OHB System AG

Bremen

Bekanntmachung gern. § 264 Abs. 3 HGB

Unsere Alleinaktionärin, die OHB SE, Bremen, hat am 21. Juni 2016 nachfolgenden Beschluss gefasst:

Der Gesellschaft wird für das laufende Geschäftsjahr 2016 die Zustimmung zur Inanspruchnahme der Befreiung nach § 264 Abs. 3 HGB bezüglich der Anwendung des 2. Abschnitts, Unterabschnitt 4 (§§ 325 ff HGB) erteilt.

Die OHB System AG, Bremen ist als Tochterunternehmen in den Konzernabschluss der OHB SE, Bremen einbezogen, der im elektronischen Bundesanzeiger veröffentlicht wird.

Zwischen der OHB System AG, Bremen sowie der OHB SE, Bremen besteht ein Vertrag zur Gewinn-und Verlustübernahme durch die Muttergesellschaft.

 

Der Vorstand