![]() OVB Holding AGKölnJahresabschluss zum 31. Dezember 2016Lagebericht 2016Grundlagen der GesellschaftGeschäftsmodell der OVB Holding AGOVB steht für eine langfristig angelegte themenübergreifende Finanzberatung. Hauptzielkundengruppe sind private Haushalte in Europa. Das Leitbild von OVB lautet: Allfinanz einfach besser! Das Unternehmen kooperiert mit über 100 leistungsstarken Produktgebern und bedient mit wettbewerbsfähigen Produkten die individuellen Bedürfnisse ihrer Kunden, beginnend bei der Existenzsicherung und der Absicherung von Sach- und Vermögenswerten sowie folgend der Altersvorsorge und dem Vermögensauf- und -ausbau. OVB ist derzeit in 14 Ländern Europas als Vermittler von Finanzprodukten aktiv. 3,27 Millionen Kunden vertrauen der Beratung und Betreuung durch OVB und ihre rund 4.972 hauptberuflichen Finanzvermittler. Die breite europäische Aufstellung stabilisiert den OVB Geschäftsverlauf und eröffnet vielfältige Wachstumspotenziale. Die 14 OVB Ländermärkte unterscheiden sich hinsichtlich Struktur, Entwicklungsstand und Größe. OVB verfügt in einer Reihe von Ländern über eine führende Marktposition. Vor dem Hintergrund einer in allen OVB Märkten vergleichbaren demografischen Entwicklung und der dringend notwendigen Entlastung staatlicher sozialer Sicherungssysteme ergeben sich aus Sicht der OVB noch erhebliche Potenziale für die von ihr angebotenen Dienstleistungen. OVB Kunden und Finanzvermittler scroll
Sehr frühzeitig erkannte das Unternehmen die Chancen eines Engagements vor allem in Wachstumsmärkten Europas und hat sich im Wege organischen Wachstums in vielen Ländern Europas schon vor Jahren erfolgreich etabliert. Das zeichnet die OVB im Wettbewerbsvergleich aus. Die Landesgesellschaften, an denen die OVB Holding AG beteiligt ist, verbuchten im Berichtsjahr 72 Prozent der Gesamtvertriebsprovisionen außerhalb Deutschlands. Steuerungssystem Leitung und Überwachung der Gesellschaft Die OVB Holding AG steht als Managementholding an der Spitze des OVB Konzerns. Sie legt die strategischen Ziele fest und sichert die aufeinander abgestimmte Geschäftspolitik ab. Die operative Geschäftstätigkeit ist in regionale Segmente unterteilt. In 14 Ländern agieren operativ tätige Landesgesellschaften. In deren Auftrag beraten und betreuen selbstständige Handelsvertreter ihre Kunden in Fragen der Absicherung und Vorsorge. Zur Unterstützung dieser Kernaktivitäten sind vier Servicegesellschaften für EDV-Dienstleistungen sowie übergreifende Marketingaktivitäten zuständig. Die OVB Holding AG ist an diesen Gesellschaften mit Ausnahme der zwei EDV-Dienstleister Nord-Soft EDV-Unternehmensberatung GmbH und Nord-Soft Datenservice GmbH (je 50,4 Prozent) zu jeweils 100 Prozent beteiligt. Zwischen der OVB Holding AG und der OVB Vermögensberatung AG besteht seit dem Jahr 2008 ein Ergebnisabführungsvertrag sowie seit dem Jahr 2014 ein Beherrschungsvertrag. ![]() Vorstand Zum 31. Dezember 2016 bestand der Vorstand aus drei Mitgliedern. Neben dem Ressort des Vorstands-vorsitzenden, der auch das Ressort „Vertrieb“ verantwortet, gliederten sich die Aufgaben des Vorstands in die Ressorts „Finanzen“ und „Operations“. scroll
Aufsichtsrat Dem Aufsichtsrat der OVB Holding AG gehören sechs Mitglieder an, die ausschließlich von der Hauptversammlung gewählt werden. scroll
Der Aufsichtsrat überwacht und berät den Vorstand bei der Leitung des Unternehmens und erörtert mit ihm regelmäßig die Strategie, die Geschäftsentwicklung und das Risikomanagement. Zur professionellen Wahrnehmung seiner Aufgaben hat der Aufsichtsrat einen Prüfungsausschuss sowie einen Nominierungs- und Vergütungsausschuss gebildet. Unternehmenssteuerung Die Steuerung innerhalb des OVB Konzerns, an dessen Spitze die OVB Holding AG steht, gliedert sich in einen strategischen und einen operativen Teil. Im Bereich des strategischen Controllings verknüpft eine Mehrjahresplanung mit einem Zeithorizont von fünf Jahren die Unternehmensstrategie mit konkreten quantitativen Zielsetzungen. Ein länderübergreifender Know-how-Austausch unterstützt die effektive und vernetzte Steuerung der 14 Landesgesellschaften. Gremien der OVB Holding AG stimmen mit den jeweiligen OVB Landesgesellschaften kontinuierlich Marktbearbeitungs- und Marketingaktivitäten sowie die Zusammensetzung des Partner- und Produktportfolios ab. Das operative Controlling unterstützt die Steuerung des laufenden Geschäfts. Wesentliche Ziel- und Steuerungsgrößen des Konzerns sind der Umsatz (Gesamtvertriebsleistung) und das Ergebnis vor Zinsen und Steuern (EBIT). Neben diesen monetären Kennzahlen dienen auch nicht finanzielle Indikatoren wie die Anzahl der Vermittler, die Zahl der Kunden sowie das Neugeschäft als Anhaltspunkte für den operativen Geschäftserfolg. Entwicklungen in den nicht finanziellen Bereichen werden von dem Unternehmen zwar kontinuierlich beobachtet, aber nicht als Ziel- oder Steuerungsgrößen herangezogen. Das Controlling analysiert monatlich die Entwicklung der Ein- und Ausgabenseite. Die Ergebnisse fließen in die Investitions- und Finanzplanung des Unternehmens ein. Zielvorgaben des Vorstands bilden die Eckwerte der strategischen Mehrjahresplanung und der operativen Jahresplanung in Bezug auf Umsatz, Kosten und Ergebnis. Die dezentralen Planungen einzelner Landesgesellschaften und Kostenstellenverantwortlicher erfahren auf zentraler Ebene im Gegenstromverfahren einen Abgleich mit der Konzernstrategie. Daneben werden insbesondere auch die innerhalb des Konzerns geplanten Aufwendungen und Erträge auf zentraler Ebene einer Qualitätssicherung unterzogen. Für jede Einheit und auch den Konzern insgesamt werden die Planungsparameter mit den zugrundeliegenden Maßnahmen und Annahmen abgestimmt. Die OVB Holding AG als Konzernmutter beobachtet kontinuierlich den Liquiditätsbedarf der 14 Landesgesellschaften und stellt bei Bedarf Liquidität zur Verfügung. Gesamtwirtschaftliche und branchenbezogene Rahmenbedingungen Gesamtwirtschaftliche s Umfeld Die Wirtschaftsentwicklung im Euroraum verlief 2016 insgesamt verhaltener als in den Vorjahren. Die Wirtschaftsleistung in der Währungsunion erhöhte sich nach Schätzung des Internationalen Währungsfonds (IWF) vom Januar 2017 im Berichtsjahr um 1,7 Prozent, nach einem Plus von 2,0 Prozent im Jahr zuvor. Die Wirtschaftslage in Deutschland hat sich weiter verbessert, die weiteren großen Volkswirtschaften des Währungsraums – Frankreich, Italien und Spanien – konnten ihr Wachstum kaum beschleunigen. Volkswirtschaftliche Eckdaten Mittel- und Osteuropa In den sieben Ländermärkten des Segments Mittel- und Osteuropa erzielte der OVB Konzern im Berichtsjahr 47 Prozent seiner Gesamtvertriebsprovisionen. Die Volkswirtschaften dieser Länder – mit Ausnahme der Ukraine – wiesen 2016 eine hohe Wachstumsdynamik auf. Eine gute Lage am Arbeitsmarkt und Lohnsteigerungen stützten den privaten Konsum als Wachstumsträger. Hinzu trat die extrem expansive Geldpolitik der Europäischen Zentralbank (EZB). Die Einkommenssituation der privaten Haushalte war günstig, auch weil die Verbraucherpreise stabil blieben oder leicht sanken. scroll
e = Schätzung (estimate) Quelle: Raiffeisen RESEARCH, Strategie Österreich & CEE, 1. Quartal 2017 Volkswirtschaftliche Eckdaten Deutschland Auf das Segment Deutschland entfallen 28 Prozent der Gesamtvertriebsprovisionen des OVB Konzerns. Die deutsche Wirtschaft wuchs 2016 nach vorläufigen Berechnungen des Statistischen Bundesamtes um 1,9 Prozent nach 1,7 Prozent im Vorjahr. Die Konsumausgaben der privaten Haushalte und des Staates waren dabei die wesentlichen Wachstumstreiber. Die Zahl der Erwerbstätigen erreichte 2016 knapp 43,5 Millionen, den höchsten Stand seit 1991. Entsprechend günstig war die Einkommenssituation der privaten Haushalte. Volkswirtschaftliche Eckdaten Süd- und Westeuropa Die Länder des Segments Süd- und Westeuropa gehören – mit Ausnahme der Schweiz – der Eurozone an. In diesem Segment erwirtschaftete OVB im Berichtsjahr 25 Prozent der Gesamtvertriebsprovisionen. Am besten entwickelte sich in dieser Region 2016 die spanische Volkswirtschaft, wo die Wirtschaftsleistung um über 3 Prozent stieg. Allerdings leidet das Land weiterhin unter einer vergleichsweise hohen Arbeitslosigkeit. Das Wirtschaftswachstum in Frankreich und Italien blieb verhalten. Die griechische Wirtschaft stagniert, auch unter dem Druck der auferlegten Sparmaßnahmen. Dagegen erhöhte sich das Wirtschaftswachstum in der Schweiz und in Österreich. Trotz dieses eher gemischten Bildes ist es OVB im Berichtsjahr gelungen, das Geschäft im Segment Süd- und Westeuropa weiter erheblich auszuweiten. scroll
e = Schätzung (estimate) Quelle: Raiffeisen RESEARCH, Strategie Globale Märkte, 1. Quartal 2017 Branchensituation Im Zentrum der OVB Geschäftstätigkeit steht die langfristig angelegte, themenübergreifende Beratung und Betreuung der Hauptzielkundengruppe private Haushalte zu den Themen Existenzsicherung, Absicherung von Sach- und Vermögenswerten, Altersvorsorge und Vermögensauf- und -ausbau. Der Absatz von Finanzprodukten in Europa traf im Jahr 2016 auf ein weiterhin herausforderndes Umfeld. Obwohl sich die Wirtschaftsentwicklung in einigen Ländern günstiger darstellte als in den Vorjahren, wies der Euroraum insgesamt wenig wirtschaftliche Dynamik auf. Die Arbeitslosigkeit bewegt sich in einzelnen Ländern – wie beispielsweise in Spanien – auf einem hohen Niveau. Die finanzielle Lage vieler privater Haushalte insbesondere in den süd-, mittel- und osteuropäischen Ländern ist nach wie vor angespannt und lässt wenig Raum für private finanzielle Vorsorgemaßnahmen. Zusätzliche Verunsicherungen verursachten die kontroverse Diskussion über die Flüchtlingspolitik in Europa. Der Euro verlor im Jahresverlauf 2016 weiter an Wert. Ein zusätzlicher belastender Faktor besteht in dem durch die EZB künstlich niedrig gehaltenen Zinsniveau, was den Zinsaufwand der hoch verschuldeten Staaten verringert, den Aufbau privaten Vorsorgevermögens aber erschwert. Viele Finanzprodukte weisen derzeit nur eine minimale Rendite auf, die von der Teuerung ganz oder teilweise aufgezehrt wird. Speziell für den Vertrieb von Finanzprodukten ist die anhaltende Diskussion um die Provisions- oder Honorarvergütung für die Finanzberatung ebenfalls nicht hilfreich. OVB vertritt die Auffassung, dass beide Modelle ihre Berechtigung haben, wobei nachweislich nur wenige Menschen bereit sind, für eine Versicherungs- oder Finanzberatung ein Honorar zu zahlen. Aufgrund dieser besonderen Herausforderung verbunden mit einer zunehmenden Skepsis der Bürger hinsichtlich der Stabilität des Euro hat die Branche im Jahr 2016 im Altersvorsorgegeschäft eine rückläufige Geschäftsentwicklung verzeichnet. Ungeachtet aller Unwägbarkeiten im Umfeld und Verunsicherungen der privaten Haushalte lassen ein kaum überschaubares Produktangebot, nur schwer verständliche staatliche Förderungsmodalitäten sowie die Notwendigkeit, einmal getroffene Finanzentscheidungen mit Blick auf sich verändernde Bedürfnisse und Lebenssituationen regelmäßig zu überprüfen, den Bedarf an themenübergreifend kompetenter und umfassender persönlicher Beratung steigen. Damit bietet der Markt der privaten Absicherung und Vorsorge aus OVB Sicht trotz des gegenwärtig herausfordernden Umfelds langfristiges Marktpotenzial und gute Wachstumschancen. In diesem Umfeld lag OVB mit Gesamtvertriebsprovisionen von 231,8 Mio. Euro im Berichtsjahr spürbar über dem Niveau des Vorjahres Geschäftsverlauf der Beteiligungen Im Geschäftsjahr 2016 baute OVB in einem vielfach herausfordernden Umfeld die Position als einer der führenden Finanzdienstleister in Europa aus. Die Gesellschaft profitierte von ihrer breiten internationalen Aufstellung. Umsatzrückgänge in einzelnen Märkten wurden durch teils kräftige Umsatzsteigerungen in anderen Ländermärkten mehr als ausgeglichen. Insgesamt wuchsen die Gesamtvertriebsprovisionen von 224,7 Mio. Euro 2015 um 3,1 Prozent auf 231,8 Mio. Euro im Geschäftsjahr 2016. Darin enthalten sind im Auftrag von Produktpartnern an den Außendienst weitergeleitete Provisionsanteile in Höhe von 13,1 Mio. Euro (Vorjahr: 14,6 Mio. Euro). Gesamtvertriebsprovisionen nach Regionen Mio. Euro, Zahlen gerundet ![]() Ertragslage der Gesellschaft Im Wesentlichen wird die Ertragslage der OVB Holding AG als Konzernholding durch die Geschäftsentwicklung der Beteiligungsunternehmen beeinflusst. Die daraus resultierenden vereinnahmten Beteiligungserträge erreichten im Berichtsjahr insgesamt 13,1 Mio. Euro (Vorjahr: 12,6 Mio. Euro). Das Ergebnis 2016 der OVB Vermögensberatung AG – mit der ein Ergebnisabführungsvertrag besteht – betrug im Berichtsjahr 7,0 Mio. Euro (Vorjahr: 6,9 Mio. Euro). Aufgrund der Anwendung des BilRUG werden im Geschäftsjahr erstmalig Umsatzerlöse in Höhe von 9,1 Mio. Euro (Vorjahr: 0,0 Mio. Euro) sowie Aufwendungen für bezogene Leistungen in Höhe von 1,9 Mio. Euro (Vorjahr: 0,0 Mio. Euro) ausgewiesen. Auch der Rückgang der sonstigen betrieblichen Erträge um 7,4 Mio. Euro auf 1,2 Mio. Euro (Vorjahr: 8,6 Mio. Euro) sowie der sonstigen betrieblichen Aufwendungen um 1,5 Mio. Euro auf 7,8 Mio. Euro sind überwiegend auf die im Berichtjahr erstmalige Anwendung des BilRUG zurückzuführen. Der Personalaufwand für die durchschnittlich 59 Angestellten der Holding (Vorjahr: 58) reduzierte sich im Berichtszeitraum von 7,1 Mio. Euro auf 6,8 Mio. Euro. Das Finanzergebnis betrug im Berichtsjahr 0,2 Mio. Euro nach minus 0,7 Mio. Euro im Vorjahr. Die Veränderung resultiert im Wesentlichen aus Erträgen aus Zuschreibung von Finanzanlagen. Das Ergebnis der gewöhnlichen Geschäftstätigkeit als auch der Jahresüberschuss beliefen sich im Geschäftsjahr 2016 auf 12,2 Mio. Euro (Vorjahr: 9,4 Mio. Euro). Vermögens- und Finanzlage der Gesellschaft Die Bilanzsumme der OVB Holding AG erhöhte sich von 86,3 Mio. Euro zum Ende des Geschäftsjahres 2015 auf nunmehr 88,9 Mio. Euro zum Ende des abgelaufenen Geschäftsjahres. Das Vermögen der OVB Holding AG besteht im Wesentlichen aus Anteilen und Forderungen gegen verbundene Unternehmen, die zum ganz überwiegenden Teil durch Eigenkapital refinanziert sind. Die Vermögensstruktur ist zum Vorjahr nahezu unverändert. Die Position Forderungen gegen verbundene Unternehmen beinhaltet im Wesentlichen Dividendenansprüche und Forderungen aus laufendem Verrechnungsverkehr. Die Kapitalstruktur der OVB Holding AG ist geprägt durch eine solide Eigenkapitalausstattung: Das Eigenkapital der Gesellschaft betrug zum Jahresultimo 2016 84,5 Mio. Euro (Vorjahr: 81,6 Mio. Euro). Die Eigenkapitalquote des Unternehmens stieg leicht von 94,6 Prozent auf 95,0 Prozent. Liquidität und Dividende Die Gesellschaft verfügt zum Bilanzstichtag über liquide Mittel in Höhe von 27,7 Mio. Euro (Vorjahr: 28,7 Mio. Euro). Für das Geschäftsjahr 2015 ist in 2016 eine Dividende von 0,65 Euro je Aktie (Gesamtvolumen 9,3 Mio. Euro) ausgeschüttet worden. Dividendenzahlungen erfolgen je nach Finanz- und Ertragslage der Gesellschaft. Vorstand und Aufsichtsrat der OVB Holding AG schlagen der Hauptversammlung am 2. Juni 2017 daher vor, aus dem Bilanzgewinn der OVB Holding AG eine gegenüber dem Vorjahr um 0,10 Euro erhöhte Dividende von 0,75 Euro je Aktie auszuschütten. Zum 31. Dezember 2016 waren insgesamt 14.251.314 Aktien dividendenberechtigt. Die Ausschüttungssumme der OVB Holding AG für das Geschäftsjahr 2016 wird bei entsprechendem Beschluss durch die Hauptversammlung 10,7 Mio. Euro betragen. Vergleich der prognostizierten und der tatsächlichen Entwicklung Im Prognosebericht des Lageberichts 2015 der Gesellschaft ging der Vorstand der OVB Holding AG davon aus, Ergebnisbeiträge und ein Betriebsergebnis (EBIT) auf dem Niveau des Vorjahres zu erreichen. Mit Beteiligungserträgen in Höhe von 13,1 Mio. Euro (Vorjahr 12,6 Mio. Euro), einer leicht über dem Vorjahreswert liegenden Gewinnabführung der deutschen Tochtergesellschaft OVB Vermögensberatung AG sowie höherer Erstattungen von Konzerngesellschaften wurden diese Prognosen übertroffen. Das Ergebnis nach Steuern belief sich im Geschäftsjahr 2016 auf 12,2 Mio. Euro (Vorjahr: 9,4 Mio. Euro). Gesamtaussage In einem zunehmend herausfordernden Umfeld konnte die Gesellschaft Erträge aus Beteiligungen vereinnahmen, die den Vorjahreswert um 4,0 Prozent übersteigen. Der aufgrund des Ergebnisabführungsvertrags erhaltene Gewinn der deutschen Tochtergesellschaft übertraf den Vorjahreswert um 1,4 Prozent. Damit stellt sich die Ertragslage der Gesellschaft sowie deren finanzielle Situation anhaltend solide dar. RisikoberichtGrundsätze und Ziele des Risikomanagements Unternehmerisches Handeln ist untrennbar mit der Übernahme von Risiken verbunden. Risiko heißt für OVB die Gefahr möglicher Verluste oder entgangener Gewinne. Diese Gefahr kann durch interne oder externe Faktoren ausgelöst werden. Auftretende Risiken sollen so früh wie möglich erkannt werden, um schnell und angemessen darauf reagieren zu können. Die Ziele des Risikomanagements sind die stetige Weiterentwicklung des bestehenden Risikofrühwarnsystems, systematische Auseinandersetzung mit bestehenden und potenziellen Risiken, die Förderung des risikoorientierten Denkens und Handelns in der Gesamtorganisation und somit ein bewusstes Eingehen von Risiken aufgrund einer umfassenden Kenntnis der Risiken und Risikozusammenhänge. OVB achtet auf ein ausgeglichenes Chancen-Risiko-Verhältnis. Struktur und Prozess des Risikomanagements Die Organisation des Risikomanagements, die verwendeten Methoden und die implementierten Prozesse sind in der Konzernrichtlinie zum Risikomanagement schriftlich dokumentiert und stehen allen verantwortlichen Mitarbeitern zur Verfügung. Die standardisierten Risikomanagementprozesse stellen sicher, dass der Vorstand und Aufsichtsrat zeitnah und strukturiert über die aktuelle Risikosituation der OVB Holding AG informiert werden. OVB Risikomanagementprozess ![]() Die unternehmensstrategische Steuerung liegt beim Vorstand der OVB Holding AG. Dieser legt im Zusammenwirken mit dem Management der Tochtergesellschaften die europaweite Strategie der Geschäftstätigkeit und die daraus abgeleitete Risikostrategie fest. Alle operativ tätigen Tochtergesellschaften sind verpflichtet, im Rahmen der vom Konzern definierten Vorgaben ein an ihr spezifisches Geschäft angemessenes Risikomanagementsystem einzurichten und laufend zu überwachen. Risikofrühwarnindikatoren werden definiert und kontinuierlich beobachtet. Wichtiger Bestandteil des Risikomanagements ist das an aktuelle Entwicklungen angepasste Risikofrüherkennungssystem, das die identifizierten Einzelrisiken in Risikokategorien zusammenfasst und jedem Risiko einen Risikoverantwortlichen zuordnet. Wesentliche Risiken werden durch die einzelnen Risikoverantwortlichen der Funktionsbereiche bzw. durch die dezentralen Risikomanager der operativen Gesellschaften in den jährlichen Risikoinventuren identifiziert, quantifiziert und die getroffenen Maßnahmen dokumentiert. Neben dem unmittelbaren Austausch des zentralen Risikomanagers mit dem Vorstand erfolgen standardisierte Risikoberichte an Vorstand und Aufsichtsrat, in denen die aktuelle Risikosituation von OVB aufgezeigt wird. Im Rahmen des Risikoreportings wurden Schwellenwerte und Meldewege definiert. Risikoanalysen werden zunächst auf Ebene der Konzerngesellschaften und der einzelnen Verantwortungsbereiche durchgeführt. Das regelmäßige Reporting der verschiedenen Abteilungen der Holding und der Tochtergesellschaften wird vom zentralen Risikoverantwortlichen der Holding zu einer konzernübergreifenden, laufenden, bei Bedarf sofortigen Berichterstattung an Vorstand und Aufsichtsrat verdichtet. Kernstück des Konzernrisikoberichts ist das „Konzern-Risiko-Cockpit“, in dem die wesentlichen Risiken der Landesgesellschaften aufgezeigt und zum Konzernrisiko aggregiert werden. Konzernweite Konsultationen und regelmäßige Abstimmungen mit den Führungskräften des Außendienstes ergänzen dieses Früherkennungssystem. Über Ad-hoc-Risikomeldungen wird der zentrale Risikoverantwortliche der Holding darüber hinaus bei Eilbedürftigkeit unabhängig von den normalen Berichtswegen direkt unterrichtet. Im Rahmen der Unternehmensplanung schätzt OVB die potenziellen Risiken im Vorfeld wesentlicher Geschäftsentscheidungen ein, während das Berichtswesen eine angemessene Überwachung solcher Risiken im Rahmen der Geschäftstätigkeit ermöglicht. Ein effizienter Controllingprozess unterstützt die Früherkennung bestandsgefährdender Risiken. Weitere Elemente des Risikomanagementsystems sind die interne Revision und das Compliance Management, die konzernweit Überwachungs- und Kontrollaufgaben wahrnehmen. Die interne Revision arbeitet im Auftrag des Konzernvorstands weisungsfrei und unbeeinflusst als konzernweit zuständige prozessunabhängige Instanz. Auch bei Berichterstattung und Wertung der Prüfungsergebnisse handelt die Revision weisungsungebunden. Basierend auf ihrem jährlichen Prüfungsplan führt die interne Revision regelmäßig in der Holding sowie in in- und ausländischen Tochtergesellschaften des Konzerns risikoorientierte Prüfungen durch und kontrolliert die Behebung der getroffenen Prüfungsfeststellungen. Sie überwacht die Einhaltung der gesetzlichen Anforderungen, bewertet das Risikomanagement, die Kontroll- sowie Führungs- und Überwachungssysteme sowie rechnungslegungsrelevante Prozesse und gibt Hinweise zu ihrer stetigen Verbesserung. Oberstes Ziel des Compliance Managements ist es, Risiken aus der Nichteinhaltung von geltendem Recht, internen Standards und Prozessen durch präventive Maßnahmen zu verhindern beziehungsweise zu minimieren. Weiterentwicklung des Risikomanagements Eine kontinuierliche Weiterentwicklung des Risikomanagementsystems ist eine wichtige Voraussetzung für die Möglichkeit der zeitnahen Reaktion auf sich ändernde Rahmenbedingungen, die direkt oder indirekt Einfluss auf die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der OVB Holding AG haben können. Ein fortlaufender Erfahrungsaustausch mit den dezentralen Risikomanagern stellt sicher, dass neue Erkenntnisse in das Risikomanagement einfließen und dadurch eine Weiterentwicklung gewährleistet wird. Darüber hinaus sind Weiterbildungsmaßnahmen ein wesentliches Element, um das Wissen der Prozessbeteiligten stetig zu aktualisieren. Zudem wird das Risikomanagement der OVB Holding AG regelmäßig durch die interne Revision überprüft. Die Revisionsprüfungen tragen zur Überwachung des Risikomanagementsystems bei und liefern Erkenntnisse, mit denen die Qualität erhöht und die Weiterentwicklung des Risikomanagements weiter vorangeführt wird. Neben der Risikoinventur wurden alle Maßnahmen zur Früherkennung, Begrenzung und Bewältigung von Risiken im Jahresverlauf 2016 im Rahmen der jährlichen Überprüfung vor dem Hintergrund interner und externer Entwicklungen analysiert, angepasst und ergänzt. Rechnungslegungsbezogenes internes Kontrollsystem Das interne Kontrollsystem umfasst die Grundsätze, Verfahren und Maßnahmen zur Sicherung der Wirksamkeit und Wirtschaftlichkeit der Geschäftstätigkeit, zur Sicherung der Ordnungsmäßigkeit der Rechnungslegung sowie zur Sicherung der Einhaltung der maßgeblichen rechtlichen Vorschriften. Dazu gehört auch das interne Revisionssystem, soweit es sich auf die Rechnungslegung bezieht. Das Risikomanagementsystem im Hinblick auf den Rechnungslegungsprozess bezieht sich als Teil des internen Kontrollsystems wie Letzteres auf Kontroll- und Überwachungsprozesse der Rechnungslegung, insbesondere bei bilanziellen Positionen, die Risikoabsicherungen des Unternehmens erfassen. Wesentliche Merkmale des rechnungslegungsbezogenen internen Kontrollsystems:
Das interne Kontrollsystem im Hinblick auf den Rechnungslegungsprozess – als Teil des Risikomanagementsystems – stellt sicher, dass unternehmerische Sachverhalte bilanziell richtig erfasst, aufbereitet und gewürdigt sowie in die Rechnungslegung übernommen werden. Die geeignete personelle Ausstattung, die Verwendung von adäquater Software sowie klare gesetzliche und unternehmensinterne Vorgaben stellen die Grundlage für einen ordnungsgemäßen, einheitlichen und kontinuierlichen Rechnungslegungsprozess dar. Eine klare Abgrenzung der Verantwortungsbereiche sowie nachgelagerte Kontroll- und Überprüfungsmechanismen stellen eine korrekte und verantwortungsbewusste Rechnungslegung sicher. Im Einzelnen wird so erreicht, dass Geschäftsvorfälle in Übereinstimmung mit den gesetzlichen Vorschriften, der Satzung sowie internen Richtlinien erfasst, verarbeitet und dokumentiert sowie zeitnah und korrekt buchhalterisch erfasst werden. Gleichzeitig wird sichergestellt, dass Vermögensgegenstände und Schulden im Jahres- und Konzernabschluss zutreffend angesetzt, ausgewiesen und bewertet sowie verlässliche und relevante Informationen als Grundlage vollständig und zeitnah bereitgestellt werden. Chancen und Risiken im Einzelnen Nachfolgend werden Chancen und Risiken beschrieben, die erhebliche vor- oder nachteilige Auswirkungen auf die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage von OVB haben können. Gesamtwirtschaftliche Chancen und Risiken Das OVB Geschäftsumfeld wird durch Veränderungen in den ökonomischen und politischen Rahmenbedingungen beeinflusst. OVB beobachtet die politischen, regulatorischen, ökonomischen und konjunkturellen Entwicklungen in den Märkten, in denen sie sich bewegt, nutzt externe Marktanalysen sowie das Know-how externer Experten und Analysten, um die strategische und operative Ausrichtung vor dem Hintergrund dieser Entwicklungen zu überprüfen. Dies gilt auch für Chancen und Risiken, die mit der Erschließung neuer Märkte verbunden sind. Weitere Expansionspläne macht OVB davon abhängig, dass in dem jeweiligen Land geordnete politische und rechtliche Verhältnisse herrschen und die wirtschaftliche Lage erwarten lässt, dass OVB in einer den Marktverhältnissen angemessenen Frist die geschäftlichen Aktivitäten profitabel vorantreiben kann. Angesichts der besonderen Risiken aus der konjunkturellen Entwicklung wirken die breite regionale Aufstellung des OVB Konzerns innerhalb Europas, die Marktrisiken und -rückgänge einzelner Länder mit den Chancen anderer Märkte kompensieren kann, sowie eine breite Kundenbasis tendenziell risikomindernd. Dementsprechend hat sich in den letzten Jahren auch die Abhängigkeit der Geschäftsentwicklung des Konzerns von einzelnen Ländermärkten verringert. Zugleich eröffnet die internationale Ausrichtung von OVB Chancen, an besonders günstigen Entwicklungen in einzelnen Märkten zu partizipieren. Auch eine Verteilung der Geschäftstätigkeit auf verschiedenste Produkte, die der Existenzsicherung und der Absicherung von Sach- und Vermögenswerten sowie folgend der Altersvorsorge und dem Vermögensauf- und -ausbau dienen und an die jeweiligen Marktgegebenheiten angepasst sind, wirkt den Risiken, zumindest in Teilbereichen, entgegen. Chancen und Risiken aus der Entwicklung unternehmensspezifischer Wertfaktoren Unternehmensspezifische Wertfaktoren des geschäftlichen Erfolgs der Gesellschaften des OVB Konzerns sind der Ausbau der Vermittlerbasis, die Ausweitung der Kundenzahl sowie die Struktur und Qualität des Beratungs- und Vermittlungsgeschäfts. OVB ist in allen nationalen Märkten, in denen sie tätig ist, vornehmlich auf die Beratung und Betreuung von privaten Haushalten mit mittlerem und höherem Einkommen fokussiert. Die Gewinnung neuer Kunden und die Sicherung einer langfristigen Kundenbeziehung sind dabei wesentliche Erfolgsfaktoren. In vielen Ländermärkten, in denen OVB tätig ist, sind die Auswirkungen von Verunsicherungen spürbar, die aus der fortdauernd schwierigen Verschuldungssituation einiger Länder des Euroraums resultieren. Von dieser Entwicklung gehen negative Effekte auf das Wirtschaftswachstum, die Einkommenssituation der privaten Haushalte und die Verfassung des Arbeitsmarktes aus. Obwohl sich die gesamtwirtschaftliche Lage in Spanien, Italien und Frankreich nicht wesentlich verändern dürfte, bleiben grundlegende strukturelle Probleme ungelöst. Dazu zählen beispielsweise hohe Budgetdefizite der öffentlichen Hand und eine mangelnde internationale Wettbewerbsfähigkeit der Unternehmen. Im Jahr 2015 hatte der Zustrom von Flüchtlingen aus dem Nahen und Mittleren Osten sowie aus Afrika nach Europa ein nie zuvor gesehenes Ausmaß erreicht. 2016 ließ dieser Zustrom aufgrund verschiedener politischer Maßnahmen nach. Die politischen und wirtschaftlichen Risiken – aber auch Chancen – dieser Entwicklung sind gegenwärtig noch nicht abzusehen. Insgesamt sieht OVB aufgrund der nach wie vor bestehenden Notwendigkeit zur Eigenvorsorge und insbesondere auch vor dem Hintergrund der demografischen Entwicklung in allen Ländern, in denen OVB Konzerngesellschaften tätig sind, Bedarf für die OVB Dienstleistung und damit ausreichend Potenzial für Neugeschäft. Der kontinuierliche Ausbau der Vermittlerorganisation sowie die nachhaltige Bindung einer ausreichenden Zahl engagierter und kompetenter Finanzvermittler sind weitere Faktoren für den wirtschaftlichen Erfolg von OVB und das zukünftige Wachstum. Bei der Gewinnung neuer Finanzvermittler könnten demografische Effekte tendenziell hemmend wirken. Die Entwicklung der Vermittlerbasis ist Gegenstand des periodischen Berichtswesens. Positive oder negative Entwicklungen werden vom Management laufend auf ihre Auswirkungen analysiert und bewertet. Eine mögliche Fluktuation von Vermittlern in einer sich konsolidierenden Branche birgt zugleich Chancen wie auch Risiken in sich. OVB sieht sich aufgrund der langjährigen Erfahrung sowohl in der Lage, einer möglichen Beraterfluktuation entgegenzuwirken als auch neue Finanzvermittler an sich zu binden. Zu diesen Maßnahmen gehören zum Beispiel eine transparente Vertragsgestaltung, ein wettbewerbsfähiges Provisionsmodell für den Außendienst sowie internationale Karrieremöglichkeiten. Zugleich legen die Konzerngesellschaften großen Wert auf die Aus- und stetige Weiterbildung ihrer Finanzvermittler. Branchenbezogene Chancen und Risiken Branchentypische Chancen und Risiken für OVB ergeben sich insbesondere im Zusammenhang mit Veränderungen der Märkte für Altersvorsorge, Gesundheitsvorsorge, Geldanlage und Finanzierungen. Dabei beeinflussen steuer- und sozialpolitische Rahmenbedingungen, Entwicklungen am Kapitalmarkt und eine Vielfalt neuer regulatorischer Anforderungen das Geschäft von OVB. Auf europäischer Ebene wurden neue Regulierungen auf den Weg gebracht, deren Zielsetzung es ist, für alle am Vertrieb von Versicherungsprodukten beteiligten Akteure gleiche Wettbewerbsbedingungen zu gewährleisten und den Verbraucherschutz zu verbessern. Europaparlament und EU-Rat unterzeichneten im Januar 2016 die Richtlinie für den Versicherungsvertrieb (IDD – Insurance Distribution Directive), die bis zum 23. Februar 2018 von den Mitgliedsstaaten in nationales Recht umgesetzt werden muss. Parallel dazu konkretisiert die EU-Kommission wichtige IDD-Regelungen in vier sogenannten delegierten Rechtsakten. Aus Sicht von OVB ist es entscheidend, dass die EU-Kommission den Richtlinientext konkretisiert, ohne die vom europäischen Gesetzgeber getroffenen grundsätzlichen Vorgaben der Richtlinie einzuschränken oder abzuändern. Für OVB besonders relevant sind die Vorgaben für den provisionsbasierten Vertrieb. Ein Provisionsverbot ist ausdrücklich nicht in der Verordnung vorgesehen. Es bleibt den EU-Mitgliedsstaaten aber freigestellt, ein solches Verbot einzuführen – oder auch nicht. In Deutschland ist nach Bekenntnis der derzeitigen Regierungsparteien mit einem Provisionsverbot im Rahmen der Umsetzung in deutsches Recht nicht zu rechnen. In den weiteren Ländern, in denen OVB tätig ist, gibt es solche klaren Aussagen bislang noch nicht. Ferner hat das Bundeskabinett am 18. Januar 2017 den Gesetzentwurf zur Umsetzung der Versicherungs-vertriebsrichtlinie (IDD) beschlossen. Die Verabschiedung des Gesetzes ist bis Mitte 2017 geplant. OVB begrüßt insoweit, dass sich die geplante Umsetzung in Deutschland eng an den eigentlichen Zielen der IDD orientiert und die Weiterbildungsverpflichtung sowie die erweiterten Informations- und Dokumentationspflichten seitens der Vermittler im Sinne der Richtlinie regelt. Die EU-Kommission lässt aktuell durch die europäischen Aufsichtsbehörden (EIOPA) Leitlinien zur Umsetzung der Richtlinien im Rahmen der Tätigkeit der Aufsichtsbehörden entwickeln. Die EIOPA hat ihre Empfehlungen an die EU Kommission am 01.02.2017 veröffentlicht. Im Rahmen dieser Leitlinien werden u.a. Anforderungen der IDD zur Vermeidung und Offenlegung von Interessenkonflikten bei der Vermittlung von Versicherungsanlageprodukten konkretisiert und Anforderungen an Produkteinführungs- und überwachungsverfahren. Die Kommission soll unter anderem festlegen, welche Aufsichts- und Lenkungs-Anforderungen („Product Oversight and Governance“, kurz POG) die Unternehmen erfüllen müssen und wie die notwendigen Fachkenntnisse zum Vertrieb der Produkte die Vermittler erreichen können. OVB bewertet die Schaffung verbindlicher Regelungen als positiv, die zu mehr Transparenz und Vergleichbarkeit der Produkte und Anbieter im Sinne der OVB Vermittler und OVB Kunden führen. Die vorgenannten Regulierungen werden nicht ohne Auswirkungen auf die Finanzberatung und Vermittlung von Finanzprodukten bleiben. Es bleibt abzuwarten, in welcher Form weitere europäische Länder die Richtlinien in jeweiliges Landesrecht umsetzen. Für Deutschland hat am 6. Januar 2016 das Bundeskabinett den Gesetzentwurf des „Ersten Finanzmarktnovellierungsgesetzes“ („1. FiMaNoG“) sowie am 21. Dezember 2016 den „Entwurf eines Zweiten Gesetzes zur Novellierung von Finanzmarktvorschriften aufgrund europäischer Rechtsakte“ („2. FiMaNoG“) beschlossen. Damit sollen im Schwerpunkt die überarbeitete Finanzmarktrichtlinie („MiFID II“) und die diesbezügliche Verordnung („MiFIR“) umgesetzt werden. Aufgrund europarechtlicher Vorgaben muss dieses Gesetzgebungsverfahren vor dem 3. Juli 2017 abgeschlossen sein und das 2. FiMaNoG muss spätestens am 3. Januar 2018 in Kraft treten. Das Geschäftsmodell der OVB ist von dem 1. und 2. FiMaNoG nur insoweit betroffen, als dass Verstöße im Rahmen der „Basisinformationsblätter für verpackte Anlageprodukte für Kleinanleger und Versicherungsanlageprodukte“ (PRIIP-VO) zukünftig sanktioniert werden können. Danach müssen Vermittler und Berater von PRIIPs gewährleisten, dass die PRIIPs-KIDs (Key Information Documents) dem Kunden rechtzeitig vor Abschluss des Geschäfts ausgehändigt werden. Insgesamt ist eine weitergehende Regulierung des Finanzdienstleistungsmarktes mit dem Ziel eines erhöhten Anlegerschutzes, die den Druck auf die klassische Provisionsberatung verschärft, Anbieter zur Offenlegung ihrer Kosten und Provisionen verpflichtet und die gesetzlichen Vorgaben hinsichtlich Beratungsdokumentation und Information ausweitet, zu erwarten. OVB beobachtet und analysiert kontinuierlich insbesondere die politischen Entscheidungsprozesse, um frühzeitig Auswirkungen auf ihr Geschäftsmodell sowie auf die strategische Positionierung in den Ländermärkten beurteilen zu können. Es besteht das Risiko, dass eine überzogene Regulierung die notwendigen privaten Anstrengungen zur Absicherung und Vorsorge einschränkt. Für OVB besteht dagegen die Chance, dass der Konzern aufgrund seiner langjährigen Erfahrung, seiner kompetenten Mitarbeiter und seiner hohen Finanzkraft die gestiegenen regulatorischen Anforderungen besser und effizienter erfüllen kann als andere, vor allem kleinere Akteure am Markt. Daraus können für OVB Vorteile im Wettbewerb und bei der Konsolidierung der Branche resultieren. OVB verfügt über eine breite Palette leistungsstarker Produktpartner. Sie vermittelt Finanzprodukte von über 100 Versicherungen, Investmentgesellschaften, Bausparkassen oder Banken. Auf dieser Grundlage ist es möglich, die für den einzelnen Kunden optimalen Produktangebote und -konzepte auszuwählen und zu realisieren. Die mit der Produktauswahl verbundenen Risiken werden durch die Zusammenarbeit mit renommierten und international erfahrenen Produktanbietern auf Basis einer langfristig angelegten Partnerschaft begrenzt. Durch eine umfassende Marktbeobachtung identifiziert OVB Kundenbedürfnisse und Markttrends, die sie in Zusammenarbeit mit den Produktpartnern mit wettbewerbsfähigen, auf die Kundenwünsche zugeschnittenen Produkten bedient. Im ständigen Dialog mit den Partnern stellt OVB die Qualität und Wettbewerbsfähigkeit des Produktportfolios europaweit sicher. Risiken aus einer rückläufigen Attraktivität der Produkte begegnet OVB durch fortlaufende Beobachtung der Kundenresonanz. Im Austausch mit den Finanzvermittlern werden deren Erfahrungen und Vorschläge zur Verbesserung und zum Ausbau des Produktportfolios und der damit verbundenen Serviceleistungen durch eingerichtete Gremien verwertet. Eine Verringerung des Absatzes einzelner Produkte kann OVB zumindest teilweise durch den Absatz anderer Produkte kompensieren. Einen wesentlichen Baustein der OVB Unternehmensstrategie stellt die Premium-Select-Strategie dar. Eine besonders enge Zusammenarbeit mit leistungsstarken Produktpartnern bildet dabei die Grundlage für die Entwicklung exklusiver Produkte, die OVB die Chance bieten, über Wettbewerbsvorteile Marktanteile zu gewinnen. Finanzwirtschaftliche Risiken Ausfallrisiken können sich aus Forderungen gegenüber Geschäftspartnern sowie aus der Gewährung von Provisionsvorschüssen und Provisionsrückbelastungen gegenüber dem Außendienst ergeben. In Einzelfällen werden, zur Überbrückung des Zeitraums bis zum Zahlungseingang durch die Produktgeber, erwirtschaftete aber noch nicht vereinnahmte Provisionen an den Außendienst gezahlt. Risiken aus Forderungsausfällen begegnet OVB durch ein risikoorientiertes Forderungsmanagement und eine sorgfältige Auswahl der Geschäfts- und Produktpartner. Auf Forderungen, die aus heutiger Sicht risikobehaftet sind, werden entsprechende Wertberichtigungen gebildet. Diese berücksichtigen zeitnahe Informationen über die Bonität der Schuldner, zu erwartende Provisionseinnahmen sowie die Altersstruktur der Forderungen. Die Ausfallquote der Forderungen für das Berichtsjahr beträgt 1,22 Prozent (Vorjahr: 0,96 Prozent). Für Stornorisiken sorgt OVB durch entsprechende Stornoreserveeinbehalte bei den Vermittlern und Stornorückstellungen vor, deren Höhe sich an dem im Haftungszeitraum zugeflossenen Provisionsaufkommen sowie den nach den Erfahrungen der Vergangenheit zu erwartenden Provisionsrückforderungen bemisst. Emittentenrisiken bei der Anlage liquider Mittel werden durch strenge Bonitätsanforderungen und ein angemessenes Kapitalanlagemanagement begrenzt. OVB unterhält Geschäftsbeziehungen zu mehreren Banken, die unterschiedlichen Bankensystemen angehören. OVB beobachtet die Bonität dieser Banken genau und legt, sofern verfügbar, unter anderem externe Ratings zugrunde. 94,9 Prozent der Anlagen verfügen in Anlehnung an die Ratingskala von Standard & Poor’s über ein Rating von mindestens „A“. Kapitalanlagen ohne Ratings sind kein wesentlicher Bestandteil unseres Portfolios. Marktrisiken sind Gefahren eines Verlustes, der aufgrund nachteiliger Veränderungen von Marktpreisen oder preisbeeinflussender Parameter eintreten kann. Zu den Marktpreisrisiken zählen Zinsrisiken, Währungsrisiken und Aktienkursrisiken. Im Bestand befindliche Aktien, Anleihen und Fonds können durch Marktpreisschwankungen vorrangig einem Kursrisiko ausgesetzt sein. OVB variiert Anlagevolumen und Emittenten, um diesem Risiko zu begegnen. Über eine ständige Überwachung und Bewertung des Portfolios werden mögliche Ergebnisauswirkungen starker Kursschwankungen frühzeitig identifiziert. Die Begrenzung von Risiken kann auch eine kurzfristige, vollständige Liquidation von Positionen umfassen. Insgesamt besitzen sachwertorientierte Kapitalanlagen bei den Konzerngesellschaften eine untergeordnete Bedeutung. Wenn das für Kapitalanlagen relevante Marktzinsniveau während des gesamten Jahres 2015 um 100 Basispunkte höher (niedriger) gewesen wäre, wäre das Ergebnis um TEUR 635 höher (niedriger) gewesen. Währungsrisiken bestehen aufgrund der internationalen Ausrichtung von OVB. OVB beobachtet daher kontinuierlich die Entwicklung an den Devisenmärkten und prüft dabei insbesondere die Notwendigkeit zusätzlicher Absicherungsmaßnahmen. Liquiditätsrisiken sind bei OVB gering, da das operative Geschäft aus dem laufenden Cashflow finanziert und die Steuerung und die Anlage überschüssiger Liquidität durch Liquiditätsberichte unterstützt werden. Diese Berichte ermöglichen einen regelmäßigen Einblick in die finanzielle Entwicklung und den daraus abgeleiteten Liquiditätsbedarf der Tochterunternehmen und der Holding. Mit diesen Maßnahmen diversifiziert OVB zugleich die Risiken der Inanspruchnahme aus für die Konzerngesellschaften abgegebenen Garantien oder Patronatserklärungen. Betriebliche Risiken OVB greift zur Abwicklung der Geschäftsabläufe auf interne Mitarbeiter und externe Dienstleister sowie auf technische und bauliche Einrichtungen zurück. Für die Arbeitsabläufe zur Abwicklung und Abrechnung der Geschäftsvorfälle sind verbindliche Regeln definiert. Mitarbeiter, die mit vertraulichen Daten operieren, verpflichten sich zur Einhaltung verbindlicher Vorschriften und zu einem verantwortungsvollen Umgang mit den entsprechenden Daten. Das Risiko von Verstößen gegen interne und externe Vorschriften begrenzt OVB durch eine Trennung in Management- und Kontrollfunktionen. Durch einen angemessenen Versicherungsschutz sichert sich OVB gegen Schadensfälle und ein mögliches Haftungsrisiko ab. IT-Risiken Die IT-Strukturen sind weitgehend standardisiert. Um potenzielle Ausfälle, Datenverlust, Datenmanipulationen und unerlaubten Zugriff auf das IT-Netz zu verhindern, setzt OVB aktuelle, überwiegend branchenspezifische Standardsoftware namhafter Anbieter ein. Diese wird im Bedarfsfalle durch konzernspezifische Eigenentwicklungen, die kontinuierlicher Qualitätskontrolle unterliegen, ergänzt. Backup-Systeme, Spiegeldatenbanken und eine definierte Notfallplanung sichern den Datenbestand und gewährleisten die Verfügbarkeit. Die IT-Systeme sind durch spezielle Zugangs- und Berechtigungskonzepte sowie eine wirksame und laufend aktualisierte Antivirensoftware geschützt. OVB verfolgt mit dem europaweit in der Implementierung befindlichen Administrations- und Verwaltungssystem my OVB das Ziel einer weiteren Homogenisierung der eingesetzten IT-Werkzeuge in allen Gesellschaften. Aufgrund der immer größer werdenden Bedeutung von IT zur Unterstützung der Geschäftsprozesse investiert OVB sowohl in bestehende als auch in neue IT-Lösungen und beobachtet dabei auch die von Wettbewerbern verwendeten Systeme. Chancen und Risiken der Unternehmensreputation Reputationsrisiken sind jene Risiken, die aus einem Ansehensverlust der gesamten Branche, von OVB selbst oder einer oder mehrerer operativer Einheiten, zum Beispiel bei Kunden, Geschäftspartnern oder in der Öffentlichkeit, erwachsen. Die Beratung zu Finanzprodukten und ihre Vermittlung werden in der Öffentlichkeit von Fall zu Fall kritisch hinterfragt. OVB ist insbesondere der Gefahr ausgesetzt, dass durch öffentliche Berichterstattung zum Beispiel wegen der Geltendmachung von Haftungsansprüchen aufgrund einer fehlerhaften oder vermeintlich fehlerhaften Beratung durch Finanzvermittler oder über vertriebene Produkte das öffentliche Vertrauen in das Unternehmen negativ beeinflusst wird. Darüber hinaus kann menschliches Fehlverhalten selbst bei strikten internen Anweisungen und Vorgaben nicht völlig ausgeschlossen werden. OVB verfolgt und analysiert derartige Diskussionen mit dem Ziel, einen eventuellen Imageschaden durch präventive Maßnahmen gar nicht erst entstehen zu lassen. Die Ausbildungsstandards entsprechen den gesetzlichen Anforderungen und werden laufend weiterentwickelt sowie an sich verändernde gesetzliche Rahmenbedingungen angepasst. Eine Dokumentation der Beratungsgespräche sowie strenge Auswahlkriterien für die Aufnahme neuer Produktgeber und Produkte unterstützen diese Zielsetzung. Spiegelbildlich besteht für OVB die Chance, durch beständig kompetentes, verantwortungsbewusstes Handeln das Ansehen der Gesellschaft in der breiten Öffentlichkeit und bei potenziellen Kunden weiter zu verbessern. Diesem Ziel dient auch die Öffentlichkeitsarbeit des Unternehmens. Beratungs- und Haftungsrisiken Die Vermittlung von Finanzprodukten findet regelmäßig im Anschluss an eine vorangegangene Beratung des Kunden statt. Diese Beratung dient dazu, dem jeweiligen Kunden das auf sein individuelles Versorgungs- und Anlageprofil zugeschnittene Finanzprodukt zu vermitteln. Eine kontinuierliche Sensibilisierung und Weiterbildung der Vermittler mit Blick auf eine bedarfsgerechte Beratung sowie die notwendige Dokumentation und Protokollierung der Kundengespräche tragen dazu bei, potenzielle Beratungsrisiken zu minimieren. Die öffentliche und umfängliche Diskussion um die Qualität der Finanzberatung in Europa führt zu verschärften rechtlichen Anforderungen, die mit erhöhten Risiken verbunden sein können. Alle relevanten Regulierungsbestrebungen auf nationaler und europäischer Ebene verfolgt OVB intensiv, um rechtzeitig mögliche Auswirkungen auf das Geschäftsmodell erkennen und erforderliche Anpassungen einleiten zu können. Rechtliche Risiken Um Rechtsrisiken zu begegnen, sichert sich OVB durch eine umfassende Beratung sowohl durch interne Fachleute als auch durch externe Fachanwälte und Berater im Vorfeld von Unternehmensentscheidungen und bei der Gestaltung der Geschäftsprozesse ab. Die Steuerung der Rechtsrisiken wird durch die Rechtsabteilung koordiniert. Zu ihren Aufgaben gehört auch die Begleitung und Bewertung von laufenden Rechtsstreitigkeiten. Risiken aus möglichen Fehlern in der Kundenberatung sowie aus der Vermittlung von Finanz- und Versicherungsprodukten begegnet OVB durch laufende Begleitung und Bewertung durch den Rechtsbereich. Im Weiteren reduziert OVB das Haftungsrisiko teilweise über ausreichend bemessene Vermögensschadenhaftpflichtversicherungen. Für alle klagerechtlichen Fälle wurden ausreichend Rückstellungen inklusive etwaiger Rechtsberatungskosten gebildet. Die derzeit anhängigen Verfahren stellen nach unserer Prüfung gegenwärtig keine Risiken dar, die erhebliche nachteilige Auswirkungen auf die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage von OVB haben können. Steuerliche Risiken Aus sich verändernden steuerlichen Rahmenbedingungen bei den einzelnen Landesgesellschaften sowie für Beratungsleistungen können sich für OVB steuerliche Risiken ergeben. OVB beobachtet sich abzeichnende Entwicklungen im Steuerrecht in allen Ländern, in denen sie tätig ist, insbesondere auch mögliche regulatorische Eingriffe in die steuerliche Behandlung des Vertriebsmodells, fortlaufend und analysiert sie hinsichtlich möglicher Auswirkungen auf den Konzern. Steuerliche Anforderungen an das Unternehmen überwachen interne und externe Fachleute in Übereinstimmung mit den steuerlichen Regelungen und den von den Finanzverwaltungen dazu ergangenen Anweisungen. Schätzrisiken Annahmen und Schätzungen beziehen sich im Wesentlichen auf die Bewertung von Rückstellungen und die Realisierbarkeit von Forderungen, die Werthaltigkeit der Geschäfts- und Firmenwerte, die rechtlichen Risiken und Abschreibungen beziehungsweise die Festlegung wirtschaftlicher Nutzungsdauern. Die tatsächlichen Werte können in Einzelfällen von den getroffenen Annahmen und Schätzungen abweichen. Änderungen werden zum Zeitpunkt einer besseren Erkenntnis berücksichtigt. Gesamtbeurteilung der Chancen und Risiken OVB ist nach eigener Überzeugung in Wachstumsmärkten tätig. Fundamentale Trends – wie beispielsweise die demografische Entwicklung in Europa – machen eine zunehmende private Absicherung und Vorsorge notwendig. Nur ein Bruchteil der Bürger verfügt derzeit über eine angemessene private Altersvorsorge und Absicherung gegen Lebensrisiken. Das eröffnet OVB auch in Zukunft die Chance auf wachsende Kundenzahlen, Umsätze und Erträge. Auf Seiten der Risiken ist die OVB Geschäftsentwicklung im Wesentlichen durch Branchenrisiken und finanzwirtschaftliche Risiken beeinflusst. Das Risikomanagementsystem von OVB und das eingesetzte Reporting tragen wesentlich dazu bei, dass die Gesamtrisiken im Konzern transparent sind und gesteuert werden. Für die wesentlichen derzeit erkennbaren Risiken hat OVB Risikovorsorge getroffen. Wesentliche Risiken, die den Bestand gefährden, liegen aus heutiger Sicht nicht vor. Grundlegende Änderungen dieser Risikoeinschätzung werden derzeit nicht erwartet. Das Risikomanagement- und -controlling-System wird ständig weiterentwickelt, um die Transparenz der eingegangenen Risiken zu erhöhen und die Risikosteuerungsmöglichkeiten weiter zu verbessern. Die dargestellten Risiken sind nicht notwendigerweise die einzigen Risiken, denen OVB ausgesetzt ist. Risiken, die OVB derzeit noch nicht bekannt sind, oder Risiken, die OVB jetzt noch als unwesentlich einschätzt, könnten die Geschäftsaktivitäten ebenfalls beeinträchtigen und einen negativen Einfluss auf die im nachfolgenden Ausblick abgegebenen Prognosen haben. PrognoseberichtDie Wirtschaftsentwicklung im Euroraum wird 2017 und 2018 nach Einschätzung des Internationalen Währungsfonds (IWF) nicht an Fahrt gewinnen. Nach einem Plus von 1,7 Prozent im Berichtsjahr soll sich das Wirtschaftswachstum in diesem Währungsraum 2017 auf 1,6 Prozent verlangsamen und sich auch 2018 auf diesem Niveau bewegen. Entwicklung in Mittel- und Osteuropa scroll
f = Prognose (forecast) Quelle: Raiffeisen RESEARCH, Strategie Österreich & CEE, 1. Quartal 2017 In den Jahren 2017 und 2018 dürfte sich das Wirtschaftswachstum in den Ländern der Region Mittel- und Osteuropa auf insgesamt gutem Niveau halten. Auch in der Ukraine könnte sich die wirtschaftliche Lage wieder verbessern. Die Entwicklung der Verbraucherpreise und der öffentlichen Verschuldung sollte sich in einer akzeptablen Bandbreite bewegen. Per saldo wird die gesamtwirtschaftliche Entwicklung unsere Geschäftstätigkeit im Segment unterstützen. Dagegen könnten sich weitere regulatorische Veränderungen belastend auf die Geschäftsentwicklung auswirken. Im Jahr 2017 erwartet OVB daher im Segment Mittel- und Osteuropa Umsatzerlöse auf Vorjahresniveau und ein operatives Ergebnis, das leicht unter dem Wert des Jahres 2016 liegt. Entwicklung in Deutschland Das Wirtschaftswachstum in Deutschland wird sich nach Ansicht des Internationalen Währungsfonds (IWF) 2017 und 2018 auf etwas niedrigerem Niveau von voraussichtlich 1,5 Prozent im Jahr fortsetzen. Eine günstige Lage am Arbeitsmarkt sowie niedrige Zinsen dürften die finanzielle Situation der privaten Haushalte positiv beeinflussen. Damit sollte sich auch der Spielraum für eigenverantwortliches Vorsorgesparen vergrößern. Dem stehen allerdings belastende Faktoren entgegen: Das anhaltende Niedrigzinsumfeld dämpft die Motivation der Verbraucher für dringend notwendiges eigenverantwortliches Vorsorgesparen. Zudem sind die politischen und wirtschaftlichen Unsicherheiten gewachsen. Auch 2017 dürften die privaten Haushalte dem Konsum höhere Bedeutung beimessen als der Bildung von Rücklagen und der langfristigen Vorsorge. OVB wird die vertrieblichen Aktivitäten und kontinuierlichen Anstrengungen zur Effizienzsteigerung weiter intensivieren. Andererseits sind weitere Provisionsreduzierungen im Rahmen des Lebensversicherungsreformgesetzes (LVRG) zu erwarten. Daher geht der Vorstand für das Geschäftsjahr 2017 von geringfügig unter dem Vorjahresniveau liegenden Umsatzerlösen und einem operativen Ergebnis leicht unter dem Wert des Vorjahres aus. Entwicklung in Süd- und Westeuropa scroll
f = Prognose (forecast) Quelle: Raiffeisen RESEARCH, Strategie Globale Märkte, 1. Quartal 2017 Die Verbesserung der gesamtwirtschaftlichen Situation in der Eurozone schreitet kaum voran. Griechenland dürfte 2017 zu Wirtschaftswachstum zurückfinden. Fraglich ist allerdings, wie lange die Europäische Zentralbank EZB ihre Politik des billigen Geldes fortsetzen kann, während die US-Notenbank eine Erhöhung des Zinsniveaus betreibt. Ob und in welchem Umfang dann konjunkturelle Bremseffekte auftreten werden, lässt sich gegenwärtig noch nicht einschätzen. OVB strebt an, die in den vergangenen Jahren in den Ländern des Segments Süd- und Westeuropa erzielten Vertriebserfolge fortzusetzen. Auch wenn sich die Wachstumsdynamik bei den Gesamtvertriebsprovisionen leicht abschwächen sollte, geht OVB aufgrund ihrer guten Ausgangsposition in den Märkten des Segments für das Geschäftsjahr 2017 von einer weiterhin dynamischen Steigerungen beim Umsatz und einem stark steigenden operativen Ergebnis aus. Entwicklung der OVB Holding AG Die OVB Holding AG hat im Berichtsjahr ein gegenüber dem Vorjahr verbessertes Ertragsniveau verzeichnet. Auch vor dem Hintergrund eines für die Beteiligungen herausfordernden Marktumfelds geht der Vorstand auf Grundlage der vorgenannten Prognosen davon aus, für die drei regionalen Segmente Ergebnisbeiträge und ein Betriebsergebnis auf dem Niveau des Vorjahres zu erreichen. VergütungsberichtDer Vergütungsbericht stellt die Grundsätze dar, die für die Festlegung der Vergütung der Vorstandsmitglieder und der Mitglieder des Aufsichtsrats maßgeblich sind und erläutert die Struktur und Höhe der Vergütung der Vorstandsmitglieder. Ferner werden die Grundsätze und die Höhe der Vergütung der Mitglieder des Aufsichtsrats beschrieben. Der Vergütungsbericht ist zudem im Internet unter http://www.ovb.eu/Investor-relations/corporate-governance zugänglich. Der Bericht richtet sich nach den Empfehlungen des Deutschen Corporate Governance Kodex (DCGK) und nach den Erfordernissen des deutschen Handelsgesetzbuchs (HGB), der deutschen Rechnungslegungsstandards (DRS) sowie der International Financial Reporting Standards (IFRS). Vergütung der Mitglieder des Vorstands Vergütungssystem Das System der Vorstandsvergütung bei OVB ist darauf ausgerichtet, einen Anreiz für eine erfolgreiche, auf Nachhaltigkeit angelegte Unternehmensführung zu setzen. Für die Festlegung der individuellen Vorstandsvergütung ist ausschließlich der Aufsichtsrat nach Vorbereitung durch den Nominierungs- und Vergütungsausschuss zuständig. Die Angemessenheit der Vergütungshöhe wird durch den Aufsichtsrat regelmäßig geprüft. Hierbei werden folgende Kriterien berücksichtigt: die wirtschaftliche Lage, der Erfolg und die Zukunftsaussichten des Unternehmens, die Aufgaben und die Leistung der einzelnen Vorstandsmitglieder sowie die Üblichkeit der Vergütung im horizontalen und vertikalen Vergleich. Hierbei wird auch das Verhältnis der Vorstandsvergütung zur Vergütung des oberen Führungskreises und zur Belegschaft insgesamt berücksichtigt. Die Vergütung der Vorstandsmitglieder setzt sich aus erfolgsunabhängigen und erfolgsbezogenen Komponenten zusammen. Fixum und Nebenleistungen Die erfolgsunabhängigen Teile betreffen eine feste jährliche Grundvergütung, die monatlich anteilig als Gehalt gezahlt wird. Die Vorstandsmitglieder erhalten zusätzlich Nebenleistungen in Form von Sachbezügen; diese bestehen im Wesentlichen aus der Dienstwagennutzung sowie Versicherungsprämien. Als Vergütungsbestandteil stehen diese Nebenleistungen allen Vorstandsmitgliedern prinzipiell in gleicher Weise zu; die Höhe variiert je nach individuell getroffener Vereinbarung. Erfolgsabhängige Komponenten Der erfolgsabhängige Teil besteht aus einem Maximalbetrag, von dem jeweils die Hälfte auf jährlichen Kriterien (Jahresbonus) und auf Langfristkriterien (nachhaltig wirkende variable Vergütungskomponente) beruht. Einjährige variable Vergütung Für die Höhe dieser Vergütung (Jahresbonus) ist entscheidend, inwieweit quantitative Ziele (wie z.B. Umsatz- und Ergebnisentwicklung) sowie qualitative Ziele (wie die erfolgreiche Umsetzung unternehmensstrategisch bedeutsamer Projekte) erreicht werden. Die Zielwerte für den Jahresbonus werden jährlich im Voraus auf der Basis der vom Vorstand aufgestellten und vom Aufsichtsrat gebilligten Planung festgelegt und gewichtet. Quantitative Ziele (70 Prozent Gesamtunternehmensziele und 10 Prozent individuelle Ziele) fließen dabei zu 80 Prozent ein, qualitative Ziele zu 20 Prozent. Die Bandbreite der Zielsetzung (Zielkorridor) für den Jahresbonus reicht von 75 Prozent bis 125 Prozent bei quantitativen Zielen sowie bis 150 Prozent bei qualitativen Zielen. Die Auszahlung des Jahresbonus erfolgt im Folgejahr, nachdem der Aufsichtsrat die Zielerreichungsgrade auf Basis des festgestellten Jahresabschlusses bestätigt hat. Bei teilweiser Erreichung der Zielwerte wird der Jahresbonus anteilig ermittelt. Mehrjährige variable Vergütung Der Gesamtbetrag der mehrjährigen variablen Vergütung wird in einer „Bonusbank mit Malusregelung“ erfasst und auf das nächste Jahr vorgetragen. Kriterien für das Erreichen dieser Ziele mit nachhaltiger Anreizwirkung sind die EBIT- und Umsatzentwicklung des Konzerns. Die Bemessungsgrundlage für das Jahr 2016 ergibt sich aus dem gleitenden Durchschnitt der erreichten Istwerte der letzten zwei Jahre (2014/2015) sowie der Erreichung des Planwertes im Jahr 2016. Bei Unterschreitung des Zielerreichungsgrades von 60 Prozent reduziert sich das bis dahin angesammelte Bonusbank-Guthaben (Malusregelung). Das nach Einstellung in die Bonusbank bzw. nach der Verrechnung der Malusregelung verbleibende Bonusbankguthaben wird jeweils im Folgejahr zu einem Drittel ausgezahlt. Zusagen für Leistungen an Vorstandsmitglieder aus Anlass der vorzeitigen Beendigung der Vorstandstätigkeit infolge eines Kontrollwechsels (sogenannte „change of control“-Regelungen) sind nicht Teil der abgeschlossenen Verträge. Die Vorstandsverträge enthalten für den Fall der vorzeitigen Beendigung der Vorstandstätigkeit ohne Vorliegen eines wichtigen Grunds ein Abfindungs-Cap entsprechend der Empfehlung nach Ziffer 4.2.3 des Deutschen Corporate Governance Kodex. Zur Ermittlung der Abfindungshöhe würden die Gesamtvergütung des vergangenen sowie auch die voraussichtliche Gesamtvergütung für das laufende Geschäftsjahr herangezogen. Pensions- oder Versorgungszusagen beziehungsweise Ruhegeldzahlungen durch die OVB Holding AG zugunsten der im Berichtszeitraum aktiven Vorstandsmitglieder bestehen nicht. Im Todesfall werden die Bezüge für sechs Monate an die Hinterbliebenen fortgezahlt. Vergütung der Mitglieder des Vorstands für das Geschäftsjahr 2016 Dem Vorstand wurden für das Geschäftsjahr 2016 Gesamtbezüge in Höhe von 1,8 Mio. Euro (Vorjahr: 2,3 Mio. Euro) gewährt. Die Gesamtbezüge umfassen alle für die Wahrnehmung von Aufgaben in Mutter- und Tochtergesellschaften erhaltenen Bezüge. Die nachfolgenden Tabellen der für das Geschäftsjahr 2016 gewährten Zuwendungen und Zuflüsse für das Berichtsjahr berücksichtigen zusätzlich zu den anzuwendenden Rechnungslegungsgrundsätzen auch die Empfehlungen des Deutschen Corporate Governance Kodex. Dabei werden die vom Kodex empfohlenen Mustertabellen verwendet. Bei den gewährten Zuwendungen werden auch die Werte angegeben, die im Minimum beziehungsweise im Maximum erreicht werden können. Für die Mitglieder des Vorstands wurde die nachfolgend dargestellte Vergütung für das Geschäftsjahr 2016 gewährt (individualisierte Angaben): Gewährte Zuwendungen für 2016 scroll
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* Die Istwerte stellen den Wert bei einer Zielerreichung von 100 Prozent dar. Auch die mehrjährige variable Vergütung bezieht sich auf eine Zielerreichung von 100 Prozent. Der für 2016 dargestellte Betrag entspricht dem gewährten Auszahlungsbetrag von einem Drittel des Bonusbankguthabens zum 31.12. des Berichtsjahres (bei 100 Prozent Zielerreichung). * 1 Der dargestellte Minimalwert bei der mehrjährigen variablen Vergütung ergibt sich aus den Istwerten 2014/2015 abzüglich Reduzierung (Malusregelung) für das Jahr 2016 und entspricht dem minimalen Gewährungsbetrag für 2016 von einem Drittel des Bonusbankguthabens zum 31.12. des Berichtsjahres (bei 0 Prozent Zielerreichung). * 2 Der dargestellte Maximalwert bei der mehrjährigen variablen Vergütung ergibt sich aus den Istwerten 2014/2015 zuzüglich Einstellung in die Bonusbank bei einer Zielerreichung von 200 Prozent und entspricht dem maximalen Gewährungsbetrag für 2016 von einem Drittel des Bonusbankguthabens zum 31.12. des Berichtsjahres. Zufluss für das Berichtsjahr Die nachfolgende Tabelle weist den Zufluss für das Berichtsjahr 2016 aus Festvergütung, Nebenleistungen, einjähriger variabler Vergütung sowie mehrjähriger variabler Vergütung aus. Abweichend von den vorstehend dargestellten, für das Geschäftsjahr 2016 gewährten Zuwendungen zeigt die nachfolgende Tabelle in Bezug auf die variablen Vergütungsbestandteile (Jahresbonus und Bonusbank) die Zuflüsse für das Berichtsjahr 2016 gemessen an den zum Zeitpunkt der Aufstellung des Jahresabschlusses bereits feststehenden Zielerreichungsgraden für das Berichtsjahr. scroll
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* 1) Neben den in der Tabelle angegebenen Bezügen ist eine Abfindung in Höhe von 0,1 Mio. Euro für das vorzeitige Ausscheiden gezahlt worden. Der Betrag der mehrjährigen variablen Vergütung stellt das angesammelte Bonusbankguthaben per 31.12.2015 – unter Berücksichtigung des für 2015 zu zahlenden Betrags dar –, der im Rahmen des Ausscheidens aus dem Vorstand vollständig in 2016 ausgezahlt wurde. Die von der Gesellschaft für die Mitglieder des Vorstands bestehende D&O Versicherung berücksichtigt den gesetzlich vorgesehenen Selbstbehalt. Vergütung des Aufsichtsrats Die Vergütung des Aufsichtsrats ist in § 14 der Satzung der OVB Holding AG geregelt und setzt sich wie folgt zusammen:
Ferner werden den Aufsichtsratsmitgliedern die im Rahmen ihrer Tätigkeit entstehenden Auslagen erstattet. Eine zusätzliche Vergütung für die Mitgliedschaft in Ausschüssen ist nicht vorgesehen. Basierend auf dem zum 31. Dezember 2016 ausgewiesenen Konzernjahresüberschuss von 12,7 Mio. Euro liegt die Gesamtvergütung (inklusive Auslagen) für den Aufsichtsrat im abgelaufenen Geschäftsjahr bei rund 83,5 TEUR. Im Vorjahr hatte die Vergütung des Aufsichtsrats – basierend auf dem ausgewiesenen Konzernjahresüberschuss der OVB Holding AG von 9,6 Mio. Euro – rund 83,6 TEUR (inklusive Auslagen) betragen. Für die einzelnen Mitglieder des Aufsichtsrats ergibt sich zeitanteilig gemäß den Vorgaben die folgende Aufteilung in fixe und variable Bestandteile: scroll
* Für Herrn Dr. Tourneau liegt seit 2016 eine Verzichtserklärung für die Erstattung von Auslagen im Rahmen seiner Aufsichtsratstätigkeit für die Dauer seines Amtes vor. Darüber hinaus erhielt ein ehemaliges Mitglied des Aufsichtsrats im Jahr 2015 Bezüge in Höhe von TEUR 5,3 (TEUR 2,1 fixe sowie TEUR 3,2 variable Vergütung). Kredite an Mitglieder des Vorstands oder des Aufsichtsrats bestehen nicht. Erklärung zur UnternehmensführungVorstand und Aufsichtsrat haben die Erklärung zur Unternehmensführung abgegeben. Sie ist im Internet unter http://www.ovb.eu/investor-relations/corporate-governance zugänglich. Angaben nach §§ 289 Abs. 4, 315 Abs. 4 HGB und erläuternder BerichtZusammensetzung des gezeichneten Kapitals Das Grundkapital der Gesellschaft belief sich zum 31. Dezember 2016 auf 14.251.314,00 Euro und ist eingeteilt in 14.251.314 nennwertlose auf den Inhaber lautende Stückaktien. Jede Aktie gewährt gleiche Rechte und in der Hauptversammlung eine Stimme. Kapitalbeteiligungen, die 10,0 Prozent der Stimmrechte überschreiten Der OVB Holding AG sind folgende Beteiligungen mitgeteilt worden, die 10,0 Prozent der Stimmrechte an der OVB Holding AG überschreiten. Die nachfolgend genannten Aktionärsgruppen werden auch als Kernaktionäre bezeichnet. Die Basler Beteiligungsholding GmbH, Hamburg, hält Aktien in Höhe von rund 32,57 Prozent. Diese Beteiligung wird gemäß §§ 21, 22 Nr. 1 WpHG der Basler Sachversicherungs-Aktiengesellschaft, Bad Homburg, der Basler Lebensver-sicherungs-Aktiengesellschaft, Hamburg, der Basler Sach Holding AG, Hamburg, der Basler Versicherung Beteiligungen B.V. & Co. KG, Hamburg, der Bâloise Delta Holding S.a.r.l., Bartingen, Luxemburg, und der Bâloise Holding AG, Basel, Schweiz, zugerechnet. Die IDUNA Vereinigte Lebensversicherung aG für Handwerk, Handel und Gewerbe, Hamburg, hält unmittelbar Aktien in Höhe von rund 31,67 Prozent. Da die Versicherungsgesellschaften der SIGNAL IDUNA Gruppe einen Gleichordnungskonzern gemäß § 18 (2) Aktiengesetz darstellen, hält die IDUNA Vereinigte Lebensversicherung aG für Handwerk, Handel und Gewerbe, Hamburg, mittelbar 52,94 Prozent. Der Deutscher Ring Krankenversicherungsverein a.G., Hamburg, hält unmittelbar Aktien in Höhe von rund 21,27 Prozent. Die von dem Deutscher Ring Krankenversicherungsverein a.G. sowie der IDUNA Vereinigte Lebensversicherung aG unmittelbar gehaltenen Aktien werden gemäß § 21 Abs. 1 i. V. m. § 22 Abs. 2 WpHG auch der SIGNAL Unfallversicherung a.G., Dortmund, und der SIGNAL Krankenversicherung a.G., Dortmund, zugerechnet, sodass diese jeweils mittelbar Aktien in Höhe von rund 52,94 Prozent halten. Die Generali Lebensversicherung AG, München, hält unmittelbar Aktien in Höhe von rund 11,48 Prozent, die gemäß §§ 21, 22 Abs. 1 Nr. 1 WpHG der Generali Deutschland AG, München, der Generali Beteiligungs-GmbH, Aachen, sowie der Assicurazioni Generali S.p.A., Triest, Italien, zuzurechnen sind. Der Streubesitz gemäß der Definition der Deutsche Börse AG beläuft sich nach Kenntnis der OVB Holding AG auf rund 3,01 Prozent. Beschränkungen der Stimmrechte oder der Übertragung von Aktien Zwischen den Kernaktionären Basler-Gruppe und SIGNAL IDUNA-Gruppe besteht ein Rahmen- und Stimmbindungsvertrag, in dem sich die Vertragspartner verpflichten, ihre Stimmen in der Hauptversammlung bei Wahlen zum Aufsichtsrat so auszuüben, dass stets zwei Vertreter des Bâloise Konzerns, zwei Vertreter der SIGNAL IDUNA Gruppe, ein Vertreter der Generali und ein unabhängiges Mitglied mit Sachverstand auf den Gebieten Rechnungslegung oder Abschlussprüfung im Aufsichtsrat vertreten sind. Zudem haben sich die Vertragspartner verpflichtet, ihre Aktien nur dann zu veräußern, wenn der Erwerber der Aktien in den Rahmen- und Stimmbindungsvertrag eintritt. Ernennung und Abberufung der Mitglieder des Vorstands und Satzungsänderungen Der nach § 7 Abs. 1 der Satzung aus mindestens zwei Mitgliedern bestehende Vorstand wird ausschließlich nach den gesetzlichen Vorschriften (§§ 84 und 85 AktG) bestellt und abberufen. Für Bestellung und Abberufung ist allein der Aufsichtsrat zuständig. Er bestimmt die Zahl der Vorstandsmitglieder und bestellt die Mitglieder auf höchstens fünf Jahre. Eine wiederholte Bestellung oder Verlängerung der Amtszeit, jeweils für höchstens fünf Jahre, ist zulässig. Die Satzung kann durch Beschluss der Hauptversammlung geändert werden. Die Änderungen werden nach § 181 Abs. 3 AktG mit der Eintragung in das Handelsregister wirksam. Die Hauptversammlung beschließt über Satzungsänderungen nach § 179 Abs. 2 AktG in Verbindung mit § 18 Abs. 2 der Satzung mit einfacher Mehrheit des bei der Beschlussfassung vertretenen Grundkapitals, sofern nicht Bestimmungen des AktG zwingend eine höhere Mehrheit verlangen. Nach § 11 Abs. 3 der Satzung ist der Aufsichtsrat zur Änderung der Satzung befugt, soweit diese nur deren Fassung betrifft. Befugnisse des Vorstands zur Aktienausgabe und zum Aktienrückkauf Die OVB Holding AG verfügt derzeit weder über ein Bedingtes Kapital noch ein Genehmigtes Kapital. Die Hauptversammlung vom 3. Juni 2015 hat die Gesellschaft ermächtigt, bis zum 10. Juni 2020 eigene Aktien bis zu insgesamt 300.000 Stück zu erwerben. Der Erwerb der Aktien kann über die Börse oder mittels eines an alle Aktionäre gerichteten öffentlichen Kaufangebots erfolgen. Beim Erwerb über die Börse kann sich die Gesellschaft auch Dritter bedienen, wenn die Dritten die nachstehenden Beschränkungen einhalten. Im Falle des Erwerbs über die Börse darf der Kaufpreis je Aktie (ohne Erwerbsnebenkosten) den Mittelwert der Aktienkurse (Schlussauktionspreise der OVB Aktie im Xetra-Handel beziehungsweise in einem an die Stelle des Xetra-Systems getretenen funktional vergleichbaren Nachfolgesystems an der Frankfurter Wertpapierbörse) an den letzten fünf Handelstagen vor Eingehen der Verpflichtung zum Erwerb um nicht mehr als 5 Prozent überschreiten und um nicht mehr als 5 Prozent unterschreiten. Bei einem öffentlichen Kaufangebot darf der Kaufpreis den Mittelwert der Aktienkurse (Schlussauktionspreise der OVB Aktie im Xetra-Handel beziehungsweise in einem an die Stelle des Xetra-Systems getretenen funktional vergleichbaren Nachfolgesystems an der Frankfurter Wertpapierbörse) am 4. bis 10. Börsentag vor dem Tag der Veröffentlichung des Angebots um nicht mehr als 10 Prozent überschreiten und um nicht mehr als 10 Prozent unterschreiten. Das Volumen des Angebots kann begrenzt werden. Sofern die gesamte Zeichnung des Angebots dieses Volumen überschreitet, muss die Annahme im Verhältnis der jeweils angebotenen Aktien erfolgen. Eine bevorrechtigte Annahme geringer Stückzahlen bis zu 100 Stück zum Erwerb angebotener Aktien der Gesellschaft je Aktionär der Gesellschaft kann vorgesehen werden. Der Vorstand ist ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrats die Aktien der Gesellschaft, die aufgrund der Ermächtigung zurückerworben werden, wie folgt zu verwenden: Der Vorstand kann mit Zustimmung des Aufsichtsrats die Aktien der Gesellschaft, die zurückerworben werden, als (Teil)-Gegenleistung im Rahmen von Unternehmenszusammenschlüssen oder zum Erwerb von Unternehmen, Beteiligungen an Unternehmen, Unternehmensteilen oder anderen Wirtschaftsgütern verwenden. Er kann die zurückerworbenen Aktien ferner für die Bedienung eines Mitarbeiterbeteiligungsprogramms für die Mitglieder der Geschäftsleitung, die Führungskräfte sowie die selbstständigen Handelsvertreter der OVB Holding AG und ihrer in- und ausländischen Tochtergesellschaften (im Sinne von §§ 15 ff. AktG) verwenden. Der Vorstand kann die zurückerworbenen Aktien auch mit Zustimmung des Aufsichtsrats einziehen, ohne dass es eines weiteren Hauptversammlungsbeschlusses bedarf. Die Einziehung kann auf einen Teil der erworbenen Aktien beschränkt werden; die Ermächtigung zur Einziehung kann in einem Betrag oder in mehreren Teilbeträgen ausgenutzt werden. Die Einziehung kann dergestalt erfolgen, dass sich das Grundkapital nicht verändert, sondern durch die Einziehung der Anteil der übrigen Aktien am Grundkapital erhöht wird. Das Bezugsrecht der Aktionäre auf die eigenen Aktien der Gesellschaft ist ausgeschlossen, soweit diese Aktien gemäß den vorstehenden Ermächtigungen verwendet werden. KontrollwechselBei öffentlichen Angeboten zum Erwerb von Aktien der Gesellschaft gelten ausschließlich Gesetz und Satzung einschließlich der Bestimmungen des deutschen Wertpapiererwerbs- und Übernahmegesetzes. Die Hauptversammlung hat den Vorstand nicht zur Vornahme von in ihre Zuständigkeit fallenden Handlungen ermächtigt, um den Erfolg von etwaigen Übernahmeangeboten zu verhindern. Die Gesellschaft hat keine Entschädigungsvereinbarungen mit den Mitgliedern des Vorstands für den Fall eines Übernahmeangebots getroffen. Erklärung des Vorstands gemäss § 312 Abs. 3 AktGDie Gesellschaft hat bei den nach § 312 AktG berichtspflichtigen Rechtsgeschäften oder Maßnahmen nach den Umständen, die ihr in dem Zeitpunkt bekannt waren, in dem die Rechtsgeschäfte oder Maßnahmen vorgenommen oder unterlassen wurden, bei jedem Rechtsgeschäft jeweils eine angemessene Gegenleistung erhalten und ist bei getroffenen oder unterlassenen Maßnahmen nicht benachteiligt worden. Versicherung der gesetzlichen Vertreter gemäss § 297 Abs. 2 Satz 4 HGBNach bestem Wissen versichern die gesetzlichen Vertreter, dass der Konzernabschluss gemäß den anzuwendenden Rechnungslegungsgrundsätzen ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des Konzerns vermittelt und der Geschäftsverlauf einschließlich des Geschäftsergebnisses und die Lage des Konzerns im Konzernlagebericht so dargestellt sind, dass ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild vermittelt wird sowie die wesentlichen Chancen und Risiken der voraussichtlichen Entwicklung des Konzerns beschrieben sind.
Köln, den 24. Februar 2017 Mario Freis, CEO Oskar Heitz, CFO Thomas Hücker, COO Bilanz zum 31. Dezember 2016AKTIVA scroll
Gewinn- und Verlustrechnung für das Geschäftsjahr 1. Januar bis 31. Dezember 2016scroll
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Anhang für das Geschäftsjahr 2016Allgemeine Angaben zum JahresabschlussDie OVB Holding AG hat ihren Sitz in Köln und ist eigetragen in das Handelsregister beim Amtsgericht Köln (Reg.Nr. HRB 34649). Die Erstellung des Jahresabschlusses erfolgte nach den Vorschriften des Handelsgesetzbuches in der Fassung des Bilanzrichtlinie-Umsetzungsgesetz (BilRUG). Erstmalig wurden Umsatzerlöse ausgewiesen. Der vorliegende Jahresabschluss zum 31. Dezember 2016 wurde gemäß §§ 242 ff. und §§ 264 ff. HGB in der Fassung des Bilanzrichtlinie-Umsetzungsgesetzes (BilRUG) sowie nach den einschlägigen Vorschriften für Aktiengesellschaften aufgestellt. Es gelten die Vorschriften für großeKapitalgesellschaften. Der Jahresabschluss wurde unter der Annahme der Unternehmensfortführung aufgestellt. Die Gewinn- und Verlustrechnung ist nach dem Gesamtkostenverfahren nach § 275 Abs. 2 HGB sowie mit Ergänzungen durch § 277 Abs. 3 HGB für die „Aufgrund eines Ergebnisabführungsvertrags erhaltene Gewinne“ und dem gesonderten Posten „Erträge aus der Zuschreibung von Finanzanlagen“ aufgestellt. Bilanzierungs- und BewertungsmethodenFür die Aufstellung des Jahresabschlusses waren die folgenden Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden unverändert maßgebend: Die immateriellen Vermögensgegenstände und Sachanlagen sind zu Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten abzüglich Abschreibungen angesetzt. Die planmäßigen Abschreibungen werden entsprechend der betriebsgewöhnlichen Nutzungsdauer der Vermögensgegenstände linear berechnet. Im Geschäftsjahr angeschaffte Vermögensgegenstände des Anlagevermögens werden pro rata temporis abgeschrieben. Abgänge des beweglichen Anlagevermögens werden bis zu ihrem Abgang ebenfalls pro rata temporis abgeschrieben. Gegenstände des Anlagevermögens mit Anschaffungskosten bis zu € 410 (netto) werden im Jahr der Anschaffung in voller Höhe abgeschrieben und als Abgang erfasst. Vermögensgegenstände des Anlagevermögens mit Anschaffungskosten bis € 150 werden sofort in voller Höhe als Aufwendungen erfasst. Bei den Finanzanlagen werden die Anteile an verbundenen Unternehmen sowie die sonstigen Ausleihungen zu Anschaffungskosten bzw. niedrigeren beizulegenden Werten angesetzt. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände sind zum Nennwert angesetzt. Allen risikobehafteten Posten ist durch die Bildung angemessener Wertberichtigungen Rechnung getragen. Die Wertpapiere des Umlaufvermögens sind zu Anschaffungskosten oder zum niedrigeren Kurs zum Bilanzstichtag angesetzt. Die flüssigen Mittel sind zum Nennwert ausgewiesen. Der aktive Rechnungsabgrenzungsposten beinhaltet ausschließlich Ausgaben vor dem Abschlussstichtag, die Aufwand für eine bestimmte Zeit nach dem Abschlussstichtag darstellen. Die sonstigen Rückstellungen berücksichtigen alle ungewissen Verbindlichkeiten. Sie sind in Höhe des nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung notwendigen Erfüllungsbetrages angesetzt. Die Bewertung für Rückstellungen für Jubiläumsleistungen erfolgte auf der Grundlage versicherungsmathematischer Berechnung mittels der sog. „Projected-Unit-Credit-Methode“ unter Zugrundelegung eines Rechnungszinssatzes von 3,24 % und unter Berücksichtigung eines Anwartschaftstrends und einer altersbedingten Fluktuation von 0%. Verbindlichkeiten sind zum Erfüllungsbetrag angesetzt. Fremdwährungsforderungen und -verbindlichkeiten werden zum Devisenkassamittelkurs am Abschlussstichtag bewertet. scroll
Erläuterungen zu Posten der BilanzDie Entwicklung der einzelnen Posten des Anlagevermögens ist unter Angabe der Abschreibungen des Geschäftsjahres im Anlagenspiegel als Anlage des Anhangs dargestellt. Die immateriellen Vermögensgegenstände enthalten überwiegend das Administration- und Provisionsverwaltungssystem in Höhe von TEUR 5.452 (i.Vj. TEUR 6.042). Die Finanzanlagen betreffen die Beteiligungen an inländischen und ausländischen Tochtergesellschaften sowie sonstige Ausleihungen. Die Abschreibungen auf die Beteiligungswerte erfolgte aufgrund einer voraussichtlich dauerhaften Wertminderung in Höhe von TEUR 809. Im Berichtsjahr erfolgten Zuschreibungen auf Finanzanlagen in Höhe von TEUR 825. Die Forderungen gegen verbundene Unternehmen bestehen gegen Tochterunternehmen in Höhe von TEUR 22.168. Sie beinhalten überwiegend Dividendenansprüche von TEUR 13.063 (i.Vj. TEUR 12.560), den Gewinnanspruch aus dem Ergebnisabführungsvertrag mit der OVB Vermögensberatung AG in Höhe von TEUR 7.008 (i.Vj. TEUR 6.908) sowie Salden aus Verrechnungskonten. Die sonstigen Vermögensgegenstände betreffen mit TEUR 446 Ansprüche gegenüber dem Finanzamt aus Umsatzsteuer- und Kapitalertragsteuer. In den Forderungen und sonstigen Vermögensgegenständen in Höhe von TEUR 23.004 sind Sonstige Vermögensgegenstände von TEUR 66 enthalten, deren Restlaufzeiten länger als ein Jahr betragen. Es bestehen keine Forderungen gegen verbundene Unternehmen mit einer Restlaufzeit von länger als einem Jahr . (Vorjahr TEUR 2.661). Das gezeichnete Kapital (Grundkapital) zum 31. Dezember 2016 der OVB Holding AG beträgt EUR 14.251.314,00 (Vorjahr TEUR 14.251) und ist eingeteilt in 14.251.314 Stammaktien (Vorjahr 14.251.314). Die Kapitalrücklage in Höhe vonEUR41.295.329,12 (Vorjahr TEUR 41.295) enthält Agiobeträge aus der Ausgabe von im Umlauf befindlichen Aktien und ist unverändert gegenüber dem Vorjahr. Die gesetzliche Rücklage beträgt im Geschäftsjahr unverändert EUR 506.519,23 (Vorjahr TEUR 507). Die anderen Gewinnrücklagen betragen unverändert im Geschäftsjahr 2016 EUR 10.000.230,00 (Vorjahr TEUR 10.000). Der Bilanzgewinn entwickelte sich 2016 wie folgt: scroll
GewinnverwendungsvorschlagDer Vorstand schlägt gemäß § 170 Absatz 2 AktG folgende Verwendung des Bilanzgewinns zum 31. Dezember 2016 vor: scroll
Aus dem Bilanzgewinn der Gesellschaft in Höhe von EUR 18.449.580,17 soll für das Geschäftsjahr 2016 je gewinnbezugsberechtigter Aktie eine Dividende von EUR 0,75 ausgeschüttet werden. Nach den Verhältnissen vom Bilanzstichtag entfällt auf die dividendenberechtigten Aktien eine Dividendensumme von EUR 10.688.485,50. Der Vorstand schlägt vor, den danach verbleibenden restlichen Gewinnbetrag von EUR 7.761.094,67 auf neue Rechnung vorzutragen. Die sonstigen Rückstellungen betreffen: scroll
Sämtliche Verbindlichkeiten haben - wie im Vorjahr - eine Restlaufzeit von weniger als einem Jahr. Erläuterungen zu Posten der Gewinn- und VerlustrechnungDie Umsatzerlöse wurden entsprechend der Neudefinition des § 277 Abs. 1 HGB in der Fassung des BilRUG erstmalig erfasst und betreffen im Wesentlichen die Weiterbelastungen der Incentivereisen, Veranstaltungen, Gemeinkosten und Nutzung von Software an die Tochtergesellschaften im Inland (TEUR 2.225)und Ausland (TEUR 6.847). Die Vorjahreszahlen der Umsatzerlöse sind aufgrund der Neufassung von § 277 Abs.1 HGB durch das BilRUG nicht vergleichbar. Bei Anwendung des § 277 Abs. 1 HGB in der Fassung des BilRUG hätten sich für das Vorjahr Umsatzerlöse in Höhe von TEUR 7.953 ergeben. In den sonstigen betrieblichen Erträgen sind wesentliche periodenfremde Erträge von insgesamt TEUR 200 enthalten, die im Wesentlichen Erstattungen aus Veranstaltungen betreffen und außergewöhnliche Erträge in Höhe von TEUR 50 aus dem Verkauf einer Immobilie. Den Umsatzerlösen stehen die entsprechenden Aufwendungen für bezogene Leistungen gegenüber. In der Fassung des BilRUG hätten sich für das Vorjahr die Aufwendungen für bezogene Leistungen in Höhe von TEUR 1.622 ergeben. Die sonstigen betrieblichen Aufwendungen mit TEUR 7.809 betreffen im Wesentlichen Aufwendungen für Miete (TEUR 448), EDV-Kosten (TEUR 3.135) sowie Rechts-, Beratungs- und Jahresabschlusskosten (TEUR 1.786), In der Fassung des BilRUG hätten sich für das Vorjahr sonstige betriebliche Aufwendungen in Höhe von TEUR 7.673 ergeben. Bei den Steuern vom Einkommen und vom Ertrag handelt es sich um Belastungen von TEUR 4 (i Vj. TEUR 15) der Körperschaftsteuer (inkl. Solidaritätszuschlag) sowie Gewerbesteuer. HaftungsverhältnisseAufgrund der bisherigen Geschäftsverläufe waren zum 31.Dezember 2016 keine Risiken der nachfolgend aufgeführten Patronatserklärungen, Bürgschaften und Schuldbeitritte erkennbar. Von daher ergaben sich keine Gründe für die Bildung entsprechender Rückstellungen zum 31. Dezember 2016. Anhaltspunkte für eine andere Beurteilung liegen uns derzeit nicht vor. Patronatserklärungen/Bürgschaften und Schuldbeitritte gegenüber Vertragspartnern von verbundenen Unternehmen
Der Betrag der Eventualverbindlichkeiten zum 31. Dezember 2016 betrifft Eventualverbindlichkeiten für verbundene Unternehmen in Höhe von EUR 3.640.000,00. Sonstige finanzielle VerpflichtungenAus am Bilanzstichtag bestehenden Mietverträgen und Leasingverträgen ergibt sich voraussichtlich ein Obligo in Höhe von insgesamt EUR 1.283.577,00, davon gegenüber verbundenen Unternehmen in Höhe von EUR 1.242.000,00. Vorstand, AufsichtsratDem Vorstand der Gesellschaft gehören zum 31.12.2016 an:
Mandate in Aufsichtsräten und vergleichbaren Kontrollgremien: - Vorsitzender des Verwaltungsrats der OVB Vermögensberatung (Schweiz) AG, Cham, Schweiz (seit 4. Mai 2016); - Vorsitzender des Verwaltungsrats der OVB Allfinanz España S.A., Madrid, Spanien; - Mitglied des Aufsichtsrats der OVB Allfinanz Slovensko a.s., Bratislava, Slowakei; - Mitglied des Aufsichtsrats der OVB Allfinanz a.s., Prag, Tschechien (seit 9. Mai 2016)
Mandate in Aufsichtsräten und vergleichbaren Kontrollgremien: - Mitglied des Aufsichtsrats der OVB Vermögensberatung AG, Köln; - Mitglied des Aufsichtsrats der OVB Allfinanz Slovensko a.s., Bratislava, Slowakei (seit 28. April 2016); - Mitglied des Aufsichtsrats der OVB Allfinanz a.s., Prag, Tschechien (seit 9. Mai 2016); - Mitglied des Verwaltungsrats der OVB Allfinanz España S.A., Madrid, Spanien (seit 10. Mai 2016)
Dem Aufsichtsrat der Gesellschaft gehören zum 31.12.2016 an:
Mitglied des Vorstands Deutscher Ring Krankenversicherungsverein a.G., Hamburg; SIGNAL Krankenversicherung a.G., Dortmund; IDUNA Vereinigte Lebensversicherung aG für Handwerk, Handel und Gewerbe, Hamburg; SIGNAL Unfallversicherung a.G., Dortmund; SIGNAL IDUNA Allgemeine Versicherung AG, Dortmund; SIGNAL IDUNA Holding AG, Dortmund Mandate in Aufsichtsräten und vergleichbaren Kontrollgremien: - Vorsitzender des Aufsichtsrats der OVB Vermögensberatung AG, Köln; - Vorsitzender des Aufsichtsrats der SDV Servicepartner der Versicherungsmakler AG, Augsburg; - Mitglied des Aufsichtsrats der BCA AG, Bad Homburg
Vorsitzender des Vorstands der NATIONAL-BANK AG, Essen - Vorsitzender des Aufsichtsrats der Düsseldorfer Hypothekenbank AG, Düsseldorf; - Vorsitzender des Aufsichtsrats der VALOVIS BANK AG, Essen; - Stellvertretender Vorsitzender des Beirats der EIS Einlagensicherungsbank GmbH, Berlin/Köln; - Mitglied des Aufsichtsrats der HANSAINVEST Hanseatische Investment-GmbH, Hamburg
Mitglied des Vorstands der Basler Lebensversicherungs-AG, Hamburg; Basler Sachversicherungs-AG, Bad Homburg; Basler Sach Holding AG, Hamburg; Geschäftsführer der Basler Saturn Management B.V. in der Eigenschaft als Komplementärin der Basler Versicherung Beteiligungen B.V. & Co. KG, Hamburg Mandate in Aufsichtsräten und vergleichbaren Kontrollgremien: - Vorsitzender des Aufsichtsrats der DRMM Maklermanagement AG, Hamburg; - Mitglied des Aufsichtsrats der ZEUS Vermittlungsgesellschaft mbH, Hamburg
Kaufmann im Ruhestand, zuvor Vorsitzender des Vorstands der OVB Holding AG
Diplom-Mathematiker im Ruhestand, zuvor Vorsitzender des Vorstands der Generali Versicherung AG, München, Generali Lebensversicherung AG, München, Generali Beteiligungs- und Verwaltungs AG, München Mandate in Aufsichtsräten und vergleichbaren Kontrollgremien: - Vorsitzender des Aufsichtsrats der Bank1Saar eG, Saarbrücken; - Vorsitzender des Aufsichtsrats der Cosmos Lebensversicherungs-AG, Saarbrücken; - Vorsitzender des Aufsichtsrats der Cosmos Versicherung AG, Saarbrücken
Mitglied des Vorstands der Basler Lebensversicherungs-AG, Hamburg; Basler Sachversicherungs-AG, Bad Homburg; Basler Sach Holding AG, Hamburg; Geschäftsführer der Basler Saturn Management B.V. in der Eigenschaft als Komplementärin der Basler Versicherung Beteiligungen B.V. & Co. KG, Hamburg Mandate in Aufsichtsräten und vergleichbaren Kontrollgremien: - Vorsitzender des Aufsichtsrats der ZEUS Service AG, Hamburg; - Vorsitzender des Aufsichtsrats der ZEUS Vermittlungs-GmbH, Hamburg; - Mitglied des Aufsichtsrats der Roland Rechtschutz Versicherungs-AG, Köln Bezüge des Aufsichtsrats und des VorstandesDie Bezüge des Aufsichtsrats beliefen sich im Berichtsjahr auf TEUR 98. Die Gesamtbezüge der Vorstandsmitglieder stellen sich für das Jahr 2016 wie folgt dar: scroll
Die variablen Bezüge der Vorstände bestimmen sich nach individuellen Zielvorgaben für das Geschäftsjahr. Gesamtbezüge für ehemalige Mitglieder der Geschäftsführung und des VorstandesAn ein ehemaliges Mitglied des Vorstandes wurde im Jahr 2016 Abfindung in Höhe von EUR 100.000,00 bezahlt. Angabe der Anzahl der beschäftigten ArbeitnehmerIm Geschäftsjahr waren durchschnittlich 59 Angestellte (mit Vorstand und ohne Auszubildende) beschäftigt (Vorjahr: 58). Davon sind 7 leitende Angestellte und 3 Vorstände. Beratungs- und PrüfungskostenIn den Beratungs- und Prüfungskosten sind Aufwendungen für das Honorar der Abschlussprüfer PricewaterhouseCoopers AG, Düsseldorf in Höhe von insgesamt TEUR 257 enthalten. Das von den Abschlussprüfern für das Geschäftsjahr 2016 berechnete Gesamthonorar setzt sich wie folgt zusammen: scroll
Die Aufwendungen für Abschlussprüfungen betreffen die Honorare für die Prüfungen des Konzern- und Einzelabschlusses sowie die prüferische Durchsicht von Zwischenabschlüssen. AnteilsbesitzEine Aufstellung des Anteilsbesitzes ist wie folgt dargestellt: Aufstellung des Anteilsbesitzes scroll
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* Angaben gemäß der nach jeweiligen landesrechtlichen Vorschriften erstellten Jahresabschlüsse der Gesellschaften zum 31. Dezember 2016 vor Ergebnisverwendung. ** Jahresergebnis vor Gewinnabführung gemäß Ergebnisabführungsvertrag vom 27. Februar 2008 KonzernabschlussDie SIGNAL IDUNA Gruppe ist mehrheitlich an der OVB Holding AG beteiligt. Die SIGNAL IDUNA Gruppe stellt einen Gleichordnungsvertragskonzern dar. Die Obergesellschaften des Gleichordnungsvertragskonzerns sind:
Bestehen einer Beteiligung an der GesellschaftDer OVB Holding AG sind folgende Beteiligungen mitgeteilt worden, die 10,0 Prozent der Stimmrechte an der OVB Holding AG überschreiten. Die nachfolgend genannten Aktionärsgruppen werden auch als Kernaktionäre bezeichnet. Die Basler Beteiligungsholding GmbH, Hamburg, hält Aktien in Höhe von rund 32,57 Prozent. Diese Beteiligung wird gemäß §§ 21, 22 Nr. 1 WpHG der Basler Sachversicherungs-Aktiengesellschaft, Bad Homburg, der Basler Lebensver-sicherungs-Aktiengesellschaft, Hamburg, der Basler Sach Holding AG, Hamburg, der Basler Versicherung Beteiligungen B.V. & Co. KG, Hamburg, der Bâloise Delta Holding S.a.r.l., Bartingen, Luxemburg, und der Bâloise Holding AG, Basel, Schweiz, zugerechnet. Die IDUNA Vereinigte Lebensversicherung aG für Handwerk, Handel und Gewerbe, Hamburg, hält unmittelbar Aktien in Höhe von rund 31,67 Prozent. Da die Versicherungsgesellschaften der SIGNAL IDUNA Gruppe einen Gleichordnungskonzern gemäß § 18 (2) Aktiengesetz darstellen, hält die IDUNA Vereinigte Lebensversicherung aG für Handwerk, Handel und Gewerbe, Hamburg, mittelbar 52,94 Prozent. Der Deutscher Ring Krankenversicherungs-verein a.G., Hamburg, hält unmittelbar Aktien in Höhe von rund 21,27 Prozent. Die von dem Deutscher Ring Krankenversicherungsverein a.G. sowie der IDUNA Vereinigte Lebensversicherung aG unmittelbar gehaltenen Aktien werden gemäß § 21 Abs. 1 i. V. m. § 22 Abs. 2 WpHG auch der SIGNAL Unfallversicherung a.G., Dortmund, und der SIGNAL Krankenversicherung a.G., Dortmund, zugerechnet, sodass diese jeweils mittelbar Aktien in Höhe von rund 52,94 Prozent halten. Die Generali Lebensversicherung AG, München, hält unmittelbar Aktien in Höhe von rund 11,48 Prozent, die gemäß §§ 21, 22 Abs. 1 Nr. 1 WpHG der Generali Deutschland AG, München, der Generali Beteiligungs-GmbH, Aachen, sowie der Assicurazioni Generali S.p.A., Triest, Italien, zuzurechnen sind. Der Streubesitz gemäß der Definition der Deutsche Börse AG beläuft sich nach Kenntnis der OVB Holding AG auf rund 3,01 Prozent. Erklärung gem. § 161 AktG zum Corporate-Governance-KodexDie OVB Holding AG hat für 2016 die nach § 161 AktG vorgeschriebene Erklärung abgegeben und den Aktionären auf der Internetseite der OVB Holding AG www.ovb.ag zugänglich gemacht. NachtragsberichtNach Abschluss des Geschäftsjahres 2016 sind keine Vorgänge von besonderer Bedeutung eingetreten. Entwicklung des Anlagevermögensscroll
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Köln, den 24. Februar 2017 Mario Freis Oskar Heitz Thomas Hücker Bestätigungsvermerk des AbschlussprüfersWir haben den Jahresabschluss - bestehend aus Bilanz, Gewinn- und Verlustrechnung sowie Anhang - unter Einbeziehung der Buchführung und den Lagebericht der OVB Holding AG, Köln, für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis 31. Dezember 2016 geprüft. Die Buchführung und die Aufstellung von Jahresabschluss und Lagebericht nach den deutschen handelsrechtlichen Vorschriften liegen in der Verantwortung des Vorstands der Gesellschaft. Unsere Aufgabe ist es, auf der Grundlage der von uns durchgeführten Prüfung eine Beurteilung über den Jahresabschluss unter Einbeziehung der Buchführung und über den Lagebericht abzugeben. Wir haben unsere Jahresabschlussprüfung nach § 317 HGB unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfungvorgenommen. Danach ist die Prüfung so zu planen und durchzuführen, dass Unrichtigkeiten und Verstöße, die sich auf die Darstellung des durch den Jahresabschluss unter Beachtung der Grund-sätze ordnungsmäßiger Buchführung und durch den Lagebericht vermittelten Bildes der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage wesentlich auswirken, mit hinreichender Sicherheit erkannt werden. Bei der Festlegung der Prüfungshandlungen werden die Kenntnisse über die Geschäftstätigkeit und über das wirtschaftliche und rechtliche Umfeld der Gesellschaft sowie die Erwartungen über mögliche Fehler berücksichtigt. Im Rahmen der Prüfung werden die Wirksamkeit des rechnungslegungsbezogenen internen Kontrollsystems sowie Nachweise für die Angaben in Buchführung, Jahresabschluss und Lagebericht überwiegend auf der Basis von Stichproben beurteilt. Die Prüfung umfasst die Beurteilung der angewandten Bilanzierungsgrundsätze und der wesentlichen Einschätzungen des Vorstands sowie die Würdigung der Gesamtdarstellung des Jahresabschlusses und des Lageberichts. Wir sind der Auffassung, dass unsere Prüfung eine hinreichend sichere Grundlage für unsere Beurteilung bildet. Unsere Prüfung hat zu keinen Einwendungen geführt. Nach unserer Beurteilung aufgrund der bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnisse entspricht der Jahresabschluss den gesetzlichen Vorschriften und vermittelt unter Beachtung der Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Gesellschaft. Der Lagebericht steht in Einklang mit dem Jahresabschluss, entspricht den gesetzlichen Vorschriften, vermittelt insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Gesellschaft und stellt die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend dar.
Düsseldorf, den 2. März 2017 PricewaterhouseCoopers GmbH Christian Sack, Wirtschaftsprüfer ppa. Thomas Bernhardt, Wirtschaftsprüfer Der Jahresabschluss zum 31.12.2016 wurde am 21.03.2017 festgestellt. Bericht des AufsichtsratsSehr geehrte Aktionärinnen und Aktionäre, im Folgenden möchte Sie der Aufsichtsrat über die Schwerpunkte seiner Tätigkeit im vergangenen Geschäftsjahr 2016 informieren. Zusammenarbeit von Vorstand und AufsichtsratIm Berichtsjahr hat der Aufsichtsrat alle ihm nach Gesetz, Satzung und Geschäftsordnung obliegenden Aufgaben sorgfältig und gewissenhaft wahrgenommen. Er hat den Vorstand bei der Leitung des Unternehmens regelmäßig beraten, seine Geschäftsführung sorgfältig und kontinuierlich überwacht und sich dabei von deren Rechtmäßigkeit, Zweckmäßigkeit und Ordnungsmäßigkeit überzeugt. In sämtliche Entscheidungen, die für das Unternehmen von wesentlicher Bedeutung waren, war der Aufsichtsrat unmittelbar eingebunden. Die strategische Planung und Ausrichtung des Unternehmens hat der Vorstand mit dem Aufsichtsrat umfassend erörtert und abgestimmt. Der Aufsichtsrat hat alle für das Unternehmen bedeutenden Geschäftsvorgänge auf Basis der Informationen des Vorstands im Aufsichtsratsplenum ausführlich diskutiert und beraten. Im Vorfeld hat der Vorstand den Aufsichtsrat umfassend und zeitnah schriftlich und mündlich über alle für das Unternehmen wesentlichen Aspekte informiert. Hierzu zählten vor allem die wirtschaftliche und finanzielle Entwicklung des Konzerns und seiner Segmente einschließlich der Planung, der Geschäfts- und Risikostrategie und anderer grundsätzlicher Fragen der operativen Unternehmensführung, das Risikomanagement, insbesondere die wesentlichen Risiken des OVB Konzerns, Geschäfte und Ereignisse von erheblicher Bedeutung, die Entwicklungen bei Finanzvermittlern und Mitarbeitern, der Jahresbericht der Internen Revision sowie der Jahresbericht des Chief Compliance Managers. Über Angelegenheiten, die nach Gesetz, Satzung oder Geschäftsordnung der ausdrücklichen Zustimmung des Aufsichtsrats bedürfen, hat der Vorstand den Aufsichtsrat frühzeitig unterrichtet und diese dem Aufsichtsrat fristgemäß zur Beschlussfassung vorgelegt. Der Aufsichtsrat hatte somit stets die Möglichkeit, sich in den Ausschüssen und im Plenum mit den Berichten und Beschlussvorschlägen des Vorstands kritisch auseinanderzusetzen und Anregungen einzubringen, bevor der Aufsichtsrat nach sorgfältiger Prüfung und Beratung sein Votum abgegeben hat. In dringenden Einzelfällen erfolgte die Beschlussfassung mit Einverständnis aller Aufsichtsratsmitglieder auch schriftlich oder telefonisch. Alle wesentlichen Finanzkennzahlen wurden dem Aufsichtsrat vom Vorstand quartalsweise berichtet. Soweit es zu Abweichungen des Geschäftsverlaufs von den Planungen kam, hat der Aufsichtsrat ausführliche Erläuterungen in schriftlicher und mündlicher Form erhalten. Ebenfalls im vierteljährlichen Rhythmus wurde die Risikolage des Unternehmens ausführlich dargestellt und analysiert. Die Risikoberichte umfassten die aktuelle Risikosituation des Konzerns mit Blick auf Ertrags- und Vermögenslage, Vertrieb, Produkte, Markt, Wettbewerb, regulatorisches Umfeld sowie Operations und Support. Auch in der Zeit zwischen den Sitzungen standen der Aufsichtsratsvorsitzende, der Prüfungsausschussvorsitzende sowie der Vorsitzende des Nominierungs- und Vergütungsausschusses regelmäßig in Kontakt mit dem Vorstandsvorsitzenden und dem Finanzvorstand. Die wirtschaftliche und finanzielle Lage der Gesellschaft sowie der Stand wesentlicher Projekte und Geschäftsvorfälle waren wiederholt Gegenstand der Gespräche mit dem Vorstand. Sitzungen des AufsichtsratsIm Geschäftsjahr 2016 fanden fünf Präsenzsitzungen und drei Telefonkonferenzen statt. An der Sitzungsteilnahme verhinderte Mitglieder haben durch Stimmbotschaften an den Beschlussfassungen mitgewirkt. Sämtliche Aufsichtsratsmitglieder waren jeweils bei mehr als der Hälfte der Sitzungen des Aufsichtsrats und der Ausschüsse, denen sie angehören, anwesend. Die Mitglieder des Vorstands haben an Aufsichtsratssitzungen teilgenommen, soweit der Aufsichtsratsvorsitzende nichts anderes bestimmt hatte. Schwerpunkte der Aufsichtsratstätigkeit bildeten im Berichtsjahr die Unternehmensstrategie sowie die Auswirkungen gesetzlicher Änderungen zu Produktabsatz und Provisionen in einigen Ländern, in denen OVB vertreten ist. Regelmäßig und intensiv wurde über die Geschäftsplanung und die Geschäftsentwicklung in den drei regionalen Segmenten sowie über die Ertrags- und Finanzlage des Konzerns beraten. In einer Sitzung am 31. Januar 2016 sowie mehreren Telefonkonferenzen befasste sich der Aufsichtsrat mit Vorstandsangelegenheiten. Am 4. Februar 2016 hat der Aufsichtsrat das Ausscheiden von Michael Rentmeister in gegenseitigem Einvernehmen sowie eine Neuordnung des Vorstands beschlossen. Den Schwerpunkt der Sitzung am 15. März 2016 bildeten die Vorlage und Erörterung des Jahres- und Konzernabschlusses 2015 sowie des Dividendenvorschlags an die Hauptversammlung. Auf Empfehlung des Prüfungsausschusses und nach vorheriger Erörterung durch den Abschlussprüfer sowie nach eigener sorgfältiger Prüfung billigte der Aufsichtsrat den Jahres- und den Konzernabschluss für das Geschäftsjahr 2015. Außerdem befasste sich der Aufsichtsrat mit der Vorbereitung der ordentlichen Hauptversammlung am 3. Juni 2016. Deren Tagesordnung inklusive der Beschlussvorschläge des Vorstands wurden gebilligt. Weiterhin war der Bericht des Vorstands über die Beziehungen zu verbundenen Unternehmen Inhalt der Sitzung. Die Sitzung am 3. Juni 2016 diente vornehmlich der Berichterstattung des Vorstands über den Geschäftsverlauf des ersten Quartals 2016 sowie über Veränderungen in Beteiligungsgesellschaften. Im Fokus stand zudem die Vorbereitung auf die bevorstehende Hauptversammlung am selben Tag. Die Sitzung des Aufsichtsrats am 8. September 2016 fand in Madrid, Spanien, statt. Mit Sitzungen an verschiedenen ausländischen OVB Standorten verfolgt der Aufsichtsrat das Ziel, sich durch eigene Wahrnehmung vor Ort einen Eindruck von der Geschäftstätigkeit in einzelnen Ländermärkten zu verschaffen. In der Sitzung berichtete der Vorstand über die aktuelle Lage im ersten Halbjahr 2016, zu beabsichtigten wesentlichen Maßnahmen bei Beteiligungsgesellschaften sowie zur IT-Strategie. In der Sitzung am 2. Dezember 2016 hat sich der Aufsichtsrat insbesondere mit der Unternehmensplanung für das Geschäftsjahr 2017 und der daraus abgeleiteten Mehrjahresplanung bis zum Jahr 2021 befasst. Weitere Schwerpunkte waren ein Statusbericht des Vorstands zum Strategieprozess 2017 sowie die intensive Diskussion über die Ergebnisse der diesjährigen Effizienzprüfung des Aufsichtsrats auf Basis der Auswertung eines Fragebogens. Die Auswertung hat ergeben, dass die Zusammenarbeit und die Diskussionen im Aufsichtsrat als zielführend und ergebnisorientiert bewertet werden. Der Arbeit des Aufsichtsrats und den angewandten Verfahren wird eine hohe Effizienz bescheinigt. Arbeit in den Ausschüssen des AufsichtsratsZur effizienten Wahrnehmung seiner Aufgaben hat der Aufsichtsrat zwei ständige Ausschüsse, nämlich den Prüfungsausschuss sowie den Nominierungs- und Vergütungsausschuss eingerichtet. Die Ausschüsse bereiten Beschlüsse des Aufsichtsrats sowie Themen für die Aufsichtsratssitzungen vor. Darüber hinaus hat der Aufsichtsrat - im gesetzlich zulässigen Rahmen - bestimmte Beschlusszuständigkeiten in geeigneten Fällen auf einzelne Ausschüsse übertragen. Die jeweilige personelle Zusammensetzung der beiden Ausschüsse ist unter der Rubrik Organe und Mandate im Geschäftsbericht dargestellt. Die jeweiligen Ausschussvorsitzenden berichten dem Aufsichtsrat über die Inhalte und Ergebnisse der Ausschusssitzungen in der nachfolgenden Plenumssitzung, so dass der Aufsichtsrat stets über umfassende Informationen für seine Beratungen verfügt. PrüfungsausschussSchwerpunkte der Ausschussarbeit sind neben der Überwachung des Rechnungslegungsprozesses, die Überprüfung der Wirksamkeit des internen Kontrollsystems, des Risikomanagementsystems, des internen Revisionssystems, der Abschlussprüfung sowie des Compliance Management Systems. Des Weiteren zählen die Überwachung der Unabhängigkeit und Qualifikation des Abschlussprüfers sowie die Kontrolle der vom Abschlussprüfer zusätzlich erbrachten sonstigen Leistungen zu den Aufgaben des Prüfungsausschusses. Ferner obliegt ihm die Erörterung und Prüfung der Zwischenfinanzberichte (Halbjahres- und Quartalsberichte) unter Berücksichtigung des Berichts des Abschlussprüfers über dessen prüferische Durchsicht. Der Prüfungsausschuss hielt im Berichtsjahr vier Präsenzsitzungen ab sowie drei Telefonkonferenzen jeweils vor Veröffentlichung der Zwischenberichte. Neben den Mitgliedern des Vorstands haben an der März- und der Dezember-Sitzung 2016 auch Vertreter des Abschlussprüfers, PricewaterhouseCoopers GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Düsseldorf, zur Berichterstattung über die Abschlussprüfung 2015 sowie über die anstehende Abschlussprüfung 2016 teilgenommen. Ergänzend zu einzelnen Tagesordnungspunkten standen Führungskräfte verschiedener Konzernfunktionen, wie z.B. der Leiter Interne Revision sowie der Chief Compliance Manager, zur Berichterstattung und zur Beantwortung von Fragen zur Verfügung. Schwerpunkte der Ausschussarbeit waren im Berichtsjahr unter anderem die Prüfung des Jahres- und Konzernabschlusses 2015 nebst den Lageberichten und den Prüfungsberichten des Abschlussprüfers sowie des Gewinnverwendungsvorschlags zur Vorbereitung der Entscheidungen des Aufsichtsrats zu diesen Punkten. In der Ausschusssitzung im März 2016 erstattete der Abschlussprüfer mündlich Bericht zur Abschlussprüfung und gab den Ausschussmitgliedern ergänzende Erläuterungen. Die Ausschussmitglieder haben sich mit den Prüfungsergebnissen der Konzernrevision und deren Prüfungsprozessen und -planungen befasst sowie mit dem Bericht zur Compliance im Konzern auseinandergesetzt. Schließlich befasste sich der Ausschuss mit der Ausschreibung der Jahresabschlussprüfung für das Geschäftsjahr 2017 und der Organisation des mehrstufigen Auswahlprozesses zur Bestellung eines geeigneten Abschlussprüfers. In der Dezember-Sitzung 2016 nahm die Erläuterung des Umfangs, des Ablaufs und der Schwerpunkte der Abschlussprüfung des Geschäftsjahres 2016 breiten Raum ein. Nominierungs- und VergütungsausschussDer Nominierungs- und Vergütungsausschuss unterbreitet dem Aufsichtsrat Empfehlungen für dessen Wahlvorschläge an die Hauptversammlung zur Wahl neuer Aufsichtsratsmitglieder. Darüber hinaus erarbeitet der Ausschuss Personalvorschläge zur Bestellung von Vorstandsmitgliedern und überprüft Struktur und Höhe der Vergütung für die Mitglieder des Vorstands. Zudem befasst sich der Ausschuss kontinuierlich mit der Nachfolgeplanung. Der Nominierungs- und Vergütungsausschuss tagte im abgelaufenen Geschäftsjahr 2016 dreimal. In der Sitzung im März 2016 befasste sich der Ausschuss unter anderem mit der Angemessenheit der Gesamtvergütung des Vorstands im Rahmen eines horizontalen und vertikalen Vergleichs. Ferner prüfte der Ausschuss die individuelle Zielerreichung der einzelnen Vorstandsmitglieder zur Auszahlung der variablen Vergütungsbestandteile für 2016. Im August 2016 setzte sich der Ausschuss mit der Modifizierung von Unternehmensrichtlinien auseinander. Die Regelungen wurden Bestandteile der Vorstandsverträge. Themen der Dezember-Sitzung 2016 waren unter anderem die Personalstrategie der OVB Holding sowie die Nachfolgeplanung für den OVB Konzern. Corporate GovernanceDie Anwendung und Weiterentwicklung der Corporate Governance Standards im Unternehmen, insbesondere die Umsetzung der Empfehlungen des Deutschen Corporate Governance Kodex, werden vom Aufsichtsrat regelmäßig verfolgt und erörtert. Der Aufsichtsrat hat nach umfassender Beratung und anschließender Beschlussfassung mit dem Vorstand zum 15. März 2016 gemeinsam die jährliche Entsprechenserklärung nach § 161 Abs. 1 AktG abgegeben, die auf der Internetseite der Gesellschaft dauerhaft zur Verfügung steht. Weitere Informationen zur Corporate Governance im Unternehmen einschließlich der Struktur und der Höhe der Aufsichtsrats- und Vorstandsvergütung enthält das Kapitel Corporate Governance des Geschäftsberichts mit der Erklärung zur Unternehmensführung. Jahres- und Konzernabschluss 2016Der vom Vorstand nach den Regeln des Handelsgesetzbuches (HGB) aufgestellte Jahresabschluss für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2016 und der Lagebericht der OVB Holding AG wurden vom Abschlussprüfer PricewaterhouseCoopers GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Düsseldorf, geprüft. Der Abschlussprüfer hat einen uneingeschränkten Bestätigungsvermerk erteilt. Der Konzernabschluss der OVB Holding AG zum 31. Dezember 2016 und der Konzernlagebericht wurden gemäß § 315a HGB auf der Grundlage der Internationalen Rechnungslegungsstandards IFRS, wie sie in der Europäischen Union anzuwenden sind, aufgestellt. Der Abschlussprüfer versah auch den Konzernabschluss und den Konzernlagebericht mit einem uneingeschränkten Bestätigungsvermerk. Die Prüfungsberichte des Abschlussprüfers zu den Jahresabschlüssen sowie alle weiteren Abschlussunterlagen wurden den Aufsichtsratsmitgliedern rechtzeitig vor der Bilanzsitzung zugesandt. Alle Unterlagen wurden im Prüfungsausschuss sowie in der Sitzung des Aufsichtsrats - jeweils am 21. März 2017 - intensiv diskutiert. Der Abschlussprüfer nahm an den Beratungen des Aufsichtsrats zum Jahres- und Konzernabschluss teil. Dabei berichtete er über die wesentlichen Ergebnisse der Prüfung und stand in den jeweiligen Sitzungen sowohl dem Prüfungsausschuss als auch dem Aufsichtsrat für Fragen und ergänzende Auskünfte uneingeschränkt zur Verfügung. Der Abschlussprüfer informierte ferner über seine Feststellungen zum internen Kontroll- und Risikomanagementsystem bezogen auf den Rechnungslegungsprozess. Der Bericht des Abschlussprüfers hierüber hat die Funktionsfähigkeit des internen Kontrollsystems bestätigt und ferner festgestellt, dass das vom Vorstand eingerichtete Risikofrüherkennungssystem geeignet ist, Entwicklungen, die den Fortbestand der Gesellschaft gefährden, frühzeitig zu erkennen. Nach eigener Prüfung des Jahresabschlusses, des Konzernabschlusses, des Lageberichts und des Konzernlageberichts hat der Aufsichtsrat dem Ergebnis der Prüfung durch den Abschlussprüfer zugestimmt und in der Sitzung am 21. März 2017 nach Empfehlung des Prüfungsausschusses den Jahresabschluss und den Konzernabschluss gebilligt. Damit ist der Jahresabschluss 2016 gemäß § 172 Satz 1 AktG festgestellt. Dem Vorschlag des Vorstands zur Verwendung des Bilanzgewinns hat sich der Aufsichtsrat nach eigener Prüfung angeschlossen. Der Aufsichtsrat hält den Gewinnverwendungsvorschlag für angemessen. Der Bericht des Vorstands über die Beziehungen zu verbundenen Unternehmen lag dem Aufsichtsrat zusammen mit dem dazu vom Abschlussprüfer erstellten Prüfungsbericht vor. Der Abschlussprüfer hat in dem Prüfungsbericht folgende Prüfungsfeststellung getroffen: "Nach unserer pflichtmäßigen Prüfung und Beurteilung bestätigen wir, dass 1. die tatsächlichen Angaben des Berichts richtig sind, 2. bei den im Bericht aufgeführten Rechtsgeschäften die Leistung der Gesellschaft nicht unangemessen hoch war, 3. bei den im Bericht aufgeführten Maßnahmen keine Umstände für eine wesentlich andere Beurteilung als die durch den Vorstand sprechen." Der Aufsichtsrat hat den Bericht des Vorstands über die Beziehungen zu verbundenen Unternehmen seinerseits geprüft sowie sich mit dem Prüfungsbericht des Abschlussprüfers befasst und stimmt dem Ergebnis der Prüfung des Abschlussprüfers zu. Nach dem abschließenden Ergebnis seiner eigenen Prüfung hält der Aufsichtsrat fest, dass Einwendungen gegen die Erklärung des Vorstands am Schluss von dessen Bericht über die Beziehungen zu verbundenen Unternehmen nicht zu erheben waren. Personelle Veränderungen im VorstandDer Vorsitzende des Vorstands der OVB Holding AG, Michael Rentmeister, ist im gegenseitigen Einvernehmen mit dem Aufsichtsrat am 4. Februar 2016 aus dem Vorstand ausgeschieden. Der Aufsichtsrat hat zugleich den bisherigen Chief Sales Officer (CSO) der OVB Holding AG, Herrn Mario Freis, mit sofortiger Wirkung zum Vorsitzenden des Vorstands der Gesellschaft ernannt. Zudem hat der Aufsichtsrat zum gleichen Zeitpunkt Herrn Oskar Heitz, den Chief Financial Officer (CFO) der Gesellschaft, zum stellvertretenden Vorstandsvorsitzenden ernannt. Interessenkonflikte und deren BehandlungWeder von Mitgliedern des Vorstands noch des Aufsichtsrats wurden in Bezug auf die eigene Person Interessenkonflikte identifiziert oder bekanntgegeben. Anhaltspunkte für Interessenkonflikte von Vorstands- und Aufsichtsratsmitgliedern, die dem Aufsichtsrat gegenüber unverzüglich offenzulegen sind und über die die Hauptversammlung informiert werden soll, hat es nach Kenntnis des Aufsichtsrats nicht gegeben. Dank für Engagement und LoyalitätDer Aufsichtsrat dankt den Mitgliedern des Vorstands, den Geschäftsführungen und Führungskräften der Beteiligungsgesellschaften sowie allen Finanzvermittlern und Mitarbeitern des OVB Konzerns europaweit dafür, dass sie sich im Geschäftsjahr 2016 tatkräftig und loyal für den Erfolg und die Zukunft der OVB eingesetzt haben. Sie können mit Stolz auf das Erreichte zurückblicken.
Köln, den 21. März 2017 Für den Aufsichtsrat Michael Johnigk, Vorsitzender |
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