Jumia Technologies AG
Berlin
Befreiung nach §§ 264 Abs. 3, 264b HGB
Befreiung von der Offenlegung nach § 264 Abs. 3 HGB
Die Gesellschafterversammlung der Bambino 162. V V UG (haftungsbeschränkt), Berlin,
(Amtsgericht Berlin (Charlottenburg), HRB 191613) hat am 17.12.2021 der Inanspruchnahme
der Befreiungsmöglichkeiten des § 264 Abs. 3 HGB für den Jahresabschluss zum 31.12.2021
im Hinblick auf die Pflicht zur Aufstellung eines Anhangs und Lageberichts gemäß §
264 Abs. 1 HGB sowie zur Offenlegung gemäß §§ 325 ff. HGB zugestimmt.
Die Gesellschaft ist gemäß § 264 Abs. 3 HGB von der Pflicht zur Aufstellung eines
Anhangs und eines Lageberichts sowie der Offenlegung ihres Jahresabschlusses und Lageberichts
zum 31.12.2021 befreit, da die Gesellschaft in den Konzernabschluss der Jumia Technologies
AG, Berlin (Amtsgericht Berlin (Charlottenburg), HRB 203542), zum 31.12.2021 nach
den Vorschriften der §§ 290 ff. HGB einbezogen ist.
Von der Jumia Technologies AG wurde eine Einstandspflicht gemäß beigefügtem Beschluss
erklärt.
Erklärung Einstandspflicht der Jumia Technologies AG gegenüber der Bambino 162. V V UG (haftungsbeschränkt) zum 31. Dezember 2021
Hiermit verpflichtet sich die Jumia Technologies AG als oberste Muttergesellschaft
für sämtliche Verpflichtungen, wie diese in Form von Verbindlichkeiten, Rückstellungen,
Haftungsverhältnissen sowie nicht bilanzierten schwebenden Geschäften von dem verbundenen
Unternehmen Bambino 162. V V UG (haftungsbeschränkt) bis zum 31. Dezember 2021 eingegangen
worden sind, im folgenden Geschäftsjahr 2022 einzustehen und die Gesellschaft in einer
Weise zu leiten und finanziell auszustatten, dass sie sämtlichen Verpflichtungen nachkommen
kann.
Berlin, 17.12.2021
Jumia Technologies AG
GESELLSCHAFTERBESCHLUSS der
Bambino 162. V V UG (haftungsbeschränkt) Skalizter Straße 104 10997 Berlin
Die unterzeichnende alleinige Gesellschafterin Jumia Technologies AG, Berlin, der
vorgenannten Gesellschaft fasst hiermit unter Verzicht auf sämtliche gesetzlichen
und satzungsmäßigen Form- und Fristvorschriften folgenden Beschluss:
1. Die Gesellschaft wird für das Geschäftsjahr 2021 gemäß § 264b HGB von der Pflicht
zur Offenlegung des Jahresabschlusses nebst Anhang befreit.
2. Aufgrund der Erleichterungsvorschriften des § 264b HGB wird der Jahresabschluss
zum 31.12.2021 ohne Erstellung eines Anhangs und eines Lageberichts erstellt.
3. Die Gesellschaft wird in den Konzernabschluss der Jumia Technologies AG, Berlin
zum 31.12.2021 einbezogen und die Befreiung wird im Anhang des Konzernabschlusses
angegeben. Der Konzernabschluss der Jumia Technologies AG, Berlin wird beim elektronischen
Bundesanzeiger offengelegt.
17. Dezember 2021
Jumia Technologies AG Gesellschafter
vertreten durch ihren Vorstand gez. Sacha Poignonnec / Jeremy Hodara
Befreiung von der Offenlegung nach § 264 Abs. 3 HGB
Die Gesellschafterversammlung der Juwel 193. V V UG (haftungsbeschränkt), Berlin,
(Amtsgericht Berlin (Charlottenburg), HRB 142706) hat am 17.12.2021 der Inanspruchnahme
der Befreiungsmöglichkeiten des § 264 Abs. 3 HGB für den Jahresabschluss zum 31.12.2021
im Hinblick auf die Pflicht zur Aufstellung eines Anhangs und Lageberichts gemäß §
264 Abs. 1 HGB sowie zur Offenlegung gemäß §§ 325 ff. HGB zugestimmt.
Die Gesellschaft ist gemäß § 264 Abs. 3 HGB von der Pflicht zur Aufstellung eines
Anhangs und eines Lageberichts sowie der Offenlegung ihres Jahresabschlusses und Lageberichts
zum 31.12.2021 befreit, da die Gesellschaft in den Konzernabschluss der Jumia Technologies
AG, Berlin (Amtsgericht Berlin (Charlottenburg), HRB 203542), zum 31.12.2021 nach
den Vorschriften der §§ 290 ff. HGB einbezogen ist.
Von der Jumia Technologies AG wurde eine Einstandspflicht gemäß beigefügtem Beschluss
erklärt.
Erklärung Einstandspflicht der Jumia Technologies AG gegenüber der Juwel 193. V V UG (haftungsbeschränkt) zum 31. Dezember 2021
Hiermit verpflichtet sich die Jumia Technologies AG als oberste Muttergesellschaft
für sämtliche Verpflichtungen, wie diese in Form von Verbindlichkeiten, Rückstellungen,
Haftungsverhältnissen sowie nicht bilanzierten schwebenden Geschäften von dem verbundenen
Unternehmen Juwel 193. V V UG (haftungsbeschränkt) bis zum 31. Dezember 2021 eingegangen
worden sind, im folgenden Geschäftsjahr 2022 einzustehen und die Gesellschaft in einer
Weise zu leiten und finanziell auszustatten, dass sie sämtlichen Verpflichtungen nachkommen
kann.
Berlin, 17.12.2021
Jumia Technologies AG
GESELLSCHAFTERBESCHLUSS der
Juwel 193. V V UG (haftungsbeschränkt) Skalizter Straße 104 10997 Berlin
Die unterzeichnende alleinige Gesellschafterin Jumia UG (haftungsbeschränkt) & Co.
KG, Berlin, der vorgenannten Gesellschaft fasst hiermit unter Verzicht auf sämtliche
gesetzlichen und satzungsmäßigen Form- und Fristvorschriften folgenden Beschluss:
1. Die Gesellschaft wird für das Geschäftsjahr 2021 gemäß § 264b HGB von der Pflicht
zur Offenlegung des Jahresabschlusses nebst Anhang befreit.
2. Aufgrund der Erleichterungsvorschriften des § 264b HGB wird der Jahresabschluss
zum 31.12.2021 ohne Erstellung eines Anhangs und eines Lageberichts erstellt.
3. Die Gesellschaft wird in den Konzernabschluss der Jumia Technologies AG, Berlin
zum 31.12.2021 einbezogen und die Befreiung wird im Anhang des Konzernabschlusses
angegeben. Der Konzernabschluss der Jumia Technologies AG, Berlin wird beim elektronischen
Bundesanzeiger offengelegt.
17. Dezember 2021
Jumia UG (haftungsbeschränkt) & Co. KG
Bambino 162. V V UG (haftungsbeschränkt) Komplementärin
gez. Jens Winhold, Geschäftsführer
Befreiung von der Offenlegung nach § 264 Abs. 3 HGB
Die Gesellschafterversammlung der Juwel 194. V V UG (haftungsbeschränkt), Berlin,
(Amtsgericht Berlin (Charlottenburg), HRB 142669) hat am 17.12.2021 der Inanspruchnahme
der Befreiungsmöglichkeiten des § 264 Abs. 3 HGB für den Jahresabschluss zum 31.12.2021
im Hinblick auf die Pflicht zur Aufstellung eines Anhangs und Lageberichts gemäß §
264 Abs. 1 HGB sowie zur Offenlegung gemäß §§ 325 ff. HGB zugestimmt.
Die Gesellschaft ist gemäß § 264 Abs. 3 HGB von der Pflicht zur Aufstellung eines
Anhangs und eines Lageberichts sowie der Offenlegung ihres Jahresabschlusses und Lageberichts
zum 31.12.2021 befreit, da die Gesellschaft in den Konzernabschluss der Jumia Technologies
AG, Berlin (Amtsgericht Berlin (Charlottenburg), HRB 203542), zum 31.12.2021 nach
den Vorschriften der §§ 290 ff. HGB einbezogen ist.
Von der Jumia Technologies AG wurde eine Einstandspflicht gemäß beigefügtem Beschluss
erklärt.
Erklärung Einstandspflicht der Jumia Technologies AG gegenüber der Juwel 194. V V
UG (haftungsbeschränkt) zum 31. Dezember 2021
Hiermit verpflichtet sich die Jumia Technologies AG als oberste Muttergesellschaft
für sämtliche Verpflichtungen, wie diese in Form von Verbindlichkeiten, Rückstellungen,
Haftungsverhältnissen sowie nicht bilanzierten schwebenden Geschäften von dem verbundenen
Unternehmen Juwel 194. V V UG (haftungsbeschränkt) bis zum 31. Dezember 2021 eingegangen
worden sind, im folgenden Geschäftsjahr 2022 einzustehen und die Gesellschaft in einer
Weise zu leiten und finanziell auszustatten, dass sie sämtlichen Verpflichtungen nachkommen
kann.
Berlin, 17.12.2021
Jumia Technologies AG
GESELLSCHAFTERBESCHLUSS der
Juwel 194. V V UG (haftungsbeschränkt) Skalizter Straße 104 10997 Berlin
Die unterzeichnende alleinige Gesellschafterin Jumia UG (haftungsbeschränkt) & Co.
KG, Berlin, der vorgenannten Gesellschaft fasst hiermit unter Verzicht auf sämtliche
gesetzlichen und satzungsmäßigen Form- und Fristvorschriften folgenden Beschluss:
1. Die Gesellschaft wird für das Geschäftsjahr 2021 gemäß § 264b HGB von der Pflicht
zur Offenlegung des Jahresabschlusses nebst Anhang befreit.
2. Aufgrund der Erleichterungsvorschriften des § 264b HGB wird der Jahresabschluss
zum 31.12.2021 ohne Erstellung eines Anhangs und eines Lageberichts erstellt.
3. Die Gesellschaft wird in den Konzernabschluss der Jumia Technologies AG, Berlin
zum 31.12.2021 einbezogen und die Befreiung wird im Anhang des Konzernabschlusses
angegeben. Der Konzernabschluss der Jumia Technologies AG, Berlin wird beim elektronischen
Bundesanzeiger offengelegt.
17. Dezember 2021
Jumia UG (haftungsbeschränkt) & Co. KG Gesellschafter
Bambino 162. V V UG (haftungsbeschränkt) Komplementärin
gez. Jens Winhold, Geschäftsführe
Befreiung von der Offenlegung nach § 264 Abs. 3 HGB
Die Gesellschafterversammlung der Jumia Services GmbH, Berlin, (Amtsgericht Berlin
(Charlottenburg), HRB 142448) hat am 17.12.2021 der Inanspruchnahme der Befreiungsmöglichkeiten
des § 264 Abs. 3 HGB für den Jahresabschluss zum 31.12.2021 im Hinblick auf die Pflicht
zur Aufstellung eines Anhangs und Lageberichts gemäß § 264 Abs. 1 HGB sowie zur Offenlegung
gemäß §§ 325 ff. HGB zugestimmt.
Die Gesellschaft ist gemäß § 264 Abs. 3 HGB von der Pflicht zur Aufstellung eines
Anhangs und eines Lageberichts sowie der Offenlegung ihres Jahresabschlusses und Lageberichts
zum 31.12.2021 befreit, da die Gesellschaft in den Konzernabschluss der Jumia Technologies
AG, Berlin (Amtsgericht Berlin (Charlottenburg), HRB 203542), zum 31.12.2021 nach
den Vorschriften der §§ 290 ff. HGB einbezogen ist.
Von der Jumia Technologies AG wurde eine Einstandspflicht gemäß beigefügtem Beschluss
erklärt.
Erklärung Einstandspflicht der Jumia Technologies AG gegenüber der Jumia Services
GmbH zum 31. Dezember 2021
Hiermit verpflichtet sich die Jumia Technologies AG als oberste Muttergesellschaft
für sämtliche Verpflichtungen, wie diese in Form von Verbindlichkeiten, Rückstellungen,
Haftungsverhältnissen sowie nicht bilanzierten schwebenden Geschäften von dem verbundenen
Unternehmen Jumia Services GmbH bis zum 31. Dezember 2021 eingegangen worden sind,
im folgenden Geschäftsjahr 2022 einzustehen und die Gesellschaft in einer Weise zu
leiten und finanziell auszustatten, dass sie sämtlichen Verpflichtungen nachkommen
kann.
Berlin, 17.12.2021
Jumia Technologies AG
GESELLSCHAFTERBESCHLUSS der
Jumia Services GmbH Skalizter Straße 104 10997 Berlin
Die unterzeichnende alleinige Gesellschafterin Jumia UG (haftungsbeschränkt) & Co.
KG, Berlin, der vorgenannten Gesellschaft fasst hiermit unter Verzicht auf sämtliche
gesetzlichen und satzungsmäßigen Form- und Fristvorschriften folgenden Beschluss:
1. Die Gesellschaft wird für das Geschäftsjahr 2021 gemäß § 264b HGB von der Pflicht
zur Offenlegung des Jahresabschlusses nebst Anhang befreit.
2. Aufgrund der Erleichterungsvorschriften des § 264b HGB wird der Jahresabschluss
zum 31.12.2021 ohne Erstellung eines Anhangs und eines Lageberichts erstellt.
3. Die Gesellschaft wird in den Konzernabschluss der Jumia Technologies AG, Berlin
zum 31.12.2021 einbezogen und die Befreiung wird im Anhang des Konzernabschlusses
angegeben. Der Konzernabschluss der Jumia Technologies AG, Berlin wird beim elektronischen
Bundesanzeiger offengelegt.
17. Dezember 2021
Jumia UG (haftungsbeschränkt) & Co. KG Gesellschafter
Bambino 162. V V UG (haftungsbeschränkt) Komplementärin
gez. Jens Winhold, Geschäftsführer
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