![]() Pfeiffer Vacuum Technology AGAßlarJahres- und Konzernabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2020 bis zum 31.12.2020BESTÄTIGUNGSVERMERK DES UNABHÄNGIGEN ABSCHLUSSPRÜFERSAn die Pfeiffer Vacuum Technology AG, Aßlar VERMERK ÜBER DIE PRÜFUNG DES KONZERNABSCHLUSSES UND DES KONZERNLAGEBERICHTS Prüfungsurteile Wir haben den Konzernabschluss der Pfeiffer Vacuum Technology AG, Aßlar, und ihrer Tochtergesellschaften (der Konzern) - bestehend aus der Konzernbilanz zum 31. Dezember 2020, der Konzern-Gesamtergebnisrechnung, der Konzern-Gewinn- und Verlustrechnung, der Konzern-Eigenkapitalentwicklung und der Konzern-Cash-Flow-Rechnung für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2020 sowie dem Konzernanhang, einschließlich einer Zusammenfassung bedeutsamer Rechnungslegungsmethoden - geprüft. Darüber hinaus haben wir den Konzernlagebericht der Pfeiffer Vacuum Technology AG, der mit dem Lagebericht der Gesellschaft zusammengefasst ist, für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2020 geprüft. Die im Abschnitt "Sonstige Informationen" unseres Bestätigungsvermerks genannten Bestandteile des Konzernlageberichts haben wir in Einklang mit den deutschen gesetzlichen Vorschriften nicht inhaltlich geprüft. Nach unserer Beurteilung aufgrund der bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnisse
Gemäß § 322 Abs. 3 Satz 1 HGB erklären wir, dass unsere Prüfung zu keinen Einwendungen gegen die Ordnungsmäßigkeit des Konzernabschlusses und des Konzernlageberichts geführt hat. Grundlage für die Prüfungsurteile Wir haben unsere Prüfung des Konzernabschlusses und des Konzernlageberichts in Übereinstimmung mit § 317 HGB und der EU-Abschlussprüferverordnung (Nr. 537/2014; im Folgenden „EU-APrVO“) unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführt. Unsere Verantwortung nach diesen Vorschriften und Grundsätzen ist im Abschnitt „Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Konzernabschlusses und des Konzernlageberichts“ unseres Bestätigungsvermerks weitergehend beschrieben. Wir sind von den Konzernunternehmen unabhängig in Übereinstimmung mit den europarechtlichen sowie den deutschen handelsrechtlichen und berufsrechtlichen Vorschriften und haben unsere sonstigen deutschen Berufspflichten in Übereinstimmung mit diesen Anforderungen erfüllt. Darüber hinaus erklären wir gemäß Artikel 10 Abs. 2 Buchst. f) EU-APrVO, dass wir keine verbotenen Nichtprüfungsleistungen nach Artikel 5 Abs. 1 EU-APrVO erbracht haben. Wir sind der Auffassung, dass die von uns erlangten Prüfungsnachweise ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unsere Prüfungsurteile zum Konzernabschluss und zum Konzernlagebericht zu dienen. Besonders wichtige Prüfungssachverhalte in der Prüfung des Konzernabschlusses Besonders wichtige Prüfungssachverhalte sind solche Sachverhalte, die nach unserem pflichtgemäßen Ermessen am bedeutsamsten in unserer Prüfung des Konzernabschlusses für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2020 waren. Diese Sachverhalte wurden im Zusammenhang mit unserer Prüfung des Konzernabschlusses als Ganzem und bei der Bildung unseres Prüfungsurteils hierzu berücksichtigt; wir geben kein gesondertes Prüfungsurteil zu diesen Sachverhalten ab. Aus unserer Sicht war folgender Sachverhalt am bedeutsamsten in unserer Prüfung: 1 Werthaltigkeit der Geschäfts- oder Firmenwerte Unsere Darstellung dieses besonders wichtigen Prüfungssachverhalts haben wir wie folgt strukturiert:
Nachfolgend stellen wir den besonders wichtigen Prüfungssachverhalt dar: 1 Werthaltigkeit der Geschäfts- oder Firmenwerte 1 In dem Konzernabschluss der Gesellschaft werden Geschäfts- oder Firmenwerte mit einem Betrag von insgesamt € 72,2 Mio (10,9 % der Bilanzsumme) unter dem Bilanzposten „Immaterielle Vermögenswerte“ ausgewiesen. Geschäfts- oder Firmenwerte werden einmal jährlich oder anlassbezogen von der Gesellschaft einem Werthaltigkeitstest unterzogen, um einen möglichen Abschreibungsbedarf zu ermitteln. Der Werthaltigkeitstest erfolgt auf Ebene der zahlungsmittelgenerierenden Einheiten, denen der jeweilige Geschäfts- oder Firmenwert zugeordnet ist. Im Rahmen des Werthaltigkeitstests wird der Buchwert der jeweiligen zahlungsmittelgenerierenden Einheit inklusive des Geschäfts- oder Firmenwerts dem entsprechenden erzielbaren Betrag gegenübergestellt. Die Ermittlung des erzielbaren Betrags erfolgt grundsätzlich anhand des Nutzungswerts. Grundlage der Bewertung ist dabei regelmäßig der Barwert künftiger Zahlungsströme der jeweiligen zahlungsmittelgenerierenden Einheit. Die Barwerte werden mittels Discounted-Cash-Flow Modellen ermittelt. Dabei bildet die verabschiedete Mittelfristplanung des Konzerns den Ausgangspunkt, die mit Annahmen über langfristige Wachstumsraten fortgeschrieben wird. Hierbei werden auch Erwartungen über die zukünftige Marktentwicklung und Annahmen über die Entwicklung makroökonomischer Einflussfaktoren sowie die erwarteten Auswirkungen der anhaltenden Corona-Krise auf die Geschäftstätigkeit des Konzerns berücksichtigt. Die Diskontierung erfolgt mittels der gewichteten durchschnittlichen Kapitalkosten der jeweiligen zahlungsmittelgenerierenden Einheit. Die gesetzlichen Vertreter haben die Entwicklungen der Corona-Krise, die damit einhergehenden Auswirkungen auf den Konzern und die Prognosen für die zukünftige Marktentwicklung als Indikator für Wertminderungen der Geschäfts- oder Firmenwerte eingestuft. Als Ergebnis dieses anlassbezogenen und des jährlichen Werthaltigkeitstests kam es auch nach Berücksichtigung des beizulegenden Zeitwerts abzüglich Kosten der Veräußerung bei zahlungsmittelgenerierenden Einheiten Italien und China zu Wertminderungen von insgesamt € 6,2 Mio. Das Ergebnis dieser Bewertung ist in hohem Maße von der Einschätzung der gesetzlichen Vertreter hinsichtlich der künftigen Zahlungsmittelzuflüsse der jeweiligen zahlungsmittelgenerierenden Einheit, des verwendeten Diskontierungssatzes, der Wachstumsrate sowie weiteren Annahmen abhängig und dadurch, auch vor dem Hintergrund der Auswirkungen der Corona-Krise, mit einer erheblichen Unsicherheit behaftet. Vor diesem Hintergrund und aufgrund der Komplexität der Bewertung war dieser Sachverhalt im Rahmen unserer Prüfung von besonderer Bedeutung. 2 Im Rahmen unserer Prüfung haben wir unter anderem das methodische Vorgehen zur Durchführung des Werthaltigkeitstests nachvollzogen. Nach Abgleich der bei der Berechnung verwendeten künftigen Zahlungsmittelzuflüsse mit der verabschiedeten Mittelfristplanung des Konzerns haben wir die Angemessenheit der Berechnung insbesondere durch Abstimmung mit allgemeinen und branchenspezifischen Markterwartungen beurteilt. In dem Zusammenhang haben wir auch die Einschätzung der gesetzlichen Vertreter hinsichtlich der Auswirkungen der Corona-Krise auf die Geschäftstätigkeit des Konzerns gewürdigt und deren Berücksichtigung bei der Ermittlung der künftigen Casflows nachvollzogen. Ergänzende Anpassungen der Mittelfristplanung für Zwecke der Werthaltigkeitsprüfung wurden von uns mit den zuständigen Mitarbeitern der Gesellschaft diskutiert und nachvollzogen. Mit der Kenntnis, dass bereits relativ kleine Veränderungen des verwendeten Diskontierungszinssatzes wesentliche Auswirkungen auf die Höhe des auf diese Weise ermittelten Unternehmenswerts haben können, haben wir uns intensiv mit den bei der Bestimmung des verwendeten Diskontierungszinssatzes herangezogenen Parametern beschäftigt und das Berechnungsschema nachvollzogen. Um den bestehenden Prognoseunsicherheiten Rechnung zu tragen haben wir die von der Gesellschaft erstellten Sensitivitätsanalysen nachvollzogen. Für die zahlungsmittelgenerierenden Einheiten, bei denen eine für möglich gehaltene Änderung einer Annahme zu einem erzielbaren Betrag unterhalb des Buchwerts der zahlungsmittelgenerierenden Einheiten inklusive des zugeordneten Geschäfts- oder Firmenwerts führen würde, haben wir uns davon vergewissert, dass die erforderlichen Anhangangaben gemacht wurden. Die von den gesetzlichen Vertretern angewandten Bewertungsparameter und -annahmen stimmen insgesamt mit unseren Erwartungen überein und liegen auch innerhalb der aus unserer Sicht vertretbaren Bandbreiten. 3 Die Angaben der Gesellschaft zum Bilanzposten „Immaterielle Vermögenswerte“ sind im Abschnitt 11 des Konzernanhangs enthalten. Sonstige Informationen Die gesetzlichen Vertreter sind für die sonstigen Informationen verantwortlich. Die sonstigen Informationen umfassen die folgenden von uns vor Datum dieses Bestätigungsvermerks erlangten nicht inhaltlich geprüften Bestandteile des Konzernlageberichts:
Der Geschäftsbericht wird uns voraussichtlich nach dem Datum des Bestätigungsvermerks zur Verfügung gestellt. Unsere Prüfungsurteile zum Konzernabschluss und zum Konzernlagebericht erstrecken sich nicht auf die sonstigen Informationen, und dementsprechend geben wir weder ein Prüfungsurteil noch irgendeine andere Form von Prüfungsschlussfolgerung hierzu ab. Im Zusammenhang mit unserer Prüfung haben wir die Verantwortung, die sonstigen Informationen zu lesen und dabei zu würdigen, ob die sonstigen Informationen
Verantwortung der gesetzlichen Vertreter und des Aufsichtsrats für den Konzernabschluss und den Konzernlagebericht Die gesetzlichen Vertreter sind verantwortlich für die Aufstellung des Konzernabschlusses, der den IFRS, wie sie in der EU anzuwenden sind, und den ergänzend nach § 315e Abs. 1 HGB anzuwendenden deutschen gesetzlichen Vorschriften in allen wesentlichen Belangen entspricht, und dafür, dass der Konzernabschluss unter Beachtung dieser Vorschriften ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des Konzerns vermittelt. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die internen Kontrollen, die sie als notwendig bestimmt haben, um die Aufstellung eines Konzernabschlusses zu ermöglichen, der frei von wesentlichen - beabsichtigten oder unbeabsichtigten - falschen Darstellungen ist. Bei der Aufstellung des Konzernabschlusses sind die gesetzlichen Vertreter dafür verantwortlich, die Fähigkeit des Konzerns zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu beurteilen. Des Weiteren haben sie die Verantwortung, Sachverhalte in Zusammenhang mit der Fortführung der Unternehmenstätigkeit, sofern einschlägig, anzugeben. Darüber hinaus sind sie dafür verantwortlich, auf der Grundlage des Rechnungslegungsgrundsatzes der Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu bilanzieren, es sei denn, es besteht die Absicht den Konzern zu liquidieren oder der Einstellung des Geschäftsbetriebs oder es besteht keine realistische Alternative dazu. Außerdem sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die Aufstellung des Konzernlageberichts, der insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage des Konzerns vermittelt sowie in allen wesentlichen Belangen mit dem Konzernabschluss in Einklang steht, den deutschen gesetzlichen Vorschriften entspricht und die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend darstellt. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die Vorkehrungen und Maßnahmen (Systeme), die sie als notwendig erachtet haben, um die Aufstellung eines Konzernlageberichts in Übereinstimmung mit den anzuwendenden deutschen gesetzlichen Vorschriften zu ermöglichen, und um ausreichende geeignete Nachweise für die Aussagen im Konzernlagebericht erbringen zu können. Der Aufsichtsrat ist verantwortlich für die Überwachung des Rechnungslegungsprozesses des Konzerns zur Aufstellung des Konzernabschlusses und des Konzernlageberichts. Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Konzernabschlusses und des Konzernlageberichts Unsere Zielsetzung ist, hinreichende Sicherheit darüber zu erlangen, ob der Konzernabschluss als Ganzes frei von wesentlichen - beabsichtigten oder unbeabsichtigten - falschen Darstellungen ist, und ob der Konzernlagebericht insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage des Konzerns vermittelt sowie in allen wesentlichen Belangen mit dem Konzernabschluss sowie mit den bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnissen in Einklang steht, den deutschen gesetzlichen Vorschriften entspricht und die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend darstellt, sowie einen Bestätigungsvermerk zu erteilen, der unsere Prüfungsurteile zum Konzernabschluss und zum Konzernlagebericht beinhaltet. Hinreichende Sicherheit ist ein hohes Maß an Sicherheit, aber keine Garantie dafür, dass eine in Übereinstimmung mit § 317 HGB und der EU-APrVO unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführte Prüfung eine wesentliche falsche Darstellung stets aufdeckt. Falsche Darstellungen können aus Verstößen oder Unrichtigkeiten resultieren und werden als wesentlich angesehen, wenn vernünftigerweise erwartet werden könnte, dass sie einzeln oder insgesamt die auf der Grundlage dieses Konzernabschlusses und Konzernlageberichts getroffenen wirtschaftlichen Entscheidungen von Adressaten beeinflussen. Während der Prüfung üben wir pflichtgemäßes Ermessen aus und bewahren eine kritische Grundhaltung. Darüber hinaus
Wir erörtern mit den für die Überwachung Verantwortlichen unter anderem den geplanten Umfang und die Zeitplanung der Prüfung sowie bedeutsame Prüfungsfeststellungen, einschließlich etwaiger Mängel im internen Kontrollsystem, die wir während unserer Prüfung feststellen. Wir geben gegenüber den für die Überwachung Verantwortlichen eine Erklärung ab, dass wir die relevanten Unabhängigkeitsanforderungen eingehalten haben, und erörtern mit ihnen alle Beziehungen und sonstigen Sachverhalte, von denen vernünftigerweise angenommen werden kann, dass sie sich auf unsere Unabhängigkeit auswirken, und die hierzu getroffenen Schutzmaßnahmen. Wir bestimmen von den Sachverhalten, die wir mit den für die Überwachung Verantwortlichen erörtert haben, diejenigen Sachverhalte, die in der Prüfung des Konzernabschlusses für den aktuellen Berichtszeitraum am bedeutsamsten waren und daher die besonders wichtigen Prüfungssachverhalte sind. Wir beschreiben diese Sachverhalte im Bestätigungsvermerk, es sei denn, Gesetze oder andere Rechtsvorschriften schließen die öffentliche Angabe des Sachverhalts aus. SONSTIGE GESETZLICHE UND ANDERE RECHTLICHE ANFORDERUNGEN Vermerk über die Prüfung der für Zwecke der Offenlegung erstellten elektronischen Wiedergaben des Konzernabschlusses und des Konzernlageberichts nach § 317 Abs. 3b HGB Prüfungsurteil Wir haben gemäß § 317 Abs. 3b HGB eine Prüfung mit hinreichender Sicherheit durchgeführt, ob die in der beigefügten Datei Pfeiffer-Vacuum Technology AG_KA+KLB_ESEF-2020-12-31.zip enthaltenen und für Zwecke der Offenlegung erstellten Wiedergaben des Konzernabschlusses und des Konzernlageberichts (im Folgenden auch als „ESEF-Unterlagen“ bezeichnet) den Vorgaben des § 328 Abs. 1 HGB an das elektronische Berichtsformat („ESEF-Format“) in allen wesentlichen Belangen entsprechen. In Einklang mit den deutschen gesetzlichen Vorschriften erstreckt sich diese Prüfung nur auf die Überführung der Informationen des Konzernabschlusses und des Konzernlageberichts in das ESEF-Format und daher weder auf die in diesen Wiedergaben enthaltenen noch auf andere in der oben genannten Datei enthaltene Informationen. Nach unserer Beurteilung entsprechen die in der oben genannten beigefügten Datei enthaltenen und für Zwecke der Offenlegung erstellten Wiedergaben des Konzernabschlusses und des Konzernlageberichts in allen wesentlichen Belangen den Vorgaben des § 328 Abs. 1 HGB an das elektronische Berichtsformat. Über dieses Prüfungsurteil sowie unsere im voranstehenden „Vermerk über die Prüfung des Konzernabschlusses und des Konzernlageberichts“ enthaltenen Prüfungsurteile zum beigefügten Konzernabschluss und zum beigefügten Konzernlagebericht für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2020 hinaus geben wir keinerlei Prüfungsurteil zu den in diesen Wiedergaben enthaltenen Informationen sowie zu den anderen in der oben genannten Datei enthaltenen Informationen ab. Grundlage für das Prüfungsurteil Wir haben unsere Prüfung der in der oben genannten beigefügten Datei enthaltenen Wiedergaben des Konzernabschlusses und des Konzernlageberichts in Übereinstimmung mit § 317 Abs. 3b HGB unter Beachtung des Entwurfs des IDW Prüfungsstandards: Prüfung der für Zwecke der Offenlegung erstellten elektronischen Wiedergaben von Abschlüssen und Lageberichten nach § 317 Abs. 3b HGB (IDW EPS 410) und des International Standard on Assurance Engagements 3000 (Revised) durchgeführt. Unsere Verantwortung danach ist im Abschnitt „Verantwortung des Konzernabschlussprüfers für die Prüfung der ESEF-Unterlagen“ weitergehend beschrieben. Unsere Wirtschaftsprüferpraxis hat die Anforderungen an das Qualitätssicherungssystem des IDW Qualitätssicherungsstandards: Anforderungen an die Qualitätssicherung in der Wirtschaftsprüferpraxis (IDW QS 1) angewendet. Verantwortung der gesetzlichen Vertreter und des Aufsichtsrats für die ESEF-Unterlagen Die gesetzlichen Vertreter der Gesellschaft sind verantwortlich für die Erstellung der ESEF-Unterlagen mit den elektronischen Wiedergaben des Konzernabschlusses und des Konzernlageberichts nach Maßgabe des § 328 Abs. 1 Satz 4 Nr. 1 HGB und für die Auszeichnung des Konzernabschlusses nach Maßgabe des § 328 Abs. 1 Satz 4 Nr. 2 HGB. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter der Gesellschaft verantwortlich für die internen Kontrollen, die sie als notwendig erachten, um die Erstellung der ESEF-Unterlagen zu ermöglichen, die frei von wesentlichen - beabsichtigten oder unbeabsichtigten - Verstößen gegen die Vorgaben des § 328 Abs. 1 HGB an das elektronische Berichtsformat sind. Die gesetzlichen Vertreter der Gesellschaft sind zudem verantwortlich für die Einreichung der ESEF-Unterlagen zusammen mit dem Bestätigungsvermerk und dem beigefügten geprüften Konzernabschluss und geprüften Konzernlagebericht sowie weiteren offenzulegenden Unterlagen beim Betreiber des Bundesanzeigers. Der Aufsichtsrat ist verantwortlich für die Überwachung der Erstellung der ESEF-Unterlagen als Teil des Rechnungslegungsprozesses. Verantwortung des Konzernabschlussprüfers für die Prüfung der ESEF-Unterlagen Unsere Zielsetzung ist, hinreichende Sicherheit darüber zu erlangen, ob die ESEF-Unterlagen frei von wesentlichen - beabsichtigten oder unbeabsichtigten - Verstößen gegen die Anforderungen des § 328 Abs. 1 HGB sind. Während der Prüfung üben wir pflichtgemäßes Ermessen aus und bewahren eine kritische Grundhaltung. Darüber hinaus
Übrige Angaben gemäß Artikel 10 EU- APrVO Wir wurden von der Hauptversammlung am 20. Mai 2020 als Konzernabschlussprüfer gewählt. Wir wurden am 30. Oktober 2020 vom Aufsichtsrat beauftragt. Wir sind ununterbrochen seit dem Geschäftsjahr 2018 als Konzernabschlussprüfer der Pfeiffer Vacuum Technology AG, Aßlar, tätig. Wir erklären, dass die in diesem Bestätigungsvermerk enthaltenen Prüfungsurteile mit dem zusätzlichen Bericht an den Prüfungsausschuss nach Artikel 11 EU-APrVO (Prüfungsbericht) in Einklang stehen. VERANTWORTLICHER WIRTSCHAFTSPRÜFER Der für die Prüfung verantwortliche Wirtschaftsprüfer ist Christian Kwasni.
Frankfurt am Main, den 12. März 2021 PricewaterhouseCoopers GmbH Christian Kwasni, Wirtschaftsprüfer Daniel Spengemann, Wirtschaftsprüfer BESTÄTIGUNGSVERMERK DES UNABHÄNGIGEN ABSCHLUSSPRÜFERSAn die Pfeiffer Vacuum Technology AG, Aßlar VERMERK ÜBER DIE PRÜFUNG DES JAHRESABSCHLUSSES UND DES LAGEBERICHTS Prüfungsurteile Wir haben den Jahresabschluss der Pfeiffer Vacuum Technology AG, Aßlar, - bestehend aus der Bilanz zum 31. Dezember 2020 und der Gewinn- und Verlustrechnung für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2020 sowie dem Anhang, einschließlich der Darstellung der Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden - geprüft. Darüber hinaus haben wir den Lagebericht der Pfeiffer Vacuum Technology AG, der mit dem Konzernlagebericht zusammengefasst ist, für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2020 geprüft. Die im Abschnitt "Sonstige Informationen" unseres Bestätigungsvermerks genannten Bestandteile des Lageberichts haben wir in Einklang mit den deutschen gesetzlichen Vorschriften nicht inhaltlich geprüft. Nach unserer Beurteilung aufgrund der bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnisse
Gemäß § 322 Abs. 3 Satz 1 HGB erklären wir, dass unsere Prüfung zu keinen Einwendungen gegen die Ordnungsmäßigkeit des Jahresabschlusses und des Lageberichts geführt hat. Grundlage für die Prüfungsurteile Wir haben unsere Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts in Übereinstimmung mit § 317 HGB und der EU-Abschlussprüferverordnung (Nr. 537/2014; im Folgenden "EU-APrVO") unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführt. Unsere Verantwortung nach diesen Vorschriften und Grundsätzen ist im Abschnitt "Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts" unseres Bestätigungsvermerks weitergehend beschrieben. Wir sind von dem Unternehmen unabhängig in Übereinstimmung mit den europarechtlichen sowie den deutschen handelsrechtlichen und berufsrechtlichen Vorschriften und haben unsere sonstigen deutschen Berufspflichten in Übereinstimmung mit diesen Anforderungen erfüllt. Darüber hinaus erklären wir gemäß Artikel 10 Abs. 2 Buchst. f) EU-APrVO, dass wir keine verbotenen Nichtprüfungsleistungen nach Artikel 5 Abs. 1 EU-APrVO erbracht haben. Wir sind der Auffassung, dass die von uns erlangten Prüfungsnachweise ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unsere Prüfungsurteile zum Jahresabschluss und zum Lagebericht zu dienen. Besonders wichtige Prüfungssachverhalte in der Prüfung des Jahresabschlusses Besonders wichtige Prüfungssachverhalte sind solche Sachverhalte, die nach unserem pflichtgemäßen Ermessen am bedeutsamsten in unserer Prüfung des Jahresabschlusses für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2020 waren. Diese Sachverhalte wurden im Zusammenhang mit unserer Prüfung des Jahresabschlusses als Ganzem und bei der Bildung unseres Prüfungsurteils hierzu berücksichtigt; wir geben kein gesondertes Prüfungsurteil zu diesen Sachverhalten ab. Aus unserer Sicht war folgender Sachverhalt am bedeutsamsten in unserer Prüfung: (1) Bewertung von Anteilen an verbundenen Unternehmen sowie von Forderungen gegen und Ausleihungen an diese verbundenen Unternehmen Unsere Darstellung dieses besonders wichtigen Prüfungssachverhalts haben wir wie folgt strukturiert:
Nachfolgend stellen wir den besonders wichtigen Prüfungssachverhalt dar: (1) Bewertung von Anteilen an verbundenen Unternehmen sowie von Forderungen gegen und Ausleihungen an diese verbundenen Unternehmen (1) Im Jahresabschluss der Gesellschaft werden unter dem Bilanzposten „Finanzanlagen“ Anteile an verbundenen Unternehmen in Höhe von € 224,0 Mio und Ausleihungen an verbundene Unternehmen von € 12,6 Mio ausgewiesen. Darüber hinaus werden Forderungen gegen diese verbundenen Unternehmen in Höhe von € 63,2 Mio ausgewiesen. Zusammen beträgt der Buchwert des Gesamtengagements € 299,8 Mio (85,6 % der Bilanzsumme). Die handelsrechtliche Bewertung von Anteilen an verbundenen Unternehmen, Forderungen gegen und Ausleihungen an verbundene Unternehmen richtet sich nach den Anschaffungskosten und dem niedrigeren beizulegenden Wert. Die Ermittlung der beizulegenden Werte erfolgt auf der Grundlage der Barwerte der erwarteten künftigen Zahlungsströme, die sich aus den von den gesetzlichen Vertretern erstellten Planungsrechnungen ergeben, mittels Discounted-Cash-flow-Modellen. Hierbei werden auch Erwartungen über die zukünftige Marktentwicklung und Annahmen über die Entwicklung makroökonomischer Einflussfaktoren sowie die erwarteten Auswirkungen der anhaltenden Corona-Krise auf die Geschäftstätigkeit der verbundenen Unternehmen berücksichtigt. Die Diskontierung erfolgt mittels der individuell ermittelten Kapitalkosten des jeweiligen verbundenen Unternehmens. Auf Basis der ermittelten Werte sowie weiterer Dokumentationen ergab sich für das Geschäftsjahr kein Abwertungsbedarf. Das Ergebnis dieser Bewertung ist in hohem Maße abhängig davon, wie die gesetzlichen Vertreter die künftigen Zahlungsströme einschätzen, sowie von den jeweils verwendeten Diskontierungszinssätzen und Wachstumsraten. Die Bewertung ist daher, auch vor dem Hintergrund der Auswirkungen der Corona-Krise, mit wesentlichen Unsicherheiten behaftet. Vor diesem Hintergrund und aufgrund der hohen Komplexität der Bewertung und der wesentlichen Bedeutung für die Vermögens- und Ertragslage der Gesellschaft war dieser Sachverhalt im Rahmen unserer Prüfung von besonderer Bedeutung. (2) Im Rahmen unserer Prüfung haben wir unter anderem das methodische Vorgehen der Gesellschaft zur Bewertung der Anteile an verbundenen Unternehmen, Forderungen gegen und Ausleihungen an diese verbundenen Unternehmen nachvollzogen. Wir haben insbesondere beurteilt, ob die beizulegenden Werte sachgerecht auf der Grundlage von Discounted-Cash-flow-Modellen unter Beachtung der relevanten Bewertungsstandards ermittelt wurden. Dabei haben wir uns unter anderem auf einen Abgleich mit allgemeinen und branchenspezifischen Markterwartungen sowie auf umfangreiche Erläuterungen der gesetzlichen Vertreter zu den wesentlichen Werttreibern gestützt, die den erwarteten Zahlungsströmen zugrunde liegen. Zudem haben wir die Einschätzung der gesetzlichen Vertreter hinsichtlich der Auswirkungen der Corona-Krise auf die Geschäftstätigkeit der verbundenen Unternehmen gewürdigt und deren Berücksichtigung bei der Ermittlung der erwarteten Zahlungsströme nachvollzogen. Mit der Kenntnis, dass bereits relativ geringe Veränderungen des verwendeten Diskontierungszinssatzes und der Wachstumsrate werterheblich sein können, haben wir uns intensiv mit den bei der Bestimmung des verwendeten Diskontierungszinssatzes herangezogenen Parametern beschäftigt und das Berechnungsschema nachvollzogen. Abschließend haben wir beurteilt, ob die so ermittelten Werte zutreffend dem entsprechenden Buchwert gegenübergestellt wurden, um einen etwaigen Wertberichtigungs- oder Zuschreibungsbedarf zu ermitteln. Die von den gesetzlichen Vertretern angewandten Bewertungsparameter und zugrunde gelegten Bewertungsannahmen sind unter Berücksichtigung der verfügbaren Informationen aus unserer Sicht insgesamt geeignet, um die Bewertung der Anteile an verbundenen Unternehmen sowie der Forderungen gegen und der Ausleihungen an diese verbundenen Unternehmen sachgerecht vorzunehmen. (3) Die Angaben der Gesellschaft zu den Finanzanlagen und zu den Forderungen gegen verbundene Unternehmen sind in den Abschnitten 1.1 und 2.1 des Anhangs enthalten. Sonstige Informationen Die gesetzlichen Vertreter sind für die sonstigen Informationen verantwortlich. Die sonstigen Informationen umfassen die folgenden von uns vor Datum dieses Bestätigungsvermerks erlangten nicht inhaltlich geprüften Bestandteile des Lageberichts:
Die Publikation "Jahresabschluss zum 31.12.2020" wird uns voraussichtlich nach dem Datum des Bestätigungsvermerks zur Verfügung gestellt. Unsere Prüfungsurteile zum Jahresabschluss und zum Lagebericht erstrecken sich nicht auf die sonstigen Informationen, und dementsprechend geben wir weder ein Prüfungsurteil noch irgendeine andere Form von Prüfungsschlussfolgerung hierzu ab. Im Zusammenhang mit unserer Prüfung haben wir die Verantwortung, die sonstigen Informationen zu lesen und dabei zu würdigen, ob die sonstigen Informationen
Verantwortung der gesetzlichen Vertreter und des Aufsichtsrats für den Jahresabschluss und den Lagebericht Die gesetzlichen Vertreter sind verantwortlich für die Aufstellung des Jahresabschlusses, der den deutschen handelsrechtlichen Vorschriften in allen wesentlichen Belangen entspricht, und dafür, dass der Jahresabschluss unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Gesellschaft vermittelt. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die internen Kontrollen, die sie in Übereinstimmung mit den deutschen Grundsätzen ordnungsmäßiger Buchführung als notwendig bestimmt haben, um die Aufstellung eines Jahresabschlusses zu ermöglichen, der frei von wesentlichen - beabsichtigten oder unbeabsichtigten - falschen Darstellungen ist. Bei der Aufstellung des Jahresabschlusses sind die gesetzlichen Vertreter dafür verantwortlich, die Fähigkeit der Gesellschaft zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu beurteilen. Des Weiteren haben sie die Verantwortung, Sachverhalte in Zusammenhang mit der Fortführung der Unternehmenstätigkeit, sofern einschlägig, anzugeben. Darüber hinaus sind sie dafür verantwortlich, auf der Grundlage des Rechnungslegungsgrundsatzes der Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu bilanzieren, sofern dem nicht tatsächliche oder rechtliche Gegebenheiten entgegenstehen. Außerdem sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die Aufstellung des Lageberichts, der insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Gesellschaft vermittelt sowie in allen wesentlichen Belangen mit dem Jahresabschluss in Einklang steht, den deutschen gesetzlichen Vorschriften entspricht und die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend darstellt. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die Vorkehrungen und Maßnahmen (Systeme), die sie als notwendig erachtet haben, um die Aufstellung eines Lageberichts in Übereinstimmung mit den anzuwendenden deutschen gesetzlichen Vorschriften zu ermöglichen, und um ausreichende geeignete Nachweise für die Aussagen im Lagebericht erbringen zu können. Der Aufsichtsrat ist verantwortlich für die Überwachung des Rechnungslegungsprozesses der Gesellschaft zur Aufstellung des Jahresabschlusses und des Lageberichts. Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts Unsere Zielsetzung ist, hinreichende Sicherheit darüber zu erlangen, ob der Jahresabschluss als Ganzes frei von wesentlichen - beabsichtigten oder unbeabsichtigten - falschen Darstellungen ist, und ob der Lagebericht insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Gesellschaft vermittelt sowie in allen wesentlichen Belangen mit dem Jahresabschluss sowie mit den bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnissen in Einklang steht, den deutschen gesetzlichen Vorschriften entspricht und die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend darstellt, sowie einen Bestätigungsvermerk zu erteilen, der unsere Prüfungsurteile zum Jahresabschluss und zum Lagebericht beinhaltet. Hinreichende Sicherheit ist ein hohes Maß an Sicherheit, aber keine Garantie dafür, dass eine in Übereinstimmung mit § 317 HGB und der EU-APrVO unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführte Prüfung eine wesentliche falsche Darstellung stets aufdeckt. Falsche Darstellungen können aus Verstößen oder Unrichtigkeiten resultieren und werden als wesentlich angesehen, wenn vernünftigerweise erwartet werden könnte, dass sie einzeln oder insgesamt die auf der Grundlage dieses Jahresabschlusses und Lageberichts getroffenen wirtschaftlichen Entscheidungen von Adressaten beeinflussen. Während der Prüfung üben wir pflichtgemäßes Ermessen aus und bewahren eine kritische Grundhaltung. Darüber hinaus
Wir erörtern mit den für die Überwachung Verantwortlichen unter anderem den geplanten Umfang und die Zeitplanung der Prüfung sowie bedeutsame Prüfungsfeststellungen, einschließlich etwaiger Mängel im internen Kontrollsystem, die wir während unserer Prüfung feststellen. Wir geben gegenüber den für die Überwachung Verantwortlichen eine Erklärung ab, dass wir die relevanten Unabhängigkeitsanforderungen eingehalten haben, und erörtern mit ihnen alle Beziehungen und sonstigen Sachverhalte, von denen vernünftigerweise angenommen werden kann, dass sie sich auf unsere Unabhängigkeit auswirken, und die hierzu getroffenen Schutzmaßnahmen. Wir bestimmen von den Sachverhalten, die wir mit den für die Überwachung Verantwortlichen erörtert haben, diejenigen Sachverhalte, die in der Prüfung des Jahresabschlusses für den aktuellen Berichtszeitraum am bedeutsamsten waren und daher die besonders wichtigen Prüfungssachverhalte sind. Wir beschreiben diese Sachverhalte im Bestätigungsvermerk, es sei denn, Gesetze oder andere Rechtsvorschriften schließen die öffentliche Angabe des Sachverhalts aus. SONSTIGE GESETZLICHE UND ANDERE RECHTLICHE ANFORDERUNGEN Vermerk über die Prüfung der für Zwecke der Offenlegung erstellten elektronischen Wiedergaben des Jahresabschlusses und des Lageberichts nach § 317 Abs. 3b HGB Prüfungsurteil Wir haben gemäß § 317 Abs. 3b HGB eine Prüfung mit hinreichender Sicherheit durchgeführt, ob die in der beigefügten Datei Pfeiffer Vacuum Technology AG_EA+LB_ESEF_2020-12-31.zip enthaltenen und für Zwecke der Offenlegung erstellten Wiedergaben des Jahresabschlusses und des Lageberichts (im Folgenden auch als „ESEF-Unterlagen“ bezeichnet) den Vorgaben des § 328 Abs. 1 HGB an das elektronische Berichtsformat („ESEF-Format“) in allen wesentlichen Belangen entsprechen. In Einklang mit den deutschen gesetzlichen Vorschriften erstreckt sich diese Prüfung nur auf die Überführung der Informationen des Jahresabschlusses und des Lageberichts in das ESEF-Format und daher weder auf die in diesen Wiedergaben enthaltenen noch auf andere in der oben genannten Datei enthaltene Informationen. Nach unserer Beurteilung entsprechen die in der oben genannten beigefügten Datei enthaltenen und für Zwecke der Offenlegung erstellten Wiedergaben des Jahresabschlusses und des Lageberichts in allen wesentlichen Belangen den Vorgaben des § 328 Abs. 1 HGB an das elektronische Berichtsformat. Über dieses Prüfungsurteil sowie unsere im voranstehenden „Vermerk über die Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts“ enthaltenen Prüfungsurteile zum beigefügten Jahresabschluss und zum beigefügten Lagebericht für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2020 hinaus geben wir keinerlei Prüfungsurteil zu den in diesen Wiedergaben enthaltenen Informationen sowie zu den anderen in der oben genannten Datei enthaltenen Informationen ab. Grundlage für das Prüfungsurteil Wir haben unsere Prüfung der in der oben genannten beigefügten Datei enthaltenen Wiedergaben des Jahresabschlusses und des Lageberichts in Übereinstimmung mit § 317 Abs. 3b HGB unter Beachtung des Entwurfs des IDW Prüfungsstandards: Prüfung der für Zwecke der Offenlegung erstellten elektronischen Wiedergaben von Abschlüssen und Lageberichten nach § 317 Abs. 3b HGB (IDW EPS 410) und des International Standard on Assurance Engagements 3000 (Revised) durchgeführt. Unsere Verantwortung danach ist im Abschnitt „Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung der ESEF-Unterlagen“ weitergehend beschrieben. Unsere Wirtschaftsprüferpraxis hat die Anforderungen an das Qualitätssicherungssystem des IDW Qualitätssicherungsstandards: Anforderungen an die Qualitätssicherung in der Wirtschaftsprüferpraxis (IDW QS 1) angewendet. Verantwortung der gesetzlichen Vertreter und des Aufsichtsrats für die ESEF-Unterlagen Die gesetzlichen Vertreter der Gesellschaft sind verantwortlich für die Erstellung der ESEF-Unterlagen mit den elektronischen Wiedergaben des Jahresabschlusses und des Lageberichts nach Maßgabe des § 328 Abs. 1 Satz 4 Nr. 1 HGB. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter der Gesellschaft verantwortlich für die internen Kontrollen, die sie als notwendig erachten, um die Erstellung der ESEF-Unterlagen zu ermöglichen, die frei von wesentlichen - beabsichtigten oder unbeabsichtigten - Verstößen gegen die Vorgaben des § 328 Abs. 1 HGB an das elektronische Berichtsformat sind. Die gesetzlichen Vertreter der Gesellschaft sind zudem verantwortlich für die Einreichung der ESEF-Unterlagen zusammen mit dem Bestätigungsvermerk und dem beigefügten geprüften Jahresabschluss und geprüften Lagebericht sowie weiteren offenzulegenden Unterlagen beim Betreiber des Bundesanzeigers. Der Aufsichtsrat ist verantwortlich für die Überwachung der Erstellung der ESEF-Unterlagen als Teil des Rechnungslegungsprozesses. Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung der ESEF-Unterlagen Unsere Zielsetzung ist, hinreichende Sicherheit darüber zu erlangen, ob die ESEF-Unterlagen frei von wesentlichen - beabsichtigten oder unbeabsichtigten - Verstößen gegen die Anforderungen des § 328 Abs. 1 HGB sind. Während der Prüfung üben wir pflichtgemäßes Ermessen aus und bewahren eine kritische Grundhaltung. Darüber hinaus
Übrige Angaben gemäß Artikel 10 EU- APrVO Wir wurden von der Hauptversammlung am 20. Mai 2020 als Abschlussprüfer gewählt. Wir wurden am 30. Oktober 2020 vom Aufsichtsrat beauftragt. Wir sind ununterbrochen seit dem Geschäftsjahr 2018 als Abschlussprüfer der Pfeiffer Vacuum Technology AG, Aßlar, tätig. Wir erklären, dass die in diesem Bestätigungsvermerk enthaltenen Prüfungsurteile mit dem zusätzlichen Bericht an den Prüfungsausschuss nach Artikel 11 EU-APrVO (Prüfungsbericht) in Einklang stehen. VERANTWORTLICHER WIRTSCHAFTSPRÜFER Der für die Prüfung verantwortliche Wirtschaftsprüfer ist Christian Kwasni.
Frankfurt am Main, den 12. März 2021 PricewaterhouseCoopers GmbH Christian Kwasni, Wirtschaftsprüfer Daniel Spengemnann, Wirtschaftsprüfer Bericht des Aufsichtsrats über das Geschäftsjahr 2020Sehr geehrte Aktionärinnen und Aktionäre, die Pfeiffer Vacuum Technology AG hat auch im Geschäftsjahr 2020 den 2018 eingeleiteten, umfassenden Transformationsprozess hin zu einem globalen, integrierten und agilen Unternehmen erfolgreich weiterverfolgt. Dabei hat der Aufsichtsrat den Vorstand eng begleitet. Im Übrigen bildeten - neben der strategischen Entwicklung des Unternehmens und der fortlaufenden Befassung mit der Umsatz- und Ergebnisentwicklung der Gesellschaft und der Finanz- und Ertragslage des Konzerns - die Neuordnung der Geschäftsführungsstruktur und der personellen Zusammensetzung des Vorstands, der Umgang mit den Auswirkungen der COVID19-Pandemie, die Fortentwicklung der Produktionsstandorte weltweit, die Erarbeitung eines Vergütungssystems für den Vorstand und die Befassung mit dem grundlegend überarbeiteten Deutschen Corporate Governance Kodex in seiner am 20. März 2020 veröffentlichten Fassung (DCGK) wichtige Themen der Arbeit des Aufsichtsrats im abgelaufenen Geschäftsjahr. Sämtliche Aufgaben, die dem Aufsichtsrat nach Gesetz und Satzung obliegen, hat er auch im Geschäftsjahr 2020 ordnungsgemäß und sorgfältig wahrgenommen. Er hat die Geschäftsführung des Vorstands gewissenhaft und kontinuierlich überwacht, die strategische Weiterentwicklung des Unternehmens und wesentliche Einzelmaßnahmen mit dem Blick auf eine nachhaltige Wertschöpfung beratend begleitet und sich auf der Basis der Vorstandsberichte von der Recht- und Zweckmäßigkeit sowie der Wirtschaftlichkeit der Geschäftsführung des Vorstands überzeugt. Bei seiner Tätigkeit hat sich der Aufsichtsrat teilweise der Unterstützung durch externe Experten bedient. Zusammenarbeit zwischen Aufsichtsrat und Vorstand Der Vorstand hat den Aufsichtsrat bzw. die Aufsichtsratsvorsitzende regelmäßig, umfassend und unverzüglich über das Wettbewerbsumfeld, die geplante Geschäftspolitik und alle strategischen und herausragend wichtigen operativen Entscheidungen informiert. In gleicher Weise hat der Vorstand dem Aufsichtsrat die wichtigsten Kennzahlen finanzieller und nichtfinanzieller Art als Grundlage der Beurteilung der wirtschaftlichen und strategischen Situation der Gesellschaft vorgelegt und mit diesem erörtert. In den Sitzungen des Aufsichtsrats hat der Vorstand mündlich und schriftlich berichtet und Fragen des Aufsichtsrats beantwortet. Auch außerhalb der Sitzungen hat auf der Grundlage regelmäßiger Berichte zur wirtschaftlichen Entwicklung und zu den besonders wichtigen Vorgängen in der Gesellschaft und im Konzern ein intensiver Informationsaustausch mit dem Aufsichtsrat stattgefunden. Die Berichterstattung des Vorstands entsprach den vom Gesetz, den Grundsätzen guter Corporate Governance und den vom Aufsichtsrat gestellten Anforderungen, die der Aufsichtsrat im Mai 2020 in einer speziellen Informationsordnung für den Vorstand konkretisiert hat. Über zustimmungspflichtige Geschäfte hat der Aufsichtsrat entschieden, nachdem diese sorgfältig geprüft und mit dem Vorstand erörtert worden waren. Personelle Veränderungen im Vorstand und Zusammensetzung des Aufsichtsrats Mit Ablauf des 30. September 2020 hat Frau Nathalie Benedikt im Einvernehmen mit dem Aufsichtsrat ihr Vorstandsamt niedergelegt. Mit Ablauf des 31. Dezember 2020 ist Herr Dr. Eric Taberlet planmäßig aus dem Vorstand ausgeschieden. Nachdem Herr Wolfgang Ehrk mit Wirkung zum 1. Januar 2020 zum Mitglied des Vorstands bestellt worden war, hat der Aufsichtsrat mit Wirkung zum 1. Oktober 2020 Frau Dr. Britta Giesen für die Zeit bis zum 31. Dezember 2023 zum Mitglied des Vorstands bestellt und damit die personelle Neuordnung des Vorstands abgeschlossen. Im Rahmen der neugeordneten Geschäftsführungsstruktur, die der Aufsichtsrat mit Wirkung zum 1. Januar 2021 im Juni 2020 mit dem Vorstand abgestimmt und verabschiedet hat, wird der auf zwei Mitglieder verkleinerte Vorstand zukünftig von einem Group Executive Committee unterstützt. Im Aufsichtsrat hat es im Berichtsjahr keine Veränderung gegeben; ihm gehören unverändert an: Auf Seiten der Anteilseignervertreter
sowie als Arbeitnehmervertreter
Die Amtszeit der amtierenden Mitglieder des Aufsichtsrats endet mit Ablauf der ordentlichen Hauptversammlung 2021. Der Frauenanteil beträgt im Aufsichtsrat 16,7% und im Vorstand 50%, jeweils stichtagsbezogen zum Zeitpunkt der Berichtsabgabe am 22. März 2021. Sitzungen des Aufsichtsrats und Themen der Aufsichtsarbeit Im Geschäftsjahr 2020 hat sich der Aufsichtsrat in insgesamt 18 Sitzungen, die pandemiebedingt ganz überwiegend per Videokonferenz durchgeführt wurden, intensiv mit der aktuellen Lage der Gesellschaft und des Konzerns befasst. Er hat sich mit allen für das Unternehmen wichtigen Fragen auseinandergesetzt und diese mit dem Vorstand eingehend erörtert. Daneben fanden Sitzungen der Ausschüsse des Aufsichtsrats statt. Außerhalb der Sitzungen sind eine Reihe von Beschlüssen im schriftlichen Umlaufverfahren gefasst worden. An den Plenumssitzungen haben die Mitglieder des Vorstands teilgenommen, sofern nicht Themen auf der Tagesordnung standen, die sachgerecht ohne Anwesenheit des Vorstands zu behandeln waren; regelmäßig hat der Aufsichtsrat deshalb auch ohne Beisein der Vorstandsmitglieder getagt. Die wesentlichen Themen und Beschlussgegenstände des Aufsichtsrats im abgelaufenen Geschäftsjahr waren wie folgt: In seiner Sitzung am 22. Januar 2020 befasste sich der Aufsichtsrat mit der Strategie und mit der Zusammenarbeit mit der Busch-Gruppe auf der Grundlage des Relationship Agreement. Er hat sich zum erreichten Stand vom Vorstand berichten lassen und diesen eingehend mit dem Vorstand erörtert. Gegenstand der Sitzung war außerdem das Budget 2020. Der Aufsichtsrat hat in dieser Sitzung darüber hinaus zur Unterstützung der neu in den Aufsichtsrat eingetretenen Arbeitnehmervertreter und zur Orientierung des Gesamtaufsichtsrats eine Schulungsveranstaltung durchgeführt, die von einem externen Rechtsexperten moderiert wurde. Dabei bildeten die gesetzlichen Neuregelungen zur Organvergütung und zu Geschäften mit nahestehenden Personen einen Schwerpunkt. Behandelt wurde außerdem die Neufassung des Deutschen Corporate Governance Kodex. In seiner Sitzung am 19. Februar 2020 befasste sich der Aufsichtsrat mit dem vorläufigen Geschäftsergebnis 2019 und der voraussichtlichen Gewinnverwendung 2019. In seiner Sitzung am 23. März 2020 erörterte der Aufsichtsrat den Entwurf für eine Neufassung der Geschäftsordnung für den Aufsichtsrat und verabschiedete diese. Die Geschäftsordnung des Aufsichtsrats ist auf der Webseite der Gesellschaft zugänglich. In seiner Sitzung am 24. März 2020 ließ sich der Aufsichtsrat von dem Vorstand dessen Vorschlag für die Verwendung des Bilanzgewinns 2019 erläutern und erörterte diesen mit dem Vorstand. In seiner Sitzung am 25. März 2020 hat sich der Aufsichtsrat im Beisein von Vertretern des Abschlussprüfers mit dem Jahresabschluss und dem nach den International Financial Reporting Standards (IFRS) erstellten Konzernabschluss der Gesellschaft für das Geschäftsjahr 2019, dem Vorschlag des Vorstands zur Dividendenausschüttungsquote und Kapitalverwendung, dem Lagebericht und dem Konzernlagebericht für das Geschäftsjahr 2019, dem nichtfinanziellen Konzernbericht, dem Bericht des Vorstands über die Beziehungen zu verbundenen Unternehmen sowie den Prüfungsberichten des Abschlussprüfers befasst und diese eingehend mit dem Abschlussprüfer erörtert. Nach sorgfältiger Prüfung der insoweit vorliegenden Unterlagen hat der Aufsichtsrat beschlossen, den Jahresabschluss und den Konzernabschluss für 2019 zu billigen, sich dem Gewinnverwendungsvorschlag des Vorstands an die Hauptversammlung anzuschließen, die nichtfinanzielle Erklärung der Gesellschaft für das Jahr 2019 zu billigen und dem Bericht des Vorstands über die Beziehung zu verbundenen Unternehmen für 2019 zuzustimmen. Darüber hinaus hat der Aufsichtsrat den Bericht des Aufsichtsrats nach § 171 AktG verabschiedet. In dieser Sitzung ließ sich der Aufsichtsrat von dem Vorstand außerdem die Ergebnisse der Risikobewertung für 2019 erläutern und erörterte den dazu vorgelegten Risiko-Management-Bericht mit dem Vorstand. Darüber hinaus diskutierte der Aufsichtsrat mit dem Vorstand den Entwurf für die Agenda der Hauptversammlung 2020 und schloss sich diesem nach eingehender Diskussion an. Gegenstand der Sitzung war außerdem ein Statusbericht des Vorstands über die Fortentwicklung der Produktionsstandorte weltweit, die der Aufsichtsrat eingehend mit dem Vorstand erörterte. Darüber hinaus fasste der Aufsichtsrat Beschluss über die Ziele (KPIs) für 2020 im Rahmen der kurz- und langfristig variablen Bestandteile der Vorstandsvergütung. Mit im Umlaufverfahren gefassten Beschluss am 30. März 2020 hat der Aufsichtsrat, gestützt auf die Empfehlung des Prüfungsausschusses, beschlossen, der Hauptversammlung vorzuschlagen, die PricewaterhouseCoopers GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Frankfurt am Main zum Abschlussprüfer und Konzernabschlussprüfer für das Geschäftsjahr 2020 zu bestellen. In seiner Sitzung am 6. April 2020 hat der Aufsichtsrat zusammen mit der Einladung zur Hauptversammlung 2020 die Beschlussvorschläge an die Hauptversammlung verabschiedet. Zugleich hat er zugestimmt, die Hauptversammlung als virtuelle Hauptversammlung durchzuführen, um der aktuellen Infektionslage Rechnung zu tragen und den bestmöglichen Schutz vor Infektionen für alle Beteiligten zu gewährleisten. Mit im Umlaufverfahren gefassten Beschluss vom 20. April 2020 hat der Aufsichtsrat der Durchführung von Maßnahmen zur Implementierung eines SAP-CRM-Systems sowie der diesbezüglichen Lizenzanschaffung zugestimmt. In seiner Sitzung am 4. Mai 2020 hat sich der Aufsichtsrat mit den Quartalszahlen Q 1/2020, der CSR-Strategie, dem Stand der Umsetzung des Relationship Agreement mit der Busch-Gruppe sowie mit dem Thema M&A befasst und eingehend mit dem Vorstand erörtert. In einer weiteren Sitzung am selben Tag hat der Aufsichtsrat die Zielerreichung der Mitglieder des Vorstands im Rahmen der variablen Vergütungsbestandteile im Jahr 2019 diskutiert. Mit Umlaufbeschluss vom 12. Mai 2020 hat der Aufsichtsrat eine Neufassung der Geschäftsordnung für den Vorstand verabschiedet und zugleich Beschluss über eine Informationsordnung für den Vorstand gefasst. Gestützt auf eine Empfehlung des Personalausschusses hat der Aufsichtsrat darüber hinaus Feststellungen über die Zielerreichung der Vorstandsmitglieder im Rahmen der variablen Vergütungsbestandteile für das Geschäftsjahr 2019 getroffen. In seiner Sitzung am 10. Juni 2020 hat sich der Aufsichtsrat mit der zukünftigen Vorstandsstruktur, der Bestellung eines neuen CEO sowie weiteren Veränderungen im Vorstand befasst.. Auf der Grundlage dieser Befassung und gestützt auf eine Empfehlung des Personalausschusses hat der Aufsichtsrat über die Bestellung von Frau Dr. Britta Giesen als Vorstandsmitglied (mit Wirkung ab dem 1. Oktober 2020) und zukünftige Vorstandsvorsitzende (ab dem 1. Januar 2021) Beschluss gefasst sowie dem Abschluss eines Vorstandsdienstvertrages mit Frau Dr. Giesen zugestimmt. Gegenstände der Sitzung am 6. Juli 2020 waren auf der Grundlage der aktuellen Geschäftsentwicklung die Erörterungen einer Anpassung des Investitions- und Capex-Budgets 2018 bis 2020. Darüber hinaus erörterte der Aufsichtsrat mit dem Vorstand eine Adjustierung der Finanzplanung im Hinblick auf die Einflüsse aufgrund der COVID-Pandemie, der aktuelle Marktsituation und der Zusammenarbeit mit Busch. In diesem Zusammenhang stimmte der Aufsichtsrat einer Verschiebung verschiedener Investitionsprojekte zu. Darüber hinaus erteilte der Aufsichtsrat seine Zustimmung zu einem zustimmungsbedürftigen Rechtsgeschäft in China und zu weiteren Rechtsgeschäften. In dieser Sitzung erörterte der Aufsichtsrat mit dem Vorstand darüber hinaus den Stand der Zusammenarbeit mit der Busch-Gruppe auf der Grundlage des Relationship Agreements und befasste sich auf der Grundlage einer Präsentation des Global Head of Compliance mit der aktuellen Compliance in der Unternehmensgruppe. Mit Umlaufbeschluss vom 10. Juli 2020 erteilte der Aufsichtsrat seine Zustimmung zu einem weiteren zustimmungsbedürftigen Rechtsgeschäft. Gegenstand der Sitzung am 3. August 2020 waren die Ergebnisse im zweiten Quartal des laufenden Geschäftsjahres, die eingehend mit dem Vorstand erörtert und analysiert wurden. Darüber hinaus befasste sich der Aufsichtsrat mit dem Stand laufender IT-Projekte. In seiner Sitzung am 3. September 2020 hat sich der Aufsichtsrat neben einer Reihe von Themen des operativen Geschäfts mit der Entwicklung der Krankenquote und der Auslastung der Produktionskapazitäten befasst. Darüber hinaus war neuerlich die Fortentwicklung der Produktionsstandorte weltweit ein Schwerpunkt der Erörterung. In seiner Sitzung am 17. September 2020 hat der Aufsichtsrat sich zu dem Stand des Verfahrens mit dem vormaligen Vorstandsvorsitzenden Manfred Bender berichten lassen. In seiner Sitzung am 30. September 2020 hat der Aufsichtsrat dem Ausscheiden von Frau Nathalie Benedikt zum Ablauf desselben Tages und dem Abschluss einer Aufhebungsvereinbarung mit ihr zugestimmt. In seiner Sitzung am 1. Oktober 2020 befasste sich der Aufsichtsrat neben der Erörterung der laufenden Zahlen mit organisatorischen Themen sowie dem Stand der Kooperation mit der Busch-Gruppe. In seiner Sitzung am 2. November 2020 befasste sich der Aufsichtsrat mit dem Compliance-Management-System, mit den laufenden Zahlen und mit dem Finanzkalender 2021. Wesentlicher Schwerpunkt der Sitzung war im Übrigen die Erörterung und Beschlussfassung über die Entsprechenserklärung zum Deutschen Corporate Governance Kodex nach § 161 AktG. In dieser Sitzung hat der Aufsichtsrat außerdem entsprechend der Empfehlung des Deutschen Corporate Governance Kodex die Effizienz seiner Tätigkeit kritisch überprüft. Die Sitzung fand unter Mitwirkung eines externen Corporate Governance-Experten statt. Die eingehende Erörterung konnte mit dem Ergebnis abgeschlossen werden, dass sich die Organisation des Aufsichtsrats und seiner Ausschüsse als sachgerecht und effizient darstellt. Am 16. November 2020 hat der Aufsichtsrat sodann im Umlaufverfahren beschlossen, die am 4. November veröffentlichte Entsprechenserklärung vorsorglich um Angaben zur aktuellen Vergütung des Vorstands zu ergänzen. In der Sitzung am 19. November 2020 präsentierte der Vorstand das Budget für 2021. Auf dieser Grundlage wurden namentlich die GuV-Planung, die Bilanzplanung, die Cash-Flow-Planung, die Investitionsplanung, die Personalplanung und die Planung des Return on Investment für 2021 mit dem Vorstand diskutiert. Nach eingehender Erörterung genehmigte der Aufsichtsrat das für 2021 vorgelegte Budget. Weiterer Schwerpunkt der Sitzung war wiederum die Fortentwicklung der Produktionsstandorte weltweit, zu dem der Vorstand ein Update zu der aktuellen Planung vorstellte, das eingehend erörtert wurde. In seiner Sitzung am 16. Dezember 2020 hat sich der Aufsichtsrat von einem externen Rechtsexperten, anknüpfend an die Schulungsveranstaltung vom Januar, den durch das Gesetz und die Empfehlungen des Deutschen Corporate Governance Kodex gesetzten Rahmen für die Vergütung der Vorstandsmitglieder erläutern lassen und mit diesem den Vorschlag für ein System für die Vergütung der Vorstandsmitglieder eingehend erörtert. In dieser Sitzung hat sich der Aufsichtsrat außerdem mit einer im Wesentlichen nur redaktionellen, der Neufassung des Corporate Governance Kodex geschuldeten Anpassung des Kompetenzprofils für den Aufsichtsrat sowie mit dem Vorschlag für eine Neuordnung der Vergütung des Aufsichtsrats befasst. Darüber hinaus hat der Aufsichtsrat die Parameter für die Zielvorgaben für die Mitglieder des Vorstands im Rahmen der Jahrestantieme und des langfristigen Incentive-Programms für den 2021 beginnenden Zeitraum erörtert. Mit Umlaufbeschluss hat der Aufsichtsrat am 28. Dezember 2020 sodann die Zielparameter im Rahmen der Jahrestantieme 2021 und für die 2021 beginnende Dreijahres-Periode des LTI für die Vorstandsmitglieder festgelegt sowie Beschluss über die Feststellung des Ausgangs-EBITDA 2020 für den LTI beschlossen. Sitzungspräsenz Auch im Geschäftsjahr 2020 lag die Präsenzquote der Aufsichtsratsmitglieder bei den Sitzungen des Plenums und der Ausschüsse bei annährend 100 %. Im Einzelnen war die Präsenz wie folgt:
Ausschüsse des Aufsichtsrats Die Tätigkeit des Aufsichtsrats wurde auch im Geschäftsjahr 2020 durch seine Ausschüsse begleitet und vorbereitend unterstützt. Eingesetzt waren der Personalausschuss, der Nominierungsausschuss, der Prüfungsausschuss sowie der Ausschuss für die Beziehungen zu nahestehenden Personen (RPT-Ausschuss). Die Aufgaben und Kompetenzen der Ausschüsse sind in der Geschäftsordnung des Aufsichtsrats bestimmt, die auf der Internetseite der Gesellschaft zugänglich ist. Die personelle Zusammensetzung der Ausschüsse des Aufsichtsrats war im Berichtszeitraum wie folgt: Personalausschuss
Nominierungsausschuss
Prüfungsausschuss
RPT-Ausschuss
Der Personalausschuss trat im Geschäftsjahr 2020 zu insgesamt vierzehn Sitzungen zusammen. Im Mittelpunkt seiner Sitzungen im ersten Halbjahr 2020 standen die Ermittlung der Zielerreichung im Rahmen der variablen Vergütungsbestandteile des Vorstands im Geschäftsjahr 2019, deren kritische Erörterung mit den Vorstandsmitgliedern und die Vorbereitung entsprechender Beschlussempfehlungen an den Gesamtaufsichtsrat. Außerdem befasste sich der Personalausschuss mit dem Fortgang der Suche nach einem neuen CEO. Wesentlicher Gegenstand mehrerer Sitzungen des Personalausschusses im Zweiten Halbjahr 2020 war die Erörterung der Zielparameter für die variablen Vergütungsbestandteile der Vorstandsmitglieder für die mit dem 1. Januar 2021 beginnenden Bemessungsperioden im Rahmen der variablen Kurz- und Langfristkomponenten der Vorstandsvergütung und das Ausgang-EBITDA 2020 für den LTI sowie die Vorbereitung entsprechender Beschlussvorschläge an das Plenum. Dabei bildete die Frage einer Verankerung von Nachhaltigkeitszielen in den Zielparametern einen wichtigen Diskussionspunkt. In zwei Sitzungen im Dezember 2020 befasste sich der Personalausschuss außerdem eingehend mit der Vorbereitung eines Systems für die Vorstandsvergütung, das den neuen Vorgaben in § 87a AktG und den Empfehlungen des neu gefassten Deutschen Corporate Governance Kodex (mit Ausnahme von G.10) Rechnung trägt. Darüber hinaus erörterte der Personalausschuss einen Vorschlag zu Neuordnung der Vergütung des Aufsichtsrats. Der Prüfungsausschuss tagte am 25. März und 2. November 2020. An beiden Sitzungen nahmen Vertreter des Abschlussprüfers teil. In seiner Sitzung am 25. März 2020 hat der Ausschuss zur Vorbereitung der Befassung im Plenum den Jahresabschluss und den Konzernabschluss der Gesellschaft für das Geschäftsjahr 2019, den Vorschlag des Vorstands für die Dividendenausschüttungsquote und zur Kapitalverwendung, den Lagebericht und den Konzernlagebericht für das Geschäftsjahr 2019 sowie die Prüfungsberichten des Abschlussprüfers geprüft und diese mit dem Abschlussprüfer ausführlich besprochen. In der Sitzung am 2. November 2020 hat der Ausschuss, anknüpfend an den regelmäßigen Kontakt mit dem Abschlussprüfer, mit diesem den Ablauf und Umfang der Prüfung für das Geschäftsjahr 2020, die Prüfungsschwerpunkte und besondere Fragen der Prüfung besprochen und festgelegt. Darüber hinaus wurde beschlossen, den Abschlussprüfer wie im Vorjahr auch mit der Prüfung der nichtfinanziellen Erklärung zu beauftragen. Der Ausschuss für Related Party Transactions (RPT-Ausschuss) tagte am 2. November 2020. An der Sitzung nahm für den Vorstand auch die Vorstandsvorsitzende Frau Dr. Britta Giesen teil, außerdem ein Vertreter der KPMG AG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, die mit der Unterstützung bei der Umsetzung des Relationship Agreements mit der Busch SE und der sachverständigen Begleitung von Transaktionen mit der Busch-Gruppe beauftragt ist, um deren Fremdvergleichskonformität sicherzustellen. Nach den von KPMG bestätigten Feststellungen des Vorstands wurde der nach § 111b AktG maßgebliche Schwellenwert für zustimmungsbedürftige Rechtsgeschäfte bisher nicht überschritten. In diesem Zusammenhang wurde das Konzept zur fremdüblichen Bepreisung relevanter Geschäftsvorfälle sowie die Struktur zur Identifikation und Evaluation der zu prüfenden Sachverhalte erläutert. Gegenstand der Erörterung war außerdem der aktuelle Stand der Zusammenarbeit mit Busch. Sitzungen des Nominierungsausschusses fanden im Geschäftsjahr 2020 nicht statt. Corporate Governance Der Aufsichtsrat bekennt sich zu den Grundsätzen einer guten Unternehmensführung. Er hat sich hiermit auch im Geschäftsjahr 2020 eingehend befasst. Seinen Ausdruck findet dies in der weitgehenden Anerkennung und Befolgung der Empfehlungen des Deutschen Corporate Governance Kodex. Für die Pfeiffer Vacuum Technology AG gilt als börsennotiertes Unternehmen § 161 Abs. 1 des Aktiengesetzes. Danach haben Vorstand und Aufsichtsrat jährlich zu erklären, dass den Empfehlungen des Deutschen Corporate Governance Kodex entsprochen wurde und wird oder welche Empfehlungen nicht angewendet wurden oder werden und warum nicht. Vorstand und Aufsichtsrat haben am 4. November 2020 die turnusgemäße Entsprechenserklärung abgegeben und diese am 19. November vorsorglich um Angaben zur aktuellen Vorstandsvergütung ergänzt. Nachdem der Aufsichtsrat in seiner Sitzung am 28. Januar 2021 das System für die Vorstandsvergütung nach § 87a AktG verabschiedet hatte, konnte der diesbezügliche Vorbehalt in der Entsprechenserklärung 4. November 2020 entfallen. Die Entsprechenserklärung wurde demgemäß am 29. Januar 2021 aktualisiert. Die Erklärungen nach § 161 AktG sind auf der Internetseite der Gesellschaft zugänglich und zudem Bestandteil der Erklärung zur Unternehmensführung. Nach der Empfehlung E.1 des Deutschen Corporate Governance Kodex soll jedes Aufsichtsratsmitglied Interessenkonflikte unverzüglich offenlegen. Anlässe zur Offenlegung tatsächlicher oder potenzieller Interessenkonflikte sind im Berichtsjahr nicht aufgetreten. Zur Bewältigung des in der Person von Frau Ayla Busch bestehenden potenziellen Interessenkonflikts bei der Beratung und Kontrolle des Vorstands bei Rechtsgeschäften mit Unternehmen der Busch-Gruppe und bei der Umsetzung des mit der Busch SE abgeschlossenen Relationship Agreements hat der Aufsichtsrat bereits im November 2019 einen speziellen Ausschuss für Related Party Transactions, den sog. RPT-Ausschuss, eingesetzt, dem Frau Ayla Busch nicht angehört. Jahres- und Konzernabschluss, Abschlussprüfung, Abhängigkeitsbericht Mit Umlaufbeschluss vom 30. Oktober 2020 hat der Prüfungsausschuss des Aufsichtsrats entschieden, PricewaterhouseCoopers GmbH, Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Frankfurt am Main, zu beauftragen, den Jahresabschluss und den nach IFRS erstellten Konzernabschluss der Gesellschaft für das Geschäftsjahr 2020 sowie, soweit gesetzlich vorgeschrieben, der Tochtergesellschaften zu prüfen. Gemäß § 315e des Handelsgesetzbuches wurde auf einen Konzernabschluss nach den Regeln des deutschen Handelsgesetzbuches verzichtet. Die PricewaterhouseCoopers GmbH wurde auch mit der Prüfung des nichtfinanziellen Berichts 2020 beauftragt, worüber zunächst der Prüfungsausschuss des Aufsichtsrats und alsdann auch der Aufsichtsrat in ihren Sitzungen am 2. November 2020 Beschluss gefasst haben. Der Prüfungsausschuss hat mit dem Abschlussprüfer die Prüfungsschwerpunkte wie folgt festgelegt: bei den operativen Einheiten: Risiko- und Kontrollbewusstsein des Managements, Umsatzrealisierung, Bewertung der Vorräte, Bewertung und Vollständigkeit der Rückstellungen, Pensionsrückstellungen, aktuelle und latente Steuern, selbsterstellte immaterielle Vermögensgegenstände; für die Holding und die Konsolidierung: latente Steuern, Relationship Agreement mit Busch, Bewertung Beteiligungen Holding, Werthaltigkeit Geschäfts- und Firmenwerte. Mit dem Abschlussprüfer ist vereinbart worden, (i) dass dieser den Prüfungsausschuss unverzüglich über alle für seine Aufgaben wesentlichen Feststellungen und Vorkommnisse unterrichtet, die bei der Durchführung der Abschlussprüfung zu seiner Kenntnis gelangen, außerdem, (ii) dass dieser den Prüfungsausschuss informiert und im Prüfungsbericht vermerkt, wenn er bei Durchführung der Abschlussprüfung Tatsachen feststellt, die eine Unrichtigkeit der von Vorstand und Aufsichtsrat abgegebenen Erklärung zum Kodex ergeben. Der vom Vorstand erstellte Jahresabschluss, der Konzernabschluss nach IFRS sowie der zusammengefasste Konzernlagebericht, jeweils für das Geschäftsjahr 2020, sind vom Abschlussprüfer geprüft und mit dem uneingeschränkten Bestätigungsvermerk versehen worden. Gemäß § 315b HGB hat die Gesellschaft für das Geschäftsjahr 2020 den nichtfinanziellen Konzernbericht als Teil des zusammengefassten Lageberichts erstellt. Die inhaltliche Überprüfung der nichtfinanziellen Berichterstattung durch den Aufsichtsrat erfolgte mit Unterstützung der PricewaterhouseCoopers GmbH, Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Frankfurt am Main, im Rahmen einer Prüfung zur Erlangung begrenzter Sicherheit (limited assurance) nach dem International Standard on Assurance Engagement (ISAE) 3000 (Revised). Bei der Prüfung sind keine Sachverhalte bekannt geworden, nach denen die Wirtschaftsprüfungsgesellschaft zu der Auffassung gelangt wäre, dass der nichtfinanzielle Konzernbericht der Pfeiffer Vacuum Technology AG für den Zeitraum 1. Januar bis 31. Dezember 2020 in allen wesentlichen Belangen nicht in Übereinstimmung mit § 289c HGB und § 315c HGB aufgestellt worden ist. Im Bestätigungsvermerk ist der nichtfinanzielle Konzernbericht als sonstige Information im Sinne von ISA 720 (revised) gekennzeichnet. Der Aufsichtsrat hat in seiner Sitzung vom 22. März 2021 den nichtfinanziellen Konzernbericht für das Geschäftsjahr 2020 gebilligt. Die Jahresabschlüsse, der zusammengefasste Lagebericht sowie die Prüfungsberichte des Abschlussprüfers haben allen Aufsichtsratsmitgliedern rechtzeitig vorgelegen. Sie wurden zunächst vom Prüfungsausschuss am 22. März 2021 und alsdann vom Aufsichtsrat am 22. März 2021 in ihren jeweiligen Bilanzsitzungen ausführlich besprochen. Dabei war der Abschlussprüfer anwesend; dieser hat über die wesentlichen Ergebnisse seiner Prüfung berichtet und stand für ergänzende Fragen zur Verfügung, Der Aufsichtsrat hat dem Prüfungsergebnis des Abschlussprüfers nach eingehender eigener Prüfung zugestimmt. Nach dem abschließenden Ergebnis seiner Prüfung hat der Aufsichtsrat keine Einwendungen gegen den Jahresabschluss und den Konzernabschluss erhoben. Er hat den Jahresabschluss und den Konzernabschluss gebilligt. Der Jahresabschluss wurde damit festgestellt. Der Aufsichtsrat hat mit dem Vorstand dessen Vorschlag zur Ausschüttung einer Dividende eingehend diskutiert und sich sodann dem Vorschlag des Vorstands über die Verwendung des Bilanzgewinns angeschlossen. Zudem hat der Vorstand der Pfeiffer Vacuum Technology AG gemäß § 312 AktG einen Bericht über die Beziehungen der Gesellschaft zu verbundenen Unternehmen für das Geschäftsjahr 2020 (im Folgenden kurz „Abhängigkeitsbericht“) erstellt und dem Aufsichtsrat nach dessen Aufstellung vorgelegt. Die PricewaterhouseCoopers GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Frankfurt am Main, hat den Abhängigkeitsbericht geprüft und folgenden Bestätigungsvermerk erteilt: „Nach unserer pflichtmäßigen Prüfung und Beurteilung bestätigen wir, dass
Dem Aufsichtsrat haben sowohl der Abhängigkeitsbericht des Vorstands als auch der Prüfungsbericht des Abschlussprüfers vorgelegen. Der Aufsichtsrat hat den Abhängigkeitsbericht des Vorstands und den Prüfungsbericht des Abschlussprüfers geprüft. Die abschließende Prüfung durch den Aufsichtsrat erfolgte in der Aufsichtsratssitzung am 22. März 2021. An der Sitzung nahm der Abschlussprüfer teil und berichtete über seine Prüfung des Abhängigkeitsberichts und seine wesentlichen Prüfungsergebnisse, erläuterte seinen Prüfungsbericht und beantwortete die Fragen der Aufsichtsratsmitglieder. Nach dem abschließenden Ergebnis seiner Prüfung stimmte der Aufsichtsrat dem Abhängigkeitsbericht des Vorstands und dem Prüfungsbericht des Abschlussprüfers zu und hat keine Einwendungen gegen die Erklärung des Vorstands am Schluss des Berichts über die Beziehungen zu verbundenen Unternehmen erhoben. Dank Der Aufsichtsrat dankt dem Vorstand, den Arbeitnehmervertretungen und allen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern des Konzerns für ihren Einsatz im erfolgreichen Geschäftsjahr 2020 sehr. Verabschiedung dieses Berichts Der Aufsichtsrat hat diesen Bericht des Aufsichtsrats mit Beschluss vom 22. März 2021 gemäß § 171 Abs. 2 AktG verabschiedet.
Aßlar, den 22. März 2021 Für den Aufsichtsrat Ayla Busch, Vorsitzende des Aufsichtsrats Vorschlag für die Verwendung des Bilanzgewinns 2020Der Vorstand und der Aufsichtsrat schlagen vor, den im Jahresabschluss zum 31. Dezember 2020 ausgewiesenen Bilanzgewinn von Euro 144.033.363,81 wie folgt zu verwenden: Ausschüttung einer Dividende von Euro 1,60 auf jede dividendenberechtigte Stückaktie
Die Dividende ist am 18. Mai 2021 zahlbar. Dieser Gewinnverwendungsvorschlag basiert auf der Annahme eines dividendenberechtigten Grundkapitals in Höhe von Euro 25.261.207,04, eingeteilt in 9.867.659 auf den Inhaber lautende Stückaktien. Sollte die tatsächliche Anzahl der dividendenberechtigten Aktien - und damit die Dividendensumme - im Zeitpunkt der Beschlussfassung über die Verwendung des Bilanzgewinns geringer sein, wird von Vorstand und Aufsichtsrat ein entsprechend angepasster Beschlussvorschlag zur Gewinnverwendung unterbreitet, der unverändert eine Ausschüttung von Euro 1,60 je dividendenberechtigter Stückaktie vorsieht, bei dem aber der sich dann ergebende Restbetrag des Bilanzgewinns zusätzlich auf neue Rechnung vorgetragen wird. Versicherung der gesetzlichen Vertreter 2020 Wir versichern nach bestem Wissen, dass gemäß den anzuwendenden Rechnungslegungsgrundsätzen der Jahresabschluss ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Gesellschaft vermittelt und im Lagebericht der Geschäftsverlauf einschließlich des Geschäftsergebnisses und die Lage der Gesellschaft so dargestellt sind, dass ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild vermittelt wird, sowie die wesentlichen Chancen und Risiken der voraussichtlichen Entwicklung der Gesellschaft beschrieben sind.
Asslar, den 12. März 2021 Der Vorstand Dr. Britta Giesen Wolfgang Ehrk Versicherung der gesetzlichen Vertreter 2020 Wir versichern nach bestem Wissen, dass gemäß den anzuwendenden Rechnungslegungsgrundsätzen der Konzernabschluss ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des Konzerns vermittelt und im Konzernlagebericht der Geschäftsverlauf einschließlich des Geschäftsergebnisses und die Lage des Konzerns so dargestellt sind, dass ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild vermittelt wird, sowie die wesentlichen Chancen und Risiken der voraussichtlichen Entwicklung des Konzerns beschrieben sind.
Asslar, den 12. März 2021 Der Vorstand Dr. Britta Giesen Wolfgang Ehrk ZUSAMMENGEFASSTER LAGEBERICHT FÜR DAS GESCHÄFTSJAHR 2020Der nachfolgende Lagebericht ist ein zusammengefasster Lagebericht im Sinne des § 315 Abs. 5 HGB, da die Chancen und Risiken des Pfeiffer Vacuum Konzerns und der Muttergesellschaft, der Pfeiffer Vacuum Technology AG, untrennbar miteinander verbunden sind. Die Ermittlung aller Prozentwerte im Konzernlagebericht erfolgte auf Basis von T€-Werten. Aufgrund der Darstellung in Mio. € kann es zu Rundungsdifferenzen kommen. DAS JAHR 2020 AUF EINEN BLICK In diesem abgelaufenen und besonderen Jahr 2020 war unser Handeln geprägt von zwei ganz grundsätzlichen Prioritäten: der Gesundheit unserer Mitarbeiter und der Erfüllung der Anforderungen unserer Kunden. In beiden Aspekten sind wir nach unserer Einschätzung im Vergleich zur Weltwirtschaft insgesamt und auch zur Maschinenbaubranche im Speziellen relativ erfolgreich gewesen. Die im Frühjahr 2020 implementierten Hygienekonzepte, das flächendeckend eingeführte mobile Arbeiten, neu entwickelte Raumkonzepte und die an die Corona-Situation angepassten unternehmensinternen Abläufe haben dazu geführt, dass sich nach unseren Erkenntnissen keine Mitarbeiter während der Arbeitszeit mit dem COVID-19 Virus infiziert haben. Schwere Verläufe bei infizierten Mitarbeitern waren glücklicherweise sehr selten und zu unserer größten Erleichterung ist bisher auch kein Mitarbeiter an einer Corona-Infektion oder deren Folgen verstorben. Dieses sehr erfreuliche Bild können wir auch deshalb zeichnen, weil es bei Pfeiffer Vacuum ein breites Verständnis für die Regelungen gibt und alle Mitarbeiter die getroffenen Maßnahmen sehr konsequent unterstützen. Daran hat auch die neu geschaffene globale Führungsstruktur einen maßgeblichen Anteil. Diese Führungsstruktur war auch mitursächlich für unseren Erfolg bei der Erfüllung der Anforderungen unserer Kunden. So waren wir trotz der Restriktionen im gesamten Unternehmensbereich praktisch unverändert in der Lage, unseren Kunden die gewünschten Waren zu liefern und die benötigten Serviceleistungen zu erbringen. Das gilt auch für den stark gewachsenen Bedarf unserer Halbleiterkunden. Insgesamt haben wir uns daher nach unserer Einschätzung im Wettbewerb und internationalen Umfeld gut behaupten können und schlossen das Jahr 2020 mit all seinen Herausforderungen mit einem vergleichsweise moderaten Umsatzrückgang von 2,2 % ab. Bedingt durch eine ausgeprägt hohe Nachfragedynamik im Halbleitermarkt und eine Corona-bedingt verhaltene Nachfrage unserer Kunden aus den übrigen von uns adressierten Märkten, ist der Umsatz von 632,9 Mio. € auf 618,7 Mio. € zurückgegangen. Das entspricht einem Rückgang um 14,2 Mio. € oder 2,2 %. Vor dem Hintergrund einer globalen Rezession und den teilweise existenzbedrohenden Entwicklungen im Maschinenbau haben wir mit dieser Entwicklung die aktuellen Herausforderungen nach unserer Einschätzung vergleichsweise gut bewältigt. Nicht zuletzt haben auch die breite Aufstellung von Pfeiffer Vacuum und damit die fehlende Abhängigkeit von einzelnen Märkten zu dieser Entwicklung beigetragen. Dieses Resultat lag gleichwohl nicht im Rahmen der eigenen Planungen, die wir zu Beginn des Geschäftsjahres noch ohne die Auswirkungen der Corona-Pandemie im letztjährigen Prognosebericht formuliert hatten. Allerdings hat die insgesamt höhere Nachfragedynamik besonders im letzten Quartal 2020 dazu geführt, dass wir das zuletzt erwartete Umsatzvolumen von etwa 606 Mio. € sogar übertreffen konnten. ![]() Nachdem die globale Tragweite der Corona-Pandemie erkennbar geworden war, hat Pfeiffer Vacuum die Ende Februar 2020 formulierten Prognosen für die wirtschaftliche Entwicklung im Geschäftsjahr 2020 widerrufen. Die ursprünglich für dieses Jahr erwartete Umsatzsteigerung bei einer weitgehenden Konstanz der Margensituation war vor dem Hintergrund der globalen Rezession nicht erreichbar. Zwar bedeutet der Umsatzrückgang von nur 2,2 % keine ganz große Abweichung gegenüber dem Vorjahr. Bei der Entwicklung ist jedoch auch zu berücksichtigen, dass sich der Konzern auf weiteres Wachstum ausgerichtet hat, das so in 2020 nicht realisiert werden konnte. Als unmittelbare Konsequenz aus der rückläufigen Umsatzentwicklung haben sich so negative Skaleneffekte ergeben und die Ergebnisentwicklung belastet. Weitere Belastungen ergaben sich durch Corona-bedingte Mehrkosten, etwa im Bereich der betrieblichen Hygienekonzepte oder erhöhter Fracht- und Transportkosten. Darüber hinaus hat der im Jahresverlauf schwächere US-Dollar die Umsatz- und Ergebnisentwicklung negativ beeinflusst, während der Produkt-Kunden-Mix isoliert betrachtet zu einem deutlichen Anstieg insbesondere der Bruttomarge führte. Unter Berücksichtigung zu erfassender Wertminderungsaufwendungen ist so das Betriebsergebnis nach 65,2 Mio. € im Jahr 2019 auf 45.3 Mio. € im Jahr 2020 gesunken. Die daraus im Jahr 2020 resultierende Betriebsergebnis- oder EBIT-Marge von 7.3 % lag damit nicht wie ohne den Einfluss von Corona-Auswirkungen im letzten Prognosebericht formuliert etwa auf dem Niveau des Jahres 2019 (10,3 %). Die Entwicklung des Betriebsergebnisses im Verlauf des Jahres 2020 hat dann in der Folge dazu geführt, die Prognose für die EBIT-Marge auf zuletzt um 7 % anzupassen. Diese angepasste Prognose wurde erreicht. ![]() Mit einem nahezu unveränderten Finanzergebnis und einer durch die steuerliche Nichtabzugsfähigkeit der Wertminderungsaufwendungen erhöhten Steuerquote resultierte ein Ergebnis nach Steuern in Höhe von 31,6 Mio. €. Gegenüber dem Vorjahr (48,4 Mio. €) bedeutet dies einen Rückgang um 16,8 Mio. € oder 34,7 %. ![]() Eigenkapitalquote nur leicht gesunken Die Vermögenslage des Pfeiffer Vacuum Konzerns weist insgesamt keine wesentlichen Veränderungen auf. Die Bilanzsumme ist moderat um 0,3 % auf 661,8 Mio. gestiegen. Das Eigenkapital ist gegenüber dem Vorjahr leicht zurückgegangen und betrug nach 393,4 Mio. € zum Ende des Jahres 2019 nunmehr 391,7 Mio. € am 31. Dezember 2020. Daraus resultiert eine Eigenkapitalquote von 59,2 % zum Ende des Berichtsjahres (Vorjahr: 59,6 %). Die finanziellen Verbindlichkeiten sind praktisch konstant und beliefen sich am Stichtag 31. Dezember 2020 auf 73,1 Mio. € (Vorjahr: 73,6 Mio. €). Dem stehen liquide Mittel in Höhe von 122,9 Mio. € (Vorjahr: 112,0 Mio. €) gegenüber, so dass der Konzern auf Nettobasis unverändert schuldenfrei ist. Parallel zur Entwicklung des Betriebsergebnisses ist auch der operative Cash-Flow im Berichtsjahr zurückgegangen. Nach 65,4 Mio. € im Vorjahr wurde im Jahr 2020 ein operativer Mittelzufluss von 59,2 Mio. € erzielt. Damit hat sich der operative Cash-Flow relativ gesehen allerdings besser als das Betriebsergebnis entwickelt, was unter anderem auf die nicht zahlungswirksamen Wertminderungsaufwendungen zurückzuführen ist. Daneben sind die gezahlten Ertragsteuern niedriger als im Vorjahr, was gegenläufig durch einen Anstieg des Vorratsvermögens beeinflusst wurde. Insgesamt haben sich die für uns wichtigsten Bilanzkennzahlen im Vergleich zum Stichtag des Vorjahres damit im Rahmen der an die Corona-Pandemie angepassten Erwartungen entwickelt. Investitionsprogramm trotz Corona weitgehend planmäßig fortgesetzt Das im Jahr 2018 verabschiedete Investitionsprogramm wurde auch im Jahr 2020 grundsätzlich fortgesetzt. Mit 30,4 Mio. € lagen die Investitionsausgaben allerdings unter dem Vorjahr (34,9 Mio. €). Vor dem Hintergrund der gesamtwirtschaftlichen Umstände wurden jedoch alle Investitionen überprüft und erforderlichenfalls angepasst. Dementsprechend wurde auch das ursprünglich für 2020 ohne Berücksichtigung von Corona-Einflüssen prognostizierte Investitionsvolumen von 40 bis 60 Mio. € nicht erreicht. Im abgelaufenen Geschäftsjahr 2020 wurden verschiedene neue Produkte und Produktweiterentwicklungen vorgestellt. Mit der HiScroll Baureihe präsentierte Pfeiffer Vacuum Anfang 2020 kompakte ölfreie Scrollpumpen für geräuschempfindliche Anwendungen. Die Modelle sind ölfreie, hermetisch dichte Vakuumpumpen mit einem hohen nominellen Saugvermögen von 6 bis 20 m3 /h. Mit ihren technischen Eigenschaften decken die Pumpen viele Anwendungsgebiete in den Bereichen Analytik, Biomedizin, Pharmaindustrie oder Forschung & Entwicklung ab. Im Folgemonat präsentierte das Unternehmen die Hena 50 und 70. Es handelt sich hierbei um einstufige, ölgedichtete Drehschieberpumpen, die speziell für die hohen Anforderungen von Massenspektrometer-Systemen entwickelt wurden. Der neue Helium- und Wasserstoff-Schnüffellecksucher ASM 306 S für einfache und präzise Messungen im 24-Stunden-Betrieb ergänzte das Produktportfolio. Mit OmniStar und ThermoStar GSD 350, kompakten tragbaren Benchtopgeräten, wurde die nächste Generation von Gasanalysegeräten vorgestellt. Diese Produkte zeichnen sich besonders durch die quantitative und qualitative Gasanalyse bei Atmosphärendruck aus. Im Herbst 2020 hat Pfeiffer Vacuum die Baureihe HiLobe erweitert. Diese Wälzkolbenpumpen bieten ein breites Spektrum an Saugvermögen und Einsatzmöglichkeiten. Die innovativen Pumpen decken zahlreiche industrielle Vakuumanwendungen ab und sind besonders für Schnellevakuierungen interessant. Gegen Jahresende stellte das Unternehmen noch verschiedene Turbopumpen der HiPace-Reihe vor. Die HiPace 2800 IT ist eine Turbopumpe, die speziell für lonenimplantationsprozesse konzipiert wurde. Die HiPace 350 und 450 eignen sich besonders für Anwendungen wie Massenspektrometrie, Elektronenmikroskopie, Messtechnik, Teilchenbeschleuniger und Plasmaphysik. Ihr breites Einsatzspektrum umfasst neben Analytik, Vakuumprozess- und Halbleitertechnik auch Anwendungen in den Bereichen Beschichtung, Forschung und Entwicklung sowie in der Industrie. Wachstum und deutliche Verbesserung der Ergebnismarge geplant Unsere Wachstumsstrategie sieht unverändert ein organisches Umsatzwachstum, gezielt ergänzt um anorganisches Wachstum durch Akquisitionen, vor. Umsatz und EBIT-Marge sollen mittelfristig deutlich steigen. Die Strategie von Pfeiffer Vacuum bleibt damit klar auf weiteres Wachstum ausgerichtet, auch wenn die Detaillierung der Zielsetzung und die Abschätzung eines Zeithorizonts erst nach Abschluss der derzeit durchgeführten strategischen Analyse erfolgen können . Um die Wachstumsstrategie schnellstmöglich umzusetzen, wurde die Umbildung des Vorstands weiter vorangetrieben (siehe dazu auch die Ausführungen im Abschnitt „Erklärung zur Unternehmensführung"). Die zuvor interimistisch besetzte Position des COO wurde mit der Berufung von Herrn Wolfgang Ehrk in den Vorstand der Pfeiffer Vacuum Technology AG mit Wirkung vom 1. Januar 2020 nunmehr dauerhaft besetzt und mit der Ernennung von Frau Dr. Britta Giesen zum Vorstandsmitglied mit Wirkung vom 1. Oktober 2020 wurde der Weg für eine weitere Fokussierung des Vorstands geebnet. Seit dem 1. Januar 2021 besteht der Vorstand damit aus Dr. Britta Giesen, die zu diesem Zeitpunkt auch die Funktion des CEO übernommen hat, und Wolfgang Ehrk. Der Vorstand wird in seiner Tätigkeit von einem Group Executive Committee unterstützt. DER PFEIFFER VACUUM KONZERN UNTERNEHMENSPROFIL Seit dem Jahr 1890 und damit seit mehr als 130 Jahren entwickeln, produzieren und vertreiben wir ein umfassendes Produktportfolio im Bereich der Vakuumtechnologie und bieten dazu weltweiten Service. Seit der Erfindung der Turbopumpe vor über 50 Jahren sind wir ein weltweit führender Anbieter von Vakuumlösungen. Unser Produktportfolio umfasst hybrid- und magnetgelagerte Turbopumpen, Vorvakuumpumpen sowie Mess- und Analysegeräte bis hin zu komplexen Vakuumsystemen. Wir produzieren an insgesamt zehn Standorten in Europa, Asien und Nordamerika unsere High-Tech-Produkte. Derzeit gehören 20 Vertriebs- und Servicegesellschaften zum Konzern. Unsere Mitarbeiter erfüllen mit ihrem Know-how und ihrem Engagement die Ansprüche unserer Kunden aus unseren Absatzmärkten Analytik, Industrie, Forschung & Entwicklung, Beschichtung sowie Halbleiter. Mit einer trotz der Corona-Auswirkungen sehr stabilen Nachfragedynamik im abgelaufenen Geschäftsjahr 2020 war - gemessen an den erwirtschafteten Umsatzerlösen - der Bereich Halbleiter der stärkste Markt für Pfeiffer Vacuum. Ihm folgten die Absatzmärkte Industrie und Analytik. ![]() Weltweit mit Produktions-, Vertriebs- und Serviceniederlassungen nah am Kunden Pfeiffer Vacuum produziert in Deutschland sowohl in Aßlar als auch in Göttingen und in Dresden. Innerhalb Europas kommen die Produktionsstätten in Annecy, Frankreich, und Cluj, Rumänien, hinzu. In Asien sind wir mit einem Produktionsstandort in Asan, Südkorea, in Ho-Chi-Minh-Stadt, Vietnam, und seit Ende 2019 auch in Wuxi, China, vertreten. In den USA bestehen Produktionsstätten in Indianapolis und Yreka. Darüber hinaus sind wir an mehr als 20 Standorten rund um den Globus mit Vertriebs- und Serviceniederlassungen vertreten. Weltweit sind 3.309 Mitarbeiter (31. Dezember 2020) damit befasst, Pfeiffer Vacuum jeden Tag einen weiteren Schritt voranzubringen. Absatzmärkte und Marktposition Die Produkte von Pfeiffer Vacuum kommen in zahlreichen Industriezweigen zum Einsatz. Unsere Kunden in allen Regionen und aus allen Branchen vertrauen auf die Zuverlässigkeit unserer Produkte. Mit Blick auf die jeweilige übergeordnete Branche ordnet Pfeiffer Vacuum diese Kunden den Märkten Halbleiter, Industrie, Analytik, Forschung & Entwicklung (F&E) und Beschichtung zu. Insgesamt betrachten wir uns in unserem Marktumfeld als Nummer zwei auf dem Weltmarkt. Die Produkte und Lösungen von Pfeiffer Vacuum kommen in wichtigen Zukunftsmärkten zum Einsatz. Schon heute sind viele innovative Prozesse, beispielsweise in der Nanotechnologie, bei der Herstellung von LEDs oder in der Forschung, ohne den Einsatz von Vakuumtechnik undenkbar. Der technologische Fortschritt, der sich aus den Forschungs- und Entwicklungsaktivitäten in diesen Technologiefeldern ergibt, führt zu neuen Produkten und Fertigungsprozessen. So führt die dynamische Entwicklung des privaten und beruflichen Kommunikationsverhaltens der Menschen zu immer neuen Anwendungen, die auf neuen Technologien der Halbleiterindustrie basieren. Der zunehmende Bedarf an Energie bei gleichzeitiger Notwendigkeit der Ressourcenschonung verändert die Energiegewinnung. Aus diesen wie aus weiteren gesellschaftlichen und industriellen Trends ergeben sich für Pfeiffer Vacuum zusätzliche Absatzmöglichkeiten. Zu unseren Stärken gehört, dass wir alle Märkte bedienen und deshalb nicht nur abhängig von den Entwicklungen in einzelnen Marktsegmenten sind. So konnte etwa im Jahr 2020 die Corona-bedingt schwächere Nachfrage im Bereich Industrie durch eine hohe Nachfragedynamik in der Halbleiterindustrie annähernd kompensiert werden. Insgesamt ist der Umsatz im Krisenjahr 2020 daher nur um 2,2 % zurückgegangen. Breites Anwendungsspektrum für Zukunftstechnologien Halbleiter Unsere Vakuumpumpen werden in der Halbleiterindustrie zur Produktion von Mikroprozessoren und Speichermedien benötigt. Die Kunden setzen in erster Linie sehr viele mittlere und große Vorpumpen, aber auch Turbopumpen sowie Messgeräte ein. Mit unseren Dekontaminationssystemen können Chiphersteller ihren Ertrag deutlich steigern. Ein wesentlicher Wachstumstreiber der Halbleiterindustrie liegt in der rasanten Entwicklung der Kommunikationstechnologie. Neue Einsatzgebiete von Vakuumtechnik ergeben sich beispielsweise in der Nanotechnologie. Unsere Halbleiterkunden haben ihre Standorte überwiegend in Asien, den USA und zu einem kleineren Teil auch in Europa. Industrie In diesem Segment vereinen wir eine heterogene Gruppe von Industriekunden, die für bestimmte Produktionsschritte unsere Vakuumlösungen benötigen. Industrielle Trends wie Qualitätssteigerungen, Energieeinsparung und -gewinnung, Elektromobilität oder Umweltschutz ermöglichen neue Einsatzgebiete. Anwendungsbeispiele sind die Metallurgie, die Röhrenproduktion sowie die Klima- und Kältetechnik. Ein weiterer Anwendungsbereich ist die Solarthermie-Technik, deren Absorberröhren sowohl mittels unserer Pumpstände evakuiert als auch von unseren Lecksuchern permanent auf Leckagen geprüft werden. Unsere Kunden im Segment „Industrie" kommen vorwiegend aus Europa, den USA und zunehmend auch aus Asien. Analytik Unsere größten Kunden in diesem Markt sind sogenannte OEM-Kunden (Original Equipment Manufacturer), also Anbieter von industriellen Anlagen oder Analyseinstrumenten. Komplexe Analysegeräte wie Rasterelektronenmikroskope werden vor allem zur Qualitätssicherung in der Industrie eingesetzt. Diese Branche ist besonders von Megatrends aus den Bereichen Life Science, Biotechnologie und Sicherheit geprägt. Immer kleinere und leichtere tragbare Analysegeräte werden in der Umwelttechnik, in der Sicherheitstechnik oder für die Medizintechnik benötigt. Die Analytikindustrie fragt daher zumeist kleine und mittlere Turbopumpen, Vorpumpen sowie Messgeräte nach. Unsere wichtigsten Kunden für Produkte aus dem Bereich Analytik kommen aus Amerika, Asien und Europa. Forschung & Entwicklung Die Zusammenarbeit mit Forschungseinrichtungen hat bei Pfeiffer Vacuum eine lange Tradition. Ob Physik- oder Chemielaboratorien an Universitäten, renommierte Forschungseinrichtungen - sie alle verwenden unsere Pumpen, Massenspektrometer, Lecksucher oder Vakuumlösungen. In enger Kooperation mit Forschungseinrichtungen in Europa, den USA und Asien entstehen immer wieder neue Anwendungen, beispielsweise im Bereich der Energiegewinnung oder der Gesundheitstechnik. Beschichtung Viele Dinge des täglichen Lebens könnten ohne Vakuum nicht in der gewünschten Qualität hergestellt beziehungsweise beschichtet werden. Unter Vakuum werden so funktionale Beschichtungen etwa für die Entspiegelung von Brillengläsern, die Produktion von Flachbildschirmen, die Herstellung von OLEDs und LEDs oder die Herstellung von Solarzellen oder Architekturglas in Vakuumkammern aufgetragen. Hochwertige Werkzeuge werden unter Vakuum beschichtet und gehärtet und dadurch noch haltbarer. Anlagen zur Erzeugung erneuerbarer Energie zählen zu den Megatrends, die weiteres Wachstum versprechen. In der Beschichtungsindustrie werden hauptsächlich mittlere und große Vor- und Turbopumpen benötigt, aber auch Messgeräte und komplette Vakuumsysteme. Kunden, die unsere Beschichtungstechnologie nutzen, kommen aus allen Industrienationen rund um den Globus. UNTERNEHMENSSTRATEGIE Kunden- und Marktfokus als Wachstumsbasis Im Januar 2021 passte Pfeiffer Vacuum die mittelfristigen Unternehmensziele an und ersetzt damit die vorherigen Ziele. In den nächsten drei bis fünf Jahren will Pfeiffer Vacuum seinen Marktanteil durch organisches Wachstum und Akquisitionen vergrößern, den Umsatz wesentlich steigern, die Profitabilität erheblich verbessern und ein noch stärkerer Wettbewerber im Vakuummarkt werden. Die angepasste Strategie hat die gleichen fundamentalen Ziele, aber noch keine konkreten mittelfristigen Ziele, da der neue Vorstand in 2021 eine systematische Analyse durchführen will. Diese Analyse wird sich auf die Erfolge der letzten Jahre, die strategischen Schwerpunktbereiche der Zukunft sowie die aktuellen Marktbedingungen beziehen und die Auswirkungen der Corona-Pandemie auf das ursprünglich geplante Wachstum berücksichtigen. Um das Wachstum und die Profitabilität zu steigern, wird Pfeiffer Vacuum sich noch stärker als bisher an den Kunden und den belieferten Märkten orientieren. Marktanteil und Umsatz sollen steigen Der Anspruch, immer nah am Kunden zu sein, ist und bleibt das Leitbild von Pfeiffer Vacuum. Das Unternehmen hat eine weltweite Präsenz, um den Ansprüchen unserer Kunden gerecht zu werden. Diese stehen stets im Mittelpunkt unseres Handelns. Pfeiffer Vacuum hat es sich zum Ziel gesetzt, den Anteil am globalen Vakuummarkt deutlich zu steigern. ![]() Die Marktposition soll durch Wachstum, das auf einer klaren Kunden- und Marktstrategie basiert, und durch neue, innovative Produkte und Lösungen sowie mit einem klareren Dienstleistungsangebot gestärkt werden. Pfeiffer Vacuum entwickelt, produziert und vertreibt technologisch und qualitativ anspruchsvolle Vakuumlösungen. Das Unternehmen versteht sich als Qualitätsmarktführer und sieht es als langfristiges strategisches Ziel an, seine Produkte nicht über den Preis, sondern über die Qualität zu verkaufen. Zu dieser Verkaufsstrategie gehört es auch, die langfristigen Kostenvorteile der Lebensdauer eines Pfeiffer Vacuum Produkts gegenüber den Kunden herauszustellen (Total Cost of Ownership). Diese ergeben sich unter anderem aus geringeren Wartungs- und Reparaturkosten, längeren Laufzeiten und niedrigerem Energieverbrauch im Vergleich zu Wettbewerbsprodukten. Die Strategie von Pfeiffer Vacuum ist klar auf weiteres Wachstum ausgerichtet. In diesem Zusammenhang muss die globale Präsenz des Unternehmens den Ansprüchen unserer Kunden angepasst sein. Der Schwerpunkt liegt besonders auf dem asiatischen Raum, da dort außergewöhnlich hohe Wachstumsraten bei der Nachfrage nach Vakuum-Produkten erwartet werden. Pfeiffer Vacuum wird in seinen Märkten von den heutigen und zukünftigen Megatrends profitieren. Zu diesen Trends zählen beispielsweise die Digitalisierung, der Ausbau erneuerbarer Energien, die Elektromobilität oder die immer größeren, hochauflösenden Displays. Die rasanten Entwicklungen der Life-Science-Industrie, der Nanotechnologie und der Sicherheitswirtschaft bieten zusätzliche Wachstumschancen. Pfeiffer Vacuum wird alles daran setzen, seinen Kunden bei der Umsetzung dieser neuen Technologien ein starker Partner zu sein. Die in den letzten Jahren begonnene Transformation von Pfeiffer Vacuum mit dem Ziel, den Ansprüchen der Kunden gerecht zu werden, wird weiter umgesetzt. Umfangreiche Investitionen: Umsatz und EBIT-Marge sollen steigen Um die dynamische Entwicklung von Pfeiffer Vacuum weiter voranzutreiben, wurden in den letzten drei Jahren je zwischen 30 und 35 Mio. € jährlich investiert. Diese Mittel flossen unter anderem in den Ausbau und die Modernisierung der Produktionskapazitäten. Derzeit ist unsere Produktionskapazität so aufgestellt, dass wir die Nachfrage unserer Kunden gut decken können. Allerdings werden die Ausgaben für neue Projekte in der IT in den kommenden Jahren erhöht werden. Vorrangiges Ziel ist es, die operative Effizienz zu verbessern und die digitale Transformation zu realisieren. STEUERUNGSSYSTEM Straffe Steuerung durch jährliche Umsatz- und Ergebnisziele Der Vorstand der Pfeiffer Vacuum Technology AG verantwortet die strategische Führung des Konzerns. Alle Konzerneinheiten werden vom Vorstand und der globalen Organisation durch die Vorgabe von jährlichen Umsatz-, Ergebnis- und qualitativen Strategiezielen gesteuert (Management by Objectives). Die bedeutsamsten Kennzahlen in diesem Zusammenhang waren 2020 Umsatz, Betriebsergebnis und die Betriebsergebnis- oder EBIT-Marge. Alle Konzerngesellschaften sind grundsätzlich für alle Marktsegmente verantwortlich, haben weiterhin ein eigenverantwortliches Management und entscheiden im Rahmen zentraler Richtlinien und Strategieziele grundsätzlich selbst, wie die jeweils vorgegebenen Ziele (Umsatz, Betriebsergebnis und Betriebsergebnismarge) zu erreichen sind. Bei wesentlichen Entscheidungen sind die Aufsichtsgremien der Gesellschaften, besetzt unter anderem mit den Vorstandsmitgliedern der Pfeiffer Vacuum Technology AG, und die globale Organisation einzubeziehen. Die Messung der Zielerfüllung erfolgte über detaillierte Soll-Ist-Vergleiche und Abweichungsanalysen im Rahmen des monatlichen Berichtswesens, das um Marktinformationen ergänzt wurde. Damit soll sichergestellt werden, dass Fehlentwicklungen frühzeitig erkannt und korrigiert werden können. Monatliche Telefonkonferenzen und virtuelle Konferenzen mit dem Management der operativen Gesellschaften sollen zudem gewährleisten, dass alle Fragen zur geschäftlichen Entwicklung diskutiert werden. Zusätzlich finden persönliche Gespräche der Konzernleitung und der globalen Organisation mit den Mitarbeitern vor Ort statt. Infolge der Corona-Pandemie wurden praktisch alle früher physisch abgehaltenen Meetings und Konferenzen im Jahr 2020 in Form von Onlinekonferenzen durchgeführt. Nach Einschätzung des Vorstands haben sich hieraus schwer quantifizierbare, deutliche Auswirkungen auf die Geschäftsentwicklung ergeben. Für Länder, in denen Pfeiffer Vacuum nicht unmittelbar mit einer eigenen Gesellschaft vertreten ist, erfolgt die Vereinbarung der Umsatzziele mit dem lokalen Vertriebspartner. Auch hier wird die Zielerreichung über Soll-Ist-Vergleiche gemessen. Ein weiteres Instrument zur Steuerung ist die variable Vergütung des lokalen Managements der ausländischen Tochtergesellschaften und der Vertriebsmitarbeiter. So werden zusätzlich die Mitarbeiter in den Unternehmensbereichen, die nicht unmittelbar den Umsatz beeinflussen können, für die Kostenstrukturen und damit auch für den langfristigen Unternehmenserfolg sensibilisiert. KONZERNSTRUKTUR Pfeiffer Vacuum - weltweit vertreten Zum 31. Dezember 2020 gehörten unverändert 32 Unternehmen zum Pfeiffer Vacuum Konzern. Für den Konzern nehmen die Pfeiffer Vacuum GmbH, Asslar, Deutschland, und die Pfeiffer Vacuum SAS, Annecy, Frankreich, zentrale Rollen ein. In der Pfeiffer Vacuum GmbH sind die Entwicklung und Produktion für alle Pfeiffer Vacuum Produkte, der Vertrieb für Deutschland und das zentrale Beteiligungsmanagement für den Konzern organisiert. Diese Gesellschaft beschäftigte per 31. Dezember 2020 insgesamt 876 Mitarbeiter (31. Dezember 2019: 865). Die Pfeiffer Vacuum SAS ist gewissermaßen das französische Gegenstück zur Pfeiffer Vacuum GmbH. Die Gesellschaft beschäftigte zum Jahresende 718 Mitarbeiter (31. Dezember 2019: 732), ist die zentrale Entwicklungs- und Produktionsstätte für den Halbleiter- und Beschichtungsmarkt und zuständig für den Vertrieb in Frankreich. Mit insgesamt 1.594 Mitarbeitern ist in diesen beiden Gesellschaften knapp die Hälfte der 3.309 im Konzern tätigen Mitarbeiter (zum 31. Dezember 2020) beschäftigt. Als weitere Konzerngesellschaften mit eigenen Produktionsstandorten sind die Pfeiffer Vacuum Components & Solutions GmbH, die Dreebit GmbH, die Pfeiffer Vacuum Semi Korea Ltd., die Pfeiffer Vacuum Romania S.r.L, die Nor-Cal Products, Inc. und die Pfeiffer Vacuum Inc. (infolge einer konzerninternen Verschmelzung der Advanced Test Concepts, LLC. am 1. Januar 2020) und die Nor-Cal Products Viet Nam Co., Ltd. sowie seit Ende 2019 auch die Pfeiffer Vacuum (Shanghai) Co., Ltd. (mit dem Standort Wuxi) mit der Fertigung und Montage eigener Produkte betraut. Die Aktivitäten am Standort Wuxi werden derzeit sukzessive auf die im Geschäftsjahr 2020 neu gegründete Pfeiffer Vacuum (Wuxi) Co., Ltd. übertragen. Die übrigen Konzerngesellschaften sind rechtlich selbstständige Kapitalgesellschaften, die Vertriebs- und Serviceaufgaben wahrnehmen. Rechtlich sind alle Gesellschaften im Wesentlichen in einer mit der deutschen Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH) vergleichbaren Rechtsform organisiert. Die vollständige Konzernstruktur stellt sich zum 31. Dezember 2020 wie folgt dar:
FORSCHUNG UND ENTWICKLUNG Unser Anspruch: Technologieführerschaft Es ist unser oberstes Ziel, innovative Produkte und Lösungen mit höchster Prozesseffizienz für unsere Kunden anzubieten. Unsere Innovationskraft ist der entscheidende Schlüssel für unseren künftigen Geschäftserfolg. Neben eigener Forschung und Entwicklung (F&E) an weltweit drei Standorten arbeitet Pfeiffer Vacuum in Projekten eng mit Kunden und Zulieferern zusammen, um so frühzeitig gemeinsam neue Technologien zur Marktreife voranzutreiben. Darüber hinaus verfügen wir über ein etabliertes Netzwerk mit verschiedenen nationalen und internationalen Universitäten und Forschungseinrichtungen. Die Kernthemen der F&E von Pfeiffer Vacuum sind aus den Bedürfnissen unserer meist global und in zum Teil sehr unterschiedlichen Märkten agierenden Kunden abgeleitet. Sie lassen sich Megatrends wie Energie, Gesundheit und Umwelt zuordnen und betreffen häufig die Bereiche Industrie 4.0, Digitalisierung und Predictive Maintenance. Wichtige F&E-Projekte im Geschäftsjahr 2020 zielten wiederum auf Ergänzung im Portfolio fehlender und Erneuerung vorhandener Produktgruppen. Im OEM-Geschäft konnten neue Linien wichtiger Kunden mit unseren kundenspezifisch entwickelten Pumpen gewonnen und vorhandene Linien im Volumen entwickelt werden. Unser Anspruch als Technologieführer wird dadurch gestützt, dass viele unserer Mitarbeiter in Ingenieurs- und ingenieursnahen Tätigkeiten für uns aktiv sind. Davon konnten 2020 insgesamt 239 Beschäftigte dem Bereich F&E zugeordnet werden (Vorjahr: 220). Als Ergebnis der F&E-Aktivitäten hat Pfeiffer Vacuum im Geschäftsjahr 2020 insgesamt 40 (Vorjahr: 53) neue Patentfamilien angemeldet. Im Geschäftsjahr 2020 beliefen sich die Aufwendungen für Forschung und Entwicklung auf 35,1 Mio. € (Vorjahr: 29,6 Mio. €). Die F&E-Quote lag mit 5,7 % aufgrund der schwächeren Umsatzentwicklung über dem Vorjahresniveau (4,7 %). WIRTSCHAFTSBERICHT GESAMTWIRTSCHAFTLICHE UND BRANCHENBEZOGENE ENTWICKLUNGEN Gesamtwirtschaft Die Weltwirtschaft meistert die schlimmste Rezession seit 90 Jahren besser als erwartet Die globale Wirtschaft hat das von der COVID-19-Pandemie geprägte Jahr 2020 besser überstanden als zunächst befürchtet. In seiner jüngsten Schätzung „World Economic Outlook" von Ende Januar 2021 geht der Internationale Währungsfonds (IWF) von einem Einbruch der Weltwirtschaft im Jahr 2020 um 3,5 % aus. Im Oktober 2020 waren die IWF-Analysten noch pessimistischer gewesen und hatten ein Minus von 4,4 % prognostiziert. Insbesondere das beherzte Eingreifen der Zentralbanken und Regierungen der westlichen Welt, die sich mit niedrigen Zinsen und umfassenden Hilfsprogrammen gegen die Krise stemmten, sowie das gezielte Corona-Krisenmanagement der asiatischen Regierungen haben einen Teil des Rückgangs abgefedert. Dennoch befindet sich die globale Konjunktur in der schwersten Rezession seit der Weltwirtschaftskrise, die im Oktober 1929 ihren Anfang nahm. Die Wirtschaftsleistung in den Schwellen- und Entwicklungsländern ging nach Einschätzung des IWF um 2,4 % zurück, nachdem im Vorjahr noch ein Zuwachs um 3,6 % erreicht werden konnte. Für die Industrienationen ermittelten die IWF-Ökonomen einen Rückgang des Bruttoinlandsprodukts im Jahr 2020 um 4,9 %, nach einem Plus von 1,6 % im Vorjahr. Europa In der Eurozone nahm den Berechnungen des IWF zufolge die Wirtschaftsleistung um 7,2 % ab. Im Jahr 2019 konnten die Euro-Staaten immerhin noch ein Wachstum der Wirtschaftsleistung von 1,3 % erzielen. Während Deutschland mit einem vergleichsweise moderaten Minus von 5,4 % das Jahr 2020 hinter sich brachte, traf es Frankreich mit einem Rückgang der Konjunktur um 9,0 % härter. Noch schlechter schnitten lediglich Italien mit 9,2 % und vor allem Spanien ab, die einen Einbruch ihrer Wirtschaftsleistung um 11,1 % verkraften müssen, nachdem sie sich im Jahr zuvor noch über ein Plus von 2,0 % gefreut hatten und hoffnungsvoll in das Jahr 2020 gestartet waren. USA Für die Volkswirtschaft der USA rechnet der IWF mit einem vergleichsweise moderaten Konjunkturrückgang um 3,4 % im Jahr 2020 nach einem Wachstum von 2,2 % im Jahr 2019. ![]() Asien Als eine der wenigen Volkswirtschaften der Welt konnte China im Jahr 2020 ein Wirtschaftswachstum erzielen. Die Konjunktur der Volksrepublik legte immerhin noch um 2,3 % im Jahr 2020 zu, nach einem Wachstum von 6,0 % im Vorjahr 2019. Die Wirtschaftsleistung Japans hat nach Einschätzung des IWF im Jahr 2020 demgegenüber jedoch nachgelassen und ist nach einem Plus von 0,3 % im Jahr 2019 um 5,1 % geschrumpft. Noch tiefer war der Fall in Indien. Das Bruttoinlandsprodukt des Subkontinents brach nach einem Wachstum um 4,2 % im Jahr 2019 deutlich um 8,0 % ein. Maschinenbau- und Halbleiterbranche stemmen sich gegen widriges Wirtschaftsumfeld Das Jahr 2020 stand auch für die Maschinenbau-Unternehmen Deutschlands ganz im Zeichen der COVID 19-Pandemie. Angaben des Verbands Deutscher Maschinen- und Anlagenbau (VDMA) zufolge, sank die Produktion im deutschen Maschinenbau während der ersten zehn Monate des Jahres 2020 um real 13,1 %, die Auftragseingänge gingen im selben Zeitraum um rund 14 % zurück. Die Kapazitätsauslastung lag im Oktober 2020 mit 77,8 % deutlich unter dem langjährigen Durchschnitt von 86,2 %. Neben der geschwächten Weltkonjunktur im Jahr 2020 haben nach Einschätzung der Verbandsvertreter vor allem die anhaltenden Handelsstreitigkeiten zwischen den USA und China sowie die bestehenden Handelshemmnisse im Verhältnis zu weiteren Drittstaaten das Geschäft beeinträchtigt. Eine bedeutende Rolle im Zusammenhang mit den rückläufigen Branchenergebnissen spielt nach wie vor der tiefgreifende Strukturwandel in der Automobilindustrie. Viele Unternehmen haben geplante Investitionen verschoben oder gestoppt. Das Produktionsvolumen wird nach Schätzungen des Statistischen Bundesamtes im Jahr 2020 voraussichtlich nur ein Niveau von rund 194 Milliarden Euro erreichen. Das entspräche einem Rückgang von rund 32 Milliarden Euro. Die USA und China blieben auch im Neunmonatszeitraum 2020 mit einem Auftragsvolumen von zusammen 26,4 Milliarden Euro die wichtigsten Absatzmärkte für die deutschen Maschinenbauer. Zwischen Anfang Januar und Ende September sank das Auftragsvolumen der USA jedoch um 11 % und China bestellte mehr als 7 % weniger als im Vorjahreszeitraum 2019. Mit einem Minus von 28 % hatten die Maschinenexporte aus Deutschland im Mai 2020 ihren Tiefststand erreicht. Die ersten Orderzuwächse im Jahresverlauf 2020 verzeichnete der VDMA dagegen im November. Damals stieg die Nachfrage nach Maschinen und Anlagen aus dem Inland um ein zaghaftes Prozent, der Bestellzuwachs aus dem Ausland erreichte dagegen rund 7 % mehr als im Vorjahr. In der Halbleiterbranche zeigt sich im Vergleich dazu ein differenzierteres Bild: Wie der Zentralverband Elektrotechnik- und Elektronikindustrie (ZVEI) mitteilte, ist der weltweite Umsatz im Halbleitermarkt im Jahr 2020 um rund 4 % auf gut 428 Milliarden US-Dollar gewachsen. Demgegenüber sind die Umsätze in Europa um 8 % auf 38 Milliarden US-Dollar gesunken. Mit 14 % war der Rückgang in Deutschland noch ausgeprägter. Dem entsprechend erreichten die Umsätze auf dem Halbleitermarkt hierzulande nurmehr ein Niveau von gut 12 Milliarden US-Dollar. Sowohl in Deutschland als auch den anderen Ländern Europas ist der Anteil im Automobil-Markt und Segmenten mit einem niedrigerem Speicheranteil besonders hoch, führt der Verband zur Erklärung an. GESCHÄFTSVERLAUF Die Corona-Pandemie hat sich auch auf die Umsatzentwicklung von Pfeiffer Vacuum im Jahr 2020 ausgewirkt. Während zu Beginn des Jahres 2020 insbesondere in Europa und den USA noch eine eher positive gesamtwirtschaftliche Dynamik für den Pfeiffer Vacuum Konzern zu verzeichnen war, zeigte sich dann insbesondere ab Mitte März 2020, parallel zum ersten Lockdown in Europa, ein Einbruch mit nur langsamer Erholung, die erst im vierten Quartal des abgelaufenen Geschäftsjahres dynamischer wurde. Mit einem Umsatzvolumen von 618,7 Mio. € nach 632,9 Mio. € im Jahr 2019 bedeutet dies insgesamt einen Umsatzrückgang von „nur" 2,2 %. Vor dem Hintergrund der teilweise existenzbedrohenden Geschäftsentwicklung vieler Unternehmen gerade im Bereich Maschinenbau hat sich Pfeiffer Vacuum in diesem Krisenjahr nach unserer Einschätzung relativ gut behauptet. Nicht zuletzt die breite Aufstellung des Konzerns im Markt und die Unabhängigkeit von einzelnen Marktsegmenten haben auch in diesem herausfordernden gesamtwirtschaftlichen Umfeld dazu beigetragen. Der letztjährige Prognosebericht wurde Ende Februar 2020 verfasst. Zu diesem Zeitpunkt waren die Auswirkungen der Corona-Pandemie auf die Weltwirtschaft noch nicht beurteilbar, und die Erwartung eines Umsatzzuwachses im Vergleich zum Jahr 2019 wurde ohne die Berücksichtigung von Einflüssen der Corona-Pandemie formuliert. Nachdem sich die diesbezüglichen Konsequenzen in einem hochdynamischen Umfeld zum Ende des ersten Quartals 2020 als erheblich weitreichender herausgestellt hatten, zog das Unternehmen die im Lagebericht gemachten Umsatz- und Ergebnisprognosen zurück. Bedingt durch die hohe Nachfragedynamik zum Ende des Geschäftsjahres 2020 wurde jedoch im weiteren Jahresverlauf die letzte Umsatzprognose von 606 Mio. € noch übertroffen. Vor dem Hintergrund der rückläufigen Umsatzentwicklung und der daraus resultierenden negativen Skaleneffekte sowie der laufenden Maßnahmen zur Schaffung zukunftsfähiger Unternehmensstrukturen im Bereich der Aufbau- und Ablauforganisation und infolge der zu erfassenden Wertminderungsaufwendungen von 8,8 Mio. € ist das Betriebsergebnis im Jahr 2020 unter das Niveau von 2019 gesunken. Ein Betriebsergebnis von 45,3 Mio. € bedeutet eine Betriebsergebnis- oder EBIT-Marge von 7,3 %. Nach 65,2 Mio. € oder 10,3 % im Vorjahr wurde damit die im letztjährigen Prognosebericht erwartete Konstanz der Margen aus den vorgenannten Gründen, insbesondere aufgrund der Auswirkungen der Corona-Pandemie, nicht erreicht. Gleiches gilt für die erwartete Entwicklung des Ergebnisses vor Steuern, das sich parallel zum Betriebsergebnis entwickelte. Demgegenüber konnte die zuletzt Anfang November 2020 in Aussicht gestellte EBIT-Marge von um 7 % für das Geschäftsjahr 2020 erreicht werden. Ein Blick in die Bilanz des Pfeiffer Vacuum Konzerns zeigt eine im Wesentlichen unveränderte und solide Vermögenslage. Der Konzern ist auf Nettobasis schuldenfrei und weist nach wie vor eine hohe Eigenkapitalquote aus. Unsere Liquiditätssituation versetzt uns in die Lage, die notwendigen Schritte für eine erfolgreiche Weiterentwicklung des Konzerns aus eigener Kraft voranzutreiben. Alle geplanten Investitionen zur Weiterentwicklung von Pfeiffer Vacuum sowie die Ausschüttungen von Dividenden an unsere Aktionäre sollen auch zukünftig aus dem laufenden Cash-Flow finanziert werden. Dass das ursprünglich für das Jahr 2020 geplante Investitionsvolumen von 40 bis 60 Mio. € mit tatsächlich verausgabten 30,4 Mio. € nicht erreicht wurde, war somit keine Frage des finanziellen Handlungsspielraums, sondern insbesondere die Folge eines an die Situation in 2020 angepassten Auswahl- und Validierungsprozesses. Daraus hat sich ergeben, dass die Durchführung der zunächst geplanten Investitionen aufgrund der geänderten Nachfragesituation insbesondere in zeitlicher Hinsicht anzupassen war. Infolgedessen wurden die Investitionstätigkeiten im Jahr 2020 reduziert. ERTRAGS-, FINANZ- UND VERMÖGENSLAGE Mit einem Umsatzvolumen von 618,7 Mio. € im Geschäftsjahr 2020 haben wir einen Rückgang um 14,2 Mio. € oder 2,2 % gegenüber dem Jahr 2019 (632,9 Mio. €) verzeichnet. Ursächlich für diese Entwicklung war insbesondere die stark ausgeprägte Zurückhaltung unserer Kunden in den Marktsegmenten Analytik, Industrie sowie Forschung und Entwicklung, die durch eine hohe Dynamik in der Halbleiterindustrie annähernd kompensiert werden konnte. Nachfolgend erläutern wir den im Jahr 2020 erzielten Umsatz nach Segmenten, Regionen und Märkten. Zu den Umsätzen nach Segmenten ist anzumerken, dass für die Zuordnung der Umsätze der Firmensitz der Gesellschaft maßgeblich ist, die den Umsatz fakturiert hat. Die segmentbezogene Darstellung zeigt somit die Umsätze nach Tochtergesellschaften. Demgegenüber enthalten die Umsätze nach Regionen alle Umsätze in einer bestimmten Region, unabhängig davon, welche Gesellschaft des Pfeiffer Vacuum Konzerns den Umsatz fakturiert hat. Der Umsatz nach Segmenten und der Umsatz nach Regionen unterscheiden sich dabei mehr oder weniger stark voneinander. So weicht beispielsweise der Umsatz des Segments Asien deutlich von dem der Region Asien ab, da das Segment Asien nur den direkten Umsatz unserer asiatischen Tochtergesellschaften enthält. Im Gegensatz dazu beinhaltet die Region Asien zusätzlich die Umsätze, die unsere außerhalb Asiens produzierenden Gesellschaften direkt mit asiatischen Kunden erzielen, zum Beispiel mit Kunden in Japan oder China. Im Umsatz nach Segmenten ist der Umsatz der deutschen Gesellschaft durch die Direktlieferungen an Vertretungen beziehungsweise Kunden außerhalb Deutschlands deutlich höher als der Umsatz Deutschland nach Regionen. Aus Wettbewerbsgründen führen wir ab dem Geschäftsjahr 2020 die Umsatzanalysen nach Märkten auf einer höher aggregierten Ebene durch. Die Vorjahreszahlen wurden entsprechend angepasst. Aus denselben Gründen unterbleibt ab dem Geschäftsjahr 2020 die Darstellung der Umsatzerlöse nach Produkten. Umsatz nach Segmenten USA Wie in praktisch allen Segmenten im Pfeiffer Vacuum Konzern wies das Segment USA im abgelaufenen Geschäftsjahr 2020 eine sehr heterogene Entwicklung auf. So zeigten etwa die Bereiche Analytik, Beschichtung und Forschung & Entwicklung eine unter anderem Corona-bedingt rückläufige Entwicklung, während auch in den USA das Halbleitergeschäft erfreuliche Zuwächse verzeichnen konnte. Auch mit unseren Kunden aus dem industriellen Umfeld konnten wir in den USA erfreuliche Zuwächse erzielen. Der so insgesamt in den USA in lokaler Währung zu verzeichnende leichte Umsatzanstieg wurde allerdings durch die Entwicklung des US-Dollar-Kurses mit einer im Jahresverlauf zunehmenden US-Dollar-Schwäche überkompensiert. Asien (ohne Südkorea) Die Entwicklung in diesem Segment wird unverändert von unserer lokalen Vertriebseinheit in China geprägt. Deutliche Verluste im Beschichtungsmarkt, und hier insbesondere im Bereich Solar, sowie im Bereich unserer Industriekunden konnten durch Zuwächse im auch hier wachsenden Halbleitermarkt nicht kompensiert werden. In den übrigen Ländern in diesem Segment war die Entwicklung im Jahr 2020 grundsätzlich ebenfalls von der hohen Dynamik im Halbleiterbereich und Rückgängen in den übrigen Märkten geprägt. Insgesamt wurde ein deutlicher Anstieg erreicht. UMSATZ NACH SEGMENTEN
![]() Europa (ohne Deutschland u. Frankreich) Aufgrund der Kundenstrukturen bei unseren europäischen Vertriebsgesellschaften ist dieses Segment im Besonderen von der rückläufigen Wirtschaftsentwicklung im Jahr 2020 betroffen. Gleichwohl ergeben sich auch hier regionale Unterschiede. So verzeichnete etwa die österreichische Vertriebsgesellschaft zum wiederholten Male eine sehr erfreuliche Entwicklung, während die Vertriebseinheit in Skandinavien infolge der starken Fokussierung auf industrielle Kunden unter dem Vorjahresniveau lag. In England war der Umsatz im abgelaufenen Geschäftsjahr ebenfalls rückläufig. Unverändert sehen wir über die Folgen einer negativen Kursentwicklung des britischen Pfunds hinaus keine wesentlichen Auswirkungen auf die Umsatzerlöse als Folge des Ausscheidens von Großbritannien aus der EU. Deutschland Insbesondere bedingt durch ein schwächeres Geschäft mit unseren Kunden in der Beschichtungs- und der analytischen Industrie ist der Umsatz im Segment Deutschland im Jahr 2020 zurückgegangen. Dem gegenüber hat sich aber parallel zur globalen Situation der Umsatz mit den Kunden aus der Halbleiterindustrie sehr positiv entwickelt. Aber auch im weitergehend von der Konjunktur unabhängigen Bereich Forschung & Entwicklung haben wir im Jahr 2020 erfreuliche Umsatzzuwächse erreichen können, die die Rückgänge in den anderen Märkten teilweise kompensiert haben. Südkorea Unsere großen Halbleiterkunden werden in Asien ganz überwiegend durch die im Segment Südkorea geführten Produktions- und Vertriebsgesellschaften adressiert. Als Folge der dynamischen Nachfrage dieser Kunden im abgelaufenen Geschäftsjahr sind auch die Umsätze hier sehr deutlich angestiegen. Frankreich Der im Vorjahrsvergleich rückläufige Trend war zum einen durch die Entwicklung der Nachfrage in Frankreich selbst begründet und folgte damit weitgehend der übergeordneten Entwicklung in Europa. Darüber hinaus war aber auch das rückläufige aus Frankreich direkt abgewickelte Auslandsgeschäft, vorwiegend in China, ein wesentlicher Treiber dieser Entwicklung. USA (Produktion) Der im Vergleich zum Vorjahr stärkere Umsatz der in diesem Segment enthaltenen Nor-Cal Products Inc., Yreka, USA, wurde - wie in großen Teilen des übrigen Konzerns auch - wesentlich durch die Halbleiterindustrie verursacht. Darüber hinaus wiesen auch die Umsätze mit Kunden aus dem Bereich Forschung & Entwicklung erfreuliche Zuwächse auf. Diese insgesamt positive Entwicklung wurde allerdings durch die Schwäche des US-Dollar im Jahresverlauf belastet. Alle Sonstigen In diesem Segment werden die Konzerngesellschaften zusammengefasst, die sich aufgrund der segmentbezogenen Merkmale (etwa wirtschaftliche Rahmenbedingungen, Funktionsumfang, Produktportfolio, Absatzmärkte, Vertriebswege) von den anderen Segmenten unterscheiden und folglich keinem anderen Segment zuordnen lassen. Dementsprechend ist dieses Segment sehr heterogen zusammengesetzt. Der Rückgang um 9,0 Mio. € ist daher durch eine Vielzahl unterschiedlicher Faktoren geprägt und folgt grundsätzlich der übergeordneten Entwicklung von Pfeiffer Vacuum im Geschäftsjahr 2020. Umsatz nach Regionen Asien Bedingt durch die hohe Nachfragedynamik im Halbleitermarkt insbesondere in der Region Asien konnte im Jahr 2020 sogar ein leichter Umsatzzuwachs erzielt werden. Dazu beigetragen hat vor allem die schnelle Erholung der Region Asien durch die gezielte Eindämmung der Pandemie in diesen Ländern. Europa Die Region Europa mit einer grundsätzlich stärkeren Fokussierung auf die Marktsegmente Analytik und Industrie zeigte in einem durch die Corona-Folgen geprägten Marktumfeld eine rückläufige Entwicklung. Diese war in grundsätzlich allen Ländern dieser Region zu verzeichnen. Ausnahmen davon ergaben sich lediglich infolge von erfolgreich abgewickelten Projekten, etwa in Österreich. Positiv stimmte hier allerdings der Verlauf während des Jahres 2020 mit einem schwachen 2. Quartal und einer deutlich besseren Entwicklung der Nachfrage im letzten Quartal des Jahres. Nord- und Südamerika Mit einem Umsatz von 160,0 Mio. € weist diese Region einen Umsatzrückgang im Vergleich zum Jahr 2019 aus. Unverändert zu den Vorjahren wird diese Region ganz überwiegend durch die Entwicklung in den USA geprägt. Zwar haben wir in dieser Region auch von der Nachfrage aus dem Halbleitermarkt profitiert, jedoch haben eine rückläufige Entwicklung der übrigen Marktsegmente infolge der Corona-Pandemie und der im Jahresverlauf schwächere US-Dollar insgesamt zu einem Umsatzrückgang in Euro geführt. Der Anteil am Gesamtumsatz betrug im Jahr 2020 insgesamt 25,9 % und vervollständigt damit das im Konzern insgesamt ausgewogene Bild der regionalen Umsatzverteilung. ![]() UMSATZ NACH REGIONEN
Umsatz nach Märkten - starke Entwicklung im Bereich Halbleiter Analytik, Industrie, Forschung & Entwicklung Mit 310,1 Mio. € lag der Umsatz in diesen Marktsegmenten um 24,6 Mio. € unter dem Vorjahresniveau (334,7 Mio. €). Unsere Kunden in diesen Märkten waren im Geschäftsjahr 2020 in erhöhtem Maße von den Folgen der Coronakrise betroffen und haben so diese Entwicklung, die regional insbesondere in Europa zum Tragen kam, maßgeblich beeinflusst. ![]() Halbleiter & Beschichtung Die im Vorjahr noch zu verzeichnende Nachfrageschwäche in der Halbleiterindustrie ist im Jahr 2020 zu einer ausgeprägten Stärke geworden und hat somit die Umsatzentwicklung von Pfeiffer Vacuum in erheblichem Maße positiv beeinflusst. Letztlich hat die hohe Dynamik in diesem Markt auch dazu geführt, dass sich der Pfeiffer Vacuum Konzern im Jahr 2020 mit einem Umsatzrückgang von insgesamt nur 2,2 % erfolgreich gegen den allgemeinen Trend insbesondere im Maschinenbau stemmen konnte. Der für die Marktsegmente Halbleiter & Beschichtung insgesamt verzeichnete Umsatzzuwachs von 3,5 % ist darüber hinaus vor dem Hintergrund eines erneut wenig attraktiven Beschichtungsmarktes zu sehen, was die Nachfragedynamik im Halbleitermarkt umso mehr unterstreicht. Regional war diese Stärke vor allem in Asien und den USA sehr ausgeprägt, während in Europa die Umsätze insgesamt stagnierten. Auftragseingang und Auftragsbestand Nach einem Auftragseingang von 598,7 Mio. € im Jahr 2019 stieg der Auftragseingang im abgelaufenen Geschäftsjahr auf 631,3 Mio. €. Dies entspricht einem sehr erfreulichen Anstieg um 5,4 %. Die Book-to-Bill-Ratio, der Quotient aus Auftragseingang und Umsatz, hat sich dementsprechend ebenfalls sehr positiv entwickelt und betrug nach 0,95 im Vorjahr 1,02 im Jahr 2020. Mit 123,3 Mio. € zum 31. Dezember 2020 lag der Auftragsbestand damit um 11,4 % über dem Vorjahreswert von 110,7 Mio. €. Die Auftragsreichweite auf Basis des durchschnittlichen Umsatzes 2020 beträgt wie in den Vorjahren unverändert gut zwei Monate. UMSATZ NACH MÄRKTEN
![]() Ertragslage Bruttoergebnis auch durch negative Skaleneffekte belastet Bedingt überwiegend durch den Umsatzrückgang sind die Umsatzkosten im Jahr 2020 von 417,0 Mio. € auf 401,7 Mio. € gesunken. Dieser Rückgang um 15,3 Mio. € oder 3,7 % fiel im Vergleich zum Umsatzrückgang überproportional aus und ist im Ergebnis auf verschiedene, sich teilweise überlagernde Effekte zurückzuführen. Neben negativen Skaleneffekten und einer Unterauslastung der Fertigungswerke infolge der Corona-Pandemie hat auch die fortgesetzte Umsetzung der Wachstumsstrategie die Ergebnisentwicklung in diesem Bereich belastet. Gegenläufig hat sich ein verbesserter Produkt-Kunden-Mix positiv auf die Kostenentwicklung ausgewirkt und so insgesamt zu einer Verbesserung der Bruttomarge - also des Verhältnisses von Bruttoergebnis und Umsatzerlösen - geführt. Nach 34,1 % im Vorjahr lag die Bruttomarge im Berichtsjahr bei 35,1 %. In absoluten Zahlen ist das Bruttoergebnis von 215,9 Mio. € im Vorjahr um 1,1 Mio. € auf 217,0 Mio. € im Jahr 2020 gestiegen. Neben den bereits erwähnten Einflüssen hat sich auch der im Jahresverlauf schwächere US-Dollar belastend auf die Entwicklung von Bruttoergebnis und Bruttomarge ausgewirkt. ![]() Vertriebs- und Verwaltungskosten Die Summe der Vertriebs- und Verwaltungskosten lag im Jahr 2020 bei 128,4 Mio. €. Nach 124,0 Mio. € im Vorjahr bedeutet das einen Anstieg um 4,4 Mio. €, der nahezu ausschließlich auf die Entwicklung der Verwaltungs- und allgemeinen Kosten entfällt. Die Entwicklung ist grundsätzlich durch die Umsetzung der Wachstumsstrategie begründet. Neben der Schaffung neuer Konzernstrukturen hat auch die Ausrichtung auf weiteres Geschäftswachstum dazu beigetragen. Die auch im Vertriebsbereich aufgrund der Schaffung neuer Konzernstrukturen entstandenen Mehrkosten wurden im Jahr 2020 überwiegend durch wegfallende Reisekosten überkompensiert. Im Verwaltungsbereich hat insbesondere die im Geschäftsjahr fortgesetzte Implementierung einer konzernweit einheitlichen IT-Organisation und -Systemlandschaft die Kostenentwicklung beeinflusst. Insgesamt ist der Anteil der Vertriebs- und Verwaltungskosten am Gesamtumsatz nach 19,6 % im Vorjahr auf 20,8 % im abgelaufenen Geschäftsjahr 2020 angestiegen. Forschungs- und Entwicklungskosten auf unverändert hohem Niveau Als Unternehmen im Hochtechnologiebereich betrachten wir Forschungs- und Entwicklungskosten als unabdingbare Investition in die Zukunft. Wir setzen daher weiterhin auf Innovation in der Vakuumtechnik durch eigene Forschungsprojekte und die konsequente Förderung von Lehre und Wissenschaft. Dementsprechend wurde auch im Jahr 2020 ein nochmals höherer Betrag für Forschungs- und Entwicklungstätigkeiten aufgewendet. Nach 29,6 Mio. € im Jahr 2019 wurden im abgelaufenen Geschäftsjahr insgesamt 35,1 Mio. € ausgegeben. Infolge der rückläufigen Umsatzentwicklung belief sich der Anteil der Forschungs- und Entwicklungskosten nach 4,7 % im Vorjahr nunmehr auf 5,7 %. Bereinigt um die in den sonstigen betrieblichen Erträgen enthaltenen Aufwandszuschüsse für Forschungs- und Entwicklungsleistungen in Höhe von 3,2 Mio. € (Vorjahr: 3,1 Mio. €) lagen die Forschungs- und Entwicklungskosten netto bei 31,9 Mio. € in 2020 (Vorjahr: 26,5 Mio. €). Sonstige betriebliche Erträge und Aufwendungen Wie in den Vorjahren enthalten die sonstigen betrieblichen Erträge und Aufwendungen auch die im Konzern erzielten Wechselkursgewinne und -verluste. In den sonstigen betrieblichen Erträgen von 9,3 Mio. € in 2020 (Vorjahr: 7,8 Mio. €) waren darüber hinaus Aufwandszuschüsse in Höhe von unverändert 3,2 Mio. € und übrige Erträge von 0,7 Mio. € (Vorjahr: 0,6 Mio. €), im Wesentlichen resultierend aus Veräußerungsgewinnen und Pandemiezuschüssen, enthalten. Die sonstigen betrieblichen Aufwendungen von 17,5 Mio. € (Vorjahr: 4,9 Mio. €) wurden im Jahr 2020 durch zwei wesentliche Sachverhalte geprägt. Wie in den Vorjahren sind hier zum einen die Wechselkursverluste in Höhe von 8,4 Mio. € (Vorjahr: 4,3 Mio. €) enthalten. Nach - 0,2 Mio. € im Vorjahr lag das Nettowährungsergebnis im Jahr 2020 somit bei -3,0 Mio. €. Darüber hinaus sind in dieser Position erstmals im Jahr 2020 erfasste Wertminderungsaufwendungen in Höhe von 8,8 Mio. € enthalten. Diese sind im Zusammenhang mit Wertminderungen auf Geschäfts- und Firmenwerte (6,2 Mio. €) beziehungsweise auf in Vorjahren aktivierte Markenrechte (2,6 Mio. €) angefallen. In kleinerem Umfang enthalten die sonstigen betrieblichen Aufwendungen darüber hinaus realisierte Veräußerungsverluste (0,2 Mio. €; Vorjahr: 0,1 Mio. €). Der Saldo der sonstigen betrieblichen Erträge und Aufwendungen ist insgesamt von 2,9 Mio. € auf -8,2 Mio. € im abgelaufenen Geschäftsjahr gesunken. Betriebsergebnis Mit 45,3 Mio. € lag das Betriebsergebnis im abgelaufenen Geschäftsjahr 2020 um 19,9 Mio. € unter dem Vorjahreswert von 65,2 Mio. €. Das entspricht einem Rückgang um 30,5 % gegenüber dem Vorjahreswert. Insbesondere negative, auch durch die Corona-Pandemie bedingte Skaleneffekte, die weitere Umsetzung der Wachstumsstrategie und der deutlich niedrigere Saldo der sonstigen betrieblichen Erträge und Aufwendungen unter anderem als Folge der erfassten Wertminderungsaufwendungen haben zu dieser Entwicklung geführt. Als ein Element der Ergebnisentwicklung sind die Personalkosten zu nennen, die wesentlicher Bestandteil aller Funktionskosten sind und von 211,0 Mio. € im Vorjahr auf 217,1 Mio. € im abgelaufenen Jahr 2020 gestiegen sind. Auch hierin spiegeln sich die Maßnahmen zur Umsetzung der Wachstumsstrategie wider. Das erreichte Betriebsergebnis von 45,3 Mio. € korrespondiert mit einer Betriebsergebnismarge oder auch EBIT-Marge von 7,3 % (Vorjahr: 10,3 %). Die im Vorjahr im Prognosebericht dargestellte Erwartung einer EBIT-Marge auf dem Niveau des Jahres 2019 konnte somit nicht erreicht werden. Dabei ist jedoch zu berücksichtigen, dass die Prognose seinerzeit ohne Berücksichtigung die letztlich doch massiven Auswirkungen der Corona-Pandemie abgeleitet und bereits sehr früh im Geschäftsjahr 2020 widerrufen wurde. Mit erzielten 7,3 % liegt die EBIT-Marge allerdings auf dem zuletzt prognostizierten Niveau von um 7 %. ![]() ![]() Bezogen auf die Segmente zeigt sich, dass die beiden großen Produktionsstandorte in Deutschland und in Frankreich wie bereits im Vorjahr mit 46,4 % und 16,4 % den größten Anteil am insgesamt erwirtschafteten Betriebsergebnis aufweisen (Vorjahr: 43,1 % und 13,0 %). Bedingt durch die hohe Dynamik im Halbleiterbereich hat sich das Segment Korea sehr gut entwickelt und liegt nunmehr bei einem Betriebsergebnisanteil von 17,0 % (Vorjahr: 9,6 %). In den Segmenten Asien (ohne Südkorea und Europa (ohne Deutschland und Frankreich) war die Entwicklung demgegenüber als Folge der hier zuzuordnenden Wertminderungsaufwendungen rückläufig, in Europa war insgesamt sogar ein negativer Ergebnisbeitrag zu verzeichnen. Das Betriebsergebnis vor Abschreibungen (earnings before interest, taxes, depreciation and amortization, EBITDA), also das Betriebsergebnis ohne Abschreibungsbeträge (auf materielle und immaterielle Vermögenswerte) belief sich im Jahr 2020 auf 66,2 Mio. €. Nach 84,6 Mio. € im Vorjahr bedeutet dies einen Rückgang um 18,4 Mio. €. Zur besseren Vergleichbarkeit mit dem Vorjahr erfolgte die Ermittlung der Abschreibungsbeträge in Höhe von 20,9 Mio. € (Vorjahr: 19,5 Mio. €) ohne Berücksichtigung der Abschreibungen auf Nutzungsrechte und im Jahr 2020 auch ohne Berücksichtigung der Wertminderungsaufwendungen. Finanzergebnis Bei einem unveränderten Zinsniveau lag das Finanzergebnis mit - 0,8 Mio. € praktisch auf dem Niveau des Vorjahres (- 0,6 Mio. €). Wesentliche Veränderungen der Bestimmungsfaktoren haben sich im Berichtsjahr dabei nicht ergeben. Ertragsteuern Nachdem die Steuerquote im Jahr 2019 bei relativ niedrigen 25,0 % gelegen hatte, ist dieser Wert, also das Verhältnis von Ertragsteueraufwand zum Ergebnis vor Steuern, im Jahr 2020 auf 29,1 % gestiegen. Wesentliche Ursache hierfür ist, dass die bereits angesprochenen Wertminderungsaufwendungen steuerlich nur teilweise abzugsfähig sind. Als Folge des niedrigeren Ergebnisses vor Steuern sind die Steueraufwendungen absolut gesehen gleichwohl von 16,2 Mio. € im Vorjahr auf 13,0 Mio. € gesunken. Ergebnis nach Steuern Als Folge der zuvor genannten Entwicklungen ist das Ergebnis nach Steuern von 48,4 Mio. € im Jahr 2019 auf 31,6 Mio. € im Jahr 2020 gesunken. Das entspricht einem Rückgang um 16,8 Mio. € oder 34,7 %. ![]() Damit einhergehend ist die Umsatzrentabilität nach Steuern, also das Verhältnis von Ergebnis nach Steuern und Umsatz, von 7,6 % im Vorjahr auf 5,1 % im Jahr 2020 gesunken. Ergebnis je Aktie Da sich im Berichtsjahr keine Veränderungen im Bestand der umlaufenden Aktien ergeben haben, hat sich das Ergebnis je Aktie parallel zum Ergebnis nach Steuern verändert. Nach 4,90 € im Vorjahr wurde im Jahr 2020 hier ein Wert von 3,20 € erzielt. ![]() PFEIFFER VACUUM KONZERNBILANZ (Kurzfassung)
VERÄNDERUNG DES KURZFRISTIGEN BETRIEBSKAPITALS
1
einschließlich Vertragsvermögenswerte
2
einschließlich kurzfristige Vertragsverbindlichkeiten Vermögenslage Bilanzsumme leicht gestiegen Die Entwicklung der Vermögenslage des Pfeiffer Vacuum Konzerns zeigte im Jahr 2020 keine wesentliche Veränderung. Insgesamt ist die Bilanzsumme leicht von 659,6 Mio. € auf 661,8 Mio. € zum 31. Dezember 2020 gestiegen. Auf der Aktivseite ist insbesondere der Rückgang der immateriellen Vermögenswerte von 112,2 Mio. € im Vorjahr auf 100,7 Mio. € zu erwähnen, der auch im Zusammenhang mit den erfassten Wertminderungsaufwendungen steht. Zusätzlich hat das niedrigere Geschäftsvolumen zu einem Rückgang der Forderungen aus Lieferungen und Leistungen von 87,9 Mio. € auf 83,6 Mio. € geführt. Dem gegenüber sind die Vorräte von 128,5 Mio. € in 2019 auf 133,3 Mio. € leicht angestiegen. Die Zahlungsmittel und Zahlungsmitteläquivalente sind von 112,0 Mio. € zum Ende des Geschäftsjahres 2019 auf 122,9 Mio. € am 31. Dezember 2020 deutlich angestiegen. Wesentlicher Treiber dieser Entwicklung waren Corona-bedingt eine reduzierte Dividendenzahlung und die niedrigeren Investitionen im Jahr 2020. Eine detaillierte Analyse zur Entwicklung der liquiden Mittel befindet sich im nachfolgenden Abschnitt „Finanzlage". Auf der Passivseite der Bilanz betrifft eine Veränderung die Entwicklung des Eigenkapitals. Dieses ist von 393,4 Mio. € um 1,7 Mio. € auf 391,7 Mio. € zurückgegangen. Dies resultiert als Saldo aus dem im Berichtsjahr erwirtschafteten Ergebnis nach Steuern (31,6 Mio. €) und der Dividendenzahlung an die Aktionäre der Pfeiffer Vacuum Technology AG (12,3 Mio. €) sowie den per saldo deutlich um 21,0 Mio. € gesunkenen sonstigen Eigenkapitalbestandteilen. Wesentlich für die Entwicklung der sonstigen Eigenkapitalbestandteile waren wie in den Vorjahren zu erfassende Effekte aus der Währungsumrechnung und insbesondere die ergebnisneutral zu erfassende Bewertung der Pensionsrückstellungen zum Bilanzstichtag. Die Eigenkapitalquote ist ganz leicht von 59,6 % im Vorjahr auf 59,2 % gesunken. Der Pfeiffer Vacuum Konzern behält daher auch im Krisenjahr 2020 seine im Vergleich zur Branche schon überdurchschnittliche Eigenkapitalausstattung. Die bestehenden finanziellen Verbindlichkeiten sind im Vergleich zur Bilanzsumme entsprechend niedrig und schränken die finanzielle Handlungsfähigkeit des Konzerns nicht ein. Der Konzern bleibt auf Nettobasis schuldenfrei. Das kurzfristige Betriebskapital ist geringfügig von 165,8 Mio. € auf 166,2 Mio. € gestiegen. Finanzlage Nach 65,4 Mio. € im Jahr 2019 belief sich der operative Cash-Flow im abgelaufenen Geschäftsjahr 2020 auf 59,2 Mio. €. Dies entspricht einem Rückgang um 6,2 Mio. €, der überwiegend auf das im Vergleich zum Vorjahr niedrigere Ergebnis vor Steuern zurückzuführen ist. Weitere Belastungen des operativen Cash-Flows ergaben sich aus der Entwicklung der Vorräte (-13,2 Mio. € im Vergleich zu 0,9 Mio. € im Vorjahr). Dem gegenüber waren erstmals die im Berichtsjahr ergebniswirksam erfassten und nicht zahlungswirksamen Wertminderungsaufwendungen in Höhe von insgesamt 8,8 Mio. € wieder hinzuzurechnen und auch die gezahlten Ertragsteuern liegen infolge der Ergebnisentwicklung mit 11,7 Mio. € unter dem Vorjahresniveau (18,7 Mio. €). Insgesamt ist der Cash-Flow je Aktie von 6,63 € im Jahr 2019 auf 6,00 € im abgelaufenen Geschäftsjahr 2020 gesunken. Trotz des Rückgangs steht das immer noch hohe Niveau dieser Kennzahl unverändert für die Fähigkeit des Pfeiffer Vacuum Konzerns, im Rahmen der operativen Tätigkeit die zur Finanzierung des laufenden Geschäfts und der Strategieumsetzung erforderlichen Mittel Zuflüsse zu generieren. ![]() Unverändert im Vergleich zu den Vorjahren waren die Investitionsausgaben die wesentliche Bestimmungsgröße für den Mittelabfluss aus Investitionstätigkeit im abgelaufenen Geschäftsjahr 2020. Mit 30,4 Mio. € lagen diese wiederum auf einem hohen Niveau (Vorjahr: 34,9 Mio. €), was durch die grundsätzliche Fortsetzung unseres Investitionsprogramms auch im besonderen Jahr 2020 begründet ist. Gleichwohl haben wir infolge der gesamtwirtschaftlichen Umstände sämtliche Investitionsvorhaben einem erneuten Validierungsprozess unterworfen und erforderlichenfalls Anpassungen, insbesondere in zeitlicher Hinsicht, vorgenommen. Dementsprechend wurde auch das ursprünglich für 2020 ohne Berücksichtigung von Corona-Einflüssen prognostizierte Investitionsvolumen von 40 bis 60 Mio. € nicht erreicht. Weitere Ausführungen zur Zusammensetzung des Investitionsvolumens finden sich im nachfolgenden Abschnitt „Investition und Finanzierung". Den Investitionsausgaben stehen Einzahlungen aus der Veräußerung von Sachanlagen in Höhe von 0,2 Mio. € (Vorjahr: 0,6 Mio. €) gegenüber, so dass sich nach 34,3 Mio. € im Vorjahr insgesamt ein Mittelabfluss aus Investitionstätigkeiten von 30,2 Mio. € ergab. DARSTELLUNG DES OPERATIVEN CASH-FLOWS (Kurzfassung)
1
einschließlich Wertminderungsaufwendungen von 8,8 Mio. € Die wesentliche Bestimmungsgröße für den Cash-Flow aus Finanzierungstätigkeit war die Dividendenzahlung in Höhe von 12,3 Mio. € (Vorjahr: 22,7 Mio. €). Zusammen mit dem Tilgungsanteil der Miet- und Leasingraten (4,9 Mio. €; Vorjahr: 5,3 Mio. €) und der Rückzahlung von finanziellen Verbindlichkeiten von 0,1 Mio. € (Vorjahr: Aufnahme 0,1 Mio. €) belief sich der Mittelabfluss aus Finanzierungstätigkeit insgesamt auf 17,3 Mio. € im Jahr 2020. Nach 27,9 Mio. € im Vorjahr bedeutet dies einen Rückgang um 10,6 Mio. €. Unter Berücksichtigung der Währungseffekte betrug der Mittelzufluss im Jahr 2020 damit insgesamt 10,9 Mio. € (Vorjahr: 3,6 Mio. €) und führte zu einem Anstieg der Zahlungsmittel und Zahlungsmitteläquivalente um 9,7 % auf 122,9 Mio.€. Pfeiffer Vacuum verfügt zum Bilanzstichtag darüber hinaus über freie Kreditlinien in Höhe von 16,2 Mio. € (Vorjahr: 13,7 Mio. €). Die freie Liquidität wird im Rahmen des Finanzmanagements nach Möglichkeit zinstragend angelegt. Bei den Konzerngesellschaften in Asslar und Annecy besteht zur Liquiditätsbündelung ein Cash-Management-System. Bei der Geldanlage dominieren konservative und weitgehend kurzfristige Anlageformen als Tages- oder Termingelder bei Kreditinstituten. Spekulative Geschäfte werden nicht getätigt. Sowohl das Liquiditätsmanagement als auch die Steuerung des Zinsänderungsrisikos erfolgen im Wesentlichen in der Konzernzentrale unter Berücksichtigung aller im Konzern relevanten Sachverhalte. Investition und Finanzierung Das operative Geschäft, die im abgelaufenen Geschäftsjahr 2020 durchgeführten Investitionen und die Dividendenzahlung wurden wie geplant und wie auch schon in den Vorjahren nur durch eigene Mittel des Konzerns finanziert. Künftige Investitionen sollen auch weiterhin rein aus Eigenmitteln finanziert werden. Zur Finanzierung von Akquisitionen wird die Aufnahme von finanziellen Verbindlichkeiten geprüft werden. Aus diesem konservativen und so auch in der Vergangenheit bereits umgesetzten Ansatz resultierten zum Bilanzstichtag 31. Dezember 2020 ausgewiesene finanzielle Verbindlichkeiten in Höhe von insgesamt 73,1 Mio. € (Vorjahr: 73,6 Mio. €). Von diesem Betrag entfallen 60,1 Mio. € auf Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten und 13,0 Mio. € auf passivierte Leasingverbindlichkeiten (Vorjahr: 60,1 Mio. € beziehungsweise 13,5 Mio. €). Die Investitionsausgaben des Jahres 2020 in Höhe von 30,4 Mio. € (Vorjahr: 34,9 Mio. €) entfielen überwiegend auf Modernisierungsmaßnahmen und teilweise auch auf Kapazitätserweiterungen an den Produktionsstandorten Asslar (Deutschland), Annecy (Frankreich) und Wuxi (China). Darüber hinaus wurden erforderliche Ersatzinvestitionen im Bereich des Maschinenparks und der Betriebs- und Geschäftsausstattung durchgeführt. Das Investitionsvolumen lag bedingt durch die Anpassung der Investitionsvorhaben infolge der Corona-Pandemie deutlich unter den ursprünglich prognostizierten Investitionsausgaben von 40 bis 60 Mio. €. Die Aufteilung der Investitionsausgaben für materielle und immaterielle Vermögenswerte auf die zu berichtenden Segmente stellt sich im Vorjahresvergleich wie folgt dar: INVESTITIONSAUSGABEN NACH SEGMENTEN
Bereits seit langem zeigt die Bilanz des Pfeiffer Vacuum Konzerns eine im Vergleich zur Branche überdurchschnittliche Eigenkapitalausstattung, die auch nach dem Ausweis der Verbindlichkeiten aus Miet- und Leasingverhältnisses infolge der Erstanwendung von IFRS 16 seit dem Vorjahr auf einem hohen Niveau liegt. Die Eigenkapitalquote von 59,2 % zum 31. Dezember 2020 ist im Vergleich zum Ende des Vorjahres nur leicht gesunken und weist gleichwohl einen für die Maschinenbaubranche überdurchschnittlichen Wert aus. Die Umlaufvermögensquote als Quotient aus Umlaufvermögen (kurzfristige Vermögenswerte) und kurzfristigen Verbindlichkeiten belief sich auf 295 % (Vorjahr: 283 %) und steht für ein nochmals verbessertes Finanzierungskonzept und die hohe Bonität von Pfeiffer Vacuum. Bei Investitionsausgaben von 30,4 Mio. € (Vorjahr: 34,9 Mio. €) und einem Abschreibungsvolumen von 20,9 Mio. € (Vorjahr: 19,5 Mio. €) ergab sich eine Abschreibungsquote (Verhältnis von Investitionsausgaben zu Abschreibungen) von 145 % im Vergleich zu 180 % im Vorjahr (jeweils ohne Berücksichtigung der Einflüsse von Nutzungsrechten und im Jahr 2020 auch ohne die Berücksichtigung von Wertminderungsaufwendungen). ![]() PFEIFFER VACUUM TECHNOLOGY AG - KURZFASSUNG NACH HGB Ergänzend zur Konzernberichterstattung nach IFRS erläutern wir nachfolgend die Entwicklung der Pfeiffer Vacuum Technology AG, der Muttergesellschaft im Pfeiffer Vacuum Konzern. Die Pfeiffer Vacuum Technology AG übt eine reine Leitungs- und Holdingfunktion innerhalb des Pfeiffer Vacuum Konzerns aus. Der Jahresabschluss der Pfeiffer Vacuum Technology AG wird nach handelsrechtlichen Grundsätzen (HGB, AktG) erstellt. Erstmals ab diesem Geschäftsjahr wird von der Möglichkeit nach 315 Abs. 5 HGB Gebrauch gemacht, den Lagebericht der Pfeiffer Vacuum Technology AG mit dem Lagebericht des Pfeiffer Vacuum Konzerns zusammen zu fassen, auch weil zwischen den zukünftigen Chancen und Risiken des Konzerns und der Pfeiffer Vacuum Technology AG eine sehr enge Verbindung besteht. Die nachfolgenden Ausführungen beziehen sich ausschließlich auf die Pfeiffer Vacuum Technology AG. Ertragslage Die Haupttätigkeit der Pfeiffer Vacuum Technology AG sind die Leitungs- und Holdingfunktionen für den Pfeiffer Vacuum Konzern. Dies schließt unter anderem das Cash-Management für die deutsche Tochtergesellschaft in Aßlar und die Pfeiffer Vacuum SAS in Annecy, die Finanzierungsfunktion für den konzernweiten Liquiditätsbedarf sowie die Vermietung der Gebäude an die Pfeiffer Vacuum GmbH in Aßlar ein. Der bestehende Ergebnisabführungsvertrag mit der Tochtergesellschaft Pfeiffer Vacuum GmbH beeinflusst das Ergebnis der Gesellschaft wesentlich. Mit 18,3 Mio. € liegt der Jahresüberschuss der Pfeiffer Vacuum Technology AG um 7,6 Mio. € unter dem Vorjahreswert von 25,9 Mio. €. Dies entspricht einem Rückgang um 29,3 %. Unverändert zu den Vorjahren wird die Ertragslage der Pfeiffer Vacuum Technology AG maßgeblich durch die Ergebnisabführung der Pfeiffer Vacuum GmbH in Höhe von 27,7 Mio. € (Vorjahr: 32,5 Mio. €) beeinflusst. Während die Folgen der Corona-Krise noch weitgehend kompensiert werden konnten, hat insbesondere die Bewertung des Pensionssondervermögens zum Jahresende die Ertragslageentwicklung der Pfeiffer Vacuum GmbH im Jahr 2020 belastet. Nach 232,0 Mio. € im Vorjahr belief sich das Umsatzvolumen der Pfeiffer Vacuum GmbH im Jahr 2020 auf 222,0 Mio. €. Dies entspricht einem Rückgang um 10,0 Mio. € oder 4,3 %. Vor dem Hintergrund der weltweiten Auswirkungen der Corona-Pandemie betrachten wir dies insgesamt als ein relativ gesehen noch gutes Ergebnis, hat die Krise doch im Bereich des Maschinenbaus zum Teil existenzbedrohende Auswirkungen gehabt. Das konnte bei der Pfeiffer Vacuum GmbH vermieden werden, auch wenn die regionale Umsatzentwicklung wiederum sehr heterogen verlief. Während die Umsätze in den USA auch wechselkursbedingt um 3,5 Mio. € sanken, konnte in Asien ein Anstieg um 2,0 Mio. € erreicht werden, der insbesondere auf die Entwicklungen in China und Korea zurückzuführen ist. In Deutschland und Europa (exklusive Deutschland) sind die Umsätze stärker gesunken und liegen um 3,0 Mio. € beziehungsweise 5,5 Mio. € unter dem Vorjahresniveau. Im Prognosebericht des letzten Jahres wurde eine Umsatzerwartung in etwa auf dem Niveau des Jahres 2018 (246,7 Mio. €) formuliert. Diese Entwicklung wurde Ende Februar 2020 und damit in Unkenntnis der weltweiten Auswirkungen der Corona-Krise erwartet. Bedingt durch die weltweite Rezession infolge der getroffenen Gegenmaßnahmen konnte die ursprüngliche Erwartung somit nicht erreicht werden, auch wenn ein Rückgang um 4,3 % vor dem Hintergrund der allgemeinen wirtschaftlichen Entwicklungen vergleichsweise moderat ausfällt. Der Rückgang der Umsatzerlöse auf Ebene der Pfeiffer Vacuum GmbH hat zu negativen Skaleneffekten und damit auch zu einem Rückgang der Erträge aus Ergebnisabführung geführt. Darüber hinaus hat sich die weitere Umsetzung der Wachstumsstrategie im Konzern auch im Jahr 2020 auf die Pfeiffer Vacuum GmbH in Form von höheren Aufwendungen für die Schaffung neuer Organisationsstrukturen ausgewirkt. Außerdem wurden gestiegene Beteiligungserträge durch Nettozinsaufwendungen im Zusammenhang mit der Pensionsbewertung kompensiert. Ein weiteres wichtiges Element für die Ertragslage der Pfeiffer Vacuum Technology AG sind die Erträge aus Beteiligungen infolge von Gewinnausschüttungen der weiteren Konzerngesellschaften. Diese Erträge sind von 4,0 Mio. € im Vorjahr auf 3,7 Mio. € im abgelaufenen Geschäftsjahr leicht gesunken. Nach Personalaufwendungen von 2,8 Mio. € im Vorjahr sind hier im Jahr 2020 insgesamt 3,1 Mio. € angefallen. Als Folge insbesondere des Aufbaus einer globalen IT-Organisation und der damit im Zusammenhang stehenden Kosten sind die sonstigen Aufwendungen nach 6,3 Mio. € im Vorjahr deutlich auf 14,8 Mio. € im Jahr 2020 gestiegen. Parallel dazu sind aber auch die Umsatzerlöse und sonstigen Erträge infolge der Weiterbelastungen der IT-Kosten von 3,9 Mio. € im Vorjahr auf 9,3 Mio. € gestiegen. Mit -0,7 Mio. € lag das Finanzergebnis unter dem Vorjahresniveau (+0,1 Mio. €). Ursächlich hierfür sind insbesondere Effekte aus der Pensionsbewertung, die abweichend zum Vorjahr zu einem Zinsaufwand führten. GEWINN- UND VERLUSTRECHNUNG DER PFEIFFER VACUUM TECHNOLOGY AG(Kurzfassung)
UMSATZ NACH REGIONEN (PFEIFFER VACUUM GMBH)
BILANZ DER PFEIFFER VACUUM TECHNOLOGY AG (Kurzfassung)
Die Steuerquote im Jahr 2020 lag mit 29,9 % etwa auf dem Niveau des Jahres 2019 (28,9 %). In Verbindung mit dem insgesamt niedrigeren Ergebnis sind die Steueraufwendungen von 8,7 Mio. € auf 6,2 Mio. € gesunken. Die von der Organgesellschaft erhobene Steuerumlage ist parallel dazu von 4,7 Mio. € auf 4,0 Mio. € gesunken. Entgegen der ursprünglichen Planungen und den Formulierungen im letztjährigen Prognosebericht ist die leichte Verbesserung des Jahresüberschusses nicht erreicht worden. Bedingt insbesondere durch die Auswirkungen der Corona-Pandemie ist die Ergebnisabführung von der Pfeiffer Vacuum GmbH niedriger als erwartet ausgefallen und hat damit zu einer leichten Verschlechterung der Ertragslage geführt. Vermögens- und Finanzlage Mit 350,1 Mio. € ist die Bilanzsumme zum 31. Dezember 2020 gegenüber dem Vorjahr (357,1 Mio. €) leicht gesunken. Eine wesentliche Veränderung resultierte aus dem Anstieg der immateriellen Vermögensgegenstände, die infolge der Implementierung eines globalen ERP-Projekts um insgesamt 4,8 Mio. € auf 9,3 Mio. € zugenommen haben (Vorjahr: 4,5 Mio. €). Die unverändert gute Liquiditätslage im Jahr 2020 versetzt die Gesellschaft damit weiterhin in die Lage, die konzerninterne Finanzierungsfunktion zu erfüllen. Die Ausleihungen an verbundene Unternehmen sind leicht von 12,1 Mio. € auf 12,6 Mio. € als Folge von Neugewährungen gestiegen. Die Guthaben bei Kreditinstituten sind auf 23,1 Mio. € zurückgegangen (Vorjahr: 42,9 Mio. €). Auf der Passivseite ist die Veränderung der Bilanzsumme im Wesentlichen im Eigenkapital erkennbar. Dieses lag mit 269,0 Mio. € zum 31. Dezember 2020 um 6,0 Mio. € über dem Vorjahreswert von 263,0 Mio. €. Der erwirtschaftete Jahresüberschuss von 18,3 Mio. € und gegenläufig die Dividendenzahlung in Höhe 12,3 Mio. € gemäß Beschluss der Hauptversammlung von 20. Mai 2020 waren ursächlich für diese Entwicklung. Die Eigenkapitalquote ist unverändert hoch und lag bei 76,8 % (Vorjahr: 73,7 %). Ein weiterer wesentlicher Passivposten betrifft die Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten. Hier wird ein im Jahr 2017 im Rahmen der externen Finanzierung eines Unternehmenserwerbs aufgenommenes Darlehen ausgewiesen, das zum Bilanzstichtag unverändert mit 60,0 Mio. € valutiert. Das Darlehen ist variabel verzinslich auf Basis des Euribor zuzüglich einer marktkonformen Marge und steht dem Unternehmen langfristig zur Verfügung. Über die Mittelaufnahme hinaus stehen der Gesellschaft freie Kreditlinien in Höhe von 14,3 Mio. € (Vorjahr: 13,3 Mio. €) zur Verfügung. Die Verbindlichkeiten gegenüber verbundenen Unternehmen bestehen überwiegend gegenüber der Pfeiffer Vacuum SAS und resultieren aus einer Cash-Pooling-Vereinbarung. Die weiteren Positionen auf der Passivseite zeigten zum Ende des Geschäftsjahres 2020 keine wesentlichen Veränderungen gegenüber dem Vorjahr. Gesamtaussage zum Geschäftsverlauf Vor dem Hintergrund der weltweiten Corona-Pandemie im Jahr 2020 verlief die Geschäftsentwicklung insgesamt noch zufriedenstellend. Zwar ist der Jahresüberschuss der Pfeiffer Vacuum Technology AG gesunken, vor dem Hintergrund der Ergebnisbelastungen infolge der Pandemie und der Transformation, in der sich das Unternehmen unverändert befindet, war das jedoch letztlich zu erwarten, auch wenn dies bei der Formulierung des letztjährigen Prognoseberichts in der Konsequenz so noch nicht erkennbar war. Die Eigenkapitalquote liegt weiterhin auf einem im Branchenvergleich überdurchschnittlichen Niveau. Auch die Liquiditätssituation ist unverändert solide und die Finanzierung des operativen Geschäfts und des weiteren Wachstumsprogramms sind aus unserer Sicht auch in diesen besonderen und weiterhin mit viel Ungewissheit belasteten Zeiten gewährleistet. NICHTFINANZIELLE KONZERNERKLÄRUNG 2020 GESETZLICHER RAHMEN DERNICHTFINANZIELLEN KONZERNERKLÄRUNG Für das Geschäftsjahr 2020 hat die Pfeiffer Vacuum Technology AG (im Folgenden: Pfeiffer Vacuum) gemäß dem „Gesetz zur Stärkung der nichtfinanziellen Berichterstattung der Unternehmen in ihren Lage- und Konzernlageberichten" (CSR-Richtlinie-Umsetzungsgesetz, kurz: CSR-RUG) eine nichtfinanzielle Konzernerklärung erstellt Diese erfüllt die Anforderungen nach §§ 315b und 315c i. V. m. 289c bis 289e HGB. Die nichtfinanzielle Konzernerklärung stellt - analog zur Finanzberichterstattung - dar, wie die Steuerung wesentlicher nichtfinanzieller Sachverhalte für den gesamten Konzern erfolgt. Angaben, die sich nicht auf den gesamten Konzern beziehen, sind kenntlich gemacht. Der Inhalt der vorliegenden Erklärung wurde im Auftrag des Aufsichtsrats durch die PricewaterhouseCoopers GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Frankfurt am Main, geprüft. Hierbei wurde eine betriebswirtschaftliche Prüfung zur Erlangung begrenzter Prüfungssicherheit (limited assurance) nach dem International Standard on Assurance Engagements (ISAE) 3000 (Revised) durchgeführt. Der Prüfvermerk zur Prüfung der nichtfinanziellen Konzernerklärung wird nach dem Bestätigungsvermerk über die Prüfung des Konzernabschlusses und des Konzernlageberichts wiedergegeben. Verweise auf Angaben außerhalb des Konzernlageberichts sind weiterführende Informationen und nicht Bestandteil der Prüfung der nichtfinanziellen Konzernerklärung. Für eine strukturierte Darstellung der Inhalte nach 315c i.V.m. §§ 289c bis 289e HGB in der nichtfinanziellen Konzernerklärung richtet sich Pfeiffer Vacuum nach den Standards der Global Reporting Initiative (GRI). Die Beschreibung der vom HGB geforderten Konzepte orientiert sich an der Struktur der GRI-Managementansätze. Diese wird in der Beschreibung der Wesentlichkeitsanalyse (GRI 101-Managementansatz) angewendet sowie bei den Managementansätzen zu „Umweltbelange", „Achtung der Menschenrechte", „Arbeitnehmerbelange" und „Bekämpfung von Korruption und Bestechung" (GRI 103-Managementansatz). Darüber hinaus stellt ein GRI-Inhaltsindex die GRI-Indikatoren den entsprechenden Berichtsstellen gegenüber. Die Angabe über die Erfüllung der GRI-Indikatoren sowie Verweise auf Angaben außerhalb des Konzernlageberichts beziehungsweise Konzernabschlusses sind weiterführende Informationen und nicht Bestandteil dieser nichtfinanziellen Konzernerklärung. Zur Beschreibung des Geschäftsmodells von Pfeiffer Vacuum verweisen wir auf die Ausführungen im Abschnitt „Unternehmensprofil". Nachhaltigkeitsansatz Der Nachhaltigkeitsansatz des Konzerns konzentriert sich auf die Mitarbeiter, auf verantwortungsvolles Handeln und auf Innovation. Er steht in Zusammenhang mit der Unternehmensstrategie: Nachhaltigkeit wird als langfristiger Werttreiber verstanden, der in ökonomischer, ökologischer und sozialer Hinsicht Vorteile bringt. So können wir zum Beispiel mit einer höheren Energieeffizienz unserer Produkte sowohl die Umweltbelastung als auch die Kosten unserer Kunden reduzieren. Unser Anspruch ist es, wirtschaftliche, ökologische und soziale Belange gemeinsam als Teil unserer Wertschöpfung zu betrachten. Das gilt für unsere eigene Geschäftstätigkeit und ist unser erklärtes Ziel, für unsere Kunden aus zahlreichen Branchen nachhaltige, innovative und energieeffiziente Vakuumlösungen zu entwickeln. Zur Erreichung unserer Ziele haben wir unser Nachhaltigkeitsmanagement weltweit weiterentwickelt. Durch den adäquaten Umgang mit nichtfinanziellen Zielen schafft Pfeiffer Vacuum so die Grundlage für langfristigen Unternehmenserfolg. Managementstruktur Verschiedene Nachhaltigkeitsgremien treiben das Thema Nachhaltigkeit bei Pfeiffer Vacuum voran und sorgen dafür, dass sich eine verantwortungsvolle Unternehmensführung auch in wirtschaftlichem Erfolg widerspiegelt. Die Vorstandsvorsitzende Dr. Britta Giesen ist auf Vorstandsebene für diesen Bereich zuständig. Sie ist außerdem Mitglied des Global CSR Board, in dem alle Geschäftsbereiche des Konzerns vertreten sind. In diesem Gremium wird die Nachhaltigkeitsstrategie von Pfeiffer Vacuum festgelegt, die Roadmap für die Umsetzung von Zielen und Maßnahmen bestimmt sowie alle wichtigen Fragen zum nachhaltigen Handeln erörtert. Die Arbeit des Global CSR Board wird durch den Global CSR-Koordinator unterstützt. Das Board koordiniert als Stabsstelle, in der die konzernweite Organisation und Kommunikation zu CSR-relevanten Themen zusammenläuft. Bei der Umsetzung der Nachhaltigkeits-Roadmap kommt den drei Regionalmanagern und den zwanzig Geschäftsführern eine maßgebliche Rolle zu. Sie sind für die Umsetzung der CSR-Maßnahmen in den jeweiligen Regionen verantwortlich, positionieren die Innovationen bei den Kunden und überprüfen, ob die Erfassung und Auswertung der Daten korrekt erfolgt sind. Im Geschäftsjahr 2020 hat sich Pfeiffer Vacuum intensiv mit der strategischen Ausrichtung des Unternehmens und der Zusammenarbeit mit der Busch Gruppe beschäftigt und sich außerdem aktiv sowie umsichtig mit der Bewältigung der Corona-Situation auseinandergesetzt. Die Prozesse der Datenerfassung wurden im gesamten Konzern weiterentwickelt, was sich in der Bereitstellung zusätzlicher nachhaltigkeitsbezogener Informationen widerspiegelt. Die ergriffenen Maßnahmen belegen, wie aktiv sich Pfeiffer Vacuum für Nachhaltigkeit engagiert. Mit der Festlegung von wesentlichen Themen, einem strukturierten Reporting und der Einbindung in die Organisation wurde ein Fundament für die nachhaltige Ausrichtung des gesamten Unternehmens geschaffen. Auf dieser Basis wird Pfeiffer Vacuum in den kommenden Jahren nichtfinanzielle Ziele festlegen. Wesentliche Sachverhalte Die vorliegende Erklärung informiert über die wesentlichen Entwicklungen des Geschäftsjahres 2020 zu den fünf gesetzlich geforderten Aspekten Umweltbelange, Achtung der Menschenrechte, Arbeitnehmerbelange, Sozialbelange sowie Bekämpfung von Korruption und Bestechung. Der Aspekt der Sozialbelange wurde als nicht wesentlich eingestuft. Nach § 289c HGB sind Angaben zu machen, die für das Verständnis von Geschäftsverlauf, Geschäftsergebnis und Geschäftslage sowie der Auswirkungen auf die fünf genannten Aspekte wesentlich sind. Dazu sind die jeweiligen Managementkonzepte einschließlich der angewandten Due Diligence, die Ergebnisse der Konzepte und die steuerungsrelevanten Kennzahlen zu beschreiben. Ebenfalls offengelegt werden müssen gemäß §289c Abs. 3 Nr. 3 und 4 HGB wesentliche Risiken, die mit der Geschäftstätigkeit, den Produkten und Dienstleistungen verknüpft sind und die sehr wahrscheinlich schwerwiegende negative Auswirkungen auf die fünf Aspekte haben oder haben werden. Der vorliegende Bericht enthält eine Reihe von Managementkonzepten und Kennzahlen für die wichtigsten Produktionsstandorte des Konzerns. Hierzu gehören die deutschen Standorte Asslar, Göttingen und Dresden, Annecy in Frankreich, Cluj in Rumänien, Asan in Südkorea, Indianapolis, Yreka und Nashua in den USA und Ho-Chi-Minh-Stadt in Vietnam. Zum ersten Mal wurde Wuxi in China mit aufgeführt. Sofern nicht anders angegeben, beziehen sich alle folgenden Informationen auf diese Standorte. Korrigierte Werte aus 2019 wurden an entsprechenden Stellen gekennzeichnet. Auf Grund der Corona-Pandemie können die Energie-, Fluktuations- sowie Unfalldaten nicht als Benchmark für frühere oder künftige Berichterstattung verwendet werden. Wesentliche Abweichungen gegenüber dem Vorjahr sind an relevanten Stellen kenntlich gemacht oder näher beschrieben. Für die vorliegende Erklärung wurden im Rahmen einer dreistufigen Wesentlichkeitsanalyse die zu berichtenden nichtfinanziellen Sachverhalte 2017 erstmals identifiziert und 2019 erneut bewertet. Nach der Zusammenstellung eines Themenkatalogs als Grundlage für die Auswahl der wesentlichen Sachverhalte erfolgte eine interne Analyse mit Priorisierung und anschließender Validierung sowie Überprüfung. Für die externe Analyse wurde eine umfassende Liste relevanter Themen erstellt, die in der Wertschöpfungskette des Konzerns vorkommen und die von Nachhaltigkeitsstandards wie GRI, einschlägigen Ratingagenturen und institutionellen Investoren berücksichtigt werden. Diese Auflistung wurde von Führungskräften und Mitarbeitern verschiedenster Fachbereiche hinsichtlich ihrer Auswirkungen auf Gesellschaft und Umwelt und hinsichtlich ihrer Geschäftsrelevanz hinterfragt. Die Themen wurden bewertet und mit Risiken und Maßnahmen dokumentiert. In einer abschließenden Bewertung wurden diejenigen Sachverhalte priorisiert, bei denen die Geschäftstätigkeit deutliche Auswirkungen auf Umwelt und Gesellschaft hat und die gleichzeitig von hoher Geschäftsrelevanz für den Konzern sind. Für das Berichtsjahr 2020 haben wir unsere Themen mit wesentlicher Bedeutung auf der Grundlage einer umfassenden Peergroup-Analyse und einer internen Bewertung durch die Mitarbeiter, die im Konzern für die Nachhaltigkeitsberichtserstattung verantwortlich sind, überprüft. Die nachfolgende Grafik zeigt die Ergebnisse der Wesentlichkeitsbewertung von Nachhaltigkeitssachverhalten. ![]() Die nachfolgende Tabelle ordnet die im Rahmen der Wesentlichkeitsanalyse identifizierten wesentlichen Sachverhalte von Pfeiffer Vacuum den betrachteten Aspekten der Nichtfinanziellen Konzernerklärung zu: ![]() Risikobewertung der nichtfinanziellen Berichterstattung Pfeiffer Vacuum hat ein konzernweites Risikomanagementsystem eingerichtet, um Risiken auf jeder Unternehmensebene zu erkennen und ihnen durch geeignete Maßnahmen zu begegnen. Im Berichtsjahr konnten wir nach Berücksichtigung von Maßnahmen zur Risikominderung keine Risiken identifizieren, die mit unserer Geschäftstätigkeit, unseren Geschäftsbeziehungen sowie unseren Produkten und Dienstleistungen verbunden sind und die sehr wahrscheinlich schwerwiegende negative Auswirkungen auf die in der Tabelle dargestellten Aspekte und Sachverhalte der nichtfinanziellen Konzernerklärung haben oder haben werden. Zur Erläuterung der Funktionsweise des Risikomanagementsystems verweisen wir auf die Ausführungen im Abschnitt „Risiko- und Chancenbericht". UMWELTBELANGE Die Produkte von Pfeiffer Vacuum haben in allen Phasen ihres Lebenszyklus Auswirkungen auf die Umwelt, von der Entwicklung bis zur Entsorgung. Rohstoffe, Halbfabrikate, Vorprodukte, Energie und Wasser werden im Rahmen der Herstellung benötigt. Der Verbrauch von Ressourcen in der Lieferkette beginnt mit der Beschaffung. Während der Herstellungsphase werden an allen Produktionsstandorten Strom, Wasser und Materialien wie Edelstahl, Aluminium und Grauguss verbraucht und es entsteht Abfall, beispielsweise in Form von Metallspänen. In der Nutzungsphase sind im Wesentlichen der Stromverbrauch, die Lärmemission und die Materialbeschaffenheit im jeweiligen Anwendungsfall entscheidend. Eine kontinuierliche Verbesserung des betrieblichen Umweltmanagements wird an den Produktionsstandorten Annecy, Asslar und Asan durch die Zertifizierung nach der Umweltmanagementnorm ISO 14001 unterstützt. Wir haben es uns als Ziel gesetzt, die Norm ISO 14001 bis zum Jahr 2025 an allen Produktionsstandorten umzusetzen. Wir möchten unsere Bemühungen um den weltweiten Austausch der Best-Practice-Methoden und Erfahrungen im Umweltbereich als Teil unserer bestehenden Unternehmenskultur verstärken. Dieses Bestreben ist unabhängig vom Zertifizierungsprozess und schließt somit auch nicht zertifizierte Produktionsstandorte sowie Verwaltungsstandorte ein. Umweltstandards in der Lieferkette Der schonende Umgang mit natürlichen Ressourcen und die Einhaltung von Umweltstandards entlang der gesamten Wertschöpfungskette sind für Pfeiffer Vacuum entscheidend. Wir betrachten umweltbewusstes Handeln als ethische und unternehmerische Pflicht - ob in der Lieferkette, im Rahmen unserer eigenen Prozesse in Fertigung, Vertrieb und Verwaltung oder später in der Nutzungsphase unserer Produkte beim Kunden. Wir wollen entlang unserer Wertschöpfungskette Energie sowie CO2 -Emissionen einsparen und damit einen positiven Beitrag zu den globalen Klimazielen leisten. Pfeiffer Vacuum bezieht Vorprodukte von einer Vielzahl an Zulieferern. Mangelnde Umweltstandards bei den Lieferanten können die Verschmutzung von Luft, Boden und Wasser sowie Klimaschäden oder Biodiversitätsverluste nach sich ziehen. Daher ist Pfeiffer Vacuum bestrebt, entlang der gesamten Lieferkette mit Partnern zusammenzuarbeiten, die umweltrechtliche Vorgaben beachten, zum Beispiel mit Hilfe eines Umweltmanagementsystems. Ein anderes Vorgehen könnte nicht nur einen Verstoß gegen lokale Gesetze und Vorschriften darstellen, sondern auch negative Folgen für unseren Ruf sowie für unsere internen Geschäftsprozesse haben. Dies könnte zu Kostensteigerungen oder Absatzverlusten führen. Wir vermindern diese Risiken, indem wir unsere potenziellen Lieferanten im Bereich der Umweltrisiken sorgfältig prüfen und auswählen. Zudem führen wir fortlaufend Programme zur Lieferantenqualifizierung durch. Nachdem wir die Verantwortung für die Steuerung der Lieferketten des Konzerns Anfang Dezember 2019 global organisiert haben, konnten wir bei Pfeiffer Vacuum im Laufe des Berichtszeitraums einige Fortschritte hinsichtlich eines konzernweit einheitlichen Ansatzes zu Umweltstandards in der Lieferkette erzielen. Eine weitere weltweite Vernetzung des Managements und eine Vereinheitlichung der Lieferantenpolitik sind für die kommenden Jahre vorgesehen. An den wesentlichen Produktionsstandorten von Pfeiffer Vacuum liegt die Hauptverantwortung für die Einhaltung von Umweltstandards in der Lieferkette dezentral bei den lokalen Supply-Chain-Managern am jeweiligen Produktionsstandort. Sie berichten direkt an den Global Head of Supply Chain. Verhaltenskodex als Leitbild für Geschäftsbeziehungen Wir verlangen von unseren Lieferanten, dass sie sich mindestens an die umweltrechtlichen Gesetzesvorgaben halten. Dafür gibt es einen Verhaltenskodex für Lieferanten, der die Einhaltung gesetzlicher Vorschriften und die Durchführung umweltbezogener Maßnahmen fordert. Lieferanten, die für die Serienlieferung von produktionsrelevanten Teilen in Frage kommen, müssen diese Bedingungen akzeptieren. Der Verhaltenskodex für Lieferanten wurde im Laufe des Jahres 2020 in sieben Sprachen eingeführt und beworben. Er gilt für alle neuen Lieferanten von Pfeiffer Vacuum, und wir bitten ebenfalls unsere bestehenden Geschäftspartner um entsprechende Anerkennung. Der Verhaltenskodex beruht auf den Grundsätzen des Globalen Paktes der Vereinten Nationen (UN Global Compact) und enthält Bestimmungen zu Menschenrechten, Arbeitsbedingungen, Umweltschutz sowie zur Prävention von Korruption und Bestechung. Die Zulieferer von Pfeiffer Vacuum müssen alle geltenden umweltrechtlichen Gesetze, Vorschriften und Normen einhalten. Es wird außerdem erwartet, dass die Lieferanten ein effizientes Umweltmanagementsystem erarbeiten und anwenden (zum Beispiel durch eine eigene schriftliche Richtlinie, ISO 14001 oder andere Normen), um Umweltauswirkungen sowie Umweltgefahren zu identifizieren und zu minimieren. Hier erwarten wir, dass die Lieferanten bei ihrer eigenen Geschäftstätigkeit angemessene Vorkehrungen zum Schutz der Umwelt treffen. Bevor wir eine neue Geschäftsbeziehung eingehen, führen wir eine Geschäftspartnerprüfung für kritische Bereiche durch. Dazu haben wir ein konzernweites Konzept für Nachhaltigkeit in der Lieferkette entwickelt und auf Konzernebene eine spezielle Software für das Lieferantenmanagement sowie die Risikobewertung eingeführt. Diese Softwarelösung ist seit 2018 am Standort Annecy im Einsatz und hat sich bewährt. Der globale Einsatz sorgt dafür, dass standortübergreifend an alle Lieferanten die gleichen verbindlichen Anforderungen im Hinblick auf umweltrechtliche Vorgaben und Standards gestellt werden. Mit Unterstützung einer Softwarelösung, die an führende globale Risikomanagementsysteme angebunden ist, werden Kontrahentenrisiken, Länderrisiken, Umweltrisiken sowie geopolitische Ereignisse überwacht und auf Auswirkungen auf die Lieferketten des Konzerns überprüft. Änderungen in der Risikobewertung und Risikosituationen werden umgehend an alle relevanten Bereiche des Konzerns gemeldet. So können konzernweite Lieferketten und Lieferanten zeitnah auf Risiken hin bewertet und Maßnahmen zur Risikobegrenzung ergriffen werden, bevor Schäden verursacht werden. Hierzu können zum Beispiel gesundheits- und umweltgefährdende Stoffe gehören, die im Rahmen von Arbeitsprozessen innerhalb der Lieferkette verwendet werden, sowie Umweltverschmutzung, Energieverbrauch oder CO2 -Emissionen. Nachhaltige Lieferketten und Einhaltung der Vorgaben Lieferkettensicherheit kann nur gewährleistet werden, wenn die verpflichtenden Vorgaben auf ihre Einhaltung überprüft werden. Die Hauptproduktionsstandorte überprüfen die Befolgung von Umweltstandards durch Qualitätsprüfungen bei den einzelnen Lieferanten vor Ort. Die Prüfungen orientieren sich dabei an den internationalen Zertifizierungsnormen für Qualität und Umwelt wie ISO 9001 beziehungsweise IS0 14001. So wird zusätzlich zu einem Regelkatalog von Anforderungen überprüft, ob zertifizierte Managementsysteme vorhanden und ob bei Begehungen der Betriebsstätten Auffälligkeiten erkennbar sind. Bei der nachhaltigen Ausgestaltung der Lieferkette geht es hauptsächlich darum, umweltgerechte Praktiken in die gewohnten Lieferkettenabläufe zu integrieren. Das ist einer der Gründe, weshalb wir die Lieferkette von Pfeiffer Vacuum regelmäßig auf Nachhaltigkeitsthemen hin analysieren. Auf Grund der hohen Bedeutung, die dieses Thema für uns hat wollen wir unsere Geschäftspartner dafür sensibilisieren, anstatt sie nur mit entsprechenden Vertragsbestimmungen zu konfrontieren. Daher ist Durchführung von Informationskampagnen und Compliance-Schulungen für die Lieferanten, wo dies möglich ist, Teil unseres Konzeptes. Nicht zuletzt verfolgen wir das Ziel, bis zum Jahr 2025 bei identifizierten Schlüssellieferanten Nachhaltigkeitsprüfungen durchzuführen. Diese können durch Selbsteinschätzungen, Vor-Ort-Prüfungen oder Audits durch Dritte umgesetzt werden. Energie Der Betrieb der Produktionsstätten und Verwaltungsgebäude benötigt Energie. Dies ist nicht nur ein Kostenfaktor, sondern verursacht auch klimaschädliche Emissionen in Form von CO2 und anderen Klimagasen. Auch wenn die Herstellung von Vakuumpumpen im Branchenvergleich des Maschinenbaus verhältnismäßig wenig energieintensiv ist, berichtet Pfeiffer Vacuum wegen der gesamtgesellschaftlichen Relevanz des Themas über das Energiemanagement. Die Verantwortung für das Energiemanagement liegt bei den einzelnen Standorten. Künftig soll die Nachverfolgung der Energieverbräuche durch den Head of Global Quality & EHS unterstützt werden. Im Berichtsjahr haben wir an den Standorten in Annecy und Asslar die Installation von Energieverbrauchszählern mit Messsystemen zur Analyse und Steuerung des Energiebedarfs fortgesetzt. Die Messsysteme sind mit Sensoren zur Diagnostik und vorausschauenden Wartung ausgestattet. Ziel ist es, in den kommenden Jahren den gesamten Konzern mit solchen Messsystemen auszurüsten. Bei der Neuanschaffung von Maschinen verlangt Pfeiffer Vacuum vom Lieferanten Nachweise über installierte Leistung, Stromverbrauch so wie Energieklasse und strebt eine Steigerung der Energieeffizienz an. Neubauten beziehungsweise Renovierungen und Erweiterungen von Gebäuden, wie beispielsweise die 2019 begonnene Produktionserweiterung in Annecy, werden unter Berücksichtigung der Energieeffizienz geplant und realisiert. Für die kommenden Jahre strebt Pfeiffer Vacuum an, Modernisierungen und Erweiterungen sowie den Betrieb selbst energie- und ressourceneffizient zu gestalten. Zur umweltfreundlichen Energieerzeugung gibt es ein Blockheizkraftwerk in Asslar und eine lokale Biomasseanlage in Annecy. Photovoltaikanlagen für den Eigenverbrauch und zur Einspeisung ins Netz sind am Standort in Asslar installiert. Für andere Standorte wird eine Installation geprüft. Konzernweit werden in den kommenden fahren weitere Energiesparmaßnahmen umgesetzt. Die Installation beziehungsweise der Austausch konventioneller Leuchtmittel durch LED-Beleuchtung an den Standorten in Asslar, Annecy, Asan und Yreka wurde im Berichtsjahr fortgeführt. In Asan werden zum Beispiel die Ventilatoren der Verkaufsräume durch automatische Zeitschaltuhren gesteuert, um die Laufzeiten und damit den Energieverbrauch zu reduzieren. Selbstschließende Schnelllauftüren helfen ebenfalls, Energie- und Wärmeverluste zu vermeiden. Durch regelmäßige Begehungen vor Ort - die sogenannten „Gemba walks" - identifizieren wir weiteres Potenzial zur Einsparung von Energie und CO2 -Emissionen. In Annecy werden neue Gebäude unter Beachtung von Nachhaltigkeitsstandards errichtet. Mittels Wandisolierung, Beleuchtungsanlagen mit Präsenzmeldern sowie automatischer Wärmeabschaltung beim Öffnen von Fenstern wird die Energieeffizienz um durchschnittlich 20 % im Vergleich zu älteren Gebäuden gesteigert. Am Standort in Asslar wird seit 2019 eine Brikettierungsanlage betrieben, die Aluminiumspäne aus dem Fertigungsprozess zur effizienten Entsorgung brikettiert. Neben einem geringeren CO2 -Verbrauch auf dem Transportweg erzielt der Konzern durch diese Maßnahme einen höheren Wiederverkaufswert der Abfallstoffe. Zertifizierte Energiemanagementsysteme nach ISO 50001 und/oder Umweltmanagementsysteme nach IS0 14001 gibt es an den Standorten in Asan, Asslar und Annecy. 2020 haben Asslar und Annecy ihre Rezertifizierung nach ISO 50001 erhalten. In den kommenden Jahren sind eine konzernweite Vereinheitlichung und die weitere Einführung von zertifizierten Managementsystemen geplant. Lokale Energiebeauftragte koordinieren an den Standorten alle Pflichten und Maßnahmen zur Erfüllung der lokalen gesetzlichen Anforderungen. An Standorten, an denen in den Vorjahren Leistungen noch durch externe Energiedienstleister erbracht wurden, werden seit 2019 eigene Mitarbeiter beschäftigt. Auswertungen und Analysen der Energieverbräuche werden in Energiekreissitzungen mit themennahen Abteilungen wie Gebäudemanagement, Einkauf und Technik besprochen und durch konkrete Maßnahmen zur Verbesserung ergänzt. Regelmäßige Energieaudits dienen der umfassenden Analyse und Überprüfung der Maßnahmen. Darüber hinaus werden erfolgversprechende Mitarbeitervorschläge gern berücksichtigt. Hauptsächlicher Energieträger bei Pfeiffer Vacuum ist elektrischer Strom. Ein weiterer Energieträger für den Bezug von Wärme ist Gas in Form von Erdgas und/oder Flüssiggas. Die nachfolgende Tabelle zeigt die Verbräuche von Strom und Erdgas an den wichtigsten Produktionsstandorten. Insgesamt wurden im Berichtsjahr 34.612 MWh Strom (Vorjahr: 34.514 MWh) und 15.062 MWh Gas (Vorjahr: 10.467 MWh) verbraucht. Das bedeutet einen Anstieg des Energieverbrauchs um insgesamt 10 %. Dieser Anstieg kann zum einen auf den erweiterten Konsolidierungskreis (2020 zusätzlich Standort Wuxi] und zum anderen auf Hygienemaßnahmen durch die Corona-Pandemie (zum Beispiel vermehrter Betrieb der Lüftungsanlagen) zurückgeführt werden. Eine wesentliche Auswirkung des Energieverbrauchs ist die Emission von Treibhausgasen wie Kohlenstoffdioxid (CO2 ), die in der nachfolgenden Tabelle dargestellt ist. Die Bestimmung der Bemessungsgrundlagen basiert auf dem international anerkannten Berechnungsstandard des Treibhausgasprotokolls (Greenhouse Gas Protocol). Entsprechend dieser Grundlage berichtet Pfeiffer Vacuum die direkten Emissionen aus dem Betrieb der Anlagen und Gebäude sowie die indirekten Emissionen aus zugekauften Energien. An den in der nachstehenden Tabelle aufgelisteten Produktionsstandorten in Europa, Asien und den USA wurden in den betrachteten Verbrauchskategorien Strom und Erdgas 15.405 t CO2 e (Vorjahr: 13.999 t CO2 e) - ausgedrückt als Kohlenstoffdioxid-Äquivalente - ausgestoßen. 2020 betrugen die spezifischen Treibhausgasemissionen (Emissionen pro Umsatz in Mio. €) 24,91 CO2 e (Vorjahr: 22,1 t CO2 e). Für die kommenden Jahre ist eine erweiterte Bestandsaufnahme, Datenerhebung und Berichterstattung der Treibhausgase geplant. Wasser Die Versorgung mit Trinkwasser ist eine globale Herausforderung von zunehmender Relevanz. Die Wassernutzung wird an den Produktionsstandorten von Pfeiffer Vacuum dezentral gesteuert. Mit dem Aufbau eines globalen Wassermanagements wurde begonnen. Seit 2019 erhebt Pfeiffer Vacuum auf monatlicher Basis den konzernweiten Wasserverbrauch. Die Gesamtwasserentnahme im Geschäftsjahr 2020 betrug 46.774 m2 (Vorjahr: 50.307 m2 ).1 Insbesondere im Hinblick auf die ausreichende globale Versorgung und Verfügbarkeit, plant Pfeiffer Vacuum, die konzernweiten Wasserverbräuche umfassend zu analysieren und weiterzuverfolgen. Wasser wird in Fertigungs- und Reinigungsprozessen, als Kühlmittel, Brauchwasser oder Trinkwasser im Konzern genutzt. An unserem Standort Asan wird das Wasser, das für Reinigungsprozesse verwendet wird, durch ein effizientes Abwasseraufbereitungssystem wiederaufbereitet und dann wiederverwendet. Außerdem gibt es in dem Industriekomplex eine Kläranlage, in die alle anderen Wässer geleitet werden. In den nächsten Jahren werden wir das Management und Monitoring der weltweiten Wasserverbräuche weiter ausbauen und entsprechend darüber berichten. ENERGIEVERBRAUCH1
2
2019 angepasst aufgrund des erweiterten Konsolidierungskreises: inkl. Standort Dresden.
3
Wert korrigiert wegen nachträglich gemeldeter Verbrauchsdaten. CO12 e EMISSIONEN
1
Angaben ohne Standort Yreka Umweltfreundlichkeit und Energieeffizienz der Produkte Während der Herstellungsphase unserer Produkte werden diverse Ressourcen verbraucht. Mit Blick auf die Umweltauswirkungen sind hier vor allem die Materialauswahl in der Produktentwicklung und der Materialeinsatz im Produktionsprozess entscheidend. Über den gesamten Produktlebenszyklus hinweg - beginnend mit dem Prozess der Produktentwicklung selbst, über die Nutzungsphase bis hin zum Recycling - hat Pfeiffer Vacuum einen wesentlichen Einfluss auf die Materialeffizienz und die Umweltfreundlichkeit der Produkte. Zur konzernweiten Steuerung der Forschung und Entwicklung ist eine globale Technologieorganisation eingerichtet worden, die dem CEO untersteht. Als innovatives Unternehmen wird Pfeiffer Vacuum in den kommenden Jahren Ziele für die Ressourceneffizienz sowie für die Reduzierung von Materialverbrauch und Emissionen in den Prozessketten des Konzerns definieren. Strategische Maßnahmen sind die konzernweite Koordination und Steuerung der globalen Forschungs- und Entwicklungsaktivitäten, die Umsetzung einer konzernübergreifenden IT-Strategie sowie die Weiterentwicklung der Digitalisierungstechnologien. Die umfassende Digitalisierung unserer Produkte in den kommenden Jahren wird uns ein viel engeres Monitoring der Leistung unserer Produkte bei der Anwendung durch den Kunden gestatten. Die Erkenntnisse werden wir für Prozess- und Produktverbesserungen nutzen und dadurch auch Material- sowie Energieeinsparungen entlang des Lebenszyklus erreichen. Aufgrund der Individualität und der physikalischen Grenzen unserer verschiedenen Produkttechnologien sind keine konzernübergreifenden Zielvorgaben für die Energie-, Umwelt- und Ressourceneffizienz vorgesehen. Je nach Anwendungsbereich und Herstellungsverfahren gibt es jedoch unterschiedliche Vorgaben, um Ressourcen- und Umweltschutzaspekte zu berücksichtigen. Dazu gehören beispielsweise die Erhöhung der Energieeffizienz, die Sicherstellung der Umweltfreundlichkeit der eingesetzten Materialien, die Reduzierung des Rohstoffeinsatzes, Verfahren zur Emissions- und Abfallreduzierung sowie die Vermeidung von Gefahrstoffen. Durch ein entsprechendes Produktdesign können zum Beispiel Produkte mit kleineren Abmessungen und modernen Antrieben entwickelt werden, die eine Einsparung und Schonung der eingesetzten Materialien und Ressourcen ermöglichen. Im Produktionsprozess strebt Pfeiffer Vacuum die Steigerung der Materialeffizienz und den umweltgerechten Umgang mit allen eingesetzten Materialien an. Neben den genannten Umweltaspekten in der Konstruktions- und Herstellungsphase ist auch die Energieeffizienz der Produkte in der Nutzungsphase ein wichtiger Designaspekt. Dies ist ein integrierter Bestandteil aller neuen energieverbrauchenden Produktspezifikationen und führt zu innovativen Produkten mit modernen Technologien. 2019 haben wir unsere Produktreihe HiLobe eingeführt. Diese intelligenten Hochleistungs-Wälzkolbenpumpen für Grob- und Feinvakuumanwendungen sind mit ihren außergewöhnlich kurzen Auspumpzeiten, ihrer Leistungsfähigkeit und Energieeffizienz besonders innovativ. Die HiLobe-Pumpen verbrauchen 30 % weniger Strom und zeichnen sich gegenüber ihren Vorgängern außerdem durch 50 % weniger Größe und Gewicht aus. Die innovative Technologie unserer ölfreien Prozesspumpen der Baureihe XN ermöglicht längere Wartungsintervalle, die mehrfache Wiederverwendung gereinigter Teile und eine deutlich verlängerte Lebensdauer der Pumpen. Betriebskosten und Ausfallzeiten werden erheblich reduziert. Neben einer optimierten Stickstoffspülung verfügt die Baureihe zudem über einen verbesserten Energiesparmodus, der im Vergleich zu anderen Produkten einen bis zu 50 % geringeren Stromverbrauch im Betrieb ermöglicht. Unsere neu eingeführten ölfreien HiScroll-Vakuumpumpen zeichnen sich mit ihren einzigartigen Eigenschaften insbesondere durch eine hohe Leistung beim Evakuieren gegen Atmosphäre aus. Ihre leistungsstarken IPM (Interior Permanent Magnet)-Synchronmotoren erzielen einen bis zu 15 % höheren Wirkungsgrad im Vergleich zu konventionellen Antrieben. Dies führt zu einem bis zu 30 % geringeren Stromverbrauch im Vergleich zu Konkurrenzprodukten. Die Pumpen zeichnen sich außerdem durch ihre sehr kompakte Bauweise sowie den äußerst leisen und vibrationsarmen Betrieb aus. Daher eignen sie sich optimal für den Einsatz in ruhigen Arbeitsumgebungen, wie Forschungseinrichtungen oder Laboratorien, in denen zum Beispiel Massenspektrometer oder Lecksuchsysteme zum Einsatz kommen. Eine Erhöhung der Materialeffizienz von Aluminium würde beispielsweise (bei sonst gleichen Produktionsbedingungen) zu einer geringeren Umweltbelastung führen, weil zur Aluminiumherstellung große Energiemengen eingesetzt werden müssen und zum Teil umweltgefährdende Abfallstoffe entstehen. Deshalb werden wir kontinuierlich daran arbeiten, in unseren Produkten den Einsatz dieses Rohstoffes zu reduzieren. Für den umweltgerechten Umgang mit den eingesetzten Rohstoffen und Vorprodukten hält sich Pfeiffer Vacuum an gesetzliche Vorgaben für gefährliche Materialien. Als Beispiele seien hier die EU-Chemikalienverordnung REACH und die RoHS-Richtlinien zur Beschränkung der Verwendung bestimmter gefährlicher Stoffe in Elektrogeräten genannt. Mit dem internationalen Future-Factory-Projekt bringt Pfeiffer Vacuum seine Produktionsstandorte bei der Nutzung von nachhaltigen Spitzentechnologien und effizienten Arbeitsabläufen auf ein weltweit hohes Niveau. 2019 fiel der Startschuss für das Projekt am Standort Asslar, außerdem wurden umfassende Modernisierungen an unseren Standorten in Wuxi, China, und Nashua, USA, vorgenommen. Die Maßnahmen in Asslar umfassen zum Beispiel:
Unser nachhaltiges Future-Factory-Projekt wird in den kommenden Jahren an weiteren Standorten weltweit fortgesetzt. ACHTUNG DER MENSCHENRECHTE Konfliktmineralien Entsprechend den ethischen Standards von Pfeiffer Vacuum haben wir Prozesse etabliert, die gewährleisten sollen, dass unsere Produkte keine Konfliktmineralien enthalten. Unter dem Begriff „Konfliktmineralien" versteht man die Rohstoffe Tantal, Zinn, Wolfram und Gold, wenn ihre Gewinnung und der Handel mit diesen Rohstoffen zur Finanzierung oder anderweitigen Unterstützung bewaffneter Gruppen in der Demokratischen Republik Kongo oder ihren Nachbarstaaten beitragen. Durch die Konflikte werden Menschenrechte sowie der Schutz und die Entwicklung lokaler Gemeinschaften gefährdet. Im Rahmen einer freiwilligen Selbstverpflichtung zur Vermeidung von Konfliktmineralien stellt sich Pfeiffer Vacuum bereits seit vielen Jahren seiner Verantwortung in der Lieferkette. Pfeiffer Vacuum setzt die potenziell kritischen Mineralien Tantal, Zinn, Wolfram und Gold vor allem im Zusammenhang mit zugekauften Elektronikbauteilen ein. Da Pfeiffer Vacuum die Metalle nicht direkt von den Schmelzen bezieht, untersuchen wir die Lieferketten in Zusammenarbeit mit unseren direkten Zulieferern. An den Produktionsstandorten mit eigenen Beschaffungsabteilungen in Asslar, Annecy, Yreka und Ho-Chi-Minh-Stadt müssen Lieferanten den möglichen Einsatz von Konfliktmineralien bestätigen. Kann ein Lieferant nicht bestätigen, dass die Produkte frei von Konfliktmineralien sind, so sind die Lieferanten verpflichtet, innerhalb einer angemessenen Frist Maßnahmen umzusetzen, um die Einhaltung der Vorgabe sicherzustellen. Bei Bedarf erfolgt die Beschaffung konfliktfreier Bauteile von einem anderen Lieferanten. Wegen der hohen Komplexität und Dynamik des Themas hat Pfeiffer Vacuum den Prozess am Standort Asslar an einen spezialisierten Dienstleister ausgelagert. Dieser stellt eine zielorientierte Online-Plattform bereit, die in Asslar seit 2016 genutzt wird und am Standort Annecy im Laufe des Jahres 2020 eingeführt wurde. Derzeit prüfen wir eine spezielle Software dahingehend, ob sie wertvolle Unterstützung bieten könnte und in den kommenden Jahren schrittweise auch in anderen Konzernteilen sowie Standorten eingeführt werden kann. Für die Standorte in Asslar, Annecy und insbesondere Yreka verfolgt Pfeiffer Vacuum darüber hinaus das Ziel, weiterhin nur Rohstoffe zu verwenden, die gemäß der Einschätzung der Responsible Minerals Initiative (RMI) ausnahmslos aus zertifizierten Schmelzen stammen. Zertifizierte Schmelzen fördern Erze und Mineralien in Übereinstimmung mit definierten Umwelt- und Sozialstandards. Die Tochtergesellschaften in Asslar, Yreka und Ho-Chi-Minh-Stadt stellen ihren Kunden bei Bedarf eine Erklärung zu Konfliktmineralien (Conflict Mineral Statement) zur Verfügung. Dieses Bekenntnis zu konfliktfreien Produkten enthält ein standardisiertes Berichtsformular (Conflict Minerals Reporting Template, CMRT) der Responsible Minerals Initiative, in dem detaillierte Informationen zum Ursprungsland aller zum Einsatz gekommenen Schmelzen und Raffinerien aufgeführt sind. In Yreka und Ho-Chi-Minh-Stadt werden neue Lieferanten auch dazu verpflichtet, ein solches Formular zu Konfliktmineralien zu unterzeichnen. Das Dokument wurde allen Lieferanten zur Erstbestätigung und neuen Lieferanten bei der Erstqualifizierung vorgelegt. Im Berichtsjahr wurden an keinem Standort Lieferanten wegen der Verwendung von Konfliktmineralien ausgeschlossen. Sozialstandards in der Lieferkette Pfeiffer Vacuum ist bestrebt, die sozialrechtlichen Vorgaben und Normen weltweit einzuhalten. Die Beachtung von Sozialstandards beinhaltet unter anderem die Achtung von Menschen- und Arbeitnehmerrechten sowie die Sicherheit am Arbeitsplatz. Dies hat indirekt auch einen Einfluss auf den Schutz und die Entwicklung lokaler Gemeinschaften. Da die wesentlichen Produktionsstätten von Pfeiffer Vacuum in Industrieländern liegen, hat Pfeiffer Vacuum die Wahrscheinlichkeit der Verletzung von Sozialstandards auf Grund der jeweils geltenden strengen gesetzlichen Vorgaben als eher gering eingestuft. Die größeren Risiken für die Verletzung von Sozialstandards liegen daher in den globalen Lieferketten. Seit dem Jahr 2019 werden Lieferanten bei Vertragsabschluss mit dem Verhaltenskodex verpflichtet, die Einhaltung der gesetzlichen Verpflichtungen für Menschenrechte sowie die Einhaltung aller Arbeits- und Gesundheitsschutzbestimmungen verbindlich zu bestätigen. Unsere Anforderungen orientieren sich an den internationalen Prinzipien des Globalen Paktes und der Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte der Vereinten Nationen sowie an den Arbeitsstandards der Internationalen Arbeitsorganisation (ILO) unter Berücksichtigung der geltenden Gesetze und Vorschriften in den verschiedenen Ländern und an den verschiedenen Standorten. Sie werden durch unsere internen Standards und Grundwerte ergänzt. Der Verhaltenskodex für Lieferanten ist in allen sieben Konzernsprachen der Pfeiffer Vacuum Gruppe verfügbar. Im September 2020 haben wir unseren Verhaltenskodex für Lieferanten mit dem Verhaltenskodex der Busch Gruppe zusammengeführt. Alle neuen Vertragspartner müssen den Verhaltenskodex vor Beginn einer Geschäftsbeziehung unterzeichnen. Wir wollen die Prüfungen bei identifizierten Schlüssellieferanten in Form von Selbsteinschätzungen, Vor-Ort-Prüfungen oder Audits durch Dritte bis zum Jahr 2025 ausweiten. VERANTWORTUNG FÜR DIE MITARBEITER Die erfolgreiche Entwicklung von Pfeiffer Vacuum ist insbesondere auf die Kompetenz, das hohe Engagement und die hervorragenden Leistungen unserer Mitarbeiter zurückzuführen. Mit großer Loyalität leisten sie an ihrem jeweiligen Arbeitsplatz täglich einen wesentlichen Beitrag, um den eingeleiteten Transformationsprozess des Konzerns voranzubringen. Jeder Mitarbeiter ist für uns wertvoll. Deshalb sind wir an einer langfristigen Zusammenarbeit interessiert und investieren in die Entwicklung jedes einzelnen Mitarbeiters. Diese Themen sind auch aus strategischen Gründen für uns ein entscheidender Faktor - heute und in den kommenden Jahren. Um uns ein Bild von der Zufriedenheit unserer Mitarbeiter zu verschaffen, haben wir uns entschlossen, im Jahr 2020 erstmals eine konzernweite Mitarbeiterbefragung durchzuführen. 1.580 Mitarbeiter haben an der Befragung teilgenommen. Die Ergebnisse zeigen deutlich, dass unsere Beschäftigten engagiert sind und gern für Pfeiffer Vacuum arbeiten. Die Ergebnisse zeigen aber auch, wo wir uns in unserer Rolle als verantwortungsvoller Arbeitgeber noch verbessern können. Um den größtmöglichen Nutzen aus der Mitarbeiterbefragung zu ziehen, wurden die Geschäftsführer und Personalleiter der einzelnen Standorte damit beauftragt, die Ergebnisse der Befragung für ihren jeweiligen Bereich detailliert auszuwerten und daraus Handlungsempfehlungen abzuleiten. Mitarbeiterstruktur Zum Jahresende 2020 waren bei Pfeiffer Vacuum insgesamt 3.309 Mitarbeiter beschäftigt (Vorjahr: 3.276) (Quelle: Konzernanhang: Anzahl der Mitarbeiter). Das entspricht einem Anstieg von 1,01 % gegenüber dem Vorjahr und ist im Wesentlichen darauf zurückzuführen, dass das Unternehmen seine Expertenstrukturen erweitert hat. Darüber hinaus wird weitere personelle Unterstützung benötigt, um die Umsetzung der geplanten Wachstumsstrategie vorzubereiten. Die Mitarbeiterfluktuationsrate fiel in Abhängigkeit vom Unternehmensstandort im Berichtsjahr unterschiedlich aus. ![]() Diversität und Vielfalt als strategisches Ziel der Personalgewinnung Pfeiffer Vacuum hat sich als weltweit agierender Konzern positioniert. Daher arbeitet eine Vielzahl von Menschen mit sehr unterschiedlichem Hintergrund bei uns unter einer Dachmarke. Folglich gehört die Zusammenarbeit von Menschen unterschiedlicher Kulturen und Nationalitäten bei Pfeiffer Vacuum zum Alltagsgeschäft. Die Mitarbeiter werden sensibilisiert, ihre Kollegen nicht auf Grund von Herkunft, Alter, Geschlecht, sexueller Orientierung, Behinderung oder religiöser Überzeugung anders zu behandeln als andere. Pfeiffer Vacuum gehört seit mehreren Jahren der Initiative „Charta der Vielfalt" an, die von der deutschen Bundesregierung ins Leben gerufen wurde. Die Charta ist ein grundlegendes Bekenntnis zu Fairness und Wertschätzung von Menschen in Unternehmen. Um das Bewusstsein unserer Mitarbeiter für interkulturelle Unterschiede, Diversität und regelkonformes Handeln (Compliance) zu schärfen, haben wir auch im abgelaufenen Geschäftsjahr 2020 wieder zahlreiche Schulungen durchgeführt, bei denen die Teilnehmer unseren Verhaltenskodex kennenlernen konnten, der wesentliche Aspekte des weiten Feldes der Diversität abdeckt. So nahmen beispielsweise 2019 an interkulturellen Trainings 375 Mitarbeiter teil. Im Jahr 2020 fanden insgesamt 22 Schulungsveranstaltungen zu entsprechenden interkulturellen Themen statt, an denen 214 Mitarbeiter teilgenommen haben. Um die Bedeutung der Diversität zu unterstreichen, haben wir das Thema auch bei unseren Lehrgängen zum Komplex der Compliance berücksichtigt. Weitere Informationen finden Sie im Abschnitt „Compliance" der Nichtfinanziellen Konzernerklärung 2020. Von unseren 3.309 Mitarbeitern sind 609 Beschäftigte weiblich und 2.700 männlich, und wir haben keine Mitarbeiter, die das dritte Geschlecht angegeben haben. Somit beträgt Anteil der Frauen an der Gesamtbelegschaft 18 % (Vorjahr: 18 %). Seit Oktober 2017 hat eine Frau den Vorsitz des Aufsichtsrats von Pfeiffer Vacuum inne. Seit Januar 2020 beträgt der Frauenanteil im Vorstand ein Drittel. Auf Grund der Umstrukturierung des Vorstands lag die Frauenquote ab Januar 2021 bei 50 %. Kontinuierliche Aus- und Weiterbildung trotz Corona Eine gute Ausbildung sowie die Bereitschaft, sich durch ständige Fortbildung den Veränderungen der Marktgegebenheiten anzupassen, sind für alle Mitarbeiter die besten Voraussetzungen für sichere Arbeitsplätze und nachhaltigen beruflichen Erfolg - und zwar unabhängig vom Alter. Deshalb spielt die kontinuierliche Aus- und Weiterbildung aller Mitarbeiter eine herausragende Rolle in unserem Unternehmen. REGIONALE AUFTEILUNG DER MITARBEITER
Dabei differenzieren wir nicht nach der Dauer der Betriebszugehörigkeit, dem Einsatzgebiet oder der Karrierestufe des Mitarbeiters oder nach dem jeweiligen Standort, sondern unterbreiten jeweils passende Angebote. Die Bereitstellung von Weiterbildungsmöglichkeiten ist in der Regel an die örtlichen Gegebenheiten und Anforderungen geknüpft. Trotz gewisser Einschränkungen durch die umfangreichen Hygiene- und Sicherheitsmaßnahmen im Zusammenhang mit der Corona-Pandemie ist es uns gelungen, im Jahr 2020 neue Qualifizierungsmaßnahmen anzubieten. Zum Teil basierten diese auf neu entwickelten Konzepten. Außerdem konnten wir während der Corona-Krise einige Mitarbeiterschulungen, die bisher als Präsenzveranstaltungen stattfanden, als Online-Schulungen durchführen. Sehr bald nach dem Ausbruch der Pandemie haben wir an allen Standorten obligatorische Informationsveranstaltungen zur Sicherheit und Gesundheit am Arbeitsplatz abgehalten. Unser Ziel ist es, jedem Mitarbeiter mindestens eine ganztägige Schulung in unserer konzerneigenen PV Academy anzubieten. Neben den Schulungen für unsere Mitarbeiter bieten wir auch kundenspezifische Fortbildungsveranstaltungen an. Bei diesen technischen Lehrgängen werden Kenntnisse und Fähigkeiten vermittelt, die speziell im Umgang mit vakuumtechnischen Komponenten und Anlagen erforderlich sind. Sie decken ein breites Spektrum von Grundlagenschulungen bis hin zu speziellen, maßgeschneiderten Trainings ab. Bis Ende 2023 wollen wir uns als ein führender Anbieter für Kundenschulungen auf dem Vakuummarkt etablieren. Berufsausbildung für junge Fachkräfte Im Mittelpunkt unserer Unternehmenskultur steht der Mensch, der in einem wertschätzenden Arbeitsumfeld mit Chancengleichheit sein Potenzial entfalten kann. Pfeiffer Vacuum bildet in vielen verschiedenen Berufsbildern aus. Nachwuchsförderung hat einen hohen Stellenwert im Unternehmen. Daher bieten wir an verschiedenen Standorten regelmäßig betriebliche Ausbildungsgänge in der Industriemechanik, im kaufmännischen Bereich sowie in der Lagerlogistik an. Auf Grund der Unsicherheiten in Verbindung mit der Corona-Pandemie, die uns voraussichtlich bis mindestens zur Jahresmitte 2021 begleiten werden, haben wir 2020 keine Austauschprogramme für Auszubildende oder Studenten angeboten. Da die Gesundheit unserer Mitarbeiter für uns oberste Priorität hat, haben wir uns schweren Herzens entschlossen, diese Praxis auch für 2021 beizubehalten. Sobald es jedoch Anzeichen dafür gibt, dass die Austauschprogramme wieder ohne gesundheitliches Risiko durchgeführt werden können, wollen wir das Angebot umgehend wieder aufleben lassen. Im Jahr 2020 beschäftigte Pfeiffer Vacuum weltweit insgesamt 82 Auszubildende. Neben der betrieblichen Berufsausbildung beteiligt sich Pfeiffer Vacuum in Deutschland mit großem Erfolg an dem Programm „StudiumPlus", einem dualen Studiengang der Technischen Hochschule Mittelhessen. Darüber hinaus besteht eine Partnerschaft zur betrieblichen Ausbildung mit der Georg-August-Universität Göttingen. So ist unser Nachwuchs an Wirtschafts- und Maschinenbauingenieuren sowie im Bereich Wirtschaftsinformatik für die Zukunft sichergestellt. Kompetenzen aufbauen, Know-how erweitern Der Erfolg von Pfeiffer Vacuum basiert maßgeblich auf dem Sachverstand, der Loyalität und der hohen Motivation unserer Mitarbeiter. Insbesondere das Fachwissen unserer Service- und Vertriebsmitarbeiter hat einen wichtigen Stellenwert in der Zusammenarbeit mit unseren Kunden. Diese profitieren von der langjährigen Erfahrung, auf die unsere Experten hinsichtlich der physikalischen und chemischen Reaktionen verschiedenster Moleküle und Stoffe unter Vakuumbedingungen zurückgreifen können. Die meisten Projekte erarbeiten unsere Kunden gemeinsam mit unseren Vertriebs- und Marktteams, die bei Bedarf wiederum die entsprechenden Spezialisten aus den Bereichen Forschung & Entwicklung sowie Produktion und Service hinzuziehen. Bei der Herstellung und Montage unserer Produkte ist die fachliche Versiertheit unserer Mitarbeiter ebenfalls von größter Bedeutung. Am Ende steht das Ziel, jedem Kunden für seine Anwendung eine perfekte Vakuumlösung anzubieten. BERUFLICHE QUALIFIKATION DER MITARBEITER
1
Angaben ohne Standort Nashua, betrifft 185 Mitarbeiter. ![]() KONZERNWEITE KENNZAHLEN ZUR AUS- UND WEITERBILDUNG
1
Die Zahlen wurden jeweils auf die nächste Hunderterstelle gerundet. Unser Unternehmen ist in sehr speziellen Märkten tätig, die Know-how auf dem jeweiligen Gebiet erfordern. Daher absolvieren alle neuen Mitarbeiter einen Einführungskurs in die Grundlagen der Vakuumtechnik. Vertriebs- und Servicemitarbeiter erhalten weiterführende Schulungen zu Produkten und Servicemaßnahmen. Langjährige Mitarbeiter mit einschlägiger Erfahrung können passende Weiterbildungsmöglichkeiten wahrnehmen, um sich zu spezialisieren und entsprechende Karrierechancen innerhalb des Konzerns zu nutzen. Darüber hinaus legt Pfeiffer Vacuum Wert auf fachliche Fortbildungsmaßnahmen zur Weitervermittlung technischer Innovationen innerhalb des Unternehmens. Kurse zum Erwerb von deutschen, englischen oder französischen Sprachkenntnissen werden je nach Standort und Bedarf angeboten. In Vietnam haben wir zum Beispiel englische Online-Schulungen mit drei Seminaren über sechs Monate durchgeführt. Wir unterstützen und fördern den Wissenstransfer zwischen Mitarbeitern in allen Bereichen unseres Unternehmens. An unserem chinesischen Standort in Wuxi haben wir beispielsweise ein „Train-the-trainer"-Projekt entwickelt und umgesetzt. Bei diesem Projekt erhält ein Mitarbeiter im Rahmen des konzerninternen Wissenstransfers umfassende Informationen zu einem Produkt oder Fachgebiet, die er anschließend an Kollegen in anderen Abteilungen oder an anderen Standorten weitergeben kann. Wir hoffen, dass das Infektionsgeschehen es im Verlauf des Jahres 2021 zulassen wird, dass wir in unserem Unternehmen Mitarbeiterschulungen mit innovativen Tools durchführen können. Dabei sollte es auch Präsenzveranstaltungen geben, ohne Gesundheit und Sicherheit zu gefährden. Unternehmensführung und Führungskräftetraining Auf Grund ihrer herausragenden Stellung legen wir ein besonderes Augenmerk auf die kontinuierliche Aus- und Weiterbildung unserer Führungskräfte sowie derjenigen Mitarbeiter, die eine persönliche Weiterentwicklung anstreben. Zu den Schulungsinhalten gehören hier Managementtechniken, Mitarbeiterführung oder das Training rhetorischer Fähigkeiten. Die Themen stehen im Zusammenhang mit dem umfassenden Konzernumbau, den wir seit 2018 verfolgen, um unser Wachstumspotenzial noch effizienter auszuschöpfen. Im Rahmen der neuen Organisationsstrukturen, mit deren Aufbau wir uns seit 2018 beschäftigen, wird in unserem Unternehmen eine neue Führungskultur eingeführt. Diese zeichnet sich durch neun Schlüsselkompetenzen und besonders wichtige Werte aus, welche während mehrerer Seminare für Führungskräfte herausgearbeitet wurden. Die Teilnehmer sind dafür verantwortlich, den Handlungsrahmen für ihre Standorte zu definieren. Die Seminarreihe fand im Laufe des Jahres 2020 und dabei zunächst in der Zentrale in Asslar und dann Coronabedingt zunehmend online statt. Die Schlüsselkompetenzen sind:
Einer der ersten Workshops beschäftigte sich mit dem Thema „Teamführung auf Distanz", der auch 2021 weiterhin durchgeführt werden wird. An unseren Standorten in den USA haben wir bis zum Mai 2020 eine Seminarreihe mit dem Titel „Führung in Krisenzeiten" durchgeführt, an der insgesamt 18 Führungskräfte selbst teilgenommen haben. Darüber hinaus haben wir für die erste Führungsebene bei Pfeiffer Vacuum - einschließlich der Mitglieder des Vorstands, der Geschäftsführer und der Regionalleiter weltweit - das Format eines sogenannten „360-Grad-Feedbacks" eingeführt. Dieses Instrument soll dazu dienen, die Kommunikation mit den Mitarbeitern zu verbessern, da wir darin ein wichtiges Element der Führungskultur sehen. Die Angehörigen der ersten Führungsebene bei Pfeiffer Vacuum wurden anonym von ihren Mitarbeitern, Kollegen und direkten Vorgesetzten bewertet. Alle bewerteten Führungskräfte absolvierten zwei Einzelsitzungen mit einem externen Coach. Im Rahmen der weiteren Auswertung der Befragungsergebnisse ist geplant, die Führungskräfte in Form eines Gruppencoachings weiterzubilden. Vergütung und individuelle Anreizsysteme Das Anreizsystem von Pfeiffer Vacuum unterscheidet sich je nach lokalen Gegebenheiten. Neben der Erreichung der persönlichen Leistungskennzahlen (sogenannte Key Performance Indicators oder KPI) und dem Unternehmensgewinn fließt auch die persönliche Entwicklung mit in die Bonusberechnung ein. Vertriebsmitarbeiter erhalten grundsätzlich leistungsbezogene Anreize durch ein individuelles, an Umsatzwachstum und Ertrag orientiertes Prämiensystem. Je nach Standort kommen weitere Bonus-, Prämien- oder Mitarbeiterbeteiligungssysteme hinzu. Perspektivisch werden wir bewerten, wie sich unsere Ziele in den Bereichen Umwelt, Soziales und Governance („ESG-Ziele") in Bonussysteme für die Führungsebenen integrieren lassen. Die Altersversorgung an den einzelnen Standorten gestaltet sich ebenso vielfältig. Weltweit umfasst sie neben einem rein öffentlichen Angebot in Frankreich, in das die französische Niederlassung einbezahlt, auch zusätzliche Maßnahmen und Einzahlungen in Pensionsfonds, das Angebot einer Pensionskasse und eine Direktversicherung mit der Zusatzoption der Entgeltumwandlung. Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz Dank der großen Kompetenz und des Engagements unserer Mitarbeiter, unterstützt durch unser Hygienekonzept, sind wir unseres Erachtens gut durch das Jahr 2020 der Corona-Pandemie gekommen. Die körperliche Unversehrtheit und sichere Arbeitsbedingungen für unsere Mitarbeiter stehen immer an erster Stelle. Die Gesundheit der Mitarbeiter, die Betriebsabläufe und der Zustand der Gebäude sind Schlüsselfaktoren der Wertschöpfung innerhalb des Konzerns und wesentliche Voraussetzung für die Erfüllung der hohen Qualitäts- und Sicherheitsanforderungen an die Produkte und Services von Pfeiffer Vacuum. Als verantwortungsvoller Arbeitgeber ist Pfeiffer Vacuum bestrebt, die Zahl der Unfälle und die Häufigkeit krankheitsbedingter Ausfalltage möglichst gering zu halten. Davon profitiert neben jedem Beschäftigten auch der Konzern selbst, da mangelnder Arbeits- und Gesundheitsschutz Kosten durch Fehlzeiten, eine verminderte Produktionsfähigkeit und eine geringere Produktqualität nach sich ziehen kann. Aus diesem Grund verfolgen wir das Ziel, die Arbeitssicherheit und den Gesundheitsschutz auf einem hohen Niveau zu halten. In den Bereichen Produktion, Service, Verwaltung und Vertrieb gibt es jeweils unterschiedliche Anforderungen an die Arbeitssicherheit. Daher nehmen die folgenden Ausführungen vorrangig auf die Hauptproduktionsstandorte des Unternehmens in Deutschland, Frankreich, Rumänien, China, Südkorea, Vietnam und den USA Bezug. Das Thema Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz wird im Konzern nach Maßgabe einer Arbeitsschutzrichtlinie gesteuert. Auch in diesem Bereich halten wir uns an die gesetzlichen Vorgaben auf lokaler, nationaler und internationaler Ebene. Wir sind bestrebt, Gefahrenquellen in unseren Prozessen zu identifizieren, Verbesserungsvorschläge unserer Mitarbeiter zu analysieren und konkrete Maßnahmen umzusetzen. Die Erfüllung der jeweiligen länderspezifischen Gesetzesvorgaben gilt konzernweit als Mindestanforderung an Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz. Die in unseren Richtlinien festgelegten Anforderungen gehen in vielen Fällen darüber hinaus. Seit dem Geschäftsjahr 2019 verwenden alle Konzernstandorte eine softwarebasierte Informations- und Kooperationsplattform. Sie sind verpflichtet, jeden Monat schlüssige Daten im Bereich Umweltschutz, Gesundheitsschutz und Arbeitssicherheit (Environment, Health and Safety/ EHS) bereitzustellen. Für jeden Unfall mit mindestens einem Tag Ausfallzeit (Lost Time Injuries/LTI) wird ein Bericht mit einer detaillierten Auswertung erstellt und dem Chief Operating Officer (COO), den Geschäftsführern, dem Head of EHS und den EHS-Managern der anderen Standorte übermittelt. Mit unserer globalen EHS-Richtlinie verfolgen wir einen präventiven Ansatz. Wir versuchen, alle potenziellen Gefahrensituationen, die bei Pfeiffer Vacuum auftreten könnten, zu vermeiden, insbesondere Unfälle mit Maschinenbeteiligung. Das Tragen einer Sicherheitsausrüstung ist im gesamten Konzern Pflicht und gilt für alle Mitarbeiter und sonstigen Personen, die sich in den Produktionsräumen aufhalten. An unseren Standorten in Asan und Asslar führen wir wöchentliche Vor-Ort-Begehungen - sogenannte „Gemba walks" - durch. Dadurch können wir drohende Sicherheitsrisiken, Optimierungspotenziale in Produktionsprozessen oder Synergieeffekte, die sich durch Standardisierung an den Produktionsstandorten erzielen lassen, erkennen. Solche Maßnahmen sind zum Beispiel die Aktualisierung von Flucht- und Rettungsplänen, die Schulung von rund 200 Mitarbeitern im Umgang mit einem Spezialkran oder die Erstellung von Standardvorlagen für Unterweisungsdokumente wie Arbeitsanweisungen und Prozessbeschreibungen. Die nachfolgende Tabelle zeigt die Kennzahlen für die Arbeitssicherheit an den wichtigsten Produktionsstandorten in den Regionen Europa, Asien und USA. Die Unfallhäufigkeit (Lost Time Injuries Frequency Rate/ LTIFR: Unfälle mit Ausfallzeiten von mindestens einem Tag/einer Schicht) betrug 9,9 im Jahr 2020 (Vorjahr: 14,3). Den Rückgang der Rate, der vor allem durch weniger Unfälle an europäischen Standorten ausgelöst wird, führen wir hauptsächlich auf die Auswirkung der Präventionsmaßnahmen zur Arbeitssicherheit und zum Gesundheitsschutz zurück, sowie auf ein gestiegenes Risikobewusstsein durch die Corona-Pandemie. Es gab 2020 keine Todesfälle. Präventiver Gesundheitsschutz Wir sorgen für den Schutz der Gesundheit unserer Mitarbeiter, indem arbeitsbedingte Störungen und Berufskrankheiten verhindert werden sollen. Hierzu achten wir besonders auf die Ergonomie am Arbeitsplatz und folgen dabei unserer Philosophie, zu der Prävention, Behandlung und Rehabilitation gehören. Für den Gesundheitsschutz ist an unseren Produktionsstandorten in der Regel die jeweilige Abteilung für Umweltschutz, Gesundheitsschutz und Arbeitssicherheit (Environment, Health and Safety/EHS) zuständig. Das Gesundheitsschutzkonzept am Produktionsstandort in Asslar wird von der Personalabteilung verwaltet und beinhaltet unter anderem Maßnahmen wie Gesundheitsberatungen bei einem Betriebsarzt, ein Angebot für Impfungen und Fitnessclubmitgliedschaften für Mitarbeiter. Pfeiffer Vacuum in Annecy unterbreitet den Mitarbeitern ähnliche Angebote und hat darüber hinaus ein abteilungsübergreifendes Gremium eingerichtet, das Maßnahmen zur Steigerung des Wohlbefindens der Mitarbeiter entwickelt. Am Standort in Yreka ist zum Beispiel die ergonomische Begutachtung der Arbeitsplätze eine wichtige Maßnahme. Verschiedene Empfehlungen wie mobile Arbeitsplätze und Optimierungen der Beleuchtung wurden hier umgesetzt. Die Mitarbeiter haben auch die Möglichkeit, potenzielle Verbesserungen proaktiv an das betriebliche Vorschlagswesen heranzutragen. Anhand von systematischen Analysen können wir Maßnahmen zur kontinuierlichen Verbesserung der Arbeitsbedingungen ableiten. Dazu gehört die Einrichtung von Arbeitsplätzen sowohl in Übereinstimmung mit ergonomischen Kriterien als auch unter dem Gesichtspunkt des Komforts. Vor diesem Hintergrund ist es uns im Berichtszeitraum gelungen, eine globale Sicherheitskultur einzuführen. Unser Ziel der Reduzierung von Unfällen ist von allgemeinem Interesse und zugleich von besonderer Bedeutung für unser Unternehmen. Es soll im Bewusstsein jedes einzelnen Mitarbeiters verankert sein. Daher haben wir die „12 Goldenen Regeln der Arbeitssicherheit" erarbeitet, in neun Sprachen übersetzt und als Plakate an verschiedenen Stellen an unseren Standorten angebracht. UNFALL- UND TODESFALLHÄUFIGKEIT1
1
Angaben ohne Standorte Indianapolis und Wuxi. Begleitend dazu führen wir Schulungen zu EHS-Themen durch und haben einen Film produziert, der allgemeine Sicherheitsanforderungen, Schutzmaßnahmen und andere wichtige Fragen aus diesem Themenbereich veranschaulicht. In den Schulungen, die in regelmäßigen Abständen konzernweit stattfinden, werden außerdem auch besondere Erkenntnisse thematisiert, um das Wissen und die Erfahrungen aller Mitarbeiter kontinuierlich zu erweitern. Unsere EHS-Manager sind für die kontinuierliche Verbesserung unserer Arbeitssicherheit verantwortlich und führen regelmäßig Sicherheitsüberprüfungen und Audits im Konzern durch. Damit bringen sie den Prozess voran, der - beginnend mit Annecy, Asslar und Göttingen - bis zum Jahr 2025 zur Realisierung der ISO 45001-Zertifizierungen an allen Standorten führen soll. BEKÄMPFUNG VON KORRUPTION UND BESTECHUNG In dem oligopolistisch strukturierten Markt, in dem Pfeiffer Vacuum tätig ist, sind wir durch weitverzweigte Lieferketten und weltweite Geschäftsbeziehungen der Gefahr von Korruption und Kartellvorfällen ausgesetzt. Erhebliche Verstöße können Marktbedingungen verzerren und den fairen Wettbewerb behindern. Sie sind mit Folgewirkungen sowohl für Kunden und Geschäftspartner als auch für die volkswirtschaftliche Leistungsfähigkeit als Ganzes verbunden. Bei der Aufdeckung von Verstößen drohen teils hohe Geldstrafen, Reputationsschäden und Kundenverluste. Verhaltenskodex als konzernweite Grundlage für regelkonformes Handeln Das zentrale Element für das Compliance-Management bei Pfeiffer Vacuum ist unser Verhaltenskodex. Dieser Kodex dient als grundlegende Basis für das tägliche Handeln aller Mitarbeiter und Unternehmensorgane weltweit - im Umgang miteinander und mit allen anderen Akteuren, u.a. mit Kunden, Geschäftspartnern und der Öffentlichkeit. Seit dem Geschäftsjahr 2019 ist der Verhaltenskodex in allen J Konzernsprachen verfügbar und kann sowohl über die Websites unseres Unternehmens in den verschiedenen Ländern als auch im konzernübergreifenden Intranet abgerufen werden. Durch Softwarebasiertes E-Learning oder Präsenzschulungen werden alle Mitarbeiter im Verständnis der einzelnen Regeln und ihrer Anwendung ge- schult. Ergänzend dazu haben wir mehrere globale Compliance-Richtlinien für unsere wichtigsten Compliance-Themen eingeführt. Die Richtlinien wurden in zwölf Sprachen übersetzt, um sicherzustellen, dass sie von jedem Mitarbeiter vollständig verstanden werden. 2019 haben etwa 80 % der Mitarbeiter weltweit erfolgreich an den Schulungen zum Verhaltenskodex teilgenommen und ihr Verständnis sowie die verpflichtende Anwendung mit einer entsprechenden schriftlichen Erklärung bestätigt. Da wir diesen Themenkomplex sehr ernst nehmen und in den Köpfen unserer Mitarbeiter verankern wollen, ist eine regelmäßige Wiederholung der E-Learning-Veranstaltungen vorgesehen. Unabhängig davon müssen alle neuen Mitarbeiter eine Schulung zum Verhaltenskodex absolvieren. Im Jahr 2020 haben wie geplant 191 Mitarbeiter diese Schulung erhalten. ![]() Für alle Prozessverantwortlichen, Führungspersonen, Abteilungsleiter und Geschäftsführer wurde eine zusätzliche Schulung zu den globalen Compliance-Richtlinien durchgeführt. Wir planen, die regelmäßigen Schulungen im Jahr 2021 fortzusetzen. Insgesamt haben im Berichtszeitraum 1.028 Mitarbeiter die Compliance-Schulungen in Anspruch genommen. Compliance-Management Für die konzernweite Koordination und Steuerung der Compliance ist die Global Head of Compliance mit ihrem internationalen Team zuständig. Das Team besteht aus mehreren Mitarbeitern, denen die Zuständigkeit für operative Compliance-Fragen, Risikomanagement und Exportkontrolle in den verschiedenen Regionen obliegt. Die Global Head of Compliance berichtet direkt an die Vorstandsvorsitzende (CEO). Der Aufsichtsrat wird regelmäßig über die aktuellen Entwicklungen und Themen informiert. Weitere Berichterstattungen erfolgen anlassbezogen. Neben der Umsetzung des konzernweiten Compliance-Programms von Pfeiffer Vacuum gehört zu den Hauptaufgaben der Compliance-Organisation die formalisierte Bewertung von Risiken und Chancen, einschließlich der jährlichen Überprüfung des internen Kontrollsystems. Mittels interner Audits werden internationale Konzerngesellschaften und Unternehmensbereiche, wie zum Beispiel der Vertrieb und der Einkauf, regelmäßig auf besonders risikobehaftete Sachverhalte hin bewertet und überprüft. Um für alle Mitarbeiter die ständige Verfügbarkeit der einschlägigen Dokumente zu Compliance-Themen zu gewährleisten, haben wir im Laufe des Jahres 2020 weitere Maßnahmen umgesetzt. So haben wir zum Beispiel in unserem Intranet und auf der Konzernwebsite eine Präsenz eingerichtet, wo wir zur Bedeutung dieses Themas, zu den globalen Richtlinien und zum Compliance-Team von Pfeiffer Vacuum informieren. Zu den wichtigsten Aspekten der Compliance haben wir einen Imagefilm produziert und auf der „Kommunikationsplattform" veröffentlicht, auf der die konzerninterne Kommunikation stattfindet. Unsere Geschäftspartner werden ohne Ausnahme darauf verpflichtet, bei allen Geschäften die gesetzlichen Vorgabeneinzuhalten. Hinweisgebersystem Für die Prävention und Aufklärung möglicher Verstöße haben wir im vergangenen Jahr ein konzernübergreifendes onlinebasiertes Hinweisgebersystem zur anonymisierten Meldung von Verstößen eingerichtet. Das Hinweisgebersystem kann sowohl von Mitarbeitern als auch von externen Akteuren genutzt werden. Es wurde im gesamten Konzern mit Plakaten und Flyern beworben, die in die Landessprachen der einzelnen Tochtergesellschaften übersetzt wurden. Außerdem wurde das System zum einen in den internen Medien hochgeladen, um sicherzustellen, dass alle Mitarbeiter gleichen Zugang zu den Inhalten haben, und zum anderen auf der Konzernwebsite bereitgestellt, so dass auch für alle externen Personen der Zugang gewährleistet ist. Darüber hinaus haben Mitarbeiter sowie externe Dritte jederzeit die Möglichkeit, sich vertraulich an die Compliance-Abteilung zu wenden. Im gesamten Jahr 2020 hatten wir einen Fall von Bestechung und einen Fall von Belästigung, die unmittelbare Konsequenzen für den betroffenen Mitarbeiter hatten, aber mit keinen darüber hinausführenden Folgen für Pfeiffer Vacuum verbunden waren. RISIKO- UND CHANCENBERICHT EINSCHÄTZUNG DES VORSTANDS ZU GESAMTRISIKEN UND CHANCEN Um nachhaltig erfolgreich zu sein und wettbewerbsfähig zu bleiben, versucht Pfeiffer Vacuum stets, sich bietende Chancen frühzeitig zu identifizieren und aktiv zu nutzen. Das Ergreifen von Chancen bedeutet aber auch ein bewusstes Eingehen von Risiken. Der verantwortungsvolle Umgang damit hat maßgeblichen Anteil am Erfolg des Unternehmens. Insgesamt streben wir ein ausgewogenes Verhältnis zwischen Chancen und Risiken an, indem wir ihnen systematisch und kontrolliert begegnen. Ein Risikofrüherkennungssystem ist dabei nicht nur aus betriebswirtschaftlicher Sicht, sondern auch aufgrund gesetzlicher Regelungen, insbesondere § 91 Abs. 2 AktG, notwendig. Die Einschätzung der Gesamtrisiko- und Chancensituation basiert zum einen auf der Betrachtung von allen wesentlichen Einzelrisiken und -chancen, die im Rahmen des konzernweiten Risiko- und Chancenbewertungsprozesses berichtet und in Risikokategorien zusammengefasst werden. Zum anderen dient die Identifizierung und Bewertung von Chancen unter der Abwägung potenzieller Risiken, die wir zum Bestandteil unserer strategischen Ausrichtung sowie kurz- und mittelfristigen Unternehmensplanung machen, der langfristigen Sicherung des Unternehmenserfolgs. Die Ergebnisse aus diesen Prozessen werden regelmäßig analysiert und entsprechend dem Vorstand berichtet. Chancenorientiertes und gleichzeitig risikobewusstes Handeln wird hierbei gefördert. Wir sind der Auffassung, dass das eingerichtete Risiko- und Chancenmanagementsystem geeignet ist, die vorhandenen und potenziellen Risiken und Chancen zu erkennen, zu analysieren und zu quantifizieren, um diese adäquat zu steuern. Es ist unsere Aufgabe, die zukünftigen Herausforderungen zu bewältigen und sich ergebende Chancen zu ergreifen, damit unsere gesteckten Ziele erreicht werden können. Unter Berücksichtigung der in diesem Risiko- und Chancenbericht erläuterten Risiken sind für die Pfeiffer Vacuum Technology AG und deren Tochterunternehmen weder zum Bilanzstichtag noch zum Zeitpunkt der Bilanzaufstellung besondere den Fortbestand des Unternehmens gefährdende Risiken erkennbar. Der Abschlussprüfer hat gemäß § 317 Abs. 4 HGB geprüft, ob das Risikofrüherkennungssystem geeignet ist, unternehmensgefährdende Risiken frühzeitig zu erkennen. Diese Prüfung ergab keine Beanstandungen. RISIKO- UND CHANCENMANAGEMENTSYSTEM Als Risiken verstehen wir mögliche künftige Ereignisse, die das Erreichen unserer Unternehmensziele negativ beeinflussen können und die Unsicherheit über den Eintritt eines Ereignisses bergen. Chancen definieren wir entsprechend als potenzielle Ereignisse, die zur Erreichung der Unternehmensziele beitragen. In unserer konzernweiten Risiko- und Chancenberichterstattung werden strategische, operative, rechtliche, finanzielle und Compliance-Risiken sowie entsprechende Chancen erfasst. Ziel ist es dabei, diese rechtzeitig zu erkennen, zu bewerten, zu steuern sowie zu überwachen und systematisch zu berichten. Organisation und Prozesse des Risiko- und Chancenmanagementsystems Der Vorstand trägt die Gesamtverantwortung für ein effektives Risiko- und Chancenmanagementsystem bei Pfeiffer Vacuum. Das System wird in enger Abstimmung zwischen dem Vorstand und der Abteilung Global Compliance & Risk Management (Compliance) kontinuierlich weiterentwickelt und an die aktuellen Anforderungen angepasst. Die Abteilung Compliance hat die Aufgabe, dieses System zu organisieren, zu steuern und zu überwachen. Pfeiffer Vacuum sieht Risiko- und Chancenmanagement als eine globale, unternehmensweite Aufgabe, bei der alle Mitarbeiter der lokalen Konzerneinheiten sowie globale Funktionsbereichsleiter eine entscheidende Rolle spielen. Die Grundsätze, Vorgehensweise, Verantwortlichkeiten sowie Anforderungen an die Berichterstattung innerhalb des Konzerns sind in der Richtlinie zum Risikomanagement (Group Policy: Risk Management) festgelegt. Risiko- und Chancenidentifikation Die Risiko- und Chancenidentifikation bei Pfeiffer Vacuum sehen wir als kontinuierliche Aufgabe und Bestandteil der bestehenden Geschäftsprozesse. Sie umfasst eine systematische Betrachtung und Analyse interner und externer Ereignisse und Entwicklungen, die einen positiven oder negativen Einfluss auf das Erreichen unserer Unternehmensziele haben könnten. Mit dem Schritt zu einer integrierten und prozessorientierten Organisation und einem globalen und unternehmensweiten Expertennetzwerk sowie dem weltweit aufgestellten Vertriebsnetz versuchen wir stets, sich bietende Chancen schnell und zielgerichtet zu ergreifen und potenzielle Risiken zu erkennen und zu steuern. Mögliche Chancen werden darüber hinaus im Rahmen der Strategie- und Planungsprozesse diskutiert, analysiert und konkretisiert sowie in Form von operativen oder strategischen Projekten umgesetzt. Um explizit auch die branchen- und gesamtwirtschaftlichen Chancen optimal nutzen zu können, führen wir Markt- und Wettbewerbsanalysen durch. Dadurch erhalten wir einen guten Überblick, um durch die gezielte Nutzung unserer Potenziale unseren Marktanteil weiter auszubauen. Durch den Kontakt zu unseren Kunden streben wir an, Anforderungen und Trends frühzeitig zu erkennen und Veränderungen am Markt aktiv zu gestalten. Das Konzernberichtswesen unterstützt das Risiko- und Chancenmanagement mit vielfältigen Kennzahlen und Berichten, die den Unternehmensbereichen und dem Vorstand sowie dem Aufsichtsrat als wesentliche Grundlage dienen, regelmäßig über die laufenden Geschäfte zu beraten und daraus Erkenntnisse zu gewinnen. Auch die regelmäßig stattfindenden Führungsrunden und der Informationsaustausch mit den Vertretern der Konzerneinheiten sind fest verankerte Praktiken, die den Bereichsleitern und unseren Tochtergesellschaften die Möglichkeit geben, sich untereinander und mit dem Vorstand über potenzielle Risiken und Chancen auszutauschen. Neben dem Berichtswesen unterstützt uns unser internes Kontrollsystem (IKS) dabei, Risiken in den täglich ablaufenden Prozessen aufzudecken und so möglichen Fehlentwicklungen vorzubeugen. Hierbei werden vor allem Prozesse überprüft, die einen wesentlichen Einfluss auf das Jahresergebnis von Pfeiffer Vacuum haben. Regelmäßig durchgeführte Kontrollen sollen menschlichem Versagen, Systemfehlern und Verstößen gegen die internen Vorschriften vorbeugen. Um die Vollständigkeit und Vergleichbarkeit der identifizierten Risiken zu gewährleisten, wurde als Bestandteil der Richtlinie zum Risikomanagement ein Risikoregister mit Haupt- und Unterkategorien entwickelt. Entscheidend für die Zuordnung der identifizierten Risiken ist dabei die Ursache eines Risikos. Damit soll die Möglichkeit einer Aggregation der Ergebnisse, sowohl auf Gesellschafts- als auch auf Konzernebene, sichergestellt werden. Risikobewertung Die identifizierten Risiken werden anhand zweier Dimensionen bewertet: des Risikoausmaßes und der Eintrittswahrscheinlichkeit. Sowohl bei der Bewertung des Risikoausmaßes als auch bei der Eintrittswahrscheinlichkeit wird nach folgenden vier Kategorien unterschieden: niedrig, mittel, hoch und signifikant. Für den Konzern und die Konzerngesellschaften gelten folgende Beurteilungsmaßstäbe, wonach das Risikoausmaß als finanzielle Komponente in Form von quantitativer Auswirkung in Relation zum EBIT ausgedrückt wird: BEURTEILUNG: RISIKOAUSMASS
BEURTEILUNG: EINTRITTSWAHRSCHEINLICHKEIT
Die Bewertung des Risikos ist das Produkt aus Risikoausmaß und Eintrittswahrscheinlichkeit. Auf dieser Basis werden Risiken gemäß der folgenden Grafik in niedrige, mittlere, hohe und signifikante Risiken klassifiziert. ![]() Im Rahmen der Risikobewertungsmethode werden potenzielle Risiken vor risikosteuernden Maßnahmen (Bruttorisiken) sowie die Residualrisiken nach der Umsetzung bereits getroffener oder noch notwendiger risikosteuernder Aktivitäten (Nettorisiken) beurteilt. Die Einschätzung in diesem Bericht spiegelt ausschließlich die Nettorisiken wieder. Um konsistent mit dem Prognosebericht zu bleiben, wurde für die Beurteilung der Risiken in diesem Bericht, ein Zeitraum von einem Jahr zugrunde gelegt. Chancen-/Risikoreporting und Steuerung Die systematische Risiko- und Chancenberichterstattung erfolgt in einem mehrstufigen Prozess. Die Risikoverantwortlichen der lokalen Konzerneinheiten erstellen Meldungen nach den Vorgaben der Richtlinie zum Risikomanagement. Diese werden durch die Abteilung Compliance überwacht und kontrolliert, aggregiert und den globalen Funktionsbereichsleitern zur weiteren Verifizierung bereitgestellt. Die aggregierten Informationen dieser Meldungen bilden die Basis des Berichts an den Vorstand, der bei Bedarf über weitere Steuerungsmaßnahmen entscheidet. Auf Basis aller Erkenntnisse wird der Konzern-Risikobericht erstellt. Bei Ereignissen oder Sachverhalten, die aufgrund ihrer Bedeutung beziehungsweise Wesentlichkeit einer unmittelbaren Informationsweitergabe bedürfen, muss dies ad hoc außerhalb der regulären Risikoberichterstattung an den Vorstand, die Compliance-Abteilung oder das eingerichtete Emergency Intervention Committee (EIC) erfolgen. Neben der Identifizierung und Bewertung von Risiken haben die Risikoverantwortlichen die Aufgabe, für wesentliche Risiken geeignete Maßnahmen zur Risikosteuerung zu definieren, umzusetzen und die Wirksamkeit der Maßnahmen zu überwachen. Bei der Entscheidung über die Steuerungsmaßnahmen sind Kosten und Nutzen etwaiger Maßnahmen zu berücksichtigen. Sowohl die globalen Funktionsbereichsleiter als auch die Compliance-Abteilung arbeiten mit den Risikoverantwortlichen in enger Abstimmung zusammen und überwachen den Fortschritt der zur Risikosteuerung geplanten Maßnahmen. Strategische Projekte sowie deren Fortschritt und die Auswirkungen auf das Unternehmen werden darüber hinaus in den regelmäßigen Vorstandssitzungen diskutiert. ERLÄUTERUNG DER RISIKEN UND CHANCEN Im Folgenden werden die wesentlichen Konzernrisiken und -chancen erläutert, die aus heutiger Sicht als relevant betrachtet werden. ![]() ![]() Strategische Risiken und Chancen Gesamtwirtschaftlich und gesellschaftspolitisch Als weltweit agierender Konzern ist Pfeiffer Vacuum von der globalen Entwicklung der Wirtschaft abhängig. Konjunkturell bedingte Einbrüche, Finanzmarkt- und Wechselkursschwankungen, regulatorische Eingriffe, geopolitische Unsicherheiten und Spannungen sowie militärische Auseinandersetzungen können einen unmittelbaren, negativen Einfluss auf unsere Geschäftsentwicklung haben. Ebenso können marktspezifische konjunkturelle Schwächen, insbesondere des Halbleitermarktes, überproportional die Umsatzentwicklung von Pfeiffer Vacuum beeinflussen. Des Weiteren können Unsicherheiten aus internationalen Handelskonflikten, wirtschaftspolitische Sanktionen, aber auch zunehmende Auswirkungen des Klimawandels potenzielle Risiken in Form von Umsatzausfällen oder Kostensteigerungen beim Konzern bergen. Unsicherheiten in Bezug auf die Entwicklung der globalen wirtschaftlichen Rahmenbedingungen bestehen aktuell im Zusammenhang mit dem weiteren Verlauf und Dauer der Coronavirus-Pandemie. In Anbetracht von möglichen neuen Infektionswellen bei mangelndem Impffortschritt bestehen weiterhin erhebliche wirtschaftliche Risiken als Folge notwendiger Lockdown-Maßnahmen zur Eindämmung des Infektionsgeschehens. Diese Risiken sehen wir insbesondere in Europa. Auch die Gesamtverschuldung der EU-Länder, die durch die staatlichen Ausgaben zur Bekämpfung der Pandemie und Unterstützung der Wirtschaft zugenommen hat, kann sich negativ auf das Wirtschaftswachstum auswirken, auch wenn die Verschuldung der EU hier relativ unter der der USA und Japan bleibt. Mit der Einigung auf ein umfassendes Abkommen über eine Wirtschaftspartnerschaft wurden die Beziehungen zwischen der Europäischen Union und Großbritannien nach dem Brexit auf eine neue Grundlage gestellt. Wie sich die angestrebte Partnerschaft auf das künftige Investitionsverhalten der Marktteilnehmer auswirken wird, bleibt derzeit noch abzuwarten. Aufgrund des vergleichsweise geringen Geschäftsvolumens und den bereits im Vorfeld umgesetzten Geschäftsmaßnahmen, stellt der Brexit für Pfeiffer Vacuum derzeit kein bedeutendes Risiko dar. Wir beobachten kontinuierlich die gesamtwirtschaftliche und gesellschaftspolitische Entwicklung und kommunizieren und diskutieren unsere Erkenntnisse und Einschätzungen innerhalb des unternehmensweiten Expertennetzwerks, um potenzielle Risiken rechtzeitig zu erkennen, geeignete risikosteuernde Maßnahmen zu finden und diese in die Wege zu leiten. Pfeiffer Vacuum hat eine ausgewogene regionale und marktsegmentbezogene Umsatzverteilung. Dies führt zu einem Ausgleich im Gesamtgefüge von Umsätzen in wirtschaftlich schwachen und wirtschaftlich wachsenden Märkten und Industrien. Denn es sind selten alle Regionen und Marktsegmente in gleichem Ausmaß von einer sich verschlechternden wirtschaftlichen Entwicklung betroffen. Das Management des konjunkturellen Risikos umfasst auch die Steuerung der Kapazitäten und Kosten. Durch den Einsatz von flexiblen Arbeitszeitmodellen versuchen wir nach Möglichkeit, die Produktionskapazitäten an die Entwicklung der Auftragslage anzupassen. Wir sind zuversichtlich, dass unsere breite strategische Ausrichtung mit einer Fokussierung auf klar definierte Märkte uns dabei hilft, den Risiken entgegenzuwirken, und gleichzeitig eine Chance bietet, die dynamische Entwicklung von Pfeiffer Vacuum voranzutreiben. Marktentwicklung Eng mit den weltweiten konjunkturellen Entwicklungen verbunden sind die Umsätze in den einzelnen Marktsegmenten von Pfeiffer Vacuum. So ist beispielsweise der Forschungs- und Entwicklungsmarkt von staatlichen Ausgaben und Schwerpunkten bei Forschungsprojekten abhängig. Der Halbleitermarkt verfolgt seine eigene Zyklizität, die in Boomphasen Chancen, in Schwächephasen Risiken birgt. Der Beschichtungsmarkt ist eng an Entwicklungen in der Solarindustrie geknüpft und er wies im abgelaufenen Jahr eine zunehmende Preisorientierung auf. Im Marktsegment Industrie wird eine heterogene Gruppe von Industriekunden vereint, die für bestimmte Produktionsschritte unsere Vakuumlösungen benötigen. Unterschiedliche industrielle Trends ermöglichen neue Einsatzgebiete für unsere Vakuumlösungen und helfen uns, negativen gesamtwirtschaftlichen Entwicklungen entgegenzuwirken. Auch während der weltweiten Coronavirus-Pandemie, ist es uns gelungen, unseren Kunden, von denen einige eine wichtige Rolle im Kampf gegen das Coronavirus spielen, mit Lösungen zu versorgen. Um den Risiken aus der Abhängigkeit von einzelnen Marktsegmenten zu begegnen, legt Pfeiffer Vacuum sehr viel Wert auf seine breite Aufstellung. Pfeiffer Vacuum ist einem intensivem Wettbewerb ausgesetzt. Nach unserer Einschätzung begegnen wir diesem Risiko, indem wir unsere Produkte nicht über den Preis, sondern über die Qualität verkaufen. Unsere Marktposition soll vor allem über neue Produkte und Lösungen sowie ein breiteres Dienstleistungsangebot ausgebaut werden. Als Chancen sehen wir, dass unsere Geschäftsbereiche von den heutigen und zukünftigen Megatrends wie Digitalisierung, Elektromobilität, Ausbau erneuerbarer Energien sowie rasanten Entwicklungen der Life-Science-Industrie, der Nanotechnologie und der Sicherheitswirtschaft profitieren werden. Kooperationen Mit dem uns gesteckten Ziel, immer nah am Kunden zu sein, wollen wir durch unsere internationale Präsenz dafür sorgen, dass unsere Kunden stets im Mittelpunkt unseres Handelns stehen. Eine intensive Zusammenarbeit mit unseren Kunden, insbesondere den OEMs, hilft uns dabei, die Anforderungen und Trends frühzeitig zu erkennen und somit Veränderungen am Markt aktiv zu gestalten. Eine erhebliche Chance zur Stärkung unserer Wettbewerbsposition in der Vakuumtechnologiebranche sehen wir in der strategischen Kooperation mit der Busch SE (Busch Gruppe). Beide Unternehmen arbeiten daran, Synergien in den Bereichen Einkauf, Vertrieb und Service, Forschung & Entwicklung sowie IT zu realisieren. Ziele der Kooperation sind die Stärkung der Wettbewerbsposition im Markt für Vakuumtechnologie, die bessere Nutzung der sich bietenden Wachstumschancen und die Verbesserung der Kostenstrukturen. Akquisition und Integration Pfeiffer Vacuum verfolgt ambitionierte Wachstumsziele, die sowohl durch organisches Wachstum als auch durch geeignete Akquisitionen erreicht werden sollen. Akquisitionen bieten vielseitige Chancen, unter anderem den Zugang zu regionalen Märkten zu erlangen beziehungsweise diese schneller zu erschließen sowie das eigene Technologieportfolio zu erweitern. Sowohl die Akquisitionsaktivitäten als auch die Integration von akquirierten Unternehmen in den Konzern stellen immer besondere Herausforderungen dar und bergen auch gewisse Risiken. Um diesen Risiken bestmöglich entgegen zu wirken, finden im Vorfeld eines Unternehmenserwerbs detaillierte und zielgerichtete Prüfungen in Form einer Due Diligence statt. In der Konzernbilanz von Pfeiffer Vacuum sind, resultierend aus den erfolgten Akquisitionen, Geschäfts- oder Firmenwerte und sonstige immaterielle Vermögensgegenstände ausgewiesen, die regelmäßig einer Werthaltigkeitsprüfung unterzogen werden. Aufgrund der möglichen Veränderungen der ermittelten Nutzungswerte dieser Akquisitionen, besteht grundsätzlich das Risiko von erfolgswirksamen Wertberichtigungen der Geschäfts- oder Firmenwerte und sonstigen immateriellen Vermögensgegenstände. Dieses Risiko hat sich im Betriebsergebnis des Pfeiffer Vacuum Konzern im Jahr 2020 mit einem Betrag von 8,8 Mio. € niedergeschlagen. Produktportfolio und Technologie Produkte und Dienstleistungen, die den Kundenbedürfnissen nicht entsprechen, können unmittelbar zu potenziellen Umsatzrückgängen und damit zum Verlust von Marktanteilen und Reputation führen. Daher zählen für Pfeiffer Vacuum unzureichende Innovationsfähigkeit und der Qualitätsverlust bei Produkten und Service zu den wesentlichen Risikofaktoren. Aus diesem Grund haben wir uns von Beginn an als vorrangiges Ziel gesetzt, unseren Kunden zuverlässige, langlebige, leistungsfähige und energieeffiziente Produkte anzubieten. Durch stetigen Kundenkontakt und die daraus resultierende Marktnähe wirken wir diesen Risiken entgegen. Die Erkenntnisse über die Bedürfnisse unserer Kunden ermöglichen uns, bedarfsgerechte Produkte zu entwickeln und anzubieten. Auf diese Weise wollen wir unsere Wettbewerbsposition sowie unseren Bekanntheitsgrad weiter ausbauen. Die Einhaltung hoher Qualitätsstandards ist für uns von größter Bedeutung. Dazu gehört auch die ohne Unterbrechung erhaltene Zertifizierung nach ISO 9001:2015. Innovative Produkte und eine gezielte Erweiterung des Produktportfolios bieten uns Möglichkeiten, die existierenden Märkte besser zu bedienen, und Chancen, zusätzliches Umsatzvolumen durch den Zugewinn von Marktanteilen zu generieren. Selektive Akquisitionen können uns dabei helfen, unsere Technologie zu erweitern, um so die eigene Marktposition zu stärken. Organisationsentwicklung Die Wachstumsstrategie von Pfeiffer Vacuum und die damit einhergehenden Herausforderungen sind umfangreich und betreffen die gesamte Unternehmensorganisation. Die Umsetzung unserer Wachstumsstrategie bedeutet, dass eine Vielzahl von Projekten und Aufgaben weltweit koordiniert und in Einklang gebracht werden müssen. Sowohl der Umfang der Aufgaben als auch ihre Komplexität stellen einige unserer Mitarbeiter vor Herausforderungen. Wir begegnen diesen Risiken, indem wir eine offene Kommunikation fördern, kontinuierliche und schnelle Entscheidungen treffen und bei Bedarf zusätzliche Ressourcen bereitstellen. Operative Risiken und Chancen Forschung und Entwicklung Pfeiffer Vacuum entwickelt, produziert und vertreibt technologisch und qualitativ höchst anspruchsvolle Vakuumlösungen. Der Geschäftserfolg und die Reputation von Pfeiffer Vacuum hängen stark von der Entwicklung innovativer Produkte und Lösungen ab. Neue technische Möglichkeiten, Trends und veränderte Kundenbedürfnisse können Technologiewechsel sowie neue Geschäftsmodelle erforderlich machen. Entsprechend unserem Verständnis als Technologieführer in der Vakuumbranche ist es unser oberstes Ziel, innovative Produkte und Lösungen mit höchster Prozesseffizienz für unsere Kunden anzubieten. Unsere Innovationskraft ist der entscheidende Schlüssel für unseren künftigen Geschäftserfolg. Um Chancen frühzeitig zu nutzen und Risiken gering zu halten, arbeitet Pfeiffer Vacuum in Projekten eng mit Kunden und Zulieferern zusammen. So sollen frühzeitig und gemeinsam neue Technologien zur Marktreife vorangetrieben werden. Neben den eigenen Forschungs- und Entwicklungsaktivitäten an mehreren weltweiten Standorten verfügen wir über ein etabliertes Netzwerk mit verschiedenen nationalen und internationalen Universitäten und Forschungseinrichtungen. Beschaffung, Supply Chain, Produktion Auf dem Beschaffungsmarkt bestehen grundsätzlich Risiken, insbesondere in Form von Lieferengpässen, Abhängigkeiten von einzelnen Lieferanten, Preiserhöhungen, Qualitätsproblemen, nachteiligen Änderungen der wirtschaftlichen und politischen Rahmenbedingungen sowie externen Störfällen, wie aktuell die Coronavirus-Pandemie. Diese können sich negativ auf unsere internen Geschäftsabläufe auswirken sowie zu Kostensteigerungen führen. Wir begegnen diesen Risiken, indem wir unsere potenziellen Lieferanten sorgfältig analysieren, auswählen sowie laufende Lieferantenqualifizierungen durchführen. Dabei greifen wir auch auf externe Wirtschaftsinformationsdatenbanken und Auditoren zu. Möglichen Lieferengpässen und Lieferantenabhängigkeiten wirken wir in erster Linie mit der kontinuierlichen Prüfung alternativer Lieferanten entgegen (Second-Source Supplier). Zurückblickend auf die Erfahrungen der letzten Monate, die stark unter dem Einfluss der Coronavirus-Pandemie standen, wurde deutlich, dass ein aktives Lieferantenmanagement ausschlaggebend für die Sicherstellung der Lieferfähigkeit ist. Risiken aus erwarteten Marktknappheiten im Bereich der Rohstoffe und damit einhergehenden Preiserhöhungen versuchen wir nach Möglichkeit, durch langfristige Rahmenkontrakte zu reduzieren. Als weitere Maßnahmen sehen wir die angestrebte Optimierung zwischen strategischer und lokaler Beschaffung, ein enges Zusammenwirken mit dem Supply Chain Management sowie die forcierte Realisierung von Synergieeffekten aus der bereits dargestellten Kooperation mit der Busch Gruppe. Ein besonderes Augenmerk legen wir auf die stetige Optimierung unserer Maßnahmen und Prozesse gegen die steigende Komplexität in der Supply Chain. Die Erreichung einer maximalen Effizienz kann hier zum Erfolgsfaktor im Wettbewerb werden. Wir ergreifen die Chance, unsere Prozesse zu verbessern und Kosten zu reduzieren, um gleichzeitig einen besseren Service anbieten zu können. Produktionsunterbrechungen oder Produktionsausfälle aufgrund interner oder externer Störfälle, aber auch fehlende Produktionskapazitäten gehören zu den wesentlichen Risiken, die eine termingerechte Produktverfügbarkeit verhindern können. Um technisch bedingte Stillstandszeiten auf ein geringes Maß zu reduzieren, werden moderne Produktionsmaschinen und Anlagen sowie qualifizierte Fachkräfte eingesetzt. Darüber hinaus tragen die regelmäßige Wartung und vorbeugende Instandhaltung des Maschinenparks sowie ein effizientes Energiemanagement zur weiteren Risikoprävention bei. In unseren Produktionsstätten kann es durch eine massive Ausbreitung der Coronavirus-Infektionen oder durch behördlich angeordnete Lockdowns zu Produktionsunterbrechungen kommen. Diesen Risiken wirken wir mit ausgearbeiteten und kontinuierlich angepassten Sicherheitsmaßnahmen entgegen. Die angestrebte bestmögliche Ausgestaltung unserer Produktionsnetzwerke hilft uns dabei, das Zusammenwirken und die Steuerung unserer Produktionsstandorte zu optimieren, mögliche Kapazitätsengpässe zu vermeiden und uns noch mehr nach den Bedürfnissen unserer Kunden zu richten. Weitere Investitionen in die Erweiterung, Modernisierung und Optimierung unserer Produktions-, Logistik- und Serviceprozesse sehen wir als Chance, unseren Kunden noch schneller qualitativ hochwertige Lösungen bieten zu können. Umwelt, Gesundheit, Sicherheit, Qualität Missstände bei Arbeits-, Umwelt- und Gesundheitsschutz sowie bei der Qualität unserer Produkte und Serviceleistungen könnten negative Folgen für die Finanz- und Ertragslage von Pfeiffer Vacuum haben und im schlimmsten Fall zum Reputationsverlust führen. Daher stellen wir höchste Ansprüche an Sicherheit, Umwelt- und Gesundheitsschutz sowie an die Qualität unserer Produkte. Als verantwortungsvoller Arbeitgeber ist Pfeiffer Vacuum bestrebt, die Zahl von Unfällen und die Häufigkeit krankheitsbedingter Ausfalltage so weit wie möglich zu begrenzen. Auch die Sicherheitsvorgaben unserer Kunden nehmen wir sehr ernst. Dennoch lassen sich nicht alle Ereignisse verhindern. Risiken in Form von Qualitätsmängeln beugen wir durch kontinuierliche Optimierung unseres Qualitäts- und Prozessmanagements vor. Die Arbeitssicherheit wird bei Pfeiffer Vacuum an den wesentlichen Produktionsstandorten durch mindestens eine zentrale interne oder externe Fachkraft verantwortet, die dem Bereich „Environment, Health and Safety" (EHS) zugeordnet ist. Bezüglich der Maßnahmen unseres Qualitäts- und EHS-Managements verweisen wir auf die Ausführungen im Rahmen des Kapitels „Nichtfinanzielle Konzernerklärung". Vertrieb, Service und Marketing Der mögliche Verlust wichtiger Kunden oder das Versäumnis, neue Kunden zu gewinnen, könnte negative Auswirkungen auf unsere Geschäftsaktivitäten in Vertrieb und Service haben. Ursachen hierfür können unter anderem ein mangelndes Kundenbeziehungsmanagement (Customer Relationship Management), eine unzureichende Reaktionszeit oder Flexibilität oder ein verspäteter Markteintritt sein. Die Abhängigkeit von einzelnen Kunden oder ihrem Investitionsverhalten birgt ebenfalls Risiken. Diesen Risiken begegnen wir mit dem kontinuierlichen Ausbau unserer globalen Präsenz. Die Ausrichtung unserer globalen Vertriebsorganisation soll uns dabei helfen, die Wünsche unserer Kunden frühzeitig zu erkennen, unser Customer Relationship Management zu optimieren und gleichzeitig unsere Ressourcen in geeigneter Weise zu steuern. Ein breites Produktportfolio, innovative Technologie verbunden mit unserem Problemlösungsansatz sowie eine hohe Service- uns Supportbereitschaft helfen uns dabei, den Vertrieb zu sichern. Personalmanagement Als Anbieter von Vakuumlösungen, einem Spezialgebiet im Maschinenbau, sind wir auf den hohen Qualifizierungsgrad unserer Mitarbeiter und ihr Engagement angewiesen. Der Wettbewerb um vielfältiges und hoch qualifiziertes Personal ist in unserer Branche und in den Regionen, in denen wir geschäftlich tätig sind, sehr intensiv. Hinzu kommt, dass in den asiatischen Ländern die Fluktuationsraten generell etwas höher sind als in Europa oder in den USA. Es besteht generell das Risiko, qualifizierte Mitarbeiter zu verlieren oder nicht genügend qualifiziertes Personal für unser Unternehmen zu gewinnen, um die hohen Anforderungen unserer Kunden zu erfüllen. Wir begegnen diesen Risiken mit vielen global und lokal gesteuerten Projekten und Maßnahmen, um das Employer Branding, die Rekrutierung, Bindung und Weiterentwicklung von Mitarbeitern zu verstärken. Wir legen einen großen Wert auf die Kommunikation und den Ausbau neuer, zeitgerechter Kommunikationswege. Im Rahmen unseres Personalmanagements verfolgen wir auch strukturelle Veränderungen innerhalb unserer Belegschaft, um möglichen Personalbedarf frühzeitig zu erkennen und geeignete Maßnahmen zu ergreifen. Pfeiffer Vacuum bildet in diversen Berufsbildern selbst aus und bietet an vielen unserer Niederlassungen Praktikumsplätze für Berufseinsteiger und Studierende an. Zudem beteiligen wir uns in Deutschland mit großem Erfolg am dualen Studiengang der Technischen Hochschule Mittelhessen, pflegen eine Partnerschaft zur betrieblichen Ausbildung mit der Georg-August-Universität in Göttingen und stehen im kontinuierlichen Austausch mit anderen Schulen und Universitäten. Informationstechnologie und Informationssicherheit Durch die zunehmende Digitalisierung in allen Geschäftsprozessen steigen die Anforderungen an die Vertraulichkeit, Integrität und Verfügbarkeit von elektronisch verarbeiteten Informationen und den damit verbundenen Einsatz von Informationstechnologie (IT). Der Geschäftserfolg hängt immer mehr auch von der Sicherheit von Informationen und digitalen Assets ab. Mit dem Einsatz von digitalen Assets steigt das Risiko für Bedrohungen wie Cyberkriminalität oder Cyberspionage. Auch Gesetze und Vorschriften erfordern vermehrt Organisationsstrukturen und -prozesse zur Identifizierung und Behandlung von Informationssicherheitsrisiken (zum Beispiel EU-Datenschutz-Grundverordnung oder das IT-Sicherheitsgesetz). Neben der externen Bedrohung durch Cyberattacken und direkte physische Eingriffe bestehen auch potenzielle Risiken aufgrund fehlenden Bewusstseins oder Fehlverhalten von Mitarbeitern. Hierzu gehören auch die Gefahren von Systemausfällen, Datenverlusten sowie Viren- oder Hackerangriffen, die zu einer Unterbrechung der Geschäftstätigkeit führen können. Mittelbare Folge solcher Ereignisse könnten Reputationsschäden sowie signifikante Kostenbelastungen sein. Die Gefahr von Datenverlusten wird bei Pfeiffer Vacuum durch die tägliche Sicherung der kompletten Unternehmensdaten auf ein Minimum reduziert. Unsere Unternehmensdatenbanken mit sensiblen Informationen unterliegen einem hohen Sicherheitsstandard. Alle von unseren Mitarbeitern innerhalb der Serverumgebung erstellten Dateien werden täglich gesichert. Die Aufbewahrung der gesicherten Daten erfolgt an sicheren, gegen Brand geschützten Orten. Systemausfallzeiten werden durch den Einsatz eines eigenen Supportteams auf ein geringes Maß reduziert. Auch gegen die Gefahr von Computerviren und Hackerangriffen schützt das Unternehmen die Hard- und Software durch regelmäßig aktualisierte Virenscanner und moderne Firewalls. Im Rahmen des Risikomanagements werden Informationssicherheits- und IT-Risiken unter Einbindung der Fachstellen systematisch erfasst und bewertet. Trotz vorbeugender Sicherheitsmaßnahmen zum logischen Zugriffsschutz, in der Programmpflege und im IT-Betrieb können Risiken in diesem Umfeld nicht vollständig ausgeschlossen werden. Alle Mitarbeiter sind zum sorgfältigen Umgang mit Informationen wie vertraulichen Geschäfts-, Kunden- und Mitarbeiterdaten, zur sicheren Nutzung von Informationssystemen und zum transparenten Umgang mit Risiken verpflichtet. Derzeit wird ein Informationssicherheits-Management-System nach der Norm ISO/IEC 27001 aufgebaut und eingerichtet Ziel ist es, den Umgang mit diesen Risiken sowie die hierzu eingerichteten Sicherheitsmaßnahmen ganzheitlich zu planen, umzusetzen und kontinuierlich zu verbessern. Externe Störfälle Als weltweit agierendes Unternehmen kann sich Pfeiffer Vacuum externen Risiken nicht entziehen. Zunehmende Auswirkungen des Klimawandels, von Naturkatastrophen, Feuern und Unfällen, aber auch die länder- und kontinentübergreifende Ausbreitung von Krankheiten können zu Geschäftsunterbrechungen oder Sachschäden am Vermögen des Unternehmens führen und die Gesundheit unserer Mitarbeiter gefährden. Soweit es möglich und wirtschaftlich vertretbar ist, haben wir Versicherungen abgeschlossen, um finanzielle Konsequenzen solcher Risiken zu minimieren. Darüber hinaus setzen wir mögliche vorbeugende Maßnahmen um und optimieren Notfallpläne zur raschen Wiederaufnahme unserer Geschäftstätigkeiten. Des Weiteren lassen wir uns wiederholt lokalen Prüfungen des Sicherheitsmanagements unterziehen. Die anhaltende Unsicherheit in Bezug auf die weitere Entwicklung der Coronavirus-Pandemie und deren Folgen birgt weiterhin hohe Risiken. Aufgrund der nach wie vor hohen Infektionszahlen und Sterberaten, insbesondere in USA und Europa, der Ungewissheit in Bezug auf die Verfügbarkeit und Wirksamkeit der Impfstoffe bleibt die weltweite gesamtwirtschaftliche, gesellschaftspolitische und regulatorische Situation sehr angespannt. Die behördlich angeordneten Einschränkungen zur Verlangsamung der Ausbreitung der Infektionen können in vielen Ländern, insbesondere in der EU, zu einer weiteren Verlangsamung der Wirtschaftsleistung und somit zu einer rückläufigen Nachfrage führen. Pfeiffer Vacuum hat aufgrund der Coronavirus-Pandemie frühzeitig ein globales Emergency Intervention Committee (EIC) eingerichtet. Die EIC-Mitglieder treffen sich regelmäßig in virtuellen Sitzungen, beraten und entscheiden über die weltweiten Gesundheits- und Sicherheitsregeln und Maßnahmen. Das Hauptziel und die absolute Priorität des EIC bestehen darin, die Gesundheit und Sicherheit unserer Mitarbeiter im Zusammenhang mit möglichen Coronavirus-Infektionen zu gewährleisten. Das EIC stellt sicher, dass die beschlossenen Gesundheits- und Sicherheitsmaßnahmen an allen Pfeiffer Vacuum Standorten umgesetzt werden. Neben den angesprochenen Maßnahmen sind die transparente und intensive interne Kommunikation und Informationen zum Thema Coronavirus von großer Bedeutung für unsere Mitarbeiter. Neben dem Fokus auf die Gesundheits- und Sicherheitsaspekte findet dabei auch ein regelmäßiger globaler Austausch über die aktuelle Entwicklung von Pfeiffer Vacuum und über Gegenmaßnahmen zu Steuerung von negativen Entwicklungen statt. Kostenverbesserung Um unsere Profitabilität zu steigern, haben wir uns vorgenommen, unsere operative Effizienz kontinuierlich zu verbessern. Dieses Ziel kann durch interne oder externe Ereignisse oder Fehlentwicklungen beeinflusst werden. Um diese Risiken zu minimieren, wird die Performance laufend überwacht und gesteuert. Finanzrisiken Fremdwährungen Aufgrund der ausgeprägten internationalen Geschäftsaktivitäten und des damit verbundenen hohen Exportanteils unterliegen wir einem Fremdwährungsrisiko. Zur Steuerung der Fremdwährungsrisiken führt das Unternehmen ein aktives Währungsmanagement durch. Um Kurseinflüsse zu minimieren, werden auch Devisentermingeschäfte und vereinzelt auch Devisenoptionen abgeschlossen. Bei Konzerngesellschaften außerhalb der Euro-Zone besteht darüber hinaus ein Risiko aus den zum Bilanzstichtag zu bewerteten Fremdwährungsforderungen, die sich in Form von unrealisierten Fremdwährungsverlusten niederschlagen können. Aufgrund der Umrechnung der Erträge und Aufwendungen der Konzerngesellschaften außerhalb der Euro-Zone hat eine ungünstige Entwicklung der Fremdwährungskurse unmittelbar eine Auswirkung auf die Konzern-Gewinn- und Verlustrechnung von Pfeiffer Vacuum und ist nicht absicherbar. Eine gewisse Kompensation dieses Effekts ergibt sich dadurch, dass die Gesellschaften außerhalb der Eurozone eigene Vertriebs- und Verwaltungskosten ausweisen, die sich entsprechend gegenläufig zum Umsatz verändern (natural hedge). Dabei können - in Abhängigkeit von der Entwicklung des Euro zur jeweiligen Fremdwährung - positive wie negative Effekte auf Umsatz und operatives Ergebnis auftreten. Liquiditätslage Unabhängig von der konjunkturellen Lage besteht immer ein Risiko in der Zahlungsunfähigkeit einzelner Kunden. Dem Forderungsausfallrisiko begegnen wir mit Bonitätsprüfungen, diversifizierten Zahlungskonditionen und einem aktiven Forderungsmanagement. Diese Instrumente gewinnen in der aktuell angespannten wirtschaftlichen Lage aufgrund der Coronavirus-Pandemie stärker an Bedeutung. Darüber hinaus versuchen wir, die Abhängigkeit von einzelnen Kunden möglichst zu begrenzen. Die finanziellen Verbindlichkeiten beliefen sich am 31. Dezember 2020 auf 73,1 Mio. € (entsprechend einem Anteil von 11,0 % an der Bilanzsumme). Bei liquiden Mitteln von 122,9 Mio. € besteht somit unverändert zu den Vorjahren keine Verschuldung auf Netto-Basis. Damit gibt es genügend finanziellen Handlungsspielraum, um auch in wirtschaftlich schwierigeren Zeiten den Fortbestand des Unternehmens zu gewährleisten. Aus dem operativen Geschäft werden ausreichend liquide Mittel generiert, um weiter aus eigener Kraft zu wachsen und Dividenden an unsere Anteilseigner auszuschütten. Rechtliche und Compliance-Risiken und -Chancen Vertragswesen, Steuern, Patente und Schutzrechte, Produkthaftung Die internationale Geschäftstätigkeit von Pfeiffer Vacuum führt dazu, dass das Unternehmen verschiedenen landesspezifischen rechtlichen Risiken ausgesetzt ist. Von besonderer Bedeutung sind dabei die Bereiche nationale und internationale Vertragsgestaltung und Besteuerung. Aus diesen Bereichen können sich unmittelbare Auswirkungen auf die Ertrags- oder die Vermögenslage ergeben. Darüber hinaus kann, wie für viele andere weltweit agierende Technologieunternehmen auch, eine wachsende Zahl von Fällen zum Recht am geistigen Eigentum auch für Pfeiffer Vacuum potenzielle Risiken bergen. Mögliche Schäden aus der Verletzung solcher Rechte können zu Zahlungen von Schadensersatzansprüchen bis hin zu einer Verurteilung zur Unterlassung des Vertriebs eines Produkts oder der Nutzung einer bestimmten Technologie führen. Die Minimierung des Risikos aus Liefer- und Leistungsverträgen erfolgt grundsätzlich über die Verwendung von standardisierten Auftrags- und Geschäftsbedingungen. Bei besonderen Verträgen erfolgt die Prüfung des Vertragswerks zunächst unternehmensintern und gegebenenfalls unter Hinzuziehung von externen Rechtsberatern. Das zur Beurteilung des täglichen Geschäfts erforderliche Fachwissen wird durch unsere qualifizierten Mitarbeiter aus den Bereichen Recht, Patentwesen, Steuern und Vertrieb eingebracht. Bei komplexen Fragestellungen der nationalen und internationalen Besteuerung oder des Patentwesens bedienen wir uns externer Steuerberater und Patentanwälte. Als Hersteller von Technologieprodukten unterliegt Pfeiffer Vacuum der Produkthaftung, die aus den Geschäftsbeziehungen mit den Kunden herrührt. Potenzielle Produkthaftungsrisiken werden durch das Setzen hoher Qualitätsstandards begrenzt. Daneben bestehen entsprechende Produkthaftpflicht-Versicherungen. Derzeit bestehen keinerlei Rechtsstreitigkeiten, deren Ausgang sich in nennenswertem Umfang auf die Ertrags- oder Vermögenslage auswirken könnte. Compliance, Exportkontrolle, Kartellrecht, Datenschutz, Nachhaltigkeit Unser Compliance-Fokus liegt auf den Handlungsfeldern Anti-Korruption, Kartellrecht, Datenschutz, Informationssicherheit und Exportkontrolle, da der Eintritt entsprechender Risiken wesentliche Auswirkungen auf unsere Geschäftstätigkeit und damit auf die Vermögens-, Finanz und Ertragslage haben kann. Verstöße dagegen könnten unter anderem zu Reputationsverlust, straf- oder zivilrechtlicher Verfolgung, Geldbußen, Sanktionen, gerichtlichen Verfügungen, Gewinnabschöpfungen sowie zum Ausschluss von der Teilnahme an bestimmten Geschäften oder zu anderen Restriktionen führen. Um diesen Risiken entgegenzuwirken, hat das Unternehmen ein weltweites Compliance-Management-System implementiert. Dessen Ziel ist es, Compliance-Verstöße durch Präventionsmaßnahmen möglichst zu vermeiden, etwaiges Fehlverhalten frühzeitig zu erkennen, bei bestätigten Verstößen schnell zu reagieren und Fehlverhalten zu sanktionieren. Wirksamkeit und Effektivität des Pfeiffer Vacuum Compliance-Programms sind daher von zentraler Bedeutung und wir legen besonderen Wert auf seine strikte Umsetzung. Damit setzen wir verbindliche Vorgaben für unsere Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter. Verstöße gegen exportkontrollrechtliche Bestimmungen können massive Konsequenzen für das Unternehmen sowie für die verantwortlichen Akteure haben: Neben einem Reputationsrisiko droht der Verlust von Exportlizenzen sowie ein Haftungsrisiko. Um dem entgegen zu wirken, hat das Unternehmen eine globale Exportkontroll-Organisation aufgebaut, welche die lokalen und internationalen Gesetze analysiert und deren Einhaltung überwacht. Pfeiffer Vacuum sieht sich auch wettbewerbs- und kartellrechtlichen Risiken ausgesetzt. Das Unternehmen minimiert diese Risiken durch interne und externe Schulungen der Mitarbeiter. Für den Pfeiffer Vacuum Konzern ist die Wahrung der Persönlichkeitsrechte seiner Geschäftspartner, Mitarbeiter und Aktionäre schon immer ein wichtiges und selbstverständliches Anliegen. Der sorgfältige Umgang mit den uns zur Verfügung gestellten Daten hat für uns als vertrauenswürdigem Partner eine hohe Priorität. Wir entwickeln unsere Datenschutzmaßnahmen stetig weiter, um unserer Verantwortung nachzukommen. Pfeiffer Vacuum schätzt die Compliance-Risiken als relevant ein, wobei die Eintrittswahrscheinlichkeit als niedrig gesehen wird. Das Unternehmen hat das Compliance-Management-System in den letzten fahren kontinuierlich weiterentwickelt. Die Compliance-Maßnahmen wurden implementiert und sollen auch zukünftig zur weiter verbesserten Risikosituation beitragen. Nachhaltigkeit ist mit der globalen Unternehmensstrategie zum Bestandteil des Unternehmensleitbilds von Pfeiffer Vacuum geworden. Nachhaltigkeit bedeutet für den Konzern in erster Linie ethisches Handeln mit Respekt gegenüber allen Interessengruppen sowie Verantwortung für die wirtschaftlichen, ökologischen und sozialen Auswirkungen der Geschäftstätigkeit. Der Trend zu gestiegenen Nachhaltigkeitsanforderungen unserer Kunden setzt sich fort. Die sich daraus ergebenden Chancen in einem wachsenden Markt wollen wir künftig noch gezielter durch nachhaltigere Innovationen nutzen. Bezüglich weiterer Informationen im Zusammenhang mit Nachhaltigkeit, verweisen wir auf Kapitel „Nichtfinanzielle Konzernerklärung". SONSTIGES Risikomanagement in Bezug auf die Konzernrechnungslegung (§ 315 Abs. 4 HGB) Zielsetzung des internen Kontrollsystems des Rechnungslegungsprozesses ist es, durch Implementierung von Kontrollen hinreichende Sicherheit zu gewährleisten, dass trotz der identifizierten Risiken ein regelkonformer Konzernabschluss erstellt wird. Der Vorstand trägt die Gesamtverantwortung für das interne Kontroll- und Risikomanagementsystem im Hinblick auf den Konzernrechnungslegungsprozess. Über eine fest definierte Führungs- und Berichtsorganisation sind alle in den Konzernabschluss einbezogenen Gesellschaften eingebunden. Die Grundsätze, die Aufbau- und Ablauforganisation sowie die Prozesse des konzernrechnungslegungsbezogenen internen Kontroll- und Risikomanagementsystems sind in Richtlinien und Organisationsanweisungen niedergelegt, die bei Bedarf an aktuelle externe und interne Entwicklungen angepasst werden. Dabei arbeiten unsere internen Experten fallbezogen auch mit externen Ansprechpartnern zusammen. So soll sichergestellt werden, dass die Konzernrechnungslegung den Bilanzierungs- und Bewertungsvorschriften nach IFRS entspricht. Im Hinblick auf den Konzernrechnungslegungsprozess erachten wir solche Merkmale des internen Kontroll- und Risikomanagementsystems als wesentlich, die die Konzernrechnungslegung und die Gesamtaussage des Konzernabschlusses einschließlich Konzernlagebericht maßgeblich beeinflussen können. Dies sind insbesondere die folgenden Elemente:
Rating Die Pfeiffer Vacuum Technology AG unterliegt keinem offiziellen Rating durch Moody's, Standard & Poor's oder ähnliche Agenturen. NACHTRAGSBERICHT Wesentliche Änderungen der Unternehmenssituation oder des Branchenumfeldes haben sich seit Beginn des Geschäftsjahres 2021 nicht ergeben. PROGNOSEBERICHT Allgemeine wirtschaftliche Entwicklung Der Internationale Währungsfonds (IWF) rechnet damit, dass die Weltwirtschaft im Jahr 2021 wieder an Schwung gewinnt In ihrer aktuellen Prognose „World Economic Outlook" gehen die Experten davon aus, dass die Weltwirtschaft in diesem Jahr um 5,5 % wachsen wird. Damit liegen die aktuellen Erwartungen der IWF-Ökonomen an das globale Wachstum um 0,3 Prozentpunkte über der letzten Prognose von Oktober 2020. Die positive Wirkung der anlaufenden Impfkampagnen und die Erwartung, dass die größeren Industriestaaten weitere Konjunkturspritzen verteilen, lassen den IWF optimistischer in die Zukunft schauen. Für das Jahr 2022 halten sie an ihrer Prognose von Oktober 2020 fest und stellen ein globales Wirtschaftswachstum von 4,2 % in Aussicht. Zugleich betonen die Analysten des IWF, dass sämtliche Prognosen angesichts des derzeitigen Pandemieverlaufs mit einer Zunahme der Infektionen gerade in den Industriestaaten zum Ende des Jahres 2020 sowie der Ausbreitung der Virus-Mutationen mit besonderen Unsicherheiten verbunden seien. Der chinesischen Wirtschaft trauen die IWF-Ökonomen im laufenden Jahr das weltweit höchste Wachstum zu und prognostizieren einen Anstieg um 8,1 % für 2021 und immerhin noch 5,6 % im darauffolgenden Jahr. Für die weltgrößte Wirtschaft der USA sind die IWF-Volkswirte zwischenzeitlich wieder zuversichtlicher und stellen für 2021 ein Wachstum von 5,1 % in Aussicht - zwei Prozentpunkte mehr als noch im Oktober 2020. Für das Jahr 2022 wird ein Anstieg von 2,5 % erwartet. Die USA und Japan würden bereits im Laufe der zweiten Jahreshälfte 2021 ihre Wirtschaftskraft von Ende 2019 wieder erlangen. Die konjunkturelle Entwicklung in der Eurozone sieht der IWF dagegen nicht so optimistisch und auch verhaltener als noch im Oktober 2020. Daher senkte er die Prognose für das laufende Jahr um ein Prozentpunkt auf ein Plus von +4,2 %. Für 2022 sagt der IWF einen Anstieg der Wirtschaftsleistung um +3,6 % voraus. Nach unten korrigiert haben die IWF-Ökonomen auch die Wachstumserwartungen für Deutschland. Danach gehen sie von einem Anstieg des Bruttoinlandsprodukts um 3,5 % im laufenden Jahr aus - 0,7 Prozentpunkte weniger als noch drei Monate zuvor - gefolgt von 3,1 % im Jahr 2022. Zwar habe sich die Bundesregierung bisher beim Management der COVID-19-Pandemie vergleichsweise gut geschlagen, allerdings warnte der IWF davor, die wirtschaftlichen Hilfen für Unternehmen zu früh wieder zurückzuschrauben. Die Bundesregierung selbst ist vorsichtiger bei der Prognose. Im Jahreswirtschaftsbericht 2021 erwartet sie gemeinsam mit dem Statistischen Bundesamt für das laufende Jahr einen Anstieg des preisbereinigten BIP von rund 3,0 %. Erst Mitte des Jahres 2022 sei zu erwarten, das Vorkrisenniveau wieder erreichen zu können. Die Analysten des IWF gehen davon aus, dass sich die globale Wirtschaftslage stabilisieren und der Handelsstreit zwischen den USA und China weiter entspannen wird. Zuversichtlich stimmt die Experten beim IWF zudem, dass die wichtigsten Zentralbanken erwartungsgemäß die Leitzinsen bis zum Ende des Prognosezeitraums im Jahr 2022 auf dem aktuell niedrigen Niveau halten werden. Dadurch versprechen sie sich eine stabilisierende Wirkung in den fortgeschrittenen Volkswirtschaften und eine Besserung der konjunkturellen Lage in den Schwellen- und Entwicklungsländern. Der Hauptrisikofaktor bleibe jedoch die COVID-19-Pandemie: Derzeit gehen die IWF-Ökonomen davon aus, dass sie die Weltwirtschaft in den Jahren 2020 bis 2025 den nur schwer vorstellbaren Betrag von rund 22 Billionen US-Dollar kosten wird. Das entspricht etwa der jährlichen Wirtschaftsleistung der USA oder mehr als dem Vierfachen des Bruttoinlandsprodukts in Deutschland. Die Lage im Maschinenbau und auf dem Halbleitermarkt dürfte sich weiter verbessern Ermutigt von der sich leicht aufhellenden Konjunkturlage im zweiten Halbjahr 2020 prognostiziert der Verband Deutscher Maschinen- und Anlagenbauer (VDMA) für das laufende Jahr 2021 einen Produktionszuwachs um real 4 %. Allerdings tun sich die Ökonomen des VDMA schwerer als sonst damit, eine belastbare Vorhersage zu treffen. Das anhaltend hohe Maß der Verunsicherung in der Weltwirtschaft belaste die Branche und sei Gift für die Konjunktur der Investitionsgüter. Hinderlich für den Aufschwung wirkten sich zudem der nach wie vor bestehende Protektionismus sowie der rasante Strukturwandel in der für den Maschinenbau so wichtigen Fahrzeugbaubranche aus. Die vielleicht größte Herausforderung im Jahr 2021 sehen die Verbandsvertreter für die Mitgliedsunternehmen allerdings in Liquiditätsengpässen - bei einer wieder anziehenden Konjunktur sei mit einer besseren Auftragslage zu rechnen, für die die Maschinenbauer zunächst in Vorleistung gehen müssten. Positive Einflüsse erhoffen sich die Verbandsvertreter jedoch durch den Regierungswechsel in den USA und eine höhere Investitionsneigung, nachdem die Mittel des von der EU geplanten Recovery Fonds ausbezahlt wurden. Positive Signale für das Jahr 2021 kommen auch vom Zentralverband Elektrotechnik- und Elektronikindustrie (ZVEI). Die Verbandsvertreter prognostizieren für den globalen Halbleitermarkt Umsatzsteigerungen von 8 % auf rund 463 Milliarden US-Dollar, europaweit dürfte der Umsatzanstieg bei etwa 5 % auf 38 Milliarden US-Dollar liegen. Zu den Wachstumstreibern zählten unter anderem der verstärkte Einsatz des Telekommunikationsstandards 5G, künstliche Intelligenz sowie die so genannte Edge-Technologie. Umsatzwachstum für 2021 erwartet Unter der Bedingung einer Erholung der globalen Wirtschaftslage und einer weiterhin starken Nachfrage besonders im Marktsegment Halbleiter, erwarten wir ein organisches Umsatzwachstum für das Geschäftsjahr 2021. Der Umfang dieses Wachstums hängt in besonderem Maße von staatlichen Maßnahmen gegen die weitere Ausbreitung des Coronavirus, von der Entwicklung und Verbreitung wirksamer Vakzine und erfolgreicher Therapien und damit folglich von den Auswirkungen der Corona-Pandemie auf die weltweite ökonomische Entwicklung, unsere Kunden und unserer Produktionsstätten ab. Diese sind bis heute nicht abschließend beurteilbar und konnten deshalb bei der Planung nur unvollständig berücksichtigt werden. Wir sind der Auffassung, dass wir die Corona-Auswirkungen im Jahr 2020 relativ gut beherrscht haben, weil die ergriffenen Maßnahmen uns in die Lage versetzt haben, die Bedürfnisse unserer Kunden auch in diesem herausfordernden Umfeld zu erfüllen. Allerdings haben sich im Jahr 2020 durchaus finanzielle Auswirkungen auch auf den Pfeiffer Vacuum Konzern ergeben, und die weitere Entwicklung der Corona-Pandemie ist und bleibt in hohem Maße ungewiss. Auch ein knappes Jahr nach dem Ausbruch der Pandemie in Europa und USA ist hier noch keine wirkliche Perspektive auszumachen und alle Prognosen sind mit vielen Unsicherheiten behaftet. Sollte sich die Wirtschaft im Jahr 2021 weiter so stabil entwickeln wie im 2. Halbjahr 2020 erwarten wir einen Umsatz, der etwa 5 % über dem Niveau von 2020 liegen sollte. Steigerung der EBIT-Marge erwartet Im Geschäftsjahr 2018 wurden die Implementierung und Umsetzung von strategischen Maßnahmen beschlossen. Pfeiffer Vacuum wird sein in diesem Zusammenhang beschlossenes strategisches Investitionsprogramm weiter in Abhängigkeit von der wirtschaftlichen Entwicklung und den Anforderungen unserer Kunden verfolgen und sich gleichzeitig noch stärker auf seine Kunden und Märkte konzentrieren. Ein strategisches Ziel in diesem Zusammenhang ist die Steigerung der EBIT-Marge. An dieser Zielsetzung halten wir weiterhin fest, auch wenn eine Quantifizierung dieser Ziele und eine zeitliche Eingrenzung vor dem Hintergrund der gesamtwirtschaftlichen Rahmenbedingungen derzeit nicht seriös möglich sind. Während der Investitions- und Umsetzungsphase der strategischen Maßnahmen wird die Implementierung die Ergebnisentwicklung zunächst belasten, da die Umsetzung der Maßnahmen zu einem Anstieg der operativen Aufwendungen führt. Dies ist unter anderem darauf zurückzuführen, dass wir zur Zielerreichung zunächst in eine globale Führungsstruktur, in Expertenfunktionen sowie in erstklassige Produktionsstätten investieren. In den Jahren 2019 und 2020 wurden die globale Führungsstruktur und die Expertenfunktionen umgesetzt sowie die Produktionsstätten weiter ausgebaut. Infolgedessen und resultierend aus den bereits getätigten und weiter geplanten Investitionen ist, auch unter Berücksichtigung einer angenommenen Umsatzerhöhung, die Betriebsergebnismarge für das Jahr 2021 zwar über dem Niveau des Jahres 2020 zu erwarten. Infolge der weiteren Unsicherheit und der daraus resultierenden Belastung der Betriebsergebnis- und Betriebsergebnismargenentwicklung ist derzeit aber ohne die Berücksichtigung von Wertminderungsaufwendungen nur von einer leichten Verbesserung auszugehen. Der Vorstand wird weitere Einzelheiten darlegen, sobald eine systematische Analyse abgeschlossen wurde. Diese Analyse wird die Ergebnisse der letzten Jahre, die aktuellen Marktbedingungen einschließlich der Auswirkungen der Corona-Pandemie sowie zukünftige Chancen für ein beschleunigtes profitables Wachstum für Pfeiffer Vacuum in einem sich verändernden Marktumfeld berücksichtigen. Wegen des anhaltend niedrigen Zinsniveaus gehen wir von einer Entwicklung des Ergebnisses vor Steuern weitgehend parallel zum Betriebsergebnis aus. Kapitalinvestition von 150 Mio. € Im Geschäftsjahr 2018 wurde ein Investitionsprogramm mit einem Gesamtvolumen von 150 Mio. € beschlossen, um die strategischen Ziele zu erreichen. Ursprünglich als ein 3-Jahresprogramm geplant, wurden von 2018 bis Ende 2020 insgesamt 99,0 Mio. € aus diesem Programm investiert. Zu den primären Vorhaben im Rahmen dieses Investitionsprogramms zählen unter anderem der Ausbau und die Modernisierung von Produktionskapazitäten, die Intensivierung von Forschung & Entwicklung, die Forcierung der Industrie-4.0-Bestrebungen sowie die Ausweitung der Präsenz in Asien insgesamt und in China im Besonderen. Darüber hinaus ist in diesem Zusammenhang die Implementierung eines einheitlichen, globalen ERP, Customer-Relationship-Management, Computer-Aided-Design und Human Resources Systems zu nennen. Die derzeit für das Geschäftsjahr 2021 geplanten Ausgaben dürften auf oder über dem Niveau des Jahres 2020 in Höhe von rund 30 Mio. € liegen. Einen Schwerpunkt werden dabei die Ausgaben im Zusammenhang mit der Vereinheitlichung der ERP-Systeme bilden. Ausgaben für den weiteren Ausbau und die Modernisierung von Produktionsstätten werden wir selektiv vornehmen, um unsere Produktionskapazitäten an die aktuellen Bedarfe anzupassen. Unter bestimmten Umständen könnte es durchaus vorkommen, dass derzeit geplante Maßnahmen erst in den darauffolgenden Jahren realisiert werden. Strategische Kooperation mit der Busch Gruppe Im Juni 2019 haben wir begonnen, Synergien aus der strategischen Partnerschaft mit der Busch Gruppe zu analysieren. Von dieser Zusammenarbeit erwarten wir eine positive Auswirkung auf Margen und Ertrag. Im Jahr 2020 wurden die ersten konkreten Maßnahmen, insbesondere den Bereich Einkauf betreffend, umgesetzt und eine gemeinsame Einkaufsorganisation implementiert. Im Jahr 2021 erwarten wir die ersten Ergebnisauswirkungen. Entwicklung der Pfeiffer Vacuum Technology AG im Jahr 2021 Für die Ergebnisentwicklung der Pfeiffer Vacuum Technology AG bleibt als Folge des bestehenden Ergebnisabführungsvertrages insbesondere die Umsatzentwicklung bei der Pfeiffer Vacuum GmbH maßgeblich. Weitgehend parallel zur erwarteten Umsatzentwicklung des Konzerns gehen wir hier davon aus, eine leichte Umsatzverbesserung erzielen zu können. Dementsprechend ist für die Pfeiffer Vacuum GmbH im laufenden Geschäftsjahr von einer leichten Ergebnisverbesserung auszugehen. Auf Ebene der Pfeiffer Vacuum Technology AG sind weitere Ergebnisbelastungen aus zu erwartenden Aufwendungen unter anderem im Zusammenhang mit der Implementierung einer globalen ERP-Lösung zu berücksichtigen. Insgesamt dürfte daraus nach unserer Einschätzung gleichwohl eine leichte Verbesserung des Jahresüberschusses resultieren. Dividende von 1,60 € Anders als viele andere Unternehmen, die ihre Dividende drastisch reduziert oder sogar ganz gestrichen haben, möchte der Vorstand die Anteilseigner auch in diesen schwierigen Zeiten am erzielten Erfolg des Unternehmens teilhaben lassen. Der Vorstand schlägt daher vor, für das Geschäftsjahr 2020 eine Dividende von 1,60 € je Aktie (Vorjahr: 1,25 € je Aktie) auszuschütten. Bei einem Ausschüttungsvolumen von 15,8 Mio. € würden 50,0 % des Konzerngewinns an die Anteilseigner ausgezahlt (Vorjahr: 25,5 %). Dieser Vorschlag erfolgt trotz des Hintergrundes der Corona-Pandemie und den damit verbunden wirtschaftlichen Auswirkungen und Ungewissheiten. Gleichwohl hat sich Pfeiffer Vacuum im Jahr 2020 sehr robust gezeigt und auch unter schwierigen Bedingungen einen Zuwachs bei den liquiden Mitteln generiert. Nachdem die Ausschüttung im Jahr 2020 auf Grund der Unsicherheiten in Bezug auf die Corona-Pandemie reduziert wurde, hat sich der Vorstand auf Grundlage der Geschäftsentwicklung im Jahr 2020 zu einer Erhöhung der Ausschüttung entschieden. Negative Auswirkungen der höheren Ausschüttung auf die weiter geplanten Investitionen sind auf Grund der sehr soliden Liquiditätssituation nicht erkennbar. DIVIDENDENKENNZAHLEN
1
vorgeschlagene Ausschüttung im Verhältnis zum Ergebnis nach Steuern des jeweiligen
Jahres Zukunftsgerichtete Aussagen Dieser Prognosebericht enthält Aussagen, Schätzungen und andere Informationen, die auf der Basis von Annahmen über die zukünftige gesamtwirtschaftliche und branchenspezifische Entwicklung auch in Zusammenhang mit dem Coronavirus, sowie den Erfolg unsere Strategie umzusetzen, getroffen wurden. Diese Annahmen entsprechen dem aktuellen Stand zum Zeitpunkt der Erstellung des Konzernlageberichts. Es bestehen Risiken und Unsicherheiten bezüglich der Eintrittswahrscheinlichkeit der hier getroffenen Aussagen und Schätzungen, so dass die tatsächlichen Entwicklungen wesentlich davon abweichen können. Unter der Annahme einer kontinuierlichen Erholung der Weltwirtschaft im Allgemeinen und von den Folgen der Corona-Pandemie im Besonderen ist Pfeiffer Vacuum überzeugt, im Geschäftsjahr 2021 den Umsatz um etwa 5 % ausbauen zu können sowie das EBIT und die EBIT-Marge über das Niveau des Jahres 2020 (ohne Berücksichtigung der Wertminderungsaufwendungen) anzuheben. Insgesamt sind wir überzeugt, dass diese Erwartungen auf Basis der aktuellen Erkenntnisse realistisch sind. Allerdings stellen - neben den Auswirkungen der Pandemie - auch etwa Unsicherheiten über die geopolitischen Entwicklungen und daraus resultierende Nachfragesenkungen sowie Währungsvolatilitäten ein Risiko für die Erreichung dieser Ziele dar. SONSTIGE ANGABEN Schlusserklärung zum Bericht des Vorstands über Beziehungen zu verbundenen Unternehmen gemäß § 312 AktG Die Pfeiffer Vacuum Technology AG ist ein von der Busch SE, Maulburg, Deutschland, abhängiges Unternehmen im Sinne des § 312 AktG. Der Vorstand der Pfeiffer Vacuum Technology AG hat deshalb gemäß § 312 Abs. 1 AktG einen Bericht des Vorstands über Beziehungen zu verbundenen Unternehmen aufgestellt, der die folgende Schlusserklärung enthält: „Unsere Gesellschaft erhielt bei jedem im Bericht über Beziehungen zu verbundenen Unternehmen aufgeführten Rechtsgeschäft vom 1. Januar 2020 bis zum 31. Dezember 2020 eine angemessene Gegenleistung. Es wurden keine Maßnahmen getroffen, durch die der Gesellschaft ein Nachteil entstanden ist. Dieser Beurteilung liegen die Umstände zugrunde, die uns im Zeitpunkt zu dem das berichtspflichtige Rechtsgeschäft vorgenommen oder die Maßnahmen getroffen wurden, bekannt waren. Berichtspflichtige Unterlassungen von Maßnahmen kamen im Berichtsjahr nicht vor." Übernahmerelevante Angaben nach §§ 289a, 315a HGB Das gezeichnete Kapital der Pfeiffer Vacuum Technology AG beläuft sich zum 31. Dezember 2020 unverändert auf 25.261 T€ und besteht aus insgesamt 9.867.659 nennwertlosen auf den Inhaber lautenden Stückaktien. Es existieren und existierten keine unterschiedlichen Aktiengattungen, sodass alle Aktien die gleichen Rechte, insbesondere die gleichen Stimm- und Dividendenbezugsrechte, verbriefen. Dementsprechend beträgt der rechnerische Anteil am gezeichneten Kapital jeweils 2,56 €. Zum 31. Dezember 2020 hatten Dr. Karl Busch, Frau Ayhan Busch, Frau Ayla Busch, Herr Sami Busch und Herr Kaya Busch, alle Deutschland, nach eigenen Angaben insgesamt 62,96 % der Stimmrechte der Gesellschaft (Vorjahr: 60,22 %).Darüber hinausgehende Informationen liegen uns nicht vor. Die Anteile werden mittelbar über die Pangea GmbH, Maulburg, Deutschland, und weitere rechtlich selbstständige Einheiten der familiengeführten Busch Gruppe gehalten und den genannten Personen zugerechnet. Weitere Anteilseigener mit einer Beteiligungsquote größer 10,0 % bestanden zum 31. Dezember 2020 und auch zum 31. Dezember 2019 nach unserem Kenntnisstand nicht. Satzungsänderungen können von der Hauptversammlung mit einer qualifizierten Mehrheit von drei Vierteln des bei der Hauptversammlung anwesenden Grundkapitals beschlossen werden, es sei denn, dass das Gesetz zwingend eine größere Mehrheit vorschreibt. Nach unserer Kenntnis bestehen keine Beschränkungen die Stimmrechte oder die Übertragung von Aktien betreffend. Gemäß der Satzung der Gesellschaft und §§ 84, 85 AktG werden Vorstandsmitglieder vom Aufsichtsrat auf höchstens fünf Jahre bestellt. Eine wiederholte Bestellung oder Verlängerung der Amtszeit, jeweils für höchstens fünf Jahre, ist zulässig. Durch Beschluss der Hauptversammlung vom 23. Mai 2018 ist der Vorstand ermächtigt, das gezeichnete Kapital um bis zu 12.630.602,24 € oder 4.933.829 Aktien gegen Bar- und/oder Sacheinlage einmal oder mehrmals zu erhöhen (genehmigtes Kapital). Diese Ermächtigung gilt bis zum 23. Mai 2023 und bedarf der Zustimmung des Aufsichtsrats. Gemäß Beschluss der Hauptversammlung vom 23. Mai 2019 ist der Vorstand ermächtigt, Teilschuldverschreibungen mit Options- oder Wandlungsrechten beziehungsweise Options- oder Wandlungspflichten, Genussrechten und Gewinnschuldverschreibungen (beziehungsweise Kombinationen dieser Instrumente) im Gesamtnennbetrag von bis zu 200.000.000,00 € zu begeben und den Inhabern Wandlungsrechte auf bis zu 2.466.914 Aktien mit einem anteiligen Betrag des Grundkapitals von insgesamt bis zu 6.315.299,84 € zu gewähren. Diese Ermächtigung gilt bis zum 22. Mai 2024 und bedarf der Zustimmung des Aufsichtsrats. Auf der Hauptversammlung am 20. Mai 2020 haben die Aktionäre den Vorstand zum Rückkauf eigener Aktien entsprechend § 71 Abs. 1 Nr.8 AktG ermächtigt. Diese Ermächtigung erstreckt sich auf einen Rückkauf eines anteiligen Betrags vom Grundkapital von bis zu 2.526.120,70 € (986.766 Aktien entsprechend 10,0 % des Grundkapitals zum Zeitpunkt der Beschlussfassung), bedarf zur Ausübung der Zustimmung des Aufsichtsrats und ist gültig bis zum 19. Mai 2025. Zum 31. Dezember 2020 werden unverändert zum Vorjahr keine eigenen Aktien gehalten. Zu Angaben im Zusammenhang mit den Dienstverträgen der Vorstandsmitglieder verweisen wir auf die diesbezüglichen Ausführungen im Vergütungsbericht (Bestandteil dieses Lageberichts). Weitere Besonderheiten, auf die im Rahmen der §§ 289a, 315a HGB einzugehen wäre, bestehen nicht. ERKLÄRUNG ZUR UNTERNEHMENSFÜHRUNG Zentraler Bestandteil der Erklärung zur Unternehmensführung nach §§ 289f Abs. 1 Satz 2 und § 315d HGB ist die Berichterstattung über die Corporate Governance der Gesellschaft. Grundsatz 22 des Deutschen Corporate Governance Kodex (DCGK 2020) stellt fest, dass Aufsichtsrat und Vorstand jährlich in der Erklärung zur Unternehmensführung über die Corporate Governance der Gesellschaft berichten. Vorstand und Aufsichtsrat geben die Erklärung zur Unternehmensführung deshalb gemeinsam ab, wobei sie für die sie jeweils betreffenden Berichtsteile zuständig sind. Pfeiffer Vacuum entspricht nahezu allen Kodex-Empfehlungen Vorstand und Aufsichtsrat der Pfeiffer Vacuum Technology AG haben am 4. November 2020 die Entsprechenserklärung nach § 161 AktG für das Jahr 2020 abgegeben, diese am 19. November 2020 vorsorglich ergänzt und am 29. Januar 2021 aktualisiert. Die Erklärung nebst Ergänzung und Aktualisierung ist den Aktionären auf der Internetseite der Gesellschaft dauerhaft zugänglich gemacht und wird nachfolgend wiedergegeben. ENTSPRECHENSERKLÄRUNG VOM 4. NOVEMBER 2020§ 161 AktG verpflichtet Vorstand und Aufsichtsrat börsennotierter Gesellschaften, jährlich eine Erklärung zu den Empfehlungen der „Regierungskommission Deutscher Corporate Governance Kodex" abzugeben. Vorstand und Aufsichtsrat der Pfeiffer Vacuum Technology AG haben am 4. November 2019 die letzte Entsprechenserklärung nach § 161 AktG abgegeben. Zu diesem Zeitpunkt galt der Deutsche Corporate Governance Kodex in der Fassung vom 17. Februar 2017 (DCGK 2017). Am 16. Dezember 2019 hat die Regierungskommission Deutschen Corporate Governance Kodex eine neue Kodex-Fassung vorgelegt, die mit der Veröffentlichung im amtlichen Teil des Bundesanzeigers am 20. März 2020 in Kraft getreten ist (DCGK 2020). Dies vorausgeschickt, erklärten Vorstand und Aufsichtsrat der Pfeiffer Vacuum Technology AG in der Entsprechenserklärung vom 4. November 2020: Seit Abgabe der letzten Entsprechenserklärung am 4. November 2019 hat die Pfeiffer Vacuum Technology AG sämtlichen Empfehlungen des DCGK 2017 entsprochen, mit folgenden Ausnahmen:
Fortan wird sämtlichen Empfehlungen des DCGK 2020 entsprochen, mit folgenden Ausnahmen:
Vorsorgliche Ergänzung vom 19. November 2020 Die Entsprechenserklärung vom 4. November 2020 wird vorsorglich um die folgenden Angaben zur aktuellen Vergütung der Mitglieder des Vorstands ergänzt:
Aktualisierung der Entsprechenserklärung am 29. Januar 2021 Vorstand und Aufsichtsrat haben am 4. November 2020 die turnusgemäße Enstsprechenserklärung zum Deutschen Corporate Governance Kodex abgegeben und diese am 19. November 2020 vorsorglich um Angaben zur aktuellen Vergütung der Mitglieder des Vorstands ergänzt. Inzwischen hat der Aufsichtsrat das System für die Vergütung der Vorstandsmitglieder im Sinne von § 87a AktG und Grundsatz 23 des DCGK 2020 beschlossen, das der ordentlichen Hauptversammlung 2021 zur Zustimmung vorgelegt werden soll. Demgemäß entfällt der in der Entsprechenserklärung vom 4. November 2020 im vorletzten Absatz enthaltene Vorbehalt. Die Entsprechenserklärung wird deshalb aktualisiert und in ihrem auf die gegenwärtige und künftige Corporate Governance Praxis der Gesellschaft bezogenen Abschnitt wie folgt gefasst: Sämtlichen Empfehlungen des DCGK 2020 wird entsprochen, mit folgenden Ausnahmen:
Im Übrigen bleibt die Entsprechenserklärung vom 4. November 2020 nebst vorsorglicher Ergänzung vom 19. November 2020 unberührt. Duales Führungssystem: Vorstand und Aufsichtsrat Als in Asslar, Deutschland, ansässige Aktiengesellschaft unterliegt die Pfeiffer Vacuum Technology AG auch den Vorschriften des deutschen Aktiengesetztes (AktG). Ein darin verankertes Grundprinzip ist das duale Führungssystem, das dem Vorstand die Leitung des Unternehmens und dem Aufsichtsrat die Bestellung, Beratung und Überwachung des Vorstands zuweist. Diese beiden Gremien sind als Organe der Gesellschaft sowohl hinsichtlich ihrer Mitglieder als auch in ihren Verantwortlichkeiten streng voneinander getrennt. Beide Organe arbeiten aber im Unternehmensinteresse eng zusammen. FUNKTIONEN DER VORSTANDSMITGLIEDER (bis 30. September 2020)
CEO = Chief Executive Officer, CSO = Chief Sales Officer, CTO = Chief Technology Officer, CFO = Chief Financial Officer, COO = Chief Operations Officer FUNKTIONEN DER VORSTANDSMITGLIEDER (ab 1. Oktober 2020)
CEO = Chief Executive Officer, CSO = Chief Sales Officer, CTO = Chief Technology Officer, CFO = Chief Financial Officer, COO = Chief Operations Officer FUNKTIONEN DER VORSTANDSMITGLIEDER (ab 1. Januar 2021)
CEO = Chief Executive Officer, CTO = Chief Technology Officer. CFO = Chief Financial Officer. COO = Chief Operations Officer Vorstand Im Geschäftsjahr 2020 bestand der Vorstand aus
Die Vorstandsmitglieder sind für die Weiterentwicklung und die Strategie des Unternehmens verantwortlich. Sie sind des Weiteren in das tägliche Geschehen im Unternehmen eingebunden und tragen auch operative Verantwortung. Mit Wirkung vom 1. Januar 2020 wurde Herr Wolfgang Ehrk als Mitglied des Vorstands der Pfeiffer Vacuum Technology AG berufen und hat innerhalb des Vorstands die Funktion des COO übernommen. Das Aufgabengebiet umfasst die Bereiche Produktion, Einkauf, Qualität und EHS (Environment, Health and Safety), Continuous Improvement sowie Supply Chain. Der Aufsichtsrat hat weiterhin Frau Dr. Britta Giesen zum 1. Oktober 2020 als neues Vorstandsmitglied bestellt. Sie ist designierte Vorstandsvorsitzende und hat diese Funktion mit dem planmäßigen Ausscheiden des vorherigen Vorstandsvorsitzenden Dr. Eric Taberlet in dessen Ruhestand zum 1. Januar 2021 übernommen. Frau Nathalie Benedikt, Vorstandsmitglied und Chief Financial Officer der Pfeiffer Vacuum Technology AG, hat im Einvernehmen mit dem Aufsichtsrat zum 30. September 2020 ihr Amt niedergelegt. Die bis dahin von ihr verantworteten Bereiche Finanzen, Controlling, IT, Personal, Kommunikation, Compliance und CSR wurden von Dr. Britta Giesen mit Wirkung vom 1. Oktober 2020 übernommen. Dr. Eric Taberlet übernahm zu diesem Zeitpunkt zusätzlich die Verantwortung für den Bereich Investor Relations. Seit dem 1. Januar 2021 besteht der Vorstand aus Dr. Britta Giesen (Vorstandsvorsitzende) und und Wolfgang Ehrk. Damit wird dem Entschluss des Aufsichtsrats Rechnung getragen, die Vorstands- und erweiterte Geschäftsführungsstruktur ab dem 1. Januar 2021 zu ändern. Danach sollen, auch unter Berücksichtigung des bestehenden Relationship Agreements (Konzern-Kooperationsvertrag) mit der Busch-Gruppe, nur noch zwei Personen den Vorstand bilden, nämlich eine Chief Executive Officer (zugleich Vorstandsvorsitzende) sowie ein Chief Operations Officer. Die geänderte Geschäftsführungsstruktur ist Ausfluss der langfristigen Nachfolgeplanung, die der Aufsichtsrat gemeinsam mit dem Vorstand im Blick behält. Bei der langfristigen Nachfolgeplanung werden neben den Anforderungen des Aktiengesetzes, des DCGK und der Geschäftsordnungen unter anderem auch Aspekte der angemessenen Berücksichtigung von Frauen sowie der Diversität berücksichtigt. Unter besonderer Berücksichtigung der konkreten Qualifikationsanforderungen und der zuvor genannten Kriterien erarbeitet der Vorstandsausschuss des Aufsichtsrats ein Idealprofil, auf dessen Basis eine engere Auswahl von verfügbaren Kandidaten erstellt wird. Mit diesen Kandidaten werden strukturierte Gespräche geführt. Anschließend wird dem Aufsichtsrat eine Empfehlung zur Beschlussfassung unterbreitet. Bei Bedarf zieht der Vorstandsausschuss bei der Entwicklung der Anforderungsprofile und der Auswahl der Kandidaten die Unterstützung externer Berater hinzu. Der Vorstand wird in seiner Geschäftsführung zukünftig durch ein neu zu bildendes Group Executive Committee unterstützt, dem neben den Vorstandsmitgliedern insbesondere der Chief Financial Officer, der Chief Sales Officer und der Chief Technology Officer angehören werden. Bei Ausübung der Vorstandsfunktion gilt das Vier-Augen-Prinzip: Wesentliche Entscheidungen werden stets gemeinsam getroffen. Bei persönlichen Ausgaben wie beispielsweise Spesen ist die Zustimmung eines anderen Vorstandsmitglieds erforderlich. Neben der täglichen engen Zusammenarbeit und gegenseitigen Information findet zweiwöchentlich eine Vorstandssitzung statt. Der Vorstand arbeitet ausschließlich für Pfeiffer Vacuum. In diesem Zusammenhang gehören die Mitglieder des Vorstands verschiedenen Kontrollgremien diverser Konzerngesellschaften an. Frau Dr. Giesen ist außerdem Mitglied im Aufsichtsrat der Neles Corporation, Vantaa, Finnland. Darüber hinaus bestehen bei den Vorstandsmitgliedern keine weiteren Mitgliedschaften in Kontrollgremien außerhalb des Pfeiffer Vacuum Konzerns. Für die Mitglieder des Vorstands hat der Aufsichtsrat entsprechend der Empfehlungen des Deutschen Corporate Governance Kodex eine Altersgrenze bestimmt. Mitglieder des Vorstands sollten demnach in der Regel nicht älter als 65 Jahre sein. Aufsichtsrat Entsprechend den gesetzlichen Vorgaben und der Satzung der Pfeiffer Vacuum Technology AG besteht der Aufsichtsrat aus insgesamt sechs Mitgliedern, die sich nach dem Drittelbeteiligungsgesetz aus vier von den Anteilseignern in der Hauptversammlung zu wählenden Mitgliedern und zwei Arbeitnehmervertretern zusammensetzen. Entsprechend der Empfehlung des Deutschen Corporate Governance Kodex hat der Aufsichtsrat für seine Mitglieder eine Altersgrenze bestimmt. Diese liegt für die sämtliche Mitglieder des Aufsichtsrats bei 70 Jahren zum Zeitpunkt der Wahl zum Aufsichtsrat. Die Aufsichtsratsmitglieder der Anteilseigner, Götz Timmerbeil und Filippo Th. Beck, wurden im Mai 2016 durch die Hauptversammlung für eine Amtszeit von fünf Jahren gewählt. Die Amtszeit der im Mai 2018 nachgewählten Aufsichtsratsmitglieder Ayla Busch und Henrik Newerla endet ebenfalls am Tag der Hauptversammlung, die über die Entlastung für das Geschäftsjahr 2020 beschließt. Dasselbe Amtszeitende gilt für die amtierenden Vertreter der Arbeitnehmer im Aufsichtsrat. Nach dem altersbedingten Ausscheiden von Manfred Gath zum 31. Dezember 2019 ist Stefan Röser mit Wirkung vom 1. Januar 2020 als Arbeitnehmervertreter in den Aufsichtsrat eingetreten. Die Zusammensetzung stellte sich im Verlauf des Jahres 2020 wie folgt dar:
Für die Wahl der Aufsichtsratsmitglieder der Anteilseignervertreter unterbreitet der Nominierungsausschuss dem Aufsichtsrat einen Wahlvorschlag. Bei der Auswahl der Kandidaten wird darauf geachtet, dass dem Aufsichtsrat jederzeit Mitglieder angehören, die über die erforderlichen Kenntnisse, Fähigkeiten und fachlichen Erfahrungen verfügen. Dabei werden auch die internationale Geschäftstätigkeit des Konzerns und potenzielle Interessenkonflikte berücksichtigt. Außerdem sollen dem Aufsichtsrat jederzeit eine hinreichende Anzahl von Mitgliedern angehören, die unabhängig vom Vorstand und der Gesellschaft und unabhängig von dem kontrollierenden Aktionär sind. Der Aufsichtsrat hat im Jahr 2018 ein Kompetenz- und Anforderungsprofil für das Gesamtgremium erarbeitet und sich darin für seine Zusammensetzung folgende Ziele gesetzt: Internationalität, Vermeidung potenzieller Interessenkonflikte, Unabhängigkeit, zeitliche Verfügbarkeit, Generationen-Mix und Altersgrenze, Zugehörigkeitsdauer, Diversity (u.a. Unterschiedlichkeit von beruflichen Hintergründen und angemessene Berücksichtigung von Frauen). Im Dezember 2020 hat der Aufsichtsrat das Kompetenz- und Anforderungsprofil, beschränkt auf die infolge der Neufassung des Deutschen Corporate Governance Kodex gebotenen Anpassungen, aktualisiert. Das Kompetenz- und Anforderungsprofil ist auf der Webseite der Gesellschaft im Abschnitt Investor Relations/Corporate Governance/Aufsichtsrat dauerhaft zugänglich gemacht. Der Aufsichtsrat hat sich desweiteren konkret zum Ziel gesetzt, dass mehr als die Hälfte der Anteilseignervertreter im Aufsichtsrat unabhängig von der Gesellschaft und deren Vorstand im Sinne der Empfehlung in C.7 DCGK 2020 sind und mindestens ein Anteilseignervertreter unabhängig vom kontrollierenden Aktionär im Sinne der Empfehlung C.9 DCGK 2020 ist. Er hat nach eingehender Würdigung festgestellt, dass derzeit alle Anteilseignervertreter im Aufsichtsrat von der Gesellschaft und deren Vorstand unabhängig sind, und alle Anteilseignervertreter mit Ausnahme von Frau Ayla Busch auch unabhängig von dem kontrollierenden Aktionär sind. Dabei hat der Aufsichtsrat der Empfehlung in C.7 Abs. 2 entsprochen und die dort genannten Indikatoren berücksichtigt. Insoweit hat der Aufsichtsrat Im Hinblick auf Herrn Götz Timmerbeil und Frau Ayla Busch die vorstehend genannten Feststellungen zur deren Unabhängigkeit aus folgenden Gründen getroffen: Herr Götz Timmerbeil gehört dem Aufsichtsrat zwar bereits seit 2001 an. Seitdem hat die Gesellschaft jedoch einen grundlegenden Wandel ihrer Unternehmensstruktur erfahren, mit dem Erwerb einer Mehrheitsbeteiligung durch die Busch-Gruppe haben sich die Beteiligungsverhältnisse substantiell verändert und auch der Vorstand ist personell neu aufgestellt worden. Die langjährige Zugehörigkeit zum Aufsichtsrat berührt deshalb die Unabhängigkeit von Herrn Götz Timmerbeil nach Überzeugung des Aufsichtsrats nicht. Frau Ayla Busch ist als Co-CEO und Miteigentümerin der Busch SE sowie als gesetzliche Vertreterin und mittelbare Gesellschafterin der wesentlichen Aktionärin Pangea GmbH nicht unabhängig von dem kontrollierenden Aktionär im Sinne von C.9 Absatz 2 DCGK 2020. Frau Ayla Busch ist demgegenüber unabhängig von der Gesellschaft und dem Vorstand. Zwischen der Busch SE und der Gesellschaft besteht seit Mai 2019 zwar das Relationship Agreement, das als eine für die Gesellschaft wesentliche geschäftliche Beziehung im Sinne von C.7 Satz 3, zweiter Spiegelstrich DCGK 2020 angesehen werden könnte. Nach Überzeugung des Aufsichtsrats sind indessen keinerlei Gesichtspunkte ersichtlich, dass die Unabhängigkeit von Frau Busch gegenüber dem Vorstand und der Gesellschaft aufgrund des Relationship Agreements beeinträchtigt sein könnte. Im Gegenteil ist Frau Busch aufgrund ihrer Nähe zu dem kontrollierenden Aktionär im besonderen Maße imstande, die Kontrollfunktion gegenüber dem Vorstand frei von Rücksichtnahmen auf diesen oder auf die vom Vorstand geleitete Gesellschaft auszuüben. Alle gesetzten Ziele erfüllt der Aufsichtsrat derzeit, und es ist beabsichtigt, diese ist auch bei zukünftigen Wahlvorschlägen angemessen zu berücksichtigen. Den Mitgliedern des Aufsichtsrats wurden im Berichtszeitraum keine Vergütungen oder Vorteile für persönlich erbrachte Leistungen, insbesondere Beratungs- und Vermittlungsleistungen, gezahlt beziehungsweise gewährt. Potenzielle Interessenkonflikte von Vorstands- und Aufsichtsratsmitgliedern, die dem Aufsichtsrat gegenüber unverzüglich offenzulegen sind, traten im Geschäftsjahr 2020 nicht auf. Die Einrichtung eines Prüfungsausschusses (Audit Committee) ist bei Pfeiffer Vacuum eine lange geübte Praxis. Der Vorsitzende des Prüfungsausschusses, Götz Timmerbeil, ist als Wirtschaftsprüfer in besonderem Maße qualifiziert, die Tätigkeiten des Prüfungsausschusses, insbesondere Fragen zur Rechnungslegung, zur Compliance und zum Risikomanagementsystem, zu verantworten. Aufgabe des Nominierungsausschusses ist es, dem Aufsichtsrat für dessen Wahlvorschläge an die Hauptversammlung geeignete Kandidaten vorzuschlagen. Darüber hinaus wurde ein Vorstandsausschuss gebildet. In der Vergangenheit beriet der Vorstandsausschuss im Detail die Personalangelegenheiten der Vorstandsmitglieder, bevor sie - entsprechend den Vorgaben des DCGK - vom gesamten Aufsichtsrat beschlossen wurden. Die Festlegung der Vorstandsvergütung erfolgt damit unter Beachtung der Regelungen des Gesetzes zur Angemessenheit der Vorstandsvergütung. Darüber hinaus wurde bereits im Vorjahr ein Ausschuss gebildet, der die Überwachung der Transaktionen mit nahestehenden Personen („Related Parties Transactions" oder kurz „RPT") zur Aufgabe hat. Die Bildung dieses RPT-Ausschusses war insbesondere die Konsequenz aus dem (erwarteten) Inkrafttreten des Gesetzes zur Umsetzung der zweiten Aktionärsrichtlinie („ARUG II") und der diesbezüglichen Aufgabenstellungen des Aufsichtsrats. Die Zuordnung der Mitglieder des Aufsichtsrats zu den einzelnen Ausschüssen ergibt sich aus nachfolgender Übersicht: PERSONELLE ZUSAMMENSETZUNG DER AUFSICHTSRATSAUSSCHÜSSE
Der Aufsichtsrat überprüft im Regelfall einmal jährlich die Wirksamkeit und Effizienz seiner Tätigkeit und seiner Ausschüsse. Die Überprüfung erfolgt auf der Grundlage eines umfangreichen Fragenkatalogs, mit dem die Einschätzung aller Aufsichtsratsmitglieder insbesondere zu den folgenden Themenschwerpunkten gesammelt wird: Sitzungsfrequenz sowie Vorbereitung und Durchführung der Sitzungen, Ausschussarbeit und Informationsweitergabe, Berichts- und Informationswesen durch den Vorstand, Lösung organinterner Konflikte und Corporate Governance, Personalkompetenz, Unternehmensstrategie und Behandlung wichtiger Maßnahmen/Rechtsgeschäfte sowie Risikomanagement und Rechnungslegung. Hierüber findet im Plenum des Aufsichtsrats eine Aussprache statt. Etwa alle drei Jahre wird bei der Effizienzprüfung ein externer Experte hinzugezogen. Die letzte Selbstbeurteilung hat der Aufsichtsrat in seiner Sitzung am 2. November 2020 unter Mitwirkung eines externen Sachverständigen durchgeführt. Im Ergebnis konnte dabei die Feststellung getroffen werden, dass sich die Organisation der Tätigkeit des Aufsichtsrats und seiner Ausschüsse als sachgerecht und effizient darstellt. Die folgenden Mitglieder übten weitere Mandate aus. Sofern nicht anders angegeben, handelt es sich dabei um Aufsichtsratsmandate:
Die Gesellschaft hat für die Mitglieder des Vorstands und des Aufsichtsrats eine Vermögensschaden-Haftpflichtversicherung (sogenannte D&O-Versicherung) abgeschlossen. Zusammenarbeit Vorstand und Aufsichtsrat Eine enge und vertrauensvolle Zusammenarbeit von Vorstand und Aufsichtsrat ist eine wesentliche Voraussetzung für eine gute Corporate Governance und dient dem Wohl der Gesellschaft. Die Geschäftsordnung für den Vorstand sieht vor, dass der Aufsichtsrat bei wesentlichen Geschäftsvorfällen seine Zustimmung erteilen muss. In diesem Zusammenhang finden mindestens zwei Aufsichtsratssitzungen pro Kalenderjahr statt, bei denen die Vorstände ausführlich über den Verlauf des operativen Geschäfts und die Umsetzung der mit dem Aufsichtsrat abgestimmten Strategie berichten. Die Anzahl der tatsächlich abgehaltenen Aufsichtsratssitzungen liegt darüber. Gegebenenfalls erläutern auch weitere Führungskräfte die aktuellen Themen ihrer jeweiligen Verantwortungsgebiete. Bei Bedarf werden darüber hinaus außerordentliche Sitzungen abgehalten. Der Vorstand berichtet dem Aufsichtsrat durch ein monatliches Berichtswesen über die allgemeine Lage des Konzerns einschließlich der Risikolage und der strategischen Ziele. Aktionäre und Hauptversammlung Die Hauptversammlung ist das höchste Organ der Gesellschaft. Auf der Hauptversammlung haben die Aktionäre die Möglichkeit, ihr Stimmrecht selbst auszuüben oder durch einen Bevollmächtigten ihrer Wahl oder einen weisungsgebundenen Stimmrechtsvertreter der Gesellschaft ausüben zu lassen. Die Aktionäre treffen auf der Hauptversammlung wesentliche Entscheidungen, etwa über die Gewinnverwendung, die Änderung der Satzung oder die Zustimmung zu Aktienrückkaufprogrammen. Alle für die Hauptversammlung wesentlichen Informationen und Dokumente werden den Aktionären rechtzeitig zur Verfügung gestellt. Die Tagesordnung und eine Erläuterung der Teilnahmebedingungen sowie die Rechte der Aktionäre werden entsprechend den gesetzlichen Vorgaben rechtzeitig vor dem Hauptversammlungstermin bekanntgegeben. Alle Dokumente und Informationen zur Hauptversammlung stehen auch auf unserer Internetseite zur Verfügung. Darüber hinaus besteht die Möglichkeit, auf elektronischem Wege Fragen an die Mitarbeiter unserer Investor-Relations-Abteilung zu richten. Mit unserem Finanzkalender, der im Geschäftsbericht, in den Quartalsberichten sowie auf unserer Internetseite veröffentlicht wird, informieren wir Aktionäre und Interessenten während des Jahres über wesentliche Termine, Veröffentlichungen und Ereignisse. Außerdem stehen wir durch unsere aktive Investor-Relations-Tätigkeit in enger Verbindung mit unseren Aktionären. Darüber hinaus besteht jederzeit die Möglichkeit, sich mit Fragen an das Unternehmen zu wenden. Vergütung Die Vergütung der Mitglieder des Vorstands und des Aufsichtsrats wird im Abschnitt „Vergütungsbericht" des Lageberichts erläutert. Transparenz Der Anspruch, allen Zielgruppen die gleichen Informationen zum gleichen Zeitpunkt zeitnah zur Verfügung zu stellen, hat in unserer Unternehmenskommunikation einen hohen Stellenwert. Dies äußert sich unter anderem darin, dass alle wesentlichen Informationen in deutscher und englischer Sprache herausgegeben werden. Anteilseigner und Interessenten können sich im Internet direkt über aktuelle Entwicklungen im Konzern informieren. Sämtliche Ad-hoc-Mitteilungen der Pfeiffer Vacuum Technology AG werden auf der Internetseite der Gesellschaft zur Verfügung gestellt. Der Erwerb und die Veräußerung von Pfeiffer Vacuum Aktien durch die Mitglieder des Vorstands und des Aufsichtsrats werden gemäß Art. 19 VO (EU) Nr. 596/2014 (Marktmissbrauchsverordnung) unverzüglich europaweit und auch über die Internetseite unter group.pfeiffervacuum.com veröffentlicht. Gleichbehandlung Im Januar 2018 hat der Aufsichtsrat gemäß § 111 Abs. 5 AktG einen Frauenanteil von 16,67 % für den Aufsichtsrat und von 25 % für den Vorstand sowie eine Frist zur Erreichung der Zielgrößen bis zum 31. Dezember 2020 bestimmt. Diese Anteile werden für den Aufsichtsrat bereits erreicht beziehungsweise für den Vorstand übertroffen. Die Regelung in § 76 Abs. 4 AktG bezieht sich auf die Führungsebenen ausschließlich in der Pfeiffer Vacuum Technology AG. Aufgrund ihrer Holdingfunktion hat diese Gesellschaft nur sehr wenige Mitarbeiter und es bestanden im Berichtsjahr keine weiteren Führungsebenen unterhalb des Vorstands, so dass insoweit keine Zielgröße festzulegen war. Für das neu zu bildende Group Executive Committee, wird der Vorstand eine entsprechende Zielgröße für den Frauenanteil in Höhe von mindestens 30 % definieren. Compliance Die Einhaltung aller auf die Pfeiffer Vacuum Technology AG und ihre Tochtergesellschaften anwendbaren gesetzlichen Vorschriften und internen Regeln durch Management und Mitarbeiter (Compliance) ist Ziel des Unternehmens und Bestandteil der Unternehmenskultur. Dies kommt insbesondere in dem für alle Mitarbeiter geltenden Verhaltenskodex zum Ausdruck. Der Vorstand bekennt sich ausdrücklich zu diesen Grundsätzen und dem „Nulltoleranz"-Prinzip. Unser Verhaltenskodex bestimmt unter anderem integres und rechtmäßiges Handeln als Maßstab und ist damit Basis der täglichen Arbeit aller Beschäftigten im Konzern. Der Verhaltenskodex, der im Jahr 2018 aktualisiert und ergänzt wurde, ist auch außerhalb des Unternehmens über die Homepage der Gesellschaft in allen für die Mitarbeiter des Konzerns wesentlichen Sprachen verfügbar. Hierin wird unter anderem eine Möglichkeit beschrieben, wie Mitarbeiter Hinweise auf Rechtsverstöße im Konzern geben können. Dieser Weg steht auch Dritten außerhalb des Unternehmens offen. Die Einhaltung gesetzlicher und unternehmensinterner Richtlinien ist eine umfassende Aufgabe, die grundsätzlich von den einzelnen Konzernbereichen kompetent verantwortet wird. Die handelnden Mitarbeiter bilden sich bei Bedarf weiter und besuchen Schulungsmaßnahmen, um aktuelle Entwicklungen im jeweiligen Verantwortungsbereich zu erkennen und zu adressieren. Festgestellte Compliance-Verstöße werden entsprechend sanktioniert. Rechnungslegung und Abschlussprüfung Entsprechend den gesetzlichen Regelungen werden der Konzernabschluss von Pfeiffer Vacuum und die Quartalsfinanzberichte in Übereinstimmung mit den aktuell gültigen International Financial Reporting Standards (IFRS), wie sie in der EU anzuwenden sind, erstellt Der Einzelabschluss der Pfeiffer Vacuum Technology AG als oberste Konzerngesellschaft wird nach den Vorschriften des Handelsgesetzbuches (HGB) erstellt. Der Jahres- und der Konzernabschluss der Pfeiffer Vacuum Technology AG wurden entsprechend dem Beschluss der Hauptversammlung vom 20. Mai 2020 durch die PricewaterhouseCoopers GmbH, Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Frankfurt am Main, Deutschland, geprüft. Die PricewaterhouseCoopers GmbH ist darüber hinaus auch der Prüfer des Berichts über Beziehungen zu verbundenen Unternehmen. Mit dem Abschlussprüfer wurde vereinbart, dass der Vorsitzende des Prüfungsausschusses über Ausschluss- oder Befangenheitsgründe, die während der Prüfung auftreten, unverzüglich unterrichtet wird, soweit diese nicht umgehend beseitigt werden. Der Abschlussprüfer soll auch über alle für die Aufgaben des Aufsichtsrats wesentlichen Feststellungen und Vorkommnisse, die sich bei der Abschlussprüfung ergeben, unverzüglich berichten. Außerdem hat der Abschlussprüfer den Aufsichtsrat zu informieren beziehungsweise im Prüfungsbericht zu vermerken, wenn er im Zuge der Abschlussprüfung Tatsachen feststellt, die mit der von Vorstand und Aufsichtsrat nach § 161 AktG abgegebenen Entsprechenserklärung nicht vereinbar sind. VERGÜTUNGSBERICHT Im nachfolgenden Abschnitt wird die Vergütung der Mitglieder des Vorstands und des Aufsichtsrats erläutert. Vergütung des Vorstands Jedes Vorstandsmitglied erhält ein jährliches Festgehalt und Sachbezüge, insbesondere in Form von zur Verfügung gestellten Firmenwagen. Es besteht eine Vermögensschadenhaftpflichtversicherung (D&O-Versicherung), die einen angemessenen Selbstbehalt vorsieht (§ 93 Abs. 2 Satz 3 AktG). Darüber hinaus wird für Dr. Britta Giesen in bestimmten Fällen ein Fahrer gestellt. Im Jahr 2019 wurde die Sozialversicherungspflicht der Vergütung von Dr. Eric Taberlet in Frankreich festgestellt. Die daraufhin abgeführten Arbeitgeberanteile und ein Teil der Arbeitnehmeranteile in Deutschland sind in den Nebenleistungen des betreffenden Jahres enthalten. Jedes Vorstandsmitglied erhält weiterhin eine jahresbezogene Tantieme für das jeweilige Geschäftsjahr in Abhängigkeit von der Erreichung vorab festgelegter Ziele (kurzfristige variable Vergütung). Die jährliche Tantieme beträgt bei vollständiger Zielerreichung 220 T€ bei Dr. Britta Giesen und 140 T€ bei den weiteren Vorstandsmitgliedern. Sie wird im Anschluss an die ordentliche Hauptversammlung für das vorausgegangene Jahr gezahlt. Für die Jahre 2019 und 2020 erhielt grundsätzlich jedes Vorstandsmitglied verschiedene kurzfristige Ziele entsprechend des jeweiligen Verantwortungsbereiches zugewiesen. GEWÄHRTE ZUWENDUNGEN
GEWÄHRTE ZUWENDUNGEN
Darüber hinaus erhält jedes Vorstandsmitglied eine langfristige variable Vergütung in Abhängigkeit von der Erreichung festgelegter Ziele während eines dreijährigen Bemessungszeitraumes. Dabei hängt die langfristige variable Vergütung zur Hälfte an der Entwicklung des EBITDA der Gesellschaft und zur anderen Hälfte von der Erreichung eines weiteren durch den Aufsichtsrat vorab festgelegten Zieles (sogenannter Key Performance Indicator oder KPI) oder alternativ mehrerer weiterer durch den Aufsichtsrat vorab festgelegter KPIs während eines dreijährigen Bemessungszeitraums ab. Die Höhe der langfristigen variablen Vergütung richtet sich jeweils nach dem Grad der Zielerreichung und beträgt bei vollständiger Zielerreichung nach drei Jahren 230 T€ für Dr. Britta Giesen und 160 T€ für die weiteren Vorstandsmitglieder. Die bisher erreichte Zielerfüllung wurde jeweils zum 31. Dezember 2020 und zum 31. Dezember 2019 als Rückstellung erfasst. Die langfristige variable Vergütung wird allerdings erst zwei Jahre später fällig, und zwar in voller Höhe nur dann, wenn der Erfolg des betrachteten Jahres mindestens so hoch ist wie der Erfolg des Vorjahres. Fällt er darunter, reduziert sich der Langzeitanreiz entsprechend. Ausgangspunkt der Berechnung ist in beiden Fällen ein jährlicher Zielbetrag, der für die langfristige Vergütung jeweils für den folgenden Dreijahreszeitraum zugeteilt wird. Die Auszahlung der 2018 gewährten langfristigen variablen Vergütung kann somit erstmals nach Ablauf des Geschäftsjahres 2020 erfolgen. Die Auszahlung der 2019 gewährten langfristigen Vergütung kann entsprechend erstmals mit Ablauf des Geschäftsjahres 2021 vorgenommen werden. Die Auszahlung der 2020 gewährten langfristigen Vergütung kann entsprechend erstmals mit Ablauf des Geschäftsjahres 2022 vorgenommen werden. GEWÄHRTE ZUWENDUNGEN
GEWÄHRTE ZUWENDUNGEN VORSTAND GESAMT
Infolge des Ausscheidens von Dr. Eric Taberlet und Nathalie Benedikt im Geschäftsjahr 2020 werden sämtliche langfristigen variablen Vergütungsbestandteile im Anschluss an die ordentliche Hauptversammlung im Jahr 2021 ausgezahlt. Nach diesem Prinzip wurden auch die langfristigen variablen Vergütungsbestandteile für Dr. Wiemer nach der letzten ordentlichen Hauptversammlung am 20. Mai 2020 ausgezahlt. Bedingt durch den unterjährigen Eintritt von Dr. Britta Giesen zum 1. Oktober 2020 wurde mit ihr abweichend von den zuvor dargestellten Grundsätzen für das Jahr 2020 eine Garantietantieme von insgesamt 113 T€ vereinbart. Diese wird im Anschluss an die ordentliche Hauptversammlung im Jahr 2021 ausgezahlt. Wolfgang Ehrk erhielt im Jahr 2020 darüber hinaus eine Antrittsprämie in Höhe von 40 T€. Dieser Anreiz diente dazu, die Lösung aus dem zuvor bestehenden Dienstverhältnis zu beschleunigen. Die tabellarische Darstellung der Vergütung wird für die in den Geschäftsjahren 2019 und 2020 aktiven Vorstandsmitgliederangegeben. In den Dienstverträgen von Dr. Britta Giesen und Wolfgang Ehrk ist geregelt, dass im Falle einer vorzeitigen Beendigung der Vorstandstätigkeit zu vereinbarende Zahlungen an das Vorstandsmitglied einschließlich Nebenleistungen nicht den Wert von zwei Jahresvergütungen („Abfindungs Cap") und nicht den Wert der Vergütung für die Restlaufzeit des Vorstandsdienstvertrags überschreiten sollen. Der Vertrag von Wolfgang Ehrk regelt darüber hinaus, dass die Leistungen aus Anlasse der vorzeitigen Beendigung des Dienstvertrages infolge eines Kontrollwechsels das 1,5-fache des Abfindungs-Caps nicht übersteigen. Darüber hinaus enthält der Dienstvertrag von Dr. Britta Giesen für den Fall der vorsätzlichen wesentlichen Pflichtverletzung eine Malus-Regelung (für noch nicht ausgezahlte variable Vergütungsbestandteile) und eine Clawback-Klausel (für bereits ausgezahlte variable Vergütungsbestandteile) sowie eine fixierte maximale Gesamtvergütung in Höhe von 1,1 Mio. €. ZUFLUSS DER VORSTANDSVERGÜTUNG
Für Dr. Britta Giesen besteht eine Versorgungszusage in Form eines jährlichen fixen Beitrags zu einer Unterstützungskasse in Höhe von 50 T€. Im Jahr 2020 wurde dieser Beitrag entsprechend zeitanteilig ab dem 1. Oktober 2020 gezahlt. Für Dr. Matthias Wiemer besteht eine Versorgungszusage in Höhe von unverändert 40 % des letzten Fixgehaltes. In diesem Zusammenhang wurden im letzten Dienstjahr 2019 Nettopensionsaufwendungen nach IFRS in Höhe von 277 T€ in der Gewinn- und Verlustrechnung erfasst. Dr. Eric Taberlet erhielt im Zusammenhang mit dem Beginn seines Ruhestandes eine Einmalzahlung in Höhe von 57 T€, die sich aufgrund von gesetzlichen Vorgaben aus seiner langjährigen Anstellung auch bei der Pfeiffer Vacuum SAS, Annecy, Frankreich, ergab. Darüber hinaus bestehen Versorgungszusagen gegenüber weiteren ehemaligen Vorstandsmitgliedern. Die auf diesen Personenkreis entfallenden Nettopensionsaufwendungen des abgeschlossenen Geschäftsjahres belaufen sich auf 83 T€ (Vorjahr: 91 T€). Nach einer Zuführung von 5 T€ im Jahr 2019 wurde im Jahr 2020 insgesamt eine Rückführung vom Pfeiffer Vacuum Trust e. V. in Höhe von 280 T€ vorgenommen. Die für ehemalige Vorstandsmitglieder bestehende Nettopensionsverpflichtung beträgt 9.823 T€ (Vorjahr: 8.346 T€). Die laufenden Pensionen im Jahr 2020 betrugen unverändert 371 T€. Für das am 27. November 2017 abberufene Vorstandsmitglied Manfred Bender wurden in den fahren 2019 und 2020 keine Vergütungen gewährt oder ausgezahlt. Der Aufsichtsrat hat ein Vergütungssystem entwickelt, das den neuen Anforderungen des Gesetzes zur Umsetzung der 2. EU-Aktionärsrechte-Richtlinie (ARUG II) vollumfänglich und den Vorgaben der neuen Fassung des Deutschen Corporate Governance Kodex weitestgehend entspricht. Dieses Vergütungssystem wird der nächsten ordentlichen Hauptversammlung im Mai 2021 entsprechend den gesetzlichen Vorgaben zur Abstimmung vorgelegt. Vergütung des Aufsichtsrats Die Mitglieder des Aufsichtsrats erhalten ausschließlich eine fixe Vergütung, die von der Hauptversammlung festgelegt wird. Am 24. Mai 2016 stimmte die Hauptversammlung einer Erhöhung der Aufsichtsratsvergütung ab dem Geschäftsjahr 2016 zu. Sofern Aufsichtsratsmitglieder während eines Geschäftsjahres neu gewählt werden oder ausscheiden, wird die Vergütung zeitanteilig gezahlt. Die Zusammensetzung der Vergütung in den Jahren 2020 und 2019 stellt sich wie folgt dar: FESTVERGÜTUNG DER AUFSICHTSRATSMITGLIEDER
Negativaussage Über die genannten Vergütungsbestandteile hinaus gab es im Berichtsjahr keine weiteren Leistungen an Vorstands- oder Aufsichtsratsmitglieder. Insbesondere wurden keine Aktienoptionen gewährt, keine Darlehensansprüche begründet und keine Haftungszusagen ausgesprochen. Ebenfalls bestehen keine anderen als die genannten oder weitere Vereinbarungen im Zusammenhang mit der Beendigung der Vorstands- oder Aufsichtsratstätigkeit und auch keine Rückforderungsansprüche. Konzern-Gewinn- und VerlustrechnungPFEIFFER VACUUM TECHNOLOGY AG
Konzern-Gesamtergebnisrechnung PFEIFFER VACUUM TECHNOLOGY AG
KonzernbilanzPFEIFFER VACUUM TECHNOLOGY AGAKTIVA
PASSIVA
Konzern-Eigenkapitalentwicklung PFEIFFER VACUUM TECHNOLOGY AG
Konzern-Cash-Flow-Rechnung PFEIFFER VACUUM TECHNOLOGY AG
KonzernanhangErläuterungen zum Unternehmen und zu den Bilanzierungs- und Bewertungsgrundsätzen 1. Allgemeine Erläuterungen zum Unternehmen Die Pfeiffer Vacuum Technology AG mit Sitz in der Berliner Straße 43, 35614 Aßlar , Deutschland , ist das Mutterunternehmen im Pfeiffer Vacuum Konzern (kurz „Gesellschaft“ oder „Pfeiffer Vacuum“). Die Pfeiffer Vacuum Technology AG ist eine Aktiengesellschaft nach deutschem Recht und beim Amtsgericht Wetzlar unter der Nummer HRB 44 in das Handelsregister eingetragen. Sie ist im Prime Standard der Deutschen Börse in Frankfurt am Main notiert und wird im TecDAX geführt. Pfeiffer Vacuum ist einer der führenden Komplettanbieter von Vakuumtechnik und liefert kundenspezifische Lösungen für die unterschiedlichsten Anforderungen bei der Erzeugung, Steuerung und Messung von Vakuum. Zu den Produkten, die an den Standorten Aßlar , Dresden und Göttingen in Deutschland , Annecy, Frankreich, Asan, Südkorea, Indianapolis und Yreka in den USA, Cluj, Rumänien sowie Ho-Chi-Minh-Stadt in Vietnam und Wuxi in China produziert werden, gehören Turbopumpen, ein Spektrum an Vorpumpen wie Drehschieber-, Wälzkolben- und trocken verdichtende Pumpen, komplette Pumpstände, kundenspezifische Vakuumsysteme und Komponenten. Die Gesellschaft vertreibt ihre Produkte über ein dichtes Netz von eigenen Vertriebsgesellschaften und freien Handelsvertretungen. An jedem wichtigen Industriestandort der Welt gibt es außerdem Servicestandorte. Die Hauptmärkte der Gesellschaft liegen in Europa, den USA und Asien. 2. Grundlagen der Erstellung des Konzernabschlusses Übereinstimmungserklärung mit den IFRS Der Konzernabschluss der Pfeiffer Vacuum Technology AG für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2020 wurde in Übereinstimmung mit den International Financial Reporting Standards (IFRS) und den Auslegungen des IFRS Interpretations Committee (IFRS IC), wie sie in der Europäischen Union (EU) anzuwenden sind, erstellt. Hierin eingeschlossen sind die noch gültigen International Accounting Standards (IAS), die Interpretationen des Standing Interpretations Committee (SIC) und die Interpretationen des International Financial Reporting Interpretation Committee (IFRIC). Veröffentlichte, aber noch nicht verpflichtend anzuwendende Standards wurden nicht frühzeitig angewendet. Der Konzernanhang enthält darüber hinaus die Angaben entsprechend § 315e Abs. 1 HGB. Bewertungsgrundlagen Der Konzernabschluss wurde auf Basis historischer Anschaffungs- und Herstellungskosten aufgestellt. Davon ausgenommen sind derivative Finanzinstrumente und Planvermögen im Zusammenhang mit leistungsorientierten Pensionsplänen, die zum beizulegenden Zeitwert bewertet wurden. Der Konzernabschluss von Pfeiffer Vacuum wird in Euro (€) aufgestellt. Sofern nicht anders vermerkt, erfolgt die Darstellung in Tausend Euro (T€). Aus rechentechnischen Gründen können in den in diesem Abschluss dargestellten Informationen Rundungsdifferenzen auftreten. Konsolidierungskreis und Konsolidierungsgrundsätze In den Konzernabschluss von Pfeiffer Vacuum werden alle Gesellschaften einbezogen, die der Konzern mittelbar oder unmittelbar beherrscht. Eine Beherrschung wird dann angenommen, wenn der Konzern schwankenden Renditen aus seinem Engagement in den Gesellschaften ausgesetzt ist und die Fähigkeit hat, diese Renditen mittels seiner Verfügungsgewalt über die Gesellschaften zu beeinflussen. Die Einbeziehung in den Konzernabschluss erfolgt auf Basis von Jahresabschlüssen, die nach einheitlichen Bilanzierungs- und Bewertungsgrundsätzen aufgestellt wurden. Der Stichtag der Einzelabschlüsse der einbezogenen Gesellschaften entspricht dem Stichtag des Konzernabschlusses. Anteile an Gemeinschaftsunternehmen oder gemeinschaftlichen Tätigkeiten bestanden zum 31. Dezember 2020 und in den Vorjahren nicht. Außerdem hält der Konzern keine Anteile an nicht konsolidierten strukturierten Unternehmen. Die Kapitalkonsolidierung erfolgt zum Erwerbszeitpunkt nach der Erwerbsmethode (Acquisition Method). Dabei werden zunächst alle Vermögenswerte (einschließlich gegebenenfalls zusätzlich zu aktivierender immaterieller Vermögenswerte) und Schulden mit ihren beizulegenden Zeitwerten bewertet. Anschließend werden die Anschaffungskosten der Beteiligung, also die Summe der übertragenen Gegenleistung, bewertet mit dem beizulegenden Zeitwert, mit dem erworbenen neu bewerteten Eigenkapital verrechnet. Ein entstehender positiver Unterschiedsbetrag wird als Geschäfts- oder Firmenwert aktiviert und in den Folgeperioden nur bei Vorliegen einer Wertminderung abgeschrieben (Impairment-Only-Approach). Alle konzerninternen Forderungen und Verbindlichkeiten, Gewinne und Verluste sowie Aufwendungen und Erträge werden im Rahmen des Konsolidierungsprozesses eliminiert. Währungsumrechnung Die Jahresabschlüsse von Tochterunternehmen außerhalb der Europäischen Währungsunion wurden in Übereinstimmung mit IAS 21 „The Effects of Changes in Foreign Exchange Rates“ in Euro umgerechnet. Jedes Unternehmen innerhalb des Konzerns legt seine eigene funktionale Währung fest. Die funktionale Währung der Tochterunternehmen ist die jeweilige lokale Landeswährung. Vermögenswerte und Schulden werden dementsprechend mit Mittelkursen zum Bilanzstichtag und die Posten der Gewinn- und Verlustrechnung mit Jahresdurchschnittskursen umgerechnet. Umrechnungsdifferenzen werden ergebnisneutral in den sonstigen Eigenkapitalbestandteilen ausgewiesen. Im Konzernabschluss werden Wechselkursgewinne und -verluste aus der laufenden Geschäftstätigkeit der einbezogenen Konzerngesellschaften erfolgswirksam in den sonstigen betrieblichen Erträgen und Aufwendungen der Gewinn- und Verlustrechnung berücksichtigt. 3. Anwendung geänderter beziehungsweise neuer Standards Die angewandten Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden entsprechen grundsätzlich den im Vorjahr angewandten Methoden. Davon abweichend hat der Konzern im Geschäftsjahr 2020 die nachfolgend aufgeführten IASB-Verlautbarungen erstmals angewandt, die von der Europäischen Union (EU) in europäisches Recht übernommen wurden und deren Anwendung im Geschäftsjahr 2020 insoweit verpflichtend war.
1
Geschäftsjahresbeginn gemäß EU-Vorgabe am oder nach dem genannten Datum
2
Anzuwenden ab 1.6. für Geschäftsjahre, die am oder nach dem 1.1.2020 beginnen Folgende IASB-Verlautbarungen wurden von der EU in europäisches Recht übernommen, waren aber im Geschäftsjahr 2020 nicht verpflichtend anzuwenden. Pfeiffer Vacuum wird diese Verlautbarungen erst ab den Geschäftsjahren anwenden, in denen diese innerhalb der EU verpflichtend anzuwenden sind.
1
Geschäftsjahresbeginn gemäß EU-Vorgabe am oder nach dem genannten Datum Die nachfolgenden vom IASB bzw. IFRS IC verabschiedeten Verlautbarungen sind von der EU gegenwärtig noch nicht in EU-Recht übernommen worden.
Pfeiffer Vacuum beabsichtigt die oben aufgeführten neuen Verlautbarungen zum Zeitpunkt ihres Inkrafttretens innerhalb der EU anzuwenden. Die Auswirkungen dieser noch nicht in europäisches Recht übernommenen Verlautbarungen auf die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des Konzernabschlusses von Pfeiffer Vacuum werden gegenwärtig noch analysiert. 4. Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden Ertragsrealisierung Umsatzerlöse werden erfasst, wenn die Verfügungsgewalt über abgrenzbare Güter oder Dienstleistungen auf den Kunden übergeht, das heißt, wenn der Kunde die Fähigkeit besitzt, die Nutzung der übertragenen Güter oder Dienstleistungen zu bestimmen und im Wesentlichen den verbleibenden Nutzen daraus zieht. Voraussetzung dabei ist, dass ein Vertrag mit durchsetzbaren Rechten und Pflichten besteht und unter anderem der Erhalt der Gegenleistung - unter Berücksichtigung der Bonität des Kunden - wahrscheinlich ist. Die meisten Verträge mit Kunden sind Festpreisvereinbarungen, bei denen Pfeiffer Vacuum als Prinzipal agiert. Die Umsatzerlöse entsprechen den Transaktionspreisen laut den Verträgen mit Kunden, zu denen der Konzern voraussichtlich berechtigt ist. Bei Einzelverträgen mit variabler Gegenleistung, die im Transaktionspreis enthalten ist, wird der Betrag der variablen Gegenleistung entweder nach der Erwartungswertmethode oder mit dem wahrscheinlichsten Betrag ermittelt und als Minderung der Umsatzerlöse erfasst. Die Transaktionspreise beinhalten grundsätzlich keine Finanzierungskomponente, da die erwartete Zeitspanne zwischen der Übertragung der Güter oder Dienstleistungen auf den Kunden und dem Zahlungszeitpunkt zwölf Monate nicht übersteigt. Wenn ein Vertrag mehrere abgrenzbare Leistungsverpflichtungen umfasst, wird der Transaktionspreis auf Basis der relativen Einzelveräußerungspreise auf die Leistungsverpflichtungen aufgeteilt. Falls Einzelveräußerungspreise nicht direkt beobachtbar sind, werden diese auf Basis vom „Expected-cost- plus-a-margin“ Ansatz geschätzt. Umsatzerlöse im Sinne des IFRS 15 werden bei Pfeiffer Vacuum entweder zu einem bestimmten Zeitpunkt oder über einen bestimmten Zeitraum realisiert, wobei die zeitpunktbezogene Umsatzrealisierung überwiegt. Umsatzerlöse aus dem Verkauf von Vakuumprodukten werden zu dem Zeitpunkt realisiert, zu dem die Verfügungsgewalt auf den Kunden übergeht, im Regelfall bei Lieferung der Güter. Umsatzerlöse bei Verträgen mit kundenspezifischen Vakuumlösungen werden über einen bestimmten Zeitraum nach Leistungsfortschritt, basierend auf dem Verhältnis der bereits angefallenen Kosten zum Bilanzstichtag zu den geschätzten Gesamtkosten, realisiert (inputbasierte Methode) und unter den (vertraglichen) Vermögenswerten erfasst. In Verbindung mit dem Verkauf von Vakuumprodukten bietet Pfeiffer Vacuum zum Teil erweiterte Garantieversprechen an, die über die gesetzlichen Gewährleistungsverpflichtungen („assurance-type warranties“) hinausgehen („Service & process-type warranties“). Leistungsverpflichtungen im Zusammenhang mit erweiterten Garantieversprechen, für die der Kunde bereits eine Gegenleistung entrichtet hat, werden unter den Vertragsverbindlichkeiten erfasst und über den Zeitraum realisiert, in dem die Leistungen basierend auf der abgelaufenen Zeit erbracht werden. Umsätze aus der Erbringung von Servicedienstleistungen werden nach Ausführung realisiert. Sie beinhalten in Rechnung gestellte Arbeitszeiten der Servicemitarbeiter, Ersatzteile und Austauschteile. Zinserträge werden realisiert, wenn die Zinsen entstanden sind. Mieterträge aus den als Finanzinvestition gehaltenen Immobilien werden linear über die Laufzeit der Verträge erfasst. Umsatzkosten Die Umsatzkosten umfassen die zur Erzielung der Umsatzerlöse angefallenen Herstellungskosten sowie die Kosten des Servicegeschäfts. Sie beinhalten neben den direkt zurechenbaren Material- und Fertigungseinzelkosten auch Gemeinkosten einschließlich etwa der Abschreibungen auf Produktionsgebäude und -anlagen. In den Umsatzkosten werden ferner die Aufwendungen für Frachten, Abwertungen auf die Vorräte sowie Kosten für Gewährleistungen ausgewiesen. Für zum Bilanzstichtag realisierte Umsätze werden Gewährleistungsrückstellungen gebildet, die auf historischen Erfahrungswerten basieren. Forschungs- und Entwicklungskosten Forschungs- und Entwicklungskosten werden zum Zeitpunkt ihrer Entstehung grundsätzlich als Aufwand gebucht. Entwicklungskosten werden aktiviert, wenn die in IAS 38 „Intangible Assets“ genannten Aktivierungsvoraussetzungen im Pfeiffer Vacuum Konzern vollständig erfüllt werden. In den Geschäftsjahren 2020 und 2019 wurden keine selbstgeschaffenen Entwicklungskosten aktiviert. Sachanlagen und immaterielle Vermögenswerte Das Sachanlagevermögen und die immateriellen Vermögenswerte werden mit den Anschaffungs- oder Herstellungskosten bewertet und über die erwartete Nutzungsdauer linear abgeschrieben. Die Nutzungsdauern und Abschreibungsmethoden sowie beim Sachanlagevermögen die Restwerte werden am Ende eines jeden Geschäftsjahres überprüft und gegebenenfalls angepasst. Für die Nutzungsdauer werden folgende Werte unterstellt:
Im Rahmen von Unternehmenserwerben angesetzte immaterielle Vermögenswerte, wie etwa Markenrechte oder Kundenbeziehungen, können davon abweichend längere Nutzungendauern von bis zu 20 Jahren haben. Die Festlegung erfolgt jeweils einzelfallbezogen. Planmäßige Abschreibungen werden in der Gewinn- und Verlustrechnung verursachungsgerecht den Funktionsbereichen zugeordnet. Reparatur- und Instandhaltungskosten werden zum Zeitpunkt ihrer Entstehung grundsätzlich in der Gewinn- und Verlustrechnung erfasst. Die Gesellschaft überprüft die Werthaltigkeit der Vermögenswerte, wenn Anhaltspunkte für eine Wertminderung vorliegen. Sofern Anzeichen für eine Wertminderung bestehen, führt die Gesellschaft die in IAS 36 „Impairment of Assets“ vorgeschriebenen Bewertungen durch. Dabei wird der Buchwert des Vermögenswerts mit dem erzielbaren Betrag verglichen. Der erzielbare Betrag eines Vermögenswerts oder einer zahlungsmittelgenerierenden Einheit ist der höhere der beiden Beträge aus beizulegendem Zeitwert abzüglich Veräußerungskosten und dem Nutzungswert. Der erzielbare Betrag ist für jeden einzelnen Vermögenswert zu bestimmen, es sei denn, ein Vermögenswert erzeugt Cash-Flows, die abhängig von denen anderer Vermögenswerte oder anderer Gruppen von Vermögenswerten sind. Übersteigt der Buchwert eines Vermögenswerts seinen erzielbaren Betrag, wird der Vermögenswert als wertgemindert betrachtet und auf seinen erzielbaren Betrag abgeschrieben. Zur Ermittlung des Nutzungswerts werden die erwarteten künftigen Cash-Flows unter Zugrundelegung eines Abzinsungssatzes vor Steuern, der die aktuellen Markterwartungen hinsichtlich des Zinseffekts und der spezifischen Risiken des Vermögenswerts widerspiegelt, auf ihren Barwert abgezinst. Zur Bestimmung des beizulegenden Zeitwerts abzüglich der Veräußerungskosten wird ein angemessenes Bewertungsmodell angewandt. Dieses stützt sich auf Bewertungsmultiplikatoren oder andere zur Verfügung stehende Indikatoren für den beizulegenden Zeitwert. Erforderliche Wertaufholungen werden in Folgeperioden bis zur Höhe der Wertaufholungsgrenze ergebniswirksam gebucht. Die Wertaufholungsgrenze wird durch den Betrag bestimmt, der sich bei planmäßiger Abschreibung des Vermögenswerts zum jeweiligen Bilanzstichtag ergeben hätte. Die Werthaltigkeit des Geschäfts- oder Firmenwerts wird mindestens einmal jährlich überprüft. Zum Zweck des Wertminderungstests wird der im Rahmen eines Unternehmenszusammenschlusses erworbene Geschäfts- oder Firmenwert ab dem Erwerbszeitpunkt den zahlungsmittelgenerierenden Einheiten des Konzerns zugeordnet, die vom Unternehmenszusammenschluss erwartungsgemäß profitieren werden. Eine Überprüfung findet stets dann statt, wenn Umstände darauf hindeuten, dass der Wert gemindert sein könnte. Ist dies der Fall, wird die zuvor dargestellte Vorgehensweise für Wertminderungen nach IAS 36 „Impairment of Assets“ angewendet. Ein sich ergebender Wertminderungsbetrag wird in der Gewinn- und Verlustrechnung erfasst. Eine Wertaufholung in Folgeperioden ist beim Geschäfts- oder Firmenwert nicht zulässig. Eine Sachanlage oder ein immaterieller Vermögenswert wird entweder bei Abgang ausgebucht oder dann, wenn aus der weiteren Nutzung oder Veräußerung des Vermögenswerts kein wirtschaftlicher Nutzen mehr erwartet wird. Gewinne und Verluste aus den Abgängen von Vermögenswerten werden als Unterschiedsbetrag zwischen den Veräußerungserlösen und dem Buchwert, gegebenenfalls abzüglich direkt zurechenbarer Veräußerungskosten, ermittelt und erfolgswirksam erfasst. Als Finanzinvestitionen gehaltene Immobilien Immobilien werden dem Bestand der als Finanzinvestitionen gehaltenen Immobilien zugeordnet, wenn sie zur Erzielung von Mieteinnahmen gehalten werden. Sie werden mit den Anschaffungs- beziehungsweise Herstellungskosten angesetzt und über die erwartete Nutzungsdauer linear abgeschrieben (Anschaffungskostenmodell). Die Beurteilung der Restwerte, der Nutzungsdauern und der Abschreibungsmethoden sowie etwaiger Wertminderungsaufwendungen erfolgt analog zu der bei den Sachanlagen dargestellten Vorgehensweise. Als Finanzinvestitionen gehaltene Immobilien werden ausgebucht, wenn sie abgehen oder wenn sie dauerhaft nicht mehr genutzt werden und kein künftiger wirtschaftlicher Nutzen mehr erwartet wird. Finanzinstrumente Finanzinstrumente sind Verträge, die bei einem Unternehmen zu einem finanziellen Vermögenswert und bei einem anderen Unternehmen zu einer finanziellen Verbindlichkeit oder einem Eigenkapitalinstrument führen. Die Bilanzierung von Finanzinstrumenten erfolgt bei üblichem Kauf oder Verkauf zum Erfüllungstag, das heißt zu dem Tag, an dem der Vermögenswert geliefert wird. Entsprechend IFRS 9 „Financial Instruments“ werden Finanzinstrumente bei Zugang den folgenden Kategorien zugeordnet:
Forderungen, insbesondere Forderungen aus Lieferungen und Leistungen und (vertragliche) Vertragsvermögenswerte, werden im Zugangszeitpunkt mit dem Betrag der unbedingten Gegenleistung erfasst und nachfolgend zu fortgeführten Anschaffungskosten bewertet. Forderungen erhalten im Allgemeinen keine wesentlichen Finanzierungskomponenten. Enthalten sie signifikante Finanzierungskomponenten, sind sie stattdessen zum beizulegenden Zeitwert anzusetzen. Ein (vertraglicher) Vertragsvermögenswert ist der Anspruch auf den Erhalt einer Gegenleistung im Austausch für Güter oder Dienstleistungen, die auf den Kunden übergegangen sind. Wertberichtigungen auf (vertragliche) Vertragsvermögenswerte und Forderungen für Bonitätsrisiken werden auf Basis der erwarteten Ausfälle („expected loss model“) gebildet. Pfeiffer Vacuum wendet dabei ein vereinfachtes Wertminderungsmodell gemäß IFRS 9 an, bei dem eine Risikovorsorge in Höhe der zu erwarteten Verluste über die Restlaufzeit zu bilden ist. Eine Wertaufholung wird ergebniswirksam, maximal bis zur Höhe der fortgeführten Anschaffungskosten, erfasst. Forderungen werden ausgebucht, sobald sie uneinbringlich sind. Derivative Finanzinstrumente werden von der Gesellschaft ausschließlich zur Steuerung von Währungsrisiken eingesetzt. Anstelle der Regelungen zum Hedge Accounting nach IFRS 9, übt Pfeiffer Vacuum freiwillig das Wahlrecht aus und wendet weiterhin die entsprechenden Regelungen des IAS 39 an. Etwa 54 % des Konzernumsatzes sind in ausländischer Währung (nicht Euro, vorwiegend US-Dollar sowie zum Teil KRW) fakturiert (Vorjahr: 54 %). Die Gesellschaft tätigt Devisentermingeschäfte und -optionen, um ihre zukünftigen Umsätze in Fremdwährung gegen Wechselkursschwankungen abzusichern. Derivative Finanzinstrumente werden ausschließlich zu diesem Zweck erworben. Pfeiffer Vacuum tätigt keine spekulativen Geschäfte. Derivative Finanzinstrumente, die zu Sicherungszwecken eingesetzt werden, werden bei erstmaliger Erfassung sowie in den Folgeperioden mit dem beizulegenden Zeitwert bewertet. Derivative Finanzinstrumente werden als Vermögenswerte angesetzt, wenn ihr beizulegender Zeitwert positiv ist, und als Verbindlichkeiten, wenn ihr beizulegender Zeitwert negativ ist. Änderungen des Marktwerts der Derivate werden ergebnisneutral im Eigenkapital erfasst, soweit ein Cash-Flow-Hedge nach den Vorgaben des Hedge Accounting in IAS 39 vorliegt und dieser als effektiv eingestuft wird. Eine Umbuchung in die Sonstigen betrieblichen Erträge und Aufwendungen in Form von Wechselkursgewinnen und -verlusten erfolgt zeitgleich mit der Ergebniswirkung des gesicherten Grundgeschäfts. Sofern derivative Finanzinstrumente zwar zu Sicherungszwecken erworben wurden, formal aber die Voraussetzungen des Hedge Accounting gemäß IAS 39 nicht erfüllen, erfolgt die Bewertung ergebniswirksam zum beizulegenden Zeitwert. Die Bestimmung der beizulegenden Zeitwerte erfolgt jeweils auf Basis von Referenzkursen unter Berücksichtigung der Terminauf- und -abschläge zum Bilanzstichtag. Bezüglich weiterer Informationen zu Finanzinstrumenten wird auf Anmerkung 33 verwiesen. Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen sind finanzielle Verbindlichkeiten und werden im Zugangszeitpunkt mit dem beizulegenden Zeitwert und nachfolgend zu fortgeführten Anschaffungskosten bewertet. Der Ansatz am Bilanzstichtag erfolgt dementsprechend zum Nennwert oder mit dem höheren Rückzahlungsbetrag einschließlich etwaiger Umsatzsteuerbeträge. Darlehen sind ebenfalls finanzielle Verbindlichkeiten und werden nach der erstmaligen Erfassung zum beizulegenden Zeitwert in den Folgeperioden unter Anwendung der Effektivzinsmethode zu fortgeführten Anschaffungskosten bewertet. Dabei werden alle Bestandteile des Effektivzinssatzes berücksichtigt. Erfolgsbeiträge aus der Anwendung der Effektivzinsmethode werden im Finanzergebnis ausgewiesen. Zahlungsmittel und Zahlungsmitteläquivalente Der Posten Zahlungsmittel und Zahlungsmitteläquivalente umfasst den Kassenbestand, Bankguthaben und alle hochliquiden Anlageformen bei Kreditinstituten mit einer Ursprungslaufzeit von bis zu drei Monaten. Der Finanzmittelfonds in der Konzernkapitalflussrechnung wird ebenfalls entsprechend dieser Definition abgegrenzt. Zahlungsmittel und Zahlungsmitteläquivalente unterliegen ebenfalls den Wertminderungsvorschriften von IFRS 9 („expected loss - model“). Als Folge des kurzfristigen Anlagehorizonts weist dieser Posten ein geringes Wertschwankungsrisiko auf. Vorräte Vorräte werden zum niedrigeren Wert aus Nettoveräußerungswert und Anschaffungs- oder Herstellungskosten ausgewiesen. Der Nettoveräußerungswert ist der geschätzte, im normalen Geschäftsgang erzielbare Verkaufserlös abzüglich der geschätzten Kosten bis zur Fertigstellung und der geschätzten notwendigen Vertriebskosten. Zu den Anschaffungs- oder Herstellungskosten zählen alle Kosten des Erwerbs und der Herstellung sowie sonstige Kosten, die dafür angefallen sind, die Vorräte an ihren derzeitigen Ort und in ihren derzeitigen Zustand zu versetzen. Bei selbst erstellten unfertigen und fertigen Erzeugnissen, beinhalten die Herstellungskosten neben den zurechenbaren Einzelkosten auch produktionsbezogene Gemeinkosten. Abgänge werden mit dem gewichteten Durchschnittspreis angesetzt. Fremdkapitalzinsen werden bei den Vorräten nicht als Teil der Anschaffungs- oder Herstellungskosten angesetzt. Darüber hinaus werden Wertberichtigungen auf Überbestände nach Maßgabe interner Richtlinien entsprechend dem Lagerumschlag im Verhältnis zu den zukünftigen Verbräuchen oder Verkäufen ermittelt. Überbestände sind Bestände einzelner Vorratsposten, die die erwarteten Veräußerungs- oder Verbrauchsmengen übersteigen. Die Prognose der künftigen Verbräuche und Verkäufe basiert auf Schätzungen. Sonstige Forderungen und Vermögenswerte Die sonstigen Forderungen und Vermögenswerte werden mit fortgeführten Anschaffungskosten, gegebenenfalls vermindert um Wertberichtigungen, angesetzt. Langfristige Forderungen und Vermögenswerte werden unter Anwendung der Effektivzinsmethode bewertet. Rückstellungen Rückstellungen werden gebildet, wenn der Konzern aufgrund eines vergangenen Ereignisses gegenwärtig eine rechtliche oder faktische Außenverpflichtung hat und es wahrscheinlich ist, dass die Begleichung der Verpflichtung zu einem Nutzenabfluss führen wird und die Höhe der Rückstellung verlässlich bestimmbar ist. Die Bewertung erfolgt mit der bestmöglichen Schätzung des Verpflichtungsumfangs. Pensionen Die Bewertung der Verpflichtungen aus leistungsorientierten Pensionsplänen erfolgt nach dem Anwartschaftsbarwertverfahren („Projected unit credit method“) gemäß IAS 19 „Employee Benefits“. Versicherungsmathematische Gewinne und Verluste aus Änderungen des Anwartschaftsbarwerts (bei Pensionsplänen) oder des versicherungsmathematischen Barwerts der erdienten Ansprüche (bei anderen Versorgungsleistungen) und solche resultierend aus Abweichungen zwischen den tatsächlichen und den mit dem Diskontsatz gerechneten Vermögenserträgen im Planvermögen sowie aus sonstigen Prämissenänderungen werden ergebnisneutral in den sonstigen Eigenkapitalbestandteilen erfasst. In den Pensionsrückstellungen wird damit der tatsächliche Nettoverpflichtungsüberhang als Differenz aus dem Anwartschaftsbarwert der Verpflichtung und dem zum Fair Value bewerteten Planvermögen ausgewiesen. Darüber hinaus wird der Ertrag aus Planvermögen in Höhe des Diskontsatzes der Pensionsverpflichtung angenommen. Die Bilanzierung der Verpflichtungen aus leistungsorientierten Pensionsplänen erfolgt auf Basis von zum Bilanzstichtag eingeholten versicherungsmathematischen Gutachten. Die bestehenden Pensionspläne sind in Anmerkung 25 erläutert. Bei beitragsorientierten Pensionszusagen erfolgt die Erfassung als Aufwand in der Gewinn- und Verlustrechnung zum Zeitpunkt der Entstehung der Beitragsverpflichtung. Rückstellungen werden nur gebildet, sofern die Zahlung nicht im Jahr der Beitragsentstehung erfolgt. Vertragsverbindlichkeiten und Sonstige Verbindlichkeiten Vertragsverbindlichkeiten und Sonstige Verbindlichkeiten werden im Zugangszeitpunkt mit dem beizulegenden Zeitwert bewertet. Die Folgebewertung erfolgt mit fortgeführten Anschaffungskosten. Eine Vertragsverbindlichkeit ist die Verpflichtung, Güter oder Dienstleistungen auf einen Kunden zu übertragen, für die er eine Gegenleistung entrichtet hat. Der Ansatz am Bilanzstichtag erfolgt dementsprechend zum Nennwert oder mit dem höheren Rückzahlungsbetrag einschließlich etwaiger Umsatzsteuerbeträge. Ertragsteuern Die tatsächlichen Ertragsteuern sind in dem Umfang, in dem sie noch nicht bezahlt sind, als Verbindlichkeit ausgewiesen. Allgemeine steuerliche Risiken im Konzern wurden zusätzlich berücksichtigt. Falls die bereits bezahlten Beträge für Ertragsteuern den geschuldeten Betrag übersteigen, ist der Unterschiedsbetrag als Vermögenswert angesetzt. Der Berechnung des Betrags werden die Steuersätze und Steuergesetze zugrunde gelegt, die am Bilanzstichtag gelten. Latente Steueransprüche und latente Steuerschulden werden gemäß IAS 12 „Income Taxes" für temporäre Differenzen zwischen den Buchwerten von Vermögenswerten und Schulden in Konzernbilanz und Steuerbilanz oder für noch nicht genutzte steuerliche Verlustvorträge gebildet (Liability-Methode). Bei der Beurteilung der Realisierbarkeit von latenten Steueransprüchen berücksichtigt die Unternehmensleitung, ob es eher wahrscheinlich oder eher unwahrscheinlich ist, dass latente Steuern nicht realisiert werden können. Die Realisierbarkeit von latenten Steueransprüchen hängt davon ab, ob zum Zeitpunkt der Umkehrung der temporären Differenzen ein steuerbares Einkommen erwirtschaftet wird, von dem die temporären Differenzen abgezogen werden können. Basis hierfür ist die Steuerplanung im Unternehmen. Die Bewertung der latenten Steuern erfolgt unter Verwendung der lokalen Steuersätze, die zum Zeitpunkt der Realisation des Vermögenswerts beziehungsweise der Erfüllung der Schuld erwartet werden. Dabei werden die Steuersätze zugrunde gelegt, die zum Bilanzstichtag gelten. Die Auswirkungen von Steuergesetzänderungen werden bereits in dem Jahr ergebniswirksam berücksichtigt, in dem die Änderungen wirksam werden. Latente Steuern, die sich auf Posten beziehen, die direkt im Eigenkapital erfasst werden, werden nicht in der Gewinn- und Verlustrechnung, sondern unmittelbar im Eigenkapital erfasst. Auf latente Steueransprüche wird eine Wertberichtigung gebildet, wenn eine Realisation der zukünftigen Steuervorteile unwahrscheinlich wird. Latente Steueransprüche und - schulden werden miteinander verrechnet, sofern die Ansprüche und Verpflichtungen gegenüber derselben Steuerbehörde bestehen. Leasing Gemäß IFRS 16 „Leases“ sind beim Leasingnehmer für alle Leasingverhältnisse ein Nutzungsrecht und eine Leasingverbindlichkeit in der Bilanz zu erfassen. Die Leasingverbindlichkeit bemisst sich nach dem mit dem internen Zinsfuß abgezinsten ausstehenden Leasingzahlungen, das Nutzungsrecht wird grundsätzlich mit dem Betrag der Leasingverbindlichkeit zuzüglich anfänglicher direkter Kosten bewertet. Da der interne Zinsfuß, aufgrund fehlender Informationen, häufig nicht einfach ermittelt werden kann, darf alternativ der Grenzfremdkapitalzinssatz für Diskontierungszwecke verwendet werden. Während der Leasinglaufzeit ist das Nutzungsrecht abzuschreiben und die Leasingverbindlichkeit unter Anwendung der Effektivzinsmethode und Berücksichtigung der Leasingzahlungen fortzuschreiben. Die in der Bilanz angesetzten Nutzungsrechte werden in denjenigen Bilanzpositionen ausgewiesen, in denen die dem Leasingvertrag zugrundeliegenden Vermögensgegenstände ausgewiesen worden wären, wenn sie im Eigentum des Unternehmens stehen würden. Die Nutzungsrechte werden daher zum Stichtag unter den langfristigen Vermögenswerten in dem Posten Sachanlagen ausgewiesen. Die Leasingverbindlichkeiten sind unter den finanziellen Verbindlichkeiten erfasst. Die Erleichterungen für kurzfristige Leasingverhältnisse oder Leasingverhältnisse, denen ein Vermögenswert von geringem Wert zugrunde liegt, werden nicht genutzt. Zuwendungen der öffentlichen Hand Zuwendungen der öffentlichen Hand, die der Konzern als Kompensation für entstandene Aufwendungen (Aufwandszuschüsse) erhält, werden in der Periode erfolgswirksam in den sonstigen betrieblichen Erträgen erfasst, in der auch die zu kompensierenden Aufwendungen anfallen. Zuwendungen der öffentlichen Hand, die der Konzern aufgrund der Covid-19 Pandemie erhält, werden ebenfalls periodengerecht und erfolgswirksam in den sonstigen betrieblichen Erträgen erfasst, sofern es sich nicht um Leistungen für Kurzarbeit und für eine damit einhergehende Erstattung von Sozialversicherungsbeiträgen handelt. Bei Leistungen für Kurzarbeit erfolgt eine Erfassung in den Personalaufwendungen. Bestimmung des beizulegenden Zeitwerts (Fair Value) IFRS 13 „Fair Value Measurement“ enthält einheitliche Regelungen zur Bestimmung des Fair Value und regelt, wie der beizulegende Zeitwert zu ermitteln ist, sofern ein anderer Standard die Bewertung zum beizulegenden Zeitwert erlaubt oder vorschreibt. Im Pfeiffer Vacuum Konzern werden Wahlrechte zur Fair Value-Bilanzierung nicht ausgeübt. Schätzungen Die Erstellung des Konzernabschlusses erfordert, dass die Unternehmensführung Einschätzungen vornimmt und Annahmen trifft. Diese Einschätzungen basieren auf den historischen Erfahrungswerten der Unternehmensleitung, werden regelmäßig überprüft und bei Bedarf angepasst. Einige Bilanzierungsgrundsätze sind als erheblich einzustufen, da sie sich wesentlich auf die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des Konzerns auswirken können und signifikante oder komplexe Schätzungen der Unternehmensleitung erfordern. Die Einschätzungen und Annahmen können von den tatsächlichen Ergebnissen abweichen. Schätzunsicherheiten, die zu einem bedeutenden Risiko einer wesentlichen Anpassung von Buchwerten innerhalb des Geschäftsjahres 2021 führen würden, bestanden nach gegenwärtiger Einschätzung zum 31. Dezember 2020 nicht. Wesentliche zukunftsbezogene Schätzungen und Annahmen bestehen unter anderem bei der Schätzung der Zahlungsströme im Rahmen der Werthaltigkeitsprüfung bei Geschäfts- oder Firmenwerten, bei der Bildung von Pensions- und Gewährleistungsrückstellungen, bei Schätzungen der Nutzungsdauern des Anlagevermögens, bei der Bestimmung des Fair Value der im Rahmen von Unternehmenserwerben identifizierbaren Vermögenswerte und übernommenen Schulden, bei der Abgrenzung und Ermittlung von Einzelveräußerungspreisen im Sinne des IFRS 15, die nicht direkt beobachtbar sind, bei der Bestimmung der Laufzeit von Leasingverträgen oder des Umfangs von Leasingraten oder bei latenten Steueransprüchen. Die wesentlichen Annahmen sind in den Anhangangaben zu den einzelnen Bilanzposten oder in den Bilanzierungsgrundsätzen erläutert. Hinsichtlich der Annahmen, die der Werthaltigkeitsprüfung der Geschäfts- oder Firmenwerte zugrunde gelegt wurden, verweisen wir auf Anmerkung 11. Die Parameter, die der Bilanzierung der Pensionsverpflichtungen zugrunde gelegt wurden, sind in Anmerkung 25 erläutert. Angaben zu den Nutzungsdauern des materiellen und immateriellen Anlagevermögens sind in Anmerkung 4, Abschnitt „Sachanlagen und immaterielle Vermögenswerte“, dargestellt. Zu den Umsatzerlösen verweisen wir auf die Anmerkungen 4, Abschnitt „Ertragsrealisierung“ und zur Zusammensetzung der Umsatzerlöse auf Anmerkung 7. Weitere Details zu den Rückstellungen sind in Anmerkung 29 und zu den latenten Steueransprüchen in Anmerkung 24 enthalten. Erläuterungen zum Konsolidierungskreis 5. Zusammensetzung des Konsolidierungskreises In den Konzernabschluss zum 31. Dezember 2020 sind neben der Muttergesellschaft Pfeiffer Vacuum Technology AG drei inländische und 28 ausländische Tochtergesellschaften auf Basis der Vollkonsolidierung einbezogen. Pfeiffer Vacuum Konzern zum 31. Dezember 2020
1
Beteiligungsquote des Konzerns zusammen 100,0 % 6. Änderungen des Konsolidierungskreises Die Gesellschaft Advanced Test Concepts, LLC., USA wurde zum 01 .Januar.2020 auf die Pfeiffer Vacuum Inc., USA verschmolzen. Die Gesellschaft Pfeiffer Vacuum (Wuxi) Co., Ltd. China, wurde Ende 2020 neu gegründet. Daneben gab es in Geschäftsjahren 2020 und 2019 keine Änderungen des Konsolidierungskreises. Erläuterungen zur Konzern-Gewinn- und Verlustrechnung 7. Umsatzerlöse Pfeiffer Vacuum erwirtschaftet Erlöse aus Verträgen mit Kunden aus der Übertragung von Gütern und Dienstleistungen sowohl zeitpunkt- als auch zeitraumbezogen, wobei die zeitpunktbezogene Erlösrealisierung den größten Teil der Umsatzerlöse des Konzerns ausmacht. Die nachfolgenden Übersichten stellen die Aufgliederung der Konzernerlöse mit Kunden nach Regionen und Märkten dar: Umsatzerlöse nach Regionen (in T€)
Umsatzerlöse nach Märkten (in T€)
Die Umsätze mit einem wesentlichen Kunden (> 10 % des Gesamtumsatzes) betrugen im Berichtsjahr insgesamt 62,8 Mio. € und wurden in den Segmenten Südkorea, USA und Übriges Asien erzielt. Im Vorjahr lagen diese Umsätze unter 10 %. Zur weiteren Analyse der Umsatzerlöse verweisen wir auf die Ausführungen zur Segmentberichterstattung in Anmerkung 32. Der Auftragsbestand zum 31. Dezember 2020 beläuft sich auf 123,3 Mio. € (Vorjahr: 110,7 Mio. €) und repräsentiert den Umfang der nicht oder teilweise nicht erfüllten Vertragsverpflichtungen. 8. Funktionskosten Umsatzkosten In den Umsatzkosten sind die Herstellungskosten der verkauften Produkte sowie die Kosten der erbrachten Serviceleistungen ausgewiesen. Diese beinhalten neben den direkt zurechenbaren Material- und Fertigungseinzelkosten auch Gemeinkosten einschließlich der Abschreibungen auf Produktionsgebäude und -anlagen. Darüber hinaus sind hier die Aufwendungen für Frachten, Abwertungen auf die Vorräte sowie Kosten für Gewährleistungen enthalten. Vertriebs- und Marketingkosten Die Vertriebs- und Marketingkosten enthalten überwiegend Personalkosten, Kosten für Marketing und Werbung, Kosten für Messebesuche sowie sonstige Aufwendungen der Verkaufsförderung (zum Beispiel Kataloge, Prospekte etc.). Verwaltungs- und allgemeine Kosten Die Verwaltungs- und allgemeinen Kosten enthalten im Wesentlichen Personalkosten, Aufwendungen für die Forderungswertberichtigungen, Kosten der Abschlussprüfung, sonstige allgemeine Beratungskosten sowie alle Aufwendungen, die die Gesellschaft insgesamt betreffen. Forschungs- und Entwicklungskosten Die Forschungs- und Entwicklungskosten enthalten die diesem Funktionsbereich zugeordneten Personalkosten und Materialkosten. Die auf die im Rahmen der Kaufpreisallokation für Akquisitionen angesetzten Technologiewerte entfallenden Abschreibungen betrugen im Berichtsjahr 1,0 Mio. € (Vorjahr: 1,0 Mio. €) und sind ebenfalls Bestandteil der Forschungs- und Entwicklungskosten. Zur weiteren Analyse der betrieblichen Kosten verweisen wir auf die Ausführungen zu den Umsatzkosten in Anmerkung 15, zur Entwicklung der Ertragsteuern auf Anmerkung 24, zur Entwicklung der Pensionskosten auf Anmerkung 25, zur Entwicklung der Personalkosten allgemein auf Anmerkung 38 und zur Entwicklung der planmäßigen Abschreibungen auf Anmerkungen 11 und 12. 9. Sonstige betriebliche Erträge und sonstige betriebliche Aufwendungen Die sonstigen betrieblichen Erträge und Aufwendungen setzen sich wie folgt zusammen: Zusammensetzung der sonstigen betrieblichen Erträge und Aufwendungen (in T€)
Mit den unter den sonstigen betrieblichen Erträgen ausgewiesenen Aufwandszuschüssen sind keine unerfüllten Bedingungen oder sonstige Eventualitäten verbunden. Einzelheiten zu den Wertminderungsaufwendungen sind in Anmerkung 11 dargestellt. Die Nutzung von verschiedenen staatlichen Hilfsmaßnahmen im Zusammenhang mit der Covid-19 Situation (etwa Kurzarbeit, Erstattung von Sozialversicherungsbeiträgen, Zuschüsse) führte insgesamt zu einem Effekt von 1,6 Mio. €., wovon 1,1 Mio. € als Personalaufwand erfasst wurden. 10. Finanzaufwendungen und Finanzerträge Die im Geschäftsjahr 2020 und im Vorjahr erfassten Finanzaufwendungen und Finanzerträge setzen sich wie folgt zusammen: Zusammensetzung der Finanzaufwendungen und Finanzerträge (in T€)
Die Zinsaufwendungen und Zinserträge entfallen ausschließlich auf zu fortgeführten Anschaffungskosten bewerteten finanziellen Verbindlichkeiten bzw. finanziellen Vermögenswerten. Erläuterungen zur Konzernbilanz 11. Immaterielle Vermögenswerte Im Posten immaterielle Vermögenswerte werden im Wesentlichen die im Konzern erworbene Software und im Rahmen von Akquisitionen angesetzte immaterielle Vermögenswerte (unter anderem Technologie, Kundenstamm, Markenrecht) sowie der Geschäfts- oder Firmenwert ausgewiesen. Die Entwicklung der immateriellen Vermögenswerte in den Jahren 2020 und 2019 wird nachfolgend dargestellt. Entwicklung der immateriellen Vermögenswerte 2020 (in T€)
Entwicklung der immateriellen Vermögenswerte 2019 (in T€)
Für die im Rahmen von Unternehmensakquisitionen erworbenen Geschäfts- oder Firmenwerte und Markenrechte mit unbestimmter Nutzungsdauer wurde zur Überprüfung der Werthaltigkeit zum 31. Dezember 2020 ein Impairment-Test durchgeführt. Die Bestimmung der für den Impairment-Test zugrunde zu legenden zahlungsmittelgenerierenden Einheiten erfolgt dabei nach Maßgabe der Segmentabgrenzung nach IFRS 8 und ist daher gesellschaftsbezogen. Die erzielbaren Beträge (Nutzungswerte) wurden jeweils zum 31. Dezember 2020 für die zahlungsmittelgenerierenden Einheiten ermittelt, denen ein Geschäfts- oder Firmenwert zugeordnet wurde. Basis für die Nutzungswertermittlung waren jeweils Cash-Flow-Prognosen für die Jahre 2021 bis 2023. Diese ergeben sich aus differenzierten und vom Management freigegebenen Umsatz- und Kostenplanungen für jedes Jahr dieses Detailplanungszeitraums sowie den daraus abgeleiteten operativen Betriebsergebnissen. Dabei werden sowohl die aktuellen diesbezüglichen Ergebnisse als auch die erwarteten Markt-, Wirtschafts- und Wettbewerbsentwicklungen berücksichtigt und mit den Erfahrungen der Vergangenheit verprobt. Darüber hinaus werden für die Cash-Flow-Prognosen Annahmen hinsichtlich der Entwicklung des Working Capitals und der zukünftigen Investitionen getroffen. Die nach dem Detailplanungszeitraum anfallenden Cash-Flows wurden unter Verwendung individueller Wachstumsraten extrapoliert. Die Diskontierung der Cash-Flows erfolgt mit den gewichteten durchschnittlichen Kapitalkosten (Weighted Average Cost of Capital, WACC) unter Berücksichtigung der landesspezifischen Risiken. Bei der Ableitung der Umsatz- und Kostenplanungen wurden die Auswirkungen der Corona-Pandemie berücksichtigt, was grundsätzlich zu einer zeitlichen Verschiebung der Planungen um etwa 1 Jahr führte. Für die im Rahmen von verschiedenen Akquisitionen insgesamt angesetzten Geschäfts- oder Firmenwerte (72,2 Mio. €; Vorjahr: 81,4 Mio. €) wurde der erzielbare Betrag (Nutzungswert) zum 31. Dezember 2020 auf der Grundlage von zahlungsmittelgenerierenden Einheiten ermittelt. Die Verteilung dieser Geschäfts- oder Firmenwerte auf die zahlungsmittelgenerierenden Einheiten und die wesentlichen Annahmen, die der Ermittlung des erzielbaren Betrags zugrunde gelegen haben, ergeben sich aus der nachfolgenden Tabelle. Allokation des Geschäfts- oder Firmenwerts und wesentliche Bewertungsparameter
Aus der Wertermittlung für die zuvor genannten Geschäfts- oder Firmenwerte ergab sich zum 31. Dezember 2020 ein Wertminderungsbetrag in Höhe von insgesamt 6.193 T€, der auf die Zahlungsmittelgenierenden Einheiten in China (3.953 T€) und Italien (2.240 T€) entfällt. Mit 400 T€ wurde ein Teil der auf Italien entfallenden Wertberichtigung bereits unterjährig im ersten Quartal 2020 erfasst; zum 31. Dezember 2020 wurde diese Einschätzung bestätigt. Ursächlich für die Abwertungen waren niedrigere Nutzungswerte als Folge einer zukünftig niedrigeren Profitabilität als Folge sinkender lokaler Margen, sodass der Buchwert vor Abwertung den Nutzungswert überstieg. Der Nutzungswert der Einheiten in China und Italien beträgt 14,3 Mio. € beziehungsweise 4,8 Mio. € und entspricht jeweils dem Buchwert. Bei diesen Einheiten verbleibt nach der Abwertung kein residualer Geschäfts- oder Firmenwert. Wesentliche Annahmen bei der Bewertung der Einheit in China, die innerhalb der Pfeiffer Vacuum Gruppe alle lokalen Vertriebs- und Serviceaufgaben übernimmt, waren der Abzinsungssatz (12,1 %), die nachhaltige EBIT-Marge (4,0 %), das nachhaltige Umsatzwachstum (1,5 %) und ein nachhaltiger Free Cash-Flow (1,3 Mio. €). Wesentliche Annahmen für die Einheit in Italien, die ebenfalls alle lokalen Vertriebs- und Serviceaufgaben übernimmt, sind der Abzinsungssatz (11,4 %), die nachhaltige EBIT-Marge (5,0 %), das nachhaltige Umsatzwachstum (1,5 %) und ein nachhaltiger Free Cash-Flow (0,5 Mio. €). Die Wertminderungen für die Einheiten in Italien und China sind in den Segmenten „Übriges Europa“ und „Übriges Asien“ enthalten (siehe Anmerkung 32). Für ein im Rahmen einer Akquisition angesetztes Markenrecht (ursprünglicher Buchwert 3,2 Mio. €; Vorjahr: 3,3 Mio. €) wurde im Berichtsjahr als Folge einer geänderten erwarteten Nutzung eine Restnutzungsdauer von 3 Jahren angesetzt (Vorjahr: unbestimmte Nutzungsdauer). Daraus ergab sich ein Wertminderungsaufwand von 2,6 Mio. €. Der Restbuchwert belief sich zum 31. Dezember 2020 auf 0,6 Mio. € und entsprach damit dem Nutzungswert. Der Nutzungswert wurde auf Basis eigener Berechnungen unter Verwendung der erwarteten abgezinsten Nettolizenzzahlungen während der geschätzten Restnutzungsdauer von drei Jahren und eines Zinssatzes von 14,9 % ermittelt (Stufe 3 der Hierarchieebenen gemäß IFRS 13). Die Wertminderung ist in den Segmenten Südkorea (1,0 Mio. €), Frankreich (0,8 Mio. €), Übriges Asien (0,5 Mio. €), Deutschland (0,2 Mio. €) und übriges Europa (0,1 Mio. €) enthalten (siehe Anmerkung 32). Grundsätzlich führt keine für möglich gehaltene Änderung einer wesentlichen bei der Bewertung zu Grunde gelegten Annahme dazu, dass der Buchwert dieser Einheit deren erzielbaren Betrag übersteigt. Davon abweichend würde bei einer Erhöhung des Abzinsungssatzes um 1,1 %-Punkte auf 12,1 % für den auf die Nor-Cal Products Inc. allokierten Geschäfts- oder Firmenwert bei sonst konstanten Prämissen der erzielbare Betrag (Nutzungswert) dem Buchwert entsprochen. Das gleiche Ergebnis hätte sich bei einer Reduzierung der im Rahmen der Cash-Flow-Prognose verwendeten nachhaltigen EBIT-Marge um 1,1 %-Punkte auf 7,9 % oder des nachhaltigen Umsatzwachstums um 0,9 %-Punkte oder des nachhaltigen Free Cash-Flow um 540 T€ auf 3.755 T€ ergeben. Zum 31. Dezember 2019 hätte davon abweichend bei einer Erhöhung des Abzinsungssatzes um 0,1 %-Punkte auf 15,4 % für den auf die Region Italien allokierten Geschäfts- oder Firmenwert bei sonst konstanten Prämissen der erzielbare Betrag (Nutzungswert) dem Buchwert entsprochen. Das gleiche Ergebnis hätte sich bei einer Reduzierung der im Rahmen der Cash-Flow-Prognose verwendeten nachhaltigen EBIT-Marge um 0,1 %-Punkte auf 5,4 % oder des nachhaltigen Umsatzwachstums um 0,2 %-Punkte oder des nachhaltigen Free Cash-Flow um 10 T€ auf 729 T€ ergeben. Im Jahr 2019 hätte bei einer Erhöhung des Abzinsungssatzes um 1,2 %-Punkte auf 14,4 % für den auf die Region Frankreich allokierten Geschäfts- oder Firmenwert bei sonst konstanten Prämissen der erzielbare Betrag (Nutzungswert) dem Buchwert entsprochen. Das gleiche Ergebnis hätte sich bei einer Reduzierung der im Rahmen der Cash-Flow-Prognose verwendeten nachhaltigen EBIT-Marge um 1,0 %-Punkte auf 7,0 % oder des nachhaltigen Umsatzwachstums um 1,0 %-Punkte oder des nachhaltigen Free Cash-Flow um 1,8 Mio. € auf 13,6 Mio. € ergeben. 12. Sachanlagen Entwicklung des Sachanlagevermögens 2020 (in T€)
Entwicklung des Sachanlagevermögens 2019 (in T€)
Im Berichtsjahr und im Vorjahr dienten keine Gebäude und Maschinen als Sicherheit für finanzielle Verbindlichkeiten des Konzerns. Im Berichtsjahr und im Vorjahr ergaben sich für das Sachanlagevermögen keine Wertminderungsbeträge oder Wertaufholungen. Im Nachfolgenden wird die Entwicklung der Nutzungsrechte dargestellt. Die Nutzungsrechte sind Teil des Sachanlagevermögens. Entwicklung der Nutzungsrechte 2020 (in T€)
Entwicklung der Nutzungsrechte 2019 (in T€)
Der Konzern mietet verschiedene Grundstücke und Gebäude, Fahrzeuge (Anlagenklasse „Andere Anlagen, Betriebs- und Geschäftsausstattung“) und sonstige Vermögenswerte (Kopierer, Drucker, Kaffeeautomaten, Wasserspender und Maschinen). Mietverträge werden in der Regel für feste Zeiträume von 1 bis 4 Jahren abgeschlossen, können jedoch Verlängerungsoptionen haben. Die Mietkonditionen werden individuell ausgehandelt und beinhalten eine Vielzahl von unterschiedlichen Konditionen. Die Leasingverträge erhalten keine Kreditbedingungen, jedoch dürfen geleaste Vermögenswerte nicht als Sicherheit für Kreditaufnahmen verwendet werden. Ein Reihe von Leasingverträgen der Kategorien Gebäude, Fahrzeuge und sonstige Vermögenswerte enthalten Verlängerungs- und Kündigungsoptionen. Derartige Vertragskonditionen werden dazu verwendet, um dem Pfeiffer Vacuum-Konzern die maximale betriebliche Flexibilität in Bezug auf den Vertragsbestand zu erhalten. Die bestehenden Verlängerungs- und Kündigungsoptionen können - bis auf wenige Ausnahmen - nur durch den Konzern und nicht durch den Leasinggeber ausgeübt werden. Bei der Bestimmung der Laufzeit von Leasingverhältnissen berücksichtigt die Geschäftsführung sämtliche Tatsachen und Umstände, die einen wirtschaftlichen Anreiz zur Ausübung von Verlängerungsoptionen oder Nicht-Ausübung von Kündigungsoptionen bieten. Sich aus der Ausübung von Verlängerungs- und Kündigungsoptionen ergebende Laufzeitänderungen werden nur dann in die Vertragslaufzeit einbezogen, wenn eine Verlängerung oder Nichtausübung einer Kündigungsoption hinreichend sicher ist. Die weiteren Angaben zu Leasingverhältnissen befinden sich in den Anmerkungen 23, 31 und 33. 13. Als Finanzinvestitionen gehaltene Immobilien Entwicklung der als Finanzinvestitionen gehaltenen Immobilien (in T€)
Die in diesem Posten ausgewiesenen Immobilien waren in den Jahren 2020 und 2019 vermietet. Die erzielten Mieterträge und die direkten operativen Aufwendungen belaufen sich auf 56 T€ (Vorjahr: 56 T€) beziehungsweise 28 T€ (Vorjahr: 28 T€). Wertminderungsaufwendungen oder Wertaufholungen waren im Berichtsjahr und im Vorjahr nicht zu erfassen. Der Marktwert der als Finanzinvestitionen gehaltenen Immobilien zum 31. Dezember 2020 beläuft sich unverändert auf 0,4 Mio. €. Er wurde auf Basis eigener Berechnungen unter Verwendung der erwarteten abgezinsten Einnahmeüberschüsse während der geschätzten Restnutzungsdauer und eines angemessenen Zinssatzes ermittelt (Stufe 3 der Hierarchieebenen gemäß IFRS 13). 14. Sonstige finanzielle Vermögenswerte und sonstige Vermögenswerte In den sonstigen finanziellen Vermögenswerten werden im Wesentlichen langfristige Geldanlagen 1.421 T€ (Vorjahr: 3.745 T€) und hinterlegte Kautionen 675 T€ (Vorjahr: 247 T€) ausgewiesen. Die kurzfristigen Geldanlagen und Kautionen werden unter den kurzfristigen finanziellen Vermögenswerten erfasst. Der Betrag der sonstigen Vermögenswerte zum 31. Dezember 2020 beinhaltet insbesondere Kostenvorauszahlungen im Zusammenhang mit der langfristigen Nutzung von Betriebs- und Geschäftsflächen. 15. Vorräte Zusammensetzung der Vorräte (in T€)
Stand: 31.12. Der Materialaufwand des Jahres 2020 beläuft sich auf 242,6 Mio. € (Vorjahr 256,6 Mio. €) und ist in den Umsatzkosten ausgewiesen. Im Jahr 2020 wurde ein Betrag von 4.584 T€ (Vorjahr: 4.441 T€) aus zum Nettoveräußerungswert angesetzten Vorräten als Aufwand erfasst. Dieser Aufwand ist Bestandteil der Umsatzkosten. 16. Forderungen aus Lieferungen und Leistungen und Vertragsvermögenswerte Die Gesellschaft vergibt im Rahmen ihres normalen Geschäfts Lieferkredite an ein breites Spektrum von Geschäftskunden, deren Kreditwürdigkeit regelmäßig geprüft wird. Die Forderungen aus Lieferungen und Leistungen und Vertragsvermögenswerte sind unverzinslich und haben eine Restlaufzeit von unter einem Jahr. Zusammensetzung der Forderungen aus Lieferungen und Leistungen und der Vertragsvermögenswerte (in T€)
Stand: 31.12. In der nachfolgenden Tabelle wird eine Überleitung der Wertberichtigungen zum 1. Januar 2020 sowie deren Fortentwicklung zum 31. Dezember 2020 dargestellt: Entwicklung der Wertberichtigungen (in T€)
Die Vertragsvermögenswerte in Höhe von 1.501 T€ stellen vertragliche Ansprüche auf den Erhalt von Zahlungen der Kunden dar, bei denen die vertraglichen Leistungsverpflichtungen seitens Pfeiffer Vacuum im Sinne des IFRS 15 erfüllt wurden, aber noch kein unbedingter Zahlungsanspruch entstanden ist. Hierbei wurde die Methode der Gewinnrealisierung nach dem Leistungsfortschritt verwendet. Der Betrag der Vertragsvermögenswerte wurde um die bereits geleisteten Zahlungen der Kunden in Höhe von 1.665 T€ gemindert. Der Konzern wendet den vereinfachten Ansatz nach IFRS 9 an, um die erwarteten Kreditverluste zu bemessen; demzufolge werden für alle Forderungen aus Lieferungen und Leistungen sowie Vertragsvermögenswerte die über die Laufzeit erwarteten Kreditverluste herangezogen. Zur Bemessung der erwarteten Kreditverluste wurden Forderungen aus Lieferungen und Leistungen sowie Vertragsvermögenswerte auf Basis gemeinsamer Kreditrisikomerkmale und Überfälligkeitstage zusammengefasst. Die Vertragsvermögenswerte betreffen noch nicht fakturierte laufende Arbeiten und weisen im Wesentlichen die gleichen Risikomerkmale wie die Forderungen aus Lieferungen und Leistungen für die gleichen Vertragsdaten auf. Der Konzern hat daher die Schlussfolgerung gezogen, dass die erwarteten Verlustquoten für Forderungen aus Lieferungen und Leistungen einen angemessen Näherungswert der Verlustquoten für Vertragsvermögenswerte darstellen. Die erwarteten Verlustquoten beruhen auf den Zahlungsprofilen der Umsätze über eine Periode von 60 Monaten vor dem 31. Dezember 2020 bzw. dem 1. Januar 2020 und den entsprechenden historischen Ausfällen in dieser Periode. Die historischen Verlustquoten werden angepasst, um aktuelle und zukunftsorientierte Informationen zu makroökonomischen Faktoren abzubilden, die sich auf die Fähigkeit der Kunden, die Forderung zu begleichen, auswirken. Der Konzern hat das Bruttoinlandsprodukt der Länder, in denen er Produkte verkauft, als relevantesten Faktor identifiziert und passt die historischen Verlustquoten aufgrund der erwarteten Veränderungen bei diesem Faktor an. Auf dieser Grundlage wurde die Wertberichtigung im Hinblick auf Forderungen aus Lieferungen und Leistungen sowie Vertragsvermögenswerte wie folgt ermittelt: Zusammensetzung der Wertberichtigungen (in T€)
Weitere Wertberichtigungen auf finanzielle Vermögenswerte waren im Berichtsjahr und auch im Vorjahr nicht zu erfassen. 17. Sonstige Forderungen Zum 31. Dezember 2020 wurden hier 10.265 T€ (31. Dezember 2019: 10.166 T€) ausgewiesen. Wie im Vorjahr ist dieser Posten im Wesentlichen bedingt durch Aufwandszuschüsse in Höhe von 4.183 T€ (31. Dezember 2019: 2.774 T€) und aktivierte Umsatzsteuererstattungsansprüche in Höhe von 2.934 T€ (31. Dezember 2019: 5.137 T€). 18. Zahlungsmittel und Zahlungsmitteläquivalente Der Posten Zahlungsmittel und Zahlungsmitteläquivalente enthält die Guthaben bei Kreditinstituten und den Kassenbestand. Daneben erfasst die Gesellschaft Festgeldguthaben mit einer Ursprungslaufzeit von bis zu drei Monaten in diesem Posten. Der beizulegende Zeitwert der Zahlungsmittel und Zahlungsmitteläquivalente entspricht dem Buchwert. 19. Gezeichnetes Kapital und Kapitalrücklage Das gezeichnete Kapital der Pfeiffer Vacuum Technology AG (Konzernmuttergesellschaft) zum 31. Dezember 2020 besteht im Vergleich zum Vorjahr unverändert aus 9.867.659 ausgegebenen und im Umlauf befindlichen nennwertlosen Stückaktien. Gemäß Beschluss der Hauptversammlung vom 23. Mai 2018 ist der Vorstand ermächtigt, das gezeichnete Kapital um 12.631 T€ oder 4.933.829 Aktien gegen Bar- und/oder Sacheinlage einmal oder mehrmals zu erhöhen (genehmigtes Kapital). Diese Ermächtigung gilt bis zum 23. Mai 2023 und bedarf der Zustimmung des Aufsichtsrats. Gemäß Beschluss der Hauptversammlung vom 23. Mai 2019 ist der Vorstand ermächtigt, Teilschuldverschreibungen mit Options- oder Wandlungsrechten bzw. Options- oder Wandlungspflichten, Genussrechten und Gewinnschuldverschreibungen (bzw. Kombinationen dieser Instrumente) im Gesamtnennbetrag von bis zu 200.000.000,00 € zu begeben und den Inhabern Wandlungsrechte auf bis zu 2.466.914 Aktien mit einem anteiligen Betrag des Grundkapitals von insgesamt bis zu 6.315.299,84 € zu gewähren. Diese Ermächtigung gilt bis zum 22. Mai 2024 und bedarf der Zustimmung des Aufsichtsrats. In den Jahren 2020 und 2019 haben sich keine Veränderungen der Kapitalrücklage ergeben. 20. Gezahlte und vorgeschlagene Dividenden Auf der Hauptversammlung am 20. Mai 2020 wurde eine Dividende von 1,25 € je Aktie beschlossen (Hauptversammlung am 23. Mai 2019: 2,30 € je Aktie). Die daraufhin erfolgte Ausschüttung im Jahr 2020 belief sich auf insgesamt 12.335 T€ (Vorjahr: 22.696 T€). Der Vorstand der Gesellschaft schlägt vor, die Aktionäre am Erfolg des Unternehmens in Form einer Dividende von 1,60 € je Aktie zu beteiligen. Dieser Vorschlag steht unter dem Vorbehalt der Zustimmung durch den Aufsichtsrat und die Hauptversammlung. Die sich danach ergebende Auszahlung in Höhe von 15.788 T€ ist zum 31. Dezember 2020 aufgrund der Zustimmungserfordernis durch die Hauptversammlung nicht als Verbindlichkeit erfasst. 21. Sonstige Eigenkapitalbestandteile Die sonstigen Eigenkapitalbestandteile setzen sich grundsätzlich aus den unrealisierten Gewinnen/Verlusten aus Kurssicherungsgeschäften, den ergebnisneutral erfassten versicherungsmathematischen Gewinnen und Verlusten aus der Bewertung der Pensionsverpflichtungen und des Planvermögens mit dem Zeitwert sowie den Währungsumrechnungsdifferenzen zusammen. Entwicklung der sonstigen Eigenkapitalbestandteile (in T€)
Auf Grund der Laufzeit aller Cash-Flow-Hedges von unter einem Jahr werden die ausgewiesenen Jahresendbestände jeweils im Folgejahr erfolgswirksam. Die neuen Jahresendbestände resultieren aus Veränderungen des jeweiligen Jahres und somit nicht aus Vorjahren. Steuereffekte auf das direkt im Eigenkapital erfasste Ergebnis (in T€)
Stand: 31.12. 22. Eigene Aktien Auf der Hauptversammlung am 20. Mai 2020 haben die Aktionäre den Vorstand zum Rückkauf eigener Aktien entsprechend § 71 Abs. 1 Nr. 8 AktG ermächtigt. Diese Ermächtigung erstreckt sich auf einen Rückkauf eines anteiligen Betrags vom Grundkapital von bis zu 2.526.120,70 € (986.766 Aktien entsprechend 10 % des Grundkapitals zum Zeitpunkt der Beschlussfassung), bedarf zur Ausübung der Zustimmung des Aufsichtsrats und ist gültig bis zum 19. Mai 2025. 23. Langfristige finanzielle Verbindlichkeiten Die langfristigen finanziellen Verbindlichkeiten setzen sich wie folgt zusammen: Langfristige finanzielle Verbindlichkeiten (in T€) 2020 2019
Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten Im Zusammenhang mit dem Erwerb der Nor-Cal Products Holdings, Inc. und deren Tochtergesellschaften wurde im Jahr 2017 ein langfristiges Bankdarlehen mit einem Nettomittelzufluss von 70,0 Mio. € aufgenommen. Dazu wurde ein bestehender Kreditrahmen erweitert. Das Darlehen ist variabel verzinslich auf Basis des Euribor zuzüglich einer marktkonformen Marge. Die Zinsabrechnung erfolgt quartalsweise. Veränderungen bei der Darlehensinanspruchnahme haben sich im Jahr 2020 nicht ergeben, die Valuta zum 31. Dezember 2020 beträgt daher unverändert 60,0 Mio. €. Im Geschäftsjahr 2020 wurden Zinsaufwendungen von unverändert 0,5 Mio. € erfasst. Im Kreditvertrag hatte sich der Konzern zur Einhaltung einer festgelegten Finanzkennzahl verpflichtet. Diese Kennzahl wurde in den Jahren 2020 und 2019 klar eingehalten. Dem Pfeiffer Vacuum Konzern stehen Kreditlinien in Höhe von 16,2 Mio. € (31. Dezember 2019: 13,7 Mio. €) für operative Zwecke zur Verfügung. Die unter den kurz- und langfristigen Schulden ausgewiesenen finanziellen Verbindlichkeiten können in künftigen Berichtsperioden zu Cashflows aus der Finanzierungstätigkeit führen. Die gesamten Leasingverbindlichkeiten setzen sich wie folgt zusammen: Leasingverbindlichkeiten (in T€)
Im Geschäftsjahr 2020 wurden Zinsaufwendungen für Leasingverbindlichkeiten in Höhe von 0,2 Mio. € erfasst. Daneben wurden Rückstellungen (siehe Anmerkung 29) aus Rückbauverpflichtungen aus Leasingnehmerverträgen in Höhe von 0,5 Mio. € (2019: 0,1 Mio. €) erfasst. Mögliche zukünftige Mittelabflüsse in Höhe von 528 T€ (2019: 1.191 T€) wurden nicht in die Leasingverbindlichkeit einbezogen, da es nicht hinreichend sicher ist, dass die Leasingverträge verlängert (oder nicht gekündigt) werden. Die Beurteilung wird überprüft, wenn ein wesentliches Ereignis oder eine wesentliche Änderung der Umstände eintritt, die diese Beurteilung beeinflussen kann, sofern dies in der Kontrolle von Pfeiffer Vacuum liegt. Im laufenden Geschäftsjahr ergab sich aus diesbezüglich Anpassungen der Vertragslaufzeiten ein Anstieg der bilanzierten Leasingverbindlichkeiten und Nutzungsrechte in Höhe von 865 T€ (2019: 856 T€). Der in der Konzern-Cash-Flow-Rechnung unter „Rückzahlung von Leasingverbindlichkeiten" ausgewiesene Betrag in Höhe von 4.930 T€ (2019: 5.257 T€) entspricht dem Gesamtzahlungsmittelabfluss aus Leasingverhältnissen im Geschäftsjahr. 24. Ertragsteuern Den deutschen Steuergesetzen entsprechend setzen sich die Ertragsteuern für die deutschen Gesellschaften aus Körperschaftsteuer, Gewerbesteuer und Solidaritätszuschlag zusammen. Die Ermittlung des Steueraufwandes basiert auf folgenden Gewinnen vor Steuern (in T€)
Zusammensetzung des Steueraufwands (in T€)
Der laufende Steueraufwand des Jahres 2020 entfällt mit 14.770 T€ auf das im Jahr 2020 erwirtschaftete Ergebnis (Vorjahr: 16.158 T€). Darüber hinaus sind in diesem Posten Steuererträge für Vorjahre in Höhe von 68 T€ enthalten (Vorjahr: 127 T€). Überleitungsrechnung vom erwarteten zum tatsächlichen Steueraufwand (in T€)
Nach 25,0 % im Vorjahr beläuft sich die Steuerquote des Konzerns im Jahr 2020 auf 29,1 %. Die latenten Steuern entfallen auf folgende Bilanzposten (in T€)
Stand: 31.12. Ausgewiesene Beträge in der Bilanz (in T€)
Stand: 31.12. Ausgewiesene latente Steuern in der Gewinn- und Verlustrechnung (in T€)
Zum 31. Dezember 2020 enthält der von der Gesellschaft ausgewiesene Bestand an latenten Steueransprüchen ergebnisneutral gebildete latente Steuern von 17.915 T€ (31. Dezember 2019: 15.559 T€). Der ausgewiesene Bestand an passiven latenten Steuern enthält keine ergebnisneutral gebildeten latenten Steuern. Der Betrag in 2020 entfällt wie im Vorjahr auf direkt im Eigenkapital erfasste versicherungsmathematische Gewinne/Verluste und Kurssicherungsgeschäfte. Für steuerliche Verluste in Höhe von 1.470 T€ (davon 311 T€ verrechenbar bis 2021, 214 T€ verrechenbar bis 2022) wurden keine latenten Steueransprüche angesetzt, da diese Verluste bis zum Verfall voraussichtlich nicht mit steuerlichen Gewinnen verrechnet werden können. Es wurden keine Steuerrückstellungen für eine eventuell anfallende Quellensteuer auf zukünftige Ausschüttungen der ausländischen Tochtergesellschaften gebildet. Der Bilanzgewinn dieser Gesellschaften steht für das operative Geschäft zur Verfügung und wird erst steuerbar, wenn er in Form einer Dividende ausgezahlt wird. Dem derzeitigen deutschen Recht entsprechend sind Dividendenausschüttungen von in- und ausländischen Kapitalgesellschaften zu 95 % steuerfrei. Lediglich 5 % der Dividende sind als nicht abzugsfähige Aufwendungen bei der Steuerrechnung zu berücksichtigen. Die Geschäftsleitung erwartet hieraus in Deutschland keine wesentlichen zusätzlichen Steuerbelastungen. Auf temporäre Unterschiede im Zusammenhang mit Anteilen an Tochtergesellschaften wurden zum 31. Dezember 2020 in Höhe von 5,8 Mio. € (31. Dezember 2019: 6,2 Mio. €) keine latenten Steuerschulden angesetzt, da die Gesellschaft den Zeitpunkt der Auflösung der temporären Differenzen kontrollieren kann und es wahrscheinlich ist, dass sich diese temporären Differenzen in absehbarer Zeit nicht umkehren werden. 25. Pensionen und ähnliche Verpflichtungen Leistungsorientierte Pensionspläne Zusammensetzung der in der Bilanz ausgewiesenen Nettoverpflichtung (in T€)
Stand: 31.12. Regionale Verteilung der in der Bilanz ausgewiesenen Nettoverpflichtung (in T€)
Stand: 31.12. Bei der Pfeiffer Vacuum GmbH bestehen Versorgungsregelungen in Form von zugesagten Alters-, Invaliditäts- und Hinterbliebenenleistungen. Diese Verpflichtungen basieren einerseits auf Versorgungsregelungen mit dienstzeitabhängigen, endgehaltbezogenen Leistungszusagen, die für Neueintritte aber bereits seit langem ausgeschlossen sind. Seit dem 31. Dezember 2007 besteht für neue Eintritte eine Versorgungsregelung als Direktzusage, die als leistungsorientierte Zusage in Form einer kapitalbasierten Versorgung ausgestaltet wurde. Damit besteht für grundsätzlich alle Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter dieser Gesellschaft eine arbeitgeberfinanzierte Versorgungszusage, die über den Pfeiffer Vacuum Trust e.V. teilweise ausfinanziert ist. Gesetzliche Mindestfinanzierungsverpflichtungen bestehen in beiden Plänen nicht. Für ehemalige Mitglieder des Vorstands der Pfeiffer Vacuum Technology AG bestehen einzelvertragliche Zusagen in Form von Alters-, Invaliditäts- und Hinterbliebenenleistungen. Diese Verpflichtungen basieren auf dienstzeitabhängigen, endgehaltbezogenen Leistungszusagen und sind ebenfalls über den Pfeiffer Vacuum Trust e.V. weitgehend ausfinanziert. Gesetzliche Mindestfinanzierungsverpflichtungen bestehen auch hier nicht. Weitere Details zu diesen Versorgungszusagen sind im Vergütungsbericht als Bestandteil des Konzernlageberichts ausgeführt. Bei der Pfeiffer Vacuum Inc., USA, besteht eine Versorgungsregelung in Form von zugesagten Alters-, Invaliditäts- und Hinterbliebenenleistungen auf Basis von dienstzeitabhängigen, endgehaltbezogenen Leistungszusagen. Diese Zusagen sind über ein Treuhandmodell teilweise ausfinanziert. Mindestfinanzierungsverpflichtungen bestehen hier nicht. Bei der Pfeiffer Vacuum SAS, Frankreich, und der Pfeiffer Vacuum Semi Korea, Ltd., Südkorea, bestehen Zusagen im Hinblick auf eine dienstzeitabhängige, gehaltbezogene Einmalleistung, die bei Erreichen des Renteneintrittsalters fällig wird. Die Zusagen der Pfeiffer Vacuum Semi Korea, Ltd. sind teilweise ausfinanziert. In Frankreich und Südkorea bestehen ebenfalls keine gesetzlichen Mindestfinanzierungsverpflichtungen. Zusammensetzung des Nettopensionsaufwands (in T€)
Der Nettopensionsaufwand wurde verursachungsgerecht den Funktionsbereichen zugeordnet. Entwicklung der Pensionsanwartschaften (in T€)
Entwicklung des Planvermögens (in T€)
Versicherungsmathematische Ansätze (in %)
Stand 31.12. Die versicherungsmathematischen Annahmen zu den Zinssätzen in Deutschland haben sich insofern geändert, als dass mit Blick auf die Datenquelle ein Portfolio-Wechsel von BICS (Bloomberg Industry Classification Standard) auf BCLASS (Bloomberg Barclays Classification System) erfolgte. Dadurch ist es möglich, die Bondauswahl genauer vorzunehmen. Unter Anwendung der bisherigen Methode zur Festlegung der Zinssätze wäre der Barwert der Pensionsanwartschaften zum 31. Dezember 2020 um rund 5,0 Mio. EUR höher gewesen. Für das Jahr 2021 ergäbe sich daraus ein um etwa 60-70 T€ höherer Dienstzeitaufwand, der Zinsaufwand würde dagegen um etwa 140-150 T€ sinken. Zusammensetzung des Planvermögens
Stand 31.12 Mit Ausnahme von Vermögenswerten in Höhe von 5.519 T€ (31. Dezember 2019: 1.946 T€) in der Kategorie „Sonstiges“ werden alle übrigen Vermögenswerte auf einem aktiven Markt gehandelt. Im Fondsvermögen befinden sich keine eigenen Finanzinstrumente oder sonstigen Vermögenswerte des Unternehmens. Mit 78 % entfällt der weitaus größte Teil des Planvermögens auf die Ausfinanzierung der in Deutschland bestehenden Versorgungsregelungen. Mit dem Ziel, das ausfinanzierte Vermögen treuhänderisch und insolvenzsicher zu verwalten wurde der Pfeiffer Vacuum Trust e. V. als unabhängige Institution gegründet. Für den Pfeiffer Vacuum Trust e. V. wurde ein Spezialfonds aufgelegt, der bis zu 30 % seines Vermögens in Aktien anlegen kann. Mindestens 70 % des Fondsvermögens sollen in Anleihen, Geldmarktpapieren oder Liquidität gehalten werden. Der Fonds wird von einer unabhängigen Asset-Management-Gesellschaft verwaltet, wobei die wesentlichen Rahmenbedingungen hinsichtlich der Vermögensallokation vorgegeben und bei Bedarf angepasst werden. Die Anlage erfolgt konservativ und unter Berücksichtigung eines Wertsicherungskonzepts. Die grundsätzlich bestehenden Risiken im Zusammenhang mit dem gebildeten Planvermögen, etwa in Form von Aktienkurs- und Emittentenausfallrisiken, werden damit minimiert. Die mit den leistungsorientierten Verpflichtungen verbundenen Risiken im Pfeiffer Vacuum-Konzern resultieren insbesondere aus den festzulegenden Diskontierungssätzen. Veränderungen dieses Parameters beeinflussen überproportional den zu ermittelnden Barwert, wobei das aktuell relativ niedrige Zinsniveau zu einem vergleichsweise hohen Verpflichtungsumfang führt. Darüber hinaus wird der Verpflichtungsumfang grundsätzlich durch die weiteren versicherungsmathematischen Grundannahmen (etwa hinsichtlich Lebenserwartung, Gehaltstrend, Rententrend) beeinflusst. Je nach Ausgestaltung des Plans sind Lebenserwartung oder Rententrend jedoch von untergeordneter Bedeutung. Die nachfolgende Tabelle zeigt die Auswirkungen einer isolierten Veränderung einzelner Parameter, wobei die übrigen Annahmen einschließlich der grundsätzlichen Methodik gegenüber der ursprünglichen Berechnung unverändert bleiben. Sensitivitätsanalyse 2020
Stand: 31.12. Sensitivitätsanalyse 2019
Stand: 31.12. Erwartete Fälligkeiten der undiskontierten Pensionszahlungen (in T€)
Stand 31.12. Die durchschnittliche gewichtete Duration der Pensionspläne betrug 16,7 Jahre zum 31. Dezember 2020 (31. Dezember 2019: 16,2 Jahre). Die voraussichtlichen Beiträge für leistungsorientierte Pläne im Geschäftsjahr 2021 betragen 2,9 Mio. €. Beitragsorientierte Pensionspläne Mitarbeiter der Gesellschaft in einigen Ländern erhalten Zuschüsse zu Beiträgen an Altersversorgungseinrichtungen. Allgemein basieren die Zuschüsse der Gesellschaft auf einem Prozentsatz des Lohns/Gehalts. Die Kosten für diese Zuschüsse betrugen 14.057 T€ für 2020 und 13.648 T€ für 2019. 26. Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen Die Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen sind unverzinslich und haben wie im Vorjahr eine Restlaufzeit von unter einem Jahr. 27. Vertragsverbindlichkeiten Die Vertragsverbindlichkeiten zum 31. Dezember 2020 beinhalten Verpflichtungen, Vakuumprodukte oder Serviceleistungen auf die Kunden von Pfeiffer Vacuum zu übertragen, für die es von diesen Zahlungen erhalten hat. Von den Vertragsverbindlichkeiten werden voraussichtlich 804 T€ nach mehr als zwölf Monaten realisiert beziehungsweise erfüllt. Die zum 31. Dezember 2019 unter kurzfristigen Schulden ausgewiesenen Vertragsverbindlichkeiten wurden in 2020 überwiegend als Umsatzerlöse realisiert. 28. Sonstige Verbindlichkeiten Die sonstigen Verbindlichkeiten (21.478 T€ zum 31. Dezember 2020, 23.406 T€ zum 31. Dezember 2019) bestehen im Wesentlichen aus Lohn- und Umsatzsteuerverbindlichkeiten sowie Verbindlichkeiten aus Sozialabgaben und gesetzlich vorgegebenen Gewinnbeteiligungsprogrammen, sind unverzinslich und wie im Vorjahr grundsätzlich innerhalb eines Jahres fällig. 29. Rückstellungen Zusammensetzung der Rückstellungen (in T€)
Stand: 31.12. Die Rückstellungen für Personalaufwendungen enthalten im Wesentlichen Rückstellungen für Verpflichtungen aus Gewinnbeteiligungen und Tantiemen. Die Gewährleistungsrückstellungen enthalten die erwarteten Beträge für Inanspruchnahmen aus Produktgewährleistungen. Sie werden zum Bilanzstichtag für realisierte Umsätze gebildet und basieren auf den Einschätzungen und Erfahrungswerten der Unternehmensleitung. Von den sonstigen Rückstellungen entfallen 0,5 Mio. € auf Rückstellungen aus Rückbauverpflichtungen aus Leasingnehmerverträgen. Entwicklung der Rückstellungen (in T€)
30. Kurzfristige finanzielle Verbindlichkeiten Die kurzfristigen finanziellen Verbindlichkeiten enthalten kurzfristige Leasingverbindlichkeiten in Höhe von 3.437 T€. (2019: 3.766 T€) sowie innerhalb eines Jahres fällige Bankverbindlichkeiten in Höhe von 64 T€ (2019: 122 T€). 31. Haftungsverhältnisse und sonstige finanzielle Verpflichtungen Von der Gesellschaft wurden Miet-/Leasingverträge und Wartungsverträge abgeschlossen, die zu unterschiedlichen Terminen enden und teilweise verlängerbar sind. Die nachfolgenden Tabellen zeigen den nach Laufzeit gegliederten maximalen Wert der vertraglichen Verpflichtungen jeweils zum Jahresende. Vertragliche Verpflichtungen per 31. Dezember 2020 (in T€)
Vertragliche Verpflichtungen per 31. Dezember 2019 (in T€)
Die verbindlichen Abnahmeverpflichtungen enthalten langfristige Vereinbarungen über zukünftige Materiallieferungen. Die Miet- und Leasingaufwendungen betrugen 0,1 Mio. € (Vorjahr: 0,1 Mio. €). Lediglich jene Leasingverhältnisse, die die Kriterien des IFRS 16 nicht erfüllen, wurden in der obigen Tabelle unter „Mieten und Leasing“ dargestellt. 32. Segmentberichterstattung Das Geschäftsfeld der Gesellschaft erstreckt sich auf die Entwicklung, die Produktion, den Verkauf und die Wartung von Vakuumpumpen, Vakuummess- und Analysegeräten sowie Vakuumsystemen. Die Tochtergesellschaften in den einzelnen Ländern sind rechtlich selbstständig, haben eigene Geschäftsleitungen und sind für Vertrieb und Service zuständig. Einige Einheiten in der Gruppe erfüllen darüber hinaus Produktionsfunktionen. Das gesamte Produktportfolio wird in allen Vertriebsgesellschaften angeboten. Die Steuerung und die Überwachung der Geschäftsentwicklung durch die Geschäftsleitung im Konzern erfolgen auf Ebene der einzelnen Gesellschaften. Die Segmentberichterstattung ist daher gesellschaftsbezogen. Aufgrund der gleichen wirtschaftlichen Rahmenbedingungen, des gleichen Produktportfolios, gleicher Absatzmärkte, gleicher Kostenstrukturen und gleicher Vertriebswege werden die Vertriebstochtergesellschaften in Europa und Asien grundsätzlich zu jeweils einem Segment „Europa (ohne Deutschland und Frankreich)“ beziehungsweise „Übriges Asien “ zusammengefasst. Davon abweichend werden die produzierenden Einheiten in Deutschland, Frankreich, in den USA und Südkorea als jeweils eigenes Segment dargestellt. Ursächlich hierfür sind die abweichenden Funktionen dieser Einheiten insbesondere resultierend aus der jeweils vorhandenen Produktionsfunktion. Damit sind die Voraussetzungen für eine Zusammenfassung mit weiteren operativen Segmenten nicht gegeben. Die rein vertriebsorientierte Einheit in den USA wird demnach ebenfalls gesondert geführt. Alle operativen Segmente, die einzeln oder insgesamt nicht berichtspflichtig sind und die keinem anderen Segment zugeordnet werden können, sind in der Gruppe „Alle Sonstigen“ zusammengefasst. Somit sind in diesem Segment vorwiegend die im Bereich der Produktion von Instrumenten und Komponenten tätigen Einheiten enthalten. Unverändert werden alle Angaben nach Maßgabe des Sitzlandes der betreffenden Konzerngesellschaften berücksichtigt. Bei Transaktionen zwischen den Segmenten wird der Fremdvergleichsgrundsatz angewendet. Das interne Berichtswesen, das der Darstellung zugrunde liegt, basiert auf den IFRS. Die angegebenen Segmentwerte für die Umsatzerlöse und das Segmentergebnis enthalten zunächst auch die Auswirkungen aus konzerninternen Transaktionen; diese werden im Rahmen der Konsolidierung eliminiert. Segmentberichterstattung zum 31. Dezember 2020 (in T€)
1
langfristige Vermögenswerte ohne Finanzinstrumente, latente Steuern und Vorauszahlungen
für Pensions-Fonds Segmentberichterstattung zum 31. Dezember 2019 (in T€)
1
langfristige Vermögenswerte ohne Finanzinstrumente, latente Steuern und Vorauszahlungen
für Pensions-Fonds 33. Finanzinstrumente Beizulegender Zeitwert Der Buchwert der Finanzinstrumente (zum Beispiel liquide Mittel, Forderungen und Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen, sonstige Forderungen und Verbindlichkeiten) entspricht grundsätzlich deren beizulegenden Zeitwerten („Fair Value“). Zinsänderungsrisiken Der verzinslich angelegte Bestand an liquiden Mitteln zieht Zinsänderungsrisiken nach sich. Alle Anlageformen sind variabel verzinslich und kurzfristig investiert. Über die genannten Anlagen hinausgehende Finanzinstrumente, die einem Zinsänderungsrisiko unterliegen, bestehen im Pfeiffer Vacuum Konzern nicht. Bedingt durch die kurze Anlagedauer bei den Zahlungsmitteln und Zahlungsmitteläquivalenten entspricht der jeweils vereinbarte Guthabenzinssatz dem Marktzins. Selbst bei sehr deutlichen Änderungen des Marktzinssatzes ergeben sich somit keine wesentlichen Auswirkungen auf den beizulegenden Zeitwert dieser Vermögenswerte, da bereits nach kurzer Zeit eine Zinssatzanpassung vorgenommen werden kann. Zum 31. Dezember 2020 bestehen wie im Vorjahr keine weiteren zinsreagiblen Vermögenswerte. Bedingt durch den Bestand an Zahlungsmitteln und Zahlungsmitteläquivalenten zum 31. Dezember 2020 hätte eine hypothetische Erhöhung (Verminderung) des Marktzinsniveaus um 50 Basispunkte eine Erhöhung (Verminderung) des Ergebnisses um 614 T€ zur Folge (31. Dezember 2019: Erhöhung/Verminderung um 560 T€). Bedingt durch den zum 31. Dezember 2020 ausgewiesenen Bestand an finanziellen Verbindlichkeiten hätte eine Erhöhung (Verminderung) des Marktzinsniveaus um 50 Basispunkte eine Verminderung (Erhöhung) des Ergebnisses um 366 T€ zur Folge gehabt (31. Dezember 2019: Erhöhung/Verminderung um 368 T€). Ausfallrisiken Im Konzern bestehen aufgrund der weitgehend heterogenen Kundenstruktur keine wesentlichen Ausfallrisikokonzentrationen. Durch ein konsequentes Forderungsmanagement und die permanente Analyse des Zahlungsverhaltens unserer Kunden werden Ausfallrisiken weiter minimiert. Darüber hinaus erfolgt bei Neukunden die Lieferung grundsätzlich nur nach erfolgter Bonitätsprüfung, gegen Vorkasse oder Kreditlimit. Insgesamt sind wir damit in der Lage, auch in wirtschaftlich schwierigen Zeiten die Wertberichtigungen auf Forderungen auf einem niedrigen Niveau zu halten. Das theoretische maximale Ausfallrisiko der finanziellen Vermögenswerte entspricht den Bruttobuchwerten abzüglich bereits erfasster Wertberichtigungen. Zu weiteren Einzelheiten im Zusammenhang mit der Risikovorsorge für Forderungen aus Lieferungen und Leistungen siehe Anmerkung 16. Liquiditätsrisiken Aufgrund des überdurchschnittlich hohen Bestands an Zahlungsmitteln und Zahlungsmitteläquivalenten sind keine Liquiditätsrisiken erkennbar. Wechselkursrisiken Etwa 54 % des Konzernumsatzes (Vorjahr: 54 %) werden in ausländischer Währung (nicht Euro, vorwiegend US-Dollar) fakturiert. Die Gesellschaft tätigt Devisentermingeschäfte und -optionen, um ihre zukünftigen Umsätze in Fremdwährung gegen Wechselkursschwankungen abzusichern (Hedging). Derivative Finanzinstrumente werden ausschließlich zu diesem Zweck erworben. Bei den als sogenannte „Cash-Flow-Hedges“ nach IFRS 9 /IAS 39 klassifizierten Kontrakten bilanziert Pfeiffer Vacuum die derivativen Finanzinstrumente mit dem Marktwert entweder als Vermögenswert oder als Verbindlichkeit. Veränderungen des Werts der Cash-Flow-Hedges werden ergebnisneutral unter Berücksichtigung etwaiger Steuereffekte in den sonstigen Eigenkapitalbestandteilen gebucht. In der Periode, in der das Grundgeschäft ergebniswirksam wird, erfolgt die Umgliederung der bisher ergebnisneutralen Position in die Gewinn- und Verlustrechnung (Wechselkursergebnis). Bei den als Cash-Flow-Hedges klassifizierten Kontrakten wurden in den Jahren 2020 und 2019 keine Beträge aufgrund von Hedging-Ineffektivitäten in der Gewinn- und Verlustrechnung erfasst. Umgliederungen aus den sonstigen Eigenkapitalbestandteilen in das Ergebnis als Folge von vorzeitig beendeten Cash- Flow-Hedges waren in diesem Zeitraum ebenfalls nicht erforderlich. Sofern sich Derivate im Bestand befinden, werden diese zum Ende des Geschäftsjahres unter Verwendung aktueller Terminkurse mit dem Marktwert bewertet. Die zum 31. Dezember 2020 in den sonstigen Verbindlichkeiten enthaltenen negativen Marktwerte der Cash-Flow-Hedges beliefen sich auf 18 T€. Wegen der ergebnisneutralen Berücksichtigung resultierte zum 31. Dezember 2020 ein Eigenkapitaleffekt von 53 T€ nach Berücksichtigung von Steuern in Höhe von -5 T€. Zum 31. Dezember 2019 bestanden keine als Cash-Flow-Hedges zu qualifizierende Kontrakte. Die zum 31. Dezember 2020 als Fair-Value-Hedges klassifizierten Derivate wurden in Höhe von 27 T€ ergebniswirksam erfasst und mit 27 T€ in den sonstigen Forderungen ausgewiesen (31. Dezember 2019: 26 T€). Derivative Finanzinstrumente werden nicht zu spekulativen Zwecken abgeschlossen. Zum 31. Dezember 2020 und zum 31. Dezember 2019 bestanden keine Kontrakte mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr. Per 31. Dezember 2020 bestehen Devisenterminkontrakte in Fremdwährung (US Dollar) im Nominalwert von 4,0 Mio. € (31. Dezember 2019: US Dollar 7,7 Mio. €) mit einer Restlaufzeit von deutlich unter einem Jahr. Die Gesellschaft prüft die Bonität der Geschäftspartner fortlaufend und tätigt Geschäfte ausschließlich mit etablierten Geschäftsbanken. Wechselkursrisiken im Sinne von IFRS 7 entstehen durch Finanzinstrumente, welche in einer von der funktionalen Währung abweichenden Währung denominiert und monetärer Art sind; wechselkursbedingte Differenzen aus der Umrechnung von Abschlüssen in die Konzernwährung bleiben unberücksichtigt. Als relevante Risikovariablen gelten grundsätzlich alle nicht funktionalen Währungen, in denen Pfeiffer Vacuum Finanzinstrumente eingeht. Originäre Finanzinstrumente werden im Pfeiffer Vacuum Konzern zum weitaus überwiegenden Teil in funktionaler Währung begründet. Davon abweichend bestehen Währungsrisiken allein bei den zur Veräußerung verfügbaren Finanzinvestitionen, bei einem Teil der Forderungen aus Lieferungen und Leistungen und bei den derivativen Finanzinstrumenten. Sofern die derivativen Finanzinstrumente als Cash-Flow-Hedge klassifiziert werden, wirkt sich eine Änderung des Währungskurses nicht in der Gewinn- und Verlustrechnung, sondern nur im Eigenkapital aus. Ebenfalls nur im Eigenkapital wirken sich währungsbedingte Änderungen der zur Veräußerung verfügbaren Finanzinvestitionen aus. Bei einer Abwertung des Euro um 10 % zum 31. Dezember 2020 wäre das Konzernergebnis und das Konzerneigenkapital um 4.394 T€ höher. Eine Aufwertung des Euro um 10 % zum 31. Dezember 2020 hätte das Konzernergebnis und das Konzerneigenkapital um 3.321 T€ vermindert. Eine Aufwertung des Euro um 10 % zum 31. Dezember 2019 hätte das Konzernergebnis um 5.078 T€ vermindert. Bei einer Abwertung des Euro um 10 % zum 31. Dezember 2019 wäre das Konzernergebnis um 6.318 T€ höher. Die Auswirkungen auf das Konzernergebnis und das Konzerneigenkapital resultieren jeweils hauptsächlich aus der US-Dollar-Sensitivität als für die Erstellung des Konzernabschlusses wesentliche Währung. Zusammensetzung der Finanzinstrumente Aus den nachfolgenden Übersichten ergeben sich die Zusammensetzung der Finanzinstrumente nach Bilanzposten und Bewertungskategorien und der beizulegende Zeitwert (Fair Value) sowie die Bewertungsergebnisse nach Bewertungskategorien. Zusammensetzung der Finanzinstrumente zum 31. Dezember 2020 (in T€)
AC = Amortized Costs (zu fortgeführten Anschaffungskosten); FVOCI = Fair Value through other Comprehensive Income (erfolgsneutral zum beizulegenden Zeitwert); FVPL = Fair Value through Profit or Loss (erfolgswirksam zum beizulegenden Zeitwert) Zusammensetzung der Finanzinstrumente zum 31. Dezember 2019 (in T€)
AC = Amortized Costs (zu fortgeführten Anschaffungskosten); FVOCI = Fair Value through other Comprehensive Income (erfolgsneutral zum beizulegenden Zeitwert); FVPL = Fair Value through Profit or Loss (erfolgswirksam zum beizulegenden Zeitwert) Nettoergebnisse nach Bewertungskategorien (in T€) 2020
2019
1
AC = Amortized Costs (zu fortgeführten Anschaffungskosten); Bestimmung der Fair Values der Finanzinstrumente Die Ermittlung der Fair Values derivativer Finanzinstrumente (45 T€ zum 31. Dezember 2020, 69 T€ zum 31. Dezember 2019) erfolgte nach Stufe 2 der Fair Value-Hierarchie gemäß IFRS 13 „Fair Value Measurement“ mit Hilfe von anerkannten Bewertungsmethoden unter Verwendung von entsprechenden Marktparametern, die direkt beobachtbar und tagesaktuell sind. Wesentliche Ausfallrisiken bestehen bei diesen Finanzinstrumenten nicht. Bei den finanziellen Verbindlichkeiten mit variablen Zinssätzen entsprechen die vereinbarten Zinssätze den aktuellen, marktüblichen Zinssätzen. Folglich stimmen die Buchwerte mit den Fair Values überein. Die Fair Values von Forderungen und Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen, sonstigen kurzfristigen Vermögenswerten und Verbindlichkeiten sowie von Zahlungsmitteln und Zahlungsmitteläquivalenten entsprechen aufgrund der kurzen Laufzeiten annahmegemäß ihren Buchwerten. Restlaufzeiten der Finanzinstrumente Die folgende Tabelle zeigt die Finanzverbindlichkeiten nach Fälligkeitsklassen basierend auf der verbleibenden Restlaufzeit am Abschlussstichtag. Die Analyse betrifft ausschließlich Finanzinstrumente und Verbindlichkeiten aus Leasingverhältnissen. Es handelt sich um nicht abgezinste Cashflows; eine Überleitung der in der Konzern-Bilanz dargestellten Beträge ist damit grundsätzlich nicht möglich. Restlaufzeiten per 31.12.2020 (in T€)
Restlaufzeiten per 31.12.2019 (in T€)
Die folgende Übersicht zeigt die Veränderungen der finanziellen Verbindlichkeiten, bei denen die Mittelflüsse in der Konzern-Cash-Flow-Rechnung als Finanzierungstätigkeiten klassifiziert wurden. Überleitung der Nettoverbindlichkeiten (in T€)
34. Finanzrisikomanagement Mit einer Eigenkapitalquote von 59,2 % zum 31. Dezember 2020 verfügt Pfeiffer Vacuum über eine hohe Eigenkapitalausstattung zum Ende des Geschäftsjahres 2020. Darüber hinaus beläuft sich der Bestand an liquiden Mitteln per 31. Dezember 2020 auf 122,9 Mio. €. Trotz der bestehenden finanziellen Verbindlichkeiten zum Ende des Geschäftsjahres 2020 in Höhe von 73,1 Mio. € (31. Dezember 2019: 73,6 Mio. €) weist der Konzern zu diesem Zeitpunkt damit keine Nettoverschuldung aus. Der für die erfolgreiche Weiterentwicklung des Konzerns nötige finanzielle Spielraum ist damit nach unserer Einschätzung unverändert vorhanden. Die Anlage der liquiden Mittel erfolgt kurzfristig und konservativ. Bedingt durch die im Branchenvergleich hohe Eigenkapitalquote und die aktuelle Liquiditätslage benötigt Pfeiffer Vacuum auch in Zukunft für die Finanzierung der Ersatz- und Erweiterungsinvestitionen sowie der Dividendenzahlung kein verzinsliches Fremdkapital. Daneben bestehen genügend Liquiditätsreserven, um kurzfristig auf Änderungen der ökonomischen Situation eingehen zu können. 35. Ergebnis je Aktie Berechnung des Ergebnisses je Aktie
In der Zeit zwischen dem Bilanzstichtag und der Aufstellung des Konzernabschlusses haben keine Transaktionen mit Stammaktien oder ausgegebenen Stammaktien stattgefunden. Sonstige Angaben 36. Angaben über Beziehungen zu nahestehenden Personen und Unternehmen Die Anteile an Tochterunternehmen können der Anmerkung 5 entnommen werden. Zur Erläuterung des Volumens der Geschäftsvorfälle zwischen den Konzernunternehmen verweisen wir auf die Darstellung der Umsatzerlöse in der Segmentberichterstattung (Anmerkung 32), die auch die konzerninternen Umsätze enthält. Alle Transaktionen werden zu marktüblichen Konditionen abgewickelt und im Rahmen der Erstellung des Konzernabschlusses vollständig eliminiert. Insofern ergeben sich keine Auswirkungen auf die Vermögens- oder Ertragslage des Konzerns. Bei nahestehenden Unternehmen und Personen handelt es sich insbesondere um natürliche Personen, die das berichtende Unternehmen beherrschen oder an dessen gemeinschaftlicher Führung beteiligt sind, die maßgeblichen Einfluss haben oder im Unternehmensmanagement des berichtenden Unternehmens oder eines Mutterunternehmens eine Schlüsselposition einnehmen. Gleiches gilt für nahe Familienangehörige dieser Personen. Außerdem stehen sich Unternehmen derselben Unternehmensgruppe nahe. Der Pfeiffer Vacuum Konzern hält keine Anteile an Gemeinschaftsunternehmen. Ebenfalls besteht keine Beherrschung über sogenannte Zweckgesellschaften. Als nahestehende Personen wurden somit insbesondere Mitglieder des Managements in Schlüsselpositionen und deren Familienangehörige sowie Mutterunternehmen oder Unternehmen derselben Unternehmensgruppe identifiziert. Im Jahr 2020 beliefen sich die Rückführungen aus dem Pfeiffer Vacuum Trust e.V. auf 2,3 Mio. € (Vorjahr: 2,6 Mio. €). Die Zuführungen in den Pfeiffer Vacuum Trust e.V. im Jahr 2020 betrugen 2,9 Mio. € (Vorjahr: 2,7 Mio. €). Die Vergütung von Vorstand und Aufsichtsrat sowie eventuelle Transaktionen mit Mitgliedern dieser Unternehmensorgane sind in den Anmerkungen 40 und 41 dargestellt. Die Mitglieder des Aufsichtsrats erbringen neben ihrer Aufsichtsratstätigkeit keine persönliche Leistung für den Konzern oder einzelne Konzerngesellschaften. Davon abweichend erhalten die Arbeitnehmervertreter im Aufsichtsrat eine arbeitsvertraglich vereinbarte Vergütung für die Tätigkeit im Unternehmen. Zum 31. Dezember 2020 hatten Dr. Karl Busch, Frau Ayhan Busch, Frau Ayla Busch, Herr Sami Busch und Herr Kaya Busch, alle Deutschland, nach den uns vorliegenden Angaben insgesamt 62,96 % der Stimmrechte der Gesellschaft (Vorjahr: 60,22 %). Die Anteile werden mittelbar über die Pangea GmbH, Maulburg, Deutschland, die das mittelbare Mutterunternehmen der Pfeiffer Vacuum Gruppe ist, und weitere rechtlich selbständige Einheiten der familiengeführten Busch Gruppe gehalten. Die Busch Holding GmbH & Co. KG, Maulburg stellt den Konzernabschluss für den größten Kreis auf. Die Pfeiffer Vacuum Technology AG stellt den Konzernabschluss für den kleinsten Kreis auf. An der Busch Holding GmbH & Co. KG sind nach unserem Kenntnisstand Dr. Karl Busch, Frau Ayhan Busch, Frau Ayla Busch, Herr Sami Busch und Herr Kaya Busch zu 100 % beteiligt. Weder mit der Busch Holding GmbH & Co. KG noch mit der Pangea GmbH oder sonstigen mittelbaren Muttergesellschaften fanden im Berichtsjahr Transaktionen statt. Die Zusammensetzung der weiteren Transaktionen von Unternehmen der Pfeiffer Vacuum Gruppe mit weiteren Unternehmen der Busch-Gruppe stellt sich wie folgt dar: Zusammensetzung der weiteren Transaktionen (in T€)
Alle Transaktionen in den Jahren 2020 und 2019 erstreckten sich ganz überwiegend auf den Kauf oder den Verkauf von Waren und zu einem geringeren Anteil auf den Bezug oder die Erbringung von Dienstleistungen. Die Durchführung der Transaktionen erfolgte unverändert auf der Basis von marktüblichen Bedingungen. Die Mitglieder von Vorstand und Aufsichtsrat halten zum 31. Dezember 2020 insgesamt 6.212.967 Aktien der Gesellschaft (Vorjahr: 5.942.585). Die Änderung resultiert aus dem Anteilsbesitz der Busch Gruppe, der auch der Aufsichtsratsvorsitzenden Ayla Busch zuzurechnen ist. 37. Ereignisse nach dem Bilanzstichtag Wesentliche Änderungen der Unternehmenssituation oder des Branchenumfeldes haben sich seit Beginn des Geschäftsjahres 2021 nicht ergeben. 38. Personalaufwendungen Personalaufwendungen (in T€)
39. Anzahl der Mitarbeiter Zum 31. Dezember 2020 und 2019 setzt sich die Anzahl der Mitarbeiter wie folgt zusammen: Anzahl der Mitarbeiter
Die genannten Mitarbeiterzahlen schließen die Auszubildenden mit ein (31. Dezember 2020: 82, Vorjahr: 92). 40. Vorstand Im Geschäftsjahr 2020 bestand der Vorstand aus:
Mit Wirkung vom 1. Januar 2020 wurde Herr Wolfgang Ehrk als Mitglied des Vorstands der Pfeiffer Vacuum Technology AG berufen und hat innerhalb des Vorstands die Funktion des COO übernommen. Der Aufsichtsrat hat weiterhin Frau Dr. Britta Giesen zum 1. Oktober 2020 als neues Vorstandsmitglied bestellt. Sie ist designierte Vorstandsvorsitzende und hat diese Funktion mit dem planmäßigen Ausscheiden des vorherigen Vorstandsvorsitzenden Dr. Eric Taberlet in dessen Ruhestand zum 1. Januar 2021 übernommen. Frau Nathalie Benedikt, Vorstandsmitglied und Chief Financial Officer der Pfeiffer Vacuum Technology AG, hat im Einvernehmen mit dem Aufsichtsrat zum 30. September 2020 ihr Amt niedergelegt. Die im Jahr 2020 ergebniswirksam erfasste Gesamtvergütung der zuvor genannten Mitglieder des Vorstands beläuft sich auf 1,9 Mio. € (Vorjahr: 1,7 Mio. €). Davon entfallen 1,1 Mio. € auf kurzfristig fällige fixe Vergütungen (Vorjahr: 1,2 Mio. €), 0,4 Mio. € auf die kurzfristige variable Vergütung (Vorjahr: 0,3 Mio. €) und 0,3 Mio. € auf die langfristige variable Vergütung (Vorjahr: 0,1 Mio. €). Die im Vorjahr ergebniswirksam erfasste kurzfristige variable Vergütung wurde im Berichtsjahr ausgezahlt. Zum Bilanzstichtag 31. Dezember 2020 ausstehende Salden gegenüber Vorstandsmitgliedern betreffen die Rückstellungen für die variable Vergütung und belaufen sich auf 0,7 Mio. € (Vorjahr: 0,7 Mio. €). Die Pensionsaufwendungen beliefen sich im abgelaufenen Geschäftsjahr auf 0,1 Mio. € (Vorjahr: 0,3 Mio. €). Für am Bilanzstichtag 31. Dezember 2019 aktive Vorstandsmitglieder bestehen unverändert im Vergleich zum Vorjahr keine in den Rückstellungen zu bilanzierenden Versorgungszusagen. Weitere Details werden entsprechend § 289a Abs. 2 Satz 2 HGB beziehungsweise § 315a Abs. 2 Satz 2 HGB im Vergütungsbericht (Bestandteil des zusammengefassten Konzernlageberichts) eingehend erläutert. Ebenfalls im Konzernlagebericht wird die Zusammensetzung der Vorstandsressorts dargestellt. Leistungen an ehemalige Vorstandsmitglieder nach Beendigung des Arbeitsverhältnisses (laufende Pensionen) belaufen sich unverändert auf 0,4 Mio. €. Die für diesen Personenkreis gebildete Pensionsrückstellung beläuft sich zum 31. Dezember 2020 auf 7,7 Mio. € (Vorjahr: 8,3 Mio. €). 41. Aufsichtsrat Entsprechend §§ 96 Abs. 1, 101 Abs. 1 AktG, § 4 Drittelbeteiligungsgesetz 2004 und § 9 Abs. 1 der Satzung der Gesellschaft besteht der Aufsichtsrat aus vier von den Anteilseignern und zwei von der Belegschaft gewählten Mitgliedern. Die Aufsichtsratsmitglieder der Anteilseigner, Götz Timmerbeil und Filippo Th. Beck, wurden im Mai 2016 durch die Hauptversammlung für eine Amtszeit von fünf Jahren gewählt. Die Amtszeit der im Mai 2018 nachgewählten Aufsichtsratsmitglieder Ayla Busch und Henrik Newerla endet ebenfalls am Tag der Hauptversammlung, die über die Entlastung für das Geschäftsjahr 2020 beschließt. Nach dem altersbedingten Ausscheiden von Manfred Gath zum 31. Dezember 2019 ist Stefan Röser mit Wirkung vom 1. Januar 2020 als Arbeitnehmervertreter in den Aufsichtsrat eingetreten. Die Zusammensetzung stellte sich im Verlauf des Jahres 2020 wie folgt dar:
Die folgenden Mitglieder übten weitere Mandate aus - sofern nicht anders angegeben, handelt es sich dabei um Aufsichtsratsmandate:
Die Mitglieder des Aufsichtsrats erhielten im Berichtszeitraum ausschließlich kurzfristig fällige fixe Bezüge in Höhe von 315 T€ (Vorjahr: 315 T€). Zum Bilanzstichtag 31. Dezember 2019 bestanden ausstehenden Salden gegenüber Aufsichtsratsmitgliedern in Höhe von 108 T€ (Vorjahr: keine). Entsprechend § 289a Abs. 2 Satz 2 HGB beziehungsweise § 315a Abs. 2 Satz 2 HGB wird die Zusammensetzung der Vergütung der Mitglieder des Aufsichtsrats im Vergütungsbericht (Bestandteil des Konzernlageberichts) erläutert. 42. Erleichterung nach § 264 Abs. 3 HGB Die Pfeiffer Vacuum GmbH, Aßlar, wird in den vorliegenden Konzernabschluss der Pfeiffer Vacuum Technology AG einbezogen. Dementsprechend hat diese Gesellschaft die Erleichterungsvorschrift nach § 264 Abs. 3 HGB in Anspruch genommen. 43. Honoraraufwand für den Konzernabschlussprüfer Der in den Jahren 2020 und 2019 in der Gewinn- und Verlustrechnung erfasste Aufwand für erbrachte Leistungen des Konzernabschlussprüfers stellt sich wie folgt dar: Honoraraufwand für den Konzernabschlussprüfer (in T€)
Der Gesamtbetrag des Jahres 2020 umfasst Honorare an die PricewaterhouseCoopers GmbH, Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Frankfurt am Main in Höhe von 412 T€ für Abschlussprüfungsleistungen, 8 T€ für Steuerberatungsleistungen, 36 T€ für andere Bestätigungsleistungen und 48 T€ für sonstige Leistungen (Vorjahr: 482 T€ für Abschlussprüfungsleistungen, 6 T€ für Steuerberatungsleistungen, 71 T€ für andere Bestätigungsleistungen und 340 T€ für sonstige Leistungen). Die Prüfung des Konzernabschlusses zum 31. Dezember 2020 erfolgte durch die PricewaterhouseCoopers GmbH, Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Frankfurt am Main. Wesentliche, durch den Abschlussprüfer für die Pfeiffer Vacuum Technology AG erbrachte sonstige Leistungen betreffen die Beratung bei der Weiterentwicklung eines Compliance Management Systems. Die anderen Bestätigungsleistungen betreffen die Prüfung der nicht-finanziellen Erklärung für den Konzern. 44. Deutscher Corporate Governance Kodex/Erklärung nach § 161 AktGVorstand und Aufsichtsrat der Pfeiffer Vacuum Technology AG haben am 4. November 2020 die Entsprechenserklärung nach § 161 AktG für das Jahr 2020 abgegeben, diese am 19. November 2020 vorsorglich ergänzt und am 29. Januar 2021 aktualisiert. Die Erklärung nebst Ergänzung und Aktualisierung ist den Aktionären auf der Internetseite der Gesellschaft dauerhaft zugänglich gemacht und wird nachfolgend wiedergegeben. Entsprechenserklärung vom 4. November 2020 § 161 AktG verpflichtet Vorstand und Aufsichtsrat börsennotierter Gesellschaften, jährlich eine Erklärung zu den Empfehlungen der „Regierungskommission Deutscher Corporate Governance Kodex“ abzugeben. Vorstand und Aufsichtsrat der Pfeiffer Vacuum Technology AG haben am 4. November 2019 die letzte Entsprechenserklärung nach §161 AktG abgegeben. Zu diesem Zeitpunkt galt der Deutsche Corporate Governance Kodex in der Fassung vom 17. Februar 2017 (DCGK 2017). Am 16. Dezember 2019 hat die Regierungskommission Deutschen Corporate Governance Kodex eine neue Kodex-Fassung vorgelegt, die mit der Veröffentlichung im amtlichen Teil des Bundesanzeigers am 20. März 2020 in Kraft getreten ist (DCGK 2020). Dies vorausgeschickt, erklärten Vorstand und Aufsichtsrat der Pfeiffer Vacuum Technology AG: Seit Abgabe der letzten Entsprechenserklärung am 4. November 2019 hat die Pfeiffer Vacuum Technology AG sämtlichen Empfehlungen des DCGK 2017 entsprochen, mit folgenden Ausnahmen:
Fortan wird sämtlichen Empfehlungen des DCGK 2020 entsprochen, mit folgenden Ausnahmen:
Vorsorgliche Ergänzung vom 19. November 2020 Die Entsprechenserklärung vom 4. November 2020 wird vorsorglich um die folgenden Angaben zur aktuellen Vergütung der Mitglieder des Vorstands ergänzt:
Aktualisierung der Entsprechenserklärung am 29. Januar 2021 Vorstand und Aufsichtsrat haben am 4. November 2020 die turnusgemäße Enstsprechenserklärung zum Deutschen Corporate Governance Kodex abgegeben und diese am 19. November 2020 vorsorglich um Angaben zur aktuellen Vergütung der Mitglieder des Vorstands ergänzt. Inzwischen hat der Aufsichtsrat das System für die Vergütung der Vorstandsmitglieder im Sinne von § 87a AktG und Grundsatz 23 des DCGK 2020 beschlossen, das der ordentlichen Hauptversammlung 2021 zur Zustimmung vorgelegt werden soll. Demgemäß entfällt der in der Entsprechenserklärung vom 4. November 2020 im vorletzten Absatz enthaltene Vorbehalt. Die Entsprechenserklärung wird deshalb aktualisiert und in ihrem auf die gegenwärtige und künftige Corporate Governance Praxis der Gesellschaft bezogenen Abschnitt wie folgt gefasst: Sämtlichen Empfehlungen des DCGK 2020 wird entsprochen, mit folgenden Ausnahmen:
Im Übrigen bleibt die Entsprechenserklärung vom 4. November 2020 nebst vorsorglicher Ergänzung vom 19. November 2020 unberührt. 45. Freigabe des Konzernabschlusses zur Veröffentlichung Der Vorstand hat den vorliegenden Konzernabschluss durch Beschluss vom 12. März 2021 zur Veröffentlichung freigegeben.
Aßlar, den 12. März 2021 Der Vorstand Dr. Britta Giesen Wolfgang Ehrk Bilanz zum 31. Dezember 2020Aktiva
Passiva
Gewinn- und Verlustrechnung für 2020
Anhang für das Geschäftsjahr 2020Pfeiffer Vacuum Technology AG, AßlarDie Pfeiffer Vacuum Technology AG mit Sitz in Aßlar ist eine Aktiengesellschaft nach deutschem Recht und beim Amtsgericht Wetzlar unter der Nummer HRB 44 in das Handelsregister eingetragen. Der vorliegende Jahresabschluss wurde gemäß §§ 242 ff. und §§ 264 ff. HGB sowie nach den einschlägigen Vorschriften des AktG und den ergänzenden Bestimmungen der Satzung aufgestellt. Es gelten die Vorschriften für große Kapitalgesellschaften. Die Gewinn- und Verlustrechnung ist nach dem Gesamtkostenverfahren aufgestellt. Angaben, die in der Bilanz oder in der Gewinn- und Verlustrechnung beziehungsweise wahlweise im Anhang zu erfolgen haben, sind insgesamt im Anhang aufgeführt. 1. Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden Für die Aufstellung des Jahresabschlusses waren im Wesentlichen unverändert die nachfolgenden Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden maßgebend. 1.1 Anlagevermögen Das Sachanlagevermögen und erworbene immaterielle Vermögensgegenstände sind mit den Anschaffungskosten und, soweit abnutzbar, unter Berücksichtigung planmäßiger Abschreibungen bewertet. Die Abschreibung erfolgt linear über die voraussichtliche Nutzungsdauer. Geleistete Anzahlungen und Software (vor Inbetriebnahme) werden zum Nennwert angesetzt. Die Finanzanlagen in Form von Anteilsrechten sind grundsätzlich zu Anschaffungskosten angesetzt. Ausleihungen werden zum Nennwert bilanziert. Außerplanmäßige Abschreibungen werden im Anlagevermögen bei voraussichtlich dauernden Wertminderungen vorgenommen und im Finanzanlagevermögen gegebenenfalls auch bei vorübergehenden Wertminderungen. Bei Wegfall des Wertminderungsgrundes erfolgen entsprechende Zuschreibungen. 1.2 Umlaufvermögen Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände werden zu ihren Nennwerten oder mit dem am Bilanzstichtag niedrigeren beizulegenden Wert angesetzt. In den flüssigen Mitteln sind Kassenbestände und Guthaben bei Kreditinstituten enthalten. Sie sind zum Nennwert angesetzt. 1.3 Aktive Rechnungsabgrenzungsposten Aktive Rechnungsabgrenzungsposten sind Ausgaben vor dem Abschlussstichtag, soweit sie Aufwendungen für einen bestimmten Zeitraum nach diesem Stichtag darstellen. Sie werden zum Nennwert angesetzt. 1.4 Aktive latente Steuern Aktive latente Steuern resultieren aus temporären und quasi-permanenten Bewertungsunterschieden zwischen der handelsrechtlichen und steuerrechtlichen Bewertung der Pensionen, des Sachanlagevermögens und der immateriellen Vermögensgegenstände. Die Berechnung erfolgt grundsätzlich unter Verwendung eines unternehmensindividuellen Steuersatzes von 29,0 %, die Aktivierung latenter Steuern unterbleibt jedoch in Ausübung des dafür bestehenden Ansatzwahlrechtes. 1.5 Eigenkapital Die Eigenkapitalposten sind zum Nennwert angesetzt. 1.6 Rückstellungen und Verbindlichkeiten Die Rückstellungen berücksichtigen alle erkennbaren Risiken und ungewisse Verpflichtungen und werden jeweils in Höhe des Erfüllungsbetrages angesetzt, der nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung erforderlich ist (einschließlich zukünftiger Kosten- und Preissteigerungen). Dem Ansatz der Pensionsverpflichtungen liegt ein versicherungsmathematisches Gutachten zugrunde. Die Bewertung erfolgt nach der projizierten Einmalbetragsmethode (Projected Unit Credit-Methode) unter Berücksichtigung erwarteter zukünftiger Gehalts- und Rentensteigerungen sowie Fluktuationsraten. Die Diskontierung erfolgt nach Maßgabe des von der Deutschen Bundesbank veröffentlichten durchschnittlichen Marktzinssatzes nach der Rückstellungsabzinsungsverordnung aus den vergangenen zehn Geschäftsjahren für eine angenommene Restlaufzeit von 15 Jahren von 2,30 % (Vorjahr: 2,71 %) und unverändert unter Verwendung der im Jahr 2018 veröffentlichten „Richttafeln 2018 G“ von Prof. Dr. Heubeck. Aufgrund der handelsrechtlichen Saldierungspflicht mit dem zu Marktwerten bewerteten Deckungsvermögen (Vermögensgegenstände im Pfeiffer Vacuum Trust e.V., die dem Zugriff aller übrigen Gläubiger entzogen sind und ausschließlich der Erfüllung der Pensionsverpflichtungen dienen) wird in der Bilanz lediglich die Nettopensionsverpflichtung ausgewiesen. In der Gewinn- und Verlustrechnung erfolgt ein saldierter Ausweis der Erträge aus dem Deckungsvermögen und den Aufwendungen aus der veränderten Abzinsung der Pensionsverpflichtung. Die Verbindlichkeiten sind mit ihrem Erfüllungsbetrag angesetzt. 1.7 Währungsumrechnung Auf fremde Währung lautende Vermögensgegenstände und Verbindlichkeiten werden im Zeitpunkt ihrer Entstehung zum Devisenkassakurs angesetzt und im Rahmen der Folgebewertung grundsätzlich mit dem Devisenkassamittelkurs zum Abschlussstichtag umgerechnet. Bei einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr wurde dabei das Realisationsprinzip (§ 252 Abs. 1 Nr. 4 Halbsatz 2 HGB) beziehungsweise das Anschaffungskostenprinzip (§ 253 Abs. 1 Satz 1 HGB) beachtet. 2. Bilanzerläuterungen 2.1 Aktiva 2.1.1 Anlagevermögen Die Entwicklung der einzelnen Posten des Anlagevermögens ist in Anlage 1 des Anhangs dargestellt. 2.1.2 Anteile an verbundenen Unternehmen Die unmittelbaren und mittelbaren Anteile an verbundenen Unternehmen sind in Anlage 2 des Anhangs dargestellt. Veränderungen haben sich im Berichtsjahr nicht ergeben. 2.1.3 Ausleihungen an verbundene Unternehmen Die zum 31. Dezember 2020 bilanzierten Ausleihungen (T€ 12.550) bestehen gegen verschiedene Gesellschaften aus dem Pfeiffer Vacuum Konzern und haben sich gegenüber dem Vorjahr (T€ 12.050) aufgrund von Neuvergaben in Höhe von T€ 500 entsprechend erhöht. 2.1.4 Sondervermögen Pension Trust Seit Inkrafttreten des Bilanzrechtsmodernisierungsgesetzes (BilMoG) erfolgt ein saldierter Ausweis der Vermögensgegenstände im Pfeiffer Vacuum Trust e.V. mit den Pensionsverpflichtungen der Gesellschaft, da diese Vermögensgegenstände als Deckungsvermögen zu klassifizieren sind. Im Berichtsjahr wird dementsprechend nur eine Nettopensionsverpflichtung ausgewiesen. Die Bewertung des Sondervermögens erfolgt mit börsenmäßig festgestellten Marktpreisen am Bilanzstichtag. 2.1.5 Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände Zum Bilanzstichtag bestehen Forderungen gegen verbundene Unternehmen in Höhe von T€ 63.222 (Vorjahr: T€ 60.158). Dieser Betrag beinhaltet im Wesentlichen Forderungen aus Ergebnisabführung gegen die Pfeiffer Vacuum GmbH und Forderungen aufgrund Weiterbelastung der Gewerbesteuer ebenfalls an die Pfeiffer Vacuum GmbH. Die Forderungen gegen verbundene Unternehmen beinhalten T€ 78 Forderungen aus Lieferungen und Leistungen (Vorjahr: T€ 0). Die sonstigen Vermögensgegenstände beinhalten im Wesentlichen Forderungen gegen Finanzbehörden aus Rückerstattungsansprüchen für Ertragsteuern (T€ 6.170, Vorjahr: T€ 1.752) und Umsatzsteuererstattungsansprüchen (T€ 1.056; Vorjahr: T€ 543). Es bestehen wie im Vorjahr keine Beträge mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr. 2.2 Passiva 2.2.1 Gezeichnetes Kapital Das Grundkapital der Pfeiffer Vacuum Technology AG beträgt zum 31. Dezember 2020 unverändert T€ 25.261. Die Aktien lauten auf den Inhaber und sind eingeteilt in 9.867.659 Stückaktien. Der auf die einzelnen Aktien entfallende rechnerische Anteil am Grundkapital beträgt €2,56. 2.2.2 Eigene Aktien Auf der Hauptversammlung am 20. Mai 2020 haben die Aktionäre den Vorstand zum Rückkauf eigener Aktien entsprechend §71 Abs. 1 Nr. 8 AktG ermächtigt. Diese Ermächtigung erstreckt sich auf einen Rückkauf eines anteiligen Betrags vom Grundkapital von bis zu € 2.526.120,70 (986.766 Aktien entsprechend 10% des Grundkapitals im Zeitpunkt der Beschlussfassung), bedarf zur Ausübung der Zustimmung des Aufsichtsrats und ist gültig bis zum 19. Mai 2025. 2.2.3 Genehmigtes Kapital Durch Beschluss der Hauptversammlung vom 23. Mai 2018 ist der Vorstand ermächtigt, das gezeichnete Kapital um bis zu € 12.630.602,24 oder 4.933.829 Aktien gegen Bar- und/oder Sacheinlage einmal oder mehrmals zu erhöhen (genehmigtes Kapital). Diese Ermächtigung gilt bis zum 23. Mai 2023 und bedarf der Zustimmung des Aufsichtsrats. 2.2.4 Bedingtes Kapital Gemäß Beschluss der Hauptversammlung vom 23. Mai 2019 ist der Vorstand ermächtigt, Teilschuldverschreibungen mit Options- oder Wandlungsrechten bzw. Options- oder Wandlungspflichten, Genussrechten und Gewinnschuldverschreibungen (bzw. Kombinationen dieser Instrumente) im Gesamtnennbetrag von bis zu € 200.000.000,00 zu begeben und den Inhabern Wandlungsrechte auf bis zu 2.466.914 Aktien mit einem anteiligen Betrag des Grundkapitals von insgesamt bis zu € 6.315.299,84 zu gewähren. Diese Ermächtigung gilt bis zum 22. Mai 2024 und bedarf der Zustimmung des Aufsichtsrats. 2.2.5 Kapitalrücklage Die Kapitalrücklage in Höhe von T€ 99.677 zum 31. Dezember 2020 hat sich im Vergleich zum Vorjahr nicht verändert. 2.2.6 Bilanzgewinn Vom Bilanzgewinn des Vorjahres in Höhe von T€ 138.069 wurden gemäß Beschluss der Hauptversammlung vom 20. Mai 2020 insgesamt T€ 12.335 ausgeschüttet. Der Restbetrag von T€ 125.735 wurde auf neue Rechnung vorgetragen. Unter Berücksichtigung des Jahresüberschusses in Höhe von T€ 18.298 ergibt sich somit ein Bilanzgewinn in Höhe von T€ 144.033. Vom Bilanzgewinn des Vorjahres unterlag ein Gesamtbetrag von T€ 21 einer Ausschüttungssperre nach § 268 Abs. 8 HGB. Der Betrag entfiel auf die Bewertung des Pensionssondervermögens mit dem beizulegenden Zeitwert über den Anschaffungskosten. Der Bilanzgewinn des aktuellen Geschäftsjahres unterliegt keiner Ausschüttungssperre. 2.2.7 Rückstellungen für Pensionen Nach der durch BilMoG ab dem Jahr 2010 zwingend erforderlichen Saldierung der Pensionsverpflichtungen mit dem zugehörigen Deckungsvermögen werden zum 31. Dezember 2020 Nettopensionsverpflichtungen von T€ 5.721 (Vorjahr: T€ 4.320) ausgewiesen. Diese Position setzt sich aus dem Erfüllungsbetrag der Pensionsverpflichtungen von T€ 13.485 und dem Marktwert des Deckungsvermögens von T€ 7.764 zusammen (Vorjahr: T€ 12.687 beziehungsweise T€ 8.367). Die Anschaffungskosten des Deckungsvermögens betragen T€ 8.073 (Vorjahr: T€ 8.346). Seit dem Jahr 2015 werden in den Rückstellungen für Pensionen neben den einzelvertraglichen Zusagen an inzwischen ausgeschiedene Vorstandsmitglieder auch Verpflichtungen aus Versorgungszusagen an Mitarbeiter der Gesellschaft ausgewiesen. Bei der Bewertung der Pensionsverpflichtungen zum 31. Dezember 2020 wurden ein Rechnungszinsfuß von 2,30 % (Vorjahr: 2,71 %), eine Gehaltsdynamik von unverändert 3,00 %, ein Rententrend von unverändert 2,00 % und eine Fluktuationsrate von unverändert 3,00 % berücksichtigt. Die Bewertung des Deckungsvermögens erfolgte auf Basis festgestellter Börsen- oder Marktpreise zum Jahresende. Der Unterschiedsbetrag zwischen dem Ansatz der Rückstellungen nach Maßgabe des entsprechenden durchschnittlichen Marktzinssatzes aus den vergangenen zehn Geschäftsjahren und dem Ansatz der Rückstellungen nach Maßgabe des entsprechenden durchschnittlichen Marktzinssatzes aus den vergangenen sieben Geschäftsjahren wurde in Übereinstimmung mit § 253 Abs. 6 S. 1 HGB ermittelt und beläuft sich zum Bilanzstichtag auf T€ 1.544 (Vorjahr: ebenfalls T€ 1.544). 2.2.8 Sonstige Rückstellungen Von den sonstigen Rückstellungen entfallen T€ 3.027 auf Personalaufwendungen (Vorjahr: T€ 2.757), T€ 1.309 auf fehlende Eingangsrechnungen (Vorjahr: T€ 1.212) und T€ 321 auf Jahresabschlusskosten (Vorjahr: T€ 348). 2.2.9 Verbindlichkeiten Die Restlaufzeiten der Verbindlichkeiten und die Besicherungen sind in Anlage 3 des Anhangs dargestellt. Die zum 31. Dezember 2020 ausgewiesenen Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten resultieren aus der Finanzierung eines Unternehmenserwerbs in den USA im Jahr 2017. Die Verbindlichkeiten gegenüber verbundenen Unternehmen bestehen gegenüber der Pfeiffer Vacuum SAS, Annecy, Frankreich, und resultieren aus einer im Jahr 2017 abgeschlossenen Cash-Pooling-Vereinbarung. Offene Beträge werden marktüblich verzinst. Die Verbindlichkeiten gegenüber verbundenen Unternehmen beinhalten Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen in Höhe von T€ 829 (Vorjahr: 374). 2.3 Sonstige Angaben zur Bilanz 2.3.1 Haftungsverhältnisse gemäß §§ 251, 268 Abs. 7 HGB Die Pfeiffer Vacuum Technology AG haftet für Avalkredite diverser Tochtergesellschaften in Höhe von T€ 1.482 (Vorjahr: T€ 1.731). Das Risiko einer Inanspruchnahme aus den Avalkrediten wird aufgrund der guten Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Tochtergesellschaften als gering eingeschätzt. 2.3.2 Sonstige finanzielle Verpflichtungen Die sonstigen finanziellen Verpflichtungen belaufen sich zum Bilanzstichtag auf T€ 2.800 (Vorjahr: T€ 770). Der Anstieg resultiert im Wesentlichen aus neu abgeschlossenen IT- Serviceverträgen. 3. Erläuterungen zur Gewinn- und Verlustrechnung Die Darstellung der Ergebnisrechnung erfolgt unverändert nach dem Gesamtkostenverfahren. Die Gliederung der Gewinn- und Verlustrechnung wurde den Besonderheiten der Gesellschaft angepasst, um die Übersichtlichkeit zu erhöhen. 3.1 Umsatzerlöse In den Umsatzerlösen sind im Wesentlichen Mieterträge (T€ 2.161; Vorjahr: T€ 2.151) und Weiterbelastungen von Kosten (T€ 6.748; Vorjahr: T€ 1.623) an Tochtergesellschaften enthalten. Umsatzerlöse in Höhe von T€ 4.091 (Vorjahr: T€ 576) entfallen auf Weiterbelastungen von Kosten an nicht in Deutschland ansässige Tochtergesellschaften. Alle übrigen Umsatzerlöse wurden im Inland erwirtschaftet. 3.2 Erträge aus Ergebnisabführungsvertrag Die Erträge aus Ergebnisabführungsvertrag betreffen ausschließlich die Pfeiffer Vacuum GmbH, Aßlar. 3.3 Sonstige betriebliche Erträge Die sonstigen betrieblichen Erträge umfassen im laufenden Geschäftsjahr im Wesentlichen Erträge aus der Auflösung von Rückstellungen (T€ 227; Vorjahr: T€ 32). Von den sonstigen betrieblichen Erträgen sind T€ 227 (Vorjahr: T€ 32) anderen Geschäftsjahren zuzurechnen. 3.4 M aterialaufwand für bezogene Leistungen Im Materialaufwand für bezogene Leistungen sind Dienstleistungskosten durch Dritte (T€ 504; Vorjahr: T€ 580) und Versicherungsprämien (T€ 72; Vorjahr: T€ 62) enthalten. Der Materialaufwand enthält außerdem von verbundenen Unternehmen belastete IT-Kosten in Höhe von T€ 4.479 (Vorjahr: T€ 170). 3.5 Sonstige betriebliche Aufwendungen Die sonstigen betrieblichen Aufwendungen enthalten im Wesentlichen Rechts- und Beratungskosten (T€ 1.682; Vorjahr: T€ 1.262), Dienstleistungskosten durch Dritte (T€ 2.919; Vorjahr: T€ 2.344), Aufsichtsratsvergütung (T€ 315; Vorjahr: T€ 315), Reiseaufwendungen (T€ 34; Vorjahr: T€ 203), Beitragszahlungen (T€ 109; Vorjahr: T€ 80) und Fremdinstandhaltungskosten durch Dritte (T€17; Vorjahr: T€ 10). Von den sonstigen betrieblichen Aufwendungen entfallen T€ 21 (Vorjahr: T€ 6) auf Währungsumrechnungsverluste. 3.6 Sonstige Zinsen und ähnliche Erträge Im Berichtsjahr sind Sonstige Zinsen und ähnliche Erträge in Höhe von T€ 131 angefallen, davon T€ 122 aus verbundenen Unternehmen (Vorjahr: T€ 146, davon T€ 140 aus verbundenen Unternehmen). Im Vorjahr wurde darüber hinaus der Saldo von T€ 85 aus Aufwendungen aus Abzinsungen in Höhe von T€ 370 und Erträgen aus dem Deckungsvermögen von T€ 455 in den Zinserträgen ausgewiesen. 3.7 Zinsen und ähnliche Aufwendungen Entsprechend den gesetzlichen Vorgaben erfolgte in der Gewinn- und Verlustrechnung eine Saldierung der Aufwendungen aus Abzinsungen der Pensionsverpflichtungen mit den Erträgen aus dem Deckungsvermögen. Bei Aufwendungen aus Abzinsungen in Höhe von T€ 336 (Vorjahr: T€ 370) und Verlusten aus dem Deckungsvermögen von T€ 291 (Vorjahr: Erträge von T€ 455) sind insgesamt T€ 627 in den Zinsaufwendungen enthalten. Der positive Gesamtbetrag von T€ 85 im Vorjahr wurde unter den Sonstigen Zinsen und ähnlichen Erträgen ausgewiesen (siehe Abschnitt 3.6). Darüber hinaus werden hier die Zinsaufwendungen für Bankkredite (T€ 499, Vorjahr: T€ 493) und weitere Zinsaufwendungen (T€ 74, Vorjahr: T€ 6) erfasst. 3.8 Steuern vom Einkommen und vom Ertrag
An die Pfeiffer Vacuum GmbH wurden davon T€ 4.000 weiterbelastet (Vorjahr: T€ 4.680). Im Steueraufwand sind periodenfremde Aufwendungen in Höhe T€ 21 als Folge von Steuernachzahlungen für Vorjahre enthalten (Vorjahr: keine periodenfremden Aufwendungen). 4. Sonstige Angaben 4.1 Vorstand Im Geschäftsjahr 2020 bestand der Vorstand aus:
Mit Wirkung vom 1. Januar 2020 wurde Herr Wolfgang Ehrk als Mitglied des Vorstands der Pfeiffer Vacuum Technology AG berufen und hat innerhalb des Vorstands die Funktion des COO übernommen. Der Aufsichtsrat hat weiterhin Frau Dr. Britta Giesen zum 1. Oktober 2020 als neues Vorstandsmitglied bestellt. Sie ist designierte Vorstandsvorsitzende und hat diese Funktion mit dem planmäßigen Ausscheiden des vorherigen Vorstandsvorsitzenden Dr. Eric Taberlet in dessen Ruhestand zum 1. Januar 2021 übernommen. Frau Nathalie Benedikt Vorstandsmitglied und Chief Financial Officer der Pfeiffer Vacuum Technology AG, hat im Einvernehmen mit dem Aufsichtsrat zum 30. September 2020 ihr Amt niedergelegt. Die Zusammensetzung der Vorstandsressorts wird in der Erklärung zur Unternehmensführung als Bestandteil des zusammengefassten Lageberichts erläutert. Die Bezüge der Vorstandsmitglieder beliefen sich auf T€ 1.873 (Vorjahr: T€ 1.675). Die für das Geschäftsjahr 2019 im Jahr 2020 gezahlte kurzfristige variable Vergütung belief sich auf T€ 225. Die kurzfristige variable Vergütung ist im Jahr 2020 ergebnisneutral zu Lasten einer im Vorjahr gebildeten Rückstellung abgeflossen. Im Zusammenhang mit dem Ausscheiden von Dr. Matthias Werner im Jahr 2019 wurden darüber hinaus die auf ihn entfallenden langfristigen variablen Vergütungsbestandteile fällig. Die Zahlung von T€ 67 erfolgte ebenfalls ergebnisneutral zu Lasten einer im Vorjahr gebildeten Rückstellung. Eine Weiterbelastung der Gesamtbezüge und zusätzlichen Pensionsaufwendungen an Tochterunternehmen unterbleibt ab dem Geschäftsjahr 2020 (Vorjahr: T€6 00). Für am Bilanzstichtag 31. Dezember 2020 aktive Vorstandsmitglieder bestehen unverändert im Vergleich zum Vorjahr keine in den Rückstellungen zu bilanzierenden Versorgungszusagen. Die Vergütung des Vorstands wird detailliert im Lagebericht erläutert. Die laufenden Pensionszahlungen an ehemalige Vorstandsmitglieder im Jahr 2020 belaufen sich unverändert auf T€ 371. Die für diesen Personenkreis gebildete Rückstellung beläuft sich nach T€ 12.592 Ende 2019 auf T€ 13.426 zum 31. Dezember 2020 (vor Saldierung mit dem Deckungsvermögen). Die Mitglieder des Vorstands gehören den Kontrollgremien diverser Konzerngesellschaften an. Darüber hinaus ist Frau Dr. Giesen Mitglied im Aufsichtsrat der Neles Corporation, Vantaa, Finnland. 4.2 Aufsichtsrat Entsprechend §§ 96 Abs. 1, 101 Abs. 1 AktG, § 4 Drittelbeteiligungsgesetz 2004 und § 9 Abs. 1 der Satzung der Gesellschaft besteht der Aufsichtsrat aus vier von den Anteilseignern und zwei von der Belegschaft gewählten Mitgliedern. Die Aufsichtsratsmitglieder der Anteilseigner, Götz Timmerbeil und Filippo Th. Beck, wurden im Mai 2016 durch die Hauptversammlung für eine Amtszeit von fünf Jahren gewählt. Die Amtszeit der im Mai 2018 nachgewählten Aufsichtsratsmitglieder Ayla Busch und Henrik Newerla endet ebenfalls am Tag der Hauptversammlung, die über die Entlastung für das Geschäftsjahr 2020 beschließt. Nach dem altersbedingten Ausscheiden von Manfred Gath zum 31. Dezember 2019 ist Stefan Röser mit Wirkung vom 1. Januar 2020 als Arbeitnehmervertreter in den Aufsichtsrat eingetreten. Die Zusammensetzung stellte sich im Verlauf des Jahres 2020 wie folgt dar:
Die Mitglieder des Aufsichtsrats erhielten im Berichtszeitraum fixe Bezüge in Höhe von T€ 315 (Vorjahr: T€ 315). Die Vergütung des Aufsichtsrats wird detailliert im Lagebericht erläutert. Die folgenden Mitglieder übten weitere Mandate aus. Sofern nicht anders angegeben, handelt es sich dabei um Aufsichtsratsmandate:
Die übrigen Mitglieder des Aufsichtsrats gehören nur dem Aufsichtsrat der Pfeiffer Vacuum Technology AG, Aßlar, an. 4.3 Mitarbeiter Im Geschäftsjahr 2020 beschäftigte die Gesellschaft durchschnittlich 5 Mitarbeiter (Vorjahr: 5 Mitarbeiter), davon 3 weibliche und 2 männliche Mitarbeiter (Vorjahr: 4 weibliche Mitarbeiterinnen und 1 männlicher Mitarbeiter). 4.4 GewinnverwendungsvorschlagDer Vorstand schlägt vor, aus dem Bilanzgewinn in Höhe von T€ 144.033 eine Dividende in Höhe von T€ 15.788 auszuschütten und den restlichen Betrag auf neue Rechnung vorzutragen. Dies entspräche einer Ausschüttung von € 1,60 je Stückaktie. 4.5 Konzernabschluss Die Pfeiffer Vacuum Technology AG stellt einen Konzernabschluss für den kleinsten Kreis von Unternehmen nach International Financial Reporting Standards (IFRS), wie sie in der EU anzuwenden sind, auf. Die Tochtergesellschaften der Pfeiffer Vacuum Technology AG, die in Anlage 2 des Anhangs dargestellt werden, sind in diesen Abschluss einbezogen. Die Veröffentlichung des Konzernabschlusses erfolgt im elektronischen Bundesanzeiger. Die Busch Holding GmbH & Co. KG, Maulburg, Deutschland, stellt einen Konzernabschluss für den größten Kreis von Unternehmen auf. Der Konzernabschluss der Pfeiffer Vacuum Technology AG wird in diesen Abschluss einbezogen. Die Veröffentlichung des Konzernabschlusses erfolgt im elektronischen Bundesanzeiger. 4.6 Ergebnisabführungsvertrag zwischen Pfeiffer Vacuum Technology AG und Pfeiffer Vacuum GmbH Im August 2002 hat die Pfeiffer Vacuum Technology AG einen Ergebnisabführungsvertrag mit der Pfeiffer Vacuum GmbH (als Organgesellschaft) geschlossen. Die Pfeiffer Vacuum Technology AG hat im Jahresabschluss 2020 eine Gewinnübernahme von der Pfeiffer Vacuum GmbH in Höhe von T€ 27.702 in der Gewinn- und Verlustrechnung unter den Erträgen aus Ergebnisabführungsvertrag ausgewiesen (Vorjahr: T€ 32.526). 4.7 Angaben zum Aktienbesitz Die relevanten Angaben zum Aktienbesitz sind in Anlage 4 des Anhangs dargestellt. 4.8 Erklärung gem. § 161 AktG zum Corporate Governance Kodex Vorstand und Aufsichtsrat der Pfeiffer Vacuum Technology AG haben am 4. November 2020 die Entsprechenserklärung nach § 161 AktG für das Jahr 2020 abgegeben, diese am 19. November 2020 vorsorglich ergänzt und am 29. Januar 2021 aktualisiert. Die Erklärung nebst Ergänzung und Aktualisierung ist den Aktionären auf der Internetseite der Gesellschaft dauerhaft zugänglich gemacht und wird nachfolgend wiedergegeben. Entsprechenserklärung vom 4. November 2020§ 161 AktG verpflichtet Vorstand und Aufsichtsrat börsennotierter Gesellschaften, jährlich eine Erklärung zu den Empfehlungen der „Regierungskommission Deutscher Corporate Governance Kodex“ abzugeben. Vorstand und Aufsichtsrat der Pfeiffer Vacuum Technology AG haben am 4. November 2019 die letzte Entsprechenserklärung nach §161 AktG abgegeben. Zu diesem Zeitpunkt galt der Deutsche Corporate Governance Kodex in der Fassung vom 17. Februar 2017 (DCGK 2017). Am 16. Dezember 2019 hat die Regierungskommission Deutschen Corporate Governance Kodex eine neue Kodex-Fassung vorgelegt, die mit der Veröffentlichung im amtlichen Teil des Bundesanzeigers am 20. März 2020 in Kraft getreten ist (DCGK 2020). Dies vorausgeschickt, erklärten Vorstand und Aufsichtsrat der Pfeiffer Vacuum Technology AG: Seit Abgabe der letzten Entsprechenserklärung am 4. November 2019 hat die Pfeiffer Vacuum Technology AG sämtlichen Empfehlungen des DCGK 2017 entsprochen, mit folgenden Ausnahmen:
Fortan wird sämtlichen Empfehlungen des DCGK 2020 entsprochen, mit folgenden Ausnahmen:
Vorsorgliche Ergänzung vom 19. November 2020 Die Entsprechenserklärung vom 4. November 2020 wird vorsorglich um die folgenden Angaben zur aktuellen Vergütung der Mitglieder des Vorstands ergänzt:
Aktualisierung der Entsprechenserklärung am 29. Januar 2021 Vorstand und Aufsichtsrat haben am 4. November 2020 die turnusgemäße Entsprechenserklärung zum Deutschen Corporate Governance Kodex abgegeben und diese am 19. November 2020 vorsorglich um Angaben zur aktuellen Vergütung der Mitglieder des Vorstands ergänzt. Inzwischen hat der Aufsichtsrat das System für die Vergütung der Vorstandsmitglieder im Sinne von § 87a AktG und Grundsatz 23 des DCGK 2020 beschlossen, das der ordentlichen Hauptversammlung 2021 zur Zustimmung vorgelegt werden soll. Demgemäß entfällt der in der Entsprechenserklärung vom 4. November 2020 im vorletzten Absatz enthaltene Vorbehalt. Die Entsprechenserklärung wird deshalb aktualisiert und in ihrem auf die gegenwärtige und künftige Corporate Governance Praxis der Gesellschaft bezogenen Abschnitt wie folgt gefasst: Sämtlichen Empfehlungen des DCGK 2020 wird entsprochen, mit folgenden Ausnahmen:
Im Übrigen bleibt die Entsprechenserklärung vom 4. November 2020 nebst vorsorglicher Ergänzung vom 19. November 2020 unberührt. 4.9 Honorar für den Abschlussprüfer Das für das Geschäftsjahr berechnete Honorar des Abschlussprüfers im Sinne des § 285 Nr. 17 HGB wird im Anhang zum Konzernabschluss der Pfeiffer Vacuum Technology AG ausgewiesen. Wesentliche durch den Abschlussprüfer für die Pfeiffer Vacuum Technology AG erbrachte sonstigen Leistungen betreffen die Weiterentwicklung eines Compliance Management Systems und sonstige Bestätigungsleistungen betreffen die Prüfung der nicht-finanziellen Erklärung für den Konzern. Darüber hinaus wurden in geringem Umfang Steuerberatungsleistungen erbracht. 5. Nachtragsbericht Wesentliche Änderungen der Unternehmenssituation oder des Branchenumfeldes haben sich seit Beginn des Geschäftsjahres 2021 nicht ergeben.
Aßlar, den 12. März 2021 Pfeiffer Vacuum Technology AG Der Vorstand Dr. Britta Giesen Wolfgang Ehrk Anlagevermögen
Anlagevermögen
Beteiligungen
Werte basieren auf International Financial Reporting Standards (IFRS) Beteiligungen
Werte basieren auf International Financial Reporting Standards (IFRS) Verbindlichkeitenspiegel in T€
Veröffentlichungen nach § 26 (1) WpHG
Im Umlauf befindliche Aktien per 31. Dezember 2020: 9.867.659 |
|||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||