![]() NFON AGMünchenKonzern-Halbjahresfinanzbericht 2018Konzern-Halbjahresfinanzbericht 2018
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| Regionen | Halbjahr 2018 | Halbjahr 2017 | Veränderung in % |
| Deutschland | 164 | 146 | 12,3 |
| Großbritannien | 25 | 23 | 8,7 |
| Österreich | 20 | 19 | 5,3 |
| Spanien | 7 | 7 | 0 |
| Gesamt | 216 | 195 | 10,8 |
| Funktion | Halbjahr 2018 | Halbjahr 2017 | Veränderung in % |
| Verwaltung | 41 | 28 | 19,0 |
| Support | 35 | 31 | 12,9 |
| Vertrieb & Marketing | 81 | 81 | 0 |
| Forschung & Entwicklung inkl. Technical Support | 59 | 55 | 7,3 |
| Gesamt | 216 | 198 | 10,8 |
Die Vision: Freiheit in der Kommunikation. Die Mission: die Kommunikation für Unternehmen
in ganz Europa zu vereinfachen und intuitive Kommunikationslösungen für Unternehmen
anzubieten. NFON ist bereits Marktführer in Deutschland. Unser Ziel ist es, Nr. 1
in Europa zu werden. Um dieses Ziel zu erreichen, verfolgt die NFON AG eine klare
Wachstumsstrategie, die sich in fünf Bereiche unterteilt und auf Kunden, Produkte
sowie Märkte bezieht:

Für die erfolgreiche Entwicklung des Unternehmens ist der weitere Ausbau der bestehenden
Kundenbasis und die konsequent fortgeführte Gewinnung neuer Kunden eine wesentliche
strategische Komponente. Dies setzt eine verstärkte Wahrnehmung der Marke NFON und
der Cloud-Telefonielösungen voraus. Zu diesem Zweck plant die NFON, die Marketing-
und Vertriebsaktivitäten deutlich zu erhöhen. Darin eingeschlossen ist die Weiterentwicklung
des bestehenden Partnernetzwerks, welches die NFON vornehmlich als Vertriebskanal
nutzt. Mit dem Multichannel-Ansatz ist die NFON AG in der Lage, die Reichweite des
Vertriebs deutlich zu erhöhen und verschiedene Kundenzielgruppen über die passenden
Vertriebskanäle anzusprechen und zu gewinnen.
Zurzeit arbeitet die NFON am neuen NFON-Client, einem System, das Kunden das Verwalten ihrer Telefone und das Telefonieren an sich deutlich vereinfacht. Der neue NFON-Client soll noch in diesem Jahr auf den Markt gebracht werden. Der neue Client wird Services wie etwa das Softphone1 und Ncontrol2 in einer Applikation integrieren, wodurch die Nutzung für den Endanwender spürbar vereinfacht wird. Die bisher separat angebotenen Technologien treten dabei komplett in den Hintergrund. In einem nächsten Schritt ist geplant, weitere UCaaS wie Videokonferenzen oder Collaboration-Möglichkeiten in den neuen NFON-Client zu integrieren.
Die Entwicklung offener APIs, d. h. von Programmschnittstellen, ermöglicht die Einbindung
der NFON-Cloud-Telefonielösungen in Service- und Dienstleistungslösungen von Drittanbietern
und eröffnet darüber hinaus mit dem Angebot einer Communication Platform-as-a-Service
einen möglichen zukünftigen Geschäftsbereich für die NFON.
NFON ist derzeit in 13 europäischen Ländern -Österreich, Kroatien, Tschechische Republik,
Deutschland, Ungarn, Niederlande, Polen, Portugal, Rumänien, Slowakei, Spanien, Schweiz
und Großbritannien - vertreten. Die aktuellen Marktbedingungen in den europäischen
Ländern und die disruptiven Veränderungen im Bereich der Cloud-Telefonie bieten genau
die richtigen Bedingungen, weiter in Europa zu expandieren. Erste Schwerpunktländer
für NFON sind Frankreich und Italien sowie die Ausweitung der Geschäfte in den Niederlanden.
Der europäische Cloud-PBX-Markt ist hoch fragmentiert. NFON plant, eine aktive Rolle
in der zunehmenden Konsolidierung des Marktes einzunehmen. Hier könnten sich der NFON
attraktive Chancen bieten, sowohl Wettbewerber sehr gezielt und nach festgelegten
Kriterien zu akquirieren als auch Unternehmen mit passenden, attraktiven Technologien
in Ergänzung zum bereits bestehenden NFON- Produkt- und Lösungsportfolio zu übernehmen.
Damit strebt das Unternehmen an, zukünftig den gesamten Kommunikationsbedarf seiner
Kunden komplett und aus einer Hand abdecken zu können.
1
Ein Softphone ist eine Software, welche es ermöglicht, Voice over IP(VoIP)-Telefonate
über das Internet zu führen. Dieser Softwaretyp kann entweder auf einem Computer,
einem Laptop oder einem Mobilgerät installiert werden. Die Benutzeroberfläche gleicht
oftmals der eines herkömmlichen Telefons mit einer Tastatur sowie weiteren Bedienelementen
wie Anrufen, Auflegen und Kontakte. Beispiele für Softphones beinhalten die NFON-Cloud-Telefonanlage
und Skype for Business.
2
Die Benutzeroberfläche Ncontrol ermöglicht jedem die einfache und individuelle Verwaltung
seiner Nebenstelle - per Webzugriff bzw. zukünftig im neuen NFON-Client.
Der Vorstand der NFON AG hat für die Steuerung der Gruppe ein internes Managementsystem
eingeführt, das in der folgenden Grafik wiedergegeben ist:

Finanzielle und nicht-finanzielle Leistungsindikatoren Die Steuerung der NFON-Gruppe
erfolgt im Wesentlichen über folgende Leistungsindikatoren
| ― |
Seats |
| ― |
Gesamtumsatz |
| ― |
Wiederkehrende und nicht wiederkehrende Umsatzerlöse |
| ― |
Average Revenue per User (blended) |
| ― |
Bereinigtes EBITDA |
Mit diesen Leistungsindikatoren ist sichergestellt, dass das Unternehmen die für das
Erreichen der Wachstumsziele definierten Maßnahmen analysieren und steuern kann. Zusätzlich
zu den Umsatzgrößen Gesamtumsatz, wiederkehrender und nicht wiederkehrender Umsatz
sowie dem blended ARPU (Average revenue per User / Durchschnittlicher Umsatz je Nutzer)
dient auch die Anzahl der Seats (Gesamtzahl der vom Kunden genutzten Nebenstellen
bzw. Lizenzen) der Erfolgsmessung der NFON AG.
Die NFON unterteilt ihre Umsätze in wiederkehrende und nicht wiederkehrende Umsätze.
Zu den wiederkehrenden Umsätzen zählen Monatsgebühren für die Cloud-PBX, laufende
Gesprächsgebühren und SDSL-Monatsgebühren (Symmetric Digital Subscriber Line ist eine
DSL-Zugangstechnik zu einem öffentlichen digitalen Netzwerk). Dagegen sind nicht wiederkehrende
Umsätze einmalige Umsätze aus dem Verkauf von Hardware, Einrichtungsgebühren der Cloud-PBX
oder Einrichtungsgebühren für SDSL.
Als weiteren umsatzbezogenen, finanziellen Leistungsindikator nutzt die NFON den durchschnittliehen
Umsatz pro Nutzer (blended ARPU). Dieser berechnet sich aus dem durchschnittlichen
Gesamtumsatz wiederkehrender Umsätze pro Monat, geteilt durch die durchschnittliche
Anzahl der Seats pro Monat in jedem Jahr, einschließlich der Umsätze und Seats der
Endkunden, die vertragliche Beziehungen mit unseren Wholesale-Partnern haben. Das
Ergebnis vor Zinsen, Steuern und Abschreibungen (EBITDA) abzüglich der nicht-operativen,
einmaligen Aufwände, z. B. Kosten aus dem erfolgreichen Börsengang bzw. einmaligen
Ausgaben im Zusammenhang mit Steuern und Sozialversicherungsangelegenheiten, misst
die operative Leistungskraft und wird für die interne Steuerung als geeignete Größe
erachtet.
| Halbjahr 2018 | Halbjahr 2017 | Veränderung | |
| Gesamtumsatz | 20,6 Mio. EUR | 16,9 Mio. EUR | 21,7 % |
| Wiederkehrende Umsätze | 16,5 Mio. EUR | 12,8 Mio. EUR | 28,6 % |
| Anteil wiederkehrende Umsätze am Gesamtumsatz | 79,9% | 75,6 % | |
| Nicht wiederkehrende Umsätze | 4,1 Mio. EUR | 4,1 Mio. EUR | 0,1 % |
| Anteil nicht wiederkehrender Umsätze am Gesamtumsatz | 20,1 % | 24,4 % | |
| ARPU blended | 10,05 EUR | 10,26 EUR | - 2,0 % |
| Seats | 287.998 | 221.540 | 30,0 % |
| Bereinigtes EBITDA | 0,1 Mio. EUR | 0,8 Mio. EUR | n/a |
Der Bereich Forschung und Entwicklung (F&E) konzentriert sich zum einen auf die Entwicklung
von neuen Produkten und Services, zum anderen auf die Entwicklung von Produkterweiterungen
sowie neuer Funktionen für die bestehenden Produkte und Dienstleistungen, die den
NFON-Kunden als regelmäßige Updates zur Verfügung gestellt werden.

Zum Bereich F&E zählt die NFON auch die Technical Consultants. Deren Aufgabe ist es,
die NFON-Kunden ebenso wie die NFON-Vertriebspartner vor allem bei der Anpassung,
der Implementierung und dem Einsatz des NFON-Cloud-Telefonsystems und den Premium-Lösungen,
z. B. Ncontactcenter oder Nhospitality, zu unterstützen oder bei Ausschreibungsverfahren
behilflich zu sein. Die Bereiche Infrastructure, Networking und Technical Consultants
definiert die NFON zusammen gesehen als Operations.

Zurzeit konzentrieren sich die F&E-Aktivitäten auf die Entwicklung des neuen NFON-Clients3 . Für diesen Client sind weitere UCaaS-Lösungen wie Video-Conferencing und Collaboration-Funktionen, z. B. Screen Sharing oder Chat-Funktionen, geplant.

NFON ist der Überzeugung, dass die Integration zusätzlicher UCaaS-Lösungen ein notwendiger
Schritt ist, um den Bedarf an umfassenderen Kommunikationslösungen in einer sich schnell
ändernden Arbeitsumgebung zu decken und die Kundenanforderungen vollumfänglich erfüllen
zu können.

Zum 30.06.2018 zählten zum Bereich F&E, einschließlich dem Bereich Technical Consultants,
59 Mitarbeiter.
Gesamtwirtschaftliche Entwicklung in Europa4 In Europa hat sich die Wirtschaftsdynamik verlangsamt. Das Wachstum des Bruttoinlandsprodukts (BIP) ist im ersten Quartal 2018 auf 0,4 % gesunken. Trotzdem bleiben die Grundlagen, welche für nachhaltiges Wachstum wichtig sind, bestehen. Der Euroraum profitiert weiterhin von der expansiven Geldpolitik der Europäischen Zentralbank. Voraussichtlich wird die Wirtschaft im Laufe des Jahres und 2019 weiter wachsen, jedoch langsamer als 2017.
Im deutschen Heimatmarkt der NFON AG ist das wirtschaftliche Wachstum im ersten Quartal
2018 von 0,6 % auf 0,3 % gesunken. Das BIP wird jedoch laut Erwartungen durch die
guten Bedingungen auf dem deutschen Arbeitsmarkt und wachsende Arbeitnehmerlöhne auf
1,9 % im laufenden Jahr steigen. Leicht negativ zeigte sich der Ifo-Geschäftsklimaindex,
ein wichtiger Indikator für die deutsche Konjunktur. Der Index ist im Juli 2018 minimal
gesunken, jedoch liegt der Indikator immer noch stark über dem langfristigen Durchschnitt.
Im größten Auslandsmarkt der NFON AG, Großbritannien, sank das BIP im ersten Quartal
2018 nach vorläufigen Angaben um 0,2 %. Die dortige Wirtschaft leidet Experten zufolge,
unter der Unsicherheit im Zuge des geplanten EU-Austritts. Es wird davon ausgegangen,
dass es bei einem bescheidenen Wachstum bleibt, weshalb lediglich von einem Gesamtwachstum
von 1,3 % für das Jahr 2018 ausgegangen wird.
4
Quelle: Eurpean-Commission - European Economic Forecast, Summer 2018 (July, interim)
Der europäische Markt für Geschäftstelefonie lässt sich grob in vier Bereiche unterteilen.

On-Premise PBX (TDM) und On-Premise PBX (IP) umfassen die klassische feste, vor Ort
installierte Telefonanlage. Mit Hosted PBX beginnt der Bereich der IP-basierten Telefonanlagen.
Entscheidendes Merkmal der Hosted PBX:
Die Telefonanlage wird zwar schon auf einem Server und als Software betrieben, ist
aber im Eigentum des Endnutzers und wird auch von diesem gewartet (Single-Instance).

Davon unterschieden wird der Bereich der Public Cloud-Telefonanlagen (PBX), nochmals
unterteilt in Single-Instance, der Telefonanlage, die schon im Eigentum des Service-Anbieters
liegt, bei der der einzelne Nutzer aber sein eigenes System hat,

Multi-Instance, der Telefonanlage, bei der einzelne Nutzer / Kunden in einem System
jeweils eine eigene Instanz besitzen, und

Multi-Tenant, der Telefonanlage, bei der sich eine Vielzahl von Kunden / Endnutzern
eine Plattform teilen.

Betrachtet man den europäischen Markt für Telefonanlagen, ist eine klare Entwicklung
weg von den klassischen Vor-Ort-Telefonanlagen (PBX - Private Branche Exchange) hin
zu den Hosted-/Cloud-Tele-fonanlagen zu beobachten. Dies hat verschiedene Gründe.
Zwei wesentliche seien hier genannt:
| ― |
Mit der Nutzung von Hosted-/Cloud-Telefon-anlagen sind deutliche Vorteile gegenüber der klassischen Telefonanlage verbunden, die dem generellen Wandel in den Anforderungen an das Arbeitsleben entsprechen. Zu den Vorteilen zählen: Flexibilität, Mobilität und Unabhängigkeit. Darin inbegriffen sind alle Vorteile einer Software as a Service. Es fallen keine Kosten für das Betreiben der Anlage an und der Kunde bezahlt nur das, was er wirklich nutzt und benötigt, sodass der Kunde bis zu 50 % seiner Gesamtkosten einsparen kann. |
| ― |
Dieser Trend erfährt eine Beschleunigung, da die Telefongesellschaften in absehbarer Zeit den Wechsel von ISDN auf All-IP vollziehen. Damit werden herkömmliche Telefonanlagen nicht mehr nutzbar sein. |
Insgesamt wurde der europäische Gesamtmarkt aller Telefonanlagennebenstellen (PBX-Seats)
zum Ende des letzten Geschäftsjahres (2017) auf 135 Mio. geschätzt. Darin enthalten
sind 13 Mio. Cloud-PBX-Seats einschließlich ca. 10 Mio. Public Multi-Tenant-Seats.
Im Vergleich zum nordamerikanischen Markt, der in der Regel wesentliche Technologie-Trends
vorwegnimmt, zeigt sich das enorme Marktpotenzial. Mit einer Durchdringungsrate von
19 % Ende 2017 ist Nordamerika hier doppelt so weit wie Kontinentaleuropa.
Dabei ist zu erwarten, das Kontinentaleuropa in etwa fünf Jahren die Durchdringungsrate
Nordamerikas erreicht hat.

Quelle: MZA (2017)
Angaben basieren auf Cloud Geschäftstelefonie einschließlich Mulit-Tenant, Public
Mulit-Instance und Public Single-Instance
Für den deutschen Markt, ebenso wie für den britischen Markt, würde das in etwa einer
Verdoppelung der derzeitigen Durchdringungsrate entsprechen. Bezogen auf die Gesamtentwicklung
des Marktes, wird dabei mit einer jährlichen durchschnittlichen Wachstumsrate (CAGR)
von rund 16 % gerechnet, sodass sich in fünf Jahren die Anzahl der Cloud Seats auf
rund 26 Mio. im europäischen Markt erhöht haben könnte.

Quelle: MZA (2017)
Bezogen auf die unterschiedlich zur Verfügung stehenden PBX zeichnet sich dabei ein
deutlicher Trend hin zu Public Multi-Tenant PBX ab - dem Bereich, in dem die NFON
ausschließlich arbeitet.

Der große Bestand lokaler Telefonanlagen (TDM und IP) in Deutschland ist auf mehrere
Faktoren zurückzuführen. Insbesondere jedoch darauf, dass deutsche Kunden in der Vergangenheit
der Einführung von Cloud-PBX-Bereitstellungsmodellen konservativ gegenüber standen.
Die Zahl der mandantenfähigen Seats in Deutschland wird von 2017 bis 2022 jährlich
voraussichtlich um mehr als 20 % steigen.
Im Vergleich zu Deutschland zählt der gesamte PBX-Markt in Großbritannien deutlich
weniger Seats. Er weist jedoch eine höhere Cloud-PBX-Durchdringung auf. Grundsätzlich
herrscht in Großbritannien eine deutlich höhere Affinität zu internetbasierten Technologien
- vergleichbar mit der in Nordamerika. Damit verbunden ist sicherlich auch die geringere
Risikoaversion in der Verwendung von Daten. Zum 31.12.2017 betrug die geschätzte Zahl
der Public Multi-Tenant PBX-Seats in Großbritannien rund 1,8 Mio. Diese Zahl wird
sich von 2017 bis 2022 voraussichtlich nahezu verdoppeln.
In Frankreich belief sich die geschätzte Anzahl der Public Multi-Instance und Multi-Tenant
PBX-Seats bis Ende 2017 auf 1,3 Mio. Die Anzahl der Public Multi-Instance und Multi-Tenant
PBX-Seats in Frankreich wird zwischen 2017 und 2022 voraussichtlich um rund 26 % auf
insgesamt 4,2 Mio. steigen.
Die geschätzte Anzahl der Public Multi-Instance und Multi-Tenant PBX-Seats in Italien
betrug Ende 2017 0,2 Mio. Bis Ende 2022 wird diese Anzahl jährlich voraussichtlich
um rund 34 % auf insgesamt 1,0 Mio. steigen. In Belgien und den Niederlanden wurden
Ende 2017 1,6 Mio. Seats verzeichnet. Die Gesamtzahl der Public Multi-Instance und
Multi-Tenant PBX-Seats in diesen Ländern wird voraussichtlich auf insgesamt 3,2 Mio.
steigen, das entspricht einer jährlichen Wachstumsrate von rund 15 % bis Ende 2022.
Insgesamt entwickelt sich die NFON AG gemäß ihrer im Mai veröffentlichten Prognose
für das Gesamtjahr 2018 und zeigt die Nachhaltigkeit des von der NFON betriebenen
Geschäfts. Wie erwartet, konnte die Anzahl Seats um 30 % im Vergleich zum Vorjahr
gesteigert werden. Der Umsatz lag mit 21,7 % deutlich über dem Gesamt-Umsatzwachstum
des Geschäftsjahres 2017 (Ende 2017: 17,4 %). Mit einem Anteil am Umsatz von 79,9
% (Halbjahr 2017: 75,6 %) liegt der Anteil wiederkehrender Umsätze am oberen Ende
der für das Gesamtjahr 2018 prognostizierten Spanne zwischen 75 % und 80 %. Wie erwartet,
beobachtet das Unternehmen zurzeit noch ein Sinken des Blended ARPU. Dieser ARPU beinhaltet
einen Mixeffekt, der sich daraus ergibt, dass NFON sehr erfolgreich mit den Wholesale-Partnern
wächst, welche die Sprach-minuten nicht über NFON beziehen und somit einen unterdurchschnittlichen
ARPU generieren. Zukünftig wird der zunehmende Verkauf von Premium-Lösungen, mit denen
das Unternehmen einen überdurchschnittlichen ARPU erzielt, diesem Trend entgegenwirken.
Mit dem durch den erfolgreichen Börsengang eingenommenen frischen Kapital kann die
NFON nun verstärkt mit der Umsetzung der Wachstumsstrategie fortfahren. Dies zeigt
sich im ersten Halbjahr zunächst in erhöhten Aufwendungen im Bereich Personal wie
auch in Marketingkosten. Die erhöhten Aufwendungen spiegeln sich auch in der Entwicklung
des EBITDA wider. Bereinigt um die Aufwendungen für den Börsengang, den in diesem
Zusammenhang gewährten Retention-Boni und einmalige Belastungen aufgrund der anteilsbasierten
Vergütung konnte die NFON dennoch einen positiven EBITDA von 0,1 Mio. EUR erreichen.
Mit Hochdruck arbeitet die NFON an der Einführung ihres neuen NFON-Clients, der noch
in der zweiten Jahreshälfte in den Markt gebracht werden soll. Erstmalig wurde der
NFON-Client auf der diesjährigen CeBIT vorgestellt und stieß hier auf großes Interesse
bei Kunden und Partnern der NFON AG.
| in Mio. EUR | Halbjahr 2018 | Halbjahr 2017 | Veränderung in % |
| Umsatzerlöse | 20,6 | 16,9 | 21,7 |
| Materialkosten | 5,4 | 4,8 | 13,7 |
| Rohertrag | 15,2 | 12,2 | 24,8 |
| Sonstige betriebliche Erträge | 0,9 | 0,3 | 161,8 |
| Personalaufwand | 13,1 | 6,8 | 91,3 |
| Sonstige betriebliche Aufwendungen | 9,6 | 6,2 | 53,3 |
| EBITDA | - 6,6 | - 0,7 | n/a |
| Bereinigtes EBITDA | 0,1 | - 0,8 | n/a |
| Abschreibungen und Wertminderungen | 0,3 | 0,3 | 0 |
| EBIT | - 6,9 | - 1,0 | n/a |
| Nettozinsaufwand | - 0,1 | - 0,1 | n/a |
| Ertragsteueraufwand | 0 | 0 | n/a |
| Konzernverlust | - 7,0 | - 1,1 | n/a |
Die Darstellung der Umsatzerlöse und des EBITDA nach berichtspflichtigen Segmenten
ist im Anhang ab der Seite 40 angegeben.

Das Umsatzwachstum beruhte im ersten Halbjahr 2018, gegenüber dem Vorjahreszeitraum,
vorwiegend auf der Akquise neuer Kunden, einem Anstieg der installierten Nebenstellen
(Seats) innerhalb des bestehenden Kundenstamms, insbesondere in Deutschland, UK und
Österreich sowie der Erweiterung des Produktportfolios.

Die wiederkehrenden Umsätze setzen sich im Wesentlichen aus der monatlichen Zahlung
einer festen Lizenzgebühr pro Seat zuzüglich einer festen oder volumenabhängigen Gebühr
für die Nutzung von Sprachtelefonie zusammen.
Mit einem Anteil am Gesamtumsatz von 79,9 % (Vorjahr: 75,6 %) liegt der Anteil wiederkehrender
Umsätze am oberen Ende der für das Gesamtjahr 2018 prognostizierten Spanne zwischen
75 % und 80 %. Zu den nicht wiederkehrenden Umsätzen zählen u. a. Umsätze aus dem
Verkauf von Endgeräten bzw. der entsprechenden Software (Telefone, Soft Clients für
PCs und Smartphones) und der einmaligen Aktivierungsgebühr pro Nebenstelle bei Erstanschluss.

Die NFON nutzt den durchschnittlichen wiederkehrenden Umsatz über alle Leistungen,
Vertriebskanäle und Länder pro Nutzer, den sogenannten "ARPU" (Average Revenue Per
User), um die operative Leistung des laufenden Geschäfts zu messen. Der ARPU berechnet
sich aus dem durchschnittlich wiederkehrenden Umsatz pro Monat dividiert durch die
durchschnittliche Anzahl an Seats pro Monat (einschließlich der Umsätze und Seats
von Kunden, die in Vertragsbeziehungen mit den Wholesale-Partnern der NFON stehen).
Der blended ARPU wird von diversen Faktoren in unterschiedliche Richtungen beeinflusst.
Derzeit verändert er sich vor allem dadurch, dass die NFON zunehmend erfolgreich zusätzliche
Kunden über Wholesale-Partner gewinnt. Zum einen werden hier auf Grund der hohen Anzahl
an verkauften Nebenstellen rabattierte Preise vereinbart, zum anderen beziehen diese
Partner teilweise die Sprachminuten nicht über NFON. In Summe werden mit dem wachsenden
Anteil an Nebenstellen, die über Wholesale-Partner abgerechnet werden, im Durchschnitt
geringere ARPUs generiert. Diesem Trend wirkt die NFON durch den zukünftig zunehmenden
Verkauf von Premium-Lösungen entgegen, mit denen das Unternehmen wiederum einen überdurchschnittlichen
ARPU erzielt.

Die Sonstigen betrieblichen Erträge erhöhten sich im Berichtszeitraum 2018 deutlich
um 162,6 % auf 0,9 Mio. EUR (Vorjahr: 0,3 Mio. EUR), darin sind einmalige Einzahlungen
der Altinvestoren im Zusammenhang mit der Übernahme vereinbarter Vorstandsboni enthalten.
In der Berichtsperiode stieg der Materialaufwand von 4,8 Mio. EUR im Vorjahreszeitraum
unterproportional zum Umsatz um rund 13,7 % auf 5,4 Mio. EUR im ersten Halbjahr 2018.
Hieraus resultiert eine sinkende Materialaufwandsquote für das erste Halbjahr 2018
von 26,3 % (Vorjahr: 28,1 %). Sie verhält sich planungskonform innerhalb der regulären
Schwankungsbreite.

Der Personalaufwand erhöhte sich in den ersten sechs Monaten 2018 gegenüber dem Vorjahreszeitraum
um rund 91,3 % auf 13,1 Mio. EUR (Vorjahr: 6,8 Mio. EUR ). Gründe für den deutlichen
Anstieg sind zum einen der strategische Personalausbau.
Zum anderen ist der Anstieg der Personalkosten ganz wesentlich durch den Einmaleffekt
aus einer anteilsbasierten Vergütung in Höhe von 3,7 Mio. EUR sowie gewährten Boni
von insgesamt 1,3 Mio. EUR bedingt. Die anteilsbasierte Vergütung beruht i.H.v. 3,6
Mio. EUR (im Vorjahr 0,2 Mio. EUR) auf in den Vorjahren getroffenen Vereinbarungen,
für die mit den Altaktionären eine Schuldübernahme abgeschlossen wurde, und welche
aufgrund einer im Zusammenhang mit dem Börsengang abgeschlossenen Bonusvereinbarung
verfallen sind. Infolgedessen wurde und wird der Betrag zu keinem Zeitpunkt auszahlungswirksam,
muss aber zur jetzigen Periode nach IFRS 2 in voller Höhe aufwandswirksam in der Kapitalrücklage
erfasst werden. Daneben besteht mit einem Vorstandsmitglied eine anteilsbasierte Vergütungsvereinbarung
für die keine Schuldübernahme durch die Altaktionäre besteht. Im Zusammenhang mit
dieser Vereinbarung wurden im Berichtszeitraum 0,1 Mio. EUR in den sonstigen Rückstellungen
erfasst.
Die gewährten Boni betreffen zum einen Mitglieder des Vorstands wobei zu beachten
ist, dass diese Boni wirtschaftlich von den Altgesellschaftern getragen werden, weshalb
eine entsprechende Entlastung unter den sonstigen betrieblichen Erträgen erfasst ist
(vgl. hierzu auch im Anhang "Sonstige betriebliche Erträge"). Zum anderen betreffen
sie das Retentionprogramm für die Führungskräfte, welches wie die gewährten Vorstandsboni
mit dem Börsengang in Zusammenhang steht. Bereinigt um diese Einmaleffekte erhöhten
sich die Personalkosten im Vorjahresvergleich um 21 % auf 8,1 Mio. EUR. Dies entspricht
einer bereinigten Personalaufwandsquote gemessen am Umsatz von 39,1 % nach 39,3 %
im Vorjahreszeitraum.
Die Sonstigen betrieblichen Aufwendungen erhöhten sich im ersten Halbjahr 2018 gegenüber
dem Vorjahreszeitraum deutlich auf 9,6 Mio. EUR (Vorjahr: 6,2 Mio. EUR). Das liegt
im Wesentlichen an den erhöhten Aufwendungen in Marketing und Vertrieb sowie den einmaligen
Aufwendungen in Höhe von 2,4 Mio. EUR im Zusammenhang mit dem erfolgreichen Börsengang.
Bereinigt um diesen Einmaleffekt, erhöhten sich die Sonstigen betrieblichen Aufwendungen
zum ersten Halbjahr 2018 um 15,0 % auf 7,2 Mio. EUR. Dies entspricht einer bereinigten
Quote gemessen am Umsatz von 34,8 % nach 36,9 % im Vorjahreszeitraum.
Planmäßig hat die NFON im ersten Halbjahr 2018 weiter in Marketing investiert. Der
Marketingaufwand erhöhte sich gegenüber dem Vorjahreszeitraum um 30,0 % auf 2,3 Mio.
EUR (Vorjahr: 1,8 Mio. EUR).
Der Vertriebsaufwand erhöhte sich im Berichtszeitraum 2018 auf 2,1 Mio. EUR (Vorjahr:
1,9 Mio. EUR). Gemessen am Umsatz entspricht dies einer gegenüber dem Vorjahreszeitraum
stabilen Quote von rund 10 %. Im Vertriebsaufwand enthalten sind dabei vor allem Provisionsausschüttungen
an die Vertriebspartner der NFON AG, welche prozentual anteilig an den Umsätzen beteiligt
werden.
Im ersten Halbjahr 2018 blieben die Abschreibungen gegenüber dem Vorjahreszeitraum
unverändert bei 0,3 Mio. EUR
Der Nettozinsaufwand (Zinsen und ähnliche Erträge abzüglich Zinsen und ähnliche Aufwendungen)
belief sich im ersten Halbjahr 2018 auf 0,1 Mio. EUR (Vorjahr: 0,1 Mio. EUR).
| Mio. EUR | H1 2018 | H1 2017 |
| EBITDA | - 6,6 | - 0,7 |
| IPO Kosten (sbA) | 2,4 | 0 |
| Retention Bonus | 0,6 | 0 |
| ESOPS | 3,7 | - 0,1 |
| Gesamte Bereinigung EBITDA | 6,7 | - 0,1 |
| EBITDA bereinigt | 0,1 | - 0 ,8 |
| EBIT | - 6,9 | - 1,0 |
| Konzernverlust | - 7,0 | - 1,1 |
| Konzernverlust bereinigt | - 0,3 | - 1,2 |
Durch eine monatliche Vorausschau der liquiden Mittel war und ist sichergestellt,
dass frühzeitige Liquiditätsengpässe erkannt und gegebenenfalls Gegenmaßnahmen ergriffen
werden können. Im Berichtszeitraum gab es keine gravierenden Liquiditätsengpässe,
aus denen sich finanzielle Nachteile für die Unternehmung ergeben hätten.
Die Gesellschaft ist im Berichtszeitraum ihren Zahlungsverpflichtungen fristgerecht
nachgekommen. Zum Bilanzstichtag bestanden liquide Mittel in Höhe von 47,4 Mio. EUR.
Hiervon dient ein Betrag von 0,3 Mio. EUR den zu hinterlegenden Sicherheitsleistungen
für das Lastschriftobligo in Deutschland.
Seit dem 11.05.2018 ist die Gesellschaft erfolgreich an der Frankfurter Börse im Prime
Standard notiert. Zusammen mit dem und zum Zwecke des Angebots hat die Gesellschaft
4.166.666 neue Aktien im Wege des Börsengangs ausgegeben. Die Kapitalerhöhung wurde
vom Vorstand am 09.05.2018 mit Zustimmung des Aufsichtsrats vom selben Tag unter Ausnutzung
des genehmigten Kapitals beschlossen. Mit Eintragung der durchgeführten Kapitalerhöhung
ins Handelsregister beläuft sich das Grundkapital der Gesellschaft auf 13.806.816,00
EUR und ist in 13.806.816 auf den Inhaber lautende Stammaktien (Stückaktien) eingeteilt.
Alle Aktien der Gesellschaft sind vollständig eingezahlt. Aus dem Börsengang haben
sich Nettoerlöse in Höhe von rund 48,0 Mio. EUR ergeben.
Zur Finanzierung nutzte die NFON AG in den ersten sechs Monaten des laufenden Geschäftsjahres
in erster Linie den Cashflow aus betrieblicher Geschäftstätigkeit, Kreditvereinbarungen
mit Finanzinstituten sowie Finanzierungsleasingvereinbarungen.
Die im Berichtszeitraum getätigten Investitionen von insgesamt 0,4 Mio. EUR in das
Sachanlagevermögen betreffen mit 0,2 Mio. EUR im Wesentlichen Ausgaben für die IT-Infrastruktur
und Server-Hardware zur Schaffung einer entsprechenden Basis für das geplante Wachstum.
Des Weiteren wurde vor allem in die Betriebs- und Geschäftsausstattung, bspw. die
IT-Ausstattung für die neuen Mitarbeiter, investiert.
Die Investitionen in die immateriellen Vermögensgegenstände stehen im Zusammenhang
mit erworbener Software.

Zum 30.06.2018 betrug das Grundkapital der NFON AG 13,8 Mio. EUR, eingeteilt in 13.806.816
auf den Inhaber lautende Stückaktien ohne Nennbetrag.
Das Eigenkapital ist zum 30.06.2018 im Vergleich zum 31.12.2017 um 44,6 Mio. EUR auf
44,9 Mio. EUR gestiegen. Der Anstieg resultiert im Wesentlichen aus dem am 11.05.2018
durchgeführten Börsengang, bei dem brutto 50 Mio. EUR vereinnahmt wurden. Dabei hat
sich das gezeichnete Kapital zum 30.06.2018 um 4,2 Mio. EUR und die Kapitalrücklage
um 45,8 Mio. EUR erhöht. Im Zusammenhang mit der Platzierung neuer Aktien im Rahmen
des Börsengangs stehende Transaktionskosten in Höhe von 2,6 Mio. EUR wurden direkt
in der Kapitalrücklage erfasst. Weitere 2,4 Mio. EUR wurden im Berichtszeitraum als
Sonstiger betrieblicher Aufwand in der Gewinn-und-Verlustrechnung erfasst. Hierbei
handelt es sich ebenfalls um Aufwendungen im Zusammenhang mit dem Börsengang, allerdings
für die Platzierung bestehender Aktien. Die Unterscheidung zwischen der Erfassung
solcher Aufwendungen als Transaktionskosten in der Kapitalrücklage bzw. als Sonstiger
betrieblicher Aufwand in der Gewinn-und-Verlustrechnung orientiert sich an den in
IAS 32.37 genannten Kriterien. Kostenerstattungen durch die bisherigen Gesellschafter
in Höhe von 0,5 Mio. EUR wurden mit der Kapitalrücklage verrechnet. Der beim Börsengang
erfolgten Kapitalerhöhung ist mit Beschluss der Hauptversammlung vom 22.02.2018 eine
Kapitalerhöhung vorausgegangen, bei der das Grundkapital der Gesellschaft um 9,3 Mio.
EUR mit Mitteln aus der Kapitalrücklage erhöht wurde.
Aufgrund bestehender anteilsbasierter Vergütungsvereinbarungen wurde im ersten Halbjahr
2018 Personalaufwand in Höhe von 3,7 Mio. EUR erfasst. Die Kapitalrücklage hat sich
in diesem Zusammenhang um 3,6 Mio. EUR erhöht.
Nach dem 30.06.2018 ergaben sich keine Sachverhalte, die Auswirkungen auf die Vermögens-,
Finanz- und Ertragslage haben könnten.
Die NFON AG hat im ersten halben Jahr 2018 ihr Risiko- und Chancenmanagementsystem
neu entwickelt und implementiert. Es basiert auf der Trias Risikomanagement, Compliance
und Governance.
Quelle: WMC
Es handelt sich dabei um einen integrierten, holistischen Ansatz, der gewährleistet,
dass sich die Organisation - ermöglicht durch die Abstimmung von Strategien, Prozessen,
Menschen und Technologie - ethisch und gemäß ihrer Risikoaffinität sowie innerhalb
interner und externer Vorgaben verhält, wodurch Effizienz und Effektivität gesteigert
werden.
Im Rahmen dieses Ansatzes werden die Risiken aller drei Komponenten (Risikomanagement,
Compliance und Governance) in einem einheitlichen Ansatz und nach einem einheitlichen
Modell erfasst, qualifiziert und kontrolliert.
Das Risiko- und Chancenmanagementsystem der NFON-Gruppe dient der frühzeitigen Chancen-
und Risikoerkennung, Wahrnehmung bzw. Eingrenzung. Grundsätzlich ist die Risiko- und
Chancenpolitik der NFON-Gruppe darauf ausgerichtet, den Bestand des Unternehmens nachhaltig
zu sichern und die Wettbewerbsfähigkeit kontinuierlich zu verbessern. Das Risiko-
und Chancenmanagement ist in die wertorientierte Steuerung und die bestehenden Strukturen
der NFON-Gruppe eingebunden, um mögliche Signale frühzeitig zu erkennen und zu bewerten.
Die wesentlichen Phasen des Risikomanagements der NFON-Gruppe sind:
Das Risiko- und Chancenmanagement lehnt sich im Wesentlichen an die ISO 31000 und
ISO 27001 in Verbindung mit weiteren gesetzlichen Regelungen, insbesondere § 91 Abs.
2 AktG und § 107 Abs. 3 Satz 2 AktG, an. Damit ist gewährleistet, dass das Risiko-
und Chancenmanagement einer einheitlichen Methodik bei der NFON-Gruppe unterliegt.
Die NFON-Gruppe versteht das Risiko- und Chancenmanagement als kontinuierlichen und
durchgängigen Prozess. Darüber hinaus werden unterjährig identifizierte Risiken, die
eine hohe Eintrittswahrscheinlichkeit und ein hohes potenzielles Schadensausmaß haben,
unverzüglich im Rahmen von Berichtslinien an den Vorstand kommuniziert. Das Risiko-
und Chancenfrüherkennungssystem wird im Rahmen der Abschlussprüfung vom Abschlussprüfer
evaluiert, um sicherzustellen, dass das System geeignet ist, alle potenziell den Bestand
des Unternehmens gefährdenden Risiken rechtzeitig zu erfassen, zu bewerten und zu
kommunizieren.
Der Vorstand ist für die Einführung des Risikomanagementsystems verantwortlich. Er
legt die Risikomanagementziele und -methoden des Konzerns einschließlich seiner Methoden
zur Absicherung fest.
Im Auftrag des Vorstands überwacht das Risiko-Chancen-Komitee die Implementierung,
Durchführung und Einhaltung einer einheitlichen Risikostrategie und Methodik.
Für das Komitee sind folgende Verantwortungsbereiche, unterteilt in Risikoarten, definiert:
| I. | Forschung &Entwicklung |
| II. | IT / Support |
| III. | Operations |
| IV. | Personal |
| V. | Einkauf |
| VI. | Vertrieb |
| VII. | Regulierung, Recht und Compliance |
| VIII. | Produktentwicklung |
| IX. | Markt und Reputation |
| X. | Finanzen und Controlling |
Entsprechend den Verantwortungsbereichen setzt sich das Komitees aus den Bereichsverantwortlichen,
den Geschäftsführern der Tochtergesellschaften sowie den IT-Sicherheitsbeauftragten
(IT-Sibe) und Datenschutzbeauftragten (DSB) zusammen. Die Bereichsverantwortlichen
und somit Mitglieder des Risiko-Chancen-Komitee übernehmen die Identifikation, Analyse
und Bewertung von Chancen und Risiken sowie der anschließenden Chancenrealisierung
und Risikobehandlung innerhalb ihrer jeweiligen Verantwortungsbereiche. In den gemeinsamen
Sitzungen des Komitees stimmen sie sich in regelmäßigen Abständen über die Identifikation,
Analyse und Bewertung von Chancen und Risiken ab. Der durch das Risiko-Chancen-Komitee
verfasste Risiko- und Chancenbericht wird mit dem Vorstand regelmäßig abgestimmt.
Darüber hinaus übernimmt der Aufsichtsrat die Aufgabe der regelmäßigen Überwachung
des Risikomanagementsystems.
Der Vorstand hat für die Einhaltung der gesetzlichen Bestimmungen und der unternehmensinternen
Richtlinien zu sorgen und wirkt auf deren Beachtung durch die Konzernunternehmen hin
(Compliance). Fragen der Compliance sind regelmäßig Gegenstand der Beratung zwischen
dem Aufsichtsrat bzw. Aufsichtsratsvorsitzenden und dem Vorstand. Die Unternehmenskultur
der NFON-Gruppe ist von Vertrauen und gegenseitigem Respekt sowie dem Willen zur strikten
Einhaltung von Gesetzen und internen Regelungen geprägt. Dennoch sind Rechtsverstöße
durch individuelles Fehlverhalten nie ganz auszuschließen. Beschäftigte und Dritte
haben die Möglichkeit, Fehlverhalten im Unternehmen dem dafür eingesetzten Compliance-Officer
zu melden. Aufgrund des organisatorischen Aufwands wird auf ein System verzichtet,
das die Möglichkeit einräumt, geschützt Hinweise zu geben (Whistleblower-System).
Das Unternehmen setzt alles daran, dieses Risiko so weit wie möglich zu minimieren,
Fehlverhalten aufzudecken und konsequent zu verfolgen. Von zentraler Bedeutung ist
die Beachtung rechtlicher und ethischer Regeln und Grundsätze. Regeln und Grundsätze
sind, wie auch der verantwortungsbewusste Umgang mit Insiderinformationen, in der
Compliance-Richtlinie festgeschrieben. Allen Mitarbeitern dient sie zur Orientierung
für ein integres Verhalten im Geschäftsverkehr. Führungskräfte und Mitarbeiter werden
zur Compliance-Richtlinie geschult.
Das rechnungslegungsbezogene interne Kontrollsystem (IKS) ist integraler Bestandteil
des umfassenden unternehmensweiten Kontroll- und Risikomanagementsystems. Das Ziel
des IKS im Rechnungslegungsprozess ist es, durch die Implementierung von Kontrollen
hinreichende Sicherheit für die Erstellung eines regelkonformen Abschlusses zu gewährleisten.
Das IKS der NFON-Gruppe stützt sich dabei überwiegend auf ein funktionierendes internes
Steuerungssystem auf Basis der bestehenden Prozesse sowie auf prozessintegrierte,
organisatorische Sicherungsmaßnahmen, wie beispielsweise Zugriffsbeschränkungen im
IT-Bereich oder Zahlungsrichtlinien. Prozessintegrierte Kontrollen vermindern die
Wahrscheinlichkeit des Auftretens von Fehlern bzw. unterstützen das Aufdecken von
aufgetretenen Fehlern.
Der Aufsichtsrat berät über das Risikomanagement und überwacht die Wirksamkeit des
Risikomanagementsystems, des internen Kontrollsystems und des Rechnungslegungsprozesses
sowie der Abschlussprüfung und deren Unabhängigkeit. Die wesentlichen Merkmale des
internen Kontrollsystems und des Risikomanagementsystems im Hinblick auf den Rechnungslegungsprozess
können wie folgt beschrieben werden:
Die NFON AG stellt als Mutterunternehmen den Konzernabschluss der NFON-Gruppe auf.
Diesem Prozess vorgelagert ist die Finanzberichterstattung der in den Konzernabschluss
einbezogenen Konzerngesellschaften. Beide Prozesse werden durch ein stringentes internes
Kontrollsystem überwacht, das sowohl die Ordnungsmäßigkeit der Rechnungslegung als
auch die Einhaltung der relevanten gesetzlichen Bestimmungen sichert.
Die bereichsübergreifenden Schlüsselfunktionen werden zentral gesteuert, wobei die
einzelnen Tochtergesellschaften über ein definiertes Maß an Selbstständigkeit bei
der Erstellung ihrer Abschlüsse verfügen. Wesentliche Regelungen und Instrumentarien
bei der Erstellung des Konzernabschlusses sind:
| ― |
Bilanzierungsrichtlinien auf Konzernebene, |
| ― |
klar definierte Aufgabentrennung und Zuordnung von Verantwortlichkeiten zwischen den am Rechnungslegungsprozess beteiligten Bereichen, |
| ― |
Einbeziehung externer Sachverständiger, soweit erforderlich, wie zum Beispiel für die Bewertung von Pensionsverpflichtungen, |
| ― |
Verwendung geeigneter IT-Finanzsysteme und Anwendung von detaillierten Berechtigungskonzepten zur Sicherstellung aufgabengerechter Befugnisse unter Beachtung von Funktionstrennungsprinzipien, |
| ― |
systemseitig implementierte Kontrollen und weitere Prozesskontrollen der Rechnungslegung in den Gesellschaften, Konsolidierung im Rahmen des Konzernabschlusses sowie anderer relevanter Prozesse auf Konzern- und Gesellschaftsebene, |
| ― |
Berücksichtigung von im Risikomanagementsystem erfassten und bewerteten Risiken in den Jahresabschlüssen, soweit dies nach bestehenden Bilanzierungsregeln erforderlich ist. |
Für die Umsetzung dieser Regelungen und die Nutzung der Instrumentarien ist in den
Konzerngesellschaften der verschiedenen Länder die Geschäftsführung verantwortlich.
Der Konzernabschluss liegt in der Verantwortung des für Finanzen zuständigen Mitglieds
des Vorstands der NFON AG. Das Vorstandsmitglied wird dabei durch den Vice President
Finance unterstützt. Durch die Beschäftigung von qualifiziertem und spezialisiertem
Fachpersonal, gezielter und regelmäßigere Fort- und Weiterbildung sowie Beachtung
des Vieraugenprinzips gewährleistet die NFON-Gruppe die strikte Einhaltung der lokalen
und internationalen Rechnungslegungsvorschriften im Jahres- und Konzernabschluss.
Alle Jahresabschlüsse von wesentlichen Konzerngesellschaften, die Eingang in die Konzernkonsolidierung
finden, unterliegen der Prüfung durch einen Abschlussprüfer. Durch die Verpflichtung
aller Tochtergesellschaften, ihre Geschäftszahlen monatlich in einem standardisierten
Reporting-Format an die NFON AG zu berichten, werden unterjährige Soll-Ist-Abweichungen
zeitnah erkannt, um kurzfristig darauf reagieren zu können.
Um alle wesentlichen Risiken zu identifizieren, zu bewerten und zu steuern, wird die
zentrale Risikobewertung (Risikoinventur) der NFON-Gruppe zukünftig mindestens einmal
jährlich erfolgen. Der Zweck der Risikobewertung besteht darin, Entscheidungen zu
unterstützen. Es werden dabei "Schadenshöhe" sowie die "Eintrittswahrscheinlichkeit"
ermittelt. Die "Schadenshöhe" ist definiert als die potenzielle Tragweite des Schadens,
wenn das Risiko tatsächlich eintritt. Eine Bezifferung des finanziellen Schadens ist
erforderlich. Die Eintrittswahrscheinlichkeit resultiert aus einer möglichen Anzahl
von Eintritten des bestehenden Risikos in einem definierten Zeitraum.
Die Risikobewertung kann zu der Entscheidung führen:
| ― |
nichts weiter zu unternehmen (Akzeptanz), |
| ― |
Optionen zur Risikobehandlung zu erwägen (Verlagerung), |
| ― |
weitere Analysen durchzuführen, um das Risiko besser zu verstehen (Minimierung), |
| ― |
bestehende Steuerungen aufrechtzuerhalten oder Ziele zu überdenken. |
Entscheidungen sollten den breiteren Kontext und die tatsächlichen und wahrgenommenen
Auswirkungen auf die externen und internen Stakeholder berücksichtigen. Das Ergebnis
der Risikobewertung wird aufgezeichnet, kommuniziert und anschließend auf den entsprechenden
Ebenen der NFON-Gruppe validiert.
Bei wesentlicher Änderung der Risikolage ist die Inventur bedarfsorientiert häufiger
durchzuführen. Alle identifizierten Risiken werden Risikoklassen zugeordnet und nach
dem Gefährdungspotenzial, das heißt, der Schadenshöhe und der Eintrittswahrscheinlichkeit,
bewertet. Die Risikobewertung wird anhand folgender Kriterien durchgeführt:
Wenn ein Schaden eintritt, kann dieser entsprechende Auswirkungen haben. Der Schaden
hat entsprechende Auswirkrungen, soweit die angegebenen Summen im betrachteten Zeitraum
eintreten Es ist davon unabhängig, ob der Schaden durch ein oder mehrere Ereignisse
im betrachteten Zeitraum eintreten.
| Schadenshöhe | Interpretation | Einfluss auf Vermögens- und Ertragslage |
| 5 - katastrophal | existenzbedrohendes Schadenspotenzial | > 2.000.000 EUR |
| 4 - erheblich | erhebliches Schadenspotenzial | > 1.000.000 EUR |
| 3 - mittel | mittelmäßiges Schadenspotenzial | >250.000 EUR |
| 2 - gering | geringes Schadenspotenzial | > 10.000 EUR |
| 1 - sehr gering | unwesentliches Schadenspotenzial | < 10.000 EUR |
Beispiele: Es tritt ein Schaden in Höhe von 2,5 Mio. EUR innerhalb eines Jahres ein.
Dies wäre existenzbedrohend - katastrophal. Es treten drei Schäden in Höhe von 0,75
Mio. EUR innerhalb eines Jahres ein. Der Gesamtschaden beträgt 2,25 Mio. EUR und ist
somit ebenso existenzbedrohend - katastrophal.
Die vorab beschriebenen Schadensklassen beziehen sich auf den Gesamtschaden eines
oder mehrerer Ereignisse, welche in dem betrachteten Zeitraum eintreten. In der unten
aufgeführten Multiplikation werden Einzelereignisse zur Bewertung herangezogen.
Die NFON verfügt über eine Haftpflicht- und Vermögensschadenversicherung mit einer
Deckungssumme in Höhe von 10 Mio. EUR.
Die Eintrittswahrscheinlichkeit wird wie folgt pro Periode, die individuell festzulegen
ist, definiert:
| Klasse | Beschreibung (qualitativ) | Eintrittswahrscheinlichkeit (quantitativ) | |
| 5 | fast sicher | 80-99% | monatlich |
| 4 | sehr wahrscheinlich | 60-79 % | jährlich |
| 3 | wahrscheinlich | 40-59 % | im Durchschnitt alle 1-2 Jahre |
| 2 | unwahrscheinlich | 20-39 % | im Durchschnitt alle 3-5 Jahre |
| 1 | sehr unwahrscheinlich | 0-19 % | im Durchschnitt höchstens alle 5 Jahre |
Die Ermittlung der Eintrittswahrscheinlichkeit basiert auf Erfahrungs- und Messwerten
vorausgegangener Perioden, z. B. Ergebnisse eines Management-Reviews, Vorfälle, soweit
vorhanden. Ersatzweise sind die Werte zu schätzen.
Aus der Multiplikation der Kennzahlen für Schadenshöhe und Eintrittswahrscheinlichkeit
lässt sich eine Einteilung in fünf Risikoklassen ableiten.
Das Ergebnis der Multiplikation von Eintrittswahrscheinlichkeit und Schadenshöhe und
damit verbunden die Einteilung in die Risikoklassen ist dem folgenden Risikoportfolio
zu entnehmen.
In der Risikoklasse 5 befinden sich die bestandsgefährdenden Risiken. Sie können die
Vermögens- und Ertragslage bzw. die Existenz des Unternehmens schwerwiegend gefährden.
Risiken in diesem Bereich können die Vermögens- und Ertragslage bzw. die Existenz
des Unternehmens erheblich beeinflussen.
Risiken in diesem Bereich können die Vermögens- und Ertragslage bzw. die Existenz
des Unternehmens mittelmäßig beeinflussen.
Risiken in diesem Bereich beeinflussen die Vermögens- und Ertragslage bzw. die Existenz
des Unternehmens nicht wesentlich und können nur in absoluten Ausnahmefällen eine
Unternehmensgefährdung verursachen. Gleichwohl können sie die Ertragslage des Unternehmens
belasten und sollten durch organisatorische Sicherungsmaßnahmen und Kontrollen im
Rahmen der allgemeinen Unternehmensüberwachung reduziert werden.
Risiken in diesem Bereich beeinflussen die Vermögens- und Ertragslage bzw. die Existenz
des Unternehmens nicht.
Neben den oben erfassten Risiken werden IT-Sicherheits- bzw. Datenschutz-Risiken noch
einmal gesondert bewertet. Jedes IT-Sicherheits- bzw. Datenschutz-Risiko ist auf Basis
der betroffenen Grundwerte der Vertraulichkeit (C), Integrität (I) und der Verfügbarkeit
(A) zu bewerten.
Das Zusammenwirken der Grundwerte wird als CIA -Profil bezeichnet.
| Profil | C | I | A |
| Auswirkungsgrad | Verletzung der Vertraulichkeit | Verletzung der Integrität | Verletzung der Verfügbarkeit |
| katastrophal | 4 | 4 | 4 |
| erheblich | 3 | 3 | 3 |
| gering | 2 | 2 | 2 |
| sehr gering | 1 | 1 | 1 |
Die Bewertung erfolgt anhand von Brutto- und Nettorisiken. Die Bruttorisiken stellen
dabei die Risiken dar, welche bestehen, wenn noch keine Maßnahmen zur Risikobehandlung
umgesetzt sind. Bereits in der Praxis umgesetzte Maßnahmen bleiben dabei unberücksichtigt.
Die Nettorisiken sind Risiken, welche nach Ergreifung von Maßnahmen bestehen und stellen
somit das Restrisiko dar.
Im Börsenzulassungsprospekt vom 24.04.2018 hat die NFON AG Risiken und Chancen ausführlich
erläutert. Darüber hinaus sind derzeit keine weiteren Risiken und Chancen erkennbar.
Der Markt für Business-Kommunikation befindet sich in einem historischen Umbruch.
Die NFON AG profitiert von einem strukturellen Wandel hin zu cloudbasierten Telefonie-Lösungen,
der den Markt für Business-Kommunikation nachhaltig verändert. Der europäische Cloud-Telefoniemarkt
wird erwartungsgemäß zwischen 2017 und 2022 mit einer durchschnittlichen jährlichen
Wachstumsrate von 16 % wachsen. Das eröffnet für NFON einzigartige Chancen für die
weitere Entwicklung als einziger paneuropäischer Anbieter von Telefonanlagen aus der
Cloud, um deutlich stärker zu wachsen als der Markt. Auf Basis des erfolgreichen Geschäftsjahres
2017 mit einem Umsatz von 35,7 Mio. EUR und dem erstmaligen Erreichen der Gewinnschwelle
beim bereinigten EBITDA erwartet das Unternehmen weiterhin dynamisches Wachstum für
das Jahr 2018 und die folgenden Jahre. Rückenwind erhält NFON hierfür vom kontinuierlichen
Wachstum im Markt für Cloud- Telefonie und UCaaS. Auf Basis der Entwicklungen im vergangenen
Geschäftsjahr, das bis zum 31.12.2017 lief, erwartet NFON für 2018 ein erhebliches
Wachstum der Kundenbasis in Höhe von rund 30 %. Außerdem erwartet NFON für das laufende
Geschäftsjahr 2018 eine deutlich höhere Umsatzwachstumsrate als im vergangenen Geschäftsjahr
(rund 17 %). Hierzu ist anzumerken, dass der Umsatz in den ersten Quartalen des Jahres
typischerweise niedriger liegt als im Gesamtjahr. Dies liegt am kumulativen Effekt
von hinzugewonnenen Seats bei der Kundenbasis im Jahresverlauf. NFON geht davon aus,
dass die wiederkehrenden Umsatzerlöse 2018 zwischen 75 % und 80 % des Gesamtumsatzes
liegen werden. Dies würde die Nachhaltigkeit des Geschäftsmodells weiter unterstreichen.
NFON erwartet, dass diese Entwicklung hauptsächlich durch das kontinuierlich starke
Momentum in den größten Märkten, Deutschland und UK, getrieben sein wird.
| TEUR | H1 2018 | H1 2017 |
| Umsatzerlöse | 20.617 | 16.946 |
| Sonstige betriebliche Erträge | 898 | 343 |
| Materialaufwand | - 5.415 | - 4.761 |
| Personalaufwand | - 13.064 | - 6.829 |
| Abschreibungen | - 308 | - 326 |
| Sonstige betriebliche Aufwendungen | - 9.580 | - 6.248 |
| Wertberichtigungen auf Forderungen aus Lieferungen und Leistungen und sonstige Forderungen | - 5 | 23 |
| Sonstiger Steueraufwand | - 2 | - 177 |
| Ergebnis aus fortzuführenden Geschäftsbereichen vor Zinsergebnis und Ertragsteuern | - 6.859 | - 1.029 |
| Zinsen und ähnliche Erträge | 6 | 6 |
| Zinsen und ähnliche Aufwendungen | - 107 | - 91 |
| Nettozinsaufwand | - 101 | - 85 |
| Ergebnis vor Ertragsteuern | - 6.960 | - 1.114 |
| Ertragsteueraufwand | 0 | - 4 |
| Latenter Steueraufwand | 0 | 0 |
| Nettogewinn/(-verlust) | - 6.960 | - 1.118 |
| Zurechenbar: | ||
| den Anteilseignern des Mutterunternehmens | - 6.960 | 1.395 |
| nicht beherrschenden Anteilen | 0 | - 2.513 |
| Sonstiges Ergebnis | - 6 | 126 |
| Steuern auf das sonstige Ergebnis | 0 | 0 |
| Sonstiges Ergebnis nach Steuern | - 6 | 126 |
| Gesamtes Ergebnis | - 6.966 | - 992 |
| Zurechenbar: | ||
| den Anteilseignern des Mutterunternehmens | - 6.966 | 1.521 |
| nicht beherrschenden Anteilen | 0 | - 2.513 |
| Nettoverlust je Aktie, unverwässert und verwässert (in EUR) | - 0,93 | 3,76 |
| Durchschnittlich im Umlauf befindliche Aktien (unverwässert und verwässert, Stück) | 7.480.230 | 370.775 |
| TEUR | 30.06.2018 | 31.12.2017 |
| Langfristige Vermögenswerte | ||
| Sachanlagen | 1.104 | 1.011 |
| Immaterielle Vermögenswerte | 242 | 210 |
| Sonstige nicht finanzielle Vermögenswerte | 74 | 62 |
| Summe langfristige Vermögenswerte | 1.420 | 1.283 |
| Kurzfristige Vermögenswerte | ||
| Vorräte | 9 | 18 |
| Forderungen aus Lieferungen und Leistungen | 5.011 | 4.628 |
| Sonstige finanzielle Vermögenswerte | 416 | 390 |
| Sonstige nicht finanzielle Vermögenswerte | 1.575 | 787 |
| Zahlungsmittel und Zahlungsmitteläquivalente | 47.357 | 2.176 |
| Summe kurzfristige Vermögenswerte | 54.368 | 7.999 |
| Summe Aktiva | 55.788 | 9.282 |
| TEUR | 30.06.2018 | 31.12.2017 |
| Eigenkapital | ||
| Gezeichnetes Kapital | 13.807 | 371 |
| Kapitalrücklage | 70.154 | 32.052 |
| Bilanzverlust | - 39.595 | - 32.637 |
| Rücklage für Währungsumrechnung | 551 | 557 |
| Summe Eigenkapital | 44.917 | 343 |
| Langfristige Verbindlichkeiten | ||
| Langfristige Rückstellungen | 10 | 0 |
| Langfristige Finanzverbindlichkeiten | 3.163 | 0 |
| Sonstige langfristige Verbindlichkeiten | 194 | 266 |
| Summe langfristige Verbindlichkeiten | 3.367 | 266 |
| Kurzfristige Verbindlichkeiten | ||
| Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen | 2.651 | 2.576 |
| Kurzfristige Rückstellungen | 1.598 | 1.551 |
| Kurzfristige Finanzverbindlichkeiten | 179 | 2.565 |
| Sonstige nicht finanzielle Verbindlichkeiten | 3.075 | 1.981 |
| Summe kurzfristige Verbindlichkeiten | 7.503 | 8.673 |
| Summe Eigenkapital und Verbindlichkeiten | 55.788 | 9.282 |
| TEUR | 01.01. -30.06.2018 | 01.01. -30.06.2017 |
| Cashflow aus laufender Geschäftstätigkeit | ||
| Ergebnis nach Steuern | - 6.960 | - 1.118 |
| Anpassungen zur Überleitung des Ergebnisses zum Mittelzufluss | ||
| Ertragsteuern | 0 | 4 |
| Zinserträge/(-aufwendungen), netto | 101 | 85 |
| Abschreibungen auf immateriellen Vermögenswerte und Sachanlagen | 308 | 325 |
| Erträge / Aufwendungen aus dem Abgang von Anlagevermögen | - 9 | - 15 |
| Anteilsbasierte Vergütungstransaktionen mit Ausgleich durch Eigenkapitalinstrumente | 3.551 | 173 |
| Sonstige zahlungsunwirksame Erträge (Aufwendungen) | 19 | 19 |
| Veränderungen bei: | ||
| Vorräte | 9 | 2 |
| Forderungen aus Lieferungen und Leistungen und sonstige Forderungen | - 1.198 | - 388 |
| Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen und sonstige Verbindlichkeiten | 1.097 | - 556 |
| Rückstellungen und Leistungen an Arbeitnehmer | 58 | 390 |
| Bereinigung der sonstigen Forderungen und Rückstellungen um im Eigenkapital zu erfassende Sachverhalte (IPO Kosten) | 356 | 0 |
| Gezahlte Zinsen | - 49 | - 70 |
| Erfolgswirksame Neubewertung von Fremdwährungen | 1 | 85 |
| Cashflow aus laufender Geschäftstätigkeit | - 2.717 | - 1.064 |
| Cashflow aus der Investitionstätigkeit | ||
| Einzahlungen aus dem Abgang von Sachanlagen und immateriellen Vermögenswerten | 1 | 0 |
| Auszahlungen für Investitionen in Sachanlagen | - 361 | - 278 |
| Auszahlungen für Investitionen in immaterielle Vermögenswerte | - 64 | - 93 |
| Cashflow aus der Investitionstätigkeit | - 424 | - 371 |
| Cashflow aus der Finanzierungstätigkeit | ||
| Einzahlungen aus der Kapitalerhöhung durch die Anteilseigner des Mutterunternehmens (Börsengang) | 50.000 | 0 |
| Auszahlungen für Transaktionskosten im Zusammenhang mit dem Börsengang (IPO-Kosten) | - 2.420 | 0 |
| Einzahlungen aus Krediten und Kreditaufnahmen | 800 | 74 |
| Rückzahlungen von Bankdarlehen und ähnlichen Verbindlichkeiten | - 57 | - 1.387 |
| Cashflow aus der Finanzierungstätigkeit | 48.323 | - 1.313 |
| Veränderung der Zahlungsmittel und Zahlungsmitteläquivalente | 45.181 | - 2.748 |
| Zahlungsmittel und Zahlungsmitteläquivalente zu Beginn der Periode | 2.176 | 5.777 |
| Zahlungsmittel und Zahlungsmitteläquivalente zum Ende der Periode | 47.357 | 3.028 |
Die Zahlungsmittel und Zahlungsmitteläquivalente enthalten zum 30.06.2018 Bankguthaben
in Höhe von 0,3 Mio. EUR (31.12.2017: 0,3 Mio. EUR; 30.06.2017: 0,3 Mio. EUR; 31.12.2016
0,4 Mio. EUR), über die NFON nicht frei verfügen kann da es sich um zu hinterlegende
Sicherheitsleistungen von Kunden mit schlechter Bonität handelt. Sämtliche Einschränkungen
sind im Hinblick auf die zeitliche Komponente als kurzfristig einzustufen.
| Den Eigentümern des Unternehmens zurechenbar | ||||||
| TEUR | Gezeichnetes Kapital | Kapitalrücklage | Bilanzverlust | Rücklage für Währungsumrechnung | Summe Eigenkapital | Nicht beherrschende Anteile |
| Stand zum 01.01.2018 | 371 | 32.052 | 32.637 | 557 | 343 | 0 |
| Summe Gesamtergebnis in der Periode | ||||||
| Verlust (Gewinn) in der Periode | 0 | 0 | - 6.960 | 0 | - 6.960 | 0 |
| Sonstiges Ergebnis in der Periode | 0 | 0 | 0 | - 6 | - 6 | 0 |
| Summe Gesamtergebnis in der Periode | 0 | 0 | - 6.960 | - 6 | - 6.966 | 0 |
| Geschäftsvorfälle mit Eigentümern des Unternehmens und Eigenkapitaltransaktionen | ||||||
| Anteilsbasierte Vergütungstransaktionen mit Ausgleich durch Eigenkapitalinstrumente | 0 | 3.551 | 0 | 0 | 3.551 | 0 |
| Erhöhung des Grundkapitals durch Beschluss der Hauptversammlung vom 22. Februar 2018 | 9.269 | - 9.269 | 0 | 0 | 0 | 0 |
| Einzahlungen in das Eigenkapital durch den im Berichtszeitraum erfolgten Börsengang | 4.167 | 45.833 | 0 | 0 | 50.000 | 0 |
| Mit dem Börsengang im Zusammenhang stehende Aufwendungen und Erträge, die im Eigenkapital erfasst wurden | 0 | - 2.012 | 0 | 0 | - 2.012 | 0 |
| Summe Geschäftsvorfälle mit den Eigentümern des Unternehmens und Eigenkapitaltransaktionen | 13.436 | 38.203 | 0 | 0 | 51.539 | 0 |
| Stand zum 30.06.2018 | 13.807 | 70.155 | - 39.597 | 551 | 44.916 | 0 |
| Den Eigentümern des Unternehmens zurechenbar | |
| TEUR | Summe |
| Stand zum 01.01.2018 | 343 |
| Summe Gesamtergebnis in der Periode | |
| Verlust (Gewinn) in der Periode | - 6.960 |
| Sonstiges Ergebnis in der Periode | - 6 |
| Summe Gesamtergebnis in der Periode | - 6.966 |
| Geschäftsvorfälle mit Eigentümern des Unternehmens und Eigenkapitaltransaktionen | |
| Anteilsbasierte Vergütungstransaktionen mit Ausgleich durch Eigenkapitalinstrumente | 3.551 |
| Erhöhung des Grundkapitals durch Beschluss der Hauptversammlung vom 22. Februar 2018 | 0 |
| Einzahlungen in das Eigenkapital durch den im Berichtszeitraum erfolgten Börsengang | 50.000 |
| Mit dem Börsengang im Zusammenhang stehende Aufwendungen und Erträge, die im Eigenkapital erfasst wurden | - 2.012 |
| Summe Geschäftsvorfälle mit den Eigentümern des Unternehmens und Eigenkapitaltransaktionen | 51.539 |
| Stand zum 30.06.2018 | 44.916 |
| Den Eigentümern des Unternehmens zurechenbar | ||||||
| TEUR | Gezeichnetes Kapital | Kapitalrücklage | Bilanzverlust | Rücklage für Währungsumrechnung | Summe Eigenkapital | Nicht beherrschende Anteile |
| Stand zum 01.01. 2017 | 371 | 34.696 | - 30.616 | 409 | 4.860 | 97 |
| Summe Gesamtergebnis in der Periode | ||||||
| Verlust (Gewinn) in der Periode | 0 | 0 | 1.394 | 0 | 1.394 | - 2.513 |
| Sonstiges Ergebnis in der Periode | 0 | 0 | 0 | 126 | 126 | 0 |
| Summe sonstiges Ergebnis in der Periode | 0 | 0 | 1.394 | 126 | 1.520 | - 2.513 |
| Geschäftsvorfälle mit Eigentümern des Unternehmens | ||||||
| Anteilsbasierte Vergütungstransaktionen mit Ausgleich durch Eigenkapitalinstrumente | 0 | 173 | 0 | 0 | 173 | 0 |
| Summe Geschäftsvorfälle mit den Eigentümern des Unternehmens und Eigenkapitaltransaktionen | 0 | 173 | 0 | 0 | 173 | 0 |
| Stand zum 30.06. 2017 | 371 | 34.869 | - 29.222 | 535 | 6.553 | - 2.416 |
| Den Eigentümern des Unternehmens zurechenbar | |
| TEUR | Summe |
| Stand zum 01.01. 2017 | 4.957 |
| Summe Gesamtergebnis in der Periode | |
| Verlust (Gewinn) in der Periode | - 1.119 |
| Sonstiges Ergebnis in der Periode | 126 |
| Summe sonstiges Ergebnis in der Periode | - 993 |
| Geschäftsvorfälle mit Eigentümern des Unternehmens | |
| Anteilsbasierte Vergütungstransaktionen mit Ausgleich durch Eigenkapitalinstrumente | 173 |
| Summe Geschäftsvorfälle mit den Eigentümern des Unternehmens und Eigenkapitaltransaktionen | 173 |
| Stand zum 30.06. 2017 | 4.137 |
Der verkürzte Konzernzwischenbericht für das erste Halbjahr 2018 und ausgewählte Anhangsangaben
bilden die Geschäftstätigkeit der NFON AG (das "Unternehmen") und seiner Tochterunternehmen
(zusammen "NFON", "Konzern" oder "NFON-Gruppe") für den Zeitraum vom 01.01.2018 bis
zum 30.06.2018 ab. Der Konzernzwischenbericht wurde in Übereinstimmung mit den Vorschriften
des IAS 34, also den International Financial Reporting Standards (IFRS), wie sie vom
International Accounting Standards Board (IASB) veröffentlicht und von der Europäischen
Union (EU) übernommen wurden, aufgestellt.
Der verkürzte Konzernhalbjahresabschluss ist nicht geprüft. Er wurde vom Vorstand
am 20.09.2018 zur Veröffentlichung freigegeben. Der Konzernhalbjahresabschluss ist
in Euro (EUR) aufgestellt, der die funktionale Währung und die Berichtswährung der
NFON AG darstellt. Sofern nicht anders angegeben, sind alle Werte im Konzernabschluss
und in den zugehörigen Anhangangaben auf die nächsten Tausend Euro (TEUR) gerundet.
Daher können Rundungsdifferenzen auftreten.
Die Konzernbilanz wird gemäß IAS 1 in kurz- und langfristiges Vermögen beziehungsweise
Verbindlichkeiten gegliedert. Die Konzern-GuV wird nach dem Gesamtkostenverfahren
erstellt.
Der NFON-Gruppe erbringt Cloud-Telefon-Dienste für eine nutzerfreundliche und effektive
Kommunikation für Kunden an allen Standorten und für alle Mitarbeiter, jederzeit und
über unterschiedliche Geräte wie Smartphones, Tablets, PCs und Festnetztelefone. Der
Konzern ist in verschiedenen europäischen Ländern tätig, insbesondere in Deutschland,
Österreich, dem Großbritannien und Spanien. Das Unternehmen hat seinen Sitz in der
Machtlfinger Straße 7, 81379 München, und ist im Handelsregister des Amtsgerichts
München unter HRB 168022 eingetragen. Das Unternehmen ist eine Aktiengesellschaft
nach deutschem Recht.
Der Konzernhalbjahresabschluss enthält Beträge zu den bzw. für die Perioden zum 30.06.2018
im Vergleich zum 30.06.2017. Die Konzernbilanz zum 30.06.2018 wurde mit der Konzernbilanz
zum Abschlussstichtag, dem 31.12.2017, verglichen.
Seit dem 31.12.2017 sind in diesem Halbjahr, also bis zum 30.06.2018, folgende relevante
Ereignisse vorgefallen: Im Rahmen des Börsengangs am 11.05.2018 vereinnahmte die Gesellschaft
Bruttoemissionserlöse von 50 Mio. EUR durch die Ausgabe von 4.166.666 neuen Aktien.
Der Steueraufwand von 0 EUR für das erste Halbjahr 2018 wurde gemäß IAS 34 auf Basis
des durchschnittlichen jährlichen Steuersatzes ermittelt, der für das gesamte Jahr
2018 erwartet wird und auf Basis aktueller Einschätzungen der NFON AG 0 % beträgt.
Dieser Steuersatz ist auf das negative Ergebnis vor Steuern zurückzuführen.
Das Geschäftsmodell der NFON AG ist kaum von saisonalen Gegebenheiten betroffen, da
das Kerngeschäft vorrangig zum einen im Geschäftskundenbereich aktiv ist. Darüber
hinaus basiert das Geschäftsmodell zu einem sehr großen Anteil auf über das Jahr gleichbleibenden,
monatlich wiederkehrenden Erlösen.
Die folgenden Kredite und Darlehen sind in den Finanzverbindlichkeiten erfasst.
| TEUR | 30.06.2018 | 31.12.2017 |
| Langfristige Finanzverbindlichkeiten | ||
| Akquisitionsdarlehen | 2.335 | 0 |
| Bankdarlehen | 800 | 0 |
| Kurzfristige Finanzverbindlichkeiten | ||
| Akquisitionsdarlehen | 2.335 | |
| Betriebsmitteldarlehen | 178 | 230 |
| Summe finanzielle Verbindlichkeiten | 3.313 | 2.565 |
Der Konzern hat eine ausstehende Gegenleistung für den im Oktober 2017 erfolgten Erwerb
des verbliebenen Anteils von 49,8 % an der nfon GmbH zu zahlen. Die ausstehende Gegenleistung
wird mit einem jährlichen Zinssatz von 2,50 % über dem 3-Monats-EURIBOR, aber von
mindestens 2,50 % pro Jahr verzinst. Die Rückzahlung der zum 30. 06.2018 bilanzierten
Verbindlichkeit erfolgt in fünf Raten, beginnend ab 30.04.2020 und mit einer Schlussrate
am 01.10.2025.
Zum 31.12.2017 war davon auszugehen, dass die gesamte zu zahlende ausstehende Gegenleistung
im Rahmen des anstehenden Börsengangs und dem damit im Zusammenhang stehenden erwarteten
Übergang von mehr als 50 % der Anteile der Altgesellschafter am 31.05.2018 fällig
wird, weshalb diese als kurzfristige Finanzverbindlichkeit eingestuft wurde. Da die
Struktur des Übergangs bestehender Aktien im Rahmen des Börsengangs kurzfristig verändert
wurde, ist diese Bedingung nicht eingetreten.
Der Konzern hat im Berichtszeitraum mit der UniCredit Bank AG ein Darlehen über 800
TEUR abgeschlossen. Das Darlehen läuft bis zum 31.12.2020 und wird mit EURIBOR zzgl.
4,1 % verzinst.
Das Eigenkapital ist zum 30.06.2018 im Vergleich zum 31.12.2017 um 44.574 TEUR auf
44.917 TEUR gestiegen. Der Anstieg resultiert im Wesentlichen aus dem am 11.05.2018
durchgeführten Börsengang, bei dem brutto 50 Mio. EUR vereinnahmt wurden. Dabei hat
sich das gezeichnete Kapital zum 30.06.2018 um 4,2 Mio. EUR und die Kapitalrücklage
um 45,8 Mio. EUR erhöht. Im Zusammenhang mit der Platzierung neuer Aktien im Rahmen
des Börsengangs stehende Transaktionskosten in Höhe von 2,6 Mio. EUR wurden direkt
in der Kapitalrücklage erfasst. Weitere 2,4 Mio. EUR wurden im Berichtszeitraum als
sonstiger betrieblicher Aufwand in der Gewinn-und-Verlustrechnung erfasst. Hierbei
handelt es sich ebenfalls um Aufwendungen im Zusammenhang mit dem Börsengang, allerdings
für die Platzierung bestehender Aktien. Die Unterscheidung zwischen der Erfassung
solcher Aufwendungen als Transaktionskosten in der Kapitalrücklage bzw. als sonstiger
betrieblicher Aufwand in der Gewinn-und-Verlustrechnung orientiert sich an den in
IAS 32.37 genannten Kriterien. Kostenerstattungen durch die bisherigen Gesellschafter
in Höhe von 0,5 Mio. EUR wurden mit der Kapitalrücklage verrechnet. Der beim Börsengang
erfolgten Kapitalerhöhung ist mit Beschluss der Hauptversammlung vom 22.02.2018 eine
Kapitalerhöhung vorausgegangen, bei der das Grundkapital der Gesellschaft um 9,3 Mio.
EUR mit Mitteln aus der Kapitalrücklage erhöht wurde.
Aufgrund bestehender anteilsbasierter Vergütungsvereinbarungen wurde im ersten Halbjahr
2018 Personalaufwand in Höhe von 3,7 Mio. EUR erfasst. Die Kapitalrücklage hat sich
in diesem Zusammenhang um 3,6 Mio. EUR erhöht.
Nicht beherrschende Anteile betreffen zum 30.06.2017 konzernfremde Gesellschafter,
die 49,8 % der Anteile an der nfon GmbH, Österreich, halten. Diese Anteile wurden
am 30.10.2017 durch die NFON AG über ihre Tochtergesellschaft fairfon Telefonsysteme
GmbH, München, erworben. Aus der im ersten Halbjahr 2017 erfolgten Berechnung von
Verrechnungspreisen (für Vorjahre) durch die NFON AG an die nfon GmbH resultieren
in der nfon GmbH, Österreich, Aufwendungen, die im Konzern aufgrund der vorzunehmenden
Aufwands- und Ertragseliminierung erfolgsneutral sind, allerdings im lokalen Abschluss
der nfon GmbH, Österreich zu einem entsprechenden Jahresfehlbetrag führen. Bilanziell
führt dies im Konzernabschluss zum 30. 06.2017 zu einer entsprechenden Ergebniszuweisung
an die nicht beherrschenden Anteilseigner.
Die folgende Tabelle stellt die Buchwerte und beizulegenden Zeitwerte der finanziellen
Vermögenswerte und Verbindlichkeiten einschließlich ihrer Stufe in der Bemessungshierarchie
dar. Sie enthält keine Informationen zum beizulegenden Zeitwert für finanzielle Vermögenswerte
und Verbindlichkeiten, die nicht zum beizulegenden Zeitwert bewertet wurden, wenn
der Buchwert einen angemessenen Näherungswert für den beizulegenden Zeitwert darstellt.
| 30.06.2018 | Fortgeführte Anschaffungskosten | Beizulegender Zeitwert (Hierarchiestufen) | ||||
| TEUR | Beizulegender Zeitwert (Fair Value) |
Buchwert | Summe Buchwert | Stufe 1 | Stufe 2 | Stufe 3 |
| Finanzielle Vermögenswerte, die nicht zum beizulegenden Zeitwert bewertet werden | ||||||
| Forderungen aus Lieferungen und Leistungen*) | 5.011 | 5.011 | ||||
| Sonstige finanzielle Vermögenswerte*) | 416 | 416 | ||||
| Zahlungsmittel und Zahlungsmitteläquivalente*) | 47.357 | 47.357 | ||||
| Summe finanzielle Vermögenswerte, die nicht zum beizulegenden Zeitwert bewertet werden | 52.784 | 52.784 | ||||
| Finanzielle Verbindlichkeiten, die nicht zum beizulegenden Zeitwert bewertet werden | ||||||
| Akquisitionsdarlehen | 2.335 | 2.335 | 1.911 | |||
| UniCredit Darlehen | 800 | 800 | 789 | |||
| Betriebsmitteldarlehen | 179 | 179 | 178 | |||
| Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen*) | 2.651 | 2.651 | ||||
| Summe finanzielle Verbindlichkeiten, die nicht zum beizulegenden Zeitwert bewertet werden | 5.965 | 5.965 | 2.878 | |||
| 30.06.2018 | Beizulegender Zeitwert (Hierarchiestufen) |
| TEUR | Summe |
| Finanzielle Vermögenswerte, die nicht zum beizulegenden Zeitwert bewertet werden | |
| Forderungen aus Lieferungen und Leistungen*) | |
| Sonstige finanzielle Vermögenswerte*) | |
| Zahlungsmittel und Zahlungsmitteläquivalente*) | |
| Summe finanzielle Vermögenswerte, die nicht zum beizulegenden Zeitwert bewertet werden | |
| Finanzielle Verbindlichkeiten, die nicht zum beizulegenden Zeitwert bewertet werden | |
| Akquisitionsdarlehen | 1.911 |
| UniCredit Darlehen | 789 |
| Betriebsmitteldarlehen | 178 |
| Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen*) | |
| Summe finanzielle Verbindlichkeiten, die nicht zum beizulegenden Zeitwert bewertet werden | 2.878 |
*)
ohne Angabe des beizulegenden Zeitwerts, da dieser annähernd dem Buchwert entspricht.
| 31.12.2017 | Fortgeführte Anschaffungskosten | Beizulegender Zeitwert (Hierarchiestufen) | ||||
| TEUR | Beizulegender Zeitwert (Fair Value) |
Buchwert | Summe Buchwert | Stufe 1 | Stufe 2 | Stufe 3 |
| Finanzielle Vermögenswerte, die nicht zum beizulegenden Zeitwert bewertet werden | ||||||
| Forderungen aus Lieferungen und Leistungen*) | 4.628 | 4.628 | ||||
| Sonstige finanzielle Vermögenswerte*) | 390 | 390 | ||||
| Zahlungsmittel und Zahlungsmitteläquivalente*) | 2.176 | 2.176 | ||||
| Summe finanzielle Vermögenswerte, die nicht zum beizulegenden Zeitwert bewertet werden | 7.194 | 7.194 | ||||
| Finanzielle Verbindlichkeiten, die nicht zum beizulegenden Zeitwert bewertet werden | ||||||
| Akquisitionsdarlehen | 2.335 | 2.335 | 2.282 | |||
| Betriebsmitteldarlehen | 230 | 230 | 239 | |||
| Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen*) | 2.576 | 2.576 | ||||
| Summe finanzielle Verbindlichkeiten, die nicht zum beizulegenden Zeitwert bewertet werden | 5.141 | 5.141 | 2.521 | |||
| 31.12.2017 | Beizulegender Zeitwert (Hierarchiestufen) |
| TEUR | Summe |
| Finanzielle Vermögenswerte, die nicht zum beizulegenden Zeitwert bewertet werden | |
| Forderungen aus Lieferungen und Leistungen*) | |
| Sonstige finanzielle Vermögenswerte*) | |
| Zahlungsmittel und Zahlungsmitteläquivalente*) | |
| Summe finanzielle Vermögenswerte, die nicht zum beizulegenden Zeitwert bewertet werden | |
| Finanzielle Verbindlichkeiten, die nicht zum beizulegenden Zeitwert bewertet werden | |
| Akquisitionsdarlehen | 2.282 |
| Betriebsmitteldarlehen | 239 |
| Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen*) | |
| Summe finanzielle Verbindlichkeiten, die nicht zum beizulegenden Zeitwert bewertet werden | 2.521 |
*)
ohne Angabe des beizulegenden Zeitwerts, da dieser annähernd dem Buchwert entspricht.
Der Konzern erfasste in seiner Gesamtergebnisrechnung keine wesentlichen Nettogewinne
bzw. Nettoverluste aus finanziellen Vermögenswerten oder Verbindlichkeiten.
Die Fair Values werden auf Basis der am Bilanzstichtag zur Verfügung stehenden Marktinformationen
und nach marktgängigen Bewertungsmethoden bewertet. Die Fair Values der verzinslichen
Darlehen des Konzerns werden mittels der Discounted-Cashflow-Methode ermittelt. Dabei
wird ein Abzinsungssatz zugrunde gelegt, der den Fremdfinanzierungszinssatz von NFON
zum Ende des Berichtszeitraums widerspiegelt.
Innerhalb der ersten sechs Monate 2018 wurden keine Reklassifizierungen zwischen den
einzelnen Hierarchiestufen vorgenommen.
Im Prospekt zur Börseneinführung sind alle Risiken ausgeführt, welche erheblich nachteilige
Auswirkungen auf die Geschäfts-, Vermögens-, Finanz- und Ertragslage sowie Reputation
der NFON haben können. Diese Risikomanagementthemen wurden ausführlich schriftlich
und tabellarisch dort ausgestaltet. Im Berichtszeitraum bis zum 30.06.2018 wurden
keine weiteren bedeutsamen Finanzrisiken identifiziert.
Das Unternehmen least Einrichtungen und Ausrüstungen im Rahmen langfristiger Operating-Leasingvereinbarungen.
Die Leasingvereinbarungen betreffen hauptsächlich gemietete Büroräume und für bestimmte
Mitarbeiter geleaste Fahrzeuge. Die meisten dieser Verträge können nach Ablauf der
festgelegten Leasingdauer erneuert werden. Einige dieser Verträge können vorzeitig
gekündigt werden. Für das erste Halbjahr 2018 beläuft sich der Gesamtaufwand für Operating-Leasingverhältnisse
auf 721 TEUR.
| 30.06.2018 | Mindestmietzahlungen | ||
| TEUR | weniger als 1 Jahr | 1-5 Jahren | mehr als 5 Jahren |
| Mietzahlungen | 605 | 2.222 | 268 |
| Zahlungen für Fahrzeugleasing | 114 | 132 | 0 |
| Summe Leasingverpflichtungen zum 30.06.2018 | 719 | 2.354 | 268 |
| Mietzahlungen | 638 | 2.505 | 444 |
| Zahlungen für Fahrzeugleasing | 123 | 152 | 0 |
| Summe Leasingverpflichtungen zum 31.12.2017 | 761 | 2.657 | 444 |
Im April 2017 schloss das Unternehmen eine Vereinbarung über eine Garantie des Mutterunternehmens
ab, wonach die NFON AG als Garantiegeber einem ihrer Partner, British Telecommunications
plc, eine Garantie für alle vom Tochterunternehmen NFON UK Ltd zu leistenden Zahlungen
gibt.
Der Konzern kann im Zuge seiner gewöhnlichen Geschäftstätigkeit und dem Abschluss
seiner Vereinbarungen aus den letzten Jahren mit diversen Partnern in Rechtsstreitigkeiten,
Schadenersatzansprüche sowie behördliche und regulatorische Verfahren verwickelt werden.
In diesen Fällen bildet der Konzern eine Rückstellung für diese Angelegenheiten, wenn
es wahrscheinlich ist, dass ein Verlust entstanden ist und die Höhe des Verlusts mit
hinreichender Sicherheit geschätzt werden kann. Zwar liegt die Ungewissheit über den
endgültigen Ausgang solcher Angelegenheiten in der Natur der Sache, doch nach der
Konsultation von Rechtsberatern ist NFON der Ansicht, dass die Regelung dieser Verfahren
keine wesentlichen nachteiligen Folgen für die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage
sowie die Cashflows des Konzerns haben wird.
Bis zum 30.06.2018 gab es weiterhin keine verwässernden Instrumente. Das Unternehmen
hat Mitgliedern der Unternehmensleitung zwar anteilsbasierte Vergütungstransaktionen
mit Barausgleich und Ausgleich durch Eigenkapitalinstrumente gewährt, zukünftige Zahlungen
im Rahmen der Pläne werden jedoch bar abgegolten. Daher gelten die gewährten Prämien
im Sinne der Berechnung des Ergebnisses je Aktie nicht als potenzielle im Umlauf befindliche
Stammaktien.
Das Ergebnis je Aktie gemäß der folgenden Tabelle zeigt das Ergebnis aus dem fortzuführenden
Geschäft.
| TEUR | H1 2018 | H1 2017 |
| Den Eigentümern des Mutterunternehmens für das unverwässerte Ergebnis je Aktie zurechenbarer Gewinn (Verlust) für das Jahr | - 6.960 | 1.395 |
| Den Eigentümern des Mutterunternehmens für das verwässerte Ergebnis je Aktie zurechenbarer Gewinn (Verlust) für das Jahr | - 6.960 | 1.395 |
| Menge | H1 2018 | H1 2017 |
| Gewichtete durchschnittliche Anzahl der Stammaktien für das unverwässerte Ergebnis je Aktie | 7.480.230 | 370.775 |
| Gewichtete durchschnittliche Anzahl der Stammaktien für das verwässerte Ergebnis je Aktie | 7.480.230 | 370.775 |
| EUR | H1 2018 | H1 2017 |
| Verlust je Aktie | ||
| Unverwässertes Ergebnis | - 0,93 | 3,76 |
| Verwässertes Ergebnis | - 0,93 | 3,76 |
| TEUR | H1 2018 | H1 2017 |
| Produkt / Dienstleistung | ||
| Wiederkehrende Umsätze | 16.472 | 12.806 |
| Nicht wiederkehrende Umsatzerlöse | 4.145 | 4.140 |
| Summe Umsatzerlöse | 20.617 | 16.946 |
Der im Vergleich zu den nicht wiederkehrenden Umsatzerlösen deutliche Anstieg der
wiederkehrenden Umsatzerlöse im ersten Halbjahr 2018 resultiert im Wesentlichen aus
der im Vergleich zum Vergleichszeitraum ausgeweiteten Customer Base.
Die NFON AG wendet die Regelungen des IFRS 15 seit der Umstellung auf die IFRS im
Geschäftsjahr 2015 an. Die im Zusammenhang mit IFRS 15 zu erfassenden vertraglichen
Vermögensgegenstände (30.06.2018: 23,6 TEUR; 31.12.2017: 18 TEUR), zusätzlichen Kosten
bei der Anbahnung eines Vertrags (30.06.2018: 142,5 TEUR; 31.12.2017: 115 TEUR) sowie
vertraglichen Verbindlichkeiten (30.6.2018: 33,5 TEUR; 31.12.2017: 28,3 TEUR) werden
unter den sonstigen nicht finanziellen Vermögenswerten (kurzfristig) bzw. den sonstigen
nicht finanziellen Verbindlichkeiten (kurzfristig) erfasst.
| TEUR | H1 2018 | H1 2017 |
| Sonstige betriebliche Erträge | ||
| Erstattung Managementbonus | 740 | 0 |
| Nicht zahlungswirksame mitarbeiterbezogene Leistungen | 90 | 55 |
| Auflösung von Rückstellungen | 0 | 246 |
| Verschiedene sonstige Erträge | 68 | 42 |
| Summe sonstiger betrieblicher Erträge | 898 | 343 |
Die infolge des Börsengangs an den Vorstand gezahlten Boni wurden von den Altgesellschaftern
getragen. Diese Erstattung ist in Höhe von 740 TEUR im Berichtszeitraum in den Sonstigen
betrieblichen Erträgen enthalten. Der entsprechende Aufwand ist im Personalaufwand
erfasst. Die Auflösung von Rückstellungen wird im Berichtszeitraum erstmalig in der
Aufwandsposition erfasst, die bei Bildung der entsprechenden Rückstellung angesprochen
wurde.
Hierdurch wurden der Materialaufwand um 16 TEUR und der Sonstige betriebliche Aufwand
um 14 TEUR entlastet. Die Erträge aus der Auflösung von Rückstellungen in der Vergleichsperiode
betreffen mit 242 TEUR die Auflösung von Rückstellungen für die anteilsbasierte Vergütung.
| TEUR | H1 2018 | H1 2017 |
| Sonstige betriebliche Aufwendungen | ||
| Marketingaufwendungen | 2.298 | 1.768 |
| Verkäuferprovision | 2.089 | 1.895 |
| Sonstige Personalkosten | 1.418 | 887 |
| Mietaufwendungen | 519 | 500 |
| Externe Entwicklungskosten | 48 | 251 |
| EDV-Kosten | 535 | 232 |
| Support | 165 | 207 |
| Beratungsaufwendungen | 1.892 | 185 |
| Sonstige Verwaltungskosten | 179 | 186 |
| Sonstige Aufwendungen | 438 | 137 |
| Summe Sonstige betriebliche Aufwendungen | 9.580 | 6.248 |
Der Anstieg der Sonstigen betrieblichen Aufwendungen resultiert vor allem aus den
im Zusammenhang mit dem im Berichtszeitraum durchgeführten Börsengang in dieser Position
erfassten IPO-Aufwendungen in Höhe von 2,4 Mio. EUR. Es wird auf die Ausführungen
im Abschnitt Eigenkapital verwiesen.
Für die Vorstände wurden in Vorjahren sowie im ersten Quartal des Berichtszeitraums
anteilsbasierte Vergütungspläne abgeschlossen, für die mit den Altaktionären eine
Schuldübernahme vereinbart wurde und deren Auszahlung sowohl am Eintritt eines Exits,
als auch an der Erreichung eines bestimmten Prozentsatzes von (bestehenden) Anteilen,
welcher im Falle eines Exits auf neue Anteilseigner übergehen hätte müssen, hängt.
Letztere Bedingung wurde beim IPO im Mai 2018 nicht erreicht. Insofern kam und kommt
es (auch zukünftig) aus diesen Vergütungsplänen zu keiner Auszahlung. Ohnehin wären
entsprechende Bonuszahlungen von den Altgesellschaftern übernommen worden, was netto
zu keinem Cash-Abfluss bei der Gesellschaft geführt hätte. Nichtsdestotrotz sind entsprechend
den Vorgaben des IFRS 2 die bei der Erstbewertung der Vergütungsprogramme festgelegten
Parameter der Bilanzierung weiterhin zugrunde zu legen und bis zum Ende der Vesting-Periode
(im Jahr 2021) aufwandswirksam Beträge der Kapitalrücklage zuzuführen.
Eine im Zusammenhang mit dem Börsengang mit den Vorständen abgeschlossene Bonus-Vereinbarung
mit der Bedingung, dass die Ansprüche aus den in Vorjahren abgeschlossenen anteilsbasierten
Vergütungsvereinbarungen verfallen, ist als "Cancellation" im Sinne des IFRS 2 der
in Vorjahren sowie im ersten Quartal des Berichtszeitraums abgeschlossenen anteilsbasierten
Vergütungsvereinbarungen zu werten. Infolgedessen müssen im Hinblick auf diese Vergütungspläne
die zum Zeitpunkt der Cancellation verbliebenen Beträge, welche ursprünglich geplant
über die im Geschäftsjahr 2021 endende Vesting-Periode der Kapitalrücklage hätten
zugeführt werden müssen, vollumfänglich in der Berichtsperiode bilanziert werden (sogenanntes
"accelerated vesting"). In diesem Zusammenhang sind im Personalaufwand der Berichtsperiode
3.551 TEUR erfasst. Daneben besteht mit einem Vorstandsmitglied eine anteilsbasierte
Vergütungsvereinbarung für die keine Schuldübernahme durch die Altaktionäre besteht.
Im Zusammenhang mit dieser Vereinbarung wurden im Berichtszeitraum 113 TEUR in den
sonstigen Rückstellungen erfasst.
Das oberste beherrschende Unternehmen des Konzerns ist die NFON AG.
Zu den Mitgliedern des Managements in Schlüsselpositionen gehören die Mitglieder der
Geschäftsführung der NFON AG sowie die Mitglieder des Aufsichtsrats der NFON AG. Die
Mitglieder des Managements in Schlüsselpositionen sind:
| 30.06.2018 | Funktion | Eintritts-/Ernennungsdatum | Ausstiegs-/Abberufungsdatum |
| Geschäftsführung / Schlüsselposition | |||
| Hans Szymanski | CEO und CFO | 01.07.2016 | noch aktiv |
| Jan-Peter Koopmann | CTO | 01.10.2012 | noch aktiv |
| Cesar Flores Rodriguez | CSO | 01.03.2018 | noch aktiv |
Die Mitglieder der Geschäftsführung erhielten folgende Vergütung:
| TEUR | H1 2018 | H1 2017 |
| Vorstandsvergütung | ||
| Summe kurzfristige Vergütung | 288 | 222 |
| Summe aktienbasierte Vergütung (langfristiger Anreiz) | 3.664 | 173 |
| Leistungen nach Beendigung des Arbeitsverhältnisses (Dienstzeitaufwand und konzerninterne Aufwendungen für erworbene Pensionsansprüche) | 4 | 2 |
| Bonuszahlungen | 790 | 0 |
| Summe Vergütung der Mitglieder der Geschäftsführung | 4.746 | 397 |
Die Vergütung der Mitglieder der Geschäftsführung des Konzerns beinhaltet Gehälter,
in Sachwerten gewährte Bezüge und Beiträge zu einem beitragsorientierten Plan für
Leistungen nach Beendigung des Beschäftigungsverhältnisses.
Dem Aufsichtsrat der NFON AG gehörten zum 30.06.2018 vier Mitglieder an. Ein Wechsel
des Aufsichtsrats ist im Rahmen der Hauptversammlung vom 09.04.2018 vollzogen worden.
Der Aufsichtsrat des ersten Halbjahres 2018 setzt sich wie folgt zusammen:
| 30.06.2018 | Funktion | Eintritts-/Ernennungsdatum | Ausstiegs-/Abberufungsdatum |
| Aufsichtsrat | |||
| Rainer Christian Koppitz | Vorsitz | 24.07.2017 | noch aktiv |
| Dr. Rupert Doehner | Stv. Vorsitz | 09.04.2018 | noch aktiv |
| Ralf Grüßhaber | 09.04.2018 | noch aktiv | |
| Angélique Werner | 09.04.2018 | noch aktiv | |
| Kristian Schmidt-Garve | 21.09.2009 | 09.04.2018 | |
| Dr. Hendrik Brandis | 07.07.2009 | 09.04.2018 | |
| Günther Müller | 26.09.2013 | 09.04.2018 | |
| Elmar Meid | 11.05.2015 | 09.04.2018 | |
| Ann-Kathrin Müller | 27.07.2016 | 09.04.2018 |
Die Mitglieder des Aufsichtsrats erhalten folgende Vergütung:
| TEUR | H1 2018 | H1 2017 |
| Aufsichtsratsvergütung | ||
| Grundvergütung | 29 | 0 |
| Sitzungsgeld | 8 | 0 |
| Summe Vergütung der Mitglieder des Aufsichtsrats | 37 | 0 |
Die Vergütung des Aufsichtsrats wird als sonstige kurzfristige Verbindlichkeit und
unter den Sonstigen betrieblichen Aufwendungen ausgewiesen.
Gemäß der auf der Hauptversammlung vom 09.04.2018 beschlossenen Satzungsänderung erhalten
die Aufsichtsratsmitglieder neben der Erstattung von Auslagen Barvergütungen in Form
von einer jährlichen Grundvergütung sowie ein Sitzungsgeld. Der Aufsichtsratsvorsitzende
erhält eine Grundvergütung in Höhe von 40 TEUR und die übrigen erhalten jeweils 25
TEUR (jeweils zzgl. etwaiger anfallender Umsatzsteuer). Für jede Sitzung des Aufsichtsrats,
an der das Mitglied vollständig teilgenommen hat, wird zusätzlich ein Sitzungsgeld
von 1 TEUR (zzgl. etwaiger anfallender Umsatzsteuer) gezahlt.
Mit dieser Vergütung sind auch Mitgliedschaften und Vorsitze in Ausschüssen abgegolten.
Die jeweils maßgebliche Vergütung erfolgt pro rata temporis und wird auf volle Monate
aufgerundet.
Die Vergütung gilt auch für die Folgejahre. Eine Änderung kann nur durch eine Hauptversammlung
beschlossen werden. Zahlreiche Mitglieder des Managements in Schlüsselpositionen oder
ihnen nahestehende Personen haben Positionen in anderen Unternehmen inne, die dazu
führen, dass sie diese Unternehmen beherrschen oder einen wesentlichen Einfluss auf
diese Unternehmen ausüben. Mehrere dieser Unternehmen haben im Laufe des Geschäftsjahres
Geschäfte mit dem Konzern getätigt.
Die Bedingungen dieser Geschäftsvorfälle waren nicht vorteilhafter als diejenigen,
die bei ähnlichen Geschäftsvorfällen zu marktüblichen Bedingungen mit Unternehmen,
die in keiner Beziehung zu Mitgliedern des Managements in Schlüsselpositionen stehen,
galten oder in angemessener Weise hätten erwartet werden können.
Mitglieder des Managements in Schlüsselpositionen oder ihnen nahestehende Unternehmen
und Personen können von Zeit zu Zeit Waren und Dienstleistungen vom Konzern kaufen
oder dem Konzern Waren und Dienstleistungen verkaufen. Diese Käufe werden zu den gleichen
Bedingungen getätigt wie diejenigen, die mit anderen Lieferanten eingegangen werden,
und sind gemäß dem Vorstehenden oder den Kunden unter "Andere Geschäftsvorfälle mit
nahestehenden Unternehmen" und Personen erfasst.
Die folgende Tabelle stellt die Geschäftsvorfälle mit nahestehenden Unternehmen und
Personen mit Ausnahme der Vergütung von Mitgliedern der Unternehmensleitung in Schlüsselfunktionen
dar:
| TEUR | H1 2018 | H1 2017 |
| Verkauf von Waren und Dienstleistungen und sonstige Erträge | 41 | 53 |
| Käufe von Waren und Dienstleistungen und sonstige Aufwendungen | 113 | 275 |
| Forderungen | 2 | 4 |
| Verbindlichkeiten | 4 | 254 |
Bei den oben genannten nahestehenden Personen und Unternehmen handelt es sich hauptsächlich
um Mitglieder des Aufsichtsrats und um von ihnen beherrschte Unternehmen, die mit
Einheiten der NFON-Gruppe Geschäfte tätigen. Alle Geschäftsvorfälle mit diesen nahestehenden
Unternehmen und Personen wurden zu marktüblichen Bedingungen abgeschlossen und sind
innerhalb von zwei Monaten nach dem Abschlussstichtag zu begleichen.
Die Forderungen und Verbindlichkeiten gegenüber nahestehenden Personen haben sich
zum 30.06.2018 gegenüber dem 31.12.2017 nicht wesentlich verändert.
Die Unternehmensleitung bewertet die Performance in erster Linie auf der Grundlage
der in dem Managementreporting ausgewiesenen Informationen zu Umsatzerlösen und EBITDA.
Das EBITDA ist das Ergebnis vor Zinsen, Steuern und planmäßigen Abschreibungen.
Die Ermittlung und Darstellung der Segmentberichterstattung zum 30.06.2018 wurde gegenüber
den Erläuterungen im Konzernabschluss zum 31.12.2017 modifiziert. Zum 31.12.2017 basierte
die Berichterstattung an das Management auf einem Management-Reporting, bei dem die
Segmente auf den Ländern basierten, welche nicht zwingend den Ländergesellschaften
entsprachen. Im ersten Quartal 2018 hat die NFON AG die Organisation der Konzernsteuerung
überarbeitet und die Berichterstattung in der Weise umgestellt, dass künftig die operativen
Segmente den Ländergesellschaften der NFON-Gruppe entsprechen.
Der Konzern umfasst vier Geschäftssegmente, welche nachfolgend separat als berichtspflichtige
Segmente dargestellt sind. Die vier Geschäftssegmente sind NFON AG, nfon GmbH, NFON
UK Ltd und NFON Iberia SL.
Nachgehend werden die Segmentinformationen für die Aktivitäten im ersten Halbjahr
2018 auf Basis der neuen Segmentstruktur dargestellt. Die Vorjahreswerte entsprechen
ebenfalls der neuen Struktur. Über die Geschäftssegmente wird in der Art und Weise
berichtet, die mit der internen Berichterstattung an den Hauptentscheidungsträger
übereinstimmt.
| TEUR | H1 2018 | H1 2017 |
| Umsatzerlöse | ||
| NFON AG | 16.507 | 12.724 |
| nfon GmbH | 2.270 | 1.988 |
| NFON UK Ltd. | 2.929 | 2.358 |
| NFON Iberia SL | 138 | 68 |
| Summe der Umsatzerlöse der berichtspflichtigen Segmente | 21.843 | 17.139 |
| Alle sonstigen Segmente | 0 | 0 |
| Überleitungseffekte | - 1.226 | - 193 |
| Summe Konzernerlöse | 20.617 | 16.946 |
Bei der internen Berichterstattung werden die Segmente nach lokalen Rechnungslegungsstandards
dargestellt und beinhalten gegebenenfalls konzerninterne Rechnungsstellungen. Die
Überleitungseffekte i.H.v. 1.226 TEUR (im Vorjahr: 193 TEUR) betreffen vor allem die
Eliminierung von Intercompany Rechnungen mit 1.237 TEUR (im Vorjahr: 98 TEUR) und
IFRS-Bereinigungen i.H.v. - 12 TEUR (im Vorjahr 95 TEUR).
| TEUR | H1 2018 | H1 2017 |
| EBITDA | ||
| NFON AG | 1.838 | 565 |
| nfon GmbH | - 558 | - 14 |
| NFON UK Ltd. | - 250 | - 144 |
| NFON Iberia SL | - 466 | - 247 |
| Summe EBITDA der berichtspflichtigen Segmente | 564 | 161 |
| Alle sonstigen Segmente | - 1 | 0 |
| Überleitungseffekte | - 7.114 | - 865 |
| Konzern-EBITDA | - 6.551 | - 703 |
| Hinzurechnung: | ||
| Abschreibungen | - 308 | - 326 |
| Nettozinserträge/-aufwendungen | - 101 | - 85 |
| Ertragsteueraufwand | 0 | - 4 |
| Konzern-Jahresergebnis | - 6.960 | - 1.118 |
Die interne Berichterstattung stimmt nicht mit den IFRS-Reportingstandards überein
und basiert auf Angaben nach den jeweiligen lokalen Rechnungslegungsstandards. Die
Anpassungen des Konzerns im ersten Halbjahr beruhen vor allem auf der Bereinigung
um IPO-Kosten i. H. v. 4.816 TEUR (im Vorjahr: 0 TEUR) und IFRS Adjustments i. H.
v. 2.059 TEUR (im Vorjahr: 833 TEUR). Im Jahr 2018 beinhalten die IFRS-Bereinigungen
vor allem die Erhöhung der Personalkosten durch die Share Based Payments i. H. v.
3.664 TEUR (im Vorjahr: 173 TEUR) und die Umgliederung von IPO-Kosten ins Eigenkapital
i. H. v. 2.368 TEUR (im Vorjahr: 0 TEUR).
Es sind nach dem Bilanzstichtag - dem 30.06.2018 -keine weiteren nennenswerten Ereignisse
eingetroffen, die in diesem Halbjahresabschluss zu erwähnen sind.
München, 20. September 2018
| Hans Szymanski | Jan-Peter Koopmann | Cesar Flores Rodriguez |
| CEO und CFO | CTO | CSO |
Wir versichern nach bestem Wissen, dass gemäß den anzuwendenden Rechnungslegungsgrundsätzen
für die Halbjahresfinanzberichterstattung der Konzernhalbjahresabschluss ein den tatsächlichen
Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des Konzerns
vermittelt und im Konzernzwischenlagebericht der Geschäftsverlauf einschließlich des
Geschäftsergebnisses und die Lage des Konzerns so dargestellt sind, dass ein den tatsächlichen
Verhältnissen entsprechendes Bild vermittelt wird, sowie die wesentlichen Chancen
und Risiken der voraussichtlichen Entwicklung des Konzerns im verbleibenden Geschäftsjahr
beschrieben sind.
München, 20. September 2018
| Hans Szymanski | Jan-Peter Koopmann | Cesar Flores Rodriguez |
| CEO und CFO | CTO | CSO |