AGM Announcements | 8 May 2013 15:09


OVB Holding AG: Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung am 21.06.2013 in Köln mit dem Ziel der europaweiten Verbreitung gemäß §121 AktG


OVB Holding AG / Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung

08.05.2013 / 15:09


OVB Holding AG

Köln

ISIN DE0006286560

Einberufung der ordentlichen Hauptversammlung 2013

Sehr geehrte Damen und Herren Aktionäre,

wir laden Sie ein zur

ordentlichen Hauptversammlung der OVB Holding AG

am Freitag, den 21. Juni 2013, 11:00 Uhr (Einlass ab 10:30 Uhr) im Dorint Hotel am Heumarkt Köln, Pipinstraße 1, 50667 Köln-Zentrum.

Tagesordnung

1.

Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses der OVB Holding AG und des gebilligten Konzernabschlusses zum 31. Dezember 2012, der Lageberichte der OVB Holding AG und des Konzerns für das Geschäftsjahr 2012 einschließlich des erläuternden Berichts des Vorstands zu den Angaben nach §§ 289 Abs. 4, 315 Abs. 4 HGB, des Berichts des Aufsichtsrats sowie des Corporate-Governance-Berichts einschließlich des Vergütungsberichts zum Geschäftsjahr 2012

Die genannten Unterlagen sind auf unserer Internetseite unter http://www.ovb.ag (dort unter ‘Investor Relations’ im Bereich ‘Hauptversammlung’) zugänglich. Es wird darauf hingewiesen, dass der gesetzlichen Verpflichtung mit der Zugänglichmachung auf der Internetseite der Gesellschaft Genüge getan ist. Die Unterlagen werden den Aktionären auf Anfrage einmalig per einfacher Post zugesandt. Ferner werden die Unterlagen in der Hauptversammlung ausliegen. Entsprechend den gesetzlichen Bestimmungen ist zu Tagesordnungspunkt 1 keine Beschlussfassung vorgesehen, da der Aufsichtsrat den Jahres- und den Konzernabschluss bereits gebilligt hat.

2.

Beschlussfassung über die Verwendung des Bilanzgewinns zum 31. Dezember 2012

Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den Bilanzgewinn des Geschäftsjahres 2012 von EUR 13.616.675,32 wie folgt zu verwenden:

Ausschüttung einer Dividende von 0,55 EUR
je dividendenberechtigter Stückaktie, dies sind bei
14.251.314 dividendenberechtigten Stückaktien
7.838.222,70 EUR
Gewinnvortrag 5.778.452,62 EUR
Bilanzgewinn 13.616.675,32 EUR
3.

Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Vorstands für das Geschäftsjahr 2012

Aufsichtsrat und Vorstand schlagen vor, den Mitgliedern des Vorstands für das Geschäftsjahr 2012 Entlastung zu erteilen.

4.

Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2012

Aufsichtsrat und Vorstand schlagen vor, den Mitgliedern des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2012 Entlastung zu erteilen.

5.

Beschlussfassung über die Bestellung des Abschlussprüfers und des Konzernabschlussprüfers sowie des Prüfers für die prüferische Durchsicht unterjähriger Finanzberichte für das Geschäftsjahr 2013

Der Aufsichtsrat schlägt – gestützt auf die Empfehlung des Prüfungsausschusses – vor, die PricewaterhouseCoopers Aktiengesellschaft, Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Düsseldorf, zum Abschlussprüfer und Konzernabschlussprüfer für das Geschäftsjahr 2013 und zum Prüfer für die prüferische Durchsicht unterjähriger Finanzberichte, sofern diese erfolgen sollte, zu bestellen.

Der Aufsichtsrat hat vor Unterbreitung des Wahlvorschlags die von Deutschen Corporate Governance Kodex vorgesehene Erklärung der PricewaterhouseCoopers Aktiengesellschaft, Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Düsseldorf, zu deren Unabhängigkeit eingeholt.

6.

Neuwahlen zum Aufsichtsrat

Mit Beendigung der Hauptversammlung am 21. Juni 2013 endet gemäß § 102 Abs. 1 Aktiengesetz und § 10 Abs. 3 der Satzung der OVB Holding AG die Amtszeit aller Aufsichtsratsmitglieder, sodass eine Neuwahl erforderlich ist.

Der Aufsichtsrat setzt sich nach §§ 95, 101 AktG in Verbindung mit § 10 Abs. 1 der Satzung aus sechs Mitgliedern zusammen, die sämtlich von der Hauptversammlung gewählt werden. Die Hauptversammlung ist an Wahlvorschläge nicht gebunden.

Gestützt auf die Empfehlungen des Nominierungs- und Vergütungsausschusses schlägt der Aufsichtsrat vor, die nachfolgend unter lit. a) bis f) genannten Personen mit Wirkung ab Beendigung der Hauptversammlung zu Aufsichtsratsmitgliedern zu wählen. Die Bestellung erfolgt für eine Amtszeit bis zur Beendigung der Hauptversammlung, die über die Entlastung für das vierte Geschäftsjahr nach dem Beginn der Amtszeit beschließt. Das Geschäftsjahr, in dem die Amtszeit beginnt, wird nicht mitgerechnet.

a)

Michael Johnigk, Herdecke,
Mitglied des Vorstands Deutscher Ring Krankenversicherungsverein a.G., Hamburg; SIGNAL Krankenversicherung a.G., Dortmund; IDUNA Vereinigte Lebensversicherung a.G. für Handwerk, Handel und Gewerbe, Hamburg; SIGNAL Unfallversicherung a.G., Dortmund; SIGNAL IDUNA Allgemeine Versicherung AG, Dortmund; SIGNAL IDUNA Holding AG, Dortmund;

b)

Markus Jost, Hamburg,
Mitglied des Vorstands der Basler Versicherungen (Basler Securitas Versicherungs-AG, Bad Homburg; Basler Lebensversicherungs-AG, Hamburg; Deutscher Ring Sachversicherungs-AG, Hamburg; Geschäftsführer der Basler Saturn Management B.V. in der Eigenschaft als Komplementärin der Basler Versicherung Beteiligungen B.V. & Co.KG, Hamburg;

c)

Wilfried Kempchen, Düren,
Ehemaliger Vorstandsvorsitzender der OVB Holding AG und Kaufmann im Ruhestand;

d)

Dr. Thomas A. Lange, Meerbusch,
Vorsitzender des Vorstands der NATIONAL-BANK AG Essen;

e)

Jan De Meulder, Bad Homburg,
Vorsitzender des Vorstands Basler Versicherungen (Basler Securitas Versicherungs-AG, Bad Homburg; Basler Lebensversicherungs-AG, Hamburg; Deutscher Ring Sachversicherungs-AG, Hamburg), Hauptbevollmächtigter Basler Leben AG Direktion für Deutschland, Bad Homburg; Hauptbevollmächtigter Basler Versicherung AG Direktion für Deutschland, Bad Homburg; Geschäftsführer der Basler Saturn Management B.V. in der Eigenschaft als Komplementärin der Basler Versicherung Beteiligungen B.V. & Co.KG, Hamburg; Mitglied der Konzernleitung der Baloise Group, Basel, Schweiz;

f)

Winfried Spies, Wadgassen,
Vorsitzender des Vorstands der Generali Versicherung AG, München; Generali Lebensversicherung AG, München, Generali Beteiligungs- und Verwaltungs-AG, München;

Es ist beabsichtigt, die Hauptversammlung im Wege der Einzelabstimmung über die Neuwahlen zum Aufsichtsrat entscheiden zu lassen.

Gemäß Ziffer 5.4.3 Satz 3 des Deutschen Corporate Governance Kodex wird auf Folgendes hingewiesen: Im Falle seiner Wahl in den Aufsichtsrat soll Herr Michael Johnigk als Kandidat für den Aufsichtsratsvorsitz vorgeschlagen werden.

Gemäß Ziffer 5.4.1. Abs. 4 Deutscher Corporate Governance Kodex i.d.F. vom 15. Mai 2012 lässt der Aufsichtsrat mitteilen:

*

Herr Michael Johnigk ist Mitglied des Konzernvorstands der SIGNAL IDUNA Gruppe, Dortmund und Hamburg.

Die SIGNAL IDUNA Gruppe ist über die Gesellschaften IDUNA Vereinigte Lebensversicherung aG für Handwerk, Handel und Gewerbe, Hamburg, und DEUTSCHER RING Krankenversicherungsverein a.G., Hamburg, sowie dessen Tochtergesellschaft Balance Vermittlungs- und Beteiligungs-AG, Hamburg, mehrheitlich an der Gesellschaft beteiligt. Herr Johnigk ist Vorstand der IDUNA Vereinigte Lebensversicherung aG für Handwerk, Handel und Gewerbe, Hamburg, und DEUTSCHER RING Krankenversicherungsverein a.G., Hamburg.

Im Geschäftsjahr 2012 erzielte der OVB Konzern mit Konzernunternehmen der SIGNAL IDUNA Gruppe Umsatzerlöse in Höhe von 7.977 TEUR bzw. Gesamtvertriebsprovisionen in Höhe von 14.053 TEUR. Diese Umsätze resultieren aus bestehenden Verträgen über die Vermittlung von Finanzprodukten.

*

Herr Jan De Meulder ist Vorsitzender des Vorstands der Basler Versicherungen und Mitglied der Konzernleitung der Baloise Group, Schweiz.

Die Deutscher Ring Beteiligungsholding GmbH, Hamburg, hält Aktien in Höhe von rund 32,57 Prozent. Diese Beteiligung wird gemäß §§ 21, 22 Nr. 1 WpHG der Deutscher Ring Sachversicherungs-Aktiengesellschaft, Hamburg, der Basler Lebensversicherungs-Aktiengesellschaft, Hamburg, der Basler Versicherung Beteiligungen B.V. & Co.KG, Hamburg, der Bâloise Delta Holding S.a.r.l., Bartingen, Luxemburg, und der Bâloise Holding AG, Basel, Schweiz, zugerechnet.

Im Geschäftsjahr 2012 erzielte der OVB Konzern mit Konzernunternehmen der Bâloise Umsatzerlöse in Höhe von 21.682 TEUR bzw. Gesamtvertriebsprovisionen in Höhe von 31.825 TEUR. Diese Umsätze resultieren aus bestehenden Verträgen über die Vermittlung von Finanzprodukten.

*

Herr Markus Jost ist Mitglied des Vorstands der Basler Versicherungen, verantwortlich für das Ressort Lebensversicherungen.

Bezüglich Herrn Markus Jost gelten die vorgenannten Ausführungen zu Herrn Jan De Meulder entsprechend.

*

Herr Winfried Spies ist Vorsitzender des Vorstands der Generali Versicherung AG, Generali Lebensversicherung AG sowie Generali Beteiligungs- und Verwaltungs-AG.

Die Generali Lebensversicherung AG, München, hält unmittelbar Aktien in Höhe von rund 11,48 Prozent, die gemäß §§ 21, 22 Abs. 1 Nr. 1 WpHG der Generali Deutschland Holding AG, Köln, der Generali Beteiligungs- und Verwaltungs-AG, München, der Generali Beteiligungs-GmbH, Aachen, sowie der Assicurazioni Generali S.p.A., Triest, Italien, zuzurechnen sind.

Im Geschäftsjahr 2012 erzielte der OVB Konzern mit Konzernunternehmen der Generali Umsatzerlöse in Höhe von 33.355 TEUR bzw. Gesamtvertriebsprovisionen in Höhe von 35.619 TEUR. Diese Umsätze resultieren aus bestehenden Verträgen über die Vermittlung von Finanzprodukten.

*

Herr Dr. Thomas A. Lange ist Mitglied des Aufsichtsrats der HANSAINVEST Hanseatische Investment-GmbH, Hamburg, einer Gesellschaft, die zur SIGNAL IDUNA Gruppe gehört.

Darüber hinaus bestehen zwischen Herrn Dr. Lange und den Gesellschaften des OVB Konzerns, den Organen der OVB Holding AG sowie der SIGNAL IDUNA Gruppe keine persönlichen oder geschäftlichen Beziehungen.

*

Zwischen Herrn Wilfried Kempchen und den Gesellschaften des OVB Konzerns, den Organen der OVB Holding AG sowie der SIGNAL IDUNA Gruppe bestehen keine persönlichen oder geschäftlichen Beziehungen.

Der Vorschlag zur Wahl von Herrn Wilfried Kempchen geht auf einen Vorschlag gem. § 100 Abs. 2 Satz 1 Nr. 4 AktG der Aktionärin IDUNA Vereinigte Lebensversicherung aG für Handwerk, Handel und Gewerbe zurück, die mehr als 25 % der Stimmrechte an der Gesellschaft hält. Der Aufsichtsrat hat sich diesen Wahlvorschlag zu eigen gemacht.

Weitere Angaben über die unter Tagesordnungspunkt 6 zur Wahl vorgeschlagenen Aufsichtsratskandidaten

Die vorgeschlagenen Kandidaten halten jeweils folgende Mitgliedschaften in gesetzlich zu bildenden Aufsichtsräten oder vergleichbaren in- und ausländischen Kontrollgremien von Wirtschaftsunternehmen:

Michael Johnigk

OVB Vermögensberatung AG, Köln
Vorsitzender des Aufsichtsrats

SIGNAL IDUNA Vertriebspartnerservice AG, Dortmund *
Vorsitzender des Aufsichtsrats

SDV Servicepartner der Versicherungsmakler AG, Augsburg *
Vorsitzender des Aufsichtsrats

BCA AG, Bad Homburg
Mitglied des Aufsichtsrats

* Konzerngesellschaften

Markus Jost

Deutscher Pensionsring AG, Hamburg *
Vorsitzender des Aufsichtsrats

DRMM Maklermanagement AG, Hamburg *
Mitglied des Aufsichtsrats

* Konzerngesellschaften

Wilfried Kempchen

keine

Dr. Thomas A. Lange

DTB – Deutsche Biogas AG, Friesoythe
Vorsitzender des Aufsichtsrats

VALOVIS BANK AG, Essen
Vorsitzender des Aufsichtsrats

HANSAINVEST Hanseatische Investment-GmbH, Hamburg
Mitglied des Aufsichtsrats

Jan De Meulder

Bâloise Assurances Luxembourg S.A., Bertrange, Luxemburg *
Mitglied des Verwaltungsrats

Baloise Vie Luxembourg S.A., Bertrange, Luxemburg *
Mitglied des Verwaltungsrats

Baloise Insurance N.V., Antwerpen, Belgien *
Mitglied des Verwaltungsrats

Noordstarfonds, N.V., Antwerpen, Belgien *
Mitglied des Verwaltungsrats

Atlantic Union S.A., Athen, Griechenland *
Mitglied des Aufsichtsrats

* Konzerngesellschaften

Winfried Spies

Europ Assistance Versicherungs-AG, München *
Vorsitzender des Aufsichtsrats

Pensionskasse der Angestellten der Thuringia Versicherungs-AG, München *
Vorsitzender des Aufsichtsrats

Volksfürsorge AG Vertriebsgesellschaft für Vorsorge- und Finanzprodukte, Hamburg *
Vorsitzender des Aufsichtsrats

OVB Vermögensberatung AG, Köln
Mitglied des Aufsichtsrats

Generali Deutschland Schadenmanagement GmbH, Köln *
Mitglied des Aufsichtsrates

Generali Deutschland Pensor Pensionsfonds AG, Frankfurt *
Mitglied des Aufsichtsrats

Bank 1Saar eG, Saarbrücken
Mitglied des Aufsichtsrats

* Konzerngesellschaften

Teilnahme an der Hauptversammlung

Unterlagen

Der Inhalt dieser Einberufung, eine Erläuterung zum Tagesordnungspunkt 1, die Gesamtzahl der Aktien und Stimmrechte im Zeitpunkt der Einberufung, die in Tagesordnungspunkt 1 genannten Unterlagen sowie der Vorschlag des Vorstands über die Verwendung des Bilanzgewinns sind ab dem Zeitpunkt der Einberufung im Internet unter http://www.ovb.ag (dort unter ‘Investor Relations’ im Bereich ‘Hauptversammlung’) zugänglich. Die genannten Unterlagen werden auch in der Hauptversammlung ausliegen.

Gesamtzahl der Aktien und Stimmrechte im Zeitpunkt der Einberufung

Das Grundkapital der Gesellschaft ist im Zeitpunkt der Einberufung eingeteilt in 14.251.314 auf den Inhaber lautende Stückaktien mit ebenso vielen Stimmrechten. Die Gesellschaft hält zum Zeitpunkt der Einberufung der Hauptversammlung keine eigenen Aktien.

Voraussetzungen für die Teilnahme an der Hauptversammlung und die Ausübung des Stimmrechts

Die Teilnahme an der Hauptversammlung und die Ausübung der Stimmrechte setzen voraus, dass sich die Aktionäre bei der Gesellschaft anmelden. Die Anmeldung muss in deutscher oder englischer Sprache verfasst sein und der Gesellschaft in Textform (§ 126b BGB) bis spätestens am Freitag, 14. Juni 2013, 24:00 Uhr, unter der Adresse

OVB Holding AG
C/o Computershare Operations Center
80249 München
per Telefax unter: +49 89 30903-74675
oder per E-Mail unter: anmeldestelle@computershare.de

zugehen. Neben der Anmeldung ist ein Berechtigungsnachweis der Aktionäre zur Teilnahme und zur Ausübung des Stimmrechts erforderlich. Dazu ist ein in Textform (§ 126b BGB) erstellter besonderer Nachweis des depotführenden Instituts über den Anteilsbesitz erforderlich. Der Nachweis muss in deutscher oder englischer Sprache verfasst sein und sich auf den Beginn des 21. Tages vor der Hauptversammlung (‘Nachweisstichtag’ oder ‘Record Date’), also Freitag, 31. Mai 2013, 00:00 Uhr beziehen. Dieser Nachweis muss der Gesellschaft bis spätestens Freitag, 14. Juni 2013, 24:00 Uhr unter der zuvor genannten Adresse zugehen.

Bedeutung des Nachweisstichtags (Record Date)

Der Nachweisstichtag (Record Date) ist das entscheidende Datum für den Umfang und die Ausübung des Teilnahme- und Stimmrechts in der Hauptversammlung. Im Verhältnis zur Gesellschaft gilt für die Teilnahme an der Hauptversammlung oder die Ausübung des Stimmrechts als Aktionär nur, wer den Nachweis erbracht hat. Die Berechtigung zur Teilnahme und der Umfang des Stimmrechts bemessen sich dabei ausschließlich nach dem Anteilsbesitz zum Nachweisstichtag.

Mit dem Nachweisstichtag geht keine Sperre für die Veräußerbarkeit des Anteilsbesitzes einher. Auch im Fall der vollständigen oder teilweisen Veräußerung des Anteilsbesitzes nach dem Nachweisstichtag ist für die Teilnahme und den Umfang des Stimmrechts ausschließlich der Anteilsbesitz des Aktionärs zum Nachweisstichtag maßgeblich; d. h. Veräußerungen von Aktien nach dem Nachweisstichtag haben keine Auswirkung auf die Berechtigung zur Teilnahme und auf den Umfang des Stimmrechts. Entsprechendes gilt für Zuerwerbe von Aktien nach dem Nachweisstichtag. Personen, die zum Nachweisstichtag noch keine Aktien besitzen und erst danach Aktionär werden, sind nicht teilnahme- und stimmberechtigt.

Verfahren der Stimmabgabe durch einen Bevollmächtigten

Aktionäre können ihr Stimmrecht in der Hauptversammlung auch durch einen Bevollmächtigten, z. B. durch ein Kreditinstitut, eine Vereinigung von Aktionären oder eine andere Person ihrer Wahl ausüben lassen. Auch in diesem Fall müssen sich die Aktionäre unter Vorlage des Nachweises des Anteilsbesitzes rechtzeitig anmelden.

Unterliegt die Vollmacht nicht dem Anwendungsbereich des § 135 AktG, also wenn die Vollmacht nicht einem Kreditinstitut, einer Aktionärsvereinigung oder sonstigen Kreditinstituten nach § 135 Abs. 8 AktG oder nach § 135 Abs. 10 in Verbindung mit § 125 Abs. 5 AktG, gleichgestellten Personen oder Vereinigungen erteilt wird und die Erteilung der Vollmacht auch nicht sonst dem Anwendungsbereich des § 135 AktG unterliegt, hat die Erteilung der Vollmacht, ihr Widerruf und der Nachweis der Bevollmächtigung gegenüber der Gesellschaft in Textform (§ 126b BGB) zu erfolgen.

Der Nachweis einer erteilten Bevollmächtigung kann dadurch geführt werden, dass der Bevollmächtigte am Tag der Hauptversammlung die Vollmacht an der Einlasskontrolle vorweist. Die Gesellschaft bietet den Aktionären für die elektronische Übermittlung des Nachweises der Vollmacht folgende E-Mail Adresse an:

E-Mail unter: Hauptversammlung2013@ovb.ag

Vorstehender Übermittlungsweg steht auch zur Verfügung, wenn die Erteilung der Vollmacht durch Erklärung gegenüber der Gesellschaft erfolgen soll; ein gesonderter Nachweis über die Erteilung der Bevollmächtigung erübrigt sich in diesem Fall. Auch der Widerruf einer bereits erteilten Vollmacht kann auf dem vorgenannten Übermittlungsweg unmittelbar gegenüber der Gesellschaft erklärt werden.

Ein Formular für die Erteilung einer Vollmacht wird den Aktionären nach der oben beschriebenen form- und fristgerechten Anmeldung zugeschickt. Bevollmächtigt ein Aktionär mehr als eine Person, so kann die Gesellschaft einen oder mehrere von diesen zurückweisen.

Für die Bevollmächtigung von Kreditinstituten, Aktionärsvereinigungen oder anderen, mit diesen gemäß den aktienrechtlichen Bestimmungen gleichgestellten Personen oder Institutionen gelten die gesetzlichen Bestimmungen. Bitte stimmen Sie sich, wenn Sie ein Kreditinstitut, eine Aktionärsvereinigung oder eine andere mit diesen gemäß den aktienrechtlichen Bestimmungen gleichgestellte Person oder Institution bevollmächtigen wollen, mit dieser über eine mögliche Form der Vollmacht ab.

Bevollmächtigung von der Gesellschaft benannter Stimmrechtsvertreter

Wir bieten unseren Aktionären an, von der Gesellschaft benannte, weisungsgebundene Stimmrechtsvertreter bereits vor der Hauptversammlung mit der Stimmrechtsausübung zu bevollmächtigen.

Die Aktionäre, die den von der Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertretern bereits vor der Hauptversammlung eine Vollmacht erteilen möchten, müssen sich rechtzeitig anmelden und den Berechtigungsnachweis führen.

Nach ordnungsgemäßer Anmeldung erhalten sie weitere Informationen zur Stimmrechtsvertretung sowie ein Formular, das zur Vollmachts- und Weisungserteilung an die Stimmrechtsvertreter der Gesellschaft verwendet werden kann.

Die Erteilung einer Vollmacht an von der Gesellschaft benannte Stimmrechtsvertreter, ihr Widerruf und der Nachweis der Bevollmächtigung gegenüber der Gesellschaft sowie die Erteilung von Weisungen an von der Gesellschaft benannte Stimmrechtsvertreter, ihr Widerruf oder die Änderung dieser Weisungen bedürfen der Textform.

Soweit die von der Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertreter bevollmächtigt werden, müssen diesen in jedem Falle Weisungen für die Ausübung des Stimmrechts erteilt werden. Die Stimmrechtsvertreter sind verpflichtet, weisungsgemäß abzustimmen. Die Stimmrechtsvertreter der Gesellschaft nehmen keine Vollmachten zur Einlegung von Widersprüchen gegen Hauptversammlungsbeschlüsse, zur Ausübung des Rede- und Fragerechts oder zur Stellung von Anträgen entgegen.

Aktionäre, die die von der Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertreter bevollmächtigen möchten, werden zur organisatorischen Erleichterung gebeten, die Vollmachten nebst Weisungen spätestens bis zum Mittwoch, den 19. Juni 2013 postalisch, per Telefax oder per E-Mail an die Gesellschaft an die nachfolgend genannte Adresse zu übermitteln:

OVB Holding AG
C/o Computershare Operations Center
80249 München
oder Telefax unter: +49 89 30903-74675
oder per E-Mail unter: anmeldestelle@computershare.de

Darüber hinaus bieten wir form- und fristgerecht angemeldeten und in der Hauptversammlung erschienenen Aktionären an, die von der Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertreter auch in der Hauptversammlung mit der Ausübung des Stimmrechts zu bevollmächtigen.

Rechte der Aktionäre

Tagesordnungsergänzungsverlangen

Aktionäre, deren Anteile zusammen den zwanzigsten Teil des Grundkapitals oder den anteiligen Betrag von Euro 500.000,00 erreichen, können nach § 122 Abs. 2 AktG verlangen, dass Gegenstände auf die Tagesordnung gesetzt und bekannt gemacht werden. Jedem neuen Gegenstand muss eine Begründung oder eine Beschlussvorlage beiliegen. Verlangen von Aktionären auf Ergänzung der Tagesordnung nach § 122 Abs. 2 AktG sind schriftlich an den Vorstand zu richten und müssen der Gesellschaft bis Dienstag, den 21. Mai 2013, 24:00 Uhr zugehen. Bitte richten Sie entsprechende Verlangen an den Vorstand unter folgender Adresse:

OVB Holding AG
Investor Relations
Hauptversammlung 2013
Heumarkt 1
50667 Köln

Bekanntzumachende Ergänzungen der Tagesordnung werden unverzüglich nach Zugang des Verlangens im elektronischen Bundesanzeiger bekannt gemacht und solchen Medien zur Veröffentlichung zugeleitet, bei denen davon ausgegangen werden kann, dass sie die Information in der gesamten Europäischen Union verbreiten.

Sie werden außerdem unter der Internetadresse http://www.ovb.ag (dort unter ‘Investor Relations’ im Bereich ‘Hauptversammlung’) bekannt gemacht und den Aktionären mitgeteilt.

Gegenanträge und Wahlvorschläge

Darüber hinaus können Aktionäre der Gesellschaft Gegenanträge gegen Vorschläge von Vorstand und/oder Aufsichtsrat zu bestimmten Punkten der Tagesordnung sowie Wahlvorschläge übersenden. Zugänglich zu machende Gegenanträge müssen mit einer Begründung versehen sein. Gegenanträge, Wahlvorschläge und sonstige Anfragen von Aktionären zur Hauptversammlung sind ausschließlich zu richten an:

OVB Holding AG
Investor Relations
Hauptversammlung 2013
Heumarkt 1
50667 Köln
oder Telefax unter: +49 221 2015-325
oder per E-Mail unter: Hauptversammlung2013@ovb.ag

Wir werden zugänglich zu machende Gegenanträge und Wahlvorschläge von Aktionären einschließlich des Namens des Aktionärs sowie zugänglich zu machender Begründungen nach ihrem Eingang unter der Internetadresse http://www.ovb.ag (dort unter ‘Investor Relations’ im Bereich ‘Hauptversammlung’) veröffentlichen. Dabei werden die bis zum Donnerstag, den 6. Juni 2013, 24:00 Uhr bei der oben genannten Adresse, bzw. per Telefax oder E-Mail eingehenden Gegenanträge und Wahlvorschläge zu den Punkten dieser Tagesordnung berücksichtigt. Eventuelle Stellungnahmen der Verwaltung werden ebenfalls unter der genannten Internetadresse veröffentlicht.

Auskunftsrecht

Nach § 131 Abs. 1 AktG ist jedem Aktionär auf Verlangen in der Hauptversammlung vom Vorstand Auskunft über Angelegenheiten der Gesellschaft zu geben, soweit sie zur sachgemäßen Beurteilung des Gegenstands der Tagesordnung erforderlich ist. Die Auskunftspflicht erstreckt sich auch auf die rechtlichen und geschäftlichen Beziehungen der Gesellschaft zu einem verbundenen Unternehmen. Auskunftsverlangen sind in der Hauptversammlung grundsätzlich mündlich im Rahmen der Aussprache zu stellen. Die Auskunftspflicht des Vorstands eines Mutterunternehmens (§ 290 Abs. 1, 2 HGB) in der Hauptversammlung, der der Konzernabschluss und der Konzernlagebericht vorgelegt werden, erstreckt sich auch auf die Lage des Konzerns und der in den Konzernabschluss einbezogenen Unternehmen.

Informationen auf der Internetseite der Gesellschaft

Den Aktionären sind die Informationen gemäß § 124a AktG im Internet unter http://www.ovb.ag (dort unter ‘Investor Relations’ im Bereich ‘Hauptversammlung’) zugänglich.

Köln, im Mai 2013

OVB Holding AG

Der Vorstand