NFON AGMünchenKonzernabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2015 bis zum 31.12.2015Konzernbilanz zum 31. Dezember 2015Aktiva scroll
Konzern-Gewinn- und Verlustrechnung für die Zeit vom 1. Januar bis 31. Dezember 2015scroll
AufstellungsgrundsätzeErworbene immaterielle Anlagewerte wurden zu Anschaffungskosten angesetzt und, sofern sie der Abnutzung unterlagen, um planmäßige Abschreibungen vermindert. Das Sachanlagevermögen wurde zu Anschaffungs- und Herstellkosten angesetzt und, soweit abnutzbar, um planmäßige Abschreibungen vermindert. Die planmäßigen Abschreibungen wurden nach der voraussichtlichen Nutzungsdauer der Vermögensgegenstände linear vorgenommen. Die Finanzanlagen werden mit den Anschaffungskosten oder mit dem niedrigeren beizulegenden Wert bewertet. Enthaltene Fremdwährungsbeträge werden mit dem Wechselkurs zum Zeitpunkt der Anschaffung bewertet. Die Vorräte in Form von Waren sind zu Anschaffungskosten angesetzt und umfassen im Wesentlichen die Anschaffungskosten von Telefonen, die den Kunden infolge neu abgeschlossener Verträge zur Verfügung gestellt werden. Liegen niedrigere Tageswerte vor, werden diese angesetzt. Alle erkennbaren Risiken im Vorratsvermögen wurden durch angemessene Abwertungen berücksichtigt. Unfertige Erzeugnisse bzw. unfertige Leistungen werden mit dem bis zum Bilanzstichtag zugehörig entstandenen Einzelkosten sowie angemessenen Teilen der Gemeinkosten bewertet. Geleistete Anzahlungen sind zum Nennwert angesetzt. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände werden mit dem Nennwert bzw. dem niedrigeren beizulegenden Wert angesetzt. Zur Berücksichtigung des allgemeinen Kreditrisikos werden Pauschalwertberichtigungen gebildet. Die Guthaben bei Kreditinstituten werden zum Nominalwert angesetzt. Aktive Rechnungsabgrenzungsposten wurden mit dem Nennwert der verausgabten Beträge angesetzt. Für die Bewertung latenter Steuern wurde der zum Zeitpunkt des Abbaus der Differenzen voraussichtlich geltende Steuersatz des Konzernunternehmens zugrunde gelegt, bei dem sich die Differenzen voraussichtlich abbauen. Aktive latente Steuern werden nur berücksichtigt, wenn ihre Realisierung angemessen wahrscheinlich ist. Sonderposten für Zuschüsse und Zulagen wurden mit dem Nennwert der vereinnahmten Beträge angesetzt. Die sonstigen Rückstellungen sind in Höhe des nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung notwendigen Erfüllungsbetrages angesetzt. Rückstellungen mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr sind mit dem ihrer Restlaufzeit entsprechenden durchschnittlichen Marktzins der vergangenen sieben Jahre abgezinst. Verbindlichkeiten werden zum Erfüllungsbetrag angesetzt. Fremdwährungsverbindlichkeiten werden mit dem Devisenkassamittelkurs zum Abschlussstichtag umgerechnet.
München, den 9. Juni 2016 Dr. Gerald Kromer Jan-Peter Koopmann |
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