![]() PEH Wertpapier AGFrankfurt am MainKonzernabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2019 bis zum 31.12.2019Geschäftsbericht 2019Bericht des AufsichtsratsDas Geschäftsjahr 2019 stand im Zeichen der Umsetzung im Rahmen der strategischen Agenda und dem MBO/coraixx bei der Tochtergesellschaft capsensixx AG. Der Aufsichtsrat hat im Verlauf des Geschäftsjahres 2019 die Geschäftsführung der PEH Wertpapier AG sorgfältig überwacht und die ihm nach Gesetz und Satzung obliegenden Aufgaben wahrgenommen. Wir standen und stehen im kontinuierlichen Dialog mit dem Vorstand der Gesellschaft. Wir haben uns vom Vorstand in den Aufsichtsratssitzungen sowie durch zusätzliche schriftliche und mündliche Berichte über alle relevanten Fragen der Unternehmensplanung und der strategischen Weiterentwicklung, über die Ertrags-, Vermögens- und Finanzlage sowie über die aktuelle Geschäftspolitik, das Risikomanagementsystem und die Risikosituation unterrichten lassen. Dies geschah regelmäßig, zeitnah und umfassend. In alle Entscheidungen, die für das Unternehmen von grundlegender Bedeutung waren, wurde der Aufsichtsrat unmittelbar und rechtzeitig eingebunden. Im Berichtszeitraum fanden in regelmäßigen Abständen insgesamt acht Sitzungen des Aufsichtsrats statt, an denen jeweils alle Aufsichtsratsmitglieder teilgenommen haben. Hierbei hat der Aufsichtsrat die Geschäftslage der Gesellschaft, die strategische Ausrichtung sowie die Entwicklungschancen und Geschäftsrisiken eingehend mit dem Vorstand beraten. Den Maßnahmen, die nach Satzung und/oder Gesetz der Zustimmung des Aufsichtsrates bedürfen, hat der Aufsichtsrat zugestimmt. Da der Aufsichtsrat nur aus drei Personen besteht, wurden keine Ausschüsse gebildet. Im Lauf des Geschäftsjahres 2019 hat sich der Aufsichtsrat unter anderem mit den folgenden Sachverhalten befasst: Entscheidungen im JahresverlaufDie Organisationsstruktur des Unternehmens war Inhalt mehrerer Sitzungen. Vorstand und Aufsichtsrat haben darüber beraten, wie sich die Einnahmen steigern lassen und die Effizienz erhöht werden kann. Am 19.12.2019 wurde die coraixx GmbH & Co KGaA - ein Tochterunternehmen der capsensixx AG - im Rahmen eines MBO verkauft und in weiterer Folge im PEH Konzern entkonsolidiert. Der Aufsichtsrat billigte einstimmig die Berichte des Vorstandes zu den angefallenen Geschäftsvorfällen. Vorgänge der ordentlichen Hauptversammlung 2019Auf der ordentlichen Hauptversammlung der Gesellschaft am 28. Juni 2019 in Frankfurt wurde beschlossen eine Dividende in Höhe von 1,50€ je dividendenberechtigter Aktie auszuschütten. Die Hauptversammlung entlastete Vorstand und Aufsichtsrat für das Geschäftsjahr 2018 und wählte die Baker Tilly GmbH & Co. KG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Frankfurt am Main, zum Abschlussprüfer und Konzernabschlussprüfer für das Geschäftsjahr 2019. Für alle Beschlüsse lag die Zustimmung jeweils bei mehr als 99% der abgegebenen gültigen Stimmen. Jahresabschluss und LageberichtDer gemäß den deutschen Rechnungslegungsvorschriften aufgestellte Jahresabschluss und Lagebericht der PEH Wertpapier AG und der nach den International Financial Reporting Standards (IFRS) aufgestellte Konzernjahresabschluss und Konzernlagebericht für die Zeit vom 1. Januar 2019 bis zum 31. Dezember 2019 wurden von Baker Tilly GmbH & Co. KG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Frankfurt am Main, geprüft und mit dem uneingeschränkten Bestätigungsvermerk versehen. Die entsprechenden Prüfungsberichte des Abschlussprüfers lagen dem Aufsichtsrat bei seiner Bilanzsitzung vor. Der Abschlussprüfer nahm an der Sitzung des Aufsichtsrats teil und berichtete über die wesentlichen Ergebnisse seiner Prüfung einschließlich seiner Unabhängigkeit. Den Bericht des Abschlussprüfers hat der Aufsichtsrat zustimmend zur Kenntnis genommen. Der Aufsichtsrat
Der Aufsichtsrat bedankt sich bei Vorstand, Geschäftsführung und den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern für ihren engagierten Einsatz. Den Kunden und Aktionären der PEH Wertpapier AG dankt der Aufsichtsrat für das entgegengebrachte Vertrauen.
Frankfurt, 22. April 2020 Rudolf Locker Konzernabschluss zum 31. Dezember 2019 und Konzernlagebericht für das Geschäftsjahr 2019Lagebericht1. Grundlagen des Konzerns1.1 GeschäftsmodellDer PEH Konzern (PEH) ist als Finanzdienstleistungsinstitut organisiert. Die Muttergesellschaft der PEH Konzerngesellschaften ist die PEH Wertpapier AG. Die PEH Wertpapier AG hat ihren Hauptsitz in Frankfurt am Main. Wir bieten unseren Kunden eine Vielzahl von Dienstleistungen und Produkten im Finanzdienstleistungssektor an. Die PEH-Konzerngesellschaften befassen sich mit Vermögensanlage sowie Vermögensverwaltung und bieten die klassischen Aktivitäten für institutionelle Kunden an, vor allem Asset Management, Fondsadministration und die innovative Produktentwicklung. Zudem bietet die PEH Dienstleistungen aus den Bereichen Verwaltung und Service auch externen Kunden an. Der PEH Konzern teilt sich in drei Segmente auf: Das Segment PEH Verwaltung/Service umfasst unter anderem die Bereiche Fondsadministration, IT-Services, Fondsbuchhaltung und Verbriefungen und beinhaltet die Axxion S.A. (inkl. navAXX S.A., Axxion InvAG, Axxion Revolution Fonds - One), die Oaklet GmbH (inkl. Oaklet S.A.) und die capsensixx AG (bis Dezember 2019 inkl. coraixx Verwaltungs GmbH, coraixx GmbH & Co. KGaA). Die PEH Wertpapier AG gehört genauso wie die Advanced Dynamic Asset Management GmbH und die W&P Financial Services GmbH (inkl. W+P Financial Services GmbH, Deutschland) zum Segment PEH Asset Management. Die PEH Vermögensmanagement GmbH, die Svea Kuschel & Kolleginnen GmbH (inkl. PEH Wertpapier AG Österreich) und die PEH Wealth Management GmbH bilden das Segment PEH Vertrieb. Die PEH war 2019 in Deutschland an drei Standorten (Frankfurt/Zentrale, München, Rosenheim) sowie im europäischen Ausland an zwei Standorten in Luxemburg (Grevenmacher, Wasserbillig) sowie an zwei Standorten in Österreich (Wien und Salzburg) vertreten. 1.2 Das interne SteuerungssystemDie PEH wird intern anhand der nachfolgenden Kennzahlen gesteuert:
Die Steuerungskennziffern stellen alternative Leistungskennzahlen dar und werden nachfolgend erläutert. Alternative Leistungskennzahlen (APM)Der Lagebericht und der Abschluss des PEH-Konzerns werden nach den geltenden Rechnungslegungsstandards aufgestellt. Zusätzlich zu den durch diese Standards geforderten Angaben und Kennzahlen veröffentlicht die PEH alternative Leistungskennzahlen (Alternative Performance Measures = APM), die diesen Regulierungen nicht unterliegen und für die es keinen allgemein akzeptierten Berichtsstandard gibt. Die PEH ermittelt die APM mit dem Ziel, die Vergleichbarkeit der Leistungskennzahlen im Zeitablauf bzw. im Branchenvergleich zu ermöglichen. Dies erfolgt durch bestimmte Anpassungen der nach den geltenden Rechnungslegungsstandards aufgestellten Bilanz- oder Gewinn- und Verlustrechnungspositionen. Die Anpassungen können dabei aus unterschiedlichen Berechnungs- und Bewertungsmethoden, uneinheitlichen Geschäftsaktivitäten sowie Sondereffekten resultieren, die sich auf die Aussagekraft dieser Positionen auswirken. Die so ermittelten alternativen Leistungskennzahlen gelten für alle Perioden und werden sowohl intern zur Steuerung des Geschäfts als auch extern zur Beurteilung der Leistung des Unternehmens durch Analysten, Investoren und Ratingagenturen eingesetzt. Die PEH ermittelt folgende APM:
Das EBITDA (Earnings Before Interest, Taxes, Depreciation and Amortization) steht für Ergebnis vor Zinsen, Steuern, Abschreibungen, Wertminderungen und Wertaufholungen. Diese Erfolgskennzahl neutralisiert neben dem Finanzergebnis auch verzerrende Effekte auf die operative Geschäftstätigkeit, die aus unterschiedlichen Abschreibungsmethoden und Bewertungsspielräumen resultieren. Das EBITDA wird ermittelt auf Basis des Ergebnisses der normalen Geschäftstätigkeit (vor Ertragsteuern) zuzüglich der in der Periode erfolgswirksam erfassten Abschreibungen und Wertminderungen bzw. abzüglich der Wertaufholungen von immateriellen Vermögenswerten und Sachanlagen und Wertpapieren, sowie der Hinzurechnung der Zinsaufwendungen und des Abzugs der Zinserträge. Überleitungsrechnung EBITDAErgebnis normale Geschäftstätigkeit (vor Ertragsteuern) + Abschreibungen Wertpapiere + Abschreibungen immaterielle Anlagewerte u. Sachanlagen - Wertaufholungen immaterielle Anlagewerte u. Sachanlagen + Abschreibungen/Wertberichtigungen auf Beteiligungen, Anteile verbundene Unternehmen - Zinserträge + Zinsaufwendungen = EBITDA Das betreute Volumen (Assets under Management and Administration / AUMA) ist der Gesamtwert aller Anlagen für die administrative Aufgaben oder Aufgaben als Vermögensverwalter/Asset Manager vorgenommen werden. Zur Berechnung der AuMA werden die Gesamtvolumen der administrierten oder gemanagten Kundengelder addiert. Die Berechnung basiert auf dem aktuellen Marktwert zum jeweiligen Berechnungsstichtag. Darüber hinaus haben wir als Finanzdienstleistungsinstitut angemessene Regelungen zu treffen, anhand derer sich die finanzielle Lage unseres Instituts jederzeit mit hinreichender Genauigkeit bestimmen lässt. Um dieser Vorgabe Rechnung zu tragen, werden Kapitalausstattung, Liquiditäts- und Ertragslage permanent durch die Geschäftsleitung überwacht. Zur Überwachung der Ertragslage werden alle Geschäftsvorfälle monatlich in unserer Finanzbuchführung erfasst und in der Betriebswirtschaftlichen Auswertung zusammengestellt. Daraus werden jeweils zum Ende eines Kalendervierteljahres Zwischenabschlüsse erstellt, die von der Geschäftsleitung kontrolliert und ausgewertet werden. Die regelmäßige Kontrolle der Vermögens- und Ertragslage erfolgt u. a. auch über die vierteljährliche Erstellung der Finanz- und Risikotragfähigkeitsinformationen an die Deutsche Bundesbank. Anhand derer werden insbesondere die Eigenkapitalentwicklung und Einhaltung der aufsichtsrechtlichen Eigenmittelanforderungen überprüft. Die Liquiditätslage wird durch tägliche Kontrolle des Finanzmittelbestands überwacht. Unsere finanzielle Lage ist jederzeit durch Kontenabruf genau bestimmbar. Die unserem Institut entstehenden fixen und variablen Kosten sind vorab kalkulierbar. Somit werden Finanzmittelbestand und sicher zu erwartende Liquiditätszuflüsse den zu erwartenden Liquiditätsabflüssen gegenübergestellt. Weitere Einzelheiten erläutern wir im Wirtschaftsbericht, sowie im Prognose-, Risiko- und Chancenbericht. 2. Wirtschaftsbericht2.1 Gesamtwirtschaftliche und branchenbezogene RahmenbedingungenEntwicklung der Weltwirtschaft 2019Das Jahr 2019 geht als ein Jahr mit starken Wertzuwächsen in die Börsengeschichte ein -auch wenn es anfangs nicht danach aussah und vieles angesichts der vorliegenden guten Anlageergebnisse in Vergessenheit geraten ist. Wir erinnern uns, dass der VDAX, der die Kursschwankungen am deutschen Aktienmarkt misst und als "Angstbarometer" bezeichnet wird, sich Ende 2018 auf einem hohen Niveau befand. Die Sorgen um die Weltkonjunktur verbunden mit den befürchteten Risiken für die Vermögensanlage waren groß, als am 22.12.2018 die bislang längste Haushaltssperre in der Geschichte der USA verkündet wurde. Unangefochtenes Dauerthema in den vergangenen 12 Monaten waren jedoch die Handelsstreitigkeiten zwischen China und den USA. Seit Anfang 2019 hat US-Präsident Trump immer wieder neue Zölle für chinesische Importe eingeführt, um Peking zum Abschluss eines umfassenden Handelsabkommens zu bewegen. Doch auf nahezu jeden Fortschritt folgten umgehend Dämpfer. Erst am 13. Dezember 2019 haben die USA und China eine TeilEinigung erzielt, in dem die USA einige der proklamierten Zölle halbieren und China vermehrt amerikanische Waren kauft. Die Börsen reagierten positiv und lösten damit eine kleine Jahresendrallye aus. 2019 erklommen sowohl die US-amerikanische Technologiebörse NASDAQ als auch der marktbreite S&P 500 neue Höchststände. Der DAX konnte zwar sein Allzeithoch aus 2018 nicht wieder erreichen, schließt das Jahr aber mit einem beachtlichen zweistelligen Zuwachs und kann somit seinen Vorjahresverlust komplett ausgleichen. Parallel entwickelten sich die ökonomischen Kennzahlen besser, als von vielen Analysten erwartet. Deutschland entkam 2019 einer Rezession und auch in Europa verbesserten sich nach dem sehr negativen Vorjahr sukzessive die Konjunkturdaten. Sogar der Brexit hat seine Drohgebärde verloren, denn nach dem klaren Wahlsieg der Tories unter Premier Boris Johnson sieht es nach einem geregelten Austritt aus, der den Unternehmen Planungssicherheit verschafft. Wie beim Handelskonflikt auch, gab es diese Klarheit jedoch erst in den letzten Dezembertagen. Zinsen bleiben im DauertiefUm die Konjunktur in Europa anzukurbeln, hat die EZB zum Ende der Amtszeit von EZB-Präsident Mario Draghi ihre ultralockere Geldpolitik nochmals verschärft. Während der Leitzins seit März 2016 auf dem Rekordtief von null Prozent bleibt, wurde der Zinssatz für Banken, wenn sie überschüssige Liquidität bei der Notenbank parken, Mitte September auf - 0,5% ausgeweitet. Der Zinsverfall ist seit den 1980er Jahren ungebrochen und bescherte vor allem langlaufenden Anleihen ansehnliche Kursgewinne. Weitere Zuwächse sind jedoch nur möglich, wenn die Renditen noch negativer werden sollten. Ein Szenario, das wir für eher unwahrscheinlich halten, denn dafür müsste sich die konjunkturelle Lage schon sehr eintrüben. Danach sieht es derzeit nicht aus. Entwicklung der Finanzbranche 2019Die Rahmenbedingungen in der Finanzdienstleistungsbranche sind im Vergleich zum Vorjahr nochmals schwieriger geworden. Insbesondere der anhaltende Ausbau der Regulierungsmaßnahmen erfordert zunehmend Kapazitäten und bedeutet damit einen deutlich höheren Aufwand. Zusätzlich sorgen disruptive Technologien für anhaltenden Margen- und Wettbewerbsdruck in der Branche. 2.2 GeschäftsverlaufDie Gesellschaft hat im Geschäftsjahr 2019 die Erwartungen zur operativen Ergebnisentwicklung nicht erfüllt. Insbesondere führten die hohen sonstigen betrieblichen Aufwendungen, die überwiegend bei der konsolidierten Tochtergesellschaft capsensixx AG (cpx) zum Aufbau der coraixx verwendet wurden, nicht zu dem geplanten Geschäftsverlauf bei der coraixx. Vor diesem Hintergrund haben die Organe der capsensixx AG beschlossen, im Rahmen eines Management-Buy-outs ihre Beteiligung an der coraixx GmbH & Co. KGaA und der coraixx Verwaltungs GmbH an Sven Ulbrich zu verkaufen. Die capsensixx AG wird sich mit Veräußerung der Beteiligung an der coraixx, auf die seit Jahren profitablen Kernbeteiligungen Axxion S.A. und Oaklet GmbH konzentrieren. Sven Ulbrich ist im am 12.12.2019 aus dem Vorstand der capsensixx AG und der PEH Wertpapier AG ausgeschieden. 2.3 ErtragslageIn 2018 hat die konsolidierte Tochtergesellschaft coraixx Rechte an einer vom Fraunhofer Institut und dem Datenspezialisten INQUENCE GmbH entwickelten Softwarelösung (Softwarelizenzen) und einem dazugehörigen Kunden(-stamm), der die genannte Software nutzt, erworben. Die Restlaufzeit dieses Vertrages mit dem Kunden betrug 4,5 Jahre, über die der Konzern eine lineare Abschreibung des Kundenstamms erfasst hat. Die cpx hat zum 31. Dezember 2018 überprüft, ob Anhaltspunkte für eine Wertminderung vorliegen und dabei keine Anhaltspunkte für eine vorliegende Wertminderung identifiziert. Hierbei wurden jedoch nicht alle relevanten Faktoren bei der Analyse berücksichtigt. Auf Grundlage der daraufhin abermals durchgeführten Wertminderungsbeurteilung auf Basis der aktualisierten Budget- und Prognoserechnungen ändert sich die Schätzung des erzielbaren Betrags der zahlungsmittelgenierenden Einheit und ihrer Vermögenswerte. Da der Buchwert des Kundenstamms den erzielbaren Betrag (der höhere der beiden Beträge aus beizulegendem Zeitwert des jeweiligen Vermögenswerts abzüglich Veräußerungskosten und dem Nutzungswert) übersteigt, ist der Kundenstamm wertgemindert und daher vollständig abzuschreiben. Die cpx hat den festgestellten Fehler gemäß den Vorgaben des IAS 8.41 ff im cpx Konzernabschluss 2019 rückwirkend korrigiert. In den nachfolgenden Daten und Erläuterungen ist dieser Effekt in den Vergleichszahlen für das Jahr 2018 berücksichtigt. Eine vollständige Darstellung der Auswirkungen der vorgenommenen Korrekturen erläutern wir im Anhang zum Konzernlagebericht unter der Ziffer A.5. Der Konzern hat außerdem diverse Anpassungen in der Darstellung der Bilanz sowie der Gewinn- und Verlustrechnung vorgenommen. Die vorgenommenen Anpassungen sind in der jeweiligen Anhangangabe des Anhangs dargestellt. Die im Lagebericht genannten Vergleichszahlen des Vorjahres stellen die Werte der Bilanz und GuV 2018 "angepasst" dar. Die nachfolgenden Erläuterungen sind im Zusammenhang mit dem Abschluss der PEH zu sehen. Die Gewinn-und-Verlust-Rechnung der PEH gibt einen vollständigen Überblick für 2019. Die Bruttoprovisionseinnahmen werden 2019 mit 117,9 Mio. Euro (2018: 121.0 Mio. Euro) und die Nettoprovisionen mit 29,5 Mio. Euro (2018: 28,0 Mio. Euro) ausgewiesen. Durch den Ausbau der stark wachsenden Geschäftsfelder im Segment Verwaltung/Services und im Vergleich zum Vorjahr steigenden leistungsabhängige Vergütungen erhöhten sich die Personalkosten auf 12,0 Mio Euro (2018: 11,4 Mio. Euro). Die anderen Verwaltungskosten, haben sich auf 9,48 Mio. Euro (2018: 10,1 Mio. Euro) reduziert. Insgesamt führte dies zu einem leichten Anstieg der Allgemeinen Verwaltungsaufwendungen auf 21,51 Mio. Euro (2018: 21,49 Mio. Euro). Unverändert tätigen wir unsere Investitionen ausschließlich aus dem Cashflow und realisieren dadurch unsere langfristigen Wachstumschancen. Unter dem Eindruck der aktuellen Herausforderungen durch geänderte Rahmenbedingungen haben wir im Rahmen unseres Wertminderungstests für die Geschäfts- oder Firmenwerte des PEH Konzerns nicht zahlungswirksame Wertminderungen auf Geschäfts- und Firmenwerte in Höhe von 1,7 Mio. Euro vorgenommen. Das Ergebnis vor Steuern wird mit 6,6 Mio. Euro (2018: 4,3 Mio. Euro), das Ergebnis nach Steuern (nach Drittanteilen) mit 0,8 Mio. Euro (2018: Verlust -1,1 Mio. Euro) und das EBITDA in Höhe von 11,5 Mio. Euro (2018: 7,9 Mio. Euro) ausgewiesen. Aufgrund des ab 2019 anzuwendenden IFRS 16 hat sich das EBITDA um T€ 1.375 positiv entwickelt, da Aufwendungen, welche vormals in den anderen Verwaltungsaufwendungen enthalten waren, jetzt im Zinsaufwand und den Abschreibungen aufgeführt werden. Das Ergebnis pro Aktie beträgt 0,45 Euro/Aktie (2018: -0,62 Euro/Aktie). Die AuMA sind auf 10,7 Mrd. Euro (2018: 10,1 Mrd. Euro) angestiegen. Im Vorjahr gingen wir davon aus, dass wir im Jahr 2019 eine Steigerung der AuMA um 3-5% und ein positives EBITDA erreichen können. Mit knapp 6% Steigerung der AuMA und einem deutlich erhöhten positiven EBITDA wurde das Ziel erreicht. Dividendenzahlungen erfolgen je nach Finanz- und Ertragslage der PEH Wertpapier AG sowie nach dem zukünftigen Barmittelbedarf. Vor dem Hintergrund der aktuellen Corona-Pandemie und der dadurch ausgelösten hohen Unsicherheit über die weitere Entwicklung der Weltwirtschaft schlagen Aufsichtsrat und Vorstand der Hauptversammlung vor, auf eine Dividendenausschüttung für das Geschäftsjahr 2019 zu verzichten. SegmentberichterstattungDas interne Berichtswesen umfasst die drei Segmente PEH Asset Management, PEH Vertrieb und PEH Verwaltung/Service (capsensixx AG). Diese Aufteilung richtet sich nach den operativen Geschäftsfeldern. Das Segment PEH Verwaltung/Service (capsensixx AG) beinhaltet die Axxion S.A. (inkl. navAXX S.A., Axxion InvAG, Axxion Revolution Funds - One), die Oaklet GmbH (einschließlich der Tochtergesellschaft Oaklet S.A.) und die capsensixx AG (bis Dezember 2019 inkl. coraixx Verwaltungs GmbH u. coraixx GmbH & Co. KGaA). Zum Segment PEH Asset Management gehören die PEH Wertpapier AG, die Advanced Dynamic Asset Management GmbH und die W&P Financial Services GmbH, Österreich (inkl. W&P Financial Services GmbH, Deutschland). Die PEH Vermögensmanagement GmbH, die Svea Kuschel & Kolleginnen GmbH (inkl. PEH AG Österreich) und die PEH Wealth Management GmbH bilden das Segment PEH Vertrieb. Die interne Steuerung erfolgt auf Basis von IFRS-Werten. Intersegmentär erbrachte Dienstleistungen werden grundsätzlich zu marktüblichen Preisen abgerechnet. Alle drei Segmente erbringen Dienstleistungen der Finanzbranche. Empfänger der Dienstleistungen sind überwiegend Kunden in der Bundesrepublik Deutschland. Segment PEH Verwaltung/Service (capsensixx AG)Das Segment spielt eine zentrale Rolle in unserer Wachstumsstrategie. Die gesamten Services bieten wir externen Kooperationspartnern an. Durch den am 19.12.2019 erfolgten Verkauf der gesamten Geschäftsanteile an der coraixx Verwaltungs GmbH, sowie aller Aktien an der coraixx GmbH & Co. KGaA wurde der Bereich "künstliche Intelligenz basierende Buchhaltungslösung" aufgegeben. Die Umsatzerlöse waren mit T€ 112.213 im Vergleich zum Vorjahr (2018: T€ 118.490) leicht rückläufig. Gleichzeitig reduzierten sich die Provisionsaufwendungen auf T€ 89.067 (2018: T€ 93.689). Damit konnte der Nettoumsatz um 2 Prozent auf T€ 23.794 gesteigert werden. Der Personalaufwand wird in 2019 mit T€ 8.964 (2018: T€ 7.802) ausgewiesen. Die sonstigen betrieblichen Erträge konnten auf T€ 2.326 (2018: T€ 312) gesteigert werden. Die anderen Verwaltungsaufwendungen werden mit T€ 7.628 (2018: T€ 9.209) ausgewiesen. Die Abschreibungen betragen T€ 2.615 (2018: T€ 3.404 nach IAS 8 Korrektur). Das Ergebnis der normalen Geschäftstätigkeit 2019 wird mit T€ 6.615 (2018: T€ 6.191) ausgewiesen. Das EBITDA beträgt T€ 9.354. Darin sind erstmalig Zinsaufwendungen und Abschreibungen aus Leasing aufgrund des IFRS 16 in Höhe von T€ 1.099 positiv berücksichtigt. Segment PEH VertriebDie einzelnen Marken im PEH-Konzern haben ihren eigenen Ansatz zur Kundengewinnung. Auf diese Weise lassen sich unterschiedliche Zielgruppen optimal ansprechen, ohne dass die Gesellschaften in Konkurrenz zueinanderstehen. Im Segment werden Nettoprovisionserträge in Höhe von T€ 3.617 (2018: T€ 2.776) ausgewiesen. Dadurch bedingt waren die Ergebniskennziffern im gesamten Segment wieder positiv. Das Segmentergebnis vor Steuern wird mit T€ 543 ausgewiesen. Das EBITDA beträgt T€ 828. Darin sind erstmalig Zinsaufwendungen und Abschreibungen aus Leasing aufgrund des IFRS 16 in Höhe von T€ 159 positiv berücksichtigt. Segment Asset ManagementIm Segment werden Nettoprovisionserträge in Höhe von T€ 2.859 (2018: T€ 3.031) ausgewiesen. Das Segmentergebnis vor Steuern wird mit T€ 463 ausgewiesen. Das EBITDA beträgt T€ 502. Darin sind erstmalig Zinsaufwendungen und Abschreibungen aus Leasing aufgrund des IFRS 16 in Höhe von T€ 117 positiv berücksichtigt. 2.4 Finanz- und VermögenslageAlle wesentlichen Forderungen und Verbindlichkeiten bestehen in Euro. Absicherungen von Nettopositionen in Fremdwährung für Fremdwährungsverbindlichkeiten werden nicht eingesetzt. Derivative Finanzinstrumente werden nur in seltenen Ausnahmefällen eingesetzt. Die Bilanzrelationen und Bilanzkennziffern sind im Branchenvergleich zufrieden stellend ausgefallen. Das Gesamtvermögen beträgt zum 31.12.2019 T€ 51.679 (Vorjahr: T€ 44.352). Das Eigenkapital hat sich, bedingt durch die Ausschüttung 2019 und die Wertminderungen auf immaterielle Vermögenswerte, auf T€ 24.947 (2018: T€ 25.786) verringert. Die Eigenkapitalquote hat sich auf 48,3% (2018: 58,1%) reduziert. Das Grundkapital ist gegenüber dem Vorjahr unverändert - es beträgt € 1.813.800. Am Bilanzstichtag hatte die PEH Wertpapier AG 180.143 Stück eigene Aktien im Bestand. Im Geschäftsjahr wurden keine eigenen Aktien erworben. Die eigenen Aktien betragen zum Bilanzstichtag 9,93 Prozent vom Grundkapital. Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten bestehen nahezu keine. Die flüssigen Mittel belaufen sich auf T€ 9.037. Der Konzern war jederzeit in der Lage, seinen Zahlungsverpflichtungen nachzukommen. Im Übrigen verweisen wir auf die Kapitalflussrechnung. Im Berichtsjahr werden die Forderungen aus Lieferungen und Leistungen mit T€ 22.728 (2018: T€ 10.925) ausgewiesen. Die flüssigen Mittel haben sich gegenüber dem Vorjahr von T€ 13.731 auf T€ 9.037 reduziert. Kurzfristige Wertpapiere sind auf T€ 5.993 angestiegen. Bei den Aktien und anderen nicht festverzinslichen Wertpapieren handelt es sich um börsennotierte Wertpapiere, vorwiegend um Fondsanteile, die der Liquiditätsreserve dienen, sowie Wertpapiere (Genussscheine), die nicht an einer Börse gehandelt werden. Sie werden alle dem Anlagebuch zugeordnet. Die Sachanlagen haben sich aufgrund der Anwendung des IFRS 16 und des damit verbundenen erstmaligen Ausweises eines Nutzungsrechts aus Leasingverträgen in Höhe von T€ 3.692 gegenüber dem Vorjahr von T€ 818 auf T€ 4.291 deutlich erhöht. Die immateriellen Vermögenswerte werden mit T€ 3.112 (2018: T€ 8.069) ausgewiesen, die sich aufgrund der Entkonsolidierung der coraixx und dem damit verbundenen Abgang von Softwarelizenzen sowie der aufgrund der Wertminderung eines Geschäfts- oder Firmenwertes reduziert haben. Auf der Passivseite haben sich die Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen von T€ 9.042 auf T€ 18.861 aufgrund einer positiven Entwicklung der verwalteten Fonds und der daraus erzielten Performance-Gebühren stark erhöht. Die Verbindlichkeiten aus Ertragssteuern haben sich von T€ 1.566 auf T€ 290 reduziert. Durchschnittlich beschäftigte die PEH im Geschäftsjahr 130 Mitarbeiter, im Vorjahr waren es 113. Wir haben in allen Segmenten ein leistungsorientiertes Vergütungssystem. Neben einem fixen Gehaltsanteil erhalten die Mitarbeiter einen variablen Tantiemenanteil. Alle Mitarbeiter haben eine kaufmännische Ausbildung, die teilweise durch eine akademische Ausbildung ergänzt wurde. Fachspezifische Weiterbildungen werden im Rahmen externer Dienstleister angeboten und von den Mitarbeitern wahrgenommen. Ein hoher Anteil der Mitarbeiter verfügt über langjährige Erfahrung in den Bereichen Fondsadministration, Produktentwicklung, Asset Management, Vermögensverwaltung und Vermögensberatung. Vergütungsstruktur Aufsichtsrat und VorstandJedes Aufsichtsratsmitglied erhält nach § 13 der Satzung der PEH Wertpapier AG € 20.000 p.a. Der Aufsichtsratsvorsitzende erhält € 40.000 p.a. Der stellvertretende Aufsichtsratsvorsitzende erhält € 30.000 p.a. Die an die Mitglieder des Aufsichtsrats gezahlten Aufwandsentschädigungen betrugen im Geschäftsjahr inklusive Umsatzsteuer T€ 108. Davon erhielt der Vorsitzende Rudolf Locker T€ 48, der Stellvertreter Gregor Langer T€ 36 und Prof. Dr. Hermann Wagner T€ 24. Die Mitglieder des Aufsichtsrates der PEH Wertpapier AG erhalten keine erfolgsorientierte Vergütung, da gemäß § 13 der Satzung der Gesellschaft nur eine feste Vergütung vorgesehen ist und zudem durch das Fehlen erfolgsorientierter Vergütungsbestandteile sichergestellt werden soll, dass alle Entscheidungen des Aufsichtsrates ohne Berücksichtigung etwaiger persönlicher Vorteile durch eine erhöhte Aufsichtsratsvergütung getroffen werden. Die Höhe und Struktur der Vorstandsvergütung wird vom Aufsichtsrat der PEH Wertpapier AG festgelegt. Ziel des Vergütungssystems der PEH Wertpapier AG ist es, eine angemessene Vergütung unter Berücksichtigung der persönlichen Leistung des jeweiligen Vorstandsmitglieds sowie der wirtschaftlichen Lage und des Erfolgs des Unternehmens zu erbringen. Darüber hinaus orientiert sich die Vergütung an branchen- und landesüblichen Standards. Am 1. Januar 2014 ist die Institutsvergütungsverordnung (InstitutsVergV) in Kraft getreten und wurde zuletzt am 15.04.2019 geändert. Der Aufsichtsrat hat sich mit den neuen Regelungen ausführlich und intensiv beschäftigt und die danach neu abgeschlossenen Verträge entsprechend gestaltet. Die jährliche Vergütung der Vorstandsmitglieder richtet sich grundsätzlich nach ihrem Beitrag zum Geschäftserfolg und setzt sich aus zwei Komponenten zusammen: einer erfolgsunabhängigen Vergütung und einer erfolgsabhängigen. Die Höhe der Festvergütung ist abhängig von der übertragenen Funktion und Verantwortung, der Zugehörigkeitsdauer zum Vorstand sowie von branchen- und marktüblichen Rahmenbedingungen. Der Dienstvertrag von Herrn Stürner läuft bis zum 31.03.2024. Neben einem fixen Grundgehalt zahlt die Gesellschaft dem Vorstand eine erfolgsabhängige variable Vergütung (Bonus). Ziel der Bonusvereinbarung ist ein nachhaltiger Jahresüberschuss von mindestens 15 % des Eigenkapitals. Eine Bonuszahlung erfolgt nur, wenn der Jahresüberschuss mehr als diese 15 % erreicht. In einem solchen Fall beträgt die Bonuszahlung für den Vorstand 6 % des Jahresüberschusses nach Abzug von 15 % Eigenkapitalrendite. Von einem möglichen Bonus werden im 1. Jahr nach Ablauf des Geschäftsjahres, das die Grundlage für diesen Bonus darstellt, nur 70 % fällig. Sollte im darauffolgenden Jahr der nachhaltige Jahresüberschuss von 15 % des EK wieder erreicht werden, werden weitere 15 % fällig. Das gleiche gilt für das Folgejahr. Maßgeblich ist das bilanzierte Eigenkapital am Ende des jeweils vorhergehenden Geschäftsjahres. Die maximale Bonuszahlung für die erfolgsabhängige variable Vergütung ist beschränkt (cap). Die Bonuszahlung ist auf die Höhe des fixen Jahresgehalts beschränkt. Es bestehen keine Regelungen zur Abfindung bei vorzeitiger Abberufung oder zur Altersversorgung des Vorstands. Eine aktienbasierte Vergütung oder Aktienoptionspläne bestehen nicht. Am 12.12.2019 hat Herrn Sven Ulbrich die Niederlegungen seiner Vorstandsämter bei der PEH Wertpapier AG und der capsensixx AG erklärt, welche von beiden Gesellschaften angenommen wurden. Durch das Ausscheiden vom Herrn Ulbrich aus der PEH Wertpapier AG wurde der anteilige, noch nicht ausbezahlte Bonusanspruch in Höhe von € 80.939 aus den Jahren 2017 und 2018 fällig. Diese sind Herr Ulbrich im Dezember zugeflossen. Im Geschäftsjahr wurden an Herrn Martin Stürner erfolgsunabhängige Bezüge von T€ 300 (Vj. T€ 300) und an Herrn Sven Ulbrich erfolgsunabhängige Bezüge von T€ 0 (Vj. T€ 100) gezahlt. Ein Anspruch auf ergebnisabhängige Tantiemen durch die PEH Wertpapier AG für das Jahr 2019 besteht nicht. Geschäfte mit nahestehenden Unternehmen und PersonenWir unterhalten Geschäftsbeziehungen zu nahestehenden Unternehmen und Personen. Im Rahmen unserer Geschäftsbeziehungen zu diesen Unternehmen und Personen bieten wir diesen vielfach die gleichen Dienstleistungen, die wir für unsere Kunden im Allgemeinen erbringen. Unseres Erachtens tätigen wir sämtliche Geschäfte mit diesen Unternehmen und Personen zu fremdüblichen Bedingungen. Geschäfte, die zu marktunüblichen Bedingungen zustande gekommen sind, liegen nicht vor. Wir verweisen auch auf Angaben zur Vergütung im Anhang zum Konzernabschluss. 2.5 Vorgänge der ordentlichen Hauptversammlung 2019Auf der ordentlichen Hauptversammlung der Gesellschaft am 28. Juni 2019 in Frankfurt wurde mit 100% JA-Stimmen beschlossen, den Bilanzgewinn des Geschäftsjahres 2018 in Höhe von 10.148.291,40 € folgendermaßen zu verwenden.
Die Hauptversammlung entlastete Vorstand und Aufsichtsrat für das Geschäftsjahr 2018. Die Baker Tilly GmbH & Co. KG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Frankfurt am Main, wurde zum Abschlussprüfer und Konzernabschlussprüfer für das Geschäftsjahr 2019 gewählt. Für alle Beschlüsse lag die Zustimmung jeweils bei 100% der abgegebenen gültigen Stimmen. 3. Prognose-, Risiko- und Chancenbericht3.1 Allgemeine AnmerkungenZiele des RisikomanagementsUnternehmerisches Handeln ist untrennbar mit der Übernahme von Risiken verbunden. Risiko bedeutet für die PEH Wertpapier AG (im Folgenden "PEH") die Gefahr möglicher Verluste oder entgangener Gewinne. Diese Gefahr kann durch interne und externe Faktoren ausgelöst werden. Da es nicht möglich sein wird, alle Risiken zu eliminieren, muss das Ziel ein der Renditeerwartung angemessenes Risiko sein. Risiken sollen so früh wie möglich erkannt werden, um schnell und in angemessenem Umfang darauf reagieren zu können. Für die PEH ist es unerlässlich, Risiken effektiv zu identifizieren, zu messen und zu steuern. Wir steuern unsere Risiken und unser Kapital mit Hilfe unserer Mess- und Überwachungsprozesse und unserer Organisationsstruktur. Um mögliche Probleme frühzeitig zu erkennen, werden wesentliche Kennziffern monatlich abgefragt und beurteilt. Obwohl unser Risikomanagement kontinuierlich weiterentwickelt wird, kann es keine Garantie dafür geben, dass alle Marktentwicklungen jederzeit und in vollem Umfang vorhergesehen werden können. Gleichzeitig versuchen wir mögliche Chancen des Unternehmens frühzeitig zu erkennen, um sie durch unternehmerisches Handeln effektiv zu nutzen. Chancen bedeuten für die PEH Wertpapier AG Möglichkeiten, durch interne oder externe Entwicklungen und Ereignisse unsere angestrebten Ziele zu erreichen oder sogar zu übertreffen. Grundsätze für unser RisikomanagementUnser Risikomanagement ist nach den folgenden Grundsätzen ausgerichtet: Der Vorstand der PEH Wertpapier AG (nachfolgend Vorstand) ist für die ordnungsgemäße Geschäftsorganisation und deren Weiterentwicklung verantwortlich. Diese Verantwortung umfasst die Festlegung angemessener Strategien und die Einrichtung angemessener interner Kontrollverfahren. Der Vorstand trägt die Gesamtverantwortung für die Risikostrategie und die Überwachung des Risikomanagements. Der Vorstand stellt damit sicher, dass ein alle Risikoarten umfassender Ansatz in das Unternehmen integriert ist und geeignete Schritte zur Umsetzung der Risikostrategie unternommen werden. Der Aufsichtsrat der PEH Wertpapier AG (nachfolgend Aufsichtsrat) überprüft unser Risikoprofil in regelmäßigen Zeitabständen. Wir managen unsere Adressausfall-, Liquiditäts- und Marktrisiken sowie unsere operationellen Geschäfts-, Rechts- und Reputationsrisiken in einem systematischen Risikomanagementprozess auf allen relevanten Ebenen. Erkannte Risiken werden offen und uneingeschränkt an die betreffende Führungsebene berichtet. Im Ergebnis steht ein den individuellen Gegebenheiten und Anforderungen des Instituts angemessenes Risikomanagementsystem, anhand dessen geeignete Maßnahmen zur Überwachung der Risiken sowie zu deren Vermeidung, Begrenzung oder Steuerung festgelegt werden. Die Struktur des Risikomanagementsystems ist auf die Struktur der PEH ausgerichtet und unabhängig von den einzelnen Bereichen. RisikokapitalmanagementDas Risikokapitalmanagement ist ein integraler Bestandteil der Unternehmenssteuerung der PEH. Durch die aktive Steuerung des ökonomischen Kapitals auf Basis der internen Risikomesswerte sowie der aufsichtsrechtlichen Anforderungen ist sichergestellt, dass die Risiken jederzeit im Einklang mit der Kapitalausstattung stehen. Risiken werden nur innerhalb von - aus Risikotragfähigkeitsgesichtspunkten abgeleiteten - Limits übernommen, um unter Berücksichtigung von Risiko-Return-Kriterien angemessene Renditen zu erzielen. Damit sollen insbesondere existenzgefährdende Risiken vermieden werden. Der Vorstand legt auf der Grundlage der geschäftspolitischen Ziele die Kapitalausstattung fest und steuert das Risikoprofil in einem angemessenen Verhältnis zur Risikodeckungsmasse. Dabei wird im Rahmen der Risikotragfähigkeitsanalyse die Deckungsmasse fortlaufend den mit unserer Geschäftstätigkeit verbundenen Risikopotenzialen gegenübergestellt. Davon ausgehend hat der Vorstand die geltenden Verlustobergrenzen je Risikoart sowie insgesamt bestimmt. Solange die vorgegebenen Limits eingehalten werden und die aggregierten Limits kleiner sind als die Risikodeckungsmasse, ist die Risikotragfähigkeit gewährleistet. Bei der Steuerung des ökonomischen Kapitals sind die regulatorischen Anforderungen an die Eigenmittelausstattung eine strikt einzuhaltende Nebenbedingung. Zusätzlich werden zur besonderen Analyse von externen Marktbewegungen Szenarioanalysen (Stresstests) durchgeführt. Diese Analysen quantifizieren die Auswirkungen außergewöhnlicher Ereignisse und extremer Marktbedingungen auf die Vermögensposition der PEH. Im Rahmen dieser Analysen werden auch die Auswirkungen auf die Bilanz- und GuV-Positionen untersucht. Die Auswirkungen der Szenarien werden für jedes Risiko den zugeteilten Limits gegenübergestellt. Der Vorstand wird über die Ergebnisse der Szenarioanalysen regelmäßig informiert. Die im Berichtsjahr durchgeführten Szenarioanalysen zeigten, dass die Risikotragfähigkeit auch bei extremen Marktbedingungen jederzeit gegeben war. Das ökonomische Kapitalmanagement basiert auf den internen Risikomessmethoden der PEH. Diese berücksichtigen die für die PEH wesentlichen Risikoarten. Organisation des RisikomanagementsUnser Risikomanagement folgt im Rahmen der internen Kontrollverfahren klar definierten Grundsätzen, welche bei der PEH verbindlich anzuwenden sind und deren Einhaltung fortlaufend überprüft wird. Die Risikoorganisation und die damit einhergehenden Aufgaben und Verantwortlichkeiten im Rahmen des Risikomanagements haben wir sowohl auf Konzernebene als auch auf der Ebene der Konzerngesellschaften in Übereinstimmung mit aufsichtsrechtlichen Vorgaben definiert und dokumentiert. Die Aufbau- und Ablauforganisation sowie die Risikocontrollingprozesse werden regelmäßig durch die interne Revision und den Risikomanagement-Beauftragten überprüft und beurteilt. Sie werden zeitnah an interne und externe Entwicklungen angepasst. Der Vorstand der PEH ist als Risiko-Manager für die Risikosteuerungsaktivitäten verantwortlich. Er wird fortlaufend über die Risikosituation informiert. In unserer Risikomanagementleitlinie ist insbesondere eine Risikoinventur durchgeführt worden und ein Risikotragfähigkeitskonzept niedergelegt. Risikokonzentrationen sind nicht gegeben. Risikosteuerungs- und Controllingprozesse sowie RisikoberichterstattungDie Risikosteuerung bei der PEH und deren dezentrale operative Umsetzung in den risikotragenden Geschäftseinheiten erfolgt auf der Grundlage der Risikostrategien. Die für die Risikosteuerung verantwortlichen Einheiten treffen Entscheidungen zur bewussten Übernahme oder Vermeidung von Risiken. Dabei beachten sie die zentral vorgegebenen Rahmenbedingungen. Insbesondere das Risikocontrolling ist für die Identifikation, die Beurteilung von Risiken sowie die Überwachung der Verlustobergrenzen verantwortlich. Damit einher geht die Berichterstattung der Risiken an den Vorstand und an die risikotragenden Geschäftseinheiten. Angemessene Frühwarnsysteme unterstützen die Überwachung der Risiken, identifizieren potenzielle Probleme im Frühstadium und ermöglichen damit eine zeitnahe Maßnahmenplanung. Durch entsprechende Richtlinien und eine effiziente Überwachung wird zudem sichergestellt, dass regulatorische Anforderungen an das Risikomanagement und -controlling eingehalten werden. Die bei PEH eingesetzten Methoden zur Risikomessung entsprechen dem aktuellen Erkenntnisstand und orientieren sich an der Praxis der Finanzdienstleistungsbranche sowie den Empfehlungen der Aufsichtsbehörde. Die Risikomesskonzepte unterliegen einer regelmäßigen Überprüfung durch das Risikocontrolling und die interne Revision. Trotz sorgfältiger Modellentwicklung und regelmäßiger Kontrolle können dennoch Konstellationen entstehen, die zu höheren Verlusten führen als durch die Risikomodelle prognostiziert. Das Controlling ist aufgeteilt in ein operatives und ein strategisches Controlling. Das operative Controlling ist für die fortlaufende Überwachung der kurzfristigen Ergebnisrisiken verantwortlich. Dabei werden Ergebniskennzahlen den entsprechenden Plangrößen gegenübergestellt und hieraus Vorschläge für Steuerungsmaßnahmen an den Vorstand abgeleitet. Der Analysehorizont des strategischen Controllings umfasst die nächsten drei Jahre. Dabei werden Umsatz- und Ergebnistrends unter Berücksichtigung von Veränderungen wirtschaftlicher oder gesetzlicher Rahmenbedingungen analysiert und in Vorschläge für eine Definition von Zielgrößen für die einzelnen Geschäftsbereiche überführt. Entsprechende Simulationen machen potenzielle Ertragsrisiken in den strategisch maßgeblichen Geschäftsbereichen für den Vorstand transparent. Ein wichtiges Element des Risikomanagementsystems ist die interne Revision, die Überwachungs- und Kontrollaufgaben wahrnimmt. Sie führt hinsichtlich der Einhaltung gesetzlicher, aufsichtsrechtlicher und interner Vorgaben systematisch und regelmäßig Prüfungen durch. Die in den Mindestanforderungen an das Risikomanagement festgelegten besonderen Anforderungen an die Ausgestaltung der Internen Revision werden erfüllt. Die Interne Revision arbeitet im Auftrag des Vorstands weisungsfrei und unbeeinflusst als zuständige prozessunabhängige Instanz. Bei der Berichterstattung und der Wertung der Prüfungsergebnisse agiert die Revision ebenfalls weisungsungebunden. Eine aussagekräftige Risikoberichterstattung ist die Basis für eine sachgerechte Steuerung. Hierzu besteht ein umfassendes internes Management-Informations-System, das eine zeitnahe Information der Entscheidungsträger über die aktuelle Risikosituation sicherstellt. Die Risikoreports werden in festgelegten Intervallen generiert oder, wenn notwendig, ad hoc erstellt. Dabei werden insbesondere die Einhaltung der Risikotragfähigkeit und die Risikoauslastung betrachtet. Zusätzlich bilden die Planungs-, Simulations- und Steuerungsinstrumente mögliche positive und negative Entwicklungen auf die wesentlichen Wert- und Steuerungsgrößen des Geschäftsmodells und ihre Auswirkung auf die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage ab. Adressaten der Risikoberichterstattung sind die steuernden Einheiten und der Vorstand. Die Adressaten werden zeitnah und umfänglich über die Veränderungen von relevanten Einflussfaktoren informiert. Die Methodenhoheit sowie die inhaltliche Verantwortung für das Risikoreporting liegen im Bereich Risikocontrolling. Alle Maßnahmen dienen zusammengenommen der Quantifizierung und Verifizierung der von uns eingegangenen Risiken und stellen die Qualität und Korrektheit der risikorelevanten Daten sicher. Die systematische Risikoidentifikation und -bewertung, die Prüfung der Handlungsalternativen zur Vermeidung, Verminderung und Begrenzung der Risiken sowie ein fortlaufendes, effizientes Controlling und Berichtswesen sind integrale Bestandteile der strategischen Gesamtsteuerung unseres Unternehmens. Das Risikokontrollsystem wurde unter Berücksichtigung gesetzgeberischer Vorgaben im Berichtsjahr weiter ausgebaut und verfeinert. Das Geschäftsmodell der Gesellschaft wurde auch unter Risikogesichtspunkten optimiert; das betrifft die Auswahl erfahrener Berater und die Qualitätsprüfung der Produkte ebenso wie das Management-Informationssystem, das die Geschäftsentwicklung transparent macht. Die nach § 91 Abs. 2 AktG geforderten Maßnahmen werden im Rahmen eines eigenen Management-Informationssystems umgesetzt. Dadurch ist eine fortlaufende Überwachung durch Aufsichtsrat und Vorstand jederzeit gewährleistet. Verantwortlich für die Umsetzung der Risiko- und Überwachungssysteme ist der Vorstand der Gesellschaft. Der Vorstand kontrolliert die Daten auf Basis der monatlichen Auswertungen. Mindestens vierteljährlich wird eine Neueinschätzung der bestehenden Risiken vorgenommen. Bei Bedarf werden rechtzeitig Maßnahmen eingeleitet, die zu einer frühzeitigen Risikoreduzierung führen. Die zentral erfassten Ergebnisse werden dabei regelmäßig überwacht und dem Aufsichtsrat berichtet. Internes Kontrollsystem und Risikomanagementsystem bezogen auf den RechnungslegungsprozessDie wesentlichen Merkmale des bestehenden internen Kontrollsystems und des Risikomanagementsystems im Hinblick auf den Rechnungslegungsprozess können wie folgt beschrieben werden: Ziel des internen Kontroll- und des Risikomanagementsystems im Hinblick auf die Finanzberichterstattung ist es, dass der Jahresabschluss und der Konzernabschluss gemäß den anzuwendenden Rechnungslegungsvorschriften nach HGB und IFRS ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage vermittelt. Das Ziel einer ordnungsgemäßen Finanzberichterstattung ist dadurch gefährdet, dass wesentliche Informationen in der Finanzberichterstattung fehlerhaft sind. Hierbei spielt es keine Rolle, ob dies durch einen einzelnen Sachverhalt oder erst durch die Kombination mehrerer Sachverhalte gegeben ist. Risiken für die Finanzberichterstattung können durch Fehler in den Geschäftsabläufen entstehen. Zudem kann betrügerisches Verhalten zu einer fehlerhaften Darstellung von Informationen führen. Daher ist vom Vorstand sicherzustellen, dass die Risiken bezüglich einer fehlerhaften Darstellung, Bewertung oder Ausweises von Informationen der Finanzberichterstattung minimiert werden. Das interne Kontrollsystem und das Risikomanagement sind darauf ausgerichtet, eine hinreichende Sicherheit bezüglich der Einhaltung geltender rechtlicher Anforderungen, der Ordnungsmäßigkeit und Wirtschaftlichkeit der Geschäftstätigkeit sowie der Vollständigkeit und Richtigkeit der finanziellen Berichterstattung zu gewährleisten. Zu berücksichtigen ist dabei, dass durch das implementierte interne Kontrollsystem Fehler oder Betrugsfälle nicht vollständig ausgeschlossen werden können und somit zwar keine absolute, aber dennoch eine hinreichende Sicherheit geboten wird. OrganisationEine wesentliche Basis für eine solide Unternehmensführung mit entsprechender Ausgestaltung einer unter Risikoaspekten orientierten strategischen Ausrichtung des Unternehmens ist unser Organisationshandbuch. Das Organisationshandbuch ist als die nachvollziehbare sowie laufend zu aktualisierende Darstellung der Aufbau- und Ablauforganisation einschließlich des Kompetenzgefüges definiert. Der Umfang und die Ausgestaltung unseres Organisationshandbuches orientiert sich an den relevanten rechtlichen und regulatorischen Anforderungen und ist an der Größe des Instituts sowie nach Art, Umfang, Komplexitiät und Risikogehalt der Geschäftstätigkeit unserer Gesellschaft ausgerichtet. Das Prinzip der eindeutigen Verantwortungszuweisung erfolgt durch Geschäftsverteilungsplan für den Gesamtvorstand. Der Aufsichtsrat überwacht die Finanzberichterstattung. Dieser unterstützt in der Überwachung des Rechnungslegungsprozesses, der Wirksamkeit des Risikomanagementsystems, insbesondere des internen Kontrollsystems, der Compliance und des internen Revisionssystems. Zusätzlich unterstützt er bei der Überwachung der Durchführung der Abschlussprüfungen, insbesondere hinsichtlich der Unabhängigkeit des Abschlussprüfers und der vom Abschlussprüfer erbrachten Leistungen. Überwachung durch die Interne RevisionDie interne Revision überwacht das interne Kontroll- und Risikomanagementsystem bezogen auf den Rechnungslegungsprozess. Die Interne Revision überwacht unabhängig, objektiv und risikoorientiert die Geschäftsprozesse der PEH hinsichtlich ihrer Ordnungsmäßigkeit, Sicherheit und Wirtschaftlichkeit. Die Interne Revision, die Einhaltung der Geldwäschebestimmungen sowie die Compliance werden von zielgerichtet weitergebildeten und qualifizierten Personen wahrgenommen. Prozesse und Kontrollen der FinanzberichterstattungDie Finanzbuchhaltung sowie die Erstellung des Jahres- und Konzernabschlusses ist ausgelagert. Dabei werden die Buchungen der PEH durch den externen Dienstleister in der Regel wöchentlich in einer zertifizierten Standardsoftware erfasst und durch das Rechnungswesen und durch den Vorstand auf wöchentlicher und monatlicher Basis kontrolliert und beurteilt. Die Vollständigkeit und Richtigkeit der erfassten Daten werden darüber hinaus regelmäßig anhand von Stichproben und Plausibilitätschecks überprüft. Es finden zwischen der PEH und dem externen Dienstleister laufende Abstimmungen und ein regelmäßiger Informationsaustausch statt um ein gemeinsames Verständnis über die Geschäftsvorfälle sicherzustellen. Die am Rechnungslegungsprozess beteiligten Parteien entsprechen den qualitativen und quantitativen Anforderungen der Geschäftstätigkeit und Größe der PEH Wertpapier AG. Die eingesetzten EDV-Systeme sind gegen unbefugte Zugriffe geschützt. Die Kompetenzen und Zugriffsrechte sind definiert. Es erfolgen monatliche Berichte, die überprüft, ausgewertet und mit internen Aufzeichnungen verglichen werden. Das ausgelagerte Meldewesen wird durch speziell geschulte externe Fachkräfte durchgeführt. Dadurch wird eine den melde- und aufsichtsrechtlichen Anforderungen entsprechende Ausführung gewährleistet. Das in wesentlichen Merkmalen oben beschriebene interne Kontroll- und Risikomanagementsystem stellt im Hinblick auf den Rechnungslegungsprozess eine durchgehend richtige und fehlererkennende Rechnungslegung sicher. Die klaren Strukturen und Verantwortungsbereiche sowie die notwendige personelle und materielle Ausstattung sorgen für ein kontinuierliches und effizientes Arbeiten, welches eine einheitliche und im Einklang mit den gesetzlichen Vorschriften befindliche Rechnungslegung gewährleistet. Durch diese Maßnahmen können die konzernweit einheitlichen Geschäftsvorfälle zutreffend und verlässlich bewertet werden und die gewonnenen Informationen den bestimmten Adressaten zugänglich gemacht werden. 3.2 Kredit-/AdressausfallrisikoDas Kreditrisiko bzw. das Adressausfallrisiko der PEH besteht darin, dass ihr ein finanzieller Schaden zugefügt werden könnte, wenn ein Schuldner seine Zahlungsverpflichtungen nicht oder nicht in vollem Umfang erfüllt. Das Adressausfallrisiko umschließt das Kontrahentenrisiko (Risiko aus dem klassischen Kreditgeschäft, Wiedereindeckungsrisiko sowie Vorleistungs- und Abwicklungsrisiko) sowie das spezifische Länderrisiko, welches derzeit allerdings für die PEH nur von nachrangiger Bedeutung ist. Am Bilanzstichtag belief sich das Bruttovolumen dieser Positionen auf 44,3 Mio. €. Die Adressausfallrisiken der PEH resultieren insbesondere aus den kurzfristigen Forderungen an Kunden und den klassischen Bank-/Liquiditätskonten. Das maximale Kreditrisiko der Gesellschaft besteht in dem Verlust aller in diesen Bilanzpositionen enthaltenen Vermögenswerte. Notleidende und in Verzug geratene Forderungen bestehen keine. Wesentliche Länderrisiken bestehen nicht, da sich die Forderungen hauptsächlich auf in der Bundesrepublik, in Luxemburg und in Österreich ansässige Adressen beschränken. Die Verteilung der Adressausfallrisiken stellt sich wie folgt dar: scroll
Wie von der MaRisk gefordert, messen und steuern wir unser Adressausfallrisiko einheitlich. Die Adressrisiken für die Geschäftspartner und die Steuerung unserer Engagements müssen unseren Richtlinien und Strategien entsprechen. Adresskompetenzen erhalten nur Mitarbeiter, die über eine entsprechende Qualifikation und Erfahrung verfügen. Die Adresskompetenzen werden regelmäßig überprüft. Wir messen unsere gesamten Adressrisiken und fassen diese auf konsolidierter Basis zusammen. Adressausfallrisikoeinstufung: Ein wichtiges Element ist eine detaillierte Risikobeurteilung jedes Geschäftspartners. Bei der Beurteilung des Risikos berücksichtigen wir neben der Bonität des Geschäftspartners alle weiteren relevanten Risiken. Die daraus resultierende Risikoeinstufung bestimmt das jeweilige Engagement. Wir bewerten unsere Adressausfallrisiken generell einzeln. Bei der Ermittlung der internen Risikoeinstufung vergleichen wir unsere Einschätzung nach Möglichkeit mit den von führenden internationalen Ratingagenturen für unsere Geschäftspartner vergebenen Risikoratings. Überwachung des Adressausfallrisikos: Unsere Adressausfallrisiken werden mit Hilfe der oben beschriebenen Risikosteuerungsinstrumente (Bonitäts- und Produktentwicklung) ständig überwacht. Darüber hinaus stehen uns Verfahren zur Verfügung, mit denen wir versuchen, frühzeitig Adressengagements zu erkennen, die möglicherweise einem erhöhten Verlustrisiko ausgesetzt sind. Wir sind bestrebt, Geschäftspartner, bei denen auf Basis der Anwendung unserer Risikosteuerungsinstrumente potenzielle Probleme erkannt werden, frühzeitig zu identifizieren, um das Adressengagement effektiv zu steuern. Der Zweck dieses Frühwarnsystems liegt darin, potenzielle Probleme anzugehen, solange adäquate Handlungsalternativen zu Verfügung stehenm Notleidende und in Verzug geratene Forderungen bestehen zum Bilanzstichtag keine. Als in Verzug geratene Geschäfte bezeichnen wir Geschäfte, bei denen ein 90-Tage-Verzug vorliegt und dieser auch als Ausfallkriterium erfasst ist. Über die oben beschriebenen Risiken hinaus besteht ein Emittentenrisiko aus den erworbenen Wertpapieren. Das Risiko eines Ausfalls von Emittenten, deren Wertpapiere wir im Rahmen des Liquiditätsmanagements erworben haben, vermindern wir über die strengen Bonitätsanforderungen unseres Liquiditätsmanagements. Die PEH hält darüber hinaus Aktien und andere nicht festverzinsliche Wertpapiere sowie Geschäfts- und Firmenwerte als immaterielle Vermögenswerte. Das sind Geschäfts- und Firmenwerte an beteiligten Gesellschaften in Höhe von 1,79 Mio € sowie Wertpapiere in Höhe von 5,99 Mio €. Die Beteiligungsunternehmen, denen ein Geschäfts- oder Firmenwert zugeordnet ist, sind nicht börsennotiert. Den Adressausfallrisiken wird aus unserer Sicht angemessene Rechnung getragen. Wir sehen aktuell nach den von uns durchgeführten Impairmenttests (gemäß WACC-Ansatz) keine wesentlichen Risiken bzw. Abschreibungsbedarf. Auf die allgemeinen Unsicherheiten von Prognosen wird hingewiesen. Für den PEH Konzern haben wir (auf Grundlage unserer Gewinnprognosen) latente Steuern auf Verlustvorträge von einbezogenen Gesellschaften in Höhe von insgesamt T€ 117 aktiviert, da die positiven Planergebnisse den fristgerechten Verbrauch voraussagen. Falls unsere Prognosen nicht eintreffen, wären diese Aktivierungen teilweise oder ganz ergebniswirksam aufzulösen. Den Nichteintritt unserer Prognosen halten wir für sehr unwahrscheinlich. Unseres Erachtens sind hieraus keine Bestandsgefährdungen gegeben. 3.3 LiquiditätsrisikoDas Liquiditätsrisiko ist das Risiko, dass wir möglicherweise nicht oder nur zu überhöhten Kosten in der Lage sind, unsere Zahlungsverpflichtungen bei Fälligkeit zu erfüllen. Die Sicherstellung der jederzeitigen Zahlungsfähigkeit ist die Kernfunktion unseres Liquiditätsmanagements, dies auch auf Konzernebene. Die Liquiditätssteuerung wird über eine tägliche Disposition durchgeführt. Neben möglichen Cash-Flow-Szenarien werden auch die aktualisierte Neugeschäftsplanung, die Investitionsplanung sowie sonstige Kapitalbewegungen berücksichtigt. Die Steuerung der in unserem Bestand befindlichen Finanzinstrumente der Liquiditätsreserve erfolgt durch barwertige Betrachtung (tägliche Preisfeststellung und Bewertung) unserer Finanzmittel. Die Refinanzierungsrisiken sind durch angemessene Kreditlinien in aktueller Höhe von T€ 111 (durch Kreditlinie/Aval) abgesichert. Der PEH Wertpapier AG wurde von Kreditinstituten eine Kreditlinie von T€ 1.500 eingeräumt. Die Grundlagen der Liquiditätssteuerung und -planung sind in den internen Kapitalanlagerichtlinien definiert. Wir halten ausreichende Liquiditätspuffer (risikoarme Anlagen überschüssiger Mittel) per 31. Dezember 2019 (T€ 15.031) bereit. 3.4 MarktrisikoDas Marktrisiko resultiert aus der Unsicherheit über Veränderungen von Marktpreisen und Marktkursen und den zwischen ihnen bestehenden Korrelationen und Volatilitäten. Das Marktpreisrisiko im engeren Sinne ist die Gefahr eines Verlusts, der aufgrund nachteiliger Veränderungen von Marktpreisen oder preisbeeinflussender Parameter eintreten kann. Das Marktliquiditätsrisiko ist die Gefahr eines Verlusts, der aufgrund nachteiliger Veränderungen der Marktliquidität - zum Beispiel durch Marktstörungen - eintreten kann. Marktpreisrisiken entstehen bei PEH in geringem Umfang durch die Aktivitäten im Liquiditätsmanagement. Im Bestand befindliche Wertpapiere können durch Marktzinsschwankungen einem Kursrisiko ausgesetzt sein. Über eine ständige Überwachung und Bewertung des Portfolios werden mögliche Ergebnisauswirkungen starker Kursschwankungen frühzeitig adressiert. So stellen wir zeitnahe Reaktionen auf Marktveränderungen sicher. Der Ausweis der Eigenkapitalanforderungen für Marktrisiken ist für die PEH nicht relevant. Es bestehen keine Fremdwährungs- und Warenpositionsrisiken. Die Barwertveränderungen aller Positionen im Verhältnis zu den Eigenmitteln werden kontinuierlich abgebildet. Die Simulation erfolgt automatisiert über alle Positionen. Die dabei ermittelten Wertveränderungen blieben im Berichtszeitraum stets unter der Schwelle von 5% der Eigenmittel. Zum Bilanzstichtag bestehen keine wesentlichen Zinsänderungsrisiken. 3.5 Operationelle RisikenDas operationelle Risiko bezeichnet den potenziellen Eintritt von Verlusten in Zusammenhang mit Mitarbeitern, vertraglichen Vereinbarungen und deren Dokumentation, Technologie, Versagen oder Zusammenbruch der Infrastruktur, externen Einflüssen und Kundenbeziehungen. Diese Definition schließt rechtliche wie auch aufsichtsrechtliche Risiken ein, jedoch nicht das allgemeine Geschäft- und das Reputationsrisiko. Die operationellen Risiken werden dezentral in den einzelnen Organisationseinheiten identifiziert und bewertet. Die daraus resultierenden Ergebnisse werden im Risikocontrolling zusammengeführt und dem Vorstand und den steuernden Einheiten zur Verfügung gestellt. Die Verminderung des operationellen Risikos und damit einhergehend eine Verringerung der Verlusthäufigkeit und -höhe wird in erster Linie durch die laufende Verbesserung der Geschäftsprozesse erreicht. Weitere Sicherungsmaßnahmen sind u.a. der Risikotransfer durch den Abschluss von Versicherungen und der Verzicht auf risikoträchtige Produkte. Darüber hinaus stehen zur Sicherung der Fortführung des Geschäftsbetriebs für die wesentlichen Bereiche und Prozesse umfassende Notfall- und Business-Continuity-Pläne bereit. Die PEH setzt im Rahmen ihrer administrativen Tätigkeiten interne und externe Mitarbeiter sowie bauliche und technische Einrichtungen ein. Aufgrund eines umfangreichen Versicherungsschutzes, der einer laufenden Überprüfung unterzogen wird, sichern wir uns gegen Schadensfälle und ein mögliches Haftungsrisiko ab. Risiken aus den potenziellen Haftungsansprüchen ergeben sich daher nicht. Mögliche Unternehmensprozesse, deren Störung oder Ausfall erheblichen Einfluss auf die Geschäftstätigkeit der PEH haben könnte, identifizieren wir fortlaufend. Hierzu haben wir geeignete Maßnahmen definiert, um den geregelten Geschäftsbetrieb unter festgelegten Standards zu sichern. Dies beinhaltet auch eine schriftliche Notfallplanung, die bei Eintritt von schweren Betriebsstörungen Verluste auf ein Minimum reduziert und den laufenden Geschäftsbetrieb sichert. Die kritischen Prozesse sowie die Wirksamkeit der definierten Maßnahmen unterliegen einer ständigen Überwachung und Weiterentwicklung. PEH ist auf qualifizierte Mitarbeiter und Führungskräfte angewiesen. Mit einer umfangreichen Personalplanung und gezielten Personalmaßnahmen verringern wir das Risiko von personellen Engpässen. Mitarbeiter, die mit vertraulichen Informationen arbeiten, verpflichten sich, die entsprechenden Vorschriften einzuhalten und mit den Informationen verantwortungsvoll umzugehen. Eine klare Trennung von Management- und Kontrollfunktionen begrenzt das Risiko von Verstößen gegen interne und externe Vorschriften. Definierte Vertretungsregelungen gewährleisten die Sicherstellung unserer Geschäftsabläufe und Entscheidungsprozesse. Um mögliche Risiken aus dem IT-Bereich effektiv zu minimieren, verfolgt PEH eine einheitliche IT-Strategie. Der Betrieb der IT-Systeme ist an die navAXX S.A., Luxemburg, ausgelagert. Für alle Dienstleistungen besteht ein Service-Vertrag der die Vorhaltung der benötigten Kapazitäten/Ressourcen und die reibungslose Nutzung gewährleistet Durch Back-up-Systeme und Spiegeldatenbanken an verschiedenen Standorten und durch einen definierten Notfallplan sind die Datenbestände vor einem möglichen Datenverlust geschützt und eine konsistente Verfügbarkeit ist gewährleistet. Die IT-Systeme sind vor einem unberechtigten Zugriff durch ein detailliertes Zugangs- und Berechtigungskonzept geschützt sowie durch einen umfangreichen Virenschutz und weitere umfassende Sicherheitseinrichtungen. 3.6 Sonstige RisikenDas allgemeine Geschäftsrisiko bezeichnet das Risiko, das aufgrund veränderter Rahmenbedingungen entsteht. Dazu gehören beispielsweise das Marktumfeld, das Kundenverhalten und der technische Fortschritt. Wenn wir uns nicht rechtzeitig auf diese veränderten Bedingungen einstellen, können diese Risiken unsere Geschäftsergebnisse beeinträchtigen. Wir beobachten daher fortwährend nationale und internationale Entwicklungen im politischen, ökonomischen und regulatorischen Umfeld sowie konjunkturelle Entwicklungen und Anforderungen am Finanzdienstleistungsmarkt. Dadurch gewährleisten wir auch, dass wir Chancen, die sich aus der Veränderung der genannten Bedingungen ergeben, rechtzeitig erkennen und für das Unternehmen nutzen können. Das Berichtsjahr war von weiterhin hoher Volatilität gekennzeichnet. Die Rahmenbedingungen für das Geschäftsjahr 2020 insbesondere im Zusammenhang mit den Unsicherheiten aus der Corona-Krise sind angesichts der im Finanzsektor bestehenden Unsicherheiten relativ unverändert und die Risiken bleiben nach wie vor hoch. Der Fokus unseres Geschäfts liegt auf den internationalen Finanzmärkten. Deren Entwicklung ist daher für unseren Geschäftserfolg von wesentlicher Bedeutung. Die Qualität unserer Dienstleistungen, unser Fokus auf ausgewählte Kundengruppen und unsere Unabhängigkeit geben uns eine unverändert gute Marktposition. Die PEH hat die bis dato notwendigen aufsichtsrechtlichen und regulatorischen Änderungen zeitnah und erfolgreich umgesetzt. Auch 2019 gab es temporär steigende Volatilitäten an den Märkten, so bestand lange Unklarheit über die weitere Entwicklung der Aktien- und Zinsmärkte und ein hohes Maß an Unsicherheit über die politischen Entwicklungen. Unternehmensstrategische Risiken bestehen im Wesentlichen in der Fehleinschätzung künftiger Marktentwicklungen und, daraus abgeleitet, in einer Fehlausrichtung der unternehmerischen Aktivitäten. Strategische Risiken resultieren zudem aus unterwarteten Veränderungen der Markt- und Umfeldbedingungen mit negativen Auswirkungen auf die Ertragslage. Die unternehmensstrategische Steuerung der PEH ist originäre Aufgabe des Vorstands. Auf der Basis von intensiven Beobachtungen des Wettbewerbsumfeldes werden Veränderungen und Entwicklungen der nationalen und internationalen Märkte und des Geschäftsumfeldes analysiert und Maßnahmen zur langfristigen Sicherung des Unternehmenserfolges abgeleitet. Dabei werden anhand einer vorausschauenden Beurteilung von Erfolgsfaktoren Zielgrößen festgelegt, deren Einhaltung laufend überwacht wird. Die strategische Positionierung wird dabei regelmäßig kritisch hinterfragt. Auch leistungswirtschaftliche Risiken sind zu beachten. Zentraler Werttreiber des Geschäftsmodells der PEH ist die Produktivität des Kernbereiches, der mittels verschiedener Messgrößen wie Volumensteigerung der betreuten Portfolios betrachtet wird. Positive oder negative Trends im Neugeschäft sowie in der Produktivität werden daher laufend in ihren Auswirkungen auf den Unternehmenserfolg analysiert und bewertet. Das erzielte Neugeschäftsvolumen sowie die Entwicklung der betreuten Volumen in den unterschiedlichen Sparten werden ebenfalls beständig beobachtet. Dieses periodische Berichtswesen dient dem Management als Grundlage für eine zeitnahe und differenzierte Einschätzung der Geschäftsentwicklung sowie für Entscheidungen über einzuleitende Maßnahmen. Die Gewinnung von Neukunden sowie die Sicherung einer langfristigen Kundenbindung in allen Bereichen sind wichtige Wertgrößen des Geschäftsmodells der PEH. Die Entwicklung der Kundenbasis, unterschieden in Bestands- und Neukunden, ist ebenfalls Gegenstand des periodischen Berichtswesens. Mögliche positive oder negative Tendenzen in der Kundenentwicklung werden laufend in ihren Auswirkungen auf den Gesamterfolg des Unternehmens analysiert und bewertet. Das Auftreten neuer Wettbewerber am Markt und mögliche Fluktuationstendenzen in diesem Zusammenhang werden von uns intensiv beobachtet und analysiert. Somit können rechtzeitig entsprechende Maßnahmen ergriffen werden. Positive oder negative Entwicklungen werden laufend in ihren Auswirkungen auf den Unternehmenserfolg analysiert und bewertet. Sie sind Gegenstand möglicher Steuerungsmaßnahmen. Negative Auswirkungen auf die Vermögens, Finanz- und Ertragslage aus der Entwicklung des Mitarbeiterstamms analysieren und bewerten wir in ihren Auswirkungen auf den Gesamterfolg des Unternehmens. Performanceabhängige Provisionen und Managementvergütungen bilden den Kernbestandteil der Gesamterträge und des Cash-Flows der PEH. Über unsere Planungs- und Simulationsinstrumente analysieren wir die Auswirkungen aus potenziellen Veränderungen von Provisionsmodellen, mögliche regulatorische Eingriffe in die Kostenberechnung der von der PEH vermittelten und angebotenen Produkte. Aus möglichen Fehlern in der Kundenberatung oder der Finanzportfolioverwaltung können Schadensersatzansprüche resultieren. Damit besteht ein Beratungs- und Haftungsrisiko. Wir minimieren potenzielle Beratungsrisiken durch die Sicherstellung einer fortlaufend hohen Beratungsqualität. Beratungsgespräche mit unseren Kunden und die daraus resultierenden Ergebnisse werden umfassend dokumentiert. Jede einzelne Kundenbeschwerde ist der internen Revision zu melden, welche den Einzelvorgang auch an das Mitarbeiter- und Beschwerderegister der BaFin weitermeldet, aufklärt und analysiert. Die Steuerung der Rechtsrisiken wird durch den Vorstand und externe Rechtsberater wahrgenommen. Die Aufgabe besteht neben der Beratung bei Unternehmensentscheidungen auch in der Begleitung und Bewertung von laufenden Rechtsstreitigkeiten. Mögliche rechtliche Risiken werden in einem frühen Stadium erkannt und Lösungsmöglichkeiten zu deren Minimierung, Begrenzung oder Vermeidung aufgezeigt. Dabei wird auch der vorhandene Versicherungsschutz geprüft und überwacht. Die derzeit bei der PEH anhängigen oder angedrohten Verfahren stellen nach unserer Prüfung keine Risiken dar, die den Fortbestand der PEH gefährden könnten. Compliance-Risiken umfassen rechtliche sowie regulatorische Sanktionen oder finanzielle Verluste aufgrund der Nichteinhaltung von gesetzlichen oder internen Vorschriften, Verordnungen beziehungsweise der Missachtung von marktüblichen Standards und Verhaltensregeln im Rahmen der Geschäftsaktivitäten der PEH. Im Wesentlichen geht es um Verhinderung von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung, den Schutz von Kundendaten und Geschäftsgeheimnissen sowie den Anlegerschutz, die Überwachung von Insiderinformationen und die Identifikation von Risikopotenzialen, die kapitalmarkt- und wertpapierhandelsrechtlicher Natur sind. Hierfür ist primär der Vorstand verantwortlich, der Beauftragte bestellt hat, die zusammen mit den betroffenen Fachabteilungen die entsprechenden Anforderungen umsetzen. So gilt es vor allem, den integren Umgang mit sensiblen Kundendaten und Informationen sicherzustellen und zu verhindern, dass Interessenskonflikte entstehen, Marktmanipulationen oder Insiderhandel stattfinden können. Die Sensibilisierung der Mitarbeiter für Compliance-relevante Themen wird durch umfangreiche Schulungsmaßnahmen sichergestellt. Unser Ziel ist es, Compliance-Risiken frühzeitig zu identifizieren, ihnen soweit möglich vorzubeugen, sie zu steuern oder sachgerecht im Interesse unserer Kunden, Aktionäre und Mitarbeiter auszuräumen, um die Integrität und Reputation der PEH zu schützen und dauerhaft zu wahren. Ein Compliance-Beauftragter sowie ein Geldwäschebeauftragter sind bestellt. Es können aufsichtsrechtliche Risiken erwachsen, welche im schlimmsten Fall zur Erlöschung/Aufhebung der Erlaubnis zur Ausführung von Finanzdienstleistungsgeschäften durch die BaFin nach § 35 Abs. II KwG führen und eine Abwicklung der Gesellschaft nach § 38 KwG zur Folge haben könnten. Die PEH Wertpapier AG ist nach § 10 KWG i. v. m. Artikel 92 und Artikel 97 CRR (Verordnung (EU) Nr. 575/2013) verpflichtet, bestimmte Kapitalanforderungen zu erfüllen. Zum einen muss die PEH Wertpapier AG Eigenmittel aufweisen, die mindestens 25 vom Hundert ihrer Kosten entsprechen. Zum anderen muss die Gesamtkapitalquote mindestens 8 vom Hundert, die Kernkapitalquote mindestens 6 vom Hundert und die harte Kapitalquote mindestens 4,5 vom Hundert zzgl. einem Kapitalerhaltungspuffer von 0,625 erfüllt werden. Die Einhaltung dieser Grenzen/Quoten wird von uns laufend überwacht. Sich abzeichnende Entwicklungen im Steuerrecht werden fortwährend überprüft und auf mögliche Auswirkungen auf die PEH hin untersucht. Die steuerlichen Anforderungen an das Unternehmen werden vom Vorstand und von externen Experten auf Übereinstimmung mit den steuerlichen Regelungen und den hierzu von der Finanzverwaltung ergangenen Schreiben geprüft. Sämtliche aktuell bekannten, bestehenden steuerlichen Risiken sind in der Bilanz abgebildet. Besondere Risiken oder Vorteile aus der Auslagerung von Dienstleistungen könnten durch die nachfolgenden Auslagerungsverträge entstehen: Die Finanzbuchhaltung sowie die Erstellung der Jahres- und Konzernabschlüsse und das Meldewesen sind an die btu beraterpartner GmbH Steuerberatungsgesellschaft ausgelagert. Die Leistungserbringung erfolgt durch speziell geschulte Fachkräfte der Steuerberatungsgesellschaft mit Hilfe zertifizierter Software. Die Tätigkeit der Steuerberatungsgesellschaft wird durch unser Rechnungswesen überwacht und die auslagerungsbedingten Risiken laufend gesteuert. Die PEH AG Österreich erbringt innerhalb ihrer operativen Einheit administrative Verwaltungs-/Serviceleistungen für private und institutionelle Kunden und nimmt besondere Funktionen (Interne Revision, Compliance und das Risikocontrolling) wahr. Die Rahmenbedingungen der Auslagerung werden mit einem zentralen Auslagerungsvertrag zwischen der PEH Wertpapier AG und der PEH AG Österreich geregelt. Der Betrieb der IT-Systeme ist an die navAXX S. A., Luxemburg, ausgelagert. Wir verweisen auf Punkt 3.5. Die Vertragsbeziehungen mit vertraglich gebundenen Vermittlern sind ebenfalls als Auslagerungen eingestuft. Die vertraglich gebundenen Vermittler der PEH Wertpapier AG sind erfahrene Finanzdienstleister. Sollten dennoch Kunden eines solchen Vermittlers gegenüber der PEH Haftungsansprüche geltend machen, so stellt der vertraglich gebundene Vermittler die PEH im Innenverhältnis frei. Die vertraglich gebundenen Vermittler haben die organisatorischen Pflichten der PEH Wertpapier AG einzuhalten. Die Tätigkeit der vertraglich gebundenen Vermittler wird laufend überwacht. Zum 31.12.2019 sind 7 Vermittler beschäftigt. Das Reputationsrisiko ist jenes Risiko, das aus einem Ansehensverlust der PEH insgesamt oder einer oder mehrerer operativer Einheiten bei Anspruchsberechtigten, Anteilseignern, Kunden, Mitarbeitern, Geschäftspartnern oder der Öffentlichkeit erwächst. Die PEH ist insbesondere der Gefahr ausgesetzt, dass durch die öffentliche Berichterstattung über eine Transaktion, über die Organe der Gesellschaft, über die Aktienkursentwicklung, über einen Geschäftspartner oder eine Geschäftspraxis, an der ein Kunde beteiligt ist, das öffentliche Vertrauen in die Gruppe negativ beeinflusst wird. Wir minimieren potenzielle Beratungsrisiken durch die Sicherstellung einer fortlaufend hohen Beratungsqualität und die Einhaltung berufsüblichen Standards. Auch wenn die Geschäftstätigkeit der PEH nur einen unwesentlichen Einfluss auf die Umwelt hat, sind wir an unseren Standorten auf eine umweltbewusste und umweltverträgliche Arbeitsweise bedacht. Es bestehen keine nennenswerten Umweltrisiken. Die PEH hat während des gesamten Geschäftsjahres 2019 alle gesetzlichen Anforderungen an die Kapitalausstattung erfüllt. Die Kapitalausstattung der wesentlichen Gesellschaften der PEH stellt sich dabei wie folgt dar: scroll
Bei der PEH sind darüber hinaus zum jetzigen Zeitpunkt keine weiteren sonstigen Risiken bekannt, die einen wesentlichen Einfluss auf den Fortbestand haben könnten. 3.7 Zusammenfassung der RisikosituationAuch die Geschäftsentwicklung der PEH wird durch Risiken beeinflusst. Dies ist vorstehend dargestellt. Durch unsere Systeme und ein umfangreiches Reporting stellen wir die Identifizierung, Beurteilung, Steuerung und Überwachung unserer Risiken der laufenden und zukünftigen Entwicklung sicher. Die gelieferten Informationen stellen die Einleitung und Priorisierung von Risikomanagementmaßnahmen zeitnah sicher. Die PEH hat sich im Jahr 2019 im Rahmen ihrer ökonomischen Risikotragfähigkeit bewegt. Bestandsgefährdende Risiken sind unter Berücksichtigung unserer prognostizierten Geschäftsentwicklung nicht erkennbar. Auch bei möglichen Störungen ist ein geregelter Geschäftsbetrieb gesichert. Über unsere Risikoüberwachungs- und -steuerungssysteme und die konsequente Ausrichtung unseres Geschäftsmodells an der Risikotragfähigkeit können wir gewährleisten, dass die im Rahmen unserer Geschäftstätigkeit eingegangenen Risiken mit entsprechendem Risikokapital unterlegt sind. Die Wirksamkeit unseres Risikomanagements und deren aufsichtsrechtliche Umsetzung werden durch die Interne Revision turnusmäßig überprüft. Das Risikomanagement- und controllingsyste wird insbesondere hinsichtlich der Entwicklung des Volumens und der Komplexität unseres Geschäfts stets weiterentwickelt. Die dargestellten Risiken und solche, die uns noch nicht bekannt sind oder bis zum jetzigen Zeitpunkt als unwesentlich eingeschätzt wurden, könnten einen negativen Einfluss auf unsere im Ausblick abgegebenen Prognosen haben. 3.8 Zukünftige gesamtwirtschaftliche EntwicklungIn welchem Umfang sich der intakte Konjunkturzyklus und das anziehende Wirtschaftswachstum nachhaltig stabilisieren, werden wir beobachten. Eine Rezession, wie sie sich noch vor 12 Monaten andeutete, ist per heute nicht zu befürchten. Es gibt mehrere Gründe, die für eine gute konjunkturelle Entwicklung im ersten Jahr des neuen Jahrzehnts sprechen. Der erste Grund: 2020 ist Wahljahr in den USA und der amtierende Präsident strebt die Wiederwahl an. Dafür braucht er sichtbare Erfolge, wie eine gut laufende Volkswirtschaft, außenpolitische Profilierungen und nicht zuletzt starke Aktienmärkte. Ein weiterer Grund für unsere positive Grundhaltung beruht auf unserer Prognose, dass die Notenbanken ihre lockere Zinspolitik auch 2020 aufrechterhalten und so den nötigen Spielraum für Investitionen schaffen. Die neue EZB-Präsidentin Christine Lagarde hat in ihrer ersten EZB-Sitzung klargestellt, dass sie die offensive Leitzinspolitik ihres Vorgängers fortführen wird. Wir erwarten daher keine Zinswende, womit Anleihen als Renditequelle unbedeutend sind. Grund Nummer drei: die Unternehmensgewinne stabilisieren sich mit positiver Aussicht und können die Aktienkurse beflügeln. Zu den künftigen Gewinnern zählen wir Unternehmen der Informationstechnologie mit künstlicher Intelligenz, IT-Sicherheit oder Robotik sowie Firmen, die sich mit den zwingenden Herausforderungen unserer Zeit - Klimawandel (CO 2 -Neutralität), Ressourcenknappheit (Wasser), Demografie (Langlebigkeit) und Gesundheit (Zivilisationskrankheiten) - befassen. Denken Sie nur an den von der Europäischen Kommission ausgerufenen Green Deal. Zu den größten Risiken zählen wir 2020 das Aufbrechen alter, bereits gelöst geglaubter, Krisenherde, zu denen wir vor allem den Handelskonflikt und den weiteren Verlauf der sog. Corona-Krise zählen. Seit Ende Februar 2020 breitet sich in Deutschland das sogenannte Coronavirus aus. Vor diesem Hintergrund sind die internationalen Kapitalmärkte zum Zeitpunkt der Aufstellung des Jahresabschlusses von hoher Volatilität und deutlichen Kursrückgängen im Vergleich zum 31.12.2019 geprägt. Hierdurch könnten Änderungen im Anlageverhalten der Investoren entstehen, welche die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Gesellschaft im Jahr 2020 in weiterer Folge belasten würden. Die konkrete Auswirkung auf die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage 2020 ist zurzeit noch nicht hinreichend verlässlich prognostizierbar. Die zahlreichen Verhandlungen, bei denen erst Deals verkündet und sogleich über den Haufen geworfen wurden, sind uns noch in guter Erinnerung. Damit muss man auch in der Zukunft rechnen. Die Volatilität an den Märkten bleibt uns also auch 2020 erhalten. Gefahren sehen wir auch im weltweit steigenden Nationalismus und in Naturkatastrophen, wie Überschwemmungen, Erdbeben oder anhaltender Dürre. Die volkswirtschaftlichen Gesamtschäden für die betroffenen Regionen sind immens und durch einen Wiederaufbau nur schwerlich zu kompensieren. Investitionen in moderne Technologien könnten Abhilfe schaffen. Belastbare Langfrist-Prognosen über die künftige Entwicklung einzelner Länder, Branchen und Unternehmen sind vor diesem Hintergrund kaum möglich. Denn Prognosen, das hat die Vergangenheit eindrucksvoll gezeigt, gehen von Annahmen aus, die den heutigen Wissens- und Erfahrungsstand widerspiegeln. Für den weiteren Verlauf des Jahres dürften allerdings auch immer wieder die Unsicherheitsfaktoren verstärkt in den Mittelpunkt der Diskussion stehen und die Unsicherheit für die Anleger zunehmen. Auch die geopolitischen Risiken könnten sich temporär verstärken und die Volatilität wieder deutlich ansteigen lassen. Dies bietet ebenso Chancen für die Gesellschaft. 3.9 Zukünftige BranchensituationDie Unsicherheit der privaten und institutionellen Anleger in Bezug auf die Neuregelungen durch die neuen gesetzlichen Regelungen, die allgemeine Marktentwicklung und über den weiteren Verlauf der sog. Corona-Krise könnten zu unterschiedlichen Reaktionen führen. Im festverzinslichen Bereich rechnen wir auf absehbare Zeit weiterhin mit relativ niederen Renditen. Das birgt die große Gefahr einer "schleichenden Enteignung", weshalb wir die Anlageklasse "Aktien" auch für das vor uns liegende Anlegerjahr 2020 favorisieren. Sie dienen, trotz temporärer Kursschwankungen, durch den unternehmerischen Beteiligungsansatz der langfristigen Vermögenssicherung/ Vermögenssteigerung. Hierin liegen auch Chancen für die weitere Entwicklung der PEH. Hierzu verweisen wir auch auf den Nachtragsbericht im Anhang zum Konzernabschluss. 3.10 Voraussichtliche GeschäftsentwicklungDer Ausblick der PEH wird weiterhin von Trends und Einflussfaktoren geprägt sein, die wir hier beschrieben und dargestellt haben. Davon wird auch das Ergebnispotenzial für 2020 bestimmt werden. Wir werden auch künftig die Entwicklung von Chancen und Risiken fortlaufend kritisch prüfen. Unsere wirtschaftliche Entwicklung 2020 hängt in hohem Maße davon ab, wie sich die internationalen Kapitalmärkte entwickeln werden. Sollte es erneut zu stärkeren Turbulenzen an den Finanz- und Kapitalmärkten kommen, würden sich jedoch entsprechend negative Auswirkungen auf die Finanzdienstleistungsbranche und auch auf unser Unternehmen nicht ausschließen lassen. Seit Ende Februar 2020 breitet sich in Deutschland das sogenannte Coronavirus aus. Vor diesem Hintergrund sind die internationalen Kapitalmärkte zum Zeitpunkt der Aufstellung des Jahresabschlusses von hoher Volatilität und deutlichen Kursrückgängen im Vergleich zum 31.12.2019 geprägt. Hierdurch könnten Änderungen im Anlageverhalten der Investoren entstehen, welche die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Gesellschaft im Jahr 2020 in weiterer Folge belasten würden. Die konkrete Auswirkung auf die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage 2020 ist zurzeit noch nicht hinreichend verlässlich prognostizierbar. Der Lagebericht enthält zukunftsbezogene Aussagen über erwartete Entwicklungen. Diese Aussagen basieren auf aktuellen Einschätzungen und sind naturgemäß mit Risiken und Unsicherheiten behaftet. Die tatsächlich eintretenden Ergebnisse können von den hier formulierten Aussagen abweichen. Erneute Verwerfungen an den Finanzmärkten, politische Entwicklungen und andere äußere Ereignisse sind nicht vorhersehbar - auf die damit zusammenhängende Prognoseunsicherheit ist hinzuweisen. Segment PEH VertriebDie Strategie der PEH Vermögensmanagement GmbH ist auf die Vermögensverwaltung ausgerichtet. Svea Kuschel + Kolleginnen GmbH setzen den Schwerpunkt verstärkt auf den Ausbau des betreuten Vermögens und der Vermögensanlagen. Alle Unternehmen bieten ihren Kunden gemanagte Vermögensverwaltungsstrategien mit kundenspezifischen Risikomodellen an. Insgesamt setzt die PEH im Segment PEH Vertrieb auf den operativen Ausbau innerhalb der bestehenden Einheiten, einer Steigerung der vermögensverwaltenden Depotvolumen und einer weiteren Verbesserung der Betreuungsqualität. Das erwartete positive Segmentergebnis konnte in 2019 erreicht werden. Wir erwarten für 2020 - trotz der hohen Prognoseunsicherheit durch die noch nicht seriös planbaren Auswirkungen des Corona-Effektes auf den Verlauf des Jahres 2020 - ein positives Segmentergebnis. Die konkrete Auswirkung auf die Entwicklung der AuMA ist derzeit verlässlich nicht prognostizierbar, weshalb wir von einem Rückgang zwischen 5 - 10% ausgehen. Segment PEH Asset ManagementDie installierten administrativen Strukturen ermöglichen es, institutionelle Mandate effektiv zu verwalten und verstärkt von Skaleneffekten zu profitieren. Dennoch ist der Erfolg dieses Segmentes auch von performanceabhängigen Vergütungen abhängig. Das Asset Management arbeitet weiter mit Nachdruck an der Realisierung eines erfolgreichen Produktzyklus. In 2019 konnte die prognostizierte Erhöhung des verwalteten Volumens erreicht werden. Wir erwarten für 2020 - trotz der hohen Prognoseunsicherheit durch die noch nicht seriös planbaren Auswirkungen des Corona-Effektes auf den Verlauf des Jahres 2020 -ein positives Segmentergebnis. Die konkrete Auswirkung auf die Entwicklung der AuMA ist derzeit verlässlich nicht prognostizierbar, weshalb wir von einem Rückgang zwischen 5 - 10% ausgehen. Segment PEH Verwaltung/ServiceIm Vorjahr gingen wir davon aus - vorausgesetzt, dass sich das Umfeld weiter ohne gravierende Verwerfungen entwickelt - einen leichten Anstieg der Provisionseinnahmen zu erreichen, was auch gelungen ist. Auch für das Segment hängt die wirtschaftliche Entwicklung 2020 in hohem Maße davon ab, wie sich die internationalen Kapitalmärkte entwickeln werden. Sollte es erneut zu stärkeren Turbulenzen an den Finanz- und Kapitalmärkten kommen, würden sich jedoch entsprechend negative Auswirkungen auf die Finanzdienstleistungsbranche und auch auf unser Unternehmen nicht ausschließen lassen. Die konkrete Auswirkung auf die Entwicklung der APM (EBITDA, AuMA) ist derzeit verlässlich nicht prognostizierbar, weshalb wir für beide Kennziffern von einem Rückgang zwischen 5 - 10% ausgehen. KonzernIm Vorjahr gingen wir davon aus, dass wir im Jahr 2019 eine Steigerung der AuMA um 3-5% und dein positives EBITDA erreichen können. Mit knapp 6% Steigerung der AuMA und einem deutlich erhöhten positiven EBITDA wurde das Ziel erreicht. Unsere wirtschaftliche Entwicklung 2020 hängt in hohem Maße davon ab, wie sich die internationalen Kapitalmärkte entwickeln werden. Sollte es erneut zu stärkeren Turbulenzen an den Finanz- und Kapitalmärkten kommen, würden sich jedoch entsprechend negative Auswirkungen auf die Finanzdienstleistungsbranche und auch auf unser Unternehmen nicht ausschließen lassen. Seit Ende Februar 2020 breitet sich in Deutschland das sogenannte Coronavirus aus. Vor diesem Hintergrund sind die internationalen Kapitalmärkte zum Zeitpunkt der Aufstellung des Jahresabschlusses von hoher Volatilität und deutlichen Kursrückgängen im Vergleich zum 31.12.2019 geprägt. Hierdurch könnten Änderungen im Anlageverhalten der Investoren entstehen, welche die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Gesellschaft im Jahr 2020 in weiterer Folge belasten würden. Die konkrete Auswirkung auf die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage 2020 ist zurzeit noch nicht hinreichend verlässlich prognostizierbar. Vor diesem Hintergrund der weltweiten unsicheren Wirtschaftslage und den vorgenommen der Veränderungen in der Konzernstruktur planen wir für den PEH Konzern ein positives Ergebnis im Geschäftsjahr 2020 zu erwirtschaften. Die konkrete Auswirkung auf die Entwicklung der Nettoprovisionseinnahmen und der AuMA ist derzeit verlässlich nicht prognostizierbar, weshalb wir für beide Kennziffern von einem Rückgang zwischen 5 - 10% ausgehen. Der Lagebericht enthält zukunftsbezogene Aussagen über erwartete Entwicklungen. Diese Aussagen basieren auf aktuellen Einschätzungen und sind naturgemäß mit Risiken und Unsicherheiten behaftet. Die tatsächlich eintretenden Ergebnisse können von den hier formulierten Aussagen abweichen. Erneute Verwerfungen an den Finanzmärkten, politische Entwicklungen und andere äußere Ereignisse sind nicht vorhersehbar - auf die damit zusammenhängende Prognoseunsicherheit ist hinzuweisen. 4. Erklärung zu Unternehmensführung (§ 315d HGB)Wir sind dazu übergegangen, die Erklärung zur Unternehmensführung, welche die jährliche Entsprechenserklärung enthält, den Corporate Governance Bericht, Angaben zu den Unternehmensführungspraktiken, eine Beschreibung der Arbeitsweise von Vorstand und Aufsichtsrat sowie die Informationen zur Festlegung der Frauenquote zusammenzufassen. Die Ausführungen hierzu sind den Aktionären auf der Website der Gesellschaft unter https://peh.de/investor-relations-4/entsprechenserklarungen/ dauerhaft zugänglich gemacht worden. Auf eine Wiedergabe (Darstellung) im Lagebericht wird daher verzichtet. 5. Übernahmerelevante Angaben1. Aktiengattungen: Die Gesellschaft hat nur eine Aktiengattung ausgegeben. Das gezeichnete Kapital beträgt 1.813.800 Euro. Es ist eingeteilt in 1.813.800 namenlose Stückaktien. Alle Aktien gewähren die gleichen Rechte. 2. Es gibt keine Beschränkungen, die Stimmrechte oder Übertragungen von Aktien betreffen. Am Bilanzstichtag hatte die PEH Wertpapier AG 180.143 Stück eigene Aktien im Bestand. Die eigenen Aktien betragen 9,93 Prozent vom Grundkapital. Aus eigenen Aktien stehen der Gesellschaft keine Rechte, insbesondere keine Stimmrechte zu (siehe Anhang, Erläuterungen zur Bilanz ("Ermächtigung zum Erwerb eigener Aktien"). 3. Eine Beteiligung an der PEH Wertpapier AG, die 10% übersteigt, hält Martin Stürner, Frankfurt, Deutschland. Er hält aktuell 26,4% der Stimmrechte an der PEH Wertpapier AG. Eine Beteiligung an der PEH Wertpapier AG, die 10% übersteigt, hält Rudolf Locker, Schmitten, Deutschland. Er hält aktuell 10,60% der Stimmrechte an der PEH Wertpapier AG. 4. Es gibt keine Aktien mit Sonderrechten. 5. Es gibt keine Aktien, die mit Stimmrechtskontrollen ausgestattet sind oder die ihre Kontrollrechte nicht unmittelbar ausüben. 6. Die Ernennung und die Abberufung der Mitglieder des Vorstandes erfolgt satzungsgemäß durch den Aufsichtsrat. Der Vorstand besteht aus einer oder mehreren Personen. Im Übrigen bestimmt der Aufsichtsrat die Zahl der Mitglieder des Vorstandes. Der Aufsichtsrat kann einen Vorsitzenden des Vorstandes sowie einen stellvertretenden Vorsitzenden des Vorstandes ernennen. Es können stellvertretende Vorstandsmitglieder bestellt werden. Ist nur ein Vorstandsmitglied bestellt, vertritt es die Gesellschaft allein. Besteht der Vorstand aus mehreren Personen, so vertreten jeweils zwei Vorstandsmitglieder die Gesellschaft oder ein Vorstandsmitglied in Gemeinschaft mit einem Prokuristen. Der Aufsichtsrat kann bestimmen, ob einzelne Vorstandsmitglieder allein zur Vertretung der Gesellschaft befugt sind und/oder Rechtsgeschäfte zugleich mit sich als Vertreter eines Dritten vornehmen können (Befreiung von dem Verbot der Mehrfachvertretung des § 181 BGB). Der Vorstand gibt sich durch einstimmigen Beschluss eine Geschäftsordnung, welche die Verteilung der Geschäfte unter den Mitgliedern des Vorstandes sowie die Einzelheiten der Beschlussfassung des Vorstandes regelt. Eine Geschäftsordnung des Vorstandes bedarf der Zustimmung des Aufsichtsrates. Zur Vornahme von Satzungsänderungen, die nur die Fassung betreffen, ist der Aufsichtsrat gemäß § 11 Abs. 2 der Satzung der Gesellschaft berechtigt. Ansonsten bedürfen Satzungsänderungen eines Hauptversammlungsbeschlusses. Sofern das Gesetz nicht zwingend etwas anderes vorschreibt, ist die einfache Mehrheit der abgegebenen Stimmen gemäß § 17 Abs. 1 Satz 1 der Satzung der Gesellschaft ausreichend. Darüber hinaus gilt gemäß § 17 Abs. 1 Satz 2 der Satzung, dass in den Fällen, in denen das Gesetz eine Mehrheit des bei der Beschlussfassung vertretenen Grundkapitals erfordert, die einfache Mehrheit des vertretenen Grundkapitals genügt, sofern nicht durch das Gesetz eine größere Mehrheit zwingend vorgeschrieben ist. 7. Gemäß Beschluss der Hauptversammlung vom 28. Juni 2018 wurde der Vorstand ermächtigt, das Grundkapital bis zum 27. Juni 2023 mit Zustimmung des Aufsichtsrats um bis zu insgesamt € 906.900 (Genehmigtes Kapital I: € 544.140, Genehmigtes Kapital II: € 362.760) zu erhöhen. In 2019 hat der Vorstand von der ihm erteilten Ermächtigung zur Erhöhung des Grundkapitals keinen Gebrauch gemacht. Am Abschlussstichtag verbleibt damit ein genehmigtes Kapital i. S. v. § 160 Abs. 1 Nr. 4 AktG in Gesamthöhe von € 906.900. 8. Gemäß Beschluss der Hauptversammlung vom 28. Juni 2017 wurde die Gesellschaft ermächtigt, eigene Aktien nach § 71 Abs. 1 Nr. 8 AktG bis zu einem Volumen von 10 % des Grundkapitals bis zum 27. Juni 2022 zu anderen Zwecken als zum Handel in eigenen Aktien zu erwerben. Die Ermächtigung kann ganz oder in Teilbeträgen einmal oder mehrmals ausgeübt werden. Die Gesellschaft hat in 2019 keinen Gebrauch von der Ermächtigung zum Erwerb eigener Aktien gemacht. Die Gesellschaft hält am 31.12.2019 180.143 Stück eigene Aktien. 9. Wesentliche Vereinbarungen, die unter Bedingung eines Kontrollwechsels infolge eines Übernahmeangebotes stehen, sind nicht getroffen. 10. Entschädigungsvereinbarungen, die für den Fall eines Übernahmeangebotes mit den Mitgliedern des Vorstandes oder Arbeitnehmern getroffen sind, bestehen nicht. Der Lagebericht enthält zukunftsbezogene Aussagen über erwartete Entwicklungen. Diese Aussagen basieren auf aktuellen Einschätzungen und sind naturgemäß mit Risiken und Unsicherheiten behaftet. Die tatsächlich eintretenden Ergebnisse können von den hier formulierten Aussagen abweichen. Erneute Verwerfungen an den Finanzmärkten, politische Entwicklungen und andere äußere Ereignisse sind nicht vorhersehbar - auf die damit zusammenhängende Prognoseunsicherheit ist hinzuweisen.
Frankfurt am Main, 20.04.2020 Martin Stürner, Vorstand Konzern-Gewinn- und Verlustrechnungscroll
Die Vorjahreswerte 2018 wurden gegenüber dem veröffentlichten Konzernabschlusses 2018 aufgrund einer Fehlerkorrektur gemäß IAS 8 angepasst. Details hierzu werden im Abschnitt A.5. aufgeführt. Der Konzernanhang der PEH wurde gegenüber den Anhängen der Vorjahre neu gegliedert. Bisher hat sich die Gliederung hauptsächlich an den Vorgaben der Verordnung über die Rechnungslegung der Kreditinstitute und Finanzdienstleistungsinstitute orientiert. Für die PEH erscheint eine alternative Darstellung jedoch transparenter und klarer. Die entsprechenden Überleitungen können dem Abschnitt A.5. sowie den entsprechenden Anhangangabe entnommen werden. Konzern-Gesamtergebnisrechnungscroll
Die Vorjahreswerte 2018 wurden gegenüber den Werten des veröffentlichten Konzernabschlusses 2018 angepasst. Im Vorjahr kam es zu einem redaktionellen Darstellungsfehler. Änderungen des beizulegenden Zeitwerts von erfolgsneutral zum beizulegenden Zeitwert bewerteten Schuldinstrumenten (T€ -31) sowie korrespondierende Steuern (T€ 9) lagen im Vorjahr nicht vor. KonzernbilanzAktiva scroll
Konzern-Eigenkapitalveränderungsrechnungscroll
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Konzern-Kapitalflussrechnungscroll
Die Anpassung des Finanzmittelfonds im Vorjahr resultiert aus der Umgliederung von Mietkautionen aus dem Finanzmittelfonds, da diese langfristig gebunden sind mit T€ 183 sowie von Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten, die zu den Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen gehören, von T€ 22. Konzern-AnhangA. Allgemeine AngabenA. 1. Grundlegende Informationen zum UnternehmenDie PEH Wertpapier AG ("PEH" oder "der Konzern") ist ein Finanzdienstleistungsinstitut im Sinne von § 1 Abs. 1a KWG. Der satzungsmäßige Gegenstand des Unternehmens ist die Finanzportfolioverwaltung, die Anlagevermittlung und die Abschlussvermittlung. Die Abwicklung erfolgt über konzessionierte Kreditinstitute. Gegenstand ist auch die Kapitalmarktforschung, Analyse der internationalen Wertpapiermärkte und die Herausgabe von Fachpublikationen über die Finanzmärkte. Die PEH wurde 1989 nach deutschem Recht gegründet und stellt die oberste Muttergesellschaft des PEH-Konzerns (PEH-Gruppe) dar. Ihr Geschäftssitz ist die Bettinastraße 57-59 in 60325 Frankfurt am Main, Deutschland. Die PEH Wertpapier AG ist unter der Nummer HRB 100020 in das Handelsregister des Amtsgerichts Frankfurt am Main eingetragen. Seit dem 13. November 1998 ist die Gesellschaft an den Börsen Berlin und Frankfurt unter WKN 620140 im Freiverkehr notiert. Am 4. Oktober 2000 erfolgte der Wechsel an den geregelten Markt an der Berliner Börse. Der vorliegende Konzernabschluss der PEH umfasst das Unternehmen und seine Tochterunternehmen. Der Konzern war im Geschäftsjahr hauptsächlich im Bereich der Fondsverwaltung, Portfoliomanagement, Verbriefung, Vermögensberatung sowie IT Services tätig. A. 2. Allgemeine Angaben zum AbschlussDie PEH stellt als kapitalmarktorientiertes Unternehmen einen Konzernabschluss in Übereinstimmung mit §315e Abs. 1 HGB nach den International Financial Reporting Standards (IFRS) auf, wie sie die Europäische Union fordert. Der vorliegende Konzernabschluss steht im Einklang mit den IFRS, wurde auf Grundlage der Annahme der Unternehmensfortführung erstellt und berücksichtigt alle für am 1. Januar 2019 oder danach beginnende Geschäftsjahre verpflichtend anzuwendende Standards und Interpretationen (IFRS IC). Der Konzernabschluss wurde um einen Konzernlagebericht gemäß §§315-315d HGB sowie um zusätzliche Erläuterungen gemäß §315e Abs. 1 HGB ergänzt. Der Konzernabschluss wurde auf der Grundlage der Annahme der Unternehmensfortführung und in Euro aufgestellt. Das Geschäftsjahr für den Konzern und für die konsolidierten Unternehmen entspricht dem Kalenderjahr. Soweit nicht anders vermerkt, werden alle Beträge in Tausend Euro (T€) angegeben. Die Beträge werden - soweit erforderlich - kaufmännisch gerundet; ist die erste wegfallende Ziffer eine 5 oder größer, erfolgt eine Aufrundung, ansonsten eine Abrundung. Der Vorstand gab den Konzernabschluss am 20. April 2020 zu Veröffentlichung frei. Die Konzerngewinn- und Verlustrechnung, die Konzernbilanz sowie der der Konzernanhang der PEH wurden gegenüber den Vorjahren neu gegliedert. Bisher hat sich die Gliederung hauptsächlich an den Vorgaben der Verordnung über die Rechnungslegung der Kreditinstitute und Finanzdienstleistungsinstitute orientiert. Für die PEH erscheint eine alternative Darstellung jedoch transparenter und klarer. Damit setzt die PEH den Teil "Änderungen an IAS 1, Darstellung des Abschlusses" der "Disclosure-Initiative" des IASB um, welcher mehr Flexibilität bei der Darstellung der Informationen in Abschlüssen gestattet. Die Informationen sind in einer nutzerfreundlicheren Reihenfolge dargestellt. So werden bestimmte Aspekte der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage zusammen dargestellt. Die Details zu den Umgliederungen können der Anhangangabe A.5. sowie außerdem der jeweiligen Anhangangaben entnommen werden. Im Geschäftsjahr wurde eine Fehlerkorrektur nach IAS 8 vorgenommen, und das Vorjahr retrospektiv angepasst. Details hierzu können der Anhangangabe A.5. entnommen werden. Vom Konzern übernommene neue oder geänderte Standards und InterpretationenIn der jährlichen Berichtsperiode ab 1. Januar 2019 waren die folgenden Standards und Änderungen erstmalig anzuwenden:
Der Konzern hat infolge der Übernahme von IFRS 16 seine Rechnungslegungsmethoden ändern und Anpassungen vorgenommen. Auswirkungen der erstmaligen Anwendung des IFRS 16Zum 1. Januar 2019 wendet der Konzern erstmals IFRS 16 "Leases" an. IFRS 16 schafft für Leasingnehmer die bisherige Klassifizierung von Leasingverträgen in Operating und Finance Leases ab. Stattdessen führt IFRS 16 ein einheitliches Bilanzierungsmodell ein, nach dem Leasingnehmer verpflichtet sind, für alle Leasingverträge einen Vermögenswert für das Nutzungsrecht sowie eine Leasingverbindlichkeit für die ausstehenden Mietzahlungen anzusetzen. Dies führt dazu, dass künftig grundsätzlich sämtliche Leasingverhältnisse in der Konzernbilanz zu erfassen sind. Der Konzern hat IFRS 16 nach dem modifiziert retrospektiven Ansatz angewendet. Dementsprechend wurden die vorgelegten Vergleichsinformationen für 2018 nicht angepasst, das heißt wie zuvor gemäß IAS 17 und den damit verbundenen Interpretationen dargestellt. Die Einzelheiten zu den Änderungen der Rechnungslegungsmethoden sind nachstehend aufgeführt. Darüber hinaus wurden die Angabepflichten in IFRS 16 nicht generell auf die Vergleichsinformationen angewendet. Beim Übergang auf IFRS 16 entschied sich der Konzern die Erleichterungsvorschrift zur Beibehaltung der Beurteilung, welche Transaktionen Leasingverhältnisse sind, anzuwenden. Der Konzern wendet IFRS 16 nur auf Verträge an, die zuvor als Leasingverhältnisse identifiziert wurden. Verträge, die nach IAS 17 und IFRIC 4 nicht als Leasingverhältnisse identifiziert wurden, wurden nicht daraufhin überprüft, ob ein Leasingverhältnis nach IFRS 16 vorliegt. Daher wurde die Definition eines Leasingverhältnisses nach IFRS 16 nur auf Verträge angewendet, die am oder nach dem 1. Januar 2019 abgeschlossen oder geändert wurden. Als Leasingnehmer least der Konzern viele Vermögenswerte, einschließlich Immobilien, IT-Ausstattung und Fahrzeuge. Der Konzern hat Leasingverhältnisse bisher als Operating-Leasingverhältnis oder Finanzierungsleasing eingestuft, basierend auf seiner Einschätzung, ob das Leasingverhältnis im Wesentlichen alle mit dem Eigentum des zugrundeliegenden Vermögenswertes verbundenen Risiken und Chancen auf den Konzern übertragen hat. Gemäß IFRS 16 bilanziert der Konzern für die meisten dieser Leasingverträge Nutzungsrechte und Leasingverbindlichkeiten, das heißt, diese Leasingverträge werden "on balance-sheet" ausgewiesen. Bisher hat der Konzern seine Leasingverträge nach IAS 17 als Operating-Leasingverhältnisse eingestuft und zu einem kleineren Teil auch als Finanzierungs-Leasingverhältnisse. Beim Übergang wurden die Leasingverbindlichkeiten für diese Leasingverträge mit dem Barwert der verbleibenden Leasingzahlungen bewertet, abgezinst mit dem Fremdkapitalzinssatz des Konzerns zum 1. Januar 2019. Das Nutzungsrecht wird mit dem Betrag angesetzt, welcher der Leasingverbindlichkeit entspricht, angepasst um den Betrag aller geleisteten oder abgegrenzten Leasingzahlungen. Der Konzern hat eine Reihe von Erleichterungsvorschriften bei der Anwendung von IFRS 16 auf Leasingverhältnisse in Anspruch genommen, die nach IAS 17 als Operating-Leasingverhältnisse eingestuft wurden. Im Wesentlichen handelt es sich um folgende Erleichterungen:
Der Konzern least eine Netzwerkanlage. Dieser Leasingvertrag wurde nach IAS 17 als Finanzierungsleasing eingestuft. Für diesen Finanzierungsleasingvertrag wurde der Buchwert des Nutzungsrechtes und der Leasingverbindlichkeit zum 1. Januar 2019 mit dem Buchwert des Leasinggegenstands und der Leasingverbindlichkeit gemäß IAS 17 unmittelbar vor diesem Zeitpunkt angesetzt. Beim Übergang auf IFRS 16 hat der Konzern zusätzliche Nutzungsrechte und Leasingverbindlichkeiten erfasst. Die Auswirkungen im Zeitpunkt des Übergangs werden im Folgenden zusammengefasst. scroll
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Der Konzern hat bei der Bewertung der Leasingverbindlichkeiten aus Operating-Leasingverhältnissen die Leasingzahlungen mit seinem Grenzfremdkapitalzinssatz zum 1. Januar 2019 abgezinst. Der gewichtete durchschnittliche Zinssatz für die Abzinsung der ausstehenden Leasingzahlungen beträgt 2,42%. Der Grenzkapitalfremdzinssatz zur Ermittlung der Barwerte der Leasingzahlungen wurden auf Grundlage eines laufzeitadäquaten, am Markt verfügbaren Zinssatzes für Schuldner mittlerer Bonität mit einem Aufschlag für einen creditspread ermittelt. Die folgende Tabelle zeigt die Überleitung der zum 31. Dezember 2018 berichteten zukünftigen Mindestleasingzahlungen für unkündbare Operating-Leasingverhältnisse und der zum 1. Januar 2019 ausgewiesenen Leasingverbindlichkeiten. scroll
In 2018 wurden T€ 44 als kurzfristige und T€ 22 als langfristige Leasingverbindlichkeiten ausgewiesen. Die Abschreibung des Nutzungsrechts ist gemäß IFRS 16 dem GuV-Posten "Abschreibungen" zugeordnet. Die Aufzinsung der Leasingverbindlichkeit erfolgt in den Zinsaufwendungen. Die Leasingaufwendungen der als Operating-Leasing klassifizierten Leasingverträge wurden unter IAS 17 bisher vollumfänglich in den anderen Verwaltungsaufwendungen erfasst. Weitere Informationen zu Leasingverhältnissen siehe Anhangangabe E.4. Neue, aber noch nicht verpflichtend anzuwendende Standards und InterpretationenVerschiedene neue Rechnungslegungsstandards und Interpretationen oder Änderungen hieran wurden veröffentlicht, sind jedoch für Berichtsperioden zum 31. Dezember 2019 nicht verpflichtend anzuwenden und wurden vom Konzern nicht vorzeitig angewendet. Die noch nicht in Kraft getretenen Standards haben voraussichtlich in der aktuellen Berichtsperiode oder zukünftigen Berichtsperioden und auf absehbare zukünftige Transaktionen keinen wesentlichen Einfluss auf das Unternehmen. scroll
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Übernahme in europäisches Recht ausstehend. A. 3. Grundlagen der Bilanzierung und BewertungDie Erstellung des Konzernabschlusses der PEH Gruppe erfolgt grundsätzlich unter Anwendung des Anschaffungskostenprinzips. Hiervon ausgenommen sind unter anderem bestimmte finanzielle Vermögenswerte, die zum beizulegenden Zeitwert bewertet wurden. KonsolidierungsgrundsätzeDer Konzernabschluss umfasst die PEH und ihre Tochterunternehmen zum 31. Dezember 2019. Eine Beherrschung liegt vor, wenn der Konzern eine Risikobelastung durch oder Anrechte auf schwankende Renditen aus seinem Engagement bei dem Beteiligungsunternehmen hat und er seine Verfügungsgewalt über das Beteiligungsunternehmen auch dazu einsetzen kann, diese Renditen zu beeinflussen. Insbesondere beherrscht der Konzern ein Beteiligungsunternehmen dann und nur dann, wenn er alle nachfolgenden Eigenschaften besitzt:
Im Allgemeinen wird davon ausgegangen, dass der Besitz einer Mehrheit der Stimmrechte zur Beherrschung führt. Zur Unterstützung dieser Annahme und wenn der Konzern keine Mehrheit der Stimmrechte oder damit vergleichbarer Rechte an einem Beteiligungsunternehmen besitzt, berücksichtigt er bei der Beurteilung, ob er die Verfügungsgewalt an diesem Beteiligungsunternehmen hat, alle relevanten Sachverhalte und Umstände. Hierzu zählen u.a.:
Ergeben sich aus Sachverhalten und Umständen Hinweise, dass sich eines oder mehrere der drei Beherrschungselemente verändert haben, muss der Konzern erneut prüfen, ob er ein Beteiligungsunternehmen beherrscht. Die Konsolidierung eines Tochterunternehmens beginnt an dem Tag, an dem der Konzern die Beherrschung über das Tochterunternehmen erlangt. Sie endet, wenn der Konzern die Beherrschung über das Tochterunternehmen verliert. Vermögenswerte, Schulden, Erträge und Aufwendungen eines Tochterunternehmens, das während des Berichtszeitraums erworben oder veräußert wurde, werden ab dem Tag, an dem der Konzern die Beherrschung über das Tochterunternehmen erlangt, bis zu dem Tag, an dem die Beherrschung endet, im Konzernabschluss erfasst. Der Gewinn oder Verlust und jeder Bestandteil des sonstigen Ergebnisses werden Inhabern von Stammaktien des Mutterunternehmens und den nicht beherrschenden Anteilen zugerechnet, selbst wenn dies zu einem negativen Saldo der nicht beherrschenden Anteile führt. Bei Bedarf werden Anpassungen an den Abschlüssen von Tochterunternehmen vorgenommen, um deren Rechnungslegungsmethoden denen des Konzerns anzugleichen. Alle konzerninternen Vermögenswerte und Schulden, Eigenkapital, Erträge und Aufwendungen sowie Cashflows aus Geschäftsvorfällen, die zwischen Konzernunternehmen stattfinden, werden bei der Konsolidierung vollständig eliminiert. Angaben zu TochterunternehmenTochterunternehmen sind vom Konzern beherrschte Unternehmen. In den Konzernabschluss werden die PEH Wertpapier AG und ihre Tochtergesellschaften, über die sie Beherrschung ausübt, einbezogen. Die PEH Wertpapier AG beherrscht ein Unternehmen, sofern es Verfügungsgewalt über das Unternehmen hat. Das heißt, die PEH Wertpapier AG verfügt über bestehende Rechte, die ihr die gegenwärtige Fähigkeit zur Lenkung der maßgeblichen Tätigkeiten verleiht. Dies sind die Tätigkeiten, die die Rendite des Unternehmens wesentlich beeinflussen. Darüber hinaus ist die PEH Wertpapier AG schwankenden Renditen aus ihrem Engagement in dem Unternehmen ausgesetzt oder besitzt Anrechte auf diese und hat die Fähigkeit, diese Renditen mittels ihrer Verfügungsgewalt über das Unternehmen zu beeinflussen. Sofern die PEH Wertpapier AG weniger als die Mehrheit der Stimmrechte hält, können andere Sachverhalte und Umstände (einschließlich vertraglicher Vereinbarungen, die der PEH Wertpapier AG die Verfügungsgewalt über das Unternehmen geben) dazu führen, dass die PEH Wertpapier AG das Unternehmen beherrscht. Die PEH Wertpapier AG nimmt im Hinblick auf die Beherrschung von Unternehmen eine Neubeurteilung vor, falls Sachverhalte und Umstände darauf hinweisen, dass es Änderungen bei den Faktoren gibt, die die Beherrschung begründen. Der Konzernabschluss basiert auf den nach konzerneinheitlichen Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden erstellten Einzelabschlüssen der PEH Wertpapier AG und der voll konsolidierten Tochterunternehmen. Die Einzelabschlüsse der einbezogenen Konzernunternehmen werden grundsätzlich zum 31.12. aufgestellt. Die Vollkonsolidierung der Tochterunternehmen beginnt zu dem Zeitpunkt, zu dem die Möglichkeit der Beherrschung besteht und endet, wenn diese Beherrschungsmöglichkeit nicht mehr gegeben ist. Die Kapitalkonsolidierung erfolgt grundsätzlich nach der Erwerbsmethode gemäß IFRS 3. Dazu werden die erworbenen Vermögenswerte und Schulden grundsätzlich zum beizulegenden Zeitwert angesetzt. Ein positiver Unterschiedsbetrag zwischen den Anschaffungskosten und dem anteiligen neubewerteten Eigenkapital der Tochterunternehmen wird als Geschäfts- oder Firmenwert (Goodwill) ausgewiesen und regelmäßig einer Prüfung auf dessen Werthaltigkeit unterzogen. Ein verbleibender negativer Unterschiedsbetrag wird nach einer erneuten Beurteilung in der GuV erfolgswirksam erfasst. Im Berichtsjahr wurden neben der PEH die folgenden wesentlichen Tochterunternehmen in den Konzernabschluss einbezogen (Anteilsbesitz): scroll
Mittelbar hält die PEH Wertpapier AG Beteiligungen an folgenden Unternehmen, die ebenfalls in den Konzernabschluss einbezogen werden:
Mittelbar über die Beteiligung an der capsensixx AG hält die PEH Wertpapier AG Beteiligungen an folgenden Unternehmen, die ebenfalls in den Konzernabschluss einbezogen werden:
Nicht beherrschende AnteileNicht beherrschende Anteile werden entsprechend ihrer Anteile an den beizulegenden Zeitwerten der erworbenen identifizierbaren Vermögenswerte und übernommenen Verpflichtungen (inkl. Eventualschulden) ausgewiesen. Aufwendungen, Erträge, Forderungen und Verbindlichkeiten zwischen den vollkonsolidierten Gesellschaften sowie Zwischengewinne aus konzerninternen Lieferungs- und Leistungsbeziehungen werden eliminiert. Auf ergebniswirksame Konsolidierungsvorgänge werden latente Steuern abgegrenzt. Anteile an assoziierten Unternehmen und GemeinschaftsunternehmenEin assoziiertes Unternehmen ist ein Unternehmen, bei dem der Konzern über maßgeblichen Einfluss verfügt. Maßgeblicher Einfluss ist die Möglichkeit, an den finanz- und geschäftspolitischen Entscheidungen des Beteiligungsunternehmens mitzuwirken, nicht aber die Beherrschung oder die gemeinschaftliche Führung der Entscheidungsprozesse. Die Überlegungen, die zur Bestimmung des maßgeblichen Einflusses angestellt werden, sind mit denen vergleichbar, die zur Bestimmung der Beherrschung von Tochterunternehmen erforderlich sind. Die Anteile des Konzerns an einem assoziierten Unternehmen oder einem Gemeinschaftsunternehmen werden nach der Equity-Methode bilanziert. Nach der Equity-Methode werden die Anteile an einem assoziierten Unternehmen bei der erstmaligen Erfassung mit den Anschaffungskosten angesetzt. Der Buchwert der Beteiligung wird angepasst, um Änderungen des Anteils des Konzerns am Nettovermögen des assoziierten Unternehmens oder Gemeinschaftsunternehmens seit dem Erwerbszeitpunkt zu erfassen. Die Gewinn- und Verlustrechnung enthält den Anteil des Konzerns am Periodenergebnis des assoziierten Unternehmens. Nach Anwendung der Equity-Methode ermittelt der Konzern, ob es erforderlich ist, einen Wertminderungsaufwand für seine Anteile an einem assoziierten Unternehmen oder Gemeinschaftsunternehmen zu erfassen. Er ermittelt an jedem Abschlussstichtag, ob objektive Anhaltspunkte dafür vorliegen, dass der Anteil an einem assoziierten Unternehmen oder Gemeinschaftsunternehmen wertgemindert sein könnte. Liegen solche Anhaltspunkte vor, so wird die Höhe der Wertminderung als Differenz zwischen dem erzielbaren Betrag des Anteils am assoziierten und dem Buchwert ermittelt und dann der Verlust im Posten "Anteil am Ergebnis von assoziierten Unternehmen und Gemeinschaftsunternehmen" erfolgswirksam erfasst. Bemessung des beizulegenden ZeitwertsDer beizulegende Zeitwert ist der Preis, der in einem geordneten Geschäftsvorfall zwischen Marktteilnehmern am Bemessungsstichtag für den Verkauf eines Vermögenswerts eingenommen bzw. für die Übertragung einer Schuld gezahlt wurde. Der beizulegende Zeitwert eines Vermögenswerts oder einer Schuld bemisst sich anhand der Annahmen, die Marktteilnehmer der Preisbildung für den Vermögenswert bzw. die Schuld zugrunde legen würden. Hierbei wird davon ausgegangen, dass die Marktteilnehmer in ihrem besten wirtschaftlichen Interesse handeln. Der Konzern wendet Bewertungstechniken an, die unter den jeweiligen Umständen sachgerecht sind und für die ausreichenden Daten zur Bemessung des beizulegenden Zeitwerts zur Verfügung stehen. Dabei ist die Verwendung maßgeblicher beobachtbarer Inputfaktoren möglichst hoch und jene nicht beobachtbaren Inputfaktoren möglichst gering zu halten. Alle Vermögenswerte und Schulden, für die der beizulegende Zeitwert bestimmt oder im Abschluss ausgewiesen wird, werden in die nachfolgend beschriebene Bemessungshierarchie eingeordnet, basierend auf dem Inputfaktor der niedrigsten Stufe, der für die Bewertung zum beizulegenden Zeitwert insgesamt wesentlich ist:
Bei Vermögenswerten und Schulden, die im Abschluss auf wiederkehrender Basis zum beizulegenden Zeitwert erfasst werden, bestimmt der Konzern, ob Umgruppierungen zwischen den Stufen der Hierarchie stattgefunden haben, indem er am Ende jeder Berichtsperiode die Klassifizierung (basierend auf dem Inputfaktor der niedrigsten Stufe, der für die Bewertung zum beizulegenden Zeitwert insgesamt wesentlich ist) überprüft. WährungsumrechnungDer Konzernabschluss wird in Euro, der funktionalen Währung des Mutterunternehmens, aufgestellt. Fremdwährungstransaktionen werden von Konzernunternehmen zu dem Zeitpunkt, zu dem der Geschäftsvorfall erstmals ansetzbar ist, mit dem jeweils gültigen Kassakurs in die funktionale Währung umgerechnet. Monetäre Vermögenswerte und Schulden in einer Fremdwährung werden zu jedem Stichtag unter Verwendung des Stichtagskassakurses in die funktionale Währung umgerechnet. Erlöse aus Verträgen mit KundenDer Konzern ist in den Bereichen Anlageberatung und Verwaltung für Investmentfonds (Segment Assetmanagement), Vermögensverwaltung und Vermögenberatung (Segment Vertrieb) und Fondsadministration, Verbriefungen und Digitalisierung (Segment Verwaltung/Service) tätig. Ein Teil des Segments Verwaltung/Service - hauptsächlich die Digitalisierungssparte - wurde im Dezember 2019 entkonsolidiert. Die Entkonsolidierung fand innerhalb des Teilkonzerns capsensixx statt. Erlöse aus Verträgen mit Kunden werden erfasst, wenn die jeweilige Leistungsverpflichtung erfüllt ist, d.h. die Verfügungsgewalt über die Dienstleistungen auf den Kunden übertragen wird. Dies ist erfüllt, wenn der Kunde die Möglichkeit hat, den Vermögenswert zu nutzen und im Wesentlichen sämtliche verbleibenden wirtschaftlichen Vorteile aus dem Vermögenswert erhält (zu einem bestimmten Zeitpunkt oder über einen Zeitraum). Der Konzern erbringt im Wesentlichen Dienstleistungen. Die entsprechenden Erlöse hieraus sind im Wesentlichen zeitraumbezogen zu realisieren, da dem Kunden der Nutzen aus der Dienstleistung gleichzeitig zufließt, während diese erbracht wird. Bei Dienstleistungen wird eine lineare Umsatzlegung als Abbildung des Leistungsfortschrittes als geeignet angesehen. Lediglich im Falle von separaten Beratungsleistungen liegen teilweise zeitpunktbezogene Dienstleistungen vor. Die Bestimmung des Transaktionspreises ist von der zu erwartenden Gegenleistung des Kunden für die zu erbringende Leistung abhängig. Variable Gegenleistungen, bspw. in Form von Performancegebühren) werden mittels der Erwartungswertmethode ermittelt. Weiterhin wird beurteilt, ob es hochwahrscheinlich ist, dass es zu keiner signifikanten Stornierung von Erlösen kommt, sobald die Unsicherheit in Verbindung mit der variablen Gegenleistung nicht mehr besteht. Sind diese Voraussetzungen nicht erfüllt, wird davon ausgegangen, dass die variable Gegenleistung so lange vollständig begrenzt ist bis der tatsächliche Bewertungsstichtag eintritt und die Unsicherheit in Verbindung mit der variablen Gegenleistung nicht mehr besteht. Regelmäßig stellen die einzelnen Leistungszusagen des Konzerns (bspw. Portfolioverwaltung, Risikomanagement, Zentralverwaltung, Tätigkeit als Register- und Transferstelle) nur eine einzige Leistungsverpflichtung dar, da die Kunden aus den einzelnen Leistungszusagen zwar regelmäßig gesondert oder zusammen mit anderen, für ihn jederzeit verfügbaren Ressourcen einen Nutzen ziehen kann. Diese Zusagen des Unternehmens sind aber nicht von anderen Zusagen aus dem Vertrag trennbar, d.h. im Vertragskontext eigenständig abgrenzbar, da diese in hohem Maße voneinander abhängig sind und der Konzern seine Verpflichtung zur Anlagenverwaltung inkl. der Erfüllung aller relevanten (rechtlichen) Anforderungen, nur durch Erbringung dieser Tätigkeiten in Summe erbringen kann. Einzelne Leistungszusagen stellen hingegen separate Leistungsverpflichtungen oder eine Reihe von separaten Leistungsverpflichtungen dar, bspw. im Falle von separaten Beratungsleistungen, Bewertungsstellengebühr oder Set-up Fees. Soweit für Verträge des Konzerns von Verträgen mit ausschließlich einer Leistungsverpflichtung ausgegangen werden kann, wird der Transaktionspreis, welcher auf die jeweilige Leistungsverpflichtung entfällt, als Umsatz erfasst, sobald die entsprechende Leistungsverpflichtung erfüllt ist. Da die Leistungsverpflichtungen i.d.R. deutlich kürzer als ein Jahr sind, wird auf eine Darstellung der zum Stichtag offenen Verpflichtungen im Anhang verzichtet. Dies ist darin begründet, dass die abgeschlossenen Dienstleistungsverpflichtungen fast ausschließlich kurzfristig kündbar sind und somit keine langfristigen durchsetzbaren Rechte und Pflichten bestehen. Der Konzern ist grundsätzlich zu dem Schluss gekommen, dass er bei seinen Umsatztransaktionen als Prinzipal auftritt, da er üblicherweise die Verfügungsgewalt über die Dienstleistungen innehat, bevor diese auf den Kunden übergehen. Dies ist weiterhin darin begründet, dass der Konzern Dienstleistungen zwar auslagern kann, jedoch für etwaige Fehler des Dienstleiters gegenüber dem Kunden der Gesellschaft gleichermaßen haftet wie für eigene Fehler. Darüber hinaus ist die Gesellschaft befugt einem eingesetzten Dienstleister Weisungen zu erteilen und in dessen Tätigkeiten einzugreifen sowie den Preis festzulegen. SachanlagenSachanlagen werden zu Anschaffungs- oder Herstellungskosten, vermindert um planmäßige Abschreibungen entsprechend der voraussichtlichen Nutzungsdauer, angesetzt. Die Anschaffungskosten enthalten neben den Einzelkosten alle direkt zuordenbaren Kosten, die anfallen, um den Vermögenswert zu seinem Standort und in den betriebsbereiten Zustand zu bringen. Die Anschaffungskosten der im Bilanzposten Sachanlagen bilanzierten Leasingverhältnisse entsprechen dem Barwert der zukünftigen Leasingzahlungen. Informationen zu Leasingverhältnissen können dem Abschnitt E.4. entnommen werden. Abschreibungen auf das Sachanlagevermögen werden nach der linearen Methode vorgenommen. scroll
Die Abschreibungen sowie Wertminderungen werden in der GuV-Position Abschreibungen erfasst. Die Wertaufholungen werden in den sonstigen betrieblichen Erträgen erfasst. Immaterielle VermögenswerteEntgeltlich erworbene immaterielle Vermögenswerte werden zu Anschaffungskosten, vermindert um lineare Abschreibungen, angesetzt. Die Abschreibung immaterieller Vermögenswerte erfolgt grundsätzlich planmäßig linear über die wirtschaftliche Nutzungsdauer. Die Abschreibungsdauern betragen für: scroll
Geschäfts- oder Firmenwerte werden zu Anschaffungskosten bilanziert und mindestens jährlich auf Wertminderung überprüft. Erworbene immaterielle Vermögenswerte werden gemäß IAS 38 aktiviert, wenn es wahrscheinlich ist, dass mit der Nutzung ein künftiger wirtschaftlicher Vorteil verbunden ist und die Kosten des Vermögenswertes zuverlässig bestimmt werden können. Wertminderungen von nicht-finanziellen VermögenswertenZu jedem Bilanzstichtag überprüft der Konzern die Buchwerte der sonstigen immateriellen Vermögenswerte und der Sachanlagen dahingehend, ob Anhaltspunkte dafür vorliegen, dass eine Wertminderung eingetreten sein könnte. In diesem Fall wird der erzielbare Betrag des betreffenden Vermögenswertes ermittelt, um den Umfang einer gegebenenfalls vorzunehmenden Wertberichtigung zu bestimmen. Für die Überprüfung der Werthaltigkeit von immateriellen Vermögenswerten mit unbestimmter Nutzungsdauer (inkl. Geschäfts- oder Firmenwert) wird der erzielbare Betrag unabhängig von Anhaltspunkten einmal jährlich ermittelt. Der erzielbare Betrag entspricht dem beizulegenden Zeitwert abzüglich Veräußerungskosten oder dem Nutzungswert, wobei der höhere der beiden Werte maßgeblich ist. Der Nutzungswert entspricht dem Barwert der zukünftig erwarteten Cashflows. Als Diskontierungszinssatz wird für die Berechnung des Nutzungswerts ein den Marktbedingungen entsprechender Zinssatz vor Steuern verwendet. Sofern der erzielbare Betrag für einen einzelnen Vermögenswert nicht ermittelt werden kann, wird der erzielbare Betrag für die kleinste identifizierbare Gruppe von Vermögenswerten (Cash Generating Units) bestimmt, der der betreffende Vermögenswert zugeordnet werden kann. Aus Unternehmenserwerben resultierende Geschäfts- oder Firmenwert wird den Cash Generating Units (CGU) zugeordnet, die aus den Synergien des Erwerbs Nutzen ziehen sollen. Solche Cash Generating Units stellen die niedrigste Berichtsebene im Konzern dar, auf der die Geschäfts- oder Firmenwerte durch das Management für interne Zwecke überwacht werden. Der erzielbare Betrag einer Cash Generating Unit, die einen Goodwill enthält, wird regelmäßig jährlich zum Bilanzstichtag auf Werthaltigkeit überprüft und zusätzlich, wenn zu anderen Zeitpunkten Hinweise für eine mögliche Wertminderung vorliegen. Ist der erzielbare Betrag eines Vermögenswertes niedriger als der Buchwert, erfolgt eine sofortige erfolgswirksame Wertberichtigung. Wird der Wertberichtigungsbedarf auf Basis von Cash Generating Units ermittelt, die einen Geschäfts- oder Firmenwert enthalten, wird zunächst dieser wertgemindert. Übersteigt der Wertberichtigungsbedarf den Buchwert des Geschäfts- oder Firmenwerts wird der Rest proportional auf die verbleibenden langfristigen Vermögenswerte der Cash Generating Unit verteilt. Ergibt sich nach einer vorgenommenen Wertminderung zu einem späteren Zeitpunkt ein höherer erzielbarer Betrag des Vermögenswertes oder der Cash Generating Unit, erfolgt eine Wertaufholung. Die Wertaufholung ist begrenzt auf die fortgeführten Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten, die sich ohne die Wertberichtigungen in der Vergangenheit ergeben hätten. Wertaufholungen auf Geschäfts- oder Firmenwerte sind nicht zulässig. Die Abschreibungen auf die immateriellen Vermögenswerte werden in der Gewinn- und Verlustrechnung zusammen mit den Abschreibungen auf Sachanlagen unter dem Posten Abschreibungen und Wertberichtigungen auf immaterielle Anlagewerte und Sachanlagen ausgewiesen. Zahlungsmittel und kurzfristige EinlagenDer Posten "Zahlungsmittel und kurzfristige Einlagen" in der Bilanz umfasst den Kassenbestand, Bankguthaben und kurzfristige hoch liquide Einlagen mit einer Laufzeit von maximal drei Monaten, die jederzeit in festgelegte Zahlungsmittelbeträge umgewandelt werden können und nur einem unwesentlichen Risiko von Wertschwankungen unterliegen. Für Zwecke der Kapitalflussrechnung umfassen Zahlungsmittel und Zahlungsmitteläquivalente die oben definierten Zahlungsmittel und kurzfristige Einlagen abzüglich in Anspruch genommener Kontokorrentkredite, da diese integralen Bestandteile der Zahlungsmitteldisposition des Konzerns sind. Finanzielle VermögenswerteEin Finanzinstrument ist ein Vertrag, der gleichzeitig bei einem Unternehmen zur Entstehung eines finanziellen Vermögenswertes und bei einem anderen Unternehmen zu einer finanziellen Verbindlichkeit oder einem Eigenkapitalinstrument führt. Hierzu gehören grundsätzlich einerseits originäre Finanzinstrumente und andererseits derivative Finanzinstrumente. Ein marktüblicher Kauf oder Verkauf finanzieller Vermögenswerte wird bei der PEH zum Erfüllungstag angesetzt bzw. ausgebucht. Klassifizierung und Bewertung:Ein finanzieller Vermögenswert (außer einer Forderung aus Lieferungen und Leistungen ohne wesentliche Finanzierungskomponente) oder eine finanzielle Verbindlichkeit wird beim erstmaligen Ansatz zum beizulegenden Zeitwert bewertet. Bei einem Posten, der in der Folgebewertung nicht erfolgswirksam zum beizulegenden Zeitwert bewertet wird, werden hierzu die Transaktionskosten, die direkt seinem Erwerb oder seiner Ausgabe zurechenbar sind, addiert. Forderungen aus Lieferungen und Leistungen ohne wesentliche Finanzierungskomponente werden beim erstmaligen Ansatz zum Transaktionspreis bewertet. Im Sinne des IFRS 9 gilt der Einstufungs- und Bewertungsansatz für finanzielle Vermögenswerte, welcher das Geschäftsmodell, in dessen Rahmen die Vermögenswerte gehalten werden, sowie die Eigenschaften ihrer Cashflows, widerspiegelt. Bei der erstmaligen Erfassung wird ein finanzieller Vermögenswert wie folgt eingestuft:
Eigenkapitalinstrumente, die erfolgsneutral zum beizulegenden Zeitwert bewertet werden, wobei die Gewinne und Verluste im sonstigen Ergebnis (FVOCI) bleiben (ohne Umgliederung). Für den Konzern sind die Bewertungskategorien "fortgeführte Anschaffungskosten" und "FVTPL" von Relevanz. Der Konzern bewertet finanzielle Vermögenswerte zu fortgeführten Anschaffungskosten, wenn die beiden folgenden Bedingungen erfüllt sind:
Die zu fortgeführten Anschaffungskosten bewerteten finanziellen Vermögenswerte des Konzerns enthalten Forderungen aus Lieferungen und Leistungen, Darlehensforderungen und Guthaben bei Kreditinstituten sowie sonstige finanzielle Vermögenswerte. Finanzielle Vermögenswerte mit Cashflows, die nicht ausschließlich Tilgungs- und Zinszahlungen darstellen, werden unabhängig vom Geschäftsmodell als zum FVTPL klassifiziert und entsprechend bewertet. Erfolgswirksam zum beizulegenden Zeitwert bewertete finanzielle Vermögenswerte werden in der Bilanz zum beizulegenden Zeitwert erfasst, wobei die Änderungen des beizulegenden Zeitwerts saldiert in der Gewinn- und Verlustrechnung erfasst werden. Die Gruppe der zum FVTPL bewerteten finanziellen Vermögenswerte enthält im Wesentlichen Investmentfondsanteile, verschiedene Zertifikate sowie Genussrechte. Wertminderung:Der Konzern erfasst bei allen Schuldinstrumenten, die nicht zum FVTPL bewertet werden, eine Wertberichtigung für erwartete Kreditverluste (ECL). Die Höhe der Verlusterfassung sowie die Zinsvereinnahmung bestimmen sich dabei anhand der Zuordnung des Instruments in die folgenden Stufen
In Stufe 1 sind grundsätzlich alle Instrumente bei Zugang einzuordnen. Falls sich das Kreditrisiko eines Instruments zum Abschlussstichtag signifikant erhöht, erfolgt ein Transfer in Stufe 2. In Stufe 3 werden Finanzinstrumente aufgenommen, sobald ein zusätzlich objektiver Hinweis auf Wertminderung vorliegt. Anzeichen auf Wertminderung werden laufend überwacht und ausgewertet, um entsprechende Maßnahmen treffen zu können. Bei der Festlegung, ob das Ausfallrisiko eines finanziellen Vermögenswertes seit der erstmaligen Erfassung signifikant angestiegen ist, und bei der Schätzung von erwarteten Kreditverlusten, berücksichtigt der Konzern angemessene und belastbare Informationen, die relevant und ohne unangemessenen Zeit- und Kostenaufwand verfügbar sind. Dies umfasst sowohl quantitative als auch qualitative Informationen und Analysen, die auf vergangenen Erfahrungen und fundierten Einschätzungen, inklusive zukunftsgerichteter Informationen beruhen. Der Konzern nimmt grundsätzlich an, dass das Ausfallrisiko eines finanziellen Vermögenswerts signifikant angestiegen ist, wenn er mehr als 30 Tage überfällig ist. Die Beurteilung erfolgt für jedes Finanzinstrument individuell. Objektive Indikatoren dafür, dass ein finanzieller Vermögenswert in der Bonität beeinträchtig ist, umfassen die folgenden beobachtbaren Daten:
Wertminderungen auf finanzielle Vermögenswerte, die zu fortgeführten Anschaffungskosten bewertet sind, werden vom Bruttobuchwert des Vermögenswerts abgezogen. Der Konzern wendet zur Ermittlung des erwarteten Kreditausfalls für Forderungen aus Lieferungen und Leistungen gemäß IFRS 9 den vereinfachten Ansatz zur Ermittlung der Risikovorsorge ("expected credit loss model") an, wonach der Kreditausfall auf Basis der Gesamtlaufzeit des finanziellen Vermögenswertes berechnet wird. Liegen objektive Hinweise eines Kreditausfalls vor, erfolgt eine Einzelwertberichtigung der entsprechenden Forderungen. Generell gilt im capsensixx-Konzern, dass bei Forderungen die mehr als 90 Tage überfällig, von einem Ausfall ausgegangen wird. Anzeichen auf Wertminderung werden laufend überwacht und ausgewertet, um entsprechende Maßnahmen treffen zu können. Im Falle der Schätzung der erwarteten Kreditverluste im Bereich der Forderungen aus Lieferungen und Leistungen hat der Konzern - basierend auf historischen Daten und den Erwartungen für die Zukunft (forward-looking information) eine Vorsorgematrix definiert. Die erwarteten Verluste werden basierend auf dem historischen Zahlungsverhalten von Kunden angepasst um Erwartungen der Geschäftsleitung über zukünftige Entwicklungen und Marktgegebenheiten (forward-looking information) ermittelt. Die Bestimmung des Anpassungsfaktors für zukunftsgerichtete Informationen wird zu jedem Abschlussstichtag durch das Management überprüft und angepasst. Hierzu werden u.a. Informationen zur Konjunkturentwicklung zur Entwicklung der Höhe und zur Fälligkeit der einzelnen Forderungsbestände im Vergleich zum historischen Durchschnitt herangezogen und innerhalb der Branche verifiziert. Im Geschäftsjahr waren keine Anpassungen erforderlich. Eine Differenzierung der Forderungsbestände wird derzeit als nicht notwendig erachtet. Finanzielle VerbindlichkeitenDie finanziellen Verbindlichkeiten werden entweder als zu fortgeführten Anschaffungskosten bewertet (financial liabilities measured at amortised cost, FLAC) oder als erfolgswirksam zum beizulegenden Zeitwert bewertet (financial liabilities at fair value through profit or loss, FVTPL) klassifiziert. Die Kategorisierung als FVTPL erfolgt grundsätzlich, wenn diese als zu Handelszwecken gehalten eingestuft werden, es sich um Derivate handelt oder die Verbindlichkeiten im Zugangszeitpunkt als erfolgswirksam zum beizulegenden Zeitwert designiert werden. Sämtliche finanzielle Verbindlichkeiten im Konzern wurden als finanzielle Verbindlichkeiten zu fortgeführten Anschaffungskosten bewertet eingestuft und bei ihrem erstmaligen Ansatz mit den Anschaffungskosten angesetzt, die dem beizulegenden Zeitwert der erhaltenen Gegenleistung entsprechen. Hierbei werden auch die Transaktionskosten berücksichtigt. Nach der erstmaligen Erfassung werden die finanziellen Verbindlichkeiten unter Anwendung der Effektivzinsmethode zu fortgeführten Anschaffungskosten bewertet. Der Konzern bucht eine finanzielle Verbindlichkeit dann aus, wenn die Verbindlichkeit des Konzerns beglichen, aufgehoben oder ausgelaufen ist. RückstellungenDie sonstigen Rückstellungen werden für alle erkennbaren Risiken und ungewissen Verpflichtungen gebildet, wenn der Eintritt wahrscheinlich ist und die Schätzung der Höhe hinreichend zuverlässig möglich ist. Sofern der Konzern für eine passivierte Rückstellung zumindest teilweise eine Rückerstattung erwartet (wie z.B. bei einem Versicherungsvertrag), wird die Erstattung als gesonderter Vermögenswert nur dann erfasst, wenn die Erstattung so gut wie sicher ist. Die Bewertung der sonstigen Rückstellungen erfolgt mit der bestmöglichen Schätzung des Verpflichtungsumfangs. Langfristige Rückstellungen werden abgezinst, sofern hieraus ein wesentlicher Effekt entsteht. ErtragsteuernLatente Steuern werden auf temporäre Unterschiede zwischen den Wertansätzen von Vermögenswerten und Schulden nach IFRS- und Steuerbilanz und auf realisierbare Verlustvorträge ermittelt. Der Berechnung liegen die zum Realisierungszeitpunkt erwarteten Steuersätze zugrunde, die zum Bilanzstichtag gültig bzw. gesetzlich verabschiedet sind. Aktive latente Steuern auf Verlustvorträge wurden nur in dem Maße angesetzt, als es wahrscheinlich ist, dass zukünftige steuerliche Gewinne entstehen werden, die eine Verrechnung dieser Verlustvorträge ermöglichen. Veränderungen der latenten Steuern in der Bilanz führen grundsätzlich zu latentem Steueraufwand bzw. -ertrag. Soweit Sachverhalte, die eine Veränderung der latenten Steuern nach sich ziehen, direkt gegen das Eigenkapital gebucht werden, wird auch die Veränderung der latenten Steuern direkt im Eigenkapital berücksichtigt. LeasingDer Konzern wendet IFRS 16 Leasingverhältnisse erstmals ab dem 1. Januar 2019 an. Der Konzern ist nur als Leasingnehmer tätig. Der Konzern least verschiedene Vermögenswerte, darunter Immobilien, IT-Ausstattung und Fahrzeuge. Bei Abschluss eines Vertrags stellt der Konzern fest, ob der Vertrag ein Leasingverhältnis ist oder enthält. Ein Vertrag ist oder enthält ein Leasingverhältnis, wenn der Vertrag ein Recht auf die Nutzung des Vermögenswerts (oder der Vermögenswerte) für eine bestimmte Zeit im Austausch für eine Gegenleistung überträgt. Um zu beurteilen, ob ein Vertrag das Recht der Nutzung eines identifizierten Vermögenswerts überträgt, legt der Konzern die Definition eines Leasingverhältnisses nach IFRS 16 zu Grunde. Bei Abschluss oder Neubeurteilung eines Vertrags, der eine Leasingkomponente enthält, hat der Konzern entschieden, von der Trennung von Nichtleasingkomponenten für alle Leasingverhältnisse abzusehen. Der Konzern erfasst am Bereitstellungsdatum des Leasingverhältnisses ein Nutzungsrecht und eine Leasingverbindlichkeit. Das Nutzungsrecht wird anfänglich zu Anschaffungskosten bewertet. Diese ergeben sich aus dem Anfangsbetrag der Leasingverbindlichkeit, bereinigt um etwaige Leasingzahlungen vor oder zum Bereitstellungsdatum des Leasingverhältnisses, zuzüglich etwaiger anfänglich anfallender direkter Kosten und einer Schätzung der Kosten für Abbau, Beseitigung, oder Wiederherstellung des zugrundeliegenden Vermögenswerts oder des Standorts, an dem er sich befindet und abzüglich etwaiger erhaltener Leasinganreize. Nutzungsrechte werden planmäßig linear über den kürzeren der beiden Zeiträume aus Laufzeit und erwarteter Nutzungsdauer der Leasingverhältnisse abgeschrieben. Die geschätzten Nutzungsdauern von Vermögenswerten mit Nutzungsrecht werden auf der gleichen Grundlage wie die von Sachanlagen bestimmt. Zusätzlich wird das Nutzungsrecht fortlaufend um Wertminderungen, sofern notwendig, berichtigt und um bestimmte Neubewertungen der Leasingverbindlichkeit angepasst. Am Bereitstellungsdatum wird die Leasingverbindlichkeit mit dem Barwert der zu diesem Zeitpunkt noch nicht geleisteten Leasingzahlungen bewertet, abgezinst mit dem im Leasingverhältnis zugrundeliegenden Zinssatz oder, falls dieser Satz nicht ohne Weiteres bestimmt werden kann, mit dem Grenzfremdkapitalzinssatz des Konzerns. Im Allgemeinen verwendet der Konzern seinen Grenzfremdkapitalzinssatz als Abzinsungssatz. Der Konzern bestimmt seinen Grenzkapitalfremdzinssatz auf Grundlage eines am Laufzeitadäquaten, am Markt verfügbaren Zinssatzes für Schuldner mittlerer Bonität mit einem Aufschlag für einen creditspread ermittelt. Die bei der Bewertung der Leasingverbindlichkeit zu berücksichtigenden Leasingzahlungen setzen sich wie folgt zusammen:
Die Leasingverbindlichkeit wird zu fortgeführten Anschaffungskosten mittels der Effektivzinsmethode bewertet. Eine Neubewertung erfolgt, wenn sich die künftigen Leasingzahlungen aufgrund einer Änderung des Index oder des Zinssatzes ändern, oder wenn sich die Schätzung des Konzerns hinsichtlich des Betrags ändert, der voraussichtlich im Rahmen einer Restwertgarantie zu zahlen ist, oder wenn der Konzern seine Einschätzung ändert, ob eine Kauf-, Verlängerungs- oder Kündigungsoption ausgeübt wird. Wenn eine Neubewertung der Leasingverbindlichkeit erfolgt, wird eine entsprechende Anpassung des Buchwerts des Nutzungswerts vorgenommen oder der Anpassungsbetrag wird in der Gewinn- und Verlustrechnung erfasst, wenn der Buchwert des Nutzungsrechts auf null reduziert wurde. Der Konzern weist in der Bilanz Nutzungsrechte als separaten Bilanzposten in den Sachanlagen und Leasingverbindlichkeiten als Finanzverbindlichkeiten aus. Kurzfristige Leasingverhältnisse und Leasingverhältnisse von geringem WertDer Konzern hat beschlossen, Nutzungsrechte und Leasingverbindlichkeiten für kurzfristige Leasingverhältnisse mit einer Laufzeit von höchstens 12 Monaten und für Leasingverhältnisse von geringem Wert (z.B. Büroausstattung) nicht anzusetzen. Der Konzern erfasst die mit diesen Leasingverhältnissen verbundenen Leasingzahlungen linear über die Laufzeit des Leasingverhältnisses als Aufwand in der Gewinn- und Verlustrechnung. Vor dem 1. Januar 2019 geltende RichtlinienFür Verträge, die vor dem 1. Januar 2019 abgeschlossen und bilanziert wurden, hat der Konzern festgelegt, ob der Vertrag ein Leasingverhältnis enthält, basierend auf folgender Beurteilung:
In der Vergleichsperiode klassifizierte der Konzern als Leasingnehmer Leasingverhältnisse, bei denen im Wesentlichen alle mit dem Eigentum verbundenen Risiken und Chancen übertragen wurden als Finanzierungsleasingverhältnisse. In diesem Fall wurden die Leasinggegenstände beim erstmaligen Ansatz in Höhe des niedrigeren Wertes aus seinem beizulegenden Zeitwert und dem Barwert der Mindestleasingzahlungen bewertet. Mindestleasingzahlungen waren die Zahlungen, die der Leasingnehmer über die Laufzeit des Leasingverhältnisses zu leisten hatte, ohne bedingte Mietzahlungen. Nach dem erstmaligen Ansatz wurden die Vermögenswerte gemäß den Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden für diesen Vermögenswert bilanziert. Vermögenswerte aus anderen Leasingverhältnissen wurden als Operating-Leasingverhältnisse eingestuft und nicht in der Konzernbilanz ausgewiesen. Zahlungen aus Operating-Leasingverhältnissen wurden linear über die Laufzeit des Leasingverhältnisses erfolgswirksam erfasst. Erhaltene Leasinganreize wurden über die Laufzeit des Leasingverhältnisses als integraler Bestandteil des gesamten Leasingaufwands erfasst. Leistungen an ArbeitnehmerLeistungsorientierte Pläne:Die Verpflichtungen aus leistungsorientierten Versorgungsplänen werden nach dem versicherungsmathematischen Anwartschaftsbarwertverfahren ermittelt. Dabei wird der Barwert der künftigen Verpflichtungen (Defined Benefit Obligation, DBO) auf der Grundlage der zum Bilanzstichtag von den Arbeitnehmern anteilig erworbenen Leistungsansprüche bewertet. Der Barwert wird unter Berücksichtigung künftig erwarteter Gehalts- und Rententrends berechnet, da der bis zum regulären Pensionierungsalter erreichbare Leistungsanspruch von diesen abhängig ist. Die für die Berechnung der DBO zum Bilanzstichtag des Vorjahres angesetzten Annahmen gelten für die Ermittlung der laufenden Dienstzeitaufwendungen sowie der Zinserträge und Zinsaufwendungen des folgenden Geschäftsjahres. Die Nettozinserträge bzw. Nettozinsaufwendungen für ein Geschäftsjahr ergeben sich aus der Multiplikation des Abzinsungssatzes für das jeweilige Geschäftsjahr mit dem Nettovermögenswert bzw. der Nettoverpflichtung zum Bilanzstichtag des vorherigen Geschäftsjahres. Die DBO und somit auch die Zinsaufwendungen auf die DBO werden bei wesentlichen Ereignissen (z.B. Sonderdotierungen) angepasst. Die DBO enthält den Barwert der vom Versorgungsplan zu tragenden Steuern auf Beiträge oder Leistungen in Zusammenhang mit bereits erbrachten Dienstzeiten. Die laufenden und nachzuverrechnenden Dienstzeitaufwendungen für Pensionsverpflichtungen sowie sonstige Verwaltungskosten, werden im Personalaufwand erfasst. Die nachzuverrechnenden Dienstzeitaufwendungen werden sofort erfolgswirksam erfasst. Versicherungsmathematische oder erfahrungsbedingte Gewinne und Verluste, die z.B. aus der Anpassung des Abzinsungssatzes entstehen, werden unter Berücksichtigung latenter Steuern (erfolgsneutral) im sonstigen Ergebnis erfasst. Beitragsorientierte Pläne:Im Fall von beitragsorientierten Plänen leistet der Konzern aufgrund von gesetzlichen oder vertraglichen Bestimmungen Beiträge an öffentliche oder private Rentenversicherungsträger. Nach Zahlung der Beiträge entstehen dem Konzern keine weiteren Zahlungsverpflichtungen. Die Beiträge werden bei Fälligkeit als Aufwand erfasst. A. 4. Schätzungen und ErmessensentscheidungenDie Aufstellung des Konzernabschlusses erfordert, dass Annahmen getroffen und Schätzungen verwendet werden, die sich auf Höhe und Ausweis der bilanzierten Vermögenswerte und Schulden, der Erträge und Aufwendungen sowie der Eventualschulden auswirken. Die Schätzungen beruhen auf Erfahrungswerten und anderen Annahmen, die unter den gegebenen Umständen als zutreffend erachtet werden. Die tatsächlichen Werte können von den Schätzungen abweichen. Die Einschätzungen und Annahmen werden vom Management laufend überprüft und ggf. angepasst. Die nachstehend aufgeführten wesentlichen Schätzungen und zugehörigen Annahmen sowie die mit den gewählten Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden verbundenen Unsicherheiten sind entscheidend für das Verständnis der zu Grunde liegenden Risiken der Finanzberichterstattung sowie der Auswirkungen, die diese Schätzungen, Annahmen und Unsicherheiten auf den Konzernabschluss haben könnten: Erlöse mit KundenDer Konzern erhält für seine Leistungen im Bereich der Fondsverwaltung teilweise zusätzlich variable Gebühren als Performancegebühren. Die Performancegebühren werden in der Ausprägung als High-Watermark oder Hurdle Rate in Abhängigkeit von der Wertentwicklung des betreuten Investmentfonds in der Regel am Jahresende gezahlt. In der Ausprägung High-Watermark wird eine zusätzliche Performancegebühr nur dann ausgezahlt, wenn der um Ausschüttungen bereinigte Anteilspreis am Jahresende einen neuen Höchststand erreicht hat. In der Ausprägung Hurdle Rate wird eine Performancefee dann fällig, wenn der um Ausschüttungen bereinigte Anteilspreis eine vorher festgelegte Marke überschreitet. In beiden Ausprägungen ist die Zahlung einer Performancegebühr von der Entwicklung der im Fonds befindlichen Wertpapieren abhängig und damit auch unter Umständen großen Schwankungen unterworfen. Daher verzichtet der Konzern auf die Schätzung von etwaigen Performancegebühren, sondern erfasst diese erst am Tag ihres Entstehens (Ende der Abrechnungsperiode des Fonds). Geschäfts- und FirmenwerteDer Konzern überprüft jährlich und zusätzlich sofern irgendein Anhaltspunkt dafür vorliegt, ob eine Wertminderung der Geschäfts- und Firmenwerte eingetreten ist. Dafür ist der erzielbare Betrag der Cash Generating Unit zu schätzen. Dieser entspricht dem höheren Wert von beizulegendem Zeitwert abzüglich Veräußerungskosten und dem Nutzungswert. Die Bestimmung des Nutzungswerts beinhaltet die Vornahme von Annahmen und Schätzungen bezüglich der Prognose und Diskontierung der künftigen Cash-Flows. Obwohl das Management davon ausgeht, dass die zur Berechnung des erzielbaren Betrags verwendeten Annahmen angemessen sind, könnten etwaige unvorhersehbare Veränderungen dieser Annahmen zu einem Wertminderungsaufwand führen, der die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage nachteilig beeinflussen könnte. Werthaltigkeit der Sachanlagen und sonstigen immateriellen VermögenswerteZu jedem Bilanzstichtag hat der PEH-Konzern einzuschätzen, ob irgendein Anhaltspunkt dafür vorliegt, dass der Buchwert einer Sachanlage oder eines sonstigen immateriellen Vermögenswertes wertgemindert sein könnte. In diesem Fall wird der erzielbare Betrag des betreffenden Vermögenswertes geschätzt. Der erzielbare Betrag entspricht dem höheren Wert von beizulegendem Zeitwert abzüglich Veräußerungskosten und dem Nutzungswert. Zur Ermittlung des Nutzungswertes sind die diskontierten künftigen Cashflows des betreffenden Vermögenswertes zu bestimmen. Die Schätzung des diskontierten künftigen Cashflows beinhaltet wesentliche Annahmen wie insbesondere solche bezüglich der künftigen Verkaufspreise und Verkaufsvolumina, der Kosten und der Diskontierungszinssätze. Obwohl das Management davon ausgeht, dass die Schätzungen der relevanten erwarteten Nutzungsdauern, die Annahmen bezüglich der wirtschaftlichen Rahmenbedingungen und der Entwicklung der Branchen, in denen der Konzern tätig ist und die Einschätzungen der diskontierten künftigen Cashflows angemessen sind, könnte durch eine Veränderung der Annahmen oder Umstände eine Veränderung der Analyse erforderlich werden. Hieraus könnten in der Zukunft zusätzliche Wertminderungen oder Wertaufholungen resultieren, falls sich die vom Management identifizierten Trends umkehren oder sich die Annahmen und Schätzungen als falsch erweisen sollten. Steuern vom Einkommen und vom ErtragZu jedem Bilanzstichtag beurteilt der Konzern, ob die Realisierbarkeit künftiger Steuervorteile für den Ansatz aktiver latenter Steuern hinreichend wahrscheinlich ist. Dies erfordert vom Management u. a. die Beurteilung der Steuervorteile, die sich aus den zur Verfügung stehenden Steuerstrategien und dem künftigen zu versteuernden Einkommen ergeben sowie die Berücksichtigung weiterer positiver und negativer Faktoren. Die ausgewiesenen aktiven latenten Steuern könnten sich verringern, falls die Schätzungen der geplanten steuerlichen Einkommen und der durch zur Verfügung stehende Steuerstrategien erzielbaren Steuervorteile gesenkt werden oder falls Änderungen der aktuellen Steuergesetzgebung den zeitlichen Rahmen oder den Umfang der Realisierbarkeit künftiger Steuervorteile beschränken. Leistungen an ArbeitnehmerDie Bilanzierung von Pensionen und ähnlichen Verpflichtungen erfolgt in Übereinstimmung mit versicherungsmathematischen Bewertungen. Diese Bewertungen beruhen auf statistischen und anderen Faktoren, um auf diese Weise künftige Ereignisse zu antizipieren. Diese Faktoren umfassen u. a. versicherungsmathematische Annahmen wie Diskontierungszinssatz, erwarteter Kapitalertrag des Planvermögens, erwartete Gehaltssteigerungen und Sterblichkeitsraten. Diese versicherungsmathematischen Annahmen können auf Grund von veränderten Markt- und Wirtschaftsbedingungen erheblich von den tatsächlichen Entwicklungen abweichen und deshalb zu einer wesentlichen Veränderung der Pensions- und ähnlichen Verpflichtungen sowie des zugehörigen künftigen Aufwands führen. Rechtliche RisikenDie Konzernunternehmen der PEH sind in einigen Fällen Parteien in Rechtsstreitigkeiten. Der Ausgang dieser Fälle könnte einen wesentlichen Effekt auf die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des Konzerns haben. Das Management analysiert regelmäßig die aktuellen Informationen zu diesen Fällen und bildet Rückstellungen für wahrscheinliche Verpflichtungen einschließlich der geschätzten Rechtskosten. Für die Beurteilung werden interne und externe Rechtsanwälte eingesetzt. Im Rahmen der Entscheidung über die Notwendigkeit einer Rückstellung berücksichtigt das Management die Wahrscheinlichkeit eines ungünstigen Ausgangs und die Möglichkeit, die Höhe der Verpflichtung ausreichend verlässlich zu schätzen. Die Erhebung einer Klage oder die formale Geltendmachung eines Anspruchs gegen Unternehmen der PEH-Gruppe oder die Angabe eines Rechtsstreits im Anhang bedeuten nicht automatisch, dass eine Rückstellung für das betreffende Risiko angemessen ist. Zum 31.12.2019 waren Rückstellungen im Zusammenhang mit Rechtsstreitigkeiten in Höhe von T€ 65 passiviert. Wir bitten die Ausführungen im Abschnitt E.2 "Haftungsverhältnisse" zu beachten. Ermittlung des beizulegenden ZeitwertesEine Reihe von Rechnungslegungsmethoden und Angaben des Konzerns verlangen die Bestimmung der beizulegenden Zeitwerte für finanzielle Vermögenswerte und Verbindlichkeiten. Sofern Marktpreise an aktiven Märkten für Finanzinstrumente quotiert und veröffentlich sind, werden diese verwendet. Ein Markt wird dann als aktiv angesehen, wenn Transaktionen für den jeweiligen Vermögenswert oder die jeweilige Verbindlichkeit in ausreichender Frequenz und in ausreichendem Umfang stattfinden, sodass Preisinformationen fortlaufend zur Verfügung stehen. Sofern keine notierten Preise auf einem aktiven Markt existieren, verwendet der Konzern Bewertungstechniken, die die Verwendung relevanter, beobachtbarer Inputfaktoren maximieren und die Verwendung nicht beobachtbarer Inputfaktoren minimieren. In die verwendete Bewertungstechnik fließen alle Faktoren ein, die die Marktteilnehmer bei der Preisfindung einer solchen Transaktion berücksichtigen würden-Die beizulegenden Zeitwerte auf Basis der am Bilanzstichtag bestehenden Marktkonditionen (z.B. Zinssätze, Devisenkurse, Warenpreise) unter Verwendung der Mittelkurse berechnet. Dabei werden die Zeitwerte mittels anerkannter finanzmathematischer Model (z.B. Optionspreismodell, DCF-Verfahren) berechnet. Der Konzern hat ein Kontrollrahmenkonzept hinsichtlich der Bestimmung der beizulegenden Zeitwerte festgelegt. Das Konzernrechnungswesen hat die allgemeine Verantwortung für die Überwachung aller wesentlichen Bewertungen zum beizulegenden Zeitwert, einschließlich der beizulegenden Zeitwerte der Stufe 3, und berichtet direkt an den Vorstand. Das Konzernrechnungswesen führt eine regelmäßige Überprüfung der wesentlichen, nicht beobachtbaren Inputfaktoren sowie der Bewertungsanpassungen durch. Wenn Informationen von Dritten, beispielsweise Preisnotierungen von Brokern oder Kursinformationsdiensten, zur Bestimmung der beizulegenden Zeitwerte verwendet werden, prüft das Bewertungsteam die von den Dritten erlangten Nachweise für die Schlussfolgerung, dass derartige Bewertungen die Anforderungen der IFRS erfüllen, einschließlich der Stufe in der Fair Value-Hierarchie, der diese Bewertungen zuzuordnen sind. Bestimmung der Laufzeit der LeasingverhältnisseBei der Bestimmung der Laufzeit von Leasingverhältnissen berücksichtigt die Geschäftsführung sämtliche Tatsachen und Umstände, die einen wirtschaftlichen Anreiz zur Ausübung von Verlängerungsoptionen oder Nicht-Ausübung von Kündigungsoptionen bieten. Sich aus der Ausübung von Verlängerungs- oder Kündigungsoptionen ergebende Laufzeitänderungen werden nur dann in die Vertragslaufzeit einbezogen, wenn eine Verlängerung oder Nichtausübung einer Kündigungsoption hinreichend sicher ist. A. 5. Änderungen von Rechnungslegungsmethoden und Angaben Anpassung der Vergleichsperioden aufgrund einer Fehlerkorrektur nach IAS 8In 2018 hat der Konzern Rechte an einer vom Fraunhofer Institut und dem Datenspezialisten INQUENCE GmbH entwickelten Softwarelösung (Softwarelizenzen) und einem dazugehörigen Kunden(-stamm), der die genannte Software nutzt, erworben. Die Restlaufzeit dieses Vertrages mit dem Kunden betrug 4,5 Jahre, über die der Konzern eine lineare Abschreibung des Kundenstamms erfasst hat. Der Konzern hat zum 31. Dezember 2018 überprüft, ob Anhaltspunkte für eine Wertminderung vorliegen und dabei keine Anhaltspunkte für eine vorliegende Wertminderung identifiziert. Hierbei wurden jedoch nicht alle relevanten Faktoren bei der Analyse berücksichtigt. Auf Grundlage der daraufhin abermals durchgeführten Wertminderungsbeurteilung auf Basis der, um die damals zum Stichtag vorhandenen Informationen aktualisierten Budget- und Prognoserechnungen ändert sich die Schätzung des erzielbaren Betrags der zahlungsmittelgenierenden Einheit und ihrer Vermögenswerte. Da der Buchwert des Kundenstamms den erzielbaren Betrag (der höhere der beiden Beträge aus beizulegendem Zeitwert des jeweiligen Vermögenswerts abzüglich Veräußerungskosten und dem Nutzungswert) übersteigt, ist der Kundenstamm wertgemindert und daher vollständig abzuschreiben. Im vorliegenden Fall wurde der Nutzungswert als erzielbarer Betrag herangezogen. Der Konzern hat den festgestellten Fehler gemäß den Vorgaben des IAS 8.41 ff im vorliegenden Konzernabschluss rückwirkend korrigiert. In den nachfolgenden Tabellen erfolgt eine Darstellung der Auswirkungen der vorgenommenen Korrekturen. In der Tabelle sind außerdem die vorgenommenen Umgliederungen im Aufbau der Bilanz- und GuV dargestellt. Konzernbilanz zum 01. Januar 2018AKTIVA scroll
Konzernbilanz zum 31. Dezember 2018Aktiva scroll
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Die sonstigen Forderungen zum 31.12.2018 in Höhe von T€ 4.649 (wie bisher berichtet)
sind in dieser Übersicht nach ihrer Fristigkeit aufgeteilt und entsprechenden den
lang- oder kurzfristigen Vermögenswerten zugeordnet. Konzern-Gewinn- und Verlustrechnung für das Geschäftsjahr 2018scroll
B. Erläuterungen zur Gewinn- und VerlustrechnungB. 1. ProvisionserträgeDer Konzern erzielt Erlöse aus der Erbringung von Finanzdienstleistungen. Diese umfassen zum einen Verwaltungstätigkeiten für Fonds und Verbriefungsgesellschaften. Dabei reichen die Leistungen von der Gründung über die laufende Betreuung bis zur Beendigung dieser Gesellschaften. Daneben erbringt der Konzern Leistungen zum Portfoliomanagement von Fonds bzw. zur Vermögensverwaltung von Privatkunden. Die Provisionserträge gliedern sich nach Segmenten wie folgt: scroll
Die Provisionserträge (nach Korrekturen) gliedern sich nach Segmenten wie folgt: scroll
Die Provisionserträge (vor Korrekturen) gliedern sich nach Segmenten wie folgt: scroll
Die Provisionserträge gliedern sich nach geografischen Märkten wie folgt auf: scroll
Die Provisionserträge im Vorjahr gliedern sich nach geografischen Märkten wie folgt auf: scroll
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Im Zuge der Darstellungsänderung der Gewinn- und Verlustrechnung im Geschäftsjahr wurde ein Betrag in Höhe von TEUR 646 des Geschäftsjahres 2018 von den sonstigen betrieblichen Erträgen (periodenfremde Erträge) in die Provisionserträge gegliedert, da diese auf Verträge mit Kunden zurückzuführen sind. B. 2. ProvisionsaufwendungenDie Provisionsaufwenden betragen in 2019 T€ 88.363 (2018: T€ 93.013) und beinhalten: scroll
Die Provisionsaufwendungen gliedern sich nach Segmenten wie folgt: scroll
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B. 3. Sonstige betriebliche ErträgeDie sonstigen betrieblichen Erträge setzen sich wie folgt zusammen: scroll
Der Erlös aus dem Verkauf von Tochtergesellschaften resultiert aus der Entkonsolidierung der coraixx KGaA. Die Gesellschaft hat sich dazu entschieden, die Gliederung der GuV retrospektiv anzupassen. Dadurch kam es zu Veränderungen der Zuordnung im Provisions- Finanz- und sonstigem betrieblichen Ergebnis. Die nachfolgenden Erträge in Höhe von insgesamt T€ 646 in wurden dem Provisionsergebnis zugeordnet, da diese auf Verträge mit Kunden zurückzuführen sind. Außerdem wurde ein Betrag in Höhe von T€ 235 in das Finanzergebnis umgegliedert. Ferner wurden T€ 65 in die anderen Verwaltungsaufwendungen umgegliedert. B. 4. FinanzergebnisDie Finanzerträge setzen sich wie folgt zusammen: scroll
Weitere Informationen zu den Finanzinstrumenten finden sich in Anhangangabe E.3. Im Rahmen der Darstellungsänderung der Gewinn- und Verlustrechnung hat das Management beschlossen, die Wertänderungen aus Wertpapieren vollumfassend im Finanzergebnis zu zeigen und die Vergleichsperiode entsprechend anzupassen. In das Finanzergebnis 2018 erfolgte eine Umgliederung aus den sonstigen betrieblichen Erträgen in Höhe von T€ 235 und aus den Aufwendungen aus anderen Verwaltungsaufwendungen in Höhe von T€ 101. Zudem erfolgt eine Umgliederung von Währungsdifferenzen aus den sonstigen betrieblichen Aufwendungen von T€ 6 in die Finanzerträge. B. 5. Andere VerwaltungsaufwendungenPersonalaufwendungenDie Personalaufwendungen setzen sich wie folgt zusammen. scroll
Der Konzern hat im Geschäftsjahr Aufwand aus Beiträgen aus beitragsorientierten Plänen in Form von Zahlungen an die gesetzliche Rentenversicherung in Höhe von T€ 74 (2018: T€ 46) erfasst. Andere Verwaltungsaufwendungen und sonstige betriebliche AufwendungenDie anderen Verwaltungsaufwendungen setzen sich aus den folgenden Beträgen zusammen. scroll
Die Gesellschaft hat sich in 2019 dazu entschieden, die Gliederung der Gewinn- und Verlustrechnung in Bezug auf Finanz- Provisions- und sonstige betriebliche Aufwendungen neu darzustellen. Folgende Änderungen wurden für das Geschäftsjahr 2018 vorgenommen:
B. 6. AbschreibungenDie Abschreibungen setzen sich wie folgt zusammen: scroll
Die Vorjahresperiode wurde im Geschäftsjahr angepasst. Im Rahmen einer IAS 8 Fehlerkorrektur wurden erworbene immaterielle Vermögenswerte um T€ 1.864 wertgemindert. Siehe hierzu Abschnitt A.5. B. 7. Erträge aus At-Equity bewerteten BeteiligungenIm Geschäftsjahr 2019 gibt es keine Erträge aus der At-Equity bewerteten coraixx GmbH (2018: € 155). Die Beteiligung an der coraixx GmbH wurde per 19.12.2019 verkauft. Für nähere Erläuterungen hierzu siehe Anhangangabe B.7. B. 8. ErtragsteueraufwendungenIn dieser Anhangangabe wird der Ertragssteueraufwand des Konzerns dargestellt und wie sich nicht bewertbare und nicht abzugsfähige Posten auf den Steueraufwand auswirken. ErtragssteueraufwandDie tatsächlichen Ertragsteuern setzen sich wie folgt zusammen: scroll
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Für weitere Angaben zu den latenten Steuern siehe die Anhangangabe C.17. Für die Ermittlung der laufenden Steuern in Deutschland wird auf ausgeschüttete und einbehaltene Gewinne ein einheitlicher Körperschaftsteuersatz von 15,00% (Vorjahr: 15,00%) und darauf ein Solidaritätssatz von 5,50% (Vorjahr: 5,50%) zugrunde gelegt. Neben der Körperschaftsteuer wird für in Deutschland erzielte Gewinne Gewerbesteuer erhoben. Die Gewerbesteuer wird aufgrund des Steuermessbetrags mit einem Hundertsatz (Hebesatz) festgesetzt und erhoben, der von der Gemeinde zu bestimmen ist. Für das Geschäftsjahr 2019 beträgt der Gewerbesteuerhebesatz für die Stadt Frankfurt am Main 460,00%. Unter Berücksichtigung der Nichtabzugsfähigkeit der Gewerbesteuer als Betriebsausgabe ergibt sich für die Gewerbesteuer ein Steuersatz von 16,10% (Vj: 16,10%), sodass hieraus ein inländischer Gesamtsteuersatz von rd. 32% (Vj: 32%) resultiert. Überleitungsrechnung zwischen dem Steueraufwand (Steuerertrag) und dem Produkt aus dem bilanziellen Ergebnis vor Steuern und dem anzuwendenden SteuersatzDie nachfolgende Tabelle stellt die Beziehung zwischen den aus dem Ergebnis vor Steuern abgeleiteten Ertragsteuern und den in der Ergebnisrechnung ausgewiesenen Ertragsteuern dar (Überleitungsrechnung). scroll
Steuerliche VerlusteVerlustvorträge bestehen derzeit bei PEH AG Österreich, PEH Vermögensmanagement GmbH, PEH Wealth Management GmbH, der Advanced Dynamic Asset Management GmbH, der W&P Österreich und der W&P Deutschland GmbH und der capsensixx AG in Höhe von insgesamt T€ 8.857 (Vj: T€ 2.496). Der latente Steueranspruch auf bestehende Verlustvorträge wird auf Basis der Ergebnis- und Steuerplanungen der nächsten fünf Jahre ermittelt. Verlustvorträge werden nur in Höhe der künftig erwarteten Steuervorteile bewertet, wenn die Planungsrechnungen zeigen, dass die Verluste innerhalb der nächsten 5 Jahre verwertet werden können. scroll
B. 9. Ergebnis je AktieDas unverwässerte Ergebnis je Aktie wird nach IAS 33 mittels Division des auf die Gesellschafter der PEH Wertpapier AG entfallenden Anteils am Periodengewinn/-verlust durch die gewichtete durchschnittliche Zahl der ausstehenden Aktien errechnet. Neu ausgegebene oder zurückgekaufte Aktien während einer Periode werden zeitanteilig für den Zeitraum, in dem sie sich im Umlauf befinden, berücksichtigt. In 2019 hat sich der gewichtete Aktiendurchschnitt nicht verändert. Für das Geschäftsjahr 2019 berechnet sich das unverwässerte Ergebnis je Aktie aus dem Konzernjahresüberschuss in Höhe von € 813.707 (Vorjahr: € 396.542,67) dividiert durch die im Jahresdurchschnitt ausstehende Zahl der Aktien (Gesamtzahl der Aktien abzüglich der eigenen Aktien; taggenaue Berechnung) von 1.633.657 (Vorjahr.: 1.633.657) Stück. Das Ergebnis je Aktie (verwässert / unverwässert) beträgt 2,17 € je Aktie (Vorjahr: 0,24 € je Aktie). scroll
C. Erläuterungen zur BilanzC. 1. Immaterielle VermögenswerteDer Anlagespiegel für immaterielle Vermögensgegenengstände ergibt sich auf nachfolgender Tabelle für das Geschäftsjahr 2019: scroll
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Der Anlagespiegel für das Vorjahr wurde rückwirkend angepasst und stellt sich wie folgt dar: scroll
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Ursprünglich stellte sich der Anlagespiegel wie folgt dar: scroll
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Geschäfts- und FirmenwerteDer in der Bilanz der PEH Wertpapiere AG ausgewiesene Geschäfts- und Firmenwert ist durch den Erwerb der Tochterunternehmen (PEH AG Österreich, Wien, Österreich; Oaklet GmbH, Frankfurt; Svea Kuschel + Kolleginnen Finanzdienstleistungen für Frauen GmbH, München; W&P Financial Services GmbH, Wien, Österreich und capsensixx AG, Frankfurt) entstanden. Die Oaklet S.A., Wasserbillig, Luxemburg, wurde von der Oaklet GmbH erworben. Die Geschäfts- und Firmenwerte sind vier Cash Generating Units (CGU) zugeordnet, wobei die CGU auf Basis der jeweiligen Tochterunternehmen der PEH-Gruppe gebildet werden: scroll
Die Bestimmung des erzielbaren Betrags dieser CGU erfolgt grundsätzlich durch Ermittlung der Nutzungswerte mit Hilfe der Discounted-Cashflow-Methode unter Verwendung des WACC Ansatzes. Dabei werden die geplanten Nach-Steuer-Cashflows aus der bottum-up erstellten und vom Management der PEH Wertpapier AG genehmigten Dreijahresplanung der CGU verwendet. Die Cashflows jenseits der Dreijahresjahresperiode werden grundsätzlich auf Grundlage des letzten Planjahres ermittelt. Ab dem vierten Jahr erfolgt die Abzinsung der erzielten Cashflows unter Berücksichtigung eines Wachstumsabschlags von 0,5 %. Der zur Diskontierung verwendete Gesamtkapitalkostensatz basiert auf dem risikofreien Zinssatz nach IDW S1 in Höhe von 0,2 % (VJ: 1,00%) sowie auf Risikozuschlägen für Eigenkapital von 7,00%-Punkten und Fremdkapital von 1,80 %. Darüber hinaus werden jeweils individuell für jede CGU ein aus der jeweiligen Peer-Group abgeleiteter Beta-Faktor in Höhe von 1,00 sowie die Kapitalstruktur der jeweiligen Tochterunternehmen berücksichtigt. Zur Diskontierung der Cashflows wurden für die CGU folgende Vor-Steuer-Diskontierungszinssätze zu Grunde gelegt: scroll
Bei der Bestimmung des erzielbaren Betrags der jeweiligen CGU wurde auf den Nutzungswert abgestellt. Zu ihrer Ermittlung wurden sowohl Vergangenheitsdaten als auch die erwartete Marktperformance herangezogen. Die den wesentlichen Annahmen zugewiesenen Werte sind abgestimmt mit externen Informationsquellen (insb. externe Marktstudien) überein. Hierbei wurden insbesondere gleichbleibende bis steigende Kundenvolumina auf Basis einer höheren Nachfrage (Pipeline) bei gleichbleibenden Margen sowie nahezu gleichbleibende Kosten, prognostiziert. Ein stabiles gesamtwirtschaftliches Umfeld wurde an dieser Stelle angenommen. Unsicherheiten bestehen insbesondere in Bezug auf das aufsichtsrechtliche Umfeld sowie in Bezug auf Fluktuation und Verlust von Mitarbeitern in Schlüsselpositionen in bestimmten Sektoren. Auf Basis der durchgeführten Wertminderungstests, dem die vom Management der Gesellschaft vorgelegten Planungsrechnungen zugrunde liegen, ergaben Wertminderungen auf den Geschäfts- und Firmenwert der CGU Svea Kuschel + Kolleginnen GmbH/ PEH Wertpapier AG, Österreich von T€ 1.700 sowie auf den Geschäfts- und Firmenwert der W&P Financial Services GmbH, Österreich, von T€ 76. Das Management der PEH Wertpapiere AG geht für diese CGU davon aus, dass eine für möglich gehaltene Änderung einer wesentlichen Annahme, die Basis für die Ermittlung des erzielbaren Betrages war, nicht dazu führt, dass der Buchwert der CGU den jeweiligen erzielbaren Betrag übersteigen würde. SoftwarelizenzenDie im Geschäftsjahr 2018 erworbenen Rechte an einer vom Fraunhofer Institut und dem Datenspezialisten INQUENCE GmbH entwickelten Softwarelösung, die auf künstlicher Intelligenz Papierbelege ausliest und validiert, ist im Rahmen der Entkonsolidierung der coraixx im Teilkonzern capsensixx abgegangen. Die Nutzungsdauer der erworbenen Software ist begrenzt durch die permanente technische Weiterentwicklung der IT. Das Management des Unternehmens schätzt die wirtschaftliche Nutzungsdauer auf insgesamt 5 Jahre, von denen bereits 1 Jahr abgelaufen ist. Die Position EDV-Software beinhaltet im Wesentlichen die Buchhaltungssoftware der navAXX S.A. mit einem Restbuchwert von T€ 1.244 und einer Restnutzungsdauer von zwei Jahren. Die Buchhaltungssoftware der coraixx GmbH & Co.KG ist durch den Verkauf und der Gesellschaft mit einem Restbuchwert entkonsolidiert worden. KundenstammDer Konzern hat einen Vertrag mit einem bestehenden Kunden (Kundenstamm), der die oben genannte Software nutzt, erworben. Der Kundenstamm wurde rückwirkend in 2018 auf T€ 0 abgeschrieben. Die Vergleichszahlen wurden entsprechend angepasst. Siehe hierzu Anhangangabe A.5. Bei den als immateriellem Vermögenswert ausgewiesenen Kundenbeziehungen handelt es sich um die bewerteten, abgezinsten Cashflows aus den zum Erwerbszeitpunkt von der Svea Kuschel GmbH betreuten Versicherungsverträgen. Die Restnutzungsdauer der Kundenbeziehungen beträgt 14,5 Jahre. Der Restbuchwert beträgt T€ 82. AnzahlungenDie Anzahlungen wurden für den Erwerb der Softwarelizenzen für ein Reporting Tool sowie für eine Archivierungssoftware sowie die Implementierung dieser Software in die vorhandene Softwareumgebung der PEH Gruppe getätigt. Die Anzahlungen wurden für die Weiterentwicklung der Fondsbuchhaltungssoftware getätigt. C. 2. SachanlagenDas Sachanlagevermögen besteht zum 31.12.2019 aus dem Nutzungsrecht für Leasingverträge in Höhe von T€ 3.692, der im Zuge der erstmaligen Einführung von IFRS 16 erstmalig erfasst wurde, sowie aus Betriebs- und Geschäftsausstattung in Höhe von T€ 599 (Vorjahr: T€ 788). scroll
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Für das Vorjahr ergibt sich folgender Anlagespiegel: scroll
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C. 3. Anteile an assoziierten Unternehmen und Gemeinschaftsunternehmen / nach at-Equity Methode bilanzierte FinanzanlagenDie capsensixx AG hielt bis 19.12.2019 50,00% an den Anteilen und den Stimmrechten der coraixx Verwaltungs GmbH. Die coraixx Verwaltungs GmbH wird im Rahmen einer at-equity Konsolidierung in den Konzernabschluss mit einbezogen. Die coraixx Verwaltungs GmbH hat ihren Sitz Frankfurt am Main und ihr Zweck ist die Entwicklung, Vermarktung, Installation und Administration von Soft- und Hardware und der Erwerb und die Verwaltung von Beteiligungen sowie die Übernahme der persönlichen Haftung und der Geschäftsführung bei Handelsgesellschaften und/oder bei Gesellschaften bürgerlichen Rechts. Die coraixx Verwaltungs GmbH als persönlich haftender Gesellschafter an der coraixx GmbH & Co. KGaA mit alleiniger Geschäftsführungs- und Vertretungsbefugnis beteiligt. Gleichzeitig hat sie die Haftung für die Gesellschaft übernommen. Der bei erstmaliger Anwendung der Equity-Methode im Konzernabschluss ausgewiesene Beteiligungsbuchwert der coraixx Verwaltungs GmbH wurde im Vorjahr um den anteiligen beteiligungsproportionalen Jahresüberschuss erhöht und mit einem Betrag von T€ 14 im Konzernabschluss ausgewiesen. Mit Wirkung zum 19.12.2019 wurde die Gesellschaft gemeinsam mit der vollkonsolidierten coraixx KGaA veräußert und damit entkonsolidiert. C. 4. Langfristige finanzielle Vermögenswertescroll
Die Kaufpreisforderung ist im Rahmen der Veräußerung der coraixx zum 19.12.2019 entstanden und wurde mit dem beizulegenden Zeitwert (Diskontierung in Höhe von TEUR 69) angesetzt. Die Forderung wurde in Form eines langfristigen Darlehens an den Erwerber ausgegeben. Das Darlehen mit einem Nominalvolumen von T€ 1.750 (abgezinst T€ 1.655) ist durch erstrangige Verpfändung von Unternehmensanteilen besichert. Das Darlehen ist am 1. Januar 2023 fällig. In 2019 wurden vom Käufer T€ 20 des Darlehens getilgt. Das Darlehen an die UF Beteiligungs UG, Frankfurt am Main ist am 31. Januar 2023 fällig und wurde für den Erwerb von Oaklet-Aktien an nicht beherrschende Anteilseigner in den Jahren 2014 und 2016 gewährt. In 2018 waren T€ 183 in den Forderungen gegenüber Kreditinstituten enthalten und T€ 395 in den sonstigen Vermögenswerten enthalten. Der Posten Langfristige finanzielle Vermögenswerte wurde im Geschäftsjahr 2019 in Folge der neuen Darstellung der Bilanz erstmal ausgewiesen. Hierzu wurden die Vorjahreswert wie folgt umgegliedert:
C. 5. Forderungen aus Lieferungen und LeistungenAm 31.12.2019 beträgt der Bestand an Forderungen aus Lieferungen und Leistungen T€ 22.728 (Vorjahr: T€ 10.925). Es bestehen keine Vertragsverbindlichkeiten am Bilanzstichtag. Die Forderungen aus Lieferungen und Leistung sind unverzinslich. Forderungen in Höhe von T€ 681 haben eine Laufzeit bis zu 1 Jahr (Vorjahr: T€ 0), die restlichen Forderungen sind in weniger als drei Monaten fällig. Die Forderungen an Kunden haben eine Restlaufzeit von bis zu drei Monaten. Es bestehen keine wesentlichen, überfälligen Forderungen. Auf Basis der Altersstruktur der Forderungen und der Erfahrungen der Vergangenheit rechnet die Gesellschaft am Bilanzstichtag nicht mit Forderungsausfällen. Es wurde unter Berücksichtigung der Wesentlichkeit keine Wertberichtigungen vorgenommen. Details zum Kreditrisiko können der Anhangangabe E.3. entnommen werden. C. 6. SteuererstattungsansprücheDer Bilanzposten Steuererstattungsansprüche enthält laufende Ertragssteuerforderungen. Im Vorjahr waren diese Posten in den sonstigen Vermögensgegenständen enthalten. C. 7. Wertpapiere und sonstige finanzielle Vermögenswertescroll
Unter dem Posten werden 2019 in Höhe von T€ 4.992 (Vj.: T€ 4.589) börsennotierte Wertpapiere, vorwiegend Fondsanteile ausgewiesen. Die Bewertung erfolgt zu den am Stichtag geltenden Börsenkursen. Bei Wertpapieren von T€ 1.001 (Vj: T€ 993) handelt es sich um ein Genussrecht, das nicht an einer Börse gehandelt wird. C. 8. Sonstige VermögenswerteIn den sonstigen Vermögenswerten sind im Wesentlichen Forderungen aus verauslagten Kosten, Steuerforderungen sowie Rechnungsabgrenzungsposten enthalten. Die sonstigen nicht-finanziellen Forderungen und Vermögenswerte enthalten: scroll
Im Zuge der Darstellungsänderung der Bilanz im Geschäftsjahr wurde ein Betrag in Höhe von TEUR -37 des Geschäftsjahres 2018 von den sonstigen Vermögenswerten in die Wertpapiere und sonstige finanzielle Vermögenswerte und T€ 121 zwischen den sonstigen Vermögenswerten und den Steuererstattungsansprüchen und T€ -10 von kurz- in langfristige Vermögenswerte umgegliedert. C. 9. Flüssige MittelDer Posten beinhaltet Einlagen bei Kreditinstituten sowie Barbestand mit einer Höhe von T€ 9.037 (Vorjahr: T€ 13.731, vor Anpassung T€ 13.915), die täglich fällig sind. Beträge in Höhe von T€ 14 (2018: T€ 28) sind auf ein USD-Bankkonto zurückzuführen. In der Berichtsperiode wurden Mietkautionskonten in Höhe von T€ 183, die in der Vorperiode in der Position Flüssige Mittel erhalten waren, zu den langfristigen finanziellen Vermögenswerten umgegliedert. C. 10. EigenkapitalDie PEH Wertpapier AG verfolgt mit ihrem Kapitalmanagement das Ziel, die Eigenkapitalbasis nachhaltig zu stärken und eine angemessene Rendite auf das eingesetzte Kapital zu erwirtschaften. Das buchhalterische Eigenkapital des Konzerns fungiert hierbei jedoch lediglich als passives Steuerungskriterium, während das EBITDA als aktive Steuerungsgrößen herangezogen werden. Die Zusammensetzung des Eigenkapitals und die Entwicklung der Eigenkapitalbestandteile sowie der im Umlauf befindlichen Aktienanzahl der PEH-Gruppe sind in der Eigenkapitalveränderungsrechnung dargestellt. Die Zahl der von der PEH ausgegebenen auf den Inhaber lautende Stammaktien in Form von nennwertlosen Stückaktien mit einem rechnerischen Anteil von je 1,00 € (Vorjahr: 1,00 €) beträgt zum 31.12.2019 € 1.813.800 (Vorjahr: € 1.813.800). Sämtliche Anteile sind voll eingezahlt. Alle Aktien gewähren die gleichen Rechte. Die Aktionäre sind zum Bezug der beschlossenen Dividende berechtigt und verfügen auf der Hauptversammlung über ein Stimmrecht je Aktie. Von den 1.813.800 ausgegebenen Aktien befinden sich wie im Vorjahr 1.633.657 Aktien im Umlauf. Der PEH muss als Finanzdienstleistungsinstitut jederzeit die zum Geschäftsbetrieb erforderlichen Mittel, mindestens aber ein Anfangskapital von T€ 50 zur Verfügung stehen. Darüber hinaus ist die PEH Wertpapier AG als Institut verpflichtet, bestimmte Kapitalanforderungen zu erfüllen. So muss die PEH nach den Vorschriften des Kreditwesengesetzes als Finanzdienstleistungsinstitut sicherstellen, dass ihr haftendes Eigenkapital zu jedem Zeitpunkt mindestens 25% der im letzten Geschäftsjahr angefallenen Aufwendungen beträgt. Die Einhaltung dieser Grenzen/Quoten wird vom Vorstand der PEH Wertpapier AG laufend überwacht; die maßgeblichen Grenzen wurden während des ganzen Geschäftsjahres eingehalten. Die Mindesteigenkapitalanforderungen des Mutterunternehmens sind erfüllt. Durch die laufende Planung und Kontrolle der Cashflows stellt die PEH Wertpapier AG die jederzeitige Verfügbarkeit ausreichender finanzieller Mittel sicher. Die Gesellschaft hat im Geschäftsjahr, wie auch bereits im Vorjahr, keine eigenen Aktien erworben. Zum 31.12.2019 hält sie insgesamt 180.143 Stück eigene Aktien (zu Anschaffungskosten von T€ 3.465.182,64). Die eigenen Aktien betragen insgesamt 9,93 Prozent des Grundkapitals. Der Marktwert der eigenen Aktien beträgt zum 31.12.2019 € 3.188.531 (Vorjahr 3.999.174). Genehmigtes KapitalNach Ablauf des Beschlusses zur Erhöhung des Grundkapitals am 27. Juni 2018 wurde gemäß Beschluss der Hauptversammlung vom 28. Juni 2018 der Vorstand ermächtigt, das Grundkapital bis zum 27. Juni 2023 mit Zustimmung des Aufsichtsrats um bis zu insgesamt € 906.900 (Genehmigtes Kapital I: € 544.140, Genehmigtes Kapital II: € 362.760) zu erhöhen. In 2019 hat der Vorstand von der ihm erteilten Ermächtigung zur Erhöhung des Grundkapitals keinen Gebrauch gemacht. Am Abschlussstichtag verbleibt damit ein genehmigtes Kapital i. S. v. § 160 Abs. 1 Nr. 4 AktG in Gesamthöhe von € 906.900. Ermächtigung zum Erwerb eigener AktienGemäß Beschluss der Hauptversammlung vom 28. Juni 2017 wurde die Gesellschaft ermächtigt, eigene Aktien nach § 71 Abs. 1 Nr. 8 AktG bis zu einem Volumen von 10 % des Grundkapitals bis zum 27. Juni 2022 zu anderen Zwecken als zum Handel in eigenen Aktien zu erwerben. Die Ermächtigung kann ganz oder in Teilbeträgen einmal oder mehrmals ausgeübt werden. Die Gesellschaft hat die Ermächtigung nahezu vollständig genutzt und hält am 31.12.2019 damit 180.143 Stück eigene Aktien. Im Geschäftsjahr wurden keine eigenen Aktien erworben. C. 11. Rückstellungen für Pensionen und ähnliche VerpflichtungenUnter dem Posten Rückstellung für Pensionen und ähnliche Verpflichtungen ist eine Pensionsrückstellung sowie eine Rückstellung für Abfindungen für Arbeitnehmer der PEH AG Österreich, Wien, ausgewiesen. Die Pensionsrückstellung wurde für den ehemaligen Geschäftsführer der PH Capital Management GmbH, Oberursel, Peter E. Huber gebildet. Herrn Huber wurde am 6. November 1989 eine einzelvertragliche Pensionszusage erteilt. Herr Huber war seit seinem Eintritt in die Firma beherrschender Gesellschafter-Geschäftsführer; er ist am 5. Februar 1998 als Gesellschafter und am 19. Juni 2000 als Geschäftsführer aus der Firma ausgeschieden. Für Herrn Huber sind Versorgungsanwartschaften aufgrund vertraglicher Regelungen aufrecht zu erhalten. Die betriebliche Altersversorgung in der PEH-Gruppe besteht somit aus einem leistungsorientierten Versorgungssystem. Die leistungsorientierten Altersversorgungspläne bestehen sowohl aus Festgehalts- als auch aus Endgehaltsplänen. Sie betreffen im Wesentlichen die deutschen Gesellschaften. Bei den Endgehaltsplänen haben die Arbeitnehmer Anspruch auf Leistungen zwischen 40% und 50% des letzten Gehalts bei Erreichen des Ruhestandsalters von 65 Jahren. Bei Herrn Huber handelt es sich um einen Festgehaltsplan. Die monatliche Rente von Herrn Huber beträgt aufgrund der Alters- und Invalidenrente T€ 2. Die Witwenrente beträgt monatlich 60% der Rente, auf die Herr Huber bei Ableben Anspruch hat. Sonstige Leistungen an diese Arbeitnehmer sind nach Beendigung des Arbeitsverhältnisses nicht vorgesehen. Der Wertansatz der Pensionsrückstellungen aus leistungsorientierten Versorgungssystemen wird nach dem Anwartschaftsbarwertverfahren nach versicherungsmathematischen Methoden ermittelt. Dabei wurden für die deutschen Gesellschaften neben den Annahmen zur Lebenserwartung (verwendet wurden hierfür die Richttafeln 2018 G) die folgenden versicherungsmathematischen Annahmen zugrunde gelegt: scroll
Die Nettopensionsverpflichtungen leiten sich wie folgt ab: scroll
Der Zuführungsbetrag zur Pensionszusage wurde in Höhe von T€ 5 (Vj. T€ 12) im Zinsaufwand und in Höhe der versicherungsmathematischen Gewinne von T€ 27 (Vj. T€ 4) erfolgsneutral in der Neubewertungsrücklage für Pensionsrückstellungen erfasst. Es besteht kein laufender Dienstzeitaufwand mehr. Für die gegebenen Pensionszusagen besteht kein Planvermögen. Sensitivitätsanalyse zum 31.12.2019Eine Erhöhung/Minderung der oben genannten, für die Ermittlung der DBO zum 31.12.2019 verwendeten Annahmen würde zu folgenden Änderungen führen: scroll
Bei der Berechnung der Sensitivität der DBO für die maßgeblichen versicherungsmathematischen Annahmen wurde die gleiche Methode angewandt wie für die Berechnung der Pensionsverpflichtungen (Ermittlung des Barwertes nach der Methode der laufenden Einmalprämien). Erhöhungen und Senkungen des Abzinsungssatzes, des Gehaltsund Rententrends sowie der Sterblichkeitsraten wirken bei der Ermittlung der DBO - vor allem aufgrund des Zinseszinseffektes bei der Berechnung des Barwertes der künftigen Verpflichtung - nicht mit dem gleichen Absolutbetrag. Wenn mehrere Annahmen gleichzeitig geändert werden, muss die Gesamtwirkung nicht notwendigerweise der Summe der Einzeleffekte entsprechen. Daneben gilt, dass die Sensitivitäten eine Veränderung der DBO nur für die jeweilige konkrete Größenordnung der Änderung der Annahme (z.B. 0,25%-Punkte) widerspiegeln, Änderungen in anderen Größenordnungen haben keine lineare Auswirkung. Die Risiken aus den erteilten Zusagen sind überschaubar. Es erfolgen keine laufenden Zuführungen mehr, da nur eine Zusage erteilt wurde und sich diese Zusage in der Auszahlungsphase befindet. Die Verpflichtung wird sich bis zum Ende 2020 voraussichtlich wie folgt entwickeln: scroll
Die PEH AG Österreich ist gegenüber einer Mitarbeiterin gesetzlich verpflichtet, bei Kündigung des Dienstverhältnisses durch den Arbeitgeber eine Abfindung zu zahlen. Die sog. Abfertigungsverpflichtung gilt nur gegenüber den Mitarbeitern, deren Dienstverhältnis vor dem 1. Januar 2003 begonnen hat. Die Verpflichtung steht in Abhängigkeit von der bisher geleisteten Dienstzeit und dem letzten Monatsgehalt. Die beträgt bei einer ununterbrochenen Dauer des Dienstverhältnisses: scroll
Die (Netto-)Abfertigungsrückstellung ergibt sich wie folgt: scroll
Der Zuführungsbetrag zur Abfindungsrückstellung in Höhe von T€ 3 bei der PEH AG Österreich wurde mit T€ 2 im Zinsaufwand und mit T€ 1 erfolgsneutral über die Neubewertungsrücklage für Pensionsrückstellungen erfasst. Die Berechnungen wurden gemäß den Regelungen von IAS 19 unter Ansatz folgender Prämissen durchgeführt: scroll
Die Ermittlung der Abfindungsrückstellung erfolgt auf Grundlage einer monatlich vorschüssigen Zahlungsweise, mit einem Zinssatz i.H.v. 1,05 % (Vj. 1,50 %). Fluktuationswahrscheinlichkeiten wurden nicht berücksichtigt. Insgesamt haben sich die Pensionsrückstellungen und ähnlichen Verpflichtungen wie folgt entwickelt: scroll
C. 12. LeasingverbindlichkeitAus den abgeschlossenen Leasingverhältnissen resultieren langfristige Verbindlichkeiten, die am Stichtag mit T€ 2.495 in der Bilanz erfasst sind. Die Leasingverbindlichkeiten haben eine Restlaufzeit zwischen einem und 5 Jahren und resultieren im Wesentlichen aus langfristig abgeschlossen Büromietverträgen. C. 13. Übrige langfristige VerbindlichkeitenDie übrigen langfristigen finanziellen Verbindlichkeiten haben im Vorjahr (angepasste Bilanzdarstellung) eine Verbindlichkeit von T€ 3.500 enthalten, die im Zusammenhang mit dem Erwerb von immateriellen Vermögenswerten stand und in der entkonsolidierten coraixx KGaA entstanden ist. Die Verbindlichkeit ist im Rahmen der vollständigen Veräußerung und Entkonsolidierung abgegangen. In 2019 sind unter diesem Posten hauptsächlich abgegrenzte Verbindlichkeiten enthalten. Im Zuge der neuen Darstellung der Bilanz im Geschäftsjahr 2019 wurden folgenden Umgliederungen betreffend 2018 vorgenommen:
C. 14. SteuerschuldenDie Steuerschulden enthalten in Höhe von T€ 250 Ertragsteuerverbindlichkeiten gegenüber dem deutschen Fiskus. Ertragsteuerverbindlichkeiten in Höhe von T€ 40 bestehen in Luxemburg. C. 15. Verbindlichkeiten aus Lieferungen und LeistungenDie Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen betragen am 31.12.2019 T€ 18.861 (Vorjahr: T€ 9.042) und sind innerhalb von 3 Monaten fällig. Im Zuge der neuen Darstellung der Bilanz im Geschäftsjahr 2019 wurden folgenden Umgliederungen betreffend 2018 vorgenommen:
C. 16. Sonstige kurzfristige VerbindlichkeitenDie Verbindlichkeiten setzen sich wie folgt zusammen: scroll
In der Vorperiode wurden die Posten nicht in kurz- und langfristig geteilt. Dadurch ergeben sich bei den einzelnen Posten kleinere Verschiebungen zwischen den dargestellten Positionen. C. 17. Latente SteuernFür die Berechnung der latenten Steueransprüche und -verbindlichkeiten werden die Steuersätze zugrunde gelegt, die im Zeitpunkt der Realisierung der Ansprüche bzw. Erfüllung der Verbindlichkeiten gültig sind. Die für ausländische Gesellschaften zu Grunde gelegten jeweiligen landesspezifischen Ertragssteuersätze liegen zwischen 23,950% und 27,12% (Vj: 25,0% und 28,3). Aktive latente Steuern werden nur dann angesetzt, wenn die Realisierbarkeit dieser Steuervorteile wahrscheinlich ist. Zur Bestimmung entsprechender Wertberichtigungen werden alle zurzeit bekannten positiven und negativen Einflussfaktoren auf die zukünftigen steuerlichen Ergebnisse berücksichtigt. Die dabei vorzunehmende Einschätzung kann sich durch zukünftige Entwicklungen verändern. Latente SteueransprücheZusammensetzung der latenten Steueransprüche in der Bilanz für jede Art von temporären Unterschieden: scroll
Die Änderungen der latenten Steuern sind mit T€ 0 (Vj: T€ -9) erfolgsneutral und mit T€ -264 (Vj: T€ 177) erfolgswirksam erfasst worden. Die gewinnwirksam erfassten latenten Steuern in der Gewinn- und Verlustrechnung für jede Art von temporären Unterschieden sind in der folgenden Tabelle dargestellt: scroll
Für Ergebnisse von ausländischen Konzernunternehmen werden in Zusammenhang mit der Ausschüttung anfallende Quellensteuern und anfallende deutsche Steuern als latente Steuern passiviert, wenn entweder davon auszugehen ist, dass diese Gewinne einer entsprechenden Besteuerung unterliegen oder beabsichtigt ist, sie nicht auf Dauer zu reinvestieren. Latente SteuerverbindlichkeitenZusammensetzung der latenten Steuerschulden in der Bilanz für jede Art von temporären Unterschieden:scroll
C. 18. Sonstige RückstellungenFür die PEH-Gruppe ergeben sich Risiken für potentielle Haftungsansprüche gegenüber Kunden. Für die zum Bilanzstichtag offenen Rechtsstreitigkeiten wurden Rückstellungen von T€ 65 gebildet (Vj. T€ 2), da sich daraus nach aktueller Kenntnis Inanspruchnahmen ergeben könnten. Die letztjährig offene Rechtsstreitigkeit mit einem ehemaligen Mitarbeiter wurde in 2019 durch Vergleich beigelegt. Die sonstigen Rückstellungen setzen sich wie folgt zusammen: scroll
Die Ergebnisse von gegenwärtig anhängigen und künftigen Verfahren können nicht mit Sicherheit vorausgesagt werden, so dass aufgrund von Entscheidungen Aufwendungen entstehen können, die nicht im vollen Umfang durch Versicherungen abgedeckt sind und wesentliche Auswirkungen auf das Geschäft und seine Ergebnisse haben können. Nach Einschätzung des Vorstandes sind in den gegenwärtig anhängigen Rechtsverfahren Entscheidungen mit wesentlichem Einfluss auf die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage zu Lasten der PEH-Gruppe nicht zu erwarten. E. Sonstige AngabenE. 1. MitarbeiterDurchschnittlich waren im Geschäftsjahr 130 Mitarbeiter beschäftigt, im Vorjahr waren es 113. Die Mitarbeiter unterteilen sich nach Segmenten und Gruppen wie folgt: scroll
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E. 2. Haftungsverhältnisse, sonstige finanzielle Verpflichtungen, sowie nicht in der Bilanz enthaltene GeschäfteEventualverbindlichkeitenAnfang Dezember 2019 wurde die Gesellschaft von zwei Anleihegläubigern in Luxemburg auf Schadenersatz für Wertverlust im Rahmen ihrer Funktion als Berechnungsstelle verklagt. Die Gesellschaft geht davon aus, dass Zahlungsmittelabflüsse nicht wahrscheinlich sind. E. 3. FinanzinstrumenteAngaben zum beizulegenden Zeitwert sowie zu Kategorien von FinanzinstrumentenDie nachstehende Tabelle zeigt die Buchwerte und beizulegenden Zeitwerte finanzieller Vermögenswerte und finanzieller Verbindlichkeiten, einschließlich ihrer Stufen in der Fair Value-Hierarchie. Forderungen aus Lieferungen und Leistungen und sonstige unwesentliche finanzielle Forderungen sowie andere Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen werden zu fortgeführten Anschaffungskosten bewertet und sind in der folgenden Tabelle nicht enthalten. Deren Buchwert ist ein angemessener Näherungswert des beizulegenden Zeitwertes. Es sind ebenso keine Angaben zum Zeitwert von Leasingverbindlichkeiten enthalten. scroll
Die folgende Tabelle zeigt Vermögenswerte und Verbindlichkeiten, die zu den am 31. Dezember 2018 beizulegenden Zeitwerten bemessen werden. scroll
Der beizulegende Zeitwert der Finanzinstrumente der Stufe 1 basiert auf den auf einem aktiven Markt am Bilanzstichtag notierten Marktpreisen. Das Finanzinstrument in der Stufe 2 umfasst Genussrechte an einer Beteiligungsgesellschaft. Die Genussrechte selbst beinhalten finanzielle Vermögenswerte und finanzielle Verbindlichkeiten. Die Bewertung des Genussrechts erfolgt auf Basis der darin befindlichen Vermögenswerte und Verbindlichkeiten mit dem beizulegenden Zeitwert. Dabei gilt für die zugrundeliegenden Vermögenswerte und damit für das Genussrecht:
Der beizulegende Zeitwert der Kaufpreisforderung der coraixx wird auf Basis von Inputfaktoren der Stufe 2 berechnet. Bei der Berechnung des beizulegenden Wertes wurde zunächst eine Abzinsung mit einem risiko- und laufzeitadäquaten Zinssatz auf Basis des vereinbarten Zahlungseingangs vorgenommen. Die Forderung ist ausreichend besichert (im Wesentlichen durch Verpfändung von Geschäftsanteilen); ein ganz oder teilweiser Verlust der Forderung ist nicht zu erwarten. Zum 31.12.2019 entspricht der beizulegende Zeitwert dem Buchwert von T€ 1.655. Eine im Rahmen des Verkaufs der coraixx erhaltene bedingte Gegenleistung wird erfolgswirksam zum beizulegenden Zeitwert auf Basis von Inputfaktoren der Stufe 2 bewertet. Die bedingte Gegenleistung wird dabei gezahlt, wenn die Gesellschaft nach dem Verkauf einen Bilanzgewinn erwirtschaftet. Aufgrund bestehender Unsicherheit in Bezug auf die Höhe des Bilanzgewinns wurde auf die Erfassung einer Forderung verzichtet. Es erfolgten im Berichtsjahr und im Vorjahr keine Umgruppierungen innerhalb der Stufe. Siehe auch Anhangangabe A.3. für die Bemessung des beizulegenden Zeitwertes. Nettogewinne und -verlusteDie PEH Gruppe hat folgende Nettogewinne und -verluste aus finanziellen Vermögenswerten und Verbindlichkeiten erzielt: scroll
Änderungen der Verbindlichkeiten aus FinanzierungstätigkeitEs haben sich folgende Änderungen der Verbindlichkeiten aus Finanzierungstätigkeit ergeben: scroll
Der Konzern stuft gezahlte Zinsen im Zusammenhang mit den Leasingverbindlichkeiten als Cashflows aus der betrieblichen Tätigkeit ein. KapitalrisikomanagementDer PEH-Konzern steuert sein Kapital (Eigenkapital plus flüssige Mittel und kurzfristig fälliger Forderungen aus Lieferungen und Leistungen abzüglich Schulden) mit dem Ziel, durch finanzielle Flexibilität seine Wachstumsziele bei gleichzeitiger Optimierung der Finanzierungskosten zu erreichen. Die diesbezügliche Gesamtstrategie ist im Vergleich zum Vorjahr unverändert. Die Kapitalstruktur des Konzerns besteht aus den Nettoschulden (darunter werden die Finanzverbindlichkeiten verstanden abzüglich Bankguthaben) sowie dem Eigenkapital des Konzerns. Dieses setzt sich zusammen aus den ausgegebenen Aktien, der Kapitalrücklage und den Gewinnrücklagen. Der Kapitalstruktur zum Jahresende stellt sich wie folgt dar: scroll
Als flüssige Mittel sehen wir die täglich fälligen Bankguthaben an. Bei den Verbindlichkeiten berücksichtigen wir alle kurzfristig fälligen Verbindlichkeiten. Aufgrund der Fehlerkorrektur hat sich das buchmäßige Eigenkapital der Vorperiode um T€ 1.864 reduziert. Siehe hierzu Anhangangabe A. 5. FinanzrisikomanagementDer PEH-Konzern unterliegt folgenden finanziellen Risiken, die im Einzelnen wie folgt gesteuert werden: LiquiditätsrisikoDas Liquiditätsrisiko ist das Risiko, dass der Konzern möglicherweise nicht in der Lage ist, seine finanziellen Verbindlichkeiten vertragsgemäß durch Lieferung von Zahlungsmitteln oder anderen finanziellen Vermögenswerten zu erfüllen. Der Konzern steuert die Liquiditätsrisiken durch das Halten von angemessenen Rücklagen, Überwachung und Pflege der Kreditvereinbarungen sowie Planung und Abstimmung der Mittelzu- und -abflüsse. Da die finanziellen Verpflichtungen der PEH Wertpapier AG aus der laufenden Geschäftstätigkeit kurzfristig zu begleichen sind, ist es für die PEH Wertpapier AG von zentraler Bedeutung, jederzeit über eine ausreichende Liquidität zu verfügen, um den finanziellen Verpflichtungen jederzeit nachkommen zu können. Die PEH Wertpapier AG begegnet dem Liquiditätsrisiko durch zeitnahe Fakturierung, regelmäßige Überwachung und Bewertung der offenen Forderungen inkl. der Durchführung des Mahnwesens. Die Geschäftsleitung ermittelt durch eine Liquiditätsplanung den voraussichtlichen lang-, mittel- und kurzfristigen Liquiditätsbedarf. Mögliche Konzentrationen werden identifiziert und durch ausreichende Diversifikation der Refinanzierungsquellen und der Liquiditätspuffer begrenzt. Der PEH-Konzern kann darüber hinaus offene Kreditlinien/Avale in Höhe von T€ 99 (Vorjahr: T€ 99) in Anspruch nehmen. Das Management erwartet, dass der Konzern seine sonstigen finanziellen Verpflichtungen aus operativen Cashflows und aus dem Zufluss der fällig werdenden finanziellen Vermögenswerte erfüllen kann. Nachfolgend werden die vertraglichen Restlaufzeiten der finanziellen Verbindlichkeiten zum 31.12.2019 aufgeführt: scroll
Die vertraglichen Restlaufzeiten der finanziellen Vermögenswerte und Verbindlichkeiten zum 31.12.2018 stellt sich wie folgt dar: scroll
AusfallrisikoDas Kreditrisiko bzw. das Adressausfallrisiko der PEH Wertpapier AG besteht darin, dass ihr ein finanzieller Schaden zugefügt werden könnte, wenn ein Schuldner seine Zahlungsverpflichtungen nicht oder nicht in vollem Umfang erfüllt. Diese Finanzinstrumente, bei denen der Schuldner grundsätzlich ausfallen könnte, sind bilanziell in der Position flüssigen Mittel in der Form von Bar- und Sichteinlagen, den Forderungen aus Lieferungen und Leistungen und anderen nicht festverzinslichen Wertpapieren sowie in den kurz- und langfristigen finanziellen Forderungen enthalten. Die Buchwerte der finanziellen Vermögenswerte entsprechen dem maximalen Ausfallrisiko. Nach den Vorschriften des IFRS 9 müssen Wertberichtigungen in der Höhe der erwarteten Kreditverluste für Finanzinstrumente die zu fortgeführten Anschaffungskosten bewertet werden, gebildet werden. Im Geschäftsjahr wurden aus Wesentlichkeitsgesichtspunkten keine Wertminderungen gebildet. Flüssige Mittel bestehen in der Form von täglich fälligen Bar- und Sichteinlagen gegenüber deutschen und luxemburgischer Banken. Diese sind durch einen Einlagensicherungsfonds gesichert, weshalb von der Bildung einer Risikovorsorge abgesehen wird. Wertberichtigungen auf Forderungen aus Lieferungen und Leistungen werden auf Basis einer Wertberichtigungsmatrix wie in Abschnitt A. 3. beschrieben, berechnet. Unter Berücksichtigung der Wesentlichkeit konnte in 2018 und 2019 von einer Bildung abgesehen werden. Der Konzern hält keine Sicherheiten für diese offenen Posten. In den sonstigen Forderungen enthaltene gewährte Darlehen an die UF Beteiligungs UG sind durch Verpfändungen von Wertpapieren und Geschäftsanteilen gesichert. Kreditverluste werden nicht erwartet. Die Kaufpreisforderung der coraixx ist ebenfalls durch Verpfändung Geschäftsanteilen gesichert. Auf die Bildung eines erwarteten Verlusts wird aufgrund von Wesentlichkeit verzichtet. Zum 31.12.2019 bestehen somit wie im Vorjahr keine Wertberichtigungen auf zweifelhafte Forderungen. Konzentrationen von Risiken werden vermieden, indem die Gesellschaft Risikoeinstufungen für ihre Geschäftspartner vornimmt und Adresslimits für Produkte, Konditionen des Engagements und andere Faktoren vorgibt, die nicht überschritten werden dürfen. MarktrisikoMarktrisiken können grundsätzlich aus Währungskursrisiken, Zinsrisiken oder anderen Preisrisiken bestehen. Wesentliche Länderrisiken bestehen nicht, da sich die Forderungen hauptsächlich auf in der Bundesrepublik Deutschland und im Großherzogtum Luxemburg ansässige Adressen beschränken. Der Konzern ist Währungsrisiken daher nur in äußerst geringem Umfang ausgesetzt. Wesentliche Länderrisiken bestehen nicht, da sich die Forderungen hauptsächlich auf in der Bundesrepublik Deutschland und im Großherzogtum Luxemburg ansässige Adressen beschränken. Der Konzern ist Währungsrisiken daher nur in äußerst geringem Umfang ausgesetzt. Für den Konzern besteht das Marktrisiko hauptsächlich darin, dass finanzielle Vermögenswerte durch geänderte Marktpreise nicht in der erwarteten Höhe zu Zahlungsmittelzuflüssen führen. Ziel des Marktrisikomanagements ist es, das Marktrisiko innerhalb akzeptabler Bandbreiten zu steuern und zu kontrollieren. Die Steuerung erfolgt durch eine kontinuierliche Überwachung durch das Management. Aufgrund der geringen Relevanz dieser Risiken für den Konzern wurden diese bisher nicht durch derivative Finanzinstrumente abgesichert. IFRS 7 verlangt die Durchführung von Sensitivitätsanalysen für alle Arten wesentlicher Risiken, denen die Gesellschaft am Bilanzstichtag ausgesetzt ist. Dabei sollen Auswirkungen auf den Gewinn und Verlust sowie auf das Eigenkapital der Gesellschaft bei einer möglichen Änderung der variablen Größen am Bilanzstichtag angegeben werden. Die Gesellschaft unterliegt dem Risiko von schwankenden Börsenkursen. Sinkende Börsenkurse haben tendenziell sinkende Kundenforderungen zur Folge, da die von der Gesellschaft erzielten Provisionserträge meist vom verwalteten Volumen abhängig sind. Dies wiederum wird durch sinkende Börsenkurse beeinflusst. Daneben werden bei sinkenden Börsenkursen auch die beizulegenden Werte der von der Gesellschaft gehaltenen Wertpapiere und Genussrechte sinken. Als gegenläufigen Effekt zu den sinkenden Provisionseinnahmen sinken die von der Gesellschaft zu zahlenden Provisionsaufwendungen, da auch diese von Börsenkursen abhängig sind. Für die Gesellschaft kann ein Risiko durch die Konzentration der Anlage entstehen wodurch sich die Zahlungsmittelflüsse aufgrund von Marktschwankungen signifikant verändern können. Dem wirkt der Konzern entgegen, indem das Management sowohl bei seinen Investmentfonds-Kunden, den privaten Kunden und den Verbriefungsgesellschaften als auch bei den gehaltenen Wertpapieren auf eine möglichst breite Streuung achtet. Die folgende Tabelle zeigt die Sensitivität bei einer Erhöhung bzw. Minderung der Börsenkurse von +/-10%. Die Sensitivitätsanalyse berücksichtigt die am Bilanzstichtag bestehenden Forderungen an Kunden sowie die am Bilanzstichtag bestehenden Wertpapiere und Genussrechte: scroll
Alle Gewinne/Verluste, die im sonstigen Ergebnis erfasst wurden, stehen im Zusammenhang mit nicht notierten Anteilen und rückzahlbaren Anleihen, die zum Ende der Berichtsperiode gehalten werden. Diese werden als Veränderungen des sonstigen kumulierten Eigenkapitals ausgewiesen. E. 4. LeasingIn der Bilanz erfasste BeträgeDie folgenden Beträge beziehen sich auf die in der Bilanz zum 31. Dezember 2019 ausgewiesenen Leasingverträge. scroll
Die Zugänge an Nutzungsrechten im Jahr 2019 betrugen T€ 286. Abgänge betrugen im Jahr 2019 T€ 138. scroll
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Die gesamten Zahlungsmittelabflüsse aus Leasingverhältnissen beliefen sich 2019 auf T€ 1.487. E.5. Geschäfte mit nahestehenden Unternehmen und PersonenDie PEH ist das Mutterunternehmen und damit auch gleichzeitig das oberste herrschende Unternehmen der PEH-Gruppe. Wir unterhalten Geschäftsbeziehungen im Konzern zu nahestehenden Unternehmen und Personen. Im Rahmen dieser Geschäftsbeziehungen bieten wir die gleichen Dienstleistungen an, die wir unseren Kunden im Allgemeinen erbringen. Sämtliche dieser Geschäfte werden zu fremdüblichen Bedingungen abgeschlossen. Geschäfte, die zu marktunüblichen Bedingungen zustande gekommen sind, liegen nicht vor. Mitglieder des Managements in Schlüsselpositionen nehmen Positionen in anderen Unternehmen ein, infolge derer sie die Beherrschung oder maßgeblichen Einfluss auf die Finanz- und Geschäftspolitik dieser Unternehmen haben. Darlehen an UF Beteiligungs UG (haftungsbeschränkt), FrankfurtDie UF Beteiligungs UG ist eine nahestehende Person zur PEH Wertpapier AG, da Herr Sven Ulbrich Gesellschafter der UF Beteiligungs UG und im Vorstand der PEH Wertpapier AG (bis 12.12.2019) war und Herr Föhre Gesellschafter der UF Beteiligungs UG und im Vorstand der capsensixx AG ist. a) Gemäß den notariellen Kauf- und Abtretungsverträgen vom 29.12.2014 und 28.12.2016 erwarb die UF Beteiligungs UG (haftungsbeschränkt) Gesellschaftsanteile an der Oaklet GmbH mit einem Nominalbetrag von insgesamt € 1.250 mit Wirkung zum 01.01.2017 und zu einem Kaufpreis von T€ 107. b) Zur Finanzierung die unter a) genannten Gesellschaftsanteile wurde das an die UF Beteiligungs UG (haftungsbeschränkt) gewährte und seit 2014 bestehende Darlehen um T€ 107 auf T€ 776 erhöht. Das Darlehen ist bis spätestens zum 31.01.2023 zurückzuzahlen. Das Darlehen valutierte zum 31.12.2019 mit T€ 308, zum 31.12.2018 T€ 384. c) Zur Sicherung der unter a) genannten Darlehensforderungen wurden von der UF Beteiligungs UG (haftungsbeschränkt) als Pfandgeber Gesellschaftsanteile im Nennwert von € 9.050 an der Oaklet GmbH verpfändet. d) Der Zinssatz p.a. beträgt 1,75 %. Die berechneten und erhaltenen Zinsen betragen im Geschäftsjahr T€ 6. AufsichtsratDer Aufsichtsrat setzt sich aus folgenden Mitgliedern zusammen: Rudolf Locker, Schmitten, Wirtschaftsprüfer, Steuerberater,Aufsichtsratsvorsitzender und unabhängiger Finanzexperte Aufsichtsratsvorsitzender: btu beraterpartner Holding AG Steuerberatungsgesellschaft, Oberursel; Obema Beteiligungs- und Management AG, Oberursel; stellvertretender Aufsichtsratsvorsitzender: capsensixx AG, Frankfurt; Aufsichtsratsmitglied PEH Wertpapier AG, Österreich, Wien Gregor Langer, Kelkheim, Kaufmann,stellvertretender Vorsitzender ab 01. Juli 2017 stellvertretender Aufsichtsratsvorsitzender: PEH Wertpapier AG, Österreich Aufsichtsratsmitglied capsensixx AG, Frankfurt Hermann Wagner, Frankfurt, Wirtschaftsprüfer, Steuerberater,Aufsichtsratsmitglied Aufsichtsratsvorsitzender: DEMIRE Deutsche Mittelstands Real Estate AG, Frankfurt (bis 6/2018) stellvertretender Aufsichtsratsvorsitzender: btu beraterpartner Holding AG Steuerberatungsgesellschaft, Oberursel; SQUADRA Immobilien GmbH & Co KGaA, Frankfurt; CONSUS Real Estate AG ab 8/2018); Aufsichtsratsmitglied Aareal Bank AG, Wiesbaden; CONSUS Real Estate AG von 7/2018 bis 8/2018). Die Bezüge des Aufsichtsrates betrugen inklusive Umsatzsteuer T€ 108 (Vorjahr T€ 113). Die Mitglieder des Aufsichtsrats erhalten keine variablen Vergütungsbestandteile. Davon erhielt der Vorsitzende Rudolf Locker T€ 48, der Stellvertreter Gregor Langer T€ 36 und Prof. Dr. Hermann Wagner T€ 24. VorstandDen aktiven Vorstandsmitgliedern wurden folgende Bezüge zur Wahrung ihrer Aufgaben in der PEH Wertpapier AG gewährt: Zuwendungen im Jahr 2019 (in T€)scroll
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Zufluss im Jahr 2019 (in T€)scroll
Es bestehen keine Regelungen zur Abfindung bei vorzeitiger Abberufung oder zur Altersversorgung der Vorstandsmitglieder. Eine aktienbasierte Vergütung oder Aktienoptionspläne bestehen nicht. Zur Individualisierung der Vorstandsbezüge sowie weiteren Details zum Vergütungssystem der Mitglieder des Vorstands und Aufsichtsrats der PEH Wertpapier AG verweisen wir zusätzlich auf den Vergütungsbericht im Lagebericht. StimmrechtsanteileEs bestehen zum 31.12.2019 folgende Stimmrechtsanteile (soweit der PEH Gruppe Mitteilungen vorliegen): scroll
Bis zum Abschlusserstellungszeitpunkt ergaben sich keine Änderungen in den Verhältnissen der Stimmrechtsanteile. E. 6. Honorare und Dienstleistungen des AbschlussprüfersDas von dem Abschlussprüfer Baker Tilly GmbH & Co. KG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft des Konzernabschlusses für das Geschäftsjahr 2019 berechnete Honorar gliedert sich wie folgt: scroll
Die als Aufwand erfassten Honorare des Abschlussprüfers für Abschlussprüfungsleistungen belaufen sich im laufenden Jahr auf T€ 80 für die Prüfung des Einzel- und Konzernabschlusses der PEH Wertpapier AG, T€ 45 für die Prüfung des Einzelabschlusses der Tochtergesellschaft PEH Vermögensmanagement GmbH und T€ 50 für die Prüfung des Einzel- und Konzernabschlusses der Tochtergesellschaft capsensixx AG. Steuerberatungsleistungen und sonstige Leistungen wurden vom Abschlussprüfer nicht erbracht. In der Position "Honorare für Abschlussprüfungsleistungen" ist das gesamte Honorar für die Jahresabschlussprüfung und die Konzernabschlussprüfung der PEH Wertpapier AG sowie die Prüfungen der Jahresabschlüsse der Tochtergesellschaften erfasst. E. 7. SegmentangabenBeschreibung der Segmente und HauptgeschäftstätigkeitenDie Identifikation von berichtspflichtigen operativen Segmenten basiert auf dem "Managementansatz". Danach erfolgt die externe Segmentberichterstattung auf Basis der konzerninternen Organisations- und Managementstruktur sowie der internen Finanzberichterstattung an das oberste Führungsgremium ("Chief Operating Decision Maker"). Im Konzern ist der Vorstand der PEH verantwortlich für die Bewertung und Steuerung des Geschäftserfolgs der Segmente und gilt als oberstes Führungsgremium im Sinne des IFRS 8. Wie im Vorjahr berichtet die PEH über drei operative Segmente, die entsprechend der Art der angebotenen Produkte und Dienstleistungen, Marken, Vertriebswege und Kundenprofile eigenständig von segmentverantwortlichen Gremien geführt werden. Die Geschäftsleitung hat sich dabei entschieden, die Segmente grundsätzlich nach der Art der erbrachten Dienstleistungen und der hier betreuten Kunden voneinander abzugrenzen. Hierzu werden die Dienstleistungen Verwaltung/Service, Assetmanagement und Vertrieb unterschieden; Kunden im Assetmanagement sind Fonds bzw. institutionelle Investoren während die Kunden im Segment Vertrieb Privatkunden sind. Die Unterscheidung nach der Art der Kunden in diesem Bereich wurde so getroffen, weil die Kundengruppe Privatkunden sehr viel höhere Anforderungen an den Informations- und Betreuungsintensität stellen; die operativen Einheiten der PEH Gruppe werden zu diesen Tätigkeiten zugeordnet. Die Zusammensetzung der Segmente sowie deren Ergebnisentwicklung wird regelmäßig vom Vorstand der PEH überprüft, analysiert und kontrolliert und es werden ggfls. notwendigen Anpassungsmaßnahmen beschlossen. Die Segmente wurden wie folgt gebildet: scroll
Die Geschäftsleitung betrachtet die Ergebnisse der Segmente jeweils getrennt von den anderen Bereichen, analysiert deren Entwicklung und beschließt notwendige Maßnahmen in den Segmenten. Alle drei Segmente erbringen überwiegend Dienstleistungen der Finanzbranche. Empfänger der Dienstleistungen sind zum einen Fonds und institutionelle Kunden, welche in Deutschland und Luxemburg ansässig sind als auch private Kunden, welche überwiegend in der Bundesrepublik Deutschland ansässig sind. Im Jahr 2019 existierte ein Großkunde, welcher ein Volumen von mehr als 10% des Gesamtumsatzes ausgemacht hat. Es handelt sich dabei um einen Kunden mit einem Betrag von insgesamt T€ 24.698 (Vorjahr: T€ 33.042), der dem Segment Verwaltung/Service zuzurechnen ist. Im Vorjahr existierten drei Großkunden. Es handelt sich dabei um einen Kunden mit einem Betrag von insgesamt T€ 33.042, um einen mit einem Betrag von insgesamt T€ 13.113 und um einen mit einem Betrag von insgesamt T€ 12.244. Die drei Kunden sind dem Segment Verwaltung/Service zuzurechnen. Die Umsätze und Vorleistungen zwischen den Segmenten werden auf Basis von Marktpreisen verrechnet. Den Bewertungsgrundsätzen für die Segmentberichterstattung der PEH Wertpapier AG liegen die im Konzernabschluss verwendeten IFRS zu Grunde. Die PEH Wertpapier AG beurteilt die Leistung der Segmente u. a. anhand des EBITDA (ohne Anteile nicht beherrschender Gesellschafter). Segmentvermögen und -schulden umfassen alle Vermögenswerte und Schulden, die den Segmenten zuzuordnen sind und deren positive und negative Ergebnisse das Betriebsergebnis bestimmen. Zum Segmentvermögen zählen insbesondere Immaterielle Vermögenswerte, Sachanlagen, Forderungen an Kunden und sonstige finanzielle Forderungen, zu den Segmentschulden alle lang- und kurzfristigen Verbindlichkeiten außer den Ertragssteuerverbindlichkeiten. Die Segmentinvestitionen beinhalten die Zugänge zu Immateriellen Vermögenswerten und Sachanlagen. Angaben zu Gewinn und Verlustscroll
Die Konsolidierungsspalte enthält im Bereich der Abschreibungen, die sich durch die Wertminderungen auf den Geschäfts- und Firmenwert der CGU Svea Kuschel + Kolleginnen GmbH/ PEH Wertpapier AG, Österreich von T€ 1.700 sowie auf den Geschäfts- und Firmenwert der CGU W&P Financial Services GmbH, Österreich, von T€ 76 ergaben. scroll
Die Sonstigen Aufwendungen beinhalten die weiteren GuV-Hauptpositionen, welche im Segmentbericht nicht extra gesondert aufgeführt werden. In der Spalte Konsolidierung/Sonstiges werden die segmentexternen Eliminierungen ausgewiesen. Vorjahreszahlen wurden rückwirkend angepasst. Siehe hierzu Anhangangabe A.5. Segment-Vermögenswerte und SchuldenDer Ansatz der Segment-Vermögenswerte in den Segmenten entspricht der Bewertung im Konzernabschluss. Sie werden auf Basis der dahinterstehenden Dienstleistungen auf die Segmente verteilt. scroll
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Die Spalte Konsolidierung/Sonstiges beinhaltet folgende nicht zugeordnete Positionen 2019: scroll
Das Segmentvermögen und die Segmentschulden teilen sich nach geografischen Märkten wie folgt auf: scroll
Das Segmentvermögen zum 31.12.2018 teilt sich nach geografischen Märkten wie folgt auf: scroll
Sonstige Segmentangabenscroll
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E. 8. Ereignisse nach dem BilanzstichtagSeit Ende Februar 2020 breitet sich in Deutschland das sogenannte Coronavirus aus. Vor diesem Hintergrund sind die internationalen Kapitalmärkte zum Zeitpunkt der Aufstellung des Jahresabschlusses von hoher Volatilität und deutlichen Kursrückgängen im Vergleich zum 31.12.2019 geprägt. Hierdurch könnten Änderungen im Anlageverhalten der Kunden entstehen, welche die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des Konzerns im Jahr 2020 in weiterer Folge belasten würden. Die konkrete Auswirkung auf die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage 2020 ist zurzeit noch nicht hinreichend verlässlich prognostizierbar. E. 9. Erklärung zum Deutschen Corporate Governance Kodex nach § 161 AktGDie PEH Wertpapier AG und die capsensixx AG haben die nach § 161 AktG vorgeschriebene Erklärung abgegeben und jeweils auf ihrer Homepage dauerhaft unter "Investor Relations" öffentlich zugänglich gemacht. (https://www.peh.de/wp-content/uploads/2020/02/PEH-Wertpapier-AG-Entsprechenserklärung-2020.pdf)
Frankfurt am Main, 20. April 2020 Martin Stürner, Vorstand BESTÄTIGUNGSVERMERK DES UNABHÄNGIGEN ABSCHLUSSPRÜFERSAn die PEH Wertpapier AG, Frankfurt am Main VERMERK ÜBER DIE PRÜFUNG DES KONZERNABSCHLUSSES UND DES KONZERNLAGEBERICHTSPrüfungsurteileWir haben den Konzernabschluss der PEH Wertpapier AG, Frankfurt am Main, und ihrer Tochtergesellschaften (der Konzern) - bestehend aus der Konzernbilanz zum 31. Dezember 2019, der Konzern-Gewinn- und Verlustrechnung und Konzerngesamtergebnisrechnung, der Konzerneigenkapitalveränderungsrechnung und der Konzernkapitalflussrechnung für das Geschäftsjahr vom 1. Januar 2019 bis 31. Dezember 2019 sowie dem Konzernanhang, einschließlich einer Zusammenfassung bedeutsamer Rechnungslegungsmethoden - geprüft. Darüber hinaus haben wir den Konzernlagebericht der PEH Wertpapier AG, Frankfurt am Main, für das Geschäftsjahr vom 1. Januar 2019 bis 31. Dezember 2019 geprüft. Die in Abschnitt 4. des Konzernlageberichts enthaltene Konzernerklärung zur Unternehmensführung haben wir in Einklang mit den deutschen gesetzlichen Vorschriften nicht inhaltlich geprüft. Nach unserer Beurteilung aufgrund der bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnisse
Gemäß § 322 Abs. 3 Satz 1 HGB erklären wir, dass unsere Prüfung zu keinen Einwendungen gegen die Ordnungsmäßigkeit des Konzernabschlusses und des Konzernlageberichts geführt hat. Grundlage für die PrüfungsurteileWir haben unsere Prüfung des Konzernabschlusses und des Konzernlageberichts in Übereinstimmung mit § 317 HGB und der EU-Abschlussprüferverordnung (Nr. 537/2014; im Folgenden "EU-APrVO") unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführt. Unsere Verantwortung nach diesen Vorschriften und Grundsätzen ist im Abschnitt "Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Konzernabschlusses und des Konzernlageberichts" unseres Bestätigungsvermerks weitergehend beschrieben. Wir sind von den Konzernunternehmen unabhängig in Übereinstimmung mit den europarechtlichen sowie den deutschen handelsrechtlichen und berufsrechtlichen Vorschriften und haben unsere sonstigen deutschen Berufspflichten in Übereinstimmung mit diesen Anforderungen erfüllt. Darüber hinaus erklären wir gemäß Artikel 10 Abs. 2 Buchst. f) EU-APrVO, dass wir keine verbotenen Nichtprüfungsleistungen nach Artikel 5 Abs. 1 EU- APrVO erbracht haben. Wir sind der Auffassung, dass die von uns erlangten Prüfungsnachweise ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unsere Prüfungsurteile zum Konzernabschluss und zum Konzernlagebericht zu dienen. Besonders wichtige Prüfungssachverhalte in der Prüfung des KonzernabschlussesBesonders wichtige Prüfungssachverhalte sind solche Sachverhalte, die nach unserem pflichtgemäßen Ermessen am bedeutsamsten in unserer Prüfung des Konzernabschlusses für das Geschäftsjahr vom 1. Januar 2019 bis 31. Dezember 2019 waren. Diese Sachverhalte wurden im Zusammenhang mit unserer Prüfung des Konzernabschlusses als Ganzem und bei der Bildung unseres Prüfungsurteils hierzu berücksichtigt; wir geben kein gesondertes Prüfungsurteil zu diesen Sachverhalten ab. Aus unserer Sicht war der folgende Sachverhalt am bedeutsamsten in unserer Prüfung:
Unsere Darstellung dieser besonders wichtigen Prüfungssachverhalts haben wir wie folgt strukturiert: 1. Sachverhalt und Problemstellung 2. Prüferisches Vorgehen und Erkenntnisse 3. Verweis auf weitergehende Informationen Nachfolgend stellen wir den besonders wichtigen Prüfungssachverhalt dar: 1. Im Konzernabschluss der PEH AG werden unter dem Bilanzposten "Immaterielle Vermögenswerte" Geschäfts- oder Firmenwerte in Höhe von EUR 1,8 Mio. ausgewiesen. Die Geschäfts- oder Firmenwerte werden jährlich zum Bilanzstichtag oder anlassbezogen von der Gesellschaft einem Werthaltigkeitstest ("Impairmenttest") unterzogen. Die Impairment-Tests erfolgen auf Ebene derjenigen zahlungsmittelgenerierenden Einheiten, denen der jeweilige Geschäfts- oder Firmenwert zugeordnet ist. Hierbei werden den Buchwerten der entsprechenden Gruppe von zahlungsmittelgenerierenden Einheiten die jeweils ermittelten Nutzungswerten gegenübergestellt. Grundlage dieser Bewertungen ist regelmäßig der Barwert künftiger Zahlungsströme der Gruppe der zahlungsmittelgenerierenden Einheiten, der der jeweilige Geschäfts- oder Firmenwert zuzuordnen ist. Den Bewertungen liegen die Planungsrechnungen der einzelnen zahlungsmittelgenerierenden Einheiten zugrunde, die auf den vom Management genehmigten Finanzplänen beruhen. Die Abzinsung erfolgt mittels der gewichteten durchschnittlichen Kapitalkosten Kapitalkosten ("Weighted Average Cost of Capital") der jeweiligen zahlungsmittelgenerierenden Einheit. Das Ergebnis dieser Bewertung ist in hohem Maße von der Einschätzung der künftigen Zahlungsmittelzuflüsse durch die gesetzlichen Vertreter der Gesellschaft sowie des verwendeten Diskontierungszinssatzes abhängig und daher mit einer erheblichen Unsicherheit behaftet, weswegen dieser Sachverhalt im Rahmen unserer Prüfung von besonderer Bedeutung ist. 2. Um dieses Risiko zu adressieren, haben wir die Annahmen und Schätzungen des Managements kritisch hinterfragt und dabei unter anderem die folgenden Prüfungshandlungen durchgeführt:
Die durch unsere Arbeiten erzielten Prüfungsnachweise waren ausreichend und geeignet, um die Werthaltigkeit der Geschäfts- oder Firmenwerte zum Bilanzstichtag 31. Dezember 2019 zu beurteilen. 3. Die Angaben der Gesellschaft zu den Geschäfts- oder Firmenwerten sind in den Abschnitten A.2 sowie C.1 des Konzernanhangs enthalten. Sonstige InformationenDie gesetzlichen Vertreter und der Aufsichtsrat sind für die sonstigen Informationen verantwortlich. Die sonstigen Informationen umfassen die übrigen Teile des Geschäftsberichts, mit Ausnahme des inhaltlich geprüften Konzernabschlusses und Konzernlageberichts sowie unseres Bestätigungsvermerks. Unsere Prüfungsurteile zum Konzernabschluss und Konzernlagebericht erstrecken sich nicht auf die sonstigen Informationen, und dementsprechend geben wir weder ein Prüfungsurteil noch irgendeine andere Form von Prüfungsschlussfolgerung hierzu ab. Im Zusammenhang mit unserer Prüfung haben wir die Verantwortung, die sonstigen Informationen zu lesen und dabei zu würdigen, ob die sonstigen Informationen
Verantwortung der gesetzlichen Vertreter und des Aufsichtsrats für den Konzernabschluss und den KonzernlageberichtDie gesetzlichen Vertreter sind verantwortlich für die Aufstellung des Konzernabschlusses, der den IFRS, wie sie in der EU anzuwenden sind, und den ergänzend nach § 315e Abs. 1 HGB anzuwendenden deutschen gesetzlichen Vorschriften in allen wesentlichen Belangen entspricht, und dafür, dass der Konzernabschluss unter Beachtung dieser Vorschriften ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des Konzerns vermittelt. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die internen Kontrollen, die sie als notwendig bestimmt haben, um die Aufstellung eines Konzernabschlusses zu ermöglichen, der frei von wesentlichen - beabsichtigten oder unbeabsichtigten - falschen Darstellungen ist. Bei der Aufstellung des Konzernabschlusses sind die gesetzlichen Vertreter dafür verantwortlich, die Fähigkeit des Konzerns zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu beurteilen. Des Weiteren haben sie die Verantwortung, Sachverhalte in Zusammenhang mit der Fortführung der Unternehmenstätigkeit, sofern einschlägig, anzugeben. Darüber hinaus sind sie dafür verantwortlich, auf der Grundlage des Rechnungslegungsgrundsatzes der Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu bilanzieren, es sei denn, es besteht die Absicht den Konzern zu liquidieren oder der Einstellung des Geschäftsbetriebs oder es besteht keine realistische Alternative dazu. Außerdem sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die Aufstellung des Konzernlageberichts, der insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage des Konzerns vermittelt sowie in allen wesentlichen Belangen mit dem Konzernabschluss in Einklang steht, den deutschen gesetzlichen Vorschriften entspricht und die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend darstellt. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die Vorkehrungen und Maßnahmen (Systeme), die sie als notwendig erachtet haben, um die Aufstellung eines Konzernlageberichts in Übereinstimmung mit den anzuwendenden deutschen gesetzlichen Vorschriften zu ermöglichen, und um ausreichende geeignete Nachweise für die Aussagen im Konzernlagebericht erbringen zu können. Der Aufsichtsrat ist verantwortlich für die Überwachung des Rechnungslegungsprozesses des Konzerns zur Aufstellung des Konzernabschlusses und des Konzernlageberichts. Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Konzernabschlusses und des KonzernlageberichtsUnsere Zielsetzung ist, hinreichende Sicherheit darüber zu erlangen, ob der Konzernabschluss als Ganzes frei von wesentlichen - beabsichtigten oder unbeabsichtigten - falschen Darstellungen ist, und ob der Konzernlagebericht insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage des Konzerns vermittelt sowie in allen wesentlichen Belangen mit dem Konzernabschluss sowie mit den bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnissen in Einklang steht, den deutschen gesetzlichen Vorschriften entspricht und die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend darstellt, sowie einen Bestätigungsvermerk zu erteilen, der unsere Prüfungsurteile zum Konzernabschluss und zum Konzernlagebericht beinhaltet. Hinreichende Sicherheit ist ein hohes Maß an Sicherheit, aber keine Garantie dafür, dass eine in Übereinstimmung mit § 317 HGB und der EU-APrVO unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführte Prüfung eine wesentliche falsche Darstellung stets aufdeckt. Falsche Darstellungen können aus Verstößen oder Unrichtigkeiten resultieren und werden als wesentlich angesehen, wenn vernünftigerweise erwartet werden könnte, dass sie einzeln oder insgesamt die auf der Grundlage dieses Konzernabschlusses und Konzernlageberichts getroffenen wirtschaftlichen Entscheidungen von Adressaten beeinflussen. Während der Prüfung üben wir pflichtgemäßes Ermessen aus und bewahren eine kritische Grundhaltung. Darüber hinaus
Wir erörtern mit den für die Überwachung Verantwortlichen unter anderem den geplanten Umfang und die Zeitplanung der Prüfung sowie bedeutsame Prüfungsfeststellungen, einschließlich etwaiger Mängel im internen Kontrollsystem, die wir während unserer Prüfung feststellen. Wir geben gegenüber den für die Überwachung Verantwortlichen eine Erklärung ab, dass wir die relevanten Unabhängigkeitsanforderungen eingehalten haben, und erörtern mit ihnen alle Beziehungen und sonstigen Sachverhalte, von denen vernünftigerweise angenommen werden kann, dass sie sich auf unsere Unabhängigkeit auswirken, und die hierzu getroffenen Schutzmaßnahmen. Wir bestimmen von den Sachverhalten, die wir mit den für die Überwachung Verantwortlichen erörtert haben, diejenigen Sachverhalte, die in der Prüfung des Konzernabschlusses für den aktuellen Berichtszeitraum am bedeutsamsten waren und daher die besonders wichtigen Prüfungssachverhalte sind. Wir beschreiben diese Sachverhalte im Bestätigungsvermerk, es sei denn, Gesetze oder andere Rechtsvorschriften schließen die öffentliche Angabe des Sachverhalts aus. SONSTIGE GESETZLICHE UND ANDERE RECHTLICHE ANFORDERUNGENÜbrige Angaben gemäß Artikel 10 EU-APrVOWir wurden von der Hauptversammlung am 28. Juni 2019 als Konzernabschlussprüfer gewählt. Wir wurden am 8. Oktober 2019 vom Aufsichtsrat beauftragt. Wir sind seit dem Geschäftsjahr 2017 als Konzernabschlussprüfer der PEH Wertpapier AG, Frankfurt am Main, tätig. Wir erklären, dass die in diesem Bestätigungsvermerk enthaltenen Prüfungsurteile mit dem zusätzlichen Bericht an den Prüfungsausschuss nach Artikel 11 EU-APrVO (Prüfungsbericht) in Einklang stehen. VERANTWORTLICHER WIRTSCHAFTSPRÜFERDie für die Prüfung verantwortliche Wirtschaftsprüferin ist Eugenie Schmidt-Hane."
Frankfurt am Main, den 20. April 2020 Baker Tilly GmbH & Co. KG Ralph Hüsemann, Wirtschaftsprüfer Eugenie Schmidt-Hane, Wirtschaftsprüferin Versicherung der gesetzlichen Vertreter ("Bilanz- und Lageberichtseid") zum Konzernabschluss und Konzernlagebericht der PEH Wertpapier AG gem. § 37y Nr. 1 WpHG i. V. m. §§ 297 Absatz 2 Satz 4 und 315d HGBWir versichern nach bestem Wissen, dass gemäß den anzuwendenden Rechnungslegungsgrundsätzen der Konzernabschluss ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des Konzerns vermittelt und im Konzernlagebericht der Geschäftsverlauf einschließlich des Geschäftsergebnisses und die Lage des Konzerns so dargestellt sind, dass ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild vermittelt wird, sowie die wesentlichen Chancen und Risiken der voraussichtlichen Entwicklung des Konzerns beschrieben sind.
Frankfurt, den 20.04.2020 Martin Stürner, Vorstand |
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