PEARL GOLD AGFrankfurt am MainHalbjahresfinanzbericht nach WpHG für den Zeitraum vom 01.01.2025 bis zum 30.06.2025Zwischenlagebericht zum 30.06.20251. Grundlage des Unternehmens1.1 GeschäftsmodellDie PEARL GOLD AG (nachfolgend „Pearl Gold“) ist eine deutsche Aktiengesellschaft mit Sitz in Frankfurt am Main. Pearl Gold ist ein in 2009 wirtschaftlich neu gegründetes Unternehmen. Seit September 2012 ist sie am General Standard der Frankfurter Wertpapierbörse notiert. Gegenstand der Gesellschaft ist laut Satzung der direkte und indirekte Erwerb sowie die Entwicklung von Beteiligungen und Konzessionen an ausländischen Bergbauunternehmen, insbesondere im Bereich der Förderung von Gold und anderen Edelmetallen, sowie die Erbringung von Beratungs- und Projektentwicklungsleistungen auf dem Gebiet der Entwicklung und Durchführung von Projekten zur Gewinnung von Gold und anderen Edelmetallen sowie auf dem Gebiet der Finanzierung solcher Vorhaben. Die Gesellschaft ist zu allen Maßnahmen und Geschäften berechtigt, die zur Erreichung und Verwirklichung des Gegenstandes notwendig und nützlich erscheinen. Sie kann hierzu insbesondere Zweigniederlassungen im In- und Ausland errichten sowie Unternehmen gleicher oder verwandter Art gründen, erwerben oder sich an ihnen beteiligen (vgl. § 2 der Satzung). Die Gesellschaft hat zu keinem Zeitpunkt Angestellte beschäftigt. Die Gesellschaft fungiert konkret als Investor in Goldabbauprojekten in Afrika. Hierzu erwarb die Gesellschaft im Jahr 2010 – in ihrer Funktion als Holdinggesellschaft – 25 % der Anteile an der Wassoul’Or S.A. mit Sitz in Bamako, Republik Mali. Diese Beteiligungsgesellschaft wurde im August 2019 in Faboula Gold S.A. umbenannt (nachfolgend als „Faboula“ bezeichnet.) Bis März 2012 stellte diese 25%-Beteiligung das wesentliche Aktivum der Gesellschaft dar. Faboula ist eine nach malischem Recht gegründete Kapitalgesellschaft mit Sitz in Bamako (Mali). Sie ist im dortigen Handelsregister unter der Nr. 2002.B.03.74 eingetragen und verfügt über ein Grundkapital von XOF 2,2 Mrd. (XOF 655,957 ≈ EUR 1). Nach Abschluss der Prospektion abgegrenzter Abbaugebiete von insgesamt ca. 100 km² in der Region Faboula sowie der Erstellung einer Machbarkeitsstudie über die identifizierten Goldvorkommen auf einem Teilgebiet von ca. 2 km² erwarb die malische Gesellschaft SODINAF S.A., Bamako (nachfolgend „Sodinaf“), im Jahr 1997 die Abbaurechte für das gesamte Konzessionsgebiet mit einer Laufzeit von 30 Jahren von der Republik Mali. Diese Rechte wurden im Jahr 2005 auf Faboula übertragen. Nach malischem Recht erhielt die Republik Mali 20 % der Anteile an Faboula (neben zunächst 80 % für Sodinaf). Die derzeit gültige Abbaugenehmigung der Faboula läuft bis zum 30. Mai 2027. Die Faboula Gold S.A. und der Staat Mali haben am 28. Juli 2025 einen Vergleich geschlossen. Dieser Vergleich beinhaltet eine verbindliche Einigung über die Verlängerung der Abbaulizenz der Faboula Gold S.A. um zehn Jahre. Darüber hinaus umfasst die Vereinbarung Investitions- und Rekapitalisierungszusagen sowie eine Zahlung in Höhe von zwei Milliarden CFA-Francs durch Faboula Gold S.A. an den Staat Mali. Die Pearl Gold AG ist an der Vereinbarung nicht beteiligt, übernimmt keine Zahlungsverpflichtungen und ist ausschließlich als Anteilseignerin betroffen. Mit Vertrag vom 31. Mai 2005 wurden 770 Aktien der Faboula (entsprechend 70 % des Grundkapitals) an den Fonds “Or Mansa Moussa”/Mansa Moussa Gold Fund (nachfolgend „MMGF“) mit Sitz in Montreal, Kanada, abgetreten. In einer am 5. April 2005 geschlossenen Vereinbarung („Convention relative au financement du projet Kodiéran“) verpflichtete sich Faboula, an den MMGF 150.000 Feinunzen Gold zu liefern, als Gegenleistung für die Finanzierung der zur Goldgewinnung erforderlichen technischen Anlagen. Im Laufe des Jahres 2010 erwarb die Gesellschaft – im Rahmen zweier Kapitalerhöhungen auf insgesamt EUR 20 Mio. – vom MMGF 275 Aktien der Faboula (entsprechend 25 % des Kapitals). Im Jahr 2011 gingen die verbleibenden Finanzierungspflichten für die Mine sowie die Goldlieferrechte vom MMGF auf Sodinaf über. Im März 2012 erwarb die Gesellschaft durch Sacheinlage Goldlieferansprüche von Sodinaf, also das Recht, von Faboula die Lieferung von insgesamt 48.000 Feinunzen Gold zu verlangen. Zum Zeitpunkt der Aufstellung dieses Jahresabschlusses hat die Gesellschaft hiervon noch einen Anspruch auf Lieferung von 28.973 Feinunzen Gold (nominal). Im Zuge einer beschlossenen Sachkapitalerhöhung bei der Wassoul’Or/Faboula, bei der unter anderem Teile der Goldlieferrechte eingebracht werden sollen, ist davon auszugehen, dass der betroffene Anteil künftig bilanziell einer angepassten Bewertung unterliegt. Vor diesem Hintergrund hat die Gesellschaft zum Bilanzstichtag 31. Dezember 2024 im Rahmen einer vorsichtigen Bewertung eine Wertberichtigung auf ihre Forderungen gegenüber der FABOULA GOLD S.A. vorgenommen. Diese betrifft 13.009 Feinunzen Gold und reduziert den ursprünglich bilanzierten Gesamtbetrag entsprechend. Da die Gesellschaft ab 2014 ihr Management und ihre finanziellen Ressourcen vollständig auf die Entwicklungen bei Faboula sowie die Bewältigung des eigenen Insolvenzverfahrens konzentrieren musste, wurden ab dem Jahr 2014 keine weiteren Projekte verfolgt. Die 25%-Beteiligung an Faboula war das wesentliche Aktivum der Gesellschaft; folglich beeinträchtigte die Stilllegung der Mine Kodiéran ab 2013 die operative Geschäftstätigkeit der Gesellschaft erheblich und trug in der Folge zur Eröffnung des Insolvenzverfahrens über die Gesellschaft bei. Vor diesem Hintergrund wird in diesem Lagebericht auf bestimmte Punkte nicht bzw. nur kurz eingegangen:
1.2 SteuerungssystemeIm Berichtszeitraum und bereits in den Vorjahren wurden sämtliche Rechnungslegungs- und Controlling-Aufgaben von dem Alleinvorstand wahrgenommen (siehe dazu auch unten im Risikomanagementsystem). Die Gesellschaft verfügt nach wie vor über keine regelmäßigen operativen Erträge. Da der Minenbetrieb der Beteiligungsgesellschaft Faboula in den vergangenen Jahren wiederholt unterbrochen war, bis heute unterhalb der vollen Kapazität liegt und die Gesellschaft zudem 2014 ein insolvenzrechtliches Sanierungsverfahren durchlaufen hat, wurden im Berichtszeitraum weder Goldlieferungen an die Gesellschaft aus den bestehenden Lieferansprüchen erbracht noch Dividendenausschüttungen aus der Beteiligung vereinnahmt. Allerdings sind vierteljährliche Goldlieferungen von jeweils 1.500 Feinunzen, beginnend zum 30. Juni 2022, vertraglich fest vereinbart worden. Die ersten beiden Lieferungen (fällig zum 30. Juni und 30. September 2022) wurden von Faboula vertragsgemäß durch Zahlungen in Höhe des jeweiligen Gold- Tagespreises abgegolten. Die seitdem fälligen Tranchen konnten von Faboula bislang – mit Verweis auf dringend notwendige Investitionen – nicht erbracht werden. Im Falle von Verzögerungen stehen der Gesellschaft Verzugszinsen zu und es kann ein Schiedsgerichtsverfahren eingeleitet werden. Nach Angaben der Faboula dienen die erwähnten Investitionen der technischen Ertüchtigung der Mine und einer Erhöhung der Förderkapazität auf ein Niveau, das nachhaltig substanzielle Überschüsse ermöglicht. Die Steuerung der Gesellschaft erfolgt daher auf der Grundlage cashflow-orientierter Kennzahlen. Dabei werden die erwarteten Zahlungsmittelzuflüsse den voraussichtlichen Zahlungsmittelabflüssen zeitlich gegenübergestellt, um Liquiditätsentwicklungen frühzeitig zu erkennen und zu steuern. 2 Wirtschaftsbericht2.1 Gesamtwirtschaftliche und branchenbezogene RahmenbedingungenDie gesamtwirtschaftliche Entwicklung ist für die Gesellschaft nur mittelbar relevant, nämlich insoweit, als sie Einfluss auf den Goldpreis bzw. die Kostenfaktoren der Faboula hat. Der Goldpreis schwankte im Berichtszeitraum zwischen EUR 2.534,45 und EUR 3.014,85 pro Feinunze. Bis zur Erstellung dieses Abschlusses (Stand: 23. September 2025) fiel der Goldpreis nicht unter EUR EUR 2.534,45 pro Feinunze. Zum Zeitpunkt der Berichterstellung (Stand: 23. September 2025) liegt er bei EUR 3.185,82 je Feinunze. Abbildung 1 veranschaulicht die Goldpreisentwicklung seit Jahresanfang 2025. ![]() Die Absatzmärkte für Gold erweisen sich weiterhin als stabil. Es ist daher weder mit einem Überangebot noch mit einem daraus resultierenden Preisverfall zu rechnen; ein unmittelbarer Absatz des geförderten Goldes über die etablierten Handelsplätze ist nach wie vor jederzeit sichergestellt. 2.2 GeschäftsverlaufDer Gesellschaft stehen kraft ihrer Beteiligung zwei Sitze im Verwaltungsrat der Faboula zu. Seit 2021 wurden diese von Frau Julia Boutonnet und Herrn Gregor Hubler wahrgenommen. Nach dem Ausscheiden von Frau Boutonnet aus dem Vorstand der Gesellschaft (siehe unten) ist ihr Sitz im Verwaltungsrat der Faboula derzeit unbesetzt; das Nachbesetzungsverfahren läuft. Am 4. November 2021 beschloss die ordentliche Hauptversammlung der Gesellschaft mit den erforderlichen Mehrheiten unter anderem die Fortsetzung der Gesellschaft, die Schaffung eines genehmigten Kapitals in Höhe von EUR 12.500.000,00 sowie verschiedene Satzungsänderungen. Die bisherige Abwicklerin, Frau Julia Boutonnet, wurde vom Aufsichtsrat im Zuge der Fortsetzung der Gesellschaft zum Vorstand bestellt. In der ordentlichen Hauptversammlung vom 9. Dezember 2022 wurde eine Satzungsänderung zur Ermöglichung virtueller Hauptversammlungen beschlossen. Bei Aufstellung dieses Jahresabschlusses sind die vorgenannten Beschlüsse im Handelsregister eingetragen und damit wirksam. Frau Boutonnet schied am 20. November 2023 aus dem Vorstand der Gesellschaft aus; an ihrer Stelle wurde mit gleichem Datum Herr Gregor Hubler zum alleinigen Vorstand bestellt. 2.3 Ertrags-, Finanz- und VermögenslageErträge aus der primären Geschäftstätigkeit (Goldförderung über die Beteiligung Faboula) können erst erzielt werden, wenn Faboula in nennenswertem Umfang Gold produziert. In ihrer Stellung als Anteilseignerin partizipiert die Gesellschaft zudem nur an etwaigen Gewinnen der Faboula, die in Form von Dividenden ausgeschüttet werden. Nach verschiedenen Anlaufschwierigkeiten, der Einstellung der Förderung im Jahr 2013 sowie einem anschließenden insolvenzrechtlichen Schutzschirmverfahren ab 2014 hat Faboula unter ihrer neuen Mehrheitsgesellschafterin MNG (Beteiligung seit 2019; seit 2022 ist deren Muttergesellschaft die Multi Assets Holding Ltd.) eine techno-ökonomische Bewertung einschließlich Geschäftsplan vorgelegt. Die DMT beurteilt diesen Geschäftsplan trotz einiger Unklarheiten als realistisch und leitet daraus einen positiven Geschäftsausblick ab. Schlüssel zu Wirtschaftlichkeit und Gewinn bleibt jedoch eine verlässlich funktionierende Aufbereitung und Gewinnung des Goldes. Umfangreiche Probebohrungen auf Empfehlung der SGS Canada sowie eine anschließende Studie der Trapeo Consulting im Januar 2021 haben das Potenzial der Mine Kodiéran – sowohl im Kerngebiet als auch in weiteren Zonen der Konzession – bestätigt und eine höhere Mineralisierung in verschiedenen Bereichen aufgezeigt. Zahlreiche in diesen Studien empfohlene Verbesserungsmaßnahmen sind mittlerweile umgesetzt worden. Die Umsetzungsprozesse dauern an; ebenso werden weitere Bohrungen durchgeführt, um die Modellgenauigkeit zu verbessern. Die Faboula Gold S.A. betreibt die Mine, steigert sukzessive den Ausstoß und verkauft das gewonnene Gold erfolgreich. Nach rund 10.000 Unzen Gold im Jahr 2023 und rund 8.055 Unzen Gold im Jahr 2024 ist für 2025 ein Ausstoß von ca. 15.000 Unzen vorgesehen. Für eine darüberhinausgehende substanzielle Steigerung der Förderung – als Voraussetzung für einen nachhaltig profitablen Betrieb – müssen die verschiedenen Techniken zur Trennung des Golderzes vom Gestein weiter optimiert werden. Gemäß der aktuellen Betriebsplanung (Stand: April 2025) sind nach Inbetriebnahme der neuen Auslaugungsanlage (Carbon-in- Leach) im Jahr 2026 etwa 36.000 Unzen und anschließend weitere erhebliche Zuwächse der jährlichen Goldförderung vorgesehen. In den Jahren 2027 ff. wird mit einer Fortführung der Förderung auf hohem Niveau gerechnet; belastbare Zahlen liegen jedoch erst vor, wenn die genaue Lage der abzubauenden Vorkommen („inferred resources“) durch weitere Bohrungen präzisiert ist. Wie an anderer Stelle bereits erwähnt, haben die malischen Regierungen – einschließlich des derzeitigen Übergangsregimes – den Abbau und Vertrieb von Gold bisher nicht eingeschränkt, sodass insoweit keine negativen Auswirkungen auf die Mine erwartet werden. Sämtliche Goldverkäufe erfolgen mit behördlicher Genehmigung. Bergbaubetriebe in der Nachbarschaft und in anderen Teilen Malis erzielen beträchtliche Gewinne, nicht zuletzt angesichts der aktuell hohen Goldpreise. Goldlieferungen an die Gesellschaft waren Faboula auch im Berichtszeitraum vom 01.01.2025 - 30.06.2025 nicht möglich, sodass hieraus keine Einnahmen für die Gesellschaft erzielt werden konnten. Lieferungen von jeweils 1.500 Feinunzen Gold an die Gesellschaft wurden vertraglich beginnend zum 30. Juni 2022 im vierteljährlichen Abstand vereinbart und in die Produktionsplanung von Faboula aufgenommen. Für die zum 30. Juni und 30. September 2022 fälligen Tranchen hat Faboula vertragsgemäß Zahlungen in Höhe des jeweiligen Goldpreises an die Gesellschaft geleistet. Die danach fälligen Tranchen konnten bislang – unter Hinweis auf vordringliche Reinvestitionen – nicht geliefert werden. Die Durchführung dieser Investitionen dient nach Mitteilung von Faboula der Verbesserung des Minenbetriebs und einer Steigerung der Förderkapazität. Die Wiederaufnahme von Goldlieferungen an die Gesellschaft ist für 2026 vorgesehen. 2.3.1 ErtragslageDie Erträge setzen sich im Berichtszeitraum wie folgt zusammen: scroll
Die Aufwendungen setzen sich im Berichtszeitraum wie folgt zusammen: scroll
Daraus resultiert im Berichtszeitraum ein Fehlbetrag in Höhe von TEUR 540. 2.3.2 Finanzlage2.3.2.1 KapitalstrukturDie Eigenkapitalquote zum 30.06.2025 beträgt 96,58 % (zum 30.06.2024: 94,67 %). Das Fremdkapital betrifft im Wesentlichen Rückstellungen für ausstehende Fremdleistungsrechnungen für Rechtsberatung, für die Erstellung und Prüfung des Jahresabschlusses und für die Kosten der Hauptversammlung. Bankverbindlichkeiten bestanden zum Stichtag keine. 2.3.2.2 Investitionen/AktivaDie 25 %-Beteiligung an Faboula wurde bereits zum 31. Dezember 2013 – trotz positiver Machbarkeitsstudie und erfolgreichem Pilotabbau – außerplanmäßig auf EUR 1,00 abgeschrieben. Die Bewertung wurde seinerzeit auf eine Barwertbetrachtung der erwarteten Dividenden umgestellt (vgl. unten Abschnitt Anhang zum Halbjahresabschluss per 30.06.2025, Seite 22). Der Vorstand entschied sich zu diesem Wertansatz, da mittelfristig keine Dividendenausschüttungen aus dieser Beteiligung zu erwarten waren. Von der oben beschriebenen Entwicklung war auch der unter den “Forderungen gegen Unternehmen, mit denen ein Beteiligungsverhältnis besteht” bilanzierte Goldlieferanspruch betroffen. Dieser Anspruch wurde im Geschäftsjahr 2014 zu dem Preis bewertet, den die Gesellschaft bei einem teilweisen Verkauf dieser Lieferrechte erzielen konnte; dieser lag im Januar 2014 bei EUR 300,00 je Feinunze. In der Zwischenzeit hatten sich die Verhältnisse im Hinblick auf Betrieb und Finanzierung der Mine verbessert: Die Minengesellschaft wurde mit neuem Kapital ausgestattet und der Betrieb wiederaufgenommen. Zudem veräußerte der Insolvenzverwalter – wie oben dargestellt – im Jahr 2019 in zwei Tranchen Goldlieferrechte über 11.377 Feinunzen für EUR 10,5 Mio. Ferner leistete Faboula für die zum 30. Juni und 30. September 2022 fälligen Tranchen Zahlungen in Höhe des jeweiligen Tageswerts des Goldes. Spätere Tranchen konnten von Faboula nicht mehr erbracht werden, da die Gesellschaft die Investitionen zur weiteren Verbesserung des Minenbetriebs vorgezogen hat. Für die kommenden Jahre sind jedoch erhebliche Produktionssteigerungen und eine Wiederaufnahme der Bedienung der Goldlieferansprüche der Gesellschaft geplant. Voraussetzung für eine künftige Wertaufholung der Beteiligung bleibt eine nachhaltige, ausreichende und wirtschaftliche Goldproduktion; diese war zum Zeitpunkt der Aufstellung des vorliegenden Abschlusses noch nicht hinreichend gesichert, sodass keine Wertaufholung der Beteiligung vorgenommen wurde. Im Zuge einer beschlossenen Sachkapitalerhöhung bei der Faboula, bei der unter anderem Teile der Goldlieferrechte eingebracht werden sollen, ist davon auszugehen, dass der betroffene Anteil künftig bilanziell einer angepassten Bewertung unterliegt. Vor diesem Hintergrund hat die Gesellschaft zum Bilanzstichtag 31. Dezember 2024 im Rahmen einer vorsichtigen Bewertung eine Wertberichtigung auf ihre Forderungen gegenüber der FABOULA GOLD S.A. vorgenommen. Diese betrifft 13.009 Feinunzen Gold und reduziert den ursprünglich bilanzierten Gesamtbetrag entsprechend. Die Bewertung der übrigen Goldlieferrechte mit EUR 300,00 je Feinunze Gold wurde – wie in den letzten zehn Jahren – beibehalten, sodass der Bilanzansatz der Goldlieferforderungen zum 30. Juni 2025 EUR 4.789.200,00 beträgt (30. Juni 2024: EUR 8.691.900,00). 2.3.3 LiquiditätZum 30.06.2025 beliefen sich die verfügbaren liquiden Mittel der Gesellschaft auf TEUR 3.410 (zum 30.06.2024: TEUR 4.402). Eine von dem Insolvenzverwalter beauftragte Wirtschaftsprüfungsgesellschaft kam zu dem Ergebnis, dass die Gesellschaft bereits mehrere Jahre vor dem Insolvenzantrag zahlungsunfähig war. In einem Urteil vom 6. Juli 2020 stellte auch das Landgericht Frankfurt am Main fest, dass jedenfalls zum 30. September 2014 Zahlungsunfähigkeit bestand. Der damalige Vorstand, Herr Pacha, wurde am 6. Juli 2020 verurteilt, zum Ersatz von Zahlungen nach Eintritt der Zahlungsunfähigkeit (§§ 92 Abs. 2, 93 Abs. 3 Nr. 6 Aktiengesetz) EUR 927.932,24 an den Insolvenzverwalter zu zahlen; mit Beendigung des Insolvenzverfahrens steht diese Forderung der Gesellschaft zu. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. 2.4 Finanzielle LeistungsindikatorenDie Gesellschaft ist eine Beteiligungsgesellschaft. Die einzige Beteiligung besteht - wie bereits oben ausgeführt - in der 25 %-igen Beteiligung an der Faboula. Damit war die Gesellschaft zur Aufrechterhaltung ihrer Liquidität auf die Dividenden aus dieser Beteiligung angewiesen. Mit der Einstellung des Minenbetriebs der Faboula im September 2013 und dem damit einhergehenden - zumindest mittelfristigen - Ausfall von Dividendenzahlungen standen der Gesellschaft nicht mehr genügend Mittelzuflüsse zur Verfügung, um den Geschäftsbetrieb aufrechtzuerhalten und die vom Vorstand eingegangenen Zahlungsverpflichtungen zu erfüllen. Es gelang dem damaligen Vorstand nicht, den fehlenden Liquiditätszufluss durch Verkäufe von Goldlieferrechten zu kompensieren. In der Folge wurde im Oktober 2016 das Insolvenzverfahren eröffnet, welches zum 31. Dezember 2020 aufgehoben wurde. Im Geschäftsjahr 2021 und im Rumpfgeschäftsjahr vom 1. Januar bis zum 6. April 2022 befand sich die Gesellschaft in Liquidation. Die Hauptversammlung vom 4. November 2021 beschloss mit der erforderlichen Mehrheit die Fortsetzung der Gesellschaft; mit Eintragung dieses Beschlusses am 7. April 2022 wurde die Gesellschaft wieder operativ tätig. Nach der vorübergehenden Einstellung des Geschäftsbetriebs bei Faboula im Herbst 2013 hat die Minengesellschaft inzwischen – unter neuer Mehrheitsgesellschafterin – eine technoökonomische Untersuchung mit zugehörigem Geschäftsplan erarbeitet und schrittweise umgesetzt. Dieser Geschäftsplan wird trotz gewisser Unschärfen als realistisch eingeschätzt und ermöglicht einen positiven Ausblick; der Schlüssel zu langfristiger Wirtschaftlichkeit und Rentabilität bleibt eine effizient arbeitende Aufbereitungs- und Gewinnungstechnik. Für die Gesellschaft sind die maßgeblichen finanziellen Leistungsindikatoren (a) der aus den Goldlieferungen generierte Cashflow (hinsichtlich der Bedienung der Goldlieferrechte durch Faboula) sowie (b) mittelfristig die Erträge aus Dividendenausschüttungen der Faboula. 3 NachtragsberichtNach Ablauf des Berichtszeitraumes sind folgende Vorgänge von besonderer Bedeutung zu nennen: Im Berichtszeitraum hat Faboula Gold S.A. ihren Jahresabschluss für 2024 vorgelegt. Die Faboula Gold S.A. und der Staat Mali haben am 28. Juli 2025 einen Vergleich geschlossen. Dieser Vergleich beinhaltet eine verbindliche Einigung über die Verlängerung der Abbaulizenz der Faboula Gold S.A. um zehn Jahre (siehe bereits unter 1.1). Die Entwicklung des Goldpreises wurde oben, 2.1 dargestellt. Im Übrigen verweisen wir auf den Anhang zum Halbjahresabschluss per 30.06.2025. 4 Prognose-, Chancen- und Risikobericht4.1 PrognoseberichtDie Gesellschaft ist mittelbar über ihre Beteiligung an der Faboula Gold S.A. im Bereich Goldabbau in Mali tätig. Die Rahmenbedingungen für die Goldnachfrage werden auch 2025 weiterhin positiv bewertet. Die geopolitischen Spannungen sowie makroökonomische Unsicherheiten (insbesondere Inflation, Schuldenentwicklung in Industriestaaten und Zentralbankpolitik) stützen die Goldpreise. Zum Bilanzstichtag lagen die Preise mit rund EUR 2.803,70 pro Feinunze auf hohem Niveau. Die Faboula Gold S.A. befindet sich seit 2024 in einer strategischen Übergangsphase. Produktionsseitig wurde ein Rückgang gegenüber dem Vorjahr verzeichnet: von 860 Unzen monatlich auf 300 Unzen ab Juni 2024. Insgesamt wurden im Jahr 2024 rund 8.055 Unzen Gold verkauft, was einem Produktionsgrad von 55,1 % an der Extraktion entspricht. Die rückläufige Produktion ist insbesondere auf technische Engpässe (veraltete Maschinen, Erschöpfung leicht zugänglicher Vorkommen, Wasser- und Energieprobleme) zurückzuführen. Im Geschäftsjahr 2025 plant die Faboula Gold S.A. umfangreiche strategische Investitionen, die im Rahmen einer Rekapitalisierung durch in Höhe von insgesamt 50 Millionen US-Dollar umgesetzt werden sollen. Im Mittelpunkt des Investitionsprogramms steht die umfassende Rekonstruktion und Modernisierung der bestehenden Förderinfrastruktur. Hierzu zählt insbesondere die Erneuerung technischer Schlüsselkomponenten wie Pumpen und schweres Gerät, die zur Steigerung der betrieblichen Effizienz beitragen sollen. Parallel dazu ist der Aufbau einer leistungsfähigen CIL-Anlage (Carbon-in-Leach) vorgesehen, die die bislang erreichte Extraktionsrate von 55 % signifikant erhöhen soll. Die Errichtung dieser Anlage stellt einen zentralen Schritt zur Optimierung der Goldgewinnung dar. Ein weiterer Schwerpunkt liegt in der Erweiterung der Verarbeitungskapazitäten: Ziel ist es, die tägliche Verarbeitung von derzeit 1.200 Tonnen auf 3.000 Tonnen bis Ende des Jahres 2025 zu steigern. Ergänzt wird dieses Maßnahmenpaket durch geologische Erkundungskampagnen, die auf die Zertifizierung bestehender Ressourcen und die Erschließung neuer Abbaugebiete – darunter Kobada, Daolila, Kodierani und Traoréla – abzielen. Diese explorativen Aktivitäten sollen nicht nur zur Sicherung der Nachhaltigkeit der Produktion beitragen, sondern auch das langfristige Wachstumspotenzial des Unternehmens deutlich steigern. Im Zuge der geplanten Maßnahmen erwartet die Gesellschaft für das Jahr 2026 die Lieferung von 6.000 Unzen Gold im Quartalsrhythmus. Grundlage ist der bestehende Liefervertrag mit Faboula Gold vom 15. Februar 2022. Die operative Verbesserung bei Faboula soll mittelfristig auch zu einer Stabilisierung der Ertragslage der Gesellschaft beitragen Die Wiederaufnahme von Goldlieferungen an die Gesellschaft ist für das Jahr 2026 vorgesehen. 4.2 RisikoberichtChancen und Risiken von der Gesellschaft resultieren im Wesentlichen aus der Beteiligung an der Faboula und können deshalb unter wirtschaftlichen Gesichtspunkten mit deren Goldförderungsaktivitäten verglichen werden. Daher werden im Folgenden auch die Chancen und Risiken der Faboula dargestellt. 4.2.1 Bestandsgefährdende RisikenDie beiden wesentlichen Vermögenswerte der Gesellschaft – die 25 %-Beteiligung an Faboula sowie die Goldlieferansprüche – hängen vollständig vom Fortbestand und vom Erfolg der Faboula ab. Im Jahr 2014 und in den Folgejahren sah sich die Gesellschaft gezwungen, Goldlieferrechte an Dritte zu verkaufen. Die Gesellschaft war jedoch bereits 2014 zahlungsunfähig. Bis Faboula das operative Geschäft in Mali ausbaut und dadurch ausreichende Dividenden an die Gesellschaft ausschütten bzw. die verbleibenden Goldlieferansprüche bedienen kann, hängt die weitere Entwicklung und Zahlungsfähigkeit der Gesellschaft von der Erfüllung bereits vertraglich vereinbarter Verkäufe von Goldlieferrechten ab – soweit keine alternativen Finanzierungen (z. B. Gesellschafterdarlehen oder Zuschüsse) gefunden werden. Die im neuen Geschäftsplan der Faboula prognostizierten Umsätze und Ergebnisse sollen zu erheblichen Erträgen bei der Gesellschaft führen, die wiederum als Dividenden dienen oder neue Projekte finanzieren könnten. Die Gesellschaft geht davon aus, dass die bestehenden Vereinbarungen zur Bedienung der Goldlieferrechte umgesetzt werden können und dass Faboula in der Lage sein wird, die Produktion auszuweiten und ihren im Vertrag vom 15. Februar 2022 festgelegten Lieferverpflichtungen gegenüber der Gesellschaft nachzukommen. Allerdings konnte Faboula die seit Ende 2022 fälligen Tranchen mit Verweis auf dringend notwendige Investitionen bislang nicht liefern. Im Falle von Verzögerungen entstehen Verzugszinsen und kann ein Schiedsgerichtsverfahren eingeleitet werden. 4.2.2 Risiken nach Ausbau der Goldförderung durch Wassoul’Or/FaboulaDie folgenden Risikoausführungen gewinnen insbesondere dann an Bedeutung, sobald die Produktion in der Mine Kodiéran nahezu volle Kapazität erreicht. Alle Einschätzungen basieren auf Informationen, die die Gesellschaft von der Geschäftsführung der Faboula erhalten hat, auf Besichtigungen vor Ort sowie auf der Expertise der DMT. 4.2.3 Umfeld- und BranchenrisikenPolitische, soziale und regulatorische Risiken In Entwicklungsländern wie Mali besteht nicht die politische und soziale Stabilität wie in hochentwickelten Industriestaaten. In der Vergangenheit war in Mali zeitweise eine aktive Einflussnahme der Politik auf die Privatwirtschaft zu verzeichnen. Dies änderte sich nach dem Militärputsch vom 22. März 2012. Das dadurch entstandene Machtvakuum nutzten terroristische Gruppen im Norden Malis, um mit Gewalt ein unkontrolliertes Herrschaftsgebiet nördlich der Stadt Mopti zu etablieren. Die Situation im Norden Malis verbesserte sich graduell, nachdem im Januar 2013 französische Truppen zusammen mit einer afrikanischen Eingreiftruppe interveniert hatten und eine teilweise Befreiung sowie Befriedung des Nordens erreichten. Absolut stabil war die Lage jedoch auch danach nicht. Die Militärputsche vom August 2020 und Mai 2021 brachten erneut Unruhe in das politische Gefüge des Landes. Im Jahr 2023 wurde eine neue Verfassung angenommen, die die Position des Präsidenten und des Militärs stärkt. Die für März 2024 angekündigten Wahlen haben bis zur Berichtsaufstellung nicht stattgefunden. Allgemeine Risiken, die mit Bergbauprojekten in einem solchen Umfeld einhergehen, werden im folgenden Zitat aus einem Branchenbericht deutlich:
Die politische Lage in Bamako (der Hauptstadt Malis) könnte für Faboula ebenfalls von Bedeutung sein. Allerdings ist festzuhalten, dass keine der zahlreichen zwischenzeitlich amtierenden Regierungen – die Militärjuntas eingeschlossen – Anstalten gemacht hat, die rechtlichen Rahmenbedingungen für Minengesellschaften zu Ungunsten der Betreiber zu verändern. Zwar werden immer wieder Diskussionen über Änderungen des Bergbaurechts oder eine Erhöhung des staatlichen Anteils an den Minengesellschaften geführt; konkrete Maßnahmen sind hieraus jedoch bisher nicht hervorgegangen. Die Regierung arbeitet vielmehr eng mit allen Investoren zusammen, und es sind keine Vorbehalte seitens der Behörden erkennbar. Darüber hinaus stellt Korruption nach wie vor ein Problem in Mali dar. Sollten sich die politischen Verhältnisse gravierend ändern, kann nicht ausgeschlossen werden, dass daraus negative Konsequenzen für Faboula und deren Geschäftstätigkeit erwachsen würden – insbesondere dann, wenn Mali für längere Zeit von internationalen Hilfsprogrammen ausgeschlossen bliebe. Ebenfalls kann nicht ausgeschlossen werden, dass sich die Stimmung in der Politik oder in der Bevölkerung gegen die Bergbauindustrie wenden könnte, beispielsweise aufgrund einer angenommenen Umweltbelastung durch Bergbauunternehmen. Einerseits arbeitet die Mine Kodiéran derzeit nicht unter Volllast; andererseits weist Faboula aufgrund des Einsatzes erprobter Standardverfahren ein überschaubares Risikoprofil auf. Andere Bergwerksbetreiber in Mali suchen eine verstärkte Einbindung der lokalen Bevölkerung. Auch die Gesellschaft ist bestrebt, ein gutes Verhältnis zu den lokalen Behörden und der Bevölkerung aufzubauen und zu erhalten. Die zeitweilige Stilllegung der Mine hat hier sicher zu Spannungen geführt, da die lokale Bevölkerung auf Arbeitsplätze und Einkommen hofft. Eine baldige Wiederaufnahme und Ausweitung der Förderung dürfte jedoch zur Entspannung und zu einem verbesserten Verhältnis führen. Die Gesellschaft hat großes Interesse daran, durch engen Kontakt zu allen Beteiligten ein positives Verhältnis vor Ort (wieder) zu erlangen. Der Abbau von Gold in der Republik Mali ist an die Erteilung einer staatlichen Abbaukonzession gebunden. Faboula verfügt über eine solche Konzession mit einer Laufzeit von 30 Jahren ab dem Jahr 1997. Faboula Gold S.A. und der Staat Mali am 28. Juli 2025 einen Vergleich geschlossen haben. Dieser Vergleich beinhaltet eine verbindliche Einigung über die Verlängerung der Abbaulizenz der Faboula Gold S.A. um zehn Jahre. Markt-/Branchenbezogene Risiken Der wesentliche Teil der Erträge von der Gesellschaft bzw. Faboula wird aus der Veräußerung des geförderten Goldes erzielt. Dementsprechend hängen die zukünftige Ertragslage der Gesellschaft und die Wirtschaftlichkeit des Goldabbaus bei erfolgreicher Aufnahme der kommerziellen Förderung wesentlich vom erzielbaren Goldpreis ab. Derzeit (Stand: 16. April 2025) liegt der Goldpreis bei rund EUR 2.919,17 je Feinunze (vgl. Abbildung 1). Insbesondere vor dem Hintergrund der Inflations- und Schuldenproblematik vieler großer Wirtschaftsregionen (USA, Japan, EU) und der damit verbundenen Risiken für das Weltfinanzsystem ist nicht zu erwarten, dass sich die Anlegernachfrage nach Gold – und damit der Goldpreis – selbst nach einer Beendigung des russisch-ukrainischen Krieges wesentlich verringert. Dieses Umfeld ist aus Sicht der Geschäftsführung grundsätzlich als Chance für die Gesellschaft zu betrachten. Gold wird neben seiner Funktion als Anlagewert auch in der industriellen Fertigung (insbesondere für Schmuck und Elektronik) benötigt. Sollten sich die gesamtwirtschaftlichen Rahmenbedingungen verschlechtern und zu einem Rückgang des Konsums sowie der Industrieproduktion führen, kann insoweit auch ein Nachfragerückgang nach Gold nicht ausgeschlossen werden. 4.2.3.1 Unternehmensstrategische RisikenAbgesehen von einer untergeordneten Beratungstätigkeit beschränkt sich die Geschäftstätigkeit der Faboula – und damit mittelbar auch diejenige der Gesellschaft – auf ein einziges Produkt (Gold) und eine einzige Region (Mali). Zudem gewährt die bestehende 25 %-Beteiligung nur begrenzten Einfluss auf das Management der Faboula. Sollten sich die Ergebnisse der Goldproduktion der Faboula nicht wie erwartet entwickeln, kann dies mangels weiterer Geschäftsbereiche nicht durch andere positive Ergebnisbeiträge ausgeglichen werden. Der aktuelle Geschäftsplan der Faboula sieht durchschnittliche operative Förderkosten von ca. USD 1.470 je Feinunze Gold (über die gesamte Lebensdauer der Mine) vor. 4.2.4 Operative RisikenDer wirtschaftliche Erfolg des Geschäftsbereichs Bergbau der Wassoul’Or/Faboula unterliegt diversen Risiken, von denen die vier wichtigsten im Folgenden aufgeführt und beschrieben werden. 4.2.4.1 Bergbauspezifische RisikenDer ökonomische Erfolg von Faboula hängt – wie bei allen Goldbergbauunternehmen – maßgeblich von der Qualität und Quantität der Goldvorkommen ab, für die Abbaurechte bestehen. Für die Lagerstätte Kodiéran liegen belastbare Machbarkeitsstudien vor, die positive Geschäftsperspektiven ermittelt haben und die durch die neue techno-ökonomische Studie der Faboula bestätigt worden sind. Die prognostizierten Kennzahlen können naturgemäß lediglich Schätzungen auf Basis von Testreihen und Erfahrungswerten darstellen und sind als solche mit Unsicherheiten behaftet – sowohl in quantitativer Hinsicht (Größe des Goldvorkommens) als auch in qualitativer Hinsicht (z. B. Erzgehalt, Gesteinsbeschaffenheit). Sollten die tatsächlichen Gegebenheiten negativ von den Erwartungen abweichen, können sich nachteilige Auswirkungen auf die Wirtschaftlichkeit des Abbaus ergeben. Konkrete Risiken sind insoweit derzeit nicht erkennbar; die aktuellen Daten lassen nicht auf eine Erhöhung dieses Risikos schließen. Aktuellere Gutachten, über die die Gesellschaft in ihren Pressemitteilungen berichtet hat, bestätigen die bisherigen Annahmen weitgehend. 4.2.4.2 EnergieversorgungDie Energieversorgung der Goldmine wird durch vor Ort installierte Dieselgeneratoren sichergestellt. Schwierigkeiten könnten sich in diesem Zusammenhang aus Problemen bei der Versorgung mit Diesel oder aus unzureichender Wartung der Anlagen ergeben. 4.2.4.3 PersonalrisikenEs besteht das Risiko, dass nicht in ausreichendem Maße qualifizierte und erfahrene Führungskräfte und Ingenieure für die Durchführung des anstehenden Restrukturierungsprozesses der Faboula gewonnen werden können. 4.2.4.4 Technische RisikenSchlüssel zu Wirtschaftlichkeit und Gewinn bleibt eine zuverlässig funktionierende Aufbereitung und Gewinnung des Erzes. Hierfür muss die Aufbereitungsanlage – wie in der techno-ökonomischen Studie vorgesehen – erneuert und ergänzt werden. 4.3 ChancenberichtDie Gesellschaft ist der Überzeugung, dass das Goldvorkommen Kodiéran erhebliches Potenzial besitzt. Der Einstieg eines neuen Investors bei der Minengesellschaft und dessen Entwicklungspläne führen zu einem positiven Ausblick und lassen künftig Erträge für die Gesellschaft erwarten. Die in der näheren Umgebung gelegenen Goldminen anderer Betreiber fördern bereits seit mehreren Jahren wieder uneingeschränkt Gold; Beeinträchtigungen der dortigen Aktivitäten sind nicht festzustellen. Mit der Umsetzung des Insolvenzplans wurde die Gesellschaft von Altschulden befreit. Nach Aufhebung des Insolvenzverfahrens hat die Gesellschaft zudem erhebliche Steuererstattungen erhalten. Außerdem haben sich die Aussichten für eine Bedienung und/oder Veräußerung der Goldlieferrechte verbessert: Faboula hat in den vergangenen Jahren sukzessive den Ausstoß der Mine erhöht und plant, die neue Auslaugungsanlage in Betrieb zu nehmen, sodass ab 2026 ein nachhaltig profitabler Betrieb und die Wiederaufnahme von Goldlieferungen an die Gesellschaft möglich werden. 4.4 RisikomanagementsystemDie Gesellschaft hat die für sie relevanten Risikobereiche – orientiert an den obigen Kapiteln – detailliert definiert. Diese Risikofaktoren werden in regelmäßigen Abständen überprüft und gewichtet; die Einschätzung der Unternehmensleitung wird dokumentiert. Vorstand und Aufsichtsrat tauschen sich kontinuierlich über ihre Risikoeinschätzungen aus. Im Hinblick auf die Rechnungslegung im Berichtszeitraum ist das Kontroll- und Risikomanagementsystem den tatsächlichen Gegebenheiten der Gesellschaft angepasst. Die Buchführung wird durch einen externen professionellen Dienstleister erledigt, der quartalsweise über seine Tätigkeit berichtet. In regelmäßigen Abständen werden die Buchhaltung sowie die Zahlungsströme (Ein- und Ausgänge) überprüft. Nach Aussage des Vorstands werden diese Berichte aufmerksam ausgewertet und mehrmals im Jahr in Telefonkonferenzen sowie persönlichen Treffen erörtert. Die Gesellschaft kontrolliert zudem die Arbeit des externen Buchführungsdienstleisters durch risikobasierte Stichproben einzelner Geschäftsvorfälle, um die Einhaltung gesetzlicher Vorgaben und die Qualität der laufenden Buchhaltung sicherzustellen. Weitere Maßnahmen erscheinen angesichts des sehr geringen Buchungsvolumens eines Beteiligungsunternehmens derzeit nicht erforderlich. Der Vorstand hat gemäß § 91 Abs. 2 AktG ein Risikofrüherkennungssystem implementiert, das an die besonderen Verhältnisse der Gesellschaft angepasst ist. Gleichwohl ist darauf hinzuweisen, dass die 25 %-Beteiligung nur begrenzten Einfluss auf das Management der Faboula gewährt und die Gesellschaft auf das Wohlwollen und die Kompetenz des dortigen Managements angewiesen ist. Im Rahmen dieser eingeschränkten Möglichkeiten wurde jedoch stets eine intensive Präsenz vor Ort sichergestellt. 4.5 Risikoberichterstattung in Bezug auf die Verwendung von FinanzinstrumentenDie Gesellschaft verfügte zum Stichtag 30.06.2025 über Rechte auf die Lieferung von 28.973 Feinunzen Gold gegenüber Faboula (Nominalwert). Hieraus ergeben sich ein Marktpreisrisiko bezüglich der Veränderung des Goldpreises sowie ein Ausfallrisiko bezüglich der Leistungsfähigkeit des Schuldners. Die Gesellschaft beobachtet die Entwicklung des Goldpreises regelmäßig, da dieser einen direkten Einfluss auf den Wert der Goldlieferansprüche hat. Das Risiko hinsichtlich der Lieferfähigkeit der Faboula hat sich seit 2014 realisiert, da bis heute keine Goldlieferungen erfolgten. Die zum Zweck der Liquiditätssicherung veräußerten Lieferrechte konnten nur mit erheblichem Abschlag verkauft werden. Hinsichtlich des Beteiligungsmanagements wird auf die vorstehenden Ausführungen zum Risikomanagementsystem verwiesen. 5 VergütungssystemVergütung des Vorstandes: Herr Gregor Hubler, alleiniges Mitglied des Vorstandes seit dem 20. November 2023, erhält für den Berichtszeitraum eine Vergütung in Höhe von EUR 25.000,00. 6 Erklärung zur UnternehmensführungDie Erklärung gemäß § 289a HGB ist auf der Homepage der Gesellschaft (www.pearlgoldag.com) veröffentlicht und dauerhaft zugänglich. 7 Übernahmerelevante DatenAngaben nach § 289 Abs. 4 HGB und erläuternder Bericht. Zusammensetzung des gezeichneten Kapitals: Das Grundkapital der Gesellschaft beträgt zum 30. Juni 2025 (und unverändert bis zum Datum dieses Berichts) EUR 25.000.000,00 und ist eingeteilt in 25.000.000 auf den Inhaber lautende Stückaktien mit einem rechnerischen Anteil am Grundkapital von jeweils EUR 1,00. Jede Aktie gewährt eine Stimme. 7.1 Beschränkungen, die Stimmrechte oder die Übertragung von Aktien betreffenBeschränkungen der Stimmrechte oder der Aktienübertragung: Beschränkungen, die Stimmrechte oder die Übertragbarkeit von Aktien betreffen (auch auf Grundlage von Vereinbarungen zwischen Aktionären), sind dem Vorstand nicht bekannt. 7.2 Direkte und indirekte Beteiligungen am Kapital, die 10 Prozent der Stimmrechte überschreitenNach Kenntnis des Vorstands hält Herr Aliou Boubacar Diallo direkt 5.695.550 Aktien (22,78 %) und indirekt über die Sodinaf S.A. weitere 111.000 Aktien (0,44 %) der Gesellschaft, was zusammen 23,23 % der Stimmrechte entspricht. Zudem sind Herrn Olivier Couriol über von ihm beherrschte Gesellschaften – die Martagon Investments Ltd. (2.369.482 Aktien = 9,48 %) sowie die Nemo Asset Management Ltd. (3.045.550 Aktien = 12,18 %, davon 740.000 eigene Aktien und 2.305.550 Aktien über den Sequoia Diversified Growth Fund Ltd.) – insgesamt 5.797.112 Aktien (23,19 %) zuzurechnen. (Angaben jeweils Stand 30. Juni 2025.) 7.3 Aktien mit Sonderrechten, die Kontrollbefugnisse verleihenKeine der Aktien der Gesellschaft ist mit Sonderrechten versehen, die besondere Kontrollbefugnisse verleihen. 7.4 Art der Stimmrechtskontrolle bei ArbeitnehmerbeteiligungDie Gesellschaft beschäftigt keine Arbeitnehmer, sodass insoweit keine besonderen Regelungen zur Stimmrechtskontrolle erforderlich sind. 7.5 Vorschriften zur Ernennung und Abberufung von Vorstandsmitgliedern und zur SatzungsänderungDie Ernennung und Abberufung der Mitglieder des Vorstands erfolgt nach Maßgabe der gesetzlichen Vorschriften (§§ 84, 85 AktG). Die Satzung der Gesellschaft bestimmt, dass der Vorstand aus einer oder mehreren Personen besteht; die Bestellung der Vorstandsmitglieder erfolgt durch den Aufsichtsrat für höchstens fünf Jahre (mit der Möglichkeit der Wiederbestellung oder Verlängerung um jeweils bis zu fünf Jahre). Besteht der Vorstand aus mehreren Personen, kann der Aufsichtsrat einen Vorsitzenden und einen stellvertretenden Vorsitzenden des Vorstands ernennen. Eine Abberufung von Vorstandsmitgliedern ist gemäß § 84 AktG aus wichtigem Grund (z. B. grobe Pflichtverletzung) möglich; fehlt ein erforderliches Vorstandsmitglied, kann das Gericht gemäß § 85 AktG ein Mitglied des Vorstands bestellen. Satzungsänderungen werden nach §§ 179, 133 AktG durch Beschluss der Hauptversammlung mit einer Mehrheit von mindestens drei Vierteln des bei der Beschlussfassung vertretenen Grundkapitals vorgenommen. Der Aufsichtsrat ist ermächtigt, Änderungen der Satzung, die nur die Fassung betreffen, selbstständig vorzunehmen. 7.6 Befugnisse des Vorstands zur Ausgabe oder zum Rückkauf von AktienIm Berichtszeitraum bestanden keine besonderen Befugnisse des Vorstands zum Rückkauf eigener Aktien oder zur Ausgabe neuer Aktien ohne Beschluss der Hauptversammlung. Jedoch ist der Vorstand gemäß Beschluss der Hauptversammlung vom 4. November 2021 (eingetragen im Handelsregister am 7. April 2022) ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrats bis zum 3. November 2026 das Grundkapital durch Ausgabe neuer Aktien gegen Bar- und/oder Sacheinlagen einmalig oder mehrmals um insgesamt bis zu EUR 12.500.000,00 zu erhöhen (Genehmigtes Kapital 2021). Den Aktionären ist dabei grundsätzlich ein Bezugsrecht einzuräumen. Der Vorstand kann jedoch mit Zustimmung des Aufsichtsrats das Bezugsrecht der Aktionäre in folgenden Fällen ausschließen: – für Spitzenbeträge; – bei Kapitalerhöhungen gegen Bareinlagen, wenn der Ausgabepreis der neuen Aktien den Börsenkurs nicht wesentlich unterschreitet (maximal 10 % des Grundkapitals gemäß § 186 Abs. 3 Satz 4 AktG; bereits anderweitig bezugsrechtsfrei ausgegebene Aktien werden auf diese Grenze angerechnet); – bei Kapitalerhöhungen gegen Sacheinlagen, insbesondere zum Zweck des Erwerbs von Unternehmen, Unternehmensteilen oder Beteiligungen. Der Aufsichtsrat ist ermächtigt, nach erfolgter (teilweiser oder vollständiger) Ausnutzung oder nach Ablauf der Frist des Genehmigten Kapitals 2021 die Fassung der Satzung entsprechend anzupassen. 7.7 Wesentliche Vereinbarungen, die unter der Bedingung eines Kontrollwechsels infolge eines Übernahmeangebots stehenWesentliche Vereinbarungen, die unter der Bedingung eines Kontrollwechsels infolge eines Übernahmeangebots stehen, existieren nicht. 7.8 Entschädigungsvereinbarungen, die für den Fall eines Übernahmeangebots mit Vorstandsmitgliedern oder Arbeitnehmern getroffen sindEntschädigungsvereinbarungen, die für den Fall eines Übernahmeangebots mit Vorstandsmitgliedern oder Arbeitnehmern getroffen sind, existieren nicht.
Berlin, 26. September 2025 Gregor Hubler, Vorstand HalbjahresabschlussBilanz zum 30.06.2025Aktiva scroll
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Gewinn- und Verlustrechnung für den Zeitraum
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Anhang zum Halbjahresabschluss per 30.06.2025PEARL GOLD AG Kurfürstendamm 213
Beim Handelsregister Frankfurt am Main Allgemeine Angaben zum Halbjahresabschluss Der Halbjahresabschluss wurde unter dem Grundsatz der Unternehmensfortführung (Going Concern) aufgestellt. Die bisher angewandten Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden wurden beibehalten. Werterhellende Tatbestände bis zur Aufstellung des Halbjahresabschlusses wurden berücksichtigt. Der Halbjahresabschluss der PEARL GOLD AG wurde auf der Grundlage der Rechnungslegungsvorschriften des Handelsgesetzbuchs aufgestellt. Ergänzend zu diesen Vorschriften waren die Regelungen des Aktiengesetzes zu beachten. Angaben, die wahlweise in der Bilanz, in der Gewinn- und Verlustrechnung oder im Anhang gemacht werden können, sind insgesamt im Anhang aufgeführt. Für die Gewinn- und Verlustrechnung wurde das Gesamtkostenverfahren gewählt. Die Gesellschaft gilt gemäß § 267 Abs. 3 in Verbindung mit § 264d HGB als große Kapitalgesellschaft, da ihre Aktien an einem regulierten Markt i.S.d. Wertpapierhandelsgesetzes gehandelt werden. Angaben zu Bilanzierungs- und BewertungsmethodenBilanzierungs- und BewertungsgrundsätzeDie Bilanzierung und Bewertung der einzelnen Positionen erfolgt auf Basis der allgemeinen Bestimmungen gemäß §§ 246 bis 256a HGB sowie der speziellen Vorschriften für Kapitalgesellschaften gemäß §§ 264 bis 288 HGB. Die Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden sind gegenüber dem Halbjahresbschluss zum 30.06.2024 unverändert. Die Finanzanlagen sind mit den Anschaffungskosten bzw. dem niedrigeren beizulegenden Wert angesetzt. Sollte sich bei der Überprüfung der Werthaltigkeit ein niedrigerer beizulegender Wert ergeben, wird dieser angesetzt, wenn er voraussichtlich von Dauer ist. Bei Wegfall der Gründe für die Abschreibungen erfolgen Zuschreibungen bis höchstens zu den fortgeführten Anschaffungskosten. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände werden unter Berücksichtigung aller erkennbaren Risiken bewertet und ebenso wie die Guthaben bei Kreditinstituten mit dem Nennwert angesetzt. Das Kapital der Gesellschaft ist in EURO ausgedrückt und der Halbjahresabschluss in dieser Währung aufgestellt. Transaktionen in Fremdwährungen werden zu Tageskursen in EURO umgerechnet. Bei solcher Umrechnung entstehende Wechselkursergebnisse werden als Aufwand oder Ertrag gebucht. Für Zwecke der Bilanzierung werden Aktiv- und Passivwerte in Fremdwährung zum Devisenkassakurs am Bilanzstichtag umgerechnet. Dabei entstehende Umrechnungsverluste werden als Aufwand behandelt, während Umrechnungsgewinne unberücksichtigt bleiben. Die Rückstellungen werden für alle weiteren ungewissen Verbindlichkeiten gebildet. Dabei werden alle erkennbaren Risiken berücksichtigt. Die Rückstellungsbildung erfolgt gemäß § 253 Abs. 1 Satz 2 HGB in Höhe des nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung notwendigen Erfüllungsbetrags unter Berücksichtigung erwarteter künftiger Preis- und Kostenänderungen. Verbindlichkeiten wurden zum Erfüllungsbetrag angesetzt. Angaben und Erläuterungen zu einzelnen Posten der Bilanz und Gewinn- und Verlustrechnung Die Entwicklung des Anlagevermögens nach § 268 Abs. 2 HGB ist im folgenden Anlagenspiegel dargestellt. Anlagenspiegel zum 30. Juni 2025 scroll
Der Wert der Beteiligung an der FABOULA GOLD S.A. (vormals Wassoul’Or S.A.) wurde bereits zum Abschlussstichtag 31. Dezember 2013 auf EUR 1,00 abgeschrieben. Die Beurteilung, ob für die Beteiligung eine außerplanmäßige Abschreibung auf den niedrigeren beizulegenden Wert erforderlich ist, basierte auf einer Barwertbetrachtung der zu erwartenden Dividenden. Voraussetzung für eine Wertaufholung der Beteiligung ist neben der bereits erfolgten Ausstattung der Minengesellschaft mit neuem Kapital und der im Lagebericht dargestellten Wiederaufnahme des Betriebs der Minengesellschaft jedoch eine nachhaltige, ausreichende sowie wirtschaftliche Förderung von Gold. Diese letztgenannte Voraussetzung war bis zur Unterzeichnung des vorliegenden Halbjahresabschlusses nicht vollständig gesichert, so dass keine Wertaufholung vorgenommen wurde. Die Forderungen gegen verbundene Unternehmen beinhalten einen Sachleistungsanspruch gegenüber der FABOULA GOLD S.A., welcher auf die physische Lieferung von Gold gerichtet ist. Der Anspruch wurde im Rahmen einer Sachkapitalerhöhung im März 2012 in die Gesellschaft eingebracht. Gemäß der Vereinbarung vom 15. Februar 2022 kann die FABOULA GOLD S.A. ersatzweise den Tagespreis für das zu liefernde Gold zahlen. Im Falle von Verzögerungen entstehen Verzugszinsen und kann auch ein Schiedsverfahren eingeleitet werden. Zum 31.12.2024 wurde eine weitere Abwertung für einen Teil der Goldlieferrechte vorgenommen. Hintergrund ist die beschlossene Sachkapitalerhöhung bei der Faboula, die mittels dieser Rechte durchgeführt werden soll. Die mangelnde Werthaltigkeit der Beteiligung an der Faboula aufgrund der unsicheren wirtschaftlichen Lage ebendieser spiegelt sich in der Abwertung der entsprechenden Goldlieferechte zum Bilanzstichtag wieder. Eine Wertaufholung für die übrigen Goldlieferrechte wurde aus Vorsichtsgründen verzichtet. Daher hat die Pearl Gold AG aus Vorsichtgründen ihre Forderungen gegen die FABOULA GOLD S.A. von bisher 28.973 Feinunzen Gold teilweise in Bezug auf die für die Kapitalerhöhung zu verwendenen Lieferrechte in Höhe von 13.009 Feinunzen Gold zum Abschlussstichtag 31.12.2024 abgeschrieben. Die Bewertung der übrigen Goldlieferrechte mit EUR 300,00 pro Feinunze Gold wurde beibehalten und orientiert sich damit an der Bewertung der letzten zehn Jahre. Somit beträgt der Bilanzansatz zum 30.06.2025 EUR 4.789.200,00 (30.06.2024: EUR 8.691.900,00). Der Betrag der Forderungen mit einer Restlaufzeit größer einem Jahr beträgt EUR 0,00 (Vorjahr: EUR 0,00). Die gesamten Forderungen bestehen ausschließlich gegen die FABOULA GOLD S.A. Derzeit ist die FABOULA GOLD S.A. nicht in der Lage, die vereinbarten quartalsweisen Goldlieferungen zu leisten. Daher muss davon ausgegangen werden, dass die Restlaufzeit der Forderungen mehr als ein Jahr beträgt. Nach der vorliegenden Planung der FABOULA GOLD S.A. ist die Wiederaufnahme von Goldlieferungen an die Gesellschaft ab dem Geschäftsjahr 2026 geplant. Unter den sonstigen Vermögensgegenständen in Höhe von EUR 279.180,64 (30.06.2024: EUR 259.720,29) weist die Gesellschaft zum Abschlussstichtag Beträge für noch nicht vereinnahmte Erstattungen aus Steuern über EUR 261.467,06 (30.06.2024: EUR 259.720,29) sowie EUR 17.713,58 (30.06.2024: EUR 0,00) für noch nicht gutgeschriebene Zinsen aus Festgeldanlagen aus. Die sonstigen Vermögensgegentände haben - wie im Vorjahr - sämtlich eine Laufzeit von unter einem Jahr. Die Gesellschaft weist zum 30.06.2025 Guthaben bei Kreditinstituten in Höhe von EUR 3.410.176,44 aus (30.06.2024: EUR 4.401.935,67). Die Guthaben bei Kreditinstituten werden verzinst. Davon sind TEUR 868 bis zu dem 13.November 2025 festverzinzlich angelegt. Latente Steuern ergäben sich ausschließlich aus steuerlichen Verlustvorträgen der Gesellschaft. Bei der Ermittlung der latenten Steuern wird ein Steuersatz von 31,93 % zugrunde gelegt. Die sich ergebenden aktiven latenten Steuern werden aufgrund des Ansatzwahlrechts nach § 274 Abs. 1 S. 2 HGB nicht in der Bilanz zum 30. Juni 2025 angesetzt. Die Sonstigen Rückstellungen in Höhe von TEUR 290 (30.06.2024: TEUR 643) setzen sich zusammen aus Rückstellungen für Rechts- und Beratungskosten (TEUR 186), Kosten der Hauptversammlung 2024 (TEUR 75), Kosten der Abschlusserstellung und Prüfung (TEUR 25) ausstehende Lieferantenrechnungen (TEUR 3) und Kosten für die Erfüllung der Aufbewahrungspflichten (TEUR 1). Angaben über den Bestand, den Erwerb und die Veräußerung eigener Aktien Zum 30.06.2025 waren keine eigenen Aktien im Bestand. Grundkapital und Angaben über die Gattung der Aktien Das Grundkapital von EUR 25.000.000,00 ist eingeteilt in: 25.000.000 Stück Stammaktien zum Nennwert von je EUR 1,00 entspricht EUR 25.000.000,00. Angaben zum Gewinnvortrag / Verlustvortrag In Fortführung des Jahresergebnisses erfolgt die nachfolgende Darstellung: Posten der Ergebnisverwendung Beträge in EUR Jahresfehlbetrag -539.887,15 Verlustvortrag aus dem Vorjahr -189.820.035,73 = Bilanzverlust 190.359.922,88 Entwicklung der Kapitalrücklagen Im Berichtszeitraum ergaben sich keine Veränderungen. Angaben zur Gewinn- und Verlustrechnung Sonstige betriebliche Erträge Sonstige betriebliche Erträge der Gesellschaft betreffen im Berichtszeitraum mit EUR 11.189,30 ausschließlich Erträge aus Währungsumrechnungen von Zinserträgen in USD. Sonstige betriebliche Aufwendungen Die Sonstigen betrieblichen Aufwendungen setzten sich im Berichtszeitraum wie folgt zusammen: scroll
Abschreibungen auf Vermögensgegenstände des Umlaufvermögens Abschreibungen auf Vermögensgegenstände des Umlaufvermögens wurden - wie im Vorjahresberichtszeitraum - im Berichtszeitraum nicht vorgenommen. Erläuterung der periodenfremden Aufwendungen Periodenfremde Aufwendungen sind - wie im Vorjahresberichtszeitraum - im Berichtszeitraum nicht angefallen. Sonstige Angaben Durchschnittliche Zahl der im Berichtszeitraum beschäftigten Arbeitnehmer Im Berichtszeitraum waren keine Mitarbeiter beschäftigt. Namen der Mitglieder des Vorstands und des Aufsichtsrats Seit dem 20. November 2023 ist Herr Gregor Hubler, Dubai, Vereinigte Arabische Emirate, alleiniges Mitglied des Vorstandes. Herr Gregor Hubler erhält für den Berichtszeitraum eine Vergütung in Höhe von EUR 25.000,00. Dem Aufsichtsrat gehörten im Berichstzeitraum folgende Personen an:
In der Hauptversammlung vom 9. Januar 2025 wurde Herr Abdellaziz Abarro, Abu Dhabi, Vereinigte Arabische Emirate, in den Aufsichtsrat der Pearl Gold AG gewählt. Die Mitglieder des Aufsichtsrates haben im Berichstzeitraum keine Vergütungen bezogen. Die Aufsichtsratsmitglieder sind zudem Mitglied in den folgenden Aufsichtsräten und anderen Kontrollgremien des § 125 Abs. 1 Satz 5 AktG: 1. Robert G. Faissal: a. Minus Global Holdings Inc., Toronto, ON/Kanada. Mitglied im Direktorium (Board
of Directors) 2. Louis Couriol: Faboula Gold S.A., Bamako/Mali. Mitglied des Verwaltungsrates Angabe von Beteiligungen an großen Kapitalgesellschaften von mindestens 5 % der Stimmrechte Gemäß § 285 Nr. 11 HGB wird über nachstehende Unternehmen berichtet: scroll
Die FABOULA stellt ihre Jahresabschlüsse in CFA (Franc der Finanzgemeinschaft Afrikas) auf. Das Geschäftsjahr ist gleich dem Kalenderjahr. Der Jahresabschluss der FABOULA liegt der Pearl Gold AG für 2024 vor. Das Eigenkapital der FABOULA stellt sich zum Bilanzstichtag 31. Dezember 2024 wie folgt dar: scroll
Geschäfte mit nahestehenden Unternehmen und Personen Geschäfte mit nahestehenden Unternehmen und Personen wurden im Berichtszeitraum nicht getätigt. Sonstige finanzielle Verpflichtungen Neben den in der Bilanz ausgewiesenen Rückstellungen bestehen zum 30.06.2025 keine weiteren sonstigen finanziellen Verpflichtungen. Genehmigtes Kapital Der Vorstand wurde durch Beschluss der Hauptversammlung vom 4. November 2021 ermächtigt, bis zum Ablauf des 3. November 2026 das eingetragene Grundkapital der Gesellschaft mit Zustimmung des Aufsichtsrates um bis zu EUR 12.500.000 durch ein- oder mehrmalige Ausgabe neuer Stückaktien gegen Bar- und/oder Sacheinlage zu erhöhen. Diese Ermächtigung wurde durch Eintragung im Handelsregister am 7. April 2022 wirksam. Das eingetragene Grundkapital beträgt zum Bilanzstichtag noch EUR 25.000.000,00. Eine Kapitalerhöhung wurde bis zum 30.06.2025 nicht durchgeführt. Stimmrechtsmitteilungen gemäß § 33 WpHG Frau Julia Boutonnet, damals Vorstand, zwischenzeitlich auch ehemalige Abwicklerin der Gesellschaft, hat der Gesellschaft gemäß § 33 Abs. 1 WpHG mitgeteilt, dass ihr Stimmrechtsanteil am 15. März 2019 die Schwelle von 3,00 % überschritten hat und an diesem Tag 4,89 % (1.222.991 Stimmrechte) betragen hat. Frau Julia Boutonnet, damals Vorstand, zwischenzeitlich Abwicklerin der Gesellschaft, hat der Gesellschaft gemäß § 33 Abs. 1 WpHG mitgeteilt, dass ihr Stimmrechtsanteil am 3. Februar 2020 die Schwelle von 3,00 % unterschritten hat und an diesem Tag 2,45 % (611.996 Stimmrechte) betragen hat. Herr Romain Boutonnet hat der Gesellschaft gemäß § 33 Abs. 1 WpHG mitgeteilt, dass sein Stimmrechtsanteil am 3. Februar 2020 die Schwelle von 3,00 % unterschritten hat und an diesem Tag 2,44 % (610.995 Stimmrechte) betragen hat. KOH-I-NOOR CAPITAL LIMITED, Dubai, Vereinigte Arabische Emirate, hat der Gesellschaft gemäß § 33 Abs. 1 WpHG mitgeteilt, dass ihr Stimmrechtsanteil am 19. März 2020 die Schwelle von 5 % überschritten hat und zu diesem Tag 5,01 % (1.252.667 Stimmrechte) betragen hat. Herr Michael Reza Pacha, Vereinigte Arabische Emirate, hat der Gesellschaft gemäß § 33 Abs. 1 WpHG mitgeteilt, dass sein Stimmrechtsanteil am 19. März 2020 die Schwelle von 5 % überschritten hat und an diesem Tag 5,01 % (1.252.667 Stimmrechte) betragen hat. Davon sind ihm 5,01 % (1.252.667 Stimmrechte) nach § 34 WpHG zuzurechnen. Zugerechnete Stimmrechte sind über folgende von ihm kontrollierte Unternehmen, deren Stimmrechtsanteil jeweils 3 % oder mehr betragen hat, gehalten worden: KOH-I-NOOR CAPITAL LIMITED. Herr Dr. Roland Folz, Deutschland, hat der Gesellschaft gemäß § 33 Abs. 1 WpHG mitgeteilt, dass sein Stimrechtsanteil am 09.06.2023 die Schwelle von 3 % überschritten hat und an diesem Tag 3,12% (780.000 Stimmrechte) betragen hat. Herr Olivier Couriol, Vereinigte Arabische Emirate, hat der Gesellschaft nach § 33 Abs. 1 WpHG mitgeteilt, dass sein Stimmrechtsanteil am 07.07.2023 23,19 % (5.797.112 Stimmrechte) betragen hat. Davon sind ihm 21,66 % (5.415.032 Stimmrechte) nach § 34 WpHG zuzurechnen. Zugerechnete Stimmrechte sind über folgende von ihm kontrollierte Unternehmen, deren unmittelbarer oder mittelbarer Stimmrechtsanteil jeweils 3,00 % oder mehr betragen hat, gehalten worden: - Martagon Investments Limited, Ajman/VAE; - Nemo Asset Management Limited; - Sequoia Diversified Growth Fund Limited. Herr Olivier Couriol (382.080 Stimmrechte) kontrolliert Martagon Investments Ltd., Ajman/VAE (2.369.482) und Nemo Asset Management Ltd. (740.000), die wiederum Sequoia Diversified Growth Fund Ltd. (2.305.550) kontrolliert. Zum Zeitpunkt der Erstellung des Halbjahresabschlusses sind dem Unternehmen folgende Aktieninhaber mit folgenden Aktienbeständen zu den einzelnen Bilanzstichtagen bekannt: scroll
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Angaben über die Erklärung zum Corporate Governance Kodex Die nach § 161 AktG vorgeschriebene Erklärung zum Corporate Governance wurde durch Vorstand und Aufsichtsrat abgegeben und auf der Internetseite der Gesellschaft (www.pearlgoldag.com) dauerhaft öffentlich zugänglich gemacht. Hinweis gemäß § 115 Abs. 5 Satz 6 WpHG Der verkürzte Zwischenabschluss wie auch der Zwischenlagebericht wurden weder gemäß § 317 HGB geprüft noch einer prüferischen Dursicht unterzogen.
Berlin, 26. September 2025 Gregor Hubler, Vorstand Erklärung gemäß § 115 Abs. 2 Nr. 3 WpHG
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