungsforderungen und -verbindlichkeiten. Da die Kunden der NEXUS-Gruppe überwiegend in öffentlicher Trägerschaft sind, ist das Ausfallrisiko innerhalb der Leistungsforderungen als gering einzuschätzen. NEXUS verfügt in erheblichem Umfang über immaterielle Vermögenswerte in Form von Konzessionen / Patenten (TEUR 1.070; Vj: TEUR 732), Geschäfts- oder Firmenwerten (TEUR 73.462; Vj: TEUR 49.314), Technologie und Kundenbeziehungen (TEUR 13.313; Vj: TEUR 9.394), Marken (TEUR 8.767; Vj: TEUR 8.749) sowie Entwicklungskosten (TEUR 15.459; Vj: TEUR 16.929), die in der Bilanz aktiviert sind. Zum Bilanzstichtag wurde eine Überprüfung der Werthaltigkeit der Geschäfts- oder Firmenwerte sowie Marken mit unbestimmter Nutzungsdauer auf Basis des DCF-Verfahrens vorgenommen. Aufgrund der zukünftigen positiven Ergebniserwartungen besteht kein Abwertungsbedarf. Sofern die getroffenen Annahmen zukünftig nicht so eintreten, könnte sich ein Abwertungsbedarf bei den Geschäfts- oder Firmenwerten und auch bei den übrigen immateriellen Vermögenswerten ergeben. Die NEXUS AG und ihre Tochtergesellschaften haben nach wie vor latente Steuern auf Verlustvorträge aktiviert. Sollte nicht mehr zu erwarten sein, dass Gewinne zur Nutzung der Verlustvorträge erwirtschaftet werden, müsste der Ansatz ganz oder zum Teil reduziert werden. Sollten sich Steuergesetzgebungen zur Behandlung von Verlustvorträgen ändern, könnte es nötig werden, die aktivierten latenten Steuern ganz oder zum Teil zu reduzieren. NEXUS hält Wertpapiere, die Zinsrisiken und Kursrisiken ausgesetzt sind und darum intensiv beobachtet werden. Aufgrund der volatilen Märkte für Wertpapiere existieren weiterhin Kurs- und Ausfallrisiken, die beobachtet und bewertet werden. Der Konzern hält wesentliche liquide Mittel in Schweizer Franken, die Kursrisiken unterliegen. Währungsrisiken entstehen insbesondere auch durch die in der Schweiz (Schweizer Franken) realisierten Umsätze und die daraus resultierenden Forderungen, die bis zur Zahlung Währungsschwankungen unterliegen. Den Einzahlungen in Schweizer Franken stehen in hohem Umfang Auszahlungen in Schweizer Franken gegenüber, so dass sich hier das Währungsrisiko netto vermindert. Eine Sicherungsbeziehung bestand zum Stichtag nicht. Liquiditätsrisiken existieren aufgrund der Liquiditätsreserven und der sich zunehmend verstetigenden Einzahlungsflüsse nicht. Die Entscheidung über den Einsatz und die Risiken aus der Verwendung von Finanzinstrumenten werden zentral durch den Vorstand der NEXUS AG überwacht. Der Konzern ist bestrebt, über genügend Zahlungsmittel und Zahlungsmitteläquivalente oder entsprechende unwiderrufliche Kreditlinien zu verfügen, um seine Verpflichtungen in den nächsten Jahren zu erfüllen. Des Weiteren steht der Gesellschaft genehmigtes Kapital für weitere Kapitalerhöhungen zur Verfügung. Aus zukünftig zu erwartenden Kaufpreiszahlungen im Rahmen von Unternehmenserwerben können sich Effekte aus Änderungen der vertragsrelevanten Faktoren ergeben. Internes Kontrollsystem und Risikomanagementsystem bezogen auf den Konzernrechnungslegungsprozess Das interne Kontroll- und Risikomanagementsystem hat im Hinblick auf den Rechnungslegungsprozess zum Ziel, die Ordnungsmäßigkeit und Wirksamkeit der Rechnungslegung und Finanzberichterstattung konzernweit sicherzustellen. Die laufende Buchhaltung der inländischen Tochterunternehmen wird dezentral geführt, während die Erstellung der handelsrechtlichen Jahresabschlüsse zum überwiegenden Teil zentral erfolgt. Die ausländischen Gesellschaften erstellen lokale Abschlüsse, die aufgrund gesetzlicher Vorschriften oder bei Wesentlichkeit freiwillig geprüft werden. Die Erstellung des Konzernabschlusses sowie die erforderlichen Anpassungen der in- und ausländischen Einzelabschlüsse an die International Financial Reporting Standards, wie sie in der EU verpflichtend anzuwenden sind, erfolgten zentral in Donaueschingen. Der Abschlusserstellungsprozess wird zentral durch den Leiter Finanzen sowie den Vorstand der NEXUS AG überwacht. Das Vier-Augen-Prinzip wird grundsätzlich gewahrt. Übernahmerelevante AngabenZusammensetzung des gezeichneten Kapitals und Börsennotierung Die NEXUS AG ist an der Frankfurter Wertpapierbörse im Prime Standard unter der Wertpapier-Kenn-Nummer (WKN) 522090 gelistet. Das gezeichnete Kapital in Höhe von EUR 15.752.231 setzt sich wie folgt zusammen: Stammaktien: 15.752.231 Stück zum rechnerischen Wert von jeweils EUR 1,00. Zu den aus Stückaktien vermittelten Rechten und Pflichten verweisen wir auf das Aktiengesetz (§§ 8 ff. AktG). Zum Stichtag sind 15.712.846 Aktien ausgegeben. In teilweiser Ausnutzung der am 13. Mai 2016 von der Hauptversammlung der NEXUS AG beschlossenen Ermächtigung für die Zeit bis zum 30. April 2021 zur Erhöhung des Grundkapitals der Gesellschaft einmalig oder mehrmals um bis zu insgesamt EUR 3.000.000,00 durch Ausgabe von bis zu 3.000.000 neuer, auf den Inhaber lautender Stückaktien gegen Bar- und/oder Sacheinlagen (Genehmigtes Kapital 2016 / I) hat der Vorstand am 14. Juli 2017 mit Zustimmung des Aufsichtsrats vom gleichen Tag beschlossen, das Grundkapital der Gesellschaft gegen Bareinlagen unter Ausschluss des Bezugsrechts der Aktionäre - zugunsten der Arbeitnehmer der NEXUS AG und verbundener Unternehmen der NEXUS AG - von EUR 15.735.665,00 um bis zu EUR 25.000,00 auf EUR 15.760.665,00 durch Ausgabe von bis zu 25.000 neuen, auf den Inhaber lautenden Stückaktien mit einem auf sie entfallenden Anteil am Grundkapital der Gesellschaft von je EUR 1,- und mit Gewinnberechtigung ab dem 1. Januar 2017 zu erhöhen. Das Grundkapital hat sich um EUR 16.566,00 auf EUR 15.752.231,00 erhöht. Somit beträgt das genehmigte Kapital 2016 / I nach teilweiser Ausschöpfung noch EUR 2.983.434,00. Beschränkungen zu Aktien Soweit bekannt existieren keine Beschränkungen, die die Stimmrechte oder die Übertragung von Aktien betreffen. Direkte oder indirekte Beteiligungen am Kapital Uns wurden keine direkten und indirekten Beteiligungen am Kapital mit über 10 von Hundert der Stimmrechte mitgeteilt. Inhaber von Aktien mit Sonderrechten Es existieren keine Inhaber von Aktien mit Sonderrechten, die Kontrollbefugnisse verleihen. Art der Stimmrechtskontrolle im Fall von Arbeitnehmerbeteiligungen Bei den am Kapital beteiligten Arbeitnehmern existiert keine Trennung zwischen Stimmrecht und Aktie. Die Kontrollrechte können unmittelbar durch die Arbeitnehmer ausgeübt werden. Ernennung und Abberufung von Vorstandsmitgliedern und Satzungsänderungen Es existieren keine weitergehenden Satzungsbestimmungen zur Ernennung und Abberufung von Vorstandsmitgliedern als die in den gesetzlich geltenden Vorschriften. Zudem sind keine wesentlichen Satzungsbestimmungen anzugeben, die von gesetzlichen Vorschriften und von dispositiven Vorschriften abweichen. Befugnisse des Vorstands hinsichtlich der Möglichkeit, Aktien auszugeben oder zurückzukaufen (Ermächtigung zum Erwerb eigener Aktien) Die Hauptversammlung der NEXUS AG hat mit Beschluss vom 12. Mai 2017 den Vorstand ermächtigt, bis zum 30. April 2022 eigene Aktien bis zu einer Höhe von insgesamt 10 % des Grundkapitals, das bei Einberufung der Hauptversammlung vorhanden war, d.h. maximal bis zu 1.573.566 Stückaktien mit rechnerischem Nennwert von je EUR 1,00, zu erwerben. Der Vorstand ist im Rahmen der Ermächtigung ermächtigt, die erworbenen eigenen Aktien mit Zustimmung des Aufsichtsrats ohne weiteren Hauptversammlungsbeschluss einzuziehen sowie das Bezugsrecht der Aktionäre im Falle der Verwendung der eigenen Aktien nach Maßgabe der näheren Bestimmungen des am 17. Mai 2017 im Bundesanzeiger veröffentlichen Punkt 7 der Tagesordnung der Hauptversammlung der NEXUS AG auszuschließen. Der Vorstand ist ferner ermächtigt, die aufgrund der erteilten Ermächtigung erworbenen Aktien mit Zustimmung des Aufsichtsrates an Dritte im Rahmen von Unternehmenszusammenschlüssen oder bei einem Erwerb von Unternehmen oder von Beteiligungen an Unternehmen anzubieten. Das Bezugsrecht der Aktionäre auf eigene Aktien ist insoweit ausgeschlossen. Die NEXUS AG hat in 2016 ein Aktienrückkaufprogramm gestartet. Der Vorstand der NEXUS AG hat mit Zustimmung des Aufsichtsrats am 25. Oktober 2016 beschlossen, von der Ermächtigung zum Erwerb bis zu 200.000 Stück eigener Aktien (das entspricht 1,27 % vom Grundkapital) der Gesellschaft gemäß § 71 Abs. 1 Nr. 8 AktG Gebrauch zu machen. Die Ermächtigung ist auf den Zeitraum bis zum 30. April 2020 und auf einen Umfang von bis zu 10 % des Grundkapitals beschränkt. Aus diesem Aktienrückkaufprogramm wurden bis zum 31. Dezember 2018 78.956 Stück (Vj: 26.377 Stück) eigene Anteile (= EUR 78.956 Grundkapital; Vj: EUR 26.377 Grundkapital) erworben. Dies entspricht einem Anteil am Grundkapital von 0,5 % (Vj: 0,1 %). Per 31. Dezember 2018 wurden insgesamt 78.956 Stück zu einem Durchschnittskurs von EUR 23,79 erworben. Genehmigtes Kapital Der Vorstand ist ermächtigt, in der Zeit bis zum 30. April 2021 das Grundkapital der Gesellschaft mit Zustimmung des Aufsichtsrats einmalig oder mehrfach um bis zu insgesamt EUR 3.000.000,00 durch Ausgabe neuer, auf den Inhaber lautender nennwertloser Inhaberaktien (Stückaktien) gegen Bar- und/oder Sacheinlage zu erhöhen (Genehmigtes Kapital 2016). Die neuen Aktien können auch an Arbeitnehmer der Gesellschaft oder eines verbundenen Unternehmens ausgegeben werden. Der Vorstand entscheidet mit Zustimmung des Aufsichtsrats über die Bedingungen der Aktienausgabe. Der Vorstand ist ferner ermächtigt, mit der Zustimmung des Aufsichtsrats über den Ausschluss des Bezugsrechts der Aktionäre in folgenden Fällen zu entscheiden: a) für Spitzenbeträge, b) zur Ausgabe neuer Aktien an Arbeitnehmer der Gesellschaft oder eines verbundenen Unternehmens, c) zur Ausgabe neuer Aktien gegen Sacheinlage zum Erwerb von Unternehmen, Unternehmensteilen oder Beteiligungen an Unternehmen, d) zur Ausgabe neuer Aktien gegen Bareinlage, wenn der Ausgabebetrag der neuen Aktien den Börsenpreis der bereits börsennotierten Aktien gleicher Gattung und gleicher Ausstattung zum Zeitpunkt der endgültigen Feststellung des Ausgabebetrages durch den Vorstand nicht wesentlich im Sinne der §§ 203 Abs. 1 und 2, 186 Abs. 3 Satz 4 AktG unterschreitet und der auf die neuen Aktien, für die das Bezugsrecht ausgeschlossen wird, insgesamt entfallende anteilige Betrag des Grundkapitals 10 % des zum Zeitpunkt der Eintragung dieser Ermächtigung im Handelsregister vorhandenen Grundkapitals (EUR 15.735.665,00) und - kumulativ - 10 % des zum Zeitpunkt der Ausgabe der neuen Aktien vorhandenen Grundkapitals nicht übersteigt. Auf die Höchstgrenze von 10 % des Grundkapitals ist der anteilige Betrag am Grundkapital abzusetzen, der auf neue oder zurückerworbene Aktien entfällt, die seit der Eintragung dieser Ermächtigung im Handelsregister unter vereinfachtem Bezugsrechtsausschluss gemäß oder entsprechend § 186 Abs. 3 S. 4 AktG ausgegeben oder veräußert worden sind, sowie der anteilige Betrag am Grundkapital, auf den sich Options- und/ oder Wandlungsrechte aus Options- und/oder Wandelschuldverschreibungen und/oder Wandlungspflichten aus Wandelschuldverschreibungen beziehen, die seit der Eintragung dieser Ermächtigungen im Handelsregister in entsprechender Anwendung von § 186 Abs. 3 Satz 4 AktG ausgegeben worden sind. Bedingtes Kapital Das Grundkapital der Gesellschaft wird um EUR 1.400.000,00 durch Ausgabe von bis zu 1.400.000 auf den Inhaber lautender Stückaktien mit einem rechnerischen Wert von je EUR 1,00 bedingt erhöht (Bedingtes Kapital 2012). Das bedingte Kapital dient der Sicherung von Bezugsrechten aus Aktienoptionen, die auf Grund der Ermächtigung der Hauptversammlung der NEXUS AG vom 23. Mai 2012 gegeben werden. Die bedingte Kapitalerhöhung wird nur insoweit durchgeführt, wie Aktienoptionen ausgegeben werden und die Inhaber dieser Aktienoptionen von ihrem Bezugsrecht auf Aktien Gebrauch machen und die Gesellschaft nicht in Erfüllung der Bezugsrechte eigene Aktien gewährt. Wesentliche Vereinbarungen, die unter der Bedingung eines Kontrollwechsels in Folge eines Übernahmeangebots stehen Es bestehen keine wesentlichen Vereinbarungen der Gesellschaft, die unter der Bedingung eines Kontrollwechsels infolge eines Übernahmeangebots stehen. Entschädigungsvereinbarungen Entschädigungsvereinbarungen der Gesellschaft, die für den Fall eines Übernahmeangebots mit den Mitgliedern des Vorstands oder Arbeitnehmern getroffen sind, bestehen nicht. Grundzüge des Vergütungssystems des Vorstands Die Festlegung von Struktur und Höhe der Vergütung des Vorstands wird bei der NEXUS AG vom Aufsichtsrat beschlossen. Das Vergütungssystem für den Vorstand basiert auf den Grundsätzen der Leistungs- und Ergebnisorientierung und besteht aus einer erfolgsunabhängigen Grundvergütung sowie aus erfolgsabhängigen Bestandteilen. Kriterien für die Angemessenheit der Vergütung eines jeden Vorstandsmitglieds bilden insbesondere die Aufgaben des jeweiligen Vorstandsmitglieds, seine persönliche Leistung, die wirtschaftliche Lage, der Erfolg und die Zukunftsaussichten des Unternehmens unter Berücksichtigung des Marktumfelds. Darüber hinaus unterhält die Gesellschaft für ihre Organmitglieder eine Vermögenshaftpflichtversicherung (sogenannte D&O-Versicherung). Die erfolgsunabhängige Grundvergütung besteht aus einem Fixum, ausbezahlt in zwölf Monatsraten und Sachbezügen, welche aus dem nach steuerlichen Richtlinien anzusetzenden Wert der Dienstwagennutzungen bestehen. Als Maßnahme der betrieblichen Altersvorsorge werden zudem durch die Gesellschaft Einzahlungen in eine Lebensversicherung und eine Unterstützungskasse geleistet. Die erfolgsabhängigen Bestandteile enthalten eine jährlich wiederkehrende, an den geschäftlichen Erfolg gebundene Komponente und eine Komponente mit langfristiger Anreizwirkung und Risikocharakter in Form eines Bonus. Die jährlich wiederkehrende Komponente orientiert sich am EBIT des NEXUS-Konzerns. Die Komponente mit langfristiger Anreizwirkung ist an die Entwicklung des Unternehmensergebnisses (EBITDA) über drei Jahre (2018-2020) gekoppelt. Die Inanspruchnahme dieses Bonus kann entweder in Form einer Barauszahlung oder durch die Ausgabe von Aktien der NEXUS AG erfolgen. Dem Vorstand gehörten zum 31. Dezember 2018 folgende Personen an:
Vergütungsbericht Im Mai 2014 wurde mit den Vorständen eine aktienbasierte Vergütung vereinbart. Sie besteht in Abhängigkeit der Unternehmenswertsteigerung aus maximal 160.000 Aktien, die über die Laufzeit jährlich fällig werden und auf der Kursentwicklung der Jahre 2015 bis 2017 basieren (AOP 2015-2017). Der beizulegende Zeitwert betrug im Zeitpunkt der Gewährung TEUR 788. Zum 31. Dezember 2017 stehen den Vorständen aufgrund der Unternehmenswertsteigerung 160.000 Aktien zu. Da diese aus eigenen Aktien zu erfüllen sind, die noch zurückzukaufen sind, wurden die Ansprüche gestundet. Im Januar bzw. Mai 2018 wurden mit den Vorständen neue Verträge vereinbart, die aus der Festvergütung sowie einer kurzfristigen und einer langfristigen variablen Vergütung für die Jahre 2018-2020 bestehen. Es bestehen keine Zusagen an Vorstandsmitglieder über Vergütungen im Falle eines vorzeitigen Ausscheidens. Die Vorstandsvergütung stellt sich wie folgt dar: scroll
scroll
scroll
1) Am 6. März 2018 wurden jedem Vorstandsmitglied jeweils 10.000 Stück Aktien aus den eigenen Anteilen der NEXUS AG ausgegeben. scroll
scroll
scroll
Vergütungen des Aufsichtsrats Die Vergütung des Aufsichtsrats wird von der Hauptversammlung der NEXUS AG festgelegt; sie ist in der Satzung der NEXUS AG geregelt. Die Vergütungen orientieren sich an den Aufgaben und der Verantwortung der Aufsichtsratsmitglieder sowie am wirtschaftlichen Erfolg des Konzerns. Jedes Aufsichtsratsmitglied erhält eine jährliche Vergütung, die sich aus einer festen und einer variablen Vergütung zusammensetzt. Die feste Vergütung beträgt für den Aufsichtsratsvorsitzenden EUR 15.000 und für die anderen Aufsichtsratsmitglieder EUR 11.000. Daneben wird eine ergebnisabhängige, variable Vergütung gewährt, die für den Aufsichtsratsvorsitzenden maximal EUR 15.000 und für die anderen Aufsichtsratsmitglieder maximal EUR 5.000 beträgt. Für den Vorsitz in Ausschüssen werden weitere EUR 1.000 gewährt. Dem Aufsichtsrat gehören folgende Personen an:
Die Gesamtbezüge des Aufsichtsrats betrugen TEUR 112 (Vj: TEUR 112). Der Aufsichtsratsvorsitzende erbringt neben seiner Aufsichtsratstätigkeit vereinzelt selbst oder über eine ihm nahestehende Gesellschaft Dienstleistungen für die NEXUS AG und rechnet diese nach marktüblichen Bedingungen ab. In 2018 betrugen die hierfür als Aufwand angefallenen Dienstleistungshonorare TEUR 121 (Vj: TEUR 72). Darüber hinaus unterhält die Gesellschaft für ihre Organmitglieder eine Vermögenshaftpflichtversicherung (sogenannte D&O-Versicherung). (Konzern-)Erklärung zur Unternehmensführung und zur EntsprechenserklärungDie Erklärung zur Unternehmensführung, die Entsprechenserklärung gemäß § 161 AktG wurde auf der Unternehmenswebsite www.nexus-ag.de - Unternehmen - Investor Relations - Corporate Governance veröffentlicht. Gesonderter nichtfinanzieller (Konzern-) BerichtDer gesonderte nichtfinanzielle (Konzern-) Bericht gemäß §§ 315b-315c HGB und §§ 289c-289e HGB wurde auf der Unternehmenswebsite www.nexus-ag.de - Unternehmen - Investor Relations - Nichtfinanzielle (Konzern-) Bericht veröffentlicht. Zusammenfassende Darstellung der Chancen- und Risikosituation der NEXUS-GruppeDie NEXUS AG sowie alle ihre Tochtergesellschaften arbeiten nach einer einheitlichen Methode der Chancen-/Risikoanalyse und des Chancen-/Risikomanagements. Der Früherkennung von Risiken wird damit eine wesentliche Bedeutung beigemessen. Die Überwachung der Risiken durch eindeutige Kennzahlen (Umsatz, Ergebnis vor Steuern, relative Marktposition) ermöglicht eine klare Einschätzung über die Bedeutung. Weder aus den Einzelrisiken noch aus der Gesamtrisikoposition lässt sich derzeit erkennen, dass der Fortbestand des Unternehmens gefährdet ist. Gleichzeitig sieht das Management noch erhebliche Chancen zur Ausweitung des Umsatzes im Marktsegment der NEXUS-Gruppe. Prognosebericht 2019Das Gesundheitswesen in vielen Ländern befindet sich in einer grundsätzlichen digitalen Transformationsphase. In den meisten europäischen Staaten hat dieses Thema eine hohe wirtschaftliche und politische Bedeutung. Das Bewusstsein, dass Europa hier hinter anderen Regionen zurückfällt, wächst in der öffentlichen Wahrnehmung. Daher steigen Budgets für IT und in vielen Häusern werden weitreichende Digitalisierungskonzepte erarbeitet. Getrübt wird diese an sich sehr positive Entwicklung nur von den fehlenden Potentialen in den Krankenhäusern zur Umsetzung. Es mangelt in den meisten Einrichtungen an Personal und Organisationskraft, um die ehrgeizigen Digitalisierungsziele zu realisieren. Daher sehen wir derzeit noch keine sprunghaft ansteigende Nachfrage nach neuen Lösungen. Die Bereitschaft, Systeme abzulösen, denen kein Weiterentwicklungspotential zugeschrieben wird, ist nach wie vor gering. Einige Entwicklungen erhöhen jedoch den Druck auf die Gesundheitseinrichtungen zu einem rascheren Wandel. Insbesondere die Patienten stellen Forderungen nach digitaler Kommunikation und Datenübernahmen und zeigen wenig Verständnis für organisatorische Hürden. Patienten drohen zu innovativeren Anbietern (Tele-Health-Anbieter) abzuwandern und verursachen daher wirtschaftlichen Druck auf die bisherigen Dienstleister. Positiv ist, dass die Transformation zu Cloud-Lösungen und eine starke Orientierung an Micro-Services die Umsetzung neuer technologischer Lösungen erleichtert. Trotz dieser gemischten Ausgangslage ist die NEXUS auch für 2019 wieder optimistisch. Durch unser modernes Produktportfolio und die Cross-Selling-Potentiale, die wir bei unseren zahlreichen Bestandkunden haben, waren wir bisher in der Lage, auch in einem weniger dynamischen Marktumfeld Wachstum zu erzielen. Wir wollen diese Entwicklung auch in 2019 fortsetzen. Gerade die Einführung unserer NEXUS / NEXT GENERATION-Software, aber auch die Integration der jüngst getätigten Unternehmensakquisitionen, lassen uns optimistisch auf das nächste Jahr blicken. Auch für 2019 schätzen wir die Aufwendungen der Integration als deutlich geringer ein, als die erwarteten Synergien der Zusammenarbeit. Unter Berücksichtigung der bereits in 2018 neu erworbenen Unternehmen erwarten wir in unserer Planung für die NEXUS-Gruppe im Segment "Healthcare Software" deutliche Steigerungen im Umsatz und im Bereich "Healthcare Service" aufgrund der Strategieänderung geringere Umsätze. Insgesamt sehen wir für 2019 in allen finanziellen Leistungskennziffern weiter leicht steigende Werte. Dies gilt für Umsatz und Ergebnis vor Steuern. Eine leichte Verbesserung in der relativen Marktposition in den relevanten Märkten geht damit einher. Die Planung berücksichtig weitere Investitionen in Internationalisierung sowie eine Erweiterung unserer Produktpalette. Sollten sich in 2019 wesentliche Änderungen in der konsolidierten Gruppe ergeben, kann dies zu einer Änderung der Planung führen.
Donaueschingen, den 04. März 2019 NEXUS AG Der Vorstand Dr. Ingo Behrendt Ralf Heilig Edgar Kuner Konzernbilanz zum 31.12.2018 und 31.12.2017Aktiva scroll
Konzern-Gewinn- und Verlustrechnung für die Zeit vom 01.01. bis 31.12.2018 und 2017scroll
KONZERNGESAMTERGEBNISRECHNUNG VOM 01.01.2018 BIS 31.12.2018 UND 2017scroll
KONZERN-KAPITALFLUSSRECHNUNG FÜR DIE ZEIT VOM 01.01. BIS 31.12.2018 UND 2017scroll
KONZERN-EIGENKAPITALVERÄNDERUNGSRECHNUNG VOM 01.01.2018 BIS 31.12.2018scroll
scroll
Konzernanhang für das Geschäftsjahr 20181. Allgemeine AngabenDer NEXUS-Konzern (nachfolgend NEXUS) entwickelt und vertreibt mit seinen Unternehmensbereichen "Healthcare Software" und "Healthcare Service" Soft- und Hardware-Lösungen und erbringt IT-Dienstleistungen insbesondere für Kunden des Gesundheitswesens. Der Konzern konzentriert sich im Bereich "Healthcare Software" auf Informationssysteme für Krankenhäuser, Psychiatrien, Rehabilitations- und Sozialeinrichtungen. Der Bereich "Healthcare Service" erbringt IT-Dienstleistungen für den IT-Betrieb insbesondere im Gesundheitswesen. Mutterunternehmen des Konzerns ist die NEXUS AG. Die NEXUS AG ist im Handelsregister des Amtsgerichts Freiburg unter der Nummer HRB 602434 eingetragen. Die NEXUS AG ist eine börsennotierte Aktiengesellschaft und im Segment "Prime Standard" zugelassen. Der vorliegende Konzernabschluss wurde vom Vorstand aufgestellt und am 04. März 2019 von diesem zur Weitergabe an den Aufsichtsrat freigegeben. Die Veröffentlichung erfolgt nach Prüfung und Billigung durch den Aufsichtsrat am 05. März 2019. Sitz der Gesellschaft der NEXUS AG ist: Irmastraße 1, 78166 Donaueschingen, Deutschland scroll
1) Inanspruchnahme der Befreiungsvorschrift nach § 264 Abs. 3 HGB. 2) Die NEXUS Schweiz GmbH, Altishofen, sowie die syseca informatik ag, Altishofen, wurde mit Fusionsvertrag vom 04. Juni 2018 auf die Domis Consulting AG, Altishofen, per 01. Januar 2018 verschmolzen. Die Domis Consulting AG, Altishofen, wurde zum 21. Juni 2018 in die NEXUS Schweiz AG, Altishofen, umfirmiert. 3) Die NEXUS / INOVIT GmbH, Ismaning, wurde mit Verschmelzungsvertrag vom 20. November 2017 auf die NEXUS / DIS GmbH, Frankfurt am Main, per 01. Januar 2018 verschmolzen. 4) Mit Abtretungsvertrag vom 09. Mai 2018 hat die NEXUS Medizinsoftware und Systeme AG, Altishofen, 100,0 % ihrer Anteile an der NEXUS Schweiz GmbH, Altishofen, zum 01. Januar 2018 an die Domis Consulting AG, Altishofen, abgetreten. 5) Die Domis Consulting AG, Altishofen, wurde zum 21. Juni 2018 in die NEXUS Schweiz AG, Altishofen, umfirmiert. 6) Die Anteile werden indirekt über die NEXUS Schweiz AG, Altishofen (vormals: Domis Consulting AG, Altishofen) gehalten. 7) Die ASS.TEC Beratungsgesellschaft für Anwendungen, Systeme, Strategien und Technologien mbH, Donaueschingen, wurde zum 31. Oktober 2018 in NEXUS / ASS.TEC GmbH, Donaueschingen, umfimiert. 8) Die NEXUS AG hat am 23. April 2018 die restlichen 49,0 % Anteil an der bereits vorhanden Tochtergesellschaft ProLohn GmbH, Singen, erworben. Die ProLohn GmbH, Singen, wurde mit Verschmelzungsvertrag vom 08. Mai 2018 auf die nexus / switspot GmbH, Neckarsulm, per 01. Januar 2018 verschmolzen. 9) Die NEXUS AG hat am 28. März 2018 die restlichen 4,5 % Anteile aus dem bestehenden Optionsvertrag erworben. Zum 31.12.2017: Gesellschaftsrechtlicher Anteil beträgt nur 95,5 %. Über die restlichen 4,5 % der Anteile besteht ein Optionsvertrag. Die Marabu EDV-Beratung und -Service GmbH, Berlin, wurde zum 12. November 2018 in NEXUS / MARABU GmbH, Berlin, umfirmiert. 10) Anteile werden indirekt über die NEXUS / OPTIM S.A.S., Grenoble, gehalten. 11) Gesellschaftsrechtlicher Anteil beträgt nur 90,0 %. Über die restlichen 10,0 % der Anteile besteht ein Optionsvertrag. 12) Gesellschaftsrechtlicher Anteil beträgt nur 51,19 %. Über die restlichen 32,54 % der Anteile besteht ein Optionsvertrag. 13) Die Anteile werden indirekt über die NEXUS Schweiz AG, Altishofen, (vormals: Domis Consulting AG, Altishofen) gehalten. Der gesellschaftsrechtliche Anteil beträgt nur 80,0 %. Über weitere 15,0 % der Anteile besteht ein Optionsvertrag. 14) Gesellschaftsrechtlicher Anteil beträgt nur 55,0 %. Über die restlichen 45,0 % der Anteile besteht ein Optionsvertrag. Die MedHub sp. z o.o., Posen, wurde zum 10. August 2018 in NEXUS POLSKA sp. z o.o., Posen, umfirmiert. 15) Gesellschaftsrechtlicher Anteil beträgt nur 61,0 %. Über die restlichen 39,0 % der Anteile besteht ein Optionsvertrag. 16) Gesellschaftsrechtlicher Anteil beträgt nur 80,0 %. Über die restlichen 20,0 % der Anteile besteht ein Optionsvertrag. 17) Die Palladium-med GmbH, Berlin, wurde per Gesellschafterbeschluss vom 18. Dezember 2018 zum 31. Dezember 2018 aufgelöst. 2. Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden2.1 Grundlagen der Erstellung des AbschlussesDer vorliegende Konzernabschluss wurde gemäß § 315e Abs. 1 HGB nach dem am Bilanzstichtag von der Europäischen Union verpflichtend übernommenen Regelwerk des International Accounting Standards Board (IASB) und den ergänzend zu berücksichtigenden handelsrechtlichen Vorschriften erstellt, er steht in Einklang mit den am Bilanzstichtag geltenden International Financial Reporting Standards (IFRS), wie sie in der Europäischen Union verpflichtend anzuwenden sind, einschließlich den noch in Kraft befindlichen International Accounting Standard (IAS) und den ergänzenden Interpretationen (IFRIC bzw. SIC). Es wurden alle für das Geschäftsjahr 2018 zwingend anzuwendenden IFRS und IFRIC berücksichtigt. Noch nicht verpflichtend in Kraft getretene Standards und Interpretationen des IASB wurden nicht angewendet. Berichtswährung Der Konzernabschluss wird in Euro aufgestellt. Sofern nichts anderes angegeben ist, werden sämtliche Werte auf Tausend (TEUR) gerundet. Konsolidierungskreis In den Konzernabschluss einbezogen sind - neben der NEXUS AG als Mutterunternehmen - alle operativ tätigen in- und ausländischen Tochterunternehmen, die von der NEXUS AG unmittelbar oder mittelbar beherrscht werden. Zum Bilanzstichtag wurde ein assoziiertes Unternehmen nach der Equity-Methode bilanziert. Konsolidierungsgrundsätze Alle zum 31. Dezember 2018 einbezogenen Gesellschaften erstellen ihren Jahresabschluss zum 31. Dezember. Diese werden in einheitlich aufgestellte, konsolidierungsfähige Abschlüsse nach den International Financial Reporting Standards (IFRS), wie sie in der Europäischen Union verpflichtend anzuwenden sind, übergeleitet. Konzerninterne Geschäftsvorfälle werden im Anschluss eliminiert. Für Unternehmenskäufe wird die Erwerbsmethode verwendet. Die Kapitalkonsolidierung erfolgt auf den Zeitpunkt, zu dem die Beherrschung erlangt wurde. Dabei wird das ausgewiesene Eigenkapital der einbezogenen Unternehmen gegen die Beteiligungsbuchwerte aufgerechnet. Die Vermögenswerte sowie Schulden und Eventualschulden werden dabei mit ihren Zeitwerten angesetzt. Im Rahmen eines Identifikationsprozesses werden nach IFRS 3 bisher nicht bilanzierte, aber bilanzierungsfähige immaterielle Vermögenswerte aktiviert. Zusätzlich sind auch Eventualschulden zu berücksichtigen. Verbleibende positive Unterschiedsbeträge werden als Geschäfts- oder Firmenwert nach IFRS 3 aktiviert bzw. negative Unterschiedsbeträge nach nochmaliger Überprüfung der Wertansätze ertragswirksam vereinnahmt. Zukünftig anfallende Kaufpreiserhöhungen, deren Eintritt hinreichend wahrscheinlich ist, werden als zukünftig zu erwartende Kaufpreiszahlungen zum im Erwerbszeitpunkt geltenden beizulegenden Zeitwert im Geschäfts- oder Firmenwert aktiviert und als Verbindlichkeit ausgewiesen. Forderungen und Verbindlichkeiten zwischen den konsolidierten Gesellschaften sind im Rahmen der Schuldenkonsolidierung gegeneinander verrechnet worden. Im Rahmen der Aufwands- und Ertragskonsolidierung wurden Innenumsätze eliminiert. Eine Eliminierung der Zwischenergebnisse wurde - soweit anwendbar - vorgenommen. Der Konzernjahresüberschuss ist als vollkonsolidiertes Periodenergebnis nach dem Gesamtkostenverfahren ermittelt, indem sämtliche Erträge und Aufwendungen zwischen den einbezogenen Unternehmen konsolidiert worden sind. Die Ergebnisanteile, die anderen Gesellschaftern zustehen, werden unterhalb des Konzernjahresüberschusses gesondert bzw. deren Anteile in der Bilanz als separate Position innerhalb des Eigenkapitals ausgewiesen. Die Umrechnung der Vermögenswerte und Schulden der ausländischen Tochterunternehmen, deren funktionale Währung nicht der Euro ist, erfolgt nach den Vorschriften von IAS 21. Die funktionale Währung ist bei allen Gesellschaften die jeweilige Landeswährung. Die Bilanzen der Konzerngesellschaften in der Schweiz werden dementsprechend mit dem Stichtagskurs von 1,1266 CHF / EUR (Vj: 1,1693 CHF / EUR), das Jahresergebnis mit dem Durchschnittskurs von 1,1550 CHF / EUR (Vj: 1,1117 CHF / EUR) und das Eigenkapital zu historischen Kursen umgerechnet. Die Bilanz der Konzerngesellschaft in Polen wird dementsprechend mit dem Stichtagskurs von 4,2981 PLN / EUR, das Jahresergebnis mit dem Durchschnittskurs von 4,2618 PLN / EUR und das Eigenkapital zu historischen Kursen umgerechnet. Sich hieraus ergebende Umrechnungsdifferenzen werden ergebnisneutral im sonstigen Ergebnis im Eigenkapital erfasst. Gleiches gilt für Umrechnungsdifferenzen im Rahmen der Schuldenkonsolidierung, soweit es sich bei den anzurechnenden Forderungen um Darlehen handelt, die gemäß IAS 21.32 als Nettoinvestment in einem ausländischen Geschäftsbetrieb anzusehen sind. Alle übrigen Umrechnungsdifferenzen, die bei der Schuldenkonsolidierung anfallen, werden erfolgswirksam erfasst. 2.2 Änderungen der Bilanzierungs- und BewertungsmethodenDie angewandten Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden entsprechen grundsätzlich den im Vorjahr angewandten Methoden. Allerdings haben das International Accounting Standards Board (IASB) und das International Financial Reporting Interpretations Committee (IFRIC) die Anpassung bestehender Standards sowie einige neue Interpretationen verabschiedet. Alle für das Geschäftsjahr 2018 verpflichtend anzuwendende International Accounting Standards (IAS) bzw. IFRS und IFRIC wurden berücksichtigt. In der nachfolgenden Tabelle sind die neuen oder geänderten Standards oder Interpretationen dargestellt, die durch die NEXUS im Geschäftsjahr angewendet wurden oder zulässigerweise noch nicht angewendet wurden. Neue, derzeit gültige Anforderungen scroll
Zukünftige Anforderungen scroll
1) Die NEXUS plant die erstmalige Anwendung entsprechend den gesetzlichen Vorgaben. IFRS 9 - Finanzinstrumente Der im Juli 2014 herausgegebene IFRS 9 ersetzt die bestehenden Leitlinien in IAS 39 Finanzinstrumente: Ansatz und Bewertung. IFRS 9 enthält überarbeitete Leitlinien zur Einstufung und Bewertung von Finanzinstrumenten, darunter ein neues Modell der erwarteten Kreditausfälle zur Berechnung der Wertminderung von finanziellen Vermögenswerten, sowie die neuen allgemeinen Bilanzierungsvorschriften für Sicherungsgeschäfte. Er übernimmt auch die Leitlinien zur Erfassung und Ausbuchung von Finanzinstrumenten aus IAS 39. Der Konzern wendet das Wahlrecht der modifizierten retrospektiven Methode an, d. h. eine Anpassung der Vergleichsperiode erfolgt nicht. Etwaige Umstellungseffekte werden kumuliert in den Gewinnrücklagen erfasst. Für den Erstanwendungszeitpunkt 1. Januar 2018 haben sich folgende Effekte ergeben: scroll
scroll
IFRS 15 - Umsatzerlöse aus Verträgen mit Kunden / Amendments to IFRS 15 Der Konzern wendet IFRS 15 zum 1. Januar 2018 an. Der Anwendung ging ein konzernweites Implementierungsprojekt für die Bilanzierung von Erlösen aus Verträgen mit Kunden voraus. IFRS 15 Erlöse aus Verträgen mit Kunden legt einen umfassenden Rahmen zur Bestimmung fest, ob, in welcher Höhe und zu welchem Zeitpunkt Umsatzerlöse erfasst werden. Er ersetzt bestehende Leitlinien zur Erfassung von Umsatzerlösen, darunter IAS 18 Umsatzerlöse, IAS 11 Fertigungsaufträge und IFRIC 13 Kundenbindungsprogramme. Der Konzern hat sich dazu entschieden, beim Übergang auf IFRS 15 die modifizierte retrospektive Methode, nach der die kumulierten Anpassungsbeträge zum 1. Januar 2018 erfasst werden, in seinem Konzernabschluss anzuwenden. Für den Erstanwendungszeitpunkt 1. Januar 2018 haben sich folgende Effekte ergeben: scroll
Die Vertragsvermögenswerte betreffen im Wesentlichen die Ansprüche des Konzerns auf Gegenleistung für abgeschlossene, aber zum Stichtag noch nicht abgerechnete Leistungen aus Auftragsfertigungen von Krankenhausinformationssystemen. Die Vertragsvermögenswerte werden in die Forderungen aus Lieferungen und Leistungen umgegliedert, wenn die Rechte vorbehaltlos werden. Dies geschieht in der Regel, wenn der Konzern eine Rechnung an den Kunden ausstellt. Die Vertragsverbindlichkeiten betreffen im Wesentlichen die von Kunden erhaltenen Anzahlungen für Softwarelizenzen. Sofern für den gleichen Kunden Vertragsvermögenswerte und Verbindlichkeiten bestehen, werden diese miteinander verrechnet. Leistungsverpflichtungen und Methoden der Erlöserfassung Der Umsatz wird auf Grundlage der in einem Vertrag mit einem Kunden festgelegten Gegenleistung gemessen. Der Konzern erfasst Erlöse, wenn er die Verfügungsgewalt über ein Gut oder Dienstleistung an einen Kunden überträgt. IFRS 16 - Leasingverhältnisse Das IASB veröffentlichte am 13. Januar 2016 den neuen Standard IFRS 16 (Leasingverhältnisse). IFRS 16 löst die bisherige Klassifizierung von Leasingverträgen auf Leasingnehmerseite in Operating- und Finance-Leasing-Verhältnisse ab. Stattdessen führt IFRS 16 ein einheitliches Bilanzierungsmodell ein, nach dem Leasingnehmer verpflichtet sind, für Leasingverträge mit einer Laufzeit von mehr als zwölf Monaten Vermögenswerte für das Nutzungsrecht und Leasingverbindlichkeiten anzusetzen. Dies führt dazu, dass bisher nicht bilanzierte Leasingverhältnisse künftig - weitgehend vergleichbar mit der heutigen Bilanzierung von Finance-Leasing-Verhältnissen - bilanziell zu erfassen sind. IFRS 16 ist für Geschäftsjahre anzuwenden, die am oder nach dem 1. Januar 2019 beginnen; eine vorzeitige Anwendung ist zulässig, wenn IFRS 15 bereits angewendet wird. Die NEXUS AG wird den Standard für das kommende Geschäftsjahr beginnend am 1. Januar 2019 anwenden. Die Erstanwendung des IFRS 16 wird nach der modifizierten retrospektiven Methode erfolgen; die Vergleichszahlen der Vorjahresperioden werden nicht angepasst. Für Leasinggegenstände von geringem Wert und für kurzfristige Leasingverhältnisse (weniger als 12 Monate) wird von den Anwendungserleichterungen Gebrauch gemacht. Die NEXUS AG hat im Jahr 2018 ein konzernübergreifendes Projekt zur Implementierung des neuen Standards aufgesetzt. Im Rahmen einer umfassenden softwaregestützten Vertragsanalyse wurde der Gesamtumfang der nach IFRS 16 zu bewertenden Verträge identifiziert und nach der Vertragsart geclustert und nach entsprechender Vertragslaufzeit aufgeteilt. Es wurden folgende Vertragsarten identifiziert:
Die identifizierten Leasingverhältnisse nach IFRS 16 werden im Jahr 2019 folgende Auswirkungen auf die Darstellung der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des Konzerns haben:
2.3 Wesentliche Ermessensentscheidungen, Schätzungen und AnnahmenDie wichtigsten Ermessensentscheidungen, zukunftsbezogene Annahmen sowie sonstige am Stichtag bestehende wesentliche Quellen von Schätzungsunsicherheiten, aufgrund derer ein beträchtliches Risiko besteht, dass innerhalb des nächsten Geschäftsjahres eine wesentliche Anpassung der Buchwerte von Vermögenswerten und Schulden erforderlich sein wird, werden im Folgenden erläutert. Wertminderung der immateriellen Vermögenswerte Der Konzern überprüft mindestens einmal jährlich, ob die Geschäfts- oder Firmenwerte, Marken mit unbestimmter Nutzungsdauer sowie die noch nicht zur Nutzung bereiten Entwicklungskosten wertgemindert sind. Dies erfordert eine Schätzung des erzielbaren Betrages der zahlungsmittelgenerierenden Einheiten, denen diese immateriellen Vermögenswerte zugeordnet sind. Der erzielbare Betrag ist der höhere der beiden Beträge aus beizulegendem Zeitwert einer zahlungsmittelgenerierenden Einheit abzüglich Veräußerungskosten und dem Nutzungswert. Zur Schätzung des Nutzungswerts muss der Konzern darüber hinaus zum einen die künftigen Cash Flows schätzen als auch einen angemessenen Abzinsungssatz wählen, um den Barwert dieser Cash Flows zu ermitteln. Bei Unternehmenserwerben identifizierter Kundenbeziehungen und Technologie Der beizulegende Zeitwert von erworbenen Wartungsverträgen (Kundenbeziehungen) zum Zeitpunkt von Unternehmenserwerben wird auf Basis des geschätzten zukünftigen Nutzens, insbesondere aufgrund zukünftig erwarteter, mit einem angemessenen Zinssatz diskontierter Zahlungsüberschüsse, ermittelt und über die voraussichtliche Nutzungsdauer, auf Basis einer unterstellten jährlichen Abwanderung der Kunden, abgeschrieben. Der beizulegende Zeitwert von erworbener Technologie zum Zeitpunkt von Unternehmenserwerben wird auf Basis eines kostenorientierten Verfahrens ermittelt und über die vorraussichtliche Nutzungsdauer abgeschrieben. Bei Unternehmenserwerben identifizierte Markenrechte Der beizulegende Zeitwert von erworbenen Markenrechten wird auf Basis der Lizenzpreisanalogiemethode ermittelt. Dabei wird der Wert des immateriellen Vermögenswerts als Barwert ersparter Lizenzzahlungen berechnet. Hierzu wird ermittelt, welche marktüblichen Lizenzzahlungen fiktiv zu entrichten wären, wenn sich der betreffende immaterielle Vermögenswert im Eigentum eines Dritten befände. Die fiktiven Nachsteuer-Lizenzzahlungen werden mit einem angemessenen Zinssatz auf den Bewertungsstichtag diskontiert. Bei Unternehmenserwerben vertraglich vereinbarte zukünftig zu erwartende Kaufpreiszahlungen Zum Zeitpunkt von Unternehmenserwerben können zukünftig erwartete Kaufpreiszahlungen mit dem Verkäufer vertraglich vereinbart werden. Der beizulegende Zeitwert (Fair Value Hierarchie Stufe 3) wird auf Basis der geplanten Umsätze und / oder Ergebnisse berechnet und anhand der Wachstumsprognose jährlich neu ermittelt. Dieser Wert wird über seine Laufzeit mit einem angemessenen Zinssatz diskontiert. Bei Unternehmenserwerben nicht beherrschende Anteile Die Bestandteile der nicht beherrschenden Anteile an dem erworbenen Unternehmen zum Erwerbszeitpunkt werden zum entsprechenden Anteil der gegenwärtigen Eigentumsinstrumente an den für identifizierten Nettovermögen des erworbenen Unternehmens angesetzten Beträgen bewertet. Entwicklungskosten Die Entwicklungskosten werden entsprechend der in der Anhangangabe 2.4 dargestellten Bilanzierungs- und Bewertungsmethode aktiviert. Für selbst geschaffene Entwicklungen ist zur Bestimmung von Abschreibungsart und -dauer der aktivierungspflichtigen Herstellungskosten der zukünftige Nutzenverlauf abzuschätzen. Aktive latente Steuern auf Verlustvorträge Aktive latente Steuern werden für alle nicht genutzten steuerlichen Verlustvorträge in dem Maße erfasst, in dem es wahrscheinlich ist, dass hierfür zu versteuerndes Einkommen verfügbar sein wird und diese noch bestehen werden, so dass die Verlustvorträge tatsächlich genutzt werden können. Für die Ermittlung der Höhe der aktiven latenten Steuern ist eine wesentliche Ermessensausübung der Unternehmensleitung auf der Grundlage des erwarteten Eintrittszeitpunkts und der Höhe des künftig zu versteuernden Einkommens sowie der zukünftigen Steuerplanungsstrategien erforderlich. Pensionen und andere Leistungen nach Beendigung des Arbeitsverhältnisses Der Aufwand aus leistungsorientierten Plänen wird anhand von versicherungsmathematischen Berechnungen ermittelt. Die versicherungsmathematische Bewertung erfolgt auf der Grundlage von Annahmen in Bezug auf die Abzinsungssätze, künftige Lohn- und Gehaltssteigerungen, die Sterblichkeit und die künftigen Rentensteigerungen. Entsprechend der langfristigen Ausrichtung dieser Pläne unterliegen solche Schätzungen wesentlichen Unsicherheiten. 2.4 Zusammenfassung wesentlicher Bilanzierungs- und BewertungsmethodenGliederung Die Vermögens- und Schuldposten in der Bilanz wurden entsprechend ihrer Fristigkeit gegliedert. Die Gewinn- und Verlustrechnung wurde nach dem Gesamtkostenverfahren erstellt. Finanzinstrumente Ein Finanzinstrument ist ein Vertrag, der gleichzeitig bei einem Unternehmen zur Entstehung eines finanziellen Vermögenswerts und bei einem anderen Unternehmen zur Entstehung einer finanziellen Verbindlichkeit oder eines Eigenkapitalinstruments führt. Die in der Bilanz ausgewiesenen Finanzinstrumente (finanzielle Vermögenswerte und finanzielle Verbindlichkeiten) im Sinne von IAS 32 und IFRS 9 (im Vorjahr gem. IAS 39) umfassen Forderungen aus Lieferungen und Leistungen, Beteiligungen, Wertpapiere, liquide Mittel, kurzfristige Darlehen, Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen sowie bestimmte auf vertraglichen Vereinbarungen beruhende sonstige Vermögenswerte und Verbindlichkeiten. Nach IFRS 9 bestehen drei Bewertungskategorien für finanzielle Vermögenswerte:
Die Klassifizierung nach IFRS 9 ist abhängig von der Erfüllung der Zahlungsstromkriterien, nachdem die vertraglichen Zahlungsströme ausschließlich aus Zins und Tilgung bestehen sowie von der Erfüllung des Geschäftsmodellkriteriums, bei dem die Klassifizierung in Abhängigkeit der Steuerung der finanziellen Vermögenswerte zur Generierung von Zahlungsströmen erfolgt. Im Vorjahr wurden die Finanzinstrumente gemäß IAS 39 in die folgenden Kategorien eingeteilt: a) Finanzielle Verbindlichkeiten, die zu fortgeführten Anschaffungskosten bewertet werden (FLAC), b) erfolgswirksam zum beizulegenden Zeitwert bewertete finanzielle Vermögenswerte/Verbindlichkeiten (FVTPL (HfT)) (zu Handelszwecken gehalten), c) zur Veräußerung verfügbare finanzielle Vermögenswerte (AfS) und d) vom NEXUS-Konzern ausgereichte Kredite und Forderungen (LaR). Sowohl nach IFRS 9 als auch nach IAS 39 wird bei der erstmaligen Erfassung eines Finanzinstrumentes dieses mit den Anschaffungskosten angesetzt, die dem Zeitwert der gegebenen Gegenleistung entsprechen. Transaktionskosten werden mit einbezogen, sofern es sich nicht um ein erfolgswirksam zum Zeitwert bilanziertes Finanzinstrument handelt. Bei erstmaligem Ansatz erfolgt auch die Einstufung in eine der oben genannten Bewertungskategorien. Die erfolgswirksam zum beizulegenden Zeitwert bewerteten finanziellen Vermögenswerte und Verbindlichkeiten umfassen die zu Handelszwecken gehaltenen finanziellen Vermögenswerte und finanzielle Vermögenswerte, die beim erstmaligen Ansatz als erfolgswirksam zum beizulegenden Zeitwert bewertet eingestuft wurden. Finanzielle Vermögenswerte, die für Zwecke der Veräußerung in der nahen Zukunft erworben werden, erfüllen nicht die Zahlungsstrom- und Geschäftsmodellbedingungen und dürfen daher nicht zu fortgeführten Anschaffungskosten bewertet werden. Zu Handelszwecken gehaltene finanzielle Vermögenswerte und Schulden werden mit dem beizulegenden Zeitwert bewertet. Ein aus der Folgebewertung resultierender Gewinn oder Verlust, einschließlich aus Zinsen und Dividenden, wird erfolgswirksam in der Gewinn- und Verlustrechnung erfasst. Zu fortgeführten Anschaffungskosten bewertete Finanzinstrumente sind nicht derivative finanzielle Verbindlichkeiten bzw. Vermögenswerte, die nicht zur Bewertung mit dem beizulegenden Zeitwert designiert wurden. Die zu fortgeführten Anschaffungskosten bewerteten Vermögenswerte erfüllen kumuliert folgende Bedingungen:
Der Konzern ist zwar auf internationaler Ebene, überwiegend jedoch im europäischen Raum geschäftstätig und daher nur eingeschränkt Marktrisiken aufgrund von Änderungen der Wechselkurse ausgesetzt. Mit IFRS 9 wurde das bisherige "Incurred Loss Model" nach IAS 39, das auf erkennbaren Ausfallrisiken bei "Krediten und Forderungen" beruhte, durch das "Expected Credit Loss Model" abgelöst, das auf erwarteten Verlusten basiert. Das neue Wertminderungsmodell ist auf zu fortgeführten Anschaffungskosten bewertete finanzielle Vermögenswerte, auf Vertragsvermögenswerte und Schuldinstrumente, die erfolgsneutral zum beizulegenden Zeitwert bewertet werden, anzuwenden. Grundsätzlich kommt es mit dem neuen Wertminderungsmodell zu einer früheren Erfassung der Risikovorsorge. Nach IFRS 9 werden allen erwarteten Kreditverlusten bei den zuvor genannten Vermögenswerten durch die Vornahme von Wertminderungen Rechnung getragen. Hierzu wird das nach IFRS 9 vorgegebene allgemeine Modell (drei Stufen-Modell, beginnend mit dem "12 month expected credit loss") verwendet bzw. das vereinfachte Modell (zwei Stufen-Modell) bei Forderungen aus Lieferungen und Leistungen sowie Vertragsvermögenswerten. Im vereinfachten Modell wird die Wertminderung für die gesamte Laufzeit berechnet ("lifetime expected credit loss"). Unter IAS 39 ist eine Wertminderung solcher Vermögenswerte erst erfolgt, wenn erkennbare Ausfallrisiken vorlagen. Die Wertminderungen werden in der Gewinn- und Verlustrechnung erfasst. Zur Bewertung der erwarteten Verluste werden angemessene und belastbare Informationen herangezogen, die mit vertretbarem Aufwand zur Verfügung gestellt werden können. Die Ausfallrisiken werden, sofern verfügbar, anhand externer Bonitätsratings sowie historischen Ausfallraten bestimmt. Zu jedem Stichtag werden finanzielle Vermögenswerte dahingehend untersucht, ob es eine Verschlechterung der Kreditqualität gab, die eine Änderung der Einstufung zu Folge haben. Siehe dazu auch Ausführungen unter 9. Immaterielle Vermögenswerte Erworbene immaterielle Vermögenswerte werden beim erstmaligen Ansatz zu Anschaffungskosten bewertet. Die Anschaffungskosten eines immateriellen Vermögenswerts, der bei einem Unternehmenszusammenschluss erworben wurde, entsprechen seinem beizulegenden Zeitwert zum Erwerbszeitpunkt. Immaterielle Vermögenswerte werden ausgewiesen, wenn es wahrscheinlich ist, dass der dem Vermögenswert zuzuordnende künftige wirtschaftliche Nutzen dem Unternehmen zufließen wird und die Herstellungskosten des Vermögenswerts zuverlässig bemessen werden können. Nach erstmaligem Ansatz werden immaterielle Vermögenswerte mit ihren Anschaffungs- oder Herstellungskosten angesetzt, abzüglich jeder kumulierten Abschreibung und aller kumulierten Wertminderungsaufwendungen. Selbst geschaffene immaterielle Vermögenswerte werden mit Ausnahme von aktivierten Entwicklungskosten nicht aktiviert. Damit verbundene Kosten werden erfolgswirksam in der Periode erfasst, in der sie anfallen. Für die immateriellen Vermögenswerte ist zunächst festzustellen, ob sie eine begrenzte oder unbestimmte Nutzungsdauer haben. Immaterielle Vermögenswerte mit begrenzter Nutzungsdauer werden über die wirtschaftliche Nutzungsdauer abgeschrieben und auf eine mögliche Wertminderung untersucht. Die Abschreibungsperiode und die Abschreibungsmethode werden für einen immateriellen Vermögenswert mit einer begrenzten Nutzungsdauer mindestens zum Ende eines jeden Geschäftsjahres überprüft. Hat sich die erwartete Nutzungsdauer des Vermögenswerts geändert, wird ein anderer Abschreibungszeitraum oder eine andere Abschreibungsmethode gewählt. Derartige Änderungen werden als Änderungen einer Schätzung behandelt. Abschreibungen auf immaterielle Vermögenswerte mit begrenzter Nutzungsdauer werden in der Gewinn- und Verlustrechnung unter den Abschreibungen erfasst. Bei immateriellen Vermögenswerten mit unbestimmter Nutzungsdauer werden mindestens einmal jährlich Werthaltigkeitstests durchgeführt. Diese immateriellen Vermögenswerte werden nicht planmäßig abgeschrieben. Die Nutzungsdauer eines immateriellen Vermögenswerts mit unbestimmter Nutzungsdauer wird einmal jährlich dahingehend überprüft, ob die Einschätzung einer unbestimmten Nutzungsdauer weiterhin gerechtfertigt ist. Ist dies nicht der Fall, wird die Änderung der Einschätzung von einer unbestimmten Nutzungsdauer zur begrenzten Nutzungsdauer auf prospektiver Basis vorgenommen. Gewinne oder Verluste aus der Ausbuchung immaterieller Vermögenswerte werden aus den Nettoveräußerungserlösen und dem Buchwert des Vermögenswerts ermittelt und in der Periode, in der der Posten ausgebucht wird, erfolgswirksam erfasst. Die immateriellen Vermögenswerte enthalten Wartungsverträge/Kundenbeziehungen, Marken, Software, Technologien, Geschäfts- oder Firmenwerte und aktivierte Entwicklungskosten. a) Wartungsverträge, Kundenbeziehungen Die Gesellschaft hat in Vorjahren sowie im abgelaufenen Jahr im Rahmen von Unternehmenserwerben Softwarepflegeverträge übernommen. Für die Kundenbeziehungen wurde eine durchschnittliche Nutzungsdauer von 10 Jahren unterstellt. Die Abschreibungsmethode entspricht dem erwarteten Verbrauch des zukünftigen wirtschaftlichen Nutzens des Vermögenswerts. b) Software Software wird mit ihren Anschaffungskosten aktiviert und als ein immaterieller Vermögenswert ausgewiesen. Software wird über einen Zeitraum von 4 bis 6 Jahren linear abgeschrieben. c) Technologien Technologiebezogene Vermögenswerte beziehen sich auf Prozess- und Entwicklungs-Know-How, das in Vorjahren und im abgelaufenen Jahr im Rahmen von Unternehmenserwerben erworben wurde. Technologien stehen langfristig dem Konzern zur Verfügung und werden grundsätzlich über 5 Jahre linear abgeschrieben. d) Geschäfts- oder Firmenwerte Der Überschuss der Anschaffungskosten eines Unternehmens über den erworbenen Anteil an den beizulegenden Zeitwerten der identifizierbaren Vermögenswerte und Schulden im Erwerbszeitpunkt wird als Geschäfts- oder Firmenwert bezeichnet und in der Bilanz als Vermögenswert angesetzt. Zum Zweck der Überprüfung, ob eine Wertminderung vorliegt, muss der Geschäfts- oder Firmenwert, vom Übernahmetag an einer der zahlungsmittelgenerierenden Einheiten bzw. Gruppen von zahlungsmittelgenerierenden Einheiten des Konzerns, die aus den Synergien des Zusammenschlusses Nutzen ziehen sollen, zugeordnet werden. Dies gilt unabhängig davon, ob andere Vermögenswerte oder Schulden des Konzerns diesen Einheiten oder Gruppen von Einheiten bereits zugewiesen worden sind. Jede Einheit oder Gruppe von Einheiten, zu der ein Geschäfts- oder Firmenwert zugeordnet worden ist, stellt die niedrigste Ebene innerhalb des Konzerns dar, auf der der Geschäfts- oder Firmenwert für interne Managementzwecke überwacht wird und ist nicht größer als ein Geschäftssegment, wie es gemäß IFRS 8 "Geschäftssegmente" festgelegt ist. Die Wertminderung wird durch die Ermittlung des erzielbaren Betrags der zahlungsmittelgenerierenden Einheit (Gruppe von zahlungsmittelgenerierenden Einheiten), auf die sich ein Geschäfts- oder Firmenwert bezieht, bestimmt. Liegt der Nutzungswert der zahlungsmittelgenerierenden Einheit unter ihrem Buchwert, wird ein Wertminderungsaufwand erfasst. Die Wertminderung ist zunächst in voller Höhe dem Geschäfts- oder Firmenwert zuzuordnen. Eine darüber hinaus gehende Wertminderung wird anteilig den Buchwerten der übrigen Vermögenswerte der zahlungsmittelgenerierenden Einheit zugeordnet. In den Fällen, in denen ein Geschäfts- oder Firmenwert einen Teil der zahlungsmittelgenerierenden Einheit darstellt und ein Teil des Geschäftsbereiches dieser Einheit veräußert wird, wird der dem veräußerten Geschäftsbereich zuzurechnende Geschäfts- oder Firmenwert als Bestandteil des Buchwerts des Geschäftsbereiches bei der Ermittlung des Ergebnisses aus der Veräußerung des Geschäftsbereiches einbezogen. Ein Geschäfts- oder Firmenwert, der auf diese Weise veräußert wird, wird auf der Grundlage des Verhältnisses des veräußerten Geschäftsbereiches zum nichtveräußerten Anteil der zahlungsmittelgenerierenden Einheit ermittelt. Ein wertgeminderter Geschäfts- oder Firmenwert wird nicht mehr zugeschrieben. e) Marken Die Bewertung einer Marke stützt sich auf die Verbreitung und die Nutzung innerhalb unterschiedlicher Informationssysteme am Markt und beruht auf der Markenstärke und der Verbreitung innerhalb der Zielgruppe. Sie erfolgt anhand eines kapitalwertorientierten Verfahrens auf Basis einer 3-Jahresplanung des Managements, auf Basis des Geschäftsjahres in dem der Erwerb erfolgte. Aufbauend auf diesem Geschäftsjahr werden die Erlöse mit einer konstanten Wachstumsrate kalkuliert. Sie steht dem Konzern unbegrenzt zur Verfügung und wird daher nicht abgeschrieben. Der Wertansatz wird mindestens einmal jährlich auf Wertminderung getestet. f) Entwicklungskosten Entwicklungskosten werden als immaterieller Vermögenswert mit ihren Herstellungskosten aktiviert, sofern die Voraussetzungen gemäß IAS 38.57 kumuliert gegeben sind. Falls diese Voraussetzungen nicht gegeben sind, werden die Entwicklungskosten im Jahr ihrer Entstehung ergebniswirksam erfasst. Im Fall der Aktivierung umfassen die Herstellungskosten alle dem Entwicklungsprozess direkt zurechenbaren Kosten sowie angemessene Teile der entwicklungsbezogenen Gemeinkosten. Finanzierungskosten werden nicht aktiviert. Die Abschreibung erfolgt linear ab Fertigstellung über einen Zeitraum von 4 bis 6 Jahren. In der Gewinn- und Verlustrechnung sind die Abschreibungen der Entwicklungskosten in den Abschreibungen auf immaterielle Vermögenswerte und Sachanlagen enthalten. Solange eine Nutzungsbereitschaft einer aktivierten Entwicklung noch nicht vorliegt oder Indikatoren für eine Wertminderung vorliegen, wird der aktivierte Betrag der Entwicklungskosten einmal jährlich auf Wertminderung überprüft. Sachanlagen Das Sachanlagevermögen ist zu Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten abzüglich kumulierter planmäßiger Abschreibung und kumulierter Wertminderungen angesetzt. Die ursprünglichen Anschaffungskosten von Sachanlagen umfassen den Kaufpreis sowie alle direkt zurechenbaren Kosten, um den Vermögenswert in einen betriebsbereiten Zustand zu versetzen. Die Herstellungskosten von Sachanlagen umfassen die Aufwendungen, die durch den Verbrauch von Gütern und die Inanspruchnahme von Dienstleistungen für die Herstellung entstehen. Dazu gehören neben den Einzelkosten auch angemessene Teile der notwendigen Gemeinkosten. Fremdkapitalkosten werden in der Periode als Aufwand erfasst, in welcher sie anfallen. Die planmäßigen Abschreibungen erfolgen unter der Berücksichtigung der betriebsgewöhnlichen Nutzungsdauer. Als Abschreibungsmethode wird die lineare Abschreibung verwendet. Die zugrunde gelegte Nutzungsdauer beträgt: 1. bei Bauten: 20 bis 33 Jahre 2. bei Mietereinbauten: 5 bis 10 Jahre 3. bei Betriebs- und Geschäftsausstattung: 3 bis 8 Jahre Die Buchwerte der Sachanlagen werden auf Wertminderungen überprüft, sobald Indikatoren dafür vorliegen, dass der Buchwert eines Vermögenswerts seinen erzielbaren Betrag übersteigt. Eine Sachanlage wird entweder bei Abgang ausgebucht oder dann, wenn aus der weiteren Nutzung oder Veräußerung des Vermögenswerts kein wirtschaftlicher Nutzen mehr erwartet wird. Die aus der Ausbuchung des Vermögenswerts resultierenden Gewinne oder Verluste werden als Differenz zwischen den Nettoveräußerungserlösen und dem Buchwert erfolgswirksam in der Konzern-Gewinn- und Verlustrechnung erfasst. Die Restwerte der Vermögenswerte, Nutzungsdauern und Abschreibungsmethode werden am Ende eines jeden Geschäftsjahres überprüft und gegebenenfalls angepasst. Finanzanlagen Die Beteiligungen an assoziierten Unternehmen werden gemäß IAS 28 entsprechend der Equity-Methode bilanziert. Ein assoziiertes Unternehmen ist ein Unternehmen, bei welchem der Konzern über maßgeblichen Einfluss verfügt und das weder ein Tochterunternehmen noch ein Joint Venture ist. Ein Joint Venture ist ein aufgrundvertraglicher Vereinbarung gemeinschaftlich von Partnerunternehmen geführtes Unternehmen. Nach der Equity-Methode werden die Anteile an einem Unternehmen in der Bilanz zu Anschaffungskosten zuzüglich nach dem Erwerb eingetretener Änderungen des Anteils des Konzerns am Reinvermögen des Unternehmens erfasst. Der mit einem assoziierten Unternehmen verbundene Geschäfts- oder Firmenwert ist im Buchwert des Anteils enthalten und wird nicht planmäßig abgeschrieben. Nach Anwendung der Equity-Methode stellt der Konzern fest, ob hinsichtlich der Nettoinvestition des Konzerns beim einbezogenen Unternehmen die Berücksichtigung eines zusätzlichen Wertminderungsaufwands erforderlich ist. Der Konzernjahresüberschuss enthält den Anteil des Konzerns am Erfolg des nach der Equity-Methode einbezogenen Unternehmens. Unmittelbar im Eigenkapital des einbezogenen Unternehmens erfasste Änderungen werden vom Konzern in Höhe seines Anteils ebenfalls unmittelbar im Eigenkapital erfasst und - sofern erforderlich - in die Aufstellung über Veränderungen des Eigenkapitals aufgenommen. Der Bilanzstichtag der assoziierten Unternehmen entspricht dem des Konzerns. Die Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden für ähnliche Geschäftsvorfälle und Ereignisse der assoziierten Unternehmen und des Konzerns stimmen aus Sicht des Konzerns ohne wesentliche Abweichungen überein. Die Anteile an at equity bewerteten Unternehmen werden gemäß IFRS 9 zum beizulegenden Zeitwert bewertet. Latente Steuern Die Bildung latenter Steuern erfolgt unter Anwendung der bilanzorientierten Methode auf alle zum Bilanzstichtag bestehenden temporären Differenzen zwischen dem Wertansatz eines Vermögenswerts bzw. einer Schuld in der Bilanz und dem steuerlichen Wertansatz. Latente Steuerschulden und -ansprüche werden für alle zu versteuernden temporären Differenzen erfasst. Hierzu gibt es folgende Ausnahmen:
Der Buchwert der latenten Steueransprüche wird an jedem Bilanzstichtag überprüft und in dem Umfang reduziert, in dem es nicht mehr wahrscheinlich ist, dass ein ausreichendes zu versteuerndes Ergebnis zur Verfügung stehen wird, gegen das der latente Steueranspruch zumindest teilweise verwendet werden kann. Nicht angesetzte latente Steueransprüche werden an jedem Bilanzstichtag überprüft und in dem Umfang angesetzt, in dem es wahrscheinlich geworden ist, dass ein künftiges zu versteuerndes Ergebnis die Realisierung des latenten Steueranspruches ermöglicht. Latente Steueransprüche und -schulden werden anhand der Steuersätze bemessen, deren Gültigkeit für die Periode, in der ein Vermögenswert realisiert wird oder eine Schuld erfüllt wird, erwartet werden. Dabei werden die Steuersätze (und Steuervorschriften) zugrunde gelegt, die zum Bilanzstichtag gültig oder angekündigt sind. Latente Steuern, die sich auf Posten beziehen, die im sonstigen Ergebnis im Eigenkapital erfasst werden, werden ebenfalls dort erfasst. Latente Steueransprüche und latente Steuerschulden werden miteinander verrechnet, wenn der Konzern einen einklagbaren Anspruch auf Aufrechnung der tatsächlichen Steuererstattungsansprüche gegen tatsächliche Steuerschulden hat und diese sich auf Ertragsteuern des gleichen Steuersubjektes beziehen, die von derselben Steuerbehörde erhoben werden. Vorräte Unter den Vorräten sind Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe, Handelswaren sowie unfertige und fertige Leistungen mit dem niedrigeren Wert aus Anschaffungs- oder Herstellungskosten und dem Nettoveräußerungswert bewertet. Die Herstellungskosten enthalten neben den Einzelkosten angemessene Teile der notwendigen Material- und Fertigungsgemeinkosten sowie fertigungsbedingte Abschreibungen, die direkt dem Leistungserstellungsprozess zugeordnet werden können. Kosten der Verwaltung werden berücksichtigt, soweit sie dem Leistungserstellungsprozess zuzurechnen sind. Fremdkapitalzinsen sind nicht zu aktivieren, da keine qualifizierten Vermögenswerte vorliegen. Nicht veräußerbare Vorräte werden vollständig abgeschrieben. Der Nettoveräußerungswert ist der geschätzte, im normalen Geschäftsgang erzielbare Verkaufserlös abzüglich der geschätzten Kosten bis zur Fertigstellung und der geschätzten notwendigen Vertriebskosten. Forderungen und sonstige Vermögenswerte Forderungen und sonstige Vermögenswerte werden gemäß IFRS 9 zu fortgeführten Anschaffungskosten bewertet (Vj LAR nach IAS 39). Die Vermögenswerte werden mit dem Ziel gehalten, die daraus resultierenden vertraglichen Zahlungsströme zu generieren. Die vertraglichen Bedingungen führen an bereits festgelegten Terminen zu Zahlungsströmen, die ausschließlich aus Zins und Tilgung betreffend den Nominalbetrag bestehen. Vertragsvermögenswerte Die Vertragsvermögenswerte betreffen im Wesentlichen die Ansprüche des Konzerns auf Gegenleistung für abgeschlossene, aber zum Stichtag noch nicht abgerechnete Leistungen aus Auftragsfertigungen von Krankenhausinformationssystemen. Die Vertragsvermögenswerte werden in die Forderungen umgegliedert, wenn die Rechte vorbehaltlos werden. Dies geschieht in der Regel, wenn der Konzern eine Rechnung an den Kunden ausstellt. Wertpapiere Die Wertpapiere werden als erfolgswirksam zum beizulegenden Zeitwert klassifiziert. Bei der erstmaligen Erfassung werden diese mit ihrem beizulegenden Zeitwert erfasst. Nach dem erstmaligen Ansatz werden die Wertpapiere mit ihrem beizulegenden Zeitwert bewertet und die Veränderungen erfolgswirksam in der Gewinn- und Verlustrechnung erfasst. Die Ermittlung des beizulegenden Zeitwerts basiert auf öffentlich notierten Preisen einer Wertpapierbörse Wertminderungen Nach IFRS 9 wird allen erwarteten Kreditverlusten bei den zuvor genannten Vermögenswerten durch die Vornahme von Wertminderungen Rechnung getragen. Hierzu wird das nach IFRS 9 vorgegebene allgemeine Modell (drei Stufen-Modell, beginnend mit dem "12 Monats expected credit loss") verwendet bzw. das vereinfachte Modell (zwei Stufen-Modell) bei Forderungen aus Lieferungen und Leistungen sowie Vertragsvermögenswerten. Im vereinfachten Modell wird die Wertminderung für die gesamte Laufzeit berechnet ("lifetime expected credit loss"). Unter IAS 39 ist eine Wertminderung solcher Vermögenswerte erst erfolgt, wenn erkennbare Ausfallrisiken vorlagen. Liquide Mittel Liquide Mittel bestehen aus Kassenbeständen und Guthaben bei Kreditinstituten. Diese haben eine Restlaufzeit von weniger als drei Monaten und erfüllen die Voraussetzungen nach IAS 7.7. Der Konzern wendet das allgemeine Modell nach IFRS 9 an, um die erwarteten Kreditverluste bei den Liquiden Mitteln zu bemessen; dem zufolge werden die erwarteten Kreditverluste für die 12 Monats-Periode herangezogen. Siehe dazu auch Anschnitt 31. Wertminderung von langfristigen nicht-finanziellen Vermögenswerten Der Konzern beurteilt an jedem Bilanzstichtag, ob Anhaltspunkte dafür vorliegen, dass ein Vermögenswert wertgemindert sein könnte. Liegen solche Anhaltspunkte vor oder ist eine jährliche Überprüfung eines Vermögenswerts auf Wertminderung erforderlich, nimmt der Konzern eine Schätzung des erzielbaren Betrags des jeweiligen Vermögenswerts vor. Der erzielbare Betrag ist der höhere der beiden Beträge aus beizulegendem Zeitwert eines Vermögenswerts oder einer zahlungsmittelgenerierenden Einheit abzüglich Veräußerungskosten und dem Nutzungswert. Der erzielbare Betrag ist für jeden einzelnen Vermögenswert zu bestimmen, es sei denn, ein Vermögenswert erzeugt keine Mittelzuflüsse, die weitestgehend unabhängig von denen anderer Vermögenswerte oder anderer Gruppen von Vermögenswerten sind. Übersteigt der Buchwert eines Vermögenswerts seinen erzielbaren Betrag, wird der Vermögenswert als wertgemindert betrachtet und auf seinen erzielbaren Betrag abgeschrieben. Zur Ermittlung des Nutzungswerts werden die geschätzten künftigen Cash Flows unter Zugrundelegung eines Abzinsungssatzes vor Steuern, der die aktuellen Markterwartungen hinsichtlich des Zinseffektes und der spezifischen Risiken des Vermögenswerts widerspiegelt, auf ihren Barwert abgezinst. Wertminderungsaufwendungen der fortzuführenden Geschäftsbereiche werden in der Position Abschreibungen erfasst. An jedem Berichtsstichtag wird mit Ausnahme der Geschäfts- oder Firmenwerte geprüft, ob Anhaltspunkte dafür vorliegen, dass ein Wertminderungsaufwand, der in früheren Berichtsperioden erfasst worden ist, nicht länger besteht oder sich vermindert haben könnte. Liegt ein solcher Indikator vor, wird der erzielbare Betrag geschätzt. Ein zuvor erfasster Wertminderungsaufwand ist dann aufzuheben, wenn sich seit der Erfassung des letzten Wertminderungsaufwands eine Änderung in den Schätzungen ergeben hat, die bei der Bestimmung des erzielbaren Betrags herangezogen wurden. Wenn dies der Fall ist, ist der Buchwert des Vermögenswerts auf seinen erzielbaren Betrag zu erhöhen. Dieser erhöhte Buchwert darf nicht den Buchwert übersteigen, der sich nach Berücksichtigung der Abschreibungen ergeben würde, wenn in früheren Jahren kein Wertminderungsaufwand erfasst worden wäre. Eine solche Wertaufholung ist sofort im Konzernjahresüberschuss zu erfahren. Nachdem eine Wertaufholung vorgenommen wurde, ist der Abschreibungsaufwand in künftigen Berichtsperioden anzupassen, um den berichtigten Buchwert des Vermögenswerts, abzüglich eines etwaigen Restbuchwerts, systematisch auf seine Restnutzungsdauer zu verteilen. Behandlung von Optionen Optionen bestehen ausschließlich in Form von Put-, Call-Optionen im Zusammenhang mit Unternehmenserwerben in Bezug auf die Aufstockung bereits beherrschender Anteile. Die bilanzielle Abbildung erfolgt im Rahmen eines antizipierten Erwerbs gemäß IFRS 3. Rückstellungen für Pensionen Der Konzern verfügt im Inland über sieben Pensionspläne. Die Leistungen werden nicht - mit Ausnahme einer Gesellschaft - über einen Fonds finanziert. Daneben bestehen in der Schweiz durch Planvermögen finanzierte Verpflichtungen aus dem Vorsorgewerk nach dem schweizerischen Bundesgesetz über die berufliche Alters-, Hinterlassenen- und Invaliditätsvorsorge (BVG). Die Aufwendungen für die im Rahmen der als leistungsorientierte Pläne zu beurteilenden gewährten Leistungen werden gesondert für jeden Plan unter Anwendung des Anwartschaftsbarwertverfahrens (IAS 19) ermittelt. Versicherungsmathematische Gewinne oder Verluste werden nach Berücksichtigung latenter Steuern im sonstigen Ergebnis im Eigenkapital erfasst. Als biometrische Berechnungsgrundlagen (Sterblichkeit der Begünstigten, Invaliditätswahrscheinlichkeiten, Verheiratungswahrscheinlichkeiten im Todesfall) werden in Deutschland die Richttafeln 2018 G der Heubeck-Richttafeln-GmbH zugrunde gelegt. In der Schweiz wurde der auf statistischen Zahlen der Jahre 2010 - 2014 beruhende Tarif BVG 2015 zugrunde gelegt. In den Niederlanden wurde die AG Prognosetafel 2016 with mortality experience adjustments zugrunde gelegt. Sonstige Rückstellungen Rückstellungen werden gebildet, soweit gegenüber Dritten eine gegenwärtige Verpflichtung aus einem vergangenen Ereignis besteht, die künftig wahrscheinlich zu einem Abfluss von Ressourcen führt und deren Höhe zuverlässig geschätzt werden kann. Die Bewertung der Rückstellungen erfolgt nach IAS 37 mit der bestmöglichen Schätzung der Ausgaben, die zur Erfüllung der gegenwärtigen Verpflichtung zum Bilanzstichtag erforderlich wären. Aufwandsrückstellungen werden nicht angesetzt. Resultiert aus dem Erfüllungszeitpunkt der Verpflichtung ein wesentlicher Zinseffekt, so wird die Rückstellung zum Barwert bilanziert. Die Erhöhung der Rückstellung im Zeitablauf wird unter den Finanzaufwendungen erfasst. Verbindlichkeiten Verbindlichkeiten werden in der Konzernbilanz angesetzt, wenn NEXUS eine vertragliche Pflicht hat, Zahlungsmittel oder andere finanzielle Vermögenswerte auf eine andere Partei zu übertragen. Der erstmalige Ansatz einer Verbindlichkeit erfolgt zum beizulegenden Zeitwert der erhaltenen Gegenleistung bzw. zum Wert der erhaltenen Zahlungsmittel abzüglich gegebenenfalls angefallenen Transaktionskosten. Die Folgebewertung erfolgt bei den Verbindlichkeiten zu fortgeführten Anschaffungskosten unter Anwendung der Effektivzinsmethode. Finanzielle Verbindlichkeiten werden ausgebucht, wenn die vertragliche Verpflichtung beglichen, aufgehoben oder ausgelaufen ist. Eventualverbindlichkeiten Eventualverbindlichkeiten werden im Konzernabschluss solange nicht passiviert, bis eine Inanspruchnahme wahrscheinlich ist. Sie werden im Konzernanhang angegeben, sofern eine Inanspruchnahme nicht unwahrscheinlich ist. Umsatzrealisierung Die Umsatzerlöse des Konzerns stammen aus Softwarelizenzen und damit in Zusammenhang stehenden Dienstleistungen, die die Unterstützung bei der Implementierung sowie Wartung und sonstige Dienstleistungen umfassen. In der Regel räumt die Gesellschaft ihren Kunden eine zeitlich unbegrenzte Nutzung der Software ein. Zusätzlich erzielt der Konzern Umsätze mit dem Verkauf von Hardware. Erlöse aus der Lieferung von Waren und Rechten werden im Einklang mit IFRS 15 erfasst, wenn die übernommene Leistungsverpflichtung durch Übergang der Verfügungsmacht auf den Kunden erbracht wurde, der Zufluss der Gegenleistung wahrscheinlich und der Betrag verlässlich zu bestimmen ist. Erlöse aus Dienstleistungen werden erfasst, sobald die Leistungen erbracht wurden und der Kunde den wesentlichen Nutzen daraus vereinnahmen kann. Eine Erlösrealisierung findet nicht statt, sofern wesentliche Risiken hinsichtlich des Erhalts der Gegenleistung bzw. einer potentiellen Warenrückgabe bestehen. Die NEXUS-Gruppe weist seine Umsatzerlöse unter Abzug von Erlösschmälerungen aus. Aus Werkverträgen resultierende Erlöse und Aufwendungen werden nach der Percentage-of-Completion Methode entsprechend IFRS 15 bilanziert. Hiernach werden die Erlöse entsprechend dem Fertigstellungsgrad ausgewiesen. Der Fertigstellungsgrad ergibt sich aus dem Verhältnis der bis zum Stichtag angefallenen Auftragskosten zu den insgesamt zum Abschlussstichtag geschätzten Auftragskosten. Nach der Percentage-of-Completion Methode bilanzierte Werkverträge werden am Abschlussstichtag entsprechend mit ihren angefallenen Auftragskosten zuzüglich des sich aus dem erreichten Fertigstellungsgrad ergebenden anteiligen Gewinns bewertetet. Bilanziell werden die generierten Erlöse aus Fertigungsaufträgen abzüglich erhaltener Anzahlungen nach IFRS 15 in den Vertragsvermögenswerten erfasst. Änderungen in den beauftragten Leistungen werden nur dann im Rahmen eines bestehenden Fertigungsauftrags berücksichtigt, sofern eine Akzeptanz seitens des Kunden als wahrscheinlich gesehen wird und eine Einschätzung der Höhe verlässlich vorgenommen werden kann. Sofern sich das Ergebnis eines Werksvertrags nicht hinreichend sicher abschätzen lässt, werden die wahrscheinlich erzielbaren Umsätze zumindest bis zur Höhe der angefallenen Kosten erfasst. Auftragskosten werden für die Periode als Aufwand ausgewiesen, in der sie anfallen. Die Erlösrealisierung aus Verträgen, die mehrere Vertragselemente enthalten (Mehrkomponentenverträge), findet statt, wenn das jeweilige Vertragselement geliefert oder erbracht worden ist und basiert auf den objektiv feststellbaren relativen Einzelveräußerungspreisen der einzelnen Vertragselemente. Im Folgenden werden die Hauptumsatzarten und ihre Realisierung dargestellt: Softwarelizenzen: Hierunter fallen Umsatzerlöse aus Softwarelizenzverkäufen, die in der Regel einmalig vergütet werden. Die Lizenz berechtigt zur dauerhaften Nutzung der Software. Die Lizenzgebühr ist vertraglich fixiert und löst keine künftigen Lizenzzahlungen oder nutzungsabhängigen Abrechnungen aus. Nach IFRS 15 ist die zugrundeliegende Lizenz entscheidend. Das Nutzungsrecht fließt dem Kunden zu einem definierten Zeitpunkt zu, was zu einer zeitpunktbezogenen Umsatzrealisierung führt. Die Erlösrealisierung von Softwarekomponenten im Rahmen von Werkverträgen, erfolgt entsprechend dem Fertigstellungsgrad des Projektes (Percentage-of-Completion). Softwarepflege: Hierunter fallen Umsatzerlöse aus Verträgen, die dem Kunden Zugang zu neuen Versionen von Softwareprodukten geben, nachdem diese ausgeliefert wurden. Diese Aktualisierungen dienen der Fehlerbehebung, der Verbesserung der Leistung und weiterer Eigenschaften, aber auch der Anpassung an geänderte Rahmenbedingungen. Das Softwarepflegevertragsverhältnis beinhaltet des Weiteren einen Hotline-Support. Der in diesem Zusammenhang entstehende Umsatzerlös wird zeitraumbezogen erfasst. Dienstleistungen: Umsätze aus Dienstleistungen, die auf Stundenbasis oder zu vertraglich vereinbarten Festpreisen vergütet werden, fallen unter die Umsatzart Dienstleistungen. Die im Kundenauftrag durchgeführten Tätigkeiten umfassen z. B. Projektmanagement, Analysen, Schulungen, Systemkonfiguration sowie kundenbezogene Programmierung. Für die zu erbringenden Dienstleistungen, welche auf Stundenbasis vergütet werden, erfolgt die Erlösrealisierung mit Vollendung der Dienstleistung. Die Erlösrealisierung von Dienstleistungskomponenten im Rahmen von Werkverträgen und sonstigen Dienstleistungsverträgen erfolgt entsprechend dem Fertigstellungsgrad des Projektes (Percentage-of-Completion). Hardware: Umsatzerlöse aus dem Verkauf von Hardware- und Infrastrukturkomponenten umfassen zum Beispiel PCs, Server, Monitore, Drucker, Switches, Racks, Netzwerkkomponenten, etc. Diese Erlöse werden sofort bei Erbringung der Leistungsverpflichtung durch Auslieferung der Hardwarekomponenten realisiert. Ausnahmen hiervon bilden im Rahmen von Werksverträgen vertraglich fixierte Hardwarekomponenten, welche im Gesamtprojekt entsprechend dem Fertigstellungsgrad (Percentage-of-Completion) realisiert werden. Finanzerträge Finanzerträge werden zum Zeitpunkt ihrer Entstehung erfasst. Finanzaufwendungen Aufwendungen für die Fremdkapitalüberlassung werden als Aufwand erfasst. Eine Aktivierung von Fremdkapitalzinsen gemäß IAS 23 erfolgt nicht, da keine qualifizierten Vermögenswerte vorliegen. Fremdwährungen Fremdwährungsgeschäfte werden in der Berichtswährung erfasst, indem der Fremdwährungsbetrag mit dem zum Zeitpunkt des Geschäftsvorfalles gültigen Umrechnungskurs zwischen Berichts- und Fremdwährung umgerechnet wird. Umrechnungsdifferenzen aus der Abwicklung monetärer Posten sowie aus der Stichtagsbewertung zu Kursen, die sich von den ursprünglich während der Periode erfassten unterscheiden, werden als Aufwand oder Ertrag in der Periode, in der sie entstanden sind, erfasst. Operating-Leasingverhältnis Ein Leasingverhältnis wird als Operating-Leasingverhältnis klassifiziert, wenn im Wesentlichen alle Risiken und Chancen, die mit dem Eigentum verbunden sind, bei dem Leasinggeber verbleiben. Leasingzahlungen innerhalb eines Operating-Leasingverhältnisses werden als Aufwand in der Konzern-Gewinn- und Verlustrechnung linear über die Laufzeit des Leasingverhältnisses erfasst. 3. UnternehmenszusammenschlüsseErwerb der MedHub sp. z o.o., Posen, Polen Mit mehr als 90 Mitarbeitern und mehr als 120 Krankenhauskunden gehört die MedHub sp. z o.o. zu den Top 3 der Anbieter von medizinischer Software in Polen. MedHub sp. z o.o. ist anerkannter Marktführer im Bereich der elektronischen Patientenakten einschließlich Pharmazie- und Laborlösungen. Durch den Erwerb am 09. Januar 2018 über 55,00 % der Anteile an MedHub sp. z o.o. (seit 10. August 2018 NEXUS POLSKA sp. z o.o), Posen, hat NEXUS ihre internationale Marktstellung in Polen aufgebaut und einen weiteren Schritt auf dem Weg zum führenden europäischen E-Health-Unternehmen gemacht. Als Kaufpreis wurden TPLN 14.509 in bar entrichtet. Über die weiteren 45,00 % der Anteile besteht ein Put- und Call-Optionsver trag. Gemäß IAS 32.23 ist die Verpflichtung, Anteile nicht beherrschender Gesellschafter zu kaufen, als Finanzverbindlichkeit mit dem erwarteten Kaufpreis bilanziert worden. Die zukünftig zu erwartende Kaufpreiszahlung in Höhe von TPLN 22.551 stellt den Zeitwert dar. Sie ist in der Höhe unbegrenzt. Bei Nichterfüllung des geplanten EBITDA kann in Folgeperioden eine ertragswirksame Auflösung notwendig sein. Die bei der Kaufpreisallokation identifizierten und bewerteten Vermögenswerte bestehen im Wesentlichen aus Kundenbeziehungen (TPLN 4.017) und Technologie (TPLN 3.507) zum Erwerbszeitpunkt. Die Forderungen wurden mit ihrem Bruttowert angesetzt. Eine Wertberichtigung wurde nicht vorgenommen, da mit einem vollständigen Zufluss der ausstehenden Forderungen gerechnet wird. Aus der Kaufpreisallokation ergab sich ein Geschäfts- oder Firmenwert in Höhe von TPLN 31.383. Der Geschäfts- oder Firmenwert resultiert hauptsächlich aus den Fähigkeiten und der fachlichen Begabung der Belegschaft der NEXUS POLSKA sp. z o.o., sowie den erwarteten Synergien aus der Eingliederung des Unternehmens in das bestehende Softwaregeschäft des Konzerns. Von dem erfassten Geschäfts- oder Firmenwert ist voraussichtlich nichts für Steuerzwecke abzugsfähig. Für das Jahr 2018 lagen der Umsatz mit Dritten ab dem Erstkonsolidierungszeitpunkt, den 01. Januar 2018, bei TEUR 6.886 und der Beitrag zum Konzernjahresüberschuss bei TEUR 382. Die Anschaffungsnebenkosten in Höhe von TEUR 88 sind ergebniswirksam erfasst. Die erworbenen Vermögenswerte und Schulden wurden in der Bilanz mit den beizulegenden Zeitwerten angesetzt und stellen sich wie folgt dar: scroll
1) Zum Erstkonsolidierungszeitpunkt ist ein Umrechnungskurs von 4,1760 PLN / EUR heranzuziehen. Erwerb der Creativ Software AG, Widnau, Schweiz Durch den Erwerb am 13. Juni 2018 über 80,00 % der Anteile an der Creativ Software AG, Widnau, integriert NEXUS ein modernes Customer Relationship Management (CRM) für Kliniken und Spendenorganisationen in ihr Softwareangebot. Gesundheitseinrichtungen werden damit in die Lage versetzt, die Kommunikation mit Patienten und Einweisern zu professionalisieren und zu automatisieren. Das gilt auch für die Kommunikation mit Spendern, die zunehmend für die Finanzierung von Investitionen von Bedeutung sind. Als Kaufpreis wurden TCHF 9.405 in bar entrichtet. Über die weiteren 20,0 % der Anteile besteht ein Put- und Call-Optionsvertrag. Gemäß IAS 32.23 ist die Verpflichtung, Anteile nicht beherrschender Gesellschafter zu kaufen, als Finanzverbindlichkeit mit dem erwarteten Kaufpreis bilanziert worden. Die zukünftig zu erwartende Kaufpreiszahlung in Höhe von TCHF 3.715 stellt den Zeitwert dar. Sie ist in der Höhe unbegrenzt. Bei Nichterfüllung des geplanten EBITA kann in Folgeperioden eine ertragswirksame Auflösung notwendig sein. Die erworbenen Vermögenswerte und Schulden wurden in der Bilanz mit den beizulegenden Zeitwerten angesetzt und stellen sich wie folgt dar: scroll
1) Zum Erstkonsolidierungszeitpunkt ist ein Umrechnungskurs von 1,1518 CHF / EUR heranzuziehen. Die bei der Kaufpreisallokation identifizierten und bewerteten Vermögenswerte bestehen im Wesentlichen aus Kundenbeziehungen (TCHF 1.272) und Technologie (TCHF 1.342) zum Erwerbszeitpunkt. Die Forderungen wurden mit ihrem Bruttowert angesetzt. Eine Wertberichtigung wurde nicht vorgenommen, da mit einem vollständigen Zufluss der ausstehenden Forderungen gerechnet wird. Aus der Kaufpreisallokation ergab sich ein Geschäfts- oder Firmenwert in Höhe von TCHF 8.313. Der Geschäfts- oder Firmenwert resultiert hauptsächlich aus den Fähigkeiten und der fachlichen Begabung der Belegschaft der Creativ Software AG sowie den erwarteten Synergien aus der Eingliederung des Unternehmens in das bestehende Softwaregeschäft des Konzerns. Von dem erfassten Geschäfts- oder Firmenwert ist voraussichtlich nichts für Steuerzwecke abzugsfähig. Für das Jahr 2018 lagen der Umsatz mit Dritten ab dem Erstkonsolidierungszeitpunkt bei TCHF 2.420 und der Beitrag zum Konzernjahresüberschuss bei TCHF 412. Die Anschaffungsnebenkosten in Höhe von TCHF 11 sind ergebniswirksam erfasst. Hätte der Unternehmenserwerb zu Jahresbeginn stattgefunden, hätten sich die Umsatzerlöse auf TCHF 4.306 und der Beitrag zum Konzernjahresüberschuss auf TCHF 635 belaufen. Erwerb der ASTRAIA Software GmbH, München Am 05. Juni 2018 hat die NEXUS AG 61,00 % der Anteile an der ASTRAIA Software GmbH, München, erworben. Durch den Erwerb verstärkt NEXUS ihre internationale Marktstellung im Bereich der Frauenheilkunde und erweitert das Produkt NEXUS / FRAUENKLINIK um eine global führende Software der Ultraschalldiagnostik. Das Produkt ist in mehr als 25 Landessprachen verfügbar und installiert. In der Produktentwicklung gilt die ASTRAIA Software GmbH als globaler Innovationsführer in diesem speziellen diagnostischen Bereich. Als Kaufpreis wurden TEUR 2.476 in bar entrichtet. Über die weiteren 39,0 % der Anteile besteht ein Put- und Call-Optionsvertrag. Gemäß IAS 32.23 ist die Verpflichtung, Anteile nicht beherrschender Gesellschafter zu kaufen, als Finanzverbindlichkeit mit dem erwarteten Kaufpreis bilanziert worden. Die zukünftig zu erwartende Kaufpreiszahlung in Höhe von TEUR 2.497 stellt den Zeitwert dar. Sie ist in der Höhe unbegrenzt. Bei Nichterfüllung des geplanten EBIT kann in Folgeperioden eine ertragswirksame Auflösung notwendig sein. Die bei der Kaufpreisallokation identifizierten und bewerteten Vermögenswerte bestehen im Wesentlichen aus Kundenbeziehungen (TEUR 238) und Technologie (TEUR 73) zum Erwerbszeitpunkt. Die Forderungen wurden mit ihrem Bruttowert angesetzt. Eine Wertberichtigung wurde nicht vorgenommen, da mit einem vollständigen Zufluss der ausstehenden Forderungen gerechnet wird. Aus der Kaufpreisallokation ergab sich ein Geschäfts- oder Firmenwert in Höhe von TEUR 4.523. Der Geschäfts- oder Firmenwert resultiert hauptsächlich aus den Fähigkeiten und der fachlichen Begabung der Belegschaft der ASTRAIA Software GmbH sowie den erwarteten Synergien aus der Eingliederung des Unternehmens in das bestehende Softwaregeschäft des Konzerns. Von dem erfassten Geschäfts- oder Firmenwert ist voraussichtlich nichts für Steuerzwecke abzugsfähig. Für das Jahr 2018 lagen der Umsatz mit Dritten ab dem Erstkonsolidierungszeitpunkt bei TEUR 1.307 und der Beitrag zum Konzernjahresüberschuss bei TEUR 153. Die Anschaffungsnebenkosten in Höhe von TEUR 19 sind ergebniswirksam erfasst. Hätte der Unternehmenserwerb zu Jahresbeginn stattgefunden, hätten sich die Umsatzerlöse auf TEUR 2.230 und der Beitrag zum Konzernjahresüberschuss auf TEUR 178 belaufen. scroll
Erwerb der Swisslab DITS GmbH, Berlin NEXUS hat mit Kaufvertrag vom 11. Oktober 2018 zum 30. November 2018 100,00 % der Swisslab DITS GmbH, Berlin, erworben. Ziel dieser Transaktion ist es, die bestehenden Labor-Lösungen für bestehende und neue Kunden innovativ weiterzuentwickeln und durch neue Produktintegration den Kundennutzen weiter zu erhöhen. NEXUS wird damit das diagnostische Produktspektrum vervollständigen. Kunden können das moderne Krankenhaus Informationssystem von NEXUS mit einem vollständigen diagnostischen Lösungsportfolio kombinieren. Als Kaufpreis wurden EUR 1,00 in bar entrichtet. Zudem wurde ein fester Ergänzungskaufpreis zum 31. Dezember 2021 über TEUR 2.500 vereinbart. Die zukünftige feste Kaufpreiszahlung wurde zum Zeitwert in Höhe von TEUR 2.479 bilanziert. Weiterhin wurden Anschaffungskosten aufgrund einer Rückzahlungsverpflichtung gegenüber dem Anteilsverkäufer in Höhe von TEUR 5.911 aktiviert. Die bei der Kaufpreisallokation identifizierten und bewerteten Vermögenswerte bestehen im Wesentlichen aus Kundenbeziehungen (TEUR 450)und Technologie (TEUR 2.215) sowie einer Schuld zur Erfüllung der originären Leistungsverpflichtung (TEUR 6.500) zum Erwerbszeitpunkt. Die originäre Leistungsverpflichtung wurde im Dezember 2018 zur Neutralisierung korrespondierender Aufwendungen in Höhe von TEUR 500 ergebniswirksam reduziert. Der Ausweis ist unter den sonstigen betrieblichen Erträgen erfolgt. Aus der Kaufpreisallokation ergab sich ein Geschäfts- oder Firmenwert in Höhe von TEUR 4.495. Der Geschäfts- oder Firmenwert resultiert hauptsächlich aus den Fähigkeiten und der fachlichen Begabung der Belegschaft der Swisslab DITS GmbH, sowie den erwarteten Synergien aus der Eingliederung des Unternehmens in das bestehende Softwaregeschäft des Konzerns. Von dem erfassten Geschäfts- oder Firmenwert ist voraussichtlich nichts für Steuerzwecke abzugsfähig. Für das Jahr 2018 lagen der Umsatz mit Dritten ab dem Erstkonsolidierungszeitpunkt bei TEUR 2.390 und der Beitrag zum Konzernjahresüberschuss bereinigt um Einmaleffekte bei TEUR 352. Die Anschaffungsnebenkosten in Höhe von TEUR 76 sind ergebniswirksam erfasst. Auf Grund von Sondereffekten aus der Restrukturierung im Geschäftsjahr 2018 sind verlässliche Aussagen, wenn der Unternehmenserwerb zum Jahresbeginn stattgefunden hätte, zum Umsatz und Ergebnis nicht möglich. scroll
1) Im Rahmen des Unternehmenserwerbs wurde ein geplantes Targeted Cash Amount (Obergrenze) definiert. Zum Erwerbszeitpunkt 30. November 2018 überstieg der Cash-Anspruch gegenüber dem Anteilsverkäufer das Targeted Cash Amount gemäß der definierten Berechnungsformel um TEUR 5.911. Dies führte zu zusätzlichen Anschaffungskosten in gleicher Höhe. Damit belaufen sich die Brutto-Anschaffungskosten auf TEUR 8.390. Die Netto-Anschaffungskosten, exkl. der zusätzlich erworbenen Liquidität, betragen TEUR 2.479. Erwerb weiterer Anteile an der Chili GmbH, Dossenheim NEXUS hat am 28. März 2018 einen Put- und Call-Optionsvertrag über 32,54 % der Chili GmbH, Dossenheim, abgeschlossen. Gemäß IAS 32.23 ist die Verpflichtung, Anteile nicht beherrschender Gesellschafter zu kaufen, als Finanzverbindlichkeit mit dem erwarteten Kaufpreis bilanziert worden. Die zukünftig zu erwartende Kaufpreiszahlung in Höhe von TEUR 3.350 stellt den Zeitwert dar. Bei Nichterfüllung des geplanten EBIT kann in Folgeperioden eine ertragswirksame Auflösung notwendig sein. Auf die zukünftig zu erwartende Kaufpreiszahlung wurde eine Kaufpreisvorauszahlung von TEUR 1.150 geleistet. Anpassung der zukünftig zu erwartenden Kaufpreiszahlung der NEXUS / MARABU GmbH, Berlin Die zum 31. Dezember 2017 bilanzierte zu erwartende Kaufpreiszahlung in Höhe von TEUR 72 wurde mit Kaufvertrag vom 28. März 2018 über die restlichen 4,5 % der Anteile an der NEXUS / MARABU GmbH, Berlin in bar entrichtet. Anpassung der zukünftig zu erwartenden Kaufpreiszahlung der NEXUS SISINF SL, Sabadell Die zum 31. Dezember 2017 bilanzierte zu erwartende Kaufpreiszahlung in Höhe von TEUR 1.189 wurde im Geschäftsjahr 2018 ergebniswirksam aufgelöst. Somit ergibt sich zum Stichtag keine zukünftig zu erwartende Kaufpreiszahlung. Anpassung der zukünftig zu erwartenden Kaufpreiszahlung der IBH Datentechnik GmbH, Kassel Im Zusammenhang mit dem Erwerb der IBH Datentechnik GmbH, Kassel, wurde im Geschäftsjahr 2016 eine zukünftig zu erwartende Kaufpreiszahlung in Höhe von TEUR 2.039 passiviert. Im Geschäftsjahr 2017 wurde diese aufgrund der Aufzinsung um TEUR 27 erhöht. Im Geschäftsjahr 2018 wurde diese aufgrund der Aufzinsung um weitere TEUR 20 erhöht. Somit ergibt sich zum Stichtag eine zukünftig zu erwartende Kaufpreiszahlung in Höhe von TEUR 2.086. Anpassung der zukünftig zu erwartenden Kaufpreiszahlung der nexus / switspot GmbH, Neckarsulm Im Zusammenhang mit dem Erwerb der nexus / switspot GmbH, Neckarsulm, wurde im Geschäftsjahr 2016 eine zukünftig zu erwartende Kaufpreiszahlung in Höhe von TEUR 1.177 passiviert. Im Geschäftsjahr 2017 wurde diese aufgrund der Aufzinsung um TEUR 12 erhöht. Im Geschäftsjahr 2018 wurde diese aufgrund der Aufzinsung um weitere TEUR 12 erhöht. Somit ergibt sich zum Stichtag eine zukünftig zu erwartende Kaufpreiszahlung in Höhe von TEUR 1.201. Anpassung der zukünftig zu erwartenden Kaufpreiszahlung der highsystem ag, Zürich Im Zusammenhang mit dem Erwerb der highsystem ag, Zürich, wurde im Geschäftsjahr 2017 eine zukünftig zu erwartende Kaufpreiszahlung in Höhe von TCHF 723 passiviert. Im Geschäftsjahr 2017 wurde diese aufgrund der Aufzinsung um TCHF 2 erhöht. Im Geschäftsjahr 2018 wurde diese aufgrund der Aufzinsung um weitere TCHF 7 erhöht. Somit ergibt sich zum Stichtag eine zukünftig zu erwartende Kaufpreiszahlung nach Währungskurseffekten in Höhe von TEUR 650. Anpassung der zukünftig zu erwartenden Kaufpreiszahlung der NEXUS POLSKA sp. z o.o., Posen Im Zusammenhang mit dem Erwerb der NEXUS POLSKA sp. z o.o., Posen, wurde im Geschäftsjahr 2018 eine zukünftig zu erwartende Kaufpreiszahlung in Höhe von TPLN 22.551 passiviert. Im Geschäftsjahr 2018 wurde diese aufgrund der Aufzinsung um TPLN 106 erhöht. Somit ergibt sich zum Stichtag eine zukünftig zu erwartende Kaufpreiszahlung nach Währungskurseffekten in Höhe von TEUR 5.425. Anpassung der zukünftig zu erwartenden Kaufpreiszahlung der Creativ Software AG, Widnau Im Zusammenhang mit dem Erwerb der Creativ Software AG, Widnau, wurde im Geschäftsjahr 2018 eine zukünftig zu erwartende Kaufpreiszahlung in Höhe von TCHF 3.715 passiviert. Im Geschäftsjahr 2018 wurde diese aufgrund der Aufzinsung um TCHF 10 erhöht. Somit ergibt sich zum Stichtag eine zukünftig zu erwartende Kaufpreiszahlung nach Währungskurseffekten in Höhe von TEUR 3.306. Anpassung der zukünftig zu erwartenden Kaufpreiszahlung der ASTRAIA Software GmbH, München Im Zusammenhang mit dem Erwerb der ASTRAIA Software GmbH, München, wurde im Geschäftsjahr 2018 eine zukünftig zu erwartende Kaufpreiszahlung in Höhe von TEUR 2.497 passiviert. Im Geschäftsjahr 2018 wurde diese aufgrund der Aufzinsung um TEUR 4 erhöht. Somit ergibt sich zum Stichtag eine zukünftig zu erwartende Kaufpreiszahlung in Höhe von TEUR 2.501. 4. Immaterielle VermögenswerteIm Geschäftsjahr 2018 wurden die zahlungsmittelgenerierenden Einheiten (ZGE) aufgrund eine Änderung in der internen Steuerungs- und Berichtsebene des Managements neu festgelegt. Die neu definierten ZGE stellen nach dem Management Approach die niedrigste Leistungsebene dar, nach der für interne Führungszwecke gesteuert wird. Geschäfts- oder Firmenwerte Im Rahmen eines jährlichen Impairment-Tests gemäß IAS 36 werden jeweils zum 31. Dezember die Geschäfts- oder Firmenwerte, zur Überprüfung der Werthaltigkeit zahlungsmittelgenerierenden Einheiten (ZGE) zugeordnet. Die nachfolgende Tabelle stellt die ZGE sowie die relevanten Annahmen und Parameter dar. Der erzielbare Betrag wurde zum Bilanzstichtag jeweils auf der Basis der Berechnung eines Nutzungswertes ermittelt. Ein Abschreibungsbedarf ergab sich hiernach nicht. Der berechnete Nutzungswert basiert auf Prognosen, bei denen Schätzungsunsicherheiten bestehen. Wesentliche Unsicherheiten liegen in folgenden Positionen: a) Gewinnmarge Die Gewinnmarge wird anhand durchschnittlicher Werte errechnet, die sich unter Berücksichtigung der Margen aus Vorjahren sowie einer Ausweitung des Lizenzgeschäfts auf Basis schon abgeschlossener Verträge ergeben. Die Gewinnmargen werden zudem planerisch um die erwartete Effizienzsteigerung angepasst. b) Abzinsungssatz Der Abzinsungssatz der jeweiligen ZGE wird über einen einheitlichen WACC (Weighted Average Cost of Capital) definiert. c) Entwicklung der Marktanteile und Wartungserlöse Diese Annahmen sind von besonderer Bedeutung, da sich hier die Einschätzung widerspiegelt, wie sich die ZGEs im Vergleich zu ihren Wettbewerbern innerhalb des Planungshorizontes entwickeln werden. Dabei ist zu beachten, dass es sich nicht um klar umrissene Märkte handelt, sondern zu einem großen Teil auch um Projektgeschäfte, die eine klare Vergleichbarkeit nicht ermöglichen. d) Detailplanungsphase Den Wachstumsraten in der Detailplanungsphase liegen veröffentlichte branchenbezogene Marktforschungen zugrunde. Sie werden zusätzlich maßgeblich von der ZGE individuellen Einschätzung zukünftiger Potentiale beeinflusst. Hier werden auch die spezifischen Risiken der jeweiligen ZGE berücksichtigt. Diese Annahmen werden durch konkrete Vertriebs-, Entwicklungs- und Marketingpläne unterlegt. e) Sensitivitätsanalyse In einer Sensitivitätsbetrachtung wurden des Weiteren wesentliche Parameter des Werthaltigkeitstests im Rahmen einer möglichen Entwicklung in vernünftigem Ermessen verändert. Die Erhöhung des Abzinsungssatzes um 25 Basispunkte und eine Verringerung der relevanten Cash Flows um 5 % führten zu keiner Notwendigkeit für eine Wertminderung der Geschäfts- oder Firmenwerte. scroll
scroll
1) Für die Extrapolation der Cash Flows nach dem Detailplanungszeitraum wurde eine Wachstumsrate von Null unterstellt. 5. SachanlagenDie Sachanlagen setzen sich überwiegend aus, Grundstücke und Gebäude, Betriebs- und Geschäftsausstattung sowie Anlagen im Bau zusammen. Die Sachanlagen unterliegen keinen Beschränkungen hinsichtlich der Verfügungsmöglichkeiten. Die Entwicklung der immateriellen Vermögenswerte und Sachanlagen sind dem Anlagenspiegel zu entnehmen. ENTWICKLUNG DES ANLAGEVERMÖGENS 2018scroll
scroll
scroll
scroll
1) Davon noch nicht zur Nutzung bereite Entwicklungskosten in Höhe von TEUR 0. ENTWICKLUNG DES ANLAGEVERMÖGENS 2017scroll
scroll
scroll
scroll
1) Davon noch nicht zur Nutzung bereite Entwicklungskosten in Höhe von TEUR 2.241. 6. Anteile an at Equity bewerteten UnternehmenDie NEXUS AG hält zum 31. Dezember 2018 folgende direkte oder indirekte Beteiligungen, die alle at Equity konsolidiert werden: Assoziierte Unternehmen
scroll
7. VorräteDie Vorräte setzen sich wie folgt zusammen: scroll
Im Berichtsjahr wurden keine Wertminderungen bzw. Wertaufholungen (Vj: TEUR 0) erfasst. Es gibt im laufenden Geschäftsjahr keine Vorräte, die zum Nettoveräußerungspreis bilanziert werden. Im Geschäftsjahr sind Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe in Höhe von TEUR 12.432 (Vj: TEUR 11.809) als Aufwand erfasst worden. 8. Latente SteuernEine Verrechnung aktiver und passiver latenter Steuern wurde in Übereinstimmung mit IAS 12 vorgenommen. Die aktiven und passiven latenten Steuern gliedern sich nach ihrer Entstehungsursache wie folgt auf: siehe Tabelle. Zum 31. Dezember 2018 waren keine passiven latenten Steuern auf nicht abgeführte Gewinne von Tochterunternehmen oder at Equity bewerteten Unternehmen erfasst, weil der Konzern davon ausgeht, dass in absehbarer Zukunft die bislang nicht ausgeschütteten Gewinne nicht ausgeschüttet werden. Zudem sind aufgrund des deutschen Steuersystems die im Falle einer Ausschüttung an das Mutterunternehmen resultierenden Steuern der Höhe nach für den Konzern unwesentlich. Zum Bilanzstichtag bestehen im Inland Verlustvorträge in Höhe von TEUR 6.086 (Vj: TEUR 10.336) bei der Körperschaftsteuer bzw. in Höhe von TEUR 5.730 (Vj: TEUR 9.278) bei der Gewerbesteuer. Diese Verlustvorträge beinhalten die Ergebnisse einer im Geschäftsjahr 2018 durchgeführten Betriebsprüfung für Geschäftsjahre bis einschließlich 2015. Bei den ausländischen Konzernunternehmen sind steuerliche Verlustvorträge in Höhe von TEUR 103 (Vj: TEUR 227) vorhanden. In dem Gesamtvolumen in Höhe von TEUR 11.919 (Vj: TEUR 19.841) sind Verlustvorträge von TEUR 1.027 (Vj: TEUR 1.621) enthalten, die als nicht nutzbar eingeschätzt worden sind (Körperschaftsteuer TEUR 527 (Vj: TEUR 827), Gewerbesteuer TEUR 501 (Vj: TEUR 794). Davon sind TEUR 1.027 (Vj: TEUR 1.621) zeitlich unbegrenzt vortragsfähig. scroll
scroll
9. Forderungen aus Lieferungen und Leistungen und sonstige Forderungen sowie VertragsvermögenswerteForderungen aus Lieferungen und Leistungen und sonstige Forderungen sowie Vertragsvermögenswerte setzen sich wie folgt zusammen: scroll
scroll
Der Konzern wendet den vereinfachten Ansatz nach IFRS 9 an, um die erwarteten Kreditverluste zu bemessen; dem zufolge werden für alle Forderungen aus Lieferungen und Leistungen die über die Laufzeit erwarteten Kreditverluste herangezogen. Das Ausfallrisiko ist nicht versichert. Die Anpassung der Wertminderungsermittlung zum 1. Januar 2018 hat zu einer Reduzierung der Gewinnrücklagen des Konzerns geführt, die Erhöhung der Risikovorsorge beträgt TEUR 73. Die nachfolgende Tabelle stellt den Erstanwendungseffekt nach IFRS 9 zum 1. Januar 2018 dar: scroll
1) Damit verbunden ergibt sich ein latenter Steuerertrag von TEUR 22. Zur Bemessung der erwarteten Kreditverluste wurden Forderungen aus Lieferungen und Leistungen auf Basis gemeinsamer Kreditrisikomerkmale und Überfälligkeitstage in einer Wertminderungsmatrix zusammengefasst. Ausfallrisiko-Einstufungen werden dabei mittels qualitativer und quantitativer Faktoren definiert. Ausfallrisiken innerhalb jeder Ausfallrisiko-Einstufung wurden anhand der geografischen Lage sowie Überfälligkeitstage klassifiziert. Für jede Klasse wird eine Kreditausfallrate für den erwarteten Kreditverlust berechnet, die auf dem Ausfallstatus und den Kreditverlusten der letzten drei Jahre basiert. Um die Unterschiede zwischen den wirtschaftlichen Bedingungen zum Zeitpunkt der Sammlung der historischen Daten, den derzeitigen Bedingungen und der Sicht des Konzerns auf die wirtschaftlichen Bedingungen über die erwartete Laufzeit der Forderungen widerzuspiegeln, wird diese um eine Einschätzung der Branchenentwicklung ergänzt. Zu jedem Stichtag werden finanzielle Vermögenswerte dahingehend untersucht, ob es eine Verschlechterung der Kreditqualität gab, die eine Änderung der Einstufung zu Folge haben. Forderungen mit einer Überfälligkeit größer 90 Tage werden in die Klasse 2 eingeteilt. Hier wird von einem mittleren Kreditausfallrisiko ausgegangen. Als Ausfallereignis und Einstufung in Stufe 3, gilt als widerlegbare Vermutung, eine Fälligkeit von mehr als 180 Tagen. Ausstehende Forderungen werden kontinuierlich lokal überwacht, um festzustellen, ob objektive Hinweise vorliegen, dass die Forderungen aus Lieferungen und Leistungen in ihrer Bonität beeinträchtigt sind. Der gesamte Forderungsbestand wurde einer Zeitwertanalyse unterzogen, die bei der Beurteilung unterstützt, ob es eine Verschlechterung der Kreditqualität gab, die zu einer Änderung der Einstufung von Stufe 2 in Stufe 3 nach IFRS 9 nach dem expected credit loss Modell führt. Die erwarteten Ausfallrisiken werden durch angemessene Wertberichtigungen berücksichtigt. Forderungen aus Lieferungen und Leistungen werden direkt wertberichtigt, wenn der Konzern nach angemessener Einschätzung nicht davon ausgeht, dass die Forderungen aus Lieferungen und Leistungen ganz oder teilweise realisierbar sind. Anhaltspunkte, dass keine hinreichende Erwartung der Realisierung besteht, ist u. a. das Ausbleiben vertraglicher Zahlungen über einen Zeitraum von mehr als 180 Tagen nach Fälligkeit in Abhängigkeit der Kreditrisikomerkmale. Dies ist gleichbedeutend mit einem Transfer der Forderung aus Stufe 2 in Stufe 3 nach IFRS 9. Diese Vorgehensweise basiert auf vergangenen Erfahrungen bei der Realisierung der Forderungen aus Lieferung und Leistungen. Der Konzern erwartet keine signifikante Einziehung des abgeschriebenen Betrags. Abgeschriebene finanzielle Vermögenswerte können dennoch Vollstreckungsmaßnahmen zur Einziehung überfälliger Forderungen unterliegen, um in Einklang mit der Konzernrichtlinie zu handeln. Entwicklung der Wertminderungsmatrix zum 31. Dezember 2018: scroll
In den Forderungen aus Lieferungen und Leistungen der Klasse 1 sind Forderungen aus Vertragsvermögenswerten in Höhe von TEUR 1.007 aus der erstmaligen Anwendung des IFRS 15 enthalten. Im Geschäftsjahr 2018 wurden Forderungen aus Lieferungen und Leistungen in Höhe von TEUR 126 (Vj: TEUR 205) ausgebucht. Es hat keine Zahlungseingänge (Vj: keine) auf ausgebuchte Forderungen gegeben. Der Zeitwert der Forderungen aus Lieferungen und Leistungen und sonstigen Forderungen unterscheidet sich nicht von ihrem Buchwert. Zum 31. Dezember 2018 waren Forderungen aus Lieferungen und Leistungen von TEUR 4.225 (Vj im Nennwert von TEUR 2.914) wertgemindert. Die Überleitung der Wertminderungen nach IFRS 9 vom 1. Januar 2018 zum 31. Dezember 2018 stellt sich wie folgt dar: scroll
Die Forderungen aus Lieferung und Leistungen haben sich im Rahmen des Wachstums der operativen Geschäftstätigkeit um TEUR 4.294 erhöht. Im Rahmen dieses Anstiegs kam es auch zu einer Erhöhung der Wertberichtigungen. scroll
Im Vorjahresvergleich stellten sich die Fälligkeiten der Forderungen aus Lieferungen und Leistungen wie folgt dar: scroll
Für die im Vorjahr weder wertgeminderten noch überfälligen Forderungen bestanden keine Anzeichen, dass die Gläubiger ihren Zahlungsverpflichtungen nicht fristgerecht nachkommen werden. Daher wurde nach IAS 39 keine Wertminderung gebildet. 10. Sonstige finanzielle Vermögenswerte und kurzfristige FinanzanlagenDie sonstigen finanziellen Vermögenswerte und kurzfristigen Finanzanlagen setzen sich wie folgt zusammen: scroll
scroll
In den sonstigen finanziellen Vermögenswerten sind zum 31. Dezember 2018 Ansprüche aus einem in der Vergangenheit bestehenden Ergebnisabführungsvertrag, der zwischen dem Anteilsverkäufer und der Swisslab DITS GmbH bestand, in Höhe von TEUR 25.927 enthalten. Sonstige finanzielle Vermögenswerte Kreditrisiko Die Kreditqualität von finanziellen Vermögenswerten, sowohl überfällige als auch nicht überfällige, wird bestimmt durch die Bezugnahme auf externe Bonitätsratings (wenn verfügbar) oder historische Erfahrungen über Ausfallquoten. Die Bonität der finanziellen Vermögenswerte ist gegeben. Es bestehen keine weiteren Sicherheiten oder sonstige Kreditverbesserungsmaßnahmen, welche das Ausfallrisiko aus finanziellen Vermögenswerten mindern würden. Der Zeitwert der sonstigen finanziellen Vermögenswerte unterscheidet sich nicht von ihrem Buchwert. Zum 31. Dezember 2018 bestehen Wertberichtigungen nach dem expected credit loss modell (erwartete Kreditverluste) entsprechend IFRS 9 in Höhe von TEUR 27 (Vj: TEUR 58) erfasst. Der Konzern wendet das allgemeine Modell nach IFRS 9 an, um die erwarteten Kreditverluste zu bemessen; dem zufolge werden für alle sonstigen finanziellen Vermögenswerte die über die Laufzeit erwarteten Kreditverluste innerhalb von 12 Monaten herangezogen. Das Ausfallrisiko ist nicht versichert. Die Anpassung der Wertminderungsermittlung zum 1. Januar 2018 hat zu einer Reduzierung der Gewinnrücklagen des Konzerns geführt, die Erhöhung der Risikovorsorge beträgt TEUR 3. Die nachfolgende Tabelle stellt den Erstanwendungseffekt nach IFRS 9 zum 1. Januar 2018 dar. scroll
1) Damit verbunden ergibt sich ein latenter Steuerertrag von TEUR 1. Die Überleitung der Wer tminderungen nach IFRS 9 vom 1. Januar 2018 zum 31. Dezember 2018 stellt sich wie folgt dar: scroll
Der ausstehende Vertragswert von finanziellen Vermögenswerten, die 2018 abgeschrieben wurden, für die aber noch Beitreibungsverfahren laufen, beträgt TEUR 0. Kurzfristige Finanzanlagen Die kurzfristigen Finanzanlagen stellen sich zum Bilanzstichtag wie folgt dar: scroll
scroll
Im Berichtszeitraum waren Wertminderungen in Höhe von TEUR 119 (Vj: TEUR 7) sowie Zinserträge aus Wertpapieren von TEUR 34 (Vj: Zinserträge aus Wertpapieren und einer Namensschuldverschreibung TEUR 56) erfolgswirksam in der Gewinn- und Verlustrechnung zu erfassen. Zum 31. Dezember 2018 bestanden analog zum Vorjahr keine derivativen Finanzinstrumente. 11. Sonstige nicht-finanzielle VermögenswerteDie nicht-finanziellen Vermögenswerte setzen sich wie folgt zusammen: scroll
Der Zeitwert der sonstigen nicht-finanziellen Vermögenswerte unterscheidet sich nicht von ihrem Buchwert. Unerfüllte Bedingungen und andere Erfolgsunsicherheiten im Zusammenhang mit im Abschluss erfassten Beihilfen der öffentlichen Hand bestehen nicht. 12. EigenkapitalDas Eigenkapital beträgt zum Stichtag TEUR 108.325 (Vj: TEUR 103.009). Es wird auf die Eigenkapitalveränderungsrechnung hingewiesen. a) Gezeichnetes Kapital Das gezeichnete Kapital beträgt zum 31. Dezember 2018 15.752.231 auf den Inhaber lautende, nennwertlose Stückaktien mit einem rechnerischen Anteil am Grundkapital von EUR 1,00 eingeteilt und in voller Höhe eingezahlt. Unterschiedliche Aktiengattungen bestehen nicht. Alle Aktien sind Stammaktien und gewähren die gleichen aktienrechtlich vorgesehenen Rechte. In teilweiser Ausnutzung der am 13. Mai 2016 von der Hauptversammlung der NEXUS AG beschlossenen Ermächtigung für die Zeit bis zum 30. April 2021 zur Erhöhung des Grundkapitals der Gesellschaft einmalig oder mehrmals um bis zu insgesamt EUR 3.000.000,00 durch Ausgabe von bis zu 3.000.000 neuer, auf den Inhaber lautender Stückaktien gegen Bar- und/oder Sacheinlagen (Genehmigtes Kapital 2016 / I) hat der Vorstand am 14.07.2017 mit Zustimmung des Aufsichtsrats vom gleichen Tag beschlossen, das Grundkapital der Gesellschaft gegen Bareinlagen unter Ausschluss des Bezugsrechts der Aktionäre - zugunsten der Arbeitnehmer der NEXUS AG und verbundener Unternehmen der NEXUS AG - von EUR 15.735.665,00 um bis zu EUR 25.000,00 auf EUR 15.760.665,00 durch Ausgabe von bis zu 25.000 neuen, auf den Inhaber lautenden Stückaktien mit einem auf sie entfallenden Anteil am Grundkapital der Gesellschaft von je EUR 1,00 und mit Gewinnberechtigung ab dem 1. Januar 2017 zu erhöhen. Die Eintragung der Kapitalerhöhung in das Handelsregister beim Amtsgericht Freiburg (HRB 602434) erfolgte am 27.10.2017. Das Grundkapital hat sich um EUR 16.566,00 auf EUR 15.752.231,00 erhöht. Somit beträgt das genehmigte Kapital 2016 / I nach teilweiser Ausschöpfung noch EUR 2.983.434,00. Der Veräußerungspreis betrug insgesamt EUR 400.068,90, der Erlös aus dem Verkauf (EUR 383.502,90) wurde der Kapitalrücklage zugeführt. b) Kapitalrücklage Die Kapitalrücklage beinhaltet im Wesentlichen Aufgelder aus der im Geschäftsjahr 2000 durchgeführten Kapitalerhöhung im Zusammenhang mit dem Börsengang der NEXUS AG, die Erhöhung der Kapitalrücklage in Höhe der Ausgabe neuer Aktien gegen Sach- und Barkapitaleinlagen sowie der Ausübung von Aktienoptionen von Vorständen, Mitgliedern der Geschäftsführung in Tochterunternehmen und Mitarbeitern der NEXUS-Gruppe. Die im Rahmen der Barkapitalerhöhung und der Kapitalerhöhung durch Sacheinlage angefallenen, direkt zuordenbaren Aufwendungen wurden mit der Kapitalrücklage verrechnet. Außerdem wird der beizulegende Zeitwert, der im Rahmen der Aktienoptionspläne ausgegebenen Aktien in dem Posten Kapitalrücklage berücksichtigt. Die Kapitalrücklage hat sich durch die aktienbasierte Vergütung um TEUR 787 verringert. c) Gewinnrücklage Die Gewinnrücklage beinhaltet den Gewinnvortrag, die anderen Gewinnrücklagen sowie die gesetzliche Rücklage. Entsprechend § 150 AktG müssen die gesetzliche Rücklage und die Kapitalrücklage den zehnten Teil des Grundkapitals übersteigen, damit sie zum Ausgleich von Verlusten oder für eine Kapitalerhöhung aus Gesellschaftsmitteln verwendet werden dürfen. Solange die gesetzliche Rücklage und die Kapitalrücklage zusammen nicht den zehnten Teil des Grundkapitals übersteigen, dürfen sie nur zum Ausgleich von Verlusten verwendet werden, soweit der Verlust nicht durch Gewinnvortrag bzw. Jahresüberschuss gedeckt ist und nicht durch Auflösung anderer Gewinnrücklagen ausgeglichen werden kann. d) Eigenkapitaldifferenz aus der Währungsumrechnung Die Eigenkapitaldifferenz aus der Währungsumrechnung resultiert aus Differenzen, die bei der Umrechnung der Jahresabschlüsse der ausländischen Tochtergesellschaften entstehen. e) Rücklage für Pensionen Die Rücklage für Pensionen enthält die finanzmathematisch kumulierten Gewinne und Verluste aus der Bewertung der Pensionsrückstellungen nach Verrechnung latenter Steuern. f) Eigene Anteile Die eigenen Anteile haben sich zum Stichtag wie folgt entwickelt: siehe nachfolgende Tabelle. Die eigenen Anteile werden mit den gesamten Anschaffungskosten in einer Summe offen vom Eigenkapital abgezogen (cost method). Zum 31. Dezember 2018 beträgt der Wert der eigenen Anteile nach der cost method TEUR 759. Die Ermächtigung zum Erwerb eigener Aktien darf von der Gesellschaft nicht zum Zweck des Handels in eigenen Aktien verwendet werden. g) Genehmigtes Kapital In der Hauptversammlung vom 23. Mai 2012 wurde die in der Hauptversammlung vom 14. Juni 2010 erteilte Ermächtigung zur Erhöhung des Grundkapitals in Höhe von EUR 6.902.600,00 neu gefasst. Der Vorstand wurde ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrats bis zum 30. April 2017 das Grundkapital der Gesellschaft einmal oder mehrmals um bis zu EUR 7.152.575,00 zu erhöhen (Genehmigtes Kapital 2012). Die Ermächtigung betrug nach teilweiser Ausschöpfung durch eine Barkapitalerhöhung in 2012 in Höhe von EUR 800.000,00 sowie eine Barkapitalerhöhung in 2015 in Höhe von EUR 630.515,00 noch EUR 5.722.060,00. In der Hauptversammlung vom 13. Mai 2016 wurde die in der Hauptversammlung vom 23. Mai 2012 erteilte Ermächtigung zur Erhöhung des Grundkapitals in Höhe von EUR 7.152.575,00 neu gefasst. Der Vorstand wurde ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrats bis zum 30. April 2021 das Grundkapital der Gesellschaft einmalig oder mehrfach um bis zu insgesamt EUR 3.000.000,00 zu erhöhen (Genehmigtes Kapital 2016). Die erteilte Ermächtigung vom 23. Mai 2012 wurde damit aufgehoben. Die Ermächtigung betrug nach teilweiser Ausschöpfung durch eine Barkapitalerhöhung in 2017 in Höhe von EUR 16.566,00 noch EUR 2.983.434,00. Bedingtes Kapital und Aktienoptionspläne (AOP) Mit Hauptversammlungsbeschluss vom 23. Mai 2012 wurde bedingtes Kapital in Höhe von EUR 1.400.000,00 geschaffen (Bedingtes Kapital 2012). Das Grundkapital ist entsprechend zur Durchführung eines Aktienoptionsprogramms um EUR 1.400.000,00 auf den Inhaber lautender Stückaktien bedingt erhöht. scroll
1) Der Rückkauf erfolgte durch ein Aktienrückkaufprogramm, welches der Vorstand mit Zustimmung des Aufsichtsrats am 25. Oktober 2016 beschlossen hat. Im Geschäftsjahr 2016 wurden 16.056 Stückaktien zu Anschaffungskosten in Höhe von TEUR 296 erworben. Im Geschäftsjahr 2017 wurden 10.321 Stückaktien zu Anschaffungskosten in Höhe von TEUR 240 erworben. Im Geschäftsjahr 2018 wurden 52.579 Stückaktien zu Anschaffungskosten in Höhe von TEUR 1.345 erworben. Vorstandsbonus für zukünftige Kursentwicklung Zusätzlich wurde im Mai 2014 mit den Vorständen eine aktienbasierte Vergütung vereinbart. Sie besteht in Abhängigkeit der Unternehmenswertsteigerung aus maximal 160.000 Aktien, die über die Laufzeit jährlich fällig werden und auf der Kursentwicklung der Jahre 2015 bis 2017 basieren. Der beizulegende Zeitwert dieser Vergütungskomponente betrug im Zeitpunkt der Gewährung TEUR 788. Die Kapitalrücklage hat sich durch die aktienbasierte Vergütung um TEUR 787 verringert. Kapitalmanagement Ziel des Kapitalmanagements ist die Erhaltung der finanziellen Substanz des Konzerns sowie die nachhaltige Sicherstellung der notwendigen finanziellen Flexibilität. Zur Messung der finanziellen Sicherheit des Konzerns wird auch die Eigenkapitalquote herangezogen. Dabei wird das in der Konzernbilanz ausgewiesene Eigenkapital ins Verhältnis zur Bilanzsumme gesetzt. Die Finanzierungsstruktur ist danach durch eine als konservativ zu bezeichnende Kapitalstruktur, in der die Eigenfinanzierung dominiert, geprägt. Zum Bilanzstichtag beträgt die Eigenkapitalquote 51,2 % (Vj: 68,1 %). Die Fremdfinanzierung erfolgt fast ausschließlich über Verbindlichkeiten, die aus dem operativen Geschäftsbetrieb resultieren, sowie in geringem Umfang über Pensionen. Verzinsliche Finanzverbindlichkeiten bestehen nicht. Im Mai 2018 wurde eine Dividende in Höhe von EUR 0,16 auf die 15.743.173 Stück Dividendenberechtigten, auf den Inhaber lautenden, Stückaktien bezahlt. Für das Geschäftsjahr 2018 wird eine Dividendenausschüttung in Höhe von EUR 0,17 pro dividendenberechtigte, auf den Inhaber lautende Stückaktie vorgeschlagen. 13. PensionsverpflichtungenDie Rückstellungen wurden für die von der Forest Gesellschaft für Products & Services mbH zum 30. September 2000 übernommenen unmittelbaren Pensionsverpflichtungen (Direktzusagen) bei der NEXUS. IT GmbH SÜDOST, NEXUS Deutschland GmbH, NEXUS / CLOUD IT GmbH und für die übernommenen Pensionsverpflichtungen bei der NEXUS / ASS.TEC GmbH und der Swisslab DITS GmbH gebildet. Bei den leistungsorientierten Plänen in der Schweiz handelt es sich um Vorsorgewerke nach dem schweizerischen Bundesgesetz über die berufliche Alters-, Hinterlassenen- und Invalidenvorsorge (BVG). Diese Pläne stellen sogenannte Vollversicherungen dar, bei denen wenigstens temporär sämtliche versicherungsmathematischen Risiken, einschließlich der Kapitalmarktrisiken, von einer Versicherungsgesellschaft getragen werden. In den Niederlanden ist der Vertrag über den leistungsorientierten Versorgungsplan zum 31. Dezember 2017 ausgelaufen und wurde in diesem Zusammenhang ab dem 01. Januar 2018 zu einen beitragsorientierten Versorgungsplan geändert. Aufgrund der Änderung des Versorgungsplan besteht zum Stichtag eine Pensionsverpflichtung, der in gleicher Höhe ein Planvermögen gegenübersteht. Die Höhe der Leistungen der übernommenen Pensionszusagen richtet sich nach den Dienstjahren und dem jeweiligen Gehalt der bezugsberechtigten Personen. Die Rückstellung wird gebildet für zahlbare Leistungen in Form von Alters- und Invalidenrente sowie für Hinterbliebenengeld. Es handelt sich um unverfallbare Anwartschaften. Ein Planvermögen besteht für die Verpflichtungen in der Schweiz, für zwei Gesellschaften in Deutschland sowie in den Niederlanden. Diese leistungsorientierten Pläne belasten den Konzern mit versicherungsmathematischen Risiken, wie beispielsweise dem Langlebigkeitsrisiko, Währungsrisiko, Zinsrisiko und Markt-(Anlage-) Risiko. Finanzierung Während die inländischen Pensionsverpflichtungen, ausgenommen NEXUS / ASS.TECGmbH und Swisslab DITS GmbH, durch das Unternehmen finanziert werden, werden die Verpflichtungen in den Niederlanden und der Schweiz sowie bei der NEXUS / ASS.TEC GmbH und der Swisslab DITS GmbH über Versicherungsunternehmen verwaltet und finanziert. Die Finanzierungsanforderungen basieren auf versicherungsmathematischen Bewertungsrahmenkonzepten. Bewertungsgrundlagen Die Berechnung der Pensionsverpflichtungen berücksichtigt Marktzinssätze sowie Lohn-, Gehalts- und Rententrends. In Deutschland wurden als biometrische Rechnungsgrundlagen die Todesfallwahrscheinlichkeit, Invaliditätswahrscheinlichkeit und Verheiratungswahrscheinlichkeit im Todesfall gemäß den Richttafeln 2018 (Verlag Heubeck-Richttafeln-GmbH, Köln) zugrunde gelegt. In der Schweiz wurde der auf statistischen Zahlen der Jahre 2010 - 2014 beruhende Tarif BVG 2015 zugrunde gelegt. In den Niederlanden wurde die AG Prognosetafel 2018 with mortality experienceadjustments zugrunde gelegt. scroll
1) Grundlagen für die Sensitivitätsanalyse 2) Die Annahme zur Austrittswahrscheinlichkeit umfasst eine altersabhängige Abstufung. Diese beträgt ab Alter 20 28,5 % und wird dann stufenweise abgesenkt, bis ab Alter 60 die Austrittswahrscheinlichkeit 1,3 % beträgt. Am 31. Dezember 2018 lag die gewichtete durchschnittliche Laufzeit der leistungsorientierten Verpflichtung im Inland bei 18 Jahren (Vj: 15 Jahre), in den Niederlanden bei 25 Jahren (Vj: 26 Jahre) und in der Schweiz bei 19 Jahren (Vj: 21 Jahre). Veränderung der Nettoschuld aus leistungsorientierten Verpflichtungen Die Änderungen des Barwertes der leistungsorientierten Verpflichtungen und des Planvermögens stellen sich wie folgt dar: scroll
scroll
scroll
Die Verpflichtung teilt sich wie folgt auf die Teilnehmergruppen auf: scroll
Die versicherungsmathematischen Gewinne (-) und Verluste (+) 2018 in Höhe von TEUR -1.422 wurden, vor Berücksichtigung latenter Steuern, im sonstigen Ergebnis erfasst. Die kumulierten versicherungsmathematischen Verluste sind mit TEUR 6.886 abzgl. latenter Steuern im sonstigen Ergebnis erfasst. Der Gesamtaufwand für leistungsorientierte Versorgungszusagen, der im Personalaufwand enthalten ist, setzt sich wie unten aufgeführt zusammen: scroll
Die tatsächlichen Ergebnisse des Planvermögens belaufen sich auf TEUR 71 (Vj: TEUR -746). Das Planvermögen entfällt auf die Schweizer Pläne sowie auf die NEXUS Nederland B.V., die NEXUS / ASS.TEC GmbH und die Swisslab DITS GmbH und besteht aus den Ansprüchen gegen Versorgungswerke. Das Planvermögen setzt sich in den Niederlanden, der Schweiz und in Deutschland wie folgt zusammen: scroll
scroll
Die erfahrungsbedingten Berichtigungen der Pensionsverpflichtungen belaufen sich auf TEUR 324 (Vj: TEUR 748), die des Planvermögens auf TEUR -589 (Vj: TEUR 309). In Deutschland wird die gesetzliche Rentenversicherung als beitragsorientierter Versorgungsplan angesehen. Der für die gesetzliche Rentenversicherung erfasste Aufwand für die sozialversicherungspflichtigen Mitarbeiter hat für das abgelaufene Geschäftsjahr TEUR 3.904 (Vj: TEUR 2.777) betragen. Daneben bestehen für Vorstandsmitglieder weitere beitragsorientierte Pläne aus Direktversicherungen, für die im Geschäftsjahr Aufwendungen in Höhe von TEUR 25 (Vj: TEUR 25) angefallen sind. Sensitivitätsanalyse Bei Konstanthaltung der anderen Annahmen hätten die bei vernünftiger Betrachtungsweise am Abschlussstichtag möglich gewesenen Veränderungen bei einer der maßgeblichen versicherungsmathematischen Annahmen die leistungsorientierte Verpflichtung mit den nachstehenden Beträgen beeinflusst. Wir gehen davon aus, dass die Faktoren Fluktuation und Sterblichkeit aufgrund der Duration der wesentlichen Verpflichtungen keiner wesentlichen Volatilität unterliegt. Daher wird auf eine Sensitivitätsanalyse an dieser Stelle verzichtet. scroll
PP = Prozentpunkte 1) Aufgrund der Annahme der jährlichen Lohnsteigerungen im Inland mit 0 % (mit Ausnahme Swisslab DITS GmbH, Berlin), betreffen die Beträge in Bezug auf die Lohnsteigerungsrate nur die niederländischen und schweizerischen extern finanzierten Verpflichtungen. 2) Die Beträge betreffen nur die Pensionsverpflichtungen der Swisslab DITS GmbH, Berlin. 3) Aufgrund der Annahme der jährlichen Anhebung der Renten in der Schweiz und den Niederlanden mit 0 %, betrifft die Sensitivitätsanalyse in Bezug auf den Rententrend nur die inländischen Verpflichtungen. Obwohl die Analyse die vollständige Verteilung der nach dem Plan erwarteten Cashflows nicht berücksichtigt, liefert sie einen Näherungswert für die Sensitivität der dargestellten Annahmen. Die Auswirkungen auf die erwarteten Cash Flows in den Folgeperioden aus den internen finanziellen Verpflichtungen sind von untergeordneter Bedeutung. Für das Geschäftsjahr 2019 werden ein Pensionsaufwand in Höhe von TEUR 1.521, ein Barwert der Verpflichtung in Höhe von TEUR 53.623 sowie ein Zeitwert des Planvermögens in Höhe von TEUR 42.781 prognostiziert. Vom Arbeitgeber direkt bezahlte Versorgungsleistungen werden in Höhe von TEUR 58 erwartet. Die erwarteten Beiträge zum Planvermögen für 2019 belaufen sich auf TEUR 121. 14. RückstellungenDie Rückstellungen setzen sich wie folgt zusammen: scroll
scroll
Die noch zu erbringenden Leistungen betreffen Risiken im Projektgeschäft aus drohenden Nachlaufkosten, die auf Basis von Erfahrungswerten sowie der noch erwarteten Kosten berechnet werden. Für sie wird ein Verbrauch in 2019 erwartet. Die übrigen Rückstellungen verbrauchen sich erwartungsgemäß im kommenden Jahr. Die Zugänge der übrigen Rückstellungen aus Unternehmenszusammenschlüssen in Höhe von TEUR 10.432 resultieren im Wesentlichen aus gebildeten Rückstellungen für Restrukturierungen der Swisslab DITS GmbH, Berlin. 15. VerbindlichkeitenDie Verbindlichkeiten setzen sich bzgl. der Fälligkeiten wie folgt zusammen: scroll
1) Im Rahmen des Unternehmenserwerbs der Swisslab DITS GmbH, Berlin, wurde eine Finanzverbindlichkeit in Form eines kurzfristigen Darlehens in Höhe von TEUR 9.000 gegenüber dem Anteilsverkäufer übernommen. scroll
Die Ertragsteuerverbindlichkeiten betreffen die tatsächlichen Steuerschulden für die laufende Periode und für frühere Perioden. Sie sind mit dem Betrag zu bewerten, in dessen Höhe eine Zahlung an die Steuerbehörden erwartet wird. Der Berechnung des Betrags werden die Steuersätze und Steuergesetze zu Grunde gelegt, die am Bilanzstichtag im jeweiligen Land der Gesellschaft gelten. Erlösabgrenzungen sind notwendig, wenn der Leistungszeitraum bzgl. der Realisierung von Umsatzerlösen für den Bereich der Softwarepflege vom Geschäftsjahr abweicht. Die Erlösabgrenzung wird im folgenden Geschäftsjahr über den Leistungszeitraum erlöswirksam aufgelöst. Die sonstigen nicht-finanziellen Schulden beinhalten sonstige Steuern (Umsatz-, Lohn- und Kirchensteuer sowie Sozialabgaben). Die Vertragsverbindlichkeiten betreffen im Wesentlichen die von Kunden erhaltenen Anzahlungen. In dem Posten Sonstige wurden die wahrscheinlichen Kaufpreisverpflichtungen aus zukünftig zu erwartende Kaufpreiszahlungen (Ermittlung siehe Note 3) zum Erwerb restlicher Unternehmensanteile in Höhe von TEUR 25.767 (Vj: TEUR 5.145) eingestellt und entwickelt sich wie folgt: scroll
1) inklusive der Währungskurseffekte 2) inklusive der Aufzinsung zum 31. Dezember 2018 In den erwarteten Kaufpreiszahlungen sind TEUR 7.112 kurzfristig. 16. Eventualverbindlichkeiten und sonstige Verpflichtungen1) Gerichtliche Prozesse sowie Forderungen aus Rechtsstreitigkeiten, die sich im normalen Geschäftsverlauf ergeben, könnten in der Zukunft gegenüber den Konzerngesellschaften geltend gemacht werden. Die damit einhergehenden Risiken werden im Hinblick auf die Wahrscheinlichkeit ihres Eintretens analysiert. Obgleich das Ergebnis dieser Streitfälle nicht immer genau eingeschätzt werden kann, ist der Vorstand der Ansicht, dass sich hieraus keine wesentlichen Verpflichtungen ergeben werden. Eventualverbindlichkeiten bestehen in Höhe von TEUR 478 (Vj: TEUR 99) aus Gewährleistungsverpflichtungen. 2. Des Weiteren ergeben sich finanzielle Verpflichtungen aus der Anmietung von Büroräumen, dem Leasing von Fahrzeugen und aus anderen Verpflichtungen. Entsprechend dem wirtschaftlichen Gehalt der Leasingvereinbarungen sind die Leasingverhältnisse als Operating-Leasingverhältnisse zu klassifizieren. Die sich daraus ergebenden finanziellen Verpflichtungen stellen sich wie folgt dar: scroll
scroll
Die Miet- und Leasingzahlungen des Geschäftsjahres betragen: scroll
Miet- und Leasingvereinbarungen enthalten weder Kaufoptionen noch Preisanpassungsklauseln. Enthaltene Verlängerungsoptionen werden mit hinreichender Sicherheit nicht vom Leasingnehmer ausgeübt. Im Jahr 2018 sind nur Mindestleasingzahlungen enthalten. 3. Sonstige finanzielle Verpflichtungen bestehen darüber hinaus nicht (Vj: TEUR 105 in Form von Bestellobligo für Sachanlagen aus dem Aus- und Umbau des in 2015 erworbenen Grundstücks und Gebäudes in Donaueschingen). 17. UmsatzerlöseDie konsolidierten Umsatzerlöse sind in der nachfolgenden Übersicht nach Regionen und Geschäftsbereichen aufgegliedert: scroll
scroll
Davon entfielen auf: scroll
Zu den einzelnen Umsatzerlösarten und deren Realisierung wird auf die Ausführungen in 2.4, Abschnitt "Umsatzrealisierung", verwiesen. 18. Sonstige betriebliche ErträgeDie sonstigen betrieblichen Erträge betreffen vor allem geldwerte Vorteile in Höhe von TEUR 1.269 (Vj: TEUR 1.273), Erträge aus Kaufpreisanpassungen in Höhe von TEUR 1.189 (Vj: TEUR 56), Erträge aus der Ausbuchung von kurzfristigen Verbindlichkeiten in Höhe von TEUR 603 (Vj: TEUR 178), Erträge aus der Auflösung von Wertberichtigungen auf Forderungen in Höhe von TEUR 605 (Vj: TEUR 347), Erträge aus der Auflösung von Rückstellungen in Höhe von TEUR 93 (Vj: TEUR 15), Gewinne aus Anlagenabgängen in Höhe von TEUR 79 (Vj: TEUR 161), Erträge aus Fremdwährungsgewinne in Höhe von TEUR 71 (Vj: TEUR 184), sowie Erträge aus Versicherungserstattungen in Höhe von TEUR 17 (Vj: TEUR 4). 19. Materialaufwand und Aufwendungen für bezogene Leistungenscroll
In den Aufwendungen für Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe und für bezogene Waren befinden sich hauptsächlich Aufwendungen aus Lizenz- und Hardwarekäufen, die zum Weiterverkauf bestimmt sind. Im Bereich der bezogenen Leistungen wurden überwiegend Leistungen im Zuge des Projektgeschäftes an Dritte vergeben. 20. Mitarbeiterzahl und PersonalaufwandIm Jahresdurchschnitt waren in den einzelnen Geschäftsjahren die folgende Anzahl an Mitarbeitern und Auszubildenden beschäftigt: scroll
Die Personalkostenentwicklung stellt sich im Berichtszeitraum wie folgt dar: scroll
21. Sonstige betriebliche AufwendungenDie sonstigen betrieblichen Aufwendungen setzen sich wie folgt zusammen: scroll
Die übrigen betrieblichen Aufwendungen betreffen im Wesentlichen Zuführungen zu Wertberichtigungen in Höhe von TEUR 2.464 (Vj: TEUR 1.128), Abschreibungen und Verluste von Forderungen in Höhe von TEUR 126 (Vj: TEUR 205), Zuführungen zu Rückstellungen in Höhe von TEUR 79 (Vj: TEUR 474) sowie Währungskursverluste in Höhe von TEUR 65 (Vj: TEUR 257). Die sonstigen betrieblichen Aufwendungen in der vorstehenden Tabelle beinhalten die Vergütung der Wirtschaftsprüfungsgesellschaft zur Prüfung des Konzernabschlusses wie folgt: scroll
Das Honorar für sonstige Leistungen betrifft betriebswirtschaftliche Beratungsleistungen. Im Geschäftsjahr 2018 sind TEUR 0 (Vj: TEUR 15) nachträglich für die Konzernabschlussprüfung des vorangegangenen Geschäftsjahres angefallen. Neben dem Konzernabschluss wurde durch den Abschlussprüfer auch der Jahresabschluss der NEXUS AG geprüft und eine freiwillige Jahresabschlussprüfung bei einem Tochterunternehmen durchgeführt. Ferner wurde eine weitere gesetzliche Abschlussprüfungsleistung bei einem weiteren Tochterunternehmen erbracht. 22. Erträge aus at Equity bewerteten UnternehmenAusgewiesen werden die auf den NEXUS-Konzern entfallenden, anteiligen Jahresergebnisse der at Equity bewerteten Unternehmen in Höhe von TEUR 0 (Vj: TEUR -3). Aufwendungen aus der Abschreibung an einem at Equity bewerteten Unternehmen sind im Geschäftsjahr nicht angefallen (Vj: TEUR 0). Aufgrund der Auflösung der Palladium-med GmbH, Berlin, erfolgte ein Abgang von TEUR 5 des Beteiligungsbuchwerts. 23. FinanzerträgeVon den Finanzerträgen (TEUR 38; Vj: TEUR 77) entfallen TEUR 34 (Vj: TEUR 56) auf Erträge aus Wertpapieren, TEUR 0 (Vj: TEUR 3) auf Zinserträge aus Bankguthaben sowie TEUR 4 (Vj: TEUR 18) auf sonstige Zinsen und ähnliche Erträge. Im Geschäftsjahr gab es - wie im Vorjahr - keine Erträge aus Zuschreibungen auf Wertpapiere des Umlaufvermögens. 24. FinanzaufwendungenVon den Finanzaufwendungen TEUR 290 (Vj: TEUR 111) entfallen TEUR 5 (Vj: TEUR 7) auf Zinsaufwendungen aus Bankverbindlichkeiten, TEUR 119 (Vj: TEUR 8) auf Abschreibungen und Abgangsverluste auf Wertpapiere des Umlaufvermögens sowie TEUR 166 (Vj: TEUR 96) auf sonstige Zinsen und ähnliche Aufwendungen. 25. ErtragsteuernDie Ertragsteuern setzen sich aus dem tatsächlichen Steueraufwand bzw. dem tatsächlichen Steuerertrag sowie dem latenten Steueraufwand bzw. latenten Steuerertrag zusammen. Die tatsächlichen Steuerforderungen bzw. -verbindlichkeiten werden unter Anwendung der am Stichtag geltenden Steuergesetze mit den Beträgen bemessen, die voraussichtlich an die zuständigen Finanzbehörden abzuführen bzw. von ihnen einzufordern sind. Latente Steuerverbindlichkeiten bzw. -forderungen werden auf Basis der Steuergesetze, die am Stichtag Gültigkeit hatten, zu dem Steuersatz bewertet, der voraussichtlich in der Periode Gültigkeit hat, in der die Verbindlichkeit beglichen wird bzw. die Forderung fällig ist. In 2018 wurden auf Basis einer Fünfjahresplanung alle Verlustvorträge auf ihre Werthaltigkeit überprüft. Dabei wurden aktive latente Steuern nur in der Höhe gebildet, inwieweit eine Realisierung durch zukünftige Gewinne möglich ist. Passive latente Steuern, die insbesondere durch die Aktivierung von Entwicklungskosten sowie Kundenbeziehungen / Technologie entstehen, werden als latente Steueraufwendungen passiviert oder wenn möglich mit aktivierten latenten Steuern verrechnet. Die auf das Ergebnis vor Ertragsteuern entfallenden Steuern teilen sich im Berichtsjahr auf tatsächliche und latente Ertragsteuern wie folgt auf: scroll
Als Steuern vom Einkommen und vom Ertrag werden im Inland die Körperschaftsteuer einschließlich des Solidaritätszuschlags und die Gewerbesteuer sowie im Ausland vergleichbare ertragsabhängige Steuern ausgewiesen. Außerdem werden in diesem Posten Steuerabgrenzungen auf alle wesentlichen Unterschiedsbeträge zwischen Handelsbilanz und Steuerbilanz sowie ggf. auf Konsolidierungsmaßnahmen erfasst. Substanzielle Hinweise für die Realisierung der latenten Steueransprüche auf nicht genutzte steuerliche Verlustvorträge, die höher sind als die Ergebniseffekte aus der Umkehrung bestehender zu versteuernder temporärer Differenzen ergeben sich aus:
Bei der Ermittlung der Steuersätze wurde im Inland für die Körperschaftsteuerbelastung ein Steuersatz von 15,0 % zzgl. Solidaritätszuschlag, also in Summe 15,825 %, angesetzt, für die Gewerbesteuer in Abhängigkeit von der Gemeinde ein Steuersatz zwischen 11,56 % und 16,64 %. Im Ausland betragen die Ertragsteuersätze zwischen 17,0 % und 28,0 %. Der ausgewiesene Steueraufwand weicht vom erwarteten Steueraufwand ab, der sich bei Anwendung des nominalen Steuersatzes der NEXUS AG von 30,54 % (Vj: 30,77 %) auf das Ergebnis nach IFRS ergeben hätte. Die Beziehung vom erwarteten Steueraufwand zum Steueraufwand, welcher sich aus der Konzern-Gewinn- und Verlustrechnung ergibt, zeigt folgende Überleitungsrechnung: scroll
26. Ergebnis je AktieDas unverwässerte Ergebnis je Aktie ergibt sich mittels Division des den Aktionären zustehenden Konzernjahresüberschusses durch die durchschnittliche gewichtete Anzahl der während der Periode im Umlauf befindlichen Aktien. Zur Berechnung eines verwässerten Ergebnisses je Aktie wäre der den Aktionären zurechenbare Konzernjahresüberschuss sowie der gewichtete Durchschnitt, der sich im Umlauf befindlichen Aktien um die Auswirkungen aller verwässernden potenziellen Aktien, welche durch Ausübung der ausgereichten Optionen entstehen, zu bereinigen. Zur Ermittlung des verwässerten Ergebnisses je Aktie wurde eine durchschnittliche Anzahl der Aktien von Tsd. 15.733 (Vj: Tsd 15.742) zu Grunde gelegt. scroll
Der gewichtete Durchschnitt der Stammaktien (unverwässert und verwässert) für die Geschäftsjahre 2018 und 2017 ermittelt sich wie folgt: scroll
scroll
1) 2017: Erhöhung der Stammaktien um 16.566 Stück Aktien aus einer Kapitalerhöhung. 27. KapitalflussrechnungDie Kapitalflussrechnung zeigt, wie sich die Zahlungsmittel des Konzerns der NEXUS AG im Berichtsjahr durch Mittelzu- und Mittelabflüsse verändert haben. In der Kapitalflussrechnung sind die Zahlungsströme aus laufender Geschäftstätigkeit, Investitionstätigkeit und Finanzierungstätigkeit strukturiert. Der Cash Flow aus der laufenden Geschäftstätigkeit wird nach der indirekten Methode ausgewiesen. 28. Cash Flow aus der laufenden GeschäftstätigkeitIn 2018 ist der Cash Flow aus der laufenden Geschäftstätigkeit von TEUR 21.677 auf TEUR 20.241 gesunken. Im Wesentlichen ist der Rückgang auf die Veränderungen der Rückstellungen und den gezahlten Ertragsteuern zurückzuführen. 29. Cash Flow aus der InvestitionstätigkeitDer Cash Flow aus der Investitionstätigkeit liegt bei TEUR -18.743 (Vj: TEUR -9.416). Die Auszahlungen für Investitionen in das immaterielle Anlagevermögen sowie Auszahlungen für die erworbenen Unternehmen und die Erhöhung der Anteile an bereits beherrschenden Tochtergesellschaften bildeten den Schwerpunkt der Investitionstätigkeiten. 30. Cash Flow aus der FinanzierungstätigkeitDer Cash Flow aus Finanzierungstätigkeit in Höhe von TEUR -2.859 (Vj: TEUR -2.133) wurde im Geschäftsjahr im Wesentlichen durch die Zahlung von Dividenden TEUR 2.519 (Vj: TEUR 2.358) an unsere Aktionäre, Auszahlungen für den Kauf eigener Anteile von TEUR 1.345 (Vj: TEUR 239) beeinflusst. Dem stehen Einzahlungen aus dem Verkauf eigener Anteile von TEUR 1.005 gegenüber. 31. FinanzmittelbestandDer Finanzmittelbestand setzt sich aus liquiden Mitteln (Kassenbestand, Guthaben bei Kreditinstituten), abzüglich Kontokorrentverbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten zusammen. Der Konzern verfügte zum 31. Dezember 2018 über Zahlungsmittel und Zahlungsmitteläquivalente in Höhe von TEUR 25.430 (2017: TEUR 26.536). Die Zahlungsmittel und Zahlungsmitteläquivalente werden bei Banken und Finanzinstituten hinterlegt, die im Rahmen der Bonitätseinstufungen der Deutschen Bundesbank und der im Eurosystem zugelassenen externen Ratingagenturen als Investment Grade eingestuft werden. Die geschätzte Wertberichtigung auf Zahlungsmittel und Zahlungsmitteläquivalente wurde auf Grundlage erwarteter Verluste innerhalb von zwölf Monaten berechnet und spiegelt die kurzen Laufzeiten wider. Der Konzern nimmt an, dass seine Zahlungsmittel und Zahlungsmitteläquivalente auf Grundlage der externen Ratings der Banken und Finanzinstitute ein geringes Ausfallrisiko aufweisen. Der Konzern hat für die Ermittlung der erwarteten Verluste für Zahlungsmittel und Zahlungsmitteläquivalente, die Ausfallwahrscheinlichkeit der von der Deutschen Bundesbank und der im Eurosystem zugelassenen externen Ratingagenturen zugrunde gelegt. Bei der erstmaligen Anwendung von IFRS 9 hat der Konzern zum 31. Dezember 2018 eine Wertminderung in Höhe von TEUR 26 gebildet. Der Konzern wendet das allgemeine Modell nach IFRS 9 an, um die erwarteten Kreditverluste zu bemessen; dem zufolge werden die über die Laufzeit erwarteten Kreditverluste herangezogen. Das Ausfallrisiko ist nicht versichert. Die Anpassung der Wertminderungsermittlung zum 1. Januar 2018 hat zu einer Reduzierung der Gewinnrücklagen des Konzerns geführt, die Erhöhung der Risikovorsorge beträgt TEUR 27. scroll
scroll
32. Segmentierung nach GeschäftsbereichenGemäß IFRS 8 sind die operativen Geschäftssegmente auf Basis der internen Steuerung und Berichterstattung abzugrenzen. Der Vorstand der NEXUS AG als oberster Entscheidungsträger im Konzern überwacht regelmäßig die Ertragskraft und trifft seine Entscheidungen über die Verteilung von Ressourcen auf Basis der Business Units NEXUS Deutschland, NEXUS Rest of Europe, NEXUS / DIS und NEXUS / CMS. Die Business Units bilden damit die operativen Segmente im Sinne von IFRS 8 ab. Die in den Konzernabschluss einbezogenen rechtlichen Einheiten werden jeweils vollständig einer Business Unit zugeordnet. Jede Business Unit besteht somit jeweils aus einer oder mehreren rechtlichen Einheiten. In den Business Units NEXUS / DE (Deutschland), NEXUS / DIS (Diagnostische Systeme) und NEXUS / ROE (Rest of Europe) werden Softwarelösungen für das Gesundheitswesen im administrativen und im medizinischen Bereich entwickelt und vertrieben. Die wirtschaftliche Entwicklung dieser Business Units reagiert gleichförmig auf externe Einflüsse. Ferner sind die angebotenen Produkte und Dienstleistungen, der Leistungserstellungsprozess, die Kunden und Vertriebsmethoden nahezu identisch bzw. ähnlich. Aus den genannten Gründen werden diese drei Business Units in dem berichtspflichtigen Segment Healthcare Software zusammengefasst. Das Management steuert die Segmente über das betriebliche Segmentergebnis und den Segmentumsatz. Das nicht dem Berichtssegment Healthcare Software zugeordnete operative Segment NEXUS / CMS (Consulting & Managed Services) berichtet als eigenständig berichtspflichtiges Segment Healthcare Service. Die unter Healthcare Service zusammengefassten Gesellschaften werden einheitlich geführt. Unter dem Label NEXUS / Cloud werden von der Betriebsführung bis hin zur Betreuung der eingesetzten Software-Applikationen und dem Anwendersupport leitende Funktionen im täglichen Management der Klinik-IT erbracht. Unter dem Label NEXUS / ASS.TEC GmbH werden schwerpunktmäßig EDV-gestützte Prozessberatungen inklusive SAP-Beratungen angeboten. Unter dem Label nexus/switspot GmbH werden schwerpunktmäßig SAP-HCM-Beratungen angeboten. Die Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden der beiden berichtspflichtigen Segmente entsprechen den gleichen Rechnungslegungsmethoden wie die externe Berichterstattung. Transaktionen zwischen den Segmenten werden anhand marktüblicher Konditionen abgerechnet. Im Folgenden sind die Umsatzerlöse und Ergebnisse sowie das Segmentvermögen und die Segmentverbindlichkeiten der einzelnen berichtspflichtigen Segmente des Konzerns nachfolgend dargestellt. Die geografischen Segmente des Konzerns werden nach dem Standort der Vermögenswerte des Konzerns bestimmt. Verkäufe an externe Kunden, die in den geografischen Segmenten angegeben werden, werden entsprechend dem geografischen Standort der Kunden den einzelnen Segmenten zugewiesen. Angaben zu den geografischen Segmenten machen wir folgende: scroll
33. FinanzinstrumenteDer Konzern ist teilweise auf internationaler Ebene tätig, wodurch er Marktrisiken aufgrund von Änderungen der Wechselkurse ausgesetzt ist. Der Konzern geht nicht davon aus, dass diese Risiken einen wesentlichen Einfluss auf die Ertrags- und Finanzlage des Konzerns haben können. Nachfolgende Ausführungen ergänzen die Ausführungen zu den im Lagebericht gemachten Angaben zu Risiken. Ausfallrisiken Finanzinstrumente, die für die Gesellschaft möglicherweise eine Konzentration des Ausfallsrisikos bewirken können, sind hauptsächlich Guthaben bei ganz überwiegend renommierten Finanzinstituten in Deutschland, der Schweiz sowie in den Niederlanden, marktgängige Wertpapiere und Forderungen aus Lieferungen und Leistungen. Die Zahlungsmittel und Zahlungsmitteläquivalente der Gesellschaft lauten vorwiegend auf Euro und Schweizer Franken. Bei den marktgängigen Wertpapieren handelt es sich um Rentenfonds. Die Gesellschaft überwacht fortlaufend ihre Positionen bei den Finanzinstituten, die ihre Vertragspartner bei den Finanzinstrumenten sind, sowie deren Bonität und kann kein Risiko der Nichterfüllung erkennen. Ausfallrisiken bzw. Risiken, dass ein Vertragspartner seinen Zahlungsverpflichtungen nicht nachkommt, werden mittels Verwendung von Kreditlinien und anderer Kontrollverfahren im Rahmen des Forderungsmanagements (bspw. Bonitätsprüfungen) gesteuert. Im Konzern besteht zum Bilanzstichtag (Vj: keine Einzelforderung größer EUR 1 Mio) ein konzentriertes Ausfallrisiko einer Einzelforderung in Höhe von TEUR 25.927 im Zusammenhang mit dem Erwerb der Swisslab DITS GmbH. Zum 31. Dezember 2018 wurde eine Risikovorsorge für Forderungen aus Lieferungen nach IFRS 9 in Höhe von TEUR 4.225 gebildet (Vj: Wertminderungen auf Forderungen aus Lieferungen und Leistungen im Nennwert von TEUR 2.914). Das Ausfallrisiko ist auf die Buchwerte (TEUR 31.212; Vj: TEUR 24.465) begrenzt. Liquiditätsrisiken Der Konzern ist bestrebt, über genügend Zahlungsmittel und Zahlungsmitteläquivalente oder entsprechende Kreditlinien zu verfügen, um seine Verpflichtungen in den nächsten Jahren zu erfüllen. Des Weiteren steht der Gesellschaft genehmigtes Kapital im Betrag von TEUR 2.983 (Vj: TEUR 2.983) für weitere Kapitalerhöhungen zur Verfügung. Im Konzern bestehen keine Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten. Die nachstehende Tabelle zeigt wie sich die nicht diskontierten Cash Flows aus den originären finanziellen Verbindlichkeiten auf die Liquiditätssituation des Konzerns auswirken, und stellt diese den Buchwerten gegenüber. Negative Wertangaben entsprechen einem Finanzmittelzufluss. Mit signifikant hiervon abweichenden Zahlungsströmen (Fristen oder Beträge) wird nicht gerechnet. scroll
Währungsrisiken Währungsrisiken entstehen durch die in der Schweiz, den USA sowie anderen Regionen realisierten Umsätze in CHF, NOK, GBP, PLN und USD sowie den daraus resultierenden Forderungen, die bis zur Zahlung Währungsschwankungen unterliegen. Zinsrisiken Die NEXUS nimmt keine langfristigen Darlehen in Anspruch. Ein Cash Flow-Zinsrisiko besteht nicht. Bei den Wertpapieren handelt es sich um Rentenfonds. Die Anlagen unterliegen einem Zins- bzw. einem Marktwertrisiko. Das Fair-Value-Risiko wird aufgrund der Klassifizierung der Wertpapiere - als erfolgswirksam zum beizulegenden Zeitwert bewertete, Finanzinstrumente - in der Gewinn- und Verlustrechnung erfasst. Zeitwert Die nicht zum Zeitwert bilanzierten Finanzinstrumente des Konzerns umfassen in erster Linie Forderungen aus Lieferungen und Leistungen, Zahlungsmittel und Zahlungsmitteläquivalente, Kontokorrentkredite, Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen und sonstige Verbindlichkeiten. Der Buchwert der Zahlungsmittel und Zahlungsmitteläquivalente kommt seinem Zeitwert aufgrund der kurzen Laufzeit dieser Finanzinstrumente sehr nahe. Bei Forderungen und Schulden, denen normale Handelskreditbedingungen zu Grunde liegen, kommt der auf historischen Anschaffungskosten beruhende Buchwert dem Zeitwert ebenfalls sehr nahe. Transaktionsrisiko Die NEXUS hat in 2018 29,9 % des Umsatzes außerhalb des Euroraumes fakturiert (Vj: 26,4 %). Kosten fallen aufgrund unserer Aktivitäten in der Schweiz in Schweizer Franken, in Polen in polnischen Zloty an, jedoch nur in geringem Maße in norwegischen Kronen und britischem Pfund. Zum 31. Dezember 2018 hatte der Konzern einen Bestand an Schweizer Franken in Höhe von TCHF 9.492 = TEUR 8.425 (31. Dezember 2017: TCHF 8.727 = TEUR 7.464) und einen Bestand an PLN in Höhe von TPLN 1.256 = TEUR 292 (31. Dezember 2017: TPLN 0 = TEUR 0). Es bestanden zum 31. Dezember 2018 Forderungen aus Lieferungen und Leistungen in fremder Währung von TNOK 64 = TEUR 6 (31. Dezember 2017: TNOK 20 = TEUR 2), TPLN 12.636 = TEUR 2.940 (31. Dezember 2017: TPLN 0 = TEUR 0), TGBP 105 = TEUR 117 (31. Dezember 2017: TGBP 0 = TEUR 0) sowie TCHF 3.260 = TEUR 2.894 (31. Dezember 2017: TCHF 2.871 = TEUR 2.455). Die Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen zum 31.12.2018 in fremder Währung betrugen TCHF 1.700 = TEUR 1.509 (31. Dezember 2017: TCHF 980 = TEUR 838), TGBP 10 = TEUR 11 (31. Dezember 2017: TGBP 0 = TEUR 0), TPLN 10.442 = TEUR 2.433 (31. Dezember 2017: TPLN 0 = TEUR 0) sowie TGBP 105 = TEUR 117 (31. Dezember 2017: TGBP 0 = TEUR 0). Eine Sicherungsbeziehung bestand zum Stichtag nicht. Basierend auf den Bilanzstichtagskursen der relevanten Währungen wurde der Ermittlung von Sensitivitäten eine hypothetische Veränderung der Wechselkursrelationen um jeweils zehn Prozent zugrunde gelegt. Wäre zum Abschlussstichtag der Euro gegenüber den norwegischen Kronen um 10 % aufgewertet (abgewertet) gewesen, hätte sich das Konzernergebnis vor Steuern um TEUR 1 (Vj: TEUR 0) reduziert (erhöht). Wäre zum Abschlussstichtag der Euro gegenüber dem britischen Pfund um 10 % aufgewertet (abgewertet) gewesen, hätte sich das Konzernergebnis vor Steuern um TEUR 11 (Vj: TEUR 0) reduziert (erhöht). Wäre zum Abschlussstichtag der Euro gegenüber dem polnischen Zloty um 10 % aufgewertet (abgewertet) gewesen, hätte sich das Konzernergebnis vor Steuern um TEUR 80 (Vj: TEUR 0) reduziert (erhöht). Eine Aufwertung (Abwertung) des Schweizer Franken (CHF) gegenüber dem Euro am Abschlussstichtag um 10 % würde ein um TEUR 981 (Vj: TEUR 162) höheres (niedrigeres) Konzernergebnis vor Steuern ergeben. Translationsrisiko Der Sitz der Tochtergesellschaften NEXUS Medizinsoftware und Systeme AG (100,00 %,Vj: 100,00 %), NEXUS Schweiz AG (100,00 %), Synergetics AG (60,00 %), Creativ Software AG (80,00 %) sowie highsystem ag (95,00 %), NEXUS POLSKA sp. z o.o. (100,00 %) befinden sich außerhalb des Euroraums. Da die Berichtswährung des NEXUS-Konzerns der Euro ist, werden die Erträge und die Aufwendungen dieser Tochtergesellschaften im Rahmen der Konsolidierung in Euro umgerechnet. Änderungen der durchschnittlichen Wechselkurse von einer Berichtsperiode zur anderen können signifikante Umrechnungseffekte verursachen, zum Beispiel in Bezug auf die Umsatzerlöse, das Segmentergebnis und das Konzernergebnis. Zusätzliche Angaben zu den Finanzinstrumenten Die nachfolgende Tabelle gibt die Buchwerte nach Bewertungskategorie gemäß IFRS 9 und die beizulegenden Zeitwerte nach Klassen von finanziellen Vermögenswerten und finanziellen Verbindlichkeiten an. Die Nettogewinne der Kategorie FVTPL beinhalten Wertminderungen von TEUR 119 (Vj: Wertminderungen TEUR 7), die in der Position Finanzaufwendungen erfasst werden. Gewinne werden unter den Finanzerträgen ausgewiesen. Die Nettogewinne / -verluste der Kategorie AC beinhalten Verluste aus Wertminderungen von TEUR -2.464 (Vj: TEUR -1.333). Diese werden in der Position Sonstige betriebliche Aufwendungen ausgewiesen. Erträge aus Wertaufholungen in Höhe von TEUR 605 (Vj: TEUR 347) werden unter sonstige betriebliche Erträge erfasst. Nettogewinne / -verluste aus Finanzinstrumenten Die im Geschäftsjahr erfassten Nettogewinne / -verluste aus Finanzinstrumenten (nach Bewertungskategorie) lassen sich wie folgt zusammenfassen: scroll
1) Die Wertpapiere sind in 2018 der Kategorie FVTPL zugeordnet (im Vorjahr gemäß IAS 39 als AfS erfolgsneutral). scroll
Finanzerträge / -aufwendungen aus Finanzinstrumenten Finanzerträge / -aufwendungen aus Finanzinstrumenten, die nicht erfolgswirksam mit den beizulegenden Zeitwerten bewertet wurden, fielen im Geschäftsjahr 2018 wie folgt an: scroll
Die Finanzerträge betreffen mit TEUR 34 (Vj: Kategorie AfS TEUR 56) Finanzinstrumente der Kategorie FVTPL. Die Finanzaufwendungen betreffen mit TEUR 171 (Vj: Kategorie LaR TEUR 7) Finanzinstrumente der Kategorie AC. Darüber hinaus enthalten die Finanzaufwendungen TEUR 119 (Vj: TEUR 5) Abschreibungen auf Wertpapiere. scroll
scroll
scroll
scroll
scroll
scroll
1) In dieser Position sind bedingte Kaufpreise in Höhe von TEUR 19.856 (Vj: TEUR 5.145) enthalten, die zum beizulegenden Zeitwert der Stufe 3 bewertet wurden (siehe Note 15). Der beizulegende Zeitwert entspricht den fortgeführten Anschaffungskosten. Die folgende Übersicht stellt für die zum beizulegenden Zeitwert bilanzierten Finanzinstrumente dar, auf welchen wesentlichen Parametern die Bewertung basiert. Die einzelnen Stufen sind gemäß IFRS 7 wie folgt definiert: Stufe 1: Bewertung mit auf aktiven Märkten notierten (unverändert übernommenen) Preisen für identische Vermögenswerte und Verbindlichkeiten. Stufe 2: Bewertungen für den Vermögenswert oder die Verbindlichkeit erfolgt entweder direkt (als Preis) oder indirekt (in Ableitung von Preisen) auf Basis beobachtbarer Inputdaten, die keinen notierten Preis nach Stufe 1 darstellen. Stufe 3: Bewertung auf Basis von Modellen mit nicht am Markt beobachtbaren Inputparametern. scroll
scroll
Erläuterung der Abkürzungen scroll
34. HaftungsverhältnisseAm 31. Dezember 2018 bestanden wie zum Vorjahresstichtag keine Haftungsverhältnisse. 35. Beziehung zu nahestehenden Unternehmen und PersonenNahestehende Unternehmen Die NEXUS AG ist das oberste Mutterunternehmen. Mit dem assoziierten Unternehmen G.I.T.S. Gesundheitswesen IT-Service GmbH Fürstenfeldbruck, Fürstenfeldbruck, wurden im Berichtszeitraum für den Konzern unbedeutende Transaktionen durchgeführt. Insgesamt wurden Verkäufe in Höhe von TEUR 55 (Vj: TEUR 60) und keine Käufe getätigt. Zum Stichtag bestanden, wie im Vorjahr, keine offenen Forderungen aus Lieferungen und Leistungen und, wie im Vorjahr, keine offenen Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen. Mit der Palladium-med GmbH, Berlin, die zum 31. Dezember 2018 aufgelöst wurde (Vorjahr: Assoziiertes Unternehmen) wurden Verkäufe in Höhe von TEUR 16 (Vj: TEUR 5) und keine Käufe getätigt. Zum Stichtag bestanden offene Forderungen aus Lieferungen und Leistungen in Höhe von TEUR 4 (Vj: TEUR 4) und, wie im Vorjahr, keine offenen Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen. Aufgrund der Auflösung der Palladium-med GmbH, Berlin, erfolgte ein Abgang von TEUR 5 des Beteiligungsbuchwerts. Nahestehende Personen Als Managementmitglieder in Schlüsselpositionen werden nur Managementmitglieder (Aufsichtsrat und Vorstand) der Konzernmuttergesellschaft der NEXUS AG angesehen. Die Mitglieder des Aufsichtsrates erbringen neben ihrer Aufsichtsratstätigkeit vereinzelt selbst oder über ihnen nahestehende Gesellschaften Dienstleistungen für den Konzern und rechnen diese nach marktüblichen Bedingungen ab. In 2018 betrugen die hierfür als Aufwand angefallenen Dienstleistungshonorare TEUR 121 (Vj: TEUR 72). Am Bilanzstichtag waren hieraus Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen in Höhe von TEUR 0 (Vj: TEUR 2) offen. Daneben erbringen Konzernunternehmen Dienstleistungen an Aufsichtsratsmitglieder und rechnen diese nach marktüblichen Bedingungen ab. In 2018 betrugen die hierfür angefallenen Erlöse TEUR 85 (Vj: TEUR 99). Am Bilanzstichtag waren hieraus Forderungen aus Lieferungen und Leistungen in Höhe von TEUR 24 (Vj: TEUR 14) offen. Es bestehen, neben den bereits an dieser und anderen Stellen gemachten Angaben, keine weiteren berichtspflichtigen Beziehungen zu nahestehenden Personen. Die zum Geschäftsjahresende bestehenden offenen Posten sind nicht besichert, unverzinslich und werden durch Barzahlung beglichen. Für Forderungen oder Schulden gegen nahestehende Unternehmen bestehen keinerlei Garantien. Zum 31. Dezember 2018 hat der Konzern, wie zum Vorjahresstichtag, keine Wertberichtigung auf Forderungen gegen nahestehende Unternehmen und Personen gebildet. Die Notwendigkeit des Ansatzes einer Wertberichtigung wird jährlich überprüft, indem die Finanzlage des nahestehenden Unternehmens und der Markt, in dem dieses tätig ist, überprüft werden. 36. Organe der GesellschaftDem Aufsichtsrat gehören folgende Personen an:
Die Gesamtbezüge des Aufsichtsrats betrugen TEUR 112 (Vj: TEUR 112). Der Vorstand:
Die Gesamtbezüge des Vorstands setzen sich wie folgt zusammen: scroll
Die dem Vorstand gewährten Bezüge betrugen im Geschäftsjahr TEUR 1.318 (Vj: TEUR 1.072). Darin enthalten sind TEUR 25 (Vj: TEUR 25) für die Altersversorgung des Vorstands. 37. Ereignisse nach dem BilanzstichtagBerichtspflichtige Ereignisse nach dem Bilanzstichtag haben nicht stattgefunden. 38. Erklärung gem. § 161 AktG zum Corporate Governance KodexDer Vorstand und der Aufsichtsrat der NEXUS AG haben die nach § 161 AktG vorgeschriebene Erklärung abgegeben und auf der Unternehmenswebsite unter www.nexus-ag.de - Investor Relations - Corporate Governance dauerhaft zugänglich gemacht.
Donaueschingen, den 04. März 2019 NEXUS AG Der Vorstand Versicherung der gesetzlichen VertreterWir versichern nach bestem Wissen, dass gemäß den anzuwendenden Rechnungslegungsgrundsätzen der Konzernabschluss ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des Konzerns vermittelt und im Konzernlagebericht der Geschäftsverlauf einschließlich des Geschäftsergebnisses und die Lage des Konzerns so dargestellt sind, dass ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild vermittelt wird, sowie die wesentlichen Chancen und Risiken der voraussichtlichen Entwicklung des Konzerns beschrieben sind.
Donaueschingen, den 04. März 2019 NEXUS AG Der Vorstand Bestätigungsvermerk des unabhängigen AbschlussprüfersAn die Nexus AG, Donaueschingen Vermerk über die Prüfung des Konzernabschlusses und des KonzernlageberichtsPrüfungsurteile Wir haben den Konzernabschluss der NEXUS AG, Donaueschingen, und ihrer Tochtergesellschaften (der Konzern) - bestehend aus der Konzernbilanz zum 31. Dezember 2018, der Konzern-Gewinn- und Verlustrechnung, der Konzerngesamtergebnisrechnung, der Konzerneigenkapitalveränderungsrechnung und der Konzernkapitalflussrechnung für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2018 sowie dem Konzernanhang, einschließlich einer Zusammenfassung bedeutsamer Rechnungslegungsmethoden - geprüft. Darüber hinaus haben wir den Konzernlagebericht der NEXUS AG, Donaueschingen, für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2018 geprüft. Den auf der Internetseite der Gesellschaft veröffentlichten gesonderten nichtfinanziellen (Konzern-) Bericht sowie die auf der Internetseite der Gesellschaft veröffentlichte (Konzern-) Erklärung zur Unternehmensführung, auf die jeweils im Konzernlagebericht in Abschnitt "Gesonderter nichtfinanzieller (Konzern-) Bericht" bzw. "(Konzern-) Erklärung zur Unternehmensführung und zur Entsprechenserklärung" verwiesen wird, haben wir in Einklang mit den deutschen gesetzlichen Vorschriften nicht inhaltlich geprüft. Nach unserer Beurteilung aufgrund der bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnisse
Gemäß § 322 Abs. 3 Satz 1 HGB erklären wir, dass unsere Prüfung zu keinen Einwendungen gegen die Ordnungsmäßigkeit des Konzernabschlusses und des Konzernlageberichts geführt hat. Grundlage für die Prüfungsurteile Wir haben unsere Prüfung des Konzernabschlusses und des Konzernlageberichts in Übereinstimmung mit § 317 HGB und der EU-Abschlussprüferverordnung (Nr. 537/2014; im Folgenden "EU-APrVO") unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführt. Unsere Verantwortung nach diesen Vorschriften und Grundsätzen ist im Abschnitt "Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Konzernabschlusses und des Konzernlageberichts" unseres Bestätigungsvermerks weitergehend beschrieben. Wir sind von den Konzernunternehmen unabhängig in Übereinstimmung mit den europarechtlichen sowie den deutschen handelsrechtlichen und berufsrechtlichen Vorschriften und haben unsere sonstigen deutschen Berufspflichten in Übereinstimmung mit diesen Anforderungen erfüllt. Darüber hinaus erklären wir gemäß Artikel 10 Abs. 2 Buchst. f) EU-APrVO, dass wir keine verbotenen Nichtprüfungsleistungen nach Artikel 5 Abs. 1 EU-APrVO erbracht haben. Wir sind der Auffassung, dass die von uns erlangten Prüfungsnachweise ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unsere Prüfungsurteile zum Konzernabschluss und zum Konzernlagebericht zu dienen. Besonders wichtige Prüfungssachverhalte in der Prüfung des Konzernabschlusses Besonders wichtige Prüfungssachverhalte sind solche Sachverhalte, die nach unserem pflichtgemäßen Ermessen am bedeutsamsten in unserer Prüfung des Konzernabschlusses für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2018 waren. Diese Sachverhalte wurden im Zusammenhang mit unserer Prüfung des Konzernabschlusses als Ganzem und bei der Bildung unseres Prüfungsurteils hierzu berücksichtigt; wir geben kein gesondertes Prüfungsurteil zu diesen Sachverhalten ab. Nachfolgend stellen wir die aus unserer Sicht besonders wichtigen Prüfungssachverhalte dar:
Zu 1. Werthaltigkeit der Geschäfts- oder Firmenwertea) Das Risiko für den Abschluss In dem Konzernabschluss der NEXUS AG wird unter dem Bilanzposten "Geschäfts- oder Firmenwerte" insgesamt ein Geschäfts- oder Firmenwert in Höhe von EUR 73,5 Mio. ausgewiesen. Dies entspricht 34,7 % der Konzernbilanzsumme. Geschäfts- oder Firmenwerte werden zum Bilanzstichtag des jeweiligen Geschäftsjahres von der Gesellschaft einem Werthaltigkeitstest (sog. Impairment Test) unterzogen. Der jährliche Wertminderungstest für die Geschäfts- oder Firmenwerte erfolgt auf Basis eines Bewertungsmodells nach dem Discounted Cashflow-Verfahren auf Ebene der jeweils niedrigsten Stufe der zahlungsmittelgenerierenden Einheiten. Liegt der Buchwert der Geschäfts- und Firmenwerte über dem erzielbaren Betrag der jeweiligen zahlungsmittelgenerierenden Einheit, ergibt sich ein Abwertungsbedarf. Zu den Erläuterungen hinsichtlich der Geschäfts- oder Firmenwerte sowie zum Impairmenttest verweisen wir auf die Abschnitte 2.4 und 4 des Konzernanhangs. Die Ermittlung auf Basis des Discounted Cashflow-Verfahrens ist komplex und das Ergebnis dieser Bewertung ist in hohem Maße von der Einschätzung der gesetzlichen Vertreter hinsichtlich der künftigen Zahlungsmittelzuflüsse aus der erwarteten Geschäfts- und Ergebnisentwicklung der zahlungsmittelgenerierenden Einheiten während des Planungszeitraums sowie von der Bestimmung des verwendeten Abzinsungssatzes abhängig. Vor diesem Hintergrund besteht das Risiko für den Abschluss, dass ein zum Abschlussstichtag bestehender Wertminderungsbedarf nicht erkannt wird. Insofern war dieser Sachverhalt aus unserer Sicht im Rahmen unserer Prüfung von besonderer Bedeutung. b) Prüferisches Vorgehen und Schlussfolgerungen Zur Beurteilung der Angemessenheit der Planungsannahmen haben wir im Rahmen von Gesprächen mit dem Vorstand und den Planungsverantwortlichen ein Verständnis über den Planungsprozess und entsprechender Kontrollen erlangt. Die im Rahmen des Wertminderungstests verwendeten Planwerte haben wir mit der vom Vorstand erstellten und vom Aufsichtsrat genehmigten Unternehmensplanung verglichen. Die Verlässlichkeit der Unternehmensplanung wurde anhand eines retrospektiven Plan-Ist-Vergleiches zwischen den Planzahlen, die der Bewertung im Vorjahr zugrunde lagen, und dem tatsächlichen Eintritt im Geschäftsjahr 2018 beurteilt. Soweit bedeutsame Abweichungen zu verzeichnen waren, wurden diese mit den verantwortlichen Mitarbeitern der NEXUS AG auf ihre Relevanz für den vorliegenden Abschluss erörtert. Die Berechnungsmethode der Gesellschaft sowie die verwendeten wesentlichen Parameter, zu denen u. a. der Diskontierungssatz ("Weighted Average Cost of Capital"), die Marktrisikoprämie, der Betafaktor sowie der Wachstumsabschlag zählen, haben wir unter Einbeziehung unserer Bewertungsspezialisten auf Angemessenheit beurteilt. Zur Sicherstellung der rechnerischen Richtigkeit des verwendeten Bewertungsmodells haben wir die Berechnungen der Gesellschaft auf Basis risikoorientiert ausgewählter Elemente nachvollzogen. Zudem haben wir überprüft, ob der Buchwert der jeweiligen zahlungsmittelgenerierenden Einheit auf Basis der zu berücksichtigenden Vermögenswerte und Schulden zum Bilanzstichtag sachgerecht ermittelt wurde. Die von der Gesellschaft durchgeführten Sensitivitätsanalysen für die zahlungsmittelgenerierenden Einheiten, die eine Veränderung des Diskontierungssatzes bzw. der Zahlungsmittelzuflüsse umfassen, haben wir im Hinblick auf die Aussagekraft nachvollzogen und die rechnerische Richtigkeit beurteilt. Die Berechnungsmethode der NEXUS AG zur Durchführung der Werthaltigkeitsprüfungen halten wir für sachgerecht um einen potenziell notwendigen Abwertungsbedarf zu ermitteln. Die angewandten Bewertungsparameter und -annahmen erscheinen insgesamt nachvollziehbar und angemessen und stimmen mit unseren Erwartungen überein. Zu 2. Erwerb und Erstkonsolidierung der NEXUS POLSKA sp. zo.o., der ASTRAIA Software GmbH, der Creativ Software AG und der Swisslab DITS GmbHa) Das Risiko für den Abschluss Im Geschäftsjahr 2018 hat die NEXUS Gruppe vier Unternehmen mehrheitlich erworben, darunter die NEXUS POLSKA sp. z o.o. (55 % der Anteile), die ASTRAIA Software GmbH (61 % der Anteile), die Creativ Software AG (80 % der Anteile) und die Swisslab DITS GmbH (100 % der Anteile). Bei der NEXUS POLSKA sp. z o.o. beinhaltet der Kaufvertrag eine Put-/Call-Optionskomponente über den Erwerb der verbleibenden 45 % der Anteile; bei der ASTRAIA Software GmbH besteht ebenfalls eine Put-/Call-Optionskomponente über den Erwerb der verbleibenden 39 % der Anteile und bei der Creativ Software AG über den Erwerb der verbleibenden 20 % der Anteile. Die Summe der Kaufpreise für die vier Anteilserwerbe betrug (umgerechnet) EUR 33,6 Mio., die Summe des jeweils ermittelten Goodwills betrug (umgerechnet) EUR 23,7 Mio. Im Rahmen der Kaufpreisallokation sind die erworbenen Vermögenswerte und übernommenen Schulden zu identifizieren und anhand ermessensbehafteter Annahmen zu bewerten. Weitere ermessensbehaftete Schätzungen ergeben sich in Bezug auf die zukünftig erwarteten Kaufpreiszahlungen im Zusammenhang mit den Put-/Call-Optionskomponenten. Zu den Erläuterungen hinsichtlich der im Berichtsjahr neu erworbenen Unternehmen verweisen wir auf die Ausführungen im Konzernanhang unter Abschnitt 3 "Unternehmenszusammenschlüsse". Vor dem Hintergrund der Komplexität der zugrundeliegenden Vertragswerke und des hohen Ermessenspielraums besteht das Risiko für den Abschluss, dass die erworbenen Vermögenswerte und die übernommenen Schulden nicht sachgerecht identifiziert und bewertet werden. Dies gilt analog für die zukünftig zu erwartenden Kaufpreisverbindlichkeiten und die sich im Rahmen der Kaufpreisallokation ergebende Residualgröße Goodwill. Insofern waren diese Sachverhalte aus unserer Sicht im Rahmen unserer Prüfung von besonderer Bedeutung. b) Prüferisches Vorgehen und Schlussfolgerungen Im Rahmen unserer Prüfung haben wir uns zunächst mit den Regelungen der zugrunde liegenden Kaufverträge auseinandergesetzt. Anschließend haben wir das Konzept der NEXUS AG zur vollständigen und sachgerechten Identifizierung und Bewertung der erworbenen Vermögenswerte und übernommenen Schulden sowie zur sachgerechten Ermittlung der zukünftig erwarteten Kaufpreiszahlungen beurteilt. Die Beurteilung des Konzepts (Bewertungsmodelle und Parameter) zur Ermittlung der beizulegenden Zeitwerte der identifizierten Vermögenswerte und Schulden und der zukünftig erwarteten Kaufpreiszahlungen erfolgte unter Einbezug unserer Bewertungsspezialisten. Nachdem wir das Konzept als angemessen beurteilt haben, haben wir geprüft, ob die Identifizierung und Bewertung entsprechend dem von der NEXUS AG entwickelten Konzept erfolgt ist. Im Rahmen der Kaufpreisallokation wurden im Wesentlichen immaterielle Vermögenswerte wie Technologie und Kundenbeziehungen identifiziert. Die Annahmen zum Bestehen von Kundenbeziehungen und Technologie haben wir anhand der Vertragsunterlagen, weiteren vorgelegten Unterlagen sowie durch Gespräche mit dem Vorstand und den für die Erstellung der Kaufpreisallokationen verantwortlichen Mitarbeitern der NEXUS AG verifiziert. Anschließend haben wir überprüft, ob die auf dieser Basis ermittelten Werte sachgerecht in der Konzernbilanz abgebildet wurden. Wir halten das Konzept der NEXUS AG zur Identifizierung und Bewertung der erworbenen Vermögenswerte und übernommenen Schulden sowie zur Bewertung der zukünftig erwarteten Kaufpreiszahlungen für geeignet, eine sachgerechte Abbildung im Konzernabschluss zu ermöglichen. Die von der Gesellschaft verwendeten Annahmen sind angemessen. Zu 3. Realisierung der Umsatzerlöse aus Dienstleistungen und Softwarepflege sowie Lizenzena) Das Risiko für den Abschluss Die Gruppe erzielt die wesentlichen Umsatzerlöse aus Dienstleistungen und Softwarepflege sowie aus dem Lizenzverkauf von Softwareprodukten an Kunden. Mit diesen Umsatzarten wurden im Berichtsjahr EUR 129,4 Mio. der insgesamt erzielten Umsatzerlöse (EUR 136,5 Mio.) erreicht. Die Umsatzerlöse aus dem Lizenzverkauf werden entsprechend IFRS 15 dann realisiert, wenn die übernommene Leistungsverpflichtung (Lieferung der Lizenz) durch Übergang der Verfügungsmacht auf den Kunden erbracht wurde, der Zufluss der Gegenleistung wahrscheinlich und der Betrag verlässlich bestimmbar ist. Die den Dienstleistungen zugerechneten Umsatzerlöse werden erfasst, sobald die Leistungen erbracht wurden und der Kunde den wesentlichen Nutzen daraus vereinnahmen kann. Die Umsatzerlöse aus der Softwarepflege sind anteilig zeitraumbezogen über die Vertragsdauer zu realisieren. Die Gruppe bietet den Kunden Kombinationen ihrer Leistungen im Rahmen von Mehrkomponentenverträgen an. Soweit die Leistungen in Mehrkomponentenverträgen keinen kundenspezifischen Werkvertrag (Fertigungsauftrag) im Sinne des IFRS 15 darstellen, realisiert die Gruppe den jeweiligen Umsatz, wenn das entsprechende Vertragselement geliefert oder erbracht wurde. Bei Mehrkomponentenverträgen, die kundenspezifische Werkverträge betreffen, erfolgt die Umsatzrealisierung nach dem Fertigstellungsgrad des Projektes (sog. Percentage of completion Methode). Zu den Erläuterungen hinsichtlich der Umsatzrealisierung der NEXUS Gruppe verweisen wir auf die Ausführungen im Konzernanhang unter Abschnitt 2.4 zu den Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden. Die Methode der Umsatzrealisierung nach IFRS 15 basiert auf Schätzungen. Zudem besteht das Risiko für den Abschluss, dass die Realisierung der Umsatzerlöse nicht periodengerecht erfolgt. Vor diesem Hintergrund waren diese Sachverhalte aus unserer Sicht im Rahmen unserer Prüfung von besonderer Bedeutung. b) Prüferisches Vorgehen und Schlussfolgerungen Wir haben die Übereinstimmung der von der NEXUS Gruppe angewandten Bilanzierungs- und Bewertungsgrundlagen für die Realisierung von Umsatzerlösen mit den Regelungen des IFRS 15 gewürdigt. Ferner haben wir das Kontrollumfeld in Bezug auf die Erfassung der Umsatzerlöse für die unterschiedlichen Leistungsverpflichtungen sowie die korrekte und periodengerechte Umsatzrealisierung untersucht. Innerhalb der NEXUS Gruppe wurden zum Halbjahr 2018 wesentliche automatisierte Kontrollen im Bereich der Umsatzrealisierung eingeführt. Im Rahmen der Prüfung der Wirksamkeit der Kontrollen ergaben sich keine signifikanten Einwendungen. Da diese Kontrollen unterjährig eingeführt wurden und somit nicht das ganze Berichtsjahr eingesetzt wurden, haben wir neben der Prüfung des Internen Kontrollsystems vermehrt aussagebezogene Prüfungshandlungen für die im ersten Halbjahr des Berichtsjahres erzielten Umsatzerlöse durchgeführt. Die Auswahl der Umsatzerlöse erfolgte auf Basis einer geschichteten Zufallsauswahl, sodass dadurch sowohl die größten Umsätze als auch Umsätze in geringerer Höhe aus den jeweils definierten Schichten herangezogen wurden. Für diese Auswahl haben wir uns die vertraglichen Grundlagen, die entsprechenden Leistungsnachweise (Nachweise für den Übergang der Verfügungsmacht auf den Kunden) und die an den Kunden gestellten Rechnungen vorlegen lassen. Auf dieser Basis haben wir die korrekte und periodengerechte Umsatzrealisierung geprüft. Darüber hinaus haben wir auf Basis der Informationen von den verantwortlichen Mitarbeitern der NEXUS AG (Rechnungswesen) Werkverträge identifiziert. Bei diesen haben wir sowohl die Voraussetzungen für die zeitpunkt- bzw. zeitraumbezogene Umsatzrealisierung überprüft als auch die angemessene Bestimmung des Fertigstellungsgrades nach der Percentage of completion Methode. Zudem haben wir bzgl. ausgewählter Umsatztransaktionen analytische Prüfungshandlungen zu den Umsatzerlösen durchgeführt und auf Basis einer geschichteten Zufallsauswahl externe Saldenbestätigungen von den jeweiligen Kunden eingeholt, um die von der NEXUS Gruppe bilanzierten Forderungen aus Lieferungen und Leistungen zum Bilanzstichtag (und damit die entsprechenden Umsatzerlöse) verifizieren zu können. Bei Differenzen oder fehlendem Rücklauf haben wir alternative Prüfungsnachweise (z. B. Zahlungseingänge auf Bankkontoauszügen) eingeholt. Um die periodengerechte Realisierung zum Jahresende sicherzustellen, haben wir auf Basis einer bewussten Auswahl (größte Beträge) Rechnungen und Leistungsnachweise von den im Dezember 2018 und Januar 2019 erfassten Umsätzen geprüft (sog. cut off Prüfung). Wir halten die von der NEXUS Gruppe ausgeübten Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden zur Realisierung von Umsatzerlösen für geeignet, eine sachgerechte Abbildung im Konzernabschluss zu ermöglichen. Zudem konnten wir uns davon überzeugen, dass die eingerichteten Prozesse und Kontrollen geeignet sind, um eine sachgerechte Realisierung der Umsatzerlöse zu ermöglichen. Sonstige InformationenDie gesetzlichen Vertreter sind für die sonstigen Informationen verantwortlich. Die sonstigen Informationen umfassen:
Unsere Prüfungsurteile zum Konzernabschluss und Konzernlagebericht erstrecken sich nicht auf die sonstigen Informationen, und dementsprechend geben wir weder ein Prüfungsurteil noch irgendeine andere Form von Prüfungsschlussfolgerung hierzu ab. Im Zusammenhang mit unserer Konzernabschlussprüfung haben wir die Verantwortung, die sonstigen Informationen zu lesen und dabei zu würdigen, ob die sonstigen Informationen
Falls wir auf Grundlage der von uns durchgeführten Arbeiten den Schluss ziehen, dass eine wesentliche falsche Darstellung dieser sonstigen Informationen vorliegt, sind wir verpflichtet, über diese Tatsache zu berichten. Wir haben in diesem Zusammenhang nichts zu berichten. Verantwortung der gesetzlichen Vertreter und des Aufsichtsrats für den Konzernabschluss und den KonzernlageberichtDie gesetzlichen Vertreter sind verantwortlich für die Aufstellung des Konzernabschlusses, der den IFRS, wie sie in der EU anzuwenden sind, und den ergänzend nach § 315e Abs. 1 HGB anzuwendenden deutschen gesetzlichen Vorschriften in allen wesentlichen Belangen entspricht, und dafür, dass der Konzernabschluss unter Beachtung dieser Vorschriften ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des Konzerns vermittelt. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die internen Kontrollen, die sie als notwendig bestimmt haben, um die Aufstellung eines Konzernabschlusses zu ermöglichen, der frei von wesentlichen - beabsichtigten oder unbeabsichtigten - falschen Darstellungen ist. Bei der Aufstellung des Konzernabschlusses sind die gesetzlichen Vertreter dafür verantwortlich, die Fähigkeit des Konzerns zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu beurteilen. Des Weiteren haben sie die Verantwortung, Sachverhalte in Zusammenhang mit der Fortführung der Unternehmenstätigkeit, sofern einschlägig, anzugeben. Darüber hinaus sind sie dafür verantwortlich, auf der Grundlage des Rechnungslegungsgrundsatzes der Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu bilanzieren, es sei denn, es besteht die Absicht den Konzern zu liquidieren oder der Einstellung des Geschäftsbetriebs oder es besteht keine realistische Alternative dazu. Außerdem sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die Aufstellung des Konzernlageberichts, der insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage des Konzerns vermittelt sowie in allen wesentlichen Belangen mit dem Konzernabschluss in Einklang steht, den deutschen gesetzlichen Vorschriften entspricht und die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend darstellt. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die Vorkehrungen und Maßnahmen (Systeme), die sie als notwendig erachtet haben, um die Aufstellung eines Konzernlageberichts in Übereinstimmung mit den anzuwendenden deutschen gesetzlichen Vorschriften zu ermöglichen, und um ausreichende geeignete Nachweise für die Aussagen im Konzernlagebericht erbringen zu können. Der Aufsichtsrat ist verantwortlich für die Überwachung des Rechnungslegungsprozesses des Konzerns zur Aufstellung des Konzernabschlusses und des Konzernlageberichts. Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Konzernabschlusses und des KonzernlageberichtsUnsere Zielsetzung ist, hinreichende Sicherheit darüber zu erlangen, ob der Konzernabschluss als Ganzes frei von wesentlichen - beabsichtigten oder unbeabsichtigten - falschen Darstellungen ist, und ob der Konzernlagebericht insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage des Konzerns vermittelt sowie in allen wesentlichen Belangen mit dem Konzernabschluss sowie mit den bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnissen in Einklang steht, den deutschen gesetzlichen Vorschriften entspricht und die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend darstellt, sowie einen Bestätigungsvermerk zu erteilen, der unsere Prüfungsurteile zum Konzernabschluss und zum Konzernlagebericht beinhaltet. Hinreichende Sicherheit ist ein hohes Maß an Sicherheit, aber keine Garantie dafür, dass eine in Übereinstimmung mit § 317 HGB und der EU-APrVO unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführte Prüfung eine wesentliche falsche Darstellung stets aufdeckt. Falsche Darstellungen können aus Verstößen oder Unrichtigkeiten resultieren und werden als wesentlich angesehen, wenn vernünftigerweise erwartet werden könnte, dass sie einzeln oder insgesamt die auf der Grundlage dieses Konzernabschlusses und Konzernlageberichts getroffenen wirtschaftlichen Entscheidungen von Adressaten beeinflussen. Während der Prüfung üben wir pflichtgemäßes Ermessen aus und bewahren eine kritische Grundhaltung. Darüber hinaus
Wir erörtern mit den für die Überwachung Verantwortlichen unter anderem den geplanten Umfang und die Zeitplanung der Prüfung sowie bedeutsame Prüfungsfeststellungen, einschließlich etwaiger Mängel im internen Kontrollsystem, die wir während unserer Prüfung feststellen. Wir geben gegenüber den für die Überwachung Verantwortlichen eine Erklärung ab, dass wir die relevanten Unabhängigkeitsanforderungen eingehalten haben, und erörtern mit ihnen alle Beziehungen und sonstigen Sachverhalte, von denen vernünftigerweise angenommen werden kann, dass sie sich auf unsere Unabhängigkeit auswirken, und die hierzu getroffenen Schutzmaßnahmen. Wir bestimmen von den Sachverhalten, die wir mit den für die Überwachung Verantwortlichen erörtert haben, diejenigen Sachverhalte, die in der Prüfung des Konzernabschlusses für den aktuellen Berichtszeitraum am bedeutsamsten waren und daher die besonders wichtigen Prüfungssachverhalte sind. Wir beschreiben diese Sachverhalte im Bestätigungsvermerk, es sei denn, Gesetze oder andere Rechtsvorschriften schließen die öffentliche Angabe des Sachverhalts aus. Sonstige gesetzliche und andere rechtliche AnforderungenÜbrige Angaben gemäß Artikel 10 EU-APrVO Wir wurden von der Hauptversammlung am 27. April 2018 als Abschluss- und Konzernabschlussprüfer gewählt. Wir wurden am 28. Mai 2018 vom Vorsitzenden des Prüfungsausschusses der NEXUS AG, Donaueschingen, beauftragt. Wir sind seit dem Geschäftsjahr 2018 als Konzernabschlussprüfer der NEXUS AG, Donaueschingen, tätig. Wir erklären, dass die in diesem Bestätigungsvermerk enthaltenen Prüfungsurteile mit dem zusätzlichen Bericht an den Prüfungsausschuss nach Artikel 11 EU-APrVO (Prüfungsbericht) in Einklang stehen. Verantwortlicher WirtschaftsprüferDie für die Prüfung verantwortliche Wirtschaftsprüferin ist Frau Klaudija Held.
Stuttgart, 4. März 2019 Ebner Stolz GmbH & Co. KG Dr. Christoph Eppinger, Wirtschaftsprüfer Klaudija Held, Wirtschaftsprüferin |
|||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||