![]() Varex Imaging Deutschland AGWillichBefreiender Konzernabschluss gem. § 292 HGB
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| Delaware | 81-3434516 |
| (Staat oder anderes Rechtssystem der Gründung oder Errichtung) | (Arbeitgeber-Identifikationsnummer I.R.S. [Bundessteuerbehörde]) |
| 1678 S. Pioneer Road, | |
| Salt Lake City, Utah | 84104 |
| (Anschrift des Hauptorts der Geschäftsleitung) | (Postleitzahl) |
| +1 801 972 5000 | |
| (Telefonnummer des Meldepflichtigen, einschl. Vorwahl) | |
| Registrierte Wertpapiere gemäß Abschnitt 12(b) des Gesetzes: | |
| Bezeichnung der Klassen- | Name aller Börsen, an denen diese registriert sind |
| Stammaktien, Nennwert $ 0,01 pro Aktie- | NASDAQ Global Select Market |
| Registrierte Wertpapiere gemäß Abschnitt 12(g) des Gesetzes: keine | |
Geben Sie mit einem Häkchen an, ob der Meldepflichtige ein bekannter erfahrener Emittent (seasoned issuer) gemäß Vorschrift 405 des Securities Act (US-Aktiengesetz) ist. Ja □ Nein X
Geben Sie mit einem Häkchen an, wenn der Meldepflichtige nicht verpflichtet ist, Berichte gemäß Abschnitt 13 oder Abschnitt 15(d) des Exchange Act (US-Börsengesetz) einzureichen. Ja □ Nein X
Geben Sie durch ein Häkchen an, ob der Meldepflichtige: (1) alle gemäß Abschnitt 13 oder 15(d) des Securities Exchange Act von 1934 während der vorhergehenden 12 Monate (oder innerhalb eines kürzeren Zeitraums, in dem der Meldepflichtige diese Berichte einzureichen hatte) einzureichenden Berichte eingereicht hat und (2) ob der Meldepflichtige in den vergangenen 90 Tagen solchen Meldeanforderungen unterlag. Ja X Nein □
Geben Sie durch ein Häkchen an, ob der Meldepflichtige innerhalb der letzten 12 Monate (oder innerhalb eines kürzeren Zeitraums, in dem er diese Dateien einzureichen und zu veröffentlichen hatte) alle gemäß Vorschrift 405 der Regulation S-T [Vorschrift über elektronische Anmeldungen] (§232.405 des Kapitels) einzureichenden und zu veröffentlichenden interaktiven Dateien elektronisch eingereicht und auf der Website (sofern vorhanden) veröffentlicht hat. Ja X Nein □
Geben Sie durch ein Häkchen an, ob nach bestem Wissen des Meldepflichtigen eine Offenlegung säumiger Offenlegungspflichtiger gemäß Punkt 405 der Regulation S-K (Vorschrift zu Berichterstattungsanforderungen) hierin nicht enthalten ist und in keiner Aktionärsinformation (Definite Proxy Statement) oder sonstigen Information, die durch Bezugnahme in Teil III dieses Formulars 10-K oder in einer Änderung dieses Formulars 10-K enthalten ist, enthalten sein wird. X
Geben Sie durch ein Häkchen an, ob es sich bei dem Meldepflichtigen um einen „large accelerated filer“ (Steuerpflichtiger mit zusätzlichen weiterreichenden Anforderungen), „accelerated filer“ (Steuerpflichtiger mit weiterreichenden Anforderungen), einen „non-accelerated filer“ (Steuerpflichtiger ohne weiterreichende Anforderungen), eine „smaller reporting company“ (Kleinunternehmen) oder eine „emerging growth company“ (aufstrebendes Wachstumsunternehmen) handelt. Die Definitionen von „large accelerated filer“, „accelerated filer“, „smaller reporting company” und „emerging growth company“ finden Sie in der Vorschrift 12b-2 des Exchange Act.
| Large Accelerated Filer □ | Accelerated Filer □ |
| Non-Accelerated Filer X | Smaller reporting company □ |
| Emerging growth company X |
Bei einer „Emerging growth company“ geben Sie bitte mit einem Häkchen an, ob der Meldepflichtige die Option zur Anwendung der erweiterten Übergangsphase für die Einhaltung neuer oder überarbeiteter Rechnungslegungsstandards gemäß Abschnitt 13(a) des Exchange Act nicht angewandt hat. □
Geben Sie durch ein Häkchen an, ob der Meldepflichtige eine „shell company“ (Firmenmantel) (gemäß Vorschrift 12b-2 des Exchange Act) ist. Ja X Nein □
Zum 31. März 2017, dem letzten Geschäftstag des zuletzt abgeschlossenen zweiten Geschäftsquartals des Meldepflichtigen, betrug der gesamte Marktwert der von nicht angegliederten Unternehmen gehaltenen Stammaktien des Meldepflichtigen (auf Basis des Schlusskurses dieser Aktien zum 31. März 2017 auf dem NASDAQ Global Select Market) $ 1.122.413.712. Die Stammaktien des Meldepflichtigen, die von den Geschäftsführern, Board-Mitgliedern und von juristischen Personen gehalten werden, die Eigentümer von 10 % oder mehr der umlaufenden Stammaktien des Meldepflichtigen sind, wurden nicht berücksichtigt, da diese Personen als verbundene Unternehmen gelten. Diese Bestimmung des Status eines verbundenen Unternehmen ist nicht notwendigerweise eine endgültige Festlegung für andere Zwecke.
Zum 30. November 2017 gab es 37.739.440 umlaufende Stammaktien des Meldepflichtigen.
Teile der Aktionärsbroschüre des Meldepflichtigen in Bezug auf die Jahreshauptversammlung 2018 sind durch Bezugnahme in Teil III dieses Geschäftsberichts auf Formular 10-K enthalten.
An das Board of Directors und die Aktionäre von Varex Imaging Corporation
Der vorliegende Jahresabschluss und die dazugehörige Konzern-Gewinn- und Verlustrechnung, Ergebnisrechnung, Eigenkapitalveränderungsrechnung und Kapitalflussrechnung zum 29. September 2017 und 30. September 2016 und die Geschäftsergebnisse und Cashflows für diese drei Jahre in dem zum 29. September 2017 endenden Geschäftsjahr vermitteln unserer Ansicht nach ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage von Varex Imaging Corporation und seinen Tochtergesellschaften, und zwar in Übereinstimmung mit den in den USA allgemein anerkannten Rechnungslegungsgrundsätzen. Diese Jahresabschlüsse liegen in der Verantwortung des Managements des Unternehmens. Unsere Aufgabe ist es, ein Prüfungsurteil über diesen Jahresabschluss auf Basis unserer Prüfung abzugeben. Wir haben unsere Prüfung dieses Jahresabschlusses gemäß den Standards des Public Company Accounting Oversight Board (USA), einer Aufsichtsbehörde für Wirtschaftsprüfungsgesellschaften, durchgeführt. Gemäß diesen Standards sind wir verpflichtet, die Prüfung so zu planen und durchzuführen, dass wir mit hinreichender Sicherheit beurteilen können, ob der Jahresabschluss frei von wesentlichen Falschdarstellungen ist. Zu einer Prüfung gehören die probeweise Überprüfung der Nachweise für die Beträge und Angaben im Jahresabschluss, Bewertung der angewandten Rechnungslegungsgrundsätze und wesentlichen Schätzungen durch das Management und die Beurteilung der Gesamtdarstellung des Jahresabschlusses. Wir sind der Auffassung, dass unsere Prüfung eine hinreichend sichere Grundlage für unsere Beurteilung bildet.
/gez./ PricewaterhouseCoopers LLP
Salt Lake City, Utah
12. Dezember 2017
INDEX
| TEIL I. | Finanzinformationen |
| Punkt 1. | Geschäft |
| Punkt 1A. | Risikofaktoren |
| Punkt 1B. | Ungelöste Personalanfragen |
| Punkt 2. | Grundstücke |
| Punkt 3. | Gerichtsverfahren |
| Punkt 4. | Sicherheitshinweise für Bergwerke |
| TEIL II | |
| Punkt 5. | Marketing für das Eigenkapital des Meldepflichtigen, zugehörige Aktionärsangelegenheiten und Wertpapierkäufe durch den Emittenten |
| Punkt 6. | Ausgewählte Finanzdaten |
| Punkt 7. | Darstellung und Analyse der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage (Lagebericht) |
| Punkt 7A. | Quantitative und qualitative Angaben zu den Marktrisiken |
| Punkt 8. | Jahresabschluss und ergänzende Informationen. |
| Punkt 9. | Änderungen und Unstimmigkeiten mit Wirtschaftsprüfern im Hinblick auf Rechnungslegung und |
| Punkt 9A. | Kontrollen und Verfahren. |
| Punkt 9B. | Sonstige Informationen |
| TEIL III | |
| Punkt 10. | Board-Mitglieder, Geschäftsführer und Corporate Governance |
| Punkt 11. | Geschäftsführervergütung. |
| Punkt 12. | Wertpapierbesitz bestimmter wirtschaftlicher Eigentümer und Management und ähnliche |
| Punkt 13. | Bestimmte Beziehungen und dazugehörige Transaktionen und Unabhängigkeit der Board-Mitglieder. |
| Punkt 14. | Honorare und Leistungen des primären Wirtschaftsprüfers. |
| TEIL IV | |
| Punkt 15. | Anlagen und Übersichten zum Jahresabschluss |
| Unterschriften |
Zukunftsgerichtete Aussagen
Dieser Jahresabschluss auf Formular 10-K (dieser „Geschäftsbericht“), einschließlich des Abschnitts „Darstellung und Analyse der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage“ (Lagebericht), enthält zukunftsgerichtete Aussagen im Sinne des Private Securities Litigation Reform Act von 1995 (US-Gesetz zur Reform privater Rechtsstreitigkeiten über Wertpapiere), in welchem hinsichtlich der Aussagen zu zukünftigen Ereignissen, Produkten und der Finanzlage, die auf Ansichten und auf Schätzungen des Managements und Informationen beruhen, die dem Management von Varex Imaging Corporation derzeit zur Verfügung stehen („wir“, „unser“, „uns“, das „Unternehmen“, „Varex“ oder „Varex Imaging“), ein „sicherer Hafen“ vorgesehen ist. Das Ergebnis der dargestellten Ereignisse in diesen zukunftsgerichteten Aussagen unterliegt Risiken und Unsicherheiten. Aufgrund der unter „Risikofaktoren“ aufgeführten Faktoren in Teil I, Punkt 1A dieses Geschäftsberichts, des Lageberichts und anderer Faktoren, die von Zeit zu Zeit in unseren bei der US Securities and Exchange Commission (die „SEC“) einzureichenden Unterlagen erläutert werden sowie sonstiger Gründe können die tatsächlichen Ergebnisse und die Auswirkungen oder der Zeitpunkt bestimmter Ereignisse erheblich von diesen zukunftsgerichteten Aussagen oder derzeitigen Erwartungen des Managements abweichen. In diesem Sinne sind Aussagen in Bezug auf Branchen- und Marktsegmentprognosen, die Marktakzeptanz von oder den Übergang zu neuen Produkten oder Technologien (z. B. weiterentwickelte Röntgenröhren und Flachbilddetektoren für Röntgenstrahlen),Wachstumstreiber, zukünftige Aufträge, Umsätze, Auftragsrückstände, Gewinne oder andere Finanzergebnisse und alle Aussagen, die Begriffe wie „glauben“, „erwarten“, „annehmen“, „kann“, „sollte“, „würde“, „könnte“, „schätzen“, „dürfte“, „beabsichtigt“, „potenziell“ und „möglich“ enthalten, als zukunftsgerichtete Aussagen zu betrachten, die Risiken und Unsicherheiten beinhalten, die dazu führen könnten, dass unsere tatsächlichen Ergebnisse und die Auswirkungen und der Zeitpunkt bestimmter Ereignisse wesentlich von den prognostizierten oder den derzeitigen Erwartungen des Managements abweichen. Mit unseren zukunftsgerichteten Aussagen übernehmen wir keine Verpflichtung, diese Aussagen aufgrund neuer Informationen, zukünftiger Ereignisse oder Sonstigem zu aktualisieren oder zu revidieren, und Sie sollten dies von uns auch nicht erwarten.
Punkt 1. Geschäft
Überblick
Varex Imaging Corporation, eine in Delaware eingetragene und 2016 gegründete Aktiengesellschaft, ist ein führender Innovator, Entwickler und Hersteller von Komponenten für die Röntgenbildgebung, beispielsweise Röntgenröhren, Flachbilddetektoren für Röntgenstrahlen und Linearbeschleuniger, die zu den wichtigsten Komponenten der Röntgenbildgebungssysteme gehören. Am 28. Januar 2017 hat die Varian Medical Systems, Inc. („Varian“) die Abspaltung und Verteilung von Varex abgeschlossen. Im Zusammenhang mit der Verteilung wurde Varex zu einem börsennotierten Unternehmen, welches am NASDAQ Global Select Market unter dem Ticker „VREX“ mit 37,4 Millionen Stammaktien, welche auf die Aktionäre von Varian aufgeteilt sind, notiert ist. Mit einer mehr als 65-jährigen Geschichte erfolgreicher Innovation werden die Komponenten von Varex sowohl in der medizinischen Bildgebung als auch in der industriellen und der Bildgebung im Sicherheitsbereich eingesetzt. OEM-Hersteller von Röntgenbildgebungssystemen auf der ganzen Welt nutzen die Röntgenquellen, Digitaldetektoren, Anschlussgeräte und Bildgebungssoftware als Komponenten in ihren Detektions-, Diagnose- und Sicherheitssystemen.
Am 1. Mai 2017 erwarben wir von PerkinElmer, Inc. das Geschäft der medizinischen Bildgebung („erworbenes Detektorengeschäft“) für $ 273,3 Mio. Der Kauf umfasste PerkinElmer Medical Holdings, Inc. und Dexela Limited, zusammen mit einigen Vermögenswerten von PKI und seinen direkten und indirekten Tochtergesellschaften in Bezug auf Flachbilddetektoren für Röntgenstrahlen, die als Komponenten in Röntgenbildgebungssystemen in den Bereichen Industrie, Medizin, Zahnmedizin und Tiermedizin verwendet werden. Das erworbene Geschäft umfasste ca. 280 Mitarbeiter und Betriebe in Santa Clara, Kalifornien sowie Standorte in Deutschland, den Niederlanden und dem Vereinigten Königreich.
Unsere Produkte werden in drei geographischen Regionen verkauft: Amerika, EMEA und APAC. Amerika umfasst Nordamerika (hauptsächlich die USA) und Lateinamerika. EMEA umfasst Europa, Russland, den Nahen Osten, Indien und Afrika. APAC umfasst Asien und Australien. Die Umsätze nach Region beziehen sich auf den bekannten Endbestimmungsort der verkauften Produkte.
Unser Erfolg hängt von unserer Fähigkeit ab, Veränderungen in unseren Märkten, die Richtung der technologischen Innovation und den Bedarf unserer Kunden zu antizipieren. Wir investieren fortlaufend in Forschung und Entwicklung und beschäftigen mehr als 500 Ingenieure (davon 55 mit Doktortitel) im Unternehmen. Die Kombination des Schwerpunkts Innovation und Produktleistung mit starken langfristigen Kundenbeziehungen versetzt uns in die Lage, mit unseren Kunden eine Partnerschaft aufzubauen, um branchenführende Produkte auf den Röntgenbildgebungsmarkt zu bringen. Des Weiteren sind die Gesamtkosten des Produktlebenszyklus entscheidend. Wir verbessern fortlaufend die Lebensdauer und Qualität unserer Bildgebungskomponenten und als größter Komponentenlieferant für die Röntgenbildgebung nutzen wir unser Schwergewicht, um kosteneffektive Lösungen anzubieten.
Unser Chief Executive Officer (CEO), der gleichzeitig unser Hauptentscheidungsträger (Chief Operating Decision Maker, CODM) ist, bewertet die Produktgruppen und misst die Geschäftsentwicklung anhand von zwei berichtspflichtigen Geschäftssegmenten. Medizin und Industrie. Die Segmente stellen unser Produkt- und Serviceangebot für Kunden auf dem Medizin- und Industriemarkt dar und entsprechen den Geschäftsbewertungen des CODM hinsichtlich der Aufteilung der Ressourcen. Der CODM teilt die Ressourcen auf Basis von Umsatz und Bruttomarge auf die Geschäftssegmente auf und bewertet so deren Finanzergebnis.
Medizin
In unserem Geschäftssegment Medizin entwickeln, produzieren, verkaufen und erbringen wir Serviceleistungen für Komponenten der Röntgenbildgebung in einer Vielzahl von Anwendungen, beispielsweise radiografische und fluoroskopische Bildgebung, Mammographie, Computertomografie („CT“), Strahlentherapie und rechnergestützte Erkennung. Wir bieten eine breite Palette an Komponenten für die Röntgenbildgebung für Kunden im Medizinbereich an, einschließlich Röntgenröhren, Flachbilddetektoren für Röntgenstrahlen, Hochspannungsanschlüssen, Software und Arbeitsplätzen für die Bildverarbeitung, rechnergestützter Diagnosesoftware, Kollimatoren, Geräten für die automatische Belichtungssteuerung, Generatoren, Ionisationskammern und Buckys.
Ein beträchtlicher Anteil unserer Umsätze resultiert aus dem Verkauf von hochwertigen Röntgenröhren für die CT-Bildgebung und hochwertigen dynamischen Digitaldetektoren für fluoroskopische und zahnmedizinische Anwendungen. Diese erstklassigen Bildgebungskomponenten zeichnen sich durch ein erhöhtes Maß an technologischer Komplexität, Ingenieurskunst und geschützten technischen Erfindungen aus, wodurch für diese Produkte ein höherer Verkaufspreis und eine höhere Bruttomarge erzielt werden kann.
Seit der erstmaligen Produkteinführung vor mehr als 10 Jahren hat sich der Markt für Flachbilddetektoren für Röntgenstrahlen kontinuierlich weiterentwickelt. In den letzten Jahren haben wir bei diesen Produkten einen Preisverfall erlebt, hauptsächlich im sehr hart umkämpften Markt für Röntgendetektoren. Wir gehen davon aus, dass sich dieser Trend in absehbarer Zeit fortsetzen wird.
Unsere Röntgenbildgebungskomponenten werden hauptsächlich an OEM-Hersteller von Bildgebungssystemen verkauft, die diese in ihre Systeme für die medizinische Diagnostik, Strahlentherapie sowie zahn- und tiermedizinische Bildgebungsverfahren integrieren. Wir verkaufen unsere Röntgenbildgebungskomponenten in einem deutlich geringeren Umfang auch an unabhängige Dienstleistungsunternehmen, Vertriebsunternehmen und direkt an Endnutzer für Austauschzwecke.
Industrie
In unserem Geschäftssegment Industrie entwickeln, produzieren, verkaufen und erbringen wir Serviceleistungen für Produkte, die in Sicherheits- und Industrieinspektionsanwendungen integriert sind, beispielsweise für die Flughafensicherheitskontrolle, die Kontrolle an Häfen und Grenzen und die zerstörungsfreie Überprüfung in einer Vielzahl von Anwendungen. Zu den Produkten gehören die Linatron-Beschleuniger für Röntgenstrahlen, Röntgenröhren, Flachbilddetektoren für Röntgenstrahlen, Hochspannungsanschlüsse und Bildverarbeitungssoftware, die wir in der Regel an OEM-Kunden verkaufen, die diese Produkte in ihre Inspektionssysteme integrieren.
Der Sicherheitsmarkt besteht hauptsächlich aus der Flughafensicherheitskontrolle (Handgepäck, eingechecktes Gepäck und Palettenfracht) und Frachtkontrolle an Häfen und Grenzen. Die Endkunden für Grenzschutzsysteme sind üblicherweise Regierungsbehörden und davon viele in Ländern mit Ölproduktion und in Kriegsgebieten. 2015 verzeichneten wir einen signifikanten Nachfragerückgang bei den Grenzschutzsystemen aufgrund der Volatilität der Ölpreise, in den folgenden Jahren jedoch einen moderaten Anstieg der Nachfrage.
Auf dem Markt für zerstörungsfreie Erkennungsanwendungen wird die Röntgenbildgebung für das Scannen von Gegenständen zur Erkennung von Herstellungsfehlern und für die Produktintegrität in einer Vielzahl von Branchen verwendet, beispielsweise in der Luft- und Raumfahrt-, Automobil-, Lebensmittelverpackungs-, Metallguss- und 3D-Druckindustrie. Wir bieten Röntgenquellen, Flachbilddetektoren für Röntgenstrahlen, Hochspannungsanschlüsse und Bildverarbeitungssoftware für OEM-Kunden, Systemintegratoren und -hersteller an. Des Weiteren werden neue Anwendungen für Röntgenquellen wie die Sterilisation von Lebensmitteln und deren Verpackung entwickelt.
Kunden
Die Kunden von Varex sind hauptsächlich große OEMs. Die fünf wichtigsten Kunden, gemessen am Umsatz, sind Toshiba Medical Systems, Hologic, Inc., Hitachi Ltd., General Electric Company und Varian, die im Geschäftsjahr 2017 ungefähr 34 % des Umsatzes von Varex ausmachten. Der größte Kunde von Varex, Toshiba Medical Systems, hatte in den Geschäftsjahren 2017, 2016 und 2015 jeweils einen Anteil am Gesamtumsatz von 19 %, 23 % und 26 %. Der Verlust einer oder mehrerer der Topkunden von Varex hätte einen beträchtlichen und nachteiligen Effekt auf das Geschäft von Varex. Weitere Informationen finden Sie unter „Risikofaktoren – Varex verkauft seine Produkte an eine begrenzte Anzahl von OEM-Kunden, von denen viele gleichzeitig Wettbewerber von Varex sind. Eine Verringerung oder der Verlust des Geschäfts mit einem oder mehreren dieser Kunden hätte einen erheblichen Umsatzeinbruch zur Folge.“
Wettbewerb
Der Markt für Bildgebungskomponenten ist sehr wettbewerbsintensiv. Unsere OEM-Kunden könnten sich dafür entscheiden, diese Komponenten intern zu entwickeln und herzustellen, oder an einen Lieferanten wie Varex oder andere Anbieter von Bildgebungskomponenten auszulagern. Unser Erfolg hängt von unserer Fähigkeit ab, Veränderungen in unseren Märkten, die Richtung der technologischen Innovation und den Bedarf unserer Kunden zu antizipieren. Um wettbewerbsfähig zu bleiben, müssen wir weiter in Forschung und Entwicklung investieren, und zwar schwerpunktmäßig in die Innovationskraft, Produktleistung und Qualitäts- und Kostenverbesserung unserer Bildgebungskomponenten. Für Bildgebungskomponentenhersteller sind beträchtliche Investitionen erforderlich, daher nutzt Varex sein hohes Volumen, um die Stückkosten zu senken, indem die Fixkosten über mehrere Standorte verteilt werden.
Medizin
Varex steht häufig im Wettbewerb mit den internen Röntgenröhrenherstellungsbetrieben großer diagnostischer Bildgebungsunternehmen, die zu den Haupt-OEM-Kunden für die medizinischen Produkte von Varex gehören. Um effektiv mit diesen internen Alternativen zu konkurrieren, muss Varex über einen Wettbewerbsvorteil in einem oder mehreren Bereichen verfügen, beispielsweise Spitzentechnologie und -leistung, bessere Produktqualität oder geringere Produktionskosten. Folglich verkauft Varex ein beträchtliches Volumen seiner Röntgenröhren an OEM-Kunden, die intern selbst über eine Röntgenröhrenproduktion verfügen. Des Weiteren konkurriert Varex mit einigen OEM-Kunden wie Toshiba Medical Systems Corporation und Dunlee, einem Geschäftsbereich von Philips Healthcare, die Röntgenröhren an andere Hersteller verkaufen, sowie mit anderen Nicht-OEMs, wie Industria Applicazioni Elettroniche S.p.A., sowie aufstrebenden Röntgenröhrenherstellern in China. Hohe Investitionskosten und die Beherrschung komplexer Herstellungsprozesse für eine höhere Produktionsleistung und eine längere Produktlebensdauer sind signifikante Merkmale des Röntgenröhrengeschäfts.
Der Markt für Flachbilddetektoren für Röntgenstrahlen ist ebenfalls sehr wettbewerbsintensiv. Varex verkauft seine Flachbilddetektoren für Röntgenstrahlen an eine Vielzahl von OEM-Kunden, die die Flachbilddetektoren von Varex in ihre Bildgebungssysteme für die medizinische Diagnostik, Strahlentherapie sowie für die Bildgebung in den Bereichen Zahn- und Tiermedizin und Industrie integrieren. Die auf amorphem Silizium basierende Flachbilddetektorentechnologie und die CMOS-Technologie von Varex stehen mit anderen Detektortechnologien im Wettbewerb, wie mit den auf amorphem Selen basierenden, ladungsgekoppelten Geräten und Variationen der Szintillatoren mit amorphem Silizium. Varex ist der Ansicht, dass seine Produkte aufgrund von Produktqualität und -leistung und geringeren Gesamtkosten während des Produktlebenszyklus einen Wettbewerbsvorteil bieten. Auf dem Markt der Flachbilddetektoren für Röntgenstrahlen steht Varex hauptsächlich mit Trixell S.A.S., Canon, Inc., Vieworks Co., Ltd. und Hamamatsu Corporation sowie mit aufstrebenden Low-Cost-Herstellern aus China wie iRay Technology (Shanghai) Limited und Jiangsu CareRay Medical Systems Co., Ltd. im Wettbewerb.
Industrie
Im Segment Industrie konkurriert Varex mit anderen OEM-Lieferanten, wie General Electric, Toshiba Medical Systems Corporation, Nuctech Company Limited („Nuctech“) und der Comet AG. Während es andere Hersteller von Niedrigenergie-Röntgenröhren und Flachbilddetektoren für Röntgenstrahlen für spezielle und Nischenindustrieanwendungen gibt, werden die Produkte von Varex für eine breite Palette an Anwendungen in den Bereichen Inspektion, Analyse und Überprüfung entwickelt. Auf dem Hochenergiemarkt konkurriert Varex mit Technologien von Nuctech, der Siemens AG und Foton Ltd., deren Röntgenquellen beispielsweise in den Bereichen Fracht- und Containerscanning, Grenzsicherheit, Luft- und Raumfahrtanwendungen, Gussteile- und Druckbehälterinspektion eingesetzt werden.
Kundenservice und -support
Varex gewährt für seine Produkte üblicherweise eine Garantie von 12 bis 24 Monaten. In bestimmten Fällen bestimmt sich die Garantiedauer anhand der Nutzungsmetriken, wie die Anzahl der Scans. Über seine US-Standorte in Utah, Nevada, South Carolina, New York und Illinois; und international auf den Philippinen, in China, den Niederlanden, in Deutschland, Frankreich, in der Schweiz, im Vereinigten Königreich, in Italien sowie in Japan bietet Varex technische Beratungsdienstleistungen für große OEM-Kunden an. Die Anwendungsspezialisten und -techniker von Varex geben Empfehlungen, damit die technischen Anforderungen des Kunden im Rahmen seines Budgets erfüllt werden. Häufig entwickelt Varex Spezifikationen für ein einziges Produkt, welches speziell entwickelt und hergestellt wird, um die spezifischen Anforderungen eines bestimmten Kunden passgenau zu erfüllen.
Herstellung und Lieferungen
Varex stellt seine Produkte an folgenden Standorten her: Salt Lake City, Utah; Santa Clara, Kalifornien; Las Vegas, Nevada; Liverpool, New York; Downers Grove, Illinois; Dinxperlo und Heerlen, Niederlande; Walluf und Bremen, Deutschland; und Calamba City, Philippinen. In diesen Werken werden hochmoderne Herstellungsverfahren angewandt, einige davon wurden von der Presse, von Behörden und Handelsorganisationen für ihre Verpflichtung zur Qualitätsverbesserung gewürdigt. Diese Fertigungseinrichtungen sind von der Internationalen Organisation für Normung („ISO“) nach ISO 9001 (für Industrieprodukte) bzw. ISO 13485 (für medizinische Geräte) zertifiziert. Des Weiteren verfügt Varex über Servicecenter in North Charleston, South Carolina; Willich, Deutschland und Wuxi, China. Die gemeinsame Fertigungsinfrastruktur für medizinische und industrielle Produkte ermöglicht Varex eine Erhöhung der Produktionszahlen, um einen Vorteil in puncto Produktivität und geringen Kosten sowie Synergien in Forschung und Entwicklung zu erzielen.
Zu den Herstellungsprozessen an den unterschiedlichen Standorten von Varex gehören die Bearbeitung, Fertigung, Vormontage, Systemmontage und finale Prüfung. Varex hat in verschiedene automatisierte und halbautomatisierte Anlagen für die Bearbeitung und Fertigung der Teile und Baugruppen investiert, die in die Produkte integriert werden. Varex kann von Zeit zu Zeit weitere Investitionen in solche Anlagen tätigen. Das Qualitätssicherungssystem von Varex umfasst verschiedene Qualitätskontrollmaßnahmen, von der Überprüfung von Rohmaterialien, gekauften Teilen und Baugruppen bis hin zur Inline-Prüfung. In einigen Fällen kann Varex die Vormontage auslagern, führt jedoch die Systementwicklung, die Endmontage und die Überprüfung intern durch. Varex ist der Ansicht, dass in solchen Fällen durch das Auslagern Fixkosten und Investitionen verringert oder konstant gehalten werden können und die Flexibilität zur Erhöhung der Produktionskapazitäten verbessert wird. Varex kauft Material und Komponenten von verschiedenen Lieferanten ein. Dabei handelt es sich entweder um Standardprodukte oder spezifische Produkte. Einige der in den Produkten von Varex verbauten Komponenten werden von einer begrenzten Anzahl von Lieferanten oder von einem Einzelanbieter bezogen, beispielsweise die Wellenleiter für Linearbeschleuniger, Transistor-Arrays und Caesiumiodidschichten für Flachbilddetektoren und spezielle integrierte Schaltkreise, Zielmaterial für Röntgenröhren, Gehäuse, Lager und verschiedene andere Komponenten. Varex benötigt bestimmte Rohstoffe wie Kupfer, Blei, Wolfram, Rhenium, Molybdän-Zirkonium und verschiedene hochgradige Stahllegierungen für Röntgenröhren und Industrieprodukte. Die weltweite Nachfrage, Verfügbarkeit und Preisgestaltung dieser Rohstoffe unterliegt Schwankungen und Varex erwartet, dass die Verfügbarkeit und die Preisgestaltung in Zukunft weiter fluktuieren werden.
Forschung und Entwicklung
Die Entwicklung von Produkten, Systemen und Services auf Basis von Spitzentechnologien ist entscheidend für die effektive Wettbewerbsfähigkeit von Varex auf dem Markt. Varex beschäftigt Personal für die Bereiche Forschung, Entwicklung und Technik, welches für die Produktentwicklung und Produktionstechnik verantwortlich ist.
Forschung und Entwicklung wird hauptsächlich an den inländischen Standorten Salt Lake City, Utah; San Jose und Santa Clara, Kalifornien; Las Vegas, Nevada; Liverpool, New York; Lincolnshire und Downers Grove, Illinois und an den internationalen Standorten in den Niederlanden, im Vereinigten Königreich und Deutschland betrieben und konzentriert sich in erster Linie auf die Entwicklung und Verbesserung der Bildgebungskomponententechnologie. Zu den derzeitigen Entwicklungsbereichen bei Röntgenquellen zählen kompaktere Linearbeschleuniger, die Erhöhung der Röhrenlebensdauer und -stabilität, eine Verringerung der Röhrengeräusche sowie eine Röhrengestaltung, die es den OEMs ermöglicht, die Dosis weiter zu verringern, sowie Verbesserungen bei der Bildauflösung auf kosteneffektive Weise. Die Forschung im Bereich der Technologie für Flachbilddetektoren zielt auf die Entwicklung neuer Panel-Technologien mit einer besseren Dosisausnutzung, verbesserten Bildqualität, geringeren Produktkosten und neuen Bildverarbeitungsprozessen für erweiterte Anwendungen ab.
Bei den Produkten für den Industriebereich kommen dieselben Grundtechnologien und Plattformen wie bei den medizinischen Produkten zum Einsatz. Aus diesem Grund sind die Entwicklungsteams für Medizin und Industrie in Salt Lake City, San Jose, Santa Clara, Dinxperlo und Walluf am gleichen Standort tätig. Einer der Wettbewerbsvorteile von Varex ist, dass einige der Grundtechnologien und Softwarekomponenten für medizinische Anwendungen auch in Industriekomponenten anwendbar sind und umgekehrt. Zusätzlich zu diesen Produktentwicklungssynergien ist Varex überdies in der Lage, Synergien in den Bereichen Beschaffung, Produktion, Servicecenter und Logistik marktübergreifend zu nutzen.
Produkthaftung und andere Haftungen
Das Geschäft von Varex birgt das Risiko potenzieller Produkthaftungsansprüche, die sich bei Herstellung, Verkauf, Installation, Service und Support von Röntgenbildgebungsgeräten, dazugehöriger Software und anderer Geräte, die Gefahrstoffe enthalten und/oder Strahlung abgeben, zwangsläufig ergeben können. Da die Produkte bei ihrer Verwendung gezielt Strahlung auf den menschlichen Körper abgeben und in anderen Situationen eingesetzt werden, in denen Menschen mit Strahlung in Kontakt kommen können (beispielsweise wenn die Industrieprodukte von Varex für die Frachtüberprüfung verwendet werden), sowie bei der Erkennung, Planung und Behandlung medizinischer Probleme eingesetzt werden, besteht die Möglichkeit schwerwiegender Verletzungen und/oder Lebensgefahr. Entsprechend kann sich Varex mit erheblichen Haftungsansprüchen von Patienten, seinen Kunden und anderen Personen für Schäden aufgrund fehlerhafter oder vermeintlich fehlerhafter Entwicklung, Herstellung, Installation, Serviceleistungen, Support, Prüfung oder Interoperabilität der Produkte von Varex und seiner Kunden sowie deren Fehlanwendung oder Ausfall konfrontiert sehen. Weiterhin kann Varex Ansprüchen wegen Sach- oder Vermögensschäden in Bezug auf oder aufgrund von Fehlern oder Mängeln an seinen Produkten oder der Installation, der Serviceleistungen und des Supports der Produkte unterliegen. Ein Unfall oder eine Fehlbehandlung könnte für Varex Rechtskosten, Gerichtsverfahren, negative Publicity und eine negative Außenwirkung zur Folge haben, unabhängig davon, ob die Produkte oder die Serviceleistungen eine Rolle gespielt haben. Wenn ein Produkt Mängel aufweist, welches Varex entwickelt oder herstellt (ob wegen Mängeln in der Entwicklung, Kennzeichnung oder Herstellung, aufgrund unsachgemäßen Gebrauchs des Produkts oder anderer Gründe) oder eine zuständige Aufsichtsbehörde dies festgestellt hat, kann Varex verpflichtet werden, das Produkt zu korrigieren oder zurückzurufen und andere Aufsichtsbehörden zu informieren. Varex unterhält eine begrenzte Produkthaftungsversicherung, eine Berufshaftpflicht- und Unterlassungshaftpflichtversicherung.
Behördliche Vorschriften
Vorschriften in den USA
Gesetze hinsichtlich der Vermarktung medizinischer Geräte. Als Hersteller und Verkäufer von medizinischen Geräten und Geräten, die Strahlung abgeben oder radioaktive Nebenprodukte nutzen, unterliegen Varex und einige seiner Lieferanten und Vertriebsgesellschaften in den USA umfangreichen Vorschriften der Bundesbehörden, wie der U.S. Food and Drug Administration (die „FDA“), der Nuclear Regulatory Commission („NRC“) und bundesstaatlichen und lokalen Aufsichtsbehörden, wie dem Staat Kalifornien, um sicherzustellen, dass die Geräte sicher und wirksam sind und den Gesetzen für Produkte, die Strahlung emittieren, erzeugen oder kontrollieren, entsprechen. Im Ausland gelten ähnliche internationale Vorschriften. Diese Vorschriften, wie beispielsweise das U.S. Food, Drug and Cosmetic Act (US-Lebensmittel-, Arzneimittel- und Kosmetikgesetz, das „FDC-Gesetz“) und von der FDA erlassene Vorschriften, regeln unter anderem das Design, die Entwicklung, die Prüfung, Herstellung, Verpackung, Kennzeichnung, den Vertrieb, Import/Export, Verkauf und das Marketing und die Entsorgung medizinischer Geräte, Anwendungsbeobachtung und die Meldung schwerer Verletzungen und von Todesfällen, Reparaturen, Ersatzlieferungen, Rückrufe und andere Angelegenheiten in Bezug auf medizinische Geräte, strahlenemittierende Geräte und Geräte, für die radioaktive Nebenprodukte eingesetzt werden. Die bundesstaatlichen Vorschriften sind umfangreich und variieren von Bundesstaat zu Bundesstaat. Die Röntgenröhrenprodukte, Bildgebungsarbeitsplätze und Flachbilddetektoren von Varex gelten als medizinische Geräte. Gemäß FDC-Gesetz müssen Hersteller medizinischer Geräte Qualitätssystemvorschriften einhalten, die von der FDA streng kontrolliert werden.
Sofern keine Ausnahme gilt, fordert die FDA von den Herstellern neuer medizinischer Geräte oder bei neuen Nutzungsangaben oder einer signifikanten Änderung von aktuell in den Verkehr gebrachten medizinischen Geräten entweder eine Freigabe gemäß 510(k) „Premarket Notification“ oder eine „Premarket Approval (PMA)“ [Überprüfung medizinischer Geräte der Klasse III], bevor diese Produkte in den USA verkauft oder vermarktet werden können. Der Freigabeprozess 510(k) findet Anwendung, wenn das kommerziell vertriebene Gerät einem rechtmäßig in Verkehr befindlichen Gerät im Wesentlichen entspricht. Der Prozess der Erteilung der 510(k)-Freigabe dauert gewöhnlich mindestens sechs Monate ab der Einreichung des Antrags, kann jedoch auch bedeutend länger dauern, und üblicherweise müssen unterstützende Prüfdaten eingereicht werden. Nachdem ein Produkt die 510(k)-Freigabe erhalten hat, ist für Änderungen oder Erweiterungen eines Produkts, die die Sicherheit oder Wirksamkeit des Produkts signifikant beeinflussen würden oder die eine wesentliche Änderung des bestimmungsmäßigen Gebrauchs des Gerätes, der Technologie, Materialien, Kennzeichnung, Verpackung oder des Herstellungsprozesses darstellen würden, eine erneute 510(k)-Freigabe notwendig. Die FDA verlangt von jedem Hersteller, dass er diese Feststellung zunächst selbst vornimmt, die FDA kann diese Entscheidung jedoch überprüfen. Wenn die FDA mit der Entscheidung des Herstellers nicht einverstanden ist, kann sie rückwirkend vom Hersteller einen Antrag für die Freigabe im Rahmen der 510(k) Premarket Notification und eine Einstellung der Vermarktung und/oder einen Rückruf des Produkts bis zur Erteilung der 510(k)-Freigabe verlangen. Die FDA hat einen Richtlinienentwurf herausgegeben, der nach dessen Fertigstellung und Umsetzung dazu führen wird, dass Hersteller eine erhebliche Anzahl neuer Freigaben für Änderungen an bereits rechtmäßig in Verkehr befindlichen Geräten einholen müssen. Wenn wir nicht feststellen können, ob ein vorgeschlagenes Produkt im Wesentlichen einem rechtmäßig in Verkehr befindlichen Gerät entspricht, müssen wir für eine Vorvermarktungsgenehmigung einen PMA-Antrag stellen. Im Rahmen des PMA-Prozesses reicht der Antragsteller mit dem PMA-Antrag umfangreiche unterstützende Daten ein, in den meisten Fällen beispielsweise Daten aus klinischen Studien, um einen begründeten Nachweis für die Sicherheit und Wirksamkeit des Produkts zu erbringen. Dieser Prozess dauert üblicherweise mindestens ein oder zwei Jahre ab dem Datum, an dem der PMA-Antrag angenommen wurde, die Überprüfung der FDA kann jedoch wesentlich mehr Zeit in Anspruch nehmen. Die meisten Medizinprodukte von Varex gehören zur Klasse I, für die eine 510(k)-Freigabe nicht erforderlich ist.
Qualitätssysteme. Die Fertigungsstandorte für medizinische Geräte von Varex und den externen Herstellern sind verpflichtet, die Qualitätssystemvorschriften der FDA („QSR“) einzuhalten, in denen die Verantwortlichkeiten des Unternehmens für die Qualitätssicherung bei Produktdesign, Produktprüfung und -herstellung und für das Führen von Aufzeichnungen und die Dokumentationspflege geregelt sind. Aufgrund der QSR sind Hersteller zur Einführung eines Qualitätssystems verpflichtet, anhand dessen der Hersteller den Herstellungsprozess überwacht und Aufzeichnungen führt, die die Einhaltung der FDA-Vorschriften und der schriftlichen Spezifikationen und Verfahren des Herstellers in Bezug auf die Geräte belegen. Die Einhaltung der QSR ist notwendig für die Erteilung und Beibehaltung der FDA-Freigabe oder -Genehmigung für neue und bestehende Produkte. Die FDA führt angekündigte und unangekündigte regelmäßige und fortlaufende Überprüfungen bei den Medizingeräteherstellern durch, um die Einhaltung der QSR zu überprüfen. Ist die FDA im Zusammenhang mit diesen Inspektionen der Ansicht, dass der Hersteller die anwendbaren Vorschriften und/oder Verfahren nicht eingehalten hat, kann sie Stellungnahmen erlassen, die unverzügliche Korrekturmaßnahmen notwendig machen würden. Wird auf die Inspektionsstellungnahme der FDA nicht reagiert und/oder werden keine Korrekturmaßnahmen zeitnah und zur Zufriedenheit der FDA durchgeführt, kann die FDA ein Mahnschreiben ausstellen (was gleichfalls unverzügliche Korrekturmaßnahmen notwendig machen würde) und/oder direkt zu anderen Zwangsmaßnahmen übergehen. Wird nicht rechtzeitig auf die FDA-Inspektionsstellungnahmen, ein Mahnschreiben oder andere Mitteilungen über die Nichteinhaltung und die Aufforderung zur sofortigen Einhaltung reagiert, kann dies dazu führen, dass die FDA Zwangsmaßnahmen uns gegenüber ergreift. Solche Zwangsmaßnahmen könnten die vollständige Stilllegung der Produktionsstandorte von Varex, ein Versagen der Importrechte in die Vereinigten Staaten für Produkte, die an ausländischen Standorten hergestellt wurden, und das Versagen der Exportrechte für US-Produkte sowie Strafen nach Strafrecht und Zivilrecht sein.
Die FDA und die Federal Trade Commission (die „FTC“, Bundeshandelskommission) regulieren auch die Werbung und Verkaufsförderung für die Produkte von Varex, um sicherzustellen, dass die angegebenen Informationen den aufsichtsbehördlichen Freigaben entsprechen, dass hinreichende und aussagekräftige wissenschaftliche Daten vorliegen, um die Aussagen zu untermauern, und dass die Werbekennzeichnung und die Werbemaßnahmen weder falsch noch irreführend sind. Varex darf seine Produkte nicht für eine Nutzung bewerben oder anpreisen, die außerhalb des Verwendungszwecks gemäß den Freigaben oder Genehmigungen liegen, oder darf keine unbelegten Aussagen hinsichtlich Sicherheit und Wirksamkeit treffen.
Es ist ebenso wichtig, dass die Produkte von Varex die elektrischen Sicherheits- und Umweltschutzstandards einhalten, beispielsweise von Underwriters Laboratories („UL“), der Canadian Standards Association („CSA“) und der International Electrotechnical Commission („IEC“). Des Weiteren ist für die Herstellung und den Vertrieb von medizinischen Geräten, bei denen radioaktive Materialien verwendet werden, eine bestimmte Lizenz für radioaktives Material notwendig. Für die Vereinigten Staaten müssen die Herstellung und der Vertrieb dieser radioaktiven Quellen und Geräte überdies einem modellspezifischen Zertifikat der NRC oder eines Vertragsstaats entsprechen. In nahezu jedem Land und Staat müssen die Installation und die Serviceleistungen im Rahmen einer speziellen Genehmigung für radioaktive Materialien erfolgen, die von der zuständigen Strahlenschutzbehörde ausgestellt wird. Die Serviceleistungen müssen gemäß einer speziellen Genehmigung für radioaktive Materialien erbracht werden. Varex unterliegt ebenso einer Vielzahl von weiteren Umweltschutzgesetzen, die die Fertigungsstandorte von Varex und den Umgang mit und die Lagerung, den Transport und die Entsorgung von gefährlichen Stoffen regeln und welche die Verpflichtung zur Sanierung im Falle einer Kontamination mit diesen Stoffen vorsehen.
Sonstige anwendbare US-Vorschriften. Als Akteur in der Gesundheitsindustrie unterliegt Varex umfangreichen Gesetzen und Vorschriften zum Schutz der Geheimhaltung und der Integrität der Patientendaten, die wir erhalten, dazu gehören das Health Insurance Portability and Accountability Act von 1996 (Gesetz zum Schutz von Gesundheitsdaten, „HIPAA“), den Gesetzen und Vorschriften zu „Betrug und Missbrauch“ (fraud and abuse laws), einschließlich der Gesetze zum Verbot für die Selbstüberweisung für Ärzte und den Gesetzen zu falschen Behauptungen (false claims laws). Diese Gesetze und Vorschriften können von Zeit zu Zeit so geändert oder ausgelegt werden, dass es für die Kunden von Varex schwieriger wird, ihre Geschäftstätigkeiten auszuführen, beispielsweise die geplanten Änderungen der Gesetze, die Selbstüberweisungen der Ärzte verbieten. Solche Änderungen könnten einen negativen Einfluss auf die Nachfrage nach den Produkten von Varex haben und folglich auch auf das Geschäft und das Geschäftsergebnis. Varex muss ebenso viele Bundes-, bundesstaatliche und lokale Gesetze eher allgemeiner Natur einhalten, und zwar hinsichtlich Umweltschutz, sicherer Arbeitsbedingungen, Fertigungspraktiken, Brandschutz und anderer Angelegenheiten.
Die Gesetze und Vorschriften und deren Durchsetzung unterliegen einer fortlaufenden Änderung und Varex ist nicht in der Lage zu prognostizieren, welche Auswirkungen diese Gesetzes- und Vorschriftenänderungen auf sein Geschäft gegebenenfalls haben. Beispielsweise regulieren nationale und bundesstaatliche Gesetze den Datenschutz, diese Gesetze können auch die Verwendung der Daten durch Varex regeln. Weiterhin wurde das HIPAA-Gesetz zum Schutz von Patientendaten durch das HITECH-Gesetz geändert, wonach nun Geschäftspartner mit Zugang zu Patientendaten, die von Krankenhäusern und Gesundheitsdienstleistern zur Verfügung gestellt wurden, der HIPAA-Vorschrift direkt unterliegen, einschließlich des dazugehörigen Durchsetzungsplans und der Inspektionsanforderungen.
Erstattungen im Rahmen von Medicare und Medicaid
Die Bundes- und bundesstaatlichen Regierungen der Vereinigten Staaten erstellen Richtlinien und zahlen im Rahmen von Medicare auf Bundesebene und Medicaid auf bundesstaatlicher Ebene Erstattungen an Krankenhäuser und freie Kliniken für diagnostische Untersuchungen und Therapieverfahren. Private Versicherer legen Zahlungsbeträge und Policen auf Basis der von der Regierung festgelegten Erstattungsbeträge und Richtlinien fest.
Die Bundesregierung und der Kongress überprüfen die Beträge jährlich und passen sie an und beraten gelegentlich über verschiedene Medicare- und andere Gesundheitsreformvorhaben, die sowohl die private als auch die öffentliche Erstattung von Gesundheitsleistungen in Krankenhäusern und freien Kliniken beeinflussen könnten. In der Vergangenheit hat Varex festgestellt, dass die Nachfrage nach den Systemen seiner Kunden (in welchen die Produkte von Varex integriert sind) durch die Ungewissheiten hinsichtlich der Erstattungsbeträge in den Vereinigten Staaten negativ beeinflusst wurde. Die Erstattung für Leistungen durch eine bundesstaatliche Regierung bestimmt sich nach dem Medicaid-Plan des Bundesstaates, der gemäß den bundesstaatlichen Gesetzen und Vorschriften erstellt wurde und den Anforderungen der Bundesgesetze und -vorschriften unterliegt.
Die Bestimmungen des Affordable Care Act traten 2012 in Kraft. Ein Element dieses Gesetzes sieht eine Verbrauchssteuer in Höhe von 2,3 % auf den Verkauf medizinischer Geräte vor, was in der Zukunft negative Auswirkungen auf die Kunden von Varex und einen indirekten negativen Effekt auf die Bruttomarge von Varex haben kann. Diese Steuer wurde jedoch 2016 und 2017 ausgesetzt. Andere Elemente dieser Gesetzgebung, einschließlich der vergleichenden Wirksamkeitsbewertung, eines unabhängigen Zahlungsbeirats, Zahlungssystemreformen (einschließlich Pilotprojekte für gemeinsame Einsparungen) und anderer Bestimmungen, könnten die Art, wie die Gesundheitsversorgung entwickelt und erbracht wird, bedeutend ändern und könnten zahlreiche Aspekte des Geschäfts von Varex wesentlich beeinflussen, beispielsweise die Nachfrage und Verfügbarkeit seiner Produkte. Auch auf bundesstaatlicher Ebene gibt es viele Reformvorhaben für das Gesundheitswesen und Varex ist nicht in der Lage zu beurteilen, welche dieser Vorhaben umgesetzt werden. Weiterhin besteht die Möglichkeit, dass ein Regierungswechsel und politische Veränderungen, einschließlich der potenziellen Rücknahme des Affordable Care Act aufgrund der letzten Präsidentenwahl, zu weiteren Vorhaben und/oder Änderungen an der Gesetzgebung für das Gesundheitssystem führen werden, die wiederum erhebliche nachteilige Auswirkungen auf unser Geschäft haben könnten. Varex ist der Ansicht, dass die Ungewissheit durch die Gesundheitsreform in den USA den Entscheidungsprozess der Kunden von Varex erschwert hat und somit sein Geschäft beeinflusst hat und auch weiterhin beeinflussen kann.
Der Verkauf von medizinischen Geräten, die Überweisung von Patienten zu diagnostischen Untersuchungen und Behandlungen, bei denen solche Geräte eingesetzt werden, und die Einreichung von Erstattungsansprüchen an Kostenträger (z. B. Medicare and Medicaid) für diese Leistungen unterliegen verschiedenen Bundes- und bundesstaatlichen Gesetzen hinsichtlich des „Betrugs und Missbrauchs“ in der Gesundheitsversorgung. Die Anti-Kickback-Gesetze machen es illegal, für die Vermittlung von Geschäften, beispielsweise der Kauf von medizinischen Geräten von einem bestimmten Hersteller oder die Überweisung von Patienten an einen bestimmten Anbieter von diagnostischen Dienstleistungen, die solche Geräte verwenden, zu werben, diese zu veranlassen, dafür Gegenleistungen anzubieten, zu erhalten oder zu zahlen. False-Claims-Gesetze verbieten es, wissentlich und vorsätzlich Zahlungsansprüche gegenüber Dritten (einschließlich Medicare und Medicaid) zu stellen oder geltend zu machen, die falsch oder betrügerisch sind, und zwar für Leistungen, die nicht wie behauptet erbracht wurden, oder für medizinisch unnötige Leistungen. Das Büro des Generalinspekteurs („Office of the Inspector General“) verfolgt Verletzungen der Gesetze hinsichtlich Betrug und Missbrauch. Eine Verletzung kann zu strafrechtlichen und/oder zivilrechtlichen Sanktionen führen, einschließlich, in bestimmten Fällen, Gefängnis und Ausschluss aus den Bundesgesundheitsprogrammen, wie Medicare und Medicaid. Dies könnte die Nachfrage nach den Produkten von Varex negativ beeinflussen.
Ausländische Vorschriften
Die Betriebe von Varex, der Vertrieb und die Serviceleistungen für die Produkte unterliegen außerhalb der USA aufsichtsbehördlichen Anforderungen, die von Land zu Land unterschiedlich sind und von denen in den USA wesentlich abweichen können. Grundsätzlich werden die Produkte von Varex außerhalb der USA als medizinische Geräte von ausländischen Regierungsbehörden, ähnlich der FDA, reguliert.
Internationale Vermarktung medizinischer Geräte. Damit Varex seine Produkte international vermarkten kann, muss das Unternehmen für die Produkte und Produktänderungen Freigaben oder Genehmigungen einholen. Varex ist verpflichtet, die CE-Kennzeichnung auf seinen Produkten aufzubringen, damit sie in den Mitgliedstaaten der Europäischen Union („EU“) verkauft werden können. Die CE-Kennzeichnung ist ein internationales Symbol für die Einhaltung bestimmter wesentlicher Prinzipien in Hinblick auf Sicherheit und Leistungsfähigkeit, mit deren Anbringung ein Produkt in einem Mitgliedsstaat des EWR verkauft werden kann. Die CE-Kennzeichnung ist auch in vielen anderen Ländern außerhalb der EU wie Norwegen und der Schweiz anerkannt und kann beim Freigabeprozess hilfreich sein. Um die Genehmigung für die Anbringung der CE-Kennzeichnung zu erhalten, muss Varex Qualitätssystemzertifizierungen einholen, z. B. ISO 13485, und muss andernfalls ein Qualitätsmanagementsystem gemäß der Medizinprodukterichtlinie der EU installiert haben. Die ISO gibt Standards für die Zertifizierung von Qualitätssicherungssystemen heraus. Varex ist nach ISO 9001 für die Sicherheits- und Inspektionsprodukte und nach ISO 13485 für die Medizinprodukte zertifiziert. In einigen asiatischen Ländern wie Japan und China gibt es vergleichbare regulative Bestimmungen, in einigen Fällen sind diese strenger als die EU-Bestimmungen. Um Medizinprodukte in Japan einzuführen, müssen die Anforderungen der neuen Medizinproduktevorschriften in Japan eingehalten werden und die „Shonin“-Genehmigung für den Verkauf medizinischer Produkte in Japan muss eingeholt werden. In China muss ein Registrierungszertifikat von der staatlichen Lebensmittel- und Arzneimittelbehörde erteilt werden und für bestimmte Produkte ist ein Kennzeichen notwendig, das auf die CCC-Zertifizierung hinweist, um Medizinprodukte in diesem Land zu verkaufen. Die Einholung solcher Zertifizierungen für die Produkte kann zeitaufwendig sein und kann dazu führen, dass Varex die Marketing- oder Vertriebsaktivitäten bestimmter Produkte in solchen Ländern verschieben muss. Vor dem Verkauf eines Geräts in Kanada müssen Hersteller von Geräten der Klassen II, III und IV eine Medizinproduktelizenz einholen, Varex verkauft derzeit jedoch solche Geräte nicht in Kanada. Des Weiteren haben viele Länder Gesetze und Vorschriften zu Strahlung und Strahlenschutz, die auch für die Produkte von Varex gelten. In den meisten Ländern verlangen Strahlenschutzbehörden eine Art Lizenzierung oder Registrierung durch den Betriebsstandort, bevor ein röntgenstrahlenerzeugendes Gerät oder eine Strahlenquelle erworben und in Betrieb genommen wird. Der Umgang mit, der Transport und das Recycling radioaktiver Metalle und Quellmaterialien werden ebenso umfangreich reguliert.
Einige Länder, einschließlich der EU-Mitgliedsstaaten, haben Vorschriften umgesetzt bzw. sind dabei, diese umzusetzen, die von den Herstellern verlangen, Produkte am Ende ihrer Nutzungsdauer zu entsorgen oder die Kosten für die Entsorgung zu tragen, und die die Nutzung einiger Gefahrstoffe in bestimmten Produkten, die in solchen Ländern verkauft werden, einschränken.
Herstellung und Vertrieb eines Geräts im Ausland. Varex unterliegt außerdem Gesetzen und Vorschriften außerhalb der USA, die für Hersteller strahlenerzeugender Geräte und Produkte, bei denen radioaktive Materialien verwendet werden, gelten, sowie Gesetzen und Vorschriften allgemeiner Art, die Aspekte wie Umweltschutz, sichere Arbeitsbedingungen, Herstellungspraktiken sowie andere Angelegenheiten betreffen, und die häufig mit den Bestimmungen in den USA vergleichbar, wenn nicht sogar strenger sind. Weiterhin unterliegt der Verkauf der Produkte von Varex im Ausland Vorschriften u.a. hinsichtlich Produktstandards, Verpackungsanforderungen, Kennzeichnungsanforderungen, Importbeschränkungen, Umweltschutz- und Produktrecyclinganforderungen, Zollvorschriften, Abgaben sowie Steuern. In einigen Ländern verlässt sich Varex auf die Unterstützung seiner ausländischen Vertriebspartner und Vertretungen bei der Einhaltung ausländischer aufsichtsrechtlicher Anforderungen.
Sonstige anwendbare internationale Vorschriften. Zusätzlich zu den US-Gesetzen zur Geheimhaltung und zur Integrität von Patientendaten unterliegt Varex ähnlichen Gesetzen und Vorschriften im Ausland hinsichtlich des Datenschutzes und des sonstigen Schutzes von Gesundheits- und Arbeitnehmerdaten. Insbesondere in Europa ist die Gesetzgebung zum Datenschutz umfangreich und komplex und es lässt sich in jüngster Zeit ein allgemeiner Trend zu einer strengeren Durchsetzung der Anforderungen in Bezug auf den Schutz und die Vertraulichkeit personenbezogener Daten sowie zum Erlass strengerer Gesetzesvorschriften beobachten. Varex unterliegt ebenso internationalen Gesetzen und Vorschriften zu „Betrug und Missbrauch“ sowie Gesetzen zu falschen Aussagen und irreführender Werbung. Varex muss überdies viele internationale Gesetze eher allgemeiner Natur einhalten, und zwar hinsichtlich Umweltschutz, sicherer Arbeitsbedingungen, Fertigungspraktiken, Brandschutz und anderer Angelegenheiten.
Am 23. Juni 2016 hat das Vereinigte Königreich ein Referendum abgehalten, in dem sich die Wähler für den Austritt aus der EU ausgesprochen haben, allgemein als „Brexit“ bezeichnet. Der Brexit könnte zu rechtlicher Ungewissheit und möglicherweise abweichenden nationalen Gesetzen und Vorschriften führen, da das Vereinigte Königreich festlegt, welche EU-Gesetze ersetzt oder übernommen werden sollen. Da ein Vergleichsfall nicht vorliegt, ist unklar, welche finanziellen, regulatorischen und rechtlichen Auswirkungen der Austritt des Vereinigten Königreichs aus der EU haben würde und welche Konsequenzen dieser Austritt für Varex haben würde.
Gesetze und Vorschriften zur Korruptionsbekämpfung
Varex unterliegt dem US-amerikanischen Foreign Corrupt Practices Act (Gesetz über korrupte Praktiken im Ausland) und Antikorruptionsgesetzen und ähnlichen Gesetzen im Ausland, wie dem britischen Bribery Act von 2010 (Bestechungsgesetz), welches am 1. Juli 2011 in Kraft trat, und dem Gesetz über „die Grundlagen des Gesundheitsschutzes in der russischen Föderation“, welches im Januar 2012 in Kraft trat. Im Allgemeinen gibt es einen weltweiten Trend zu strengeren Antikorruptionsgesetzen und einer strikteren Durchsetzung dieser Gesetze und insbesondere die Gesundheitsindustrie und Hersteller medizinischer Produkte sind Ziel damit zusammenhängender Untersuchungs- und Durchsetzungsaktivitäten. Eine Verletzung dieser Gesetze durch Varex oder seine Vertreter oder Vertriebspartner könnte zu erheblichen Haftungsansprüchen gegenüber Varex führen, eine persönliche Haftung der leitenden Mitarbeiter und Board-Mitglieder von Varex zur Folge haben und überdies eine negative Außenwirkung erzeugen.
Der Korruptionswahrnehmungsindex 2015 von Transparency International gibt den Grad an, wie die Korruption im öffentlichen Sektor in 168 Ländern/Gebieten auf der Welt wahrgenommen wird, und es wurde festgestellt, dass zwei Drittel der Länder in diesem Index, einschließlich vieler wie China und Indien, die Varex als Wachstumsbereiche für seine Produkte ansieht, eine Punktzahl von weniger als 50 auf einer Skala von 100 (sehr sauber) bis 0 (sehr korrupt) erreicht haben. Varex ist derzeit in vielen Ländern geschäftlich tätig, wo der öffentliche Sektor als eher oder sehr korrupt wahrgenommen wird. Der strategische Businessplan von Varex beinhaltet eine Expansion der Geschäftstätigkeiten von Varex in Regionen und Ländern, die von Transparency International mit einem höheren Risiko für Korruption eingestuft wurden.
Verstärkte Geschäftstätigkeiten in Ländern mit höherem Risiko könnten für Varex und seine leitenden Mitarbeiter und Board-Mitglieder eine verschärfte Überwachung und eine erhöhte Haftung zur Folge haben. Des Weiteren kann das Vertrautmachen mit und Umsetzen der Infrastruktur, die notwendig ist, um für neue Geschäftstätigkeiten geltende Gesetze, Regeln und Vorschriften einzuhalten, sowie die Minderung von und der Schutz gegenüber Korruptionsrisiken mit erheblichen Kosten verbunden sein. Halten Varex oder seine Vertreter oder Vertriebspartner diese Gesetze, Regeln und Vorschriften nicht ein, könnte die Expansion in Märkte mit hohem Wachstum verzögert werden und das Geschäft wesentlich und nachteilig beeinflusst werden.
Wettbewerbs- und Handelsgesetze
Varex unterliegt verschiedenen Wettbewerbs- und Handelsgesetzen in den Ländern, in denen das Unternehmen tätig ist. Aufsichtsbehörden, deren Gesetze die Grundlage für die Geschäftstätigkeiten von Varex bilden, können über Durchsetzungsbefugnisse verfügen, mit denen Varex Sanktionen auferlegt werden können; überdies können sie Änderungen oder Bedingungen hinsichtlich der Art und Weise herbeiführen, wie Varex seine Geschäfts führt. Darüber hinaus sehen immer mehr Rechtssysteme auch private Klagerechte für Wettbewerber oder Verbraucher vor, um Schadensersatzansprüche wegen wettbewerbswidrigen Verhaltens geltend zu machen. Eine verstärkte staatliche Kontrolle der Geschäftstätigkeit von Varex oder eine verstärkte Durchsetzung sowie private Klagerechte könnten das Geschäft von Varex erheblich und nachteilig beeinflussen oder sich negativ auf den guten Ruf des Unternehmens auswirken. Darüber hinaus kann Varex interne Ermittlungen durchführen oder dazu verpflichtet werden, oder Varex kann Gegenstand von Prüfungen oder Untersuchungen einer oder mehrerer in- oder ausländischer Regierungsbehörden sein, was kostspielig und zeitaufwendig sein kann und das Management und das Personal in Schlüsselpositionen von ihren eigentlichen Aufgaben abhalten könnte. Ein nachteiliges Ergebnis im Rahmen solcher Untersuchungen oder Prüfungen könnte für Varex Geldstrafen oder strafrechtliche oder sonstige Strafen zur Folge haben, die das Geschäft und das Finanzergebnis von Varex erheblich und nachteilig beeinflussen können. Darüber hinaus kann das Wettbewerbsrecht zukünftige Übernahmen, die Varex möglicherweise beabsichtigt, verbieten oder die Kosten dafür erhöhen.
Der internationale Vertrieb bestimmter unserer Linatron-Beschleuniger für Röntgenstrahlen unterliegen der Ausfuhrgenehmigung der USA, die nach dem Ermessen der US-Regierung erteilt wird. Die Aufträge und Umsätze für unsere Sicherheits- und Inspektionsprodukte sind und werden möglicherweise weiterhin unvorhersehbar sein, da Regierungsbehörden uns oder unseren OEM-Kunden große Aufträge über einen kurzen Zeitraum erteilen können und dann bis zur kompletten Aufstellung und Installation der zuvor bestellten Produkte keine Folgeaufträge erteilen. Wir haben bereits erlebt, dass in- und ausländische Regierungsbehörden die Kaufentscheidungen verschoben und die Installation der Produkte für die Sicherheits- und Inspektionssysteme verzögert haben. Darüber hinaus können gewonnene Ausschreibungen in diesem Bereich, wie wir es bereits erlebt haben, von Dritten angefochten werden, was die Umwandlung von Aufträgen in Umsatzerlöse für einige Sicherheits- und Inspektionsprodukte unvorhersehbar machen kann. Der Markt für Grenzschutzsysteme hat sich signifikant verlangsamt und die Endkunden, insbesondere in Ländern mit Ölproduktion und Kriegszonen, in welchen wir einen erheblichen Kundenstamm haben, verzögern Systemaufstellungen oder Ausschreibungen und denken darüber nach, zu alternativen Bezugsquellen überzugehen.
Geistiges Eigentum
Varex misst dem Erhalt und der Aufrechterhaltung von Patent-, Urheberrechts- und Handelsgeheimnisschutz für wesentliche neue Technologien, Produkte und Prozesse eine erhebliche Bedeutung zu, und zwar wegen des Zeit- und Kostenaufwands, der damit verbunden ist, neue Produkte durch den Entwicklungsprozess und auf den Markt zu bringen.
Varex greift grundsätzlich auf eine Kombination aus Patent-, Urheberrechts-, Handelsmarken-, Handelsgeheimnis- und anderen Gesetzen und auf vertragliche Beschränkungen in Bezug auf die Offenlegung, Vervielfältigung und Eigentumsübertragung zurück, einschließlich Vertraulichkeitsvereinbarungen mit Lieferanten, strategischen Partnern, Co-Entwicklern, Mitarbeitern, Beratern und anderen Dritten, und zwar zum Schutz der Eigentumsrechte hinsichtlich der Entwicklungen, Verbesserungen und Erfindungen von Varex, die in den Produkten von Varex integriert sind oder die in das Interessengebiet von Varex fallen. Zum 29. September 2017 ist Varex Inhaber von über 250 Patenten, die in den USA erteilt wurden, und von mehr als 170 Patenten im Rest der Welt. Überdies hat Varex mehr als 100 weitere Patentanmeldungen bei verschiedenen Patentämtern in der ganzen Welt eingereicht. Die Patente und die Patente aus den anhängigen Anmeldungen laufen in der Regel zwischen 2017 und 2035 aus. Varex beabsichtigt, gegebenenfalls weitere Patentanmeldungen einzureichen. Varex ist Inhaber von eingetragenen und nicht eingetragenen Handelsmarken, die beibehalten und durchgesetzt werden, damit die Kunden die Produkte auf dem Markt wiedererkennen. Varex hat ebenso Verträge mit Dritten für die Lizenzierung patentierter oder geschützter Technologie abgeschlossen, einschließlich kostenpflichtiger Lizenzen und Kreuzlizenzen für Technologie. Diese Lizenzen können grundsätzlich nur bei einer Verletzung beendet werden.
Im Zusammenhang mit der Abspaltung haben Varex und Varian einen Vertrag über Angelegenheiten des geistigen Eigentums (Intellectual Property Matters Agreement) abgeschlossen, nach welchem, unter anderem, sowohl Varex als auch Varian sich gegenseitig Lizenzen gewährt haben, um bestimmtes geistiges Eigentum zu nutzen.
Umweltschutzangelegenheiten
Die Betriebe und Einrichtungen von Varex unterliegen, in der Vergangenheit und in der Gegenwart, einer Vielzahl von Umweltschutzgesetzen, die den Umgang, die Lagerung, den Transport und die Entsorgung von gefährlichen Stoffen regeln. Einige dieser Gesetze sehen unter bestimmten Umständen eine Sanierungspflicht vor. Im Zusammenhang mit diesen Gesetzen und bestimmten vergangenen und gegenwärtigen Betrieben und Einrichtungen von Varex ist Varex verpflichtet, Varian 20 % der Sanierungsverpflichtungen für Betriebe zu erstatten, die vor der Abspaltung und Verteilung 1999 (nach Anpassung wegen Versicherungserstattungen oder Steuervorteilen von Varian) zum Unternehmen gehörten, aufgegeben oder verkauft wurden, und Varian andere Verbindlichkeiten vollständig zu erstatten, die aus der Übertragung der Geschäftsbetriebe auf Varex im Rahmen der Abspaltung entstanden sind. Dazu gehören die Anlagen, die als Teil des Elektronengerätegeschäfts 1995 und Dünnschichtsystemgeschäfts 1997 verkauft wurde. Des Weiteren haben die US-Umweltschutzbehörde Environmental Protection Agency („EPA“) oder Dritte Varian als potenziell verantwortliche Partei im Rahmen des geänderten Comprehensive Environmental Response Compensation and Liability-Gesetzes von 1980 („CERCLA“) benannt, und zwar in Bezug auf Standorte, an die Varian oder die Anlagen der 1995 und 1997 verkauften Geschäfte angeblich Abfälle zur Verwertung oder Beseitigung verbracht haben (die „CERCLA-Standorte“). Es wird erwartet, dass Varex dazu verpflichtet wird, Varian 20 % der Verbindlichkeiten von Varian in Bezug auf diese CERCLA-Standorte zu erstatten (nach Anpassung wegen Versicherungserstattungen oder Steuervorteilen von Varian). Im Zusammenhang mit den CERCLA-Standorten musste Varian bis jetzt nur einen kleinen Anteil des Gesamtbetrags als eigenen Beitrag für die Sanierung leisten und Varex geht davon aus, dass zukünftige Erstattungen an Varian nicht erheblich ausfallen werden.
Finanzinformationen zu den geografischen Regionen
Varex betreibt sein Geschäft auf globaler Ebene, führt die Herstellungs-, Forschungs- und Entwickungsaktivitäten in den USA, Europa, auf den Philippinen und in China aus und verfügt über Vertriebs- und Servicestandorte auf der ganzen Welt. Ungefähr zwei Drittel der Umsätze von Varex werden in den internationalen Regionen erzielt. Zusätzlich zu den potenziell nachteiligen Auswirkungen ausländischer Vorschriften, siehe „Behördliche Vorschriften – Ausländische Vorschriften“, kann Varex ebenso von anderen Faktoren des internationalen Vertriebs betroffen sein, beispielsweise: geringere durchschnittliche Verkaufspreise und Gewinnmargen, Lieferverzögerungen aufgrund erforderlicher Ausfuhrgenehmigungen und längere Zeiträume zwischen Lieferung und Zahlung (was die Forderungslaufzeit („Days Sales Outstanding, DSO“) erhöht). Falls sich die geografische Verteilung der Umsätze von Varex weiterhin in die internationalen Regionen verlagert, könnten die Gesamterlöse und -margen leiden. Obwohl sich ein erheblicher Anteil der Kunden von Varex außerhalb der USA befinden, werden die Produktpreise in US-Dollar ausgewiesen. Folglich können Schwankungen der Wechselkurse die Nachfrage nach den Produkten beeinflussen.
Varex unterliegt ebenso weiteren wirtschaftlichen, politischen und anderen Risiken, die mit den weltweiten Geschäftstätigkeiten zusammenhängen. Weitere Erläuterungen zu diesen Risiken finden sie unter Punkt 1A, „Risikofaktoren“.
Mitarbeiter
Zum 29. September 2017 hatte Varex weltweit ungefähr 2.000 Vollzeit- und Teilzeitmitarbeiter. Die Mitarbeiter in den USA gehören keinen Gewerkschaften an bzw. unterliegen keinen Tarifverträgen. Mitarbeiter im Ausland können von Zeit zu Zeit von Betriebsräten oder Gewerkschaften vertreten sein oder Tarifverträgen unterliegen. Die Beziehungen zu den Mitarbeitern werden derzeit von Varex als gut eingeschätzt.
Für Investoren verfügbare Informationen
Sobald dies nach der Einreichung oder Fertigstellung der Daten für die SEC angemessen machbar ist, stellen wir folgende Unterlagen kostenlos auf der Investorenseite unserer Website http://www.vareximaging.com zur Verfügung: unseren Geschäftsbericht auf Formular 10-K, Quartalsberichte auf Formular 10-Q, aktuelle Berichte auf Formular 8-K (einschließlich Änderungen dieser Berichte) und Aktionärsinformationen (Proxy-Statements). Unser Verhaltenskodex, unsere Corporate-Governance-Richtlinien und die Satzungen des Prüfungsausschusses, des Vergütungs- und Managemententwicklungsausschusses, des Ethik- und Compliance-Ausschusses, des Nominierungs- und Corporate-Governance-Ausschusses und des Leitungsausschusses sind ebenfalls auf der Investorenseite unserer Website enthalten. Investoren und andere Personen sollten wissen, dass wir wichtige finanzielle und betriebliche Informationen über unsere Investor-Relations-Website (http://investors.vareximaging.com/), Pressemitteilungen, bei der SEC eingereichte Unterlagen und öffentliche Telefonkonferenzen und Webcasts weitergeben. Bitte beachten Sie, dass Informationen auf unserer Website, oder die über unsere Website zugänglich sind, nicht als bei der SEC „eingereicht“ gelten und nicht durch Bezugnahme in unsere Unterlagen, die im Rahmen des Securities Act von 1933 oder des Securities Exchange Act von 1934 (in seiner jeweils gültigen Fassung) einzureichen sind, einzubeziehen sind.
Geschäftsführer des Meldepflichtigen
Im Folgenden finden Sie eine biographische Kurzfassung unserer Geschäftsführer:
Sunny S. Sanyal, 52, ist seit Januar 2017 als President, Chief Executive Officer und Board-Mitglied (Director) tätig. Bevor sich Varex von Varian abspaltete, war Herr Sanyal seit Februar 2014 als Senior Vice President und President des Geschäfts für Bildgebungskomponenten bei Varian tätig. Vor seinem Eintritt bei Varian 2014 war Sunny S. Sanyal CEO von T-System, einem nicht börsennotierten Unternehmen, welches Informationstechnologielösungen und Dienstleistungen an Krankenhäuser und Notfalleinrichtungen erbringt. Er war ebenso als President von McKesson Provider Technologies tätig, wo er dem Unternehmen in den Bereichen Kliniksoftware, medizinische Bildgebungstechnologie und Servicelösungen zu einer erheblichen Marktexpansion verhalf. Herr Sanyal bekleidete Geschäftsführungspositionen bei GE Healthcare, Accenture und IDX Systems. Er hat einen Master-Abschluss in Betriebswirtschaft an der Harvard Business School, einen Master of Science in Industrietechnik an der Louisiana State University und einen Bachelor-Abschluss in Elektrotechnik an der Universität Bombay erlangt.
Clarence R. Verhoef, 61, ist seit Januar 2017 als Chief Financial Officer und Senior Vice President tätig. Bevor sich Varex von Varian abspaltete, war Clarence R. Verhoef seit August 2012 als Senior Vice President, Chief Accounting Officer und Unternehmenscontroller bei Varian tätig. Er trat Varian 2006 bei und war bis 2012 als Bereichscontroller der Bildgebungskomponentensparte bei Varian tätig. Vor seinem Eintritt bei Varian bekleidete er verschiedene Geschäftsführungspositionen, beispielsweise CFO von Techniscan Medical Systems und CFO und Vice President für Marketing von GE OEC Medical Systems. Er hat einen Bachelor-Abschluss in Finanzen an der University of Utah erlangt.
Kimberley E. Honeysett, 46, ist seit Januar 2017 als Senior Vice President, General Counsel und Corporate Secretary tätig. Bevor sich Varex von Varian abspaltete, war Kimberley E. Honeysett als Vice President und Assistant General Counsel und Assistant Corporate Secretary für Varian tätig, wo sie das Board of Directors, die Geschäftsführung und Unternehmensfunktionen beriet, einschließlich Geschäftsentwicklung, Investorbeziehungen, Human Resources, Informationstechnologie; zudem war sie für die Corporate Governance, allgemeine Compliance-Angelegenheiten, Rechtsstreitigkeiten und die globale Governance in Bezug auf die Tochtergesellschaften zuständig. Vor ihrem Eintritt bei Varian 2005 war sie als Group Director für Rechtsangelegenheiten bei Siebel Systems, Inc., einer Unternehmenssoftwaregesellschaft, und als Partnerin bei der Rechtsanwaltskanzlei Brobeck, Phleger & Harrison LLP tätig. Sie hat einen Abschluss als Juris Doctor bei der Cornell Law School erworben und einen Bachelor-Abschluss in Kommunikation an der University of California, Los Angeles erlangt.
Brian Giambattista, 59, ist seit Mai 2017 als Senior Vice President und General Manager für Röntgendetektoren tätig und trat Varex nach dem Erwerb des Medizinbildgebungsgeschäfts von PerkinElmer bei. Er verfügt über fast 30 Jahre Erfahrung in dieser Branche und hatte verschiedene Management- und Ingenieurspositionen bei PerkinElmer und General Electric inne. An der University of Virginia erhielt er einen Doktortitel in Physik.
Mark S. Jonaitis, 55, ist seit 2017 als Senior Vice President und General Manager für Röntgenquellen tätig. Vor der Abspaltung war Mark S. Jonaitis in verschiedenen Managementpositionen bei Varian tätig, darunter zuletzt als Vice President und General Manager für Röntgenröhren und globale Fertigung. Er trat dem Vorgänger von Varian, Varian Associates, im Jahre 1983 bei, wo er verschiedene Produkt- und Ingenieurspositionen inne hatte. Er erwarb seinen Bachelor of Science in Physik an der University of Utah.
Carl E. LaCasce, 61, ist seit 2017 als Senior Vice President für Sales & Marketing und Kundenbetreuung tätig. Bevor sich Varex von Varian abspaltete, war Carl E. LaCasce als Vice President für Global Sales & Marketing bei Varian tätig. Er überwacht alle kundenbezogenen Tätigkeiten. Er trat Varian im Mai 1986 bei. Er hat seinen Bachelor-Abschluss in Betriebswirtschaft am Elmhurst College erworben.
Richard E. Colbeth, 56, ist seit Januar 2017 als Senior Vice President für Technik, Röntgendetektoren tätig. Er verantwortet das Flachbildgeschäft. Bevor sich Varex von Varian abspaltete, war Richard E. Colbeth in verschiedenen Geschäftsführungspositionen bei Varian tätig, einschließlich Vice President und General Manager für Bildgebungsprodukte und Vice President für Technik und Bildgebungsprodukte. Er trat dem Vorgänger von Varian, Varian Associates, im Jahre 1989 bei, wo er verschiedene Forschungs- und Entwicklungspositionen inne hatte. Er hat einen Abschluss als Ph.D. in Elektrotechnik an der Columbia University erlangt, einen Master of Science-Abschluss in Elektrotechnik an der Yale University und einen Bachelor of Science in Elektrotechnik an der Lehigh University.
Kevin B. Yankton, 51, ist seit Januar 2017 als Chief Accounting Officer und Corporate Controller tätig. Vor dem Eintritt bei Varex war Kevin B. Yankton von Juli 2013 bis Oktober 2016 Vice President der Global Business Services und Assistant Corporate Controller bei Verifone, Inc. Er begann seine Karriere bei PricewaterhouseCoopers in San Jose und wechselte dann zu Applied Materials, wo er verschiedene Positionen im Finanzbereich auf Unternehmens- und regionaler und Geschäftsbereichsebene einnahm. Neben entsprechenden Positionen bei Applied Materials übernahm er Finanzpositionen mit zunehmender Verantwortlichkeit bei Silicon Image, Cisco Systems und Gap Corporate Offices. Kevin B. Yankton hat einen Abschluss als Bachelor of Arts in Betriebswirtschaftslehre an der University of California in Santa Barbara erworben und einen Master-Abschluss in Betriebswirtschaftslehre (MBA) an der Boston University, ist Wirtschaftsprüfer (California CPA) und Certified Internal Auditor (zertifizierter Innenrevisor).
Punkt 1A. Risikofaktoren
Die folgenden Risikofaktoren und anderen Informationen in diesem Geschäftsbericht auf Formular 10-K sollten gewissenhaft in Betracht gezogen werden. Obwohl die nachfolgend beschriebenen Risikofaktoren von der Geschäftsführung als entscheidende Faktoren angesehen werden, können weitere Risiken und Unsicherheiten, die uns derzeit nicht bekannt sind oder die wir derzeit als weniger signifikant einstufen, unseren Geschäftsbereich ebenfalls nachteilig beeinflussen. Falls eines der folgenden Risiken oder weitere Risiken und Ungewissheiten tatsächlich auftreten, könnten unser Geschäft, die Geschäftsergebnisse und die Finanzlage nachteilig beeinflusst werden.
Varex verkauft seine Produkte und Dienstleistungen an eine begrenzte Anzahl OEM-Kunden, von denen viele gleichzeitig Wettbewerber von Varex sind. Eine Verringerung oder der Verlust des Geschäfts mit einem oder mehreren dieser Kunden hätte einen erheblichen Umsatzeinbruch zur Folge.
Während des Geschäftsjahres 2017 verfügte Varex über einen Kunden, der 19,3 % des Umsatzes ausmachte. Die zehn größten Kunden von Varex hatten in den Geschäftsjahren 2017, 2016 und 2015 zusammen einen Anteil am Umsatz von 48 %, 54 % bzw. 63 %.
Varex verkauft seine Produkte an eine begrenzte Anzahl von OEM-Kunden, von denen viele ebenso Wettbewerber sind, da diese eigene Standorte zur Fertigung von Röntgenröhren haben. Obwohl Varex bestrebt ist, den Kundenstamm zu erweitern, wird es weiterhin von den Umsätzen einer relativ kleinen Zahl von Großkunden abhängig sein. Da es oft ziemlich lange dauert, ein verlorenes Geschäft zu kompensieren, ist zu erwarten, dass die Geschäftsergebnisse von Varex erheblich und nachteilig beeinflusst werden könnten, wenn einer oder mehrere seiner großen OEM-Kunden zukünftige Aufträge stornieren, hinauszögern oder reduzieren.
Am 28. Januar 2017 schlossen Varian und Varex einen Abspaltungs- und Verteilungsvertrag ab (Separation and Distribution Agreement, der „Abspaltungs- und Verteilungsvertrag“), wodurch Varex eine unabhängige börsennotierte Gesellschaft wurde. Obwohl zu erwarten ist, dass Varian auch weiterhin Kunde von Varex sein wird und Varex einen mehrjährigen Liefervertrag mit Varian abgeschlossen hat, kann nicht davon ausgegangen werden, dass Varian langfristig Waren von Varex beziehen wird.
Weiterhin generiert Varex erhebliche Forderungen aus dem Verkauf seiner Produkte und der Erbringung von Dienstleistungen an seine Großkunden. Wenn einer oder mehrere dieser Kunden, auch wenn es sich bei den Großkunden von Varex um große Gesellschaften handelt, eine Produktbestellung oder einen Servicevertrag storniert (unabhängig davon, ob im Rahmen seiner Bedingungen oder anderweitig), insolvent wird oder anderweitig nicht in der Lage oder fähig ist, für die Produkte und Dienstleistungen von Varex zu zahlen, könnten die Geschäftsergebnisse und die Finanzlage von Varex erheblich und nachteilig beeinflusst werden.
Varex ist möglicherweise nicht in der Lage, die Nachfrage nach seinen Produkten durch die OEM-Kunden genau zu prognostizieren.
Wirtschaftliche Unsicherheiten der letzten Jahre und Naturkatastrophen sowie andere Faktoren, die außerhalb der Kontrolle von Varex liegen, haben es für seine OEM-Kunden schwierig gemacht, ihre Geschäftsaktivitäten genau zu prognostizieren und zu planen. Solche wirtschaftlichen Unsicherheiten und Naturkatastrophen sowie andere Faktoren haben bereits das Geschäft von Varex beeinflusst und zu einer Verringerung des Bestands und einem Rückgang der Umsätze bei einigen dieser Kunden geführt. Auch in der Zukunft kann es zu ähnlichen Bestandsanpassungen und Umsatzrückgängen kommen. Die OEM-Kunden von Varex sehen sich ebenfalls inhärenten Wettbewerbsproblemen und Verzögerungen bei der Einführung neuer Produkte gegenüber, was zu Prognoseänderungen führen kann. In diesem Zusammenhang beeinflussen die Markt- und regulativen Risiken der OEM-Kunden von Varex im Bereich der röntgenstrahlenbasierten diagnostischen Bildgebung letztendlich ebenfalls die zukünftigen Geschäftsprognosen von Varex. Die Verträge von Varex bezüglich der Bildgebungskomponenten, wie die dreijährige Preisvereinbarung mit Toshiba Medical Systems, kann Kaufschätzungen enthalten, die eher auf zurückliegendes Kaufverhalten der Kunden basieren und nicht auf feste Zusagen. Das tatsächliche Kaufvolumen im Rahmen dieser Vereinbarungen kann daher erheblich von den Schätzungen abweichen. Die Abweichung vom prognostizierten Einkaufsvolumen lässt sich teilweise auf die erhöhte Lebensdauer von Röntgenröhren zurückführen, was zu einer geringeren Nachfrage nach Ersatz-Röntgenröhren führen kann, die für Varex nicht exakt im Voraus bestimmt werden kann. Geringere Einkaufsvolumen haben und werden die Geschäftsergebnisse von Varex erheblich und nachteilig beeinflussen.
Varex ist in einem wettbewerbsintensiven Markt tätig und könnte Geschäfte an seine Kunden oder andere Unternehmen mit größeren Ressourcen oder der Fähigkeit, effektivere Technologien zu entwickeln, verlieren oder Varex könnte gezwungen sein, die Preise zu senken.
Sich rasant entwickelnde Technologien, intensiver Wettbewerb und Preisdruck charakterisieren den Markt, auf dem Varex agiert. Varex steht oft mit Unternehmen im Wettbewerb, die über größere finanzielle, marketingtechnische und andere Ressourcen als Varex verfügen. Dazu gehören auch die Kunden von Varex. Falls diese Kunden einen größeren Prozentsatz ihrer Komponenten intern produzieren oder anderweitig ihre externen Beschaffungskosten reduzieren, was aus einer Vielzahl an Gründen der Fall sein kann, beispielsweise aufgrund eines starken US-Dollars, könnte sich das Einkaufsvolumen eines oder mehrerer Kunden verringern oder es besteht sogar die Gefahr, einen oder mehrere dieser Kunden zu verlieren. Eine solche Verringerung des Einkaufsvolumens bzw. der Verlust von Kunden kann einen erheblichen und nachteiligen Einfluss auf das Geschäft haben. Einige der größten Unternehmen für diagnostische Bildgebungssysteme, die zu den wichtigsten OEM-Kunden für die Röntgenstrahlenkomponenten von Varex zählen, stellen ebenfalls Röntgenstrahlenkomponenten, einschließlich Röntgenröhren, für den Einsatz in ihren eigenen Bildgebungssystemen her. Varex sich gegenüber diesen Inhouse-Fertigungsbetrieben auf dem Markt behaupten. Des Weiteren konkurriert Varex mit anderen eigenständigen, unabhängigen Röntgenröhren-Herstellern sowohl für das OEM-Geschäft großer Hersteller diagnostischer Bildgebungskomponenten als auch für das unabhängige Servicegeschäft für Röntgenröhren. Auch der Markt für Flachbilddetektoren ist hart umkämpft und Varex steht in einem intensiven Wettbewerb mit mehr als einem Dutzend kleinerer Wettbewerber. Aufgrund dieser Wettbewerbsdynamiken muss Varex über einen Vorteil in einem oder mehreren entscheidenden Bereichen verfügen, wie niedrigere Produktionskosten, bessere Produktqualität und/oder überlegene Technologie und/oder Leistung, um die eigenen Kunden an das Unternehmen zu binden und sich im Verhältnis zu seinen Wettbewerbern erfolgreich auf dem Markt zu behaupten.
Bei den Industrieprodukten konkurriert Varex mit anderen OEM-Lieferanten, die Ihren Sitz hauptsächlich außerhalb der USA haben. Der Markt für die Röntgenröhren und Flachbildprodukte für zerstörungsfreie Überprüfungen in Industrieanwendungen ist klein und sehr zersplittert. Hinzu kommt, dass einige der Wettbewerber von Varex außerhalb der USA nicht den selben Handelsgesetzen wie Varex unterliegen und staatliche Mittel und Unterstützung erhalten, die Varex nicht nachbilden kann, beispielsweise eine Bevorzugung lokaler Hersteller. Aus diesem Grund kann, verglichen mit den Wettbewerbern, die Wettbewerbsfähigkeit von Varex in einigen wachstumsstarken Märkten begrenzt sein.
Die strategische Ausrichtung bestehender Mitbewerber und neue in den Markt eintretende Wettbewerber können die Wettbewerbsfähigkeit von Varex erheblich und nachteilig beeinflussen. Diese Wettbewerber könnten Technologien und Produkte entwickeln, die effektiver als die sind, die derzeit von Varex verwendet oder produziert werden, oder die dazu führen, dass die Produkte von Varex veraltet oder nicht mehr wettbewerbsfähig sind. Des Weiteren könnte der Zeitpunkt, an dem die Wettbewerber ihre Produkte auf den Markt bringen, die Marktakzeptanz und den Absatz der Produkte von Varex beeinflussen. Einige Wettbewerber bieten spezielle Produkte an, die einen Marketingvorteil gegenüber den Produkten von Varex bieten oder bei denen die Kunden den Eindruck gewinnen, dass diese einen solchen Vorteil bieten. Des Weiteren unterliegen einige der Wettbewerber von Varex möglicherweise nicht den selben Standards, regulativen und/oder anderen rechtlichen Anforderungen, denen Varex unterliegt. Aus diesem Grund könnten diese über einen Wettbewerbsvorteil bei der Entwicklung, Herstellung und Vermarktung ihrer Produkte und Services verfügen. Wenn es Varex nicht gelingt, wettbewerbsfähige Produkte so schnell und effektiv wie die Konkurrenz zu entwickeln, behördliche Genehmigungen dafür einzuholen und kommerzielle Mengen dieser Produkte auf den Markt zu bringen, könnte dies zu einer verringerten Marktakzeptanz der Produkte von Varex führen und ein Rückgang des Umsatzes die Folge sein. Weiterhin könnten einige kleinere Wettbewerber von größeren Unternehmen mit einer größeren Finanzkraft übernommen werden, wodurch sich der Wettbewerb weiter intensivieren würde. Ebenso besteht die Gefahr, dass Wettbewerber von Varex einige der Kunden, Lieferanten oder Vertriebspartner von Varex aufkaufen, dies wiederum könnte negative Auswirkungen auf bestehende Liefer- oder Vertriebsverträge haben und zu einem Verlust von Kunden und weniger vorhersagbaren und geringeren Erlösen im Geschäft von Varex führen. Alle diese Wettbewerbsfaktoren könnten die Preisbildung, den Absatz, die Erlöse, den Marktanteil und die Bruttomarge sowie die Fähigkeit von Varex zur Beibehaltung und Erhöhung der operativen Margen negativ und erheblich beeinflussen.
Der Erfolg von Varex ist abhängig von einer erfolgreichen Entwicklung, Einführung und Vermarktung neuer Produktgenerationen und Verbesserungen oder Vereinfachungen bestehender Produktlinien.
Die Märkte, in denen Varex agiert, sind von rasanten Änderungen und technologischer Innovation geprägt, insbesondere im Hinblick auf die Flachbildtechnologie. Die Kunden von Varex verwenden die Produkte von Varex in Bildgebungssystemen für die medizinische Diagnostik, für den Sicherheitsbereich und die Industrie. Varex muss fortlaufend neue Produkte zu wettbewerbsfähigen Preisen auf den Markt bringen und gleichzeitig bestehende Produkte verbessern, sodass sie eine höhere Qualität, geringere Kosten und weitere Funktionen aufweisen. Um erfolgreich zu sein, muss Varex die Bedürfnisse und die Nachfrage seiner Kunden sowie die potenziellen Änderungen der Marktpräferenzen antizipieren. Beachtet Varex dies nicht, hat dies in der Vergangenheit dazu geführt und kann auch zukünftig dazu führen, dass Varex Kunden verliert und die finanzielle Leistungsfähigkeit von Varex negativ beeinflusst wird. Bei einem relativ starken US-Dollar kann Varex die Preiserwartungen der Kunden nur bedingt und unter großen Anstrengungen erfüllen. Dies wiederum kann zu einer Erosion der Produktmarge und des Marktanteils führen.
Unter Umständen muss Varex mehr Zeit und Geld als erwartet aufwenden, um neue Produkte oder Verbesserungen zu entwickeln und einzuführen. In diesem Fall besteht selbst dann, wenn Varex diesbezüglich erfolgreich ist, die Gefahr, dass sich die gesamte Investition oder ein bedeutender Teil davon nicht amortisiert. Werden neue Produkte eingeführt, kann dies den Absatz der bereits auf dem Markt etablierten Produkte von Varex erheblich und nachteilig beeinflussen oder dazu führen, das diese weniger geschätzt und nachgefragt werden oder veralten, was einen erheblichen und negativen Einfluss auf die Erlöse und Geschäftsergebnisse von Varex haben könnte. Des Weiteren könnten bestimmte Kosten, einschließlich Installations- und Garantiekosten, im Zusammenhang mit neuen Produkten im Verhältnis höher sein als die Kosten im Zusammenhang mit anderen Produkten und dadurch die Brutto- und operative Marge von Varex unverhältnismäßig erheblich und negativ beeinflussen. Wenn Varex nicht in der Lage ist, diese Kosten mit der Zeit zu senken, könnten die operativen Ergebnisse erheblich und nachteilig beeinflusst werden. Bei einigen der elektronischen Komponenten und integrierten Schaltkreise, die in den Flachbilddetektoren von Varex verwendet werden, besteht das Risiko, dass diese nicht mehr auf dem Markt erhältlich sind oder veralten. Dadurch könnte sich Varex gezwungen sehen, neuere Generationen dieser Komponenten zu integrieren, was zu ungeplanten zusätzlichen Forschungs- und Entwicklungsaufwendungen, Verzögerungen bei der Einführung neuer Produkte, einer Lieferunterbrechung oder Bestandsabschreibungen führen könnte.
Die Fähigkeit von Varex, neue Produkte und Produktverbesserungen und -vereinfachungen erfolgreich zu entwickeln und einzuführen, und die Umsätze und Kosten, die hiermit verbunden sind, sind abhängig davon, inwieweit Varex:
• die Kundenbedürfnisse oder die langfristige Kundennachfrage angemessen bestimmen kann;
• die Machbarkeit der neuen Produkte nachweisen kann;
• die Zeit zwischen dem Nachweis der Machbarkeit bis zur Serienproduktion begrenzen kann;
• interne Qualitätssicherungssysteme und -prozesse zeitnah und effizient einhalten kann;
• den Zeitraum und die Kosten für behördliche Genehmigungen begrenzen kann;
• die Kosten im Zusammenhang mit dem Überbestand aufgrund der Einführung neuer Produkte und der Auslaufphase alter Produkte korrekt vorherbestimmen und entsprechend begrenzen kann;
• seine Produkte zu wettbewerbsfähigen und gewinnbringenden Preisen anbieten kann, was insbesondere bei einem starken US-Dollar schwierig sein kann;
• seine Produkte in ausreichender Anzahl und zeitgerecht herstellen, liefern und installieren kann und die Kosten im Zusammenhang mit der Herstellung, Installation, Garantie und Wartung der Produkte korrekt vorhersagen und entsprechend begrenzen kann;
• seine Lieferkette angemessen steuern und verwalten kann;
• die Kundenakzeptanz und die Bezahlung der Produkte verwalten kann; und
• Wettbewerber antizipieren und auf sie reagieren kann und mit Wettbewerbern erfolgreich konkurrieren kann.
Des Weiteren, wie in diesem Abschnitt „Risikofaktoren“ an anderer Stelle ausführlicher erläutert, besteht das Risiko, dass Varex nicht in der Lage ist, neue Produkte oder Verbesserungen erfolgreich zu entwickeln, herzustellen oder einzuführen, für deren Rollout komplexe Qualitätssicherungsprozesse eingehalten werden müssen, einschließlich der Qualitätssystemvorschriften („QSR“) der US-amerikanischen Lebensmittel- und Arzneimittelbehörde („FDA“). Eine nicht zeitgerechter und effizienter Abschluss dieser Prozesse kann zu Verzögerungen führen, wodurch es für Varex schwierig werden könnte, neue Kunden zu gewinnen und bestehende Kunden an sich zu binden, auch besteht die Gefahr, dass Kunden Aufträge stornieren oder aufschieben. Dies würde die Umsätze und Geschäftsergebnisse von Varex erheblich und nachteilig beeinflussen.
Aus dem Kauf oder der Entwicklung neuer Geschäftsfelder könnten für Varex zusätzliche Risiken entstehen.
Es besteht die Möglichkeit, dass Varex neue Geschäftsfelder erwirbt oder entwickelt. Es gibt substanzielle Risiken und Unsicherheiten im Zusammenhang mit neuen Geschäftsfeldern, insbesondere in Fällen, in denen die Märkte noch nicht vollständig entwickelt sind. Zu den Risiken gehören die Kompetenzerweiterung und das Gewinnen von Erfahrung in diesem neuen Geschäft, die Einstellung von Marktexperten, höhere Aufwendungen für Forschung und Entwicklung und die Entwicklung und effektive Nutzung neuer Beziehungen zu erfahrenen Marktakteuren. Der Erwerb oder die Entwicklung eines Geschäfts sowie die Integration dieses Geschäfts in die betrieblichen Abläufe kann mit signifikanten Investitionen und einer umfassenden Beteiligung des obersten Managements von Varex einhergehen. Hierbei besteht die Gefahr, dass die Zeitpläne für die Integration neuer Geschäfte nicht eingehalten werden und sich Preis- und Profitabilitätsziele als unrealistisch erweisen, da für neue Produkte möglicherweise geringere Bruttomargen als für bestehende Produkte erzielt werden. Externe Faktoren wie die Einhaltung von Vorschriften, wettbewerbsfähige Alternativen und sich verändernde Marktpräferenzen können ebenso einen Einfluss darauf haben, ob ein neues Geschäft erfolgreich etabliert werden kann. Werden diese Risiken nicht gemeistert, könnten erhebliche und negative Auswirkungen auf das Geschäft, die Geschäftsergebnisse und/oder die Finanzlage von Varex entstehen.
Varex ist möglicherweise nicht in der Lage, zukünftige Übernahmen abzuschließen oder erwartete Vorteile aus dem Erwerb von oder der Investition in neue Geschäftsfelder, Produkte oder Technologien zu realisieren, was das Geschäft von Varex beeinträchtigen könnte.
Die Fähigkeit von Varex, attraktive Übernahmen oder andere Geschäftsentwicklungsmöglichkeiten zu erkennen und einen Nutzen daraus zu ziehen, ist ein zentraler Aspekt bei der Umsetzung der grundsätzlichen Geschäftsstrategie. Varex muss als Reaktion auf technologische Veränderungen, neue oder sich ändernde Kundenbedürfnisse und den Wettbewerbsdruck seine Geschäftsfelder erweitern. Unter bestimmten Umständen kann Varex die Entscheidung treffen, sein Geschäft nicht durch interne Entwicklungen, sondern durch den Erwerb komplementärer Geschäftsbereiche, Produkte oder Technologien zu erweitern. Beispielsweise hat Varex im Geschäftsjahr 2015 Claymount Investments B.V. („Claymount“) und MeVis Medical Solutions AG („MeVis“) erworben und im Mai 2017 hat Varex den Geschäftsbereich für medizinische Bildgebung von PerkinElmer, Inc. (das „erworbene Detektorengeschäft“) übernommen.
Die Ermittlung geeigneter Übernahmekandidaten kann schwierig, zeit- und kostenintensiv sein und Varex ist möglicherweise nicht in der Lage, geeignete Kandidaten zu identifizieren oder identifizierte Übernahmen erfolgreich abzuschließen oder zu finanzieren, unter anderem dadurch, dass behördliche oder Wettbewerbsfreigaben nicht erteilt werden, was das Wachstum und die Wettbewerbsfähigkeit von Varex beeinträchtigen könnte. Des Weiteren kann die Durchführung einer Übernahme dazu führen, dass das Management und das Schlüsselpersonal vom aktuellen Tagesgeschäft abgehalten wird, was ebenso das Geschäft und die Finanzergebnisse beeinträchtigen könnte. Selbst bei einem erfolgreichen Abschluss einer Übernahme besteht jedoch die Gefahr, dass es Varex nicht gelingt, neu erworbene Organisationen, Produkte, Technologien oder Mitarbeiter in die eigenen betrieblichen Abläufe zu integrieren oder alle erwarteten Synergien vollumfänglich zu nutzen.
Die Integration einer Übernahme kann ebenso zeit- und kostenaufwendig sein und interne Ressourcen über Gebühr belasten. Es könnten für Varex höhere Kosten für die Vermarktung neuer Produkte als ursprünglich angenommen entstehen oder Varex muss die Aufwendungen für Forschung und Entwicklung erhöhen. Beides kann die Geschäftsergebnisse erheblich und nachteilig beeinflussen. In vielen Fällen ist für die Integration eines neuen Geschäfts die Umsetzung oder Verbesserung interner und für eine Aktiengesellschaft angemessener Kontrollen in einem Geschäft notwendig, in dem diese bisher fehlten. Eine Übernahme kann möglicherweise das Risiko von Gerichtsverfahren erhöhen, da Dritte nach einer Übernahme eher einen Rechtsanspruch geltend machen, da größere Geldmengen oder Streitwerte vermutet werden. Des Weiteren ist Varex möglicherweise aus einer Vielzahl von Gründen nicht in der Lage, die Mitarbeiter, Kunden, Lieferanten, Vertriebspartner oder andere Partner zu halten, zum Beispiel, weil es sich hierbei um Wettbewerber von Varex handelt oder diese enge Beziehungen zu den Wettbewerbern von Varex unterhalten.
Außerdem kann Varex zu der Auffassung gelangen, dass eine Umstrukturierung oder Veräußerung von erworbenen Geschäften oder Vermögenswerten dieser Geschäfte notwendig ist. Selbst wenn dies der Fall ist, besteht die Gefahr, dass eine Übernahme nicht die volle Wirkung, das Wachstum oder den erwarteten Nutzen bringt. Wenn sich Varex zu einem Verkauf von Vermögenswerten oder eines Geschäfts entschieden hat, kann es schwierig sein, Käufer oder alternative Ausstiegsstrategien zu akzeptablen Bedingungen, zeitnah oder überhaupt zu identifizieren. Dies könnte die Erfüllung der strategischen Ziele verzögern. Varex ist möglicherweise gezwungen, ein Geschäft zu einem geringeren Preis oder zu weniger günstigen Konditionen zu veräußern oder größere Verluste als erwartet auszuweisen.
Wenn Varex ein Geschäft erwirbt, wird der Gesamtkaufpreis auf die erworbenen Sachanlagen und Verbindlichkeiten, identifizierbaren immateriellen Vermögenswerte und Verbindlichkeiten auf Basis des beizulegenden Zeitwerts zum Datum des Erwerbs aufgeteilt. Der Überschuss des Kaufpreises über diese Werte wird als Firmenwert bilanziert. Wird das erwartete Wachstum aus einer Übernahme nicht erzielt oder wenn Varex sich zum Verkauf von Vermögenswerten oder eines Geschäfts entscheidet, ist möglicherweise ein Wertminderungsverlust im Rahmen der Abschreibungen auf die Vermögenswerte und den Firmenwert zu erfassen, was die Geschäftsergebnisse erheblich und nachteilig beeinflussen könnte. Des Weiteren können Übernahmen zu potenziell verwässernden Emissionen von Wertpapieren oder Schulden, Eventualverbindlichkeiten oder Aufwendungen oder anderen Kosten führen, und all dies könnte das Geschäft und die Finanzergebnisse von Varex beeinträchtigen.
Außerdem hält Varex Beteiligungen an nicht börsennotierten Kapitalgesellschaften (beispielsweise 40 % Beteiligung am Großlieferanten von auf amorphem Silizium basierenden Dünnschichttransitor-Arrays (Flachbildschirme), die für die Digitaldetektoren verwendet werden, dpiX LLC). Diese unterliegen dem Risiko des Verlusts des Beteiligungskapitals. Diese Beteiligungen sind von vornherein mit Risiken verbunden. In einigen Fällen, weil die Märkte für die Technologien oder Produkte, die diese Unternehmen gerade entwickeln, möglicherweise nie entstehen. Wenn diese Unternehmen nicht erfolgreich sind, könnte Varex die gesamte oder einen Teil der Beteiligung an diesen Unternehmen verlieren.
Bei dem von uns erworbenen Detektorengeschäft können die strategischen Ziele, antizipierten Synergien und/oder andere erwartete potenzielle Vorteile möglicherweise nicht realisiert werden.
Aus dem erworbenen Detektorengeschäft erwartet Varex strategische und andere finanzielle und geschäftliche Vorteile. Varex kann jedoch nicht mit absoluter Sicherheit einschätzen, in welchem Umfang oder zu welchem Zeitpunkt diese Vorteile tatsächlich zum Tragen kommen werden. Aufgrund folgender Faktoren ist Varex möglicherweise nicht in der Lage, diese Vorteile zu erzielen:
• aus dem erworbenen Geschäft kann der Produktabsatz nicht erhöht werden;
• ungünstige Kundenreaktionen auf die Transaktion oder die Produkte von Varex nach dem Closing;
• Wettbewerbsfaktoren, einschließlich technologischer Vorteile der Wettbewerber oder der Entscheidung bestimmter Unternehmen, die derzeit auf dem Industriesektor tätig sind, in den Wettbewerb im Sektor der medizinischen Bildgebung einzutreten;
• Schlüsselmärkte für die Produkte von Varex entwickeln sich nicht in dem Ausmaß oder so schnell wie derzeit erwartet;
• Technologieänderungen, durch die Varex gezwungen ist, erhebliche Investitionen zur Entwicklung wettbewerbsfähiger Produkte vorzunehmen;
• Beschäftigungsgesetze oder -vorschriften oder andere Beschränkungen in anderen Ländern oder andere betriebliche Probleme, die einen Einfluss auf den Zeitpunkt oder den Umfang der Synergien haben könnten; und
• Schlüsselpersonal kann nicht gehalten werden.
Werden die strategischen Ziele der Transaktion nicht erreicht, kann dies zu erheblichen nachteiligen Auswirkungen auf die Erlöse, Aufwendungen, Geschäftsergebnisse und Barmittelressourcen von Varex führen und zur Folge haben, dass Varex die antizipierten potenziellen Vorteile aus der Transaktion letztendlich nicht realisieren kann. Des Weiteren gibt es keine Sicherheit dahingehend, dass die Wachstumsrate des erworbenen Geschäfts der historischen Wachstumsrate bei PerkinElmer entspricht.
Varex ist möglicherweise nicht in der Lage, das erworbene Detektorengeschäft erfolgreich in die eigenen Geschäftsabläufe zu integrieren.
Das Erreichen der potenziellen Vorteile aus dem erworbenen Detektorengeschäft hängt im Wesentlichen von der erfolgreichen Integration der Technologien, Betriebe und Mitarbeiter des erworbenen Geschäfts ab. Bei der Integration des erworbenen Detektorengeschäfts kann sich Varex beispielsweise mit den folgenden Herausforderungen konfrontiert sehen:
• Konsolidierung und Rationalisierung der IT-, Technik- und Verwaltungsinfrastrukturen des Unternehmens;
• Integration von Produktangeboten;
• Koordinierung der Vertriebs- und Marketingaktivitäten;
• Koordinierung und Integration der Herstellungsaktivitäten des erworbenen Geschäfts; und
• Koordinierung und Rationalisierung der Forschungs- und Entwicklungsaktivitäten, um die Einführung neuer Produkte und Technologien zu geringeren Kosten voranzutreiben.
Die Integration des erworbenen Detektorengeschäfts ist ein komplexer, zeit- und kostenintensiver Prozess. Es ist nicht sicher, ob das erworbene Detektorengeschäft zeitnah, kosteneffizient oder überhaupt erfolgreich integriert werden kann. Wird dies nicht erreicht, kann dies zu erheblichen nachteiligen Auswirkungen auf die Erlöse, Aufwendungen, Geschäftsergebnisse und Barmittelressourcen von Varex führen und letztendlich zur Folge haben, dass Varex die antizipierten potenziellen Vorteile aus der Transaktion möglicherweise nicht realisieren kann.
Der Handelspreis der Stammaktien von Varex kann erheblich sinken oder schwanken und die Schwankungen der Geschäftsergebnisse, einschließlich der vierteljährlichen Umsätze und Margen, können zu einem volatilen Aktienkurs führen, was für die Aktionäre Verluste bedeuten könnte.
Vor der Verteilung existierte für die Stammaktien von Varex kein öffentlicher Markt und seit der Verteilung lag der Aktienkurs zwischen $ 25,41 (Tiefststand) und $ 36,58 (Höchststand). Varex kann nicht garantieren, dass für die Stammaktien ein aktiver Handelsmarkt aufrechterhalten werden kann. Des Weiteren kann Varex nicht vorhersagen, zu welchem Preis die Aktien gehandelt werden. Ebenso kann Varex den langfristigen Effekt der Verteilung auf den Handelspreis der Stammaktien nicht vorhersagen. Varex hat und wird nach eigener Erwartung auch zukünftig von Periode zu Periode Schwankungen bei den Geschäftsergebnissen, einschließlich der Umsätze und Margen, feststellen.
Die vierteljährlichen Geschäftsergebnisse, einschließlich der Umsätze und Margen, können von einer Vielzahl weiterer Faktoren beeinflusst werden, dazu gehören:
• Die Einführung und der Zeitpunkt der Ankündigung neuer Produkte oder Produktverbesserungen durch Varex und seine Wettbewerber;
• Änderung des Preis- oder Rabattniveaus bei Varex oder seinen Wettbewerbern;
• Änderungen bei den Wechselkursen und andere ökonomische Unsicherheiten;
• Änderungen des relativen Anteils der verschiedenen Produkte am Umsatz, einschließlich der verhältnismäßigen Zusammensetzung von Produkten mit höheren und niedrigeren Margen;
• Änderungen des relativen Anteils der internationalen Region im Ganzen und nach Regionen innerhalb der Gesamtregion sowie der einzelnen Länder am Umsatz (vor allem die in aufstrebenden Märkten);
• Schwankungen des effektiven Steuersatzes, die für Varex im Voraus bekannt oder nicht bekannt sein könnten;
• Die Verfügbarkeit oder Reduzierung von Konjunkturpaketen oder anderen staatlichen Finanzierungen;
• Lieferprobleme oder Änderungen der Kosten für Rohstoffe, Arbeit, Produktkomponenten oder Transportleistungen;
• Änderungen an seiner organisatorischen Struktur, was zu Umstrukturierungs- oder anderen Kosten führen könnte;
• Betriebsunterbrechungen, einschließlich Produktionsstillstände, die die Herstellung betreffen, verursacht durch Ereignisse wie Erdbeben, Brände, Überschwemmungen, Terrorangriffe oder den Ausbruch einer Epidemie;
• Der ungünstige Ausgang eines Gerichtsverfahrens oder Verwaltungsverfahrens oder einer Untersuchung sowie laufende Kosten im Zusammenhang mit rechtlichen Verfahren; und
• Rechnungslegungsänderungen und Anwendung neuer Rechnungslegungsvorschriften.
Da viele betriebliche Aufwendungen von Varex auf geschätzten Kapazitäten basieren und ein hoher Prozentsatz dieser Aufwendungen auf kurze Sicht festgesetzt sind, kann eine kleine Abweichung vom Zeitpunkt der Umsatzrealisation von Quartal zu Quartal eine erhebliche Abweichung bei den Geschäftsergebnissen bedingen. Falls die Bruttomarge von Varex die Erwartungen der Wertpapieranalysten und Investoren unterschreitet, kann der Börsenkurs der Stammaktie von Varex sinken.
Des Weiteren können als Ergebnis der Abspaltung von Varian erhebliche Änderungen in der Kostenstruktur, im Management, in der Finanzierung und den Geschäftsabläufen entstehen, die an anderer Stelle in diesem Geschäftsbericht näher erläutert werden.
Unsere besicherte revolvierende Kreditfazilität und die besicherte langfristige Kreditfazilität beschränken bestimmte Aktivitäten. Ein Nichteinhalten dieser Fazilitäten kann negative Auswirkungen auf die Geschäfts-, Liquiditäts- und Finanzlage haben.
Varex hat eine besicherte revolvierende Kreditfazilität und eine besicherte langfristige Kreditfazilität im Zusammenhang mit dem erworbenen Detektorengeschäft abgeschlossen. Diese enthalten jeweils restriktive finanzielle Covenants, einschließlich solcher, nach denen Varex bestimmte Finanzkennzahlen einhalten muss. Varex muss möglicherweise einige seiner Geschäftsaktivitäten einschränken, um diese Covenants einzuhalten. Weiterhin enthalten die Kreditfazilitäten andere affirmative Covenants und Negativklauseln, durch die die Geschäfts- und Finanzaktivitäten eingeschränkt werden könnten. Diese Bestimmungen werden unter anderem unsere Fähigkeit begrenzen, zukünftige Schulden und Eventualverbindlichkeiten einzugehen oder Sicherheiten bereitzustellen, für Schulden zu bürgen, bestimmte Investitionen und Kapitalausgaben zu tätigen, Aktien oder Vermögenswerte zu verkaufen und Dividenden zu zahlen und bestimmte Fusionen oder Übernahmen abzuschließen. Wenn Varex die Kreditfazilitäten nicht einhalten kann, ist Varex möglicherweise in Verzug. Bei einem Verzugsereignis und wenn der Kreditvertrag nicht geändert wird oder auf die Geltendmachung des Verzugsereignisses nicht verzichtet wird, könnte der Darlehensgeber alle zu diesem Zeitpunkt ausstehenden Beträge zusammen mit den angefallenen Zinsen für sofort fällig und zahlbar erklären. Wenn dieser Fall eintritt, ist Varex möglicherweise nicht in der Lage, diese Zahlungen zu leisten oder genügend Finanzmittel von alternativen Quellen zu leihen, um diese Zahlungen zu leisten. Auch wenn es Varex gelingt, eine zusätzliche Finanzierung zu erhalten, würde diese möglicherweise zu ungünstigen Bedingungen erfolgen.
Varex hat erhebliche Schuldverpflichtungen, die das Geschäft, die Profitabilität und die Fähigkeit von Varex, seinen Verpflichtungen nachzukommen, negativ beeinflussen können.
Zum 29. September 2017 hatte Varex Gesamtschulden in Höhe von etwa $ 494 Mio. Die Darlehen im Rahmen der Kreditfazilitäten von Varex sind variabel verzinslich. Im Rahmen der allgemeinen Risikomanagementpraxis hat Varex Finanzderivate, Zinsswaps zur Absicherung von Zahlungsströmen abgeschlossen, um den variablen LIBOR-Zinssatz für $ 292,5 Mio. der Schulden abzusichern. Folglich ist Varex Zinsschwankungen ausgesetzt, und zwar in Bezug auf den Betrag der Darlehen im Rahmen der Kreditfazilitäten, die dem LIBOR-Zinssatz unterliegen.
Diese Schulden könnten möglicherweise bedeutende Konsequenzen für Varex und seine Investoren haben, beispielsweise:
• Varex ist gezwungen, einen Teil des Cashflows aus der Geschäftstätigkeit für Zins- und Tilgungszahlungen für diese Schulden zu verwenden, was den verfügbaren Cashflow für andere unternehmerische Zwecke verringern würde;
• erhöhte Anfälligkeit für Zinsverschiebungen und für allgemeine nachteilige ökonomische und Branchenbedingungen;
• Einschränkung der Flexibilität hinsichtlich der Planung für oder Reaktion auf Änderungen im Geschäft und in der Branche; und
• Einschränkung der Fähigkeiten von Varex, bei Bedarf zusätzliche Finanzmittel auszuleihen, oder Erhöhung der Kosten für diese Darlehen.
Des Weiteren könnte der tatsächliche Zahlungsmittelbedarf in der Zukunft höher ausfallen als erwartet. Der Cashflow aus der Geschäftstätigkeit von Varex reicht möglicherweise nicht zur Rückzahlung der Schulden bei Fälligkeit aus und Varex ist möglicherweise nicht in der Lage, Geldmittel zu leihen, Vermögenswerte zu verkaufen oder anderweitig Finanzmittel zu akzeptablen Bedingungen oder überhaupt zu beschaffen, um die Schulden von Varex zu refinanzieren.
Eine Unterbrechung an den Fertigungsstandorten von Varex sowie schwankende Fertigungskosten könnten das Geschäft erheblich und nachteilig beeinflussen.
Die meisten Varex-Produkte werden am Fertigungsstandort in Salt Lake City, Utah hergestellt. Die Fertigungsbetriebe von Varex sind möglicherweise Stromausfällen sowie Betriebsstörungen, Ausfällen oder einer unzureichenden Leistung der Anlagen, der fehlerhaften Installation oder Funktionsweise der Anlagen und Natur- oder anderen Katastrophen ausgesetzt. Der Verlust der oder Schäden an den Fertigungsstandorten wegen eines dieser oder anderer Faktoren könnte die Fähigkeit von Varex wesentlich und nachteilig beeinflussen, ausreichende Mengen seiner Produkte herzustellen oder anderweitig zu liefern, um den Kundenbedarf zu decken oder vertragliche Verpflichtungen zu erfüllen, was wiederum zu Umsatzverlusten und anderen negativen geschäftlichen Konsequenzen führen könnte. Da für die Beschaffung einer behördlichen Genehmigung und die Erlaubnis für einen Fertigungsstandort ein gewisser Zeitraum erforderlich ist, ist Varex möglicherweise nicht rechtzeitig in der Lage, verlorene Fertigungskapazitäten zu ersetzen. Treten diese oder andere betriebliche Probleme an den Fertigungsstandorten von Varex auf, könnten erhebliche und nachteilige Auswirkungen auf das Geschäft, die Geschäftsergebnisse und/oder die Finanzlage von Varex entstehen. Außerdem werden einige der Varex-Produkte des erworbenen Detektorengeschäfts und aus der Claymount-Übernahme auch in Walluf, Deutschland, Heerlen und Dinxperlo in den Niederlanden und Calamba City in den Philippinen hergestellt, die ähnlichen Risiken unterliegen, allerdings auch zusätzlichen regulativen und politischen Risiken ausgesetzt sind, die die Fähigkeit von Varex, die Produkte rechtzeitig oder überhaupt herzustellen und zu liefern, beeinflussen könnten. Varex stellt seine Sicherheitsprodukte in Las Vegas, Nevada her und bestimmte Flachbildschirme in Santa Clara, Kalifornien. Diese Betriebe unterliegen möglicherweise Stromausfällen sowie Betriebsstörungen, Ausfällen oder einer unzureichenden Leistung der Anlagen, der fehlerhaften Installation oder Funktionsweise der Anlagen, Erdbeben und anderen Katastrophen, die alle die Fähigkeit von Varex, die Produkte zur Deckung des Kundenbedarfs zu liefern, erheblich und nachteilig beeinflussen könnten. Des Weiteren können die Kosten für die Herstellung der Produkte erheblich von Quartal zu Quartal schwanken und diese Schwankungen können negative Auswirkungen auf das Geschäft, die Geschäftsergebnisse und/oder die Finanzlage von Varex haben.
Wesentlich mehr als die Hälfte des Umsatzes von Varex wird mit Kunden außerhalb der USA erzielt. Somit können ökonomische, politische und andere Risiken im Zusammenhang mit dem internationalem Vertrieb und der Geschäftstätigkeit den Umsatz von Varex erheblich und nachteilig beeinflussen oder weniger vorhersehbar machen.
Varex betreibt sein Geschäft auf globaler Ebene. Der Umsatz mit Kunden außerhalb der USA betrug ca. 66 %, 65 % und 62 % des Gesamtumsatzes von Varex in den Geschäftsjahren 2017, 2016 bzw. 2015. Folglich muss Varex erhebliche Service- und Support-Leistungen auf globaler Ebene erbringen. Varex beabsichtigt, seine Präsenz auf den internationalen Märkten auszuweiten und rechnet diesbezüglich mit der Bindung erheblicher Ressourcen. Es kann nicht ausgeschlossen werden, dass Varex seinen Umsatz-, Service- und Support-Zielen und -Verpflichtungen auf diesen internationalen Märkten nicht gerecht werden kann oder dass sich die hierfür getätigten Investitionen amortisieren. Die zukünftigen Ergebnisse von Varex könnten von einer Reihe von Faktoren beeinträchtigt werden, beispielsweise:
• Währungsschwankungen und insbesondere die Stärke des US-Dollars gegenüber vielen anderen Währungen, die die Finanzergebnisse von Varex nachteilig beeinflusst haben und auch zukünftig nachteilig beeinflussen können und einige Kunden dazu veranlassen, ihre Kaufentscheidungen zu verschieben oder zur internen Belieferung überzugehen oder zu preisgünstigeren Alternativen abzuwandern oder zusätzliche Rabatte zu fordern;
• längere Zahlungszyklen bei vielen Kunden außerhalb der USA;
• Schwierigkeiten bei der Auslegung oder Durchsetzung von Verträgen und der Einziehung von Forderungen aufgrund vieler ausländischer Rechtssysteme;
• Änderungen der Handelsbeschränkungen zwischen den USA und anderen Ländern oder instabile regionale politische und wirtschaftliche Bedingungen, dazu gehören auch diejenigen, die sich aufgrund der Trump-Regierung ergeben;
• Änderungen der politischen, aufsichtsrechtlichen, Sicherheits- oder wirtschaftlichen Bedingungen in einem Land oder einer Region, einschließlich des Ergebnisses des Referendums in Großbritannien im Juni 2016 und der formellen Bekanntgabe im März 2017, die Europäische Union zu verlassen („Brexit“), oder der Wechsel der US-Regierung;
• Einführung zusätzlicher Steuern, Zölle, globaler Wirtschaftssanktionen oder anderer Außenhandelsbeschränkungen;
• die erforderlichen Ausfuhr- oder Einfuhrlizenzen oder -genehmigungen können nicht beschafft werden;
• die Ausfuhrgesetze und -anforderungen können nicht eingehalten werden, was zu zivil- oder strafrechtlichen Strafen und Beschränkungen führen kann, die den Export von Varex-Produkten betreffen, insbesondere die Linearbeschleuniger für den Industriebereich;
• Risiken, die speziell den chinesischen Markt betreffen, einschließlich Einfuhrbeschränkungen und Bevorzugung lokaler Hersteller;
• Ordnungsgemäße Geschäftslizenzen oder andere Dokumente können nicht beschafft werden oder die lokalen Gesetze und Anforderungen hinsichtlich Marketing, Vertrieb, Service oder anderer Geschäfte, die Varex im Ausland tätigt, können nicht erfüllt werden, was zu zivil- oder strafrechtlichen Strafen und Beschränkungen hinsichtlich der Geschäftstätigkeiten im Ausland führen kann; und
• es ist für Varex möglicherweise schwieriger, das geistige Eigentum im Ausland zu schützen.
Obwohl der Umsatz von Varex von Periode zu Periode schwankt, haben die internationalen Regionen in den letzten Jahren einen größeren Anteil am Geschäft gehabt. Je mehr Varex von den Umsätzen in der internationalen Region abhängig ist, desto anfälliger wird Varex für diese Faktoren.
Der effektive Steuersatz von Varex wird sowohl von den Steuergesetzen in den USA als auch von den Ländern, in denen die internationalen Tochtergesellschaften tätig sind, beeinflusst. Die Gewinne in der internationalen Region von Varex werden in der Regel niedriger besteuert als in den USA. Eine Änderung des prozentualen Anteils der internationalen Region am Gesamtumsatz von Varex, eine Änderung der Zusammensetzung bestimmter Steuersysteme innerhalb der internationalen Region oder eine Änderung der Wechselkurse könnte zu einer Erhöhung oder Minderung des effektiven Steuersatzes von Varex führen. Des Weiteren werden derzeit bestimmte nicht ausgeschüttete Gewinne bestimmter ausländischer Tochtergesellschaften nicht in den USA versteuert. Diese Gewinne könnten zukünftig zusätzlichen ausländischen Quellensteuern oder US-bundesstaatlichen oder Bundessteuern unterliegen, wenn sie entweder tatsächlich an die Vereinigten Staaten abgeführt werden oder als an die Vereinigten Staaten abgeführt gelten; in diesem Fall könnten die Finanzergebnisse von Varex erheblich und nachteilig beeinflusst werden. Des Weiteren könnten Änderungen in der Bewertung der latenten Steueransprüche und -verbindlichkeiten, der Steuergesetze oder -sätze, der Interpretation der Steuergesetze oder andere Änderungen, die außerhalb der Kontrolle von Varex liegen, die Finanzlage und die Geschäftsergebnisse erheblich und nachteilig beeinflussen.
Die Ergebnisse von Varex wurden und werden möglicherweise weiterhin durch eine andauernde, instabile gesamtwirtschaftliche Lage auf globaler Ebene, einschließlich Änderungen von Wechselkursen und Schwankungen der Rohölpreise und anderer Rohstoffe, beeinflusst.
Die Weltwirtschaft wird von einer Vielzahl von ökonomischen und politischen Faktoren beeinflusst. Auf vielen Märkten haben diese Bedingungen die Investitionsgüter-Budgets schrumpfen lassen, Entscheidungen verlangsamt und es den Kunden und Lieferanten von Varex erschwert, zukünftige Geschäftsaktivitäten genau vorherzusagen und zu planen. Dies wiederum hat die Kunden von Varex dazu veranlasst, bei Einkäufen oder Investitionsausgaben vorsichtiger zu sein und diese sogar einzufrieren, zu verschieben oder drastisch zu verringern. Einige Länder haben und werden möglicherweise in der Zukunft Spar- und Konjunkturprogramme beschließen, die die Ergebnisse von Varex von Periode zu Periode positiv oder negativ beeinflussen könnten. Dies macht es für Investoren schwierig, die Finanzergebnisse zu vergleichen. Überdies kann der aktuelle Wechsel der US-Regierung und der bevorstehende Austritt des Vereinigten Königreichs aus der Europäischen Union („EU“) eine weltweite ökonomische Unsicherheit bedingen, die dazu führen kann, dass unsere Kunden ihre Ausgaben reduzieren, was wiederum unser Geschäft, die Finanzlage, die Geschäftsergebnisse und die Cashflows negativ beeinflussen könnte. Ein unsicheres ökonomisches Umfeld kann auch die Lieferfähigkeit unterbrechen oder unser Servicegeschäft beeinträchtigen, da die angespannten Budgets der Kunden zu Preisdruck, erweiterten Gewährleistungsbedingungen und sogar Kündigungen von Serviceverträgen führen können.
Außerdem könnten Bedenken bezüglich einer dauerhaften wirtschaftlichen Instabilität es schwieriger für Varex machen, ausstehende Forderungen einzutreiben. Ein weiterhin schwacher oder rückläufiger Gesundheitsmarkt würde das Geschäft, die Finanzlage und die Geschäftsergebnisse von Varex zwangsläufig erheblich und nachteilig beeinflussen.
Da die Produkte von Varex im Allgemeinen in US-Dollar ausgewiesen sind, hat das Erstarken des US-Dollars in den letzten Jahren dazu geführt und könnte auch weiterhin dazu führen, dass einige Kunden zusätzliche Rabatte verlangen, Kaufentscheidungen hinauszögern oder eine interne Belieferung mit diesen Komponenten in Betracht ziehen oder zu preisgünstigeren Alternativen abwandern. Da Varex auf globaler Ebene tätig ist und einige Zahlungen in lokaler Währung erfolgen, können Wechselkursschwankungen die Ergebnisse in US-Dollar aufgrund des Einflusses auf die Produktnachfrage, den Umsatz und den Aufwand und/oder die Profitabilität der Produkte und Services, die Varex in ausländischen Märkten liefert bzw. erbringt, beeinflussen.
Änderungen der Geldpolitik und in anderen Politikbereichen im In- und Ausland, auch aufgrund wirtschaftlicher und/oder politischer Instabilität oder als Reaktion darauf, würden sich wahrscheinlich auch auf die Wechselkurse auswirken. Falls eines oder mehrere europäische Länder den Euro durch eine andere Währung ersetzen, würden die Umsätze in diesen Ländern oder allgemein in Europa erheblich und negativ beeinflusst werden, bis stabile Wechselkurse erreicht werden können.
Außerdem würden Schwankungen der Rohstoffpreise das Ergebnis erheblich und nachteilig beeinflussen. Steigende Rohstoffpreise erhöhen die Kosten von Varex und die Kosten der OEM-Kunden im Medizinbereich, was wiederum zu einer geringeren Nachfrage nach den Produkten von Varex führen könnte. Die Erlöse aus Sicherheitsprodukten in ölproduzierenden Ländern, wo Varex einen beträchtlichen Kundenstamm hat, haben in der Vergangenheit aufgrund der Ölpreisschwankungen gelitten und sind auch weiterhin anfällig für zukünftige Schwankungen.
Der Verlust eines Lieferanten oder die Unmöglichkeit, wichtige Komponenten zu beschaffen, könnte die Fähigkeit von Varex einschränken, die Produkte zu produzieren, Verzögerungen bei der Lieferfähigkeit der Produkte verursachen oder die Kosten erheblich erhöhen.
Varex bezieht einige der in den Produkten von Varex verbauten Komponenten von einer begrenzten Anzahl von Lieferanten oder von einem einzigen Anbieter, beispielsweise Wellenleiter für Linearbeschleuniger für den Industriebereich, Transistor-Arrays, Caesiumiodidschichten und spezifische integrierte Schaltkreise für Flachbilddetektoren, Zielmaterial für Röntgenröhren, Gehäuse, Glasrahmen, Hochspannungskabel, Lager und verschiedene andere Komponenten. Beispielsweise ist dpiX LLC der Hauptlieferant von Varex für die auf amorphem Silizium basierenden Dünnschichttransitor-Arrays (Flachbildschirme), die für die Digitaldetektoren verwendet werden. Obwohl Varex eine 40%-ige Beteiligung an dpiX hält, verfügt Varex nicht über Mehrheitsstimmrechte und ist daher nicht in der Lage, auf die Aktivitäten von dpiX Einfluss zu nehmen. Überdies ist Varian der alleinige Lieferant von Varex für eine wichtige Komponente bei den Linearbeschleunigern, die in den Untersystemen der Sicherheits- und Inspektionsprodukte eingesetzt werden und die speziell für Varex angefertigt werden. Obwohl Varex einen Liefervertrag für diese Komponente abgeschlossen hat, gibt es keine Sicherheit, dass diese Komponente weiterhin zu angemessenen Bedingungen oder überhaupt verfügbar sein wird.
Wenn Varex bei einer begrenzten Anzahl von Anbietern einen dieser Anbieter oder gar einen Alleinanbieter verliert, die betrieblichen Abläufe dieser Anbieter in erheblichem Maße unterbrochen werden oder wenn einer dieser Anbieter die Leistungs- oder Qualitätsspezifikationen nicht erfüllt, muss Varex möglicherweise einen oder mehrere Ersatzlieferanten ausfindig machen und entsprechend qualifizieren. In einem solchen Fall (i) kann sich Varex gezwungen sehen, seine Produkte umzugestalten oder zu ändern, um neue Teile zu integrieren, und/oder weiterhin eine Freigabe, Zulassung oder Zertifizierung dieser Produkte zu erhalten (auch von der FDA) oder andere geltende behördliche Genehmigungen in anderen Ländern zu beschaffen oder (ii) könnten sich die Kosten der betroffenen Produkte erheblich erhöhen und könnte es zu erheblichen Lieferverzögerungen dieser und anderer zugehöriger Produkte kommen. Darüber hinaus könnten begrenzte Produktionskapazitäten bei einer geringen Anzahl von Anbietern oder bei einem Alleinanbieter oder andere Gründe, die dazu führen, dass einer dieser Anbieter die steigende Nachfrage nicht befriedigen kann, die Wachstumschancen für die betroffenen Produktlinien einschränken und die Kundenbeziehungen von Varex beeinträchtigen. Der Mangel an oder eine erhöhte Nachfrage nach Komponenten und Baugruppen könnte ebenso die Herstellungskosten erhöhen, wenn das Ungleichgewicht zwischen Angebot und Nachfrage den Preis der Komponenten und Baugruppen erhöht. Alle diese Ereignisse könnten die Geschäfts- und Finanzergebnisse von Varex erheblich und nachteilig beeinflussen.
Ein Mangel an oder die Änderung der Bezugsquelle für oder eine Preiserhöhung bei Rohstoffen könnte die Fähigkeit von Varex einschränken, die Produkte herzustellen, könnte zu Verzögerungen führen oder die Kosten für die Waren erheblich erhöhen.
Varex ist auf die Beschaffung von bestimmten Rohstoffen wie Wolfram, Blei, Iridium und Kupfer für die Sicherheits- und Inspektionsprodukte und Kupfer, Blei, Wolfram, Rhenium, Molybdän-Zirkonium und verschiedene hochgradige Stahllegierungen für Röntgenröhren angewiesen. Die weltweite Nachfrage, Verfügbarkeit und Preisgestaltung dieser Rohstoffe unterliegt Schwankungen und Varex erwartet, dass die Verfügbarkeit und die Preisgestaltung auch in Zukunft weiter fluktuieren werden. Wenn die Zulieferartikel begrenzt oder nicht mehr verfügbar sind oder wenn die Preise steigen, könnte dies die Herstellung der betroffenen Produkte von Varex einschränken, die Gewinnmargen verringern oder das Geschäft anderweitig erheblich und nachteilig beeinflussen.
Gemäß dem Dodd-Frank Wall Street Reform and Consumer Protection Act hat die SEC Regelungen erlassen hinsichtlich der Offenlegung (1) des Vorhandenseins bestimmter Metalle in den Produkten eines Unternehmens, bekannt als „Konfliktmaterialien“, wobei es sich um Metalle handelt, die in der Demokratischen Republik Kongo und in angrenzenden Ländern abgebaut werden, sowie (2) der Verfahren hinsichtlich der Maßnahmen eines Herstellers zur Identifizierung der Bezugsquelle dieser Mineralien aus dieser Region. Die komplexe Lieferkette von Varex kann möglicherweise dazu führen, dass Varex den Ursprung der jeweiligen in den Produkten verwendeten Mineralien nicht ausreichend im Rahmen der umgesetzten Sorgfaltsverfahren überprüfen kann. Dies könnte den Ruf von Varex beschädigen. Überdies kann es für Varex schwierig sein, die Anforderungen von Kunden zu erfüllen, nach deren Vorgaben alle Komponenten der Varex-Produkte als konfliktfrei zertifiziert sein müssen. Dies könnte für Varex zu einem Wettbewerbsnachteil führen, wenn das Unternehmen dazu nicht in der Lage ist. Darüber hinaus ist die Einhaltung dieser Regeln mit einem hohen Nachforschungs- und Prüfungsaufwand verbunden, der für Varex zusätzliche Kosten verursacht hat und auch weiterhin verursachen wird und der die Beschaffung, Lieferung und Preisgestaltung der Materialien, die in den Produkten von Varex verwendet werden, wesentlich und nachteilig beeinflussen oder zu Prozess- oder Produktionsänderungen führen kann, wobei sich alle diese Faktoren erheblich und nachteilig auf das Geschäftsergebnis auswirken könnten.
Die Einhaltung der US-Gesetze und -Vorschriften in Bezug auf Marketing, Herstellung und Vertrieb der Produkte von Varex kann kostenintensiv sein und wenn die Beschaffung von Behördenfreigaben oder -genehmigungen nicht gelingt oder sich verzögert oder Varex anwendbare Gesetze und Vorschriften nicht einhält, kann dies dazu führen, dass Varex seine Produkte nicht vertreiben kann, seine Produkte zurückrufen oder erhebliche Strafen zahlen muss oder das Geschäft von Varex anderweitig geschädigt wird.
Einige Produkte von Varex und der OEMs, in denen die Varex-Produkte integriert sind, unterliegen umfangreichen und strengen Behördenvorschriften in den USA. Die Einhaltung dieser Gesetze und Vorschriften ist zeit- und kostenaufwendig und bei einer Nichteinhaltung dieser Gesetze und Vorschriften kann das Geschäft von Varex erheblich und nachteilig beeinflusst werden.
Die meisten Varex-Produkte sind Geräte der Klasse I, eine geringe Anzahl an Softwareprodukten gehört zu den Geräten der Klasse II. Die Fertigungsstandorte für medizinische Geräte von Varex und den externen Herstellern sind verpflichtet, die Qualitätssystemvorschriften (QSR) der FDA sowie andere Bundes- und bundesstaatliche Vorschriften für medizinische Geräte und strahlenemittierende Produkte einzuhalten. Die FDA führt angekündigte und unangekündigte regelmäßige und fortlaufende Inspektionen bei Herstellern medizinischer Geräte durch, um festzustellen, ob die QSR eingehalten werden, und stellt im Zusammenhang mit diesen Inspektionen „Form FDA 483“-Berichte aus, wenn die FDA der Ansicht ist, dass der Hersteller die geltenden Vorschriften und/oder Verfahren nicht eingehalten hat. Wird auf die Inspektionsfeststellungen der FDA laut „Form FDA 483“ nicht reagiert und/oder werden keine Korrekturmaßnahmen zeitnah und zur Zufriedenheit der FDA ergriffen, kann die FDA ein Mahnschreiben ausstellen und/oder direkt zu anderen Zwangsmaßnahmen übergehen. Wenn ein Mahnschreiben ausgestellt wurde, sind unverzügliche Maßnahmen erforderlich, um eine Compliance herzustellen. Wird nicht rechtzeitig auf die FDA-Inspektionsfeststellungen laut „Form FDA 483“, ein Mahnschreiben oder andere Mitteilungen über die Nichteinhaltung und die Aufforderung zur sofortigen Einhaltung reagiert, könnte die FDA Zwangsmaßnahmen ergreifen. Dazu könnten gehören die vollständige Stilllegung der Produktionsstandorte von Varex, ein Versagen der Importrechte in die Vereinigten Staaten für Produkte, die an ausländischen Standorten hergestellt wurden, negative Publicity sowie Strafen nach Straf- und Zivilrecht. Der Kosten- und Zeitaufwand für die Korrekturmaßnahmen von Varex, beispielsweise Produktrückrufe, Korrektur und Entfernung der Produkte von den Kundenstandorten und/oder Änderungen an den Produktherstellungs- und Qualitätssystemen, könnte die Finanzergebnisse von Varex erheblich und nachteilig beeinflussen und ebenso Managementressourcen, Aufmerksamkeit und Zeit anderweitig in Anspruch nehmen. Wenn ein Mahnschreiben ausgestellt wird, könnten Kunden ihre Kaufentscheidungen verzögern oder Aufträge stornieren und Varex könnte sich einem erhöhten Druck seitens seiner Wettbewerber ausgesetzt sehen, die dieses Mahnschreiben in Wettbewerbssituationen gegen Varex verwenden könnten. Beides könnte den Ruf, das Geschäft und den Aktienkurs von Varex erheblich und nachteilig beeinflussen.
Des Weiteren muss Varex zeitnah verschiedene Berichte bei der FDA einreichen, einschließlich Berichte, die gemäß den Meldevorschriften für Medizinprodukte („MDR“) erforderlich sind, und die vorsehen, dass Varex einen Bericht an die Aufsichtsbehörde schickt, wenn ein Varex-Gerät zu einem Todesfall oder einer schweren Verletzung geführt oder beigetragen hat oder Funktionsstörungen aufwies, die bei einem erneuten Auftreten voraussichtlich zu einem Todesfall oder einer schweren Verletzung führen oder beitragen könnten. Wenn Varex eine Korrektur oder Entfernung eines Geräts veranlasst, um das Gesundheitsrisiko, dass von diesem Gerät ausgeht, zu verringern, ist Varex verpflichtet, einen öffentlich zugänglichen Korrektur- und Entfernungsbericht an die FDA und in vielen Fällen ähnliche Berichte an andere Aufsichtsbehörden zu senden. Ein solcher Bericht könnte von der FDA als Geräterückruf eingestuft werden, was wiederum zu erhöhter Überwachung durch die FDA, andere internationale Aufsichtsbehörden und die Kunden von Varex hinsichtlich der Qualität und Sicherheit der Produkte von Varex führen könnte. Werden diese MDRs oder Korrektur- und Entfernungsberichte nicht rechtzeitig eingereicht, können die Behörden Sanktionen auferlegen, die Umsätze von Varex könnten leiden und Varex könnte der Produkthaftung oder behördlichen Zwangsmaßnahmen unterliegen, was jeweils das Geschäft beeinträchtigen könnte.
Behördliche Vorschriften können überdies zu erheblichen Verzögerungen führen oder den Vertrieb und die breite Markteinführung zukünftiger Produkte oder Services, die Varex möglicherweise entwickelt, sogar verhindern und/oder hohe Kosten in Hinblick auf Erfüllung der Anforderungen verursachen. Wenn Varex in neue Geschäftsfelder eintritt oder neue Geschäftschancen wahrnimmt, wird dies dazu führen, dass Varex zusätzlichen Gesetzen, Regelungen und Vorschriften unterliegt, beispielsweise seitens der FDA, aber auch ausländischen Regelungen und Vorschriften. Das Vertrautmachen mit diesen Gesetzen, Regeln und Vorschriften und die Implementierung der Infrastruktur, die für die Einhaltung dieser Gesetze, Regeln und Vorschriften notwendig ist, sind sowohl zeit- als auch kostenaufwendig. Werden diese Gesetze, Regeln und Vorschriften nicht eingehalten, könnte dies zu einer Verzögerung bei der Einführung neuer Produkte führen und das Geschäft von Varex erheblich und nachteilig beeinflusst werden.
Wenn Varex oder seine Lieferanten, Vertriebspartner, Vertreter oder Kunden die gesetzlichen Anforderungen der FDA, der Federal Trade Commission oder andere geltende US-Behördenvorschriften nicht einhalten oder auch nur der Eindruck entsteht, dass diese möglicherweise nicht eingehalten wurden, könnte sich Varex mit Folgendem konfrontiert sehen:
• negative Publicity sowohl für Varex als auch seine Kunden;
• erhöhter Druck durch Wettbewerber;
• Untersuchungen durch Regierungsbehörden;
• Bußgelder, gerichtliche Anordnungen, zivilrechtliche Strafen und strafrechtliche Verfolgung;
• teilweise Unterbrechung oder komplette Stilllegung der Produktionsstandorte oder die Auferlegung betrieblicher Einschränkungen;
• erhöhte Schwierigkeiten bei der Beschaffung erforderlicher Freigaben oder Genehmigungen oder Verlust bereits erteilter Freigaben oder Genehmigungen;
• Beschlagnahme oder Rückruf der Produkte von Varex oder seiner Kunden;
• Verzögerungen der Kaufentscheidungen durch die Kunden oder Stornierung von bestehenden Aufträgen;
• ein Verkauf der Varex-Produkte ist nicht mehr möglich; und
• Schwierigkeiten, eine Produkthaftpflicht- oder Betriebsversicherung zu angemessenen Kosten oder überhaupt abzuschließen.
Varex unterliegt ebenso Bundes- und bundesstaatlichen Gesetzen und Vorschriften allgemeiner Art in Bezug auf Umweltschutz, sichere Arbeitsbedingungen, Produktionspraktiken und andere Angelegenheiten. Für Gesetzesverstöße, einschließlich Strafen, Bußgelder oder Untersuchungskosten, die Varex als Folge von Rechtsverstößen entstehen, besteht kein Versicherungsschutz. Folglich verfügt Varex über keinen Versicherungsschutz für diese Art von Haftung.
Varex verkauft bestimmte Röntgenröhren-Produkte als Ersatzteile, die Gesetzen und Vorschriften zur Medizinproduktezertifizierung und Produktregistrierung unterliegen, welche in den Ländern variieren können und Änderungen unterliegen. Varex ist möglicherweise nicht in der Lage, Registrierungsgenehmigungen oder Verlängerungen bestehender Registrierungen zu erhalten, wenn Varex die behördlichen Genehmigungsanforderungen nicht erfüllt oder wenn der Prozess zur Beschaffung der Genehmigung wirtschaftlich nicht realisierbar oder nicht durchführbar ist.
Varex vermarktet und vertreibt bestimmte Röntgenröhren mithilfe von Vertriebspartnern und externen/herstellerunabhängigen Dienstleistungsunternehmen, welche als gleichwertige Ersatzteile für bestimmte OEM-Röhren eingesetzt werden. Varex unterliegt Gesetzen zur Medizinproduktezertifizierung und Produktregistrierung, die von Land zu Land variieren und regelmäßig von den Behörden in diesen Ländern überprüft und geändert werden. Beispielsweise muss für den Verkauf von Röntgenröhren für Ersatzanwendungen in China die Produktzulassung von der chinesischen Lebensmittel- und Arzneimittelbehörde oder einer provinzspezifischen Behörde genehmigt werden. Die Zulassungsanforderungen unterliegen Änderungen und Varex ist möglicherweise nicht in der Lage, Zulassungsbescheinigungen oder Verlängerungen bestehender Registrierungen zu erhalten, wenn Varex die behördlichen Bescheinigungsanforderungen nicht erfüllt oder wenn der Prozess zur Beschaffung der Bescheinigung wirtschaftlich nicht realisierbar oder nicht durchführbar ist. Einige dieser lokalen Gesetze und Vorschriften wirken wie Handelsschranken und eine angemessene und konsistente Vorgehensweise ist schwer umzusetzen.
Außerdem setzen einige Länder, in denen Varex-Produkte verkauft werden, eine erneute Zulassung für wesentlich veränderte Produkte voraus. In diesem Zusammenhang besteht die Gefahr, dass aufgrund der Abspaltung von Varian (auch wegen des neuen Namens Varex) eine erneute Zulassung dieser Produkte als Varex-Produkte vorzunehmen ist, auch wenn sie physisch unverändert sind.
Diese Zulassungsprozesse können kosten- und zeitaufwendig sein und die Kunden könnten sich für Produkte der Wettbewerber entscheiden, die keine erneuten Zulassungen durchführen müssen. Wenn es Varex zudem nicht gelingt, Produktzulassungen zu beschaffen oder zu verlängern, kann Varex möglicherweise diese bestimmten Produkte nicht als Ersatzanwendung in dem speziellen Land vermarkten und/oder vertreiben.
Die Einhaltung ausländischer Gesetze und Vorschriften in Bezug auf Marketing, Herstellung und Vertrieb der Produkte von Varex kann kostenintensiv sein und wenn Varex anwendbare Gesetze und Vorschriften nicht einhält, kann dies dazu führen, dass Varex erhebliche Strafen zahlen muss oder das Geschäft von Varex anderweitig geschädigt wird.
Die behördlichen Anforderungen, die die Geschäfte und Umsätze außerhalb der USA betreffen, variieren von Land zu Land und unterscheiden sich teilweise erheblich von denen in den USA. Außerhalb der USA werden einige Produkte von Varex üblicherweise als medizinische Geräte von ausländischen Regierungsbehörden reguliert, die ähnlich der FDA sind.
Damit Varex seine Produkte international vermarkten kann, muss Varex für die Produkte und Produktänderungen Freigaben oder Genehmigungen einholen. Diese Prozesse (insbesondere beispielsweise in der EU, im Europäischen Wirtschaftsraum („EWR“), in der Schweiz, China, Japan und Kanada) können zeit- und kostenintensiv und unsicher sein, wodurch sich die Vermarktung der Produkte in diesen Ländern für Varex verzögert kann. Wenn sich behördliche Genehmigungen verzögern oder diese nicht beschafft werden können oder wenn erhebliche Einschränkungen für den beabsichtigten Zweck eines Produkts auferlegt werden, wenn bereits beschaffte Genehmigungen entzogen werden oder bestehende oder zukünftige behördliche Anforderungen nicht eingehalten werden, könnten die Geschäftstätigkeiten von Varex in einem Land eingeschränkt oder verhindert werden oder dies für Varex eine Vielzahl von Zwangsmaßnahmen und zivil- oder strafrechtliche Strafen zur Folge haben, was das Geschäft erheblich und nachteilig beeinflussen würde. Des Weiteren könnte die Einhaltung sich ändernder Regulierungssysteme, beispielsweise hinsichtlich der möglichen Konsequenzen des Brexit, zu zusätzlichen Schwierigkeiten, Kosten und Verzögerungen in der Vermarktung und im Vertrieb der Varex-Produkte führen. Der Brexit könnte zu rechtlicher Unsicherheit und möglicherweise gegensätzlichen nationalen Gesetzen und Vorschriften führen und da ein Vergleichsfall nicht vorliegt, ist unklar, welche finanziellen, regulatorischen und rechtlichen Auswirkungen der Austritt des Vereinigten Königreichs aus der EU haben wird und wie dieser Austritt Varex beeinflussen wird.
Innerhalb von EU/EWR muss Varex die Zertifizierung für die CE-Kennzeichnung einholen und diese dann anbringen. Dabei handelt es sich um eine europäische Kennzeichnung für die Konformität, die angibt, dass ein Produkt die wesentlichen Anforderungen der Medizinprodukte-Richtlinie erfüllt. Die Einhaltung der Medizinprodukte-Richtlinie erfolgt mit einem Selbstzertifizierungsprozess, welcher dann von einer unabhängigen Zertifizierungsstelle namens „benannte Stelle“ überprüft wird. Dabei handelt es sich um eine vom Gesetzgeber bevollmächtigte Organisation zur Durchführung dieser Prüfung. Wenn die CE-Kennzeichnung angebracht ist, wird Varex regelmäßig von der benannten Stelle geprüft, um die Einhaltung der geltenden europäischen Gesetze und der Medizinprodukte-Richtlinie sicherzustellen. Durch Anbringung der CE-Kennzeichnung weist Varex nach, dass seine Produkte die Gesetze und Vorschriften der EU/EWR-Länder einhalten und dass die Produkte innerhalb dieser und anderer Länder, die die CE-Kennzeichnungsstandards akzeptieren, in den freien Verkehr gebracht werden dürfen. Wenn Varex die Leistungsbeschreibungen und die Einhaltung der geltenden europäischen Gesetze und der Medizinprodukterichtlinie nicht nachweisen kann, würde Varex das Recht zur Anbringung der CE-Kennzeichnung auf seinen Produkten verlieren. Dadurch könnte Varex die Produkte nicht innerhalb der Region EU/EWR/Schweiz und in anderen Ländern, die die CE-Kennzeichnung anerkennen, verkaufen. Im April 2017 verabschiedete die Europäische Kommission zwei neue Verordnungen zu Medizinprodukten. Eine Medizinprodukteverordnung wird 2020 in Kraft treten und die Medizinprodukte-Richtlinie 93/42/EWG und die Richtlinie des Rates 90/385/EWG über aktive implantierbare medizinische Geräte ersetzen, und die andere mit der Bezeichnung In-vitro-Diagnostika-Verordnung ersetzt die IVD-Richtlinie 98/79/EG und tritt 2022 in Kraft. Diese neuen Verordnungen sehen strengere Anforderungen für das Inverkehrbringen von Medizinprodukten und für die benannten Stellen vor. Varex kann Risiken im Zusammenhang mit zusätzlichen Tests, Änderungen, Zertifizierungen oder Anpassungen bestehender Marktzulassungen ausgesetzt sein. Es besteht aber auch die Möglichkeit, dass Varex Produkte, die bereits beim Kunden installiert sind, ändern muss, um die offiziellen Auslegungen dieser geänderten Verordnungen einzuhalten.
Varex unterliegt ebenso internationalen Gesetzen und Vorschriften allgemeiner Art in Bezug auf Umweltschutz, sichere Arbeitsbedingungen, Produktionspraktiken und andere Angelegenheiten. Diese sind häufig mit den Bestimmungen in den USA vergleichbar, wenn nicht sogar strenger. Die Auslandsumsätze unterliegen überdies Vorschriften u.a. hinsichtlich Produktstandards, Verpackungsanforderungen, Kennzeichnungsanforderungen, Umweltschutz- und Produktrecyclinganforderungen, Import- und Exportbeschränkungen, Zollvorschriften, Abgaben sowie Steuern.
Des Weiteren muss Varex zeitnah verschiedene Berichte bei internationalen Behörden einreichen, die denen bei den US-Behörden einzureichenden Berichten ähneln. Dazu gehören Berichte gemäß den internationalen Vorschriften zur Meldung unerwünschter Ereignisse. Werden diese Berichte nicht zeitgerecht eingereicht, können die Behörden Sanktionen auferlegen, dazu kann gehören, dass Varex zeitweise die Marktzulassung oder CE-Kennzeichnung entzogen wird, außerdem könnten die Umsätze von Varex leiden.
Wenn Varex in neue Geschäftsfelder eintritt oder neue Geschäftschancen auf internationaler Ebene wahrnimmt oder wenn sich die Regulierungssysteme ändern, kann Varex zusätzlichen Gesetzen, Regelungen und Vorschriften unterliegen. Das Vertrautmachen mit diesen Gesetzen, Regeln und Vorschriften und die Implementierung der Infrastruktur, die für die Einhaltung dieser Gesetze, Regeln und Vorschriften notwendig ist, ist kostenaufwendig. Außerdem ist Varex in einigen Ländern auf ausländische Vertriebspartner und Vertreter zur Unterstützung bei der Einhaltung ausländischer behördlicher Anforderungen angewiesen und wird gegebenenfalls auch in Zukunft auf sie angewiesen sein. Varex kann sich jedoch nicht sicher sein, ob sie diese Unterstützung auch in Zukunft leisten werden. Wenn Varex oder seine Vertreter diese Gesetze, Regelungen und Vorschriften nicht einhalten, kann dies zu einer Verzögerung bei der Einführung neuer Produkte führen, eine negative Außenwirkung erzeugen oder zu Untersuchungen, Bußgeldern, gerichtlichen Anordnungen, zivilrechtlichen Strafen, strafrechtlicher Verfolgung oder dazu führen, dass Varex seine Produkte in einigen Ländern nicht verkaufen bzw. importieren kann. Dies würde das Geschäft von Varex erheblich und nachteilig beeinflussen.
Bestehende und zukünftige Gesundheitsreformen, wie der Affordable Care Act und Änderungen der Erstattungssätze, können indirekt einen erheblichen nachteiligen Effekt auf das Geschäft und die Geschäftsergebnisse von Varex haben.
Der Absatz der Varex-Produkte an OEMs im Medizinsektor hängt indirekt davon ab, ob für die Kundenprodukte eine angemessene Erstattung aus verschiedenen Quellen vorgesehen ist, beispielsweise aus staatlichen Krankenversicherungssystemen, einschließlich Medicare und Medicaid in den USA, ausländischen staatlichen Systemen, privaten Versicherungen, Health Maintenance Organizations und Preferred Provider Organizations. Ohne eine angemessene Erstattung kann die Nachfrage nach den Produkten der Varex-Kunden und somit indirekt auch der Produkte von Varex begrenzt sein.
Gesundheitsreformvorhaben und Maßnahmen zur Eindämmung der Kosten im Gesundheitswesen in den USA und in vielen anderen Ländern könnten zu einer geringeren Nutzung der Produkte von Varex und seiner Kunden, einer begrenzten Erstattungsfähigkeit dieser Nutzung und zu einer weiteren Besteuerung des Verkaufs oder der Nutzung der Varex-Produkte führen und überdies einen erhöhten administrativen und finanziellen Aufwand für die Einhaltung der entsprechenden Vorschriften zur Folge haben. Diese Reformen und Maßnahmen und die Unsicherheit in der Medizinbranche hinsichtlich der genauen Ausgestaltung und der Auswirkungen dieser Reformen und Maßnahmen könnten erhebliche und nachteilige Auswirkungen auf die Kaufentscheidungen von Varex und seiner Kunden in Bezug auf die Produkte und Behandlungen haben und könnten das Geschäft, die Geschäftsergebnisse, die Finanzlage und die Aussichten von Varex beeinträchtigen. Varex kann die spezifischen Gesundheitsprogramme und -vorschriften nicht vorhersehen, die letztendlich von lokalen, regionalen und nationalen Regierungsbehörden auf der ganzen Welt umgesetzt werden. Alle Änderungen, durch die die Erstattungen für die Produkte von Varex oder seiner Kunden und/oder für Behandlungen, in denen diese Produkte eingesetzt werden, gesenkt werden, beispielsweise bestehende Erstattungsanreize zur Umstellung von analogen auf digitale Röntgensysteme oder Änderungen, die die Anzahl der medizinischen Behandlungen verringern oder den Kostendämpfungsdruck auf Varex oder andere Akteure im Gesundheitssektor erhöhen sollen, könnten das Geschäft und die Geschäftsergebnisse von Varex erheblich und nachteilig beeinflussen.
Am 23. März 2010 hat Präsident Obama den Affordable Care Act (Gesetz zur bezahlbaren Pflege) unterzeichnet. Obwohl die Fortführung dieses Gesetzes derzeit unter der Trump-Regierung in Frage steht, könnte es die Nachfrage nach den Produkten und Services von Varex und seinen Kunden nachteilig beeinflussen und dadurch möglicherweise erhebliche negative Auswirkungen auf die Finanzlage und die Geschäftsergebnisse haben. Änderungen in Bezug auf den Zugang zu diagnostischer Radiologie oder der Erstattungssätze im Zusammenhang mit diagnostischer Radiologie aufgrund des Affordable Care Act und vergleichbarer bundesstaatlicher Gesetzesentwürfe würden sich voraussichtlich auf die inländische Nachfrage nach den Produkten und Services von Varex sowie seiner Kunden auswirken.
Generell sind Arbeitgeber und Kostenträger in den USA immer kostenbewusster geworden und es wurden höhere Selbstbeteiligungen in vielen Krankenversicherungen auferlegt oder gezielt gefördert. Eine höhere Selbstbeteiligung hält Patienten erfahrungsgemäß davon ab, das gleiche Maß an medizinischen Behandlungen in Anspruch zu nehmen, wie dies der Fall gewesen wäre, wenn die zu tragenden Kosten geringer ausgefallen wären. Dies betrifft insbesondere den Anteil der medizinischen Diagnostik am Geschäft von Varex. Die Kostenträger haben ebenso die Nutzungskontrollen in Bezug auf die Nutzung der Produkte durch Gesundheitsdienstleister erhöht.
Überdies gibt es keine einheitliche Richtlinie oder Vorgehensweise hinsichtlich der Erstattungsbeträge von Kostenträgern. Varex kann daher nicht davon ausgehen, dass die Kostenträger ihren Kunden Behandlungen, in deren Rahmen die Produkte von Varex verwendet wurden, in einem Umfang erstatten, der es Varex ermöglicht, einen angemessenen Absatz und ein angemessenes Preisniveau in Bezug auf seine Produkte zu erzielen oder beizubehalten. Ohne eine angemessene Unterstützung von den Kostenträgern kann der Markt für die Produkte von Varex eingeschränkt sein.
Varex kann nicht prognostizieren, welche Auswirkungen neue Gesundheitsreformvorhaben oder bestehende Unsicherheiten hinsichtlich ausländischer, Bundes- und bundesstaatlicher Gesundheitsreformvorhaben auf die Kaufentscheidungen der Kunden von Varex haben werden. Ein weiteres Eingreifen der Regierungen in die Gesundheitsbranche kann das Geschäft von Varex erheblich und nachteilig beeinflussen. Weiterhin besteht die Möglichkeit, dass ein Regierungswechsel und eine Änderung der Politik, einschließlich der Aufhebung des gesamten Affordable Care Act oder eines Teils davon durch den US-Kongress und die Trump-Regierung zu weiteren Gesetzesvorhaben und/oder Änderungen an der Gesetzgebung für das Gesundheitssystem führen könnten, die wiederum erhebliche nachteilige Auswirkungen auf unser Geschäft haben könnten. Derzeit bleiben die Auswirkungen einer vollständigen oder teilweisen Aufhebung des Affordable Care Act auf das Geschäft von Varex nicht absehbar.
Varex unterliegt Bundes-, bundesstaatlichen und ausländischen Gesetzen in Bezug auf seine Geschäftspraktiken. Ein Verstoß gegen diese könnte zu erheblichen Strafen führen. Schwierigkeiten hinsichtlich oder Untersuchungen der Praktiken von Varex könnten zu negativer Publicity führen und Gegenmaßnahmen dahingehend könnten kostenintensiv sein und daher negative Auswirkungen auf unser Geschäft haben.
Gesetze und Vorschriften zur Korruptionsbekämpfung Varex unterliegt dem US-amerikanischen Foreign Corrupt Practices Act (Gesetz über korrupte Praktiken im Ausland) und Anti-Korruptionsgesetzen und ähnlichen Gesetzen im Ausland, wie dem britischen Bribery Act (Bestechungsgesetz) und dem Gesetz über die Grundlagen des Gesundheitsschutzes in der russischen Föderation. Im Allgemeinen gibt es einen weltweiten Trend zu strengeren Antikorruptionsgesetzen und einer strikteren Durchsetzung dieser Gesetze und insbesondere die Gesundheitsindustrie und Hersteller medizinischer Produkte sind Ziel damit zusammenhängender Untersuchungs- und Durchsetzungsaktivitäten. Eine Verletzung dieser Gesetze durch Varex oder seine Vertreter oder Vertriebspartner könnte zu erheblichen Haftungsansprüchen gegenüber Varex führen, eine persönliche Haftung der leitenden Mitarbeiter und Board-Mitglieder von Varex zur Folge haben und überdies eine negative Außenwirkung erzeugen. Der Korruptionswahrnehmungsindex 2015 von Transparency International gibt an, wie die Korruption im öffentlichen Sektor in 168 Ländern/Gebieten auf der Welt wahrgenommen wird, und es wurde festgestellt, dass zwei Drittel der Länder in diesem Index, einschließlich vieler, die Varex als Wachstumsbereiche für seine Produkte ansieht, wie China und Indien, eine Punktzahl von weniger als 50 erreicht haben, auf einer Skala von 100 (sehr sauber) bis 0 (sehr korrupt). Varex ist derzeit in vielen Ländern geschäftlich tätig, wo der öffentliche Sektor als eher oder sehr korrupt wahrgenommen wird. Der strategische Businessplan von Varex beinhaltet eine Expansion seiner Geschäftstätigkeiten in Regionen und Ländern, die von Transparency International mit einem höheren Risiko für Korruption eingestuft wurden. Des Weiteren kann das Vertrautmachen mit und Umsetzen der Infrastruktur, die notwendig ist, um für neue Geschäftstätigkeiten geltende Gesetze, Regeln und Vorschriften einzuhalten, sowie die Minderung von und der Schutz gegenüber Korruptionsrisiken mit erheblichen Kosten verbunden sein. Halten Varex oder seine Vertreter oder Vertriebspartner diese Gesetze, Regelungen und Vorschriften zudem nicht ein, könnte die Expansion in Märkte mit hohem Wachstum verzögert werden und das Geschäft wesentlich und nachteilig beeinflusst werden. Trotzdem wird Varex zwangsläufig mehr direkte und potenziell indirekte Geschäfte in Ländern tätigen, in denen der öffentliche Sektor als eher oder sehr korrupt wahrgenommen wird, und wird in weiteren Ländern Geschäfte abwickeln, die als eher oder sehr korrupt wahrgenommen werden. Verstärkte Geschäftstätigkeiten in Ländern mit höherem Risiko könnten für Varex und seine leitenden Mitarbeiter und Board-Mitglieder eine verschärfte Überwachung und eine erhöhte Haftung zur Folge haben.
Wettbewerbs- und Handelsgesetze Varex unterliegt verschiedenen Wettbewerbs- und Handelsgesetzen in den Ländern, in denen das Unternehmen tätig ist. Aufsichtsbehörden, deren Gesetze die Grundlage für die Geschäftstätigkeiten von Varex bilden, können über Durchsetzungsbefugnisse verfügen, mit denen Varex Sanktionen auferlegt werden können; überdies können sie Änderungen oder Bedingungen hinsichtlich der Art und Weise herbeiführen, wie Varex seine Geschäfts führt. Darüber hinaus sehen immer mehr Rechtssysteme auch private Klagerechte für Wettbewerber oder Verbraucher vor, um Schadensersatzansprüche wegen wettbewerbswidrigen Verhaltens geltend zu machen. Eine verstärkte staatliche Kontrolle der Geschäftstätigkeit von Varex oder eine verstärkte Durchsetzung sowie private Klagerechte könnten das Geschäft von Varex erheblich und nachteilig beeinflussen oder sich negativ auf den guten Ruf des Unternehmens auswirken. Darüber hinaus kann Varex interne Ermittlungen durchführen oder dazu verpflichtet werden, oder von Prüfungen oder Untersuchungen einer oder mehrerer in- oder ausländischer Regierungsbehörden konfrontiert werden, was kostspielig und zeitaufwändig sein kann und das Management und das Personal in Schlüsselpositionen von ihren eigentlichen Aufgaben abhalten könnte. Ein nachteiliges Ergebnis im Rahmen solcher Untersuchungen oder Prüfungen könnte für Varex Geldstrafen und/oder strafrechtliche oder sonstige Strafen zur Folge haben, die das Geschäft und das Finanzergebnis von Varex erheblich und nachteilig beeinflussen können. Darüber hinaus kann das Wettbewerbsrecht zukünftige Übernahmen, die Varex möglicherweise beabsichtigt, verbieten oder die Kosten dafür erhöhen.
Gesetze und Ethikregeln für die Interaktion mit Gesundheitsdienstleistern. Grundsätzlich verkauft Varex seine Produkte nicht direkt an Gesundheitsdienstleister, es kann jedoch gelegentlich vorkommen, dass Varex seine Produkte über Vertriebspartnern an diese verkauft. Die US-Anti-Kickback-Gesetze zu Medicare und Medicaid und ähnliche bundesstaatliche Gesetze verbieten Zahlungen oder andere Vergütungen, die dazu bestimmt sind, Krankenhäuser, Ärzte oder andere zu veranlassen, Patienten zu überweisen oder Gesundheitsprodukte oder -services, für die Zahlungen im Rahmen von Bundes- und bundesstaatlichen Gesundheitsprogrammen wie Medicare und Medicaid geleistet werden, zu erwerben, zu mieten oder zu bestellen oder deren Kauf, Miete oder Bestellung zu vermitteln oder zu empfehlen. Diese Gesetze haben Auswirkungen auf die Vertriebs-, Marketing- und anderen verkaufsfördernden Aktivitäten, da sie die Arten von Finanzierungsvereinbarungen, die Varex mit Krankenhäusern, Ärzten oder anderen potenziellen Käufern der Produkte abgeschlossen hat, begrenzen können. Sie haben insbesondere Auswirkungen auf die Strukturierung der Vertriebsangebote, einschließlich der Rabatte, des Kundensupports, der Ausbildungs- und Schulungsprogramme, Ärzteberatung, Forschungsförderung und anderer Honorarvereinbarungen. Diese Gesetze sind weit gefasst und es ist oft schwierig, genau zu bestimmen, wie diese Gesetze in bestimmten Umständen anzuwenden sind.
Bundes- und bundesstaatliche False-Claims-Gesetze verbieten es, wissentlich und vorsätzlich Zahlungsansprüche gegenüber Medicare und Medicaid oder anderen staatlichen Kostenträgern zu stellen oder geltend zu machen, die falsch oder betrügerisch sind, oder für Produkte oder Leistungen, die nicht wie behauptet erbracht wurden. Obwohl Varex keine Ansprüche direkt an Kostenträger weiterleitet, wurden Hersteller in der Vergangenheit im Rahmen dieser Gesetze haftbar gemacht und können auch in Zukunft haftbar gemacht werden, wenn sie die Einreichung falscher oder betrügerischer Ansprüche durch inkorrekte Abrechnung oder Kodierungsinformationen gegenüber Kunden oder durch bestimmte andere Aktivitäten veranlasst haben. Hierunter fällt auch die Bewerbung von Produkten für Verwendungszwecke, die von der FDA nicht genehmigt oder freigegeben wurden (Off-Label-Verkaufsförderung). Ein Verstoß gegen die Anti-Kickback- und False-Claims-Gesetze kann zu teils erheblichen zivil- und strafrechtlichen Strafen führen sowie einen Zwangs- oder Ermessensausschluss von den Gesundheitsprogrammen wegen Nichteinhaltung zur Folge haben. Selbst eine erfolglose Anfechtung oder Untersuchung der Praktiken von Varex könnte zu negativer Publicity führen und Verteidigungsmaßnahmen dahingehend könnten kostenintensiv sein und daher unser Geschäft und die Geschäftsergebnisse negativ beeinflussen. Zudem verlangen einige kürzlich erlassene Bundes- und bundesstaatliche Gesetze, einschließlich der Gesetze in Massachusetts und Vermont, und das Bundesgesetz „Physician Payment Sunshine Act“ nunmehr u. a. eine umfangreiche Nachverfolgung und Pflege von Datenbanken hinsichtlich der Offenlegung von Kapitalbeteiligungen und Zahlungen an Ärzte, Gesundheitsdienstleister und Krankenhäuser. Aufgrund dieser Gesetze kann Varex dazu verpflichtet sein, die notwendige und kostenintensive Infrastruktur zur Nachverfolgung und Meldung bestimmter Zahlungen an Gesundheitsdienstleister umzusetzen. Kommt Varex diesen neuen Nachverfolgungs- und Meldegesetzen nicht nach, könnten erhebliche zivilrechtliche Geldstrafen für Varex entstehen.
Varex unterliegt in den Ländern, in denen es seine Geschäfte tätigt, ähnlichen Gesetzen. In der EU beispielsweise ist die Kontrolle unrechtmäßiger Marketingaktivitäten Bestandteil nationaler Gesetze in jedem Mitgliedsstaat. Die Mitgliedsstaaten der EU überwachen wahrgenommene unrechtmäßige Marketingaktivitäten der Unternehmen sehr genau. Auf Varex könnten zivil-, straf- und verwaltungsrechtliche Sanktionen zukommen, wenn ein Mitgliedsstaat feststellt, dass Varex seine Verpflichtungen im Rahmen dieser nationalen Gesetze dieses Landes verletzt hat. Industrieverbände überwachen die Aktivitäten der Mitgliedsunternehmen ebenfalls sehr genau. Wenn diese Organisationen oder Behörden bekanntgeben, dass Varex seine Verpflichtungen im Rahmen der entsprechenden Vorschriften, Regelungen oder Standards verletzt hat, würde dies eine negative Außenwirkung erzeugen und das Geschäft und die Finanzlage würden erheblich und nachteilig beeinflusst werden.
Gewährleistungsansprüche können das Geschäft von Varex erheblich und nachteilig beeinflussen.
Varex könnte sich mit einer Zunahme von Gewährleistungsansprüchen aufgrund von Problemen hinsichtlich der Produktqualität oder Produktfehlern als direkte Folge von Entwicklungs-, Herstellungs- oder Lieferkettenproblemen seitens Varex konfrontiert sehen. Dies kann die Marktreputation von Varex beschädigen, einen Umsatzrückgang verursachen oder Reparaturen oder freiwillige Abhilfemaßnahmen zur Steigerung der Kundenzufriedenheit zur Folge haben, was die Finanzergebnisse von Varex erheblich und nachteilig beeinflussen könnte. Eine Zunahme der Gewährleistungsansprüche bei einem unserer Produkte könnte dazu führen, dass Varex die Produktion dieses Produktes einstellen muss und könnte somit die Liquidität und Profitabilität von Varex erheblich beeinträchtigen sowie eine negative Außenwirkung erzeugen. Da bei einigen Produktkategorien erfahrungsgemäß eine höhere Anzahl an Gewährleistungsansprüchen zu verzeichnen ist bei anderen Produkten, könnte ein verändertes Kaufverhalten der Kunden zugunsten anderer Produkte mit einer Zunahme der Gewährleistungsansprüche einhergehen. Wenn die tatsächliche Anzahl an Gewährleistungsansprüchen höher als die Schätzungen seitens Varex sind, könnten sich die Umsatzkosten erhöhen und die Finanzlage könnte erheblich und nachteilig beeinflusst werden. Des Weiteren könnten Produktqualitätsprobleme zu signifikanten Nachfolgeeffekten führen, unter anderen zu einer Beschädigung der Reputation von Varex und der Varex-Kunden, einem Verlust von Kunden und einer Haftung hinsichtlich der Produktqualität. Diese Folgen könnten das Geschäft und die Finanzlage von Varex erheblich und nachteilig beeinflussen.
Wenn Varex nicht in der Lage ist, seine Herstellungskapazität der Produktnachfrage anzupassen, können die Finanzergebnisse darunter leiden.
Viele Produkte von Varex unterliegen einem langen Produktionszyklus und Varex muss die Nachfrage nach den Produkten vorab schätzen, um entsprechende Herstellungs- oder Prüfungskapazitäten bereitzustellen. Wenn Varex nicht in der Lage ist, die Nachfrage zu antizipieren, und die Herstellungs- und Prüfkapazitäten mit der Produktnachfrage nicht Schritt halten können, wird dies dazu führen, dass Varex den Aufträgen nicht zeitgerecht nachkommen kann. Dies kann negative Auswirkungen auf die Finanzergebnisse und das gesamte Geschäft haben. Umgekehrt, wenn die Nachfrage nach den Produkten von Varex sinkt, können die Fixkosten hinsichtlich der überschüssigen Herstellungskapazitäten die Finanzergebnisse beeinträchtigen.
Zudem erfolgt die Produktion bei Varex hauptsächlich an den Standorten in Salt Lake City, Utah; Las Vegas, Nevada und Calamba City in den Philippinen. Bei einem Produktionsstillstand an einem dieser Standorte würde Varex über keine anderen Produktionsstätten für die an den Standorten jeweils produzierten Komponenten verfügen, bis Varex in der Lage ist, die Produktion an den betroffenen Standorten wieder aufzunehmen oder dieselben Kapazitäten an anderen Standorten aufzubauen.
Die Lieferpläne für die Sicherheits-, Industrie- und Inspektionsprodukte sind üblicherweise nicht prognostizierbar.
Varex entwickelt, produziert, verkauft und erbringt Serviceleistungen für Linatron-Beschleuniger für Röntgenstrahlen, Bildverarbeitungssoftware und Bilderkennungsprodukte für Sicherheit und Inspektion, wie Frachtkontrolle an Häfen und Grenzen und die zerstörungsfreie Überprüfung für eine Reihe von Anwendungen, sowie Industrieanwendungen. In der Regel verkauft Varex die Sicherheits- und Inspektionsprodukte an OEMs, die diese Produkte in ihre Inspektionssysteme integrieren, welche dann an Zoll- und andere Behörden sowie an Unternehmen in den Bereichen Metallguss, Energie, Luft- und Raumfahrt, Chemie, Petrochemie und Automobil verkauft werden. Varex ist der Ansicht, dass das Wachstum bei den Sicherheits- und Inspektionsprodukten von dem Bedarf in den Bereichen Frachtkontrolle und Grenzschutz angetrieben wird sowie von dem Bedarf der Zollbehörden zur Überprüfung von Sendungen, um Zölle und Steuern zu berechnen. Dieses Geschäft wird sehr stark beeinflusst von in- und ausländischer Regierungspolitik zur Grenz- und Hafensicherheit, politischen Änderungen und den Staatshaushalten. Zudem ist Varex der Auffassung, dass das Wachstum dieser Produktlinie teilweise durch Industriekunden angekurbelt werden könnte, die im Bereich 3-D-Druck tätig sind. Hierbei handelt es sich um einen sich entwickelnden Markt, der schwer vorhersehbar sein kann. Die Aufträge für unsere Sicherheits- und Inspektionsprodukte sind und werden möglicherweise weiterhin unvorhersehbar sein, da Regierungsbehörden uns oder unseren OEM-Kunden große Aufträge über einen kurzen Zeitraum erteilen können und dann für einen langen Zeitraum keine Aufträge erteilen. Da es für Varex schwierig ist, die Lieferungen an OEM-Kunden zu prognostizieren, variiert der tatsächliche Zeitpunkt der Umsatz- und Ertragsrealisation erheblich. Der Markt für Grenzschutzsysteme hat sich signifikant verlangsamt und die Endkunden, insbesondere in Ländern mit Ölproduktion und Kriegszonen, in welchen Varex einen erheblichen Kundenstamm hat, verzögern Systemaufstellungen oder Ausschreibungen und denken darüber nach, zu anderen Bezugsquellen überzugehen, was zu einem Rückgang der Nachfrage nach Sicherheits- und Inspektionsprodukten führt.
Zudem wird die Nachfrage nach den Sicherheits- und Inspektionsprodukten von Varex sehr stark von der Regierungspolitik in den USA und im Ausland in Bezug auf nationale und innere Sicherheit, Grenzschutz und Zollaktivitäten, die wiederum von den Staatshaushalten und -mitteln abhängen, die wirtschaftlichen Bedingungen unterliegen, sowie politischen Änderungen und den Ölpreisen geprägt. Varex hat die Erfahrung gemacht, dass Kunden Einkäufe und Investitionen auf Eis legen oder drastisch reduzieren, Projekte verschieben oder zurückhaltend handeln, da die Regierungen weltweit mit den Ausgabeprioritäten zu kämpfen haben. Da das Wirtschaftswachstum in verschiedenen Ländern schleppend bleibt und sich in anderen Ländern allem Anschein nach verschlechtert und da die Bedenken in Bezug auf Staatsbedienstete und Staatsschulden andauern, erwartet Varex, dass diese Auswirkungen anhalten werden. Darüber hinaus können gewonnene Ausschreibungen in diesem Bereich, wie wir es bereits bei einem großen staatlichen Projekt erlebt haben, von Dritten angefochten werden. Diese Faktoren machen dieses Geschäft noch unvorhersehbarer und könnten zu Schwankungen bei den Umsätzen und Gewinnen von Varex und somit auch beim Aktienkurs führen.
Durch die internationalen Produktionsstandorte ist Varex anfällig für Volatilitäts- und andere Risiken, einschließlich hoher Sicherheitsrisiken, die zu Schäden für die Mitarbeiter und Auftragnehmer oder erheblichen Kosten führen könnten.
Varex betreibt bestimmte Produktionsbetriebe auf internationaler Ebene, um Kosten zu reduzieren und die Produktionsabläufe zu rationalisieren. Die internationale Produktion birgt verwaltungstechnische, rechtliche und behördliche Risiken, die dazu führen könnten, dass die betrieblichen Aufwendungen steigen oder die Entwicklung dieser Betriebe erschwert wird. Zu den Risiken aus der internationalen Produktion, die die betrieblichen Aufwendungen erhöhen und die Geschäftsergebnisse, die Finanzlage, die Lieferfähigkeit der Produkte und die Wachstumsfähigkeit erheblich und nachteilig beeinflussen könnten, gehören unter anderem:
• Schwierigkeiten bei der Stellenbesetzung und Verwaltung der Arbeitsverhältnisse und ausländischen Betriebe, insbesondere die Schwierigkeit, qualifiziertes Personal für die Entwicklung, den Vertrieb, die Tests und den Support der Produkte zu gewinnen und zu halten;
• Wechselkursschwankungen;
• Schwierigkeiten bei der Koordination der Betriebe weltweit und der Pflege einheitlicher standortübergreifender Standards, Kontrollen, Verfahren und Richtlinien;
• Schwierigkeiten bei der Durchsetzung von Verträgen und beim Schutz geistigen Eigentums;
• Ablenkung der Aufmerksamkeit des Managements;
• Auferlegung aufwendiger behördlicher Vorschriften, einschließlich sich ändernder Gesetze und Vorschriften in Bezug auf die Erfassung und Pflege von personenbezogenen Daten;
• Regionale und länderspezifische politische und wirtschaftliche Instabilität, wie nachfolgend genauer erläutert; und
• Unzulänglichkeit lokaler Infrastruktur zur Unterstützung der betrieblichen Abläufe.
Zudem sind die internationalen Produktionsstandorte von Varex hohen Sicherheitsrisiken ausgesetzt, die zu Schäden für die Mitarbeiter und Auftragnehmer oder erheblichen Kosten führen könnten. Einige der Services werden an oder in der Nähe von Hochrisikostandorten erbracht, bei denen das Land oder der Ort und die Umgebung unter politischen, sozialen oder wirtschaftlichen Umbrüchen, Krieg oder zivilen Unruhen leiden oder die durch eine hohe Kriminalität oder terroristische Aktivitäten gekennzeichnet sind. An den Standorten, an denen sich Mitarbeiter oder Betriebe von Varex befinden, können Varex erhebliche Kosten zur Gewährleistung der Sicherheit des Personals entstehen. Trotz der Vorsichtsmaßnahmen kann die Sicherheit des Personals an diesen Standorten weiter gefährdet sein und Varex kann in der Zukunft Mitarbeiter und Auftragnehmer verlieren, was wiederum das Geschäft und die Geschäftsergebnisse beeinträchtigen könnte.
Einige Produkte von Varex unterliegen Vorschriften in Bezug auf die Nutzung radioaktiven Materials, deren Einhaltung kostenintensiv sein kann. Eine Nichteinhaltung kann das Geschäfts von Varex erheblich und nachteilig beeinflussen.
Als Hersteller und Verkäufer von medizinischen Geräten und Geräten, die Strahlung abgeben oder radioaktive Nebenprodukte nutzen, unterliegen Varex und einige seiner Lieferanten und Vertriebspartner in den USA umfangreichen Vorschriften der Behörden, wie der FDA, der Nuclear Regulatory Commission („NRC“) und bundesstaatlichen und lokalen Aufsichtsbehörden, wie dem Staat Kalifornien, um sicherzustellen, dass die Geräte sicher und wirksam sind und den Gesetzen für Produkte, die Strahlung emittieren, erzeugen oder kontrollieren, entsprechen. Diese Vorschriften regeln unter anderem die Gestaltung, die Entwicklung, die Prüfung, Herstellung, Verpackung, Kennzeichnung, den Vertrieb, Import/Export, Verkauf und das Marketing und die Entsorgung der Produkte von Varex. Varex unterliegt außerdem internationalen Gesetzen und Vorschriften, die für Hersteller strahlenerzeugender Geräte und Produkte gelten, bei denen radioaktive Materialien verwendet werden. Diese sind häufig mit den Bestimmungen in den USA vergleichbar, wenn nicht sogar strenger.
Die Industrie- und Medizinprodukte, bei denen radioaktives Material zum Einsatz kommt, unterliegen den NRC-Freigabe- und Genehmigungsanforderungen und die Herstellung und der Verkauf dieser Produkte unterliegen umfangreichen Bundes- und bundesstaatlichen Vorschriften, die sich von Bundesstaat zu Bundesstaat und zwischen den Regionen unterscheiden. Für die Herstellung, den Vertrieb, die Installation, den Service und die Entfernung von Industriegeräten, bei denen radioaktives Material zum Einsatz kommt bzw. Strahlung abgegeben wird, muss Varex einige Zulassungen und Zertifizierungen für diese Geräte und Materialien einholen. Die Serviceleistungen für diese Produkte müssen ebenso gemäß einer spezifischen Zulassung für radioaktive Materialien erbracht werden. Die Beschaffung von Zulassungen und Zertifizierungen kann zeit- und kostenaufwendig sowie unsicher sein.
Varex unterliegt außerdem einer Vielzahl von Umweltschutzgesetzen, die die Fertigungsstandorte von Varex und den Umgang mit und die Lagerung, den Transport und die Entsorgung von gefährlichen Stoffen regeln und welche die Verpflichtung zur Sanierung im Falle einer Kontamination mit diesen Stoffen vorsehen. Insbesondere der Umgang mit und die Entsorgung radioaktiver Materialien aus der Herstellung, Nutzung oder Entsorgung der Varex-Produkte kann erhebliche Kosten und Auflagen mit sich bringen. Die Entsorgungsstandorte für die gesetzmäßige Entsorgung der Materialien, die bei der Herstellung, Nutzung oder Außerbetriebnahme der Varex-Produkte anfallen, könnten diese Stoffe in der Zukunft möglicherweise nicht mehr oder nur zu ungünstigen Bedingungen annehmen.
Wenn Varex die erforderlichen FDA-Freigaben oder -Genehmigungen für ein Produkt nicht einholen kann oder mit der Einholung unverhältnismäßig im Verzug liegt oder der Gebrauch dieses Produkts eingeschränkt wird, könnte das Geschäft von Varex leiden.
Üblicherweise sind die OEM-Kunden von Varex für die Beschaffung der 510 (k)-Premarket-Notification-Freigabe für ihre Systeme verantwortlich, in denen die Varex-Produkte enthalten sind. Die überwiegende Mehrheit sind Geräte der Klasse I. Ein kleiner Anteil der Varex-Produkte ist Software, die als Produkt der Klasse II eingestuft ist und für die die 510(k)-Freigabe erteilt werden muss. Sofern keine Ausnahme gilt, kann die FDA von Varex eine Freigabe gemäß der 510(k)-Premarket Notification im Zusammenhang mit der Herstellung neuer medizinischer Geräte oder bei neuen Nutzungsangaben oder einer signifikanten Änderung von aktuell in den Verkehr gebrachten medizinischen Geräten verlangen, bevor diese Produkte in den USA verkauft oder vermarktet werden können. Für Änderungen oder Erweiterungen eines Produkts, die die Sicherheit oder Funktionsfähigkeit signifikant beeinflussen würden, oder die eine wesentliche Änderung des bestimmungsmäßigen Gebrauchs des Gerätes, der Technologie, Materialien, Kennzeichnung, Verpackung oder des Herstellungsprozesses darstellen würde, ist eine erneute 510(k)-Freigabe notwendig. Obwohl die Hersteller zunächst selbst feststellen, ob für eine Änderung eines freigegebenen Gerätes eine erneute 510(k)-Freigabe notwendig ist, kann Varex nicht sicher sein, dass die FDA dieser Entscheidung, keine weiteren Genehmigungen oder Freigaben für bestimmte Änderungen der Produkte einzuholen, folgt, oder dass Varex erneute 510(k)-Freigaben für entsprechende Änderungen erhält. Die Beschaffung von Freigaben oder Genehmigungen kann zeit- und kostenaufwendig sowie unsicher sein. Varex ist möglicherweise nicht in der Lage, die erforderlichen Freigaben oder Genehmigungen zu erhalten oder kann mit der Einholung unverhältnismäßig im Verzug liegen. Dies kann mit negativen Auswirkungen auf das Geschäft von Varex verbunden sein. Auch wenn Varex die behördlichen Freigaben oder Genehmigungen gewährt wurden, können diese Beschränkungen hinsichtlich des Verwendungszwecks enthalten, was wiederum den Markt für das Produkt limitieren kann. Wenn Varex die erforderlichen FDA-Freigaben oder -Genehmigungen für ein Produkt nicht einholen kann oder mit der Einholung unverhältnismäßig im Verzug liegt oder der Gebrauch dieses Produkts eingeschränkt wird, könnte das Geschäft von Varex leiden.
Ein Ausfall kritischer Informationssysteme oder erhebliche Sicherheitsverstöße hinsichtlich der Produkte von Varex können das Geschäft und die Kundenbeziehungen erheblich und nachteilig beeinflussen.
Informationstechnologiesysteme sorgen für effiziente betriebliche Abläufe, stellen Schnittstellen zwischen Varex und seinen Kunden und für den Support der Kunden bereit, gewährleisten finanzielle Genauigkeit und Effizienz und werden zur Erstellung der Jahresabschlüsse verwendet. Es gibt eine zunehmende Bedrohung durch Angriffe auf die Informationssicherheit, die Risiken für Unternehmen wie Varex mit sich bringen. Da die verwendeten Technologien zur Erlangung eines unberechtigten Zugriffs oder zur Systemsabotage sich ständig ändern und im Allgemeinen erst dann erkannt werden, wenn diese konkret gegen ein Ziel gerichtet werden, ist Varex möglicherweise nicht in der Lage, die Technologien vorherzusehen oder geeignete Vorsichtsmaßnahmen zu treffen. Wenn Varex die Ressourcen zum Aufbau und zur Aufrechterhaltung einer geeigneten Technologie-Infrastruktur nicht bereitstellt und effektiv verwaltet, könnte es zu Transaktionsfehlern, Verarbeitungsineffizienzen, Verlust von Kunden, Geschäftsunterbrechungen oder zu einem Verlust oder Schäden an geistigem Eigentum durch Sicherheitsverstöße oder den Missbrauch geistigen Eigentums führen. Solche Sicherheitsverstöße könnten für Varex mit folgenden Risiken verbunden sein: Datenverlust, Rechtsstreitigkeiten und mögliche Haftungen gegenüber Mitarbeitern, Kunden und/oder Aufsichtsbehörden. Wenn die Datenmanagementsysteme von Varex die jeweiligen Daten für die Geschäftstätigkeiten nicht ordnungsgemäß erfassen, sichern, speichern, verarbeiten und ausgeben, ob durch Gerätefehlfunktionen oder- einschränkungen, Softwarefehler oder menschliche Fehler, wird die Fähigkeit von Varex zur Aufstellung, Prognose und Ausführung des Geschäftsplans und zur Einhaltung der geltenden Gesetze und Vorschriften (möglicherweise erheblich) beeinträchtigt werden. Eine solche Beeinträchtigung könnte die Finanzlage, die Geschäftsergebnisse, die Cashflows und den Zeitpunkt, zu dem Varex die Geschäftsergebnisse intern und extern veröffentlicht, erheblich und nachteilig beeinflussen.
Des Weiteren bietet Varex cloudbasierte Schulungssoftware an. Ein Sicherheitsverstoß hinsichtlich der Varex-Produkte, der Netzwerksicherheit und -systeme der Varex-Kunden oder externer Hosting-Dienste könnte den Zugang zu den gespeicherten Daten der Varex-Kunden unterbrechen und zu einem Verlust, zu einer Beschädigung oder einer Offenlegung der gespeicherten Daten der Kunden von Varex führen, einschließlich Patientendaten. Ein solches Ereignis könnte schwerwiegende negative Konsequenzen haben, einschließlich möglicher Patientenschädigung, behördlicher Maßnahmen, Bußgelder, Strafen und Schadensersatz, einer geringeren Nachfrage nach den Produkten von Varex, einer mangelnden Bereitschaft der Kunden, die Produkte zu nutzen, einer Beschädigung der Reputation und der Marke und zeit- und kostenaufwendiger Gerichtsverfahren. All dies könnte einen erheblichen und nachteiligen Einfluss auf die Finanzergebnisse von Varex haben.
Der Schutz des geistigen Eigentums von Varex kann kostenintensiv sein und Varex ist möglicherweise nicht in der Lage, lizenzierte Rechte aufrechtzuerhalten. In beiden Fällen würde die Wettbewerbsposition von Varex geschwächt werden, wenn Varex dazu nicht in der Lage ist.
Varex reicht für neue Produkte und Herstellungsprozesse gegebenenfalls Patentanmeldungen ein. Varex kann nicht mit Bestimmtheit sagen, dass die aktuellen Patente, die zugelassenen Ansprüche dieser aktuellen Patente oder die Patente für Technologien, die an Varex lizenziert sind, ausreichend umfassend sind, um seine Technologieposition gegenüber seinen Wettbewerbern zu schützen. An Varex erteilte oder lizenzierte Patente können angefochten, ungültig gemacht oder umgangen werden oder die gewährten Rechte im Rahmen des Patents bringen für Varex möglicherweise keinen Wettbewerbsvorteil mit sich. Varex kann ebenso nicht davon ausgehen, dass für alle anhängigen oder zukünftigen Patentanmeldungen Patente erteilt werden. Die Durchsetzung von Patentrechten gegen andere in Gerichtsverfahren oder anderen Rechtsverfahren ist kostenintensiv und bindet Managementressourcen. Des Weiteren ist Varex möglicherweise nicht in der Lage, Patentverletzungen durch andere zu erkennen oder verliert möglicherweise seine Wettbewerbsposition am Markt, bevor Varex dazu in der Lage ist, diese zu erkennen.
Varex beruft sich grundsätzlich auf eine Kombination aus Urheberrechts-, Handelsgeheimnis- und anderen Gesetzen und auf vertragliche Beschränkungen in Bezug auf die Offenlegung, Vervielfältigung und Eigentumsübertragung (einschließlich Vertraulichkeitsvereinbarungen mit Lieferanten, strategischen Partnern, Co-Entwicklern, Mitarbeitern, Beratern und anderen Dritten), und zwar zum Schutz seiner Eigentumsrechte und anderer Geheimhaltungsrechte. Dieser Schutz kann sich als unzureichend erweisen, da gegen Verträge verstoßen werden kann und Varex möglicherweise keine angemessenen Rechtsmittel bei einem Verstoß zur Verfügung stehen und seine Geschäftsgeheimnisse andernfalls anderen bekannt werden oder von anderen unabhängig entwickelt werden, auch als Folge der widerrechtlichen Verwendung durch unbefugten Zugriff auf die Technologiesysteme von Varex. Falls die geschützten oder vertraulichen Informationen widerrechtlich verwendet werden, könnten das Geschäft und die Finanzergebnisse erheblich und nachteilig beeinflusst werden. Varex ist Inhaber von eingetragenen und nicht eingetragenen Handelsmarken, die beibehalten und durchgesetzt werden, damit die Kunden die Produkte auf dem Markt wiedererkennen. Unbefugte Dritte könnten diese jedoch dennoch verwenden. Varex verfügt zudem über Verträge mit Dritten, im Rahmen derer bestimmte patentierte oder geschützte Technologien an Varex lizenziert werden. In einigen Fällen können Produkte mit hohen Umsätzen von diesen Lizenzrechten abhängen. Wenn Varex die Lizenzrechte für diese Technologien verlieren würde oder die Kosten für die Lizenzierung erheblich steigen, würde das Geschäft Schaden nehmen.
Dritte könnten geltend machen, dass Varex gegen deren geistiges Eigentum verstößt und Varex könnte erhebliche Verfahrens- oder Lizenzkosten zu tragen haben oder könnte seine Produkte nicht verkaufen.
Es gibt in der Branche, in der Varex tätig ist, eine erhebliche Anzahl an Verfahren zu Patenten und anderen Rechten geistigen Eigentums. Wie viele Unternehmen in der Hochtechnologiebranche überprüfen auch die Wettbewerber von Varex die Aktivitäten anderer Unternehmen auf mögliche Konflikte mit ihren eigenen Rechten geistigen Eigentums. Zudem könnten Non-Practicing Entities (Patent-Trolle) die Tätigkeiten von Varex auf Konflikte mit deren Patentrechten überprüfen. Für die Feststellung, ob ein Produkt die geistigen Eigentumsrechte eines Dritten verletzt, sind Rechts- und Sachfragen zu klären. Das Ergebnis dieser Art von Gerichtsverfahren ist häufig ungewiss. Dritte könnten geltend machen, dass Varex deren Rechte geistigen Eigentums verletzt. Unter Umständen hat Varex keine Kenntnis von den geistigen Eigentumsrechten anderer, die sich auf seine Produkte, Services oder Technologien beziehen. Gelegentlich erhält Varex Mitteilungen von Dritten, in denen eine Verletzung geltend gemacht wird. Varex war bereits Gegenstand von Klagen wegen der angeblichen Verletzung von Patentrechten oder Rechten an geistigem Eigentum Dritter. Streitigkeiten in Bezug auf Patente oder anderes geistiges Eigentum können kosten- und zeitintensiv sein und dazu führen, dass das Management und das Schlüsselpersonal von Varex daran gehindert wird, seine eigentlichen Aufgaben zu erfüllen. Varex kann möglicherweise in einem Rechtsstreit unterliegen. Varex hat keine Versicherung für Verletzungen geistigen Eigentums abgeschlossen, die Kosten der Verteidigung, unabhängig davon, ob Varex bei der Verteidigung der Verletzungsklage erfolgreich ist oder nicht, sind von Varex zu tragen und könnten erheblich sein. Wenn Varex bei der Verteidigung oder dem Widerspruch einer Verletzungsklage unterliegt, könnte Varex erhebliche Schadensersatzzahlungen leisten müssen. Die gesamte Finanz-, Vermögens- und Ertragslage oder Cashflows könnten daher erheblich und nachteilig beeinflusst werden. Wenn die tatsächliche Haftung die Schätzungen für potenzielle Haftungen übersteigt, könnten die gesamte Finanz-, Vermögens- und Ertragslage oder die Cashflows erheblich und nachteilig beeinflusst werden. Varex könnte auch gerichtlichen Anordnungen hinsichtlich der Entwicklung und des Vertriebs seiner Produkte unterliegen. Dies könnte zu einer erheblichen Reduzierung der Umsätze führen. Außerdem könnten Dritte, die eine Verletzung geltend machen, nicht bereit sein, ihre Rechte an Varex zu lizenzieren. Auch wenn ein dritter Rechteinhaber dazu bereit ist, könnten die Beträge beträchtlich sein, die Varex im Rahmen eines dazugehörigen Gebühren- oder Lizenzvertrags zu zahlen hätte. Aus diesem Grund könnte Varex sich eher dafür entscheiden, seine Geschäftsstrategie zu ändern oder die Handlungen einzustellen, die Gegenstand einer angeblichen Verletzung sind, als ein Gerichtsverfahren auf sich zu nehmen oder Gebühren zu zahlen, die das Geschäft und die Geschäftsergebnisse erheblich und nachteilig beeinflussen könnten.
Produktmängel oder Fehlanwendungen können zu weitreichenden Klagen, Gerichtsverfahren, Untersuchungen durch Aufsichtsbehörden oder Produktrückrufen hinsichtlich Produkthaftung oder beruflicher Fehler und Unterlassungen führen, die sich negativ auf den zukünftigen Umsatz auswirken könnten und für die Varex erhebliche Aufwendungen entstehen könnten, für die kein Versicherungsschutz besteht.
Das Geschäft von Varex birgt das Risiko potenzieller Produkthaftungsansprüche, die sich bei Herstellung, Verkauf, Installation, Service und Support von Komponenten, die in medizinischen Geräten und anderen Geräten, die Strahlung abgeben, eingesetzt werden, zwangsläufig ergeben können. Da die Produkte von Varex aufgrund ihrer Integration in OEM-Systeme bei ihrer Verwendung gezielt Strahlung auf den menschlichen Körper abgeben und in anderen Situationen eingesetzt werden, in denen Menschen mit Strahlung in Kontakt kommen können (beispielsweise wenn die Sicherheits- und Inspektionsprodukte von Varex für die Frachtüberprüfung oder für die Diagnose medizinischer Probleme verwendet werden), besteht die Möglichkeit schwerwiegender Verletzungen und/oder Lebensgefahr in Bezug auf den beabsichtigten oder unbeabsichtigten Empfänger einer solchen Strahlungsabgabe. Obwohl die Produkte von Varex in die OEM-Systeme integriert sind und somit nur aufgrund der Gestaltung und der Betriebssysteme der OEM funktionieren, könnten gegenüber Varex Ansprüche wegen Sach- oder Vermögensschäden oder Personenschäden in Bezug auf oder aufgrund von Fehlern oder Mängeln an seinen Produkten oder der Installation, der Serviceleistungen und des Supports der Produkte geltend gemacht werden. Ein Unfall oder eine Fehlbehandlung könnte für Varex Rechtskosten, Gerichtsverfahren, negative Publicity und eine negative Außenwirkung zur Folge haben, unabhängig davon, ob die Produkte oder die Serviceleistungen eine Rolle gespielt haben.
Wenn die Röntgeninspektionssysteme von Varex Bomben, Sprengstoff, Waffen, Schmuggelgut oder andere Bedrohungen für die persönliche Sicherheit nicht erkennen, könnte Varex Produkt- oder anderen Haftungsansprüchen unterliegen oder sich mit negativer Publicity konfrontiert sehen. Dies könnte zu erhöhten Kosten, einem geringeren Umsatz und einem Rückgang des Marktpreises der Stammaktien von Varex führen. Es gibt viele Faktoren, die außerhalb der Kontrolle von Varex liegen, die zu Defekten seiner Produkte in Bezug auf die Erkennung von Bomben, Sprengstoff, Waffen, Schmuggelware oder anderen Bedrohungen der persönlichen Sicherheit führen könnten. Beispiele hierfür sind Betriebsfehler und Fehlanwendung oder Fehlfunktionen der Geräte von Varex. Wenn die Systeme von Varex diese gefährlichen Materialien nicht erkennen, können Verletzungen, Todesfälle und hohe Sachschäden und potenzielle Klagen gegen Varex die Folge sein.
Produkthaftungsklagen unterliegen einer großen Unsicherheit und können kosten- und zeitaufwendig sein und die betrieblichen Abläufe von Varex stören. Aus diesen und anderen Gründen kann sich Varex dafür entscheiden, die Produkthaftungsansprüche in einem Vergleich beizulegen, unabhängig davon, ob diese berechtigt sind oder nicht. Wenn Varex bei einer Produkthaftungsklage letztendlich unterliegt, könnte dies zu negativer Publicity oder beträchtlichem Schadensersatz, einschließlich möglichem Strafschadensersatz führen, und die gesamte Finanz-, Vermögens- und Ertragslage oder die Cashflows von Varex könnten erheblich und nachteilig beeinflusst werden.
Wenn ein von Varex entwickeltes und hergestelltes Produkt Mängel aufweist (unabhängig davon, ob es sich um Mängel in der Entwicklung, Kennzeichnung oder Herstellung, um einen unsachgemäßen Gebrauch des Produkts oder andere Gründe handelt) oder eine zuständige Aufsichtsbehörde dies festgestellt hat, kann Varex verpflichtet werden, das Produkt zu korrigieren oder zurückzurufen und andere Aufsichtsbehörden zu informieren. Die negative Publicity aufgrund der Korrektur oder des Rückrufs könnte (unabhängig von der Vorgeschichte bzw. Ursache dieser Korrektur oder dieses Rückrufs) den guten Ruf von Varex beschädigen und Kunden dazu veranlassen, die Geschäftsbeziehung mit Varex zu überdenken und möglicherweise zu beenden. Produktkorrekturen oder -rückrufe könnten Managementzeit binden und mit einem negativen Einfluss auf das Geschäft verbunden sein, beispielsweise durch das Entstehen erheblicher Kosten, Umsatzverluste sowie durch anfallende Verluste im Rahmen der GAAP.
Varex hat eine begrenzte Produkthaftpflichtversicherung abgeschlossen. Die Produkthaftpflichtversicherung ist kostspielig und beinhaltet hohe Selbstbeteiligungen und Eigenanteile. Der Versicherungsschutz von Varex könnte sich als unzureichend erweisen und zukünftige Policen könnten möglicherweise in der Zukunft nicht mehr zu akzeptablen Bedingungen oder für ausreichende Versicherungssummen oder überhaupt zur Verfügung stehen. Wenn ein hoher Anspruch erfolgreich gegenüber Varex in Bezug auf eine Haftung geltend gemacht wird, der den Versicherungsschutz übersteigt oder für den der Versicherungsschutz abgelehnt wird oder begrenzt ist, könnte Varex erhebliche Schadensersatzzahlungen leisten müssen, die wiederum einen erheblichen und nachteiligen Effekt auf die Vermögens-, Finanz- und/oder Ertragslage haben könnten.
Ein ungünstiger Ausgang der Gerichtsverfahren könnte die Finanzergebnisse erheblich und nachteilig beeinflussen.
Gelegentlich ist Varex Prozessbeteiligter oder anderweitig an rechtlichen Verfahren, Klagen und behördlichen Inspektionen oder Untersuchungen und anderen rechtlichen Angelegenheiten sowohl innerhalb als auch außerhalb der USA beteiligt, die im Rahmen der gewöhnlichen Geschäftstätigkeit oder anderweitig entstehen. Gerichtsverfahren dauern oft lang und erstrecken sich über einen Zeitraum von mehreren Jahren mit Zwischenanträgen oder Urteilen, die mehrstufigen Überprüfungen unterliegen können (z. B. Berufung oder erneute Verhandlungen), bevor das Ergebnis endgültig ist. Gerichtsverfahren unterliegen einer großen Unsicherheit und können kosten- und zeitaufwendig sein und die betrieblichen Abläufe von Varex stören. Aus diesen und anderen Gründen kann sich Varex dafür entscheiden, die Gerichtsverfahren und Klagen mit einem Vergleich beizulegen, unabhängig davon, ob diese berechtigt sind oder nicht.
Wenn ein Gerichtsverfahren letztendlich gegen Varex entschieden wird, könnte dies zu beträchtlichen Entschädigungszahlungen führen und unter bestimmten Umständen sogar zu Strafschadensersatz oder Schadensersatz in dreifacher Höhe, Umsatz- und Gewinnverlust, unternehmerischen Korrekturmaßnahmen oder Unterlassungsverfügungen für Varex. Wenn der bestehende Versicherungsschutz von Varex die auferlegten Schadensersatzbeträge oder -arten nicht abdeckt oder wenn Varex durch andere Beschlüsse oder Maßnahmen aufgrund dieses Gerichtsverfahrens, ein oder mehrere wesentliche Produkte oder Serviceleistungen nicht mehr vermarkten kann, könnten die gesamte Finanz-, Vermögens- und Ertragslage oder die Cashflows erheblich und nachteilig beeinflusst werden. Überdies können Gerichtsverfahren und nachteilige Beschlüsse dahingehend zu negativer Publicity führen und eine negative Außenwirkung erzeugen, was das Geschäft von Varex erheblich und nachteilig beeinflussen könnte.
Das Geschäft von Varex könnte leiden, wenn kein qualifiziertes Personal eingestellt und gebunden werden kann.
Der zukünftige Erfolg von Varex hängt in hohem Maße davon ab, inwieweit es dem Unternehmen gelingt, das Managementteam und anderes Personal in Schlüsselpositionen, wie z. B. qualifiziertes Personal in den Bereichen Technik, Service, Vertrieb, Marketing zu binden, zu gewinnen, aufzustocken, zu integrieren und zu schulen. Varex steht hinsichtlich des Schlüsselpersonals mit anderen Medizinprodukte- und -softwareherstellern und Technologieunternehmen sowie Universitäten und Forschungsinstituten im Wettbewerb. Da dieser Wettbewerb sehr intensiv ist, insbesondere in Utah, wo die Arbeitslosenquoten relativ niedrig sind, könnten sich die Gehaltskosten erheblich steigern, wenn das Angebot an qualifiziertem Personal sinkt oder der Bedarf steigt. Wenn es Varex nicht gelingt, qualifiziertes Personal einzustellen und entsprechend zu schulen, ist Varex möglicherweise nicht in der Lage, das Geschäft beizubehalten oder gar zu erweitern. Wenn Varex zudem sein Schlüsselpersonal nicht halten kann, ist Varex möglicherweise nicht in der Lage, dieses sofort und zu angemessenen Bedingungen zu ersetzen, was sich ebenfalls negativ auf das Geschäft auswirken könnte.
Änderungen in der Auslegung oder Anwendung der allgemein anerkannten Grundsätze der Rechnungslegung könnten die Geschäftsergebnisse von Varex erheblich und nachteilig beeinflussen.
Varex erstellt seinen Jahresabschluss gemäß den US-GAAP (in den USA allgemein anerkannte Grundsätze der Rechnungslegung). Diese Grundsätze unterliegen der Auslegung des FASB (Financial Accounting Standards Board, ein US-amerikanisches Rechnungslegungsgremium), des American Institute of Certified Public Accountants (Berufsverband für Wirtschaftsprüfer), der SEC (Börsenaufsichtsbehörde) und verschiedenen anderen aufsichtsrechtlichen und/oder rechnungslegungsbezogenen Behörden. Eine Änderung der Auslegung oder Anwendung dieser Grundsätze kann erhebliche Auswirkungen auf die ausgewiesenen Ergebnisse von Varex haben und kann sogar die Berichterstattung von Transaktionen betreffen, die bereits vor Ankündigung der Änderung abgeschlossen waren. Wenn Varex verpflichtet ist, neue Rechnungslegungsstandards anzuwenden, könnten sich zudem die Rechnungslegungsmethoden von Varex in bestimmten Punkten ändern, was zu einer Schwankung der Ergebnisse von Periode zu Periode führen und es schwieriger machen könnte, die Finanzergebnisse mit Vorperioden zu vergleichen.
Im Laufe der Zeit entwickeln sich die Geschäfte weiter und Varex könnte neue Produkte und/oder neue Technologien einführen, für die Varex andere Rechnungslegungsgrundsätze als in den vorherigen Perioden anwenden muss, beispielsweise für die Umsatzrealisation. Die Anwendung unterschiedlicher Rechnungslegungsgrundsätze und damit zusammenhängende potenzielle Änderungen können den Vergleich der Finanzergebnisse von Quartal zu Quartal erschweren und der Börsenkurs für die Varex-Stammaktie könnte im Endeffekt leiden oder schwanken.
Umweltschutzgesetze können für Varex Compliance-Kosten und Haftungen zur Folge haben.
Varex unterliegt auf der ganzen Welt Umweltschutzgesetzen. Diese Gesetze regeln viele Aspekte der Fertigungsstandorte, einschließlich des Umgangs mit und der Lagerung, des Transports und der Entsorgung gefährlicher Stoffe, wie Chemikalien und Materialien, die Varex bei den Herstellungsprozessen verwendet. Diese können auch Sanierungsverpflichtungen vorschreiben, beispielsweise in Bezug auf aufgegebene Betriebe. Folglich können Varex erhebliche Umweltschutzkosten und -verbindlichkeiten entstehen, sowohl wiederkehrende als auch nicht wiederkehrende. Obwohl Varex Verfahren zur Einhaltung der geltenden Umweltschutzgesetze befolgt, besteht dennoch die Gefahr, dass Varex, wie andere Unternehmen auch, gefährliche Stoffe, die an den Fertigungsstandorten verwendet werden, falsch oder unzulänglich handhabt, sodass das Risiko einer Kontamination oder von Verletzungen durch bestimmte verwendete Materialien nicht komplett ausgeschlossen werden kann. Aus diesem Grund kann Varex daraus resultierende Ansprüche und Entschädigungszahlungen nicht von vornherein ausschließen. Es können gegen Varex auch Bußgelder und/oder Strafen für die Nichteinhaltung der Umweltschutzgesetze und -vorschriften verhängt werden. Für Teile der Sanierungskosten aufgrund zurückliegender Ereignisse bestand Versicherungsschutz. Varex geht jedoch nicht von der Aufrechterhaltung eines Versicherungsschutzes für Kosten oder Ansprüche aus, die möglicherweise aus zukünftigen Kontaminationen resultieren.
Zukünftige Änderungen der Umweltschutzgesetze könnten ebenso die betrieblichen Kosten erhöhen, möglicherweise sogar erheblich. In einigen Ländern, auch in einigen in der EU, erhöhen sich die Kosten, da Hersteller medizinischer Geräte bestimmte Entsorgungskosten für die Produkte zum Ende der Produktlebensdauer tragen müssen. In der EU wurden Richtlinien verabschiedet, die zu einer Beschränkung hinsichtlich der Verwendung bestimmter gefährlicher Stoffe oder anderer regulierter Stoffe in einigen dort verkauften Produkten, führen können. Durch diese Richtlinien und eine weitere Richtlinie, gemäß derer Informationen zu einem Stoff auf Nachfrage bereitzustellen sind, könnten sich die betrieblichen Kosten von Varex zur Aufrechterhaltung des Zugangs zu bestimmten Märkten erhöhen. All diese Kosten und zukünftige Verstöße oder Verbindlichkeiten im Rahmen von Umweltschutzgesetzen oder -vorschriften könnten das Geschäft erheblich nachteilig beeinflussen.
Die Betriebe von Varex sind anfällig für Unterbrechungen oder Verluste aufgrund von Natur- oder anderen Katastrophen, Stromausfall, Streiks und anderen Ereignissen, die außerhalb der Kontrolle von Varex liegen.
Varex führt einige Aktivitäten, einschließlich Fertigung, Forschung und Entwicklung, Verwaltung und Datenverarbeitung an Standorten aus, die sich in Gebieten befinden, in denen in der Vergangenheit Naturkatastrophen auftraten und in der Zukunft möglicherweise auftreten werden. Der Versicherungsschutz von Varex für solche Katastrophen kann unzureichend sein oder nicht mehr zu wirtschaftlich vertretbaren Konditionen oder überhaupt verfügbar sein. Wenn eine verheerende Katastrophe (wie Großfeuer, Hurrikan, Erdbeben, Überschwemmung, Tsunami, Vulkanausbruch oder Terrorangriff) die Standorte von Varex oder seiner Lieferanten betrifft, könnten die Betriebsabläufe erheblich gestört werden, was dazu führen könnte, dass sich in Hinblick auf die Herstellung und Lieferung der Produkte während des Zeitraums, der zur Reparatur, Wiederherstellung oder zum Ersetzen der beschädigten Fertigungsstandorte von Varex oder seinen Lieferanten benötigt wird, Verzögerungen ergeben bzw. die Herstellung und Lieferung komplett verhindert werden könnte. Diese Verzögerungen können langwierig und kostenintensiv sein. Wenn Standorte der Varex-Kunden von einer Katastrophe betroffen sind, könnten sich die Lieferungen der Produkte verzögern. Überdies könnten die Kunden die Einkäufe der Produkte von Varex hinauszögern, bis ihre Betriebe wieder normal laufen. Beispielsweise waren die Betriebe von Toshiba Medical, unserem größten Kunden, nach dem Erdbeben und Tsunami in Japan 2011 betroffen. Die Folge war, dass sich die Aufträge an uns und die Produktlieferungen von unserem Unternehmen für einige Monate verzögerten. Auch wenn Varex in der Lage ist, schnell auf eine Katastrophe zu reagieren, schaffen die fortlaufenden Auswirkungen der Katastrophe eine gewisse Unsicherheit hinsichtlich der geschäftlichen Tätigkeiten. Außerdem könnten sich die Standorte von Varex mit Stromengpässen sowie Engpässen in Bezug auf andere Energielieferungen konfrontiert sehen. Lieferengpässe können die Kosten für Strom und Energielieferungen erhöhen oder könnten zu Stromausfällen führen, wodurch die betrieblichen Abläufe der betroffenen Standorte unterbrochen würden und das Geschäft geschädigt werden würde. Die Produkte von Varex werden üblicherweise von einer bestimmten Zahl an Häfen verschifft. Alle Katastrophen, Streiks oder andere Ereignisse, die die Verschiffung von diesen Häfen verhindern, könnten die Lieferungen verzögern oder verhindern und das Geschäft schädigen. Des Weiteren könnten die Angst vor Terrorismus, die Auswirkungen eines Terrorangriffs, politische Unruhen oder der Ausbruch einer Epidemie negative Auswirkungen auf die Betriebe von Varex, seine Lieferanten und Kunden haben und auf die Fähigkeit zu reisen. Dies alles hat negative Folgen für die Umsätze und die Finanzlage.
Varex ist ein „aufstrebendes Wachstumsunternehmen“ und aufgrund der weniger strengen Offenlegungs- und Governance-Anforderungen für aufstrebende Wachstumsunternehmen könnten die Aktien weniger attraktiv für Investoren sein.
Varex ist gemäß Definition im JOBS Act ein „aufstrebendes Wachstumsunternehmen“ (emerging growth company) und beabsichtigt, die Vorteile der Ausnahmen hinsichtlich der Berichterstattungsanforderungen für Wachstumsunternehmen in Anspruch zu nehmen. Dazu gehören beispielsweise gestaffelte Offenlegungspflichten für die Jahresabschlüsse und die Geschäftsführervergütung; überdies müssen die Bestätigungsvermerkanforderungen von Abschnitt 404 des Sarbanes-Oxley Act nicht eingehalten werden, es muss keine Konsultativabstimmung zu den Geschäftsführervergütungen abgehalten werden und in Hinblick auf Abfindungszahlungen (goldener Fallschirm), die zuvor nicht genehmigt wurden, muss keine Zustimmung der Aktionäre erfolgen. Varex kann nicht vorhersehen, ob Investoren die Aktien weniger attraktiv finden, weil Varex diese Ausnahmen in Anspruch nimmt. Wenn einige Investoren die Aktie aus diesem Grund weniger attraktiv finden, könnte der Handelsmarkt für die Aktie weniger aktiv sein und der Börsenkurs kann volatiler werden. Varex kann diese Ausnahmen solange in Anspruch nehmen, bis das Unternehmen nicht mehr als aufstrebendes Wachstumsunternehmen eingestuft wird.
Einige Bestimmungen der geänderten und angepassten Gründungsurkunde und Satzung von Varex und der Gesetze von Delaware könnten eine Akquisition durch Varex verhindern oder verzögern, was den Handelspreis der Varex-Aktie verringern könnte.
Die geänderte und angepasste Gründungsurkunde und Satzung von Varex und die Gesetze von Delaware enthalten Bestimmungen, die Zwangsübernahmeverfahren und unangemessene Übernahmeangebote abwenden sollen, indem diese Praktiken oder Angebote unverhältnismäßig teuer für den Bieter gemacht werden und der voraussichtliche Käufer, anstelle einer feindlichen Übernahme, zu Verhandlungen mit dem Board of Directors von Varex veranlasst werden soll. Zu diesen Bestimmungen gehören unter anderem:
• die Aktionäre von Varex können keine außerordentliche Versammlung einberufen;
• die Aktionäre von Varex können ohne Abhaltung einer Aktionärsversammlung nicht handeln;
• Regelungen, wie Aktionäre Vorschläge präsentieren oder Board-Mitglieder für die Wahl auf der Aktionärsversammlung nominieren können;
• das Recht des Board of Directors von Varex zur Ausgabe von Vorzugsaktien ohne Genehmigung der Aktionäre;
• die Aufteilung des Board of Directors von Varex in drei Klassen von Board-Mitgliedern, wobei jede Klasse über eine gestaffelte Amtszeit von drei Jahren verfügt. Diese Bestimmung zur Aufteilung des Board of Directors hat den Effekt, dass der Austausch amtierender Board-Mitglieder bis zur Jahreshauptversammlung 2022 zeitaufwendiger und schwieriger wird. Danach werden die Board-Mitglieder jährlich gewählt;
• eine Bestimmung, wonach die Aktionäre die Board-Mitglieder nur aus triftigen Gründen entlassen können, solange das Board of Directors in Klassen aufgeteilt ist;
• die Befugnis der Board-Mitglieder und nicht der Aktionäre, freie Positionen im Board of Directors zu besetzen; und
• die Bedingung, dass die Ja-Stimmen der Aktionäre, die mindestens 66 2/3 % der stimmberechtigten Aktien halten, für die Änderung bestimmter Bestimmungen in der geänderten und angepassten Gründungsurkunde von Varex erforderlich sind (hinsichtlich der Amtszeit und Entlassung von Board-Mitgliedern, der Besetzung freier Board-Positionen, der Einberufung außerordentlicher Aktionärsversammlungen, Aktionärsbeschluss durch schriftliche Zustimmung, Haftungsausschluss für die Board-Mitglieder, soweit dies nach dem Recht von Delaware gestattet ist, und Schadloshaltung der Board-Mitglieder und leitenden Mitarbeiter); jedoch unter der Voraussetzung, dass die Bestimmungen der geänderten und angepassten Gründungsurkunde in Bezug auf die Abstimmungsgrenze von 66 2/3 % zum Abschluss der Jahreshauptversammlung 2021 außer Kraft treten und dass die geänderte und angepasste Gründungsurkunde danach durch die Ja-Stimmen der Mehrheit der ausstehenden stimmberechtigten Aktien geändert werden kann.
Da sich Varex gegen eine Befreiung von Abschnitt 203 des Delaware General Corporation Law (Gesellschaftsrecht von Delaware, das „DGCL“) entschieden hat, könnte diese Bestimmung auch einen Kontrollwechsel verzögern oder verhindern, den die Aktionäre befürworten. In Abschnitt 203 ist festgelegt, dass, vorbehaltlich weniger Ausnahmen, Personen, die mehr als 15 % der ausstehenden stimmberechtigten Aktien einer Delaware-Gesellschaft (ein „interessierter Aktionär“) erwerben oder die mit einer Person verbunden sind, die diesen Erwerb tätigt, sich nicht an Unternehmenszusammenschlüssen mit dieser Gesellschaft beteiligen dürfen, dazu gehören auch Fusionen, Verschmelzungen oder Erwerbe zusätzlicher Aktien, und zwar für einen Zeitraum von drei Jahren nach dem Datum, an dem diese Person interessierter Aktionär wurde, es sei denn: (i) das Board of Directors hat zuvor entweder den Unternehmenszusammenschluss oder die Transaktion, die dazu führte, dass der Aktionär zu einem interessierten Aktionär wurde, genehmigt; (ii) zum Abschluss der Transaktion, die dazu führte, dass der Aktionär zu einem interessierten Aktionär wurde, hielt der interessierte Aktionär zum Zeitpunkt des Transaktionsbeginns mindestens 85 % der stimmberechtigten Aktien dieser Gesellschaft (ausgenommen für die Ermittlung der im Umlauf befindlichen stimmberechtigten Aktien (aber nicht die ausstehenden stimmberechtigten Aktien des interessierten Aktionärs) die stimmberechtigten Aktien der Board-Mitglieder, die ebenso leitende Mitarbeiter sind oder die in Personalvorsorgeplänen gehalten werden, bei denen die Mitarbeiter kein vertrauliches Recht haben, die von dem Plan gehaltenen Aktien anzubieten oder abzustimmen); oder, (iii) der Unternehmenszusammenschluss wird zum oder nach diesem Zeitpunkt vom Board of Directors dieser Gesellschaft genehmigt und auf einer Aktionärsversammlung durch die Ja-Stimmen von mindestens zwei Dritteln der ausstehenden stimmberechtigten Aktien dieser Gesellschaft, die sich nicht im Eigentum des interessierten Aktionärs befinden, genehmigt.
Varex ist der Ansicht, dass diese Bestimmungen seine Aktionäre vor erzwungenen oder anderen unfairen Übernahmetaktiken schützen werden, da potenzielle Erwerber mit dem Board of Directors verhandeln müssen und dem Board of Directors von Varex mehr Zeit für die Bewertung eines Übernahmeangebots eingeräumt wird. Diese Bestimmungen sind nicht dazu gedacht, Varex gegenüber Übernahmen resistent zu machen. Diese Bestimmungen gelten sogar, wenn das Angebot von einigen Aktionären als vorteilhaft angesehen wird. Durch diese Bestimmungen könnte ein Unternehmenskauf verzögert oder verhindert werden, wenn das Board of Directors der Ansicht ist, dass dieser nicht im besten Interesse von Varex und seiner Aktionäre liegt. Durch diese Bestimmungen kann zudem eine angestrebte Entlassung oder der Austausch amtierender Board-Mitglieder abgewendet oder erschwert werden.
Außerdem könnte ein Unternehmenskauf oder eine weitere Begebung von Varex-Aktien die Anwendung von Abschnitt 355(e) des Internal Revenue Code von 1986 auslösen, wodurch die Ausschüttung an Varian steuerpflichtig wäre. Im Rahmen des Steuerangelegenheitenvertrags (Tax Matters Agreement) ist Varex verpflichet, Varian für die entstehende Steuer zu entschädigen, und diese Entschädigungsverpflichtung könnte einer Kontrolländerung, die von den Aktionären von Varex favorisiert wird, entgegenwirken bzw. diese verzögern oder verhindern.
Die geänderte und angepasste Gründungsurkunde von Varex (Amended and Restated Certificate of Incorporation) enthält eine Bestimmung zum ausschließlichen Gerichtsstand, wodurch Klagen gegen Varex und die Board-Mitglieder und leitenden Mitarbeiter von Varex abgewendet werden können.
Sofern das Board of Directors nichts Gegenteiliges beschließt, sind gemäß der geänderten und angepassten Gründungsurkunde von Varex die Bundesstaatengerichte des Staates Delaware oder, wenn keine Bundesstaatengerichte innerhalb des Staates Delaware zuständig sind, das Bundesgericht für den Bezirk Delaware der ausschließliche Gerichtsstand für abgeleitete Klagen oder Verfahren im Namen von Varex, für Klagen zur Geltendmachung eines Anspruchs wegen der Verletzung einer Treuepflicht, die von einem Board-Mitglied oder leitenden Mitarbeiter gegenüber Varex oder seinen Aktionären zu erfüllen ist, für Klagen zur Geltendmachung von Ansprüchen gegenüber Varex oder einem Board-Mitglied oder leitenden Mitarbeiter von Varex, die sich aus den Bestimmungen des DGCL oder der geänderten und angepassten Gründungsurkunde oder Satzung ergeben, oder für Klagen zur Geltendmachung eines Anspruchs gegenüber Varex oder seinen Board-Mitgliedern oder leitenden Mitarbeitern, die sich aus den Regelungen für interne Angelegenheiten ergeben (internal affairs doctrine). Diese Bestimmung zum ausschließlichen Gerichtsstand könnte die Möglichkeiten der Aktionäre von Varex einschränken, eine Klage in einem gerichtlichen Forum vorzubringen, welches die Aktionäre als vorteilhaft im Hinblick auf Streitigkeiten mit Varex oder deren Board-Mitgliedern oder leitenden Mitarbeitern ansehen. Dies könnte Rechtsstreitigkeiten gegen Varex und seine Board-Mitglieder und leitenden Mitarbeiter abwenden. Wenn ein Gericht außerhalb von Delaware der Ansicht ist, dass diese Bestimmung zum ausschließlichen Gerichtsstand für eine oder mehrere der oben beschriebenen Klagen oder Verfahren nicht anwendbar oder nicht durchsetzbar ist, können Varex zusätzliche Kosten im Zusammenhang mit der Beilegung solcher Angelegenheiten in anderen Gerichtsorten entstehen, was das Geschäft, die Finanzlage und die Geschäftsergebnisse von Varex erheblich und nachteilig beeinflussen kann.
Vor der Abspaltung von Varian war Varex nicht als unabhängig agierendes Unternehmen tätig und die historischen Finanzdaten präsentieren nicht zwangsläufig die Ergebnisse, die es als eigenständiges, börsennotiertes Unternehmen erreicht hätte und sind möglicherweise kein Hinweis auf zukünftige Ergebnisse.
Die historischen Daten zu Varex in diesem Geschäftsbericht vor dem 28. Januar 2017 beziehen sich auf Varex als von Varian betriebenes und bei Varian integriertes Unternehmen. Die historischen Finanzdaten von Varex vor dem 28. Januar 2017 in diesem Geschäftsbericht sind dem Konzernabschluss und den Buchhaltungsunterlagen von Varian entnommen. Dementsprechend spiegeln die historischen Finanzdaten die Finanzlage, die Geschäftsergebnisse oder Cashflows, die Varex als separate, börsennotierte Gesellschaft während der ausgewiesenen Perioden erzielt hätte oder in der Zukunft erreichen wird, nicht zwangsläufig wider, hauptsächlich aufgrund folgender Faktoren:
• Vor der Abspaltung wurde das Geschäft von Varex im Rahmen einer weit gefassten Unternehmensorganisation von Varian betrieben und nicht als unabhängige Gesellschaft. Varian bzw. eines seiner verbundenen Unternehmen hat für Varex unterschiedliche Unternehmensfunktionen ausgeführt, und zwar in den Bereichen Rechnungslegung, Recht, Personal, IT, Finanzen, Steuern, Standorte, Forschung und Entwicklung, Versicherung sowie weitere Unternehmens- und Infrastrukturleistungen erbracht. In den historischen Finanzergebnissen von Varex sind Verrechnungen von Unternehmensaufwendungen von Varian für solche Funktionen ausgewiesen und diese sind möglicherweise geringer als die Aufwendungen, die Varex als eigenständiges börsennotiertes Unternehmen entstanden wären. Nach der Abspaltung können sich die Kosten hinsichtlich dieser Funktionen, die zuvor von Varian ausgeführt wurden, erhöhen.
• Vor der Abspaltung war das Geschäft von Varex in die anderen Geschäfte von Varian integriert. In der Vergangenheit profitierte Varex von mengen- und größenbedingten Vorteilen in Bezug auf die Kosten, Mitarbeiter, Lieferantenbeziehungen und Kundenbeziehungen. Obgleich Varex mit Varian einen Vertrag für Übergangsleistungen (Transition Services Agreement) abgeschlossen hat, ist nicht auszuschließen, dass die Vereinbarungen dieses Vertrags die Vorteile nicht vollständig abbilden, die sich in der Vergangenheit aus der Integration mit Varian ergeben haben. Dies kann dazu führen, dass Varex höhere Aufwendungen für diese Leistungen als bisher entstehen. Dies könnte erhebliche und negative Auswirkungen auf das Geschäft, die Geschäftsergebnisse und/oder die Finanzlage von Varex haben.
• In der Vergangenheit wurden der Working-Capital-Bedarf und das Kapital für allgemeine Unternehmenszwecke, einschließlich Anschaffungen und Investitionen, grundsätzlich im Rahmen der unternehmensweiten Cashmanagement-Richtlinien von Varian befriedigt. Nach der Abspaltung benötigt Varex möglicherweise zusätzliche Finanzierungen von Banken, durch öffentliche Angebote oder Privatplatzierungen von Schuldverschreibungen oder Beteiligungspapieren, strategische Partnerschaften oder andere Vereinbarungen, deren Verfügbarkeit unsicher ist und die kostenaufwendiger sein können.
• Es ist zu erwarten, dass die Kapitalkosten für Varex höher sein werden als die Kapitalkosten für Varian vor der Abspaltung.
Da Varex nach der Abspaltung von Varian nunmehr als eigenständiges Unternehmen agiert, sind weitere signifikante Änderungen in der Kostenstruktur, im Management, in der Finanzierung und den geschäftlichen Abläufen zu erwarten, nicht zuletzt auch aufgrund der zusätzlichen Kosten, die sich für Varex aus der Abspaltung ergeben haben.
Potenzielle Entschädigungsverbindlichkeiten gegenüber Varian gemäß dem Abspaltungs- und Verteilungsvertrag könnten das Geschäft, die Finanz-, Vermögens- und Ertragslage sowie die Cashflows erheblich und nachteilig beeinflussen.
Der Abspaltungs- und Aufteilungsvertrag sieht unter anderem Entschädigungsverpflichtungen vor, um Varex für Folgendes finanziell verantwortlich zu machen: Verbindlichkeiten von Varex; wenn Varex die Verbindlichkeiten oder Verträge nicht gemäß den jeweiligen Bedingungen zahlt, ausführt oder anderweitig nicht unverzüglich erfüllt; Garantien, Entschädigungsverpflichtungen, Bürgschaften oder andere Kreditunterstützungsvereinbarungen, Verträge, Verpflichtungen oder Übereinkünfte durch Varian zugunsten von Varex, es sei denn, diese beziehen sich auf Verbindlichkeiten von Varex; einen Verstoß gegen den Abspaltungs- und Verteilungsvertrag oder die Zusatzvereinbarungen; Handlungen von Varex, die der geänderten und angepassten Gründungsurkunde und der geänderten und angepassten Satzung entgegenstehen; und unwahre Erklärungen oder vermutlich unwahre Erklärungen zu wesentlichen Fakten oder Unterlassungen oder vermutliche Unterlassungen, einen wesentlichen Fakt in den Erklärungen anzugeben, der notwendig ist, damit Erklärungen nicht irreführend sind, und zwar in Bezug auf alle Informationen in der Registrierungserklärung auf Formular 10 (in der jeweils geänderten oder ergänzten Form) oder andere Offenlegungsdokumente, in denen die Abspaltung, Aufteilung, Varex und seine Tochtergesellschaften oder die im Abspaltungs- und Verteilungsvertrag vorgesehenen Transaktionen dargestellt werden, vorbehaltlich bestimmter Ausnahmen. Wenn Varex verpflichtet ist, Varian unter den im Abspaltungs- und Verteilungsvertrag aufgeführten Umständen zu entschädigen, können Varex beträchtliche Verbindlichkeiten entstehen.
In Verbindung mit der Varex-Abspaltung von Varian hat Varian zugestimmt, Varex für bestimmte Haftungen zu entschädigen. Es kann jedoch keine Sicherheit geben, dass die Entschädigung ausreicht, um Varex gegen den Gesamtbetrag dieser Haftungen zu versichern, oder dass die Fähigkeit von Varian, seinen Entschädigungsverpflichtungen nachzukommen, zukünftig nicht beeinträchtigt wird.
Gemäß dem Abspaltungs- und Verteilungsvertrag und bestimmten anderen Verträgen mit Varian hat Varian zugestimmt, Varex für bestimmte Haftungen zu entschädigen. Dritte könnten auch gegenüber Varex die Haftung geltend machen, die Varian zukommt, und es kann keine Sicherheit geben, dass die Entschädigung ausreicht, um Varex gegen den Gesamthaftungsbetrag zu schützen, oder dass Varian seinen Entschädigungsverpflichtungen vollständig nachkommen kann. Des Weiteren könnten die Versicherer von Varian versuchen, den Haftungsschutz für Varex abzulehnen, der mit Ereignissen in Bezug auf erstattete Verbindlichkeiten vor der Abspaltung im Zusammenhang stehen. Auch wenn Varex letztendlich die Erstattung von Varian oder einem Versicherer für Beträge erhält, für die Varex haftbar gemacht wird, ist Varex möglicherweise verpflichtet, für diese Verluste vorübergehend aufzukommen. Alle diese Risiken könnten das Geschäft, die Finanz-, Vermögens- und Ertragslage und/oder die Cashflows von Varex negativ beeinflussen.
Wenn die Verteilung und bestimmte damit zusammenhängende Transaktionen nicht als steuerfreie Transaktion gemäß US-Bundesertragsteuer gelten, müssen Varian, Varex und die Varian-Aktionäre möglicherweise erhebliche Steuerzahlungen leisten, und unter bestimmten Umständen müsste Varex an Varian beträchtliche Steuerbeträge und andere damit zusammenhängende Beträge im Rahmen der Entschädigungsverpflichtungen des Steuerangelegenheitenvertrags leisten.
Als Bedingung für die Verteilung galt, dass Varian ein für das Board of Directors von Varian zufriedenstellendes Rechtsgutachten hinsichtlich der Einstufung der Verteilung und bestimmter damit zusammenhängender Transaktionen erhält, und zwar als Transaktion, die grundsätzlich steuerfrei im Rahmen der US-Bundesertragssteuer gemäß den Abschnitten 355 und 368(a)(1)(D) des Gesetzes ist. Das Rechtsgutachten basierte und berief sich unter anderem auf bestimmte Fakten und Annahmen sowie Zusicherungen, Erklärungen und Verpflichtungen von Varian und Varex, einschließlich derer in Bezug auf das zurückliegende und zukünftige Verhalten von Varian und Varex. Wenn sich diese Zusicherungen, Erklärungen oder Verpflichtungen als unrichtig oder unvollständig erweisen oder erweisen werden oder wenn Varian oder Varex gegen die Covenants in den Abspaltungsdokumenten verstößt, kann das Rechtsgutachten als ungültig eingestuft werden, wodurch die darin enthaltenen Schlussfolgerungen infrage gestellt würden. Unbeschadet des Rechtsgutachtens könnte die Bundessteuerbehörde (das „IRS“) festlegen, dass die Verteilung und einige damit zusammenhängende Transaktionen als steuerpflichtige Transaktionen zu behandeln sind, sofern sie zu der Auffassung gelangt, dass einige Fakten, Annahmen, Zusicherungen, Erklärungen oder Verpflichtungen, auf die sich das Rechtsgutachten stützt, unrichtig sind oder dagegen verstoßen wurde oder wenn das IRS den Schlussfolgerungen im Rechtsgutachten nicht folgt. Das Rechtsgutachten ist für das IRS nicht bindend und es besteht keinerlei Sicherheit, dass das IRS keine gegenteilige Position einnehmen wird.
Wenn die Verteilung und bestimmte damit zusammenhängende Transaktionen nicht als Transaktion, die grundsätzlich steuerfrei im Rahmen der US-Bundesertragssteuer gemäß den Abschnitten 355 und 368(a)(1)(D) des Gesetzes ist, eingestuft wird, würde Varian einen steuerpflichtigen Gewinn ausweisen, wie dies der Fall gewesen wäre, wenn das Unternehmen Aktien von Varex zum beizulegenden Zeitwert in einer steuerpflichtigen Veräußerung verkauft hätte. Ebenso müssten die Aktionäre von Varian, die die Aktien von Varex bei der Verteilung erhalten haben, Steuern zahlen, wie dies der Fall gewesen wäre, wenn sie eine steuerpflichtige Verteilung in Höhe des beizulegenden Zeitwerts dieser Aktien erhalten hätten.
Im Rahmen des mit der Abspaltung zwischen Varian und Varex abgeschlossenen Steuerangelegenheitenvertrags ist Varex grundsätzlich verpflichtet, Varian für Steuern aus der Abspaltung zu entschädigen (und damit zusammenhängender Kosten und anderem Schadensersatz), sofern diese Beträge aus (i) der Anschaffung aller oder eines Teils der Eigenkapitalinstrumente oder Vermögenswerte von Varex stammen, egal ob durch Fusion oder anderweitig (und unabhängig davon, ob Varex an der Anschaffung beteiligt war oder dies anderweitig ermöglichte), (ii) anderen Handlungen oder Unterlassungen durch Varex entstanden sind oder (iii) sofern irgendwelche Zusicherungen oder Verpflichtungen von Varex, die in den Abspaltungsverträgen oder den Dokumenten zu dem Rechtsgutachten enthalten sind, unrichtig sind oder gegen sie verstoßen wird. Eine solche Entschädigungsverpflichtung könnte erheblich sein.
Varex ist möglicherweise nach der Abspaltung nicht in der Lage, bestimmte wünschenswerte strategische oder Kapitalbeschaffungstransaktionen abzuschließen.
Gemäß geltender Gesetze kann eine Abspaltung als steuerpflichtig für die Muttergesellschaft und deren Aktionäre angesehen werden, und zwar aufgrund bestimmter Anschaffungen von Vermögenswerten oder Aktien von der abgespaltenen Gesellschaft nach der Abspaltung. Beispielsweise kann eine Abspaltung zu einem steuerpflichtigen Gewinn für die Muttergesellschaft gemäß Abschnitt 355(e) des Gesetzes führen, wenn sich später herausstellt, dass die Abspaltung Teil eines Plans (oder einer Reihe zusammenhängender Transaktionen) ist, nach dem eine oder mehrere Personen direkt oder indirekt Aktien erwerben, die 50 % oder mehr der Beteiligung (per Stimmrecht oder Wert) an der abgespaltenen Gesellschaft repräsentieren. Um die steuerfreie Behandlung der Abspaltung und der Verteilung zu bewahren und als Ergänzung zu den oben genannten Entschädigungsverpflichtungen, ist es Varex laut Steuerangelegenheitenvertrag, außer in bestimmten Umständen, für einen Zeitraum von zwei Jahren nach der Abspaltung untersagt: (i) eine Transaktion abzuschließen, nach der alle oder ein Teil der Aktien von Varex erworben werden, ob durch Fusion oder anderweitig; (ii) Eigenkapitalinstrumente über bestimmte Grenzen hinaus auszugeben; (iii) Varex-Aktien zurückzukaufen, außer im Rahmen von Offenmarktgeschäften; und, (iv) bestimmte Elemente seines Geschäfts nicht aktiv auszuführen. Der Steuerangelegenheitenvertrag verbietet es Varex ebenfalls, Handlungen zu unternehmen oder zu unterlassen, die dazu führen würden, dass die Verteilung und bestimmte damit zusammenhängende Transaktionen keine grundsätzlich steuerfreie Transaktion im Rahmen der US-Bundesertragssteuer gemäß den Abschnitten 355 und 368(a)(1)(D) des Gesetzes ist. Diese Einschränkungen könnten die Fähigkeit von Varex begrenzen, bestimmte strategische Transaktionen, Aktienemissionen oder -rückkäufe oder andere Transaktionen auszuführen, von denen es der Überzeugung ist, dass sie im besten Interesse der Aktionäre sind oder die den Wert des Geschäfts steigern könnten.
Aufgrund der Verteilung besitzen einige Mitglieder des Managements sowie des Board of Directors sowohl Aktien von Varian als auch von Varex. Folglich könnte es zu einem tatsächlichen oder potenziellen Interessenkonflikt kommen.
Nach der Verteilung besitzen einige Mitglieder des Managements sowie Board-Mitglieder von Varex und Varian sowohl Varian- als auch Varex-Aktien. Diese Eigentumsüberschneidung könnte potenzielle Interessenkonflikte zur Folge haben (oder den Anschein dafür erwecken), wenn das Management und die Board-Mitglieder von Varian und Varex Entscheidungen treffen müssen, die unterschiedliche Folgen für Varex und Varian haben. Beispielsweise könnten Interessenkonflikte in Verbindung mit der Beilegung von Streitigkeiten zwischen Varex und Varian entstehen, die sich in Bezug auf die vertraglichen Bestimmungen ergeben, die die Abspaltung und die Beziehung von Varex und Varian in der Zeit danach regeln. Zu diesen Verträgen zählen der Abspaltungs- und Verteilungsvertrag, der Steuerangelegenheitenvertrag, der Arbeitnehmerangelegenheitenvertrag (Employee Matters Agreement), der Vertrag für Übergangsleistungen, der Vertrag über Angelegenheiten des geistigen Eigentums, der Handelsmarkenlizenzvertrag (Trademark License Agreement) und ein oder mehrere Liefer-/Vertriebsverträge. Potenzielle Interessenkonflikte können sich auch aus geschäftlichen Verträgen, die Varex und Varian in der Zukunft abschließen, ergeben.
Varex kann möglicherweise einige oder alle erwarteten Vorteile der Abspaltung nicht erfolgreich realisieren und die Abspaltung kann das Geschäft von Varex erheblich und nachteilig beeinflussen.
Varex ist möglicherweise nicht in der Lage, die erwarteten strategischen und finanziellen Vorteile der Abspaltung vollumfänglich zu realisieren, oder diese Vorteile treten erst später oder überhaupt nicht ein. Aus der Abspaltung und Verteilung sollen sich unter anderem die folgenden Vorteile ergeben:
• effektivere Verfolgung der verschiedenen geschäftlichen Prioritäten und Strategien der beiden Unternehmen;
• effizientere Verteilung von Kapital für Varian und Varex;
• direkter Zugang zu den Kapitalmärkten durch Varex;
• Förderung von Anreizsystemen für Mitarbeiter, die direkter mit dem Geschäftserfolg des jeweiligen Unternehmens verknüpft sind, und eine potenzielle Weiterentwicklung der Mitarbeitergewinnung und -bindung, unter anderem durch Verbesserung der Ausrichtung von Management- und Mitarbeiteranreizen an Leistungs- und Wachstumszielen bei gleichzeitiger Schaffung einer eigenständigen Eigenkapitalstruktur, mit der Varex in der Lage ist, zukünftige Anschaffungen mit den Aktien von Varex durchzuführen; und
• eine eigenständige Investitionsidentität von Varex, mit der Investoren den Wert, die Leistung und die zukünftigen Aussichten von Varex (getrennt von Varian) bewerten können.
Varex kann diese und andere antizipierten Vorteile aus einer Vielzahl von Gründen möglicherweise nicht erfolgreich umsetzen, beispielsweise aus folgenden Gründen: (i) nach der Abspaltung von Varian kann Varex als eigenständiges Unternehmen anfälliger sein für Marktfluktuationen und andere nachteilige Ereignisse; und (ii) nach der Abspaltung ist das Geschäft von Varex weniger diversifiziert und weniger skalierbar als das Geschäft von Varex vor der Abspaltung. Wenn Varex alle oder einige der aus der Abspaltung erwarteten Vorteile nicht erfolgreich umsetzt oder wenn sich diese Vorteile verzögern, könnten das Geschäft, die Geschäftsergebnisse und die Finanzlage von Varex erheblich und nachteilig beeinflusst werden.
Varex oder Varian können möglicherweise die Bedingungen verschiedener Transaktionsverträge, die im Rahmen der Abspaltung abgeschlossen wurden, nicht erfüllen, oder Varex hat möglicherweise nicht die notwendigen Systeme und Services umgesetzt, wenn bestimmte Transaktionsverträge auslaufen.
Im Zusammenhang mit der Abspaltung haben Varex und Varian einen Abspaltungs- und Verteilungsvertrag sowie andere Verträge abgeschlossen, darunter einen Vertrag für Übergangsleistungen, einen Vertrag über Angelegenheiten des geistigen Eigentums, einen Steuerangelegenheitenvertrag, einen oder mehrere Liefer-/Vertriebsverträge, einen Handelsmarkenlizenzvertrag und einen Arbeitnehmerangelegenheitenvertrag. Der Abspaltungs- und Verteilungsvertrag, der Steuerangelegenheitenvertrag, der Arbeitnehmeranlegenheitenvertrag und der Vertrag über Angelegenheiten des geistigen Eigentums legen die Verteilung der Vermögenswerte und Verbindlichkeiten zwischen den Gesellschaften nach der Abspaltung für die entsprechenden Bereiche fest und beinhalten die notwendigen Entschädigungen hinsichtlich Verbindlichkeiten und Verpflichtungen. Im Vertrag für Übergangsleistungen sind die von jeder Gesellschaft zugunsten der anderen für einen begrenzten Zeitraum nach der Abspaltung durchzuführenden Leistungen festgelegt und in den Liefer-/Vertriebsverträgen sind die von jeder Gesellschaft zugunsten der anderen zu liefernden Produkte und zu erbringenden Leistungen festgelegt. Varex ist darauf angewiesen, dass Varian seine Leistungs- und Zahlungsverpflichtungen im Rahmen dieser Verträge erfüllt. Wenn Varian nicht in der Lage ist, seine Verpflichtungen im Rahmen dieser Verträge zu erfüllen, einschließlich der Entschädigungsverpflichtungen, könnten Varex betriebliche Schwierigkeiten oder Verluste entstehen. Wenn Varex keine eigenen Systeme und Leistungen bereitstellen kann oder wenn Varex keine Verträge mit anderen Anbietern dieser Leistungen abgeschlossen hat, sobald feststeht, dass bestimmte Transaktionsverträge auslaufen, ist Varex möglicherweise nicht in der Lage, sein Geschäft effektiv zu führen und die Profitabilität des Unternehmens könnte abnehmen.
Aufgrund von Erwägungen im Zusammenhang mit einer betrügerischen Übertragung können Verbindlichkeiten entstehen, die die Finanzlage und die Geschäftsergebnisse von Varex erheblich und nachteilig beeinflussen können.
In Verbindung mit der Abspaltung und Verteilung hat Varian unterschiedliche unternehmerische Umstrukturierungstransaktionen durchgeführt, die zusammen mit der Abspaltung und Verteilung den Bundes- und bundesstaatlichen Gesetzen zu betrügerischer Übertragung und Transfer unterliegen. Falls ein Gericht gemäß dieser Gesetze feststellt, dass eine Gesellschaft, die an diesen Umstrukturierungsmaßnahmen oder der Aufteilung und Verteilung beteiligt war, zum Zeitpunkt der Abspaltung und Verteilung:
• insolvent war;
• aufgrund der Abspaltung und Verteilung insolvent wurde;
• über restliche Vermögenswerte verfügte, die ein unangemessen geringes Kapital darstellen; oder
• Schulden eingehen wollte oder nach eigener Auffassung eingehen würde, die die Fähigkeit des Unternehmens übersteigen würden, diese Schulden bei Fälligkeit zurückzuzahlen,
dann könnte das Gericht die Abspaltung und Verteilung im Ganzen oder teilweise als betrügerische Übertragung oder betrügerischen Transfer aufheben. In diesem Fall könnte das Gericht von den Aktionären von Varex verlangen, einige oder alle der im Rahmen der Verteilung ausgegebenen Stammaktien zurückzugeben oder das Gericht könnte von Varian bzw. Varex verlangen, die Verbindlichkeiten der anderen Gesellschaft zugunsten der Gläubiger zu finanzieren. Der Insolvenzmaßstab variiert abhängig von dem Land, dessen Gesetze zur Anwendung kommen. Grundsätzlich wird ein Unternehmen als insolvent angesehen, wenn der beizulegende Zeitwert seiner Vermögenswerte geringer als der der Verbindlichkeiten ist, oder wenn die Schulden des Unternehmens die Fähigkeit zur Rückzahlung der Schulden bei Fälligkeit übersteigen.
Die Erfüllung der Verpflichtungen, die sich für eine Aktiengesellschaft ergeben, einschließlich hinsichtlich der Anforderungen des und in Bezug auf die Regelungen des Sarbanes-Oxley Act von 2002, ist mit einem erheblichen Aufwand für die Management-, Verwaltungs- und betrieblichen Ressourcen von Varex verbunden; dies betrifft nicht zuletzt auch die Ressourcen in den Bereichen Rechnungslegung und IT.
Als börsennotierte Aktiengesellschaft unterliegt Varex Berichterstattungsanforderungen des Securities Exchange Act (US-Börsengesetz) von 1934 in seiner jeweils gültigen Fassung, des Sarbanes-Oxley Act und des Dodd-Frank Act und ist verpflichtet, seinen Jahresabschluss gemäß den Regelungen und Vorschriften des SEC zu erstellen. Des Weiteren fordert das US-Börsengesetz von Varex jährliche, vierteljährliche und laufende Berichte. Wenn Varex diese Informationen nicht zeitgerecht erstellt und veröffentlicht oder anderweitig geltende Gesetze nicht einhält, könnten Bußgelder im Rahmen der Bundeswertpapiergesetze über Varex verhängt werden oder es könnten Klagen eingereicht und der Zugang zu Finanzierung eingeschränkt werden.
Außerdem schreibt das Sarbanes-Oxley-Gesetz vor, dass Varex unter anderem effektive interne Kontrollen und Verfahren für die Finanzberichterstattung und Offenlegungszwecke erstellt und aufrechterhält. Interne Kontrollen über die Finanzberichterstattung sind komplex und können mit der Zeit geändert werden, um Änderungen des Geschäfts von Varex oder an den anwendbaren Rechnungslegungsvorschriften zu berücksichtigen. Varex kann nicht davon ausgehen, dass seine internen Kontrollen der Finanzberichterstattung zukünftig wirksam sein werden oder dass eine wesentliche Schwachstelle hinsichtlich früherer Perioden nicht erkannt wird, bezüglich derer Varex der Ansicht war, dass interne Kontrollen greifen.
Aspekte, die einen Einfluss auf die internen Kontrollen von Varex haben, könnten dazu führen, dass Varex nicht in der Lage ist, seine Finanzberichterstattung rechtzeitig einzureichen oder dass Varex seine bereits offengelegten Finanzinformationen berichtigen muss. Dies kann für Varex negative behördliche Konsequenzen haben, beispielsweise Sanktionen oder Untersuchungen der SEC oder in Bezug auf Verletzungen anwendbarer Börsennotierungsvorschriften. Es könnte ebenso zu einer negativen Reaktion auf den Finanzmärkten kommen, und zwar aufgrund des Verlusts des Vertrauens der Anleger in Varex und der Verlässlichkeit seines Jahresabschlusses. Außerdem unterliegt Varex aufgrund der geringeren Größe einer niedrigeren Wesentlichkeitsschwelle als Varian.
Solange Varex im Rahmen des kürzlich erlassenen JOBS Act als aufstrebendes Wachstumsunternehmen gilt, ist die unabhängige registrierte Wirtschaftsprüfungsgesellschaft von Varex nicht verpflichtet, die Wirksamkeit der internen Kontrollen der Finanzberichterstattung gemäß Abschnitt 404(b) zu attestieren. Eine unabhängige Bewertung der Wirksamkeit der internen Kontrollen von Varex könnte Probleme aufdecken, die das Management von Varex möglicherweise nicht erkennt. Unaufgedeckte wesentliche Schwachstellen bei den internen Kontrollen von Varex könnten zu Berichtigungen des Jahresabschlusses führen und für Varex Aufwendungen für die Korrektur zur Folge haben.
Punkt 1B. Ungelöste Personalanfragen
Keine.
Punkt 2. Grundstücke
Unser Unternehmen befindet hauptsächlich in Salt Lake City, Utah, wo wir Grundstücke mit einer Fläche von ca. 149.734 m2 und ca. 45.894 m2 für die Fertigung, administrative Aufgaben und Forschung und Entwicklung für unsere Medizin- und Industriesegmente nutzen. Darüber hinaus besitzen oder mieten wir 34 weitere Einrichtungen in Nordamerika, Europa und Asien, die mehr als 185.806 m2 für Fertigungseinrichtungen, Lager, für den Verkauf und Vertrieb, Forschung und Entwicklung und Büroräume in 7 Bundesstaaten und 16 Ländern umfassen.
Zusätzlich zu unserem Standort in Salt Lake City, Utah, gehören zu den hauptsächlichen im Eigentum befindlichen Anlagen ein ca. 20.234 m2 großes Grundstück in Las Vegas, Nevada, und ein ca. 5.667 m2 großes Grundstück in Franklin Park, Illinois. Beide werden für die Produktion und administrative Aufgaben für unser Industriesegment genutzt.
Zu den primär gemieteten Einrichtungen gehören ca. 10.312 m2 in Laguna, Philippinen, ca. 6.782 m2 in Santa Clara, Kalifornien, ca. 4.274 m2 in Wuxi, China, ca. 4.366 m2 in Dinxperlo in den Niederlanden, ca. 3.159 m2 in Bremen, Deutschland, und ca. 3.066 m2 in Walluf, Deutschland. Diese werden für die Produktion und administrative Aufgaben für das Medizin- und Industriesegment genutzt.
Punkt 3. Gerichtsverfahren
Von Zeit zu Zeit sind wir an Gerichtsverfahren, die aus dem gewöhnlichen Geschäftsbetrieb oder anderweitig entstehen, beteiligt. Wir sind der Ansicht, dass aufgrund dieser Angelegenheiten keine wesentliche Haftung für uns entsteht. Wenn die tatsächliche Haftung die Schätzungen übersteigt, könnten die gesamte Finanz-, Vermögens- und Ertragslage oder die Cashflows erheblich und nachteilig beeinflusst werden. Rechtskosten in Bezug auf dieser rechtlichen Angelegenheiten werden bei deren Entstehung als Aufwand erfasst.
Punkt 4. Sicherheitshinweise für Bergwerke
Nicht zutreffend.
Punkt 5. Markt für das Eigenkapital des Meldepflichtigen, zugehörige Aktionärsangelegenheiten und Wertpapierkäufe durch Emittenten
Nach der Abspaltung von Varian am 28. Januar 2017 wurden wir zu einer börsennotierten Aktiengesellschaft. Die Aktien von Varex werden am NASDAQ Global Select Market (dem „NASDAQ“) unter dem Symbol „VREX“ gehandelt. In der folgenden Tabelle werden die Höchst- und Tiefststände der Schlusskurse der Varex-Aktie aufgeführt, wie sie im konsolidierten Transaktionsberichtssystem des NASDAQ im Geschäftsjahr 2017 angegeben sind.
| Geschäftsjahr 2017 | Höchststand | Tiefststand |
| Erstes Quartal | $ - | $ |
| Zweites Quartal (Beginn 30. Januar 2017) | $ 35,14 | $ 27,27 |
| Drittes Quartal | $ 36,04 | $ 32,77 |
| Viertes Quartal | $ 34,18 | $ 28,25 |
Seit unserer Gründung haben wir keine Bardividenden gezahlt und wir planen derzeit keine Zahlung von Bardividenden auf die Stammaktien von Varex. Zum 29.September 2017 gab es 1.911 registrierte Inhaber von Stammaktien von Varex.
Die Graphik zeigt die Gesamtrendite der VREX-Stammaktien im Vergleich zur Gesamtrendite für den Index Russell 2000 („RUT“) und dem Dow Jones Medical Equipment Index („DJUSAM“).

Punkt 6. Ausgewählte Finanzdaten
Am 28. Januar 2017 fand die Abspaltung von Varian statt. Vor dem Datum der Abspaltung wurde der Jahresabschluss als Einzelabschluss erstellt und aus dem Konzernabschluss von Varian abgeleitet, da wir als Teil von Varian tätig waren.
Die folgenden Daten wurden, sofern sie die Geschäftsjahre 2013 bis 2017 betreffen, aus den Jahresabschlüssen abgeleitet, dazu gehören die Konzernbilanz zum 29. September 2017 und 30. September 2016 und die dazugehörige Konzern-Gewinn- und Verlustrechnung, die Konzern-Gesamtergebnisrechnung und die Konzern-Kapitalflussrechnung für die Geschäftsjahre in der zum 29. September 2017 endenden Periode und der dazugehörige an anderer Stelle in diesem Bericht enthaltene Anhang. Des Weiteren sollten die nachfolgenden Finanzdaten zusammen mit unserem Konzernabschluss und dem dazugehörigen Anhang und dem an anderer Stelle in diesem Dokument enthaltenen Lagebericht gelesen werden.
| Zusammenfassung der Geschäftstätigkeit: | Geschäftsjahre | ||||
| (In Millionen, ausgenommen Beträge pro Aktie) | 2017(1) | 2016 | 2015 | 2014 | 2013 |
| Umsatz | $ 698,1 | $ 620,1 | $ 632,3 | $ 685,2 | $ 669,8 |
| Bruttomarge | $ 253,5 | $ 248,4 | $ 250,6 | $ 278,6 | $ 268,1 |
| Gewinn vor Steuern | 74,8 | 105,0 | 127,6 | 174,2 | 171,3 |
| Ertragsteuern | 22,8 | 36,0 | 46,8 | 64,1 | 61,7 |
| Jahresergebnis | 52,0 | 69,0 | 80,8 | 110,1 | 109,6 |
| abzgl.: den Minderheitenanteilen zurechenbarer Gewinn | 0,4 | 0,5 | 0,8 | ||
| Varex zurechenbarer Gewinn | $ 51,6 | $ 68,5 | $ 80,0 | $ 110,1 | $ 109,6 |
| Varex zurechenbarer Gewinn pro Aktie | |||||
| Gewinn pro Aktie - unverwässert | $ 1,37 | $ 1,83 | $ 2,14 | $ 2,94 | $ 2,93 |
| Gewinn pro Aktie - verwässert | $ 1,36 | $ 1,82 | $ 2,12 | $ 2,92 | $ 2,91 |
| Finanzlage zum Geschäftsjahresende: | |||||
| Working Capital | $ 343,5 | $ 282,1 | $ 237,5 | $ 201,8 | $ 195,3 |
| Summe Vermögenswerte | 1.040,1 | 622,4 | 583,6 | 433,1 | 399,8 |
| Summe Schulden (einschließlich kurzfristiger Fälligkeiten) | 483,9 | ||||
Ausgewählte vierteljährliche Finanzdaten (ungeprüft)
In der folgenden Tabelle werden ausgewählte Finanzdaten aus unseren ungeprüften vierteljährlichen Konzern-Gewinn- und Verlustrechnungen für die acht Quartale bis zum Ende des Geschäftsjahres 2017 dargestellt. Die Daten jedes Quartals sind den ungeprüften Jahresabschlüssen entnommen und enthalten nach Ansicht des Managements alle Anpassungen. Dabei handelt es sich um übliche wiederkehrende Anpassungen, die für eine wahrheitsgetreue Darstellung der Ergebnisse für die ungeprüften Zwischenperioden notwendig sind und die aus Umgliederungen und Rundungsdifferenzen bestehen. Die Quartalsdaten sollten zusammen mit unserem Konzernabschluss und dem an anderer Stelle in diesem Geschäftsbericht enthaltenen Anhang gelesen werden.
Am 28. Januar 2017 hat Varian die Abspaltung und Verteilung von Varex vollzogen. Im Zusammenhang mit der Verteilung wurde Varex zu einem börsennotierten Unternehmen, welches am NASDAQ Global Select Market unter dem Ticker „VREX“ mit 37,4 Millionen Stammaktien, welche auf die Aktionäre von Varian aufgeteilt sind, notiert ist.
| Geschäftsjahr 2017 | |||||
| (In Millionen, ausgenommen Beträge pro Aktie, ungeprüft) | Erstes Quartal | Zweites Quartal | Drittes Quartal | Viertes Quartal | Gesamtjahr |
| Gesamtumsatz | $ 157,4 | $ 154,8 | $ 170,1 | $ 215,7 | $ 698,1 |
| Bruttomarge | $ 58,8 | $ 57,6 | $ 59,5 | $ 77,8 | $ 253,5 |
| Jahresergebnis | $ 11,2 | $ 15,0 | $ 10,7 | $ 15,1 | $ 52,0 |
| Varex zurechenbarer Gewinn | $ 11,1 | $ 15,0 | $ 10,6 | $ 15,0 | $ 51,6 |
| Gewinn pro Aktie - unverwässert | $ 0,30 | $ 0,40 | $ 0,28 | $ 0,40 | $ 1,37 |
| Gewinn pro Aktie - verwässert | $ 0,29 | $ 0,40 | $ 0,28 | $ 0,39 | $ 1,36 |
| Geschäftsjahr 2016 | |||||
| (In Millionen, ausgenommen Beträge pro Aktie, ungeprüft) | Erstes Quartal | Zweites Quartal | Drittes Quartal | Viertes Quartal | Gesamtjahr |
| Gesamtumsatz | $ 146,8 | $ 149,8 | $ 151,4 | $ 172,1 | $ 620,1 |
| Bruttomarge | $ 57,1 | $ 59,1 | $ 63,0 | $ 69,2 | $ 248,4 |
| Jahresergebnis | $ 14,2 | $ 14,8 | $ 17,8 | $ 22,1 | $ 371,7 |
| Varex zurechenbarer Gewinn | $ 14,1 | $ 14,7 | $ 17,6 | $ 21,9 | $ 68,5 |
| Gewinn pro Aktie - unverwässert | $ 0,38 | $ 0,39 | $ 0,47 | $ 0,59 | $ 1,83 |
| Gewinn pro Aktie - verwässert | $ 0,37 | $ 0,39 | $ 0,47 | $ 0,58 | $ 1,82 |
Punkt 7. Darstellung und Analyse der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage (Lagebericht)
Grundlagen der Rechnungslegung
Am 28. Januar 2017 hat Varian die Abspaltung und Verteilung von Varex vollzogen. Im Zusammenhang mit der Verteilung wurde Varex zu einem börsennotierten Unternehmen, welches am NASDAQ Global Select Market unter dem Ticker „VREX“ mit 37,4 Millionen Stammaktien, welche auf die Aktionäre von Varian aufgeteilt sind, notiert ist.
Vor der Abspaltung waren wir als Teil von Varian tätig und nicht als eigenständiges Unternehmen. Dementsprechend wurden bestimmte gemeinsame Kosten uns zugerechnet und als Aufwand im zugehörigen Jahresabschluss ausgewiesen. Das Management hält die verwendeten Aufteilungsmethoden für angemessen und angebracht, um die uns zurechenbaren Aufwendungen widerzuspiegeln, die im Rahmen des Abspaltungsabschlusses ermittelt wurden; die in diesem Abschluss ausgewiesenen Aufwendungen können jedoch nicht die tatsächlichen Aufwendungen widerspiegeln, die in den dargestellten Perioden angefallen wären, wenn wir als eigenständiges Unternehmen agiert hätten. Die Aufteilungsmethoden umfassen die Erlöse, das Personal, die tatsächliche Nutzung der Services und Sonstiges. Darüber hinaus können die im Jahresabschluss ausgewiesenen Aufwendungen keine Anhaltspunkte dafür sein, welche Aufwendungen uns in der Zukunft entstehen werden.
Unsere Produkte werden in drei geografischen Regionen verkauft: Amerika, EMEA und APAC. Amerika umfasst Nordamerika (hauptsächlich die USA) und Lateinamerika. EMEA umfasst Europa, Russland, den Nahen Osten, Indien und Afrika. APAC umfasst Asien und Australien. Die Umsätze nach Region beziehen sich auf den bekannten Endbestimmungsort der verkauften Produkte.
Am 1. Mai 2017 haben wir die Übernahme des erworbenen Detektorengeschäfts für eine Nettobargegenleistung von $ 271,8 Mio. abgeschlossen (das „erworbene Detektorengeschäft“). Der Erwerb bestand aus der PerkinElmer Medical Holdings, Inc. und Dexela Limited, zusammen mit einigen Vermögenswerten von PKI und seinen direkten und indirekten Tochtergesellschaften in Bezug auf Flachbilddetektoren für Röntgenstrahlen, die als Komponente in Röntgenbildgebungssystemen in den Bereichen Industrie, Medizin, Zahnmedizin und Tiermedizin verwendet werden. Das erworbene Detektorengeschäft umfasst ca. 280 Mitarbeiter und hat seinen Hauptsitz in Santa Clara, Kalifornien sowie zusätzliche Standorte in Deutschland, den Niederlanden und dem Vereinigten Königreich. Wir sind der Ansicht, dass diese Übernahme unser bestehendes Bildgebungsdetektorengeschäft ergänzt und in der Zukunft mit einer erhöhten Kompetenz und neuen Geschäftschancen für Varex verbunden sein wird.
Unsere Geschäftsentwicklung wird anhand von zwei berichtspflichtigen Geschäftssegmenten bemessen: Medizin und Industrie. Diese Segmente richten unser Produkt- und Serviceangebot an der Nutzung unserer Kunden auf dem Medizin- und Industriemarkt aus und entsprechen der Art und Weise, wie der CODM Ressourcen aufteilt und hinsichtlich ihrer finanziellen Performance bewertet. Für jedes Geschäftssegment wird das Finanzergebnis in erster Linie anhand der Erlöse und der Bruttomarge beurteilt.
Medizin
In unserem Geschäftssegment Medizin entwickeln, produzieren, verkaufen und erbringen wir Serviceleistungen für Komponenten der Röntgenbildgebung in einer Vielzahl von Anwendungen, beispielsweise radiografische und fluoroskopische Bildgebung, Mammographie, Computertomografie („CT“), Strahlentherapie und rechnergestützte Erkennung. Wir bieten eine breite Palette an Komponenten für die Röntgenbildgebung für Kunden im Medizinbereich an, einschließlich Röntgenröhren, Flachbilddetektoren für Röntgenstrahlen, Hochspannungsanschlüssen, Software und Arbeitsplätzen für die Bildverarbeitung, rechnergestützter Diagnosesoftware, Kollimatoren, Geräten für die automatische Belichtungssteuerung, Generatoren, Ionisationskammern und Buckys.
Ein beträchtlicher Anteil unserer Erlöse resultiert aus dem Verkauf von hochwertigen Röntgenröhren für die CT-Bildgebung und hochwertigen dynamischen Digitaldetektoren für fluoroskopische und zahnmedizinische Anwendungen. Diese erstklassigen Bildgebungskomponenten zeichnen sich durch ein erhöhtes Maß an technologischer Komplexität, Ingenieurskunst und geschützten technischen Erfindungen aus, wodurch für diese Produkte ein höherer Verkaufspreis und eine höhere Bruttomarge erzielt werden kann.
Seit der erstmaligen Produkteinführung vor mehr als 10 Jahren hat sich der Markt für Flachbilddetektoren für Röntgenstrahlen kontinuierlich weiterentwickelt. In den letzten Jahren haben wir bei diesen Produkten einen Preisverfall erlebt, hauptsächlich im sehr hart umkämpften Markt für Röntgendetektoren. Wir gehen davon aus, dass sich dieser Trend in absehbarer Zeit fortsetzen wird.
Unsere Röntgenbildgebungskomponenten werden hauptsächlich an OEM-Hersteller von Bildgebungssystemen verkauft, die diese in ihre Systeme für die medizinische Diagnostik, Strahlentherapie sowie zahn- und tiermedizinische Bildgebungsverfahren integrieren. Wir verkaufen unsere Röntgenbildgebungskomponenten in einem deutlich geringeren Umfang auch an unabhängige Dienstleistungsunternehmen, Vertriebsunternehmen und direkt an Endnutzer für Austauschzwecke.
Industrie
In unserem Geschäftssegment Industrie entwickeln, produzieren, verkaufen und erbringen wir Serviceleistungen für Produkte für die Verwendung in Sicherheits- und Industrieinspektionsanwendungen, wie für die Flughafensicherheit, die Frachtkontrolle an Häfen und Grenzen und die zerstörungsfreie Überprüfung in einer Vielzahl von Anwendungen. Zu den Produkten gehören die Linatron-Beschleuniger für Röntgenstrahlen, Röntgenröhren, Flachbilddetektoren für Röntgenstrahlen, Hochspannungsanschlüsse und Bildverarbeitungssoftware, die wir hauptsächlich an OEM-Kunden verkaufen, die diese Produkte in ihre Inspektionssysteme integrieren.
Der Sicherheitsmarkt besteht hauptsächlich aus der Flughafensicherheitskontrolle (Handgepäck, eingechecktes Gepäck und Palettenfracht) und Frachtkontrolle an Häfen und Grenzen. Die Endkunden für Grenzschutzsysteme sind üblicherweise Regierungsbehörden und davon viele in Ländern mit Ölproduktion und in Kriegsgebieten. 2015 verzeichneten wir einen signifikanten Nachfragerückgang bei den Grenzschutzsystemen aufgrund der Volatilität der Ölpreise, in den folgenden Jahren jedoch einen moderaten Anstieg der Nachfrage.
Auf dem Markt für zerstörungsfreie Erkennungsanwendungen wird die Röntgenbildgebung für das Scannen von Gegenständen zur Erkennung von Herstellungsfehlern und für die Produktintegrität in einer Vielzahl von Branchen verwendet, beispielsweise in der Luft- und Raumfahrt-, Automobil-, Lebensmittelverpackungs-, Metallguss- und 3D-Druckindustrie. Wir bieten Röntgenquellen, Flachbilddetektoren für Röntgenstrahlen, Hochspannungsanschlüsse und Bildverarbeitungssoftware für OEM-Kunden, Systemintegratoren und -hersteller an. Des Weiteren werden neue Anwendungen für Röntgenquellen wie die Sterilisation von Lebensmitteln und deren Verpackung entwickelt.
Geschäftsjahr
Unser Geschäftsjahr ist ein 52- oder 53-wöchiger Zeitraum, der an dem Freitag endet, der dem 30. September am nächsten liegt. Das Geschäftsjahr 2017 war ein 52-wöchiger Zeitraum, der am 29. September 2017 endete, das Geschäftsjahr 2016 war ein 52-wöchiger Zeitraum, der am 30. September 2016 endete, und das Geschäftsjahr 2015 war ein 53-wöchiger Zeitraum, der am 2. Oktober 2015 endete. Nachfolgend werden die Geschäftsergebnisse der Geschäftsjahre 2017, 2016 und 2015 erläutert.
Erläuterungen der Geschäftsergebnisse der Geschäftsjahre 2017 und 2016
| Geschäftsjahre | ||||
| (In Millionen) | 2017 | 2016 | $ Abweichung | % Abweichung |
| Medizin | 556,9 | 505,8 | 51,1 | 10% |
| Industrie | 141,2 | 114,3 | 26,9 | 24% |
| Gesamtumsatz | 698,1 | 620,1 | 78,0 | 13% |
| Medizin in Prozent des Gesamtumsatzes | 80% | 82% | ||
| Industrie in Prozent des Gesamtumsatzes | 20% | 18% | ||
Die Medizin-Umsätze stiegen um $ 51,1 Mio., hauptsächlich aufgrund der Umsätze aus dem erworbenen Detektorengeschäft in Höhe von $ 41,1 Mio. Der übrige Anstieg ist auf die höheren Umsätze von Röntgenröhren in APAC zurückzuführen, die teilweise durch die geringeren Umsätze bei den digitalen Detektoren kompensiert wurden. Die Industrie-Umsätze stiegen um $ 26,9 Mio., hauptsächlich aufgrund der Umsätze aus dem erworbenen Detektorengeschäft in Höhe von $ 20,2 Mio. Der übrige Anstieg ist auf die höheren Umsätze von Röntgenröhren im Industrie-Bereich und gestiegenen Erlösen aus dem Service und den Linearbeschleunigern für unsere Sicherheitsprodukte zurückzuführen. Der Anstieg der Erlöse im Industriebereich wurde teilweise durch den Rückgang der Erlöse aus den Industriedetektoren kompensiert.
Umsatz nach Region
| Geschäftsjahre | ||||
| (In Millionen) | 2017 | 2016 | $ Abweichung | % Abweichung |
| Amerika | $ 239,8 | $ 224,7 | $ 15,1 | 7% |
| EMEA | 219,5 | 179,5 | 40,0 | 22% |
| APAC | 238,8 | 215,9 | 22,9 | 11% |
| Gesamtumsatz | $ 698,1 | $ 620,1 | $ 78,0 | 13% |
| Amerika in Prozent des Gesamtumsatzes | 34% | 36% | ||
| EMEA in Prozent des Gesamtumsatzes | 31% | 29% | ||
| APAC in Prozent des Gesamtumsatzes | 34% | 35% | ||
Die Amerika-Erlöse enthalten Umsätze in Höhe von $ 20,7 Mio. aus dem erworbenen Detektorengeschäft, die teilweise durch den Rückgang der Umsätze bei den Röntgenröhren ausgeglichen wurden. Die EMEA-Umsätze enthalten Erlöse in Höhe von $ 31,2 Mio. aus dem erworbenen Detektorengeschäft sowie höhere Umsätze aus den Sicherheits- und Industrieprodukten. Die APAC-Umsätze enthalten Erlöse in Höhe von $ 9,3 Mio. aus dem erworbenen Detektorengeschäft und gestiegene Umsätze bei den Röntgenröhren, die teilweise durch die geringeren Umsätze aus den digitalen Detektoren kompensiert wurden.
Bruttomarge
| Geschäftsjahre | ||||
| (In Millionen) | 2017 | 2016 | $ Abweichung | % Abweichung |
| Medizin | $ 193,6 | $ 195,8 | $ (2,2) | (1) |
| Industrie | 59,9 | 52,6 | 7,3 | 14% |
| Gesamtbruttomarge | $ 253,5 | $ 248,4 | $ 5,1 | 2% |
| Bruttomarge Medizin % | 34,8% | 38,7% | ||
| Bruttomarge Industrie % | 42,4% | 46,0% | ||
| Gesamtbruttomarge % | 36,3% | 40,1% | ||
Der Rückgang der prozentualen Gesamtbruttomarge ist hauptsächlich auf die erhöhte Abschreibung immaterieller Vermögenswerte, die Höherbewertung von Vorräten aufgrund der Kaufpreisallokation hinsichtlich des erworbenen Detektorengeschäfts und einen fortlaufenden Preisverfall bei den digitalen Detektoren zurückzuführen. Der Rückgang der prozentualen Medizin-Bruttomarge ist hauptsächlich auf die oben genannten Gründe und höhere Umsätze bei den CT-Röhren im Vorjahr zurückzuführen. Der Rückgang der prozentualen Industrie-Bruttomarge ist hauptsächlich auf die oben genannten Gründe und eine Änderung des Produktmixes zurückzuführen.
Betriebliche Aufwendungen
| Geschäftsjahre | ||||
| (In Millionen) | 2017 | 2016 | $ Abweichung | % Abweichung |
| Forschung und Entwicklung (1) | $ 67,3 | $ 53,5 | $ 13,8 | 26% |
| In Prozent des Gesamtumsatzes | 9,6% | 8,6% | ||
| Vertriebs-, Verwaltungs- und Gemeinkosten (2) | $ 102,5 | $ 85,8 | $ 16,7 | 19% |
| In Prozent des Gesamtumsatzes | 14,7% | 13,8% | ||
| Betriebliche Aufwendungen | $ 169,8 | $ 139,3 | $ 30,5 | 22% |
| In Prozent des Gesamtumsatzes | 24,3% | 22,5% | ||
(1)
Die Forschungs- und Entwicklungskosten enthalten $ 0,0 Mio. bzw. $ 1,2 Mio., die uns
von Varian für die Geschäftsjahre 2017 und 2016 zugewiesen wurden.
(2)
Vertriebs-, Verwaltungs- und Gemeinkosten enthalten $ 12,4 Mio. bzw. $ 37,7 Mio. an
Unternehmensaufwendungen, die uns von Varian für die Geschäftsjahre 2017 und 2016
zugewiesen wurden.
Forschung und Entwicklung
Der Anstieg der Forschungs- und Entwicklungsaufwendungen im Geschäftsjahr 2017 ist auf die Forcierung und Entwicklung der CT-Röntgenröhren und digitalen Detektoren zurückzuführen und enthält ca. $ 7,2 Mio. aus dem erworbenen Detektorengeschäft. Wir sind bestrebt, in dieses Geschäft zu investieren, um ein langfristiges Wachstum zu gewährleisten, und sind der Ansicht, dass langfristige Forschungs- und Entwicklungsaufwendungen von ca. 8 % bis 10 % der Jahreserlöse eine angemessene Größe ist, die uns in die Lage versetzt, Innovationen voranzutreiben und neue Produkte für unsere globalen OEM-Kunden auf den Markt zu bringen.
Vertriebs-, Verwaltungs- und Gemeinkosten
Die Vertriebs-, Verwaltungs- und Gemeinkosten im Geschäftsjahr 2017 stiegen aufgrund von Kosten in Höhe von $ 5,0 Mio. im Zusammenhang mit der Übernahme und Integration und gestiegenen Marketingpersonalkosten. Diese wurden teilweise mit geringeren Unternehmens- und Verwaltungskosten als im Vorjahr ausgeglichen, in dem von Varian zugewiesene Kosten enthalten waren. In den Vertriebs-, Verwaltungs- und Gemeinkosten sind Aufwendungen in Höhe von ca. $ 7,7 Millionen für das erworbene Detektorengeschäft enthalten.
Zinsen und sonstige Erträge (Aufwendungen), netto
In der folgenden Tabelle werden unsere Zinsen und sonstigen Erträge (Aufwendungen), netto zusammengefasst:
| Geschäftsjahre | |||
| (In Millionen) | 2017 | 2016 | $ Abweichung |
| Zinserträge | $ 0,2 | $ 0,3 | $ (0,1) |
| Zinsaufwendungen | (12,3) | (1,9) | (10,4) |
| Sonstige | 3,2 | (2,5) | 5,7 |
| Zinsen und sonstige Erträge (Aufwendungen), netto | $ (8,9) | $ (4,1) | $ (4,8) |
Der Anstieg bei den Zinsen und sonstigen Erträgen (Aufwendungen), netto ist auf eine Erhöhung der Zinsaufwendungen aufgrund von Darlehen im Rahmen unseres Kreditvertrags zurückzuführen, welche teilweise durch Erträge aus einer nach der Equity-Methode bilanzierten Beteiligung und Gewinnen aus der Fremdwährungsumrechnung kompensiert wurden. Zinsen und sonstige Erträge (Aufwendungen) im Geschäftsjahr 2016 betreffen hauptsächlich von Varian umgelegte Zinsaufwendungen und Verluste aus einer nach der Equity-Methode bilanzierten Beteiligung.
Ertragsteuern
| Geschäftsjahre | ||
| 2017 | 2016 | |
| Effektiver Steuersatz | 30,5% | 34,3% |
Der Rückgang des effektiven Steuersatzes für das aktuelle Jahr resultiert aus der unterschiedlichen Zusammensetzung der Erlöse nach Land und der allgemeinen globalen Steuerstruktur für Varex als eigenständiges Unternehmen, verglichen mit dem Vorjahr, als Varex noch zu Varian gehörte. Dieser wird ebenso beeinflusst von Vorteilen aus der Anpassung bestimmter latenter Steueransprüche und der Auflösung von Wertberichtigungen in Ländern, wo für höhere Gewinne Verlustvorträge geltend gemacht werden konnten.
Im Allgemeinen unterscheidet sich unser effektiver Steuersatz vom US-Bundessteuersatz aufgrund von Zunahmen der Aufwendungen für US-Bundesertragsteuern und Gewinnen in bestimmten Ländern, die derzeit in den USA versteuert werden. Die Zunahmen werden teilweise von Rückgängen aufgrund von Gewinnen in anderen Ländern, die niedriger besteuert werden, aufgrund eines steuerlichen Abzugs in den USA für Inlandsproduktionen und Forschungs- und Entwicklungsgutschriften kompensiert.
Erläuterungen der Geschäftsergebnisse der Geschäftsjahre 2016 und 2015
| Geschäftsjahre | ||||
| (In Millionen) | 2016 | 2015 | $ Abweichung | % Abweichung |
| Medizin | $ 505,8 | $ 534,3 | $ (28,5) | (5)% |
| Industrie | 114,3 | 98,0 | 16,3 | 17% |
| Gesamtumsatz | $ 620,1 | $ 632,3 | $ (12,2) | (2)% |
| Medizin in Prozent des Gesamtumsatzes | 82% | 85% | ||
| Industrie in Prozent des Gesamtumsatzes | 18% | 15% | ||
Die Medizin-Umsätze sind im Geschäftsjahr 2016 im Vergleich zu 2015 gesunken, hauptsächlich aufgrund von Erlösrückgängen bei den Flachbildprodukten und Röntgenröhrenprodukte, die teilweise durch eine Steigerung der Erlöse von $ 36,9 Mio. aus den in der zweiten Hälfte des Geschäftsjahrs 2015 abgeschlossenen Übernahmen kompensiert wurden. Die Erlöse aus Flachbild- und Röntgenröhrenprodukten sanken hauptsächlich aufgrund des Preisdrucks eines starken US-Dollars, aufgrund von Kunden, die zu preisgünstigeren Alternativen abwanderten, und der Entscheidung eines Schlüsselkunden im zweiten Halbjahr des Geschäftsjahres 2015, einige der Flachbildprodukte intern zu beschaffen. Des Weiteren trug ein geringeres Einkaufsvolumen eines Schlüsselkunden mit höherem Röntgenröhrenbestand (teilweise aufgrund einer höheren Röhrenlebensdauer) ebenso zu dem Rückgang der Erlöse bei.
Die Industrie-Erlöse des Geschäftsjahres 2016 stiegen im Vergleich zu 2015, in erster Linie aufgrund des Anstiegs der Erlöse von Flachbild-Industriekunden, aber auch aufgrund einer Erlössteigerung in Höhe von $ 5,7 Mio. aus unseren Übernahmen und in einem geringeren Umfang aufgrund einer Erlössteigerung bei den Sicherheitsprodukten.
Umsatz nach Region
| Geschäftsjahre | ||||
| (In Millionen) | 2016 | 2015 | $ Abweichung | % Abweichung |
| Amerika | $ 224,7 | $ 249,2 | $ (24,5) | (10) % |
| EMEA | 179,5 | 153,0 | 26,5 | 17% |
| APAC | 215,9 | 230,1 | (14,2) | (6) % |
| Gesamtumsatz | $ 620,1 | $ 632,3 | $ (12,2) | (2) % |
| Amerika in Prozent des Gesamtumsatzes | 36% | 39% | ||
| EMEA in Prozent des Gesamtumsatzes | 29% | 24% | ||
| APAC in Prozent des Gesamtumsatzes | 35% | 36% | ||
Die Amerika-Umsätze sind im Geschäftsjahr 2016 im Vergleich zu 2015 gesunken, hauptsächlich aufgrund von Erlösrückgängen bei den Flachbildprodukten, die teilweise durch eine Steigerung der Erlöse von $ 16,8 Mio. aus den in der zweiten Hälfte des Geschäftsjahrs 2015 abgeschlossenen Übernahmen kompensiert wurden. Der Rückgang der Umsätze bei den Flachbildprodukten resultiert in erster Linie aus der Entscheidung eines Schlüsselkunden in der zweiten Hälfte des Geschäftsjahres 2015, einige Produkte intern herzustellen, die zuvor von uns bezogen wurden.
Die EMEA-Umsätze im Geschäftsjahr 2016 stiegen im Vergleich zu 2015, hauptsächlich aufgrund des Anstiegs der Erlöse um $ 16,7 Mio. aufgrund der im zweiten Halbjahr 2015 abgeschlossenen Übernahmen und Erlössteigerungen bei den Flachbildprodukten und Sicherheits- und Inspektionsprodukten. Dies wurde durch einen Rückgang der Erlöse aus den Röntgenröhrenprodukten teilweise ausgeglichen.
Die APAC-Umsätze sind im Geschäftsjahr 2016 im Vergleich zu 2015 gesunken, hauptsächlich aufgrund von Erlösrückgängen bei den Röntgenröhrenprodukten und in geringerem Umfang bei den Flachbildprodukten, wobei diese Rückgänge teilweise durch eine Steigerung der Erlöse von $ 8,8 Mio. aus den in der zweiten Hälfte des Geschäftsjahrs 2015 abgeschlossenen Übernahmen kompensiert wurden. Der Umsatzrückgang bei den Röntgenröhrenprodukten ist hauptsächlich auf ein geringeres Einkaufsvolumen eines Schlüsselkunden mit höherem Röntgenröhrenbestand (teilweise aufgrund einer höheren Röhrenlebensdauer) zurückzuführen. Des Weiteren resultiert der Umsatzrückgang aus den Flachbildprodukten in erster Linie aus dem Preisdruck aufgrund eines starken US-Dollars.
Bruttomarge
| Geschäftsjahre | ||||
| (In Millionen) | 2016 | 2015 | $ Abweichung | % Abweichung |
| Medizin | $ 195,8 | $ 207,1 | $ (11,3) | (5)% |
| Industrie | 52,6 | 43,5 | 9,1 | 21% |
| Gesamtbruttomarge | $ 248,4 | $ 250,6 | $ (2,2) | (1)% |
| Bruttomarge Medizin % | 38,7% | 38,8% | ||
| Bruttomarge Industrie % | 46,0% | 44,4% | ||
| Gesamtbruttomarge % | 40,1% | 39,6% | ||
Die prozentuale Medizin-Bruttomarge blieb im Geschäftsjahr 2016 im Vergleich zu 2015 in etwa gleich. Ein günstiger Produktmix und Produktivitätsverbesserungen wurden durch gestiegene Qualitätskosten und einen höheren Preisdruck ausgeglichen.
Die prozentuale Industrie-Bruttomarge stieg im Geschäftsjahr 2016 im Vergleich zu 2015, in erster Linie aufgrund eines günstigen Produktmixes. Dieser Anstieg wurde jedoch teilweise durch geringere Margen bei den Industrieprodukten aus unseren Übernahmen ausgeglichen.
Betriebliche Aufwendungen
| Geschäftsjahre | ||||
| (In Millionen) | 2016 | 2015 | $ Abweichung | % Abweichung |
| Forschung und Entwicklung (1) | $ 53,5 | $ 50,4 | $ 3,1 | 6% |
| In Prozent des Gesamtumsatzes | 8,6% | 8,0% | ||
| Vertriebs-, Verwaltungs- und Gemeinkosten (2) | $ 85,8 | $ 72,7 | $ 13,1 | 18% |
| In Prozent des Gesamtumsatzes | 13,8% | 11,5% | ||
| Betriebliche Aufwendungen | $ 139,3 | $ 123,1 | $ 16,2 | 13% |
| In Prozent des Gesamtumsatzes | 22,5% | 19,5% | ||
(1)
Die Forschungs- und Entwicklungskosten enthalten $ 1,2 Mio. bzw. $ 1,4 Mio., die von
Varian für die Geschäftsjahre 2016 und 2015 auf uns umgelegt wurden.
(2)
Vertriebs-, Verwaltungs- und Gemeinkosten enthalten $ 37,7 Mio. bzw. $ 38,0 Mio. an
Unternehmensaufwendungen, die von Varian für die Geschäftsjahre 2016 und 2015 auf
uns umgelegt wurden.
Forschung und Entwicklung
Die Forschungs- und Entwicklungsaufwendungen stiegen im Geschäftsjahr 2016 im Vergleich zu 2015, hauptsächlich aufgrund von zusätzlichen Aufwendungen in Höhe von $ 7,1 Mio. aus den im zweiten Halbjahr 2015 abgeschlossenen Übernahmen, die teilweise durch geringere Aufwendungen bei unseren laufenden Projekten kompensiert wurden.
Vertriebs-, Verwaltungs- und Gemeinkosten
Die Vertriebs-, Verwaltungs- und Gemeinkosten stiegen im Geschäftsjahr 2016 im Vergleich zu 2015 aufgrund von zusätzlichen Aufwendungen in Höhe von $ 10,2 Mio. aus den im zweiten Halbjahr 2015 abgeschlossenen Übernahmen.
Zinsen und sonstige Erträge (Aufwendungen), netto
In der folgenden Tabelle werden unsere Zinsen und sonstigen Erträge (Aufwendungen), netto zusammengefasst:
| Geschäftsjahre | |||
| (In Millionen) | 2016 | 2015 | $ Abweichung |
| Zinserträge | $ 0,3 | $ 0,5 | $ (0,2) |
| Zinsaufwendungen | (1,9) | (1,2) | (0,7) |
| Sonstige | (2,5) | 0,8 | (3,3) |
| Zinsen und sonstige Erträge (Aufwendungen), netto | $ (4,1) | $ 0,1 | $ (4,2) |
Die Abweichung bei den Zinsen und sonstigen Erträgen (Aufwendungen), netto im Geschäftsjahr 2016 im Vergleich zu 2015 resultiert hauptsächlich aus einem Verlust aus den im Geschäftsjahr 2016 mit der Equity-Methode bilanzierten Beteiligungen, verglichen mit einem Ertrag im Vorjahr und höheren Zinsaufwendungen, die auf uns umgelegt wurden, weil Varian im Geschäftsjahr 2016 mehr Darlehen aufnahm.
Ertragsteuern
| Geschäftsjahre | ||
| 2016 | 2015 | |
| Effektiver Steuersatz | 34,3% | 36,7% |
Unser effektiver Steuersatz nahm im Geschäftsjahr 2016, verglichen mit 2015, ab und zwar hauptsächlich aufgrund der rückwirkenden Wiedereinführung der Steuervergünstigung auf Bundesebene für Forschung und Entwicklung. Aufgrund des vorherigen Ablaufs und der rückwirkenden Wiedereinführung der Steuervergünstigung auf Bundesebene für Forschung und Entwicklung erhielt das Unternehmen im Geschäftsjahr 2016 sieben Quartale des Steuervorteils, aber nur vier Quartale des Vorteils im Geschäftsjahr 2015.
Liquidität und Kapitalressourcen
Vor der Abspaltung hat Varian die Finanzierungs-, Cash-Management- und andere Finanzmittelleistungen für uns erbracht. Als Teil von Varian waren wir hinsichtlich unserer Anforderungen in Bezug auf Working Capital und Finanzierung von Varian abhängig, da Varian das Cash-Management und die Finanzierung seiner Geschäftstätigkeit zentral durchführte. Der Barmittel-Transfer an und von Varian ist im vorliegenden verkürzten Konzernabschluss unter Beteiligung Muttergesellschaft, netto ausgewiesen. Entsprechend wurden die Zahlungsmittel, Zahlungsmitteläquivalente oder Schulden auf Unternehmensebene im verkürzten Konzernabschluss nicht auf uns umgelegt. Die Zahlungsmittel und Zahlungsmitteläquivalente in der verkürzten Konzernbilanz spiegeln in erster Linie die Zahlungsmittel und Zahlungsmitteläquivalente der erworbenen Gesellschaften wider, die insbesondere uns zurechenbar sind.
Wir bewerten unsere Liquidität anhand unserer Fähigkeit, Zahlungsmittel zur Finanzierung unserer Betriebs- und Investitionstätigkeiten zu finanzieren. Wir generieren fortlaufend erhebliche Zahlungsmittel aus der operativen Tätigkeit und sind der Ansicht, dass unser operativer Cashflow, unsere Kreditfazilitäten und andere Liquiditätsquellen ausreichen, um uns in die Lage zu versetzen, weiterhin in unsere bestehenden Geschäfte zu investieren, strategische Übernahmen abzuschließen und unsere Kapitalstruktur langfristig und kurzfristig zu verwalten. Obwohl wir der Ansicht sind, dass die zukünftigen Zahlungsmittel aus der betrieblichen Tätigkeit zusammen mit unserem Zugang zum Banken- und Kapitalmarkt uns angemessene Ressourcen zur Finanzierung unseres betrieblichen und Finanzierungsbedarfs bieten, sind der Zugang und die Verfügbarkeit von Finanzierungen zu akzeptablen Bedingungen zukünftig von vielen Faktoren abhängig. Dazu gehören: (i) die Liquidität des gesamten Kapitalmarkts und (ii) die aktuellen Wirtschaftslage. Es gibt keine Sicherheit, dass wir weiterhin Zugang zu diesen Märkten zu für uns akzeptablen Bedingungen haben werden. Unter „Risikofaktoren“ finden Sie weitere Erläuterungen. Zum 29. September 2017 hatten wir langfristige Schulden in Höhe von $ 463,9 Mio. und $ 20,0 Mio. langfristige Schulden mit kurzfristigen Fälligkeiten, abzüglich abgegrenzter Kosten der Fremdkapitalaufnahme in Höhe von $ 10,1 Mio.
Zahlungsmittel und Zahlungsmitteläquivalente
In der folgenden Tabelle werden die Zahlungsmittel und Zahlungsmitteläquivalente zusammengefasst:
| (In Millionen) | 29. September 2017 | 30. September 2016 | $ Abweichung | % Abweichung |
| Zahlungsmittel und Zahlungsmitteläquivalente | $ 83,3 | $ 36,5 | $ 46,8 | 128% |
Gemäß dem Abspaltungs- und Verteilungsvertrag haben wir Barmittel in Höhe von $ 27,1 Mio. in einem Zeitraum von zwölf Monaten bis zum 29. September 2017 an Varian überwiesen, die alle Zahlungsmittel und Zahlungsmitteläquivalente von mehr als $ 5 Mio. an Varian repräsentierten. Davon ausgenommen sind die von MeVis am 28. Januar 2017 und von den Varex-Gesellschaften gehaltenen Zahlungsmittel und Zahlungsmitteläquivalente, um die Übertragung bestimmter Vermögenswerte und Tochtergesellschaften von Varian abzuschließen. Die Mittel, die für die Übertragung der Vermögenswerte und Tochtergesellschaften bereitgehalten wurden, beliefen sich zum 29. September 2017 auf ungefähr $ 7,9 Mio.
Cashflows
| Geschäftsjahre | |||
| (In Millionen) | 2017 | 2016 | 2015 |
| Nettomittelzufluss (-abfluss): | |||
| Betriebliche Tätigkeiten | $ 74,6 | $ 74,2 | $ 85,2 |
| Investitionstätigkeiten | (292,0) | (21,6) | (102,1) |
| Finanzierungstätigkeiten | 263,3 | (36,8) | 36,7 |
| Effekte aus Wechselkursänderungen auf Zahlungsmittel und Zahlungsmitteläquivalente | 0,9 | 0,1 | 0,3 |
| Nettozunahmen der Zahlungsmittel und Zahlungsmitteläquivalente | $ 46,8 | $ 15,9 | $ 20,1 |
Nettomittelzufluss aus laufender Geschäftstätigkeit. Der Cashflow aus laufender Geschäftstätigkeit umfasst im Wesentlichen den um bestimmte zahlungsunwirksame Posten bereinigten Jahresüberschuss, darunter aktienbasierte Vergütungen, Abschreibungen, Abschreibungen auf immaterielle Vermögenswerte, latente Ertragsteuern, Erträge und Aufwendungen aus Beteiligungen sowie die Auswirkungen von Veränderungen der betrieblichen Vermögenswerte und Verbindlichkeiten.
Für das Geschäftsjahr 2017 betrug der Mittelzufluss aus laufender Geschäftstätigkeit $ 74,6 Mio. und setzte sich zusammen aus einem Nettogewinn von $ 52,0 Mio., Erhöhungen zahlungsunwirksamer Posten in Höhe von $ 29,2 Mio. und Rückgängen bei den betrieblichen Vermögenswerten und Verbindlichkeiten in Höhe von $ 6,6 Mio. Die betrieblichen Vermögenswerte und Verbindlichkeiten bestanden hauptsächlich aus Erhöhungen der Forderungen in Höhe von $ 23,1 Mio. und Zunahmen bei den Vorräten von $ 4,2 Mio, die teilweise durch Erhöhungen der Verbindlichkeiten und Rückstellungen in Höhe von $ 33,0 Mio ausgeglichen wurden.
Für das Geschäftsjahr 2016 betrug der Mittelzufluss aus laufender Geschäftstätigkeit $ 74,2 Mio. und setzte sich zusammen aus einem Nettogewinn von $ 69,0 Mio., zahlungsunwirksamen Posten in Höhe von $ 31,4 Mio. und Rückgängen aus betrieblichen Vermögenswerten und Verbindlichkeiten in Höhe von $ 26,2 Mio. Die betrieblichen Vermögenswerte und Verbindlichkeiten bestanden hauptsächlich aus Erhöhungen der Vorräte von $ 23,5 Mio. und Zunahmen bei den Forderungen in Höhe von $ 4,6 Mio.
Für das Geschäftsjahr 2015 betrug der Mittelzufluss aus laufender Geschäftstätigkeit $ 85,2 Mio. und setzte sich zusammen aus einem Nettogewinn von $ 80,8 Mio., zahlungsunwirksamen Posten in Höhe von $ 19,5 Mio. und Rückgängen bei den betrieblichen Vermögenswerten und Verbindlichkeiten in Höhe von $ 15,1 Mio. Die betrieblichen Vermögenswerte und Verbindlichkeiten bestanden aus Erhöhungen der Vorräte von $ 25,9 Mio. und Rückgängen bei den Rückstellungen in Höhe von $ 7,2 Mio. und Rückgängen bei den Forderungen in Höhe von $ 19,3 Mio.
Nettomittelabfluss aus Investitionstätigkeiten. Der Nettomittelabfluss aus Investitionstätigkeiten betrug in den Geschäftsjahren 2017, 2016 bzw. 2015 jeweils $ 292,0 Mio., $ 21,6 Mio. und $ 102,1 Mio. Der Nettomittelabfluss aus Investitionstätigkeiten im Geschäftsjahr 2017 betrifft das erworbene Detektorengeschäft in Höhe von $ 271,8 Mio. und Investitionen in Sachanlagen in Höhe von $ 20,2 Mio. Der Nettomittelabfluss aus Investitionstätigkeiten für das Geschäftsjahr 2016 betrifft Investitionen in Sachanlagen in Höhe von $ 28,9 Mio., die durch den Verkauf von zur Veräußerung verfügbaren Wertpapieren in Höhe von $ 8,6 Mio. kompensiert wurden. Der Nettomittelabfluss aus Investitionstätigkeiten für das Geschäftsjahr 2015 betrifft Investitionen in Sachanlagen in Höhe von $ 34,3 Mio. und Übernahmen in Höhe von $ 67,9 Mio.
Nettomittelzufluss (-abfluss) aus Finanzierungstätigkeiten. Die Finanzierungstätigkeiten für das Geschäftsjahr 2017 umfassten hauptsächlich Kredite im Rahmen unserer Kreditverträge in Höhe von $ 749,0 Mio. und Nettotransfers von Varian von $ 5,0 Mio., die teilweise durch Verteilungen an Varian in Höhe von $ 227,1 Mio., Darlehensrückzahlungen von $ 255.0 Mio. und der Zahlung von Kosten der Fremdkapitalaufnahme in Höhe von $ 11,9 Mio ausgeglichen wurden. Die Finanzierungstätigkeiten für die Geschäftsjahre 2016 und 2015 bestanden hauptsächlich aus Transfers an Varian in Höhe von $ 36,7 Mio. bzw. von Varian in Höhe von $ 35,8 Mio.
Forderungslaufzeit
Die Forderungslaufzeit („DSO“) der Forderungen aus Lieferungen und Leistungen („DSO“) betrug 66 Tage zum 29. September 2017 und 30. September 2016. Unsere Forderungen und die DSO werden von vielen Faktoren beeinflusst, in erster Linie z. B. vom Zeitpunkt der Produktlieferungen, des Inkassoverfahrens, den Zahlungsbedingungen, der Zusammensetzung der Umsätze aus verschiedenen Regionen und den Auswirkungen wirtschaftlicher Instabilität.
Vertragliche Verpflichtungen
Im Oktober 2013 schlossen wir mit dpiX und anderen Parteien einen geänderten Vertrag, der uns unter anderem das Recht auf 50 % der Gesamtproduktionskapazität von dpiX ab dem 1. Januar 2014 einräumt. Aufgrund des geänderten Vertrages sind wir zur Übernahme von 50 % der Fixkosten verpflichtet (wie im geänderten Vertrag entsprechend definiert), die jeweils zu Beginn eines Kalenderjahres festgelegt werden. Für den Rest des Kalenderjahres 2017 betragen unsere Fixkostenverpflichtungen, die sich aus diesem geänderten Vertrag ergeben, unseren Schätzungen zufolge $ 4,1 Mio. Die Fixkostenverpflichtungen für zukünftige Perioden werden zu Beginn jedes Kalenderjahres vom Board of Directors von dpiX bestimmt und genehmigt. Der geänderte Vertrag gilt solange, wie sich die Beteiligungsstruktur von dpiX nicht ändert (gemäß den Bestimmungen im geänderten Vertrag).
Im Oktober 2015 haben wir uns verpflichtet, den Minderheitsaktionären von MeVis Folgendes zu gewähren: (1) eine jährlich wiederkehrende Nettovergütung in Höhe von € 0,95 pro MeVis-Aktie; und (2) ein Verkaufsrecht für deren MeVis-Aktien zu einem Kurs von € 19,77 pro MeVis-Aktie. Zum 29. September 2017 hielten die Minderheitsaktionäre zusammen ca. 0,5 Mio. Aktien von MeVis, das entspricht 26,3 % der umlaufenden Aktien.
In der folgenden Tabelle werden die Gesamtbeträge zum 29. September 2017 der zukünftigen Zahlungen in verschiedenen zukünftigen Perioden zusammengefasst:
| Fällige Zahlungen nach Periode | |||||
| (In Millionen) | Summe | Geschäftsjahr 2018 | Geschäftsjahre 2019-2020 | Geschäftsjahre 2021-2022 | Darüber hinaus |
| Verpflichtungen aus Operating-Leasingverhältnissen | $ 16,4 | $ 4,0 | $ 6,3 | $ 5,2 | $ 0,9 |
| Tilgung von Darlehen | 494,0 | 20,0 | 55,0 | 419,0 | |
| Summe | $ 510,4 | $ 24,0 | $ 61,3 | $ 424,2 | $ 0,9 |
Wir mieten Büroräume im Rahmen von unkündbaren Operating-Leasingverträgen an. Die Mietverträge laufen zu verschiedenen Zeitpunkten bis zum Jahre 2025 aus, ausgenommen sind Vertragsverlängerungen nach unserer Wahl. Sie enthalten Bestimmungen für Mietzinsanpassungen, dazu gehören in bestimmten Fällen Anpassungen auf Basis der Erhöhungen des Verbraucherpreisindex. Die Mietverträge enthalten prinzipiell Bestimmungen für Verlängerungen zu verschiedenen Zeiträumen.
In Anhangangabe 7, „Darlehen“ im Anhang des Konzernabschlusses finden Sie weitere Erläuterungen.
Eventualverbindlichkeiten
Von Zeit zu Zeit sind wir Prozessbeteiligte oder anderweitig an rechtlichen Verfahren, Klagen und behördlichen Inspektionen oder Untersuchungen und anderen rechtlichen Angelegenheiten sowohl innerhalb als auch außerhalb der USA beteiligt, die im Rahmen der gewöhnlichen Geschäftstätigkeit oder anderweitig entstehen. Diese Angelegenheiten unterliegen vielen Unsicherheiten und die Ergebnisse sind nicht mit Sicherheit vorhersehbar. Siehe Anhangangabe 10 „Verpflichtungen und Eventualverbindlichkeiten“ im Anhang zum Konzernabschluss. Diese Erläuterungen sind durch Verweis in diesem Dokument enthalten.
Außerbilanzielle Vereinbarungen
Im Zusammenhang mit dem Verkauf unserer Produkte im Rahmen unserer gewöhnlichen Geschäftstätigkeit gewähren wir unseren Geschäftspartnern und Kunden eine übliche Entschädigung für Verluste, die aufgrund von Sachschäden, Todesfällen und Verletzungen entstanden oder zu tragen sind, und für Ansprüche in Bezug auf Patent-, Urheberrechts- und sonstige Verletzungen geistigen Eigentums durch Dritte in Bezug auf unsere Produkte. Die Laufzeiten dieser Entschädigungsvereinbarungen sind generell unbefristet. Der mögliche Höchstbetrag zukünftiger von uns zu leistender Zahlungen im Rahmen dieser Vereinbarungen ist, mit Ausnahme der Verluste in Bezug auf Sachschäden, unbegrenzt. Zum 29. September 2017 sind uns keine wesentlichen Kosten für die Verteidigung von Klagen oder für die Begleichung von Ansprüchen hinsichtlich dieser Entschädigungsvereinbarungen entstanden. Folglich sind wir der Ansicht, dass der geschätzte beizulegende Zeitwert dieser Vereinbarungen gering ist.
Wir haben Freistellungsverpflichtungen gegenüber unseren Board-Mitgliedern und leitenden Mitarbeitern sowie bestimmten Mitarbeitern, die als geschäftsführende Mitarbeiter oder Board-Mitglieder unserer ausländischen Tochtergesellschaften tätig sind, aufgrund derer wir verpflichtet sind, unsere Board-Mitglieder und leitenden Mitarbeiter und die oben erwähnten Mitarbeiter von Haftungsansprüchen freizustellen, die sich aus ihrem Status oder ihrer Tätigkeit als Board-Mitglied oder geschäftsführender Mitarbeiter ergeben könnten, und weiterhin eine Vorauszahlung der Auslagen zu leisten, die diesem Personenkreis aufgrund von Gerichtsverfahren gegen sie entstehen und für die sie entschädigt werden könnten.
Wichtige Rechnungslegungsgrundsätze und Schätzungen
Für die Erstellung des verkürzten Konzernabschlusses und der dazugehörigen Angaben gemäß GAAP müssen wir Schätzungen und Annahmen bezüglich der ausgewiesenen Beträge für die Vermögenswerte, Verbindlichkeiten, Umsätze und Aufwendungen zugrunde legen. Diese Schätzungen und Annahmen fußen auf zurückliegenden Erfahrungen und anderen Faktoren, die unserer Meinung nach unter den Umständen angemessen sind. Für die kritischen Rechnungslegungsgrundsätze, bei denen Schätzungen vorgenommen werden, müssen Ermessensentscheidungen aufgrund von Beurteilungen getroffen werden, häufig in Bezug auf Angelegenheiten, die naturgemäß ungewiss sind, was dazu führen kann, dass die tatsächlichen Ergebnisse erheblich von diesen Schätzungen abweichen. Eine Erläuterung dahingehend, wie diese Schätzungen und andere Faktoren unser Geschäft betreffen können, finden Sie unter „Risikofaktoren“.
Wir führen eine regelmäßige Überprüfung unserer Rechnungslegungsgrundsätze, Schätzungen und Annahmen durch und nehmen Anpassungen vor, wenn die Fakten und Umstände dies erforderlich machen. Für solche Rechnungslegungsgrundsätze sind Beurteilungen erforderlich, nicht zuletzt immer dann, wenn Schätzungen vorgenommen und Annahmen getroffen werden müssen, die sich auf Angelegenheiten beziehen, die naturgemäß ungewiss sind, was dazu führen kann, dass die tatsächlichen Ergebnisse erheblich von diesen Schätzungen abweichen. Eine Erläuterung dahingehend, wie diese Schätzungen und andere Faktoren unser Geschäft betreffen können, finden Sie unter Punkt 1A „Risikofaktoren“.
Umsatzrealisation
Unsere Umsätze stammen hauptsächlich aus dem Verkauf von Hard- und Softwareprodukten sowie Services. Wir erfassen die Umsätze abzüglich eventueller Mehrwert- oder Umsatzsteuern und abzüglich Rabatten.
Gelegentlich schließen wir mit unseren Kunden Verkaufsvereinbarungen ab, die verschiedene Elemente oder Liefergegenstände wie Hardware, Software und Services beinhalten. Um die GAAP einzuhalten, müssen Entscheidungen getroffen werden, wie die Gegenleistung aus einer Vereinbarung den verschiedenen Elementen der Vereinbarung zugeordnet wird. Zudem ist der ordnungsgemäße Zeitpunkt der Umsatzrealisation hinsichtlich dieser Vereinbarungen entscheidend.
Die Zuordnung der Gegenleistung bei einer Vereinbarung mit verschiedenen Elementen hängt davon ab, inwieweit Softwarebestandteile, die mit anderen Hardwarekomponenten zur Bereitstellung der wesentlichen Funktionalität der Hardwareprodukte zusammenwirken, zu Zwecken der Umsatzrealisation als Nicht-Softwareprodukte anzusehen sind. Die Zuordnung der Gegenleistung zu jedem Nicht-Softwareprodukt basiert auf den Annahmen, die wir für die Festlegung des Verkaufspreises zugrunde legen. Diese beruhen auf herstellerspezifischen objektiven Nachweisen des Verkaufspreises, sofern vorhanden, und andernfalls auf Nachweisen der Verkaufspreise von Drittanbietern, sofern vorhanden, und falls dies nicht der Fall ist, auf den geschätzten Verkaufspreisen.
Änderungen der Elemente einer Vereinbarung und der jedem Element zugeordneten Beträge könnten den Zeitpunkt und den Betrag der Umsatzrealisation beeinflussen. Die Umsatzrealisation hängt ebenso vom Zeitpunkt der Lieferung, der Verfügbarkeit der Produkte oder den Annahmebedingungen der Kunden ab. Wenn die Lieferungen nicht gemäß geplantem Zeitrahmen erfolgen oder die Produkte durch den Kunden nicht zeitgerecht angenommen werden, können die ausgewiesenen Umsätze wesentlich von den Erwartungen abweichen.
Zu den Service-Umsätzen zählen die Umsätze aus den Hardware-Serviceverträgen, Software-Serviceverträgen, gebündelten Support-Vereinbarungen, entgeltlichen Services und Schulungen sowie Teilen, die von der Service-Abteilung verkauft werden. Die Umsätze, die den Serviceverträgen zuzuordnen sind, werden grundsätzlich anteilig über die Laufzeit der jeweiligen Verträge erfasst.
Kostenaufteilung im Unternehmen
Vor dem 28. Januar 2017 waren wir als Teil von Varian und nicht als eigenständiges Unternehmen tätig. Dementsprechend wurden bestimmte gemeinsame Kosten uns zugerechnet und als Aufwand im zugehörigen Jahresabschluss ausgewiesen. Das Management hält die verwendeten Aufteilungsmethoden für angemessen und angebracht, um die uns zurechenbaren Aufwendungen widerzuspiegeln, die im Rahmen des Abspaltungsabschlusses ermittelt wurden; die in diesem Abschluss ausgewiesenen Aufwendungen können jedoch nicht die tatsächlichen Aufwendungen widerspiegeln, die in den dargestellten Perioden angefallen wären, wenn wir als eigenständiges Unternehmen agiert hätten. Die Aufteilungsmethoden umfassen die Umsätze, das Personal, die tatsächliche Nutzung der Services und Sonstiges. Darüber hinaus können die im Jahresabschluss ausgewiesenen Aufwendungen keine Anhaltspunkte dafür sein, welche Aufwendungen dem Unternehmen in der Zukunft entstehen werden. Siehe Anhangangabe 3 „Transaktionen mit verbundenen Unternehmen“ des Anhangs zum geprüften gesamten Jahresabschluss zu den Erläuterungen der Kostenaufteilungen im Unternehmen und Transaktionen mit verbundenen Unternehmen.
Aufwendungen für aktienbasierte Vergütung
Vor der Abspaltung nahmen unsere Mitarbeiter an dem Programm für aktienbasierte Vergütung von Varian teil. Nach der Abspaltung nahmen unsere Mitarbeiter an dem Programm für aktienbasierte Vergütung von Varex teil. Zum Aufwand für aktienbasierte Vergütung gehören Aufwendungen für gewährte Zuteilungen und Laufzeiten für unsere Mitarbeiter sowie Kostenzuteilungen von Varian in Bezug auf dessen Unternehmensmitarbeiter.
Wir bewerten die gewährten Aktienoptionen und die Optionskomponenten der im Rahmen des Mitarbeiteraktienkaufprogramms gekauften Stammaktien anhand des Black-Scholes-Modells. Der Aufwand für die aktienbasierte Vergütung für Restricted Stock Units (Belegschaftsaktien, RSU) wird anhand des beizulegenden Zeitwerts der Varex-Aktie am Tag der Gewährung bewertet und wird über die Leistungsperiode der Zuteilung abgeschrieben. Die Bestimmung des beizulegenden Zeitwerts der aktienbasierten Vergütung am Tag der Gewährung anhand des Black-Scholes-Modells wird vom Aktienkurs von Varex sowie der Einbeziehung weiterer subjektiver Annahmen beeinflusst, einschließlich der erwarteten Laufzeiten der aktienbasierten Vergütungen und den erwarteten Preisschwankungen der Varex-Aktien und der Aktien von Vergleichsunternehmen, die zur Bewertung bestimmter Leistungsziele über die Laufzeit der Vergütung herangezogen werden, sowie den erwarteten Dividendenerträgen der Varex-Stammaktien.
Wir bewerten und erfassen alle aktienbasierten Vergütungen auf Basis ihrer beizulegenden Zeitwerte. Der Aufwand für die aktienbasierte Vergütung in der zusammengefassten Gewinn- und Verlustrechnung enthält den Aufwand für die aktienbasierten Vergütungen zum Gewährungstag auf Basis des geschätzten beizulegenden Zeitwerts gemäß den Richtlinien zur aktienbasierten Vergütung. Der erfasste Aufwand für die aktienbasierte Vergütung basiert auf dem Wert des Anteils der aktienbasierten Vergütung, von dem letztlich erwartet wird, dass er unverfallbar wird. Der Wert der aktienbasierten Vergütung wird nach der linearen Methode aufwandswirksam erfasst. Für die Berechnung der Beträge für Steuerentlastungen oder Steuerminderungen berücksichtigen wir nur die direkten Steuerauswirkungen der aktienbasierten Vergütungen.
Wertberichtigung auf zweifelhafte Forderungen
Bei allen großvolumigen Verkaufstransaktionen überprüfen wir vor der Freigabe der Lieferung die Kreditwürdigkeit unserer Kunden. Das Unternehmen überprüft ältere Posten in der Fälligkeitsübersicht für Forderungen vierteljährlich und erfasst einen Wertberichtigungsbetrag in Höhe eines Betrages, den das Unternehmen für zweifelhaft hält. Wenn unsere Bewertung der Finanzlage unserer Kunden unsere zukünftige Fähigkeit, ausstehende Forderungen einzuziehen, nicht korrekt widerspiegelt, könnten weitere Wertberichtigungen erforderlich sein und unsere Geschäftsergebnisse könnten negativ beeinflusst werden.
Vorräte
Zu unseren Vorräten zählen Hochtechnologieteile und -komponenten, die der Art nach hochspezialisiert sind und einer technologischen Alterung unterliegen. Wir verfügen über Programme zur Minimierung der erforderlichen Lagerbestände und überprüfen regelmäßig die Lager- und Auftragsbestände und passen überschüssige und veraltete Bestände entsprechend an, wobei in erster Linie historische Verbrauchswerte und eigene Schätzungen hinsichtlich der Produktnachfrage und -produktion zugrundegelegt werden. Der tatsächliche Bedarf kann von unseren Schätzungen abweichen. In einem solchen Fall haben wir die Wertberichtigung für veraltete und überschüssige Vorräte möglicherweise zu hoch oder zu niedrig angesetzt, was einen Einfluss auf unsere Geschäftsergebnisse haben würde.
Firmenwert und immaterielle Vermögenswerte
Der Firmenwert wird erstmalig aktiviert, wenn der Kaufpreis eines Unternehmenskaufs den beizulegenden Zeitwert der erworbenen identifizierten materiellen und immateriellen Nettovermögenswerte übersteigt. Unsere zukünftigen Geschäftsergebnisse werden von der zukünftigen Abschreibung dieser erworbenen immateriellen Vermögenswerte und möglichen Wertminderungsaufwänden in Bezug auf diese immateriellen Vermögenswerte oder auf den Firmenwert beeinflusst, wenn Anzeichen für eine Wertminderung bestehen. Die Allokation des Kaufpreises aus einem Unternehmenskauf zum Firmenwert und zu den immateriellen Vermögenswerten könnte einen erheblichen Einfluss auf unsere zukünftigen Geschäftsergebnisse haben. Des Weiteren müssen wir bei der Kaufpreisallokation des erworbenen Unternehmens zum Firmenwert und zu den immateriellen Vermögenswerten umfangreiche Schätzungen und Annahmen anwenden, dazu gehören Schätzungen der zukünftigen erwarteten Cashflows, die von den erworbenen Vermögenswerten generiert werden, und des jeweiligen Diskontsatzes für diese Cashflows. Sollten die Bedingungen von den Schätzungen des Managements zum Zeitpunkt des Unternehmenskaufs abweichen, sind möglicherweise beträchtliche Abschreibungen auf die immateriellen Vermögenswerte und/oder den Firmenwert vorzunehmen, die unsere Geschäftsergebnisse nachteilig beeinflussen würden.
Wir überprüfen den Firmenwert mindestens einmal jährlich oder immer dann in Hinblick auf eine Wertminderung, wenn ein Ereignis eintritt oder sich Umstände ändern, die den beizulegenden Zeitwert einer Berichtseinheit überwiegend wahrscheinlich unter ihren Buchwert verringern würden. Bei der Überprüfung werden Qualitätsfaktoren, einschließlich Branchen- und Marktgesichtspunkte, das Gesamtfinanzergebnis und andere relevante Ereignisse und Faktoren berücksichtigt, die die Berichtseinheit betreffen. Wenn wir feststellen, dass eine quantitative Analyse erforderlich ist, erfolgt der Werthaltigkeitstest des Firmenwerts in zwei Schritten. Der erste Schritt besteht aus einem Vergleich des beizulegenden Zeitwerts einer Berichtseinheit mit ihrem Buchwert, einschließlich des jeder Berichtseinheit zugewiesenen Firmenwertes. Wir bestimmen den beizulegenden Zeitwert unserer Berichtseinheiten auf Basis einer Kombination aus Ertrags- und Marktansatz. Der Ertragsansatz basiert auf dem Barwert der geschätzten zukünftigen Cashflows der Berichtseinheiten und der Marktansatz auf einem auf Marktdaten anderer Unternehmen mit ähnlichen Geschäften basierenden Marktmultiplikator für jede Berichtseinheit. Wenn der Buchwert der Berichtseinheit den beizulegenden Zeitwert übersteigt, ist im zweiten Schritt der Vergleich des implizierten beizulegenden Zeitwerts des Firmenwerts der Berichtseinheit mit dem Buchwert des Firmenwerts der Berichtseinheit notwendig. Der Überschuss des Buchwerts des Firmenwerts der Berichtseinheit über den implizierten beizulegenden Zeitwert des Firmenwerts einer Berichtseinheit wird als Wertminderungsverlust erfasst.
In den Geschäftsjahren 2017, 2016 und 2015 haben wir einen jährlichen Werthaltigkeitstest für den Firmenwert für unsere zwei Berichtseinheiten durchgeführt und keine Wertminderung festgestellt. Wir haben die jährliche Firmenwertanalyse zum ersten Tag des vierten Quartals jedes Geschäftsjahres durchgeführt (mit den Salden zum Ende des dritten Quartals dieses Geschäftsjahres). Für beide Berichtseinheiten wurde bei der jährlichen Firmenwertanalyse, die wir zum ersten Tag des vierten Quartals des jeweiligen Geschäftsjahres durchführten, entweder der erste Schritt des Werthaltigkeitstests nicht durchgeführt auf Basis der Bewertung der qualitativen Faktoren oder, falls der erste Schritt durchgeführt wurde, war der beizulegende Zeitwert wesentlich höher als der Buchwert. Erhebliche Änderungen unserer Prognosen hinsichtlich der Geschäftsergebnisse oder anderer Faktoren könnten uns jedoch dazu veranlassen, Zwischenbewertungen hinsichtlich der Werthaltigkeit in einem Quartal vorzunehmen, was dazu führen könnte, dass der Firmenwert zum Teil oder im Ganzen wertgemindert werden müsste.
Wir werden weiterhin jährlich Werthaltigkeitstests durchführen oder auch häufiger, wenn es Anzeichen einer potenziellen Wertminderung gibt.
Garantieverpflichtungen
Wir gewähren für die meisten unserer Produkte eine Garantie für Materialmängel über einen bestimmten Zeitraum, üblicherweise 12 bis 24 Monate ab Lieferung oder Annahme. Wir stellen die geschätzten zukünftigen Kosten der Garantieverpflichtungen bei den Umsatzkosten zurück, wenn die dazugehörigen Umsätze erfasst werden. Die zurückgestellten Garantiekosten stellen unsere beste Schätzung der Gesamtkosten zum Verkaufszeitpunkt dar, die für die Reparatur oder den Austausch von mangelhaften Produktteilen im Garantiezeitraum anfallen werden. Der Betrag der zurückgestellten geschätzten Garantiekostenverpflichtungen für etablierte Produkte basiert hauptsächlich auf Erfahrungen aus der Vergangenheit hinsichtlich Produktmängeln, die um aktuelle Informationen zu Reparaturkosten ergänzt werden. Bei neuen Produkten berücksichtigen diese Schätzungen vergangene Erfahrungen mit vergleichbaren Produkten sowie einen angemessenen Betrag für Garantieaufwendungen im Zusammenhang mit neuen Produkten. Wir überprüfen die Rückstellungssalden der Garantieverpflichtungen vierteljährlich und aktualisieren bei Bedarf die Entwicklung der Garantiekosten.
Drohende Verluste
Von Zeit zu Zeit sind wir Prozessbeteiligte oder anderweitig an rechtlichen Verfahren, Klagen und behördlichen Inspektionen oder Untersuchungen oder anderen rechtlichen Angelegenheiten sowohl innerhalb als auch außerhalb der USA beteiligt, die im Rahmen der gewöhnlichen Geschäftstätigkeit oder anderweitig entstehen. Wir bilden Rückstellungen, soweit diese verlässlich geschätzt werden können, in einem Umfang, der nach unserer Ansicht ausreicht, um alle Verpflichtungen im Zusammenhang mit Gerichtsverfahren und anderen Schadensfällen zu erfüllen, von denen wir glauben, dass sie zu einem wahrscheinlichen Verlust führen werden. Solche Angelegenheiten unterliegen vielen Unsicherheiten, die Ergebnisse sind nicht mit Sicherheit vorhersehbar und die tatsächlichen Verbindlichkeiten könnten unsere geschätzten potenziellen Verbindlichkeiten wesentlich übersteigen. Weiterhin unterliegen wir einer Reihe von Umweltschutzgesetzen auf der ganzen Welt. Diese Gesetze regeln viele Aspekte unserer Betriebe, einschließlich des Umgangs mit und der Lagerung, des Transports und der Entsorgung gefährlicher Stoffe. Dadurch könnten Kosten für unsere Betriebe entstehen.
Wertminderung von Beteiligungen
Wir halten Beteiligungen an nicht börsennotierten Unternehmen, die gemäß der Equity-Methode bilanziert werden, da wir eine Beteiligung von mindestens 20 % halten oder in der Lage sind, einen erheblichen Einfluss auf diese Beteiligungen auszuüben. Wir überprüfen diese Beteiligungen in Hinblick auf Ereignisse oder Umstände, die auf eine potenzielle Wertminderung hindeuten. Der Buchwert wird entsprechend verringert, wenn wir feststellen, dass ein Wertminderungsaufwand aufgrund der Finanzlage, der kurzfristigen Aussichten sowie aktueller Finanzierungstätigkeiten des Beteiligungsunternehmens erforderlich ist.
Ertragsteuern
Die ausgewiesenen Ertragsteuern werden auf Basis einer gesonderten Erklärung berechnet. Im Rahmen dieser Methode berechnen wir die Ertragsteuern so, als ob wir ein separater Steuerpflichtiger wären, der seine eigene Ertragsteuererklärung für das ganze Jahr einreicht. Da wir jedoch erst mit der Abspaltung von Varian zum separaten Steuerpflichtigen wurden, können die erfassten Beträge von den Beträgen abweichen, die wir im Jahresabschluss erfasst hätten, wenn wir in der gesamten Periode ein von Varian unabhängiges Unternehmen gewesen wären. Zum Teil liegt dies an den unterschiedlichen Steuerstrukturen und steuerlichen Rechnungslegungswahlmöglichkeiten und Geltendmachungen in den Perioden vor und nach der Abspaltung.
Wir unterliegen Ertragsteuern in den USA und vielen weiteren Ländern. Aufgrund unserer Eigenschaft als globaler Steuerzahler sind umfangreiche Beurteilungen und Schätzungen für die Bewertung unserer Steuerpositionen und die Festlegung der Rückstellungen für Ertragsteuern notwendig. Wir berücksichtigen die Unsicherheit in Bezug auf Ertragsteuern mithilfe einer zweistufigen Methode zur Erfassung und Bewertung unsicherer Steuerpositionen. Im ersten Schritt wird die Steuerposition für den Ansatz festgelegt, indem ermittelt wird, ob das Gewicht der verfügbaren Beweise darauf hindeutet, dass es überwiegend wahrscheinlich ist, dass die Position auf der Grundlage der technischen Begründetheit in einer Prüfung bestätigt wird (dies betrifft gegebenenfalls auch die Beilegung diesbezüglicher Rechtsstreitigkeiten oder Klageverfahren). Der zweite Schritt besteht in der Bewertung des Steuervorteils mit dem höchsten Betrag, der mit einer Wahrscheinlichkeit von mehr als 50 % bei der Begleichung realisiert wird. Ansatz und Bemessung basieren auf dem besten Ermessen des Managements unter Berücksichtigung der Fakten, Umstände und Informationen, die zum Ende der Rechnungslegungsperiode vorliegen.
Mit dem Buchwert der latenten Steueransprüche, netto, wird angenommen, dass wir in der Lage sind, in dem jeweiligen Steuerhoheitsgebiet ausreichende zukünftige steuerpflichtige Erträge zu generieren, um diese latenten Steueransprüche aufzulösen. In der Abschlussperiode ist es überwiegend wahrscheinlich, dass wir nicht in der Lage sein werden, unsere latenten Steueransprüche in diesen Steuerhoheitsgebieten zu realisieren. Wir werden die Wertberichtigung erhöhen und unsere Steuerrückstellung erhöht sich in der Periode, in der wir diese Feststellung machen.
Unsere Gewinne im Ausland unterliegen üblicherweise geringeren Steuersätzen als in den USA. Unser effektiver Steuersatz wird sowohl von den bestehenden Steuergesetzen in den USA als auch in den Ländern, in denen unsere ausländischen Tochtergesellschaften tätig sind, beeinflusst. Eine Änderung des prozentualen Anteils der Gesamterträge aus dem Ausland oder der Zusammensetzung der Drittländer oder der Steuerhoheitsgebiete könnte unseren effektiven Steuersatz erhöhen oder verringern. Die Ertragsteuern der aktuellen Periode berücksichtigen keine US-Steuern auf bestimmte nicht ausgeschüttete Gewinne einiger ausländischer Tochtergesellschaften. Es wird ebenso kein Steuervorteil für reduzierte US-Steuersätze oder Steuerbefreiungen auf zurückgeführte Gewinne angenommen, wie dies derzeit vom Kongress in Betracht gezogen wird. Diese Gewinne könnten zusätzlichen ausländischen Quellensteuern oder US-bundesstaatlichen oder Bundessteuern unterliegen, wenn sie entweder tatsächlich an die USA abgeführt werden oder als an die USA abgeführt gelten.
Auftragsrückstand
Auftragsrückstand ist die Gesamtheit der angefallenen Aufträge, für die die Umsätze noch nicht erfasst wurden und die noch gültig sind. Zum Auftragsrückstand gehört auch ein kleiner Anteil abgerechneter Serviceverträge, die in der passiven Rechnungsabgrenzung enthalten sind. Unser Gesamtauftragsrückstand betrug zum 29. September 2017 $ 231,9 Mio., was einem Rückgang von 6,6 % gegenüber dem Auftragsrückstand zum 30. September 2016 in Höhe von $ 248,4 Mio entspricht. Dies ist hauptsächlich darauf zurückzuführen, dass einige Kunden vierteljährlich und nicht jährlich Aufträge erteilen.
Aufträge können geändert oder storniert werden, entweder gemäß ihrer Bedingungen oder gemäß den Änderungswünschen der Kunden. Folglich ist es schwierig mit Sicherheit zu prognostizieren, welcher Betrag des Auftragsrückstands letztendlich zu Umsätzen führen wird. Wir führen eine vierteljährliche Überprüfung durch, um sicherzustellen, dass offene Aufträge aus dem Auftragsrückstand ihre Gültigkeit behalten. Ältere Aufträge, die wahrscheinlich nicht zu Umsätzen führen, gelten als ruhend und werden in der jeweiligen Periode als Minderung des Auftragsrückstandsbetrags berücksichtigt.
Zusätzlich zu den Aufträgen, für die Umsätze noch nicht erfasst wurden und die noch gültig sind, verfügen wir über Preisvereinbarungen mit vielen unserer etablierten Kunden, die sich über einen Zeitraum von mehreren Jahren erstrecken. In diesen Preisvereinbarungen sind Volumenbereiche festgelegt, in denen die Aufträge erteilt werden.
Neuere Rechnungslegungsstandards oder -aktualisierungen, die noch nicht wirksam sind
Siehe Anhangangabe 1 „Zusammenfassung der wesentlichen Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden“ im Anhang zum verkürzten Konzernabschluss. Dort sind die neueren Rechnungslegungsstandards erläutert, einschließlich voraussichtlicher Anwendungstermine und der erwarteten Auswirkungen auf unseren Konzernabschluss.
Punkt 7A. Quantitative und qualitative Offenlegung der Marktrisiken
Wir unterliegen vier Hauptmarktrisiken: Wechselkursrisiko, Kredit- und Kontrahentenrisiken, Zinsrisiko und Rohstoffpreisrisiko.
Wechselkursrisiko
Ein erheblicher Anteil unserer Kunden befindet sich außerhalb der USA und die Produktpreise werden in der Regel in US-Dollar ausgewiesen. Ein starker US-Dollar kann zu einem Preisdruck für unsere Kunden führen, die außerhalb der USA ihren Sitz haben und deren Unternehmenswährung nicht der US-Dollar ist. Dieser Preisdruck hat dazu geführt und könnte weiterhin dazu führen, dass einige Kunden zusätzliche Rabatte verlangen, Kaufentscheidungen hinauszögern, eine interne Belieferung mit diesen Komponenten in Betracht ziehen oder zu preisgünstigeren Alternativen abwandern. Da wir auf globaler Ebene tätig sind und einige Zahlungen in lokaler Währung durchgeführt werden, können Wechselkursschwankungen die Umsätze und Aufwendungen und/oder die Profitabilität der Produkte und Services in US-Dollar, die wir in ausländischen Märkten liefern und erbringen, beeinflussen.
Kredit- und Kontrahentenrisiko
Für die Verwaltung praktisch aller unserer Barmittel und die Finanzierung unserer Betriebe wenden wir einen zentralen Ansatz an. Unsere Zahlungsmittel und Zahlungsmitteläquivalente können einer Kreditrisikokonzentration ausgesetzt sein und wir können im Rahmen der abgeschlossenen Kreditfazilitäten Kreditrisiken und Zinsrisiken ausgesetzt sein.
Wir führen fortlaufend Bonitätsprüfungen unserer Kunden und strenge Bonitätskontrollen für die Bewertung und Gewährung von Kundenkrediten durch, dazu gehören auch die laufende Bewertung der Finanzlage und Kreditwürdigkeit unserer Kunden und die Verwendung von Akkreditiven sowie Anzahlungen, die von unseren Industriekunden geleistet werden müssen.
Zinsrisiko
Zum 29. September 2017 verfügten wir über Darlehen in Höhe von $ 483,9 Mio. Die Darlehen im Rahmen unserer Kreditfazilitäten sind variabel verzinslich. Folglich unterliegen wir im Rahmen der Darlehen der Kreditfazilitäten Zinsschwankungen. Im Rahmen des allgemeinen Risikomanagementsystems haben wir verschiedene Zinsswaps zur Absicherung von Zahlungsströmen abgeschlossen, um die variable LIBOR-Komponente unseres Zinssatzes abzusichern, was zum 29. September 2017 einem Nominalwert von $ 292,5 Mio. der Schulden entsprach. In der Anhangangabe 6 „Finanzderivate und Hedging-Aktivitäten“ sind weitere Informationen zu den Hedging-Aktivitäten aufgeführt. .
Rohstoffpreisrisiko
Wir unterliegen Marktrisiken im Hinblick auf Preisschwankungen der Rohstoffe, die in unseren Produkten verwendet werden. Die Preise der Rohstoffe schwanken durch Änderungen der Angebot- und Nachfragebasis und unsere Produktmargen und der Grad der Profitabilität schwanken bei Änderungen dieser Rohstoffpreise. Wir versuchen uns mithilfe verschiedener Geschäftsstrategien gegen solche Schwankungen zu schützen. Im zum 29. September 2017 endenden Geschäftsjahr kamen in unserem Unternehmen keine Instrumente in Hinblick auf Rohstoffderivate zum Einsatz, um das Risiko von Preisänderungen zu steuern.
Punkt 8. Jahresabschluss und ergänzende Informationen.
Der im Index zu Jahresabschluss, Anhängen und Anlagen auf Seite F-1 aufgeführte Konzernabschluss und die Anhänge werden als Teil des Geschäftsberichts eingereicht.
Punkt 9. Änderungen und Unstimmigkeiten mit Wirtschaftsprüfern im Hinblick auf Rechnungslegung und Finanzberichterstattung.
Keine.
Punkt 9A. Kontrollen und Verfahren.
Bewertung der Offenlegungskontrollen und -verfahren. Auf Basis der Bewertung unserer Offenlegungskontrollen und -verfahren (wie in den Regelungen 13a-15(e) und 15d-15(e) des Exchange Act (US-Börsengesetz) festgelegt und nach den Regelungen 13a-15(b) oder 15d-15(b) erforderlich) sind unser Chief Executive Officer und der Chief Financial Officer zu der Schlussfolgerung gelangt, dass unsere Offenlegungskontrollen und -verfahren zum Ende dieser Berichtsperiode wirksam waren, um sicherzustellen, dass die offenzulegenden Informationen, die durch das Unternehmen in Berichten gemäß dem Exchange Act abgegeben oder eingereicht werden, aufgezeichnet, verarbeitet, zusammengefasst und innerhalb der Fristen gemäß SEC-Regelungen und -Formularen gemeldet werden, und dass unsere Offenlegungskontrollen und -verfahren zum Ende dieser Berichtsperiode Kontrollen und Verfahren enthalten zur Sicherstellung, dass in solchen Berichten offenzulegende Informationen zusammengefasst und unserem Management (auch dem Chief Executive Officer und Chief Financial Officer) mitgeteilt werden, um eine zeitgerechte Entscheidung hinsichtlich der erforderlichen Offenlegung treffen zu können.
Bericht des Managements über interne Kontrollen der Finanzberichterstattung. Aufgrund eines Übergangszeitraums gemäß den SEC-Regelungen für neue Aktiengesellschaften umfasst dieser Geschäftsbericht auf Formular 10-K keinen Bericht des Managements zur Bewertung der internen Kontrollen der Finanzberichterstattung bzw. keinen Bestätigungsvermerk unserer unabhängigen registrierten Wirtschaftsprüfungsgesellschaft.
Änderungen der internen Kontrollen der Finanzberichterstattung. Es gab im vierten Quartal des Geschäftsjahres 2017 keine Änderungen der internen Kontrollen der Finanzberichterstattung, die unsere internen Kontrollen der Finanzberichterstattung wesentlich beeinflusst haben oder hinreichend wahrscheinlich beeinflussen werden.
Punkt 9B. Sonstige Informationen
Keine.
Punkt 10. Mitglieder des Board of Directors, Geschäftsführer und Corporate Governance
Board-Mitglieder und Geschäftsführer
Die unter diesem Punkt erforderlichen Informationen zu unseren Geschäftsführern sind in Teil I dieses Geschäftsberichts auf Formular 10-K aufgeführt. Die unter diesem Punkt erforderlichen Informationen zu unseren Board-Mitgliedern, unserem Prüfungsausschuss und seinen Mitgliedern und dem Finanzexperten des Prüfungsausschusses sind durch Verweis auf unsere Aktionärsinformation (Proxy-Statement) für die Jahreshauptversammlung 2018 unter dem Abschnitt „Proposal One-Election of Directors“ (Vorschlag Eins – Wahl der Board-Mitglieder) enthalten. Die unter diesem Punkt erforderlichen Informationen zur Einhaltung von Abschnitt 16(a) des US-Börsengesetzes (Exchange Act) ist durch Verweis auf unsere Aktionärsinformation (Proxy-Statement) für die Jahreshauptversammlung 2018 unter dem Abschnitt „Stock Ownership-Section 16(a) Beneficial Ownership Reporting Compliance“ (Aktienbesitz – Abschnitt 16(a) Einhaltung der Vorschriften für die Berichterstattung über wirtschaftliche Eigentumsverhältnisse).
Verhaltenskodex
Wir haben einen Verhaltenskodex verabschiedet, der für alle Geschäftsführer und Board-Mitglieder gilt. Der Verhaltenskodex ist auf unserer Website veröffentlicht. Die Internetadresse unserer Website lautet http://www.vareximaging.com und der Verhaltenskodex kann wie folgt aufgerufen werden:
1. Klicken Sie auf unserer Hauptseite auf „Investors“.
2. Klicken Sie anschließend im Dropdown-Menü unter „Corporate Governance“ auf „Governance Highlights“.
3. Klicken Sie abschließend „Code of Conduct“ (Verhaltenskodex).
Wir sind bestrebt, die Offenlegungsanforderungen gemäß Punkt 5.05(c) von Formular 8-K in Bezug auf die Änderung einer oder den Verzicht auf eine Bestimmung des Verhaltenskodex, die für unseren Chief Executive Officer, Chief Financial Officer, Chief Accounting Officer oder Controller oder für Personen gilt, die ähnliche Funktionen ausführen, zur erfüllen, indem wir diese Informationen auf unserer Website unter der Adresse und dem Ort, der oben angegeben ist, veröffentlichen.
Punkt 11. Geschäftsführungsvergütung.
Die für diesen Punkt erforderlichen Informationen sind durch Verweis auf unsere Aktionärsinformation (Proxy-Statement) für die Jahreshauptversammlung 2018 unter dem Abschnitt „Executive Compensation“ (Geschäftsführungsvergütung) enthalten.
Punkt 12. Wertpapierbesitz bestimmter wirtschaftlicher Eigentümer und des Managements und ähnliche Aktionärsangelegenheiten.
Die unter diesem Punkt erforderlichen Informationen zum Wertpapierbesitz bestimmter wirtschaftlicher Eigentümer und des Wertpapierbesitzes von Board-Mitgliedern und Geschäftsführern ist durch Verweis auf unsere Aktionärsinformation (Proxy-Statement) für die Jahreshauptversammlung 2018 unter dem Abschnitt „Stock Ownership-Beneficial Ownership of Certain Stockholders, Directors and Executive Officers“ (Wertpapierbesitz – wirtschaftliche Eigentumsverhältnisse bestimmter Aktionäre, Board-Mitglieder und Geschäftsführer) enthalten.
Die unter diesem Punkt erforderlichen Informationen zu Wertpapieren, die zur Ausgabe im Rahmen von aktienbasierten Vergütungsplänen genehmigt wurden, ist durch Verweis auf unsere Aktionärsinformation (Proxy-Statement) für die Jahreshauptversammlung 2018 unter dem Abschnitt „Description of the 2017 Stock Plan“ (Erläuterung des Aktienplans 2017) enthalten.
Punkt 13. Bestimmte Beziehungen und dazugehörige Transaktionen und Unabhängigkeit der Board-Mitglieder.
Die unter diesem Punkt erforderlichen Informationen zu bestimmten Beziehungen und dazugehörigen Transaktionen ist durch Verweis auf unsere Aktionärsinformation (Proxy-Statement) für die Jahreshauptversammlung 2018 unter dem Abschnitt „Certain Relationships and Related Transactions“ (Bestimmte Beziehungen und dazugehörige Transaktionen) enthalten. Die unter diesem Punkt erforderlichen Informationen zur Unabhängigkeit von Board-Mitgliedern und Ausschussmitgliedern ist durch Verweis auf unsere Aktionärsinformation (Proxy-Statement) für die Jahreshauptversammlung 2018 unter dem Abschnitt „Proposal One-Election of Directors“ (Vorschlag Eins – Wahl der Board-Mitglieder) enthalten.
Punkt 14. Honorare und Leistungen des primären Wirtschaftsprüfers.
Die für diesen Punkt erforderlichen Informationen sind durch Verweis auf unsere Aktionärsinformation (Proxy-Statement) für die Jahreshauptversammlung 2018 unter dem Abschnitt „Proposal Four-Ratification of the Appointment of Our Independent Registered Public Accounting Firm“ (Vorschlag Vier – Bestätigung der Bestellung unserer unabhängigen registrierten Wirtschaftsprüfungsgesellschaft) enthalten.
Punkt 15. Anlagen, Konzernabschluss und Übersichten zum Jahresabschluss.
Die im Rahmen des Geschäftsberichts eingereichten Dokumente umfassen:
1. Konzernabschluss. Wir haben den im Index zum Konzernabschluss, den Anhängen und Anlagen auf Seite F-1 aufgeführten Konzernabschluss als Teil des Geschäftsberichts auf Formular 10-K eingereicht.
2. Übersichten zum Jahresabschluss und Sonstiges. Es wurde auf sämtliche Übersichten zum Jahresabschluss verzichtet, da sie nicht anwendbar bzw. nicht wesentlich sind oder die erforderlichen Informationen im Konzernabschluss oder dem dazugehörigen Anhang aufgeführt sind.
3. Anlagen. Die unten aufgeführten Anlagen werden als Teil des Geschäftsberichts auf Formular 10-K eingereicht.
| Exhibit Number | Description |
| 2.1 | Separation and Distribution Agreement, dated as ofJanuary 27, 2017, by and between Varian and (incorporated by reference to Exhibit 2.1 to Company's Current Report on Form 8-K filed January 30, 2017, SEC File No. 001-37860). |
| 2.2 | Master Purchase and Sale Agreement, dated as of December 21, 2016, by and between Varian Medical Systems, Inc. and PerkinElmer, Inc. (incorporated by reference to Exhibit 2.2 to Company's Amendment No. 3 to the Registration Statement on Form 10 filed December 30, 2016, SEC File No. 001-37860). |
| 2.3 | Amendment No.1 to Master Purchase and Sale Agreement, entered into as ofJanuary 17, 2017, by and between PerkinElmer, Inc. and Varian Medical Systems, Inc. (incorporated by reference to Exhibit 2.2 to Company's Quarterly Report on Form 10-Q filed May 12, 2017, SEC File No. 001-37860). |
| 2.4 | Assignment and Assumption Agreement, dated January 27, 2017, by and between Varian Medical Systems, Inc. and Varex Imaging Corporation (incorporated by reference to Exhibit 2.3 to Company's Quarterly Report on Form 10-Q filed May 12, 2017, SEC File No. 001-37860). |
| 2.5 | Amendment No.2 to Master Purchase and Sale Agreement, entered into as of April 28, 2017, by and between PerkinElmer, Inc. and Varex Imaging Corporation (incorporated by reference to Exhibit 2.4 to Company's Quarterly Report on Form 10-Q filed May 12, 2017, SEC File No. 001-37860). |
| 3.1* | Amended and Restated Certificate of Incorporation, dated January 27, 2017 (as corrected December 12, 2017) |
| 3.2 | Amended and Restated Bylaws of Company, as amended January 27, 2017 (incorporated by reference to Exhibit 3.2 to Company's Current Report on Form 8-K filed January 30, 2017, SEC File No. 001-37860). |
| 10.1 | Transition Services Agreement, dated as ofJanuary 27, 2017, by and between Varian and Company (incorporated by reference to Exhibit 10.1 to Company's Current Report on Form 8-K filed January 30, 2017, SEC File No. 001-37860). |
| 10.2 | Tax Matters Agreement, dated as ofJanuary 27, 2017 by and between Varian and Company (incorporated by reference to Exhibit 10.2 to Company's Current Report on Form 8-K filed January 30, 2017, SEC File No. 00137860). |
| 10.3 | Employee Matters Agreement, dated as ofJanuary 27, 2017, by and between Varian and Company (incorporated by reference to Exhibit 10.3 to Company's Current Report on Form 8-K filed January 30, 2017, SEC File No. 001-37860). |
| 10.4 | Intellectual Property Matters Agreement, dated as ofJanuary 27, 2017, by and between Varian and Company (incorporated by reference to Exhibit 10.4 to Company's Current Report on Form 8-K filed January 30, 2017, SEC File No. 001-37860). |
| 10.5 | Trademark License Agreement, dated as ofJanuary 27, 2017, by and between Varian and Company (incorporated by reference to Exhibit 10.5 to Company's Current Report on Form 8-K filed January 30, 2017, SEC File No. 001-37860). |
| 10.6++ | Credit Agreement, dated as of May 1, 2017, by and among Company as Borrower, the Lenders referred to therein, as Lenders, and Bank of America, N.A., as Administrative Agent, Swingline Lender and Issuing Lender (incorporated by reference to Exhibit 10.1 to Company's Quarterly Report on Form 10-Q filed August 14, 2017, SEC File No. 001-37860). |
| 10.7 | Credit Agreement, dated as ofJanuary 25, 2017, by and among Varex Imaging Corporation as Borrower, the Lenders referred to herein, as Lenders, and Wells Fargo Bank, National Association, as Administrative Agent, Swingline Lender and Issuing Lender, Wells Fargo Securities, LLC, as Sole Lead Arranger and Sole Bookrunner (incorporated by reference to Exhibit 10.6 to Company's Current Report on Form 8-K filed January 30, 2017, SEC File No. 001-37860). |
| 10.8† | Varex Imaging Corporation 2017 Omnibus Stock Plan (incorporated by reference to Exhibit 99.1 to the Company's Form S-8, filed January 27, 2017, SEC File No. 001-37860). |
| 10.9† | Form of Nonqualified Stock Option Agreement under the 2017 Omnibus Stock Plan (incorporated by reference to Exhibit 10.1 to Company's Current Report on Form 8-K filed February 16, 2017, SEC File No. 001-37860). |
| 10.10† | Form of Restricted Stock Unit Award Agreement under the 2017 Omnibus Stock Plan (incorporated by reference to Exhibit 10.1 to Company's Current Report on Form 8-K filed February 16, 2017, SEC File No. 001-37860). |
| 10.11† | Varex Imaging Corporation 2017 Employee Stock Purchase Plan (incorporated herein by reference to Exhibit 99.2 to the Company's Form S-8, filed January 27, 2017, SEC File No. 001-37860). |
| 10.12† | Varex Imaging Corporation Management Incentive Plan (incorporated by reference to Exhibit 10.9 to Company's Current Report on Form 8-K filed January 30, 2017, SEC File No. 001-37860). |
| 10.13† | Form of Change in Control Agreement (incorporated by reference to Exhibit 10.10 to Company's Current Report on Form 8-K filed January 30, 2017, SEC File No. 001-37860). |
| 10.14† | Form of Indemnification Agreement (incorporated by reference to Exhibit 10.11 to Company's Current Report on Form 8-K filed January 30, 2017, SEC File No. 001-37860). |
| 10.15† | Varex Imaging Corporation 2016 Deferred Compensation Plan (incorporated by reference to Exhibit 10.6 to Amendment No. 2 to Form 10 filed by Company on December 8, 2016, SEC File No. 001-37860). |
| 10.16† | Varex Imaging Corporation Frozen Deferred Compensation Plan (incorporated by reference to Exhibit 10.7 to Amendment No. 2 to Form 10 filed by the Registrant on December 8, 2016, SEC File No. 001-37860). |
| 10.17*† | Form of Grant Agreement for Deferred Stock Units under the 2017 Omnibus Stock Plan. |
| 21.1* | List of Subsidiaries as of November 30, 2017 |
| 23.1* | Consent of Independent Registered Public Accounting Firm |
| 31.1* | Chief Executive Officer Certification Pursuant to Rule 13a-14(a) of the Securities Exchange Act. |
| 31.2* | Chief Financial Officer Certification Pursuant to Rule 13a-14(a) of the Securities Exchange Act. |
| 32.1* | Certification pursuant to 18 U.S.C. Section 1350 as adopted pursuant to Section 906 of the Sarbanes-Oxley Act of 2002. |
| 32.2* | Certification pursuant to 18 U.S.C. Section 1350 as adopted pursuant to Section 906 of the Sarbanes-Oxley Act of 2002. |
| 101.INS | XBRL Instance Document |
| 101.SCH | XBRL Taxonomy Extension Schema Document |
| 101.CAL | XBRL Taxonomy Extension Calculation Linkbase Document |
| 101.DEF | XBRL Taxonomy Extension Definition Linkbase Document |
| 101.LAB | XBRL Taxonomy Extension Label Linkbase Document |
| 101.PRE | XBRL Taxonomy Extension Presentation Linkbase Document |
| * | Hiermit eingereicht |
| † | Managementvertrag oder Vergütungsvereinbarung. |
| ++ | Aufgrund eines Antrags zur vertraulichen Behandlung gemäß Vorschrift 24b-2 des Securities Exchange Act von 1934 in der jeweils gültigen Fassung wurden Teile dieses Anhangs ausgelassen. |
UNTERSCHRIFTEN
Gemäß den Bestimmungen von Abschnitt 13 oder 15(d) des Securities Exchange Act (US-Börsengesetz) von 1934 hat der Meldepflichtige die ordnungsgemäße Unterzeichnung dieses Berichts durch den Unterzeichner veranlasst.
Datum: 12. Dezember 2017
VAREX IMAGING CORPORATION
Von: /gez./ CLARENCE R. VERHOEF
Clarence R. Verhoef
Senior Vice President und Chief Financial Officer
(Duly Authorized Officer und Principal Financial Officer)
Gemäß den Bestimmungen des Securities Exchange Act von 1934 wurde dieser Bericht von den folgenden Personen im Namen des Meldepflichtigen und in der angegebenen Funktion und an dem angegebenen Datum nachfolgend unterzeichnet.
| Unterschrift | Eigenschaft | Datum |
| /gez./ SUNNY S. SANYAL | President und Chief Executive Officer und Director (Principal Executive Officer) | 12. Dezember 2017 |
| /gez./ SUNNY S. SANYAL | ||
| /gez./ CLARENCE R. VERHOEF | Senior Vice President und Chief Financial Officer (Principal Financial Officer) | 12. Dezember 2017 |
| Clarence R. Verhoef | ||
| /gez./ KEVIN B. YANKTON | Corporate Controller und Chief Accounting Officer (Principal Accounting Officer) | 12. Dezember 2017 |
| Kevin B. Yankton | ||
| /gez./ RUEDIGER NAUMANNETIENNE | Chairman of the Board | 12. Dezember 2017 |
| Ruediger Naumann-Etienne | ||
| /gez./ JOCELYN D. CHERTOFF | Director | 12. Dezember 2017 |
| Jocelyn D. Chertoff | ||
| /gez./ CHRISTINE A. TSINGOS | Director | 12. Dezember 2017 |
| Christine A. Tsingos | ||
| /gez./ JAY K. KUNKEL | Director | 12. Dezember 2017 |
| Jay K. Kunkel | ||
| /gez./ ERICH R. REINHARDT | Director | 12. Dezember 2017 |
| Erich R. Reinhardt | ||
| /gez./ DOW R. WILSON | Director | 12. Dezember 2017 |
| Dow R. Wilson |
Bericht der unabhängigen registrierten Wirtschaftsprüfungsgesellschaft
Konzern-Gewinn- und Verlustrechnung für die 2017, 2016 und 2015 endenden Geschäftsjahre
Konzern-Gesamtergebnisrechnung für die 2017, 2016 und 2015 endenden Geschäftsjahre
Konzernbilanz für die Geschäftsjahre 2017 und 2016
Konzern-Kapitalflussrechnung für die 2017, 2016 und 2015 endenden Geschäftsjahre
Konzern-Eigenkapitalveränderungsrechnung für die Geschäftsjahre 2017, 2016 und 2015
Anhang zum Konzernabschluss
An das Board of Directors und die Aktionäre von Varex Imaging Corporation
Der vorliegende Jahresabschluss und die dazugehörige Konzern-Gewinn- und Verlustrechnung, Ergebnisrechnung, Eigenkapitalveränderungsrechnung und Kapitalflussrechnung zum 29. September 2017 und 30. September 2016 und die Geschäftsergebnisse und Cashflows für diese drei Jahre in dem zum 29. September 2017 endenden Geschäftsjahr vermitteln unserer Ansicht nach ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage von Varex Imaging Corporation und seinen Tochtergesellschaften, und zwar in Übereinstimmung mit den in den USA allgemein anerkannten Rechnungslegungsgrundsätzen. Diese Jahresabschlüsse liegen in der Verantwortung des Managements des Unternehmens. Unsere Aufgabe ist es, ein Prüfungsurteil über diesen Jahresabschluss auf Basis unserer Prüfung abzugeben. Wir haben unsere Prüfung dieses Jahresabschlusses gemäß den Standards des Public Company Accounting Oversight Board (USA), einer Aufsichtsbehörde für Wirtschaftsprüfungsgesellschaften, durchgeführt. Gemäß diesen Standards sind wir verpflichtet, die Prüfung so zu planen und durchzuführen, dass wir mit hinreichender Sicherheit beurteilen können, ob der Jahresabschluss frei von wesentlichen Falschdarstellungen ist. Zu einer Prüfung gehören die probeweise Überprüfung der Nachweise für die Beträge und Angaben im Jahresabschluss, Bewertung der angewandten Rechnungslegungsgrundsätze und wesentlichen Schätzungen durch das Management und die Beurteilung der Gesamtdarstellung des Jahresabschlusses. Wir sind der Auffassung, dass unsere Prüfung eine hinreichend sichere Grundlage für unsere Beurteilung bildet.
/gez./ PricewaterhouseCoopers LLP
Salt Lake City, Utah
12. Dezember 2017
| Geschäftsjahre | |||
| (In Millionen) | 2017 | 2016 | 2015 |
| Umsatz | $ 698,1 | $ 620,1 | $ 632,3 |
| Umsatzkosten | 444,6 | 371,7 | 381,7 |
| Bruttomarge | 253,5 | 248,4 | 250,6 |
| Betriebliche Aufwendungen: | |||
| Forschung und Entwicklung | 67,3 | 53,5 | 50,4 |
| Vertriebs-, Verwaltungs- und Gemeinkosten | 102,5 | 85,8 | 72,7 |
| Summe betriebliche Aufwendungen | 169,8 | 139,3 | 123,1 |
| Betriebsergebnis | 83,7 | 109,1 | 127,5 |
| Zinserträge | 0,2 | 0,3 | 0,5 |
| Zinsaufwendungen | (12,3) | (1,9) | (1,2) |
| Sonstige Erträge (Aufwendungen), netto | 3,2 | (2,5) | 0,8 |
| Zinsen und sonstige Erträge (Aufwendungen), netto | (8,9) | (4,1) | 0,1 |
| Gewinn vor Steuern | 74,8 | 105,0 | 127,6 |
| Ertragsteuern | 22,8 | 36,0 | 46,8 |
| Jahresergebnis | 52,0 | 69,0 | 80,8 |
| abzgl.: den Minderheitenanteilen zurechenbarer Gewinn | 0,4 | 0,5 | 0,8 |
| Varex zurechenbarer Gewinn | $ 51,6 | $ 68,5 | $ 80,0 |
| Varex zurechenbarer Gewinn pro Stammaktie | |||
| unverwässert | $ 1,37 | $ 1,83 | $ 2,14 |
| verwässert | $ 1,36 | $ 1,82 | $ 2,12 |
| Gewichtete durchschnittliche Anzahl ausstehender Stammaktien | |||
| unverwässert | 37,6 | 37,4 | 37,4 |
| verwässert | 38,0 | 37,7 | 37,7 |
Siehe vorliegenden Anhang zum Konzernabschluss.
| Geschäftsjahre | |||
| (In Millionen) | 2017 | 2016 | 2015 |
| Jahresergebnis | $ 52,0 | $ 69,0 | $ 80,8 |
| Sonstiges Gesamtergebnis, nach Abzug von Steuern: | |||
| Nicht realisierter Gewinn aus Zinsswapkontrakten, nach Abzug von Steuern | 0,6 | ||
| Nicht realisierter Gewinn aus leistungsorientierten Pensionsverpflichtungen, nach Abzug von Steuern | 0,2 | ||
| Zur Veräußerung verfügbare Wertpapiere: | |||
| Veränderung der nicht realisierten Verluste, nach Abzug von Steuern | (0,3) | (0,1) | |
| Umgliederungen, nach Abzug von Steuern | 0,4 | ||
| Sonstiges Gesamtergebnis, nach Abzug von Steuern | 0,8 | 0,1 | (0,1) |
| Gesamtergebnis | 52,8 | 69,1 | 80,7 |
| abzgl.: den Minderheitenanteilen zurechenbares Gesamtergebnis | 0,4 | 0,5 | 0,8 |
| Varex zurechenbares Gesamtergebnis | $ 52,4 | $ 68,6 | $ 79,9 |
Siehe vorliegenden Anhang zum Konzernabschluss.
Aktiva
| (In Millionen, ausgenommen Beträge pro Aktie) | 29. September 2017 | 30. September 2016 |
| Kurzfristige Vermögenswerte: | ||
| Zahlungsmittel und Zahlungsmitteläquivalente | $ 83,3 | $ 36,5 |
| Forderungen, abzgl. Wertberichtigungen auf zweifelhafte Forderungen in Höhe von $ 0,4 und $ 0,2 zum 29. September 2017 bzw. 30. September 2016 | 163,6 | 122,2 |
| Vorräte, netto | 234,5 | 197,4 |
| Aktive Rechnungsabgrenzung und sonstige kurzfristige Vermögenswerte | 13,9 | 3,8 |
| Summe kurzfristige Vermögenswerte | $ 495,3 | $ 359,9 |
| Sachanlagen, netto | 148,3 | 108,9 |
| Firmenwert | 241,9 | 74,7 |
| Immaterielle Vermögenswerte | 91,3 | 20,7 |
| Beteiligungen an nicht börsennotierten Unternehmen | 52,3 | 49,3 |
| Latente Steueransprüche | 5,5 | |
| Sonstige Vermögenswerte | 11,0 | 3,4 |
| Bilanzsumme | $ 1.040,1 | $ 622,4 |
| Verbindlichkeiten. rückkaufbare Minderheitenanteile und Eigenkapital | ||
| Kurzfristige Verbindlichkeiten: | ||
| Verbindlichkeiten | $ 58,9 | $ 41,9 |
| Rückstellungen | 62,4 | 23,9 |
| Langfristige Schulden mit kurzfristiger Fälligkeit | 20,0 | |
| Passive Rechnungsabgrenzung | 10,5 | 12,0 |
| Summe kurzfristige Verbindlichkeiten | $ 151,8 | $ 77,8 |
| Langfristige Schulden | 463,9 | |
| Latente Steuerverbindlichkeiten | 29,5 | 3,0 |
| Sonstige langfristige Verbindlichkeiten | 4,7 | 5,3 |
| Summe Verbindlichkeiten | $ 649,9 | $ 86,1 |
| Verpflichtungen und Eventualverbindlichkeiten (Anhangangabe 10) | ||
| Rückkaufbare Minderheitenanteile | 11,2 | 10,3 |
| Eigenkapital: | ||
| Vorzugsaktie, $ 0,01 Nennwert: 20.000.000 genehmigte Aktien, keine ausgegeben Stammaktie, $ 0,01 Nennwert: | ||
| Genehmigte Aktien - 150.000.000 | ||
| Ausgegebene Aktien - 37.633.747 und 0 | ||
| Umlaufende Aktien - 37.633.747 und 0 | 0,4 | |
| Nettobeteiligung Muttergesellschaft | 526,0 | |
| Kapitalrücklage | 342,7 | |
| Kumuliertes sonstiges Gesamtergebnis | 0,8 | |
| Gewinnrücklagen | 35,1 | |
| Summe Eigenkapital | $ 379,0 | $ 526,0 |
| Summe Verbindlichkeiten, rückkaufbare Minderheitenanteile und Eigenkapital | $ 1.040,1 | $ 622,4 |
Siehe vorliegenden Anhang zum Konzernabschluss.
| Geschäftsjahre | |||
| (In Millionen) | 2017 | 2016 | 2015 |
| Cashflow aus laufender Geschäftstätigkeit: | |||
| Jahresergebnis | $ 52,0 | $ 69,0 | $ 80,8 |
| Anpassungen zur Überleitung des Jahresergebnisses auf den Nettomittelzufluss aus laufender Geschäftstätigkeit: | |||
| Aufwendungen für aktienbasierte Vergütung | 8,4 | 9,5 | 9,6 |
| Überschüssige Steuervorteile aus der aktienbasierten Vergütung | - | 0,1 | (1,7) |
| Abschreibung | 16,9 | 9,8 | 9,6 |
| Abschreibung auf immaterielle Vermögenswerte | 10,5 | 5,5 | 2,7 |
| Latente Steuern | (8,9) | 4,2 | (0,8) |
| (Erträge) Aufwendungen aus Beteiligungen, die nach der Equity-Methode bewertet werden | (1,3) | 1,6 | (0,3) |
| Auflösung abgegrenzter Kreditkosten | 1,8 | - | - |
| Sonstiges, netto | 1,8 | 0,7 | 0,4 |
| Änderungen bei den Vermögenswerten und Verbindlichkeiten: | |||
| Forderungen | (23,1) | (4,6) | 19,3 |
| Vorräte | (4,2) | (23,5) | (25,9) |
| Aktive Rechnungsabgrenzung und sonstige Vermögenswerte | (10,7) | (0,9) | 0,3 |
| Verbindlichkeiten | 4,9 | (1,9) | (4,3) |
| Rückstellungen für betriebliche Verbindlichkeiten und sonstige langfristige betriebliche Verbindlichkeiten | 28,1 | 2,8 | (7,2) |
| Passive Rechnungsabgrenzung | (1,6) | 1,9 | 2,7 |
| Nettomittelzufluss aus laufender Geschäftstätigkeit | 74,6 | 74,2 | 85,2 |
| Cashflow aus Investitionstätigkeiten: | |||
| Erwerb von Sachanlagen | (20,2) | (28,9) | (34,3) |
| Verkauf von zur Veräußerung verfügbaren Wertpapieren | - | 8,6 | |
| Erwerb von Unternehmen, abzüglich erworbener flüssiger Mittel | (271,8) | (1,2) | (67,9) |
| Sonstige | - | (0,1) | 0,1 |
| Nettomittelabfluss aus Investitionstätigkeiten | (292,0) | (21,6) | (102,1) |
| Cashflow aus Finanzierungstätigkeiten: | |||
| Nettotransfer von (an) Muttergesellschaft | 5,0 | (36,7) | 35,8 |
| Verteilungen an Varian Medical Systems, Inc. | (227,1) | - | - |
| Steuern im Zusammenhang mit der Nettoverrechnung von Aktienzuteilungen | (1,9) | - | - |
| Darlehen im Rahmen von Kreditverträgen | 749,0 | - | - |
| Rückzahlung von Darlehen im Rahmen von Kreditverträgen | (255,0) | - | - |
| Zufluss aus der Ausübung von Aktienoptionen | 2,8 | - | - |
| Überschüssige Steuervorteile aus der aktienbasierten Vergütung | 2,4 | (0,1) | 1,7 |
| Zahlung von Kosten der Fremdkapitalaufnahme | (11,9) | - | - |
| Sonstige Finanzierungstätigkeiten | - | - | (0,8) |
| Nettomittelzufluss (-abfluss) aus Finanzierungstätigkeiten | 263,3 | (36,8) | 36,7 |
| Effekte aus Wechselkursänderungen auf Zahlungsmittel und Zahlungsmitteläquivalent | 0,9 | 0,1 | 0,3 |
| Nettozunahmen der Zahlungsmittel und Zahlungsmitteläquivalente | 46,8 | 15,9 | 20,1 |
| Zahlungsmittel und Zahlungsmitteläquivalente zu Beginn der Periode | 36,5 | 20,6 | 0,5 |
| Zahlungsmittel und Zahlungsmitteläquivalente am Ende der Periode | $ 83,3 | $ 36,5 | $ 20,6 |
| Ergänzende Cashflow-Informationen: | |||
| Gezahlte Zinsen | $ 9,8 | $ - | $ - |
| Gezahlte Ertragsteuern | 6,0 | - | - |
| Ergänzende zahlungsunwirksame Aktivitäten: | |||
| Erwerb von durch Verbindlichkeiten finanzierten Sachanlagen | $ 4,0 | $ 3,1 | $ 9,0 |
| Übertragung von Sachanlagen von Varian Medical Systems, Inc. | 15,0 | - | - |
| Sonstige zahlungsunwirksame Transfers an Varian Medical Systems, Inc. | 1,6 | - | - |
Siehe vorliegenden Anhang zum Konzernabschluss.
| Stammaktien | Kapitalrücklage | Nettobeteiligung Muttergesellschaft | Kumuliertes sonstiges Gesamtergebnis | ||
| (In Millionen) | Aktien | Betrag | |||
| 26. September 2014 | - | $ - | $ - | $ 359,3 | $ - |
| Jahresergebnis | - | - | - | 80 | - |
| Nettotransfer von der Muttergesellschaft | - | - | - | 45,4 | - |
| Sonstiger Gesamtverlust | - | - | - | - | (0,1 ) |
| Erwerb von MeVis Medical Solutions AG | - | - | - | - | - |
| 2. Oktober 2015 | - | - | - | 484,7 | (0,1 ) |
| Jahresergebnis | - | - | - | 68,5 | - |
| Nettotransfer an die Muttergesellschaft | - | - | - | (27,2 ) | 0,1 |
| Umgliederung von Minderheitenbeteiligungen an MeVis Medical Solutions AG in rückkaufbare Minderheitenbeteiligungen | - | - | - | - | - |
| Sonstige | - | - | - | - | - |
| 30. September 2016 | - | - | - | 526 | - |
| Jahresergebnis | - | - | - | 16,5 | - |
| Nettotransfer von der Muttergesellschaft | - | - | - | 18,4 | - |
| Verteilungen an Varian Medical Systems | - | - | - | (227,1 ) | - |
| Umwandlung der Nettobeteiligung Muttergesellschaft in Stammaktien | 37,4 | 0,4 | 333,4 | (333,8 ) | - |
| Ausübung von Aktienoptionen | 0,1 | - | 2,8 | - | - |
| Begebene Stammaktien bei Unverfallbarkeit von gesperrten Aktien (restricted shares) | 0,2 | - | - | - | - |
| Zurückbehaltene Aktien bei Unverfallbarkeit gesperrter Aktien (restricted shares) | (0,1 ) | - | (1,9 ) | - | - |
| Aktienbasierte Vergütung | - | - | 6,2 | - | - |
| Nicht realisierter Gewinn aus Zinsswapkontrakten, nach Abzug von Steuern | - | - | - | - | 0,6 |
| Nicht realisierter Gewinn aus leistungsorientierten Pensionsverpflichtungen, nach Abzug von Steuern | - | - | - | - | 0,2 |
| Steuerliche Auswirkungen auf die Kapitalrücklage in Bezug auf anteilsbasierte Vergütungen | - | - | 2,4 | - | - |
| Sonstige | - | - | (0,2 ) | - | - |
| 29. September 2017 | 37,6 | $ 0,4 | $ 342,7 | $ - | $ 0,8 |
| Gewinnrücklagen | Summe Eigenkapital Varex | Minderheitenbeteiligungen | Summe Eigenkapital | |
| (In Millionen) | ||||
| 26. September 2014 | $ - | $ 359,3 | $ - | $ 359,3 |
| Jahresergebnis | - | 80 | 0,8 | 80,8 |
| Nettotransfer von der Muttergesellschaft | - | 45,4 | - | 45,4 |
| Sonstiger Gesamtverlust | - | (0,1 ) | - | (0,1) |
| Erwerb von MeVis Medical Solutions AG | - | - | 10,2 | 10,2 |
| 2. Oktober 2015 | - | 484,6 | 11 | 495,6 |
| Jahresergebnis | - | 68,5 | - | 68,5 |
| Nettotransfer an die Muttergesellschaft | - | (27,1 ) | - | (27,1) |
| Umgliederung von Minderheitenbeteiligungen an MeVis Medical Solutions AG in rückkaufbare Minderheitenbeteiligungen | - | - | (10,4 ) | (10,4) |
| Sonstige | - | - | (0,6 ) | (0,6) |
| 30. September 2016 | - | 526 | - | 526 |
| Jahresergebnis | 35,1 | 51,6 | - | 51,6 |
| Nettotransfer von der Muttergesellschaft | - | 18,4 | - | 18,4 |
| Verteilungen an Varian Medical Systems | - | (227,1 ) | - | (227,1 ) |
| Umwandlung der Nettobeteiligung Muttergesellschaft in Stammaktien | - | - | - | - |
| Ausübung von Aktienoptionen | - | 2,8 | - | 2,8 |
| Begebene Stammaktien bei Unverfallbarkeit von gesperrten Aktien (restricted shares) | - | - | - | - |
| Zurückbehaltene Aktien bei Unverfallbarkeit gesperrter Aktien (restricted shares) | - | (1,9 ) | - | (1,9 ) |
| Aktienbasierte Vergütung | - | 6,2 | - | 6,2 |
| Nicht realisierter Gewinn aus Zinsswapkontrakten, nach Abzug von Steuern | - | 0,6 | - | 0,6 |
| Nicht realisierter Gewinn aus leistungsorientierten Pensionsverpflichtungen, nach Abzug von Steuern | - | 0,2 | - | 0,2 |
| Steuerliche Auswirkungen auf die Kapitalrücklage in Bezug auf anteilsbasierte Vergütungen | - | 2,4 | - | 2,4 |
| Sonstige | - | (0,2 ) | - | (0,2 ) |
| 29. September 2017 | $ 35,1 | $ 379 | $ - | $ 379 |
Siehe vorliegenden Anhang zum Konzernabschluss.
1. ZUSAMMENFASSUNG DER WESENTLICHEN BILANZIERUNGS- UND BEWERTUNGSMETHODEN
Beschreibung des Unternehmens
Die Varex Imaging Corporation (das „Unternehmen“, „Varex“ oder „Varex Imaging“) entwickelt, fertigt, verkauft und erbringt Serviceleistungen für eine breite Palette an Röntgenbildgebungskomponenten, einschließlich Röntgenröhren, Digitaldetektoren und Zubehör, Hochspannungsanschlüssen, Hochenergie-Inspektionsbeschleunigern, Software und Arbeitsplätzen für die Bildbearbeitung, rechnergestützter Diagnosesoftware, Kollimatoren, Geräten für die automatische Belichtungssteuerung, Generatoren, Ionisationskammern und Buckys, für den Einsatz in einer Reihe von Anwendungen, einschließlich radiografische oder fluoroskopische Bildgebung, Mammographie, Computertomografie, Strahlentherapie und rechnergestützte Erkennung. Das Unternehmen verkauft seine Produkte an OEMs von Bildgebungssystemen für den Einbau in neue Systeme für die medizinische Diagnostik, Strahlentherapie, sowie zahnmedizinische, tiermedizinische und industrielle Bildgebungssysteme, an unabhängige Dienstleistungsunternehmen, Vertriebsgesellschaften und direkt an Endverbraucher für Austauschzwecke.
Das Unternehmen entwickelt, produziert, verkauft und erbringt Serviceleistungen für Industrieprodukte, beispielsweise Linatron®-Beschleuniger für Röntgenstrahlen, Bildverarbeitungssoftware und Bilderkennungsprodukte für Sicherheit und Inspektion, wie Frachtkontrolle an Häfen und Grenzen und die zerstörungsfreie Überprüfung für eine Reihe von Anwendungen. In der Regel verkauft das Unternehmen die Sicherheits- und Inspektionsprodukte an OEM-Kunden, die die Produkte von Varex in ihre Inspektionssysteme integrieren. Das Unternehmen setzt ein aktives Forschungs- und Entwicklungsprogramm um, bei dem der Schwerpunkt auf neuen Technologien und Anwendungen sowohl im medizinischen als auch im industriellen Röntgenbildgebungsmarkt liegt.
Die Varex Imaging Corporation wurde am 18. Juli 2016 in Delaware zum Zwecke des Haltens von Vermögenswerten und Verbindlichkeiten im Zusammenhang mit dem Geschäft des Unternehmens gegründet und hat sich von Varian Medical Systems, Inc. („Varian“) am 28. Januar 2017 abgespalten. An diesem Tag hat Varian die Verteilung von 100 % der umlaufenden Stammaktien von Varex an die Varian-Aktionäre abgeschlossen. Jeder Varian-Aktionär erhielt für jede einzelne Varian-Aktie 0,4 einer Varex-Aktie zum Geschäftsabschluss am 20. Januar 2017 (der „Stichtag“). Nach der Abspaltung und Verteilung wurde Varex ein unabhängiges börsennotiertes Unternehmen und ist am NASDAQ Global Select Market unter dem Ticker „VREX“ notiert.
Grundlagen der Rechnungslegung und Grundsatz der Konsolidierung
Der vorliegende Jahresabschluss wurde vom Unternehmen gemäß den Regelungen und Vorschriften der US-Börsenaufsichtsbehörde Securities and Exchange Commission („SEC“) und den in den USA allgemein anerkannten Rechnungslegungsgrundsätzen („GAAP“) erstellt und wurde entsprechend geprüft. Vor dem Datum der Abspaltung und der Verteilung wurde der Jahresabschluss gemäß GAAP als Einzelabschluss erstellt und aus dem Konzernabschluss und den Aufzeichnungen von Varian abgeleitet, da wir vor der Abspaltung noch als Teil von Varian tätig waren.
Der Konzernabschluss enthält die Kosten des Unternehmens und bestimmte andere Vermögenswerte und Verbindlichkeiten, die in der Vergangenheit bei Varian auf unternehmerischer Ebene geführt wurden, jedoch einzeln identifizierbar sind und dem Unternehmen zugeordnet werden können. Vor der Abspaltung und Verteilung enthielt der Konzernabschluss Verrechnungen bestimmter betrieblicher Aufwendungen von Varian, insbesondere Kosten aus den Bereichen IT, Personal, Buchhaltung, Rechtsabteilung, Einrichtungen, Versicherung, Finanzen und andere Unternehmens- und Infrastrukturleistungen. Außerdem zählten zu den der verrechneten Kosten die Forschungs- und Entwicklungsaufwendungen des wissenschaftlichen Forschungsstandorts von Varian. Vor der Abspaltung wurden diese Kosten dem Unternehmen auf Basis der direkten Nutzung, sofern identifizierbar, zugerechnet oder durch andere systematische Maßstäbe, die die Nutzung der erbrachten Leistungen oder die erhaltenen Vorteile widerspiegeln. Das Unternehmen sieht die Aufwandverrechnungsmethode und die Ergebnisse für die Perioden vor der Abspaltung von Varian als angemessen an.
Im vorliegenden Konzernabschluss wurden alle Transaktionen vor der Abspaltung zwischen dem Unternehmen und Varian berücksichtigt. Alle zwischengesellschaftlichen Transaktionen aus der Zeit, in der das Unternehmen noch als Teil von Varian tätig war, wurden effektiv gegen Barmittel beglichen und sind als Teil der Finanzierungsaktivitäten als Nettotransfer von (an) Varian in der Konzernkapitalflussrechnung zum Zeitpunkt der Erfassung der Transaktion ausgewiesen.
Vor der Abspaltung war das Unternehmen hinsichtlich unserer Anforderungen in Bezug auf Working Capital und Finanzierung von Varian abhängig, da Varian das Cash-Management und die Finanzierung seiner geschäftlichen Tätigkeit zentral durchführte. Die Finanztransaktionen in Bezug auf das Unternehmen wurden auf dem Konto Nettobeteiligung Muttergesellschaft erfasst. Zahlungsmittel und Zahlungsmitteläquivalente im Bestand von Varian wurden nicht dem Unternehmen zugewiesen.
Die Nettobeteiligung Muttergesellschaft in der Konzernbilanz und die Eigenkapitalveränderungsrechnung betreffen Varians zurückliegende Beteiligung am Unternehmen, den Nettoeffekt der Transaktionen mit und der Verrechnungen von Varian und der Gewinnrücklagen des Unternehmens. In der Anhangangabe 3 „Transaktionen mit verbundenen Unternehmen“ sind weitere Informationen zu der Beziehung des Unternehmens mit Varian und anderen Transaktionen mit verbundenen Unternehmen aufgeführt.
Segmentberichterstattung
Das Unternehmen verfügt über zwei berichtspflichtige Geschäftssegmente; (i) Medizin und (ii) Industrie, die der Art und Weise entsprechen, wie der CEO, der auch der Hauptentscheidungsträger (CODM) ist, die Geschäftsergebnisse des Unternehmens betrachtet und bemisst. Im Geschäftsjahr 2016 haben wir eine Anpassung der Geschäftssegmente vorgenommen und die Segmentdaten der Vorjahre umgegliedert, um eine Übereinstimmung mit der Darstellung im aktuellen Jahr zu erreichen. In der Anhangangabe 14 „Segmentinformation“ sind weitere Informationen zu den Segmenten des Unternehmens aufgeführt.
Geschäftsjahr
Das Geschäftsjahr des Unternehmens ist ein 52- oder 53-wöchiger Zeitraum, der an dem Freitag endet, der dem 30. September am nächsten liegt. Das Geschäftsjahr 2017 ist der 52-wöchige Zeitraum, der zum 29. September 2017 endet. Das Geschäftsjahr 2016 war der 52-wöchige Zeitraum, der zum 30. September 2016 endete. Das Geschäftsjahr 2015 war der 52-wöchige Zeitraum, der zum 2. Oktober 2015 endete.
Zweckgesellschaften (Variable Interest Entities)
Bei Gesellschaften, an denen das Unternehmen eine variable Beteiligung hat, fokussiert sich das Unternehmen darauf, zu identifizieren, welche Gesellschaft die Fähigkeit hat, die Aktivitäten zu steuern, die die Wirtschaftsleistung der Zweckgesellschaft am wesentlichsten beeinflussen und welches Unternehmen die Verpflichtung hat, Verluste auszugleichen bzw. das Recht hat, Vorteile aus der Zweckgesellschaft zu erhalten. Wenn das Unternehmen der Hauptbegünstigte der Zweckgesellschaft ist, werden die Vermögenswerte, Verbindlichkeiten und Geschäftsergebnisse der Zweckgesellschaft im Konzernabschluss des Unternehmen ausgewiesen. Zum 29. September 2017 hatte das Unternehmen zwei Zweckgesellschaften, von denen nur eine konsolidiert wurde, da festgestellt wurde, dass das Unternehmen Hauptbegünstigter ist. Zum 29. September 2017 betrugen die gesamten Vermögenswerte und Verbindlichkeiten der konsolidierten Zweckgesellschaft $ 6,4 Mio. bzw. $ 0,2 Mio.
Anwendung von Schätzungen
Bei der Erstellung des Jahresabschlusses gemäß GAAP muss das Management Schätzungen und Annahmen hinsichtlich der ausgewiesenen Vermögenswerte und Verbindlichkeiten und des Ansatzes von Eventualforderungen und -verbindlichkeiten zum Stichtag des Konzernabschlusses und der ausgewiesenen Aufwendungen und Erlöse der Berichtsperioden vornehmen. Die tatsächlichen Ergebnisse könnten von diesen Schätzungen abweichen.
Zahlungsmittel und Zahlungsmitteläquivalente
Das Unternehmen betrachtet Devisenbestände, Sichteinlagen, Termineinlagen und alle hochliquiden Anlagen mit einer ursprünglichen Fälligkeit von bis zu drei Monaten zum Zeitpunkt des Erwerbs als Zahlungsmittel und Zahlungsmitteläquivalente.
Beizulegender Zeitwert
Der beizulegende Zeitwert ist der Gegenwert, den man auf dem wichtigsten oder vorteilhaftesten Markt bei einer gewöhnlichen Transaktion zwischen Marktteilnehmern am Bewertungsstichtag für einen Vermögenswert erhält oder für die Übertragung einer Verbindlichkeit (der „exit price“) zahlt. Es gibt eine dreistufige Hierarchie, in der die verwendeten Angaben zur Bestimmung des beizulegenden Zeitwerts priorisiert werden. Im Rahmen dieser Hierarchie müssen Unternehmen verstärkt beobachtbare Daten heranziehen, während nicht beobachtbare Daten eine möglichst geringe Rolle spielen sollten. Die drei Informationsstufen zur Bestimmung des beizulegenden Zeitwerts sind folgende:
Stufe 1 – Angebotene Preise in aktiven Märkten für identische Vermögenswerte oder Verbindlichkeiten.
Stufe 2 – Überprüfbare Angaben mit Ausnahme der angebotenen Preise in Stufe 1, wie angebotene Preise für gleichartige Vermögenswerte und Verbindlichkeiten in aktiven Märkten; angebotene Preise für identische oder gleichartige Vermögenswerte und Verbindlichkeiten in Märkten, die nicht aktiv sind; oder sonstige Angaben, die beobachtbar sind oder durch beobachtbare Marktdaten untermauert werden können.
Stufe 3 – Nicht beobachtbare Daten, die durch geringe oder keine Marktaktivitäten belegt werden können und die für den beizulegenden Zeitwert der Vermögenswerte und Verbindlichkeiten wesentlich sind.
Derivative Finanzinstrumente und Hedging-Aktivitäten
Das Unternehmen bilanziert alle Derivate zum beizulegenden Zeitwert. Für Derivate wie Zinsswaps zur Absicherung von Zahlungsströmen wird der wirksame Teil der Änderungen des beizulegenden Zeitwerts des Derivats zunächst in der Konzernbilanz im sonstigen Gesamtergebnis erfasst und der unwirksame Teil der Änderungen des beizulegenden Zeitwerts des Derivats wird direkt im Periodenergebnis erfasst. Wenn der effektive Teil eines Hedges danach unwirksam wird, wird der entsprechende Betrag der Änderung des beizulegenden Zeitwerts, der zunächst im sonstigen Gesamtergebnis erfasst wurde, umgegliedert und direkt im Periodenergebnis erfasst. Dementsprechend bewertet das Unternehmen vierteljährlich die Wirksamkeit einer jeden Sicherungsbeziehung, indem die Änderungen des beizulegenden Zeitwerts oder der Cashflows des derivativen Hedging-Instruments mit den Änderungen des beizulegenden Zeitwerts oder Cashflows eines hypothetischen designierten perfekten Grundgeschäfts oder einer entsprechenden Transaktion verglichen werden. Wenn die Änderung des tatsächlichen Swaps größer ist als die Änderung des hypothetischen perfekten Swaps, wird die Differenz als „unwirksam“ angesehen und in der laufenden Periode ergebniswirksam erfasst.
Risikokonzentration
Zu den Finanzinstrumenten, die für das Unternehmen eine Konzentration des Kreditrisikos darstellen, gehören vornehmlich Zahlungsmittel, Zahlungsmitteläquivalente und Forderungen aus Lieferungen und Leistungen. Barmittel bei Finanzinstituten können die Versicherungsgrenzen der Federal Deposit Insurance Corporation (Einlagensicherungsfonds der USA) oder ähnliche Grenzen in anderen Ländern übersteigen. Das Unternehmen hat keine Verluste der Einlagen von Zahlungsmitteln und Zahlungsmitteläquivalente hinnehmen müssen. Das Unternehmen führt laufend Bonitätsprüfungen seiner Kunden durch, Zudem leisten Industriekunden häufig eine Anzahlung, dies gilt jedoch nicht bei öffentlichen Ausschreibungen, Konzerneinkäufen und Aufträgen mit Akkreditiv. Das Unternehmen erfasst eine Wertberichtigung auf zweifelhafte Forderungen auf Basis der erwarteten Einbringlichkeit aller Forderungen. Das Unternehmen bezieht einige der in den Produkten von Varex verbauten Komponenten von einer begrenzten Anzahl von Lieferanten oder von einem Einzelanbieter. Das Unternehmen hat bisher keine wesentlichen Unterbrechungen der Betriebe aufgrund von Lieferantenkonzentrationen hinnehmen müssen und erwartet auch nicht, dass ein solcher Fall eintreten wird.
In den dargestellten Perioden trugen zwei Kunden zu einem wesentlichen Anteil der Umsätze bei, wie aus der folgenden Übersicht zu entnehmen ist:
| Geschäftsjahr | |||
| 2017 | 2016 | 2015 | |
| Toshiba Medical Systems | 19,3% | 23,0% | 26,0% |
| Carestream | * | * | 12,0% |
* Entspricht weniger als 10 % der Umsätze für die dargestellten Perioden
Toshiba Medical Systems hatte einen Anteil von 9,0 % und 11,5 % an den Unternehmensforderungen zum 29. September 2017 bzw. 30. September 2016.
Vorräte, netto
Die Vorräte werden mit dem Nettoveräußerungswert angesetzt. Überschüssige und veraltete Vorräte werden in erster Linie anhand der Nachfrageprognosen ermittelt. Abschreibungen überschüssiger und veralteter Vorräte werden als Bestandteil der Umsatzkosten ausgewiesen. Die Anschaffungskosten werden anhand der Standardkosten (die ungefähr den Ist-Kosten entsprechen) mit der Fifo-Methode ermittelt.
In der folgenden Tabelle werden die Vorräte des Unternehmens, netto zusammengefasst:
| (In Millionen) | 29. September 2017 | 30. September 2016(1) |
| Rohmaterialien und Teile | $ 164,5 | $ 140,8 |
| Unfertige Erzeugnisse | 20,3 | 16,4 |
| Fertige Erzeugnisse | 49,7 | 40,2 |
| Summe Vorräte, netto | $ 234,5 | $ 197,4 |
Die Summe der Vorräte, netto zum 29. September 2017 enthält ca. $ 29,7 Mio. Vorräte, netto zum 29. September 2017 aus dem erworbenen Detektorengeschäft.
Sachanlagen, netto
Die Sachanlagen werden zu Anschaffungskosten, abzüglich kumulierter Abschreibungen bilanziert. Wesentliche Änderungen werden aktiviert, während Reparaturen und Instandhaltungen sofort aufwandswirksam erfasst werden. Die Abschreibungen werden mithilfe der linearen Abschreibungsmethode über die geschätzte Nutzungsdauer der Vermögenswerte berechnet. Grundstücke werden nicht abgeschrieben, Außenanlagen (land improvements) werden jedoch über fünfzehn Jahre abgeschrieben. Grundstückspachtrechte und Mietereinbauten werden über den kürzeren Zeitraum aus geschätzter Nutzungsdauer oder verbleibender Mietdauer abgeschrieben. Gebäude werden über zwanzig Jahre abgeschrieben. Maschinen und Anlagen werden über deren geschätzte Nutzungsdauer abgeschrieben, die zwischen drei und sieben Jahren liegt. Vermietete Vermögenswerte werden über den kürzeren Zeitraum aus geschätzter Nutzungsdauer oder verbleibender Mietdauer abgeschrieben. Die geschätzten Nutzungsdauern werden regelmäßig überprüft und es werden gegebenenfalls Änderungen für die Zukunft vorgenommen. Wenn bestimmte Ereignisse oder Änderungen der betrieblichen Verhältnisse eintreten, können die Nutzungsdauern der Vermögenswerte angepasst werden und es kann ein Wertminderungstest hinsichtlich der Erzielbarkeit des Buchwerts durchgeführt werden. Wenn Vermögenswerte abgehen oder anderweitig veräußert werden, erfolgt eine Ausbuchung der Vermögenswerte und dazugehörigen kumulierten Abschreibungen von den Konten.
In der folgenden Tabelle werden Sachanlagen, netto des Unternehmens zusammengefasst:
| (In Millionen) | 29. September 2017 | 30. September 2016 |
| Grundstücke und Außenanlagen | $ 5,1 | $ 2,9 |
| Gebäude und Mietereinbauten | 132,2 | 103,3 |
| Maschinen | 153,9 | 121,0 |
| Anlagen im Bau | 24,3 | 18,3 |
| $ 315,5 | $ 245,5 | |
| Kumulierte Abschreibungen | (167,2) | (136,6) |
| Sachanlagen, netto | $ 148,3 | $ 108,9 |
Die Summe der Sachanlagen, netto zum 29. September 2017 enthält ca. $ 21,1 Mio. Sachanlagen, netto zum 29. September 2017 aus dem erworbenen Detektorengeschäft.
Das Unternehmen hat in den Geschäftsjahren 2017, 2016 und 2015 einen Abschreibungsaufwand in Höhe von jeweils $ 16,9 Mio., $ 9,8 Mio. bzw. $ 9,6 Mio. ausgewiesen.
Beteiligungen
Das Unternehmen aktiviert Beteiligungen an nicht börsennotierten Unternehmen gemäß der Equity-Methode, wenn das Unternehmen in der Lage ist, wesentlichen Einfluss auf diese Beteiligungen auszuüben. Das Unternehmen überprüft diese Beteiligungen hinsichtlich Wertminderungen und reduziert den Buchwert entsprechend, wenn das Unternehmen feststellt, dass ein Wertminderungsaufwand erforderlich ist. Dies wird hauptsächlich anhand der Finanzlage und der kurzfristigen Aussichten dieser Unternehmen ermittelt.
Firmenwert und immaterielle Vermögenswerte
Der Firmenwert wird aktiviert, wenn der Kaufpreis einer Übernahme den beizulegenden Zeitwert der erworbenen identifizierten materiellen und immateriellen Nettovermögenswerte übersteigt. Die erworbenen immateriellen Vermögenswerte werden zu Anschaffungskosten, abzüglich kumulierter Abschreibungen, fortgeführt und sind als immaterielle Vermögenswerte in der Konzernbilanz des Unternehmens ausgewiesen. Immaterielle Vermögenswerte mit begrenzter Nutzungsdauer werden über die geschätzte Nutzungsdauer von hauptsächlich zwei bis sieben Jahren mithilfe der linearen Abschreibungsmethode abgeschrieben.
Wertminderung langfristiger Vermögenswerte, immaterieller Vermögenswerte und Firmenwert
Das Unternehmen überprüft langfristige Vermögenswerte und identifizierbare immaterielle Vermögenswerte mit begrenzter Lebensdauer auf Wertminderung, wenn Ereignisse oder Änderungen der Umstände darauf hindeuten, dass der Buchwert dieser Vermögenswerte möglicherweise nicht erzielbar ist. Das Unternehmen bemisst die Wertminderung anhand der erwarteten nicht abgezinsten zukünftigen Cashflows. Wenn der Buchwert des Vermögenswertes den erwarteten zukünftigen nicht abgezinsten Cashflow übersteigt, erfasst das Unternehmen einen Wertminderungsaufwand in Höhe des Betrages, um den der Buchwert den beizulegenden Zeitwert des Vermögenswertes übersteigt. Das Unternehmen hat in den ausgewiesenen Perioden keinen Wertminderungsaufwand für langfristige Vermögenswerte und identifizierbare immaterielle Vermögenswerte erfasst.
Das Unternehmen überprüft den Firmenwert und immaterielle Vermögenswerte mit unbegrenzter Lebensdauer qualitativ mindestens einmal jährlich zu Beginn des vierten Quartals jedes Geschäftsjahres auf Wertminderung bzw. immer dann, wenn ein Ereignis eintritt oder sich Umstände ändern, die den beizulegenden Zeitwert einer Berichtseinheit überwiegend wahrscheinlich unter ihren Buchwert verringern würden. Wenn das Unternehmen feststellt, dass eine quantitative Analyse notwendig ist, besteht der Werthaltigkeitstest des Firmenwerts derzeit aus zwei Schritten. Der erste Schritt besteht aus einem Vergleich des beizulegenden Zeitwerts einer Berichtseinheit mit ihrem Buchwert, einschließlich des jeder Berichtseinheit zugewiesenen Firmenwertes. Das Unternehmen bestimmt den beizulegenden Zeitwert der Berichtseinheiten auf Basis einer Kombination aus Ertrags- und Marktansatz. Der Ertragsansatz basiert auf dem Barwert der geschätzten zukünftigen Cashflows der Berichtseinheiten und der Marktansatz auf einem auf Marktdaten anderer Unternehmen mit ähnlichen Geschäften basierenden Marktmultiplikator für jede Berichtseinheit. Wenn der Buchwert der Berichtseinheit den beizulegenden Zeitwert übersteigt, ist im zweiten Schritt der Vergleich des implizierten beizulegenden Zeitwerts des Firmenwerts der Berichtseinheit mit dem Buchwert des Firmenwerts der Berichtseinheit notwendig. Der Überschuss des Buchwerts des Firmenwerts der Berichtseinheit über den implizierten beizulegenden Zeitwert des Firmenwerts einer Berichtseinheit wird als Wertminderungsverlust erfasst. Der Werthaltigkeitstest für immaterielle Vermögenswerte mit unbegrenzter Nutzungsdauer besteht aus einem Vergleich des beizulegenden Zeitwerts mit dem Buchwert. Der Überschuss des Buchwerts über den beizulegenden Zeitwert wird als Wertminderungsaufwand erfasst.
In den Geschäftsjahren 2017, 2016 oder 2015 wurde jeweils kein Wertminderungsaufwand erfasst. Als Folge der Segmentanpassungen im vierten Quartal des Geschäftsjahres 2016 wurde der Firmenwert den Berichteinheiten Medizin und Industrie auf Basis des relativen beizulegenden Zeitwertes neu zugeordnet. Aufgrund der Änderungen bei den Berichtseinheiten wurde kein Wertminderungsaufwand berücksichtigt. Das Unternehmen führt die jährliche Firmenwertanalyse im vierten Quartal des Geschäftsjahres durch.
Drohende Verluste
Gelegentlich ist das Unternehmen Prozessbeteiligter oder anderweitig an rechtlichen Verfahren, Klagen und behördlichen Inspektionen oder Untersuchungen und anderen rechtlichen Angelegenheiten sowohl innerhalb als auch außerhalb der USA beteiligt, die im Rahmen der gewöhnlichen Geschäftstätigkeit oder anderweitig entstehen. Das Unternehmen bildet Rückstellungen, soweit diese verlässlich geschätzt werden können, in einem Umfang, der nach Ansicht des Unternehmens ausreicht, um alle Verpflichtungen im Zusammenhang mit Gerichtsverfahren und anderen Schadensfällen zu erfüllen, von denen das Unternehmen glaubt, dass sie zu einem wahrscheinlichen Verlust führen werden.
Produktgarantie
Das Unternehmen gewährt für die meisten seiner Produkte eine Garantie für Materialmängel über einen bestimmten Zeitraum, üblicherweise 12 bis 24 Monate ab Lieferung oder Annahme. Das Unternehmen stellt die geschätzten zukünftigen Kosten der Garantieverpflichtungen bei den Umsatzkosten zurück, wenn die dazugehörigen Erlöse erfasst werden. Die zurückgestellten Garantiekosten stellen die beste Schätzung der Gesamtkosten zum Verkaufszeitpunkt dar, die für das Unternehmen für die Reparatur oder den Austausch von mangelhaften Produktteilen im Garantiezeitraum anfallen.
Der Betrag der zurückgestellten geschätzten Garantiekostenverpflichtungen für etablierte Produkte basiert hauptsächlich auf Erfahrungen aus der Vergangenheit hinsichtlich Produktmängeln, die um aktuelle Informationen zu Reparaturkosten ergänzt werden. Bei neuen Produkten berücksichtigen diese Schätzungen vergangene Erfahrungen mit vergleichbaren Produkten sowie einen angemessenen Betrag für Garantieaufwendungen im Zusammenhang mit neuen Produkten. Das Unternehmen führt vierteljährlich eine Überprüfung der Rückstellungssalden der Garantieverpflichtungen durch und aktualisiert bei Bedarf die Garantiekosten.
In der folgenden Tabelle werden die Änderungen der Rückstellungen für Produktgarantien des Unternehmens dargestellt:
| Geschäftsjahre | ||
| (In Millionen) | 2017 | 2016 |
| Rückstellung Produktgarantie, zu Beginn der Periode | $ 6,9 | $ 6,1 |
| Produktgarantie für Anschaffungen während der Periode | 1,3 | |
| Auf Umsatzkosten gebucht | 10,7 | 13,1 |
| Tatsächlicher Produktgarantieaufwand | (11,9) | (12,3) |
| Rückstellungen Produktgarantie, zum Ende der Periode | $ 7,0 | $ 6,9 |
Umsatzrealisation
Die Umsätze unseres Unternehmens stammen hauptsächlich aus dem Verkauf von Hard- und Softwareprodukten und Services. Das Unternehmen erfasst die Umsätze abzüglich eventueller Mehrwert- oder Umsatzsteuern und abzüglich Rabatten.
Das Unternehmen verkauft den Großteil seiner Produkte an eine begrenzte Anzahl von OEM-Kunden Röntgenröhren, Digitaldetektoren und Bildverarbeitungstools und Sicherheits- und Inspektionsprodukte werden grundsätzlich unabhängig voneinander verkauft. In einigen Fällen verkauft das Unternehmen jedoch seine Digitaldetektoren, Röntgenröhren und Bildverarbeitungstools als für die digitale Röntgenbildgebung optimiertes Paket. Ebenso werden die Linatron ®-Beschleuniger für Röntgenstrahlen gelegentlich zusammen mit der Bildverarbeitungssoftware und den Bilddetektionsprodukten des Unternehmens an OEM-Kunden verkauft, die diese in ihre Inspektionssysteme integrieren. Serviceverträge werden häufig in Verbindung mit bestimmten Sicherheits- und Inspektionsprodukten und rechnergestützten Detektionsprodukten verkauft. Die Umsätze aus diesen Serviceverträgen beginnen üblicherweise nach Ablauf der Garantiefrist bei Nicht-Softwareprodukten bzw. nach erfolgter Lieferung bei Softwareprodukten.
Bei Vereinbarungen, die sich auf verschiedene Elemente mit Software- und Nicht-Softwarebestandteilen (inklusive Serviceverträge) beziehen, ordnet das Unternehmen den jeweiligen Software- und Nicht-Softwarebestandteilen zunächst anhand eines relativen Verkaufspreises entsprechende Umsätze zu. Die Elemente, die den Nicht-Softwareprodukten und der Software zugeordnet werden, werden wie folgt erfasst:
Nicht-Softwareprodukte
Nicht-Softwareprodukte sind Hardwareprodukte, Softwarekomponenten, die mit den Hardwarekomponenten zur Bereitstellung der wesentlichen Funktionalität des Produktes zusammenwirken, sowie Serviceverträge. Mit Ausnahme der unter „Service“ beschriebenen Fälle erfasst das Unternehmen den Umsatz für Nicht-Softwareprodukte, wenn überzeugende Nachweise einer Vereinbarung bestehen, die Lieferung erfolgt ist oder die Serviceleistungen erbracht wurden, der Preis festgesetzt wurde oder bestimmbar ist und die Einbringlichkeit begründeterweise sichergestellt ist.
Bei Vereinbarungen mit verschiedenen Erlösarten, die Nicht-Softwareprodukte beinhalten, wird ein geliefertes Nicht-Softwareelement als separate Buchungseinheit betrachtet, wenn es einen eigenen Wert hat und sofern für das gelieferte Element keine vom Kunden ausgehandelten Erstattungs- oder Rückgaberechte bestehen. Die Verteilung der Erlöse auf alle Lieferbestandteile auf Basis des jeweiligen relativen Verkaufspreises wird zu Beginn der Vereinbarung festgelegt. Der Verkaufspreis für jeden Lieferbestandteil wird anhand der herstellerspezifischen objektiven Nachweise (vendor-specific objective evidence, „VSOE“) des Verkaufspreises ermittelt, sofern vorhanden. Andernfalls wird ein Verkaufspreisnachweis Dritter (third-party evidence of selling price, „TPE“) verwendet.
Wenn das Unternehmen nicht in der Lage ist, einen VSOE oder TPE der Verkaufspreise für seine Nicht-Softwareprodukte zu ermitteln, verwendet das Unternehmen den geschätzten Verkaufspreis (estimated selling price „ESP“) des Lieferbestandteils. Das Unternehmen schätzt Verkaufspreise anhand eines bewährten Prozesses, bei dem Marktbedingungen, einschließlich der Produktangebote und Preisgestaltungsstrategien der Wettbewerber, sowie interne Faktoren wie historische Preisgestaltungspraktiken und Margenziele berücksichtigt werden. Die Ermittlung der Produkt- und Service-ESP wird von der jeweiligen Managementebene in allen Geschäftsbereichen des Unternehmens kontrolliert und überprüft.
Das Unternehmen erfasst den Umsatz bei Gefahrenübergang, der entweder zum Versand- oder Lieferzeitpunkt stattfindet. Dies ist abhängig von den Vertragsbedingungen, jedoch unter der Voraussetzung, dass alle anderen Umsatzrealisationskriterien erfüllt wurden.
Softwareprodukte
Das Unternehmen erfasst Umsätze für Softwareprodukte gemäß den Umsatzrealisationsgrundsätzen für Software. Das Unternehmen erfasst Lizenzerlöse, wenn alle folgenden Kriterien erfüllt wurden: überzeugender Nachweis, dass eine Vereinbarung besteht, die Gebühr des Lieferanten ist festgelegt oder bestimmbar, die Einziehung der dazugehörigen Forderungen ist möglich und die Lieferung des Produkts ist erfolgt.
Die eingenommenen Erlöse aus Softwarevereinbarungen mit verschiedenen Elementen werden den einzelnen Elementen auf Basis des VSOE des beizulegenden Zeitwerts zugeordnet. Dieser basiert auf dem Preis, der berechnet würde, wenn das Element separat verkauft würde. In Fällen, in denen der VSOE des beizulegenden Zeitwerts aller nicht gelieferten Elemente nachgewiesen wurde, jedoch nicht für ein oder mehrere gelieferte Elemente, werden die Erlöse nach der Restwertmethode (residual method) erfasst. Gemäß der Restwertmethode wird der beizulegende Zeitwert der nicht gelieferten Elemente abgegrenzt und der verbleibende Teil der vereinbarten Vergütung wird als Umsatz erfasst.
Für die Softwareprodukte, die nicht eigenständig verkauft werden oder für die der VSOE nicht ermittelt oder aufrechterhalten werden kann, werden alle Softwareerlöse im Rahmen des Vertrags abgegrenzt, bis die Softwareprodukte ohne VSOE geliefert wurden. Wenn es sich bei dem einzigen nicht gelieferten Softwareelement ohne VSOE um Wartung und Support handelt, wird der Software-Umsatz anteilig über die Laufzeit des Wartungs- und Supportvertrags erfasst.
Das Unternehmen erfasst den Umsatz bei Gefahrenübergang, der entweder zum Versand- oder Lieferzeitpunkt stattfindet. Dies ist abhängig von den Vertragsbedingungen und gilt unter der Voraussetzung, dass alle anderen Umsatzrealisationskriterien erfüllt wurden.
Service
Zu den Service-Umsätzen zählen die Umsätze aus den Hardware- und Software-Serviceverträgen, einschließlich Wartung und Support, die gebündelten Support-Vereinbarungen, entgeltliche Services und Schulungen und Teile, die von der Service-Abteilung verkauft werden. Die Umsätze, die den Serviceverträgen zuzuordnen sind, werden zeitanteilig über den Zeitraum der Leistungserfüllung der jeweiligen Verträge erfasst. Umsätze aus erbrachten Services auf Zeit- und Materialbasis werden erfasst, wenn diese vereinnahmt werden und abrechenbar sind.
Passive Rechnungsabgrenzung
Passive Rechnungsabgrenzungsposten betreffen hauptsächlich (i) abgerechnete, abrechenbare oder erhaltene Beträge für Nicht-Softwareprodukte, für die die Teile und Services noch nicht geliefert bzw. erbracht wurden, (ii) abgerechnete, abrechenbare oder erhaltene Beträge für Softwareprodukte, für die die Verpflichtungen des Unternehmens im Rahmen des Wartungsvertrags noch nicht erfüllt wurden, und (iii) abgerechnete, abrechenbare oder erhaltene Beträge für Serviceverträge, für die die Services noch nicht erbracht wurden. Außer bei öffentlichen Ausschreibungen, Konzerneinkäufen und Aufträgen mit Akkreditiv gewähren die Sicherheits- und Inspektionskunden häufig eine Anzahlung vor dem Gefahrenübergang der bestellten Produkte. Diese Zahlungen sind auch im passiven Rechnungsabgrenzungsposten in der Konzernbilanz enthalten.
Wertberichtigung auf zweifelhafte Forderungen
Bei allen großvolumigen Transaktionen überprüft das Unternehmen vor der Freigabe der Lieferung die Kreditwürdigkeit der Kunden. Das Unternehmen überprüft ältere Posten in der Fälligkeitsübersicht für Forderungen vierteljährlich und erfasst einen Wertberichtigungsbetrag in Höhe eines Betrages, den das Unternehmen für zweifelhaft hält. Wenn die Bewertung der Finanzlage unserer Kunden unsere zukünftige Fähigkeit, ausstehende Forderungen einzuziehen, nicht korrekt widerspiegelt, müssen unter Umständen weitere Wertberichtigungen vorgenommen werden.
In der folgenden Tabelle werden die Änderungen der Wertberichtigung auf zweifelhafte Forderungen des Unternehmens dargestellt:
| Geschäftsjahre | ||
| (In Millionen) | 2017 | 2016 |
| Wertberichtigung auf zweifelhafte Forderungen, zu Beginn der Periode | $ 0,2 | $ 0,1 |
| Wertberichtigungsaufwand | 0,4 | 0,1 |
| Abschreibung der Forderung | (0,2) | |
| Wertberichtigung auf zweifelhafte Forderungen, am Ende der Periode | $ 0,4 | $ 0,2 |
Aufwendungen für aktienbasierte Vergütung
Das Unternehmen verfügt über einen aktienbasierten Vergütungsplan, der die Gewährung von nicht qualifizierten Aktienoptionen und Restricted Stock Units an Board-Mitglieder, leitende Mitarbeiter und andere Mitarbeiter vorsieht. Das Unternehmen gestattet den Mitarbeitern überdies den Erwerb von Aktien im Rahmen des Mitarbeiteraktienkaufplans von Varex. Vor der Abspaltung nahmen die Mitarbeiter des Unternehmens an dem Programm für aktienbasierte Vergütung von Varian teil. Der Aufwand für aktienbasierte Vergütung bis zum Tag der Abspaltung umfasste Verrechnungen an das Unternehmen auf Basis der den Mitarbeitern zuvor gewährten Vergütungen und Laufzeiten sowie eine Verrechnung der unternehmensinternen und gemeinsamen funktionalen Mitarbeiteraufwendungen von Varian.
Das Unternehmen bewertet die gewährten Aktienoptionen und die Optionskomponenten der im Rahmen des Plans zur aktienbasierten Vergütung und des Mitarbeiteraktienkaufprogramms gekauften Stammaktien anhand des Black-Scholes-Modells. Der Aufwand für die aktienbasierte Vergütung für Restricted Stock Units wird anhand des beizulegenden Zeitwerts der Varex-Aktie am Tag der Zuteilung bewertet und wird über die Leistungsperiode der Vergütung erfasst. Für das Black-Scholes-Modell sind bestimmte Annahmen erforderlich. Änderungen dieser Annahmen können die Schätzungen des beizulegenden Zeitwerts der aktienbasierten Vergütung wesentlich beeinflussen.
Das Unternehmen bewertet und erfasst alle Aufwendungen für aktienbasierte Vergütungen auf Basis der beizulegenden Zeitwerte. Der Aufwand für die aktienbasierte Vergütung in der Konzern-Gewinn- und Verlustrechnung enthält den Aufwand der aktienbasierten Vergütung zum Zuteilungstag auf Basis des geschätzten beizulegenden Zeitwerts gemäß den Richtlinien zur aktienbasierten Vergütung. Der erfasste Aufwand für die aktienbasierte Vergütung basiert auf dem Wert des Anteils der aktienbasierten Vergütung, von dem letztlich erwartet wird, dass er unverfallbar wird. Das Unternehmen erfasst den Wert der aktienbasierten Vergütung aufwandswirksam anhand der linearen Methode. Bei der Berechnung der Beträge für Steuerentlastungen oder Steuerminderungen berücksichtigt das Unternehmen nur die direkten Steuerauswirkungen der aktienbasierten Vergütungen.
Liefer- und Bearbeitungskosten
Die Liefer- und Bearbeitungskosten sind in den Umsatzkosten enthalten.
Forschung und Entwicklung
Forschungs- und Entwicklungskosten werden aufwandswirksam erfasst. Diese Aufwendungen umfassen hauptsächlich die Mitarbeitervergütungen, Beratungshonorare und Materialkosten.
Softwareentwicklungskosten
Die Kosten für die Entwicklung neuer Softwareprodukte und wesentlicher Verbesserungen bestehender Softwareprodukte werden aufwandswirksam erfasst, bis eine technologische Realisierbarkeit festgestellt wurde. Zu diesem Zeitpunkt werden zusätzliche Kosten aktiviert. Kosten im Zusammenhang mit der Softwareentwicklung wurden nicht aktiviert, da das Unternehmen der Ansicht ist, dass der aktuelle Softwareentwicklungsprozess zeitgleich mit der Herstellung der technologischen Realisierbarkeit wesentlich abgeschlossen wurde.
Ertragsteuern
Die ausgewiesenen Ertragsteuern werden auf Basis einer gesonderten Erklärung berechnet. Im Rahmen dieser Methode berechnet das Unternehmen die Ertragsteuern so, als ob es ein separater Steuerpflichtiger wäre, der seine eigene Ertragsteuererklärung für das ganze Jahr einreicht. Da wir jedoch erst mit der Abspaltung von Varian zum separaten Steuerpflichtigen wurden, können die erfassten Beträge von den Beträgen abweichen, die wir im Jahresabschluss erfasst hätten, wenn wir in der gesamten Periode ein von Varian unabhängiges Unternehmen gewesen wären. Zum Teil liegt dies an den unterschiedlichen Steuerstrukturen und steuerlichen Rechnungslegungswahlmöglichkeiten und Geltendmachungen in den Perioden vor und nach der Abspaltung.
Mit dem Buchwert der latenten Steueransprüche, netto, wird angenommen, dass das Unternehmen in der Lage ist, in dem jeweiligen Steuerhoheitsgebiet hinreichend zukünftige steuerpflichtige Erträge zu generieren, um diese latenten Steueransprüche aufzulösen. In der Periode, in der das Unternehmen zu der Auffassung gelangt, dass es nicht in der Lage sein wird, die latenten Steueransprüche in diesen Steuerhoheitsgebieten zu realisieren, werden wir die Wertberichtigung erhöhen und unsere Steuerrückstellung erhöht sich in der Periode, in der wir diese Feststellung machen.
Es sind umfangreiche Beurteilungen und Schätzungen für die Bewertung der Steuerpositionen und der Rückstellungen für Ertragsteuern des Unternehmens notwendig. Das Unternehmen berücksichtigt die Unsicherheit in Bezug auf Ertragsteuern mithilfe einer zweistufigen Methode zur Erfassung und Bewertung unsicherer Steuerpositionen. Im ersten Schritt wird die Steuerposition für den Ansatz festgelegt, indem ermittelt wird, ob das Gewicht der verfügbaren Beweise darauf hindeutet, dass es überwiegend wahrscheinlich ist, dass die Position auf der Grundlage der technischen Begründetheit in einer Prüfung bestätigt wird (dies betrifft gegebenenfalls auch die Beilegung diesbezüglicher Rechtsstreitigkeiten oder Klageverfahren). Der zweite Schritt besteht in der Bewertung des Steuervorteils mit dem höchsten Betrag, der mit einer Wahrscheinlichkeit von mehr als 50 % bei der Begleichung realisiert wird. Ansatz und Bewertung basieren auf dem besten Ermessen des Managements unter Berücksichtigung der Fakten, Umstände und Informationen, die zum Ende der Rechnungslegungsperiode vorliegen.
Das Unternehmen unterliegt Ertragsteuern in den USA und vielen weiteren Ländern. Ausländische Gewinne werden allgemein geringer besteuert als in den USA, Gewinne in bestimmten Ländern sind derzeit in den USA steuerpflichtig und der Vorteil von in anderen Ländern generierten Verlusten wird aufgrund von vollständigen Wertberichtigungen in diesen Ländern reduziert. Unser effektiver Steuersatz wird von diesen Faktoren und den bestehenden Gesetzen in den USA und in den Ländern beeinflusst, in denen unsere ausländischen Tochtergesellschaften geschäftlich tätig sind. Auch eine Änderung der Zusammensetzung der Gewinne und Verluste in den verschiedenen Ländern könnte unseren effektiven Steuersatz erhöhen oder verringern.
Fremdwährungsumrechnung
Das Unternehmen nutzt den US-Dollar als Funktionswährung der ausländischen Standorte. Gewinne und Verluste aus Neubewertungen von Fremdwährungssalden in US-Dollar sind in der Konzern-Gewinn- und Verlustrechnung enthalten.
Neuere Rechnungslegungsstandards oder -aktualisierungen, die noch nicht wirksam sind
Im August 2017 hat das FASB die Aktualisierung der Rechnungslegungsstandards („Accounting Standard Update, ASU“) 2017-12 verabschiedet, mit der die Rechnungslegung von Hedging-Aktivitäten verbessert werden soll und mit der bestehende Vorgaben geändert und vereinfacht werden, damit Unternehmen die wirtschaftlichen Effekte des Risikomanagements im Jahresabschluss genauer darstellen können. Diese Vorgaben werden für Geschäftsjahre wirksam werden, die nach dem 15. Dezember 2018 beginnen, sowie für Zwischenperioden innerhalb dieser Geschäftsjahre. Das Unternehmen erwartet nicht, dass die Anwendung dieser Vorgaben einen wesentlichen Einfluss auf den Konzernabschluss des Unternehmens haben wird.
Im Mai 2017 hat das FASB ASU 2017-09 verabschiedet, die sich mit der Frage beschäftigt, bei welchen Laufzeit- oder Bedingungsänderungen einer aktienbasierten Vergütung Unternehmen eine geänderte Rechnungslegung anwenden müssen. Diese Vorgaben werden für das Unternehmen im ersten Quartal des Geschäftsjahres 2019 wirksam werden. Eine frühere Anwendung ist zulässig. Das Unternehmen erwartet nicht, dass die Anwendung dieser Vorgaben einen wesentlichen Einfluss auf den Konzernabschluss des Unternehmens haben wird.
Im März 2017 hat das FASB ASU 2017-07 verabschiedet, mit der die Vorgaben hinsichtlich der Rechnungslegung von leistungsorientierten Pensionsvorsorgeplänen und anderen Altersvorsorgeleistungen geändert werden. Durch diese Änderung muss nunmehr der Anteil des Dienstzeitaufwands an den periodischen Nettokosten für Pensions- und andere Ruhestandsleistungen in der selben Position wie sonstige Arbeitnehmervergütungsaufwendungen ausgewiesen werden, während die anderen Anteile gesondert als nicht operative Erträge (Aufwendungen) ausgewiesen werden. Diese Änderung wird für das Unternehmen im ersten Quartal des Geschäftsjahres 2019 wirksam. Eine frühere Anwendung ist zulässig. Das Unternehmen bewertet derzeit die Auswirkungen einer Anwendung dieser Änderung auf den Konzernabschluss.
Im Januar 2017 hat das FASB ASU 2017-04 verabschiedet, in der die Vorgaben zur Vereinfachung der Firmenwertbewertung durch Wegfall von Stufe 2 des Werthaltigkeitstests präzisiert werden. Die neuen FASB-Vorgaben sehen vor, dass Unternehmen den Werthaltigkeitstest des Firmenwerts mithilfe eines Vergleichs des beizulegenden Zeitwerts einer Berichtseinheit mit dem Buchwert durchführen. Diese Änderung wird für das Unternehmen im ersten Quartal des Geschäftsjahres 2021 wirksam werden. Die Änderung muss für die Zukunft umgesetzt werden. Eine frühere Anwendung ist zulässig. Das Unternehmen bewertet derzeit die Auswirkungen einer Anwendung dieser Änderung auf den Konzernabschluss.
Im Februar 2016 hat das FASB ASU 2016-02 über die Rechnungslegung von Leasingverhältnissen verabschiedet. Der neue Standard soll die Transparenz und Vergleichbarkeit erhöhen, indem die Leasingnehmer die Vermögenswerte, für die ein Nutzungsrecht besteht, und die entsprechenden Leasingverbindlichkeiten bilanzieren müssen. Der neue Standard teilt die Leasingverhältnisse weiterhin in Finanzierungs- oder Operating-Leasingverhältnisse ein, wobei die Klassifizierung die Art der Aufwandserfassung in der Gewinn- und Verlustrechnung beeinflusst. Der neue Standard muss mithilfe einer geänderten rückwirkenden Methode für jede ausgewiesene Vorperiode mit verschiedenen optionalen praktischen Hilfsmitteln umgesetzt werden. Dieser neue Standard wird für das Unternehmen ab dem ersten Quartal des Geschäftsjahres 2020 wirksam werden, eine frühere Anwendung ist zulässig. Das Unternehmen bewertet derzeit die Auswirkungen einer Anwendung dieses neuen Standards auf den Konzernabschluss.
Im März 2016 hat das FASB ASU 2016-09 verabschiedet, in der Änderungen der Rechnungslegungsvorgaben für aktienbasierte Mitarbeitervergütungen dargelegt sind. Die Änderung vereinfacht verschiedene Aspekte der Rechnungslegung aktienbasierter Vergütungen für Mitarbeiter, einschließlich der Rechnungslegung für Ertragsteuern, der Verwirkung und gesetzlicher Anforderungen für Steuereinbehaltungen, sowie deren Klassifizierung in der Kapitalflussrechnung. Diese Änderung wird für das Unternehmen ab dem ersten Quartal des Geschäftsjahres 2018 wirksam, eine frühere Anwendung ist zulässig. Das Unternehmen bewertet derzeit die Auswirkungen einer Anwendung dieser Änderung auf den Konzernabschluss.
Im Mai 2014 hat das FASB ASU 2014-09 verabschiedet, einen neuen Umsatzstandard, der ein einheitliches, umfassendes Modell für die Umsatzrealisation für alle Verträge mit Kunden vorsieht, um die Vergleichbarkeit zu verbessern. Gemäß dem neuen Standard muss die Umsatzrealisation den Transfer von Waren und Dienstleistungen an Kunden in einem Betrag darstellen, der die Gegenleistung abbildet, auf die die Gesellschaft als Austausch für diese Waren oder Dienstleistungen Anspruch hat. Im März 2016 hat das FASB die Vorgaben und Darstellungen zum Thema Auftraggeber-versus-Vertreter (principal-versus-agent) im neuen Standard angepasst. Im April 2016 hat das FASB die Vorgaben zur Identifizierung von Leistungspflichten und die Umsetzungsvorgaben für die Lizenzierung im neuen Standard angepasst. Im Mai 2016 hat das FASB die Vorgaben zu Einbringlichkeit, Sachleistungen, Ausweis der Umsatzsteuer und den Übergang im neuen Standard angepasst. Dieser neue Standard wird für das Unternehmen ab dem ersten Quartal des Geschäftsjahres 2019 wirksam werden, eine frühere Anwendung ist zulässig, jedoch nicht vor dem ersten Quartal des Geschäftsjahres 2018. Der neue Standard kann entweder rückwirkend für jede dargestellte Vorperiode angewandt werden (d. h., vollständige rückwirkende Umsetzung) oder mit dem kumulierten Effekt der erstmaligen Anwendung der erfassten Aktualisierung zum Datum der erstmaligen Anwendung (d. h., modifizierte rückwirkende Umsetzung), zusammen mit zusätzlichen Angaben. Das Unternehmen bewertet derzeit den Zeitpunkt und die Auswirkungen einer Anwendung dieses Standards auf den Konzernabschluss.
Erwerb des Medizinbildgebungsgeschäfts von PerkinElmer
Am 1. Mai 2017 hat das Unternehmen die Übernahme des Bildgebungsgeschäfts („erworbenes Detektorengeschäft“) von PerkinElmer, Inc. („PKI“) zum anfänglichen Kaufpreis von $ 277,4 Mio. bzw. $ 273,2 Mio. nach Working-Capital-Anpassungen nach dem Closing abgeschlossen. Der Erwerb bestand aus der PerkinElmer Medical Holdings, Inc. und Dexela Limited, zusammen mit einigen Vermögenswerten von PKI und seinen direkten und indirekten Tochtergesellschaften in Bezug auf Flachbilddetektoren für Röntgenstrahlen, die als Komponente in Röntgenbildgebungssystemen in den Bereichen Industrie, Medizin, Zahnmedizin und Tiermedizin verwendet werden. Das erworbene Detektorengeschäft umfasst ca. 280 Mitarbeiter und hat seinen Hauptsitz in Santa Clara, Kalifornien sowie zusätzliche Betriebe in Deutschland, den Niederlanden, in China und dem Vereinigten Königreich. Der Kauf des erworbenen Detektorengeschäfts erfolgte gemäß dem Rahmenkaufvertrag vom 21. Dezember 2016 (Master Purchase and Sale Agreement, der „Kaufvertrag“) von und zwischen PKI und Varian und dem anschließenden Abtretungs- und Übernahmevertrag (Assignment and Assumption Agreement) vom 27. Januar 2017 von und zwischen Varian und Varex, wonach Varian alle seine Rechte, Verpflichtungen, Ansprüche und Anrechte in dem Kaufvertrag an Varex abgetreten und übertragen hat. Das Unternehmen ist der Ansicht, dass sich durch den Kauf Möglichkeiten ergeben können, die Kompetenz im Bereich Bildgebung zu erhöhen und das bestehende Bildgebungsdetektorengeschäft zu ergänzen und gleichzeitig mit der Zeit Umsatz- und Kostensynergien zu erzielen.
Die folgenden Beträge stellen die vorläufige Festlegung des beizulegenden Zeitwerts der identifizierbaren erworbenen Vermögenswerte und Verbindlichkeiten für das erworbene Detektorengeschäft dar:
| (In Millionen) | Beizulegender Zeitwert |
| Summe Bargegenleistung | $ 273,2 |
| Allokation des Kaufpreises: | |
| Zahlungsmittel | 1,4 |
| Forderungen | 18,7 |
| Vorräte | 34,7 |
| Aktive Rechnungsabgrenzung und sonstige kurzfristige Vermögenswerte | 0,6 |
| Sachanlagen | 21,4 |
| Sonstige Vermögenswerte, nicht kurzfristig | 2,0 |
| Immaterielle Vermögenswerte | 81,1 |
| Firmenwert | 167,3 |
| Summe erworbener Vermögenswerte | 327,2 |
| Kurzfristige Verbindlichkeiten | (17,2) |
| Sonstige Verbindlichkeiten, nicht kurzfristig | (36,8) |
| Summe übernommene Verbindlichkeiten | (54,0) |
| Erworbene Vermögenswerte, netto | $ 273,2 |
Der dem Firmenwert zugewiesene beizulegende Zeitwert ist auf die erwarteten Kostensynergiemöglichkeiten zurückzuführen. Im erfassten Firmenwert für das erworbene Detektorengeschäft ist ein Betrag in Höhe von ca. $ 35 Mio. enthalten, der aus ertragsteuerlichen Gründen in Deutschland, China und den Niederlanden abzugsfähig sein wird. Der verbleibende Firmenwert in Bezug auf die Aktienkäufe in den USA ist steuerlich nicht abzugsfähig. Ebenso aufgrund des Kaufs erhöhten sich die langfristigen latenten Ertragssteuerverbindlichkeiten um ca. $ 31 Mio. Diese betreffen neben den Anlagenkäufen in Deutschland, den Niederlanden und China die Basisdifferenzen für sowohl die materiellen als auch die immateriellen Vermögenswerte, die im Rahmen der Aktienkäufe in den USA und im Vereinigten Königreich erworben wurden.
Die folgenden Beträge stellen die vorläufige Festlegung des beizulegenden Zeitwerts der identifizierbaren immateriellen Vermögenswerte für das erworbene Detektorengeschäft dar, die linear abgeschrieben werden:
| (In Millionen) | Beizulegender Zeitwert | Geschätzte Nutzungsdauer (in Jahren) |
| Begünstigte Pachtrechte | $ 3,8 | 16 |
| Auftragsrückstand | 1,2 | 1 |
| Handelsnamen | 1,4 | 5 |
| Entwickelte Technologie | 37,7 | 7 |
| Im Prozess befindliche Forschung und Entwicklung | 4,0 | unbegrenzt |
| Kundenbeziehungen | 33,0 | 7 |
| Summe der erworbenen immateriellen Vermögenswerte | $ 81,1 |
Die folgenden Beträge stellen die Umsätze nach Berichtssegment aus dem erworbenen Detektorengeschäft vom Kaufdatum 1. Mai 2017 bis 29. September 2017 dar:
| (In Millionen) | 1. Mai 2017 bis 29. September 2017 |
| Erworbenes Detektorengeschäft | |
| Medizin | $ 41,1 |
| Industrie | 20,2 |
| Umsatzsumme des erworbenen Detektorengeschäfts | $ 61,3 |
Die unten aufgeführten ungeprüften Pro-forma-Beträge für die Geschäftsjahre 2017 und 2016 werden nur zu Informationszwecken ausgewiesen. Neben den Ergebnissen des Unternehmens für die dargestellten Perioden umfassen die folgenden Beträge auch Effekte des erworbenen Detektorengeschäfts, wie sie eingetreten wären, wenn das Geschäft am 3. Oktober 2015 vollzogen worden wäre. Die geprüften Ergebnisse für das erworbene Detektorengeschäft für die 2016 und 2015 endenden Geschäftsjahre sind im Formular 8-K/A angegeben, welches bei der SEC am 7. Juli 2017 eingereicht wurde. Diese ungeprüften Pro-forma-Ergebnisse umfassen Effekte, die dem Kauf direkt zuordenbar sind, dazu gehören die Abschreibung auf immaterielle Vermögenswerte, Zinsaufwendungen und andere Anpassungen, einschließlich geschätzter Steuereffekte. Diese ungeprüften Pro-forma-Ergebnisse spiegeln keine operativen Effizienzsteigerungen oder potenziellen Kosteneinsparungen wider, die sich aus der Konsolidierung des erworbenen Detektorengeschäfts ergeben können, und lassen nicht notwendigerweise Rückschlüsse auf die tatsächlichen Ergebnisse des zusammengeschlossenen Unternehmens zu, die eingetreten wären, wenn der Kauf zu Beginn der dargestellten Periode erfolgt wäre; auch lassen sie nicht notwendigerweise Rückschlüsse auf die zukünftigen Geschäftsergebnisse oder Ergebnisse zu, die erzielt worden wären, wenn der Kauf zum 3. Oktober 2015 vollzogen worden wäre.
| Geschäftsjahr | ||
| (In Millionen) | 2017 | 2016 |
| Umsatz | $ 777,8 | $ 766,3 |
| Betriebsergebnis | $ 84,7 | $ 115,9 |
| Jahresergebnis | $ 43,1 | $ 64,8 |
| Gewinn pro Aktie - unverwässert | $ 1,15 | $ 1,73 |
| Gewinn pro Aktie - verwässert | $ 1,13 | $ 1,72 |
Transaktionen mit Varian Medical Systems, Inc.
In den Geschäftsjahren 2017, 2016 und 2015 hatte das Unternehmen Verkäufe an Varian in Höhe von $ 24,6 Mio., $ 22,5 Mio. bzw. $ 21,1 Mio. und Produkteinkäufe von Varian in Höhe von $ 1,9 Mio., $ 0,9 Mio. bzw. $ 2,8 Mio zu verzeichnen.
Verrechnete Kosten
Vor der Abspaltung am 28. Januar 2017 enthielt der Konzernabschluss Verrechnungen bestimmter betrieblicher Aufwendungen von Varian mit dem Unternehmen. Zu diesen verrechneten Kosten gehören Kosten aus den Bereichen IT, Personal, Buchhaltung, Rechtsabteilung, Einrichtungen, Versicherung, Finanzen und andere Unternehmens- und Infrastrukturleistungen. Außerdem zählten zu den verrechneten Kosten Forschungs- und Entwicklungsaufwendungen des wissenschaftlichen Forschungsstandorts von Varian. Diese Kosten wurden dem Unternehmen auf Basis der direkten Nutzung, sofern identifizierbar, zugerechnet oder durch andere systematische Maßstäbe, die die Nutzung der erbrachten Leistungen oder die vom Unternehmen erhaltenen Vorteile widerspiegeln. Das Unternehmen sieht die Aufwandsverrechnungsmethode und die Ergebnisse für alle dargestellten Perioden als angemessen an.
Die in der vorliegenden Konzern-Gewinn- und Verlustrechnung verrechneten Kosten sind:
| Geschäftsjahr | |||
| (In Millionen) | 2017 | 2016 | 2015 |
| Vertriebs-, Verwaltungs- und Gemeinkosten | $ 12,4 | $ 37,7 | $ 38,0 |
| Forschung und Entwicklung | 1,2 | 1,4 | |
| Zinsaufwand, abzüglich Zinserträge | 0,5 | 1,6 | 0,7 |
Nettobeteiligung Muttergesellschaft
In Verbindung mit der Abspaltung wurde die Nettobeteiligung an der Muttergesellschaft in der Konzernbilanz und der Konzern-Eigenkapitalveränderungsrechnung in Stammaktien von Varex umgewandelt.
Gemäß dem Abspaltungs- und Verteilungsvertrag hat das Unternehmen Beträge in Höhe von $ 27,1 Mio. in einem im Jahr 2017 endenden Zeitraum von zwölf Monaten an Varian überwiesen, die alle Zahlungsmittel und Zahlungsmitteläquivalente von mehr als $ 5 Mio. repräsentierten, mit Ausnahme der von MeVis Medical Solutions AG („MeVis“) am 28. Januar 2017 und von den Varex-Gesellschaften bereitgehaltenen Zahlungsmittel und Zahlungsmitteläquivalente, die für die Übertragung bestimmter Vermögenswerte und Tochtergesellschaften von Varian notwendig waren. Die Mittel, die für die Übertragung dieser Vermögenswerte und Tochtergesellschaften bereitgehalten wurden, beliefen sich 2017 auf ungefähr $ 7,9 Mio. und sind in den Rückstellungen enthalten.
Beteiligungen an nicht börsennotierten Unternehmen
Das Unternehmen hält eine 40-prozentige Beteiligung an dpiX Holding LLC („dpiX Holding“), einem Vierer-Konsortium mit einer 100-prozentigen Beteiligung an dpiX LLC („dpiX“), einem Anbieter von auf amorphem Silizium basierenden Dünnschichttransitor-Arrays für Flachbilddetektoren für Röntgenstrahlen. Gemäß dem dpiX-Holding-Vertrag werden die Nettogewinne oder Verluste den Mitgliedern gemäß ihrer Beteiligung zugeordnet.
Die Eigenkapitalbeteiligung an der dpiX Holding wird gemäß der Equity-Methode bilanziert. Wenn das Unternehmen seinen Anteil am Gewinn oder Verlust der dpiX Holding erfasst, werden die Gewinne oder Verluste aus von dpiX gekauften Vorräten eliminiert, bis diese vom Unternehmen realisiert werden. In den Geschäftsjahren 2017, 2016 und 2015 verzeichnete das Unternehmen einen Gewinn und (Verlust) aus der Eigenkapitalbeteiligung an der dpiX Holding von $ 0,8 Mio., $ (1,5) Mio. bzw. $ 0,1 Mio. Die Erträge und Verluste aus der Eigenkapitalbeteiligung an der dpiX Holding ist in den sonstigen Erträgen (Aufwendungen), netto in der Konzern-Gewinn- und Verlustrechnung enthalten. Der Buchwert der Eigenkapitalbeteiligung an der dpiX Holding, der in der Konzernbilanz unter Beteiligungen an nicht börsennotierten Unternehmen ausgewiesen ist, betrug $ 50,0 Mio. bzw. $ 47,2 Mio. zum 29. September 2017 und 30. September 2016.
In den Geschäftsjahren 2017, 2016 und 2015 erwarb das Unternehmen Glas-Transitor-Arrays von dpiX in Höhe von insgesamt $ 24,7 Mio., $ 23,4 Mio. bzw. $ 21,3 Mio. Diese Einkäufe der Glas-Transitor-Arrays sind für diese Geschäftsjahre in der Konzernbilanz unter Vorräten oder in der Konzern-Gewinn- und Verlustrechnung in den Umsatzkosten ausgewiesen.
Zum 29. September 2017 und 30. September 2016 betrugen die Verbindlichkeiten des Unternehmens gegenüber dpiX insgesamt $ 3,4 Mio. bzw. $ 4,2 Mio.
Im Oktober 2013 schlossen wir mit dpiX und anderen Parteien einen geänderten Vertrag, der uns unter anderem das Recht auf 50 % der Gesamtproduktionskapazität von dpiX ab dem 1. Januar 2014 einräumt. Aufgrund des geänderten Vertrages ist das Unternehmen zur Übernahme von 50 % der Fixkosten verpflichtet (wie im geänderten Vertrag entsprechend definiert), die jeweils zu Beginn eines Kalenderjahres festgelegt werden. Zum 29. September 2017 wurden die Fixkostenverpflichtungen des Unternehmens, die sich bis zum Ende des Kalenderjahres 2017 aus diesem geänderten Vertrag ergeben, auf $ 4,1 Mio geschätzt. Die Fixkostenverpflichtungen für zukünftige Perioden werden zu Beginn jedes Kalenderjahres vom Board of Directors von dpiX bestimmt und genehmigt. Der geänderte Vertrag gilt solange, wie sich die Beteiligungsstruktur von dpiX nicht ändert (gemäß den Bestimmungen im geänderten Vertrag).
Das Unternehmen hat bestimmt, dass dpiX eine Zweckgesellschaft (Variable Interest Entities) ist, da risikobehafteten Anteilseignern, als Gruppe, die Merkmale einer beherrschenden Finanzbeteiligung fehlen. Für die Leitung der Fertigungsaktivitäten, rechtlichen Aktivitäten und anderen Aktivitäten, die die Wirtschaftsleistung von dpiX am wesentlichsten beeinflussen, sind Mehrheitsentscheidungen erforderlich. Das Unternehmen verfügt nicht über Mehrheitsstimmrechte oder eine Vollmacht zur Leitung der Aktivitäten von dpiX und ist aus diesem Grund nicht der Hauptbegünstigte von dpiX. Das Verlustrisiko des Unternehmens aus der Beteiligung an dpiX ist auf den Buchwert der Beteiligung in Höhe von $ 50,0 Mio. und die Fixkostenverpflichtungen in Höhe von $ 4,1 Mio. begrenzt.
In der folgenden Tabelle werden die Rückstellungen des Unternehmens zusammengefasst:
| (In Millionen) | 29. September 2017 | 30. September 2016 |
| Rückstellungen für Vergütungen und Leistungen | $ 26,0 | $ 13,6 |
| Produktgarantie | 7,0 | 6,9 |
| Zu zahlende Ertragsteuern | 13,2 | 0,2 |
| Zahlungen an Varian Medical Systems | 7,9 | - |
| Sonstige | 8,3 | 3,2 |
| Summe Rückstellungen | $ 62,4 | $ 23,9 |
| In der folgenden Tabelle werden die sonstigen langfristigen Verbindlichkeiten des Unternehmens zusammengefasst: | ||
| (In Millionen) | 29. September 2017 | 30. September 2016 |
| Langfristige Ertragsteuerverbindlichkeiten | $ - | $ 4,9 |
| Verbindlichkeiten Umweltschutz | $ 1,3 | $ 0,3 |
| Verbindlichkeiten leistungsorientierter Pensionsplan | 3,2 | - |
| Sonstige | 0,2 | 0,1 |
| Summe sonstige langfristige Verbindlichkeiten | $ 4,7 | $ 5,3 |
In der folgenden Tabelle werden die sonstigen langfristigen Verbindlichkeiten des Unternehmens zusammengefasst:
| Geschäftsjahre | |||
| (In Millionen) | 2017 | 2016 | 2015 |
| Erträge (Verlust) aus Beteiligungen, die nach der Equity-Methode bewertet werden | $ 1,3 | $ (1,6) | $ 0,3 |
| Realisierte Gewinne (Verluste) aus Fremdwährungen | 1,9 | (0,9) | 0,5 |
| Summe sonstige Erträge (Aufwendungen), netto | $ 3,2 | $ (2,5) | $ 0,8 |
Der unverwässerte Gewinn pro Aktie wird berechnet, indem das Jahresergebnis der Periode durch die gewichtete durchschnittliche Anzahl der während der Berichtsperiode ausstehenden Stammaktien geteilt wird. Der verwässerte Gewinn pro Aktie spiegelt die Effekte potenziell verwässerter Wertpapiere wider. Dieser wird berechnet, indem das Jahresergebnis durch die Summe der gewichteten durchschnittlichen Anzahl der umlaufenden Stammaktien und verwässerten Stammaktien geteilt wird, die aus Aktienoptionen und verfallbaren gesperrten Aktien (restricted stock) bestehen.
Nachfolgend eine Gegenüberstellung von Zähler und Nenner, die bei der Berechnung des verwässerten und unverwässerten Gewinns pro Aktie verwendet wurden:
| Geschäftsjahr | |||
| (In Millionen, ausgenommen Beträge pro Aktie) | 2017 | 2016(1) | 2015(1) |
| Varex zurechenbarer Gewinn | $ 51,6 | $ 68,5 | $ 80,0 |
| Gewichtete durchschnittliche umlaufende Aktien - unverwässert | 37,6 | 37,4 | 37,4 |
| Verwässerungseffekt potenzieller Stammaktien | 0,4 | 0,3 | 0,3 |
| Gewichtete durchschnittliche umlaufende Aktien - verwässert | 38,0 | 37,7 | 37,7 |
| Varex zurechenbarer Gewinn pro Aktie - unverwässert | $ 1,37 | $ 1,83 | $ 2,14 |
| Varex zurechenbarer Gewinn pro Aktie - verwässert | $ 1,36 | $ 1,82 | $ 2,12 |
| Verwässerungsverhindernde aktienbasierte Vergütungen für Mitarbeiter, nicht berücksichtigt | 1,0 | 0,7 | 0,7 |
Das Unternehmen schließt potenziell verwässernde Stammaktien (bestehend aus den Aktien, die den Aktienoptionen und dem Mitarbeiteraktienkaufprogramm zugrunde liegen) aus der Berechnung der verwässerten gewichteten durchschnittlichen umlaufenden Aktien aus, wenn die Einbeziehung der Aktien, die diesen aktienbasierten Vergütungen zugrunde liegen, für den Gewinn pro Aktie verwässerungsverhindernd sind.
Im Rahmen der allgemeinen Risikomanagementpraktiken hat das Unternehmen Finanzderivate abgeschlossen. Dazu gehören Zinsswaps zur Absicherung der Cashflows, um den LIBOR-basierten, variablen Fremdkapitalzinssatz zu sichern.
Das Unternehmen erfasst in der Konzernbilanz alle Derivate zum beizulegenden Zeitwert. Die Rechnungslegung der Änderungen des beizulegenden Zeitwerts der Derivate ist abhängig von dem beabsichtigten Zweck des Derivats: ob das Unternehmen das Derivat als Sicherungsbeziehung designieren und das Hedge-Accounting anwenden will und ob die Sicherungsbeziehung die notwendigen Kriterien zur Anwendung des Hedge-Accounting erfüllt hat.
Der wirksame Teil des Gewinns oder Verlusts eines derivativen Instruments, welches zur Sicherung der Cashflows designiert wurde und die Bedingungen dafür erfüllt, wird im sonstigen Gesamtergebnis erfasst. Ein unwirksamer Teil dieser designierten Sicherungsbeziehung wird ergebniswirksam in der laufenden Periode erfasst. Die Änderungen des beizulegenden Zeitwerts für alle Geschäfte, die nicht für die Sicherungsbilanzierung bestimmt sind, werden ergebniswirksam in der laufenden Periode erfasst. Abgegrenzte Gewinne oder Verluste aus designierten Cashflow-Hedges werden in der Periode ergebniswirksam erfasst, in der der gesicherte Zinsaufwand das Ergebnis beeinflusst. Die Wirksamkeit der Cashflow-Hedges wird zu Beginn und danach vierteljährlich bewertet. Falls das Instrument nicht mehr für das Hedge-Accounting in Frage kommt, weil es wahrscheinlich wird, dass die ursprünglich prognostizierte gesicherte Transaktion nicht zustande kommt, wird das Hedge-Accounting beendet und der damit zusammenhängende beizulegende Zeitwert des unwirksamen Teils des derivativen Instruments wird umgegliedert aus dem kumulierten sonstigen Gesamtergebnis und ergebniswirksam erfasst. Das Unternehmen verrechnet die in der Bilanz ausgewiesenen beizulegenden Zeitwerte der derivativen Instrumente nicht zu Darstellungszwecken.
Das Kreditrisiko in Bezug auf derivative Transaktionen betrifft das Risiko, dass eine Transaktionspartei ihre Verpflichtungen im Rahmen der derivativen Kontrakte nicht erfüllen kann. Aus diesem Grund ist das Risikopotenzial des Unternehmens gegenüber dem Kreditrisiko der Gegenpartei grundsätzlich auf die Beträge begrenzt, um die die Verpflichtungen der Gegenpartei gegenüber dem Unternehmen die Verpflichtungen des Unternehmens gegenüber der Gegenpartei übersteigen. Ein Grundsatz des Unternehmens ist, nur Verträge mit Finanzinstituten abzuschließen, die bestimmte Mindestbonitätsbewertungen haben, um die Kreditrisiken der Gegenpartei zu mindern.
Als Sicherungsinstrument designierte Derivate – Cashflow-Hedges
Das Unternehmen nutzt Zinsswapkontrakte als Cashflow-Hedges zur Steuerung der Fluktuationsrisiken des LIBOR-Zinssatzes. Zinsswapkontrakte, die variabel verzinsliche Schulden absichern, fixieren die LIBOR-Komponente des Zinssatzes für einen bestimmten Zeitraum.
Der wirksame Teil der Änderungen des beizulegenden Zeitwerts der als Cashflow-Hedges designierten und in Frage kommenden Derivate wird als Komponente des kumulierten sonstigen Gesamtergebnisses in der vorliegenden Konzernbilanz abgegrenzt und wird nachfolgend ergebniswirksam in der Periode umgegliedert, in der die gesicherten Zinsaufwendungen das Ergebnis beeinflussen. Der unwirksame Teil der Änderungen des beizulegenden Zeitwerts der Derivate, die als Cashflow-Hedges designiert sind, werden direkt ergebniswirksam erfasst und sind in der vorliegenden Gewinn- und Verlustrechnung ausgewiesen. Für das Geschäftsjahr 2017 wurde kein unwirksamer Teil ergebniswirksam erfasst.
Zum 29. September 2017 hatte das Unternehmen die folgenden ausstehenden Derivate, die als Sicherungsinstrumente designiert wurden:
| (In Millionen, außer für die Anzahl der Instrumente) | Anzahl der Finanzinstrumente | Nominalwert |
| Zinsswapkontrakte | 6 | $ 292,5 |
Diese Kontrakte haben eine Fälligkeit von vier Jahren oder weniger.
In der folgenden Tabelle sind die erfassten Beträge der derivativen Instrumente für die angegebenen Perioden und die jeweiligen Positionen in der vorliegenden Gewinn- und Verlustrechnung, in denen die Ergebnisse der Cashflow-Hedges erfasst sind, aufgeführt:
| Erfasster Gewinn (Verlust) der Derivate im sonstigen Gesamtergebnis (wirksamer Teil) Geschäftsjahresende | Position Gewinn (Verlust), der aus dem kumulierten sonstigen Gesamtergebnis ergebniswirksam umgegliedert wurde (wirksamer Teil) | Gewinn (Verlust), der aus dem kumulierten sonstigen Gesamtergebnis ergebniswirksam umgegliedert wurde (wirksamer Teil) Geschäftsjahresende | |||||
| (In Millionen) | 2017 | 2016 | 2015 | 2017 | 2016 | 2015 | |
| Zinsswapkontrakte | $ 0,6 | $ - | $ - | Zins- aufwendungen | $ (0,3) | $ - | $ - |
| Position Gewinn (Verlust) der Derivate, der ergebniswirksam erfasst wurde (unwirksamer Teil) | Gewinn (Verlust) der Derivate, der ergebniswirksam erfasst wurde (unwirksamer Teil) Geschäftsjahresende | |||
| (In Millionen) | 2017 | 2016 | 2015 | |
| Zinsswapkontrakte | Zins- aufwendungen | $ - | $ - | $ |
-
Das Unternehmen erwartet, dass ca. $ 0,9 Mio., die als Komponente des kumulierten sonstigen Gesamtergebnisses erfasst sind, in den nächsten 12 Monaten in der Gewinn- und Verlustrechnung realisiert werden, der Betrag variiert je nach Zinssatz.
Diese derivativen Instrumente unterliegen Rahmen-Nettingvereinbarungen, mit denen das Recht eingeräumt wird, Verrechnungen mit der jeweiligen Gegenpartei vorzunehmen. In der folgenden Tabelle werden die beizulegenden Zeitwerte der derivativen Instrumente in den angegebenen Perioden und die Positionen in den vorliegenden Bilanzen, in denen die Finanzinstrumente bilanziert sind, aufgeführt:
| Derivative Vermögenswerte | Derivative Verbindlichkeiten | |||||
| (In Millionen) | 29. September 2017 | 30. September 2016 | 29. September 2017 | 30. September 2016 | ||
| Als CashflowHedges designierte Derivate | Bilanzposition | Bilanzposition | ||||
| Zinsswapkontrakte | Sonstige langfristige Vermögenswerte | $ 1,6 | $ - | Sonstige langfristige Vermögenswerte | $ - | $ - |
| Zinsswapkontrakte | Sonstige kurzfristige Verbindlichkeiten | - | - | Sonstige kurzfristige Verbindlichkeiten | (0,6) | - |
| $ 1,6 | $ - | $ (0,6) | $ | |||
Kreditfazilitäten
Am 25. Januar 2017 hat das Unternehmen eine revolvierende Kreditfazilität abgeschlossen (die „vorherige revolvierende Kreditfazilität“), die in fünf Jahren fällig wurde, und eine befristete Fazilität (die „vorherige befristete Fazilität“), für die 7,5 % in den ersten beiden Jahren in vierteljährlichen Raten, 10 % in vierteljährlichen Raten im dritten und vierten Jahr und 15 % in vierteljährlichen Raten im fünften Jahr zurückzuzahlen waren. Der Kreditvertrag für die vorherige revolvierende Kreditfazilität und die vorherige befristete Fazilität (der „vorherige Kreditvertrag“) enthielt verschiedene übliche restriktive Covenants, die unter anderem Folgendes einschränkten: Schuldenaufnahme durch Varex und seine Tochtergesellschaften, die Gewährung oder die Übernahme von Sicherheiten durch Varex und seine Tochtergesellschaften, der Abschluss von Sale-and-Leaseback-Transaktionen durch Varex und seine Tochtergesellschaften und der Abschluss von Transaktionen durch Varex und seine Tochtergesellschaften, die grundlegende Änderungen zur Folge haben würden. Er enthält auch übliche Covenants zu Verzugsereignissen und bestimmte finanzielle Covenants, einschließlich der Anforderung zur Einhaltung bestimmter Finanzkennzahlen. Der vorherige Kreditvertrag wurde durch Aktien und Vermögenswerte von bestimmten Tochtergesellschaften von Varex gesichert. Der vorherige Kreditvertrag enthielt verschiedene Darlehens- und Zinsoptionen, beispielsweise folgende Indizes: (i) der LIBOR-Zinssatz oder (ii) der Basiszinssatz (der dem höheren aus Vorzugszinssatz, dem Leitzins der US-Notenbank zzgl. 0,50 % oder dem LIBOR-Zinssatz für einen einmonatigen Zeitraum zzgl. 1,00 % entspricht). Die Darlehen im Rahmen des vorherigen Kreditvertrags wurden mit einem Zinssatz p. a. verzinst, der den anwendbaren Indizes zuzüglich einer variierenden Zinsspanne zwischen 1,125 % und 2,125 % entspricht. In dem vorherigen Kreditvertrag wurden ebenso Gebühren für im Rahmen von Akkreditiven verfügbaren und abrufbaren Beträgen in Höhe von 0,125 % und für nicht in Anspruch genommene Kreditzusagen zwischen 0,20 % und 0,40 % festgelegt. Am 25. Januar 2017 hat Varex $ 203 Mio. im Rahmen der vorherigen befristeten Fazilität aufgenommen und $ 200,0 Mio. an Varian überwiesen.
Am 1. Mai 2017 hat Varex den vorherigen befristeten und vorherigen Kreditvertrag getilgt und beide Verträge beendet.
Am 1. Mai 2017 und in Verbindung mit dem erworbenen Detektorengeschäft hat das Unternehmen eine neue besicherte revolvierende Kreditfazilität (die „revolvierende Kreditfazilität“) zu einer Darlehenssumme von bis zu $ 200 Mio. mit einer fünfjährigen Laufzeit abgeschlossen sowie eine besicherte befristete Fazilität (die „befristete Fazilität“ und zusammen mit der revolvierenden Kreditfazilität der „Kreditvertrag“) mit einer Darlehenssumme von $ 400 Mio abgeschlossen. Die befristete Fazilität wird über fünf Jahre zurückgezahlt, und zwar jeweils 5,0 % in den ersten beiden Jahren der Laufzeit in vierteljährlichen Raten, 7,5 % in vierteljährlichen Raten im dritten und vierten Jahr der Laufzeit und 10 % in vierteljährlichen Raten im fünften Jahr der Laufzeit und der Restbetrag wird zur Fälligkeit gezahlt. Varex hat die Einzahlungen aus der befristeten Fazilität und die Nettoeinzahlungen von ca. $ 97 Mio., die aus der revolvierenden Kreditfazilität in Anspruch genommen wurden, zur Zahlung des Kaufpreises von ca. $ 276 Mio. für das erworbene Detektorengeschäft, zuzüglich der entsprechenden Kreditgebühren, und zur Rückzahlung aller Verpflichtungen von Varex im Rahmen des vorherigen Kreditvertrags verwendet. Sowohl die befristete Fazilität als auch die revolvierende Kreditfazilität laufen am 1. Mai 2022 aus.
Der Kreditvertrag enthält verschiedene übliche restriktive Covenants, die unter anderem Folgendes einschränken: Schuldenaufnahme durch Varex und seine Tochtergesellschaften, die Gewährung oder die Übernahme von Sicherheiten durch Varex und seine Tochtergesellschaften, der Abschluss von Sale-and-Leaseback-Transaktionen durch Varex und seine Tochtergesellschaften und der Abschluss von Transaktionen durch Varex und seine Tochtergesellschaften, die grundlegende Änderungen zur Folge haben würden. Er enthält auch übliche Covenants zu Verzugsereignissen und bestimmte finanzielle Covenants, einschließlich der Anforderung zur Einhaltung bestimmter Finanzkennzahlen. Das Unternehmen hat zum 29. September 2017 alle finanziellen Covenants des Kreditvertrags eingehalten. Der Kreditvertrag wird durch Aktien und Vermögenswerte der wesentlichen Tochtergesellschaften von Varex gesichert. Der Kreditvertrag enthält verschiedene Darlehens- und Zinsoptionen, beispielsweise folgende Indizes: (a) der LIBOR-Zinssatz oder (b) der Basiszinssatz (der dem höheren aus Vorzugszinssatz, dem Leitzins der US-Notenbank zzgl. 0,50 % oder dem LIBOR-Zinssatz für einen einmonatigen Zeitraum zzgl. 1,00 % entspricht). Die Darlehen im Rahmen des Kreditvertrags werden mit einem Zinssatz p. a. verzinst, der den anwendbaren Indizes zuzüglich einer variierenden Zinsspanne zwischen 1,75 % und 2,75 % (für Darlehen zum LIBOR-Zinssatz) und 0,75 % - 1,75 % (für Darlehen zum Basiszinssatz) entspricht. In dem Kreditvertrag wurden ebenso Gebühren für im Rahmen von Akkreditiven verfügbaren und abrufbaren Beträgen in Höhe von 0,125 % und für nicht in Anspruch genommene Kreditzusagen zwischen 0,25 % und 0,40 % festgelegt.
Zum 29. September 2017 hatte das Unternehmen langfristige Schulden in Höhe von $ 463,9 Mio. und $ 20,0 Mio. langfristige Schulden mit einer kurzfristigen Fälligkeit, abzüglich abgegrenzter Kosten für die Fremdkapitalaufnahme in Höhe von $ 10,1 Mio.
Vermögenswerte/Verbindlichkeiten, die wiederholt zum beizulegenden Zeitwert bewertet werden
In der folgenden Tabelle hat das Unternehmen alle Vermögenswerte und Verbindlichkeiten, die wiederholt zum beizulegenden Zeitwert bewertet wurden, auf der Grundlage der für die Ermittlung des beizulegenden Zeitwerts zum Bewertungsstichtag verwendeten Parameter in die jeweilige Hierarchiestufe zum beizulegenden Zeitwert eingeteilt.
| (In Millionen) | Bewertungen zum beizulegenden Zeitwert zum 29. September 2017 | |||
| Angebotene Preise in aktiven Märkten für identische Vermögenswerte oder Verbindlichkeiten | Wesentliche andere beobachtbare Informationen | Wesentliche nicht beobachtbare Informationen | ||
| (Stufe 1) | (Stufe 2) | (Stufe 3) | Summe | |
| Vermögenswerte: | ||||
| Zahlungsmitteläquivalente - Geldmarktfonds | $ - | $ 11,4 | $ - | $ 11,4 |
| Zinsswapkontrakte | - | 1,6 | - | 1,6 |
| Summe Vermögenswerte, die zum beizulegenden Zeitwert bewertet wurden | $ - | $ 13,0 | $ - | $ 13,0 |
| Verbindlichkeiten: | ||||
| Zinsswapkontrakte | $ - | $ 0,6 | $ - | $ 0,6 |
Zum 29. September 2017 betrugen die ausstehenden Darlehen im Rahmen des Kreditvertrags des Unternehmens $ 483,9 Mio., abzgl. der abgegrenzten Kreditkosten, die ihrem beizulegenden Zeitwert nahe kommen, da sie zu einem marktbeobachtbaren Zinssatz weitergeführt werden, der periodisch zurückgesetzt wird und in der Hierarchie des beizulegende Zeitwertes als Stufe 2 eingestuft wird. Die beizulegenden Zeitwerte bestimmter Finanzinstrumente des Unternehmens, einschließlich Bankeinlagen, die unter Zahlungsmittel und Zahlungsmitteläquivalente ausgewiesen sind, Forderungen und Verbindlichkeiten, kommen aufgrund ihrer kurzen Laufzeit ebenso ihrem beizulegenden Zeitwert nahe.
Zum 30. September 2016 hatte das Unternehmen keine Vermögenswerte oder Verbindlichkeiten, die wiederholt zum beizulegenden Zeitwert bewertet wurden.
Es gab keine finanziellen Vermögenswerte oder Verbindlichkeiten, die wiederholt anhand wesentlicher nicht beobachtbarer Informationen (Stufe 3) bewertet wurden, und es gab im Geschäftsjahr 2017 keine Transfers nach oder von Stufe 1, 2 oder 3.
In der folgenden Tabelle wird der Firmenwert nach berichtspflichtigem Geschäftssegment aufgeführt:
| (In Millionen) | Medizin | Industrie | Summe |
| Saldo zum 30. September 2016 | 55,7 | 19,0 | 74,7 |
| Unternehmenszusammenschlüsse - Medizinbildgebungsgeschäft PerkinElmer | 91,3 | 76,0 | 167,3 |
| Veräußerung eines Geschäfts | (0,1) | (0,1) | |
| Saldo 2017 | 146,9 | 95,0 | 241,9 |
Im vierten Quartal des Geschäftsjahres 2016 hat das Unternehmen eine Anpassung seiner Geschäftssegmente vorgenommen und der Firmenwert wurde den Berichtseinheiten Medizin und Industrie auf Basis des relativen beizulegenden Zeitwerts neu zugeordnet. Aufgrund der Änderungen bei den Berichtseinheiten zwischen dem 30. September 2016 und 29. September 2017 wurde kein Wertminderungsaufwand berücksichtigt.
In der folgenden Tabelle werden die Bruttobuchwerte und kumulierten Abschreibungen der immateriellen Vermögenswerte mit begrenzter Nutzungsdauer, die in der Konzernbilanz unter sonstigen Vermögenswerten ausgewiesen sind, dargestellt:
| (In Millionen) | 29. September 2017 | 30. September 2016(1) |
| Erworbene bestehende Technologie | $ 57,0 | $ 22,4 |
| Patente, Lizenzen und Sonstiges | 19,4 | 10,2 |
| Kundenverträge und Lieferantenbeziehungen | 42,1 | 9,1 |
| Kumulierte Abschreibungen | (31,2) | (21,0) |
| Summe immaterielle Vermögenswerte mit begrenzter Nutzungsdauer | 87,3 | 20,7 |
| Im Prozess befindliche Forschung und Entwicklung mit unbegrenzter Nutzungsdauer | 4,0 | 0,0 |
| Summe immaterielle Vermögenswerte | $ 91,3 | $ 20,7 |
Das Unternehmen hat in den Geschäftsjahren 2017, 2016 und 2015 einen Abschreibungsaufwand für immaterielle Vermögenswerte in Höhe von jeweils $ 10,5 Mio., $ 5,5 Mio. bzw. $ 2,7 Mio. ausgewiesen.
Zum 29. September 2017 betragen die geschätzten zukünftigen Abschreibungsaufwendungen für immaterielle Vermögenswerte mit begrenzter Nutzungsdauer:
(In Millionen)
| Geschäftsjahre: | |
| 2018 | $ 16,1 |
| 2019 | 15,0 |
| 2020 | 14,6 |
| 2021 | 13,4 |
| 2022 | 11,8 |
| Danach | 16,4 |
| Summe | $ 87,3 |
Leasingverpflichtungen
Zum 29. September 2017 hat sich das Unternehmen zu Mindestmieten im Rahmen von unkündbaren Operating-Leasingverträgen für die Geschäftsjahre 2018 bis 2022 und nachfolgende verpflichtet (einschließlich Mietsteigerungsklauseln), und zwar wie folgt: $ 4,0 Mio., $ 3,3 Mio, $ 3,0 Mio., $ 2,6 Mio., $ 2,6 Mio. bzw. $ 0,9 Mio. Das Unternehmen hat in den Geschäftsjahren 2017, 2016 und 2015 einen Mietaufwand in Höhe von jeweils $ 4,0 Mio., $ 2,8 Mio. bzw. $ 1,4 Mio. ausgewiesen.
Sonstige Verpflichtungen
In Anhangangabe 3 „Transaktionen mit verbundenen Unternehmen“ sind zusätzliche Informationen zu den Verpflichtungen des Unternehmens gegenüber dpiX aufgeführt.
In der Anhangangabe 11 „Rückkaufbare Minderheitenanteile & Minderheitenanteile“ sind zusätzliche Informationen über die Verpflichtungen des Unternehmens gegenüber den Minderheitsaktionären von MeVis aufgeführt.
Das Unternehmen hat eine Umweltschutzverbindlichkeit von ca. $ 1,3 Mio. zum 29. September 2017 gegenüber Varian aufgrund des Anteils von Varex an den zukünftigen geschätzten Umweltschutzkosten.
Eventualverbindlichkeiten
Gelegentlich ist das Unternehmen Prozessbeteiligter oder anderweitig an rechtlichen Verfahren, Klagen und behördlichen Inspektionen oder Untersuchungen und anderen rechtlichen Angelegenheiten sowohl innerhalb als auch außerhalb der USA beteiligt, die im Rahmen der gewöhnlichen Geschäftstätigkeit oder anderweitig entstehen. Das Unternehmen bildet Rückstellungen, soweit diese verlässlich geschätzt werden können, in einem Umfang, der nach Ansicht des Unternehmens ausreicht, um alle Verpflichtungen im Zusammenhang mit Gerichtsverfahren und anderen Schadensfällen zu erfüllen, von denen das Unternehmen glaubt, dass sie zu einem wahrscheinlichen Verlust führen werden (insbesondere, u. a. mögliche Beträge für einen Vergleich). Ein Verlust oder eine Reihe von Verlusten wird ausgewiesen, wenn es begründeterweise möglich erscheint, dass ein erheblicher Verlust entsteht und geschätzt werden kann oder wenn es begründeterweise möglich erscheint, dass der Verlustbetrag (sofern dieser erheblich ist) die erfasste Rückstellung übersteigen wird. Das Unternehmen hatte zum 29. September 2017 und 30. September 2016 keine Eventualverbindlichkeiten. Rechtskosten werden direkt als Aufwand erfasst.
Im April 2015 vollzog das Unternehmen den Kauf von 73,5 % der zu diesem Zeitpunkt ausstehenden Aktien der MeVis Medical Solutions AG („MeVis“), einer Aktiengesellschaft mit Sitz in Bremen, Deutschland, welches Bildverarbeitungssoftware und Services für das Krebs-Screening anbietet.
Im August 2015 schloss das Unternehmen durch eine seiner deutschen Tochtergesellschaften einen Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrag (der „BGAV“) mit MeVis ab. Im Oktober 2015 wurde der BGAV nach der Eintragung beim Amtsgericht Bremen, Deutschland, wirksam. Im Rahmen des BGAV unterstellt MeVis seine Geschäftsführung dem Unternehmen und verpflichtet sich, seine jährlichen Gewinne und Verluste an das Unternehmen abzuführen. Im Gegenzug gewährt das BGAV den Minderheitsaktionären von MeVis Folgendes: (1) eine jährlich wiederkehrende Nettovergütung in Höhe von € 0,95 pro MeVis-Aktie ab dem 1. Januar 2015; und (2) ein Verkaufsrecht für deren MeVis-Aktien zu einem Kurs von € 19,77 pro MeVis-Aktie. Mit dem Inkrafttreten des BGAV wurden die Minderheitenanteile aufgrund des Verkaufsrechts rückkaufbar und wurden in temporäres Eigenkapital umgegliedert. Zum 29. September 2017 betrug der Rückkaufwert der rückkaufbaren Minderheitenanteile an MeVis $ 11,2 Mio.
Im Geschäftsjahr 2017 wurde eine geringe Anzahl an MeVis-Aktien im Rahmen des Verkaufsrechts gekauft. Zum 29. September 2017 hielten die Minderheitsaktionäre zusammen ca. 0,5 Mio. Aktien von MeVis, das entspricht 26,4 % der umlaufenden Aktien.
Die Änderungen der rückkaufbaren Minderheitenanteile und Minderheitenanteile in Bezug auf MeVis waren folgende:
| Geschäftsjahre | |||
| 2017 | 2016 | ||
| (In Millionen) | Rückkaufbare Minderheitenanteile | Minderheitenanteile | Rückkaufbare Minderheitenanteile |
| Saldo zu Beginn der Periode | $ 10,3 | $ 11,0 | $ |
| Den Minderheitenanteilen zurechenbarer Gewinn | 0,4 | 0,5 | |
| Umgliederung Von Minderheitenanteilen an MeVis in rückkaufbare Minderheitenanteile | (10,4) | 10,4 | |
| Sonstige | 0,5 | (0,6) | (0,6) |
| Saldo zum Ende der Periode | $ 11,2 | $ - | $ 10,3 |
MITARBEITERAKTIENPLÄNE
Die Mitarbeiter des Unternehmens nehmen am sogenannten Omnibus-Aktienplan 2017 der Varex Imaging Corporation (der „Aktienplan 2017“) und am Mitarbeiteraktienkaufplan 2017 der Varex Imaging Corporation (der „ESPP 2017“) teil, die neben anderen Vergütungsarten die Gewährung von Aktienoptionen, Restricted Stock Units und Performance-Aktien vorsehen. Vor der Abspaltung und Verteilung nahmen die Mitarbeiter des Unternehmens an aktienbasierten Vergütungsplänen von Varian teil, die neben anderen Vergütungsarten die Gewährung von Aktienoptionen, Restricted Stock Units und Performance-Aktien im Rahmen des dritten geänderten und neu formulierten Omnibus-Aktienplans 2005 vorsahen.
Im Januar 2017 genehmigten die Aktionäre von Varex den ESPP 2017, mit dem berechtigte Mitarbeiter die Möglichkeit erhalten, Stammaktien von Varex zu kaufen, und zwar zu 85 % des niedrigeren Werts aus beizulegendem Zeitwert zu Beginn und zum Ende einer sechsmonatigen Kaufperiode. Der ESPP 2017 sieht den Kauf von bis zu einer Million Aktien von Varex vor.
Aufwendungen für aktienbasierte Vergütung
Der in der Konzern-Gewinn- und Verlustrechnung erfasste Aufwand für aktienbasierte Vergütungen beruht auf der Vergütung, von der letztendlich erwartet wird, dass sie unverfallbar wird. Die aktienbasierte Vergütung umfasst Aufwendungen in Bezug auf die direkten Mitarbeiter des Unternehmens. Vor der Abspaltung berechnete Varian dem Unternehmen überdies den Aufwand für die zugeteilte aktienbasierte Vergütung bestimmter Mitarbeiter von Varian, die Vertriebs-, Allgemein- und Verwaltungsleistungen für das Unternehmen erbracht haben.
In der folgenden Tabelle werden die Auswirkungen der Erfassung von Aufwand für aktienbasierte Vergütung und für die Optionskomponente der Aktien aus dem Mitarbeiteraktienkaufplan dargestellt:
| Geschäftsjahr | |||
| (In Millionen) | 2017 | 2016 | 2015 |
| Umsatzkosten | $ 0,9 | $ 1,0 | $ 1,3 |
| Forschung und Entwicklung | 1,5 | 1,4 | 1,4 |
| Vertriebs-, Verwaltungs- und Gemeinkosten (1) | 6,0 | 7,1 | 6,9 |
| Summe Aufwendungen für aktienbasierte Vergütung | $ 8,4 | $ 9,5 | $ 9,6 |
Zum 29. September 2017 wurde Aufwand für die aktienbasierte Vergütung in Höhe von $ 17,5 Mio. nicht erfasst und wird voraussichtlich in den nächsten 3 bis 4 Geschäftsjahren erfasst werden. Zum 29. September 2017 standen für zukünftige Emissionen im Rahmen des Aktienplans 2017 und des ESPP 2017 jeweils ca. 5,3 Mio.bzw. 1,0 Mio. Stammaktien zur Verfügung.
Das Unternehmen wendet für die Ermittlung des beizulegenden Zeitwerts der gewährten Aktienoptionen und der Optionskomponente des ESPP 2017 das Black-Scholes-Bewertungsmodell an. Das Unternehmen berechnete den beizulegenden Zeitwert jeder gewährten Option und Optionskomponente des ESPP 2017 am jeweiligen Zuteilungsdatum mithilfe folgender Annahmen zum gewichteten Durchschnitt:
| Mitarbeiteraktienoptionsplan Geschäftsjahr 2017 | Mitarbeiteraktienkaufpläne Geschäftsjahr 2017 | |
| Erwartete Laufzeit (in Jahren) | 4,2 | 0,5 |
| Risikofreier Zinssatz | 1,6% | 1,0% |
| Erwartete Schwankungen | 23,6% | 28,0% |
| Erwartete DiVidende | 0,0% | 0,0% |
| Gewichteter durchschnittlicher beizulegender Zeitwert am Zuteilungsdatum | $ 8,08 | $ 7,81 |
Für die Optionsbewertungsmethoden, einschließlich Black-Scholes, müssen subjektive Annahmen getroffen werden, die nachfolgend erläutert werden.
Risikofreier Zinssatz
Die verwendeten Zinssätze basieren auf der derzeit verfügbaren impliziten Rendite von Nullkupon-Anleihen des US-Finanzministeriums mit einer äquivalenten Restlaufzeit, die der erwarteten Laufzeit der Zuteilung entspricht.
Erwartete Laufzeit
Die gewährten Optionen sind üblicherweise über einen Zeitraum von 36 bis 48 Monaten unverfallbar und laufen 7 bis 10 Jahre nach dem Tag der Gewährung ab. Der Angebotszeitraum für den Mitarbeiteraktienkaufplan beträgt 6 Monate. Der Mitarbeiteraktienkaufplan räumt berechtigten Mitarbeitern die Möglichkeit ein, Stammaktien von Varex zu kaufen, und zwar zu 85 % des niedrigeren Werts aus beizulegendem Zeitwert zu Beginn und zum Ende einer sechsmonatigen Kaufperiode.
Erwartete Dividendenerträge
Der verwendete Dividendensatz ist Null, da das Unternehmen nie Bardividenden auf seine Stammaktien gezahlt hat und dies auch in absehbarer Zeit nicht erwartet. Überdies ist das Unternehmen im Rahmen seiner Kreditfazilität nicht berechtigt, Dividenden auf Stammaktien auszuzahlen.
Erwartete Schwankungen
Gemäß den maßgeblichen Bilanzierungsrichtlinien zur aktienbasierten Vergütung sollten Unternehmen die Schwankungen über einen Zeitraum, der grundsätzlich mit der erwarteten oder vertraglichen Laufzeit der Aktienoption übereinstimmt, berücksichtigen. Für diesen Zeitraum gibt es keine hinlänglichen unternehmensspezifischen Daten, da das Unternehmen erst im Januar 2017 geschäftlich tätig wurde. Die verwendete Schwankungsvariable ist eine Benchmark anderer Volatilitätsgrade vergleichbarer Unternehmen.
Aktienoptionsaktivitäten
In der folgenden Tabelle werden die Aktivitäten der Aktienoptionen im Rahmen der Mitarbeiteranreizprogramme von Varex dargestellt:
| (In Tausend, ausgenommen Beträge pro Aktie und Restlaufzeit) | Ausstehende Optionen | Preisspanne | Gewichteter durchschnittlicher Ausübungspreis | Gewichtete durchschnittliche Restlaufzeit (in Jahren) | Aggregierter innerer Wert (2) |
| Saldo zum 30. September 2016 (1) | 1.015 | $ 17,53 - $ 30,74 | $ 26,14 | ||
| Gewährt | 1.052 | $ 31,08 - $ 34,13 | 31,20 | ||
| Annulliert, abgelaufen oder Verwirkt | (18) | $ 25,17 - $ 30,74 | 27,85 | ||
| Ausgeübt | (123) | $ 17,53 - $ 30,74 | 22,61 | ||
| Saldo zum 29. September 2017 | 1.926 | $ 19,21 - $ 34,13 | $ 29,11 | 5,3 | $ 9.118,1 |
| Zum 29. September 2017 ausübbar | 709 | $ 19,21 - $ 34,13 | $ 26,74 | 3,7 | $ 5.032,1 |
(1)
Die ausstehenden Optionen zum 30. September 2016 betreffen ausstehende Optionen nach
der Umwandlung dieser Vergütungen gemäß Arbeitnehmerangelegenheitenvertrag, welcher
als Anlage 10.3 des beim SEC am 12. Januar 2017 eingereichten Formulars 10 des Unternehmens
eingereicht wurde.
(2)
Der aggregierte innere Wert stellt den gesamten inneren Wert vor Steuern dar, der
auf Basis der Differenz zwischen Ausübungspreis und dem Schlusspreis der Varex-Stammaktie
in Höhe von $ 33,84 zum 29. September 2017 berechnet wird, dem letzten Handelstag
des Geschäftsjahres 2017 des Unternehmens, und der den Betrag darstellt, den die Optionsinhaber
erhalten hätten, wenn alle Optionsinhaber ihre Optionen ausgeübt hätten und ihre Aktien
mit der Ausübung zu diesem Tag verkauft hätten.
Restricted Stock Units (RSU, Belegschaftsaktien), Restricted Stock Awards (zurückgestellte Aktienzuteilung) und Deferred Stock Units (aufgeschobene Aktienvergütung)
In der folgenden Tabelle werden die Aktivitäten im Zusammenhang mit Restricted Stock Units, Restricted Stock Awards und Deferred Stock Units im Rahmen der Vorteilsprogramme von Varex dargestellt:
| (In Tausend, ausgenommen Beträge pro Aktie) | Anzahl der Aktien | Gewichteter durchschnittlicher beizulegender Zeitwert zum Zuteilungsdatum |
| Saldo zum 30. September 2016 (1) | 385 | $ 27,42 |
| Gewährt | 337 | 31,33 |
| UnVerfallbar | (189) | 27,90 |
| Annulliert oder abgelaufen | (8) | 26,71 |
| Saldo zum 29. September 2017 | 525 | $ 29,54 |
Die Summe des beizulegenden Zeitwerts der Aktien zum Gewährungstag im Geschäftsjahr 2017 betrug $ 11,4 Mio. Die umlaufenden Aktien zum 29. September 2017 hatten einen geschätzten Marktwert von $ 17,8 Mio.
Die ausgewiesenen Ertragsteuern werden auf Basis einer gesonderten Erklärung berechnet. Im Rahmen dieser Methode berechnet das Unternehmen die Ertragsteuern so, als ob es ein separater Steuerpflichtiger wäre, der seine eigene Ertragsteuererklärung für das ganze Jahr einreicht. Da wir jedoch erst mit der Abspaltung von Varian zum separaten Steuerpflichtigen wurden, können die erfassten Beträge von den Beträgen abweichen, die wir im Jahresabschluss erfasst hätten, wenn wir in der gesamten Periode ein von Varian unabhängiges Unternehmen gewesen wären. Zum Teil liegt dies an den unterschiedlichen Steuerstrukturen und steuerlichen Rechnungslegungswahlmöglichkeiten und Geltendmachungen in den Perioden vor und nach der Abspaltung.
Die Betriebe des Unternehmens wurden in der Vergangenheit in den Ertragsteuererklärungen des Bundes und der US-Bundesstaaten und der Steuererklärungen in Ländern außerhalb der USA einbezogen. Der Ertragsteueraufwand basiert auf dem ausgewiesenen Gewinn oder Verlust vor Steuern. Latente Ertragssteuern spiegeln die Auswirkungen von temporären Differenzen zwischen den für die Finanzberichterstattung ausgewiesenen Vermögenswerten und Verbindlichkeiten und den für ertragsteuerliche Zwecke ausgewiesenen Beträgen wider. Diese latenten Steuern werden anhand der aktuell geltenden Steuergesetze bemessen. Es werden Wertberichtigungen vorgenommen, um die latenten Steueransprüche auf den Betrag zu reduzieren, der überwiegend wahrscheinlich realisiert werden kann.
Die Ertragsteuern betrugen:
| Geschäftsjahre | |||
| (In Millionen) | 2017 | 2016 | 2015 |
| Kurzfristige Rückstellung: | |||
| Bundesertragsteuer | $ 24,8 | $ 26,4 | $ 40,2 |
| Bundesstaatliche und lokale Ertragsteuern | 1,6 | 3,9 | 4,9 |
| Ausländische Ertragsteuern | 5,3 | 2,0 | 2,5 |
| Summe kurzfristig | 31,7 | 32,3 | 47,6 |
| Abgegrenzte Rückstellung (Vorteil): | |||
| Bundesertragsteuer | (7,0) | 3,6 | (1,4) |
| Bundesstaatliche und lokale Ertragsteuern | (1,0) | (0,1) | |
| Ausländische Ertragsteuern | (0,9) | 0,1 | 0,7 |
| Summe Abgrenzung | (8,9) | 3,7 | (0,8) |
| Ertragsteuern | $ 22,8 | $ 36,0 | $ 46,8 |
| Die Gewinne Vor Steuern stammen aus folgenden geografischen Regionen: | |||
| Geschäftsjahre | |||
| (In Millionen) | 2017 | 2016 | 2015 |
| USA | $ 55,5 | $ 105,6 | $ 122,9 |
| Ausland | 19,3 | (0,6) | 4,7 |
| Gewinn vor Steuern | $ 74,8 | $ 105,0 | $ 127,6 |
| Der effektiVe Steuersatz weicht Vom gesetzlichen Bundesertragsteuersatz aufgrund Folgendem ab: | |||
| Geschäftsjahre | |||
| 2017 | 2016 | 2015 | |
| Gesetzlicher Bundesertragsteuersatz | 35,0 % | 35,0 % | 35,0 % |
| bundesstaatliche und lokale Steuern, abzgl. Steuervorteilen des Bundes | 1,3 % | 2,4 % | 2,5 % |
| Abzug Inlandsproduktion | (2,4) % | (2,2) % | (2,3) % |
| Steuervergünstigung Forschung und Entwicklung | (2,6) % | (2,2) % | (0,6) % |
| Anpassung wegen ausländischer latenter Steuern | (4,0) % | - % | - % |
| Änderungen Wertberichtigung | 3,8 % | - % | - % |
| Sonstige | (0,6) % | 1,3 % | 2,1 % |
| Effektiver Steuersatz | 30,5 % | 34,3 % | 36,7 % |
In den Geschäftsjahren 2017, 2016 und 2015 wich der effektive Steuersatz des Unternehmens vom US-Bundessteuersatz hauptsächlich wegen einer Differenz in der Zusammensetzung der Gewinne nach Ländern und der allgemeinen globalen Steuerstruktur für Varex als eigenständiges Unternehmen ab, verglichen mit den Vorjahren, als es noch zu Varian gehörte. Der effektive Steuersatz wird ebenso beeinflusst von Vorteilen aus der Anpassung bestimmter latenter Steueransprüche und der Auflösung von Wertberichtigungen in Ländern, wo für höhere Gewinne Verlustvorträge geltend gemacht werden können. Der effektive Steuersatz unterscheidet sich vom US-Bundessteuersatz aufgrund von Zunahmen des Aufwands für US-Bundesstaatertragssteuern und Gewinne in bestimmten Ländern, die derzeit in den USA versteuert werden. Die Zunahmen werden teilweise von Rückgängen aufgrund von Gewinnen in anderen Ländern, die niedriger besteuert werden, aufgrund eines steuerlichen Abzugs für Inlandsproduktionen und Forschungs- und Entwicklungsgutschriften kompensiert. Aufgrund des Ablaufs und der rückwirkenden Wiedereinführung der Steuervergünstigung des Bundes für Forschung und Entwicklung erhielt das Unternehmen im Geschäftsjahr 2016 sieben Quartale des Steuervorteils, aber nur vier Quartale des Vorteils im Geschäftsjahr 2015.
Nachfolgend sind wesentliche Bestandteile der latenten Steueransprüche und -verbindlichkeiten aufgeführt:
| (In Millionen) | 29. September 2017 | 30. September 2016 |
| Latente Steueransprüche: | ||
| Anpassungen Vorräte | $ 15,0 | $ 13,3 |
| Aktienbasierte Vergütung | 1,9 | 2,8 |
| Produktgarantie | 2,2 | 2,3 |
| Abgegrenzte Gegenleistung | 1,3 | 1,2 |
| Verlustvorträge, netto | 2,4 | 7,7 |
| Urlaubsrückstellungen | 2,1 | |
| Überschüssige ausländische Steuergutschriften | 1,9 | |
| Sonstige | 2,2 | 6,0 |
| 29,0 | 33,3 | |
| Wertberichtigung | (4,3) | (6,4) |
| Summe latente Steueransprüche | 24,7 | 26,9 |
| Latente Steuerverbindlichkeiten: | ||
| Erworbene immaterielle Vermögenswerte | (26,4) | (6,5) |
| Sachanlagen | (19,9) | (10,1) |
| Beteiligungen an nicht börsennotierten Unternehmen | (6,9) | (6,7) |
| Sonstige | (1) | (1,1) |
| Summe latente SteuerVerbindlichkeiten | (54,2) | (24,4) |
| Latente Steueransprüche (-Verbindlichkeiten), netto | $ (29,5) | $ 2,5 |
| Ausgewiesen als: | ||
| Latente Steueransprüche | $ 25,3 | $ 5,5 |
| Latente Steuerverbindlichkeiten | (54,8) | (3,0) |
| Latente Steueransprüche (-Verbindlichkeiten), netto | $ (29,5) | $ 2,5 |
Das Unternehmen hat zum 29. September 2017 keine Rückstellungen für US-Bundesertragsteuern und ausländische Quellensteuern in Bezug auf ca. $ 45,5 Mio. kumulierter nicht ausgeschütteter Gewinne von nicht in den USA ansässigen Tochtergesellschaften gebildet. Diese Gewinne sollen für unbestimmte Zeit in die nicht in den USA ansässigen Tochtergesellschaften reinvestiert werden. Wenn diese Gewinne nicht als über einen unbestimmten Zeitraum zu reinvestieren betrachtet würden, wäre eine zusätzliche latente Steuerverbindlichkeit von ca. $ 4,9 Mio. zu erfassen.
Das Unternehmen hat betriebliche Verlustvorträge nach Bundesrecht von ca. $ 10,9 Mio., die zwischen 2019 und 2024 auslaufen.
Die Wertberichtigung betrifft hauptsächlich überschüssige ausländische Steuergutschriften in den USA und Nettoverluste in bestimmten Ländern außerhalb der USA, wo es überwiegend wahrscheinlich ist, dass aufgrund der Aussagekraft verfügbarer Nachweise der Steuervorteil des Nettoverlustes nicht realisiert werden wird. Die Wertberichtigung sank um $ 2,1 Mio. im Geschäftsjahr 2017, stieg im Geschäftsjahr 2016 um $ 1,7 Mio. und stieg im Geschäftsjahr 2015 um $ 3,2 Mio. Des Weiteren wird die diesjährige Änderung der Wertberichtigung von Anpassungen der latenten Steuersalden aufgrund der Abspaltung von Varian beeinflusst, die den effektiven Steuersatz des aktuellen Jahres nicht beeinflusst hatte.
Im Geschäftsjahr 2017 hat das Unternehmen US- und ausländische Steuern in Höhe von ca. $ 6,0 Mio. gezahlt. Im Geschäftsjahr 2016 erhielten die separaten steuerpflichtigen Gesellschaften des Unternehmens eine Erstattung auf Bundesebene von ca. $ 0,6 Mio. und sie zahlten ausländische Steuern in Höhe von ca. $ 1,0 Mio. Im Geschäftsjahr 2015 zahlten die separaten steuerpflichtigen Gesellschaften des Unternehmens ausländische Steuern in Höhe von ca. $ 0,7 Mio. Für andere Länder und Perioden wurden die Betriebe des Unternehmens in die Varian-Ertragsteuererklärungen des Bundes und der Bundesstaaten und der Steuererklärungen in Ländern außerhalb der USA einbezogen.
Das Unternehmen berücksichtigt die Unsicherheit in Bezug auf Ertragsteuern mithilfe einer zweistufigen Methode zur Erfassung und Bewertung unsicherer Steuerpositionen. Im ersten Schritt wird die Steuerposition für den Ansatz festgelegt, indem ermittelt wird, ob das Gewicht der verfügbaren Beweise darauf hindeutet, dass es überwiegend wahrscheinlich ist, dass die Position auf der Grundlage der technischen Begründetheit in einer Prüfung bestätigt wird (dies betrifft gegebenenfalls auch die Beilegung diesbezüglicher Rechtsstreitigkeiten oder Klageverfahren). Der zweite Schritt besteht in der Bewertung des Steuervorteils mit dem höchsten Betrag, der mit einer Wahrscheinlichkeit von mehr als 50 % bei der Begleichung realisiert wird.
Bei den nicht angesetzten Steuervorteilen des Unternehmens haben sich folgende Veränderungen ergeben:
| Geschäftsjahre | |||
| (In Millionen) | 2017 | 2016 | 2015 |
| Saldo nicht angesetzte Steuervorteile - zu Beginn des Geschäftsjahres | $ 4,4 | $ 4,5 | $ 4,5 |
| Zuführungen auf Basis der Steuerpositionen für ein Vorjahr | 0,1 | ||
| Zuführungen auf Basis der Steuerpositionen für das laufende Jahr | 0,5 | 1,0 | 1,0 |
| Minderung durch Ablauf der geltenden Verjährungsfrist | (1,1) | (1,1) | |
| Anpassungen aufgrund der Abspaltung des aktuellen Jahres | (4,4) | ||
| Saldo nicht angesetzte Steuervorteile - zum Ende des Geschäftsjahres | $ 0,5 | $ 4,4 | $ 4,5 |
Zum 29. September 2017 belief sich der Gesamtbetrag der nicht angesetzten Bruttosteuervorteile auf $ 0,5 Mio., diese würden den effektiven Steuersatz beeinflussen, wenn sie angesetzt werden würden. Zum 30. September 2016 belief sich der Gesamtbetrag der nicht angesetzten Bruttosteuervorteile auf $ 4,4 Mio. Aufgrund der Abspaltung von Varian verblieben alle nicht bis zum 30. September 2016 angesetzten Bruttosteuervorteile bei Varian, d. h. es wurden keine Bruttosteuervorteile auf Varex übertragen.
Das Unternehmen erfasst Zinsen und Säumniszuschläge in Bezug auf Ertragsteuern in der zusammengefassten Gewinn- und Verlustrechnung unter Ertragsteuern. Da die ersten Steuererklärungen für das am 29. September 2017 endende Geschäftsjahr noch nicht fällig sind, wurden keine Zinsen oder Säumniszuschläge in Bezug auf Steuervorteile in dieser Periode unter Ertragsteuern berücksichtigt. Zum 30. September 2016 hat das Unternehmen $ 0,4 Mio. für die Zahlung von Zinsen und Säumniszuschlägen in Bezug auf nicht angesetzte Steuervorteile angesetzt. Im Geschäftsjahr 2016 ist unter Ertragsteuern ein Nettosteuervorteil in Höhe eines unwesentlichen Betrags in Bezug auf Zinsen und Säumniszuschläge enthalten. Zum 2. Oktober 2015 hat das Unternehmen $ 0,5 Mio. für die Zahlung von Zinsen und Säumniszuschlägen in Bezug auf nicht angesetzte Steuervorteile angesetzt. Im Geschäftsjahr 2015 ist unter Ertragsteuern ein Nettosteuervorteil in Höhe eines unwesentlichen Betrags in Bezug auf Zinsen und Säumniszuschläge enthalten.
Das Unternehmen wird Ertragsteuererklärungen des Bundes und der US-Bundesstaaten und Steuererklärungen in Ländern außerhalb der USA einreichen. Alle diese Erklärungen werden nach dem Datum der Einreichung innerhalb einer bestimmten jeweiligen gesetzlichen Frist in dem jeweiligen Steuerhoheitsbereich überprüft. Die bedeutendsten Betriebe des Unternehmens wurden in der Vergangenheit bis zur Abspaltung in die Varian-Ertragsteuererklärungen des Bundes und der Bundesstaaten und der Steuererklärungen in Ländern außerhalb der USA einbezogen. Die Ertragssteuererklärungen des Bundes des Varian-Konzerns unterliegen für die Jahre vor 2013 keinen Steuerprüfungen mehr. Für die Ertragssteuererklärungen der Bundesstaaten und anderer Länder außerhalb der USA unterliegt das Unternehmen für die Jahre vor 2007 keinen Steuerprüfungen mehr.
Im Rahmen der Umwandlung des Unternehmens zu einem eigenständigen Unternehmen hat der Chief Executive Officer des Unternehmens, der auch der Hauptentscheidungsträger („CODM“) ist, die Produktgruppen und die Art und Weise, wie die Geschäftsergebnisse betrachtet und bemessen werden, neu bewertet. Aus diesem Grund hat das Unternehmen nach dem Einreichen der vorläufigen Registrierungserklärung auf Formular 10 am 11. August 2016 seine zwei berichtspflichtigen Geschäftssegmente in Medizin und Industrie neu organisiert. Die angepassten Segmente stellen unser Produkt- und Serviceangebot für Kunden im Medizin- und Industriemarkt besser dar und entsprechen den Geschäftsbewertungen des CODM hinsichtlich der Aufteilung der Ressourcen. Der CODM teilt die Ressourcen auf Basis von Umsatz und Bruttomarge auf die Geschäftssegmente auf und bewertet so deren Finanzergebnis. Die neue Struktur der operativen und berichtspflichtigen Segmente gewährleistet eine bessere Transparenz und Klarheit über die Finanzergebnisse der Produkte des Unternehmens und ermöglicht eine Anpassung der Geschäftsstrategien an die operativen Ergebnisse.
Beschreibung der Segmente
In unserem Geschäftssegment Medizin entwickeln, produzieren, verkaufen und erbringen wir Serviceleistungen für Komponenten der Röntgenbildgebung zur Nutzung in einer Vielzahl von Anwendungen, beispielsweise radiografische und fluoroskopische Bildgebung, Mammographie, Computertomografie („CT“), Strahlentherapie und rechnergestützte Detektion. Das Unternehmen bietet eine breite Palette an Komponenten für die Röntgenbildgebung für Kunden im Medizinbereich an, einschließlich Röntgenröhren, Flachbilddetektoren für Röntgenstrahlen, Hochspannungsanschlüssen, Software und Arbeitsplätzen für die Bildverarbeitung, rechnergestützter Diagnosesoftware, Kollimatoren, Geräten für die automatische Belichtungssteuerung, Generatoren, Ionisationskammern und Buckys. Die Röntgenbildgebungskomponenten des Unternehmens werden hauptsächlich an OEM-Hersteller von Bildgebungssystemen verkauft, die diese in ihre Systeme für die medizinische Diagnostik, Strahlentherapie und für die Bildgebung in den Bereichen Zahn- und Tiermedizin sowie Industrie integrieren. Das Unternehmen verkauft seine Röntgenbildgebungskomponenten überdies an unabhängige Dienstleistungsunternehmen, Vertriebsunternehmen und direkt an Endnutzer für Austauschzwecke.
In unserem Geschäftssegment Industrie entwickeln, produzieren, verkaufen und erbringen wir Serviceleistungen für Produkte für die Verwendung in Sicherheits- und Industriedetektionsanwendungen, wie für die Flughafensicherheit, die Frachtkontrolle an Häfen und Grenzen und die zerstörungsfreie Überprüfung in einer Vielzahl von Anwendungen. Zu den Produkten gehören die Linatron-Beschleuniger für Röntgenstrahlen, Röntgenröhren, Flachbilddetektoren für Röntgenstrahlen, Hochspannungsanschlüsse und Bildverarbeitungssoftware, die wir hauptsächlich an OEM-Kunden verkaufen, die diese Produkte in ihre Erkennungssysteme integrieren.
Dementsprechend werden die folgenden Informationen bereitgestellt, um einen Überblick über die Geschäfte zu gewähren, diese bilden jedoch möglicherweise nicht die Finanzergebnisse der Berichtssegmente ab, die erzielt worden wären, wenn diese unabhängige Organisationen wären. Des Weiteren sind Vergleiche der Geschäfte des Unternehmens mit ähnlichen Geschäften anderer Unternehmen möglicherweise nicht aussagekräftig.
Die Informationen zu den Segmenten des Unternehmens stellen sich wie folgt dar:
| Geschäftsjahr | |||
| (In Millionen) | 2017 | 2016 | 2015 |
| Umsatz | |||
| Medizin | $ 556,9 | $ 505,8 | $ 534,3 |
| Industrie | 141,2 | 114,3 | 98,0 |
| Gesamtumsatz | 698,1 | 620,1 | 632,3 |
| Bruttomarge | |||
| Medizin | 193,6 | 195,8 | 207,1 |
| Industrie | 59,9 | 52,6 | 43,5 |
| Gesamtbruttomarge | 253,5 | 248,4 | 250,6 |
| Summe betriebliche Aufwendungen | 169,8 | 139,3 | 123,1 |
| Zinsen und sonstige Erträge (Aufwendungen), netto | (8,9) | (4,1) | 0,1 |
| Gewinn Vor Steuern | 74,8 | 105,0 | 127,6 |
| Ertragsteuern | 22,8 | 36,0 | 46,8 |
| Jahresergebnis | 52,0 | 69,0 | 80,8 |
| abzgl.: den Minderheitenanteilen zurechenbarer Gewinn | 0,4 | 0,5 | 0,8 |
| Varex zurechenbarer Gewinn | $ 51,6 | $ 68,5 | $ 80,0 |
In der folgenden Tabelle werden die gesamten Vermögenswerte des Unternehmens nach berichtspflichtigem Segment dargestellt:
| (In Millionen) | 29. September 2017 | 30. September 2016 |
| Identifizierbare Vermögenswerte: | ||
| Medizin | $ 832,1 | $ 481,4 |
| Industrie | 208,0 | 134,7 |
| Summe berichtspflichtige Segmente | $ 1.040,1 | $ 616,1 |
| Nicht zugeordnete Unternehmensvermögenswerte | 6,3 | |
| Summe aller Vermögenswerte | $ 1.040,1 | $ 622,4 |
Geografische Informationen
| Umsatz | Sachanlagen, netto | ||||
| Geschäftsjahr | Geschäftsjahre | ||||
| (In Millionen) | 2017 | 2016 | 2015 | 2017 | 2016 |
| Amerika | $ 239,8 | $ 224,7 | $ 249,2 | $ 132,1 | $ 98,0 |
| EMEA | 219,5 | 179,5 | 153,0 | 8,4 | 2,5 |
| ADAC | 238,8 | 215,9 | 230,1 | 7,8 | 8,4 |
| Summe Unternehmen | $ 698,1 | $ 620,1 | $ 632,3 | $ 148,3 | $ 108,9 |
Das Unternehmen betreibt verschiedene Fertigungs- und Marketingstandorte außerhalb der USA. Amerika umfasst Nordamerika (hauptsächlich die USA) und Lateinamerika. EMEA umfasst Europa, Russland, den Nahen Osten, Indien und Afrika. APAC umfasst Asien und Australien. Die Umsätze nach Region beziehen sich auf den bekannten Endbestimmungsort der verkauften Produkte.
Der 401(k)-Rentensparplan von Varex trat am 1. Januar 2017 in Kraft. Der 401(k)-Plan soll die Bestimmungen von Abschnitt 401(a) des Gesetzes erfüllen und der zum 401(k)-Plan gehörige Fonds soll steuerfrei im Rahmen von Abschnitt 501(a) des Gesetzes sein und ist für Vollzeitarbeitnehmer in den USA vorgesehen. Dieser Plan ermöglicht es Mitarbeitern, einen Teil ihres Bruttogehalts bis zum maximalen Dollarbetrag laut Internal Revenue Service (US-Steuerbehörde) einzuzahlen. Bevor der 401(k)-Plan von Varex in Kraft trat, nahmen die Unternehmensmitarbeiter an dem 401(k)-Plan von Varian teil. Das Unternehmen hat in den Geschäftsjahren 2017, 2016 und 2015 Beiträge in jeweils gleicher Höhe geleistet, die sich insgesamt auf $ 4,3 Mio., $ 3,3 Mio. bzw. $ 3,1 Mio. beliefen.
Das Unternehmen unterhält auch für Mitarbeiter außerhalb der USA leistungsorientierte Pensionspläne. Die Nettopensionsverpflichtungen sind in den langfristigen Verbindlichkeiten in der Konzernbilanz des Unternehmens enthalten und betrugen zum 29. September 2017 $ 3,2 Mio. Vor der Abspaltung von Varian wurden die Nettopensionsverpflichtungen bei Varian bilanziert und nicht dem Unternehmen zugerechnet.