OHB System AG

Bremen

Bekanntmachung gem. § 264 Abs. 3 HGB zum Geschäftsjahr vom 01.01. bis 31.12.2017

Unsere Alleinaktionärin, die OHB SE, Bremen, hat am 20. März 2017 nachfolgenden Beschluss gefasst:

Der Gesellschaft wird für das laufende Geschäftsjahr 2017 die Zustimmung zur Inanspruchnahme der Befreiung nach § 264 Abs. 3 HGB bezüglich der Anwendung des 2. Abschnitts, Unterabschnitt 4 (§§ 325 ff HGB) erteilt.

Die OHB System AG, Bremen ist als Tochterunternehmen in den Konzernabschluss der OHB SE, Bremen einbezogen, der im elektronischen Bundesanzeiger veröffentlicht wird.

Zwischen der OHB System AG, Bremen sowie der OHB SE, Bremen besteht ein Vertrag zur Gewinn- und Verlustübernahme durch die Muttergesellschaft.

 

Bremen, den 21. März 2017

gez. Der Vorstand