![]() PAION AGAachenKonzernfinanzbericht über das erste Halbjahr 2019Über die PAION AGDie PAION AG ist ein börsennotiertes Specialty-Pharma-Unternehmen, das innovative
Wirkstoffe zur Anwendung bei ambulanter und im Krankenhaus durchgeführter Sedierung,
Anästhesie sowie in der Intensivmedizin mit dem Ziel einer späteren Vermarktung entwickelt.
PAIONs Leitsubstanz ist Remimazolam, ein intravenös verabreichtes, ultrakurz wirkendes
und gut steuerbares Benzodiazepin-Sedativum und -Anästhetikum, für das PAION die klinische
Entwicklung für Kurzsedierungen in den USA abgeschlossen und der dortige Lizenznehmer
Cosmo Pharmaceuticals den Marktzulassungsantrag im April 2019 eingereicht hat. In
Japan hat der Lizenznehmer Mundipharma den Zulassungsantrag für Remimazolam in der
Allgemeinanästhesie im Dezember 2018 eingereicht. In China hat der Lizenznehmer Yichang
Humanwell den Zulassungsantrag für Remimazolam in der Kurzsedierung im November 2018
eingereicht. In Europa strebt PAION die Zulassung für Remimazolam in den Indikationen Allgemeinanästhesie
und Kurzsedierung an. Für die Entwicklung von Remimazolam in der Allgemeinanästhesie
führt PAION aktuell eine Phase-III-Studie in Europa durch. Die Beantragung einer EU-Marktzulassung
in der Kurzsedierung plant PAION auf Basis des US-Entwicklungsprogramms. Die Entwicklung für die Sedierung auf der Intensivstation ist Teil des längerfristigen
Entwicklungsplans für Remimazolam. PAIONs Vision ist es, ein anerkannter "PAIONeer" in der Sedierung und Anästhesie zu
werden. PAION hat seinen Hauptsitz in Aachen und einen weiteren Standort in Cambridge
(Vereinigtes Königreich). Wichtige Kennzahlenscroll
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Die Berichtsperiode im ÜberblickApril Juni PAION und die Europäische Investitionsbank (EIB) unterzeichnen Finanzierungsvereinbarung
über EUR 20 Mio. Entwicklungsaktivitäten und AusblickUSA Gemeinsam mit dem Lizenznehmer Cosmo wurde der Marktzulassungsantrag für die Kurzsedierung
vorbereitet und von Cosmo bei der FDA Anfang April 2019 eingereicht. Die FDA teilte
Cosmo am 10. Juni 2019 mit, dass der Antrag zur Prüfung angenommen wurde. Als PDUFA-Datum
(Prescription Drug User Fee Act) wurde der 05. April 2020 festgelegt. Das PDUFA-Datum
ist ein Zieldatum, bis zu dem die Überprüfung durch die FDA abgeschlossen sein soll.
Die FDA ist jedoch nicht verpflichtet, die Überprüfung bis zu diesem Datum tatsächlich
abzuschließen. Bei regulärem Verlauf des Zulassungsverfahrens kann 2020 mit einer Zulassung und darauffolgendem
Vermarktungsstart von Remimazolam in den USA gerechnet werden. EU In Europa strebt PAION die Zulassung für Remimazolam in den Indikationen Allgemeinanästhesie
und nunmehr auch Kurzsedierung an. Die Beantragung einer europäischen Marktzulassung
in der Kurzsedierung plant PAION noch in diesem Jahr, nachdem im Rahmen eines sog.
Pre-Submission-Meetings mit der European Medicines Agency (EMA; europäische Arzneimittelagentur)
im Februar 2019 erörtert wurde, dass das vorhandene Datenpaket aus dem klinischen
US-Phase-III-Entwicklungsprogramm ausreichend für die Einreichung eines EU-Zulassungsantrags
in der Kurzsedierung sei. Voraussetzung für die Einreichung ist die Zustimmung der
EMA zum vorgelegten pädiatrischen Entwicklungsplan. Als Konsequenz erwartet PAION
insgesamt einen früheren Markteintritt in Europa. Nach der Marktzulassung in der Kurzsedierung
würde eine Erweiterung des Zulassungsantrags, eine sogenannte Typ-II-Änderung, es
PAION ermöglichen, den zeitlichen und inhaltlichen Umfang des regulatorischen Prozesses
in der Allgemeinanästhesie deutlich zu reduzieren. Die Indikationserweiterung kann
erfolgen, sobald die Marktzulassung für die Kurzsedierung erteilt wurde und die Daten
aus der derzeit laufenden klinischen EU-Phase-III-Studie in der Allgemeinanästhesie
vorliegen. Die randomisierte, einfach-blinde, Propofol-kontrollierte, konfirmatorische
Phase-III-Studie mit Remimazolam für die Einleitung und Aufrechterhaltung einer Allgemeinanästhesie
wird ungefähr 500 ASA-III/IV-Patienten (American Society of Anesthesiologists-Klassifizierung
III-IV) in Europa einschließen, die sich einem geplanten chirurgischen Eingriff unterziehen. Aktuell sind mehr als 200 Patienten behandelt worden. Die Eröffnung zusätzlicher Studienzentren
ist in die Wege geleitet worden, um den Rekrutierungsprozess zu beschleunigen. Der
Abschluss der Patientenrekrutierung wird im ersten Quartal 2020 erwartet. Durch die
neue Zulassungsstrategie für Europa wird diese Anpassung wahrscheinlich keine zeitliche
Auswirkung auf den geplanten Vermarktungsstart in der Allgemeinanästhesie haben. Die
vollständigen Daten aus der EU-Phase-III-Studie, die für den regulatorischen Prozess
einer Indikationserweiterung um die Allgemeinanästhesie notwendig sind, sollen zum
Zeitpunkt der Genehmigung des Zulassungsantrags in der Kurzsedierung vorliegen, sodass
dann zeitnah ein Antrag auf Ergänzung des Remimazolam-Zulassungsantrags für die Indikation
Allgemeinanästhesie gestellt werden kann. Aktivitäten von Lizenznehmern in anderen MärktenPAIONs Lizenznehmer bereiten durch regulatorische Interaktionen die zukünftigen Einreichungen
von Marktzulassungsanträgen für Remimazolam in den jeweils von ihnen lizenzierten
Territorien vor. Der japanische Lizenznehmer Mundipharma hat den Zulassungsantrag für Remimazolam in
der Allgemeinanästhesie bei der japanischen Zulassungsbehörde für Arzneimittel und
Medizinprodukte (Pharmaceuticals and Medical Devices Agency; PMDA) im Dezember 2018
eingereicht. Eine Marktzulassung könnte frühestens Ende 2019 erfolgen. Der chinesische Lizenznehmer Yichang Humanwell hat den Zulassungsantrag für Remimazolam
in der Kurzsedierung bei der chinesischen Arzneimittelzulassungsbehörde (National
Medical Products Administration; NMPA) im November 2018 eingereicht. Eine Marktzulassung
könnte frühestens Ende 2019 erfolgen. PAIONs russischer Lizenznehmer R-Pharm hat im November 2018 den erfolgreichen Abschluss
einer Phase-III-Studie mit Remimazolam in der Allgemeinanästhesie bekanntgegeben.
R-Pharm plant aktuell die Einreichung des Zulassungsantrags in Russland bis Ende 2019.
Für das Lizenzgebiet Türkei, Naher Osten und Nordafrika ist die Einreichung des Marktzulassungsantrags
in der Türkei basierend auf dem Dossier für Japan oder die USA geplant. Für Kanada geht PAION davon aus, dass der Lizenznehmer Pharmascience den US-amerikanischen
Marktzulassungsantrag als Basis für die eigene Einreichung eines Marktzulassungsantrags
für Remimazolam verwenden wird. PAIONs Lizenznehmer Hana Pharm hat im Oktober 2018 die Patientenrekrutierung in einer
Phase-III-Studie mit Remimazolam in der Allgemeinanästhesie erfolgreich abgeschlossen.
Hana Pharm plant die Einreichung des Zulassungsantrags bis Ende 2019. FinanzierungsaktivitätenIm Juni 2019 haben PAION und die EIB eine Finanzierungsvereinbarung über ein Darlehen
mit einem Gesamtvolumen von bis zu EUR 20 Mio. unterzeichnet. Es steht bis Juni 2021
zur Verfügung und kann in insgesamt drei Tranchen abgerufen werden, wobei eine Auszahlung
jeweils an bestimmte Bedingungen wie z. B. die Erreichung operativer Meilensteine
gebunden ist. PAION plant, die erste Tranche in Höhe von EUR 5 Mio. innerhalb von
sechs Monaten nach Unterzeichnung in Anspruch zu nehmen. Jede Tranche hat eine Laufzeit
von fünf Jahren und wird ab dem vierten Jahr getilgt. FinanzüberblickIm ersten Halbjahr 2019 wurden Umsatzerlöse in Höhe von EUR 7,5 Mio. (Vorjahresperiode:
EUR 0,5 Mio.) realisiert, die aus der Meilensteinzahlung im Zusammenhang mit der Einreichung
des Zulassungsantrags für die Indikation Kurzsedierung in den USA durch Lizenznehmer
Cosmo resultieren. Die Forschungs- und Entwicklungsaufwendungen beliefen sich auf
EUR 6,2 Mio. gegenüber EUR 6,5 Mio. in der Vorjahresperiode und stehen vornehmlich
im Zusammenhang mit der laufenden EU-Phase-III-Studie in der Allgemeinanästhesie.
Die Verwaltungs- und Vertriebsaufwendungen erhöhten sich insbesondere durch Aktivitäten
zum Aufbau der Supply Chain für Remimazolam im Vergleich zum ersten Halbjahr 2018
um EUR 0,6 Mio. Insgesamt ist im ersten Halbjahr 2019 ein Periodenüberschuss in Höhe
von EUR 0,6 Mio. angefallen, im Vergleich zu einem Periodenfehlbetrag in Höhe von
EUR 6,2 Mio. im Vorjahreszeitraum. Der Finanzmittelbestand hat sich im ersten Halbjahr 2019 um insgesamt EUR 2,0 Mio.
im Vergleich zum 31. Dezember 2018 erhöht und betrug zum 30. Juni 2019 EUR 19,2 Mio.
Der Kassenbestand einschließlich erwarteter Steuergutschriften der britischen Finanzbehörden
auf Teile der Forschungs- und Entwicklungsaufwendungen sichert unter Berücksichtigung
der aktuellen Planung eine Liquiditätsreichweite bis ins zweite Halbjahr 2020. PAION
erwartet zusätzlichen Finanzierungsbedarf in Höhe von ca. EUR 10 Mio. bis zur Einreichung
des Marktzulassungsdossiers in der Allgemeinanästhesie in der EU, der teilweise oder
vollständig aus der Finanzierungsvereinbarung mit der EIB gedeckt werden könnte. Darüber
hinaus evaluiert PAION ergänzende Finanzierungsmaßnahmen, da in den kommenden Jahren
weiterer Finanzmittelbedarf für die geplante eigene Vermarktung in ausgewählten europäischen
Märkten sowie für die beabsichtigte Entwicklung der Indikation Sedierung auf der Intensivstation
und den mehrjährigen pädiatrischen Entwicklungsplan besteht. Die Höhe dieses Finanzmittelbedarfs
wird sowohl davon abhängen, wie PAION den Vertrieb letztlich gestalten und auf welche
europäischen Länder sich PAION zunächst fokussieren wird, als auch davon, wann und
in welcher Höhe Meilensteinzahlungen und Lizenzgebühren von Lizenznehmern eingehen. Kapitalmarktumfeld und Entwicklung der PAION-AktieDie Entwicklung am deutschen Kapitalmarkt wurde in den ersten sechs Monaten 2019 weiterhin
durch die anhaltend niedrigen Zinsen, die Anleihenkäufe der Europäischen Zentralbank,
die US-Geldpolitik sowie durch globale Handelskriege beeinflusst. Der DAXsubsector
Biotechnology Index und der NASDAQ Biotechnology Index schlossen das erste Halbjahr
2019 mit 26,6 % bzw. 12,6 % im Plus. Die PAION-Aktie eröffnete das Jahr 2019 mit einem Kurs von EUR 2,31 (Schlusskurs Xetra).
Am 10. Januar 2019 wurde mit EUR 2,48 das bisherige Jahreshoch auf Schlusskursbasis
Xetra markiert. Der Tiefstkurs im ersten Halbjahr 2019 wurde am 25. Juni 2019 mit
EUR 2,06 (Xetra) erreicht. Der Schlusskurs am 28. Juni 2019 lag bei EUR 2,16 (Xetra).
Dies entspricht einem Abschlag von knapp 1,4 % gegenüber dem Schlusskurs vom 28. Dezember
2018 (EUR 2,19; Xetra). Das durchschnittliche tägliche Handelsvolumen (Xetra und Parkett Frankfurt) belief
sich im ersten Halbjahr 2019 auf 57.615 Aktien (im Gesamtjahr 2018: 60.451 Aktien).
Damit wurden 7,2 Mio. Aktien im ersten Halbjahr 2019 gehandelt (im Gesamtjahr 2018:
15 Mio. Aktien). Entwicklung des PAION-Aktienkurses und des Volumens (Xetra) im ersten Halbjahr 2019![]() Überblick über die Forschungs- und EntwicklungstätigkeitDas Entwicklungsportfolio der PAION-Gruppe besteht im Wesentlichen aus Remimazolam
mit seinen drei Indikationen Kurzsedierung, Allgemeinanästhesie und Sedierung auf
der Intensivstation. RemimazolamRemimazolam ist ein ultrakurz wirksames intravenöses Benzodiazepin-Sedativum und -Anästhetikum,
das positive Ergebnisse in klinischen Phase-III-Studien gezeigt hat. Im menschlichen
Körper wird Remimazolam von Gewebe-Esterasen, einer weit verbreiteten Art von Enzymen,
zu einem inaktiven Metaboliten abgebaut und nicht über cytochromabhängige Abbauwege
in der Leber. Wie bei anderen Benzodiazepinen steht mit Flumazenil ein Gegenmittel
zur Verfügung, um bei Bedarf die Sedierung oder Narkose des Patienten wieder rasch
beenden zu können. Wirksamkeit und Sicherheit wurden in klinischen Studien bei rund
2.400 Probanden und Patienten gezeigt. Die bisherigen Daten deuten darauf hin, dass
Remimazolam einen raschen Wirkeintritt und ein schnelles Abklingen der Wirkung hat
und dabei ein günstiges kardiorespiratorisches Sicherheitsprofil besitzt. PAION hat die klinische Entwicklung von Remimazolam für Kurzsedierungen in den USA
abgeschlossen. Der US-amerikanische Lizenznehmer Cosmo hat den Zulassungsantrag in
der Kurzsedierung in den USA im April 2019 eingereicht und ist verantwortlich für
alle weiteren Entwicklungsaktivitäten in den USA. In Japan hat der Lizenznehmer Mundipharma
den Zulassungsantrag in der Allgemeinanästhesie im Dezember 2018 eingereicht. In China
hat der Lizenznehmer Yichang Humanwell im November 2018 die Marktzulassung in der
Kurzsedierung beantragt. In Europa hat PAION eine Phase-III-Studie in der Allgemeinanästhesie
im Juli 2018 gestartet. Zusätzlich zur Kurzsedierung und Allgemeinanästhesie und basierend auf den positiven
Ergebnissen einer Phase-II-Studie ist die Sedierung auf der Intensivstation (für mehr
als 24 Stunden nach der Operation) eine weitere mögliche attraktive Indikation für
eine Weiterentwicklung in Europa durch PAION selbst und in den verpartnerten Territorien
durch die Lizenznehmer. Remimazolam ist verpartnert in den USA (Cosmo Pharmaceuticals), Japan (Mundipharma),
China (Yichang Humanwell), Kanada (Pharmascience), Russland/GUS, der Türkei und der
MENA-Region (R-Pharm) sowie Südkorea (Hana Pharm). In allen anderen Märkten außerhalb
der EU steht Remimazolam zur Lizenzierung zur Verfügung. Markt für Kurzsedierungen PAION schätzt auf Basis externer Quellen (Symphony Health Solutions, Centers for Disease
Control and Prevention) und eigener Projektionen, dass im Jahr 2013 ca. 43 Millionen
Kurzsedierungen in den USA erfolgt sind; die meisten davon außerhalb von Krankenhäusern. Das Wachstum des Kurzsedierungsmarktes in den USA wird seit vielen Jahren durch die
Zunahme medizinischer Eingriffe mit Kurzsedierungen getrieben, wie z. B. Koloskopien,
sowie durch eine zunehmende allgemeine Nachfrage nach Vorsorgeuntersuchungen. Laut
iData Research, das mittels umfangreichen Zugriffs auf US-amerikanische Datenbanken
historische Trends untersucht und Prognosen für Eingriffe in den USA abgibt, wurden
2015 26,7 Mio. Koloskopien und Endoskopien in den USA berichtet, und die Zahl wird
voraussichtlich mit einer durchschnittlichen Rate von 2,6 % pro Jahr bis 2020 wachsen.
PAION schätzt, dass 75 % der Koloskopien und Endoskopien ambulant durchgeführt werden. Regelmäßige Koloskopien für Menschen im Alter ab 50 Jahren werden von allen großen
Krankenkassen empfohlen und abgedeckt, einschließlich denen des "Centers for Medicare
und Medicaid Services ("CMS")", einer US-Bundesbehörde, die das nationale Sozialversicherungsprogramm
verwaltet. Durch eine wirksame Vorsorge wird die Wahrscheinlichkeit für das Auftreten
von Krankheiten wie Krebs vermindert und somit das Leid für die Patienten sowie die
damit assoziierte finanzielle Belastung der Kostenträger reduziert. Die Statistiken
zeigen, dass die Rate der Darmkrebsdiagnosen in den USA für Personen ab 50 Jahren
im Zeitraum von 2005 bis 2015 um 30 % gesunken ist, zum Teil, weil sich mehr Menschen
dem empfohlenen Screening unterzogen haben. Darmkrebs ist die dritthäufigste Krebsart
und die dritthäufigste Ursache für Krebstod in den USA. Trotz des Rückgangs der Darmkrebs-Sterberaten
als Folge der Früherkennung wurde im Jahr 2010 berichtet, dass nur 59 % der Menschen
ab 50 Jahren, für die ein Screening empfohlen wurde, Darmkrebstests nach den aktuellen
Richtlinien erhalten haben. Der Endoskopiemarkt in der Gastroenterologie stellt mit
ca. 20 Mio. Eingriffen pro Jahr in den USA und einem stabilen Wachstum das lukrativste
Marktsegment für Remimazolam in der Kurzsedierung dar. Derzeit sind Propofol und Midazolam - beide generisch - die am häufigsten verwendeten
Substanzen in der Kurzsedierung. PAION schätzt, dass diese zwei Substanzen einen Marktanteil
von jeweils rund 50 % in Bezug auf den ambulanten Markt für Koloskopien in den USA
haben. Das Propofol-Label schreibt die Anwesenheit eines Anästhesisten während des
gesamten Verfahrens vor, da Propofol potentiell kardiodepressive Effekte und respiratorische
Depressionen induziert, was zu zusätzlichen Kosten und höheren Risiken führt, da für
Propofol kein Gegenmittel zur Verfügung steht, um bei Bedarf die Sedierung wieder
rasch beenden zu können. Für Midazolam sind diese möglichen Nebenwirkungen weniger
ausgeprägt und haben eine andere Relevanz, da eine unerwünscht tiefe Sedierung mit
Flumazenil aufgehoben werden kann. Midazolam hat einen langsameren Wirkeintritt und
eine längere Wirkdauer, wodurch sich Auswirkungen auf den Patientendurchsatz und die
Effizienz insgesamt ergeben können. In den USA wird erwartet, dass die zunehmende Anzahl an Untersuchungen zu einem leistungsorientierten Abrechnungssystem führen wird, das zu einer besseren Anpassung der Zahlungen an eine hohe Untersuchungsqualität führen soll. Dies würde bedeuten, dass kosteneffiziente Medikamente mit einem klinischen Nutzen in größerem Umfang genutzt werden und dass weiterhin Prämien für innovative Medikamente mit einem starken klinischen Profil bezahlt werden. Daher geht PAION davon aus, dass Bedenken im Zusammenhang mit den Gesamtkosten der Verfahren, getrieben durch die Notwendigkeit der Überwachung durch Anästhesisten bei der Anwendung von Mitteln wie Propofol, Auswirkungen auf die Wahl von Arzneimitteln für Kurzsedierungen haben werden. Allein die Kosten im Zusammenhang mit Anästhesie-Dienstleistungen bei gastrointestinalen Endoskopieverfahren werden auf USD 1,3 Milliarden im Jahr 2009 geschätzt.1 Dementsprechend erwartet PAION, dass Erstattungsregelungen der nationalen und kommerziellen Gesundheitssysteme wie Medicare, die in Abhängigkeit von der Anwesenheit eines Anästhesisten unterschiedlich hohe Beträge an Ärzte und/oder Patienten erstatten, potentiell die Nachfrage nach Produkten positiv beeinflussen, bei deren Anwendung die Anwesenheit eines Anästhesisten nicht erforderlich ist. PAION geht davon aus, dass Remimazolam, vorbehaltlich der FDA-Zulassung mit einem
Sicherheitslabel vergleichbar mit dem von Midazolam, von den anstehenden Veränderungen
hinsichtlich der Erstattungsregelungen profitieren könnte. Wenn es unter Aufsicht
eines Gastroenterologen verabreicht werden könnte, wäre Remimazolam in der Lage, eine
wettbewerbsfähige Alternative zu Midazolam anzubieten. Dies basiert auf seinem verbesserten
Effizienzprofil im Vergleich zu Midazolam. Die Beantragung einer europäischen Marktzulassung in der Kurzsedierung plant PAION
noch in diesem Jahr, nachdem im Rahmen eines sog. Pre-Submission-Meetings mit der
EMA im Februar 2019 erörtert wurde, dass das vorhandene Datenpaket aus dem klinischen
US-Phase-III-Entwicklungsprogramm ausreichend für die Einreichung eines EU-Zulassungsantrags
in der Kurzsedierung sei. Voraussetzung für die Einreichung ist die Zustimmung der
EMA zum vorgelegten pädiatrischen Entwicklungsplan. In der EU schätzt PAION derzeit auf Basis eigener Projektionen für die Kurzsedierung
ein Spitzenumsatzpotential in Höhe von ca. EUR 75 Mio. jährlich. Im Gegensatz zum
US-amerikanischen Markt, der über eine große eigenständige Infrastruktur für ambulante
chirurgische Eingriffe verfügt, findet die Kurzsedierung in Europa hauptsächlich Anwendung
im Krankenhaus, bei der Anästhesisten die Gesamtverantwortung für die Sedierung von
Patienten tragen. Dies birgt ein hohes Synergiepotential mit der geplanten Vermarktung
von Remimazolam für die Verwendung in der Allgemeinanästhesie. Markt für AllgemeinanästhesieBasierend auf öffentlich verfügbaren Statistiken zu Eingriffen und Operationen in
der EU sowie Marktforschung schätzt PAION, dass in der EU jedes Jahr ca. 29 Millionen
Operationen unter einer Allgemeinanästhesie durchgeführt werden. Davon werden ca.
10 Millionen Eingriffe bei Hochrisikopatienten vorgenommen (American Society of Anesthesiologists-("ASA")-Klassifikationen
III oder höher), die besonders anfällig für hämodynamische Instabilität sind. Ca.
55 % aller Anästhesien sind balancierte Anästhesien, d. h. eine Kombination von intravenösen
Mitteln und Narkosegasen, ca. 20 % sind intravenöse Anästhesien (TIVA) mit Propofol
und die restlichen ca. 25 % entfallen auf Regionalanästhesien (z. B. epidurale Anästhesien).
PAIONs Marktforschung zufolge werden in der EU für die Allgemeinanästhesie derzeit
hauptsächlich Propofol (vor allem für die Einleitung) und Narkosegase, meistens in
Verbindung mit intravenösen Opioiden, verwendet. Die Fallzahlen in der EU werden voraussichtlich weiterhin durch das Altern der Bevölkerung
zunehmen. PAION rechnet in der EU mit einer zukünftig steigenden Anzahl und Komplexität
der medizinischen Eingriffe bei der Einleitung und Aufrechterhaltung einer Narkose,
ebenfalls getrieben durch die erwartete weitere Alterung der Bevölkerung. Die Allgemeinanästhesie
wird bei älteren Patienten häufiger als noch vor einigen Jahren angeboten, so dass
die Wahl einer individuellen Anästhesie abhängig von der Art der Operation, der zugrundeliegenden
Krankheit und der Beurteilung des allgemeinen körperlichen Gesundheitszustands des
Patienten, einschließlich der Begleiterkrankungen, getroffen wird. Dementsprechend erwartet PAION, dass in der EU die Nachfrage nach sichereren Mitteln
mit geringen Atemwegs- und Herz-Kreislauf-depressiven Effekten in den kommenden Jahren
zunehmen wird. Dadurch ergeben sich erfolgversprechende Möglichkeiten für Anästhetika
mit einem verbesserten Sicherheitsprofil wie Remimazolam, selbst zu höheren Preisen
im Vergleich zu bestehenden generischen Substanzen. Ähnliche Entwicklungen erwartet
PAION vorbehaltlich weiterer Marktforschung auch für die USA und andere wichtige internationale
Märkte. In der EU schätzt PAION derzeit auf Basis eigener Projektionen für die Allgemeinanästhesie
ein Spitzenumsatzpotential in Höhe von ca. EUR 150 Mio. bis EUR 200 Mio. jährlich. Bei Erwachsenen sind Schädigungen des Herzmuskels bei nichtherzchirurgischen Eingriffen (MINS; Myocardial Injury in Noncardiac Surgery) die häufigste kardiovaskuläre Komplikation, die im Zusammenhang mit derartigen Eingriffen auftritt. Untersuchungen kommen zu dem Ergebnis, dass intraoperative Schädigungen des Herzmuskels im Rahmen nichtherzchirurgischer Eingriffe bei etwa 8 % der weltweit jährlich ca. 200 Millionen Patienten auftreten und zu einer höheren Morbidität führen; so sterben ca. 10 % der Patienten, die eine solche Schädigung erleiden, innerhalb von 30 Tagen nach dem jeweiligen Eingriff. Als Ursache hierfür wird unter anderem ein (zu) niedriger Blutdruck und eine damit einhergehende zeitweilige Unterversorgung des Herzmuskels mit Sauerstoff während des Eingriffs vermutet.2 Auf Basis der bisher vorliegenden Sicherheitsdaten könnte Remimazolam durch die Verringerung intraoperativer Blutdruckabfälle einen signifikanten Beitrag zur Senkung dieser Mortalitätsrate beitragen. Markt für Sedierung auf der IntensivstationDer Plan zur weiteren Entwicklung von Remimazolam für die Verwendung zur Sedierung
auf der Intensivstation basiert auf PAIONs Erwartung, dass die Sedierung auf der Intensivstation
ein attraktives Marktpotential besitzt. Auf Grundlage von 2012 im Critical Care Medicine
veröffentlichten Daten zur durchschnittlichen Behandlungsdauer auf Intensivstationen
in Tagen pro Jahr in den USA sowie wissenschaftlichen Zeitschriftenartikeln aus der
Intensive Care Medicine von 2012, in denen unter anderem die Anzahl der Einlieferungen
auf Intensivstationen pro Jahr und die Anzahl von Erwachsenenbetten auf Intensivstationen
in verschiedenen Ländern der EU erhoben wurden, schätzt PAION, dass in der EU und
den USA zusammen ungefähr 14 Millionen Patiententage auf Intensivstationen mit der
Notwendigkeit intensivmedizinischer Betreuung pro Jahr anfallen. PAION erwartet durch
die in beiden Regionen alternde Bevölkerung den Anstieg dieser Zahl in den kommenden
Jahren und geht davon aus, dass gerade vor diesem Hintergrund die Nachfrage nach sicheren
Medikamenten zur Sedierung wie Remimazolam steigen wird, da ältere Patienten deutlich
häufiger von systemischen Erkrankungen betroffen sind. PAION wurde wiederholt von international renommierten Anästhesisten bestätigt, dass
die Sedierung auf der Intensivstation ein attraktives Marktpotential besitzt. Allerdings
wäre die Entwicklung auch mit dem höchsten Risiko von Nebenwirkungen verbunden, da
es sich um schwerstkranke Patienten handelt. Aus diesem Grund steht für PAION zunächst
die Entwicklung in der Allgemeinanästhesie im Vordergrund. Klinische Entwicklungscroll
Patienten-/Probandenzahlen in Klammern *
Studien vor Erreichung der geplanten Rekrutierungsanzahl beendet, keine Sicherheitsbedenken Kurzsedierung bei kleinen Eingriffen (USA + China)Mit insgesamt acht Phase-I-, zwei Phase-II- und drei Phase-III-Studien in der Indikation
Kurzsedierung betrachtet PAION das klinische Entwicklungsprogramm für Remimazolam
in der Kurzsedierung in den USA als abgeschlossen. In China wurden ebenfalls eine
Phase-II- und eine Phase-III-Studie erfolgreich abgeschlossen. In der ersten Anwendung am Menschen wurde ein breiter Dosierungsbereich untersucht
- von keinem Effekt bis hin zum Bewusstseinsverlust (welcher für Kurzsedierung nicht
erwünscht ist, aber indikativ ist für die Einleitung von Allgemeinanästhesien). Auf
Basis dieser Ergebnisse umfasste die nächste Studienreihe eine Studie zur Darmspiegelung
an gesunden Freiwilligen und eine Phase-IIa-Studie zu Magenspiegelungen. Diese Studien
bestätigten die Notwendigkeit für eine 50 %-ige Dosisreduktion in Kombination mit
Opioiden (bei Darmspiegelung) und waren die Grundlage für die Phase-IIb-Studie bei
Koloskopie-Patienten. In dieser Studie wurde ein festgelegtes Dosierungsschema getestet,
und die niedrigste Anfangsdosierung wurde im Phase-III-Programm verwendet. Die erste Phase-III-Studie in den USA wurde 2016 erfolgreich abgeschlossen; der primäre
Endpunkt zur Wirksamkeit wurde erreicht. Die Phase-III-Studie wurde mit insgesamt
461 Patienten in 13 US-Studienzentren durchgeführt und diente dazu, die Wirksamkeit
und Sicherheit von Remimazolam im Vergleich zu Placebo (und mit Midazolam als Ergänzungsmedikation)
bei Koloskopiepatienten zu untersuchen. Zusätzlich enthielt die Studie einen Open-Label-Midazolam-Arm. Der primäre Endpunkt der Studie war aus folgenden Endpunkten zusammengesetzt: keine
Notwendigkeit für Ergänzungsmedikation, komplette Durchführung des Eingriffs und nicht
mehr als fünf Verabreichungsdosen innerhalb eines 15-Minuten-Intervalls. Der primäre
Endpunkt wurde in 91,3 % der Patienten in der Remimazolam-Gruppe und 1,7 % in der
Placebo-Gruppe (einschließlich Midazolam als Ergänzungsmedikation) erreicht. Wichtige sekundäre Endpunkte zeigten, dass die Remimazolam-Gruppe eine mediane Zeit
von der Verabreichung bis zum Beginn des Eingriffs von 4,0 Minuten (Placebo: 19,5
Minuten) benötigte und die durchschnittliche Zeit vom Ende des Eingriffs bis zur Wiedererlangung
des vollständigen Bewusstseins der Patienten bei 7,2 Minuten (Placebo: 21,3 Minuten)
lag. Darüber hinaus dauerte es nach Aussage der Remimazolam-Patienten 331 Minuten,
bis sie nach Verabreichung der letzten Dosis ihren Normalzustand wieder erreicht hatten
(Placebo: 572 Minuten). Es gab keine therapiebedingten schwerwiegenden, unerwünschten Nebenwirkungen in der
Studie. Hypotonie trat bei 44,3 % der Remimazolam-Patienten und bei 47,5 % der mit
Placebo behandelten Patienten auf und machte den Großteil der Nebenwirkungen in allen
Studiengruppen aus. Hypoxie (erniedrigte Sauerstoffwerte im arteriellen Blut) trat
bei 1,0 % der Remimazolam-Patienten und bei 3,4 % der Patienten im Placebo-Arm auf. Die Ergebnisse des "Hopkins Verbal Learning"-Tests, der fünf Minuten nach der Wiedererlangung
des vollständigen Bewusstseins durchgeführt wurde und Messwerte zur Erinnerung und
zur Merkfähigkeit beinhaltet, sind für Remimazolam im Vergleich zu Placebo alle besser
ausgefallen. Die Patientenzufriedenheit war in allen Gruppen vergleichbar. Im Open-Label-Midazolam-Arm zeigten Patienten eine mediane Zeit von der Medikationsgabe
bis zum Beginn des Eingriffs von 19,0 Minuten und eine durchschnittliche Zeit vom
Ende des Eingriffs bis zum vollen Bewusstsein von 15,7 Minuten. Bei den Midazolam-Patienten
dauerte es 553 Minuten, bis sie ihren Normalzustand wieder erreicht hatten. Das US-Phase-III-Programm beinhaltet darüber hinaus eine zweite konfirmatorische,
prospektive, doppelblinde, randomisierte Placebo-kontrollierte, multizentrische Studie
mit einem Open-Label-Midazolam-Arm mit 446 Bronchoskopiepatienten. Die Studie wurde 2017 erfolgreich abgeschlossen; der primäre Endpunkt zur Wirksamkeit
wurde erreicht. Die Phase-III-Studie wurde mit insgesamt 446 Patienten in 15 US-Studienzentren
durchgeführt und diente dazu, die Wirksamkeit und Sicherheit von Remimazolam im Vergleich
zu Placebo (und mit Midazolam als Ergänzungsmedikation) bei Bronchoskopiepatienten
zu untersuchen. Der primäre Endpunkt der Studie war aus folgenden Parametern zusammengesetzt: keine
Notwendigkeit für Ergänzungsmedikation, vollständige Durchführung des Eingriffs und
nicht mehr als fünf Verabreichungsdosen innerhalb eines 15-Minuten-Intervalls für
Remimazolam/Placebo und nicht mehr als drei Verabreichungsdosen innerhalb eines 12-Minuten-Intervalls
für Midazolam. Der primäre Endpunkt wurde in 82,5 % der behandelten Patienten in der
Remimazolam-Gruppe und 3,4 % in der Placebo-Gruppe erreicht (p-Wert < 0,0001). Wichtige
sekundäre Endpunkte zeigten, dass die Remimazolam-Gruppe eine mediane Zeit von der
Verabreichung bis zum Beginn des Eingriffs von 5,0 Minuten (Placebo: 17,0 Minuten)
benötigte und die mediane Zeit vom Ende des Eingriffs bis zur Wiedererlangung des
vollständigen Bewusstseins der Patienten bei 6,0 Minuten (Placebo: 14,0 Minuten) lag.
Darüber hinaus dauerte es im Median nach subjektivem Empfinden der Remimazolam-Patienten
404 Minuten, bis sie nach Verabreichung der letzten Dosis ihren Normalzustand wieder
erreicht hatten (Placebo: 935 Minuten). Im Open-Label-Midazolam-Arm wurde die erfolgreiche Durchführung des Eingriffs in 34,8
% der Patienten erreicht. Midazolam-Patienten zeigten eine mediane Zeit vom Beginn
der Medikationsgabe bis zum Beginn des Eingriffs von 16,0 Minuten und eine mediane
Zeit vom Ende des Eingriffs bis zur Wiedererlangung des vollständigen Bewusstseins
von 12,0 Minuten. Bei den Midazolam-Patienten dauerte es im Median 479 Minuten, bis
sie nach Verabreichung der letzten Dosis ihren Normalzustand wieder erreicht hatten. Im Rahmen des US-Phase-III-Entwicklungsprogramms wurde auch eine Sicherheitsstudie
mit Remimazolam in ASA-III/IV-Koloskopiepatienten (American Society of Anesthesiologists-Klassifizierung
III-IV) durchgeführt, die 2017 erfolgreich abgeschlossen wurde. Die Studie wurde mit
insgesamt 79 Hochrisikopatienten durchgeführt und diente dazu, die Wirksamkeit und
Sicherheit von Remimazolam im Vergleich zu Placebo (und mit Midazolam als Ergänzungsmedikation)
bei Koloskopiepatienten zu untersuchen. Sie beinhaltete auch eine mit Midazolam behandelte
Patientengruppe (Open-Label), in der Midazolam gemäß US-Zulassungslabel dosiert wurde.
Die Studie bestätigte sowohl das in allen früheren Studien gezeigte Sicherheitsprofil
als auch die Verträglichkeit von Remimazolam in einer schwerkranken Patientenpopulation.
Insgesamt zeigte Remimazolam eine gute Atem- und Herz-Kreislauf-Stabilität im Vergleich
zu Placebo mit Midazolam als Ergänzungsmedikation. In beiden Gruppen wurden keine
besorgniserregenden Nebenwirkungen berichtet. Darüber hinaus waren die Wirksamkeit
und Effizienzsteigerungen vergleichbar mit den beiden positiven konfirmatorischen
US-Phase-III-Studien bei Koloskopie- und Bronchoskopiepatienten. So wurden 84,4 %
der Patienten in der Remimazolam-Gruppe und 0 % in der Placebo-Gruppe erfolgreich
behandelt (beinhaltet keine Notwendigkeit der Gabe von Ergänzungsmedikation und nicht
mehr als fünf Verabreichungsdosen innerhalb eines 15-Minuten-Intervalls). Weitere
wichtige Endpunkte zeigten, dass die Remimazolam-Gruppe eine mediane Zeit von der
Verabreichung bis zum Beginn des Eingriffs von 5,0 Minuten (Placebo: 18,5 Minuten)
benötigte und die mediane Zeit vom Ende des Eingriffs bis zur Wiedererlangung des
vollständigen Bewusstseins der Patienten bei 3,0 Minuten (Placebo: 5,0 Minuten) lag.
Im Vergleich dazu wurden 12,9 % der Midazolam-Patienten erfolgreich behandelt. Midazolam-Patienten
zeigten eine mediane Zeit von der Medikationsgabe bis zum Beginn des Eingriffs von
19,0 Minuten und eine mediane Zeit vom Ende des Eingriffs bis zur Wiedererlangung
des vollen Bewusstseins von 7,0 Minuten. Zusammenfassung wesentlicher Ergebnisse der drei Phase-III-Studien:scroll
*
Nicht relevant für Produktlabel Basierend auf den Ergebnissen von präklinischen und Phase-I-Studien sowie in Absprache
mit der FDA hat PAION zusätzliche Phase-I-Studien durchgeführt, um das Missbrauchspotential
von Remimazolam genauer beurteilen zu können. Dabei wurden zwei Aspekte untersucht:
ob Remimazolam in Kombination mit Alkohol unsachgemäß als KO-Droge und ob es missbräuchlich
intranasal verwendet werden könnte. Im November 2017 hat die FDA mitgeteilt, dass
das von PAION durchgeführte Programm zum Missbrauchspotential als ausreichend angesehen
wird, um die notwendigen Daten zum Missbrauchspotential von Remimazolam beim Menschen
zur Verfügung zu stellen. PAION betrachtet damit das klinische Entwicklungsprogramm
für Remimazolam in der Kurzsedierung in den USA als abgeschlossen und der Zulassungsantrag
wurde im April 2019 durch Cosmo gestellt. Allgemeinanästhesie (Japan, EU, Russland, China + Südkorea)Zum Einsatz von Remimazolam für die Allgemeinanästhesie wurden insgesamt sechs Phase-I-,
drei Phase-II- und vier Phase-III-Studien durchgeführt. Ein besonderes Augenmerk lag
in den klinischen Programmen auf hämodynamischer Stabilität, die einen wichtigen medizinischen
Bedarf in der Allgemeinanästhesie adressiert. Präklinische Daten hatten darauf hingewiesen
und klinische Daten haben bestätigt, dass mit Remimazolam eine bessere hämodynamische
Stabilität erreicht werden kann als mit Propofol. Das japanische Programm startete mit einer vergleichenden Phase-I-Studie, die auf
PAIONs erster klinischer Studie an Menschen basierte, und ergab ein identisches pharmakokinetisches
und pharmakodynamisches Profil. Im nächsten Schritt wurde eine Phase-I-Studie mit
kontinuierlicher Infusion durchgeführt, um die Dosierung für Einleitung und Aufrechterhaltung
der Allgemeinanästhesie zu bestimmen. Die aufgrund der danach durchgeführten Phase-II-Studie
als sicher und effektiv eingestuften Dosierungen für Einleitung und Aufrechterhaltung
der Narkose wurden anschließend in den japanischen Phase-III-Studien verwendet. Die
Studien bestätigten die Sicherheit und Effektivität als Narkosemittel sowie ein verbessertes
hämodynamisches Profil gegenüber Propofol. Damit die japanischen Daten für eine Zulassung in Europa verwendet werden können,
wurden in der 2014 in Deutschland im Rahmen des europäischen Entwicklungsprogramms
durchgeführten Phase-II-Studie dieselben Dosierungen zur Einleitung und Aufrechterhaltung
der Narkose eingesetzt. Diese Studie lieferte weitere Belege für ein potentiell vorteilhaftes
hämodynamisches Profil von Remimazolam. Der primäre Endpunkt (Wirksamkeit) für eine
Allgemeinanästhesie wurde insgesamt von 98 % der Patienten in den Remimazolam-Dosis-Gruppen
und bei 96 % in der Propofol/Sevofluran-Gruppe erreicht. Damit wurde eine ausgezeichnete
Wirksamkeit in allen Behandlungsgruppen gezeigt. Der schnelle und verlässliche Eintritt
ebenso wie das schnelle Abklingen der Wirkung waren wie erwartet vergleichbar in allen
Behandlungsgruppen und bestätigen, dass Remimazolam ein dem Propofol ähnliches schnellwirkendes
sedatives Profil besitzt. Eines der wichtigsten Ziele dieser Studie war es, die hämodynamische Stabilität von
Remimazolam bei herzchirurgischen Eingriffen im Vergleich zu Propofol/Sevofluran zu
untersuchen. Die Gabe von Propofol und Sevofluran führt bekanntermaßen zu Blutdruckabfällen.
Um diese Effekte zu analysieren, wurde in der Studie eine beträchtliche Anzahl von
Parametern untersucht. Remimazolam konnte dabei die verbesserte hämodynamische Stabilität,
die bereits in der Phase-III-Studie von Ono gezeigt wurde, bestätigen. Auf Basis dieser positiven Daten startete im August 2015 in Europa eine multinationale,
multizentrische, randomisierte, einfach blinde Propofol-kontrollierte, konfirmatorische
Phase-III-Studie bei Patienten, die sich einem kardiochirurgischen Eingriff unterzogen.
Aufgrund des komplexen Studiendesigns in der Herzchirurgie gab es jedoch Schwierigkeiten
bei der Rekrutierung. Trotz intensiver Bemühungen, die Patientenrekrutierung zu beschleunigen,
ließ sich das Studiendesign nicht adäquat in die klinische Praxis übertragen. Daher
beschloss PAION im Februar 2016, die Studie nicht fortzusetzen, um eine langwierige
und teure Fortführung in diesem Studiendesign zu vermeiden. Im Zusammenhang mit der
Studienmedikation wurden keine schwerwiegenden unerwünschten Ereignisse berichtet. Nachfolgend evaluierte PAION die Möglichkeiten der Weiterentwicklung des klinischen
Entwicklungsprogramms von Remimazolam in der EU. In Abstimmung mit führenden Meinungsbildnern
in der Allgemeinanästhesie hat PAION eine Phase-I-Studie erfolgreich durchgeführt,
die der Festlegung wesentlicher Elemente sowie der Berechnung der Patientenzahl der
geplanten Phase-III-Studie diente. Basierend auf den Ergebnissen der Phase-I-Studie,
nachfolgender Simulationen und den wissenschaftlichen Beratungsgesprächen mit der
zuständigen europäischen Regulierungsbehörde EMA zur Festlegung des neuen europäischen
Phase-III-Programms hat PAION im Juli 2018 eine klinische Phase-III-Studie in der
EU mit Remimazolam für die Einleitung und Aufrechterhaltung einer Allgemeinanästhesie
gestartet. Die randomisierte, einfach-blinde, Propofol-kontrollierte, konfirmatorische Phase-IIIStudie
wird ungefähr 500 ASA-III/IV-Patienten (American Society of Anesthesiologists-Klassifizierung
III-IV) einschließen, die sich keiner Notfalloperation unterziehen. Das primäre Studienziel besteht darin, zu zeigen, dass Remimazolam in seiner Wirksamkeit
zur Einleitung und Aufrechterhaltung einer Allgemeinanästhesie während einer geplanten
Operation im Vergleich zu Propofol nicht unterlegen ist ("Non-Inferiority"). Das sekundäre
Hauptziel ist es, eine überlegene hämodynamische Stabilität (Vermeidung intraoperativen
Blutdruckabfalls sowie der Notwendigkeit der Verabreichung blutdrucksteigernder Mittel)
von Remimazolam im Vergleich zu Propofol zu zeigen. Die Studie wurde in Absprache mit führenden europäischen Meinungsbildnern in der Allgemeinanästhesie
entwickelt. Auf Basis der im Januar 2018 erfolgten wissenschaftlichen Konsultation
mit der europäischen Zulassungsbehörde EMA geht PAION davon aus, dass eine positive
Phase-III-Studie zusammen mit den früheren schon in Europa und Japan durchgeführten
klinischen Studien für die Zulassung in der Indikation Allgemeinanästhesie in der
EU ausreichend sein sollte. PAIONs Lizenznehmer R-Pharm hat im November 2018 den erfolgreichen Abschluss einer
Phase-III-Studie in der Allgemeinanästhesie bekanntgegeben und PAIONs Lizenznehmer
Hana Pharm hat im Oktober 2018 die Patientenrekrutierung in einer Phase-III-Studie
in der Allgemeinanästhesie erfolgreich abgeschlossen. Sedierung auf der IntensivstationIn Japan wurde von PAIONs früherem Lizenznehmer Ono eigenständig eine Phase-II-Studie
für die Sedierung auf der Intensivstation initiiert. In vereinzelten Fällen wurden
nach längeren Gaben höhere Remimazolam-Plasmaspiegel als von Ono erwartet festgestellt,
wie es auch für vergleichbare Substanzen bekannt ist. Dennoch wurde die explorative
Studie 2013 von Ono vorzeitig beendet. Die Patienten wurden erfolgreich sediert und
es wurden keine schwerwiegenden, unerwarteten Nebenwirkungen beobachtet. Das Phänomen der erhöhten Remimazolam-Plasmaspiegel wurde daraufhin sorgfältig mittels
einer Serie von präklinischen Tests und pharmakokinetischen Modellierungen untersucht.
In keinem der durchgeführten Experimente konnten die Befunde nachvollzogen oder ein
Erklärungsmodell für die erhöhten Plasmaspiegel gefunden werden. Die weitere Analyse
hat ergeben, dass solche pharmakokinetischen Abweichungen häufig beim Einsatz von
Sedierungsmitteln wie Midazolam und Propofol auf der Intensivstation beobachtet werden
und die wahrscheinlichste Erklärung dafür die Schwere der Erkrankung der Patienten
auf der Intensivstation ist. Die weitere Entwicklung des Programms "Sedierung auf
der Intensivstation" ist Teil des zukünftigen Remimazolam-Entwicklungsplans, der nach
Vorliegen der dafür notwendigen Finanzmittel in Angriff genommen werden könnte. Pädiatrische EntwicklungEin weiteres Feld mit großem klinischen Bedarf ist die Anwendung in der Pädiatrie,
die für die Zeit nach der jeweils ersten Zulassung verpflichtend in der EU und den
USA entwickelt werden muss. Die Ziele der Sedierung und der Allgemeinanästhesie sind sowohl bei Erwachsenen als
auch bei Kindern die gleichen: Ermöglichen einer sicheren und erfolgreichen Durchführung
diagnostischer, chirurgischer oder zahnärztlicher Eingriffe bei gleichzeitiger Minimierung
von Stress und Beschwerden für den Patienten. Fortschritte in der Diagnostik und Behandlung
pädiatrischer Erkrankungen haben zu einem Anstieg der Anzahl schmerzhafter oder belastender
Verfahren geführt, für die viele Kinder eine wirksame Sedierung oder Allgemeinanästhesie
benötigen. Während bei Erwachsenen viele Eingriffe mit örtlicher Betäubung und verbaler
Absicherung durchgeführt werden können, ist dies bei Kindern und Jugendlichen oft
nicht möglich. Vor allem bei Kindern sind Eingriffe oft zu angsteinflößend, zu schmerzhaft
oder müssen bei unkooperativen, kranken oder Kindern mit Schmerzen durchgeführt werden.
PAION hat der EMA 2018 einen pädiatrischen Prüfplan vorgelegt. Vorbehaltlich der Zustimmung
der EMA zu diesem Entwicklungsplan ist die Durchführung der verschiedenen Studien
über mehrere Jahre hinweg nacheinander geplant, beginnend in der Kurzsedierung, gefolgt
von der Allgemeinanästhesie und schließlich der Sedierung auf der Intensivstation.
Die klinischen Studien werden zunächst bei Jugendlichen und weitere Studien werden
bei immer jüngeren Kindern durchgeführt werden. Parallel dazu werden in den Studien
nach anfänglich leichteren Grunderkrankungen im späteren Verlauf des Entwicklungsprogramms
auch schwerere Krankheitsbilder eingeschlossen werden. Partnerschaften, regulatorische und kommerzielle AktivitätenEntwicklungs- und Vermarktungskooperationen mit Partnern mit lokalem Know-how oder
einem spezifischen therapeutischen Fokus in Bezug auf Remimazolam stellen eine effektive
Möglichkeit dar, die Finanzierung und Weiterentwicklung von Remimazolam und die spätere
Vermarktung in internationalen Märkten, in denen keine eigenen aktiven Vertriebs-
und Marketingaktivitäten beabsichtigt sind, zu unterstützen. PAION erwartet, dass
die bestehenden Lizenznehmer die Entwicklung von Remimazolam auf Grundlage der Daten
aus dem klinischen Entwicklungsprogramm in den USA, Japan und Europa fortsetzen werden.
Dadurch kann PAION anschließend mittel- und langfristig zusätzliche Daten und Zahlungen
im Rahmen der bestehenden Vereinbarungen erhalten. Um das Potential von Remimazolam
voll auszunutzen, ist es PAIONs erklärtes Ziel, unmittelbar nach einer möglichen Zulassung
Remimazolam in ausgewählten europäischen Märkten selbst zu vermarkten. PAION ist gut
positioniert, auch weitere Lizenznehmer zu finden. Pharmaunternehmen müssen zunehmend
neue Substanzen zu ihrem Produktportfolio hinzufügen, die ihre Wirksamkeit bereits
in einem fortgeschrittenen Stadium der klinischen Entwicklung unter Beweis gestellt
haben sowie eine ökonomisch attraktive Alternative im globalen von zunehmendem Kostenbewusstsein
geprägten Healthcare-Umfeld darstellen. Remimazolam ist verpartnert in den USA (Cosmo Pharmaceuticals), Japan (Mundipharma),
China (Yichang Humanwell), Kanada (Pharmascience), Russland/GUS, der Türkei und der
MENA-Region (R-Pharm) sowie Südkorea (Hana Pharm). In allen anderen Märkten außerhalb
der EU steht Remimazolam zur Lizenzierung zur Verfügung. PAIONs US-amerikanischer Lizenznehmer Cosmo hat im April 2019 den Zulassungsantrag
für Remimazolam in der Kurzsedierung bei der US-amerikanischen Zulassungsbehörde FDA
eingereicht. Bei planmäßigem Verlauf des Zulassungsverfahrens wird die Zulassung 2020
erwartet. Der japanische Lizenznehmer Mundipharma hat den Zulassungsantrag für Remimazolam in
der Allgemeinanästhesie bei der japanischen Zulassungsbehörde PMDA im Dezember 2018
eingereicht. Eine Marktzulassung könnte frühestens Ende 2019 erfolgen. Der chinesische Lizenznehmer Yichang Humanwell hat den Zulassungsantrag für Remimazolam
in der Kurzsedierung bei der chinesischen Arzneimittelzulassungsbehörde NMPA im November
2018 eingereicht. Eine Marktzulassung könnte frühestens Ende 2019 erfolgen. PAIONs russischer Lizenznehmer R-Pharm hat im November 2018 den erfolgreichen Abschluss
einer Phase-III-Studie mit Remimazolam in der Allgemeinanästhesie bekanntgegeben.
R-Pharm plant aktuell die Einreichung des Zulassungsantrags in Russland bis Ende 2019.
Für das Lizenzgebiet Türkei, Naher Osten und Nordafrika ist die Einreichung des Marktzulassungsantrags
in der Türkei basierend auf dem Dossier für Japan oder die USA geplant. Für Kanada geht PAION davon aus, dass der Lizenznehmer Pharmascience den US-amerikanischen
Marktzulassungsantrag als Basis für die eigene Einreichung eines Marktzulassungsantrags
für Remimazolam verwenden wird. PAIONs Lizenznehmer Hana Pharm hat im Oktober 2018 die Patientenrekrutierung in einer
Phase-III-Studie mit Remimazolam in der Allgemeinanästhesie erfolgreich abgeschlossen.
Hana Pharm plant die Einreichung des Zulassungsantrags bis Ende 2019. In Europa strebt PAION die Zulassung für Remimazolam in den Indikationen Allgemeinanästhesie
und nunmehr auch Kurzsedierung an. Die Beantragung einer europäischen Marktzulassung
in der Kurzsedierung plant PAION noch in diesem Jahr, nachdem im Rahmen eines sog.
Pre-Submission-Meetings mit der EMA im Februar 2019 erörtert wurde, dass das vorhandene
Datenpaket aus dem klinischen US-Phase-IIIEntwicklungsprogramm ausreichend für die
Einreichung eines EU-Zulassungsantrags in der Kurzsedierung sei. Voraussetzung für
die Einreichung ist die Zustimmung der EMA zum vorgelegten pädiatrischen Entwicklungsplan.
Als Konsequenz erwartet PAION insgesamt einen früheren Markteintritt in Europa. Nach
der Marktzulassung in der Kurzsedierung würde eine Erweiterung des Zulassungsantrags,
eine sogenannte Typ-II-Änderung, es PAION ermöglichen, den zeitlichen und inhaltlichen
Umfang des regulatorischen Prozesses in der Allgemeinanästhesie deutlich zu reduzieren.
Die Indikationserweiterung kann erfolgen, sobald die Marktzulassung für die Kurzsedierung
erteilt wurde und die Daten aus der derzeit laufenden klinischen EU-Phase-III-Studie
in der Allgemeinanästhesie vorliegen. Upfront- und Meilensteinzahlungenscroll
1)
Dieser Betrag bezieht sich auf den im Jahr 2014 als Umsatzerlös ausgewiesenen und
im Rahmen der im Juli 2014 durchgeführten Privatplatzierung in Höhe von EUR 4 Mio.
erhaltenen Aufschlag auf den Aktienkurs. Unsere Vision: Specialty-Pharma-Unternehmen mit eigenem Vertrieb in der EUUm sich im Bereich der Anästhesie zu einem führenden Unternehmen zu entwickeln, ist
die Vorwärtsintegration für PAION in der EU in naher Zukunft unerlässlich. Vorwärtsintegration
bedeutet für PAION nicht nur den Aufbau eines eigenen Vertriebs für die zukünftige
Vermarktung von Remimazolam in ausgewählten Märkten in der EU, sondern darüber hinaus
auch die Nutzung dieser Strukturen als Plattform für zukünftige Produkte, um ein größtmögliches
Synergiepotential entfalten zu können. Durch die Vorwärtsintegration ergibt sich die
Chance, mehr Wert zu generieren. Ziel ist es, mittel- bis langfristig deutlich zu
wachsen. Bis dahin soll das Produktportfolio im Anästhesiebereich und in der Intensivmedizin
um innovative Medikamente erweitert werden. Vermögens-, Finanz- und ErtragslageErtragslagescroll
Die Umsatzerlöse beliefen sich im ersten Halbjahr 2019 auf TEUR 7.500 und resultierten
vollständig aus einer Meilensteinzahlung vom US-amerikanischen Lizenznehmer Cosmo
im Zusammenhang mit der Einreichung des Marktzulassungsantrags für Remimazolam in
der Indikation Kurzsedierung in den USA. In der Vorjahresperiode resultierten die
Umsatzerlöse vornehmlich aus der Lizenzvereinbarung mit dem japanischen Remimazolam-Lizenznehmer
Mundipharma. Die Aufwendungen für Forschung und Entwicklung im ersten Halbjahr 2019 beliefen sich
auf TEUR 6.173 (Vorjahreszeitraum: TEUR 6.544) und betreffen überwiegend die laufende
EU-Phase-III-Studie in der Allgemeinanästhesie. Die Aufwendungen für allgemeine Verwaltung und Vertrieb erhöhten sich im Vergleich
zur Vorjahresperiode im ersten Halbjahr 2019 um TEUR 560 auf TEUR 2.321. Dabei stiegen
die Verwaltungsaufwendungen um TEUR 185 auf TEUR 1.790 und die Vertriebsaufwendungen
um TEUR 375 auf TEUR 531. Der Anstieg der Vertriebsaufwendungen steht dabei insbesondere
im Zusammenhang mit dem Aufbau der Supply Chain für Remimazolam. Die sonstigen Erträge (Aufwendungen) enthalten im ersten Halbjahr 2019 (saldiert)
Kursgewinne von TEUR 239 (Vorjahresperiode: TEUR 20). Die Steuern vom Einkommen und vom Ertrag im ersten Halbjahr 2019 beliefen sich auf
TEUR 1.166 (Vorjahreszeitraum: TEUR 1.489) und betreffen die steuerliche Förderung
durch Steuergutschriften auf Teile der Forschungs- und Entwicklungsaufwendungen durch
die britischen Finanzbehörden. Der Rückgang ist vornehmlich auf eine Begrenzung der
Förderung in Abhängigkeit vom Periodenergebnis zurückzuführen. Der Periodenüberschuss im ersten Halbjahr 2019 belief sich auf TEUR 586 gegenüber
einem Periodenfehlbetrag von TEUR 6.243 im Vorjahreszeitraum. Dies entspricht einem
Anstieg des Periodenergebnisses um TEUR 6.829 gegenüber dem ersten Halbjahr 2018,
der vornehmlich aus höheren Umsatzerlösen im Vergleich zum Vorjahreszeitraum resultiert. Vermögenslagescroll
Die langfristigen Vermögenswerte beinhalten im Wesentlichen das Entwicklungsprojekt
Remimazolam (TEUR 2.075). Die kurzfristigen Vermögenswerte setzen sich aus dem Finanzmittelbestand (TEUR 19.192)
sowie sonstigen Vermögenswerten und Rechnungsabgrenzungsposten (TEUR 4.222) zusammen.
Der Anstieg um TEUR 1.377 im Vergleich zum 31. Dezember 2018 ist auf eine Zunahme
des Finanzmittelbestands um TEUR 1.965 und der sonstigen Vermögenswerte und Rechnungsabgrenzungsposten
um TEUR 912 sowie eine Abnahme der Forderungen aus Lieferungen und Leistungen um TEUR
1.500 zurückzuführen. Dabei resultiert der Anstieg der sonstigen Vermögenswerte und
Rechnungsabgrenzungsposten vornehmlich aus einem gegenüber dem 31. Dezember 2018 um
TEUR 1.139 höheren Steuererstattungsanspruch gegenüber den britischen Finanzbehörden
aus der steuerlichen Förderung der Forschungs- und Entwicklungsaktivitäten und der
Rückgang der Forderungen aus Lieferungen und Leistungen aus dem Zahlungseingang der
zum 31. Dezember 2018 bilanzierten Forderungen im Zusammenhang mit der Einreichung
des Remimazolam-Zulassungsantrags in Japan. Die Erhöhung des Eigenkapitals um TEUR 5 62 im Vergleich zum 31. Dezember 2018 resultiert
im Wesentlichen aus dem Periodenergebnis des ersten Halbjahres 2019 in Höhe von TEUR
586. Die Eigenkapitalquote betrug zum 30. Juni 2019 83,3 % (31. Dezember 2018: 85,6
%). Das langfristige Fremdkapital umfasst Verbindlichkeiten aus Leasing. Das kurzfristige Fremdkapital erhöhte sich um insgesamt TEUR 757 vornehmlich aufgrund
des Anstiegs der Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen um TEUR 735. FinanzlageDer Finanzmittelbestand hat sich im Vergleich zum 31. Dezember 2018 um TEUR 1.965
auf TEUR 19.192 zum Ende der aktuellen Berichtsperiode erhöht. Die Veränderung des
Finanzmittelbestands resultiert aus den folgenden Bereichen: scroll
Der Cashflow aus der laufenden Geschäftstätigkeit im ersten Halbjahr 2019 belief sich
auf TEUR 1.990 und resultierte im Wesentlichen aus dem Periodenüberschuss, korrigiert
um den aktuellen Steuererstattungsanspruch gegen die britischen Finanzbehörden, der
noch nicht zahlungswirksam geworden ist, dem Erhalt der zu Beginn des Geschäftsjahres
als Forderungen bilanzierten Meilensteinzahlungen der Lizenznehmer Mundipharma und
Hana Pharm sowie (weiteren) Veränderungen des Working Capitals. Der Cashflow aus der Finanzierungstätigkeit in Höhe von TEUR -25 im ersten Halbjahr
2019 entfiel vollständig auf den Tilgungsanteil von Leasingzahlungen. PersonalentwicklungIn den ersten sechs Monaten 2019 beschäftigte PAION durchschnittlich 44 Mitarbeiter
(Geschäftsjahr 2018: 39 Mitarbeiter). Zum 30. Juni 2019 beschäftigte PAION insgesamt
46 Mitarbeiter. Veränderungen im AufsichtsratIn der ordentlichen Hauptversammlung am 22. Mai 2019 wurde Herr Dr. Markus Leyck Dieken
als Nachfolger von Herrn John Dawson in den Aufsichtsrat gewählt. Risiko- und ChancenberichtDie wesentlichen Risiken und Chancen der künftigen Entwicklung sind im Konzernlagebericht
für das Geschäftsjahr 2018 ausführlich dargestellt und haben sich im ersten Halbjahr
2019 nicht wesentlich verändert. Wesentliche Ereignisse nach dem BilanzstichtagZwischen dem Abschlussstichtag, dem 30. Juni 2019, und dem Tag der Fertigstellung
dieses Berichts haben sich keine wesentlichen Ereignisse ergeben. PrognoseberichtEntwicklungs- und VermarktungsausblickPAIONs Schwerpunkte für den Rest des Jahres 2019 liegen auf dem Entwicklungsprogramm
in Europa, den laufenden globalen regulatorischen Prozessen sowie der Herstellung
von und der Supply Chain für Remimazolam. Darüber hinaus wird erwartet, dass die Entwicklungs-
und Zulassungsaktivitäten in allen Territorien auch die anderen Indikationen weiter
vorantreiben. EuropaFür die EU arbeitet PAION an der Weiterentwicklung des klinischen Entwicklungsprogramms
von Remimazolam. Im Fokus stehen dabei 2019 die Durchführung der laufenden Phase-IIIStudie
in der Allgemeinanästhesie sowie initiale Entwicklungsarbeiten zur Abarbeitung des
mehrjährigen pädiatrischen Entwicklungsplans. Als Ergebnis der Abstimmungen mit der
EMA plant PAION noch 2019 die Einreichung eines Marktzulassungsantrags in der EU für
die Indikation Kurzsedierung. Grundlage für die Einreichung sind die Daten aus dem
US-Entwicklungsprogramm. USAIn den USA steht die Unterstützung des Lizenznehmers Cosmo bei der Beantwortung von
möglichen Fragen der Zulassungsbehörde FDA nach der Einreichung des Marktzulassungsantrags
in der Kurzsedierung im Vordergrund. Bei regulärem Verlauf des Zulassungsverfahrens
kann mit einem Vermarktungsstart von Remimazolam in den USA 2020 gerechnet werden. Rest der WeltPAION unterstützt seine Lizenznehmer bei der Vorbereitung und Einreichung von Zulassungsanträgen.
In China hat der Lizenznehmer Yichang Humanwell den Zulassungsantrag für Remimazolam
im November 2018 gestellt, so dass bei positivem Verlauf eine Marktzulassung ab Ende
2019 möglich ist. In Japan hat der Lizenznehmer Mundipharma den Zulassungsantrag für
Remimazolam im Dezember 2018 gestellt. Eine Marktzulassung könnte frühestens ab Ende
2019 erfolgen. PAION erwartet, dass die anderen regionalen Remimazolam-Lizenznehmer ihre Aktivitäten
zur Entwicklung von Remimazolam und/oder die Vorbereitung der Zulassungsanträge fortführen.
Der Lizenznehmer R-Pharm plant die Einreichung des Zulassungsantrags in Russland bis
Ende 2019. Hana Pharm erwartet die Einreichung des Zulassungsantrags in Südkorea bis
Ende 2019. Weitere AktivitätenPAION arbeitet am Aufbau der Supply Chain, um Remimazolam als Produkt rechtzeitig
für den kommerziellen Vertrieb durch die Lizenznehmer bzw. durch PAION selbst zur
Verfügung stellen zu können. Schließlich führt PAION in geringem Umfang präkommerzielle Aktivitäten zur Vorbereitung
einer geplanten Eigenvermarktung von Remimazolam in ausgewählten europäischen Märkten
durch. Finanzausblick 2019PAION erwartet im Jahr 2019 ca. EUR 8 Mio. Umsatzerlöse, davon bereits realisierte
EUR 7,5 Mio. in Zusammenhang mit der im April 2019 erfolgten Einreichung des Remimazolam-Zulassungsantrags
in den USA durch Cosmo. Zudem betreffen EUR 0,5 Mio. Umsatzerlöse von R-Pharm in Zusammenhang
mit der Übergabe des japanischen Zulassungsdossiers in englischer Sprache oder des
US-amerikanischen Zulassungsantrags. Die Forschungs- und Entwicklungsaufwendungen werden aufgrund fortlaufender Investitionen
in die Entwicklung von Remimazolam inklusive der EU-Phase-III-Studie abhängig vom
Fortschritt der Entwicklung zwischen ca. EUR 13 Mio. und ca. EUR 15 Mio. betragen.
Steuergutschriften auf Teile der Forschungs- und Entwicklungsaufwendungen aufgrund
der steuerlichen Förderung durch die britischen Finanzbehörden werden zu einem Steuerertrag
von ca. EUR 2 Mio. führen. Die Verwaltungs- und Vertriebsaufwendungen werden sich
auf ca. EUR 4 Mio. bis ca. EUR 5 Mio. belaufen, abhängig vom Ausmaß der präkommerziellen
Aktivitäten. Es wird ein Jahresfehlbetrag zwischen ca. EUR 7 Mio. und ca. EUR 10 Mio.
für 2019 erwartet. Wesentliche Annahme für den Ausblick ist, dass die Aktivitäten von PAION und der Lizenznehmer
wie erwartet fortschreiten. Verzögerungen würden zu einer Verschiebung wesentlicher
Kostenblöcke ins Jahr 2020 oder darüber hinaus führen. Ferner liegt den Planungen
der derzeitige Stand der Gespräche mit den Zulassungsbehörden zugrunde. Der Kassenbestand einschließlich erwarteter Steuergutschriften der britischen Finanzbehörden
auf Teile der Forschungs- und Entwicklungsaufwendungen sichert unter Berücksichtigung
der aktuellen Planung eine Liquiditätsreichweite bis ins zweite Halbjahr 2020. PAION
erwartet zusätzlichen Finanzierungsbedarf in Höhe von ca. EUR 10 Mio. bis zur Einreichung
des Marktzulassungsdossiers in der Allgemeinanästhesie in der EU, der teilweise oder
vollständig aus der Finanzierungsvereinbarung mit der EIB gedeckt werden könnte. Darüber
hinaus evaluiert PAION ergänzende Finanzierungsmaßnahmen, da in den kommenden Jahren
weiterer Finanzmittelbedarf für die geplante eigene Vermarktung in ausgewählten europäischen
Märkten sowie für die beabsichtigte Entwicklung der Indikation Sedierung auf der Intensivstation
und den mehrjährigen pädiatrischen Entwicklungsplan besteht. Die Höhe dieses Finanzmittelbedarfs
wird sowohl davon abhängen, wie PAION den Vertrieb letztlich gestalten und auf welche
europäischen Länder sich PAION zunächst fokussieren wird, als auch davon, wann und
in welcher Höhe Meilensteinzahlungen und Lizenzgebühren von Lizenznehmern eingehen. Aachen, 07. August 2019 PAION AG scroll
Verkürzter KonzernzwischenabschlussKonzernbilanzAKTIVAscroll
PASSIVAscroll
Konzerngesamtergebnisrechnungscroll
Konzernkapitalflussrechnungscroll
Konzerneigenkapitalspiegelscroll
Ausgewählte Anhangsangaben zum Konzernzwischenabschluss zum 30. Juni 2019Allgemeine AngabenDer Halbjahresfinanzbericht der PAION AG enthält nach den Vorschriften der §§ 115
Abs. 2 Wertpapierhandelsgesetz (WpHG) in Verbindung mit § 117 WpHG einen Konzernzwischenabschluss,
einen Konzernzwischenlagebericht sowie eine Erklärung des Vorstands gemäß §§ 264 Abs.
2 Satz 3 und 289 Abs. 1 Satz 5 Handelsgesetzbuch (HGB). Der Konzernzwischenabschluss
wurde unter Beachtung der International Financial Reporting Standards (IFRS) für Zwischenberichterstattung
aufgestellt. Der Konzernzwischenlagebericht wurde unter Beachtung der anwendbaren
Vorschriften des WpHG aufgestellt. Der Konzernabschluss umfasst die PAION AG als Mutterunternehmen mit eingetragenem
Sitz in der Martinstraße 10-12, 52062 Aachen, Deutschland, und die im Wege der Vollkonsolidierung
einbezogenen 100%-igen Tochtergesellschaften:
Grundlagen der RechnungslegungDer Konzernzwischenabschluss wurde gemäß § 315e Abs. 1 HGB in Übereinstimmung mit
den IFRS, wie sie in der Europäischen Union (EU) anzuwenden sind, und den Auslegungen
des International Financial Reporting Interpretations Committee (IFRIC) erstellt.
Für die Aufstellung des Konzernzwischenabschlusses wurden die für die Aufstellung
des Konzernabschlusses zum 31. Dezember 2018 angewandten Konsolidierungsgrundsätze
sowie Bilanzierungs- und Bewertungsgrundsätze unverändert übernommen. Eine Ausnahme
von diesem Grundsatz bildeten die nachfolgenden für die Berichtsperiode erstmals anzuwendenden
neuen bzw. geänderten Standards:
Die Anwendung dieser neuen bzw. geänderten Standards kann in den kommenden Konzernabschlüssen
teilweise zu zusätzlichen Angabepflichten führen. Alle im Rahmen der für die aktuelle
Berichtsperiode neu anzuwendenden Standards erforderlichen Angabepflichten im Konzernzwischenabschluss
wurden entsprechend umgesetzt. Auswirkungen auf die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage
des Konzerns haben sich nur im Rahmen der erstmaligen Anwendung von IFRS 16 ergeben.
Dabei wurden IFRS 16.C5 b) sowie die praktischen Behelfe gemäß IFRS 16.C10 a) und
c) angewendet; ein kumulativer im Eigenkapital zu erfassender Effekt hat sich dabei
nicht ergeben. Die Regelungen des IAS 34 "Zwischenberichterstattung" wurden angewandt. Der Konzernzwischenabschluss
zum 30. Juni 2019 ist im Zusammenhang mit dem Konzernabschluss zum 31. Dezember 2018
zu lesen. Für die Aufstellung des Konzernzwischenabschlusses in Übereinstimmung mit den IFRS
ist es erforderlich, dass Einschätzungen und Annahmen getroffen werden, die Auswirkungen
auf Höhe und Ausweis der bilanzierten Vermögenswerte und Verbindlichkeiten, der Erträge
und Aufwendungen sowie der Eventualverbindlichkeiten haben. Die tatsächlichen Werte
können von den Schätzungen abweichen. Auf eine Segmentberichterstattung im Rahmen des Konzernzwischenabschlusses wurde verzichtet,
da keine wesentlichen berichtspflichtigen Geschäftssegmente identifiziert werden konnten. FremdwährungsumrechnungDer Konzernabschluss wird in Euro, der funktionalen Währung der PAION AG und der Darstellungswährung
des Konzerns, aufgestellt. Jedes Unternehmen innerhalb des Konzerns legt seine eigene
funktionale Währung fest. Dies ist für die deutschen Gesellschaften der Euro und das
Britische Pfund für die in UK ansässigen Gesellschaften. Die im Abschluss des jeweiligen
Unternehmens enthaltenen Posten werden zunächst zu dem am Tag des Geschäftsvorfalls
gültigen Kurs in die funktionale Währung umgerechnet. Monetäre Vermögenswerte und
Schulden in einer Fremdwährung werden zu jedem Stichtag unter Verwendung des Stichtagskurses
in die funktionale Währung umgerechnet. Alle hieraus entstehenden Währungsdifferenzen
werden erfolgswirksam erfasst, mit der Ausnahme, dass Währungskursgewinne und -verluste
aus konzerninternen Darlehen bei Vorliegen der Voraussetzungen gem. IAS 21 als Nettoinvestition
in einen ausländischen Geschäftsbetrieb klassifiziert und erfolgsneutral im Eigenkapital
erfasst werden. Vermögenswerte und Schulden der Auslandsgesellschaften werden zum Bilanzstichtag unter
Verwendung des Stichtagskurses in Euro umgerechnet. Hierzu zählen auch jegliche im
Zusammenhang mit dem Erwerb eines ausländischen Unternehmens entstehenden Geschäfts-
oder Firmenwerte und jegliche am beizulegenden Zeitwert ausgerichteten Anpassungen
der Buchwerte der Vermögenswerte und Schulden. Eigenkapitalbestandteile werden zu
historischen Kursen umgerechnet. Aufwendungen und Erträge werden unter Verwendung
von Monatsdurchschnittskursen in Euro umgerechnet. Die hieraus resultierenden Umrechnungsdifferenzen
werden als separater Bestandteil des Eigenkapitals erfasst. UmsatzerlöseDie im ersten Halbjahr 2019 erfassten Umsatzerlöse in Höhe von TEUR 7.500 entfallen
vollständig auf die Region USA. AktienoptionenIm Zusammenhang mit den in den Jahren 2015, 2016 und 2018 im Rahmen des Aktienoptionsprogramms
2014 ausgegebenen Aktienoptionen sowie den in den Jahren 2017 und 2018 im Rahmen des
Aktienoptionsprogramms 2016 ausgegebenen Aktienoptionen wurde im ersten Halbjahr 2019
ein Personalaufwand in Höhe von TEUR 216 erfasst. LeasingIm Zuge der Erstanwendung von IFRS 16 unter Anwendung von IFRS 16.C5 b) sowie der
praktischen Behelfe gemäß IFRS 16.C10 a) und c) wurden zum 01. Januar 2019 Leasingverbindlichkeiten
in Höhe von TEUR 108 und in gleicher Höhe Nutzungsrechte bilanziert. Der der Berechnung
der Leasingverbindlichkeiten zugrundeliegende gewichtete durchschnittliche Grenzfremdkapitalzinssatz
liegt bei ca. 3,7 %. Steuereffekte auf die erfolgsneutral erfassten VeränderungenIm Berichtszeitraum führen die ausgewiesenen erfolgsneutral erfassten Veränderungen
(Währungsumrechnungsdifferenzen) zu keinen steuerlichen Effekten. Zeitwert finanzieller Vermögenswerte und VerbindlichkeitenDer Zeitwert der finanziellen Vermögenswerte und Verbindlichkeiten war sowohl zum
30. Juni 2019 als auch zum 31. Dezember 2018 jeweils identisch zum Buchwert. scroll
Bewertungskategorie nach IFRS 9: (1)
Zu fortgeführten Anschaffungskosten bilanziert Die Ermittlung der beizulegenden Zeitwerte für diese Finanzinstrumente erfolgte auf
Basis nicht beobachtbarer Inputfaktoren (Inputfaktoren auf Stufe 3 nach IFRS 13).
Im ersten Halbjahr 2019 haben keine Wechsel zwischen den Hierarchiestufen stattgefunden. Die Werthaltigkeit der finanziellen Vermögenswerte wurde auf Basis historischer und
erwarteter Zahlungsausfälle überprüft. Es wurden keine Ausfallrisiken identifiziert
und keine Wertberichtigungen vorgenommen. Beziehungen zu nahestehenden PersonenDie Beziehungen zu nahestehenden Personen haben sich im Vergleich zum Konzernabschluss
zum 31. Dezember 2018 nicht verändert. Erklärung des Vorstands gemäß §§ 264 Abs. 2 Satz 3 und 289 Abs. 1 Satz 5 HGB"Wir versichern nach bestem Wissen, dass gemäß den anzuwendenden Rechnungslegungsgrundsätzen
für die Zwischenberichterstattung der Konzernzwischenabschluss ein den tatsächlichen
Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des Konzerns
vermittelt und im Konzernzwischenlagebericht der Geschäftsverlauf einschließlich des
Geschäftsergebnisses und die Lage des Konzerns so dargestellt sind, dass ein den tatsächlichen
Verhältnissen entsprechendes Bild vermittelt wird, sowie die wesentlichen Chancen
und Risiken der voraussichtlichen Entwicklung des Konzerns im verbleibenden Geschäftsjahr
beschrieben sind." Aachen, 07. August 2019 PAION AG scroll
Bescheinigung nach prüferischer DurchsichtAn die PAION AG, Aachen: Wir haben den verkürzten Konzernzwischenabschluss - bestehend aus verkürzter Bilanz,
verkürzter Gesamtergebnisrechnung, verkürzter Kapitalflussrechnung, verkürzter Eigenkapitalveränderungsrechnung
sowie ausgewählten erläuternden Anhangangaben - und den Konzernzwischenlagebericht
der PAION AG, Aachen, für den Zeitraum vom 1. Januar 2019 bis zum 30. Juni 2019, die
Bestandteile des Halbjahresfinanzberichts nach § 115 WpHG sind, einer prüferischen
Durchsicht unterzogen. Die Aufstellung des verkürzten Konzernzwischenabschlusses nach
den IFRS für Zwischenberichterstattung, wie sie in der EU anzuwenden sind, und des
Konzernzwischenlageberichts nach den für Konzernzwischenlageberichte anwendbaren Vorschriften
des WpHG liegt in der Verantwortung der gesetzlichen Vertreter der Gesellschaft. Unsere
Aufgabe ist es, eine Bescheinigung zu dem verkürzten Konzern-zwischenabschluss und
dem Konzernzwischenlagebericht auf der Grundlage unserer prüferischen Durchsicht abzugeben. Wir haben die prüferische Durchsicht des verkürzten Konzernzwischenabschlusses und
des Konzernzwischenlageberichts unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer
(IDW) festgestellten deutschen Grundsätze für die prüferische Durchsicht von Abschlüssen
vorgenommen. Danach ist die prüferische Durchsicht so zu planen und durchzuführen,
dass wir bei kritischer Würdigung mit einer gewissen Sicherheit ausschließen können,
dass der verkürzte Konzernzwischenabschluss in wesentlichen Belangen nicht in Übereinstimmung
mit den IFRS für Zwischenberichterstattung, wie sie in der EU anzuwenden sind, und
der Konzernzwischenlagebericht in wesentlichen Belangen nicht in Übereinstimmung mit
den für Konzernzwischenlageberichte anwendbaren Vorschriften des WpHG aufgestellt
worden sind. Eine prüferische Durchsicht beschränkt sich in erster Linie auf Befragungen
von Mitarbeitern der Gesellschaft und auf analytische Beurteilungen und bietet deshalb
nicht die durch eine Abschlussprüfung erreichbare Sicherheit. Da wir auftragsgemäß
keine Abschlussprüfung vorgenommen haben, können wir einen Bestätigungsvermerk nicht
erteilen. Auf der Grundlage unserer prüferischen Durchsicht sind uns keine Sachverhalte bekannt
geworden, die uns zu der Annahme veranlassen, dass der verkürzte Konzernzwischenabschluss
in wesentlichen Belangen nicht in Übereinstimmung mit den IFRS für Zwischenberichterstattung,
wie sie in der EU anzuwenden sind, oder dass der Konzernzwischenlagebericht in wesentlichen
Belangen nicht in Übereinstimmung mit den für Konzernzwischenlageberichte anwendbaren
Vorschriften des WpHG aufgestellt worden ist. Köln, 7. August 2019 Ernst & Young GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft scroll
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PAION AGMartinstr. 10-12 52062 Aachen |
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