OHB System AG

Bremen

Erklärung zur Einstandspflicht nach § 264 Abs. 3 Nr. 2 HGB

Zwischen der OHB SE als Alleinaktionärin der OHB System AG und der OHB System AG besteht ein im Handelsregister eingetragener Gewinnabführungsvertrag vom 25.06.2002.

Auf Grundlage dieses Vertrags iVm § 302 AktG erklärt die OHB SE hiermit, für die von der OHB System AG bis zum Abschlussstichtag, den 31.12.2023 eingegangenen Verpflichtungen im Geschäftsjahr 2024 einzustehen.

 

Bremen, den 17.09.2025

Marco R. Fuchs, Vorstandsvorsitzender

Dr. Tim Tecklenburg, Vorstand