Jumia Technologies AG

Berlin

Befreiung nach §§ 264 Abs. 3, 264b HGB

Befreiung von der Offenlegung nach § 264 Abs. 3 HGB

Die Gesellschafterversammlung der Bambino 162. V V UG (haftungsbeschränkt), Berlin, (Amtsgericht Berlin (Charlottenburg), HRB 191613) hat am 17.12.2021 der Inanspruchnahme der Befreiungsmöglichkeiten des § 264 Abs. 3 HGB für den Jahresabschluss zum 31.12.2021 im Hinblick auf die Pflicht zur Aufstellung eines Anhangs und Lageberichts gemäß § 264 Abs. 1 HGB sowie zur Offenlegung gemäß §§ 325 ff. HGB zugestimmt.

Die Gesellschaft ist gemäß § 264 Abs. 3 HGB von der Pflicht zur Aufstellung eines Anhangs und eines Lageberichts sowie der Offenlegung ihres Jahresabschlusses und Lageberichts zum 31.12.2021 befreit, da die Gesellschaft in den Konzernabschluss der Jumia Technologies AG, Berlin (Amtsgericht Berlin (Charlottenburg), HRB 203542), zum 31.12.2021 nach den Vorschriften der §§ 290 ff. HGB einbezogen ist.

Von der Jumia Technologies AG wurde eine Einstandspflicht gemäß beigefügtem Beschluss erklärt.

Erklärung Einstandspflicht der Jumia Technologies AG gegenüber der
Bambino 162. V V UG (haftungsbeschränkt) zum 31. Dezember 2021

Hiermit verpflichtet sich die Jumia Technologies AG als oberste Muttergesellschaft für sämtliche Verpflichtungen, wie diese in Form von Verbindlichkeiten, Rückstellungen, Haftungsverhältnissen sowie nicht bilanzierten schwebenden Geschäften von dem verbundenen Unternehmen Bambino 162. V V UG (haftungsbeschränkt) bis zum 31. Dezember 2021 eingegangen worden sind, im folgenden Geschäftsjahr 2022 einzustehen und die Gesellschaft in einer Weise zu leiten und finanziell auszustatten, dass sie sämtlichen Verpflichtungen nachkommen kann.

 

Berlin, 17.12.2021

Jumia Technologies AG

GESELLSCHAFTERBESCHLUSS der

Bambino 162. V V UG (haftungsbeschränkt)
Skalizter Straße 104 10997 Berlin

Die unterzeichnende alleinige Gesellschafterin Jumia Technologies AG, Berlin, der vorgenannten Gesellschaft fasst hiermit unter Verzicht auf sämtliche gesetzlichen und satzungsmäßigen Form- und Fristvorschriften folgenden Beschluss:

1. Die Gesellschaft wird für das Geschäftsjahr 2021 gemäß § 264b HGB von der Pflicht zur Offenlegung des Jahresabschlusses nebst Anhang befreit.

2. Aufgrund der Erleichterungsvorschriften des § 264b HGB wird der Jahresabschluss zum 31.12.2021 ohne Erstellung eines Anhangs und eines Lageberichts erstellt.

3. Die Gesellschaft wird in den Konzernabschluss der Jumia Technologies AG, Berlin zum 31.12.2021 einbezogen und die Befreiung wird im Anhang des Konzernabschlusses angegeben. Der Konzernabschluss der Jumia Technologies AG, Berlin wird beim elektronischen Bundesanzeiger offengelegt.

 

17. Dezember 2021

Jumia Technologies AG
Gesellschafter

vertreten durch ihren Vorstand
gez. Sacha Poignonnec / Jeremy Hodara

Befreiung von der Offenlegung nach § 264 Abs. 3 HGB

Die Gesellschafterversammlung der Juwel 193. V V UG (haftungsbeschränkt), Berlin, (Amtsgericht Berlin (Charlottenburg), HRB 142706) hat am 17.12.2021 der Inanspruchnahme der Befreiungsmöglichkeiten des § 264 Abs. 3 HGB für den Jahresabschluss zum 31.12.2021 im Hinblick auf die Pflicht zur Aufstellung eines Anhangs und Lageberichts gemäß § 264 Abs. 1 HGB sowie zur Offenlegung gemäß §§ 325 ff. HGB zugestimmt.

Die Gesellschaft ist gemäß § 264 Abs. 3 HGB von der Pflicht zur Aufstellung eines Anhangs und eines Lageberichts sowie der Offenlegung ihres Jahresabschlusses und Lageberichts zum 31.12.2021 befreit, da die Gesellschaft in den Konzernabschluss der Jumia Technologies AG, Berlin (Amtsgericht Berlin (Charlottenburg), HRB 203542), zum 31.12.2021 nach den Vorschriften der §§ 290 ff. HGB einbezogen ist.

Von der Jumia Technologies AG wurde eine Einstandspflicht gemäß beigefügtem Beschluss erklärt.

Erklärung Einstandspflicht der Jumia Technologies AG gegenüber der
Juwel 193. V V UG (haftungsbeschränkt) zum 31. Dezember 2021

Hiermit verpflichtet sich die Jumia Technologies AG als oberste Muttergesellschaft für sämtliche Verpflichtungen, wie diese in Form von Verbindlichkeiten, Rückstellungen, Haftungsverhältnissen sowie nicht bilanzierten schwebenden Geschäften von dem verbundenen Unternehmen Juwel 193. V V UG (haftungsbeschränkt) bis zum 31. Dezember 2021 eingegangen worden sind, im folgenden Geschäftsjahr 2022 einzustehen und die Gesellschaft in einer Weise zu leiten und finanziell auszustatten, dass sie sämtlichen Verpflichtungen nachkommen kann.

 

Berlin, 17.12.2021

Jumia Technologies AG

GESELLSCHAFTERBESCHLUSS der

Juwel 193. V V UG (haftungsbeschränkt)
Skalizter Straße 104 10997 Berlin

Die unterzeichnende alleinige Gesellschafterin Jumia UG (haftungsbeschränkt) & Co. KG, Berlin, der vorgenannten Gesellschaft fasst hiermit unter Verzicht auf sämtliche gesetzlichen und satzungsmäßigen Form- und Fristvorschriften folgenden Beschluss:

1. Die Gesellschaft wird für das Geschäftsjahr 2021 gemäß § 264b HGB von der Pflicht zur Offenlegung des Jahresabschlusses nebst Anhang befreit.

2. Aufgrund der Erleichterungsvorschriften des § 264b HGB wird der Jahresabschluss zum 31.12.2021 ohne Erstellung eines Anhangs und eines Lageberichts erstellt.

3. Die Gesellschaft wird in den Konzernabschluss der Jumia Technologies AG, Berlin zum 31.12.2021 einbezogen und die Befreiung wird im Anhang des Konzernabschlusses angegeben. Der Konzernabschluss der Jumia Technologies AG, Berlin wird beim elektronischen Bundesanzeiger offengelegt.

 

17. Dezember 2021

Jumia UG (haftungsbeschränkt) & Co. KG

Bambino 162. V V UG (haftungsbeschränkt)
Komplementärin

gez. Jens Winhold, Geschäftsführer

Befreiung von der Offenlegung nach § 264 Abs. 3 HGB

Die Gesellschafterversammlung der Juwel 194. V V UG (haftungsbeschränkt), Berlin, (Amtsgericht Berlin (Charlottenburg), HRB 142669) hat am 17.12.2021 der Inanspruchnahme der Befreiungsmöglichkeiten des § 264 Abs. 3 HGB für den Jahresabschluss zum 31.12.2021 im Hinblick auf die Pflicht zur Aufstellung eines Anhangs und Lageberichts gemäß § 264 Abs. 1 HGB sowie zur Offenlegung gemäß §§ 325 ff. HGB zugestimmt.

Die Gesellschaft ist gemäß § 264 Abs. 3 HGB von der Pflicht zur Aufstellung eines Anhangs und eines Lageberichts sowie der Offenlegung ihres Jahresabschlusses und Lageberichts zum 31.12.2021 befreit, da die Gesellschaft in den Konzernabschluss der Jumia Technologies AG, Berlin (Amtsgericht Berlin (Charlottenburg), HRB 203542), zum 31.12.2021 nach den Vorschriften der §§ 290 ff. HGB einbezogen ist.

Von der Jumia Technologies AG wurde eine Einstandspflicht gemäß beigefügtem Beschluss erklärt.

Erklärung Einstandspflicht der Jumia Technologies AG gegenüber der Juwel 194. V V UG (haftungsbeschränkt) zum 31. Dezember 2021

Hiermit verpflichtet sich die Jumia Technologies AG als oberste Muttergesellschaft für sämtliche Verpflichtungen, wie diese in Form von Verbindlichkeiten, Rückstellungen, Haftungsverhältnissen sowie nicht bilanzierten schwebenden Geschäften von dem verbundenen Unternehmen Juwel 194. V V UG (haftungsbeschränkt) bis zum 31. Dezember 2021 eingegangen worden sind, im folgenden Geschäftsjahr 2022 einzustehen und die Gesellschaft in einer Weise zu leiten und finanziell auszustatten, dass sie sämtlichen Verpflichtungen nachkommen kann.

 

Berlin, 17.12.2021

Jumia Technologies AG

GESELLSCHAFTERBESCHLUSS der

Juwel 194. V V UG (haftungsbeschränkt)
Skalizter Straße 104 10997 Berlin

Die unterzeichnende alleinige Gesellschafterin Jumia UG (haftungsbeschränkt) & Co. KG, Berlin, der vorgenannten Gesellschaft fasst hiermit unter Verzicht auf sämtliche gesetzlichen und satzungsmäßigen Form- und Fristvorschriften folgenden Beschluss:

1. Die Gesellschaft wird für das Geschäftsjahr 2021 gemäß § 264b HGB von der Pflicht zur Offenlegung des Jahresabschlusses nebst Anhang befreit.

2. Aufgrund der Erleichterungsvorschriften des § 264b HGB wird der Jahresabschluss zum 31.12.2021 ohne Erstellung eines Anhangs und eines Lageberichts erstellt.

3. Die Gesellschaft wird in den Konzernabschluss der Jumia Technologies AG, Berlin zum 31.12.2021 einbezogen und die Befreiung wird im Anhang des Konzernabschlusses angegeben. Der Konzernabschluss der Jumia Technologies AG, Berlin wird beim elektronischen Bundesanzeiger offengelegt.

 

17. Dezember 2021

Jumia UG (haftungsbeschränkt) & Co. KG
Gesellschafter

Bambino 162. V V UG (haftungsbeschränkt)
Komplementärin

gez. Jens Winhold, Geschäftsführe

Befreiung von der Offenlegung nach § 264 Abs. 3 HGB

Die Gesellschafterversammlung der Jumia Services GmbH, Berlin, (Amtsgericht Berlin (Charlottenburg), HRB 142448) hat am 17.12.2021 der Inanspruchnahme der Befreiungsmöglichkeiten des § 264 Abs. 3 HGB für den Jahresabschluss zum 31.12.2021 im Hinblick auf die Pflicht zur Aufstellung eines Anhangs und Lageberichts gemäß § 264 Abs. 1 HGB sowie zur Offenlegung gemäß §§ 325 ff. HGB zugestimmt.

Die Gesellschaft ist gemäß § 264 Abs. 3 HGB von der Pflicht zur Aufstellung eines Anhangs und eines Lageberichts sowie der Offenlegung ihres Jahresabschlusses und Lageberichts zum 31.12.2021 befreit, da die Gesellschaft in den Konzernabschluss der Jumia Technologies AG, Berlin (Amtsgericht Berlin (Charlottenburg), HRB 203542), zum 31.12.2021 nach den Vorschriften der §§ 290 ff. HGB einbezogen ist.

Von der Jumia Technologies AG wurde eine Einstandspflicht gemäß beigefügtem Beschluss erklärt.

Erklärung Einstandspflicht der Jumia Technologies AG gegenüber der Jumia Services GmbH zum 31. Dezember 2021

Hiermit verpflichtet sich die Jumia Technologies AG als oberste Muttergesellschaft für sämtliche Verpflichtungen, wie diese in Form von Verbindlichkeiten, Rückstellungen, Haftungsverhältnissen sowie nicht bilanzierten schwebenden Geschäften von dem verbundenen Unternehmen Jumia Services GmbH bis zum 31. Dezember 2021 eingegangen worden sind, im folgenden Geschäftsjahr 2022 einzustehen und die Gesellschaft in einer Weise zu leiten und finanziell auszustatten, dass sie sämtlichen Verpflichtungen nachkommen kann.

 

Berlin, 17.12.2021

Jumia Technologies AG

GESELLSCHAFTERBESCHLUSS der

Jumia Services GmbH
Skalizter Straße 104
10997 Berlin

Die unterzeichnende alleinige Gesellschafterin Jumia UG (haftungsbeschränkt) & Co. KG, Berlin, der vorgenannten Gesellschaft fasst hiermit unter Verzicht auf sämtliche gesetzlichen und satzungsmäßigen Form- und Fristvorschriften folgenden Beschluss:

1. Die Gesellschaft wird für das Geschäftsjahr 2021 gemäß § 264b HGB von der Pflicht zur Offenlegung des Jahresabschlusses nebst Anhang befreit.

2. Aufgrund der Erleichterungsvorschriften des § 264b HGB wird der Jahresabschluss zum 31.12.2021 ohne Erstellung eines Anhangs und eines Lageberichts erstellt.

3. Die Gesellschaft wird in den Konzernabschluss der Jumia Technologies AG, Berlin zum 31.12.2021 einbezogen und die Befreiung wird im Anhang des Konzernabschlusses angegeben. Der Konzernabschluss der Jumia Technologies AG, Berlin wird beim elektronischen Bundesanzeiger offengelegt.

 

17. Dezember 2021

Jumia UG (haftungsbeschränkt) & Co. KG
Gesellschafter

Bambino 162. V V UG (haftungsbeschränkt)
Komplementärin

gez. Jens Winhold, Geschäftsführer