PAION AG

Aachen

Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2015 bis zum 31.12.2015

Lagebericht für das Geschäftsjahr 2015

Grundlagen der PAION AG und der PAION-Gruppe

1. Geschäftsmodell der PAION AG und der PAION-Gruppe

Die PAION AG agiert ausschließlich als Management- und Dienstleistungsholding. Die Management- und Serviceleistungen werden gegenüber den Tochtergesellschaften erbracht. Die Leistungen umfassen im Wesentlichen die Entwicklung der Konzernstrategie sowie Verwaltungstätigkeiten, unter anderem Buchhaltung, Recht, Personalwesen, Öffentlichkeitsarbeit und Controlling. Darüber hinaus unterstützt die PAION AG die Finanzierung des laufenden Geschäftsbetriebs der Tochtergesellschaften, und die Konzerngesellschaften erbringen untereinander Leistungen vorwiegend im Entwicklungsbereich. Die Geschäftstätigkeit der PAION-Gruppe (im Folgenden auch: PAION) wird somit im Wesentlichen durch die operative Entwicklungstätigkeit der Tochtergesellschaften geprägt, die im Folgenden dargestellt wird.

Das Entwicklungsportfolio von PAION umfasst die Substanzen Remimazolam, M6G und GGF2. GGF2 wird nicht von PAION selbst, sondern seit 2002 von Acorda Therapeutics, Inc. (Acorda) in voller Eigenverantwortung entwickelt. Remimazolam wird neben der Eigenentwicklung durch PAION darüber hinaus von Lizenzpartnern für die Märkte China, Südkorea, Kanada, Russland/GUS, Türkei und die MENA-Region entwickelt. Für Japan wurde die mit der Behörde zuvor abgestimmte Entwicklung von Remimazolam für die Indikation Allgemeinanästhesie durch Ono Pharmaceutical (Ono) durchgeführt und abgeschlossen. Ono hat im November 2014 entschieden, "das Projekt aus strategischen Gründen unter Berücksichtigung von Fragen im Zusammenhang mit pharmakokinetischen Effekten nicht fortzuführen, obwohl keine besorgniserregenden Nebenwirkungen während der klinischen Studie beobachtet worden sind". Der Daten- und Technologietransfer an PAION wurde 2015 abgeschlossen. Für M6G wurden im Vorjahr die Lizenzrechte für China an Yichang Humanwell vergeben.

Das Geschäftsjahr 2015 war durch die Konzentration von PAION auf die weitere Entwicklung von Remimazolam geprägt.

2. Steuerungssystem der PAION AG und der PAION-Gruppe

Finanzielle Leistungsindikatoren sind die Liquidität (Zahlungsmittel und Zahlungsmitteläquivalente aus der Bilanz und Cashflows aus der Kapitalflussrechnung), das Eigenkapital, die Umsatzerlöse, die Forschungs- und Entwicklungskosten, die Verwaltungs- und Vertriebskosten sowie die Mitarbeiteranzahl. Das finanzwirtschaftliche Steuerungssystem der PAION AG und der PAION-Gruppe basiert auf einer monatlichen Berichterstattung auf Kostenstellen- und Kostenträgerbasis, die gleichzeitig Budgetabweichungen der finanziellen Leistungsindikatoren aufzeigt. Signifikante Abweichungen werden in die kurz- und langfristige Unternehmensplanung fortgeschrieben. Darüber hinaus werden die geplanten Entwicklungsfortschritte gegen das geplante Budget abgeglichen. Das hierfür eingesetzte Planungstool ermöglicht es der Unternehmensleitung, durch die Simulation verschiedener Szenarien Chancen und Risiken frühzeitig zu identifizieren, zu bewerten und ihren Einfluss auf die künftige Unternehmensentwicklung, insbesondere auf die maßgebende finanzielle Steuerungsgröße Liquidität, zu bestimmen.

Die für PAIONs Geschäftstätigkeit wichtigen nichtfinanziellen Leistungsindikatoren ergeben sich vor allem aus der Entwicklungstätigkeit und den kommerziellen Aktivitäten. Die Entwicklungstätigkeit sowohl in klinischer als auch in produktionstechnischer Hinsicht ist durch die Einschaltung von externen Dienstleistern geprägt. Die Steuerung der Entwicklungstätigkeiten erfolgt anhand detaillierter Projektpläne mit definierten Arbeitspaketen verbunden mit festgelegten Berichts- und Informationspflichten. Dabei stehen besonders die im Rahmen der Entwicklung von Remimazolam gewonnenen Daten zur Positionierung im Vergleich zu Konkurrenzprodukten und der Entwicklungsfortschritt sowie die für eine angestrebte Zulassung relevanten Daten bezüglich Sicherheit und Effektivität von Remimazolam im Fokus. Die Ergebnisse werden laufend in den internen Projektteams verarbeitet und an den Vorstand berichtet.

Die kommerzielle Tätigkeit zielt hauptsächlich auf die spätere Vermarktung von Remimazolam ab. Es werden Partneringgespräche geführt, aber auch Optionen für eine eigene Vermarktung (z. B. USA und EU) evaluiert. Der Fortgang der Gespräche wird fortlaufend dokumentiert und beraten. PAION hat für Remimazolam bereits mehrere regionale Lizenzverträge geschlossen. Die Kooperationspartner arbeiten in ihrem jeweiligen Lizenzgebiet autark. Die Kooperationen sehen jedoch gegenseitige Informationspflichten vor. Die zentrale Koordination des Informationsflusses wird von PAION wahrgenommen. Weiterhin führt PAION Prämarketing- und Market-Access-Aktivitäten durch, um den Markteintritt von Remimazolam vorzubereiten. Alle Aktivitäten werden auf Basis eines Projektplans abgearbeitet und fortlaufend besprochen und angepasst.

3. Forschung und Entwicklung

Die Geschäftstätigkeit von PAION wird im Wesentlichen durch die Forschungs- und Entwicklungstätigkeiten bestimmt, über die ausführlich im Abschnitt B.2 "Darstellung des Geschäftsverlaufs und der Entwicklungstätigkeit" berichtet wird.

Wirtschaftsbericht

1. Gesamtwirtschaftliche und branchenbezogene Rahmenbedingungen

a. Gesamtwirtschaftliche Entwicklung

Die konjunkturelle Entwicklung der deutschen Wirtschaft war im Jahr 2015 durch ein solides und stetiges Wirtschaftswachstum gekennzeichnet. Das deutsche Bruttoinlandsprodukt ist 2015 um 1,7 % gestiegen.1 Allerdings hat die deutsche Wirtschaft im Laufe des Jahres 2015 leicht an Schwung verloren. So entwickelt sich die Binnennachfrage weiterhin stabil, während die Industrieproduktion rückläufig ist.2 Im Jahr 2016 dürfte das Wirtschaftswachstum ähnlich wie im Vorjahr ausfallen. So erwartet das Deutsche Institut für Wirtschaftsforschung für 2016 einen Anstieg des Bruttoinlandsprodukts im Vorjahresvergleich um 1,7 %. Dabei wird die Konjunktur wie im Vorjahr wesentlich vom privaten und öffentlichen Verbrauch angetrieben, wohingegen die Exporte weiterhin von den Problemen in den Schwellenländern gebremst werden.3

Angesichts des weiterhin schwierigen wirtschaftlichen Umfelds innerhalb der EU spielt für die exportorientierte deutsche Wirtschaft naturgemäß die wirtschaftliche Entwicklung wichtiger außereuropäischer Länder eine große Rolle. Besonders in den USA entwickelt sich die Wirtschaft weiter dynamisch. Die Wirtschaft in den USA ist in 2015 um geschätzt 2,5 % gewachsen.4 Die Wirtschaftsentwicklung in China schwächt sich weiter etwas ab; das BIP-Wachstum in China lag 2015 geschätzt bei 6,9 %, dem schwächsten Wachstum seit 25 Jahren.5 Die positive weltwirtschaftliche Dynamik wird sich im Jahr 2016 leicht verstärken. Für das Welt-BIP rechnet der IWF für das Jahr 2016 mit einem Wachstum von 3,4 % nach einem Zuwachs um 3,1 % im vergangenen Jahr. Die stärksten Impulse gehen dabei von den entwickelten Volkswirtschaften aus, während die Aussichten für die Schwellenländer weiter schwierig sind. In den USA ist das Wirtschaftswachstum nach wie vor robust, getragen von einer weiterhin lockeren Geldpolitik und starken Immobilien- und Arbeitsmärkten. Im Euroraum überwiegt der stärkere Privatkonsum die schwächeren Exporte.6

Die Entwicklung der Aktienmärkte hat sich 2015 gegenüber 2014 eingetrübt. Zwar konnten die wesentlichen Aktienkursindizes im Allgemeinen weiter steigen; allerdings haben die Volatilitäten deutlich zugenommen. Insgesamt konnte der DAX 2015 einen Zuwachs von 9,6 % verzeichnen und der EUROSTOXX 50 von 3,8 %. Der Dow Jones Index fiel um 2,2 % gegenüber dem Schlussstand des Vorjahres.

b. Entwicklung der Pharma- und Biotechnologiebranche

Für die Pharma- und Biotechnologiebranche insgesamt war 2015 ein gemischtes Jahr. Anfangs war das Finanzierungsumfeld weiterhin positiv; dies änderte sich aber Mitte des Jahres aufgrund der allgemeinen Kapitalmarkturbulenzen und der Diskussion um die Angemessenheit von Medikamentenpreisen in den USA.7 Der Konsolidierungsdruck in der Branche hält unvermindert an, was sich auch in der weiter hohen Anzahl von Unternehmensübernahmen und Kooperationen und dem gestiegenen Transaktionsvolumen widerspiegelt. Der Konsolidierungsdruck ergibt sich insbesondere aus den hohen Risiken und Kosten der Pharmaentwicklung, dem Ablauf des Patentschutzes einer Vielzahl von Produkten in den vergangenen Jahren sowie dem weiter wachsenden Druck auf Arzneimittelpreise. Das Finanzierungsumfeld für Pharma- und Biotechnologieunternehmen hat sich im Vergleich zu den Vorjahren verschlechtert. Bis Mitte 2015 war das Finanzierungsumfeld noch gut und es gab wieder eine hohe Anzahl an Börsengängen, besonders in den USA. Seit Mitte 2015 hat sich das Finanzierungsumfeld deutlich verschlechtert, insbesondere im Allgemeinen aufgrund gestiegener Marktvolatilität und im Speziellen aufgrund von politischem Druck auf Arzneimittelpreise, vor allem in den USA.8 Die Bewertungen von Pharma- und Biotechfirmen gingen deutlich zurück. Dennoch konnten wichtige Indizes bei Gesamtjahresbetrachtung insgesamt einen positiven Trend verzeichnen. So stieg der NASDAQ Biotechnology Index um 11,4 % und der DAXsubsector Biotechnology Index der Deutschen Börse AG um 30,7 % gegenüber dem Schlussstand des Vorjahres. Das Akquisitions- und Kooperationsvolumen stieg in 2015 im Vergleich zum Vorjahr ebenfalls deutlich an. Das Transaktionsvolumen der Akquisitionen in der Pharmabranche lag bei USD 328 Mrd. im Jahr 2015 gegenüber USD 218 Mrd. im Jahr 2014.9

Es wird erwartet, dass das Finanzierungsumfeld 2016 weiter von der allgemeinen Unsicherheit an den Kapitalmärkten geprägt sein wird, bis mehr Klarheit zur weiteren wirtschaftlichen Entwicklung der Weltwirtschaft und der Geldpolitik der Notenbanken, insbesondere der US-amerikanischen Notenbank Fed, herrscht.10 Für das Finanzierungsumfeld in der Pharmabranche wird es entscheidend sein, wie die Diskussion um Medikamentenpreise im laufenden Präsidentschaftswahlkampf in den USA weiter geführt wird und ob Investoren wieder verstärkt die Chancen in dem Sektor betonen.11 Insgesamt dürfte das Finanzierungsumfeld für PAION schwieriger sein als in den Vorjahren. In den ersten Monaten 2016 haben sowohl der NASDAQ Biotechnology Index als auch der DAXsubsector Biotechnology Index im zweistelligen Prozentbereich nachgegeben.

1 Statistisches Bundesamt: Pressemitteilung (Nr. 044) vom 12. Februar 2016.
2 Deutsches Institut für Wirtschaftsforschung Berlin: Industrieschwäche belastet deutsche Wirtschaft, DIW Konjunkturbarometer Februar 2016 vom 2. März 2016.
3 Deutsches Institut für Wirtschaftsforschung Berlin: Inlandsnachfrage treibt deutsche Wirtschaft an, Pressemitteilung vom 16. Dezember 2015.
4 Internationaler Währungsfonds: World Economic Outlook Update, 19. Januar 2016.
5 The Wall Street Journal: China's Economic Growth in 2015 Is Slowest in 25 Years, 19. Januar 2016.
6 Internationaler Währungsfonds: World Economic Outlook Update, 19. Januar 2016.
7 The Pharma Letter: An all time record year for pharma/biotech M&A in 2015; 7. Januar 2016.
8 The Pharma Letter: An all time record year for pharma/biotech M&A in 2015; 7. Januar 2016.
9 Pharma-Unternehmen auf Shoppingtour - 2015 übertrifft das Rekordjahr 2014 noch einmal deutlich: Pressemitteilung Ernst & Young vom 3. Februar 2016 auf www.ey.com/DE/de/Newsroom.
10 Handelsblatt: Tempo für Zinserhöhungen könnte sich verlangsamen, 10. Februar 2016.
11 FiercePharma: UPDATED: Clinton targets pharma's 'predatory' pricing with new campaign ad featuring Valeant, 1. März 2016.

2. Darstellung des Geschäftsverlaufs und der Entwicklungstätigkeit

Das Entwicklungsportfolio der PAION-Gruppe besteht im Wesentlichen aus der Leitsubstanz Remimazolam mit seinen drei Indikationen Kurzsedierung, Allgemeinanästhesie und Sedierung auf der Intensivstation. Die beiden weiteren Substanzen M6G und GGF2 sind keine wesentlichen Werttreiber für PAION.

a. Remimazolam

Remimazolam ist ein ultrakurz wirksames intravenöses Sedativum und Anästhetikum, das sich in klinischer Phase-III-Entwicklung für Kurzsedierungen und Allgemeinanästhesie befindet. Remimazolam gehört zur Substanzklasse der Benzodiazepine. Im menschlichen Körper wird Remimazolam von Gewebe-Esterasen, einer weit verbreiteten Art von Enzymen, zu einem inaktiven Metaboliten abgebaut und nicht über cytochromabhängige Abbauwege in der Leber. Wie bei anderen Benzodiazepinen steht mit Flumazenil ein Gegenmittel zur Verfügung, um bei Bedarf die Sedierung des Patienten wieder rasch beenden zu können.

Wirksamkeit und Sicherheit wurden bereits in klinischen Studien bei weit über 1.000 Patienten nachgewiesen und sollen in dem derzeit laufenden Phase-III-Programm in der Kurzsedierung bestätigt werden. Die bisherigen Daten deuten darauf hin, dass Remimazolam gut verträglich ist und dabei eine gute hämodynamische Stabilität besitzt.

In den USA wird Remimazolam derzeit für Kurzsedierungen, wie z. B. bei Koloskopien, entwickelt.

In der EU und den meisten anderen wichtigen Märkten wird Remimazolam zunächst für die Allgemeinanästhesie bei Patienten mit allgemeinen Eingriffen und für die Herzchirurgie, einschließlich der Sedierung nach einem Eingriff oder der Sedierung auf der Intensivstation für bis zu 24 Stunden nach der Operation, entwickelt.

In Japan wurde ein Phase-III-Programm in der Allgemeinanästhesie erfolgreich abgeschlossen. Die japanische Zulassungsbehörde für Arzneimittel und Medizinprodukte ("PMDA") erklärte Anfang 2016 in einem Pre-NDA-Meeting, dass das nicht-klinische und klinische Datenpaket als vollständig für die Einreichung des Zulassungsantrags in der Indikation "Einleitung und Aufrechterhaltung einer Allgemeinanästhesie" angesehen wird.

Die Entwicklung von Remimazolam für die Sedierung auf der Intensivstation ist nach dem erfolgreichen Abschluss der Entwicklung in der Kurzsedierung und Allgemeinanästhesie geplant. Ein pädiatrischer Entwicklungsplan wurde mit der FDA abgestimmt und wird nach der Entwicklung für die erwachsenen Patienten begonnen.

Kurzsedierung (USA)

Der Kurzsedierungsmarkt für diagnostische Eingriffe in den USA ist in den letzten Jahren aufgrund der Zunahme von Krebsvorsorge und Darmkrebsfrüherkennung signifikant gewachsen. Teilweise aufgrund dieser Entwicklung sind die Darmkrebsraten in den letzten 10 Jahren um 30 % bei den über 50-Jährigen zurückgegangen. Im Jahr 2013 wurden 29 Millionen Koloskopien und Endoskopien durchgeführt. Jedes Jahr erleben mehr als 4 Millionen Menschen ihren 50. Geburtstag und erlangen somit die Berechtigung zur Darmkrebsvorsorgeuntersuchung.

Darmkrebs ist die dritthäufigste Krebsart und die dritthäufigste Ursache für Krebstod sowohl bei Männern als auch bei Frauen in den USA. Trotz des Rückgangs in der Darmkrebs-Sterberate als Folge der Früherkennung und Vorsorge wurde im Jahr 2010 berichtet, dass nur 59 % der Menschen im Alter von 50 oder älter, für die eine Vorsorgeuntersuchung empfohlen wird, auch tatsächlich eine Darmkrebsvorsorgeuntersuchung im Einklang mit den aktuellen Leitlinien erhalten haben.

Die Kurzsedierung für Koloskopie wird in der Regel mit Midazolam oder Propofol in Kombination mit Schmerzmitteln durchgeführt.

Allgemeinanästhesie (EU)

In Europa werden jedes Jahr ca. 29 Millionen große Operationen unter einer Allgemeinanästhesie durchgeführt. Von diesen sind etwa 55 % balancierte Anästhesien, eine Kombination von intravenösen Mitteln und Narkosegasen, und 20 % intravenöse Anästhesien (TIVA) mit Propofol. Regionalanästhesien spielen ebenfalls eine Rolle (z. B. epidurale Anästhesien). Die aktuellen Standards in der Allgemeinanästhesie sind Propofol (besonders für die Einleitung) und Narkosegase, jeweils in Verbindung mit intravenösen Opioiden.

Die Fallzahlen in Europa werden weiterhin durch das Altern der Bevölkerung und durch die Unterschiede des biologischen Alters von Patienten im Vergleich zum tatsächlichen Alter zunehmen. Während die Allgemeinanästhesie also häufiger bei älteren Patienten als vor Jahren angeboten wird, ist die Wahl einer individuellen Anästhesie abhängig von der Art der Operation, der zugrunde liegenden Krankheit und der Beurteilung des allgemeinen körperlichen Gesundheitszustands des Patienten, einschließlich der Begleiterkrankungen.

Die Anzahl medizinischer Eingriffe weltweit nimmt aufgrund des Bevölkerungswachstums und anderer Faktoren wie Übergewicht, Bewegungsmangel, Ernährungsgewohnheiten, Rauchen und Alkoholkonsum weiterhin zu. Aktuellen Schätzungen zufolge werden jährlich weltweit über 230 Millionen Operationen durchgeführt; der Großteil davon entfällt auf allgemeine, orthopädische/Trauma- sowie geburtshilfliche/gynäkologische Eingriffe.

Klinische Entwicklung

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Remimazolam - weit über 1.000 Probanden/Patienten behandelt
Abgeschlossene Studien* Laufende Studien*
Kurzsedierung (USA)
Phase I Einfachgabe in gesunden Probanden (81) Phase I Thorough QT-Studie (57)
Phase Ib Mehrfachgabe bei Darmspiegelung bei gesunden Probanden (51) Phase I Pharmakokinetik (Nierenfunktionsstörung) (16)
Phase IIa Einfachgabe bei Magenspiegelung (100) Phase I Untersuchung auf Suchtpotential (40)
Phase IIb Mehrfachgabe bei Darmspiegelung (161) Phase III bei Darmspiegelung (460)
  Phase III bei Bronchoskopie (460)
  ASA III/IV bei Darmspiegelung (75)
Allgemeinanästhesie (Japan)
Phase I Bolus bei gesunden Probanden (42)  
Phase Ib Infusion bei gesunden Probanden (10)  
Phase I Leberinsuffizienz (USA) (20)  
Phase II Einleitung und Aufrechterhaltung von Narkosen bei Operationen (85)  
Phase II/III Einleitung und Aufrechterhaltung von Narkosen bei Operationen (375)  
Phase III in ASA III oder höher bei Operationen (62)  
Allgemeinanästhesie (EU)
Phase II in der Herzchirurgie (90)  
Phase III in der Herzchirurgie (abgebrochen)  
Sedierung auf der Intensivstation (Japan)
Phase II (abgebrochen)  

*) In Klammern Angabe der Gesamtpatientenzahl in der jeweiligen Studie

Kurzsedierung bei kleinen Eingriffen (Leitindikation USA)

Bisher sind insgesamt zwei Phase-I- und zwei Phase-II-Studien in der Indikation Kurzsedierung durchgeführt worden. In der ersten Anwendung am Menschen wurde ein breites Dosierungsspektrum untersucht - von keinem Effekt bis hin zum Bewusstseinsverlust (welcher für Kurzsedierung nicht erwünscht ist, aber indikativ ist für die Einleitung von Allgemeinanästhesien). Auf Basis dieser Ergebnisse umfasste die nächste Studienreihe eine Studie zur Darmspiegelung an gesunden Freiwilligen und eine Phase-IIa-Studie zu Magenspiegelungen. Diese Studien bestätigten die Notwendigkeit für eine 50 %-ige Dosisreduktion in Kombination mit Opioiden (bei Darmspiegelung) und waren die Grundlage für die Phase-IIb-Studie bei Koloskopie-Patienten. In dieser Studie wurde ein festgelegtes Dosierungsschema getestet, und die niedrigste Anfangsdosierung wird in den laufenden Phase-III-Studien verwendet.

Im März 2015 wurde in den USA die erste Phase-III-Studie gestartet. Der Start dieser prospektiven, doppelblinden, randomisierten, Placebo- und Midazolam-kontrollierten, multizentrischen Phase-III-Koloskopiestudie mit 460 Patienten in den USA markiert den Beginn des klinischen Phase-III-Entwicklungsprogramms, welches für die Indikation Kurzsedierung eine zweite konfirmatorische, ebenfalls prospektive, doppelblinde, randomisierte, Placebo- und Midazolam-kontrollierte, multizentrische US-Studie mit 460 Bronchoskopiepatienten beinhaltet, die im Juni 2015 gestartet wurde, sowie eine kleinere Sicherheitsstudie bei 75 Hochrisiko-Koloskopiepatienten. Parallel dazu werden drei Phase-I-Studien von PAION durchgeführt.

Die Patientenrekrutierung lief in den Phase-III-Programmen in den USA zunächst moderat an. Die Phase-III-Koloskopiestudie verläuft nach Plan, und das Ende der Patientenrekrutierung wird in Kürze erwartet. Aktuell sind 450 Patienten behandelt worden. Die Patientenrekrutierung in der Phase-III-Bronchoskopiestudie verläuft immer noch moderat, und der Abschluss der Patientenrekrutierung könnte unter Umständen auch erst in 2017 erfolgen. Vorbehaltlich der erfolgreichen Implementierung laufender Gegenmaßnahmen wie der Eröffnung weiterer Studienzentren sowie einer intensiveren Betreuung der vorhandenen Studienzentren rechnet PAION mit der Einreichung des Zulassungsantrags frühestens Ende 2017.

Allgemeinanästhesie (Leitindikation in EU + Japan)

Zum Einsatz von Remimazolam bei der Allgemeinanästhesie wurden insgesamt drei Phase-I- (Japan), zwei Phase-II- (Japan und EU) und zwei Phase-III-Studien (Japan) durchgeführt. Ein besonderes Augenmerk lag in den klinischen Programmen auf hämodynamischer Stabilität, nachdem präklinische Daten darauf hingewiesen hatten, dass Remimazolam eine hämodynamische Stabilität bewirken könnte, die einen wichtigen medizinischen Bedarf in der Allgemeinanästhesie adressiert.

Das japanische Programm startete mit einer vergleichenden Phase-I-Studie, die auf PAIONs erster klinischer Studie an Menschen basierte, und ergab ein identisches pharmakokinetisches und pharmakodynamisches Profil. Im nächsten Schritt wurde eine Phase-I-Studie mit kontinuierlicher Infusion durchgeführt, um die Dosierung für Einleitung und Aufrechterhaltung der Allgemeinanästhesie zu bestimmen. Die aufgrund der danach durchgeführten Phase-II-Studie als sicher und effektiv eingestuften Dosierungen für Einleitung und Aufrechterhaltung der Narkose wurden anschließend in den japanischen Phase-III-Studien verwendet. Die Studien bestätigten die Sicherheit und Effektivität als Narkosemittel sowie ein verbessertes hämodynamisches Profil gegenüber Propofol. Basierend auf dem erfolgreichen Abschluss der Phase III in Japan fand im Januar 2016 ein Pre-NDA-Meeting (NDA = New Drug Application; Zulassungsantrag für neues Medikament) mit der japanischen Zulassungsbehörde PMDA statt. Während des Treffens konnten alle zur Diskussion stehenden offenen Fragen geklärt werden. Die PMDA erklärte, dass die nicht-klinischen und klinischen Datenpakete als komplett zur Einreichung des Zulassungsantrags in der Indikation "Einleitung und Aufrechterhaltung einer Allgemeinanästhesie" angesehen werden. Das vollständig von PAIONs ehemaligem Partner Ono in Japan durchgeführte klinische Entwicklungsprogramm in der Indikation Allgemeinanästhesie wurde durch die bei PAION verfügbaren umfangreichen, außerhalb Japans gewonnenen Datensätze in allen Produktionsaspekten bis hin zu klinischen Daten ergänzt. Im Oktober 2015 berichtete PAION bereits darüber, dass die japanische Zulassungsbehörde PMDA bestätigt hatte, dass sowohl der von PAION in Europa hergestellte Wirkstoff als auch die Fertigform von Remimazolam den Voraussetzungen für eine Zulassung in Japan entsprechen.

Damit die japanischen Daten für eine europäische Zulassung verwendet werden können, wurden in der europäischen Phase-II-Studie dieselben Dosierungen zur Einleitung und Aufrechterhaltung der Narkose eingesetzt. In dieser Studie wurde das gute hämodynamische Profil von Remimazolam bestätigt.

Im August 2015 wurde der Start der multinationalen, multizentrischen, randomisierten, einfach blinden Propofol-kontrollierten, konfirmatorischen EU-Phase-III-Studie bei Patienten, die sich einem kardiochirurgischen Eingriff unterziehen, bekanntgegeben. In Europa ergaben sich aufgrund des komplexen Studiendesigns in der Herzchirurgie jedoch Schwierigkeiten bei der Rekrutierung. Trotz intensiver Bemühungen, die Patientenrekrutierung zu beschleunigen, ließ sich das Studiendesign nicht adäquat in die klinische Praxis übertragen. Daher beschloss PAION im Februar 2016, die Studie nicht fortzusetzen, um eine langwierige und teure Fortführung in diesem Studiendesign zu vermeiden.

Im Zusammenhang mit der Studienmedikation wurden keine schwerwiegenden unerwünschten Ereignisse berichtet. PAION wird daher nun unter Einbeziehung von anerkannten Experten an einem alternativen Studiendesign in der allgemeinen Chirurgie arbeiten. Die Durchführung einer neuen Studie bedarf jedoch weiterer Finanzmittel.

Sedierung auf der Intensivstation

In Japan wurde von PAIONs früherem Partner Ono eigenständig eine Phase-II-Studie für die Sedierung auf der Intensivstation initiiert. Die explorative Studie wurde von Ono im August 2013 angehalten. Alle Patienten wurden erfolgreich sediert und es wurden keine schwerwiegenden, unerwarteten Nebenwirkungen beobachtet. In vereinzelten Fällen wurden nach längeren Gaben höhere Remimazolam-Plasmaspiegel als erwartet festgestellt.

Das Phänomen der erhöhten Remimazolam-Plasmaspiegel wurde daraufhin sorgfältig mittels einer Serie von präklinischen Tests und pharmakokinetischen Modellierungen untersucht. In keinem der durchgeführten Experimente konnten die Befunde nachvollzogen oder ein Erklärungsmodell für die erhöhten Plasmaspiegel gefunden werden. Die weitere Analyse hat ergeben, dass solche pharmakokinetischen Abweichungen häufig beim Einsatz von Sedierungsmitteln wie Midazolam und Propofol auf der Intensivstation beobachtet werden und die wahrscheinlichste Erklärung dafür die Schwere der Erkrankung des Patienten auf der Intensivstation ist. PAION ist der Meinung, dass mit den vorliegenden Befunden nunmehr das maximale Dosierungslevel für die Sedierung auf der Intensivstation definiert ist. Die weitere Entwicklung des Programms "Sedierung auf der Intensivstation" ist Teil des zukünftigen Remimazolam-Entwicklungsplans, der nach Zulassung der Leitindikationen und Vorliegen der dafür notwendigen Finanzmittel in Angriff genommen werden soll.

Partnering und kommerzielle Aktivitäten

Insgesamt hat PAION bisher sieben Lizenzvereinbarungen für Remimazolam abgeschlossen, die in der folgenden Tabelle zusammengefasst sind:

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Upfront- und Meilensteinzahlungen
Bisher erhalten Noch ausstehend Lizenzgebühr
Ono, Japan (2007) (beendet 2015) $ 8 m keine keine
Yichang Humanwell, China (2012) 3 m Bis zu € 4 m 10 %
Hana Pharm, S. Korea (2013) 1 m 2 m 10 %
R-Pharm, GUS (2013) 1 m 3 m Unterer zweistelliger Prozentsatz
(T)R-Pharm, Türkei (2013) 1 m 3 m Unterer zweistelliger Prozentsatz
(T)R-Pharm, MENA (2014) 1,5 m 5,5 m Unterer zweistelliger Prozentsatz
Pendopharm, Kanada (2014) 0,4 m* ca. € 3,7 m Zweistelliger, gestaffelter Prozentsatz (ab 15 %)
Gesamt 13,8 m Bis zu ca. € 21,2 m  

*) Dieser Betrag bezieht sich auf den in 2014 als Umsatzerlös ausgewiesenen und im Rahmen der im Juli 2014 durchgeführten Privatplatzierung in Höhe von EUR 4 Mio. erhaltenen Aufschlag auf den Aktienkurs.

Um das Potential von Remimazolam voll auszunutzen, bevorzugt PAION die attraktive Möglichkeit einer Eigenvermarktung oder Kommerzialisierungspartnerschaft in den USA und der EU.

Für alle Regionen außerhalb der USA und der EU ist es das Ziel, Lizenz- oder Vertriebspartner zu finden. Nachdem mit der japanischen Zulassungsbehörde ein positives Pre-NDA-Meeting stattgefunden hat, in dessen Rahmen die Details einer Zulassung von Remimazolam in Japan besprochen wurden, führt PAION nun die Partnering-Gespräche mit potentiellen Lizenznehmern fort, welche jedoch nicht vor dem zweiten Halbjahr 2016 abgeschlossen sein dürften. Alternativ evaluiert PAION aber auch, den Zulassungsantrag für Remimazolam selbst zu stellen.

b. Wachstumsfaktor für Gliazellen (GGF2)

Der Wirkstoff GGF2, Wachstumsfaktor 2 für Gliazellen, ist dafür bekannt, das Wachstum und die Differenzierung einer großen Auswahl von Zellen, einschließlich von Gliazellen, dem Stützgerüst für die Nervenzellen, zu stimulieren. Die Gliazellen bilden die Myelin-Schicht, die die Nervenzellen abschirmt, und sind essentiell für die Funktion und das Überleben der Nervenzellen. Bei demyelinisierenden Erkrankungen wie Multipler Sklerose wird die Myelin-Schicht beschädigt, was zu einer Degeneration der Nervenzellen führt.

In präklinischen Studien hat PAIONs Lizenzpartner Acorda Therapeutics, Inc. (Acorda) gezeigt, dass GGF2 das nötige Zellwachstum stimulieren kann, um die Myelin-Schicht zu schützen und zu erneuern. GGF2 ist das wichtigste Neuroregulin in Acordas Portfolio. Neuroreguline haben in präklinischen Modellen ebenfalls die Fähigkeit gezeigt, bei Herzversagen, ausgelöst durch Herzinfarkte, Herzrhythmusstörungen sowie Herzmuskelerkrankungen, die Herzfunktion wiederherzustellen.

2013 hat Acorda positive Ergebnisse der Phase-I-Studie mit GGF2 bekanntgegeben. Die Studie identifizierte eine maximal tolerierte Dosis von GGF2. Die vorläufigen Wirksamkeitsuntersuchungen zeigten, dass GGF2 die Herzfunktion verbessert. Acorda hat die Ergebnisse der Studie mit der FDA diskutiert und eine Einigung über die nächste klinische Studie mit GGF2 bei Herzinsuffizienz erzielt. Diese Phase-Ib-Studie untersucht in erster Linie weiter das Sicherheitsprofil, aber auch die Wirksamkeit von GGF2 in einer Bandbreite von Dosierungen: Der Start wurde durch Acorda im Oktober 2013 verlautbart.

Im Juni 2015 hat Acorda bekanntgegeben, dass die Phase-Ib-Studie aufgrund eines Falls von Hepatotoxizität (Leberschäden) gemäß der Kriterien von Hy's Gesetz (erhöhte ALT-, AST- und Bilirubinwerte) angehalten worden ist. Acorda erhielt auch einen "Clinical hold" von der FDA im Anschluss an die Einreichung dieser Informationen. Es gab auch einen Fall von Hy's Gesetz in der vorherigen Phase-I-Studie. In beiden Fällen erholten sich die abnormen Blutwerte innerhalb weniger Tage. Die 22 Patienten, die in der Studie behandelt wurden, werden die geplante Nachsorge von einem Jahr abschließen. Abgesehen vom Hepatotoxizitätsfall stand das Sicherheitsprofil in dieser Studie im Einklang mit Acordas erster Phase-I-Studie, aber die Wirksamkeitsdaten waren nicht schlüssig, was aus Acordas Sicht an der sehr geringen Anzahl von Patienten in der Studie lag. Acorda führt laufende Analysen und nicht-klinische Studien zur Untersuchung der biologischen Basis für die Lebereffekte durch und wird sich im Anschluss mit der FDA treffen müssen, um mit dieser die Daten aus den GGF2-Studien zu überprüfen und die Aufhebung des "Clinical Holds" beantragen zu können.

Kooperationen

Die Rechte für das rekombinant hergestellte GGF2, rh GGF2, wurden 2002 von der PAION UK an Acorda übertragen. Bis zur Zulassung werden Meilensteinzahlungen von insgesamt USD 2,5 Mio. und mit der Zulassung eine weitere Meilensteinzahlung in Höhe von USD 5 Mio. fällig; anschließend erhält PAION umsatzabhängige Lizenzgebühren.

c. M6G

Aufgrund der Fokussierung der vorhandenen Ressourcen auf Remimazolam wird M6G nicht aktiv weiterentwickelt. 2014 konnte dieses Projekt für den chinesischen Markt an Yichang Humanwell auslizenziert werden. Yichang Humanwell erhält Zugang zu PAIONs Expertise und eine exklusive Lizenz für die Entwicklung, Herstellung und Kommerzialisierung von M6G in der Volksrepublik China. Mit dem Abschluss der Lizenz erhält PAION insgesamt Zahlungen in Höhe von EUR 1,6 Mio., von denen PAION bereits EUR 1,3 Mio. erhalten hat. Weitere Lizenzgebühren wurden nicht vereinbart.

3. Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der PAION AG

a. Ertragslage

Das Jahresergebnis verbesserte sich im Geschäftsjahr 2015 gegenüber dem Jahresfehlbetrag des Vorjahres in Höhe von TEUR 4.177 um TEUR 4.715 auf einen Jahresüberschuss von TEUR 538 im Berichtsjahr. Diese Veränderung gegenüber dem Vorjahr resultierte aus mehreren Faktoren. Einerseits führten die 2014 durchgeführten Kapitalmaßnahmen zu deutlich höheren sonstigen betrieblichen Aufwendungen im Vorjahr als im Berichtsjahr. Ferner wurden im Rahmen der Ausweitung der Entwicklungstätigkeit der Tochtergesellschaft PAION UK Ltd im Berichtsjahr höhere sonstige betriebliche Erträge aus Management- und Serviceleistungen sowie Zinserträge aus dem der Tochtergesellschaft gewährten Darlehen realisiert. Darüber hinaus wurden 2015 bedingt durch durchschnittlich höhere Fremdwährungsbestände in US-Dollar und Britischem Pfund per Saldo höhere Kurserträge erfasst als 2014.

Die Abweichung vom im Vorjahr für 2015 prognostizierten Jahresfehlbetrag im niedrigen einstelligen Millionenbereich resultiert vornehmlich aus höheren Erträgen aus innerhalb der Gruppe erbrachten Dienstleistungen als erwartet sowie (netto) signifikanten Erträgen aus Kursdifferenzen.

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in TEUR 2015 2014 Ergebnisveränderung
Sonstige betriebliche Erträge 3.327 1.316 2.011
Personalaufwand -1.517 -1.220 -297
Abschreibungen -5 -6 1
Sonstige betriebliche Aufwendungen -3.190 -5.285 2.095
Steuern (ohne Ertragsteuern) 0 -1 1
Betriebsergebnis -1.385 -5.196 3.811
Finanzergebnis 1.923 1.269 654
Abschreibungen auf Finanzanlagen 0 -250 250
Jahresergebnis 538 -4.177 4.715

Die sonstigen betrieblichen Erträge haben sich im Berichtsjahr um TEUR 2.011 erhöht und beinhalten im Wesentlichen Erträge aus den für die Tochtergesellschaften erbrachten Management- und Serviceleistungen (TEUR 1.305; Vorjahr: TEUR 969), davon TEUR 1.120 (Vorjahr: TEUR 747) gegenüber PAION UK Ltd sowie TEUR 186 (Vorjahr: TEUR 222) gegenüber PAION Deutschland GmbH. Darüber hinaus wurden Erträge aus Kursdifferenzen in Höhe von TEUR 2.005 erfasst (Vorjahr: TEUR 331), die vornehmlich aus Bankbeständen in US-Dollar und Britischem Pfund resultieren.

Der Personalaufwand erhöhte sich um TEUR 297 auf TEUR 1.517. Diese Entwicklung ist im Wesentlichen auf die gegenüber 2014 im Berichtsjahr höhere durchschnittliche Anzahl von Vorstandsmitgliedern zurückzuführen.

Die sonstigen betrieblichen Aufwendungen haben sich gegenüber dem Vorjahr um TEUR 2.095 auf TEUR 3.190 verringert und umfassen im Wesentlichen Rechts- und Beratungskosten (TEUR 919; Vorjahr: TEUR 4.181), Versicherungen, Beiträge und Gebühren (TEUR 276; Vorjahr: TEUR 277), Reisekosten (TEUR 249; Vorjahr: TEUR 241), Serviceleistungen der PAION Deutschland GmbH (TEUR 184; Vorjahr: TEUR 158), Aufwendungen für die Vergütung des Aufsichtsrats (TEUR 131; Vorjahr: TEUR 131) sowie Abschluss- und Prüfungskosten (TEUR 120; Vorjahr: TEUR 74). Im Berichtsjahr sind Aufwendungen aus Kursdifferenzen in Höhe von TEUR 1.064 angefallen (Vorjahr: TEUR 25). Die im Vorjahr deutlich höheren sonstigen betrieblichen Aufwendungen resultierten vornehmlich aus den im Geschäftsjahr 2014 durchgeführten Kapitalerhöhungen.

Das Finanzergebnis hat sich im Vergleich zum Vorjahr um TEUR 654 auf TEUR 1.923 verbessert. Die Erhöhung des Finanzergebnisses resultiert im Wesentlichen aus höheren Zinserträgen von verbundenen Unternehmen (TEUR 1.881; Vorjahr: TEUR 1.205), die aus den an die Gesellschaften der PAION UK-Gruppe sowie an die PAION, Inc. gewährten Darlehen resultieren.

Die Abschreibungen auf Finanzanlagen im Vorjahr betrafen ausschließlich die Abschreibung auf die Anteile an der PAION Deutschland GmbH aufgrund einer voraussichtlich dauerhaften Wertminderung.

b. Vermögens- und Finanzlage

Die Bilanzsumme beläuft sich zum 31. Dezember 2015 auf TEUR 104.922 und hat sich im Vergleich zum Vorjahresstichtag um TEUR 454 erhöht. Die Eigenkapitalquote hat sich um 0,1 %-Punkte von 99,4 % im Vorjahr auf 99,5 % zum Bilanzstichtag verbessert. Der Finanzmittelbestand betrug zum 31. Dezember 2015 TEUR 31.475 und hat sich im Vergleich zum Vorjahresstichtag um TEUR 26.139 verringert.

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31.12.2015
TEUR
31.12.2014
TEUR
Veränderung
TEUR
Anlagevermögen 12.786 12.792 -6
Umlaufvermögen und Rechnungsabgrenzung 92.136 91.676 460
Aktiva 104.922 104.468 454
Eigenkapital 104.438 103.878 560
Kurzfristiges Fremdkapital 484 590 -106
Passiva 104.922 104.468 454

Das Anlagevermögen entfällt im Wesentlichen auf die Anteile an der PAION Holdings UK Ltd (TEUR 12.318), die Anteile an der PAION Deutschland GmbH (TEUR 450) sowie auf die Anteile an der PAION, Inc. (TEUR 8).

Das Umlaufvermögen (inklusive Rechnungsabgrenzung) hat sich im Geschäftsjahr 2015 um TEUR 460 erhöht. Dabei haben sich einerseits die an die Tochtergesellschaften ausgegebenen Darlehen um TEUR 26.480 auf TEUR 60.180 erhöht und hat sich andererseits der Finanzmittelbestand von TEUR 57.614 auf TEUR 31.475 verringert.

Die Reduktion des kurzfristigen Fremdkapitals um TEUR 106 auf TEUR 484 resultiert im Wesentlichen aus niedrigeren Bonusrückstellungen im Berichtsjahr.

Die Veränderung des Finanzmittelbestands im Laufe des Geschäftsjahrs ist auf folgende Bereiche zurückzuführen:

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2015
TEUR
2014
TEUR
Cashflow aus laufender Geschäftstätigkeit 319 -744
Cashflow aus der Investitionstätigkeit 0 -8
Cashflow aus der Finanzierungstätigkeit -26.458 48.432
Veränderung des Finanzmittelbestands -26.139 47.680

Der Cashflow aus der laufenden Geschäftstätigkeit resultierte im Wesentlichen aus dem Jahresüberschuss sowie Veränderungen des Working Capitals.

Der Cashflow aus der Finanzierungstätigkeit resultiert aus der (Netto-)Darlehensgewährung an Tochterunternehmen (TEUR 26.480) sowie im Rahmen der Ausübung von Aktienoptionen durchgeführten Kapitalerhöhungen (TEUR 22). Im Vorjahr resultierte der Cashflow aus der Finanzierungstätigkeit aus den 2014 durchgeführten Kapitalerhöhungen (TEUR 61.695 einschließlich der Ausübung von Aktienoptionen), der (Netto-)Darlehensgewährung an Tochterunternehmen (TEUR 9.550) sowie Kapitalbeschaffungskosten (TEUR 3.714).

4. Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des PAION-Konzerns

Auf Konzernebene fiel im Geschäftsjahr 2015 ein konsolidierter Jahresfehlbetrag in Höhe von TEUR 28.212 (Vorjahr: TEUR 9.105) an. Die wesentlichen Positionen in der Konzernbilanz zum 31. Dezember 2015 waren auf der Aktivseite der Finanzmittelbestand (TEUR 32.680; Vorjahr: TEUR 58.912) sowie auf der Passivseite das Eigenkapital (TEUR 35.562; Vorjahr: TEUR 62.607).

Mitarbeiter

Zum 31. Dezember 2015 beschäftigte die PAION-Gruppe insgesamt 35 Mitarbeiter, wovon neun Mitarbeiter auf die PAION UK-Gruppe und drei Mitarbeiter auf die PAION, Inc. entfallen. Zum 31. Dezember 2014 betrug die Mitarbeiterzahl im Vergleich hierzu 21. Die PAION AG beschäftigte zum 31. Dezember 2015 acht Mitarbeiter (Vorjahr: fünf Mitarbeiter).

Veränderungen in Aufsichtsrat und Vorstand

Herr Dr. Jürgen Raths wurde zum 1. September 2015 vom Aufsichtsrat als Vorstandsmitglied (Chief Operating Officer) bestellt.

Frau Dr. Mariola Söhngen ist zum 31. Oktober 2015 aus dem Vorstand ausgeschieden.

Vergütungsbericht

1. Vorstand

Die Vergütung der Vorstandsmitglieder setzt sich aus einer festen Jahresvergütung, einem variablen Bonus, langfristig erfolgsorientierten Vergütungskomponenten in Form von Aktienoptionen und Stock Appreciation Rights (aktienkursbasierte Vergütungsinstrumente mit Barausgleich) sowie aus Nebenleistungen in Form von Dienstwagenvergütung und Beiträgen für Versicherungen und Altersvorsorgeaufwendungen zusammen. Sämtliche bisher ausgegebene Aktienoptionen und Stock Appreciation Rights haben eine Laufzeit von zehn Jahren. Der variable Bonus richtet sich nach der Erreichung von langfristigen und nachhaltigen finanziellen und strategischen Unternehmenszielen, die vom Aufsichtsrat zu Beginn eines jeden Geschäftsjahres festgelegt werden. Der Grad der Erreichung der Ziele und die damit verbundene Höhe der variablen Vergütung werden am Ende des Jahres durch den Aufsichtsrat beurteilt und festgestellt. Die Bonusvereinbarungen sehen keinen Mindestbetrag und eine betragsmäßige Begrenzung vor und kommen in Abhängigkeit der individuellen Zielerreichung zur Auszahlung. Darüber hinaus kann der Aufsichtsrat in Ausnahmefällen einzelnen Vorstandsmitgliedern Sondervergütungen nach pflichtgemäßem Ermessen gewähren.

Mit der Vergütung der Vorstände sind auch die Geschäftsführertätigkeiten bei den Tochterunternehmen abgegolten.

Im Rahmen des Mitarbeiterbeteiligungsprogramms 2006 wurden insgesamt 100.000 Stock Appreciation Rights an die zum Zeitpunkt der Ausgabe amtierenden Vorstände gewährt. Die Stock Appreciation Rights weisen eine Wartezeit von zwei Jahren auf und berechtigen nach Ablauf dieser Wartezeit zum Bezug eines Geldbetrags, dessen Höhe sich nach dem Aktienkurs der PAION AG richtet. Neben einer jährlichen Mindestwertsteigerung sieht das Mitarbeiterbeteiligungsprogramm 2006 eine wertmäßige Begrenzung des Auszahlungsbetrags vor. Der maximale Auszahlungsbetrag beträgt 100 % des Ausübungspreises, der für die im Geschäftsjahr 2006 gewährten Stock Appreciation Rights EUR 7,89 beträgt. Die Ausübungshürde zum 31. Dezember 2015 beträgt EUR 11,47.

Aus dem auf der Hauptversammlung am 5. Mai 2008 genehmigten Aktienoptionsprogramm 2008 wurden insgesamt 391.650 Aktienoptionen an die zum Zeitpunkt der Ausgabe amtierenden Vorstände gewährt. Die Höhe der Zuteilung an den Vorstand wurde durch den Aufsichtsrat festgelegt. Durch die zwei- bis vierjährige Wartezeit bis zur möglichen Ausübung der Aktienoptionen wird ein langfristiger Anreiz zur Unternehmenswertsteigerung erreicht. Der Ausübungspreis der an amtierende Vorstände ausgegebenen Aktienoptionen beträgt je nach Zeitpunkt der Ausgabe der Aktienoptionen EUR 1,26 oder EUR 1,84 pro Aktienoption und orientiert sich am durchschnittlichen Aktienkurs in einem bestimmten Zeitraum vor der Zuteilung. Die Ausübungshürde zum 31. Dezember 2015 beträgt je nach Zeitpunkt der Zuteilung EUR 1,72 oder EUR 2,38.

Aus dem auf der Hauptversammlung am 19. Mai 2010 genehmigten Aktienoptionsprogramm 2010 wurden insgesamt 324.000 Aktienoptionen an die zum Zeitpunkt der Ausgabe amtierenden Vorstände ausgegeben. Die Höhe der Zuteilung an den Vorstand wurde durch den Aufsichtsrat festgelegt. Durch die vierjährige Wartezeit bis zur möglichen Ausübung der Aktienoptionen wird ein langfristiger Anreiz zur Unternehmenswertsteigerung erreicht. Der Ausübungspreis der an amtierende Vorstände ausgegebenen Aktienoptionen beträgt EUR 2,01 pro Aktienoption und orientiert sich am durchschnittlichen Aktienkurs in einem bestimmten Zeitraum vor der Zuteilung. Die Ausübungshürde zum 31. Dezember 2015 beträgt EUR 2,20.

Aus dem auf der Hauptversammlung am 21. Mai 2014 genehmigten Aktienoptionsprogramm 2014 sind mit Wirkung zum 17. Januar 2015 insgesamt 166.500 Aktienoptionen an die zum Zeitpunkt der Ausgabe amtierenden Vorstände ausgegeben worden. Die Höhe der Zuteilung an den Vorstand wurde durch den Aufsichtsrat festgelegt. Durch die vierjährige Wartezeit bis zur möglichen Ausübung der Aktienoptionen wird ein langfristiger Anreiz zur Unternehmenswertsteigerung erreicht. Der Ausübungspreis der an amtierende Vorstände ausgegebenen Aktienoptionen beträgt EUR 2,30 pro Aktienoption und orientiert sich am durchschnittlichen Aktienkurs in einem bestimmten Zeitraum vor der Zuteilung. Die Ausübungshürde zum 31. Dezember 2015 beträgt EUR 2,41.

Die mit den einzelnen Vorstandsmitgliedern getroffenen Aktienoptionsvereinbarungen sehen eine mengenmäßige Begrenzung vor. Hinsichtlich der Wertentwicklung der gewährten Aktienoptionen, die unmittelbar mit der Entwicklung der PAION-Aktie zusammenhängt, sind außer Mindestwertsteigerungen keine Begrenzungen vereinbart worden. Bezüglich der Wertentwicklung der Stock Appreciation Rights, die unmittelbar mit der Entwicklung der PAION-Aktie zusammenhängt, ist eine Begrenzung des Auszahlungsbetrags vereinbart.

Die Vergütung der einzelnen Vorstandsmitglieder (nach Deutschem Corporate Governance Kodex) im Geschäftsjahr 2015 ist den nachfolgenden Tabellen zu entnehmen:

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Gewährte Zuwendungen
in EUR
Dr. Wolfgang Söhngen Vorstandsvorsitzender
2014 2015 2015 (Min) 2015 (Max)
Festvergütung 250.000 262.500 262.500 262.500
Nebenleistungen 47.401 47.974 47.974 47.974
Summe 297.401 310.474 310.474 310.474
Einjährige variable Vergütung 120.000 120.000 0 132.000
Mehrjährige variable Vergütung        
Aktienoptionen 2010 - Ausgabe 2014 (Wartefrist 2014 bis 2018) 270.540 0 - -
Aktienoptionen 2014 - Ausgabe 2015 (Wartefrist 2015 bis 2019) 0 62.715 - -
Summe 687.941 493.189 310.474 442.474
Versorgungsaufwand 0 0 0 0
Gesamtvergütung 687.941 493.189 310.474 442.474
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Gewährte Zuwendungen
in EUR
Abdelghani Omari* Finanzvorstand seit 1. September 2014
2014 2015 2015 (Min) 2015 (Max)
Festvergütung 50.000 150.000 150.000 150.000
Nebenleistungen 5.086 15.127 15.127 15.127
Summe 55.086 165.127 165.127 165.127
Einjährige variable Vergütung 0 60.000 0 66.000
Mehrjährige variable Vergütung        
Aktienoptionen 2010 - Ausgabe 2014 (Wartefrist 2014 bis 2018) 0 0 - -
Aktienoptionen 2014 - Ausgabe 2015 (Wartefrist 2015 bis 2019) 0 62.715 - -
Summe 55.086 287.842 165.127 231.127
Versorgungsaufwand 0 0 0 0
Gesamtvergütung 55.086 287.842 165.127 231.127
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Gewährte Zuwendungen
in EUR
Dr. Jürgen Raths Chief Operating Officer seit 1. September 2015
2014 2015 2015 (Min) 2015 (Max)
Festvergütung 0 105.000 105.000 105.000
Nebenleistungen 0 42 42 42
Summe 0 105.042 105.042 105.042
Einjährige variable Vergütung 0 0 0 0
Mehrjährige variable Vergütung        
Aktienoptionen 2010 - Ausgabe 2014 (Wartefrist 2014 bis 2018) 0 0 - -
Aktienoptionen 2014 - Ausgabe 2015 (Wartefrist 2015 bis 2019) 0 0 - -
Summe 0 105.042 105.042 105.042
Versorgungsaufwand 0 0 0 0
Gesamtvergütung 0 105.042 105.042 105.042
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Gewährte Zuwendungen
in EUR
Dr. Mariola Söhngen Entwicklungsvorstand bis 31. Oktober 2015
2014 2015 2015 (Min) 2015 (Max)
Festvergütung 230.000 191.667 191.667 191.667
Nebenleistungen 38.559 35.853 35.853 35.853
Summe 268.559 227.520 227.520 227.520
Einjährige variable Vergütung 110.000 110.000** 0 121.000**
Mehrjährige variable Vergütung        
Aktienoptionen 2010 - Ausgabe 2014 (Wartefrist 2014 bis 2018) 270.540 0 - -
Aktienoptionen 2014 - Ausgabe 2015 (Wartefrist 2015 bis 2019) 0 62.715 - -
Summe 649.099 400.235 227.520 348.520
Versorgungsaufwand 0 0 0 0
Gesamtvergütung 649.099 400.235 227.520 348.520

*) bei Herrn Omari betrifft die Vorjahresvergütung den Zeitraum seit Bestellung zum Vorstand
**) bei Frau Dr. Söhngen werden als Zielwert sowie Maximalwert der einjährigen variablen Vergütung die ex ante für das gesamte Geschäftsjahr realisierbaren Werte dargestellt.

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Zufluss
in EUR
Dr. Wolfgang Söhngen Vorstandsvorsitzender Abdelghani Omari* Finanzvorstand seit 1. September 2014
2014 2015 2014 2015
Festvergütung 250.000 262.500 50.000 150.000
Nebenleistungen 47.401 47.974 5.086 15.127
Summe 297.401 310.474 55.086 165.127
Einjährige variable Vergütung 102.000 48.000 0 24.000
Mehrjährige variable Vergütung        
Aktienoptionen 2008 - Ausgabe 2008 (Wartefrist 2008 bis 2010) 9.829** 0 0 0
Summe 409.230 358.474 55.086 189.127
Versorgungsaufwand 0 0 0 0
Gesamtvergütung 409.230 358.474 55.086 189.127
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Zufluss
in EUR
Dr. Jürgen Raths Chief Operating Officer seit 1. September 2015 Dr. Mariola Söhngen Entwicklungsvorstand bis 31. Oktober 2015
2014 2015 2014 2015
Festvergütung 0 105.000 230.000 191.667
Nebenleistungen 0 42 38.559 35.853
Summe 0 105.042 268.559 227.520
Einjährige variable Vergütung 0 0 93.500 91.667
Mehrjährige variable Vergütung        
Aktienoptionen 2008 - Ausgabe 2008 (Wartefrist 2008 bis 2010) 0 0 0 0
Summe 0 105.042 362.059 319.186
Versorgungsaufwand 0 0 0 0
Gesamtvergütung 0 105.042 362.059 319.186

*) bei Herrn Omari betrifft die Vorjahresvergütung den Zeitraum seit Bestellung zum Vorstand
**) Herr Dr. Söhngen hat im Geschäftsjahr 2014 15.873 Aktienoptionen ausgeübt

Die Position "Nebenleistungen" enthält Vergütung für Dienstwagen und von PAION übernommene Versicherungsbeiträge und Altersvorsorgeaufwendungen.

Die Gesamtvergütung des Vorstands belief sich im Geschäftsjahr 2015 auf TEUR 1.160 (Vorjahr: TEUR 1.358) und stellt sich wie folgt dar:

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in EUR 2015 2014
Festvergütung 709.167 530.000
Nebenleistungen 98.997 91.046
Summe der erfolgsunabhängigen Vergütung 808.163 621.046
Kurzfristige variable Vergütung 163.667 195.500
Summe der kurzfristigen Vergütung 971.830 816.546
Mehrjährige variable Vergütung 188.145 541.080
Summe der langfristigen Vergütung 188.145 541.080
Gesamtvergütung 1.159.975 1.357.626

Der Rückgang der Gesamtvergütung gegenüber dem Vorjahr resultiert im Wesentlichen aus zwei gegenläufigen Faktoren: Einerseits ist die kurzfristige Vergütung aufgrund der höheren durchschnittlichen Anzahl an Vorstandsmitgliedern im Geschäftsjahr 2015 gegenüber dem Vorjahr gestiegen. Andererseits ist die mehrjährige variable Vergütung im Berichtsjahr gegenüber dem Vorjahr gesunken, da im Rahmen der Gewährung von Aktienoptionen aus dem Aktienoptionsprogramm 2014 im Berichtsjahr weniger Optionen ausgegeben wurden als im Rahmen des Aktienoptionsprogramms 2010 im Vorjahr.

Die Vorstände hielten zum 31. Dezember 2015 folgende Aktienoptionen:

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Stand der noch ausstehenden Aktienoptionen und Stock Appreciation Rights zum 31. Dezember 2015: Dr. Wolfgang Söhngen Dr. Jürgen Raths Abdelghani Omari
Aktienoptionen 2008 STÜCK 98.067 0 0
Aktienoptionen 2008 - Zeitwert* EUR 163.909 - -
Aktienoptionen 2010 STÜCK 162.000 0 80.000
Aktienoptionen 2010 - Zeitwert* EUR 270.540 - 133.600
Aktienoptionen 2014 STÜCK 55.500 0 55.500
Aktienoptionen 2014 - Zeitwert* EUR 62.715 - 62.715
Stock Appreciation Rights (SAR) STÜCK 25.000 0 0
SAR - Zeitwert** EUR 0 - -

*) beizulegender Zeitwert zum Zeitpunkt der Gewährung ermittelt anhand des Optionspreismodells Black/Scholes
**) beizulegender Zeitwert zum Bilanzstichtag ermittelt anhand des Optionspreismodells Black/Scholes

Für den Fall eines Kontrollwechsels und der Beendigung des Dienstverhältnisses innerhalb eines bestimmten Zeitraums nach dem Kontrollwechsel stehen den Vorständen jeweils vertragliche Abfindungen zu. Die Abfindungen entsprechen jeweils 200 % ihrer jährlichen Festvergütung. Ein Abfindungsanspruch im Zusammenhang mit einem Kontrollwechsel besteht für Herrn Dr. Jürgen Raths nur dann, wenn sich zusätzlich zum Kontrollwechsel wesentliche Veränderungen in der Unternehmensstrategie, im Verantwortungsbereich oder hinsichtlich des Unternehmenssitzes ergeben.

Alle Vorstandsverträge sehen vor, dass in anderen Fällen als einem Kontrollwechsel etwaige Abfindungen bei vorzeitiger Beendigung der Vorstandstätigkeit den Wert von zwei Jahresfestvergütungen nicht überschreiten und nicht mehr als die Restlaufzeit des Vorstandsanstellungsvertrags vergüten dürfen. Die Vorstandsverträge sehen keine Übergangsgelder nach Ablauf der Vorstandsverträge vor.

Der Aufsichtsrat ist im Falle einer wesentlichen Verschlechterung der Lage der Gesellschaft berechtigt, die Gesamtbezüge der Vorstandsmitglieder entsprechend der aktienrechtlichen Regelungen auf die angemessene Höhe herabzusetzen, wenn die Weitergewährung der Bezüge unbillig für die Gesellschaft wäre.

Die Programmbedingungen der Aktienoptionsprogramme 2008, 2010 und 2014 sehen im Falle eines Kontrollerwerbs vor, dass sich für alle an die Vorstände ausgegebenen Aktienoptionen, für die die Wartezeit noch nicht abgelaufen ist, der Anspruch auf den Bezug von Aktien aus den ausgegebenen Aktienoptionen in einen Anspruch auf Barausgleich auf Basis des Aktienkurses am Tag des Wirksamwerdens des Kontrollerwerbs wandelt. Die entsprechenden Aktienoptionen verfallen. Anstelle des Barausgleichs können nach Wahl der Gesellschaft auch börsennotierte Anteile an dem übernehmenden Unternehmen gewährt werden.

2. Aufsichtsrat

Die Bezüge der Mitglieder des Aufsichtsrats setzen sich aus einer Grundvergütung und Sitzungsgeldern zusammen. Eine erfolgsorientierte Vergütung für die Mitglieder des Aufsichtsrats ist zurzeit nicht vorgesehen. Der Vorsitzende des Aufsichtsrats erhält das Zweifache, sein Stellvertreter das Eineinhalbfache der Grundvergütung bzw. des Sitzungsgeldes. Mitglieder des Aufsichtsrats, die ihren Wohnsitz im außereuropäischen Ausland haben, erhalten für jede Aufsichtsratssitzung, an der sie persönlich vor Ort teilnehmen, das Zweifache des normalen Sitzungsgeldes. Das Sitzungsgeld wird für maximal sechs Sitzungen pro Jahr gezahlt. Für ihre Tätigkeiten im Geschäftsjahr 2015 haben die Mitglieder des Aufsichtsrats die folgenden Bezüge erhalten:

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Grundvergütung
EUR
Sitzungsgeld
EUR
Gesamt
EUR
Dr. Jörg Spiekerkötter 40.000 18.000 58.000
Dr. Karin Dorrepaal 30.000 13.500 43.500
John Dawson 20.000 9.000 29.000

Die Gesamtvergütung des Aufsichtsrats belief sich im Geschäftsjahr 2015 auf TEUR 131. Im Vorjahr lag die Vergütung ebenfalls bei TEUR 131.

Angaben nach § 289 Abs. 4 HGB und erläuternder Bericht

Zusammensetzung des gezeichneten Kapitals

Das gezeichnete Kapital der PAION AG beträgt zum 31. Dezember 2015 EUR 50.659.440,00 und ist eingeteilt in 50.659.440 Aktien ohne Nennbetrag (Stückaktien), jeweils mit einem anteiligen rechnerischen Betrag am Grundkapital von EUR 1,00. Die Stückaktien lauten auf den Inhaber und sind voll eingezahlt. Ein Anspruch der Aktionäre auf Verbriefung ihrer Anteile ist nach § 6 Abs. 2 der Satzung ausgeschlossen. Mit allen Aktien sind die gleichen Rechte und Pflichten verbunden. Jede Aktie gewährt in der Hauptversammlung eine Stimme und ist maßgebend für den Anteil der Aktionäre am Gewinn. Die Rechte und Pflichten der Aktionäre ergeben sich im Einzelnen aus den Regelungen des Aktiengesetzes, insbesondere aus den §§ 12, 53a ff., 118 ff. und 186 AktG.

Beschränkungen, die Stimmrechte oder die Übertragung von Aktien betreffen

Nach deutschem Recht und der Satzung der PAION AG bestehen keine Beschränkungen hinsichtlich der Stimmberechtigung oder Übertragbarkeit der Aktien. Dem Vorstand der PAION AG sind auch keine einschränkenden Vereinbarungen auf der Ebene der Aktionäre hinsichtlich der Stimmrechte oder der Übertragung der Aktien bekannt.

Beteiligungen am Kapital, die 10 % der Stimmrechte überschreiten

Nach dem Wertpapierhandelsgesetz hat jeder Anleger, der durch Erwerb, Veräußerung oder auf sonstige Weise bestimmte Anteile an Stimmrechten der Gesellschaft erreicht, überschreitet oder unterschreitet, dies der Gesellschaft und der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht mitzuteilen. Der niedrigste Schwellenwert für diese Mitteilungspflicht ist 3 %. Direkte oder indirekte Beteiligungen am Kapital der Gesellschaft, die am 31. Dezember 2015 10 % der Stimmrechte erreichten oder überschritten, sind der Gesellschaft nicht gemeldet worden.

Aktien mit Sonderrechten, die Kontrollbefugnisse verleihen

Den Inhabern von Aktien der PAION AG sind vonseiten der Gesellschaft keine Sonderrechte, insbesondere in Bezug auf Kontrollbefugnisse, verliehen worden.

Art der Stimmrechtskontrolle, wenn Mitarbeiter am Kapital beteiligt sind und ihre Kontrollrechte nicht unmittelbar ausüben

Die den Mitarbeitern und Vorständen gewährten Aktienoptionen können nach Ablauf der festgelegten Wartezeit und der Erfüllung der übrigen Bedingungen durch die Begünstigten ausgeübt werden. Die in diesem Zuge erworbenen Aktien gewähren den Begünstigten dieselben Rechte wie anderen Aktionären und unterliegen keiner Stimmrechtskontrolle.

Gesetzliche Vorschriften und Bestimmungen der Satzung über die Ernennung und Abberufung von Vorstandsmitgliedern und die Änderung der Satzung

Die Bestellung und Abberufung von Mitgliedern des Vorstands richten sich nach den §§ 84 und 85 AktG sowie den ergänzenden Bestimmungen der Geschäftsordnung des Aufsichtsrats, die eine Altersbeschränkung für die Vorstände von 65 Jahren vorsehen. Gemäß § 84 AktG können Vorstandsmitglieder vom Aufsichtsrat auf höchstens fünf Jahre bestellt werden. Eine wiederholte Bestellung oder Verlängerung der Amtszeit, jeweils für höchstens fünf Jahre, ist zulässig. Gemäß § 8 Abs. 1 der Satzung besteht der Vorstand mindestens aus einer Person. Der Aufsichtsrat bestimmt die Zahl der Mitglieder des Vorstands. Ferner kann der Aufsichtsrat nach § 84 Abs. 2 AktG bzw. § 8 Abs. 2 der Satzung ein Mitglied des Vorstands zum Vorsitzenden ernennen.

Eine Änderung der Satzung richtet sich nach den §§ 179 und 133 AktG in Verbindung mit § 27 der Satzung der PAION AG. Der zur Satzungsänderung erforderliche Hauptversammlungsbeschluss kann nach der Satzung der PAION AG mit einfacher Mehrheit des bei der Beschlussfassung vertretenen Grundkapitals gefasst werden, soweit dies gesetzlich zulässig ist.

Befugnisse des Vorstands, Aktien auszugeben oder zurückzukaufen

Der Vorstand ist ermächtigt, in der Zeit bis zum 19. Mai 2020 das Grundkapital mit Zustimmung des Aufsichtsrats einmalig oder mehrfach um bis zu insgesamt EUR 25.320.970,00 durch Ausgabe von bis zu 25.320.970 neuen auf den Inhaber lautenden Stückaktien gegen Bar- oder Sacheinlagen zu erhöhen (Genehmigtes Kapital 2015). Bei Kapitalerhöhungen gegen Sacheinlagen ist der Vorstand ferner ermächtigt, das Bezugsrecht mit Zustimmung des Aufsichtsrats auszuschließen. Bei Barkapitalerhöhungen ist den Aktionären ein Bezugsrecht einzuräumen. Die neuen Aktien können auch von einem oder mehreren Kreditinstituten mit der Verpflichtung übernommen werden, sie den Aktionären zum Bezug anzubieten. Der Vorstand ist hierbei ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrats Spitzenbeträge vom Bezugsrecht der Aktionäre auszunehmen. Der Vorstand ist ferner ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrats das Bezugsrecht der Aktionäre auszuschließen, wenn der Ausgabebetrag der neuen Aktien den Börsenpreis nicht wesentlich unterschreitet und die gemäß § 186 Absatz 3 Satz 4 AktG gegen Bareinlage unter Ausschluss des Bezugsrechts ausgegebenen Aktien insgesamt 10 % des Grundkapitals zum 20. Mai 2015 sowie zum Zeitpunkt der Ausübung der Ermächtigung nicht überschreiten. Der Vorstand ist außerdem ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrats das Bezugsrecht der Aktionäre auszuschließen, soweit es erforderlich ist, um den Inhabern von Wandelschuldverschreibungen, Genussrechten oder Optionsrechten im Sinne des § 221 AktG ein Bezugsrecht gewähren zu können. Das Genehmigte Kapital 2015 wurde bisher nicht in Anspruch genommen.

Ferner hat der Vorstand die Möglichkeit, bis zum 19. Mai 2020 einmalig oder mehrmals auf den Inhaber und/oder auf den Namen lautende Wandel-, Optionsschuldverschreibungen Genussrechte und/oder Gewinnschuldverschreibungen im Gesamtbetrag von bis zu EUR 125.000.000,00 mit oder ohne Laufzeitbegrenzung mit Zustimmung des Aufsichtsrats zu begeben und den Inhabern bzw. Gläubigern von Schuldverschreibungen Wandlungs- bzw. Optionsrechte auf neue Aktien der PAION AG mit einem anteiligen Betrag des Grundkapitals von bis zu insgesamt EUR 22.433.285,00 zu gewähren (Bedingtes Kapital 2015). Das Bedingte Kapital 2015 wurde bisher nicht in Anspruch genommen. Ferner ist die Gesellschaft ermächtigt, 858.121 Aktien (Bedingtes Kapital 2004 II), 552.064 Aktien (Bedingtes Kapital 2008 I), 720.000 Aktien (Bedingtes Kapital 2010 I) sowie 740.000 Aktien (Bedingtes Kapital 2014) zur Bedienung der Aktienoptionsprogramme 2005, 2008, 2010 und 2014 auszugeben.

Wesentliche Vereinbarungen der Gesellschaft,
die unter der Bedingung eines Kontrollwechsels infolge eines Übernahmeangebots stehen

Die Gesellschaft hat derzeit keine wesentlichen Vereinbarungen abgeschlossen, die unter der Bedingung eines Kontrollwechsels infolge eines Übernahmeangebots stehen.

Entschädigungsvereinbarungen der Gesellschaft,
die für den Fall eines Übernahmeangebots mit Vorstandsmitgliedern oder Arbeitnehmern getroffen sind

Die Bedingungen der Aktienoptionsprogramme 2008, 2010 und 2014 sehen für Vorstandsmitglieder und Arbeitnehmer gleichermaßen vor, dass sich im Falle eines Kontrollerwerbs für alle Optionen, bei denen die Wartezeit zum Zeitpunkt des Kontrollerwerbs noch nicht abgelaufen ist, der Anspruch auf den Bezug von Aktien in einen Anspruch auf Barausgleich auf Basis des Aktienkurses am Tag des Wirksamwerdens des Kontrollerwerbs wandelt; die entsprechenden Aktienoptionen verfallen. Anstelle des Barausgleichs können nach Wahl der Gesellschaft auch börsennotierte Anteile an dem übernehmenden Unternehmen gewährt werden.

Die Tochtergesellschaft PAION, Inc. hat sich im Rahmen der Verpflichtung von Herrn Greg Papaz als Geschäftsführer der PAION, Inc. dazu verpflichtet, Herrn Papaz bei Verkauf der PAION AG 0,5 % des Verkaufserlöses zu zahlen. Die Vereinbarung ist bis zum 30. Juni 2016 befristet. Die PAION, Inc. hat sich im Rahmen der Verpflichtung von Herrn Dr. David Bernstein als Non-Executive Director der PAION, Inc. darüber hinaus dazu verpflichtet, Herrn Dr. Bernstein bei Verkauf der PAION AG 0,1 % des Verkaufserlöses zu zahlen. Die Vereinbarung ist ebenfalls bis zum 30. Juni 2016 befristet. Die PAION, Inc. hat sich außerdem im Rahmen der Verpflichtung von Herrn Timothy Morris als Non-Executive Director der PAION, Inc. dazu verpflichtet, Herrn Morris bei Verkauf der PAION AG 0,075 % des Verkaufserlöses zu zahlen. Die Vereinbarung ist ebenfalls bis zum 30. Juni 2016 befristet.

Hinsichtlich weiterer bestehender Entschädigungsvereinbarungen mit Vorstandsmitgliedern verweisen wir auf die vorstehenden Ausführungen im Vergütungsbericht.

Erklärung zur Unternehmensführung nach § 289 a HGB

Die Erklärung zur Unternehmensführung nach § 289 a HGB ist auf der Internetseite der PAION AG (http://www.paion.com/de/medien-und-investoren/corporate-governance/erklaerung-zur-unternehmensfuehrung/) veröffentlicht.

Risiko- und Chancenbericht

1. Risikomanagement

Als Specialty-Pharma-Unternehmen unterliegt PAION den typischen Branchen- und Marktrisiken, die mit der Entwicklung von pharmazeutischen Produkten einhergehen. In Übereinstimmung mit dem Gesetz zur Kontrolle und Transparenz im Unternehmensbereich (KonTraG) hat PAION ein konzernweites, umfassendes und wirksames Risikomanagementsystem implementiert, das in die betrieblichen Geschäftsprozesse eingebunden ist und flexibel an die Dynamik der Umfeldbedingungen angepasst wird. Aufgabe des Risikomanagementsystems ist es, den bewussten und verantwortungsvollen Umgang mit Risiken zu fördern sowie risikobehaftete Entwicklungen und zukünftige Chancen frühzeitig zu identifizieren, zu überwachen, zu analysieren, zu bewerten und zu steuern. Durch die Einbindung der gesamten Führungsebene und des Projektmanagements in den Prozess der Strategie- und Unternehmensentwicklung wird ein gemeinsames Bewusstsein für die kritischen Erfolgsfaktoren und die damit verbundenen Risiken geschaffen.

PAIONs Risikomanagementsystem setzt sich aus dem internen Kontrollsystem, dem Risikofrüherkennungssystem sowie dem Controllingsystem zusammen. Diese drei Subsysteme greifen unmittelbar ineinander und übernehmen dabei auch Aufgaben aus den jeweils anderen Subsystemen.

Die eingeführte Finanzbuchhaltungs- und Kostenrechnungssoftware "Microsoft Dynamics NAV" sowie ein auf PAION abgestimmtes Unternehmensplanungstool bilden die Grundlage für das Controlling. Auf monatlicher Basis erfolgt eine interne Berichterstattung auf Kostenstellen- und Kostenträgerbasis, die eine frühzeitige Identifizierung von Budgetabweichungen sicherstellt. Grundlage für die kurz- und langfristige Unternehmensplanung (Kostenstellenplanung, Kostenträger- bzw. Projektplanung, Plan-GuV, Plan-Bilanz und Plan-Cashflow-Rechnung) bildet das auf Excel basierende Planungstool. Mithilfe dieses Planungstools sind die Unternehmensleitung und das Controlling in der Lage, durch die Simulation verschiedener Szenarien Chancen und Risiken frühzeitig zu identifizieren, zu bewerten und ihren Einfluss auf die künftige Unternehmensentwicklung, insbesondere auf die maßgebende finanzielle Steuerungsgröße Liquidität, zu bestimmen.

Das implementierte interne Kontrollsystem umfasst sowohl Regelungen zur Steuerung der Unternehmensaktivitäten als auch Regelungen zur Überwachung der Einhaltung dieser Regelungen. Wesentliche Maßnahmen des internen Kontrollsystems sind die Anwendung des Vier-Augen-Prinzips, die Festlegung von zustimmungspflichtigen Geschäftsvorfällen, die eingeschränkte Vergabe von Zeichnungs- und Bankvollmachten, die Standardisierung von Arbeitsabläufen durch Arbeitsanweisungen, die Überwachung der Einhaltung von vorgegebenen Prozessschritten anhand von Checklisten sowie die Einrichtung von Maßnahmen zum Schutz von Daten und IT-Systemen. Darüber hinaus hat PAION eine Wirtschaftsprüfungsgesellschaft mit der Wahrnehmung der Aufgaben einer internen Revision beauftragt. Die interne Revision arbeitet nach einem mehrjährigen Prüfungsplan, der auf Basis eines risikoorientierten Prüfungsansatzes und nach Wesentlichkeitsgesichtspunkten gemeinsam von der internen Revision und dem Vorstand entwickelt wurde, und berichtet zeitnah über die durchgeführten Prüfungshandlungen sowie über eventuelle Feststellungen. Im Weiteren hat PAION einen externen Wirtschaftsprüfer mit der Wahrnehmung der Funktion des Compliance-Beauftragten beauftragt. Der Compliance-Beauftragte überwacht die Einhaltung der unternehmensweiten Compliance-Richtlinien und berichtet einmal im Jahr schriftlich über seine Tätigkeit und über eventuelle Feststellungen. Sowohl der Prüfungsplan als auch die Berichte der internen Revision sowie der Bericht des Compliance-Beauftragten werden dem Aufsichtsrat zur Kenntnisnahme weitergeleitet und mit diesem erörtert.

PAION hat eine Matrixorganisation implementiert, die sowohl die Projektorganisation als auch die Abteilungsorganisation zusammenführt. Innerhalb dieser Organisationsstrukturen sind detaillierte Berichts- und Informationsstrukturen eingerichtet, die eine frühzeitige Identifikation und Kommunikation von Risiken gewährleisten. Die einzelnen Projekte werden von Projektteams gesteuert und überwacht. Die Projektteams berichten laufend - auch in schriftlicher Form - über den aktuellen Fortschritt der Projekte sowie über mögliche Risiken an die einzelnen Abteilungsleiter sowie an die Unternehmensleitung.

Das Risikomanagementsystem wird einmal jährlich überprüft und mit dem Aufsichtsrat erörtert. Die Risikoanalyse wird unterjährig aktualisiert und dem Aufsichtsrat präsentiert; besondere Risiken werden ad hoc mitgeteilt. Das interne Kontrollsystem wird laufend hinsichtlich der Effektivität der Kontrollen überprüft und bei Bedarf angepasst. Das Risikomanagementsystem und das interne Kontrollsystem werden im Rahmen eines mehrjährigen Prüfungsplans von der internen Revision geprüft.

Das Risikofrüherkennungssystem wurde im Geschäftsjahr 2015 überarbeitet und hinsichtlich der Verantwortlichkeiten an die bestehende Matrixorganisation und in Bezug auf die Erfassung von Eintrittswahrscheinlichkeiten und Schadenshöhen an die aktuellen Gegebenheiten des Konzerns, insbesondere den Fortschritt der Entwicklung und die dadurch relevant gewordenen Marktbedingungen, angepasst. Eine detaillierte Übersicht ist in Kapitel 3 dargestellt.

2. Rechnungslegungsbezogenes Risikomanagementsystem und internes Kontrollsystem

Das Risikomanagementsystem und das interne Kontrollsystem umfassen auch die rechnungslegungsbezogenen Prozesse und sind darauf ausgerichtet, die Ordnungsmäßigkeit und Verlässlichkeit des Konzernabschlusses und Konzernlageberichts sowie der veröffentlichten Zwischenabschlüsse zu gewährleisten.

Das rechnungslegungsbezogene Risikomanagementsystem und das interne Kontrollsystem richten sich auf das Risiko wesentlicher Fehlaussagen in den Jahres- und Zwischenabschlüssen. Wesentliche Maßnahmen und Kontrollen in der Rechnungslegung sind die klare Zuordnung von Verantwortlichkeiten, das Vier-Augen-Prinzip, die Funktionstrennung, der Einsatz eines angemessenen Finanzbuchhaltungssystems und des dazugehörigen Berechtigungskonzepts sowie der Einsatz von Checklisten und internen Arbeitsanweisungen. Zudem werden monatlich für interne Zwecke Einzelabschlüsse und ein Konzernabschluss erstellt. Die Monats-, Zwischen- und Jahresabschlüsse werden mithilfe des konzernweiten Controllings bezüglich Plan-/Ist-Abweichungen sowie Implausibilitäten und Inkonsistenzen in der Rechnungslegung analysiert. Die Monatsabschlüsse werden dem Aufsichtsrat zugeleitet. Die Zwischen- und Jahresabschlüsse werden veröffentlicht und vor Veröffentlichung mit dem Aufsichtsrat erörtert. Wesentliche Sachverhalte im Rahmen der Abschlusserstellung werden zeitnah mit dem Prüfungsausschuss erörtert. Ferner legt der Prüfungsausschuss zusätzliche Prüfgebiete und Prüfungsschwerpunkte des Abschlussprüfers fest.

Der Abschlussprüfer ist zudem im Rahmen seiner Abschlussprüfung verpflichtet, dem Aufsichtsrat über rechnungslegungsrelevante Risiken oder Kontrollschwächen sowie sonstige im Rahmen seiner Prüfungstätigkeit erkannte wesentliche Schwächen des Risikomanagementsystems und internen Kontrollsystems zu berichten.

3. Wesentliche Risiken

Risiken werden im Rahmen der Risikofrüherkennung zunächst als Bruttorisiken vor Einleitung geeigneter risikoreduzierender Maßnahmen hinsichtlich der potentiellen Schadenshöhe und der Eintrittswahrscheinlichkeit erfasst. Nettorisiken werden unter Einbeziehung eingeleiteter risikomindernder Maßnahmen hinsichtlich Schadenshöhe und Eintrittswahrscheinlichkeit bestimmt und auf Basis des daraus resultierenden Erwartungswerts eingestuft. Die seit 2015 verwendeten Kategorien für Eintrittswahrscheinlichkeiten und Schadenshöhen sowie die Einstufung der resultierenden Nettorisiken sind der folgenden Darstellung zu entnehmen:

Im Folgenden werden die identifizierten Risiken zusammen mit den jeweils eingeleiteten risikomindernden Maßnahmen erläutert und gemäß oben stehender Tabelle eingeordnet. Die Einordnung bezieht sich auf die Nettorisiken unter Berücksichtigung der risikoreduzierenden Aktivitäten. Potentiell bestandsgefährdende Risiken sind definiert als Risiken mit einer potentiellen Schadenshöhe von mehr als EUR 5 Mio. im Falle des Eintritts. Potentiell bestandsgefährdende Risiken werden gesondert als solche gekennzeichnet. Auf die Darstellung der Nettorisiken mit den Einstufungen "Sehr geringes Risiko" und "Geringes Risiko" wird verzichtet, da diese die Entscheidungen eines verständigen Adressaten nicht wesentlich beeinflussen.

a. Risiken im Zusammenhang mit der Entwicklung und Vermarktung von Remimazolam

PAION ist durch die vollständige Konzentration aller Ressourcen auf den Entwicklungskandidaten Remimazolam im höchsten Maße von der erfolgreichen Entwicklung und daran anknüpfenden Kommerzialisierung des Wirkstoffs abhängig.

aa) Entwicklungs- und Zulassungsrisiken

Bevor Remimazolam zugelassen und vermarktet werden kann, muss in geeigneten und genau kontrollierten klinischen Studien dessen Sicherheit und Wirksamkeit nachgewiesen werden. Wie in der Pharmaindustrie weitgehend üblich, sind mit der Durchführung der klinischen Studien Auftragsforschungsunternehmen (Clinical Research Organization; CRO) beauftragt worden. PAION übt die industrieüblichen Überwachungs- und Kontrollfunktionen aus. Es besteht dennoch grundsätzlich das Risiko, dass eine mangelhafte Durchführung der Studien erst bei der Auswertung augenfällig wird und zu notwendigen Nachbesserungen und Verzögerungen im Zulassungsprozess führt. Um dieses Risiko zu reduzieren, wird die Durchführung der Studien in den jeweiligen Studienzentren von unabhängigen Dritten und einem unabhängigen Data Monitoring-Komitee überwacht. Hierbei handelt sich um ein industriespezifisch hohes Risiko, welches bei Eintritt potentiell bestandsgefährdend sein könnte. Knapp 40 % aller Phase-III-Projekte führen nicht unmittelbar zur Zulassung.12

12 Tufts Center for the Study of Drug Development (2014): Briefing - Cost of Developing a New Drug.

PAION führt verschiedene klinische Studien mit unterschiedlichen Anforderungen an Patienten-/Probandenprofile und damit verfügbaren Patienten- und Probandenpopulationen durch. Es besteht das Risiko, dass Patienten nicht ausreichend schnell oder gar nicht für einzelne Studien rekrutiert werden können. Die resultierende Verzögerung/notwendige Änderung oder Einstellung von Studien würde in der Regel (z. B. bei Initiierung einer neuen Studie) zu höheren Kosten und zu einer verzögerten Zulassung führen. Im Rahmen der Studienüberwachung analysiert PAION wenn notwendig potentielle Alternativ- und Ausweichszenarien, um im Falle des Eintritts schnellstmöglich Gegenmaßnahmen initiieren zu können. Es handelt sich um ein hohes Risiko, das im Falle des Eintritts potentiell bestandsgefährdend sein könnte.

An dieser Stelle sei auf den Nachtragsbericht verwiesen, aus dem hervorgeht, dass die 2015 gestartete EU-Phase-III-Studie in der Allgemeinanästhesie bei Herzchirurgiepatienten vorzeitig aufgrund mangelhafter Patientenrekrutierung abgebrochen werden musste. Der Eintritt dieses Risikos hat keine Bestandsgefährdung induziert.

Die Ergebnisse von klinischen Studien sind nicht voraussagbar. Es besteht immer die Gefahr, dass unerwartete, schwerwiegende Nebenwirkungen auftreten oder vielversprechende Ergebnisse vorangegangener Studien in den folgenden Studien nicht im gleichen Umfang bestätigt werden können. Ursächlich für letzteres können sowohl die nicht ausreichende Eignung des Wirkstoffkandidaten für die vorgesehene Indikation als auch die jeweiligen Studiendesigns sein. Bei Eintritt dieses Risikos kann es zu deutlichen zeitlichen Verzögerungen der weiteren Entwicklung kommen oder sogar zu einer Einstellung der Entwicklung des betroffenen Wirkstoffs. Es handelt sich um typische Entwicklungsrisiken, deren Eintreten nur in geringem Maße beeinflusst werden kann. Dazu gehören in Bezug auf den Eintritt unerwarteter, schwerwiegender Nebenwirkungen die sorgfältige Dosisfindung vor Beginn der Studie sowie die engmaschige Überwachung von Sicherheitsaspekten der Studie sowie hinsichtlich des Ergebnisses klinischer Studien potentielle Dosisanpassungen oder geänderte Studienprotokolle. Beim Eintritt unerwarteter, schwerwiegender Nebenwirkungen sowie unzureichenden Studienergebnissen beim Phase-III-Programm in den USA handelt es sich um erhöhte Risiken; unzureichende Studienergebnisse beim Phase-III-Programm in der EU sind ein hohes Risiko. Bei allen drei Risiken könnte die potentielle Schadenshöhe im Falle des Eintritts jeweils bestandsgefährdend sein.

An dieser Stelle sei auf den Nachtragsbericht verwiesen, aus dem hervorgeht, dass die 2015 gestartete EU-Phase-III-Studie in der Allgemeinanästhesie bei Herzchirurgiepatienten vorzeitig aufgrund mangelhafter Patientenrekrutierung abgebrochen werden musste. Sie hat damit zwangsläufig auch unzureichende Studienergebnisse geliefert. Der Eintritt dieses Risikos hat keine Bestandsgefährdung induziert.

Es besteht ferner das Risiko, dass zusätzliche Anforderungen von Behörden gestellt werden, die über das vorab mit den Behörden Abgesprochene hinausgehen, und die Durchführung von Studien dadurch teurer machen oder deutlich verzögern oder die Initiierung zusätzlicher Studien erfordern, um einen Marktzulassungsantrag stellen zu können. Hierbei können die Beurteilungen der einzelnen Zulassungsbehörden auch unterschiedlich ausfallen. Ein in einem Land als ausreichend befundenes Datenpaket kann von einer Zulassungsbehörde eines anderen Landes als nicht ausreichend beurteilt werden. Dieses Risiko ist typisch für die Medikamentenentwicklung und nur in geringem Maße von PAION beeinflussbar. Um das Risiko jedoch weitgehend zu reduzieren, hat PAION sowohl für die EU als auch die USA offiziellen wissenschaftlichen Rat bei den zuständigen Behörden eingeholt. Es handelt sich um ein hohes Risiko.

Außerdem besteht das Risiko, dass Produktdefekte und Mängel im Herstellungsprozess von Remimazolam oder bestimmte Vorkommnisse bei PAIONs Vertragsherstellern regulatorische Konsequenzen nach sich ziehen, die zum Aussetzen und/oder der Verzögerung von Studien führen können. PAIONs Qualitätssicherung pflegt eine enge Kooperation mit PAIONs Vertragsherstellern und führt regelmäßig selbst Audits durch, damit eine konstant hohe Qualität der Herstellung sichergestellt werden kann. Es handelt sich um ein moderates Risiko.

Darüber hinaus werden von den Zulassungsbehörden regelmäßig sog. Pre-Approval-Inspektionen bezüglich der Herstellung der Medikamente vor Erteilung der Marktzulassung durchgeführt. Es besteht das Risiko, dass im Rahmen solcher Inspektionen Qualitätsdefizite bei unseren Vertragsherstellern durch die Behörden identifiziert werden, die zu Verzögerungen der Marktzulassung führen könnten. Um dieses Risiko zu minimieren, pflegt PAION eine enge Kooperation mit seinen Vertragsherstellern und führt regelmäßig selbst Audits durch, damit eine konstant hohe Qualität der Herstellung sichergestellt werden kann. Es handelt sich um ein erhöhtes Risiko.

Neben der Zulassung an sich spielt vor allem der letztlich erteilte Anwendungsrahmen (sog. "Label") eine wichtige Rolle für die erfolgreiche kommerzielle Nutzbarkeit von Remimazolam. PAION geht auf Basis der bisher gezeigten Eigenschaften von Remimazolam davon aus, dass Remimazolam in den USA eine mit Midazolam vergleichbare Zulassung erhalten wird, das vorbehaltlich gewisser sicherheitsrelevanter Rahmenbedingungen und bei kontinuierlicher Überwachung relevanter Herz-Kreislauf- und Atmungsparameter von den die Untersuchung durchführenden Fachärzten und von nicht-ärztlichem Personal appliziert werden darf, wenn diese entsprechend geschult sind. Es besteht das Risiko, dass Remimazolam dieses sog. Label nicht in der gewünschten Form erhält, und somit die kommerzielle Nutzbarkeit in den USA deutlich eingeschränkt wird. Um dieses Risiko weitgehend zu reduzieren, hat PAION diesen Aspekt unter Berücksichtigung der seinerzeit vorliegenden Studiendaten explizit bei der FDA thematisiert und die entsprechende Rückmeldung in das Studiendesign des US-Phase-III-Programms einfließen lassen. Es handelt sich um ein hohes Risiko. Die potentielle Schadenshöhe im Falle des Eintritts könnte bestandsgefährdend sein.

bb) Kommerzialisierungsrisiken

Mit stetig zunehmendem Entwicklungsgrad von Remimazolam rückt auch die Vermarktung des Wirkstoffs immer näher. Daraus resultieren verschiedene Risiken.

PAION hat umfangreiche Marktforschung als Grundlage für die Einschätzung von Marktpotentialen in unterschiedlichen Märkten durchgeführt. Es besteht jedoch das Risiko, dass die dem Geschäftsplan zugrunde liegenden Preise nicht durchgesetzt werden können. Dieses Risiko kann aktuell nicht beeinflusst werden. Es handelt sich um ein hohes Risiko. Im Falle des Eintritts könnte die potentielle Schadenshöhe bestandsgefährdend sein.

Es besteht das Risiko, dass es PAION nicht in ausreichendem Maße gelingt, den Markt durch Prämarketing- und Market-Access-Aktivitäten, wie etwa die Kommunikation und Auseinandersetzung mit der wissenschaftlichen Community, vorzubereiten, und daher die prognostizierten Volumina von Remimazolam nicht am Markt abgesetzt werden können. Um dieses Risiko zu reduzieren, wird intensiv an der Vorbereitung der für PAION relevanten Märkte gearbeitet, unter anderem durch Hinzuziehung externer Experten zur Kommunikation mit der wissenschaftlichen Community. Es handelt sich um ein hohes Risiko.

Um Remimazolam nach Erhalt der Marktzulassung auch erfolgreich vertreiben zu können, muss die Vertriebskette vollständig aufgebaut werden. Es besteht das Risiko, dass dieser Prozess nicht bis zur Marktzulassung abgeschlossen ist. Um das Risiko weitgehend zu minimieren, wurde bereits mit der Analyse und Beschreibung der Vertriebskette begonnen. Es handelt sich um ein erhöhtes Risiko. Im Falle des Eintritts könnte die potentielle Schadenshöhe bestandsgefährdend sein.

Der Gesundheitssektor ist je nach Region unterschiedlichen Graden staatlicher Regulierung ausgesetzt, die mitunter im Zeitverlauf verändert oder verschärft wird. Es besteht das Risiko, dass die Grundlagen des Zugangs zu bestimmten Märkten, der Vergütung sowie der zugelassenen Werbe- und Vertriebsformen für pharmazeutische Produkte in PAIONs Zielmärkten wesentlich zum Nachteil der pharmazeutischen Industrie verändert werden. Dieses Risiko ist durch PAION nicht beeinflussbar. Es handelt sich um ein hohes Risiko. Im Falle des Eintritts wäre die potentielle Schadenshöhe bestandsgefährdend.

cc) Produktions- und Einkaufsrisiken

Bis dato sind im Rahmen der klinischen Studien relativ kleine Mengen Remimazolam produziert worden. Bis zum Vermarktungsstart muss noch ein weiterer sog. Scale-Up-Prozess erfolgen. Es besteht das Risiko, dass Remimazolam als Ergebnis dieses Prozesses nicht in ausreichender Menge und/oder nicht zu kompetitiven Kosten für den Markt produziert werden kann. Dies ist ein typisches Entwicklungsrisiko, das nur geringfügig beeinflusst werden kann. Jedoch arbeitet PAION zur Vermeidung dieses Risikos mit etablierten Herstellern zusammen und führt vor Vermarktungsbeginn eine Prozessvalidierung durch, um die technische Machbarkeit zu gewährleisten. Es handelt sich um ein erhöhtes Risiko. Im Falle des Eintritts wäre die potentielle Schadenshöhe bestandsgefährdend.

Darüber hinaus können (zusätzliche) Anforderungen der Zulassungsbehörden oder Probleme bei der Prozessvalidierung die Produktionsentwicklung und Herstellung von Marktmaterial verzögern und somit zu einem verspäteten Vermarktungsbeginn führen. Auch dieses Risiko ist der Medikamentenentwicklung inhärent und kann kaum beeinflusst werden. Allerdings sind die Vertragshersteller, mit denen PAION kooperiert, erfahren in der schnellen Umsetzung zusätzlicher behördlicher Anforderungen. Es handelt sich um ein erhöhtes Risiko. Im Falle des Eintritts wäre die potentielle Schadenshöhe bestandsgefährdend.

Anknüpfend an die zuvor erläuterten Produktionsrisiken besteht das Risiko, dass (potentielle) Lieferverpflichtungen an Lizenzpartner nicht erfüllt werden können, wenn die Produktionsentwicklung noch nicht abgeschlossen ist. Dieses Risiko besteht insbesondere hinsichtlich eines potentiellen Partners in Japan, da die Kommerzialisierung in diesem Markt voraussichtlich am ehesten beginnen könnte. In Kooperation mit seinen Auftragsherstellern würde PAION die Beschleunigung der Validierungsschritte initiieren, sofern ein diesbezüglicher Engpass absehbar werden sollte. Es handelt sich um ein erhöhtes Risiko.

Für ein Arzneimittel werden medizinische Wirkstoffe mit bestimmten anderen Stoffen kombiniert, damit sie unter anderem eine ausreichende Haltbarkeit besitzen, gut anwendbar sind und im menschlichen Organismus gezielt wirken können. Trotz vielfältiger vorhergehender Tests besteht das Risiko, dass eine solche sog. pharmazeutische Formulierung nicht langfristig stabil bleibt und somit nicht oder nur mit eingeschränkter Haltbarkeit für das am Markt vertriebene Produkt genutzt werden kann. Um dieses Risiko weitgehend auszuschließen, führt PAION kontinuierlich Tests und langfristig angelegte Stabilitätsstudien vor Beginn der Vermarktung durch. Es handelt sich um ein moderates Risiko.

Es besteht das Risiko, dass durch Vorkommnisse wie Feuer, Diebstahl, Unfälle oder ähnliche Ereignisse große Mengen Remimazolam unwiderbringlich abhanden kommen. PAION wählt alle Vertragspartner im gesamten Bereich der Vertriebskette mit Bedacht aus und legt großen Wert auf hohe Sicherheitsanforderungen. Darüber hinaus hat PAION sich gegen potentielle Schäden durch industrietypische Versicherungen weitgehend abgesichert. Es handelt sich um ein moderates Risiko.

Auch wenn PAION bereits mit erfahrenen und etablierten Auftragsherstellern zusammenarbeitet, sind die Verträge für die kommerzielle Herstellung von Remimazolam noch nicht finalisiert. Es besteht das Risiko, dass keine zeitnahe Einigung erfolgt und sich dadurch die Vermarktung verzögert oder sich Kostensteigerungen ergeben. Es handelt sich um ein hohes Risiko, für das PAION die industrieüblichen Vorsorgen trifft. Im Falle des Eintritts wäre die potentielle Schadenshöhe bestandsgefährdend.

dd) Risiken in Bezug auf Patente und andere Formen des Schutzes geistigen Eigentums

Die Geschäftstätigkeit von PAION ist in hohem Maße von der Fähigkeit abhängig, möglichst umfassenden Patentschutz und andere Formen des Schutzes geistigen Eigentums für die einzelnen Wirkstoffe zu erreichen und gegenüber Dritten zu verteidigen, ohne deren Rechte zu verletzen. Es kann nicht gewährleistet werden, dass derzeit anhängige oder künftige Patentanmeldungen zu einer Patenterteilung führen oder erteilte Patente bzw. Patentlizenzen wirksam oder von ausreichendem Umfang sind, um PAION einen ausreichenden Rechtsschutz bzw. einen Marktvorteil zu verschaffen. PAION arbeitet kontinuierlich mit einer erfahrenen Patentanwaltskanzlei zusammen, um den Schutz von PAIONs geistigem Eigentum absichern und mögliche Bedrohungen frühzeitig erkennen und adressieren zu können sowie selbst keine fremden Patente zu verletzen. Es handelt sich um ein erhöhtes Risiko. Im Falle des Eintritts wäre je nach spezifischem Sachverhalt die potentielle Schadenshöhe bestandsgefährdend.

b. Finanzrisiken

aa) Finanzierungsrisiken

PAION erwartet künftige Zahlungen aus Steuergutschriften und im Rahmen der bestehenden und gegebenenfalls noch zukünftig einzugehenden Kooperationen, die zur Finanzierung des kurz- und mittelfristigen Finanzmittelbedarfs dienen. Dennoch könnte PAION innerhalb dieses Zeitraums zusätzliche Finanzmittel aufnehmen müssen, um die Vermarktung oder weitere Entwicklung von Remimazolam vorzubereiten. Der Finanzmittelbedarf könnte auch aufgrund von Verzögerungen oder Kostensteigerungen in der Entwicklung entstehen. Bei Nichterreichen der mit Lizenzpartnern vereinbarten Ziele können Meilensteinzahlungen ausbleiben.

Ob PAION zukünftig in der Lage sein wird, zusätzliche finanzielle Mittel zu beschaffen, wird von dem Erfolg der Entwicklungstätigkeiten, den Kapitalmarktbedingungen sowie weiteren Faktoren abhängen. Sollte es PAION nicht gelingen, Finanzmittel zu günstigen Konditionen oder überhaupt aufzunehmen, könnte PAION möglicherweise gezwungen sein, die betrieblichen Aufwendungen durch Verzögerung, Einschränkung oder Einstellung der Entwicklung von Remimazolam zu verringern. PAION führt eine vorsichtige kurz-, mittel- und langfristige Planung des Finanzmittelbedarfs durch und aktualisiert diese fortlaufend, um so rechtzeitig zusätzlichen Finanzmittelbedarf zu erkennen und entsprechende Maßnahmen zu ergreifen. Darüber hinaus steht PAION in regelmäßigem Kontakt zu Investoren und (potentiellen) Pharmapartnern. Es handelt sich um ein hohes Risiko. Im Falle des Eintritts wäre die potentielle Schadenshöhe bestandsgefährdend.

bb) Währungsrisiken

PAION schließt teilweise Verträge in Fremdwährungen, insbesondere in US-Dollar und in geringerem Umfang in Britischem Pfund, ab. Diese betreffen vor allem die Entwicklung von Remimazolam in den USA. Ein starker Anstieg des US-Dollars und des Britischen Pfunds gegenüber dem Euro könnte die Kosten für die Entwicklung und Marktvorbereitung von Remimazolam verteuern. Um dieses Risiko zu verringern, hält PAION auch Zahlungsmittel in US-Dollar und in geringerem Umfang in Britischem Pfund. Währungsrisiken ergeben sich des Weiteren aus der Umrechnung der Einzelabschlüsse der ausländischen Tochtergesellschaften von Britischen Pfund bzw. US-Dollar in Euro, da für die Tochtergesellschaften das Britische Pfund bzw. der US-Dollar die funktionale Währung ist.

Die Währungsrisiken werden systematisch auf Basis einer vorsichtigen kurz-, mittel- und langfristigen Planung erfasst und überwacht. Der Vorstand hat mit Zustimmung des Aufsichtsrats klare Regeln verfasst, mit welchen Sicherungsinstrumenten Währungsrisiken begrenzt werden sollen. Unter bestimmten Voraussetzungen werden für Fremdwährungspositionen, bei denen Höhe und Zeitpunkt der Fälligkeit von Zahlungsströmen relativ sicher sind, Sicherungsgeschäfte abgeschlossen oder entsprechende Fremdwährungsbestände gehalten. Es handelt sich um ein moderates Risiko.

cc) Liquiditäts- und Ausfallrisiken

PAIONs Finanzmittelbestände werden bei verschiedenen Banken gehalten. Es besteht das Risiko, dass PAION beim Ausfall einer oder mehrerer dieser Banken keinen Zugriff mehr auf die dort angelegten Finanzmittel erlangen könnte. Um dieses Risiko zu minimieren, werden soweit möglich nur Investitionen mit geringstmöglichem Risiko getätigt, die über den Einlagensicherungsfonds abgesichert sind. Es handelt sich um ein erhöhtes Risiko. Im Falle des Eintritts wäre die potentielle Schadenshöhe bestandsgefährdend.

dd) Steuerliche Risiken

PAION verfügt über steuerliche Verlustvorträge in nennenswertem Umfang. PAION geht davon aus, dass aufgrund der derzeitigen deutschen, britischen und US-amerikanischen Steuergesetzgebung diese Verlustvorträge ohne zeitliche Begrenzung vorgetragen und entsprechend den steuerlichen Rahmenbedingungen (z. B. Mindestversteuerung) zur Verrechnung mit künftigen Gewinnen genutzt werden können. Sollte die Nutzbarkeit der steuerlichen Verlustvorträge teilweise oder vollständig nicht möglich sein, beispielsweise aufgrund von Gesetzesänderungen, der Veränderung der Kapitalausstattungen oder der Eigentümerstrukturen sowie sonstiger Ereignisse, würden für die in Zukunft bei erfolgreicher Entwicklung von Remimazolam erwarteten Gewinne Ertragsteuerzahlungen anfallen. Diese Steuerzahlungen würden entsprechend die Liquidität belasten.

Die Entwicklungskosten für Remimazolam werden aufgrund der aktuellen steuerlichen Gesetze in Großbritannien durch Steuergutschriften gefördert. Bei der Ermittlung der Erstattungsansprüche wird die in den Vorjahren zwischen PAION und den britischen Finanzbehörden abgestimmte Ermittlungsmethodik zugrunde gelegt. Sollte sich die Gesetzeslage ändern oder die Ermittlungsmethodik von den Finanzbehörden geändert oder nicht mehr anerkannt werden, könnten die Gutschriften künftig deutlich geringer als erwartet ausfallen oder gänzlich wegfallen.

PAION beobachtet fortlaufend die für den Konzern relevante Steuergesetzgebung und Rechtsprechung und zieht für alle wesentlichen steuerlichen Fragestellungen Rat von externen Steuerberatern ein. Bei der Nutzbarkeit der steuerlichen Verlustvorträge handelt es sich um ein erhöhtes Risiko. Im Falle des Eintritts wäre die potentielle Schadenshöhe bestandsgefährdend. Bei der Reduktion oder dem Wegfall von Steuergutschriften der britischen Finanzbehörden handelt es sich um ein moderates Risiko.

ee) Insolvenzrisiko

Es besteht das Risiko, dass eine oder mehrere Tochtergesellschaften der PAION AG insolvent werden. Sollte dieses Risiko eintreten, könnte dies zu erheblichen Wertberichtigungen auf die Anteile und Forderungen an Tochtergesellschaften führen und entsprechend das Eigenkapital der PAION reduzieren. Ferner könnte ein Ausbleiben erwarteter Zahlungen von Tochtergesellschaften, z. B. Darlehensrückzahlungen, zu einer Zahlungsunfähigkeit der PAION führen.

Zur Überwachung der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der operativen Tochtergesellschaften erfolgt für diese eine monatliche Berichterstattung, bei der jeweils eine Bilanz und eine Gewinn- und Verlustrechnung erstellt wird. Die Liquidität für jede Gesellschaft wird auf Tagesbasis überwacht. Es handelt sich um ein hohes Risiko. Im Falle des Eintritts wäre die potentielle Schadenshöhe bestandsgefährdend.

c. IT-Risiken

Als global tätiger Konzern verfügt PAION über komplexe IT-Systeme, die den verzögerungsfreien Austausch von Daten sowohl über stationäre als auch mobile Endgeräte ermöglichen. Es besteht das Risiko, dass sich Fremde unbefugt Zugang verschaffen und vertrauliche Daten löschen, korrumpieren oder zum Nachteil PAIONs nutzen oder die IT-Infrastruktur vorsätzlich beschädigen. Dies könnte sowohl durch direkte Angriffe, Zugänge über mobile Endgeräte oder die Einspielung sog. Malware erfolgen, die unbeabsichtigt vom Nutzer installiert oder ausgeführt wird. PAION hat ein integriertes mehrstufiges Sicherheitskonzept implementiert, das das Risiko solcher Zugriffe weitgehend reduziert. Es handelt sich um ein erhöhtes Risiko. Im Falle des Eintritts wäre die potentielle Schadenshöhe bestandsgefährdend.

d. Rechtliche und Compliance-Risiken

PAION arbeitet mit einer Vielzahl externer Partner in unterschiedlichen Regionen zusammen, tauscht regelmäßig vertrauliche Informationen aus und führt klinische Studien in verschiedenen Ländern mit unterschiedlichen Jurisdiktionen durch. Daraus ergeben sich verschiedene Risiken.

Es besteht das Risiko, dass vertrauliche Informationen weitergegeben oder veröffentlicht oder missbräuchlich verwendet werden. PAION hat interne Richtlinien für den Umgang mit vertraulichen Informationen implementiert und führt einen Informationsaustausch mit Externen nur auf Basis von Vertraulichkeitsvereinbarungen durch. Alle Arbeitsverträge enthalten Verschwiegenheitsklauseln. Es handelt sich um ein moderates Risiko.

Im Rahmen der Durchführung klinischer Studien besteht immer auch ein Haftpflichtrisiko; etwa im Falle unerwarteter körperlicher Schäden für die Patienten oder Probanden. PAION sichert diese Risiken grundsätzlich durch landesspezifische Probanden-/Patientenversicherungen für alle klinischen Studien ab. Es handelt sich um ein moderates Risiko.

4. Marktchancen

PAION konzentriert sich auf die klinische Entwicklung von Arzneimittelkandidaten in Indikationen mit hohem medizinischen Bedarf mit der Vision, an der Vermarktung selber teilzuhaben.

Der Anästhesiemarkt wird weitgehend als ausreichend versorgt angesehen, und es hat seit Jahrzehnten keine relevanten Innovationen gegeben. Dennoch existieren Eingriffe, bei denen die Produkteigenschaften von Remimazolam entweder Sicherheits- oder Wirksamkeitsvorteile zeigen, die attraktive Marktchancen eröffnen. Der Bedarf an innovativen Anästhesielösungen wächst aufgrund einer alternden Bevölkerung mit immer mehr und komplizierteren chirurgischen Eingriffen, bei denen die bestehenden Produkte gewisse Sicherheitsprobleme haben. Diese Tatsache will PAION für sich nutzen. Die meisten großen Pharmaunternehmen haben sich von der aktiven Förderung ihrer Produktpalette in diesem therapeutischen Bereich zurückgezogen. Marktforschungsanalysen haben ergeben, dass der höchste medizinische Bedarf in diesem Bereich darin liegt, Substanzen zur Verfügung zu stellen, die ein überlegenes Sicherheitsprofil haben. Zudem äußern Anästhesisten häufig den Wunsch nach einem kurz wirkenden, sicheren und gut steuerbaren Mittel. PAION reagiert auf diesen medizinischen Bedarf mit der Entwicklung von Remimazolam.

Remimazolam befindet sich in den USA in Phase-III-Entwicklung in der Kurzsedierung bei kleineren Eingriffen. Die Entwicklung in der Allgemeinanästhesie in Japan ist abgeschlossen, und in der EU geht PAION davon aus, dass eine neue Phase-III-Studie für die Zulassung benötigt wird. In Japan sucht PAION einen Partner für die Vermarktung. Eine Zulassung in Japan könnte den Zugang zu bestimmten Märkten eröffnen (z. B. Lateinamerika, Region Asien-Pazifik). Nach Abschluss der Entwicklung in den USA und in der EU ist beabsichtigt, die jeweiligen Zulassungsdossiers auch in anderen Regionen zur Zulassung einzureichen. Die dritte Indikation ist die Sedierung auf der Intensivstation; in dieser Indikation wurde in Japan bereits eine Phase-II-Studie gestartet, die jedoch nicht abgeschlossen wurde. PAION sieht ein attraktives Umsatzpotential in jeder der drei Indikationen.

An einer positiven Entwicklung von Remimazolam durch die Partner in China, Südkorea, Kanada, Russland/GUS, der Türkei sowie der MENA-Region partizipiert PAION durch den Erhalt zusätzlicher Entwicklungsdaten und finanziell in Form von Meilensteinzahlungen und Umsatzbeteiligungen ab Vermarktung. Für die USA und die EU wird eine eigene Vermarktung angestrebt; es werden aber auch Optionen für eine Verpartnerung evaluiert. Für alle anderen Regionen ist es Ziel, Lizenz- oder Vertriebspartner zu finden. Im Jahr 2016 liegt der Schwerpunkt auf dem US-Phase-III-Programm, da erwartet wird, dass mit den Phase-III-Ergebnissen bessere Lizenzkonditionen erzielt werden können. Basierend auf den bisher durchgeführten Marktforschungsaktivitäten ist Remimazolam ein idealer Kandidat, um den Aufbau einer kommerziellen Plattform im Anästhesiebereich (EU) und der Kurzsedierung (USA) zu initiieren.

Gesamtbild der Chancen und Risiken

Die laufenden Phase-III-Studien mit Remimazolam in den USA sind ein wichtiger Meilenstein auf dem Weg zu einer Marktzulassung. Allerdings hat sich der Bestand der liquiden Mittel gegenüber dem Vorjahr deutlich verringert und wird auch bis zur Marktzulassung nicht ausreichen, wodurch sich das Risiko in Bezug auf zusätzlichen Finanzmittelbedarf erhöht hat. Da die Phase-III-Studien noch nicht abgeschlossen sind, besteht weiterhin das Risiko, dass die Entwicklung nicht erfolgreich ist. Da die Phase-III-Studie in der EU abgebrochen werden musste und die finanziellen Mittel für eine neue Phase-III-Studie momentan nicht vorhanden sind, ist PAIONs Erfolg nun ausschließlich vom erfolgreichen Abschluss der US-Entwicklung oder vom Abschluss erfolgreicher Kooperationen abhängig. Wegen des schwierigeren Finanzierungsumfeldes und der verschlechterten Finanzlage muss PAION sich auf die Entwicklung in den USA konzentrieren. Insofern hat sich die Risikolage gegenüber dem Vorjahr verschlechtert.

Es wird erwartet, dass das in Kürze bevorstehende Ende der Rekrutierung der ersten Phase-III-Studie in den USA im für PAION wichtigen Anwendungsgebiet der Kurzsedierung bei Darmspiegelungen und die daraus resultierenden Daten wichtige Meilensteine markieren werden, um die weitere Finanzierung sicherzustellen. Damit könnte es möglich sein, den Weg zur Zulassung und Vermarktung von Remimazolam in den USA alleine zu realisieren. Das klinische Entwicklungsprogramm in den USA, dem für PAION wichtigsten Markt, wurde planmäßig implementiert. Im Anschluss an die vorzeitige Beendigung der EU-Phase-III-Studie werden nun alle vorhandenen Ressourcen auf das Entwicklungsprogramm in den USA konzentriert, um die dortigen Erfolgschancen zu maximieren. Unter Berücksichtigung insbesondere des Fortschritts der Entwicklung in den USA hat sich die Chancenlage gegenüber dem Vorjahr verbessert.

Nachtragsbericht

Am 9. Februar 2016 wurde entschieden, die europäische Phase-III-Studie bei Herzchirurgie-Patienten aufgrund unzureichender Rekrutierung vorzeitig abzubrechen. Um die Studie entsprechend den Richtlinien ordnungsgemäß zu beenden, die erhobenen Studiendaten in einem Abschlussbericht zu erfassen und die Studienmedikation zu vernichten, werden daraus 2016 auf Gruppenebene voraussichtlich zahlungswirksame Aufwendungen in Höhe von ca. EUR 1 Mio. resultieren, die mittelbare Auswirkungen auf die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der PAION AG induzieren. Direkte Auswirkungen auf die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der PAION AG ergeben sich hingegen voraussichtlich nicht.

Am 18. Februar 2016 hat PAION darüber berichtet, dass die japanische Zulassungsbehörde für Arzneimittel und Medizinprodukte (PMDA) im Rahmen eines sog. Pre-NDA-Meetings das klinische und nicht-klinische Datenpaket für Remimazolam als vollständig für die Einreichung des Zulassungsantrags in der Indikation Allgemeinanästhesie erachtet hat. Unmittelbare Auswirkungen auf die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage ergeben sich daraus voraussichtlich nicht.

Weitere wesentliche Ereignisse haben sich im Zeitraum zwischen dem Abschlussstichtag, dem 31. Dezember 2015, und dem Tag der Fertigstellung dieses Berichts nicht ergeben.

Prognosebericht

Entwicklungs- und Vermarktungsausblick (PAION-Gruppe)

PAIONs Hauptziele für 2016 sind die Durchführung des Phase-III-Entwicklungsprogramms mit Remimazolam in den USA und die Produktionsentwicklung für Remimazolam, insbesondere die Validierung der Produktion im Marktmaßstab. Darüber hinaus erwartet PAION die Fortführung der Entwicklungsaktivitäten der Remimazolam-Kooperationspartner Yichang Humanwell, Hana Pharm, R-Pharm und Pendopharm. Am Fortschritt der weiteren Entwicklung von Remimazolam durch die Partner partizipiert PAION mittel- und langfristig durch den Erhalt zusätzlicher Entwicklungsdaten und finanziell in Form von Meilensteinzahlungen und Umsatzbeteiligungen ab Vermarktung.

PAION ist auf dem Weg, sich in Richtung eines spezialisierten Anbieters für Pharmaprodukte im Anästhesiebereich entwickeln. In diesem Zusammenhang ist PAION bestrebt, bestimmte Vermarktungsrechte für Remimazolam für den US-amerikanischen und den europäischen Markt zu behalten, um Remimazolam selber oder gemeinsam mit einem Partner zu vermarkten. Bei einer erfolgreichen Remimazolam-Auslizenzierung im Rahmen einer Entwicklungskooperation würde PAION nennenswerte Zahlungen in Form von Einmalzahlungen oder Beteiligungen an den Entwicklungskosten, entwicklungsbezogene Meilensteinzahlungen sowie Umsatzbeteiligungen ab Markteinführung erwarten. Bei einer reinen Vertriebspartnerschaft nach Zulassung würde PAION eine im Vergleich dazu höhere Einmalzahlung und auch höhere Lizenzgebühren erwarten. Aus diesem Grund könnte es auch sinnvoll und attraktiv sein, die Markteinführung selber durchzuführen.

Für die USA und die EU strebt PAION eine Eigenvermarktung an. PAION ist in beiden Regionen auch offen für Partnerschaften, sofern sie attraktiver als eine Eigenvermarktung sind oder diese sinnvoll ergänzen, um die Marktpenetration zu beschleunigen. Für alle Regionen außerhalb der USA und der EU ist es das Ziel, Lizenz- oder Vertriebspartner zu finden.

Nachdem mit der japanischen Zulassungsbehörde ein positives Pre-NDA-Meeting stattgefunden hat, in dessen Rahmen die Details für eine Zulassung von Remimazolam in Japan besprochen wurden, führt PAION nun die Partnering-Gespräche mit potentiellen Lizenznehmern fort, welche jedoch nicht vor dem zweiten Halbjahr 2016 abgeschlossen sein dürften. Alternativ evaluiert PAION aber auch, den Zulassungsantrag für Remimazolam selbst zu stellen. Ein japanisches Dossier könnte in bestimmten Märkten als Referenzdossier für eine Zulassung genutzt werden.

Die Phase-III-Koloskopiestudie in den USA verläuft nach Plan; der Abschluss der Patientenrekrutierung wird in Kürze und die wesentlichen Ergebnisse der Studie werden Mitte 2016 erwartet. Aktuell sind 450 Patienten behandelt worden. Die Patientenrekrutierung in der Phase-III-Bronchoskopiestudie verläuft weiterhin moderat, und der Abschluss der Patientenrekrutierung könnte auch erst in 2017 erfolgen. Vorbehaltlich der erfolgreichen Implementierung laufender Gegenmaßnahmen rechnet PAION mit der Einreichung des Zulassungsantrags frühestens Ende 2017 und entsprechend mit einer Zulassung frühestens Ende 2018.

Finanzausblick (PAION-Gruppe)

PAION konzentriert sich derzeit auf die Entwicklung von Remimazolam in den USA und erwartet 2016 keine Umsatzerlöse.

Die Forschungs- und Entwicklungsaufwendungen werden wegen der fortwährenden Investitionen in die Entwicklung von Remimazolam weiterhin in signifikanter Höhe anfallen. Diese werden gegenüber dem Vorjahr aber geringer ausfallen und je nach Fortschritt der Entwicklung ca. EUR 24 Mio. bis EUR 27 Mio. betragen. In Zusammenhang mit den Forschungs- und Entwicklungskosten wird durch die steuerliche Förderung durch Steuergutschriften auf Teile der Forschungs- und Entwicklungskosten durch die britischen Finanzbehörden ein Steuerertrag von ca. EUR 4 Mio. bis EUR 4,5 Mio. erwartet. Die Verwaltungs- und Vertriebsaufwendungen werden insbesondere wegen geringerer Vertriebskosten gegenüber dem Vorjahr niedriger ausfallen und ca. EUR 4,5 Mio. bis EUR 5 Mio. betragen.

Der Jahresfehlbetrag wird sich demzufolge gegenüber dem Vorjahr verringern und ca. EUR 24,5 Mio. bis EUR 27,5 Mio. betragen.

Wesentliche Annahme für den Prognosebericht ist, dass die Entwicklungsaktivitäten in den USA wie erwartet fortschreiten. Anderenfalls würden sich wesentliche Kostenblöcke ins Jahr 2017 verschieben. Ferner liegt den Kostenplanungen der derzeitige Stand der Gespräche mit der Zulassungsbehörde FDA zu Grunde. Sollte die FDA zusätzliche Anforderungen stellen, könnten die Kosten höher als geplant anfallen und sich der Zulassungstermin verschieben.

Die PAION-Gruppe verfügte zum 31. Dezember 2015 über liquide Mittel in Höhe von EUR 32,7 Mio., welche inklusive der Mitte 2016 erwarteten Steuergutschrift eine Kassenreichweite bis zum Ende des ersten Quartals 2017 sichern. Damit verfügt PAION über ausreichende Finanzmittel, um die laufende Entwicklung mit Remimazolam in den USA durchzuführen. Auf Basis der aktuellen Planung geht PAION von einer Marktzulassung für Remimazolam in den USA frühestens Ende 2018 aus. Zur Verbesserung der Transparenz wird im Folgenden der Finanzbedarf zur Erreichung wichtiger Meilensteine bis zur Zulassung von Remimazolam dargestellt. Über die Kassenreichweite hinaus ergibt sich bis zur Einreichung des Zulassungsantrags ein zusätzlicher Finanzbedarf von ca. EUR 10 Mio. und bis zur Marktzulassung ein weiterer Finanzbedarf von ebenfalls ca. EUR 10 Mio. Unter der Annahme der attraktiven Eigenvermarktung von Remimazolam in den USA ergäbe sich für den Aufbau der kommerziellen Infrastruktur, unter anderem den Aufbau des Vertriebsnetzes und die Produktion von Marktmaterial, bis zum Erhalt der Marktzulassung ein zusätzlicher Finanzbedarf in Höhe von ca. EUR 30 Mio. Dies würde einen unmittelbaren Markteintritt nach Zulassung ermöglichen. Der Kapitalbedarf würde sich im Falle einer Verpartnerung entsprechend verringern.

PAION geht davon aus, sich im Falle der erfolgreichen Entwicklung von Remimazolam durch Partnering oder Kapitalmaßnahmen refinanzieren zu können.

Unter Berücksichtigung der aktuellen Kostenstrukturen wird für die PAION AG im Geschäftsjahr 2015 mit einem Jahresfehlbetrag von ca. EUR 0,5 Mio. bis EUR 1,5 Mio. gerechnet.

 

Aachen, 21. März 2016

PAION AG

Dr. Wolfgang Söhngen

Dr. Jürgen Raths

Abdelghani Omari

Bilanz zum 31. Dezember 2015

AKTIVA

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31.12.2015
EUR
31.12.2014
EUR
Anlagevermögen    
Immaterielle Vermögensgegenstände    
Konzessionen, gewerbliche Schutzrechte und ähnliche Rechte und Werte sowie Lizenzen 10.316,00 15.698,00
Finanzanlagen    
Anteile an verbundenen Unternehmen 12.775.929,67 12.775.929,67
Wertpapiere des Anlagevermögens 11,70 11,70
  12.775.941,37 12.775.941,37
  12.786.257,37 12.791.639,37
Umlaufvermögen    
Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände    
Forderungen gegen verbundene Unternehmen 60.492.032,59 33.969.644,54
Sonstige Vermögensgegenstände 93.927,49 41.580,80
  60.585.960,08 34.011.225,34
Kassenbestand und Guthaben bei Kreditinstituten 31.474.947,56 57.613.655,72
  92.060.907,64 91.624.881,06
Rechnungsabgrenzungsposten 75.274,27 51.819,70
  104.922.439,28 104.468.340,13

PASSIVA

   
  31.12.2015
EUR
31.12.2014
EUR
Eigenkapital    
Gezeichnetes Kapital 50.659.440,00 50.641.940,00
davon: 50.659.440 Stückaktien (Vorjahr: 50.641.940 Stückaktien)    
Bedingtes Kapital: EUR 25.303.470,00 (Vorjahr: EUR 12.687.685,00)    
Kapitalrücklage 134.251.540,26 134.246.990,26
Bilanzverlust -80.472.839,18 -81.010.740,88
  104.438.141,08 103.878.189,38
Rückstellungen    
Sonstige Rückstellungen 311.558,77 428.209,07
Verbindlichkeiten    
Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen 60.068,53 67.374,32
davon mit einer Restlaufzeit bis zu einem Jahr: EUR 60.068,53 (Vorjahr: EUR 67.374,32)    
Verbindlichkeiten gegenüber verbundenen Unternehmen 15.577,02 12.895,16
davon mit einer Restlaufzeit bis zu einem Jahr: EUR 15.577,02 (Vorjahr: EUR 12.895,16)    
Sonstige Verbindlichkeiten 97.093,88 81.672,20
davon mit einer Restlaufzeit bis zu einem Jahr: EUR 97.093,88 (Vorjahr: EUR 81.672,20)    
davon aus Steuern: EUR 64.383,88 (Vorjahr: EUR 48.856,11)    
  172.739,43 161.941,68
  104.922.439,28 104.468.340,13

Gewinn- und Verlustrechnung für das Geschäftsjahr 2015

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2015
EUR
2014
EUR
Sonstige betriebliche Erträge 3.327.100,00 1.316.068,59
Personalaufwand    
Löhne und Gehälter -1.444.200,73 -1.164.481,16
Soziale Abgaben -72.479,75 -56.137,13
  -1.516.680,48 -1.220.618,29
Abschreibungen auf immaterielle Vermögensgegenstände des Anlagevermögens und Sachanlagen -5.382,00 -5.853,25
Sonstige betriebliche Aufwendungen -3.189.987,71 -5.285.027,06
Sonstige Zinsen und ähnliche Erträge 1.922.847,24 1.269.240,96
davon von verbundenen Unternehmen: EUR 1.881.142,00 (Vorjahr: EUR 1.205.034,98)    
Ergebnis der gewöhnlichen Geschäftstätigkeit 537.897,05 -3.926.189,05
Abschreibungen auf Finanzanlagen 0,00 -250.000,00
Sonstige Steuern 4,65 -873,16
Jahresergebnis 537.901,70 -4.177.062,21
Verlustvortrag -81.010.740,88 -76.833.678,67
Bilanzverlust -80.472.839,18 -81.010.740,88

Anhang für das Geschäftsjahr 2015

Vorbemerkung

Der Jahresabschluss für das Geschäftsjahr vom 1. Januar 2015 bis zum 31. Dezember 2015 ist nach den Vorschriften des Handelsgesetzbuches (HGB) und des Aktiengesetzes (AktG) in der jeweils geltenden Fassung aufgestellt. Bilanz und Gewinn- und Verlustrechnung entsprechen den Gliederungsvorschriften der §§ 266 und 275 HGB. Der Anhang wurde auf der Grundlage der §§ 284 bis 288 HGB erstellt.

Die Aktien der PAION AG sind an der Frankfurter Wertpapierbörse zum Handel zugelassen und im Prime Standard des regulierten Marktes notiert. Gemäß § 267 Absatz 3 Satz 2 HGB gilt die PAION AG als große Kapitalgesellschaft, da sie durch die von ihr ausgegebenen Wertpapiere einen organisierten Markt im Sinne des § 2 Abs. 5 des WpHG in Anspruch nimmt.

Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden

1. Die Gegenstände des Anlagevermögens werden zu Anschaffungskosten bewertet und planmäßig abgeschrieben. Die Abschreibung erfolgt linear. Geringwertige Vermögensgegenstände mit Anschaffungskosten bis EUR 150 werden im Jahr des Zugangs in vollem Umfang abgeschrieben. Im Bedarfsfall werden außerplanmäßige Abschreibungen auf den niedrigeren beizulegenden Wert vorgenommen. Soweit der Grund hierfür nicht mehr besteht, erfolgt eine Zuschreibung gemäß § 280 HGB.

2. Finanzanlagen werden zu Anschaffungskosten oder zum niedrigeren beizulegenden Wert bilanziert.

3. Die Bewertung der Forderungen und der sonstigen Vermögensgegenstände erfolgt grundsätzlich zum Nennwert. Fremdwährungsforderungen wurden grundsätzlich mit dem Devisenkassamittelkurs zum Abschlussstichtag umgerechnet. Bei einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr wurde dabei das Realisationsprinzip (§ 252 Abs. 1 Nr. 4 Halbsatz 2 HGB) und das Anschaffungskostenprinzip (§ 253 Abs. 1 Satz 1 HGB) beachtet.

4. Die Rückstellungen werden nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung gebildet und sind notwendig sowie ausreichend bemessen. Rückstellungen mit einer Laufzeit von mehr als einem Jahr werden mit dem ihrer Restlaufzeit entsprechenden durchschnittlichen Marktzinssatz der letzten sieben Geschäftsjahre abgezinst.

5. Verbindlichkeiten (inkl. der Fremdwährungsverbindlichkeiten) werden zum Erfüllungsbetrag bilanziert. Verbindlichkeiten in Fremdwährung wurden grundsätzlich mit dem Devisenkassamittelkurs zum Abschlussstichtag umgerechnet. Bei einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr wurde dabei das Realisationsprinzip (§ 252 Abs. 1 Nr. 4 Halbsatz 2 HGB) und das Anschaffungskostenprinzip (§ 253 Abs. 1 Satz 1 HGB) beachtet.

6. Bei der Erstellung der Gewinn- und Verlustrechnung wird das Gesamtkostenverfahren gemäß § 275 Abs. 2 HGB zugrunde gelegt.

Erläuterungen zu den Bilanz- und GuV-Posten

(1) Finanzanlagen

Die Anteile an verbundenen Unternehmen zum 31. Dezember 2015 betreffen die PAION Holdings UK Ltd (TEUR 12.318), die PAION Deutschland GmbH (TEUR 450) sowie die PAION, Inc. (TEUR 8).

Die Zusammensetzung und Entwicklung des Anlagevermögens ist im Anlagespiegel (Anlage A) dargestellt.

(2) Forderungen gegen verbundene Unternehmen

Die Forderungen gegen verbundene Unternehmen setzen sich wie folgt zusammen:

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EUR Gesamt davon Darlehen davon aus
Dienstleistungen
und Zinsen
PAION UK Ltd 55.729.105,41 55.460.000,00 269.105,41
PAION Holdings UK Ltd 4.324.383,43 4.310.000,00 14.383,43
PAION, Inc. 423.094,17 410.000,00 13.094,17
PAION Deutschland GmbH 15.449,58 0,00 15.449,58
  60.492.032,59 60.180.000,00 312.032,59

Die Forderungen gegen verbundene Unternehmen haben eine Restlaufzeit von unter 12 Monaten.

(3) Sonstige Vermögensgegenstände

Die sonstigen Vermögensgegenstände zum 31. Dezember 2015 betreffen im Wesentlichen Umsatzsteuerforderungen (TEUR 71; Vorjahr: TEUR 35).

(4) Eigenkapital

Das Grundkapital beträgt zum 31. Dezember 2015 EUR 50.659.440,00 (Vorjahr: EUR 50.641.940,00) und ist eingeteilt in 50.659.440 Aktien ohne Nennbetrag (Stückaktien) (Vorjahr: 50.641.940 Aktien).

Durch Beschluss der Hauptversammlung vom 20. Mai 2015 ist der Vorstand ermächtigt, in der Zeit bis zum 19. Mai 2020 das Grundkapital mit Zustimmung des Aufsichtsrats einmalig oder mehrfach um bis zu insgesamt EUR 25.320.970,00 durch Ausgabe von bis zu 25.320.970 neuen auf den Inhaber lautenden Stückaktien gegen Bar- oder Sacheinlagen zu erhöhen (Genehmigtes Kapital 2015). Darüber hinaus ist der Vorstand ermächtigt worden, aus dem Genehmigten Kapital 2015 bis zu EUR 5.064.194,00 unter Ausschluss des Bezugsrechts für Barkapitalerhöhungen zu nutzen. Das noch verfügbare Genehmigte Kapital 2014 in Höhe von EUR 14.137.297,00 wurde aufgehoben.

Ferner wurde der Vorstand durch Hauptversammlungsbeschluss vom 20. Mai 2015 ermächtigt, bis zum 19. Mai 2020 einmalig oder mehrmals auf den Inhaber und/oder auf den Namen lautende Wandel-, Optionsschuldverschreibungen Genussrechte und/oder Gewinnschuldverschreibungen im Gesamtbetrag von bis zu EUR 125.000.000,00 mit oder ohne Laufzeitbegrenzung zu begeben und den Inhabern bzw. Gläubigern von Schuldverschreibungen Wandlungs- bzw. Optionsrechte auf neue Aktien der PAION AG mit einem anteiligen Betrag des Grundkapitals von bis zu insgesamt EUR 22.433.285,00 zu gewähren (Bedingtes Kapital 2015). Darüber hinaus ist der Vorstand ermächtigt worden, aus dem Bedingten Kapital 2015 bis zu EUR 5.064.194,00 unter Ausschluss des Bezugsrechts für Schuldverschreibungen mit Wandlungs- oder Optionsrechten bzw. Wandlungs- oder Optionspflichten gegen Barleistung zu nutzen. Das Bedingte Kapital 2010 II in Höhe von EUR 9.800.000,00 wurde aufgehoben.

In der Hauptversammlung am 5. Mai 2008 wurde beschlossen, das Bedingte Kapital 2004 II auf EUR 858.121,00 zu reduzieren. Die bedingte Kapitalerhöhung kann nur insoweit durchgeführt werden, wie die Inhaber von Optionsrechten, die von der PAION AG im Rahmen des Aktienoptionsprogramms 2005 gewährt werden, ihr Optionsrecht ausüben. Im Rahmen des Aktienoptionsprogramms 2005 sind zum 31. Dezember 2015 noch 46.462 Aktienoptionen an (ehemalige) Mitarbeiter der PAION-Gruppe ausgegeben. Eine Ausübung der Aktienoptionen ist bisher noch nicht erfolgt.

In der Hauptversammlung am 5. Mai 2008 wurde beschlossen, das Grundkapital der PAION AG um bis zu insgesamt EUR 815.000,00 durch Ausgabe von bis zu insgesamt 815.000 neuen auf den Inhaber lautenden Stückaktien bedingt zu erhöhen (Bedingtes Kapital 2008 I). In der Hauptversammlung am 19. Mai 2010 wurde beschlossen, das Bedingte Kapital 2008 I auf EUR 760.235,00 anzupassen. Die bedingte Kapitalerhöhung kann nur insoweit durchgeführt werden, wie die Inhaber von Optionsrechten, die von der PAION AG im Rahmen des Aktienoptionsprogramms 2008 gewährt werden, ihr Optionsrecht ausüben. Im Rahmen des Aktienoptionsprogramms 2008 sind zum 31. Dezember 2015 noch 510.246 Aktienoptionen an amtierende und ehemalige Vorstände sowie Mitarbeiter der PAION-Gruppe ausgegeben. Bisher wurden 208.171 Aktienoptionen ausgeübt; davon 17.500 im Geschäftsjahr 2015. Die Ausübungen führten im Berichtsjahr zu einem Mittelzufluss von EUR 22.050,00. Zum 31. Dezember 2015 beträgt das Bedingte Kapital 2008 I EUR 552.064,00.

In der Hauptversammlung am 19. Mai 2010 wurde beschlossen, das Grundkapital der PAION AG um bis zu insgesamt EUR 720.000,00 durch Ausgabe von bis zu insgesamt 720.000 neuen auf den Inhaber lautenden Stückaktien bedingt zu erhöhen (Bedingtes Kapital 2010 I). Die bedingte Kapitalerhöhung kann nur insoweit durchgeführt werden, wie die Inhaber von Optionsrechten, die von der PAION AG im Rahmen des Aktienoptionsprogramms 2010 gewährt werden, ihr Optionsrecht ausüben. Im Rahmen des Aktienoptionsprogramms 2010 sind zum 31. Dezember 2015 699.750 Aktienoptionen an amtierende und ehemalige Vorstände und Mitarbeiter der PAION-Gruppe ausgegeben. Eine Ausübung der Aktienoptionen ist bisher noch nicht erfolgt.

In der Hauptversammlung am 21. Mai 2014 wurde beschlossen, das Grundkapital der PAION AG um bis zu insgesamt EUR 740.000,00 durch Ausgabe von bis zu insgesamt 740.000 neuen auf den Inhaber lautenden Stückaktien bedingt zu erhöhen (Bedingtes Kapital 2014). Die bedingte Kapitalerhöhung kann nur insoweit durchgeführt werden, wie die Inhaber von Optionsrechten, die von der PAION AG im Rahmen des Aktienoptionsprogramms 2014 gewährt werden, ihr Optionsrecht ausüben. Im Rahmen des Aktienoptionsprogramms 2014 sind zum 31. Dezember 2015 328.813 Aktienoptionen an ehemalige und amtierende Vorstände und Mitarbeiter der PAION-Gruppe ausgegeben. Eine Ausübung der Aktienoptionen ist bisher noch nicht erfolgt.

(5) Rückstellungen

Die Rückstellungen sind wie folgt aufzugliedern:

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31.12.2015
EUR
31.12.2014
EUR
Boni 111.325,33 235.500,00
Ausstehende Kostenrechnungen 75.956,20 80.582,34
Abschluss- und Prüfungskosten 57.666,67 53.750,00
Rechts- und Beratungskosten 10.000,00 7.500,00
Übrige 56.610,57 50.876,73
  311.558,77 482.709,07

(6) Verbindlichkeiten gegenüber verbundenen Unternehmen

Die Verbindlichkeiten gegenüber verbundenen Unternehmen bestehen in voller Höhe gegenüber der Tochtergesellschaft PAION Deutschland GmbH aus der umsatzsteuerlichen Organschaft. Die Verbindlichkeiten gegenüber verbundenen Unternehmen haben eine Restlaufzeit von unter 12 Monaten.

(7) Sonstige betriebliche Erträge

Die sonstigen betrieblichen Erträge beinhalten im Wesentlichen Erträge aus den für die Tochtergesellschaften erbrachten Management- und Serviceleistungen (TEUR 1.305; Vorjahr: TEUR 969), davon TEUR 1.120 (Vorjahr: TEUR 747) gegenüber PAION UK Ltd sowie TEUR 186 (Vorjahr: TEUR 222) gegenüber PAION Deutschland GmbH. Darüber hinaus wurden Erträge aus Kursdifferenzen in Höhe von TEUR 2.005 erfasst (Vorjahr: TEUR 331), die vornehmlich aus Bankbeständen in US-Dollar und Britischem Pfund resultieren.

(8) Sonstige betriebliche Aufwendungen

Die sonstigen betrieblichen Aufwendungen umfassen im Wesentlichen Rechts- und Beratungskosten (TEUR 919; Vorjahr: TEUR 4.181), Versicherungen, Beiträge und Gebühren (TEUR 276; Vorjahr: TEUR 277), Reisekosten (TEUR 249; Vorjahr: TEUR 241), Serviceleistungen der PAION Deutschland GmbH (TEUR 184; Vorjahr: TEUR 158), Aufwendungen für die Vergütung des Aufsichtsrats (TEUR 131; Vorjahr: TEUR 131) sowie Abschluss- und Prüfungskosten (TEUR 120; Vorjahr: TEUR 74). Im Berichtsjahr sind Aufwendungen aus Kursdifferenzen in Höhe von TEUR 1.064 angefallen (Vorjahr: TEUR 25). Die im Vorjahr deutlich höheren sonstigen betrieblichen Aufwendungen resultierten vornehmlich aus den im Geschäftsjahr 2014 durchgeführten Kapitalerhöhungen.

(9) Periodenfremde Erträge

Die periodenfremden Erträge belaufen sich im Geschäftsjahr 2015 auf TEUR 4 und resultieren aus Erträgen aus der Auflösung von Rückstellungen.

(10) Steuern

Zum 31. Dezember 2015 belaufen sich die steuerlichen Verlust-vorträge der Gesellschaft für die Körperschaftsteuer auf rund EUR 32,0 Mio. (Vorjahr: EUR 32,6 Mio.) und für die Gewerbesteuer auf rund EUR 30,8 Mio. (Vorjahr: EUR 31,4 Mio.). Aufgrund der derzeitigen deutschen Steuergesetzgebung können diese Verlustvorträge ohne zeitliche Begrenzung vorgetragen und entsprechend der steuerlichen Rahmenbedingungen (z. B. Mindestversteuerung) zur Verrechnung mit künftigen Gewinnen genutzt werden.

Der zusammengefasste deutsche Ertragsteuersatz beträgt 32,45 % und resultiert aus dem Körperschaftsteuersatz von 15,0 %, dem Solidaritätszuschlag, der in Höhe von 5,5 % auf die Körperschaftsteuer erhoben wird, sowie der Gewerbeertragsteuer in Höhe von 16,625 %.

Bei Anwendung des aktuell geltenden zusammengefassten deutschen Ertragsteuersatzes würden sich für die steuerlichen Verlustvorträge zum 31. Dezember 2015 aktive latente Steuern in Höhe von TEUR 10.195 (Vorjahr: TEUR 10.390) ergeben.

Vermögensunterschiede zwischen dem steuerlichen Ansatz und dem Wertansatz nach HGB würden zum 31. Dezember 2015 saldiert zu aktiven latenten Steuern in Höhe von TEUR 0 (Vorjahr: TEUR 5) führen. Es wurde vom Wahlrecht Gebrauch gemacht, keine aktiven latenten Steuern anzusetzen.

Sonstige Pflichtangaben

(1) Anzahl der durchschnittlich beschäftigten Arbeitnehmer

Im Geschäftsjahr 2015 beschäftigte die Gesellschaft durchschnittlich fünf Arbeitnehmer (Vorjahr: vier Arbeitnehmer).

(2) Sonstige finanzielle Verpflichtungen

Der Kreditrahmen des dem verbundenen Unternehmen PAION UK Ltd gewährten Rahmenkredits von TEUR 65.000 wird bis auf Weiteres gewährt. Zum Bilanzstichtag beläuft sich die Inanspruchnahme auf TEUR 55.460.

Der Kreditrahmen des dem verbundenen Unternehmen PAION Holdings UK Ltd gewährten Rahmenkredits von TEUR 4.500 wird bis auf Weiteres gewährt. Zum Bilanzstichtag beläuft sich die Inanspruchnahme auf TEUR 4.310.

Der Kreditrahmen des dem verbundenen Unternehmen PAION, Inc. gewährten Rahmenkredits von TEUR 500 wird bis auf Weiteres gewährt. Zum Bilanzstichtag beläuft sich die Inanspruchnahme auf TEUR 410.

(3) Aktienoptionsprogramme

Es existieren insgesamt vier Aktienoptionsprogramme, im Rahmen derer zum Zeitpunkt der Vergabe amtierenden Vorständen und Mitarbeitern der PAION AG und deren Tochtergesellschaften Aktienoptionen gewährt wurden bzw. gewährt werden können. Alle Aktienoptionsprogramme sehen Unverfallbarkeitsfristen, Wartezeiten und Ausübungshürden vor. Der jeweilige Ausübungspreis basiert auf dem durchschnittlichen Aktienkurs in einem bestimmten Zeitraum vor der Ausgabe der Aktienoptionen. Die Details der einzelnen Programme sind der folgenden Tabelle zu entnehmen:

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Aktienoptionsprogramm 2005 Genehmigt am 30.12.2004 Aktienoptionsprogramm 2008 Genehmigt am 5.5.2008
Zugrunde liegendes Kapital Bedingtes Kapital 2004 II Bedingtes Kapital 2008 I
Laufzeit der Optionen 10 Jahre 10 Jahre
Unverfallbarkeitsfrist 2-4 Jahre 2-4 Jahre
Wartezeit 2-4 Jahre 2-4 Jahre
Ausübungsbedingung Kum. Wertzuwachs Aktienkurs von 5 % pro Jahr seit Ausgabe in Bezug auf den Aktienkurs am Ausgabetag Kum. Wertzuwachs Aktienkurs von 5 % pro Jahr seit Ausgabe in Bezug auf den Ausübungspreis
Ausübungspreis* EUR 8,00 bis EUR 9,55 EUR 1,11 bis EUR 2,69
Gewichteter durchschnittlicher Ausübungspreis* EUR 8,39 EUR 1,56
Ausübungshürde zum 31.12.15* EUR 11,47 bis EUR 14,61 EUR 1,49 bis EUR 2,38
Gewichtete durchschnittliche Restlaufzeit zum 31.12.15 1,0 Jahre 3,9 Jahre
Weitere Ausgaben möglich? Nein Nein
Anzahl insgesamt ausgegebener Optionen 1.055.767 817.550
Anzahl ausgegebener Optionen zum 31.12.15** 46.462 510.246
an Mitarbeiter 46.462 274.165
an Vorstandsmitglieder 0 236.081
Anzahl ausstehender Optionen, für die die Wartezeit zum 31.12.2015 abgelaufen ist 46.462 506.996
Anzahl insgesamt verfallener Optionen bis zum 31.12.15 1.009.305 99.133
davon im Berichtsjahr verfallen 798.881 0
Anzahl insgesamt ausgeübter Optionen bis zum 31.12.15 0 208.171
davon im Berichtsjahr ausgeübt 0 17.500
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Aktienoptionsprogramm 2010 Genehmigt am 19.5.2010 Aktienoptionsprogramm 2014 Genehmigt am 21.5.2014
Zugrunde liegendes Kapital Bedingtes Kapital 2010 I Bedingtes Kapital 2014
Laufzeit der Optionen 10 Jahre 10 Jahre
Unverfallbarkeitsfrist 2-4 Jahre 2-4 Jahre
Wartezeit 4 Jahre 4 Jahre
Ausübungsbedingung Kum. Wertzuwachs Aktienkurs von 5 % pro Jahr seit Ausgabe in Bezug auf den Ausübungspreis Kum. Wertzuwachs Aktienkurs von 5 % pro Jahr seit Ausgabe in Bezug auf den Ausübungspreis
Ausübungspreis* EUR 2,01 EUR 2,30 bis EUR 2,40
Gewichteter durchschnittlicher Ausübungspreis* EUR 2,01 EUR 2,30
Ausübungshürde zum 31.12.15* EUR 2,20 EUR 2,41 bis EUR 2,49
Gewichtete durchschnittliche Restlaufzeit zum 31.12.15 8,1 Jahre 9,1 Jahre
Weitere Ausgaben möglich? Nein Ja
Anzahl insgesamt ausgegebener Optionen 720.000 370.000
Anzahl ausgegebener Optionen zum 31.12.15** 699.750 328.813
an Mitarbeiter 396.000 197.000
an Vorstandsmitglieder 303.750 131.813
Anzahl ausstehender Optionen, für die die Wartezeit zum 31.12.2015 abgelaufen ist 0 0
Anzahl insgesamt verfallener Optionen bis zum 31.12.15 20.250 41.187
davon im Berichtsjahr verfallen 20.250 41.187
Anzahl insgesamt ausgeübter Optionen bis zum 31.12.15 0 0
davon im Berichtsjahr ausgeübt 0 0

*) bezogen auf noch ausgegebene Optionen zum 31.12.2015
**) bezogen auf den Mitarbeiter- oder Vorstandsstatus zum Zeitpunkt der Ausgabe

(4) Mitarbeiterbeteiligungsprogramm 2006

Der Vorstand der PAION AG hat mit Zustimmung des Aufsichtsrats ein Mitarbeiterbeteiligungsprogramm aufgelegt, das die Gewährung von aktienkursbasierten Vergütungsinstrumenten (sog. Stock Appreciation Rights) vorsieht. Ein Stock Appreciation Right berechtigt zum Bezug eines Geldbetrages, dessen Höhe sich nach dem Aktienkurs der PAION AG richtet. Der maximale Auszahlungsbetrag eines Stock Appreciation Rights ist auf 100 % des Ausübungspreises begrenzt. Die Stock Appreciation Rights haben eine Laufzeit von zehn Jahren und können erst nach Ablauf einer Wartezeit von zwei Jahren, die für alle gewährten Stock Appreciation Rights abgelaufen ist, ausgeübt werden. Eine Ausübung setzt außerdem voraus, dass der Aktienkurs zum Zeitpunkt der Ausübung der Stock Appreciation Rights einen kumulierten Wertzuwachs von 5 % pro Jahr seit Ausgabe aufweist. Aus dem Mitarbeiterbeteiligungsprogramm 2006 sind keine Ausgaben mehr möglich. Zum 31. Dezember 2015 waren insgesamt 134.000 Stock Appreciation Rights an amtierende und ehemalige Vorstände (100.000) sowie Mitarbeiter (34.000) der PAION-Gruppe ausgegeben. Eine Ausübung der Stock Appreciation Rights ist bisher noch nicht erfolgt. Die Ausübungshürde zum 31. Dezember 2015 beträgt EUR 11,47.

Die unmittelbar aus diesem Mitarbeiterbeteiligungsprogramm resultierende Zahlungsverpflichtung der PAION AG wird als Rückstellung angesetzt und am Abschlussstichtag zum beizulegenden Zeitwert bewertet. Der beizulegende Zeitwert wird anhand des Optionsbewertungsmodells Black/Scholes ermittelt.

Die auf die Vorstände und Mitarbeiter der PAION AG entfallenden Aufwendungen werden als Personalaufwand ausgewiesen. Der Anteil der Aufwendungen, der auf die Mitarbeiter der PAION Deutschland GmbH entfällt, wird als sonstiger betrieblicher Aufwand erfasst. Aufgrund einer vertraglichen Vereinbarung werden diese Aufwendungen von der PAION Deutschland GmbH übernommen, so dass unter den sonstigen betrieblichen Erträgen die entsprechenden Erstattungsansprüche gegenüber der PAION Deutschland GmbH bilanziert werden. Da sich der Zeitwert der ausgegebenen Stock Appreciation Rights zum 31. Dezember 2015 auf EUR 0,00 beläuft, ist zum Stichtag keine Rückstellung für die aus dem Mitarbeiterbeteiligungsprogramm resultierende Zahlungsverpflichtung erfasst, und die entsprechenden Erstattungsansprüche gegenüber der PAION Deutschland GmbH belaufen sich auf EUR 0,00.

(5) Vorstand und Aufsichtsrat

Mitglieder des Vorstands der Gesellschaft sind

Dr. Wolfgang Söhngen, CEO, Vorsitzender

Abdelghani Omari, CFO

Dr. Jürgen Raths, COO (seit 1. September 2015)

Dr. Mariola Söhngen, CMO (bis 31. Oktober 2015)

Die Gesamtvergütung der Vorstandsmitglieder belief sich im Geschäftsjahr 2015 auf insgesamt TEUR 1.160. Zum 31. Dezember 2015 waren insgesamt 689.590 Aktienoptionen (Zeitwert zum Zeitpunkt der Gewährung: EUR 1.069.024) sowie 50.000 Stock Appreciation Rights (Zeitwert zum 31. Dezember 2015: EUR 0) an die zum 31. Dezember 2015 amtierenden sowie unterjährig ausgeschiedenen Vorstände ausgegeben. Zu weitergehenden Informationen zur Vergütung des Vorstands verweisen wir auf die Ausführungen im Vergütungsbericht im Lagebericht.

Herr Dr. Wolfgang Söhngen und Herr Abdelghani Omari sind zugleich Geschäftsführer der PAION Deutschland GmbH und nicht-geschäftsführende Direktoren der PAION, Inc. Herr Abdelghani Omari ist gleichzeitig Geschäftsführer der PAION Holdings UK Ltd und ihrer Tochtergesellschaften. Frau Dr. Mariola Söhngen war bis zu ihrem Ausscheiden aus dem Vorstand ebenfalls Geschäftsführerin der PAION Deutschland GmbH, nicht-geschäftsführende Direktorin der PAION, Inc. sowie Geschäftsführerin der PAION Holdings UK Ltd und ihrer Tochtergesellschaften. Alle Vorstände üben ihre Tätigkeit bei der Gesellschaft und den Tochtergesellschaften hauptberuflich aus.

Zum 31. Dezember 2015 hielt Herr Dr. Söhngen 1,21 % (612.091 Stimmrechte) der Aktien der PAION AG. Dieser Wert beinhaltet 0,01 % (6.425 Stimmrechte) der Aktien der PAION AG, die von der Dres. Söhngen Beteiligungs GmbH gehalten werden, an der Herr Dr. Söhngen mit 50 % beteiligt ist.

Mitglieder des Aufsichtsrats der Gesellschaft sind:

Dr. Jörg Spiekerkötter, Kleinmachnow, Vorsitzender; geschäftsführender Gesellschafter der JSP-Invest GmbH

Dr. Karin Louise Dorrepaal, Amsterdam/Niederlande, stellvertretende Vorsitzende; ehemaliges Mitglied des Vorstands der Schering AG

Sonstige Aufsichtsratsmandate bzw. vergleichbare Mandate:

Gerresheimer AG, Düsseldorf, Mitglied des Aufsichtsrats

Almirall S.A., Barcelona, Spanien, Mitglied des Board of Directors

Triton Beteiligungsberatung GmbH, Frankfurt, Mitglied des Triton Industry Board (Beirat)

Grontmij NV, De Bilt, Niederlande, Stellvertretende Vorsitzende des Aufsichtsrats (bis 1. Oktober 2015)

Kerry Group plc, Tralee/Irland (nicht geschäftsführendes Verwaltungsratsmitglied)

Humedics GmbH, Berlin, Vorsitzende des Beirats (seit 1. Oktober 2015)

John Dawson, Fetcham/England, Vorsitzender des Prüfungsausschusses, Vorstandsvorsitzender der Oxford BioMedica plc Oxford, England

Die Mitglieder des Aufsichtsrats haben für das Geschäftsjahr 2015 Bezüge in Höhe von TEUR 131 erhalten. Zu weitergehenden Informationen zur Vergütung des Aufsichtsrats verweisen wir auf unsere Ausführungen im Vergütungsbericht im Lagebericht.

Die Mitglieder des Aufsichtsrats hielten zum 31. Dezember 2015 keine Aktien der PAION AG.

(6) Anteilsbesitz

Die Gesellschaft hält mittelbar und unmittelbar folgende Anteile:

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Anteile
in %
Währung Eigenkapital zum 31.12.2015* Jahresergebnis 2015*
PAION Deutschland GmbH, Aachen 100 EUR 935.897,13 478.150,25
PAION Holdings UK Ltd, Cambridge/UK 100 GBP 4.742.628,68 104.944,38
PAION UK Ltd, Cambridge/UK 100 GBP -22.006.061,09 -19.082.244,62
PAION, Inc., Delaware/USA 100 USD -304.535,50 -277.914,85
TheraSci Limited, Cambridge/UK 100 GBP 0,00 0,00

*) Rechnungslegung nach lokalen Rechnungslegungsstandards

(7) Meldepflichtige Beteiligungen an der PAION AG gemäß § 21 WpHG

Die nachfolgenden über meldepflichtige Beteiligungen gemäß § 21 Abs. 1 und Abs. 1a WpHG erhaltenen und entsprechend den Vorgaben des § 26 Abs. 1 WpHG veröffentlichten Mitteilungen sind für die Beurteilung, welche Aktionäre zum 31. Dezember 2015 mehr als 3 % der Stimmrechte an der PAION AG hielten, relevant:

Der College Retirement Equities Fund, New York, New York, USA hat uns gemäß § 21 Abs. 1 WpHG am 10.07.2014 mitgeteilt, dass ihr Stimmrechtsanteil an der PAION AG, Aachen, Deutschland am 23.06.2014 die Schwellen von 3% der Stimmrechte überschritten hat und an diesem Tag 3,001% (das entspricht 925.543 Stimmrechten) betragen hat. Die TIAA-CREF Investment Management, LLC, New York, New York, USA hat uns gemäß § 21 Abs. 1 WpHG am 10.07.2014 mitgeteilt, dass ihr Stimmrechtsanteil an der PAION AG, Aachen, Deutschland am 23.06.2014 die Schwellen von 3% der Stimmrechte überschritten hat und an diesem Tag 3,001% (das entspricht 925.543 Stimmrechten) betragen hat. 3,001% der Stimmrechte (das entspricht 925.543 Stimmrechten) sind der TIAA-CREF Investment Management LLC, gemäß § 22 Abs. 1, Satz 1, Nr. 6 WpHG von dem College Retirement Equities Fund zuzurechnen.

Gemäß der vorliegenden Meldungen nach § 21 WpHG hielten zum 31. Dezember 2015 die folgenden Unternehmen bzw. Personen einen Stimmrechtsanteil von mehr als 3 % an der PAION AG:

College Retirement Equities Fund (TIAA-CREF)

(8) Abschlussprüfer

Auf der Hauptversammlung am 20. Mai 2015 wurde die Ernst & Young GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Zweigniederlassung Köln, zum Abschlussprüfer für den Jahres- und Konzernabschluss des Geschäftsjahres 2015 bestellt. Für im Geschäftsjahr 2015 erbrachte Leistungen gegenüber der PAION AG und ihren Tochtergesellschaften hat der Abschlussprüfer folgende Honorare erhalten bzw. wird diese noch in Rechnung stellen:

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2015
TEUR
2014
TEUR
Abschlussprüfungen 99 70
Sonstige Bestätigungsleistungen 40 34
Sonstige Leistungen 45 318
  184 422

Die sonstigen Bestätigungsleistungen betreffen Entgelte für die prüferische Durchsicht der Zwischenabschlüsse. Die sonstigen Leistungen umfassen die Beratung bei einer im Berichtsjahr durchgeführten Stichprobenprüfung der Deutschen Prüfstelle für Rechnungslegung.

(9) Corporate Governance

Der Aufsichtsrat und der Vorstand der PAION AG bekennen sich zu einer verantwortungsbewussten, transparenten und auf langfristige Wertschöpfung ausgerichteten Führung und Kontrolle des Unternehmens.

Den Empfehlungen des Deutschen Corporate Governance Kodex in der derzeit geltenden Fassung vom 5. Mai 2015 wird mit einer Ausnahme gefolgt. Im Dezember 2015 haben der Aufsichtsrat und der Vorstand die Erklärung zum Corporate Governance Kodex gemäß § 161 AktG abgegeben. Diese Entsprechenserklärung ist auf der Internetseite der PAION AG (http://www.paion.com/de/medien-und-investoren/corporate-governance/entsprechenserklaerung/) veröffentlicht.

(10) Nachtragsbericht

Am 9. Februar 2016 wurde entschieden, die europäische Phase-III-Studie bei Herzchirurgie-Patienten aufgrund unzureichender Rekrutierung vorzeitig abzubrechen.

Am 18. Februar 2016 hat PAION darüber berichtet, dass die japanische Zulassungsbehörde für Arzneimittel und Medizinprodukte (PMDA) im Rahmen eines sog. Pre-NDA-Meetings das klinische und nicht-klinische Datenpaket für Remimazolam als vollständig für die Einreichung des Zulassungsantrags in der Indikation Allgemeinanästhesie erachtet hat.

Weitere wesentliche Ereignisse haben sich im Zeitraum zwischen dem Abschlussstichtag, dem 31. Dezember 2015, und dem Tag der Fertigstellung dieses Berichts nicht ergeben.

 

Aachen, 21. März 2016

PAION AG

Dr. Wolfgang Söhngen

Dr. Jürgen Raths

Abdelghani Omari

Anlage A: Entwicklung des Anlagevermögens 2015

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Anschaffungs- und Herstellungskosten
01.01.2015
EUR
Zugänge
EUR
Abgänge
EUR
31.12.2015
EUR
Immaterielle Vermögensgegenstände        
Konzessionen, gewerbliche Schutzrechte und ähnliche Rechte und Werte sowie Lizenzen an solchen Rechten und Werten 59.595,05 0,00 0,00 59.595,05
  59.595,05 0,00 0,00 59.595,05
Finanzanlagen        
Anteile an verbundenen Unternehmen 59.974.426,77 0,00 0,00 59.974.426,77
Wertpapiere des Anlagevermögens 11,70 0,00 0,00 11,70
  59.974.438,47 0,00 0,00 59.974.438,47
  60.034.033,52 0,00 0,00 60.034.033,52
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Kumulierte Abschreibungen
01.01.2015
EUR
Zugänge
EUR
Abgänge
EUR
31.12.2015
EUR
Immaterielle Vermögensgegenstände        
Konzessionen, gewerbliche Schutzrechte und ähnliche Rechte und Werte sowie Lizenzen an solchen Rechten und Werten 43.897,05 5.382,00 0,00 49.279,05
  43.897,05 5.382,00 0,00 49.279,05
Finanzanlagen        
Anteile an verbundenen Unternehmen 47.198.497,10 0,00 0,00 47.198.497,10
Wertpapiere des Anlagevermögens 0,00 0,00 0,00 0,00
  47.198.497,10 0,00 0,00 47.198.497,10
  47.242.394,15 5.382,00 0,00 47.247.776,15
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Buchwerte
31.12.2015
EUR
31.12.2014
EUR
Immaterielle Vermögensgegenstände    
Konzessionen, gewerbliche Schutzrechte und ähnliche Rechte und Werte sowie Lizenzen an solchen Rechten und Werten 10.316,00 15.698,00
  10.316,00 15.698,00
Finanzanlagen    
Anteile an verbundenen Unternehmen 12.775.929,67 12.775.929,67
Wertpapiere des Anlagevermögens 11,70 11,70
  12.775.941,37 12.775.941,37
  12.786.257,37 12.791.639,37

Bilanzeid gemäß § 37v Abs. 1 und 2 WpHG i.V.m. §§ 264 Abs. 2 Satz 3 und 289 Abs. 1 Satz 5 HGB

"Wir versichern nach bestem Wissen, dass gemäß den anzuwendenden Rechnungslegungsgrundsätzen der Jahresabschluss ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der PAION AG vermittelt und im Lagebericht der Geschäftsverlauf einschließlich des Geschäftsergebnisses und die Lage der PAION AG so dargestellt sind, dass ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild vermittelt wird, sowie die wesentlichen Chancen und Risiken der voraussichtlichen Entwicklung der PAION AG beschrieben sind."

 

Aachen, 21. März 2016

PAION AG

Dr. Wolfgang Söhngen

Dr. Jürgen Raths

Abdelghani Omari

Bestätigungsvermerk

Zu dem Jahresabschluss und dem Lagebericht haben wir folgenden Bestätigungsvermerk erteilt:

"Wir haben den Jahresabschluss - bestehend aus Bilanz, Gewinn- und Verlustrechnung sowie Anhang - unter Einbeziehung der Buchführung und den Lagebericht der PAION AG, Aachen, für das Geschäftsjahr vom 1. Januar 2015 bis 31. Dezember 2015 geprüft. Die Buchführung und die Aufstellung von Jahresabschluss und Lagebericht nach den deutschen handelsrechtlichen Vorschriften liegen in der Verantwortung der gesetzlichen Vertreter der Gesellschaft. Unsere Aufgabe ist es, auf der Grundlage der von uns durchgeführten Prüfung eine Beurteilung über den Jahresabschluss unter Einbeziehung der Buchführung und über den Lagebericht abzugeben.

Wir haben unsere Jahresabschlussprüfung nach § 317 HGB unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung vorgenommen. Danach ist die Prüfung so zu planen und durchzuführen, dass Unrichtigkeiten und Verstöße, die sich auf die Darstellung des durch den Jahresabschluss unter Beachtung der Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung und durch den Lagebericht vermit-telten Bildes der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage wesentlich auswirken, mit hinreichender Sicherheit erkannt werden. Bei der Festlegung der Prüfungshandlungen werden die Kenntnisse über die Geschäftstätigkeit und über das wirtschaftliche und rechtliche Umfeld der Gesellschaft sowie die Erwartungen über mögliche Fehler berücksichtigt. Im Rahmen der Prüfung werden die Wirksamkeit des rechnungslegungsbezogenen internen Kontrollsystems sowie Nachweise für die Angaben in Buchführung, Jahresabschluss und Lagebericht überwiegend auf der Basis von Stichproben beurteilt. Die Prüfung umfasst die Beurteilung der angewandten Bilanzierungsgrundsätze und der wesentlichen Einschätzungen der gesetzlichen Vertreter sowie die Würdigung der Gesamtdarstellung des Jahresabschlusses und des Lageberichts. Wir sind der Auffassung, dass unsere Prüfung eine hinreichend sichere Grundlage für unsere Beurteilung bildet.

Unsere Prüfung hat zu keinen Einwendungen geführt.

Nach unserer Beurteilung aufgrund der bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnisse entspricht der Jahresabschluss den gesetzlichen Vorschriften und vermittelt unter Beachtung der Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Gesellschaft. Der Lagebericht steht in Einklang mit dem Jahresabschluss, vermittelt insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Gesellschaft und stellt die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend dar."

 

Köln, 21. März 2016

Ernst & Young GmbH
Wirtschaftsprüfungsgesellschaft

gez. Ueberschär, Wirtschaftsprüfer

gez. Galden, Wirtschaftsprüfer

PAION AG

Martinstraße 10-12

52062 Aachen

Deutschland

Telefon +49 241 4453-0

Fax +49 241 4453-100

info@paion.com

www.paion.com

Entsprechenserklärung zum Deutschen Corporate Governance Kodex

Gemäß § 161 AktG sind der Vorstand und der Aufsichtsrat der PAION AG verpflichtet, jährlich zu erklären, dass den vom Bundesministerium der Justiz im amtlichen Teil des Bundesanzeigers bekannt gemachten Empfehlungen der "Regierungskommission Deutscher Corporate Governance Kodex" in der jeweils gültigen Fassung entsprochen wurde und wird oder welche Empfehlungen nicht angewendet wurden oder werden und warum nicht.

Der Vorstand und der Aufsichtsrat der PAION AG erklären gemäß § 161 AktG: Seit Abgabe der letzten Entsprechenserklärung im Dezember 2014, entsprach im Geschäftsjahr 2015 und entspricht die PAION AG sämtlichen Empfehlungen der "Regierungskommission Deutscher Corporate Governance Kodex" in der Fassung vom 5. Mai 2015, mit Ausnahme der folgenden Abweichung:

Bildung von Ausschüssen (Ziffer 5.3.3)

Der Deutsche Corporate Governance Kodex empfiehlt, dass der Aufsichtsrat einen Nominierungsausschuss bilden soll, der ausschließlich mit Vertretern der Anteilseigner besetzt ist und dem Aufsichtsrat für dessen Vorschläge an die Hauptversammlung zur Wahl von Aufsichtsratsmitgliedern geeignete Kandidaten benennt. Der Aufsichtsrat der PAION AG besteht aus drei Mitgliedern. Die Nominierung von Kandidaten erfolgt durch den gesamten Aufsichtsrat, so dass der Aufsichtsrat von der Bildung eines Nominierungsausschusses abgesehen hat.

 

Aachen, im Dezember 2015

Aufsichtsrat der PAION AG

Dr. Jörg Spiekerkötter, Vorsitzender des Aufsichtsrats

Vorstand der PAION AG

Dr. Wolfgang Söhngen, Vorsitzender des Vorstands

Dr. Jürgen Raths, Mitglied des Vorstands

Abdelghani Omari, Mitglied des Vorstands

Bericht des Aufsichtsrats

Sehr geehrte Aktionärinnen und Aktionäre,

der Aufsichtsrat hat im abgelaufenen Geschäftsjahr die ihm gemäß Gesetz, Satzung und Geschäftsordnung obliegenden Aufgaben wahrgenommen und die Führung der Geschäfte durch den Vorstand in Erfüllung seiner Beratungs- und Aufsichtsfunktion intensiv begleitet. In alle Entscheidungen von grundlegender Bedeutung für das Unternehmen war der Aufsichtsrat unmittelbar eingebunden. Im Rahmen der Aufgabenerfüllung ist dem Aufsichtsrat vom Vorstand über die Unternehmensplanung, die Lage und Entwicklung des Unternehmens sowie über alle bedeutsamen Geschäftsvorfälle regelmäßig sowohl schriftlich als auch mündlich zeitnah und umfassend berichtet worden.

Zu den Entscheidungen oder Maßnahmen des Vorstands, die nach Gesetz, Satzung oder Geschäftsordnung des Vorstands zustimmungspflichtig sind, sowie zu sonstigen Entscheidungen von grundlegender Bedeutung hat der Aufsichtsrat nach sorgfältiger Prüfung und Beratung sein Votum abgegeben. Über die Berichte des Vorstands hinaus unterhielt der Vorsitzende des Aufsichtsrats kontinuierlich Kontakt zum Vorstand, insbesondere dem Vorstandsvorsitzenden. Der Aufsichtsratsvorsitzende hat sich dabei über die aktuelle Geschäftsentwicklung, die Liquiditätslage, den Verlauf der Entwicklungstätigkeit mit Remimazolam und die Möglichkeiten seiner optimalen Kommerzialisierung sowie weitere wesentliche Geschäftsvorgänge informiert.

Veränderungen im Vorstand

Frau Dr. Mariola Söhngen (Chief Medical Officer) ist zum 31. Oktober 2015 aus dem Vorstand ausgeschieden.

Herr Dr. Jürgen Raths wurde zum 1. September 2015 vom Aufsichtsrat als Vorstandsmitglied (Chief Operating Officer) bestellt.

Sitzungen des Aufsichtsrats und Schwerpunkte der Beratungen

Im Geschäftsjahr 2015 fanden insgesamt neun Aufsichtsratssitzungen statt. Davon wurden sieben Sitzungen als Präsenzsitzung und zwei Sitzungen als gemeinsame Telefonkonferenz abgehalten. An allen Aufsichtsratssitzungen nahmen alle Aufsichtsratsmitglieder vollzählig teil.

Der Aufsichtsrat hat einen Prüfungsausschuss gebildet, dem alle Mitglieder des Aufsichtsrats angehören. Herr John Dawson ist Vorsitzender des Prüfungsausschusses und erfüllt alle Maßgaben des § 100 Abs. 5 AktG. Da der Aufsichtsrat nur aus drei Mitgliedern besteht, wurden keine weiteren Ausschüsse gebildet.

Schwerpunkte der Sitzungen des Aufsichtsrats im Geschäftsjahr 2015 waren insbesondere folgende Themen:

Die strategische Ausrichtung der Gesellschaft und der PAION-Gruppe

Die Finanzierung der Gesellschaft und der PAION-Gruppe

Die Phase-III-Entwicklungsprogramme mit Remimazolam in den USA und in Europa

Die Möglichkeiten einer optimalen Kommerzialisierung von Remimazolam, entweder durch Pharmapartner oder durch eigene Kommerzialisierung in ausgewählten Territorien

Die Besetzung des Vorstands und die Personalausstattung der PAION-Gruppe

Die Situation in Japan, insbesondere der Fortgang des Technologietransfers von Ono Pharmaceutical Co. Ltd. und die Suche nach einem neuen Partner für eine Remimazolam Lizenz für Japan

Die vom Vorstand aufgestellten Budgetanpassungen für 2015 und die Budgetplanungen für das Jahr 2016 wurden vom Aufsichtsrat detailliert geprüft und gebilligt. Die strategische Ausrichtung wurde auf der Basis mittel- und langfristiger Unternehmensplanungen sowie Szenariogegenüberstellungen beraten, überprüft und angepasst. Insbesondere wurde vor dem Hintergrund der laufenden Phase-III-Studien beschlossen, eine Eigenvermarktung von Remimazolam, als attraktive Alternative zur Verpartnerung, in ausgewählten Territorien anzustreben. Ein besonderes Augenmerk galt auch der Risikolage und dem Risikomanagement der Gesellschaft.

Der Vorstand informierte den Aufsichtsrat regelmäßig über die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der PAION-Gruppe. Grundlage hierfür waren die zeitnah zur Verfügung gestellten Monatsabschlüsse, die Quartalsfinanzberichte, der Halbjahres- und Jahresfinanzbericht sowie Abweichungsanalysen in Bezug auf die Planung.

Den Halbjahresbericht und die Quartalsfinanzberichte erörterte der Aufsichtsrat bzw. der Prüfungsausschuss vor dessen Veröffentlichung mit dem Vorstand.

Interessenskonflikte der Aufsichtsratsmitglieder nach Ziffer 5.5 des Deutschen Corporate Governance Kodex traten im Geschäftsjahr 2015 nicht auf.

Der Prüfungsausschuss tagte im Geschäftsjahr 2015 in vier Sitzungen und befasste sich insbesondere mit folgenden Themen:

Die Rechnungslegung der Gesellschaft und der PAION-Gruppe

Wesentliche Bilanzierungssachverhalte

Die Erteilung des Auftrags an den Abschlussprüfer und die Bestimmung von Prüfungsschwerpunkten

Die Überwachung des Rechnungslegungsprozesses, der Wirksamkeit des Risikomanagementsystems und des internen Kontrollsystems.

Die Ausschussmitglieder nahmen vollzählig an allen Sitzungen des Prüfungsausschusses teil.

Corporate Governance

Der Begriff "Corporate Governance" steht für eine transparente und an einer langfristigen Wertschöpfung ausgerichteten Unternehmensführung. Der Aufsichtsrat identifiziert sich mit den Grundsätzen des Deutschen Corporate Governance Kodex. Im Dezember 2015 haben Aufsichtsrat und Vorstand gemeinsam eine aktualisierte Entsprechenserklärung gemäß § 161 AktG abgegeben und anschließend auf der Webseite der Gesellschaft unter http://www.paion.com/de/medien-und-investoren/corporate-governance/entsprechenserklaerungden Aktionären dauerhaft zugänglich gemacht. Die PAION AG entspricht auch nach der neuen Fassung des Kodex vom 5. Mai 2015 fast vollständig den Empfehlungen der Regierungskommission Deutscher Corporate Governance Kodex. Eine Erläuterung der Abweichung vom Kodex sowie Informationen zur Corporate Governance der PAION AG finden Sie im vom Aufsichtsrat und Vorstand gemeinsam verfassten Bericht zur Corporate Governance im Geschäftsbericht.

Jahres- und Konzernabschluss

Ernst & Young GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Zweigniederlassung Köln, ("Ernst & Young") wurde am 20. Mai 2015 von der Hauptversammlung als Abschlussprüfer und Konzernabschlussprüfer für das Geschäftsjahr 2015 bestellt und anschließend vom Aufsichtsrat entsprechend beauftragt. Die Unabhängigkeit von Ernst & Young gemäß Ziffer 7.2.1 des Deutschen Corporate Governance Kodex wurde uns im Vorfeld der Hauptversammlung schriftlich bestätigt. Ernst & Young hat den vom Vorstand aufgestellten Jahres- und Konzernabschluss der PAION AG, den Lagebericht und Konzernlagebericht des Geschäftsjahres 2015 geprüft und mit dem uneingeschränkten Bestätigungsvermerk versehen. Der Konzernabschluss wurde gemäß § 315 a HGB auf Grundlage der International Financial Reporting Standards (IFRS) aufgestellt.

Alle Aufsichtsratsmitglieder erhielten rechtzeitig vor der Bilanzsitzung des Aufsichtsrats am 21. März 2016 die Abschlussunterlagen und die Prüfungsberichte des Abschlussprüfers und befassten sich in Vorbereitung auf diese Sitzung eingehend mit diesen Unterlagen. In der Bilanzsitzung diskutierte und prüfte der Aufsichtsrat den Jahres- und Konzernabschluss der PAION AG, den Lagebericht und Konzernlagebericht. Die vom Vorstand im Lagebericht und Konzernlagebericht getroffenen Einschätzungen stimmten mit den bisherigen Berichten des Vorstands an den Aufsichtsrat überein und entsprachen auch der eigenen Einschätzung des Aufsichtsrats. Der Abschlussprüfer nahm ebenfalls an der Bilanzsitzung teil. Dabei berichtete er über die Prüfung, insbesondere dass keine wesentlichen Schwächen des internen Kontroll- und des Risikomanagementsystems bezogen auf den Rechnungslegungsprozess vorlagen, kommentierte die Prüfungsschwerpunkte und stand dem Aufsichtsrat für ergänzende Fragen und Auskünfte zur Verfügung.

Der Aufsichtsrat nimmt die Prüfungsberichte des Jahres- und Konzernabschlusses sowie des Lageberichts und Konzernlageberichts zustimmend zur Kenntnis. Der Aufsichtsrat erhebt nach eigener Prüfung keine Einwendungen und billigt den vom Vorstand aufgestellten Jahres- und Konzernabschluss. Der Jahresabschluss ist somit festgestellt.

Der Aufsichtsrat dankt den Mitgliedern des Vorstands und allen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern für ihr großes Engagement und für ihre Leistungen im Geschäftsjahr 2015.

 

Aachen, im März 2016

Für den Aufsichtsrat

Dr. Jörg Spiekerkötter, Vorsitzender