DaVita Deutschland AGHamburgJahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2023 bis zum 31.12.2023Bilanz zum 31. Dezember 2023Aktiva
Passiva
Gewinn- und Verlustrechnung für 2023
Amtsgericht Hamburg, HRB 107310ANHANG ZUM 31. DEZEMBER 2023Allgemeine Angaben Die DaVita Deutschland AG ist zum Bilanzstichtag eine mittelgroße Kapitalgesellschaft im Sinne des § 267 Abs. 2 HGB. Der Jahresabschluss wurde auf der Grundlage der Rechnungslegungsvorschriften des Handelsgesetzbuches (HGB) und unter Berücksichtigung des Aktiengesetzes aufgestellt. Die Gesellschaft nimmt teilweise die größenabhängigen Erleichterungen des § 288 Abs. 2 HGB in Anspruch. Die Gewinn- und Verlustrechnung ist nach dem Gesamtkostenverfahren gemäß § 275 Abs. 2 HGB aufgestellt. Das Geschäftsjahr entspricht dem Kalenderjahr. Die nach den gesetzlichen Vorschriften zu den Posten der Bilanz oder der Gewinn- und Verlustrechnung anzubringenden Vermerke ebenso wie die Vermerke, die wahlweise in der Bilanz bzw. Gewinn- und Verlustrechnung oder im Anhang anzugeben sind, sind aus Gründen der Übersichtlichkeit im Anhang aufgeführt. Bilanzierungs- und Bewertungsgrundsätze Die immateriellen Vermögensgegenstände und Sachanlagen werden zu Anschaffungskosten abzüglich planmäßiger nutzungsbedingter Abschreibungen bewertet. Die Abschreibungen werden nach der linearen Methode unter Berücksichtigung der betriebsgewöhnlichen Nutzungsdauer zwischen 3 und 22 Jahren berechnet. Bei Zugängen von beweglichen Sachanlagen wird die zeitanteilige Jahresabschreibung angesetzt. Der Geschäfts- und Firmenwert wird über 15 Jahre abgeschrieben, da im Rahmen des Erwerbs konzeptionell von einer entsprechenden Nutzungsdauer ausgegangen wurde. Anteile an verbundenen Unternehmen wurden zu Anschaffungskosten angesetzt. Bei voraussichtlich dauernder Wertminderung werden außerplanmäßige Abschreibungen vorgenommen. Der entsprechende beizulegende Zeitwert wird auf Basis des Ertragswertverfahrens ermittelt. Entfällt der Grund für die Wertminderung, erfolgt eine Wertaufholung bis maximal zur Höhe der Anschaffungskosten, sofern die eingetretene Werterhöhung als dauerhaft anzunehmen ist. Die Forderungen, die sonstigen Vermögensgegenstände und die liquiden Mittel werden zum Nominal- bzw. Nennwert oder mit dem niedrigeren beizulegenden Wert angesetzt. Die Rückstellungen werden in Höhe des Erfüllungsbetrags angesetzt, der nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung notwendig ist. Die Verbindlichkeiten werden mit ihrem Erfüllungsbetrag angesetzt. Angaben und Erläuterungen zu einzelnen Posten der Bilanz und der Gewinn- und Verlustrechnung Die Entwicklung der einzelnen Posten des Anlagevermögens ist dem Anhang als Anlage beigefügt. Sämtliche Forderungen und sonstigen Vermögensgegenstände sind innerhalb eines Jahres fällig. Die Forderungen gegen verbundene Unternehmen in Höhe von TEUR 181.415 (Vorjahr TEUR 166.255) bestehen aus Darlehen, Cash-Pool Forderungen und Forderungen aus Ergebnisabführungsverträgen. Darin sind Forderungen gegen die Gesellschafterin in Höhe von EUR 160.108 (Vorjahr EUR 123.841) enthalten. Die Kapitalrücklage besteht in Höhe von TEUR 5.297 aus zweckgebundenen Rücklagen aus Beschlüssen der Jahre 2011 und 2012 sowie freien Rücklagen in Höhe von TEUR 222.739, die zur Anschaffung der Beteiligungen im Finanzanlagevermögen verwendet wurden. In den sonstigen Rückstellungen sind Rückstellungen für Restrukturierungsmaßnahmen in Höhe von TEUR 397 (Vorjahr TEUR 2.249), für Personalkosten in Höhe von TEUR 660 (Vorjahr TEUR 871), für ausstehende Rechnungen in Höhe von TEUR 383 (Vorjahr TEUR 948) sowie für Abschluss- und Prüfungskosten in Höhe von TEUR 484 (Vorjahr TEUR 312) enthalten. Sämtliche Verbindlichkeiten haben wie im Vorjahr eine Restlaufzeit bis zu einem Jahr. In den Verbindlichkeiten gegenüber verbundenen Unternehmen in Höhe von TEUR 148.812 (Vorjahr TEUR 124.914) sind sämtliche Verbindlichkeiten gegenüber verbundenen Unternehmen enthalten und resultieren wie im Vorjahr aus sonstigen Verbindlichkeiten und Cashpooling-Vereinbarungen. Die sonstigen Verbindlichkeiten enthalten Verbindlichkeiten aus Steuern in Höhe von TEUR 38 (Vorjahr TEUR 24). In den sonstigen betrieblichen Erträgen sind Zuschreibungen auf Finanzanlagen aus der Wertaufholung auf den beizulegenden Zeitwert in Höhe von TEUR 6.802 (Vorjahr TEUR 3.118) enthalten. In den Personalaufwendungen sind TEUR 33 (Vorjahr TEUR 37) für Altersversorgung enthalten. Die Abschreibungen auf Finanzanlagen in Höhe von TEUR 7.086 (Vorjahr TEUR 8.815) resultieren im Wesentlichen aus Wertminderungen auf Beteiligungsbuchwerte. Diese ergeben sich aus niedrigeren beizulegenden Zeitwerten, die auf unplanmäßige Wertentwicklungen der Tochtergesellschaften zurückzuführen sind. Die sonstigen betrieblichen Aufwendungen in Höhe von TEUR 6.665 (Vorjahr TEUR 10.489) ergeben sich im Wesentlichen aus IT-Kosten, Kosten für Rechtsberatungen, Mietkosten, Reisekosten. Die sonstigen Zinsen und ähnlichen Erträge enthalten solche aus verbundenen Unternehmen in Höhe von TEUR 347 (Vorjahr TEUR 356). Die Zinsen und ähnlichen Aufwendungen enthalten solche an verbundene Unternehmen in Höhe von TEUR 1.333 (Vorjahr TEUR 1.351). Sonstige finanzielle Verpflichtungen Sonstige finanziellen Verpflichtungen bestehen im Wesentlichen für Mietverträge in Höhe von TEUR 1.469 (Vorjahr TEUR 1.850). Es bestehen Ergebnisabführungsverträge mit Tochtergesellschaften wie in den Angaben zu § 285 Nr. 11 HGB aufgeführt. Haftungsverhältnisse Die Gesellschaft hat für die Medizinischen Versorgungszentren, an denen sie gemäß der Aufstellung unten beteiligt ist, folgende Verpflichtungen abgegeben:
Der Vorstand geht zum Zeitpunkt der Aufstellung des Jahresabschlusses nicht von einer Inanspruchnahme aus den vorgenannten Verpflichtungen aus, da keine Anzeichen aus der Inanspruchnahme ersichtlich sind bzw. die Medizinischen Versorgungszentren ihren Verpflichtungen aus vorgenannten Verträgen bislang nachgekommen sind. Die ausstehenden Verpflichtungen aus den Kaufpreis- und Darlehensverpflichtungen wurden im Geschäftsjahr vollständig beglichen, sodass zum 31. Dezember 2023 keine offenen Verpflichtungen mehr bestehen (Vorjahr EUR 8 Mio.). Aufgrund der aktuellen Kapitalstruktur bei der MVZ DaVita Falkensee GmbH sowie bei der MVZ DaVita Dinkelsbühl GmbH besteht ein latentes Risiko, dass die Davita Deutschland AG ggf. für Konzernverbindlichkeiten in Höhe von TEUR 5.650 bzw. TEUR 9.992 von der DaVita Germany GmbH in Anspruch genommen werden könnte. Die Geschäftsführung geht zum Zeitpunkt der Aufstellung des Jahresabschlusses nicht von einer Inanspruchnahme aus dieser Patronatserklärung aus, da die Gesellschaften nach Einschätzung der Geschäftsführung ausreichend finanzielle Mittel zur Verfügung haben, um ihre Verbindlichkeiten fristgerecht zu begleichen. Zudem wird erwartet, dass die Kapitalstruktur der betroffenen Tochtergesellschaften stabil bleibt und keine wesentlichen Liquiditätsengpässe auftreten werden. Nicht zu marktüblichen Bedingungen zustande gekommene Geschäfte Die Gesellschaft erbringt Funktionen für die Unternehmensgruppe wie Einkauf, Finanzen und IT. Diese wurden den empfangenden Gesellschaften für das Geschäftsjahr 2023 nicht in Rechnung gestellt. Sonstige Angaben Im Geschäftsjahr 2023 waren durchschnittlich beschäftigt:
Zum Vorstand der Gesellschaft sind/ waren bestellt:
Zum Aufsichtsrat sind/ waren bestellt:
Die Schutzklausel des § 286 Abs. 4 HGB wurde in Anspruch genommen. Die Angaben zu § 285 Nr. 11 HGB sind der nachfolgenden Aufstellung zu entnehmen.
Mit Wirkung zum 1. Januar 2023 wurden die MVZ DaVita Dresden GmbH sowie die Vorratsgesellschaften MVZ DaVita 17 GmbH, MVZ DaVita 18 GmbH, MVZ DaVita 23 GmbH und MVZ DaVita Markgräflerland GmbH auf die MVZ DaVita Hannover Linden GmbH verschmolzen. Die DaVita Deutschland AG war bzw. ist an den genannten Gesellschaften jeweils zu 100 % beteiligt. Alleinige Gesellschafterin ist zum 31. Dezember 2023 die DaVita Germany GmbH, Hamburg. In 2013 wurde zwischen der DaVita Germany GmbH (Organträger) und der DaVita Deutschland AG (Organgesellschaft) ein Ergebnisabführungsvertrag geschlossen. Der Ergebnisabführungsvertrag wurde mit Wirkung zum 1. Januar 2016 geändert. Der Jahresabschluss der Gesellschaft wird in den Konzernabschluss der DaVita HealthCare Partners Inc. mit Sitz in Denver, Colorado, USA, einbezogen, die den Konzernabschluss sowohl für den größten als auch kleinsten Unternehmenskreis aufstellt. Dieser Konzernabschluss muss bei der amerikanischen Securities and Exchange Commission (SEC) unter der Nummer 1-14106 eingereicht werden. Die DaVita Deutschland AG nutzt gemäß § 292 HGB die Möglichkeit, sich durch Offenlegung des nach US-GAAP erstellten Konzernabschlusses der Muttergesellschaft (DaVita HealthCare Partners Inc.) von der deutschen Pflicht zur Aufstellung eines eigenen Konzernabschlusses und Konzernlageberichts zu befreien. Der befreiende Konzernabschluss wird von der Gesellschaft im Unternehmensregister veröffentlicht. Wesentliche Unterschiede zur Rechnungslegung der Konzernmutter Die wesentlichen Unterschiede zwischen der US-amerikanischen (US-GAAP) und der deutschen (HGB) Rechnungslegung im Konzernabschluss der DaVita Deutschland AG beruhen auf grundlegend unterschiedlichen Zielsetzungen. Während die HGB-Rechnungslegung primär das Vorsichtsprinzip und den Gläubigerschutz betont, liegt der Fokus der US-GAAP auf der Bereitstellung entscheidungsrelevanter Informationen für Kapitalgeber. Daher hat unter US-GAAP die Vergleichbarkeit der Jahresabschlüsse - sowohl über verschiedene Geschäftsjahre als auch zwischen unterschiedlichen Unternehmen - sowie eine periodengerechte Erfolgsermittlung eine höhere Bedeutung als im HGB. Unterschiede in der Konsolidierungsmethodik zwischen HGB und US-GAAP Im Gegensatz zur deutschen Konzernrechnungslegung unterscheidet US-GAAP nur zwischen den beiden Konsolidierungsmaßnahmen "Kapitalkonsolidierung" und "Eliminierung konzerninterner Verflechtungen". Die Kapitalkonsolidierung basiert hierbei auf der Verrechnung des Eigenkapitals der Tochterunternehmen mit dem Beteiligungsbuchwert des Mutterunternehmens, wobei die Darstellung nach der sogenannten Erwerbsmethode erfolgt. Gemäß § 301 HGB ist in der deutschen Rechnungslegung ausschließlich die Neubewertungsmethode für die Kapitalkonsolidierung zulässig. US-GAAP hingegen verlangt die Anwendung der Full-Goodwill-Methode. Bei der Erstkonsolidierung nach der Neubewertungsmethode wird zunächst das Nettovermögen des Tochterunternehmens zum Zeitwert bewertet. Anschließend wird der auf den Konzern entfallende Teil des Eigenkapitals mit der Beteiligung der Konzernunternehmen an der Tochtergesellschaft verrechnet, sodass dieser nicht im Konzernabschluss erscheint. Der Geschäfts- oder Firmenwert (Goodwill) wird hierbei nur in Höhe des Eigenanteils des Mutterunternehmens ausgewiesen; die nicht beherrschenden Anteile erscheinen ohne anteiligen Goodwill. Bei der Erstkonsolidierung nach der Full-Goodwill-Methode nach US-GAAP wird hingegen auch der Anteil des Goodwills aktiviert, der auf die Minderheitsgesellschafter entfällt. Auf der Passivseite wird das Eigenkapital der Minderheitsanteile zu seinem Zeitwert ausgewiesen. Dies führt im Vergleich zur Neubewertungsmethode zunächst zu einer höheren Bilanzsumme und einem höheren Minderheitenanteil am Eigenkapital. Darüber hinaus erlaubt das deutsche Bilanzrecht gemäß § 310 HGB, bestimmte Gemeinschaftsunternehmen wahlweise mittels Quotenkonsolidierung oder nach der Equity-Methode in den Konzernabschluss einzubeziehen. Während die Equity-Methode sowohl im Konzern- als auch im Einzelabschluss angewendet werden darf, ist die Quotenkonsolidierung nach US-GAAP bis auf wenige Sonderfälle nicht zulässig. Goodwill Der derivative Geschäfts- oder Firmenwert (Goodwill) wird sowohl nach US-GAAP als auch nach HGB als immaterieller Vermögenswert ausgewiesen. Da dieser Goodwill als ein Vermögenswert mit unbestimmter Nutzungsdauer gilt, erfolgt nach US-GAAP keine planmäßige Abschreibung (Impairment-only-Ansatz). Stattdessen ist der aktivierte Goodwill mindestens einmal jährlich sowie zusätzlich bei besonderen Ereignissen auf seine Werthaltigkeit zu prüfen, basierend auf dem Fair Value. Nach HGB hingegen wird ein entgeltlich erworbener Geschäfts- oder Firmenwert gemäß § 246 Abs. 1 Satz 4 HGB als Vermögensgegenstand behandelt, der planmäßig sowie bei Bedarf auch außerplanmäßig abzuschreiben ist (§ 253 Abs. 3 Satz 1 und Satz 3 HGB). Laut § 285 Nr. 13 HGB ist die Angabe des Abschreibungszeitraums erforderlich. Falls dieser Zeitraum nicht zuverlässig geschätzt werden kann, ist der Goodwill über 10 Jahre abzuschreiben (§ 253 Abs. 3 Satz 4 HGB). Der Aufsichtsrat hat in der Sitzung am 21. November 2024 den vom Vorstand aufgestellten Jahresabschluss gebilligt, der damit festgestellt ist.
Hamburg, den 12. November 2024
Tobias Große Wentrup Prof. Dr. med. Werner Kleophas Vorstand Entwicklung des Anlagevermögens 2023
Lagebericht für das Geschäftsjahr 2023A. Grundlagen der Gesellschaft 1) Geschäftsmodell der Gesellschaft Die DaVita Deutschland AG hält Beteiligungen an medizinischen Versorgungszentren und übernimmt in dieser Funktion neben dem eigenen operativen Geschäft auch zentrale Management- und Leistungsfunktionen für ihre Tochtergesellschaften. Operativ betrieb die DaVita Deutschland AG im abgelaufenen Geschäftsjahr in Kooperationen bzw. direkt Dialysezentren an den Standorten Salzgitter, Dillenburg, Herborn, Schwalmstadt und Fritzlar die Förderung der Behandlung von Nieren- und Hochdruckerkrankungen im weiteren Sinne, der Vorsorge und Therapie der chronischen Niereninsuffizienz, die Förderung der verschiedenen Verfahren der Nierenersatztherapie einschließlich der Nierentransplantation sowie die Förderung geeigneter Maßnahmen zur Vermeidung einer terminalen Niereninsuffizienz. Dazu erfolgen die Bereitstellung von umfangreichen Dienstleistungen und die Durchführung weitergehender klinischer Untersuchungen durch vorgesehenes Fachpersonal sowie Prüfungen zum medizinischen Nutzen und zur Wirtschaftlichkeit der Nierenersatztherapie. Daneben erbringt die Gesellschaft Dienstleistungen zur Förderung und Entwicklung von Arztpraxen und sonstigen Einrichtungen zur Patientenversorgung. Darüber hinaus organisiert das Unternehmen die Zusammenarbeit mit Einrichtungen zur Patientenversorgung und stellt Ausrüstungsgegenstände zum Betrieb von Praxen und Einrichtungen zur Verfügung; die Gründung und der Betrieb einschließlich der Bewirtschaftung, Vermietung, Verpachtung und Verwaltung ärztlich geleiteter Einrichtungen, in denen Ärzte, die in das Arztregister eingetragen sind, als Angestellte oder Vertragsärzte zur Erbringung ambulanter ärztlicher Leistungen tätig sind (medizinische Versorgungszentren nach § 95 Abs. 1 Satz 1 Fünftes Buch Sozialgesetzbuch), sowie die Erbringung nicht-ärztlicher Dialyseleistungen (§§ 126, 127 Fünftes Buch Sozialgesetzbuch). B. Wirtschaftsbericht 1) Branchenbezogene Rahmenbedingungen und Geschäftsverlauf Branchenbezogene Rahmenbedingungen Laut den ersten Berechnungen des Statistischen Bundesamtes hat das preisbereinigte Bruttoinlandsprodukt (BIP) in Deutschland im Jahr 2023 einen Rückgang von 0,3% im Vergleich zum Vorjahr verzeichnet. Diese Entwicklung zeigt, dass die gesamtwirtschaftliche Situation in Deutschland in einem weiterhin krisenbehafteten Umfeld stagniert. Die Erholung der deutschen Wirtschaft, die nach dem starken Rückgang im Jahr 2020 infolge der COVID-19-Pandemie eingesetzt hatte, konnte im Jahr 2023 nicht fortgesetzt werden. Dies deutet darauf hin, dass die wirtschaftlichen Rahmenbedingungen, die durch verschiedene Krisen und hohe Inflation geprägt sind, die dynamische Entwicklung der Wirtschaft stark beeinträchtigen. Die geopolitischen Krisen, inflationsbedingte Kostensteigerungen, Fachkräftemangel und höhere Personalkosten wirken sich unmittelbar auf die Wettbewerbsfähigkeit aus. Bezogen auf den Gesundheitsmarkt zeigen die veröffentlichten Zahlen, dass die Gesundheitswirtschaft in Deutschland weiterhin ein stabiler Motor für Wachstum und Beschäftigung ist. Nach dem Rückgang im Corona-Jahr 2020 hat sich der Sektor weiter erholen können. Dadurch trägt die Branche entscheidend zu wichtigen wirtschaftspolitischen Zielen bei und wirkt sich positiv auf das gesamtwirtschaftliche Wachstum aus. Gemäß dem Bericht zur Gesundheitswirtschaftlichen Gesamtrechnung 2023 des Bundesministeriums für Wirtschaft und Klimaschutz wird in der Gesundheitsbranche etwa jeder achte Euro der Bruttowertschöpfung erwirtschaftet, während sie mit 11,5 % zum nationalen BIP beiträgt. Bedeutende Wachstumsfaktoren sind weiterhin:
Der Dialysemarkt, als Teil des gesamten Gesundheitsmarktes, ist weitestgehend geprägt durch Arztpraxen, welche als Einzel- oder Gemeinschaftspraxen geführt werden. Die Nierenersatztherapie ist eine lebensrettende medizinische Dienstleistung. Die Kosten der Dialysebehandlungen werden aufgrund dessen in der Regel durch die gesetzliche und private Krankenkasse übernommen. Die Erlösseite der DaVita Deutschland AG ist gesetzlich reglementiert und hängt wesentlich von der Haushaltsentwicklung des Bundes sowie der Einnahmenentwicklung des Krankenkassensystems ab. Die ökonomischen Rahmenbedingungen setzen alle Dialyse-Einrichtungen weiterhin unter große wirtschaftliche Herausforderungen. Entsprechend sind die politischen Diskussionen zur Finanzierung der Gesundheitsversorgung in Deutschland, insbesondere hinsichtlich der Erhöhung der Dialysesachkostenpauschale, von großer Bedeutung. Nachdem die Erstattungspauschalen im Einheitlichen Bewertungsmaßstab (EBM) zum 1. Januar 2023 um zwei Prozent erhöht wurden, hat der Bewertungsausschuss die Dialysesachkostenpauschale zum 1. Januar 2024 um weitere 3,85 Prozent angehoben. Die Erhöhung der Erstattungspauschalen sind zwar angesichts der erheblichen inflationsbedingten Kostensteigerungen weiterhin unzureichend, stellen jedoch einen wichtigen Schritt in die richtige Richtung dar, der entscheidend für die Zukunft der Dialyseversorgung in Deutschland ist. Darüber hinaus wurden zusätzliche Anpassungen für die kommenden Jahre angekündigt. Es bleibt abzuwarten, ob in Zukunft weitere Anpassungen vorgenommen werden, da nur so die finanziellen Rahmenbedingungen der Dialyseversorgung nachhaltig verbessert werden können, um die gestiegenen Kosten für Materialien, Personal und Betrieb auszugleichen. Nur durch diese Maßnahmen kann langfristig eine qualitativ hochwertige und flächendeckende Versorgung, insbesondere in ländlichen Regionen, sichergestellt werden. Geschäftsverlauf Die DaVita Deutschland AG erwirtschaftete im abgelaufenen Geschäftsjahr zum 31.12.2023 Umsatzerlöse in Höhe von 4.818 TEUR (Vorjahr: 5.313 TEUR) und, bedingt durch einen bestehenden Ergebnisabführungsvertrag, einen Jahresüberschuss von 0 TEUR (Vorjahr: Jahresüberschuss 0 TEUR). Der Jahresfehlbetrag vor Verlustübernahme durch die Muttergesellschaft beträgt 12.015 TEUR (Vorjahr: Jahresfehlbetrag vor Verlustübernahme 21.861 TEUR). Wesentlich geprägt wurde das Ergebnis durch die Übernahme von Funktionen für die Unternehmensgruppe wie Einkauf, Personal, Finanzen, Recht und IT. Bedingt durch nicht plangemäße Wertentwicklungen in einzelnen Tochtergesellschaften ergaben sich bezogen auf die Beteiligungsbuchwerte zum Teil geringere Fair Values (beizulegende Zeitwerte). Diese Wertdifferenzen fanden per 31. Dezember 2023 ihren Niederschlag in den Abschreibungen auf Finanzanlagen in Höhe von insgesamt 7.086 TEUR (Vorjahr 8.815 TEUR) und resultieren aus der unter dem Plan liegenden Entwicklung einzelner Tochtergesellschaften, insbesondere der MVZ DaVita Prenzlau-Pasewalk GmbH. Dem gegenüber stehen die Zuschreibungen auf Finanzanlagen per 31. Dezember 2023 in Höhe von insgesamt 6.802 TEUR (Vorjahr 3.118 TEUR). Die Zuschreibungen entfallen im Wesentlichen auf die Beteiligungsbuchwerte der MVZ DaVita Nierenzentrum Berlin-Britz GmbH in Höhe von 4.603 TEUR. Der höhere Fair Value resultiert aus der plangemäßen Wertentwicklung sowie der positiven Ergebnisprognose für die Gesellschaft. Das Gesamtergebnis vor Verlustübernahme übertrifft die Erwartungen des Lageberichts 2022. Diese positive Entwicklung ist hauptsächlich auf die geringeren Abschreibungen und gleichzeitig höheren Zuschreibungen auf Finanzanlagen im Geschäftsjahr 2023 sowie auf die hohen Restrukturierungskosten von 3.442 TEUR im Geschäftsjahr 2022 zurückzuführen. Der Serviceumfang und die Qualität für die Konzernfunktionen konnten im Geschäftsjahr weiter gesteigert werden. 2) Vermögens-, Finanz- und Ertragslage Ertragslage Die Umsatzerlöse liegen, wie bereits im Geschäftsverlauf beschrieben, zum abgelaufenen Geschäftsjahr bei 4.818 TEUR (Vorjahr 5.313 TEUR). Die Umsätze beinhalten ausschließlich KV-Umsätze (Abrechnungen von gesetzlich versicherten Patienten über die Kassenärztliche Vereinigung). Die sonstigen betrieblichen Erträge beliefen sich im abgelaufenen Geschäftsjahr 2023 auf 7.037 TEUR (Vorjahr: 3.473 TEUR) und resultieren mit 6.802 TEUR (Vorjahr 3.118 TEUR) überwiegend aus Zuschreibungen auf Finanzanlagen. Der Materialaufwand liegt bei 579 TEUR (Vorjahr 524 TEUR). Die Materialaufwandsquote beträgt 12,0% (Vorjahr 9,9%). Der Anstieg der Materialaufwandsquote ist hauptsächlich auf die gestiegenen Kosten für den Materialeinkauf zurückzuführen. Der Personalaufwand liegt bei 9.914 TEUR (Vorjahr 10.004 TEUR). Die Abschreibungen auf immaterielle Vermögensgegenstände des Anlagevermögens und Sachanlagen liegen bei 695 TEUR (Vorjahr 1.013 TEUR). Die sonstigen betrieblichen Aufwendungen liegen im abgelaufenen Geschäftsjahr 2023 bei 6.665 TEUR (Vorjahr 10.488 TEUR) und ergeben sich im Wesentlichen aus IT-Kosten, Kosten für Rechtsberatungen und weiteren Kosten im Zusammenhang mit den bereits im Vorjahr initiierten Restrukturierungsmaßnahmen. Die höheren Aufwendungen des Vorjahres sind ebenfalls maßgeblich auf die von der DaVita-Geschäftsführung eingeleiteten Restrukturierungsmaßnahmen (3.442 TEUR) zurückzuführen. Finanzlage Die Liquidität wird unter anderem durch die monatlichen Abschlagszahlungen durch die KV sichergestellt. Um den Zahlungsverpflichtungen nachzukommen, wird die Konzernfinanzierung der DaVita Gesellschaften mit einem vollautomatischen Cash-Pooling gesteuert. Darüber hinaus besteht innerhalb der DaVita Unternehmensgruppe jederzeit die Möglichkeit, bei Bedarf auf kurzfristige Darlehen zwischen den Konzerngesellschaften zurückzugreifen. Somit konnte die Gesellschaft ihren Zahlungsverpflichtungen im Geschäftsjahr nachkommen. Vermögenslage Die Bilanzsumme beträgt zum Bilanzstichtag 31. Dezember 2023 380.964 TEUR (Vorjahr 361.758 TEUR). Das Anlagevermögen der Gesellschaft in Höhe von 193.945 TEUR (Vorjahr 190.387 TEUR) war in vollem Umfang durch das Eigenkapital in Höhe von 229.479 TEUR (Vorjahr 229.479 TEUR) finanziert. Das Anlagevermögen der Gesellschaft bestand zum Bilanzstichtag mit 190.457 TEUR (Vorjahr 186.692 TEUR) im Wesentlichen aus Beteiligungen an Tochtergesellschaften. Das Umlaufvermögen zusammen mit dem Rechnungsabgrenzungsposten beträgt 187.019 TEUR (Vorjahr 171.371 TEUR) und besteht im Wesentlichen aus Forderungen gegen verbundene Unternehmen (181.415 TEUR, Vorjahr 166.255 TEUR). Der Anstieg der Forderungen gegen verbundene Unternehmen resultiert aus der Forderung aus Verlustübernahme durch die Mehrheitsgesellschafterin. Die Eigenkapitalquote beträgt zum 31.12.2023 60,24% (Vorjahr 63,43%), wobei der Rückgang bei unverändertem Eigenkapital auf die gestiegene Bilanzsumme zurückzuführen ist. Die sonstigen Rückstellungen in Höhe von 1.954 TEUR (Vorjahr 4.381 TEUR) beinhalten im Wesentlichen Rückstellungen für Restrukturierungsmaßnahmen, für ausstehende Rechnungen von Lieferanten und sowie für Personalverpflichtungen. Der Rückgang resultiert im Wesentlichen aus dem Verbrauch der im Vorjahr gebildeten Rückstellung für Restrukturierungsmaßnahmen. Die Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen betragen zum Abschlussstichtag 631 TEUR (Vorjahr 645 TEUR) und Verbindlichkeiten gegenüber verbundenen Unternehmen in Höhe von 148.812 TEUR (Vorjahr 124.914 TEUR). Der Anstieg der Verbindlichkeiten gegenüber verbundenen Unternehmen resultiert im Wesentlichen aus erhöhten Cashpooling-Verbindlichkeiten in der Gruppe. 3) Prognose-, Chancen- und Risikobericht Chancen- und Risikobericht Für die Gesellschaft werden eine Geschäftsjahresplanung und ein monatliches Berichtswesen erstellt. Durch Soll-Ist-Vergleiche wird überprüft, ob die Ziele erreicht werden. Steuerungsmaßnahmen werden vereinbart, zentral nachgehalten und hinsichtlich ihrer Wirksamkeit überprüft. Die Chancen- und Risikolage der Gesellschaft bildet mögliche positive oder negative Abweichungen von der dargestellten Prognose ab. Aus heutiger Sicht zeichnen sich keine den Fortbestand der Gesellschaft gefährdenden Risiken ab. Risiken Die Entwicklung des Gesundheitsmarktes ist grundsätzlich weitgehend unabhängig von konjunkturellen Schwankungen. Wesentliche Faktoren sind vielmehr die Veränderungen in der Bevölkerungs- und Altersstruktur sowie die gesetzlichen Rahmenbedingungen im Gesundheitssektor. Für die Gruppe bestehen konjunkturelle Risiken insbesondere hinsichtlich der Einkaufspreise für Verbrauchsmaterialien und Geräte im Dialysebereich, die als mittel bis gering eingestuft werden können. Die Bedeutung dieses Risikos für die Gesellschaft wird als mittel eingestuft. Die Gesellschaft bzw. ihre Tochtergesellschaften erwirtschaften ihre Umsätze im Wesentlichen mit der Behandlung von chronischen Nierenerkrankungen. Die Anzahl der Patienten ist dabei in erster Linie von den folgenden Faktoren abhängig:
Das größte Risiko besteht in der Abhängigkeit von den gesetzlichen Rahmenbedingungen für die Erstattung der durchgeführten Behandlungen sowie dem zunehmenden Fachkräftemangel im Pflegebereich. Hier bleibt der Kostendruck auf das Gesundheitssystem weiterhin hoch. Die Gründe hierfür liegen insbesondere in den steigenden Personal- und Materialkosten sowie in den inflationsbedingten Kostensteigerungen in allen Bereichen. Die Bedeutung dieses Risikos für die Gesellschaft wird als mittel eingestuft. Nachdem die Erstattungssätze zu Beginn des Jahres 2023 um zwei Prozent angehoben wurden, kam es zum 1. Januar 2024 zu einer weiteren Erhöhung um 3,85 %. Dennoch bleibt die politische Diskussion über die Erstattungspauschalen für Dialysebehandlungen entscheidend, um die dynamische Kostenentwicklung der letzten Jahre angemessen zu berücksichtigen. Dank der frühzeitig von der Geschäftsführung der DaVita Deutschland AG eingeleiteten Restrukturierungsmaßnahmen konnten Synergien genutzt und die Effizienz in vielen Bereichen optimiert werden. Durch diese Maßnahmen konnten kurzfristig Kosteneinsparungen erzielt werden, sodass die Wirtschaftlichkeit trotz anhaltend hoher Inflation und der damit verbundenen Kostensteigerungen gesichert und der operative Klinikbetrieb in ganz Deutschland aufrechterhalten werden konnte. Nichtsdestotrotz bleiben insbesondere die makroökonomischen Entwicklungen, geopolitischen Krisen und inflationsbedingten Kostensteigerungen erhebliche Risikofaktoren, die potenziell negative Auswirkungen auf den Gesundheitsmarkt haben können. Die Elementarrisiken werden durch einen umfassenden Versicherungsschutz abgedeckt. Die Bedeutung dieser Risiken für die Gesellschaft wird als gering eingestuft. Chancen Die DaVita Deutschland AG profitiert im Wesentlichen von der Einbindung in den DaVita Konzern, welcher die Weiterentwicklung und Innovation der Dialysestandards innerhalb der eigenen Unternehmensgruppe immer weiter vorantreibt. Die DaVita Deutschland AG wird auch in Zukunft von diesen hohen Standards sowie der Weiterentwicklung der Behandlung von chronischen Nierenerkrankungen profitieren und damit im Wettbewerbsumfeld eine führende Position einnehmen. Des Weiteren wird die Gesellschaft von der Nutzung von Synergieeffekten vor allem im Bereich des Materialeinkaufs profitieren, die sich im Verbund der DaVita Deutschland Gruppe umsetzen lassen. Aus dem Vorgenannten ergeben sich bedeutende Chancen für die Gesellschaft. Prognose Die wirtschaftlichen Rahmenbedingungen im Jahr 2024 bleiben herausfordernd. Anhaltende geopolitische Spannungen sowie die fortdauernde Inflation haben erhebliche Auswirkungen auf die Kostenstruktur der Unternehmen und beeinflussen die globalen Märkte maßgeblich, was wirtschaftliches Handeln noch komplexer gestaltet. Zudem sind die Folgewirkungen der COVID-19-Pandemie in Form rückläufiger Patientenzahlen weiterhin spürbar. Des Weiteren bleibt der zunehmende Mangel an Pflegekräften ein drängendes Problem, das innovative Lösungen erfordert, um mehr Fachkräfte zu gewinnen und eine qualitativ hochwertige Versorgung sicherzustellen. Der bisherige Geschäftsverlauf im Jahr 2024 hat gezeigt, dass die Folgewirkungen der COVID-19-Pandemie stärker ausfallen als erwartet. Dies spiegelt sich insbesondere in der Anzahl der Patienten und der damit verbundenen Erlössituation wider. Daher rechnen wir für die Gesellschaft im Jahr 2024 mit einer stagnierenden Umsatz- und Ergebnisentwicklung. Der Kostendruck sowie die anhaltenden Auswirkungen der Pandemie können nicht vollständig durch die bislang genehmigte Erhöhung der Erstattungspauschale und die konzernweiten Kosteneinsparungen ausgeglichen werden. Obwohl das im Geschäftsjahr 2022 initiierte Maßnahmenprogramm zur wirtschaftlichen Stabilisierung auch im Geschäftsjahr 2024 positive Effekte gezeigt hat, wird die Gesellschaft voraussichtlich die Planvorgaben für 2024 nicht erreichen können. Der Jahresfehlbetrag vor Verlustübernahme zum 30. September 2024 beträgt 10.384 TEUR. Auf Grundlage der vorläufigen Zahlen für 2024 rechnet die Geschäftsführung mit einem ähnlichen Jahresfehlbetrag vor Verlustübernahme im Vergleich zu 2023. Die zukünftige Entwicklung des gesamten Dialysemarkts, und damit auch der DaVita Gruppe, hängt maßgeblich von zukünftigen politischen Entscheidungen ab. Um die flächendeckende medizinische Versorgung der Patienten sicherzustellen, ist es unerlässlich, die Dialysepauschalen an das gestiegene Kostenniveau der vergangenen Jahre anzupassen und künftig dynamisch fortzuschreiben.
Hamburg, den 12. November 2024 Vorstand Tobias Große Wentrup Prof. Dr. med. Werner Kleophas Bestätigungsvermerk des unabhängigen AbschlussprüfersAn die DaVita Deutschland AG, Hamburg Prüfungsurteile Wir haben den Jahresabschluss der DaVita Deutschland AG, Hamburg, - bestehend aus der Bilanz zum 31. Dezember 2023 und der Gewinn- und Verlustrechnung für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2023 sowie dem Anhang, einschließlich der Darstellung der Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden - geprüft. Darüber hinaus haben wir den Lagebericht der DaVita Deutschland AG für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2023 geprüft. Nach unserer Beurteilung aufgrund der bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnisse
Gemäß § 322 Abs. 3 Satz 1 HGB erklären wir, dass unsere Prüfung zu keinen Einwendungen gegen die Ordnungsmäßigkeit des Jahresabschlusses und des Lageberichts geführt hat. Grundlage für die Prüfungsurteile Wir haben unsere Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts in Übereinstimmung mit § 317 HGB unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführt. Unsere Verantwortung nach diesen Vorschriften und Grundsätzen ist im Abschnitt „Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts“ unseres Bestätigungsvermerks weitergehend beschrieben. Wir sind von dem Unternehmen unabhängig in Übereinstimmung mit den deutschen handelsrechtlichen und berufsrechtlichen Vorschriften und haben unsere sonstigen deutschen Berufspflichten in Übereinstimmung mit diesen Anforderungen erfüllt. Wir sind der Auffassung, dass die von uns erlangten Prüfungsnachweise ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unsere Prüfungsurteile zum Jahresabschluss und zum Lagebericht zu dienen. Verantwortung der gesetzlichen Vertreter und des Aufsichtsrats für den Jahresabschluss und den Lagebericht Die gesetzlichen Vertreter sind verantwortlich für die Aufstellung des Jahresabschlusses, der den deutschen, für Kapitalgesellschaften geltenden handelsrechtlichen Vorschriften in allen wesentlichen Belangen entspricht, und dafür, dass der Jahresabschluss unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Gesellschaft vermittelt. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die internen Kontrollen, die sie in Übereinstimmung mit den deutschen Grundsätzen ordnungsmäßiger Buchführung als notwendig bestimmt haben, um die Aufstellung eines Jahresabschlusses zu ermöglichen, der frei von wesentlichen falschen Darstellungen aufgrund von dolosen Handlungen (d. h. Manipulationen der Rechnungslegung und Vermögensschädigungen) oder Irrtümern ist. Bei der Aufstellung des Jahresabschlusses sind die gesetzlichen Vertreter dafür verantwortlich, die Fähigkeit der Gesellschaft zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu beurteilen. Des Weiteren haben sie die Verantwortung, Sachverhalte in Zusammenhang mit der Fortführung der Unternehmenstätigkeit, sofern einschlägig, anzugeben. Darüber hinaus sind sie dafür verantwortlich, auf der Grundlage des Rechnungslegungsgrundsatzes der Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu bilanzieren, sofern dem nicht tatsächliche oder rechtliche Gegebenheiten entgegenstehen. Außerdem sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die Aufstellung des Lageberichts, der insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Gesellschaft vermittelt sowie in allen wesentlichen Belangen mit dem Jahresabschluss in Einklang steht, den deutschen gesetzlichen Vorschriften entspricht und die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend darstellt. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die Vorkehrungen und Maßnahmen (Systeme), die sie als notwendig erachtet haben, um die Aufstellung eines Lageberichts in Übereinstimmung mit den anzuwendenden deutschen gesetzlichen Vorschriften zu ermöglichen und um ausreichende geeignete Nachweise für die Aussagen im Lagebericht erbringen zu können. Der Aufsichtsrat ist verantwortlich für die Überwachung des Rechnungslegungsprozesses der Gesellschaft zur Aufstellung des Jahresabschlusses und des Lageberichts. Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts Unsere Zielsetzung ist, hinreichende Sicherheit darüber zu erlangen, ob der Jahresabschluss als Ganzes frei von wesentlichen falschen Darstellungen aufgrund von dolosen Handlungen oder Irrtümern ist, und ob der Lagebericht insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Gesellschaft vermittelt sowie in allen wesentlichen Belangen mit dem Jahresabschluss sowie mit den bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnissen in Einklang steht, den deutschen gesetzlichen Vorschriften entspricht und die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend darstellt, sowie einen Bestätigungsvermerk zu erteilen, der unsere Prüfungsurteile zum Jahresabschluss und zum Lagebericht beinhaltet. Hinreichende Sicherheit ist ein hohes Maß an Sicherheit, aber keine Garantie dafür, dass eine in Übereinstimmung mit § 317 HGB unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführte Prüfung eine wesentliche falsche Darstellung stets aufdeckt. Falsche Darstellungen können aus dolosen Handlungen oder Irrtümern resultieren und werden als wesentlich angesehen, wenn vernünftigerweise erwartet werden könnte, dass sie einzeln oder insgesamt die auf der Grundlage dieses Jahresabschlusses und Lageberichts getroffenen wirtschaftlichen Entscheidungen von Adressaten beeinflussen. Während der Prüfung üben wir pflichtgemäßes Ermessen aus und bewahren eine kritische Grundhaltung. Darüber hinaus
Wir erörtern mit den für die Überwachung Verantwortlichen unter anderem den geplanten Umfang und die Zeitplanung der Prüfung sowie bedeutsame Prüfungsfeststellungen, einschließlich etwaiger bedeutsamer Mängel im internen Kontrollsystem, die wir während unserer Prüfung feststellen.
Hamburg, den 21. November 2024 KPMG AG Brennecke, Wirtschaftsprüfer Lütjen, Wirtschaftsprüferin |
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