Other Capital Market Information | 25 September 2014 09:39


PEH Wertpapier AG: Veröffentlichung einer Kapitalmarktinformation

PEH Wertpapier AG  / Aktienrückkauf

25.09.2014 09:39

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PEH Wertpapier AG / Aktienrückkauf

Bekanntmachung nach Art. 4 Abs.2 der Verordnung (EG) Nr. 2273/2003

Der am 26.08.2014 vom Vorstand der PEH Wertpapier AG mit Zustimmung des
Aufsichtsrates vom 27.08.2014 beschlossene und im HJ-Bericht-2014 und in
der Pressemitteilung zum HJ-Bericht-2014 vom 28.08.2014 angekündigte
Aktienrückkauf beginnt am 30.09.2014. Im Zeitraum bis zum 31.08.2016 sollen
eigene Aktien der Gesellschaft im Wert von bis zu 2 Millionen Euro (ohne
Erwerbsnebenkosten) maximal jedoch 120.000 Stück Aktien zurückgekauft
werden.

Der Rückerwerb dient, wie von der Hauptversammlung am 28.06.2013
beschlossen, den Zwecken, die Aktien als eigene Aktien zu halten, der
Einziehung und Kapitalherabsetzung und um mit den erworbenen Aktien als
Gegenleistung Unternehmen oder Beteiligungen an Unternehmen zu erwerben.
Damit soll von der Möglichkeit Gebrauch gemacht werden können, die
erworbenen Aktien als Gegenleistung für eine Sacheinlage zu verwenden,
wodurch die PEH in die Lage versetzt wird, eigene Aktien als
Akquisitionswährung nutzen zu können. Beim Erwerb von Unternehmen kann es
zielführend sein, eigene Aktien als Gegenleistung relativ zeitnah zu
verwenden, um strategisch sinnvolle Transaktionen zu ermöglichen,
Transaktionen zu beschleunigen und kostengünstiger durchzuführen als im
Wege einer Kapitalerhöhung.

Der Rückkauf erfolgt im Auftrag und für Rechnung der PEH Wertpapier AG
durch ein von der Gesellschaft mandatiertes Finanzdienstleistungsinstitut.
Der Aktienrückkauf kann im Einklang mit den zu beachtenden rechtlichen
Vorgaben jederzeit gestoppt, unterbrochen und wieder aufgenommen werden. 
Der Rückkauf soll günstigst und Interesse wahrend ausschließlich über eine
deutsche Börse erfolgen. Gemäß der durch die ordentliche Hauptversammlung
vom 28.06.2013 erteilten Ermächtigung darf der von der Gesellschaft
gezahlte Erwerbspreis je Aktie (ohne Erwerbsnebenkosten) den
durchschnittlichen Schlusskurs für die Aktien der Gesellschaft an der
Frankfurter Wertpapierbörse an den drei der Verpflichtung zum Erwerb der
Aktien vorangegangenen Handelstagen um nicht mehr als 10 % über- oder
unterschreiten. Darüber hinaus ist das Finanzdienstleistungsinstitut
verpflichtet, die Handelsbedingungen des Artikels 5 der Verordnung Nr.
2273/2003 der Kommission vom 22. Dezember 2003 (EG-VO) und sämtliche
einschlägigen Bestimmungen zu beachten. Entsprechend der EG-VO darf kein
Kaufpreis gezahlt werden, der über dem des zuletzt an der Börse, an der der
Kauf stattfindet, unabhängig getätigten Abschlusses liegt bzw. über dem des
letzten höchsten unabhängigen Angebots an der Börse, an der der Kauf
stattfindet. Maßgeblich ist der höhere der beiden Werte.

Entsprechend der EG-VO darf an einem Tag nicht mehr als 25% des
durchschnittlichen täglichen Aktienumsatzes an der Börse, an welcher der
jeweilige Kauf erfolgt, erworben werden. Der durchschnittliche Aktienumsatz
ergibt sich aus dem durchschnittlichen täglichen Handelsvolumen der 20
Börsentage vor dem konkreten Kauftermin. Der Vorstand weist gemäß Art. 5
Abs. 3 der EG-VO darauf hin, dass im Zuge der Durchführung des
Rückkaufprogramms der Schwellenwert von 25% des durchschnittlichen
täglichen Handelsvolumens gemäß Art. 5 Abs. 2 der EG-VO unter Umständen
überschritten wird. Dabei darf gemäß Art. 5 Abs.3 der EG-VO 50% des
durchschnittlichen täglichen Handelsvolumens nicht überschritten werden.

Die Transaktionen werden in einer den Anforderungen des Art. 4 Abs. 4 EG-VO
entsprechenden Weise spätestens am Ende des siebten Handelstages nach ihrer
Ausführung bekannt gegeben. Zudem wird die PEH Wertpapier AG über die
Fortschritte des Aktienrückkaufs unter www.peh.de informieren.

Frankfurt, 25. September 2014

Der Vorstand



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Sprache:      Deutsch
Unternehmen:  PEH Wertpapier AG
              Bettinastr. 57 - 59
              60325 Frankfurt
              Deutschland
Internet:     www.peh.de
 
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