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alstria office REIT-AG
Hamburg
ISIN: DE000A0LD2U1
Wertpapierkennnummer: A0LD2U
Einladung zur
außerordentlichen Hauptversammlung
Hiermit laden wir die Aktionäre unserer Gesellschaft ein zur außerordentlichen Hauptversammlung am
Donnerstag, 23. Juli 2015, 10:00 Uhr,
in der Handwerkskammer Hamburg,
Holstenwall 12, 20355 Hamburg,
Raum 304.
Tagesordnung der
außerordentlichen Hauptversammlung
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1.
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Erhöhung des Grundkapitals der Gesellschaft gegen Sacheinlagen unter Ausschluss von gesetzlichen Bezugsrechten der Aktionäre
und entsprechende Ermächtigung zur Anpassung der Satzung
Der Vorstand der alstria office REIT-AG hat am 16. Juni 2015 gemäß § 10 Abs. 1 und 3 Satz 1 WpÜG seine Entscheidung veröffentlicht,
gegenüber den Aktionären der DO Deutsche Office AG, Köln, ein Übernahmeangebot in Form eines Umtauschangebots nach den Bestimmungen
des Wertpapiererwerbs- und Übernahmegesetzes abzugeben, das auf den Erwerb aller von diesen gehaltenen Aktien der DO Deutsche
Office AG gerichtet ist. Als Gegenleistung sollen den Aktionären der DO Deutsche Office AG für jede von ihnen gehaltene Aktie
der DO Deutsche Office AG mit einem anteiligen Betrag des Grundkapitals von EUR 1,00 je Aktie 0,381 Aktien der alstria office
REIT-AG angeboten werden (‘
Umtauschangebot
‘).
Die Aktien der DO Deutsche Office AG, für welche das Übernahmeangebot angenommen worden ist, sollen im Rahmen einer Kapitalerhöhung
gegen Sacheinlagen in die alstria office REIT-AG eingebracht werden. Die Abwicklung der Sachkapitalerhöhung erfolgt unter
Einschaltung zweier als Umtauschtreuhänder handelnder Banken, der UBS Deutschland AG, Frankfurt am Main, und der UniCredit
Bank AG, München (die ‘
Umtauschtreuhänder
‘).
Nach dem Inhalt des Umtauschangebots werden die Aktionäre der DO Deutsche Office AG, die das Angebot annehmen, die von ihnen
gehaltenen Aktien der DO Deutsche Office AG auf die Umtauschtreuhänder übertragen. Die Umtauschtreuhänder werden sodann diese
von ihnen treuhänderisch gehaltenen Aktien der DO Deutsche Office AG in die alstria office REIT-AG einbringen, die neuen,
im Zuge der gemäß Ziffer 1 der Tagesordnung zu beschließenden Kapitalerhöhung geschaffenen Aktien der alstria office REIT-AG
zeichnen und nach ihrer Entstehung entsprechend dem Inhalt des Umtauschangebots auf die Aktionäre der DO Deutsche Office AG
übertragen.
Auf Grundlage des vorstehend näher beschriebenen Umtauschverhältnisses und der derzeit ausstehenden Zahl von Aktien der DO
Deutsche Office AG beträgt die maximale Zahl der im Zuge des Umtauschangebots auszugebenden Aktien der alstria office REIT-AG
68.781.791.
Vorstand und Aufsichtsrat schlagen daher vor, wie folgt zu beschließen:
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a)
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Kapitalerhöhung
Das satzungsgemäße Grundkapital der Gesellschaft in Höhe von derzeit EUR 86.920.334,00 eingeteilt in 86.920.334 auf den Inhaber
lautende nennwertlose Stückaktien mit einem anteiligen Betrag am Grundkapital von jeweils EUR 1,00 (ohne die im Rahmen der
Ausübung von Bezugsrechten aus den bedingten Kapitalia der Gesellschaft im Geschäftsjahr 2015 ausgegebenen Aktien), wird um
bis zu EUR 68.781.791 auf bis zu EUR 155.702.125,00 durch Ausgabe von bis zu 68.781.791 auf den Inhaber lautenden nennwertlosen
Stückaktien mit einem anteiligen Betrag am Grundkapital von EUR 1,00 (die ‘
Neuen Aktien
‘) gegen Sacheinlagen erhöht.
Der Ausgabebetrag der Neuen Aktien beträgt EUR 1,00. Die Differenz zwischen dem Ausgabebetrag der Neuen Aktien und dem Einbringungswert
des Sacheinlagegegenstands soll der Kapitalrücklage zugewiesen werden.
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b)
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Gewinnberechtigung
Die Neuen Aktien sind ab dem 1. Januar 2015 voll gewinnberechtigt.
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c)
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Ausschluss des Bezugsrechts
Das Bezugsrecht der Aktionäre der alstria office REIT-AG ist ausgeschlossen. Die Neuen Aktien werden im Rahmen eines an die
Aktionäre der DO Deutsche Office AG gemäß §§ 29 ff. WpÜG zu richtenden Übernahmeangebots in Form eines Umtauschangebots (einschließlich
der etwaigen Ausübung eines Andienungsrechts gemäß § 39c WpÜG) (‘
Umtauschangebot
‘) im Verhältnis 1:0,381 ausgegeben. Das bedeutet, dass jeder Aktionär der DO Deutsche Office AG, der das Umtauschangebot
annimmt, berechtigt ist, für jede zum Umtausch eingereichte Aktie der DO Deutsche Office AG 0,381 Neue Aktien aus dieser Kapitalerhöhung
gegen Sacheinlagen zu beziehen.
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d)
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Umtauschtreuhänder
Die Zeichnung der Neuen Aktien erfolgt je zur Hälfte durch die UBS Deutschland AG, Bockenheimer Landstraße 2-4, D-60306 Frankfurt
am Main, und die UniCredit Bank AG, Arabellapark 14, D-81925 München, in ihrer jeweiligen Funktion als Umtauschtreuhänder
für diejenigen Aktionäre der DO Deutsche Office AG, die das Umtauschangebot angenommen haben. Dementsprechend werden die Umtauschtreuhänder
hiermit zur Zeichnung der Neuen Aktien zugelassen. Die Umtauschtreuhänder werden die zum Umtausch eingereichten Aktien der
DO Deutsche Office AG als Sacheinleger in die alstria office REIT-AG einbringen.
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e)
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Umfang der Kapitalerhöhung
Die Kapitalerhöhung gegen Sacheinlagen soll nur in dem Umfang durchgeführt werden, als bis zum Ablauf der in Ziffer 1.i) genannten
Frist eine Zeichnung Neuer Aktien durch die Umtauschtreuhänder erfolgt.
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f)
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Keine Prüfung der Sacheinlage
Der Vorstand beabsichtigt, bei der Kapitalerhöhung gegen Sacheinlagen von einer Prüfung der Sacheinlage (§ 183 Abs. 3 AktG)
gemäß §§ 183a, 33a AktG abzusehen.
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g)
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Weitere Einzelheiten
Der Vorstand ist berechtigt, die weiteren Einzelheiten der Durchführung der Kapitalerhöhung gegen Sacheinlagen, insbesondere
die Anzahl der letztlich auszugebenden Neuen Aktien, festzulegen. Die Kapitalerhöhung gegen Sacheinlagen kann in mehreren
Tranchen durchgeführt werden.
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h)
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Ermächtigung zur Satzungsanpassung
Der Aufsichtsrat wird ermächtigt, die Satzung entsprechend der Durchführung der Kapitalerhöhung gegen Sacheinlagen anzupassen.
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i)
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Befristung
Der Beschluss über die Erhöhung des Grundkapitals gegen Sacheinlagen wird ungültig, wenn die Durchführung dieser Kapitalerhöhung
nicht innerhalb von vier Monaten nach Ablauf der weiteren Annahmefrist (§ 16 Abs. 2 Satz 1 WpÜG) im Handelsregister eingetragen
ist.
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2.
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Wahl eines Aufsichtsratsmitglieds
Herr Roger Lee hat erklärt, sein Mandat als Mitglied des Aufsichtsrats mit Vollzug des Umtauschangebots, d.h. mit Einbringung
aller unter dem Umtauschangebot angedienten Aktien der DO Deutsche Office AG in die alstria office REIT-AG, niederzulegen.
Als Nachfolger soll Herr Hermann T. Dambach in den Aufsichtsrat gewählt werden.
Gemäß §§ 96 Abs. 1, 101 Abs. 1 AktG und § 9 Abs. 1 der Satzung der Gesellschaft besteht der Aufsichtsrat aus sechs Mitgliedern
der Aktionäre, die durch die Hauptversammlung gewählt werden. Die Hauptversammlung ist an Wahlvorschläge nicht gebunden. Nach
§ 9 Abs. 4 der Satzung erfolgt die Wahl des Nachfolgers eines von der Hauptversammlung gewählten Mitglieds des Aufsichtsrats,
das vor Ablauf seiner Amtszeit aus dem Aufsichtsrat ausscheidet, für den Rest der Amtszeit des ausgeschiedenen Mitglieds.
Der nachfolgende Wahlvorschlag berücksichtigt die in der Erklärung zur Unternehmensführung veröffentlichten Ziele, die der
Aufsichtsrat nach Ziffer 5.4.1 Abs. 2 des Deutschen Corporate Governance Kodex in der Fassung vom 24. Juni 2014 für die Zusammensetzung
des Aufsichtsrats im November 2012 festgelegt hatte.
Der Aufsichtsrat schlägt – entsprechend dem Vorschlag seines Nominierungs- und Personalausschusses – vor zu beschließen:
Herr Hermann T. Dambach, Geschäftsführer der Oaktree GmbH, Bad Homburg, wird mit Wirkung des Vollzugs des Umtauschangebots,
d.h. mit Einbringung aller unter dem Umtauschangebot angedienten Aktien der DO Deutsche Office AG in die alstria office REIT-AG,
bis zur Beendigung der Hauptversammlung, die über die Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2015
beschließt, in den Aufsichtsrat der alstria office REIT-AG gewählt.
Angaben nach § 125 Abs. 1 Satz 5 AktG:
Mitgliedschaften von Herrn Herrmann T. Dambach in anderen gesetzlich zu bildenden Aufsichtsräten:
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*
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DO Deutsche Office AG (Vorsitzender des Aufsichtsrats)
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Mitgliedschaften von Herrn Hermann T. Dambach in vergleichbaren in- und ausländischen Kontrollgremien von Wirtschaftsunternehmen:
Nach Einschätzung des Aufsichtsrats bestehen zwischen Herrn Hermann T. Dambach und der Gesellschaft, deren Konzernunternehmen,
den Organen der Gesellschaft oder einem wesentlich an der Gesellschaft beteiligten Aktionär die nachfolgend genannten maßgebenden
persönlichen oder geschäftlichen Beziehungen im Sinne der Ziffer 5.4.1 des Deutschen Corporate Governance Kodex: Herr Dambach
ist Geschäftsführer der Oaktree GmbH, die zur Oaktree Gruppe gehört. Fonds der Oaktree Gruppe sind Aktionäre der DO Deutsche
Office AG. Sie werden Aktionäre der Gesellschaft, sofern sie am Umtauschangebot teilnehmen.
Nähere Angaben zum Werdegang des vorgeschlagenen Kandidaten können Sie dem im Internet unter
www.alstria.de -> Investoren -> Hauptversammlung
eingestellten Lebenslauf des Kandidaten entnehmen.
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Berichte und Hinweise an die Hauptversammlung
Bericht des Vorstands zu Tagesordnungspunkt 1
(
Erhöhung des Grundkapitals gegen Sacheinlagen unter Ausschluss von gesetzlichen Bezugsrechten der Aktionäre und entsprechende
Ermächtigung zur Anpassung der Satzung
)
Der Vorstand hat zu dem Tagesordnungspunkt 1 gemäß § 186 Abs. 4 Satz 2 AktG einen schriftlichen Bericht über den Grund des
vorgesehenen Bezugsrechtsausschlusses sowie die Begründung des vorgeschlagenen Umtauschverhältnisses erstattet. Der Vorstandsbericht
ist mit seinem wesentlichen Inhalt dieser Einladung zur Hauptversammlung ohne dessen Anlagen A und B als Anlage 1 beigefügt.
Der Vorstandsbericht ist zudem zusammen mit dessen Anlagen A und B vom heutigen Tag an im Internet unter
www.alstria.de -> Investoren -> Hauptversammlung
zugänglich.
Gesamtzahl der Aktien und Stimmrechte
Das satzungsmäßige Grundkapital der Gesellschaft beträgt im Zeitpunkt der Einberufung der Hauptversammlung EUR 86.920.334,00
und ist in 86.920.334 nennwertlose, auf den Inhaber lautende Stückaktien eingeteilt. Zudem wurden bis zum heutigen Tag aus
den bedingten Kapitalia der Gesellschaft weitere 176.382 nennwertlose, auf den Inhaber lautende Stückaktien ausgegeben, so
dass das tatsächliche aktuelle Grundkapital im Zeitpunkt der Einberufung der Hauptversammlung EUR 87.096.716,00 beträgt und
in 87.096.716 nennwertlose, auf den Inhaber lautende Stückaktien eingeteilt ist. Jede der 87.096.716 Stückaktien gewährt eine
Stimme in der Hauptversammlung (§ 6 Abs. 1 Satz 2 und § 15 Abs. 3 Satz 1 der Satzung).
Teilnahme an der Hauptversammlung und Ausübung des Stimmrechts
Zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung des Stimmrechts sind nach § 14 Abs. 2 und 3 der Satzung nur diejenigen
Aktionäre berechtigt, die sich rechtzeitig vor der Hauptversammlung bei der Gesellschaft unter der nachfolgend genannten Adresse
anmelden und einen von ihrem depotführenden Institut erstellten besonderen Nachweis ihres Aktienbesitzes an folgende Adresse
übermitteln:
alstria office REIT-AG
c/o Computershare Operations Center
80249 München
Telefax: +49 (0) 89 30903-74675
E-Mail: anmeldestelle@computershare.de
Der Nachweis des Anteilsbesitzes muss sich auf den im Aktiengesetz hierfür vorgesehenen Zeitpunkt, d.h. auf den Beginn des
21. Tages vor der Hauptversammlung (Nachweisstichtag), und somit auf den
Beginn des 2. Juli 2015, 0:00 Uhr
beziehen und der Gesellschaft zusammen mit der Anmeldung spätestens bis zum
Ablauf des 16. Juli 2015, 24:00 Uhr
unter der genannten Adresse zugehen. Die Anmeldung und der Nachweis des Anteilsbesitzes bedürfen der Textform (§ 126b BGB)
und müssen in deutscher oder englischer Sprache abgefasst sein. Aktionäre mit Sitz im Ausland können unter der E-Mail-Adresse
hv@alstria.de
Informationen und ein Formular in englischer Sprache für die Anmeldung und den Nachweis des Anteilsbesitzes anfordern.
Die Berechtigung zur Teilnahme und der Umfang des Stimmrechts bemessen sich ausschließlich nach dem Anteilsbesitz des Aktionärs
zum Nachweisstichtag. Mit dem Nachweisstichtag geht keine Sperre für die Veräußerbarkeit des Anteilsbesitzes einher. Auch
im Fall der vollständigen oder teilweisen Veräußerung des Anteilsbesitzes nach dem Nachweisstichtag ist für die Teilnahme
und den Umfang des Stimmrechts ausschließlich der Anteilsbesitz des Aktionärs zum Nachweisstichtag maßgeblich; d.h. Veräußerungen
von Aktien nach dem Nachweisstichtag haben keine Auswirkungen auf die Berechtigung zur Teilnahme und auf den Umfang des Stimmrechts.
Entsprechendes gilt für Zuerwerbe von Aktien nach dem Nachweisstichtag. Personen, die zum Nachweisstichtag noch keine Aktien
besitzen und erst danach Aktionär werden, sind nicht teilnahme- und stimmberechtigt.
Nach Eingang der Anmeldung und des Nachweises ihres Anteilsbesitzes bei der Gesellschaft werden den Aktionären von der Anmeldestelle
Eintrittskarten für die Hauptversammlung übersandt. Um den rechtzeitigen Erhalt der Eintrittskarten sicherzustellen, bitten
wir die Aktionäre, möglichst frühzeitig eine Eintrittskarte für die Teilnahme an der Hauptversammlung bei ihrem depotführenden
Institut anzufordern. Die erforderliche Anmeldung und der Nachweis des maßgeblichen Anteilsbesitzes werden in diesen Fällen
durch das depotführende Institut vorgenommen.
Verfahren für die Stimmabgabe durch Bevollmächtigte
Erteilung von Vollmachten
Das Stimmrecht kann durch einen Bevollmächtigten ausgeübt werden. Wenn weder ein Kreditinstitut noch eine Aktionärsvereinigung
noch eine andere diesen nach § 135 Abs. 8 und 10 AktG gleichgestellte Person oder Institution bevollmächtigt wird, bedürfen
die Erteilung der Vollmacht, ihr Widerruf und der Nachweis der Bevollmächtigung gegenüber der Gesellschaft zumindest der Textform
(§ 15 Abs. 3 Satz 2 der Satzung, § 134 Abs. 3 Satz 3 AktG i.V.m. § 126b BGB).
Als Service bieten wir unseren Aktionären an, von der Gesellschaft benannte Stimmrechtsvertreter zu bevollmächtigen. Die Erteilung
der Vollmacht und ihr Widerruf bedürfen auch insoweit zumindest der Textform (§ 15 Abs. 3 Satz 2 der Satzung, § 134 Abs. 3
Satz 3 AktG i.V.m. § 126b BGB). Werden Stimmrechtsvertreter der Gesellschaft bevollmächtigt, müssen mit der Vollmacht zudem
Weisungen für die Ausübung des Stimmrechts erteilt werden. Die Stimmrechtsvertreter sind verpflichtet, weisungsgemäß abzustimmen.
Auch im Fall einer Stimmrechtsvertretung sind eine fristgerechte Anmeldung des betreffenden Aktienbestandes und ein Nachweis
des Anteilsbesitzes nach den vorstehenden Bestimmungen erforderlich.
Für die Bevollmächtigung von Kreditinstituten, Aktionärsvereinigungen oder anderen diesen nach § 135 Abs. 8 und 10 AktG gleichgestellten
Personen oder Institutionen sowie den Widerruf und den Nachweis einer solchen Bevollmächtigung gelten die gesetzlichen Bestimmungen,
insbesondere § 135 AktG. Kreditinstitute, Aktionärsvereinigungen und sonstige diesen gemäß § 135 Abs. 8 und 10 AktG gleichgestellte
Personen können zum Verfahren für ihre eigene Bevollmächtigung besondere Regelungen vorsehen. Die Aktionäre werden daher gebeten,
sich rechtzeitig mit dem zu Bevollmächtigenden wegen einer von ihm möglicherweise geforderten Form der Vollmacht in Verbindung
zu setzen.
Bereitstellung von Vollmachtsformularen
Aktionären, die sich entsprechend § 14 Abs. 2 und 3 der Satzung angemeldet haben, wird als Teil der Eintrittskarte ein Vollmachtsformular
zur Erteilung von Vollmachten und Weisungen an die Stimmrechtsvertreter der Gesellschaft sowie zur Erteilung von Vollmachten
an Dritte zugesandt. Darüber hinaus kann ein Vollmachtsformular in deutscher oder englischer Sprache über die E-Mail-Adresse
hv@alstria.de
angefordert werden.
Übermittlung von Vollmachten an die Gesellschaft
Der Nachweis der Bevollmächtigung muss entweder am Tag der Hauptversammlung durch den Bevollmächtigten vorgelegt werden oder
im Vorfeld der Hauptversammlung durch Erklärung gegenüber der Gesellschaft an folgende Adresse erfolgen:
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alstria office REIT-AG
Stichwort: Außerordentliche Hauptversammlung 2015
Bäckerbreitergang 75
20355 Hamburg
Telefax: +49 (0) 89 30903-74675
E-Mail: alstria-hv2015@computershare.de
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Am Tag der Hauptversammlung selbst steht zur Entgegennahme des Nachweises der Bevollmächtigung ab 9:00 Uhr bis kurz vor Beginn
der Abstimmungen lediglich die Ein- und Ausgangskontrolle zur Hauptversammlung in der Handwerkskammer Hamburg, Holstenwall
12, 20355 Hamburg, zur Verfügung.
Aktionäre, die die von der Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertreter im Vorfeld der Hauptversammlung bevollmächtigen möchten,
werden zur organisatorischen Erleichterung gebeten, die Vollmachten nebst Weisungen spätestens bis zum
21. Juli 2015, 24:00 Uhr
(Eingang bei der Gesellschaft), postalisch, per Telefax oder per E-Mail an die folgende Adresse zu übermitteln:
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alstria office REIT-AG
Stichwort: Außerordentliche Hauptversammlung 2015
Bäckerbreitergang 75
20355 Hamburg
Telefax: +49 (0) 89 30903-74675
E-Mail: alstria-hv2015@computershare.de
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Rechte der Aktionäre (Anträge, Wahlvorschläge und Auskunftsverlangen gemäß §§ 122 Abs. 2, 126 Abs. 1, 127 und 131 Abs. 1 AktG)
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1.
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Tagesordnungsergänzungsverlangen, § 122 Abs. 2 Aktiengesetz
Aktionäre, deren Anteile zusammen den zwanzigsten Teil des Grundkapitals oder den anteiligen Betrag von EUR 500.000,00 (entspricht
500.000 Aktien) erreichen, können gemäß § 122 Abs. 2 AktG verlangen, dass Gegenstände auf die Tagesordnung gesetzt und bekannt
gemacht werden. Jedem neuen Gegenstand muss eine Begründung oder eine Beschlussvorlage beiliegen. Das Verlangen ist schriftlich
(§ 126 BGB) an den Vorstand der Gesellschaft zu richten. Es muss der Gesellschaft mindestens 30 Tage vor der Versammlung,
also bis spätestens zum
22. Juni 2015, 24:00 Uhr
, zusammen mit dem Nachweis über das Erreichen der Mindestaktienanzahl zugehen.
Etwaige Ergänzungsverlangen sind schriftlich an folgende Adresse zu übermitteln:
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alstria office REIT-AG
– Vorstand –
Stichwort: Anträge zur außerordentlichen Hauptversammlung 2015
Bäckerbreitergang 75
20355 Hamburg
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Als Nachweis über das Erreichen der Mindestaktienanzahl ist eine entsprechende Bestätigung durch das depotführende Institut
einzureichen.
Bekannt zu machende Ergänzungen der Tagesordnung werden – soweit sie nicht bereits mit der Einberufung bekannt gemacht wurden
– unverzüglich nach Zugang des Verlangens im Bundesanzeiger bekannt gemacht und solchen Medien zur Veröffentlichung zugeleitet,
bei denen davon ausgegangen werden kann, dass sie die Information in der gesamten Europäischen Union verbreiten. Sie werden
außerdem im Internet unter
www.alstria.de -> Investoren -> Hauptversammlung
veröffentlicht und den Aktionären nach § 125 Abs. 1 Satz 3 AktG mitgeteilt.
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2.
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Gegenanträge und Wahlvorschläge, §§ 126 Abs. 1, 127 Aktiengesetz
Jeder Aktionär ist gemäß § 126 Abs. 1 AktG berechtigt, Gegenanträge zu den Beschlussvorschlägen zu den Punkten der Tagesordnung
zu übersenden. Sollen die Gegenanträge von der Gesellschaft zugänglich gemacht werden, müssen sie der Gesellschaft mit Begründung
und mit Nachweis der Aktionärseigenschaft mindestens 14 Tage vor der Versammlung, d.h. bis zum
8. Juli 2015, 24:00 Uhr
, wie folgt zugehen:
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alstria office REIT-AG
Stichwort: Anträge zur außerordentlichen Hauptversammlung 2015
Bäckerbreitergang 75
20355 Hamburg
Telefax: +49 (0) 40 226 341 224
E-Mail: hv@alstria.de
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Anderweitig adressierte Gegenanträge werden nicht zugänglich gemacht. Vorbehaltlich § 126 Abs. 2 und 3 AktG werden zugänglich
zu machende Gegenanträge von Aktionären einschließlich des Namens des Aktionärs und der Begründung sowie etwaiger Stellungnahmen
der Verwaltung hierzu im Internet unter
www.alstria.de -> Investoren -> Hauptversammlung
veröffentlicht. Gegenanträge sind in deutscher Sprache einzureichen. Sofern sie auch in englischer Sprache veröffentlicht
werden sollen, ist eine Übersetzung beizufügen.
Diese Regelungen gelten gemäß § 127 AktG für den Vorschlag eines Aktionärs zur Wahl von Aufsichtsratsmitgliedern sinngemäß.
Solche Vorschläge müssen jedoch nicht begründet werden. Zusätzlich zu den in § 126 Abs. 2 AktG genannten Gründen braucht der
Vorstand einen Wahlvorschlag unter anderem auch dann nicht zugänglich zu machen, wenn der Vorschlag nicht Namen, ausgeübten
Beruf und Wohnort des Kandidaten enthält. Vorschläge zur Wahl von Aufsichtsratsmitgliedern müssen auch dann nicht zugänglich
gemacht werden, wenn ihnen keine Angaben zu der Mitgliedschaft der vorgeschlagenen Aufsichtsratskandidaten in anderen gesetzlich
zu bildenden Aufsichtsräten im Sinne von § 125 Abs. 1 Satz 5 AktG beigefügt sind.
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3.
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Auskunftsrecht, § 131 Abs. 1 Aktiengesetz
Jedem Aktionär ist gemäß § 131 Abs. 1 AktG auf Verlangen in der Hauptversammlung vom Vorstand Auskunft über Angelegenheiten
der Gesellschaft zu geben, soweit die Auskunft zur sachgemäßen Beurteilung des Gegenstands der Tagesordnung erforderlich ist
und kein Auskunftsverweigerungsrecht besteht. Die Auskunftspflicht des Vorstands erstreckt sich auch auf die rechtlichen und
geschäftlichen Beziehungen der alstria office REIT-AG zu den mit ihr verbundenen Unternehmen. Des Weiteren betrifft die Auskunftspflicht
auch die Lage des alstria-Konzerns und der in den Konzernabschluss der alstria office REIT-AG einbezogenen Unternehmen.
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4.
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Weitergehende Erläuterungen
Weitergehende Erläuterungen zu den Rechten der Aktionäre nach §§ 122 Abs. 2, 126 Abs. 1, 127 und 131 Abs. 1 AktG sind im Internet
unter
www.alstria.de -> Investoren -> Hauptversammlung
abrufbar.
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Veröffentlichung der Einladung zur außerordentlichen Hauptversammlung sowie sonstiger Dokumente
Die gemäß § 124a AktG auf der Internetseite der Gesellschaft zugänglich zu machenden Informationen, insbesondere die Einberufung
der Hauptversammlung, die der Versammlung zugänglich zu machenden Unterlagen, Anträge von Aktionären und weitere Informationen
stehen alsbald nach der Einberufung der Hauptversammlung im Internet unter
www.alstria.de -> Investoren -> Hauptversammlung
zur Verfügung.
Die Abstimmungsergebnisse werden nach der Hauptversammlung unter der gleichen Internetadresse bekannt gegeben.
Die Einberufung der Hauptversammlung wurde im Bundesanzeiger vom 16. Juni 2015 veröffentlicht und solchen Medien zur Veröffentlichung
zugeleitet, bei denen davon ausgegangen werden kann, dass sie die Information in der gesamten Europäischen Union verbreiten.
Hamburg, im Juni 2015
Der Vorstand
Anlage 1
zur Einladung zur außerordentlichen Hauptversammlung
Bericht des Vorstands gemäß § 186 Abs. 4 Satz 2 AktG zum Tagesordnungspunkt 1 der außerordentlichen Hauptversammlung
am Donnerstag, den 23. Juli 2015 über den Grund für den Ausschluss des Bezugsrechts
Der Vorstand erstattet hiermit der Hauptversammlung gemäß § 186 Abs. 4 Satz 2 AktG den nachfolgenden Bericht über den Grund
für den Ausschluss des Bezugsrechts im Rahmen des Beschlussvorschlags zur Erhöhung des Grundkapitals der alstria office REIT-AG
mit Sitz in Hamburg (
alstria
oder die
Gesellschaft
und zusammen mit ihren konsolidierten Tochtergesellschaften die
alstria-Gruppe
) gegen Sacheinlagen:
I. Beschlussvorschlag
Der Vorstand und der Aufsichtsrat der alstria office REIT-AG schlagen der Hauptversammlung eine Erhöhung des Grundkapitals
der Gesellschaft gegen Sacheinlagen unter Ausschluss des gesetzlichen Bezugsrechts der Aktionäre sowie die Ermächtigung zur
Anpassung der Satzung vor.
Der Beschlussvorschlag lautet im Einzelnen wie folgt:
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1.
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Erhöhung des Grundkapitals der Gesellschaft gegen Sacheinlagen unter Ausschluss von gesetzlichen Bezugsrechten der Aktionäre
und entsprechende Ermächtigung zur Anpassung der Satzung
Der Vorstand der alstria office REIT-AG hat am 16. Juni 2015 gemäß § 10 Abs. 1 und 3 Satz 1 WpÜG seine Entscheidung veröffentlicht,
gegenüber den Aktionären der DO Deutsche Office AG, Köln, ein Übernahmeangebot in Form eines Umtauschangebots nach den Bestimmungen
des Wertpapiererwerbs- und Übernahmegesetzes abzugeben, das auf den Erwerb aller von diesen gehaltenen Aktien der DO Deutsche
Office AG gerichtet ist. Als Gegenleistung sollen den Aktionären der DO Deutsche Office AG für jede von ihnen gehaltene Aktie
der DO Deutsche Office AG mit einem anteiligen Betrag des Grundkapitals von EUR 1,00 je Aktie 0,381 Aktien der alstria office
REIT-AG angeboten werden (‘
Umtauschangebot
‘).
Die Aktien der DO Deutsche Office AG, für welche das Übernahmeangebot angenommen worden ist, sollen im Rahmen einer Kapitalerhöhung
gegen Sacheinlagen in die alstria office REIT-AG eingebracht werden. Die Abwicklung der Sachkapitalerhöhung erfolgt unter
Einschaltung zweier als Umtauschtreuhänder handelnder Banken, der UBS Deutschland AG, Frankfurt am Main, und der UniCredit
Bank AG, München (die ‘
Umtauschtreuhänder
‘).
Nach dem Inhalt des Umtauschangebots werden die Aktionäre der DO Deutsche Office AG, die das Angebot annehmen, die von ihnen
gehaltenen Aktien der DO Deutsche Office AG auf die Umtauschtreuhänder übertragen. Die Umtauschtreuhänder werden sodann diese
von ihnen treuhänderisch gehaltenen Aktien der DO Deutsche Office AG in die alstria office REIT-AG einbringen, die neuen,
im Zuge der gemäß Ziffer 1 der Tagesordnung zu beschließenden Kapitalerhöhung geschaffenen Aktien der alstria office REIT-AG
zeichnen und nach ihrer Entstehung entsprechend dem Inhalt des Umtauschangebots auf die Aktionäre der DO Deutsche Office AG
übertragen.
Auf Grundlage des vorstehend näher beschriebenen Umtauschverhältnisses und der derzeit ausstehenden Zahl von Aktien der DO
Deutsche Office AG beträgt die maximale Zahl der im Zuge des Umtauschangebots auszugebenden Aktien der alstria office REIT-AG
68.781.791.
Vorstand und Aufsichtsrat schlagen daher vor, wie folgt zu beschließen:
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a)
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Kapitalerhöhung
Das satzungsgemäße Grundkapital der Gesellschaft in Höhe von derzeit EUR 86.920.334,00 eingeteilt in 86.920.334 auf den Inhaber
lautende nennwertlose Stückaktien mit einem anteiligen Betrag am Grundkapital von jeweils EUR 1,00 (ohne die im Rahmen der
Ausübung von Bezugsrechten aus den bedingten Kapitalia der Gesellschaft im Geschäftsjahr 2015 ausgegebenen Aktien), wird um
bis zu EUR 68.781.791 auf bis zu EUR 155.702.125,00 durch Ausgabe von bis zu 68.781.791 auf den Inhaber lautenden nennwertlosen
Stückaktien mit einem anteiligen Betrag am Grundkapital von EUR 1,00 (die ‘
Neuen Aktien
‘) gegen Sacheinlagen erhöht.
Der Ausgabebetrag der Neuen Aktien beträgt EUR 1,00. Die Differenz zwischen dem Ausgabebetrag der Neuen Aktien und dem Einbringungswert
des Sacheinlagegegenstands soll der Kapitalrücklage zugewiesen werden.
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b)
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Gewinnberechtigung
Die Neuen Aktien sind ab dem 1. Januar 2015 voll gewinnberechtigt.
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c)
|
Ausschluss des Bezugsrechts
Das Bezugsrecht der Aktionäre der alstria office REIT-AG ist ausgeschlossen.
Die Neuen Aktien werden im Rahmen eines an die Aktionäre der DO Deutsche Office AG gemäß §§ 29 ff. WpÜG zu richtenden Übernahmeangebots
in Form eines Umtauschangebots (einschließlich der etwaigen Ausübung eines Andienungsrechts gemäß § 39c WpÜG) (‘
Umtauschangebot
‘) im Verhältnis 1:0,381 ausgegeben. Das bedeutet, dass jeder Aktionär der DO Deutsche Office AG, der das Umtauschangebot
annimmt, berechtigt ist, für jede zum Umtausch eingereichte Aktie der DO Deutsche Office AG 0,381 Neue Aktien aus dieser Kapitalerhöhung
gegen Sacheinlagen zu beziehen.
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d)
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Umtauschtreuhänder
Die Zeichnung der Neuen Aktien erfolgt je zur Hälfte durch die UBS Deutschland AG, Bockenheimer Landstraße 2-4, D-60306 Frankfurt
am Main, und die UniCredit Bank AG, Arabellapark 14, D-81925 München, in ihrer jeweiligen Funktion als Umtauschtreuhänder
für diejenigen Aktionäre der DO Deutsche Office AG, die das Umtauschangebot angenommen haben. Dementsprechend werden die Umtauschtreuhänder
hiermit zur Zeichnung der Neuen Aktien zugelassen. Die Umtauschtreuhänder werden die zum Umtausch eingereichten Aktien der
DO Deutsche Office AG als Sacheinleger in die alstria office REIT-AG einbringen.
|
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e)
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Umfang der Kapitalerhöhung
Die Kapitalerhöhung gegen Sacheinlagen soll nur in dem Umfang durchgeführt werden, als bis zum Ablauf der in Ziffer 1.i) genannten
Frist eine Zeichnung Neuer Aktien durch die Umtauschtreuhänder erfolgt.
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f)
|
Keine Prüfung der Sacheinlage
Der Vorstand beabsichtigt, bei der Kapitalerhöhung gegen Sacheinlagen von einer Prüfung der Sacheinlage (§ 183 Abs. 3 AktG)
gemäß §§ 183a, 33a AktG abzusehen.
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g)
|
Weitere Einzelheiten
Der Vorstand ist berechtigt, die weiteren Einzelheiten der Durchführung der Kapitalerhöhung gegen Sacheinlagen, insbesondere
die Anzahl der letztlich auszugebenden Neuen Aktien, festzulegen. Die Kapitalerhöhung gegen Sacheinlagen kann in mehreren
Tranchen durchgeführt werden.
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h)
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Ermächtigung zur Satzungsanpassung
Der Aufsichtsrat wird ermächtigt, die Satzung entsprechend der Durchführung der Kapitalerhöhung gegen Sacheinlagen anzupassen.
|
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i)
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Befristung
Der Beschluss über die Erhöhung des Grundkapitals gegen Sacheinlagen wird ungültig, wenn die Durchführung dieser Kapitalerhöhung
nicht innerhalb von vier Monaten nach Ablauf der weiteren Annahmefrist (§ 16 Abs. 2 Satz 1 WpÜG) im Handelsregister eingetragen
ist.
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II. Hintergrund und Darstellung des beabsichtigten Umtauschangebots an die Aktionäre der DO Deutsche Office AG und der geplanten
Transaktion
Der Vorstand der Gesellschaft hat beschlossen, allen Aktionären der DO Deutsche Office AG (die
Deutsche Office
und zusammen mit ihren konsolidierten Tochtergesellschaften die
Deutsche Office-Gruppe
) gemäß §§ 29, 31 Abs. 2 Satz 1 Var. 2 WpÜG ein freiwilliges Übernahmeangebot in Form eines Umtauschangebots (das
Umtauschangebot
) zu unterbreiten und diese Entscheidung gemäß § 10 Abs. 1 und 3 Satz 1 WpÜG veröffentlicht. Es ist beabsichtigt, den Aktionären
der Deutsche Office (die
Deutsche Office-Aktionäre
) für jede der Deutsche Office-Aktien (mit einem anteiligen Betrag des Grundkapitals von EUR 1,00) 0,381 Aktien der alstria
(die
alstria-Aktien
) anzubieten.
Im Rahmen des Umtauschangebots sollen den Deutsche Office-Aktionären alstria-Aktien angeboten werden. Die alstria-Aktien sollen
im Wege der vorgeschlagenen Kapitalerhöhung gegen Sacheinlagen geschaffen werden. Weil die mit der Kapitalerhöhung geschaffenen
Aktien zum Umtausch gegen Aktien der Deutsche Office (die
Deutsche Office-Aktien
) angeboten werden sollen, ist bei der vorgeschlagenen Sachkapitalerhöhung das Bezugsrecht der Aktionäre der Gesellschaft
(die
alstria-Aktionäre
) ausgeschlossen.
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1.
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Hintergrund der geplanten Transaktion
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a)
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alstria office REIT-AG
alstria office REIT-AG ist ein intern gemanagter, auf die Akquisition, den Besitz und die Verwaltung von Bürogebäuden in Deutschland
spezialisierter
Real Estate Investment Trust
(
REIT
). alstria wurde im Januar 2006 gegründet und im Oktober 2007 in den ersten deutschen REIT umgewandelt. alstria hat seine
Hauptverwaltung in Hamburg.
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(i).
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Geschäftstätigkeit
alstria erwirbt und verwaltet Bürogebäude in Deutschland. Als langfristig orientierter Bestandshalter konzentriert sich alstria
auf den Ausbau und das aktive Management des Immobilienportfolios. Als vollintegriertes Immobilienunternehmen mit Büros in
Hamburg und Düsseldorf und 62 engagierten Mitarbeitern verwaltet alstria Immobilien über ihren gesamten Zyklus hinweg. Dies
beinhaltet Tätigkeiten des Asset und Property Management, erstreckt sich aber auch auf Bereiche wie Bürodesign- und Flächenplanung
oder die vollständige Neuentwicklung und Neupositionierung von Gebäuden.
alstrias Strategie basiert im Grundsatz auf einem aktiven Asset und Portfolio Management Ansatz, welcher von einem konsequenten
Bemühen begleitet wird, langfristige Beziehungen zu entscheidenden Kunden und Entscheidungsträgern aufzubauen und zu erhalten.
alstria konzentriert sich auf die langfristige Immobilienwertschöpfung, indem mögliche wertsteigernde Maßnahmen für jedes
einzelne Gebäude geprüft werden. alstria beabsichtigt, in den nächsten Jahren eine wachstumsorientierte Investitionspolitik
für ihr Immobilienportfolio zu betreiben, die Teil einer nachhaltigen Wachstumsstrategie ist. Diese Strategie stützt sich
auf die selektive Akquisition von Immobilien mit einem Fokus auf attraktive Lagen, deren Erwerb entweder unmittelbar zu einer
Steigerung des operativen Gewinns (
Funds from Operations,
FFO
) pro Aktie führt, oder die Möglichkeit eröffnet, Asset Management- oder Neupositionierungsmaßnahmen vorzunehmen, die nach
ihrer Durchführung entweder eine Steigerung des FFO pro Aktie und/oder des
Net Asset Value
(Eigenkapital nach
International Financial Reporting Standards
(
IFRS
), wie sie in der EU anzuwenden sind, im Folgenden
IFRS NAV
) erwarten lassen.
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(ii).
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Portfolio
Zum 31. März 2015 umfasst das Immobilienportfolio der alstria 74 Objekte mit einer gesamten vermietbaren Fläche von rund 873.300
Quadratmetern. Die jährliche Vertragsmiete beträgt EUR 99,7 Millionen und die Bewertungsrendite liegt bei 6,0%. Wertmäßig
befindet sich über 90% des Portfolios in den Metropolregionen Hamburg, Rhein-Ruhr, Stuttgart, Rhein-Main, Berlin und München.
Die Mieterstruktur ist überwiegend von Mietern mit öffentlichem Hintergrund und großen Konzernen geprägt. Der Leerstand beträgt
11,1%, während die gewichtete durchschnittliche Restmietdauer bei 6,8 Jahren liegt.
Das unabhängige Bewertungsgutachten von Colliers International Valuation UK LLP (
Colliers International
) bewertet das alstria-Portfolio zum 31. Dezember 2014 mit einem Marktwert von EUR 1,703 Milliarden (unter Einbezug des alstria
zuzurechnenden Anteils am Joint Venture ‘Kaisergalerie’). Diese Bewertung wurde durch die alstria zum Zwecke der Erstellung
des Quartalsabschlusses zum 31. März 2015 fortgeschrieben. Die bei der Bewertung durch Colliers International angewendete
Definition des Marktwerts entspricht der vom
Royal Institute of Chartered Surveyors
empfohlenen Definition und kann zusammengefasst werden ‘als der geschätzte Wert, für den eine Immobilie am Tag der Bewertung
zwischen einem kaufbereiten Käufer und einem verkaufsbereiten Verkäufer, nach angemessenem Vermarktungszeitraum in einem Geschäft
im gewöhnlichen Geschäftsverkehr verkauft werden sollte, wobei jede Partei mit Sachkenntnis, Umsicht und ohne Zwang gehandelt
hat.’
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(iii).
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Aktienkapital
Das satzungsmäßige Grundkapital der Gesellschaft beträgt zum heutigen Tag EUR 86.920.334,00 und ist derzeit eingeteilt in
86.920.334 auf den Inhaber lautende nennwertlose Stückaktien mit einem rechnerischen Anteil am Grundkapital von EUR 1,00 je
Aktie. Zudem wurden bis zum heutigen Tag aus den bedingten Kapitalia weitere 176.382 auf den Inhaber lautende nennwertlose
Stückaktien durch die Gesellschaft ausgegeben, so dass das aktuell ausgegebene und voll eingezahlte Grundkapital der Gesellschaft
EUR 87.096.716 (Stand 10. Juni 2015) beträgt. Es ist in 87.096.716 auf den Inhaber lautende nennwertlose Stückaktien mit einem
rechnerischen Anteil am Grundkapital von EUR 1,00 je Aktie eingeteilt. Das Grundkapital ist vollständig eingezahlt.
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b)
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Deutsche Office-Gruppe
Die nachstehend dargestellten Informationen sowie jede andere Information in diesem Bericht betreffend die Deutsche Office
und/oder die Deutsche Office-Gruppe basieren ausschließlich auf öffentlich verfügbaren Quellen, da die Gesellschaft bislang
keinen Zugang zu nicht öffentlich verfügbaren Informationen der Deutsche Office hat.
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(i).
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Geschäftstätigkeit
Die Deutsche Office ist ein börsennotiertes Büroimmobilienunternehmen mit Sitz in Köln. Die Deutsche Office ist aus einer
Verschmelzung der Prime Office REIT-AG auf die OCM German Real Estate Holding AG hervorgegangen. Nachdem die Deutsche Office
nach der Verschmelzung zunächst als Prime Office AG firmierte, erfolgte im Juli 2014 die Umfirmierung in DO Deutsche Office
AG.
Der Fokus des Geschäftsmodells der Deutsche Office liegt auf renditeorientiertem Asset Management insbesondere von Büroimmobilien
in deutschen Metropolregionen bzw. Ballungsräumen.
Teil der Strategie der Deutsche Office ist der selektive Erwerb von Immobilien mit Wertsteigerungspotential sowie wertsteigernde
Investitionen in bereits vorhandene Immobilien. Darüber hinaus sollen potenzielle Verkaufschancen zur Erzielung attraktiver
Veräußerungserlöse im Immobilienzyklus genutzt werden.
Nach Angaben der Deutsche Office bilden die Größe und der hohe Diversifikationsgrad des Portfolios sowie der signifikante
Leerstand eine robuste Basis für ein erhebliches Wertschöpfungspotenzial, eine attraktive Kostenstruktur sowie eine hohe Ertragskraft.
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(ii).
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Portfolio
Nach Angaben der Deutsche Office-Gruppe charakterisiert sich ihr Gewerbeimmobilienportfolio durch einen hohen geographischen
Diversifikationsgrad und eine attraktive und breit angelegte Mieterstruktur. Der Schwerpunkt des Immobilienbestands liegt
in westdeutschen Metropolregionen bzw. Ballungsräumen.
Die Mehrmieterstruktur mit Mietern aus verschiedensten Branchen bildet nach Angaben der Deutsche Office die Grundlage für
stabile und diversifizierte Mieteinnahmen und nachhaltiges Dividendenpotenzial. Darüber hinaus weist das Immobilienportfolio
nach Angaben der Deutsche Office ein hohes Wertschöpfungspotenzial, eine angemessene Risikoverteilung, eine attraktive Kostenstruktur
und eine hohe Ertragskraft auf.
Zum 31. März 2015 umfasste das Immobilienportfolio der Deutsche Office 51 Objekte mit einer Gesamtmietfläche von rund 900.000
Quadratmetern, einschließlich eines zum Verkauf gehaltenen Objekts, für das bereits ein Kaufvertrag abgeschlossen wurde, dessen
Vollzug jedoch erst am 30. April 2015 stattgefunden hat. Zum letzten Berichtszeitpunkt lag der Marktwert des Portfolios (mit
Ausnahme der zum Verkauf gehaltenen Immobilien) bei EUR 1,785 Milliarden, mit jährlichen Mieteinnahmen in Höhe von rund EUR
109 Millionen und einer gewichteten durchschnittlichen Restmietdauer von 4,6 Jahren. Der Leerstand lag bei 17,1%.
Auf Grundlage der öffentlich verfügbaren Informationen und seiner Kenntnis von den Gebäuden und den Märkten, in denen diese
gehandelt werden, bewertet der Vorstand der alstria das Immobilienportfolio der Deutsche Office zum 31. März 2015 mit einem
Marktwert von ungefähr EUR 1,7 Milliarden. Der Wertunterschied in Höhe von ungefähr EUR 80 Millionen im Vergleich zum letzten
berichteten Buchwert bezieht sich im Wesentlichen auf Immobilien in der Rhein-Main-Region. Auf Grundlage der Einschätzung
des Vorstands der alstria hinsichtlich der von diesen Vermögenswerten zu erwartenden Mieteinnahmen erwartet der Vorstand der
alstria eine Abwertung dieser Objekte, die in den entsprechenden Teilmärkten ein flexibleres Vorgehen in der Vermietung mit
einer Fokussierung auf die Cashflow-Generierung dieser Gebäude ermöglichen würde (die
Abwertung
).
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(iii).
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Aktienkapital
Das Grundkapital der Deutsche Office beträgt EUR 180.529.633,00 und ist derzeit eingeteilt in 180.529.633 auf den Inhaber
lautende nennwertlose Stückaktien mit einem rechnerischen Anteil am Grundkapital von EUR 1,00 je Aktie.
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c)
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Wirtschaftlicher und strategischer Hintergrund für den Erwerb der Deutsche Office
Die Geschäftsstrategie der alstria-Gruppe besteht darin, ihre Stellung als führendes deutsches Immobilienunternehmen mit einem
Fokus auf Metropolregionen durch eine Kombination aus strategischen Zukäufen, Effizienzsteigerungen in den betrieblichen Abläufen
und organischem Wachstum ihres Portfolios auszubauen. alstrias Investitionsstrategie konzentriert sich in den letzten Jahren
auf die Akquisition von Immobilien und Portfolien, die höhere Leerstandsraten aufweisen und somit zusätzliche Wachstumsmöglichkeiten
durch die Stabilisierung der Vermietung dieser Immobilien eröffnen. Das derzeitige Portfolio der Deutsche Office entspricht
diesen Kriterien und passt sowohl zur Fokussierung auf Büroimmobilien als auch zur geographischen Fokussierung auf Deutschlands
Metropolregionen.
alstria hat sich bislang im Wesentlichen auf Hamburg, die Rhein-Ruhr-Region und Stuttgart konzentriert und beabsichtigt, in
weitere attraktive deutsche Immobilienmärkte (wie etwa Frankfurt oder Berlin) zu investieren, wenn alstria in diesen Märkten
eine kritische Portfoliogröße sicherstellen kann, die eine effiziente Geschäftstätigkeit in dem jeweiligen lokalen Markt erlaubt.
Der Zusammenschluss mit der Deutsche Office erhöht alstrias Präsenz in ihren Schlüsselmärkten signifikant und ermöglicht alstria
zudem, in der Rhein-Main-Region als auch in Berlin eine kritische Größe zu erreichen.
Der wirtschaftliche und strategische Hintergrund des Erwerbs der Deutsche Office durch die alstria besteht in der Erzielung
der nachfolgend beschriebenen Wettbewerbsvorteile, Synergien und sonstigen Verbundvorteile, welche den Aktionären des zusammengeführten
Unternehmens zugutekommen sollen.
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(i).
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Synergien und sonstige Verbundvorteile
Auf der Grundlage öffentlich verfügbarer Informationen schätzt der Vorstand der alstria, dass die auf operativen Effizienzgewinnen
beruhenden Synergien in einem Zeitraum von 24 Monaten nach dem Vollzug des Umtauschangebots vollständig erzielt werden können
mit ersten Effekten in 2016 und dauerhaften Synergien von rund EUR 2,5 Millionen p.a. Es sind nach vollständiger Umsetzung
gesamte Einsparungen in Höhe von rund EUR 17,5 Millionen p.a. zu erwarten (siehe auch (iii) unten).
Die Synergien von rund EUR 2,5 Millionen p.a. beruhen im Wesentlichen auf folgenden Effekten:
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Verwaltung.
Nach Angaben der Deutsche Office beliefen sich die gesamten Verwaltungskosten der Deutsche Office im Jahr 2014 auf rund EUR
10 Millionen. Der Vorstand erwartet, Kosteneinsparungen zu realisieren, die typischerweise durch den Zusammenschluss von Unternehmen
erreicht werden können, insbesondere mit Blick auf den deutlichen und größtenteils vergleichbaren geografischen Fokus sowohl
von alstria als auch von Deutsche Office auf wichtige deutsche Metropolregionen. Kosteneinsparungen sind insbesondere durch
die Konsolidierung sich überschneidender Funktionen zu erwarten. Die Verwaltungsfunktionen werden in Hamburg zentralisiert
und stellen den wesentlichen Teil der geplanten Synergien dar. Der Vorstand schätzt, dass auf diese Weise rund 15% bis 20%
der derzeitigen Verwaltungskosten der Deutsche Office eingespart werden können, was den größten Teil der Synergien ausmacht,
wobei erwartet wird, dass der Restbetrag auf den unten genannten Punkten beruht.
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*
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Property Management.
Das Herzstück der Geschäftstätigkeit von alstria ist der starke interne Bereich Real Estate Operations, welcher alstrias
gesamtes Portfolio verwaltet. alstrias Real Estate Operations Bereich verfügt über umfassende Fähigkeiten und Kenntnisse im
Property Management, welche es alstria ermöglichen, das derzeit ausgegliederte Property Management der Deutsche Office zu
integrieren. Es ist die Absicht von alstria, ihre bestehende Property Management Plattform zu nutzen und auf diese Weise sowohl
von Effizienzsteigerungen als auch von Kosteneinsparungen im Property Management des zusammengeführten Immobilienportfolios
zu profitieren.
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IT-Infrastruktur.
alstria hat in den vergangenen Jahren substanziell in ihre IT-Infrastruktur investiert. Der Vorstand geht daher davon aus,
dass sich die IT-Infrastruktur gut für eine Anwendung innerhalb der Deutsche Office-Gruppe eignet. Hierdurch werden langfristige
Infrastrukturkosten beseitigt und zusätzliche Effizienzsteigerungen und Skaleneffekte (
economies of scale
) genutzt.
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*
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Vereinfachte Konzernstruktur.
Im Anschluss an eine beabsichtigte gesellschaftsrechtliche Restrukturierung der Deutsche Office-Gruppe wird sich der Aufbau
des zusammengeführten Konzerns im Vergleich zu seiner derzeitigen Ausprägung vereinfacht darstellen. Dies wird zu weiteren
Kosteneinsparungen in der Konzernverwaltung führen. Zusätzliche Kosteneinsparungen können von dem möglicherweise folgenden
Übergang von einer Struktur mit zwei Börsennotierungen zu nur einer resultieren.
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*
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Vorteile durch Erlangung des REIT-Status.
Der vollständigen Integration der Deutsche Office-Gruppe in alstria sollten auch wesentliche Vorteile durch den REIT-Status
von alstria erwachsen. Schließlich wird das Deutsche Office-Portfolio auch von der Einkommens- und Gewerbesteuertransparenz
profitieren, die der REIT-Status gewährt.
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(ii).
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Größere Präsenz in lokalen Märkten.
Der Erwerb der Deutsche Office führt zu einem kombinierten Portfolio, das mehr als 120 Objekte mit einer gesamten vermietbaren
Fläche von mehr als 1,7 Millionen Quadratmetern und einer jährlichen Miete von über EUR 200 Millionen umfasst. Das kombinierte
Portfolio von alstria und Deutsche Office wird damit in den wesentlichen Märkten, in denen die zusammengeführte Gesellschaft
tätig sein wird, eines der größten Portfolien von Büroimmobilien sein. Das Portfolio der Deutsche Office passt sich ideal
in alstrias Strategie ein, ihre führende Marktposition durch strategische Akquisitionen von Portfolien mit auf höheren Leerständen
beruhenden Wachstumspotenzialen auszubauen. In alstrias Schlüsselmärkten wird ihre Präsenz signifikant erhöht. Darüber hinaus
wird alstria in Märkten in der Rhein-Main-Region und in Berlin eine kritische Größe erreichen. Die gemeinsame Kenntnis und
die Marktdurchdringung der operativen Immobilienteams sowohl von alstria als auch von Deutsche Office lassen einen substantiellen
Wettbewerbsvorteil in den lokalen Vermietungsmärkten dieser wesentlichen deutschen Metropolregionen erwarten.
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(iii).
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Deutlich reduzierte Fremdkapitalkosten.
Nach Vollzug der Transaktion wird alstria das größte börsennotierte Büroimmobilienunternehmen in Deutschland sein. alstrias
derzeitige Fremdkapitalkosten sind deutlich niedriger als diejenigen der Deutsche Office. Der Vorstand der alstria plant,
von dieser Differenz in den Finanzierungskosten beider Unternehmen zu profitieren und die derzeitige Verschuldung der Deutsche
Office nach dem Zusammenschluss zu refinanzieren. Hierdurch erwartet der Vorstand der alstria, die Finanzierungskosten der
Deutsche Office um rund EUR 15 Millionen p.a. zu reduzieren, im Wesentlichen als Folge einer aufgrund der verbesserten Kreditqualität
der Gesellschaft erwarteten Absenkung der Marge von geschätzt EUR 7,5 Millionen. Durch die Auflösung bestehender Sicherungsgeschäfte
und eine Anpassung der Finanzierungen an gegenwärtige Marktkonditionen rechnet der Vorstand der alstria mit einer zusätzlichen
Reduktion der Finanzierungskosten von ca. EUR 7,5 Millionen p.a.
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2.
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Darstellung der geplanten Transaktion
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Der Erwerb der Anteile an der Deutsche Office durch die Gesellschaft ist vor dem Hintergrund der vom Vorstand und vom Aufsichtsrat
vorgeschlagenen Beschlussfassung wie folgt geplant:
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a)
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Übernahmeangebot in Form eines Umtauschangebots
alstria hat am 16. Juni 2015 angekündigt, das Übernahmeangebot abzugeben mit einem Umtauschverhältnis von gerundet je 2,625
Deutsche Office-Aktien gegen 1 (eine) alstria-Aktie (entspricht einem Umtauschverhältnis von 1 (einer) Deutsche Office-Aktie
zu 0,381 alstria-Aktien). Das Umtauschverhältnis
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*
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entspricht im Wesentlichen der Bewertung beider Unternehmen auf Grundlage ihres jeweiligen bereinigten IFRS NAV pro Aktie
per 31. März 2015; und
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*
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gewährt den Deutsche Office-Aktionären eine 12,3%ige Prämie im Vergleich zu den Schlusskursen vom 10. Juni 2015 und eine 17,8%ige
Prämie auf Grundlage des nach dem Handelsvolumen gewichteten Durchschnittskurs der Aktien laut Bloomberg während der letzten
drei Monate vor dem 10. Juni 2015 (
Volume Weighted Average Price
,
3-Monats VWAP
).
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Die Bewertung auf Grundlage des IFRS NAV stützt sich auf eine Bewertung der alstria und der Deutsche Office nach der Vorgehensweise
und den Parametern, die üblicherweise bei der Bewertung von börsennotierten Immobilienunternehmen verwendet werden und basierend
auf Geschäftskennzahlen wie sie im jeweils letzten Geschäftsbericht veröffentlicht wurden. Die Bewertung auf Grundlage der
Marktbewertung nach Schluss- bzw. Durchschnittskursen stützt sich auf eine Bewertung durch alstria nach der Vorgehensweise
und den Parametern, die üblicherweise bei der Bewertung von börsennotierten Immobilienunternehmen verwendet werden.
Die Gesellschaft plant, das Umtauschangebot unter mehrere Bedingungen zu stellen. Als Bedingungen sind derzeit vorgesehen:
Mindestannahmequote durch die Deutsche Office-Aktionäre in Höhe von 69,6% des Grundkapitals der Deutsche Office, kein Eintritt
wesentlicher nachteiliger Veränderungen (
Material Adverse Effect
), keine wesentlichen Compliance-Verstöße sowie Eintragung der Kapitalerhöhung in das Handelsregister.
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b)
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Kapitalerhöhung gegen Sacheinlagen unter Ausschluss des gesetzlichen Bezugsrechts der Aktionäre zum Zweck des Vollzugs des
Umtauschangebots
Die für den Vollzug des Umtauschangebots benötigten Aktien sollen im Wege einer Kapitalerhöhung gegen Sacheinlagen unter Ausschluss
des gesetzlichen Bezugsrechts der vorhandenen alstria-Aktionäre geschaffen werden.
Als Sacheinlagen sollen die Deutsche Office-Aktien eingebracht werden und die Deutsche Office-Aktionäre sollen für ihre Aktien
die neu geschaffenen Aktien der Gesellschaft erhalten. Für diejenigen Deutsche Office-Aktionäre, die das Umtauschangebot angenommen
haben, sollen allein die Umtauschtreuhänder je zur Hälfte zur Zeichnung der Neuen Aktien zugelassen sein. Das Bezugsrecht
der Aktionäre der Gesellschaft soll ausgeschlossen werden.
Deutsche Office-Aktionäre, die das Umtauschangebot annehmen, übertragen ihre Deutsche Office-Aktien auf die Umtauschtreuhänder.
Die Umtauschtreuhänder bringen sodann die von ihnen treuhänderisch gehaltenen Deutsche Office-Aktien als Sacheinlagen in die
Gesellschaft ein und zeichnen die mit der geplanten Sachkapitalerhöhung geschaffenen Aktien der Gesellschaft. Nachdem die
Neuen Aktien der Gesellschaft entstanden sind, übertragen die Umtauschtreuhänder die Aktien in ihrer jeweiligen Eigenschaft
als Abwicklungsstelle entsprechend dem Umtauschverhältnis auf die jeweiligen Deutsche Office-Aktionäre.
Spitzenbeträge, also Deutsche Office-Aktien, für die der Inhaber auf Grundlage des Umtauschverhältnisses nicht zum Bezug einer
vollen alstria-Aktie berechtigt ist, werden von den Umtauschtreuhändern verwertet. Die Erlöse aus der Verwertung der Spitzenbeträge
werden den betroffenen Deutsche Office-Aktionären anteilig durch Barausgleich gutgeschrieben.
Der maximale Umfang der Kapitalerhöhung gegen Sacheinlagen ist so bemessen, dass auf Grundlage der Zahl der derzeit ausstehenden
Deutsche Office-Aktien und dem im Umtauschangebot vorgesehenen Umtauschverhältnis eine hinreichende Zahl von alstria-Aktien
für sämtliche eingereichten Deutsche Office-Aktien ausgegeben werden kann und beträgt EUR 68.781.791, mithin 68.781.791 Aktien.
Da die Umtauschtreuhänder keine Differenzhaftung nach §§ 188 Abs. 2 Satz 1, 36a Abs. 2 Satz 3 AktG in Höhe des Einbringungswerts
der Deutsche Office-Aktien übernehmen, werden die Neuen Aktien der Gesellschaft zum geringsten Ausgabebetrag von EUR 1,00
(§§ 8 Abs. 3 Satz 3, 9 Abs. 1 AktG) ausgegeben und die Differenz zu dem Einbringungswert der Sacheinlagen wird der Kapitalrücklage
zugewiesen.
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c)
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Vereinbarung mit der Oaktree-Gruppe
alstria hat am 16. Juni 2015 mit OCM Luxembourg VII Homer Holdings S.à r.l., OCM Luxembourg EPOF II Homer Holdings S.à r.l.,
OCM Luxembourg OPPS Herkules Holdings S.à r.l., OCM Luxembourg EPOF Herkules Holdings S.à r.l., OCM Luxembourg POF IV Herkules
Holdings S.à r.l. und AMHERST S.à r.l. (zusammen die
Mehrheitsaktionäre
), Tochtergesellschaften von Fondsgesellschaften, die von Oaktree Capital Management verwaltet werden, eine Vereinbarung über
die von den Mehrheitsaktionären gehaltenen Deutsche Office-Aktien geschlossen (das
Undertaking Agreement
). Darin verpflichten sich die Mehrheitsaktionäre unwiderruflich, die von ihnen gehaltenen Deutsche Office-Aktien, mit Ausnahme
eines Anteils von bis zu 5,4% am jeweiligen Grundkapital der Deutsche Office, im Rahmen des Umtauschangebots einzureichen.
Sofern davon bis zum Ablauf der Annahmefrist des Umtauschangebots die Tochtergesellschaften der Deutsche Office in der Rechtsform
einer Kommanditgesellschaft auf ihre jeweiligen Kommanditisten angewachsen sind (die
Anwachsungen
), werden die Mehrheitsaktionäre – sofern bestimmte formale Voraussetzungen erfüllt sind – einen Anteil von grundsätzlich
2,7% am jeweiligen Grundkapital der Deutsche Office insoweit im Rahmen des Umtauschangebots in alstria-Aktien tauschen, als
der gesamte Anteil der alstria nach Vollzug des Umtauschangebots 94,6% des jeweils ausstehenden Grundkapitals der Deutsche
Office nicht erreicht. Nach Vollzug des Umtauschangebots hat alstria nach den Regelungen des Undertaking Agreements vorbehaltlich
der Durchführung der Anwachsungen das Recht, von den Mehrheitsaktionären die Übertragung der nicht in das Umtauschangebot
eingereichten Deutsche Office-Aktien zu verlangen, soweit der gesamte Anteil der alstria 94,6% des jeweils ausstehenden Grundkapitals
der Deutsche Office nicht erreicht (die
Call Option
). Korrespondierend hierzu haben die Mehrheitsaktionäre das Recht, zusätzlich vorbehaltlich der Durchführung der erforderlichen
Kapitalerhöhung, von alstria die Übernahme der nicht in das Umtauschangebot eingereichten Deutsche Office-Aktien zu verlangen
(die
Put Option
und gemeinsam mit der Call Option die
Option
). Das Umtauschverhältnis für die aufgrund der Ausübung der Option zu gewährenden alstria-Aktien bestimmt sich wie folgt:
Werden aufgrund der Option zu gewährenden alstria-Aktien an einem Tag auf die Mehrheitsaktionäre übertragen, an dem der Eröffnungskurs
für die alstria-Aktie im XETRA-Handel der Frankfurter Wertpapierbörse niedriger ist als der volumengewichtete Durchschnittskurs
der alstria-Aktie im XETRA-Handel der Frankfurter Wertpapierbörse während der letzten drei Monate vor dem 16. Juni 2015, entspricht
das Umtauschverhältnis für die aufgrund der Ausübung der Option zu gewährenden alstria-Aktien dem Umtauschverhältnis des Umtauschangebots.
An jedem anderen Tag beträgt das Umtauschverhältnis für die aufgrund der Ausübung der Option zu gewährenden alstria-Aktien
0,301 alstria-Aktien für jede Deutsche Office-Aktie.
Durch die Mindestannahmequote in Höhe von 69,6% zusammen mit der Option auf bis zu 5,4% hat alstria nach Vollzug des Umtauschangebots
Zugriff auf mindestens 75% der Deutsche Office-Aktien. Die Put Option wird unabhängig vom prozentualen Anteil der von alstria
gehaltenen Deutsche Office-Aktien ausübbar, wenn eine rechtliche Struktur implementiert ist, die den Erwerb der verbleibenden
Deutsche Office-Aktien ermöglicht, ohne dass hierdurch Grunderwerbsteuer auf der Ebene der Tochtergesellschaften der Deutsche
Office ausgelöst wird.
Sofern die Mehrheitsaktionäre von ihnen gehaltene Deutsche Office-Aktien nach den Bestimmungen des Undertaking Agreements
nicht im Rahmen des Umtauschangebots einreichen, wird alstria diesen Teil der von den Mehrheitsaktionären gehaltenen Deutsche
Office-Aktien – vorbehaltlich des Eintritts der hierfür im Undertaking Agreement vorgesehenen Bedingungen – aufgrund der Ausübung
der Option erwerben. Um alstria im Falle der Ausübung der Option in die Lage zu versetzen, die nach dem jeweiligen Umtauschverhältnis
notwendige Anzahl an alstria-Aktien zu liefern, sollen – soweit erforderlich – weitere Aktien durch Ausnutzung des bestehenden
genehmigten Kapitals der alstria (Genehmigtes Kapital 2015) geschaffen werden. Vorstand und Aufsichtsrat der Gesellschaft
haben vorsorglich einen entsprechenden Ausnutzungsbeschluss unter Ausschluss des Bezugsrechts gefasst.
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d)
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Weitere Schritte
Das beabsichtigte Umtauschangebot beinhaltet das Risiko, dass Steuerverlustvorträge der Deutsche Office nach dem Vollzug des
Umtauschangebots nicht länger nutzbar sind. Dagegen könnten Unternehmensrestrukturierungen innerhalb der Deutsche Office-Gruppe
vor dem Vollzug des Umtauschangebots, insbesondere die Anwachsungen, die daraus resultieren negativen steuerlichen Auswirkungen
abschwächen.
In Übereinstimmung mit dem Gesetz über deutsche Immobilien-Aktiengesellschaften mit börsennotierten Anteilen (
REITG
) und dem satzungsmäßigen Unternehmensgegenstand der Gesellschaft beabsichtigt der Vorstand darüber hinaus, nach Vollzug des
Umtauschangebots die Deutsche Office entweder im Wege einer Verschmelzung durch Aufnahme (§ 2 Nr. 1 UmwG) auf die Gesellschaft
zu verschmelzen oder durch Formwechsel (§ 190 Abs. 1 UmwG) in eine Kommanditgesellschaft umzuwandeln.
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e)
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Zeitplan
Der Zeitplan der Transaktion sieht Folgendes vor:
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Innerhalb der vom morgigen Tag an laufenden vier- bis achtwöchigen Frist wird die Angebotsunterlage über das Umtauschangebot
an die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (
BaFin
) übermittelt (§§ 34, 11, 14 Abs. 1 WpÜG).
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*
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Die Angebotsunterlage wird gemäß § 14 Abs. 2, 3 WpÜG unverzüglich veröffentlicht, wenn die BaFin die Veröffentlichung gestattet
oder wenn seit dem Eingang der Angebotsunterlage zehn Werktage (mit der Möglichkeit einer Verlängerung um bis zu fünf Werktage)
verstrichen sind, ohne dass die BaFin das Angebot untersagt hat.
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Die außerordentliche Hauptversammlung der Gesellschaft findet während dieses Verfahrens am Donnerstag, den 23. Juli 2015 um
10:00 Uhr (MESZ) statt und stimmt über den unter I. genannten Beschlussvorschlag ab.
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Mit der Veröffentlichung der Angebotsunterlage beginnt die mindestens vier- und im Regelfall maximal zehnwöchige Angebotsfrist
sowie anschließend die zweiwöchige weitere Annahmefrist bei Übernahmeangeboten (§§ 34, 16 Abs. 1 und 2, 23 Abs. 1 Satz 1 Nr.
2 WpÜG).
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*
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Sofern die Hauptversammlung gemäß dem Beschlussvorschlag beschließt, soll nach Ablauf der Angebotsfrist der Beschluss über
die Erhöhung des Grundkapitals eingetragen werden. Anschließend kann das Umtauschangebot vollzogen werden, wenn die sonstigen
Bedingungen dafür erfüllt sind.
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Im Anschluss an die Durchführung des Umtauschangebots wird die Gesellschaft entscheiden, ob die Deutsche Office auf die Gesellschaft
verschmolzen wird oder die Deutsche Office durch einen Formwechsel (§ 190 Abs. 1 UmwG) in eine Kommanditgesellschaft umgewandelt
wird.
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Sofern die Gesellschaft entscheidet, eine Verschmelzung durchzuführen, wird die Gesellschaft in Verhandlungen mit Deutsche
Office bezüglich eines Verschmelzungsvertrages eintreten und die Hauptversammlungen sowohl der Gesellschaft als auch der Deutsche
Office werden über die Verschmelzung beschließen. Falls die Gesellschaft nach der Durchführung des Umtauschangebots mindestens
90% des Grundkapitals der Deutsche Office hält, wird die Hauptversammlung der Gesellschaft keinen Verschmelzungsbeschluss
fassen (§ 62 Abs. 1 UmwG), es sei denn, dies wird von Aktionären, die mindestens 5% des Grundkapitals der Gesellschaft erreichen,
verlangt (§ 62 Abs. 2 UmwG). Die Hauptversammlung der Deutsche Office kann in diesem Fall zusätzlich die Übertragung der Aktien
der Minderheitsaktionäre auf die Gesellschaft gegen Zahlung einer angemessenen Barabfindung beschließen (§ 62 Abs. 5 UmwG
i. V. m. § 327a Abs. 1 Satz 1 AktG).
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Sofern die Gesellschaft beschließt, eine Umwandlung durchzuführen, wird die Hauptversammlung der Deutsche Office über die
Umwandlung der Deutsche Office in eine Kommanditgesellschaft beschließen. Alternativ zum Erhalt neuer Anteile an dem umgewandelten
Rechtsträger werden die Deutsche Office-Aktionäre das Recht haben, gegen eine angemessene Barabfindung aus der Deutsche Office
auszuscheiden (§§ 207, 231 UmwG).
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3.
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Erläuterungen und Begründung des Umtauschverhältnisses
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a)
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Vorbemerkungen
Die Gesellschaft bietet den Deutsche Office-Aktionären im Rahmen des Umtauschangebots für jeweils 1 (eine) zum Umtausch eingereichte
Deutsche Office-Aktie 0,381 alstria-Aktien aus der Kapitalerhöhung gegen Sacheinlagen. Daraus errechnet sich ein impliziter
Preis je Deutsche Office-Aktie von EUR 4,86 bei einem Wert der alstria-Aktie von EUR 12,76 (entsprechend dem Mindestpreis
gemäß § 31 Abs. 1 WpÜG, § 5 Abs. 1 WpÜG-Angebotsverordnung unter Zugrundelegung des 3-Monats VWAP der alstria-Aktie).
Die Festlegung des Umtauschverhältnisses beruht auf einer Bewertung der Deutsche Office und der alstria durch den Vorstand,
die in Bezug auf beide an der Transaktion beteiligten Unternehmen nach gleichen Methoden und anhand von Bewertungsparametern,
die der Bewertung von Immobilienunternehmen üblicherweise zugrunde gelegt werden, durchgeführt wurde.
Zusätzlich hat die Gesellschaft die UBS Deutschland AG beauftragt, dem Aufsichtsrat und dem Vorstand der Gesellschaft eine
Stellungnahme zur Angemessenheit der Gegenleistung der Transaktion aus finanzieller Sicht zur Verfügung zu stellen, welche
das Umtauschverhältnis reflektiert (die
Stellungnahme
). UBS Deutschland AG hatte keinen Zugriff auf das Rechnungswesen der Deutsche Office und auch nicht auf die Finanzplanung.
Insofern war die Stellungnahme auf der Grundlage öffentlich bekannter Informationen vorzunehmen. Mangels vorliegender Finanzplanung
der Deutsche Office konnten auch keine vergleichenden fundamental-analytischen Unternehmensbewertungen der alstria und der
Deutsche Office vorgenommen werden. Die in dieser Ziffer II.3. dargelegte Bewertung der Angemessenheit des Umtauschverhältnisses
durch den Vorstand wird durch das Ergebnis der Stellungnahme gestützt, die diesem Vorstandsbericht als Anlage A beigefügt
ist.
Der Vorstand hat die Stellungnahme eingehend geprüft und macht sich die darin enthaltenen Aussagen und Ergebnisse insbesondere
zu den objektivierten Unternehmenswerten der Deutsche Office und der alstria vollumfänglich zu eigen.
Der Gesellschaft und ihren Beratern war es nicht möglich, eine Due Diligence-Prüfung in Bezug auf das Geschäft und die Vermögenswerte
der Deutsche Office durchzuführen. Folglich basiert die Bewertung der Deutsche Office auf öffentlich verfügbaren Informationen,
die nach bestem Wissen und aufgrund der branchenspezifischen Erfahrung des Vorstands der Gesellschaft ausgewertet wurden.
Im Zuge der Bewertung der Deutsche Office wurden insbesondere folgende Dokumente ausgewertet:
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Geschäftsberichte der Deutsche Office bzw. Prime Office AG für die Geschäftsjahre 2014 und 2013
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Zwischenbericht der Deutsche Office für das erste Quartal 2015
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*
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Wertpapierprospekt bezüglich des Angebots von Aktien der Prime Office AG (vormals OCM German Real Estate Holding AG) im Anschluss
an die Verschmelzung mit Prime Office REIT-AG (jetzige DO Deutsche Office AG)
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*
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Dokumentation bezüglich der Verschmelzung der OCM German Real Estate Holding AG mit Prime Office REIT-AG (jetzige DO Deutsche
Office AG)
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Zudem hat der Vorstand Analystenstudien und sonstige Unterlagen, die er für Zwecke der Beurteilung der Angemessenheit des
Umtauschverhältnisses für nützlich hielt, ausgewertet und das Ergebnis dieser Auswertung in seiner Beurteilung berücksichtigt.
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b)
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Bewertungsansätze und Methoden
Die Festsetzung des Umtauschverhältnisses beruht auf für beide Gesellschaften nach gleichen Methoden durchgeführten Bewertungen.
Der Vorstand wird die Angemessenheit des Umtauschverhältnisses zum Bewertungsstichtag, dem Tag der außerordentlichen Hauptversammlung,
überprüfen und der Hauptversammlung bei wesentlichen Veränderungen, die sich auf die Beurteilung der Angemessenheit auswirken,
entsprechend berichten.
Im Einzelnen wurde die Bewertung anhand folgender Parameter vorgenommen:
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(i).
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IFRS NAV
Die zukünftigen Erträge von Immobilienunternehmen hängen maßgeblich von der Lage und den Eigenschaften der gehaltenen Immobilien
ab. Diese Eigenschaften werden durch die aktuellen Marktwerte der Immobilien abgebildet. Der Marktwert eines Immobilienunternehmens
bildet sich im Wesentlichen aus der Summe der Marktwerte der einzelnen Immobilien (bewertet nach der Rechnungslegungsvorschrift
International Accounting Standards 40
(
IAS 40
) abzüglich Finanzierungspositionen zu Marktwerten sowie zuzüglich der sonstigen Vermögensgegenstände und abzüglich der sonstigen
Verbindlichkeiten. Der
Net Asset Value
(NAV) ist daher die zentrale Bewertungskennzahl für bestandshaltende Immobiliengesellschaften.
Vor diesem Hintergrund ist der Vorstand der Auffassung, dass der IFRS NAV der am besten geeignete Bewertungsmaßstab für den
Zeitwert von Immobiliengesellschaften ist, die langfristig ihre Immobilien zur Vermietung und Bewirtschaftung halten. Im Gegensatz
zu anderen vermögenswertorientierten Kennzahlen ist der IFRS NAV Gegenstand einer regelmäßigen Überprüfung durch den Wirtschaftsprüfer
und damit Teil des jährlichen Prüfungstestats. Somit ermöglicht der IFRS NAV größtmögliche Vergleichbarkeit und Sicherheit
bei der Wertermittlung von Immobilienunternehmen.
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(ii).
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Marktkapitalisierung
Bei der Analyse der Marktkapitalisierung der beteiligten Unternehmen erfolgt ein Vergleich mit den Erwartungen des Kapitalmarkts
in Bezug auf die Unternehmen zum Beurteilungsstichtag. Die Börsenkurse von Unternehmen sind nach der Rechtsprechung bei der
Bestimmung des Verkehrswertes der Aktien für die Angemessenheit der Gegenleistung grundsätzlich heranzuziehen.
Die Marktkapitalisierung der Deutsche Office und der alstria wurde aufgrund der Anzahl der ausstehenden Aktien und der Schlusskurse
im XETRA-Handel der Frankfurter Wertpapierbörse am 10. Juni 2015 ermittelt. Zu Vergleichszwecken und zur Überprüfung möglicher
stichtagsbezogener Schwankungen hinsichtlich der Marktkapitalisierung wurde auch der 3-Monats VWAP der Aktien ermittelt und
auf die aktuell ausstehende Anzahl Aktien der jeweiligen Gesellschaft angewendet. Die Berechnung auf Grundlage des 3-Monats
VWAP erfolgte auf Basis der Schlusskurse und des täglichen Handelsvolumens im XETRA-Handel.
Der Vergleich der Marktkapitalisierung beider Unternehmen ist hinsichtlich eines Wertvergleichs deshalb aussagekräftig, weil
beide Unternehmen über einen signifikanten Streubesitz verfügen und der Börsenhandel in den Aktien beider Gesellschaften als
liquide betrachtet wird.
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Die absolute Bewertung der Deutsche Office und der alstria erfolgte zunächst ohne Berücksichtigung der mit der Transaktion
verbundenen Verbundvorteile.
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c)
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Alternative Bewertungsmethoden
Der Vorstand hat in seinen Überlegungen auch erwogen, alternative Methoden zur Bewertung der an der Transaktion beteiligten
Unternehmen heranzuziehen, hat diese aber als ungeeignet oder weniger geeignet erachtet und deshalb unberücksichtigt gelassen.
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(i).
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Ertragswertverfahren
Das Ertragswertverfahren, bei dem die Ermittlung des Unternehmenswertes auf den aus den Planungen der Gesellschaft abgeleiteten
Ertragserwartungen beruht, ist in Theorie und Praxis zur Bewertung von Unternehmen grundsätzlich anerkannt. Für die Bewertung
von Immobilienunternehmen ist eine Bewertung des Gesamtunternehmens auf Grundlage des Ertragswertverfahrens dagegen ein weniger
gebräuchliches Verfahren. Im Gegensatz zur Bewertung auf Grundlage des Ertragswertverfahrens ermöglicht die Bewertung anhand
des IFRS NAV eine Wertermittlung auf Basis der Einzelimmobilien. Die Marktwerte der Immobilien können regelmäßig aus dem Jahresabschluss
des Immobilienunternehmens entnommen werden. Deshalb ist der Vorstand der Ansicht, dass eine Bewertung auf Grundlage des IFRS
NAV zu einem verlässlicheren Ergebnis führt als die Bewertung des Unternehmens als Ganzes nach der Ertragswertmethode und
hat die Ertragswertmethode deshalb als weniger geeignet erachtet.
Zudem hatte der Vorstand keinen Zugang zu den für eine Bewertung der Deutsche Office auf Grundlage des Ertragswertverfahrens
erforderlichen Daten, insbesondere in Bezug auf die Unternehmensplanung. Dagegen weist die Deutsche Office ihren IFRS NAV
in jedem ihrer Jahres- und Zwischenberichte aus und lässt die dieser Kenngröße zugrundeliegende Immobilienbewertung zum Zwecke
der Aufstellung ihres Jahresabschlusses jährlich durch einen unabhängigen Gutachter prüfen.
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(ii).
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Bewertung anhand von Liquidationswerten
Eine Bewertung auf Grundlage von Liquidationswerten ist ungeeignet, weil die Fortführung beider an der Transaktion beteiligter
Unternehmen beabsichtigt ist. Zudem ist wegen des Fortbestands der Mietverträge im Falle einer Liquidation nicht damit zu
rechnen, dass diese Bewertungsmethode verglichen mit der Bewertung auf Grundlage der IFRS NAV zu wesentlich abweichenden Wertverhältnissen
geführt hätte.
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(iii).
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Kursziele aus Analystenstudien
Der Vorstand hat verfügbare Studien von wesentlichen Equity Research Analysten sowohl für die alstria als auch für die Deutsche
Office ausgewertet. Eine ausschließliche Bewertung auf Grundlage der in diesen Studien ausgewiesenen Kursziele hat er als
weniger geeignet erachtet und deshalb nicht berücksichtigt. Erstens basieren die Analystenstudien auf unterschiedlichen Methoden,
um ein Kursziel, dass typischerweise für einen 12-Monats-Zeithorizont begeben wird, zu schätzen. Zweitens sind die Bewertungsansätze
nicht immer vollständig transparent und daher nicht ausreichend in ihrer Aussagekraft zu bewerten. Beide Unternehmen wurden
von jeweils mehr als acht Analysten wesentlicher Bankhäuser analysiert und bewertet. Innerhalb dieser Gruppe ergibt sich eine
signifikante Varianz der Kursziele. Eine Auswahl bzw. eine Gewichtung der verschiedenen Kursziele würde zu einem subjektiven
Bewertungsergebnis führen. Die Betrachtung des arithmetischen Mittels bzw. des Medians der jeweiligen Kursziele erscheint
angesichts der hohen Varianz der Kursziele ebenfalls weniger geeignet.
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(iv).
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FFO Rendite
Die Ermittlung eines absoluten Unternehmenswertes aufgrund der FFO Rendite erfordert einen Vergleich mit den von ähnlichen
Unternehmen erzielten Renditen. Wegen unterschiedlicher Risikoprofile, Schwerpunkte der Geschäftstätigkeit und Qualität der
Vermögenswerte anderer führender deutscher Immobilienunternehmen sind die erzielten Renditen nicht vollständig vergleichbar.
Es ist zu berücksichtigen, dass der FFO keine Kennzahl der Betriebsleistung oder Liquidität nach allgemein anerkannten Bilanzierungsgrundsätzen,
insbesondere nach IFRS, ist und daher nicht als Alternative zu den nach IFRS ermittelten Ertrags- oder Cashflow-Kennzahlen
zu betrachten ist. Auch existiert keine Standarddefinition für den FFO. Somit sind der FFO oder andere Kennzahlen mit ähnlichen
Bezeichnungen, die von anderen Unternehmen bekannt gegeben werden, nicht unbedingt vergleichbar mit dem FFO der Gesellschaft.
Der Vorstand erachtet daher eine relative Bewertung beider Unternehmen auf Grundlage der FFO Rendite für nur eingeschränkt
geeignet.
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(v).
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Multiplikatorverfahren
Bei Multiplikatorverfahren erfolgt die Bewertung auf Grundlage der Marktpreise vergleichbarer börsennotierter Unternehmen
(sogenannte Trading Multiples) oder tatsächlicher Transaktionspreise (sogenannte Transaction Multiples). Auf diese Weise können
indikative Unternehmenswerte oder -spannen ermittelt werden. Hierbei handelt es sich jedoch um einen vereinfachten, marktorientierten
Bewertungsansatz, welcher allenfalls eine grobe Annäherung an den wirklichen Unternehmenswert ermöglicht. Vor diesem Hintergrund
hat der Vorstand eine Bewertung mittels Mulitplikatorverfahren als weniger geeignet erachtet und deshalb nicht vorgenommen.
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d)
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Bewertung der alstria office REIT-AG
Für die alstria ergibt sich auf Grundlage der unter b) erläuterten Bewertungsparameter die folgende Bewertung:
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(i).
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IFRS NAV
Auf Grundlage des bereinigten IFRS NAV zum 31. März 2015 beträgt der Wert der alstria EUR 895,3 Millionen.
Das Immobilienportfolio der alstria wurde von Colliers International nach den
RICS Valuation-Professional Standards (incorporating the International Valuation Standards) January 2014
(das ‘
Red Book
‘) der
Royal Institution of Chartered Surveyors
(
RICS
) bewertet. Demnach entspricht die bei der Bewertung angewendete Definition des Marktwerts der von RICS empfohlenen Definition
und kann zusammengefasst werden ‘als der geschätzte Wert, für den eine Immobilie am Tag der Bewertung zwischen einem kaufbereiten
Käufer und einem verkaufsbereiten Verkäufer, nach angemessenem Vermarktungszeitraum in einem Geschäft im gewöhnlichen Geschäftsverkehr
verkauft werden sollte, wobei jede Partei mit Sachkenntnis, Umsicht und ohne Zwang gehandelt hat.’
Das angewendete Verfahren ist ein ‘Hardcore und Top Slice’-Verfahren. In diesem Verfahren erfolgt eine horizontale Segmentierung
der Mieteinnahmen: Der Hardcore-Anteil repräsentiert dabei die derzeitige Marktmiete. Der Top Slice repräsentiert die Differenz
zwischen Marktmiete und Vertragsmiete. Dieses Verfahren entspricht den Erfordernissen der RICS. Außerdem ist die durch Colliers
International angewandte Methode zur Bestimmung des Marktwertes angemessen und geeignet für eine Bewertung entsprechend den
Vorschriften des International Valuation Standards.
Um die beizulegenden Zeitwerte zu bestimmen, wurden die Immobilien in zwei Gruppen unterteilt und dementsprechend bewertet.
Bei der ersten Gruppe handelt es sich um Immobilien mit vertraglichen Mietbindungsdauern mit einer Laufzeit von weniger als
fünf Jahren; bei der zweiten Gruppe handelt es sich hingegen um Immobilien mit vertraglichen Mietbindungsdauern, die eine
Laufzeit von mehr als fünf Jahren haben.
Gruppe 1 für Immobilien, deren Mietverträge eine Restlaufzeit von fünf Jahren oder weniger haben: ‘Hardcore und Top Slice’-Verfahren
unter Berücksichtigung insbesondere der folgenden Punkte:
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Vertragsmiete für die Restlaufzeit des bestehenden Vertrages;
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eine angemessene Leerstandszeit nach Auslaufen des Mietvertrages;
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notwendige Instandhaltungskosten zur Wiedervermietung auf vergleichbarem Mietniveau;
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Neuvermietung zu von Colliers International zum relevanten Zeitpunkt in der Zukunft angenommenen Marktmieten;
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*
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Kapitalisierungszinssätze, welche das individuelle Risiko der Immobilie sowie das Marktgeschehen (Vergleichstransaktionen)
wiedergeben; und
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*
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nicht-umlagefähige Betriebskosten i.H.v. 5% der Marktmiete p.a. für mehr als 5 Jahre.
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Gruppe 2 für Objekte mit Ankermietverträgen, die langfristig an Mieter mit hoher Bonität vermietet sind. ‘Hardcore und Top
Slice’-Verfahren unter Berücksichtigung insbesondere der folgenden Punkte:
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*
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Vertragsmiete für die Restlaufzeit des bestehenden Vertrages;
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*
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Neuvermietung zu Marktmieten (Berücksichtigung der Differenz zwischen Markt- und Vertragsmiete);
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*
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Kapitalisierungszinssätze, welche das individuelle Risiko der Immobilie sowie das Marktgeschehen (Vergleichstransaktionen)
wiedergeben; und
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*
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nicht-umlagefähige Betriebskosten i.H.v. 5% der Marktmiete p.a.
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Gewinne oder Verluste, die aus Veränderungen der beizulegenden Zeitwerte von als Finanzinvestition gehaltenen Immobilien entstehen,
werden in der Gewinn- und Verlustrechnung unter dem Punkt ‘Nettoergebnis aus der Bewertung von als Finanzinvestition gehaltenen
Immobilien zum beizulegenden Zeitwert’ im Jahr ihrer Entstehung erfasst. Als Finanzinvestition gehaltene Immobilien werden
ausgebucht, wenn sie entweder veräußert wurden oder wenn die Immobilien endgültig nicht mehr genutzt werden und von ihrer
Veräußerung kein zukünftiger wirtschaftlicher Nutzen zu erwarten ist. Jegliche Gewinne oder Verluste aus der Stilllegung oder
Veräußerung von als Finanzinvestition gehaltenen Immobilien werden im Jahre ihrer Stilllegung oder Veräußerung erfolgswirksam
verbucht.
Das Ergebnis der Bewertung durch Colliers International weicht von dem von der Gesellschaft ermittelten und in ihren Abschlüssen
ausgewiesenen Wert der Immobilien nicht wesentlich ab. Das Bewertungsgutachten von Colliers International zum 31. Dezember
2014 ist diesem Vorstandsbericht als Anlage B beigefügt. Der Vorstand macht sich für Zwecke dieses Berichts sämtliche in diesem
Gutachten enthaltenen Angaben und Aussagen zu eigen und macht sie dementsprechend zum Inhalt dieses Vorstandsberichts.
Colliers International nimmt zudem derzeit für Zwecke der Angebotsunterlage für das Umtauschangebot eine erneute Bewertung
der Immobilien der Gesellschaft vor. Der Vorstand geht derzeit davon aus, dass dieses weitere Bewertungsgutachten die Bewertung
durch die Gesellschaft im Wesentlichen bestätigt.
Der IFRS NAV wurde für die Zwecke der Bewertung wie folgt angepasst:
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IFRS NAV per 31. März 2015
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EUR
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938,7 Mio.
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Dividendenzahlungen im Mai 2015
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EUR
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43,5 Mio.
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Bereinigter IFRS NAV
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EUR
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895,3 Mio.
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(ii).
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Marktkapitalisierung
Der Wert der alstria beträgt auf Grundlage ihrer Marktkapitalisierung EUR 1.018.596.094.
Dieser Berechnung liegt der im XETRA-Handel der Frankfurter Wertpapierbörse ermittelte Schlusskurs für Aktien der alstria
am 10. Juni 2015 von EUR 11,70 sowie die zu diesem Zeitpunkt ausstehende Anzahl von 87.096.716 Inhaberaktien zugrunde. Auf
Grundlage des 3-Monats VWAP in Höhe von EUR 12,76 je Aktie und der zu diesem Zeitpunkt ausstehenden Anzahl von 87.096.716
Inhaberaktien ergibt sich eine Marktkapitalisierung in Höhe von EUR 1.111.693.773.
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e)
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Bewertung der Deutsche Office
1
Für die Deutsche Office ergibt sich auf Grundlage der unter b) erläuterten Bewertungsparameter die folgende Bewertung:
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(i).
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IFRS NAV
Auf Grundlage des bereinigten IFRS NAV zum 31. März 2015 beträgt der Wert der Deutsche Office EUR 707,0 Millionen.
Die der Berechnung des IFRS NAV zugrundeliegende Bewertung des Immobilienvermögens der Deutsche Office erfolgte ausweislich
ihres Geschäftsberichts zum 31. Dezember 2014 durch CBRE GmbH und wurde durch die Deutsche Office zum Zwecke der Erstellung
des Quartalsabschlusses zum 31. März 2015 fortgeschrieben.
Bei der Deutsche Office wird das Investitionsvermögen von einem unabhängigen Immobiliengutachter (CBRE GmbH) auf der Basis
der
Discounted Cash Flow
(
DCF
) Methode bewertet. Die DCF Methode vergleicht alle mit der Immobilieninvestition verbundenen Zahlungseingänge und -ausgänge
über einen 10-Jahres-Zeitraum. Hierbei findet eine Reihe von Parametern Berücksichtigung: Mieteinnahmen und hiermit verbundene
Vermietungskosten, Kapitalausgaben, nicht umlagefähige Kosten, Einrichtungskosten sowie Leerstandsraten und hiermit verbundene
Kosten. Nach Angaben der Deutsche Office wird nach Ablauf der Bewertungsperiode ein Verkauf der Immobilie angenommen, wobei
eine Bewertung anhand der
Income Capitalization Method
basierend auf einer stabilisierten Einkommensannahme und einer angemessenen Investitionsrendite erfolgt. Nach Angaben der
Deutsche Office wird der
Net Present Value
letztlich berechnet, indem der sich im Bewertungszeitraum ergebende Cashflow einschließlich Erträgen aus dem angenommenen
Verkauf mit einem eingeschätzten Diskontierungszinssatz, welcher aus dem Kapitalmarkt abgeleitet wird, auf den Bewertungsstichtag
diskontiert wird.
Die Abwertung und die geplante Dividende sind zudem vom IFRS NAV der Deutsche Office abgezogen worden, um die erwartete Lage
im Zeitpunkt des Vollzugs des Umtauschangebots abzubilden.
Der IFRS NAV wurde wie folgt abgeleitet:
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IFRS NAV per 31. März 2015
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EUR 814,1 Mio.
|
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Abwertung
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ungefähr EUR 80,0 Mio.
2
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Erwartete Dividendenzahlung
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EUR 27,1 Mio.
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Bereinigter IFRS NAV
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ungefähr EUR 707,0 Mio.
|
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(ii).
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Marktkapitalisierung
Der Wert der Deutsche Office beträgt auf Grundlage ihrer Marktkapitalisierung EUR 716.341.584.
Dieser Berechnung liegt der im XETRA-Handel der Frankfurter Wertpapierbörse ermittelte Schlusskurs für Deutsche Office-Aktien
am 10. Juni 2015 in Höhe von EUR 3,97 sowie die zu diesem Zeitpunkt ausgegebenen Anzahl von 180.529.633 Inhaberaktien zugrunde.
Auf Grundlage des 3-Monats VWAP in Höhe von EUR 4,13 je Aktie und der zu diesem Zeitpunkt ausgegebenen Anzahl von 180.529.633
Inhaberaktien ergibt sich eine Marktkapitalisierung in Höhe von EUR 745.461.014.
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|
1
Die nachstehend dargestellten Informationen sowie jede andere Information in diesem Bericht betreffend die Deutsche Office
und/oder die Deutsche Office-Gruppe basieren ausschließlich auf öffentlich verfügbaren Quellen, da die Gesellschaft bislang
keinen Zugang zu nicht öffentlich verfügbaren Informationen der Deutsche Office hat.
2
Es handelt sich um eine Schätzung des Vorstands der Gesellschaft, auf der Grundlage einer Bewertung des Immobilienportfolios
der Deutsche Office zum 31. März 2015 mit einem Marktwert von ungefähr EUR 1,7 Milliarden.
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f)
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Angemessenheit des Umtauschverhältnisses auf Grundlage der Bewertung der alstria und der Deutsche Office
Auf Grundlage der unter d) und e) dargestellten absoluten Bewertungen der alstria und der Deutsche Office ergibt sich, basierend
auf den jeweiligen Mittelwerten, folgendes Wertverhältnis zwischen beiden Gesellschaften:
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(i).
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IFRS NAV
Das dem Umtauschangebot zugrundeliegende Umtauschverhältnis von gerundet je 2,625 Deutsche Office-Aktien zu 1 (einer) alstria-Aktie
(entspricht einem Umtauschverhältnis von 1 (einer) Deutsche Office-Aktie zu 0,381 alstria-Aktien) entspricht im Wesentlichem
der Bewertung beider Unternehmen auf Grundlage ihres jeweiligen bereinigten IFRS NAV pro Aktie per 31. März 2015, bezogen
auf die in diesem Zeitpunkt ausgegebenen Zahl von 180.529.633 Deutsche Office-Aktien.
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(ii).
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Marktkapitalisierung
Bezogen auf die im XETRA-Handel der Frankfurter Wertpapierbörse ermittelten Schlusskurse am 10. Juni 2015 sowie die zu diesem
Zeitpunkt ausgegebene Anzahl von Inhaberaktien ergibt sich eine Marktkapitalisierung der alstria von EUR 1.018.596.094 und
eine Marktkapitalisierung der Deutsche Office von EUR 716.341.584; dies entspricht einem Wertverhältnis von 58,7% zu 41,3%.
Bezogen auf den des 3-Monats VWAP der Aktien sowie der zu diesem Zeitpunkt ausstehenden Anzahl von Inhaberaktien ergibt sich
eine Marktkapitalisierung der alstria von EUR 1.111.693.773 und eine Marktkapitalisierung der Deutsche Office von EUR 745.461.014;
dies entspricht einem Wertverhältnis von 59,9% zu 40,1%.
Bezogen auf die Marktbewertung beider Unternehmen auf Grundlage der XETRA-Schlusskurse der Frankfurter Wertpapierbörse am
10. Juni 2015 enthält das dem Umtauschangebot zugrundeliegende Umtauschverhältnis von gerundet je 2,625 Deutsche Office-Aktien
zu 1 (einer) alstria-Aktie (entspricht einem Umtauschverhältnis von 1 (einer) Deutsche Office-Aktie zu 0,381 alstria-Aktien)
eine Prämie in Höhe von EUR 0,49 je Deutsche Office-Aktie oder von 12,3%. Bezogen auf die Marktbewertung beider Unternehmen
auf Grundlage des 3-Monats VWAP der Aktien während der letzten drei Monate vor diesem Zeitpunkt enthält das dem Umtauschangebot
zugrundeliegende Umtauschverhältnis eine Prämie in Höhe von EUR 0,73 je Deutsche Office-Aktie oder 17,8%.
Bezogen auf eine Bewertung beider Unternehmen auf Grundlage ihres jeweiligen bereinigten IFRS NAV pro Aktie per 31. März 2015
ergibt sich aus dem Umtauschverhältnis keine Prämie. Eine Bewertung beider Unternehmen auf Grundlage ihrer Marktkapitalisierung
ergibt eine Prämie, die zu einer Verwässerung des Anteils der Aktionäre der Gesellschaft an den Vermögenswerten der Gesellschaft
führt. Dieser Verwässerung steht jedoch ein Wertzuwachs in Folge der Synergien des Zusammenschlusses gegenüber. Solche Verbundvorteile
sind bei der Bewertung der Angemessenheit des Umtauschverhältnisses im Rahmen einer Kapitalerhöhung gegen Sacheinlagen zu
berücksichtigen. Die Synergien und sonstigen Verbundvorteile ergeben sich – wie unter II.1.c) im Einzelnen dargelegt – im
Wesentlichen aus operativen Synergien und einer erwarteten signifikanten Reduzierung der Finanzierungskosten.
Der kapitalisierte Wert der operativen Synergien und sonstigen Verbundvorteile (Reduzierung der Finanzierungsmarge), gerechnet
mit einer angenommenen Kapitalisierungsrate von 5%, beträgt ungefähr EUR 200 Millionen. Nach Abzug der zu ihrer Erzielung
erforderlichen Kosten, die der Vorstand von alstria in Höhe von circa EUR 50 Millionen erwartet, führt dies zu kapitalisierten
Netto-Synergien und sonstigen Verbundvorteilen von ungefähr EUR 150 Millionen. Bezogen auf die derzeit ausstehende Zahl von
Deutsche Office-Aktien und unter der Annahme, dass 100% dieser Deutsche Office-Aktien im Rahmen des Umtauschangebots zum Umtausch
eingereicht werden, entfallen hiervon auf jede nach Vollzug der Transaktion ausstehende alstria-Aktie rund EUR 0,96. In dieser
Betrachtung sind die Effekte aus der Ablösung der existierenden Sicherungsgeschäfte der Deutsche Office und die Anpassung
der Finanzierungen an die aktuellen Marktkonditionen nicht berücksichtigt. Die Ablösung der Sicherungsgeschäfte würde zu zusätzlichen
Kosten von ca. EUR 50 Millionen und zu zusätzlichen Entlastungen von ca. EUR 7,5 Millionen p.a. führen.
Es zeigt sich also, dass sich aus den mit der Transaktion verbundenen Synergien und sonstigen Verbundvorteilen ein deutlicher
Wertzuwachs der Aktien der alstria-Aktionäre ergibt.
Auf Grundlage des derzeitigen Immobilienportfolios erwartet der Vorstand der alstria für das Geschäftsjahr 2015 Erträge in
Höhe von EUR 98 Millionen, was zu einem FFO von EUR 49 Millionen führt.
Im Zwischenbericht für das erste Quartal 2015 bestätigt Deutsche Office die Zielsetzung für das Geschäftsjahr 2015. Auf Grundlage
der erwarteten Mieteinnahmen aus Immobilienvermögen zwischen EUR 105 Millionen und EUR 107 Millionen für das volle Geschäftsjahr
2015 erwartet Deutsche Office einen FFO in Höhe von mindestens EUR 50 Millionen, oder EUR 0,28 pro Aktie.
Trotz der Prämie (bezogen auf die Marktkapitalisierung) wird sich das FFO Profil (ohne Verkäufe) aufgrund der erwarteten Synergien,
der sonstigen Verbundvorteile (Reduzierung der Finanzierungsmarge) und der Anpassung der bestehenden Sicherungsinstrumente
an aktuelle Marktkonditionen deutlich verbessern. Der Vorstand der alstria nimmt an, dass der Gesamteffekt dieser Einsparungen
ca. EUR 17,5 Millionen p.a. beträgt und innerhalb von 24 Monaten nach dem Vollzug des Umtauschangebots realisiert werden kann.
Unter Anwendung einer rein mechanischen pro-forma Berechnung ist daher ein Anstieg des gemeinsamen FFO von EUR 99 Millionen
auf rund EUR 116,5 Millionen zu erwarten, sobald die Synergien vollständig realisiert sind.
Allein unter Berücksichtigung der operativen Synergien in Höhe von EUR 2,5 Millionen ergibt sich somit ein Anstieg des FFO
pro Aktie von EUR 0,56 auf EUR 0,65. Dies entspricht einem Anstieg des FFO pro Aktie von circa 15,7%. Hinzu kommt der erwartete
Vorteil durch reduzierte Finanzierungskosten.
Da, wie vorstehend gezeigt, die Transaktion aus Sicht der alstria-Aktionäre wertsteigernd ist, hält der Vorstand das dem Umtauschangebot
zugrundeliegende Umtauschverhältnis für angemessen.
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|
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III. Begründung des beabsichtigten Bezugsrechtsausschlusses im Rahmen der Kapitalerhöhung gegen Sacheinlage
Grundsätzlich steht den Aktionären bei einer Kapitalerhöhung ein gesetzliches Bezugsrecht zu (§ 186 Abs. 1 Satz 1 AktG). Aufsichtsrat
und Vorstand schlagen der Hauptversammlung jedoch vor, in dem Beschluss über die Erhöhung des Grundkapitals das Bezugsrecht
der Aktionäre gemäß § 186 Abs. 3 AktG auszuschließen.
Der Zweck der vorgeschlagenen Kapitalerhöhung mit Bezugsrechtsausschluss besteht darin, der Gesellschaft den Erwerb einer
Beteiligung an der Deutsche Office zu ermöglichen, indem das Grundkapital der Gesellschaft durch Ausgabe von Aktien der Gesellschaft
gegen Erbringung von Deutsche Office-Aktien als Sacheinlagen erhöht wird. Die mit der vorgeschlagenen Kapitalerhöhung der
Gesellschaft geschaffenen Aktien sollen im Rahmen eines an die Deutsche Office-Aktionäre gemäß §§ 29, 31 Abs. 2 Satz 1 Var.
2 WpÜG zu richtenden Umtauschangebots zum Erwerb aller von den Deutsche Office-Aktionären gehaltenen Deutsche Office-Aktien
im Verhältnis gerundet 2,625:1 ausgegeben werden. Das heißt im Rahmen des Umtauschangebots erhalten Deutsche Office-Aktionäre
für gerundet je 2,625 Deutsche Office-Aktien 1 (eine) alstria-Aktie (entspricht einem Umtauschverhältnis von 1 (einer) Deutsche
Office-Aktie zu 0,381 alstria-Aktien.
Der Zweck des vorgesehenen Bezugsrechtsausschlusses liegt im Gesellschaftsinteresse der Gesellschaft. Der Bezugsrechtsausschluss
ist zudem zur Verwirklichung des Gesellschaftsinteresses geeignet und erforderlich und steht in einem angemessenen Verhältnis
zu den mit der Verwässerung verbundenen Folgen für die Aktionäre der Gesellschaft. Das Umtauschverhältnis zwischen den Deutsche
Office-Aktien und den alstria-Aktien von 0,381 alstria-Aktien für 1 (eine) Deutsche Office-Aktie ist nicht zu Lasten der Aktionäre
der Gesellschaft unangemessen.
1. Interessen der Gesellschaft an dem Bezugsrechtsausschluss
Der Zweck des vorgesehenen Bezugsrechtsausschlusses – Erwerb einer Beteiligung an der Deutsche Office mittels Kapitalerhöhung
gegen Sacheinlagen und Umtauschangebot an die Deutsche Office-Aktionäre – liegt im Interesse der Gesellschaft. Die an der
Beschlussfassung beteiligten Organe gehen auf Grund ihrer Abwägung davon aus, dass die Kapitalerhöhung durch Sacheinlagen
zum Besten der Gesellschaft und damit letztlich aller Aktionäre ist. Entsprechend der unter Ziffer II.1.c) beschriebenen erheblichen
Verbundvorteile besteht das Interesse der Gesellschaft insbesondere in den erwarteten operativen Synergien, der stärkeren
Präsenz in Schlüsselmärkten und einer Reduzierung der Kapitalkosten.
Der Vorstand erwartet operative Synergien von dem Zusammenschluss mit Deutsche Office. Die Synergien können über einen Zeitraum
von 24 Monaten erreicht werden und werden auf rund EUR 2,5 Millionen p.a. geschätzt. Die operativen Synergien beruhen auf
der gemeinsamen und effektiven Nutzung von Verwaltungsfunktionen, der Anwendung von alstrias IT-Infrastruktur, der zusammengeführten
Property Management Plattform und einer vereinfachten Konzernstruktur.
Zudem ist der Vorstand der Ansicht, dass die Zusammenführung der Portfolien von alstria und Deutsche Office zu signifikanten
Wettbewerbsvorteilen führen wird. Die Größe des zusammengeführten Portfolios lässt aufgrund einer größeren Präsenz in Schlüsselmärkten
und der gemeinsamen Kenntnis des operativen Personals von alstria und Deutsche Office eine stärkere Marktpräsenz und ein stärkeres
Vermietungsergebnis erwarten. Darüber hinaus fügt sich das Portfolio der Deutsche Office ideal in alstrias Strategie ein,
ihre führende Marktstellung durch strategische Akquisitionen von Portfolien mit auf höheren Leerständen beruhenden starken
Wachstumspotentialen auszubauen.
Schließlich ermöglicht der Zusammenschluss von alstria und Deutsche Office nach Ansicht des Vorstands eine signifikante Reduzierung
der Kapitalkosten der Deutsche Office. Das zusammengeführte Unternehmen wird von alstrias Kredit- und Kapitalmarktreputation
profitieren. Der Vorstand beabsichtigt, die derzeitige Verschuldung der Deutsche Office zu refinanzieren, um ihre Finanzierungskosten
um rund EUR 15 Millionen p.a. zu reduzieren.
2. Geeignetheit und Erforderlichkeit des Bezugsrechtsausschlusses
Der Vorstand hält den Bezugsrechtsausschluss für geeignet und erforderlich, um den im Gesellschaftsinteresse liegenden Zweck
zu erreichen.
Der Bezugsrechtsausschluss ist geeignet, den im Gesellschaftsinteresse liegenden Zweck zu erreichen, weil das Umtauschangebot
an die Deutsche Office-Aktionäre einen Bezugsrechtsausschluss der Aktionäre der Gesellschaft voraussetzt.
Der Bezugsrechtsausschluss ist auch erforderlich, um diesen Zweck zu erreichen. Der Vorstand hat mögliche Alternativen für
die Strukturierung der geplanten Transaktion eingehend geprüft, diese jedoch als nicht oder weniger geeignet erachtet und
deshalb nicht weiter verfolgt:
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a)
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Fremdfinanzierung
Eine Fremdfinanzierung des Erwerbs scheidet angesichts des Umfangs der für den Erwerb der Deutsche Office erforderlichen Finanzierung
aus. Die Gesellschaft hat zum 31. März 2015 einen Verschuldungsgrad – ausgedrückt als
net loan to value
(net LTV) – von rund 44% (Nettofinanzverbindlichkeiten in Höhe von EUR 727,6 Mio. im Verhältnis zu dem ausgewiesenen Zeitwert
des unbeweglichen Vermögens abzüglich des ausgewiesenen Wertes der als Gemeinschaftsunternehmen
at equity
bilanzierten Beteiligungsunternehmen in Höhe von EUR 1.657,4 Mio.). Die Deutsche Office hat zum 31. März 2015 einen Verschuldungsgrad
von rund 53% (ausgewiesene Nettoverschuldung in Höhe von EUR 981,4 Mio. im Verhältnis zu als Finanzinvestitionen gehaltenen
Immobilien und zur Veräußerung gehaltenen Vermögenswerten, insgesamt ausgewiesen in Höhe von EUR 1.862,7 Mio.). Im Fall einer
vollständigen Fremdfinanzierung des Erwerbs aller Anteile an der Deutsche Office inklusive der vorgesehenen Prämie (insgesamt
rund EUR 804,4 Mio. bei einem Wert der alstria-Aktie auf Grundlage des Schlusskurses im XETRA-Handel der Frankfurter Wertpapierbörse
am 10. Juni 2015 von EUR 11,70) ergäbe sich ein Verschuldensgrad des kombinierten Unternehmens von rund 71%. Dieser Verschuldensgrad
(i) wäre für ein Immobilienunternehmen nicht nachhaltig, (ii) würde zu einer deutlichen Unterschreitung der vom REITG geforderten
Eigenkapitalquote von 45% (§ 15 REITG) führen und (iii) läge schließlich deutlich über dem branchenüblichen Verschuldungsgrad.
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|
b)
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Kapitalerhöhung gegen Bareinlagen ohne Bezugsrechtsausschluss
Eine Kapitalerhöhung gegen Bareinlagen ohne Bezugsrechtsausschluss, um die geplante Akquisition mit Barmitteln durchzuführen
und den Aktionären der Gesellschaft den Bezug der im Zuge der Transaktion ausgegebenen Aktien zu ermöglichen, wäre aus mehreren
Gründen weniger geeignet gewesen als ein Erwerb im Wege eines Umtauschangebots. Zunächst hätte eine solche Kapitalerhöhung
gegen Bareinlagen in einem Umfang durchgeführt werden müssen, die eine Finanzierung des Übernahmeangebots auch im Fall einer
100%igen Annahmequote erlaubt. Der Umfang der Zeichnung der Aktien und die Höhe des Bezugspreises im Rahmen einer Kapitalerhöhung
– jedenfalls mit einem solchen Volumen – hätte jedoch nicht mit Bestimmtheit vorhergesagt werden können und wäre in besonderer
Weise abhängig von den Marktgegebenheiten zum Zeitpunkt der Umsetzung der Kapitalmaßnahme gewesen. Um hinreichende Sicherheit
über die Finanzierbarkeit des Angebots zu erlangen, hätte eine Bezugsrechtsemission dem Beginn der Annahmefrist eines Übernahmeangebots
zeitlich vorgelagert sein müssen. Dies bedeutet, dass sie in Unkenntnis der tatsächlichen Annahmequote bzw. des Erfolgs des
Übernahmeangebotes hätte erfolgen müssen. In Folge dessen wäre die Gesellschaft nach Durchführung einer Barkapitalerhöhung
in dem erforderlichen Umfang signifikant überkapitalisiert gewesen, wenn das Übernahmeangebot beispielsweise wegen eines konkurrierenden
Angebots oder des Nichteintritts von Angebotsbedingungen nicht oder wegen einer geringeren als der zur Berechnung des Umfangs
der Barkapitalerhöhung zugrunde liegenden Annahmequote nur teilweise hätte umgesetzt werden können. Angesichts des Umfangs
der erforderlichen Kapitalerhöhung und um das Marktrisiko während der Zeichnungsphase angemessen steuern zu können, wäre es
schließlich erforderlich gewesen, die neuen Aktien mit einem substantiellen Abschlag zu ihrem derzeitigen Marktwert anzubieten,
wodurch sich die Anzahl der auszugebenden Aktien deutlich erhöht hätte. Als Folge hätte sich der aus der Transaktion resultierende
Vermögenszuwachs für die alstria-Aktionäre vermindert.
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Kombinierte Eigenkapital- und Fremdkapitalfinanzierung
Auch ein Erwerb der Deutsche Office-Aktien mit Hilfe einer kombinierten Eigenkapital- und Fremdkapitalfinanzierung wäre gegenüber
der Kapitalerhöhung gegen Sacheinlagen mit Bezugsrechtsausschluss im Zusammenhang mit einem Umtauschangebot weniger geeignet
gewesen. Zwar hätte eine teilweise Fremdkapitalfinanzierung grundsätzlich die Kapitalerhöhung gegen Bareinlagen ohne Bezugsrechtsausschluss
ergänzen und das Marktrisiko reduzieren können. Die Transaktion hätte aber unter Berücksichtigung der bestehenden Fremdfinanzierung
des Portfolios der Deutsche Office trotzdem zu einer signifikanten Erhöhung des Verschuldungsgrads des kombinierten Unternehmens
geführt. Auch hätte dies nichts daran geändert, dass die Gesellschaft überkapitalisiert gewesen wäre, wenn das Übernahmeangebot
nicht oder nicht vollständig hätte umgesetzt werden können.
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Verschmelzung
Schließlich wäre auch ein Erwerb im Wege der Verschmelzung durch Aufnahme (§ 2 Nr. 1 UmwG) ohne Umtauschangebot weniger geeignet
gewesen. Eine Verschmelzung bedarf intensiver gemeinsamer Vorbereitung durch beide Gesellschaften, d.h. der alstria und der
Deutsche Office. So muss ein Verschmelzungsprüfer gerichtlich bestellt werden und eine Prüfung durchführen. Das Bezugsrecht
der Aktionäre der Gesellschaft hätte bei der dafür im vorliegenden Fall erforderlichen Verschmelzung mit Kapitalerhöhung (§
69 UmwG) zudem in gleicher Weise wie im Fall einer Sachkapitalerhöhung ausgeschlossen werden müssen, weil die durch die Kapitalerhöhung
geschaffenen neuen Aktien zwingend den Deutsche Office-Aktionären zu gewähren gewesen wären.
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3. Angemessenheit des Bezugsrechtsausschlusses und Angemessenheit des Umtauschverhältnisses
Der Bezugsrechtsausschluss ist angemessen, um den im Gesellschaftsinteresse liegenden Zweck des Erwerbs einer Beteiligung
an der Deutsche Office mittels Kapitalerhöhung gegen Sacheinlagen und Umtauschangebot an die Deutsche Office-Aktionäre zu
erreichen. Das Umtauschverhältnis zwischen den Deutsche Office-Aktien und den alstria-Aktien ist nicht zu Lasten der Aktionäre
der Gesellschaft unangemessen niedrig.
Der Bezugsrechtsausschluss im Rahmen der Kapitalerhöhung gegen Sacheinlage führt zwangsläufig zu einer Verwässerung der Mitgliedschaftsrechte
der alstria-Aktionäre. Die mit dem Bezugsrechtsausschluss verbundene Verwässerung der bestehenden Beteiligungsverhältnisse
an der Gesellschaft steht jedoch in einem angemessenen Verhältnis zu dem im Gesellschaftsinteresse verfolgten Zweck und ist
deshalb gerechtfertigt.
Es findet keine wertmäßige Verwässerung der bestehenden Beteiligungsverhältnisse statt. Das Umtauschverhältnis (für je 1 (eine)
Deutsche Office-Aktie 0,381 alstria-Aktien) zwischen den alstria-Aktien und den Deutsche Office-Aktien
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entspricht im Wesentlichen der Bewertung beider Unternehmen auf Grundlage ihres jeweiligen bereinigten IFRS NAV pro Aktie
per 31. März 2015;
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gewährt den Deutsche Office-Aktionären eine 12,3%ige Prämie im Vergleich zum Schlusskurs vom 10. Juni 2015 und eine 17,8%ige
Prämie auf Grundlage des 3-Monats VWAP der Aktien.
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Bezogen auf eine Bewertung beider Unternehmen auf Grundlage ihres jeweiligen bereinigten IFRS NAV pro Aktie per 31. März 2015
ergibt sich aus dem Umtauschverhältnis keine Prämie. Die mit der Gewährung einer Prämie auf Grundlage der Marktkapitalisierung
verbundene Wertverwässerung wird, wie im Abschnitt II. 3.f) dieses Vorstandsberichts im Einzelnen dargelegt, durch die Wertsteigerung
der Anteile der Aktionäre der Gesellschaft als Folge der mit der Transaktion verbundenen erheblichen Synergieeffekte mehr
als ausgeglichen. Verbundvorteile sind bei der Beurteilung der Angemessenheit des Umtauschverhältnisses im Rahmen einer Kapitalerhöhung
gegen Sacheinlagen zu berücksichtigen. Außerdem ist anerkannt, dass eine angemessene Prämie zu Gunsten der neuen Aktionäre
zulässig ist, um dem Umtauschangebot zum Erfolg zu verhelfen.
Der Vorstand hält daher das der Sachkapitalerhöhung zugrundeliegende Umtauschverhältnis aus Sicht der alstria für angemessen.
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Hamburg, im Juni 2015
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alstria office REIT-AG
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Der Vorstand
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