![]() NFON AGMünchenHalbjahresfinanzbericht 2020UNSERE ZAHLEN, DATEN UND FAKTEN ERSTES HALBJAHRNFON AG Halbjahresfinanzbericht 2020Grundlagen des KonzernsGeschäftsmodell Die NFON AG (kurz: "NFON" oder "NFON-Gruppe") mit Hauptsitz in München wurde 2007
gegründet und ist der einzige paneuropäische Anbieter von Telefonanlagen aus der Cloud.
NFON zählt über 40.000 Unternehmen in 15 europäischen Ländern zu seinen Kunden und
ist mit eigenen Gesellschaften in Deutschland, Österreich, Großbritannien, Spanien,
Italien und Frankreich vertreten. Darüber hinaus verfügt NFON über ein großes Partnernetzwerk,
über das der Vertrieb in den übrigen Ländern erfolgt. Den Umsatz generiert die NFON-Gruppe im Wesentlichen mit der Erbringung cloudbasierter
Telekommunikationsdienstleistungen für Unternehmenskunden. Dabei wird den Kunden die
notwendige Vermittlungsdienstleistung aus der Cloud in den NFON-Rechenzentren über
die sogenannte Cloud PBX (Private Branch Exchange oder Cloud-Telefonanlage) zur Verfügung
gestellt. Diese Kunden können infolgedessen auf die herkömmliche Telefonanlage in
den eigenen Räumlichkeiten verzichten. Dem Kunden wird in der Regel zunächst eine
einmalige Aktivierungsgebühr je Nebenstelle und je genutzter Nebenstelle eine monatliche
Bereitstellungsgebühr berechnet. Darüber hinaus kann NFON den Telefonanschluss ersetzen, sodass der Kunde die Gebühren
für sämtlichen Telefonverkehr an NFON entrichtet. NFON wiederum bezieht diese Leistung
von verschiedenen Carriern. Seit November 2018 bietet die NFON-Gruppe mit "Cloudya"
erstmalig ein europaweites und homogenes Tarifmodell an, das die mit dem Telefonsystem
verbundenen Kernfunktionen wie Telefonkonferenzräume, automatische Anrufweiterleitung
(ACD) oder automatische Weiterleitung von Anrufen an die zuständige Person abdeckt.
Darüber hinaus bietet NFON ihren mehr als 40.000 Kunden Premium-Dienste an. Bei Bedarf
verkauft NFON auch die Endgeräte bzw. die entsprechende Software (Telefone, Softclients
für PCs und Smartphones), die die Gesellschaft von mehreren Herstellern bezieht, und
stellt ggf. einen Internetzugang auf Reselling-Basis zur Verfügung. NFON unterteilt ihre Umsätze in wiederkehrende und nicht wiederkehrende Umsätze.
Zu den wiederkehrenden Umsätzen zählen Monatsgebühren für die Cloud PBX, SIP-Trunk-Channel,
laufende Gesprächsgebühren und SDSL-Monatsgebühren (Symmetric Digital Subscriber Line
ist eine DSL-Zugangstechnik zu einem öffentlichen digitalen Netzwerk) sowie Premium-Lösungen
wie Neorecording und Ncontact. Dagegen sind nicht wiederkehrende Umsätze einmalige
Umsätze aus dem Verkauf von Hardware, Einrichtungsgebühren der Cloud PBX oder Einrichtungsgebühren
für SDSL. Der Vertrieb erfolgt über fünf Kanäle mit einem klaren Fokus auf den indirekten Partnervertrieb ![]() Allgemeine Marktcharakteristik Der europäische Markt für Geschäftstelefonie lässt sich in drei Bereiche unterteilen: Europäischer Markt für Businesstelefoniescroll
On-premise (PBX) umfasst die klassische vor Ort installierte Telefonanlage (Hard-
oder Software), die vom Eigentümer betrieben wird. Mit Hosted PBX beginnt der Bereich
der IP-basierten Telefonanlage, die zwar noch im Eigentum des Nutzers ist (private),
aber nicht mehr in den eigenen Räumlichkeiten steht und von einem Dritten betreut
werden kann. Davon unterschieden ist der Bereich der Cloud-PBX. Damit wird ein öffentliches
Angebot beschrieben, welches jeder, beliebig reproduzierbar, nutzen kann (public).
Dieser Bereich unterteilt sich wiederum in verschiedene Formen der Cloud-PBX. Multi-Instance / Multi-Tenant: Es wird für jeden Nutzer (Tenant) eine eigene Plattform
(Instanz) aufgebaut. Multi-Instance / Multi-Tenant (n:n)![]() Single-Instance / Multi-Tenant: Verschiedene Nutzer (Tenant), nutzen nur eine Plattform
(Instanz). Single-Instance / Multi-Tenant (1:n)![]() Ziele und Strategien Als dominanter Anbieter in Deutschland verfügt die NFON AG nach eigener Auffassung
bereits über eine starke Position im international hoch fragmentierten Markt der Cloud-Telefonie.
Mit seiner auf fünf Wachstumsvektoren basierenden Strategie verfolgt der Konzern das
klar definierte Ziel, die Nummer 1 für Cloud-Telefonie in Europa zu werden. scroll
Ausbau und Weiterentwicklung der Kundenbasis in bestehenden Märkten Für die erfolgreiche Entwicklung des Unternehmens ist zum einen die Nutzung von Cross-
und Upselling-Potenzialen innerhalb der bestehenden Kundenbasis und zum anderen die
konsequent fortgeführte Gewinnung neuer Kunden eine wesentliche strategische Komponente.
Dies setzt eine verstärkte Wahrnehmung der Marke NFON und der Cloud-Telefonielösungen
voraus. Zu diesem Zweck werden die Marketing- und Vertriebsaktivitäten auf einem hohen
Niveau gehalten. In dem sehr fragmentierten Telekommunikationsmarkt darf die Bedeutung
einer Marke, die die Produktvorteile eines reinen B2B-Produktes für den Kunden deutlich
erkennen lässt, nicht unterschätzt werden. Dies macht einen differenzierten und echten
Multi-Channel-Marketing-Ansatz notwendig und bedeutet, eine äußerst gezielte B2B-Kommunikation,
insbesondere für die NFON-Premium-Lösungen, mit einer breiteren Zielgruppenkommunikation
zu kombinieren. NFON zielt auf drei Hauptzielgruppen:
Darüber hinaus wird sowohl das bestehende Partnernetzwerk permanent optimiert und
vergrößert als auch, in Ergänzung zu den Marketingaktivitäten, die Reichweite des
Vertriebs deutlich erhöht, um so die drei Hauptzielgruppen über die passenden Vertriebskanäle
fokussiert anzusprechen und zu gewinnen. Roll-out innovativer UCaaS-Funktionen Ein wichtiger Baustein in der Wachstumsstrategie der NFON ist der Roll-out innovativer
UCaaS-Funktionen und damit verbunden die Fortentwicklung der NFON zu einem Unified-Communication
as a Service-Unternehmen. Mit der Einführung des neuen NFON-Kernprodukts Cloudya (November
2018) hat NFON bereits einen wesentlichen Meilenstein ihrer Wachstumsstrategie erreicht.
Cloudya ist die Grundlage für weitere Funktionalitäten, Technologien und Services,
die die NFON-Plattform in Zukunft bereichern werden. Insofern fließen substanzielle
Investitionen nicht nur in die Verbesserungen der bestehenden Lösungen, sondern insbesondere
in das Design und die Entwicklung neuer Produkte und neuer Dienstleistungen. Mit der
Entwicklung und Einführung von Cloudya ist NFON der erste wichtige Schritt in der
Umstellung zur Unified Communication as a Service (UCaaS) gelungen. Cloudya ist die
Basis für alle weiteren Entwicklungen in Richtung der Collaboration-Möglichkeiten. Entwicklung offener APIs Die Entwicklung offener APIs, d. h. die Entwicklung von Programmschnittstellen, ermöglicht
die Einbindung der NFON Cloud-Telefonielösungen in Service- und Dienstleistungslösungen
von Drittanbietern und eröffnet darüber hinaus mit dem Angebot einer Communication
Platform as a Service einen weiteren möglichen zukünftigen Geschäftsbereich für NFON. Gezielt weiter in ganz Europa wachsen NFON ist inzwischen in 15 europäischen Ländern vertreten: So in Deutschland, Großbritannien,
Österreich Spanien, Frankreich und Italien mit eigenen Tochtergesellschaften sowie
in den übrigen Ländern über ein Händlernetzwerk. Die aktuellen Marktbedingungen in
den europäischen Ländern und die disruptiven Veränderungen im Bereich der Cloud-Telefonie
bieten genau die richtigen Bedingungen, weiter in Europa zu expandieren. Konsolidierungschancen in stark fragmentierten Cloud-PBX-Märkten Der europäische Cloud-PBX-Markt ist hoch fragmentiert. NFON nimmt eine aktive Rolle
in der zunehmenden Konsolidierung des Marktes ein. Hier bieten sich attraktive Chancen,
sowohl Wettbewerber sehr gezielt und nach festgelegten Kriterien zu akquirieren als
auch Unternehmen mit passenden, attraktiven Technologien in Ergänzung zum bereits
bestehenden NFON-Produkt- und Lösungsportfolio zu übernehmen. OrganisationKonzernstruktur und Standort Die aktuelle Konzernstruktur zum 30. Juni 2020 wird in der nachfolgenden Übersicht
dargestellt. ![]() Leitung und Kontrolle Die Vorstände arbeiten eng mit den nationalen Führungskräften und den Geschäftsführern
der ausländischen Tochtergesellschaften zusammen. Ein vierköpfiger Aufsichtsrat überwacht
die Tätigkeit des Vorstands und berät diesen. Seit dem 12. Dezember 2019 setzt sich
der Aufsichtsrat aus Rainer Christian Koppitz (Aufsichtsratsvorsitzender), Günter
Müller (stellvertretender Vorsitzender), Florian Schuhbauer und Rupert Doehner zusammen. Steuerungssystem Der Vorstand der NFON AG hat für die Steuerung der Gruppe ein internes Managementsystem
eingeführt, das in der folgenden Grafik wiedergegeben ist: ![]() Finanzielle und nicht-finanzielle Leistungsindikatorenscroll
1
basierend auf durchschnittlicher Anzahl der Seats pro Monat in den betrachteten Zeiträumen WirtschaftsberichtGesamtwirtschaftliche und branchenbezogene RahmenbedingungenGesamtwirtschaftliche Entwicklung in Europa Die COVID-19 Pandemie und die dadurch erforderlichen Eindämmungsmaßnahmen haben die
Wirtschaft immens gestört. Globale Nachfrage, Lieferketten, Arbeitsangebot, Industrieproduktion,
Rohstoffpreise und ausländische Handels- und Kapitalströme wurden allesamt negativ
beeinträchtigt. Aufgrund des nicht vorhersehbaren Schocks erwartet die EU die schwerste
wirtschaftliche Rezession ihrer Geschichte. Das Wachstum des Bruttoinlandsprodukts
im Euroraum betrug im vergangenen Jahr 2019 noch 1,3 %. Für das Jahr 2020 prognostiziert
das Kieler Institut für Weltwirtschaft (IfW) im Juni einen erheblichen Rückgang der
Produktion um 8,6 %. Die Corona-Pandemie hat auch im deutschen Heimatmarkt der NFON AG Spuren hinterlassen.
Eine derart schnelle und drastische Unterbrechung wirtschaftlicher Aktivitäten gab
es bisher noch nie. Für das Jahr 2020 rechnet das IfW mit einem Schrumpfen der deutschen
Wirtschaft um 6,8 %. Im Jahr 2021 wird ein Anstieg von 6,3 % erwartet. Insbesondere
im zweiten Quartal 2020 ist ein enormer Wirtschaftseinbruch zu verzeichnen. Der Produktionsrückgang
beläuft sich lauf IfW auf 12 %. Eine deutliche Erholung des BIPs wird im zweiten Halbjahr
2020 erwartet, eine vollständige Erholung wird jedoch nach Aussagen der Ökonomen aufgrund
verbleibender Unsicherheiten und geringerer internationaler Nachfrage sowie der angegriffenen
Kapitalbasis vieler Unternehmen noch verzögert werden. Ein wichtiger Indikator für
die deutsche Konjunktur ist der ifo-Geschäftsklimaindex. Dieser sank im April 2020
auf ein historisches Tief von 74,3 Punkten. Das Vereinigte Königreich ist der größte Auslandsmarkt der NFON AG. Das britische
Wirtschaftswachstum war aufgrund der anhaltenden Unsicherheit über einen ungeordneten
Austritt des Vereinigten Königreichs aus der EU während des gesamten Jahres 2019 sehr
volatil. Insgesamt stieg das BIP im Jahr 2019 um 1,4 %. Nach dem erfolgten Austritt
am 31. Januar 2020 gilt zunächst eine einjährige Übergangsfrist, die die bisherigen
Regelungen im Hinblick auf die wirtschaftliche Interaktion der EU-Mitgliedstaaten
mit dem Vereinigten Königreich weitgehend fortschreibt. Auch das britische Wirtschaftswachstum
litt im ersten Halbjahr 2020 unter den Beschränkungen zur Bekämpfung der Pandemie.
Die Folge war eine starke Verlangsamung der Geschäftstätigkeit vieler Sektoren. Für
das Gesamtjahr 2020 wird ein Rückgang des britischen BIPs um 8,25 % prognostiziert. Wesentliche Absatzmärkte und Wettbewerbsposition der NFON-Gruppe Die NFON AG ist als Anbieter ausschließlich im schnell wachsenden europäischen Markt
für Cloud-Telefonanlagen tätig, der einer disruptiven Entwicklung unterliegt. Wesentliche
Treiber dieser disruptiven Entwicklung sind große technologische Veränderung (Wechsel
von ISDN auf All-IP) sowie deutliche Vorteile gegenüber der klassischen Telefonanlage,
die dem generellen Wandel in den Anforderungen an das Arbeitsleben entsprechen. Zu
den Vorteilen zählen: Flexibilität, Mobilität und Unabhängigkeit. Diese Entwicklung vollzieht sich in einem Markt mit großem Potenzial. Europäischer Gesamtmarkt PBX![]() Neben Deutschland, dem Heimatmarkt der NFON-Gruppe, ist die NFON AG inzwischen in
Großbritannien, Österreich, Spanien, Frankreich und Italien mit eigenen Tochtergesellschaften
vertreten. Darüber hinaus ist NFON in weiteren neun Ländern über Partner vertreten,
dazu zählen, Kroatien, Tschechien, Ungarn, die Niederlande, Polen, Portugal, Rumänien,
die Schweiz und Slowenien. Das weist die NFON-Gruppe nach Auffassung des Unternehmens
als einzigen paneuropäischen Anbieter für Cloud-Telefonie mit einem Kundenstamm von
über 40.000 Kunden und über 2.700 Partnern aus. Der Kundenschwerpunkt der NFON-Gruppe
bei kleinen und mittelständischen Unternehmen. Grundsätzlich spricht NFON Kunden aller
Unternehmensgrößen an. Durch die Beschränkungen zur Bekämpfung der COVID-19 Pandemie, sahen sich viele Unternehmen
gezwungen, Mitarbeiter im großen Umfang dezentral im Home-Office einzusetzen. Diese
Erfahrung zeigte in der Wahrnehmung der Gesellschaft vielen Unternehmen den Mehrwert
der Flexibilität einer Cloud-basierten Telefonanlage. In der Konsequenz beobachtet
die NFON AG eine größere grundlegende Offenheit von potenziellen Kunden aller Größenordnungen
gegenüber Cloud-Telefonanlagen und eine entsprechend dynamischere Marktentwicklung. Im weltweiten Vergleich zeigt sich Nordamerika als am weitesten in der Nutzung von
Cloud-Telefonie entwickelt. Entsprechend finden sich aus Sicht des Unternehmens in
Nordamerika mit RingCentral und 8x8 die einzigen zu NFON vergleichbaren Wettbewerber.
Sie verfügen beide über eine selbst entwickelte Cloud-PBX und haben ihr Produktportfolio
innerhalb der letzten zehn bis elf Jahre durch UC-Angebote deutlich erweitert. Cloud-PBX-Durchdringung![]() Marktentwicklung in NFON-Ländern mit eigenen Tochtergesellschaften![]() Quellen: MZA "The Global Telecommunication Market 2018" genutzt für USA-Angaben;
Cavell: "Cloud Comms Market Report Q4 2019" Darstellung des Geschäftsverlaufs Insgesamt zeigt die NFON-Gruppe auch im ersten Halbjahr 2020 eine sehr positive Entwicklung.
Die Attraktivität des Geschäftsmodells offenbart sich insbesondere in der sehr positiven
Entwicklung der wiederkehrenden Umsätze. Im Vergleich zum Vorjahreshalbjahr erhöhten
sich die wiederkehrenden Umsätze um 28 %, was über der für das Jahr 2020 prognostizierten
Wachstumsrate zwischen 22 % und 26 % liegt. Dabei entsprechen die insgesamt 28,7 Mio.
EUR einem Anteil am Gesamtumsatz von 87,6 %, was ebenfalls über dem für das Gesamtjahr
2020 prognostizierten Anteil zwischen 80 % und 85 % liegt. Das Seat-Wachstum von 21
% liegt innerhalb der mit dem Finanzbericht 2019 veröffentlichten Prognose. Hier zeigt
sich am ehesten der durch COVID-19 bedingte Lockdown und die damit einhergehende Verzögerung
von Kundenentscheidungen. Sehr erfreulich konnte sich auch der ARPU (Average Revenue
Per User) entwickeln und im Vergleich zum 1. Halbjahr 2019 (9,76 EUR) leicht auf 9,83
EUR steigen. ErtragslageEntwicklung wesentlicher Positionen der KonzernGesamtergebnisrechnungscroll
Konzernumsatz Insgesamt hat sich das Umsatzwachstum gegenüber dem Vorjahr weiterhin positiv entwickelt.
Insbesondere die wiederkehrenden Umsätze zeigten eine sehr positive Entwicklung. Mit
28 % stiegen diese überproportional zum Gesamtumsatz. Das Umsatzwachstum in den ersten
sechs Monaten i. H. v. 24,5 % beruhte vorwiegend auf der erfolgreichen Akquise neuer
Kunden, einem Anstieg der installierten Nebenstellen (Seats) innerhalb des bestehenden
Kundenstamms, insbesondere in Deutschland, Großbritannien und Österreich sowie insgesamt
höheren Umsätzen mit Sprachtelefonie. Darüber hinaus werden nach der Übernahme sämtlicher Anteile an der Deutschen Telefon
Standard GmbH, Mainz (vormals AG, kurz "DTS") zum 01. März 2019 deren Geschäftszahlen
im Abschluss des Konzerns in 2020 im gesamten Berichtszeitraum erfasst. Die NFON AG
hatte im Vergleichszeitraum 2019 die DTS übernommen und sofort begonnen, das Unternehmen
zu integrieren. Abzüglich des anorganischen Umsatzbeitrags durch die DTS in den Monaten
Januar und Februar 2019 erhöhte sich der Gesamtumsatz der NFON-Gruppe im ersten Halbjahr
2020 um 17 %1. Des Weiteren resultiert ein Teil des Umsatzwachstums aus dem verstärkten Vertrieb
des erweiterten Produktportfolios, welches sowohl bei neuen Kunden als auch in der
bestehenden Kundenbasis verkauft wird. Wiederkehrende / nicht-wiederkehrende Umsätzein Mio. EUR![]() Die wiederkehrenden Umsätze setzen sich im Wesentlichen aus der monatlichen Zahlung
fester Lizenzgebühren pro Seat zuzüglich einer festen oder volumenabhängigen Gebühr
für die Nutzung von Sprachtelefonie pro Seat oder SIP-Trunk zusammen. Der für die Entwicklung der Umsätze typische kumulative Effekt, bezogen auf die im
Jahresverlauf hinzugewonnenen Nebenstellen (Seats), wird durch die Entwicklung der
in den einzelnen Quartalen des Berichtszeitraums erwirtschafteten wiederkehrenden
Umsätze deutlich. Zu den nicht wiederkehrenden Umsätzen zählen u. a. Umsätze aus dem
Verkauf von Endgeräten (Telefone, Softclients für PCs und Smartphones) und Beratungsleistungen
sowie die einmalige Aktivierungsgebühr pro Nebenstelle bei Erstanschluss. Die Entwicklung der Seats belegt den zunehmenden Bedarf an Cloud-Telefonanlagen im
Bereich der Geschäftskunden. Zugleich unterstreicht sie den hohen Zufriedenheitsgrad
der sehr loyalen NFON-Kunden. Im ersten Halbjahr 2020 konnten die Anzahl Seats um
9,9 % erhöht werden. Im Vergleich zum 30. Juni 2019 haben sich die Seats zum 30. Juni
2020 um 21,0 % erhöht. Seatentwicklung![]() Erwartungsgemäße Entwicklung des durchschnittlichen ARPU:ARPU in EUR pro Monat![]() Die sich sehr erfolgreich entwickelnde Partnerschaft mit den Wholesale-Partnern nimmt
zugleich einen relevanten Einfluss auf die ARPU-Entwicklung. Zum einen werden hier
auf Grund der hohen Anzahl an verkauften Nebenstellen rabattierte Preise vereinbart,
zum anderen beziehen diese Partner teilweise die Sprachminuten nicht über NFON. In
Summe werden mit dem wachsenden Anteil an Nebenstellen, die über Wholesale-Partner
abgerechnet werden, im Durchschnitt geringere ARPUs generiert. Diesem Trend wirkt
die NFON durch den zunehmenden Verkauf von Premium-Lösungen entgegen, mit denen das
Unternehmen wiederum einen überdurchschnittlichen ARPU erzielt. Das unveränderte bzw. leicht höhere ARPU-Niveau im Berichtszeitraum im Vergleich
zum Vergleichszeitraum des Vorjahres resultiert vor allem aus dem höheren Umsatz mit
Sprachminuten im 1. Halbjahr 2020 wobei insbesondere im März ein überdurchschnittlicher
ARPU erzielt wurde. Hierbei handelt es sich um einen positiven Sondereffekt der Corona-Krise
und der v. a. in den ersten Monaten vermehrten Home-Office-Tätigkeit vieler Mitarbeiter
unserer Kunden. Sonstige betriebliche Erträge Die sonstigen betrieblichen Erträge in Höhe von 0,5 Mio. EUR (H1 2019: 0,1 Mio. EUR)
enthalten vor allem mit 0,2 Mio. EUR Fremdwährungsgewinne sowie mit 0,1 Mio. EUR Erträge
im Zusammenhang mit verrechneten sonstigen Sachbezügen von Mitarbeitern. Materialaufwand In der Berichtsperiode stieg der Materialaufwand von 6,0 Mio. EUR im Vorjahreszeitraum
unterproportional zum Umsatz um rund 13 % auf 6,8 Mio. EUR. Im 3-Monatszeitraum des
2. Quartals 2020 sank der Materialaufwand gegenüber dem Vergleichszeitraum des Vorjahres
sogar um knapp 6 % auf 3,2 Mio. EUR. Hieraus resultiert im 6-Monats-Berichtszeitraum
eine gegenüber dem Vergleichszeitraum geringere Materialaufwandsquote von 20,9 % (Vorjahr:
23,0 %). Sie verhält sich planungskonform innerhalb der regulären Schwankungsbreite.
Die positive Entwicklung resultiert zum einen aus realisierten Skaleneffekten, zum
anderen aus dem hohen Anteil wiederkehrender Umsätze, welche gegenüber den nicht-wiederkehrenden
Umsätzen eine deutlich höhere Marge aufweisen. Personalaufwand Im Vergleich zum Vergleichszeitraum des Vorjahres erhöhte sich der durchschnittliche
Mitarbeiterbestand im ersten Halbjahr 2020 um 14,4 % von 348 auf 398. Hintergrund für den Anstieg ist der kontinuierliche strategische Personalausbau. Der Personalaufwand erhöhte sich im 1. Halbjahr 2020 gegenüber dem Vorjahreszeitraum
um rund 19,7 % auf 14,3 Mio. EUR (Vorjahr: 12,0 Mio. EUR). Da die im Zuge der DTS-Akquisition
übernommenen Mitarbeiter im Vorjahr nur 4 Monate im Personalaufwand enthalten, in
der Berechnung des durchschnittlichen Mitarbeiterbestands aufgrund der Ermittlung
dieser Kennzahl auf Quartalsbasis im ersten Halbjahr 2019 jedoch bereits vollständig
berücksichtigt waren, kommt es zu den unterschiedlichen Wachstumsraten beim durchschnittlichen
Mitarbeiterbestand und beim Personalaufwand im ersten Halbjahr 2020 im Vergleich zum
ersten Halbjahr 2019. Bereinigt um Einmaleffekte (Adjustments), erhöhten sich die Personalkosten im Vorjahresvergleich
um 20,4 % von 11,4 Mio. EUR auf 13,8 Mio. EUR. Dies entspricht einer bereinigten Personalaufwandsquote
gemessen am Umsatz von 42,0 % im ersten Halbjahr 2020 nach 43,4 % im Vorjahreszeitraum.
Die Adjustments im Berichtszeitraum betreffen mit 0,2 Mio. EUR für das Management
erfasste Retention Boni sowie mit 0,4 Mio. EUR Aufwendungen aus dem Aktienoptionsprogramm.
Im Vergleichszeitraum des Vorjahres waren Retention Boni von 0,2 Mio. EUR und Aufwendungen
aus dem Aktienoptionsprogramm von 0,3 Mio. EUR erfasst. Sonstige betriebliche Aufwendungen Die sonstigen betrieblichen Aufwendungen verringerten sich im 1. Halbjahr 2020 gegenüber
dem Vorjahreszeitraum auf 11,3 Mio. EUR (Vorjahr: 12,2 Mio. EUR). Das liegt im Wesentlichen
an den um 0,8 Mio. EUR niedrigeren Marketingaufwendungen von 3,2 Mio. EUR. Im Vergleich
zu 2019 sind 2020 im 2. Halbjahr umfangreichere Marketingaktivitäten geplant. Entsprechend
der aktuellen Planung werden die Marketingaufwendungen im gesamten Jahr 2020 in etwa
auf dem hohen Niveau des Vorjahres liegen. Der Anstieg der Verkäuferprovisionen von 3,0 Mio. EUR im 1. Halbjahr 2019 auf 4,0
Mio. EUR im Berichtszeitraum steht mit dem gestiegenen Umsatzvolumen im 1. Halbjahr
2020 in Verbindung wobei sich - gemessen am Umsatz - die Vertriebsaufwandsquote im
Berichtszeitraum leicht auf 12,1 % (H1 2019: 11,4 %) erhöht hat. Diese Erhöhung resultiert
aus der Ausweitung des Partnervertriebs. Die sonstigen betrieblichen Aufwendungen des ersten Halbjahres 2019 enthielten Kosten
i.H.v. 0,6 Mio. EUR, die im Zuge der Akquisition der DTS zum 01. März 2019 zu tragen
waren. Bereinigt um diesen Einmaleffekt (Adjustment), reduzierten sich die sonstigen betrieblichen
Aufwendungen im ersten Halbjahr 2020 um 2,7 % von 11,6 Mio. EUR auf 11,3 Mio. EUR.
Dies entspricht einer bereinigten Quote, gemessen am Umsatz, von 34,4 % nach 44,0
% im Vorjahresvergleichszeitraum. Neben der oben beschriebenen zeitlichen Verlagerung
von Marketingaktivitäten liegt diese positive Entwicklung auch an realisierten Skaleneffekten. scroll
Vermögenslage Der Anstieg der Immateriellen Vermögenswerte auf 25,0 Mio. EUR zum 30. Juni 2020
(31. Dezember 2019: 22,4 Mio. EUR) resultiert vor allen aus der Aktivierung von Entwicklungsprojekten
im Zusammenhang mit neuen Produkten bzw. neuen Features für bestehende Produkte. Die
aktivierten F&E-Kosten für sich in Entwicklung befindliche Projekte betragen zum Bilanzstichtag
4,9 Mio. EUR (31. Dezember 2019: 3,0 Mio. EUR). Das Sachanlagevermögen hat sich insbesondere in Folge der planmäßigen Abschreibung
- vor allem im Zusammenhang mit aktivierten Nutzungsrechten aus Leasingverhältnissen
- von 7,6 Mio. EUR zum 31. Dezember 2019 auf 7,2 Mio. EUR zum Bilanzstichtag verringert. Im Umlaufvermögen haben sich vor allem die Bankguthaben - insbesondere aufgrund der
im Berichtszeitraum erfolgten Rückzahlung der 2019 aufgenommenen Optionsanleihe (-5,0
Mio. EUR) und den im 1. Halbjahr 2020 durchgeführten Investitionen ins Anlagevermögen
(-3,8 Mio. EUR) - im Vergleich zum 31. Dezember 2019 um 10,1 Mio. EUR auf 26,4 Mio.
EUR zum 30. Juni 2020 verringert. Auf der Passivseite haben sich die Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen
stichtagsbedingt um 1,0 Mio. EUR auf 4,2 Mio. EUR zum 30. Juni 2020 reduziert. Ebenfalls
haben sich zum Bilanzstichtag die kurzfristigen Finanzverbindlichkeiten, insbesondere
aufgrund der Rückzahlung der im Vorjahr begebenen Optionsanleihe, um 5,2 Mio. EUR
auf 10,2 Mio. EUR, verringert. Das Eigenkapital ist zum 30. Juni 2020 vor allem aufgrund des Jahresfehlbetrags gegenüber
dem 31. Dezember 2019 um 1,1 Mio. EUR auf 46,1 Mio. EUR gesunken Das Grundkapital
der Gesellschaft beläuft sich zum 30. Juni 2020 auf 15,1 Mio. EUR, die Kapitalrücklage
auf 83,3 Mio. EUR. Finanzlage Im Berichtszeitraum gab es keine Liquiditätsengpässe. Die Gesellschaft ist im Berichtszeitraum
ihren Zahlungsverpflichtungen fristgerecht nachgekommen. Zum Bilanzstichtag bestanden
liquide Mittel in Höhe von 26,4 Mio. EUR. Zur Finanzierung nutzte die NFON AG in den ersten sechs Monaten 2020 in erster Linie
die Einnahmen aus dem Börsengang sowie Kreditvereinbarungen mit Kreditinstituten. Im ersten Halbjahr 2020 wurde die im Vorjahr begebene Optionsanleihe in Höhe 5,0
Mio. EUR vollständig getilgt. Zum Bilanzstichtag verfügt die Gesellschaft über eine Akquisitionskreditlinie in
Höhe von 10,0 Mio. EUR, die zum 30. Juni 2020 mit 9,0 Mio. EUR valutiert. Entsprechend
der Kreditvereinbarung ist von NFON eine Mindestliquidität von 12,0 Mio. EUR vorzuhalten. Hinsichtlich der Finanzlage im 12-Monatsfenster nach dem 30. Juni 2020 wird auf die
Ausführungen im Konzernanhang verwiesen. Investitionen Die im Berichtszeitraum getätigten Investitionen in das Anlagevermögen von insgesamt
3,8 Mio. EUR betreffen vor allem aktivierte Entwicklungskosten und stehen insbesondere
im Zusammenhang mit neuen Produkten bzw. neuen Features für bestehende Produkte. Nachtragsbericht Nach dem 30. Juni 2020 ergaben sich keine Sachverhalte, die wesentliche Auswirkungen
auf die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage haben könnten. Risiko- und Chancenbericht Im Geschäftsbericht zum 31. Dezember 2019 hat die NFON AG Risiken und Chancen ausführlich
erläutert. In diesem Zusammenhang wurde auch die Sondersituation COVID-19 - soweit
zum damaligen Zeitpunkt möglich - dargelegt. In der Zwischenzeit hat NFON eine auf
die möglichen Auswirkungen - Risiken wie Chancen - ausgerichtete Risiko- und Chanceninventur
durchgeführt. Die Risiken und Chancen können nicht abschließend beurteilt werden.
Es wurde deswegen festgelegt, die Risikoinventur in kurzen Abständen fortlaufen zu
lassen. Fest steht allerdings, dass für NFON aufgrund des Produktportfolios nicht
nur negative sondern auch positive Effekte möglich sind. Die hier dargestellten Risiken
bzw. Chancen zeigen mithin nur die Veränderungen in Bezug auf den 31. Dezember 2019.
Darüber hinaus gelten die Erläuterungen zum 31. Dezember 2019. Sondersituation COVID-19 (Risiken) Die Ausbreitung des Corona-Virus stellt die Wirtschaft im Euroraum vor große Herausforderungen.
Für die NFON-Gruppe ist diese Situation neu. Mithin unterliegen die damit verbundenen
Risiken zum gegenwärtigen Zeitpunkt einer fortlaufenden Überprüfung und Anpassung.
Es kann jedoch nicht davon ausgegangen werden, dass es keine Auswirkungen auf die
Geschäftsentwicklung der NFON AG durch den Ausbruch des Corona-Virus geben wird. Sollte
es zu einer Rezession, verbunden mit Insolvenzen kommen, kann dies zu Umsatzeinbußen
für die NFON-Gruppe führen. Darüber hinaus ist damit zu rechnen, dass sich bei Kunden
Entscheidungen verzögern. Zusätzlich muss in Betracht gezogen werden, dass die Ausbreitung
des Corona-Virus auch Auswirkungen auf die Arbeitsabläufe innerhalb der NFON-Gruppe
haben könnte. Zurzeit hat NFON alle notwendigen Maßnahmen ergriffen, um möglichen
negativen Folgen unverzüglich entgegen wirken zu können. Ein extra gegründete Taskforce
beschließt und koordiniert Maßnahmen, Entscheidungen und Empfehlungen in regelmäßigen
Abständen und ggf. ad-hoc. Sondersituation COVID-19 (Chancen) Nach wie vor gilt, dass das Geschäftsmodell aufgrund des hohen Anteils an wiederkehrenden
Umsätzen eine gewisse Robustheit gegenüber Marktschwankungen aufweist. Darüber hinaus
zwingt die Krise nahezu alle Unternehmen, ihre Arbeitsprozesse auf Home-Office umzustellen.
Das erzeugt zusätzliche Nachfrageimpulse. Zum einen verschieben Bestandskunden ihre
Tätigkeit ins Home-Office und fragen deswegen nicht nur vermehrt die Telefonie, sondern
auch die Möglichkeit der Telefonkonferenz nach. Zum anderen bekommt NFON auch Nachfragen
von Interessierten, die bisher noch keine Lösung haben, mit der sie flexibel Home-Office-Arbeitsplätze
einrichten können. In Ergänzung zu diesen momentanen Effekten könnte die Krise auch
zu einem grundsätzlichen Umdenken bei Unternehmen führen und die Akzeptanz von Cloud-Services
deutlich erhöhen. Liquiditätsrisiko - weitere Wachstumschance Wie im Konzernanhang unter Kapitel 1 (Grundlagen der Rechnungslegung) ausgeführt,
besteht - bei einer Fortführung der expansiven Wachstumsstrategie - in der zukünftigen
Liquiditätslage eine wesentliche Unsicherheit. Es besteht das Risiko, dass die Gesellschaft
ab Ende des ersten Halbjahres 2021 zusätzliche Liquidität benötigen könnte. Hierbei
handelt es sich um ein Risiko mit einem existenzbedrohenden Schadenspotenzial (5),
das zugleich aber als sehr unwahrscheinlich eingestuft wird (1) und somit insgesamt
in die Risikoklasse 3 (Risiken in diesem Bereich können die Liquiditätslage bzw. die
Existenz des Unternehmens mittelmäßig beeinflussen) fällt. Zu dieser Einschätzung
gelangt die Gesellschaft, da ausreichend Möglichkeiten zur weiteren Finanzierung der
Wachstumsstrategie der NFON bestehen. So besteht beispielsweise die Möglichkeit der
Fremdkapitalbeschaffung über z. B. ein Mezzanine-Darlehen oder durch die Nutzung von
staatlich geförderten Maßnahmen zur erleichterten Liquiditätsbeschaffung in den von
der Corona-Krise betroffenen Ländern. Darüber hinaus hat NFON als börsennotiertes
Unternehmen über den Kapitalmarkt Zugang zu weiteren Eigenkapitalfinanzierungen. Prognoseberichtscroll
Die Planung basiert auf dem Kenntnisstand bis zum 30. Juni 2020 unter Berücksichtigung
der für die NFON- Gruppe dargestellten Chancen und Risiken. Damit kann es zu einer
Abweichung zwischen den mit dem Geschäftsbericht zum 31. Dezember 2019 veröffentlichten
Plandaten und den Werten, die am Jahresende 2020 tatsächlich erreicht werden, kommen.
Das gilt auch in Bezug auf die für die gesamtwirtschaftlichen Rahmenbedingungen vorgenommen
Annahmen. Zu beachten ist, dass die von NFON bestätigte Prognose für das Geschäftsjahr 2020
noch nicht abschließend die Auswirkungen der Ausbreitung von COVID-19 berücksichtigt.
Für NFON sind aufgrund des Produktportfolios sowohl negative als auch positive Effekte
möglich. Nach wie vor gilt, dass das Geschäftsmodell aufgrund des hohen Anteils an
wiederkehrenden Umsätzen eine gewisse Robustheit gegenüber Marktschwankungen aufweist.
Festzustellen ist, dass NFON im ersten Halbjahr 2020 durchaus von den Auswirkungen
der Corona-Krise profitieren konnte. Allerdings kann zum Zeitpunkt der Veröffentlichung
dieser Berichts nicht davon ausgegangen werden, dass es in der näheren Zukunft keine
negativen Auswirkungen auf die Geschäftsentwicklung der NFON AG durch den Ausbruch
von COVID-19 geben könnte, wie diese bereits mit der im Finanzbericht 2019 veröffentlichten
Prognose antizipiert wurden. Es wird auch auf die Ausführungen im Risiko- und Chancenbericht
und im Prognosebericht im Finanzbericht zum 31. Dezember 2019 verwiesen. Diese haben
zum 30. Juni 2020 unveränderte Gültigkeit. VERKÜRZTER KONZERN-ZWISCHENABSCHLUSSKonzern-Gewinn- und -Verlustrechnung und Konzern-Gesamtergebnisrechnungfür den Zeitraum vom 01.01. bis 30.06.2020scroll
Konzernbilanz zum 30.06.2020Aktivascroll
Passivascroll
Konzern-Kapitalflussrechnungfür die Zeit vom 01.01. bis 30.06.2020scroll
Die Zahlungsmittel und Zahlungsmitteläquivalente enthalten zum 30. Juni 2020 Bankguthaben
in Höhe von 330 TEUR (31.12.2019: 338 TEUR) über die NFON nicht frei verfügen kann,
da es sich um zu hinterlegende Sicherheitsleistungen von Kunden mit schlechter Bonität
handelt. Sämtliche Einschränkungen sind im Hinblick auf die zeitliche Komponente als
kurzfristig einzustufen. Die Auszahlungen für den Erwerb der DTS im ersten Halbjahr 2019 berücksichtigten
bei der DTS zum Erwerbszeitpunkt vorliegende negative Cash-Bestände von 565 TEUR. Konzern-Eigenkapitalveränderungsrechnungzum 30.06.2020scroll
scroll
Konzern-Eigenkapitalveränderungsrechnungzum 30.06.2019scroll
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ANHANG ZUM KONZERNABSCHLUSS1. Grundlagen der Rechnungslegung Der verkürzte Konzernzwischenabschluss für das erste Halbjahr 2020 und ausgewählte
Anhangsangaben bilden die Geschäftstätigkeit der NFON AG (das "Unternehmen") und seiner
Tochterunternehmen (zusammen "NFON", "Konzern" oder "NFON-Gruppe") für den Zeitraum
vom 01. Januar 2020 bis zum 30. Juni 2020 ab. Der verkürzte Konzernzwischenabschluss
wurde in Übereinstimmung mit den Vorschriften des IAS 34, also den International Financial
Reporting Standards (IFRS), wie sie vom International Accounting Standards Board (IASB)
veröffentlicht und von der Europäischen Union (EU) übernommen wurden, aufgestellt
und basiert grundsätzlich auf den gleichen Bilanzierungsmethoden die im Konzernabschluss
zum 31. Dezember 2019 Anwendung gefunden haben. Der verkürzte Konzern-Zwischenabschluss
enthält jedoch nicht alle Informationen und Angaben, die im Konzernabschluss notwendig
sind, und sollte deshalb in Verbindung mit dem Konzernabschluss zum 31. Dezember 2019
gelesen werden. Auch wenn weiterhin Risiken im Zuge der Corona-Krise bestehen, hat sich das Geschäftsmodell
der NFON AG nach derzeitigem Stand in diesen für alle Unternehmen herausfordernden
Zeiten als sehr robust erwiesen. Die vermehrte Nutzung von Home-Office bietet für
die NFON AG darüber hinaus auch mittel- und langfristig große Chancen. Deswegen hat
der Vorstand der NFON AG beschlossen, die Strategie des expansiven Wachstums auch
im aktuellen Umfeld bis auf Weiteres beizubehalten. Wie bereits vielfältig am Kapitalmarkt
und gegenüber Investoren kommuniziert, bedarf die starke Expansion derzeit noch erheblicher
liquider Mittel, welche in der Phase hoher Wachstumsraten nicht vollständig aus dem
Gross Profit erwirtschaftet werden können. Um die sich nun bietenden Chancen optimal
nutzen zu können, wird die NFON AG entsprechend dem auch die Auswirkungen von COVID-19
berücksichtigende, Unternehmensforecast gegen Ende des ersten Halbjahrs 2021, wie
schon im Budget 2020 geplant, zusätzliche Liquidität benötigen. Dies begründet sich vor allem auch dadurch, dass in den liquiden Mitteln (26.369
TEUR zum 30.6.2020) 8.967 TEUR aus einer Akquisitionskreditlinie enthalten sind, welche
der NFON AG von der Hypovereinsbank Unicredit Bank AG bis auf Weiteres gewährt wird.
Gemäß einer entsprechenden Klausel wäre die Unicredit berechtigt, die Linie einzuziehen
und die ausgegebenen Mittel einzufordern, wenn eine geforderte Mindestliquidität von
12.000 TEUR unterschritten wird. Damit liegt in der Liquiditätslage eine wesentliche Unsicherheit. Eine Materialisierung
des Risikos wird allerdings als sehr unwahrscheinlich eingeschätzt, da die Gesellschaft
intensiv bemüht ist, das Risiko durch Nutzung der diversen ihr offenstehenden Optionen
zu mitigieren. Die Gesellschaft kann bei Verknappung der Mittel aus eigener Kraft einem möglichen
Liquiditätsrisiko entgegentreten, sollten weitere Mittel nicht zeitig genug beschafft
werden können. Auf Grund der margenstarken wiederkehrenden Umsätze bei hoher bestehender
Kundenbasis könnte die Gesellschaft bei zeitweisem Verzicht auf hohe Investitionen
in das Wachstum gegebenenfalls mit verhältnismäßig wenig Vorlauf den Liquiditätsabfluss
stoppen, auch wenn dies eine Drosselung des Wachstumstempos bedeuten würde. Zuvor sind jedoch die Möglichkeiten zur Beschaffung von Fremd- und Eigenkapital zu
prüfen. Es besteht beispielsweise die Möglichkeit der Fremdkapitalbeschaffung über
z. B. ein Mezzanine-Darlehen oder durch die Nutzung von staatlich geförderten Maßnahmen
zur erleichterten Liquiditätsbeschaffung in den von der Corona-Krise betroffenen Ländern. Nicht zuletzt ist die NFON AG börsennotiert und hat somit über den Kapitalmarkt Zugang
zu Investoren. Bereits zum jetzigen Zeitpunkt haben bestehende aber auch neue Investoren
ihre grundsätzliche Bereitschaft bekundet, sich über eine Eigenkapitalerhöhung an
der NFON AG im erforderlichen Umfang erstmalig bzw. zusätzlich beteiligen zu wollen.
Es erscheint möglich, dass der Gesellschaft schon im laufenden Geschäftsjahr zusätzliche
Liquidität im Rahmen einer Eigenkapitalerhöhung zugeführt werden könnte. Der vorliegende
Abschluss ist deshalb unter der Annahme der Fortführung der Unternehmenstätigkeit
aufgestellt. Der verkürzte Konzernzwischenabschluss zum 30. Juni 2020 wurde vom Konzernabschlussprüfer,
der KPMG AG, Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, München, weder geprüft noch einer prüferischen
Durchsicht unterzogen. Er wurde vom Vorstand am 20. August 2020 zur Veröffentlichung
freigegeben. Der Konzernzwischenabschluss ist in Euro (EUR) aufgestellt, der die funktionale Währung
und die Berichtswährung der NFON AG darstellt. Sofern nicht anders angegeben, sind
alle Werte im Konzernabschluss und in den zugehörigen Anhangangaben auf die nächsten
Tausend Euro (TEUR) gerundet. Daher können in den Tabellen im Konzernanhang Rundungsdifferenzen
auftreten. Die Konzernbilanz wird gemäß IAS 1 in kurz- und langfristiges Vermögen beziehungsweise
Verbindlichkeiten gegliedert. Die Konzern-Gewinn- und Verlustrechnung wird nach dem
Gesamtkostenverfahren erstellt. Für weitere Informationen zu den im Einzelnen angewendeten Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden
wird auf den Konzernabschluss der NFON AG zum 31. Dezember 2019 verwiesen. Vor dem Hintergrund von COVID-19 hat sich der Konzern eingehend mit den daraus resultierenden
Risiken und die Auswirkungen auf die Bilanzierung, z. B. in Form der Anpassung von
Schätzungen, auseinander gesetzt und festgestellt, dass derzeit keine diesbezüglichen
Anpassungen vorzunehmen sind. Die NFON-Gruppe erbringt Cloud-Telefon-Dienste für eine nutzerfreundliche und effektive
Kommunikation, standortunabhängig für alle Mitarbeiter ihrer Kunden, jederzeit und
über unterschiedliche Geräte wie Smartphones, Tablets, PCs und Festnetztelefone. Der
Konzern ist in verschiedenen europäischen Ländern tätig, insbesondere in Deutschland,
Österreich, dem Vereinigten Königreich und Spanien. Das Mutterunternehmen des Konzern
ist die NFON AG. Die NFON AG hat ihren Sitz in der Machtlfinger Straße 7, 81379 München
und ist im Handelsregister des Amtsgerichts München unter HRB 168022 eingetragen.
Das Unternehmen ist eine Aktiengesellschaft nach deutschem Recht. Vergleichsinformationen Der Konzernhalbjahresabschluss enthält Beträge für die Periode vom 01. Januar bis
zum 30. Juni 2020 bzw. zum 30. Juni 2020 im Vergleich zum Zeitraum 01. Januar 2019
bis 30. Juni 2019 bzw. zum 30. Juni 2019. Die Konzernbilanz zum 30. Juni 2020 wurde
mit der Konzernbilanz zum letzten Abschlussstichtag, dem 31. Dezember 2019 verglichen. Saisonale und sonstige Einflüsse auf die Geschäftstätigkeit Das Geschäftsmodell der NFON AG ist kaum von saisonalen Gegebenheiten betroffen,
da das Kerngeschäft vorrangig im Geschäftskundenbereich - der verschiedene Branchen
abdeckt und ganzjährig relativ gleichmäßige Umsätze generiert - aktiv ist. Darüber
hinaus basiert das Geschäftsmodell zu einem sehr großen Anteil auf monatlich wiederkehrenden
Erlösen. NFON konnte im Berichtszeitraum von den Auswirkungen der Corona-Krise, insbesondere
in Form höherer Umsatzerlöse im Bereich des Verkaufs von Gesprächsminuten profitieren.
Es kann allerdings nicht davon ausgegangen werden, dass es im weiteren zeitlichen
Verlauf keine negativen Auswirkungen auf die Geschäftsentwicklung der NFON-Gruppe
durch den Ausbruch von COVID-19 geben könnte. 2. Konsolidierungskreis - vorläufige Kaufpreisallokation der Onwerk GmbH, Mannheim Mit Datum vom 20. Dezember 2019 hat der Konzern mit der Onwerk GmbH, Mannheim (Onwerk),
vereinbart, dass verschiedene Vermögenswerte und Vertragsverhältnisse sowie insbesondere
die bestehenden Arbeitsverhältnisse (inklusive der Arbeitsverhältnisse der beiden
geschäftsführenden Gesellschafter) zu einem Barkaufpreis von 150 TEUR von Onwerk auf
NFON übertragen werden. Übertragungsstichtag war der 01. April 2020. Onwerk entwickelte im Auftrag für Kunden umfassende und individuelle Software-Lösungen
in verschiedenen Bereichen und Branchen. Diese Entwicklung wurde maßgebend von den
Mitarbeitern und den beiden geschäftsführenden Gesellschaftern von Onwerk geprägt.
Maßgeblicher Grund für den Erwerb ist die Erweiterung der Workforce im NFON-Entwicklungsbereich. Da die übernommenen Vermögenswerte und die übernommenen Vertragsverhältnisse von
untergeordnetem Wert sind, wurde der gesamte Kaufpreis auf den Geschäfts- oder Firmenwert
allokiert. Dieser erfasste Goodwill basiert auf dem künftigen Umsatzpotential, das
mit den mit Hilfe der übernommenen Mitarbeitern entwickelten Produkten bzw. Features
erwirtschaftet werden soll. Der Geschäfts- oder Firmenwert wird in voller Höhe steuerlich
erfasst. Die Kaufpreisallokation ist vorläufig und wird - sofern notwendig - im 12-Monatsfenster
angepasst. 3. Auswirkungen neuer Standards zur Rechnungslegung und Interpretationen Im vorliegenden Halbjahresfinanzbericht werden - mit Ausnahme der Schätzung der Ertragssteuern
und der nachfolgend genannten erstmalig anzuwendenden Standards und Interpretationen
(bzw. deren Änderungen) die Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden des Konzernabschlusses
zum 31. Dezember 2019 unverändert fortgeführt. 2020 erstmals verpflichtend anzuwendende Standards und Interpretationen Folgende Standards und Interpretationen waren im Berichtszeitraum erstmalig anzuwenden:
Die aufgeführten Änderungen haben keinen signifikanten Einfluss auf die aktuelle
bzw. voraussichtlich auch nicht auf künftige Perioden. Neue noch nicht angewendete Standards und Interpretationen Das IASB und das IFRIC haben im Jahr 2020 und in den Vorjahren weitere Standards
und Interpretationen verabschiedet, die jedoch für das Geschäftsjahr 2020 bzw. im
vorliegenden Zwischenbericht für den Zeitraum vom 01. Januar 2020 bis zum 30. Juni
2020 noch nicht verpflichtend anzuwenden sind. Die Anwendung erfordert zudem teilweise
noch die Übernahme in Europäisches Recht.
NFON wendet neue Standards prinzipiell erstmals ab dem Zeitpunkt der erstmaligen
verpflichtenden Anwendung an. Es wird davon ausgegangen, dass die aufgeführten Änderungen
in der Periode der erstmaligen Anwendung keine bzw. keine wesentliche Auswirkung auf
den Konzernabschluss haben werden. 4. Immaterielle Vermögenswerte Im Vergleich zum 31. Dezember 2019 hat sich der Geschäfts- oder Firmenwert in Folge
der Onwerk-Transaktion um 150 TEUR erhöht. Im Zusammenhang mit der Entwicklung von neuen Produkten bzw. neuen Features für bestehende
Produkte wurden im ersten Halbjahr Entwicklungkosten von 1,9 Mio. EUR unter den immateriellen
Vermögenswerten erfasst. 5. Verzinsliches Fremdkapital Die Finanzverbindlichkeiten umfassen die folgenden Positionen: scroll
Kreditfazilität Der Konzern hat mit folgenden Ausnahmen keine ausstehenden Darlehen im Hinblick auf
revolvierende Kreditfazilitäten: Der Konzern verfügt seit dem 8. Januar 2019 über eine Akquisitionskreditlinie i.H.v.
10.000 TEUR. Der Zinssatz von 4 % bei Inanspruchnahme zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses
ist variabel und ändert sich bei Veränderungen des monatlichen Durchschnitts des 3-Monats-EURIBOR.
Die Bereitstellungsprovision beträgt 1 %. Zum Stichtag ist diese Kreditlinie mit 8.967
TEUR beansprucht. Entsprechend der Kreditvereinbarung ist von NFON eine Mindestliquidität
von 12.000 TEUR vorzuhalten. Leasingverbindlichkeiten Die kurzfristigen Leasingverbindlichkeiten betreffen mit 1.029 TEUR (31.12.2019:
1.107 TEUR) gemietete Büroräume und mit 214 TEUR (31.12.2019: 235 TEUR) geleaste Fahrzeuge.
Die langfristigen Leasingverbindlichkeiten betreffen mit 2.694 TEUR (31.12.2019: 3.184
TEUR) gemietete Büroräume und mit 215 TEUR (31.12.2019: 252 TEUR) geleaste Fahrzeuge. Optionsanleihe Mit Datum vom 01. Juli 2019 hat der Vorstand mit Zustimmung des Aufsichtsrats beschlossen,
eine Optionsanleihe im Nennbetrag von 5.000 TEUR ("Anleihe") im Rahmen einer Privatplatzierung
an die Active Ownership Fund SICAV-FIS SCS, Luxemburg auszugeben. Für eine Laufzeit
bis einschließlich 2. Januar 2020 wurde die Anleihe mit 6,00 % p. a. verzinst. Die
Anleihe wurde zusammen mit einem von der NFON AG begebenen Optionsschein ausgegeben.
Der Optionsschein berechtigte den Inhaber zum Bezug von 964.015 Inhaber-Stammaktien
aus bedingtem Kapital der NFON AG mit einem Anteil des auf jede Aktie entfallenden
Grundkapitals von 1,00 EUR je Aktie. Der Ausübungspreis je Aktie betrug 11,00 EUR.
Das Bezugsrecht der Aktionäre wurde ausgeschlossen. Die Anleihe wurde Anfang Januar
2020 zurück gezahlt. 6. Eigenkapital Das Eigenkapital ist zum 30. Juni 2020 im Vergleich zum 31. Dezember 2019 um 1.081
TEUR auf 46.065 TEUR gesunken. Der Rückgang resultiert vor allem aus dem negativen
Periodenergebnis von 1.152 TEUR. Aufgrund bestehender anteilsbasierter Vergütungsvereinbarungen hat sich die Kapitalrücklage
um 356 TEUR erhöht. Der entsprechende Aufwand wurde im Personalaufwand erfasst. 7. FinanzinstrumenteEinstufungen und beizulegende Zeitwerte Die folgende Tabelle stellt die Buchwerte und beizulegenden Zeitwerte der finanziellen
Vermögenswerte und Verbindlichkeiten einschließlich ihrer Stufe in der Bemessungshierarchie
dar. Sie enthält keine Informationen zum beizulegenden Zeitwert für finanzielle Vermögenswerte
und Verbindlichkeiten, die nicht zum beizulegenden Zeitwert bewertet wurden, wenn
der Buchwert einen angemessenen Näherungswert für den beizulegenden Zeitwert darstellt. scroll
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Ohne Angabe des beizulegenden Zeitwerts, da dieser annähernd dem Buchwert entspricht. scroll
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Ohne Angabe des beizulegenden Zeitwerts, da dieser annähernd dem Buchwert entspricht. Der Konzern erfasste in seiner Gesamtergebnisrechnung keine wesentlichen Nettogewinne
bzw. Nettoverluste aus finanziellen Vermögenswerten oder Verbindlichkeiten. Bewertungstechniken zur Bestimmung des Fair Values Die Fair Values werden auf Basis der am Bilanzstichtag zur Verfügung stehenden Marktinformationen
und nach marktgängigen Bewertungsmethoden bewertet. Die Fair Values der verzinslichen
Darlehen des Konzerns werden mittels der Discounted-Cashflow-Methode ermittelt. Dabei
wird ein Abzinsungssatz zugrunde gelegt, der den Fremdfinanzierungszinssatz von NFON
zum Ende des Berichtszeitraums widerspiegelt. Umgruppierungen zwischen den Hierarchiestufen Innerhalb der ersten sechs Monate 2020 wurden keine Reklassifizierungen zwischen
den einzelnen Hierarchiestufen vorgenommen. Finanzrisikomanagement Im Geschäftsbericht für das Jahr 2019 sowie im Lagebericht für das erste Halbjahr
2020 sind alle Risiken ausgeführt, welche erheblich nachteilige Auswirkungen auf die
Geschäfts-, Vermögens-, Finanz- und Ertragslage sowie Reputation der NFON-Gruppe haben
können. NFON konnte insbesondere im ersten Halbjahr 2020 von den Auswirkungen der Corona-Krise,
insbesondere in Form höherer Umsatzerlöse im Bereich des Verkaufs von Gesprächsminuten,
profitieren. Es kann allerdings nicht sicher davon ausgegangen werden, dass es im
weiteren zeitlichen Verlauf keine negativen Auswirkungen auf die Geschäftsentwicklung
sowie auf die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der NFON-Gruppe durch den Ausbruch
von COVID-19 geben könnte. Wie im Konzernanhang unter Kapitel 1 (Grundlagen der Rechnungslegung) ausgeführt,
besteht - bei einer Fortführung der expansiven Wachstumsstrategie - in der zukünftigen
Liquiditätslage eine wesentliche Unsicherheit. Es besteht das Risiko, dass die Gesellschaft
ab Ende des ersten Halbjahres 2021 zusätzliche Liquidität benötigen könnte. Hierbei
handelt es sich um ein Risiko mit einem existenzbedrohenden Schadenspotenzial (5),
das zugleich aber als sehr unwahrscheinlich eingestuft wird (1) und somit insgesamt
in die Risikoklasse 3 (Risiken in diesem Bereich können die Liquiditätslage bzw. die
Existenz des Unternehmens mittelmäßig beeinflussen) fällt. Zu dieser Einschätzung
gelangt die Gesellschaft, da ausreichend Möglichkeiten zur weiteren Finanzierung der
Wachstumsstrategie der NFON bestehen. So besteht beispielsweise die Möglichkeit der
Fremdkapitalbeschaffung über z. B. ein Mezzanine-Darlehen oder durch die Nutzung von
staatlich geförderten Maßnahmen zur erleichterten Liquiditätsbeschaffung in den von
der Corona-Krise betroffenen Ländern. Darüber hinaus hat NFON als börsennotiertes
Unternehmen über den Kapitalmarkt Zugang zu weiteren Eigenkapitalfinanzierungen. 8. Haftungsverhältnisse, Eventualverbindlichkeiten und -verpflichtungen Es haben sich im Vergleich zum 31. Dezember 2019 keine wesentlichen Veränderungen
ergeben. 9. Ergebnis je Aktie Das Ergebnis je Aktie gemäß der folgenden Tabelle zeigt das Ergebnis aus dem fortzuführenden
Geschäft. scroll
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10. Umsatzerlöse In der folgenden Tabelle werden die Umsatzerlöse sowohl nach Segmenten als auch nach
wiederkehrenden und nicht wiederkehrenden Umsätzen von Produkten / Dienstleistungen
aufgegliedert. scroll
Der im Gegensatz zur Entwicklung zu den nicht wiederkehrenden Umsatzerlösen deutliche
Anstieg der wiederkehrenden Umsatzerlöse im ersten Halbjahr 2020 resultiert im Wesentlichen
aus der im Vergleich zum Vergleichszeitraum ausgeweiteten Customer Base sowie höheren
Umsätzen mit Sprachtelefonie. Die wiederkehrenden Umsätze setzen sich im Wesentlichen
aus der monatlichen Zahlung einer festen Lizenzgebühr pro Seat zuzüglich einer festen
oder volumenabhängigen Gebühr für die Nutzung von Sprachtelefonie der Kundenbasis
an Seats und SIP-Trunks zusammen. Zu den nicht wiederkehrenden Umsätzen zählen u.
a. Umsätze aus dem Verkauf von Endgeräten (Telefone, Softclients für PCs und Smartphones)
und der einmaligen Aktivierungsgebühr pro Nebenstelle bei Erstanschluss. Die im Zusammenhang mit IFRS 15 zu erfassenden vertraglichen Vermögensgegenstände
(30. Juni 2020: 173,5 TEUR; 31.12.2019: 173,9 TEUR), zusätzliche Kosten bei der Anbahnung
eines Vertrags (30. Juni 2020: 58,9 TEUR; 31. Dezember 2019: 155,6 TEUR) sowie vertragliche
Verbindlichkeiten (30. Juni 2020: 247,5 TEUR; 31. Dezember 2019: 95,0 TEUR) werden
unter den sonstigen nicht finanziellen Vermögenswerten (kurzfristig) bzw. den sonstigen
nicht finanziellen Verbindlichkeiten (kurzfristig) erfasst. 11. Sonstige betriebliche Erträge Die sonstigen betrieblichen Erträge 468 TEUR (H1 2019: 111,7 TEUR) enthalten vor
allem mit 196 TEUR Fremdwährungsgewinne sowie mit 145 TEUR Erträge im Zusammenhang
mit verrechneten sonstigen Sachbezügen von Mitarbeitern. 12. Sonstige betriebliche Aufwendungenscroll
Die sonstigen betrieblichen Aufwendungen des Berichtszeitraums liegen insbesondere
aufgrund der um 749 TEUR niedrigeren Marketingaufwendungen von 3.194 TEUR unter dem
Niveau des Vergleichszeitraums. Im Vergleich zu 2019 sind 2020 im 2. Halbjahr umfangreichere
Marketingaktivitäten geplant. Entsprechend der aktuellen Planung werden die Marketingaufwendungen
im gesamten Jahr 2020 in etwa auf dem hohen Niveau des Vorjahres liegen. Der Anstieg der Verkäuferprovisionen von 3.005 TEUR im 1. Halbjahr 2019 auf 3.975
TEUR im Berichtszeitraum steht mit dem gegenüber der Vorjahresvergleichsperiode gestiegenen
Umsatzvolumen im 1. Halbjahr 2020 in Verbindung. Die sonstigen betrieblichen Aufwendungen des ersten Halbjahres 2019 enthielten Kosten
i.H.v. 0,6 Mio. EUR, die im Zuge der Akquisition der DTS zum 01. März 2019 zu tragen
waren. 13. Anteilsbasierte Vergütung Anfang 2019 wurde ein Aktienoptionsplan (beschlossen durch die Hauptversammlung am
09. April 2018 - "Aktienoptionsplan 2018") aufgesetzt, auf dessen Basis Mitarbeitern
in Schlüsselpositionen des Konzerns Aktienoptionen zugeteilt wurden. Die Kosten aus der Gewährung von Eigenkapitalinstrumenten und Wertsteigerungsrechten
an Mitarbeiter werden im Konzern mit dem beizulegenden Zeitwert dieser Eigenkapitalinstrumente
und Wertsteigerungsrechte zum Zeitpunkt ihrer Gewährung bewertet. Zur Schätzung des
beizulegenden Zeitwerts muss für die Gewährung von Eigenkapitalinstrumenten und Wertsteigerungsrechten
ein geeignetes Bewertungsverfahren bestimmt werden; dieses ist abhängig von den Bedingungen
der Gewährung. Weiterhin ist die Festlegung verschiedener Parameter, wie z. B. der
voraussichtlichen Optionslaufzeit, Volatilität und Dividendenrendite erforderlich. Zum Bilanzstichtag 30. Juni 2020 waren 718.229 (30. Juni 2019: 645.229) Aktienoptionen
gewährt. In diesem Zusammenhang wurden im Berichtszeitraum 356 TEUR (Vorjahreszeitraum:
306 TEUR) im Personalaufwand (Gegenposition: Kapitalrücklage) erfasst. Daneben besteht mit einem Vorstandsmitglied eine anteilsbasierte Vergütungsvereinbarung
mit Barausgleich. Im Zusammenhang mit dieser Vereinbarung sind zum 30. Juni 2020 113
TEUR in den sonstigen Rückstellungen erfasst. 14. Ertragsteuern Der Steueraufwand von 33 TEUR für das erste Halbjahr 2020 wurde gemäß IAS 34 auf
Basis der bestmöglichen Schätzung des durchschnittlichen jährlichen Ertragsteuersatzes
ermittelt. Der erwartete Ertragsteuersatz wurde auf Grundlage der steuerlichen Planung
für das gesamte Geschäftsjahr ermittelt. 15. Transaktionen mit nahestehenden Unternehmen und Personen Unternehmen und Personen werden als nahestehend betrachtet, wenn sich die Parteien
unter gemeinsamer Beherrschung befinden oder wenn eine der Parteien über die Möglichkeit
verfügt, die andere Partei zu beherrschen oder einen maßgeblichen Einfluss auf oder
die gemeinsame Beherrschung über deren Finanz- und Geschäftspolitik auszuüben. Bei
der Betrachtung aller möglichen Beziehungen zu nahestehenden Unternehmen und Personen
wird der wirtschaftliche Gehalt der Beziehung und nicht allein die rechtliche Gestaltung
geprüft. Darüber hinaus gelten als nahestehende Personen alle Mitglieder des Vorstands
und des Aufsichtsrats der NFON AG, einschließlich ihrer unmittelbaren Familienmitglieder
und aller Rechtspersonen, die sich im Besitz oder unter der Beherrschung dieser natürlichen
Personen befinden. Die folgenden Tabellen stellen die Geschäftsvorfälle mit nahestehenden Unternehmen
und Personen mit Ausnahme der Vergütung von Mitgliedern des Vorstands und des Aufsichtsrats
dar. Sofern nicht anders erläutert, handelt es sich bei den nahestehenden Personen
um Unternehmen, unter deren maßgeblichen Einfluss die NFON AG steht. scroll
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1
Davon betreffen 6 TEUR (Vorjahr: 0 TEUR) Transaktionen mit Mitgliedern des Vorstands
sowie 3 TEUR (Vorjahr: 3 TEUR) Transaktionen mit Mitgliedern des Aufsichtsrats. Alle Geschäftsvorfälle mit nahestehenden Unternehmen und Personen wurden zu marktüblichen
Bedingungen abgeschlossen und sind innerhalb von zwei Monaten nach dem Abschlussstichtag
zu begleichen. Keiner der Salden ist gesichert. Im laufenden Jahr oder im Vorjahr
wurde kein wesentlicher Aufwand für uneinbringliche oder zweifelhafte Forderungen
im Hinblick auf von nahestehenden Unternehmen und Personen geschuldete Beträge erfasst. Der Posten Verkauf von Waren und Dienstleistungen und sonstige Erträge beinhaltet
cloudbasierte Dienstleistungen, die nahestehenden Unternehmen und Personen zu den
gleichen Bedingungen wie anderen Kunden des Konzerns erbracht wurden. Der Posten Einkauf
von Waren und Dienstleistungen und sonstige Aufwendungen beinhaltet im Wesentlichen
Dienstleistungen, die von Unternehmen erbracht wurden, die von nahestehenden Personen
und Unternehmen beherrscht werden. Verschiedene Mitglieder des Vorstands und Aufsichtsrats oder ihnen nahestehende Personen
haben Positionen in anderen Unternehmen inne, die dazu führen, dass sie diese Unternehmen
beherrschen oder einen wesentlichen Einfluss auf diese Unternehmen ausüben. Mehrere dieser Unternehmen haben im Laufe des Berichtszeitraums Geschäfte mit dem
Konzern getätigt. Die Bedingungen dieser Geschäftsvorfälle waren nicht nachteiliger
oder vorteilhafter als diejenigen, die bei ähnlichen Geschäftsvorfällen zu marktüblichen
Bedingungen mit Unternehmen, die in keiner Beziehung zu Mitgliedern des Managements
in Schlüsselpositionen stehen, galten oder - unter dem Gesichtspunkt der Angemessenheit
- hätten erwartet werden können. Mitglieder des Vorstands und Aufsichtsrats oder ihnen nahestehende Unternehmen und
Personen können von Zeit zu Zeit Waren und Dienstleistungen vom Konzern kaufen oder
dem Konzern Waren und Dienstleistungen verkaufen. Diese Käufe werden zu den gleichen
Bedingungen getätigt wie diejenigen, die mit anderen Lieferanten eingegangen werden. 16. Organe und Vergütung1. Vorstand Die folgende Übersicht zeigt die Mitglieder des Vorstands: scroll
Die Mitglieder des Aufsichtsrats erhielten folgende Vergütung: scroll
Die Vergütung des Vorstands beinhaltet Gehälter, in Sachwerten gewährte Bezüge, aktienbasierte
Vergütungen sowie Bonuszahlungen. 2. Aufsichtsrat Dem Aufsichtsrat der NFON AG gehörten zum 30. Juni 2020 folgende Mitglieder an: scroll
Die Mitglieder des Aufsichtsrats erhalten die folgende Vergütung: scroll
Die Vergütung des Aufsichtsrats wird als sonstige kurzfristige Verbindlichkeit und
unter den sonstigen betrieblichen Aufwendungen ausgewiesen. 17. Segmentinformationen Gemäß IFRS 8 sind Geschäftssegmente auf Basis der internen Berichterstattung abzugrenzen,
die regelmäßig von den Hauptentscheidungsträgern, dem Vorstandsvorsitzenden (CEO),
der Gesellschaft im Hinblick auf Entscheidungen über die Verteilung von Ressourcen
auf die Segmente und der Bewertung ihrer Ertragskraft überprüft wird. Grundlage für
die Entscheidung, welche Informationen berichtet werden, ist die interne Organisations-
und Managementstruktur sowie die Struktur der internen Finanzberichterstattung. Im
Zuge der routinemäßigen Managementberichterstattung erhält und prüft der CEO Finanzinformationen. Die ausgewiesenen Segmentergebnisse beinhalten die Beträge solcher Posten, die einem
Segment direkt zugeordnet werden können, und die Beträge solcher Posten, die sich
sinnvollerweise einem Segment zuweisen lassen. Die Segmentberichterstattung beinhaltet
keine segmentinternen Verkäufe. Sie beinhaltet segmentinterne Leistungsverrechnungen.
Die Unternehmensleitung bewertet die Performance in erster Linie auf der Grundlage
der in der Managementberichterstattung ausgewiesenen Informationen zu Umsatzerlösen
und EBITDA. Das EBITDA ist das Ergebnis vor Zinsen, Steuern und planmäßigen Abschreibungen. Die Segmentstruktur des Konzerns stellt dar, wie die Unternehmensleitung derzeit
Finanzentscheidungen trifft und Ressourcen zuweist. Der Konzern umfasst sieben Geschäftssegmente, welche nachfolgend separat als berichtspflichtige
Segmente dargestellt sind. Die sieben Geschäftssegmente sind NFON AG, DTS, nfon GmbH,
NFON UK Ltd, NFON Iberia SL, NFON Italia S.R.L. und NFON France. Nachgehend werden die Segmentinformationen für die Aktivitäten im ersten Halbjahr
2020 dargestellt. Umsatzerlöse und EBITDA nach berichtspflichtigen Segmentenscroll
Die Umsatzerlöse nach berichtspflichtigen Segmenten gemäß der vorstehenden Tabelle
entsprechen den Umsatzerlösen mit externen Kunden und basieren auf IFRS. Interne Rechnungsstellungen
werden bei den Segmenten als Be- und Entlastung der Kosten dargestellt und sind nicht
in den Umsätzen enthalten. Hierbei sind die betriebswirtschaftlichen Kostenverrechnungen
im EBITDA enthalten, während steuerliche Verrechnungspreisanforderungen außerhalb
des EBITDA dargestellt werden. scroll
Die interne Berichterstattung basiert auf IFRS. Sondereffekte der Periode, die als
außerordentlich angesehen werden, werden im berichteten EBITDA bereinigt. Die Überleitungseffekte im 1. Halbjahr 2020 i.H.v. 541 TEUR entfallen mit 356 TEUR
vor allem auf in der internen Berichterstattung bereinigte Sondereffekte im Zusammenhang
mit Kosten für Stock Options. Die Überleitungseffekte im 1. Halbjahr 2019 i.H.v. 1.144 TEUR entfallen mit 1.153
TEUR vor allem auf in der internen Berichterstattung bereinigte Sondereffekte aus
den Kosten für Retention Boni und Aktienoptionen i.H.v. 527 TEUR sowie Aufwendungen
für Kapitalerhöhungen und M&A-Aktivitäten i.H.v. 626 TEUR. Umsatzerlöse nach Produkten / Dienstleistungen Jedes der vorstehend genannten berichtspflichtigen Segmente bietet wiederkehrende
und nicht wiederkehrende Produkte und Dienstleistungen an. scroll
Informationen zu geografischen Bereichen Die nachfolgenden Tabellen stellen die Umsatzerlöse und die langfristigen Vermögenswerte
nach einzelnen Ländern dar. Die geografische Zuordnung der Umsatzerlöse und Vermögenswerte
basiert auf dem Sitz der Unternehmen in den jeweiligen Ländern. Umsatz mit externen Kundenscroll
Langfristige Vermögenswerte Die nachfolgende Tabelle stellt die langfristigen Vermögenswerte mit Ausnahme von
Finanzinstrumenten und latenten Steuern dar. scroll
18. Ereignisse nach dem Bilanzstichtag Nach dem 30. Juni 2020 ergaben sich keine Sachverhalte, die wesentliche Auswirkungen
auf die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage haben könnten. München, 20. August 2020 scroll
Weitere InformationenVersicherung der gesetzlichen Vertreter nach § 315 Abs. 1 Satz 5 und nach § 289 Abs. 1 Satz 5 HGB Nach bestem Wissen versichern wir, dass gemäß den anzuwendenden Rechnungslegungsgrundsätzen
der Konzernabschluss ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-,
Finanz- und Ertragslage des Konzerns vermittelt und im Bericht über die Lage der Gesellschaft
und des Konzerns der Geschäftsverlauf einschließlich des Geschäftsergebnisses und
die Lage des Konzerns so dargestellt sind, dass ein den tatsächlichen Verhältnissen
entsprechendes Bild vermittelt wird sowie die wesentlichen Chancen und Risiken der
voraussichtlichen Entwicklung des Konzerns beschrieben sind. München, 20. August 2020 scroll
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