Panamax AktiengesellschaftFrankfurt am MainJahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2017 bis zum 31.12.2017Bilanz zum 31.12.2017AKTIVA scroll
Gewinn- und Verlustrechnung für das Geschäftsjahr 2017Panamax Aktiengesellschaft, Frankfurt am Mainscroll
Anhang für das Geschäftsjahr 2017Panamax Aktiengesellschaft, Frankfurt am MainI. Allgemeine AngabenDie Gesellschaft ist am regulierten Markt der Wertpapierbörsen in Frankfurt am Main im Segment „General Standard“ unter der Wertpapierkennnummer „A1R1C8“ gelistet. Entsprechend gilt die Gesellschaft zum Bilanzstichtag als eine große Kapitalgesellschaft gemäß § 267 Abs. 3 HGB in Verbindung mit § 264d HGB. Sitz der Gesellschaft ist Frankfurt am Main. Die Gesellschaft wird beim Amtsgericht Frankfurt unter der Nummer HRB 104067 geführt. Der Jahresabschluss der Panamax Aktiengesellschaft, Frankfurt am Main, für das Geschäftsjahr 2017 wurde auf der Grundlage der handelsrechtlichen Ansatz-, Bewertungs- und Gliederungsvorschriften erstellt. Ergänzend dazu sind die Bestimmungen des Aktiengesetzes („AktG“) maßgebend. Die Gliederung und der Ausweis der Posten der Bilanz entspricht den Vorschriften für große Kapitalgesellschaften (§ 266 HGB). Für die Gewinne und Verlustrechnung wird das Gesamtkostenverfahren nach § 275 Abs. 2 HGB angewendet. Der Jahresabschluss wurde gemäß § 264 Abs. 1 HGB um eine Kapitalflussrechnung und einen Eigenkapitalspiegel erweitert. II. Bilanzierungs- und BewertungsmethodenBei der Bewertung wird von der Fortführung der Unternehmenstätigkeit ausgegangen. Auf Grundlage der Finanzplanung der Gesellschaft bestehen bis zum 31. Dezember 2020 ausreichende liquide Mittel zur deckung ihrer Zahlungsverpflichtungen zur Verfügung. Im Falle eines Verfehlens der Finanz- und Ertragsplanung ist der Bestand der Gesellschaft gefährdet. Für die mittelfristige aufrechterhaltung des Geschäftsbetriebs und die Umsetzung des auf Investitionen ausgerichteten Geschäftsmodells der Gesellschaft bedarf es der weiteren Zuführung von Kapital und Liquidität. Die Vermögensgegenstände und Schulden sind zum Bilanzstichtag einzeln bewertet. Die Bewertung des Sachanlagevermögens erfolgte zu Anschaffungskosten gemäß § 255 Abs. 1 HGB, vermindert um planmäßige Abschreibungen. Die planmäßigen Abschreibungen erfolgen linear über die voraussichtliche wirtschaftliche Nutzungsdauer. Den planmäßigen Abschreibungen liegen folgende Nutzungsdauern zugrunde: scroll
Geringwertige Wirtschaftsgüter mit Anschaffungskosten bis zu EUR 410 netto werden im Zugangsjahr in voller Höhe aufwandswirksam in Abgang gebracht. Die Forderungen und sonstigen Vermögensgegenstände und Guthaben bei Kreditinstituten werden zu Nominalwerten bzw. niedrigeren beizulegenden Werten zum Bilanzstichtag angesetzt. Die Rechnungsabgrenzungsposten werden zur periodengerechten Abgrenzung von Aufwendungen und Erträgen gebildet. Auf den Ansatz der aktiven latenten Steuern wurde unter Inanspruchnahme von § 274 Abs. 1 S. 2 HGB verzichtet. Bei der Bildung der Rückstellungen wird den erkennbaren Risiken und ungewissen Verbindlichkeiten zum Bilanzstichtag angemessen Rechnung getragen. Die Bemessung des Erfüllungsbetrags erfolgt in einer Höhe, die nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung notwendig ist. Die Verbindlichkeiten sind jeweils mit ihrem Erfüllungsbetrag angesetzt. Auf fremde Währung lautende Vermögensgegenstände und Verbindlichkeiten wurden gemäß § 256a HGB zum Devisenkassamittelkurs am Bilanzstichtag bewertet. Vermögensgegenstände und Verbindlichkeiten mit einer Laufzeit von mehr als einem Jahr wurden entsprechend § 256a S. 2 HGB i. V. m. § 253 Abs. 1 HGB zu historischen Kursen erfasst. III. Erläuterungen zur BilanzDie Entwicklung der einzelnen Posten des Anlagevermögens gemäß § 268 Abs. 3 HGB wird in der Anlage zum Anhang im Anlagespiegel dargestellt. Die in den Finanzanlagen enthaltene Beteiligung in Höhe von 49% der Anteile am Stammkapital der Guoshi Assets (Hong Kong) Limited, Hong Kong (im Folgenden „Guoshi HK“ genannt) wurde mit Vertrag vom 20. Juni 2017 zu einem Preis von HKD 20.000,00 veräußert. Zum Bilanzstichtag sind keine Finanzanlagen mehr vorhanden. In der Bilanz sind Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr in Höhe von EUR 2.460,50 enthalten. Das gezeichnete Kapital besteht aus 1.863.100 auf den Inhaber lautenden Stammaktien in Form von nennwertlosen Stückaktien mit einem rechnerischen Anteil am Grundkapital von je EUR 1,00. Das gezeichnete Kapital ist voll eingezahlt. Bereits im Jahr 2015 wurde der Vorstand ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrates bis zum 17. August 2020 das Grundkapital der Gesellschaft einmalig oder in Teilbeträgen mehrmals um bis zu insgesamt EUR 789.580,00 durch Ausgabe neuer auf den Inhaber lautende Stückaktien gegen Bar- und/oder Sacheinlage zu erhöhen (Genehmigtes Kapital 2015/I). Die neuen Aktien sind ab dem Beginn des Geschäftsjahres, in dem sie ausgegeben werden, gewinnberechtigt. Dabei ist den Aktionären ein Bezugsrecht einzuräumen. Der Vorstand ist mit Zustimmung des Aufsichtsrates berechtigt, das gesetzliche Bezugsrecht der Aktionäre unter bestimmten Voraussetzungen auszuschließen. Ferner wurde der Vorstand bereits im Jahr 2013 zur Ausgabe von Options- und Wandelschuldverschreibungen sowie auch von Pflichtschuldverschreibungen, Genussrechten und/ oder Gewinnschuldverschreibungen (oder einer Kombination dieser Finanzinstrumente) im Gesamtnennbetrag von bis zu EUR 50 Mio unter Bezugsrechtsausschluss bis zum 2. Januar 2018 ermächtigt. In diesem Zusammenhang wurde ein bedingtes Kapital in Höhe von bis zu EUR 789.580,00 (Genehmigtes Kapital 2013/I) geschaffen, die Ermächtigung zum bedingten Kapitel wurde an der Hauptversammlung am 15. August 2015 aufgehoben. Am 13. Februar 2017 hat der Vorstand der Panamax AG mit Zustimmung des Aufsichtsrats beschlossen, unter teilweise Ausnutzung des Genehmigten Kapitals 2015 das Grundkapital der Gesellschaft von EUR 1.737.076,00 um EUR 126.024,00 auf EUR 1.863.100,00 zu erhöhen. Nach teilweiser Ausnutzung dieses Genehmigten Kapitals durch die Kapitalerhöhung gemäß vorangegangenem Beschluss belief sich das verbleibende genehmigte Kapital auf EUR 663.556,00. Das Bezugsrecht der Aktionäre war gemäß § 186 Abs. 3 S. 4 AktG ausgeschlossen. Die neuen Aktien mit Dividendenbezugsberechtigung ab 1. Januar 2016 wurden von der Süddeutsche Aktienbank AG gezeichnet und im Rahmen einer Privatplatzierung bei Investoren platziert. Der Platzierungspreis betrug EUR 1,82 je Aktie. Es wurde insoweit kein Abschlag gewährt. Das Gesamtemissionsvolumen lag bei rund TEUR 229; hiervon wurden TEUR 103 der Kapitalrücklage zugeführt. Die Kapitalerhöhung wurde zur Finanzierung und Stärkung der Eigenkapitalbasis der Gesellschaft durchgeführt. Die Hauptversammlung vom 28. Juni 2017 hat die Änderung des § 5 der Satzung (Höhe und Einteilung des Grundkapitals, Genehmigtes Kapital) beschlossen. Der Vorstand ist durch Beschluss der Hauptversammlung vom 28. Juni 2017 ermächtigt, das Grundkapital bis zum 27. Juni 2022 mit Zustimmung des Aufsichtsrats um bis zu EUR 931.550,00 gegen Bar- und/oder Sacheinlage einmal oder mehrmals zu erhöhen, wobei das Bezugsrecht der Aktionäre ausgeschlossen werden kann (Genehmigtes Kapital 2017/I). Der Beschluss der Hauptversammlung vom 18. August 2015 (Genehmigtes Kapital 2015/I) wurde aufgehoben. Die Kapitalrücklage beträgt zum 31. Dezember 2017 TEUR 564. Der sich aus dem Abschluss zum 31. Dezember 2017 ergebene Jahresfehlbetrag in Höhe von TEUR 568 (Vorjahr: Jahresfehlbetrag von TEUR 210) wird dem bestehenden Verlustvortrag in Höhe von TEUR 1.851 hinzugerechnet. Somit ergibt sich ein Bilanzverlust zum 31. Dezember 2017 in Höhe von TEUR 2.419.(Vorjahr: Bilanzverlust von TEUR 1.851) Die Entwicklung des Eigenkapitals der Gesellschaft im Berichtsjahr wird im Eigenkapitalspiegel dargestellt. Die sonstigen Rückstellungen beinhalten im Wesentlichen Rückstellungen für Kosten der Jahreshauptversammlungen von TEUR 40 (Vorjahr: TEUR 33), Jahresabschluss- und Prüfungskosten von TEUR 22 (Vorjahr: TEUR 54), Aufsichtsratsvergütungen von TEUR 15 (Vorjahr: TEUR 35), Rückstellungen für Aufbewahrungsverpflichtungen von TEUR 20 (Vorjahr: TEUR 12) und sonstige Rückstellungen (TEUR 0, Vorjahr: TEUR: 16). Sämtliche Verbindlichkeiten haben eine Laufzeit von bis zu einem Jahr. Sicherheiten für Verbindlichkeiten wurden nicht gewährt. Die sonstigen Verbindlichkeiten beinhalten Verbindlichkeiten aus Steuern i.H.v TEUR 29 (Vorjahr: TEUR 74), Verbindlichkeiten aus noch nicht ausbezahlten Vorstandsgehältern TEUR 4 (Vorjahr: TEUR 33), Verbindlichkeiten aus Sozialversicherungsbeiträgen TEUR 1 (Vorjahr: TEUR 0) sowie Verbindlichkeiten aus Zinsen auf Steuernachzahlungen TEUR 0 (Vorjahr: TEUR 23). IV. Erläuterungen zur Gewinn- und VerlustrechnungDie sonstigen betrieblichen Erträge beinhalten Erträge aus der Auflösung von Rückstellungen in Höhe von TEUR 17 (Vorjahr: TEUR 146) sowie Erträge aus der Veräußerung der Beteiligung an der Guoshi HK in Höhe von TEUR 2. Der Personalaufwand ist gegenüber dem Vorjahr um TEUR 76 gestiegen und setzt sich wie folgt zusammen: scroll
Die sonstigen betrieblichen Aufwendungen beinhalten im Wesentlichen Aufwendungen für Rechts- und Beratungskosten TEUR 95 (Vorjahr: TEUR 51), Reisekosten TEUR 7 (Vorjahr: 19), Buchführungs-, Abschluss und Prüfungskosten TEUR 76 (Vorjahr: TEUR 61), Aufsichtsratvergütungen TEUR 35 (Vorjahr: TEUR 35), Kosten für die Hauptversammlung TEUR 40 (Vorjahr: TEUR 33), Gebühren und Beiträge TEUR 30 (Vorjahr: TEUR 16), Aufwendungen aufgrund einer unberechtigten Auszahlung, die durch ein Vorstandsmitglied veranlasst wurde in Höhe von TEUR 77 (Vorjahr: TEUR 0) sowie sonstige übrige Aufwendungen TEUR 61 (Vorjahr: TEUR 58). Sonstige Zinsen und ähnliche Erträge wurden in Höhe von TEUR 4 erwirtschaftet (Vorjahr: TEUR 9). V. Sonstige AngabenAngaben zu den Organen der GesellschaftZusammensetzung des Vorstands:
Herr Xu Zhao ist Aufsichtsratsmitglied der Readcrest Capital AG, Hamburg (bis Juni 2018) , Manager bei der Guoshi Assets (Hong Kong) Limited, Hong Kong und Gesellschafter-Geschäftsführer bei der Guoshi Assets Investment Management Limited, Britische Jungferninseln, (Guoshi BVI), Vorstandsvorsitzender der Guoshi Hengda Technologie AG, Shanghai, China (bis Juni 2018), Vorstandsvorsitzender der Jiangsu Lang Ge Culture and Media Ltd., Suzhou China (bis Juni 2018) und Aufsichtsratsmitglied der Addchance Holding Ltd., Hong Kong (bis Juni 2018) Frau Qiying Ju ist Vorstandmitglied der Readcrest Capital AG, Hamburg. Herr Yi Lei ist Manager bei der Jiangsu Shouguang Electronic Commerce Co. Ltd Changzhou, China. Im Rahmen der Aufsichtsratssitzung am 23. Juni 2017 hat der Aufsichtsrat zur Kenntnis genommen, daß die Herren Tuen Ting Cheung und Yusheng Zhao mit Wirkung zum 23. Juni 2017 ihre Ämter niederlegen. Gleichzeitig wurde Herr Yi Lei mit sofortiger Wirkung zum 23. Juni 2017 zum neuen Vorstandsmitglied bestellt. Herr Tuen Ting Cheung war 2017 als Manager bei FT Life Insurance Company Limited, Hong Kong tätig. Herr Yusheng Zhao war als Managing Director von Guoshi Shengtai Investment & Management Limited, Suzhou, Volksrepublik China und als Manager von Guoshi Hengtong Stock Corporation, Shenzhen Volksrepublik China, tätig. Herr Yi Lei wurde mit Beschluss des Aufsichtsrats vom 23. März 2018 als Vorstand mit sofortiger Wirkung aus wichtigem Grund abberufen. Herr Yi Lei vertrat die Gesellschaft gemeinschaftlich mit einem Vorstandsmitglied oder in Gemeinschaft mit einem Prokuristen. Herr Xu Zhao hat mit Schreiben vom 19. November 2018 sein Amt als Vorstand mit Wirkung zum 30. November 2018 niedergelegt. Herr Xu Zhao war einzelvertretungsberechtigt, mit der Befugnis im Namen der Gesellschaft mit sich als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. Auf der Aufsichtsratssitzung vom 23. März 2018 wurde Frau Qiying Ju, Mehrheitsaktionärin der Gesellschaft mit sofortiger Wirkung zum Mitglied des Vorstands berufen. Frau Qiying Ju wurde mit der Amtsniederlegung von Herrn Xu Zhao zum 30. November 2018 alleiniger Vorstand der Gesellschaft. Die Vergütung des Vorstands belief sich im Berichtszeitraum auf insgesamt TEUR 27 (Vorjahr: TEUR 31). Der Aufwand betraf die Vergütung an Herrn Yusheng Zhao für seine Tätigkeit ab Juli 2016. Eine zusätzliche erfolgsabhängige Vergütung wurde nicht gewährt. Die anderen Mitglieder erhalten seit 1. Juli 2015 keine Bezüge mehr von der Panamax Aktiengesellschaft. Dem Vorstandsmitglied Yi Lei wurde mit Vereinbarung vom 20. November 2017 ein Darlehen von TEUR 20 gewährt. Das Darlehen wird mit 6% p.a. verzinst. Als Rückzahlungszeitpunkt wurde der 22. November 2018 vereinbart. Sicherheiten wurden nicht gestellt. Die Rückzahlung des Darlehens erfolgte durch den ehemaligen Vorstandsvorsitzenden Xu Zhao am 16. März 2018. Zusammensetzung des Aufsichtsrates:
Die Mitglieder des Aufsichtsrates waren mit Ausnahme von Herrn Schroeder in keinen weiteren Aufsichtsräten tätig. Herr Matthias Schroeder war im Berichtsjahr Vorsitzender des Aufsichtsrates der China BPIC Surveying Instruments AG, Hamburg. Herr Traber war bis zum August 2017 Vorstand der Süddeutschen Aktienbank AG, Stuttgart, Deutschland Die Gesamtbezüge des Aufsichtsrats beliefen sich im Berichtszeitraum auf TEUR 35. Davon wurden im Geschäftsjahr 2017 TEUR 14 in die Rückstellungen eingestellt. Im Geschäftsjahr 2017 wurden Bezüge an frühere Aufsichtsratsmitglieder in Höhe von TEUR 10 bezahlt, die bereits in den Rückstellungen zum 31. Dezember 2016 berücksichtigt waren. MitarbeiterIm Berichtsjahr wie auch im Vorjahr beschäftigte die Gesellschaft einen Arbeitnehmer. Sonstige finanzielle VerpflichtungenEs bestehen sonstige finanzielle Verpflichtungen begründet durch das Anmieten von Räumlichkeiten. Die Jahresmiete betrug im Geschäftsjahr TEUR 14. Der Mietvertrag für die Büroräume in Ottobrunn endete zum 31. Dezember 2017. Mit Wirkung zum 15. Oktober 2017 wurden neue Mietverträge für Büroräume nebst Lagerräume in Frankfurt am Main abgeschlossen. Die Mietverträge haben jeweils eine unbestimmte Mietdauer und sind mit einer Frist von 10 Wochen zum Ende eines Kalendermonats kündbar. Die Verpflichtungen aus künftigen Mietzahlungen sind wie folgt fällig: scroll
Zum Bilanzstichtag bestehen weitere sonstige finanzielle Verpflichtungen der Gesellschaft in Höhe von TEUR 480. Diese Verpflichtungen resultieren aus Ansprüchen ausländischer Gesellschaften, die gegen die Panamax AG geltend gemacht werden. Der Vorstand weist diese Ansprüche entschieden zurück. Eine Prüfung dieser Ansprüche durch eine Rechtsanwaltskanzlei hat ergeben, dass eine Durchsetzung gegen die Panamax höchst unwahrscheinlich ist. Für den Fall, dass entgegen den Erwartungen des Managements die Ansprüche ganz oder zum Teil durchgesetzt werden können, hat die ehemalige Mehrheitsaktionärin Guoshi Assets Investment Management Limited eine Freistellungserklärung abgegeben. Zusätzlich hat der Gesellschafter der Guoshi Assets Investment Management Limited (damalige Vorstand der Panamax AG), Herr Zhao Xu, eine persönliche Freistellungserklärung abgegeben. Haftungsverhältnisse:Haftungsverhältnisse, die nicht in der Bilanz abgebildet sind, bestehen zum 31. Dezember 2017 nicht. Honorar des AbschlussprüfersDie BDO AG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, München, ist mit der Abschlussprüfung für das Geschäftsjahr 2017 beauftragt. Das Gesamthonorar für 2017 gliedert sich wie folgt auf:
Nachtragsbericht:Nach Abschluss des Geschäftsjahres 2017 sind folgende Vorgänge von besonderer Bedeutung eingetreten: Frau Qiying Ju hat am 27. Februar 2018 durch den käuflichen Erwerb von 1.397.325 auf den Inhaber lautenden Stückaktien mit einem rechnerischen Anteil am Grundkapital in Höhe von EUR 1 je Aktie die Kontrolle gemäß § 35 Abs. 1 S.1 WpÜG in Verbindung mit § 29 Abs. 2 WpÜG über die Panamax Aktiengesellschaft mit Sitz in Frankfurt am Main erlangt. Frau Qiying Ju hält nach dem im Jahr 2018 durchgeführten Pflichtangebot unmittelbar 1.687.268 Stimmrechte von insgesamt 1.863.100 Stimmrechten der Panamax Aktiengesellschaft. Dies entspricht rund 90,56 % der Stimmrechte und des Grundkapitals der Zielgesellschaft. Der Vorstand Yi Lei wurde mit Aufsichtsratsbeschluss vom 23. März 2018 mit sofortiger Wirkung abberufen. Zum gleichen Tag wurde Frau Qiying Ju zum weiteren Vorstandsmitglied durch den Aufsichtsrat berufen. Mit Vertrag vom 8. Mai 2018 hat das Vorstandsmitglied, Herr Xu Zhao, der Gesellschaft Darlehensmittel in Höhe von insgesamt EUR 141.923,00 zinslos für eine vereinbarte Festlaufzeit bis 31. Dezember 2019 zur Verfügung gestellt. Das Darlehen dient der satzungsgemäßen Fortführung der Gesellschaft und zur Sicherung von Schadenersatzansprüchen der Gesellschaft gegenüber dem früheren Vorstandsmitglied, Herrn Yi Lei aus unberechtigten, durch Herrn Lei veranlasste Zahlungen im Geschäftsjahr 2017 in Höhe von TEUR 77 sowie Anfang 2018 in Höhe von TEUR 65. Herr Zhao hat gemäß Darlehensvertrag vom 8. Mai 2018 erklärt, dass er auf die Rückzahlung des Darlehens verzichtet, wenn der Schadenersatzanspruch gegenüber Herrn Lei uneinbringlich ist. Mit Beschluss vom 15. November 2018 hat der Aufsichtsrat der Panamax Aktiengesellschaft gegenüber Herrn Zhao erklärt, dass der Aufsichtsrat den Darlehensvertrag nicht anerkenne und die Einzahlung von EUR 141.923 mit der Schadenersatzforderung verrechnet. Der Aufsichtsrat vertritt die Auffassung, dass Herr Zhao wegen unzureichender Kontrolle für den der Gesellschaft eingetretenen Schaden mit verantwortlich ist. Mit Darlehensvertrag vom 16. März 2018 hat die Mehrheitsaktionärin, Frau Qiying Ju der Gesellschaft zur Fortführung des Unternehmens ein Darlehen von EUR 50.000,00 zur Verfügung gestellt. Zusätzlich hat die Gesellschaft am 13. Juni 2018 zur mittelfristigen Sicherung ihrer Liquidität weitere Darlehensmittel von EUR 300.000,00 von der Mehrheitsgesellschafterin und Mitglied des Vorstands, Frau Qiying Ju, erhalten. Mit Schreiben vom 26. Oktober 2015 der Bundesanstant für Finanzdienstleistungsaufsicht (i.F. BaFin) ist der Gesellschaft mitgeteilt worden, dass der Verdacht besteht, dass eine am 8. Juni 2015 veröffentlichte Ad-Hoc-Mitteilung im Zusammenhang mit einer Kapitalerhöhung zu spät veröffentlicht worden sei. Nach diversen Schriftwechseln zwischen der Gesellschaft und der BaFin wurde mit Schreiben vom 4. Juni 2018 mitgeteilt, dass das Ordnungswidrigkeitsverfahren wegen des Verstoßes gegen § 15 WpHG gegen die Panamax AG eröffnet wurde. Wir halten den Verdacht für unbegründet. Es wurde dementsprechend auch keine bilanzielle Vorsorge getroffen. Der Vorstand Xu Zhao hat am 19. November 2018 im Einvernehmen mit dem Aufsichtsrat die Niederlegung seines Vorstandsamts mit Wirkung zum 30. November 2018 erklärt. Zur Stärkung des Eigenkapitals der Gesellschaft hat die Mehrheitsaktionärin Qiying Ju mit Beschluss vom 3. Dezember 2018 eine sonstige Zuzahlung in das Eigenkapital gemäß § 272 Abs. 2 Nr. 4 HGB in Höhe von TEUR 300 geleistet. Die Einzahlung ist am selben Tag erfolgt. Darüber hinaus haben sich nach Abschluss des Berichtsjahres keine weiteren Ereignisse von besonderer Bedeutung ergeben. Geschäfte mit nahestehenden Personen und UnternehmenBei folgenden Punkten handelt es sich um Geschäfte mit nahestehenden Personen und Unternehmen: scroll
Folgende Geschäftsbeziehungen bestehen zwischen der Panamax AG und den oben genannten Personen: Die Panamax AG hat der Guoshi Assets (Hong Kong) Limited, Hong Kong, am 18. Mai 2016 ein Darlehen über TEUR 300 ausgegeben. Das Darlehen wird mit 5% p.a. verzinst. Das Darlehen war durch eine selbstschuldnerische Bürgschaft von Herrn Xu Zhao gesichert. Das Darlehen wurde am 23. März 2017 inklusive der bis zum 31. Dezember 2016 aufgelaufenen Zinsen getilgt. Zum Bilanzstichtag besteht noch eine Zinsforderung gegenüber der Guoshi HK in Höhe von TEUR 3. Erklärung zum Corporate Governance Kodex:Vorstand und Aufsichtsrat haben die Entsprechungserklärung im Sinne von § 161 AktG abgegeben und auf der Homepage der Panamax Aktiengesellschaft unter www.panamaxag. com zugänglich gemacht. VI. Mitteilung nach dem Aktiengesetz bzw. WertpapierhandelsgesetzDie Mitglieder des Vorstands und des Aufsichtsrats der Gesellschaft sind nach § 15 a WpHG gesetzlich verpflichtet, den Erwerb bzw. die Veräußerung von Aktien unverzüglich der Gesellschaft mitzuteilen. Herr Xu Zhao ist Vorstandsvorsitzender der Panamax AG. Ihm wurden gemäß § 22 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 WpHG die von der Guoshi Assets Investment Management Limited gehaltenen Stimmrechte zugerechnet. Die Guoshi Assets Investment Management Limited, und damit indirekt Herr Xu Zhao hält seit dem 29.09.2017 keine Aktien mehr an der Panamax AG. Das Vorstandsmitglied Qiying Ju hält seit dem 27.02.2018 76,45% der Aktien (das entspricht 1.424.325 Stimmrechten) an der Panamax Aktiengesellschaft. Anteilsbesitz über 3% der Anteile an der Panamax Aktiengesellschaft / Stimmrechtsmitteilungen nach §§ 21 ff WpHG zum Bilanzstichtag: scroll
Der Panamax Aktiengesellschaft sind nachfolgende Stimmrechtsmitteilungen nach § 33 Abs. 1 und 38 Abs. 1 WpHG zugegangen, die den aktuellen Beteiligungsstand widerspiegeln:
Frankfurt am Main, den 19. Dezember 2018 Panamax AG Der Vorstand Qiying Ju Anlage zum Anhangscroll
scroll
KAPITALFLUSSRECHNUNG vom 01.01.2017 bis 31.12.2017scroll
Eigenkapitalspiegel zum 31. Dezember 2017scroll
Lagebericht für das Geschäftsjahr 20171. Grundlagen des UnternehmensGeschäftsmodellUnternehmensgegenstand der Panamax Aktiengesellschaft („Panamax AG“) ist die Gründung von Kapital- und Personengesellschaften sowie der Erwerb, die Verwaltung und die Veräußerung von Beteiligungen an Kapital- und Personengesellschaften, ausschließlich in eigenem Namen und mit eigenem Vermögen. Weiterhin ist die Gesellschaft berechtigt, ihr eigenes Vermögen zu verwalten und dazu alle Arten von Finanzgeschäften und Geschäften mit Finanzinstrumenten im eigenen Namen und auf eigenes wirtschaftliches Risiko vorzunehmen sowie Sachwerte einschließlich Immobilien und Schiffe zu erwerben und zu veräußern. Die Geschäftstätigkeit der Gesellschaft umfasst in erster Linie, Unternehmensbeteiligungen in China zu identifizieren und zu erwerben. Dies sind Beteiligungen an chinesischen Gesellschaften, insbesondere in solchen Industriezweigen, die von der chinesischen Regierung gefördert werden. Die Zielgeschäftsfelder der Gesellschaft konzentrieren sich daher auf die Branchen Umwelttechnik, IT, E-Business, Konsumgüter, Gesundheitsprodukte sowie Dienstleistungen und Produkte für Kleinkinder und Babys. Der Vorstand validiert entsprechende Zielgesellschaften auf ihre Eignung hinsichtlich Wachstumschancen und einer Förderung durch Regierungsprogramme. Allerdings konnten im Geschäftsjahr und davor keine geeigneten Zielgesellschaften identifiziert werden. Die Panamax AG hielt bis zu ihrer Veräußerung am 20. Juni 2017 eine Beteiligung von 49% der Anteile am Grundkapital an der in Hong Kong ansässigen Guoshi Assets (Hong Kong) Limited, Hong Kong („Guoshi HK“). Diese Gesellschaft war im Geschäftsjahr 2017 nicht operativ tätig. Die Anteile wurden mit Vertrag vom 20. Juni 2017 an den Vorstand der Panamax AG, Herrn Xu Zhao, zu einem Kaufpreis von HKD 20.000 veräußert. Dabei wurde ein Veräußerungsgewinn von TEUR 2 erzielt. SteuerungssystemDie Gesellschaft konzentriert sich auf den Erwerb von Beteiligungen. Die Steuerung erfolgt ausschließlich durch die Vorstände, die sich zur Auswahl und Bewertung künftiger Investments überwiegend im Zielmarkt in China aufhalten. Die wesentlichen Steuerungsgrößen sind die Liquidität der Gesellschaft sowie die Wertentwicklung der Beteiligung. Als zentrales Steuerungsinstrument dienen quartalsweise Auswertungen der Vermögens- und Finanzlage. Durch eine beauftragte deutsche Anwaltskanzlei wird der Vorstand laufend über relevante rechtliche Aspekte informiert. Über eine beauftragte Steuerberatungsgesellschaft erfolgt die laufende Buchführung in Deutschland sowie die Information des Vorstandes unter anderem über steuerliche Sachverhalte. Weitere Steuerungsmechanismen sind derzeit nicht vorgesehen. 2. WirtschaftsberichtGeschäftsverlaufNeben der Verwaltung des Vermögens und der Prüfung von Investitionsmöglichkeiten wurden keine operativen Tätigkeiten ausgeführt. Im Wesentlichen verlief der Geschäftsverlauf des Jahres 2017 entsprechend der Planung des Vorstands. Eine deutliche Abweichung des geplanten Ergebnisses von TEUR -428 zu dem Jahresfehlbetrag für 2017 von TEUR 568 ergab sich jedoch aufgrund einer unberechtigten Überweisung eines Vorstandsmitglieds von TEUR 77. ErtragslageAufgrund der fehlenden Geschäftstätigkeit im Geschäftsjahr 2017 fielen keine Umsatzerlöse an. Die betrieblichen Kosten konnten im Geschäftsjahr 2017 nicht weiter reduziert werden. Es ergaben sich vielmehr Kostenerhöhungen im Bereich der Rechts- und Beratungskosten um TEUR 44 im Wesentlichen aufgrund der Kosten für Kapitalerhöhung von TEUR 23 sowie der Übernahme von Investor-Relations-Tätigkeiten durch ein externes Beratungsunternehmen ab dem zweiten Halbjahr 2017 mit TEUR 15. Im Bereich der Personalkosten ergab sich ebenfalls eine Kostensteigerung um TEUR 76 wegen der noch 2016 erfolgten Umstellung einer früheren Teilzeitmitarbeiterin auf Vollzeit und Urlaubsabgeltung für die Mitarbeiterin am Ende des Geschäftsjahres 2017 im Rahmen einer Aufhebungsvereinbarung. Die sonstigen betrieblichen Erträge sind gegenüber dem Vorjahr um TEUR 127 geringer ausgefallen, da im Geschäftsjahr 2017 keine vergleichbaren Erträge aus der Auflösung von Rückstellungen anfielen. Damit ergab sich im Geschäftsjahr 2017 mit TEUR 568 ein im Vergleich zum Vorjahr um TEUR 358 höherer Jahresfehlbetrag. Der Jahresfehlbetrag des Geschäftsjahres 2017 von TEUR 568 (Vorjahr: TEUR 210) fiel um TEUR 140 höher aus als der geplante Jahresfehlbetrag von TEUR 428. Gründe hierfür waren eine unberechtigte Überweisung eines Vorstandsmitglieds von TEUR 77 sowie in der Planung nicht berücksichtigte Personalkosten. Die sonstigen betrieblichen Erträge ergeben sich aus der Auflösung von Rückstellungen in Höhe von insgesamt TEUR 17 und einem Veräußerungsgewinn aus dem Abgang von Finanzanlagen von TEUR 2. Von den Personalaufwendungen entfallen im Geschäftsjahr TEUR 141 (Vorjahr: TEUR 61) auf einen Arbeitnehmer, der nicht dem Vorstand zuzuordnen sind. Das Finanzergebnis (TEUR 4) ergab sich im Wesentlichen aus Zinserträgen aus den an die ehemalige Tochtergesellschaft Guoshi HK ausgegebenen Darlehen. Vermögens- und FinanzlageZum Stichtag belief sich das gezeichnete Kapital auf TEUR 1.863 und die Kapitalrücklage auf TEUR 564. Dem gegenüber steht der Bilanzverlust in Höhe von TEUR 2.419. Somit ergibt sich ein Nettoeigenkapital nach Verlustabzug in Höhe von TEUR 9. Auf den Verlust des hälftigen Grundkapitals hatte die Gesellschaft bereits mit Ad-Hoc Meldung vom 28. April 2016 hingewiesen. Die Vermögenslage beinhaltet auf der Aktivseite im Geschäftsjahr nahezu ausschließlich den Bestand an flüssigen Mitteln in Höhe von TEUR 176 sowie ein an Herrn Yi Lei ausgereichtes Darlehen von TEUR 20. Nach Einschätzung der Gesellschaft war die Einbringlichkeit des Darlehens zum Zeitpunkt der Abschlusserstellung zweifelhaft. Eine Wertberichtigung war jedoch nicht erforderlich, da der Vorstand Xu Zhao das Darlehen im März 2018 ausgeglichen hat. Die Verringerung der Finanzmittelfonds um TEUR 141 beruht auf dem negativen Cash Flow aus dem operativen Geschäft in Höhe von TEUR -689. Der Cashflow aus der Finanzierungstätigkeit war mit TEUR 229 aufgrund von Einzahlungen eines Mehrheitsaktionärs hingegen positiv. Ebenfalls positiv mit TEUR 319 war der Cashflow aus der Investitionstätigkeit aufgrund der Rückzahlung des Darlehens der Guoshi HK von 317 im März 2017 und von Einzahlungen aufgrund der Veräußerung von Finanzanlagen mit TEUR 2. Die sonstigen Rückstellungen haben sich von TEUR 150 um TEUR 53 auf TEUR 97 vermindert. Grund hierfür sind die um TEUR 31 niedrigeren Rückstellungen für Abschlusserstellung und –prüfung sowie die um TEUR 14 niedrigeren sonstigen Rückstellungen. Als Saldo aller Veränderungen in der Bilanz hat sich die Bilanzsumme von TEUR 635 zum 31. Dezember 2016 auf TEUR 207 zum 31. Dezember 2017 verringert. Die Kapitalstruktur ist gekennzeichnet von einem Eigenkapital in Höhe von TEUR 9. Dies entspricht einer Eigenkapitalquote von 4,4 % (Vorjahr: 54,7 %). Die deutliche Verschlechterung der Eigenkapitalquote ergab sich wegen fehlender Erträge und gegenüber dem Vorjahr gestiegener Aufwendungen. Der operative Cash Flow hat sich mit TEUR -689 gegenüber TEUR -280 im Vorjahr aufgrund gestiegener Kosten deutlich verschlechtert. Der Cash Flow aus Investitionstätigkeiten lag 2017 bei TEUR +319 und resultiert in Höhe von TEUR +317 aus der Einzahlung aufgrund der Rückzahlung des Darlehens durch Guoshi HK Der Cash Flow aus Finanzierungstätigkeiten beträgt TEUR 229 und resultiert aus der Einzahlung eines Mehrheitsaktionärs im Zuge der Kapitalerhöhung im März 2017. Somit ergibt sich zum Ende der Periode ein Finanzmittelfonds in Höhe von TEUR 176. Die Gesellschaft konnte ihren Zahlungsverpflichtungen während des abgelaufenen Geschäftsjahres jederzeit nachkommen. Zusammensetzung des EigenkapitalsDas Aktienkapital in Höhe von EUR 1.863.100,00 besteht aus Stammaktien. Es gibt keine Vorzugsaktien oder Aktien mit besonderen Rechten oder Pflichten. Die weitere Zusammensetzung des bilanziellen Eigenkapitals kann dem beigefügten Eigenkapitalspiegel entnommen werden. Die Mehrheitsaktionärin, Frau Yanxia Hou, hielt zum 31.12.2017 indirekt über die Handgo (China) Holding Co. Limited, Hong Kong, 75,00% der Anteile an der Panamax AG. Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) hat der HANDGO (CHINA) HOLDING CO LIMITED mit Sitz in Hong Kong, am 14. November 2017 untersagt, ein Pflichtangebot gemäß § 35 Abs. 2 WpÜG an die Aktionäre der Panamax Aktiengesellschaft auf Grundlage der bei der BaFin eingereichten Angebotsunterlage vom 02. November 2017 zu veröffentlichen. Die Untersagung erfolgte aufgrund der nicht fristgemäß eingereichten Finanzierungsbestätigung eines unabhängigen Wertpapierdienstleistungsunternehmens. Darüber hinaus genügte die Darstellung der Finanzierungsmaßnahmen für das Pflichtangebot in der Angebotsunterlage nicht den gesetzlichen Vorschriften. Finanzielle und nichtfinanzielle LeistungsindikatorenBei der für die Geschäftstätigkeit bedeutsamen finanziellen Leistungsindikatoren der Gesellschaft als Kapitalanlagegeschäft sind insbesondere die Eigenkapitalrentabilität, Gesamtkapitalrentabilität, Cashflow und Investitionen denkbare Größen. In Anbetracht der Tatsache, dass die Gesellschaft im Geschäftsjahr 2017 und den Vorjahren nicht operativ tätig war, sind die vorgenannten Kennziffern bisher wenig aussagekräftig. Jedoch soll der Fokus der Gesellschaft in Zukunft auf der kontinuierlichen Überwachung und Optimierung sowie Darstellung und Analyse der folgenden Kennziffern liegen: scroll
Zu den finanziellen Leistungsindikatoren gehören insbesondere die Anzahl der Gesellschaften im Beteiligungsportfolio und deren Aktivitäten. Bisher hat die Panamax AG jedoch noch keine Beteiligungen erworben. Deshalb kommt diesen Leistungsindikatoren derzeit noch keine Aussagekraft zu. Sonstige finanzielle und nicht finanzielle Leistungsindikatoren sind für die Gesellschaft gegenwärtig nicht relevant, da sie außer der Vermögensverwaltung derzeit kein operatives Geschäft ausführt. 3. NachtragsberichtZu den Vorgängen von besonderer Bedeutung nach Abschluss des Geschäftsjahres 2017 wird auf den Nachtragsbericht im Anhang zum Jahresabschluss zum 31. Dezember 2017 verwiesen. 4. Chancen- und RisikoberichtRisikomanagementsystemSeit der Neuausrichtung der Gesellschaft im Jahr 2013, befindet sich das Risikomanagementsystem im Umbau bzw. in einem Anpassungsprozess auf das neue Geschäftsmodell. Auf im abgelaufenen Geschäftsjahr erfolgte das Risikomanagement noch nicht nach einem allgemein anerkannten Rahmenkonzept, sondern beschränkte sich auf einzelne ausgewählte Teilaspekte, die einen strukturierten und zugleich effizienten Umgang mit den Risiken sicherstellen sollen. Ziel des aktuellen Risikomanagements ist die Minimierung aller von der Gesellschaft selbst zu tragenden Risiken. Die Unternehmensleitung ist zunächst bestrebt, Risiken für die Panamax Aktiengesellschaft zu vermeiden und ggf. zu vermindern. Der Risikotransfer, das heißt der Transfer von Risiken auf Dritte, der verbliebenen Risiken stellt ein weiteres Ziel des Managements dar. Mit diesem Risikomanagementsystem verfolgt die Panamax Aktiengesellschaft die Strategie, mögliche Gefährdungspotenziale zu vermeiden oder zu verringern und den Bestand sowie die erfolgreiche Weiterentwicklung der Gesellschaft sicherzustellen. Im Geschäftsjahr 2017 hat das Vorstandsmitglied Yi Lei eine unberechtigte Zahlung in Höhe von TEUR 77 an eine Beratungsgesellschaft in China geleistet. Daneben wurde ein Darlehen an Herrn Lei und Höhe von TEUR 20 im Dezember 2018 ausgezahlt. Die Darlehensgewährung erfolgte ohne Beschluss des Aufsichtsrats. Eine weitere unberechtigte Zahlung erfolgte im Januar 2018 in Höhe von TEUR 65 auf das Konto einer in Hongkong ansässigen Gesellschaft. Herr Lei war als Vorstandsmitglied nicht einzelvertretungsberechtigt. Dennoch wurden die Zahlungen ohne Gegenzeichnung eines weiteren Vorstandsmitglieds durchgeführt. Die Kontrollmechanismen haben insoweit versagt. Die Unterschriftsregelung sowie das grundsätzlich vorgeschriebene Vier-Augen-Prinzip wurden durch den weiteren Vorstand in diesem Fall nicht in entsprechender Weise durchgeführt. Die Struktur des Risikomanagementsystems ist zurzeit noch ganz wesentlich von dem anhaltenden Umbauprozess der Gesellschaft bzw. der Neuausrichtung der Geschäftstätigkeit beeinflusst. Alle Aufgaben und Prozesse werden durch den Vorstand selbst wahrgenommen, die Kontrollfunktion wird durch den Aufsichtsrat ausgeführt. Die Teilprozesse des Risikomanagements bestehen in der Identifikation, Bewertung, Steuerung und Kontrolle der Risiken sowie der laufenden Überwachung und ggf. Anpassung des Risikomanagementsystems selbst. Wichtigstes Instrument des Risikomanagements in der aktuellen Phase der Neuausrichtung ist der laufende Abgleich der aktuellen Finanz- und Vermögenslage mit den Planzahlen. Besondere Berücksichtigung findet dabei die laufende monatliche Kontrolle der liquiden Mittel und die Analyse wesentlicher Abweichungen von den Soll-Werten durch den Vorstand. Aufgrund mehrfacher Wechsel des Vorstands und des Ausscheidens der einzigen Arbeitnehmerin zum Ende des Jahres 2017 war das Risikomanagementsystem temporär in Teilen unwirksam. Sich abzeichnende Liquiditätsengpässe wurden dadurch erst spät und mit Zeitverzögerung erkannt. RisikenIm Rahmen einer vorläufigen Risikoinventur wurden zunächst die wesentlichen Geschäftsrisiken identifiziert: Risiken aus geringen BarmittelreservenDie Gesellschaft benötigt Barmittel, um die im Zusammenhang mit der Börsennotierung stehenden laufenden Kosten zu tragen. Weiterhin werden die Barmittel zukünftig zur Fortführung der Gesellschaft, insbesondere zur Akquisition von Beteiligungen benötigt. Anfang des Geschäftsjahres 2017 wurde einer Kapitalerhöhung durchgeführt. Die zugeführten Mittel sind jedoch weitestgehend aufgebraucht. Eine weitere Zuführung konnte im abgelaufenen Geschäftsjahr 2017 nicht erfolgen, da die neu eingetretene Mehrheitsaktionärin nicht in der Lage war, eine Finanzierungsbestätigung rechtzeitig zur Veröffentlich eines Pflichtangebots vorzulegen. Bis zum Zeitpunkt der Jahresabschlussaufstellung hat die Mehrheitsaktionärin, Frau Ju, der Gesellschaft liquide Mittel in Form von Darlehen in Höhe von TEUR 350 zugeführt. Zum 16. März 2018 wurde ein Darlehensvertrag in Höhe von TEUR 50 abgeschlossen und mit Darlehensvertrag vom 13. Juni 2018 wurden der Gesellschaft weitere Darlehensmittel in Höhe von TEUR 300 von der Mehrheitsaktionärin gewährt und mit einem Rangrücktritt versehen. Ferner hat die Gesellschaft von dem ehemaligen Vorstand, Herr Xu Zhao, Mittel in Höhe von TEUR 142 erhalten. Die Zahlung an die Gesellschaft erfolgte zunächst in Form eines Darlehens durch den damaligen Vorstandsvorsitzenden im Juni 2018. Im Dezember 2018 wurde die Aufrechnung des Darlehens zum Ausgleich der Schadenersatzforderungen wegen der unberechtigten Zahlungen von Herrn Lei in Höhe von TEUR 142 verwendet. Des Weiteren hat die Mehrheitsaktionärin zur Stärkung des Eigenkapitals und zur Sicherstellung der Liquidität am 3. Dezember 2018 eine Einzahlung in die Kapitalrücklage nach § 272 Abs. 2 Nr. 4 HGB über weitere TEUR 300 geleistet. Auf Grundlage der Finanzplanung der Gesellschaft stehen bis zum 31. Dezember 2020 ausreichende liquide Mittel zur Deckung ihrer Zahlungsverpflichtungen zur Verfügung. Im Falle eines Verfehlens der Finanz- und Ertragsplanung ist der Bestand der Gesellschaft gefährdet. Für die mittelfristige Aufrechterhaltung des Geschäftsbetriebs und die Umsetzung des auf Investitionen ausgerichteten Geschäftsmodells der Gesellschaft bedarf es der weiteren Zuführung von Kapital und Liquidität. Gesamtwirtschaftliche RisikenInsbesondere die konjunkturelle Entwicklung in China ist für die Panamax AG auf Grund der Fokussierung ihrer Geschäftstätigkeit auf Beteiligungen in China von größerer Bedeutung. Ein negativer Konjunkturverlauf in China kann sich dementsprechend negativ auf die Entwicklung der einzelnen Beteiligungen auswirken. Obwohl in China für 2018 mit einer weiteren leichten Verlangsamung des Wirtschaftswachstums gerechnet wird, bleibt dieses mit einer Wachstumsrate von etwa 6,6 % (IWF, World Economic Outlook, April 2018) weiterhin vergleichsweise hoch. Auf Basis dieses Wachstums und der wachsenden staatlichen Förderung der Zielbranchen der Panamax AG werden die gesamtwirtschaftlichen Risiken aktuell als gering eingeschätzt. Operative Risiken:Neben der konjunkturellen Entwicklung stellt die Entwicklung der einzelnen potentiellen Investitionsobjekte und insbesondere deren Aktienkurse beziehungsweise deren Bewertung ein Risiko für die Gesellschaft dar. Um diese Risiken zu minimieren werden die potentiellen Unternehmen nach Wachstumsaussichten und Förderung durch Regierungsprogramme validiert. Derzeit wird nur ein geringes operatives Risiko gesehen, da noch keine weiteren Beteiligungen erworben wurden. Insoweit besteht hinsichtlich der künftigen Entwicklung der Gesellschaft das grundsätzliche Risiko, dass weiterhin keine geeigneten Zielgesellschaften identifiziert werden, mit denen das Geschäftsmodell umgesetzt werden kann. Finanzwirtschaftliche RisikenFür die Gesellschaft sind insbesondere die aus der gesamtwirtschaftlichen Entwicklung resultierenden Risiken aus genereller Preisentwicklung von hoher Bedeutung. Die entsprechenden Entwicklungen werden laufend verfolgt und in ihren Auswirkungen analysiert. FinanzierungsrisikoZur Deckung der laufenden Kosten, insbesondere für Beratung, stehen der Gesellschaft derzeit ausreichende Finanzmittel aufgrund der 2018 erhaltenen Darlehensmittel sowie der 2018 geleisteten Einzahlung in die Kapitalrücklage bis mindestens Ende 2019 zur Verfügung. Neben der Sicherstellung einer ausreichenden Liquidität wurde die Einzahlung in die Kapitalrücklage notwendig, um die im Januar 2018 eingetretene bilanzielle Überschuldung auszugleichen. Auf Grundlage der Finanzplanung der Gesellschaft wird trotz voraussichtlich bis Ende 2019 ausreichender Liquidität im Sommer 2019 wieder eine bilanzielle Überschuldung durch Verbrauch des Eigenkapitals eintreten. Für Investitionen und zum Ausbau des weiteren Wachstums ist die Gesellschaft auf zusätzliche finanzielle Mittel angewiesen. Für die Aufnahme von zusätzlichem Eigenkapital ist die Panamax AG auf einen liquiden und aufnahmefähigen Kapitalmarkt angewiesen. Das maximale Ausfallrisiko der Gesellschaft ist begrenzt auf die flüssigen Mittel und eine Darlehensforderung. Risiken aus RechtsstreitigkeitenEs sind derzeit keine Rechtsstreitigkeiten anhängig oder absehbar. Risiken aus AufsichtsverfahrenMit Schreiben vom 26. Oktober 2015 der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (i.F. BaFin) ist der Gesellschaft mitgeteilt worden, dass der Verdacht besteht, dass eine am 8. Juni 2015 veröffentlichte Ad-Hoc-Mitteilung im Zusammenhang mit einer Kapitalerhöhung zu spät veröffentlicht worden sei. Nach diversen Schriftwechseln zwischen der Gesellschaft und der BaFin wurde mit Schreiben vom 4. Juni 2018 mitgeteilt, dass das Ordnungswidrigkeitsverfahren wegen des Verdachtes auf Verstoßes gegen § 15 WpHG gegen die Panamax AG eröffnet wurde. Wir halten den Verdacht für unbegründet. Es wurde dementsprechend auch keine bilanzielle Vorsorge getroffen. Risiken aus der Inanspruchnahme von Forderungen ausländischer GesellschaftenDie im Geschäftsjahr 2013 gestellten Forderungen werden vom Vorstand entschieden zurückgewiesen. Da auch nach Einschätzung des rechtlichen Beraters der Panamax AG eine Zahlungsverpflichtung höchst unwahrscheinlich ist, erfolgte für diese Rechnungen, wie in den Vorjahren, keine Bilanzierung im Jahresabschluss zum 31. Dezember 2017. Der Vorstand der Gesellschaft geht außerdem davon aus, dass die Forderungen inzwischen verjährt sind. Die ehemalige Mehrheitsaktionärin Guoshi Assets Investment Management Limited hat eine Freistellungserklärung abgegeben. Zusätzlich hat der einzige Gesellschafter der Guoshi Assets Investment Management Limited (gleichzeitig Vorstand der Panamax AG), Herr Zhao Xu, eine persönliche Freistellungserklärung über TEUR 480 abgegeben. PersonalrisikenDer Erfolg der Panamax AG hängt maßgeblich vom Wissen und von der Einsatzbereitschaft der Mitarbeiter ab. Mögliche Risiken ergeben sich im Wesentlichen bei der Personalbeschaffung und Personalentwicklung sowie durch die Fluktuation von Mitarbeitern in Schlüsselpositionen, insbesondere der Vorstandsmitglieder. Auf Grund des Schwerpunkts der Geschäftstätigkeit in China wird das Unternehmen aktuell von chinesischen Vorstandsmitgliedern mit entsprechender Expertise und Erfahrungen im chinesischen Markt geleitet. Dies soll unter anderem den Zugang zum chinesischen Markt verbessern. ChancenDas Geschäftsmodell der Gesellschaft ist darauf ausgerichtet, den Wert eines Beteiligungsportfolios kontinuierlich zu steigern. Wesentliche Chancen für das Geschäft der Panamax AG ergeben sich daher vornehmlich aus der Weiterentwicklung seiner Beteiligung und deren Wertsteigerung. Voraussetzung für Investitionen wird eine zusätzliche Kapitalausstattung der Gesellschaft sein. Die Gesellschaft schätzt die Weltkonjunktur, insbesondere die Konjunktur in China als Hauptziel ihrer Investitionen positiv ein. Insbesondere die staatliche Förderung im Gesundheitsbereich für Kleinkinder und Babys wird im Hinblick auf die bereits zum 1. Januar 2016 in Kraft getretene Lockerung der Geburtenbeschränkungen in China als besonders wachstumsstärkend in diesem Segment eingeschätzt. Die Vorstandsmitglieder verfügen über Expertise und Erfahrungen im chinesischen Markt einschließlich Hongkong, die der Gesellschaft den Zugang in diesen Markt erleichtert und damit die Chancen für erfolgversprechende Investitionen erhöhen. Gleichzeitig möchte die Gesellschaft auch die Innovationskraft und das Know-How deutscher Unternehmen nutzen. Die Gesellschaft plant deshalb, sich an deutschen Unternehmen im Bereich Umwelttechnik, E-Business und der Automobilbranche zu beteiligen. Gesamtbewertung der RisikolageDas Gesamtbild der Risikolage setzt sich aus den Einzelrisiken zusammen. Kritisch für die Fortführung der Gesellschaft ist das Finanzierungsrisiko zu beurteilen. Im Falle eines Verfehlens der Finanz- und Ertragsplanung, ist der Bestand der Gesellschaft gefährdet. Für die mittelfristige Aufrechterhaltung des Geschäftsbetriebs und die Umsetzung des auf Investitionen ausgerichteten Geschäftsmodells bedarf es der Zuführung von Kapital. 5. PrognoseberichtIm Geschäftsjahr 2017 erzielte die Gesellschaft einen Jahresfehlbetrag in Höhe von TEUR - 568. Im Jahr 2018 wurden der Gesellschaft zur Sicherung ihrer Liquidität ausreichende Darlehensmittel sowie Einzahlungen in die Kapitalrücklage zur Verfügung gestellt. Eine Kapitalerhöhung, um Beteiligungsgeschäfte zu tätigen, ist derzeit nicht abzusehen. Die Gesellschaft erwartet für 2018 einen Jahresfehlbetrag von TEUR 205. Die Gesellschaft sondiert im Jahr 2018 weiterhin Möglichkeiten in weitere Gesellschaften zu investieren. Daraus werden für das Geschäftsjahr 2018 keine Effekte erwartet. Grundsätzlich sind bei den geplanten Investitionen für die Gesellschaft zwei strategische Phasen vorgesehen. In einer ersten strategischen Phase wird die Gesellschaft in Beteiligungen an ausgewählten Firmen investieren mit dem primären Ziel der Gewinnbeteiligung, in Form von Dividenden. Aktuell befindet sich die Gesellschaft in dieser ersten Phase. In der zweiten strategischen Phase werden Firmen hinsichtlich möglicher Beteiligungen sondiert. Hierzu werden vorrangig Unternehmen nach folgenden Kriterien validiert: Wachstumsaussichten und Förderung durch Regierungsprogramme. Die Aktivitäten konzentrieren sich dabei mittlerweile auf die Branchen IT, E-Business, Konsumgüter, Umweltschutztechnik sowie Produkte für Kleinkinder und Babys. Chancen werden auch darin gesehen, über Mehrheitsbeteiligungen an Unternehmen der obengenannten Branchen diese Unternehmen künftig zu beeinflussen. Die Unternehmen sollen dahingehend beraten und gesteuert werden, dass sie in ihren jeweiligen Märkten rentabler werden und wachsen. Zudem soll darauf geachtet werden, dass die Unternehmen, an denen sich die Gesellschaft beteiligt, alle die für die jeweiligen Branchen relevanten Förderprogramme der chinesischen Regierung kennen und ausschöpfen. Langfristig soll den Unternehmen außerdem Zugang zu internationalen Kapitalmärkten verschafft werden. Die Gesellschaft selbst ist bereits an der Frankfurter Börse notiert und kann deshalb dabei eine vermittelnde Funktion übernehmen, die Vermittlung erfolgt direkt durch die Vorstände. Zur Sicherstellung der Liquidität hat die Mehrheitsaktionärin der Gesellschaft im Juni 2018 ein Darlehen von TEUR 300 gewährt und mit der Gesellschaft einen Rangrücktritt vereinbart. Darüber hinaus erfolgte am 3. Dezember 2018 eine Einzahlung in die Kapitalrücklage durch die Mehrheitsaktionärin. Für 2018 wird ein Saldo aus Mittelzuflüssen aufgrund einer Einzahlung in die Kapitalrücklage sowie aus der Gesellschaft zur Verfügung gestellten Darlehen und Mittelanflüssen von TEUR +439 erwartet. Für 2019 plant der Vorstand einen weiteren Abfluss von liquiden Mitteln in Höhe von TEUR 382. Aufgrund der Tatsache, dass derzeit noch keine Erträge oder Mittelzuflüsse aus weiteren Kapitalzuführungen absehbar sind, hat der Vorstand den Planungszeitraum bis Ende 2020 erweitert. Bei geplanten Mittelabfüssen im Jahr 2020 von TEUR 226 werden die liquiden Mittel Ende Dezember 2020 verbraucht sein, sofern bis dahin keine Mittelzuflüsse erfolgen. Im Falle eines Verfehlens der Finanz- und Ertragsplanung, und sofern mittelfristig keine operativen Erträge erwirtschaftet werden, ist der Bestand der Gesellschaft gefährdet. 6. VergütungsberichtI. AufsichtsratIn der Hauptversammlung vom 18. August 2015 wurde eine Erhöhung der Vergütung des Aufsichtsrats beschlossen. Demnach erhält jedes Mitglied des Aufsichtsrats ab dem Geschäftsjahr 2015 für jedes volle Geschäftsjahr eine Vergütung in Höhe von TEUR 10. Der Vorsitzende des Aufsichtsrats erhält den anderthalbfachen Betrag. Der Aufsichtsrat erhielt im Geschäftsjahr 2017 folgende Vergütungen:
Herr Guojian Jiang war bis zum 8. März 2018 im Aufsichtsrat der Gesellschaft. Ab 15. März 2018 folgte ihm Herr Hartwig Traber, Alzenau, Deutschland, in den Aufsichtsrat. II. VorstandDer Vorstand erhielt im Geschäftsjahr 2017 und 2016 folgende Vergütungen: scroll
Herr Zhao, Yusheng erhielt die o.g. Vergütung für seine Tätigkeit ab Juni 2016 bis einschließlich Juni 2017. Die anderen Mitglieder erhielten keine Bezüge von der Panamax Aktiengesellschaft. Herr Yusheng Zhao trat am 23. Juni 2017 aus dem Vorstand aus. Nach Abberufung von Herrn Yi Lei zum 23. März 2018 und der Amtsniederlegung von Herrn Xu Zhao zum 30. November 2018 ist Frau Qiying Ju, die am 23. März 2018 in den Vorstand berufen wurde, nun alleiniger Vorstand der Gesellschaft. Sie erhält für ihre Tätigkeit keine Bezüge. 7. Übernahmerelevante Angaben nach § 289a HGBDas Grundkapital der Panamax AG betrug zum 31. Dezember 2017 EUR 1.863.100. Es besteht aus 1.863.100 auf den Inhaber lautenden Stammaktien in Form von nennwertlosen Stückaktien mit einem rechnerischen Anteil am Grundkapital von je EUR 1,00. Jede Aktie vermittelt ein Stimmrecht. Frau Qiying Ju hält 90,56 % der Anteile an der Panamax Aktiengesellschaft. Darüber hinaus sind dem Vorstand keine Anteilseigner, die eine Beteiligung von mehr als 10 % Aktien der Gesellschaft halten, bekannt. Frau Qiying Ju hatte am 27. Februar 2018 75,00% der Anteile von der Handgo (China) Holding Co. Ltd., Hong Kong, erworben. Dieser wurde am 16. November 2017von der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) untersagt ein Pflichtangebot gemäß § 35 Abs. 1 S. 1 WpÜG an die Aktionäre der Panamax AG auf Grundlage der bei der BaFin eingereichten Angebotsunterlagen vom 2. November 2017 zu veröffentlichen. Der Vorstand hat deshalb durch ein Rechtsgutachten prüfen lassen, ob Frau Qiying Ju die Aktien von der Handgo (China) Holding Co. Ltd. rechtswirksam erworben hat, nachdem die BaFin ihr das Pflichtangebot untersagt hatte. Das beauftragte Gutachten kam zu dem Schluss, dass der Erwerb der Aktien rechtswirksam war beziehungsweise die Rechtsfolgen des § 15 Abs. 2 Satz 2 WpÜG nicht eintreten, wenn das Rechtsgeschäft nicht auf der Angebotsunterlage beruht. Das Rechtsgutachten weist jedoch darauf hin, dass in der Literatur zu dieser Frage jedoch auch andere Meinungen bestehen und, daß das Risiko von Rechtsstreitigkeiten hinsichtlich der Wirksamkeit der Übertragung der Aktien nicht ausgeschlossen werden kann. Weitere mögliche Beschränkungen hinsichtlich der Ausübung von Stimmrechten oder der Übertragung von Aktien sind dem Vorstand nicht bekannt. Aktien mit Sonderrechten, die ihren Inhabern Kontrollbefugnisse verleihen, existieren nicht. Mitarbeiterbeteiligungsprogramme bestehen nicht. Vorstandsmitglieder werden vom Aufsichtsrat bestellt und abberufen. Der Vorstandsvorsitzende wird vom Aufsichtsrat benannt. Das Höchstalter der Vorstandsmitglieder ist laut Satzung auf 68 Jahre begrenzt. Der Aufsichtsrat ist ermächtigt, Änderungen der Satzung, die nur die Fassung betreffen, zu beschließen. Ansonsten gelten für Änderungen der Satzung die gesetzlichen Vorschriften (§§ 133, 179 AktG). Der Vorstand ist befugt, Aktien auszugeben oder zurückzukaufen. Wesentliche Vereinbarungen der Panamax AG, die unter der Bedingung eines Kontrollwechsels im Falle eines Übernahmeangebots stehen, existieren nicht. Entschädigungsvereinbarungen der Panamax AG mit den Mitgliedern des Vorstands oder Arbeitsnehmern für den Fall eines Übernahmeangebots sind nicht getroffen. 8. Internes Kontrollsystem und Risikomanagementsystem im Hinblick auf den Rechnungslegungsprozess (§ 289 Abs. 4 HGB)Das rechnungslegungsbezogene interne Kontroll- und Risikomanagementsystem hat zum Ziel die Übereinstimmung des Jahresabschlusses und des Lageberichts mit allen einschlägigen Vorschriften sicherzustellen. Die Verantwortung für die Einrichtung und wirksame Unterhaltung angemessener Kontrollen über die Finanzberichterstattung liegt beim Vorstand der Gesellschaft, der zu jedem Geschäftsjahresende die Angemessenheit und Wirksamkeit des Kontrollsystems beurteilt. Der Aufsichtsrat ist ebenfalls in das Kontrollsystem eingebunden und arbeitet mit dem Vorstand zum Wohle des Unternehmens zusammen. Das Risikomanagement der Panamax AG hat das Ziel, wesentliche Risiken aus der Geschäftstätigkeit jederzeit identifizieren, einschätzen und steuern zu können und so quartalsweise einen Überblick über die Risiken zu gewährleisten und im Rahmen einer Risikovermeidung bzw. Risikominimierung durch eine angemessene Chancen-/Risikoverteilung den Unternehmenserfolg zu optimieren. Der Vorstand unterrichtete den Aufsichtsrat quartalsweise über die Entwicklung der Liquidität und des Ergebnisses der Panamax AG. Der Aufsichtsrat hat sich fortlaufend über die Unternehmensplanung, die strategische Weiterentwicklung sowie wesentliche Projekte informieren zu lassen und steht dem Vorstand beratend zur Seite. Das rechnungslegungsbezogene interne Kontrollsystem der Panamax AG umfasst Regeln und Verfahren zur Sicherung der Wirksamkeit von Kontrollen im Rechnungslegungsprozess. Zum gegenwärtigen Zeitpunkt ist das Kontrollsystem nach den Grundsätzen der Wirtschaftlichkeit und der Wirksamkeit auf den im Aufbau befindlichen Geschäftsbetrieb der Panamax AG zugeschnitten. Insbesondere sind wesentliche Elemente des Rechnungslegungsprozesses auf externe Berater ausgelagert. Die Erstellung des vierteljährlichen Reportings erfolgt durch einen externen Dienstleister in Deutschland und dient zunächst dem Vorstand als Instrument zur Überwachung der vollständigen Erfassung aller Geschäftsvorfälle sowie der Auswirkungen auf die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage. Die Erstellung der Halbjahres- und Jahresabschlüsse erfolgt durch eine in Deutschland ansässige Steuerberatungsgesellschaft nach den Grundsätzen des HGB. Im Hinblick auf das Risikomanagement erfolgt im Rahmen des Rechnungslegungsprozesses eine ständige Neubewertung des Liquiditätsrisikos der Panamax AG. Im Zusammenhang mit den quartalsweise Reportings erfolgt in einem 1. Schritt die Überwachung des Bestands an liquiden Mitteln, während im Rahmen den quartalsweisen Reportings in einem 2. Schritt die Identifizierung von Abweichungen bezogen auf einzelne Mittelabflüsse bzw. Aufwandspositionen erfolgt. Zugleich erfolgt eine jährliche Prognose der zukünftigen Finanzlage über einen Zeitraum von 12 Monaten. Über die Überwachung und Steuerung des Liquiditätsrisikos hinaus erfolgt anhand der quartalsweisen Rechnungslegung eine ständige Neubewertung aller identifizierten Einzelrisiken, soweit sich diese in der Rechnungslegung abbilden, sowie ggf. die laufende Überwachung in den Stadien der Risikoverminderung und des Risikotransfers. Maßnahmen zur Steuerung und Begrenzung des Liquiditätsrisikos werden fallweise durch den Vorstand eingeleitet, wobei dies durch den bereits beschriebenen Personalwechsel und Wechsel der Vorstände im Herbst 2017 und zu Beginn des Geschäftsjahres 2018 nur zeitverzögert erfolgte. Abzeichnende Risiken wurden dadurch nur sehr spät erkannt. 9. Sonstige AngabenCorporate GovernanceIm Sinne einer regelmäßigen und offenen Kommunikation setzt die Panamax Aktiengesellschaft die Empfehlungen und Anregungen des Deutschen Corporate Governance Kodex weitgehend um. In dem Kodex sind die in Deutschland geltenden Regeln für eine verantwortungsbewusste Leitung und gleichzeitige Überwachung eines Unternehmens zusammengefasst. Ziel ist, diese Regeln für nationale und internationale Investoren transparent zu machen und das Vertrauen in die Unternehmensführung deutscher Gesellschaften zu stärken. Wir richten uns weitgehend nach den Empfehlungen in der jeweils aktuellsten Form und setzen sie entsprechend in der Panamax Aktiengesellschaft um. Abweichungen zu den Empfehlungen erläutert die Panamax Aktiengesellschaft in der Entsprechenserklärung, die sich zumeist aus Gegebenheiten im Unternehmen herleiten. Die Entsprechenserklärung hat die Panamax Aktiengesellschaft auf ihrer Homepage unter www.panamax-ag.com veröffentlicht. 10. Erklärung zur UnternehmensführungDie Erklärung zur Unternehmensführung ist auf der Internetseite der Gesellschaft, www.panamax-ag.com, öffentlich zugänglich. 11. AbhängigkeitsberichtAufgrund der bis 12.06.2017 bestehenden Mehrheitsbeteiligung durch die Guoshi Assets Investment Management Limited sowie der Mehrheitsbeteiligung von Herrn Xu Zhao an der Guoshi BVI und der Mehrheitsbeteiligung von Frau Yanxia Hou zum Ende des Geschäftsjahres 2017 ergibt sich für die Panamax Aktiengesellschaft nach § 312 AktG die Verpflichtung zur Erstellung eines Abhängigkeitsberichts für das gesamte Geschäftsjahr 2017. Der Vorstand der Panamax Aktiengesellschaft hat im Bericht über die Beziehungen zu verbundenen Unternehmen der Panamax Aktiengesellschaft, Frankfurt am Main, die folgende Schlusserklärung gegeben: „Zusammengefasst erklären wir, dass die Panamax AG bei den im Bericht über die Beziehungen zu verbundenen Unternehmen aufgeführten Rechtsgeschäften nach den Umständen, die uns in dem Zeitpunkt bekannt waren, in dem die Rechtsgeschäfte vorgenommen wurden, bei jedem Rechtsgeschäft eine angemessene Gegenleistung erhalten hat. Es sind keine Maßnahmen auf Veranlassung oder im Interesse des herrschenden oder eines mit ihm verbundenen Unternehmens getroffen oder unterlassen worden." 12. Versicherung der gesetzlichen Vertreter„Wir versichern nach bestem Wissen und Gewissen, dass gemäß den anzuwendenden Rechnungslegungsgrundsätzen der Jahresabschluss unter Beachtung der Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Gesellschaft vermittelt und im Lagebericht der Geschäftsverlauf einschließlich des Geschäftsergebnisses und die Lage der Gesellschaft so dargestellt sind, dass ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild vermittelt wird, sowie die wesentlichen Chancen und Risiken der voraussichtlichen Entwicklung der Gesellschaft im verbleibenden Geschäftsjahr beschrieben sind.“
Frankfurt am Main, den 19. Dezember 2018 Panamax AG Der Vorstand Qiying Ju Bericht des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2017 gemäß § 171 Abs. 2 AktGPanamax AG (“Gesellschaft”)Sehr geehrte Aktionärinnen und Aktionäre, der nachstehende Bericht des Aufsichtsrats informiert Sie über unsere Tätigkeit im Geschäftsjahr 2017. Im Rückblick auf das Geschäftsjahr 2017 berichtet der Aufsichtsrat über die Schwerpunkte seiner Beratungs- und Überwachungstätigkeit. Das Geschäftsjahr wurde maßgeblich durch eine geplante Verstärkung der Geschäftstätigkeit im Zusammenhang mit einem Wechsel eines Hauptgesellschafters geprägt. In diesem Zusammenhang stehen auch die 2017 erfolgten Wechsel im Vorstand der Gesellschaft. Im Geschäftsjahr 2017 beschäftigte die Gesellschaft einen Arbeitnehmer. Besetzung des AufsichtsratsIm Geschäftsjahr 2017 gab es personelle Änderungen im Aufsichtsrat. Herr Chuanyong MI ist auf eigenen Wunsch mit Wirkung zum Ablauf der Hauptversammlung vom 28. Juni 2017 von seinem Amt als Aufsichtsratsmitglied zurückgetreten. Auf der genannten Hauptversammlung wurde Herr Guojiao JIANG als neues Aufsichtsratsmitglied bestellt. Zwischen dem Berichtszeitraum und dem Datum der Abfassung dieses Berichts hat Herr JIANG sein Amt auf nachdrücklichen Wunsch des Aufsichtsrats niedergelegt und Herr Hartwig Traber wurde gerichtlich zum neuen Aufsichtsratsmitglied bestellt. Der Aufsichtsrat besteht aktuell aus Henn Matthias Schroeder als Vorsitzendem, Herrn Shuyu ZHANG als dem stellvertretenen Vorsitzenden und Herrn Hartwig Traber als weiterem Aufsichtsratsmitglied. Besetzung des VorstandsIm Geschäftsjahr 2017 gab es auch beim Vorstand personelle Veränderungen. Herr Yusheng ZHAO und Herr Tuen Ting CHEUNG haben beide mit Wirkung zum 23. Juni 2017 ihr Amt im Einvernehmen mit dem Aufsichtsrat und dem Vorstand niedergelegt. Auf der am 23. Juni 2017 abgehaltenen Aufsichtsratssitzung wurde Herr Yi LEI mit Wirkung zum gleichen Tag weiteren Vorstandsmitglied bestellt. Zwischen dem Berichtszeitraum und dem Tag der Abfassung dieses Berichts wurde die Bestellung des Herrn Yi LEI zum Vorstandsmitglied durch den Aufsichtsrat mit Wirkung zum 23. März 2018 widerrufen und Frau Qiying JU als weiteres Vorstandsmitglied bestellt. Mit Wirkung zum 30.November 2018 hat Herr Xu ZHAO sein Amt als Vorstand niedergelegt. Der Aufsichtsrat hat der Niederlegung zugestimmt Einziges Vorstandsmitglied ist derzeit Frau Qixing JU. Frau JU kann die Gesellschaft allein vertreten. Zusammenarbeit zwischen Aufsichtsrat und VorstandDer Aufsichtsrat hat, als das Kontrollgremium der Gesellschaft, den Vorstand bei der Leitung des Unternehmens auch im abgelaufenen Geschäftsjahr 2017 entsprechend der ihm nach Gesetz und Satzung obliegenden Aufgaben kontinuierlich beraten und überwacht. Dabei ließ er sich von den Grundsätzen verantwortungsbewusster und guter Unternehmensführung leiten. Der Vorstand ist seinen Informationspflichten nachgekommen und hat den Aufsichtsrat über die für das Unternehmen relevanten Vorkommnisse und Maßnahmen unterrichtet. Im zweiten Halbjahr geschah dies erst nach Aufforderung durch den Aufsichtsrat. Der Aufsichtsrat verstärkte seine Bemühungen die Berichterstattung durch den Vorstand zu verbessern und darauf hinzuwirken, dass auch strategische Überlegungen in die Berichterstattung einfließen. Die Mitglieder des Aufsichtsrats verstärkten die Überwachung der Tätigkeiten des Aufsichtsrates. Zum vierten Quartal hin verschlechterte sich die Zusammenarbeit zwischen Vorstand und Aufsichtsrat. Gleichzeitig erschwerte die mangelnde Beteiligung des Aufsichtsratsmitglieds Gujian JIANG ein koordinierte Vorgehen des Aufsichtsrats. Im Geschäftsjahr 2017 fanden 4 Aufsichtsratssitzungen statt. Sämtliche Aufsichtsratsmitglieder haben an mindestens der Hälfte der Sitzungen teilgenommen. Für November und Dezember anberaumte Aufsichtsratssitzungen wurden nicht durchgeführt, da absehbar das Quorum nicht erreicht werden konnte. AusschüsseDer Aufsichtsrat hat im Geschäftsjahr 2017 keine Ausschüsse gebildet. Schwerpunkte der AufsichtsratsarbeitDie Schwerpunkte der Beratungen und Beschlussfassungen des Aufsichtsrats waren die wirtschaftliche Lage und die Geschäftsentwicklung sowie die Verbesserung der Zusammenarbeit zwischen Vorstand und Aufsichtsrat. Insbesondere waren die folgenden Themen Gegenstand eingehender Berichterstattung, Beratung und soweit erforderlich, Beschlussfassung: Insbesondere wurden auf den Sitzungen beraten:
Corporate Governance und EntsprechenserklärungDie Umsetzung der Vorgaben des Deutschen Corporate Governance Kodex sowie die Weiterentwicklung der Corporate-Governance-Standards werden vom Aufsichtsrat fortlaufend beobachtet. Gemeinsam mit dem Vorstand hat der Aufsichtsrat am 17. März 2017 eine Entsprechenserklärung nach § 161 Abs. 1 AktG zu den Empfehlungen und Anregungen des Deutschen Corporate Governance Kodex abgegeben und auf der Webseite der Gesellschaft veröffentlicht, die den Aktionären dauerhaft zugänglich ist. Insgesamt stellte sich jedoch die Arbeit des Aufsichtsrates und insbesondere die Zusammenarbeit zwischen Vorstand und Aufsichtsrat ab August 2017 als zunehmend schwierig dar, so dass der Aufsichtsrat seine Unterstützung verstärkte. Auch im Aufsichtsrat selbst gab es zum Jahresende hin Schwierigkeiten Aufsichtsratssitzungen zu organisieren, da ein Aufsichtsratsmitglied sich nicht ausreichend beteiligte und so das Quorum für geplante Sitzungen nicht hergestellt werden konnte, so dass die Sitzungen verschoben wurden und letztlich im Jahr 2017 nach dem 23. Juni 2017 keine weiteren Aufsichtsratssitzungen stattfanden. Die Konsequenzen daraus ergaben sieb erst nach dem Berichtszeitrum; das Aufsichtsratsmitglied Guajian JIANG konnte zur Amtsniederlegung bewegt werden und es wurde gerichtlich ein neues Aufsichtsratsmitglied bestellt. Anschließend konnte der Aufsichtsrat die Ernennung des Henn Yi LEI zum Vorstandsmitglied widerrufen. Prüfung von Jahres- und KonzernabschlussDie Hauptversammlung wählte am 28. Juni 2017 die BOO AG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft zum Abschlussprüfer fl1r das Geschäftsjahr 2017. Der Abschlussprüfer hat den vom Vorstand nach den Regeln des Handelsgesetzbuchs (HOB) aufgestellten Jahresabschluss für das Geschäftsjahr 2017 und den Lagebericht der Gesellschaft geprüft. Der Abschlussprüfer wird einen eingeschränkten Bestätigungsvermerk erteilen. Grundlage für die Einschränkung ist ein Ordnungswidrigkeitenverfahren, dem ein Sachverhalt aus dem Jahr 2015 zu Grunde liegt und für das die Bundesanstalt für die Finanzdienstleistungen der Gesellschaft im Jahr 2018 Gelegenheit zur Anhörung nach § 55 Gesetz über Ordnungswidrigkeiten gegeben hat. Der Vorstand geht davon aus, dass die Verhängung eines Bußgeldes in der Weise unwahrscheinlich ist, dass die Bildung einer Rücklage in Höhe des Höchstbetrags des möglichen Bußrahmens nicht erforderlich ist. Für das Geschäftsjahr 2017 wurde gemäß § 312 AktG ein Bericht über die Beziehung der Gesellschaft zu verbundenen Unternehmen erstellt („Abhängigkeitsbericht"). Die BDO AG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft hat als Abschlussprüfer der Gesellschaft den Abhängigkeitsbericht geprüft und wird hier einen uneingeschränkten Bestätigungsvermerk erteilen. Der Aufsichtsrat setzte sich in seiner Sitzung am 21 Dezember 2018 eingehend mit dem Jahresabschluss der Gesellschaft, dem Lagebericht, dem Abhängigkeitsbericht für die Gesellschaft sowie dem Prüfungsbericht auseinander. Der Abschlussprüfer berichtete in der Sitzung und stand für ergänzende Auskünfte zur Verfügung. Im Rahmen unserer eigenen Prüfung des Jahresabschlusses, des Lageberichts sowie des Abhängigkeitsberichts ergaben sich keine durchschlagenden Einwände. In unsere Sitzung am 21. Dezember 2018 stimmte der Aufsichtsrat deshalb dem Ergebnis der Prüfung durch den Abschlussprüfer, mit Ausnahme der Anmerkungen zu den Grundlagen für die Erteilung eines eingeschränkten Prüfungsurteils, zu. Der Aufsichtsrat hält die Einschätzung durch den Vorstand, dass nämlich kein Ad-hoc Verstoß im Jahre 2015 vergelegen hat und dass insbesondere die Anhörung der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht im Jahr 2018 das Risiko einer Verhängung eines Bußgeldes nicht erhöht hat, für vertretbar und schließt sich dieser Wertung an. Da es sich bei der Panamax AG um eine kleine Aktiengesellschaft mit einer geringen Marktkapitalisiserung und nur geringem Streubesitz handelt, käme selbst bei Annahme eines Verstoßes, wovon der Aufsichtsrat jedoch nicht ausgeht, nach Ansicht des Aufsichtsrats kein substanzielles Bußgeld in Betracht Der Aufsichtsrat billigte deshalb den vom Vorstand aufgestellten Jahresabschluss. Damit ist der Jahresabschluss der Gesellschaft festgestellt. Auch der Lagebericht und der Abhängigkeitsbericht wurden durch den Aufsichtsrat gebilligt. DankIch danke dem Vorstand im Namen des gesamten Aufsichtsrats für die im abgelaufenen Geschäftsjahr geleistete Arbeit.
Berlin, 21. Dezember 2018 Für den Aufsichtsrat Matthias Schröder, Aufsichtsratsvorsitzender Bestätigungsvermerk des unabhängigen AbschlussprüfersAn die Panamax Aktiengesellschaft, Frankfurt am Main VERMERK ÜBER DIE PRÜFUNG DES JAHRESABSCHLUSSES UND DES LAGEBERICHTSEINGESCHRÄNKTE PRÜFUNGSURTEILEWir haben den Jahresabschluss der Panamax Aktiengesellschaft ― bestehend aus der Bilanz zum 31. Dezember 2017 und der Gewinn- und Verlustrechnung für das Geschäftsjahr vom 1. Januar 2017 bis zum 31. Dezember 2017, der Kapitalflussrechnung und dem Eigenkapitalspiegel für das Geschäftsjahr vom 1. Januar 2017 bis zum 31. Dezember 2017 sowie dem Anhang, einschließlich der Darstellung der Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden ― geprüft. Darüber hinaus haben wir den Lagebericht der Panamax Aktiengesellschaft für das Geschäftsjahr vom 1. Januar 2017 bis zum 31. Dezember 2017 geprüft. Die unter „Sonstige Informationen“ genannten Bestandteile des Lageberichts haben wir in Einklang mit den deutschen gesetzlichen Vorschriften nicht inhaltlich geprüft. Nach unserer Beurteilung aufgrund der bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnisse
Gemäß § 322 Abs. 3 Satz 1 HGB erklären wir, dass unsere Prüfung mit Ausnahme der genannten Einschränkungen der Prüfungsurteile zum Jahresabschluss und zum Lagebericht zu keinen Einwendungen gegen die Ordnungsmäßigkeit des Jahresabschlusses und des Lageberichts geführt hat. GRUNDLAGE FÜR DIE EINGESCHRÄNKTEN PRÜFUNGSURTEILEDie Gesellschaft beschreibt in Abschnitt 4. „Chancen- und Risikobericht“ des Lageberichts, dass sie sich in einem laufenden Ordnungswidrigkeitsverfahren der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht befindet, aber nicht von einer Inanspruchnahme ausgeht. Diese Einschätzung der Gesellschaft wurde uns nicht hinreichend begründet. Wir können daher nicht ausschließen, dass Änderungen, insbesondere bei der Höhe der Rückstellungen, des Jahresergebnisses sowie des Eigenkapitals hätten vorgenommen werden müssen. Dieser Sachverhalt beeinträchtigt möglicherweise auch die Darstellung des Geschäftsverlaufs im Lagebericht einschließlich des Geschäftsergebnisses und der Lage der Gesellschaft sowie die Darstellung der Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung. Wir haben unsere Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts in Übereinstimmung mit § 317 HGB und der EU-Abschlussprüferverordnung (Nr. 537/2014; im Folgenden „EU-APrVO“) unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführt. Unsere Verantwortung nach diesen Vorschriften und Grundsätzen ist im Abschnitt „VERANTWORTUNG DES ABSCHLUSSPRÜFERS FÜR DIE PRÜFUNG DES JAHRESABSCHLUSSES UND DES LAGEBERICHTS“ unseres Bestätigungsvermerks weitergehend beschrieben. Wir sind von dem Unternehmen unabhängig in Übereinstimmung mit den europarechtlichen sowie den deutschen handelsrechtlichen und berufsrechtlichen Vorschriften und haben unsere sonstigen deutschen Berufspflichten in Übereinstimmung mit diesen Anforderungen erfüllt. Darüber hinaus erklären wir gemäß Artikel 10 Abs. 2 Buchst. f) EU-APrVO, dass wir keine verbotenen Nichtprüfungsleistungen nach Artikel 5 Abs. 1 EU-APrVO erbracht haben. Wir sind der Auffassung, dass die von uns erlangten Prüfungsnachweise ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unsere eingeschränkten Prüfungsurteile zum Jahresabschluss und zum Lagebericht zu dienen. WESENTLICHE UNSICHERHEIT IM ZUSAMMENHANG MIT DER FORTFÜHRUNG DER UNTERNEHMENSTÄTIGKEITWir verweisen auf Angabe „II. Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden“ im Anhang sowie die Angaben in Abschnitt 5. „Prognosebericht“ des Lageberichts, in denen die gesetzlichen Vertreter darlegen, dass der Fortbestand der Gesellschaft gefährdet ist, sofern die Finanz- und Ertragsplanung verfehlt wird. Wie in den Ausführungen dargelegt, deuten diese Ereignisse und Gegebenheiten auf das Bestehen einer wesentlichen Unsicherheit hin, die bedeutsame Zweifel an der Fähigkeit der Gesellschaft zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit aufwerfen kann und die ein bestandsgefährdendes Risiko im Sinne des § 322 Abs. 2 Satz 3 HGB darstellt. Unsere eingeschränkten Prüfungsurteile zum Jahresabschluss und zum Lagebericht sind diesbezüglich ― über den im Abschnitt „GRUNDLAGE FÜR DIE EINGESCHRÄNKTEN PRÜFUNGSURTEILE“ beschriebenen Sachverhalt hinausgehend ― nicht modifiziert. BESONDERS WICHTIGE PRÜFUNGSSACHVERHALTE IN DER PRÜFUNG DES JAHRESABSCHLUSSESBesonders wichtige Prüfungssachverhalte sind solche Sachverhalte, die nach unserem pflichtgemäßen Ermessen am bedeutsamsten in unserer Prüfung des Jahresabschlusses für das Geschäftsjahr vom 1. Januar 2017 bis zum 31. Dezember 2017 waren. Diese Sachverhalte wurden im Zusammenhang mit unserer Prüfung des Jahresabschlusses als Ganzes und bei der Bildung unseres Prüfungsurteils hierzu berücksichtigt; wir geben kein gesondertes Prüfungsurteil zu diesen Sachverhalten ab. Wir haben mit Ausnahme der Sachverhalte, die in den Abschnitten „GRUNDLAGE FÜR DAS EINGESCHRÄNKTE PRÜFUNGSURTEIL ZUM JAHRESABSCHLUSS“ und „WESENTLICHE UNSICHERHEIT IM ZUSAMMENHANG MIT DER FORTFÜHRUNG DER UNTERNEHMENSTÄTIGKEIT“ beschrieben sind, bestimmt, dass es keine weiteren besonders wichtigen Prüfungssachverhalte gibt, die in unserem Bestätigungsvermerk mitzuteilen sind. SONSTIGE INFORMATIONENDie gesetzlichen Vertreter sind für die sonstigen Informationen verantwortlich. Die sonstigen Informationen umfassen:
Unsere eingeschränkten Prüfungsurteile zum Jahresabschluss und zum Lagebericht erstrecken sich nicht auf die sonstigen Informationen, und dementsprechend geben wir weder ein Prüfungsurteil noch irgendeine andere Form von Prüfungsschlussfolgerung hierzu ab. Im Zusammenhang mit unserer Prüfung haben wir die Verantwortung, die sonstigen Informationen zu lesen und dabei zu würdigen, ob die sonstigen Informationen
VERANTWORTUNG DER GESETZLICHEN VERTRETER UND DES AUFSICHTSRATS FÜR DEN JAHRESABSCHLUSS UND DEN LAGEBERICHTDie gesetzlichen Vertreter sind verantwortlich für die Aufstellung des Jahresabschlusses, der den deutschen, für Kapitalgesellschaften geltenden handelsrechtlichen Vorschriften in allen wesentlichen Belangen entspricht, und dafür, dass der Jahresabschluss unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Gesellschaft vermittelt. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die internen Kontrollen, die sie in Übereinstimmung mit den deutschen Grundsätzen ordnungsmäßiger Buchführung als notwendig bestimmt haben, um die Aufstellung eines Jahresabschlusses zu ermöglichen, der frei von wesentlichen — beabsichtigten oder unbeabsichtigten — falschen Darstellungen ist. Bei der Aufstellung des Jahresabschlusses sind die gesetzlichen Vertreter dafür verantwortlich, die Fähigkeit der Gesellschaft zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu beurteilen. Des Weiteren haben sie die Verantwortung, Sachverhalte in Zusammenhang mit der Fortführung der Unternehmenstätigkeit, sofern einschlägig, anzugeben. Darüber hinaus sind sie dafür verantwortlich, auf der Grundlage des Rechnungslegungsgrundsatzes der Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu bilanzieren, sofern dem nicht tatsächliche oder rechtliche Gegebenheiten entgegenstehen. Außerdem sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die Aufstellung des Lageberichts, der insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Gesellschaft vermittelt sowie in allen wesentlichen Belangen mit dem Jahresabschluss in Einklang steht, den deutschen gesetzlichen Vorschriften entspricht und die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend darstellt. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die Vorkehrungen und Maßnahmen (Systeme), die sie als notwendig erachtet haben, um die Aufstellung eines Lageberichts in Übereinstimmung mit den anzuwendenden deutschen gesetzlichen Vorschriften zu ermöglichen, und um ausreichende geeignete Nachweise für die Aussagen im Lagebericht erbringen zu können. Der Aufsichtsrat ist verantwortlich für die Überwachung des Rechnungslegungsprozesses der Gesellschaft zur Aufstellung des Jahresabschlusses und des Lageberichts. VERANTWORTUNG DES ABSCHLUSSPRÜFERS FÜR DIE PRÜFUNG DES JAHRESABSCHLUSSES UND DES LAGEBERICHTSUnsere Zielsetzung ist, hinreichende Sicherheit darüber zu erlangen, ob der Jahresabschluss als Ganzes frei von wesentlichen — beabsichtigten oder unbeabsichtigten — falschen Darstellungen ist, und ob der Lagebericht insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Gesellschaft vermittelt sowie in allen wesentlichen Belangen mit dem Jahresabschluss sowie mit den bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnissen in Einklang steht, den deutschen gesetzlichen Vorschriften entspricht und die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend darstellt, sowie einen Bestätigungsvermerk zu erteilen, der unsere Prüfungsurteile zum Jahresabschluss und zum Lagebericht beinhaltet. Hinreichende Sicherheit ist ein hohes Maß an Sicherheit, aber keine Garantie dafür, dass eine in Übereinstimmung mit § 317 HGB und der EU-APrVO unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführte Prüfung eine wesentliche falsche Darstellung stets aufdeckt. Falsche Darstellungen können aus Verstößen oder Unrichtigkeiten resultieren und werden als wesentlich angesehen, wenn vernünftigerweise erwartet werden könnte, dass sie einzeln oder insgesamt die auf der Grundlage dieses Jahresabschlusses und Lageberichts getroffenen wirtschaftlichen Entscheidungen von Adressaten beeinflussen. Während der Prüfung üben wir pflichtgemäßes Ermessen aus und bewahren eine kritische Grundhaltung. Darüber hinaus
Wir erörtern mit den für die Überwachung Verantwortlichen unter anderem den geplanten Umfang und die Zeitplanung der Prüfung sowie bedeutsame Prüfungsfeststellungen, ein schließlich etwaiger Mängel im internen Kontrollsystem, die wir während unserer Prüfung feststellen. Wir geben gegenüber den für die Überwachung Verantwortlichen eine Erklärung ab, dass wir die relevanten Unabhängigkeitsanforderungen eingehalten haben, und erörtern mit ihnen alle Beziehungen und sonstigen Sachverhalte, von denen vernünftigerweise angenommen werden kann, dass sie sich auf unsere Unabhängigkeit auswirken, und die hierzu getroffenen Schutzmaßnahmen. Wir bestimmen von den Sachverhalten, die wir mit den für die Überwachung Verantwortlichen erörtert haben, diejenigen Sachverhalte, die in der Prüfung des Jahresabschlusses für den aktuellen Berichtszeitraum am bedeutsamsten waren und daher die besonders wichtigen Prüfungssachverhalte sind. Wir beschreiben diese Sachverhalte im Bestätigungsvermerk, es sei denn, Gesetze oder andere Rechtsvorschriften schließen die öffentliche Angabe des Sachverhalts aus. SONSTIGE GESETZLICHE UND ANDERE RECHTLICHE ANFORDERUNGENÜBRIGE ANGABEN GEMÄSS ARTIKEL 10 EU-APRVOWir wurden von der Hauptversammlung am 28. Juni 2017 als Abschlussprüfer gewählt. Wir sind seit dem Geschäftsjahr 2014 als Abschlussprüfer der Panamax Aktiengesellschaft tätig. Wir erklären, dass das in diesem Bestätigungsvermerk enthaltene Prüfungsurteil zum Jahresabschluss und das in diesem Bestätigungsvermerk enthaltene eingeschränkte Prüfungsurteil zum Lagebericht mit dem zusätzlichen Bericht an den Prüfungsausschuss nach Artikel 11 EU-APrVO (Prüfungsbericht) in Einklang stehen. VERANTWORTLICHER WIRTSCHAFTSPRÜFERDer für die Prüfung verantwortliche Wirtschaftsprüfer ist Philipp Jahn.
München, 21. Dezember 2018 BDO AG gez. Pingel, Wirtschaftsprüfer gez. Jahn, Wirtschaftsprüfer |
|||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||