Panamax AktiengesellschaftFrankfurt am MainHalbjahresfinanzbericht
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| A k t i v a | 30.06.2018 | 31.12.2017 |
| EUR | EUR | |
| A. Anlagevermögen | ||
| I. Sachanlagen | 313,36 | 564,00 |
| Summe Anlagevermögen | 313,36 | 564,00 |
| B. Umlaufvermögen | ||
| I. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände | 155.389,41 | 26.028,83 |
| II. Guthaben bei Kreditinstituten | 476.406,64 | 176.086,70 |
| Summe Umlaufvermögen | 631.796,05 | 202.115,53 |
| C. Rechnungsabgrenzungsposten | 0,00 | 3.966,67 |
| D. Nicht durch Eigenkapital gedeckter Fehlbetrag | 89.576,03 | 0,00 |
| 721.961,07 | 206.676,20 | |
| P a s s i v a | 30.06.2018 | 31.12.2017 |
| EUR | EUR | |
| A. Eigenkapital | ||
| I. Gezeichnetes Kapital | 1.863.100,00 | 1.863.100,00 |
| II. Kapitalrücklage | 564.455,70 | 564.455,70 |
| III. Bilanzverlust | -2.517.131,73 | -2.418.557,12 |
| Nicht gedeckter Fehlbetrag | 89.576,03 | 0,00 |
| Summe Eigenkapital | 0,00 | 8.998,58 |
| B. Rückstellungen | ||
| Sonstige Rückstellungen | 171.985,20 | 97.370,00 |
| C. Verbindlichkeiten | ||
| 1. Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen | 38.225,78 | 66.096,43 |
| 2. Sonstige Verbindlichkeiten | 511.750,09 | 34.181,19 |
| Summe Verbindlichkeiten | 549.975,87 | 100.277,62 |
| 721.961,07 | 206.646,20 | |
| 01.01.2018 - 30.06.2018 |
01.01.2017 - 30.06.2017 |
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| EUR | EUR | |
| 1. Sonstige betriebliche Erträge | 141.923,08 | 0,00 |
| 2. Personalaufwand | ||
| a) Löhne und Gehälter | 0,00 | 80.571,96 |
| b) soziale Abgaben und Aufwendungen für Altersversorgung und für Unterstützung | 134,55 | 7.316,88 |
| 3. Abschreibungen auf immaterielle Vermögensgegenstände des Anlagevermögens und Sachanlagen | 250,64 | 187.98 |
| 4. Sonstige betriebliche Aufwendungen | 240.092,37 | 111.590,11 |
| 5. Sonstige Zinsen und ähnliche Aufwendungen | 20,13 | 0,00 |
| 6. Ergebnis nach Steuern | -98.574,61 | -199.666,93 |
| 7. Periodenfehlbetrag | -98.574,61 | -199.666,93 |
| 8. Verlustvortrag | -2.418.557,12 | -1.850.786,64 |
| 9. Bilanzverlust | -2.517.131,73 | -2.050.453,57 |
Die Gesellschaft ist am regulierten Markt der Wertpapierbörse Frankfurt am Main im Segment „General Standard“ unter der Wertpapierkennnummer „A1R1C8“ gelistet. Entsprechend gilt die Gesellschaft zum Bilanzstichtag als eine große Kapitalgesellschaft gemäß § 267 Abs. 3 HGB in Verbindung mit § 264d HGB.
Die Gesellschaft hat ihren Sitz in Frankfurt am Main und wird beim Amtsgericht Frankfurt unter der Nummer HRB 104067 geführt.
Der Halbjahresabschluss der Panamax Aktiengesellschaft, Frankfurt am Main, für den Zeitraum vom 1. Januar bis 30. Juni 2018 wurde auf der Grundlage der handelsrechtlichen Ansatz-, Bewertungs- und Gliederungsvorschriften erstellt. Ergänzend dazu sind die Bestimmungen des Aktiengesetzes ("AktG") maßgebend.
Die Gliederung und der Ausweis der Posten der Bilanz entspricht den Vorschriften für große Kapitalgesellschaften (§ 266 HGB). Für die Gewinn- und Verlustrechnung wird das Gesamtkostenverfahren nach § 275 Abs. 2 HGB angewendet. Der Halbjahresabschluss wurde gem. § 264 Abs. 1 HGB um eine Kapitalflussrechnung und einen Eigenkapitalspiegel erweitert.
Der verkürzte Halbjahresabschluss enthält nicht sämtliche Angaben und Erklärungen, die für einen vollständigen Abschluss erforderlich sind, und sollte demzufolge in Verbindung mit dem Jahresabschluss zum 31.12.2017 gelesen werden.
Der vorliegende Halbjahresabschluss wurde unter der Prämisse der Fortführung der Unternehmenstätigkeit aufgestellt.
Die Ausweis- und Bewertungsmethoden wurden unverändert zum Vorjahreszeitraum angewandt.
Die Bewertung des Sachanlagevermögens erfolgte zu Anschaffungskosten gemäß § 255 Abs. 1 HGB, vermindert um planmäßige Abschreibungen. Die planmäßigen Abschreibungen erfolgen linear über die voraussichtliche wirtschaftliche Nutzungsdauer. Den planmäßigen Abschreibungen liegen folgende Nutzungsdauern zugrunde:
| ― |
Geschäftsausstattung (EDV) 3 Jahre |
Geringwertige Wirtschaftsgüter mit Anschaffungskosten bis zu EUR 410 netto werden im Zugangsjahr in voller Höhe aufwandswirksam in Abgang gebracht.
Die Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände sowie Guthaben bei Kreditinstituten werden zu Nominalwerten bzw. zum niedrigeren beizulegenden Wert angesetzt.
Auf den Ansatz der aktiven latenten Steuern wurde unter Inanspruchnahme von § 274 Abs. 1 S. 2 HGB verzichtet.
Die Rückstellungen tragen allen erkennbaren Risiken und ungewissen Verbindlichkeiten angemessen Rechnung. Die Bemessung des Erfüllungsbetrags erfolgt in einer Höhe, die nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung notwendig ist.
Die Verbindlichkeiten sind jeweils mit ihrem Erfüllungsbetrag angesetzt.
Auf fremde Währung lautende Vermögensgegenstände und Verbindlichkeiten wurden gemäß § 256a HGB zum Devisenkassamittelkurs am Bilanzstichtag bewertet.
Vermögensgegenstände und Verbindlichkeiten mit einer Laufzeit von mehr als einem Jahr wurden entsprechend § 256a S. 2 HGB i. V. m. § 253 Abs. 1 HGB zu historischen Kursen erfasst.
Zusammensetzung des Vorstands:
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Herr Xu Zhao (Vorstandsvorsitzender), Investment Manager, Suzhou, Volksrepublik China (bis 30. November 2018) |
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Frau Qiying Ju, Finanz-Expertin, Fuzhou, Volksrepublik China (ab 23. März 2018, alleiniger Vorstand ab 1. Dezember 2018) |
| • |
Herr Yi Lei, Investment Manager, Changzhou, Volksrepublik China (ab 23. März 2017 bis 23. März 2018) |
Herr Yi Lei wurde mit Beschluss des Aufsichtsrats vom 23. März 2018 als Vorstand mit sofortiger Wirkung aus wichtigem Grund abberufen.
Herr Yi Lei vertrat die Gesellschaft gemeinschaftlich mit einem Vorstandsmitglied oder in Gemeinschaft mit einem Prokuristen.
Herr Xu Zhao hat mit Schreiben vom 19. November 2018 sein Amt als Vorstand mit Wirkung zum 30. November 2018 niedergelegt.
Herr Xu Zhao war einzelvertretungsberechtigt, mit der Befugnis im Namen der Gesellschaft mit sich als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen.
Auf der Aufsichtsratssitzung vom 23. März 2018 Frau Qiying Ju, Mehrheitsaktionärin der Gesellschaft mit sofortiger Wirkung zum Mitglied des Vorstands berufen. Frau Qiying Ju wurde mit der Amtsniederlegung von Herrn Xu Zhao zum 30. November 2018 alleiniger Vorstand der Gesellschaft.
Die Vorstände haben im Berichtszeitraum keine Vergütung erhalten.
Dem Vorstandsmitglied Yi Lei wurde mit Vereinbarung vom 20. November 2017 ein Darlehen von TEUR 20 gewährt. Das Darlehen wird mit 6% p.a. verzinst. Als Rückzahlungszeitpunkt wurde der 22. November 2018 vereinbart. Sicherheiten wurden nicht gestellt. Die Rückzahlung des Darlehens erfolgte bereits am 16. März 2018.
Zusammensetzung des Aufsichtsrates:
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Herr Mathias Schroeder (Vorsitzender), Rechtsanwalt bei Schroeder Xiang & Partner, Peking, Volksrepublik China |
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Herr Prof. Shuyu Zhang (stellvertretender Vorsitzender), Hochschullehrer an der International Business and Economics Universität, Peking, Volksrepublik China |
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Herr Guojian Jiang, Investment Manager, Fuzhou City, Fujian Provinz, Volksrepublik China (ab 28. Juni 2017 bis 08. März 2018) |
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Herr Hartwig Traber, Dipl.-Betriebswirt FH Alzenau, Deutschland (ab 15. März 2018) |
Die Mitglieder des Aufsichtsrates waren mit Ausnahme von Herrn Schroeder in keinen weiteren Aufsichtsräten tätig. Herr Matthias Schroeder war im Berichtszeitraum Vorsitzender des Aufsichtsrates der China BPIC Surveying Instruments AG, Hamburg.
Die Gesamtbezüge des Aufsichtsrats beliefen sich bis 30. Juni auf TEUR 17. Die Aufwendungen wurden in die Rückstellungen eingestellt.
Nach dem 30. Juni 2018 sind folgende Vorgänge von besonderer Bedeutung eingetreten:
Mit Vertrag vom 8. Mai 2018 hat das Vorstandsmitglied, Herr Xu Zhao, der Gesellschaft Darlehensmittel in Höhe von insgesamt EUR 141.923,00 zinslos für eine vereinbarte Festlaufzeit bis 31. Dezember 2019 zur Verfügung gestellt. Das Darlehen dient der satzungsgemäßen Fortführung der Gesellschaft und zur Sicherung von Schadenersatzansprüchen der Gesellschaft gegenüber dem früheren Vorstandsmitglied, Herrn Yi Lei aus unberechtigten, durch Herrn Lei veranlasste Zahlungen im Geschäftsjahr 2017 in Höhe von TEUR 77 sowie Anfang 2018 in Höhe von TEUR 65. Herr Zhao hat gemäß Darlehensvertrag vom 8. Mai 2018 erklärt, dass er auf die Rückzahlung des Darlehens verzichtet, wenn der Schadenersatzanspruch gegenüber Herrn Lei uneinbringlich ist. Mit Beschluss vom 15. November 2018 hat der Aufsichtsrat der Panamax Aktiengesellschaft gegenüber Herrn Zhao erklärt, dass der Aufsichtsrat den Darlehensvertrag nicht anerkenne und die Einzahlung von TEUR 141.923 mit der Schadenersatzforderung verrechnet. Der Aufsichtsrat vertritt die Auffassung, dass Herr Zhao wegen unzureichender Kontrolle für den der Gesellschaft eingetretenen Schaden mit verantwortlich ist
Der Vorstand Xu Zhao hat am 19. November 2018 im Einvernehmen mit dem Aufsichtsrat die Niederlegung seines Vorstandsamts mit Wirkung zum 30. November 2018 erklärt.
Zur Stärkung des Eigenkapitals der Gesellschaft hat die Mehrheitsaktionärin Qiying Ju mit Beschluss vom 3. Dezember 2018 eine sonstige Zuzahlung in das Eigenkapital gemäß § 272 Abs. 2 Nr. 4 HGB geleistet. Die Einzahlung ist am selben Tag erfolgt.
Darüber hinaus haben sich nach dem 30. Juni 2018 keine weiteren Ereignisse von besonderer Bedeutung ergeben.
Geschäfte zwischen der Panamax AG und nahestehenden Personen und Unternehmen wurden nicht durchgeführt.
Die Gesellschaft beschäftigte in der Berichtsperiode keine Mitarbeiter.
Zum 30. Juni 2018 bestehen folgende finanziellen Verpflichtungen der Gesellschaft:
Es bestehen sonstige finanzielle Verpflichtungen begründet durch das Anmieten von Räumlichkeiten. Die Miete betrug im ersten Halbjahr TEUR 6. Die Mietverträge für Büro- und Lagerräume haben jeweils eine unbestimmte Mietdauer und sind mit einer Frist von 10 Wochen zum Ende eines Kalendermonats kündbar.
Die Verpflichtungen aus künftigen Mietzahlungen sind wie folgt fällig:
| Fällig innerhalb eines Jahres: | TEUR 13 |
| Fällig in ein bis fünf Jahren: | TEUR 51 |
| Insgesamt: | TEUR 64 |
Zum 30. Juni 2018 bestehen weitere sonstige finanzielle Verpflichtungen der Gesellschaft in Höhe von T€ 480. Diese Verpflichtungen resultieren aus Ansprüchen ausländischer Gesellschaften, die gegen die Panamax AG geltend gemacht werden. Der Vorstand weist diese Ansprüche entschieden zurück. Eine Prüfung dieser Ansprüche durch eine Rechtsanwaltskanzlei hat ergeben, dass eine Durchsetzung gegen die Panamax höchst unwahrscheinlich ist.
Für den Fall, dass entgegen den Erwartungen des Managements die Ansprüche ganz oder zum Teil durchgesetzt werden können, hat die ehemalige Mehrheitsaktionärin Guoshi Assets Investment Management Limited eine Freistellungserklärung abgegeben. Zusätzlich hat der Gesellschafter der Guoshi Assets Investment Management Limited (damalige Vorstand der Panamax AG), Herr Zhao Xu, eine persönliche Freistellungserklärung abgegeben.
Haftungsverhältnisse:
Haftungsverhältnisse liegen zum Bilanzstichtag nicht vor.
Geschäfte mit nahestehenden Personen zu unüblichen Konditionen wurden im Berichtszeitraum nicht vorgenommen.
| 1.Hj. | 1.Hj. | |
| 2018 | 2017 | |
| TEUR | TEUR | |
| Periodenfehlbetrag | -99 | -200 |
| Zunahme der Rückstellungen | +75 | -71 |
| Zunahme anderer Aktiva | -139 | +309 |
| Zunahme der Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen sowie anderer Passiva | +464 | -74 |
| Cashflow aus der laufenden Geschäftstätigkeit | +301 | -36 |
| Einzahlungen aus Eigenkapitalzuführungen | 0 | 229 |
| Cashflow aus der Finanzierungstätigkeit | 0 | 229 |
| Zahlungswirksame Veränderungen des Finanzmittelfonds | 301 | 193 |
| Finanzmittelfonds am Anfang der Periode | 176 | 317 |
| Finanzmittelfonds am Ende der Periode | 477 | 510 |
| Zusammensetzung des Finanzmittelfonds | ||
| Liquide Mittel | 477 | 510 |
| Gezeichnetes Kapital |
Kapitalrücklage | Bilanzverlust | Gesamt | |
| EUR | EUR | EUR | EUR | |
| Stand am 01.01.2017 | 1.737.076,00 | 461.116,02 | -1.850.786,64 | 347.405,38 |
| Barkapitalerhöhung | 126.024,00 | 103.339,68 | 229.363,68 | |
| Periodenergebnis | -567.770,48 | -567.770,48 | ||
| Saldo zum 31.12.2017 | 1.863.100,00 | 564.455,70 | -2.418.557,12 | 8.998,58 |
| Periodenergebnis | -98.574,61 | -98.574,61 | ||
| Saldo zum 30.06.2018 | 1.863.100,00 | 564.455,70 | -2.517.131,73 | 89.576,03 |
Der vorliegende Halbjahresfinanzbericht der Panamax AG wurde gemäß den Vorgaben des § 115 erstellt, jedoch nicht gemäß § 317 HGB geprüft. Eine prüferische Durchsicht durch den Abschlussprüfer wurde nicht durchgeführt.
Erklärung der gesetzlichen Vertreter der Panamax Aktiengesellschaft, Frankfurt am Main, für das 1. Halbjahr 2018:
„Wir versichern nach bestem Wissen und Gewissen, dass gemäß den anzuwendenden Rechnungslegungsgrundsätzen für die Zwischenberichterstattung der Zwischenabschluss unter Beachtung der Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Gesellschaft vermittelt und im Zwischenlagebericht der Geschäftsverlauf einschließlich des Geschäftsergebnisses und die Lage der Gesellschaft so dargestellt sind, dass ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild vermittelt wird, sowie die wesentlichen Chancen und Risiken der voraussichtlichen Entwicklung der Gesellschaft im verbleibenden Geschäftsjahr beschrieben sind.“
Frankfurt am Main, 16. Januar 2019
Panamax AG
Der Vorstand
Qiying Ju