OHB System AG

Bremen

Bekanntmachung nach §§ 264 Abs. 3, 264b HGB zum Geschäftsjahr vom 01.01.2015 bis zum 31.12.2015

Unsere Alleinaktionärin, die OHB SE, Bremen, hat am 23. März 2015 nachfolgenden Beschluss gefasst:

Der Gesellschaft wird für das laufende Geschäftsjahr 2015 die Zustimmung zur Inanspruchnahme der Befreiung nach § 264 Abs. 3 HGB bezüglich der Anwendung des 2. Abschnitts, Unterabschnitt 4 (§§ 325 ff HGB) erteilt.

Die OHB System AG, Bremen ist als Tochterunternehmen in den Konzernabschluss der OHB SE, Bremen einbezogen, der im elektronischen Bundesanzeiger veröffentlicht wird.

Zwischen der OHB System AG, Bremen sowie der OHB SE, Bremen besteht ein Vertrag zur Gewinn- und Verlustübernahme durch die Muttergesellschaft.

 

Bremen, den 15. April 2015

Der Vorstand