PATRIZIA IMMOBILIEN AG
Augsburg
ISIN DE 000 PAT1AG3
Wertpapier-Kenn-Nr. PAT1AG
Augsburg, im Mai 2011
Sehr geehrte Aktionärinnen und Aktionäre,
wir laden Sie herzlich ein zur
ordentlichen Hauptversammlung der PATRIZIA Immobilien AG
am Mittwoch, den 29. Juni 2011, um 10:00 Uhr im Tagungszentrum der Messe Augsburg,
Am Messezentrum 5, 86159 Augsburg.
Tagesordnung
Punkt 1 der Tagesordnung
Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses der PATRIZIA Immobilien AG zum 31. Dezember 2010, des gebilligten Konzernabschlusses
zum 31. Dezember 2010, des Berichts über die Lage der Gesellschaft und des Konzerns für das Geschäftsjahr 2010 sowie des Berichts
des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2010 und des erläuternden Berichts des Vorstands zu den Angaben nach § 289 Abs. 4,
§ 315 Abs. 4 HGB und § 289 Abs. 5 HGB.
Die genannten Unterlagen sind im Internet unter www.patrizia.ag/investor_relations/hauptversammlung.html zugänglich. Sie liegen
auch in der Hauptversammlung zur Einsichtnahme aus.
Der Aufsichtsrat hat bereits den Jahresabschluss festgestellt und den Konzernabschluss gebilligt. Entsprechend den gesetzlichen
Bestimmungen erfolgt daher zu diesem Tagesordnungspunkt keine Beschlussfassung.
Punkt 2 der Tagesordnung
Beschlussfassung über die Verwendung des Bilanzgewinns der PATRIZIA Immobilien AG
Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor zu beschließen:
Der Bilanzgewinn der PATRIZIA Immobilien AG für das Geschäftsjahr 2010 in Höhe von 37.326.952,87 Euro wird in voller Höhe
auf neue Rechnung vorgetragen.
Der Vorschlag zur Gewinnverwendung ist im Internet unter www.patrizia.ag/investor_relations/hauptversammlung.html zugänglich.
Er liegt auch in der Hauptversammlung zur Einsichtnahme aus.
Punkt 3 der Tagesordnung
Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Vorstands
Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor zu beschließen:
Den im Geschäftsjahr 2010 amtierenden Mitgliedern des Vorstands wird Entlastung für diesen Zeitraum erteilt.
Punkt 4 der Tagesordnung
Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrats
Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor zu beschließen:
Den im Geschäftsjahr 2010 amtierenden Mitgliedern des Aufsichtsrats wird Entlastung für diesen Zeitraum erteilt.
Punkt 5 der Tagesordnung
Wahl des Abschlussprüfers und des Konzernabschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2011
Der Aufsichtsrat schlägt vor zu beschließen:
Zur Abschlussprüferin und Konzernabschlussprüferin und zur Prüferin für eine prüferische Durchsicht unterjähriger Finanzberichte
für das Geschäftsjahr 2011 wird die Deloitte & Touche GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, München, gewählt.
Punkt 6 der Tagesordnung
Wahl von Aufsichtsratsmitgliedern
Die Amtszeit sämtlicher von der Hauptversammlung gewählten Aufsichtsratsmitglieder endet mit Beendigung der Hauptversammlung
vom 29. Juni 2011. Der Aufsichtsrat setzt sich gemäß §§ 96 Abs. 1, 101 Abs. 1 AktG und § 9 Abs. 1 der Satzung der Gesellschaft
aus drei von der Hauptversammlung zu wählenden Mitgliedern zusammen. Die Hauptversammlung ist an Wahlvorschläge nicht gebunden.
Der Aufsichtsrat schlägt vor, die Herren
|
a)
|
Dr. Theodor Seitz LL.M., Rechtsanwalt und Steuerberater, Partner der Kanzlei Seitz, Weckbach, Fackler, Augsburg
|
|
b)
|
Harald Boberg, Repräsentant Bankhaus Lampe KG, (Bielefeld), Hamburg
|
|
c)
|
Manfred J. Gottschaller, Vorstand i. R. Bayerische Handelsbank AG, München
|
für die Zeit vom Ende der ordentlichen Hauptversammlung 2011 bis zur Beendigung der ordentlichen Hauptversammlung, die über
die Entlastung des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2013 entscheidet, zu Mitgliedern des Aufsichtsrats der Gesellschaft
zu wählen. Die Hauptversammlung wird über die Besetzung der drei Sitze im Aufsichtsrat in getrennten Wahlgängen entscheiden.
Die vom Aufsichtsrat zur Wahl als Aufsichtsratsmitglieder vorgeschlagenen Herren gehören bereits folgenden gesetzlich zu bildenden
Aufsichtsräten oder vergleichbaren in- und ausländischen Kontrollgremien an:
|
a)
|
Dr. Theodor Seitz LL.M.
|
|
b)
|
Harald Boberg
|
*
|
HanseMerkur Lebensversicherung AG, Hamburg
|
|
*
|
Flughafen Hamburg GmbH, Hamburg
|
|
|
c)
|
Manfred J. Gottschaller
Keine Mandate
|
Für den Fall seiner Wahl durch die Hauptversammlung beabsichtigt Herr Dr. Seitz bei der anstehenden Wahl für den Aufsichtsratsvorsitz
zu kandidieren.
Gesamtzahl der Aktien und Stimmrechte
Das Grundkapital der Gesellschaft von 52.130.000,00 Euro ist im Zeitpunkt der Einberufung der Hauptversammlung eingeteilt
in 52.130.000 Stückaktien. Jede Stückaktie gewährt eine Stimme, so dass im Zeitpunkt der Einberufung auf Grundlage der Satzung
52.130.000 Stimmrechte bestehen. Die Gesellschaft hält keine eigenen Aktien.
Voraussetzungen für die Teilnahme an der Hauptversammlung und die Ausübung des Stimmrechts
Zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung des Stimmrechts sind gemäß § 18 Abs. 2 der Satzung der Gesellschaft
diejenigen Aktionäre berechtigt, die im Aktienregister eingetragen sind und sich in Textform in deutscher oder englischer
Sprache angemeldet haben. Die Anmeldung muss der Gesellschaft spätestens bis zum Ablauf des
22. Juni 2011
zugehen. Aktionäre können sich per Post unter der Anschrift
PATRIZIA Immobilien AG, Aktionärsservice, Postfach 14 60, 61365 Friedrichsdorf,
per Telefax unter der Faxnummer +49 (0) 69 2222 34291 oder elektronisch per E-Mail an patrizia.hv@rsgmbh.com anmelden.
Bitte verwenden Sie für die Anmeldung das Anmeldeformular, das Ihnen gemeinsam mit der Einladung übersandt wird. Bei einer
Anmeldung per E-Mail geben Sie bitte in jedem Fall Ihren vollständigen Namen, Ihre Anschrift und Ihre Aktionärsnummer(n) an.
Bitte melden Sie sich frühzeitig an, wenn Sie eine Teilnahme an der Hauptversammlung beabsichtigen, um die Organisation der
Hauptversammlung zu erleichtern.
Maßgeblich für das Stimmrecht in der Hauptversammlung ist der im Aktienregister eingetragene Bestand am Tag der Hauptversammlung.
Dieser wird dem Bestand am 22. Juni 2011 entsprechen, da aus organisatorischen Gründen vom Tag des Anmeldeschlusses bis zum
Tag der Hauptversammlung keine Umschreibungen im Aktienregister vorgenommen werden.
Verfahren für die Stimmabgabe durch einen Bevollmächtigten
Aktionäre, die im Aktienregister eingetragen sind, können ihre Teilnahme- und Stimmrechte auch durch einen Bevollmächtigten
ausüben lassen. Auch im Fall der Bevollmächtigung ist der rechtzeitige Zugang der Anmeldung bei der Gesellschaft unter einer
der angegebenen Adressen bis zum Ablauf des
22. Juni 2011
durch den Aktionär oder den Bevollmächtigen sicherzustellen.
1. Wenn weder ein Kreditinstitut noch eine Aktionärsvereinigung oder eine sonst in § 135 Abs. 8 und 10 AktG genannte Person
oder Institution bevollmächtigt wird, bedürfen die Erteilung der Vollmacht, ihr Widerruf und der Nachweis der Bevollmächtigung
gegenüber der Gesellschaft der Textform. Die Vollmacht, ihr Widerruf bzw. der entsprechende Nachweis können der Gesellschaft
per Post unter der Anschrift
PATRIZIA Immobilien AG, Aktionärsservice, Postfach 14 60, 61365 Friedrichsdorf
per Telefax unter der Faxnummer +49 (0) 69 2222 34291 oder
elektronisch per E-Mail an patrizia.hv@rsgmbh.com übermittelt werden. Im Falle einer E-Mail geben Sie bitte in jedem Fall
Ihren vollständigen Namen, Ihre Anschrift und die Aktionärsnummer(n) an.
Jeder stimmberechtigten Person wird auf Verlangen in Textform ein Formular für die Erteilung einer Stimmrechtsvollmacht für
die Hauptversammlung übermittelt. Bitte beachten Sie bei der Vollmachtserteilung die Hinweise auf den Formularen, die Ihnen
zusammen mit der Einladung übersandt werden.
2. Für die Bevollmächtigung von Kreditinstituten, Aktionärsvereinigungen und anderen ihnen nach § 135 Abs. 8 und 10 AktG gleichgestellten
Personen und Institutionen sowie den Widerruf und den Nachweis einer solchen Bevollmächtigung gelten die gesetzlichen Bestimmungen,
insbesondere § 135 AktG. Bitte beachten Sie auch die von den Kreditinstituten, Aktionärsvereinigungen und anderen Personen
und Institutionen insoweit vorgegebenen Besonderheiten.
Ist ein Kreditinstitut im Aktienregister eingetragen, so kann dieses Kreditinstitut das Stimmrecht für Aktien, die ihm nicht
gehören, nur aufgrund einer Ermächtigung des Aktionärs ausüben. Entsprechendes gilt für Aktionärsvereinigungen und andere
ihnen nach § 135 Abs. 8 und 10 AktG gleichgestellte Personen und Institutionen.
3. Die Gesellschaft bietet ihren Aktionären als Service an, die Stimmrechte aus angemeldeten Aktien in der Hauptversammlung
durch von der Gesellschaft benannte weisungsgebundene Stimmrechtsvertreter ausüben zu lassen. Die Stimmrechtsvertreter können
vor der Hauptversammlung bevollmächtigt werden und werden die Stimmrechte der Aktionäre nur nach Maßgabe der ihnen erteilten
Weisungen ausüben. Die Stimmrechtsvertreter sind auch bei erteilter Vollmacht nur zur Stimmrechtsausübung befugt, soweit eine
ausdrückliche Weisung zu den einzelnen Tagesordnungspunkten vorliegt. Sollte zu einem Tagesordnungspunkt eine Einzelabstimmung
stattfinden, gilt eine hierzu bereits erteilte Weisung für jede Einzelabstimmung. Die Stimmrechtsvertreter stehen nur für
die weisungsgebundene Abstimmung über Anträge zur Verfügung, zu denen es mit dieser Einladung bekannt gemachte Vorschläge
von Vorstand und/oder Aufsichtsrat gibt oder die nach den §§ 126, 127 AktG zugänglich gemacht werden. Die Stimmrechtsvertreter
nehmen keine Aufträge zu Wortmeldungen, zum Stellen von Fragen oder Anträgen von Aktionären oder zur Einlegung von Widersprüchen
gegen Hauptversammlungsbeschlüsse entgegen.
Die Vollmachten und Weisungen an die Stimmrechtsvertreter der Gesellschaft können in Textform per Post an
PATRIZIA Immobilien AG, Aktionärsservice, Postfach 14 60, 61365 Friedrichsdorf oder
per Telefax unter der Faxnummer +49 (0) 69 2222 34291 oder
elektronisch per E-Mail an patrizia.hv@rsgmbh.com erteilt werden.
Sie müssen bis zum Ablauf des
22. Juni 2011
bei der Gesellschaft eingegangen sein. Wir bitten die Aktionäre, die Hinweise in den Einladungsunterlagen zu beachten. Bei
Vollmachtserteilung an die von der Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertreter per E-Mail geben Sie bitte in jedem Fall Ihren
vollständigen Namen, Ihre Anschrift, Ihre Aktionärsnummer(n) und Ihre Weisungen zu den einzelnen Tagesordnungspunkten an.
Formulare für die Anmeldung und für die Bevollmächtigung und Weisungserteilung sowie ein Freiumschlag sind den Unterlagen
beigefügt, die den Aktionären zusammen mit der Einladung übersandt werden.
Rechte der Aktionäre
Den Aktionären stehen im Vorfeld der Hauptversammlung und in der Hauptversammlung unter anderem die folgenden Rechte zu.
1. Erweiterung der Tagesordnung
Aktionäre, deren Anteile zusammen den zwanzigsten Teil des Grundkapitals (entspricht 2.606.500 Euro) oder den anteiligen Betrag
von 500.000 Euro erreichen, können gemäß § 122 Abs. 2 AktG verlangen, dass Gegenstände auf die Tagesordnung gesetzt und bekanntgemacht
werden. Jedem neuen Gegenstand muss eine Begründung oder eine Beschlussvorlage beiliegen. Das Verlangen ist schriftlich an
den Vorstand der Gesellschaft zu richten. Es muss der Gesellschaft mindestens 30 Tage vor der Versammlung, also bis spätestens
Sonntag, den 29. Mai 2011, 24:00 Uhr, zugehen.
2. Gegenanträge; Wahlvorschläge
Jeder Aktionär ist gemäß § 126 Abs. 1 AktG berechtigt, Gegenanträge zu den Beschlussvorschlägen zu den Punkten der Tagesordnung
zu übersenden. Sollen die Gegenanträge von der Gesellschaft zugänglich gemacht werden, müssen sie spätestens 14 Tage vor der
Versammlung, d. h. spätestens bis zum 14. Juni 2011, 24:00 Uhr, bei der Gesellschaft unter einer der nachfolgenden Adressen
eingegangen sein:
Per Post an: PATRIZIA Immobilien AG, Investor Relations, Fuggerstraße 26, 86150 Augsburg
Per Telefax an die Nummer: +49 (0) 821 / 5 09 10-3 99
Per E-Mail an die Adresse: Hauptversammlung@patrizia.ag
Anderweitig adressierte Anträge werden nicht zugänglich gemacht.
Vorbehaltlich § 126 Abs. 2 und 3 AktG werden wir zugänglich zu machende Gegenanträge von Aktionären einschließlich des Namens
des Aktionärs und der Begründung sowie etwaige Stellungnahmen der Verwaltung hierzu im Internet unter www.patrizia.ag/investor_relations/hauptversammlung.html
veröffentlichen.
Diese Regelungen gelten gemäß § 127 AktG für den Vorschlag eines Aktionärs zur Wahl von Aufsichtsratsmitgliedern oder von
Abschlussprüfern sinngemäß. Solche Vorschläge müssen jedoch nicht begründet werden. Zusätzlich zu den in § 126 Abs. 2 AktG
genannten Gründen braucht der Vorstand einen Wahlvorschlag unter anderem auch dann nicht zugänglich zu machen, wenn der Vorschlag
nicht Namen, ausgeübten Beruf und Wohnort des Kandidaten enthält.
3. Auskunftsrecht
Jedem Aktionär ist gemäß § 131 Abs. 1 AktG auf Verlangen in der Hauptversammlung vom Vorstand Auskunft über Angelegenheiten
der Gesellschaft zu geben, soweit die Auskunft zur sachgemäßen Beurteilung eines Gegenstands der Tagesordnung erforderlich
ist und kein Auskunftsverweigerungsrecht besteht. Die Auskunftspflicht des Vorstands erstreckt sich auch auf die rechtlichen
und geschäftlichen Beziehungen der PATRIZIA Immobilien AG zu den mit ihr verbundenen Unternehmen. Des Weiteren betrifft die
Auskunftspflicht auch die Lage des PATRIZIA Konzerns und der in den Konzernabschluss einbezogenen Unternehmen.
Informationen und Unterlagen zur Hauptversammlung
Die unter den Tagesordnungspunkten 1 und 2 genannten Unterlagen sowie die sonstigen Informationen nach § 124a AktG sind im
Internet unter www.patrizia.ag/investor_relations/hauptversammlung.html zugänglich. Die der Hauptversammlung zugänglich zu
machenden Unterlagen liegen auch in der Hauptversammlung zur Einsichtnahme aus.
PATRIZIA Immobilien AG
Der Vorstand
|