DaVita Deutschland AGHamburgJahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2019 bis zum 31.12.2019Bilanz zum 31. Dezember 2019Aktiva
Passiva
Gewinn- und Verlustrechnung für 2019
Amtsgericht Hamburg, HRB 107310ANHANG ZUM 31. DEZEMBER 2019Allgemeine Angaben Die DaVita Deutschland AG ist zum Bilanzstichtag eine mittelgroße Kapitalgesellschaft im Sinne des § 267 Abs. 2 HGB. Der Jahresabschluss wurde auf der Grundlage der Rechnungslegungsvorschriften des Handelsgesetzbuches (HGB) und unter Berücksichtigung des Aktiengesetzes aufgestellt. Die Gesellschaft nimmt teilweise die größenabhängigen Erleichterungen des § 288 Abs. 2 HGB in Anspruch. Die Gewinn- und Verlustrechnung ist nach dem Gesamtkostenverfahren gem. § 275 Abs. 2 HGB aufgestellt. Das Geschäftsjahr entspricht dem Kalenderjahr. Die nach den gesetzlichen Vorschriften zu den Posten der Bilanz oder der Gewinn- und Verlustrechnung anzubringenden Vermerke ebenso wie die Vermerke, die wahlweise in der Bilanz bzw. Gewinn- und Verlustrechnung oder im Anhang anzugeben sind, sind aus Gründen der Übersichtlichkeit im Anhang aufgeführt. Bilanzierungs- und Bewertungsgrundsätze Die immateriellen Vermögensgegenstände und Sachanlagen werden zu Anschaffungskosten abzüglich planmäßiger nutzungsbedingter Abschreibungen bewertet. Die Abschreibungen werden nach der linearen Methode unter Berücksichtigung der betriebsgewöhnlichen Nutzungsdauer zwischen drei und zweiundzwanzig Jahren berechnet. Bei Zugängen von beweglichen Sachanlagen wird die zeitanteilige Jahresabschreibung angesetzt. Der Geschäfts- und Firmenwert wird über 15 Jahre abgeschrieben, da im Rahmen des Erwerbs konzeptionell von einer entsprechenden Nutzungsdauer ausgegangen wurde. Die Anteile an verbundenen Unternehmen wurden mit den Anschaffungskosten angesetzt. Bei voraussichtlich dauernder Wertminderung werden außerplanmäßige Abschreibungen vorgenommen. Der entsprechende beizulegende Zeitwert wird auf Basis des Ertragswertverfahrens ermittelt. Im Geschäftsjahr wurden aufgrund der Erkenntnisse aus der Betriebsprüfung abweichend zum Vorjahr die steuerlichen Verlustvorträge in die Berechnung miteinbezogen, was zum Teil zu Zuschreibungen geführt hat. Beim Entfallen des Abwertungsgrundes wird eine Zuschreibung maximal bis zur Höhe der Anschaffungskosten vorgenommen. Die Forderungen, die sonstigen Vermögensgegenstände und die liquiden Mittel werden zum Nominal- bzw. Nennwert angesetzt. Die Rückstellungen werden in Höhe des Erfüllungsbetrags angesetzt, der nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung notwendig ist. Die Verbindlichkeiten werden mit ihrem Erfüllungsbetrag angesetzt. Angaben und Erläuterungen zu einzelnen Posten der Bilanz und der Gewinn- und Verlustrechnung Die Entwicklung der einzelnen Posten des Anlagevermögens ist dem Anhang als Anlage beigefügt. Sämtliche Forderungen und sonstigen Vermögensgegenstände sind wie im Vorjahr innerhalb eines Jahres fällig. Die Forderungen gegen verbundene Unternehmen in Höhe von TEUR 120.846 (Vorjahr TEUR 93.607) bestehen aus sonstigen Vermögensgegenständen und Forderungen aus Ergebnisabführungsverträgen. Darin sind Forderungen gegen die Gesellschafterin in Höhe von EUR 94.225 (Vorjahr TEUR 78.677) enthalten. Die Kapitalrücklage besteht in Höhe von TEUR 5.297 aus zweckgebundenen Rücklagen aus Beschlüssen der Jahre 2011 und 2012 sowie freien Rücklagen in Höhe von TEUR 220.239 (Vorjahr TEUR 220.239), die zur Anschaffung der Beteiligungen im Finanzanlagevermögen verwendet wurden. In den sonstigen Rückstellungen sind insbesondere Rückstellungen für Personalkosten in Höhe von TEUR 1.481 (Vorjahr TEUR 1.514), ausstehende Rechnungen von TEUR 655 (Vorjahr TEUR 382) und Abschluss- und Prüfungskosten von TEUR 121 (Vorjahr TEUR 64) enthalten. Sämtliche Verbindlichkeiten haben wie im Vorjahr eine Restlaufzeit bis zu einem Jahr. In den Verbindlichkeiten gegenüber verbundenen Unternehmen in Höhe von TEUR 94.946 (Vorjahr TEUR 65.185) sind Verbindlichkeiten in Höhe von TEUR 22.672 (Vorjahr TEUR 12.835) gegenüber der Hauptaktionärin enthalten. Sämtliche Verbindlichkeiten gegenüber verbundenen Unternehmen resultieren wie im Vorjahr aus sonstigen Verbindlichkeiten und Cashpoolingvereinbarungen. Die sonstigen Verbindlichkeiten enthalten Verbindlichkeiten aus Steuern in Höhe von TEUR 170 (Vorjahr TEUR 286) und Verbindlichkeiten im Rahmen der sozialen Sicherheit in Höhe von TEUR 0 (Vorjahr: TEUR 0). Unter den sonstigen betrieblichen Erträgen sind die Zuschreibungen auf Finanzanlagevermögen in Höhe von TEUR 11.282 ausgewiesen. Die Zuschreibungen resultieren im Wesentlichen aus der erstmaligen Berücksichtigung der steuerlichen Verlustvorträge. In den Personalaufwendungen sind TEUR 13 (Vorjahr: TEUR 9) für Altersversorgung enthalten. Die Abschreibungen auf Finanzanlagen in Höhe von TEUR 7.801 (Vorjahr: TEUR 27.258) ergeben sich aufgrund der geringeren Fair Values durch nicht plangemäße Wertentwicklungen in Tochtergesellschaften. Die sonstigen Zinsen und ähnlichen Erträge enthalten solche aus verbundenen Unternehmen in Höhe von TEUR 267 (Vorjahr TEUR 68). Die Zinsen und ähnlichen Aufwendungen enthalten solche an verbundene Unternehmen in Höhe von TEUR 969 (Vorjahr TEUR 568). Sonstige finanzielle Verpflichtungen Sonstige finanzielle Verpflichtungen bestehen im Wesentlichen für Mietverträge in Höhe von TEUR 1.476 (Vorjahr TEUR 2.506). Es bestehen Ergebnisabführungsverträge mit Tochtergesellschaften wie in den Angaben zu § 285 Nr. 11 HGB aufgeführt. Haftungsverhältnisse Die Gesellschaft hat für die Medizinischen Versorgungszentren, an denen sie gemäß der Aufstellung unten beteiligt ist, folgende Verpflichtungen abgegeben:
Zum 31. Dezember 2019 betragen die ausstehenden Verpflichtungen aus den Kaufpreiszahlungsverpflichtungen bzw. Darlehensverpflichtungen insgesamt EUR 23 Mio. und haben eine Restlaufzeit von bis zu fünf Jahren. Der Vorstand geht zum Zeitpunkt der Aufstellung des Jahresabschlusses nicht von einer Inanspruchnahme aus den vorgenannten Verpflichtungen aus, da keine Anzeichen aus der Inanspruchnahme ersichtlich sind bzw. die Medizinischen Versorgungszentren Ihren Verpflichtungen aus vorgenannten Verträgen bislang nachgekommen sind. Nicht zu marktüblichen Bedingungen zustande gekommene Geschäfte Die Gesellschaft erbringt Funktionen für die Unternehmensgruppe wie Einkauf, Finanzen und IT. Diese wurden den empfangenden Gesellschaften für das Geschäftsjahr 2019 nicht in Rechnung gestellt. Sonstige Angaben Im Geschäftsjahr 2019 waren durchschnittlich beschäftigt:
Zum Vorstand der Gesellschaft sind / waren bestellt:
Zum Aufsichtsrat sind / waren bestellt:
Die Schutzklausel des § 286 Abs. 4 HGB wurde in Anspruch genommen. Die Angaben zu § 285 Nr. 11 HGB sind der nachfolgenden Aufstellung zu entnehmen.
Mehrheitsgesellschafterin ist die DaVita Germany GmbH, Hamburg. In 2013 wurde zwischen der DaVita Germany GmbH (vormals DaVita Deutschland GmbH, Organträger) und der DaVita Deutschland AG (Organgesellschaft) ein Ergebnisabführungsvertrag geschlossen. Der Ergebnisabführungsvertrag wurde mit Wirkung zum 01.01.2016 neu gefasst. Der Jahresabschluss der Gesellschaft wird in den Konzernabschluss der DaVita HealthCare Partners Inc. mit Sitz in Denver, Colorado, USA, die den Konzernabschluss für den kleinsten und größten Kreis von Unternehmen aufstellt, einbezogen. Der Konzernabschluss der DaVita HealthCare Partners Inc. ist bei der amerikanischen Securities and Exchange Commission (SEC) unter der Nummer 1-14106 einzureichen.
Hamburg, den 5. Februar 2021 Dr. Uhlmann, Vorstand Prof. Dr. med. Kleophas Große Wentrup Entwicklung des Anlagevermögens 2019
Lagebericht für das Geschäftsjahr 2019A. Grundlagen der Gesellschaft1) Geschäftsmodell der Gesellschaft Die DaVita Deutschland AG hält Beteiligungen an medizinischen Versorgungszentren und übernimmt in dieser Funktion neben dem eigenen operativen Geschäft auch zentrale Management- und Leistungsfunktionen für ihre Tochtergesellschaften. Operativ betrieb die DaVita Deutschland AG im abgelaufenen Geschäftsjahr in Kooperationen bzw. direkt Dialysezentren an den Standorten Salzgitter Seesen, Dillenburg und Homberg, in denen die Förderung der Behandlung von Nieren- und Hochdruckerkrankungen im weiteren Sinne, die Vorsorge und Therapie der chronischen Niereninsuffizienz, die Förderung der verschiedenen Verfahren der Nierenersatztherapie einschließlich der Nierentransplantation sowie die Förderung geeigneter Maßnahmen zur Vermeidung einer terminalen Niereninsuffizienz übernommen wurde. Dazu erfolgen die Bereitstellung von umfangreichen Dienstleistungen und die Durchführung weitergehender klinischer Untersuchungen durch vorgesehenes Fachpersonal sowie Prüfungen zum medizinischen Nutzen und zur Wirtschaftlichkeit der Nierenersatztherapie. Daneben erbringt die Gesellschaft Dienstleistungen zur Förderung und Entwicklung von Arztpraxen und sonstigen Einrichtungen zur Patientenversorgung. Darüber hinaus organisiert das Unternehmen die Zusammenarbeit mit Einrichtungen und stellt Ausrüstungsgegenstände zum Betrieb von Praxen und Einrichtungen zur Verfügung. Auch die Gründung und der Betrieb einschließlich der Bewirtschaftung, Vermietung, Verpachtung und Verwaltung ärztlich geleiteter Einrichtungen, in denen Ärzte, die in das Arztregister eingetragen sind, als Angestellte oder Vertragsärzte zur Erbringung ambulanter ärztlicher Leistungen tätig sind (medizinische Versorgungszentren nach § 95 Abs. 1 S. 1 Fünftes Buch Sozialgesetzbuch) sowie die Erbringung nicht-ärztlicher Dialyseleistungen (§§ 126, 127 Fünftes Buch Sozialgesetzbuch) gehören zu der Geschäftstätigkeit. B. Wirtschaftsbericht1) Branchenbezogene Rahmenbedingungen und Geschäftsverlauf Branchenbezogene Rahmenbedingungen Die deutsche Wirtschaft blieb auch im Jahr 2019 weiter auf Wachstumskurs. Das preisbereinigte Bruttoinlandsprodukt (BIP) liegt nach Berechnungen des Statistischen Bundesamtes im Jahr 2019 um 0,9% höher als im Jahr 2018. Im Vergleich zu den Vorjahren verlangsamte sich das Wachstum jedoch. Die deutsche Wirtschaft ist damit das zehnte Jahr in Folge gewachsen. Das Statistische Bundesamt spricht in diesem Zusammenhang von der längsten Wachstumsphase des vereinten Deutschlands. Bezogen auf den Gesundheitsmarkt zeigen die veröffentlichten Zahlen, dass die Branche im Querschnitt von weiterhin hoher und zunehmender Bedeutung für die gesamtwirtschaftliche Entwicklung in Deutschland ist. Somit leistet die Branche einen wesentlichen Beitrag zu zentralen wirtschaftspolitischen Zielen und beeinflusst das Wachstum im Gesamten. Gemäß dem Bericht zur Gesundheitswirtschaftlichen Gesamtrechnung des Jahres 2019 des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie ist die Gesundheitsbranche eine Wachstumsbranche, in der ca. jeder 8 Euro der Bruttowertschöpfungskette generiert wird und die mit rund 12% zum nationalen BIP beiträgt. Bedeutende Wachstumsfaktoren sind weiterhin:
Der Dialysemarkt, als Teil des gesamten Gesundheitsmarktes, befindet sich ebenfalls im Wachstum. Gründe hierfür sieht die DaVita Deutschland AG in der immer älter werdenden Bevölkerung, der allgemein höheren Lebenserwartung sowie der zunehmenden Verbreitung nierenschädigender Krankheiten wie bspw. Diabetes und Bluthochdruck. Grundsätzlich ist der Dialysemarkt in Deutschland weitestgehend geprägt durch Arztpraxen, welche als Einzel- oder Gemeinschaftspraxen geführt werden. Die Nierenersatztherapie ist eine lebensrettende medizinische Dienstleistung. Die Kosten der Dialysebehandlungen werden aufgrund dessen in der Regel durch die gesetzliche und private Krankenkasse übernommen. Die Erlösseite der DaVita Deutschland AG ist gesetzlich reglementiert und hängt wesentlich von der Haushaltsentwicklung des Bundes sowie der Einnahmenentwicklung des Krankenkassensystems ab. Trotz einer soliden Finanzsituation bei den Krankenkassen werden die steigenden Ausgaben im Gesundheitswesen als Kostentreiber wahrgenommen. Die generellen Bemühungen der Krankenkassen, den steigenden Ausgaben mit sinkenden Erstattungspreisen für notwendige Behandlungen entgegen zu wirken, sind aus der Sicht der DaVita Deutschland AG eine fortschreitende Entwicklung im gesamten Gesundheitsmarkt. Geschäftsverlauf Die DaVita Deutschland AG erwirtschaftete im abgelaufenen Geschäftsjahr zum 31.12.2019 Umsatzerlöse in Höhe von 4.553 TEUR (Vorjahr: 1.488 TEUR) und, bedingt durch einen bestehenden Ergebnisabführungsvertrag, einen Jahresüberschuss von 0 TEUR (Vorjahr: Jahresüberschuss 0 TEUR). Der Jahresfehlbetrag vor Verlustübernahme durch die Muttergesellschaft beträgt 15.327 TEUR (Vorjahr: Jahresfehlbetrag vor Verlustübernahme 44.317 TEUR). Wesentlich geprägt wurde das Ergebnis zum einen durch die Übernahme von Funktionen für die Unternehmensgruppe wie Einkauf, Finanzen und IT ohne Weiterbelastung der entsprechenden Kosten an die Gesellschaften der Gruppe. Im laufenden Jahr und im Vorjahr ergaben sich, bezogen auf die Beteiligungsbuchwerte, geringere Fair Values durch nicht plangemäße Wertentwicklungen in Tochtergesellschaften. Diese Wertdifferenzen fanden per 31. Dezember 2018 bzw. per 31. Dezember 2019 ihren Niederschlag in den Abschreibungen auf Finanzanlagen in Höhe von TEUR 7.801 (Vorjahr TEUR 27.258). Daneben wurde zum 31. Dezember 2019 aufgrund der Änderung der in die Ermittlung des Fair Values einbezogenen Parameter (vor allem aufgrund der an die neuen Erkenntnisse angepassten Berücksichtigung der Steuereffekte) eine Zuschreibung in Höhe von TEUR 11.208 vorgenommen. Die Erwartung des Vorstandes nach einem positiven Wertbeitrag, bezogen auf die operative Tätigkeit, hat die Gesellschaft im Geschäftsjahr erfüllt. Ebenso konnten Serviceumfang und Qualität für die Konzernfunktionen wesentlich gesteigert werden. 2) Vermögens-, Finanz- und Ertragslage Ertragslage Die Umsatzerlöse liegen, wie bereits im Geschäftsverlauf beschrieben, zum abgelaufenen Geschäftsjahr bei 4.553 TEUR (Vorjahr 1.488 TEUR). Die Umsätze beinhalten ausschließlich KV Umsätze (Abrechnungen von gesetzlich versicherten Patienten über die Kassenärztliche Vereinigung). Der Zuwachs der Umsätze ist auf neu geschlossene Kooperationsverträge zurückzuführen. Der Materialaufwand liegt bei 604 TEUR (Vorjahr 989 TEUR). Die Materialaufwandsquote beträgt 13,3% (Vorjahr 66,5%). Grund des Rückgangs ist die abweichende Weiterbelastung von Materialkosten der neuen Kooperationsverträge. Der Personalaufwand liegt bei 11.765 TEUR (Vorjahr 7.935 TEUR). Der Anstieg ist im Wesentlichen auf den notwendigen Aufbau des weiteren Personals vor allem im Verwaltungsbereich für die Dienstleistungen an die Unternehmen der Gruppe zurückzuführen. Die Abschreibungen auf immaterielle Vermögensgegenstände des Anlagevermögens und Sachanlagen liegen bei 1.096 TEUR (Vorjahr 735 TEUR). Grund für den Anstieg sind im Wesentlichen Investitionen in die IT-Infrastruktur und die damit einhergehende Erhöhung der planmäßigen Abschreibungen. Die sonstigen betrieblichen Aufwendungen liegen im abgelaufenen Geschäftsjahr 2019 bei 9.222 TEUR (Vorjahr 9.262 TEUR) und ergeben sich im Wesentlichen aus IT-Kosten, Kosten für Rechtsberatungen und Reisekosten. Finanzlage Die Liquidität wird unter anderem durch die monatlichen Abschlagszahlungen durch die KV sichergestellt. Darüber hinaus werden innerhalb der DaVita Deutschland Unternehmensgruppe kurzfristige Darlehen gegebenenfalls zwischen den Tochtergesellschaften vergeben, um den Zahlungsverpflichtungen nachzukommen. Vermögenslage Die Bilanzsumme beträgt zum Bilanzstichtag 31. Dezember 2019 324.504 TEUR (Vorjahr 295.014 TEUR). Das Anlagevermögen der Gesellschaft in Höhe von 196.671 TEUR (Vorjahr 192.452 TEUR) war in vollem Umfang durch das Eigenkapital in Höhe von 226.979 TEUR (Vorjahr 226.979 TEUR) finanziert. Das Anlagevermögen der Gesellschaft bestand zum Bilanzstichtag im Wesentlichen aus Beteiligungen an Tochtergesellschaften. Das Umlaufvermögen beträgt 126.997 TEUR (Vorjahr 101.693 TEUR) und besteht im Wesentlichen aus Forderungen gegen verbundene Unternehmen. Der Anstieg der Forderungen gegen verbundene Unternehmen von 93.607 TEUR auf 120.846 TEUR resultiert vor Allem aus der Ergebnisübernahme durch die Mehrheitsgesellschafterin gemäß dem Ergebnisabführungsvertrag in Höhe von 15.327 TEUR sowie Erhöhung der Forderungen aus dem gruppeninternen Cashpooling um 9.542 TEUR. Die Eigenkapitalquote beträgt zum 31.12.2019 69,95% (Vorjahr 76,94%). Die sonstigen Rückstellungen in Höhe von 2.352 TEUR (Vorjahr 2.227 TEUR) beinhalten im Wesentlichen ausstehende Rechnungen von Lieferanten und Personalverpflichtungen. Die Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen betragen zum Abschlussstichtag 57 TEUR (Vorjahr 336 TEUR) und die Verbindlichkeiten gegenüber verbundenen Unternehmen 94.946 TEUR (Vorjahr 65.185 TEUR). Der Anstieg der Verbindlichkeiten gegenüber verbundenen Unternehmen ist vor Allem auf die Darlehenserhöhung der Mehrheitsgesellschafterin um 9.837 TEUR sowie auf Erhöhung der Verbindlichkeiten aus dem gruppeninternen Cashpooling um 11.821 TEUR zurück zu führen. 3) Prognose-, Chancen- und Risikobericht Chancen- und Risikobericht Für die Gesellschaft werden eine Geschäftsjahresplanung und ein monatliches Berichtswesen erstellt. Durch Soll - Ist - Vergleiche wird überprüft, ob die Ziele erreicht werden. Steuerungsmaßnahmen werden vereinbart, zentral nachgehalten und hinsichtlich ihrer Wirksamkeit überprüft. Die Chancen- und Risikolage der Gesellschaft bildet mögliche positive oder negative Abweichungen von der dargestellten Prognose ab. Aus heutiger Sicht zeichnen sich keine den Fortbestand der Gesellschaft gefährdenden Risiken ab. Risiken Grundsätzlich ist die Entwicklung auf dem Gesundheitsmarkt weitestgehend unabhängig von konjunkturellen Entwicklungen. Wichtig sind hier die Entwicklung der Bevölkerungs- und Altersstruktur sowie die Entwicklung der gesetzlichen Rahmenbedingungen auf dem Gesundheitsmarkt. Konjunkturelle Risiken gibt es für die Gruppe bei der Entwicklung der Einkaufspreise für Verbrauchsmaterialien und die Geräte im Dialysebereich. Die Gesellschaft bzw. ihre Tochtergesellschaften erwirtschaften ihre Umsätze im Wesentlichen mit der Behandlung von chronischen Nierenerkrankungen. Die Anzahl der Patienten hängt von demographischen Entwicklungen ab, aufgrund der vorzufindenden demographischen Entwicklungen ist das Risiko als sehr gering einzustufen. Das größte Risiko liegt in der Abhängigkeit von gesetzlichen Rahmenbedingungen für die Erstattung der durchgeführten Behandlungen. Hier bleibt der Kostendruck auf das Gesundheitssystem hoch, signifikante Änderungen sind hingegen in der derzeitigen politischen Landschaft in Deutschland nicht zu erwarten. Ein weiterer großer Risikofaktor ist die Ende 2019 weltweit ausbreitende COVID-19-Pandemie. Die Geschäftsführung der DaVita Deutschland AG sieht die wesentlichen Risiken der weltweiten Pandemie in einer möglichen erhöhten Sterblichkeit der Patienten und damit einem möglichen Umsatzrückgang, einer zusätzlichen Kostenbelastung durch die Beschaffung von Schutzausrüstung sowie der vollständigen Aufrechterhaltung des operativen Klinikbetriebes. Durch die Geschäftsführung der DaVita Deutschland AG wurde im Einklang mit den Empfehlungen des Robert-Koch-Instituts ein strenges Hygienekonzept entwickelt, um die Ansteckungsgefahr für das eigene Personal sowie die Patienten auf ein Minimum zu reduzieren. Um einem Materialengpass entgegen zu wirken, wurde frühzeitig in die Beschaffung von persönlicher Schutzausrüstung, wie bspw. Mund- und Nasenschutz, Handschuhe, Schutzkittel, Desinfektionsmittel, investiert. Aufgrund der bisher getroffenen Maßnahmen sowie beobachteten Patientenzahlen sieht die DaVita Deutschland AG bisher keine signifikant negativen Entwicklungen in Bezug auf Hospitalisierung und Mortalität der Patienten sowie bei der Ansteckungsgefahr eigener Mitarbeiter. Die Elementarrisiken werden durch einen umfassenden Versicherungsschutz abgedeckt. Chancen Die DaVita Deutschland AG profitiert im Wesentlichen von der Einbindung in den DaVita Konzern, welcher die Weiterentwicklung und Innovation der Dialysestandards innerhalb der eigenen Unternehmensgruppe immer weiter vorantreibt. Die DaVita Deutschland AG wird auch in Zukunft von diesen hohen Standards sowie der Weiterentwicklung der Behandlung von chronischen Nierenerkrankungen profitieren und damit im Wettbewerbsumfeld eine führende Position einnehmen. Des Weiteren wird die Gesellschaft von der Nutzung von Synergieeffekten vor allem im Bereich des Materialeinkaufs profitieren, die sich im Verbund der DaVita Deutschland Gruppe umsetzen lassen. Prognose Die Entwicklung der Gesellschaft für das Jahr 2020 entspricht im Wesentlichen den Planvorgaben. Der vorläufige Jahresfehlbetrag vor Verlustübernahme liegt bei 18.964 TEUR. Der bisherige Geschäftsverlauf hat für die ersten beiden Quartale 2020 gezeigt, dass die Pandemie auf den Umsatz der hauptsächlichen Tätigkeit der Gesellschaft und der Tochterunternehmen vor allem aus Dialyseleistungen leicht bis keine Auswirkung hat. Die Mortalität der Patienten hat sich aufgrund von COVID-19 Infektionen in der ersten Pandemiewelle nicht erhöht. Interne Statistiken zeigten, dass in der ersten Pandemiewelle mehr Patienten an einer Influenza Infektion verstorben sind als an einer COVID-19 Infektion. Die Trendwende kam mit der zweiten Pandemiewelle, zum Jahreswechsel gab es einen Sprunghaften Anstieg der COVID- 19 bedingten Todesfällen. Eine Übersterblichkeit in den DaVita Zentren konnte erstmal im Dezember 2020 messbar nachgewiesen werden. Diese Entwicklung verlief parallel mit dem Infektionsgeschehen in Deutschland während der zweiten COVID-19 Pandemiewelle. Durch die Verschärfung des internen Hygienekonzepts- sowie der zunehmenden Durchimpfung der Patienten ist ein rückläufiger Trend erkennbar und die Sterblichkeit bewegt sich zuletzt im März 2021 wieder auf Normalniveau. Ferner wird die DaVita Deutschland AG auch im Bereich der Materialkosten von der Einbindung in den Gesamtkonzern der DaVita Gruppe partizipieren können. Weiterführend entlasten die Entscheidungen der Kassenärztlichen Vereinigungen zur Erstattung einiger, im Zusammenhang mit der COVID-19-Pandemie angefallener Kosten, wie bspw. Beschaffung persönlicher Schutzausrüstung und Corona Schnelltests, die Ausgaben der DaVita Deutschland AG. Der Vorstand plant für das Jahr 2021, mit Hilfe von Skaleneffekten auf allen Ebenen sowie gesteigerten Behandlungszahlungen, einen positiven Trend im weiteren Geschäftsverlauf weiter voran zu treiben und an die Entwicklung der Vorjahre anzuknüpfen. Ebenfalls plant der Vorstand, das bestehende Hygienekonzept je nach Umständen der Pandemie zum Schutz der eigenen Mitarbeiter und Patienten anzupassen, um weiterhin negative Auswirkungen auf den Geschäftsbetrieb zu vermeiden.
Hamburg, den 5. Februar 2021 Dr. Uhlmann, Vorstand Prof. Dr. med. Kleophas Große Wentrup Bestätigungsvermerk des unabhängigen AbschlussprüfersAn die DaVita Deutschland AG, Hamburg Prüfungsurteile Wir haben den Jahresabschluss der DaVita Deutschland AG, Hamburg - bestehend aus der Bilanz zum 31. Dezember 2019 und der Gewinn- und Verlustrechnung für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2019 sowie dem Anhang, einschließlich der Darstellung der Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden - geprüft. Darüber hinaus haben wir den Lagebericht der DaVita Deutschland AG für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2019 geprüft. Nach unserer Beurteilung aufgrund der bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnisse
Gemäß § 322 Abs. 3 Satz 1 HGB erklären wir, dass unsere Prüfung zu keinen Einwendungen gegen die Ordnungsmäßigkeit des Jahresabschlusses und des Lageberichts geführt hat. Grundlage für die Prüfungsurteile Wir haben unsere Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts in Übereinstimmung mit § 317 HGB unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführt. Unsere Verantwortung nach diesen Vorschriften und Grundsätzen ist im Abschnitt „Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts" unseres Bestätigungsvermerks weitergehend beschrieben. Wir sind von dem Unternehmen unabhängig in Übereinstimmung mit den deutschen handelsrechtlichen und berufsrechtlichen Vorschriften und haben unsere sonstigen deutschen Berufspflichten in Übereinstimmung mit diesen Anforderungen erfüllt. Wir sind der Auffassung, dass die von uns erlangten Prüfungsnachweise ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unsere Prüfungsurteile zum Jahresabschluss und zum Lagebericht zu dienen. Verantwortung der gesetzlichen Vertreter und des Aufsichtsrats für den Jahresabschluss und den Lagebericht Die gesetzlichen Vertreter sind verantwortlich für die Aufstellung des Jahresabschlusses, der den deutschen, für Kapitalgesellschaften geltenden handelsrechtlichen Vorschriften in allen wesentlichen Belangen entspricht, und dafür, dass der Jahresabschluss unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Gesellschaft vermittelt. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die internen Kontrollen, die sie in Übereinstimmung mit den deutschen Grundsätzen ordnungsmäßiger Buchführung als notwendig bestimmt haben, um die Aufstellung eines Jahresabschlusses zu ermöglichen, der frei von wesentlichen - beabsichtigten oder unbeabsichtigten - falschen Darstellungen ist. Bei der Aufstellung des Jahresabschlusses sind die gesetzlichen Vertreter dafür verantwortlich, die Fähigkeit der Gesellschaft zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu beurteilen. Des Weiteren haben sie die Verantwortung, Sachverhalte in Zusammenhang mit der Fortführung der Unternehmenstätigkeit, sofern einschlägig, anzugeben. Darüber hinaus sind sie dafür verantwortlich, auf der Grundlage des Rechnungslegungsgrundsatzes der Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu bilanzieren, sofern dem nicht tatsächliche oder rechtliche Gegebenheiten entgegenstehen. Außerdem sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die Aufstellung des Lageberichts, der insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Gesellschaft vermittelt sowie in allen wesentlichen Belangen mit dem Jahresabschluss in Einklang steht, den deutschen gesetzlichen Vorschriften entspricht und die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend darstellt. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die Vorkehrungen und Maßnahmen (Systeme), die sie als notwendig erachtet haben, um die Aufstellung eines Lageberichts in Übereinstimmung mit den anzuwendenden deutschen gesetzlichen Vorschriften zu ermöglichen und um ausreichende geeignete Nachweise für die Aussagen im Lagebericht erbringen zu können. Der Aufsichtsrat ist verantwortlich für die Überwachung des Rechnungslegungsprozesses der Gesellschaft zur Aufstellung des Jahresabschlusses und des Lageberichts. Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts Unsere Zielsetzung ist, hinreichende Sicherheit darüber zu erlangen, ob der Jahresabschluss als Ganzes frei von wesentlichen - beabsichtigten oder unbeabsichtigten - falschen Darstellungen ist, und ob der Lagebericht insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Gesellschaft vermittelt sowie in allen wesentlichen Belangen mit dem Jahresabschluss sowie mit den bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnissen in Einklang steht, den deutschen gesetzlichen Vorschriften entspricht und die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend darstellt, sowie einen Bestätigungsvermerk zu erteilen, der unsere Prüfungsurteile zum Jahresabschluss und zum Lagebericht beinhaltet. Hinreichende Sicherheit ist ein hohes Maß an Sicherheit, aber keine Garantie dafür, dass eine in Übereinstimmung mit § 317 HGB unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführte Prüfung eine wesentliche falsche Darstellung stets aufdeckt. Falsche Darstellungen können aus Verstößen oder Unrichtigkeiten resultieren und werden als wesentlich angesehen, wenn vernünftigerweise erwartet werden könnte, dass sie einzeln oder insgesamt die auf der Grundlage dieses Jahresabschlusses und Lageberichts getroffenen wirtschaftlichen Entscheidungen von Adressaten beeinflussen. Während der Prüfung üben wir pflichtgemäßes Ermessen aus und bewahren eine kritische Grundhaltung. Darüber hinaus
Wir erörtern mit den für die Überwachung Verantwortlichen unter anderem den geplanten Umfang und die Zeitplanung der Prüfung sowie bedeutsame Prüfungsfeststellungen, einschließlich etwaiger Mängel im internen Kontrollsystem, die wir während unserer Prüfung feststellen.
Hamburg, den 31. März 2021 KPMG AG Witschel, Wirtschaftsprüfer Lütjen, Wirtschaftsprüferin |
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