Jumia Technologies AGBerlinKonzernabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2023 bis zum 31.12.202337 Befreiung von den Vorschriften der §§ 264 Abs. 3, 264a HGB und § 264b HGBDie unter Ziffer 5 ("Gruppeninformationen") aufgeführten Gesellschaften machen von der Befreiung gemäß § 264 Abs. 3 sowie §§ 264 a und 264 b HGB gebrauch und verzichten auf die Aufstellung, Prüfung und Offenlegung eines Jahresabschlusses und eines Lageberichts. Die Voraussetzungen des § 264 Abs. 3 sowie der §§ 264a und 264b HGB sind erfüllt |