alstria office REIT-AG
Hamburg
Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2014 bis zum 31.12.2014
Vorstand und Aufsichtsrat der alstria office REIT-AG
Erklärung der alstria office REIT-AG zum Deutschen Corporate Governance Codex gemäß § 161 AktG
Vorstand und Aufsichtsrat der alstria office REIT-AG erklären:
Seit der letzten Entsprechenserklärung vom 27. Februar 2014 wurde den Empfehlungen
der ,Regierungskommission Deutscher Corporate Governance Kodex' in der Fassung vom
13. Mai 2013 und in der hinsichtlich der Empfehlungen wortgleichen Fassung vom 24.
Juni 2014 mit den folgenden Ausnahmen entsprochen. Es besteht die Absicht, den Empfehlungen
des Kodex in der Fassung vom 24. Juni 2014 in diesem Umfang auch in Zukunft zu entsprechen.
Selbstbehalt bei Abschluss einer D & O-Versicherung für den Aufsichtsrat, Ziffer 3.8
Bei der D & O-Versicherung für den Aufsichtsrat der alstria office REIT-AG wurde kein
Selbstbehalt vereinbart. Vorstand und Aufsichtsrat sind der Auffassung, dass die Mitglieder
des Aufsichtsrats ihre Pflichten auch ohne einen derartigen Selbstbehalt verantwortungsbewusst
ausüben.
Änderung der Erfolgsziele für variable Vergütungsteile, Ziffer 4.2.3
Das kurzfristige variable Vergütungselement für den Vorstand bemisst sich primär anhand
der erzielten Funds From Operations („FFO"). Für den Fall, dass Akquisitionen maßgeblich
zum erreichten FFO für ein Geschäftsjahr beigetragen haben, passt der Aufsichtsrat
das Erfolgsziel FFO unterjährig entsprechend an. Dadurch stellt der Aufsichtsrat sicher,
dass der Vorstand nicht zu Akquisitionen im Sinne einer kurzfristigen persönlichen
Erfolgsmaximierung veranlasst wird. Akquisitionen wirken sich auf die Vorstandsvergütung
nur über die mehrjährige Bemessungsgrundlage der variablen Vergütungsbestandteile
aus, wodurch ein Gleichklang der Interessen des Vorstands mit denen der Gesellschaft
und ihrer Aktionäre erreicht wird. Umgekehrt wird das Erfolgsziel FFO auch an Verkäufe
entsprechend angepasst.
Festlegung des angestrebten Versorgungsniveaus, Ziffer 4.2.3
Der Aufsichtsrat hat das angestrebte Versorgungsniveau für Versorgungszusagen an Mitglieder
des Vorstands nicht festgelegt, weil sich die Gesellschaft aus Gründen der Transparenz
und des Risikomanagements bei der privaten Altersvorsorge für Vorstandsmitglieder
für ein beitragsorientiertes Vergütungsmodell entschieden hat. Der Aufsichtsrat ist
der Ansicht, dass im Gegensatz zu einem leistungsorientierten Vergütungsmodell, ein
beitragsorientiertes Modell im besten Interesse der Gesellschaft ist, da definierte
Beiträge keine unvorhersehbaren zukünftigen Verbindlichkeiten begründen.
Erörterung der Halbjahres- und Quartalsfinanzberichte durch den Aufsichtsrat oder
seinen Prüfungsausschuss mit dem Vorstand vor der Veröffentlichung, Ziffer 7.1.2
Die Halbjahres- und Quartalsfinanzberichte werden dem Aufsichtsrat vor ihrer Veröffentlichung
zur Verfügung gestellt. Darüber hinaus werden die Finanzberichte zeitnah nach deren
Veröffentlichung ausführlich mit dem Aufsichtsrat erörtert. Für den Fall, dass sich
wesentliche Abweichungen von dem vom Aufsichtsrat genehmigten Budget oder Geschäftsplan
ergeben, wird dem Aufsichtsrat die Möglichkeit eingeräumt, die Zahlen vor ihrer Veröffentlichung
mit dem Vorstand zu erörtern. Vorstand und Aufsichtsrat erachten dieses Vorgehen als
angemessen und ausreichend.
Die deutsche Fassung ist die allein maßgebliche.
Im Februar 2015
Olivier Elamine, Vorstandsvorsitzender
Alexander Stuhlmann, Vorsitzender des Aufsichtsrats
Bericht des Aufsichtsrats
Sehr geehrte Aktionäre,
in diesem Bericht erläutern wir die Überwachung und Beratung der Unternehmensführung
durch den Aufsichtsrat, die wesentlichen Themen im Gesamtaufsichtsrat und die Arbeit
in den Ausschüssen, die Jahres- und Konzernabschlussprüfung sowie die Corporate Governance
der Gesellschaft im Berichtsjahr.
ÜBERWACHUNG UND BERATUNG DER UNTERNEHMENSFÜHRUNG
Wir haben im Berichtsjahr 2014 die uns nach Gesetz und Satzung obliegenden Aufgaben
wahrgenommen, den Vorstand des Unternehmens beraten und seine Geschäftsführung überwacht.
In Entscheidungen von grundlegender Bedeutung für das Unternehmen war der Aufsichtsrat
intensiv eingebunden.
In den Sitzungen des Aufsichtsrats und seiner Ausschüsse hat der Vorstand den Aufsichtsrat
regelmäßig zeitnah und umfassend über die Entwicklung der Geschäfts- und Finanzlage
des Unternehmens, die Planung, wichtige Geschäftsvorfälle sowie über die Risikolage,
das Risikomanagement und die Compliance der Gesellschaft informiert. Die strategische
Ausrichtung des Unternehmens stimmten Vorstand und Aufsichtsrat gemeinsam ab. Der
Vorstand hat den Aufsichtsrat auch zwischen den Sitzungen durch mündliche und schriftliche
Berichte über wichtige Ereignisse unterrichtet. Der Aufsichtsratsvorsitzende und der
Vorstand führten regelmäßige Informations- und Beratungsgespräche, in denen Fragen
der Strategie, der Planung, der Geschäftsentwicklung, der Risikolage, des Risikomanagements
und der Compliance der Gesellschaft beraten wurden.
Alle zustimmungspflichtigen Maßnahmen haben wir eingehend mit dem Vorstand beraten.
Soweit nach Gesetz, Satzung oder den Geschäftsordnungen von Vorstand bzw. Aufsichtsrat
erforderlich, hat der Aufsichtsrat nach gründlicher Prüfung und Beratung sein Votum
abgegeben. Dies schließt auch die Budgetplanung des Unternehmens ein.
Im Geschäftsjahr 2014 fanden vier ordentliche Sitzungen sowie zwei außerordentliche
Sitzungen des Gesamtaufsichtsrats statt. Alle Mitglieder haben an mindestens der Hälfte
der Sitzungen teilgenommen. Die Präsenz der Mitglieder in den Sitzungen des Aufsichtsrats
lag bei durchschnittlich 89%. Zusätzlich haben wir auf der Grundlage ausführlicher
Unterlagen zwei Entscheidungen per Umlaufbeschluss getroffen. Im Jahr 2015 fanden
bis zum Abschluss dieses Berichts eine weitere ordentliche und eine außerordentliche
Sitzung des Gesamtaufsichtsrats sowie eine Beschlussfassung per Umlaufbeschluss statt.
In allen ordentlichen Aufsichtsratssitzungen wurden die Lage und Entwicklung der Gesellschaft,
der Geschäftsverlauf, die Marktsituation sowie die Risikoentwicklung mit dem Vorstand
besprochen und die Finanzergebnisse der Gesellschaft (Quartalsfinanzberichte und Halbjahresfinanzbericht
bzw. Jahres- und Konzernabschluss) erörtert.
SCHWERPUNKTE DER DISKUSSION
In seiner Bilanzsitzung im Februar 2014 befasste sich der Aufsichtsrat mit dem Jahres-
und Konzernabschluss zum 31. Dezember 2013 sowie den Lageberichten und erörterte diese
mit dem Abschlussprüfer. Der Aufsichtsrat billigte den Jahresabschluss der alstria
office REIT-AG sowie den Konzernabschluss zum 31. Dezember 2013 und schloss sich dem
Vorschlag des Vorstands für die Gewinnverwendung an. Er fasste Beschluss über seinen
Bericht an die ordentliche Hauptversammlung für das Geschäftsjahr 2013 sowie die Erklärung
zur Unternehmensführung inklusive der Entsprechenserklärung zu den Empfehlungen des
Deutschen Corporate Governance Kodex. Der Aufsichtsrat erteilte ferner seine Zustimmung
zu einer Investitionsmaßnahme in eine Immobilie der Gesellschaft zum Zwecke der Vermietung
sowie zum Abschluss von Bankdarlehen im Volumen von insgesamt ca. EUR 121 Mio. Vorstand
und Aufsichtsrat berieten über die Tagesordnung für die ordentliche Hauptversammlung
der Gesellschaft, mögliche Immobilientransaktionen sowie die allgemeine strategische
Ausrichtung des Unternehmens. Der Aufsichtsrat bestellte einen Sonderausschuss, dem
keine Beschlusskompetenz übertragen wurde, zur Beratung und Vorbereitung von Entscheidungen
in Bezug auf Akquisitionsmöglichkeiten. Schließlich beriet und beschloss der Aufsichtsrat
nach Durchführung eines vertikalen Vergütungsvergleichs und auf Grundlage einer Empfehlung
seines Personalausschusses über die Höhe der langfristigen variablen Vergütung für
die Mitglieder des Vorstands für das Geschäftsjahr 2010 und der kurzfristigen variablen
Vergütung für das Geschäftsjahr 2013, jeweils unter Berücksichtigung ihrer individuellen
Leistung, sowie über die Parameter der variablen Vergütung der Vorstandsmitglieder
für das Geschäftsjahr 2014.
In der ordentlichen Sitzung im Mai 2014 beriet der Aufsichtsrat mit dem Vorstand über
die Akquisitionsmöglichkeiten und Möglichkeiten des Verkaufs von Assets der Gesellschaft.
Themen der beiden außerordentlichen Sitzungen des Aufsichtsrats im Juni 2014 waren
erneut die Akquisitionsmöglichkeiten der Gesellschaft sowie die strategische Entwicklung
des Unternehmens.
In der Sitzung im September 2014 erteilte der Aufsichtsrat seine Zustimmung zum Verkauf
eines Objekts sowie zu der Akquisition eines Immobilienportfolios. Vorstand und Aufsichtsrat
diskutierten die Finanzierung der Akquisition sowie die strategische Weiterentwicklung
der Gesellschaft. Der Aufsichtsrat beschloss ferner die redaktionelle Anpassung der
Satzung an eine im Rahmen des Mitarbeiterbeteiligungsprogramms der Gesellschaft durchgeführte
bedingte Kapitalerhöhung um TEUR 85.000. Schließlich wurden dem Aufsichtsrat auch
in diesem Berichtsjahr Mitarbeiter der ersten Führungsebene unter dem Vorstand sowie
die von ihnen geleiteten Unternehmensbereiche vorgestellt.
In seiner Sitzung im Dezember 2014 beschloss der Aufsichtsrat nach intensiver Erörterung
mit dem Vorstand die Unternehmens- und Budgetplanung für das Geschäftsjahr 2015. Er
genehmigte das im Hinblick auf Akquisitionen und Verkäufe unterjährig angepasste Budget
der Gesellschaft für das Geschäftsjahr 2014 sowie die Anpassung eines Darlehensvertrags
der Gesellschaft. Ferner beschloss der Aufsichtsrat die redaktionelle Anpassung der
Satzung im Hinblick auf die Löschung des Bedingten Kapitals II, das nach Beendigung
des Aktienoptionsprogramms des Vorstands nicht mehr ausgenutzt werden kann, befasste
sich mit den zuletzt im November 2012 festgelegten konkreten Zielen für seine Zusammensetzung
(Diversity Statement) und diskutierte mit dem Vorstand die Akquisitions- und Entwicklungsmöglichkeiten
der Gesellschaft. Zudem diskutierte der Aufsichtsrat das positive Ergebnis der Prüfung
der Effizienz seiner Arbeit, die die Mitglieder des Aufsichtsrats anhand eines Fragebogens
durchgeführt hatten.
Die Beschlüsse im schriftlichen Umlaufverfahren im März und August 2014 betrafen die
Beschlussvorschläge des Aufsichtsrats an die ordentliche Hauptversammlung für das
Geschäftsjahr 2013 sowie eine Personalangelegenheit.
In der außerordentlichen Sitzung im Januar 2015 beriet der Aufsichtsrat über die strategische
Ausrichtung des Unternehmens.
Auf seiner Bilanzsitzung im Februar 2015 befasste sich der Aufsichtsrat insbesondere
mit dem Jahres- und Konzernabschluss zum 31. Dezember 2014 sowie dem Vorschlag des
Vorstands für die Gewinnverwendung. Er fasste Beschluss über seinen Bericht an die
ordentliche Hauptversammlung für das Geschäftsjahr 2014 sowie die Erklärung zur Unternehmensführung
inklusive der Entsprechenserklärung zu den Empfehlungen des Deutschen Corporate Governance
Kodex und befasste sich mit der variablen Vergütung für die Mitglieder des Vorstands.
AUSSCHÜSSE DES AUFSICHTSRATS
Der sechsköpfige Aufsichtsrat hat drei ständige Ausschüsse eingerichtet, die ihn bei
seiner Arbeit unterstützen und jeweils mit drei Mitgliedern besetzt sind. Die Zusammensetzung
der Ausschüsse ist in der Erklärung zur Unternehmensführung auf den Seiten 139 bis
151 des Geschäftsberichts dargestellt.
Den Ausschüssen sind im gesetzlich zulässigen Rahmen teilweise Entscheidungsbefugnisse
übertragen worden, zum Teil bereiten sie die Beschlussfassungen des Aufsichtsrats
durch Beschlussempfehlungen vor. Die Ausschussvorsitzenden informieren den Gesamtaufsichtsrat
in dessen Sitzungen über die Arbeitsergebnisse der Ausschüsse. Im Geschäftsjahr 2014
befassten sich die Ausschüsse des Aufsichtsrats vor allem mit folgenden Themen:
Der Prüfungsausschuss trat im Geschäftsjahr 2014 in vier Sitzungen zusammen, an denen
stets der Finanzvorstand teilnahm. Die Risikolage der Gesellschaft wurde in allen
Sitzungen erörtert. Im Rahmen der Prüfung der Rechnungslegung behandelte der Prüfungsausschuss
den Jahres- und Konzernabschluss zum 31. Dezember 2013 sowie die Lageberichte. Er
diskutierte die Dokumente mit den Abschlussprüfern und führte eine entsprechende Vorprüfung
des Jahres- und Konzernabschlusses sowie des Gewinnverwendungsvorschlags des Vorstands
durch und unterbreitete dem Gesamtaufsichtsrat entsprechende Beschlussvorschläge.
Weitere Themen waren eine Empfehlung an den Aufsichtsrat zu seinem Beschlussvorschlag
an die Hauptversammlung zur Wahl des Abschlussprüfers, die Prüfung der Unabhängigkeit
der Abschlussprüfer sowie der vom Abschlussprüfer zusätzlich erbrachten Leistungen,
die Erteilung des Prüfungsauftrags an Deloitte & Touche GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft,
Niederlassung Hamburg, nebst Honorarvereinbarung, die Festlegung der Prüfungsschwerpunkte
sowie die Erörterung des Rechnungslegungsprozesses, des Risikomanagementsystems und
der erfassten wesentlichen Risiken, der Wirksamkeit des internen Kontroll- und Revisionssystems
sowie des Compliance-Systems. Schließlich befasste sich der Prüfungsausschuss mit
den Ergebnissen der internen Revision und führte eine Prüfung der Effizienz seiner
Arbeit durch. Die Auswertung ergab eine durchweg gute Effizienz.
Der Personalausschuss, der auch die Aufgaben eines Nominierungsausschusses wahrnimmt,
tagte im Geschäftsjahr 2014 zweimal. Der Personalausschuss beriet über die Höhe der
langfristigen variablen Vergütung für die Mitglieder des Vorstands für das Geschäftsjahr
2010 und der kurzfristigen variablen Vergütung für das Geschäftsjahr 2013, jeweils
unter Berücksichtigung ihrer individuellen Leistung, sowie über die Parameter für
die variable Vergütung der Vorstandsmitglieder für das Geschäftsjahr 2014. Er bereitete
den vertikalen Vergütungsvergleich vor und unterbreitete dem Gesamtaufsichtsrat entsprechende
Beschlussvorschläge. Ferner überprüfte der Personalausschuss die Effizienz seiner
Arbeit.
Der Investitionsausschuss hat im Geschäftsjahr 2014 in drei Sitzungen mit dem Vorstand
über eine Akquisitionsmöglichkeit beraten und seine Zustimmung zu Beratungsleistungen
durch die Anwaltssozietät Freshfields Bruckhaus Deringer LLP erteilt, deren Partner
das Aufsichtsratsmitglied Dr. Johannes Conradi ist. Sämtliche im Geschäftsjahr 2014
durchgeführten Immobilientransaktionen wurden von den Mitgliedern des Investitionsausschusses
zusammen mit den anderen Mitgliedern des Aufsichtsrats im Plenum beraten.
Mit Beschluss vom 27. Februar 2014 bildete der Aufsichtsrat im Berichtszeitraum zudem
einen dreiköpfigen Sonderausschuss zur Beratung und Vorbereitung von Entscheidungen
über mögliche Akquisitionen. Der Sonderausschuss, dem keine Beschlusskompetenz zugewiesen
war, kam im Mai 2014 in zwei Sitzungen per Telefonkonferenz zusammen und beriet mit
dem Vorstand die Akquisitionsmöglichkeiten der Gesellschaft. Die Zusammensetzung des
Sonderausschusses ist ebenfalls in der Erklärung zur Unternehmensführung auf den Seiten
139 bis 151 des Geschäftsberichts dargestellt.
Kein Mitglied der Ausschüsse nahm an weniger als der Hälfte der jeweiligen Ausschusssitzungen
teil.
PRÜFUNG DES JAHRES- UND KONZERNABSCHLUSSES
Deloitte & Touche GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Niederlassung Hamburg, übernahm
die Prüfung des vom Vorstand aufgestellten Jahresabschlusses und des Lageberichts
der alstria office REIT-AG sowie des Konzernabschlusses einschließlich des Konzernlageberichts
für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis 31. Dezember 2014 und versah diese mit einem
uneingeschränkten Bestätigungsvermerk.
Der Jahresabschluss und der Lagebericht der alstria office REIT-AG, der Konzernabschluss
einschließlich des Konzernlageberichts sowie der Vorschlag des Vorstands zur Verwendung
des Bilanzgewinns wurden ebenso wie die Berichte des Abschlussprüfers allen Mitgliedern
des Aufsichtsrats unverzüglich nach ihrer Aufstellung zur Verfügung gestellt. Der
Aufsichtsrat prüfte die vom Vorstand aufgestellten Dokumente umfassend im Prüfungsausschuss
und im Plenum. In der Sitzung des Prüfungsausschusses berichtete der Abschlussprüfer
über die wesentlichen Ergebnisse seiner Prüfung (einschließlich der Prüfung des internen
Kontroll- und Risikomanagementsystems) und stand für Fragen zur Verfügung. Der Prüfungsausschuss
hat die Prüfung durch den Aufsichtsrat vorbereitet und darüber in Gegenwart des Abschlussprüfers
und des Konzernabschlussprüfers an das Plenum berichtet. Das Plenum prüfte und diskutierte
sowohl den vom Vorstand aufgestellten Jahresabschluss und Konzernabschluss als auch
die Ergebnisse der Abschlussprüfung. Nach dem abschließenden Ergebnis der Prüfung
durch den Aufsichtsrat waren Einwendungen nicht zu erheben. Der Aufsichtsrat billigte
den Jahresabschluss sowie den Konzernabschluss. Damit gilt der Jahresabschluss als
festgestellt. Dem Vorschlag des Vorstands zur Verwendung des Bilanzgewinns schloss
sich der Aufsichtsrat an.
CORPORATE GOVERNANCE
Im Berichtszeitraum befasste sich der Aufsichtsrat zudem mit der Erfüllung der Empfehlungen
des Deutschen Corporate Governance Kodex durch die alstria office REIT-AG. Vorstand
und Aufsichtsrat gaben zuletzt im Februar 2015 die jährliche Erklärung zum Deutschen
Corporate Governance Kodex gemäß § 161 AktG ab, die danach den Aktionären auf der
Website des Unternehmens dauerhaft zugänglich gemacht wurde. Darin haben Vorstand
und Aufsichtsrat erklärt, dass den Empfehlungen des Deutschen Corporate Governance
Kodex im Wesentlichen entsprochen wurde und wird und welche Empfehlungen nicht angewendet
wurden oder werden und warum nicht.
Für seine eigene Zusammensetzung legt der Aufsichtsrat konkrete Ziele fest („Diversity
Statement"), die zusammen mit dem Stand ihrer Umsetzung in der Erklärung zur Unternehmensführung
der Gesellschaft veröffentlicht sind. Als Ergebnis einer Selbsteinschätzung der Mitglieder
des Aufsichtsrats im Winter 2014 konnte festgestellt werden, dass der Aufsichtsrat
in der Besetzung zum 31. Dezember 2014 dieser Zielsetzung entspricht. Interessenkonflikte
von Vorstands- oder Aufsichtsratsmitgliedern traten im zurückliegenden Geschäftsjahr
nicht auf.
Der Aufsichtsrat dankt dem Vorstand und allen Mitarbeitern für ihr Engagement und
ihre erfolgreiche Arbeit im Geschäftsjahr 2014.
Hamburg, im Februar 2015
Für den Aufsichtsrat Alexander Stuhlmann, Vorsitzender des Aufsichtsrats
|