OVB Holding AGKölnJahresabschluss zum 31. Dezember 2013 und Lagebericht für das Geschäftsjahr 2013LageberichtGrundlagen der GesellschaftGeschäftsmodell der OVB Holding AGOVB steht europaweit für eine langfristig angelegte, themenübergreifend kompetente und umfassende Finanzberatung vornehmlich privater Haushalte. Das Leitbild von OVB lautet: Allfinanz einfach besser! Das Unternehmen kooperiert mit über 100 leistungsstarken Produktgebern und bedient mit wettbewerbsfähigen Produkten die individuellen Bedürfnisse ihrer Kunden bei der Existenzsicherung und Altersvorsorge, dem Vermögensaufbau, der Absicherung von Sach- und Vermögenswerten sowie beim Vermögensausbau. OVB ist derzeit in 14 Ländern Europas aktiv. 3,1 Millionen Kunden vertrauen der Beratung und Betreuung durch die rund 5.100 hauptberuflichen OVB Berater. Die breite europäische Aufstellung, über die kein direkter Wettbewerber verfügt, stabilisiert den OVB Geschäftsverlauf und eröffnet vielfältige Wachstumspotenziale. Die 14 OVB Ländermärkte unterscheiden sich hinsichtlich Struktur, Entwicklungsstand und Größe. OVB verfügt in einer Reihe von Ländern – insbesondere in Mittel- und Osteuropa – über eine starke Marktposition; gerade in diesen Ländern ist die Marktdurchdringung noch vergleichsweise gering und das Wachstumspotenzial des Pro-Kopf-Einkommens besonders hoch. Kunden und Finanzberater scroll
Sehr frühzeitig erkannte das Unternehmen die Chancen eines Engagements vor allem in Wachstumsmärkten Europas und hat sich im Wege organischen Wachstums in vielen Ländern Europas schon vor Jahren erfolgreich etabliert. Das zeichnet die OVB im Wettbewerbsvergleich aus. Die Beteiligungen der OVB Holding AG nahmen im Berichtsjahr 70 Prozent der Gesamtvertriebsprovisionen außerhalb Deutschlands ein. SteuerungssystemLeitung und Überwachung der Gesellschaft Die OVB Holding AG hat innerhalb des OVB-Konzerns die Holding-Funktion inne. Sie legt die strategischen Ziele fest und sichert die aufeinander abgestimmte Geschäftspolitik des Konzerns ab. Die operative Geschäftstätigkeit ist in regionale Segmente unterteilt. In 14 Ländern beraten für die Tochtergesellschaften tätige selbstständige Handelsvertreter Privatkunden systematisch und themenübergreifend in Finanz- und Vorsorgefragen. Zur Unterstützung dieser Kernaktivitäten sind vier Servicegesellschaften für EDV-Dienstleistungen sowie übergreifende Marketingaktivitäten zuständig. Die OVB Holding AG ist an diesen Gesellschaften mit Ausnahme der zwei EDV-Dienstleister Nord-Soft EDV-Unternehmensberatung GmbH und Nord-Soft Datenservice GmbH (je 50,4 Prozent) zu jeweils 100 Prozent beteiligt. Zwischen der OVB Holding AG und der OVB Vermögensberatung AG besteht ein Ergebnisabführungsvertrag. Organigramm des OVB Konzerns ![]() Vorstand Als Aktiengesellschaft nach deutschem Recht verfügt die OVB Holding AG über eine duale Führungsstruktur, bestehend aus Vorstand und Aufsichtsrat. Der Vorstand, der gegenwärtig aus drei Mitgliedern besteht, leitet die Gesellschaft eigenverantwortlich mit dem Ziel, den Unternehmenswert kontinuierlich zu steigern. Michael Rentmeister, CEO, verantwortet die Bereiche Strategie, Grundsatzfragen, Revision, Marketing/Kommunikation sowie Compliance. Darüber hinaus verantwortet er die strategische Ausrichtung des Unternehmens auf dem deutschen Markt. Oskar Heitz fungiert als CFO und COO der Gesellschaft; seine Zuständigkeit umfasst vor allem die Bereiche Finanzen, Risikomanagement, IT, Processing, Steuern, Personal, Recht und Datenschutz. Mario Freis, CSO, ist für den Vertrieb auf den dreizehn OVB-Auslandsmärkten verantwortlich und steuert das europäische Produktmanagement. Aufsichtsrat Dem Aufsichtsrat der OVB Holding AG gehören sechs Mitglieder an, die ausschließlich von der Hauptversammlung gewählt werden. Vorsitzender des Aufsichtsrates ist Michael Johnigk, Mitglied des Vorstands Deutscher Ring Krankenversicherungsverein a.G., SIGNAL Krankenversicherung a.G., IDUNA Vereinigte Lebensversicherung a.G. für Handwerk, Handel und Gewerbe, SIGNAL Unfallversicherung a.G., SIGNAL IDUNA Allgemeine Versicherung AG sowie SIGNAL IDUNA Holding AG. Der Aufsichtsrat überwacht und berät den Vorstand bei der Leitung des Unternehmens und erörtert mit ihm regelmäßig Geschäftsentwicklung, Planung, Strategie und Risiken. Zur professionellen Wahrnehmung seiner Aufgaben hat der Aufsichtsrat einen Prüfungsausschuss sowie einen Nominierungs- und Vergütungsausschuss gebildet. Einzelheiten zur Zusammenarbeit von Vorstand und Aufsichtsrat und zur Corporate Governance bei der OVB Holding AG werden im Bericht des Aufsichtsrates sowie im Kapitel Corporate Governance, die Teile des Geschäftsberichts sind, dargestellt. Unternehmenssteuerung Die Steuerung innerhalb des OVB Konzerns, an dessen Spitze die OVB Holding AG steht, gliedert sich in einen strategischen und einen operativen Teil. Im Bereich des strategischen Controllings verknüpft eine Mehrjahresplanung mit einem Zeithorizont von fünf Jahren die Unternehmensstrategie mit konkreten quantitativen Zielsetzungen. Ein länderübergreifender Know-how-Austausch in verschiedenen Bereichen unterstützt die effektive und vernetzte Steuerung der 14 Landesgesellschaften. Gremien der OVB Holding AG stimmen mit den jeweiligen Landesgesellschaften der OVB kontinuierlich die Marktbearbeitungs- und Marketingaktivitäten und die Zusammensetzung des Produktportfolios sowie mögliche neue Produkte und Kooperationspartner in den einzelnen Ländern ab. Das operative Controlling unterstützt die Steuerung des laufenden Geschäfts. Wesentliche Ziel- und Steuerungsgrößen der Gesellschaft sind der Umsatz (Gesamtvertriebsleistung) und das Ergebnis vor Zinsen und Steuern (EBIT). Neben diesen monetären Indikatoren dienen auch Kennzahlen wie die Anzahl der Finanzberater, die Zahl der Bestandskunden sowie Produktion und Qualität des Neugeschäfts in den einzelnen Produktbereichen als Anhaltspunkte für den operativen Geschäftserfolg. Das Kostencontrolling analysiert monatlich die Entwicklung der Ein- und Ausgabenseite. Deren Ergebnisse fließen in die Investitions- und Finanzplanung der OVB Holding AG ein. Zielvorgaben des Vorstands bilden die Eckwerte der strategischen Mehrjahresplanung und der operativen Jahresplanung in Bezug auf Umsatz, Kosten und Ergebnis. Der dezentrale Planungsprozess der Beteiligungsgesellschaften und Kostenstellenverantwortlichen erfährt auf zentraler Ebene nochmals Risikoanpassungen durch den Vorstand. Die OVB Holding AG erstellt monatlich aktualisierte Hochrechnungen für das Gesamtjahr und kann so auf Abweichungen reagieren. Zur Sicherung der Liquidität erstellt die Gesellschaft im Rahmen des Finanzcontrollings Liquiditätspläne. Ein darauf aufbauendes Liquiditätsmanagement stimmt den Liquiditätsbedarf mit den Zahlungsflüssen ab. Im Sinne einer kontinuierlichen Verbesserung hat das Unternehmen die Systematik seiner Prozesse zur Planung und Steuerung auch im Berichtsjahr qualitativ weiterentwickelt. WirtschaftsberichtGesamtwirtschaftliche und branchenbezogene Rahmenbedingungen Gesamtwirtschaftliche Entwicklung Die internationale Wirtschaftsentwicklung hat sich im Jahresverlauf 2013 auf niedrigem Niveau stabilisiert und im zweiten Halbjahr wieder etwas Fahrt aufgenommen. Zu der Belebung trugen zunächst vor allem die Industrieländer bei. Der Euroraum löste sich zur Jahresmitte 2013 allmählich aus der Rezession. Wichtige Schwellenländer wie China und Indien beschleunigten zum Jahresende hin ebenfalls ihr Wirtschaftswachstum. Insgesamt dürfte sich die Zuwachsrate der globalen Wirtschaftsleistung nach Schätzung des Internationalen Währungsfonds (IWF) vom Januar 2014 aber von 3,1 Prozent 2012 auf 3,0 Prozent 2013 verringert haben. Das Wirtschaftswachstum der Industrieländer belief sich auf 1,3 Prozent, das der Entwicklungs- und Schwellenländer auf 4,7 Prozent. In den sieben Ländermärkten des Segments Mittel- und Osteuropa erzielt der OBV Konzern mehr als die Hälfte seiner Gesamtvertriebsprovisionen. Das Wirtschaftswachstum in dieser Ländergruppe war 2013 generell niedriger als im Jahr zuvor. In Tschechien, Kroatien und der Ukraine verringerte sich die gesamtwirtschaftliche Leistung sogar. Insgesamt waren die gesamtwirtschaftlichen Rahmenbedingungen für die geschäftlichen Aktivitäten von OVB in den Ländern des Segments – insbesondere in dem wichtigen Markt Tschechien – 2013 ungünstiger als im Vorjahr. Am besten behauptete sich Polen, gestützt auf die Nachfrage der großen Binnenwirtschaft. In den anderen Ländern gingen Wachstumsimpulse im zweiten Halbjahr vor allem von den Exporten in den Euroraum aus. Zusätzlich ermöglichte eine weniger restriktive Fiskalpolitik ein geringfügiges Wachstumsplus. Volkswirtschaftliche Eckdaten Mittel- und Osteuropa scroll
e (estimated) Quelle: Raiffeisen RESEARCH, Strategie Österreich & CEE, 1. Quartal 2014 Auf das Segment Deutschland entfallen 30 Prozent der Gesamtvertriebsprovisionen des OVB Konzerns. Die deutsche Wirtschaft wuchs 2013 moderat um 0,4 Prozent, nach einem Plus von 0,7 Prozent im Vorjahr. Sie wurde durch die Rezession in einigen europäischen Ländern und eine gebremste weltwirtschaftliche Entwicklung belastet. Eine starke Binnennachfrage konnte dies nur zum Teil kompensieren. Begünstigt von einer guten Beschäftigungslage und Lohnsteigerungen war der private Konsum die wichtigste Stütze des Wachstums. Die Einkommenssituation der privaten Haushalte in Deutschland hat sich 2013 verbessert. Der Absatz von Finanzprodukten konnte von diesem vergleichsweise günstigen Umfeld aber nicht profitieren. Außer der Schweiz gehören alle Länder des Segments Süd- und Westeuropa - wo OVB im Berichtsjahr 16 Prozent der Gesamtvertriebsprovisionen erwirtschaftete - der Eurozone an. Die Wirtschaftsleistung in diesem Währungsraum ging 2013 durchschnittlich um 0,4 Prozent zurück, nachdem bereits 2012 ein Minus von 0,6 Prozent zu verzeichnen war. Sowohl die großen Volkswirtschaften Italien und Spanien als auch Griechenland mussten eine negative Wirtschaftsentwicklung hinnehmen. Die Arbeitslosenquoten in diesen Ländern bewegen sich auf historischen Höchstständen. Frankreich dürfte 2013 ein geringfügiges Wachstum von 0,1 Prozent erreicht haben. Vergleichsweise gut stellt sich demgegenüber die Wirtschaftslage in Österreich und vor allem in der Schweiz dar. Trotz überwiegend schwieriger Rahmenbedingungen ist es OVB 2013 gelungen, das Geschäft im Segment Süd- und Westeuropa auszuweiten. Volkswirtschaftliche Eckdaten Süd- und Westeuropa scroll
e (estimated) Quelle: Raiffeisen RESEARCH, Strategie Globale Märkte, 1. Quartal 2014 Branchensituation Im Zentrum der OVB Geschäftstätigkeit steht die Beratung und Betreuung vornehmlich privater Haushalte im Hinblick auf Existenzsicherung und Altersvorsorge, Vermögensaufbau, Absicherung von Sach- und Vermögenswerten sowie den Vermögensausbau. Der Absatz von Finanzprodukten in Europa stellt sich derzeit schwieriger dar als in früheren Jahren. Obwohl die wirtschaftliche Rezession im Euroraum auszulaufen scheint, ist die finanzielle Lage vieler privaten Haushalte insbesondere in den süd-, mittel- und osteuropäischen Ländern nach wie vor angespannt. Die Arbeitslosigkeit bewegt sich in einigen Ländern immer noch auf hohem Niveau. Die Verunsicherungen, die aus der Euro-Schuldenkrise resultierten, sind im Jahresverlauf 2013 abgeklungen. Viele Regierungen haben aber im Rahmen dringend notwendiger Sparmaßnahmen Sozialausgaben gekürzt und die Förderung privater finanzieller Vorsorge gestrichen. Ein weiterer belastender Faktor besteht in dem durch die Notenbanken künstlich niedrig gehaltenen Zinsniveau, was den Zinsaufwand der hoch verschuldeten Staaten verringert, den Aufbau privaten Vorsorgevermögens aber erschwert. Viele Finanzprodukte weisen derzeit nur eine minimale Rendite auf, die zudem von der Teuerung ganz oder teilweise aufgezehrt wird. Speziell für den Vertrieb von Finanzprodukten ist die gegenwärtige Diskussion um die Provisions- oder Honorarvergütung für die Finanzberatung ebenfalls nicht hilfreich. OVB vertritt die Auffassung, dass beide Modelle ihre Berechtigung haben, wobei die Provisionsvergütung auch einkommensschwächeren privaten Haushalten den Zugang zu kompetenter Finanzberatung ermöglicht. Aufgrund dieser besonderen Herausforderung verbunden mit einer zunehmenden Skepsis der Bürger hinsichtlich der Stabilität des Euro hat die Branche im Jahr 2013 im Altersvorsorgegeschäft eine rückläufige Geschäftsentwicklung verzeichnet. In diesem Marktumfeld lagen die Erträge aus Beteiligungen leicht unter dem Vorjahr. Gleichwohl lassen ein kaum überschaubares Produktangebot, nur schwer verständliche staatliche Förderungsmodalitäten sowie die Notwendigkeit, einmal getroffene Finanzentscheidungen mit Blick auf sich verändernde Bedürfnisse und Lebenssituationen regelmäßig zu überprüfen, den Bedarf an themenübergreifend kompetenter und umfassender persönlicher Beratung steigen. Damit bietet der Markt der privaten Vorsorge aus OVB Sicht trotz des gegenwärtig herausfordernden Umfelds langfristiges Marktpotenzial und gute Wachstumschancen. Geschäftsverlauf Im Geschäftsjahr 2013 hat OVB in einem insgesamt herausfordernden Umfeld die Position als einer der führenden Finanzdienstleister in Europa behauptet. Dabei profitierte die Gesellschaft von ihrer breiten internationalen Aufstellung, die die Umsatzentwicklung stabilisierte. Umsatzrückgängen in einigen Ländern des Segments Mittel- und Osteuropa sowie in Deutschland standen kräftige Zuwächse in einer Reihe von Ländermärkten des Segments Süd- und Westeuropa gegenüber. In Summe sanken die Beteiligungserträge leicht von 9,9 auf 9,5 Mio. Euro. Das OVB Geschäftsmodell zeichnet sich durch hohe Stabilität aus. Die Zahl der betreuten Kunden belief sich Ende 2013 auf 3,1 Millionen Kunden, gegenüber 3,0 Millionen Kunden ein Jahr zuvor. Der OVB Außendienst umfasst – nahezu unverändert zum Vorjahr – 5.082 hauptberufliche Finanzberater (Vorjahr: 5.097 Finanzberater). Die Zahl der vermittelten Neuverträge beträgt insbesondere aufgrund rückläufiger Kapitalanlagen in der Region Mittel- und Osteuropa im Berichtsjahr 503.136 Verträge, nach 587.140 Verträgen im Vorjahr. Die Struktur des Neugeschäfts blieb im Geschäftsjahr 2013 gegenüber 2012 weitgehend unverändert. Die Produktnachfrage konzentrierte sich auf fondsgebundene Vorsorgeprodukte, die die Chance bieten, Vorsorge für das Alter aufzubauen und gleichzeitig von der langfristig positiven Entwicklung der Aktienmärkte zu profitieren. Mit einem Anteil am Neugeschäft von 65 Prozent (Vorjahr: 62 Prozent) bildete diese Produktgruppe im abgelaufenen Geschäftsjahr den Schwerpunkt des Neugeschäfts. Sonstige Vorsorgeprodukte – insbesondere die klassischen Lebens- und Rentenversicherungen – verzeichneten einen Neugeschäftsanteil von 14 Prozent, nach 17 Prozent im Vorjahr. Die übrigen 21 Prozent des Neugeschäfts verteilen sich auf Sach- und Unfallversicherungen, den Bereich Bausparen/Finanzierungen, Investmentfonds, Krankenversicherungen und Produkte der betrieblichen Altersvorsorge. Zusammensetzung des Neugeschäfts 2013 (2012) ![]() Segment Mittel- und Osteuropa Das Segment Mittel- und Osteuropa besteht aus den sieben Ländermärkten Kroatien, Polen, Rumänien, Slowakei, Tschechien, Ukraine und Ungarn. Im Geschäftsjahr 2013 verzeichneten die einzelnen Ländermärkte sehr unterschiedliche Entwicklungen. Deutliche Umsatzrückgänge mussten in dem für OVB besonders wichtigen Markt Tschechien und in Kroatien hingenommen werden. Dagegen erreichte OVB in Ungarn, der Slowakei und der Ukraine zum Teil signifikante Umsatzsteigerungen. Die in diesem Segment erzielten Erträge aus Vermittlungen beliefen sich 2013 auf 110,5 Mio. Euro, was einer Verringerung um 8,8 Prozent gegenüber dem Vorjahreswert von 121,1 Mio. Euro entspricht. Die Zahl der Außendienstmitarbeiter bewegt sich weiterhin auf hohem Niveau: Ende 2013 waren für OVB 3.247 Finanzberater tätig, gegenüber 3.307 Beratern ein Jahr zuvor. Ein Aufbau der Beraterzahl fand vor allem in Polen statt, ein Abschmelzen in Tschechien. Die OVB Finanzberater betreuen in den sieben Ländermärkten des Segments insgesamt 2,1 Millionen Kunden (Vorjahr: 2,0 Millionen Kunden). Im Fokus der Kundennachfrage im Segment Mittel- und Osteuropa stehen – unverändert zum Vorjahr – fondsgebundene Vorsorgeprodukte: Auf diese Produktgattung entfielen im Berichtsjahr 78 Prozent des Neugeschäfts (Vorjahr: 77 Prozent). Weitere wichtige Produktgruppen sind Produkte im Bereich Bausparen/Finanzierungen (8 Prozent des Neugeschäfts), sonstige Vorsorgeprodukte (6 Prozent) sowie Sach- und Unfallversicherungen (5 Prozent). Segment Deutschland Im Segment Deutschland setzte die Entwicklung der Gesamtvertriebsprovisionen auch im Geschäftsjahr 2013 ihren abwärts gerichteten Trend fort: Die Gesamtvertriebsprovisionen nahmen von 66,8 Mio. Euro im Vorjahr um 8,1 Prozent auf 61,3 Mio. Euro im Berichtsjahr ab. Dabei stellte sich die wirtschaftliche Lage der privaten Haushalte in Deutschland 2013 vergleichsweise günstig dar, vor allem aufgrund der guten Situation am Arbeitsmarkt sowie spürbarer Lohn- und Gehaltssteigerungen. Die Bereitschaft zur eigenverantwortlichen privaten Altersvorsorge wurde aber weiterhin von einer Reihe belastender Faktoren gehemmt. Dazu zählen das niedrige Zinsniveau, das kaum eine positive Rendite auf Geldvermögen zulässt, sowie eine nach Auffassung von OVB seit Jahren überzogen kritische Berichterstattung über die Finanzdienstleistungsbranche in den Medien. Das Interesse an einer verantwortungsvollen und aussichtsreichen Tätigkeit im OVB Außendienst hat demgegenüber allerdings nicht nachgelassen: Ende 2013 waren 1.356 Finanzberater für OVB in Deutschland aktiv, gegenüber 1.343 Beratern ein Jahr zuvor. Sie betreuen 640.093 Kunden, nach 652.059 Kunden Ende 2012. Die Finanzberater von OVB arbeiten im deutschen Markt gegen einen demografischen Effekt an: Aktuell laufen zahlreiche Lebensversicherungen aus, die in früheren Jahrzehnten von Kunden aus geburtenstarken Jahrgängen mit hohen durchschnittlichen Jahresprämien abgeschlossen worden waren. Da ein Neuabschluss langlaufender Verträge für diese „Baby Boomer“ aus Altersgründen oft nicht mehr sinnvoll erscheint, sinken die Bestandsvolumina trotz stabilem Neugeschäft. Beim Neugeschäft im Segment Deutschland stehen sonstige Vorsorgeprodukte mit einem Anteil von 30 Prozent im Vordergrund, dicht gefolgt von fondsgebundenen Vorsorgeprodukten mit 29 Prozent. Auf Sach- und Unfallversicherungen entfallen 16 Prozent des Neugeschäfts, auf Produkte aus dem Bereich Bausparen/Finanzierungen 10 Prozent. Segment Süd- und Westeuropa Das Segment Süd- und Westeuropa umfasst die sechs Ländermärkte Frankreich, Griechenland, Italien, Österreich, Schweiz und Spanien. Besonders kräftige Umsatzsteigerungen erzielte OVB 2013 in Spanien und Italien. Die Umsätze in Österreich und Griechenland blieben dagegen hinter den Vorjahreswerten zurück, in der Schweiz und in Frankreich entwickelte sich das Geschäft stabil. Insgesamt konnte OVB die Gesamtvertriebsprovisionen im Segment Süd- und Westeuropa von 26,8 Mio. Euro im Vorjahr deutlich um 22,9 Prozent auf 33,0 Mio. Euro im Berichtsjahr ausweiten. Die Zahl der OVB Kunden erhöhte sich von 310.129 Kunden zum Jahresultimo 2012 auf 329.482 Kunden zum Bilanzstichtag 2013. Der in den Ländermärkten des Segments tätige OVB Außendienst baute sich im Jahresvergleich von 447 auf 479 Finanzberater auf, wobei der Zuwachs in Spanien besonders ausgeprägt war. Die Kundenpräferenzen im Neugeschäft lagen mit einem Anteil von 75 Prozent bei fondsgebundenen Vorsorgeprodukten, auf sonstige Vorsorgeprodukte sowie Sach- und Unfall-versicherungen entfallen jeweils 9 Prozent. Gesamtvertriebsprovisionen nach Regionen Mio. Euro, Zahlen gerundet! ![]() Ertragslage der Gesellschaft Die Ertragslage der OVB Holding AG als Konzernholding wird wesentlich durch die Erträge der Beteiligungsunternehmen bestimmt. Die im Geschäftsjahr 2013 erzielten Erträge aus Beteiligungen lagen im Berichtszeitraum mit 9,5 Mio. Euro leicht unter dem Niveau des Vorjahres (Vorjahr: 9,9 Mio. Euro). Das Ergebnis 2013 der OVB Vermögensberatung AG in Höhe von 6,9 Mio. Euro (Vorjahr: 6,2 Mio. Euro) floss der OVB Holding AG aufgrund des Ergebnisabführungsvertrags vollständig zu. Der Anstieg der sonstigen betrieblichen Erträge um 1,6 Mio. Euro auf 8, 0 Mio. Euro (Vorjahr: 6,4 Mio. Euro) betrifft im Wesentlichen gestiegene Kostenerstattungen der Tochtergesellschaften für Gemeinkosten für das CRM-System myOVB sowie Veranstaltungen. Dem stehen um 2,1 Mio. Euro auf 10,2 Mio. Euro erhöhte sonstige betriebliche Aufwendungen gegenüber (Vorjahr: 8,0 Mio. Euro). Der Personalaufwand für die durchschnittlich rund 51 Angestellten der Holding (Vorjahr: 49) erhöhte sich im Berichtszeitraum von 5,5 Mio. Euro auf 6,1 Mio. Euro. Das Finanzergebnis betrug im Berichtsjahr 0,7 Mio. Euro nach 0,6 Mio. Euro im Vorjahr. Das Ergebnis der gewöhnlichen Geschäftstätigkeit als auch der Jahresüberschuss beliefen sich im Geschäftsjahr 2013 auf 8,0 Mio. Euro (Vorjahr: 8,3 Mio. Euro). scroll
Vermögens- und Finanzlage der GesellschaftDie Bilanzsumme der OVB Holding AG nahm leicht von 82,9 Mio. Euro zum Ende des Geschäftsjahres 2012 auf nunmehr 82,6 Mio. Euro zum Ende des abgelaufenen Geschäftsjahres ab. Das Vermögen der OVB Holding AG besteht im Wesentlichen aus Anteilen und Forderungen gegen verbundene Unternehmen, die zum ganz überwiegenden Teil durch Eigenkapital sowie Guthaben bei Kreditinstituten refinanziert sind. Die Vermögensstruktur ist zum Vorjahr nahezu unverändert. Forderungen gegen verbundene Unternehmen beinhalten im Wesentlichen Dividendenansprüche, Darlehen sowie Forderungen aus laufendem Verrechnungsverkehr. Die Position hat sich gegenüber dem Vorjahr leicht reduziert. Die Kapitalstruktur der OVB Holding AG ist geprägt durch eine solide Eigenkapitalausstattung: Das Eigenkapital stieg zum Jahresultimo 2013 gegenüber dem Vorjahresstichtag leicht von 79,6 Mio. Euro auf 79,8 Mio. Euro. Die Eigenkapitalquote des Unternehmens stieg im Stichtagsvergleich leicht von 96,0 Prozent auf 96,6 Prozent. Liquidität und DividendeDie Gesellschaft verfügt zum Bilanzstichtag über liquide Mittel in Höhe von 25,2 Mio. Euro (Vorjahr: 25,8 Mio. Euro). Für das Geschäftsjahr 2012 ist in 2013 eine Dividende von 0,55 Euro je Aktie (Gesamtvolumen 7,8 Mio. Euro) ausgeschüttet worden. Dividendenzahlungen erfolgen je nach Finanz- und Ertragslage sowie nach dem zukünftigen Barmittelbedarf. Vorstand und Aufsichtsrat der OVB Holding AG schlagen der Hauptversammlung am 6. Juni 2014 daher vor, aus dem Bilanzgewinn der OVB Holding AG eine Dividende von unverändert 0,55 Euro je Aktie auszuschütten. Zum 31. Dezember 2013 waren insgesamt 14.251.314 Aktien dividendenberechtigt. Die Ausschüttungssumme der OVB Holding AG für das Geschäftsjahr 2013 wird bei entsprechendem Beschluss durch die Hauptversammlung unverändert zum Vorjahr rund 7,8 Mio. Euro betragen. NachtragsberichtWesentliche Ereignisse nach dem Bilanzstichtag sind nicht zu berichten. RisikoberichtGrundsätze und Ziele des Risikomanagements Unternehmerisches Handeln ist untrennbar mit der Übernahme von Risiken verbunden. Risiko heißt für die OVB Holding AG die Gefahr möglicher Verluste oder entgangener Gewinne. Diese Gefahr kann durch interne oder externe Faktoren ausgelöst werden. Auftretende Risiken sollen so früh wie möglich erkannt werden, um schnell und angemessen darauf reagieren zu können. Die Ziele des Risikomanagements sind die systematische Auseinandersetzung mit potenziellen Risiken, die Förderung des risikoorientierten Denkens und Handelns in der Gesamtorganisation und somit ein bewusstes Eingehen von Risiken aufgrund einer umfassenden Kenntnis der Risiken und Risikozusammenhänge. Struktur und Prozess des Risikomanagements Das OVB Risikomanagement ist integraler Bestandteil des Planungs- und Controllingsystems. Die Organisation des Risikomanagements, die verwendeten Methoden und die implementierten Prozesse sind schriftlich dokumentiert und stehen in einem Handbuch allen verantwortlichen Mitarbeitern zur Verfügung. OVB Risikomanagementprozess ![]() Die unternehmensstrategische Steuerung liegt beim Vorstand der OVB Holding AG. Dieser legt im Zusammenwirken mit dem Management der Tochtergesellschaften die europaweite Strategie der Geschäftstätigkeit und die daraus abgeleitete Risikostrategie fest. Alle operativ tätigen Tochtergesellschaften sind verpflichtet, ein Risikomanagementsystem einzurichten und laufend zu überwachen, dessen Aufbau auf den Vorgaben der Holding beruht, aber ihr spezifisches Geschäft berücksichtigt. Wesentliche Risiken werden durch Risikoinventuren identifiziert und quantifiziert. Risikofrühwarnindikatoren werden definiert und kontinuierlich beobachtet. Wichtiger Bestandteil des Risikomanagements ist das an aktuelle Entwicklungen angepasste Risikofrüherkennungssystem, das die identifizierten Einzelrisiken in Risikokategorien zusammenfasst und jedem Risiko einen Risikoverantwortlichen zuordnet. Im Rahmen des Risikoreportings wurden Schwellenwerte und Meldewege definiert. Risikokontrolle und Risikosteuerung erfolgen durch standardisierte Prozesse. Die dezentralen Risikomanager melden fortlaufend die Veränderungen der Risikofrühwarnindikatoren und die ergriffenen Maßnahmen an den Zentralen Risikomanager. Neben dem unmittelbaren Austausch des Zentralen Risikomanagers mit dem Vorstand erfolgen standardisierte Risikoberichte an Vorstand und Aufsichtsrat, in denen die aktuelle Risikosituation von OVB aufgezeigt wird. Risikoanalysen werden zunächst auf Ebene der Konzerngesellschaften und der einzelnen Verantwortungsbereiche durchgeführt. Das regelmäßige Reporting der verschiedenen Abteilungen der Holding und der Tochtergesellschaften wird vom zentralen Risikoverantwortlichen der Holding zu einer konzernübergreifenden, laufenden, bei Bedarf sofortigen Berichterstattung an Vorstand und Aufsichtsrat verdichtet. Kernstück des Konzernrisikoberichts ist das „Konzern-Risiko-Cockpit“, in dem die wesentlichen Risiken der Landesgesellschaften aufgezeigt und zum Konzernrisiko aggregiert werden. Konzernweite Konsultationen und regelmäßige Abstimmungen mit den Führungskräften des Außendienstes ergänzen dieses Früherkennungssystem. Über Ad-hoc-Risikomeldungen wird der zentrale Risikoverantwortliche der Holding darüber hinaus bei Eilbedürftigkeit unabhängig von den normalen Berichtswegen direkt unterrichtet. Im Rahmen der Unternehmensplanung schätzt die OVB Holding AG die potenziellen Risiken im Vorfeld wesentlicher Geschäftsentscheidungen ein, während das Berichtswesen eine angemessene Überwachung solcher Risiken im Rahmen der Geschäftstätigkeit ermöglicht. Ein effizienter Controllingprozess unterstützt die Früherkennung bestandsgefährdender Risiken. Wichtige Elemente des Risikomanagementsystems sind die interne Revision und das Compliance Management, welche konzernweit Überwachungs- und Kontrollaufgaben wahrnehmen. Die interne Revision arbeitet im Auftrag des Konzernvorstands weisungsfrei und unbeeinflusst als konzernweit zuständige prozessunabhängige Instanz. Auch bei Berichterstattung und Wertung der Prüfungsergebnisse handelt die Revision weisungsungebunden. Basierend auf ihrem jährlichen Prüfungsplan führt die interne Revision regelmäßig in der Holding sowie in in- und ausländischen Tochtergesellschaften des Konzerns risikoorientierte Prüfungen durch und kontrolliert die Behebung der getroffenen Prüfungsfeststellungen. Sie überwacht die Einhaltung der gesetzlichen Anforderungen, bewertet das Risikomanagement, die Kontroll- sowie Führungs- und Überwachungssysteme sowie rechnungslegungsrelevante Prozesse und gibt Hinweise zu deren stetiger Verbesserung. Oberstes Ziel des Compliance Managements ist es, Risiken aus der Nichteinhaltung von geltendem Recht, internen Standards und Prozessen durch präventive Maßnahmen zu verhindern bzw. zu minimieren. Weiterentwicklung des Risikomanagements Eine kontinuierliche Weiterentwicklung des Risikomanagementsystems ist eine wichtige Voraussetzung für die Möglichkeit der zeitnahen Reaktion auf sich ändernde Rahmenbedingungen, die direkt oder indirekt Einfluss auf die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der OVB Holding AG haben können. Neben der Risikoinventur wurden alle Maßnahmen zur Früherkennung, Begrenzung und Bewältigung von Risiken im Jahresverlauf 2013 im Rahmen der jährlichen Überprüfung vor dem Hintergrund interner und externer Entwicklungen analysiert, angepasst und ergänzt. Im Geschäftsjahr 2013 wurde zudem der Risikokatalog überarbeitet, das Meldesystem verbessert und das Berichtswesen weiterentwickelt. Rechnungslegungsbezogenes Internes Kontrollsystem Das interne Kontrollsystem umfasst die Grundsätze, Verfahren und Maßnahmen zur Sicherung der Wirksamkeit und Wirtschaftlichkeit der Geschäftstätigkeit, zur Sicherung der Ordnungsmäßigkeit der Rechnungslegung sowie zur Sicherung der Einhaltung der maßgeblichen rechtlichen Vorschriften. Dazu gehört auch das interne Revisionssystem, soweit es sich auf die Rechnungslegung bezieht. Das Risikomanagementsystem im Hinblick auf den Rechnungslegungsprozess bezieht sich als Teil des internen Kontrollsystems wie letzteres auf Kontroll- und Überwachungsprozesse der Rechnungslegung, insbesondere bei bilanziellen Positionen, die Risikoabsicherungen des Unternehmens erfassen. Wesentliche Merkmale des rechnungslegungsbezogenen internen Kontrollsystems:
Das interne Kontroll- und Risikomanagementsystem im Hinblick auf den Rechnungslegungsprozess stellt sicher, dass unternehmerische Sachverhalte bilanziell richtig erfasst, aufbereitet und gewürdigt sowie in die Rechnungslegung übernommen werden. Die geeignete personelle Ausstattung, die Verwendung von adäquater Software sowie klare gesetzliche sowie unternehmensinterne Vorgaben stellen die Grundlage für einen ordnungsgemäßen, einheitlichen und kontinuierlichen Rechnungslegungsprozess dar. Eine klare Abgrenzung der Verantwortungsbereiche sowie nachgelagerte Kontroll- und Überprüfungsmechanismen stellen eine korrekte und verantwortungsbewusste Rechnungslegung sicher. Im Einzelnen wird so erreicht, dass Geschäftsvorfälle in Übereinstimmung mit den gesetzlichen Vorschriften, der Satzung sowie internen Richtlinien erfasst, verarbeitet und dokumentiert sowie zeitnah und korrekt buchhalterisch erfasst werden. Gleichzeitig wird sichergestellt, dass Vermögensgegenstände und Schulden im Jahres- und Konzernabschluss zutreffend angesetzt, ausgewiesen und bewertet sowie verlässliche und relevante Informationen als Grundlage vollständig und zeitnah bereitgestellt werden. Chancen und Risiken im Einzelnen Nachfolgend werden Chancen und Risiken in qualitativer Weise beschrieben, die erhebliche vor- oder nachteilige Auswirkungen auf die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der OVB Holding AG haben können, in qualitativer Weise beschrieben Gesamtwirtschaftliche Chancen und Risiken Das OVB Geschäftsumfeld wird durch Veränderungen in den ökonomischen und politischen Rahmenbedingungen beeinflusst. Die OVB Holding AG beobachtet die politischen, regulatorischen, ökonomischen und konjunkturellen Entwicklungen in den Märkten, in denen sie sich bewegt, nützt u.a. externe Marktanalysen sowie das Know-how externer Experten und Analysten, um die strategische und operative Ausrichtung vor dem Hintergrund dieser Entwicklungen zu überprüfen. Dies gilt auch für Chancen und Risiken, die mit der Erschließung neuer Märkte verbunden sind. Regionale Expansionspläne macht die OVB Holding AG davon abhängig, dass in dem jeweiligen Land geordnete politische und rechtliche Verhältnisse herrschen und die wirtschaftliche Lage erwarten lässt, dass OVB in einer den Marktverhältnissen angemessenen Frist die geschäftlichen Aktivitäten profitabel vorantreiben kann. Angesichts der besonderen Risiken aus der konjunkturellen Entwicklung wirken die breite regionale Aufstellung des OVB Konzerns innerhalb Europas, die Marktrisiken und -rückgänge einzelner Länder mit den Chancen anderer Märkte kompensieren kann, sowie eine breite Kundenbasis tendenziell risikomindernd. Zugleich eröffnet die internationale Ausrichtung von OVB Chancen, an besonders günstigen Entwicklungen in einzelnen Märkten zu partizipieren. Auch eine Verteilung der Geschäftstätigkeit auf verschiedenste Produkte, die der Existenzsicherung und Altersvorsorge, dem Vermögensaufbau, der Absicherung von Sach- und Vermögenswerten sowie dem Vermögensausbau dienen und an die jeweiligen Marktgegebenheiten angepasst sind, wirkt den Risiken, zumindest in Teilbereichen, entgegen. Chancen und Risiken aus der Entwicklung unternehmensspezifischer Wertfaktoren Zentrale Faktoren des geschäftlichen Erfolgs der Gesellschaften des OVB Konzerns sind die Entwicklung der Kundenzahl, der Ausbau der Anzahl der Finanzberater und deren Fluktuation sowie die Struktur und Qualität des Beratungs- und Vermittlungsgeschäfts. OVB ist in allen nationalen Märkten, in denen sie tätig ist, vornehmlich auf die Beratung und Betreuung von privaten Haushalten mit mittlerem und höherem Einkommen fokussiert. Die Gewinnung neuer Kunden und die Sicherung einer langfristigen Kundenbeziehung sind dabei wesentliche Erfolgsfaktoren. In vielen Ländermärkten, in denen OVB tätig ist, sind die Auswirkungen von Verunsicherungen spürbar, die aus der fortdauernd schwierigen Verschuldungssituation einiger Länder des Euroraums resultieren. Von dieser Entwicklung gehen negative Effekte auf das Wirtschaftswachstum, die Einkommenssituation der privaten Haushalte und die Verfassung des Arbeitsmarktes aus. Gegenwärtig mehren sich allerdings die Anzeichen, dass die Krisenländer in Europa ihre Schwächephase überwunden haben. Für OVB besteht die Chance, von den Auswirkungen dieser sich bessernden Wirtschaftslage auf die privaten Haushalte zu profitieren. Die Europäische Zentralbank hat mit ihrer Politik und stabilisierenden Maßnahmen wesentlich zur Beruhigung der Finanzmärkte beigetragen. Es bleibt abzuwarten, ob diese Entschärfung der Staatsschuldenkrise von Dauer ist. Insgesamt sieht OVB aufgrund der nach wie vor bestehenden Notwendigkeit zur Eigenvorsorge und auch vor dem Hintergrund der demografischen Entwicklung in den meisten Ländern, in denen OVB Konzerngesellschaften tätig sind, jedoch keine dauerhaft negativen Auswirkungen auf das Neugeschäft. Die nachhaltige Bindung einer ausreichenden Zahl engagierter und kompetenter Finanzberater sowie die Sicherstellung einer geringen Beraterfluktuation sind wesentliche Voraussetzungen für das zukünftige Wachstum von OVB. Die Entwicklung der Beraterbasis ist Gegenstand des periodischen Berichtswesens. Positive oder negative Entwicklungen werden vom Management laufend auf ihre Auswirkungen auf den Unternehmenserfolg analysiert und bewertet. Die Branche der Finanzvertriebe befindet sich in einer Phase der Konsolidierung, was zeitweilig mit dem Risiko einer erhöhten Fluktuation von Finanzberatern verbunden sein kann. Damit könnten negative Auswirkungen auf Umsatz und Gewinn der Konzerngesellschaften verbunden sein. OVB sieht sich aufgrund der langjährigen Erfahrung in der Lage, einer möglichen Beraterfluktuation entgegenzuwirken. Zu diesen Maßnahmen gehören zum Beispiel eine transparente Vertragsgestaltung und ein wettbewerbsfähiges Provisionsmodell für den Außendienst. Zugleich legen die Konzerngesellschaften großen Wert auf die Aus- und stetige Weiterbildung ihrer Finanzberater. Andererseits kann die Konsolidierung in der Branche für OVB Chancen eröffnen, beispielsweise durch Übernahme von Kundenstämmen, Finanzberatern oder technischem Know-how. Branchenbezogene Chancen und Risiken Branchentypische Chancen und Risiken für OVB ergeben sich insbesondere im Zusammenhang mit Veränderungen der Märkte für Altersvorsorge, Gesundheitsvorsorge, Geldanlage und Finanzierungen. Dabei stellen steuer- und sozialpolitische Rahmenbedingungen, Einflüsse des Kapitalmarktes und eine Vielfalt regulatorischer Neuerungen und Anforderungen erhebliche Einflussfaktoren auf das Geschäft von OVB dar. Zum Beispiel ist seit 1. Januar 2013 die Erlaubnis für Finanzanlagenvermittler in Deutschland in § 34f der Gewerbeordnung geregelt. Die OVB Finanzberater wurden durch umfassende Informationen und Änderungen organisatorischer Prozesse unterstützt, um sowohl den gestiegenen Zugangsvoraussetzungen für neue Vermittler als auch den erhöhten Anforderungen an den Vermittlungsprozess zu entsprechen. Auf EU-Ebene wurden im Januar 2014 wichtige Rahmenbedingungen definiert, die für die Finanz- und Vorsorgeberatung in Europa von Bedeutung sind. EU-Parlament, EU-Kommission und die Mitgliedsstaaten einigten sich auf eine Neufassung der EU-Finanzmarktrichtlinie von 2004 (MiFID2). Auch zum Thema Novellierung der Versicherungsvermittlerrichtlinie (IMD2) gingen die Beratungen weiter. Risiken in Verbindung mit einer weitergehenden Regulierung des Finanzdienstleistungsmarktes, die insbesondere das Ziel eines erhöhten Anlegerschutzes verfolgen, beobachtet OVB kontinuierlich. Insbesondere die politischen Entscheidungsprozesse analysieren wir, um frühzeitig Auswirkungen auf unser Geschäftsmodell sowie auf die strategische Positionierung in den Ländermärkten beurteilen zu können. Ergänzend dazu beobachten wir die Veränderungen und Entwicklungen und leiten aus der Analyse Entscheidungen für die zukünftige strategische Positionierung der OVB ab. Der Konzern sieht sich für die anstehenden Veränderungen gut gerüstet. Den gestiegenen Anforderungen, verbunden mit einer zunehmenden Überwachung durch die nationalen Aufsichtsbehörden, wird OVB insbesondere mit einer systematischen Weiterentwicklung der Aus- und Fortbildungsmaßnahmen, einem konzernweiten Screening der gesetzlichen Regulierungsaktivitäten sowie der Weiterentwicklung des Risiko- und Compliance-Managements Rechnung tragen. Für OVB besteht die Chance, dass die Gruppe aufgrund ihrer langjährigen Erfahrung, ihrer kompetenten Mitarbeiter und ihrer hohen Finanzkraft die gestiegenen regulatorischen Anforderungen besser und effizienter erfüllen kann, als andere, vor allem kleinere Akteure am Markt. Daraus können für OVB Vorteile im Wettbewerb und bei der Konsolidierung der Branche resultieren. OVB verfügt über eine breite Palette leistungsstarker Partner. Sie vermittelt Finanzprodukte von über 100 Versicherungen, Investmentgesellschaften, Bausparkassen oder Banken. Die mit der Produktauswahl verbundenen Risiken werden durch die Zusammenarbeit mit renommierten und international erfahrenen Produktanbietern auf Basis einer langfristig angelegten Partnerschaft begrenzt. Durch eine umfassende Marktbeobachtung identifiziert OVB Kundenbedürfnisse und Markttrends, die sie in Zusammenarbeit mit den Produktpartnern mit wettbewerbsfähigen, auf die Kundenwünsche zugeschnittenen Produkten bedient. Im ständigen Dialog mit den Partnern stellt OVB die Qualität und Wettbewerbsfähigkeit des Produktportfolios europaweit sicher. Risiken aus einer rückläufigen Attraktivität der Produkte begegnet OVB durch fortlaufende Beobachtung der Kundenresonanz. Im Austausch mit den Finanzberatern werden deren Erfahrungen und Vorschläge zur Verbesserung und zum Ausbau des Produktportfolios und der damit verbundenen Serviceleistungen durch eingerichtete Gremien verwertet. Eine Verringerung des Absatzes einzelner Produkte kann OVB zumindest teilweise durch den Absatz anderer Produkte kompensieren. Einen wesentlichen Baustein der OVB Unternehmensstrategie stellt die Premium-Select-Strategie dar. Eine besonders enge Zusammenarbeit mit leistungsstarken Produktpartnern bildet dabei die Grundlage für die Entwicklung von exklusiven Produkten, die OVB die Chance bieten, über klare Wettbewerbsvorteile Marktanteile zu gewinnen. Finanzwirtschaftliche Risiken Ausfallrisiken können sich aus Forderungen gegen Geschäftspartner sowie aus der Gewährung von Provisionsvorschüssen und Provisionsrückbelastungen gegenüber dem Außendienst ergeben. In Einzelfällen werden, zur Überbrückung des Zeitraums bis zum Zahlungseingang durch die Produktgeber, erwirtschaftete aber noch nicht vereinnahmte Provisionen an den Außendienst gezahlt. Risiken aus Forderungsausfällen begegnet OVB durch ein risikoorientiertes Forderungsmanagement und eine sorgfältige Auswahl der Geschäfts- und Produktpartner. Auf Forderungen, die aus heutiger Sicht risikobehaftet sind, werden entsprechende Wertberichtigungen gebildet. Diese berücksichtigen zeitnahe Informationen über die Bonität der Schuldner, zu erwartende Provisionseinnahmen sowie die Altersstruktur der Forderungen. Für Stornorisikensorgt OVB durch entsprechende Stornoreserveeinbehalte bei den Vermittlern und Stornorückstellungen vor, deren Höhe sich an dem im Haftungszeitraum zugeflossenen Provisionsaufkommen sowie nach den Erfahrungen der Vergangenheit zu erwartenden Provisionsrückforderungen bemisst. Emittentenrisiken bei der Anlage liquider Mittel werden durch strenge Bonitätsanforderungen und ein angemessenes Kapitalanlagemanagement begrenzt. OVB unterhält Geschäftsbeziehungen zu mehreren Banken, die unterschiedlichen Bankensystemen angehören. OVB beobachtet das Standing dieser Banken genau und achtet unter anderem darauf, dass die eingelegten Mittel durch entsprechende Sicherungseinrichtungen der jeweiligen Banken abgedeckt sind. Marktrisiken sind Gefahren eines Verlustes, der aufgrund nachteiliger Veränderungen von Marktpreisen oder preisbeeinflussender Parameter eintreten kann. Zu den Marktpreisrisiken zählen Zinsrisiken, Währungsrisiken und Aktienkursrisiken. Im Bestand befindliche Aktien, Anleihen und Fonds können durch Marktpreisschwankungen vorrangig einem Kursrisiko ausgesetzt sein. OVB variiert Anlagevolumen und Emittenten, um diesem Risiko zu begegnen. Über eine ständige Überwachung und Bewertung des Portfolios werden mögliche Ergebnisauswirkungen starker Kursschwankungen frühzeitig identifiziert. Die Begrenzung von Risiken kann auch eine kurzfristige, vollständige Liquidation von Positionen umfassen. Insgesamt besitzen Kapitalanlagen bei den Konzerngesellschaften eine untergeordnete Bedeutung. Währungsrisiken bestehen aufgrund der internationalen Ausrichtung von OVB. OVB beobachtet daher kontinuierlich die Entwicklung an den Devisenmärkten und prüft dabei insbesondere die Notwendigkeit zusätzlicher Absicherungsmaßnahmen. Liquiditätsrisiken sind bei OVB gering, da das operative Geschäft aus dem laufenden Cashflow finanziert und die Steuerung und die Anlage überschüssiger Liquidität durch Liquiditätsberichte unterstützt wird. Diese Berichte ermöglichen einen regelmäßigen Einblick in die finanzielle Entwicklung und den daraus abgeleiteten Liquiditätsbedarf der Tochterunternehmen und der Holding. Mit diesen Maßnahmen diversifiziert OVB zugleich die Risiken der Inanspruchnahme aus für die Konzerngesellschaften abgegebenen Garantien oder Patronatserklärungen. Betriebliche Risiken OVB greift zur Abwicklung der Geschäftsabläufe auf interne Mitarbeiter und externe Dienstleister sowie auf technische und bauliche Einrichtungen zurück. Für die Arbeitsabläufe zur Abwicklung und Abrechnung der Geschäftsvorfälle sind verbindliche Regeln definiert, die Vertretungsregelungen einschließen. Mitarbeiter, die mit vertraulichen Daten operieren, verpflichten sich zur Einhaltung verbindlicher Vorschriften und zu einem verantwortungsvollen Umgang mit den entsprechenden Daten. Das Risiko von Verstößen gegen interne und externe Vorschriften begrenzt OVB durch eine Trennung in Management- und Kontrollfunktionen. Durch einen angemessenen Versicherungsschutz sichert sich OVB gegen Schadensfälle und ein mögliches Haftungsrisiko ab. IT-Risiken Die IT-Strukturen sind weitgehend standardisiert. Um potenzielle Ausfälle, Datenverlust, Datenmanipulationen und unerlaubten Zugriff auf das IT-Netz zu verhindern, setzt OVB aktuelle, überwiegend branchenspezifische Standardsoftware namhafter Anbieter ein. Diese wird im Bedarfsfalle durch konzernspezifische Eigenentwicklungen, die kontinuierlicher Qualitätskontrolle unterliegen, ergänzt. Back-up-Systeme, Spiegeldatenbanken und eine definierte Notfallplanung sichern den Datenbestand und gewährleisten die Verfügbarkeit. Die IT-Systeme sind durch spezielle Zugangs- und Berechtigungskonzepte sowie eine wirksame und laufend aktualisierte Antivirensoftware geschützt. OVB verfolgt mit dem in der Implementierung befindlichen CRM-System das Ziel einer weiteren Homogenisierung der eingesetzten IT-Werkzeuge in allen Gesellschaften. Chancen und Risiken der Unternehmensreputation Reputationsrisiken sind jene Risiken, die aus einem Ansehensverlust der gesamten Branche, von OVB selbst oder einer oder mehrerer operativer Einheiten, zum Beispiel bei Kunden, Geschäftspartnern oder der Öffentlichkeit, erwachsen. Die Beratung zu Finanzprodukten und ihre Vermittlung werden in der Öffentlichkeit von Fall zu Fall kritisch hinterfragt. OVB ist insbesondere der Gefahr ausgesetzt, dass durch öffentliche Berichterstattung über die Tätigkeit der Finanzberater, z.B. wegen der Geltendmachung von Haftungsansprüchen aufgrund einer fehlerhaften oder vermeintlich fehlerhaften Beratung durch Finanzberater, oder über die durch diese vertriebenen Produkte, das öffentliche Vertrauen in das Unternehmen negativ beeinflusst wird. OVB verfolgt und analysiert derartige Diskussionen mit dem Ziel, einen eventuellen Imageschaden durch präventive Maßnahmen gar nicht erst entstehen zu lassen. Die Ausbildungsstandards entsprechen den gesetzlichen Anforderungen und werden laufend weiterentwickelt sowie an sich verändernde gesetzliche Rahmenbedingungen angepasst. Eine umfassende Dokumentation der Beratungsgespräche sowie strenge Auswahlkriterien für die Aufnahme neuer Produktgeber und Produkte unterstützen diese Zielsetzung. Spiegelbildlich besteht für OVB die Chance, durch beständig kompetente, verantwortungsbewusste Arbeit der OVB Finanzberater das Ansehen der Gesellschaft in der breiten Öffentlichkeit und bei potenziellen Kunden weiter zu verbessern. Diesem Ziel dient auch eine professionelle Öffentlichkeitsarbeit des Unternehmens. Beratungs- und Haftungsrisiken Die Vermittlung von Finanzprodukten durch OVB Finanzberater findet regelmäßig im Anschluss an eine vorangegangene Beratung des Kunden statt. Diese Beratung dient dazu, dem jeweiligen Kunden das auf sein individuelles Versorgungs- und Anlageprofil zugeschnittene Finanzprodukt zu vermitteln. Eine kontinuierliche Sensibilisierung und Weiterbildung der Berater mit Blick auf eine bedarfsgerechte Beratung sowie die notwendige Dokumentation und Protokollierung der Kundengespräche tragen dazu bei, potenzielle Beratungsrisiken zu minimieren. Die öffentliche und umfängliche Diskussion um die Qualität der Finanzberatung in Europa führt zu verschärften rechtlichen Anforderungen, die mit erhöhten Risiken verbunden sein können. Alle relevanten Regulierungsbestrebungen auf nationaler und europäischer Ebene verfolgt OVB intensiv, um rechtzeitig mögliche Auswirkungen auf das Geschäftsmodell erkennen und erforderliche Anpassungen einleiten zu können. Rechtliche Risiken Um Rechtsrisiken zu begegnen, sichert sich OVB durch eine umfassende Beratung sowohl durch interne Fachleute als auch durch externe Fachanwälte und Berater im Vorfeld von Unternehmensentscheidungen und bei der Gestaltung der Geschäftsprozesse ab. Die Steuerung der Rechtsrisiken wird durch die Rechtsabteilung koordiniert. Zu deren Aufgaben gehört auch die Begleitung und Bewertung von laufenden Rechtstreitigkeiten. Risiken aus möglichen Fehlern in der Kundenberatung sowie aus der Vermittlung von Finanz- und Versicherungsprodukten begegnet OVB zum einen durch laufende Begleitung und Bewertung durch den Rechtsbereich. Im Weiteren reduziert OVB das Haftungsrisiko teilweise über ausreichend bemessene Vermögensschadenhaftpflichtversicherungen. Steuerliche Risiken OVB beobachtet sich abzeichnende Entwicklungen im Steuerrecht in allen Ländern, in denen sie tätig ist, insbesondere auch mögliche regulatorische Eingriffe in die steuerliche Behandlung des Vertriebsmodells fortlaufend und analysiert sie hinsichtlich möglicher Auswirkungen auf den Konzern. Steuerliche Anforderungen an das Unternehmen überwachen interne und externe Fachleute in Übereinstimmung mit den steuerlichen Regelungen und den von den Finanzverwaltungen dazu ergangenen Anweisungen. Schätzrisiken Annahmen und Schätzungen beziehen sich im Wesentlichen auf die Bewertung von Rückstellungen und die Realisierbarkeit von Forderungen, die Werthaltigkeit der Geschäfts- und Firmenwerte, die rechtlichen Risiken und -Abschreibungen bzw. die Festlegung wirtschaftlicher Nutzungsdauern. Die tatsächlichen Werte können in Einzelfällen von den getroffenen Annahmen und Schätzungen abweichen. Änderungen werden zum Zeitpunkt einer besseren Erkenntnis berücksichtigt. Gesamtbeurteilung der Chancen und Risiken OVB ist nach eigener Überzeugung auf Wachstumsmärkten tätig. Fundamentale Trends – wie beispielsweise die demografische Entwicklung in Europa – machen eine zunehmende private Altersvorsorge notwendig. Nur ein Bruchteil der Bürger verfügt derzeit über eine angemessene private Altersvorsorge und Absicherung gegen Lebensrisiken. Das eröffnet OVB auf Jahrzehnte hinaus die Chance auf wachsende Kundenzahlen, Umsätze und Erträge. Auf Seiten der Risiken ist die OVB Geschäftsentwicklung im Wesentlichen durch Branchenrisiken und finanzwirtschaftliche Risiken beeinflusst. Das Risikomanagementsystem von OVB und das eingesetzte Reporting tragen wesentlich dazu bei, dass die Gesamtrisiken im Konzern transparent sind und gesteuert werden. Für die wesentlichen, derzeit erkennbaren Risiken hat OVB Risikovorsorge getroffen. Wesentliche Risiken, die den Bestand gefährden, liegen aus heutiger Sicht nicht vor. Grundlegende Änderungen dieser Risikoeinschätzung werden derzeit nicht erwartet. Das Risikomanagement- und -controlling-System wird ständig weiterentwickelt, um die Transparenz der eingegangenen Risiken zu erhöhen und die Risikosteuerungsmöglichkeiten weiter zu verbessern. Die dargestellten Risiken sind nicht notwendigerweise die einzigen Risiken, denen OVB ausgesetzt ist. Risiken, die OVB derzeit noch nicht bekannt sind, oder Risiken, die OVB jetzt noch als unwesentlich einschätzt, könnten die Geschäftsaktivitäten ebenfalls beeinträchtigen und einen negativen Einfluss auf die im nachfolgenden Ausblick abgegebenen Prognosen haben. Dies betrifft insbesondere gesamtwirtschaftliche Risiken. PrognoseberichtDie internationale Wirtschaftsentwicklung wird 2014 und 2015 nach Ansicht des Internationalen Währungsfonds (IWF) wieder etwas an Dynamik hinzugewinnen. Der Aufschwung wird aber schwach ausgeprägt und weiterhin mit Risiken behaftet sein. So sind beispielsweise die strukturellen Probleme etlicher europäischer Volkswirtschaften und der USA noch nicht überwunden. Während die Weltwirtschaft in diesem und im nächsten Jahr um 3,7 Prozent beziehungsweise um 3,9 Prozent wachsen soll, wird die Zuwachsrate in den Industrieländern mit 2,2 Prozent und 2,3 Prozent voraussichtlich deutlich geringer ausfallen. Im Laufe der Jahre 2014 und 2015 dürfte sich die gesamtwirtschaftliche Lage in den Ländern der Region Mittel- und Osteuropa allmählich verbessern. Vor allem die exportorientierten Länder sollten von einer steigenden Nachfrage aus dem Ausland profitieren. Die Preissteigerungsraten werden sich – mit Ausnahme der Ukraine – in einer akzeptablen Bandbreite bewegen. Die Budgetkonsolidierung schreitet in den meisten Ländern langsam voran. Die Rückkehr zur wirtschaftlichen Dynamik früherer Jahre lässt aber weiter auf sich warten. Das günstigere gesamtwirtschaftliche Umfeld dürfte die geschäftlichen Aktivitäten von OVB im Segment Mittel- und Osteuropa tendenziell unterstützen. Allerdings unterliegen die Ländermärkte des Segments strukturellen Veränderungen, die den Geschäftsverlauf bremsen könnten. Daher erwartet OVB im Segment Mittel- und Osteuropa im Jahr 2014 tendenziell leicht rückläufige Umsätze bei einem entsprechend rückläufigen operativen Ergebnis. Volkswirtschaftliche Eckdaten Mittel- und Osteuropa scroll
f (forecast) Quelle: Raiffeisen RESEARCH, Strategie Österreich & CEE, 1. Quartal 2014 In den Jahren 2014 (+ 1,6 Prozent) und 2015 (+ 2,0 Prozent) wird die deutsche Wirtschaft nach der Prognose des DIW Berlin wieder stärker wachsen. Wesentlicher Faktor wird dabei der private Verbrauch sein, der von hohen Beschäftigtenzahlen und Lohnsteigerungen profitiert. Der Anstieg der Verbraucherpreise wird sich dagegen voraussichtlich in engen Grenzen bei knapp 2 Prozent halten. Getragen von einer wirtschaftlichen Erholung sollte sich der Spielraum der privaten Haushalte in Deutschland für eigenverantwortliches Vorsorgesparen vergrößern. Ob dieser Spielraum wahrgenommen wird, bleibt angesichts der Erfahrungen aus den vergangenen Jahren fraglich. OVB erwartet daher im Segment Deutschland für 2014 bestenfalls eine Seitwärtsbewegung bei Umsatz und operativem Ergebnis. Die lange erwartete Verbesserung der gesamtwirtschaftlichen Situation in den europäischen Krisenländern, die dem Segment Süd- und Westeuropa von OVB zugeordnet sind, soll in den Jahren 2014 und 2015 allmählich eintreten. Dabei bewegen sich die für Italien, Spanien und Frankreich prognostizierten Wachstumsraten des Bruttoinlandsprodukts zwischen einem und zwei Prozent. Selbst Griechenland wird 2015 wieder eine Zunahme der Wirtschaftsleistung zugetraut. Die Schweiz und Österreich entwickeln sich stabil auf einem moderaten Wachstumspfad. Die Verbraucherpreise werden in den betrachteten Ländern nur geringfügig steigen, die staatlichen Budgetdefizite tendenziell sinken. Dieses insgesamt wieder günstigere gesamtwirtschaftliche Bild sollte OVB dabei unterstützen, die in den vergangenen Jahren in den Ländern des Segments Süd- und Westeuropa erzielten Vertriebserfolge fortzusetzen. Der Umsatz könnte 2014 daher erneut um rund 20 Prozent steigen und das operative Ergebnis sich folglich überproportional erhöhen. Volkswirtschaftliche Eckdaten Süd- und Westeuropa scroll
f (forecast) Quelle: Raiffeisen RESEARCH, Strategie Globale Märkte, 1. Quartal 2014 Das Jahr 2013 hat in seiner Entwicklung gezeigt, dass Marktbelastungen und damit die Unsicherheiten für die weitere operative Entwicklung der Tochtergesellschaften zugenommen haben, was eine konkrete Prognose erschwert. Die strukturellen Probleme einzelner Länder, eine Zurückhaltung der Kunden bei langfristiger Kapitalanlage sowie die Regulierungen für den Vertrieb von Finanzprodukten belasten die vorgenommenen Anstrengungen von OVB in Richtung Wachstum. Vor diesem Hintergrund geht der Vorstand davon aus, die Ergebnisbeiträge und das EBIT auf Vorjahresniveau stabilisieren zu können. VergütungsberichtDer Vergütungsbericht stellt die Grundsätze dar, die für die Festlegung der Vergütung der Vorstandsmitglieder und der Mitglieder des Aufsichtsrats maßgeblich sind, und erläutert die Struktur und Höhe der Vergütung der Vorstandsmitglieder. Ferner werden die Grundsätze und die Höhe der Vergütung der Mitglieder des Aufsichtsrats beschrieben. Der Vergütungsbericht ist zudem im Internet unter http://www.ovb.ag/Investor Relations/Corporate Governance zugänglich. Vergütung des Vorstands Das System der Vorstandsvergütung bei OVB ist darauf ausgerichtet, einen Anreiz für eine erfolgreiche, auf Nachhaltigkeit angelegte Unternehmensführung zu setzen. Für die Festlegung der individuellen Vorstandsvergütung ist ausschließlich der Aufsichtsrat nach Vorbereitung durch den Nominierungs- und Vergütungsausschuss zuständig. Die Angemessenheit der Vergütungshöhe wird durch den Aufsichtstrat regelmäßig geprüft. Hierbei werden folgende Kriterien berücksichtigt: die wirtschaftliche Lage, der Erfolg und die Zukunftsaussichten des Unternehmens, die Aufgaben und die Leistung der einzelnen Vorstandsmitglieder sowie die Üblichkeit der Vergütung im horizontalen und vertikalen Vergleich. Hierbei wird auch das Verhältnis der Vorstandsvergütung zur Vergütung des oberen Führungskreises und zur Belegschaft insgesamt berücksichtigt. Die Vergütung der Vorstandsmitglieder setzt sich aus erfolgsunabhängigen und erfolgsbezogenen Komponenten zusammen. Fixum und Nebenleistungen Die erfolgsunabhängigen Teile (50 Prozent der Gesamtvergütung für den Vorstandsvorsitzenden bzw. 60 Prozent für die anderen Vorstandsmitglieder) betreffen eine feste jährliche Grundvergütung, die monatlich anteilig als Gehalt gezahlt wird. Die Vorstandsmitglieder erhalten zusätzlich Nebenleistungen in Form von Sachbezügen; diese bestehen im Wesentlichen aus der Dienstwagennutzung sowie Versicherungsprämien. Als Vergütungsbestandteil stehen diese Nebenleistungen allen Vorstandsmitgliedern prinzipiell in gleicher Weise zu; die Höhe variiert nach je nach individuell getroffener Vereinbarung. Erfolgsabhängige Komponenten Der erfolgsabhängige Teil (50 Prozent der Gesamtvergütung für den Vorstandsvorsitzenden bzw. 40 Prozent für die anderen Vorstandsmitglieder) besteht aus einem Maximalbetrag, von dem jeweils die Hälfte auf jährlichen Kriterien (Jahresbonus) und auf Langfristkriterien (nachhaltig wirkende variable Vergütungskomponente) beruht. Das Volumen der nachhaltig wirkenden variablen Vergütungskomponente wird in einer „Bonusbank mit Malusregelung“ erfasst und auf das nächste Jahr vorgetragen. Für die Höhe des Jahresbonus ist entscheidend, inwieweit quantitative Ziele (wie z.B. Umsatz- und Ergebnisentwicklung) sowie qualitative Ziele (wie die erfolgreiche Umsetzung unternehmensstrategisch bedeutsamer Projekte) erreicht werden. Die Zielwerte für den Jahresbonus werden jährlich im Voraus auf der Basis der vom Vorstand aufgestellten und vom Aufsichtsrat gebilligten Planung festgelegt und gewichtet. Quantitative Ziele (70 Prozent Gesamtunternehmensziele und 10 Prozent individuelle Ziele) fließen dabei zu 80 Prozent ein, qualitative Ziele zu 20 Prozent. Die Bandbreite der Zielsetzung (Zielkorridor) für den Jahresbonus reicht von 75 Prozent bis 125 Prozent bei quantitativen Zielen sowie bis 150 Prozent bei qualitativen Zielen. Die Auszahlung des Jahresbonus erfolgt im Folgejahr, nachdem der Aufsichtsrat die Zielerreichungsgrade auf Basis des festgestellten Jahresabschlusses ermittelt hat. Kriterien der variablen Vergütungskomponente mit nachhaltiger Anreizwirkung sind die EBIT- und Umsatzentwicklung des Konzerns. Die Bemessungsgrundlage der variablen Vergütungskomponente ergibt sich aus dem gleitenden Durchschnitt der erreichten Istwerte der letzten zwei Jahre sowie der Erreichung des Planwertes im laufenden Jahr. Die Auszahlung der variablen Vergütungskomponente erfolgt zu jeweils einem Drittel des Guthabens im Folgejahr. Bei teilweiser Erreichung der Zielwerte wird die Tantieme anteilig ermittelt. Bei Unterschreitung des Zielerreichungsgrades von 60 Prozent reduziert sich das angesammelte Bonusbank-Guthaben (Malusregelung). Zusagen für Leistungen an Vorstandsmitglieder aus Anlass der vorzeitigen Beendigung der Vorstandstätigkeit infolge eines Kontrollwechsels (sogenannte „change of control“-Regelungen) sind nicht Teil der abgeschlossenen Verträge. Die Vorstandsverträge enthalten für den Fall der vorzeitigen Beendigung der Vorstandstätigkeit ohne Vorliegen eines wichtigen Grunds ein Abfindungs-Cap entsprechend der Empfehlung nach Ziffer 4.2.3 des Deutschen Corporate Governance Kodex. Zur Ermittlung der Abfindungshöhe würden die Gesamtvergütung des vergangenen sowie gegebenenfalls auch die voraussichtliche Gesamtvergütung für das laufende Geschäftsjahr herangezogen. Pensions- oder Versorgungszusagen beziehungsweise Ruhegeldzahlungen durch die OVB Holding AG zugunsten der im Berichtszeitraum aktiven Vorstands-mitglieder bestehen nicht. Im Todesfall werden die Bezüge für sechs Monate an die Hinterbliebenen fortgezahlt. Die Pensionsverpflichtungen gegenüber einem früheren Mitglied der Geschäftsleitung betragen zum Bilanzstichtag 31.12.2013 TEUR 651 (TEUR 593 im Jahr 2012). Dem Vorstand wurden für das Geschäftsjahr 2013 Gesamtbezüge in Höhe von 1,8 Mio. Euro gewährt. Die Gesamtbezüge umfassen alle für die Wahrnehmung von Aufgaben in Mutter- und Tochtergesellschaften erhaltenen Bezüge. Für die Vorstandsmitglieder ergibt sich individualisiert und gegliedert in die verschiedenen Komponenten folgende Zusammensetzung: scroll
scroll
Darüber hinaus erhielt ein ehemaliges Mitglied des Vorstands in 2012 Bezüge in Höhe von 48 TEUR. Aufgrund der Veränderung des Vergütungssystems ab 2013 sind die Vorjahreswerte nur bedingt vergleichbar. Der deutliche Anstieg der variablen Gehaltsbestandteile des in 2012 eingetretenen Vorstandsvorsitzenden ist auf die erstmalige Möglichkeit zur Erfüllung der maßgeblichen Bedingung für die Gewährung der Bezüge nach dem alten Vergütungssystem zurückzuführen. Eine Anpassung der vertraglich vereinbarten Vergütung insbesondere eine wesentliche Erhöhung der Vergütung ist damit nicht verbunden. Die von der Gesellschaft für die Mitglieder des Vorstands bestehende D&O Versicherung berücksichtigt den gesetzlich vorgesehenen Selbstbehalt. Vergütung des Aufsichtsrats Die Vergütung des Aufsichtsrats ist in § 14 der Satzung der OVB Holding AG geregelt und setzt sich wie folgt zusammen: ■ einer fixen jährlichen Vergütung Die feste jährliche Vergütung beträgt jeweils 5.000 Euro pro Aufsichtsratsmitglied. Der Aufsichtsratsvorsitzende erhält das Doppelte und sein Stellvertreter das Eineinhalbfache dieses Betrags. ■ einer variablen Komponente Die variable Komponente besteht aus einer Zahlung in Höhe von 0,8 Promille des in dem mit einem uneingeschränkten Bestätigungsvermerk des Abschlussprüfers versehenen und gebilligten Konzernabschluss der OVB Holding AG ausgewiesenen Konzernjahresüberschusses. Ferner werden den Aufsichtsratsmitgliedern die im Rahmen ihrer Tätigkeit entstehenden Auslagen erstattet. Eine zusätzliche Vergütung für die Mitgliedschaft in Ausschüssen ist nicht vorgesehen. Basierend auf dem ausgewiesenen Konzernjahresüberschuss von 8,0 Mio. Euro liegt die Gesamtvergütung (inklusive Auslagen) für den Aufsichtsrat im abgelaufenen Geschäftsjahr bei rund 76,1 TEUR. Im Vorjahr hatte die Vergütung des Aufsichtsrats – basierend auf dem ausgewiesenen Konzernjahresüberschuss der OVB Holding AG von 8,1 Mio. Euro – rund 76,7 TEUR (inklusive Auslagen) betragen. Für die einzelnen Mitglieder des Aufsichtsrats ergibt sich zeitanteilig gemäß den Vorgaben die folgende Aufteilung in fixe und variable Bestandteile: scroll
Darüber hinaus erhielt ein ehemaliges Mitglied des Aufsichtsrats in 2012 Bezüge in Höhe von 6 TEUR (3,2 TEUR fixe sowie 2,8 TEUR variable Vergütung) Kredite an Mitglieder des Vorstand oder des Aufsichtsrats bestehen nicht. Erklärung zur UnternehmensführungVorstand und Aufsichtsrat haben die Erklärung zur Unternehmensführung abgegeben, die Bestandteil des Lageberichts ist und sich im Kapitel Corporate Governance des Geschäftsberichts 2013 findet. Angaben nach §§ 289 Abs. 4, 315 Abs. 4 HGB und erläuternder BerichtZusammensetzung des gezeichneten Kapitals Das Grundkapital der Gesellschaft belief sich zum 31. Dezember 2013 auf 14.251.314,00 Euro und ist eingeteilt in 14.251.314 nennwertlose auf den Inhaber lautende Stück-aktien. Jede Aktie gewährt gleiche Rechte und in der Hauptversammlung eine Stimme. Kapitalbeteiligungen, die 10,0 Prozent der Stimmrechte überschreiten Der OVB Holding AG sind folgende Beteiligungen mitgeteilt worden, die 10,0 Prozent der Stimmrechte an der OVB Holding AG überschreiten. Die nachfolgend genannten Aktionärsgruppen werden auch als Kernaktionäre bezeichnet. Die Deutscher Ring Beteiligungsholding GmbH, Hamburg, hält Aktien in Höhe von rund 32,57 Prozent. Diese Beteiligung wird gemäß §§ 21, 22 Abs. Nr. 1 WpHG der Basler Versicherung Beteiligungen B.V. & Co. KG, Hamburg, der Basler Sachversicherungs-Aktiengesellschaft, Bad Homburg, der Basler Lebensversicherungs-Aktiengesellschaft, Hamburg, der Bâloise Delta Holding S.a.r.l., Bartingen, Luxemburg, und der Bâloise-Holding AG, Basel, Schweiz, zugerechnet. Die IDUNA Vereinigte Lebensversicherung aG, für Handwerk, Handel und Gewerbe, Hamburg, hält unmittelbar Aktien in Höhe von rund 31,48 Prozent. Da die Versicherungsgesellschaften der Signal Iduna Gruppe einen Gleichordnungskonzern gemäß § 18 (2) Aktiengesetz darstellen, hält die Gruppe mittelbar 52,76 Prozent. Die Balance Vermittlungs- und Beteiligungs-AG, Hamburg, hält unmittelbar Aktien in Höhe von rund 17,54 Prozent. Der Deutscher Ring Krankenversicherungsverein a.G., Hamburg, hält unmittelbar Aktien in Höhe von rund 3,74 Prozent. Die von der Balance Vermittlungs- und Beteiligungs-AG, dem Deutscher Ring Krankenversicherungsverein a.G. sowie der IDUNA Vereinigte Lebensversicherung aG unmittelbar gehaltenen Aktien werden gemäß § 21, 22 Nr. 1 WpHG auch der SIGNAL Unfallversicherung a.G., Dortmund, und der SIGNAL Krankenversicherung a.G., Dortmund, zugerechnet, sodass diese jeweils mittelbar Aktien in Höhe von rund 52,76 Prozent halten. Die Generali Lebensversicherung AG, München, hält unmittelbar Aktien in Höhe von rund 11,48 Prozent, die gemäß §§ 21, 22 Abs. 1 Nr. 1 WpHG der Generali Deutschland Holding AG, Köln, der Generali Beteiligungs- und Verwaltungs-AG, München Hamburg, der Generali Deutschland Holding AG, Köln, der Generali Beteiligungs-GmbH, Aachen sowie der Assicurationi Generali S.p.A., Triest, Italien, zuzurechnen sind. Der Streubesitz gemäß der Definition der Deutsche Börse AG beläuft sich nach Kenntnis der OVB Holding AG auf rund 3,19 Prozent. Beschränkungen der Stimmrechte oder der Übertragung von Aktien Zwischen den Kernaktionären besteht ein Stimmbindungsvertrag, dessen Inhalt der Gesellschaft jedoch nicht bekannt ist. Ernennung und Abberufung der Mitglieder des Vorstands und Satzungsänderungen Der nach § 7 Abs. 1 der Satzung aus mindestens zwei Mitgliedern bestehende Vorstand wird ausschließlich nach den gesetzlichen Vorschriften (§§ 84 und 85 AktG) bestellt und abberufen. Für Bestellung und Abberufung ist allein der Aufsichtsrat zuständig. Er bestimmt die Zahl der Vorstandsmitglieder und bestellt die Mitglieder auf höchstens fünf Jahre. Eine wiederholte Bestellung oder Verlängerung der Amtszeit, jeweils für höchstens fünf Jahre, ist zulässig. Die Satzung kann durch Beschluss der Hauptversammlung geändert werden. Die Änderungen werden nach § 181 Abs. 3 AktG mit der Eintragung in das Handelsregister wirksam. Die Hauptversammlung beschließt über Satzungsänderungen nach § 179 Abs. 2 AktG in Verbindung mit § 18 Abs. 2 der Satzung mit einfacher Mehrheit des bei der Beschlussfassung vertretenen Grundkapitals, sofern nicht Bestimmungen des AktG zwingend eine höhere Mehrheit verlangen. Nach § 11 Abs. 3 der Satzung ist der Aufsichtsrat zur Änderung der Satzung befugt, soweit diese nur deren Fassung betrifft. Befugnisse des Vorstands zur Aktienausgabe und zum Aktienrückkauf Die OVB Holding AG verfügt derzeit weder über ein Bedingtes Kapital noch ein Genehmigtes Kapital. Die Hauptversammlung vom 11. Juni 2010 hat die Gesellschaft ermächtigt, bis zum 10. Juni 2015 eigene Aktien bis zu insgesamt 300.000 Stück zu erwerben. Der Erwerb der Aktien kann über die Börse oder mittels eines an alle Aktionäre gerichteten öffentlichen Kaufangebots erfolgen. Beim Erwerb über die Börse kann sich die Gesellschaft auch Dritter bedienen, wenn die Dritten die nachstehenden Beschränkungen einhalten. Im Falle des Erwerbs über die Börse darf der Kaufpreis je Aktie (ohne Erwerbsnebenkosten) den Mittelwert der Aktienkurse (Schlussauktionspreise der OVB Aktie im -Xetra-Handel bzw. in einem an die Stelle des Xetra-Systems getretenen funktional vergleichbaren Nachfolgesystems an der Frankfurter Wertpapierbörse) an den letzten fünf Handelstagen vor Eingehen der Verpflichtung zum Erwerb um nicht mehr als 5 Prozent überschreiten und um nicht mehr als 5 Prozent unterschreiten. Bei einem öffentlichen Kaufangebot darf der Kaufpreis den Mittelwert der Aktienkurse (Schlussauktionspreise der OVB Aktie im Xetra-Handel bzw. in einem an die Stelle des Xetra-Systems getretenen funktional vergleichbaren Nachfolgesystems an der Frankfurter Wertpapierbörse) an den letzten fünf Handelstagen vor dem Tag der Veröffentlichung des Angebots um nicht mehr als 10 Prozent überschreiten und um nicht mehr als 10 Prozent unterschreiten. Das Volumen des Angebots kann begrenzt werden. Sofern die gesamte Zeichnung des Angebots dieses Volumen überschreitet, muss die Annahme im Verhältnis der jeweils angebotenen Aktien erfolgen. Eine bevorrechtigte Annahme geringer Stückzahlen bis zu 100 Stück zum Erwerb angebotener Aktien der Gesellschaft je Aktionär der Gesellschaft kann vorgesehen werden. Der Vorstand ist ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrats die Aktien der Gesellschaft, die aufgrund der Ermächtigung zurückerworben werden, wie folgt zu verwenden: Der Vorstand kann mit Zustimmung des Aufsichtsrats die Aktien der Gesellschaft, die zurück erworben werden, als (Teil)-Gegenleistung im Rahmen von Unternehmenszusammenschlüssen oder zum Erwerb von Unternehmen, Beteiligungen an Unternehmen, Unternehmensteilen oder anderen Wirtschaftsgütern verwenden oder zu einem Preis über die Börse veräußern, der den Börsenpreis der Aktien der Gesellschaft zum Zeitpunkt der Veräußerung nicht -wesentlich unterschreitet. Er kann die zurückerworbenen Aktien ferner für die Bedienung eines Mitarbeiterbeteiligungsprogramms für die Mitglieder der Geschäftsleitung, die Führungskräfte sowie die selbstständigen Handelsvertreter der OVB Holding AG und ihrer in- und ausländischen Tochtergesellschaften (im Sinne von §§ 15 ff. AktG) verwenden. Der Vorstand kann die zurück erworbenen Aktien auch mit Zustimmung des Aufsichtsrats einziehen, ohne dass es -eines weiteren Hauptversammlungsbeschlusses bedarf. Die Einziehung kann auf einen Teil der erworbenen Aktien beschränkt werden; von der Ermächtigung zur Einziehung kann mehrfach Gebrauch gemacht werden. Die Einziehung kann dergestalt erfolgen, dass sich das Grundkapital nicht verändert, sondern durch die Einziehung der Anteil der übrigen Aktien am Grundkapital erhöht wird. Das Bezugsrecht der Aktionäre auf die eigenen Aktien der Gesellschaft ist ausgeschlossen, soweit diese Aktien gemäß den vorstehenden Ermächtigungen verwendet werden. Kontrollwechsel Bei öffentlichen Angeboten zum Erwerb von Aktien der Gesellschaft gelten ausschließlich Gesetz und Satzung einschließlich der Bestimmungen des deutschen Wertpapiererwerbs- und Übernahmegesetzes. Die Hauptversammlung hat den Vorstand nicht zur Vornahme von in ihre Zuständigkeit fallenden Handlungen ermächtigt, um den Erfolg von etwaigen Übernahmeangeboten zu verhindern. Die Gesellschaft hat keine Entschädigungsvereinbarungen mit den Mitgliedern des Vorstands für den Fall eines Übernahmeangebots getroffen. Erklärung des Vorstands gemäß § 312 AktG Die Gesellschaft hat bei den berichtspflichtigen Rechtsgeschäften oder Maßnahmen nach den Umständen, die ihr in dem Zeitpunkt bekannt waren, in dem die Rechtsgeschäfte oder Maßnahmen vorgenommen wurden, bei jedem Rechtsgeschäft oder jeder Maßnahme jeweils eine angemessene Gegenleistung erhalten. Versicherung der gesetzlichen Vertreter Nach bestem Wissen versichern die gesetzlichen Vertreter, dass gemäß den anzuwendenden Rechnungslegungsgrundsätzen der Jahresabschluss ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Gesellschaft vermittelt und im Lagebericht der Geschäftsverlauf einschließlich des Geschäftsergebnisses und die Lage der Gesellschaft so dargestellt sind, dass ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild vermittelt wird, sowie die wesentlichen Chancen und Risiken der voraussichtlichen Entwicklung der Gesellschaft beschrieben sind.
Köln, den 20. Februar 2014 Michael Rentmeister, CEO Oskar Heitz, CFO und COO Mario Freis, CSO BilanzAKTIVA scroll
Gewinn- und Verlustrechnungscroll
AnhangAllgemeine Angaben zum JahresabschlussDer vorliegende Jahresabschluss zum 31. Dezember 2013 wurde gemäß §§ 242 ff. und §§ 264 ff. HGB sowie nach den einschlägigen Vorschriften für Aktiengesellschaften und der Satzung aufgestellt. Es gelten die Vorschriften für große Kapitalgesellschaften. Der Jahresabschluss wurde unter der Annahme der Unternehmensfortführung aufgestellt. Die Gewinn- und Verlustrechnung ist nach dem Gesamtkostenverfahren aufgestellt sowie mit Ergänzungen durch § 277 Abs. 3 HGB für die „Aufgrund eines Ergebnisabführungsvertrags erhaltene Gewinne“, „Erträge aus der Zuschreibung von Finanzanlagen“ und „Wertberichtigungen auf Vermögensgegenstände“ aufgestellt. Bilanzierungs- und BewertungsmethodenFür die Aufstellung des Jahresabschlusses waren die folgenden Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden unverändert maßgebend: Die immateriellen Vermögensgegenstände und Sachanlagen sind zu Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten abzüglich Abschreibungen angesetzt. Die immateriellen Vermögensgegenstände und Sachanlagen werden nach Maßgabe der voraussichtlichen Nutzungsdauer auf der Grundlage steuerlich anerkannter Höchstsätze linear abge-schrieben. Geringwertige Anlagegüter bis zu einem Wert von EUR 150,00 werden im Jahr des Zugangs voll abgeschrieben; ihr sofortiger Abgang wird unterstellt. Gegenstände des Anlagevermögens mit Anschaffungskosten von mehr als EUR 150,00 aber nicht mehr als EUR 1.000,00 wurden als Sammelposten ausgewiesen. Diese werden jährlich mit ein Fünftel abgeschrieben. Die Abschreibungen auf Zugänge des Anlagevermögens werden monatsgenau vorgenommen. Den planmäßigen Abschreibungen auf das vermietete Gebäude ist eine Nutzungsdauer von 50 Jahren zu Grunde gelegt. Bei den Finanzanlagen werden die Anteilsrechte zu Anschaffungskosten bzw. niedrigeren beizulegenden Werten angesetzt. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände sind zum Nennwert angesetzt. Allen risikobehafteten Posten ist durch die Bildung angemessener Wertberichtigungen Rechnung getragen. Die Wertpapiere des Umlaufvermögens sind zu Anschaffungskosten oder zum niedrigeren Kurs angesetzt. Die flüssigen Mittel sind zum Nennwert ausgewiesen. Der aktive Rechnungsabgrenzungsposten beinhaltet ausschließlich Ausgaben vor dem Abschlussstichtag, die Aufwand für eine bestimmte Zeit nach dem Abschlussstichtag darstellen. Rückstellungen für Pensionen und ähnliche Verpflichtungen werden auf der Grundlage versicherungsmathematischer Berechnung nach dem Anwartschaftsbarwertverfahren unter Berücksichtigung der Richttafeln 2005 G von Prof. Dr. Heubeck bewertet. Die Berechnung erfolgte unter Zugrundelegung eines Rechnungszinssatzes von 4,88 % und eines Rententrends von 2,0 %. Die Bewertung für Rückstellungen für Jubiläumsleistungen erfolgte ebenfalls auf der Grundlage versicherungsmathematischer Berechnung mittels der sog. „Projected-Unit-Credit-Methode“ unter Zugrundelegung eines Rechnungszinssatzes von 4,88 % und unter Berücksichtigung eines Anwartschaftstrend und einer altersbedingten Fluktuation von 0%. Die sonstigen Rückstellungen berücksichtigen alle ungewissen Verbindlichkeiten. Sie sind in der Höhe angesetzt, die nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung notwendig ist. Verbindlichkeiten sind zum Erfüllungsbetrag angesetzt. Fremdwährungsforderungen und -verbindlichkeiten werden mit Ausnahme der phasengleichen Dividendenerträge zum Devisenkassamittelkurs am Abschlussstichtag bewertet. scroll
Erläuterungen zu Posten der BilanzDie Entwicklung der einzelnen Posten des Anlagevermögens ist unter Angabe der Abschreibungen des Geschäftsjahres im Anlagenspiegel als Anlage des Anhangs dargestellt. Die immateriellen Vermögensgegenstände enthalten überwiegend die CRM-Software in Höhe von TEUR 7.400 (i.Vj. TEUR 7.934). Die Forderungen gegen verbundene Unternehmen bestehen gegen Tochterunternehmen in Höhe von TEUR 25.406. Sie beinhalten überwiegend Dividendenansprüche von TEUR 9.484 (i.Vj. TEUR 9.942), Gewinnanspruch aus Ergebnisabführungsvertrag mit der OVB Vermögensberatung AG in Höhe von TEUR 6.850 (i.Vj.TEUR 6.249) sowie Forderungen aus Darlehensgewährung und Salden aus Verrechnungskonten. Die Forderungen gegen Unternehmen mit denen ein Beteiligungsverhältnis besteht betreffen Forderungen aus Leistungen. Die sonstigen Vermögensgegenstände betreffen mit TEUR 514 Ansprüchen gegenüber dem Finanzamt aus Umsatzsteuer- und Kapitalertragsteuer. Forderungen haben, mit Ausnahme des Teilbetrages von T€ 5.742 eine Restlaufzeit von weniger als einem Jahr. Das gezeichnete Kapital (Grundkapital) zum 31. Dezember 2013 der OVB Holding AG beträgt EUR 14.251.314,00 (Vorjahr TEUR 14.251) und ist eingeteilt in 14.251.314 Stammaktien (Vorjahr 14.251.314). Mit Beschluss der ordentlichen Hauptversammlung vom 11. Juni 2010 wurde der Vorstand ermächtigt, mit der Zustimmung des Aufsichtsrates, in der Zeit bis zum 10. Juni 2015 eigene Aktien der Gesellschaft bis zu einer Gesamtzahl von 300.000 Stück zu erwerben. Die Kapitalrücklage in Höhe von EUR 41.295.329,12 (Vorjahr TEUR 41.295) enthält Agiobeträge aus der Ausgabe von im Umlauf befindlichen Aktien und ist unverändert gegenüber dem Vorjahr. Die gesetzliche Rücklage beträgt im Geschäftsjahr unverändert EUR 506.519,23 (Vorjahr TEUR 507). Die anderen Gewinnrücklagen betragen unverändert im Geschäftsjahr 2013 EUR 10.000.230,00 (Vorjahr TEUR 10.000). Der Bilanzgewinn entwickelte sich 2013 wie folgt: scroll
Die sonstigen Rückstellungen betreffen im Wesentlichen (T€ 1.775): scroll
Sämtliche Verbindlichkeiten haben eine Laufzeit von weniger als einem Jahr. Bei den Steuern vom Einkommen und vom Ertrag handelt sich um Erstattungen von T€ 29 (i.Vj. Belastung von T€ 65) der Körperschaftsteuer (inkl. Solidaritätszuschlag) sowie Gewerbesteuer. Haftungsverhältnisse Risiken für die Inanspruchnahme der nachfolgend aufgeführten Patronatserklärungen und Schuldbeitritte waren zum 31. Dezember 2013 nicht erkennbar. Von daher ergaben sich keine Gründe für die Bildung entsprechender Rückstellungen zum 31. Dezember 2013. Anhaltspunkte für eine andere Beurteilung liegen uns derzeit nicht vor. Patronatserklärungen und Schuldbeitritte gegenüber Vertragspartnern von verbundenen Unternehmen
Der Betrag der Eventualverbindlichkeiten nach § 251 HGB ist unter der Bilanz zum 31. Dezember 2013 angegeben und betrifft Eventualverbindlichkeiten für verbundene Unternehmen in Höhe von EUR 2.591.401,70. Sonstige finanzielle Verpflichtungen Aus am Bilanzstichtag bestehenden Mietverträgen und Leasingverträgen besteht voraussichtlich ein Obligo in Höhe von insgesamt EUR 2.080.525,00. Vorstand, AufsichtsratDem Vorstand der Gesellschaft gehören an:
Dem Aufsichtsrat der Gesellschaft gehören an:
Bezüge des Aufsichtsrats und des VorstandesDie Bezüge des Aufsichtsrats beliefen sich im Berichtsjahr auf EUR 76.749,84. Die Gesamtbezüge der Vorstandsmitglieder stellen sich in 2013 wie folgt dar: scroll
Die variablen Bezüge der Vorstände bestimmen sich nach individuellen Zielvorgaben für das Geschäftsjahr. Gesamtbezüge für ehemalige Mitglieder der Geschäftsführung und des VorstandesFür Pensionsverpflichtungen gegenüber ehemaligen Mitgliedern der Geschäftsführung und ihren Hinterbliebenen sind in voller Höhe Pensionsrückstellungen gebildet und belaufen sich zum 31. Dezember 2013 auf EUR 539.929,00. Angabe der Anzahl der beschäftigten ArbeitnehmerIm Geschäftsjahr waren durchschnittlich 50,50 Angestellte beschäftigt (Vorjahr: 48,50). Davon sind 7 leitende Angestellte. Beratungs- und PrüfungskostenIn den Beratungs- und Prüfungskosten sind Aufwendungen für das Honorar der Abschlussprüfer PricewaterhouseCoopers AG, Düsseldorf in Höhe von insgesamt TEUR 352 enthalten. Das von den Abschlussprüfern für das Geschäftsjahr 2013 berechnete Gesamthonorar setzt sich wie folgt zusammen: scroll
Die Aufwendungen für Abschlussprüfungen betreffen die Honorare für die Prüfungen des Konzern- und Einzelabschlusses. AnteilsbesitzEine Aufstellung des Anteilsbesitzes ist wie folgt dargestellt: Aufstellung des Anteilsbesitzes scroll
* Angaben gemäß der nach jeweiligen landesrechtlichen Vorschriften erstellten Jahresabschlüsse der Gesellschaften zum 31. Dezember 2013 vor Ergebnisverwendung. ** Jahresergebnis vor Gewinnabführung gemäß Ergebnisabführungsvertrag vom 27. Februar 2008 KonzernabschlussDie Signal Iduna Gruppe ist mehrheitlich an der OVB Holding AG beteiligt. Die Signal Iduna Gruppe stellt einen Gleichordnungsvertragskonzern dar. Die Obergesellschaften des Gleichordnungsvertragskonzerns sind:
Bestehen einer Beteiligung an der GesellschaftDer Gesellschaft ist von der IDUNA Vereinigte Lebensversicherung aG für Handwerk, Handel und Gewerbe, Hamburg, das Bestehen einer Beteiligung gemäß § 20 Abs. 1 AktG mitgeteilt worden. Erklärung gem. § 161 AktG zum Corporate-Governance-KodexDie OVB Holding AG hat für 2013 die nach § 161 AktG vorgeschriebene Erklärung abgegeben und den Aktionären auf der Internetseite der OVB Holding AG www.ovb.ag zugänglich gemacht. GewinnverwendungsvorschlagDer Vorstand schlägt gemäß § 170 Absatz 2 Aktiengesetz folgende Verwendung des Bilanzgewinns zum 31. Dezember 2013 vor: scroll
Aus dem Bilanzgewinn der Gesellschaft in Höhe von EUR 13.785.391,34 soll für das Geschäftsjahr 2013 je gewinnbezugsberechtigter Aktie eine Dividende von EUR 0,55 ausgeschüttet werden. Nach den Verhältnissen vom Bilanzstichtag entfällt auf die dividendenberechtigten Aktien eine Dividendensumme von EUR 7.838.222,70. Der Vorstand schlägt vor, den danach verbleibenden restlichen Gewinnbetrag von EUR 5.947.168,64 auf neue Rechnung vorzutragen. OVB Holding AG Entwicklung des Anlagevermögensscroll
scroll
scroll
Köln, den 20. Februar 2014 Michael Rentmeister Oskar Heitz Mario Freis Bestätigungsvermerk des AbschlussprüfersWir haben den Jahresabschluss - bestehend aus Bilanz, Gewinn- und Verlustrechnung sowie Anhang - unter Einbeziehung der Buchführung und den Lagebericht der OVB Holding AG, Köln, für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis 31. Dezember 2013 geprüft. Die Buchführung und die Aufstellung von Jahresabschluss und Lagebericht nach den deutschen handelsrechtlichen Vorschriften und den ergänzenden Bestimmungen der Satzung liegen in der Verantwortung des Vorstands der Gesellschaft. Unsere Aufgabe ist es, auf der Grundlage der von uns durchgeführten Prüfung eine Beurteilung über den Jahresabschluss unter Einbeziehung der Buchführung und über den Lagebericht abzugeben. Wir haben unsere Jahresabschlussprüfung nach § 317 HGB unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung vorgenommen. Danach ist die Prüfung so zu planen und durchzuführen, dass Unrichtigkeiten und Verstöße, die sich auf die Darstellung des durch den Jahresabschluss unter Beachtung der Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung und durch den Lagebericht vermittelten Bildes der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage wesentlich auswirken, mit hinreichender Sicherheit erkannt werden. Bei der Festlegung der Prüfungshandlungen werden die Kenntnisse über die Geschäftstätigkeit und über das wirtschaftliche und rechtliche Umfeld der Gesellschaft sowie die Erwartungen über mögliche Fehler berücksichtigt. Im Rahmen der Prüfung werden die Wirksamkeit des rechnungslegungsbezogenen internen Kontrollsystems sowie Nachweise für die Angaben in Buchführung, Jahresabschluss und Lagebericht überwiegend auf der Basis von Stichproben beurteilt. Die Prüfung umfasst die Beurteilung der angewandten Bilanzierungsgrundsätze und der wesentlichen Einschätzungen des Vorstands sowie die Würdigung der Gesamtdarstellung des Jahresabschlusses und des Lageberichts. Wir sind der Auffassung, dass unsere Prüfung eine hinreichend sichere Grundlage für unsere Beurteilung bildet. Unsere Prüfung hat zu keinen Einwendungen geführt. Nach unserer Beurteilung aufgrund der bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnisse entspricht der Jahresabschluss den gesetzlichen Vorschriften und den ergänzenden Bestimmungen der Satzung und vermittelt unter Beachtung der Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Gesellschaft. Der Lagebericht steht in Einklang mit dem Jahresabschluss, vermittelt insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Gesellschaft und stellt die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend dar.
Düsseldorf, den 20. Februar 2014 PricewaterhouseCoopers Christian Sack, Wirtschaftsprüfer ppa. Ralf Scherello, Wirtschaftsprüfer Der Jahresabschluss zum 31. Dezember 2013 wurde am 20. März 2014 festgestellt. Bericht des AufsichtsratsSehr geehrte Aktionärinnen und Aktionäre,im abgelaufenen Geschäftsjahr hat der Aufsichtsrat die ihm nach Gesetz, Satzung und den Geschäftsordnungen obliegenden Aufgaben wahrgenommen. Dabei hat der Aufsichtsrat den Vorstand umfassend beraten und dessen Geschäftsführung konsequent überwacht. Insbesondere hat sich der Aufsichtsrat - wie schon in den Vorjahren -ausführlich mit der wirtschaftlichen und finanziellen Entwicklung sowie der Strategie und Planung des Unternehmens und des Konzerns befasst. Bei Entscheidungen von grundlegender Bedeutung war der Aufsichtsrat immer eingebunden. Der Vorstand unterrichtete den Aufsichtsrat regelmäßig, zeitnah und umfassend schriftlich, elektronisch und mündlich über alle wesentlichen Entwicklungen der Gesellschaft. Sein Kommunikationsverhalten war der jeweiligen Thematik entsprechend stets angemessen. Schwerpunkte der Berichterstattung waren unter anderem
Auch zwischen den Sitzungen wurde der Aufsichtsrat vom Vorstand über wichtige Vorgänge unaufgefordert informiert. Der Vorstandsvorsitzende hat alle Mitglieder des Aufsichtsrats in unterjährig geführten Gesprächen persönlich über die wirtschaftliche und finanzielle Lage der Gesellschaft und aktuelle Entwicklungen unterrichtet und erforderlichenfalls ihren Rat eingeholt. Berichterstattung durch den VorstandDie regelmäßige Berichterstattung des Vorstands erfolgte quartalsweise schriftlich unter Beifügung ausführlicher Dokumentationen, Analysen und Auswertungen über die Entwicklung der Ertrags- und Vermögenslage im Vergleich mit dem Vorjahr sowie den Planwerten aus dem internen Rechnungswesen des Unternehmens. Ebenfalls im vierteljährlichen Rhythmus wurde die Risikolage des Unternehmens ausführlich dargestellt. Die Risikoberichte umfassten die aktuelle Risikosituation des Konzerns mit Blick auf Ertrags- und Vermögenslage, Vertrieb, Strukturen und Produkte, Markt, Wettbewerb, regulatorisches Umfeld sowie Operations und Support. Sitzungen und Beschlüsse des AufsichtsratsDie Aufsichtsratsmitglieder sind im Geschäftsjahr 2013 zu insgesamt fünf Aufsichtsratssitzungen zusammengetroffen, von denen zwei Sitzungen unter Teilnahme aller Mitglieder stattgefunden haben. Kein Aufsichtsratsmitglied hat im Übrigen an weniger als der Hälfte der Sitzungen teilgenommen. An zwei Sitzungen war jedoch jeweils ein Mitglied des Aufsichtsrats verhindert und an einer Sitzung konnten zwei Aufsichtsratsmitglieder nicht teilnehmen. Sofern zwischen den Sitzungen erforderlich, wurden Beschlüsse im Umlaufverfahren herbeigeführt. Den Mitgliedern des Aufsichtsrats wurden mit ausreichendem zeitlichen Vorlauf jeweils vorbereitende Unterlagen für alle Beratungen zur Verfügung gestellt. Unabhängig von der quartalsweisen Berichterstattung gilt der Grundsatz, dass sämtliche Unterlagen spätestens zwei Wochen vor dem Termin zugestellt werden. In begründeten Ausnahmefällen, beispielsweise aufgrund von Aktualisierungsnotwendigkeiten, können weitere Unterlagen auch nachgereicht werden. In seinen Zusammenkünften hat der Aufsichtsrat insbesondere über folgende Inhalte ausführlich diskutiert und, wenn erforderlich, Beschlüsse gefasst: Bilanzsitzung am 22. März 2013In dieser Sitzung standen der Jahres- und Konzernabschluss 2012 sowie der Dividendenvorschlag im Vordergrund. Ebenso war der Bericht des Vorstands über die Beziehungen zu verbundenen Unternehmen Inhalt der Sitzung. Auf Empfehlung des Prüfungsausschusses und nach vorheriger Erörterung mit dem Abschlussprüfer und nach eigener sorgfältiger Prüfung billigte der Aufsichtsrat den Konzern- und den Jahresabschluss für das Geschäftsjahr 2012. Hierüber wurde bereits im Geschäftsbericht für das letzte Geschäftsjahr ausführlich berichtet. Der Aufsichtsrat befasste sich auf Grundlage eines Berichts des Nominierungs- und Vergütungsausschusses unter Hinzuziehung eines externen Vergütungsexperten ferner mit der Weiterentwicklung des Vorstandsvergütungssystems. Auf Empfehlung des vorbereitenden Ausschusses wurde beschlossen, in die variable Vorstandsvergütung eine unabhängige und marktübliche Langfristkomponente in Form eines Bonusbanksystems aufzunehmen. Der Aufsichtsrat hat zudem die Tagesordnung für die Hauptversammlung der Gesellschaft am 21. Juni 2013 inklusive der Beschlussvorschläge verabschiedet. Sitzungen am 21. Juni 2013Unmittelbar vor Beginn der Hauptversammlung am 21. Juni 2013 sind die Mitglieder des Aufsichtsrats zu einer turnusgemäßen Plenarsitzung zusammengekommen, in deren Mittelpunkt der Bericht des Vorstands zur Lage des Konzerns stand. In der konstituierenden Aufsichtsratssitzung direkt im Anschluss an die Hauptversammlung der Gesellschaft hat der Aufsichtsrat die Wahl des Vorsitzenden und des stellvertretenden Vorsitzenden des Aufsichtsrats sowie der Mitglieder des Prüfungsausschusses und des Nominierungs- und Vergütungsausschusses vorgenommen. Sitzung am 11. September 2013In der Aufsichtsratssitzung am 11. September 2013 hat der Vorstand wiederum auf Basis der Vertriebs- und Finanzanalyse zum 30. Juni 2013 über die aktuelle Lage des Konzerns berichtet. Den Schwerpunkt der Beratungen bildete die vom Vorstand erarbeitete Unternehmensstrategie Mergers & Acquisitions der OVB Holding AG. Die Gesellschaft als Managementholding des Konzerns möchte die strategischen Chancen nutzen, die sich in einer konsolidierenden Branche bieten. Als Ergebnis einer umfassenden Analyse wurden Leitlinien, Regeln und Prozesse entwickelt, die bei zukünftigen M&A-Projekten Anwendung finden sollen. Der Aufsichtsrat hat das Strategiekonzept nach intensiver Erörterung zustimmend zur Kenntnis genommen. Diskutiert wurde zudem eine intensivierte Beobachtung des russischen Marktes, den OVB bei geeigneten Rahmenbedingungen als Zukunftsmarkt mit erheblichem Potenzial ansieht. Ferner wurde festgehalten, die nächste Effizienzprüfung im Sinne von Ziffer 5.6. des Deutschen Corporate Governance Kodex erst im Geschäftsjahr 2014 durchzuführen, nachdem diese in den letzten Jahren jährlich erfolgt war. Da das Aufsichtsgremium seit Juni 2013 zu einem Drittel neu besetzt ist, erschien eine Effizienzprüfung im Berichtsjahr wenig sachgemäß. Sitzung am 4. Dezember 2013In der Sitzung am 4. Dezember 2013 berichtete der Vorstand ausführlich über die Lage des Konzerns sowie über den Stand der Umsetzung der in der Juni-Sitzung des Vorjahres vorgestellten Kernmaßnahmen. Im Rahmen der Kernmaßnahme IT-Support wurde dem Aufsichtsrat der Status Quo der bestehenden IT-Struktur auf Basis einer schriftlichen Analyse erläutert. Daran schloss sich eine Darstellung der Möglichkeiten zur Modernisierung der IT-Struktur im Sinne einer Best Practice an. Bisher können OVB Berater zum Beispiel noch nicht auf eine einzige Anwendung für die Kundenanalyse zurückgreifen, sondern sind darauf angewiesen, eventuelle Versorgungslücken in verschiedenen Systemen zu ermitteln. Zudem erfolgt die themenübergreifende Beratung noch nicht IT-gestützt. Um dem OVB Anspruch, mittelfristig führender Systemvertrieb für Finanzdienstleistungen in Europa zu sein, gerecht zu werden, bedarf es insbesondere im Bereich IT-Support Investitionen in eine technische Plattform, die Grundlage eines regelbasierten, ganzheitlichen und themenübergreifenden Beratungs- und Verkaufsprozesses sein kann. Nach eingehender Diskussion nahm der Aufsichtsrat die aufgezeigten Optionen zustimmend zur Kenntnis. Einen weiteren Schwerpunkt der Erörterungen bildeten die vorgestellte Planung 2014 und die daraus abgeleitete Mehrjahresplanung. Aus der Arbeit der AusschüsseDer Aufsichtsrat hat zur Unterstützung seiner Arbeit zwei ständige Ausschüsse eingerichtet: den Prüfungsausschuss sowie den Nominierungs- und Vergütungsausschuss. Über die Inhalte und Ergebnisse der Ausschusssitzungen wird das Plenum zeitnah, spätestens in der jeweils folgenden Aufsichtsratssitzung unterrichtet. Die Ausschussmitglieder sind nachfolgend aufgeführt: Zusammensetzung der Ausschüsse des AufsichtsratsPrüfungsausschussDr. Thomas Lange (Vorsitzender) Michael Johnigk Markus Jost Jan De Meulder Nominierungs- und VergütungsausschussJan De Meulder (Vorsitzender)* Michael Johnigk PrüfungsausschussDer Prüfungsausschuss kam im Jahr 2013 zu vier turnusmäßigen Sitzungen zusammen. Zusätzlich fanden drei Telefonkonferenzen statt. Bei der März-Sitzung und der Dezember-Sitzung war der Abschlussprüfer zur Berichterstattung anwesend. Zu ausgewählten Themen wurden zudem mehrere Führungskräfte der zuständigen Fachabteilungen hinzugezogen. Der Ausschuss befasste sich unter anderem mit:
Vor ihrer Veröffentlichung wurden die Quartalsfinanzberichte sowie der Halbjahresfinanzbericht des Geschäftsjahres 2013 jeweils ausführlich erörtert. Im Vorfeld der Bilanzsitzung des Aufsichtsrats am 22. März 2013 und zur Vorbereitung der Entscheidungen des Plenums befasste sich der Prüfungsausschuss mit dem Jahres- und Konzernabschluss der OVB Holding AG, den Lageberichten, den Prüfungsberichten des Abschlussprüfers sowie dem Gewinnverwendungsvorschlag des Vorstands. Der Abschlussprüfer berichtete im Prüfungsausschuss ausführlich über die Ergebnisse der Prüfungen und stand den Ausschussmitgliedern zur Beantwortung weitergehender Fragen zur Verfügung. Im Vorfeld der Hauptversammlung am 21. Juni 2013 hat der Prüfungsausschuss zudem den Vorschlag des Aufsichtsrats zur Wahl der PricewaterhouseCoopers AG, Aktiengesellschaft Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Düsseldorf, zum Abschlussprüfer für das Geschäftsjahr 2013 an die Hauptversammlung vorbereitet. Dabei hatte er zuvor die erforderliche Unabhängigkeitserklärung eingeholt und sich von der Qualifikation des vorgeschlagenen Abschlussprüfers überzeugt. In ihrer Unabhängigkeitserklärung gegenüber dem Prüfungsausschuss stellte die PricewaterhouseCoopers Aktiengesellschaft Wirtschaftsprüfungsgesellschaft klar, dass keine Umstände vorliegen, die Anlass für ihre Befangenheit als Abschlussprüfer geben könnten. Nach der Wahl durch die Hauptversammlung im Juni 2013 wurde der Abschlussprüfer vom Aufsichtsrat mit der Prüfung des Jahres- und des Konzernabschlusses 2013 sowie mit der prüferischen Durchsicht der Quartals- und Halbjahresfinanzberichte beauftragt; eine entsprechende Vereinbarung mit ihm wurde geschlossen. Zudem haben sich die Ausschussmitglieder den schriftlichen Bericht der Internen Revision für das Jahr 2012 erläutern lassen. In seiner Sitzung vom 11. September 2013 hat sich der Ausschuss den schriftlichen Bericht der Internen Revision für das erste Halbjahr 2013 durch den Leiter der Internen Revision erläutern lassen. Weiterhin haben sich die Ausschussmitglieder auf Basis des Quartalsberichts des Risikocontrollings per 30. Juni 2013 die Risikolage des Konzerns darlegen lassen. In der Sitzung am 4. Dezember 2013 hat sich der Prüfungsausschuss auf Basis des vorgelegten Compliance-Berichts, Stand Ende November 2013, die Compliance-Aktivitäten des Konzerns und deren Weiterentwicklung im Berichtsjahr durch den Chief Compliance Manager des Konzerns erläutern lassen. Zudem haben die Ausschussmitglieder nach Erörterung mit dem von der Hauptversammlung bestellten Abschlussprüfer den Ablauf und die Schwerpunkte der Abschlussprüfung 2013 diskutiert. Nominierungs- und VergütungsausschussDer zweiköpfige Nominierungs- und Vergütungsausschuss unterbreitet dem Aufsichtsrat Empfehlungen zu geeigneten neuen Aufsichtsratsmitgliedern für dessen Wahlvorschläge an die Hauptversammlung bzw. für eventuelle Anträge zur gerichtlichen Bestellung durch das Amtsgericht. Darüber hinaus erarbeitet der Ausschuss in Vorbereitung der Entscheidungen des Plenums Personalvorschläge zur Besetzung des Vorstands sowie Empfehlungen zur Struktur und Höhe der Vergütung für die Mitglieder des Vorstands. Der Ausschuss tagte im Berichtsjahr zweimal. Die beiden Ausschussmitglieder standen auch zwischen den Sitzungen in einem engen und regelmäßigen Meinungsaustausch. Die Ausschussmitglieder haben sich im Berichtsjahr eingehend mit dem bisherigen Vergütungssystem des Vorstands befasst. Unter Einbeziehung eines externen Vergütungsexperten hat der Ausschuss dem Aufsichtsrat Vorschläge zur Anpassung unterbreitet, die die nachhaltige Unternehmensentwicklung des OVB Konzerns stärker berücksichtigen und im Einklang mit der strategischen Fortentwicklung des Konzerns stehen. Einzelheiten zu dem seit dem 1. Januar 2013 geltenden System zur Vergütung der Vorstandsmitglieder sind im Vergütungsbericht 2013 dargestellt. Dieser findet sich im Geschäftsbericht 2013 der OVB Holding AG. Corporate Governance und EntsprechenserklärungDie Umsetzung der Empfehlungen des Deutschen Corporate Governance Kodex durch OVB sowie die allgemeine Entwicklung der Corporate Governance-Standards werden vom Aufsichtsrat fortlaufend beobachtet. Über die bei OVB praktizierte Corporate Governance berichtet der Vorstand zugleich auch für den Aufsichtsrat gemäß Ziffer 3.10 des Deutschen Corporate Governance Kodex. Dieser Bericht wird zusammen mit der Erklärung zur Unternehmensführung auf der Webseite der Gesellschaft sowie im Geschäftsbericht veröffentlicht. Der Aufsichtsrat hat nach vorheriger Erörterung im Plenum gemeinsam mit dem Vorstand zum 22. März 2013 die turnusgemäße Entsprechenserklärung nach § 161 Abs. 1 AktG zu den Empfehlungen des Deutschen Corporate Governance Kodex in der Fassung vom 15. Mai 2012 abgegeben. Mit der Novellierung des Deutschen Corporate Governance Kodex im Berichtsjahr - in der Fassung vom 13. Mai 2013, bekannt gemacht im Bundesanzeiger am 10. Juni 2013 - hat sich der Aufsichtsrat eingehend befasst und am 26. Juli 2013 eine unterjährige Entsprechenserklärung zur gültigen Kodexfassung abgegeben. Beide Entsprechenserklärungen sind auf der Website der Gesellschaft dauerhaft zugänglich. Prüfung von Jahres- und Konzernabschluss 2013Die PricewaterhouseCoopers Aktiengesellschaft Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Düsseldorf, hat den vom Vorstand nach den Regeln des HGB und den ergänzenden Vorschriften des Aktiengesetzes aufgestellten Jahresabschluss zum 31. Dezember 2013 und den Lagebericht der OVB Holding AG für das Geschäftsjahr 2013 geprüft. Der Abschlussprüfer hat hierzu einen uneingeschränkten Bestätigungsvermerk erteilt. Der Konzernabschluss der OVB Holding AG zum 31. Dezember 2013 und der Konzernlagebericht für das Geschäftsjahr 2013 wurden gemäß § 315a HGB auf der Grundlage der Internationalen Rechnungslegungsstandards IFRS, wie sie in der Europäischen Union anzuwenden sind, aufgestellt. Auch für den Konzernabschluss sowie den Konzernlagebericht wurde vom Abschlussprüfer ein uneingeschränkter Bestätigungsvermerk erteilt. Der Abschlussprüfer hat die Funktionsfähigkeit des internen Kontrollsystems bestätigt und ferner festgestellt, dass das vom Vorstand eingerichtete Risikofrüherkennungssystem geeignet ist, Entwicklungen, die den Fortbestand der Gesellschaft gefährden, frühzeitig zu erkennen. Die Abschlüsse und die Lageberichte sowie die Prüfungsberichte wurden in den Sitzungen des Prüfungsausschusses und des Aufsichtsrats jeweils am 20. März 2014 umfassend diskutiert. Der von der Hauptversammlung am 21. Juni 2013 gewählte Abschlussprüfer PricewaterhouseCoopers Aktiengesellschaft Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Düsseldorf, war zu den entsprechenden Tagesordnungspunkten anwesend und hat ergänzend zu den schriftlichen Berichten, die dem Aufsichtsrat rechtzeitig vor der Sitzung vorlagen, ausführlich über den Ablauf und das Ergebnis der Prüfung anhand von Präsentationen berichtet. Er informierte ferner über seine Feststellungen zum internen Kontroll- und Risikomanagementsystem bezogen auf den Rechnungslegungsprozess und stand für ergänzende Fragen der Mitglieder zur Verfügung. Über die Vorprüfung des Jahres- und Konzernabschlusses durch den Prüfungsausschuss hat dieser in der anschließenden Plenarsitzung ausführlich berichtet. Nach Prüfung und eingehender Diskussion des vom Vorstand aufgestellten Jahresabschlusses und Konzernabschlusses, des Lageberichts sowie des Konzernlageberichts hat der Aufsichtsrat, gemäß der Empfehlung des Prüfungsausschusses, dem Ergebnis der Prüfung durch den Abschlussprüfer zugestimmt und sowohl den Jahresabschluss als auch den Konzernabschluss gebilligt. Der Jahresabschluss 2013 ist damit gemäß § 172 Satz 1 AktG festgestellt. Dem Vorschlag des Vorstands für die Gewinnverwendung und zur Zahlung einer Dividende von 0,55 Euro je Aktie hat sich der Aufsichtsrat nach vorheriger Prüfung ebenfalls angeschlossen. Der Bericht des Vorstands über die Beziehungen zu verbundenen Unternehmen lag dem Aufsichtsrat zusammen mit dem dazu vom Abschlussprüfer erstellten Prüfungsbericht vor. Der Abschlussprüfer hat in dem Prüfungsbericht folgende Prüfungsfeststellung getroffen: "Nach unserer pflichtmäßigen Prüfung und Beurteilung bestätigen wir, dass 1. die tatsächlichen Angaben des Berichts richtig sind, 2. bei den im Bericht aufgeführten Rechtsgeschäften die Leistung der Gesellschaft nicht unangemessen hoch war, 3. bei den im Bericht aufgeführten Maßnahmen keine Umstände für eine wesentlich andere Beurteilung als die durch den Vorstand sprechen." Der Aufsichtsrat hat den Bericht des Vorstands über die Beziehungen zu verbundenen Unternehmen sowie den Prüfungsbericht des Abschlussprüfers seinerseits geprüft und stimmt dem Ergebnis der Prüfung des Abschlussprüfers zu. Nach dem abschließenden Ergebnis seiner eigenen Prüfung hält der Aufsichtsrat fest, dass Einwendungen gegen die Erklärung des Vorstands am Schluss von dessen Bericht über die Beziehungen zu verbundenen Unternehmen nicht zu erheben waren. Veränderungen bei der Besetzung von Aufsichtsrat und VorstandMit Ablauf der ordentlichen Hauptversammlung am 21. Juni 2013 endete die Amtszeit aller Aufsichtsratsmitglieder. Den Wahlvorschlägen des Nominierungs- und Vergütungsausschusses folgte jeweils eine große Mehrheit der anwesenden Aktionäre. Damit wurden Michael Johnigk, Wilfried Kempchen, Jan De Meulder sowie Winfried Spies im Amt bestätigt. Markus Jost, Mitglied des Vorstands der Basler Securitas Versicherungs-AG, Bad Homburg; Basler Lebensversicherungs-AG, Hamburg; Basler Sachversicherungs-AG, Bad Homburg; Geschäftsführer der Basler Saturn Management B.V. in der Eigenschaft als Komplementärin der Basler Versicherung Beteiligungen B.V. & Co. KG, Hamburg, und Dr. Thomas A. Lange, Vorsitzender des Vorstands der NATIONAL-BANK AG, Essen, wurden neu in den Aufsichtsrat gewählt. In der konstituierenden Aufsichtsratssitzung am gleichen Tage wurden Michael Johnigk zum Vorsitzenden und Dr. Thomas A. Lange zum stellvertretenden Aufsichtsratsvorsitzenden gewählt. Zudem wurden Dr. Thomas A. Lange zum Vorsitzenden des Prüfungsausschusses und Jan De Meulder zum Vorsitzenden des Nominierungs- und Vergütungsausschusses gewählt. Für den krankheitsbedingt verhinderten Jan De Meulder wurde Markus Jost am 4. Dezember 2013 interimistisch zum Vorsitzenden des Nominierungs- und Vergütungsausschusses gewählt. Der Aufsichtsrat dankt den im Berichtsjahr aus dem Aufsichtsrat ausgeschiedenen Mitgliedern Christian Graf von Bassewitz und Dr. Frank Grund für die langjährige gute Zusammenarbeit und ihren Einsatz in den zurückliegenden Jahren. Interessenkonflikte und deren BehandlungWeder von Mitgliedern des Vorstands noch des Aufsichtsrats wurden in Bezug auf die eigene Person Interessenkonflikte identifiziert oder bekanntgegeben. Anhaltspunkte für Interessenkonflikte von Vorstands- und Aufsichtsratsmitgliedern, die dem Aufsichtsrat gegenüber unverzüglich offenzulegen sind und über die die Hauptversammlung informiert werden soll, hat es nicht gegeben. Der Aufsichtsrat dankt den Mitgliedern des Vorstands, den Geschäftsführungen und Führungskräften der Beteiligungsgesellschaften sowie allen Finanzberatern und Mitarbeitern des OVB Konzerns europaweit für die im Geschäftsjahr 2013 erbrachten Leistungen.
Köln, den 20. März 2014 Für den Aufsichtsrat Michael Johnigk, Vorsitzender Corporate GovernanceGelebte Corporate Governance besitzt bei OVB einen hohen Stellenwert. Sie fördert das Vertrauen von Anlegern, Finanzmärkten, Geschäftspartnern, Finanzberatern, Mitarbeitern und Öffentlichkeit in die Leitung und Überwachung des Unternehmens und ist eine wesentliche Grundlage für einen nachhaltigen Unternehmenserfolg. Vorstand und Aufsichtsrat sehen sich in der Verpflichtung, durch eine verantwortungsbewusste und langfristig ausgerichtete Unternehmensführung für den Bestand des Unternehmens und eine nachhaltige Wertschöpfung zu sorgen. Der Vorstand berichtet im nachfolgenden Kapitel -zugleich auch für den Aufsichtsrat - gemäß Ziffer 3.10 des Deutschen Corporate Governance Kodex über die Corporate Governance bei der OVB Holding AG. Das Kapitel enthält auch die Erklärung zur Unternehmensführung gemäß § 289a HGB sowie den Vergütungsbericht gemäß § 314 Abs. 1 Nr. 6 HGB. Erklärung zur UnternehmensführungDie Erklärung zur Unternehmensführung ist Bestandteil des Lageberichts. Arbeitsweise von Vorstand und AufsichtsratEntsprechend den gesetzlichen Vorgaben für eine deutsche Aktiengesellschaft verfügt die OVB Holding AG über eine duale Führungs- und Kontrollstruktur, bestehend aus Vorstand und Aufsichtsrat. Drittes Gesellschaftsorgan ist die Hauptversammlung. Vorstand und Aufsichtsrat arbeiten zum Wohle des Unternehmens eng zusammen und stehen in einem regelmäßigen, intensiven und offenen Dialog. Leitung und Geschäftsführung durch den VorstandDem Vorstand der OVB Holding AG obliegt die eigenverantwortliche Leitung der Gesellschaft und des von ihr geführten Konzerns. Die Leitungsaufgabe, die insbesondere die Unternehmensplanung, die strategische Ausrichtung des Konzerns und dessen Steuerung und Überwachung sowie die Konzernfinanzierung umfasst, nimmt er als Kollegialorgan wahr. Unbeschadet der Gesamtverantwortung aller Vorstandsmitglieder führen die einzelnen Mitglieder des Vorstands die ihnen zugewiesenen Ressorts im Rahmen der Vorstandsbeschlüsse in eigener Verantwortung. Sie arbeiten kollegial zusammen und unterrichten sich gegenseitig laufend über wichtige Maßnahmen und Vorgänge in ihren Ressorts. Durch eine vom Aufsichtsrat beschlossene Geschäftsordnung für den Vorstand, in der auch die dem Gesamtvorstand vorbehaltenen Angelegenheiten und sonstige Beschlussmodalitäten geregelt sind, wird die Arbeit im Vorstand näher ausgestaltet. Die Verteilung der Ressorts auf die einzelnen Mitglieder des Vorstands ergibt sich aus einem Geschäftsverteilungsplan, der Bestandteil der Geschäftsordnung ist. Die strategische Ausrichtung des Unternehmens wird mit dem Aufsichtsrat eingehend erörtert und abgestimmt und ihre Umsetzung in regelmäßigen Abständen diskutiert. Der Aufsichtsrat wird vom Vorstand regelmäßig, zeitnah und umfassend über alle für das Unternehmen relevanten Fragen der Geschäftsentwicklung, der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage, der Planung und Zielerreichung, der Risikolage sowie des Risikomanagements informiert. Abweichungen des Geschäftsverlaufs von den aufgestellten Plänen und Zielen werden dabei erläutert und begründet. Auch über das Thema Compliance, also die Maßnahmen zur Einhaltung von gesetzlichen Bestimmungen und unternehmensinternen Richtlinien, berichtet der Vorstand in den Sitzungen des Aufsichtsrats sowie des Prüfungsausschusses regelmäßig und umfassend. Bestimmte Vorstandsentscheidungen von besonderer Bedeutung bedürfen der Zustimmung des Aufsichtsrats. Diese sind in der Geschäftsordnung des Vorstands festgelegt und betreffen beispielsweise den Erwerb von Gegenständen des Anlagevermögens, die einen bestimmten Betrag übersteigen. Gründung, Erwerb, Liquidation oder die Veräußerung von Beteiligungsgesellschaften sind ebenfalls zustimmungspflichtig. Die Beschlussfassungen des Vorstands erfolgen in Sitzungen, die regelmäßig - mindestens monatlich - stattfinden und grundsätzlich vom Vorsitzenden des Vorstands geleitet werden. Jedes Mitglied des Vorstands hat darüber hinaus die Möglichkeit, die Einberufung einer Sitzung zu verlangen. Sofern gesetzlich nicht anders erforderlich, beschließt der Vorstand mit einfacher Mehrheit. Bei Stimmengleichheit gibt die Stimme des Vorsitzenden den Ausschlag. Compliance als wesentliche Leitungsaufgabe des VorstandsCompliance als Maßnahmen zur Einhaltung von Recht, Gesetz und unternehmensinternen Richtlinien sowie deren Beachtung durch die Konzernunternehmen ist bei OVB eine wesentliche Leitungs- und Überwachungsaufgabe. Bereits im Geschäftsjahr 2008 wurden Compliance-Grundsätze implementiert. Zudem wurde ein Compliance-Management-System (CMS) mit den Säulen "Vorsorgen, Erkennen, Agieren" eingeführt, das kontinuierlich intern fortentwickelt und im Hinblick auf die sich wandelnden rechtlichen Anforderungen laufend überprüft wird. Durch die ständige Weiterentwicklung des OVB CMS wird ein wichtiger Beitrag zum systematischen Ausbau von Präventions- und Kontrollmaßnahmen zur Erfüllung des Werteversprechens von OVB geleistet. Oberstes Ziel der OVB Compliance-Strategie ist es, Risiken aus der Nichteinhaltung von geltendem Recht, internen Standards und Prozessen durch präventive Maßnahmen zu verhindern bzw. zu minimieren. Im Interesse der OVB sowie der Kunden, Aktionäre und Mitarbeiter wird der Vorstand dabei unterstützt, für die Beachtung der gesetzlichen Verpflichtungen sowie der unternehmensinternen Richtlinien zu sorgen und einheitliche Standards für alle Konzernunternehmen zu schaffen. Mit Hilfe des Compliance-Management-Systems wird die kontinuierliche Weiterentwicklung OVB-interner Verhaltensstandards sowie die Umsetzung der internen und externen Anforderungen gesteuert und überwacht. Das gesamte OVB Management hat es sich zur Aufgabe gemacht, Compliance aktiv mit Leben auszufüllen und in Sachen Compliance Vorbild zu sein. Der Chief Compliance Manager ist der vom Vorstand mit der Leitung, Überwachung und Weiterentwicklung der Compliance-Organisation betraute Mitarbeiter. Er berichtet direkt an den für Compliance zuständigen Vorstandsvorsitzenden. Lokal sind die Geschäftsleitungen der Landesgesellschaften mit Unterstützung durch die dort bestellten lokalen Compliance Officer für die Einhaltung der nationalen Vorschriften und Verordnungen verantwortlich. Neben der Umsetzung und Einhaltung aller konzerninternen Richtlinien sind die Landesgesellschaften für die Berichterstattung, die Bearbeitung Compliance-relevanter Vorfälle, die kontinuierliche Analyse von Arbeitsprozessen im Hinblick auf mögliche Compliance-Risiken sowie die regelmäßige Schulung und Beratung der Mitarbeiter verantwortlich. Durch regelmäßige Berichte des Chief Compliance Manager werden der Vorstand, der Prüfungsausschuss des Aufsichtsrats und das Aufsichtsratsplenum über die aktuelle Entwicklung auf diesem Gebiet unterrichtet. Die Compliance Berichte fließen auch in das OVB Risikomanagement-Reporting mit ein. Compliance steht allen Mitarbeitern sowie Externen zudem als Ansprechpartner und Berater in allen Compliance-relevanten Fragen zur Verfügung. Dies gilt auch für (ggf. anonyme) Hinweise im Hinblick auf kriminelle Handlungen oder Verstöße gegen die Compliance-Regelungen. Zu Mitgliedern des Vorstands der OVB Holding AG sind derzeit bestellt: Michael Rentmeister(Jahrgang 1965, im Amt seit 2012, bestellt bis 31. Dezember 2016) CEO, OVB Holding AG sowie OVB Vermögensberatung AG Oskar Heitz(Jahrgang 1953, im Amt seit 2001, bestellt bis 31. Dezember 2015) CFO und COO, OVB Holding AG sowie OVB Vermögensberatung AG Mario Freis(Jahrgang 1975, im Amt seit 2010, bestellt bis 31. Dezember 2015) CSO, OVB Holding AG Überwachung und Beratung der Unternehmensleitung durch den AufsichtsratDer Aufsichtsrat bestellt, überwacht und berät den Vorstand und ist in Entscheidungen, die von grundlegender Bedeutung für das Unternehmen sind, unmittelbar eingebunden. Der Aufsichtsratsvorsitzende koordiniert die Arbeit des Gremiums und leitet die Sitzungen. Aufgrund des regelmäßigen Austauschs mit dem Vorstand ist der Aufsichtsrat stets über die Geschäftspolitik, die Unternehmensplanung und die Strategie informiert. Der Zuständigkeit des Aufsichtsrats unterliegt auch die Feststellung bzw. Billigung des Jahres- und des Konzernabschlusses sowie des Lageberichts und des Konzernlageberichts der OVB Holding AG auf Basis seiner eigenen Prüfung und unter Berücksichtigung der Berichte der Abschlussprüfer. Im Rahmen seines Berichts an die Hauptversammlung informiert der Aufsichtsrat die Aktionäre über seine Tätigkeit. Der Aufsichtsrat besteht nach § 10 Absatz 1 der Satzung aus sechs Mitgliedern, die ausschließlich von der Hauptversammlung gewählt werden. Die Amtszeit der durch die Hauptversammlung gewählten Mitglieder des Aufsichtsrats endet mit Ablauf der Hauptversammlung im Jahr 2018, die über die Entlastung des Vorstands sowie des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2017 beschließt. Zur effizienten Wahrnehmung seiner Aufgaben und zur Unterstützung einer fokussierten Diskussion der Sachverhalte hat der Aufsichtsrat zwei ständige Ausschüsse eingerichtet, die die Arbeit im Plenum unterstützen: den Prüfungsausschuss sowie den Nominierungs- und Vergütungsausschuss. Die Ausschüsse bereiten in ihrem Zuständigkeitsbereich die Beschlüsse des Aufsichtsrats sowie die Themen vor, die im Plenum zu behandeln sind. Über die Arbeit der Ausschüsse wird jeweils in der nachfolgenden Aufsichtsratssitzung Bericht erstattet. Ergänzend zur Geschäftsordnung für den Aufsichtsrat bestehen jeweils Geschäftsordnungen für den Prüfungsausschuss sowie für den Nominierungs- und Vergütungsausschuss. PrüfungsausschussDer vierköpfige Ausschuss befasst sich vorbereitend für den Aufsichtsrat insbesondere mit der pflichtgemäßen Prüfung des Jahresabschlusses und des Konzernabschlusses sowie des Lageberichts und des Konzernlageberichts. Darüber hinaus behandelt der Ausschuss Fragen der Rechnungslegung, des Risikomanagements und der Compliance und prüft vor der Erteilung des Prüfungsauftrags die erforderliche Unabhängigkeit des Abschlussprüfers. Er stimmt sich mit dem Abschlussprüfer über die Festlegung der Prüfungsschwerpunkte der Abschlussprüfung ab und beschließt über die Honorarvereinbarung. Der Prüfungsausschuss erörtert mit dem Vorstand im Vorfeld der Veröffentlichung ebenfalls die Quartals- und Halbjahresfinanzberichte. Nominierungs- und VergütungsausschussDieser Ausschuss, der aus dem Aufsichtsratsratsvorsitzenden und einem weiteren Mitglied besteht, nimmt vorbereitende Aufgaben für das Plenum wahr und schlägt dem Aufsichtsrat für dessen Wahlvorschläge an die Hauptversammlung geeignete Kandidaten vor. Er befasst sich zudem mit der Besetzung des Vorstands und der Nachfolgeplanung für diesen, sowie mit Fragen der Vergütung der Vorstandsmitglieder. Arbeitsweise von Aufsichtsratsplenum und AusschüssenDer Aufsichtsrat wird seiner Überwachungs- und Beratungsfunktion in besonderem Maße gerecht. Auch zwischen den Sitzungen stehen die Vorsitzenden von Aufsichtsrat und Prüfungsausschuss in regelmäßigem Meinungsaustausch mit dem Vorstand. Über wichtige Erkenntnisse berichten sie spätestens in der folgenden Aufsichtsrats bzw. Ausschusssitzung. Der Aufsichtsrat prüft regelmäßig seine Effizienz. Dies erfolgt im Allgemeinen im Wege der Selbstprüfung durch Auswertung von Antworten der Aufsichtsratsmitglieder auf einen Fragebogen. Aus der Auswertung und der anschließenden Diskussion in der Aufsichtsratssitzung ergeben sich Anregungen zur weiteren Verbesserung seiner Arbeit, die im Aufsichtsratsplenum und gegebenenfalls in den Ausschüssen umgesetzt werden. Jedes Aufsichtsratsmitglied legt aus seiner Mitwirkung resultierende Interessenkonflikte dem Aufsichtsrat gegenüber unverzüglich offen. Der Aufsichtsrat informiert in seinem Bericht an die Hauptversammlung über das Auftreten von Interessenkonflikten und deren Behandlung. Der Aufsichtsrat der OVB Holding AG besteht derzeit aus folgenden Mitgliedern: Michael Johnigk(Jahrgang 1953, im Amt seit 2001, gewählt bis 2018) Vorsitzender des Aufsichtsrats Mitglied des Vorstands Deutscher Ring Krankenversicherungsverein a.G., Hamburg; SIGNAL Krankenversicherung a.G., Dortmund; IDUNA Vereinigte Lebensversicherung aG für Handwerk, Handel und Gewerbe, Hamburg; SIGNAL Unfallversicherung a.G., Dortmund; SIGNAL IDUNA Allgemeine Versicherung AG, Dortmund; SIGNAL IDUNA Holding AG, Dortmund Dr. Thomas A. Lange(Jahrgang 1963, im Amt seit 2013, gewählt bis 2018) Stellvertretender Vorsitzender des Aufsichtsrats Vorsitzender des Vorstands der NATIONAL-BANK, Essen Markus Jost(Jahrgang 1961, im Amt seit 2013, gewählt bis 2018) Vorsitzender des Vorstands Basler Securitas Versicherungs-AG, Bad Homburg; Basler Lebensversicherungs-AG, Hamburg; Basler Sachversicherungs-AG, Bad Homburg; Geschäftsführer der Basler Saturn Management B.V. in der Eigenschaft als Komplementärin der Basler Versicherung Beteiligungen B.V. & Co.KG, Hamburg Wilfried Kempchen(Jahrgang 1944, im Amt seit 2012, gewählt bis 2018) Kaufmann im Ruhestand, zuvor Vorstandsvorsitzender der OVB Holding AG Jan De Meulder(Jahrgang 1955, im Amt seit 2010, gewählt bis 2018) Vorsitzender des Vorstands Basler Lebensversicherungs-AG, Hamburg; Basler Sachversicherungs-AG, Bad Homburg; Hauptbevollmächtigter Basler Leben AG Direktion für Deutschland, Bad Homburg; Hauptbevollmächtigter Basler Versicherung AG Direktion für Deutschland, Bad Homburg; Geschäftsführer Basler Saturn Management B.V. in der Eigenschaft als Komplementärin der Basler Versicherung Beteiligungen B.V. & Co.KG, Hamburg; Leiter Konzernbereich International in der Konzernleitung der Baloise Group, Basel, Schweiz Winfried Spies(Jahrgang 1953, im Amt seit 2010, gewählt bis 2018) Vorsitzender des Vorstands Generali Versicherung AG, München; Generali Lebensversicherung AG, München; Generali Beteiligungs- und Verwaltungs-AG, München Eine Übersicht über die Mitglieder des Vorstands, des Aufsichtsrats und der Aufsichtsratsausschüsse der OVB Holding AG im Geschäftsjahr 2013 sowie über ihre Mandate in vergleichbaren Organen findet sich im Kapitel Corporate Governance in diesem Bericht ab Seite 105. Ziele für die Zusammensetzung des AufsichtsratsDie Entscheidung des Aufsichtsrats über die Wahlvorschläge an die Hauptversammlung hat sich allein am Interesse des Unternehmens zu orientieren. Maßgeblich sind dabei die individuellen Kenntnisse und fachlichen Erfahrungen, über die die jeweiligen Kandidaten verfügen. Dies gilt auch für den unabhängigen Finanzexperten im Sinne von § 100 Abs. 5 AktG. Der Aufsichtsrat ist im Unternehmensinteresse vor allem darauf angewiesen, dass die Aufsichtsratsmitglieder über spezifische Kenntnisse und Erfahrungen hinsichtlich der Tätigkeit des Unternehmens der vertriebenen Produkte und der Märkte verfügen, in denen die Konzerngesellschaften agieren. Tiefe Kenntnis der Aufsichtsratsmitglieder über die Besonderheiten der Versicherungsbranche sowie Markt und Wettbewerb versetzen diese sowohl in die Lage, die gesetzliche Überwachungsaufgabe effizient wahrnehmen zu können als auch dem Vorstand bei der strategischen Ausrichtung des Unternehmens und den Fragestellungen hinsichtlich der künftigen Entwicklung als kompetenter Ansprechpartner und Berater zur Verfügung zu stehen. Diese Zielsetzung hinsichtlich der Aufgabenerfüllung durch den Aufsichtsrat schließt es aus, feste Zielgrößen für seine Zusammensetzung zu definieren, die zu einem bestimmten Zeitpunkt erreicht werden sollen. EntsprechenserklärungGem. § 161 AktG sind Vorstand und Aufsichtsrat einer börsennotierten deutschen Aktiengesellschaft verpflichtet, zumindest einmal jährlich zu erklären, ob dem Deutschen Corporate Governance Kodex entsprochen wurde und wird oder welche Empfehlungen des Kodex nicht angewendet wurden oder werden und warum nicht. Vorstand und Aufsichtsrat der OVB Holding AG haben mit Datum vom 26. Juli 2013 gemäß § 161 Abs. 1 Satz 1 AktG die Entsprechenserklärung zu den Empfehlungen der Regierungskommission "Deutscher Corporate Governance Kodex" in der Fassung vom 13. Mai 2013 - bekannt gemacht und im Bundesanzeiger am 10. Juni 2013 veröffentlicht -mit folgendem Wortlaut abgegeben: EntsprechenserklärungGem. § 161 AktG sind Vorstand und Aufsichtsrat einer börsennotierten deutschen Aktiengesellschaft verpflichtet, zumindest einmal jährlich zu erklären, ob dem Deutschen Corporate Governance Kodex entsprochen wurde und wird oder welche Empfehlungen des Kodex nicht angewendet wurden oder werden und warum nicht. Vorstand und Aufsichtsrat der OVB Holding AG erklären hiermit gemäß § 161 Abs. 1 Satz 1 AktG, dass den Empfehlungen der Regierungskommission "Deutscher Corporate Governance Kodex" in der Fassung vom 13. Mai 2013 - bekannt gemacht im Bundesanzeiger am 10. Juni 2013 - mit folgenden Ausnahmen entsprochen wurde und wird: Empfehlungen:Ziffer 3.8 Abs. 3 DCCK (Directors & Officers Versicherung)Die OVB Holding AG hat in der abgeschlossenen Directors & Officers Versicherung, soweit die Mitglieder des Aufsichtsrats betroffen sind, bislang keinen Selbstbehalt vorgesehen. Die Mitglieder des Aufsichtsrats führen ihr Amt verantwortungsvoll und im Interesse des Unternehmens. Vorstand und Aufsichtsrat sind der Auffassung, dass ein Selbstbehalt kein geeignetes Mittel ist, um das Verantwortungsbewusstsein weiter zu verbessern. Ziffer 4.1.5 DCCK (Beachtung von Vielfalt bei Führungskräften)Nach den Empfehlungen des Deutschen Corporate Governance Kodex soll der Vorstand bei der Besetzung von Führungspositionen auf Vielfalt (Diversity) achten und dabei eine angemessene Berücksichtigung von Frauen anstreben. Der Vorstand der OVB Holding AG verfolgt die Zielsetzung, Frauen zu fördern und hat sich zum Ziel gemacht, mehr Frauen für Führungspositionen zu gewinnen. In den Führungshierarchien der verschiedenen Konzerngesellschaften sowohl im Inland als auch im Ausland sind Frauen vertreten. Der Vorstand ist aber der Auffassung, dass der Aspekt der Vielfalt, der die Berücksichtigung von Frauen einschließt, kein ausschlaggebendes Kriterium für die Besetzung von Führungspositionen ist. Im Interesse des Unternehmens kommt es vielmehr vorrangig auf Führungs- und Managementfähigkeiten sowie die Fachkompetenz in den jeweiligen Geschäfts- und Verantwortungsbereichen und die gewonnene berufliche Erfahrung an. Ziffer 5.1.2 Abs. 1 Satz 2 DCGK (Vielfalt bei der Zusammensetzung des Vorstands)Der Aufsichtsrat der OVB Holding AG entspricht insofern nicht der Empfehlung, eine angemessene Berücksichtigung von Frauen bei der Zusammensetzung des Vorstands anzustreben, als für ihn bei der Besetzung des Vorstands - wie auch in der Vergangenheit - im Interesse der Gesellschaft und ihrer Aktionäre die in dem jeweiligen Geschäfts bzw. Verantwortungsbereich erforderlichen Kenntnisse, Fähigkeiten und Erfahrungen für die Auswahl des geeigneten Kandidaten bzw. der Kandidatin maßgeblich sind. Ziffer 5.4.1 Abs. 2 DCGK (Berücksichtigung von Frauen)Bei der Zusammensetzung des Aufsichtsrats wird grundsätzlich der Gesichtspunkt Vielfalt (Diversity) berücksichtigt. Im Interesse des Unternehmens wird sich der Aufsichtsrat bei seinen Wahlvorschlägen an die Hauptversammlung von den Kenntnissen, Fähigkeiten und fachlichen Erfahrungen, aber nicht vom Geschlecht der vorzuschlagenden Kandidaten leiten lassen. Feste Zielgrößen, die zu einem bestimmten Zeitpunkt erreicht werden sollen, werden nicht festgelegt, was im Ergebnis zu einer Abweichung von Ziffer 5.4.1 Abs. 2 DCGK führt. Ziffer 5.4.5 Abs. 2 DCGK (Angemessene Unterstützung der Aufsichtsratsmitglieder bei Aus- und Fortbildungsmaßnahmen)Aufsichtsratsmitglieder sollen bei der Wahrnehmung der für ihre Aufgaben erforderlichen Aus- und Fortbildungsmaßnahmen von der Gesellschaft angemessen unterstützt werden. Die Gesellschaft unterstützt die Aufsichtsratsmitglieder grundsätzlich bei erforderlichen Aus- und Fortbildungsmaßnahmen, hat hierzu aber kein formelles Verfahren oder Richtlinien verabschiedet. Daher wird vorsorglich eine Abweichung von Ziffer 5.4.5 Abs. 2 DCGK erklärt. Ziffer 5.4.6 Abs.1 Satz 2 sowie Abs. 2 Satz 2 DCGK (Vergütung des Aufsichtsrats)tigt entgegen der Empfehlung des Kodex keine Mitgliedschaft oder den Vorsitz in Ausschüssen des Aufsichtsrats. Die wahrgenommenen Tätigkeiten werden nach Ansicht von Vorstand und Aufsichtsrat der Gesellschaft durch die vorgesehene Vergütung angemessen abgegolten. Die erfolgsorientierte Vergütung der Aufsichtsratsmitglieder ist nicht besonders auf eine nachhaltige Unternehmensentwicklung ausgerichtet. Die Aufsichtsratsvergütung wurde von der Hauptversammlung beschlossen; die erfolgsorientierte Vergütung ist in § 14 der Satzung der OVB Holding AG geregelt und nach Ansicht von Vorstand und Aufsichtsrat der Gesellschaft besonders transparent und sachgerecht.
Köln, den 26. Juli 2013 Für den Vorstand Michael Rentmeister Oskar Heitz Mario Freis Für den Aufsichtsrat Michael Johnigk Umfangreiche Informationen zum Thema können auch über unsere Website abgerufen werden. Alle bisher abgegebenen Entsprechenserklärungen sind auf der Website dauerhaft zugänglich. Weitere Angaben zur Corporate Governance bei der OVB Holding AGUmsetzung des Deutschen Corporate Governance KodexVorstand und Aufsichtsrat der OVB Holding AG haben sich auch im Berichtsjahr intensiv mit der Erfüllung der Vorgaben des Deutschen Corporate Governance Kodex (DCGK) befasst. Nach intensiven Erörterungen haben Vorstand und Aufsichtsrat zum 20. März 2013 sowie zum 26. Juli 2013 eine Entsprechenserklärung nach § 161 Abs. 1 AktG abgegeben, die auf der Homepage der Gesellschaft unter www.ovb.ag/ InvestorRelations/CorporateGovernance/Entsprechenserklärungen vollständig wiedergegeben sind und Auskunft darüber geben, von welchen Kodex-Empfehlungen und Kodex-Anregungen abgewichen wird. Directors' DealingsZur Gewährleistung des gesetzeskonformen Umgangs mit möglichen Insiderinformationen führt die OVB Holding AG über alle Personen, für die der Zugang zu Informationen unerlässlich ist, die den Charakter von Insiderinformationen haben können, ein Insiderverzeichnis. Darüber hinaus werden Directors' Dealings erfasst und Mitteilungen über entsprechende Geschäfte unverzüglich im Internet unter www.ovb.ag/InvestorRelations/CorporateGovernance veröffentlicht. AktienbesitzZum Stichtag 31. Dezember 2013 hielt kein Mitglied des Vorstands oder des Aufsichtsrats direkt oder indirekt mehr als 1 Prozent der von der Gesellschaft ausgegebenen Aktien. Auch zusammen halten Vorstand und Aufsichtsrat weniger als 1 Prozent am Grundkapital der Gesellschaft. Damit entfällt eine Angabe zum Wertpapierbesitz gemäß Ziffer 6.3 des DCGK. Corporate Governance der OVB Holding AG im Internetwww.ovb.ag/ InvestorRelations/CorporateGovernance
VergütungsberichtDer Vergütungsbericht ist Bestandteil des Lageberichts. Vergütung des VorstandsDas System der Vorstandsvergütung bei OVB ist darauf ausgerichtet, einen Anreiz für eine erfolgreiche, auf Nachhaltigkeit angelegte Unternehmensführung zu setzen. Für die Festlegung der individuellen Vorstandsvergütung ist ausschließlich der Aufsichtsrat nach Vorbereitung durch den Nominierungs- und Vergütungsausschuss zuständig. Die Angemessenheit der Vergütungshöhe wird durch den Aufsichtsrat regelmäßig geprüft. Hierbei werden folgende Kriterien berücksichtigt: die wirtschaftliche Lage, der Erfolg und die Zukunftsaussichten des Unternehmens, die Aufgaben und die Leistung der einzelnen Vorstandsmitglieder sowie die Üblichkeit der Vergütung im horizontalen und vertikalen Vergleich. Hierbei wird auch das Verhältnis der Vorstandsvergütung zur Vergütung des oberen Führungskreises und zur Belegschaft insgesamt berücksichtigt. Die Vergütung der Vorstandsmitglieder setzt sich aus erfolgsunabhängigen und erfolgsbezogenen Komponenten zusammen. Fixum und NebenleistungenDie erfolgsunabhängigen Teile (50 Prozent der Gesamtvergütung für den Vorstandsvorsitzenden bzw. 60 Prozent für die anderen Vorstandsmitglieder) betreffen eine feste jährliche Grundvergütung, die monatlich anteilig als Gehalt gezahlt wird. Die Vorstandsmitglieder erhalten zusätzlich Nebenleistungen in Form von Sachbezügen; diese bestehen im Wesentlichen aus der Dienstwagennutzung sowie Versicherungsprämien. Als Vergütungsbestandteil stehen diese Nebenleistungen allen Vorstandsmitgliedern prinzipiell in gleicher Weise zu; die Höhe variiert nach je nach individuell getroffener Vereinbarung. Erfolgsabhängige KomponentenDer erfolgsabhängige Teil (50 Prozent der Gesamtvergütung für den Vorstandsvorsitzenden bzw. 40 Prozent für die anderen Vorstandsmitglieder) besteht aus einem Maximalbetrag, von dem jeweils die Hälfte auf jährlichen Kriterien (Jahresbonus) und auf Langfristkriterien (nachhaltig wirkende variable Vergütungskomponente) beruht. Das Volumen der nachhaltig wirkenden variablen Vergütungskomponente wird in einer "Bonusbank mit Malusregelung" erfasst und auf das nächste Jahr vorgetragen. Für die Höhe des Jahresbonus ist entscheidend, inwieweit quantitative Ziele (wie z.B. Umsatz- und Ergebnisentwicklung) sowie qualitative Ziele (wie die erfolgreiche Umsetzung unternehmensstrategisch bedeutsamer Projekte) erreicht werden. Die Zielwerte für den Jahresbonus werden jährlich im Voraus auf der Basis der vom Vorstand aufgestellten und vom Aufsichtsrat gebilligten Planung festgelegt und gewichtet. Quantitative Ziele (70 Prozent Gesamtunternehmensziele und 10 Prozent individuelle Ziele) fließen dabei zu 80 Prozent ein, qualitative Ziele zu 20 Prozent. Die Bandbreite der Zielsetzung (Zielkorridor) für den Jahresbonus reicht von 75 Prozent bis 125 Prozent bei quantitativen Zielen sowie bis 150 Prozent bei qualitativen Zielen. Die Auszahlung des Jahresbonus erfolgt im Folgejahr, nachdem der Aufsichtsrat die Zielerreichungsgrade auf Basis des festgestellten Jahresabschlusses ermittelt hat. Kriterien der variablen Vergütungskomponente mit nachhaltiger Anreizwirkung sind die EBIT- und Umsatzentwicklung des Konzerns. Die Bemessungsgrundlage der variablen Vergütungskomponente ergibt sich aus dem gleitenden Durchschnitt der erreichten Istwerte der letzten zwei Jahre sowie der Erreichung des Planwertes im laufenden Jahr. Die Auszahlung der variablen Vergütungskomponente erfolgt zu jeweils einem Drittel des Guthabens im Folgejahr. Bei teilweiser Erreichung der Zielwerte wird die Tantieme anteilig ermittelt. Bei Unterschreitung des Zielerreichungsgrades von 60 Prozent reduziert sich das angesammelte Bonusbank-Guthaben (Malusregelung). Zusagen für Leistungen an Vorstandsmitglieder aus Anlass der vorzeitigen Beendigung der Vorstandstätigkeit infolge eines Kontrollwechsels (sogenannte "change of control"-Regelungen) sind nicht Teil der abgeschlossenen Verträge. Die Vorstandsverträge enthalten für den Fall der vorzeitigen Beendigung der Vorstandstätigkeit ohne Vorliegen eines wichtigen Grunds ein Abfindungs-Cap entsprechend der Empfehlung nach Ziffer 4.2.3 des Deutschen Corporate Governance Kodex. Zur Ermittlung der Abfindungshöhe würden die Gesamtvergütung des vergangenen sowie gegebenenfalls auch die voraussichtliche Gesamtvergütung für das laufende Geschäftsjahr herangezogen. Pensions- oder Versorgungszusagen beziehungsweise Ruhegeldzahlungen durch die OVB Holding AG zugunsten der im Berichtszeitraum aktiven Vorstandsmitglieder bestehen nicht. Im Todesfall werden die Bezüge für sechs Monate an die Hinterbliebenen fortgezahlt. Die Pensionsverpflichtungen gegenüber einem früheren Mitglied der Geschäftsleitung betragen zum Bilanzstichtag 31. Dezember 2013 TEUR 651 (TEUR 593 im Jahr 2012). Dem Vorstand wurden für das Geschäftsjahr 2013 Gesamtbezüge in Höhe von 1,8 Mio. Euro gewährt. Die Gesamtbezüge umfassen alle für die Wahrnehmung von Aufgaben in Mutter- und Tochtergesellschaften erhaltenen Bezüge. Für die Vorstandsmitglieder ergibt sich individualisiert und gegliedert in die verschiedenen Komponenten folgende Zusammensetzung: scroll
scroll
Darüber hinaus erhielt ein ehemaliges Mitglied des Vorstands in 2012 Bezüge in Höhe von 48 TEUR. Aufgrund der Veränderung des Vergütungssystems ab 2013 sind die Vorjahreswerte nur bedingt vergleichbar. Der deutliche Anstieg der variablen Gehaltsbestandteile des 2012 eingetretenen Vorstandsvorsitzenden ist auf die erstmalige Möglichkeit zur Erfüllung der maßgeblichen Bedingung für die Gewährung der Bezüge nach dem alten Vergütungssystem zurückzuführen. Eine Anpassung der vertraglich vereinbarten Vergütung, insbesondere eine wesentliche Erhöhung der Vergütung, ist damit nicht verbunden. Die von der Gesellschaft für die Mitglieder des Vorstands bestehende D&O Versicherung berücksichtigt den gesetzlich vorgesehenen Selbstbehalt. Vergütung des AufsichtsratsDie Vergütung des Aufsichtsrats ist in § 14 der Satzung der OVB Holding AG geregelt und setzt sich wie folgt zusammen:
Ferner werden den Aufsichtsratsmitgliedern die im Rahmen ihrer Tätigkeit entstehenden Auslagen erstattet. Eine zusätzliche Vergütung für die Mitgliedschaft in Ausschüssen ist nicht vorgesehen. Basierend auf dem ausgewiesenen Konzernjahresüberschuss von 8,0 Mio. Euro liegt die Gesamtvergütung (inklusive Auslagen) für den Aufsichtsrat im abgelaufenen Geschäftsjahr bei rund TEUR 76,0. Im Vorjahr hatte die Vergütung des Aufsichtsrats - basierend auf dem ausgewiesenen Konzernjahresüberschuss der OVB Holding AG von 8,1 Mio. Euro - rund TEUR 76,7 (inklusive Auslagen) betragen. Für die einzelnen Mitglieder des Aufsichtsrats ergibt sich zeitanteilig gemäß den Vorgaben die folgende Aufteilung in fixe und variable Bestandteile: scroll
Darüber hinaus erhielt ein ehemaliges Mitglied des Aufsichtsrats im Jahr 2012 Bezüge in Höhe von TEUR 6 (TEUR 3,2 fixe sowie TEUR 2,8 variable Vergütung). Kredite an Mitglieder des Vorstands oder des Aufsichtsrats bestehen nicht. Organe und MandateVorstandMandate in Aufsichtsräten und vergleichbaren Kontrollgremien:Michael RentmeisterVorsitzender des Vorstands Verantwortlich für Strategie, Grundsatzfragen, Revision, Marketing/Kommunikation, Compliance
Oskar HeitzVorstand Finanzen und Operations Verantwortlich für Finanzen, Risikomanagement, IT, Processing, Steuern, Personal, Recht, Datenschutz Mario FreisVorstand Vertrieb Ausland Verantwortlich für Vertrieb Ausland, europäisches Produktmanagement
AufsichtsratMandate in Aufsichtsräten und vergleichbaren Kontrollgremien:Michael JohnigkVorsitzender des Aufsichtsrats Mitglied des Vorstands Deutscher Ring Krankenversicherungsverein a.G., Hamburg; SIGNAL Krankenversicherung a.G., Dortmund; IDUNA Vereinigte Lebensversicherung aG für Handwerk, Handel und Gewerbe, Hamburg; SIGNAL Unfallversicherung a.G., Dortmund; SIGNAL IDUNA Allgemeine Versicherung AG, Dortmund; SIGNAL IDUNA Holding AG
Dr. Thomas A. LangeStellvertretender Vorsitzender des Aufsichtsrats (seit 21. Juni 2013) Vorsitzender des Vorstands der NATIONAL-BANK AG, Essen
Markus JostMitglied des Aufsichtsrats Mitglied des Vorstands der Basler Securitas Versicherungs-AG, Bad Homburg; Basler Lebensversicherungs-AG, Hamburg; Basler Sachversicherungs-AG, Bad Homburg; Geschäftsführer der Basler Saturn Management B.V. in der Eigenschaft als Komplementärin der Basler Versicherung Beteiligungen B.V. & Co.KG, Hamburg
Wilfried KempchenMitglied des Aufsichtsrats Kaufmann im Ruhestand, zuvor Vorsitzender des Vorstands der OVB Holding AG Jan De MeulderMitglied des Aufsichtsrats Vorstandsvorsitzender der Basler Lebens-versicherungs-AG, Hamburg; Basler Sach-versicherungs-AG, Bad Homburg; Hauptbevollmächtigter Basler Leben AG Direktion für Deutschland, Bad Homburg; Hauptbevollmächtigter Basler Versicherung AG Direktion für Deutschland, Bad Homburg; Geschäftsführer der Basler Saturn Management B.V. in der Eigenschaft als Komplementärin der Basler Versicherung Beteiligungen B.V. & Co. KG, Hamburg; Mitglied der Konzernleitung der Bâloise Group, Basel, Schweiz
Winfried SpiesMitglied des Aufsichtsrats Vorsitzender des Vorstands Generali Versicherung AG, München; Generali Lebensversicherung AG, München; Generali Beteiligungs- und Verwaltungs-AG, München
Christian Graf von BassewitzStellvertretender Vorsitzender des Aufsichtsrats (bis 21. Juni 2013) Bankier im Ruhestand, zuvor persönlich haftender Gesellschafter des Bankhauses Lampe KG
Dr. Frank GrundMitglied des Aufsichtsrats (bis 21. Juni 2013) Jurist
Ausschüsse des Aufsichtsratsscroll
|
|||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||