![]() PAION AGAachenKonzernfinanzbericht über das erste Halbjahr 2016PAION Q2#2016Über die PAION AGDie PAION AG ist ein börsennotiertes Specialty-Pharma-Unternehmen, das innovative
Wirkstoffe zur Anwendung bei ambulanter und im Krankenhaus durchgeführter Sedierung,
Anästhesie sowie in der Intensivmedizin mit dem Ziel einer späteren Vermarktung entwickelt.
PAIONs Leitsubstanz ist Remimazolam, ein intravenös verabreichtes, ultrakurz wirkendes
und gut steuerbares Benzodiazepin-Sedativum und -Anästhetikum, welches sich in klinischer
Phase-III-Entwicklung für Kurzsedierungen in den USA befindet. Aktuell fokussiert
PAION alle operativen und finanziellen Ressourcen auf den erfolgreichen Abschluss
des klinischen US-Entwicklungsprogramms für Kurzsedierungen. Außerhalb der USA hat
sich PAION bis dato auf die Entwicklung von Remimazolam in der Indikation Allgemeinanästhesie
konzentriert. Die Entwicklung für die Sedierung auf der Intensivstation ist Teil des
längerfristigen Entwicklungsplans für Remimazolam. Remimazolam ist in den USA, Kanada, China, Russland (GUS), der Türkei, der MENA-Region
und Südkorea an Partner auslizenziert. PAION hat seinen Hauptsitz in Aachen und weitere Standorten in Cambridge (Vereinigtes
Königreich) und New Jersey (USA). PAIONs Vision ist es, ein anerkannter "PAIONeer" in der Sedierung und Anästhesie zu
werden. Wichtige Kennzahlenscroll
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Konzernzwischenlagebericht für das erste Halbjahr 2016Die Berichtsperiode im ÜberblickFebruarPAION bricht europäische Remimazolam Phase-III-Studie bei Herzchirurgiepatienten wegen
unzureichender Patientenrekrutierung ab US-Behörde für Patent- und Markenschutz erteilt Substanzpatent für Remimazolam-Besylat PAION berichtet über positives Pre-NDA-Meeting mit der japanischen Zulassungsbehörde
PMDA AprilPAION schließt Patientenrekrutierung in der pivotalen US-Phase-III-Koloskopiestudie
mit Remimazolam in der Indikation Kurzsedierung erfolgreich ab JuniPAION gibt positive Headline-Daten in der pivotalen US-Phase-III-Koloskopiestudie
mit Remimazolam in der Indikation Kurzsedierung bekannt PAION vergibt US-Lizenzrechte für Remimazolam an Cosmo Pharmaceuticals (Cosmo); Cosmo
wird größter Aktionär der PAION AG durch Investition von EUR 9,6 Mio. in PAION-Aktien Entwicklungs- und VermarktungsaktivitätenPAION fokussierte sich im ersten Halbjahr 2016 auf die Entwicklung von Remimazolam
in der Kurzsedierung für eine Zulassung in den USA. Die Patientenrekrutierung der
ersten Phase-III-Studie in den USA wurde im April 2016 abgeschlossen, und im Juni
2016 verkündete PAION, dass Remimazolam seinen primären Endpunkt zur Wirksamkeit in
der ersten Studie seines Phase-III-Programms in den USA für die Indikation Kurzsedierung
erreicht hat. Im Rahmen der klinischen Studie, welche in 13 US-Studienzentren durchgeführt
wurde, wurden insgesamt 461 Patienten eingeschlossen. Die Studie diente dazu, die
Wirksamkeit und Sicherheit von Remimazolam im Vergleich zu Placebo (und mit Midazolam
als Ergänzungsmedikation) bei Koloskopie-Patienten zu untersuchen. Die Sedierung wurde
unter Aufsicht eines Gastroenterologen verabreicht. Der primäre Endpunkt, definiert
als erfolgreiche Durchführung des Eingriffs ohne Notwendigkeit der Verabreichung von
Ergänzungsmedikation, wurde in 91,3 % in der Remimazolam-Gruppe und in der Placebo-Gruppe
in 5,0 % der Patienten erreicht. Das Sicherheitsprofil von Remimazolam war konsistent
mit dem in vorhergehenden Studien beobachteten Profil. Die Studie beinhaltete ebenfalls
eine mit Midazolam behandelte Patientengruppe (Open-Label). Die Auswertung des kompletten
Datensatzes wird derzeit weitergeführt und soll in einem wissenschaftlichen Format
im Herbst 2016 veröffentlicht werden. Das US-Phase-III-Programm beinhaltet darüber hinaus eine zweite konfirmatorische,
prospektive, doppelblinde, placebokontrollierte, randomisierte, multizentrische Open-Label-vs.-Midazolam-Studie
mit 420 Bronchoskopiepatienten. Eine weitere kleinere Sicherheitsstudie (doppelblind
gegen Placebo und als offene Studie gegen Midazolam) bei 75 Hochrisiko-Koloskopiepatienten
sowie zusätzlich vier laufende Phase-I-Studien, um das Sicherheitsprofil von Remimazolam
weiter zu unterstützen, komplettieren das Entwicklungsprogramm. Seit Beginn des US-Phase-III-Programms wurden durch ein unabhängiges Data Monitoring
Committee (DMC) mehrere Analysen der Sicherheitsdaten durchgeführt. Das DMC gab jeweils
eine positive Empfehlung, die Studien planmäßig fortzuführen. Im Juni 2016 hat PAION mit Cosmo eine Investitions- sowie eine Lizenzvereinbarung
für die USA abgeschlossen. Im August 2015 wurde die multinationale, multizentrische, randomisierte, einfach blinde
Propofol-kontrollierte, konfirmatorische EU-Phase-III-Studie bei Patienten in der
Herzchirurgie, die sich einem kardiochirurgischen Eingriff unterziehen, gestartet.
Aufgrund des komplexen Studiendesigns ergaben sich jedoch Schwierigkeiten bei der
Rekrutierung von Patienten. Trotz intensiver Bemühungen, die Patientenrekrutierung
zu beschleunigen, ließ sich das Studiendesign nicht adäquat in die klinische Praxis
übertragen. Daher beschloss PAION im Februar 2016, die Studie abzubrechen, um eine
langwierige und teure Fortführung mit diesem Studiendesign zu vermeiden. Derzeit evaluiert
PAION Möglichkeiten der Weiterentwicklung des klinischen Entwicklungsprogramms von
Remimazolam in der EU. Mit der japanischen Zulassungsbehörde PMDA (Japanese Pharmaceutical and Medical Devices
Agency) fand im Januar 2016 ein Pre-NDA-Meeting (NDA = New Drug Application; Zulassungsantrag
für neues Medikament) statt. Die PMDA erklärte, dass die nichtklinischen und klinischen
Datenpakete von Remimazolam als komplett für die Einreichung des Zulassungsantrags
in der Indikation "Einleitung und Aufrechterhaltung einer Allgemeinanästhesie" angesehen
werden. Bereits im Oktober 2015 berichtete PAION über die Bestätigung der japanischen
Zulassungsbehörde PMDA, dass sowohl der von PAION in Europa hergestellte Wirkstoff
als auch die Fertigform von Remimazolam den Voraussetzungen für eine Zulassung in
Japan entsprechen. FinanzüberblickIm ersten Halbjahr 2016 wurden Umsatzerlöse in Höhe von EUR 0,2 Mio. realisiert, die
im Wesentlichen aus der mit Cosmo abgeschlossenen US-Lizenzvereinbarung resultieren.
Die Forschungs- und Entwicklungskosten beliefen sich auf EUR 12,2 Mio. und haben sich
gegenüber dem ersten Halbjahr 2015 aufgrund der fortwährenden Fokussierung auf die
Entwicklungsaktivitäten mit Remimazolam vor allem im Zusammenhang mit der Durchführung
des US-Phase-III-Programms leicht um EUR 0,2 Mio. erhöht. Die Verwaltungs- und Vertriebskosten
erhöhten sich im Vergleich zum ersten Halbjahr 2015 vornehmlich durch die Vorbereitung
potentieller Kapitalmaßnahmen, die wegen des Abschlusses der Vereinbarungen mit Cosmo
letztlich nicht durchgeführt wurden. Insgesamt ist im ersten Halbjahr 2016 ein Periodenfehlbetrag
in Höhe von EUR 13,2 Mio. angefallen, im Vergleich zu einem Periodenfehlbetrag in
Höhe von EUR 11,3 Mio. im Vorjahreszeitraum. Der Finanzmittelbestand hat sich im ersten Halbjahr 2016 um insgesamt EUR 0,6 Mio.
im Vergleich zum 31. Dezember 2015 verringert und betrug zum 30. Juni 2016 EUR 32,1
Mio. Auf Basis der aktuellen Planung geht PAION davon aus, dass der Finanzmittelbestand
und die von Cosmo nach dem Bilanzstichtag erhaltene Upfrontzahlung in Höhe von EUR
10 Mio. PAION in die Lage versetzen, die laufende Phase-III-Entwicklung in den USA
in der Indikation Kurzsedierung einschließlich der Marktzulassungsvorbereitungen vollständig
abzuschließen. Sollten Entwicklung, Einreichung des Marktzulassungsantrags und die
Marktzulassung planmäßig erfolgen, wird PAION unter Berücksichtigung aller Kosten
sowohl für die Entwicklung als auch für die Marktzulassungsvorbereitungen keine weiteren
Finanzmittel benötigen, um Remimazolam auf den US-Markt zu bringen. Für die Märkte in der EU evaluiert PAION derzeit Möglichkeiten der Fortführung des
klinischen Entwicklungsprogramms von Remimazolam. Für die Entwicklung in der EU wären
jedoch zusätzliche Finanzmittel erforderlich. Kapitalmarktumfeld und Entwicklung der PAION-AktieDie Entwicklung am deutschen Kapitalmarkt wurde in den ersten sechs Monaten 2016 durch
die niedrigen Zinsen, das Anleihenkaufprogramm der Europäischen Zentralbank und durch
die politischen Turbulenzen um den "Brexit" beeinflusst. Der DAXsubsector Biotechnology
Index und der NASDAQ Biotechnology Index schlossen das erste Halbjahr 2016 mit 15,4
% bzw. 23,9 % im Minus. Die PAION-Aktie eröffnete das Jahr 2016 mit einem Kurs von EUR 2,37 (Xetra). Der Höchstkurs
wurde am 22 Februar 2016 mit EUR 2,64 (Xetra) zum Handelsschluss erreicht. Der Tiefstkurs
wurde am 11. Februar 2016 mit EUR 1,08 (Xetra) markiert. Der Schlusskurs am 30. Juni
2016 lag bei EUR 2,12 (Xetra). Dies entspricht einem Abschlag von 6 % gegenüber dem
Schlusskurs vom 30. Dezember 2015 (EUR 2,25; Xetra). Das durchschnittliche tägliche Handelsvolumen (Xetra und Parkett Frankfurt) belief
sich im ersten Halbjahr 2016 auf 233.619 Aktien (im Gesamtjahr 2015: 220.148 Aktien).
Damit wurden knapp 29 Mio. Aktien im ersten Halbjahr 2016 gehandelt (im Gesamtjahr
2015: 56 Mio. Aktien). Entwicklung des PAION-Aktienkurses und des Volumens (Xetra) im ersten Halbjahr 2016![]() Überblick über die Forschungs- und EntwicklungstätigkeitDas Entwicklungsportfolio der PAION-Gruppe besteht im Wesentlichen aus der Leitsubstanz
Remimazolam mit seinen drei Indikationen Kurzsedierung, Allgemeinanästhesie und Sedierung
auf der Intensivstation. Die beiden weiteren Substanzen M6G und GGF2 sind keine wesentlichen
Werttreiber für PAION. RemimazolamRemimazolam ist ein ultrakurz wirksames intravenöses Benzodiazepin-Sedativum und -Anästhetikum,
das sich derzeit in klinischer Phase-III-Entwicklung für Kurzsedierungen in den USA
befindet. Im menschlichen Körper wird Remimazolam von Gewebe-Esterasen, einer weit
verbreiteten Art von Enzymen, zu einem inaktiven Metaboliten abgebaut und nicht über
cytochromabhängige Abbauwege in der Leber. Wie bei anderen Benzodiazepinen steht mit
Flumazenil ein Gegenmittel zur Verfügung, um bei Bedarf die Sedierung und Narkose
wieder rasch beenden zu können. Wirksamkeit und Sicherheit wurden bereits in klinischen Studien bei über 1.000 Patienten
nachgewiesen. Die bisherigen Daten deuten darauf hin, dass Remimazolam einen raschen
Wirkeintritt und ein schnelles Abklingen der Wirkung hat und dabei ein günstiges kardiorespiratorisches
Sicherheitsprofil besitzt. Ein pädiatrischer Entwicklungsplan wurde mit der FDA abgestimmt und wird nach Abschluss
der laufenden Entwicklung für die erwachsenen Patienten von Cosmo begonnen werden.
Ein vollständiges Phase-III-Entwicklungsprogramm in der Allgemeinanästhesie wurde
in Japan, sowie eine Phase-II-Studie in der Allgemeinanästhesie in Europa erfolgreich
abgeschlossen. Basierend auf den positiven Ergebnissen der japanischen Phase-II-Studie
ist die Entwicklung von Remimazolam für die Sedierung auf der Intensivstation (für
mehr als 24 Stunden nach der Operation) nach dem erfolgreichen Abschluss der Entwicklung
in den Indikationen Kurzsedierung und Allgemeinanästhesie geplant. Remimazolam ist in den USA, Kanada, China, Russland (GUS), der Türkei, der MENA-Region
und Südkorea an Cosmo, Pharmascience (Pendopharm), Yichang Humanwell, R-Pharm, TR-Pharm
und Hana Pharm verpartnert. Für alle anderen Märkte steht Remimazolam zur Einlizenzierung
zur Verfügung. Markt für Kurzsedierungen (USA)PAION schätzt auf Basis externer Quellen (Symphony Health Solutions, Centers for Disease
Control and Prevention) und eigener Projektionen, dass im Jahr 2013 ca. 43 Millionen
Kurzsedierungen in den USA erfolgt sind; die meisten davon außerhalb von Krankenhäusern. Das Wachstum des Kurzsedierungsmarktes in den USA wird seit vielen Jahren durch die
Zunahme medizinischer Eingriffe mit Kurzsedierungen getrieben, wie z. B. Darmkrebsvorsorgeuntersuchungen
durch Koloskopien und eine allgemeine Zunahme der Nachfrage nach Vorsorgeuntersuchungen.
Laut iData Research, das auf umfangreiche US-amerikanische Datenbanken zugreift, um
historische Trends zu untersuchen, und Prognosen für Eingriffe in den USA abgibt,
wurden 2015 26,7 Mio. Koloskopien und Endoskopien in den USA berichtet, und die Zahl
wird voraussichtlich mit einer durchschnittlichen Rate von 2,6 % pro Jahr bis 2020
wachsen. PAION schätzt, dass 75 % der Koloskopien und Endoskopien aufgrund der höheren
Erstattungsgebühren im Vergleich zu Krankenhäusern ambulant durchgeführt werden. Regelmäßige endoskopische Untersuchungen für Menschen im Alter ab 50 Jahren werden
von allen großen Krankenkassen empfohlen und abgedeckt, einschließlich denen des "Centers
for Medicare und Medicaid Services ("CMS")", einer US-Bundesbehörde, die das nationale
Sozialversicherungsprogramm verwaltet. Durch eine wirksame Vorsorge wird die Wahrscheinlichkeit
für das Auftreten von Krankheiten wie Krebs reduziert und somit das Leid für die Patienten
sowie die damit assoziierte finanzielle Belastung der Krebspatienten und Kostenträger
reduziert. Die Statistiken zeigen, dass die Rate der Darmkrebsdiagnosen in den USA
für Personen ab 50 Jahren in den letzten 10 Jahren um 30 % gesunken ist, zum Teil,
weil mehr Menschen das empfohlene Screening erhalten. Darmkrebs ist die dritthäufigste
Krebsart und die dritthäufigste Ursache für Krebstod bei Männern und Frauen in den
USA. Trotz des Rückgangs in Darmkrebs-Sterberaten als Folge der Früherkennung wurde
im Jahr 2010 berichtet, dass nur 59 % der Menschen ab 50 Jahren, für die Screening
empfohlen wird, Darmkrebstests nach den aktuellen Richtlinien erhalten haben. Der
Endoskopiemarkt in der Gastroenterologie stellt mit ca. 20 Mio. Eingriffen pro Jahr
und einem stabilen Wachstum das lukrativste Marktsegment für Remimazolam in der Kurzsedierung
dar. Derzeit sind Propofol und Midazolam - beide generisch - die am häufigsten verwendeten
Substanzen in der Kurzsedierung. PAION schätzt, dass diese zwei Substanzen einen Marktanteil
von jeweils rund 50 % in Bezug auf den ambulanten Markt für Koloskopien haben. Das
Propofol-Label schreibt das Vorhandensein eines Anästhesisten während des gesamten
Verfahrens vor, da Propofol potentiell kardiodepressive Effekte und respiratorische
Depressionen induziert, was zu zusätzlichen Kosten führt. Midazolam wird als ein sichereres
Mittel angesehen, allerdings mit einem längeren Wirkeintritt und -abklingen, wodurch
sich Auswirkungen auf den Patientendurchsatz und die Effizienz insgesamt ergeben können. Da die nationalen Reformen der Krankenversicherung im Rahmen der "Patient Protection
and Affordable Care Act ("PPACA")" im Gange sind, wird erwartet, dass die zunehmende
Anzahl an Untersuchungen zu einem leistungsorientierten Abrechnungssystem führen wird,
das der besseren Harmonisierung von Zahlungen und hoher Untersuchungsqualität dienen
soll. Dies würde bedeuten, dass kostenwirksame Medikamente mit einem klinischen Nutzen
in größerem Umfang genutzt werden und dass weiterhin Prämien für innovative Medikamente
mit einem starken klinischen Profil bezahlt werden. Daher geht PAION davon aus, dass
Bedenken im Zusammenhang mit den Gesamtkosten der Verfahren, getrieben durch die Notwendigkeit
der Überwachung durch Anästhesisten bei der Anwendung von Mitteln wie Propofol, Auswirkungen
auf die Wahl von Arzneimitteln für Kurzsedierungen haben werden. Allein die Kosten
im Zusammenhang mit Anästhesie-Dienstleistungen bei gastrointestinalen Endoskopieverfahren
werden auf USD 1,3 Milliarden im Jahr 2009 geschätzt. Dementsprechend erwartet PAION,
bei primärem Fokus auf die Nutzer von Midazolam, dass Erstattungsregelungen der nationalen
und kommerziellen Gesundheitssysteme wie Medicare, die in Abhängigkeit von der Anwesenheit
eines Anästhesisten unterschiedlich hohe Beträge an Ärzte und/oder Patienten erstatten,
potentiell die Nachfrage nach Produkten positiv beeinflussen, bei deren Anwendung
die Anwesenheit eines Anästhesisten nicht erforderlich ist. PAION geht davon aus, dass Remimazolam, vorbehaltlich der FDA-Zulassung mit einem
Sicherheitslabel vergleichbar mit dem von Midazolam, von den anstehenden Veränderungen
hinsichtlich der Erstattungsregelungen profitieren könnte, da es unter der Aufsicht
eines Gastroenterologen verabreicht werden könnte. Remimazolam wäre damit trotz des
von Midazolam ausgehenden Preisdrucks auf Basis seines gegenüber Midazolam verbesserten
Effizienzprofils wettbewerbsfähig. Allgemeinanästhesie-(EU)-MarktBasierend auf Marktforschung schätzt PAION, dass in der EU jedes Jahr ca. 29 Millionen
Operationen unter einer Allgemeinanästhesie durchgeführt werden. Davon werden ca.
10 Millionen Eingriffe bei Hochrisikopatienten vorgenommen (American Society of Anesthesiologists-("ASA")-Klassifikationen
III oder höher), die besonders anfällig für hämodynamische Instabilität sind. 55 %
aller Anästhesien sind balancierte Anästhesien, d. h. eine Kombination von intravenösen
Mitteln und Narkosegasen, 20 % sind intravenöse Anästhesien (TIVA) mit Propofol und
die restlichen 25 % entfallen auf Regionalanästhesien (z. B. epidurale Anästhesien).
Basierend auf PAIONs eigener EU-Marktforschung werden für die Allgemeinanästhesie
derzeit hauptsächlich Propofol (vor allem für die Einleitung) und Narkosegase, jeweils
in Verbindung mit intravenösen Opioiden, verwendet. Die Fallzahlen in Europa werden weiterhin durch das Altern der Bevölkerung zunehmen.
PAION rechnet mit einer zukünftig steigenden Anzahl und Komplexität der medizinischen
Eingriffe bei der Einleitung und Aufrechterhaltung einer Narkose, getrieben durch
die erwartete Überalterung der Bevölkerung in der EU. Während die Allgemeinanästhesie
bei älteren Patienten häufiger als noch vor einigen Jahren angeboten wird, ist die
Wahl einer individuellen Anästhesie abhängig von der Art der Operation, der zugrunde
liegenden Krankheit und der Beurteilung des allgemeinen körperlichen Gesundheitszustands
des Patienten, einschließlich der Begleiterkrankungen. Dementsprechend glaubt PAION, dass die Nachfrage nach sichereren Mitteln mit geringen
Atemwegs- und Herz-Kreislauf-depressiven Effekten in den kommenden Jahren zunehmen
wird. Dadurch ergeben sich erfolgversprechende Möglichkeiten für Anästhetika mit einem
verbesserten Sicherheitsprofil wie Remimazolam, selbst zu höheren Preisen im Vergleich
zu bestehenden generischen Substanzen. Klinische EntwicklungRemimazolam - über 1.000 Probanden/Patienten behandeltscroll
*
In Klammern Angabe der Anzahl der tatsächlich rekrutierten Probanden/Patienten in
der jeweiligen Studie Kurzsedierung bei kleinen Eingriffen (Leitindikation USA)Bisher sind insgesamt zwei Phase-I-, zwei Phase-II- und eine Phase-III-Studie in der
Indikation Kurzsedierung durchgeführt worden. In der ersten Anwendung am Menschen
wurde ein breites Dosierungsbereich untersucht - von keinem Effekt bis hin zum Bewusstseinsverlust
(welcher für Kurzsedierung nicht erwünscht ist, aber indikativ ist für die Einleitung
von Allgemeinanästhesien). Auf Basis dieser Ergebnisse umfasste die nächste Studienreihe
eine Studie zur Darmspiegelung an gesunden Freiwilligen und eine Phase-IIa-Studie
zu Magenspiegelungen. Diese Studien bestätigten die Notwendigkeit für eine 50 %-ige
Dosisreduktion in Kombination mit Opioiden (bei Darmspiegelung) und waren die Grundlage
für die Phase-IIb-Studie bei Koloskopie-Patienten. In dieser Studie wurde ein festgelegtes
Dosierungsschema getestet, und die niedrigste Anfangsdosierung wird in den laufenden
Phase-III-Studien verwendet. Im März 2015 wurde in den USA die erste Phase-III-Studie gestartet, die Patientenrekrutierung
wurde im April 2016 abgeschlossen, und im Juni 2016 verkündete PAION, dass Remimazolam
seinen primären Endpunkt zur Wirksamkeit in der ersten Studie seines Phase-III-Programms
in den USA für die Indikation Kurzsedierung erreicht hat. Im Rahmen der klinischen
Studie, welche in 13 US-Studienzentren durchgeführt wurde, wurden insgesamt 461 Patienten
eingeschlossen. Die Studie diente dazu, die Wirksamkeit und Sicherheit von Remimazolam
im Vergleich zu Placebo (und mit Midazolam als Ergänzungsmedikation) bei Koloskopie-Patienten
zu untersuchen. Die Sedierung wurde unter Aufsicht eines Gastroenterologen verabreicht.
Der primäre Endpunkt, definiert als erfolgreiche Durchführung des Eingriffs, wurde
in 91,3 % in der Remimazolam-Gruppe und in der Placebo-Gruppe in 5,0 % der Patienten
erreicht. Das Sicherheitsprofil von Remimazolam war konsistent mit dem beobachteten
Profil in vorhergehenden Studien. In wichtigen sekundären Endpunkten zeigte die Remimazolam-Gruppe eine durchschnittliche
Zeit bis zum Beginn des Eingriffs von 5,1 Minuten; die durchschnittliche Zeit vom
Behandlungsende bis zur Wiedererlangung des vollständigen Bewusstseins der Patienten
lag bei 9,25 Minuten. Die Auswertung des kompletten Datensatzes wird derzeit weitergeführt
und soll in einem wissenschaftlichen Format im Herbst 2016 veröffentlicht werden. Die Studie beinhaltete auch eine mit Midazolam behandelte Patientengruppe (Open-Label).
Die im offenen Teil dieser Studie generierten Daten dienen der Hypothesengenerierung
zukünftiger Entwicklung und pharmakoökonomischer Modellierung. Trotz nicht ganz identischer Studiendesigns sind die Daten mit den Ergebnissen der
vorherigen doppelblinden randomisierten US-Phase-IIb-Studie mit Remimazolam und Midazolam
bei 162 Patienten in einer Routine-Koloskopie vergleichbar. In dieser Studie war die
Koloskopie-Erfolgsrate in der Remimazolam-Gruppe signifikant höher, es gab kürzere
Zeiten bis zum Beginn des Eingriffs, kürzere Zeiten vom Behandlungsende bis zur Wiedererlangung
des vollständigen Bewusstseins und somit insgesamt eine kürzere Behandlungszeit als
mit Midazolam. Das US-Phase-III-Programm beinhaltet darüber hinaus eine zweite konfirmatorische,
prospektive, doppelblinde, placebo-kontrollierte, randomisierte, multizentrische Open-Label-vs.-Midazolam-Studie
mit 420 Bronchoskopiepatienten, die im Juni 2015 gestartet wurde, eine kleinere Sicherheitsstudie
(doppelblind gegen Placebo und als offene Studie gegen Midazolam) bei 75 Hochrisiko-Koloskopiepatienten
sowie zusätzlich vier laufende Phase-I-Studien, um das Sicherheitsprofil von Remimazolam
weiter zu unterstützen. Die Patientenrekrutierung in der US-Phase-III-Bronchoskopiestudie, welche den Abschluss
von PAIONs klinischem US-Entwicklungsprogramm in der Kurzsedierung darstellt, verlief
langsamer als erwartet, und der Abschluss der Patientenrekrutierung wird voraussichtlich
erst im zweiten Quartal 2017 erfolgen. PAION implementiert kontinuierlich Maßnahmen zur Beschleunigung der Patientenrekrutierung
der Studie. Kernelemente sind die Verbesserung der Umsetzbarkeit des Studienprotokolls,
die Öffnung zusätzlicher Studienzentren sowie eine intensivierte Betreuung der bestehenden
Studienzentren. Wie schnell nach Abschluss des klinischen Entwicklungsprogramms eine
Einreichung des Zulassungsantrags erfolgen kann, ist abhängig von laufenden Gesprächen
mit Cosmo, die für alle Zulassungsaktivitäten in den USA verantwortlich sind. Allgemeinanästhesie (Leitindikation in EU + Japan)Zum Einsatz von Remimazolam bei der Allgemeinanästhesie wurden insgesamt drei Phase-
I-(Japan), zwei Phase-II- (Japan und EU) und zwei Phase-III-Studien (Japan) durchgeführt.
Ein besonderes Augenmerk lag in den klinischen Programmen auf hämodynamischer Stabilität,
nachdem präklinische Daten darauf hingewiesen hatten, dass Remimazolam eine hämodynamische
Stabilität bewirken könnte, die einen wichtigen medizinischen Bedarf in der Allgemeinanästhesie
adressiert. Das japanische Programm startete mit einer vergleichenden Phase-I-Studie, die auf
PAIONs erster klinischer Studie an Menschen basierte, und ergab ein identisches pharmakokinetisches
und pharmakodynamisches Profil. Im nächsten Schritt wurde eine Phase-I-Studie mit
kontinuierlicher Infusion durchgeführt, um die Dosierung für Einleitung und Aufrechterhaltung
der Allgemeinanästhesie zu bestimmen. Die aufgrund der danach durchgeführten Phase-II-Studie
als sicher und effektiv eingestuften Dosierungen für Einleitung und Aufrechterhaltung
der Narkose wurden anschließend in den japanischen Phase-III-Studien verwendet. Die
Studien bestätigten die Sicherheit und Effektivität als Narkosemittel sowie ein verbessertes
hämodynamisches Profil gegenüber Propofol. Basierend auf dem erfolgreichen Abschluss
der Phase III in Japan fand im Januar 2016 ein Pre-NDA-Meeting (NDA = New Drug Application;
Zulassungsantrag für neues Medikament) mit der japanischen Zulassungsbehörde PMDA
statt. Während des Treffens konnten alle zur Diskussion stehenden offenen Fragen geklärt
werden. Die PMDA erklärte, dass die nichtklinischen und klinischen Datenpakete als
komplett zur Einreichung des Zulassungsantrags in der Indikation "Einleitung und Aufrechterhaltung
einer Allgemeinanästhesie" angesehen werden. Das vollständig von PAIONs ehemaligem
Partner Ono in Japan durchgeführte klinische Entwicklungsprogramm in der Indikation
Allgemeinanästhesie wurde durch die bei PAION verfügbaren umfangreichen, außerhalb
Japans gewonnenen Daten vom Herstellungsprozess bis hin zu klinischen und präklinischen
Daten ergänzt. Im Oktober 2015 berichtete PAION bereits darüber, dass die japanische
Zulassungsbehörde PMDA bestätigt hatte, dass sowohl der von PAION in Europa hergestellte
Wirkstoff als auch die Fertigform von Remimazolam den Voraussetzungen für eine Zulassung
in Japan entsprechen. Damit die japanischen Daten für eine europäische Zulassung verwendet werden können,
wurden in der europäischen Phase-II-Studie dieselben Dosierungen zur Einleitung und
Aufrechterhaltung der Narkose eingesetzt. In dieser Studie wurde das gute hämodynamische
Profil von Remimazolam bestätigt. Im August 2015 wurde der Start der multinationalen, multizentrischen, randomisierten,
einfach blinden Propofol-kontrollierten, konfirmatorischen EU-Phase-III-Studie bei
Patienten, die sich einem kardiochirurgischen Eingriff unterziehen, bekanntgegeben.
In Europa ergaben sich aufgrund des komplexen Studiendesigns in der Herzchirurgie
jedoch Schwierigkeiten bei der Rekrutierung. Trotz intensiver Bemühungen, die Patientenrekrutierung
zu beschleunigen, ließ sich das Studiendesign nicht adäquat in die klinische Praxis
übertragen. Daher beschloss PAION im Februar 2016, die Studie nicht fortzusetzen,
um eine langwierige und teure Fortführung in diesem Studiendesign zu vermeiden. Im
Zusammenhang mit der Studienmedikation wurden keine schwerwiegenden unerwünschten
Ereignisse berichtet. Derzeit evaluiert PAION Möglichkeiten der Weiterentwicklung des klinischen Entwicklungsprogramms
von Remimazolam in der EU. Sedierung auf der IntensivstationIn Japan wurde von PAIONs früherem Partner Ono eigenständig eine Phase-II-Studie für
die Sedierung auf der Intensivstation initiiert. Die explorative Studie wurde von
Ono im August 2013 angehalten. Alle Patienten wurden erfolgreich sediert und es wurden
keine schwerwiegenden, unerwarteten Nebenwirkungen beobachtet. In vereinzelten Fällen
wurden nach längeren Gaben höhere Remimazolam-Plasmaspiegel als erwartet festgestellt. Das Phänomen der erhöhten Remimazolam-Plasmaspiegel wurde daraufhin sorgfältig mittels
einer Serie von präklinischen Tests und pharmakokinetischen Modellierungen untersucht.
In keinem der durchgeführten Experimente konnten die Befunde nachvollzogen oder ein
Erklärungsmodell für die erhöhten Plasmaspiegel gefunden werden. Die weitere Analyse
hat ergeben, dass solche pharmakokinetischen Abweichungen häufig beim Einsatz von
Sedierungsmitteln wie Midazolam und Propofol auf der Intensivstation beobachtet werden
und die wahrscheinlichste Erklärung dafür die Schwere der Erkrankung des Patienten
auf der Intensivstation ist. PAION ist der Meinung, dass mit den vorliegenden Befunden
nunmehr das maximale Dosierungslevel für die Sedierung auf der Intensivstation definiert
ist. Die weitere Entwicklung des Programms "Sedierung auf der Intensivstation" ist
Teil des zukünftigen Remimazolam-Entwicklungsplans, der nach Vorliegen der dafür notwendigen
Finanzmittel in Angriff genommen werden soll. PartneringInsgesamt hat PAION bisher acht Lizenzvereinbarungen für Remimazolam abgeschlossen,
die in der folgenden Tabelle zusammengefasst sind: Upfront- und Meilensteinzahlungenscroll
*
Dieser Betrag bezieht sich auf den im Jahr 2014 als Umsatzerlös ausgewiesenen und
im Rahmen der im Juli 2014 durchgeführten Privatplatzierung in Höhe von EUR 4 Mio.
erhaltenen Aufschlag auf den Aktienkurs. Im Juni 2016 hat PAION mit Cosmo eine Investitions- sowie eine Lizenzvereinbarung
abgeschlossen. Im Rahmen der Investitionsvereinbarung hat Cosmo sich verpflichtet,
einen Gesamtbetrag von EUR 10 Mio. in PAION-Aktien zu investieren, die einer zwölfmonatigen
Sperrfrist ab Erwerb unterliegen. Im Juni 2016 wurden im Rahmen einer Privatplatzierung
bereits EUR 9,6 Mio. investiert; die verbleibenden EUR 0,4 Mio. werden zu einem späteren
Zeitpunkt investiert werden. Im Rahmen der abgeschlossenen Lizenzvereinbarung erhält Cosmo die exklusiven Lizenzrechte
für die Entwicklung und Vermarktung von Remimazolam in den USA und trägt alle zukünftigen
Kosten, die mit der Marktzulassung und dem Absatz und Vertrieb von Remimazolam zusammenhängen.
PAION bleibt weiterhin für das laufende klinische US-Entwicklungsprogramm verantwortlich
und trägt bis zu dessen Abschluss alle damit verbundenen Kosten. PAION hat im Gegenzug
Anspruch auf eine nach dem Stichtag bereits erhaltene Upfrontzahlung in Höhe von EUR
10 Mio., weitere Zahlungen in Höhe von bis zu EUR 42,5 Mio. in Abhängigkeit der Erreichung
bestimmter regulatorischer Meilensteine in den USA sowie auf gestaffelte Lizenzgebühren
ab Vermarktung in Höhe von 20 % bis 25 % der Nettoerlöse (die unter bestimmten Bedingungen
angepasst werden können, aber nicht unter 15 % sinken können). In Abhängigkeit bestimmter
Entwicklungsfortschritte wird die nach dem Stichtag erhaltene Upfrontzahlung voraussichtlich
über die Jahre 2016 und 2017 als Umsatzerlös realisiert werden, davon auf Basis der
aktuellen Planung ca. EUR 4 Mio. im Jahr 2016 und ca. EUR 6 Mio. im Jahr 2017. PAION hat gezielt auf eine Entwicklungs- und Marketingzusammenarbeit mit Partnern
mit lokalem Know-How oder einem spezifischen therapeutischen Fokus in Bezug auf Remimazolam
hingearbeitet. Solche Kooperationen stellen eine effektive Möglichkeit dar, die Finanzierung
und Weiterentwicklung der späten Phase der klinischen Entwicklung von Remimazolam
zu sichern und PAION bei der Vermarktung in internationalen Märkten zu unterstützen,
in denen keine eigenen aktiven Vertriebs- und Marketingaktivitäten beabsichtigt sind.
PAION erwartet, dass die bestehenden Kooperationspartner die Entwicklung von Remimazolam
auf Grundlage der Daten aus dem klinischen Entwicklungsprogramm in den USA, Japan
und Europa fortsetzen. Dadurch kann PAION anschließend mittel- und langfristig zusätzliche
Daten und Zahlungen im Rahmen der bestehenden Vereinbarungen erhalten. PAIONs Ziel
ist es, an der weltweiten Vermarktung von Remimazolam teilzuhaben. PAION ist dabei
gut positioniert, um Kooperationspartner zu finden, da Pharmaunternehmen zunehmend
neue Substanzen zu ihrem Produktportfolio hinzufügen müssen, die ihre Wirksamkeit
bereits in einem fortgeschrittenen Stadium der klinischen Entwicklung unter Beweis
gestellt haben und eine ökonomisch attraktive Alternative im globalen von zunehmendem
Kostenbewusstsein geprägten Healthcare-Umfeld darstellen. M6GAufgrund der Fokussierung der vorhandenen Ressourcen auf den Anästhesiebereich wird
M6G derzeit nicht aktiv von PAION entwickelt. 2014 konnte dieses Projekt für den chinesischen
Markt an Yichang Humanwell auslizenziert werden. Danach erhält Yichang Humanwell die
exklusiven Lizenzrechte über PAION Know-How betreffend M6G für die Entwicklung, Herstellung
und Vermarktung von M6G in China. PAION erhält durch den Abschluss der Lizenzvereinbarung
abschließende Zahlungen in Höhe von insgesamt EUR 1,6 Mio.; davon hat PAION zum Stichtag
bereits EUR 1,3 Mio. erhalten. Weitere Lizenzgebühren sind nicht vereinbart worden. GGF2Der Wirkstoff GGF2, Wachstumsfaktor 2 für Gliazellen, ist dafür bekannt, das Wachstum
und die Differenzierung einer großen Auswahl von Zellen, einschließlich von Gliazellen,
dem Stützgerüst für die Nervenzellen, zu stimulieren. Die Gliazellen bilden die Myelin-Schicht,
die die Nervenzellen abschirmt, und sind essentiell für die Funktion und das Überleben
der Nervenzellen. Bei demyelinisierenden Erkrankungen wie Multipler Sklerose wird
die Myelin-Schicht beschädigt, was zu einer Degeneration der Nervenzellen führt. In präklinischen Studien hat PAIONs Lizenzpartner Acorda Therapeutics, Inc. (Acorda)
gezeigt, dass GGF2 das nötige Zellwachstum stimulieren kann, um die Myelin-Schicht
zu schützen und zu erneuern. GGF2 ist das wichtigste Neuroregulin in Acordas Portfolio.
Neuroreguline haben in präklinischen Modellen ebenfalls die Fähigkeit gezeigt, bei
Herzversagen, ausgelöst durch Herzinfarkte, Herzrhythmusstörungen sowie Herzmuskelerkrankungen,
die Herzfunktion wiederherzustellen. 2013 hat Acorda positive Ergebnisse der Phase-I-Studie mit GGF2 bekanntgegeben. Die
Studie identifizierte eine maximal tolerierte Dosis von GGF2. Die vorläufigen Wirksamkeitsuntersuchungen
zeigten, dass GGF2 die Herzfunktion verbessert. Acorda hat die Ergebnisse der Studie
mit der FDA diskutiert und eine Einigung über die nächste klinische Studie mit GGF2
bei Herzinsuffizienz erzielt. Diese Phase-Ib-Studie untersucht in erster Linie weiter
das Sicherheitsprofil, aber auch die Wirksamkeit von GGF2 in einer Bandbreite von
Dosierungen: Der Start wurde durch Acorda im Oktober 2013 verlautbart. Im Juni 2015 hat Acorda bekanntgegeben, dass die Phase-Ib-Studie aufgrund eines Falls
von Hepatotoxizität (Leberschäden) gemäß der Kriterien von Hy's Gesetz (erhöhte ALT-,
AST- und Bilirubinwerte) angehalten worden ist. Acorda erhielt auch einen "Clinical
hold" von der FDA im Anschluss an die Einreichung dieser Informationen. Es gab auch
einen Fall von Hy's Gesetz in der vorherigen Phase-I-Studie. In beiden Fällen erholten
sich die abnormen Blutwerte innerhalb weniger Tage. Die 22 Patienten, die in der Studie
behandelt wurden, werden die geplante Nachsorge von einem Jahr abschließen. Abgesehen
vom Hepatotoxizitätsfall stand das Sicherheitsprofil in dieser Studie im Einklang
mit Acordas erster Phase-I-Studie, aber die Wirksamkeitsdaten waren nicht schlüssig,
was aus Acordas Sicht an der sehr geringen Anzahl von Patienten in der Studie lag.
Acorda führt laufende Analysen und nicht-klinische Studien zur Untersuchung der biologischen
Basis für die Lebereffekte durch und wird sich im Anschluss mit der FDA treffen müssen,
um mit dieser die Daten aus den GGF2-Studien zu überprüfen und die Aufhebung des "Clinical
Holds" beantragen zu können. Die Rechte für das rekombinant hergestellte GGF2, rh GGF2, wurden 2002 von der PAION
UK an Acorda übertragen. Bis zur Zulassung werden Meilensteinzahlungen von insgesamt
USD 2,5 Mio. und mit der Zulassung eine weitere Meilensteinzahlung in Höhe von USD
5 Mio. fällig; anschließend erhält PAION umsatzabhängige Lizenzgebühren. Vermögens-, Finanz- und ErtragslageErtragslagescroll
Die Umsatzerlöse im ersten Halbjahr 2016 beliefen sich auf TEUR 198 im Vergleich zu
TEUR 39 in der Vorjahresperiode und resultierten vornehmlich aus der im Juni 2016
mit Cosmo abgeschlossenen Lizenzvereinbarung. Die Aufwendungen für Forschung und Entwicklung beliefen sich im ersten Halbjahr 2016
auf TEUR 12.155 und haben sich gegenüber dem ersten Halbjahr 2015 aufgrund der fortwährenden
Fokussierung auf die Entwicklungsaktivitäten mit Remimazolam vor allem im Zusammenhang
mit der Durchführung des US-Phase-III-Programms leicht um TEUR 175 erhöht. Die Aufwendungen für allgemeine Verwaltung und Vertrieb erhöhten sich im Vergleich
zur Vorjahresperiode im ersten Halbjahr 2016 um TEUR 526 auf TEUR 3.250. Dabei haben
sich die Verwaltungsaufwendungen um TEUR 769 auf TEUR 2.473 erhöht, während die Vertriebsaufwendungen
um TEUR 243 auf TEUR 777 gesunken sind. Der Anstieg der Verwaltungsaufwendungen resultiert
vornehmlich aus der Vorbereitung potentieller Kapitalmaßnahmen, die wegen des Abschlusses
der Vereinbarungen mit Cosmo letztlich nicht durchgeführt wurden. Die Vertriebsaufwendungen
enthalten in der Berichtsperiode im Wesentlichen Anbahnungskosten für Lizenzvereinbarungen,
während die Vertriebsaufwendungen im ersten Halbjahr 2015 vornehmlich Marktforschung
sowie Prämarketing- und Market-Access-Aktivitäten umfassten. Die sonstigen Erträge (Aufwendungen) beinhalten in Höhe von TEUR 795 Kursverluste,
die vornehmlich aus Bankbeständen in US-Dollar resultieren. In der Vorjahresperiode
enthielten die sonstigen Erträge (Aufwendungen) Kursgewinne in Höhe von TEUR 786,
die im Wesentlichen aus Bankbeständen in US-Dollar resultieren. Das Finanzergebnis im ersten Halbjahr 2016 belief sich auf TEUR 10 im Vergleich zu
TEUR 23 im Vorjahreszeitraum. Die Steuern vom Einkommen und Ertrag betreffen in voller Höhe die steuerliche Förderung
durch Steuergutschriften auf Teile der Forschungs- und Entwicklungskosten durch die
britischen Finanzbehörden. Der Periodenfehlbetrag im ersten Halbjahr 2016 belief sich auf TEUR 13.203. Im Vorjahreszeitraum
wurde ein Periodenfehlbetrag in Höhe von TEUR 11.340 erzielt. Die Veränderung ist
im Wesentlichen auf höhere Verwaltungsaufwendungen und höhere sonstige Aufwendungen
als in der Vorjahresperiode zurückzuführen. Vermögenslagescroll
Die langfristigen Vermögenswerte beinhalten im Wesentlichen das Entwicklungsprojekt
Remimazolam (TEUR 2.823). Die kurzfristigen Vermögenswerte setzen sich aus dem Finanzmittelbestand (TEUR 32.104),
Forderungen aus Lieferungen und Leistungen (TEUR 503) sowie sonstigen Vermögenswerten
und Rechnungsabgrenzungsposten (TEUR 2.910) zusammen. Die Abnahme um TEUR 4.534 ist
vornehmlich auf den Rückgang des Steuererstattungsanspruchs gegenüber den britischen
Finanzbehörden aus der steuerlichen Förderung der Forschungs- und Entwicklungsaktivitäten
um TEUR 3.475 und den Rückgang des Finanzmittelbestands um TEUR 576 zurückzuführen. Die Verringerung des Eigenkapitals um TEUR 4.202 im Vergleich zum 31. Dezember 2015
resultiert im Wesentlichen einerseits aus dem Periodenfehlbetrag des ersten Halbjahres
2016 in Höhe von TEUR 13.203 sowie andererseits aus dem Nettoemissionserlös der von
Cosmo durchgeführten Privatplatzierung in Höhe von TEUR 9.169. Die Eigenkapitalquote
betrug zum 30. Juni 2016 81,4 % (31. Dezember 2015: 81,8 %). FinanzlageDer Finanzmittelbestand hat sich im Vergleich zum 31. Dezember 2015 um TEUR 576 auf
TEUR 32.104 zum Ende der aktuellen Berichtsperiode verringert. Die Veränderung des
Finanzmittelbestands resultiert aus den folgenden Bereichen: scroll
Der Cashflow aus der laufenden Geschäftstätigkeit im ersten Halbjahr 2016 belief sich
auf TEUR -9.606. Dieser resultiert im Wesentlichen aus dem Periodenfehlbetrag (TEUR
13.203) und der im Mai 2016 erhaltenen Steuerzahlung der britischen Finanzbehörden
in Höhe von TEUR 5.529, korrigiert um den aktuellen Steuererstattungsanspruch gegen
die britischen Finanzbehörden in Höhe von TEUR 2.523, der noch nicht zahlungswirksam
geworden ist. Der Cashflow aus der Investitionstätigkeit im ersten Halbjahr 2016 belief sich auf
TEUR -138 und resultiert vornehmlich aus Mietereinbauten. Der Cashflow aus der Finanzierungstätigkeit resultiert in Höhe von TEUR 9.169 aus
der von Cosmo durchgeführten Privatplatzierung und in Höhe von TEUR 16 aus der Ausübung
von Aktienoptionen. PersonalentwicklungIn den ersten sechs Monaten 2016 beschäftigte PAION durchschnittlich 39 Mitarbeiter
(Geschäftsjahr 2015: 29 Mitarbeiter). Zum 30. Juni 2016 beschäftigte PAION insgesamt
37 Mitarbeiter. Risiko- und ChancenberichtDie wesentlichen Risiken und Chancen der künftigen Entwicklung sind im Konzernlagebericht
für das Geschäftsjahr 2015 ausführlich dargestellt. Aufgrund der positiven Daten der
US-Phase-III-Koloskopiestudie und der mit Cosmo abgeschlossenen Vereinbarungen hat
sich die Risikolage deutlich verbessert. Darüber hinaus haben sich im ersten Halbjahr
2016 die wesentlichen Risiken und Chancen nicht wesentlich verändert. Wesentliche Ereignisse nach dem BilanzstichtagZwischen dem Abschlussstichtag, dem 30. Juni 2016, und dem Tag der Fertigstellung
dieses Berichts haben sich keine wesentlichen Ereignisse ergeben. PrognoseberichtEntwicklungs- und VermarktungsausblickPAIONs wesentliche Ziele für den Rest des Jahres 2016 sind die Weiterführung des laufenden
US-Phase-III-Entwicklungsprogramms mit Remimazolam sowie die Implementierung der Kooperation
und des Know-How-Transfers mit Cosmo. Darüber hinaus steht weiterhin die Produktionsentwicklung
für Remimazolam, insbesondere die Validierung der Produktion im Marktmaßstab, im Fokus.
PAION erwartet die Fortführung der Entwicklungsaktivitäten der Remimazolam-Kooperationspartner
Yichang Humanwell, Hana Pharm, R-Pharm und Pendopharm. PAION profitiert vom Fortschritt
der Entwicklung von Remimazolam mittel- und langfristig in Form zusätzlicher Entwicklungsdaten
sowie finanziell durch Meilensteine und umsatzabhängige Lizenzzahlungen ab Vermarktung. Für die EU strebt PAION eine eigene Vermarktung an. Vorbehaltlich des Abschlusses
der laufenden US-Entwicklungsaktivitäten und des Know-How-Transfers mit Cosmo beabsichtigt
PAION die Fortführung der Entwicklungsaktivitäten. In diesem Kontext ist die Re-Evaluation
der bisher durchgeführten Studien in der Allgemeinanästhesie geplant. In enger Kooperation
mit EU-Experten führt PAION derzeit als Basis für eine Diskussion mit der europäischen
Zulassungsbehörde EMA Analysen zum Design und zur Machbarkeit eines neuen Entwicklungsprogramms
durch. Die kürzlich abgeschlossene US-Phase-III-Koloskopiestudie wird mit in die Analyse
einbezogen werden und es damit ermöglichen, in der EU auch potentielle Markt- und
Zulassungsmöglichkeiten für Indikationen über die Allgemeinanästhesie hinaus zu evaluieren. Für alle Regionen außerhalb der USA und der EU ist es das Ziel, Lizenz- oder Vertriebspartner
zu finden. PAION ist auch für die EU offen für Partnerschaften, wenn diese wertsteigernd
für PAIONs Aktionäre sind. Nachdem mit der japanischen Zulassungsbehörde Anfang des Jahres ein positives Pre-NDA-Meeting
stattgefunden hat, in dessen Rahmen die Details für eine Zulassung von Remimazolam
in Japan besprochen wurden, führt PAION Partnering-Gespräche mit potentiellen Lizenznehmern
fort und evaluiert alternativ, den Zulassungsantrag für Remimazolam selbst zu stellen.
Ein japanisches Dossier könnte in bestimmten Märkten als Referenzdossier für eine
Zulassung genutzt werden. Die Patientenrekrutierung in der US-Phase-III-Bronchoskopiestudie, welche den Abschluss
von PAIONs klinischem US-Entwicklungsprogramm in der Kurzsedierung darstellt, verlief
langsamer als erwartet, und der Abschluss der Patientenrekrutierung wird voraussichtlich
erst im zweiten Quartal 2017 erfolgen. PAION implementiert kontinuierlich Maßnahmen
zur Beschleunigung der Patientenrekrutierung der Studie. Wie schnell nach Abschluss
des klinischen Entwicklungsprogramms eine Einreichung des Zulassungsantrags erfolgen
kann, ist abhängig von laufenden Gesprächen mit Cosmo, die für alle Zulassungsaktivitäten
in den USA verantwortlich sind. FinanzausblickPAION erwartet 2016 unter der Annahme, dass im laufenden Geschäftsjahr keine weiteren
Lizenzvereinbarungen abgeschlossen werden, Umsatzerlöse in Höhe von ca. EUR 4 Mio.,
die vornehmlich aus dem im Juni 2016 mit Cosmo abgeschlossenen US-Lizenzvertrag für
Remimazolam resultieren. Die Forschungs- und Entwicklungsaufwendungen werden aufgrund der fortwährenden Investitionen
in die Entwicklung von Remimazolam weiterhin in signifikanter Höhe anfallen. Diese
werden gegenüber dem Vorjahr jedoch geringer ausfallen und je nach Fortschritt der
Entwicklung ca. EUR 24 Mio. bis EUR 27 Mio. betragen. In Zusammenhang mit den Forschungs-
und Entwicklungskosten wird durch die steuerliche Förderung durch Steuergutschriften
auf Teile der Forschungs- und Entwicklungskosten durch die britischen Finanzbehörden
ein Steuerertrag von ca. EUR 4 Mio. bis EUR 4,5 Mio. erwartet. Die Verwaltungs- und
Vertriebsaufwendungen werden sich auf ca. EUR 5,5 Mio. belaufen. Der Jahresfehlbetrag wird sich demzufolge gegenüber dem Vorjahr verringern und ca.
EUR 21,5 Mio. bis EUR 24 Mio. betragen. Die Veränderung im Vergleich zum im Konzernlagebericht
für das Geschäftsjahr 2015 gegebenen Ausblick resultiert vornehmlich aus dem im Juni
2016 mit Cosmo abgeschlossenen US-Lizenzvertrag für Remimazolam. Wesentliche Annahme für den Prognosebericht ist, dass die Entwicklungsaktivitäten
in den USA wie erwartet fortschreiten. Anderenfalls würden sich wesentliche Kostenblöcke
ins Jahr 2017 verschieben. Ferner liegt den Kostenplanungen der derzeitige Stand der
Gespräche mit der Zulassungsbehörde FDA zu Grunde. Sollte die FDA zusätzliche Anforderungen
stellen, könnten die Kosten höher als geplant anfallen und sich der Zulassungstermin
verschieben. Auf Basis der aktuellen Planung geht PAION davon aus, dass der Finanzmittelbestand
von EUR 32,1 Mio. zum 30. Juni 2016 und die von Cosmo nach dem Bilanzstichtag erhaltene
Upfrontzahlung in Höhe von EUR 10 Mio. PAION in die Lage versetzen, die laufende Phase-III-Entwicklung
einschließlich der Marktzulassungsvorbereitungen in den USA in der Indikation Kurzsedierung
vollständig abzuschließen. Im Anschluss daran erwartet PAION den Erhalt weiterer Meilensteinzahlungen
von Cosmo sowie umsatzabhängige Lizenzzahlungen nach potentieller Marktzulassung.
Sollten Entwicklung, Einreichung des Marktzulassungsantrags und die Marktzulassung
planmäßig erfolgen, wird PAION unter Berücksichtigung aller Kosten sowohl für die
Entwicklung als auch für die Marktzulassungsvorbereitungen keine weiteren Finanzmittel
benötigen, um Remimazolam auf den US-Markt zu bringen. Für die Märkte in der EU evaluiert
PAION derzeit Möglichkeiten der Fortführung des klinischen Entwicklungsprogramms von
Remimazolam. Für die Entwicklung in der EU wären jedoch zusätzliche Finanzmittel erforderlich.
Deren Höhe kann erst nach der Finalisierung der Evaluation eines potentiellen neuen
Entwicklungsplans spezifiziert werden. Aachen, 10. August 2016 scroll
Verkürzter KonzernzwischenabschlussKonzernbilanzAKTIVA
scroll
PASSIVAscroll
Konzerngesamtergebnisrechnungscroll
Konzernkapitalflussrechnungscroll
Konzerneigenkapitalspiegelscroll
Ausgewählte Anhangsangaben zum Konzernzwischenabschluss zum 30. Juni 2016Allgemeine AngabenDer Halbjahresfinanzbericht der PAION AG enthält nach den Vorschriften der §§ 37w
Abs. 2 Wertpapierhandelsgesetz (WpHG) in Verbindung mit § 37y WpHG einen Konzernzwischenabschluss,
einen Konzernzwischenlagebericht sowie eine Erklärung des Vorstands gemäß §§ 264 Abs.
2 Satz 3 und 289 Abs. 1 Satz 5 Handelsgesetzbuch (HGB). Der Konzernzwischenabschluss
wurde unter Beachtung der International Financial Reporting Standards (IFRS) für Zwischenberichterstattung
aufgestellt. Der Konzernzwischenlagebericht wurde unter Beachtung der anwendbaren
Vorschriften des WpHG aufgestellt. Der Konzernabschluss umfasst die PAION AG als Mutterunternehmen mit eingetragenem
Sitz in der Martinstraße 10-12, 52062 Aachen, Deutschland, und die im Wege der Vollkonsolidierung
einbezogenen 100%-igen Tochtergesellschaften:
Grundlagen der RechnungslegungDer Konzernzwischenabschluss wurde gemäß § 315a HGB in Übereinstimmung mit den IFRS,
wie sie in der Europäischen Union (EU) anzuwenden sind, und den Auslegungen des International
Financial Reporting Interpretations Committee (IFRIC) erstellt. Für die Aufstellung
des Konzernzwischenabschlusses wurden die für die Aufstellung des Konzernabschlusses
zum 31. Dezember 2015 angewandten Konsolidierungsgrundsätze sowie Bilanzierungs- und
Bewertungsgrundsätze unverändert übernommen. Eine Ausnahme von diesem Grundsatz bildeten
die nachfolgenden für die Berichtsperiode erstmals anzuwendenden neuen bzw. geänderten
Standards:
Die Anwendung dieser neuen bzw. geänderten Standards kann in den kommenden Konzernabschlüssen
teilweise zu zusätzlichen Angabepflichten führen. Auswirkungen auf die Vermögens-,
Finanz- und Ertragslage des Konzerns haben sich durch die Änderungen nicht ergeben. Die Regelungen des IAS 34 "Zwischenberichterstattung" wurden angewandt. Der Konzernzwischenabschluss
zum 30. Juni 2016 ist im Zusammenhang mit dem Konzernabschluss zum 31. Dezember 2015
zu lesen. Für die Aufstellung des Konzernzwischenabschlusses in Übereinstimmung mit den IFRS
ist es erforderlich, dass Einschätzungen und Annahmen getroffen werden, die Auswirkungen
auf Höhe und Ausweis der bilanzierten Vermögenswerte und Verbindlichkeiten, der Erträge
und Aufwendungen sowie der Eventualverbindlichkeiten haben. Die tatsächlichen Werte
können von den Schätzungen abweichen. Auf eine Segmentberichterstattung im Rahmen des Konzernzwischenabschlusses wurde verzichtet,
da keine wesentlichen berichtspflichtigen Geschäftssegmente identifiziert werden konnten. FremdwährungsumrechnungDer Konzernabschluss wird in Euro, der funktionalen Währung der PAION AG und der Darstellungswährung
des Konzerns, aufgestellt. Jedes Unternehmen innerhalb des Konzerns legt seine eigene
funktionale Währung fest. Dies ist für die deutschen Gesellschaften der Euro und für
die US-amerikanische Gesellschaft PAION, Inc. der US-Dollar; die funktionale Währung
für die in UK ansässigen Gesellschaften ist das Britische Pfund. Die im Abschluss
des jeweiligen Unternehmens enthaltenen Posten werden zunächst zu dem am Tag des Geschäftsvorfalls
gültigen Kurs in die funktionale Währung umgerechnet. Monetäre Vermögenswerte und
Schulden in einer Fremdwährung werden zu jedem Stichtag unter Verwendung des Stichtagskurses
in die funktionale Währung umgerechnet. Alle hieraus entstehenden Währungsdifferenzen
werden erfolgswirksam erfasst, mit der Ausnahme, dass Währungskursgewinne und -verluste
aus konzerninternen Darlehen bei Vorliegen der Voraussetzungen gem. IAS 21 als Nettoinvestition
in einen ausländischen Geschäftsbetrieb klassifiziert und erfolgsneutral im Eigenkapital
erfasst werden. Vermögenswerte und Schulden der Auslandsgesellschaften werden zum Bilanzstichtag unter
Verwendung des Stichtagskurses in Euro umgerechnet. Hierzu zählen auch jegliche im
Zusammenhang mit dem Erwerb eines ausländischen Unternehmens entstehenden Geschäfts-
oder Firmenwerte und jegliche am beizulegenden Zeitwert ausgerichteten Anpassungen
der Buchwerte der Vermögenswerte und Schulden. Eigenkapitalbestandteile werden zu
historischen Kursen umgerechnet. Aufwendungen und Erträge werden unter Verwendung
von Monatsdurchschnittskursen in Euro umgerechnet. Die hieraus resultierenden Umrechnungsdifferenzen
werden als separater Bestandteil des Eigenkapitals erfasst. AktienoptionenAm 24. Mai 2016 haben der Vorstand und der Aufsichtsrat beschlossen, 370.000 Aktienoptionen
aus dem Aktienoptionsprogramm 2014 auszugeben. Die Ausgabe der Aktienoptionen erfolgte
am 24. Juni 2016. Die Gewährung der Aktienoptionen wird entsprechend den Regelungen des IFRS 2 "Aktienbasierte
Vergütung" bilanziert. Der Zeitwert der Aktienoptionen zum Zeitpunkt der Gewährung
beträgt EUR 1,02 pro Aktienoption; dieser wurde anhand des Optionsbewertungsmodells
von Black/Scholes ermittelt und wird über die Unverfallbarkeitszeit erfolgswirksam
als Personalaufwand erfasst. Den Berechnungen lag auf Basis der Wartefrist von vier
Jahren ein risikofreier Zinssatz von -0,26 % zugrunde. Die erwartete Volatilität von
83,76 % wurde auf Basis der historischen Volatilität der letzten vier Jahre vor dem
Zeitpunkt der Ausgabe berechnet. Diesem Verfahren liegt die Annahme zugrunde, dass
die historische Volatilität die bestmögliche Schätzung für die künftige Volatilität
darstellt. Dividenden wurden nicht berücksichtigt. Ferner wurde eine jährliche Mitarbeiterfluktuation
von 10 % angenommen. Im Zusammenhang mit den im Rahmen des Aktienoptionsprogramms 2014 ausgegebenen Aktienoptionen
(einschließlich der am 17. Januar 2015 ausgegebenen Aktienoptionen) wurde im ersten
Halbjahr 2016 ein Personalaufwand in Höhe von TEUR 77 erfasst. Im Zusammenhang mit den im Jahr 2014 aus dem Aktienoptionsprogramm 2010 ausgegebenen
Aktienoptionen wurde im ersten Halbjahr 2016 ein Personalaufwand in Höhe von TEUR
21 erfasst. Im ersten Halbjahr 2016 wurden 12.960 Aktienoptionen aus dem Aktienoptionsprogramm
2008 ausgeübt, die zu einem Mittelzufluss von TEUR 16 führten. Die Eintragung ins
Handelsregister ist noch nicht erfolgt. Steuereffekte auf die erfolgsneutral erfassten VeränderungenIm Berichtszeitraum führen die ausgewiesenen erfolgsneutral erfassten Veränderungen
(Währungsumrechnungsdifferenzen) zu keinen steuerlichen Effekten. Zeitwert finanzieller Vermögenswerte und VerbindlichkeitenDer Zeitwert der finanziellen Vermögenswerte und Verbindlichkeiten war sowohl zum
30. Juni 2016 als auch zum 31. Dezember 2015 jeweils identisch zum Buchwert. scroll
Bewertungskategorie nach IAS 39: (1)
Kredite und Forderungen Die Ermittlung der beizulegenden Zeitwerte für diese Finanzinstrumente erfolgte auf
Basis nicht beobachtbarer Inputfaktoren (Inputfaktoren auf Stufe 3 nach IFRS 13).
Im ersten Halbjahr 2016 haben keine Wechsel zwischen den Hierarchiestufen stattgefunden. Beziehungen zu nahestehenden PersonenDie Beziehungen zu nahestehenden Personen haben sich im Vergleich zum Konzernabschluss
zum 31. Dezember 2015 nicht verändert. Im ersten Halbjahr 2016 sind für Beratungsleistungen
von Frau Dr. Söhngen Aufwendungen in Höhe von TEUR 15 angefallen. Zum 30. Juni 2016
bestanden keine Verbindlichkeiten gegenüber Frau Dr. Söhngen. Erklärung des Vorstands gemäß §§ 264 Abs. 2 Satz 3 und 289 Abs. 1 Satz 5 HGB"Wir versichern nach bestem Wissen, dass gemäß den anzuwendenden Rechnungslegungsgrundsätzen
für die Zwischenberichterstattung der Konzernzwischenabschluss ein den tatsächlichen
Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des Konzerns
vermittelt und im Konzernzwischenlagebericht der Geschäftsverlauf einschließlich des
Geschäftsergebnisses und die Lage des Konzerns so dargestellt sind, dass ein den tatsächlichen
Verhältnissen entsprechendes Bild vermittelt wird, sowie die wesentlichen Chancen
und Risiken der voraussichtlichen Entwicklung des Konzerns im verbleibenden Geschäftsjahr
beschrieben sind." Aachen, 10. August 2016 PAION AG scroll
Bescheinigung nach prüferischer DurchsichtAn die PAION AG, Aachen:Wir haben den verkürzten Konzernzwischenabschluss - bestehend aus verkürzter Bilanz,
verkürzter Gesamtergebnisrechnung, verkürzter Kapitalflussrechnung, verkürzter Eigenkapitalveränderungsrechnung
sowie ausgewählten erläuternden Anhangangaben und den Konzernzwischenlagebericht der
PAION AG, Aachen für den Zeitraum vom 1. Januar 2016 bis 30. Juni 2016, die Bestandteile
des Halbjahresfinanzberichts nach § 37w WpHG sind, einer prüferischen Durchsicht unterzogen.
Die Aufstellung des verkürzten Konzernzwischenabschlusses nach den IFRS für Zwischenberichterstattung,
wie sie in der EU anzuwenden sind, und des Konzernzwischenlageberichts nach den für
Konzernzwischenlageberichte anwendbaren Vorschriften des WpHG liegt in der Verantwortung
der gesetzlichen Vertreter der Gesellschaft. Unsere Aufgabe ist es, eine Bescheinigung
zu dem verkürzten Konzernzwischenabschluss und dem Konzernzwischenlagebericht auf
der Grundlage unserer prüferischen Durchsicht abzugeben. Wir haben die prüferische Durchsicht des verkürzten Konzernzwischenabschlusses und
des Konzernzwischenlageberichts unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer
(IDW) festgestellten deutschen Grundsätze für die prüferische Durchsicht von Abschlüssen
vorgenommen. Danach ist die prüferische Durchsicht so zu planen und durchzuführen,
dass wir bei kritischer Würdigung mit einer gewissen Sicherheit ausschließen können,
dass der verkürzte Konzernzwischenabschluss in wesentlichen Belangen nicht in Übereinstimmung
mit den IFRS für Zwischenberichterstattung, wie sie in der EU anzuwenden sind, und
der Konzernzwischenlagebericht in wesentlichen Belangen nicht in Übereinstimmung mit
den für Konzernzwischenlageberichte anwendbaren Vorschriften des WpHG aufgestellt
worden sind. Eine prüferische Durchsicht beschränkt sich in erster Linie auf Befragungen
von Mitarbeitern der Gesellschaft und auf analytische Beurteilungen und bietet deshalb
nicht die durch eine Abschlussprüfung erreichbare Sicherheit. Da wir auftragsgemäß
keine Abschlussprüfung vorgenommen haben, können wir einen Bestätigungsvermerk nicht
erteilen. Auf der Grundlage unserer prüferischen Durchsicht sind uns keine Sachverhalte bekannt
geworden, die uns zu der Annahme veranlassen, dass der verkürzte Konzernzwischenabschluss
in wesentlichen Belangen nicht in Übereinstimmung mit den IFRS für Zwischenberichterstattung,
wie sie in der EU anzuwenden sind, oder dass der Konzernzwischenlagebericht in wesentlichen
Belangen nicht in Übereinstimmung mit den für Konzernzwischenlageberichte anwendbaren
Vorschriften des WpHG aufgestellt worden ist. Köln, 10. August 2016 Ernst & Young GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft scroll
Angaben zur PAION-Aktiescroll
scroll
Finanzkalenderscroll
PAION AGscroll
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