OHB System AG
Bremen
Bekanntmachung gem. § 264 Abs. 3 HGB zum Geschäftsjahr vom 01.01. bis 31.12.2017
Unsere Alleinaktionärin, die OHB SE, Bremen, hat am 20. März 2017 nachfolgenden Beschluss
gefasst:
Der Gesellschaft wird für das laufende Geschäftsjahr 2017 die Zustimmung zur Inanspruchnahme der Befreiung nach § 264 Abs. 3 HGB bezüglich
der Anwendung des 2. Abschnitts, Unterabschnitt 4 (§§ 325 ff HGB) erteilt.
Die OHB System AG, Bremen ist als Tochterunternehmen in den Konzernabschluss der OHB
SE, Bremen einbezogen, der im elektronischen Bundesanzeiger veröffentlicht wird.
Zwischen der OHB System AG, Bremen sowie der OHB SE, Bremen besteht ein Vertrag zur
Gewinn- und Verlustübernahme durch die Muttergesellschaft.
Bremen, den 21. März 2017
gez. Der Vorstand
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