![]() PAION AGAachenKonzernfinanzbericht über das erste Halbjahr 2018PAION H1#2018Über die PAION AGDie PAION AG ist ein börsennotiertes Specialty-Pharma-Unternehmen, das innovative
Wirkstoffe zur Anwendung bei ambulanter und im Krankenhaus durchgeführter Sedierung,
Anästhesie sowie in der Intensivmedizin mit dem Ziel einer späteren Vermarktung entwickelt.
PAIONs Leitsubstanz ist Remimazolam, ein intravenös verabreichtes, ultrakurz wirkendes
und gut steuerbares Benzodiazepin-Sedativum und -Anästhetikum, für das PAION die klinische
Entwicklung für Kurzsedierungen in den USA abgeschlossen hat. Außerhalb der USA hat
sich PAION bis dato auf die Entwicklung von Remimazolam in der Indikation Allgemeinanästhesie
konzentriert. Ein vollständiges klinisches Entwicklungsprogramm in der Allgemeinanästhesie
wurde in Japan abgeschlossen. In der EU hat PAION eine Phase-III-Studie im Juli 2018
gestartet. Die Entwicklung für die Sedierung auf der Intensivstation ist Teil des
längerfristigen Entwicklungsplans für Remimazolam. PAION hat seinen Hauptsitz in Aachen und einen weiteren Standort in Cambridge (Vereinigtes
Königreich). PAIONs Vision ist es, ein anerkannter "PAIONeer" in der Sedierung und Anästhesie zu
werden. Wichtige Kennzahlenscroll
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Konzernzwischenlagebericht für das erste Halbjahr 2018Die Berichtsperiode im ÜberblickMärzPAIONs Lizenzpartner Hana Pharm startet eine Phase-III-Studie mit Remimazolam in der
Allgemeinanästhesie in Südkorea MaiPAIONs Lizenzpartner R-Pharm schließt Patientenrekrutierung in Phase-III-Studie mit
Remimazolam in der Allgemeinanästhesie in Russland erfolgreich ab JuniPAION nimmt Bruttoerlöse in Höhe von 5,2 Millionen Euro aus Privatplatzierung ein Entwicklungsaktivitäten und AusblickUSANach dem erfolgreichen Abschluss des klinischen Entwicklungsprogramms für Remimazolam
in der Kurzsedierung in den USA in 2017 fokussierte sich PAION im ersten Halbjahr
2018 intensiv auf die Arbeit an der Fertigstellung der notwendigen Datenpakete und
Unterlagen, damit der US-Lizenzpartner Cosmo Pharmaceuticals (Cosmo) das Zulassungsdossier
erstellen und wie geplant den Zulassungsantrag in den USA im vierten Quartal 2018/ersten
Quartal 2019 einreichen kann. EUIm Juli 2018 hat PAION eine klinische Phase-III-Studie in der EU mit Remimazolam für
die Einleitung und Aufrechterhaltung einer Allgemeinanästhesie gestartet. Die randomisierte, einfach-blinde, Propofol-kontrollierte, konfirmatorische Phase-III-Studie
wird ungefähr 500 ASA-III/IV-Patienten (American Society of Anesthesiologists-Klassifizierung
III-IV), die sich einem geplanten chirurgischen Eingriff unterziehen, in mehr als
20 europäischen Studienzentren einschließen. Der Abschluss der Patientenrekrutierung
wird 2019 erwartet. Das primäre Studienziel besteht darin, zu zeigen, dass Remimazolam in seiner Wirksamkeit
zur Einleitung und Aufrechterhaltung einer Allgemeinanästhesie während einer geplanten
Operation im Vergleich zu Propofol nicht unterlegen ist ("Non-Inferiority"). Das sekundäre
Hauptziel ist es, eine überlegene hämodynamische Stabilität (Vermeidung intraoperativen
Blutdruckabfalls sowie der Notwendigkeit der Verabreichung blutdrucksteigernder Mittel)
von Remimazolam im Vergleich zu Propofol zu zeigen. Die Studie wurde in Absprache mit führenden europäischen Meinungsbildnern in der Allgemeinanästhesie
entwickelt. Auf Basis der im Januar 2018 erfolgten wissenschaftlichen Konsultation
mit der europäischen Zulassungsbehörde EMA (European Medicines Agency) geht PAION
davon aus, dass eine positive Phase-III-Studie zusammen mit den früheren schon in
Europa und Japan durchgeführten klinischen Studien für die Einreichung eines Zulassungsantrags
in der Indikation Allgemeinanästhesie in der EU ausreichend sein sollte. Aktivitäten von Partnern in anderen MärktenPAIONs Lizenzpartner erweitern die Datenbasis mit klinischen Studien und bereiten
durch regulatorische Interaktionen die zukünftigen Einreichungen von Marktzulassungsanträgen
für Remimazolam in den jeweils von ihnen lizenzierten Territorien vor. PAIONs russischer Lizenzpartner R-Pharm hat im Mai 2018 den Abschluss der Patientenrekrutierung
einer Phase-III-Studie mit Remimazolam in Russland in der Indikation Allgemeinanästhesie
bekanntgegeben. R-Pharm plant die Einreichung des Zulassungsantrags aktuell Ende 2018. Im Dezember 2017 hat PAION mit Mundipharma eine Lizenzvereinbarung für Remimazolam
in Japan abgeschlossen. Auf Basis des positiven Pre-NDA-Meetings (NDA = New Drug Application;
Zulassungsantrag für neues Medikament) mit der japanischen Zulassungsbehörde hatte
PAION mit Vorbereitungen für einen Marktzulassungsantrag für Remimazolam begonnen.
Mundipharma hat diese Aufgaben mit der Unterstützung von PAION übernommen und plant
die Einreichung eines Zulassungsantrags für 2018. PAIONs südkoreanischer Lizenzpartner Hana Pharm hat im März 2018 eine Phase-III-Studie
mit Remimazolam in der Allgemeinanästhesie in Südkorea gestartet. Mit dem Abschluss
der Studie wird 2018 gerechnet. Das aktuelle Entwicklungsprogramm von PAIONs chinesischem Lizenzpartner Yichang Humanwell
mit Remimazolam umfasst unter anderem eine Phase-II-Studie in der Allgemeinanästhesie
und eine Phase-III-Studie in der Kurzsedierung in China. FinanzierungsaktivitätenIm Juni 2018 hat PAION Bruttoerlöse in Höhe von EUR 5,2 Mio. aus einer Kapitalerhöhung
unter Ausschluss des Bezugsrechts eingenommen. PAION wird den Erlös der Transaktion
zur Vorbereitung der notwendigen Arbeiten für die Einreichung des Marktzulassungsdossiers
von Remimazolam in der EU nutzen. FinanzüberblickIm ersten Halbjahr 2018 wurden Umsatzerlöse in Höhe von EUR 0,5 Mio. (Vorjahresperiode:
EUR 4,1 Mio.) realisiert, die im Wesentlichen aus der mit Mundipharma im Vorjahr abgeschlossenen
Remimazolam-Lizenzvereinbarung für Japan resultieren. Die Forschungs- und Entwicklungsaufwendungen
beliefen sich auf EUR 6,5 Mio. und haben sich vornehmlich durch niedrigere Kosten
für Phase-III- und Phase-I-Studien gegenüber dem ersten Halbjahr 2017 um EUR 3,4 Mio.
verringert. Die Verwaltungs- und Vertriebsaufwendungen verringerten sich im Vergleich
zum ersten Halbjahr 2017 um EUR 0,2 Mio. Insgesamt ist im ersten Halbjahr 2018 ein
Periodenfehlbetrag in Höhe von EUR 6,2 Mio. angefallen, im Vergleich zu einem Periodenfehlbetrag
in Höhe von EUR 5,8 Mio. im Vorjahreszeitraum. Der Finanzmittelbestand hat sich im ersten Halbjahr 2018 um insgesamt EUR 1,6 Mio.
im Vergleich zum 31. Dezember 2017 verringert und betrug zum 30. Juni 2018 EUR 23,3
Mio. Auf Basis der aktuellen Planung geht PAION davon aus, dass der Finanzmittelbestand
PAION in die Lage versetzt, alle Aktivitäten zur Vorbereitung des Zulassungsantrags
in der Indikation Kurzsedierung in den USA vollständig abzuschließen. PAION erwartet
in Abhängigkeit der Erreichung bestimmter regulatorischer Meilensteine in den Lizenzgebieten
weitere Zahlungen von seinen Lizenzpartnern sowie umsatzabhängige Lizenzzahlungen
im Falle der Marktzulassung. Für die laufende EU-Phase-III-Studie sind aus heutiger Sicht keine weiteren Finanzmittel
mehr notwendig. Der Kassenbestand einschließlich erwarteter Steuergutschriften der
britischen Finanzbehörden auf Teile der Forschungs- und Entwicklungskosten sichert
inklusive potentieller erwarteter Meilensteinzahlungen in Zusammenhang mit der Einreichung
der Zulassungsanträge in den USA und Japan und unter Berücksichtigung der aktuellen
Kostenplanung die Durchführung der Phase-III-Studie in der EU. Damit ist eine Liquiditätsreichweite
bis Ende 2019 gewährleistet. Bis zur Einreichung des Marktzulassungsdossiers für die
EU werden nach derzeitiger Planung weitere Finanzmittel in Höhe von ca. EUR 10 Mio.
benötigt. Dieser Finanzmittelbedarf könnte teilweise durch weitere mögliche Meilensteinzahlungen
aus den bestehenden Lizenzverträgen gedeckt werden. Kapitalmarktumfeld und Entwicklung der PAION-AktieDie Entwicklung am deutschen Kapitalmarkt wurde in den ersten sechs Monaten 2018 wesentlich
durch die anhaltend niedrigen Zinsen, das Anleihenkaufprogramm der Europäischen Zentralbank,
die US-Geldpolitik sowie durch drohende globale Handelskriege beeinflusst. Der DAXsubsector
Biotechnology Index und der NASDAQ Biotechnology Index schlossen das erste Halbjahr
2018 mit 23 % bzw. 0,3 % im Plus. Die PAION-Aktie eröffnete das Jahr 2018 mit einem Schlusskurs von EUR 2,70 (Xetra).
Damit wurde bereits am 2. Januar 2018 das bisherige Jahreshoch auf Schlusskursbasis
Xetra markiert. Der Tiefstkurs im ersten Halbjahr 2018 wurde am 12. Juni 2018 mit
EUR 2,04 (Xetra) erreicht. Der Schlusskurs am 29. Juni 2018 lag bei EUR 2,10 (Xetra).
Dies entspricht einem Abschlag von knapp 23 % gegenüber dem Schlusskurs vom 29. Dezember
2017 (EUR 2,71; Xetra). Das durchschnittliche tägliche Handelsvolumen (Xetra und Parkett Frankfurt) belief
sich im ersten Halbjahr 2018 auf 68.328 Aktien (im Gesamtjahr 2017: 193.073 Aktien).
Damit wurden 8,5 Mio. Aktien im ersten Halbjahr 2018 gehandelt (im Gesamtjahr 2017:
49 Mio. Aktien). Entwicklung des PAION-Aktienkurses und des Volumens (Xetra) im ersten Halbjahr 2018![]() Überblick über die Forschungs- und EntwicklungstätigkeitDas Entwicklungsportfolio der PAION-Gruppe besteht im Wesentlichen aus der Leitsubstanz
Remimazolam mit seinen drei Indikationen Kurzsedierung, Allgemeinanästhesie und Sedierung
auf der Intensivstation. RemimazolamRemimazolam ist ein ultrakurz wirksames intravenöses Benzodiazepin-Sedativum und -Anästhetikum,
das bereits positive Ergebnisse in klinischen Phase-III-Studien gezeigt hat. Im menschlichen
Körper wird Remimazolam von Gewebe-Esterasen, einer weit verbreiteten Art von Enzymen,
zu einem inaktiven Metaboliten abgebaut und nicht über cytochromabhängige Abbauwege
in der Leber. Wie bei anderen Benzodiazepinen steht mit Flumazenil ein Gegenmittel
zur Verfügung, um bei Bedarf die Sedierung und Narkose des Patienten wieder rasch
beenden zu können. Wirksamkeit und Sicherheit wurden in klinischen Studien bei über
1.700 Probanden und Patienten gezeigt. Die bisherigen Daten deuten darauf hin, dass
Remimazolam einen raschen Wirkeintritt und ein schnelles Abklingen der Wirkung hat
und dabei ein günstiges kardiorespiratorisches Sicherheitsprofil besitzt. PAION hat die klinische Entwicklung von Remimazolam für Kurzsedierungen in den USA
abgeschlossen. Derzeit läuft eine integrierte Gesamtanalyse aller klinischen Studien
mit Remimazolam in Vorbereitung auf die Einreichung des Zulassungsantrags durch Cosmo.
Nach Abschluss der Entwicklung für Kurzsedierungen liegen alle weiteren Entwicklungsarbeiten
in den USA in der Verantwortung von Cosmo. Der US-amerikanische Lizenzpartner plant
die Einreichung des Zulassungsantrags in der Indikation Kurzsedierung aktuell im vierten
Quartal 2018/ersten Quartal 2019. In Japan wurde ein vollständiges klinisches Entwicklungsprogramm
in der Allgemeinanästhesie abgeschlossen, und der dortige Lizenzpartner Mundipharma
beabsichtigt die Einreichung des Zulassungsantrags für Remimazolam in dieser Indikation
in Japan in 2018. In Europa wurde eine Phase-III-Studie in der Allgemeinanästhesie
im Juli 2018 gestartet, von der nach der bei der EMA im Januar 2018 erfolgten wissenschaftlichen
Konsultation (sog. "Scientific Advice") erwartet werden kann, dass sie die einzige
noch für den Zulassungsantrag in der EU benötigte Studie sein wird. Basierend auf den positiven Ergebnissen einer Phase-II-Studie ist die Sedierung auf
der Intensivstation (für mehr als 24 Stunden nach der Operation) eine weitere mögliche
attraktive Indikation für eine Weiterentwicklung in Europa durch PAION selbst und
in den verpartnerten Territorien durch die Lizenznehmer. Remimazolam ist verpartnert in den USA, Kanada, China, Russland (GUS), der Türkei,
der MENA-Region, Südkorea und Japan an Cosmo Pharmaceuticals, Pharmascience (Pendopharm),
Yichang Humanwell, R-Pharm, TR-Pharm, Hana Pharm und Mundipharma. In allen anderen
Märkten außerhalb der EU steht Remimazolam zur Lizenzierung zur Verfügung. Markt für Kurzsedierungen (Leitindikation für die USA)PAION schätzt auf Basis externer Quellen (Symphony Health Solutions, Centers for Disease
Control and Prevention) und eigener Projektionen, dass im Jahr 2013 ca. 43 Millionen
Kurzsedierungen in den USA erfolgt sind; die meisten davon außerhalb von Krankenhäusern. Das Wachstum des Kurzsedierungsmarktes in den USA wird seit vielen Jahren durch die
Zunahme medizinischer Eingriffe mit Kurzsedierungen getrieben, wie z. B. Koloskopien,
sowie durch eine zunehmende allgemeine Nachfrage nach Vorsorgeuntersuchungen. Laut
iData Research, das mittels umfangreichen Zugriffs auf US-amerikanische Datenbanken
historische Trends untersucht und Prognosen für Eingriffe in den USA abgibt, wurden
2015 26,7 Mio. Koloskopien und Endoskopien in den USA berichtet, und die Zahl wird
voraussichtlich mit einer durchschnittlichen Rate von 2,6 % pro Jahr bis 2020 wachsen.
PAION schätzt, dass 75 % der Koloskopien und Endoskopien ambulant durchgeführt werden. Regelmäßige Koloskopien für Menschen im Alter ab 50 Jahren werden von allen großen
Krankenkassen empfohlen und abgedeckt, einschließlich denen des "Centers for Medicare
und Medicaid Services ("CMS")", einer US-Bundesbehörde, die das nationale Sozialversicherungsprogramm
verwaltet. Durch eine wirksame Vorsorge wird die Wahrscheinlichkeit für das Auftreten
von Krankheiten wie Krebs vermindert und somit das Leid für die Patienten sowie die
damit assoziierte finanzielle Belastung der Kostenträger reduziert. Die Statistiken
zeigen, dass die Rate der Darmkrebsdiagnosen in den USA für Personen ab 50 Jahren
im Zeitraum von 2005 bis 2015 um 30 % gesunken ist, zum Teil, weil sich mehr Menschen
dem empfohlenen Screening unterzogen haben. Darmkrebs ist die dritthäufigste Krebsart
und die dritthäufigste Ursache für Krebstod in den USA. Trotz des Rückgangs der Darmkrebs-Sterberaten
als Folge der Früherkennung wurde im Jahr 2010 berichtet, dass nur 59 % der Menschen
ab 50 Jahren, für die ein Screening empfohlen wurde, Darmkrebstests nach den aktuellen
Richtlinien erhalten haben. Der Endoskopiemarkt in der Gastroenterologie stellt mit
ca. 20 Mio. Eingriffen pro Jahr in den USA und einem stabilen Wachstum das lukrativste
Marktsegment für Remimazolam in der Kurzsedierung dar. Derzeit sind Propofol und Midazolam - beide generisch - die am häufigsten verwendeten
Substanzen in der Kurzsedierung. PAION schätzt, dass diese zwei Substanzen einen Marktanteil
von jeweils rund 50 % in Bezug auf den ambulanten Markt für Koloskopien in den USA
haben. Das Propofol-Label schreibt die Anwesenheit eines Anästhesisten während des
gesamten Verfahrens vor, da Propofol potentiell kardiodepressive Effekte und respiratorische
Depressionen induziert, was zu zusätzlichen Kosten führt. Für Midazolam sind diese
möglichen Nebenwirkungen weniger ausgeprägt und haben insofern eine andere Relevanz,
da eine unerwünscht tiefe Sedierung mit Flumazenil aufgehoben werden kann. Midazolam
hat einen langsameren Wirkeintritt und eine längere Wirkdauer, wodurch sich Auswirkungen
auf den Patientendurchsatz und die Effizienz insgesamt ergeben können. In den USA wird erwartet, dass die zunehmende Anzahl an Untersuchungen zu einem leistungsorientierten Abrechnungssystem führen wird, das zu einer besseren Anpassung der Zahlungen an eine hohe Untersuchungsqualität führen soll. Dies würde bedeuten, dass kosteneffiziente Medikamente mit einem klinischen Nutzen in größerem Umfang genutzt werden und dass weiterhin Prämien für innovative Medikamente mit einem starken klinischen Profil bezahlt werden. Daher geht PAION davon aus, dass Bedenken im Zusammenhang mit den Gesamtkosten der Verfahren, getrieben durch die Notwendigkeit der Überwachung durch Anästhesisten bei der Anwendung von Mitteln wie Propofol, Auswirkungen auf die Wahl von Arzneimitteln für Kurzsedierungen haben werden. Allein die Kosten im Zusammenhang mit Anästhesie-Dienstleistungen bei gastrointestinalen Endoskopieverfahren werden auf USD 1,3 Milliarden im Jahr 2009 geschätzt.1 Dementsprechend erwartet PAION, dass Erstattungsregelungen der nationalen und kommerziellen Gesundheitssysteme wie Medicare, die in Abhängigkeit von der Anwesenheit eines Anästhesisten unterschiedlich hohe Beträge an Ärzte und/oder Patienten erstatten, potentiell die Nachfrage nach Produkten positiv beeinflussen, bei deren Anwendung die Anwesenheit eines Anästhesisten nicht erforderlich ist. PAION geht davon aus, dass Remimazolam, vorbehaltlich der FDA-Zulassung mit einem
Sicherheitslabel vergleichbar mit dem von Midazolam, von den anstehenden Veränderungen
hinsichtlich der Erstattungsregelungen profitieren könnte. Wenn es unter Aufsicht
eines Gastroenterologen verabreicht werden könnte, wäre Remimazolam in der Lage, eine
wettbewerbsfähige Alternative zu Midazolam anzubieten. Dies basiert auf seinem verbesserten
Effizienzprofil im Vergleich zu Midazolam. Markt für Allgemeinanästhesie (Leitindikation für Japan + EU)Basierend auf öffentlich verfügbaren Statistiken zu Eingriffen und Operationen in
der EU sowie Marktforschung schätzt PAION, dass in der EU jedes Jahr ca. 29 Millionen
Operationen unter einer Allgemeinanästhesie durchgeführt werden. Davon werden ca.
10 Millionen Eingriffe bei Hochrisikopatienten vorgenommen (American Society of Anesthesiologists-("ASA")-Klassifikationen
III oder höher), die besonders anfällig für hämodynamische Instabilität sind. Ca.
55 % aller Anästhesien sind balancierte Anästhesien, d. h. eine Kombination von intravenösen
Mitteln und Narkosegasen, ca. 20 % sind intravenöse Anästhesien (TIVA) mit Propofol
und die restlichen ca. 25 % entfallen auf Regionalanästhesien (z. B. epidurale Anästhesien).
PAIONs Marktforschung zufolge werden in der EU für die Allgemeinanästhesie derzeit
hauptsächlich Propofol (vor allem für die Einleitung) und Narkosegase, meistens in
Verbindung mit intravenösen Opioiden, verwendet. Die Fallzahlen in der EU werden voraussichtlich weiterhin durch das Altern der Bevölkerung
zunehmen. PAION rechnet in der EU mit einer zukünftig steigenden Anzahl und Komplexität
der medizinischen Eingriffe bei der Einleitung und Aufrechterhaltung einer Narkose,
ebenfalls getrieben durch die erwartete weitere Alterung der Bevölkerung. Die Allgemeinanästhesie
wird bei älteren Patienten häufiger als noch vor einigen Jahren angeboten, so dass
die Wahl einer individuellen Anästhesie abhängig von der Art der Operation, der zugrundeliegenden
Krankheit und der Beurteilung des allgemeinen körperlichen Gesundheitszustands des
Patienten, einschließlich der Begleiterkrankungen, getroffen wird. Dementsprechend erwartet PAION, dass in der EU die Nachfrage nach sichereren Mitteln
mit geringen Atemwegs- und Herz-Kreislauf-depressiven Effekten in den kommenden Jahren
zunehmen wird. Dadurch ergeben sich erfolgversprechende Möglichkeiten für Anästhetika
mit einem verbesserten Sicherheitsprofil wie Remimazolam, selbst zu höheren Preisen
im Vergleich zu bestehenden generischen Substanzen. Ähnliche Entwicklungen erwartet
PAION vorbehaltlich weiterer Marktforschung auch für die USA und andere wichtige internationale
Märkte. Sedierung auf der IntensivstationDer Plan zur weiteren Entwicklung von Remimazolam für die Verwendung zur Sedierung
auf der Intensivstation basiert auf PAIONs Erwartung, dass die Sedierung auf der Intensivstation
ein attraktives Marktpotential besitzt. Auf Grundlage von 2012 im Critical Care Medicine
veröffentlichten Daten zur durchschnittlichen Behandlungsdauer auf Intensivstationen
in Tagen pro Jahr in den USA sowie wissenschaftlichen Zeitschriftenartikeln aus der
Intensive Care Medicine von 2012, in denen unter anderem die Anzahl der Einlieferungen
auf Intensivstationen pro Jahr und die Anzahl von Erwachsenenbetten auf Intensivstationen
in verschiedenen Ländern der EU erhoben wurden, schätzt PAION, dass in der EU und
den USA zusammen ungefähr 14 Millionen Patiententage auf Intensivstationen mit der
Notwendigkeit intensivmedizinischer Betreuung pro Jahr anfallen. PAION erwartet durch
die in beiden Regionen alternde Bevölkerung den Anstieg dieser Zahl in den kommenden
Jahren und geht davon aus, dass gerade vor diesem Hintergrund die Nachfrage nach sicheren
Medikamenten zur Sedierung wie Remimazolam steigen wird, da ältere Patienten deutlich
häufiger von systemischen Erkrankungen betroffen sind. PAION wurde wiederholt von international renommierten Anästhesisten bestätigt, dass
die Sedierung auf der Intensivstation ein attraktives Marktpotential besitzt. Allerdings
wäre die Entwicklung auch mit dem höchsten Risiko von Nebenwirkungen verbunden, da
es sich um schwerstkranke Patienten handelt. Aus diesem Grund steht für PAION zunächst
die Entwicklung in der Allgemeinanästhesie im Vordergrund. Die Entwicklung der Sedierung
auf der Intensivstation erfordert weitere Finanzmittel. Ein weiteres Feld mit großem klinischen Bedarf ist die Anwendung in der Pädiatrie,
die für die Zeit nach der jeweils ersten Zulassung verpflichtend in der EU und den
USA entwickelt werden muss. scroll
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Patienten-/Probandenzahlen in Klammern *
Studien vor Erreichung der geplanten Rekrutierungsanzahl beendet, keine Sicherheitsbedenken Kurzsedierung bei kleinen Eingriffen (Leitindikation USA)Remimazolam befindet sich derzeit in Vorbereitung auf die Einreichung des Zulassungsantrags
für Kurzsedierungen in den USA. Mit insgesamt acht Phase-I-, zwei Phase-II- und drei
Phase-III-Studien in der Indikation Kurzsedierung betrachtet PAION das klinische Entwicklungsprogramm
für Remimazolam in der Kurzsedierung in den USA als abgeschlossen. In der ersten Anwendung am Menschen wurde ein breiter Dosierungsbereich untersucht
- von keinem Effekt bis hin zum Bewusstseinsverlust (welcher für Kurzsedierung nicht
erwünscht ist, aber indikativ ist für die Einleitung von Allgemeinanästhesien). Auf
Basis dieser Ergebnisse umfasste die nächste Studienreihe eine Studie zur Darmspiegelung
an gesunden Freiwilligen und eine Phase-IIa-Studie zu Magenspiegelungen. Diese Studien
bestätigten die Notwendigkeit für eine 50 %-ige Dosisreduktion in Kombination mit
Opioiden (bei Darmspiegelung) und waren die Grundlage für die Phase-IIb-Studie bei
Koloskopie-Patienten. In dieser Studie wurde ein festgelegtes Dosierungsschema getestet,
und die niedrigste Anfangsdosierung wurde im Phase-III-Programm verwendet. Im März 2015 wurde in den USA die erste Phase-III-Studie gestartet, die Patientenrekrutierung
wurde im April 2016 abgeschlossen, und im Juni 2016 verkündete PAION, dass der primäre
Endpunkt zur Wirksamkeit erreicht wurde. Die Phase-III-Studie wurde mit insgesamt
461 Patienten in 13 US-Studienzentren durchgeführt und diente dazu, die Wirksamkeit
und Sicherheit von Remimazolam im Vergleich zu Placebo (und mit Midazolam als Ergänzungsmedikation)
bei Koloskopiepatienten zu untersuchen. Zusätzlich enthielt die Studie einen Open-Label-Midazolam-Arm. Der primäre Endpunkt der Studie war aus folgenden Endpunkten zusammengesetzt: keine
Notwendigkeit für Ergänzungsmedikation, komplette Durchführung des Eingriffs und nicht
mehr als fünf Verabreichungsdosen innerhalb eines 15-Minuten-Intervalls. Der primäre
Endpunkt wurde in 91,3 % der Patienten in der Remimazolam-Gruppe und 1,7 % in der
Placebo-Gruppe (einschließlich Midazolam als Ergänzungsmedikation) erreicht. Wichtige sekundäre Endpunkte zeigten, dass die Remimazolam-Gruppe eine mediane Zeit
von der Verabreichung bis zum Beginn des Eingriffs von 4,0 Minuten (Placebo: 19,5
Minuten) benötigte und die durchschnittliche Zeit vom Ende des Eingriffs bis zur Wiedererlangung
des vollständigen Bewusstseins der Patienten bei 7,2 Minuten (Placebo: 21,3 Minuten)
lag. Darüber hinaus dauerte es nach Aussage der Remimazolam-Patienten 331 Minuten,
bis sie nach Verabreichung der letzten Dosis ihren Normalzustand wieder erreicht hatten
(Placebo: 572 Minuten). Es gab keine therapiebedingten schwerwiegenden, unerwünschten Nebenwirkungen in der
Studie. Hypotonie trat bei 44,3 % der Remimazolam-Patienten und bei 47,5 % der mit
Placebo behandelten Patienten auf und machte den Großteil der Nebenwirkungen in allen
Studiengruppen aus. Hypoxie (erniedrigte Sauerstoffwerte im arteriellen Blut) trat
bei 1,0 % der Remimazolam-Patienten und bei 3,4 % der Patienten im Placebo-Arm auf. Die Ergebnisse des "Hopkins Verbal Learning"-Tests, der fünf Minuten nach der Wiedererlangung
des vollständigen Bewusstseins durchgeführt wurde und Messwerte zur Erinnerung und
zur Merkfähigkeit beinhaltet, sind für Remimazolam im Vergleich zu Placebo alle besser
ausgefallen. Die Patientenzufriedenheit war in allen Gruppen vergleichbar. Im Open-Label-Midazolam-Arm zeigten Patienten eine mediane Zeit von der Medikationsgabe
bis zum Beginn des Eingriffs von 19,0 Minuten und eine durchschnittliche Zeit vom
Ende des Eingriffs bis zum vollen Bewusstsein von 15,7 Minuten. Bei den Midazolam-Patienten
dauerte es 553 Minuten, bis sie ihren Normalzustand wieder erreicht hatten. Das US-Phase-III-Programm beinhaltet darüber hinaus eine zweite konfirmatorische,
prospektive, doppelblinde, randomisierte Placebo-kontrollierte, multizentrische Studie
mit einem Open-Label-Midazolam-Arm mit 446 Bronchoskopiepatienten. Im Juni 2015 wurde die Studie gestartet, die Patientenrekrutierung wurde im März 2017
abgeschlossen, und im Juni 2017 verkündete PAION, dass der primäre Endpunkt zur Wirksamkeit
erreicht wurde. Die Phase-III-Studie wurde mit insgesamt 446 Patienten in 15 US-Studienzentren
durchgeführt und diente dazu, die Wirksamkeit und Sicherheit von Remimazolam im Vergleich
zu Placebo (und mit Midazolam als Ergänzungsmedikation) bei Bronchoskopiepatienten
zu untersuchen. Der primäre Endpunkt der Studie war aus folgenden Parametern zusammengesetzt: keine
Notwendigkeit für Ergänzungsmedikation, vollständige Durchführung des Eingriffs und
nicht mehr als fünf Verabreichungsdosen innerhalb eines 15-Minuten-Intervalls für
Remimazolam/Placebo und nicht mehr als drei Verabreichungsdosen innerhalb eines 12-Minuten-Intervalls
für Midazolam. Der primäre Endpunkt wurde in 82,5 % der behandelten Patienten in der
Remimazolam-Gruppe und 3,4 % in der Placebo-Gruppe erreicht (p-Wert <0,0001). Wichtige
sekundäre Endpunkte zeigten, dass die Remimazolam-Gruppe eine mediane Zeit von der
Verabreichung bis zum Beginn des Eingriffs von 5,0 Minuten (Placebo: 17,0 Minuten)
benötigte und die mediane Zeit vom Ende des Eingriffs bis zur Wiedererlangung des
vollständigen Bewusstseins der Patienten bei 6,0 Minuten (Placebo: 14,0 Minuten) lag.
Darüber hinaus dauerte es im Median nach subjektivem Empfinden der Remimazolam-Patienten
404 Minuten, bis sie nach Verabreichung der letzten Dosis ihren Normalzustand wieder
erreicht hatten (Placebo: 935 Minuten). Im Open-Label-Midazolam-Arm wurde die erfolgreiche Durchführung des Eingriffs in 34,8
% der Patienten erreicht. Midazolam-Patienten zeigten eine mediane Zeit vom Beginn
der Medikationsgabe bis zum Beginn des Eingriffs von 16,0 Minuten und eine mediane
Zeit vom Ende des Eingriffs bis zur Wiedererlangung des vollständigen Bewusstseins
von 12,0 Minuten. Bei den Midazolam-Patienten dauerte es im Median 479 Minuten, bis
sie nach Verabreichung der letzten Dosis ihren Normalzustand wieder erreicht hatten. Im Rahmen des US-Phase-III-Entwicklungsprogramms wurde auch eine Sicherheitsstudie
mit Remimazolam in ASA-III/IV-Koloskopiepatienten (American Society of Anesthesiologists-Klassifizierung
III-IV) durchgeführt. Im Dezember 2016 wurde der erfolgreiche Rekrutierungsabschluss
bekanntgegeben und im März 2017 verkündete PAION positive Ergebnisse der Studie. Die
Studie wurde mit insgesamt 79 Hochrisikopatienten durchgeführt und diente dazu, die
Wirksamkeit und Sicherheit von Remimazolam im Vergleich zu Placebo (und mit Midazolam
als Ergänzungsmedikation) bei Koloskopiepatienten zu untersuchen. Sie beinhaltete
auch eine mit Midazolam behandelte Patientengruppe (Open-Label), in der Midazolam
gemäß US-Zulassungslabel dosiert wurde. Die Studie bestätigte sowohl das in allen
früheren Studien gezeigte Sicherheitsprofil als auch die Verträglichkeit von Remimazolam
in einer schwerkranken Patientenpopulation. Insgesamt zeigte Remimazolam eine gute
Atem- und Herz-Kreislauf-Stabilität im Vergleich zu Placebo mit Midazolam als Ergänzungsmedikation.
In beiden Gruppen wurden keine besorgniserregenden Nebenwirkungen berichtet. Darüber
hinaus waren die Wirksamkeit und Effizienzsteigerungen vergleichbar mit den beiden
positiven konfirmatorischen US-Phase-III-Studien bei Koloskopie- und Bronchoskopiepatienten.
So wurden 84,4 % der Patienten in der Remimazolam-Gruppe und 0 % in der Placebo-Gruppe
erfolgreich behandelt (beinhaltet keine Notwendigkeit der Gabe von Ergänzungsmedikation
und nicht mehr als fünf Verabreichungsdosen innerhalb eines 15-Minuten-Intervalls).
Weitere wichtige Endpunkte zeigten, dass die Remimazolam-Gruppe eine mediane Zeit
von der Verabreichung bis zum Beginn des Eingriffs von 5,0 Minuten (Placebo: 18,5
Minuten) benötigte und die mediane Zeit vom Ende des Eingriffs bis zur Wiedererlangung
des vollständigen Bewusstseins der Patienten bei 3,0 Minuten (Placebo: 5,0 Minuten)
lag. Im Vergleich dazu wurden 12,9 % der Midazolam-Patienten erfolgreich behandelt.
Midazolam-Patienten zeigten eine mediane Zeit von der Medikationsgabe bis zum Beginn
des Eingriffs von 19,0 Minuten und eine mediane Zeit vom Ende des Eingriffs bis zur
Wiedererlangung des vollen Bewusstseins von 7,0 Minuten. Zusammenfassung wesentlicher Ergebnisse der drei Phase-III-Studien: scroll
*
Nicht relevant für Produktlabel Basierend auf den Ergebnissen von präklinischen und Phase-I-Studien sowie in Absprache
mit der FDA hat PAION zusätzliche Phase-I-Studien durchgeführt, um das Missbrauchspotential
von Remimazolam genauer beurteilen zu können. Dabei wurden zwei Aspekte untersucht:
ob Remimazolam in Kombination mit Alkohol unsachgemäß als KO-Droge und ob es missbräuchlich
intranasal verwendet werden könnte. Im November 2017 hat die FDA mitgeteilt, dass
das von PAION durchgeführte Programm zum Missbrauchspotential als ausreichend angesehen
wird, um die notwendigen Daten zum Missbrauchspotential von Remimazolam beim Menschen
zur Verfügung zu stellen. PAION betrachtet damit das klinische Entwicklungsprogramm
für Remimazolam in der Kurzsedierung in den USA als abgeschlossen. Im Juli 2018 hielt PAIONs Lizenzpartner Cosmo zusammen mit Teilnehmern von PAION ein
Pre-NDA-Meeting mit der FDA für Remimazolam in der Kurzsedierung. Pre-NDA-Meetings mit der FDA stellen den letzten Meilenstein der Medikamentenentwicklung
vor der Einreichung eines Zulassungsantrags dar. Diese Treffen ermöglichen es den
Unternehmen, sich mit der FDA über die Eignung der Unterlagen für eine Zulassung sowie
den Zulassungsprozess und das gewünschte Produktlabel auszutauschen. Im Vorfeld hatte
die FDA deshalb eine Zusammenfassung des Zulassungspaketes sowie Fragen, die Standpunkte
des Unternehmens und Hintergrundmaterial erhalten. Während des Meetings konnten wichtige Fragen auf Basis der vorläufigen Begutachtung
von der FDA geklärt werden. Damit kann der Prozess wie geplant voranschreiten, damit
der Zulassungsantrag bei der FDA im vierten Quartal 2018/ersten Quartal 2019 eingereicht
werden kann. Allgemeinanästhesie (Leitindikation in Japan + EU)Zum Einsatz von Remimazolam bei der Allgemeinanästhesie wurden insgesamt vier Phase-I-(Japan
und EU), zwei Phase-II- (Japan und EU) und zwei Phase-III-Studien (Japan) durchgeführt.
Ein besonderes Augenmerk lag in den klinischen Programmen auf hämodynamischer Stabilität,
die einen wichtigen medizinischen Bedarf in der Allgemeinanästhesie adressiert. Präklinische
Daten hatten darauf hingewiesen und klinische Daten haben bestätigt, dass mit Remimazolam
eine bessere hämodynamische Stabilität erreicht werden kann als mit Propofol. Das japanische Programm startete mit einer vergleichenden Phase-I-Studie, die auf
PAIONs erster klinischer Studie an Menschen basierte, und ergab ein identisches pharmakokinetisches
und pharmakodynamisches Profil. Im nächsten Schritt wurde eine Phase-I-Studie mit
kontinuierlicher Infusion durchgeführt, um die Dosierung für Einleitung und Aufrechterhaltung
der Allgemeinanästhesie zu bestimmen. Die aufgrund der danach durchgeführten Phase-II-Studie
als sicher und effektiv eingestuften Dosierungen für Einleitung und Aufrechterhaltung
der Narkose wurden anschließend in den japanischen Phase-III-Studien verwendet. Die
Studien bestätigten die Sicherheit und Effektivität als Narkosemittel sowie ein verbessertes
hämodynamisches Profil gegenüber Propofol. Mit der japanischen Zulassungsbehörde PMDA (Japanese Pharmaceutical and Medical Devices
Agency) fand im Januar 2016 ein Pre-NDA-Meeting statt. Die PMDA erklärte, dass die
nichtklinischen und klinischen Datenpakete von Remimazolam als komplett für die Einreichung
des Zulassungsantrags in der Indikation "Einleitung und Aufrechterhaltung einer Allgemeinanästhesie"
in Japan angesehen werden. Bereits vorher hatte die PMDA bestätigt, dass sowohl der
von PAION in Europa hergestellte Wirkstoff als auch die Fertigform von Remimazolam
den Voraussetzungen für eine Zulassung in Japan entsprechen. Auf Basis des positiven
Pre-NDA-Meetings mit der japanischen Zulassungsbehörde hat PAION mit Vorbereitungen
für einen Marktzulassungsantrag für Remimazolam begonnen. Im Rahmen einer im Dezember
2017 abgeschlossenen Entwicklungs- und Vermarktungspartnerschaft für Japan hat Mundipharma
diese Aufgaben nun mit der Unterstützung von PAION übernommen. Mundipharma plant die
Einreichung des Zulassungsantrags in Japan in 2018. Damit die japanischen Daten für eine Zulassung in Europa verwendet werden können,
wurden in der 2014 durchgeführten europäischen Phase-II-Studie dieselben Dosierungen
zur Einleitung und Aufrechterhaltung der Narkose eingesetzt. Diese Studie lieferte
weitere Belege für ein potentiell vorteilhaftes hämodynamisches Profil von Remimazolam.
Der primäre Endpunkt (Wirksamkeit) für eine Allgemeinanästhesie wurde insgesamt von
98 % der Patienten in den Remimazolam-Dosis-Gruppen und bei 96 % in der Propofol/Sevofluran-Gruppe
erreicht. Damit wurde eine ausgezeichnete Wirksamkeit in allen Behandlungsgruppen
gezeigt. Der schnelle und verlässliche Eintritt ebenso wie das schnelle Abklingen
der Wirkung waren wie erwartet vergleichbar in allen Behandlungsgruppen und bestätigen,
dass Remimazolam ein dem Propofol ähnliches schnellwirkendes sedatives Profil besitzt. Eines der wichtigsten Ziele dieser Studie war es, die hämodynamische Stabilität von
Remimazolam bei herzchirurgischen Eingriffen im Vergleich zu Propofol/Sevofluran zu
untersuchen. Die Gabe von Propofol und Sevofluran führt bekanntermaßen zu Blutdruckabfällen.
Um diese Effekte zu analysieren, wurde in der Studie eine beträchtliche Anzahl von
Parametern untersucht. Remimazolam konnte dabei die verbesserte hämodynamische Stabilität,
die bereits in der Phase-III-Studie von Ono gezeigt wurde, bestätigen. Auf Basis dieser positiven Daten startete im August 2015 in Europa eine multinationale,
multizentrische, randomisierte, einfach blinde Propofol-kontrollierte, konfirmatorische
Phase-III-Studie bei Patienten, die sich einem kardiochirurgischen Eingriff unterzogen.
Aufgrund des komplexen Studiendesigns in der Herzchirurgie gab es jedoch Schwierigkeiten
bei der Rekrutierung. Trotz intensiver Bemühungen, die Patientenrekrutierung zu beschleunigen,
ließ sich das Studiendesign nicht adäquat in die klinische Praxis übertragen. Daher
beschloss PAION im Februar 2016, die Studie nicht fortzusetzen, um eine langwierige
und teure Fortführung in diesem Studiendesign zu vermeiden. Im Zusammenhang mit der
Studienmedikation wurden keine schwerwiegenden unerwünschten Ereignisse berichtet. Nachfolgend evaluierte PAION die Möglichkeiten der Weiterentwicklung des klinischen
Entwicklungsprogramms von Remimazolam in der EU. In Abstimmung mit führenden Meinungsbildnern
in der Allgemeinanästhesie hat PAION eine Phase-I-Studie erfolgreich durchgeführt,
die der Festlegung wesentlicher Elemente sowie der Berechnung der Patientenzahl der
geplanten Phase-III-Studie diente. Basierend auf den Ergebnissen der Phase-I-Studie,
nachfolgender Simulationen und den wissenschaftlichen Beratungsgesprächen mit der
zuständigen europäischen Regulierungsbehörde EMA zur Festlegung des neuen europäischen
Phase-III-Programms hat PAION im Juli 2018 eine klinische Phase-III-Studie in der
EU mit Remimazolam für die Einleitung und Aufrechterhaltung einer Allgemeinanästhesie
gestartet. Die randomisierte, einfach-blinde, Propofol-kontrollierte, konfirmatorische Phase-III-Studie
wird ungefähr 500 ASA-III/IV-Patienten (American Society of Anesthesiologists-Klassifizierung
III-IV), die sich keiner Notfalloperation unterziehen, in mehr als 20 europäischen
Studienzentren einschließen. Der Abschluss der Patientenrekrutierung wird 2019 erwartet. Das primäre Studienziel besteht darin, zu zeigen, dass Remimazolam in seiner Wirksamkeit
zur Einleitung und Aufrechterhaltung einer Allgemeinanästhesie während einer geplanten
Operation im Vergleich zu Propofol nicht unterlegen ist ("Non-Inferiority"). Das sekundäre
Hauptziel ist es, eine überlegene hämodynamische Stabilität (Vermeidung intraoperativen
Blutdruckabfalls sowie der Notwendigkeit der Verabreichung blutdrucksteigernder Mittel)
von Remimazolam im Vergleich zu Propofol zu zeigen. Die Studie wurde in Absprache mit führenden europäischen Meinungsbildnern in der Allgemeinanästhesie
entwickelt. Auf Basis der im Januar 2018 erfolgten wissenschaftlichen Konsultation
mit der europäischen Zulassungsbehörde EMA (European Medicines Agency) geht PAION
davon aus, dass eine positive Phase-III-Studie zusammen mit den früheren schon in
Europa und Japan durchgeführten klinischen Studien für die Einreichung eines Zulassungsantrags
in der Indikation Allgemeinanästhesie in der EU ausreichend sein sollte. Sedierung auf der IntensivstationIn Japan wurde von PAIONs früherem Partner Ono eigenständig eine Phase-II-Studie für
die Sedierung auf der Intensivstation initiiert. In vereinzelten Fällen wurden nach
längeren Gaben höhere Remimazolam-Plasmaspiegel als von Ono erwartet festgestellt,
wie es auch für vergleichbare Substanzen bekannt ist. Dennoch wurde die explorative
Studie 2013 von Ono vorzeitig beendet. Die Patienten wurden erfolgreich sediert und
es wurden keine schwerwiegenden, unerwarteten Nebenwirkungen beobachtet. Das Phänomen der erhöhten Remimazolam-Plasmaspiegel wurde daraufhin sorgfältig mittels
einer Serie von präklinischen Tests und pharmakokinetischen Modellierungen untersucht.
In keinem der durchgeführten Experimente konnten die Befunde nachvollzogen oder ein
Erklärungsmodell für die erhöhten Plasmaspiegel gefunden werden. Die weitere Analyse
hat ergeben, dass solche pharmakokinetischen Abweichungen häufig beim Einsatz von
Sedierungsmitteln wie Midazolam und Propofol auf der Intensivstation beobachtet werden
und die wahrscheinlichste Erklärung dafür die Schwere der Erkrankung der Patienten
auf der Intensivstation ist. Die weitere Entwicklung des Programms "Sedierung auf
der Intensivstation" ist Teil des zukünftigen Remimazolam-Entwicklungsplans, der nach
Vorliegen der dafür notwendigen Finanzmittel in Angriff genommen werden könnte. PartnerschaftenPAION arbeitet gezielt auf Entwicklungs- und Vermarktungskooperationen mit Partnern
mit lokalem Know-how oder einem spezifischen therapeutischen Fokus in Bezug auf Remimazolam
hin. Solche Partnerschaften stellen eine effektive Möglichkeit dar, die Finanzierung
und Weiterentwicklung der späten Phase der klinischen Entwicklung von Remimazolam
und die spätere Vermarktung in internationalen Märkten, in denen keine eigenen aktiven
Vertriebs- und Marketingaktivitäten beabsichtigt sind, zu unterstützen. PAION erwartet,
dass die bestehenden Kooperationspartner die Entwicklung von Remimazolam auf Grundlage
der Daten aus dem klinischen Entwicklungsprogramm in den USA, Japan und Europa fortsetzen
werden. Dadurch kann PAION anschließend mittel- und langfristig zusätzliche Daten
und Zahlungen im Rahmen der bestehenden Vereinbarungen erhalten. PAIONs Ziel ist es,
an der weltweiten Vermarktung von Remimazolam teilzuhaben. Um das Potential von Remimazolam
voll auszunutzen, ist es PAIONs erklärtes Ziel, unmittelbar nach einer möglichen Zulassung
Remimazolam in der EU bzw. ausgewählten Märkten innerhalb der EU selbst zu vermarkten.
PAION ist ebenfalls gut positioniert, auch weitere Kooperationspartner zu finden.
Pharmaunternehmen müssen zunehmend neue Substanzen zu ihrem Produktportfolio hinzufügen,
die ihre Wirksamkeit bereits in einem fortgeschrittenen Stadium der klinischen Entwicklung
unter Beweis gestellt haben sowie eine ökonomisch attraktive Alternative im globalen
von zunehmendem Kostenbewusstsein geprägten Healthcare-Umfeld darstellen. Remimazolam ist verpartnert in den USA, Kanada, China, Russland (GUS), der Türkei,
der MENA-Region, Südkorea und Japan an Cosmo, Pharmascience (Pendopharm), Yichang
Humanwell, R-Pharm, TR-Pharm, Hana Pharm und Mundipharma. In allen anderen Märkten
außerhalb der EU steht Remimazolam zur Lizenzierung zur Verfügung. PAIONs Lizenzpartner erweitern die Datenbasis mit klinischen Studien und bereiten
durch regulatorische Interaktionen die zukünftigen Einreichungen von Marktzulassungsanträgen
für Remimazolam in den jeweils von ihnen lizenzierten Territorien vor. Im Mai 2017 hatte PAIONs Lizenzpartner für Kanada, Pendopharm, eine Division der Pharmascience
Inc., zusammen mit Teilnehmern von PAION ein Pre-NDS-Meeting (NDS = New Drug Submission;
Zulassungsantrag für neues Medikament) mit Health Canada für Remimazolam in der Indikation
"Kurzsedierung bei kleinen Eingriffen". Health Canada ist die verantwortliche Behörde
für die Zulassung von Arzneimitteln in Kanada. Während des Treffens konnten wichtige
auf Basis der vorläufigen Begutachtung durch Health Canada aufgekommene Fragen geklärt
werden. Health Canada erklärte, dass die nichtklinischen und klinischen Datenpakete
einschließlich der zum damaligen Zeitpunkt vorliegenden Daten zur Untersuchung des
Missbrauchspotentials beim Menschen als ausreichend zur Einreichung des Zulassungsantrags
in Kanada angesehen werden. Derzeit geht PAION davon aus, dass der Zulassungsantrag
in Kanada nach erfolgter Einreichung in den USA gestellt werden wird. PAIONs russischer Lizenzpartner R-Pharm hat im Mai 2018 den Abschluss der Patientenrekrutierung
einer Phase-III-Studie mit Remimazolam in Russland in der Indikation Allgemeinanästhesie
bekanntgegeben. R-Pharm plant die Einreichung des Zulassungsantrags aktuell Ende 2018. Im Dezember 2017 hat PAION mit Mundipharma eine Lizenzvereinbarung für Remimazolam
abgeschlossen, im Rahmen derer PAION Mundipharma die exklusiven Lizenzrechte für die
Entwicklung und Vermarktung von Remimazolam in Japan gewährt. Gemäß den Bedingungen
der Lizenzvereinbarung erhält Mundipharma das Recht und die Verpflichtung zur weiteren
Entwicklung von Remimazolam in allen Indikationen in Japan und wird dabei von PAION
unterstützt. Mundipharma wird alle Kosten für Marktzulassung und Vertrieb tragen.
Auf Basis des positiven Pre-NDA-Meetings mit der japanischen Zulassungsbehörde hatte
PAION mit Vorbereitungen für einen Marktzulassungsantrag für Remimazolam begonnen.
Mundipharma hat diese Aufgaben mit der Unterstützung von PAION übernommen. Mundipharma
plant derzeit die Einreichung eines Zulassungsantrags in Japan in 2018. PAIONs südkoreanischer Lizenzpartner Hana Pharm führt eine Phase-III-Studie mit Remimazolam
in der Allgemeinanästhesie in Südkorea durch. Mit dem Abschluss der Studie wird in
2018 gerechnet. Das aktuelle Entwicklungsprogramm von PAIONs chinesischem Lizenzpartner Yichang Humanwell
mit Remimazolam umfasst unter anderem eine Phase-II-Studie in der Allgemeinanästhesie
und eine Phase-III-Studie in der Kurzsedierung in China. Upfront- und Meilensteinzahlungenscroll
*
Dieser Betrag bezieht sich auf den im Jahr 2014 als Umsatzerlös ausgewiesenen und
im Rahmen der im Juli 2014 durchgeführten Privatplatzierung in Höhe von EUR 4 Mio.
erhaltenen Aufschlag auf den Aktienkurs. Vermögens-, Finanz- und ErtragslageErtragslagescroll
Die Umsatzerlöse beliefen sich im Vergleich zu TEUR 4.083 in der Vorjahresperiode
im ersten Halbjahr 2018 auf TEUR 517 und resultierten vornehmlich aus der von Mundipharma
im Januar 2018 erhaltenen Upfrontzahlung in Höhe von TEUR 1.000 im Rahmen der 2017
abgeschlossenen Lizenzvereinbarung für Remimazolam in Japan. Die Umsatzerlöse in der
Vorjahresperiode resultierten maßgeblich aus der Lizenzvereinbarung mit dem US-amerikanischen
Lizenzpartner Cosmo. Die Aufwendungen für Forschung und Entwicklung im ersten Halbjahr 2018 beliefen sich
auf TEUR 6.544 und betreffen überwiegend Aufwendungen im Rahmen der Vorbereitung der
im Juli 2018 gestarteten EU-Phase-III-Studie in der Allgemeinanästhesie, die Validierung
der Produktion im Marktmaßstab sowie Arbeiten an den Zulassungsvorbereitungen für
Remimazolam. Der Rückgang um TEUR 3.386 gegenüber dem Vorjahreszeitraum resultiert
vornehmlich aus niedrigeren Kosten für Phase-III- und Phase-I-Studien, die in der
Vorjahresperiode insbesondere im Rahmen des US-Entwicklungsprogramms in wesentlichem
Umfang angefallen sind. Die Aufwendungen für allgemeine Verwaltung und Vertrieb reduzierten sich im Vergleich
zur Vorjahresperiode im ersten Halbjahr 2018 um TEUR 222 auf TEUR 1.761. Dabei haben
sich die Verwaltungsaufwendungen um TEUR 54 auf TEUR 1.605 und die Vertriebsaufwendungen
um TEUR 168 auf TEUR 156 verringert. Die Steuern vom Einkommen und vom Ertrag im ersten Halbjahr 2018 beliefen sich auf
TEUR 1.489 (Vorjahreszeitraum: TEUR 2.043) und betreffen die steuerliche Förderung
durch Steuergutschriften auf Teile der Forschungs- und Entwicklungskosten durch die
britischen Finanzbehörden. Der Rückgang ist vornehmlich auf niedrigere Forschungs-
und Entwicklungskosten zurückzuführen. Der Periodenfehlbetrag im ersten Halbjahr 2018 belief sich auf TEUR 6.243 gegenüber
einem Periodenfehlbetrag von TEUR 5.771 im Vorjahreszeitraum. Dies entspricht einem
Anstieg des Periodenfehlbetrags um TEUR 472 gegenüber dem ersten Halbjahr 2017, der
vornehmlich aus niedrigeren Umsatzerlösen und niedrigeren Aufwendungen für Forschung
und Entwicklung im Vergleich zum Vorjahreszeitraum resultiert. Vermögenslagescroll
Die langfristigen Vermögenswerte beinhalten im Wesentlichen das Entwicklungsprojekt
Remimazolam (TEUR 2.276). Die kurzfristigen Vermögenswerte setzen sich aus dem Finanzmittelbestand (TEUR 23.267)
sowie sonstigen Vermögenswerten und Rechnungsabgrenzungsposten (TEUR 5.723) zusammen.
Die Abnahme um TEUR 367 im Vergleich zum 31. Dezember 2017 ist vornehmlich auf einen
Rückgang des Finanzmittelbestands um TEUR 1.5 72 und der Rechnungsabgrenzungen für
vorausbezahlte Forschungs- und Entwicklungsdienstleistungen für Remimazolam um TEUR
291 sowie einen Anstieg des Steuererstattungsanspruchs gegenüber den britischen Finanzbehörden
aus der steuerlichen Förderung der Forschungs- und Entwicklungsaktivitäten um TEUR
1.498 zurückzuführen. Die Verringerung des Eigenkapitals um TEUR 1.037 im Vergleich zum 31. Dezember 2017
resultiert im Wesentlichen einerseits aus dem Periodenfehlbetrag des ersten Halbjahres
2018 in Höhe von TEUR 6.243 sowie andererseits aus dem Nettoemissionserlös der im
Juni 2018 durchgeführten Kapitalerhöhung in Höhe von TEUR 5.042. Die Eigenkapitalquote
betrug zum 30. Juni 2018 77,0 % (31. Dezember 2017: 79,1 %). Das kurzfristige Fremdkapital erhöhte sich vornehmlich aufgrund des Anstiegs des passiven
Rechnungsabgrenzungspostens durch die Passivierung des noch nicht als Umsatzerlös
realisierten Teils der im Januar 2018 von Mundipharma erhaltenen Upfrontzahlung in
Höhe von TEUR 1.000 um TEUR 576 im Vergleich zum 31. Dezember 2017. FinanzlageDer Finanzmittelbestand hat sich im Vergleich zum 31. Dezember 2017 um TEUR 1.572
auf TEUR 23.267 zum Ende der aktuellen Berichtsperiode verringert. Die Veränderung
des Finanzmittelbestands resultiert aus den folgenden Bereichen: scroll
Der Cashflow aus der laufenden Geschäftstätigkeit im ersten Halbjahr 2018 belief sich
auf TEUR -6.626. Dieser resultiert im Wesentlichen aus dem Periodenfehlbetrag (TEUR
6.243) und Veränderungen des Working Capitals, korrigiert um den aktuellen Steuererstattungsanspruch
gegen die britischen Finanzbehörden, der noch nicht zahlungswirksam geworden ist,
sowie korrigiert um den Teil der im Januar 2018 von Mundipharma erhaltenen Upfrontzahlung
in Höhe von TEUR 1.000, der schon zahlungswirksam geworden ist, jedoch noch nicht
als Umsatzerlös erfasst wurde. Der Cashflow aus der Finanzierungstätigkeit in Höhe von TEUR 5.067 im ersten Halbjahr
2018 resultiert im Wesentlichen aus dem Nettoemissionserlös der im Juni 2018 durchgeführten
Kapitalerhöhung (TEUR 5.042). PersonalentwicklungIn den ersten sechs Monaten 2018 beschäftigte PAION durchschnittlich 38 Mitarbeiter
(Geschäftsjahr 2017: 33 Mitarbeiter). Zum 30. Juni 2018 beschäftigte PAION insgesamt
40 Mitarbeiter. Veränderungen im VorstandHerr Dr. Jürgen Beck wurde mit Wirkung zum 01. Januar 2018 zum Vorstandsmitglied und
Chief Development Officer bestellt. Risiko- und ChancenberichtDie wesentlichen Risiken und Chancen der künftigen Entwicklung sind im Konzernlagebericht
für das Geschäftsjahr 2017 ausführlich dargestellt und haben sich im ersten Halbjahr
2018 nicht wesentlich verändert. Wesentliche Ereignisse nach dem BilanzstichtagZwischen dem Abschlussstichtag, dem 30. Juni 2018, und dem Tag der Fertigstellung
dieses Berichts haben sich keine wesentlichen Ereignisse ergeben. PrognoseberichtEntwicklungs- und VermarktungsausblickPAIONs Hauptziele für den Rest des Jahres 2018 sind die Fertigstellung und Übergabe
der Daten und Unterlagen an Cosmo in den USA sowie die Durchführung der EU-Phase-III-Studie
in der Allgemeinanästhesie. Parallel arbeitet PAION weiter an der Validierung der
Produktion von Remimazolam im kommerziellen Maßstab. In den USA fokussiert sich PAION auf die integrierte Gesamtanalyse aller klinischen
Studien mit Remimazolam. Die Fertigstellung dieser Auswertung ist Voraussetzung für
die Erstellung und Einreichung eines Marktzulassungsantrags in den USA. Derzeit laufen
zusammen mit Cosmo sowie wichtigen US-amerikanischen klinischen Meinungsbildnern und
regulatorischen Experten die hierzu notwendigen Abstimmungen und Vorbereitungsarbeiten.
Die Einreichung des Zulassungsantrags wird unter Verantwortung von Cosmo erfolgen.
Cosmo erwartet derzeit die Einreichung des Zulassungsantrags im vierten Quartal 2018/ersten
Quartal 2019. PAION erwartet, dass die anderen regionalen Remimazolam-Kooperationspartner ihre Entwicklungsaktivitäten
hin zu einem Zulassungsantrag fortführen. PAIONs Partner Mundipharma plant die Einreichung
des Zulassungsantrags in Japan in 2018. PAIONs Partner R-Pharm plant die Einreichung
des Zulassungsantrags aktuell Ende 2018. Das aktuelle Entwicklungsprogramm von PAIONs
chinesischem Lizenzpartner Yichang Humanwell mit Remimazolam umfasst unter anderem
eine Phase-II-Studie in der Allgemeinanästhesie und eine Phase-III-Studie in der Kurzsedierung
in China. PAIONs Partner Hana Pharm führt aktuell in Südkorea eine Phase-III-Studie
mit Remimazolam in der Allgemeinanästhesie durch. Die Partner Pharmascience, Hana
Pharm und TR-Pharm planen auf Basis des US-amerikanischen oder des japanischen Dossiers
die Einreichung von Zulassungsanträgen in ihren Territorien. FinanzausblickPAION erwartet im Jahr 2018 rund EUR 3 Mio. Umsatzerlöse, davon EUR 2 Mio. in Zusammenhang
mit der geplanten Einreichung des Remimazolam-Zulassungsantrags in Japan durch Mundipharma.
Zudem betreffen ca. EUR 1 Mio. die im Januar 2018 von Mundipharma erhaltene Upfrontzahlung
im Rahmen der Remimazolam-Lizenzvereinbarung für Japan. Bei Einreichung des Zulassungsantrags
in den USA im vierten Quartal 2018 würden sich die Umsatzerlöse im Jahr 2018 um EUR
7,5 Mio. erhöhen. Die Forschungs- und Entwicklungsaufwendungen werden aufgrund weiterer geplanter Investitionen
in die Entwicklung von Remimazolam inklusive der EU-Phase-III-Studie zwischen ca.
EUR 15 Mio. und ca. EUR 17 Mio. betragen, abhängig vom Fortschritt der Entwicklung.
Steuergutschriften auf Teile der Forschungs- und Entwicklungskosten aufgrund der steuerlichen
Förderung durch die britischen Finanzbehörden werden zu einem Steuerertrag von ca.
EUR 3 Mio. führen. Die Verwaltungs- und Vertriebsaufwendungen werden sich auf ca.
EUR 3,5 Mio. bis ca. EUR 4,0 Mio. belaufen. Es wird ein Jahresfehlbetrag zwischen
ca. EUR 12,5 Mio. und ca. EUR 15,0 Mio. für 2018 erwartet. Sollte sich der Zulassungsantrag
in Japan in das Jahr 2019 verschieben, würden die Umsatzerlöse und das Jahresergebnis
EUR 2 Mio. niedriger ausfallen. Wesentliche Annahme für den Ausblick ist, dass die Aktivitäten von PAION und der Partner
wie erwartet fortschreiten. Anderenfalls würden sich wesentliche Kostenblöcke und/oder
Umsatzerlöse ins Jahr 2019 verschieben. Ferner liegt den Planungen der derzeitige
Stand der Gespräche mit den Zulassungsbehörden zugrunde. Durch zusätzliche Anforderungen
der Zulassungsbehörden könnten höhere Kosten als geplant anfallen und sich Zulassungstermine
verschieben. Auf Basis der aktuellen Planung geht PAION davon aus, dass der Finanzmittelbestand
von EUR 23,3 Mio. zum 30. Juni 2018 PAION in die Lage versetzt, alle Aktivitäten zur
Vorbereitung des Zulassungsantrags in der Indikation Kurzsedierung in den USA vollständig
abzuschließen. PAION erwartet in Abhängigkeit der Erreichung bestimmter regulatorischer
Meilensteine in den Lizenzgebieten weitere Zahlungen von seinen Lizenzpartnern sowie
umsatzabhängige Lizenzzahlungen im Falle der Marktzulassung. Für die laufende EU-Phase-III-Studie sind aus heutiger Sicht keine weiteren Finanzmittel
mehr notwendig. Der Kassenbestand einschließlich erwarteter Steuergutschriften der
britischen Finanzbehörden auf Teile der Forschungs- und Entwicklungskosten sichert
inklusive potentieller erwarteter Meilensteinzahlungen in Zusammenhang mit der Einreichung
der Zulassungsanträge in den USA und Japan und unter Berücksichtigung der aktuellen
Kostenplanung die Durchführung der Phase-III-Studie in der EU. Damit ist eine Liquiditätsreichweite
bis Ende 2019 gewährleistet. Bis zur Einreichung des Marktzulassungsdossiers für die
EU werden nach derzeitiger Planung weitere Finanzmittel in Höhe von ca. EUR 10 Mio.
benötigt. Dieser Finanzmittelbedarf könnte teilweise durch weitere mögliche Meilensteinzahlungen
aus den bestehenden Lizenzverträgen gedeckt werden. Aachen, 08. August 2018 scroll
Verkürzter KonzernzwischenabschlussKonzernbilanzAKTIVAscroll
PASSIVAscroll
Konzerngesamtergebnisrechnungscroll
Konzernkapitalflussrechnungscroll
Konzerneigenkapitalspiegelscroll
Ausgewählte Anhangsangaben zum Konzernzwischenabschluss zum 30. Juni 2018Allgemeine AngabenDer Halbjahresfinanzbericht der PAION AG enthält nach den Vorschriften der §§ 115
Abs. 2 Wertpapierhandelsgesetz (WpHG) in Verbindung mit § 117 WpHG einen Konzernzwischenabschluss,
einen Konzernzwischenlagebericht sowie eine Erklärung des Vorstands gemäß §§ 264 Abs.
2 Satz 3 und 289 Abs. 1 Satz 5 Handelsgesetzbuch (HGB). Der Konzernzwischenabschluss
wurde unter Beachtung der International Financial Reporting Standards (IFRS) für Zwischenberichterstattung
aufgestellt. Der Konzernzwischenlagebericht wurde unter Beachtung der anwendbaren
Vorschriften des WpHG aufgestellt. Der Konzernabschluss umfasst die PAION AG als Mutterunternehmen mit eingetragenem
Sitz in der Martinstraße 10-12, 52062 Aachen, Deutschland, und die im Wege der Vollkonsolidierung
einbezogenen 100%-igen Tochtergesellschaften:
Grundlagen der RechnungslegungDer Konzernzwischenabschluss wurde gemäß § 315e Abs. 1 HGB in Übereinstimmung mit
den IFRS, wie sie in der Europäischen Union (EU) anzuwenden sind, und den Auslegungen
des International Financial Reporting Interpretations Committee (IFRIC) erstellt.
Für die Aufstellung des Konzernzwischenabschlusses wurden die für die Aufstellung
des Konzernabschlusses zum 31. Dezember 2017 angewandten Konsolidierungsgrundsätze
sowie Bilanzierungs- und Bewertungsgrundsätze unverändert übernommen. Eine Ausnahme
von diesem Grundsatz bildeten die nachfolgenden für die Berichtsperiode erstmals anzuwendenden
neuen bzw. geänderten Standards:
Die Anwendung dieser neuen bzw. geänderten Standards kann in den kommenden Konzernabschlüssen
teilweise zu zusätzlichen Angabepflichten führen. Alle im Rahmen der für die aktuelle
Berichtsperiode neu anzuwendenden Standards erforderlichen Angabepflichten im Konzernzwischenabschluss
wurden entsprechend umgesetzt. Auswirkungen auf die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage
des Konzerns haben sich durch die Änderungen nicht ergeben. Die erstmalige Anwendung von IFRS 9 hat nicht zur Identifikation von Ausfallrisiken
geführt. Im Rahmen der Erstanwendung von IFRS 15 wurde die kumulative Methode angewandt, die
zu keinen Umstellungseffekten geführt hat. Die Regelungen des IAS 34 "Zwischenberichterstattung" wurden angewandt. Der Konzernzwischenabschluss
zum 30. Juni 2018 ist im Zusammenhang mit dem Konzernabschluss zum 31. Dezember 2017
zu lesen. Für die Aufstellung des Konzernzwischenabschlusses in Übereinstimmung mit den IFRS
ist es erforderlich, dass Einschätzungen und Annahmen getroffen werden, die Auswirkungen
auf Höhe und Ausweis der bilanzierten Vermögenswerte und Verbindlichkeiten, der Erträge
und Aufwendungen sowie der Eventualverbindlichkeiten haben. Die tatsächlichen Werte können von den Schätzungen abweichen. Auf eine Segmentberichterstattung im Rahmen des Konzernzwischenabschlusses wurde verzichtet,
da keine wesentlichen berichtspflichtigen Geschäftssegmente identifiziert werden konnten. FremdwährungsumrechnungDer Konzernabschluss wird in Euro, der funktionalen Währung der PAION AG und der Darstellungswährung
des Konzerns, aufgestellt. Jedes Unternehmen innerhalb des Konzerns legt seine eigene
funktionale Währung fest. Dies ist für die deutschen Gesellschaften der Euro und das
Britische Pfund für die in UK ansässigen Gesellschaften. Die im Abschluss des jeweiligen
Unternehmens enthaltenen Posten werden zunächst zu dem am Tag des Geschäftsvorfalls
gültigen Kurs in die funktionale Währung umgerechnet. Monetäre Vermögenswerte und
Schulden in einer Fremdwährung werden zu jedem Stichtag unter Verwendung des Stichtagskurses
in die funktionale Währung umgerechnet. Alle hieraus entstehenden Währungsdifferenzen
werden erfolgswirksam erfasst, mit der Ausnahme, dass Währungskursgewinne und -verluste
aus konzerninternen Darlehen bei Vorliegen der Voraussetzungen gem. IAS 21 als Nettoinvestition
in einen ausländischen Geschäftsbetrieb klassifiziert und erfolgsneutral im Eigenkapital
erfasst werden. Vermögenswerte und Schulden der Auslandsgesellschaften werden zum Bilanzstichtag unter
Verwendung des Stichtagskurses in Euro umgerechnet. Hierzu zählen auch jegliche im
Zusammenhang mit dem Erwerb eines ausländischen Unternehmens entstehenden Geschäfts-
oder Firmenwerte und jegliche am beizulegenden Zeitwert ausgerichteten Anpassungen
der Buchwerte der Vermögenswerte und Schulden. Eigenkapitalbestandteile werden zu
historischen Kursen umgerechnet. Aufwendungen und Erträge werden unter Verwendung
von Monatsdurchschnittskursen in Euro umgerechnet. Die hieraus resultierenden Umrechnungsdifferenzen
werden als separater Bestandteil des Eigenkapitals erfasst. EigenkapitalAm 21 Juni 2018 hat der Vorstand der PAION AG mit Zustimmung des Aufsichtsrats beschlossen,
im Rahmen der erteilten Ermächtigung der Hauptversammlung 2.600.000 auf den Inhaber
lautende Stückaktien gegen Bareinlage unter Ausschluss des Bezugsrechts für die Altaktionäre
an einen französischen institutionellen Investor auszugeben. Die neuen Aktien wurden
zu einem Preis von EUR 2,00 ausgegeben. Die Kapitalerhöhung führte zu einem Bruttomittelzufluss
von EUR 5,2 Mio. Das Grundkapital der Gesellschaft wurde hierdurch von EUR 61.127.526,00
um EUR 2.600.000,00 auf EUR 63.727.526,00 durch Ausgabe von 2.600.000 neuen Aktien
erhöht. Die Eintragung der Kapitalerhöhung im Handelsregister erfolgte am 25. Juni
2018. Das Genehmigte Kapital 2018 verringerte sich durch diese Kapitalmaßnahme um
EUR 2.600.000,00 und beträgt zum 30. Juni 2018 EUR 27.960.023,00. AktienoptionenAm 18. Januar 2018 sind aus dem Aktienoptionsprogramm 2014 55.500 Aktienoptionen ausgegeben
worden. Aus dem Aktienoptionsprogramm 2016 sind am 18. Januar 2018 44.500 Aktienoptionen
sowie am 23. Juni 2018 449.500 Aktienoptionen ausgegeben worden. Im Zusammenhang mit den in den Jahren 2015, 2016 und 2018 im Rahmen des Aktienoptionsprogramms
2014 ausgegebenen Aktienoptionen sowie den in den Jahren 2017 und 2018 im Rahmen des
Aktienoptionsprogramms 2016 ausgegebenen Aktienoptionen wurde im ersten Halbjahr 2018
ein Personalaufwand in Höhe von TEUR 157 erfasst. Im ersten Halbjahr 2018 wurden 19.440 Aktienoptionen aus dem Aktienoptionsprogramm
2008 ausgeübt, die zu einem Mittelzufluss von TEUR 25 führten. Die Eintragung ins
Handelsregister ist noch nicht erfolgt. Steuereffekte auf die erfolgsneutral erfassten VeränderungenIm Berichtszeitraum führen die ausgewiesenen erfolgsneutral erfassten Veränderungen
(Währungsumrechnungsdifferenzen) zu keinen steuerlichen Effekten. Zeitwert finanzieller Vermögenswerte und VerbindlichkeitenDer Zeitwert der finanziellen Vermögenswerte und Verbindlichkeiten war sowohl zum
30. Juni 2018 als auch zum 31. Dezember 2017 jeweils identisch zum Buchwert. scroll
Bewertungskategorie nach IAS 39: (1)
Kredite und Forderungen Die Ermittlung der beizulegenden Zeitwerte für diese Finanzinstrumente erfolgte auf
Basis nicht beobachtbarer Inputfaktoren (Inputfaktoren auf Stufe 3 nach IFRS 13).
Im ersten Halbjahr 2018 haben keine Wechsel zwischen den Hierarchiestufen stattgefunden. Die Werthaltigkeit der finanziellen Vermögenswerte wurde auf Basis historischer und
erwarteter Zahlungsausfälle überprüft. Es wurden keine Ausfallrisiken identifiziert
und keine Wertberichtigungen vorgenommen. Beziehungen zu nahestehenden PersonenDie Beziehungen zu nahestehenden Personen haben sich im Vergleich zum Konzernabschluss
zum 31. Dezember 2017 nicht verändert. Erklärung des Vorstands gemäß §§ 264 Abs. 2 Satz 3 und 289 Abs. 1 Satz 5 HGB"Wir versichern nach bestem Wissen, dass gemäß den anzuwendenden Rechnungslegungsgrundsätzen
für die Zwischenberichterstattung der Konzernzwischenabschluss ein den tatsächlichen
Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des Konzerns
vermittelt und im Konzernzwischenlagebericht der Geschäftsverlauf einschließlich des
Geschäftsergebnisses und die Lage des Konzerns so dargestellt sind, dass ein den tatsächlichen
Verhältnissen entsprechendes Bild vermittelt wird, sowie die wesentlichen Chancen
und Risiken der voraussichtlichen Entwicklung des Konzerns im verbleibenden Geschäftsjahr
beschrieben sind." Aachen, 08. August 2018 PAION AG scroll
Bescheinigung nach prüferischer DurchsichtAn die PAION AG, Aachen:Wir haben den verkürzten Konzernzwischenabschluss - bestehend aus verkürzter Bilanz,
verkürzter Gesamtergebnisrechnung, verkürzter Kapitalflussrechnung, verkürzter Eigenkapitalveränderungsrechnung
sowie ausgewählten erläuternden Anhangangaben - und den Konzernzwischenlagebericht
der PAION AG, Aachen, für den Zeitraum vom 1. Januar 2018 bis zum 30. Juni 2018, die
Bestandteile des Halbjahresfinanzberichts nach § 115 WpHG sind, einer prüferischen
Durchsicht unterzogen. Die Aufstellung des verkürzten Konzernzwischenabschlusses nach
den IFRS für Zwischenberichterstattung, wie sie in der EU anzuwenden sind, und des
Konzernzwischenlageberichts nach den für Konzernzwischenlageberichte anwendbaren Vorschriften
des WpHG liegt in der Verantwortung der gesetzlichen Vertreter der Gesellschaft. Unsere
Aufgabe ist es, eine Bescheinigung zu dem verkürzten Konzernzwischenabschluss und
dem Konzernzwischenlagebericht auf der Grundlage unserer prüferischen Durchsicht abzugeben. Wir haben die prüferische Durchsicht des verkürzten Konzernzwischenabschlusses und
des Konzernzwischenlageberichts unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer
(IDW) festgestellten deutschen Grundsätze für die prüferische Durchsicht von Abschlüssen
unter ergänzender Beachtung des International Standard on Review Engagements "Review
of Interim Financial Information Performed by the Independent Auditor of the Entity"
(ISRE 2410) vorgenommen. Danach ist die prüferische Durchsicht so zu planen und durchzuführen,
dass wir bei kritischer Würdigung mit einer gewissen Sicherheit ausschließen können,
dass der verkürzte Konzernzwischenabschluss in wesentlichen Belangen nicht in Übereinstimmung
mit den IFRS für Zwischenberichterstattung, wie sie in der EU anzuwenden sind, und
der Konzernzwischenlagebericht in wesentlichen Belangen nicht in Übereinstimmung mit
den für Konzernzwischenlageberichte anwendbaren Vorschriften des WpHG aufgestellt
worden sind. Eine prüferische Durchsicht beschränkt sich in erster Linie auf Befragungen
von Mitarbeitern der Gesellschaft und auf analytische Beurteilungen und bietet deshalb
nicht die durch eine Abschlussprüfung erreichbare Sicherheit. Da wir auftragsgemäß
keine Abschlussprüfung vorgenommen haben, können wir einen Bestätigungsvermerk nicht
erteilen. Auf der Grundlage unserer prüferischen Durchsicht sind uns keine Sachverhalte bekannt
geworden, die uns zu der Annahme veranlassen, dass der verkürzte Konzernzwischenabschluss
in wesentlichen Belangen nicht in Übereinstimmung mit den IFRS für Zwischenberichterstattung,
wie sie in der EU anzuwenden sind, oder dass der Konzernzwischenlagebericht in wesentlichen
Belangen nicht in Übereinstimmung mit den für Konzernzwischenlageberichte anwendbaren
Vorschriften des WpHG aufgestellt worden ist. Köln, 8. August 2018 Ernst & Young GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft scroll
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