![]() Varex Imaging Deutschland AGWillichBefreiender Konzernabschluss gem. § 292 HGB
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| Bezeichnung der Klassen | Börsenkürzel | Name aller Börsen, an denen diese registriert sind |
| Stammaktien | VREX | Nasdaq Global Select Market |
Geben Sie mit einem Häkchen an, ob der Meldepflichtige ein bekannter erfahrener Emittent (seasoned issuer) gemäß Vorschrift 405 des Securities Act (US-Aktiengesetz) ist. Ja [ ] Nein [x]
Geben Sie mit einem Häkchen an, wenn der Meldepflichtige nicht verpflichtet ist, Berichte gemäß Abschnitt 13 oder Abschnitt 15 (d) des Exchange Act (US-Börsengesetz) einzureichen. Ja [ ] Nein [x]
Geben Sie durch ein Häkchen an, ob der Meldepflichtige: (1) alle gemäß Abschnitt 13 oder 15 (d) des Securities Exchange Act von 1934 während der vorhergehenden 12 Monate (oder innerhalb eines kürzeren Zeitraums, in dem der Meldepflichtige diese Berichte einzureichen hatte) einzureichenden Berichte eingereicht hat und (2) ob der Meldepflichtige in den vergangenen 90 Tagen solchen Meldeanforderungen unterlag. Ja [x ] Nein [ ]
Geben Sie durch ein Häkchen an, ob der Meldepflichtige innerhalb der letzten 12 Monate (oder innerhalb eines kürzeren Zeitraums, in dem er diese Dateien einzureichen hatte) alle gemäß Vorschrift 405 der Regulation S-T [Vorschrift über elektronische Anmeldungen] (§ 232.405 dieses Kapitels) einzureichenden interaktiven Dateien elektronisch eingereicht hat. Ja [x ] Nein [ ]
Geben Sie durch ein Häkchen an, ob es sich bei dem Meldepflichtigen um einen "large acceleratedúler" (Steuerpflichtiger mit zusätzlichen weiterreichenden Anforderungen), "accelerated filer" (Steuerpflichtiger mit weiterreichenden Anforderungen), einen "non-acceleratedfiler" (Steuerpflichtiger ohne weiterreichende Anforderungen), eine "smaller reporting company" (Kleinunternehmen) oder eine "emerging growth company" (aufstrebendes Wachstumsunternehmen) handelt. Die Definitionen von "lange accelerated filer", "accelerated filer", "smaller reporting company" und "emerging growth company" finden Sie in der Vorschrift 12b-2 des Exchange Act.
Large Accelerated Filer [x]
Non-Accelerated Filer [ ]
Accelerated Filer [ ]
Smaller reporting company [ ]
Emerging growth company [ ]
Bei einer "Emerging growth company" geben Sie bitte mit einem Häkchen an, ob der Meldepflichtige die Option zur Anwendung der erweiterten Übergangsphase für die Einhaltung neuer oder überarbeiteter Rechnungslegungsstandards [ ] gemäß Abschnitt 13 (a) des Exchange Act nicht angewandt hat.
Geben Sie durch ein Häkchen an, ob der Meldepflichtige eine "shell company" (Firmenmantel) (gemäß Vorschrift 12b-2 des Exchange Act) ist. Ja [ ] Nein [x]
Zum 29. März 2019, dem letzten Geschäftstag des zuletzt abgeschlossenen zweiten Geschäftsquartals des Meldepflichtigen, betrug der gesamte Marktwert der von nicht angegliederten Unternehmen gehaltenen Stammaktien des Meldepflichtigen (auf Basis des Schlusskurses dieser Aktien zum 29. März 2019 auf dem NASDAQ Global Select Market) ca. $ 1.160,4 Mio. Die Stammaktien des Meldepflichtigen, die von den Geschäftsführern, Board-Mitgliedern und von juristischen Personen gehalten werden, die Eigentümer von 10 % oder mehr der umlaufenden Stammaktien des Meldepflichtigen sind, wurden nicht berücksichtigt, da diese Personen als verbundene Unternehmen gelten. Diese Bestimmung des Status eines verbundenen Unternehmens ist nicht notwendigerweise eine endgültige Festlegung für andere Zwecke.
Zum Montag, 18. November 2019 gab es 38.494.349 umlaufende Stammaktien des Meldepflichtigen.
Teile der Aktionärsbroschüre des Meldepflichtigen in Bezug auf die Jahreshauptversammlung 2020 sind durch Bezugnahme in Teil III dieses Geschäftsberichts auf Formular 10-K enthalten.
An das Board of Directors und die Aktionäre der Varex Imaging Corporation
Beurteilung des Jahresabschlusses und der internen Kontrollen der Finanzberichterstattung
Wir haben die vorliegenden Bilanzen der Varex Imaging Corporation und ihrer Tochtergesellschaften (das "Unternehmen") zum 27. September 2019 und 28. September 2018 sowie die dazugehörige Konzern-Gewinn- und Verlustrechnung, Konzern-Ergebnisrechnung, -Konzern-Eigenkapitalveränderungsrechnung und Konzern-Kapitalflussrechnung für diese drei Jahre in dem zum 27. September 2019 endenden Zeitraum geprüft, einschließlich des dazugehörigen Anhangs (zusammen als "Konzernabschluss" bezeichnet). Überdies haben wir die internen Kontrollen der Finanzberichterstattung zum 27. September 2019 auf Basis der Kriterien aus dem Internal Control - Integrated Framework (2013) (integriertes Rahmenwerk zu internen Kontrollen) geprüft, die vom Committee of Sponsoring Organizations of the Treadway Commission (COSO) herausgegeben wurden.
Der vorliegende Konzernabschluss vermittelt unserer Ansicht nach in allen wesentlichen Aspekten ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Finanzlage des Unternehmens zum 27. September 2019 und 28. September 2018 und der Geschäftsergebnisse und Cashflows für diese drei Jahre in dem zum 27. September 2019 endenden Geschäftsjahr, und zwar in Übereinstimmung mit den in den USA allgemein anerkannten Rechnungslegungsgrundsätzen. Wir sind darüber hinaus der Auffassung, dass das Unternehmen zum 27. September 2019 in allen wesentlichen Aspekten keine wirksamen Kontrollen der Finanzberichterstattung auf Basis der Kriterien Internal Control - Integrated Framework (2013), herausgegeben von der COSO, durchgeführt hat, da zu diesem Zeitpunkt folgende wesentlichen Schwachstellen bei der internen Kontrolle der Finanzberichterstattung bestanden: (i) keine wirksamen Risikobewertungsprozesse zur Identifizierung und Bewertung der Risiken in den Geschäftsprozessen des Unternehmens, (ii) keine wirksame Kontrollumgebung, da das Unternehmen hinsichtlich der personellen Ressourcen unzureichend ausgestattet war, die über das erforderliche Wissen und die Erfahrung verfügten, um eine angemessene Umgebung für wirksame interne Kontrollen der Finanzberichterstattung zu schaffen, sodass Korrekturmaßnahmen für die internen Kontrollen der Finanzberichterstattung ordnungsgemäß angewendet, priorisiert und rechtzeitig umgesetzt werden können, (iii) keine wirksamen Kontrollen für die Erfassung des Umsatzes, der passiven Rechnungsabgrenzung und dazugehöriger Forderungen, dazu gehören auch wirksame Geschäftsprozesskontrollen zur Verhinderung und Aufdeckung von Falschdarstellungen bei der Verarbeitung von Kundentransaktionen sowie der Auswirkungen der neuerlichen Anwendung der und der stetigen Erfassung des Umsatzes aus Verträgen mit Kunden, (iv) keine wirksamen Kontrollen für die Vorratsbuchhaltung und Erfassung der Umsatzkosten, dazu gehören auch wirksame Geschäftsprozesskontrollen zur Verhinderung und Aufdeckung von Falschdarstellungen bei der Richtigkeit, Bewertung, Darstellung und dem Ausweis der Vorräte, (v) keine wirksamen Kontrollen für den Abschlussprozess in der Finanzberichterstattung, um Falschdarstellungen im Jahresabschluss zu verhindern oder aufzudecken, dazu gehören auch eine unwirksame Kontrolle für die Überprüfung der Geschäftsleistungsüberwachung in unseren internationalen Gesellschaften, keine wirksamen Kontrollen für die Beseitigung zwischengesellschaftlicher Salden, keine wirksamen Kontrollen für die Identifizierung von Ereignissen nach dem Periodenabschluss, die stattfinden, bevor der Jahresabschluss zur Veröffentlichung verfügbar ist, und keine effektiven Kontrollen für die Überprüfung der Kapitalflussrechnung.
Eine wesentliche Schwachstelle bei der internen Kontrolle der Finanzberichterstattung ist ein Mangel oder eine Kombination von Mängeln, sodass eine begründete Möglichkeit besteht, dass eine wesentliche Falschdarstellung im Jahres- oder Zwischenabschluss nicht verhindert oder rechtzeitig aufgedeckt werden kann. Die oben genannten wesentlichen Schwachstellen sind im Jahresbericht des Managements zu internen Kontrollen der Finanzberichterstattung unter Punkt 9A beschrieben. Wir haben diese wesentlichen Schwachstellen bei der Festlegung der Art, des Zeitpunkts und des Umfangs der Prüfungen berücksichtigt, die bei der Prüfung des Konzernabschlusses zum 27. September 2019 angewandt wurden. Unser Urteil bezüglich der Wirksamkeit der internen Kontrollen der Finanzberichterstattung des Unternehmens beeinträchtigt nicht unser Urteil zu diesem Konzernabschluss.
Änderung bei den Rechnungslegungsgrundsätzen
Wie in Anhangangabe 18 zum Konzernabschluss erläutert, hat das Unternehmen die Art und Weise der Umsatzerfassung zum 29. September 2018 geändert.
Grundlage für die Beurteilung
Das Management des Unternehmens ist für diesen Konzernabschluss, für die Durchführung wirksamer interner Kontrollen der Finanzberichterstattung und für die Bewertung der Wirksamkeit der internen Kontrollen der Finanzberichterstattung verantwortlich, welche im oben genannten Managementbericht enthalten ist. Unsere Aufgabe ist es, ein Prüfungsurteil über diesen Konzernabschluss und die internen Kontrollen der Finanzberichterstattung auf Basis unserer Prüfungen abzugeben. Wir sind eine öffentliche Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, die bei der Public Company Accounting Oversight Board (United States) (PCAOB), einer Aufsichtsbehörde für Wirtschaftsprüfungsgesellschaften, registriert ist, und sind verpflichtet, hinsichtlich des Unternehmens gemäß den US-Bundeswertpapiergesetzen und den anwendbaren Regelungen und Vorschriften der Securities and Exchange Commission und der PCAOB unabhängig zu handeln.
Wir haben unsere Prüfung gemäß den Standards des PCAOB durchgeführt. Diese Standards verpflichten uns dazu, die Prüfungen so zu planen und durchzuführen" dass wir hinreichende Sicherheit darüber erlangen, ob der Konzernabschluss frei von wesentlichen Falschdarstellungen ist, ganz gleich ob durch Fehler oder Betrug, und ob in allen wesentlichen Aspekten wirksame interne Kontrollen der Finanzberichterstattung durchgeführt wurden.
Unsere Prüfungen des Konzernabschlusses beinhalteten Prüfungshandlungen zur Bewertung der Risiken für wesentliche Falschdarstellungen im Konzernabschluss, ob durch Fehler oder Betrug, und Prüfungshandlungen bezüglich der Bekämpfung dieser Risiken. Zu diesen Handlungen gehören die probeweise Überprüfung der Nachweise für die Beträge und Angaben im Konzernabschluss. Unsere Prüfungen umfassten auch eine Beurteilung der angewandten Rechnungslegungsgrundsätze und wesentlichen Schätzungen durch das Management und die Beurteilung der Gesamtdarstellung des Konzernabschlusses. Unsere Prüfung der internen Kontrollen der Finanzberichterstattung umfasste die Nachvollziehbarkeit der internen Kontrollen der Finanzberichterstattung, Bewertung des Risikos, dass eine wesentliche Schwachstelle besteht, sowie Tests und Bewertungen hinsichtlich des Aufbaus und der operativen Wirksamkeit der internen Kontrollen anhand der bewerteten Risiken. Zu unseren Prüfungen gehörten auch weitere Prüfungshandlungen, die wir unter den Umständen für notwendig erachteten. Wir sind der Auffassung, dass unsere Prüfung eine hinreichend sichere Grundlage für unsere Beurteilung bildet.
Wie im Jahresbericht des Managements zu internen Kontrollen der Finanzberichterstattung beschrieben, hat das Management Direct Conversion AB von der Bewertung der internen Kontrollen der Finanzberichterstattung zum 27. September 2019 ausgenommen, da es im zum 27. September 2019 endenden Geschäftsjahr im Rahmen eines Unternehmenserwerbs erworben wurde. Wir haben Direct Conversion AB ebenfalls von unserer Prüfung der internen Kontrollen der Finanzberichterstattung ausgenommen. Direct Conversion AB ist eine hundertprozentige Tochtergesellschaft, deren gesamten Vermögenswerte und gesamten Umsätze, die von der Managementbewertung und unserer Prüfung der internen Kontrollen der Finanzberichterstattung ausgenommen wurden, jeweils 0,8 % bzw. 0,8 % der entsprechenden Beträge des Konzernjahresabschlusses zum am 27. September 2019 endenden Geschäftsjahr ausmachen.
Definition und Einschränkungen der internen Kontrolle der Finanzberichterstattung
Interne Kontrollen der Finanzberichterstattung bei einem Unternehmen dienen dazu, hinreichende Sicherheit hinsichtlich der Verlässlichkeit der Finanzberichterstattung und der Erstellung der Jahresabschlüsse für externe Zwecke im Einklang mit den allgemein anerkannten Grundsätzen der Rechnungslegung zu bieten. Zu internen Kontrollen der Finanzberichterstattung gehören Richtlinien und Verfahren, die (i) das Führen von Aufzeichnungen betreffen und in angemessenem Detaillierungsgrad unsere Transaktionen und die Veräußerung unserer Vermögenswerte korrekt und angemessen wiedergeben; (ii) hinreichende Sicherheit bieten, dass unsere Transaktionen derart aufgezeichnet werden, dass die Jahresabschlüsse gemäß den allgemein anerkannten Rechnungslegungsgrundsätzen erstellt werden können, und dass unsere Einnahmen und Ausgaben ausschließlich im Einklang angemessener Genehmigungen des Managements und der Board-Mitglieder erfolgen; und (iii) hinreichende Sicherheit bieten, dass unbefugte Anschaffungen, Nutzungen oder Veräußerungen der Vermögenswerte des Unternehmens, die wesentliche Auswirkungen auf unseren Jahresabschluss haben könnten, verhindert oder rechtzeitig aufgedeckt werden.
Aufgrund inhärenter Begrenzungen können internen Kontrollen der Finanzberichterstattung Falschdarstellungen möglicherweise nicht verhindern oder aufdecken. Überdies unterliegen Prognosen zur Bewertung der Wirksamkeit für zukünftige Perioden dem Risiko, dass Kontrollen aufgrund von Änderungen der Umstände gegebenenfalls unzureichend werden oder dass sich der Grad der Einhaltung mit den Richtlinien oder Verfahren verschlechtert.
Prüfungsschwerpunkte
Die nachfolgend dargestellten Prüfungsschwerpunkte sind Themen, die sich aus der Prüfung des Konzernabschlusses der laufenden Periode ergeben haben und die dem Prüfungsausschuss mitgeteilt wurden oder mitzuteilen waren, und die (i) Konten oder Angaben betreffen, die für den Konzernabschluss wesentlich sind, und (ii) für die besonders schwierige, subjektive oder komplexe Beurteilungen unsererseits erforderlich waren. Die Mitteilung der Prüfungsschwerpunkte ändert nichts an unserer Beurteilung des Konzernabschlusses im Ganzen und wir erstellen keine separaten Beurteilungen über die Prüfungsschwerpunkte oder über die diesbezüglichen Konten oder Angaben, wenn wir Prüfungsschwerpunkte mitteilen.
Konzernabschluss - Einfluss der Ressourcen und Kontrollen in Bezug auf Risikobewertung und Finanzberichterstattung
Die Vollständigkeit und Richtigkeit des Konzernabschlusses, einschließlich der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage hängt teilweise ab von (i) der Gestaltung und Durchführung von Überwachungskontrollen bezüglich der Identifizierung und Bewertung von Risiken in der Geschäftsprozessumgebung, (ii) der Gestaltung und Durchführung der Kontrollen für die Finanzberichterstattung, einschließlich allgemeiner IT-Kontrollen, und den Kontrollen der Finanzabschlüsse bezüglich der Überprüfung internationaler Betriebe, zwischengesellschaftlicher Salden, von Ereignissen nach dem Periodenabschluss und der Kapitalflussrechnung und (iii) der Beibehaltung ausreichender Ressourcen zur Schaffung einer angemessenen Umgebung für wirksame interne Kontrollen der Finanzberichterstattung.
Die Hauptüberlegungen für die Feststellung unsererseits, dass Prüfungshandlungen in Bezug auf den Konzernabschluss - Einfluss der Ressourcen und Kontrollen in Bezug auf Risikobewertung und Finanzberichterstattung - ein Prüfungsschwerpunkt sind, ist die Tatsache, dass die Prüfungshandlungen und die Bewertung von Prüfungserkenntnissen zu den Informationssystemen und Geschäftsprozessen, die im Wesentlichen alle Konten und Angaben des Jahresabschlusses betreffen, in hohem Maße vom Urteilsvermögen des Prüfers abhingen und mit einem hohen Maß an Subjektivität und Aufwand verbunden waren. Wie im obigen Abschnitt "Beurteilung des Jahresabschlusses und der internen Kontrollen der Finanzberichterstattung" beschrieben, wurden zum 27. September 2019 wesentliche Schwachstellen bezüglich Folgendem festgestellt: (i) unwirksame Risikobewertung, (ii) unwirksame Kontrollumgebung und (iii) der Prozess zum Finanzabschluss. Außerdem gab es, wie vom Management bereits offengelegt, wesentliche Schwachstellen in Bezug auf (i) allgemeine IT-Kontrollen und (ii) die Rechnungslegung der Betriebe in Deutschland, die zum am 27. September 2019 endenden Jahr existierten.
Die Bearbeitung der Angelegenheit beinhaltete die Durchführung von Verfahren und die Bewertung von Prüfungserkenntnissen im Zusammenhang mit der Bildung unseres Gesamturteils über den Jahresabschluss. Zu diesen Verfahren gehörten unter anderem eine Bewertung der Art und des Umfangs der ausgeführten Prüfungsverfahren und der gewonnen Erkenntnisse. Diese Verfahren beinhalteten auch manuelle Prüfungen der Vollständigkeit und Richtigkeit der Systemberichte oder sonstiger Informationen, die von den IT-Systemen des Unternehmens erzeugt werden.
Umsatzrealisation, einschließlich Anwendung eines neuen Rechnungslegungsstandards zur Umsatzrealisation
Wie in Anhangangabe 1 und 18 zum Konzernabschluss beschrieben, belief sich der Konzernumsatz des Unternehmen zum 27. September 2019 auf $ 780,6 Mio. Mit Wirkung zum 29. September 2018 hat das Unternehmen den neuen Rechnungslegungsstandard zur Umsatzrealisation umgesetzt. Das Unternehmen beurteilt die Umsatzrealisation anhand der folgenden Schritte: Bestimmung des Vertrags oder der Verträge mit einem Kunden, Identifizierung der Leistungsverpflichtungen im Vertrag, Bestimmung des Transaktionspreises, Zuordnung des Transaktionspreises zu den Leistungsverpflichtungen im Vertrag, Erfassung des Umsatzes, wenn oder sobald eine Leistungsverpflichtung erfüllt wird. Die Umsätze des Unternehmens stammen hauptsächlich aus dem Verkauf von Hardware und Serviceleistungen und werden abzüglich eventueller Mehrwert- oder Umsatzsteuern und abzüglich Rabatten erfasst.
Die Hauptüberlegungen für die Feststellung unsererseits, dass Prüfungshandlungen in Bezug auf die Umsatzrealisation, einschließlich der Umsetzung eines neuen Rechnungslegungsstandards zur Umsatzrealisation, ein Prüfungsschwerpunkt sind, ist die Tatsache, dass die Prüfungshandlungen und die Bewertung von Prüfungserkenntnissen für die Umsatzrealisation, dazu gehört auch die Anwendung des neuen Rechnungslegungsstandards zur Umsatzrealisation, in hohem Maße vom Urteilsvermögen des Prüfers abhingen und mit einem hohen Maß an Subjektivität und Aufwand verbunden waren. Wie oben im Abschnitt "Beurteilung des Jahresabschlusses und der internen Kontrollen der Finanzberichterstattung" beschrieben, wurde zum 27. September 2019 eine wesentliche Schwachstelle identifiziert, die sich auf die Umsatzerfassung, passive Rechnungsabgrenzung und dazugehöriger Forderungen bezieht, insbesondere hinsichtlich der Überprüfung der Vollständigkeit und Richtigkeit von Kundenauftragsbuchungen, Quantität und Preisgestaltung sowie Auswirkung der neuerlichen Anwendung und konsistenten Erfassung von Umsatz aus Verträgen mit Kunden.
Die Bearbeitung der Angelegenheit beinhaltete Prüfungshandlungen und die Bewertung von Prüfungserkenntnissen im Zusammenhang mit der Bildung unseres Gesamturteils über den Konzernabschluss. Zu diesen Verfahren gehören unter anderem die Bewertung der Managementprozesse zur Feststellung der Anwendung des neuen Rechnungslegungsstandards zur Umsatzrealisation, die Bewertung der Angemessenheit der Schätzungen des Managements sowie die Bewertung der vom Management festgestellten Auswirkungen durch die Anwendung neuer Rechnungslegungsstandards. Die Überprüfung der Anwendung des neuen Rechnungslegungsstandards zur Umsatzerfassung seitens des Managements umfasste eine probeweise Untersuchung der Vereinbarungen zum Umsatz, beispielsweise die Bewertung der Bedingungen der Vereinbarung und Prüfungshandlungen zur Überprüfung der bei der Anwendung des Rechnungslegungsstandards erfassten Anpassungen. Die Prüfungshandlungen umfassten auch: (i) manuelle Prüfung der Vollständigkeit und Richtigkeit der Systemberichte oder anderer Informationen, die von den IT-Systemen des Unternehmens erzeugt werden, und (ii) Bewertung der Art und des Umfangs der durchführten Prüfungsverfahren und erhaltenen Nachweise.
Vorräte
Wie in Anhangangabe 1 zum Konzernabschluss beschrieben, beliefen sich die konsolidierten Vorräte des Unternehmen zum 27. September 2019 auf $ 248,2 Mio. Das Unternehmen bewertet die Vorräte zum Niederstwertprinzip. Die Anschaffungs- und Herstellungskosten umfassen Material-, Arbeits- und Fertigungsgemeinkosten und werden anhand der Standardkosten (die ungefähr den Ist-Kosten entsprechen) mit der Fifo-Methode ermittelt. Das Unternehmen bewertet den Buchwert seiner Vorräte unter Berücksichtigung von Faktoren wie zurückliegende und antizipierte zukünftige Verkäufe und vergleicht diese mit den vorhandenen Mengen und den Preisen, die das Unternehmen voraussichtlich für seine Produkte in unseren verschiedenen Märkten erzielt. Das Unternehmen passt überschüssige und veraltete Vorräte an den Nettoveräußerungswert an. Abschreibungen überschüssiger und veralteter Vorräte werden als Bestandteil der Umsatzkosten ausgewiesen.
Die Hauptüberlegungen für die Feststellung unsererseits, dass die Prüfungshandlungen in Bezug auf Vorräte ein Prüfungsschwerpunkt sind, ist die Tatsache, dass die Prüfungshandlungen und die Bewertung von Prüfungserkenntnissen hinsichtlich der Existenz und der Bewertung der Vorräte in hohem Maße vom Urteilsvermögen des Prüfers abhingen und mit einem hohen Maß an Subjektivität und Aufwand verbunden waren. Wie oben im Abschnitt "Beurteilung des Jahresabschlusses und der internen Kontrollen der Finanzberichterstattung" beschrieben, wurde zum 27. September 2019 eine wesentliche Schwachstelle identifiziert, die sich auf die Bilanzierung der Vorräte und Umsatzkosten bezieht. Dazu gehören insbesondere die Durchführung effektiver Kontrollen hinsichtlich der Bestandszählung, die Bewertung der Vorräte zum Niederstwertprinzip sowie die Darstellung und Offenlegung der Vorräteklassifizierungen.
Die Bearbeitung der Angelegenheit beinhaltete Prüfungshandlungen und die Bewertung von Prüfungserkenntnissen im Zusammenhang mit der Bildung unseres Gesamturteils über den Konzernabschluss. Zu diesen Verfahren gehörten unter anderem solche zur Prüfung der Existenz von Vorräten und die Evaluierung und Überprüfung der Managementprozesse für die Bewertung der Vorräte. Diese Verfahren umfassten auch: (i) manuelle Prüfung der Vollständigkeit und Richtigkeit der Systemberichte oder anderer Informationen, die von den IT-Systemen des Unternehmens erzeugt werden, und (ii) Bewertung der Art und des Umfangs der durchführten Prüfungsverfahren und erhaltenen Nachweise.
Übernahme von Direct Conversion AB - immaterielle Vermögenswerte
Wie in Anhangangabe 2 zum Konzernabschluss beschrieben, hat das Unternehmen 2019 die Übernahme von Direct Conversion AB für eine Nettogegenleistung von $ 79,4 Mio. abgeschlossen. Im Zuge dessen wurden 2019 immaterielle Vermögenswerte in Höhe von $ 32,9 Mio. erfasst. Diese immateriellen Vermögenswerte setzen sich hauptsächlich zusammen aus entwickelter Technologie in Höhe von $ 18,4 Mio. und Kundenbeziehungen von $ 9,0 Mio. Immaterielle Vermögenswerte wurden hauptsächlich anhand des abgezinsten Cashflows bewertet, bei dem das geschätzte Umsatzwachstum und der Diskontsatz zugrunde gelegt wurde.
Die Hauptüberlegungen für die Feststellung unsererseits, dass Prüfungshandlungen in Bezug auf immaterielle Vermögenswerte, die im Zuge der Übernahme von Direct Conversion erfasst wurden, ein Prüfungsschwerpunkt sind, ist die Tatsache, dass die Prüfungshandlungen hinsichtlich der Bewertung des beizulegenden Zeitwerts der erworbenen immateriellen Vermögenswerte in hohem Maße vom Urteilsvermögen des Prüfers abhingen und mit einem hohen Maß an Subjektivität verbunden waren, was auf die ausschlaggebende Bedeutung zurückzuführen war, die der Beurteilung des Managements bei der Berechnung des beizulegenden Zeitwerts der immateriellen Vermögenswerte zukommt. Bei den Prüfungshandlungen zur Beurteilung des abgezinsten Cashflows, des geschätzten Umsatzwachstums und des Abzinsungssatzes war erheblicher Prüfungsaufwand erforderlich. Bei den Prüfungshandlungen wurden darüber hinaus Experten mit Fachwissen und Fachkenntnissen eingesetzt.
Die Bearbeitung der Angelegenheit beinhaltete die Durchführung von Verfahren und die Bewertung von Prüfungserkenntnissen im Zusammenhang mit der Bildung unseres Gesamturteils über den Jahresabschluss. Diese Prüfungshandlungen umfassten Prüfungen der Effektivität von Kontrollen hinsichtlich der Bilanzierung der Übernahme, beispielsweise Kontrollen der Bewertung von immateriellen Vermögenswerten durch das Management sowie Kontrollen dahingehend, wie das Management zu den Annahmen hinsichtlich der Bewertung der immateriellen Vermögenswerte gelangt ist, einschließlich abgezinstem Cashflow, geschätztem Umsatzwachstum und Abzinsungssatz. Diese Prüfungshandlungen umfassten unter anderem (i) das Lesen des Kaufvertrags, (ii) die Überprüfung der Managementprozesse zur Schätzung des beizulegenden Zeitwerts von immateriellen Vermögenswerten, und (iii) Überprüfung der Vollständigkeit und Richtigkeit der für den abgezinsten Cashflow verwendeten Daten und Bewertung der Angemessenheit wesentlicher Annahmen, einschließlich des abgezinsten Cashflows, des geschätzten Umsatzwachstums und des Abzinsungssatzes. Für die Bewertung der Angemessenheit des abgezinsten Cashflows, einschließlich des Umsatzwachstums, mussten die zurückliegenden Ergebnisse des erworbenen Geschäfts sowie wirtschaftliche und branchenspezifische Prognosen berücksichtigt werden sowie, ob diese den in anderen Bereichen der Prüfungen gewonnenen Erkenntnissen entsprachen. Für die Bewertung der Angemessenheit der Bewertungsmethoden und der wesentlichen Berechnungsannahmen, einschließlich des Abzinsungssatzes, wurden Experten mit Fachwissen und -kenntnissen eingesetzt.
Salt Lake City, Utah 20. Dezember 2019
/gez./PricewaterhouseCoopers LLP
Seit 2016 sind wir für das Unternehmen als Wirtschaftsprüfer tätig.
INDEX
| TEIL I. | Finanzinformationen |
| Punkt 1. | Geschäft |
| Punkt 1 A. | Risikofaktoren |
| Punkt 1 B. | Ungelöste Personalanfragen |
| Punkt 2. | Grundstücke |
| Punkt 3. | Gerichtsverfahren |
| Punkt 4. | Sicherheitshinweise für Bergwerke |
| TEIL II. | |
| Punkt 5. | Marketing für das Eigenkapital des Meldepflichtigen, zugehörige Aktionärsangelegenheiten und Wertpapierkäufe durch den Emittenten |
| Punkt 6. | Ausgewählte Finanzdaten |
| Punkt 7. | Darstellung und Analyse der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage (Lagebericht) |
| Punkt 7 A. | Quantitative und qualitative Angaben zu den Marktrisiken |
| Punkt B. | Jahresabschluss und ergänzende Informationen |
| Änderungen und Unstimmigkeiten mit Wirtschaftsprüfern im Hinblick auf Rechnungslegung und | |
| Punkt 9. | Finanzberichterstattung |
| Punkt 9 A. | Kontrollen und Verfahren |
| Punkt 9 B. | Sonstige Informationen |
| TEIL III. | |
| Punkt 10. | Board-Mitglieder, Geschäftsführer und Corporate Governance |
| Punkt 11. | Geschäftsführervergütung |
| Wertpapierbesitz bestimmter wirtschaftlicher Eigentümer und Management und ähnliche | |
| Punkt 12. | Aktionärsangelegenheiten |
| Punkt 13. | Bestimmte Beziehungen und dazugehörige Transaktionen und Unabhängigkeit der Board-Mitglieder |
| Punkt 14. | Honorare und Leistungen des primären Wirtschaftsprüfers |
| TEIL IV. | |
| Punkt 15. | Anlagen und Übersichten zum Jahresabschluss |
| Punkt 16. | Zusammenfassung Formular 10-K |
| Unterschriften |
Zukunftsgerichtete Aussagen
Dieser Jahresabschluss auf Formular 10-K (dieser "Geschäftsbericht"), einschließlich des Abschnitts "Darstellung und Analyse der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage" ("Lagebericht"), enthält zukunftsgerichtete Aussagen im Sinne des Private Securities Litigation Reform Act von 1995 (US-Gesetz zur Reform privater Rechtsstreitigkeiten über Wertpapiere), in welchem hinsichtlich der Aussagen zu zukünftigen Ereignissen, Produkten und der Finanzlage, die auf Ansichten und auf Schätzungen des Managements und Informationen beruhen, die dem Management von Varex Imaging Corporation derzeit zur Verfügung stehen ("wir", unser" uns" das Unternehmen" Varex" oder Varex Imaging") ein sicherer Hafen" vorgesehen ist. Die tatsächlichen Ergebnisse und die Auswirkungen oder der Zeitpunkt bestimmter Ereignisse, die in diesen zukunftsgerichtete Aussagen beschrieben werden, unterliegen Risiken und Unsicherheiten und können erheblich von diesen zukunftsgerichteten Aussagen abweichen. Wichtige Faktoren, die dazu führen könnten, dass unsere tatsächlichen Ergebnisse und die Finanzlage erheblich von diesen Prognosen oder Erwartungen abweichen, sind unter anderem:
| • |
Verringerung oder Verlust eines Geschäfts mit Schlüsselkunden; |
| • |
Veränderungen bei der Nachfrage nach unseren Produkten oder die Unfähigkeit, die Nachfrage nach unseren Produkten vorherzusagen und zu decken; |
| • |
Verlust eines Geschäfts an Wettbewerber und Unfähigkeit mit Wettbewerbern mitzuhalten; |
| • |
Änderungen der makroökonomischen und globalen geopolitischen Faktoren, insbesondere Änderungen des rechtlichen Rahmens, der Import- und Exportkontrollen und -beschränkungen (beispielsweise Zölle) sowie der wirtschaftlichen Stabilität auf globaler oder regionaler Ebene; |
| • |
Unsere Fähigkeit, die Zahlungs- und anderen Verpflichtungen im Zusammenhang mit unseren bestehenden Bankschulden und anderen vertraglichen Verpflichtungen zu erfüllen; |
| • |
Unsere Fähigkeit, neue Produkte zu entwickeln und bestehende Produkte zu verbessern; |
| • |
Die Fähigkeit, signifikante Mängel und wesentliche Schwachstellen bei den internen Kontrollen zu identifizieren und zu beheben; |
| • |
Unterbrechungen an unseren Produktionsstandorten und Schwankungen bei den Herstellungskosten; |
| • |
Änderungen unseres effektiven Steuersatzes; |
| • |
Unsere Unfähigkeit, Komponenten und Rohmaterialien unserer Produkte zu beschaffen; |
| • |
Störung oder Zusammenbruch unserer kritischen IT-Systeme; |
| • |
Ergebnisse von Produkthartungs- oder Produktmängelansprüchen, Produktrückrufe und andere Gerichtsverfahren und behördliche Untersuchungen; |
| • |
Risiken im Zusammenhang mit geistigem Eigentum; |
| • |
Unsere Fähigkeit, qualifiziertes Personal einzustellen und an das Unternehmen zu binden; |
| • |
Die Auswirkungen von Natur- und anderen Katastrophen, Stromausfällen, Streiks und anderen Ereignissen, die außerhalb unserer Kontrolle liegen; |
| • |
Andere Faktoren, die in den Risikofaktoren in Teil I, Punkt 1A dieses Geschäftsberichts, des Lageberichts genannt sind, sowie andere Faktoren, die mitunter in unseren bei der US Securities and Exchange Commission (die "SEC") einzureichenden Unterlagen erläutert werden, oder sonstige Gründe. |
Aussagen in Bezug auf Branchen- und Marktsegmentprognosen, die Marktakzeptanz von oder den Übergang zu neuen Produkten oder Technologien (z. B. weiterentwickelte Röntgenröhren und Flachbilddetektoren für Röntgenstrahlen), Wachstumstreiber, zukünftige Aufträge, Umsätze, Auftragsrückstände, Gewinne oder andere Finanzergebnisse und alle Aussagen, die Begriffe wie glauben" erwarten" annehmen" ,kann" sollte" würde" ,könnte" schätzen" dürfte" beabsichtigt", "potenziell" und "möglich" enthalten, sind als zukunftsgerichtete Aussagen zu betrachten.
Zukunftsgerichtete Aussagen in diesem Geschäftsbericht (einschließlich Anlagen oder Dokumente, die durch Verweis enthalten sind) basieren ausschließlich auf Informationen, die Varex und seinem Management aktuell zur Verfügung stehen, und beziehen sich auf das Datum, an dem diese getroffen werden. Wir haben keine Verpflichtung übernommen, diese Aussagen aufgrund neuer Informationen, zukünftiger Ereignisse oder Sonstigem zu aktualisieren oder zu revidieren, und dies sollte auch nicht vorausgesetzt werden.
Punkt 1. Geschäft
Überblick
Varex Imaging Corporation ist ein führender Innovator, Entwickler und Hersteller von Komponenten für die Röntgenbildgebung, beispielsweise Röntgenröhren, Digitaldetektoren, Linearbeschleuniger und andere Bildverarbeitungslösungen, die zu den wichtigsten Komponenten von Röntgenbildgebungssystemen gehören. Unsere Komponenten werden sowohl in der medizinischen Bildgebung als auch in der industriellen und der Bildgebung im Sicherheitsbereich eingesetzt. OEM-Hersteller auf der ganzen Welt nutzen unsere Röntgenbildgebungskomponenten in ihren Detektions-, Diagnose-, Sicherheits- und Inspektionssystemen. Zum 27. September 2019 hatten wir ca. 2.000 Vollzeitmitarbeiter, die an Fertigungs- und Servicestandorten in Nordamerika, Europa und Asien beschäftigt sind. Weitere Informationen finden Sie auf vareximaging.com.
Varex als eine in Delaware eingetragene und im Juli 2016 gegründete Gesellschaft wurde im Januar 2017 als Folge der Abspaltung von Varian Medical Systems, Inc. ("Varian") zu einem unabhängigen börsennotierten Unternehmen. Wir haben unser Geschäft ausgedehnt und im Mai 2017 von PerkinElmer, Inc. ("PKI") das Geschäft der medizinischen Bildgebung ("erworbenes Detektorengeschäft") für $ 273,3 Mio. erworben. Die Transaktion umfasste PerkinElmer Medical Holdings, Inc. und Dexela Limited, zusammen mit einigen Vermögenswerten von PKI und seinen direkten und indirekten Tochtergesellschaften in Bezug auf Digitaldetektoren, die als Komponenten in Röntgenbildgebungssystemen in den Bereichen Medizin und Industrie verwendet werden. Im April 2019 erwarben wir Direct Conversion AB, einen Hersteller und Vermarkter von digitalen Zeilendetektoren mit direkter Umwandlung und Photon-Zähltechnik.
Unsere Produkte werden in drei geographischen Regionen verkauft: Amerika, EMEA und APAC. Amerika umfasst Nordamerika (hauptsächlich die USA) und Lateinamerika. EMEA umfasst Europa, Russland, den Nahen Osten, Indien und Afrika. APAC umfasst Asien und Australien. Die Umsätze nach Region beziehen sich auf den bekannten Endbestimmungsort der verkauften Produkte.
Unser Erfolg hängt unter anderem davon ab, ob wir Veränderungen in unseren Märkten, die Richtung der technologischen Innovation und den Bedarf unserer Kunden antizipieren und darauf reagieren können. Wir investieren fortlaufend in Forschung und Entwicklung und beschäftigen mehr als 500 Ingenieure. Die Kombination des Schwerpunkts Innovation und Produktleistung mit starken langfristigen Kundenbeziehungen versetzt uns in die Lage, mit unseren Kunden eine Partnerschaft aufzubauen, um branchenführende Produkte auf den Röntgenbildgebungsmarkt zu bringen. Wir arbeiten weiter an der Verbesserung der Lebensdauer und Qualität unserer Bildgebungskomponenten und als größter Komponentenlieferant für die Röntgenbildgebung nutzen wir unsere umfangreichen Ressourcen, um unseren Kunden kosteneffektive Lösungen anzubieten. Die Nachfrage nach unseren Produkten kann ebenso durch geopolitische Faktoren beeinflusst werden, unter anderem durch Zölle auf wichtige Importmaterialien, die für die Herstellung unserer Produkte verwendet werden, sowie auf Produkte für die Röntgenbildgebung, die wir an Kunden außerhalb der USA verkaufen. Der eskalierte Handelsstreit zwischen den USA und China hat unser Geschäft negativ beeinflusst und wird voraussichtlich andauern.
Operative Segmente und Produkte
Unser Chief Executive Officer (CEO), der gleichzeitig unser Hauptentscheidungsträger (Chief Operating Decision Maker, CODM) ist, bewertet unsere Produktgruppen und misst unsere Geschäftsentwicklung anhand von zwei berichtspflichtigen operativen Segmenten: Medizin und Industrie. Die Segmente stellen unser Produkt- und Serviceangebot für Kunden auf dem Medizin- und Industriemarkt dar und entsprechen den Geschäftsbewertungen des CODM hinsichtlich der Aufteilung der Ressourcen. Der CODM teilt die Ressourcen auf Basis von Umsatz und Bruttomarge auf die Geschäftssegmente auf und bewertet so deren Finanzergebnis.
Medizin
In unserem Geschäftssegment Medizin entwickeln, produzieren, verkaufen und erbringen wir Serviceleistungen für Komponenten der Röntgenbildgebung, die in einer Vielzahl von radiografischen oder fluoroskopischen Bildgebungsanwendungen genutzt werden, beispielsweise Computertomographie ("CT"), Mammographie, Onkologie, in den Bereichen Kardiologie, Chirurgie und Zahnmedizin sowie rechnergestützte Erkennung. Wir bieten eine breite Palette an Komponenten für die Röntgenbildgebung für Kunden im Medizinbereich an, unter anderem Röntgenröhren, Digitaldetektoren, Hochspannungsanschlüsse, Software und Arbeitsplätze für die Bildverarbeitung, rechnergestützte Diagnosesoftware, Kollimatoren, Geräte für die automatische Belichtungssteuerung, Generatoren, Wärmetauscher, Ionisationskammern und Buckys.
Ein beträchtlicher Anteil unserer Erlöse resultiert aus dem Verkauf von hochwertigen Röntgenröhren für die CT-Bildgebung und hochwertigen dynamischen Digitaldetektoren für fluoroskopische und zahnmedizinische 3D-Bildgebungsanwendungen. Diese erstklassigen Bildgebungskomponenten zeichnen sich durch ein erhöhtes Maß an technologischer Komplexität, Ingenieurskunst und geschützten technischen Erfindungen aus, wodurch für diese Produkte ein höherer Verkaufspreis und eine höhere Bruttomarge erzielt werden kann.
Seit der erstmaligen Produkteinführung vor ungefähr 15 Jahren ist der Markt für Digitaldetektoren kontinuierlich ausgereift. In den letzten Jahren haben wir bei diesen Produkten einen Preisverfall erlebt, hauptsächlich im sehr hart umkämpften Markt für Röntgendetektoren. Wir gehen davon aus, dass sich dieser Trend in absehbarer Zeit fortsetzen wird.
Wir verkaufen unsere Röntgenbildgebungskomponenten hauptsächlich an OEM-Kunden, die unsere Produkte in ihre Röntgenbildgebungssysteme für eine Vielzahl von Verfahren und Anwendungen in den Bereichen Medizin und Industrie einbauen. Wir verkaufen unsere Röntgenbildgebungskomponenten in einem deutlich geringeren Umfang auch an unabhängige Dienstleistungsunternehmen, Vertriebsunternehmen und direkt an Endnutzer für Austauschzwecke.
In China erweitert die Regierung landesweit den Zugang zu Gesundheitsleistungen. Aus diesem Grund ist die Anzahl an diagnostischen Röntgenbildgebungssystemen, einschließlich CT, signifikant angestiegen. Wir entwickeln CT-Röhren und dazugehörige Untersysteme für chinesische OEMs, da in China neue CT-Bildgebungssysteme eingeführt werden. Langfristig gehen wir davon aus, dass der Anteil der in China erzielten Erlöse an unseren Gesamterlösen steigen wird. Im Geschäftsjahr 2019 resultieren ca. 8 % der Gesamterlöse aus Röntgenbildgebungskomponenten, die an OEMs und Vertriebsunternehmen mit Sitz in China geliefert wurden, dies stellt im Vergleich zum Vorjahreswert von 10 % einen Rückgang dar. Dieser Rückgang ist auf einen zollbezogenen Absatzrückgang bei radiografischen Digitaldetektoren in China sowie geringere Aftermarket-Umsätze bei Nicht-OEMs zurückzuführen und konnte nicht durch den Absatzanstieg bei Röntgenröhren an OEM-Kunden kompensiert werden.
Um die Auswirkungen des Handelskriegs zwischen den USA und China abzumildern, haben wir Maßnahmen ergriffen, um für die Beschaffung der Teile und Materialien, die für die Herstellung unserer Röntgenbildgebungsprodukte benötigt werden, mehr Lieferanten außerhalb Chinas zu gewinnen. Im September 2019 wurde uns vom Handelsbeauftragten der Vereinigten Staaten eine vorübergehende Ausnahme von den Zöllen gemäß Paragraph 301 in Bezug auf bestimmte Teile und Komponenten gewährt, die von China in die USA importiert werden. Wir bauen weiterhin unsere Produktionskapazitäten an unseren Standorten in China, Deutschland und auf den Philippinen aus.
Industrie
In unserem Geschäftssegment Industrie entwickeln, produzieren, verkaufen und erbringen wir Serviceleistungen für Röntgenbildgebungsprodukte, die in unterschiedlichen Märkten verwendet werden, unter anderem in Sicherheitsanwendungen wie Frachtdurchleuchtung an Häfen und Grenzen und Gepäckdurchleuchtung an Flughäfen sowie zerstörungsfreie Prüfungen und Inspektionen, die in einer Reihe von anderen Märkten verwendet werden. Zu unseren Industrieprodukten gehören die Linatron®-Beschleuniger für Röntgenstrahlen, Röntgenröhren, Digitaldetektoren und Hochspannungsanschlüsse. Darüber hinaus bieten wir unsere eigene Bildverarbeitungs- und Detektionssoftware an, die mit anderen Varex-Produkten kompatibel ist, um unseren Industriekunden eine Paketlösung anbieten zu können.
Der Sicherheitsmarkt besteht hauptsächlich aus der Flughafensicherheitskontrolle für Handgepäck, Aufgabegepäck und Palettenfracht sowie Frachtsicherheit für das Screening von Lkws, Zügen und Frachtcontainern an Häfen und Grenzen. Die Endkunden für Grenzschutzsysteme sind üblicherweise Regierungsbehörden und davon viele in Ländern mit Ölproduktion und in Kriegsgebieten, in denen es Jahr für Jahr erhebliche Abweichungen in den Kaufmustern gibt.
Auf dem Markt für zerstörungsfreie Erkennungsanwendungen wird die Röntgenbildgebung für das Scannen von Gegenständen zur Erkennung von Herstellungsfehlern und für die Produktintegrität in einer Vielzahl von Branchen verwendet, beispielsweise in der Luft- und Raumfahrt-, Automobil-, Öl- und Gas-, Lebensmittelverpackungs-, Metallguss- und 3D-Druckindustrie. Wir bieten Röntgenquellen, Digitaldetektoren, Hochspannungsanschlüsse und Bildverarbeitungssoftware für OEM-Kunden, Systemintegratoren und -hersteller an. Des Weiteren werden neue Anwendungen für Röntgenquellen wie die Sterilisation von Lebensmitteln und deren Verpackung entwickelt.
Kunden
Unsere Kunden sind hauptsächlich große OEMs. Die fünf wichtigsten Kunden, gemessen am Umsatz, sind Canon Medical Systems Corporation ("Canon"), General Electric Company, Elekta AB, Varian Medical Systems, Inc. und Hologic, Inc., die im Geschäftsjahr 2019 insgesamt ungefähr 38 % des Umsatzes ausmachten. Unser größter Kunde Canon hatte in den Geschäftsjahren 2019, 2018 und 2017 jeweils einen Anteil am Gesamtumsatz von 17 %, 18 % und 19 %. Unsere zehn größten Kunden zusammen hatten in den Geschäftsjahren 2019, 2018 und 2017 jeweils insgesamt einen Anteil am Gesamtumsatz von ca. 51 %, 49 % und 48 %. Der Verlust einer oder mehrerer unserer Topkunden hätte einen beträchtlichen und nachteiligen Effekt auf unser Geschäft. Weitere Informationen finden Sie unter "Risikofaktoren - Varex verkauft seine Produkte und Dienstleistungen an eine begrenzte Anzahl von OEM-Kunden, von denen viele gleichzeitig Wettbewerber von Varex sind. Eine Verringerung oder der Verlust des Geschäfts mit einem oder mehreren dieser Kunden hätte einen erheblichen Umsatzrückgang zur Folge."
Wettbewerb
Der Markt für Bildgebungskomponenten ist sehr wettbewerbsintensiv. Die OEMs könnten sich dafür entscheiden, diese Komponenten für die Röntgenbildgebung intern zu entwickeln und herzustellen oder an einen Lieferanten wie uns oder andere Anbieter von Bildgebungskomponenten auszulagern. Unser Erfolg hängt von unserer Fähigkeit ab, Veränderungen in unseren Märkten, die Richtung der technologischen Innovation und den Bedarf unserer Kunden zu antizipieren. Um wettbewerbsfähig zu bleiben, müssen wir weiter in Forschung und Entwicklung investieren, und zwar schwerpunktmäßig in die Innovation, Verbesserung der Produktleistung und -qualität sowie die Reduzierung der Kosten für unsere Bildgebungskomponenten. Für Bildgebungskomponentenhersteller sind beträchtliche Investitionen erforderlich. Wir sind der Ansicht, dass wir über ausreichende Produktionskapazitäten verfügen, damit wir unser hohes Volumen nutzen können, um die Gesamtkosten zu senken, indem die Fixkosten auf mehr Einheiten verteilt werden.
Medizin
Wir stehen häufig im Wettbewerb mit den internen Röntgenröhrenherstellungsbetrieben großer diagnostischer Bildgebungsunternehmen, die zu den Haupt-OEM-Kunden für unsere medizinischen Produkte gehören. Um effektiv mit diesen Inhouse-Fertigungskapazitäten mitzuhalten, müssen wir über einen Wettbewerbsvorteil in einem oder mehreren bedeutenden Bereichen verfügen, beispielsweise innovative Technologie und bessere Produktleistung, bessere Produktqualität oder geringerer Produktpreis. Wir verkaufen ein beträchtliches Volumen unserer Röntgenröhren an OEM-Kunden, die intern selbst über eine Röntgenröhrenproduktion verfügen. Des Weiteren konkurrieren wir mit einigen OEM-Kunden wie Canon, Philips Healthcare und anderen Unternehmen, die Röntgenröhren an kleinere OEMs und an andere Hersteller verkaufen, wie Industria Applicazioni Elettroniche S.p.A., sowie aufstrebenden Röntgenröhrenherstellern in China. Hohe Investitionskosten und die Beherrschung komplexer Herstellungsprozesse für eine höhere Produktionsleistung und eine längere Produktlebensdauer sind signifikante Merkmale des Röntgenröhrengeschäfts.
Der Markt für Digitaldetektoren gestaltet sich ebenfalls sehr wettbewerbsintensiv. Wir verkaufen unsere Digitaldetektoren an eine Vielzahl von OEM-Kunden, die unsere Detektoren in ihre Bildgebungssysteme für die medizinische Diagnostik, Onkologie sowie für die 3D-Bildgebung in den Bereichen Zahn- und Tiermedizin integrieren. Unsere auf amorphem Silizium basierende Digitaldetektorentechnologie, unsere Photon-Zähltechnik und unsere CMOS-Technologie stehen mit anderen Detektortechnologien im Wettbewerb, wie mit den auf amorphem Selen basierenden, ladungsgekoppelten Geräten und Variationen der Szintillatoren mit amorphem Silizium. Wir sind der Ansicht, dass unsere Produkte aufgrund von Produktqualität und -leistung und geringeren Gesamtkosten während des Produktlebenszyklus einen Wettbewerbsvorteil bieten. Auf dem Markt der Flachbilddetektoren für Röntgenstrahlen stehen wir hauptsächlich mit Trixell S.A.S., Canon, Inc., Vieworks Co., Ltd., Hamamatsu Corporation, iRay Technology (Shanghai) Limited und Jiangsu CareRay Medical Systems Co., Ltd. im Wettbewerb.
Industrie
Im Niedrigenergiemarkt im Segment Industrie konkurrieren wir mit anderen OEM-Lieferanten, wie General Electric, Canon, Nuctech Company Limited ("Nuctech") und der Comet AG. Während es andere Hersteller von Niedrigenergie-Röntgenröhren und Digitaldetektoren für spezielle und Nischenindustrieanwendungen gibt, werden unsere Produkte für eine breite Palette an Anwendungen in den Bereichen Inspektion, Analyse und Überprüfung entwickelt. Auf dem Hochenergiemarkt konkurrieren wir mit Technologien von Nuctech, der Siemens AG und Foton Ltd., deren Röntgenquellen beispielsweise in den Bereichen Fracht- und Containerscanning, Grenzsicherheit, Luft- und Raumfahrtanwendungen, Gussteile- und Druckbehälterinspektion eingesetzt werden.
Kundenservice und -support
Wir gewähren für unsere Produkte üblicherweise eine Garantie von 12 bis 24 Monaten. In bestimmten Fällen bestimmt sich die Garantiedauer anhand der Nutzungsmetriken, wie die Anzahl der Scans. Über unsere US-Standorte in Utah, Kalifornien, Nevada, South Carolina, New York und Illinois und international auf den Philippinen, in China, den Niederlanden, in Deutschland, Frankreich, Schweden, in der Schweiz, im Vereinigten Königreich, in Italien sowie in Japan bieten wir technische Beratungsdienstleistungen für große OEM-Kunden an. Unsere Anwendungsspezialisten und -techniker geben Empfehlungen, damit die technischen Anforderungen des Kunden im Rahmen seines Budgets erfüllt werden. Häufig entwickeln wir Spezifikationen für ein einziges Produkt, welches speziell entwickelt und hergestellt wird, um die Anforderungen eines bestimmten Kunden zu erfüllen.
Herstellung und Lieferungen
Wir stellen unsere Produkte an folgenden Standorten her: Salt Lake City, Utah; Santa Clara, Kalifornien; Las Vegas, Nevada; Liverpool, New York; Franklin Park, Illinois; Dinxperlo und Heerlen, Niederlande; Walluf und Bremen, Deutschland; Espoo, Finnland und Calamba City, Philippinen. In diesen Werken werden hochmoderne Herstellungsverfahren angewandt, einige davon wurden von der Presse, von Behörden und Handelsorganisationen für ihre Verpflichtung zur Qualitätsverbesserung gewürdigt. Alle diese Fertigungseinrichtungen sind von der Internationalen Organisation für Normung ("ISO") nach ISO 9001 (für Industrieprodukte) bzw. ISO 13485 (für medizinische Geräte) zertifiziert. Des Weiteren verfügen wir über Servicecenter in North Charleston, South Carolina; Willich, Deutschland und Wuxi, China. Die gemeinsame Fertigungsinfrastruktur für medizinische und industrielle Produkte ermöglicht uns eine Erhöhung der Produktionszahlen, um einen Vorteil in Hinblick auf Produktivität und geringen Kosten sowie Synergien in Forschung und Entwicklung zu erzielen.
Zu den Herstellungsprozessen an unseren verschiedenen Standorten gehören die Bearbeitung, Fertigung, Vormontage, Systemmontage und finale Prüfung. Wir haben in verschiedene automatisierte und halbautomatisierte Anlagen für die Bearbeitung und Fertigung der Teile und Baugruppen investiert, die in unsere Produkte integriert werden. Wir werden gegebenenfalls von Zeit zu Zeit weitere Investitionen in solche Anlagen tätigen. Unser Qualitätssicherungssystem umfasst verschiedene Qualitätskontrollmaßnahmen, von der Überprüfung von Rohmaterialien, gekauften Teilen und Baugruppen bis hin zur Inline-Prüfung. In einigen Fällen können wir die Vormontage auslagern, führen jedoch die Systementwicklung, die Endmontage und die Überprüfung intern durch. Wir sind der Ansicht, dass in solchen Fällen durch das Auslagern Fixkosten und Investitionen verringert oder konstant gehalten werden können und die Flexibilität zur Erhöhung der Produktionskapazitäten verbessert wird. Wir kaufen Material und Komponenten von verschiedenen Lieferanten ein. Dabei handelt es sich entweder um Standardprodukte oder spezifische Produkte. Einige der in unseren Produkten verbauten Komponenten werden von einer begrenzten Anzahl von Lieferanten oder von einem Einzelanbieter bezogen, beispielsweise die Wellenleiter für Linearbeschleuniger, Transistor-Arrays und Caesiumiodidschichten für Digitaldetektoren und spezielle integrierte Schaltkreise, Zielmaterial für Röntgenröhren, Gehäuse, Lager und verschiedene andere Komponenten. Wir benötigen bestimmte Rohstoffe wie Kupfer, Blei, Wolfram, Iridium, Rhenium, Molybdän-Zirkonium und verschiedene hochgradige Stahllegierungen für Röntgenröhren und Industrieprodukte. Die weltweite Nachfrage, Verfügbarkeit und Preisgestaltung dieser Rohstoffe unterliegen Schwankungen und wir gehen davon aus, dass die Verfügbarkeit und die Preisgestaltung in Zukunft weiter fluktuieren werden.
Im vierten Quartal 2019 haben wir die Schließung des verbliebenen Teils unseres Standorts in Santa Clara sowie den Umzug der Produktion in andere bestehende Standorte bekannt gegeben. Wir erwarten, dass der Betrieb am Standort Santa Clara bis Ende Dezember 2020 eingestellt wird und dass alle Tätigkeiten im Zusammenhang mit der Schließung des Standorts bis Ende März 2021 abgeschlossen sein werden.
Forschung und Entwicklung
Innovation und Entwicklung von Produkten, Systemen und Serviceleistungen auf Basis von Spitzentechnologien sind entscheidend für unsere effektive Wettbewerbsfähigkeit auf dem Markt. Wir beschäftigen Personal für die Bereiche Forschung, Entwicklung und Technik, welches für die Produktentwicklung und Produktionstechnik verantwortlich ist.
Die Forschungs- und Entwicklungsaktivitäten werden hauptsächlich in den USA an unseren Standorten in Salt Lake City, Utah; San Jose und Santa Clara, Kalifornien; Las Vegas, Nevada; Liverpool, New York und Franklin Park, Illinois sowie international an unseren Standorten in den Niederlanden, Schweden und Deutschland durchgeführt. Bei unseren Forschungs- und Entwicklungsaktivitäten konzentrieren wir uns hauptsächlich auf die Entwicklung und Verbesserung der Bildgebungskomponententechnologien. Zu den derzeitigen Entwicklungsbereichen bei Röntgenquellen zählen kompaktere Linearbeschleuniger, die Erhöhung der Röhrenlebensdauer und -stabilität, eine Verringerung der Röhrengeräusche sowie eine Röhrengestaltung, die es den OEMs ermöglicht, die Dosis weiter zu verringern, sowie Verbesserungen bei der Bildauflösung auf kosteneffektive Weise. Die Forschung im Bereich der Technologie für Digitaldetektoren zielt auf die Entwicklung neuer Panel-Technologien mit einer besseren Dosisausnutzung, verbesserten Bildqualität und Materialunterscheidung, geringeren Produktkosten und neuen Bildverarbeitungstools für erweiterte Anwendungen ab.
Bei den Produkten für den Industriebereich kommen dieselben Grundtechnologien und Plattformen wie bei den medizinischen Produkten zum Einsatz. Aus diesem Grund sind die Entwicklungsteams für Medizin und Industrie in Salt Lake City, San Jose, Santa Clara, Dinxperlo, Danderyd und Walluf am gleichen Standort tätig. Einer unserer Wettbewerbsvorteile ist, dass einige der Grundtechnologien und Softwarekomponenten für medizinische Anwendungen auch in Industriekomponenten anwendbar sind und umgekehrt. Zusätzlich zu diesen Produktentwicklungssynergien sind wir überdies in der Lage, Synergien in den Bereichen Beschaffung, Produktion, Servicecenter und Logistik produkt- und marktübergreifend zu nutzen.
Produkthaftung und andere Haftungen
Unser Geschäft birgt das Risiko potenzieller Produkthaftungsansprüche, die sich bei Herstellung, Verkauf, Installation, Service und Support von Röntgenbildgebungsgeräten, dazugehöriger Software und anderer Geräte, die Gefahrstoffe enthalten oder Strahlung abgeben, zwangsläufig ergeben können. Da unsere Produkte bei ihrer Verwendung gezielt Strahlung auf den menschlichen Körper abgeben und in anderen Situationen eingesetzt werden, in denen Menschen mit Strahlung in Kontakt kommen können (beispielsweise wenn unsere Industrieprodukte für die Frachtüberprüfung verwendet werden), sowie bei der Erkennung, Planung und Behandlung medizinischer Probleme eingesetzt werden, besteht die Möglichkeit schwerwiegender Verletzungen oder Lebensgefahr, wenn unsere Produkte nicht korrekt arbeiten oder nicht ordnungsgemäß verwendet werden. Entsprechend können wir uns mit erheblichen Haftungsansprüchen von Patienten, unseren Kunden und anderen Personen für Schäden aufgrund fehlerhafter oder vermeintlich fehlerhafter Entwicklung, Herstellung, Installation, Serviceleistungen, Support, Prüfung oder Interoperabilität unserer Produkte mit den Produkten unserer Kunden sowie deren Fehlanwendung oder Ausfall konfrontiert sehen. Weiterhin können gegen uns auch Ansprüche wegen Sach- oder Vermögensschäden in Bezug auf oder aufgrund von Fehlern oder Mängeln an unseren Produkten oder der Installation, der Serviceleistungen und des Supports der Produkte geltend gemacht werden. Ein Unfall oder eine Fehlbehandlung könnte für uns Rechtskosten, Gerichtsverfahren, negative Publicity und eine Rufschädigung zur Folge haben, unabhängig davon, ob die Produkte oder die Serviceleistungen eine Rolle gespielt haben. Wenn ein Produkt Mängel aufweist, welches wir entwickeln oder herstellen (ob wegen Mängeln in der Entwicklung, Kennzeichnung oder Herstellung, aufgrund unsachgemäßen Gebrauchs des Produkts oder anderer Gründe) oder eine Aufsichtsbehörde dies festgestellt hat, können wir verpflichtet werden, das Produkt zu korrigieren oder zurückzurufen und andere Aufsichtsbehörden zu informieren. Wir unterhalten eine begrenzte Produkthaftungsversicherung, eine Berufshaftpflicht- und Unterlassungshaftpflichtversicherung.
Behördliche Vorschriften
Vorschriften in den USA
Gesetze hinsichtlich der Vermarktung medizinischer Geräte.
Als Hersteller und Verkäufer von medizinischen Geräten und Geräten, die Strahlung abgeben oder radioaktive Nebenprodukte nutzen, unterliegen wir und einige unserer Lieferanten und Vertriebsgesellschaften in den USA umfangreichen Vorschriften der Bundesbehörden, wie der U.S. Food and Drug Administration (die "FDA"), der Nuclear Regulatory Commission ("NRC") und bundesstaatlichen und lokalen Aufsichtsbehörden, um sicherzustellen, dass die Geräte sicher und wirksam sind und den Gesetzen für Produkte, die Strahlung emittieren, erzeugen oder kontrollieren, entsprechen. Im Ausland gelten ähnliche internationale Vorschriften. Diese Vorschriften, wie beispielsweise das U.S. Food, Drug and Cosmetic Act (US-Lebensmittel-, Arzneimittel- und Kosmetikgesetz, das "FDC-Gesetz") und von der FDA erlassene Vorschriften, regeln unter anderem das Design, die Entwicklung, die Prüfung, Herstellung, Verpackung, Kennzeichnung, den Vertrieb, Import/Export, Verkauf und das Marketing und die Entsorgung medizinischer Geräte, Anwendungsbeobachtung und die Meldung schwerer Verletzungen und von Todesfällen, Reparaturen, Ersatzlieferungen, Rückrufe und andere Angelegenheiten in Bezug auf Medizinprodukte, strahlenemittierende Geräte und Geräte, für die radioaktive Nebenprodukte eingesetzt werden. Die bundesstaatlichen Vorschriften sind umfangreich und variieren von Bundesstaat zu Bundesstaat. Unsere Röntgenröhrenprodukte, Bildgebungsarbeitsplätze und Flachbilddetektoren gelten als medizinische Geräte. Gemäß FDC-Gesetz müssen Hersteller medizinischer Geräte Qualitätssystemvorschriften einhalten, die von der FDA streng kontrolliert werden.
Sofern keine Ausnahme gilt, fordert die FDA von den Herstellern neuer medizinischer Geräte oder bei neuen Nutzungsangaben oder einer signifikanten Änderung von aktuell in den Verkehr gebrachten medizinischen Geräten eine Freigabe gemäß 510(k) "Premarket Notification", bevor diese Produkte in den USA verkauft oder vermarktet werden können. Der Freigabeprozess 510(k) findet Anwendung, wenn das kommerziell vertriebene Gerät einem rechtmäßig in Verkehr befindlichen Gerät im Wesentlichen entspricht. Die Erteilung der 510(k)-Freigabe dauert gewöhnlich mindestens sechs Monate ab der Einreichung eines Antrags, kann jedoch auch bedeutend länger dauern, und üblicherweise müssen unterstützende Prüfdaten eingereicht werden. Nachdem ein Produkt die 510(k)-Freigabe erhalten hat, ist für Änderungen oder Erweiterungen eines Produkts, die die Sicherheit oder Wirksamkeit des Produkts signifikant beeinflussen würden oder die eine wesentliche Änderung des bestimmungsmäßigen Gebrauchs des Gerätes, der Technologie, Materialien, Kennzeichnung, Verpackung oder des Herstellungsprozesses darstellen würden, eine erneute 510(k)-Freigabe notwendig. Die FDA verlangt von jedem Hersteller, dass er diese Feststellung zunächst selbst vornimmt, die FDA kann diese Entscheidung jedoch überprüfen. Wenn die FDA mit der Entscheidung des Herstellers nicht einverstanden ist, kann sie rückwirkend vom Hersteller einen Antrag für die Freigabe im Rahmen der 510(k) Premarket Notification und eine Einstellung der Vermarktung und einen Rückruf des Produkts bis zur Erteilung der 510(k)-Freigabe verlangen. Die FDA hat im September 2019 eine Verordnung verabschiedet, von der wir erwarten, dass dadurch die Anzahl und die Häufigkeit von Freigaben für Änderungen an rechtmäßig in Verkehr gebrachten Geräten erhöht werden. Die meisten unserer Produkte gehören keiner Klasse an oder zur Klasse I, für die eine 510(k)-Freigabe nicht erforderlich ist.
Qualitätssysteme.
Unsere Fertigungsstandorte für medizinische Geräte und die unserer externen Hersteller sind verpflichtet, die Qualitätssystemvorschriften der FDA ("QSR") einzuhalten, in denen die Verantwortlichkeiten des Unternehmens für die Qualitätssicherung bei Produktdesign, Produktprüfung und -herstellung und für das Führen von Aufzeichnungen und die Dokumentationspflege geregelt sind. Aufgrund der QSR sind Hersteller zur Einführung eines Qualitätssystems verpflichtet, anhand dessen der Hersteller den Herstellungsprozess überwacht und Aufzeichnungen führt, die die Einhaltung der FDA-Vorschriften und der schriftlichen Spezifikationen und Verfahren des Herstellers in Bezug auf die Geräte belegen. Die Einhaltung der QSR ist notwendig für die Erteilung und Beibehaltung der FDA-Freigabe oder -Genehmigung für neue und bestehende Produkte. Die FDA führt angekündigte und urangekündigte regelmäßige und fortlaufende Überprüfungen bei den Medizingeräteherstellern durch, um die Einhaltung der QSR zu überprüfen. Ist die FDA im Zusammenhang mit diesen Inspektionen der Ansicht, dass der Hersteller die anwendbaren Vorschriften und/oder Verfahren nicht eingehalten hat, kann sie Stellungnahmen erlassen, die unverzügliche Korrekturmaßnahmen notwendig machen würden. Wird auf die Inspektionsstellungnahme der FDA nicht reagiert und/oder werden keine Korrekturmaßnahmen zeitnah und zur Zufriedenheit der FDA durchgeführt, kann die FDA ein Mahnschreiben ausstellen (was gleichfalls unverzügliche Korrekturmaßnahmen notwendig machen würde) und/oder direkt zu anderen Zwangsmaßnahmen übergehen. Wird nicht rechtzeitig auf die FDA-Inspektionsstellungnahmen, ein Mahnschreiben oder andere Mitteilungen über die Nichteinhaltung und die Aufforderung zur sofortigen Einhaltung reagiert, kann dies dazu führen, dass die FDA Zwangsmaßnahmen uns gegenüber ergreift. Solche Zwangsmaßnahmen könnten die vollständige Stilllegung unserer Produktionsstandorte, ein Versagen der Importrechte in die Vereinigten Staaten für Produkte, die an ausländischen Standorten hergestellt wurden, und das Versagen der Exportrechte für US-Produkte sowie Strafen nach Strafrecht und Zivilrecht sein.
Die FDA und die Federal Trade Commission (die "FTC", Bundeshandelskommission) regulieren die Werbung und Verkaufsförderung unserer Produkte, um sicherzustellen, dass unsere angegebenen Informationen den aufsichtsbehördlichen Freigaben entsprechen, dass wir über hinreichende und aussagekräftige wissenschaftliche Daten verfügen, um die Aussagen zu untermauern, und dass unsere Werbekennzeichnung und die Werbemaßnahmen weder falsch noch irreführend sind. Wir dürfen unsere Produkte nicht für eine Nutzung bewerben oder anpreisen, die außerhalb des Verwendungszwecks gemäß den Freigaben oder Genehmigungen liegt, oder dürfen keine unbelegten Aussagen hinsichtlich Sicherheit und Wirksamkeit treffen.
Es ist ebenso wichtig, dass unsere Produkte die elektrischen Sicherheits- und Umweltschutzstandards einhalten, beispielsweise von Underwriters Laboratories ("UL"), der Canadian Standards Association ("CSA") und der International Electrotechnical Commission ("IEC"). Des Weiteren ist für die Herstellung und den Vertrieb von medizinischen Geräten, bei denen radioaktive Materialien verwendet werden, eine bestimmte Lizenz für radioaktives Material notwendig. Für die Vereinigten Staaten müssen die Herstellung und der Vertrieb dieser radioaktiven Quellen und Geräte überdies einem modellspezifischen Zertifikat der NRC oder eines Vertragsstaats entsprechen. In nahezu jedem Land und Staat müssen die Installation und die Serviceleistungen im Rahmen einer speziellen Genehmigung für radioaktive Materialien erfolgen, die von der zuständigen Strahlenschutzbehörde ausgestellt wird. Die Serviceleistungen müssen gemäß einer speziellen Genehmigung für radioaktive Materialien erbracht werden. Wir unterliegen ebenso einer Vielzahl von weiteren Umweltschutzgesetzen, die unsere Fertigungsstandorte und den Umgang mit und die Lagerung, den Transport und die Entsorgung von gefährlichen Stoffen regeln und welche die Verpflichtung zur Sanierung im Falle einer Kontamination mit diesen Stoffen vorsehen.
Sonstige anwendbare US-Vorschriften.
Als Akteur in der Gesundheitsindustrie unterliegen wir überdies umfangreichen Gesetzen und Vorschriften in Hinblick auf die Geheimhaltung und die Integrität der Patientendaten, die wir erhalten, dazu gehören das Health Insurance Portability and Accountability Act von 1996 (Gesetz zum Schutz von Gesundheitsdaten, "HIPAA"), die Gesetze und Vorschriften zu "Betrug und Missbrauch" (fraud and abuse laws), einschließlich des Verbots der Selbstüberweisung durch Ärzte sowie die Gesetze zu falschen Behauptungen (false claims laws). Diese Gesetze und Vorschriften können von Zeit zu Zeit so geändert oder ausgelegt werden, dass es für unsere Kunden schwieriger werden könnte, ihre Geschäftstätigkeiten auszuführen, beispielsweise hinsichtlich der geplanten Änderungen der Gesetze, die Selbstüberweisungen der Ärzte verbieten. Solche Änderungen könnten einen negativen Einfluss auf die Nachfrage nach unseren Produkten haben und folglich auch auf unser Geschäft und das Geschäftsergebnis. Wir müssen ebenso viele Bundes-, bundesstaatliche und lokale Gesetze eher allgemeiner Natur einhalten, und zwar hinsichtlich Umweltschutz, sicherer Arbeitsbedingungen, Fertigungspraktiken, Brandschutz und anderer Angelegenheiten.
Die Gesetze und Vorschriften und deren Durchsetzung unterliegen einem stetigen Wandel und wir können nicht vorhersagen, ob und inwieweit sich diese Gesetzes- und Vorschriftenänderungen auf unser Geschäft auswirken werden. Beispielsweise regulieren nationale und bundesstaatliche Gesetze den Datenschutz, diese Gesetze können auch die Verwendung von Daten durch uns regeln. Weiterhin wurde das HIPAA-Gesetz zum Schutz von Patientendaten durch das HITECH-Gesetz geändert, wonach nun Geschäftspartner mit Zugang zu Patientendaten, die von Krankenhäusern und Gesundheitsdienstleistern zur Verfügung gestellt wurden, der HIPAA-Vorschrift direkt unterliegen, einschließlich des dazugehörigen Durchsetzungsplans und der Inspektionsanforderungen.
Erstattungen im Rahmen von Medicare und Medicaid
Die Bundes- und bundesstaatlichen Regierungen der Vereinigten Staaten erstellen Richtlinien und zahlen im Rahmen von Medicare auf Bundesebene und Medicaid auf bundesstaatlicher Ebene Erstattungen an Krankenhäuser und freie Kliniken für diagnostische Untersuchungen und Therapieverfahren. Private Versicherer legen Zahlungsbeträge und Policen auf Basis der von der Regierung festgelegten Erstattungsbeträge und Richtlinien fest.
Die Bundesregierung und der Kongress überprüfen die Beträge jährlich und passen sie an und beraten gelegentlich über verschiedene Medicare- und andere Gesundheitsreformvorhaben, die sowohl die private als auch die öffentliche Erstattung von Gesundheitsleistungen in Krankenhäusern und freien Kliniken beeinflussen könnten. In der Vergangenheit haben wir festgestellt, dass die Nachfrage nach den Systemen unserer Kunden (in welchen unsere Produkte integriert sind) durch die Ungewissheiten hinsichtlich der Erstattungssätze in den Vereinigten Staaten negativ beeinflusst wurde. Die Erstattung für Leistungen durch eine bundesstaatliche Regierung bestimmt sich nach dem Medicaid-Plan des Bundesstaates, der gemäß den bundesstaatlichen Gesetzen und Vorschriften erstellt wurde und den Anforderungen der Bundesgesetze und -vorschriften unterliegt.
Auch auf bundesstaatlicher Ebene gibt es viele Reformvorhaben für das Gesundheitswesen und wir sind nicht in der Lage zu beurteilen, welche dieser Vorhaben umgesetzt werden. Überdies besteht die Möglichkeit, dass Änderungen an Bundesgesetzen und - vorschriften zum Gesundheitswesen zu weiteren Vorhaben und/oder Änderungen an der Gesetzgebung für das Gesundheitssystem führen könnten, die wiederum erhebliche nachteilige Auswirkungen auf unser Geschäft haben könnten. Die Ungewissheit durch die Gesundheitsreform erschwert den Entscheidungsprozess unserer Kunden und beeinflusst somit unser Geschäft und wird es möglicherweise auch weiterhin beeinflussen.
Der Verkauf von medizinischen Geräten, die Überweisung von Patienten zu diagnostischen Untersuchungen und Behandlungen, bei denen solche Geräte eingesetzt werden, und die Einreichung von Erstattungsansprüchen bei Kostenträgern (z. B. Medicare and Medicaid) für diese Leistungen unterliegen verschiedenen Bundes- und bundesstaatlichen Gesetzen zu "Betrug und Missbrauch" in der Gesundheitsversorgung. Aufgrund der Anti-Kickback-Gesetze ist es nicht erlaubt, für die Vermittlung von Geschäften, beispielsweise den Kauf von medizinischen Geräten von einem bestimmten Hersteller oder die Überweisung von Patienten an einen bestimmten Anbieter von diagnostischen Dienstleistungen, die solche Geräte verwenden, zu werben, diese zu veranlassen, dafür Gegenleistungen anzubieten, zu erhalten oder zu zahlen. False-Claims-Gesetze verbieten es, wissentlich und vorsätzlich Zahlungsansprüche gegenüber Dritten (einschließlich Medicare und Medicaid) zu stellen oder geltend zu machen, die falsch oder betrügerisch sind, und zwar für Leistungen, die nicht wie behauptet erbracht wurden, oder für medizinisch unnötige Leistungen. Das Büro des Generalinspekteurs ("Office of the Inspector General") verfolgt Verletzungen der Gesetze hinsichtlich Betrug und Missbrauch. Eine Verletzung kann zu strafrechtlichen und/oder zivilrechtlichen Sanktionen führen, einschließlich, in bestimmten Fällen, Gefängnis und Ausschluss aus den Bundesgesundheitsprogrammen, wie Medicare und Medicaid. Dies könnte die Nachfrage nach unseren Produkten negativ beeinflussen.
Ausländische Vorschriften
Unsere Standorte, der Vertrieb und die Serviceleistungen für die Produkte unterliegen außerhalb der USA aufsichtsbehördlichen Anforderungen, die von Land zu Land unterschiedlich sind und von denen in den USA wesentlich abweichen können. Grundsätzlich werden unsere Produkte außerhalb der USA als medizinische Geräte von ausländischen Regierungsbehörden, ähnlich der FDA, reguliert.
Internationale Vermarktung medizinischer Geräte.
Damit wir unsere Produkte international vermarkten können, müssen wir für die Produkte und Produktänderungen Freigaben oder Genehmigungen einholen. Wir sind verpflichtet, die CE-Kennzeichnung auf unseren Produkten aufzubringen, damit sie in den Mitgliedstaaten der Europäischen Union ("EU") verkauft werden können. Die CE-Kennzeichnung ist ein internationales Symbol für die Einhaltung bestimmter wesentlicher Prinzipien in Hinblick auf Sicherheit und Leistungsfähigkeit, mit deren Anbringung ein Produkt in einem Mitgliedsstaat des EWR verkauft werden kann. Die CE-Kennzeichnung ist auch in vielen anderen Ländern außerhalb der EU wie Norwegen und der Schweiz anerkannt und kann beim Freigabeprozess hilfreich sein. Um die Genehmigung für die Anbringung der CE-Kennzeichnung auf unseren medizinischen Geräten zu erhalten, müssen wir Qualitätssystemzertifzierungen bei einer akkreditierten benannten Stelle einholen, z. B. ISO 13485, und ansonsten über ein Qualitätsmanagementsystem verfügen, das der Medizinprodukterichtlinie der EU entspricht, die im Mai 2020 durch die EU-Medizinprodukteverordnung ersetzt wird. Die ISO gibt Standards für die Zertifizierung von Qualitätssicherungssystemen heraus. Wir sind nach ISO 9001 für unsere Sicherheits- und Inspektionsprodukte und nach ISO 13485 für unsere Medizinprodukte zertifiziert. In einigen asiatischen Ländern wie Japan und China gibt es vergleichbare regulative Bestimmungen, in einigen Fällen sind diese strenger als die EU-Bestimmungen. Um Medizinprodukte in Japan einzuführen, müssen die Anforderungen der neuen Medizinproduktevorschriften in Japan eingehalten werden und es muss eine Genehmigung für den Verkauf medizinischer Produkte in Japan eingeholt werden. In China muss in ähnlicher Weise ein Registrierungszertifikat von der staatlichen Medizinproduktebehörde erteilt werden und für bestimmte Produkte ist ein Kennzeichen notwendig, das auf die CCC-Zertifizierung hinweist, damit in China Medizinprodukte verkauft werden können. Die Einholung solcher Zertifizierungen für die Produkte kann zeitaufwendig sein und kann dazu führen, dass wir die Marketing- oder Vertriebsaktivitäten bestimmter Produkte in solchen Ländern verschieben müssen. In ähnlicher Weise müssen Hersteller von Geräten der Klasse II eine Medizinproduktelizen in Kanada einholen, bevor ein Gerät in Kanada verkauft werden kann. Des Weiteren gibt es in vielen Ländern Gesetze und Vorschriften zu Strahlung und Strahlenschutz, die für unsere Produkte gelten. In den meisten Ländern verlangen Strahlenschutzbehörden eine Art Lizenzierung oder Registrierung durch den Betriebsstandort, bevor ein röntgenstrahlenerzeugendes Gerät oder eine Strahlenquelle erworben und in Betrieb genommen wird. Der Umgang mit, der Transport und das Recycling radioaktiver Metalle und Quellmaterialien werden ebenso umfangreich reguliert.
Einige Länder, einschließlich der EU-Mitgliedsstaaten, haben Vorschriften umgesetzt bzw. sind dabei, diese umzusetzen, die von den Herstellern verlangen, Produkte am Ende ihrer Nutzungsdauer zu entsorgen oder die Kosten für die Entsorgung zu tragen, und die die Nutzung einiger Gefahrstoffe in bestimmten Produkten, die in solchen Ländern verkauft werden, einschränken.
Herstellung und Vertrieb eines Geräts im Ausland.
Wir unterliegen Gesetzen und Vorschriften außerhalb der USA, die für Hersteller strahlenerzeugender Geräte und Produkte, bei denen radioaktive Materialien verwendet werden, gelten, sowie Gesetzen und Vorschriften allgemeiner Art, die Aspekte wie Umweltschutz, sichere Arbeitsbedingungen, Herstellungspraktiken sowie andere Angelegenheiten betreffen, und die häufig mit den Bestimmungen in den USA vergleichbar, wenn nicht sogar strenger sind. Weiterhin unterliegt der Verkauf unserer Produkte im Ausland Vorschriften u.a. hinsichtlich Produktstandards, Verpackungsanforderungen, Kennzeichnungsanforderungen, Importbeschränkungen, Umweltschutz- und Produktrecyclinganforderungen, Zollvorschriften, Abgaben sowie Steuern. In einigen Ländern greifen wir auf die Unterstützung unserer ausländischen Vertriebspartner und Vertretungen zurück, die uns bei der Einhaltung ausländischer aufsichtsrechtlicher Vorgaben unterstützen.
Sonstige anwendbare internationale Vorschriften.
Zusätzlich zu den US-Gesetzen zur Geheimhaltung und zur Integrität von Patientendaten unterliegen wir ähnlichen Gesetzen und Vorschriften im Ausland hinsichtlich des Datenschutzes und des sonstigen Schutzes von Gesundheits- und Arbeitnehmerdaten. Insbesondere in Europa ist die Gesetzgebung zum Datenschutz umfangreich und komplex und es lässt sich in jüngster Zeit ein allgemeiner Trend zu einer strengeren Durchsetzung der Anforderungen in Bezug auf den Schutz und die Vertraulichkeit personenbezogener Daten sowie zum Erlass strengerer Gesetzesvorschriften beobachten. Wir unterliegen ebenso internationalen Gesetzen und Vorschriften zu "Betrug und Missbrauch" sowie Gesetzen zu falschen Aussagen und irreführender Werbung. Wir müssen überdies viele internationale Gesetze eher allgemeiner Natur einhalten, und zwar hinsichtlich Umweltschutz, sicherer Arbeitsbedingungen, Fertigungspraktiken, Brandschutz und anderer Angelegenheiten.
Am 23. Juni 2016 hat das Vereinigte Königreich ein Referendum abgehalten, in dem sich die Wähler für den Austritt aus der EU ausgesprochen haben, allgemein als "Brexit" bezeichnet. Der Brexit könnte zu rechtlicher Ungewissheit und möglicherweise abweichenden nationalen Gesetzen und Vorschriften führen, da das Vereinigte Königreich festlegt, welche EU-Gesetze ersetzt oder übernommen werden sollen. Da ein Vergleichsfall nicht vorliegt, ist unklar, welche finanziellen, regulatorischen und rechtlichen Auswirkungen der Austritt des Vereinigten Königreichs aus der EU haben würde und welche Konsequenzen dieser Austritt für uns haben würde. Derzeit haben wir benannte Stellen mit Sitz in Großbritannien, deren Aufgaben künftig von einer von einem EU-Mitgliedsstaat anerkannten benannten Stelle wahrgenommen werden müssen.
Gesetze und Vorschriften zur Korruptionsbekämpfung
Wir unterliegen dem US-amerikanischen Foreign Corrupt Practices Act (Gesetz über korrupte Praktiken im Ausland) und Antikorruptionsgesetzen und ähnlichen Gesetzen im Ausland, wie dem britischen Bribery Act von 2010 (Bestechungsgesetz), welches am 1. Juli 2011 in Kraft trat, und dem Gesetz über "die Grundlagen des Gesundheitsschutzes in der russischen Föderation", welches im Januar 2012 in Kraft trat. Im Allgemeinen gibt es einen weltweiten Trend zu strengeren Antikorruptionsgesetzen und einer strikteren Durchsetzung dieser Gesetze und insbesondere die Gesundheitsindustrie und Hersteller medizinischer Produkte sind Ziel damit zusammenhängender Untersuchungs- und Durchsetzungsaktivitäten. Eine Verletzung dieser Gesetze durch uns oder unsere Vertreter oder Vertriebspartner könnte zu erheblichen Haftungsansprüchen uns gegenüber führen, eine persönliche Haftung der leitenden Mitarbeiter und Board-Mitglieder von Varex zur Folge haben und überdies eine negative Außenwirkung erzeugen.
Der Korruptionswahrnehmungsindex 2015 von Transparency International gibt den Grad an, wie die Korruption im öffentlichen Sektor in 168 Ländern/Gebieten auf der Welt wahrgenommen wird, und es wurde festgestellt, dass zwei Drittel der Länder in diesem Index, einschließlich vieler wie China und Indien, die wir als Wachstumsbereiche für seine Produkte ansehen, eine Punktzahl von weniger als 50 auf einer Skala von 100 (sehr sauber) bis 0 (sehr korrupt) erreicht haben. Wir sind derzeit in vielen Ländern geschäftlich tätig, wo der öffentliche Sektor als eher oder sehr korrupt wahrgenommen wird. Unser strategische Businessplan beinhaltet eine Expansion unserer Geschäftstätigkeiten in Regionen und Länder, die von Transparency International mit einem höheren Risiko für Korruption eingestuft wurden.
Verstärkte Geschäftstätigkeiten in Ländern mit höherem Risiko könnten für uns und unsere leitenden Mitarbeiter und Board-Mitglieder eine verschärfte Überwachung und eine erhöhte Haftung zur Folge haben. Des Weiteren kann das Vertrautmachen mit und Umsetzen der Infrastruktur, die notwendig ist, um für neue Geschäftstätigkeiten geltende Gesetze, Regeln und Vorschriften einzuhalten, sowie die Minderung von und der Schutz gegenüber Korruptionsrisiken mit erheblichen Kosten verbunden sein. Halten wir oder unsere Vertreter oder Vertriebspartner diese Gesetze, Regeln und Vorschriften nicht ein, könnte die Expansion in Märkte mit hohem Wachstum verzögert werden und das Geschäft wesentlich und nachteilig beeinflusst werden.
Wettbewerbs- und Handelsgesetze
Wir unterliegen verschiedenen Wettbewerbs- und Handelsgesetzen in den Ländern, in denen wir geschäftlich tätig sind. Aufsichts- oder Regierungsbehörden in den Ländern unserer Geschäftstätigkeiten können über Durchsetzungsbefugnisse verfügen, mit denen uns Sanktionen auferlegt werden können; überdies können sie uns Änderungen oder Auflagen hinsichtlich der Art und Weise auferlegen, wie wir unsere Geschäfts führen. Beispielsweise könnten lokale Behörden Einwände in Hinblick auf unsere Produktklassifizierungen geltend machen, sodass wir möglicherweise gezwungen sind, unsere Klassifizierungen zu ändern. Dies könnte dazu führen, dass sich unsere betrieblichen Kosten erhöhen oder höhere Steuern oder Bußgelder und Geldstrafen für uns zur Folge haben. Darüber hinaus sehen immer mehr Rechtssysteme auch private Klagerechte für Wettbewerber oder Verbraucher vor, um Schadensersatzansprüche wegen wettbewerbswidrigen Verhaltens geltend zu machen. Eine verstärkte staatliche Kontrolle unserer Geschäftstätigkeit oder eine verstärkte Durchsetzung oder private Klagerechte könnten unser Geschäft erheblich und nachteilig beeinflussen oder sich negativ auf den guten Ruf des Unternehmens auswirken. Darüber hinaus können wir interne Ermittlungen durchführen oder dazu verpflichtet werden, oder wir können Gegenstand von Prüfungen oder Untersuchungen einer oder mehrerer in-oder ausländischer Regierungs- oder Aufsichtsbehörden sein, was kostspielig und zeitaufwendig sein kann und dazu führen könnte, dass zentrale Management- und Mitarbeiterressourcen gebunden werden, wodurch die Konzentration auf das Kerngeschäft erschwert würde. Ein nachteiliges Ergebnis im Rahmen solcher Untersuchungen oder Prüfungen könnte für uns höhere Kosten, Bußgelder oder strafrechtliche oder sonstige Strafen zur Folge haben, die unser Geschäft und unser Finanzergebnis erheblich und nachteilig beeinflussen können. Darüber hinaus kann das Wettbewerbsrecht zukünftige Übernahmen, die wir möglicherweise beabsichtigen, verbieten oder die Kosten dafür erhöhen.
Der internationale Vertrieb bestimmter unserer Linatron®-Beschleuniger für Röntgenstrahlen unterliegen der Ausfuhrgenehmigung der USA, die nach dem Ermessen der US-Regierung erteilt wird. Die Aufträge und Umsätze für unsere Sicherheits- und Inspektionsprodukte sind und werden möglicherweise weiterhin unvorhersehbar sein, da Regierungsbehörden uns oder unseren Kunden große Aufträge über einen kurzen Zeitraum erteilen können und dann bis zur kompletten Aufstellung und Installation der zuvor bestellten Produkte keine Folgeaufträge erteilen. Wir haben bereits erlebt, dass in- und ausländische Regierungsbehörden die Kaufentscheidungen verschoben und die Installation der Produkte für die Sicherheits- und Inspektionssysteme verzögert haben. Darüber hinaus können gewonnene Ausschreibungen in diesem Bereich, wie wir es bereits erlebt haben, von Dritten angefochten werden, was die Umwandlung von Aufträgen in Umsatzerlöse für einige Sicherheits- und Inspektionsprodukte unvorhersehbar machen kann. Der Markt für Grenzschutzsysteme hat sich signifikant verlangsamt und die Endkunden, insbesondere in Ländern mit Ölproduktion und Kriegszonen, in welchen wir einen erheblichen Kundenstamm haben, verzögern Systemaufstellungen oder Ausschreibungen und denken darüber nach, zu alternativen Bezugsquellen überzugehen.
Geistiges Eigentum
Wir messen dem Erhalt und der Aufrechterhaltung von Patent-, Urheberrechts- und Handelsgeheimnisschutz für wesentliche neue Technologien, Produkte und Prozesse eine erhebliche Bedeutung zu, nicht zuletzt aufgrund des Zeit- und Kostenaufwands, der damit verbunden ist, neue Produkte durch den Entwicklungsprozess und auf den Markt zu bringen.
Wir greifen grundsätzlich auf eine Kombination aus Patent-, Urheberrechts-, Handelsmarken-, Handelsgeheimnis- und anderen Gesetzen und auf vertragliche Beschränkungen in Bezug auf die Offenlegung, Vervielfältigung und Eigentumsübertragung zurück, dazu gehören Vertraulichkeitsvereinbarungen mit Lieferanten, strategischen Partnern, Co-Entwicklern, Mitarbeitern, Beratern und anderen Dritten, um unsere Eigentumsrechte an den Entwicklungen, Verbesserungen und Erfindungen zu schützen, die wir geschaffen haben und die in unseren Produkten integriert sind oder die in unser Interessengebiet fallen. Zum 27. September 2019 sind wir Inhaber von über 290 Patenten, die in den USA erteilt wurden, und von mehr als 370 Patenten weltweit. Überdies haben wir mehr als 160 weitere Patentanmeldungen bei verschiedenen Patentämtern in der ganzen Welt eingereicht. Die Patente und die Patente aus den anhängigen Anmeldungen laufen in der Regel zwischen 2019 und 2037 aus. Wir beabsichtigen, gegebenenfalls weitere Patentanmeldungen einzureichen. Wir sind Inhaber von eingetragenen und nicht eingetragenen Handelsmarken, die beibehalten und durchgesetzt werden, damit die Kunden die Produkte auf dem Markt wiedererkennen. Wir haben ebenso Verträge mit Dritten für die Lizenzierung patentierter oder geschützter Technologie abgeschlossen, einschließlich kostenpflichtiger Lizenzen und Kreuzlizenzen für Technologie. Diese Lizenzen können grundsätzlich nur bei einer Verletzung beendet werden. Siehe "Risikofaktoren - Der Schutz unseres geistigen Eigentums kann kostenintensiv sein und wir sind möglicherweise nicht in der Lage, lizenzierte Rechte aufrechtzuerhalten. In beiden Fällen würde unsere Wettbewerbsposition geschwächt werden, wenn wir dazu nicht in der Lage sind."
Im Zusammenhang mit der Abspaltung von Varian im Januar 2017 haben wir mit Varian einen Vertrag über Angelegenheiten des geistigen Eigentums (Intellectual Propercy Matters Agreement) abgeschlossen, nach welchem, unter anderem, wir uns gegenseitig Lizenzen gewährt haben, um bestimmtes geistiges Eigentum zu nutzen.
Umweltschutzangelegenheiten
Unsere Standorte und Einrichtungen unterliegen, in der Vergangenheit und in der Gegenwart, einer Vielzahl von Umweltschutzgesetzen, die den Umgang, die Lagerung, den Transport und die Entsorgung von gefährlichen Stoffen regeln. Einige dieser Gesetze sehen unter bestimmten Umständen eine Sanierungspflicht vor. Im Zusammenhang mit diesen Gesetzen und bestimmten unserer früheren und gegenwärtigen Betriebe und Standorte sind wir verpflichtet, Varian 20 % der Sanierungsverpflichtungen für vorherige unternehmerische Umstrukturierungsaktivitäten zu erstatten, die auf die Zeit zurückgehen, als wir noch Teil von Varian waren, sowie Varian andere Verbindlichkeiten vollständig zu erstatten, die durch die Übertragung der Geschäftsbetriebe an Varian im Rahmen dieser Aktivitäten entstehen. Dazu gehören die Standorte, die als Teil des Elektronengerätegeschäfts 1995 und Dünnschichtsystemgeschäfts 1997 verkauft wurden. Die US-Umweltschutzbehörde Environmental Protection Agency ("EPA") oder Dritte haben Varian als potenziell verantwortliche Partei im Rahmen des geänderten Comprehensive Environmental Response Compensation and Liability-Gesetzes von 1980 ("CERCLA") benannt in Bezug auf Standorte, an die Varian oder die Anlagen der 1995 und 1997 verkauften Geschäfte angeblich Abfälle zur Verwertung oder Beseitigung verbracht haben (die "CERCLA-Standorte"). Wir gehen davon aus, dass wir dazu verpflichtet werden, Varian 20 % der Verbindlichkeiten von Varian in Bezug auf diese CERCLA-Standorte zu erstatten (nach Anpassung wegen Versicherungserstattungen oder Steuervorteilen von Varian). Im Zusammenhang mit den CERCLA-Standorten musste Varian bis jetzt nur einen kleinen Anteil des Gesamtbetrags für die Sanierung leisten und wir gehen davon aus, dass zukünftige Erstattungen an Varian nicht erheblich ausfallen werden. Zum 27. September 2019 hatten wir in Bezug auf die CERCLA-Standorte eine Umweltschutzverbindlichkeit in Höhe von ca. $ 0,9 Mio.
Working Capital
Unser Working-Capital-Bedarf und unsere Kreditpraktiken sind mit denen anderer Unternehmen vergleichbar, die ähnliche Produkte in ähnlichen Märkten herstellen und verkaufen. Wir sind bestrebt, ausreichende Vorräte zu gewährleisten, um den Produktbedarf unserer Kunden zu erfüllen. Darüber hinaus bieten wir Kunden im Rahmen des üblichen Geschäftsablaufs Zahlungsziele an. Die Produktgarantieverpflichtungen in unseren allgemeinen Geschäftsbedingungen liegen, abhängig vom Produkt, in der Regel zwischen 12 und 24 Monaten.
Mitarbeiter
Zum 27. September 2019 hatten wir weltweit ungefähr 2.000 Vollzeit- und Teilzeitmitarbeiter. Die Mitarbeiter in den USA gehören keinen Gewerkschaften an bzw. unterliegen keinen Tarifverträgen. Mitarbeiter im Ausland können von Zeit zu Zeit von Betriebsräten oder Gewerkschaften vertreten sein oder Tarifverträgen unterliegen. Die Beziehungen zu unseren Mitarbeitern werden derzeit von uns als gut eingeschätzt.
Für Investoren verfügbare Informationen
Die US-Börsenaufsichtsbehörde Securities and Exchange Commission ("SEC") hat eine Internetseite, www.sec.gov, auf der Berichte, Aktionärsinformationen (Proxy-Statements) und sonstige Informationen über das Unternehmen und andere Emittenten zu finden sind, die ihre Informationen elektronisch bei der SEC einreichen. Sobald dies nach der Einreichung oder Übermittlung an die SEC praktisch möglich ist, stellen wir die folgenden Berichte und Informationen kostenfrei auf der Investorenseite unserer Website www.vareximaging.com zur Verfügung:
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unsere Geschäftsberichte auf Formular 10-K; |
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unsere Quartalsberichte auf Formular 10-Q; |
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aktuelle Berichte auf Formular 8-K (einschließlich etwaiger Änderungen dieser Berichte); und |
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Aktionärsinformationen (Proxy-Statements). |
Darüber hinaus stehen unser Verhaltenskodex, unsere Corporate-Governance-Richtlinien und die Satzungen des Prüfungsausschusses, des Vergütungs- und Managemententwicklungsausschusses und des Nominierungs- und Corporate-Governance-Ausschusses ebenfalls auf der Investorenseite unserer Website zur Verfügung. Investoren und andere Personen sollten wissen, dass wir wichtige finanzielle und betriebliche Informationen über unsere Investor-Relations-Website (http://investors.vareximaging.com/), Pressemitteilungen, bei der SEC eingereichte Unterlagen und öffentliche Telefonkonferenzen und Webcasts bekannt geben. Bitte beachten Sie, dass Informationen auf unserer Website, oder die über unsere Website zugänglich sind, nicht als bei der SEC "eingereicht" gelten und nicht durch Bezugnahme in unsere Unterlagen, die im Rahmen des Securities Act von 1933 oder des Securities Exchange Act von 1934 (in seiner jeweils gültigen Fassung) einzureichen sind, einzubeziehen sind.
Geschäftsführer des Meldepflichtigen
Im Folgenden finden Sie eine biographische Kurzfassung unserer Geschäftsführer:
Sunny S. Sanyal, 55, ist seit Januar 2017 als President, Chief Executive Officer und Board-Mitglied (Director) tätig. Bevor sich Varex von Varian abspaltete, war Herr Sanyal seit Februar 2014 als Senior Vice President und President des Geschäfts für Bildgebungskomponenten bei Varian tätig. Vor seinem Eintritt bei Varian 2014 war Sunny S. Sanyal Chief Executive Officer von T-System, einem nicht börsennotierten Unternehmen, welches Informationstechnologielösungen und Dienstleistungen an Krankenhäuser und Notfalleinrichtungen erbringt. Er war ebenso als President von McKesson Provider Technologies tätig, wo er dem Unternehmen in den Bereichen Kliniksoftware, medizinische Bildgebungstechnologie und Servicelösungen zu einer erheblichen Marktexpansion verhalf. Herr Sanyal bekleidete Geschäftsführungspositionen bei GE Healthcare, Accenture und IDX Systems. Er hat einen Master-Abschluss in Betriebswirtschaft an der Harvard Business School, einen Master of Science in Industrietechnik an der Louisiana State University und einen Bachelor-Abschluss in Elektrotechnik an der Universität Bombay erlangt.
Clarence R. Verhoef 64, ist seit Januar 2017 als Chief Financial Officer und Senior Vice President tätig. Bevor sich Varex von Varian abspaltete, war Clarence R. Verhoef seit August 2012 als Senior Vice President, Chief Accounting Officer und Unternehmenscontroller bei Varian tätig. Er trat Varian 2006 bei und war bis 2012 als Bereichscontroller der Bildgebungskomponentensparte bei Varian tätig. Vor seinem Eintritt bei Varian bekleidete er verschiedene Geschäftsführungspositionen, beispielsweise CFO von Techniscan Medical Systems und CFO und Vice President für Marketing von GE OEC Medical Systems. Er hat einen Bachelor-Abschluss in Finanzen an der University of Utah erlangt.
Kimberley E. Honeysett, 48, ist seit Januar 2017 als Senior Vice President, General Counsel und Corporate Secretary tätig. Bevor sich Varex von Varian abspaltete, war Kimberley E. Honeysett als Vice President und Assistant General Counsel und Assistant Corporate Secretary für Varian tätig, wo sie das Board of Directors, die Geschäftsführung und Unternehmensfunktionen beriet, einschließlich Geschäftsentwicklung, Investorbeziehungen, Human Resources, Informationstechnologie; zudem war sie für die Corporate Governance, allgemeine Compliance-Angelegenheiten, Rechtsstreitigkeiten und die globale Governance in Bezug auf die Tochtergesellschaften zuständig. Vor ihrem Eintritt bei Varian 2005 war sie als Group Director für Rechtsangelegenheiten bei Siebel Systems, Inc., einer Unternehmenssoftwaregesellschaft, und als Partnerin bei der Rechtsanwaltskanzlei Brobeck, Phleger & Harrison LLP tätig. Sie hat einen Abschluss als Julis Doctor bei der Cornell Law School erworben und einen Bachelor-Abschluss in Kommunikation an der University of California, Los Angeles erlangt.
Brian W Giambattista, 60 ist seit Mai 2017 als Senior Vice President und General Manager für Röntgendetektoren tätig und trat Varex nach dem Erwerb des Medizinbildgebungsgeschäfts von PerkinElmer bei. Er verfügt über fast 30 Jahre Erfahrung in dieser Branche und hatte verschiedene Management- und Ingenieurspositionen bei PerkinElmer und General Electric inne. An der University of Virginia erhielt er einen Doktortitel in Physik.
Mark S. Jonaitis, 58, ist seit 2017 als Senior Vice President und General Manager für Röntgenquellen tätig. Bevor sich Varex von Varian abspaltete war Mark S. Jonaitis in verschiedenen Managementpositionen bei Varian tätig, darunter zuletzt als Vice President und General Manager für Röntgenröhren und globale Fertigung. Er trat dem Vorgänger von Varian, Varian Associates, im Jahre 1983 bei, wo er verschiedene Produkt- und Ingenieurspositionen inne hatte. Er erwarb seinen Bachelor of Science in Physik an der University of Utah.
Punkt 1A. Risikofaktoren
Die folgenden Risikofaktoren und anderen Informationen in diesem Geschäftsbericht auf Formular 10-K sollten gewissenhaft in Betracht gezogen werden. Obwohl die nachfolgend beschriebenen Risikofaktoren von der Geschäftsführung als entscheidende Faktoren angesehen werden, können weitere Risiken und Unsicherheiten, die uns derzeit nicht bekannt sind oder die wir derzeit als weniger signifikant einstufen, unseren Geschäftsbereich ebenfalls nachteilig beeinflussen. Falls eines der folgenden Risiken oder weitere Risiken und Ungewissheiten tatsächlich auftreten, könnten unser Geschäft, die Geschäftsergebnisse und die Finanzlage nachteilig beeinflusst werden.
Varex verkauft seine Produkte und Dienstleistungen an eine begrenzte Anzahl OEM-Kunden, von denen viele gleichzeitig Wettbewerber von Varex sind. Eine Verringerung oder der Verlust des Geschäfts mit einem oder mehreren dieser Kunden hätte einen erheblichen Umsatzeinbruch zur Folge.
Während des Geschäftsjahres 2019 verfügte Varex über einen Kunden, der 17 % des Umsatzes ausmachte. Die zehn größten Kunden von Varex hatten in den Geschäftsjahren 2019, 2018 und 2017 zusammen einen Anteil am Umsatz von 51 %, 49 % bzw. 48 %.
Varex verkauft seine Produkte an eine begrenzte Anzahl von OEM-Kunden, von denen viele ebenso Wettbewerber sind, da diese eigene Standorte zur Fertigung von Röntgenkomponenten haben. Obwohl Varex bestrebt ist, den Kundenstamm zu erweitern, wird es weiterhin von den Umsätzen einer relativ kleinen Zahl von Großkunden abhängig sein. Da es oft ziemlich lange dauert, ein verlorenes Geschäft zu kompensieren, ist zu erwarten, dass die Geschäftsergebnisse von Varex erheblich und nachteilig beeinflusst werden könnten, wenn einer oder mehrere seiner großen OEM-Kunden zukünftige Aufträge stornieren, hinauszögern oder reduzieren.
Weiterhin generiert Varex erhebliche Forderungen aus dem Verkauf seiner Produkte und der direkten Erbringung von Dienstleistungen an seine Großkunden. Wenn einer oder mehrere dieser Kunden eine Produktbestellung oder einen Servicevertrag storniert (unabhängig davon, ob im Rahmen seiner Bedingungen oder anderweitig), insolvent wird oder anderweitig nicht in der Lage oder fähig ist, die Produkte und Dienstleistungen von Varex zu bezahlen, könnten die Geschäftsergebnisse und die Finanzlage von Varex erheblich und nachteilig beeinflusst werden.
Varex ist möglicherweise nicht in der Lage, die Nachfrage nach seinen Produkten durch die Kunden genau zu prognostizieren.
Die Produktnachfrage der Endnutzer, wirtschaftliche Unsicherheiten, Naturkatastrophen und andere Umstände, die Varex nicht in der Hand hat, machen es seinen Kunden schwer, ihre Geschäftstätigkeiten genau vorherzusagen und zu planen. Dies wiederum macht es Varex schwer, die Nachfrage nach seinen Produkten abzuschätzen. Da für die Herstellung unserer Produkte eine gewisse Vorlaufzeit erforderlich ist, haben Änderungen bei den Prognosen der Kundeneinkäufe bereits Auswirkungen auf das Geschäfts von Varex gehabt. Dies führte zu Überschuss bei den Vorräten und einem Rückgang des Absatzes. Auch in der Zukunft kann es zu ähnlichen Bestandsanpassungen und Absatzrückgängen kommen. Änderungen von Kundenprognosen können auch kurzfristig erfolgen. Die Kunden von Varex sehen sich ebenfalls inhärenten Wettbewerbsproblemen und Verzögerungen bei der Einführung neuer Produkte gegenüber, was zu Prognoseänderungen führen kann. Die Markt- und regulativen Risiken der Kunden von Varex beeinflussen letztendlich ebenfalls die zukünftigen Geschäftsprognosen von Varex. Die Verträge von Varex bezüglich der Bildgebungskomponenten, wie die dreijährige Preisvereinbarung mit Canon Medical Systems, kann Kaufschätzungen enthalten, die eher auf zurückliegendes Kaufverhalten der Kunden basieren und nicht auf feste Zusagen. Das tatsächliche Kaufvolumen im Rahmen dieser Vereinbarungen kann daher erheblich von den Schätzungen abweichen. Die Abweichung vom prognostizierten Einkaufsvolumen lässt sich teilweise auf die erhöhte Lebensdauer von Röntgenröhren zurückführen, was zu einer geringeren Nachfrage nach Ersatz-Röntgenröhren führen kann, die fiür Varex nicht exakt im Voraus bestimmt werden kann. Geringere Einkaufsvolumen haben und werden die Geschäftsergebnisse von Varex erheblich und nachteilig beeinflussen.
Varex ist in einem wettbewerbsintensiven Markt tätig und könnte Geschäfte an seine Kunden oder andere Unternehmen mit größeren Ressourcen oder der Fähigkeit, effektivere Technologien zu entwickeln, verlieren oder Varex könnte sich gezwungen sehen, die Preise zu senken.
Sich rasant entwickelnde Technologien, intensiver Wettbewerb und Preisdruck charakterisieren den Markt, auf dem Varex agiert. Varex steht oft mit Unternehmen im Wettbewerb, die über größere finanzielle, Marketing- und andere Ressourcen als Varex verfügen. Einige der größten Unternehmen für diagnostische Bildgebungssysteme, die zu den wichtigsten OEM-Kunden für die Röntgenstrahlenkomponenten von Varex zählen, stellen ebenfalls Röntgenstrahlenkomponenten, einschließlich Röntgenröhren, für den Einsatz in ihren eigenen Bildgebungssystemen her. Varex sich gegenüber diesen Inhouse-Fertigungsbetrieben auf dem Markt behaupten. Falls diese Kunden einen größeren Prozentsatz ihrer Komponenten intern produzieren oder anderweitig ihre externen Beschaffungskosten reduzieren, was aus einer Vielzahl an Gründen der Fall sein kann, beispielsweise aufgrund eines starken US-Dollars oder eines allgemeinen wirtschaftlichen Rückgangs, könnte sich das Einkaufsvolumen eines oder mehrerer Kunden verringern oder es besteht sogar die Gefahr, einen oder mehrere dieser Kunden zu verlieren. Eine solche Verringerung des Einkaufsvolumens bzw. der Verlust von Kunden kann einen erheblichen und nachteiligen Einfluss auf das Geschäft haben. Des Weiteren konkurriert Varex mit anderen eigenständigen, unabhängigen Röntgenröhren-Herstellern sowohl für das OEM-Geschäft großer Hersteller diagnostischer Bildgebungskomponenten als auch für das unabhängige Servicegeschäft für Röntgenröhren.
Auch der Markt für Flachbilddetektoren ist hart umkämpft und Varex steht in einem intensiven Wettbewerb mit mehr als einem Dutzend kleinerer Wettbewerber. Aufgrund dieser Wettbewerbsdynamiken muss Varex über einen Vorteil in einem oder mehreren entscheidenden Bereichen verfügen, wie niedrigere Produktionskosten, bessere Produktqualität und/oder überlegene Technologie und/oder Leistung, um die eigenen Kunden an das Unternehmen zu binden und sich im Verhältnis zu seinen Wettbewerbern erfolgreich auf dem Markt zu behaupten. Varex hat bereits Preiszugeständnisse gemacht, um bestehende Kunden zu halten und neue Kunden zu gewinnen und wird zukünftig möglicherweise weitere Preiszugeständnisse machen müssen.
Im Segment Industrie konkurriert Varex mit anderen OEM-Lieferanten, die Ihren Sitz hauptsächlich außerhalb der USA haben. Der Markt für die Röntgenröhren und Flachbildprodukte für zerstörungsfreie Überprüfungen in Industrieanwendungen ist klein und sehr zersplittert. Einige der Wettbewerber von Varex außerhalb der USA erhalten möglicherweise Ressourcen und Unterstützung von ihren Regierungen, die Varex nicht erhält, beispielsweise hinsichtlich der Bevorzugung lokaler Hersteller. Überdies unterliegen sie möglicherweise nicht denselben Handelsgesetzen wie Varex. Aus diesem Grund kann, verglichen mit den Wettbewerbern, die Wettbewerbsfähigkeit von Varex in einigen wachstumsstarken Märkten begrenzt sein.
Die Wettbewerber von Varex könnten Technologien und Produkte entwickeln, die effektiver als die sind, die derzeit von Varex verwendet oder produziert werden. Dies könnte dazu führen, dass die Produkte von Varex veraltet oder nicht mehr wettbewerbsfähig sind. Des Weiteren könnte der Zeitpunkt, an dem die Wettbewerber ihre Produkte auf den Markt bringen, die Marktakzeptanz und den Absatz der Produkte von Varex beeinflussen. Einige Wettbewerber bieten spezielle Produkte an, die einen Vorteil gegenüber den Produkten von Varex bieten oder bei denen die Kunden den Eindruck gewinnen, dass diese einen solchen Vorteil bieten. Des Weiteren unterliegen einige der Wettbewerber von Varex außerhalb der USA möglicherweise nicht denselben Standards, regulativen und/oder anderen rechtlichen Anforderungen, denen Varex unterliegt. Aus diesem Grund könnten diese bei der Entwicklung, Herstellung und Vermarktung ihrer Produkte und Serviceleistungen über einen Wettbewerbsvorteil verfügen. Wenn es Varex nicht gelingt, wettbewerbsfähige Produkte so schnell und effektiv wie die Konkurrenz zu entwickeln, behördliche Genehmigungen dafür einzuholen und kommerzielle Mengen dieser Produkte auf den Markt zu bringen, könnte dies zu einer verringerten Marktakzeptanz der Produkte von Varex führen und ein Rückgang des Absatzes die Folge sein. Alle diese Wettbewerbsfaktoren könnten die Preisbildung, den Absatz, die Erlöse, den Marktanteil und die Bruttomarge sowie die Fähigkeit von Varex zur Beibehaltung und Erhöhung der operativen Margen negativ und erheblich beeinflussen.
Änderungen der Import-/Export-Regelungen und Zölle könnten unser Geschäft weiterhin negativ beeinflussen.
Zölle und Änderungen internationaler Handelsverträge oder von Handelsgesetzen und -vorschriften können indirekte nachteilige Auswirkungen auf unserer Geschäft haben. Wir sind ein Komponentenhersteller und unsere Produkte werden in die Systeme und Produkte unserer OEM-Kunden integriert. Verhängen die USA, China oder andere Länder Zölle, Abgaben oder zusätzliche Steuern oder Beschränkungen für die Produkte unsere Kunden, könnte die Nachfrage nach diesen Produkten und unseren darin integrierten Komponenten nachlassen. Dies könnte erhebliche nachteilige Auswirkungen auf unser Geschäft haben. Die Ungewissheit bezüglich Zöllen und Handelskriegen könnte dazu führen, dass unsere Kunden Aufträge für unsere Produkte verschieben oder stornieren.
In den Jahren 2018 und 2019 haben die USA Zölle auf Waren erhoben, die aus China importiert werden und in unseren Produkten verbaut werden. Durch die Zölle auf aus China und anderen Ländern importierte Waren sind unsere Kosten und Preise gestiegen sowie die Bruttomargen einiger unserer Produkte gesunken. Diese Zölle hatten einen direkten negativen Einfluss auf unser Geschäft und unsere Geschäftsergebnisse. Zukünftige Zölle könnten sogar noch einen erheblicheren Einfluss auf unser Geschäft haben. China hat Gegenzölle verhängt, die eine Vielzahl der Produkte von Varex betreffen, beispielsweise Röntgenröhren, Wärmetauscher und bestimmte Flachbilddetektoren, die in den USA hergestellt werden. Die von China verhängten Zölle haben die Kosten unserer Kunden für Produkte, die nach China importiert werden, erhöht. Dies wiederum führte dazu, dass wir bei einigen Produkten Preiszugeständnisse machen mussten und dass einige Kunden unsere Produkte nicht mehr kaufen. Wir gehen davon aus, dass Zölle weiterhin negative Auswirkungen auf unser Geschäft und unsere Geschäftsergebnisse haben werden. Dazu sind auch mögliche weitere Preiszugeständnisse oder der Verlust von Geschäften zu zählen. Zölle könnten unsere Fähigkeit begrenzen, unseren Marktanteil in China auszubauen. Dies könnte unsere langfristigen Aussichten in China negativ beeinflussen. Die Erhebung weiterer Zölle seitens der USA könnte dazu führen, dass auch China und andere Länder zusätzliche Zölle verhängen und dass betroffene Länder weitere Vergeltungsmaßnahmen ergreifen. All dies könnte den globalen Markt für Bildgebungsausrüstung negativ beeinflussen und erhebliche nachteilige Auswirkungen auf unser Geschäft haben.
Der Erfolg von Varex ist abhängig von einer erfolgreichen Entwicklung, Einführung und Vermarktung neuer Produktgenerationen und Verbesserungen oder Vereinfachungen bestehender Produktlinien.
Die Märkte, in denen Varex agiert, sind von rasanten Änderungen und technologischer Innovation geprägt, insbesondere im Hinblick auf die Flachbildtechnologie. Die Kunden von Varex verwenden die Produkte von Varex in Bildgebungssystemen für die medizinische Diagnostik, für den Sicherheitsbereich und die Industrie. Varex muss fortlaufend neue Produkte zu wettbewerbsfähigen Preisen auf den Markt bringen und gleichzeitig bestehende Produkte verbessern, sodass sie eine höhere Qualität, geringere Kosten und weitere Funktionen aufweisen. Um erfolgreich zu sein, muss Varex die Bedürfnisse und die Nachfrage seiner Kunden sowie die potenziellen Änderungen der Marktpräferenzen antizipieren. Beachtet Varex dies nicht, hat dies in der Vergangenheit dazu geführt und kann auch zukünftig dazu führen, dass Varex Kunden verliert und die Finanzlage von Varex negativ beeinflusst wird. Bei einem relativ starken US-Dollar kann Varex die Preiserwartungen der Kunden nur bedingt und unter großen Anstrengungen erfüllen. Dies wiederum kann zu einer Erosion der Produktmarge und des Marktanteils führen.
Varex hat in der Vergangenheit und muss unter Umständen in der Zukunft mehr Zeit und Geld als erwartet aufwenden, um neue Produkte oder Verbesserungen zu entwickeln, zu vermarkten und einzuführen. In diesem Fall besteht selbst dann, wenn Varex diesbezüglich erfolgreich ist, die Gefahr, dass sich die gesamte Investition oder ein bedeutender Teil davon nicht amortisiert. Werden neue Produkte eingeführt, kann dies den Absatz der bereits auf dem Markt etablierten Produkte von Varex erheblich und nachteilig beeinflussen oder dazu führen, das diese weniger geschätzt und nachgefragt werden oder veralten, was einen erheblichen und negativen Einfluss auf die Erlöse und Geschäftsergebnisse von Varex haben könnte. Des Weiteren könnten bestimmte Kosten, einschließlich Installations- und Garantiekosten, im Zusammenhang mit neuen Produkten im Verhältnis höher sein als die Kosten im Zusammenhang mit anderen Produkten und dadurch die Brutto- und operative Marge von Varex unverhältnismäßig erheblich und negativ beeinflussen. Wenn Varex nicht in der Lage ist, diese Kosten mit der Zeit zu senken, könnten die operativen Ergebnisse erheblich und nachteilig beeinflusst werden. Bei einigen der elektronischen Komponenten und integrierten Schaltkreise, die in den Flachbilddetektoren von Varex verwendet werden, besteht das Risiko, dass diese nicht mehr auf dem Markt erhältlich sind oder veralten. Dadurch könnte sich Varex gezwungen sehen, neuere Generationen dieser Komponenten zu integrieren, was zu ungeplanten zusätzlichen Forschungs- und Entwicklungsaufwendungen, Verzögerungen bei der Einführung neuer Produkte, einer Lieferunterbrechung oder Bestandsabschreibungen führen könnte.
Die Fähigkeit von Varex, neue Produkte und Produktverbesserungen und -vereinfachungen erfolgreich zu entwickeln und einzuführen, und die Umsätze und Kosten, die hiermit verbunden sind, sind unter anderem abhängig davon, inwieweit Varex:
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die Kundenbedürfnisse oder die langfristige Kundennachfrage angemessen bestimmen kann; |
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die Machbarkeit der neuen Produkte nachweisen kann; |
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die Forschungs- und Entwicklungskosten richtig verwalten und steuern kann; |
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die Zeit zwischen dem Nachweis der Machbarkeit bis zur Serienproduktion begrenzen kann; |
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interne Qualitätssicherungssysteme und -prozesse zeitnah und effizient einhalten kann; |
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den Zeitraum und die Kosten für behördliche Genehmigungen begrenzen kann; |
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die Kosten im Zusammenhang mit dem Überbestand aufgrund der Einführung neuer Produkte und der Auslaufphase alter Produkte korrekt vorherbestimmen und entsprechend begrenzen kann; |
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seine Produkte zu wettbewerbsfähigen und gewinnbringenden Preisen anbieten kann, was insbesondere bei einem starken US-Dollar schwierig sein kann; |
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seine Produkte in ausreichender Anzahl und zeitgerecht herstellen, liefern und installieren kann und die Kosten im Zusammenhang mit der Herstellung, Installation, Garantie und Wartung der Produkte korrekt vorhersagen und entsprechend begrenzen kann; |
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seine Lieferkette angemessen steuern und verwalten kann; |
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die Kundenakzeptanz und die Bezahlung der Produkte verwalten kann; und |
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Wettbewerber antizipieren und auf sie reagieren kann und mit Wettbewerbern erfolgreich konkurrieren kann. |
Des Weiteren, wie in diesem Abschnitt "Risikofaktoren" an anderer Stelle ausführlicher erläutert, besteht das Risiko, dass Varex nicht in der Lage ist, neue Produkte oder Verbesserungen erfolgreich zu entwickeln, herzustellen oder einzuführen, für deren Rollout komplexe Qualitätssicherungsprozesse eingehalten werden müssen, einschließlich der Qualitätssystemvorschriften der US-amerikanischen Lebensmittel- und Arzneimittelbehörde ("FDA"). Eine nicht zeitgerechter und effizienter Abschluss dieser Prozesse kann zu Verzögerungen führen, wodurch es für Varex schwierig werden könnte, neue Kunden zu gewinnen und bestehende Kunden an sich zu binden, auch besteht die Gefahr, dass Kunden Aufträge stornieren oder aufschieben. Dies würde die Umsätze und Geschäftsergebnisse von Varex erheblich und nachteilig beeinflussen.
Mehr als die Hälfte des Umsatzes von Varex wird mit Kunden außerhalb der USA erzielt Somit können ökonomische, politische und andere Risiken im Zusammenhang mit dem internationalem Vertrieb und der Geschäftstätigkeit den Umsatz von Varex erheblich und nachteilig beeinflussen oder weniger vorhersehbar machen.
Varex betreibt sein Geschäft auf globaler Ebene. Der Umsatz mit Kunden außerhalb der USA betrug ca. 65 %, 65 % und 66 % des Gesamtumsatzes von Varex in den Geschäftsjahren 2019, 2018 bzw. 2017. Folglich muss Varex erhebliche Service- und Support-Leistungen auf globaler Ebene erbringen. Varex beabsichtigt, seine Präsenz auf den internationalen Märkten auszuweiten und rechnet diesbezüglich mit der Bindung erheblicher Ressourcen. Es kann nicht sicher davon ausgegangen werden, dass Varex seine Absatz-, Service- und Support-Ziele oder -Verpflichtungen auf diesen internationalen Märkten erreichen wird oder dass sich die hierfür getätigten Investitionen amortisieren. Die zukünftigen Ergebnisse von Varex könnten von einer Reihe von Faktoren beeinträchtigt werden, beispielsweise:
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Währungsschwankungen und insbesondere die Stärke des US-Dollars (unsere funktionale und Berichtswährung) gegenüber vielen anderen Währungen, die die Finanzergebnisse von Varex nachteilig beeinflusst haben und auch zukünftig nachteilig beeinflussen können und einige Kunden dazu veranlassen, ihre Kaufentscheidungen zu verschieben oder zur internen Belieferung überzugehen oder zu preisgünstigeren Alternativen abzuwandern oder zusätzliche Rabatte zu fordern; |
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Längere Zahlungszyklen bei vielen Kunden außerhalb der USA; |
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Schwierigkeiten bei der Auslegung oder Durchsetzung von Verträgen und der Einziehung von Forderungen aufgrund vieler ausländischer Rechtssysteme; |
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Änderungen der Handelsbeschränkungen zwischen den USA und anderen Ländern oder instabile regionale politische und wirtschaftliche Bedingungen; |
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Änderungen der politischen, regulatorischen, Sicherheits- oder wirtschaftlichen Bedingungen in einem Land oder einer Region; |
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Einführung zusätzlicher Steuern, Zölle, globaler Wirtschaftssanktionen oder anderer Außenhandelsbeschränkungen durch Regierungen, wie die kürzlich von China und den USA verhängten Zölle; |
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Die Unfähigkeit, erforderliche Export- oder Importlizenzen oder -genehmigungen einzuholen, einschließlich der Unfähigkeit, die erforderlichen Exportlizenzen während eines Shutdowns der US-Regierung zu beschaffen; |
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Die Nichteinhaltung von Ausfuhrgesetzen und -anforderungen, was zu zivil- oder strafrechtlichen Strafen sowie Beschränkungen hinsichtlich des Exports von Varex-Produkten führen kann, insbesondere bezüglich der Linearbeschleuniger für den Industriebereich; |
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Risiken, die speziell den chinesischen Markt betreffen, einschließlich Einfuhrbeschränkungen und Bevorzugung lokaler Hersteller; |
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Das Unvermögen, ordnungsgemäße Geschäftslizenzen oder andere Dokumente zu beschaffen oder anderweitig die lokalen Gesetze und Anforderungen hinsichtlich Marketing, Vertrieb, Service oder anderer Geschäfte, die Varex im Ausland tätigt, zu erfüllen, was zu zivil- oder strafrechtlichen Strafen und Beschränkungen hinsichtlich der Geschäftstätigkeiten im Ausland führen kann; und |
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Schwierigkeiten, das geistige Eigentum von Varex im Ausland zu schützen. |
Obwohl der Umsatz von Varex von Periode zu Periode schwankt, haben die internationalen Betriebe in den letzten Jahren einen größeren Anteil am Geschäft gehabt. Je mehr Varex von den internationalen Umsätzen abhängig ist, desto anfälliger wird Varex für diese Faktoren.
Eine Änderung des prozentualen Anteils der internationalen Umsätze am Gesamtergebnis von Varex oder weitere Änderungen der Steuergesetze könnten den effektiven Steuersatz von Varex erhöhen.
Der effektive Steuersatz von Varex wird sowohl von den Steuergesetzen in den USA als auch denen im Ausland beeinflusst. Die Gewinne der internationalen Tochtergesellschaften von Varex unterliegen in der Regel Steuersätzen, die sich von denen in den USA unterscheiden. Eine Änderung des prozentualen Anteils der internationalen Tochtergesellschaften am Gesamtergebnis von Varex, eine Änderung der Zusammensetzung bestimmter Steuersysteme innerhalb der internationalen Tochtergesellschaften oder eine Änderung der Wechselkurse könnte zu einer Erhöhung des effektiven Steuersatzes von Varex führen. Am 22. Dezember 2017 wurde das Gesetz "Tax Cuts and Jobs Act of 2017" ("US-Steuerreform") unterzeichnet. Vor dem Erlass der US-Steuerreform wurden bestimmte nicht ausgeschüttete Gewinne bestimmter ausländischer Tochtergesellschaften von Varex nicht in den USA versteuert. Obwohl durch die US-Steuerreform eine laufende Steuer auf kumulierte nicht ausgeschüttete Gewinne erhoben wird, könnten diese Gewinne auch zusätzlichen ausländischen Quellensteuern oder US-bundesstaatlichen Steuern unterliegen, wenn diese tatsächlich an die USA abgeführt werden. In diesem Fall könnten die Geschäftsergebnisse von Varex erheblich und nachteilig beeinflusst werden.
Die Änderungen der US-Steuerreform sind umfassend, komplex und unterliegen Änderungen und Interpretationen. Zusätzliche gesetzliche Änderungen oder Auslegungshinweise, die von Bundes- oder lokalen Behörden herausgegeben werden, könnten einen erheblichen Einfluss auf den Ertragsteueraufwand, den effektiven Steuersatz oder den Wert der latenten Steueransprüche und -verbindlichkeiten haben. Darüber hinaus sind umfangreiche Beurteilungen und Schätzungen für die Bewertung unserer Steuerposition und der Auswirkungen des neuen Steuergesetzes erforderlich. Sind diese Beurteilungen und Schätzungen nicht zutreffend oder werden die zugrunde liegenden Annahmen durch nachfolgende Richtlinien abgeändert oder diese unterscheiden sich von unseren Erwartungen, könnte unsere Steuerlast erheblich von unseren derzeitigen Schätzungen abweichen. Änderungen in der Bewertung der latenten Steueransprüche und -verbindlichkeiten, weitere Änderungen der Steuergesetze oder -sätze, der Interpretation der Steuergesetze in anderen Ländern oder andere Änderungen, die außerhalb der Kontrolle von Varex liegen, könnten die Finanzlage und die Geschäftsergebnisse erheblich und nachteilig beeinflussen.
Varex verfügt über Gesellschaften in bestimmten Ländern, die kumulative operative Nettoverluste verzeichnen, für die aufgrund einer vollständigen Wertberichtigung keine Ertragsteuergutschrift geltend gemacht werden kann. In diesen und anderen Ländern könnte es in Zukunft weitere Verluste geben, die den effektiven Steuersatz von Varex negativ beeinflussen würden.
Unsere besicherte revolvierende Kreditfazilität und die besicherte befristete Kreditfazilität (zusammen als "Kreditfazilität" bezeichnet) beschränken bestimmte Aktivitäten. Ein Nichteinhalten der Bedingungen dieser Fazilität kann negative Auswirkungen auf die Geschäfts-, Liquiditäts- und Finanzlage haben.
Varex hat eine besicherte revolvierende Kreditfazilität und eine besicherte befristete (Term Loan) Kreditfazilität abgeschlossen. Diese enthalten jeweils restriktive finanzielle Covenants, unter anderem solche, nach denen Varex bestimmte Finanzkennzahlen einhalten muss. Wenn wir unser Ergebnis nicht steigern, besteht für uns das Risiko, dass wir einige unserer finanziellen Covenants nicht einhalten, unter anderem unseren Konzerngesamtverschuldungsgrad und unseren Konzernverschuldungsgrad der vorrangig gesicherten Schulden. Varex muss möglicherweise einige seiner Geschäftsaktivitäten einschränken, um diese Covenants einzuhalten. Weiterhin enthalten die Kreditfazilitäten andere affirmative Covenants und Negativklauseln, durch die die Geschäfts- und Finanzaktivitäten eingeschränkt werden könnten. Diese Bestimmungen begrenzen unter anderem unsere Fähigkeit, zukünftige Schulden aufzunehmen und Eventualverbindlichkeiten einzugehen oder Sicherheiten bereitzustellen, für Schulden zu bürgen, bestimmte Investitionen und Kapitalausgaben zu tätigen, Aktien oder Vermögenswerte zu verkaufen, Dividenden zu zahlen und bestimmte Fusionen oder Übernahmen abzuschließen. Werden die Auflagen der Kreditfazilitäten nicht eingehalten, einschließlich der Vorgabe, den Jahresabschluss rechtzeitig innerhalb der jeweiligen Nachfrist vorzulegen, könnte es im Rahmen unserer Kreditfazilität zu einem Verzugsereignis kommen. Bei einem Verzugsereignis, wenn die Kreditfazilitätsdokumente nicht geändert werden oder auf die Geltendmachung des Verzugsereignisses nicht verzichtet wird, könnte der Darlehensgeber alle zu diesem Zeitpunkt ausstehenden Beträge zusammen mit den angefallenen Zinsen für sofort fällig und zahlbar erklären. Wenn dieser Fall eintritt, ist Varex möglicherweise nicht in der Lage, diese Zahlungen zu leisten oder genügend Finanzmittel von alternativen Quellen zu leihen, um diese Zahlungen zu leisten. Auch wenn es Varex gelingt, eine zusätzliche Finanzierung zu erhalten, würde diese möglicherweise zu ungünstigen Bedingungen erfolgen.
Varex hat erhebliche Schuldverpflichtungen, die sein Geschäft, die Profitabilität und die Fähigkeit, seinen Verpflichtungen nachzukommen, negativ beeinflussen können.
Zum 27. September 2019 hatte Varex Gesamtschulden, abzüglich abgegrenzter Kreditkosten, in Höhe von etwa $ 395,1 Mio. Die Darlehen im Rahmen der Kreditfazilitäten von Varex sind variabel verzinslich. Im Rahmen der allgemeinen Risikomanagementpraktiken hat Varex Finanzderivate abgeschlossen. Dazu gehören insbesondere Zinsswaps zur Absicherung der Cashflows, um den LIBOR-basierten, variablen Zinssatz auf $ 264,4 Mio. seiner Schulden abzusichern. Folglich unterliegt Varex in Bezug auf den Restbetrag seiner Darlehen hinsichtlich des LIBOR-basierten Anteils seiner Kreditfazilitäten Schwankungen.
Diese Schulden von Varex könnten möglicherweise bedeutende Konsequenzen für Varex und seine Investoren haben, beispielsweise:
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die Notwendigkeit, einen Teil des Cashflows aus der Geschäftstätigkeit von Varex im Rahmen von Zins- und Tilgungszahlungen für diese Schulden zu verwenden, wodurch der verfügbare Cashflow für andere unternehmerische Zwecke verringert würde; |
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erhöhte Anfälligkeit für Zinsverschiebungen und für allgemeine nachteilige ökonomische und Branchenbedingungen; |
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Einschränkung der Flexibilität von Varex, geschäftliche und branchenbezogene Änderungen zu planen oder darauf zu reagieren; und |
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Einschränkung der Fähigkeiten von Varex, bei Bedarf zusätzliche Finanzmittel auszuleihen, oder Erhöhung der Kosten für diese Darlehen. |
Des Weiteren könnte der tatsächliche Zahlungsmittelbedarf in der Zukunft höher ausfallen als erwartet. Der Cashflow aus der Geschäftstätigkeit von Varex reicht möglicherweise nicht zur Rückzahlung der Schulden bei Fälligkeit aus und Varex ist möglicherweise nicht in der Lage, Geldmittel zu leihen, Vermögenswerte zu verkaufen oder anderweitig Finanzmittel zu akzeptablen Bedingungen oder überhaupt zu beschaffen, um die Schulden von Varex zu refinanzieren.
Die Erfüllung der Verpflichtungen, die einer börsennotierten Aktiengesellschaft obliegen, erfordert vom Management von Varex erheblichen Aufwand sowie verwaltungstechnische und operative Ressourcen, einschließlich Ressourcen für Rechnungswesen und IT.
Als börsennotierte Aktiengesellschaft unterliegt Varex Berichterstattungsanforderungen des Securities Exchange Act (US-Börsengesetz) von 1934 und ist verpflichtet, seinen Jahresabschluss gemäß den Regelungen und Vorschriften der SEC zu erstellen. Das Börsengesetz schreibt für Varex jährliche, vierteljährliche und laufende Berichte vor. Wenn Varex diese Informationen nicht zeitgerecht erstellt und veröffentlicht oder anderweitig geltende Gesetze nicht einhält, könnten Bußgelder im Rahmen der Bundeswertpapiergesetze über Varex verhängt werden, es könnte zu einer Nichteinhaltung der geltenden Anforderungen für die Börsennotierung kommen und es könnten Klagen eingereicht und der Zugang zu Finanzierung eingeschränkt werden. Beispielsweise erhielten wir aufgrund der verspäteten Einreichung dieses Geschäftsberichts auf Formular 10-K ein Schreiben der Nasdaq, in dem uns mitgeteilt wurde, dass wir die Notierungsvorschriften der Nasdaq nicht eingehalten haben. Mit der Einreichung unseres Formulars 10-K werden wir zwar die Einhaltung der Anforderungen für die Nasdaq-Notierung wieder gewährleisten, hätten wir die Einhaltung jedoch nicht rechtzeitig wiederhergestellt, hätte dies negative Auswirkungen auf Varex gehabt.
Varex muss unter anderem effektive interne Kontrollen und Verfahren für die Finanzberichterstattung und Offenlegungszwecke erstellen und durchführen. Interne Kontrollen über die Finanzberichterstattung sind komplex und können mit der Zeit geändert werden, um Änderungen des Geschäfts von Varex oder der anwendbaren Rechnungslegungsvorschriften zu berücksichtigen. Wie im folgenden Risikofaktor beschrieben, hat Varex wesentliche Schwachstellen bei der internen Kontrolle der Finanzberichterstattung festgestellt. Varex kann nicht davon ausgehen, dass seine internen Kontrollen der Finanzberichterstattung zukünftig wirksam sein werden oder dass keine weiteren erhebliche Schwachstellen hinsichtlich früherer Perioden aufgedeckt werden, bezüglich derer Varex der Ansicht war, dass interne Kontrollen greifen.
Aspekte, die einen Einfluss auf die internen Kontrollen von Varex haben, könnten dazu führen, dass Varex nicht in der Lage ist, seine Finanzberichterstattung rechtzeitig einzureichen oder dass Varex seine bereits offengelegten Finanzinformationen berichtigen muss. Dies kann für Varex negative behördliche Konsequenzen haben, beispielsweise Sanktionen oder Untersuchungen der SEC oder in Bezug auf Verletzungen anwendbarer Börsennotierungsvorschriften. Es könnte ebenso zu einer negativen Reaktion auf den Finanzmärkten kommen, wenn die Anleger das Vertrauen in Varex und die Verlässlichkeit seines Jahresabschlusses verlieren, was wiederum den Aktienpreis beeinflussen könnte.
Da einige Teile dieses Geschäftsberichts verspätet eingereicht wurden, ist es Varex derzeit nicht gestattet, eine Anmeldungserklärung anhand des Formulars S-3 abzugeben, um Wertpapierangebote und -verkäufe anzumelden. Dies könnte sich nachteilig auf unsere Fähigkeit auswirken, künftiges Kapital zu beschaffen oder Übernahmen abzuschließen.
Aufgrund der verspäteten Einreichung dieses Geschäftsberichts mittels Formular 10-k ist Varex nicht berechtigt, Wertpapierangebote und -verkäufe durch Abgabe einer Anmeldungserklärung auf Formular S-3 anzumelden; dies gilt für den Zeitraum von einem Jahr, gerechnet von dem Zeitpunkt, an dem das Unternehmen seinen Status als "Current Filer" wiedererlangt hat und dieser Status beibehalten wurde. Sofern Varex beabsichtigt, Wertpapierangebote und -verkäufe vor der Frist, bis zu deren Ablauf das Unternehmen nicht zur Verwendung des Formulars S-3 berechtigt ist, für die Öffentlichkeit anzumelden, so könnten sich sowohl die Transaktionskosten als auch der Zeitaufwand für den Abschluss der Transaktion erhöhen, was die erfolgreiche Durchführung einer solchen Transaktion erschweren und sich nachteilig auf unsere Finanzlage auswirken könnte.
Varex hat wesentliche Schwachstellen bei seinen internen Kontrollen der Finanzberichterstattung festgestellt Werden diese nicht angemessen oder rechtzeitig behoben, könnten diese zu einem Verlust von Anlegervertrauen führen und nachteilige Auswirkungen auf unseren Aktienkurs haben.
Wie in Punkt 9A in diesem Bericht näher erläutert, hat das Management für die Geschäftsjahre 2019 und 2018 festgestellt, dass die internen Kontrollen der Finanzberichterstattung und die Offenenlegungskontrollen und -verfahren von Varex nicht wirksam waren und dass die begründete Möglichkeit besteht, dass eine wesentliche Falschdarstellung unseres Jahres- und Zwischenabschlusses nicht verhindert oder rechtzeitig aufgedeckt werden kann. Das Management hat bei unserem Risikobewertungsprozess und der Kontrollumgebung wesentliche Schwachstellen festgestellt. Das Management hat ebenfalls Mängel bei der Geschäftsprozesskontrolle festgestellt, was zu wesentlichen Schwachstellen bei den Geschäftsprozessen für den Umsatz, die Vorräte und den Finanzabschluss geführt hat. Diese wesentlichen Schwachstellen hatten jedoch lediglich unwesentliche durch die Prüfung veranlasste Anpassungen sowie periodenfremde Anpassungen im Konzernabschluss des Unternehmens zur Folge. Bis zu deren Behebung könnten diese wesentlichen Schwachstellen zu wesentlichen Falschdarstellungen im Konzernjahres- oder -zwischenabschluss führen, die nicht verhindert oder rechtzeitig aufgedeckt werden würden. Es kann nicht gewährleistet werden, dass die Abhilfemaßnahmen, die vom Varex-Management umgesetzt werden, erfolgreich sein werden. Falls Varex nicht in der Lage ist, die wesentlichen Schwachstellen zu beheben oder anderweitig nicht in der Lage ist, wirksame Kontrollen der Finanzberichterstattung oder Offenlegungskontrollen und - verfahren durchzuführen, so besteht die Gefahr, dass die Fähigkeit von Varex, Finanzinformationen korrekt zu erfassen, zu verarbeiten und zu melden sowie Jahresabschlüsse innerhalb der geforderten Fristen zu erstellen, nachteilig beeinflusst wird. Dies könnte für Varex zu Gerichtsverfahren oder Untersuchungen führen, für die Managementressourcen erforderlich wären und Rechts- und andere Kosten, einschließlich Zivilstrafen, aufgewendet werden müssen. Außerdem könnte das Vertrauen der Anleger in unsere Jahresabschlüsse negativ beeinflusst und unser Aktienkurs nachteilig beeinflusst werden.
Aus dem Kauf oder der Entwicklung neuer Geschäftsfelder könnten für Varex zusätzliche Risiken entstehen.
Es besteht die Möglichkeit, dass Varex neue Geschäftsfelder erwirbt oder entwickelt. Es gibt substanzielle Risiken und Unsicherheiten im Zusammenhang mit neuen Geschäftsfeldern, insbesondere in Fällen, in denen die Märkte noch nicht vollständig entwickelt sind. Zu den Risiken gehören die Kompetenzerweiterung und das Gewinnen von Erfahrung in diesem neuen Geschäft, die Einstellung von Marktexperten, höhere Aufwendungen für Forschung und Entwicklung und die Entwicklung und effektive Nutzung neuer Beziehungen zu erfahrenen Marktakteuren. Der Erwerb oder die Entwicklung eines Geschäfts sowie die Integration dieses Geschäfts in die betrieblichen Abläufe kann mit signifikanten Investitionen und einer umfassenden Beteiligung des obersten Managements von Varex einhergehen. Hierbei besteht die Gefahr, dass die Zeitpläne für die Integration neuer Geschäfte nicht eingehalten werden und sich Preis- und Profitabilitätsziele als unrealistisch erweisen, da für neue Produkte möglicherweise geringere Bruttomargen als für bestehende Produkte erzielt werden. Externe Faktoren wie die Einhaltung von Vorschriften, wettbewerbsfähige Alternativen und sich verändernde Marktpräferenzen können ebenso einen Einfluss darauf haben, ob ein neues Geschäft erfolgreich etabliert werden kann. Werden diese Risiken nicht gemeistert, könnten erhebliche und negative Auswirkungen auf das Geschäft, die Geschäftsergebnisse und/oder die Finanzlage von Varex entstehen.
Varex ist möglicherweise nicht in der Lage, zukünftige Übernahmen abzuschließen oder erwartete Vorteile aus dem Erwerb von oder der Investition in neue Geschäftsfelder, Produkte oder Technologien zu realisieren, was das Geschäft von Varex beeinträchtigen könnte.
Die Fähigkeit von Varex, attraktive Übernahmen oder andere Geschäftsentwicklungsmöglichkeiten zu erkennen und einen Nutzen daraus zu ziehen, ist ein zentraler Aspekt bei der Umsetzung der grundsätzlichen Geschäftsstrategie. Varex muss als Reaktion auf technologische Veränderungen, sich ändernde Kundenbedürfnisse und den Wettbewerbsdruck seine Geschäftsfelder erweitern. Unter bestimmten Umständen kann Varex die Entscheidung treffen, das eigene Geschäft durch den Erwerb komplementärer Geschäftsbereiche, Produkte oder Technologien zu erweitern und nicht durch interne Weiterentwicklungen. Es gibt jedoch keine Gewissheit, dass diese Übernahmen erfolgreich sein werden oder dass Varex aus seinen Investitionen Renditen erzielen wird.
Die Ermittlung geeigneter Übernahmekandidaten kann schwierig, zeit- und kostenintensiv sein und Varex ist möglicherweise nicht in der Lage, geeignete Kandidaten zu identifizieren oder identifizierte Übernahmen erfolgreich abzuschließen oder zu finanzieren, unter anderem dadurch, dass behördliche oder Wettbewerbsfreigaben nicht erteilt werden, was das Wachstum und die Wettbewerbsfähigkeit von Varex beeinträchtigen könnte. Des Weiteren kann der Abschluss einer Übernahme dazu führen, dass zentrale Management- und Mitarbeiterressourcen gebunden werden, wodurch die Konzentration auf das aktuelle Tagesgeschäft erschwert würde, was ebenso das Geschäft und die Finanzergebnisse beeinträchtigen könnte. Selbst bei einem erfolgreichen Abschluss einer Übernahme besteht jedoch die Gefahr, dass es Varex nicht gelingt, neu erworbene Organisationen, Produkte, Technologien oder Mitarbeiter in die eigenen betrieblichen Abläufe zu integrieren oder alle erwarteten Synergien vollumfänglich zu nutzen.
Die Integration einer Übernahme kann ebenso zeit- und kostenaufwendig sein und interne Ressourcen über Gebühr belasten. Es könnten für Varex höhere Kosten für die Vermarktung neuer Produkte als ursprünglich angenommen entstehen oder Varex muss die Aufwendungen für Forschung und Entwicklung erhöhen. Beides kann die Geschäftsergebnisse erheblich und nachteilig beeinflussen. In vielen Fällen ist für die Integration eines neuen Geschäfts die Umsetzung oder Verbesserung interner und für eine Aktiengesellschaft angemessener Kontrollen in einem Geschäft notwendig, in dem diese bisher fehlten. Eine Übernahme kann möglicherweise das Risiko von Gerichtsverfahren erhöhen, da Dritte nach einer Übernahme eher einen Rechtsanspruch geltend machen, da größere Geldmengen oder Streitwerte vermutet werden. Des Weiteren ist Varex möglicherweise aus einer Vielzahl von Gründen nicht in der Lage, die Mitarbeiter, Kunden, Lieferanten, Vertriebspartner oder andere Partner zu halten, zum Beispiel, weil es sich hierbei um Wettbewerber von Varex handelt oder diese enge Beziehungen zu den Wettbewerbern von Varex unterhalten.
Außerdem kann Varex zu der Auffassung gelangen, dass eine Umstrukturierung oder Veräußerung von erworbenen Geschäften oder Vermögenswerten dieser Geschäfte notwendig ist. Selbst wenn dies der Fall ist, besteht die Gefahr, dass eine Übernahme nicht die volle Wirkung, das Wachstum oder den erwarteten Nutzen bringt. Wenn sich Varex zu einem Verkauf von Vermögenswerten oder eines Geschäfts entschieden hat, kann es schwierig sein, Käufer oder alternative Ausstiegsstrategien zu akzeptablen Bedingungen, zeitnah oder überhaupt zu identifizieren. Dies könnte die Erfüllung der strategischen Ziele verzögern. Varex ist möglicherweise gezwungen, ein Geschäft zu einem geringeren Preis oder zu weniger günstigen Konditionen zu veräußern oder größere Verluste als erwartet auszuweisen.
Wenn Varex ein Geschäft erwirbt, wird der Gesamtkaufpreis auf die erworbenen Sachanlagen und Verbindlichkeiten, identifizierbaren immateriellen Vermögenswerte und Verbindlichkeiten auf Basis des beizulegenden Zeitwerts zum Datum des Erwerbs aufgeteilt. Der Überschuss des Kaufpreises über diese Werte wird als Firmenwert bilanziert. Wird das erwartete Wachstum aus einer Übernahme nicht erzielt oder wenn Varex sich zum Verkauf von Vermögenswerten oder eines Geschäfts entscheidet, ist möglicherweise ein Wertminderungsverlust im Rahmen der Abschreibungen auf die Vermögenswerte und den Firmenwert zu erfassen, was die Geschäftsergebnisse erheblich und nachteilig beeinflussen könnte. Des Weiteren können Übernahmen zu potenziell verwässernden Emissionen von Wertpapieren oder Schulden, Eventualverbindlichkeiten oder Aufwendungen oder anderen Kosten führen, und all dies könnte das Geschäft und die Finanzergebnisse von Varex beeinträchtigen.
Außerdem beteiligt sich Varex an Joint Ventures und hält Beteiligungen an nicht börsennotierten Kapitalgesellschaften (beispielsweise 40 % Beteiligung an dpiX LLC, dem Großlieferanten von auf amorphem Silizium basierenden Dünnschichttransistor-Arrays (Flachbildschirme, die für die Digitaldetektoren verwendet werden). Das Risiko hierin liegt in dem Verlust des Beteiligungskapitals. Diese Beteiligungen sind von vornherein mit Risiken behaftet. In einigen Fällen, weil die Märkte für die Technologien oder Produkte, die diese Unternehmen gerade entwickeln, möglicherweise nie entstehen. Wenn diese Unternehmen nicht erfolgreich sind, könnte Varex die gesamte oder einen Teil der Beteiligung an diesen Unternehmen verlieren.
Eine Unterbrechung an den Fertigungsstandorten von Varex sowie schwankende Fertigungskosten könnten das Geschäft erheblich und nachteilig beeinflussen.
Die meisten Varex-Produkte werden am Standort in Salt Lake City, Utah hergestellt. Die Fertigungsbetriebe von Varex sind möglicherweise Stromausfällen sowie Betriebsstörungen, Ausfällen oder einer unzureichenden Leistung der Anlagen, der fehlerhaften Installation oder Funktionsweise der Anlagen und Natur- oder anderen Katastrophen ausgesetzt. Der Verlust der oder Schäden an seinen Fertigungsstandorten wegen eines dieser oder anderer Faktoren könnte die Fähigkeit von Varex wesentlich und nachteilig beeinflussen, ausreichende Mengen seiner Produkte herzustellen oder anderweitig Produkte zu liefern, um den Kundenbedarf zu decken oder vertragliche Verpflichtungen zu erfüllen, was wiederum zu Umsatzverlusten und anderen negativen geschäftlichen Konsequenzen führen könnte. Da für die Beschaffung einer behördlichen Genehmigung und die Erlaubnis für einen Fertigungsstandort ein gewisser Zeitraum erforderlich ist, ist Varex möglicherweise nicht rechtzeitig in der Lage, verlorene Fertigungskapazitäten zu ersetzen. Treten diese oder andere betriebliche Probleme an den Fertigungsstandorten von Varex auf, könnten erhebliche und nachteilige Auswirkungen auf das Geschäft, die Geschäftsergebnisse und/oder die Finanzlage von Varex entstehen.
Einige der Varex-Produkte werden in Wuxi, China, Walluf, Deutschland, Heerlen und Dinxperlo in den Niederlanden und Calamba City in den Philippinen hergestellt, die ähnlichen Risiken unterliegen, allerdings auch zusätzlichen regulativen und politischen Risiken ausgesetzt sind, die die Fähigkeit von Varex, die Produkte rechtzeitig oder überhaupt herzustellen und zu liefern, beeinflussen könnten. Varex stellt seine Sicherheitsprodukte in Las Vegas, Nevada her und bestimmte Flachbildschirme in Santa Clara, Kalifornien. Diese Standorte unterliegen möglicherweise Stromausfällen sowie Betriebsstörungen, Ausfällen oder einer unzureichenden Leistung der Anlagen, der fehlerhaften Installation oder Funktionsweise der Anlagen, Erdbeben und anderen Katastrophen, die alle die Fähigkeit von Varex, die Produkte zur Deckung des Kundenbedarfs zu liefern, erheblich und nachteilig beeinflussen könnten. Des Weiteren können die Kosten für die Herstellung der Produkte erheblich von Quartal zu Quartal schwanken und diese Schwankungen können negative Auswirkungen auf das Geschäft, die Geschäftsergebnisse und/oder die Finanzlage von Varex haben.
Die Ergebnisse von Varex wurden und werden möglicherweise weiterhin durch eine andauernde, instabile gesamtwirtschaftliche Lage auf globaler Ebene, einschließlich Änderungen von Wechselkursen und Schwankungen der Rohölpreise und anderer Rohstoffe, beeinflusst.
Die Weltwirtschaft wird von einer Vielzahl von ökonomischen und politischen Faktoren beeinflusst. Auf vielen Märkten haben diese Bedingungen die Investitionsgüter-Budgets schrumpfen lassen, Entscheidungen verlangsamt und es den Kunden und Lieferanten von Varex erschwert, zukünftige Geschäftsaktivitäten genau vorherzusagen und zu planen. Dies wiederum hat die Kunden von Varex dazu veranlasst, bei Einkäufen oder Investitionsausgaben vorsichtiger zu sein und diese sogar einzufrieren, zu verschieben oder drastisch zu verringern. Einige Länder haben und werden möglicherweise in der Zukunft Spar- oder Konjunkturprogramme beschließen, die die Ergebnisse von Varex von Periode zu Periode negativ beeinflussen könnten. Überdies können die ergriffenen Maßnahmen der aktuellen US-Regierung und der bevorstehende Austritt des Vereinigten Königreichs aus der Europäischen Union ("EU") eine weltweite ökonomische Unsicherheit bedingen, die dazu führen kann, dass unsere Kunden ihre Ausgaben reduzieren, was wiederum unser Geschäft, die Finanzlage, die Geschäftsergebnisse und die Cashflows negativ beeinflussen könnte. Ein unsicheres ökonomisches Umfeld kann auch die Lieferfähigkeit unterbrechen oder unser Servicegeschäft beeinträchtigen, da die angespannten Budgets der Kunden zu Preisdruck, erweiterten Gewährleistungsbedingungen und sogar Kündigungen von Serviceverträgen führen können.
Außerdem könnten Bedenken bezüglich einer dauerhaften wirtschaftlichen Instabilität es schwieriger für Varex machen, ausstehende Forderungen einzutreiben. Ein schwacher oder rückläufiger Gesundheitsmarkt würde das Geschäft, die Finanzlage und die Geschäftsergebnisse von Varex zwangsläufig erheblich und nachteilig beeinflussen.
Da die Produkte von Varex im Allgemeinen in US-Dollar ausgewiesen sind, hat das Erstarken des US-Dollars in den letzten Jahren dazu geführt und könnte auch weiterhin dazu führen, dass einige Kunden Rabatte verlangen, Kaufentscheidungen hinauszögern oder eine interne Beschaffung dieser Komponenten in Betracht ziehen oder zu preisgünstigeren Alternativen abwandern. Da Varex auf globaler Ebene tätig ist und einige Zahlungen in lokaler Währung erfolgen, können Wechselkursschwankungen die Ergebnisse in US-Dollar aufgrund des Einflusses auf die Produktnachfrage, den Umsatz und den Aufwand und/oder die Profitabilität der Produkte und Serviceleistungen, die Varex in ausländischen Märkten liefert bzw. erbringt, beeinflussen.
Änderungen der Geldpolitik und in anderen Politikbereichen im In- und Ausland, auch aufgrund wirtschaftlicher und/oder politischer Instabilität oder als Reaktion darauf, würden sich wahrscheinlich auch auf die Wechselkurse auswirken. Sollten eines oder mehrere europäische Länder den Euro durch eine andere Währung ersetzen, würden die Umsätze von Varex überdies in diesen Ländern oder allgemein in Europa erheblich und negativ beeinflusst werden, bis stabile Wechselkurse etabliert sind.
Außerdem würden Schwankungen der Rohstoffpreise das Ergebnis erheblich und nachteilig beeinflussen. Steigende Rohstoffpreise erhöhen die Kosten von Varex und die Kosten der OEM-Kunden im Medizinbereich, was wiederum zu einer geringeren Nachfrage nach den Produkten von Varex führen könnte. Bei den Erlösen aus Sicherheitsprodukten in ölproduzierenden Ländern, wo Varex einen beträchtlichen Kundenstamm hat, waren in der Vergangenheit aufgrund von Ölpreisschwankungen Einbrüche zu verzeichnen und diese sind auch weiterhin anfällig für zukünftige Schwankungen.
Der Verlust eines Lieferanten oder die Unmöglichkeit, wichtige Komponenten zu beschaffen, könnte die Fähigkeit von Varex einschränken, die Produkte zu produzieren, Verzögerungen bei der Lieferfähigkeit der Produkte verursachen oder die Kosten erheblich erhöhen.
Varex bezieht einige der in den Produkten von Varex verbauten Komponenten von einer begrenzten Anzahl von Lieferanten oder von einem einzigen Anbieter, beispielsweise Wellenleiter für Linearbeschleuniger für den Industriebereich, Transistor-Arrays, Caesiumiodidschichten und spezifische integrierte Schaltkreise für Flachbilddetektoren, Zielmaterial für Röntgenröhren, Gehäuse, Glasrahmen, Hochspannungskabel, Lager und verschiedene andere Komponenten. Beispielsweise ist dpiX LLC der Hauptlieferant von Varex für die auf amorphem Silizium basierenden Dünnschichttransitor-Arrays (Flachbildschirme), die für die Digitaldetektoren verwendet werden. Obwohl Varex eine 40%-ige Beteiligung an dpiX hält, verfügt Varex nicht über Mehrheitsstimmrechte und ist daher nicht in der Lage, auf die Aktivitäten von dpiX Einfluss zu nehmen. Überdies ist Varian der alleinige Lieferant von Varex für eine wichtige Komponente bei den Linearbeschleunigern, die in den Untersystemen der Sicherheits- und Inspektionsprodukte eingesetzt werden und die speziell für Varex angefertigt werden. Wenn aktuelle Lieferanten diese Komponenten nicht mehr herstellen, kann nicht davon ausgegangen werden, dass die Komponenten bei anderen Lieferanten zu angemessenen Bedingungen oder überhaupt verfügbar sind.
Wenn Varex bei einer begrenzten Anzahl von Anbietern einen dieser Anbieter oder gar einen Alleinanbieter verliert, die betrieblichen Abläufe dieser Anbieter in erheblichem Maße unterbrochen werden oder wenn einer dieser Anbieter die Leistungs- oder Qualitätsspezifikationen oder Lieferfristen nicht erfüllt, muss Varex möglicherweise einen oder mehrere Ersatzlieferanten ausfindig machen und entsprechend qualifizieren. In einem solchen Fall (1) kann sich Varex gezwungen sehen, seine Produkte umzugestalten oder zu ändern, um neue Teile zu integrieren, und/oder weiterhin eine Freigabe, Zulassung oder Zertifizierung dieser Produkte zu erhalten (auch von der FDA) oder andere geltende behördliche Genehmigungen in anderen Ländern zu beschaffen oder (2) könnten sich die Kosten der betroffenen Produkte erheblich erhöhen und es könnte zu erheblichen Lieferverzögerungen dieser und anderer zugehöriger Produkte kommen. Darüber hinaus könnten begrenzte Produktionskapazitäten bei einem der Anbieter von Varex oder andere Gründe, die dazu führen, dass einer dieser Anbieter der steigenden Nachfrage oder den Lieferfristen nicht nachkommen kann, die Wachstumschancen für die betroffenen Produktlinien einschränken und die Kundenbeziehungen von Varex beeinträchtigen. Der Mangel an oder eine erhöhte Nachfrage nach Komponenten und Baugruppen könnte ebenso die Herstellungskosten erhöhen, wenn das Ungleichgewicht zwischen Angebot und Nachfrage den Preis der Komponenten und Baugruppen erhöht. Alle diese Ereignisse könnten die Geschäfts- und Finanzergebnisse von Varex erheblich und nachteilig beeinflussen.
Ein Mangel an oder die Änderung der Bezugsquelle für oder eine Preiserhöhung bei Rohstoffen könnte die Fähigkeit von Varex einschränken, die Produkte herzustellen, könnte zu Verzögerungen führen oder die Kosten für die Waren erheblich erhöhen.
Varex ist auf die Beschaffung von bestimmten Rohstoffen wie Wolfram, Blei, Iridium und Kupfer für die Sicherheits- und Inspektionsprodukte sowie Kupfer, Blei, Wolfram, Rhenium, Molybdän-Zirkonium und verschiedene hochgradige Stahllegierungen für Röntgenröhren angewiesen. Die weltweite Nachfrage, Verfügbarkeit und Preisgestaltung dieser Rohstoffe unterliegt Schwankungen und Varex erwartet, dass die Verfügbarkeit und die Preisgestaltung auch in Zukunft weiter fluktuieren werden. Wenn die Zulieferartikel begrenzt oder nicht mehr verfügbar sind oder wenn die Preise steigen, könnte dies die Herstellung der betroffenen Produkte von Varex einschränken, die Gewinnmargen verringern oder das Geschäft anderweitig erheblich und nachteilig beeinflussen.
Varex ist verpflichtet, Folgendes offenzulegen: (1) das Vorhandensein bestimmter Metalle in den Produkten eines Unternehmens, bekannt als "Konfliktmaterialien", wobei es sich um Metalle handelt, die in der Demokratischen Republik Kongo und in angrenzenden Ländern abgebaut werden, sowie (2) die Verfahren hinsichtlich der Maßnahmen eines Herstellers zur Identifizierung der Bezugsquelle dieser Mineralien aus dieser Region. Die komplexe Lieferkette von Varex kann möglicherweise dazu führen, dass Varex den Ursprung der jeweiligen in den Produkten verwendeten Mineralien nicht ausreichend im Rahmen der umgesetzten Sorgfaltsverfahren überprüfen kann. Dies könnte den Ruf von Varex beschädigen. Überdies kann es für Varex schwierig sein, die Anforderungen von Kunden zu erfüllen, nach deren Vorgaben alle Komponenten der Varex-Produkte als konfliktfrei zertifiziert sein müssen. Dies könnte für Varex zu einem Wettbewerbsnachteil führen, wenn das Unternehmen dazu nicht in der Lage ist. Darüber hinaus ist die Einhaltung dieser Regeln mit einem hohen Nachforschungs- und Prüfungsaufwand verbunden, der für Varex zusätzliche Kosten verursacht hat und auch weiterhin verursachen wird und der die Beschaffung, Lieferung und Preisgestaltung der Materialien, die in den Produkten von Varex verwendet werden, wesentlich und nachteilig beeinflussen oder zu Prozess- oder Produktionsänderungen führen kann, wobei sich alle diese Faktoren erheblich und nachteilig auf das Geschäftsergebnis auswirken könnten.
Der Handelspreis der Stammaktien von Varex kann erheblich sinken oder schwanken und die Schwankungen der Geschäftsergebnisse, einschließlich der vierteljährlichen Umsätze und Margen, können zu einem volatilen Aktienkurs führen, was für die Aktionäre Verluste bedeuten könnte.
Im letzten Jahr lag der Aktienkurs von Varex zwischen $ 21,57 (Tiefststand) und $ 35,00 (Höchststand). Varex kann nicht garantieren, dass für die Stammaktien ein aktiver Handelsmarkt aufrechterhalten werden kann. Des Weiteren kann Varex nicht vorhersagen, zu welchem Preis die Aktien gehandelt werden. Varex hat von Periode zu Periode Schwankungen bei seinen Geschäftsergebnissen, einschließlich der Umsätze und Margen, zu verzeichnen gehabt und erwartet dies auch für die Zukunft. Diese Schwankungen könnten zu einem volatilen Aktienkurs von Varex führen, was wiederum Verluste für die Aktionäre bedeuten könnte.
Die vierteljährlichen und jährlichen Geschäftsergebnisse, einschließlich der Umsätze und Margen, können von einer Vielzahl weiterer Faktoren beeinflusst werden, dazu gehören:
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Die Einführung und der Zeitpunkt der Ankündigung neuer Produkte oder Produktverbesserungen durch Varex und seine Wettbewerber; |
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Änderung des Preis- oder Rabattniveaus bei Varex oder seinen Wettbewerbern; |
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Änderungen bei den Wechselkursen und andere ökonomische Unsicherheiten; |
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Änderungen der Import-/Export-Regelungen, einschließlich der Verhängung von Zöllen auf unsere Produkte oder denen unserer Kunden; |
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Änderungen des relativen Anteils der verschiedenen Produkte am Umsatz, einschließlich der verhältnismäßigen Zusammensetzung von Produkten mit höheren und niedrigeren Margen; |
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Die Fähigkeit, signifikante Mängel und wesentliche Schwachstellen bei den internen Kontrollen zu identifizieren und zu beheben; |
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Änderungen des relativen Anteils der internationalen Region im Ganzen und nach Regionen innerhalb der Gesamtregion sowie der einzelnen Länder am Umsatz (vor allem die in aufstrebenden Märkten); |
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Schwankungen des effektiven Steuersatzes, die Varex im Voraus bekannt oder nicht bekannt sein können; |
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Die Verfügbarkeit oder das Zurückfahren von Konjunkturpaketen oder anderen staatlichen Finanzierungen; |
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Lieferprobleme oder Änderungen der Kosten für Rohstoffe, Arbeit, Produktkomponenten oder Transportleistungen; |
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Änderungen an seiner organisatorischen Struktur, was zu Umstrukturierungs- oder anderen Kosten führen könnte; |
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Betriebsunterbrechungen, einschließlich Produktionsstillstände, die die Herstellung betreffen, verursacht durch Ereignisse wie Erdbeben, Brände, Überschwemmungen, Terrorangriffe oder den Ausbruch einer Epidemie; |
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Der ungünstige Ausgang eines Gerichtsverfahrens oder Verwaltungsverfahrens oder einer Untersuchung, einschließlich behördlicher Prüfungen, sowie laufende Kosten im Zusammenhang mit rechtlichen Verfahren und behördlichen Prüfungen; und |
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Rechnungslegungsänderungen und Anwendung neuer Rechnungslegungsvorschriften. |
Da viele betriebliche Aufwendungen von Varex auf geschätzten Kapazitäten basieren und ein hoher Prozentsatz dieser Aufwendungen auf kurze Sicht festgesetzt sind, kann eine kleine Abweichung vom Zeitpunkt der Umsatzrealisation von Quartal zu Quartal eine erhebliche Abweichung bei den Geschäftsergebnissen bedingen. Falls die Bruttomarge von Varex die Erwartungen der Wertpapieranalysten und Investoren unterschreitet, kann der Börsenkurs der Stammaktie von Varex sinken.
Die Einhaltung ausländischer Gesetze und Vorschriften in Bezug auf Marketing, Herstellung und Vertrieb der Produkte von Varex kann kostenintensiv sein und wenn Varex anwendbare Gesetze und Vorschriften nicht einhält, kann dies dazu führen, dass Varex erhebliche Strafen zahlen muss oder das Geschäft von Varex anderweitig geschädigt wird.
Die behördlichen Anforderungen, die die Geschäfte und Umsätze außerhalb der USA betreffen, variieren von Land zu Land und unterscheiden sich teilweise erheblich von denen in den USA. Außerhalb der USA werden einige Produkte von Varex üblicherweise als medizinische Geräte von ausländischen Regierungsbehörden reguliert, die ähnlich der FDA sind.
Damit Varex seine Produkte international vermarkten kann, muss Varex für die Produkte und Produktänderungen Freigaben oder Genehmigungen einholen. Diese Prozesse (insbesondere beispielsweise in der EU, im Europäischen Wirtschaftsraum ("EWR"), in der Schweiz, Brasilien, Australien, China, Japan und Kanada) können zeit- und kostenintensiv und unsicher sein, wodurch sich die Vermarktung der Produkte in diesen Ländern für Varex verzögert kann. Wenn sich behördliche Genehmigungen verzögern oder diese nicht beschafft werden können oder wenn erhebliche Einschränkungen für den beabsichtigten Zweck eines Produkts auferlegt werden, wenn bereits beschaffte Genehmigungen entzogen werden oder bestehende oder zukünftige behördliche Anforderungen nicht eingehalten werden, könnten die Geschäftstätigkeiten von Varex in einem Land eingeschränkt oder verhindert werden oder dies für Varex eine Vielzahl von Zwangsmaßnahmen und zivil- oder strafrechtliche Strafen zur Folge haben, was das Geschäft erheblich und nachteilig beeinflussen würde. Des Weiteren könnte die Einhaltung sich ändernder Regulierungssysteme, beispielsweise hinsichtlich der möglichen Konsequenzen des Brexit, zu zusätzlichen Schwierigkeiten, Kosten und Verzögerungen in der Vermarktung und im Vertrieb der Varex-Produkte führen. Der Prozess im Zusammenhang mit dem Brexit hat zu Unsicherheiten geführt und wird aller Wahrscheinlichkeit nach abweichende nationale Gesetze und Vorschriften zur Folge haben. Derzeit sind die finanziellen, regulatorischen und rechtlichen Auswirkungen des Brexit noch nicht absehbar. Sollte sich das regulatorische System des Vereinigten Königreichs wesentlich von den derzeitigen regulatorischen Verfahren der EU unterscheiden, wird sich der Compliance-Aufwand von Varex aller Wahrscheinlichkeit nach erhöhen.
Innerhalb von EU/EWR muss Varex die Zertifizierung für die CE-Kennzeichnung einholen und diese dann anbringen. Dabei handelt es sich um eine europäische Kennzeichnung für die Konformität, die angibt, dass ein Produkt die wesentlichen Anforderungen der Medizinprodukte-Richtlinie erfüllt. Die Einhaltung der Medizinprodukte-Richtlinie erfolgt im Rahmen eines Selbstzertifizierungsprozesses, welcher anschließend von einer unabhängigen Zertifizierungsstelle (der "benannten Stelle") überprüft wird. Dabei handelt es sich um eine vom Gesetzgeber zur Durchführung dieser Prüfung bevollmächtigte Organisation. Wenn die CE-Kennzeichnung angebracht ist, wird Varex regelmäßig von der benannten Stelle geprüft, um die Einhaltung der geltenden europäischen Gesetze und der Medizinprodukte-Richtlinie sicherzustellen. Durch Anbringung der CE-Kennzeichnung weist Varex nach, dass seine Produkte die Gesetze und Vorschriften der EU/EWR-Länder einhalten und dass die Produkte innerhalb dieser und anderer Länder, die die CE-Kennzeichnungsstandards akzeptieren, in den freien Verkehr gebracht werden dürfen. Wenn Varex die Leistungsbeschreibungen und die Einhaltung der geltenden europäischen Gesetze und der Medizinprodukte-Richtlinie nicht nachweisen kann, würde Varex das Recht zur Anbringung der CE-Kennzeichnung auf seinen Produkten verlieren. Dadurch könnte Varex die Produkte nicht innerhalb der Region EU/EWR/Schweiz und in anderen Ländern, die die CE-Kennzeichnung anerkennen, verkaufen. Im April 2017 verabschiedete die Europäische Kommission zwei neue Verordnungen zu Medizinprodukten. Diese neuen Verordnungen sehen strengere Anforderungen für das Inverkehrbringen von Medizinprodukten in der EU und für die benannten Stellen vor. Diese neuen Vorschriften haben dazu geführt, dass anerkannte benannte Stellen nur noch begrenzt verfügbar sind, was zu einer Verzögerung bei der Erteilung von CE-Kennzeichnungen führen könnte. Varex kann Risiken im Zusammenhang mit zusätzlichen Tests, Änderungen, Zertifizierungen oder Anpassungen bestehender Marktzulassungen ausgesetzt sein. Es besteht aber auch die Möglichkeit, dass Varex Produkte, die bereits beim Kunden installiert sind, ändern muss, um die offiziellen Auslegungen dieser geänderten Verordnungen einzuhalten.
Varex unterliegt ebenso internationalen Gesetzen und Vorschriften allgemeiner Art in Bezug auf Umweltschutz, sichere Arbeitsbedingungen, Produktionspraktiken und andere Angelegenheiten. Diese sind häufig mit den Bestimmungen in den USA vergleichbar, wenn nicht sogar strenger. Die Auslandsumsätze unterliegen überdies Vorschriften u.a. hinsichtlich Produktstandards, Verpackungsanforderungen, Kennzeichnungsanforderungen, Umweltschutz- und Produktrecyclinganforderungen, Import- und Exportbeschränkungen, Zollvorschriften, Abgaben sowie Steuern.
Des Weiteren muss Varex zeitnah verschiedene Berichte bei internationalen Behörden einreichen, die denen bei den US-Behörden einzureichenden Berichten ähneln. Dazu gehören Berichte gemäß den internationalen Vorschriften zur Meldung unerwünschter Ereignisse. Werden diese Berichte nicht zeitgerecht eingereicht, können die Behörden Sanktionen auferlegen, dazu kann gehören, dass Varex zeitweise die Marktzulassung oder CE-Kennzeichnung entzogen wird, verbunden mit einem Rückgang der Umsätze von Varex.
Wenn Varex in neue Geschäftsfelder eintritt oder neue Geschäftschancen auf internationaler Ebene wahrnimmt oder wenn sich die Regulierungssysteme ändern, kann Varex zusätzlichen Gesetzen, Regelungen und Vorschriften unterliegen. Das Vertrautmachen mit diesen Gesetzen, Regeln und Vorschriften und die Implementierung der Infrastruktur, die für die Einhaltung dieser Gesetze, Regeln und Vorschriften notwendig ist, ist kostenaufwendig. Außerdem ist Varex in einigen Ländern auf ausländische Vertriebspartner und Vertreter zur Unterstützung bei der Einhaltung ausländischer behördlicher Anforderungen angewiesen und wird gegebenenfalls auch in Zukunft auf sie angewiesen sein. Varex kann sich jedoch nicht sicher sein, ob sie diese Unterstützung auch in Zukunft leisten werden. Wenn Varex oder seine Vertreter diese Gesetze, Regelungen und Vorschriften nicht einhalten, kann dies zu einer Verzögerung bei der Einführung neuer Produkte führen, eine negative Außenwirkung erzeugen oder zu Untersuchungen, Bußgeldern, gerichtlichen Anordnungen, zivilrechtlichen Strafen, strafrechtlicher Verfolgung oder dazu führen, dass Varex seine Produkte in einigen Ländern nicht verkaufen bzw importieren kann. Dies würde das Geschäft von Varex erheblich und nachteilig beeinflussen.
Die Einhaltung der US-Gesetze und -Vorschriften in Bezug auf Marketing, Herstellung und Vertrieb der Produkte von Varex kann kostenintensiv sein und wenn die Beschaffung von Behördenfreigaben oder -genehmigungen nicht gelingt oder sich verzögert oder Varex anwendbare Gesetze und Vorschriften nicht einhält, kann dies dazu führen, dass Varex seine Produkte nicht vertreiben kann, seine Produkte zurückrufen oder erhebliche Strafen zahlen muss oder das Geschäft von Varex anderweitig geschädigt wird.
Einige Produkte von Varex und der OEMs, in denen die Varex-Produkte integriert sind, unterliegen umfangreichen und strengen Behördenvorschriften in den USA. Die Einhaltung dieser Gesetze und Vorschriften ist zeit- und kostenaufwendig und bei einer Nichteinhaltung dieser Gesetze und Vorschriften kann das Geschäft von Varex erheblich und nachteilig beeinflusst werden.
Die Fertigungsstandorte für medizinische Geräte von Varex und den externen Herstellern sind in der Regel verpflichtet, die Qualitätssystemvorschriften (QSR) der FDA sowie andere Bundes- und bundesstaatliche Vorschriften für medizinische Geräte und strahlenemittierende Produkte einzuhalten. Die FDA führt angekündigte und urangekündigte regelmäßige und fortlaufende Inspektionen bei Herstellern medizinischer Geräte durch, um festzustellen, ob die QSR eingehalten werden, und stellt im Zusammenhang mit diesen Inspektionen "Form FDA 483"-Berichte aus, wenn die FDA der Ansicht ist, dass der Hersteller die geltenden Vorschriften und/oder Verfahren nicht eingehalten hat. Wird auf die Inspektionsfeststellungen der FDA laut "Form FDA 483" nicht reagiert und/oder werden keine Korrekturmaßnahmen zeitnah und zur Zufriedenheit der FDA ergriffen, kann die FDA ein Mahnschreiben ausstellen und/oder direkt zu anderen Zwangsmaßnahmen übergehen. Wenn hingegen ein Mahnschreiben ausgestellt wurde, sind unverzügliche Maßnahmen erforderlich, um eine Compliance herzustellen. Wird nicht rechtzeitig auf die FDA-Inspektionsfeststellungen laut "Form FDA 483", ein Mahnschreiben oder andere Mitteilungen über die Nichteinhaltung und die Aufforderung zur sofortigen Einhaltung reagiert, könnte die FDA Zwangsmaßnahmen ergreifen. Dazu könnten gehören die vollständige Stilllegung der Produktionsstandorte von Varex, ein Versagen der Importrechte in die Vereinigten Staaten für Produkte, die an ausländischen Standorten hergestellt wurden, negative Publicity sowie Strafen nach Straf- und Zivilrecht. Der Kosten- und Zeitaufwand für die Korrekturmaßnahmen von Varex, beispielsweise Produktrückrufe, Korrektur und Entfernung der Produkte von den Kundenstandorten und/oder Änderungen an den Produktherstellungs- und Qualitätssystemen, könnte die Finanzergebnisse von Varex erheblich und nachteilig beeinflussen und ebenso Managementressourcen, Aufmerksamkeit und Zeit anderweitig in Anspruch nehmen. Wenn ein Mahnschreiben ausgestellt wird, könnten Kunden ihre Kaufentscheidungen hinauszögern oder Aufträge stornieren und Varex könnte sich einem erhöhten Druck seitens seiner Wettbewerber ausgesetzt sehen, die dieses Mahnschreiben in Wettbewerbssituationen gegen Varex verwenden könnten. Beides könnte den Ruf, das Geschäft und den Aktienkurs von Varex erheblich und nachteilig beeinflussen.
Des Weiteren muss Varex zeitnah verschiedene Berichte bei der FDA einreichen, einschließlich Berichte, die gemäß den Meldevorschriften für Medizinprodukte ("MDR") erforderlich sind, und die vorsehen, dass Varex einen Bericht an die Aufsichtsbehörde schickt, wenn ein Varex-Gerät zu einem Todesfall oder einer schweren Verletzung geführt oder beigetragen hat oder Funktionsstörungen aufwies, die bei einem erneuten Auftreten voraussichtlich zu einem Todesfall oder einer schweren Verletzung führen oder beitragen könnten. Wenn Varex eine Korrektur oder Entfernung eines Geräts veranlasst, um das Gesundheitsrisiko, dass von diesem Gerät ausgeht, zu verringern, ist Varex verpflichtet, einen öffentlich zugänglichen Korrektur- und Entfernungsbericht an die FDA und in vielen Fällen ähnliche Berichte an andere Aufsichtsbehörden zu senden. Ein solcher Bericht könnte von der FDA als Geräterückruf eingestuft werden, was wiederum zu erhöhter Überwachung durch die FDA, andere internationale Aufsichtsbehörden und die Kunden von Varex hinsichtlich der Qualität und Sicherheit der Produkte von Varex führen könnte. Werden diese MDRs oder Korrektur- und Entfernungsberichte nicht rechtzeitig eingereicht, können die Behörden Sanktionen auferlegen, die Umsätze von Varex könnten zurückgehen und Varex könnte der Produkthaftung oder behördlichen Zwangsmaßnahmen unterliegen, was jeweils das Geschäft beeinträchtigen könnte.
Behördliche Vorschriften können überdies zu erheblichen Verzögerungen führen oder den Vertrieb und die breite Markteinführung zukünftiger Produkte oder Serviceleistungen, die Varex möglicherweise entwickelt, sogar verhindern und/oder hohe Kosten in Hinblick auf Erfüllung der Anforderungen verursachen. Wenn Varex in neue Geschäftsfelder eintritt oder neue Geschäftschancen wahrnimmt, wird dies dazu führen, dass Varex zusätzlichen Gesetzen, Regelungen und Vorschriften unterliegt, beispielsweise seitens der FDA, aber auch ausländischen Regelungen und Vorschriften. Das Vertrautmachen mit diesen Gesetzen, Regeln und Vorschriften und die Implementierung der Infrastruktur, die für die Einhaltung dieser Gesetze, Regeln und Vorschriften notwendig ist, sind sowohl zeit- als auch kostenaufwendig. Werden diese Gesetze, Regeln und Vorschriften nicht eingehalten, könnte dies zu einer Verzögerung bei der Einführung neuer Produkte führen und das Geschäft von Varex erheblich und nachteilig beeinflusst werden.
Wenn Varex oder seine Lieferanten, Vertriebspartner, Vertreter oder Kunden die gesetzlichen Anforderungen der FDA, der Federal Trade Commission oder andere geltende US-Behördenvorschriften nicht einhalten oder auch nur der Eindruck entsteht, dass diese Vorschriften nicht eingehalten wurden, könnte sich Varex mit Folgendem konfrontiert sehen:
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negative Publicity sowohl für Varex als auch seine Kunden; |
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erhöhter Druck durch Wettbewerber; |
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Untersuchungen durch Regierungsbehörden; |
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Bußgelder, gerichtliche Anordnungen, zivilrechtliche Strafen und strafrechtliche Verfolgung; |
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teilweise Unterbrechung oder komplette Stilllegung der Produktionsstandorte oder die Auferlegung betrieblicher Einschränkungen; |
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erhöhte Schwierigkeiten bei der Beschaffung erforderlicher Freigaben oder Genehmigungen oder Verlust bereits erteilter Freigaben oder Genehmigungen; |
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Beschlagnahme oder Rückruf der Produkte von Varex oder seiner Kunden; |
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Verzögerungen der Kaufentscheidungen durch die Kunden oder Stornierung von bestehenden Aufträgen; |
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Unmöglichkeit, Varex-Produkte zu verkaufen; und |
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Schwierigkeiten, eine Produkthaftpflicht- oder Betriebsversicherung zu angemessenen Kosten oder überhaupt abzuschließen. |
Varex unterliegt ebenso Bundes- und bundesstaatlichen Gesetzen und Vorschriften allgemeiner Art in Bezug auf Umweltschutz, sichere Arbeitsbedingungen, Produktionspraktiken und andere Angelegenheiten. Für Gesetzesverstöße, einschließlich Strafen, Bußgelder oder Untersuchungskosten, die Varex als Folge von Rechtsverstößen entstehen, besteht kein Versicherungsschutz. Folglich verfügt Varex über keinen Versicherungsschutz für diese Art von Haftung.
Varex verkauft bestimmte Röntgenröhren Produkte als Ersatzteile, die Gesetzen und Vorschriften zur Medizinproduktezertifizierung und Produktzulassung unterliegen, welche in den Ländern variieren können und Änderungen unterliegen. Varex ist möglicherweise nicht in der Lage, Zulassungsbescheinigungen oder Verlängerungen bestehender Zulassungen zu erhalten, wenn Varex die behördlichen Genehmigungsanforderungen nicht erfüllt oder wenn der Genehmigungsprozess wirtschaftlich nicht realisierbar oder nicht durchführbar ist.
Varex vermarktet und vertreibt bestimmte Röntgenröhren mithilfe von Vertriebspartnern und externen/herstellerunabhängigen Dienstleistungsunternehmen, welche als gleichwertige Ersatzteile für bestimmte OEM-Röhren eingesetzt werden. Varex unterliegt Gesetzen zur Medizinproduktezertifizierung und Produktregistrierung, die von Land zu Land variieren und regelmäßig von den Behörden in diesen Ländern überprüft und geändert werden. Beispielsweise muss für den Verkauf von Röntgenröhren für Ersatzanwendungen in China die Produktzulassung von der chinesischen Medizinprodukteverwaltung (National Medical Products Administration "NMPA") erteilt werden. Varex muss die Vorgaben der NMPA einhalten und es besteht die Möglichkeit, dass Varex keine Registrierungsgenehmigung oder Verlängerung bestehender Registrierungen erhält, wenn Varex die behördlichen Zulassungsanforderungen nicht erfüllt oder wenn der Prozess zur Erteilung der Zulassung wirtschaftlich nicht realisierbar oder nicht durchführbar ist. Einige dieser lokalen Gesetze und Vorschriften wirken wie Handelsschranken und eine angemessene und konsistente Vorgehensweise ist schwer umzusetzen.
Außerdem setzen einige Länder, in denen Varex-Produkte verkauft werden, eine erneute Zulassung für wesentlich veränderte Produkte voraus. In diesem Zusammenhang besteht die Gefahr, dass aufgrund der Abspaltung von Varian (auch wegen des neuen Namens Varex) eine erneute Zulassung dieser Produkte als Varex-Produkte vorzunehmen ist, auch wenn sie physisch unverändert sind.
Diese Zulassungsprozesse können kosten- und zeitaufwendig sein und die Kunden könnten sich für Produkte der Wettbewerber entscheiden, die keine erneuten Zulassungen durchführen müssen. Wenn es Varex zudem nicht gelingt, Produktzulassungen zu beschaffen oder zu verlängern, kann Varex möglicherweise diese bestimmten Produkte nicht als Ersatzanwendung in dem speziellen Land vermarkten und/oder vertreiben.
Bestehende und zukünftige Gesundheitsreformen, wie der Affordable Care Act und Änderungen der Erstattungssätze, können indirekt einen erheblichen nachteiligen Effekt auf das Geschäft und die Geschäftsergebnisse von Varex haben.
Der Absatz der Varex-Produkte an OEMs im Medizinsektor hängt indirekt davon ab, ob für die Kundenprodukte eine angemessene Erstattung aus verschiedenen Quellen vorgesehen ist, beispielsweise aus staatlichen Krankenversicherungssystemen, einschließlich Medicare und Medicaid in den USA, ausländischen staatlichen Systemen, privaten Versicherungen, Health Maintenance Organizations und Preferred Provider Organizations. Ohne eine angemessene Erstattung kann die Nachfrage nach den Produkten der Varex-Kunden und somit indirekt auch der Produkte von Varex begrenzt sein.
Gesundheitsreformvorhaben und Maßnahmen zur Eindämmung der Kosten im Gesundheitswesen in den USA und in vielen anderen Ländern könnten zu einer geringeren Nutzung der Produkte von Varex und seiner Kunden, einer begrenzten Erstattungsfähigkeit dieser Nutzung und zu einer weiteren Besteuerung des Verkaufs oder der Nutzung der Varex-Produkte führen und überdies einen erhöhten administrativen und finanziellen Aufwand für die Einhaltung der entsprechenden Vorschriften zur Folge haben. Diese Reformen und Maßnahmen und die Unsicherheit in der Medizinbranche hinsichtlich der genauen Ausgestaltung und der Auswirkungen dieser Reformen und Maßnahmen könnten erhebliche und nachteilige Auswirkungen auf die Kaufentscheidungen von Varex und seiner Kunden in Bezug auf die Produkte und Behandlungen haben und könnten das Geschäft, die Geschäftsergebnisse, die Finanzlage und die Aussichten von Varex beeinträchtigen. Varex kann die spezifischen Gesundheitsprogramme und -vorschriften nicht vorhersehen, die letztendlich von lokalen, regionalen und nationalen Regierungsbehörden auf der ganzen Welt umgesetzt werden. Alle Änderungen, durch die die Erstattungen für die Produkte von Varex oder seiner Kunden und/oder für Behandlungen, in denen diese Produkte eingesetzt werden, gesenkt werden, beispielsweise bestehende Erstattungsanreize zur Umstellung von analogen auf digitale Röntgensysteme oder Änderungen, die die Anzahl der medizinischen Behandlungen verringern oder den Kostendämpfungsdruck auf Varex oder andere Akteure im Gesundheitssektor erhöhen sollen, könnten das Geschäft und die Geschäftsergebnisse von Varex erheblich und nachteilig beeinflussen.
Varex unterliegt Bundes-, bundesstaatlichen und ausländischen Gesetzen in Bezug auf seine Geschäftspraktiken. Ein Verstoß gegen diese könnte zu erheblichen Strafen führen. Schwierigkeiten hinsichtlich oder Untersuchungen der Praktiken von Varex könnten zu negativer Publicity führen und Gegenmaßnahmen dahingehend könnten kostenintensiv sein und daher negative Auswirkungen auf unser Geschäft haben.
Gesetze und Vorschriften zur Korruptionsbekämpfung.
Varex unterliegt dem US-amerikanischen Foreign Corrupt Practices Act (Gesetz über korrupte Praktiken im Ausland) und Anti-Korruptionsgesetzen und ähnlichen Gesetzen im Ausland, wie dem britischen Bribery Act (Bestechungsgesetz) und dem Gesetz über die Grundlagen des Gesundheitsschutzes in der russischen Föderation. Im Allgemeinen gibt es einen weltweiten Trend zu strengeren Antikorruptionsgesetzen und einer strikteren Durchsetzung dieser Gesetze und insbesondere die Gesundheitsindustrie und Hersteller medizinischer Produkte sind Ziel damit zusammenhängender Untersuchungs- und Durchsetzungsaktivitäten. Eine Verletzung dieser Gesetze durch Varex oder seine Vertreter oder Vertriebspartner könnte zu erheblichen Haftungsansprüchen gegenüber Varex führen, eine persönliche Haftung der leitenden Mitarbeiter und Board-Mitglieder von Varex zur Folge haben und überdies eine negative Außenwirkung erzeugen. Varex ist in vielen Ländern tätig, in denen der öffentliche Sektor als korrupt wahrgenommen wird, unter anderem Indien und China. Der strategische Businessplan von Varex sieht eine Expansion seiner Geschäftstätigkeiten in Regionen und Ländern vor, die von Transparency International e. V., einer internationalen Non-Profit-Organisation, die jährlich einen Korruptionswahrnehmungsindex veröffentlicht, mit einem höheren Risiko für Korruption eingestuft wurden. Das Vertrautmachen mit und Umsetzen der Infrastruktur, die notwendig ist, um für neue Geschäftstätigkeiten geltende Gesetze, Regeln und Vorschriften einzuhalten, sowie die Minderung von und der Schutz gegenüber Korruptionsrisiken kann kostenintensiv sein. Halten Varex oder seine Vertreter oder Vertriebspartner diese Gesetze, Regeln und Vorschriften nicht ein, könnte die Expansion in Märkte mit hohem Wachstum verzögert und das Geschäft erheblich und nachteilig beeinflusst werden. Varex wird voraussichtlich seine Geschäftstätigkeiten sowohl direkt als auch möglicherweise indirekt in Ländern ausweiten, in denen der öffentliche Sektor als korrupt wahrgenommen wird. Verstärkte Geschäftstätigkeiten in Ländern mit höherem Risiko könnten für Varex und seine leitenden Mitarbeiter und Board-Mitglieder eine verschärfte Überwachung und eine erhöhte Haftung zur Folge haben.
Wettbewerbs- und Handelsgesetze.
Varex unterliegt verschiedenen Wettbewerbs- und Handelsgesetzen in den Ländern, in denen das Unternehmen tätig ist. Die Aufsichtsbehörden in diesen Ländern können über die Befugnis verfügen, Varex mit Sanktionen zu belegen sowie Änderungen oder Auflagen hinsichtlich der Art und Weise vorzuschreiben, wie Varex seine Geschäfts führt. Immer mehr Rechtssysteme sehen auch private Klagerechte für Wettbewerber oder Verbraucher vor, um Ansprüche wegen wettbewerbswidrigen Verhaltens und Schadensersatz geltend zu machen. Eine verstärkte staatliche Kontrolle der Geschäftstätigkeit von Varex oder eine verstärkte Durchsetzung sowie private Klagerechte könnten das Geschäft von Varex erheblich und nachteilig beeinflussen oder sich negativ auf den guten Ruf des Unternehmens auswirken. Varex muss unter Umständen interne Ermittlungen durchführen oder sich den Prüfungen oder Untersuchungen einer oder mehrerer in- oder ausländischer Regierungsbehörden unterziehen, was kostenintensiv und zeitaufwändig sein kann und dazu führen könnte, dass zentrale Management- und Mitarbeiterressourcen gebunden werden, wodurch eine Konzentration auf das Kerngeschäft erschwert würde. Ein nachteiliges Ergebnis im Rahmen solcher Untersuchungen oder Prüfungen könnte für Varex Geldstrafen und/oder strafrechtliche oder sonstige Strafen zur Folge haben, die das Geschäft und das Finanzergebnis von Varex erheblich und nachteilig beeinflussen können. Darüber hinaus kann das Wettbewerbsrecht zukünftige Übernahmen, die Varex möglicherweise beabsichtigt, verbieten oder die Kosten dafür erhöhen.
Gesetze und Ethikregeln für die Interaktion mit Gesundheitsdienstleistern.
Grundsätzlich verkauft Varex seine Produkte nicht direkt an Gesundheitsdienstleister, es kann jedoch gelegentlich vorkommen, dass Varex seine Produkte über Vertriebspartner an diese verkauft. Die US-Anti-Kickback-Gesetze zu Medicare und Medicaid und ähnliche bundesstaatliche Gesetze verbieten Zahlungen oder andere Vergütungen, die dazu bestimmt sind, Krankenhäuser, Ärzte oder andere zu veranlassen, Patienten zu überweisen oder Gesundheitsprodukte oder -services, für die Zahlungen im Rahmen von Bundes- und bundesstaatlichen Gesundheitsprogrammen wie Medicare und Medicaid geleistet werden, zu erwerben, zu mieten oder zu bestellen oder deren Kauf, Miete oder Bestellung zu vermitteln oder zu empfehlen. Diese Gesetze haben Auswirkungen auf die Vertriebs-, Marketing- und anderen verkaufsfördernden Aktivitäten, da sie die Arten von Finanzierungsvereinbarungen, die Varex mit Krankenhäusern, Ärzten oder anderen potenziellen Käufern der Produkte abgeschlossen hat, begrenzen können. Sie haben insbesondere Auswirkungen auf die Strukturierung der Vertriebsangebote, einschließlich der Rabatte, des Kundensupports, der Ausbildungs- und Schulungsprogramme, Ärzteberatung, Forschungsförderung und anderer Honorarvereinbarungen. Diese Gesetze sind weit gefasst und es ist oft schwierig, genau zu bestimmen, wie diese Gesetze in bestimmten Umständen anzuwenden sind.
Bundes- und bundesstaatliche False-Claims-Gesetze verbieten es, wissentlich und vorsätzlich Zahlungsansprüche gegenüber Medicare und Medicaid oder anderen staatlichen Kostenträgern zu stellen oder geltend zu machen, die falsch oder betrügerisch sind, oder für Produkte oder Leistungen, die nicht wie behauptet erbracht wurden. Obwohl Varex keine Ansprüche direkt an Kostenträger weiterleitet, wurden Hersteller in der Vergangenheit im Rahmen dieser Gesetze haftbar gemacht und können auch in Zukunft haftbar gemacht werden, wenn sie die Einreichung falscher oder betrügerischer Ansprüche durch inkorrekte Abrechnung oder Kodierungsinformationen gegenüber Kunden oder durch bestimmte andere Aktivitäten veranlasst haben. Hierunter fällt auch die Bewerbung von Produkten für Verwendungszwecke, die von der FDA nicht genehmigt oder freigegeben wurden (Off-Label-Verkaufsförderung). Ein Verstoß gegen die Anti-Kickback- und False-Claims-Gesetze kann zu teils erheblichen zivil- und strafrechtlichen Strafen führen sowie einen Zwangs- oder Ermessensausschluss von den Gesundheitsprogrammen wegen Nichteinhaltung zur Folge haben. Selbst eine erfolglose Anfechtung oder Untersuchung der Praktiken von Varex könnte zu negativer Publicity führen und Verteidigungsmaßnahmen dahingehend könnten kostenintensiv sein und daher unser Geschäft und die Geschäftsergebnisse negativ beeinflussen. Zudem verlangen einige kürzlich erlassene Bundes- und bundesstaatliche Gesetze, einschließlich der Gesetze in Massachusetts und Vermont, und das Bundesgesetz "Physician Payment Sunshine Act" nunmehr u. a. eine umfangreiche Nachverfolgung und Pflege von Datenbanken hinsichtlich der Offenlegung von Kapitalbeteiligungen und Zahlungen an Ärzte, Gesundheitsdienstleister und Krankenhäuser. Aufgrund dieser Gesetze kann Varex dazu verpflichtet sein, die notwendige und kostenintensive Infrastruktur zur Nachverfolgung und Meldung bestimmter Zahlungen an Gesundheitsdienstleister umzusetzen. Kommt Varex diesen neuen Nachverfolgungs- und Meldegesetzen nicht nach, könnten erhebliche zivilrechtliche Geldstrafen für Varex entstehen.
Varex unterliegt in den Ländern, in denen es seine Geschäfte tätigt, ähnlichen Gesetzen. In der EU beispielsweise ist die Kontrolle unrechtmäßiger Marketingaktivitäten Bestandteil nationaler Gesetze in jedem Mitgliedsstaat. Die Mitgliedsstaaten der EU überwachen wahrgenommene unrechtmäßige Marketingaktivitäten der Unternehmen sehr genau. Auf Varex könnten zivil-, straf- und verwaltungsrechtliche Sanktionen zukommen, wenn ein Mitgliedsstaat feststellt, dass Varex seine Verpflichtungen im Rahmen dieser nationalen Gesetze dieses Landes verletzt hat. Industrieverbände überwachen die Aktivitäten der Mitgliedsunternehmen ebenfalls sehr genau. Wenn diese Organisationen oder Behörden bekanntgeben, dass Varex seine Verpflichtungen im Rahmen der entsprechenden Vorschriften, Regelungen oder Standards verletzt hat, würde dies eine negative Außenwirkung erzeugen und das Geschäft und die Finanzlage würden erheblich und nachteilig beeinflusst werden.
Gewährleistungsansprüche können das Geschäft von Varex erheblich und nachteilig beeinflussen.
Varex könnte sich mit einer Zunahme von Gewährleistungsansprüchen aufgrund von Problemen hinsichtlich der Produktqualität oder Produktfehlern als direkte Folge von Entwicklungs-, Herstellungs- oder Lieferkettenproblemen seitens Varex konfrontiert sehen. Dies kann die Marktreputation von Varex beschädigen, einen Umsatzrückgang verursachen oder Reparaturen oder freiwillige Abhilfemaßnahmen zur Steigerung der Kundenzufriedenheit zur Folge haben, was die Finanzergebnisse von Varex erheblich und nachteilig beeinflussen könnte. Eine Zunahme der Gewährleistungsansprüche bei einem unserer Produkte könnte dazu führen, dass Varex die Produktion dieses Produktes einstellen muss, und könnte somit die Liquidität und Profitabilität von Varex erheblich beeinträchtigen sowie eine negative Außenwirkung erzeugen. Da bei einigen Produktkategorien erfahrungsgemäß eine höhere Anzahl an Gewährleistungsansprüchen zu verzeichnen ist bei anderen Produkten, könnte ein verändertes Kaufverhalten der Kunden zugunsten anderer Produkte mit einer Zunahme der Gewährleistungsansprüche einhergehen. Wenn die tatsächliche Anzahl an Gewährleistungsansprüchen höher als die Schätzungen seitens Varex sind, könnten sich die Umsatzkosten erhöhen und die Finanzlage könnte erheblich und nachteilig beeinflusst werden. Des Weiteren könnten Produktqualitätsprobleme zu signifikanten Nachfolgeeffekten führen, unter anderen zu einer Beschädigung der Reputation von Varex und der Varex-Kunden, einem Verlust von Kunden und einer Haftung hinsichtlich der Produktqualität. Diese Folgen könnten das Geschäft und die Finanzlage von Varex erheblich und nachteilig beeinflussen.
Wenn Varex nicht in der Lage ist, seine Herstellungskapazität der Produktnachfrage anzupassen, könnte sich dies negativ auf die Finanzergebnisse auswirken.
Viele Produkte von Varex unterliegen einem langen Produktionszyklus und Varex muss die Nachfrage nach den Produkten vorab schätzen, um entsprechende Herstellungs- oder Prüfungskapazitäten bereitzustellen. Wenn Varex nicht in der Lage ist, die Nachfrage zu antizipieren, und die Herstellungs- und Prüfkapazitäten mit der Produktnachfrage nicht Schritt halten können, wird dies dazu führen, dass Varex den Aufträgen nicht zeitgerecht nachkommen kann. Dies kann negative Auswirkungen auf die Finanzergebnisse und das gesamte Geschäft haben. Umgekehrt, wenn die Nachfrage nach den Produkten von Varex sinkt, können die Fixkosten hinsichtlich der überschüssigen Herstellungskapazitäten die Finanzergebnisse beeinträchtigen, auch durch Verringerung der Bruttomargen und höhere Forschungs- und Entwicklungskosten (prozentual zum Umsatz).
Die Lieferpläne für die Sicherheits-, Industrie- und Inspektionsprodukte sind üblicherweise nicht prognostizierbar.
Varex entwickelt, produziert, verkauft und erbringt Serviceleistungen für Linatron®-Beschleuniger für Röntgenstrahlen, Bildverarbeitungssoftware und Bilderkennungsprodukte für Sicherheit und Inspektion, wie Frachtkontrolle an Häfen und Grenzen und die zerstörungsfreie Überprüfung für eine Reihe von Anwendungen, sowie Industrieanwendungen. In der Regel verkauft Varex die Sicherheits- und Inspektionsprodukte an OEMs, die diese Produkte in ihre Inspektionssysteme integrieren, welche dann an Zoll- und andere Behörden sowie an Unternehmen in den Bereichen Metallguss, Energie, Luft- und Raumfahrt, Chemie, Petrochemie und Automobil verkauft werden. Varex ist der Ansicht, dass das Wachstum bei den Sicherheits- und Inspektionsprodukten von dem Bedarf in den Bereichen Frachtkontrolle und Grenzschutz angetrieben wird sowie von dem Bedarf der Zollbehörden zur Überprüfung von Sendungen, um Zölle und Steuern zu berechnen. Dieses Geschäft wird sehr stark beeinflusst von in- und ausländischer Regierungspolitik zur Grenz- und Hafensicherheit, politischen Änderungen und den Staatshaushalten. Zudem ist Varex der Auffassung, dass das Wachstum dieser Produktlinie teilweise durch Industriekunden angekurbelt werden könnte, die im Bereich 3 -D-Druck tätig sind. Hierbei handelt es sich um einen sich entwickelnden Markt, der schwer vorhersehbar sein kann. Die Aufträge für unsere Sicherheits- und Inspektionsprodukte sind und werden möglicherweise weiterhin unvorhersehbar sein, da Regierungsbehörden uns oder unseren OEM-Kunden große Aufträge über einen kurzen Zeitraum erteilen können und dann für einen langen Zeitraum keine Aufträge erteilen. Da es für Varex schwierig ist, die Lieferungen an OEM-Kunden zu prognostizieren, variiert der tatsächliche Zeitpunkt der Umsatz- und Ertragsrealisation erheblich. Der Markt für Grenzschutzsysteme ist deutlich abgeflacht und die Endkunden, insbesondere in Ländern mit Ölproduktion und Kriegszonen, in welchen Varex einen erheblichen Kundenstamm hat, verzögern Systemaufstellungen oder Ausschreibungen und denken darüber nach, zu anderen Bezugsquellen überzugehen, was zu einem Rückgang der Nachfrage nach Sicherheits- und Inspektionsprodukten führt.
Die Nachfrage nach den Sicherheits- und Inspektionsprodukten von Varex ist sehr stark geprägt von der Regierungspolitik in den USA und im Ausland in Bezug auf nationale und innere Sicherheit, Grenzschutz und Zollaktivitäten, die wiederum von den Staatshaushalten und -mitteln abhängen, die wirtschaftlichen Bedingungen unterliegen, sowie von politischen Änderungen und den Ölpreisen. Varex hat die Erfahrung gemacht, dass Kunden Einkäufe und Investitionen auf Eis legen oder drastisch reduzieren, Projekte verschieben oder zurückhaltend handeln, da die Regierungen weltweit mit den Ausgabeprioritäten zu kämpfen haben. Da sich das Wirtschaftswachstum in verschiedenen Ländern weiterhin als schleppend erweist und sich in anderen Ländern allem Anschein nach verschlechtert und da die Bedenken in Bezug auf Staatsbedienstete und Staatsschulden andauern, erwartet Varex, dass diese Auswirkungen anhalten werden. Gewonnene Ausschreibungen in diesem Bereich können, wie Varex es bereits bei einem großen staatlichen Projekt erlebt hat, von Dritten angefochten werden. Diese Faktoren machen dieses Geschäft noch unvorhersehbarer und könnten zu Schwankungen bei den Umsätzen und Gewinnen von Varex führen.
Durch die internationalen Produktionsstandorte ist Varex anfällig für Volatilitäts- und andere Risiken, einschließlich hoher Sicherheitsrisiken, die zu Schäden für die Mitarbeiter und Auftragnehmer oder erheblichen Kosten führen könnten.
Varex betreibt bestimmte Produktionsbetriebe auf internationaler Ebene, um Kosten zu reduzieren und die Produktionsabläufe zu rationalisieren. Die internationale Produktion birgt verwaltungstechnische, rechtliche und behördliche Risiken, die dazu führen könnten, dass die betrieblichen Aufwendungen steigen oder die Entwicklung dieser Standorte erschwert wird. Zu den Risiken aus der internationalen Produktion, die die betrieblichen Aufwendungen erhöhen und die Geschäftsergebnisse, die Finanzlage, die Lieferfähigkeit der Produkte und die Wachstumsfähigkeit erheblich und nachteilig beeinflussen könnten, gehören unter anderem:
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Schwierigkeiten bei der Stellenbesetzung und Verwaltung der Arbeitsverhältnisse und ausländischen Standorte, insbesondere die Schwierigkeit, qualifiziertes Personal für die Entwicklung, den Vertrieb, die Tests und den Support der Produkte zu gewinnen und zu halten; |
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Wechselkursschwankungen; |
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Schwierigkeiten bei der Koordination der Standorte weltweit und der Pflege einheitlicher standortübergreifender Standards, Kontrollen, Verfahren und Richtlinien; |
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Schwierigkeiten bei der Durchsetzung von Verträgen und beim Schutz geistigen Eigentums; |
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Die Inanspruchnahme von Managementressourcen dahingehend, dass eine Konzentration auf das Kerngeschäft erschwert wird; |
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Auferlegung aufwendiger behördlicher Vorschriften, einschließlich sich ändernder Gesetze und Vorschriften in Bezug auf die Erfassung und Pflege von personenbezogenen Daten; |
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Regionale und länderspezifische politische und wirtschaftliche Instabilität, wie nachfolgend genauer erläutert; und |
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Unzulänglichkeit lokaler Infrastruktur zur Unterstützung der betrieblichen Abläufe. |
Die internationalen Standorte von Varex sind höheren Sicherheitsrisiken im Vergleich zu denen in den USA ausgesetzt, die zu Schäden für die Mitarbeiter und Auftragnehmer oder erheblichen Kosten führen könnten. Einige der Serviceleistungen werden an oder in der Nähe von Hochrisikostandorten erbracht, bei denen das Land oder der Ort und die Umgebung unter politischen, sozialen oder wirtschaftlichen Umbrüchen, Krieg oder zivilen Unruhen leiden oder die durch eine hohe Kriminalität oder terroristische Aktivitäten gekennzeichnet sind. An den Standorten, an denen sich Mitarbeiter oder Standorte von Varex befinden, können Varex erhebliche Kosten zur Gewährleistung der Sicherheit des Personals entstehen. Trotz der Vorsichtsmaßnahmen kann die Sicherheit des Personals an diesen Standorten weiter gefährdet sein und Varex kann in der Zukunft Mitarbeiter und Auftragnehmer verlieren, was wiederum das geschäftliche Ansehen und die Geschäftsergebnisse beeinträchtigen könnte.
Die Wettbewerbsposition von Varex könnte sich verschlechtern, wenn es nicht in der Lage ist, seine Rechte an geistigem Eigentum aufrechtzuerhalten. Der Schutz des geistigen Eigentums kann sich als kostenintensiv erweisen.
Varex reicht für neue Produkte und Herstellungsprozesse gegebenenfalls Patentanmeldungen ein. Varex kann jedoch nicht davon ausgehen, dass für alle anhängigen oder zukünftigen Patentanmeldungen Patente erteilt werden. Überdies kann Varex nicht sicher sein, dass seine aktuellen Patente, die zugelassenen Ansprüche dieser aktuellen Patente oder die Patente für Technologien, die an Varex lizenziert sind, ausreichen, um seine Technologieposition gegenüber seinen Wettbewerbern zu schützen. An Varex erteilte oder lizenzierte Patente können angefochten, ungültig gemacht oder umgangen werden oder die gewährten Rechte im Rahmen des Patents bringen für Varex möglicherweise keinen Wettbewerbsvorteil mit sich. Die Durchsetzung von Patentrechten gegen andere in Gerichtsverfahren oder anderen Rechtsverfahren ist kostenintensiv und bindet Managementressourcen. Beispielsweise hat Varex im Geschäftsjahr 2019 im Rahmen eines Rechtsstreits Ansprüche wegen einer Patentverletzung gegenüber einem Dritten geltend gemacht. Varex beabsichtigt, seine Ansprüche entschlossen auf strafrechtlicher Basis zu verfolgen. Im Zusammenhang mit diesem Rechtsstreit sind Varex bisher erhöhte Rechtskosten entstanden, die das Finanzergebnis negativ beeinflussen könnten, und dies wird auch für die Zukunft erwartet. Eine ungünstige Gerichtsentscheidung in diesem oder einem ähnlichen Patentverletzungsrechtsstreit könnte die Wettbewerbsposition von Varex nachteilig beeinflussen. Des Weiteren ist Varex möglicherweise nicht in der Lage, Patentverletzungen durch andere zu erkennen oder verliert möglicherweise seine Wettbewerbsposition am Markt, bevor Varex dazu in der Lage ist, diese zu erkennen.
Varex beruft sich grundsätzlich auf eine Kombination aus Urheberrechts-, Handelsgeheimnis- und anderen Gesetzen und auf vertragliche Beschränkungen in Bezug auf die Offenlegung, Vervielfältigung und Eigentumsübertragung (einschließlich Vertraulichkeitsvereinbarungen mit Lieferanten, strategischen Partnern, Co-Entwicklern, Mitarbeitern, Beratern und anderen Dritten), und zwar zum Schutz seiner Eigentumsrechte und anderer Geheimhaltungsrechte. Dieser Schutz kann sich möglicherweise als unzureichend erweisen, da Verträge möglicherweise nicht eingehalten werden und Varex bei einem Verstoß unter Umständen nicht über adäquate Rechtsmittel verfügt. Die Handelsgeheimnisse von Varex werden möglicherweise bekannt oder eigenständig von anderen entwickelt, dies schließt auch die Gefahr ein, dass dies aufgrund eines Missbrauchs durch einen unbefugten Zugriff auf die Technologiesysteme von Varex geschieht. Falls die geschützten oder vertraulichen Informationen von Varex widerrechtlich verwendet werden, könnten das Geschäft und die Finanzergebnisse erheblich und nachteilig beeinflusst werden. Varex ist Inhaber von eingetragenen und nicht eingetragenen Handelsmarken, die beibehalten und durchgesetzt werden, um dem Kunden auf dem Markt eine Wiedererkennung der Produkte von Varex zu ermöglichen. Unbefugte könnten diese jedoch dennoch verwenden. Varex lizenziert darüber hinaus von anderen bestimmte patentierte oder geschützte Technologien. In einigen Fällen können Produkte mit hohen Umsätzen von diesen Lizenzrechten abhängen. Wenn Varex die Lizenzrechte für diese Technologien verlieren würde oder die Kosten für die Lizenzierung erheblich steigen, würde das Geschäft Schaden nehmen. Die Ausweitung der Produktionskapazitäten außerhalb der USA kann dazu führen, dass geistiges Eigentum von Varex in erhöhtem Maße in Ländern genutzt wird, in denen keine zuverlässigen Schutzmöglichkeiten für geistiges Eigentum vorgesehen sind. Dies könnte es für Varex schwerer machen, einen adäquaten Schutz für sein geistiges Eigentum zu erlangen.
Dritte könnten geltend machen, dass Varex gegen deren geistiges Eigentum verstößt und Varex könnte erhebliche Verfahrens- oder Lizenzkosten zu tragen haben oder könnte seine Produkte nicht verkaufen.
Es gibt in der Branche, in der Varex tätig ist, eine erhebliche Anzahl an Verfahren zu Patenten und anderen Rechten geistigen Eigentums. Wie viele Unternehmen in der Hochtechnologiebranche überprüfen auch die Wettbewerber von Varex die Aktivitäten anderer Unternehmen auf mögliche Konflikte mit ihren eigenen Rechten geistigen Eigentums. Zudem könnten Non-Practicing Entities (Patent-Trolle) die Tätigkeiten von Varex auf Konflikte mit deren Patentrechten überprüfen. Für die Feststellung, ob ein Produkt die geistigen Eigentumsrechte einer Partei verletzt, sind komplexe Rechts- und Sachfragen zu klären. Das Ergebnis dieser Art von Gerichtsverfahren ist häufig ungewiss. Parteien könnten geltend machen, dass Varex deren Rechte an geistigem Eigentum verletzt. Unter Umständen hat Varex keine Kenntnis von den geistigen Eigentumsrechten anderer, die sich auf seine Produkte, Serviceleistungen oder Technologien beziehen. Gelegentlich erhält Varex Mitteilungen von Parteien, in denen eine Verletzung geltend gemacht wird. Aufgrund einer angeblichen Verletzung von Patentrechten oder Rechten an geistigem Eigentum anderer Parteien sah sich Varex bereits wiederholt Klagen ausgesetzt. Streitigkeiten in Bezug auf Patente oder anderes geistiges Eigentum können kosten-und zeitintensiv sein und dazu führen, dass zentrale Management- und Mitarbeiterressourcen gebunden werden, wodurch eine Konzentration auf das Kerngeschäft erschwert würde. Varex kann möglicherweise in einem Rechtsstreit unterliegen. Varex hat keine Versicherung für Verletzungen geistigen Eigentums abgeschlossen, die Kosten der Verteidigung, unabhängig davon, ob Varex bei der Verteidigung der Verletzungsklage erfolgreich ist oder nicht, sind von Varex zu tragen und könnten erheblich sein. Wenn Varex bei der Verteidigung oder dem Widerspruch einer Verletzungsklage unterliegt, könnte Varex erhebliche Schadensersatzzahlungen leisten müssen. Die gesamte Finanz-, Vermögens- und Ertragslage oder Cashflows könnten daher erheblich und nachteilig beeinflusst werden. Varex könnte auch gerichtlichen Anordnungen hinsichtlich der Entwicklung und des Vertriebs seiner Produkte unterliegen. Dies könnte zu einer erheblichen Reduzierung der Umsätze führen. Außerdem könnten Dritte, die eine Verletzung geltend machen, nicht bereit sein, ihre Rechte an Varex zu lizenzieren. Auch wenn ein dritter Rechteinhaber dazu bereit ist, könnten die Beträge beträchtlich sein, die Varex im Rahmen eines dazugehörigen Gebühren- oder Lizenzvertrags zu zahlen hätte. Varex könnte sich dafür entscheiden, seine Geschäftsstrategie zu ändern oder von sich aus die Handlungen einzustellen, die Gegenstand einer angeblichen Verletzung sind, um ein Gerichtsverfahren oder die Zahlung von Gebühren zu vermeiden, da dadurch das Geschäft und die Geschäftsergebnisse erheblich und nachteilig beeinflusst werden könnten.
Produktmängel oder Fehlanwendungen können zu weitreichenden Klagen, Gerichtsverfahren, Untersuchungen durch Aufsichtsbehörden oder Produktrückrufen hinsichtlich Produkthaftung oder beruflicher Fehler und Unterlassungen führen, die sich negativ auf den zukünftigen Umsatz auswirken könnten und für die Varex erhebliche Aufwendungen entstehen könnten, für die kein Versicherungsschutz besteht
Das Geschäft von Varex birgt das Risiko potenzieller Produkthaftungsansprüche, die sich bei Herstellung, Verkauf, Installation, Service und Support von Komponenten, die in medizinischen Geräten und anderen Geräten, die Strahlung abgeben, eingesetzt werden, zwangsläufig ergeben können. Da die Produkte von Varex aufgrund ihrer Integration in OEM-Systeme bei ihrer Verwendung gezielt Strahlung auf den menschlichen Körper abgeben und in anderen Situationen eingesetzt werden, in denen Menschen mit Strahlung in Kontakt kommen können (beispielsweise wenn die Sicherheits- und Inspektionsprodukte von Varex für die Frachtüberprüfung oder für die Diagnose gesundheitlicher Probleme verwendet werden), besteht die Möglichkeit schwerwiegender Personenschäden oder von Lebensgefahr. Obwohl die Produkte von Varex in die OEM-Systeme integriert sind und somit nur aufgrund der Gestaltung und der Betriebssysteme der OEM funktionieren, könnten gegenüber Varex Ansprüche wegen Sach- oder Vermögensschäden oder Personenschäden in Bezug auf oder aufgrund von Fehlern oder Mängeln an seinen Produkten oder der Installation, der Serviceleistungen und des Supports der Produkte geltend gemacht werden. Ein Unfall oder eine Fehlbehandlung könnte für Varex Rechtskosten, Gerichtsverfahren, negative Publicity und eine negative Außenwirkung zur Folge haben, unabhängig davon, ob die Produkte oder die Serviceleistungen eine Rolle gespielt haben.
Wenn die Röntgeninspektionssysteme von Varex Bomben, Sprengstoff, Waffen, Schmuggelware oder andere Bedrohungen für die persönliche Sicherheit nicht erkennen, könnte Varex Produkt- oder anderen Haftungsansprüchen unterliegen oder sich mit negativer Publicity konfrontiert sehen. Dies könnte zu erhöhten Kosten, einem geringeren Umsatz und einem Rückgang des Marktpreises der Stammaktien von Varex führen. Es gibt viele Faktoren, die außerhalb der Kontrolle von Varex liegen, die zu einem Versagen seiner Produkte in Bezug auf die Erkennung von Bomben, Sprengstoff, Waffen, Schmuggelware oder anderen Bedrohungen der persönlichen Sicherheit führen könnten, unter anderem Bedienfehler und Fehlanwendung oder Fehlfunktionen der Geräte von Varex. Wenn die Systeme von Varex diese gefährlichen Materialien nicht erkennen, können Verletzungen, Todesfälle und hohe Sachschäden und potenzielle Klagen gegen Varex die Folge sein.
Produkthaftungsklagen sind mit Unsicherheit behaftet und können kosten- und zeitaufwendig sein und die betrieblichen Abläufe von Varex stören. Aus diesen und anderen Gründen kann sich Varex dafür entscheiden, die Produkthaftungsansprüche in einem Vergleich beizulegen, unabhängig davon, ob diese berechtigt sind oder nicht. Wenn Varex bei einer Produkthaftungsklage unterliegt, könnte dies zu negativer Publicity oder beträchtlichem Schadensersatz, einschließlich möglichem Strafschadensersatz führen, und die gesamte Finanz-, Vermögens- und Ertragslage oder die Cashflows von Varex könnten erheblich und nachteilig beeinflusst werden.
Wenn ein von Varex entwickeltes oder hergestelltes Produkt Mängel aufweist (unabhängig davon, ob es sich um Mängel bezüglich Design, Kennzeichnung oder Herstellung, um einen unsachgemäßen Gebrauch des Produkts oder andere Gründe handelt), kann Varex verpflichtet werden, das Produkt zu korrigieren oder zurückzurufen und Aufsichtsbehörden zu informieren. Die negative Publicity aufgrund der Korrektur oder des Rückrufs könnte den guten Ruf von Varex beschädigen und Kunden dazu veranlassen, die Geschäftsbeziehung mit Varex zu überdenken und möglicherweise zu beenden. Produktkorrekturen oder -rückrufe könnten Managementzeit binden und mit einem negativen finanziellen Einfluss auf das Geschäft verbunden sein, beispielsweise durch das Entstehen erheblicher Kosten, Umsatzverluste sowie durch anfallende Verluste.
Varex hat eine begrenzte Produkthaftpflichtversicherung abgeschlossen. Die Produkthaftpflichtversicherung ist kostspielig und beinhaltet hohe Selbstbeteiligungen und Eigenanteile. Der Versicherungsschutz von Varex könnte sich als unzureichend erweisen und zukünftige Policen könnten möglicherweise nicht mehr zu akzeptablen Bedingungen oder für ausreichende Versicherungssummen oder überhaupt zur Verfügung stehen. Wenn ein hoher Anspruch nicht versichert ist oder den Versicherungsschutz von Varex übersteigt, könnte Varex erhebliche Schadensersatzzahlungen leisten müssen, die wiederum einen erheblichen und nachteiligen Effekt auf die Vermögens-, Finanz- und/oder Ertragslage haben könnten.
Einige Produkte von Varex unterliegen Vorschriften in Bezug auf die Nutzung radioaktiven Materials, deren Einhaltung kostenintensiv sein kann. Eine Nichteinhaltung kann das Geschäfts von Varex erheblich und nachteilig beeinflussen.
Als Hersteller und Verkäufer von medizinischen Geräten und Geräten, die Strahlung abgeben oder radioaktive Nebenprodukte nutzen, unterliegen Varex und einige seiner Lieferanten und Vertriebspartner in den USA umfangreichen Vorschriften der Behörden, wie der FDA, der Nuclear Regulatory Commission ("NRC") und bundesstaatlichen und lokalen Aufsichtsbehörden, die sicherstellen sollen, dass die Geräte sicher und wirksam sind und den Gesetzen für Produkte, die Strahlung emittieren, erzeugen oder kontrollieren, entsprechen. Diese Vorschriften regeln unter anderem die Gestaltung, die Entwicklung, die Prüfung, Herstellung, Verpackung, Kennzeichnung, den Vertrieb, Import/Export, Verkauf und das Marketing und die Entsorgung der Produkte von Varex. Varex unterliegt außerdem internationalen Gesetzen und Vorschriften, die für Hersteller strahlenerzeugender Geräte und Produkte gelten, bei denen radioaktive Materialien verwendet werden. Diese sind häufig mit den Bestimmungen in den USA vergleichbar, wenn nicht sogar strenger.
Die Industrie- und Medizinprodukte, bei denen radioaktives Material zum Einsatz kommt, unterliegen den NRC-Freigabe- und Genehmigungsanforderungen und die Herstellung und der Verkauf dieser Produkte unterliegen umfangreichen Bundes- und bundesstaatlichen Vorschriften, die sich von Bundesstaat zu Bundesstaat und zwischen den Regionen unterscheiden. Für die Herstellung, den Vertrieb, die Installation, den Service und die Entfernung von Industriegeräten, bei denen radioaktives Material zum Einsatz kommt bzw. Strahlung abgegeben wird, muss Varex einige Zulassungen und Zertifizierungen für diese Geräte und Materialien einholen. Die Serviceleistungen für diese Produkte müssen ebenso gemäß spezifischer Zulassungen für radioaktive Materialien erbracht werden. Die Beschaffung von Zulassungen und Zertifizierungen kann zeit- und kostenaufwendig sowie unsicher sein.
Der Umgang mit und die Entsorgung radioaktiver Materialien aus der Herstellung, Nutzung oder Entsorgung der Varex-Produkte kann erhebliche Kosten und Auflagen mit sich bringen. Die Entsorgungsstandorte für die gesetzmäßige Entsorgung der Materialien, die bei der Herstellung, Nutzung oder Außerbetriebnahme der Varex-Produkte anfallen, könnten diese Stoffe in der Zukunft möglicherweise nicht mehr oder nur zu ungünstigen Bedingungen annehmen.
Wenn Varex die erforderlichen FDA-Freigaben oder -Genehmigungen für ein Produkt nicht einholen kann oder mit der Einholung unverhältnismäßig im Verzug liegt oder der Gebrauch dieses Produkts eingeschränkt wird, könnte sich dies negativ auf das Geschäft von Varex auswirken.
Üblicherweise sind die OEM-Kunden von Varex für die Beschaffung der 510(k)-Premarket-Notification-Freigabe für ihre Systeme verantwortlich, in denen die Varex-Produkte enthalten sind. Die überwiegende Mehrheit der Geräte von Varex gehört der Klasse I an, für die keine 510(k)-Freigabe erforderlich ist. Varex stellt jedoch Software her, die als Klasse-II-Gerät klassifiziert ist und für die eine 510(k)-Freigabe erfolgen muss. Sofern keine Ausnahme gilt, kann die FDA von Varex eine Freigabe gemäß der 510(k)-Premarket Notification im Zusammenhang mit der Herstellung neuer medizinischer Geräte oder bei neuen Nutzungsangaben oder einer signifikanten Änderung von aktuell in den Verkehr gebrachten medizinischen Geräten verlangen, bevor diese Produkte in den USA verkauft oder vermarktet werden können. Für Änderungen oder Erweiterungen eines Produkts, die die Sicherheit oder Funktionsfähigkeit signifikant beeinflussen würden, oder die eine wesentliche Änderung des bestimmungsmäßigen Gebrauchs des Gerätes, der Technologie, Materialien, Kennzeichnung, Verpackung oder des Herstellungsprozesses darstellen würde, ist eine erneute 510(k)-Freigabe notwendig. Obwohl die Hersteller zunächst selbst feststellen, ob für eine Änderung eines freigegebenen Gerätes eine erneute 510(k)-Freigabe notwendig ist, kann Varex nicht sicherstellen, dass die FDA dieser Entscheidung, keine weiteren Genehmigungen oder Freigaben für bestimmte Änderungen der Produkte einzuholen, folgt, oder dass Varex erneute 510(k)-Freigaben für entsprechende Änderungen erhält. Die Beschaffung von Freigaben oder Genehmigungen kann zeit- und kostenaufwendig sowie unsicher sein. Varex ist möglicherweise nicht in der Lage, die erforderlichen Freigaben oder Genehmigungen zu erhalten oder kann mit der Einholung unverhältnismäßig im Verzug liegen. Dies kann mit negativen Auswirkungen auf das Geschäft von Varex verbunden sein. Auch wenn Varex die behördlichen Freigaben oder Genehmigungen gewährt wurden, können diese Beschränkungen hinsichtlich des Verwendungszwecks enthalten, was wiederum den Markt für das Produkt limitieren kann. Wenn Varex die erforderlichen FDA-Freigaben oder -Genehmigungen für ein Produkt nicht einholen kann oder mit der Einholung unverhältnismäßig im Verzug liegt oder der Gebrauch dieses Produkts eingeschränkt wird, könnte sich dies negativ auf das Geschäft von Varex auswirken.
Ein Ausfall kritischer Informationssysteme oder erhebliche Sicherheitsverstöße hinsichtlich der Systeme von Varex können das Geschäft und die Kundenbeziehungen erheblich und nachteilig beeinflussen.
Informationstechnologien (einschließlich Technologie von Drittanbietern) sorgen für effiziente betriebliche Abläufe, stellen Schnittstellen zwischen Varex und seinen Kunden und für den Support der Kunden bereit, gewährleisten finanzielle Genauigkeit und Effizienz und werden zur Erstellung der Jahresabschlüsse verwendet. Im Rahmen seiner gewöhnlichen Geschäftstätigkeit erfasst, verarbeitet und speichert Varex in seinen Rechenzentren und Netzwerken sowie in externer OIT-Site-Infrastruktur sensible Daten, unter anderem geistiges Eigentum, geschützte Geschäftsinformationen sowie die Daten seiner Kunden, Lieferanten und Geschäftspartner, die Daten Dritter, welche die Website besuchen, sowie Patientendaten und personenbezogene Daten von Kunden und Mitarbeitern. Trotz der Sicherheitsmaßnahmen besteht eine zunehmende Gefahr durch Angriffe auf die Informationssicherheit, unter anderem durch Computerviren oder andere Schadcodes, unberechtigte Zugriffsversuche und Cyberangriffe, die für Unternehmen wie Varex ein Risiko darstellen. Da die verwendeten Technologien zur Erlangung eines unberechtigten Zugriffs oder zur Systemsabotage sich ständig ändern, immer raffinierter geworden sind und im Allgemeinen erst dann erkannt werden, wenn diese konkret gegen ein Ziel gerichtet werden, ist Varex möglicherweise nicht in der Lage, diese Technologien vorherzusehen oder geeignete Vorsichtsmaßnahmen zu treffen. Dies könnte zu Datenlecks führen oder unsere vertraulichen oder geschützten Informationen anderweitig gefährden und unsere betrieblichen Abläufe stören. Wenn Varex die Ressourcen zum Aufbau und zur Aufrechterhaltung einer geeigneten Technologie-Infrastruktur nicht bereitstellt und effektiv verwaltet, könnte es zu Transaktionsfehlern, Verarbeitungsineffizienzen, Verlust von Kunden, Geschäftsunterbrechungen oder zu einem Verlust oder Schäden an geistigem Eigentum durch Sicherheitsverstöße oder den Missbrauch geistigen Eigentums führen. Solche Sicherheitsverstöße könnten für Varex mit folgenden Risiken verbunden sein: Datenverlust, Rechtsstreitigkeiten und mögliche Haftungen gegenüber Mitarbeitern, Kunden und/oder Aufsichtsbehörden. Wenn die Datenmanagementsysteme von Varex die jeweiligen Daten für die Geschäftstätigkeiten nicht ordnungsgemäß erfassen, sichern, speichern, verarbeiten und ausgeben, ob durch Gerätefehlfunktionen oder -einschränkungen, Softwarefehler oder menschliche Fehler, wird die Fähigkeit von Varex zur Aufstellung, Prognose und Ausführung des Geschäftsplans und zur Einhaltung der geltenden Gesetze und Vorschriften (möglicherweise erheblich) beeinträchtigt werden. Eine solche Beeinträchtigung könnte die Finanzlage, die Geschäftsergebnisse, die Cashflows und den Zeitpunkt, zu dem Varex die Geschäftsergebnisse intern und extern veröffentlicht, erheblich und nachteilig beeinflussen.
Varex verwendet bestimmte cloudbasierte Software. Ein Sicherheitsverstoß hinsichtlich der Varex-Produkte, der Netzwerksicherheit und -systeme der Varex-Kunden oder externer Hosting-Dienste könnte den Zugang zu den gespeicherten Daten der Varex-Kunden unterbrechen und zu einem Verlust, zu einer Beschädigung oder einer Offenlegung der gespeicherten Daten der Kunden von Varex führen, einschließlich Patientendaten. Ein solches Ereignis könnte schwerwiegende negative Konsequenzen haben, einschließlich möglicher Patientenschädigung, behördlicher Maßnahmen, Bußgelder, Strafen und Schadensersatz, einer geringeren Nachfrage nach den Produkten von Varex, einer mangelnden Bereitschaft der Kunden, die Produkte zu nutzen, einer Beschädigung der Reputation und der Marke und zeit- und kostenaufwendiger Gerichtsverfahren. All dies könnte einen erheblichen und nachteiligen Einfluss auf die Finanzergebnisse von Varex haben.
Ein ungünstiger Ausgang der Gerichtsverfahren könnte die Finanzergebnisse erheblich und nachteilig beeinflussen.
Gelegentlich ist Varex Prozessbeteiligter oder anderweitig an rechtlichen Verfahren, Klagen und behördlichen Inspektionen, Prüfungen oder Untersuchungen und anderen rechtlichen Angelegenheiten sowohl innerhalb als auch außerhalb der USA beteiligt, die im Rahmen der gewöhnlichen Geschäftstätigkeit oder anderweitig entstehen. Gerichtsverfahren dauern oft lang und erstrecken sich über einen Zeitraum von mehreren Jahren mit Zwischenanträgen oder Urteilen, die mehrstufigen Überprüfungen unterliegen können (z. B. Berufung oder erneute Verhandlungen), bevor das Ergebnis endgültig ist. Rechtsstreitigkeiten und andere rechtliche Verfahren, Klagen, behördliche Inspektionen, Prüfungen oder Untersuchungen unterliegen einer großen Unsicherheit und können kosten- und zeitaufwendig sein und die betrieblichen Abläufe von Varex stören. Aus diesen und anderen Gründen kann sich Varex dafür entscheiden, die Gerichtsverfahren und Klagen mit einem Vergleich beizulegen, unabhängig davon, ob diese berechtigt sind oder nicht.
Wenn ein Gerichtsverfahren letztendlich gegen Varex entschieden wird, könnte dies zu beträchtlichen Entschädigungszahlungen führen und unter bestimmten Umständen sogar zu Strafschadensersatz, Umsatz- oder Gewinnabschöpfung, unternehmerischen Korrekturmaßnahmen oder Unterlassungsverfügungen für Varex führen. Wenn der bestehende Versicherungsschutz von Varex die auferlegten Schadensersatzbeträge oder -arten nicht abdeckt oder wenn Varex durch andere Beschlüsse oder Maßnahmen aufgrund dieses Gerichtsverfahrens, ein oder mehrere wesentliche Produkte oder Serviceleistungen nicht mehr vermarkten kann, könnten die gesamte Finanz-, Vermögens- und Ertragslage oder die Cashflows erheblich und nachteilig beeinflusst werden. Überdies können Gerichtsverfahren und nachteilige Beschlüsse dahingehend zu negativer Publicity führen und eine negative Außenwirkung erzeugen, was das Geschäft von Varex erheblich und nachteilig beeinflussen könnte.
Wenn es nicht gelingt, qualifiziertes Personal einzustellen und an das Unternehmen zu binden, könnte sich dies negativ auf das Geschäft von Varex auswirken.
Der zukünftige Erfolg von Varex hängt in hohem Maße davon ab, inwieweit es dem Unternehmen gelingt, das Managementteam und anderes Personal in Schlüsselpositionen, wie z. B. qualifiziertes Personal in den Bereichen Technik, Service, Vertrieb, Marketing zu binden, zu gewinnen, aufzustocken, zu integrieren und zu schulen. Varex steht hinsichtlich des Schlüsselpersonals mit anderen Medizinprodukte- und -softwareherstellern und Technologieunternehmen sowie Universitäten und Forschungsinstituten im Wettbewerb. Da dieser Wettbewerb sehr intensiv ist, insbesondere in Utah, wo die Arbeitslosenquoten relativ niedrig sind, könnten sich die Gehaltskosten erheblich steigern, wenn das Angebot an qualifiziertem Personal sinkt oder der Bedarf steigt. Wenn es Varex nicht gelingt, qualifiziertes Personal einzustellen und entsprechend zu schulen, ist Varex möglicherweise nicht in der Lage, das Geschäft beizubehalten oder gar zu erweitern. Wenn Varex zudem sein Schlüsselpersonal nicht halten kann, ist Varex möglicherweise nicht in der Lage, dieses sofort und zu angemessenen Bedingungen zu ersetzen, was sich ebenfalls negativ auf das Geschäft auswirken könnte.
Änderungen in der Auslegung oder Anwendung der allgemein anerkannten Grundsätze der Rechnungslegung könnten die Geschäftsergebnisse von Varex erheblich und nachteilig beeinflussen.
Varex erstellt seinen Jahresabschluss gemäß den US-GAAP (in den USA allgemein anerkannte Grundsätze der Rechnungslegung). Diese Grundsätze unterliegen der Auslegung des FASB (Financial Accounting Standards Board, ein US-amerikanisches Rechnungslegungsgremium), des American Institute of Certified Public Accountants (Berufsverband für Wirtschaftsprüfer), der SEC (Börsenaufsichtsbehörde) und verschiedenen anderen aufsichtsrechtlichen und/oder rechnungslegungsbezogenen Behörden. Eine Änderung der Auslegung oder Anwendung dieser Grundsätze kann erhebliche Auswirkungen auf die ausgewiesenen Ergebnisse von Varex haben und kann sogar die Berichterstattung von Transaktionen betreffen, die bereits vor Ankündigung der Änderung abgeschlossen waren. Wenn Varex verpflichtet ist, neue Rechnungslegungsstandards anzuwenden, könnten sich zudem die Rechnungslegungsmethoden von Varex in bestimmten Punkten ändern, was zu einer Schwankung der Ergebnisse von Periode zu Periode führen und es schwieriger machen könnte, die Finanzergebnisse mit Vorperioden zu vergleichen.
Im Laufe der Zeit entwickeln sich die Geschäfte weiter und Varex könnte neue Produkte und/oder neue Technologien einführen, für die Varex andere Rechnungslegungsgrundsätze als in den vorherigen Perioden anwenden muss, beispielsweise für die Umsatzrealisation. Die Anwendung unterschiedlicher Rechnungslegungsgrundsätze und damit zusammenhängende potenzielle Änderungen können den Vergleich der Finanzergebnisse von Quartal zu Quartal erschweren und der Börsenkurs für die Varex-Stammaktie könnte im Endeffekt leiden oder schwanken.
Umweltschutzgesetze können für Varex Compliance-Kosten und Haftungen zur Folge haben.
Varex unterliegt auf der ganzen Welt Umweltschutzgesetzen. Diese Gesetze regeln viele Aspekte der Fertigungsstandorte, einschließlich des Umgangs mit und der Lagerung, des Transports und der Entsorgung gefährlicher Stoffe, wie Chemikalien und Materialien, die Varex bei den Herstellungsprozessen verwendet. Diese können auch Sanierungsverpflichtungen vorschreiben, beispielsweise in Bezug auf aufgegebene Standorte. Folglich können Varex erhebliche Umweltschutzkosten und -verbindlichkeiten entstehen, sowohl wiederkehrende als auch nicht wiederkehrende. Obwohl Varex Verfahren zur Einhaltung der geltenden Umweltschutzgesetze befolgt, besteht dennoch die Gefahr, dass Varex, wie andere Unternehmen auch, gefährliche Stoffe, die an den Fertigungsstandorten verwendet werden, falsch oder unzulänglich handhabt, sodass das Risiko einer Kontamination oder von Verletzungen durch bestimmte verwendete Materialien nicht komplett ausgeschlossen werden kann. Aus diesem Grund kann Varex daraus resultierende Ansprüche und Entschädigungszahlungen nicht von vornherein ausschließen. Es können gegen Varex auch Bußgelder und/oder Strafen für die Nichteinhaltung der Umweltschutzgesetze und -vorschriften verhängt werden. Für Teile der Sanierungskosten aufgrund zurückliegender Ereignisse bestand Versicherungsschutz. Varex geht jedoch nicht von der Aufrechterhaltung eines Versicherungsschutzes für Kosten oder Ansprüche aus, die möglicherweise aus zukünftigen Kontaminationen resultieren.
Zukünftige Änderungen der Umweltschutzgesetze könnten ebenso die betrieblichen Kosten erhöhen, möglicherweise sogar erheblich. In einigen Ländern, auch in einigen in der EU, erhöhen sich die Kosten, da Hersteller medizinischer Geräte bestimmte Entsorgungskosten für die Produkte zum Ende der Produktlebensdauer tragen müssen. In der EU wurden Richtlinien verabschiedet, die zu einer Beschränkung hinsichtlich der Verwendung bestimmter gefährlicher Stoffe oder anderer regulierter Stoffe in einigen dort verkauften Produkten, führen können. Durch diese Richtlinien und eine weitere Richtlinie, gemäß derer Informationen zu einem Stoff auf Nachfrage bereitzustellen sind, könnten sich die betrieblichen Kosten von Varex zur Aufrechterhaltung des Zugangs zu bestimmten Märkten erhöhen. All diese Kosten und zukünftige Verstöße oder Verbindlichkeiten im Rahmen von Umweltschutzgesetzen oder -vorschriften könnten das Geschäft erheblich nachteilig beeinflussen.
Die Standorte von Varex sind anfällig für Unterbrechungen oder Verluste aufgrund von Natur- oder anderen Katastrophen, Stromausfall, Streiks und anderen Ereignissen, die außerhalb der Kontrolle von Varex liegen.
Varex führt einige Aktivitäten, einschließlich Fertigung, Forschung und Entwicklung, Verwaltung und Datenverarbeitung an Standorten aus, die sich in Gebieten befinden, in denen in der Vergangenheit Naturkatastrophen auftraten und in der Zukunft möglicherweise auftreten werden. Der Versicherungsschutz von Varex für solche Katastrophen kann unzureichend sein oder nicht mehr zu wirtschaftlich vertretbaren Konditionen oder überhaupt verfügbar sein. Wenn eine verheerende Katastrophe (wie Großfeuer, Hurrikan, Erdbeben, Überschwemmung, Tsunami, Vulkanausbruch oder Terrorangriff) die Standorte von Varex oder seiner Lieferanten betrifft, könnten die Betriebsabläufe erheblich gestört werden, was dazu führen könnte, dass sich in Hinblick auf die Herstellung und Lieferung der Produkte während des Zeitraums, der zur Reparatur, Wiederherstellung oder zum Ersetzen der beschädigten Fertigungsstandorte von Varex oder seinen Lieferanten benötigt wird, Verzögerungen ergeben bzw. die Herstellung und Lieferung komplett verhindert werden könnte. Diese Verzögerungen können langwierig und kostenintensiv sein. Wenn Standorte der Varex-Kunden von einer Katastrophe betroffen sind, könnten sich die Lieferungen der Produkte verzögern. Überdies könnten die Kunden die Einkäufe der Produkte von Varex hinauszögern, bis ihre Betriebe wieder normal laufen. Beispielsweise waren die Standorte von Canon Medical Systems, unserem größten Kunden, nach dem Erdbeben und Tsunami in Japan 2011 betroffen. Die Folge war, dass sich die Aufträge an uns und die Produktlieferungen von unserem Unternehmen für einige Monate verzögerten. Auch wenn die Lieferanten oder Kunden von Varex in der Lage sind, schnell auf eine Katastrophe zu reagieren, schaffen die fortlaufenden Auswirkungen der Katastrophe eine gewisse Unsicherheit hinsichtlich der geschäftlichen Tätigkeiten. Außerdem könnten sich die Standorte von Varex mit Stromengpässen sowie Engpässen in Bezug auf andere Energielieferungen konfrontiert sehen. Lieferengpässe können die Kosten für Strom und Energielieferungen erhöhen oder könnten zu Stromausfällen führen, wodurch die betrieblichen Abläufe der betroffenen Standorte unterbrochen würden und das Geschäft geschädigt werden würde. Die Produkte von Varex werden üblicherweise von einer bestimmten Zahl an Häfen verschifft. Alle Katastrophen, Streiks oder andere Ereignisse, die die Verschiffung von diesen Häfen verhindern, könnten die Lieferungen verzögern oder verhindern und das Geschäft schädigen. Des Weiteren könnten die Angst vor Terrorismus, die Auswirkungen eines Terrorangriffs, politische Unruhen oder der Ausbruch einer Epidemie negative Auswirkungen auf die Standorte von Varex, seine Lieferanten und Kunden haben und auf die Fähigkeit zu reisen. Dies alles hat negative Folgen für die Umsätze und die Finanzlage.
Einige Bestimmungen der geänderten und angepassten Gründungsurkunde und der geänderten und angepassten Satzung von Varex und der Gesetze von Delaware könnten eine Akquisition durch Varex verhindern oder verzögern, was den Handelspreis der Varex Aktie verringern könnte.
Die geänderte und angepasste Gründungsurkunde und Satzung von Varex und die Gesetze von Delaware enthalten Bestimmungen, die Zwangsübernahmeverfahren und unangemessene Übernahmeangebote abwenden sollen, indem diese Praktiken oder Angebote unverhältnismäßig teuer für den Bieter gemacht werden und der voraussichtliche Käufer, anstelle einer feindlichen Übernahme, zu Verhandlungen mit dem Board of Directors von Varex veranlasst werden soll. Zu diesen Bestimmungen gehören unter anderem:
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die Aktionäre von Varex können keine außerordentliche Versammlung einberufen; |
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die Aktionäre von Varex können ohne Abhaltung einer Aktionärsversammlung nicht handeln; |
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Regelungen, wie Aktionäre Vorschläge präsentieren oder Board-Mitglieder für die Wahl auf der Aktionärsversammlung nominieren können; |
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das Recht des Board of Directors von Varex zur Ausgabe von Vorzugsaktien ohne Genehmigung der Aktionäre; |
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die Aufteilung des Board of Directors von Varex in drei Klassen von Board-Mitgliedern, wobei jede Klasse über eine gestaffelte Amtszeit von drei Jahren verfügt. Diese Bestimmung zur Aufteilung des Board of Directors hat den Effekt, dass der Austausch amtierender Board-Mitglieder bis zur Jahreshauptversammlung 2022 zeitaufwendiger und schwieriger wird. Danach werden die Board-Mitglieder jährlich gewählt; |
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eine Bestimmung, wonach die Aktionäre die Board-Mitglieder nur aus triftigen Gründen entlassen können, solange das Board of Directors in Klassen aufgeteilt ist; |
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die Befugnis der Board-Mitglieder und nicht der Aktionäre, freie Positionen im Board of Directors zu besetzen; und |
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die Bedingung, dass die Ja-Stimmen der Aktionäre, die mindestens 66 2/3 % der stimmberechtigten Aktien halten, für die Änderung bestimmter Bestimmungen in der geänderten und angepassten Gründungsurkunde von Varex erforderlich sind (hinsichtlich der Amtszeit und Entlassung von Board-Mitgliedern, der Besetzung freier Board-Positionen, der Einberufung außerordentlicher Aktionärsversammlungen, Aktionärsbeschluss durch schriftliche Zustimmung, Haftungsausschluss für die Board-Mitglieder, soweit dies nach dem Recht von Delaware gestattet ist, und Schadloshaltung der Board-Mitglieder und leitenden Mitarbeiter); diese Anforderung fällt jedoch nach Abschluss der Jahreshauptversammlung 2021 weg, denn danach kann die geänderte und angepasste Gründungsurkunde von Varex durch die Ja-Stimmen der Mehrheit der ausstehenden stimmberechtigten Aktien geändert werden. |
Da sich Varex gegen eine Befreiung von Abschnitt 203 des Delaware General Corporation Law (Gesellschaftsrecht von Delaware, das "DGCL") entschieden hat, könnte diese Bestimmung auch einen Kontrollwechsel verzögern oder verhindern, den die Aktionäre befürworten. In Abschnitt 203 ist festgelegt, dass, vorbehaltlich weniger Ausnahmen, Personen, die mehr als 15 % der ausstehenden stimmberechtigten Aktien einer Delaware-Gesellschaft (ein "interessierter Aktionär") erwerben oder die mit einer Person verbunden sind, die diesen Erwerb tätigt, sich nicht an Unternehmenszusammenschlüssen mit dieser Gesellschaft beteiligen dürfen, dazu gehören auch Fusionen, Verschmelzungen oder Erwerbe zusätzlicher Aktien, und zwar für einen Zeitraum von drei Jahren nach dem Datum, an dem diese Person interessierter Aktionär wurde, es sei denn: (1) das Board of Directors dieser Gesellschaft hat zuvor entweder den Unternehmenszusammenschluss oder die Transaktion, die dazu führte, dass der Aktionär zu einem interessierten Aktionär wurde, genehmigt; (2) zum Abschluss der Transaktion, die dazu führte, dass der Aktionär zu einem interessierten Aktionär wurde, hielt der interessierte Aktionär zum Zeitpunkt des Transaktionsbeginns mindestens 85 % der stimmberechtigten Aktien dieser Gesellschaft oder, (3) der Unternehmenszusammenschluss wird zum oder nach diesem Zeitpunkt vom Board of Directors dieser Gesellschaft genehmigt und auf einer Aktionärsversammlung durch die Ja-Stimmen von mindestens zwei Dritteln der ausstehenden stimmberechtigten Aktien dieser Gesellschaft, die sich nicht im Eigentum des interessierten Aktionärs befinden, genehmigt.
Varex ist der Ansicht, dass diese Bestimmungen seine Aktionäre vor erzwungenen oder anderen unfairen Übernahmetaktiken schützen werden, da potenzielle Erwerber mit dem Board of Directors verhandeln müssen und dem Board of Directors von Varex mehr Zeit für die Bewertung eines Übernahmeangebots eingeräumt wird. Diese Bestimmungen sind nicht dazu gedacht, Varex gegenüber Übernahmen resistent zu machen. Diese Bestimmungen gelten selbst dann, wenn das Angebot von einigen Aktionären als vorteilhaft angesehen wird. Durch diese Bestimmungen könnte ein Unternehmenskauf verzögert oder verhindert werden, wenn das Board of Directors der Ansicht ist, dass dieser nicht im besten Interesse von Varex und seiner Aktionäre liegt. Durch diese Bestimmungen kann zudem eine angestrebte Entlassung oder der Austausch amtierender Board-Mitglieder abgewendet oder erschwert werden.
Potenzielle Entschädigungsverbindlichkeiten gegenüber Varian könnten das Geschäft, die Finanz-, Vermögens- und Ertragslage sowie die Cashflows erheblich und nachteilig beeinflussen.
Im Zusammenhang mit der Abspaltung von Varian hat Varex einen Abspaltungs- und Verteilungsvertrag abgeschlossen. Der Vertrag sieht unter anderem Entschädigungsverpflichtungen vor, um Varex für Folgendes finanziell verantwortlich zu machen: Verbindlichkeiten von Varex; wenn Varex die Verbindlichkeiten oder Verträge nicht gemäß den jeweiligen Bedingungen zahlt, ausführt oder anderweitig nicht unverzüglich erfüllt; Garantien, Entschädigungsverpflichtungen, Bürgschaften oder andere Kreditunterstützungsvereinbarungen, Verträge, Verpflichtungen oder Übereinkünfte durch Varian zugunsten von Varex, es sei denn, diese beziehen sich auf Verbindlichkeiten von Varex; einen Verstoß gegen den Abspaltungs- und Verteilungsvertrag oder die Zusatzvereinbarungen; Handlungen von Varex, die der geänderten und angepassten Gründungsurkunde und der geänderten und angepassten Satzung entgegenstehen; und unwahre Erklärungen oder vermutlich unwahre Erklärungen zu wesentlichen Fakten oder Unterlassungen oder vermutliche Unterlassungen, einen wesentlichen Fakt in den Erklärungen anzugeben, der notwendig ist, damit Erklärungen nicht irreführend sind, und zwar in Bezug auf alle Informationen in der Registrierungserklärung auf Formular 10 (in der jeweils geänderten oder ergänzten Form) oder andere Offenlegungsdokumente, in denen die Abspaltung, Aufteilung, Varex und seine Tochtergesellschaften oder die im Abspaltungs- und Verteilungsvertrag vorgesehenen Transaktionen dargestellt werden, vorbehaltlich bestimmter Ausnahmen. Wenn Varex verpflichtet ist, Varian unter den im Abspaltungs- und Verteilungsvertrag aufgeführten Umständen zu entschädigen, können Varex beträchtliche Verbindlichkeiten entstehen.
In Verbindung mit der Varex Abspaltung von Varian hat Varian zugestimmt, Varex für bestimmte Haftungen zu entschädigen. Es kann jedoch keine Sicherheit geben, dass die Entschädigung ausreicht, um Varex gegen den Gesamtbetrag dieser Haftungen zu versichern, oder dass die Fähigkeit von Varian, seinen Entschädigungsverpflichtungen nachzukommen, zukünftig nicht beeinträchtigt wird.
Gemäß dem Abspaltungs- und Verteilungsvertrag und bestimmten anderen Verträgen mit Varian hat Varian zugestimmt, Varex für bestimmte Haftungen zu entschädigen. Dritte könnten auch gegenüber Varex die Haftung geltend machen, die Varian zukommt, und es kann keine Sicherheit geben, dass die Entschädigung ausreicht, um Varex gegen den Gesamthaftungsbetrag zu schützen, oder dass Varian seinen Entschädigungsverpflichtungen vollständig nachkommen kann. Des Weiteren könnten die Versicherer von Varian versuchen, den Haftungsschutz für Varex abzulehnen, der mit Ereignissen in Bezug auf erstattete Verbindlichkeiten vor der Abspaltung im Zusammenhang stehen. Auch wenn Varex letztendlich die Erstattung von Varian oder einem Versicherer für Beträge erhält, für die Varex haftbar gemacht wird, ist Varex möglicherweise verpflichtet, für diese Verluste vorübergehend aufzukommen. Alle diese Risiken könnten das Geschäft, die Finanz-, Vermögens- und Ertragslage und/oder die Cashflows von Varex negativ beeinflussen.
Aufgrund von Erwägungen im Zusammenhang mit einer betrügerischen Übertragung können Verbindlichkeiten entstehen, die die Finanzlage und die Geschäftsergebnisse von Varex erheblich und nachteilig beeinflussen können.
In Verbindung mit der Abspaltung hat Varian unterschiedliche unternehmerische Umstrukturierungstransaktionen abgeschlossen, die zusammen mit der Abspaltung und Verteilung den Bundes- und bundesstaatlichen Gesetzen zu betrügerischer Übertragung und Transfer unterliegen. Falls ein Gericht gemäß dieser Gesetze feststellt, dass eine Gesellschaft, die an diesen Umstrukturierungsmaßnahmen oder der Aufteilung und Verteilung beteiligt war, zum Zeitpunkt der Abspaltung und Verteilung:
| • |
insolvent war; |
| • |
aufgrund der Abspaltung und Verteilung insolvent wurde; |
| • |
über restliche Vermögenswerte verfügte, die ein unangemessen geringes Kapital darstellen; oder |
| • |
Schulden eingehen wollte oder nach eigener Auffassung eingehen würde, die die Fähigkeit des Unternehmens übersteigen würden, diese Schulden bei Fälligkeit zurückzuzahlen, |
dann könnte das Gericht die Abspaltung und Verteilung im Ganzen oder teilweise als betrügerische Übertragung oder betrügerischen Transfer aufheben. In diesem Fall könnte das Gericht von den Aktionären von Varex verlangen, einige oder alle der im Rahmen der Verteilung ausgegebenen Stammaktien zurückzugeben oder das Gericht könnte von Varian bzw. Varex verlangen, die Verbindlichkeiten der anderen Gesellschaft zugunsten der Gläubiger zu finanzieren. Der Insolvenzmaßstab variiert abhängig von dem Land, dessen Gesetze zur Anwendung kommen. Grundsätzlich wird ein Unternehmen als insolvent angesehen, wenn der beizulegende Zeitwert seiner Vermögenswerte geringer als der der Verbindlichkeiten ist, oder wenn die Schulden des Unternehmens die Fähigkeit zur Rückzahlung der Schulden bei Fälligkeit übersteigen.
Punkt 1B. Ungelöste Personalanfragen
Keine.
Punkt 2. Grundstücke
Unser Unternehmen befindet hauptsächlich in Salt Lake City, Utah, wo wir Grundstücke mit einer Fläche von ca. 149.734 m2 und ca. 45.894 m2 für die Fertigung, administrative Aufgaben und Forschung und Entwicklung für unsere Medizin- und Industriesegmente nutzen. Darüber hinaus besitzen oder mieten wir 34 weitere Einrichtungen in Nordamerika, Europa und Asien (in 8 Bundesländern und 17 Ländern im Ausland), die mehr als 185.000 m2 für Fertigungseinrichtungen, Lager, Verkauf und Vertrieb, Forschung und Entwicklung und Büroräume umfassen, die je nach Standort für unsere Medizin- und/oder Industriesegmente genutzt werden.
Zusätzlich zu unserem Standort in Salt Lake City, Utah, befinden sich die primären im Eigentum befindlichen Anlagen in Las Vegas, Nevada und Franklin Park, Illinois. Unser Standort in Las Vegas, Nevada verfügt über ein Grundstück von ca. 20.200 m2 und ca. 8.700 m2 an Fläche für Produktion, Verwaltung sowie Forschung und Entwicklung für das Segment Industrie. Unser Standort in Franklin Park, Illinois verfügt über ein Grundstück von ca. 12.100 m2 und eine Fläche von ca. 5.700 m2 für die Fertigung, Verwaltung sowie Forschung und Entwicklung für die Segmente Medizin und Industrie.
Zu den primär gemieteten Einrichtungen gehören ca. 13.400 m2 in Laguna, Philippinen, ca. 6.800 m2 in Santa Clara, Kalifornien, ca. 4.300 m2 in Wuxi, China, ca. 4.300 m2 in Dinxperlo in den Niederlanden, ca. 3.100 m2 in Bremen, Deutschland, und ca. 3.100 m2 in Walluf, Deutschland. Diese werden für die Produktion und administrative Aufgaben für das Medizin- und Industriesegment genutzt.
Punkt 3. Gerichtsverfahren
Von Zeit zu Zeit sind wir an Gerichtsverfahren, die aus dem gewöhnlichen Geschäftsbetrieb oder anderweitig entstehen, beteiligt. Wir sind der Ansicht, dass aufgrund dieser Angelegenheiten keine wesentliche Haftung für uns entsteht. Wenn die tatsächliche Haftung die Schätzungen übersteigt, könnten die gesamte Finanz-, Vermögens- und Ertragslage oder die Cashflows erheblich und nachteilig beeinflusst werden. Rechtskosten in Bezug auf dieser rechtlichen Angelegenheiten werden bei deren Entstehung als Aufwand erfasst. Siehe "Risikofaktoren - Ungünstige Ergebnisse der Gerichtsverfahren könnten das Finanzergebnis von Varex erheblich und nachteilig beeinflussen."
Punkt 4. Sicherheitshinweise für Bergwerke
Nicht zutreffend.
TEIL II
Punkt 5. Markt für das Eigenkapital des Meldepflichtigen, zugehörige Aktionärsangelegenheiten und Wertpapierkäufe durch Emittenten
Die Aktien von Varex werden am NASDAQ Global Select Market (dem "NASDAQ") unter dem Symbol "VREX" gehandelt.
Seit unserer Gründung haben wir keine Bardividenden gezahlt und wir planen derzeit keine Zahlung von Bardividenden auf die Stammaktien von Varex. Zum 18. November 2019 gab es 1.662 registrierte Inhaber von Varex-Stammaktien.
Die Graphik zeigt die Gesamtrendite der VREX-Stammaktien seit der Notierung am 20. Januar 2017 im Vergleich zur Gesamtrendite für den Index Russell 2000 ("RUT") und den Dow Jones Medical Equipment Index ("DJUSAM"). In der nachfolgenden Graphik wird Folgendes angenommen: am 20. Januar 2017 wurden $ 100,00 in unsere Stammaktien und die im RUT und DJUSAM notierten Unternehmen investiert sowie die in der Periode auf diese Anlage gezahlten Dividenden wurden reinvestiert.

Punkt 6. Ausgewählte Finanzdaten
Im Januar 2017 erfolgte unsere Abspaltung von Varian. Vor dem Datum der Abspaltung wurde der Jahresabschluss als Einzelabschluss erstellt und aus dem Konzernabschluss von Varian abgeleitet, da wir als Teil von Varian tätig waren.
Die folgenden Daten wurden, sofern sie die Geschäftsjahre 2015 bis 2019 betreffen, aus den Konzernjahresabschlüssen abgeleitet, dazu gehören die Konzernbilanz zum 27. September 2019 und 28. September 2018 und die dazugehörige Konzern- Gewinn- und Verlustrechnung, die Konzern-Gesamtergebnisrechnung und die Konzern-Kapitalflussrechnung für die Geschäftsjahre 2019, 2018 und 2017 und der dazugehörige an anderer Stelle in diesem Bericht enthaltene Anhang. Des Weiteren sollten die nachfolgenden Finanzdaten zusammen mit unserem Konzernabschluss und dem dazugehörigen Anhang und dem an anderer Stelle in diesem Dokument enthaltenen Lagebericht gelesen werden.
| Zusammenfassung der Geschäftstätigkeit: | Geschäftsjahre | |||||||||
| (in Millionen, ausgenommen Beträge pro Aktie) | 2019 | 2018 | 2017 (1) | 2016 | 2015 | |||||
| Umsatz | $ | 780,6 | $ | 773,4 | $ | 698,1 | $ | 620,1 | $ | 632,3 |
| Bruttomarge | $ | 256,7 | $ | 253,9 | $ | 253,5 | $ | 248,4 | $ | 250,6 |
| Gewinn vor Steuern | 21,5 | 25,7 | 74,8 | 105,0 | 127,6 | |||||
| Ertragsteuern | 5,7 | (2,6) | 22,8 | 36,0 | 46,8 | |||||
| Jahresergebnis | 15,8 | 28,3 | 52,0 | 69,0 | 80,8 | |||||
| abzgl.: den Minderheitenanteilen zurechenbarer Gewinn | 0,3 | 0,8 | 0,4 | 0,5 | 0,8 | |||||
| Varex zurechenbarer Gewinn | $ | 15,5 | $ | 27,5 | $ | 51,6 | $ | 68,5 | $ | 80,0 |
| Varex zurechenbarer Gewinn pro Aktie | ||||||||||
| Gewinn pro Aktie - unverwässert | $ | 0,41 | $ | 0,73 | $ | 1,37 | $ | 1,83 | $ | 2,14 |
| Gewinn pro Aktie - verwässert | $ | 0,40 | $ | 0,72 | $ | 1,36 | $ | 1,82 | $ | 2,12 |
| Finanzlage zum Geschäftsjahresende: Working Capital | $ | 263,3 | $ | 306,1 | $ | 343,5 | $ | 282,1 | $ | 237,5 |
| Bilanzsumme | 1.038,9 | 987,9 | 1.040,1 | 622,4 | 583,6 | |||||
| Summe Schulden (ohne kurzfristige Fälligkeiten, abzgl. abgegrenzter Kosten) | 364,4 | 364,8 | 464 | |||||||
Ausgewählte vierteljährliche Finanzdaten (ungeprüft)
In der folgenden Tabelle werden ausgewählte Finanzdaten aus unseren ungeprüften vierteljährlichen Konzern-Gewinn- und Verlustrechnungen für die acht Quartale bis zum Ende des Geschäftsjahres 2019 dargestellt. Die Daten jedes Quartals sind den ungeprüften Jahresabschlüssen entnommen und enthalten nach Ansicht des Managements alle Anpassungen. Dabei handelt es sich um übliche wiederkehrende Anpassungen, die für eine wahrheitsgetreue Darstellung der Ergebnisse für die ungeprüften Zwischenperioden notwendig sind und die aus Umgliederungen und Rundungsdifferenzen bestehen. Die Quartalsdaten sollten zusammen mit unserem Konzernabschluss und dem an anderer Stelle in diesem Geschäftsbericht enthaltenen Anhang gelesen werden.
| Geschäftsjahr 2019 (1) | ||||||||||
| (in Millionen, ausgenommen Beträge je Aktie, ungeprüft) | Erstes Quartal | Zweites Quartal | Drittes Quartal | Viertes Quartal | Gesamtjahr | |||||
| Gesamtumsatz | $ | 185,7 | $ | 195,8 | $ | 196,7 | $ | 202,4 | $ | 780,6 |
| Bruttomarge | $ | 60,0 | $ | 64,4 | $ | 60,7 | $ | 71,6 | $ | 256,7 |
| Jahresergebnis | $ | 3,0 | $ | 5,9 | $ | (1,3) | $ | 8,2 | $ | 15,8 |
| Varex zurechenbarer Gewinn | $ | 3,0 | $ | 5,8 | $ | (1,4) | $ | 8,1 | $ | 15,5 |
| Gewinn pro Aktie - unverwässert | $ | 0,08 | $ | 0,15 | $ | (0,04) | $ | 0,21 | $ | 0,41 |
| Gewinn pro Aktie - verwässert | $ | 0,08 | $ | 0,15 | $ | (0,04) | $ | 0,21 | $ | 0,40 |
| • |
Q1 2019 - $ (0,6) Mio., $ (1,1) Mio., $ 0,4 Mio. bzw. $ 0,01 je verwässerte Aktie; |
| • |
Q2 2019 - $ 0,1 Mio., $ 0,0 Mio., $ (1,2) Mio. bzw. $ (0,03) je verwässerte Aktie; |
| • |
Q3 2019 - $ 0,0 Mio., $ (0,9) Mio., $ (0,6) Mio. bzw. $ (0,02) je verwässerte Aktie; |
| • |
Q4 2019 - $ 0,0 Mio., $ 2,2 Mio., $ 1,6 Mio. bzw. $ 0,04 je verwässerte Aktie. |
| Geschäftsjahr 2018 | ||||||||||
| (in Millionen, ausgenommen Beträge je Aktie, ungeprüft) | Erstes Quartal | Zweites Quartal | Drittes Quartal | Viertes Quartal | Gesamtjahr | |||||
| Gesamtumsatz | $ | 176,2 | $ | 201,2 | $ | 191,2 | $ | 204,8 | $ | 773,4 |
| Bruttomarge | $ | 61,5 | $ | 70,1 | $ | 63,0 | $ | 59,3 | $ | 253,9 |
| Jahresergebnis | $ | 11,4 | $ | 12,3 | $ | 3,9 | $ | 0,7 | $ | 28,3 |
| Varex zurechenbarer Gewinn | $ | 11,3 | $ | 12,2 | $ | 3,8 | $ | 0,2 | $ | 27,5 |
| Gewinn pro Aktie - unverwässert | $ | 0,30 | $ | 0,32 | $ | 0,10 | $ | 0,01 | $ | 0,73 |
| Gewinn pro Aktie - verwässert | $ | 0,30 | $ | 0,32 | $ | 0,10 | $ | 0,01 | $ | 0,72 |
Punkt 7. Darstellung und Analyse der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage (Lagebericht)
Grundlagen der Rechnungslegung
Nach der Abspaltung von Varian und der nachfolgenden Verteilung unserer Stammaktien an Aktionäre von Varian im Januar 2017 sind wir ein unabhängiges börsennotiertes Unternehmen.
Vor der Abspaltung waren wir als Teil von Varian tätig. Dementsprechend wurden für einen Teil der Geschäftsjahres 2017 bestimmte gemeinsame Kosten uns zugerechnet und als Aufwand im zugehörigen Jahresabschluss ausgewiesen. Das Management hält die verwendeten Aufteilungsmethoden für angemessen und angebracht, um die uns zurechenbaren Aufwendungen widerzuspiegeln, die im Rahmen des Abspaltungsabschlusses ermittelt wurden; die in diesem Abschluss ausgewiesenen Aufwendungen können jedoch nicht die tatsächlichen Aufwendungen widerspiegeln, die in den dargestellten Perioden angefallen wären, wenn wir als eigenständiges Unternehmen agiert hätten. die Aufteilungsmethoden umfassen die Umsätze, das Personal, die tatsächliche Nutzung der Serviceleistungen und Sonstiges. Darüber hinaus können die im Jahresabschluss ausgewiesenen Aufwendungen keine Anhaltspunkte dafür sein, welche Aufwendungen uns in der Zukunft entstehen werden.
Unser Geschäft
Varex Imaging Corporation ist ein führender Innovator, Entwickler und Hersteller von Komponenten für die Röntgenbildgebung, beispielsweise Röntgenröhren, Digitaldetektoren, Linearbeschleuniger und andere Bildverarbeitungslösungen, die zu den wichtigsten Komponenten von Röntgenbildgebungssystemen gehören. Unsere Komponenten werden sowohl in der medizinischen Bildgebung als auch in der industriellen und der Bildgebung im Sicherheitsbereich eingesetzt. OEM-Hersteller auf der ganzen Welt nutzen unsere Röntgenbildgebungskomponenten in ihren Detektions-, Diagnose-, Sicherheits- und Inspektionssystemen. Zum 27. September 2019 hatten wir ca. 2.000 Vollzeitmitarbeiter, die an Fertigungs- und Servicestandorten in Nordamerika, Europa und Asien beschäftigt sind.
Unsere Produkte werden in drei geographischen Regionen verkauft: Amerika, EMEA und APAC. Amerika umfasst Nordamerika (hauptsächlich die USA) und Lateinamerika. EMEA umfasst Europa, Russland, den Nahen Osten, Indien und Afrika. APAC umfasst Asien und Australien. Die Umsätze nach Region beziehen sich auf den bekannten Endbestimmungsort der verkauften Produkte.
Unser Erfolg hängt unter anderem davon ab, ob wir Veränderungen in unseren Märkten, die Richtung der technologischen Innovation und den Bedarf unserer Kunden antizipieren und darauf reagieren können. Wir investieren fortlaufend in Forschung und Entwicklung und beschäftigen mehr als 500 Ingenieure. Die Kombination des Schwerpunkts Innovation und Produktleistung mit starken langfristigen Kundenbeziehungen versetzt uns in die Lage, mit unseren Kunden eine Partnerschaft aufzubauen, um branchenführende Produkte auf den Röntgenbildgebungsmarkt zu bringen. Wir arbeiten weiter an der Verbesserung der Lebensdauer und Qualität unserer Bildgebungskomponenten und als größter Komponentenlieferant fi r die Röntgenbildgebung nutzen wir unsere umfangreichen Ressourcen, um unseren Kunden kosteneffektive Lösungen anzubieten. Die Nachfrage nach unseren Produkten kann ebenso durch geopolitische Faktoren beeinflusst werden, unter anderem durch Zölle auf wichtige Importmaterialien, die für die Herstellung unserer Produkte verwendet werden, sowie auf Produkte für die Röntgenbildgebung, die wir an Kunden außerhalb der USA verkaufen. Der eskalierte Handelsstreit zwischen den USA und China hat unser Geschäft negativ beeinflusst und wird voraussichtlich andauern.
Operative Segmente und Produkte
Unser Chief Executive Officer (CEO), der gleichzeitig unser Hauptentscheidungsträger (Chief Operating Decision Maker, CODM) ist, bewertet unsere Produktgruppen und misst unsere Geschäftsentwicklung anhand von zwei berichtspflichtigen operativen Segmenten: Medizin und Industrie. Die Segmente stellen unser Produkt- und Serviceangebot für Kunden auf dem Medizin- und Industriemarkt dar und entsprechen den Geschäftsbewertungen des CODM hinsichtlich der Aufteilung der Ressourcen. Der CODM teilt die Ressourcen auf Basis von Umsatz und Bruttomarge auf die Geschäftssegmente auf und bewertet so deren Finanzergebnis.
Medizin
In unserem Geschäftssegment Medizin entwickeln, produzieren, verkaufen und erbringen wir Serviceleistungen für Komponenten der Röntgenbildgebung, die in einer Vielzahl von radiografischen und fluoroskopischen Bildgebungsanwendungen genutzt werden, beispielsweise Computertomographie ("CT"), Mammographie, Onkologie, in den Bereichen Kardiologie, Chirurgie und Zahnmedizin sowie rechnergestützte Erkennung. Wir bieten eine breite Palette an Komponenten für die Röntgenbildgebung für Kunden im Medizinbereich an, unter anderem Röntgenröhren, Digitaldetektoren, Hochspannungsanschlüsse, Software und Arbeitsplätze für die Bildverarbeitung, rechnergestützte Diagnosesoftware, Kollimatoren, Geräte für die automatische Belichtungssteuerung, Generatoren, Wärmetauscher, Ionisationskammern und Buckys.
Ein beträchtlicher Anteil unserer Erlöse resultiert aus dem Verkauf von hochwertigen Röntgenröhren für die CT-Bildgebung und hochwertigen dynamischen Digitaldetektoren für fluoroskopische und zahnmedizinische 3D-Bildgebungsanwendungen. Diese erstklassigen Bildgebungskomponenten zeichnen sich durch ein erhöhtes Maß an technologischer Komplexität, Ingenieurskunst und geschützten technischen Erfindungen aus, wodurch für diese Produkte ein höherer Verkaufspreis und eine höhere Bruttomarge erzielt werden kann.
Seit der erstmaligen Produkteinführung vor ungefähr 15 Jahren ist der Markt für Digitaldetektoren kontinuierlich ausgereift. In den letzten Jahren haben wir bei diesen Produkten einen Preisverfall erlebt, hauptsächlich im sehr hart umkämpften Markt für Röntgendetektoren. Wir gehen davon aus, dass sich dieser Trend in absehbarer Zeit fortsetzen wird.
Wir verkaufen unsere Röntgenbildgebungskomponenten hauptsächlich an OEM-Kunden, die unsere Produkte in ihre Röntgenbildgebungssysteme für eine Vielzahl von Verfahren und Anwendungen in den Bereichen Medizin und Industrie einbauen. Wir verkaufen unsere Röntgenbildgebungskomponenten in einem deutlich geringeren Umfang auch an unabhängige Dienstleistungsunternehmen, Vertriebsunternehmen und direkt an Endnutzer für Austauschzwecke.
In China erweitert die Regierung landesweit den Zugang zu Gesundheitsleistungen. Aus diesem Grund ist die Anzahl an diagnostischen Röntgenbildgebungssystemen, einschließlich CT, signifikant angestiegen. Wir entwickeln CT-Röhren und dazugehörige Untersysteme für chinesische OEMs, da in China neue CT-Bildgebungssysteme eingeführt werden. Langfristig gehen wir davon aus, dass die Umsätze in China prozentual im Verhältnis zu unserem Umsatz steigen werden. Im Geschäftsjahr 2019 resultieren ca. 8 % der Gesamterlöse aus Röntgenbildgebungskomponenten, die an OEMs und Vertriebsunternehmen mit Sitz in China geliefert wurden, dies stellt im Vergleich zum Vorjahreswert von 10 % einen Rückgang dar. Dieser Rückgang ist auf einen zollbezogenen Absatzrückgang bei radiografischen Digitaldetektoren in China sowie geringere Aftermarket-Umsätze bei Nicht-OEMs zurückzuführen. Dies wird von dem Absatzanstieg bei Röntgenröhren an OEM-Kunden jedoch nicht wirklich kompensiert.
Wir haben verschiedene Maßnahmen ergriffen, um die Auswirkungen des Handelskriegs zwischen den USA und China abzumildern. Wir haben Maßnahmen ergriffen, um für die Beschaffung der Teile und Materialien, die für die Herstellung unserer Röntgenbildgebungsprodukte benötigt werden, mehr Lieferanten außerhalb Chinas zu gewinnen. Im September 2019 wurde uns vom Handelsbeauftragten der Vereinigten Staaten eine vorübergehende Ausnahme von den Zöllen gemäß Paragraph 301 in Bezug auf bestimmte Teile und Komponenten gewährt, die von China in die USA importiert werden. Wir bauen weiterhin unsere Produktionskapazitäten an unseren Standorten in China, Deutschland und auf den Philippinen aus.
Industrie
In unserem Geschäftssegment Industrie entwickeln, produzieren, verkaufen und erbringen wir Serviceleistungen für Röntgenbildgebungsprodukte, die auf unterschiedlichen Märkten verwendet werden, unter anderem Sicherheitsanwendungen wie Frachtdurchleuchtung an Häfen und Grenzen und Gepäckdurchleuchtung an Flughäfen sowie zerstörungsfreie Prüfungen und Inspektionen, die in einer Reihe von anderen Märkten verwendet werden. Zu unseren Industrieprodukten gehören die Linatron®-Beschleuniger für Röntgenstrahlen, Röntgenröhren, Digitaldetektoren und Hochspannungsanschlüsse. Darüber hinaus bieten wir unsere eigene Bildverarbeitungs- und Detektionssoftware an, die mit anderen Varex-Produkten kompatibel ist, um unseren Industriekunden eine Paketlösung anbieten zu können.
Der Sicherheitsmarkt besteht hauptsächlich aus der Flughafensicherheitskontrolle für Handgepäck, Aufgabegepäck und Palettenfracht sowie Frachtsicherheit für das Screening von Lkws, Zügen und Frachtcontainern an Häfen und Grenzen. Die Endkunden für Grenzschutzsysteme sind üblicherweise Regierungsbehörden und davon viele in Ländern mit Ölproduktion und in Kriegsgebieten, in denen es Jahr für Jahr erhebliche Abweichungen in den Kaufmustern gibt.
Auf dem Markt für zerstörungsfreie Erkennungsanwendungen wird die Röntgenbildgebung für das Scannen von Gegenständen zur Erkennung von Herstellungsfehlern und für die Produktintegrität in einer Vielzahl von Branchen verwendet, beispielsweise in der Luft- und Raumfahrt-, Automobil-, Öl- und Gas-, Lebensmittelverpackungs-, Metallguss- und 3D-Druckindustrie. Wir bieten Röntgenquellen, Digitaldetektoren, Hochspannungsanschlüsse und Bildverarbeitungssoftware für OEM-Kunden, Systemintegratoren und -hersteller an. Des Weiteren werden neue Anwendungen für Röntgenquellen wie die Sterilisation von Lebensmitteln und deren Verpackung entwickelt.
Geschäftsjahr
Unser Geschäftsjahr ist ein 52- oder 53-wöchiger Zeitraum, der an dem Freitag endet, der dem 30. September am nächsten liegt. Das Geschäftsjahr 2019 war ein 52-wöchiger Zeitraum, der am 27. September 2019 endete, das Geschäftsjahr 2018 war ein 52-wöchiger Zeitraum, der am 28. September 2018 endete, und das Geschäftsjahr 2017 war ein 52-wöchiger Zeitraum, der am 29. September 2017 endete. Nachfolgend werden die Geschäftsergebnisse der Geschäftsjahre 2019, 2018 und 2017 erläutert.
Erläuterungen der Geschäftsergebnisse der Geschäftsjahre 2019 und 2018 Umsatz, netto
| Geschäftsjahre | |||||||
| (in Millionen) | 2019 | 2018 | $ Abweichung |
% Abweichung |
|||
| Medizin | $ | 596,8 | $ | 602,0 | $ | (5,2) | (1) % |
| Industrie | 183,8 | 171,4 | 12,4 | 7 % | |||
| Summe Umsatz, netto | $ | 780,6 | $ | 773,4 | $ | 7,2 | 1 % |
| Medizin in Prozent des Gesamtumsatzes | 76% | 78% | |||||
| Industrie in Prozent des Gesamtumsatzes | 24% | 22% | |||||
Der Umsatz aus dem Segment Medizin sank um $ 5,2 Mio., hauptsächlich aufgrund des gesunkenen Absatzes bei den radiografischen Digitaldetektoren in China und Aftermarket-Röntgenröhren bei Nicht-OEMs. Dies wird teilweise durch den Absatzanstieg mit den Digitaldetektoren und Röntgenröhren für die Onkologie, OEM-Röntgenröhren für CT-Anwendungen und den zusätzlichen Umsätzen aus der Übernahme von Direct Conversion AB (publ) ("Direct Conversion") kompensiert.
Der Umsatz aus dem Segment Industrie stieg um $ 12,4 Mio. aufgrund eines gestiegenen Absatzes bei den Röntgenröhren für
die Flughafensicherheit, Digitaldetektoren für Inspektionsanwendungen und der zusätzlichen Umsätze aus der Übernahme von Direct Conversion.
Umsatz nach Region
| Geschäftsjahre | |||||||
| (in Millionen) | 2019 | 2018 | $ Abweichung |
% Abweichung |
|||
| Amerika | $ | 282,6 | $ | 275,8 | $ | 6,8 | 2 % |
| EMEA | 269,0 | 254,5 | 14,5 | 6 % | |||
| APAC | 229,0 | 243,1 | (14,1) | (6)% | |||
| Summe Umsatz, netto | $ | 780,6 | $ | 773,4 | $ | 7,2 | 1 % |
| Amerika in Prozent des Gesamtumsatzes | 36% | 36% | |||||
| EMEA in Prozent des Gesamtumsatzes | 34% | 33% | |||||
| APAC in Prozent des Gesamtumsatzes | 29% | 31% | |||||
Die Amerika-Erlöse stiegen um $ 6,8 Mio., hauptsächlich aufgrund höherer Umsätze bei den Röntgenröhren, die teilweise durch geringere Umsätze bei den Digitaldetektoren und der Software für computergestützte Detektion kompensiert wurden. Die EMEA-Erlöse stiegen um $ 14,5 Mio., hauptsächlich aufgrund eines gestiegenen Umsatzes bei den Digitaldetektoren, zusätzlicher Erlöse aus der Übernahme von Direct Conversion im April 2019 und höherem Umsatz bei Hochspannungskabeln, die durch geringere Umsätze bei den Röntgenröhren teilweise ausgeglichen wurden. Die APAC-Erlöse sanken um $ 14,1 Mio., hauptsächlich aufgrund eines geringeren Umsatzes mit radiografischen Digitaldetektoren in China, der teilweise durch die zusätzlichen Erlöse durch die Übernahme von Direct Conversion ausgeglichen wurden.
Bruttomarge
| Geschäftsjahre | |||||||
| (in Millionen) | 2019 | 2018 | $ Abweichung |
% Abweichung |
|||
| Medizin | $ | 188,9 | $ | 190,5 | $ | (1,6) | (1)% |
| Industrie | 67,8 | 63,4 | 4,4 | 7 % | |||
| Gesamtbruttomarge | $ | 256,7 | $ | 253,9 | $ | 2,8 | 1 % |
| Bruttomarge Medizin % | 31,7% | 31,6% | |||||
| Bruttomarge Industrie % | 36,9% | 37,0% | |||||
| Gesamtbruttomarge % | 32,9% | 32,8% | |||||
Die prozentuale Bruttomarge für das Geschäftsjahr 2019 stieg im Vergleich zu 2018. Die Bruttomarge für das Geschäftsjahr 2019 beinhaltet $ 9,4 Mio. an Umstrukturierungsaufwendungen und Anpassungen der Kaufpreisallokation, die Bruttomarge für das Geschäftsjahr 2018 enthielt $ 7,3 Mio. an Umstrukturierungsaufwendungen. Die prozentuale Industrie-Bruttomarge ging zurück, hauptsächlich aufgrund gestiegener Herstellungskosten und eines ungünstigen Produktmixes.
Betriebliche Aufwendungen
| Geschäftsjahre | |||||||
| (in Millionen) | 2019 | 2018 | $ Abweichung |
% Abweichung |
|||
| Forschung und Entwicklung | $ | 78,1 | $ | 83,0 | $ | (4,9) | (6)% |
| in Prozent des Gesamtumsatzes | 10,0% | 10,7% | |||||
| Vertriebs-, Verwaltungs- und Gemeinkosten | $ | 128,1 | $ | 123,4 | $ | 4,7 | 4 % |
| in Prozent des Gesamtumsatzes | 16,4% | 16,0% | |||||
| Wertminderung immaterieller Vermögenswerte | $ | 4,8 | $ | 3,0 | $ | 1,8 | 60 % |
| in Prozent des Gesamtumsatzes | 0,6% | 0,4% | |||||
| Betriebliche Aufwendungen | $ | 211,0 | $ | 209,4 | $ | 1,6 | 1 % |
| in Prozent des Gesamtumsatzes | 27, 0% | 27,1% | |||||
Forschung und Entwicklung
Die Forschungs- und Entwicklungsaufwendungen für das Geschäftsjahr 2019 sank auf 10 % der Erlöse aufgrund geringerer Personalkosten und Prototypmaterialkosten. Wir sind bestrebt, in dieses Geschäft zu investieren, um ein langfristiges Wachstum zu gewährleisten, und sind der Ansicht, dass langfristige Forschungs- und Entwicklungsaufwendungen von ca. 8 % bis 10 % der Jahreserlöse eine angemessene Größe ist, die uns in die Lage versetzt, Innovationen voranzutreiben und neue Produkte für unsere globalen OEM-Kunden auf den Markt zu bringen.
Vertriebs-, Verwaltungs- und Gemeinkosten
Aufgrund höherer Prüfungs- und Beratungsgebühren im Zusammenhang mit der Behebung interner Kontrollmängel sowie gestiegener Rechtskosten für Patentrechtsstreitigkeiten stiegen die prozentualen Vertriebs-, Verwaltungs- und Gemeinkosten im Vergleich zum Gesamtumsatz auf 16,4 % für das Geschäftsjahr 2019 gegenüber 16,0 % für das Geschäftsjahr 2018. Diese wurden durch gesunkene Personalkosten und sonstige Beratungsgebühren kompensiert.
Wertminderung immaterieller Vermögenswerte
Die Wertminderung immaterieller Vermögenswerte stieg im Geschäftsjahr 2019 auf $ 4,8 Mio. gegenüber $ 3,0 Mio. im Geschäftsjahr 2018. In Verbindung mit der Ankündigung im Juli 2019, den Standort Santa Clara zu schließen, sind wir zu der Entscheidung gelangt, bestimmte im Prozess befindliche Forschungs- und Entwicklungsaktivitäten im Bereich immaterielle Vermögenswerte einzustellen. Aus diesem Grund erfassten wir im Geschäftsjahr 2019 einen entsprechenden Wertminderungsaufwand in Höhe von $ 4,8 Mio. Weitere Informationen finden Sie in Anhangangabe 4. Umstrukturierung des Anhangs zu unserem Konzernabschluss.
Zinsen und sonstige Erträge (Aufwendungen), netto
In der folgenden Tabelle werden unsere Zinsen und sonstigen Erträge (Aufwendungen), netto zusammengefasst:
| Geschäftsjahre | ||||||
| (in Millionen) | 2019 | 2018 | $ Abweichung |
|||
| Zinserträge | $ | 0,1 | $ | 0,2 | $ | (0,1) |
| Zinsaufwendungen | (21,1) | (21,7) | 0,6 | |||
| Sonstige Erträge (Aufwendungen), netto | (3,2) | 2,7 | (5,9) | |||
| Zinsen und sonstige Aufwendungen, netto | $ | (24,2) | $ | (18,8) | $ | (5,4) |
Die Zinsen und sonstigen Aufwendungen, netto sind im Geschäftsjahr 2019 gegenüber dem Geschäftsjahr 2018 gestiegen, dies war in erster Linie auf weitere Aufwendungen aus den mit der Equity-Methode bilanzierten Beteiligungen zurückzuführen. Im vorhergehenden Geschäftsjahr gab es demgegenüber sonstige Erträge aus den mit der Equity-Methode bilanzierten Beteiligungen. Im Geschäftsjahr 2019 wurde ein neues Joint Venture gegründet.
Ertragsteuern
| Geschäftsjahre | ||
| 2019 | 2018 | |
| effektiver Steuersatz | 26,5% | (10,1)% |
In den Geschäftsjahren 2019 bzw. 2018 verzeichneten wir einen Ertragsteueraufwand von $ 5,7 Mio. und eine Ertragssteuergutschrift in Höhe von $ 2,6 Mio. mit einem effektiven Steuersatz von 26,5 % bzw. (10,1) %.
Am 22. Dezember 2017 wurde in den USA das Gesetz Tax Cuts and Jobs Act of 2017 ("US-Steuerreform") erlassen, wodurch die Struktur der Körperschaftsteuer in den USA erheblich überarbeitet wurde. Zu den Änderungen, die Auswirkungen auf unseren effektiven Steuersatz haben, gehören ein niedrigerer gesetzlicher Körperschaftsteuersatz, der mit Wirkung vom 1. Januar 2018 von 35 % auf 21 % gesenkt wurde, sowie die Besteuerung ausländischer Gewinne. Da wir unsere Steuererklärung gemäß unserem im September endenden Geschäftsjahr abgeben, kam der niedrigere Körperschaftsteuersatz anteilig zum Tragen, sodass sich für das am 28. September 2018 endende Geschäftsjahr ein gesetzlicher Bundessteuersatz von 24,5 % und für das am 27. September 2019 endende Geschäftsjahr ein Satz von 21 % ergibt.
Im Geschäftsjahr 2019 wich unser effektiver Steuersatz von der gesetzlichen US-Bundessteuer von 21,0 % ab, was hauptsächlich auf die günstigen Auswirkungen der Änderungen bei der US-Körperschaftsteuer durch die US-Steuerreform, auf steuerliche Forschungs- und Entwicklungsgutschriften in den USA sowie Steuerentlastungen für aktienbasierte Vergütung zurückzuführen war. Diese günstigen Steuerpositionen in den USA werden kompensiert durch höhere Steuern, die daraus resultieren, dass in bestimmten Ländern für Verluste keine Steuergutschrift gewährt wird und Gewinne in anderen Ländern höher besteuert werden.
Im Geschäftsjahr 2018 wich unser effektiver Steuersatz, hauptsächlich aufgrund der günstigen Auswirkungen der Änderungen bei der US-Körperschaftsteuer durch die US-Steuerreform, von der gesetzlichen US-Bundessteuer ab. Der effektive Steuersatz weicht darüber hinaus vom US-Bundessteuersatz ab durch Steigerungen aufgrund des Anstiegs des bundesstaatlichen Ertragsteueraufwands, Verlusten in bestimmten Ländern, für die kein Steuervorteil erfasst wird, Gewinnen in Ländern, die höher besteuert werden, sowie Beschränkungen bei der Abzugsfähigkeit von Geschäftsführungsvergütungen. Diese werden durch Verringerungen aufgrund von steuerlichen Forschungs- und Entwicklungsgutschriften in den USA, Steuerentlastungen für aktienbasierte Vergütung und der Wertberichtigung auf Verlustvorträge in bestimmten Ländern kompensiert.
Die SEC hat im "Staff Accounting Bulletin" (SAB) Nr. 118, Income Tax Accounting Implications of the Tax Cuts and Jobs Act (Auswirkungen auf die Ertragsteuerbilanzierung durch den Tax Cuts and Jobs Act ("SAB 118") Richtlinien veröffentlicht, nach denen es erlaubt wird, angemessene Schätzbeträge zu erfassen, und ein Bewertungszeitraum von bis zu einem Jahr ab dem Datum der Verabschiedung ermöglicht wird, damit die vorläufigen Beträge berichtigt werden können, wenn neue Informationen verfügbar sind und weitere Richtlinien herausgegeben werden. Zum Ende des am 28. Dezember 2018 endenden Dreimonatszeitraums hat das Unternehmen seine Analyse der US-Steuerreform abgeschlossen. Die Rechnungslegung der Ertragsteuereffekte wurde gemäß SAB 118 für den Bewertungszeitraum finalisiert, mit dem Ergebnis, dass die vorläufigen Beträge nur unwesentlich angepasst wurden. Im Geschäftsjahr 2019 wurden weitere Bestimmungen der US-Steuerreform für uns wirksam, unter anderem GILTI (global intangible low-taxed income: globale Mindesthinzurechnungsbesteuerung für niedrig besteuerte ausländische Zwischengesellschaften), BEAT (base-erosion anti-abuse tax: Steuer gegen Unterbewertung der Bemessungsgrundlage und zur Verhinderung von Steuervermeidung), FDII (foreign-derived intangible income: Steuervergünstigung für in den USA gehaltene immaterielle Wirtschaftsgüter), Beschränkungen der Abzugsfähigkeit von Zinsaufwand (wenn bestimmte Bedingungen erfüllt sind) sowie andere Komponenten. Diese wurden bei der Berechnung der Steuerrückstellung für das Geschäftsjahr 2019 berücksichtigt, sofern sie anwendbar waren. Die Berechnung der Steuereffekte der US-Steuerreform kann sich durch zukünftige Gesetzgebung oder eine weitere Auslegung der US-Steuerreform durch unterschiedliche Bundes- und bundesstaatliche Behörden in den USA ändern.
Die Richtlinie für die bilanzielle Berücksichtigung der US-Steuerreform sieht für die Steuerpflichtigen eine Wahlmöglichkeit hinsichtlich der Rechnungslegung von GILTI vor. Diese Wahlmöglichkeit besteht darin, entweder: (1) GILTI als Kosten in der Periode zu erfassen, in der sie anfallen, oder (2) latente Steuern für Differenzen bei der Bemessungsgrundlage zu erfassen, die als GILTI in zukünftigen Jahren aufgelöst werden. Im Geschäftsjahr 2019 haben wir uns gemäß der Rechnungslegungsrichtlinie für die Erfassung gemäß GILTI im Rahmen der Periodenkostenmethode entschieden.
Erläuterungen der Geschäftsergebnisse der Geschäftsjahre 2018 und 2017 Umsatz, netto
| Geschäftsjahre | |||||||
| (in Millionen) | 2018 | 2017 | $ Abweichung |
% Abweichung |
|||
| Medizin | $ | 602,0 | $ | 556,9 | $ | 45,1 | 8% |
| Industrie | 171,4 | 141,2 | 30,2 | 21% | |||
| Summe Umsatz, netto | $ | 773,4 | $ | 698,1 | $ | 75,3 | 11% |
| Medizin in Prozent des Gesamtumsatzes | 78% | 80% | |||||
| Industrie in Prozent des Gesamtumsatzes | 22% | 20% | |||||
Die Medizin-Umsätze stiegen um $ 45,1 Mio., hauptsächlich aufgrund der gestiegenen Umsätze aus hochwertigen radiografischen Digitaldetektoren mit der Hinzunahme der Erlöse aus der Übernahme des medizinischen Bildgebungsgeschäfts ("erworbenes Detektorengeschäft") von PerkinElmer, Inc. sowie der gestiegenen Umsätze aus den Röntgenröhren, einschließlich CT-Röhren an unsere OEM-Kunden in China, und Hochspannungskabeln. Diese Steigerungen bei den Medizin-Umsätzen wurden zum Teil durch einen Rückgang der Umsätze aus 3D-Digitaldetektoren im Bereich Zahnmedizin und Low-End-Radiografie ausgeglichen.
Industrie-Umsätze stiegen um $ 30,2 Mio., hauptsächlich aufgrund der gestiegenen Umsätze aus Digitaldetektoren durch das erworbene Detektorengeschäft und der gestiegenen Umsätze aus den Hochspannungskabeln für den Industriebereich. Dieser Umsatzanstieg wurde teilweise durch den Rückgang der Erlöse aus den Industriedigitaldetektoren kompensiert.
Umsatz nach Region
| Geschäftsjahre | |||||||
| (in Millionen) | 2018 | 2017 | $ Abweichung |
% Abweichung |
|||
| Amerika | $ | 275,8 | $ | 239,8 | $ | 36,0 | 15% |
| EMEA | 254,5 | 219,5 | 35,0 | 16% | |||
| APAC | 243,1 | 238,8 | 4,3 | 2% | |||
| Summe Umsatz, netto | $ | 773,4 | $ | 698,1 | $ | 75,3 | 11% |
| Amerika in Prozent des Gesamtumsatzes | 36% | 34% | |||||
| EMEA in Prozent des Gesamtumsatzes | 33% | 31% | |||||
| APAC in Prozent des Gesamtumsatzes | 31% | 34% | |||||
Die Amerika-Erlöse stiegen um $ 36,0 Mio., hauptsächlich aufgrund höherer Umsätze bei den Digitaldetektoren durch das erworbene Detektorengeschäft. EMEA-Umsätze stiegen um $ 35,0 Mio., hauptsächlich aufgrund der gestiegenen Umsätze mit Digitaldetektoren durch das erworbene Detektorengeschäft, die teilweise durch gesunkene Umsätze bei den Sicherheits- und Inspektionsprodukten sowie Digitaldetektoren kompensiert wurden. Die APAC-Umsätze stiegen um $ 4,3 Mio. aufgrund erhöhter Umsätze bei den Digitaldetektoren durch das erworbene Detektorengeschäft und gestiegener Umsätze mit den Röntgenröhren, die teilweise durch die geringeren Umsätze mit den Digitaldetektoren kompensiert wurden.
Bruttomarge
| Geschäftsjahre | |||||||
| (in Millionen) | 2018 | 2017 | $ Abweichung |
% Abweichung |
|||
| Medizin | $ | 190,5 | $ | 193,6 | $ | (3,1) | (2)% |
| Industrie | 63,4 | 59,9 | 3,5 | 6% | |||
| Gesamtbruttomarge | $ | 253,9 | $ | 253,5 | $ | 0,4 | -% |
| Bruttomarge Medizin % | 31,6% | 34,8% | |||||
| Bruttomarge Industrie % | 37,0% | 42,4% | |||||
| Gesamtbruttomarge % | 32,8% | 36,3% | |||||
Der Rückgang der prozentualen Gesamtbruttomarge ist hauptsächlich auf eine Verschiebung des Produktmixes hin zu Produkten mit geringeren Margen, den Umstrukturierungsaufwand von $ 7,3 Mio., darunter Abschreibungen bei den Vorräten von $ 3,1 Mio., höhere Produkt- und indirekte Kosten bei den Digitaldetektoren an unserem Standort in Santa Clara sowie die Auswirkungen von Zöllen im vierten Quartal zurückzuführen. Der Rückgang der prozentualen Medizin-Bruttomarge ist hauptsächlich auf eine Verschiebung des Produktmixes hin zu Röntgenröhren mit geringerer Marge sowie auf höhere Produkteinzelkosten bei den Digitaldetektoren an unserem Standort in Santa Clara zurückzuführen. Der Rückgang der prozentualen Industrie-Bruttomarge ist hauptsächlich auf Verschiebungen des Produktmixes hin zu Frachtscanningprodukten mit geringerer Marge und einen Preisverfall in dieser Produktkategorie zurückzuführen.
Betriebliche Aufwendungen
| Geschäftsjahre | |||||||
| (in Millionen) | 2018 | 2017 | $ Abweichung |
% Abweichung |
|||
| Forschung und Entwicklung | $ | 83,0 | $ | 67,3 | $ | 15,7 | 23% |
| in Prozent des Gesamtumsatzes | 10, 7% | 9,6% | |||||
| Vertriebs-, Verwaltungs- und Gemeinkosten (1) | $ | 123,4 | $ | 102,5 | $ | 20,9 | 20% |
| in Prozent des Gesamtumsatzes | 16,0% | 14,7% | |||||
| Wertminderung immaterieller Vermögenswerte | $ | 3,0 | $ | - | $ | 3,0 | Keine Angabe |
| in Prozent des Gesamtumsatzes | 0,4% | $ | - | ||||
| Betriebliche Aufwendungen | $ | 209,4 | $ | 169,8 | $ | 39,6 | 23% |
| in Prozent des Gesamtumsatzes | 27,1% | 24,3% | |||||
Forschung und Entwicklung
Der prozentuale Anstieg der Forschungs- und Entwicklungsaufwendungen im Vergleich zum Umsatz ist auf die fortlaufende Forcierung und Entwicklung bei den Digitaldetektorenprojekten und Materialkosten für Prototypen bei den CT-Röntgenröhren zurückzuführen.
Vertriebs-, Verwaltungs- und Gemeinkosten
Die prozentualen Vertriebs-, Verwaltungs- und Gemeinkosten im Vergleich zum Gesamtumsatz stiegen hauptsächlich aufgrund von Umstrukturierungs- und Wertminderungsaufwand im Zusammenhang mit dem erworbenen Detektorengeschäft, höheren Abschreibungen auf immaterielle Vermögenswerte, gestiegener Aufwendungen für aktienbasierte Vergütung sowie gestiegener Kosten im Zusammenhang mit der Umsetzung bestimmter Produktivitätsinitiativen.
Wertminderung immaterieller Vermögenswerte
Die Wertminderung für das Geschäftsjahr 2018 betrug $ 3,0 Mio., im Geschäftsjahr 2017 wurde hingegen keine Wertminderung für immaterielle Vermögenswerte erfasst. Im Zusammenhang mit dem Umstrukturierungsplan, der im Juli 2018 angekündigt wurde, erfassten wir für bestimmte immaterielle Vermögenswerte einen Wertminderungsaufwand in Höhe von $ 3,0 Mio. Weitere Informationen finden Sie in Anhangangabe 4. Umstrukturierung des Anhangs zu unserem Konzernabschluss.
Zinsen und sonstige Erträge (Aufwendungen), netto
In der folgenden Tabelle werden unsere Zinsen und sonstigen Erträge (Aufwendungen), netto zusammengefasst:
| Geschäftsjahre | ||||||
| (in Millionen) | 2018 | 2017 | $ Abweichung |
|||
| Zinserträge | $ | 0,2 | $ | 0,2 | $ | - |
| Zinsaufwendungen | (21,7) | (12,3) | (9,4) | |||
| Sonstige Erträge (Aufwendungen), netto | 2,7 | 3,2 | (0,5) | |||
| Zinsen und sonstige Aufwendungen, netto | $ | (18,8) | $ | (8,9) | $ | (9,9) |
Der Anstieg bei den Zinsen und sonstigen Erträgen (Aufwendungen), netto ist in erster Linie zurückzuführen auf eine Erhöhung der Zinsaufwendungen aufgrund höher gewichteter Durchschnittszinssätze und höher gewichteter durchschnittlicher ausstehender Darlehen im Rahmen unseres Kreditvertrags sowie Verluste aus der Währungsumrechnung. Kompensiert wird dies teilweise durch Erträge aus Beteiligungen, die nach der Equity-Methode bilanziert werden.
Ertragsteuern
| Geschäftsjahre | ||
| 2018 | 2017 | |
| Effektiver Steuersatz | (10,1)% | 30,5% |
Für die am 28. September 2018 und 29. September 2017 endenden Geschäftsjahre hatten wir eine Ertragssteuergutschrift in Höhe von $ 2,6 Mio. bzw. einen Ertragsteueraufwand von $ 22,8 Mio. mit einem effektiven Steuersatz von (10,1) % bzw. 30,5 %.
Am 22. Dezember 2017 wurde in den USA das Gesetz "Tax Cuts and Jobs Act of 2017" ("US-Steuerreform") erlassen, wodurch die Struktur der Körperschaftsteuer in den USA erheblich überarbeitet wurde. Zu den Änderungen, die Auswirkungen auf unseren effektiven Steuersatz haben, gehören ein niedrigerer gesetzlicher Körperschaftsteuersatz, der mit Wirkung vom 1. Januar 2018 von 35 % auf 21 % gesenkt wurde, sowie die Besteuerung ausländischer Gewinne. Da wir unsere Steuererklärung gemäß unserem im September endenden Geschäftsjahr abgeben, kam der niedrigere Körperschaftsteuersatz anteilig zum Tragen, sodass sich für das am 28. September 2018 endende Geschäftsjahr ein gesetzlicher Bundessteuersatz von 24,5 % ergibt.
Im Geschäftsjahr 2018 wich unser effektiver Steuersatz, hauptsächlich aufgrund der günstigen Auswirkungen der Änderungen bei der US-Körperschaftsteuer durch die US-Steuerreform, von der gesetzlichen US-Bundessteuer von 24,5 % ab Der effektive Steuersatz weicht darüber hinaus vom US-Bundessteuersatz ab durch Steigerungen aufgrund des Anstiegs des bundesstaatlichen Ertragsteueraufwands, Verlusten in bestimmten Ländern, für die kein Steuervorteil erfasst wird, Gewinnen in Ländern, die höher besteuert werden, sowie Beschränkungen bei der Abzugsfähigkeit von Geschäftsführungsvergütungen. Diese werden durch Verringerungen aufgrund von steuerlichen Forschungs- und Entwicklungsgutschriften in den USA, Steuerentlastungen für aktienbasierte Vergütung und der Wertberichtigung auf Verlustvorträge in bestimmten Ländern kompensiert.
Im Geschäftsjahr 2017 wich unser effektive Steuersatz vom gesetzlichen US-Bundessteuersatz von 35 % ab, was hauptsächlich auf eine Differenz in der Zusammensetzung der Gewinne nach Ländern und die allgemeine globale Steuerstruktur von Varex als eigenständigem Unternehmen (anders als in den Vorjahren, als Varex noch zu Varian gehörte) zurückzuführen war. Dieser wurde ebenso beeinflusst von Vorteilen aus der Anpassung bestimmter latenter Steueransprüche und der Auflösung von Wertberichtigungen in Ländern, wo für höhere Gewinne Verlustvorträge geltend gemacht werden konnten.
Im Geschäftsjahr 2018 erfassten wir aufgrund der US-Steuerreform einen Ertragsteueraufwand in Höhe von $ 3,7 Mio. für die Steuer auf die Rückführung abgegrenzter ausländischer Gewinne, welche durch einen Steuervorteil in Höhe von $ 10,9 Mio. aufgrund der Neubewertung der latenten Steuern (netto) kompensiert wurden.
Liquidität und Kapitalressourcen
Wir bewerten unsere Liquidität anhand unserer Fähigkeit, Zahlungsmittel zur Finanzierung unserer Betriebs- und Investitionstätigkeiten, einschließlich Working Capital, zu finanzieren. Wir generieren fortlaufend ausreichende Zahlungsmittel aus der operativen Tätigkeit und sind der Ansicht, dass unser operativer Cashflow, die Verfügbarkeit im Rahmen unserer bestehenden Kreditfazilität, unser laufendes Working Capital und andere Liquiditätsquellen ausreichen werden, um uns in die Lage zu versetzen, weiterhin in unsere bestehenden Geschäfte zu investieren, strategische Übernahmen abzuschließen und unsere Kapitalstruktur langfristig und kurzfristig zu verwalten. Die Verfügbarkeit im Rahmen der Kreditfazilität betrug zum 27. September 2019 $ 91,0 Mio. Am B. Oktober 2019 haben wir jedoch die revolvierende Kreditzusage aus der Kreditfazilität dauerhaft um $ 25,0 Mio. auf $ 125,00 Mio. reduziert. Obwohl wir der Ansicht sind, dass die zukünftigen Zahlungsmittel aus der betrieblichen Tätigkeit zusammen mit unserem Zugang zum Banken- und Kapitalmarkt uns angemessene Ressourcen zur Finanzierung unseres betrieblichen und Finanzierungsbedarfs bieten, sind der Zugang und die Verfügbarkeit von Finanzierungen zu akzeptablen Bedingungen zukünftig von vielen Faktoren abhängig. Dazu gehören: (i) die Liquidität des gesamten Kapitalmarkts und (ii) die aktuellen Wirtschaftslage. Es gibt keine Sicherheit, dass wir weiterhin Zugang zu diesen Märkten zu für uns akzeptablen Bedingungen haben werden. Unter "Risikofaktoren" finden Sie weitere Erläuterungen. Im Anschluss an das Geschäftsjahr 2019 haben das Covenant aus dem Kreditvertrag nicht eingehalten, unseren Jahresabschluss für das Geschäftsjahr 2019 rechtzeitig einzureichen. Allerdings werden wir nach Einreichung dieses Geschäftsberichts bei der SEC innerhalb der im Kreditvertrag festgelegten Frist von 30 Tagen den Jahresabschluss 2019 einreichen. Somit wird es kein Verzugsereignis geben. Zum 27. September 2019 hatten wir langfristige Schulden in Höhe von $ 364,4 Mio. und $ 30,7 Mio. langfristige Schulden mit kurzfristigen Fälligkeiten, abzüglich abgegrenzter Kosten der Fremdkapitalaufnahme in Höhe von $ 5,7 Mio. Weitere Informationen zur bestehenden Kreditfazilität finden Sie in Anhangangabe 8. Darlehen des Anhangs zu unserem Konzernabschluss.
Zahlungsmittel und Zahlungsmitteläquivalente
In der folgenden Tabelle werden die Zahlungsmittel und Zahlungsmitteläquivalente zusammengefasst:
| (in Millionen) | 27. September 2019 | 28. September 2018 | $ Abweichung |
% Abweichung |
|||
| Zahlungsmittel und Zahlungsmitteläquivalente | $ | 29,9 | $ | 51,9 | $ | (22,0) | (42,4)% |
Darlehen
In der folgenden Tabelle werden die Änderungen bei den Schulden darstellt:
| (in Millionen) | 27. September 2019 | 28. September 2018 | $ Abweichung |
% Abweichung |
|||
| Kurzfristiger Anteil an der befristeten Fazilität | $ | 29,4 | $ | 25,0 | $ | 4,4 | 17,6 % |
| Sonstige langfristige Schulden mit kurzfristiger Fälligkeit | 1,3 | - | 1,3 | Keine Angabe | |||
| Revolvierende Kreditfazilitäten | 59,0 | 28,0 | 31,0 | 110,7 % | |||
| Langfristiger Anteil an der befristeten Fazilität | 308,6 | 345,0 | (36,4) | (10,6)% | |||
| Langfristiger Anteil an sonstigen Schulden | 2,5 | - | 2,5 | Keine Angabe | |||
| Summe Schulden, brutto | 400,8 | 398,0 | 2,8 | 0,7 % | |||
| Kosten der Fremdkapitalaufnahme | (5,7) | (8,2) | 2,5 | (30,5)% | |||
| Summe Schulden, netto | $ | 395,1 | $ | 389,8 | $ | 5,3 | 1,4 % |
Cashflows
| Geschäftsjahre | ||||||
| (in Millionen) | 2019 | 2018 | 2017 | |||
| Nettomittelzufluss (-abfluss): | ||||||
| Betriebliche Tätigkeiten | $ | 71,9 | $ | 85,3 | $ | 75,2 |
| Investitionstätigkeiten | (93,2) | (25,2) | (292,0) | |||
| Finanzierungstätigkeiten | (0,1) | (90,4) | 263,3 | |||
| Effekte aus Wechselkursänderungen auf Zahlungsmittel und | ||||||
| Zahlungsmitteläquivalente | (0,7) | (0,5) | 0,9 | |||
| Nettozunahmen (Abnahme) der Zahlungsmittel und Zahlungsmitteläquivalente | $ | (22,1) | $ | (30,8) | $ | 47,4 |
Nettomittelzufluss aus laufender Geschäftstätigkeit.
Der Cashflow aus laufender Geschäftstätigkeit umfasst im Wesentlichen den um bestimmte zahlungsunwirksame Posten bereinigten Jahresüberschuss, darunter aktienbasierte Vergütungen, Abschreibungen, Abschreibungen und Wertminderung auf immaterielle Vermögenswerte, Abschreibungen auf Vorräte, latente Ertragsteuern, Auflösung abgegrenzter Kreditkosten, Erträge und Aufwendungen aus Beteiligungen sowie die Auswirkungen von Veränderungen der betrieblichen Vermögenswerte und Verbindlichkeiten.
Der Nettomittelzufluss aus laufender Geschäftstätigkeit betrug im Geschäftsjahr 2019 im Vergleich zu 2018:
| • |
Das Jahresergebnis betrug $ 15,8 Mio. im Vergleich zu $ 28,3 Mio. |
||||||||||||
| • |
Die zahlungsunwirksamen Anpassungen des Jahresergebnisses betrugen $ 51,4 Mio., im Vergleich zu $ 51,0 Mio., |
||||||||||||
| • |
Bewegungen bei den betrieblichen Vermögenswerten und Verbindlichkeiten:
|
Für das Geschäftsjahr 2017 betrug der Mittelzufluss aus laufender Geschäftstätigkeit $ 75,2 Mio. und setzte sich zusammen aus einem Nettogewinn von $ 52,0 Mio., Erhöhungen zahlungsunwirksamer Posten in Höhe von $ 29,2 Mio. und Rückgängen bei den betrieblichen Vermögenswerten und Verbindlichkeiten in Höhe von $ 6,0 Mio.
Nettomittelabfluss aus Investitionstätigkeiten.
Der Nettomittelabfluss aus Investitionstätigkeiten betrug in den Geschäftsjahren 2019, 2018 bzw. 2017 jeweils $ 93,2 Mio., $ 25,2 Mio. bzw. $ 292,0 Mio. Der Nettomittelabfluss aus Investitionstätigkeiten im Geschäftsjahr 2019 betraf hauptsächlich die Übernahme von 98,2 % der umlaufenden Stammaktien von Direct Conversion im April 2019 für $ 69,5 Mio. in Barmitteln (abzgl. erworbener flüssiger Mittel) und Investitionen in Sachanlagen in Höhe von $ 19,8 Mio. Der Nettomittelabfluss aus Investitionstätigkeiten im Geschäftsjahr 2018 betrifft hauptsächlich die Übernahme eines Anbieters für industrielle Bildgebungslösungen für $ 4,8 Mio. und Investitionen in Sachanlagen in Höhe von $ 20,4 Mio. Der Nettomittelabfluss aus Investitionstätigkeiten im Geschäftsjahr 2017 betraf das erworbene Detektorengeschäft in Höhe von $ 271,8 Mio. (abzgl. erworbener flüssiger Mittel) und Investitionen in Sachanlagen in Höhe von $ 20,2 Mio.
Nettomittelzufluss (-abfluss) aus Finanzierungstätigkeiten.
Die Finanzierungstätigkeiten für das Geschäftsjahr 2019 umfassten hauptsächlich Darlehen im Rahmen unserer Kreditverträge in Höhe von $ 85,4 Mio., Darlehensrückzahlungen von $ 87,0 Mio. und Nettoerlösen aus Aktienplänen in Höhe von $ 2,5 Mio. Die Finanzierungstätigkeiten für das Geschäftsjahr 2018 umfassten hauptsächlich Darlehen im Rahmen unserer Kreditverträge in Höhe von $ 10,0 Mio., Darlehensrückzahlungen von $ 106,0 Mio. und Nettoerlöse aus Aktienplänen in Höhe von $ 4,8 Mio. Die Finanzierungstätigkeiten für das Geschäftsjahr 2017 umfassten hauptsächlich Kredite im Rahmen unserer Kreditverträge in Höhe von $ 749,0 Mio. und Nettotransfers von Varian von $ 5,0 Mio., die teilweise durch Verteilungen an Varian in Höhe von $ 227,1 Mio., Darlehensrückzahlungen von $ 255,0 Mio. und der Zahlung von Kosten der Fremdkapitalaufnahme in Höhe von $ 11,9 Mio. ausgeglichen wurden.
Forderungslaufzeit
Die Forderungslaufzeit der Forderungen aus Lieferungen und Leistungen betrug 63 Tage bzw. 68 Tage zum 27. September 2019 und 28. September 2018. Unsere Forderungen und die Forderungslaufzeit werden von vielen Faktoren beeinflusst, in erster Linie z. B. vom Zeitpunkt der Produktlieferungen, des Inkassoverfahrens, den Zahlungsbedingungen, der Zusammensetzung der Umsätze aus verschiedenen Regionen und den Auswirkungen wirtschaftlicher Instabilität.
Vertragliche Verpflichtungen
In der folgenden Tabelle werden die Gesamtbeträge zum 27. September 2019 der zukünftigen fälligen Zahlungen in verschiedenen zukünftigen Perioden zusammengefasst:
| Fällige Zahlungen nach Periode | ||||||||||
| (in Millionen) | Summe | Geschäftsjahr 2020 | Geschäftsjahre 2021-2022 | Geschäftsjahre 2023-2024 | Darüber hinaus | |||||
| Verpflichtungen aus Operating-Leasingverhältnissen | $ | 20,5 | $ | 7,5 | $ | 10,1 | $ | 2,7 | $ | 0,2 |
| Tilgung von Darlehen | 400,8 | 30,7 | 370,1 | - | - | |||||
| DpiX Fixkostenverpflichtungen | 3,7 | 3,7 | - | - | - | |||||
| Dividenden aus rückkaufbaren Anteilen | 4,2 | 0,6 | 1,2 | 1,2 | 1,2 | |||||
| Summe | $ | 429,2 | $ | 42,5 | $ | 381,4 | $ | 3,9 | $ 1,4 | |
Wir mieten Büroräume im Rahmen von unkündbaren Operating-Leasingverträgen an. Die Mietverträge laufen zu verschiedenen Zeitpunkten bis zum Jahre 2025 aus, ausgenommen sind Vertragsverlängerungen nach unserer Wahl. Sie enthalten Bestimmungen für Mietzinsanpassungen, dazu gehören in bestimmten Fällen Anpassungen auf Basis der Erhöhungen des Verbraucherpreisindex. Die Mietverträge enthalten prinzipiell Bestimmungen für Verlängerungen zu verschiedenen Zeiträumen.
Weitere Informationen zu Darlehen finden Sie in Anhangangabe 8 Darlehen des Anhangs zu unserem Konzernabschluss.
Im Oktober 2013 schlossen wir mit dpiX und anderen Parteien einen geänderten Vertrag, der uns unter anderem das Recht auf 50 % der Gesamtproduktionskapazität von dpiX ab dem 1. Januar 2014 einräumt. Aufgrund des geänderten Vertrages sind wir zur Übernahme von 50 % der Fixkosten verpflichtet (wie im geänderten Vertrag entsprechend definiert), die jeweils zu Beginn eines Kalenderjahres festgelegt werden. Für den Rest des Kalenderjahres 2019 betragen unsere Fixkostenverpflichtungen, die sich aus diesem geänderten Vertrag ergeben, unseren Schätzungen zufolge $ 3,7 Mio. Die Fixkostenverpflichtungen für zukünftige Perioden werden zu Beginn jedes Kalenderjahres vom Board of Directors von dpiX bestimmt und genehmigt. Der geänderte Vertrag gilt solange, wie sich die Beteiligungsstruktur von dpiX nicht ändert (gemäß den Bestimmungen im geänderten Vertrag).
Im Oktober 2015 haben wir uns verpflichtet, den Minderheitsaktionären von MeVis Folgendes zu gewähren: (1) eine jährlich wiederkehrende Nettovergütung in Höhe von € 0,95 pro MeVis-Aktie; und (2) ein Verkaufsrecht für deren MeVis-Aktien zu einem Kurs von € 19,77 pro MeVis-Aktie. Zum 27. September 2019 hielten die Minderheitsaktionäre zusammen ca. 0,5 Mio. Aktien von MeVis, das entspricht 26,3 % der umlaufenden Aktien.
Eventualverbindlichkeiten
Von Zeit zu Zeit sind wir Prozessbeteiligte oder anderweitig an rechtlichen Verfahren, Klagen und behördlichen Inspektionen oder Untersuchungen, Zoll- und Abgabenprüfungen und anderen Angelegenheiten sowohl innerhalb als auch außerhalb der USA beteiligt, die im Rahmen der gewöhnlichen Geschäftstätigkeit oder anderweitig entstehen. Diese Angelegenheiten unterliegen vielen Unsicherheiten und die Ergebnisse sind nicht mit Sicherheit vorhersehbar.
In Teil 1, Punkt 3 dieses Geschäftsberichts sind weitere Informationen zu rechtlichen Verfahren und in Anhangangabe 11 Verpflichtungen und Eventualverbindlichkeiten im Anhang zum Konzernjahresabschluss sind weitere Informationen bezüglich bestimmter vertraglicher Verpflichtungen und Eventualverbindlichkeiten aufgeführt. Diese Erläuterungen sind durch Verweis in diesem Dokument enthalten.
Außerbilanzielle Vereinbarungen
Im Zusammenhang mit dem Verkauf unserer Produkte im Rahmen unserer gewöhnlichen Geschäftstätigkeit und im Einklang mit der Branchenpraxis gewähren wir unseren Geschäftspartnern und Kunden eine übliche Entschädigung für Verluste, die aufgrund von Sachschäden, Todesfällen und Verletzungen entstanden oder zu tragen sind, und für Ansprüche in Bezug auf Patent-, Urheberrechts- und sonstige Verletzungen geistigen Eigentums durch Dritte in Bezug auf unsere Produkte. Die Laufzeiten dieser Entschädigungsvereinbarungen sind generell unbefristet. Der mögliche Höchstbetrag zukünftiger von uns zu leistender Zahlungen im Rahmen dieser Vereinbarungen ist, mit Ausnahme der Verluste in Bezug auf Sachschäden, unbegrenzt. Zum 27. September 2019 sind uns keine wesentlichen Kosten zur Abwehr von Klagen oder für die Begleichung von Ansprüchen hinsichtlich dieser Entschädigungsvereinbarungen entstanden. Folglich sind wir der Ansicht, dass der geschätzte beizulegende Zeitwert dieser Vereinbarungen gering ist.
Wir haben darüber hinaus Freistellungsverpflichtungen gegenüber unseren Board-Mitgliedern und leitenden Mitarbeitern sowie bestimmten Mitarbeitern, die als geschäftsführende Mitarbeiter oder Board-Mitglieder unserer ausländischen Tochtergesellschaften tätig sind, aufgrund derer wir verpflichtet sind, unsere Board-Mitglieder und leitenden Mitarbeiter und die oben erwähnten Mitarbeiter von Haftungsansprüchen freizustellen, die sich aus ihrem Status oder ihrer Tätigkeit als Board-Mitglied oder geschäftsführender Mitarbeiter ergeben könnten, und weiterhin eine Vorauszahlung der Auslagen zu leisten, die diesem Personenkreis aufgrund von Gerichtsverfahren gegen sie entstehen und für die sie entschädigt werden könnten.
Wichtige Rechnungslegungsgrundsätze und Schätzungen
Für die Erstellung unseres Konzernabschlusses und der dazugehörigen Angaben gemäß GAAP müssen wir Schätzungen und Annahmen bezüglich der ausgewiesenen Beträge für die Vermögenswerte, Verbindlichkeiten, Umsätze und Aufwendungen zugrunde legen. Diese Schätzungen und Annahmen fußen auf zurückliegenden Erfahrungen und anderen Faktoren, die unserer Meinung nach unter den Umständen angemessen sind. Für die kritischen Rechnungslegungsgrundsätze, bei denen Schätzungen vorgenommen werden, müssen Ermessensentscheidungen aufgrund von Beurteilungen getroffen werden, häufig in Bezug auf Angelegenheiten, die naturgemäß ungewiss sind, was dazu führen kann, dass die tatsächlichen Ergebnisse erheblich von diesen Schätzungen abweichen. Eine Erläuterung dahingehend, wie diese Schätzungen und andere Faktoren unser Geschäft betreffen können, finden Sie unter "Risikofaktoren".
Wir führen eine regelmäßige Überprüfung unserer Rechnungslegungsgrundsätze, Schätzungen und Annahmen durch und nehmen Anpassungen vor, wenn die Fakten und Umstände dies erforderlich machen. Für solche Rechnungslegungsgrundsätze sind Beurteilungen erforderlich, nicht zuletzt immer dann, wenn Schätzungen vorgenommen und Annahmen getroffen werden müssen, die sich auf Angelegenheiten beziehen, die naturgemäß ungewiss sind, was dazu führen kann, dass die tatsächlichen Ergebnisse erheblich von diesen Schätzungen abweichen. Eine Erläuterung dahingehend, wie diese Schätzungen und andere Faktoren unser Geschäft betreffen können, finden Sie unter Punkt lA "Risikofaktoren".
Vorräte
Die Vorräte werden zum Niederstwertprinzip bewertet. Zu den Kosten gehören Material-, Arbeits- und Fertigungsgemeinkosten, die anhand der Standardkostenmethode (die ungefähr den Ist-Kosten entsprechen) mit der Fifo-Methode ermittelt werden. Bei der Bewertung des Buchwerts unserer Vorräte berücksichtigen wir Faktoren wie zurückliegende und antizipierte zukünftige Verkäufe und vergleichen diese mit den vorhandenen Mengen und dem Preis, den wir voraussichtlich für unsere Produkte in den jeweiligen Märkten erzielen. Wir passen überschüssige und veraltete Vorräte an den Nettoveräußerungswert an. Abschreibungen überschüssiger und veralteter Vorräte werden als Bestandteil der Umsatzkosten ausgewiesen.
Firmenwert und immaterielle Vermögenswerte
Der Firmenwert wird erstmalig aktiviert, wenn der Kaufpreis eines Unternehmenskaufs den beizulegenden Zeitwert der erworbenen identifizierten materiellen und immateriellen Nettovermögenswerte übersteigt. Unsere zukünftigen Geschäftsergebnisse werden von der zukünftigen Abschreibung dieser erworbenen immateriellen Vermögenswerte und möglichem Wertminderungsaufwand in Bezug auf diese immateriellen Vermögenswerte oder auf den Firmenwert beeinflusst, wenn Anzeichen für eine Wertminderung bestehen. Die Allokation des Kaufpreises aus einem Unternehmenskauf zum Firmenwert und zu den immateriellen Vermögenswerten könnte einen erheblichen Einfluss auf unsere zukünftigen Geschäftsergebnisse haben. Des Weiteren müssen wir bei der Kaufpreisallokation des erworbenen Unternehmens zum Firmenwert und zu den immateriellen Vermögenswerten umfangreiche Schätzungen und Annahmen anwenden, dazu gehören Schätzungen der zukünftigen erwarteten Cashflows, die von den erworbenen Vermögenswerten generiert werden, und des jeweiligen Diskontsatzes für diese Cashflows. Sollten die Bedingungen von den Schätzungen des Managements zum Zeitpunkt des Unternehmenskaufs abweichen, sind möglicherweise beträchtliche Abschreibungen auf die immateriellen Vermögenswerte und/oder den Firmenwert vorzunehmen, die unsere Geschäftsergebnisse nachteilig beeinflussen würden.
Wir überprüfen den Firmenwert mindestens einmal jährlich oder immer dann in Hinblick auf eine Wertminderung, wenn ein Ereignis eintritt oder sich Umstände ändern, die den beizulegenden Zeitwert einer Berichtseinheit überwiegend wahrscheinlich unter ihren Buchwert verringern würden. Bei der Überprüfung werden Qualitätsfaktoren, einschließlich Branchen- und Marktgesichtspunkte, das Gesamtfinanzergebnis und andere relevante Ereignisse und Faktoren berücksichtigt, die die Berichtseinheit betreffen. Wenn wir feststellen, dass eine quantitative Analyse erforderlich ist, erfolgt der Werthaltigkeitstest des Firmenwerts in zwei Schritten. Der erste Schritt besteht aus einem Vergleich des beizulegenden Zeitwerts einer Berichtseinheit mit ihrem Buchwert, einschließlich des jeder Berichtseinheit zugewiesenen Firmenwertes. Wir bestimmen den beizulegenden Zeitwert unserer Berichtseinheiten auf Basis einer Kombination aus Ertrags- und Marktansatz. Der Ertragsansatz basiert auf dem Barwert der geschätzten zukünftigen Cashflows der Berichtseinheiten und der Marktansatz auf einem auf Marktdaten anderer Unternehmen mit ähnlichen Geschäften basierenden Marktmultiplikator für jede Berichtseinheit. Wenn der Buchwert der Berichtseinheit den beizulegenden Zeitwert übersteigt, ist im zweiten Schritt der Vergleich des implizierten beizulegenden Zeitwerts des Firmenwerts der Berichtseinheit mit dem Buchwert des Firmenwerts der Berichtseinheit notwendig. Der Überschuss des Buchwerts des Firmenwerts der Berichtseinheit über den implizierten beizulegenden Zeitwert des Firmenwerts einer Berichtseinheit wird als Wertminderungsverlust erfasst.
In den Geschäftsjahren 2019, 2018 und 2017 haben wir einen jährlichen Werthaltigkeitstest für den Firmenwert für unsere zwei Berichtseinheiten durchgeführt und keine Wertminderung festgestellt. Wir haben die jährliche Firmenwertanalyse zum ersten Tag des vierten Quartals jedes Geschäftsjahres durchgeführt (mit den Salden zum Ende des dritten Quartals dieses Geschäftsjahres). Für beide Berichtseinheiten wurde bei der jährlichen Firmenwertanalyse, die wir zum ersten Tag des vierten Quartals des jeweiligen Geschäftsjahres durchführten, entweder der erste Schritt des Werthaltigkeitstests nicht durchgeführt auf Basis der Bewertung der qualitativen Faktoren oder, falls der erste Schritt durchgeführt wurde, war der beizulegende Zeitwert wesentlich höher als der Buchwert. Erhebliche Änderungen unserer Prognosen hinsichtlich der Geschäftsergebnisse oder anderer Faktoren könnten uns jedoch dazu veranlassen, Zwischenbewertungen hinsichtlich der Werthaltigkeit in einem Quartal vorzunehmen, was dazu führen könnte, dass der Firmenwert zum Teil oder im Ganzen wertgemindert werden müsste.
Wir werden weiterhin jährlich Werthaltigkeitstests durchführen oder auch häufiger, wenn es Anzeichen einer potenziellen Wertminderung gibt.
Wertminderung von Beteiligungen
Wir halten Beteiligungen an nicht börsennotierten Unternehmen, die gemäß der Equity-Methode bilanziert werden, da wir eine Beteiligung von mindestens 20 % halten oder in der Lage sind, einen erheblichen Einfluss auf diese Beteiligungen auszuüben. Wir überprüfen diese Beteiligungen in Hinblick auf Ereignisse oder Umstände, die auf eine potenzielle Wertminderung hindeuten. Der Buchwert wird entsprechend verringert, wenn wir feststellen, dass ein Wertminderungsaufwand aufgrund der Finanzlage, der kurzfristigen Aussichten sowie aktueller Finanzierungstätigkeiten des Beteiligungsunternehmens erforderlich ist.
Ertragsteuern
Der laufende Ertragsteueraufwand ist der Betrag von Ertragsteuern, der voraussichtlich für das laufende Jahr zu zahlen ist. Latente Ertragsteuerverbindlichkeiten oder -ansprüche werden für erwartete zukünftige steuerliche Auswirkungen aufgrund von Differenzen zwischen dem Ansatz von Vermögenswerten und Verbindlichkeiten in Finanzberichterstattung und Steuerbilanz gebildet. Ist es überwiegend wahrscheinlich, dass der gesamte oder ein Teilbetrag der latenten Steueransprüche nicht realisiert werden wird, wird eine Wertberichtigung vorgenommen. Überdies bilden wir Rückstellungen für unsichere Steuerpositionen, wenn diese Steuerpositionen nicht die in der maßgeblichen Richtlinie für die Bilanzierung von Ertragsteuern vorgeschriebenen Ansatzgrenzen oder Bewertungsstandards erfüllen. Beträge für unsichere Steuerpositionen werden in Perioden angepasst, wenn neue Informationen verfügbar sind oder wenn Positionen tatsächlich ausgeglichen sind. Zinsen und Säumniszuschläge im Zusammenhang mit unsicheren Steuerpositionen werden als Bestandteil des Ertragsteueraufwands erfasst.
Am 22. Dezember 2017 verabschiedete die US-Regierung ein umfangreiches Steuergesetz mit dem Titel "Tax Cuts and Jobs Act of 2017" ("US-Steuerreform"). Mit der US-Steuerreform wurde das System der US-Körperschaftsteuer umfassend überarbeitet. Zu den Änderungen gehören unter anderem ein niedrigerer gesetzlicher Körperschaftsteuersatz und Änderungen bei der Besteuerung ausländischer Gewinne. Das US-GAAP schreibt vor, dass die Auswirkungen des Steuergesetzes in der Periode berücksichtigt werden, in der das Gesetz verabschiedet wurde. Gemäß diesen Regelungen berücksichtigen wir die Auswirkungen bestimmter Vorschriften der US-Steuerreform, sofern sie während der laufenden Berichtsperiode wirksam werden.
Auftragsrückstand
Auftragsrückstand ist die Gesamtheit der angefallenen Aufträge, für die die Umsätze noch nicht erfasst wurden und die noch gültig sind. Zum Auftragsrückstand gehört auch ein kleiner Anteil abgerechneter Serviceverträge, die in der passiven Rechnungsabgrenzung enthalten sind. Unser gesamter Auftragsrückstand zum 27. September 2019 betrug $ 265,2 Mio. Dies entspricht einem Rückgang von 13,9 % gegenüber dem Auftragsrückstand von $ 308,1 Mio. zum 28. September 2018.
Aufträge können geändert oder storniert werden, entweder gemäß ihrer Bedingungen oder gemäß den Änderungswünschen der Kunden. Folglich ist es schwierig mit Sicherheit zu prognostizieren, welcher Betrag des Auftragsrückstands letztendlich zu Umsätzen führen wird. Wir führen eine vierteljährliche Überprüfung durch, um sicherzustellen, dass offene Aufträge aus dem Auftragsrückstand ihre Gültigkeit behalten. Ältere Aufträge, die wahrscheinlich nicht zu Umsätzen führen, gelten als ruhend und werden in der jeweiligen Periode als Minderung des Auftragsrückstandsbetrags berücksichtigt.
Zusätzlich zu den Aufträgen, für die Umsätze noch nicht erfasst wurden und die noch gültig sind, verfügen wir über Preisvereinbarungen mit vielen unserer etablierten Kunden, die sich über einen Zeitraum von mehreren Jahren erstrecken. In diesen Preisvereinbarungen sind Volumenbereiche festgelegt, in denen die Aufträge erteilt werden.
Neuere Rechnungslegungsstandards oder -aktualisierungen, die noch nicht wirksam sind
Siehe Anhangangabe 1 Zusammenfassung der wesentlichen Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden im Anhang zum Konzernabschluss. Dort sind die neueren Rechnungslegungsstandards erläutert, einschließlich voraussichtlicher Anwendungstermine und der erwarteten Auswirkungen auf unseren Konzernabschluss.
Punkt 7A. Quantitative und qualitative Offenlegung der Marktrisiken
Wir unterliegen vier Hauptmarktrisiken: Wechselkursrisiko, Kredit- und Kontrahentenrisiken, Zinsrisiko und Rohstoffpreisrisiko.
Wechselkursrisiko
Ein erheblicher Anteil unserer Kunden befindet sich außerhalb der USA. Unsere Jahresabschlüsse sowie unsere Produktpreise werden jedoch in der Regel in US-Dollar ausgewiesen. Ein starker US-Dollar kann zu einem Preisdruck für unsere Kunden führen, die außerhalb der USA ihren Sitz haben und deren Unternehmenswährung nicht der US-Dollar ist. Dieser Preisdruck hat dazu geführt und könnte weiterhin dazu führen, dass einige Kunden zusätzliche Rabatte verlangen, Kaufentscheidungen hinauszögern, eine interne Belieferung mit diesen Komponenten in Betracht ziehen oder zu preisgünstigeren Alternativen abwandern. Da wir auf globaler Ebene tätig sind und einige Zahlungen in lokaler Währung durchgeführt werden, können Wechselkursschwankungen die Umsätze und Aufwendungen und/oder die Profitabilität der Produkte und Serviceleistungen in US - Dollar, die wir in ausländischen Märkten liefern und erbringen, beeinflussen.
Möglicherweise schließen wir Devisentermin- und Optionskontrakte mit Finanzinstitutionen ab, um einen Schutz vor Wechselkursrisiken im Zusammenhang mit bestimmten bestehenden Vermögenswerten und Verbindlichkeiten und Nettobeteiligungen an ausländischen Tochtergesellschaften zu erlangen. In der Regel sichern wir Teile der voraussichtlichen Fremdwährungsbeträge ab (üblicherweise für einen Monat). Als Nettoinvestitions-Absicherung für die kürzliche Übernahme von Direct Conversion halten wir einen Cross-Currency-Swap zwischen Euro und US-Dollar. Abhängig vom Kassakurs zwischen Euro und US-Dollar zum Zeitpunkt der Begleichung und davon, ob uns ausreichend Mittel in Euro zur Verfügung stehen, müssen wir möglicherweise zusätzliche Darlehen in US-Dollar aufnehmen, um diese Verpflichtung zu erfüllen. Wir könnten uns jedoch dazu entschließen, bestimmte Fremdwährungsengagements aus einer Vielzahl von Gründen nicht abzusichern, insbesondere aufgrund bilanzieller Erwägungen oder eines unverhältnismäßig hohen wirtschaftlichen Aufwands für die Absicherung bestimmter Engagements.
Kredit- und Kontrahentenrisiko
Für die Verwaltung praktisch aller unserer Barmittel und die Finanzierung unserer Standorte wenden wir einen zentralen Ansatz an. Unsere Zahlungsmittel und Zahlungsmitteläquivalente können einer Kreditrisikokonzentration ausgesetzt sein und wir können im Rahmen der abgeschlossenen Kreditfazilitäten Kreditrisiken und Zinsrisiken ausgesetzt sein.
Wir führen fortlaufend Bonitätsprüfungen unserer Kunden und, unserer Ansicht nach, strenge Bonitätskontrollen für die Bewertung und Gewährung von Kundenkrediten durch, dazu gehören auch die laufende Bewertung der Finanzlage und Kreditwürdigkeit unserer Kunden und die Verwendung von Akkreditiven sowie Anzahlungen, die von unseren Industriekunden geleistet werden müssen.
Zinsrisiko
Zum 27. September 2019 verfügten wir über Darlehen im Gesamtbetrag von $ 395,1 Mio. (abzgl. abgegrenzter Kreditkosten). Die Darlehen im Rahmen unserer Kreditfazilitäten sind variabel verzinslich. Folglich unterliegen wir im Rahmen der Darlehen der Kreditfazilitäten Zinsschwankungen. Im Rahmen des allgemeinen Risikomanagementsystems haben wir verschiedene Zinsswaps zur Absicherung von Zahlungsströmen abgeschlossen, um die variable LIBOR-Komponente unseres Zinssatzes abzusichern, was zum 27. September 2019 einem Nominalwert von $ 264,4 Mio. der Schulden entsprach. Unseren Schätzungen zufolge würden sich unsere Zinsaufwendungen, unter Ausschluss unserer festverzinslichen Darlehen im Rahmen der Zinsswaps und mit der Annahme, dass die aktuelle Darlehenshöhe gleich bleibt, jährlich um ca. $ 1,3 Mio. für jeden Prozentpunkt, der sich am Durchschnittszinssatz unserer Darlehen ändert, ändern.
Weitere Informationen zu Hedging-Aktivitäten für Zinssätze und Darlehen finden Sie in Anhangangabe 7. Finanzderivate und Hedging-Aktivitäten und Anhangangabe 8. Darlehen des Anhangs zu unserem Konzernabschluss.
Rohstoffpreisrisiko
Wir unterliegen Marktrisiken im Hinblick auf Preisschwankungen der Rohstoffe, die in unseren Produkten verwendet werden. Die Preise der Rohstoffe schwanken durch Änderungen der Angebot- und Nachfragebasis und unsere Produktmargen und der Grad der Profitabilität schwanken bei Änderungen dieser Rohstoffpreise. Wir versuchen uns mithilfe verschiedener Geschäftsstrategien gegen solche Schwankungen zu schützen. Im zum 27. September 2019 endenden Geschäftsjahr kamen in unserem Unternehmen keine Instrumente in Hinblick auf Rohstoffderivate zum Einsatz, um das Risiko von Preisänderungen zu steuern.
Punkt 8. Jahresabschluss und ergänzende Informationen.
Der im Index zu Jahresabschluss, Anhängen und Anlagen auf Seite F-1 aufgeführte Konzernabschluss und die Anhänge werden als Teil dieses Geschäftsberichts eingereicht und sind durch Verweis in diesem Punkt 8 enthalten.
Punkt 9. Änderungen und Unstimmigkeiten mit Wirtschaftsprüfern im Hinblick auf Rechnungslegung und Finanzberichterstattung.
Keine.
Punkt 9A. Kontrollen und Verfahren.
Bewertung der Offenlegungskontrollen und -verfahren
Unsere Offenlegungskontrollen und -verfahren, gemäß den Vorschriften 13a-15 (e) und 15d-15 (e) des Securities Exchange Act von 1934, dienen dazu, zu gewährleisten, dass die offenzulegenden Informationen, die wir in den Berichten, die wir gemäß dem Exchange Act einreichen, erfasst, verarbeitet, zusammengefasst und gemeldet werden, und zwar innerhalb der Fristen gemäß den Vorschriften und in der Form der Securities and Exchange Commission, und um zu gewährleisten, dass diese offenzulegenden Informationen kumuliert werden und an das Management, unter anderem unserem Hauptgeschäftsführer und Financial Officer, weitergegebenen werden, damit bezüglich der erforderlichen Offenlegung zeitnahe Entscheidungen getroffen werden können. Der Chief Executive Officer (CEO) und der Chief Financial Officer (CFO) haben zusammen mit anderen Mitgliedern des Managements die Wirksamkeit unserer Offenlegungskontrollen und -verfahren zum 27. September 2019 bewertet. Anhand dieser Bewertung sind der CEO und der CFO zu dem Schluss gekommen, dass die Offenlegungskontrollen und -verfahren zu diesem Stichtag aufgrund wesentlicher Schwachstellen bei der internen Kontrolle der Finanzberichterstattung nicht wirkungsvoll sind, wie weiter unten ausgeführt.
Um die nachfolgend beschriebenen wesentlichen Schwachstellen zu beheben, haben wir vor Einreichung dieses Geschäftsberichts auf Formular 10-K zusätzliche Analysen und weitere Verfahren nach dem Periodenabschluss durchgeführt, um sicherzugehen, dass unser Konzernabschluss den allgemein anerkannten Rechnungslegungsgrundsätzen entspricht. Auf der Grundlage dieser Verfahren ist das Management zu dem Schluss gekommen, dass unser Konzernabschluss, der in diesem Formular 10-K enthalten ist, im Einklang mit den allgemein anerkannten Rechnungslegungsgrundsätzen erstellt wurde, und unser CEO und CFO bestätigen auf Basis ihrer Kenntnisse, dass der Konzernabschluss und die weiteren Finanzinformationen in diesem Formular 10-K in allen wesentlichen Aspekten ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des Unternehmens vermitteln. PricewaterhouseCoopers LLP, eine unabhängige eingetragene Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, hat diesen Konzernabschluss mit einem uneingeschränkten nachfolgenden Bestätigungsvermerk versehen.
Jahresbericht des Managements zu internen Kontrollen der Finanzberichterstattung
Unser Management ist gemäß den Vorschriften 13a-15 (f) und 15d-15 (f) des Exchange Act dafür verantwortlich, geeignete interne Kontrollen für unsere Finanzberichterstattung einzurichten und aufrechtzuerhalten. Unsere internen Kontrollen der Finanzberichterstattung sind Verfahren, die dazu dienen, hinreichende Sicherheit hinsichtlich der Verlässlichkeit der Finanzberichterstattung und der Erstellung der Jahresabschlüsse für externe Zwecke im Einklang mit den allgemein anerkannten Rechnungslegungsgrundsätzen zu bieten, und umfassen Richtlinien und Verfahren, die:
| (1) |
das Führen von Aufzeichnungen betreffen und in angemessenem Detaillierungsgrad unsere Transaktionen und die Veräußerungen unserer Vermögenswerte korrekt und angemessen wiedergeben; |
| (2) |
hinreichende Sicherheit bieten, dass unsere Transaktionen derart aufgezeichnet werden, dass die Jahresabschlüsse gemäß den allgemein anerkannten Rechnungslegungsgrundsätzen erstellt werden können, und dass unsere Einnahmen und Ausgaben ausschließlich im Einklang angemessener Genehmigungen erfolgen; und |
| (3) |
hinreichende Sicherheit bieten, dass unbefugte Anschaffungen, Nutzungen oder Veräußerungen unserer Vermögenswerte, die wesentliche Auswirkungen auf unseren Jahresabschluss haben könnten, verhindert oder rechtzeitig aufgedeckt werden. |
Aufgrund inhärenter Begrenzungen können internen Kontrollen der Finanzberichterstattung Falschdarstellungen möglicherweise nicht verhindern oder aufdecken. Überdies unterliegen Prognosen zur Bewertung der Wirksamkeit für zukünftige Perioden dem Risiko, dass Kontrollen aufgrund von Änderungen der Umstände gegebenenfalls unzureichend werden oder dass sich der Grad der Einhaltung mit den Richtlinien oder Verfahren verschlechtert.
Unter der Aufsicht und Mitwirkung unseres Managements bewerteten wir die Wirksamkeit unserer internen Kontrollen der Finanzberichterstattung zum 27. September 2019 und legten dabei die Kriterien aus dem Internal Control Integrated Framework (2013) (integriertes Rahmenwerk zu internen Kontrollen) zugrunde, die vom Committee of Sponsoring Organizations of the Treadway Commission (COSO) herausgegeben wurden.
Eine wesentliche Schwachstelle bei der internen Kontrolle bezeichnet einen Mangel oder eine Kombination von Mängeln dahingehend, dass begründeterweise die Gefahr besteht, dass eine wesentliche Falschdarstellung in unserem Jahres- oder Zwischenabschluss nicht verhindert oder rechtzeitig aufgedeckt werden kann.
Wir haben zum 27. September 2019 folgende Kontrollmängel festgestellt, die wesentliche Schwachstellen bei unserer internen Kontrolle der Finanzberichterstattung darstellen:
| • |
Wir hatten kein wirksames Risikobewertungsverfahren entwickelt und umgesetzt, um inherente Risiken unserer Geschäftsprozesse zu identifizieren und entsprechend zu bewerten. Insbesondere wurden neue und absehbare Risiken in Hinblick auf wesentliche Falschdarstellungen nicht angemessen identifiziert und es wurden keine Kontrollen entwickelt und umgesetzt, um Risiken zu begegnen, die sich aus Veränderungen unseres betrieblichen Umfelds, einschließlich der Einführung neuer Rechnungslegungsgrundsätze, ergeben können. Darüber hinaus verfügten wir nicht über eine effektive Kontrollumgebung. Grund hierfür ist eine unzureichende Ausstattung bei den personellen Ressourcen, die über das erforderliche Wissen und die Erfahrung verfügen, um angemessene Voraussetzungen für wirksame interne Kontrollen der Finanzberichterstattung zu schaffen, sodass Korrekturmaßnahmen für die internen Kontrollen der Finanzberichterstattung ordnungsgemäß angewendet, priorisiert und rechtzeitig umgesetzt werden können. Obwohl diese Mängel bis zu ihrer Behebung nicht zu Anpassungen in unserem Konzernabschluss geführt haben, könnten sie zu wesentlichen Falschdarstellungen führen, die möglicherweise alle Jahresabschlusskonten und Offenlegungen in unseren Jahres- oder Zwischenkonzernabschlüssen betreffen könnten und welche nicht verhindert oder aufgedeckt werden könnten. Diese wesentlichen Schwachstellen begünstigten die folgenden Kontrollmängel, die ebenfalls als wesentliche Schwachstellen betrachtet werden:
|
Die Mängel bei den Abschlussprozessen für die Erfassung von Umsatz, Vorräten sowie Finanzberichterstattung führten zu unwesentlichen durch die Prüfung veranlassten Anpassungen und periodenfremden Anpassungen im Konzernabschluss des Unternehmen für das am 27. September 2019 bzw. am 28. September 2018 endende Geschäftsjahr (und der jeweiligen Zwischenperioden). Außerdem könnten diese Mängel bis zu deren Behebung zu wesentlichen Falschdarstellungen führen, die sich auf die zuvor genannten Konten und Angaben in unseren Jahres- oder Zwischenabschlüssen auswirken würden und weder verhindert noch aufgedeckt werden könnten. Dementsprechend sieht unser Management diese Mängel als wesentliche Schwachstellen an.
Aufgrund der oben beschriebenen wesentlichen Schwachstellen ist das Management zu dem Schluss gekommen, dass unsere internen Kontrollen der Finanzberichterstattung zum 27. September 2019 nicht wirkungsvoll waren.
Eine Tochtergesellschaft von Varex hat am 29. April 2019 Direct Conversion AB übernommen. Das Management hat Direct Conversion AB von der Bewertung der Wirksamkeit interner Kontrollen der Finanzberichterstattung zum 27. September 2019 ausgenommen. Die Summe der Vermögenswerte und der Umsätze von Direct Conversion machen jeweils etwa 0,8 % bzw. 0,8 % der betreffenden Beträge des Jahresabschlusses für das am 27. September 2019 endende Geschäftsjahr aus.
Unsere unabhängige eingetragene Wirtschaftsprüfungsgesellschaft PricewaterhouseCoopers LLP hat einen negativen Prüfungsbericht über die Wirksamkeit unserer internen Kontrollen für die Finanzberichterstattung zum 27. September 2019 ausgestellt, welcher nachfolgend aufgeführt ist.
Stand der Behebungsmaßnahmen
Behebung der wesentlichen Schwachstellen, die für das Geschäftsjahr 2018 im Formular 10-K ausgewiesen wurden
Wir haben beträchtlichen Aufwand betrieben, um die Bereiche mit den wesentlichen Schwachstellen aus dem Geschäftsjahr 2018 zu beheben und führen weiterhin einen Risikobewertungsprozess durch, um die Kontrollaktivitäten zu identifizieren, zu konzipieren, umzusetzen und neu zu bewerten. Während wir weiterhin unseren Risikobewertungsprozess verbessern, um sicherzustellen, dass dieser umfassend ist, gelangte das Management zu dem Schluss, dass bestimmte wesentliche Schwachstellen, die im Geschäftsjahr 2018 festgestellt wurden und im Geschäftsbericht auf Formular 10-K zum 28. September 2018 ausgewiesen wurden, im Geschäftsjahr 2019 behoben wurden. Wesentliche Schwachstellen wurden insbesondere in den folgenden Bereichen behoben:
| 1) |
allgemeine IT-Kontrollen (Information Technology General Controls, ITGC) bezüglich Nutzerzugangs- und Programmänderungskontrollen; und |
| 2) |
Rechnungslegung unserer Betriebe in Deutschland, unter anderem Durchführung von wirkungsvollen Geschäftsprozesskontrollen und Aufgabentrennung bei der Genehmigung von Transaktionen und Journalbuchungen sowie des Abschlusses, der Vollständigkeit und Richtigkeit von Transaktionen. |
Die Umsetzung von Verbesserungen bei den ITGCs bezüglich Nutzerzugangs- und Programmänderungskontrollen umfasste Folgendes:
| • |
Durchführung der Überprüfung der Kontrollumgebung — Im Rahmen des allgemeinen Risikobewertungsprozesses haben wir relevante Anwendungen und Tools bestimmt, um die Einhaltung der Kontrollen im Allgemeinen zu verbessern. |
||||||||||||
| • |
Umsetzung der Überprüfung des Kontrollkonzepts — Wir haben an der Kontrollumgebung erhebliche Änderungen vorgenommen, indem wir bestimmte Kontrollen neu konzipiert haben, um sie in Einklang mit dem Rahmenwerk "Control Objectives for Information and Related Technology (COBIT) zu bringen, und weitere Kontrollen konzipiert haben, um sicherzustellen, dass alle Risiken berücksichtigt wurden. Das Ergebnis sind effektiv gestaltete allgemeine IT-Kontrollen in den Bereichen Änderungsmanagement, Computereinsatz, Backup und Wiederherstellung, während die Sicherheit einer Prüfung unterzogen wurde. Sicherheitskontrollen wurden anwendungsbezogen überprüft. |
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| • |
Durchführung von mängelbezogenen Behebungsplänung – Wir haben für jeden Mangel Behebungspläne umgesetzt, kategorisiert nach Behebungsmaßnahme, Prozessumsetzung und Kontrollrationalisierung. Bei unseren Behebungsplänen haben wir uns auf die Identifizierung und Eindämmung des Risikos konzentriert. Außerdem führten wir Konzepteffektivitäts- und betriebliche Tests durch. |
||||||||||||
| • |
Nutzerzugang:
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||||||||||||
| • |
Änderungsmanagement:
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Kontrollumgebung in Deutschland wurde verbessert
– In Deutschland haben wir externe Berater damit beauftragt, eine detaillierte Überprüfung der Geschäftsprozesskontrolldokumentation durchzuführen (unter anderem in Hinblick auf Aufgabentrennung, Genehmigung von Transaktionen, Journalbuchungen, Abschluss, Vollständigkeit und Richtigkeit der Transaktionen, wichtige Kontrollen für die Durchführung von Behebungsaktivitäten) und angemessene Kontrollen zu implementieren, das Konzept zu bewerten und die operative Wirksamkeit zu überprüfen sowie Überprüfungen und Genehmigungen auf Unternehmensebene zu formalisieren.
Kontinuierliche Behebungsaktivitäten
Das Management hat bereits Maßnahmen umgesetzt und wird auch weiterhin Maßnahmen umsetzen, die Folgendes sicherstellen sollen: (a) dass die Kontrollmängel, die zu den oben beschriebenen verbleibenden wesentlichen Schwachstellen in den Bereichen Risikobewertung, Kontrollumgebung, Umsatz, Vorräte und Finanzberichterstattung beigetragen haben, behoben werden, und (b) dass diese Kontrollen entwickelt und umgesetzt werden und ihre Wirksamkeit gewährleistet ist. Insbesondere setzen wir derzeit die folgenden Änderungen um:
| • |
Risikobewertungsprozess – Wir unternehmen erhebliche Anstrengungen für die Durchführung eines umfassenden Risikobewertungsprozesses, um unsere Kontrollaktivitäten im Zusammenhang mit den oben genannten wesentlichen Schwachstellen in unserer Finanzberichterstattung zu identifizieren, zu konzipieren, umzusetzen und neu zu bewerten. Dazu gehören unter anderem Überwachungskontrollen hinsichtlich konzeptbezogener und operativer Wirksamkeit bestimmter Kontrollaktivitäten in unserer Geschäftsprozessumgebung. Dies wird nachfolgend weiter erläutert. |
| • |
Kontrollumgebung – Wir sind bestrebt und entwickeln Konzepte, um zusätzlich qualifizierte Personen zu gewinnen, entsprechend zu entwickeln und an das Unternehmen zu binden, um eine Behebung der Probleme in den Bereichen mit wesentlichen Schwachstellen im Einklang mit unseren Zielen zu ermöglichen, und um damit eine angemessene Umgebung für effektive interne Kontrollen der Finanzberichterstattung zu schaffen, damit die Korrekturmaßnahmen für die internen Kontrollen der Finanzberichterstattung auf geeignete Weise angewandt, priorisiert und rechtzeitig umgesetzt werden können. Darüber hinaus überarbeiten wir die Aufsichts- und Überwachungstätigkeiten unserer externen Berater, die uns bei der Bewertung der internen Kontrollen und der Verbesserung des Projektmanagements für interne Kontrollen unterstützen. |
| • |
Umsatzprozesse – – Wir implementieren Kontrollen für (i) die Überprüfung von Standardverträgen, (ii) die Überprüfung von Kundenrechnungen, (iii) die Überprüfung der monatlichen Kundenauftragsänderungen und (iv) eine weitere Managementüberprüfungskontrolle, in der die Serviceabrechnungen der Periode überprüft und genehmigt werden. Aufgrund des Übergangs zu ASC 606 haben wir die Kontrollen der Umsatzrealisation überarbeitet. Darüber hinaus werden wir weiterhin unsere Überprüfungskontrollen hinsichtlich Vollständigkeit und Richtigkeit von Kundenauftragsbuchungen, Menge und Preisgestaltung sowie die weitere Rechnungslegung gemäß ASC 606 verbessern. |
| • |
Vorratsprozesse – Wir implementieren Kontrollen für (i) die Überprüfung von Vorratsanpassungen und Genehmigungen und (ii) die Überprüfung der Varianzanalyse. Wir verbessern kontinuierlich unsere Verfahren zur Bestandszählung sowie die Überprüfung und Bewertungskontrolle der Vorräte. |
| • |
Finanzabschlussprozesse – Im Zusammenhang mit unseren monatlichen Review-Meetings für unseren Konzernmonatsabschluss verbessern wir kontinuierlich die Kontrollen der internationalen Geschäftsergebnisüberprüfungen. Dies beinhaltet eine bessere Dokumentation der Posten zur Nachverfolgung und Lösungsfindung, eine Ausweitung unserer Prüfungen auf Vollständigkeit und Richtigkeit der zwischengesellschaftlichen Salden, die Entwicklung von Kontrollen zur Identifizierung von Ereignissen nach dem Abschlussstichtag, die eintreten bevor der Abschluss für die Veröffentlichung verfügbar ist, und bessere Kontrollen der Überprüfung der Kapitalflussrechnung. |
Nachfolgend werden laufende Maßnahmen im Zusammenhang mit den umgesetzten Verbesserungen unserer Kontrollumgebung aufgeführt, die unserer Ansicht nach unsere laufenden Behebungsmaßnahmen zur Bekämpfung wesentlicher Schwachstellen unterstützen werden:
Formelle ICOFR-Funktion
– Wir erweitern unsere Kontrollumgebung mit einem Projektmanagement-Office (PMO) für die Compliance der internen Kontrollen der Finanzberichterstattung (ICOFR) und eine ICOFR-Durchführungsfunktion. Zu den Rollen und Verantwortlichkeiten des PMO gehören das Management aller ICOFR-Fristen, Koordination und Kommunikation in Bezug auf externe und interne Prüfungen, Arbeitssitzungen des Prozessverantwortlichen und dazugehörige Folgeaktivitäten, Koordinierung mit internationalen Betrieben und Überwachung der Behebungsmaßnahmen des Unternehmens. Das Unternehmen hat seine internen Ressourcen mit externen Beratern ergänzt, die als Experten für die Durchführung von ICOFR-Programmen anerkannt sind, und hat das Bewusstsein und die Verantwortung der Prozessverantwortlichen durch verschiedene Schulungsprotokolle sowie eine Anwendung eines ICOFR-Durchführungs- und Überwachungsprogramms erweitert.
Risikomanagementausschuss
– Wir haben einen leitenden Risikomanagementausschuss gebildet, der die Aktualisierungen des Risikomanagements und des internen Prüfungsstatus, den ICOFR-Status und weitere wichtige Compliance-Bereiche überprüft und regelmäßig zu Sitzungen zusammenkommt. Es wurde ein detaillierter Behebungs- und Compliance-Plan mit einem Zeitplan und wichtigen Meilensteinen ausgearbeitet, der regelmäßig mit dem Ausschuss überprüft wird.
Monats-/Quartalsabschlussprozess – Wir implementieren einen verbesserten Finanzabschluss- und Berichterstattungsprozess, der Folgendes beinhaltet:
| i. |
Monatsabschlusskalender, der den bestehenden Quartalsabschlusskalender ergänzt. |
| ii. |
Review-Meetings bezüglich der Monatsabschlussübersicht mit den Prozessverantwortlichen und der Leitung der Finanzberichterstattung. |
| iii. |
Meetings des Offenlegungsausschusses, dazu gehören formelle dokumentierte vierteljährliche Meetings mit der jeweiligen Leitung des Geschäftsbereichs und anderen Unternehmensfunktionen, damit alle potenziellen Probleme eskaliert und vor der endgültigen Erstellung des Jahresabschlusses gelöst werden können. |
| iv. |
Die Abschlüsse werden vor der Einreichung vom Offenlegungsausschuss, obersten Finanzmanagement, von der Rechtsabteilung, dem Prüfungsausschuss und anderen entsprechenden Prozessverantwortlichen überprüft und genehmigt. |
| v. |
Wir haben Kontrollen implementiert, um sicherzugehen, dass beim Finanzabschlussprozess die richtigen Wechselkurse verwendet werden. |
| vi. |
Gemäß unserer Kontenabstimmungsrichtlinie werden die Kontenabstimmungen vierteljährlich überprüft und genehmigt. |
| vii. |
Wir haben Kontrollen implementiert, um sicherzugehen, dass die Berichterstattung nach Segment und geografischer Region korrekt ist. |
Wir sind der Auffassung, dass diese Maßnahmen die verbleibenden wesentlichen Schwachstellen beheben werden. Es ist jedoch möglich, dass während der Bewertung und Umsetzung unserer Behebungspläne weitere Änderungen und Verbesserungen festgestellt und entsprechend umgesetzt werden. Die wesentlichen Schwachstellen werden erst dann als behoben angesehen werden, wenn die anzuwendenden Kontrollen über einen ausreichenden Zeitraum durchgeführt werden und das Management durch Tests zu dem Schluss gelangt ist, dass diese Kontrollen wirkungsvoll sind. Die wesentlichen Schwachstellen in der Risikobewertung und der Kontrollumgebung werden erst dann als behoben angesehen werden, wenn die wesentlichen Schwachstellen bei Umsatz, Vorräten und Finanzabschluss behoben wurden. Folglich könnten diese wesentlichen Schwachstellen bis zu deren Behebung zu wesentlichen Falschdarstellungen führen, die möglicherweise Auswirkungen auf alle Konten und Angaben in unseren Konzernjahres- oder Zwischenabschlüssen haben, die nicht verhindert oder aufgedeckt werden würden.
Änderungen der internen Kontrollen der Finanzberichterstattung
Im zum 27. September 2019 endenden Quartal haben wir festgestellt, dass es eine zusätzliche wesentliche Schwachstelle hinsichtlich unserer Kontrollumgebung sowie weitere wesentliche Schwachstellen im Finanzabschlussprozess, wie oben beschrieben, gibt.
Die nachfolgend beschriebenen Behebungsaktivitäten umfassen Änderungen bei den internen Kontrollen der Finanzberichterstattung (ICOFR) im zum 27. September 2019 endenden Quartal, die unsere ICOFR wesentlich beeinflusst haben oder mit großer Wahrscheinlichkeit wesentlich beeinflussen werden.
Verbesserung der Kontrollen auf Gesellschaftsebene
– Wir haben Kontrollen auf Gesellschafts- und Unternehmensebene durchgeführt, um die allgemeine Kontrollumgebung für die Finanzberichterstattung zu unterstützen, unter anderem durch weitere Schulungs- und Weiterbildungsmaßnahmen bezüglich Kontrollverantwortung und -durchführung, verbesserte Technologien, um Zertifizierungen zu erhalten, laufende Dokumentation und Testmaßnahmen sowie erhöhte Verantwortung und allgemeine Kommunikation.
Spezifische Analyse von Mängeln und Identifizierung von Behebungsaktivitäten
– Wir haben eine systematische risikobasierte Methode zur Identifizierung und Implementierung von Behebungsmaßnahmen umgesetzt, um die sechs (6) wesentlichen Schwachstellen anzugehen, die im Geschäftsjahr 2018 offengelegt wurden. Wir haben eine detaillierte Überprüfung aller Mängel durchgeführt, die vorher als wesentliche Schwachstellen offengelegt wurden: Risikobewertung, allgemeine IT-Kontrollen/Nutzerzugang, Umsatz, Vorräte, Betriebe in Deutschland und der Finanzabschlussprozess.
Punkt 9B. Sonstige Informationen
Keine.
Punkt 10. Board-Mitglieder, Geschäftsführer und Corporate Governance
Board-Mitglieder und Geschäftsführer
Die für diesen Punkt erforderlichen Informationen hinsichtlich unserer Geschäftsführer sind in Teil I dieses Geschäftsberichts auf Formular 10-K aufgeführt und Informationen zu der Verfügbarkeit unseres Verhaltenskodex für Geschäftsführer und Board-Mitglieder sind nachfolgend dargelegt. Die sonstigen für diesen Punkt erforderlichen Informationen sind durch Verweis auf unsere A––ktionärsinformation (Proxy-Statement) für die Jahreshauptversammlung 2020 unter den Abschnitten "Proposal One - Election– of Directors" (Vorschlag Eins – Wahl der Board-Mitglieder) und "Stock Ownership-Section 16(a) Beneficial Ownership Reporting Compliance" (Aktienbesitz – Abschnitt 16(a) Einhaltung der Vorschriften für die Berichterstattung über wirtschaftliche Eigentumsverhältnisse) enthalten. Unsere endgültigen Aktionärsinformationen (Proxy-Statements) für die Jahreshauptversammlung 2020 werden bis spätestens 120 Tage nach dem 27. September 2019 bei der SEC eingereicht.
Verhaltenskodex
Wir haben einen Verhaltenskodex verabschiedet, der für alle Geschäftsführer und Board-Mitglieder gilt. Der Verhaltenskodex steht auf unserer Website unter http://www.vareximaging.com zur Verfügung und kann folgendermaßen aufgerufen werden:
| 1. |
Klicken Sie auf unserer Hauptseite auf "Investors". |
| 2. |
Klicken Sie anschließend im Dropdown-Menü unter "Corporate Governance" auf "Governance Highlights". |
| 3. |
Klicken Sie abschließend "Code of Conduct" (Verhaltenskodex). |
Wir sind bestrebt, die Offenlegungsanforderungen gemäß Punkt 5.05(c) von Formular 8-K in Bezug auf die Änderung einer oder den Verzicht auf eine Bestimmung des Verhaltenskodex, die für unseren Chief Executive Officer, Chief Financial Officer, Chief Accounting Officer oder Controller oder für Personen gilt, die ähnliche Funktionen ausführen, zur erfüllen, indem wir diese Informationen auf unserer Website, die oben angegeben ist, veröffentlichen.
Punkt 11. Geschäftsführungsvergütung.
Die für diesen Punkt erforderlichen Informationen sind durch Verweis auf unsere Aktionärsinformation (Proxy-Statement) für die Jahreshauptversammlung 2020 unter dem Abschnitt "Executive Compensation" (Geschäftsführungsvergütung) enthalten.
Punkt 12. Wertpapierbesitz bestimmter wirtschaftlicher Eigentümer und des Managements und ähnliche Aktionärsangelegenheiten.
Die für diesen Punkt erforderlichen Informationen sind durch Verweis auf unsere Aktionärsinformation (Proxy-Statement) für die Jahreshauptversammlung 2020 unter den Abschnitten "Stock Ownership" (Aktienbesitz) und "Executive Compensation" (Geschäftsführungsvergütung) enthalten.
Punkt 13. Bestimmte Beziehungen und dazugehörige Transaktionen und Unabhängigkeit der Board-Mitglieder.
Die unter diesem Punkt erforderlichen Informationen zu bestimmten Beziehungen und dazugehörigen Transaktionen ist durch Verweis auf unsere Aktionärsinformation (Proxy-Statement) für die Jahreshauptversammlung 2020 unter dem Abschnitt "Certain Relationships and Related Transactions" (Bestimmte Beziehungen und dazugehörige Transaktionen) enthalten. Die unter diesem Punkt erforderlichen Informationen zur Unabhängigkeit von Board-Mitgliedern und Ausschussmitgliedern ist durch Verweis auf unsere Aktionärsinformation (Proxy-Statement) für die Jahreshauptversammlung 2020 unter dem Abschnitt "Proposal One-Election of Directors" (Vorschlag Eins – Wahl der Board-Mitglieder) enthalten.
Punkt 14. Honorare und Leistungen des primären Wirtschaftsprüfers.
Die für diesen Punkt erforderlichen Informationen sind durch Verweis auf unsere Aktionärsinformation (Proxy-Statement) für die Jahreshauptversammlung 2020 unter dem Abschnitt "Proposal Four-Ratification of the Appointment of Our Independent Registered Public Accounting Firm" (Vorschlag Vier – Bestätigung der Bestellung unserer unabhängigen registrierten Wirtschaftsprüfungsgesellschaft) enthalten.
Punkt 15. Anlagen, Konzernabschluss und Übersichten zum Jahresabschluss.
Die im Rahmen des Geschäftsberichts eingereichten Dokumente umfassen:
| 1. |
Konzernabschluss. Wir haben den im Index zum Konzernabschluss, den Anhängen und Anlagen auf Seite F-1 aufgeführten Konzernabschluss als Teil des Geschäftsberichts auf Formular 10-K eingereicht. |
| 2. |
Übersichten zum Jahresabschluss und Sonstiges. Es wurde auf sämtliche Übersichten zum Jahresabschluss verzichtet, da sie nicht anwendbar bzw. nicht wesentlich sind oder die erforderlichen Informationen im Konzernabschluss oder dem dazugehörigen Anhang aufgeführt sind. |
| 3. |
Anlagen. Die unten aufgeführten Anlagen werden als Teil des Geschäftsberichts auf Formular 10-K eingereicht. |
| Nummer der Anlage | Beschreibung |
| 2.1* | Abspaltungs- und Verteilungsvertrag (Separation and Distribution Agreement) vom 27. Januar 2017 von und zwischen Varian und (enthalten durch Verweis auf Anlage 2.1 zum aktuellen Bericht des Unternehmens auf Formular 8-K, eingereicht am 30. Januar 2017, SEC-Aktenzeichen 001-37860). |
| 2.2* | Rahmenkaufvertrag (Master Purchase and Sale Agreement) vom 21. Dezember 2016 zwischen Varian Medical Systems, Inc. und PerkinElmer, Inc. (Enthalten durch Verweis auf Anlage 2.2 zu den Änderungen des Unternehmens Nr. 3 zum Registrierungsdokument auf Formular 10, eingereicht am 30. Dezember 2016, SEC-Aktenzeichen 001-37860). |
| 2.3* | Änderung Nr. 1 zum Rahmenkaufvertrag, abgeschlossen am 17. Januar 2017 von und zwischen PerkinElmer, Inc. und Varian Medical Systems, Inc. (Enthalten durch Verweis auf Anlage 2.2 zum Quartalsbericht auf Formular 10-0, eingereicht am 12. Mai 2017, SEC-Aktenzeichen 001-37860). |
| 2.4* | Abtretungs- und Übernahmevertrag (Assignment and Assumption Agreement) vom 27. Januar 2017 von und zwischen Varian Medical Systems, Inc. und Varex Imaging Corporation (enthalten durch Verweis auf Anlage 2.3 zum Quartalsbericht des Unternehmens auf Formular 10-Q, eingereicht am 12. Mai 2017, SEC-Aktenzeichen 001-37860). |
| 2.5* | Änderung Nr. 2 zum Rahmenkaufvertrag, abgeschlossen am 28. April 2017, von und zwischen PerkinElmer, Inc. und Varex Imaging Corporation (enthalten durch Verweis auf Anlage 2.4 zum Quartalsbericht auf Formular 10-Q, eingereicht am 12. Mai 2017, SEC-Aktenzeichen 001-37860). |
| 3.1* | Geänderte und angepasste Gründungsurkunde des Unternehmens vom 27. Januar 2017 (Amended and Restated Certificate of Incorporation), (gemäß Änderung vom 11. Dezember 2017) (enthalten durch Verweis auf Anlage 3.1 zum Geschäftsbericht des Unternehmens auf Formular 10-K, eingereicht am 27. November 2018, SEC-Aktenzeichen 001-37860). |
| 3.2* | Geänderte und angepasste Satzung des Unternehmens (Amended and Restated Bylaws of Company), gemäß Änderung vom 27. Januar 2017 (enthalten durch Verweis auf Anlage 3.2 zum aktuellen Bericht des Unternehmens auf Formular 8-K, eingereicht am 30. Januar 2017, SEC-Aktenzeichen 001-37860). |
| 4.1** | Informationen, die laut Punkt 202(a) bis (d) und (f) der Vorschrift S-K für jede Klasse von Wertpapieren des Unternehmens, die gemäß Abschnitt des Exchange Act angemeldet sind, anzugeben sind. |
| 10.1* | Vertrag für Übergangsleistungen (Transition Services Agreement) vom 27. Januar 2017, von und zwischen Varian und dem Unternehmen (enthalten durch Verweis auf Anlage 10.1 zum aktuellen Bericht des Unternehmens auf Formular 8-K, eingereicht am 30. Januar 2017, SEC-Aktenzeichen 001-37860). |
| 10.2* | Steuerangelegenheitenvertrag (Tax Matters Agreement) vom 27. Januar 2017 von und zwischen Varian und dem Unternehmen (enthalten durch Verweis auf Anlage 10.2 zum aktuellen Bericht des Unternehmens auf Formular 8-K, eingereicht am 30. Januar 2017, SEC-Aktenzeichen 001-37860). |
| 10.3* | Arbeitnehmerangelegenheitenvertrag (Employee Matters Agreement) vom 27. Januar 2017 von und zwischen Varian und dem Unternehmen (enthalten durch Verweis auf Anlage 10.3 zum aktuellen Bericht des Unternehmens auf Formular 8-K, eingereicht am 30. Januar 2017, SEC-Aktenzeichen 001-37860). |
| 10.4* | Vertrag über Angelegenheiten des geistigen Eigentums (Intellectual Property Matters Agreement) vom 27. Januar 2017 von und zwischen Varian und dem Unternehmen (enthalten durch Verweis auf Anlage 10.4 zum aktuellen Bericht des Unternehmens auf Formular 8-K, eingereicht am 30. Januar 2017, SEC-Aktenzeichen 001-37860). |
| 10.5* | Handelsmarkenlizenzvertrag (Trademark License Agreement) vom 27. Januar 2017 von und zwischen Varian und dem Unternehmen (enthalten durch Verweis auf Anlage 10.5 zum aktuellen Bericht des Unternehmens auf Formular 8-K, eingereicht am 30. Januar 2017, SEC-Aktenzeichen 001-37860). |
| 10.6*++ | Kreditvertrag (Credit Agreement) vom 1. Mai 2017 von und zwischen dem Unternehmen als Darlehensnehmer, den darin angegebenen Darlehensgebern als Darlehensgeber und der Bank ofAmerica, N.A., als Verwaltungsgesellschaft, Swingline-Darlehensgeber und ausgebende Bank (enthalten durch Verweis auf Anlage 10.1 zum Quartalsbericht des Unternehmens auf Formular 10-Q, eingereicht am 14. August 2017, SEC-Aktenzeichen 001-37860). |
| 10.7* | Kreditvertrag (Credit Agreement) vom 25. Januar 2017 von und zwischen Varex Imaging Corporation als Darlehensnehmer, den darin angegebenen Darlehensgebern als Darlehensgeber und der Wells Fargo Bank, National Association, als Verwaltungsgesellschaft, Swingline-Darlehensgeber und ausgebende Bank, Wells Fargo Securities, LLC, als alleinigem Lead-Arrangeur und Bookrunner (enthalten durch Verweis auf Anlage 10.6 zum aktuellen Bericht des Unternehmens auf Formular 8-K, eingereicht am 30. Januar 2017, SEC-Aktenzeichen 001-37860). |
| 10.8*† | Omnibus-Aktienplan 2017 der Varex Imaging Corporation (enthalten durch Verweis auf Anlage 99.1 zum Formular S-8, eingereicht am 27. Januar 2017, SEC-Aktenzeichen 001-37860). |
| 10.9*† | Vorlage des Vertrags über nicht qualifizierte Aktienoptionen im Rahmen des Omnisbus-Aktienplans von 2017 (Form of Nonqualified Stock Option Agreement under the 2017 Omnibus Stock Plan) (enthalten durch Verweis auf Anlage 10.1 zum aktuellen Bericht auf Formular 8-K, eingereicht am 16. Februar 2017, SEC-Aktenzeichen 001-37860). |
| 10.10*† | Vorlage des Vertrags über die Vergütung von Restricted Stock Units im Rahmen des Omnisbus-Aktienplans 2017 (Form of Restricted Stock Unit Award Agreement under the 2017 Omnibus Stock Plan) (enthalten durch Verweis auf Anlage 10.2 zum aktuellen Bericht des Unternehmens auf Formular 8-K, eingereicht am 16. Februar 2017, SEC-Aktenzeichen 001-37860). |
| 10.11*† | Mitarbeiteraktienkaufplan der Varex Imaging Corporation 2017 (Varex Imaging Corporation 2017 Employee Stock Purchase Plan) (enthalten durch Verweis auf Anlage 99.2 zu Formular S-8, eingereicht am 27. Januar 2017, SEC-Aktenzeichen 001-37860). |
| 10.12*† | Management-Anreizprogramm der Varex Imaging Corporation (Varex Imaging Corporation Management Incentive Plan) (enthalten durch Verweis auf Anlage 10.9 zum aktuellen Bericht des Unternehmens auf Formular 8-K, eingereicht am 30. Januar 2017, SEC-Aktenzeichen 001-37860). |
| 10.13*† | Vorlage eines Beherrschungsänderungsvertrags (Form of Change in Control Agreement) (enthalten durch Verweis auf Anlage 10.10 zum aktuellen Bericht des Unternehmens auf Formular 8-K, eingereicht am 30. Januar 2017, SEC-Aktenzeichen 001-37860). |
| 10.14*† | Vorlage eines Entschädigungsvertrags (Form of Indemnification Agreement) (enthalten durch Verweis auf Anlage 10.11 zum aktuellen Bericht des Unternehmens auf Formular 8-K, eingereicht am 30. Januar 2017, SEC-Aktenzeichen 001-37860). |
| 10.15*† | Entgeltumwandlungsplan 2016 der Varex Imaging Corporation (Varex Imaging Corporation 2016 Deferred Compensation Plan) (enthalten durch Verweis auf Anlage 10.6 zur Änderung Nr. 2 zu Formular 10, eingereicht durch das Unternehmen am B. Dezember 2016, SEC-Aktenzeichen 001-37860). |
| 10.16*† | Plan eingefrorene Entgeltumwandlung 2016 der Varex Imaging Corporation (Varex Imaging Corporation Frozen Deferred Compensation Plan) (enthalten durch Verweis auf Anlage 10.7 zur Änderung Nr. 2 zu Formular 10, eingereicht vom Meldepflichtigen am B. Dezember 2016, SEC-Aktenzeichen 001-37860). |
| 10.17*† | Vorlage eines Zuteilungsvertrags für Deferred Stock Units im Rahmen des Omnibus-Aktienplans von 2017 (Form of Grant Agreement for Deferred Stock Units under the 2017 Omnibus Stock Plan) (enthalten durch Verweis auf Anlage 10.17 zum Geschäftsbericht des Unternehmens auf Formular 10-K, eingereicht am 13. Dez. 2017. SEC-Aktenzeichen 001-378601. |
| 10.18*† | Vorlage eines Zuteilungsvertrags für Deferred Stock Units im Rahmen des Omnibus-Aktienplans 2017 (Form of Grant Agreement for Deferred Stock Units under the 2017 Omnibus Stock Plan). |
| 10.19* | Änderung zum Kreditvertrag (Amendment to Credit Agreement) vom 28. September 2018 (enthalten durch Verweis auf Anlage 10.1 zum aktuellen Bericht des Unternehmens auf Formular 8-K, eingereicht am 3. Oktober 2018. SEC-Aktenzeichen 001-37860) |
| 10.20* | Änderung Nr. 2 zum Kreditvertrag (Amendment No. 2 to Credit Agreement) vom 28. September 2018 mit der Bank of America, N.A., als Verwaltungsgesellschaft, und den anderen Darlehensgebern (enthalten durch Verweis auf Anlage 10.1 zum aktuellen Bericht des Unternehmens auf Formular 8-K, eingereicht am 3. Oktober 2018, SEC-Aktenzeichen 001-37860). |
| 10.21* | Änderung Nr. 3 zum Kreditvertrag (Amendment No. 3 to Credit Agreement) vom 21. März 2019 mit der Bank of America, N.A., als Verwaltungsgesellschaft, und den anderen Darlehensgebern (enthalten durch Verweis auf Anlage 10.2 zum aktuellen Quartalsbericht des Unternehmens auf Formular 10-Q, eingereicht am B. Mai 2019, SEC-Aktenzeichen 001-37860). |
| 10.22* | Änderung Nr. 4 zum Kreditvertrag (Amendment No. 4 to Credit Agreement) vom 26. September 2019 zwischen der Varex Imaging Corporation, der Bank of America, N.A., als Verwaltungsgesellschaft, und den Darlehensgebern und Garantiegebern (enthalten durch Verweis auf Anlage 10.1 zum aktuellen Bericht des Unternehmens auf Formular 8-K, eingereicht am 2. Oktober 2019, SEC-Aktenzeichen 001-37860). |
| 10.23* | Aktienlaufvertrag (Share Purchase Agreement) vom 21. März 2019 zwischen der Varex Imaging Corporation, der Varex Imaging Investments und bestimmten Aktionären der Direct Conversion AB (publ) (enthalten durch Verweis auf Anlage 10.1 zum Quartalsbericht des Unternehmens auf Formular 10-Q, eingereicht am B. Mai 2019, SEC-Aktenzeichen 001-37860). |
| 21.1** | Liste der Tochtergesellschaften (List of Subsidiaries) zum Dienstag, 5. November 2019 |
| 23.1** | Zustimmung der unabhängigen registrierten Wirtschaftsprüfungsgesellschaft (Consent of Independent Registered Public Accounting Firm) |
| 31.1** | Bestätigung (Certification) des Chief Executive Officer gemäß Vorschrift 13a-14(a) des Securities Exchange Act. |
| 31.2** | Bestätigung (Certification) des Chief Financial Officer gemäß Vorschrift 13a-14(a) des Securities Exchange Act. |
| 32.1** | Bestätigung (Certification) gemäß 18 U.S.C. Abschnitt 1350 gemäß Verabschiedung gemäß Abschnitt 906 des Sarbanes-Oxley Act von 2002. |
| 32.2** | Bestätigung (Certification) gemäß 18 U.S.C. Abschnitt 1350 gemäß Verabschiedung gemäß Abschnitt 906 des Sarbanes-Oxley Act von 2002. |
| 101.INS** | XBRL-Instanzdokument - das Instanzdokument erscheint nicht in der interaktiven Datei, da deren XBRL-Tags im Inline-XBRL-Dokument eingebettet sind. |
| 101.SCH** | XBRL-Taxonomie Erweiterungsschema Dokument |
| 101.CAL** | XBRL-Taxonomieerweiterung Berechnung Linkbase-Dokument |
| 101.DEF** | XBRL-Taxonomieerweiterung Definition Linkbase-Dokument |
| 101.LAB** | XBRL-Taxonomieerweiterung Label Linkbase-Dokument |
| 101.PRE** | XBRL-Taxonomieerweiterung Presentation-Linkbase-Dokument |
*
Durch Verweis hierin enthalten
**
Hiermit eingereicht
†
Managementvertrag oder Vergütungsvertrag.
++
Teile dieser Anlage wurden ausgelassen gemäß eines Antrags zur vertraulichen Behandlung
gemäß Vorschrift 24b-2 des Securities Exchange Act von 1934 in seiner jeweils gültigen
Fassung
Punkt 16. Zusammenfassung Formular 10-K
keine
Gemäß den Bestimmungen von Abschnitt 13 oder 15 (d) des Securities Exchange Act (US-Börsengesetz) von 1934 hat der Meldepflichtige die ordnungsgemäße Unterzeichnung dieses Berichts durch den Unterzeichner veranlasst.
20. Dezember 2019
VAREX IMAGING CORPORATION
/gez./CLARENCE R. VERHOEF
Clarence R. Verhoef, Senior Vice President und Chief Financial Officer
(Duly Authorized Officer und Principal Financial Officer)
Gemäß den Bestimmungen des Securities Exchange Act von 1934 wurde dieser Bericht von den folgenden Personen im Namen des Meldepflichtigen und in der angegebenen Funktion und an dem angegebenen Datum nachfolgend unterzeichnet.
20. Dezember 2019
/gez./SUNNY S. SANYAL, President und Chief Executive Officer und Director (Principal Executive Officer)
20. Dezember 2019
/gez./CLARENCE R. VERHOEF, Senior Vice President und Chief Financial Officer (Principal Financial Officer)
20. Dezember 2019
/gez./KEVIN B. YANKTON, Corporate Controller und Chief Accounting Officer (Principal Accounting Officer)
20. Dezember 2019
/gez./RUEDIGER NAUMANN-ETIENNE, Chairman of the Board
20. Dezember 2019
/gez./JOCELYN D. CHERTOFF, Director
20. Dezember 2019
/gez./CHRISTINE A. TSINGOS, Director
20. Dezember 2019
/gez./JAY K. KUNKEL, Director
20. Dezember 2019
/gez./ERICH R. REINHARDT, Director
20. Dezember 2019
/gez./WALTER M ROSEBROUGH, Jr., Director
Bericht der unabhängigen registrierten Wirtschaftsprüfungsgesellschaft
Konzern-Gewinn- und Verlustrechnung für die 2019, 2018 und 2017 endenden Geschäftsjahre
Konzern-Gesamtergebnisrechnung für die 2019, 2018 und 2017 endenden Geschäftsjahre
Konzernbilanz zum Ende der Geschäftsjahre 2019 und 2018
Konzern-Kapitalflussrechnung für die 2019, 2018 und 2017 endenden Geschäftsjahre
Konzern-Eigenkapitalveränderungsrechnung für die Geschäftsjahre 2019, 2018 und 2017
Anhang zum Konzernabschluss
An das Board of Directors und die Aktionäre der Varex Imaging Corporation
Beurteilung des Jahresabschlusses und der internen Kontrollen der Finanzberichterstattung
Wir haben die vorliegenden Bilanzen der Varex Imaging Corporation und ihrer Tochtergesellschaften (das "Unternehmen") zum 27. September 2019 und 28. September 2018 sowie die dazugehörige Konzern-Gewinn- und Verlustrechnung, Konzern-Ergebnisrechnung, -Konzern-Eigenkapitalveränderungsrechnung und Konzern-Kapitalflussrechnung für diese drei Jahre in dem zum 27. September 2019 endenden Zeitraum geprüft, einschließlich des dazugehörigen Anhangs (zusammen als "Konzernabschluss" bezeichnet). Überdies haben wir die internen Kontrollen der Finanzberichterstattung zum 27. September 2019 auf Basis der Kriterien aus dem Internal Control - Integrated Framework (2013) (integriertes Rahmenwerk zu internen Kontrollen) geprüft, die vom Committee of Sponsoring Organizations of the Treadway Commission (COSO) herausgegeben wurden.
Der vorliegende Konzernabschluss vermittelt unserer Ansicht nach in allen wesentlichen Aspekten ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Finanzlage des Unternehmens zum 27. September 2019 und 28. September 2018 und der Geschäftsergebnisse und Cashflows für diese drei Jahre in dem zum 27. September 2019 endenden Geschäftsjahr, und zwar in Übereinstimmung mit den in den USA allgemein anerkannten Rechnungslegungsgrundsätzen. Wir sind darüber hinaus der Auffassung, dass das Unternehmen zum 27. September 2019 in allen wesentlichen Aspekten keine wirksamen Kontrollen der Finanzberichterstattung auf Basis der Kriterien Internal Control - Integrated Framework (2013), herausgegeben von der COSO, durchgeführt hat, da zu diesem Zeitpunkt folgende wesentlichen Schwachstellen bei der internen Kontrolle der Finanzberichterstattung bestanden: (i) keine wirksamen Risikobewertungsprozesse zur Identifizierung und Bewertung der Risiken in den Geschäftsprozessen des Unternehmens, (ii) keine wirksame Kontrollumgebung, da das Unternehmen hinsichtlich der personellen Ressourcen unzureichend ausgestattet war, die über das erforderliche Wissen und die Erfahrung verfügten, um eine angemessene Umgebung für wirksame interne Kontrollen der Finanzberichterstattung zu schaffen, sodass Korrekturmaßnahmen für die internen Kontrollen der Finanzberichterstattung ordnungsgemäß angewendet, priorisiert und rechtzeitig umgesetzt werden können, (iii) keine wirksamen Kontrollen für die Erfassung des Umsatzes, der passiven Rechnungsabgrenzung und dazugehöriger Forderungen, dazu gehören auch wirksame Geschäftsprozesskontrollen zur Verhinderung und Aufdeckung von Falschdarstellungen bei der Verarbeitung von Kundentransaktionen sowie der Auswirkungen der neuerlichen Anwendung der und der stetigen Erfassung des Umsatzes aus Verträgen mit Kunden, (iv) keine wirksamen Kontrollen für die Vorratsbuchhaltung und Erfassung der Umsatzkosten, dazu gehören auch wirksame Geschäftsprozesskontrollen zur Verhinderung und Aufdeckung von Falschdarstellungen bei der Richtigkeit, Bewertung, Darstellung und dem Ausweis der Vorräte, (v) keine wirksamen Kontrollen für den Abschlussprozess in der Finanzberichterstattung, um Falschdarstellungen im Jahresabschluss zu verhindern oder aufzudecken, dazu gehören auch eine unwirksame Kontrolle für die Überprüfung der Geschäftsleistungsüberwachung in unseren internationalen Gesellschaften, keine wirksamen Kontrollen für die Beseitigung zwischengesellschaftlicher Salden, keine wirksamen Kontrollen für die Identifizierung von Ereignissen nach dem Periodenabschluss, die stattfinden, bevor der Jahresabschluss zur Veröffentlichung verfügbar ist, und keine effektiven Kontrollen für die Überprüfung der Kapitalflussrechnung.
Eine wesentliche Schwachstelle bei der internen Kontrolle der Finanzberichterstattung ist ein Mangel oder eine Kombination von Mängeln, sodass eine begründete Möglichkeit besteht, dass eine wesentliche Falschdarstellung im Jahres- oder Zwischenabschluss nicht verhindert oder rechtzeitig aufgedeckt werden kann. Die oben genannten wesentlichen Schwachstellen sind im Jahresbericht des Managements zu internen Kontrollen der Finanzberichterstattung unter Punkt 9A beschrieben. Wir haben diese wesentlichen Schwachstellen bei der Festlegung der Art, des Zeitpunkts und des Umfangs der Prüfungen berücksichtigt, die bei der Prüfung des Konzernabschlusses zum 27. September 2019 angewandt wurden. Unser Urteil bezüglich der Wirksamkeit der internen Kontrollen der Finanzberichterstattung des Unternehmens beeinträchtigt nicht unser Urteil zu diesem Konzernabschluss.
Änderung bei den Rechnungslegungsgrundsätzen
Wie in Anhangangabe 18 zum Konzernabschluss erläutert, hat das Unternehmen die Art und Weise der Umsatzerfassung zum 29. September 2018 geändert.
Grundlage für die Beurteilung
Das Management des Unternehmens ist für diesen Konzernabschluss, für die Durchführung wirksamer interner Kontrollen der Finanzberichterstattung und für die Bewertung der Wirksamkeit der internen Kontrollen der Finanzberichterstattung verantwortlich, welche im oben genannten Managementbericht enthalten ist. Unsere Aufgabe ist es, ein Prüfungsurteil über diesen Konzernabschluss und die internen Kontrollen der Finanzberichterstattung auf Basis unserer Prüfungen abzugeben. Wir sind eine öffentliche Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, die bei der Public Company Accounting Oversight Board (United States) (PCAOB), einer Aufsichtsbehörde für Wirtschaftsprüfungsgesellschaften, registriert ist, und sind verpflichtet, hinsichtlich des Unternehmens gemäß den US-Bundeswertpapiergesetzen und den anwendbaren Regelungen und Vorschriften der Securities and Exchange Commission und der PCAOB unabhängig zu handeln.
Wir haben unsere Prüfung gemäß den Standards des PCAOB durchgeführt. Diese Standards verpflichten uns dazu, die Prüfungen so zu planen und durchzuführen" dass wir hinreichende Sicherheit darüber erlangen, ob der Konzernabschluss frei von wesentlichen Falschdarstellungen ist, ganz gleich ob durch Fehler oder Betrug, und ob in allen wesentlichen Aspekten wirksame interne Kontrollen der Finanzberichterstattung durchgeführt wurden.
Unsere Prüfungen des Konzernabschlusses beinhalteten Prüfungshandlungen zur Bewertung der Risiken für wesentliche Falschdarstellungen im Konzernabschluss, ob durch Fehler oder Betrug, und Prüfungshandlungen bezüglich der Bekämpfung dieser Risiken. Zu diesen Handlungen gehören die probeweise Überprüfung der Nachweise für die Beträge und Angaben im Konzernabschluss. Unsere Prüfungen umfassten auch eine Beurteilung der angewandten Rechnungslegungsgrundsätze und wesentlichen Schätzungen durch das Management und die Beurteilung der Gesamtdarstellung des Konzernabschlusses. Unsere Prüfung der internen Kontrollen der Finanzberichterstattung umfasste die Nachvollziehbarkeit der internen Kontrollen der Finanzberichterstattung, Bewertung des Risikos, dass eine wesentliche Schwachstelle besteht, sowie Tests und Bewertungen hinsichtlich des Aufbaus und der operativen Wirksamkeit der internen Kontrollen anhand der bewerteten Risiken. Zu unseren Prüfungen gehörten auch weitere Prüfungshandlungen, die wir unter den Umständen für notwendig erachteten. Wir sind der Auffassung, dass unsere Prüfung eine hinreichend sichere Grundlage für unsere Beurteilung bildet.
Wie im Jahresbericht des Managements zu internen Kontrollen der Finanzberichterstattung beschrieben, hat das Management Direct Conversion AB von der Bewertung der internen Kontrollen der Finanzberichterstattung zum 27. September 2019 ausgenommen, da es im zum 27. September 2019 endenden Geschäftsjahr im Rahmen eines Unternehmenserwerbs erworben wurde. Wir haben Direct Conversion AB ebenfalls von unserer Prüfung der internen Kontrollen der Finanzberichterstattung ausgenommen. Direct Conversion AB ist eine hundertprozentige Tochtergesellschaft, deren gesamten Vermögenswerte und gesamten Umsätze, die von der Managementbewertung und unserer Prüfung der internen Kontrollen der Finanzberichterstattung ausgenommen wurden, jeweils 0,8 % bzw. 0,8 % der entsprechenden Beträge des Konzernjahresabschlusses zum am 27. September 2019 endenden Geschäftsjahr ausmachen.
Definition und Einschränkungen der internen Kontrolle der Finanzberichterstattung
Interne Kontrollen der Finanzberichterstattung bei einem Unternehmen dienen dazu, hinreichende Sicherheit hinsichtlich der Verlässlichkeit der Finanzberichterstattung und der Erstellung der Jahresabschlüsse für externe Zwecke im Einklang mit den allgemein anerkannten Grundsätzen der Rechnungslegung zu bieten. Zu internen Kontrollen der Finanzberichterstattung gehören Richtlinien und Verfahren, die (i) das Führen von Aufzeichnungen betreffen und in angemessenem Detaillierungsgrad unsere Transaktionen und die Veräußerung unserer Vermögenswerte korrekt und angemessen wiedergeben; (ii) hinreichende Sicherheit bieten, dass unsere Transaktionen derart aufgezeichnet werden, dass die Jahresabschlüsse gemäß den allgemein anerkannten Rechnungslegungsgrundsätzen erstellt werden können, und dass unsere Einnahmen und Ausgaben ausschließlich im Einklang angemessener Genehmigungen des Managements und der Board-Mitglieder erfolgen; und (iii) hinreichende Sicherheit bieten, dass unbefugte Anschaffungen, Nutzungen oder Veräußerungen der Vermögenswerte des Unternehmens, die wesentliche Auswirkungen auf unseren Jahresabschluss haben könnten, verhindert oder rechtzeitig aufgedeckt werden.
Aufgrund inhärenter Begrenzungen können internen Kontrollen der Finanzberichterstattung Falschdarstellungen möglicherweise nicht verhindern oder aufdecken. Überdies unterliegen Prognosen zur Bewertung der Wirksamkeit für zukünftige Perioden dem Risiko, dass Kontrollen aufgrund von Änderungen der Umstände gegebenenfalls unzureichend werden oder dass sich der Grad der Einhaltung mit den Richtlinien oder Verfahren verschlechtert.
Prüfungsschwerpunkte
Die nachfolgend dargestellten Prüfungsschwerpunkte sind Themen, die sich aus der Prüfung des Konzernabschlusses der laufenden Periode ergeben haben und die dem Prüfungsausschuss mitgeteilt wurden oder mitzuteilen waren, und die (i) Konten oder Angaben betreffen, die für den Konzernabschluss wesentlich sind, und (ii) für die besonders schwierige, subjektive oder komplexe Beurteilungen unsererseits erforderlich waren. Die Mitteilung der Prüfungsschwerpunkte ändert nichts an unserer Beurteilung des Konzernabschlusses im Ganzen und wir erstellen keine separaten Beurteilungen über die Prüfungsschwerpunkte oder über die diesbezüglichen Konten oder Angaben, wenn wir Prüfungsschwerpunkte mitteilen.
Konzernabschluss - Einfluss der Ressourcen und Kontrollen in Bezug auf Risikobewertung und Finanzberichterstattung
Die Vollständigkeit und Richtigkeit des Konzernabschlusses, einschließlich der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage hängt teilweise ab von (i) der Gestaltung und Durchführung von Überwachungskontrollen bezüglich der Identifizierung und Bewertung von Risiken in der Geschäftsprozessumgebung, (ii) der Gestaltung und Durchführung der Kontrollen für die Finanzberichterstattung, einschließlich allgemeiner IT-Kontrollen, und den Kontrollen der Finanzabschlüsse bezüglich der Überprüfung internationaler Betriebe, zwischengesellschaftlicher Salden, von Ereignissen nach dem Periodenabschluss und der Kapitalflussrechnung und (iii) der Beibehaltung ausreichender Ressourcen zur Schaffung einer angemessenen Umgebung für wirksame interne Kontrollen der Finanzberichterstattung.
Die Hauptüberlegungen für die Feststellung unsererseits, dass Prüfungshandlungen in Bezug auf den Konzernabschluss - Einfluss der Ressourcen und Kontrollen in Bezug auf Risikobewertung und Finanzberichterstattung - ein Prüfungsschwerpunkt sind, ist die Tatsache, dass die Prüfungshandlungen und die Bewertung von Prüfungserkenntnissen zu den Informationssystemen und Geschäftsprozessen, die im Wesentlichen alle Konten und Angaben des Jahresabschlusses betreffen, in hohem Maße vom Urteilsvermögen des Prüfers abhingen und mit einem hohen Maß an Subjektivität und Aufwand verbunden waren. Wie im obigen Abschnitt "Beurteilung des Jahresabschlusses und der internen Kontrollen der Finanzberichterstattung" beschrieben, wurden zum 27. September 2019 wesentliche Schwachstellen bezüglich Folgendem festgestellt: (i) unwirksame Risikobewertung, (ii) unwirksame Kontrollumgebung und (iii) der Prozess zum Finanzabschluss. Außerdem gab es, wie vom Management bereits offengelegt, wesentliche Schwachstellen in Bezug auf (i) allgemeine IT-Kontrollen und (ii) die Rechnungslegung der Betriebe in Deutschland, die zum am 27. September 2019 endenden Jahr existierten.
Die Bearbeitung der Angelegenheit beinhaltete die Durchführung von Verfahren und die Bewertung von Prüfungserkenntnissen im Zusammenhang mit der Bildung unseres Gesamturteils über den Jahresabschluss. Zu diesen Verfahren gehörten unter anderem eine Bewertung der Art und des Umfangs der ausgeführten Prüfungsverfahren und der gewonnen Erkenntnisse. Diese Verfahren beinhalteten auch manuelle Prüfungen der Vollständigkeit und Richtigkeit der Systemberichte oder sonstiger Informationen, die von den IT-Systemen des Unternehmens erzeugt werden.
Umsatzrealisation, einschließlich Anwendung eines neuen Rechnungslegungsstandards zur Umsatzrealisation
Wie in Anhangangabe 1 und 18 zum Konzernabschluss beschrieben, belief sich der Konzernumsatz des Unternehmen zum 27. September 2019 auf $ 780,6 Mio. Mit Wirkung zum 29. September 2018 hat das Unternehmen den neuen Rechnungslegungsstandard zur Umsatzrealisation umgesetzt. Das Unternehmen beurteilt die Umsatzrealisation anhand der folgenden Schritte: Bestimmung des Vertrags oder der Verträge mit einem Kunden, Identifizierung der Leistungsverpflichtungen im Vertrag, Bestimmung des Transaktionspreises, Zuordnung des Transaktionspreises zu den Leistungsverpflichtungen im Vertrag, Erfassung des Umsatzes, wenn oder sobald eine Leistungsverpflichtung erfüllt wird. Die Umsätze des Unternehmens stammen hauptsächlich aus dem Verkauf von Hardware und Serviceleistungen und werden abzüglich eventueller Mehrwert- oder Umsatzsteuern und abzüglich Rabatten erfasst.
Die Hauptüberlegungen für die Feststellung unsererseits, dass Prüfungshandlungen in Bezug auf die Umsatzrealisation, einschließlich der Umsetzung eines neuen Rechnungslegungsstandards zur Umsatzrealisation, ein Prüfungsschwerpunkt sind, ist die Tatsache, dass die Prüfungshandlungen und die Bewertung von Prüfungserkenntnissen für die Umsatzrealisation, dazu gehört auch die Anwendung des neuen Rechnungslegungsstandards zur Umsatzrealisation, in hohem Maße vom Urteilsvermögen des Prüfers abhingen und mit einem hohen Maß an Subjektivität und Aufwand verbunden waren. Wie oben im Abschnitt "Beurteilung des Jahresabschlusses und der internen Kontrollen der Finanzberichterstattung" beschrieben, wurde zum 27. September 2019 eine wesentliche Schwachstelle identifiziert, die sich auf die Umsatzerfassung, passive Rechnungsabgrenzung und dazugehöriger Forderungen bezieht, insbesondere hinsichtlich der Überprüfung der Vollständigkeit und Richtigkeit von Kundenauftragsbuchungen, Quantität und Preisgestaltung sowie Auswirkung der neuerlichen Anwendung und konsistenten Erfassung von Umsatz aus Verträgen mit Kunden.
Die Bearbeitung der Angelegenheit beinhaltete Prüfungshandlungen und die Bewertung von Prüfungserkenntnissen im Zusammenhang mit der Bildung unseres Gesamturteils über den Konzernabschluss. Zu diesen Verfahren gehören unter anderem die Bewertung der Managementprozesse zur Feststellung der Anwendung des neuen Rechnungslegungsstandards zur Umsatzrealisation, die Bewertung der Angemessenheit der Schätzungen des Managements sowie die Bewertung der vom Management festgestellten Auswirkungen durch die Anwendung neuer Rechnungslegungsstandards. Die Überprüfung der Anwendung des neuen Rechnungslegungsstandards zur Umsatzerfassung seitens des Managements umfasste eine probeweise Untersuchung der Vereinbarungen zum Umsatz, beispielsweise die Bewertung der Bedingungen der Vereinbarung und Prüfungshandlungen zur Überprüfung der bei der Anwendung des Rechnungslegungsstandards erfassten Anpassungen. Die Prüfungshandlungen umfassten auch: (i) manuelle Prüfung der Vollständigkeit und Richtigkeit der Systemberichte oder anderer Informationen, die von den IT-Systemen des Unternehmens erzeugt werden, und (ii) Bewertung der Art und des Umfangs der durchführten Prüfungsverfahren und erhaltenen Nachweise.
Vorräte
Wie in Anhangangabe 1 zum Konzernabschluss beschrieben, beliefen sich die konsolidierten Vorräte des Unternehmen zum 27. September 2019 auf $ 248,2 Mio. Das Unternehmen bewertet die Vorräte zum Niederstwertprinzip. Die Anschaffungs- und Herstellungskosten umfassen Material-, Arbeits- und Fertigungsgemeinkosten und werden anhand der Standardkosten (die ungefähr den Ist-Kosten entsprechen) mit der Fifo-Methode ermittelt. Das Unternehmen bewertet den Buchwert seiner Vorräte unter Berücksichtigung von Faktoren wie zurückliegende und antizipierte zukünftige Verkäufe und vergleicht diese mit den vorhandenen Mengen und den Preisen, die das Unternehmen voraussichtlich für seine Produkte in unseren verschiedenen Märkten erzielt. Das Unternehmen passt überschüssige und veraltete Vorräte an den Nettoveräußerungswert an. Abschreibungen überschüssiger und veralteter Vorräte werden als Bestandteil der Umsatzkosten ausgewiesen.
Die Hauptüberlegungen für die Feststellung unsererseits, dass die Prüfungshandlungen in Bezug auf Vorräte ein Prüfungsschwerpunkt sind, ist die Tatsache, dass die Prüfungshandlungen und die Bewertung von Prüfungserkenntnissen hinsichtlich der Existenz und der Bewertung der Vorräte in hohem Maße vom Urteilsvermögen des Prüfers abhingen und mit einem hohen Maß an Subjektivität und Aufwand verbunden waren. Wie oben im Abschnitt "Beurteilung des Jahresabschlusses und der internen Kontrollen der Finanzberichterstattung" beschrieben, wurde zum 27. September 2019 eine wesentliche Schwachstelle identifiziert, die sich auf die Bilanzierung der Vorräte und Umsatzkosten bezieht. Dazu gehören insbesondere die Durchführung effektiver Kontrollen hinsichtlich der Bestandszählung, die Bewertung der Vorräte zum Niederstwertprinzip sowie die Darstellung und Offenlegung der Vorräteklassifizierungen.
Die Bearbeitung der Angelegenheit beinhaltete Prüfungshandlungen und die Bewertung von Prüfungserkenntnissen im Zusammenhang mit der Bildung unseres Gesamturteils über den Konzernabschluss. Zu diesen Verfahren gehörten unter anderem solche zur Prüfung der Existenz von Vorräten und die Evaluierung und Überprüfung der Managementprozesse für die Bewertung der Vorräte. Diese Verfahren umfassten auch: (i) manuelle Prüfung der Vollständigkeit und Richtigkeit der Systemberichte oder anderer Informationen, die von den IT-Systemen des Unternehmens erzeugt werden, und (ii) Bewertung der Art und des Umfangs der durchführten Prüfungsverfahren und erhaltenen Nachweise.
Übernahme von Direct Conversion AB - immaterielle Vermögenswerte
Wie in Anhangangabe 2 zum Konzernabschluss beschrieben, hat das Unternehmen 2019 die Übernahme von Direct Conversion AB für eine Nettogegenleistung von $ 79,4 Mio. abgeschlossen. Im Zuge dessen wurden 2019 immaterielle Vermögenswerte in Höhe von $ 32,9 Mio. erfasst. Diese immateriellen Vermögenswerte setzen sich hauptsächlich zusammen aus entwickelter Technologie in Höhe von $ 18,4 Mio. und Kundenbeziehungen von $ 9,0 Mio. Immaterielle Vermögenswerte wurden hauptsächlich anhand des abgezinsten Cashflows bewertet, bei dem das geschätzte Umsatzwachstum und der Diskontsatz zugrunde gelegt wurde.
Die Hauptüberlegungen für die Feststellung unsererseits, dass Prüfungshandlungen in Bezug auf immaterielle Vermögenswerte, die im Zuge der Übernahme von Direct Conversion erfasst wurden, ein Prüfungsschwerpunkt sind, ist die Tatsache, dass die Prüfungshandlungen hinsichtlich der Bewertung des beizulegenden Zeitwerts der erworbenen immateriellen Vermögenswerte in hohem Maße vom Urteilsvermögen des Prüfers abhingen und mit einem hohen Maß an Subjektivität verbunden waren, was auf die ausschlaggebende Bedeutung zurückzuführen war, die der Beurteilung des Managements bei der Berechnung des beizulegenden Zeitwerts der immateriellen Vermögenswerte zukommt. Bei den Prüfungshandlungen zur Beurteilung des abgezinsten Cashflows, des geschätzten Umsatzwachstums und des Abzinsungssatzes war erheblicher Prüfungsaufwand erforderlich. Bei den Prüfungshandlungen wurden darüber hinaus Experten mit Fachwissen und Fachkenntnissen eingesetzt.
Die Bearbeitung der Angelegenheit beinhaltete die Durchführung von Verfahren und die Bewertung von Prüfungserkenntnissen im Zusammenhang mit der Bildung unseres Gesamturteils über den Jahresabschluss. Diese Prüfungshandlungen umfassten Prüfungen der Effektivität von Kontrollen hinsichtlich der Bilanzierung der Übernahme, beispielsweise Kontrollen der Bewertung von immateriellen Vermögenswerten durch das Management sowie Kontrollen dahingehend, wie das Management zu den Annahmen hinsichtlich der Bewertung der immateriellen Vermögenswerte gelangt ist, einschließlich abgezinstem Cashflow, geschätztem Umsatzwachstum und Abzinsungssatz. Diese Prüfungshandlungen umfassten unter anderem (i) das Lesen des Kaufvertrags, (ii) die Überprüfung der Managementprozesse zur Schätzung des beizulegenden Zeitwerts von immateriellen Vermögenswerten, und (iii) Überprüfung der Vollständigkeit und Richtigkeit der für den abgezinsten Cashflow verwendeten Daten und Bewertung der Angemessenheit wesentlicher Annahmen, einschließlich des abgezinsten Cashflows, des geschätzten Umsatzwachstums und des Abzinsungssatzes. Für die Bewertung der Angemessenheit des abgezinsten Cashflows, einschließlich des Umsatzwachstums, mussten die zurückliegenden Ergebnisse des erworbenen Geschäfts sowie wirtschaftliche und branchenspezifische Prognosen berücksichtigt werden sowie, ob diese den in anderen Bereichen der Prüfungen gewonnenen Erkenntnissen entsprachen. Für die Bewertung der Angemessenheit der Bewertungsmethoden und der wesentlichen Berechnungsannahmen, einschließlich des Abzinsungssatzes, wurden Experten mit Fachwissen und -kenntnissen eingesetzt.
Salt Lake City, Utah 20. Dezember 2019
/gez./PricewaterhouseCoopers LLP
Seit 2016 sind wir für das Unternehmen als Wirtschaftsprüfer tätig.
| Geschäftsjahre | ||||||
| (in Millionen, ausgenommen Beträge pro Aktie) | 2019 | 2018 | 2017 | |||
| Umsatz, netto | $ | 780,6 | $ | 773,4 | $ | 698,1 |
| Umsatzkosten | 523,9 | 519,5 | 444,6 | |||
| Bruttomarge | 256,7 | 253,9 | 253,5 | |||
| Betriebliche Aufwendungen: | ||||||
| Forschung und Entwicklung | 78,1 | 83,0 | 67,3 | |||
| Vertriebs-, Verwaltungs- und Gemeinkosten | 128,1 | 123,4 | 102,5 | |||
| Wertminderung immaterieller Vermögenswerte | 4,8 | 3,0 | ||||
| Summe betriebliche Aufwendungen | 211,0 | 209,4 | 169,8 | |||
| Betriebsergebnis | 45,7 | 44,5 | 83,7 | |||
| Zinserträge | 0,1 | 0,2 | 0,2 | |||
| Zinsaufwendungen | (21,1) | (21,7) | (12,3) | |||
| Sonstige Erträge (Aufwendungen), netto | (3,2) | 2,7 | 3,2 | |||
| Zinsen und sonstige Aufwendungen, netto | (24,2) | (18,8) | (8,9) | |||
| Gewinn vor Steuern | 21,5 | 25,7 | 74,8 | |||
| Ertragsteuern (Gutschrift) | 5,7 | (2,6) | 22,8 | |||
| Jahresergebnis | 15,8 | 28,3 | 52,0 | |||
| abzgl.: den Minderheitenanteilen zurechenbarer Gewinn | 0,3 | 0,8 | 0,4 | |||
| Varex zurechenbarer Gewinn | $ | 15,5 | $ | 27,5 | $ | 51,6 |
| Varex zurechenbarer Gewinn pro Stammaktie | ||||||
| Unverwässert | $ | 0,41 | $ | 0,73 | $ | 1,37 |
| Verwässert | $ | 0,40 | $ | 0,72 | $ | 1,36 |
| Gewichtete durchschnittliche Anzahl ausstehender Stammaktien | ||||||
| Unverwässert | 38,2 | 37,9 | 37,6 | |||
| Verwässert | 38,6 | 38,4 | 38,0 | |||
Siehe vorliegenden Anhang zum Konzernabschluss.
| Geschäftsjahre | ||||||
| (in Millionen) | 2019 | 2018 | 2017 | |||
| Jahresergebnis | $ | 15,8 | $ | 28,3 | $ | 52,0 |
| Sonstiges Gesamtergebnis (Verlust), nach Abzug von Steuern: | ||||||
| Nicht realisierter (Verlust) Gewinn aus Zinsswapkontrakten | (6,2) | 5,2 | 0,6 | |||
| Nicht realisierter Gewinn (Verlust) aus leistungsorientierten Pensionsplänen | (1,3) | (0,2) | 0,2 | |||
| Sonstiges Gesamtergebnis (Verlust), nach Abzug von Steuern | (7,5) | 5,0 | 0,8 | |||
| Gesamtergebnis | 8,3 | 33,3 | 52,8 | |||
| abzgl.: den Minderheitenanteilen zurechenbares Gesamtergebnis | 0,3 | 0,8 | 0,4 | |||
| Varex zurechenbares Gesamtergebnis | $ | 8,0 | $ | 32,5 | $ | 52,4 |
Siehe vorliegenden Anhang zum Konzernabschluss.
| (in Millionen, ausgenommen Beträge pro Aktie) | 27. September 2019 | 28. September 2018 | ||
| Aktiva | ||||
| Kurzfristige Vermögenswerte: | ||||
| Zahlungsmittel und Zahlungsmitteläquivalente | $ | 29,9 | $ | 51,9 |
| Forderungen, abzgl. Wertberichtigungen auf zweifelhafte Forderungen in Höhe | ||||
| von 1,0$ und 0,6$ zum 27. September 2019 bzw. 28. September 2018 | 141,0 | 154,0 | ||
| Vorräte | 248,2 | 235,1 | ||
| Aktive Rechnungsabgrenzung und sonstige kurzfristige Vermögenswerte | 19,3 | 17,1 | ||
| Summe kurzfristige Vermögenswerte | $ | 438,4 | $ | 458,1 |
| Sachanlagen, netto | 142,3 | 144,9 | ||
| Firmenwert | 290,8 | 243,6 | ||
| Immaterielle Vermögenswerte, netto | 86,3 | 73,8 | ||
| Beteiligungen an nicht börsennotierten Unternehmen | 53,6 | 51,0 | ||
| Sonstige Vermögenswerte | 27,5 | 16,5 | ||
| Bilanzsumme | $ | 1.038,9 | $ | 987,9 |
| Verbindlichkeiten. rückkaufbare Minderheitenanteile und Eigenkapital | ||||
| Kurzfristige Verbindlichkeiten: | ||||
| Verbindlichkeiten | $ | 58,2 | $ | 66,3 |
| Rückstellungen | 75,7 | 47,5 | ||
| Langfristige Schulden mit kurzfristiger Fälligkeit | 30,7 | 25,0 | ||
| Passive Rechnungsabgrenzung | 10,5 | 13,2 | ||
| Summe kurzfristige Verbindlichkeiten | $ | 175,1 | $ | 152,0 |
| Langfristige Schulden, netto | 364,4 | 364,8 | ||
| Latente Steuerverbindlichkeiten | 8,2 | 23,2 | ||
| Sonstige langfristige Verbindlichkeiten | 32,5 | 8,5 | ||
| Summe Verbindlichkeiten | $ | 580,2 | $ | 548,5 |
| Verpflichtungen und Eventualverbindlichkeiten (Anhangangabe 11) | ||||
| Rückkaufbare Minderheitenanteile | 10,5 | 11,1 | ||
| Eigenkapital: | ||||
| Vorzugsaktie, $ 0,01 Nennwert: 20.000.000 genehmigte Aktien, keine ausgegeben | ||||
| Stammaktie, $ 0,01 Nennwert: 150.000.000 genehmigte Aktien | ||||
| Ausgegebene und umlaufende Aktien: 38.371.305 bzw. 38.026.597 zum 27. September 2019 bzw. 28. September 2018 | 0,4 | 0,4 | ||
| Kapitalrücklage | 371,8 | 357,6 | ||
| Kumuliertes sonstiges Gesamtergebnis (Verlust) | (1,7) | 5,8 | ||
| Gewinnrücklagen | 74,4 | 62,4 | ||
| Summe Eigenkapital Varex | $ | 444,9 | $ | 426,2 |
| Minderheitenanteile | 3,3 | 2,1 | ||
| Summe Eigenkapital | $ | 448,2 | $ | 428,3 |
| Summe Verbindlichkeiten, rückkaufbare Minderheitenanteile und Eigenkapital | $ | 1.038,9 | $ | 987,9 |
Siehe vorliegenden Anhang zum Konzernabschluss.
| Geschäftsjahre | ||||||
| (in Millionen) | 2019 | 2018 | 2017 | |||
| Cashflow aus laufender Geschäftstätigkeit: | ||||||
| Jahresergebnis | $ | 15,8 | $ | 28,3 | $ | 52,0 |
| Anpassungen zur Überleitung des Jahresergebnisses auf den Nettomittelzufluss aus laufender Geschäftstätigkeit: | ||||||
| Aufwendungen für aktienbasierte Vergütung | 11,7 | 10,0 | 8,4 | |||
| Abschreibung | 23,5 | 26,0 | 16,9 | |||
| Abschreibung auf immaterielle Vermögenswerte | 15,7 | 16,2 | 10,5 | |||
| Wertminderung immaterieller Vermögenswerte | 4,8 | 3,0 | - | |||
| Wertminderungsaufwand sonstiger Vermögenswerte | - | 1,3 | - | |||
| Abschreibungen auf Vorräte | 3,1 | 3,1 | - | |||
| Latente Steuern | (12,9) | (7,7) | (8,9) | |||
| Auflösung abgegrenzter Kreditkosten | 2,4 | 2,3 | 1,8 | |||
| Verlust (Gewinn) aus den anhand der Equity-Methode bilanzierten Beteiligungen, abzgl. Erhaltener Dividenden | 2,3 | (3,9) | (1,3) | |||
| Sonstiges, netto | 0,8 | 0,7 | 1,8 | |||
| Änderungen bei den Vermögenswerten und Verbindlichkeiten, abzgl. Auswirkungen aus Übernahmen: | ||||||
| Forderungen | 14,8 | 9,0 | (23,1) | |||
| Vorräte | (11,1) | (2,4) | (4,2) | |||
| aktive Rechnungsabgrenzung und sonstige Vermögenswerte | 4,3 | 2,0 | (10,1) | |||
| Verbindlichkeiten | (9,0) | 5,2 | 4,9 | |||
| Rückstellungen für betriebliche Verbindlichkeiten und sonstige langfristige betriebliche Verbindlichkeiten | 10,9 | (10,2) | 28,1 | |||
| Passive Rechnungsabgrenzung | (5,2) | 2,4 | (1,6) | |||
| Nettomittelzufluss aus laufender Geschäftstätigkeit | 71,9 | 853 | 75,2 | |||
| Cashflow aus Investitionstätigkeiten: | ||||||
| Erwerb von Sachanlagen | (19,8) | (20,4) | (20,2) | |||
| Erwerb von Unternehmen, abzüglich erworbener flüssiger Mittel | (69,5) | (4,8) | (271,8) | |||
| Beteiligungen an nicht börsennotierten Unternehmen | (3,9) | - | - | |||
| Nettomittelabfluss aus Investitionstätigkeiten | (93,2) | (252) | (292,0) | |||
| Cashflow aus Finanzierungstätigkeiten: | ||||||
| Nettotransfer von der Muttergesellschaft | - | - | 5,0 | |||
| Verteilungen an Varian Medical Systems, Inc. | - | - | (227,1) | |||
| Steuern im Zusammenhang mit der Nettoverrechnung von Aktienzuteilungen | (2,1) | (2,3) | (1,9) | |||
| Darlehen im Rahmen von Kreditverträgen | 85,4 | 10,0 | 749,0 | |||
| Rückzahlung von Darlehen im Rahmen von Kreditverträgen | (87,0) | (106,0) | (255,0) | |||
| Zufluss aus der Ausübung von Aktienoptionen | 0,8 | 3,8 | 2,8 | |||
| Erlöse aus der Ausgabe von Aktien im Rahmen von Mitarbeiteraktienkaufplänen | 3,8 | 3,3 | - | |||
| Überschüssige Steuervorteile aus der aktienbasierten Vergütung | - | - | 2,4 | |||
| Zahlung von Kosten der Fremdkapitalaufnahme | (0,5) | (0,4) | (11,9) | |||
| Einlagen des Minderheitsgesellschafters | - | 1,8 | - | |||
| An rückkaufbare Minderheitenanteile gezahlte Dividenden | (0,5) | (0,6) | - | |||
| Nettomittelzufluss (-abfluss) aus Finanzierungstätigkeiten | (0,1) | (90,4) | 263,3 | |||
| Effekte aus Wechselkursänderungen auf Zahlungsmittel und Zahlungsmitteläquivalente und verfügungsbeschränkte Zahlungsmittel | (0,7) | (0,5) | 0,9 | |||
| Nettozunahmen (Abnahme) der Zahlungsmittel und Zahlungsmitteläquivalente und verfügungsbeschränkten Zahlungsmitteln | (22,1) | (30,8) | 47,4 | |||
| Zahlungsmittel und Zahlungsmitteläquivalente und verfügungsbeschränkte Zahlungsmittel zu Beginn der Periode | 53,4 | 84,2 | 36,8 | |||
| Zahlungsmittel und Zahlungsmitteläquivalente und verfügungsbeschränkte Zahlungsmittel am Ende der Periode | $ | 31,3 | $ | 53,4 | $ | 84,2 |
| Ergänzende Cashflow-Informationen: | ||||||
| Gezahlte Zinsen | $ | 19,9 | $ | 19,3 | $ | 9,8 |
| Gezahlte Ertragsteuern | 8,2 | 13,8 | 6,0 | |||
| Ergänzende zahlungsunwirksame Aktivitäten: | ||||||
| Erwerb von durch Verbindlichkeiten finanzierten Sachanlagen | $ | 1,8 | $ | 2,0 | $ | 4,0 |
| Übertragung von Sachanlagen von Varian Medical Systems, Inc. | - | - | 15,0 | |||
| Sonstige zahlungsunwirksame Transfers an Varian Medical Systems, Inc. | - | - | 1,6 | |||
Siehe vorliegenden Anhang zum Konzernabschluss.
| Stammaktien | |||||||
| (in Millionen) | Aktien | Betrag | Kapitalrücklage | Nettobeteiligung Muttergesellschaft | |||
| 30. September 2016 | - | - | - | 526,0 | |||
| Jahresergebnis | - | - | - | 16,5 | |||
| Nettotransfer von der Muttergesellschaft | - | - | - | 18,4 | |||
| Verteilungen an Varian Medical Systems | - | - | - | (227,1) | |||
| Umwandlung der Nettobeteiligung Muttergesellschaft in Stammaktien | 37,4 | 0,4 | 333,4 | (333,8) | |||
| Ausübung von Aktienoptionen | 0,1 | - | 2,8 | - | |||
| Begebene Stammaktien bei Unverfallbarkeit von gesperrten Aktien (restricted shores) | 0,2 | - | - | - | |||
| Zurückbehaltene Aktien bei Unverfallbarkeit gesperrter Aktien (restrictedshares) | (0,1) | - | (1,9) | - | |||
| Aktienbasierte Vergütung | - | - | 6,2 | - | |||
| Nicht realisierter Gewinn aus Zinsswapkontrakten, nach Abzug von Steuern | - | - | - | - | |||
| Nicht realisierter Gewinn aus leistungsorientierten Pensionsverpflichtungen, nach Abzug von Steuern | - | - | - | - | |||
| Steuerliche Auswirkungen auf die Kapitalrücklage in Bezug auf anteilsbasierte Vergütungen | - | - | 2,4 | - | |||
| Sonstige | - | - | (0,2) | - | |||
| 29. September 2017 | 37,6 | 0,4 | 342,7 | - | |||
| Jahresergebnis | |||||||
| Ausübung von Aktienoptionen | 0,2 | - | 3,8 | - | |||
| Begebene Stammaktien bei Unverfallbarkeit von gesperrten Aktien (restricted shores) | 0,2 | - | - | - | |||
| Zurückbehaltene Aktien bei Unverfallbarkeit gesperrter Aktien (restrictedshares) | (0,1) | - | (2,2) | - | |||
| Ausgabe von Aktien im Rahmen von Mitarbeiteraktienkaufplänen | 0,1 | 3,3 | - | ||||
| Aktienbasierte Vergütung | - | - | 10,0 | - | |||
| Nicht realisierter Gewinn aus Zinsswapkontrakten, nach Abzug von Steuern | - | - | - | - | |||
| Nicht realisierter Verlust aus leistungsorientierten Pensionsverpflichtungen, nach Abzug von Steuern | - | - | - | - | |||
| Kapitaleinlage durch Minderheitenanteile | - | - | - | - | |||
| Sonstige | - | - | - | - | |||
| 28. September 2018 | 38,0 | $ | 0,4 | $ | 357,6 | $ | - |
| Auswirkungen durch die Anwendung des ASC 606 | - | - | - | - | |||
| Jahresergebnis | |||||||
| Ausübung von Aktienoptionen | - | - | 0,8 | - | |||
| Begebene Stammaktien bei Unverfallbarkeit von gesperrten Aktien (restricted shores) | 0,2 | - | - | - | |||
| Zurückbehaltene Aktien bei Unverfallbarkeit gesperrter Aktien (restrictedshares) | - | - | (2,1) | - | |||
| Ausgabe von Aktien im Rahmen von Mitarbeiteraktienkaufplänen | 0,2 | - | 3,8 | - | |||
| Aktienbasierte Vergütung | - | - | 11,7 | - | |||
| Nicht realisierter Verlust aus Zinsswapkontrakten, nach Abzug von Steuern | - | - | - | - | |||
| Nicht realisierter Verlust aus leistungsorientierten Pensionsverpflichtungen, nach Abzug von Steuern | - | - | - | - | |||
| Erworbener/konsolidierter Minderheitenanteil | - | - | - | - | |||
| 27. September 2019 | 38,4 | $ | 0,4 | $ | 371,8 | $ | - |
| (in Millionen) | Kumuliertes sonstiges Gesamtergebnis | Gewinnrücklagen | Summe Eigenkapital Varex | Minderheitenanteile | Summe Eigenkapital | |||||
| 30. September 2016 | - | - | 526,0 | - | 526,0 | |||||
| Jahresergebnis | - | 35,1 | 51,6 | - | 51,6 | |||||
| Nettotransfer von der Muttergesellschaft | - | - | 18,4 | - | 18,4 | |||||
| Verteilungen an Varian Medical Systems | - | - | (227,1) | - | (227,1) | |||||
| Umwandlung der Nettobeteiligung Muttergesellschaft in Stammaktien | - | - | - | - | - | |||||
| Ausübung von Aktienoptionen | - | - | 2,8 | - | 2,8 | |||||
| Begebene Stammaktien bei Unverfallbarkeit von gesperrten Aktien (restricted shores) | - | - | - | - | - | |||||
| Zurückbehaltene Aktien bei Unverfallbarkeit gesperrter Aktien (restrictedshares) | - | - | (1,9) | - | (1,9) | |||||
| Aktienbasierte Vergütung | - | - | 6,2 | - | 6,2 | |||||
| Nicht realisierter Gewinn aus Zinsswapkontrakten, nach Abzug von Steuern | 0,6 | - | 0,6 | - | 0,6 | |||||
| Nicht realisierter Gewinn aus leistungsorientierten Pensionsverpflichtungen, nach Abzug von Steuern | 0,2 | - | 0,2 | - | 0,2 | |||||
| Steuerliche Auswirkungen auf die Kapitalrücklage in Bezug auf anteilsbasierte Vergütungen | - | - | 2,4 | - | 2,4 | |||||
| Sonstige | - | - | (0,2) | - | (0,2) | |||||
| 29. September 2017 | 0,8 | 35,1 | 379,0 | - | 379,0 | |||||
| Jahresergebnis | 27,5 | 27,5 | 0,3 | 27,8 | ||||||
| Ausübung von Aktienoptionen | - | - | 3,8 | - | 3,8 | |||||
| Begebene Stammaktien bei Unverfallbarkeit von gesperrten Aktien (restricted shores) | - | - | - | - | - | |||||
| Zurückbehaltene Aktien bei Unverfallbarkeit gesperrter Aktien (restrictedshares) | - | - | (2,2) | - | (2,2) | |||||
| Ausgabe von Aktien im Rahmen von Mitarbeiteraktienkaufplänen | - | - | 3,3 | - | 3,3 | |||||
| Aktienbasierte Vergütung | - | - | 10,0 | - | 10,0 | |||||
| Nicht realisierter Gewinn aus Zinsswapkontrakten, nach Abzug von Steuern | 5,2 | - | 5,2 | - | 5,2 | |||||
| Nicht realisierter Verlust aus leistungsorientierten Pensionsverpflichtungen, nach Abzug von Steuern | (0,2) | - | (0,2) | - | (0,2) | |||||
| Kapitaleinlage durch Minderheitenanteile | - | - | - | 1,8 | 1,8 | |||||
| Sonstige | - | (0,2) | (0,2) | - | (0,2) | |||||
| 28. September 2018 | $ | 5,8 | $ | 62,4 | $ | 426,2 | $ | 2,1 | $ | 428,3 |
| Auswirkungen durch die Anwendung des ASC 606 | - | (3,5) | (3,5) | - | (3,5) | |||||
| Jahresergebnis | 15,5 | 15,5 | (0,2) | 15,3 | ||||||
| Ausübung von Aktienoptionen | - | - | 0,8 | - | 0,8 | |||||
| Begebene Stammaktien bei Unverfallbarkeit von gesperrten Aktien (restricted shores) | - | - | - | - | - | |||||
| Zurückbehaltene Aktien bei Unverfallbarkeit gesperrter Aktien (restrictedshares) | - | - | (2,1) | - | (2,1) | |||||
| Ausgabe von Aktien im Rahmen von Mitarbeiteraktienkaufplänen | - | - | 3,8 | - | 3,8 | |||||
| Aktienbasierte Vergütung | - | - | 11,7 | - | 11,7 | |||||
| Nicht realisierter Verlust aus Zinsswapkontrakten, nach Abzug von Steuern | (6,2) | - | (6,2) | - | (6,2) | |||||
| Nicht realisierter Verlust aus leistungsorientierten Pensionsverpflichtungen, nach Abzug von Steuern | (1,3) | - | (1,3) | - | (1,3) | |||||
| Erworbener/konsolidierter Minderheitenanteil | - | - | - | 1,4 | 1,4 | |||||
| 27. September 2019 | $ | (1,7) | $ | 74,4 | $ | 444,9 | $ | 3,3 | $ | 448,2 |
Siehe vorliegenden Anhang zum Konzernabschluss.
1. ZUSAMMENFASSUNG DER WESENTLICHEN BILANZIERUNGS- UND BEWERTUNGSMETHODEN
Beschreibung des Unternehmens
Die Varex Imaging Corporation (das "Unternehmen", "Varex" oder "Varex Imaging") entwickelt, fertigt, verkauft und erbringt Serviceleistungen für eine breite Palette an medizinischen Produkten, unter anderem Röntgenbildgebungskomponenten, einschließlich Röntgenröhren, Digitaldetektoren und Zubehör, Hochspannungsanschlüssen, Software und Arbeitsplätzen für die Bildbearbeitung, rechnergestützter Diagnosesoftware, Kollimatoren, Geräten für die automatische Belichtungssteuerung, Generatoren, Ionisationskammern und Buckys, für den Einsatz in einer Reihe von Anwendungen, einschließlich radiografischer oder fluoroskopischer Bildgebung, Mammographie, Computertomografie, Onkologie und rechnergestützter Erkennung. Das Unternehmen verkauft seine Produkte an OEMs von Bildgebungssystemen für den Einbau in neue Systeme für die medizinische Diagnostik, Strahlentherapie, sowie zahnmedizinische und tiermedizinische Bildgebungssysteme, an unabhängige Dienstleistungsunternehmen, Vertriebsgesellschaften und direkt an Endverbraucher für Austauschzwecke.
Das Unternehmen entwickelt, produziert, verkauft und erbringt Serviceleistungen für Industrieprodukte, beispielsweise Linatron®-Beschleuniger für Röntgenstrahlen, Bildverarbeitungssoftware und Bilderkennungsprodukte für Sicherheit und Inspektion, wie Frachtkontrolle an Häfen und Grenzen und die zerstörungsfreie Überprüfung für eine Reihe von Anwendungen. In der Regel verkauft das Unternehmen die Sicherheits- und Inspektionsprodukte an OEM-Kunden, die die Produkte von Varex in ihre Inspektionssysteme integrieren. Das Unternehmen setzt ein aktives Forschungs- und Entwicklungsprogramm um, bei dem der Schwerpunkt auf neuen Technologien und Anwendungen sowohl im medizinischen als auch im industriellen Röntgenbildgebungsmarkt liegt.
Die Varex Imaging Corporation wurde am 18. Juli 2016 in Delaware zum Zwecke des Haltens von Vermögenswerten und Verbindlichkeiten im Zusammenhang mit dem Geschäft des Unternehmens gegründet und hat sich von Varian Medical Systems, Inc. ("Varian") am 28. Januar 2017 abgespalten. An diesem Tag hat Varian die Verteilung von 100 % der umlaufenden Stammaktien von Varex an die Varian-Aktionäre abgeschlossen. Nach der Abspaltung und Verteilung wurde Varex ein unabhängiges börsennotiertes Unternehmen und ist am NASDAQ Global Select Market unter dem Ticker "VREX" notiert.
Grundlagen der Rechnungslegung und Grundsatz der Konsolidierung
Der vorliegende Jahresabschluss wurde vom Unternehmen gemäß den Regelungen und Vorschriften der US-Börsenaufsichtsbehörde Securities and Exchange Commission ("SEC") und den in den USA allgemein anerkannten Rechnungslegungsgrundsätzen ("GAAP") erstellt und wurde entsprechend geprüft. Vor dem 28. Januar 2017, dem Datum der Abspaltung und der Verteilung, wurde der Jahresabschluss gemäß GAAP als Einzelabschluss erstellt und aus dem Konzernabschluss und den Aufzeichnungen von Varian abgeleitet, da wir vor der Abspaltung noch als Teil von Varian tätig waren. Vor der Abspaltung und Verteilung wurden im Konzernabschluss bestimmte Unternehmenskostenverrechnungen von Varian ausgewiesen. Diese Kosten wurden dem Unternehmen auf Basis der direkten Nutzung, sofern identifizierbar, zugerechnet oder durch andere systematische Maßstäbe, die die Nutzung der erbrachten Leistungen oder die erhaltenen Vorteile widerspiegeln.
Im vorliegenden Konzernabschluss wurden alle Transaktionen vor der Abspaltung zwischen dem Unternehmen und Varian berücksichtigt. Alle zwischengesellschaftlichen Transaktionen aus der Zeit, in der das Unternehmen noch als Teil von Varian tätig war, wurden effektiv gegen Barmittel beglichen und sind als Teil der Finanzierungsaktivitäten als Nettotransfer von (an) Varian in der Konzernkapitalflussrechnung zum Zeitpunkt der Erfassung der Transaktion ausgewiesen.
Vor der Abspaltung war das Unternehmen hinsichtlich unserer Anforderungen in Bezug auf Working Capital und Finanzierung von Varian abhängig, da Varian das Cash-Management und die Finanzierung seiner geschäftlichen Tätigkeit zentral durchführte. Die Finanztransaktionen in Bezug auf das Unternehmen wurden auf dem Konto Nettobeteiligung Muttergesellschaft erfasst. Zahlungsmittel und Zahlungsmitteläquivalente im Bestand von Varian wurden nicht dem Unternehmen zugewiesen.
Die Nettobeteiligung der Muttergesellschaft in der Eigenkapitalveränderungsrechnung betreffen Varians zurückliegende Beteiligung am Unternehmen, den Nettoeffekt der Transaktionen mit und der Verrechnungen von Varian und der Gewinnrücklagen des Unternehmens.
Umgliederung
Das Unternehmen hat zum am 28. September 2018 endenden Geschäftsjahr $ 3,0 Mio. aus den Vertriebs-, Verwaltungs- und Gemeinkosten in Wertminderungsaufwand von immateriellen Vermögenswerten umgegliedert, um eine Übereinstimmung mit der Darstellung im aktuellen Jahr zu erreichen. Diese Umgliederung hatte keine Auswirkungen auf das zuvor ausgewiesene Jahresergebnis.
Segmentberichterstattung
Das Unternehmen verfügt über zwei berichtspflichtige operative Segmente; (i) Medizin und (ii) Industrie, die der Art und Weise entsprechen, wie der CEO, der auch der Hauptentscheidungsträger (CODM) ist, die Geschäftsergebnisse des Unternehmens betrachtet. Weitere Informationen zu den Segmenten des Unternehmens finden Sie in der Anhangangabe 15. Segmentinformationen dieses Geschäftsberichts.
Geschäftsjahr
Das Geschäftsjahr des Unternehmens ist ein 52- oder 53-wöchiger Zeitraum, der an dem Freitag endet, der dem 30. September am nächsten liegt. Das Geschäftsjahr 2019 war der 52-wöchige Zeitraum, der am 27. September 2019 endete. Das Geschäftsjahr 2018 war der 52-wöchige Zeitraum, der am 28. September 2018 endete. Das Geschäftsjahr 2017 war der 52-wöchige Zeitraum, der am 29. September 2017 endete.
Zweckgesellschaften (Variable Interest Entities)
Bei Gesellschaften, an denen das Unternehmen eine variable Beteiligung hat, fokussiert sich das Unternehmen darauf, zu identifizieren, welche Gesellschaft die Fähigkeit hat, die Aktivitäten zu steuern, die die Wirtschaftsleistung der Zweckgesellschaft am wesentlichsten beeinflussen und welches Unternehmen die Verpflichtung hat, Verluste auszugleichen bzw. das Recht hat, Vorteile aus der Zweckgesellschaft zu erhalten. Wenn das Unternehmen der Hauptbegünstigte der Zweckgesellschaft ist, werden die Vermögenswerte, Verbindlichkeiten und Geschäftsergebnisse der Zweckgesellschaft im Konzernabschluss des Unternehmens ausgewiesen. Zum 27. September 2019 hatte das Unternehmen zwei Zweckgesellschaften (Variable Interest Entities), von denen keine konsolidiert wurde.
Anwendung von Schätzungen
Bei der Erstellung des Jahresabschlusses gemäß GAAP muss das Management Schätzungen und Annahmen hinsichtlich der ausgewiesenen Vermögenswerte und Verbindlichkeiten und des Ansatzes von Eventualforderungen und -verbindlichkeiten zum Stichtag des Konzernabschlusses und der ausgewiesenen Aufwendungen und Erlöse der Berichtsperioden vornehmen. Diese Schätzungen betreffen die Bewertung der Vorräte, des Firmenwerts und der immateriellen Vermögenswerte sowie die Wertminderung von Beteiligungen und Ertragsteuern. Die tatsächlichen Ergebnisse könnten von diesen Schätzungen abweichen.
Zahlungsmittel und Zahlungsmitteläquivalente
Das Unternehmen betrachtet Devisenbestände, Sichteinlagen, Termineinlagen und alle hochliquiden Anlagen mit einer ursprünglichen Fälligkeit von bis zu drei Monaten zum Zeitpunkt des Erwerbs als Zahlungsmittel und Zahlungsmitteläquivalente.
Verfügungsbeschränkte Zahlungsmittel
Verfügungsbeschränkte Zahlungsmittel bestehen aus Barsicherheiten im Zusammenhang mit bestimmten Mietverhältnissen und Vereinbarungen für die Lagerhaltung. Verfügungsbeschränkte Zahlungsmittel sind in der Konzernbilanz in den sonstigen Vermögenswerten enthalten.
Zahlungsmittel und Zahlungsmitteläquivalente und verfügungsbeschränkte Zahlungsmittel, die in der Konzernkapitalflussrechnung ausgewiesen sind, setzten sich folgendermaßen zusammen:
| An dem am 27. September 2019 endenden Zwölfmonatszeitraum | An dem am 28. September 2018 endenden Zwölfmonatszeitraum | |||||||
| Beginn der Periode | Ende der Periode | Beginn der Periode | Ende der Periode | |||||
| Zahlungsmittel und Zahlungsmitteläquivalente | $ | 51,9 | $ | 29,9 | $ | 83,3 | $ | 51,9 |
| Verfügungsbeschränkte Zahlungsmittel | 1,5 | 1,4 | 0,9 | 1,5 | ||||
| Zahlungsmittel und Zahlungsmitteläquivalente und verfügungsbeschränkte Zahlungsmittel, die in der Kapitalflussrechnung ausgewiesen sind | $ | 53,4 | $ | 31,3 | $ | 84,2 | $ | 53,4 |
Beizulegender Zeitwert
Der beizulegende Zeitwert ist der Gegenwert, den man auf dem wichtigsten oder vorteilhaftesten Markt bei einer gewöhnlichen Transaktion zwischen Marktteilnehmern am Bewertungsstichtag für einen Vermögenswert erhält oder für die Übertragung einer Verbindlichkeit (der "exit price") zahlt. Es gibt eine dreistufige Hierarchie, in der die verwendeten Angaben zur Bestimmung des beizulegenden Zeitwerts priorisiert werden. Im Rahmen dieser Hierarchie müssen Unternehmen verstärkt beobachtbare Daten heranziehen, während nicht beobachtbare Daten eine möglichst geringe Rolle spielen sollten. Die drei Informationsstufen zur Bestimmung des beizulegenden Zeitwerts sind folgende:
| Stufe 1 | - Angebotene Preise in aktiven Märkten für identische Vermögenswerte oder Verbindlichkeiten. |
| Stufe 2 | - Überprüfbare Angaben mit Ausnahme der angebotenen Preise in Stufe 1, wie angebotene Preise für gleichartige Vermögenswerte und Verbindlichkeiten in aktiven Märkten; angebotene Preise für identische oder gleichartige Vermögenswerte und Verbindlichkeiten in Märkten, die nicht aktiv sind; oder sonstige Angaben, die beobachtbar sind oder durch beobachtbare Marktdaten untermauert werden können. |
| Stufe 3 | - Nicht beobachtbare Daten, die durch geringe oder keine Marktaktivitäten belegt werden können und die für den beizulegenden Zeitwert der Vermögenswerte und Verbindlichkeiten wesentlich sind. |
Derivative Finanzinstrumente und Hedging-Aktivitäten
Das Unternehmen bilanziert alle Derivate zum beizulegenden Zeitwert. Als Sicherungsgeschäft designierte Derivate sind zum Bilanzstichtag in der Konzernbilanz zum beizulegenden Zeitwert bilanziert. Für derivative Instrumente, die als Cashflow-Hedge designiert und qualifiziert sind, wird der Gewinn oder Verlust aus dem Derivativ als Bestandteil des sonstigen Gesamtergebnisses ausgewiesen, und sofern die abgesicherte Transaktion den Gewinn beeinflusst, wird dieser aus dem kumulierten sonstigen Gesamtergebnis umgegliedert und ergebniswirksam erfasst. Für Derivative, die als Nettoinvestitions-Absicherung designiert und qualifiziert sind, wird der Gewinn oder Verlust aus dem Derivat als Bestandteil des sonstigen Gesamtergebnisses erfasst. Der Zeitwert wird dabei ausgeschlossen und die Barzahlungen werden als Anpassung der Zinsaufwendungen erfasst. Eine qualitative Bewertung der Effektivität eines Sicherungsgeschäfts wird vierteljährlich vorgenommen, es sei denn, es liegen Fakten und Umstände vor, die darauf hindeuten, dass die Absicherung nicht mehr als hoch effektiv angesehen werden kann.
Risikokonzentration
Zu den Finanzinstrumenten, die für das Unternehmen eine Konzentration des Kreditrisikos darstellen, gehören vornehmlich Zahlungsmittel, Zahlungsmitteläquivalente und Forderungen aus Lieferungen und Leistungen. Barmittel bei Finanzinstituten können die Versicherungsgrenzen der Federal Deposit Insurance Corporation (Einlagensicherungsfonds der USA) oder ähnliche Grenzen in anderen Ländern übersteigen. Das Unternehmen hat keine Verluste der Einlagen von Zahlungsmitteln und Zahlungsmitteläquivalente hinnehmen müssen. Das Unternehmen führt laufend Bonitätsprüfungen seiner Kunden durch, Zudem leisten Industriekunden häufig eine Anzahlung, dies gilt jedoch nicht bei öffentlichen Ausschreibungen, Konzerneinkäufen und Aufträgen mit Akkreditiv. Das Unternehmen erfasst eine Wertberichtigung auf zweifelhafte Forderungen auf Basis der erwarteten Einbringlichkeit aller Forderungen. Das Unternehmen bezieht einige der in den Produkten von Varex verbauten Komponenten von einer begrenzten Anzahl von Lieferanten oder von einem Einzelanbieter. Das Unternehmen hat bisher keine wesentlichen Unterbrechungen der Betriebe aufgrund von Lieferantenkonzentrationen hinnehmen müssen und erwartet auch nicht, dass ein solcher Fall eintreten wird.
Kunden werden Kredite auf Basis der Bewertung ihrer Finanzlage eingeräumt, ein Sicherungsgegenstand ist nicht erforderlich. In den dargestellten Perioden trug ein Kunde aus dem Segment Medizin zu einem wesentlichen Anteil der Umsätze bei, wie aus der folgenden Übersicht zu entnehmen ist:
| Geschäftsjahr | |||
| 2019 | 2018 | 2017 | |
| Canon Medical Systems Corporation | 17,3% | 18,1% | 19,3% |
Canon Medical Systems hatte einen Anteil von 10,1 % und 9,8 % an den Unternehmensforderungen zum 27. September 2019 bzw. 28. September 2018.
Vorräte
Die Vorräte werden zum Niederstwertprinzip bewertet. Zu den Kosten gehören Material-, Arbeits- und Fertigungsgemeinkosten,
die anhand der Standardkostenmethode (die ungefähr den Ist-Kosten entsprechen) mit der Fifo-Methode ermittelt werden. Bei der Bewertung des Buchwerts unserer Vorräte berücksichtigen wir Faktoren wie zurückliegende und antizipierte zukünftige Verkäufe und vergleichen diese mit den vorhandenen Mengen und dem Preis, den wir voraussichtlich für unsere Produkte in unseren jeweiligen Märkten erzielen.
Wir passen überschüssige und veraltete Vorräte an den Nettoveräußerungswert an. Abschreibungen überschüssiger und veralteter Vorräte werden als Bestandteil der Umsatzkosten ausgewiesen.
In der folgenden Tabelle werden die Vorräte des Unternehmens, netto zusammengefasst:
| (in Millionen) | 27. September 2019 | 28. September 2018 | ||
| Rohmaterialien und Teile | $ | 160,1 | $ | 149,9 |
| Unfertige Erzeugnisse | 27,9 | 25,4 | ||
| Fertige Erzeugnisse | 60,2 | 59,8 | ||
| Summe Vorräte | $ | 248,2 | $ | 235,1 |
Sachanlagen, netto
Die Sachanlagen werden zu Anschaffungskosten, abzüglich kumulierter Abschreibungen bilanziert. Wesentliche Änderungen werden aktiviert, während Reparaturen und Instandhaltungen sofort aufwandswirksam erfasst werden. Die Abschreibungen werden mithilfe der linearen Abschreibungsmethode über die geschätzte Nutzungsdauer der Vermögenswerte berechnet. Grundstücke werden nicht abgeschrieben, Außenanlagen (land improvements) werden jedoch über fünfzehn Jahre abgeschrieben. Grundstückspachtrechte und Mietereinbauten werden über den kürzeren Zeitraum aus geschätzter Nutzungsdauer oder verbleibender Mietdauer abgeschrieben. Gebäude werden über zwanzig Jahre abgeschrieben. Maschinen und Anlagen werden über deren geschätzte Nutzungsdauer abgeschrieben, die zwischen drei und sieben Jahren liegt. Vermietete Vermögenswerte werden über den kürzeren Zeitraum aus geschätzter Nutzungsdauer oder verbleibender Mietdauer abgeschrieben. Die geschätzten Nutzungsdauern werden regelmäßig überprüft und es werden gegebenenfalls Änderungen für die Zukunft vorgenommen. Wenn bestimmte Ereignisse oder Änderungen der betrieblichen Verhältnisse eintreten, können die Nutzungsdauern der Vermögenswerte angepasst werden und es kann ein Wertminderungstest hinsichtlich der Erzielbarkeit des Buchwerts durchgeführt werden. Wenn Vermögenswerte abgehen oder anderweitig veräußert werden, erfolgt eine Ausbuchung der Vermögenswerte und dazugehörigen kumulierten Abschreibungen von den Konten.
In der folgenden Tabelle werden Sachanlagen, netto des Unternehmens zusammengefasst:
| (in Millionen) | 27. September 2019 | 28. September 2018 | ||
| Grundstücke | $ | 8,3 | $ | 8,3 |
| Gebäude und Mietereinbauten | 134,4 | 138,1 | ||
| Maschinen | 170,7 | 166,1 | ||
| Anlagen im Bau | 28,5 | 23,1 | ||
| $ | 341,9 | $ | 335,6 | |
| Kumulierte Abschreibungen | (199,6) | (190,7) | ||
| Sachanlagen, netto | $ | 142,3 | $ | 144,9 |
Das Unternehmen hat in den Geschäftsjahren 2019, 2018 und 2017 einen Abschreibungsaufwand in Höhe von jeweils $ 23,5 Mio., $ 26,0 Mio. bzw. $ 16,9 Mio. ausgewiesen. Im Geschäftsjahr 2019 hat das Unternehmen Sonderabschreibungen in Höhe von $ 4,5 Mio. auf Maschinen und Anlagen geltend gemacht, die bei der Herstellung von amorphem Siliziumglas in Santa Clara, Kalifornien, genutzt wurden. Weitere Informationen finden Sie in Anhangangabe 4. Umstrukturierung, dieses Berichts. Im Geschäftsjahr 2018 hat das Unternehmen Sonderabschreibungen in Höhe von $ 4,2 Mio. auf Maschinen und Anlagen geltend gemacht, die bei der Herstellung von amorphem Siliziumglas in Santa Clara, Kalifornien, genutzt wurden. Weitere Informationen finden Sie in Anhangangabe 4. Umstrukturierung, dieses Berichts.
Beteiligungen
Das Unternehmen aktiviert Beteiligungen an nicht börsennotierten Unternehmen gemäß der Equity-Methode, wenn das Unternehmen in der Lage ist, wesentlichen Einfluss auf diese Beteiligungen auszuüben. Ausschüttungen von einer nach der Equity-Methode bilanzierten Beteiligung werden mithilfe der Methode der kumulierten Gewinne (cumulative earnings approach) erfasst. Im Rahmen dieser Methode werden Ausschüttungen bis zu dem Betrag der erfassten kumulativen Erträge aus Beteiligungen als Return an Investment als operativer Cashflow behandelt und die darüber hinausgehenden Beträge werden als ROI als Cashflow aus Investitionstätigkeiten angesehen. Das Unternehmen überprüft diese Beteiligungen hinsichtlich Wertminderungen und reduziert den Buchwert entsprechend, wenn das Unternehmen feststellt, dass ein Wertminderungsaufwand erforderlich ist. Dies wird hauptsächlich anhand der Finanzlage und der kurzfristigen Aussichten dieser Unternehmen ermittelt.
Firmenwert und immaterielle Vermögenswerte
Der Firmenwert wird aktiviert, wenn der Kaufpreis einer Übernahme den beizulegenden Zeitwert der erworbenen identifizierten materiellen und immateriellen Nettovermögenswerte übersteigt. Die erworbenen immateriellen Vermögenswerte werden zu Anschaffungskosten, abzüglich kumulierter Abschreibungen, fortgeführt und sind als immaterielle Vermögenswerte in der Konzernbilanz des Unternehmens ausgewiesen. Immaterielle Vermögenswerte mit begrenzter Nutzungsdauer werden über ihre geschätzte Nutzungsdauer von hauptsächlich zwei bis sieben Jahren mithilfe der linearen Abschreibungsmethode abgeschrieben.
Wertminderung langfristiger Vermögenswerte, immaterieller Vermögenswerte und Firmenwert
Das Unternehmen überprüft langfristige Vermögenswerte und identifizierbare immaterielle Vermögenswerte mit begrenzter Lebensdauer auf Wertminderung, wenn Ereignisse oder Änderungen der Umstände darauf hindeuten, dass der Buchwert dieser Vermögenswerte möglicherweise nicht erzielbar ist. Das Unternehmen bemisst die Wertminderung anhand der erwarteten nicht abgezinsten zukünftigen Cashflows. Wenn der Buchwert des Vermögenswertes den erwarteten zukünftigen nicht abgezinsten Cashflow übersteigt, erfasst das Unternehmen einen Wertminderungsaufwand in Höhe des Betrages, um den der Buchwert den beizulegenden Zeitwert des Vermögenswertes übersteigt.
Das Unternehmen überprüft den Firmenwert und immaterielle Vermögenswerte mit unbegrenzter Lebensdauer mindestens einmal jährlich zu Beginn des vierten Quartals jedes Geschäftsjahres auf Wertminderung bzw. immer dann, wenn ein Ereignis eintritt oder sich Umstände ändern, die den beizulegenden Zeitwert einer Berichtseinheit überwiegend wahrscheinlich unter ihren Buchwert verringern würden. Das Unternehmen nimmt in einem ersten Schritteine eine Analyse vor und vergleicht dabei den beizulegenden Zeitwert einer Berichtseinheit mit ihrem Buchwert, einschließlich des jeder Berichtseinheit zugewiesenen Firmenwertes. Das Unternehmen bestimmt den beizulegenden Zeitwert der Berichtseinheiten auf Basis einer Kombination aus Ertrags- und Marktansatz. Der Ertragsansatz basiert auf dem Barwert der geschätzten zukünftigen Cashflows der Berichtseinheiten und der Marktansatz auf einem auf Marktdaten anderer Unternehmen mit ähnlichen Geschäften basierenden Marktmultiplikator für jede Berichtseinheit. Wenn der Buchwert der Berichtseinheit den beizulegenden Zeitwert übersteigt, ist im zweiten Schritt der Vergleich des implizierten beizulegenden Zeitwerts des Firmenwerts der Berichtseinheit mit dem Buchwert des Firmenwerts der Berichtseinheit notwendig. Der Überschuss des Buchwerts des Firmenwerts der Berichtseinheit über den implizierten beizulegenden Zeitwert des Firmenwerts einer Berichtseinheit wird als Wertminderungsverlust erfasst. Der Werthaltigkeitstest für immaterielle Vermögenswerte mit unbegrenzter Nutzungsdauer besteht aus einem Vergleich des beizulegenden Zeitwerts mit dem Buchwert. Der Überschuss des Buchwerts über den beizulegenden Zeitwert wird als Wertminderungsaufwand erfasst.
Im zum 27. September 2019 und 2018 endenden Geschäftsjahr hat das Unternehmen $ 4,8 Mio. bzw. $ 3,0 Mio. an Wertminderung von immateriellen Vermögenswerten erfasst, die die Umstrukturierungsmaßnahmen betreffen, die in der Anhangangabe 4. Umstrukturierung dieses Berichts erläutert werden. Für die dargestellten vorherigen Perioden wurde kein Wertminderungsaufwand für den Firmenwert erfasst. Im Geschäftsjahr 2017 wurde kein Wertminderungsaufwand erfasst.
Drohende Verluste
Von Zeit zu Zeit ist das Unternehmen Prozessbeteiligter oder anderweitig an rechtlichen Verfahren, Klagen und behördlichen Inspektionen oder Untersuchungen, Zoll- und Abgabenprüfungen und anderen Eventualverlusten sowohl innerhalb als auch außerhalb der USA beteiligt, die im Rahmen der gewöhnlichen Geschäftstätigkeit oder anderweitig entstehen. Das Unternehmen bildet Rückstellungen, soweit ein ungünstiges Ergebnis für wahrscheinlich gehalten wird und der Verlust verlässlich geschätzt werden kann, in einem Umfang, der nach Ansicht des Unternehmens ausreicht, um alle Verpflichtungen im Zusammenhang mit Gerichtsverfahren und Eventualverlusten zu erfüllen, von denen das Unternehmen glaubt, dass sie zu einem wahrscheinlichen Verlust führen werden.
Produktgarantie
Das Unternehmen gewährt für die meisten seiner Produkte eine Garantie für Materialmängel über einen bestimmten Zeitraum, üblicherweise 12 bis 24 Monate ab Lieferung oder Annahme. Das Unternehmen stellt die geschätzten zukünftigen Kosten der Garantieverpflichtungen bei den Umsatzkosten zurück, wenn die dazugehörigen Erlöse erfasst werden. Die zurückgestellten Garantiekosten stellen die beste Schätzung der Gesamtkosten zum Verkaufszeitpunkt dar, die für das Unternehmen für die Reparatur oder den Austausch von mangelhaften Produktteilen im Garantiezeitraum anfallen.
Der Betrag der zurückgestellten geschätzten Garantiekostenverpflichtungen für etablierte Produkte basiert hauptsächlich auf Erfahrungen aus der Vergangenheit hinsichtlich Produktmängeln, die um aktuelle Informationen zu Reparaturkosten ergänzt werden. Bei neuen Produkten berücksichtigen diese Schätzungen vergangene Erfahrungen mit vergleichbaren Produkten sowie einen angemessenen Betrag für Garantieaufwendungen im Zusammenhang mit neuen Produkten. Das Unternehmen führt vierteljährlich eine Überprüfung der Rückstellungssalden der Garantieverpflichtungen durch und aktualisiert bei Bedarf die Garantiekosten.
In der folgenden Tabelle werden die Änderungen der Rückstellungen für Produktgarantien des Unternehmens dargestellt:
| Geschäftsjahre | ||||
| (in Millionen) | 2019 | 2018 | ||
| Rückstellung Produktgarantie, zu Beginn der Periode | $ | 7,3 | $ | 7,0 |
| Auf Umsatzkosten gebucht | 12,9 | 11,6 | ||
| Tatsächlicher Produktgarantieaufwand | (12,1) | (11,3) | ||
| Rückstellungen Produktgarantie, zum Ende der Periode | $ | 8,1 | $ | 7,3 |
Umsatzrealisation
Mit Wirkung ab dem 29. September 2018 hat das Unternehmen die Anforderungen der Rechnungsstandardaktualisierung (Accounting Standards Update, ASU) 2014-09 und dazugehöriger Ergänzungen mit dem Titel "Umsatz aus Verträgen mit Kunden" (Revenue from Contracts with Customers, "ASC 606") umgesetzt. Damit werden alle vorherigen Methoden zur Umsatzrealisation und alle branchenspezifischen Leitlinien ersetzt. Siehe auch "Kürzlich umgesetzte Rechnungslegungsvorschriften" unten.
Die Umsätze des Unternehmens stammen hauptsächlich aus dem Verkauf von Hardware und Serviceleistungen. Das Unternehmen erfasst die Umsätze abzüglich eventueller Mehrwert- oder Umsatzsteuern und abzüglich Rabatten.
Das Unternehmen verkauft den Großteil seiner Produkte an eine begrenzte Anzahl von OEM-Kunden. Röntgenröhren, Digitaldetektoren und Bildverarbeitungstools und Sicherheits- und Inspektionsprodukte werden grundsätzlich unabhängig voneinander verkauft. In einigen Fällen verkauft das Unternehmen jedoch seine Digitaldetektoren, Röntgenröhren und Bildverarbeitungstools als für die digitale Röntgenbildgebung optimiertes Paket. Ebenso werden die Linatron®-Beschleuniger für Röntgenstrahlen gelegentlich zusammen mit der Bildverarbeitungssoftware und den Bilddetektionsprodukten des Unternehmens an OEM-Kunden verkauft, die diese in ihre Inspektionssysteme integrieren. Serviceverträge werden häufig in Verbindung mit bestimmten Sicherheits- und Inspektionsprodukten und rechnergestützten Detektionsprodukten verkauft.
Das Unternehmen beurteilt die Umsatzrealisation anhand der folgenden Schritte:
| • |
Bestimmung des Vertrags oder der Verträge mit einem Kunden |
| • |
Identifizierung der sich aus dem Vertrag ergebenden Leistungsverpflichtungen |
| • |
Bestimmung des Transaktionspreises |
| • |
Zuordnung des Transaktionspreises zur den Leistungsverpflichtungen im Vertrag |
| • |
Erfassung des Umsatzes, wenn oder sobald eine Leistungsverpflichtung erfüllt ist |
Passive Rechnungsabgrenzung
Passive Rechnungsabgrenzungsposten betreffen hauptsächlich (i) erhaltene Beträge für Nicht-Softwareprodukte, für die die Teile und Serviceleistungen im Rahmen der Garantieverträge noch nicht geliefert wurden, und (ii) erhaltene Beträge für Serviceverträge, für die die Services noch nicht erbracht wurden.
Wertberichtigung auf zweifelhafte Forderungen
Bei allen großvolumigen Transaktionen überprüft das Unternehmen vor der Freigabe der Lieferung die Kreditwürdigkeit der Kunden. Das Unternehmen überprüft ältere Posten in der Fälligkeitsübersicht für Forderungen vierteljährlich und erfasst einen Wertberichtigungsbetrag in Höhe eines Betrages, den das Unternehmen für zweifelhaft hält. Wenn die Bewertung der Finanzlage unserer Kunden unsere zukünftige Fähigkeit, ausstehende Forderungen einzuziehen, nicht korrekt widerspiegelt, müssen unter Umständen weitere Wertberichtigungen vorgenommen werden. Zum 27. September 2019 und 28. September 2018 wurde jeweils eine Wertberichtigung auf zweifelhafte Forderungen in Höhe von $ 1,0 Mio. bzw. $ 0,6 Mio. erfasst.
Aufwendungen für aktienbasierte Vergütung
Das Unternehmen verfügt über einen aktienbasierten Vergütungsplan, der die Gewährung von nicht qualifizierten Aktienoptionen und Restricted Stock Units an Board-Mitglieder, leitende Mitarbeiter und andere Mitarbeiter vorsieht. Das Unternehmen gestattet den Mitarbeitern überdies den Erwerb von Aktien im Rahmen des Mitarbeiteraktienkaufplans von Varex. Vor der Abspaltung nahmen die Mitarbeiter des Unternehmens an dem Programm für aktienbasierte Vergütung von Varian teil. Der Aufwand für aktienbasierte Vergütung bis zum Tag der Abspaltung umfasste Verrechnungen an das Unternehmen auf Basis der den Mitarbeitern zuvor gewährten Vergütungen und Laufzeiten sowie eine Verrechnung der unternehmensinternen und gemeinsamen funktionalen Mitarbeiteraufwendungen von Varian.
Das Unternehmen bewertet die gewährten Aktienoptionen und die Optionskomponenten der im Rahmen des Plans zur aktienbasierten Vergütung und des Mitarbeiteraktienkaufprogramms gekauften Stammaktien anhand des Black-Scholes-Modells. Der Aufwand für die aktienbasierte Vergütung für Restricted Stock Units wird anhand des beizulegenden Zeitwerts der Varex-Aktie am Tag der Zuteilung bewertet und wird über die Leistungsperiode der Vergütung erfasst. Für das Black-Scholes-Modell sind bestimmte Annahmen erforderlich. Änderungen dieser Annahmen können die Schätzungen des beizulegenden Zeitwerts der aktienbasierten Vergütung wesentlich beeinflussen.
Das Unternehmen bewertet und erfasst alle Aufwendungen für aktienbasierte Vergütungen auf Basis der beizulegenden Zeitwerte. Der Aufwand für die aktienbasierte Vergütung in der Konzern-Gewinn- und Verlustrechnung enthält den Aufwand der aktienbasierten Vergütung zum Zuteilungstag auf Basis des geschätzten beizulegenden Zeitwerts gemäß den Richtlinien zur aktienbasierten Vergütung. Der erfasste Aufwand für die aktienbasierte Vergütung basiert auf dem Wert des Anteils der aktienbasierten Vergütung, von dem letztlich erwartet wird, dass er unverfallbar wird. Das Unternehmen erfasst den Wert der aktienbasierten Vergütung aufwandswirksam anhand der linearen Methode. Bei der Berechnung der Beträge für Steuerentlastungen oder Steuerminderungen berücksichtigt das Unternehmen nur die direkten Steuerauswirkungen der aktienbasierten Vergütungen. Weitere Informationen finden Sie in Anhangangabe 13. Mitarbeiteraktienpläne dieses Berichts.
Liefer- und Bearbeitungskosten
Die Liefer- und Bearbeitungskosten sind in den Umsatzkosten enthalten.
Forschung und Entwicklung
Forschungs- und Entwicklungskosten werden aufwandswirksam erfasst. Diese Aufwendungen umfassen hauptsächlich die Mitarbeitervergütungen, Beratungshonorare und Materialkosten.
Softwareentwicklungskosten
Die Kosten für die Entwicklung neuer Softwareprodukte und wesentlicher Verbesserungen bestehender Softwareprodukte werden aufwandswirksam erfasst, bis eine technologische Realisierbarkeit festgestellt wurde. Zu diesem Zeitpunkt werden zusätzliche Kosten aktiviert. Kosten im Zusammenhang mit der Softwareentwicklung wurden nicht aktiviert, da das Unternehmen der Ansicht ist, dass der aktuelle Softwareentwicklungsprozess zeitgleich mit der Herstellung der technologischen Realisierbarkeit wesentlich abgeschlossen wurde.
Ertragsteuern
Der laufende Ertragsteueraufwand ist der Betrag von Ertragsteuern, der voraussichtlich für das laufende Jahr zu zahlen ist. Latente Ertragsteuerverbindlichkeiten oder -ansprüche werden für erwartete zukünftige steuerliche Auswirkungen aufgrund von Differenzen zwischen dem Ansatz von Vermögenswerten und Verbindlichkeiten in Finanzberichterstattung und Steuerbilanz gebildet. Ist es überwiegend wahrscheinlich, dass der gesamte oder ein Teilbetrag der latenten Steueransprüche nicht realisiert werden wird, wird eine Wertberichtigung vorgenommen. Überdies bilden wir Rückstellungen für unsichere Steuerpositionen, wenn diese Steuerpositionen nicht die in der maßgeblichen Richtlinie für die Bilanzierung von Ertragsteuern vorgeschriebenen Ansatzgrenzen oder Bewertungsstandards erfüllen. Beträge für unsichere Steuerpositionen werden in Perioden angepasst, wenn neue Informationen verfügbar sind oder wenn Positionen tatsächlich ausgeglichen sind. Zinsen und Säumniszuschläge im Zusammenhang mit unsicheren Steuerpositionen werden als Bestandteil des Ertragsteueraufwands erfasst.
Am 22. Dezember 2017 verabschiedete die US-Regierung ein umfangreiches Steuergesetz mit dem Titel "Tax Cuts and Jobs Act of 2017" ("US-Steuerreform"). Mit der US-Steuerreform wurde das System der US-Körperschaftsteuer umfassend überarbeitet. Zu den Änderungen gehören unter anderem ein niedrigerer gesetzlicher Körperschaftsteuersatz und Änderungen bei der Besteuerung ausländischer Gewinne. Das US-GAAP schreibt vor, dass die Auswirkungen des Steuergesetzes in der Periode berücksichtigt werden, in der das Gesetz verabschiedet wurde. Gemäß diesen Regelungen berücksichtigen wir die Auswirkungen bestimmter Vorschriften der US-Steuerreform, sofern sie während der laufenden Berichtsperiode wirksam werden.
Fremdwährungsumrechnung
Das Unternehmen nutzt hauptsächlich den US-Dollar als Funktionswährung der ausländischen Standorte. Gewinne und Verluste aus Neubewertungen von Fremdwährungssalden in US-Dollar sind in der Konzern-Gewinn- und Verlustrechnung enthalten. Bei ausländischen Tochtergesellschaften, deren lokale Währung auch die Funktionswährung ist, werden Anpassungen wegen der Umrechnung des Fremdwährungs-Jahresabschlusses in US-Dollar als separater Posten im kumulierten sonstigen Gesamtergebnis erfasst.
Kürzlich umgesetzte Rechnungslegungsstandards
Im November 2016 veröffentlichte der Financial Accounting Standards Board ("FASB") den Standard ASU 2016-18, Statement of Cash Flows (Topic 230): Restricted Cash (Kapitalflussrechnung (Thema 230): verfügungsbeschränkte Zahlungsmittel) ("ASU 2016-18"), welcher vorschreibt, dass in der Kapitalflussrechnung die Änderungen des Gesamtbetrags verfügungsbeschränkter Zahlungsmittel in der Periode und weitere Angaben enthalten sein müssen. Das Unternehmen hat den ASU 2016-18 im ersten Quartal 2019 mithilfe der rückwirkenden Übergangsmethode (retrospective transition method) umgesetzt. Die Konzernkapitalflussrechnung des Unternehmens wurde rückwirkend geändert, um die Salden der verfügungsbeschränkten Zahlungsmittel darzustellen. Die Netto-Cashflows der Geschäftsjahre 2019, 2018 und 2017 haben sich durch die Anwendung des ASU 2016-18 nicht geändert.
Das Unternehmen hat die ASU 2016-15, Statement of Cash Flows (Topic 230): Classification of Certain Cash Receipts and Cash Payments (Kapitalflussrechnung (Thema 230): Klassifizierung bestimmter Bareingänge und Barzahlungen) ("ASU 2016-15") umgesetzt, welche herausgegeben wurde, um die verschiedenen in der Praxis angewandten Methoden zur Klassifizierung bestimmter Transaktionen in der Kapitalflussrechnung zu reduzieren. Das Unternehmen hat die ASU 2016-15 im ersten Quartal 2019 rückwirkend umgesetzt. Die Netto-Cashflows der Geschäftsjahre 2019, 2018 und 2017 haben sich durch die Anwendung des ASU 2016-15 nicht geändert.
Das Unternehmen hat den ASC 606 zum 29. September 2018 umgesetzt, und zwar mithilfe der modifizierten rückwirkenden Übergangsmethode (modified retrospective transition method), die auf die Verträge angewandt wurde, die zu diesem Datum noch nicht abgeschlossen waren. Aufgrund der Auswirkungen der Umsetzung des ASC 606 hat das Unternehmen zum 29. September 2018 eine Nettoreduzierung der Gewinnrücklagen in Höhe von $ 4,1 Mio., abzgl. Steuern, erfasst. Im zweiten Quartal 2019 hat das
Unternehmen eine Erhöhung der Gewinnrücklagen in Höhe von $ 0,6 Mio., abzüglich Steuern, erfasst, um einen Fehler zu korrigieren, der weder quantitativ noch qualitativ wesentlich für die laufende Periode war und mit der Anwendung des ASC 606 zusammenhing. Der kumulative Nettoeffekt der Umsetzung des ASC 606 betrug $ 3,5 Mio., nach Steuern. Detaillierte Informationen zu den Auswirkungen der Umsetzung des ASC 606 finden Sie in Anhangangabe 18. Umsatzrealisation dieses Berichts.
Im August 2017 hat das FASB die ASU 2017-12, Derivatives and Hedging (Topic 815): Targeted Improvements to Accounting for Hedging Activities (Derivate und Sicherungsgeschäfte (Thema 815): gezielte Verbesserungen für die Bilanzierung von Sicherungsgeschäften) herausgegeben, in dem die Sicherungsbilanzierung geändert wird und die Finanzberichterstattung der Sicherungsbeziehungen verbessert wird, um die wirtschaftlichen Effekte der Risikomanagementaktivitäten im Jahresabschluss exakter darzustellen. Die ASU tritt für börsennotierte Unternehmen mit Jahresabschlussperioden, die nach dem 15. Dezember 2018 beginnen, in Kraft, eine frühzeitige Anwendung ist zulässig. Das Unternehmen hat die Bestimmungen der ASU 2017-12 im zum 27. September 2019 endenden Quartal angewandt und dabei die modifizierte rückwirkende Methode verwendet. Die Anwendung hatte keine Auswirkungen auf den Konzernabschluss.
Neuere Rechnungslegungsstandards oder -aktualisierungen, die noch nicht wirksam sind
Im Februar 2018 hat das FASB die ASU 2018-02, Income Statement-Reporting Comprehensive Income (Topic 220): Reclassification of Certain Tax Effects from Accumulated Other Comprehensive Income (Gewinn- und Verlustrechnung-Ausweis des Gesamtergebnisses (Thema 220): Umgliederung bestimmter Steuereffekte aus dem kumulierten sonstigen Gesamtergebnis) herausgegeben. Dies ermöglicht eine Umgliederung aus dem kumulierten sonstigen Gesamtergebnis in die Gewinnrücklagen für aufgelaufene Steuereffekte aufgrund des US-Bundessteuergesetzes "Tax Cuts and Jobs Act", welches im Dezember 2017 verabschiedet wurde (das "Steuergesetz 2017"). ASU 2018-02 wird für Geschäftsjahre wirksam, die nach dem 15. Dezember 2018 beginnen, sowie für Zwischenperioden innerhalb dieser Geschäftsjahre. Eine frühere Anwendung ist zulässig. Das Unternehmen erwartet nicht, dass die Anwendung dieser Vorgaben einen wesentlichen Einfluss auf den Konzernabschluss des Unternehmens haben wird.
Im Januar 2017 hat das FASB die ASU 2017-04 verabschiedet, in der die Vorgaben zur Vereinfachung der Firmenwertbewertung durch Wegfall von Stufe 2 des Werthaltigkeitstests präzisiert werden. Die neuen FASB-Vorgaben sehen vor, dass Unternehmen den Werthaltigkeitstest des Firmenwerts mithilfe eines Vergleichs des beizulegenden Zeitwerts einer Berichtseinheit mit dem Buchwert durchführen. Diese Änderung wird für das Unternehmen im ersten Quartal des Geschäftsjahres 2021 wirksam werden. Die Änderung muss für die Zukunft umgesetzt werden. Das Unternehmen bewertet derzeit die Auswirkungen einer Anwendung dieser Änderung auf den Konzernabschluss.
Im Juni 2016 hat der FASB die ASU 2016-13, "Measurement of Credit Losses an Financial Instruments" (Bewertung von Kreditausfällen auf Finanzinstrumenten) herausgegeben. Diese ASU ersetzt die Methode der Wertminderung wegen erlittener Verluste durch eine Methode, die die erwarteten Kreditausfälle widerspiegelt und eine Berücksichtigung eines breiteren Spektrums an angemessenen und begründeten Informationen für stichhaltige Kreditausfallschätzungen vorsieht. Darüber hinaus schreibt die ASU neue Angaben vor. Dieser Standard wird für das Unternehmen für die Zwischen- und Jahresperioden mit Beginn des ersten Quartals des Geschäftsjahres 2021 wirksam und wird mithilfe der modifizierten rückwirkenden Methode umgesetzt. Das Unternehmen bewertet derzeit die potenziellen Auswirkungen dieses Standards.
Im Februar 2016 hat das FASB die ASU 2016-02 über die Rechnungslegung von Leasingverhältnissen herausgegeben. Der neue Standard soll die Transparenz und Vergleichbarkeit erhöhen, indem die Leasingnehmer die Vermögenswerte, für die ein Nutzungsrecht besteht, und die entsprechenden Leasingverbindlichkeiten bilanzieren müssen. Der neue Standard teilt die Leasingverhältnisse weiterhin in Finanzierungs- oder Operating-Leasingverhältnisse ein, wobei die Klassifizierung die Art der Aufwandserfassung in der Gewinn- und Verlustrechnung beeinflusst. Der neue Standard muss mithilfe einer geänderten rückwirkenden Methode für jede ausgewiesene Vorperiode mit verschiedenen optionalen praktischen Hilfsmitteln umgesetzt werden. Dieser neue Standard wird für das Unternehmen ab dem ersten Quartal des Geschäftsjahres 2020 wirksam werden, eine frühere Anwendung ist zulässig. Das Unternehmen hat bisher die Bewertung des neuen Standards noch nicht abgeschlossen. Es ist jedoch davon auszugehen, dass die wesentlichste Änderung am Konzernabschluss eine Erhöhung der gesamten Vermögenswerte und Verbindlichkeiten sein wird. Die Anwendung wird voraussichtlich keine wesentlichen Auswirkungen auf unser Geschäftsergebnis der nachfolgenden Geschäftsjahre und Zwischenperioden haben. Das Unternehmen wird die Gesamtauswirkungen der Einführung weiterhin genauestens beobachten und unsere Angaben gegebenenfalls entsprechend aktualisieren.
2. UNTERNEHMENSZUSAMMENSCHLÜSSE
Übernahme von Direct Conversion AB (publ)
Am 29. April 2019 hat Varex die Übernahme von 98,2 % der umlaufenden Stammaktien von Direct Conversion AB (publ) ("Direct Conversion") für $ 69,5 Mio. in Barmitteln, abzüglich erworbener flüssiger Mittel, die Übernahme der Schulden von Direct Conversion in Höhe von $ 4,5 Mio. und der betrieblichen Pensionszusage in Höhe von $ 9,9 Mio. bzw. 0,3 Mio. Aktien der Stammaktien des Unternehmens abgeschlossen (vorbehaltlich einer Reduzierung für die Begleichung von Schadensersatzansprüchen). Diese Beträge sind am ersten Jahrestag des Closing in einer Zusammenstellung aus Barmitteln und Aktien der Stammaktien von Varex zu zahlen. Durch die Übernahme von Direct Conversion wird unser Detektorenportfolio erweitert, das damit jetzt auch die Photon-
Zähltechnik umfasst. Mit dieser Technologie kann Varex sein Sortiment an Bildgebungsanwendungen erweitern und Kunden sowohl im Bereich Medizin als auch Industrie neue Lösungen anbieten.
In der nachfolgenden Tabelle ist die vorläufige Kaufpreisallokation dargestellt:
| (in Millionen) | Beizulegender Zeitwert | |
| Allokation des Kaufpreises: | ||
| Forderungen | $ | 2,4 |
| Vorräte | 5,7 | |
| Aktive Rechnungsabgrenzung und sonstige kurzfristige Vermögenswerte | 0,7 | |
| Sachanlagen | 0,9 | |
| Firmenwert | 47,2 | |
| Immaterielle Vermögenswerte | 32,9 | |
| Summe erworbener Vermögenswerte | 89,8 | |
| Verbindlichkeiten | (1,0) | |
| Rückstellungen | (1,5) | |
| Langfristige Schulden mit kurzfristiger Fälligkeit | (1,0) | |
| Passive Rechnungsabgrenzung | (0,9) | |
| Langfristige Schulden | (3,5) | |
| Sonstige langfristige Verbindlichkeiten | (1,1) | |
| Summe übernommene Verbindlichkeiten | (9,0) | |
| Minderheitenanteil | (1,4) | |
| Erworbene Vermögenswerte, netto, abzgl. Minderheitenanteil | $ | 79,4 |
| Nettoauszahlungen | $ | 69,5 |
| Entgeltumwandlung (betriebliche Pensionszusage) | 9,9 | |
| Summe Gegenleistung | $ | 79.4 |
Das Unternehmen bilanziert die erworbenen Vermögenswerte und übernommenen Verbindlichkeiten zum vorläufig geschätzten beizulegenden Zeitwert. Immaterielle Vermögenswerte wurden hauptsächlich anhand des abgezinsten Cashflows bewertet, bei dem das geschätzte Umsatzwachstum und der Diskontsatz zugrunde gelegt wurde. Aufgrund der Komplexität dieser Transaktion zum 27. September 2019 hat das Unternehmen die Bestimmung der beizulegenden Zeitwerte bisher noch nicht abgeschlossen, die den verschiedenen Vermögenswerten und Verbindlichkeiten zugeordnet werden, unter anderem der Vorräte, latenten Steueransprüche und -verbindlichkeiten; immateriellen Vermögenswerte und des Restbetrags, der dem Firmenwert zugeordnet wird. Der dem Firmenwert zugewiesene beizulegende Zeitwert ist hauptsächlich auf die erwarteten Synergien zurückzuführen. Der mit der Übernahme von Direct Conversion zusammenhängende Firmenwert ist steuerlich nicht abziehbar.
Die folgenden Beträge stellen die Ermittlung des beizulegenden Zeitwerts und der geschätzten gewichteten durchschnittlichen Nutzungsdauern der identifizierbaren immateriellen Vermögenswerte für Direct Conversion dar, die linear abgeschrieben werden:
| (in Millionen) | Beizulegender Zeitwert | Geschätzte gewichtete durchschnittliche Nutzungsdauer (in Jahren) |
|
| Auftragsrückstand | $ | 0,2 | 1 |
| Handelsnamen | 2,5 | 5 | |
| Entwickelte Technologie | 18,4 | 10 | |
| Im Prozess befindliche Forschung und Entwicklung | 2,8 | unbegrenzt | |
| Kundenbeziehungen | 9,0 | 10 | |
| Summe der erworbenen immateriellen Vermögenswerte | $ | 32,9 | |
Die folgenden Beträge stellen die Umsätze nach Berichtssegment von Direct Conversion vom Kaufdatum 29. April 2019 bis 27. September 2019 dar:
| (in Millionen) | Umsatz Direct Conversion | |
| Medizin | $ | 4,5 |
| Industrie | 1,8 | |
| Summe Umsatz Direct Conversion | $ | 6,3 |
Die Übernahme von Direct Conversion hatte für das laufende oder Vorjahre keinen erheblichen Effekt auf unsere Pro-Forma-Konzerngeschäftsergebnisse.
Übernahme von Virtual Media Integration
Am 31. August 2018 hat das Unternehmen die Übernahme von Virtual Media Integration, Ltd. ("VMI") von der MISTRAS Group, Inc für $ 4,8 Mio. abgeschlossen. VMI ist Anbieter für rechnergestützte und digitale Radiografiesysteme und Digitalisierungssysteme für Röntgenfilme für die industrielle zerstörungsfreie Prüfung. Die erworbenen Vermögenswerte und Verbindlichkeiten des VMI-Geschäfts wurden dem Berichtssegment Industrie zugeordnet. Die mit der Übernahme zusammenhängenden Kosten sind in der Konzern-Gewinn- und Verlustrechnung unter Vertriebs-, Verwaltungs- und Gemeinkosten ausgewiesen.
In der nachfolgenden Tabelle ist die Kaufpreisallokation dargestellt:
| (in Millionen) | Beizulegender Zeitwert | |
| Allokation des Kaufpreises: | ||
| Forderungen | $ | 0,2 |
| Vorräte | 1,0 | |
| Sonstige Vermögenswerte | 0,2 | |
| Immaterielle Vermögenswerte | 1,6 | |
| Firmenwert | 1,5 | |
| Sonstige Verbindlichkeiten | (0,2) | |
| Erworbene Vermögenswerte, netto | 4,3 | |
| Anpassungen nach dem Closing | 0,5 | |
| Summe Bargegenleistung | $ | 4,8 |
Erwerb des Medizinbildgebungsgeschäfts von PerkinElmer
Am 1. Mai 2017 hat das Unternehmen die Übernahme des medizinischen Bildgebungsgeschäfts ("erworbenes Detektorengeschäft") von PerkinElmer, Inc. ("PKI") für $ 277,4 Mio. bzw. $ 273,2 Mio. nach Working-Capital-Anpassungen nach dem Closing abgeschlossen. Der Erwerb bestand aus der PerkinElmer Medical Holdings, Inc. und Dexela Limited, zusammen mit einigen Vermögenswerten von PKI und seinen direkten und indirekten Tochtergesellschaften in Bezug auf Flachbilddetektoren für Röntgenstrahlen, die als Komponente in Röntgenbildgebungssystemen in den Bereichen Industrie, Medizin, Zahnmedizin und Tiermedizin verwendet werden. Das erworbene Detektorengeschäft umfasste ca. 280 Mitarbeiter und Standorte in Santa Clara, Kalifornien sowie Standorte in Deutschland, den Niederlanden, China und dem Vereinigten Königreich. Der Kauf des erworbenen Detektorengeschäfts erfolgte gemäß dem Rahmenkaufvertrag vom 21. Dezember 2016 (Master Purchase and Sale Agreement, der "Kaufvertrag") von und zwischen PKI und Varian und dem anschließenden Abtretungs- und Übernahmevertrag (Assignment and Assumption Agreement) vom 27. Januar 2017 von und zwischen Varian und Varex, wonach Varian alle seine Rechte, Verpflichtungen, Ansprüche und Anrechte in dem Kaufvertrag an Varex abgetreten und übertragen hat.
Die folgenden Beträge stellen die Festlegung des beizulegenden Zeitwerts der identifizierbaren erworbenen Vermögenswerte und Verbindlichkeiten für das erworbene Detektorengeschäft dar:
| (in Millionen) | Beizulegender Zeitwert | |
| Summe Bargegenleistung | $ | 273,2 |
| Allokation des Kaufpreises: | ||
| Zahlungsmittel | 1,4 | |
| Forderungen | 18,7 | |
| Vorräte | 34,7 | |
| Aktive Rechnungsabgrenzung und sonstige kurzfristige Vermögenswerte | 0,6 | |
| Sachanlagen | 21,4 | |
| Sonstige Vermögenswerte, nicht kurzfristig | 2,0 | |
| Immaterielle Vermögenswerte | 81,1 | |
| Firmenwert | 167,3 | |
| Summe erworbener Vermögenswerte | $ | 327,2 |
| Kurzfristige Verbindlichkeiten | $ | (17,2) |
| Sonstige Verbindlichkeiten, nicht kurzfristig | (36,8) | |
| Summe übernommene Verbindlichkeiten | (54,0) | |
| Erworbene Vermögenswerte, netto | $ | 273,2 |
Der dem Firmenwert zugewiesene beizulegende Zeitwert ist auf die erwarteten Kostensynergiemöglichkeiten zurückzuführen. Im erfassten Firmenwert für das erworbene Detektorengeschäft ist ein Betrag in Höhe von ca. $ 35 Mio. enthalten, der aus ertragsteuerlichen Gründen in Deutschland, China und den Niederlanden abzugsfähig sein wird. Der verbleibende Firmenwert in Bezug auf die Aktienkäufe in den USA ist steuerlich nicht abzugsfähig. Ebenso aufgrund des Kaufs erhöhten sich die langfristigen latenten Ertragssteuerverbindlichkeiten um ca. $ 31 Mio. Diese betreffen neben den Anlagenkäufen in Deutschland, den Niederlanden und China die Basisdifferenzen für sowohl die materiellen als auch die immateriellen Vermögenswerte, die im Rahmen der Aktienkäufe in den USA und im Vereinigten Königreich erworben wurden.
Die folgenden Beträge stellen die Festlegung des beizulegenden Zeitwerts der identifizierbaren immateriellen Vermögenswerte für das erworbene Detektorengeschäft dar, die linear abgeschrieben werden:
| Geschätzte Nutzungsdauer | |||
| (in Millionen) | Beizulegender Zeitwert | (in Jahren) | |
| Begünstigte Pachtrechte | $ | 3,8 | 16 |
| Auftragsrückstand | 1,2 | 1 | |
| Handelsnamen | 1,4 | 5 | |
| Entwickelte Technologie | 37,7 | 7 | |
| Im Prozess befindliche Forschung und Entwicklung | 4,0 | unbegrenzt | |
| Kundenbeziehungen | 33,0 | 7 | |
| Summe der erworbenen immateriellen Vermögenswerte | $ | 81,1 | |
Die folgenden Beträge stellen die Umsätze nach Berichtssegment aus dem erworbenen Detektorengeschäft vom Kaufdatum 1. Mai 2017 bis 29. September 2017 dar:
| (in Millionen) | 1. Mai 2017 bis 29. September 2017 | |
| erworbenes Detektorengeschäft | ||
| Medizin | $ | 41,1 |
| Industrie | 20,2 | |
| Umsatzsumme des erworbenen Detektorengeschäfts | $ | 61,3 |
Ungeprüfte Pro-forma-Informationen
Die unten aufgeführten ungeprüften Pro-forma-Beträge für das Geschäftsjahr 2017 werden nur zu Informationszwecken ausgewiesen. Neben den Ergebnissen des Unternehmens für die dargestellten Perioden umfassen die folgenden Beträge auch Effekte des erworbenen Detektorengeschäfts, wie sie eingetreten wären, wenn das Geschäft am Samstag, 1. Oktober 2016 vollzogen worden wäre. Diese ungeprüften Pro-forma-Ergebnisse umfassen Effekte, die dem Kauf direkt zuordenbar sind, dazu gehören die Abschreibung auf immaterielle Vermögenswerte, Zinsaufwendungen und andere Anpassungen, einschließlich geschätzter Steuereffekte. Diese ungeprüften Pro-forma-Ergebnisse spiegeln keine operativen Effizienzsteigerungen oder potenziellen Kosteneinsparungen wider, die sich aus der Konsolidierung des erworbenen Detektorengeschäfts ergeben können, und lassen nicht notwendigerweise Rückschlüsse auf die tatsächlichen Ergebnisse des zusammengeschlossenen Unternehmens zu, die eingetreten wären, wenn der Kauf zu Beginn der dargestellten Periode erfolgt wäre; auch lassen sie nicht notwendigerweise Rückschlüsse auf die zukünftigen Geschäftsergebnisse oder Ergebnisse zu, die erzielt worden wären, wenn der Kauf zum 3. Oktober 2015 vollzogen worden wäre.
| (in Millionen) | Geschäftsjahr 2017 | |
| Umsatz | $ | 777,8 |
| Betriebsergebnis | $ | 84,7 |
| Jahresergebnis | $ | 43,1 |
| Gewinn pro Aktie - unverwässert | $ | 1,15 |
| Gewinn pro Aktie - verwässert | $ | 1,13 |
3. TRANSAKTIONEN MIT VERBUNDENEN UNTERNEHMEN Beteiligungen an nicht börsennotierten Unternehmen
Das Unternehmen hält eine 40-prozentige Beteiligung an dpiX Holding LLC ("dpiX Holding"), einem Vierer-Konsortium mit einer 100-prozentigen Beteiligung an dpiX LLC ("dpiX"), einem Anbieter von auf amorphem Silizium basierenden Dünnschichttransistor-Arrays für Flachbilddetektoren für Röntgenstrahlen. Gemäß dem dpiX-Holding-Vertrag werden die Nettogewinne oder Verluste den Mitgliedern gemäß ihrer Beteiligung zugeordnet.
Die Eigenkapitalbeteiligung an der dpiX Holding wird gemäß der Equity-Methode bilanziert. Wenn das Unternehmen seinen Anteil am Gewinn oder Verlust der dpiX Holding erfasst, werden die Gewinne oder Verluste aus von dpiX gekauften Vorräten eliminiert, bis diese vom Unternehmen realisiert werden. In den Geschäftsjahren 2019, 2018 und 2017 verzeichnete das Unternehmen einen Gewinn und (Verlust) aus der Eigenkapitalbeteiligung an der dpiX Holding von $ (1,1) Mio., $ 3,4 Mio. bzw. $ 0,8 Mio. Die Erträge und Verluste aus der Eigenkapitalbeteiligung an der dpiX Holding ist in den sonstigen Erträgen (Aufwendungen), netto in der Konzern-Gewinn- und Verlustrechnung enthalten. Der Buchwert der Eigenkapitalbeteiligung an der dpiX Holding, der in der Konzernbilanz unter Beteiligungen an nicht börsennotierten Unternehmen ausgewiesen ist, betrug $ 48,1 Mio. bzw. $ 48,9 Mio. zum 27. September 2019 und 28. September 2018.
In den Geschäftsjahren 2019, 2018 und 2017 erwarb das Unternehmen Glas-Transistor-Arrays von dpiX in Höhe von insgesamt $ 23,5 Mio., $ 19,3 Mio. bzw. $ 24,7 Mio. Diese Einkäufe der Glas-Transitor-Arrays sind für diese Geschäftsjahre in der Konzernbilanz unter Vorräten oder in der Konzern-Gewinn- und Verlustrechnung in den Umsatzkosten ausgewiesen.
Zum 27. September 2019 und 28. September 2018 betrugen die Verbindlichkeiten des Unternehmens gegenüber dpiX insgesamt $ 3,6 Mio. bzw. $ 3,7 Mio.
Im Oktober 2013 schlossen wir mit dpiX und anderen Parteien einen geänderten Vertrag, der uns unter anderem das Recht auf 50 % der Gesamtproduktionskapazität von dpiX ab dem 1. Januar 2014 einräumt. Aufgrund des geänderten Vertrages ist das Unternehmen zur Übernahme von 50 % der Fixkosten verpflichtet (wie im geänderten Vertrag entsprechend definiert), die jeweils zu Beginn eines Kalenderjahres festgelegt werden. Zum 27. September 2019 wurden die Fixkostenverpflichtungen des Unternehmens, die sich bis zum Ende des Kalenderjahres 2019 aus diesem geänderten Vertrag ergeben, auf $ 3,7 Mio geschätzt. Die Fixkostenverpflichtungen für zukünftige Perioden werden zu Beginn jedes Kalenderjahres vom Board of Directors von dpiX bestimmt und genehmigt. Der geänderte Vertrag gilt solange, wie sich die Beteiligungsstruktur von dpiX nicht ändert (gemäß den Bestimmungen im geänderten Vertrag).
Das Unternehmen hat bestimmt, dass dpiX eine Zweckgesellschaft (Variable Interest Entities) ist, da risikobehafteten Anteilseignern, als Gruppe, die Merkmale einer beherrschenden Finanzbeteiligung fehlen. Für die Leitung der Fertigungsaktivitäten, rechtlichen Aktivitäten und anderen Aktivitäten, die die Wirtschaftsleistung von dpiX am wesentlichsten beeinflussen, sind Mehrheitsentscheidungen erforderlich. Das Unternehmen verfügt nicht über Mehrheitsstimmrechte oder eine Vollmacht zur Leitung der Aktivitäten von dpiX und ist aus diesem Grund nicht der Hauptbegünstigte von dpiX. Das Verlustrisiko des Unternehmens aus der Beteiligung an dpiX ist auf den Buchwert der Beteiligung in Höhe von $ 48,1 Mio. und die Fixkostenverpflichtungen in Höhe von $ 3,7 Mio. begrenzt.
Im November 2018 haben das Unternehmen und die CETTEEN GmbH ("CETTEEN") eine deutsche Gesellschaft mit beschränkter Haftung gegründet, die die Angelegenheiten und Geschäftsführung der VEC Imaging Verwaltungsgesellschaft GmbH ("VEC") übernimmt, einem Joint Venture, welches für die Entwicklung von Technologien für Röntgenbildgebungskomponenten gegründet wurde. Gemäß dem VEC-Vertrag werden die Nettogewinne oder -verluste den Mitgliedern gemäß ihrer Beteiligung zugeordnet. Die Beteiligung des Unternehmens an der VEC wird gemäß der Equity-Methode bilanziert. Das Unternehmen hat Einlagen in Höhe von insgesamt $ 2,9 Mio. geleistet und sich verpflichtet, weitere $ 2,2 Mio. als Einlage zu zahlen, wenn Meilensteine erreicht werden, und bestimmte Vollzeitmitarbeiter bereitzustellen, um die Prototypen- und Produktionsaktivitäten zu unterstützen. Als Ausgleich erhält es eine Beteiligung von 50 % an der VEC. CETTEEN hat für eine Beteiligung von 50 % an der VEC Einlagen in Form von bestimmten Vermögenswerten, unter anderem geistiges Eigentum, geleistet. Die Beteiligung des Unternehmens an der VEC hatte zum 27. September 2019 einen Wert von $ 2,0 Mio.
4. UMSTRUKTURIERUNG
Nach der Übernahme des medizinischen Bildgebungsgeschäfts von PKI im Mai 2017 startete das Management ein mehrjähriges Programm zur Konsolidierung der erworbenen Standorte, Reduzierung der Kosten, Verbesserung der Produktivität und Realisierung von Synergien.
Im März 2018 entschloss sich das Unternehmen, die CMOS-Forschungs- und Entwicklungseinrichtungen von Großbritannien in die USA zu verlegen und den Standort des erworbenen Detektorengeschäfts in London dauerhaft zu schließen. Aufgrund der Wettbewerbsvorteile, Produktdifferenzierung und zukünftiger wirtschaftlicher Vorteile wird das Unternehmen die CMOS-Technologie weiterhin in den USA entwickeln. Im Zusammenhang mit dieser Maßnahmen haben wir im Geschäftsjahr 2018 einen Umstrukturierungsaufwand in Höhe von $ 1,7 Mio. erfasst.
Im Juli 2018 traf das Unternehmen die verbindliche Entscheidung, die Produktion von amorphem Siliziumglas für Digitaldetektoren vom Standort in Santa Clara an den gemeinsamen dpiX-Fertigungsstandort in Colorado zu verlegen. Im Juli 2019 hat das Unternehmen beschlossen, seinen Standort in Santa Clara zu schließen und die restliche Produktion auf andere bestehende Standorte zu verteilen. Das Unternehmen erwartet, dass der Betrieb am Standort Santa Clara Ende Dezember 2020 eingestellt wird und dass alle Tätigkeiten im Zusammenhang mit der Schließung des Standorts bis Ende März 2021 abgeschlossen sein werden. Im Zusammenhang mit der Verlegung der Glasproduktion und der Standortschließung hat das Unternehmen in den Geschäftsjahren 2019 und 2018 einen Umstrukturierungs- und Wertminderungsaufwand in Höhe von $ 16,1 Mio. bzw. $ 14,2 Mio. erfasst. Der Wertminderungsaufwand für immaterielle Vermögenswerte des Geschäftsjahres 2019 umfasste im Prozess befindliche Forschungsund Entwicklungskosten im Zusammenhang mit bestimmten Projekten, die aufgrund der Standortschließung Santa Clara eingestellt wurden. Der Wertminderungsaufwand für immaterielle Vermögenswerte des Geschäftsjahres 2018 betraf begünstigte Pachtrechte, die aufgrund der Verlegung der Produktion von amorphem Siliziumglas wertgemindert wurden. Das Unternehmen geht davon aus, dass es bis März 2021 weitere $ 8,1 Mio. bis $ 12,1 Mio. Umstrukturierungsaufwand tragen muss.
Dem Unternehmen sind in den Geschäftsjahren 2019 bzw. 2018 sonstige diverse Umstrukturierungsaufwendungen in Höhe von ca. $ 2,8 Mio. und $ 0,8 Mio. entstanden.
Zahlungsmittelabflüsse im Zusammenhang mit diesen Umstrukturierungsaufwendungen beschränken sich auf Aufwendungen im Zusammenhang mit Personalfreisetzungen, Standortschließungen und Verkäufen und Veräußerungen von Ausrüstungen. Nachfolgend sind die in den Geschäftsjahren 2019 und 2018 entstandenen Umstrukturierungsaufwendungen detailliert dargestellt, die hauptsächlich das Segment Medizin des Unternehmens betreffen:
| (in Millionen) | Position der Umstrukturierungsaufwendungen in der Konzern-Gewinn- und Verlustrechnung | 27. September 2019 | 28. September 2018 | ||
| Wertminderungsaufwand sonstiger | Vertriebs-, Verwaltungs- und Gemeinkosten | $ | - | $ | 1,3 |
| Abschreibungen auf Vorräte | Umsatzkosten | 3,1 | 3,1 | ||
| Wertminderung auf immaterielle Vermögenswerte | Wertminderung immaterieller Vermögenswerte | 4,8 | 3,0 | ||
| Sonderabschreibung | Umsatzkosten | 4,5 | 4,2 | ||
| Abfindungskosten | Vertriebs-, Verwaltungs- und Gemeinkosten | 6,2 | 4,3 | ||
| Kosten für Standortschließungen | Vertriebs-, Verwaltungs- und Gemeinkosten | 0,3 | 0,8 | ||
| Summe Umstrukturierungsaufwand | $ | 18,9 | $ | 16,7 | |
5. SONSTIGE FINANZINFORMATIONEN
In der folgenden Tabelle werden die Rückstellungen des Unternehmens zusammengefasst:
| (in Millionen) | 27. September 2019 | 28. September 2018 | ||
| Rückstellungen für Vergütungen und Leistungen | $ | 32,1 | $ | 27,0 |
| Produktgarantie | 8,1 | 7,3 | ||
| Zu zahlende Ertragsteuern | 10,7 | 1,4 | ||
| Zahlungen an Varian Medical Systems | - | 2,3 | ||
| Verbindlichkeiten aus Rückgaberechten | 6,9 | |||
| Entgeltumwandlung (betriebliche Pensionszusage) | 8,9 | |||
| Sonstige | 9,0 | 9,5 | ||
| Summe Rückstellungen | $ | 75,7 | $ | 47,5 |
In der folgenden Tabelle werden die sonstigen langfristigen Verbindlichkeiten des Unternehmens zusammengefasst:
| (in Millionen) | 27. September 2019 | 28. September 2018 | ||
| Langfristige Ertragsteuerverbindlichkeiten | $ | 3,9 | $ | 3,5 |
| Verbindlichkeiten Umweltschutz | 0,9 | 1,3 | ||
| Verbindlichkeiten leistungsorientierter Pensionsplan | 5,5 | 3,3 | ||
| Langfristige Verbindlichkeiten aus Rückgaberechten | 19,5 | |||
| Sonstige langfristige Schulden | 2,7 | 0,4 | ||
| Summe sonstige langfristige Verbindlichkeiten | $ | 32,5 | $ | 8,5 |
In der folgenden Tabelle werden unsere sonstigen Erträge (Aufwendungen), netto zusammengefasst:
| Geschäftsjahre | ||||||
| (in Millionen) | 2019 | 2018 | 2017 | |||
| Erträge (Verlust) aus Beteiligungen, die nach der Equity-Methode bewertet werden | $ | (2,3) | $ | 3,9 | $ | 1,3 |
| Änderung des beizulegenden Zeitwerts der Entgeltumwandlung (betriebliche Pensionszusage) | 1,0 | - | - | |||
| Realisierte Gewinne (Verluste) aus Fremdwährungen | (1,9) | (1,2) | 1,9 | |||
| Summe sonstige Erträge (Aufwendungen), netto | $ | (3,2) | $ | 2,7 | $ | 3,2 |
6. GEWINN PRO AKTIE
Der unverwässerte Gewinn pro Aktie wird berechnet, indem das Jahresergebnis der Periode durch die gewichtete durchschnittliche Anzahl der während der Berichtsperiode ausstehenden Stammaktien geteilt wird. Der verwässerte Gewinn pro Aktie spiegelt die Effekte potenziell verwässerter Wertpapiere wider. Dieser wird berechnet, indem das Jahresergebnis durch die Summe der gewichteten durchschnittlichen Anzahl der umlaufenden Stammaktien und verwässerten Stammaktien geteilt wird, die aus Aktienoptionen und verfallbaren gesperrten Aktien (restricted stock) bestehen.
Nachfolgend eine Gegenüberstellung von Zähler und Nenner, die bei der Berechnung des verwässerten und unverwässerten Gewinns pro Aktie verwendet wurden:
| Geschäftsjahr | ||||||
| (in Millionen, ausgenommen Beträge pro Aktie) | 2019 | 2018 | 2017 | |||
| Varex zurechenbarer Gewinn | $ | 15,5 | $ | 27,5 | $ | 51,6 |
| Gewichtete durchschnittliche umlaufende Aktien - unverwässert | 38,2 | 37,9 | 37,6 | |||
| Verwässerungseffekt potenzieller Stammaktien | 0,4 | 0,5 | 0,4 | |||
| Gewichtete durchschnittliche umlaufende Aktien - verwässert | 38,6 | 38,4 | 38 | |||
| Varex zurechenbarer Gewinn pro Aktie - unverwässert | $ | 0,41 | $ | 0,73 | $ | 1,37 |
| Varex zurechenbarer Gewinn pro Aktie - verwässert | $ | 0,40 | $ | 0,72 | $ | 1,36 |
| Verwässerungsverhindernde aktienbasierte Vergütungen für Mitarbeiter, nicht | 1,9 | 1,2 | 1,0 | |||
Das Unternehmen schließt potenziell verwässernde Stammaktien (bestehend aus den Aktien, die den Aktienoptionen und dem Mitarbeiteraktienkaufprogramm zugrunde liegen) aus der Berechnung der verwässerten gewichteten durchschnittlichen umlaufenden Aktien aus, wenn die Einbeziehung der Aktien, die diesen aktienbasierten Vergütungen zugrunde liegen, für den Gewinn pro Aktie verwässerungsverhindernd sind.
7. FINANZDERIVATE UND HEDGING-AKTIVITÄTEN
Im Rahmen des allgemeinen Risikomanagementverfahrens des Unternehmens schließt das Unternehmen Finanzderivate ab, um die finanziellen Risiken in Bezug auf Wechselkurse und Zinssätze abzufedern.
Das Unternehmen erfasst in der Konzernbilanz alle Derivate zum beizulegenden Zeitwert. Die Rechnungslegung der Änderungen des beizulegenden Zeitwerts der Derivate ist abhängig von dem beabsichtigten Zweck des Derivats: ob das Unternehmen das Derivat als Sicherungsbeziehung designieren und das Hedge-Accounting anwenden will und ob die Sicherungsbeziehung die notwendigen Kriterien zur Anwendung des Hedge-Accounting erfüllt hat. Eine qualitative Bewertung der Effektivität eines Sicherungsgeschäfts wird vierteljährlich vorgenommen, es sei denn, es liegen Fakten und Umstände vor, die darauf hindeuten, dass die Absicherung nicht mehr als hoch effektiv angesehen werden kann. Die Änderungen des beizulegenden Zeitwerts für alle Geschäfte, die nicht für die Sicherungsbilanzierung bestimmt sind, werden ergebniswirksam in der laufenden Periode erfasst. Das Unternehmen verrechnet die in der Konzernbilanz ausgewiesenen beizulegenden Zeitwerte der derivativen Instrumente nicht zu Darstellungszwecken.
Das Kreditrisiko in Bezug auf derivative Transaktionen betrifft das Risiko, dass eine Transaktionspartei ihre Verpflichtungen im Rahmen der derivativen Kontrakte nicht erfüllen kann. Aus diesem Grund ist das Risikopotenzial des Unternehmens gegenüber dem Kreditrisiko der Gegenpartei grundsätzlich auf die Beträge begrenzt, um die die Verpflichtungen der Gegenpartei gegenüber dem Unternehmen die Verpflichtungen des Unternehmens gegenüber der Gegenpartei übersteigen. Ein Grundsatz des Unternehmens ist, nur Verträge mit Finanzinstituten abzuschließen, die bestimmte Mindestbonitätsbewertungen haben, um die Kreditrisiken der Gegenpartei zu mindern.
Als Sicherungsinstrument designierte Derivate - Cashflow-Hedges
Das Unternehmen nutzt Zinsswapkontrakte als Cashflow-Hedges zur Steuerung der Fluktuationsrisiken des LIBOR-Zinssatzes. Zinsswapkontrakte, die variabel verzinsliche Schulden absichern, fixieren die LIBOR-Komponente des Zinssatzes für einen bestimmten Zeitraum.
Zum 27. September 2019 hatte das Unternehmen die folgenden ausstehenden Derivate, die als Sicherungsinstrumente designiert wurden:
| (in Millionen, außer für die Anzahl der Instrumente) | Anzahl der Finanzinstrumente | Nominalwert | |
| Zinsswapkontrakte | 6 | $ | 264,4 |
In der folgenden Tabelle sind die Gewinne vor Steuern der derivativen Instrumente für die angegebenen Perioden und die jeweiligen Positionen in der vorliegenden Gewinn- und Verlustrechnung, in denen die Ergebnisse der Cashflow-Hedges erfasst sind, aufgeführt:
| Im Sonstigen Ergebnis erfasster Gewinn oder (Verlust) der Derivate Geschäftsjahresende | Gewinn oder (Verlust), der aus dem kumulierten sonstigen Gesamtergebnis ergebniswirksam umgegliedert wurde Geschäftsjahresende | ||||||||||||
| (in Millionen) | 2019 | 2018 | 2017 | Position des Gewinns oder (Verlusts), der aus dem kumulierten sonstigen Gesamtergebnis ergebniswirksam umgegliedert wurde | 2019 | 2018 | 2017 | ||||||
| Zinsswapkontrakte | $ | (6,3) | $ | 6,9 | $ | 0,6 | Zinsaufwendungen | $ | 1,9 | $ | 0,1 | $ | (0,3) |
Das Unternehmen geht davon aus, dass $ 0,1 Mio. des kumulierten sonstigen Gesamtergebnisses betreffend die Cash-Flow-Hedges in den nächsten 12 Monaten im Vorsteuerergebnis realisiert werden. Der Betrag wird jedoch abhängig von den Zinssätzen variieren.
Diese derivativen Instrumente unterliegen Rahmen-Nettingvereinbarungen, mit denen das Recht eingeräumt wird, Verrechnungen mit der jeweiligen Gegenpartei vorzunehmen. Keiner der Salden durfte verrechnet werden. In der folgenden Tabelle werden die beizulegenden Bruttozeitwerte der derivativen Instrumente in den angegebenen Perioden und die Positionen in den vorliegenden Bilanzen, in denen die Finanzinstrumente bilanziert sind, aufgeführt.
| Derivative Vermögenswerte | Derivative Verbindlichkeiten | |||||||||
| (in Millionen) | 27. September 2019 | 28. September 2018 | 27. September 2019 | 28. September 2018 | ||||||
| Als Cashflow-Hedges designierte Derivate | Bilanzposition | Bilanzposition | ||||||||
| Zinsswapkontrakte | Sonstige kurzfristige Vermögenswerte | $ | - | $ | 2,2 | Sonstige kurzfristige Verbindlichkeiten | $ | - | $ | - |
| Zinsswapkontrakte | Sonstige langfristige Vermögenswerte | - | 5,5 | Sonstige langfristige Verbindlichkeiten | (0,5) | - | ||||
| $ | - | $ | 7,7 | $ | (0,5) | $ | - | |||
Als Sicherungsinstrument designierte Derivate - Nettoinvestitions-Absicherung
Das Unternehmen nutzt Cross-Currency-Swap-Verträge zur Nettoinvestitions-Absicherung, um die Schwankungsrisiken von Fremdwährungs-Nettoinvestitionen in hundertprozentige ausländische Betriebe zu verwalten. Alle Änderungen des beizulegenden Zeitwerts der Derivate, die als Nettoinvestitions-Absicherungen designiert sind, sind zusammen mit den Währungsumrechnungsanpassungen dieser Investitionen im kumulierten sonstigen Gesamtergebnis erfasst. Zum 27. September 2019 hatte das Unternehmen die folgenden ausstehenden Derivate, die als Nettoinvestitions-Sicherungsinstrumente designiert wurden:
| (in Millionen, außer für die Anzahl der Instrumente) | Anzahl der Finanzinstrumente | Nominalwert | |
| Cross-Currency-Swap-Verträge | 4 | $ | 77,7 |
In der folgenden Tabelle sind die Gewinne vor Steuern der derivativen Instrumente für die angegebenen Perioden und die jeweiligen Positionen in der vorliegenden Gewinn- und Verlustrechnung, in denen die Ergebnisse der Nettoinvestitions-Absicherungen erfasst sind, aufgeführt:
| Im Sonstigen Ergebnis erfasster Gewinn oder (Verlust) der Derivate Geschäftsjahresende | Gewinn (Verlust) der Derivate, der ergebniswirksam erfasst wurde (Betrag von der Effektivitätsüberprüfung ausgeschlossen) | ||||||||||||
| (in Millionen) | 2019 | 2018 | 2017 | Position Gewinn (Verlust) der Derivate, der ergebniswirksam erfasst wurde (Betrag von der Effektivitätsüberprüfung ausgeschlossen) | 2019 | 2018 | 2017 | ||||||
| Cross-Currency-Swap-Verträge | $ | (0,2) | $ | - | $ | - | Zinsaufwendungen | $ | 0,2 | $ | - | $ | - |
Diese derivativen Instrumente unterliegen Rahmen-Nettingvereinbarungen, mit denen das Recht eingeräumt wird, Verrechnungen mit der jeweiligen Gegenpartei vorzunehmen. Keiner der Salden durfte verrechnet werden. In der folgenden Tabelle werden die beizulegenden Bruttozeitwerte der derivativen Instrumente in den angegebenen Perioden und die Positionen in den vorliegenden Bilanzen, in denen die Finanzinstrumente bilanziert sind, aufgeführt:
| Derivative Vermögenswerte | Derivative Verbindlichkeiten | |||||||||
| (in Millionen) | 27. September 2019 | 28. September 2018 | 27. September 2019 | 28. September 2018 | ||||||
| Als Nettoinvestitionss-Absicherung designierte Derivate | Bilanzposition | Bilanzposition | ||||||||
| Cross-Currency-Swap-Verträge | sonstige kurzfristige | - | - | sonstige kurzfristige Verbindlichkeiten | (0,2) | - | ||||
| $ | - | $ | - | $ | (0,2) | $ | - | |||
Sicherungsbeziehungen in der Bilanz
Das Unternehmen hat ebenso Devisenterminkontrakte zur Sicherung von Fluktuationen im Zusammenhang mit auf Fremdwährung lautenden monetären Vermögenswerten und Verbindlichkeiten, hauptsächlich Zahlungsmittel, Forderungen gegenüber Dritten, Verbindlichkeiten und konzerninternen Forderungen und Verbindlichkeiten abgeschlossen. Diese Terminkontakte haben eine Laufzeit von 30 Tagen. Diese Terminkontakte sind nicht für das Hedge-Accounting bestimmt. Aus diesem Grund werden Änderungen des beizulegenden Zeitwerts dieser Derivate als Komponente der sonstigen Erträge (Aufwendungen) erfasst und diese Änderungen kompensieren die Änderung des beizulegenden Zeitwerts der auf Fremdwährung lautenden Vermögenswerte und Verbindlichkeiten, welche ebenso bei den sonstigen Erträgen (Aufwendungen) erfasst wird. Der Effekt der derivativen Instrumente, die im Geschäftsjahr 2019 nicht als Absicherungen klassifiziert wurden, war ein Verlust von $ 1,5 Mio. Dieser bezieht sich hauptsächlich auf die Kaufpreis-Absicherung, die nach der Ankündigung des Unternehmens abgeschlossen wurde, Direct Conversion zu übernehmen. Das Unternehmen verwendet derivative Finanzinstrumente nicht für Spekulations- oder Handelszwecke und beabsichtigt dies auch nicht.
In der folgenden Tabelle werden die Nominalwerte der umlaufenden Fremdwährungskontrakte dargestellt, die zum 27. September 2019 im Rahmen des Bilanzsicherungsprogramms abgeschlossen wurden:
| Nominalwert der Derivate, die nicht als Sicherungsinstrumente designiert sind: | ||||
| (in Millionen) | Kaufverträge | Verkaufsverträg | ||
| Japanischer Yen | $ | 0,9 | $ | - |
| Schweizer Franken | - | (1,0) | ||
| Chinesischer Renminbi | 1,8 | – | ||
| Euro | 8,8 | - | ||
| $ | 11,5 | $ | (1,0) | |
8. DARLEHEN
In der folgenden Tabelle werden die langfristigen und kurzfristigen Schulden des Unternehmens zusammengefasst:
| 27. September 2019 | 28. September 2018 | |||||
| (in Millionen, außer Prozentsätze) | Betrag | Gewichteter Durchschnittszinssatz | Betrag | Gewichteter Durchschnittszinssatz | ||
| langfristige Schulden mit kurzfristiger Fälligkeit | ||||||
| Befristete Fazilität | $ | 29,4 | 5,6% | $ | 25,0 | 4,2% |
| Sonstige Schulden | 1,3 | – | ||||
| Summe langfristige Schulden mit kurzfristiger Fälligkeit | $ | 30,7 | $ | 25,0 | ||
| Langfristige Schulden mit langfristiger Fälligkeit: | ||||||
| Revolvierende Kreditfazilität | $ | 59,0 | 5,6% | $ | 28,0 | 4,2% |
| Befristete Fazilität | 308,6 | 5,6% | 345,0 | 4,2% | ||
| Sonstige Schulden | 2,5 | - | ||||
| Kosten der Fremdkapitalaufnahme | (5,7) | (8,2) | ||||
| Langfristige Schulden mit langfristiger Fälligkeit | 364,4 | 364,8 | ||||
| Summe Langfristige Schulden, netto | $ | 395,1 | $ | 389,8 | ||
Bestehende Kreditfazilitäten
Am 1. Mai 2017 und in Verbindung mit dem erworbenen Detektorengeschäft hat das Unternehmen eine neue besicherte revolvierende Kreditfazilität (die "revolvierende Kreditfazilität") zu einer Darlehenssumme von bis zu $ 200,0 Mio. mit einer fünfjährigen Laufzeit abgeschlossen sowie eine besicherte befristete Fazilität (die "befristete Fazilität" und zusammen mit der revolvierenden Kreditfazilität der "Kreditvertrag") mit einer Darlehenssumme von $ 400,0 Mio abgeschlossen. Die befristete Fazilität wird über fünf Jahre zurückgezahlt, und zwar jeweils 5,0 % in den ersten beiden Jahren der Laufzeit in vierteljährlichen Raten, 7,5 % in vierteljährlichen Raten im dritten und vierten Jahr der Laufzeit und 10 % in vierteljährlichen Raten im fünften Jahr der Laufzeit und der Restbetrag wird zur Fälligkeit gezahlt. Varex hat die Einzahlungen aus der befristeten Fazilität und die Nettoeinzahlungen von ca. $ 97,0 Mio., die aus der revolvierenden Kreditfazilität in Anspruch genommen wurden, zur Zahlung des Kaufpreises für das erworbene Detektorengeschäft, zuzüglich der entsprechenden Kreditgebühren, und zur Rückzahlung aller Verpflichtungen von Varex im Rahmen des vorherigen Kreditvertrags verwendet. Sowohl die befristete Fazilität als auch die revolvierende Kreditfazilität laufen am 1. Mai 2022 aus.
Der Kreditvertrag enthält verschiedene übliche restriktive Covenants, die unter anderem Folgendes einschränken: Schuldenaufnahme durch Varex und seine Tochtergesellschaften, die Gewährung oder die Übernahme von Sicherheiten durch Varex und seine Tochtergesellschaften, der Abschluss von Sale-and-Leaseback-Transaktionen durch Varex und seine Tochtergesellschaften und der Abschluss von Transaktionen durch Varex und seine Tochtergesellschaften, die grundlegende Änderungen zur Folge haben würden. Er enthält darüber hinaus übliche Covenants zu Verzugsereignissen sowie bestimmte finanzielle Covenants. Das Unternehmen hat vereinbart, bestimmte finanzielle Covenants einzuhalten, unter anderem: einen maximalen Konzerngesamtverschuldungsgrad, maximalen Verschuldungsgrad der vorrangig gesicherten Schulden, maximaler Investitionsgrad (CAPEX) und minimaler Konzernfixkostendeckungsgrad. Das Unternehmen hat zum 27. September 2019 alle finanziellen Covenants des Kreditvertrags eingehalten.
Der Kreditvertrag wird durch Aktien und Vermögenswerte der wesentlichen Tochtergesellschaften von Varex gesichert. Der Kreditvertrag enthält verschiedene Darlehens- und Zinsoptionen, beispielsweise folgende Indizes: (a) der LIBOR-Zinssatz oder (b) der Basiszinssatz (der dem höheren aus Vorzugszinssatz, dem Leitzins der US-Notenbank zzgl. 0,50 % oder dem LIBOR-Zinssatz für einen einmonatigen Zeitraum zzgl. 1,00 % entspricht). Die Darlehen im Rahmen des Kreditvertrags werden mit einem Zinssatz p. a. verzinst, der den anwendbaren Indizes zuzüglich einer variierenden Zinsspanne zwischen 1,75 % und 2,75 % (für Darlehen zum LIBOR-Zinssatz) und 0,75 % -1,75 % (für Darlehen zum Basiszinssatz) entspricht. In dem Kreditvertrag wurden ebenso Gebühren für im Rahmen von Akkreditiven verfügbaren und abrufbaren Beträgen in Höhe von 0,125 % und für nicht in Anspruch genommene Kreditzusagen zwischen 0,25 % und 0,40 % festgelegt.
Am 3. Oktober 2018 hat das Unternehmen gemäß den Bedingungen des Kreditvertrags der Verwaltungsgesellschaft eine Mitteilung zukommen lassen, dass mit Wirkung vom 10. Oktober 2018 das Unternehmen die revolvierende Kreditzusage im Rahmen des Kreditvertrags um $ 50,0 Mio. auf $ 150,0 Mio. reduziert. Die Reduzierung der revolvierenden Kreditzusage führte auch zu einer Verringerung der vom Unternehmen im Zusammenhang mit dieser Zusage gezahlten Gebühren.
Nach dem Geschäftsjahr 2019 hat das Unternehmen gemäß den Bedingungen des Kreditvertrags der Verwaltungsgesellschaft eine Mitteilung zukommen lassen, dass das Unternehmen die revolvierende Kreditzusage im Rahmen des Kreditvertrags mit Wirkung vom B. Oktober 2019 um $ 25,0 Mio. auf $ 125,0 Mio. reduziert.
Im Anschluss an das Geschäftsjahr 2019 hat das Unternehmen das Covenant aus dem Kreditvertrag nicht eingehalten, den Jahresabschluss des Unternehmens für das Geschäftsjahr 2019 rechtzeitig einzureichen. Allerdings wird das Unternehmen nach Einreichung dieses Geschäftsberichts bei der SEC innerhalb der im Kreditvertrag festgelegten Frist von 30 Tagen den Jahresabschluss 2019 einreichen. Somit wird kein Verzugsereignis eintreten.
Zum 27. September 2019 verzeichnete das Unternehmen $ 364,4 Mio. ausstehende langfristige Schulden mit langfristiger
Fälligkeit, abzüglich abgegrenzter Kosten der Fremdkapitalaufnahme von $ 5,7 Mio., sowie ausstehende langfristige Schulden mit kurzfristiger Fälligkeit von $ 30,7 Mio.
Zukünftige Tilgungszahlungen der ausstehenden langfristigen Schulden zum 27. September 2019 belaufen sich auf: (in Millionen)
| Geschäftsjahre: | ||
| 2020 | $ | 30,7 |
| 2021 | 34,3 | |
| 2022 | 335,8 | |
| Summe Schulden | 400,8 | |
| Abzgl.: langfristige Schulden mit kurzfristiger Fälligkeit | (30,7) | |
| Anteil langfristige Schulden mit langfristiger Fälligkeit | $ | 370,1 |
9. BEIZULEGENDER ZEITWERT
Vermögenswerte/Verbindlichkeiten, die wiederholt zum beizulegenden Zeitwert bewertet werden
In der folgenden Tabelle hat das Unternehmen alle Vermögenswerte und Verbindlichkeiten, die wiederholt zum beizulegenden Zeitwert bewertet wurden, auf der Grundlage der für die Ermittlung des beizulegenden Zeitwerts zum Bewertungsstichtag verwendeten Parameter in die jeweilige Hierarchiestufe zum beizulegenden Zeitwert eingeteilt.
| (in Millionen) | Bewertungen zum beizulegenden Zeitwert zum 27. September 2019 | |||||||
| Angebotene Preise in aktiven Märkten für identische Vermögenswerte oder Verbindlichkeiten (Stufe 1) | Wesentliche andere beobachtbare Informationen (Stufe 2) | Wesentliche nicht beobachtbare Informationen (Stufe 3) | Summe | |||||
| Vermögenswerte: | ||||||||
| Zahlungsmitteläquivalente - Geldmarktfonds | $ | - | $ | 8,8 | $ | - | $ | 8,8 |
| Summe Vermögenswerte, die zum beizulegenden Zeitwert bewertet wurden | $ | - | $ | 8,8 | $ | - | $ | 8,8 |
| Verbindlichkeiten: | ||||||||
| Derivative Verbindlichkeiten | $ | - | $ | 0,7 | $ | - | $ | 0,7 |
| Entgeltumwandlung (betriebliche Pensionszusage) | 8,9 | - | - | 8,9 | ||||
| Summe Verbindlichkeiten, die zum beizulegenden Zeitwert bewertet wurden | $ | 8,9 | $ | 0,7 | $ | - | $ | 9,6 |
Zum 27. September 2019 betrugen die ausstehenden Darlehen im Rahmen des Kreditvertrags des Unternehmens $ 395,1 Mio., abzgl. der abgegrenzten Kreditkosten, die ihrem beizulegenden Zeitwert nahe kommen, da sie zu einem marktbeobachtbaren Zinssatz weitergeführt werden, der periodisch zurückgesetzt wird und in der Hierarchie des beizulegende Zeitwertes als Stufe 2 eingestuft wird. Die beizulegenden Zeitwerte bestimmter Finanzinstrumente des Unternehmens, einschließlich Bankeinlagen, die unter Zahlungsmittel und Zahlungsmitteläquivalente ausgewiesen sind, Forderungen und Verbindlichkeiten, kommen aufgrund ihrer kurzen Laufzeit ebenso ihrem beizulegenden Zeitwert nahe.
Es gab keine finanziellen Vermögenswerte oder Verbindlichkeiten, die wiederholt anhand wesentlicher nicht beobachtbarer Informationen (Stufe 3) bewertet wurden, und es gab im Geschäftsjahr 2018 keine Transfers nach oder von Stufe 1, 2 oder 3.
Zum 28. September 2018 hat das Unternehmen die folgenden Informationsstufen für die folgenden Vermögenswerte und Verbindlichkeiten festgelegt:
| (in Millionen) | Bewertungen zum beizulegenden Zeitwert zum 28. September 2018 | |||||||
| Angebotene Preise in aktiven Märkten für identische Vermögenswerte oder Verbindlichkeiten (Stufe 1) | Wesentliche andere beobachtbare Informationen (Stufe 2) | Wesentliche nicht beobachtbare Informationen (Stufe 3) | Summe | |||||
| Vermögenswerte: | ||||||||
| Zahlungsmitteläquivalente - Geldmarktfonds | $ | - | $ | 18,4 | $ | - | $ | 18,4 |
| Derivative Vermögenswerte | - | 7,7 | - | 7,7 | ||||
| Summe Vermögenswerte, die zum beizulegenden Zeitwert bewertet wurden | $ | - | $ | 26,1 | $ | - | $ | 26,1 |
| Verbindlichkeiten: | ||||||||
| Derivative Verbindlichkeiten | $ | - | $ | - | $ | - | $ | |
10. FIRMENWERT UND IMMATERIELLE VERMÖGENSWERTE
In der folgenden Tabelle wird der Firmenwert nach berichtspflichtigem Geschäftssegment aufgeführt:
| (in Millionen) | Medizin | Industrie | Summe | |||
| Saldo zum 28. September 2018 | $ | 147,0 | $ | 96,6 | $ | 243,6 |
| Unternehmenszusammenschlüsse | 26,0 | 21,2 | 47,2 | |||
| Saldo zum 27. September 2019 | $ | 173,0 | $ | 117,8 | $ | 290,8 |
In der folgenden Tabelle werden die Bruttobuchwerte und kumulierten Abschreibungen der immateriellen Vermögenswerte mit begrenzter Nutzungsdauer, die in der Konzernbilanz unter sonstigen Vermögenswerten ausgewiesen sind, dargestellt:
| 27. September 2019 | 28. September 2018 | |||||||||||
| (in Millionen) | Bruttobuchwert | kumulierte Abschreibungen | Nettobuchwert | Bruttobuchwert | kumulierte Abschreibungen | Nettobuchwert | ||||||
| Erworbene bestehende Technologie | $ | 74,1 | $ | (28,4) | $ | 45,7 | $ | 57,9 | $ | (21,8) | $ | 36,1 |
| Patente, Lizenzen und Sonstiges | 12,7 | (8,4) | 4,3 | 9,9 | (7,4) | 2,5 | ||||||
| Kundenverträge und Lieferantenbeziehungen | 50,7 | (17,2) | 33,5 | 42,6 | (11,4) | 31,2 | ||||||
| Summe immaterielle Vermögenswerte mit begrenzter Nutzungsdauer | 137,5 | (54,0) | 83,5 | 110,4 | (40,6) | 69,8 | ||||||
| Im Prozess befindliche Forschung und Entwicklung mit unbegrenzter Nutzungsdauer | 2,8 | 0,0 | 2,8 | 4,0 | 0,0 | 4,0 | ||||||
| Summe immaterielle Vermögenswerte | $ | 140,3 | $ | (54,0) | $ | 86,3 | $ | 114,4 | $ | (40,6) | $ | 73,8 |
Das Unternehmen hat in den Geschäftsjahren 2019, 2018 und 2017 einen Abschreibungsaufwand für immaterielle Vermögenswerte in Höhe von jeweils $ 15,7 Mio., $ 16,2 Mio. bzw. $ 10,5 Mio. ausgewiesen. Das Unternehmen hat in den Geschäftsjahren 2019 und 2018 einen Wertminderungsaufwand in Höhe von jeweils $ 4,8 Mio. bzw. $ 3,0 Mio. ausgewiesen. Diese Wertminderungsaufwendungen sind in der Konzern-Gewinn- und Verlustrechnung unter Wertminderung immaterieller Vermögenswerte ausgewiesen.
Zum 27. September 2019 betragen die geschätzten zukünftigen Abschreibungsaufwendungen für immaterielle Vermögenswerte mit begrenzter Nutzungsdauer:
| (in Millionen) | ||
| Geschäftsjahre: | ||
| 2020 | $ | 17,2 |
| 2021 | 16,3 | |
| 2022 | 14,7 | |
| 2023 | 13,7 | |
| 2024 | 9,1 | |
| danach | 12,5 | |
| Summe | $ | 83,5 |
11. VERPFLICHTUNGEN UND EVENTUALVERBINDLICHKEITEN
Leasingverpflichtungen
Zum 27. September 2019 hat sich das Unternehmen zu Mindestmieten im Rahmen von unkündbaren Operating-Leasingverträgen für die Geschäftsjahre 2020 bis 2024 und nachfolgende verpflichtet (einschließlich Mietsteigerungsklauseln), und zwar wie folgt: $ 7,5 Mio., $ 5,4 Mio, $ 4,7 Mio., $ 1,8 Mio., $ 0,9 Mio. bzw. $ 0,2 Mio. Das Unternehmen hat in den Geschäftsjahren 2019, 2018 und 2017 einen Mietaufwand in Höhe von jeweils $ 5,1 Mio., $ 5,3 Mio. bzw. $ 4,0 Mio. ausgewiesen.
Sonstige Verpflichtungen
Weitere Informationen zu den Verpflichtungen des Unternehmens gegenüber dpiX finden Sie in Anhangangabe 3. Transaktionen mit verbundenen Unternehmen dieses Geschäftsberichts.
Weitere Informationen zu den Verpflichtungen des Unternehmens gegenüber den Minderheitsaktionären von MeVis finden Sie in Anhangangabe 12 Rückkaufbare Minderheitenanteile & Minderheitenanteile dieses Geschäftsberichts.
Das Unternehmen hat zum 27. September 2019 eine Umweltschutzverbindlichkeit von ca. $ 0,9 Mio. bilanziert.
Eventualverbindlichkeiten
Von Zeit zu Zeit ist das Unternehmen Prozessbeteiligter oder anderweitig an rechtlichen Verfahren, Klagen und behördlichen Inspektionen oder Untersuchungen, Zoll- und Abgabenprüfungen und anderen Eventualangelegenheiten sowohl innerhalb als auch außerhalb der USA beteiligt, die im Rahmen der gewöhnlichen Geschäftstätigkeit oder anderweitig entstehen. Das Unternehmen bildet Rückstellungen für wahrscheinliche Verluste, soweit diese verlässlich geschätzt werden können, in einem Umfang, der nach Ansicht des Unternehmens ausreicht, um alle Verpflichtungen im Zusammenhang mit Gerichtsverfahren und anderen Schadensfällen zu erfüllen, von denen das Unternehmen glaubt, dass sie zu einem wahrscheinlichen Verlust führen werden (insbesondere, u. a. mögliche Beträge für einen Vergleich). Ein Verlust oder eine Reihe von Verlusten wird ausgewiesen, wenn es begründeterweise möglich erscheint, dass ein erheblicher Verlust entsteht und geschätzt werden kann oder wenn es begründeterweise möglich erscheint, dass der Verlustbetrag (sofern dieser erheblich ist) die erfasste Rückstellung übersteigen wird. Das Unternehmen hatte zum 27. September 2019 und 28. September 2018 keine Eventualverbindlichkeiten. Rechtskosten werden direkt als Aufwand erfasst.
12. RÜCKKAUFBARE MINDERHEITENANTEILE & MINDERHEITENANTEILE
Im April 2019 übernahm eine Tochtergesellschaft von Varex 98,2 % der umlaufenden Stammaktien von Direct Conversion. Da das Unternehmen über Mehrheitsstimmrechte verfügt, hat es die Geschäftstätigkeiten von Direct Conversion im Konzernabschluss konsolidiert und einen Minderheitenanteil erfasst. Der Minderheitenanteil in Bezug auf Direct Conversion ist in der Position Minderheitenanteil im Abschnitt Eigenkapital der Konzernbilanz des Unternehmens enthalten. Die Gewinne, die dem Anteil des Minderheitenanteils am Betriebsergebnis von Direct Conversion darstellen, sind in der Konzern-Gewinn- und Verlustrechnung des Unternehmens enthalten.
Im September 2018 hat das Unternehmen eine Partnerschaft in Saudi-Arabien abgeschlossen. Das Unternehmen verfügt über Mehrheitsstimmrechte mit einer Beteiligung von ca. 75 %. Dementsprechend hat das Unternehmen die Geschäfte der Saudi-Arabien-Partnerschaft in unserem Konzernabschluss konsolidiert und die Minderheitenanteile bilanziert. Der Minderheitenanteil betrifft die Beteiligung von 25 % des Partners am Joint Venture und ist als Minderheitenanteil im Eigenkapital in der Konzernbilanz des Unternehmens ausgewiesen. Die Gewinne aus dem Ertragsanteil des Minderheitengesellschafters aus den Geschäftstätigkeiten sind in der Konzern-Gewinn- und Verlustrechnung des Unternehmens enthalten.
Im April 2015 vollzog das Unternehmen den Kauf von 73,5 % der zu diesem Zeitpunkt ausstehenden Aktien der MeVis Medical Solutions AG ("MeVis"), einer Aktiengesellschaft mit Sitz in Bremen, Deutschland, welches Bildverarbeitungssoftware und Services für das Krebs-Screening anbietet. Im August 2015 schloss das Unternehmen durch eine seiner deutschen Tochtergesellschaften einen Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrag (der "BGAV") mit MeVis ab. Im Oktober 2015 wurde der BGAV nach der Eintragung beim Amtsgericht Bremen, Deutschland, wirksam. Im Rahmen des BGAV unterstellt MeVis seine Geschäftsführung dem Unternehmen und verpflichtet sich, seine jährlichen Gewinne und Verluste an das Unternehmen abzuführen. Im Gegenzug gewährt das BGAV den Minderheitsaktionären von MeVis Folgendes: (1) eine jährlich wiederkehrende Nettovergütung in Höhe von E 0,95 pro MeVis-Aktie ab dem 1. Januar 2015; und (2) ein Verkaufsrecht für deren MeVis-Aktien zu einem Kurs von E 19,77 pro MeVis-Aktie. Mit dem Inkrafttreten des BGAV wurden die Minderheitenanteile aufgrund des Verkaufsrechts rückkaufbar und wurden in temporäres Eigenkapital umgegliedert. Zum 27. September 2019 betrug der Rückkaufwert der rückkaufbaren Minderheitenanteile an MeVis $ 10,5 Mio.
Im Geschäftsjahr 2018 wurde eine geringe Anzahl an MeVis-Aktien im Rahmen des Verkaufsrechts gekauft. Zum 27. September 2019 hielten die Minderheitsaktionäre zusammen ca. 0,5 Mio. Aktien von MeVis, das entspricht 26,3 % der umlaufenden Aktien.
Die Änderungen der rückkaufbaren Minderheitenanteile und Minderheitenanteile waren folgende:
| Geschäftsjahre | ||||||||
| 2019 | 2018 | |||||||
| (in Millionen) | Rückkaufbare Minderheitenanteile | Minderheitenanteile | Rückkaufbare Minderheitenanteile | Minderheitenanteil | ||||
| Saldo zu Beginn der Periode | $ | 11,1 | $ | 2,1 | $ | 11,2 | $ | – |
| Den Minderheitenanteilen zurechenbarer Gewinn | 0,5 | (0,2) | 0,5 | 0,3 | ||||
| Einlagen des Minderheitsanteils | - | 1,4 | - | 1,8 | ||||
| Dividendenausschüttungen | (0,5) | - | (0,6) | – | ||||
| Sonstige | (0,6) | – | – | |||||
| Saldo zum Ende der Periode | $ | 10,5 | $ | 3,3 | $ | 11,1 | $ | 2,1 |
13. MITARBEITERAKTIENPLÄNE
MITARBEITERAKTIENPLÄNE
Die Mitarbeiter des Unternehmens nehmen am sogenannten Omnibus-Aktienplan 2017 der Varex Imaging Corporation (der "Aktienplan 2017") und am Mitarbeiteraktienkaufplan 2017 der Varex Imaging Corporation (der "ESPP 2017") teil, die neben anderen Vergütungsarten die Gewährung von Aktienoptionen, Restricted Stock Units und Performance-Aktien vorsehen.
Im Januar 2017 genehmigten die Aktionäre von Varex den ESPP 2017, mit dem berechtigte Mitarbeiter die Möglichkeit erhalten, Stammaktien von Varex zu kaufen, und zwar zu 85 % des niedrigeren Werts aus beizulegendem Zeitwert zu Beginn und zum Ende einer sechsmonatigen Kaufperiode. Der ESPP 2017 sieht den Kauf von bis zu einer Million Aktien von Varex vor.
Aufwendungen für aktienbasierte Vergütung
Der in der Konzern-Gewinn- und Verlustrechnung erfasste Aufwand für aktienbasierte Vergütungen beruht auf der Vergütung, von der letztendlich erwartet wird, dass sie unverfallbar wird. Die aktienbasierte Vergütung umfasst Aufwendungen in Bezug auf die direkten Mitarbeiter des Unternehmens. Vor der Abspaltung berechnete Varian dem Unternehmen überdies den Aufwand für die zugeteilte aktienbasierte Vergütung bestimmter Mitarbeiter von Varian, die Vertriebs-, Allgemein- und Verwaltungsleistungen für das Unternehmen erbracht haben.
In der folgenden Tabelle werden die Auswirkungen der Erfassung von Aufwand für aktienbasierte Vergütung und für die Optionskomponente der Aktien aus dem Mitarbeiteraktienkaufplan dargestellt:
| Geschäftsjahr | ||||||
| (in Millionen) | 2019 | 2018 | 2017 | |||
| Umsatzkosten | $ | 1,2 | $ | 1,3 | $ | 0,9 |
| Forschung und Entwicklung | 2,2 | 1,8 | 1,5 | |||
| Vertriebs-, Verwaltungs- und Gemeinkosten (1) | 8,3 | 6,9 | 6,0 | |||
| Summe Aufwendungen für aktienbasierte Vergütung | $ | 11,7 | $ | 10,0 | $ | 8,4 |
Zum 27. September 2019 wurde Aufwand für die aktienbasierte Vergütung in Höhe von $ 23,1 Mio. nicht erfasst und wird voraussichtlich in den nächsten 3 bis 4 Geschäftsjahren erfasst werden. Zum 27. September 2019 standen für zukünftige Emissionen im Rahmen des Aktienplans 2017 und des ESPP 2017 jeweils ca. 1,2 Mio. bzw. 0,7 Mio. Stammaktien zur Verfügung.
Das Unternehmen wendet für die Ermittlung des beizulegenden Zeitwerts der gewährten Aktienoptionen und der Optionskomponente des ESPP das Black-Scholes-Bewertungsmodell an. Das Unternehmen berechnete den beizulegenden Zeitwert der gewährten Optionen und Optionskomponenten des ESPP am jeweiligen Zuteilungsdatum mithilfe folgender Annahmen zum gewichteten Durchschnitt:
| Mitarbeiteraktienoptionsplan | Mitarbeiteraktienkaufpläne | |||||
| Geschäftsjahr | Geschäftsjahr | |||||
| 2019 | 2018 | 2017 | 2019 | 2018 | 2017 | |
| Erwartete Laufzeit (in Jahren) | 4,6 | 4,8 | 4,2 | 0,5 | 0,5 | 0,5 |
| Risikofreier Zinssatz | 2,5% | 2,6% | 1,6% | 2,5% | 2,0% | 1,0% |
| Erwartete Schwankungen | 33,9% | 31,8% | 23,6% | 43,9% | 34,1% | 28,0% |
| Erwartete Dividende | 0,0% | 0,0% | 0,0% | 0,0% | 0,0% | 0,0% |
| Gewichteter durchschnittlicher beizulegender Zeitwert am Zuteilungsdatum | 10,19$ | 11,57 $ | 8,08$ | 7,81$ | 8,92$ | 7,81$ |
Für die Optionsbewertungsmethoden, einschließlich Black-Scholes, müssen subjektive Annahmen getroffen werden, die nachfolgend erläutert werden.
Risikofreier Zinssatz
Die verwendeten Zinssätze basieren auf der derzeit verfügbaren impliziten Rendite von Nullkupon-Anleihen des US-Finanzministeriums mit einer äquivalenten Restlaufzeit, die der erwarteten Laufzeit der Zuteilung entspricht.
Erwartete Laufzeit
Die gewährten Optionen sind üblicherweise über einen Zeitraum von 36 bis 48 Monaten unverfallbar und laufen 7 bis 10 Jahre nach dem Tag der Gewährung ab. Der Angebotszeitraum für den Mitarbeiteraktienkaufplan beträgt 6 Monate. Der Mitarbeiteraktienkaufplan räumt berechtigten Mitarbeitern die Möglichkeit ein, Stammaktien von Varex zu kaufen, und zwar zu 85 % des niedrigeren Werts aus beizulegendem Zeitwert zu Beginn und zum Ende einer sechsmonatigen Kaufperiode.
Erwartete Dividendenerträge
Der verwendete Dividendensatz ist Null, da das Unternehmen nie Bardividenden auf seine Stammaktien gezahlt hat und dies auch in absehbarer Zeit nicht erwartet. Überdies ist das Unternehmen im Rahmen seiner Kreditfazilität nicht berechtigt, Dividenden auf Stammaktien auszuzahlen.
Erwartete Schwankungen
Gemäß den maßgeblichen Bilanzierungsrichtlinien zur aktienbasierten Vergütung sollten Unternehmen die Schwankungen über einen Zeitraum, der grundsätzlich mit der erwarteten oder vertraglichen Laufzeit der Aktienoption übereinstimmt, berücksichtigen. Für diesen Zeitraum gibt es keine hinlänglichen unternehmensspezifischen Daten, da das Unternehmen erst im Januar 2017 geschäftlich tätig wurde. Die Variable für die Volatilität ist ein Mischkonzept, bei dem historische Daten des Unternehmens aus den Jahren, in denen es als börsennotiertes Unternehmen tätig war, und eine Benchmark von Volatilitätsdaten anderer vergleichbarer Unternehmen der Vorjahre verwendet werden.
Aktienoptionsaktivitäten
In der folgenden Tabelle werden die Aktivitäten der Aktienoptionen im Rahmen der Mitarbeiteranreizprogramme von Varex dargestellt:
| (In Tausend, ausgenommen Beträge pro Aktie und Restlaufzeit) | Optionen | Preisspanne | Gewicht. durchschn. Ausübungspreis | Gewichtete durchschnittliche Restlaufzeit (in Jahren) |
Aggregierter innerer Wert (1) | ||
| Umlaufend zum 28. September 2018 | 2.011 | $ 22,63 - $ 37,60 | $ | 30,35 | |||
| Gewährt | 297 | $ 31,42 - $ 31,42 | 31,42 | ||||
| Annulliert, abgelaufen oder verwirkt | (4) | $ 31,08 - $ 31,08 | 31,08 | ||||
| Ausgeübt | (35) | $ 22,84 - $ 27,77 | 23,38 | ||||
| Umlaufend zum 27. September 2019 | 2.269 | $ 22,63 - $ 37,60 | $ | 30,60 | 4,1 | $ | 1.220,3 |
| Zum 27. September 2019 ausübbar | 1.477 | $ 22,63 - $ 37,60 | $ | 29,67 | 3,4 | $ | 1.2203 |
Der gewichtete durchschnittliche beizulegende Zeitwert zum Zuteilungsdatum in den Geschäftsjahren 2019, 2018 und 2017 betrug $ 3,0 Mio., $ 3,1 Mio. bzw. $ 9,2 Mio. Der gesamte innere Wert der Optionen, die in den zum 27. September 2019, 28. September 2018 und 29. September 2017 endenden Geschäftsjahren ausgeübt wurden, betrug $ 0,2 Mio., $ 1,7 Mio. bzw. $ 1,4 Mio.
Restricted Stock Units (RSU, Belegschaftsaktien), Restricted Stock Awards (zurückgestellte Aktienzuteilung) und Deferred Stock Units (aufgeschobene Aktienvergütung)
In der folgenden Tabelle werden die Aktivitäten im Zusammenhang mit Restricted Stock Units, Restricted Stock Awards und Deferred Stock Units im Rahmen der Vorteilsprogramme von Varex dargestellt:
| (In Tausend, ausgenommen Beträge pro Aktie) | Anzahl der Aktien | Gewichteter durchschnittlicher beizulegender Zeitwert zum Zuteilungsdatum | |
| Saldo zum 28. September 2018 | 641 | $ | 33,60 |
| Gewährt | 288 | 31,29 | |
| Unverfallbar | (201) | 31,56 | |
| Annulliert oder abgelaufen | (50) | 34,13 | |
| Saldo zum 27. September 2019 | 678 | $ | 33,18 |
Der beizulegende Zeitwert der Aktien zum Zuteilungsdatum betrug in den Geschäftsjahren 2019, 2018 bzw. 2017 jeweils $ 9,0 Mio., $ 10,1 Mio. bzw. $ 11,4 Mio. Die umlaufenden Aktien zum 27. September 2019, 28. September 2018 und 29. September 2017 hatten einen geschätzten Marktwert von $ 19,2 Mio., $ 18,4 Mio. bzw. $ 17,8 Mio.
14. ERTRAGSTEUERN
Der Ertragsteueraufwand basiert auf dem ausgewiesenen Gewinn oder Verlust vor Steuern. Latente Ertragsteuern spiegeln die Auswirkungen von temporären Differenzen zwischen den für die Finanzberichterstattung ausgewiesenen Vermögenswerten und Verbindlichkeiten und den für ertragsteuerliche Zwecke ausgewiesenen Beträgen wider. Diese latenten Steuern werden anhand der aktuell geltenden Steuergesetze bemessen. Es werden Wertberichtigungen vorgenommen, um die latenten Steueransprüche auf den Betrag zu reduzieren, der überwiegend wahrscheinlich realisiert werden kann.
Die Ertragsteuern betrugen:
| Geschäftsjahre | ||||||
| (in Millionen) | 2019 | 2018 | 2017 | |||
| Kurzfristige Rückstellung: | ||||||
| Bundesertragsteuer | $ | 9,2 | $ | (2,1) | $ | 24,8 |
| Bundesstaatliche und lokale Ertragsteuern | 1,3 | (0,3) | 1,6 | |||
| Ausland | 6,8 | 7,5 | 5,3 | |||
| Summe kurzfristig | 17,3 | 5,1 | 31,7 | |||
| Abgegrenzte Rückstellung (Vorteil): | ||||||
| Bundesertragsteuer | (10,0) | (7,0) | (7,0) | |||
| Bundesstaatliche und lokale Ertragsteuern | (1,6) | 0,7 | (1,0) | |||
| Ausland | - | (1,4) | (0,9) | |||
| Summe Abgrenzung | (11,6) | (7,7) | (8,9) | |||
| Ertragsteuern | $ | 5,7 | $ | (2,6) | $ | 22,8 |
Die Gewinne vor Steuern stammen aus folgenden geografischen Regionen:
| Geschäftsjahre | ||||||
| (in Millionen) | 2019 | 2018 | 2017 | |||
| USA | $ | 5,9 | $ | 3,7 | $ | 55,5 |
| Ausland | 15,6 | 22,0 | 19,3 | |||
| Gewinn vor Steuern | $ | 21,5 | $ | 25,7 | $ | 74,8 |
Der effektive Steuersatz weicht vom gesetzlichen Bundesertragsteuersatz aufgrund Folgendem ab:
| Geschäftsjahre | |||
| 2019 | 2018 | 2017 | |
| Gesetzlicher Bundesertragsteuersatz | 21,0 % | 24,5 % | 35,0 % |
| Bundesstaatliche und lokale Steuern, abzgl. Steuervorteilen des Bundes | (0,9)% | 1,1 % | 1,3 % |
| Neubewertung latenter Steuerverbindlichkeiten wegen Gesetzesänderungen in den USA | - % | (41,8)% | - % |
| Pflichtsteuer für die Rückführung ausländischer Gewinne | 1,9 % | 13,0 % | - % |
| Abzug Inlandsproduktion | - % | (0,8)% | (2,4)% |
| Steuervergünstigung Forschung und Entwicklung | (10,2)% | (11,1)% | (2,6)% |
| Anpassungen latente Steuern des Vorjahres | 4,7 % | 1,9 % | (4,0)% |
| Differenz ausländischer Steuersatz | 6 % | 0,8 % | - % |
| Änderungen Wertberichtigung | 11,2 % | (1,9)% | 3,8 % |
| US-Steuerreform - Internationale Bestimmungen | (4,7)% | - % | - % |
| Sonstige | (2,5)% | 4,2 % | (0,6)% |
| Effektiver Steuersatz | 26,5 % | (10,1)% | 30,5 % |
Am 22. Dezember 2017 wurde in den USA das Gesetz Tax Cuts and Jobs Act of 2017 ("US-Steuerreform") erlassen, wodurch die Struktur der Körperschaftsteuer in den USA erheblich überarbeitet wurde. Zu den Änderungen, die Auswirkungen auf unseren effektiven Steuersatz haben, gehören ein niedrigerer gesetzlicher Körperschaftsteuersatz, der mit Wirkung vom 1. Januar 2018 von 35 % auf 21 % gesenkt wurde, sowie die Besteuerung ausländischer Gewinne. Da wir unsere Steuererklärung gemäß unserem im September endenden Geschäftsjahr abgeben, kommt der niedrigere Körperschaftsteuersatz anteilig zum Tragen, sodass sich für das am 28. September 2018 endende Geschäftsjahr ein gesetzlicher Bundessteuersatz von 24,5 % und für das am 27. September 2019 endende Geschäftsjahr ein Satz von 21 % ergibt.
Im Geschäftsjahr 2019 wich der effektive Steuersatz des Unternehmens von der gesetzlichen US-Bundessteuer von 21 % ab, was hauptsächlich auf die günstigen Auswirkungen der Änderungen bei der US-Körperschaftsteuer durch die US-Steuerreform sowie Steuergutschriften in den USA für Forschung und Entwicklung zurückzuführen war. Diese günstigen Steuerpositionen in den USA werden kompensiert durch Verluste, für die in bestimmten Ländern keine Steuergutschrift gewährt wird, und durch Gewinne in anderen Ländern, die höher besteuert werden.
Im Geschäftsjahr 2018 wich unser effektiver Steuersatz, hauptsächlich aufgrund der günstigen Auswirkungen der Änderungen bei der US-Körperschaftsteuer durch die US-Steuerreform, von der gesetzlichen US-Bundessteuer ab. In den Geschäftsjahren 2018 und 2017 weicht der effektive Steuersatz durch Steigerungen aufgrund des Anstiegs des bundesstaatlichen Ertragsteueraufwands, Verlusten in bestimmten Ländern, für die kein Steuervorteil erfasst wird, Gewinnen in Ländern, die höher besteuert werden, sowie Beschränkungen bei der Abzugsfähigkeit von Geschäftsführungsvergütungen ebenfalls vom US - Bundessteuersatz ab. Diese werden durch Verringerungen aufgrund von steuerlichen Forschungs- und Entwicklungsgutschriften in den USA, Steuerentlastungen für aktienbasierte Vergütung und der Wertberichtigung auf Verlustvorträge in bestimmten Ländern kompensiert.
Die SEC hat im "Staff Accounting Bulletin" (SAB) Nr. 118, Income Tax Accounting Implications of the Tax Cuts and Jobs Act (Auswirkungen auf die Ertragsteuerbilanzierung durch den Tax Cuts and Jobs Act ("SAB 118") Richtlinien veröffentlicht, nach denen es erlaubt wird, angemessene Schätzbeträge zu erfassen, und ein Bewertungszeitraum von bis zu einem Jahr ab dem Datum der Verabschiedung ermöglicht wird, damit die vorläufigen Beträge berichtigt werden können, wenn neue Informationen verfügbar sind und weitere Richtlinien herausgegeben werden. Während der zum 28. Dezember 2018 endenden drei Monate hat das Unternehmen seine Analyse der US-Steuerreform abgeschlossen. Die Rechnungslegung der Ertragsteuereffekte wurde gemäß SAB 118 für den Bewertungszeitraum finalisiert, mit dem Ergebnis, dass die vorläufigen Beträge nur unwesentlich angepasst wurden. Im Geschäftsjahr 2019 wurden weitere Bestimmungen der US-Steuerreform für das Unternehmen wirksam, unter anderem GILTI (global intangible low-taxed income: globale Mindesthinzurechnungsbesteuerung für niedrig besteuerte ausländische Zwischengesellschaften), BEAT (base-erosion anti-abuse tax: Steuer gegen Unterbewertung der Bemessungsgrundlage und zur Verhinderung von Steuervermeidung), FDII (foreign-derived intangible income: Steuervergünstigung für in den USA gehaltene immaterielle Wirtschaftsgüter), sowie andere Komponenten. Diese wurden bei der Berechnung der Steuerrückstellung für das Geschäftsjahr 2019 berücksichtigt, sofern sie anwendbar waren. Die Berechnung der Steuereffekte der US-Steuerreform kann sich durch zukünftige Gesetzgebung oder eine weitere Auslegung der US-Steuerreform durch Bundes- und bundesstaatliche Behörden in den USA ändern.
Die Richtlinie für die bilanzielle Berücksichtigung der US-Steuerreform sieht für die Steuerpflichtigen eine Wahlmöglichkeit hinsichtlich der Rechnungslegung von GILTI vor. Diese Wahlmöglichkeit besteht darin, entweder: (1) GILTI als Kosten in der Periode zu erfassen, in der sie anfallen, oder (2) latente Steuern für Differenzen bei der Bemessungsgrundlage zu erfassen, die als GILTI in zukünftigen Jahren aufgelöst werden. Im ersten Quartal des Geschäftsjahres 2019 hat sich das Unternehmen gemäß der Rechnungslegungsrichtlinie für die Erfassung gemäß GILTI im Rahmen der Periodenkostenmethode entschieden.
Nachfolgend sind wesentliche Bestandteile der latenten Steueransprüche und -verbindlichkeiten aufgeführt:
| (in Millionen) | 27. September 2019 | 28. September 2018 | ||
| Latente Steueransprüche: | ||||
| Anpassungen Vorräte | $ | 5,6 | $ | 4,2 |
| Aktienbasierte Vergütung | 3,1 | 0,8 | ||
| Produktgarantie | 1,6 | 1,4 | ||
| Entgeltumwandlung (betriebliche Pensionszusage) | 1,1 | 0,9 | ||
| Verlustvorträge, netto | 24,3 | 3,3 | ||
| Urlaubsrückstellungen | 1,0 | 1,3 | ||
| Vorträge Gutschriften | 1,9 | 1,8 | ||
| Sonstige | 7,5 | 4,7 | ||
| 46,1 | 18,4 | |||
| Wertberichtigung | (18,8) | (4,0) | ||
| Summe latente Steueransprüche | 27,3 | 14,4 | ||
| Latente Steuerverbindlichkeiten: | ||||
| Erworbene immaterielle Vermögenswerte | (19,3) | (15,2) | ||
| Sachanlagen | (10,6) | (14,3) | ||
| Beteiligungen an nicht börsennotierten Unternehmen | (3,3) | (4,1) | ||
| Sonstige | (2,3) | (4,0) | ||
| Summe latente Steuerverbindlichkeiten | (35,5) | (37,6) | ||
| Latente Steuerverbindlichkeiten, netto | $ | (8,2) | $ | (23,2) |
| Ausgewiesen als: | ||||
| Latente Steueransprüche | $ | 27,3 | $ | 14,4 |
| Latente Steuerverbindlichkeiten | (35,5) | (37,6) | ||
| Latente Steuerverbindlichkeiten, netto | $ | (8.2) | $ | (23,2) |
Aufgrund der aus der US-Steuerreform bedingten Änderungen der Besteuerung ausländischer Gewinne in den USA hat das Unternehmen seine vormalige "indefinite reinvestment assertion" (Geltendmachung einer unbegrenzten Reinvestition) hinsichtlich solcher Gewinne im Geschäftsjahr 2018 einer Neubewertung unterzogen. Das Ergebnis dieser Neubewertung war die Rücknahme unserer Geltendmachung für laufende und zukünftige Gewinne für alle Länder. Für zurückliegende Gewinne haben wir die Geltendmachung der unbegrenzten Reinvestition außerhalb der USA beibehalten. Das Unternehmen hat diese vorherige Geltendmachung hinsichtlich der Übernahme von Direct Conversion für das zum 27. September 2019 endende Jahr geändert. Die Änderung beinhaltete, dass alle Gewinne für Direct Conversion, das hauptsächlich in Schweden und Finnland ansässig ist, in diesen Ländern unbegrenzt reinvestiert werden. Aufgrund der Höhe der für die Gewinnrückführung verfügbaren Gewinne, der Vorteile aus dem Doppelbesteuerungsabkommen für Länder, in denen diese Gewinne entstehen, und der nun günstigen steuerlichen Behandlung von zurückgeführten ausländischen Gewinnen in den USA, beträgt die bilanzierte latente Steuerverbindlichkeit bezüglich der möglichen Gewinnrückführung ca. $ 0,1 Mio. Diese geschätzte Verbindlichkeit wurde für die US-Ertragsteuern und ausländischen Quellensteuern erfasst, die gelten würden, wenn die ausländischen Gewinne in Form einer Dividende zurückgeführt werden würden.
Zum 27. September 2019 hat das Unternehmen betriebliche Verlustvorträge von ca. $ 24,3 Mio., von denen zwischen 2020 und 2030 $ 4,4 Mio. auslaufen und $ 19,9 Mio. unbegrenzt vorgetragen werden.
Die Wertberichtigung betrifft hauptsächlich operative Nettoverluste in bestimmten Ländern außerhalb der USA, wo es überwiegend wahrscheinlich ist, dass aufgrund der Aussagekraft verfügbarer Nachweise der Steuervorteil des operativen Nettoverlustes nicht realisiert werden wird. Die Wertberichtigung stieg um $ 14,8 Mio. im Geschäftsjahr 2019 und sank um $ 0,3 Mio. im Geschäftsjahr 2018. Die Erhöhung im laufenden Jahr ist hauptsächlich auf die Übernahme von Direct Conversion zurückzuführen. Diese umfasste latente Steueransprüche, die zum Zeitpunkt der Übernahme einer Wertberichtigung unterzogen wurden. Die Änderungen der Wertberichtigungen für latente Steueransprüche des Unternehmens beliefen sich auf:
| Geschäftsjahre | ||||||
| (in Millionen) | 2019 | 2018 | 2017 | |||
| Saldo Wertberichtigung - Beginn des Geschäftsjahres | $ | 4,0 | $ | 4,3 | $ | 2,5 |
| Zunahme aufgrund von Unternehmenszusammenschlüssen | 12,0 | |||||
| Sonstige Erhöhungen | 2,8 | 2,2 | 2,5 | |||
| Sonstige Minderungen | - | (2,5) | (0,7) | |||
| Saldo Wertberichtigung- Ende des Geschäftsjahres | $ | 18,8 | $ | 4,0 | $ | 4,3 |
Im Geschäftsjahr 2019 hat das Unternehmen US- und ausländische Steuern in Höhe von ca. $ 8,2 Mio. entrichtet. Im Geschäftsjahr 2018 hat das Unternehmen US- und ausländische Steuern in Höhe von ca. $ 13,8 Mio. entrichtet.
Das Unternehmen berücksichtigt die Unsicherheit in Bezug auf Ertragsteuern mithilfe einer zweistufigen Methode zur Erfassung und Bewertung unsicherer Steuerpositionen. Im ersten Schritt wird die Steuerposition für den Ansatz festgelegt, indem ermittelt wird, ob das Gewicht der verfügbaren Beweise darauf hindeutet, dass es überwiegend wahrscheinlich ist, dass die Position auf der Grundlage der technischen Begründetheit in einer Prüfung bestätigt wird (dies betrifft gegebenenfalls auch die Beilegung diesbezüglicher Rechtsstreitigkeiten oder Klageverfahren). Der zweite Schritt besteht in der Bewertung des Steuervorteils mit dem höchsten Betrag, der mit einer Wahrscheinlichkeit von mehr als 50 % bei der Begleichung realisiert wird.
Bei den nicht angesetzten Steuervorteilen des Unternehmens haben sich folgende Veränderungen ergeben:
| Geschäftsjahre | ||||
| (in Millionen) | 2019 | 2018 | ||
| Saldo nicht angesetzte Steuervorteile - zu Beginn des Geschäftsjahres | $ | 0,6 | $ | 0,5 |
| Abzüge auf Basis der Steuerpositionen für ein Vorjahr | (0,2) | - | ||
| Zuführungen auf Basis der Steuerpositionen für das laufende Jahr | 0,2 | 0,1 | ||
| Saldo nicht angesetzte Steuervorteile - zum Ende des Geschäftsjahres | $ | 0,6 | $ | 0,6 |
Zum 27. September 2019 und 28. September 2018 belief sich der Gesamtbetrag der nicht angesetzten Bruttosteuervorteile auf $ 0,6 Mio. bzw. $ 0,6 Mio., diese würden den effektiven Steuersatz beeinflussen, wenn sie angesetzt werden würden.
Das Unternehmen erfasst Zinsen und Säumniszuschläge in Bezug auf Ertragsteuern in der zusammengefassten Gewinn- und Verlustrechnung unter Ertragsteuern. Für das am 29. September 2019 endende Geschäftsjahr wurde ein Betrag von $ 0,1 Mio. an Zinsen und Säumniszuschlägen in der Periode erfasst. Für das am 28. September 2018 endende Geschäftsjahr belaufen sich die Zinsen oder Säumniszuschläge in Bezug auf nicht erfasste Steuervorteile auf minimale Beträge und wurden im Saldo für diese Periode berücksichtigt.
Das Unternehmen reicht Ertragsteuererklärungen des Bundes und der US-Bundesstaaten und Steuererklärungen in Ländern außerhalb der USA ein. Alle diese Erklärungen werden nach dem Datum der Einreichung innerhalb einer bestimmten jeweiligen gesetzlichen Frist in dem jeweiligen Steuerhoheitsbereich überprüft. Die bedeutendsten Standorte des Unternehmens wurden in der Vergangenheit bis zur Abspaltung in die Varian-Ertragsteuererklärungen des Bundes und der Bundesstaaten und der Steuererklärungen in Ländern außerhalb der USA einbezogen. Wesentliche Verbindlichkeiten, die im Zusammenhang mit Standorten vor der Ausgliederung entstehen, liegen in der Verantwortung von Varian. Sonstige Perioden für erworbene Unternehmen sind noch offen und müssen noch überprüft werden. In der Regel werden Perioden vor 2009 nicht mehr überprüft.
15. SEGMENTINFORMATIONEN
Das Unternehmen hat zwei berichtspflichtige operative Segmente: Medizin und Industrie. Die Segmente stellen unser Produkt- und Serviceangebot für Kunden im Medizin- und Industriemarkt besser dar und entsprechen den Geschäftsbewertungen des CFO, der gleichzeitig CODM ist, hinsichtlich der Aufteilung der Ressourcen. Der CODM teilt die Ressourcen auf Basis von Umsatz und Bruttomarge auf die Geschäftssegmente auf und bewertet so deren Finanzergebnis. Durch Struktur der operativen und berichtspflichtigen Segmente wird eine Anpassung der Geschäftsstrategien an die Geschäftsergebnisse erzielt.
Beschreibung der Segmente
In unserem Geschäftssegment Medizin entwickeln, produzieren, verkaufen und erbringen wir Serviceleistungen für Komponenten der Röntgenbildgebung zur Nutzung in einer Vielzahl von Anwendungen, beispielsweise radiografische und fluoroskopische Bildgebung, Mammographie, Computertomografie ("CT"), Strahlentherapie und rechnergestützte Detektion. Das Unternehmen bietet eine breite Palette an Komponenten für die Röntgenbildgebung für Kunden im Medizinbereich an, einschließlich Röntgenröhren, Flachbilddetektoren für Röntgenstrahlen, Hochspannungsanschlüssen, Software und Arbeitsplätzen für die Bildverarbeitung, rechnergestützter Diagnosesoftware, Kollimatoren, Geräten für die automatische Belichtungssteuerung, Generatoren, Ionisationskammern und Buckys. Die Röntgenbildgebungskomponenten des Unternehmens werden hauptsächlich an OEM-Hersteller von Bildgebungssystemen verkauft, die diese in ihre Systeme für die medizinische Diagnostik, Strahlentherapie und für die Bildgebung in den Bereichen Zahn- und Tiermedizin sowie Industrie integrieren. Das Unternehmen verkauft seine Röntgenbildgebungskomponenten überdies an unabhängige Dienstleistungsunternehmen, Vertriebsunternehmen und direkt an Endnutzer für Austauschzwecke.
In unserem Geschäftssegment Industrie entwickeln, produzieren, verkaufen und erbringen wir Serviceleistungen für Produkte für die Verwendung in Sicherheits- und Industriedetektionsanwendungen, wie für die Flughafensicherheit, die Frachtkontrolle an Häfen und Grenzen und die zerstörungsfreie Überprüfung in einer Vielzahl von Anwendungen. Zu den Produkten gehören die Linatron-Beschleuniger für Röntgenstrahlen, Röntgenröhren, Flachbilddetektoren für Röntgenstrahlen, Hochspannungsanschlüsse und Bildverarbeitungssoftware, die wir hauptsächlich an OEM-Kunden verkaufen, die diese Produkte in ihre Erkennungssysteme integrieren.
Dementsprechend werden die folgenden Informationen bereitgestellt, um einen Überblick über die Geschäfte zu gewähren, diese bilden jedoch möglicherweise nicht die Finanzergebnisse der Berichtssegmente ab, die erzielt worden wären, wenn diese unabhängige Organisationen wären. Des Weiteren sind Vergleiche der Geschäfte des Unternehmens mit ähnlichen Geschäften anderer Unternehmen möglicherweise nicht aussagekräftig.
Die Informationen zu den Segmenten des Unternehmens stellen sich wie folgt dar:
| Geschäftsjahr | ||||||
| (in Millionen) | 2019 | 2018 | 2017 | |||
| Umsatz | ||||||
| Medizin | $ | 596,8 | $ | 602,0 | $ | 556,9 |
| Industrie | 183,8 | 171,4 | 141,2 | |||
| Gesamtumsatz | 780,6 | 773,4 | 698,1 | |||
| Bruttomarge | ||||||
| Medizin | 188,9 | 190,5 | 193,6 | |||
| Industrie | 67,8 | 63,4 | 59,9 | |||
| Gesamtbruttomarge | 256,7 | 253,9 | 253,5 | |||
| Summe betriebliche Aufwendungen | 211,0 | 209,4 | 169,8 | |||
| Zinsen und sonstige Aufwendungen, netto | (24,2) | (18,8) | (8,9) | |||
| Gewinn vor Steuern | 21,5 | 25,7 | 74,8 | |||
| Ertragsteuern (Gutschrift) | 5,7 | (2,6) | 22,8 | |||
| Jahresergebnis | 15,8 | 28,3 | 52,0 | |||
| Abzgl.: den Minderheitenanteilen zurechenbarer Gewinn | 0,3 | 0,8 | 0,4 | |||
| Varex zurechenbarer Gewinn | $ | 15,5 | $ | 27,5 | $ | 51,6 |
In der folgenden Tabelle werden die gesamten Vermögenswerte des Unternehmens nach berichtspflichtigem Segment dargestellt:
| (in Millionen) | 27. September 2019 | 28. September 2018 | ||
| Identifizierbare Vermögenswerte: | ||||
| Medizin | $ | 794,3 | $ | 770,6 |
| Industrie | 244,6 | 217,3 | ||
| Summe berichtspflichtige Segmente | $ | 1.038,9 | $ | 987,9 |
Geografische Informationen
| Umsatz | Sachanlagen, netto | |||||||||
| Geschäftsjahre | Geschäftsjahre | |||||||||
| (in Millionen) | 2019 | 2018 | 2017 | 2019 | 2018 | |||||
| USA | $ | 275,3 | $ | 268,8 | $ | 231,9 | $ | 122,6 | $ | 127,9 |
| Lateinamerika | 7,3 | 7,0 | 7,9 | 2018 | ||||||
| EMEA | 269,0 | 254,5 | 219,5 | 11,4 | 8,7 | |||||
| APAC | 229,0 | 243,1 | 238,8 | 8,3 | 8,3 | |||||
| Summe Unternehmen | $ | 780,6 | $ | 773,4 | $ | 698,1 | $ | 142,3 | $ | 144,9 |
Das Unternehmen betreibt verschiedene Fertigungs- und Marketingstandorte außerhalb der USA. Lateinamerika umfasst Brasilien und Mexiko. EMEA umfasst Europa, Russland, den Nahen Osten, Indien und Afrika. APAC umfasst Asien und Australien. Die Umsätze nach Region beziehen sich auf den bekannten Endbestimmungsort der verkauften Produkte.
16. MITARBEITERVORSORGEPLÄNE
Der 401(k)-Rentensparplan von Varex trat am 1. Januar 2017 in Kraft. Der 401(k)-Plan soll die Bestimmungen von Abschnitt 401(a) des Gesetzes erfüllen und der zum 401(k)-Plan gehörige Fonds soll steuerfrei im Rahmen von Abschnitt 501 (a) des Gesetzes sein und ist für Vollzeitarbeitnehmer in den USA vorgesehen. Dieser Plan ermöglicht es Mitarbeitern, einen Teil ihres Bruttogehalts bis zum maximalen Dollarbetrag laut Internal Revenue Service (US-Steuerbehörde) einzuzahlen. Bevor der 401(k)-Plan von Varex in Kraft trat, nahmen die Unternehmensmitarbeiter an dem 401(k)-Plan von Varian teil. Das Unternehmen hat in den Geschäftsjahren 2019, 2018 und 2017 Beiträge in jeweils gleicher Höhe geleistet, die sich insgesamt auf $ 6,7 Mio., $ 6,5 Mio. bzw. $ 4,3 Mio. beliefen.
Das Unternehmen unterhält auch für Mitarbeiter außerhalb der USA leistungsorientierte Pensionspläne. Die Nettopensionsverpflichtungen sind in den langfristigen Verbindlichkeiten in der Konzernbilanz des Unternehmens enthalten und betrugen zum 27. September 2019 und 28. September 2018 $ 5,5 Mio. bzw. $ 3,3 Mio. Die periodischen Nettoruhestandsleistungen des Unternehmens für die leistungsorientierten Pensionspläne waren für die Geschäftsjahre 2019, 2018 und 2017 nicht von wesentlicher Bedeutung.
17. SONSTIGES GESAMTERGEBNIS
In der folgenden Tabelle werden die Änderungen der kumulierten Salden für jede Komponente des sonstigen Gesamtergebnisses dargestellt:
| (in Millionen) | Nicht realisierter Gewinn (Verlust) aus derivativen Finanzinstrumenten | Nicht realisierter Gewinn aus leistungsorientierten Pensionsverpflichtungen | Kumuliertes sonstiges Gesamtergebnis | |||
| Saldo zum 28. September 2018 | $ | 5,8 | $ | - | $ | 5,8 |
| Sonstiger Gesamtverlust vor Umgliederung | (8,3) | (1,9) | (10,2) | |||
| Ertragsteuergutschrift | 2,1 | 0,6 | 2,7 | |||
| Saldo zum 27. September 2019 | $ | (0,4) | $ | (1,3) | $ | (1,7) |
In den Geschäftsjahren 2019 und 2018 wurden aus dem kumulierten sonstigen Gesamtergebnis keine Beträge umgegliedert.
18. UMSATZREALISATION
Das Unternehmen hat den ASC 606 zum 29. September 2018 umgesetzt, und zwar mithilfe der modifizierten rückwirkenden Methode (modified retrospective method), die für die Verträge angewandt wurde, die zum Zeitpunkt der Anwendung noch nicht abgeschlossen waren. Die ausgewiesenen Ergebnisse für das Geschäftsjahr 2019 spiegeln die Anwendung der ASC-606-Richtlinien wider. Die für das Geschäftsjahr 2018 ausgewiesenen Beträge wurden gemäß der Richtlinie zum ASC 605 "Revenue Recognition" (Umsatzrealisation) erfasst. Die primären Auswirkungen der Anwendung sind: (1) Erfassung eines separaten passiven Vertragspostens und eines aktiven Vertragspostens im Zusammenhang mit dem Verkauf von Röntgenröhren, die mit der Option für den Kunden verkauft wurden, vom Unternehmen den Rückkauf bestimmter Teile der Röntgenröhren zu einem bestimmten Preis zu verlangen, und (2) Erfassung einer Verbindlichkeit bezüglich der Umsatzabgrenzung für Dienstleistungsgewährleistungen, die bestimmten Kunden gewährt werden, die Linatron® -Röntgenbeschleuniger kaufen.
Das Unternehmen hat die folgenden Wahlmöglichkeiten gemäß den Rechnungslegungsstandards gewählt und sich entschieden, bestimmte vom FASB zugelassene praktische Hilfestellungen bei der Anwendung von ASC 606 zu nutzen: (1) das Unternehmen erfasst die von Kunden eingezogenen Beträge für Umsätze und andere Steuern abzüglich der entsprechenden Beträge, die an die Steuerbehörden weitergeleitet werden; (2) das Unternehmen passt den zugesagten Betrag der Gegenleistung nicht an die Auswirkungen einer wesentlichen Finanzierungskomponente an, wenn das Unternehmen bei Vertragsbeginn davon ausgeht, dass der Zeitraum zwischen dem Zeitpunkt der Lieferung einer zugesagten Ware oder einer zugesagten Serviceleistung an den Kunden durch das Unternehmen und dem Zeitpunkt, zu dem der Kunde diese Ware oder die Serviceleistung bezahlt, ein Jahr oder weniger beträgt; (3) das Unternehmen setzt Kosten für die Erteilung von Aufträgen an, wenn sie anfallen, wenn der Zeitraum, in dem der Nutzen zufließt, also der Amortisierungszeitraum, ein Jahr oder weniger beträgt; (4) das Unternehmen erfasst Liefer- und Bearbeitungsaktivitäten, die nach Verschaffung der Verfügungsmacht an den Kunden anfallen, als Erfüllungskosten und nicht als zusätzlich zugesagte Serviceleistung, und diese Erfüllungskosten werden als Bestandteil der Umsatzkosten erfasst; und (5) das Unternehmen beurteilt nicht, ob zugesagte Waren oder Serviceleistungen Leistungsverpflichtungen sind, wenn sie hinsichtlich des Auftrags vom Kunden als unwesentlich anzusehen sind.
Transaktionspreis und Zuordnung zu Leistungsverpflichtungen
Transaktionspreise für die Produkte oder Serviceleistungen liegen in der Regel den vertraglich vereinbarten Beträgen zugrunde. Sofern der Transaktionspreis eine variable Gegenleistung umfasst, schätzt das Unternehmen den Betrag der variablen Gegenleistung, auf die das Unternehmen voraussichtlich einen Anspruch hat und die im Transaktionspreis enthalten sein sollte, anhand der Erwartungswertmethode, wenn es eine hohe Anzahl an Transaktionen mit ähnlichen Merkmalen gibt, oder anhand des wahrscheinlichsten Betrags, wenn es zwei mögliche Ergebnisse gibt, und abhängig von den Umständen der Transaktion. Eine variable Gegenleistung ist im Transaktionspreis enthalten, wenn es nach Ansicht des Unternehmens wahrscheinlich ist, dass es zu keiner signifikanten Anpassung der kumulativen vertraglich vereinbarten Erlöse kommen wird. Schätzungen der variablen Gegenleistung und die Bestimmung, ob geschätzte Beträge in den Transaktionspreis aufgenommen werden sollen, basieren größtenteils auf der Einschätzung der antizipierten Leistung und aller Informationen (zurückliegende, aktuelle und prognostizierte) des Unternehmens, die praktischerweise zur Verfügung stehen.
Das Unternehmen ermöglicht es den Kunden, bestimmte Teile von gekauften Röntgenröhren gegen eine teilweise Rückerstattung zurückzugeben. Dies wird als variable Gegenleistung eingestuft. ASC 606-10-55-23 schreibt vor, dass für Verkäufe mit Rückgaberecht der Umsatz um erwartete Rückgaben zu reduzieren ist, eine Verbindlichkeit für erwartete Rückgaben zu bilden ist und für das Recht, Produkte von Kunden bei der Begleichung der Verbindlichkeit zurückzufordern, wird ein Vermögenswert erfasst. Das Unternehmen erfasst zum Zeitpunkt des Verkaufs eine Minderung der Erlöse und der Umsatzkosten sowie einen entsprechenden aktiven und passiven Vertragsposten. Das Unternehmen erfasst diesen Schätzungsbetrag auf Basis des historischen Volumens der Produktrückgaben und passt die Schätzung vierteljährlich anhand der aktuellen Verkäufe im Quartal und der aktuellen Rückgaben des Quartals an.
Enthält ein Vertrag Leistungsverpflichtungen, wird der gesamte Transaktionspreis auf diese einzige Leistungsverpflichtung verteilt. Enthält ein Vertrag mehrere Leistungsverpflichtungen, muss der Transaktionspreis auf die Leistungsverpflichtungen anhand der einzelnen Verkaufspreise der zugesagten Produkte oder Service, die jeder Leistungsverpflichtung zugrunde liegen, verteilt werden. Das Unternehmen bestimmt die Einzelverkaufspreise anhand des Preises, der für jede Leistungsverpflichtung gelten würde, wenn sie einzeln verkauft worden wäre.
Diese anfängliche kumulative Anpassung der Bilanz aufgrund der Anwendung des ASC 606 beläuft sich auf:
| (in Millionen) | Saldo am 28. September 2018 | Vorzunehmende ASC 606 | Saldo am 29. September 2018 | |||
| Vermögenswerte: | ||||||
| Aktive Rechnungsabgrenzung und sonstige kurzfristige Vermögenswerte | $ | 17,1 | $ | 6,4 | $ | 23,5 |
| Sonstige Vermögenswerte | 16,5 | 18,0 | 34,5 | |||
| Verbindlichkeiten und Eigenkapital: | ||||||
| Passive Rechnungsabgrenzung | 13,2 | 0,3 | 13,5 | |||
| Rückstellungen | 47,5 | 7,1 | 54,6 | |||
| Latente Steuerverbindlichkeiten | 23,2 | (0,8) | 22,4 | |||
| Sonstige langfristige Verbindlichkeiten | 8,5 | 21,3 | 29,8 | |||
| Gewinnrücklagen | 62,4 | (3,5) | 58,9 | |||
In den folgenden Tabellen werden die zum 27. September 2019 in der Konzernbilanz und der Gewinn- und Verlustrechnung ausgewiesenen Beträge mit den Beträgen verglichen, die erfasst worden wären, wenn ASC 605 wirksam gewesen wäre:
| 27. September 2019 | ||||
| (in Millionen) | Saldo ohne ASC-Anwendung | ausgewiesen | ||
| Vermögenswerte: | ||||
| Aktive Rechnungsabgrenzung und sonstige kurzfristige Vermögenswerte | $ | 13,1 | $ | 19,3 |
| Sonstige Vermögenswerte | $ | 10,0 | $ | 27,5 |
| Verbindlichkeiten und Eigenkapital: | ||||
| Passive Rechnungsabgrenzung | $ | 9,9 | $ | 10,5 |
| Rückstellungen | $ | 68,8 | $ | 75,7 |
| Latente Steuerverbindlichkeiten | $ | 9,1 | $ | 8,2 |
| Sonstige langfristige Verbindlichkeiten | $ | 12,1 | $ | 32,5 |
| Gewinnrücklagen | $ | 77,7 | $ | 74,4 |
| An dem am 27. September 2019 endenden Zeitraum von zwölf Monaten | ||
| (in Millionen) | Saldo ohne ASC-Anwendung | ausgewiesen |
| Umsatz | 781,2 | 780,6 |
| Umsatzkosten | 524,7 | 523,9 |
| Ertragsteuern | 5,7 | 5,7 |
| Varex zurechenbarer Gewinn | 15,3 | 15,5 |
Verträge und Leistungsverpflichtungen
Das Unternehmen erfasst einen Vertrag mit einem Kunden, wenn es von beiden Parteien eine Zustimmung und eine Verpflichtung dazu gibt, die Rechte der Parteien identifiziert sind, die Zahlungsbedingungen identifiziert sind, der Vertrag wirtschaftliche Substanz hat und es wahrscheinlich ist, dass die Gegenleistung vereinnahmt wird. Die Leistungsverpflichtungen des Unternehmens bestehen hauptsächlich aus der Verschaffung der Verfügungsmacht über die Produkte und Dienstleistungen, die in den Verträgen oder dem Auftrag identifiziert wurden. Das Unternehmen betrachtet die Verpflichtung zur Verschaffung der Verfügungsmacht über die Produkte und Dienstleistungen, die eigenständig abgrenzbar sind, an den Kunden als Leistungsverpflichtung.
Umsatzrealisation
Der Umsatz wird erfasst, wenn oder sobald die Verpflichtungen aus den Vertragsbedingungen erfüllt sind. Dies erfolgt, wenn die Verfügungsmacht an den zugesagten Produkten oder Dienstleistungen an die Kunden übergeht. Der Erlös wird bemessen als der Betrag der Gegenleistung, die das Unternehmen im Gegenzug für die Übertragung von Produkten oder Dienstleistungen an den Kunden erwartungsgemäß erhalten wird.
Die Produkterlöse werden erfasst, wenn der Kunde die Verfügungsmacht über das Produkt des Unternehmen erhält. Dies erfolgt zu einem bestimmten Zeitpunkt, beispielsweise mit dem Versand oder der Lieferung auf Basis der vertraglichen Versandbedingungen eines Vertrags.
Die Erlöse für Dienstleistungen werden über einen Zeitraum erfasst, in dem die Dienstleistungen gegenüber dem Kunden erbracht werden, und zwar auf Basis des Leistungsfortschritts der Leistungsverpflichtung. Das Unternehmen erfasst die Erlöse aus Dienstleistungen über die Laufzeit des Dienstleistungsvertrags. Die Dienstleistungen werden erwartungsgemäß über die Vertragslaufzeit an den Kunden übertragen und das Unternehmen ist der Ansicht, dass eine anteilige Erfassung über die Vertragslaufzeit die Übertragung des Werts an den Kunden am besten widerspiegelt.
Verteilung des Umsatzes
Die Erlöse aus den Verträgen werden zwischen geografischen Regionen und nach berichtspflichtigen operativen Segmenten aufgeteilt. Diese Methode hält das Unternehmen für die beste Darstellung dessen, wie die Art, der Betrag, der Zeitpunkt und die Unsicherheit der Erlöse und Cashflows durch wirtschaftliche Faktoren beeinflusst werden. Weitere Informationen zur Aufteilung der Unternehmensumsätze auf Basis berichtspflichtiger operativer Segmente und der Aufteilung nach geografischer Region finden Sie in Anhangangabe 15. Segmentinformationen dieses Berichts.
Salden bezüglich der Verträge
Die Vermögenswerte aus den Verträgen sind im Posten aktive Rechnungsabgrenzung und sonstige kurzfristige Vermögenswerte sowie in den sonstigen Vermögenswerten erfasst. Vertragsverbindlichkeiten, zu denen aus Erstattungsverpflichtungen gehören, sind in den Rückstellungen, in der passiven Rechnungsabgrenzung und unter sonstige langfristige Verbindlichkeiten ausgewiesen. In der folgenden Tabelle werden die Änderungen der Vertragsvermögenswerte und Erstattungsverbindlichkeiten für den am 27. September 2019 endenden Zeitraum von zwölf Monaten dargestellt:
| (in Millionen) | Aktive Vertragsposten | |
| Saldo zum 29. September 2018 | $ | 24,4 |
| In der Periode weiterverrechnete Kosten für Produktrückgaben | (6,4) | |
| Aktiver Vertragsposten aus der Lieferung von Produkten, vorbehaltlich der Rückgabe in der Periode | 5,7 | |
| Saldo zum 27. September 2019 | $ | 23,7 |
| (in Millionen) | Erstattungsverbindlichkeiten | |
| Saldo zum 29. September 2018 | $ | 27,1 |
| Realisierte Umsätze, die in der Erstattungsverbindlichkeit zu Beginn des Jahres enthalten sind | (7,0) | |
| Zuführung zu Erstattungsverbindlichkeiten | 6,3 | |
| Saldo zum 27. September 2019 | $ | 26,4 |
Übrige Leistungsverpflichtungen
Übrige Leistungsverpflichtungen betreffen den Transaktionspreis fester Aufträge, für die der Umsatz noch nicht erfasst wurde. Zum 27. September 2019 belief sich die Summer der übrigen Leistungsverpflichtungen auf $ 265,2 Mio. Das Unternehmen geht davon aus, dass es einen Großteil der übrigen Leistungsverpflichtungen in den nächsten 12 Monaten erfassen wird.
Kosten für den Erhalt oder die Erfüllung von Kundenverträgen
Das Unternehmen hat bestimmte Kosten für den Erhalt und die Erfüllung von Kundenaufträgen, beispielsweise Provisionen und Lieferkosten. Das Unternehmen erfasst die Mehrkosten für den Erhalt von Aufträgen als Aufwand, wenn dieser anfällt, sofern der Abschreibungszeitraum der Vermögenswerte, die das Unternehmen ansonsten erfasst hätte, ein Jahr oder weniger beträgt. Mehrkosten für den Erhalt von Aufträgen, die länger als ein Jahr erfasst werden würden, sind nicht erheblich. Das Unternehmen erfasst die Lieferund Bearbeitungstätigkeiten im Zusammenhang mit Kundenaufträgen als Kosten, die notwendig sind, um den Transfer der jeweiligen Produkte zu gewährleisten. Diese Kosten sind als Komponente der Umsatzkosten ausgewiesen.
19. NACHFOLGENDE EREIGNISSE
Am 1. Oktober 2019 hat das Unternehmen gemäß den Bedingungen des Kreditvertrags der Verwaltungsgesellschaft eine Mitteilung zukommen lassen, dass mit Wirkung vom B. Oktober 2019 das Unternehmen die revolvierende Kreditzusage im Rahmen des Kreditvertrags um $ 25,0 Mio. auf $ 125,0 Mio. dauerhaft reduziert hat. Die Reduzierung der revolvierenden Kreditzusage führt auch zu einer Verringerung der vom Unternehmen im Zusammenhang mit dieser Zusage gezahlten Gebühren.