Panamax Aktiengesellschaft

Frankfurt am Main

Halbjahresfinanzbericht
der Geschäftsführung nach § 115 WpHG für den Zeitraum
vom 1. Januar 2019 bis zum 30. Juni 2019

I. Zwischenlagebericht

1. Allgemeine Entwicklung

Zur Sicherstellung der Liquidität hatte die Mehrheitsaktionärin, Frau Qiying Ju, der Gesellschaft im Geschäftsjahr 2018 Darlehensmittel in Höhe von insgesamt TEUR 350 zur Verfügung gestellt. Darüber hinaus hatte die Mehrheitsaktionärin der Gesellschaft am 3. Dezember 2018 eine Einzahlung in die Kapitalrücklage nach § 272 Abs. 4 Nr. 4 HGB über weitere TEUR 300 zum Ausgleich der bilanziellen Überschuldung und Sicherstellung der Liquidität geleistet.

Auf Grundlage der Finanzplanung der Gesellschaft stehen bis zum 31. Dezember 2020 ausreichende liquide Mittel zur Deckung ihrer laufenden Zahlungsverpflichtungen zur Verfügung. Für die mittelfristige Aufrechterhaltung des Geschäftsbetriebs und die Umsetzung des auf Investitionen ausgerichteten Geschäftsmodells der Gesellschaft bedarf es der weiteren Zuführung von Kapital und Liquidität.

Ohne weitere Zuführung von Eigenkapital wird im zweiten Halbjahr 2019 eine bilanzielle Überschuldung eintreten. Zur Vermeidung der Überschuldung im Sinne der Insolvenzordnung (InsO) wurden die Darlehen der Mehrheitsaktionärin in Höhe von TEUR 350 mit Rangrücktritten versehen.

Derzeit gehen der Vorstand und der Aufsichtsrat davon aus, dass die Finanzplanung erreicht wird und keine wesentlichen Risiken bestehen. Die Bilanzierung der Vermögensgegenstände und Schulden erfolgt deshalb zu Fortführungswerten. Bei Verfehlen der Finanzplanung oder Risiken aus laufenden Aufsichtsverfahren des Bundesamts für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) könnte der Bestand der Gesellschaft jedoch gefährdet sein.

Mit Schreiben vom 26. Oktober 2015 der BaFin ist der Gesellschaft mitgeteilt worden, dass der Verdacht besteht, dass eine am 8. Juni 2015 veröffentlichte Ad-Hoc-Mitteilung im Zusammenhang mit einer Kapitalerhöhung zu spät veröffentlicht worden sei. Nach diversen Schriftwechseln zwischen der Gesellschaft und der BaFin wurde mit Schreiben vom 4. Juni 2018 mitgeteilt, dass das Ordnungswidrigkeitsverfahren wegen des Verdachtes auf Verstoßes gegen § 15 WpHG gegen die Panamax AG eröffnet wurde. Wir halten den Verdacht für unbegründet. Es wurde dementsprechend auch keine bilanzielle Vorsorge getroffen.

Mit Schreiben vom 18. Dezember 2018 und 5. Februar 2019 der BaFin ist der Gesellschaft mitgeteilt worden, dass gegen sie jeweils ein selbständiges Ordnungswidrigkeitsverfahren nach § 30 Abs. 1 Nr. 1 i.V.m. Abs. 4 OWiG wegen des Verdachts auf Verstoß gegen Vorschriften des WpHG zu Bekanntmachungs- und Veröffentlichungspflichten in insgesamt sechs Fällen verstoßen hat. Eine am 8. Juli 2015 in das Handelsregister eingetragene Kapitalerhöhung sowie eine weitere, am 30. März 2017 in das Handelsregister eingetragene Kapitalerhöhung wurden jeweils verspätet veröffentlicht. Ferner wurden zwei Stimmrechtsmitteilungen wegen Über- und Unterschreitung von Schwellenwerten nach § 33 WpHG jeweils verspätet veröffentlicht.

Die mit Schreiben vom 5. Februar 2019 eingeleiteten ordnungswidrigkeitsverfahren beziehen sich auf die verspätete öffentliche Zurverfügungstellung der Rechnungslegungsunterlagen für das Geschäftsjahr 2017 und des Halbjahresfinanzberichts für den Zeitraum vom 1. Januar bis 30. Juni 2018. Die Panamax Aktiengesellschaft hat die Bekanntmachung gemäß § 114 Abs. 1 Satz 2 WpHG nicht rechtzeitig veröffentlicht, ab welchem Zeitpunkt und unter welcher Internetadresse die Rechnungslegungsunterlagen für das Geschäftsjahr 2017 veröffentlicht werden. Ferner ist die Veröffentlichung des Halbjahresfinanzberichts für den Berichtszeitraum vom 1. Januar bis 30. Juni 2018 erst am 17. Januar 2019 und damit verspätet erfolgt.

Da die Verstöße auf Versäumnisse des früheren Vorstandes beruhen und der derzeitige Vorstand Maßnahmen ergriffen hat, um künftig eine umfassende und pünktliche Einhaltung der Bekanntmachungs- und Veröffentlichungspflichten sicherzustellen, gehen wir nach rechtlicher Prüfung davon aus, dass die BaFin von der Verhängung von Bußgeldern absehen wird beziehungsweise nur relativ geringe Bußgelder festsetzen wird. Es wurde dementsprechend keine bilanzielle Vorsorge getroffen.

Der Fortbestand der Gesellschaft könnte gefährdet sein, falls die anhängigen Ordnungswidrigkeitsverfahren entgegen der Einschätzung der Geschäftsleitung doch zu im Moment nicht quantifizierbaren Bußgeldern führen würden.

2. Entwicklung der Geschäftstätigkeit

Derzeit prüft die Gesellschaft verschiedene Investitionsmöglichkeiten in Unternehmen verschiedener Branchen in Deutschland. Konkrete Projekte haben sich daraus noch nicht ergeben.

Bei Durchführung von konkreten Investitionsprojekten bedarf es der Zuführung weiteren Kapitals.

Darüber hinaus plant die Gesellschaft zur Sicherstellung von Einnahmen Beratungsleistungen zu erbringen.

3. Vermögens- Finanz- und Ertragslage

Bei der Bewertung wird von der Fortführung der Unternehmenstätigkeit ausgegangen.

Die sonstigen Rückstellungen in Höhe von TEUR 94 beinhalten im Wesentlichen Rückstellungen für Kosten der Hauptversammlung TEUR 28, Aufsichtsratsvergütungen TEUR 30, nachkommende Rechnungen TEUR 4, Abschluss- und Prüfungskosten von TEUR 13 und Aufbewahrungskosten TEUR 19.

Die sonstigen Verbindlichkeiten von TEUR 375 enthalten Verbindlichkeiten aus Darlehen der Mehrheitsaktionärin, Frau Qiying Ju TEUR 362, Verbindlichkeiten aus Steuern von TEUR 9 und aus noch nicht ausbezahlten Vorstandsgehältern TEUR 4.

Die sonstigen betrieblichen Aufwendungen beinhalten im Wesentlichen Aufwendungen für Rechts- und Beratungskosten TEUR 52, Abschluss- und Prüfungskosten in Höhe von TEUR 14, Kosten der Hauptversammlung in Höhe von TEUR 8, Aufsichtsratsvergütungen von TEUR 18, Mietaufwendungen in Höhe von TEUR 7, laufende Beiträge in Höhe von TEUR 8 sowie sonstige übrige Aufwendungen von TEUR 6.

Die Gesellschaft erzielt im Mitteilungszeitraum ein negatives Ergebnis in Höhe von TEUR 111.

Der Cashflow aus laufender Geschäftstätigkeit beträgt TEUR -144. Wesentlicher Grund hierfür waren Auszahlungen der laufenden Aufwendungen.

Das Unternehmen war jederzeit in der Lage seinen Zahlungsverpflichtungen nachzukommen.

4. Prognose-, Chancen- und Risikobericht

Hinsichtlich der Prognose sowie des Chancen- und Risikoberichts wird auf den Lagebericht zum Jahresabschluss zum 31. Dezember 2018 verwiesen.

Wesentliche Änderungen, insbesondere hinsichtlich der bestehenden Risiken aus Aufsichtsverfahren haben sich zwischenzeitlich nicht ergeben.

II. Halbjahresabschluss

1. Zwischenbilanz
der Panamax Aktiengesellschaft, Frankfurt am Main
zum 30. Juni 2019

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Aktiva 30.06.2019 30.06.2018
EUR EUR
A. Anlagevermögen
I. Sachanlagen
1. andere Anlagen, Betriebs- und Geschäftsausstattung 81,52 313,36
B. Umlaufvermögen
I. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände
1. sonstige Vermögensgegenstände 3.748,08 155.389,41
II. Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei Kreditinstituten und Schecks 527.044,75 476.682,27
C. Rechnungsabgrenzungsposten 1.505,35 0,00
D. Nicht durch Eigenkapital gedeckter Fehlbetrag 0,00 89.576,03
532.379,70 721.961,07
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Passiva 30.06.2019 30.06.2018
EUR EUR
A. Eigenkapital
I. Gezeichnetes Kapital 1.863.100,00 1.863.100,00
II. Kapitalrücklage 864.455,70 564.455,70
III. Verlustvortrag 2.598.053,98- 2.418.557,12-
IV. Jahresfehlbetrag 111.101,79- 98.574,61-
nicht gedeckter Fehlbetrag 0,00 89.576,03
Summe Eigenkapital 18.399,93 0,00
B. Rückstellungen
1. sonstige Rückstellungen 94.457,08 171.985,20
C. Verbindlichkeiten
1. Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen 45.381,44 38.225,78
2. sonstige Verbindlichkeiten 374.141,25 511.750,09
Summe Verbindlichkeiten 419.522,69 549.975,87
532.379,70 721.961,07

2. Gewinn- und Verlustrechung
der Panamax Aktiengesellschaft, Frankfurt am Main,
für die Zeit vom 1. Januar bis zum 30. Juni 2019

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30.06.2019 30.06.2018
EUR EUR
1. sonstige betriebliche Erträge 7.860,27 141.923,08
2. Personalaufwand
a) soziale Abgaben und Aufwendungen für Altersversorgung und für Unterstützung 0,00 134,55
3. Abschreibungen
a) auf immaterielle Vermögensgegenstände des Anlagevermögens und Sachanlagen 265,48 250,64
4. sonstige betriebliche Aufwendungen 113.446,58 240.092,37
- davon Aufwendungen aus der Währungsumrechnung EUR 0,00 (EUR 0,79)
5. Zinsen und ähnliche Aufwendungen 5.250,00 20,13
6. Ergebnis nach Steuern 111.101,79- 98.574,61-
7. Periodenfehlbetrag 111.101,79 98.574,61
8. Verlustvortrag -2.598.053,98 -2.418.557,12
9. Bilanzverlust 2.709.155,77 2.517.131,73

3. Verkürzter Anhang zum Halbjahresabschluss
der Panamax AG, Frankfurt am Main
für den Zeitraum vom 1. Januar bis 30. Juni 2019

Allgemeine Angaben

Die Gesellschaft ist am regulierten Markt der Wertpapierbörse Frankfurt am Main im Segment „General Standard“ unter der Wertpapierkennnummer „A1R1C8“ gelistet. Entsprechend gilt die Gesellschaft zum Bilanzstichtag als eine große Kapitalgesellschaft gemäß § 267 Abs. 3 HGB in Verbindung mit § 264d HGB.

Die Gesellschaft hat ihren Sitz in Frankfurt am Main und wird beim Amtsgericht Frankfurt unter der Nummer HRB 104067 geführt.

Der Halbjahresabschluss der Panamax Aktiengesellschaft, Frankfurt am Main, für den Zeitraum vom 1. Januar bis 30. Juni 2019 wurde auf der Grundlage der handelsrechtlichen Ansatz-, Bewertungs- und Gliederungsvorschriften erstellt. Ergänzend dazu sind die Bestimmungen des Aktiengesetzes ("AktG") maßgebend.

Die Gliederung und der Ausweis der Posten der Bilanz entspricht den Vorschriften für große Kapitalgesellschaften (§ 266 HGB). Für die Gewinn- und Verlustrechnung wird das Gesamtkostenverfahren nach § 275 Abs. 2 HGB angewendet. Der Halbjahresabschluss wurde gem. § 264 Abs. 1 HGB um eine Kapitalflussrechnung und einen Eigenkapitalspiegel erweitert.

Der verkürzte Halbjahresabschluss enthält nicht sämtliche Angaben und Erklärungen, die für einen vollständigen Abschluss erforderlich sind, und sollte demzufolge in Verbindung mit dem Jahresabschluss zum 31.12.2018 gelesen werden.

Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden

Der vorliegende Halbjahresabschluss wurde unter der Prämisse der Fortführung der Unternehmenstätigkeit aufgestellt.

Die Ausweis- und Bewertungsmethoden wurden unverändert zum Vorjahreszeitraum angewandt.

Die Bewertung des Sachanlagevermögens erfolgte zu Anschaffungskosten gemäß § 255 Abs. 1 HGB, vermindert um planmäßige Abschreibungen. Die planmäßigen Abschreibungen erfolgen linear über die voraussichtliche wirtschaftliche Nutzungsdauer. Den planmäßigen Abschreibungen liegen folgende Nutzungsdauern zugrunde:

Geschäftsausstattung (EDV) 3 Jahre

Geringwertige Wirtschaftsgüter mit Anschaffungskosten bis zu EUR 800 netto werden im Zugangsjahr in voller Höhe aufwandswirksam in Abgang gebracht.

Die Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände sowie Guthaben bei Kreditinstituten werden zu Nominalwerten bzw. zum niedrigeren beizulegenden Wert angesetzt.

Auf den Ansatz der aktiven latenten Steuern wurde unter Inanspruchnahme von § 274 Abs. 1 S. 2 HGB verzichtet.

Die Rückstellungen tragen allen erkennbaren Risiken und ungewissen Verbindlichkeiten angemessen Rechnung. Die Bemessung des Erfüllungsbetrags erfolgt in einer Höhe, die nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung notwendig ist.

Die Verbindlichkeiten sind jeweils mit ihrem Erfüllungsbetrag angesetzt.

Auf fremde Währung lautende Vermögensgegenstände und Verbindlichkeiten wurden gemäß § 256a HGB zum Devisenkassamittelkurs am Bilanzstichtag bewertet.

Vermögensgegenstände und Verbindlichkeiten mit einer Laufzeit von mehr als einem Jahr wurden entsprechend § 256a S. 2 HGB i. V. m. § 253 Abs. 1 HGB zu historischen Kursen erfasst.

Angaben zu den Organen der Gesellschaft

Zusammensetzung des Vorstands:

Frau Qiying Ju, Finanz-Expertin, Fuzhou, Volksrepublik China, alleiniger Vorstand

Der Vorstand hat im Berichtszeitraum keine Vergütung erhalten.

Zusammensetzung des Aufsichtsrates:

Herr Mathias Schroeder (Vorsitzender), Rechtsanwalt bei Schroeder Xiang & Partner, Peking, Volksrepublik China

Herr Prof. Shuyu Zhang (stellvertretender Vorsitzender), Hochschullehrer an der International Business and Economics Universität, Peking, Volksrepublik China

Herr Hartwig Traber, Unternehmensberater, Alzenau, Deutschland

Die Mitglieder des Aufsichtsrates waren mit Ausnahme von Herrn Schroeder in keinen weiteren Aufsichtsräten tätig. Herr Matthias Schroeder war im Berichtszeitraum Vorsitzender des Aufsichtsrates der China BPIC Surveying Instruments AG, Hamburg.

Die Gesamtbezüge des Aufsichtsrats beliefen sich bis 30. Juni auf TEUR 18. Die Aufwendungen wurden in die Rückstellungen eingestellt.

Geschäfte mit nahestehenden Personen und Unternehmen

Geschäfte zwischen der Panamax AG und nahestehenden Personen und Unternehmen wurden nicht durchgeführt.

Sonstige Angaben

Die Gesellschaft beschäftigte in der Berichtsperiode keine Mitarbeiter.

Zum 30. Juni 2019 bestehen folgende finanziellen Verpflichtungen der Gesellschaft:

Es bestehen sonstige finanzielle Verpflichtungen begründet durch das Anmieten von Räumlichkeiten. Die Miete betrug im ersten Halbjahr TEUR 7. Die Mietverträge für Büro- und Lagerräume haben jeweils eine unbestimmte Mietdauer und sind mit einer Frist von 10 Wochen zum Ende eines Kalendermonats kündbar.

Die Verpflichtungen aus künftigen Mietzahlungen sind wie folgt fällig:

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Fällig innerhalb eines Jahres: TEUR 13
Fällig in ein bis fünf Jahren: TEUR 52
Insgesamt: TEUR 65

Haftungsverhältnisse:

Haftungsverhältnisse liegen zum Bilanzstichtag nicht vor.

Geschäfte mit nahestehenden Personen zu unüblichen Konditionen wurden im Berichtszeitraum nicht vorgenommen.

4. Kapitalflussrechnung
der Panamax Aktiengesellschaft, Frankfurt am Main
für die Zeit vom 1. Januar 2019 bis 30. Juni 2019

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30.06.2019 Vorjahr
EUR EUR
- Auszahlungen an Lieferanten und Beschäftigte 125.444,76 174.656,26
+ Sonstige Einzahlungen, die nicht der Investitions- oder Finanzierungstätigkeit zuzuordnen sind 1.108,34 141.923,08
Zunahme anderer Aktiva -139 +309
- Sonstige Auszahlungen, die nicht der Investitions- oder Finanzierungstätigkeit zuzuordnen sind 19.717,81 160.968,00
+ Ertragsteuerzahlungen 0,00 2.373,75
Cashflow aus der laufenden Geschäftstätigkeit 144.054,23- 191.327,43-
- Auszahlungen für Investitionen in das Sachanlagevermögen 159,00 0,00
Cashflow aus der Investitionstätigkeit 159,00- 0,00
+ Einzahlungen aus der Begebung von Anleihen und der Aufnahme von (Finanz-) Krediten 750,00 50.000,00
- Auszahlungen aus der Tilgung von Anleihen und (Finanz-) Krediten 4.500,00- 441.923,00-
- Gezahlte Zinsen 5.250,00 0,00
Cashflow aus der Finanzierungstätigkeit 0,00 491.923,00
Zahlungswirksame Veränderungen des Finanzmittelfonds (Summe der Cashflows) 144.213,23- 300.595,57
+ Finanzmittelfonds am Anfang der Periode 671.257,98 176.086,70
Finanzmittelfonds am Ende der Periode 527.044,75 476.682,27

5. Eigenkapitalspiegel
der Panamax Aktiengesellschaft, Frankfurt am Main
zum 30. Juni 2019

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Gezeichnetes
Kapital
Kapitalrücklage Bilanzverlust Gesamt
EUR EUR EUR EUR
Stand am 01.01.2018 1.863.100,00 564.455,70 2.418.557,12- 8.998,58
Periodenergebnis 98.574,61- 98.574,61-
Saldo zum 30.06.2018 1.863.100,00 564.455,70 2.517.131,73- 89.576,03-
Stand am 01.01.2019 1.863.100,00 864.455,70 2.598.053,98- 129.501,72
Periodenergebnis 111.101,79- 111.101,79-
Saldo zum 30.06.2019 1.863.100,00 864.455,70 2.709.155,77- 18.399,93

III. Hinweis zum Verzicht auf eine Prüfung

Der vorliegende Halbjahresfinanzbericht der Panamax AG wurde gemäß den Vorgaben des § 115 WpHG erstellt, jedoch nicht gemäß § 317 HGB geprüft. Eine prüferische Durchsicht durch den Abschlussprüfer wurde nicht durchgeführt.

IV. Versicherung der gesetzlichen Vertreter

Erklärung der gesetzlichen Vertreter der Panamax Aktiengesellschaft, Frankfurt am Main, für das 1. Halbjahr 2019:

„Wir versichern nach bestem Wissen und Gewissen, dass gemäß den anzuwendenden Rechnungslegungsgrundsätzen für die Zwischenberichterstattung der Zwischenabschluss unter Beachtung der Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Gesellschaft vermittelt und im Zwischenlagebericht der Geschäftsverlauf einschließlich des Geschäftsergebnisses und die Lage der Gesellschaft so dargestellt sind, dass ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild vermittelt wird, sowie die wesentlichen Chancen und Risiken der voraussichtlichen Entwicklung der Gesellschaft im verbleibenden Geschäftsjahr beschrieben sind.“

 

Fujian, 26. September 2019

Panamax AG

Der Vorstand

Qiying Ju