Panamax AktiengesellschaftFrankfurt am MainHalbjahresfinanzbericht
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| A k t i v a | 30.06.2017 | 31.12.2016 |
| EUR | EUR | |
| A. Anlagevermögen | ||
| I. Sachanlagen | 752,02 | 940,00 |
| II. Finanzanlagen | 565,95 | 565,95 |
| Summe Anlagevermögen | 1.317,97 | 1.505,95 |
| B. Umlaufvermögen | ||
| I. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände | 814,25 | 316.103,68 |
| II. Guthaben bei Kreditinstituten | 510.403,33 | 317.246,26 |
| Summe Umlaufvermögen | 511.217,59 | 633.349,94 |
| C. Rechnungsabgrenzungsposten | 6.000,00 | 250,00 |
| 518.535,55 | 635.105,89 | |
| P a s s i v a | 30.06.2017 | 31.12.2016 |
| EUR | EUR | |
| A. Eigenkapital | ||
| I. Gezeichnetes Kapital | 1.863.100,00 | 1.737.076,00 |
| II. Kapitalrücklage | 564.455,70 | 461.116,02 |
| III. Bilanzverlust | -2.050.453,57 | -1.850.786,64 |
| Summe Eigenkapital | 377.102,13 | 347.405,38 |
| B. Rückstellungen | ||
| Sonstige Rückstellungen | 78.757,83 | 150.035,31 |
| C. Verbindlichkeiten | ||
| 1. Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen | 37.026,25 | 7.167,58 |
| 2. Sonstige Verbindlichkeiten | 25.649,34 | 130.497,62 |
| Summe Verbindlichkeiten | 62.675,59 | 137.665,20 |
| 518.535,55 | 635.105,89 | |
| 01.01.2017 - 30.06.2017 |
01.01.2016 - 30.06.2016 |
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| EUR | EUR | |
| 1. Personalaufwand | ||
| a) Löhne und Gehälter | 80.571,96 | 13.913,82 |
| b) soziale Abgaben und Aufwendungen für Altersversorgung und für Unterstützung | 7.316,88 | 2.978,26 |
| 2. Abschreibungen auf immaterielle Vermögensgegenstände des Anlagevermögens und Sachanlagen | 187.98 | 0,00 |
| 3. Sonstige betriebliche Aufwendungen | 111.590,11 | 93.795,43 |
| 4. Zinsen und ähnliche Erträge | 0,00 | 1.751,40 |
| 5. Sonstige Zinsen und ähnliche Aufwendungen | 0,00 | 527,95 |
| 6. Ergebnis nach Steuern | -199.666,93 | -109.464,06 |
| 7. Periodenfehlbetrag | -199.666,93 | -109.464,06 |
| 8. Verlustvortrag | -1.850.786,64 | -1.640.685,56 |
| 9. Bilanzverlust | -2.050.453,57 | -1.750.149,62 |
Die Gesellschaft ist am regulierten Markt der Wertpapierbörse Frankfurt am Main im Segment „General Standard“ unter der Wertpapierkennnummer „A1R1C8“ gelistet. Entsprechend gilt die Gesellschaft zum Bilanzstichtag als eine große Kapitalgesellschaft gemäß § 267 Abs. 3 HGB in Verbindung mit § 264d HGB.
Die Gesellschaft hat ihren Sitz in Frankfurt am Main und wird beim Amtsgericht Frankfurt unter der Nummer HRB 104067 geführt.
Der Zwischenabschluss der Panamax Aktiengesellschaft, Frankfurt am Main, für den Zeitraum vom 1. Januar bis 30. Juni 2017 wurde auf der Grundlage der handelsrechtlichen Ansatz-, Bewertungs- und Gliederungsvorschriften erstellt. Ergänzend dazu sind die Bestimmungen des Aktiengesetzes ("AktG") maßgebend.
Die Gliederung und der Ausweis der Posten der Bilanz entspricht den Vorschriften für große Kapitalgesellschaften (§ 266 HGB). Für die Gewinn- und Verlustrechnung wird das Gesamtkostenverfahren nach § 275 Abs. 2 HGB angewendet. Der Jahresabschluss wurde gem. § 264 Abs. 1 HGB um eine Kapitalflussrechnung und einen Eigenkapitalspiegel erweitert.
Der verkürzte Zwischenabschluss enthält nicht sämtliche Angaben und Erklärungen, die für einen vollständigen Abschluss erforderlich sind, und sollte demzufolge in Verbindung mit dem Jahresabschluss zum 31.12.2016 gelesen werden.
Der vorliegende Zwischenabschluss wurde unter der Prämisse der Fortführung der Unternehmenstätigkeit aufgestellt.
Die Ausweis- und Bewertungsmethoden wurden unverändert zum Vorjahreszeitraum angewandt.
Die Finanzanlagen werden zu Anschaffungskosten gemäß § 255 Abs. 1 HGB bzw. mit den niedrigeren beizulegenden Werten gemäß § 253 Abs. 3 S. 3 HGB bewertet.
Die Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände sowie Guthaben bei Kreditinstituten werden zu Nominalwerten bzw. zum niedrigeren beizulegenden Wert angesetzt.
Die Rechnungsabgrenzungsposten werden zur periodengerechten Abgrenzung von Aufwendungen und Erträgen gebildet.
Die Rückstellungen tragen allen erkennbaren Risiken und ungewissen Verbindlichkeiten angemessen Rechnung. Sie sind in der Höhe des voraussichtlichen Erfüllungsbetrages angesetzt.
Die Verbindlichkeiten sind zum Erfüllungsbetrag angesetzt. Die Bewertung von Forderungen, Guthaben bei Kreditinstituten und Verbindlichkeiten in Fremdwährungen erfolgt grundsätzlich zu den im Anschaffungszeitpunkt geltenden Umrechnungskursen. § 256a HGB wird beachtet.
Zusammensetzung des Vorstands:
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Herr Xu Zhao (Vorstandsvorsitzender), Investment Manager, Suzhou, Volksrepublik China |
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Herr Tuen Ting Cheung, Investment Manager, Tsuen Wan, Hongkong (bis 23. Juni 2017) |
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Herr Yusheng Zhao, Investment Manager, Suzhou, Volksrepublik China (bis 23. Juni 2017) |
| • |
Herr Yi Lei, Unternehmer, Changzhou, Volksrepublik China (ab 23. Juni 2017) |
Die Herren Tuen Ting Cheung und Herr Yusheng Zhao sind mit Wirkung zum 23. Juni 2017 aus dem Vorstand ausgeschieden.
Mit Beschluss des Aufsichtsrats vom 23. Juni 2017 wurde Herr Yi Lei zum weiteren Vorstandsmitglied bestellt. Herr Yi Lei vertritt die Gesellschaft gemeinschaftlich oder durch ein Vorstandsmitglied in Gemeinschaft mit einem Prokuristen.
Herr Xu Zhao ist einzelvertretungsberechtigt. Alle Vorstandsmitglieder sind von den Beschränkungen gemäß §181 BGB befreit.
Die Vergütung des Vorstands belief sich im Berichtszeitraum auf insgesamt T€ 24.
Die Vergütungen betreffen ausschließlich das Vorstandmitglied Yusheng Zhao.
Zusammensetzung des Aufsichtsrates:
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Herr Mathias Schroeder (Vorsitzender), Rechtsanwalt, Peking, Volksrepublik China |
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Herr Prof. Shuyu Zhang (stellvertretender Vorsitzender), Hochschullehrer, Peking, Volksrepublik China |
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Herr Chuanyong Mi, Ingenieur, Peking, Volksrepublik China (bis 28. Juni 2017) |
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Herr Guojian Jiang, Unternehmer, Fuzhou, Volksrepublik China (ab 28. Juni 2017) |
Die Mitglieder des Aufsichtsrates waren mit Ausnahme von Herrn Schroeder in keinen weiteren Aufsichtsräten tätig. Herr Matthias Schroeder war im Berichtszeitraum Vorsitzender des Aufsichtsrates der China BPIC Surveying Instruments AG, Hamburg.
Die Gesamtbezüge des Aufsichtsrats beliefen sich bis 30. Juni auf TEUR 17. Die Aufwendungen wurden in die Rückstellungen eingestellt.
Nach dem 30. Juni 2017 sind folgende Vorgänge von besonderer Bedeutung eingetreten:
Die Anteile an der Guoshi Assets Limited Hong Kong nominal HKD 4.900 wurden mit Wirkung zum 20. Juni 2017 zu einem Kaufpreis von HKD 20.000 an Herrn Xu Zhao übertragen.
Am 18.9.2017 hat die Handgo (China) Holding Co. Limited gemeldet, dass sie einen Anteil von 49,8 Prozent der Aktien der Gesellschaft hält. Die Aktien wurden von der bisherigen Großaktionärin Guoshi Assets Investment Management Ltd. erworben. Diese hält ab 18. September 2017 nun noch Anteile von 5,79 Prozent der Aktien der Gesellschaft.
Bei folgenden Punkten handelt es sich um Geschäfte mit nahestehenden Personen und Unternehmen:
| Nahestehende Personen und Unternehmen | Beziehung | Sitz |
| Guoshi Assets (Hong Kong) Limited | Die Panamax AG hält 49% der Anteile an der Guoshi Assets (Hong Kong) Limited. | Hong Kong |
Folgende Geschäftsbeziehungen bestehen zwischen der Panamax AG und den oben genannten Personen:
Die Panamax AG war Darlehensgeber in Höhe von TEUR 300 gegenüber der Gesellschaft Guoshi Assets (Hong Kong) Limited. Das Darlehen wurde mit 5% p.a. verzinst. Das Darlehen war durch eine selbstschuldnerische Bürgschaft einer weiteren Partei gesichert. Das Darlehen wurde zzgl. den angefallenen Zinsen im 1. Quartal 2017 vollständig getilgt.
Die Gesellschaft beschäftigt zum 30. Juni 2017 eine Mitarbeiterin.
Zum 31. Juni 2017 bestehen folgende finanziellen Verpflichtungen der Gesellschaft:
Es bestehen geringe sonstige finanzielle Verpflichtungen begründet durch das Anmieten von Räumlichkeiten in Höhe von TEUR 6. Für das Geschäftsjahr 2017 beträgt die Jahresmiete TEUR 12. Der Mietvertrag endet zum 31.12.2017. Verpflichtungen aus Mietverträgen, die in eine Zeitraum zwischen einem und fünf Jahren und in einem Zeitraum von mehr als fünf Jahren fällig werden, bestehen nicht.
Zum Bilanzstichtag bestehen sonstige finanzielle Verpflichtungen der Gesellschaft in Höhe von T€ 480. Die Verpflichtungen resultieren aus Ansprüchen ausländischer Gesellschaften, die gegen die Panamax AG geltend gemacht werden. Der Vorstand weist diese Ansprüche entschieden zurück. Eine Prüfung dieser Ansprüche durch eine Rechtsanwaltskanzlei hat ergeben, dass eine Durchsetzung gegen die Panamax höchst unwahrscheinlich ist.
Für den Fall, dass entgegen den Erwartungen des Managements die Ansprüche ganz oder zum Teil durchgesetzt werden können, hat die Guoshi Assets Investment Management Limited eine Freistellungserklärung abgegeben. Zusätzlich hat der Gesellschafter der Guoshi Assets Investment Management Limited (gleichzeitig Vorstand der Panamax AG), Herr Zhao Xu, eine persönliche Freistellungserklärung abgegeben.
Haftungsverhältnisse liegen zum Bilanzstichtag nicht vor.
Geschäfte mit nahestehenden Personen zu unüblichen Konditionen wurden im Berichtszeitraum nicht vorgenommen.
| 1.Hj. | 1.Hj. | |
| 2017 | 2016 | |
| TEUR | TEUR | |
| Periodenfehlbetrag | -200 | -109 |
| Abnahme der Rückstellungen | -71 | -65 |
| Abnahme anderer Aktiva | +309 | +349 |
| Abnahme der Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen sowie anderer Passiva | -74 | -15 |
| Cashflow aus der laufenden Geschäftstätigkeit | -36 | 160 |
| Einzahlungen aus Eigenkapitalzuführungen | 229 | 0 |
| Cashflow aus der Finanzierungstätigkeit | 229 | 0 |
| Zahlungswirksame Veränderungen des Finanzmittelfonds | 193 | 160 |
| Finanzmittelfonds am Anfang der Periode | 317 | 558 |
| Finanzmittelfonds am Ende der Periode | 510 | 718 |
| Zusammensetzung des Finanzmittelfonds | ||
| Liquide Mittel | 510 | 718 |
| Gezeichnetes Kapital |
Kapitalrücklage | Bilanzverlust | Gesamt | |
| EUR | EUR | EUR | EUR | |
| Stand am 01.01.2016 | 1.737.076,00 | 461.116,02 | -1.640.685,56 | 557.506,46 |
| Periodenergebnis | -210.101,08 | -210.101,08 | ||
| Saldo zum 31.12.2016 | 1.737.076,00 | 461.116,02 | -1.850.786,64 | 347.405,38 |
| Barkapitalerhöhung | 126.024,00 | 103.339,68 | 229.363,68 | |
| Periodenergebnis | -199.666,93 | -199.666,93 | ||
| Saldo zum 30.06.2017 | 1.863.100,00 | 564.455,70 | -2.050.453,57 | 377.102,13 |
Der vorliegende Halbjahresfinanzbericht der Panamax AG wurde gemäß den Vorgaben des § 37w WpHG erstellt, jedoch nicht gemäß § 317 HGB geprüft. Eine prüferische Durchsicht durch den Abschlussprüfer wurde nicht durchgeführt.
Erklärung der gesetzlichen Vertreter der Panamax Aktiengesellschaft, Frankfurt am Main, für das 1. Halbjahr 2017:
„Wir versichern nach bestem Wissen und Gewissen, dass gemäß den anzuwendenden Rechnungslegungsgrundsätzen für die Zwischenberichterstattung der Zwischenabschluss unter Beachtung der Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Gesellschaft vermittelt und im Zwischenlagebericht der Geschäftsverlauf einschließlich des Geschäftsergebnisses und die Lage der Gesellschaft so dargestellt sind, dass ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild vermittelt wird, sowie die wesentlichen Chancen und Risiken der voraussichtlichen Entwicklung der Gesellschaft im verbleibenden Geschäftsjahr beschrieben sind.“
Frankfurt am Main, 02. Oktober 2017
Panamax AG
Der Vorstand
Xu Zhao