![]() PNE WIND AGCuxhavenKonzern-Jahresabschluss zum 31. Dezember 2015BERICHT DES AUFSICHTSRATSSehr geehrte Aktionäre,im Geschäftsjahr 2015 hat die PNE WIND AG neben der Stärkung des operativen Geschäfts wichtige Weichenstellungen für die künftige Entwicklung der Gesellschaft und des Konzerns erreicht. Dies gilt vor allem für den Verkauf der britischen Tochtergesellschaft PNE WIND UK und der von ihr entwickelten Projektpipeline sowie für die Erweiterung des Geschäftsmodells indem bereits erste fertiggestellte Windparks gebündelt wurden. Operativ verzeichneten die PNE WIND AG und der Konzern mit der Realisierung und dem Verkauf von Windpark-Projekten ein erfolgreiches Jahr. Dies gilt aber auch für die im Nachgang der beschlusslosen Hauptversammlung vom 16. Juni 2015 gefundene Gesamtlösung für einen personellen Neuanfang sowohl im Aufsichtsrat als auch im Vorstandsvorsitz der Gesellschaft. Der Aufsichtsrat ist im Geschäftsjahr 2015 zu insgesamt elf ordentlichen Sitzungen zusammengetreten, und zwar am 13. Februar, 27. März, 6. Mai, 15. Juni, 29. Juli, 14. August, 12. September, 13. September, 22. Oktober, 23. Oktober und 6. November 2015. Außerdem fanden sechs Telefonkonferenzen zur telefonischen Beschlussfassung des Aufsichtsrats statt, und zwar am 13. Mai, 17. Mai, 3. Juni, 24. November, 30. November (vormittags) und 30. November (nachmittags) 2015. Kein Aufsichtsratsmitglied hat an weniger als der Hälfte der Sitzungen teilgenommen. Die Sitzungen und Telefonkonferenzen erfolgten vor dem 23. Oktober 2015 in der damaligen Zusammensetzung des Aufsichtsrats, danach in der Zusammensetzung, die sich aus den Neuwahlen der Aufsichtsratsmitglieder in der Hauptversammlung vom 23. Oktober 2015 ergeben hatte. Der Aufsichtsrat verfügt, der Empfehlung des Deutschen Corporate Governance Kodex (DCGK) entsprechend, über eine ausreichende Zahl unabhängiger Mitglieder. Nach Einschätzung des Aufsichtsrats sind sämtliche seit dem 23. Oktober 2015 amtierenden Mitglieder des Aufsichtsrats unabhängig. Von der Hauptversammlung, die am 23. Oktober 2015 in Cuxhaven stattfand, wurden Alexis Fries, Andreas Rohardt, Christoph Groß, Dr. Andreas Beyer, Per Hornung Pedersen und Wilken Freiherr von Hodenberg neu in den Aufsichtsrat gewählt. Die Wahl der Aufsichtsratsmitglieder Alexis Fries, Christoph Groß und Wilken Freiherr von Hodenberg erfolgte jeweils für die Zeit bis zur Beendigung der ordentlichen Hauptversammlung, die über die Entlastung für das Geschäftsjahr 2016 beschließt, während die Wahl der Aufsichtsratsmitglieder Andreas Rohardt, Dr. Andreas Beyer und Per Hornung Pedersen jeweils für die Zeit bis zur Beendigung der ordentlichen Hauptversammlung erfolgte, die über die Entlastung für das Geschäftsjahr 2015 beschließt. Dieter K. Kuprian, Dr. Peter Fischer, Prof. Dr. Reza Abhari, Astrid Zielke, Volker Friedrichsen und Peter Baron von le Fort schieden mit Beendigung der Hauptversammlung vom 23. Oktober 2015 aus dem Aufsichtsrat aus. Die Hauptversammlung am 23. Oktober 2015 beschloss die Entlastung aller Aufsichtsratsmitglieder für das Geschäftsjahr 2014. Der Aufsichtsrat hat zudem in seiner Sitzung am 30. November 2015 beschlossen, das Aufsichtsratsmitglied Per Hornung Pedersen gemäß § 105 Abs. 2 AktG mit Wirkung zum 1. Dezember 2015 bis zur Hauptversammlung der Gesellschaft am 25. Mai 2016 interimistisch in den Vorstand zu entsenden. Er nimmt dort die Funktion des Vorstandsvorsitzenden wahr; sein Aufsichtsratsmandat ruht für die Dauer der Entsendung in den Vorstand. Um eine effiziente Wahrnehmung seiner Aufgaben sicherzustellen, hat der Aufsichtsrat sowohl in seiner Zusammensetzung bis zum 23. Oktober 2015 als auch danach einen Personalausschuss, einen Nominierungsausschuss und einen Prüfungsausschuss (Audit Committee) eingerichtet. Der Personalausschuss trat im Geschäftsjahr 2015 am 26. Januar, 16. Februar, 10. März und 13. September 2015 zu insgesamt vier Sitzungen zusammen. Themen der Sitzungen waren neben den Zielvereinbarungen 2015 der Vorstandsmitglieder unter anderem die personelle Neuausrichtung des Vorstands im Rahmen der im Vorfeld der Hauptversammlung vom 23. Oktober 2015 gefundenen personellen Gesamtlösung für einen Neuanfang im Aufsichtsrat und Vorstandsvorsitz der Gesellschaft. Der Nominierungsausschuss trat im Geschäftsjahr 2015 am 27. Januar, 4. Februar, 11. Februar, 9. März, 13. April, 2. Juli und 13. September 2015 zu sieben Sitzungen zusammen. In der Sitzung am 13. September 2015 wurde die Neuwahl sämtlicher Aufsichtsratsmitglieder besprochen, da die zu diesem Zeitpunkt amtierenden Mitglieder des Aufsichtsrats angekündigt hatten, ihre Ämter mit Beendigung der ordentlichen Hauptversammlung vom 23. Oktober 2015 niederzulegen. Das Audit Committee (Prüfungsausschuss) trat am 26. März, 4. August und 6. November 2015 zu insgesamt drei Sitzungen zusammen. Gegenstand dieser Sitzungen waren die Prüfung des Jahresabschlusses zum 31. Dezember 2014, die Erörterung des Halbjahresabschlusses und der Quartalsabschlüsse des Jahres 2015 sowie diesbezügliche Empfehlungen an den Aufsichtsrat, entsprechende Beschlüsse zu fassen. Der Aufsichtsrat hat die ihm nach Gesetz, Satzung und Geschäftsordnung obliegenden Aufgaben wahrgenommen. Er hat den Vorstand bei der Leitung des Unternehmens regelmäßig beraten und seine Tätigkeit überwacht. In alle Entscheidungen von grundlegender Bedeutung für das Unternehmen, insbesondere die Beratungen zur personellen Gesamtlösung für einen Neuanfang in Aufsichtsrat und Vorstandsvorsitz, war der Aufsichtsrat unmittelbar eingebunden. Der Aufsichtsrat wurde regelmäßig durch schriftliche und in seinen Sitzungen durch schriftliche und mündliche Berichte des Vorstands zeitnah und umfassend über die aktuelle Geschäftsentwicklung und über die Vermögens-, Ertrags- und Finanzlage der Gesellschaft sowie über die geplante Geschäftspolitik, weitere grundsätzliche Fragen der Unternehmensplanung, speziell in der Finanz-, Investitions- und Personalplanung und die beschlusslos zu Ende gegangene Hauptversammlung am 16. Juni 2015, informiert. Vorstand und Aufsichtsrat haben über diese Themenkomplexe ausführlich beraten. Der Aufsichtsrat hat zusätzlich Einsicht in die Bücher, Schriften und Vermögensaufstellungen genommen und diese geprüft. Ein besonderes Augenmerk lag dabei auch auf der künftigen Liquiditätsplanung und der Finanzierungsstruktur der PNE WIND AG und des Konzerns. Darüber hinaus hat sich der Aufsichtsrat regelmäßig in Einzelgesprächen vom Vorstand informieren lassen. Der Aufsichtsrat hat die aufgrund von Bestimmungen des Gesetzes, der Satzung und der Geschäftsordnung des Vorstands zustimmungspflichtigen Geschäfte und Maßnahmen eingehend geprüft und im Wege der Beschlussfassung entschieden. Schwerpunkte der Tätigkeit und Themenstellungen des Aufsichtsrats im Geschäftsjahr 2015 waren:
Im Rahmen dieser Schwerpunkte erteilte der Aufsichtsrat am 13. Mai 2015 die Zustimmung, das Grundkapital der Gesellschaft unter Ausnutzung des genehmigten Kapitals durch Ausgabe von 4.578.500 neuen auf den Namen lautenden Stückaktien mit einem rechnerischen Anteil am Grundkapital von je € 1,00 gegen Bareinlage unter Ausschluss des Bezugsrechts zu erhöhen. Hintergrund dieser Kapitalerhöhung war insbesondere die angestrebte und bereits begonnene strategische Erweiterung des Geschäftsmodells, bei dem eine größere Anzahl in Betrieb genommener Projekte zunächst in einer Tochtergesellschaft der PNE WIND AG zusammengeführt wird, um die Anteile an dieser YieldCo sodann mit Realisierung eines zusätzlichen Ertragspotentials ganz oder teilweise an Investoren zu verkaufen. Intensiv befasst war der Aufsichtsrat auch mit dem Verkauf der gesamten Projektpipeline der Gesellschaft in Großbritannien. Die Anteile an der britischen Tochtergesellschaft PNE WIND UK und damit die gesamte Projektpipeline gingen am 12. Juni 2015 an Brookfield. Der Kaufpreis lag bei insgesamt bis zu 103 Mio. britischen Pfund (ca. 141,3 Mio. Euro), wovon rund 40,1 Mio. britische Pfund (ca. 54,8 Mio. Euro) sofort gezahlt wurden, während der weitere Betrag als Meilenstein-Zahlungen von bis zu 63 Mio. britische Pfund (ca. 86,4 Mio. Euro) bis 2021 vereinbart wurde. Nach der Hauptversammlung am 16. Juni 2015, die beschlusslos endete, lag einer der weiteren Schwerpunkte der Arbeit des Aufsichtsrats darauf, zu einer Lösung des Konflikts zu gelangen, der die Hauptversammlung am 16. Juni geprägt hatte. Die bestehenden Konflikte zwischen einzelnen Parteien hatten die Arbeit im Aufsichtsrat und die Zusammenarbeit mit dem Vorstand erheblich erschwert. Der Konflikt belastete die Außenwahrnehmung der Gesellschaft. Vor diesem Hintergrund arbeitete der Aufsichtsrat an einer Gesamtlösung, um die Konfliktlage zu befrieden. In seiner Sitzung am 29. Juli 2015 diskutierte der Aufsichtsrat ergebnisoffen verschiedene Möglichkeiten dazu. Es gab in dieser Sitzung noch keine Beschlussfassung. Eine weitere Aufsichtsratssitzung folgte am 14. August 2015. Gespräche zwischen dem damals amtierenden Aufsichtsratsvorsitzenden Dieter K. Kuprian und dem damals amtierenden Vorstandsvorsitzenden Martin Billhardt führten dazu, dass Herr Billhardt sich bereit erklärte, einem Neuanfang nicht im Wege zu stehen. Herr Kuprian und Herr Billhardt verständigten sich darauf, dass im Interesse des Unternehmens zur Befriedung der Konfliktlage ein personeller Neuanfang sowohl im Aufsichtsrat als auch im Vorstandsvorsitz geboten war. Alle damals amtierenden Mitglieder des Aufsichtsrats erklärten im Rahmen der Aufsichtsratssitzung am 14. August 2015 ihre Bereitschaft, ihr Mandat jeweils zum Ablauf der Hauptversammlung am 23. Oktober 2015 niederzulegen. Herr Billhardt einigte sich mit dem Aufsichtsrat auf ein einvernehmliches Ausscheiden zum 30. September 2015. Daraufhin wurde am 14. August 2015 eine entsprechende Ad hoc-Mitteilung veröffentlicht. In seiner Sitzung am 13. September beschloss der Aufsichtsrat seine Beschlussvorschläge für die Tagesordnungspunkte 1 bis 12 der Hauptversammlung am 23. Oktober 2015; insbesondere prüfte er den geänderten Dividendenvorschlag des Vorstands und unterbreitete auf dieser Grundlage einen Beschlussvorschlag zur Gewinnverwendung (Tagesordnungspunkt 2 der Hauptversammlung vom 23. Oktober 2015). Die Beschlussvorschläge des Aufsichtsrats zur Neuwahl der Aufsichtsratsmitglieder beruhten auf den Vorschlägen des Nominierungsausschusses. Bei seinen Beratungen über die Wahlvorschläge vergewisserte sich der Aufsichtsrat, dass die vorgeschlagenen Kandidaten der Empfehlung des Deutschen Corporate Governance Kodex (DCGK) entsprechend jeweils den zu erwartenden Zeitaufwand aufbringen können. Der Aufsichtsrat verabschiedete weiterhin seine Entsprechenserklärung und legte die Zielgrößen für den Frauenanteil im Aufsichtsrat und im Vorstand der Gesellschaft fest. Außerdem bestellte er Herrn Lesser zum kommissarischen Vorsitzenden des Vorstands und beschloss über weitere Vorstandsangelegenheiten, insbesondere über die geänderte Ressortverteilung nach dem Ausscheiden von Herrn Billhardt. Nach der Hauptversammlung am 23. Oktober 2015 hat der Aufsichtsrat seine Arbeit in neuer Besetzung fortgesetzt. Ein besonderes Augenmerk lag dabei auf der künftigen Liquiditätsplanung und der Finanzierungsstruktur der PNE WIND AG und des Konzerns. Außerdem beschloss der Aufsichtsrat in seiner Sitzung am 30. November 2015, das Aufsichtsratsmitglied Per Hornung Pedersen gemäß § 105 Abs. 2 AktG mit Wirkung zum 1. Dezember 2015 bis zur Hauptversammlung der Gesellschaft am 25. Mai 2016 interimistisch in den Vorstand zu entsenden, wo er die Funktion des Vorstandsvorsitzenden wahrnimmt. Mit dieser personellen Verstärkung besteht der Vorstand nach einer kurzen Übergangsperiode neben Markus Lesser, COO, und Jörg Klowat, CFO, wieder aus drei Mitgliedern, so wie es langjährige Praxis der PNE WIND ist. Das Aufsichtsratsmandat von Per Hornung Pedersen ruht für die Dauer seiner Entsendung. Der Jahresabschluss der PNE WIND AG, der Konzernabschluss sowie die Berichte über die Lage der PNE WIND AG und des Konzerns sind vom Vorstand zeitnah aufgestellt worden. Der von der Hauptversammlung am 23. Oktober 2015 gewählte Abschlussprüfer, die Deloitte & Touche Wirtschaftsprüfungsgesellschaft GmbH mit Sitz in Hamburg, hat diese zusammen mit der Buchführung geprüft und jeweils einen uneingeschränkten Bestätigungsvermerk zum Jahresabschluss sowie zum Konzernabschluss erteilt. Der Vorstand hat zusätzlich einen Bericht über die Beziehungen der Gesellschaft zu verbundenen Unternehmen verfasst und zusammen mit dem vom Abschlussprüfer erstellten Prüfungsbericht dem Aufsichtsrat vorgelegt. Der Abschlussprüfer hat den folgenden Vermerk für den Bericht erteilt: "Nach unserer pflichtmäßigen Prüfung und Beurteilung bestätigen wir, dass 1. die tatsächlichen Angaben des Berichts richtig sind, 2. bei den im Bericht aufgeführten Maßnahmen keine Umstände für eine wesentlich andere Beurteilung als die durch den Vorstand sprechen." Den Auftrag zur Abschlussprüfung für das Geschäftsjahr 2015 hat der Aufsichtsrat am 9. November 2015 erteilt. Entsprechend den Empfehlungen des Deutschen Corporate Governance Kodex (DCGK) hat der Aufsichtsrat vor der Erteilung des Prüfauftrags eine Erklärung des Abschlussprüfers darüber eingeholt, welche beruflichen, finanziellen oder sonstigen Beziehungen zwischen dem Prüfer und dem Unternehmen bestehen, die Zweifel an seiner Unabhängigkeit begründen könnten. Die Erklärung erstreckt sich auch auf den Umfang anderer Beratungsleistungen, die für das Unternehmen im abgelaufenen Geschäftsjahr erbracht wurden. Nach der dem Aufsichtsrat durch den Abschlussprüfer vorgelegten Erklärung ergeben sich keine Zweifel an dessen Unabhängigkeit. Als Schwerpunktthemen für die Abschlussprüfung der PNE WIND AG hat der Aufsichtsrat dem Abschlussprüfer für das Geschäftsjahr 2015 nachfolgende Themen gesetzt:
Der Jahresabschluss für die PNE WIND AG, der Konzernabschluss, der Lagebericht der PNE WIND AG, der Konzernlagebericht, der Bericht über Beziehungen zu verbundenen Unternehmen und die Prüfberichte des Abschlussprüfers lagen allen Aufsichtsratsmitgliedern rechtzeitig vor der Bilanzsitzung am 22. März 2016 vor. Die Unterlagen wurden in der Sitzung des Audit Committee am 21. März 2016 sowie in der Bilanzsitzung von den Mitgliedern des Aufsichtsrats umfassend geprüft und erörtert. Der Vorsitzende des Audit Committee hat dem Gesamtaufsichtsrat in der Bilanzsitzung einen Bericht über die Behandlung des Jahresabschlusses und des Konzernabschlusses sowie des Berichts über Beziehungen zu verbundenen Unternehmen nebst dessen Prüfbericht im Prüfungsausschuss gegeben. An der Bilanzsitzung haben Vertreter des Abschlussprüfers teilgenommen und über die wesentlichen Ergebnisse der Prüfungen berichtet. Es bestanden keine Einwände. Der Aufsichtsrat hat nach eigener Prüfung des Jahresabschlusses, des Konzernabschlusses, des Lageberichts, des Konzernlageberichts und des Berichts über Beziehungen zu verbundenen Unternehmen (einschließlich der Schlusserklärung des Vorstands) und auf Basis der Empfehlungen des Prüfungsausschusses dem Ergebnis der Prüfungen durch den Abschlussprüfer zugestimmt. Der Aufsichtsrat billigt daher den zum 31. Dezember 2015 aufgestellten Jahresabschluss der PNE WIND AG und den zum 31. Dezember 2015 aufgestellten Konzernabschluss. Der Jahresabschluss ist damit festgestellt. Dem Vorschlag des Vorstands über die Gewinnverwendung schließt sich der Aufsichtsrat nach eigener Prüfung an. Darüber hinaus schließt sich der Aufsichtsrat auch der Schlusserklärung des Vorstands im Bericht über die Beziehungen der Gesellschaft zu verbundenen Unternehmen an. Die Regeln und Hindernisse, die eine Übernahme und Ausübung von Kontrolle der Gesellschaft durch Dritte erschweren können, sind vom Aufsichtsrat überprüft und bewertet worden. Der Aufsichtsrat hält diese für ausreichend. Der Aufsichtsrat bedankt sich bei den Vorstandsmitgliedern sowie allen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern der PNE WIND AG für ihre besonders engagierte, verantwortungsvolle und erfolgreiche Arbeit im Geschäftsjahr 2015.
Cuxhaven, 22. März 2016 Alexis Fries, Vorsitzender des Aufsichtsrats ZUSAMMENGEFASSTER LAGE- UND KONZERNLAGEBERICHTder PNE WIND AG, Cuxhaven, für das Geschäftsjahr 20151. Markt/gesamtwirtschaftliche RahmenbedingungenEnergie aus Windkraft hat sich in den vergangenen Jahren zu einer wichtigen Stütze der Stromerzeugung entwickelt. Der jährliche Kapazitätszuwachs ist dabei in einigen der weltweit wichtigsten Volkswirtschaften höher als bei jeder anderen Art der Energieproduktion. Seit 2000 hat die kumulierte installierte Leistung kontinuierlich zugenommen. In 2015 wurden weltweit 63.690 MW zusätzliche Windenergieleistung installiert, insgesamt sind damit bereits 434.856 MW am Netz.1 Das jährliche Investitionsvolumen in diesem Bereich beläuft sich auf mehrere zehn Milliarden Euro und sorgt gemeinsam mit starken Wachstumsperspektiven dafür, dass immer mehr internationale Mischkonzerne in den Markt eintreten. Dies führt wiederum zu einer Beschleunigung bei Innovationen. Energiespeicherlösungen und weitere Investitionen in die Stromnetze sorgen für eine zusätzliche Entfaltung des Potenzials dieser Industrie. Der deutsche Windenergiemarkt verzeichnete 2015 erneut einen Zuwachs: Ende 2015 waren Windenergieanlagen mit einer Nennleistung von insgesamt 44.946 MW in Betrieb - davon 41.651 MW an Land (onshore) und weitere 3.295 MW auf See (offshore). 1.368 Windenergieanlagen (2014: 1.766) mit einer Nennleistung von 3.731 MW (2014: 4.750 MW) wurden onshore neu installiert, weitere 546 Anlagen (2014: 142) mit rund 2.282 MW (2014: 529) Nennleistung offshore. Gleichzeitig wurden onshore 253 alte Windenergieanlagen mit einer Nennleistung von 195 MW abgebaut. Dies ergibt sich aus der jährlichen Studie, die die Deutsche WindGuard im Auftrag des Bundesverbandes Windenergie (BWE) und des Verbandes Deutscher Maschinen- und Anlagenbauer (VDMA Power) erstellt. Der Bau von Offshore-Windparks wird als ein wesentlicher Wachstumstreiber für den Windenergiemarkt gesehen. Die Offshore-Windenergie in Deutschland soll auf rund 6.500 MW im Jahr 2020 und auf 15.000 MW bis zum Jahr 2030 ausgebaut werden. Auch in Europa wurde die Windenergie weiter ausgebaut: Nach Angaben des europäischen Windenergieverbands (EWEA) erhöhte sich die installierte Windenergie-Nennleistung auf insgesamt 141.579 MW (im Vorjahr: 129.060 MW). Von dem Zubau entfielen 9.766 MW auf onshore und 3.034 MW auf offshore.2 Alte Windenergieanlagen mit einer Nennleistung von 281 MW wurden abgebaut. Verbesserungen an der Windturbinen-Technologie haben deren Energieausbeute deutlich gesteigert - bei gleichzeitig geringeren Aufwendungen für Betrieb und Wartung. Durch die damit einhergehende Kostenreduktion ist Windstrom auf einigen Märkten bereits konkurrenzfähig. Diese Entwicklungen belegen die Möglichkeiten der PNE WIND-Gruppe. Um auf den globalen Windmärkten optimal positioniert zu sein, konzentriert sich die Gruppe auf die Entwicklung, die Errichtung sowie den Verkauf von Windparks in ausgewählten Kernmärkten.
1
World Wind Energy Association (WWEA) 2. Politische RahmenbedingungenDie Märkte, in denen die PNE WIND-Gruppe aktiv ist, verändern sich. Während einige stark gewachsen sind, war in anderen eine Abschwächung zu verzeichnen, die in erster Linie auf Unsicherheiten hinsichtlich der politischen Rahmenbedingungen zurückzuführen ist. Obwohl sich die Stromerzeugung aus Windkraft in den letzten Jahren deutlich weiterentwickelt hat und ihre Kosten gesunken sind, bleibt in vielen Märkten eine Abhängigkeit von politischen Vorgaben bestehen - insbesondere für einen gesicherten Marktzugang sowie um sich gegen konventionelle, teilweise verdeckt subventionierte Energieerzeugung durchzusetzen. Im Gegensatz zum Vorgehen bei erneuerbaren Energien spiegeln sich bei konventionellen Energieträgern die tatsächlichen Gestehungskosten, einschließlich der Kosten für Umweltverschmutzung bzw. für den Rückbau und die Endlagerung atomarer Abfälle, nicht in den Verkaufspreisen wider. Somit ist eine anhaltende politische Unterstützung notwendig, um für ausgewogene Wettbewerbsbedingungen zu sorgen. Ein weiterer Impuls für den Ausbau der erneuerbaren Energien dürfte vom Ergebnis der Weltklimakonferenz ausgehen, die sich Ende 2015 in Paris darauf verständigte, den Anstieg der weltweiten Durchschnittstemperatur auf maximal 2 Grad zu begrenzen. Dieses Ziel wird nur durch den verstärkten Ausbau der erneuerbaren Energien zu erreichen sein. EU-Ziele:Der Förderung der Stromerzeugung aus erneuerbaren Energiequellen kommt in der Europäischen Union (EU) aus Gründen der Sicherheit und der Diversifizierung der Energieversorgung, des Umweltschutzes sowie des wirtschaftlichen und sozialen Zusammenhalts eine der höchsten Prioritäten zu. Die Richtlinie 2009/28/EG zur Förderung der Nutzung von Energie aus erneuerbaren Quellen sieht ehrgeizige Ziele für alle Mitgliedstaaten vor, damit die EU bis 2020 einen Anteil von 20 Prozent am Endenergieverbrauch aus erneuerbaren Quellen erreicht. Im Oktober 2014 hat die Europäische Union neuen Rahmenrichtlinien für Klima und Energie im Zeitraum zwischen 2020 und 2030 zugestimmt. Diese bauen auf dem bisherigen bis 2020 beschlossenen Rahmen auf und beziehen die längerfristige Zielsetzung der EU ein, den Ausstoß von Treibhausgasen bezogen auf den Stand von 1990 bis zum Jahr 2050 um 80 bis 95 Prozent zu vermindern. Ein wesentlicher Punkt der Rahmenrichtlinie ist der Ausbau des Anteils der erneuerbaren Energien am Energieverbrauch auf 27 Prozent bis zum Jahr 2030. Es liegt in der Verantwortung der einzelnen Mitgliedsstaaten, die EU-Ziele in nationale Politik umzusetzen. Deutschland:Von besonderer Bedeutung für die weitere Entwicklung der Windenergie sind die rechtlichen Rahmenbedingungen, die im Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) festgelegt sind. Das EEG gibt die Vergütung für Strom aus Windenergie vor und legt den Einspeisevorrang für Strom aus erneuerbaren Energien in das Stromnetz fest. Die bisherige feste Vergütung für die Einspeisung von Windstrom soll ab 2017 in ein System von Ausschreibungen überführt werden. Diese Änderung wird derzeit von Politik und Verbänden intensiv diskutiert. Im Detail stehen die neuen Rahmenbedingungen noch nicht fest. Weiterhin gilt das Ziel der Bundesregierung, den Anteil des Stroms aus erneuerbaren Energien an der Stromerzeugung von derzeit ca. 32 Prozent bis zum Jahr 2025 auf 40 bis 45 Prozent und bis zum Jahr 2035 auf 55 bis 60 Prozent auszubauen. Das künftige jährliche Ausbauziel der Bundesregierung für Onshore-Windenergie liegt bei 2.000 MW. Bulgarien:In 2012 hat die Regierung die Vergütungen für in Windenergieanlagen erzeugten Strom erheblich reduziert und erschwert seitdem die Weiterentwicklung von Windenergieprojekten. In 2015 erfolgte eine weitere Gesetzesänderung, wonach neu errichtete Windenergieanlagen zukünftig den Strom ausschließlich am freien Markt veräußern müssen. Frankreich:Mit dem 2015 in Kraft getretenen Energiewende-Gesetz bekräftigen französische Regierung und Parlament ihre ambitionierten Ziele über 2020 hinaus. Demnach soll der Anteil erneuerbarer Energien bis ins Jahr 2030 auf 32 Prozent erhöht und der Stromanteil der Kernenergie bis 2025 von 75 auf 50 Prozent reduziert werden. Der wichtigste politische Fördermechanismus in Frankreich ist ein System von Einspeisevergütungen. Großbritannien:Im Rahmen einer Energiemarktreform ist in 2014 ein neues "contracts-for-difference"-Modell (CfD) für erneuerbare Energien eingeführt worden. CfDs sind langfristige Verträge zwischen dem Stromerzeuger und einem staatlichen Ausgleichsunternehmen. Unter dem CfD-System sind Zahlungen an den Stromproduzenten vorgesehen, wenn der Marktpreis für Strom unter dem festgesetzten Referenzpreis (strike price) liegt. Damit soll die Wirtschaftlichkeit der Projekte sichergestellt werden. Nach der Wahl im Juni 2015 hat die britische Regierung die geplante nächste CfD-Runde auf 2016 verschoben. Italien:Italien arbeitet mit einem wettbewerbsbasierten Auktionssystem für Netzeinspeisekapazitäten. Nach einem Dekret aus 2012 sollen jährlich bis zu 500 MW vergeben werden. Ein neues Dekret zum zukünftigen Ausbau der Nutzung erneuerbarer Energiequellen wurde von der Regierung im Januar 2015 angekündigt und wird erwartet. Polen:Ab 1. Juli 2016 soll das polnische Erneuerbare Energien Gesetz neu reguliert und ein Ausschreibungsverfahren eingeführt werden. Das Gesetz wurde im März 2015 verabschiedet, der ursprüngliche Starttermin von Anfang 2016 jedoch um sechs Monate verschoben. Rumänien:Die in der "Emergency Ordinance" vom Juli 2013 vorgeschlagenen gesetzlichen Änderungen sind 2014 in Kraft getreten. Wesentliche Punkte sind Reduzierungen bei der Zahl der "grünen Zertifikate", die an Energieerzeuger ausgegeben werden, und damit verschlechterte Bedingungen für Windpark-Projekte. Seit längerer Zeit gibt es in Rumänien sowie zwischen Rumänien und der EU-Kommission erhebliche politische Diskussionen über eine positive Änderung des Vergütungssystems für erneuerbare Energien. Schweden:Der wichtigste politische Fördermechanismus in Schweden basiert auf einem Quotensystem mit grünen Zertifikaten, die sowohl in Schweden als auch in Norwegen gehandelt werden können. Die derzeitige schwedische Regierung hat das Ziel formuliert, langfristig 100 Prozent der Energie Schwedens aus erneuerbaren Quellen erzeugen zu wollen. Südafrika:Mit dem "Renewable Energy Independent Power Producer Programme" (REIPPP) hat die Regierung ein Ausschreibungssystem eingeführt, in dem bevorzugte Bieter ausgewählt werden. Türkei:Der Windenergiemarkt in der Türkei basiert auf einem System von Einspeisevergütungen. Daneben wurde 2013 ein Lizensierungsverfahren für Netzeinspeisekapazitäten vorgestellt, das die Zugänge zu den einzelnen Netzeinspeisepunkten im Rahmen eines Auktionierungsverfahrens ermöglicht. Die nächste Auktion ist im Jahr 2016 vorgesehen. Ungarn:Der wichtigste politische Fördermechanismus in Ungarn ist ein System von Einspeisevergütungen. Trotz dieses Programms ist die Entwicklung der Windenergie in Ungarn aufgrund der unzureichenden Vergabe von Stromnetzkapazitäten seit Jahren beschränkt. USA / Kanada:In den USA dominiert das System der steuerlichen Fördermechanismen Production Tax Credits (PTC). Ende 2015 wurde diese Regelung bis Ende 2019 erneut verlängert und gilt rückwirkend ab Anfang 2015, also für insgesamt 5 Jahre. Das Förderschema steht somit weiter zur Verfügung, unterliegt aber in diesem Zeitraum einer jährlichen Degression von 20 Prozent. Einschätzung:Insgesamt befinden sich die internationalen Märkte derzeit in einem Wandel, an den sich auch die Aktivitäten der PNE WIND-Gruppe anpassen müssen, um Risiken zu minimieren. Während sich die Rahmenbedingungen in Ungarn, Bulgarien und Rumänien in den vergangenen Jahren verschlechtert haben, sind sie in Frankreich deutlich besser geworden. Der Vorstand ist zuversichtlich, durch eine Fokussierung einerseits und weitere Internationalisierung andererseits die Unternehmensentwicklung positiv voranbringen zu können. 3. UnternehmensstrukturDie Unternehmensstruktur hat sich im Geschäftsjahr 2015 gegenüber dem 31. Dezember 2014 durch die erstmalige Einbeziehung von Gesellschaften, die Veränderung der Anteilsquoten an Gesellschaften und die Endkonsolidierung von veräußerten Gesellschaften verändert. Nähere Informationen hierzu finden sich im Konzernanhang unter dem Kapitel "Konsolidierungskreis". 4. Organisation und MitarbeiterIm Konzern der PNE WIND AG waren im Geschäftsjahr 2015 im Jahresdurchschnitt einschließlich der Vorstände 390 Personen (im Vorjahr: 413) beschäftigt. Die Mitarbeiter der Beteiligungsunternehmen sind in dieser Zahl enthalten. Von diesen Mitarbeitern (einschließlich Vorstände und Auszubildende) waren im Jahresdurchschnitt 145 (im Vorjahr: 142) Mitarbeiter bei der PNE WIND AG beschäftigt. Zum 31. Dezember 2015 waren im Konzern einschließlich der Vorstände 379 Personen beschäftigt (per 31. Dezember 2014: 412 Personen). Davon waren 234 Mitarbeiter bei den Tochtergesellschaften der PNE WIND AG beschäftigt (185 Mitarbeiter bei inländischen und 49 Mitarbeiter bei ausländischen Tochtergesellschaften). Der Rückgang der Mitarbeiterzahl ist insbesondere auf die Veräußerung der PNE WIND UK Ltd. sowie auf Anpassungen der Organisation an veränderte Marktbedingungen zurückzuführen. Die vorhandene Mitarbeiterzahl wird laufend überprüft, um für die weitere Entwicklung des Konzerns vorbereitet zu sein. 5. Überblick GeschäftstätigkeitDie PNE WIND-Gruppe mit der PNE WIND AG und der WKN AG führte im Geschäftsjahr 2015 das operative Kerngeschäft der Windparkprojektierung onshore wie offshore in Deutschland sowie im Ausland kontinuierlich fort. Veräußert wurde im zweiten Quartal das Tochterunternehmen PNE WIND UK Ltd. mit der kompletten in der Entwicklung befindlichen Projektpipeline. Die Entwicklung der Segmente im Einzelnen: Segment Projektierung von WindkraftanlagenTeilbereich Windkraft onshoreDie Entwicklung und Realisierung von Windpark-Projekten an Land (onshore) wurde in 2015 sowohl in Deutschland als auch in den Auslandsmärkten, in denen die PNE WIND AG über Tochtergesellschaften oder Joint Ventures tätig ist, kontinuierlich fortgeführt. Überblick über die Onshore-Projektaktivitäten der PNE WIND-Gruppe per 31. Dezember 2015 in MW: scroll
Phase I - II = Erkundung und Entwicklung Phase III = Planung Phase IV = Errichtung bis Übergabe Deutschland:Die PNE WIND-Gruppe hat erneut einen deutlichen Beitrag zum Gelingen der Energiewende und zum Ausbau einer sicheren, ressourcenschonenden und klimafreundlichen Stromerzeugung geleistet: Im Geschäftsjahr 2015 wurden Windparks mit insgesamt rund 90,5 MW Nennleistung in Betrieb genommen, darunter ein Repoweringprojekt. Im Einzelnen handelte es sich dabei um die Windparks "Chransdorf" (Brandenburg, 57,6 MW), das Repoweringprojekt "Waldfeucht-Selfkant" (Nordrhein-Westfalen, 12,2 MW), "Looft" (Schleswig-Holstein, 10 MW) und "Siebenbäumen" (Schleswig-Holstein, 6,0 MW) sowie zwei Windkraftanlagen im Windpark "Nentzelsrode" (Thüringen, 4,6 MW). Weitere Projekte mit rund 50,4 MW Nennleistung befanden sich zum 31. Dezember 2015 in Bau. Darüber hinaus lagen zum 31. Dezember 2015 die Genehmigungen für den Bau weiterer Windparks vor, deren Fertigstellung in 2016 vorgesehen ist. Ein weiteres Projekt mit bis zu 9,6 MW wurde nach Erhalt der Genehmigung im Rahmen eines Projektrechteverkaufs an einen Investor veräußert. Ein Großteil der in 2015 in Betrieb genommenen Nennleistung wurde in eine konzerneigene Tochtergesellschaft eingebracht. Zum Jahreswechsel waren hier bereits Windparks mit rund 66,6 MW gebündelt. Von den in Bau befindlichen Windparks sind 27,3 MW für das eigene Windpark-Portfolio vorgesehen, während ein Windpark mit 23,1 MW an einen Investor verkauft wurde. Insgesamt bearbeitete die PNE WIND-Gruppe zum Ende des Geschäftsjahres 2015 in Deutschland Onshore-Windpark-Projekte mit einer Nennleistung von mehr als 1.500 MW in den verschiedenen Phasen der Projektentwicklung. Um Windpark-Projekte in Deutschland an Land nach der Genehmigung zeitnah realisieren zu können, steht die PNE WIND AG ständig mit verschiedenen namhaften Herstellern von Windenergieanlagen in Kontakt. Mit den Herstellern Enercon, Senvion (vormals Repower) und Nordex sowie Vestas wurden außerdem zum Teil langfristige Wartungsverträge für bereits errichtete Windenergieanlagen abgeschlossen. Auch im Ausland wurde von der PNE WIND-Gruppe das Kerngeschäft der Projektentwicklung kontinuierlich weitergeführt. Bulgarien:Die politischen und ökonomischen Rahmenbedingungen in Bulgarien sind derzeit weiterhin schlecht. Dies erschwert es, Windpark-Projekte dort rentabel zu errichten und zu betreiben. Für die von der PNE WIND AG bearbeiteten Windparks werden die erreichten Projektrechte mit möglichst geringen Kosten erhalten, um Möglichkeiten der Vermarktung zu sichern. Frankreich:In Frankreich hat die WKN im Geschäftsjahr 2015 weitere Bau- und Betriebsgenehmigungen für von ihr entwickelte Windparks erhalten. Somit hält die WKN-Gruppe dort zum Jahresende Baugenehmigungen für 64 MW und darüber hinaus Betriebsgenehmigungen für 31,6 MW. Von den 64 MW sind Projekte mit 35,2 MW derzeit im Widerspruchsverfahren, für 21,6 MW läuft die Widerspruchsfrist und ein Projekt mit 7,2 MW soll auf 9 MW umgeplant werden. Die Aussichten für die Erlangung der Baugenehmigungen werden trotz der Widersprüche hoch eingeschätzt. Zum Jahreswechsel 2015/2016 konnte die WKN-Gruppe mit John Laing Investments Ltd einen Rahmenvertrag über den zukünftigen Verkauf von französischen Windpark-Projekten mit einer Nennleistung von 50 MW schließen. Außerdem befanden sich zum Stichtag 31. Dezember 2015 weitere Projekte mit einer Gesamtleistung von ca. 45 MW im Genehmigungsverfahren. Hier findet derzeit die amtliche Prüfung statt. Großbritannien:Die Anteile an der britischen Tochtergesellschaft PNE WIND UK Ltd. und damit die von ihr entwickelte Projekt-Pipeline wurden im Juni 2015 verkauft. Der Kaufpreis für 100 Prozent der Gesellschaftsanteile inkl. der Rückführung der Gesellschafterdarlehen an die PNE WIND Ausland GmbH liegt bei insgesamt bis zu 103 Mio. britischen Pfund (zum Zeitpunkt der Transaktion ca. 141,5 Mio. Euro), von denen rund 40,1 Mio. britische Pfund (zum Zeitpunkt der Transaktion ca. 54,8 Mio. Euro) sofort gezahlt wurden (wovon PNE WIND rund 38,3 Mio. britische Pfund / rund 52,8 Mio. Euro erhalten hat). Der weitere Betrag ist als Meilenstein-Zahlungen von bis zu 63 Mio. britische Pfund (zum Zeitpunkt der Transaktion ca. 86,4 Mio. Euro) bis 2021 vereinbart. Die bisherigen Mitarbeiter der PNE WIND UK wurden vom Käufer übernommen. Der Käufer hat außerdem eine Option für den Kauf des UK-Windparks "Sallachy" erhalten. Der Käufer kann diese Option bis zum 30. Juni 2016 nutzen. Die umfangreichen Vorleistungen in die Entwicklung der britischen Projekte einschließlich des Erreichens von Genehmigungen sowie des Zuschlags im staatlichen Förderungssystem "contract for differences" (CfD) für ein baureifes Projekt zahlten sich damit aus. Das Projekt "Sallachy" der WKN mit einer geplanten Nennleistung von bis zu 66 MW ist im November 2015 trotz weitreichender Unterstützung von Gemeinden und Politikern im schottischen wie auch im englischem Parlament überraschend vom Energieminister abgelehnt worden. Die WKN-Gruppe prüft derzeit die Optionen zur Weiterführung des Projektes. Eine Option ist die Verringerung der Nennleistung auf 43 MW. Bei dieser Größe liegt die Entscheidung zum Bau ausschließlich beim lokalen Council, welches schon im ersten Verfahren eine positive Empfehlung abgegeben hat. Damit wird die Wahrscheinlichkeit, doch noch eine Genehmigung zu erhalten, deutlich höher eingeschätzt. Italien:In Italien verfügt WKN über ein baugenehmigtes Projekt mit einer Nennleistung von 14 MW. Weitere Projekte befinden sich in früheren Phasen des Projektierungsprozesses. Dazu gehören zwei Projekte mit jeweils 13 Windenergieanlagen für die die Umweltgenehmigung vorliegt und eine Entscheidung der für die Erteilung der Baugenehmigung zuständigen Behörde erwartet wird. Diese Projekte werden derzeit für die Teilnahme an Ausschreibungsverfahren vorbereitet, so dass Unternehmen der WKN-Gruppe mit einem oder mehreren Projekten daran teilnehmen könnten. Aufgrund der bisher nur schleppend durchgeführten Ausschreibungen, ist damit zu rechnen, dass zahlreiche Windpark-Projekte an den kommenden Ausschreibungen teilnehmen werden. Das erschwert den Vertrieb der Projekte. Ein weiteres Projekt mit 38 MW hat bereits 2013 eine Umweltgenehmigung erhalten. Offen für die erforderliche Baugenehmigung war bisher eine Einigung mit dem Netzbetreiber und den Mitbewerbern bezüglich des Netzanschlusses. Diese konnte im vierten Quartal 2015 erzielt werden. Das Projekt wird nun für eine Baugenehmigung vorbereitet. Polen:Die WKN verfügt in Polen über ein baugenehmigtes Projekt mit einer Nennleistung von 42 MW. Es ist geplant, mit diesem Projekt an der ersten Ausschreibungsrunde in 2016 teilzunehmen. Ende 2015 wurde bereits ein Optionsvertrag mit John Laing Investments Ltd. abgeschlossen, die das Projekt nach erfolgreicher Teilnahme an der Ausschreibung übernehmen will. WKN entwickelt in Polen Projekte mit rund 285 MW zu installierender Nennleistung. Rumänien:In Rumänien wurde die Entwicklung von Windparks durch die PNE WIND AG mit minimierten Kosten fortgesetzt. Änderungen des Vergütungssystems sorgten in 2013 und 2014 für Unsicherheit. Seit der Präsidentschaftswahl im November 2014 und dem Wahlsieg des EU-nahen Kandidaten wird mit einer Überarbeitung der Gesetzgebung für erneuerbare Energien gerechnet. In Rumänien werden von der PNE WIND AG derzeit Windpark-Projekte mit einer Nennleistung von bis zu 157 MW im fortgeschrittenen Stadium der Entwicklung bearbeitet. Für zwei dieser Projekte mit einer Nennleistung von insgesamt 102 MW wurden bereits die Genehmigungen erteilt. Die Vermarktung der Projekte ist jedoch aufgrund der regulatorischen Unsicherheiten schwierig. Schweden:Derzeit entwickelt die WKN-Gruppe in Schweden vier Windpark-Projekte mit bis zu 185 MW Nennleistung. Die Antragsunterlagen zur Umweltgenehmigung für diese Projekte wurden in 2013/2014 eingereicht und im Berichtszeitraum insgesamt 26 Windkraftanlagen genehmigt. Diese Genehmigungen sind derzeit noch nicht widerspruchsfrei. Südafrika:Seit 2014 hat sich die WKN-Gruppe mehrfach mit dem Projekt "Banna Ba Pifhu" (30 MW) an Ausschreibungsverfahren beteiligt, jedoch keinen Zuschlag erhalten. Im September 2015 wurde das Projekt im Rahmen eines bedingten Kaufvertrags (Conditional SPA) an einen Investor veräußert, welcher mit diesem Projekt an der Ausschreibung im November 2015 teilgenommen hat. Das Ubuntu-Projekt befindet sich derzeit in der Umplanung, um an einer der künftigen Ausschreibungsrunden teilzunehmen. Türkei:In der Türkei entwickelt die PNE WIND AG derzeit Windpark-Projekte mit bis zu 700 MW Nennleistung. Im April 2014 vereinbarten die PNE WIND AG und die STEAG GmbH, zukünftig Windpark-Projekte in der Türkei gemeinsam zu entwickeln. Im April 2015 hat PNE WIND 50 Prozent ihrer Anteile an der PNE WIND Yenilibir Enerjiler Ltd. an die STEAG verkauft und zusammen mit STEAG Anträge auf eine Vorlizenz für sechs Projekte mit maximal 230 MW gestellt. Bei dieser Runde wurden vom staatlichen Netzbetreiber TEiA§ 3.000 MW Windkapazität zur Verfügung gestellt. Zurzeit werden die Vorbereitungen zur nächsten Ausschreibungsrunde (bis zu 2.000 MW) vorgenommen. Ukraine:Aufgrund der anhaltend äußerst schwierigen politischen Situation in der Ukraine wurden die Projektierungsaktivitäten in 2014 vorerst gestoppt und in 2015 erfolgte der Ausstieg aus diesem Markt. Ungarn:In Ungarn waren zwei von Tochterunternehmen der PNE WIND AG entwickelte Windpark-Projekte bereits genehmigt. Die ungarische Regierung blockiert allerdings seit einiger Zeit den weiteren Ausbau unter anderem der Windenergie. Durch die zwischenzeitliche Errichtung einer militärischen Radaranlage konnte eine Baugenehmigung für einen Windpark mit 36 MW nicht verlängert werden. Daher hat das verbliebene ungarische Tochterunternehmen seine Aktivitäten minimiert und wartet darauf, sich mit einem genehmigten Windpark (42 MW) an Ausschreibungen für Netzanschlüsse an das Höchstspannungsnetz beteiligen zu können. USA/Kanada:Im vierten Quartal 2013 hat die PNE WIND USA mit ersten Bau- und Erschließungsarbeiten des Windpark-Projekts "Chilocco" im US-Bundesstaat Oklahoma begonnen. In mehreren Projektphasen können Windenergieanlagen mit einer Nennleistung von bis zu 150 MW errichtet werden Ende 2015 wurde die Regelung zum PTC bis Ende 2019 verlängert. Das Förderschema steht somit weiter zur Verfügung. Angesichts dieser neuen positiven Entwicklung werden mehrere einzelne Phasen des Projektes "Chilocco" zu einer Phase zusammengefasst und entsprechend umgeplant. Ziel ist es, die Gesamtrendite der Entwicklung durch Verbesserung der Wirtschaftlichkeit zu erhöhen. WKN verfügt über ein USA-Projekt im Bundesstaat Montana, in dem in mehreren Phasen Windenergieanlagen mit einer Nennleistung von bis zu 165 MW errichtet werden können. In Kanada arbeitet die PNE WIND AG derzeit an sieben Windpark-Projekten, die sich noch in einem frühen Entwicklungsstadium befinden. Ausland gesamt:Insgesamt bearbeiteten die Unternehmen der PNE WIND-Gruppe zum 31. Dezember 2015 in den Auslandsmärkten, in denen sie mit Tochtergesellschaften oder über Joint Ventures tätig sind, Projekte mit rund 3.360 MW zu errichtender Nennleistung in unterschiedlichen Phasen des mehrjährigen Entwicklungsprozesses. Erweiterung der GeschäftstätigkeitSeit 2015 werden fertiggestellte Windparks, die an verschiedenen Standorten verlässlich Strom produzieren und über die gesicherte Einspeisevergütung nachhaltige Erträge generieren, zu einem Portfolio zusammengefasst. Diese Portfolio-Projekte sollen vornehmlich von PNE WIND entwickelte deutsche Windparks mit einer Gesamtnennleistung von bis zu 150 MW umfassen. Windparks mit 93,9 MW Nennleistung wurden bereits in Betrieb genommen oder befinden sich im Bau. Für weitere Projekte wurden die Genehmigungen beantragt. Mit ihrer Fertigstellung sollen die Windparks nach und nach in das Portfolio eingebracht werden. Profitieren will die PNE WIND AG durch diese Erweiterung des Geschäftsmodells in vielfältiger Weise: So geht das Unternehmen davon aus, das gebündelte und fertiggestellte Windpark-Portfolio zu besseren Konditionen veräußern zu können als einzelne Projekte. Hintergrund dieser Überlegung ist, dass Investoren dann Windparks mit nachgewiesenen Erträgen erwerben. Projekt-Risiken werden dadurch und durch die Streuung auf mehrere Parks minimiert. Daneben plant die PNE WIND AG, sowohl durch das Management als auch durch die kaufmännische und technische Betriebsführung der Windparks des Portfolios zusätzliche Erträge zu erzielen. Außerdem wird so ein Absatzkanal für weitere Projekte der PNE WIND-Gruppe geschaffen, da Überschüsse der Tochtergesellschaft auch zur Erweiterung des Portfolios genutzt werden können. Über einen potentiellen Minderheitenanteil könnte die PNE WIND AG auch bei einem teilweisen Verkauf des Portfolios langfristig am angestrebten Erfolg partizipieren. Wir wollen damit unser Geschäftsmodell erweitern und als Gruppe nachhaltig davon profitieren. Wir haben aber auch in Kauf genommen, dass dieses Vorhaben steigende Investitionen (bisher investierte Liquidität durch PNE WIND in die Windpark Gesellschaften seit 2014 bis 31. Dezember 2015 von rund 57,4 Mio. Euro) und eine zeitliche Verschiebung unserer Erträge aus 2014 und 2015 bis in das Jahr 2016 bedeutet. Durch das Modell werden zwar Windpark-Verkäufe an konzernexterne Dritte zeitlich nach hinten geschoben und damit im Konzern auch das Ergebnis aus diesen Verkäufen, dennoch wiegen die genannten Potenziale diese Verschiebung mehr als auf. Die bisher aufgelaufenen - auf Konzernebene eliminierten -Gewinne vor Steuern betragen seit 2014 bis zum 31. Dezember 2015 rund 30,6 Mio. Euro (davon rund 24,9 Mio. Euro in 2015). Die PNE WIND-Gruppe schafft mit dieser strategischen Erweiterung erhebliche Werte und stellt sich damit für die Zukunft noch breiter auf. Die nachfolgende Tabelle und die Erläuterungen geben Aufschluss über den aktuellen Status der für das Portfolio geplanten Windparks, die in Betrieb sind, sich in Bau befinden oder bereits genehmigt sind: scroll
Windpark ChransdorfDer Windpark "Chransdorf" befindet sich in einem Waldgebiet zwischen den brandenburgischen Gemeinden Großräschen und Altdöbern. Das Projekt hat in 2014 die Baugenehmigung nach dem Bundes-Immissionsschutzgesetz (BImSchG) erhalten und wurde im dritten Quartal 2015 in Betrieb genommen. Im Windpark wurden 24 Windenergieanlagen vom Typ Nordex N117/2400 mit einer Nabenhöhe von jeweils 141 Metern errichtet. Die Gesamtnennleistung des Parks beträgt 57,6 MW. Windpark Waldfeucht-SelfkantDer Windpark wurde 2015 errichtet und im vierten Quartal 2015 Betrieb genommen. Im Windpark "Waldfeucht/Selfkant" bei Heinsberg (Nordrhein-Westfalen) wurden Windenergieanlagen repowert, die bereits von der PNE WIND geplant und 1999 in Betrieb genommen wurden. Neu gebaut wurden vier Windenergieanlagen mit einer Gesamtnennleistung von 12,0 MW, von denen drei Anlagen (9,0 MW) ) in das Windpark-Portfolio im Eigenbestand eingebracht wurden. Windpark Apensen IIMit dem Bau des Windparks wurde im dritten Quartal 2015 begonnen. Im Windpark "Apensen II" werden zwei Windenergieanlagen vom Typ Nordex N1 17/3000 mit einer Nabenhöhe von jeweils 141 Metern errichtet. Die Gesamtnennleistung des Parks beträgt 6,0 MW. Die Fertigstellung ist für Mitte 2016 geplant. Windpark KöhlenMit dem Bau wurde im September 2015 begonnen. Im Windpark "Köhlen" werden für die PNE WIND AG sieben Windenergieanlagen vom Typ Enercon E101 mit einer Nabenhöhe von jeweils 149 Metern errichtet. Die Nennleistung pro Windenergieanlage beträgt 3,05 MW. Die Fertigstellung des Parks ist für das vierte Quartal 2016 geplant. Windpark HolzthalebenDas Projekt hat in 2015 die endgültige Baugenehmigung nach dem Bundes-Immissionsschutzgesetz (BImSchG) erhalten. Im Windpark "Holzthaleben" werden für die PNE WIND AG zwei Windenergieanlagen vom Typ Nordex N117 mit einer Nabenhöhe von jeweils 143 Metern errichtet. Die Nennleistung pro Windenergieanlage beträgt 2,4 MW. Die Fertigstellung des Parks ist für das vierte Quartal 2016 geplant. Teilbereich Windkraft offshoreÜberblick über die Offshore-Projektaktivitäten der PNE WIND AG per 31. Dezember 2015: scroll
Phase 1 = Projektfindungsphase Phase 2 = Antragskonferenz erfolgt Phase 3 = Erörterungstermin erfolgt Phase 4 = Genehmigung bzw. Planfeststellungsbeschluss erteilt Phase 5 = Zusage des Netzanschlusses erfolgt Phase 6 = Investitionsentscheidungen erfolgt Phase 7 = im Bau Phase 8 = in Betrieb Im März 2015 informierte das zuständige Bundesamt für Seeschifffahrt und Hydrographie (BSH) die Offshore-Windpark-Entwickler darüber, dass für die Projekte in den sogenannten Zonen 3, 4 und 5 in der Nordsee bis auf weiteres kein Verfahren zur Planfeststellung fortgeführt wird. Betroffen sind etwa 40 geplante Parks, u.a. auch die bei der PNE WIND AG in der Entwicklung befindlichen Offshore-Parks "Nemo", "Nautilus I", "Nautilus II / HTOD5", "Jules Verne" sowie "Atlantis" II und III, die in der Regel mehr als 100 Kilometer von der Küste entfernt liegen. PNE WIND ist dazu in Diskussion mit dem BSH sowie anderen Betroffenen und prüft die weitere Vorgehensweise. Das Projekt "Atlantis I" liegt in Zone 2 und ist daher nicht direkt betroffen. Die planmäßige Realisierung von "Atlantis I" ist jedoch - wie bei allen Offshore-Projekten - abhängig vom Netzanschluss, über dessen Umsetzungszeitraum derzeit diskutiert wird. Darüber hinaus werden im Rahmen der Novellierung des EEG Ausschreibungen zur künftigen Ermittlung der Förderhöhe diskutiert. "Borkum Riffgrund"-Projekte:Positiv entwickelte sich das in früheren Jahren an den dänischen Energiekonzern DONG Energy verkaufte Offshore-Windpark-Projekt "Borkum Riffgrund I", 2013 wurde mit dem Bau des Offshore-Windparks begonnen - mittlerweile sind alle 78 Turbinen errichtet und in Betrieb genommen worden. Für das benachbarte Offshore-Projekt "Borkum Riffgrund II", an dessen Entwicklung die PNE WIND AG als Dienstleister weiter beteiligt ist, erteilte das BSH im Dezember 2011 die Baugenehmigung. In 2013 hat der Übertragungsnetzbetreiber TenneT den Auftrag für den Bau der Umspannstation DolWin3, mit der Windparks in der Nordsee an das Höchstspannungsnetz an Land angebunden werden, an Alstom vergeben. Die Fertigstellung des Netzanschlusses ist für 2017 vorgesehen. Erste Schritte in Richtung Baubeginn des Windparks hat DONG Energy in 2015 mit der Unterzeichnung eines Turbinenliefervertrages mit MHI Vestas gemacht. Beim Erreichen festgelegter Projektfortschritte in dem Offshore-Windparkprojekt "Borkum Riffgrund II" werden Teilzahlungen von DONG Energy an die PNE WIND AG erfolgen. Weitere wesentliche Projektfortschritte sind die finale Investitionsentscheidung und die Inbetriebnahme des Projektes. "Gode Wind"-Projekte:In 2012 wurden die Offshore-Windparks "Gode Wind" 1 bis 3 an den dänischen Energiekonzern DONG Energy verkauft, der diese inzwischen auf die Projekte "Gode Wind" 1 bis 4 aufteilte. Die Anteile an den Projekten "Gode Wind" 1, 2 und 4 sind zu 100 Prozent an DONG Energy übergegangen. Anfang 2015 hat DONG Energy auf See mit dem Bau der Projekte "Gode Wind" 1 und 2 begonnen und mittlerweile etwa die Hälfte der Turbinen installiert. Die vollständige Inbetriebnahme der Projekte soll in 2016 abgeschlossen werden. Beim Erreichen festgelegter Projektfortschritte werden darüber hinaus weitere wesentliche Teilzahlungen von kumuliert bis zu 25 Mio. Euro erfolgen. Ein nächster Meilenstein wird mit der Genehmigung des BSH für das Projekt "Gode Wind 3" erreicht. Der Erörterungstermin für dieses Projekt wurde im September 2014 durchgeführt. Ein weiterer wichtiger Projektschritt ist die Entscheidung zum Bau und zur Finanzierung des zweiten Bauabschnitts von "Gode Wind 2" (dem jetzigen "Gode Wind 4"). Im Rahmen der Transaktion wird die PNE WIND AG darüber hinaus DONG Energy mindestens bis 2017 als Dienstleister bei der Realisierung der Projekte unterstützen. Das Volumen dieses Dienstleistungsvertrages beläuft sich im Zeitraum 2012 bis 2017 auf bis zu 8,5 Mio. Euro. "Atlantis"-Projekte:Über die Tochtergesellschaften "Atlantis" I bis III wurden in 2013 drei Offshore-Projekte von der BARD Engineering GmbH erworben, um am erwarteten weiteren Ausbau der Offshore-Windenergie in Deutschland zu partizipieren. Die Zulassungsunterlagen der Projekte wurden von der PNE WIND AG überarbeitet und auf andere Antragsparameter umgestellt (u.a. Turbinen und Gründungsstrukturen) sowie an die aktuellen Anforderungen des Planfeststellungsverfahrens angepasst. Die PNE WIND AG will die Projekte über die Planfeststellung hinaus bis zur Baureife weiter entwickeln. Aufgrund der Erfahrungen im Offshore-Bereich verfügt die PNE WIND AG über die Kompetenz zur werthaltigen Entwicklung solcher Vorhaben. Die PNE WIND-Tochtergesellschaften "Atlantis" I bis III leisteten bei Vollzug des Kaufvertrags eine erste Kaufpreiszahlung. Darüber hinaus wurden mit dem Verkäufer variable Teilzahlungen vereinbart, die jeweils zu festgelegten Projektfortschritten oder bei einem Verkauf der Projekte fällig werden. In den drei erworbenen Offshore-Windparkprojekten können nach derzeitiger Planung insgesamt bis zu 240 Offshore-Windenergieanlagen der 5 MW-Klasse errichtet werden. Die Projektgebiete befinden sich in der deutschen Ausschließlichen Wirtschaftszone (AWZ) in der Nordsee. Zurzeit arbeitet die PNE WIND AG unter anderem auf juristischem Weg daran, einen Netzanschluss für das am weitesten fortgeschrittene Projekt "Atlantis I" zu einem frühen Zeitpunkt zu erreichen. In diesem Zusammenhang kann auf die Überarbeitung des Offshore-Netzentwicklungsplans (O-NEP) 2015/25 verwiesen werden, deren Ergebnis voraussichtlich im Herbst 2016 erwartet wird. Projekte "Nemo", "Nautilus I" und "Jules Verne"Die Projekte "Nemo", "Nautilus I" und "Jules Verne" befinden sich in der Nordsee innerhalb der deutschen Ausschließlichen Wirtschaftszone (AWZ) rund 180 Kilometer nordwestlich der Insel Helgoland. Nach derzeitigem Planungsstand können in den Projektgebieten jeweils 80 Standorte von Offshore-Windenergieanlagen geplant und genehmigt werden. Diese Offshore-Projekte werden in Abhängigkeit des von der Bundesregierung vorgegebenen Netzanbindungsregimes weiter entwickelt. Aufgrund der verringerten Vorgaben der Bundesregierung für den Ausbau der Offshore-Windenergie sind diese Projekte erst langfristig zur Genehmigung vorgesehen und befinden sich noch in einer frühen Planungsphase. Projekt "Nautilus II" bzw. "HTOD5"Das von der PNE WIND AG entwickelte Offshore-Projekt "Nautilus II", das in der Zwischenzeit in "HTOD5" umbenannt wurde, befindet sich ebenfalls in der Planungs- und Antragsphase. Auch nach dem Verkauf des Projekts im November 2011 an Ventizz/HOCHTIEF ist die PNE WIND AG zunächst bis zum Erhalt der Planfeststellung als Projektentwickler tätig. Das Projekt wird für bis zu 68 Offshore-Windenergieanlagen mit einer Nennleistung von jeweils bis zu 7 MW in Abhängigkeit des von der Bundesregierung vorgegebenen Netzanbindungsregimes geplant. Das Projektgebiet befindet sich in der Nordsee innerhalb der Ausschließlichen Wirtschaftszone der Bundesrepublik Deutschland rund 180 Kilometer nordwestlich von Helgoland. Aufgrund der verringerten Vorgaben der Bundesregierung für den Ausbau der Offshore-Windenergie ist dieses Projekt erst langfristig zur Genehmigung vorgesehen und befindet sich noch in einer frühen Planungsphase. Offshore gesamt:Insgesamt bearbeitete der Offshore-Bereich der PNE WIND AG 12 Offshore-Projekte zum Stichtag 31. Dezember 2015, davon sechs eigene sowie sechs als Dienstleister. Das von der PNE WIND AG entwickelte und verkaufte Projekt "Borkum Riffgrund I" mit 78 Windenergieanlagen, 312 MW Nennleistung, wurde im dritten Quartal 2015 in Betrieb genommen. Die ebenfalls bereits verkauften Projekte "Gode Wind" 1 und 2 befinden sich im Bau. Nach dem gegenwärtigen Planungsstand können in den eigenen Offshore-Windparks insgesamt bis zu 480 Windenergieanlagen errichtet werden. Maßgeblich für die genaue Zahl ist unter anderem die Nennleistung der auszuwählenden Anlagen, die zwischen 3 und 8 MW betragen kann. Insgesamt liegt die geplante realistische Nennleistung der sechs eigenen Offshore-Projekte bei bis zu 2.640 MW. Segment StromerzeugungIm Segment Stromerzeugung sind alle Aktivitäten von Konzernunternehmen gebündelt, die unmittelbar mit der Erzeugung von Elektrizität aus erneuerbaren Energien befasst sind. Dieser Bereich beinhaltet unter anderem die von der PNE WIND AG selbst betriebenen Windparks "Altenbruch II" und "Laubuseschbach", die fertigen Projekte des Projektportfolios wie z.B. "Chransdorf" und "Waldfeucht-Selfkant" sowie die PNE Biomasse GmbH, die per Geschäftsbesorgungsvertrag das Personal für das Holzheizkraftwerk in Silbitz stellt, welches ebenfalls in diesem Segment erfasst wird. Außerdem umfasst das Segment Anteile an Kommanditgesellschaften, in denen künftige Onshore-Windpark-Projekte umgesetzt werden sollen. Weiterhin gehörte der Solarbetrieb BGZ Solarpark Passauer Land GmbH & Co. KG bis zu seiner Veräußerung im dritten Quartal 2015 zum Geschäftsbereich Stromerzeugung. Bis zum erfolgreichen Verkauf von Windparks und der Übergabe an die Betreiber werden im Segment Stromerzeugung im Rahmen der Segmentberichterstattung laufende Einnahmen dieser Windparks ausgewiesen. Das Segment Stromerzeugung hat im Geschäftsjahr 2015 ein EBIT von 7,6 Mio. Euro (im Vorjahr 2,0 Mio. Euro) erreicht. Konzernkennzahlenscroll
6. WirtschaftsberichtDie im Folgenden aufgeführten Zahlen wurden für den Konzern nach IFRS und für die PNE WIND AG sowie deren Tochtergesellschaften auf handelsrechtlicher Ebene (HGB) ermittelt und dargestellt. a. Umsatz und ErtragslageDie Zahlen im Text und in den Tabellen wurden kaufmännisch gerundet, geringfügige Rundungsdifferenzen sind jedoch möglich. Der PNE WIND AG-Konzern erzielte gemäß IFRS im Geschäftsjahr 2015 eine Gesamtleistung von 233,3 Mio. Euro (im Vorjahr: 233,9 Mio. Euro). Davon entfallen 109,5 Mio. Euro auf Umsatzerlöse (im Vorjahr: 211,3 Mio. Euro), 116,1 Mio. Euro auf Bestandsveränderungen (im Vorjahr: 19,1 Mio. Euro) sowie 7,7 Mio. Euro auf sonstige betriebliche Erträge (im Vorjahr: 3,6 Mio. Euro). Der Rückgang der Umsatzerlöse gegenüber dem Vorjahr 2014 ist dabei im Wesentlichen auf die in 2015 erfolgte konzerninterne Entwicklung von Windparks in Eigenbesitz (Portfolio-Projekte) zurückzuführen. Da es sich dabei um konzerninterne Umsätze handelt, werden diese im Konzern eliminiert und die erbrachten Leistungen über die Bestandsveränderungen gezeigt. Im Geschäftsjahr 2015 entfielen somit Bestandsveränderungen in Höhe von 114,7 Mio. Euro auf die Errichtung der Portfolio-Projekte "Chransdorf" und "Waldfeucht-Selfkant", die nach der Inbetriebnahme an die PNE WIND YieldCo Deutschland GmbH veräußert wurden. Erläuterung:Da die Windparks in Eigenbesitz unabhängig von ihrer aktuellen oder künftigen Gesellschafterstruktur selbst betrieben und zur Stromerzeugung genutzt werden, erfolgt der Ausweis der Windparks ab dem Zeitpunkt der Veräußerung im Konzern gem. IAS 16 als Anlagevermögen. Die Umgliederung aus dem Konzernvorratsvermögen in das Konzernanlagevermögen erfolgte dabei ohne Berührung der Gewinn- und Verlustrechnung und führte dementsprechend zu keiner Verringerung der Bestandsveränderung. Von der Gesamtleistung im Konzern entfielen auf die PNE WIND AG 149,9 Mio. Euro (im Vorjahr: 157,2 Mio. Euro). Die Gesamtleistung der PNE WIND AG setzt sich aus Umsatzerlösen in Höhe von 151,2 Mio. Euro (im Vorjahr: 158,2 Mio. Euro), aus Bestandsveränderungen in Höhe von -2,2 Mio. Euro (im Vorjahr: -1,7 Mio. Euro) und aus sonstigen betrieblichen Erträgen in Höhe von 0,9 Mio. Euro (im Vorjahr: 0,7 Mio. Euro) zusammen. Die wesentlichen Umsätze resultierten bei der PNE WIND AG aus dem Verkauf respektive der Realisierung der Onshore-Projekte im Windpark "Chransdorf" ("Altdöbern" A, B und C, "Großräschen" A und B) sowie "Waldfeucht-Selfkant". Die sonstigen betrieblichen Erträge setzen sich bei der PNE WIND AG im Wesentlichen aus der Auflösung von Rückstellungen, Mieterlösen und sonstigen Erträgen wie z.B. Gutschriften, Weiterberechnungen, Auflösung des Investitionszuschusses und Erträgen aus dem Sachbezug für Kfz-Nutzung zusammen. Die Aktivitäten des Konzerns in der Projektentwicklung im In- und Ausland, onshore wie offshore, spiegeln sich auch in den Aufwandspositionen wider. Der Konzern-Gesamtleistung steht ein Materialaufwand von 154,9 Mio. Euro (im Vorjahr: 170,5 Mio. Euro) gegenüber. Die im Vergleich zum Vorjahr niedrigere Materialaufwandsquote im Konzern liegt darin begründet, dass sich in den Umsatzerlösen auch die Verkaufserlöse aus dem Verkauf der PNE WIND UK widerspiegeln und diesen keine oder nur im Verhältnis unwesentliche Materialaufwendungen gegenüberstehen. Im Einzelabschluss der PNE WIND AG betrug der Materialaufwand im abgelaufenen Geschäftsjahr 118,2 Mio. Euro (im Vorjahr: 124,6 Mio. Euro). Der Personalaufwand belief sich im Geschäftsjahr 2015 auf 29,3 Mio. Euro im Konzern und erhöhte sich damit im Vergleich zum Wert der Vorjahresperiode (27,0 Mio. Euro). Hintergrund des Anstiegs ist im Wesentlichen die Aufhebungsvereinbarung mit dem ehemaligen CEO der PNE WIND AG. Die Mitarbeiteranzahl per 31. Dezember 2015 ist im Konzern auf 379 Personen gesunken (per 31. Dezember 2014: 412 Mitarbeiter). Die Reduzierung der Mitarbeiterzahl im Konzern hängt wesentlich mit dem Verkauf der PNE WIND UK Ltd. und dem damit erfolgtem Abgang des Personals aus dem PNE WIND-Konzern zusammen. Im Einzelabschluss der PNE WIND AG belief sich der Personalaufwand im Geschäftsjahr 2015 auf 13,3 Mio. Euro (im Vorjahr: 10,8 Mio. Euro). Die Mitarbeiteranzahl per 31. Dezember 2015 hat sich in der PNE WIND AG auf 145 Personen erhöht (per 31. Dezember 2014: 142 Mitarbeiter). Die sonstigen betrieblichen Aufwendungen im Konzern in Höhe von 29,5 Mio. Euro (im Vorjahr: 25,2 Mio. Euro) gliedern sich im Wesentlichen auf in Aufwendungen aus Wertberichtigungen auf Forderungen oder sonstige Vermögenswerte in Höhe von 3,8 Mio. Euro (im Vorjahr: 3,8 Mio. Euro), Rechts- und Beratungskosten in Höhe von 9,0 Mio. Euro (im Vorjahr: 5,7 Mio. Euro), Werbe- und Reisekosten in Höhe von 3,2 Mio. Euro (im Vorjahr: 2,8 Mio. Euro), Versicherungen und Beiträge in Höhe von 1,2 Mio. Euro (im Vorjahr: 1,1 Mio. Euro), Reparatur und Instandhaltungsaufwand im Wesentlichen bei "Altenbruch II" und "Silbitz" in Höhe von 1,3 Mio. Euro (im Vorjahr: 1,4 Mio. Euro) sowie Miet-, Pacht- und Leasingaufwendungen in Höhe von 2,5 Mio. Euro (im Vorjahr: 1,7 Mio. Euro). Der Anstieg der sonstigen betrieblichen Aufwendungen liegt im Wesentlichen begründet in den gestiegenen Rechts- und Beratungskosten aufgrund des Verkaufs der PNE WIND UK Ltd., des Anteilsverkaufs in der Türkei, des Aufbaus der Projekte im Eigenbesitz, der Netzanbindung für das Offshore-Projekt "Atlantis I", der Schiedsgerichtsklage WKN und der Neuaufstellungen der WKN-Bilanzen für das Geschäftsjahr 2012 und 2013. Im Einzelabschluss der PNE WIND AG belief sich der sonstige betriebliche Aufwand im Geschäftsjahr 2015 auf 8,8 Mio. Euro (im Vorjahr: 9,5 Mio. Euro). Die Abschreibungen erhöhten sich gegenüber dem Vorjahreszeitraum auf 9,9 Mio. Euro (im Vorjahr: 8,5 Mio. Euro). Im Wesentlichen sind die Abschreibungen auf den im Eigenbetrieb befindlichen Windpark "Altenbruch II", das Holzheizkraftwerk Silbitz sowie die Portfolio-Projekte "Chransdorf" und "Waldfeucht-Selfkant" angefallen. Die Steigerung gegenüber dem Vorjahr resultiert insbesondere aus den laufenden Abschreibungen der neu hinzu gekommenen Portfolio-Projekte. Die Zinsaufwendungen erhöhten sich im Konzern gegenüber dem Vorjahreszeitraum von 14,9 Mio. Euro auf 16,4 Mio. Euro. Im Wesentlichen sind die Zinsen und ähnliche Aufwendungen aufgrund der Projektfinanzierungen der im Konzern befindlichen Portfolio-Projekte "Chransdorf" und "Waldfeucht-Selfkant" angestiegen. Auf Konzernebene wurde im Geschäftsjahr 2015 ein Betriebsergebnis (EBIT) von 9,8 Mio. Euro (im Vorjahr: 2,7 Mio. Euro) und ein Ergebnis der gewöhnlichen Geschäftstätigkeit (EBT) in Höhe von -5,0 Mio. Euro (im Vorjahr: -15,2 Mio. Euro) erzielt. Das Konzern-Ergebnis nach Minderheitenanteilen belief sich auf 3,5 Mio. Euro (im Vorjahr: -13,0 Mio. Euro). Das unverwässerte Konzern-Ergebnis je Aktie belief sich auf 0,05 Euro (im Vorjahr: -0,22 Euro) und das verwässerte Konzern-Ergebnis je Aktie auf 0,05 Euro (im Vorjahr: -0,21 Euro). Die PNE WIND AG wies im Geschäftsjahr 2015 ein Betriebsergebnis (EBIT) von 8,9 Mio. Euro (im Vorjahr: 11,6 Mio. Euro) und ein Ergebnis der gewöhnlichen Geschäftstätigkeit (EBT) von 11,5 Mio. Euro (im Vorjahr: 6,5 Mio. Euro) aus. Trotz des positiven Geschäftsergebnisses erhöhte sich der Bilanzgewinn im Konzern im Berichtszeitraum nur unwesentlich auf 10,9 Mio. Euro (im Vorjahr: 10,7 Mio. Euro), da im Geschäftsjahr eine Dividende in Höhe von 3,1 Mio. Euro aus dem vorhandenen Bilanzgewinn ausgeschüttet wurde. Zum 31. Dezember 2015 belief sich der Bilanzgewinn der PNE WIND AG auf 70,5 Mio. Euro (im Vorjahr: 63,3 Mio. Euro). Der Jahresüberschuss der PNE WIND AG belief sich auf 10,3 Mio. Euro (im Vorjahr: 4,0 Mio. Euro). Das unverwässerte Ergebnis je Aktie der Einzelgesellschaft lag bei 0,14 Euro (im Vorjahr: 0,07 Euro) und das verwässerte Ergebnis je Aktie der Einzelgesellschaft bei 0,14 Euro (im Vorjahr: 0,07 Euro). Bei den im Konzern konsolidierten Tochtergesellschaften wurden im Geschäftsjahr 2015 die wesentlichen Umsätze aus Managementvergütung und Serviceleistungen in Höhe von 5,5 Mio. Euro (im Vorjahr: 4,9 Mio. Euro), aus Umspannwerknutzungsentgelt in Höhe von 2,7 Mio. Euro (im Vorjahr: 1,7 Mio. Euro) und aus Stromverkaufserlösen im Bereich Stromerzeugung in Höhe von 18,1 Mio. Euro (im Vorjahr: 11,7 Mio. Euro) erzielt. Der Teil-Konzern WKN AG wurde nach IFRS mit folgenden Werten (vor Konsolidierungseffekten) im Konzern der PNE WIND AG einbezogen: scroll
In den Ergebnissen des Konzerns 2015 spiegeln sich u.a. die Vorleistungen für die Weiterentwicklung der Projektpipeline im In- und Ausland für On- und Offshore-Projekte wider, die bisher insbesondere in Großbritannien zu Ergebnissen geführt haben. Die Vorleistungen für inländische Projekte, die sich derzeit in der Realisierung befinden, im Konzern konsolidiert werden und als Windparks in Eigenbesitz vorgesehen sind, haben auf Konzernebene noch nicht zu Ergebnissen geführt. Die bisher aufgelaufenen - auf Konzernebene eliminierten - Gewinne vor Steuern betragen seit 2014 bis zum 31. Dezember 2015 rund 30,6 Mio. Euro (davon rund 24,9 Mio. Euro in 2015). Voraussichtliche Entwicklung des Konzerns:Die Prognosen und sonstigen Aussagen zur voraussichtlichen Entwicklung des Konzerns in den Geschäftsjahren 2014 bis 2016 haben sich gegenüber der Einschätzung zum 31. Dezember 2014 nicht wesentlich verändert. Da das schottische Windpark-Projekt Sallachy bisher nicht genehmigt wurde, erwartet der Vorstand einen EBIT-Wert am unteren Ende der Dreijahres-Guidance von 110 bis 130 Mio. Euro für die Geschäftsjahre 2014 bis 2016. Die PNE WIND AG erwartet für den Zeitraum der drei Geschäftsjahre 2014 bis 2016 auf EBIT-Basis weiterhin positive Ergebnisse aus dem operativen Geschäft. Zusammen mit den Beteiligungsergebnissen aus dem In- und Ausland wird dies nach unseren Erwartungen den größeren Teil des kumulierten Konzern-EBIT ausmachen. Das für das Geschäftsjahr 2016 erwartetet Konzern-EBIT soll im Bereich von bis zu 100 Mio. Euro liegen. Es ist jedoch im Wesentlichen von der Platzierung der im Portfolio gebündelten Projekte und den daraus erwarteten zusätzlichen wirtschaftlichen Erträgen abhängig. b. Finanzlage / LiquiditätDie Zahlen im Text und in den Tabellen wurden kaufmännisch gerundet, geringfügige Rundungsdifferenzen sind jedoch möglich. Über die Liquiditätssituation und die finanzielle Lage des Konzerns gibt die Kapitalflussrechnung Aufschluss. Zum 31. Dezember 2015 stand den Konzernunternehmen eine Liquidität inklusive zur Verfügung stehendender Konsortial-Betriebsmittellinien der WKN AG (siehe Erläuterung unten) und Kreditlinien für Projektzwischenfinanzierungen in Höhe von 174,6 Mio. Euro zur Verfügung, die in Höhe von 3,1 Mio. Euro an Kreditinstitute verpfändet ist (im Vorjahr: 209,3 Mio. Euro, davon 2,9 Mio. Euro verpfändet). Die zur Verfügung stehende Liquidität gliedert sich auf in
Die PNE WIND AG verfügt zudem über eine Avalkredit-Fazilität für Gewährleistungs- und Vertragserfüllungsavale in Höhe von 3,0 Mio. Euro (Inanspruchnahme 3,0 Mio. Euro) und die WKN AG über insgesamt 1,4 Mio. Euro (Inanspruchnahme 1,4 Mio. Euro). Cash Flowscroll
Erläuterung:Die WKN-Gruppe finanziert sich im Wesentlichen aus einem Betriebsmittel-Konsortialkredit über insgesamt 20 Mio. Euro sowie einem endfälligen Betriebsmitteldarlehen über 6 Mio. Euro als Sockelfinanzierung. Die Konsortialkredite und die Betriebsmitteldarlehen haben eine Laufzeit bis zum 30. Juni 2016. Ferner bestehen auf Ebene der WKN AG weitere Betriebsmittel-Kreditlinien über 0,1 Mio. Euro. Der Betriebsmittel-Konsortialkredit enthält Verpflichtungen zur Einhaltung von Finanzkennzahlen, die bei Nichteinhaltung einen Kündigungsgrund zugunsten der Kreditgeber darstellen. Zum 31. Dezember 2015 wurden alle Finanzkennzahlen von der WKN AG und der PNE WIND eingehalten. Der in der Kapitalflussrechnung ausgewiesene Cash Flow aus der laufenden Geschäftstätigkeit in Höhe von -102,5 Mio. Euro (im Vorjahr: -29,5 Mio. Euro) war im Wesentlichen geprägt
Beim Cash Flow aus der Investitionstätigkeit wurden im Berichtszeitraum Ein- bzw. Auszahlungen für Investitionen in das Konzernanlagevermögen sowie aus Verkäufen von konsolidierten Einheiten in Höhe von in Summe 20,1 Mio. Euro (im Vorjahr: in Summe - 4,9 Mio. Euro) erhalten bzw. getätigt. Die Investitionen in Sachanlagen bezogen sich im Wesentlichen auf Investitionen in Umspannwerke für die in der Realisierung befindlichen Windparkprojekte. Im Geschäftsjahr 2015 wurden Desinvestitionen in Höhe von rund 23,2 Mio. Euro im Cash Flow aus der Investitionstätigkeit ausgewiesen. Im Wesentlichen betrifft dies den Verkauf der Anteile an der PNE WIND UK Ltd. Im Berichtszeitraum war der Cash Flow aus der Finanzierungstätigkeit in Höhe von 101,9 Mio. Euro (im Vorjahr: 34,0 Mio. Euro) im Wesentlichen geprägt durch
Durch die Wandlung von Teilschuldverschreibungen aus der Wandelanleihe 2014/2019 im Volumen von nominal 6.583,50 Euro wurden im Berichtszeitraum weitere 1.995 neue Aktien ausgegeben. Zum Stichtag 31. Dezember 2015 betrug das Grundkapital der PNE WIND AG somit 76.555.434,00 Euro. Zum Stichtag 31. Dezember 2015 verfügte der Konzern über einen Finanzmittelfonds in Höhe von insgesamt 86,1 Mio. Euro (im Vorjahr: 72,2 Mio. Euro). Der PNE WIND AG stand zum 31. Dezember 2015 eine Liquidität in Höhe von 59,6 Mio. Euro (im Vorjahr: 59,5 Mio. Euro, davon 2,9 Mio. Euro verpfändet) zur Verfügung, die in Höhe von 3,1 Mio. Euro an Kreditinstitute verpfändet ist. Die Finanzierung der PNE WIND AG erfolgt im Wesentlichen durch die ausgereichte Unternehmensanleihe in Höhe von 100 Mio. Euro sowie durch die Ausgabe von Wandelschuldverschreibungen. Im laufenden Geschäftsjahr erfolgte darüber hinaus eine Kapitalerhöhung, die zu einem Nettozufluss (nach Abzug von Kapitalerhöhungskosten) von 9,1 Mio. Euro führte. Die Finanzlage der PNE WIND AG war im Geschäftsjahr 2015 insbesondere durch den positiven Cash Flow aus der laufenden Geschäftstätigkeit in Höhe von 38,5 Mio. Euro im Zusammenhang mit der Rückführung von Forderungen gegen verbundene Unternehmen sowie die Reduzierung von Vorräten geprägt. Diese Mittelzuflüsse wurden insbesondere zur Finanzierung des negativen Cash Flows aus der Investitionstätigkeit in Höhe von 33,9 Mio. Euro sowie des negativen Cash Flows aus der Finanzierungstätigkeit in Höhe von 4,5 Mio. Euro verwendet. Der Cash Flow aus der Investitionstätigkeit entfällt dabei im Wesentlichen auf die Eigenkapitaleinzahlungen in die PNE WIND YieldCo Deutschland GmbH. c. VermögenslageDie Zahlen im Text und den Tabellen wurden kaufmännisch gerundet, geringfügige Rundungsdifferenzen sind jedoch möglich. a) Konzernscroll
Zum Stichtag betrug die Konzern-Bilanzsumme der PNE WIND AG insgesamt 488,3 Mio. Euro. Damit erhöhte sich der Wert um 17,1 Prozent im Vergleich zum 31. Dezember 2014. Die langfristigen Vermögenswerte nahmen insgesamt von 149,9 Mio. Euro zum Jahresende 2014 auf aktuell 251,1 Mio. Euro zu. Zum 31. Dezember 2015 summierten sich die immateriellen Vermögenswerte auf 63,1 Mio. Euro und blieben damit ungefähr auf dem Stand vom 31. Dezember 2014. Die mit Abstand größten Einzelposten dieser Position sind dabei die Firmenwerte im Segment Projektierung Windkraft in Höhe von 60,2 Mio. Euro (davon Projektierung von Windkraftanlagen PNE 20,0 Mio. Euro und Projektierung von Windkraftanlagen WKN 40,2 Mio. Euro). Im selben Zeitraum erhöhten sich die Sachanlagen um 93,7 Mio. Euro auf 167,4 Mio. Euro (31. Dezember 2014: 73,7 Mio. Euro). Hierunter fallen im Wesentlichen Grundstücke und Bauten (16,7 Mio. Euro ohne Grundstücke und Bauten von "Silbitz"), im Besitz oder im Bau befindliche Umspannwerke (11,2 Mio. Euro) sowie die technischen Anlagen und Maschinen der Portfolio-Projekte "Chransdorf" und "Waldfeucht-Selfkant" (107,1 Mio. Euro), des Windparkprojekts "Altenbruch II" (23,7 Mio. Euro) und des Holzheizkraftwerks Silbitz (4,4 Mio. Euro inklusive Grundstücke und Bauten in Höhe von 2,9 Mio. Euro). Die Veränderung der Sachanlagen ist im Wesentlichen auf die Umgliederung der Portfolio-Projekte "Chransdorf" und "Waldfeucht-Selfkant" aus dem Vorratsvermögen in das Sachanlagevermögen zurückzuführen. ErläuterungDa die Windparks in Eigenbesitz/Portfolio-Projekte unabhängig von ihrer aktuellen oder künftigen Gesellschafterstruktur selbst betrieben und zur Stromerzeugung genutzt werden, erfolgt der Ausweis der Windparks ab dem Zeitpunkt der Veräußerung im Konzern gemäß IAS 16 als Anlagevermögen. Die Umgliederung erfolgt aus dem Konzernvorratsvermögen in das Konzernanlagevermögen. Unter der Position "Zur Veräußerung bestimmte Vermögenswerte" werden die Anlagen im Bau aus dem Offshore-Projekt "Gode Wind 3" ausgewiesen. Bei den kurzfristigen Vermögenswerten war im Berichtszeitraum ein Rückgang von 265,9 Mio. Euro (31. Dezember 2014) auf 236,1 Mio. Euro per 31. Dezember 2015 zu verzeichnen. Im Wesentlichen ist diese Veränderung auf die Reduzierung des Vorratsvermögens (-31,2 Mio. Euro) und dem Anstieg der Zahlungsmittel (+13,9 Mio. Euro) zurückzuführen. Von den kurzfristigen Vermögenswerten entfallen 8,0 Mio. Euro auf Forderungen aus Lieferungen und Leistungen (31. Dezember 2014: 20,1 Mio. Euro). Die unter den Vorräten ausgewiesenen unfertigen Leistungen verringerten sich von 130,5 Mio. Euro (31. Dezember 2014) auf 114,2 Mio. Euro. Im Wesentlichen ist die Reduzierung durch die mit der Fertigstellung der Portfolio-Projekte "Chransdorf" und "Waldfeucht-Selfkant" einhergehende Umgliederung vom Vorratsvermögen in das Sachanlagevermögen (siehe Erläuterung zu den Sachanlagen), dem Abgang des Vorratsvermögens der PNE WIND UK Ltd. aus dem Konzern mit der Verkauf der Anteile an dieser Gesellschaft sowie der unfertigen Leistungen durch die im Bau befindlichen Onshore-Projekte in Deutschland und die Weiterentwicklung der Projektpipelines On- und Offshore im In- und Ausland geprägt. Die unfertigen Leistungen gliedern sich im Wesentlichen wie folgt auf
Entwicklung der kurz- und langfristigen Verbindlichkeitenscroll
Im Übrigen haben sich die Vorratsbestände aufgrund der Verringerung der geleisteten Anzahlungen für im Bau befindliche Onshore-Projekte von 21,7 Mio. Euro um 14,8 Mio. Euro auf 6,9 Mio. Euro verringert. Die Zahlungsmittel und Zahlungsmitteläquivalente betrugen 86,1 Mio. Euro zum 31. Dezember 2015 (per 31. Dezember 2014: 72,2 Mio. Euro). Die Veränderung resultiert insbesondere aus den Einzahlungen aus der Veräußerung der PNE WIND UK Ltd. scroll
Auf der Passivseite erhöhte sich das Konzerneigenkapital von 160,2 Mio. Euro (31. Dezember 2014) auf 165,9 Mio. Euro zum 31. Dezember 2015. Bedingt war diese Entwicklung im Wesentlichen durch das Ergebnis des Konzerns, die im Mai 2015 durchgeführte Eigenkapitalerhöhung und die Dividendenausschüttung im Oktober 2015. Die Eigenkapitalquote des Konzerns betrug zum 31. Dezember 2015 ca. 34 Prozent (per 31. Dezember 2014: ca. 38 Prozent) und die Fremdkapitalquote ca. 66 Prozent (per 31. Dezember 2014: ca. 62 Prozent). Die langfristigen Verbindlichkeiten erhöhten sich von 151,0 Mio. Euro Ende 2014 auf 227,2 Mio. Euro. Die Position besteht hauptsächlich aus Finanzverbindlichkeiten in Höhe von 223,7 Mio. Euro (per 31. Dezember 2014: 148,9 Mio. Euro). Darunter befindet sich die Verbindlichkeit aus der im Mai und September 2013 begebenen Unternehmensanleihe in Höhe von netto 97,2 Mio. Euro. Die Bruttoeinnahme der Anleihe betrug 100,0 Mio. Euro, nach IFRS wurden die direkt mit der Anleihe zusammenhängenden Aufwendungen in Höhe von 5,1 Mio. Euro mit den Verbindlichkeiten aus der Anleihe im Geschäftsjahr 2013 verrechnet. Die Erfassung dieser Aufwendungen erfolgt über die Laufzeit der Anleihe im Zinsaufwand (seit Ausgabe der Anleihe ist hieraus ein Zinsaufwand von 2,3 Mio. Euro, davon in 2015 in Höhe von 1,0 Mio. Euro, erfasst worden). Des Weiteren ist in den langfristigen Finanzverbindlichkeiten die im Geschäftsjahr 2014 ausgegebene Wandelanleihe 2014/2019 mit 6,1 Mio. Euro enthalten. Bei dieser Anleihe sind die im Zusammenhang mit der Platzierung entstandenen Aufwendungen in Höhe von 0,3 Mio. Euro im Geschäftsjahr 2014 mit den Verbindlichkeiten verrechnet worden, sie werden über die Laufzeit über "Zinsaufwand" wieder erfasst. Zudem wurde ein Teil der Wandelanleihe in Höhe von 0,2 Mio. Euro als Eigenkapital ausgewiesen. Darüber hinaus sind langfristige Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten im Volumen von 112,5 Mio. Euro (per 31. Dezember 2014: 38,7 Mio. Euro) enthalten. Im Wesentlichen sind in den Kreditverbindlichkeiten (langfristig und kurzfristig) enthalten:
Erläuterung 1:Die Betriebsmittellinien der WKN AG haben eine Laufzeit bis zum 30. Juni 2016. Somit beträgt die Restlaufzeit per 31. Dezember 2015 weniger als ein Jahr. Aus diesem Grund erfolgt die Einstufung unter den kurzfristigen Verbindlichkeiten. Zum 31. Dezember 2014 wurden die in Anspruch genommenen Betriebsmittellinien der WKN aufgrund der Laufzeit von mehr als einem Jahr und entsprechend IAS 1.73 als langfristig eingestuft und unter den langfristigen Verbindlichkeiten ausgewiesen. Im Rahmen eines langfristigen Konsortialkredites bestand ein Anspruch auf eine Refinanzierung dieser Verbindlichkeiten und der Konzern beabsichtigte, von dieser Möglichkeit Gebrauch zu machen. Erläuterung 2:Die Finanzierungen der Windpark-Projekte "Chransdorf" und "Waldfeucht-Selfkant" erfolgten teilweise durch öffentliche KfW-Darlehen, die zu einem Zinssatz unter dem Marktzinssatz gewährt wurden. Die Differenz zwischen dem beizulegenden Zeitwert und dem Nominalwert der Darlehen in Höhe von 13,1 Mio. Euro wurde mit dem Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten der entsprechenden Vermögenswerte (Windenergieanlagen) saldiert und wird über die Nutzungsdauer dieser Vermögenswerte erfolgswirksam erfasst. Erläuterung 3:Die Projektfinanzierungen für einige Projekte (z.B. für das Projekt "Köhlen") sind derzeit noch Projektzwischenfinanzierungen und werden erst nach Fertigstellung der Windparks in langfristige Projektfinanzierungen umgewandelt. Obwohl die Langfristfinanzierung gesichert ist, werden die Projektzwischenfinanzierungen bis zur Umwandlung unter den kurzfristigen Kreditverbindlichkeiten ausgewiesen. Am 31. Dezember 2015 betrug die Gesamtzahl der ausgegebenen Aktien der PNE WIND AG 76.555.434 Stück. Die Erhöhung der Aktienzahl gegenüber dem 31. Dezember 2014 (71.974.939 Stück) ergibt sich aus der Ausgabe von 1.995 neuen Aktien, die durch Wandlung von Wandelschuldverschreibungen entstanden sind sowie der Ausgabe von 4.578.500 neue Aktien im Rahmen einer Kapitalerhöhung. Die PNE WIND AG hat den an der Betreiber-Gesellschaft des HKW Silbitz beteiligten Kommanditisten vertraglich zugesagt, deren Kommanditanteile Anfang 2017 zu einem Preis in Höhe von 110 Prozent des Nominalbetrags zurückzuerwerben. Aufgrund dieser Zusage wird unter den sonstigen Finanzverbindlichkeiten eine abgezinste Kaufpreisverbindlichkeit zum 31. Dezember 2015 in Höhe von 6,9 Mio. Euro ausgewiesen. Zudem hat die PNE WIND AG mit den Kommanditisten der HKW Silbitz GmbH & Co. KG eine Ausschüttungsgarantie bis 2016 vereinbart, welche mit einem abgezinsten Wert von 0,4 Mio. Euro in den Rückstellungen bilanziert ist. Im Geschäftsjahr 2015 reduzierten sich die kurzfristigen Verbindlichkeiten von 79,4 Mio. Euro (31. Dezember 2014) auf 68,3 Mio. Euro. Die kurzfristigen Finanzverbindlichkeiten, welche die kurzfristigen Kreditverbindlichkeiten beinhalten, reduzierten sich von 38,4 Mio. Euro (31. Dezember 2014) auf 36,6 Mio. Euro. Die Veränderung beruht hier im Wesentlichen auf der Tilgung der Wandelschuldverschreibung 2010/2014 in Höhe von 1,8 Mio. Euro. Die Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen verringerten sich von 21,5 Mio. Euro (31. Dezember 2014) auf 16,9 Mio. Euro. Unter Berücksichtigung der liquiden Mittel betrug die Nettoverschuldung (nach DVFA - Deutsche Vereinigung für Finanzanalyse und Asset Management) am 31. Dezember 2015 somit 174,2 Mio. Euro (31. Dezember 2014: 115,0 Mio. Euro). b) PNE WIND AGscroll
Das Anlagevermögen setzt sich zusammen aus den immateriellen Vermögensgegenständen in Höhe von 0,1 Mio. Euro (im Vorjahr: 0,1 Mio. Euro), den Sachanlagen in Höhe von 12,2 Mio. Euro (im Vorjahr: 12,6 Mio. Euro) und den Finanzanlagen in Höhe von 145,1 Mio. Euro (im Vorjahr: 100,6 Mio. Euro). Die Veränderungen bei den Sachanlagen und immateriellen Vermögensgegenständen beruhen im Wesentlichen auf den planmäßig vorgenommenen Abschreibungen. Die Erhöhung der Finanzanlagen liegt im Wesentlichen an der Einzahlung von Eigenkapital in die PNE WIND YieldCo Deutschland GmbH zur Übernahme des Projekt-Portfolios. Das Umlaufvermögen setzt sich zusammen aus den Vorräten in Höhe von 7,6 Mio. Euro (im Vorjahr: 28,7 Mio. Euro), davon unfertige Leistungen in Höhe von 7,1 Mio. Euro (im Vorjahr: 9,3 Mio. Euro), und geleistete Anzahlungen in Höhe von 0,5 Mio. Euro (im Vorjahr: 19,3 Mio. Euro) sowie den Forderungen und sonstigen Aktiva in Höhe von 116,4 Mio. Euro (im Vorjahr: 152,2 Mio. Euro). Von den Forderungen und sonstigen Aktiva entfallen wiederum 1,8 Mio. Euro auf Forderungen aus Lieferungen und Leistungen (im Vorjahr: 9,5 Mio. Euro), 111,8 Mio. Euro auf Forderungen gegen verbundene Unternehmen (im Vorjahr: 139,1 Mio. Euro) und 1,3 Mio. Euro (im Vorjahr: 1,8 Mio. Euro) auf sonstige Vermögensgegenstände. Die Reduzierung der Forderungen gegen verbundene Unternehmen ist im Wesentlichen durch die mit dem Verkauf der PNE WIND UK verbundene Darlehensrückführung begründet. Die Barmittel beliefen sich zum 31. Dezember 2015 auf 59,6 Mio. Euro (im Vorjahr: 59,5 Mio. Euro). scroll
Das Eigenkapital der PNE WIND AG belief sich zum Stichtag 31. Dezember 2015 auf 205,5 Mio. Euro (im Vorjahr: 188,8 Mio. Euro). Die Eigenkapitalquote der PNE WIND AG betrug zum 31. Dezember 2015 ca. 60 Prozent (per 31. Dezember 2014 ca. 53 Prozent) und die Fremdkapitalquote ca. 40 Prozent (per 31. Dezember 2014 ca. 47 Prozent). Am 31. Dezember 2015 betrug die Gesamtzahl der ausgegebenen Aktien der PNE WIND AG 76.555.434 Stück. Die Erhöhung gegenüber dem 31. Dezember 2014 (71.974.939 Stück) ergibt sich aus der Ausgabe von 4.578.500 neuer Aktien im Rahmen der Kapitalerhöhung aus Mai 2015 sowie aus der Wandlung von 1.995 Wandelschuldverschreibungen im Verlauf des Jahres 2015. Die wesentlichen Positionen auf der Passivseite betreffen die Verbindlichkeiten in Höhe von 118,3 Mio. Euro (im Vorjahr: 151,4 Mio. Euro). Diese gliedern sich im Wesentlichen in die in 2013 ausgegebene Unternehmensanleihe in Höhe von 100,0 Mio. Euro und die in 2014 neu begebene Wandelanleihe 2014/2019 in Höhe von 6,6 Mio. Euro, Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten in Höhe von 2,8 Mio. Euro (im Vorjahr: 2,9 Mio. Euro), erhaltene Anzahlungen auf Bestellungen in Höhe von 0,0 Mio. Euro (im Vorjahr: 23,1 Mio. Euro) und die Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen in Höhe von 1,4 Mio. Euro (im Vorjahr: 3,0 Mio. Euro). Die Rückstellungen umfassen eine Drohverlustrückstellung in Höhe von 0,3 Mio. Euro (per 31. Dezember 2014: 0,7 Mio. Euro). Diese wurde vorsorglich mit Bezug auf einen Holzliefervertrag für das Holzheizkraftwerk Silbitz gebildet. In diesem Vertrag hat sich die PNE WIND AG verpflichtet, Holz zu festgelegten Konditionen zu liefern, die zu Verlusten führen können. Die weiteren wesentlichen Rückstellungen betreffen ausstehende Rechnungen in Verbindung mit Windparkprojekten in Höhe von 11,3 Mio. Euro (per 31. Dezember 2014: 6,7 Mio. Euro), eine Ausschüttungsgarantie an die Kommanditisten der HKW Silbitz GmbH & Co. KG, welche mit einem abgezinsten Wert von 0,4 Mio. Euro (per 31. Dezember 2014: 0,7 Mio. Euro) bilanziert ist, sowie Rückstellungen für variable Vergütungen der Vorstände und leitenden Mitarbeiter in Höhe von 1,2 Mio. Euro (per 31. Dezember 2014: 1,6 Mio. Euro). 7. Beziehungen zu nahestehenden Unternehmen und PersonenAngaben zu Beziehungen mit "nahestehenden Personen" finden sich im Konzernanhang unter "X. Sonstige Angaben" Punkt 4. 8. Vertrieb und MarketingDer Vertrieb der Windpark-Projekte, die an Land errichtet werden, stützt sich auf den Direktverkauf an Einzel- und Großinvestoren. Mit diesem Direktvertrieb hat die PNE WIND AG seit Jahren positive Erfahrungen und wird diesen bewährten Vertriebsweg daher auch weiterhin verfolgen. Dabei ist auch der Verkauf größerer Projektportfolien möglich, wenn es dafür auf Investorenseite Interesse gibt. Hinzu kommt eine Ergänzung des Geschäftsmodells: Derzeit werden fertiggestellte Windparks in einer Tochtergesellschaft gebündelt, um sowohl durch das Management als auch durch die kaufmännische und technische Betriebsführung der Windparks zusätzliche Erträge zu erzielen. Die PNE WIND AG strebt an, diese Tochtergesellschaft später ganz oder anteilig an Investoren zu veräußern. Zur Realisierung der Offshore-Windpark-Projekte ist weiterhin die Zusammenarbeit mit starken Partnern vorgesehen. 9. Entwicklung und InnovationenForschungs- und Entwicklungsaktivitäten fanden im Konzern der PNE WIND AG im Berichtszeitraum nicht statt. 10. Wesentliche Ereignisse nach Ende des BerichtszeitraumsIm Februar 2016 beendeten die PNE WIND AG und die Volker Friedrichsen Beteiligungs-GmbH das laufende Schiedsgerichtsverfahren einvernehmlich durch Abschluss eines Vergleichs. Beide Parteien einigten sich auf Anraten des Schiedsgerichts darauf, dass der seinerzeit im Zusammenhang mit dem Erwerb der Anteile an der WKN AG vereinbarte Kaufpreiseinbehalt in Höhe von 4,0 Mio. Euro, welcher sich entsprechend der kaufvertraglichen Regelungen noch auf einem Treuhandkonto befand, jeweils hälftig an die PNE WIND AG und die Volker Friedrichsen Beteiligungs-GmbH ausgezahlt wurde. Die Volker Friedrichsen Beteiligungs-GmbH bleibt aber verpflichtet, die WKN AG von eventuellen Steuernachforderungen entsprechend den kaufvertraglichen Vereinbarungen freizustellen. Kernkompetenzen
11. Immaterielle Unternehmenswerte / Nachhaltige EntwicklungDer Erfolg bei der Entwicklung von Windpark-Projekten onshore und offshore basiert wesentlich auf dem Wissen und den Erfahrungen langjähriger qualifizierter Mitarbeiter sowie einer vertrauensvollen Zusammenarbeit mit allen an einem Projekt Beteiligten. Dabei sind unsere Mitarbeiter besonders gefordert: Ihre Kreativität und individuelles Vorgehen sind häufig die Schlüssel zur Lösung der oft komplexen Fragestellungen während der Entwicklungsphase eines Windparks. Der Wert eines Windpark-Projektes, von dem dann wieder der unternehmerische Erfolg der PNE WIND AG abhängt, wird im Wesentlichen in der Planungsphase bis zur Genehmigung geschaffen. Hierzu können wir auf die Fähigkeiten und Erfahrungen unserer in der Regel langjährig im Unternehmen tätigen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter zurückgreifen. Sie verfügen nicht nur über eine hervorragende Expertise in der Branche, sondern sind darüber hinaus auch sehr gut vernetzt. So wird sichergestellt, dass in allen Phasen der Entwicklung, Realisierung und Vermarktung aber auch beim Betrieb von Windpark-Projekten auf hohe Fachkompetenz vertraut werden kann. Darüber hinaus legen wir großen Wert darauf, dass die Potenziale unserer Mitarbeiter durch eine effektive interne Organisation und ein hohes Maß an Eigenverantwortung optimal genutzt werden können. Regelmäßige Bewertungen der Mitarbeiter und ihrer Aufgaben ermöglichen es uns, leistungsorientiert und auf die jeweiligen Aufgaben speziell zugeschnittene Anforderungsprofile immer wieder anzupassen. Auf diese Weise können hohe Standards in den unterschiedlichen Aufgabenbereichen erreicht und gehalten werden. Durch die Sicherstellung der Qualifizierung und Weiterbildung unserer Mitarbeiter sowie die laufende Optimierung der Verfahrensprozesse soll unsere Expertise im Markt weiter gestärkt werden. Aus der Praxis heraus haben wir langjährige Erfahrungen in der Projektentwicklung in Prozesse übergeführt, die es uns ermöglichen, zielgerichtet und intensiv von der Standortakquisition bis zur schlüsselfertigen Errichtung alle Phasen der Windpark-Projektierung erfolgreich zu planen und abzuschließen. Auch im Zuge der internationalen Expansion wissen wir um die große Bedeutung erfahrener Partner. Daher gilt der Grundsatz, dass wir möglichst nur dann in neue Märkte eintreten, wenn wir dies gemeinsam mit einheimischen und dort gut vernetzten Partnern machen können. Auch hier gilt der Grundsatz der fachlich-qualifizierten und von Vertrauen getragenen Zusammenarbeit mit den Projektpartnern und an einem Projekt Beteiligten. Wichtig ist außerdem die Pflege des in vielen Jahren aufgebauten Netzwerkes von Partnern und Unterstützern unseres Geschäftsmodells. Da die Windpark-Projektierung auf politischen Rahmenbedingungen basiert, arbeiten wir eng und intensiv mit Branchenverbänden zusammen und pflegen den ständigen Dialog. Mit der kontinuierlichen Ausbildung und Qualifizierung junger Menschen sichern wir Ausbildungsplätze und übernehmen gesellschaftliche Verantwortung. In der Regel bleiben die jungen Mitarbeiter auch nach dem erfolgreichen Abschluss ihrer Ausbildung im Unternehmen. Um die Fokussierung auf das Kerngeschäft der Windparkprojektierung und die damit verbundene Kompetenz stärker im Markt zu dokumentieren, wird der Unternehmensname "PNE WIND" im Zuge kontinuierlichen Marketings zunehmend zu einer Marke entwickelt. Das Ziel ist es, national wie international unsere "Passion for Energy" noch intensiver nach außen zu dokumentieren und damit den Wert der Marke zu steigern. Mit den von uns projektierten und betriebenen Windparks leisten wir national wie international einen erheblichen Beitrag zur Verminderung von klimaschädlichen Abgasen und damit zum Schutz von Mensch, Umwelt und Natur. Die Stromerzeugung aus Windenergie leistet jedoch nicht nur positive Umweltbeiträge, sondern trägt auch dazu bei, die begrenzten Vorräte fossiler Energieträger zu schonen, denn diese sind viel zu wertvoll, um einfach verbrannt zu werden. Volkswirtschaftlich wirkt sich positiv aus, dass die Stromerzeugung dezentral erfolgt und damit teure Importe von Energieträgern vermindert und vermieden werden. Die Wertschöpfung findet dort statt, wo Strom aus Windenergie erzeugt wird. Somit sichern die von uns projektierten und in Betrieb genommenen Windparks eine ökologisch sinnvolle und ökonomisch richtige Stromerzeugung. 12. Risiko- und ChancenberichtAllgemeine FaktorenDer Konzern und mit ihm die konsolidierten Einzelgesellschaften sind durch die Geschäftstätigkeit Risiken ausgesetzt, die nicht vom unternehmerischen Handeln zu trennen sind. Durch das interne Risikomanagementsystem minimiert die Gesellschaft die mit der Geschäftstätigkeit verbundenen Risiken und geht sie nur dann ein, wenn ein entsprechender Mehrwert für das Unternehmen bei beherrschbarem Risiko geschaffen werden kann. Risikomanagement ist ein kontinuierlicher Prozess. Aufbauend auf der Analyse der Kernprozesse erfolgt eine Bewertung der erfassten Risiken. Die Risikoberichterstattung an den Vorstand und Aufsichtsrat erfolgt regelmäßig. Sofern im Folgenden nicht anders angegeben, hat sich die Einschätzung der jeweiligen Risiken gegenüber dem 31. Dezember 2014 nicht geändert. Risiken aus operativer TätigkeitEin wesentliches Risiko ist das Genehmigungsrisiko von Projekten. Bei zeitlichen Verzögerungen der Genehmigungen können sich Verschiebungen in den Liquiditätsflüssen, höhere Anzahlungserfordernisse und Ausfälle von geplanten Mittelrückflüssen ergeben. Außerdem können Projekte in diesen Fällen unwirtschaftlich werden, was zu Ausbuchungen von bereits aktivierten unfertigen Erzeugnissen führen kann. Neben dem Vorratsvermögen kann dieses Risiko auch die Werthaltigkeit der Forderungen betreffen. Sollten sich die Offshore-Projekte nicht realisieren lassen, hätte dies zur Folge, dass Ausbuchungen von Vermögenswerten von bis zu 42,5 Mio. Euro vorgenommen werden müssten. Bei Nichtrealisierung würden jedoch gleichzeitig auch die zukünftigen vereinbarten Meilensteinzahlungen aus dem Kaufvertrag für den Erwerb der Atlantis-Projekte entfallen und somit könnte eine gebildete Rückstellung in Höhe von bis zu 9,4 Mio. Euro aufgelöst werden. Risiken bestehen auch bei den Projektvorräten für In- und Auslands-Projekte in der Bilanz, sollten Projekte unwirtschaftlich werden bzw. eine Realisierung nicht möglich sein. Die operativen Chancen in der Projektierung von Windparks an Land und auf See können jedoch nur realisiert werden, wenn solche unternehmerischen Risiken in Kauf genommen werden. Zeitliche Verzögerungen können sich in der Projektumsetzung unter anderem wegen des ungewissen Zeitpunkts der Erteilung von Genehmigungen und Netzanschlusszusagen, möglicher Widersprüche/Klagen gegen bereits erteilte Genehmigungen, der rechtzeitigen Verfügbarkeit von Windenergieanlagen oder der rechtzeitigen Verfügbarkeit sonstiger für die Errichtung eines Windparks erforderlicher Voraussetzungen und Komponenten ergeben. Durch ein umfangreiches Projektcontrolling versucht die Gesellschaft, diesen komplexen Anforderungen zeitgerecht Rechnung zu tragen. Die Zahl der für die Errichtung von Windkraftanlagen geeigneten Standorte in Deutschland ist begrenzt. Dies kann in Zukunft zu einem verstärkten Wettbewerb um diese Standorte und damit erhöhten Akquisitionskosten sowie zu höheren Betriebskosten, wie z.B. Nutzungsentschädigungen, führen, die den erzielbaren Deckungsbeitrag entsprechend mindern würden. Im Zuge der Projektrealisierung bleibt die Gesellschaft darauf angewiesen, den aus zukünftig entstehenden oder zukünftig fällig werdenden Verbindlichkeiten resultierenden Kapitalbedarf zu decken. Außerdem könnte weiterer Kapitalbedarf entstehen, wenn und soweit die PNE WIND AG aus von ihr unmittelbar oder mittelbar gegebenen Bürgschaften oder vergleichbaren Zusagen in Anspruch genommen werden sollte oder sich sonstige in diesem Abschnitt beschriebene Risiken realisieren sollten. Ein Risiko für die künftige Entwicklung liegt - wie bei allen Unternehmen, die Windparks projektieren - im Bereich der Finanzierung und des Vertriebs von Windpark-Projekten. Um dem zu begegnen, hat die PNE WIND AG bereits seit mehreren Jahren auf den Vertriebsweg "Einzel- und Großinvestoren" gesetzt. Negative Auswirkungen steigender Zinssätze auf die Projektvermarktung können jedoch nicht ausgeschlossen werden, da steigende Zinsen eine Erhöhung der Projektkosten zur Folge haben. Zudem können steigende Kapitalmarktzinsen gleichzeitig zu sinkenden Verkaufspreisen führen, da die Anforderungen der Einzel- und Großinvestoren an eine Projektverzinsung in diesem Fall steigen dürften. Die der WKN AG zur Verfügung gestellten Finanzierungsmittel unterliegen teilweise einer variablen Verzinsung, die überwiegend an den 3-Monats-EURIBOR, bzw. den EONIA gekoppelt sind. Die WKN AG hat sich gegen steigende kurzfristige Zinsen nicht abgesichert. Risiken für die Projektrealisierung können sich bei einer Finanzkrise und daraus resultierender Zurückhaltung von Banken bei der Projektfinanzierung ergeben. Die bisherige Praxis zeigt jedoch ein großes Interesse von Infrastrukturfonds, Versicherungen und Pensionskassen an der Beteiligung an Offshore-Windparks. Risiken der Finanzierung bestehen auf Seiten der Partnerunternehmen (DONG Energy sowie Ventizz/Hochtief) auch für die Offshore-Windpark-Projekte. Je nach Projektfortschritt stehen der PNE WIND AG noch Zahlungen für die Projekte "Borkum Riffgrund II", "Nautilus II/HTOD5" sowie "Gode Wind" 3 und 4 zu. Die Käufer der Projekteanteile haben bisher noch keine Entscheidungen, die Projekte bauen zu wollen, getroffen. Es kann nicht sicher davon ausgegangen werden, dass die Projekte realisiert werden. Ein Scheitern dieser Projekte hätte keine schwerwiegenden Auswirkungen auf die kurz- bzw. mittelfristige Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der PNE WIND AG, auch wenn die geplanten Zahlungen nicht mehr fließen würden, da diese entweder im einstelligen Millionen-Bereich oder außerhalb der kurz- bzw. mittelfristigen Planung erwartet werden. Liquiditätsrisiken, das operative Geschäft unterjährig finanzieren zu können, bestehen insbesondere, wenn sich Closings bei Projektverkäufen im Rahmen des Direktverkaufs an externe Investoren verzögern sollten. Ein Risiko kann auch entstehen, wenn die geplanten Portfolio-Projekte nicht wie geplant vermarktet werden können. Diese Liquiditätsrisiken werden zwar als gering eingestuft, hätten beim Eintreten jedoch Auswirkungen auf die künftige Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der PNE WIND AG und des Konzerns. Refinanzierungsrisiken können sich unter Berücksichtigung der mehrjährigen Projektentwicklungs-Zeiträume ergeben, wenn die KfW-Darlehen der WKN AG im Juni 2016 auslaufen. Refinanzierungsrisiken können sich ergeben, wenn der Betriebsmittel-Konsortialkreditvertrag der WKN AG im Juni 2016 ausläuft. Der Betriebsmittel-Konsortialkredit enthält übliche Regelungen, wie z.B. Verpflichtungen zur Einhaltung von Finanzkennzahlen und Kündigungsrechte etc. Diese Finanzkennzahlen wurden von der WKN zum 30. September 2015 eingehalten. Aufgrund des Wegfalls einer Avalkredit-Fazilität von 5,0 Mio. € bestand jedoch zum 30. September 2015 laut Konsortialkreditvertrag, welcher einen Passus zum Thema "Bestand der vorhandenen Avalkredit-Fazilitäten" beinhaltet, für die Banken die grundsätzliche Möglichkeit zur Beendigung der Gesamtkreditzusage. Die Kreditgeber haben mit dem Vorstand der WKN AG und der PNE WIND AG Ende November/Anfang Dezember 2015 eine einvernehmliche Lösung erarbeitet und umgesetzt. In einem Nachtrag zum Konsortialkreditvertrag wurde geregelt, dass der Konsortialkreditvertrag bis 30. Juni 2016 aufrecht erhalten bleibt. Die PNE WIND AG musste im Rahmen der Verhandlungen Patronatserklärungen gegenüber den Banken in Höhe von bis zu 26 Mio. Euro für den Konsortialkredit und die KfW-Darlehen abgeben. Sollte die WKN AG den Ausgleich der Kreditlinien zum 30. Juni 2016 nicht vornehmen können (Risikoeinstufung hoch) und keine Verlängerung oder Neugestaltung der bisherigen Kreditfinanzierungen ab dem 1. Juli 2016 erfolgt sein (Risikoeinstufung mittel), so wird die PNE WIND AG die zu dem Zeitpunkt bestehenden Konsortial- und Betriebsmittellinienverbindlichkeiten im Rahmen der abgegebenen Patronatserklärung ausgleichen. Die PNE WIND AG hat eine Inanspruchnahme aus den Patronatserklärungen in Höhe von rd. 20 Mio. Euro zum 30. Juni 2016 bei sich in den Liquiditätsplanungen aufgenommen. Zum 31. Dezember 2015 wurden alle Finanzkennzahlen von der WKN AG und der PNE WIND eingehalten. Eine Rückführung des Konsortialkreditvertrags durch die PNE WIND AG zum fristgerechten Ablauf des Konsortialkredits hätte Auswirkungen auf die künftige kurzfristige Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der PNE WIND AG. Die Risikoeinschätzung hat sich im Vergleich zum Vorjahr, wie oben dargestellt, geändert. Risiken für den geplanten Zeitrahmen zur Umsetzung der Offshore-Windparkprojekte "Nemo", "Jules Verne", "Nautilus" (Risikoeinstufung: hoch) sowie der Projekte "Atlantis I - III" (Risikoeinstufung: mittel) können sich auch aus zeitlichen Verschiebungen bei der Planung und Erstellung der Netzanschlüsse ergeben. Die im März 2015 erfolgte Ankündigung des zuständigen Bundesamtes für Seeschifffahrt und Hydrographie, Genehmigungsverfahren in den Gebieten, in denen sich die Projekte "Nemo", "Jules Verne", "Nautilus" sowie die Projekte "Atlantis" II und III befinden, vorerst nicht mehr durchzuführen und laufende Verfahren vorerst nicht abzuschließen, kann zu Verzögerungen oder einem völligen Scheitern dieser Projekte führen. Eine Verzögerung oder Nichtberücksichtigung der Projekte beim Netzanschluss hätte ebenso wie ein Scheitern der Projekte kurzfristig wesentliche Auswirkungen auf die Ertrags- und Vermögenslage aufgrund von Ausbuchungen von Vermögenswerten und zusätzlich langfristig auf die künftige Finanzlage der PNE WIND AG. Zurzeit arbeitet die PNE WIND AG unter anderem auf juristischem Weg daran, einen Netzanschluss für das am weitesten fortgeschrittene Projekt "Atlantis I" zu einem frühen Zeitpunkt zu erreichen. Bei allen von der PNE WIND AG im Geschäftsbereich Windkraft offshore projektierten Offshore-Windparks ist es von großer Bedeutung, einen kapitalkräftigen Investor zu gewinnen, da die Realisierung eines Offshore-Windparks mit sehr hohen Investitionskosten verbunden ist. Ein Lieferantenrisiko im Bereich Windenergieanlagen ergibt sich aus der starken weltweiten Nachfrage im Verhältnis zu den vorhandenen Kapazitäten. Trotz eines raschen Ausbaus der Kapazitäten bei den Herstellern von Windenergieanlagen können Lieferengpässe bei steigender internationaler Nachfrage nicht ausgeschlossen werden. Solche Lieferengpässe könnten zu verzögerter Realisierung von Windpark-Projekten führen. Die Gesellschaft legt daher großen Wert auf den möglichst frühzeitigen Abschluss von Lieferverträgen mit namhaften Herstellern von Windenergieanlagen sowie Zulieferern (z.B. Fundamente) und die Vereinbarung der fristgerechten Lieferung. Aus den Projekten im internationalen Bereich können sich mittel- und langfristig Währungsrisiken ergeben. Im operativen Bereich resultieren Fremdwährungsrisiken vorrangig daraus, dass geplante Transaktionen in einer anderen Währung als dem Euro abgewickelt werden können. Im Investitionsbereich können sich Fremdwährungsrisiken im Wesentlichen aus dem Erwerb und der Veräußerung von Beteiligungen an ausländischen Unternehmen ergeben. Es ist geplant, soweit möglich und wirtschaftlich, die Absicherung wesentlicher konzernexterner Fremdwährungsgeschäfte durch Währungssicherungsgeschäfte vorzunehmen. In der PNE WIND-Gruppe gibt es Joint Venture-Gesellschaften, die Auslandsaktivitäten bereits eingegangen sind oder künftig gegebenenfalls eingehen werden, und daher Risiken darstellen können. Es besteht das Risiko, dass die Zusammenarbeit mit Partnern bereits bestehender Joint Ventures scheitert, etwa im Falle des Ausstiegs eines Joint Venture Partners mit der Folge, dass die Beziehungen und Kenntnisse des Joint Venture Partners über den betreffenden Auslandsmarkt nicht mehr genutzt werden können oder es zum Stillstand oder Scheitern bereits begonnener ausländischer Windparkprojekte kommt. Auch könnte es - insbesondere dann, wenn sich die von dem Joint Venture Unternehmen bearbeiteten Projekte nicht wie zunächst geplant realisieren lassen - zu Rechtsstreitigkeiten mit dem Joint Venture Partner kommen. Dies könnte zur Folge haben, dass in der Bilanz der PNE WIND-Gruppe Abschreibungen auf den Beteiligungsansatz bzw. auf das Vorratsvermögen der betreffenden Joint Venture-Gesellschaft erfolgen müssen. All dies kann die Tätigkeit der Gesellschaft in dem betreffenden Auslandsmarkt deutlich erschweren und im ungünstigsten Fall sogar zu einem vollständigen Scheitern der Aktivität in diesem Land führen. Dies hätte Auswirkungen auf die zukünftigen Ergebnisse der PNE WIND-Gruppe. Die PNE WIND-Gruppe plant und entwickelt im Ausland Projekte, welche in der Planung des Konzerns mit den entsprechenden Erträgen aus der jeweiligen Windparkkonfiguration enthalten sind. Sollten Investoren im Ausland grundsätzliche Änderungen, z.B. eine Veränderung der Windkraftanlagenanzahl oder des Windkraftanlagentyps, als Bedingung für den Kauf des Projekts fordern und der PNE WIND-Gruppe keine weiteren geeigneten Investoren zur Verfügung stehen, so könnte dies beim Projekt und damit bei den wirtschaftlichen Kennzahlen der PNE WIND-Gruppe zu Wertberichtigungen auf das Vorratsvermögen führen, die für die PNE WIND-Gruppe nicht geplante negative Ergebnisse nach sich ziehen könnten. PNE WIND hat für 2016 eine Jahresprognose und eine Drei-Jahres-Guidance für 2014 bis 2016 für ihre Konzern-EBIT-Ziele veröffentlicht. Diese Prognosen sind auf Basis der Planung für die Geschäftsjahre 2014 bis 2016 bzw. für das Geschäftsjahr 2016 aus der Planung für die Geschäftsjahre 2016 bis 2018 getroffen worden. Sollten sich Planungsannahmen im Zeitverlauf ändern, könnte dies dazu führen, dass die veröffentlichte Prognose für den Zeitraum der Geschäftsjahre 2014 bis 2016 (Konzern EBIT von 110 bis 130 Mio. Euro) bzw. für das Geschäftsjahr 2016 (Konzern-EBIT im Bereich von bis zu 100 Mio. Euro) nicht erreicht wird. Die Verfehlung einer veröffentlichten Prognose könnte für die Gesellschaft bzw. den Aktienkurs nachteilige Auswirkungen haben. Aus dem Risiko von langfristigen Darlehensverpflichtungen und daraus bestehenden Zinszahlungen werden zur Absicherung in Einzelfällen Zinssicherungsgeschäfte (SWAPs) abgeschlossen, welche bei negativer Zinsentwicklung zu einer zusätzlichen Liquiditätsbelastung für die Gesellschaft werden können. Aus der Ausgabe der Anleihe 2013/2018 und den in den Anleihebedingungen enthaltenen Covenants zur Eigenkapitalquote kann es aufgrund der Nichteinhaltung der Covenants zu erhöhten Zinszahlungen oder einem Kündigungsrecht der Anleihezeichner vor fristgemäßem Ablauf der Anleihe kommen. Eine erhöhte Zinszahlung für die Anleihe hätte keine schwerwiegenden Auswirkungen auf die künftige Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der PNE WIND AG. Eine Kündigung der Anleihe durch die Anleihezeichner vor fristgerechtem Ablauf der Anleihe hätte erhebliche Auswirkungen auf die künftige kurz- bzw. mittelfristige Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der PNE WIND AG. Die PNE WIND AG hat ein Rating der Creditreform erhalten, welches zuletzt im April 2015 erneuert wurde. Negative Änderungen der Ratingeinstufung können bei einem Projektierer aufgrund der langfristigen Projektentwicklungszeiten bei unvorhergesehenen kurzfristigen Veränderungen im Umfeld eintreten. Dies könnte möglicherweise negative Auswirkungen auf Refinanzierungskosten der Gesellschaft haben. Tritt ein Kontrollwechsel ein, hat jeder Anleihegläubiger nach Maßgabe der Anleihebedingungen der Unternehmensanleihe 2013/2018 das Recht, von der PNE WIND AG als Emittentin die vorzeitige Rückzahlung seiner Schuldverschreibungen zu verlangen. Ein Kontrollwechsel gilt in diesem Zusammenhang dann als eingetreten, wenn die Emittentin davon Kenntnis erlangt hat, dass eine Person oder eine gemeinsam handelnde Gruppe von Personen im Sinne von § 2 Abs. 5 des Wertpapiererwerbs- und Übernahmegesetzes der rechtliche oder wirtschaftliche Eigentümer einer solchen Anzahl von Aktien der Emittentin geworden ist, auf die 30 % oder mehr der Stimmrechte entfallen. Dies hätte erhebliche Auswirkungen auf die künftige Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der PNE WIND AG. Risiken aus dem Mehrheitsanteil an der WKN AGDie von der PNE WIND AG getroffenen Annahmen zu den Gegebenheiten und zur geschäftlichen Entwicklung der WKN AG könnten sich als zu optimistisch erweisen und/oder die PNE WIND AG könnte Risiken im Zusammenhang mit der Geschäftstätigkeit der WKN-Gruppe fehlerhaft oder zu optimistisch eingeschätzt haben. Bei der WKN AG handelt es sich um ein eigenständiges Unternehmen innerhalb der PNE WIND-Gruppe, auf dessen Geschäftstätigkeit seitens der PNE WIND AG nicht unmittelbar Einfluss genommen werden kann. Hierdurch sowie durch den Umstand, dass die WKN AG über außenstehende Aktionäre verfügt, könnten sich Schwierigkeiten bei der Umsetzung der mit dem Erwerb der Gesamtbeteiligung an der WKN AG verfolgten Strategie ergeben und die Nutzung von Synergieeffekten erschwert werden. Aus dem Erwerb der Mehrheitsanteile an der WKN AG ist bei der Erstkonsolidierung ein Firmenwert in Höhe von rd. 40,2 Mio. Euro im Konzern entstanden, welcher zum Ende jedes Jahres auf seine Werthaltigkeit mittels eines Impairmenttest überprüft werden muss. Sollte sich in der Zukunft ein Impairment ergeben, hätte dies Auswirkungen auf die Vermögens- und Ertragslage des Konzerns. Politische Risiken / MarktrisikenUnkalkulierbare Risiken können auch von außen in den Markt getragen werden. Hierzu würde insbesondere eine plötzliche Änderung der gesetzlichen Rahmenbedingungen in Deutschland oder den Auslandsmärkten zählen. Der Vorstand der PNE WIND AG ist der Ansicht, dass Windparks zu den aktuell gültigen Vergütungen und gesetzlichen Rahmenbedingungen wirtschaftlich projektiert und betrieben werden können. In Märkten, in denen die Unternehmen der PNE WIND-Gruppe tätig sind, können Risiken künftiger Ausschreibungsverfahren für Windparks on- und offshore derzeit noch nicht abschließend bewertet werden, da z.B. in Deutschland die politische Debatte über die Ausgestaltung im Gesetz vorgesehener Ausschreibungen für die Windenergie noch nicht abgeschlossen ist und mit Änderungen gerechnet werden muss. Die PNE WIND AG beobachtet die politische Debatte intensiv und bringt sich durch eigene Positionspapiere aktiv ein. Die politischen Risiken und die Marktrisiken im Ausland, wie etwa in den USA und Rumänien, können Auswirkungen auf die geplanten Projektrealisierungen in den nächsten Jahren haben. Die PNE WIND AG und ihre Tochtergesellschaften beobachten die aktuellen Entwicklungen im Ausland intensiv, um mögliche Veränderungen der Marktlage oder der politischen Ausrichtung frühzeitig erkennen und rechtzeitig Maßnahmen einleiten zu können. Bei abrupten Änderungen der Vergütungssysteme sowie bei gesetzgeberischen rückwirkenden Eingriffen können sich aufgrund der mehrjährigen Projektentwicklungszyklen gleichwohl Risiken für die PNE WIND-Gruppe verwirklichen. Rechtliche RisikenAlle erkennbaren Risiken werden laufend abgewogen und sind in diesen Bericht bzw. in die Unternehmensplanung eingeflossen. Der Vorstand schätzt die Risiken als überschaubar ein und geht derzeit davon aus, dass sie keinen nennenswerten negativen Einfluss auf die Entwicklung der Gesellschaft haben werden. Dazu zählen auch Risiken aus noch nicht rechtskräftig abgeschlossenen Verfahren. Die Deutsche Prüfstelle für Rechnungslegung (DPR) hat der Gesellschaft im Dezember 2015 mitgeteilt, dass sie die Anwendbarkeit der Percentage-of-Completion (PoC)-Methode auf die Umsatzrealisierung eines langfristigen Fertigungsauftrages im Konzernabschluss zum 31. Dezember 2013 als fehlerhaft einstuft und darüber hinaus die Angabe einer Dreijahresprognose für das EBIT als nicht ausreichend erachtet, sondern die Prognose des EBIT's für das Folgejahr zu ergänzen wäre. Weiterhin hat die DPR die Kaufpreisallokation der WKN AG zum Zeitpunkt der erstmaligen Einbeziehung zum 4. Juli 2013 als fehlerhaft eingestuft. Da die PNE WIND AG sich dieser Auffassung nicht anschließt, wurde dem Prüfungsergebnis der DPR im Januar 2016 widersprochen. Somit geht das Verfahren in die zweite Stufe der Prüfung über, die durch die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) durchgeführt wird. Die von der DPR beanstandete Kaufpreisallokation wurde von der PNE WIND AG bereits im Konzernabschluss zum 31. Dezember 2014 korrigiert. Zudem hat die PNE WIND AG bereits im Halbjahresfinanzbericht zum 30. Juni 2015 die Prognoseberichterstattung angepasst und berichtet nunmehr auch über das prognostizierte EBIT des Folgejahres. Wenn es der Gesellschaft nicht gelingt, die BaFin von der Ordnungsmäßigkeit der angewendeten Bilanzierungsmethode in Bezug auf die Abbildung des langfristigen Fertigungsauftrages zu überzeugen, kann die PNE WIND AG dazu verpflichtet werden, eine entsprechende Fehlerkorrektur vorzunehmen. Eine solche Anpassung hätte negative Folgen auf die für 2013 ausgewiesene Ertragslage, andererseits würde die für den darauffolgenden Berichtszeitraum 2014 ausgewiesene Ertragslage in gleichem Maße positiv beeinflusst werden. Eine Auswirkung auf die Ertragslage des Geschäftsjahres 2015 würde sich aus dieser Fehlerkorrektur nicht ergeben. Steuerliche RisikenDie PNE WIND AG und ihre Tochter- sowie sonstige Konzerngesellschaften sind derzeit auf drei Kontinenten der Welt tätig und unterliegen damit vielfältigen steuerlichen Gesetzen und Regelungen. Änderungen in diesen Bereichen können zu einem höheren Steueraufwand und zu höheren Steuerzahlungen führen. Außerdem können Änderungen der steuerlichen Gesetze und Regelungen auch Einfluss auf Steuerforderungen und Steuerverbindlichkeiten sowie die aktiven und passiven latenten Steuern haben. Die PNE WIND-Gruppe agiert in Ländern mit komplexen steuerlichen Regelungen, die unterschiedlich ausgelegt werden könnten. Zukünftige Auslegungen und Entwicklungen steuerlicher Gesetze und Regelungen könnten Steuerverbindlichkeiten, Rentabilität und Geschäftsbetrieb beeinflussen. Um diese Risiken zu minimieren, wird konzernübergreifend laufend mit länderspezifischen Steuerberatern zusammengearbeitet und die aktuelle Steuersituation analysiert. Im Geschäftsjahr 2015 fand eine körperschaft-, gewerbe- und umsatzsteuerliche Außenprüfung der wesentlichen inländischen Gesellschaften der PNE WIND AG-Gruppe, ohne die WKN AG und deren Tochtergesellschaften, für den Veranlagungszeitraum 1. Januar 2011 bis einschließlich 31. Dezember 2013 statt. Die Prüfung der PNE WIND AG und der wesentlichen inländischen Gesellschaften, ohne die WKN AG und deren Tochtergesellschaften, ist ohne wesentliche Erkenntnisse im 4. Quartal 2015 abgeschlossen worden. Bei der WKN AG wurde die Außenprüfung noch im letzten Quartal 2015 begonnen. Bei steuerlichen Außenprüfungen besteht immer das Risiko, dass sich die Ergebnisse der Außenprüfung auf die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage einer Gesellschaft in zukünftigen Jahres- und Konzernabschlüssen auswirken. Perspektiven
ChancenAls Projektierer von Onshore- und Offshore-Windparks agiert die PNE WIND-Gruppe in einem internationalen Wachstumsmarkt. Unabhängige Studien gehen aufgrund der Endlichkeit der fossilen Energieträger, dem Zwang zur Verminderung von Klimaschadstoffen sowie dem Bedarf an sicheren Energiequellen von weiterhin hohen Zuwachsraten der Windkraft in den kommenden Jahren aus. Der erfolgreiche Abschluss der Weltklimakonferenz im Dezember 2015 in Paris mit der Zielsetzung, einen Anstieg der Durchschnittstemperaturen um mehr als 2 Grad gegenüber dem Stand von 1990 zu verhindern, zeigt, dass die Notwendigkeit einer Energiewende weltweit erkannt worden ist. Die Unternehmen in der PNE WIND-Gruppe verfügen aufgrund ihrer langjährigen Tätigkeit im Markt über die Voraussetzungen und die Erfahrungen, um von dieser Entwicklung langfristig zu profitieren. Die ständige Weiterentwicklung des Geschäftsmodells setzte die PNE WIND AG mit der Gründung einer Tochtergesellschaft fort, in der fertiggestellte und in Betrieb genommene Onshore-Windparks mit einer Gesamtleistung von bis zu 150 MW gebündelt werden. Anschließend kann die Tochter möglichst bis Ende 2016 ganz oder anteilig an Investoren veräußert werden. Von dieser in den USA und Großbritannien bereits erprobten Strategie kann die PNE WIND AG mehrfach profitieren. Positiv für Investoren ist, dass sie fertige Projekte mit nachgewiesenen Erträgen erwerben. Projekt-Risiken werden dadurch und durch die Streuung auf mehrere Parks minimiert. Daneben kann die PNE WIND AG durch das Management der Portfolio-Projekte wie auch durch die kaufmännische und technische Betriebsführung zusätzliche Erträge erzielen. Außerdem wird ein Absatzkanal für weitere Projekte der PNE WIND-Gruppe geschaffen, da Überschüsse aus der Tochtergesellschaft auch zur Erweiterung des Portfolios genutzt werden sollen. Über einen potentiellen Minderheitenanteil könnte die PNE WIND AG zudem auch langfristig am angestrebten Erfolg der Tochtergesellschaft partizipieren. Die PNE WIND AG schafft mit diesem Konzept zurzeit ein Portfolio von Windparks im Eigenbestand, das schon jetzt signifikante regelmäßige Erträge durch Stromverkäufe erzeugt. Besondere Chancen liegen in den Auslandsaktivitäten des Konzerns. Die PNE WIND-Gruppe ist bereits in einer Reihe attraktiver Wachstumsmärkte tätig. Dabei erfolgt die Expansion primär in Länder mit stabilen politischen Rahmenbedingungen und mit verlässlichen Vergütungs- und Förderregeln oder auch in Länder mit einem vergleichsweise hohen Marktpotential. Um die jeweiligen örtlichen Bedingungen hinreichend zu berücksichtigen, erfolgt der Markteintritt vielfach in Kooperation mit einem lokalen Partner. Diese Art der Internationalisierung hat sich als kosteneffiziente und erfolgversprechende Strategie bewährt. Auch künftig wird die PNE WIND AG diesen bewährten Weg der selektiven Auslandsexpansion weiter verfolgen und vorhandene Marktchancen entschlossen nutzen. Die Kernkompetenz der PNE WIND-Gruppe liegt in der Projektentwicklung, der Finanzierung und dem Bau von Windprojekten auf hohem internationalen Niveau. Diese Kompetenz kann auch in weiteren Auslandsmärkten mit Ausbaupotential genutzt werden. Solche Märkte werden daher kontinuierlich beobachtet und die Chancen für einen Markteintritt sorgfältig geprüft. Neben den Chancen der Internationalisierung stehen die Perspektiven, die der etablierte deutsche Markt für Onshore-Windenergie weiterhin bietet. Hinzu kommt der geplante Ausbau der deutschen Offshore-Windenergie, der inzwischen auch in Deutschland an Dynamik gewinnt. Die ehrgeizigen Klimaziele der Bundesregierung und die Notwendigkeit zur Erhöhung der Versorgungssicherheit erfordern den beschleunigten Ausbau von Windparks an Land wie auf See. Die PNE WIND AG zeichnet sich dadurch aus, dass sie bereits fünf Offshore-Windpark-Projekte durch den gesamten Genehmigungsprozess beim Bundesamt für Seeschifffahrt und Hydrographie führte. Einer dieser Windparks ist bereits komplett errichtet und in Betrieb genommen worden. Zwei weitere befinden sich in Bau. Sechs eigene Offshore-Projekte sowie sechs Vorhaben, in denen die PNE WIND AG als Dienstleister tätig ist, werden derzeit als Zukunftsprojekte entwickelt. Schließlich bietet das Wachstum des Windenergie-Sektors in Deutschland erhöhte Perspektiven bei der Erbringung von Dienstleistungen. Die PNE WIND AG versteht sich als verlässlicher Partner der Betreiber von Windparks und betreut diese oftmals auch nach erfolgter Übergabe im technischen und kaufmännischen Betriebsmanagement. Dieser Bereich wird zielstrebig weiter ausgebaut. Mit der energy consult GmbH hat sich die Gruppe in diesem Geschäftsbereich neu aufgestellt. Rund 750 Windenergieanlagen mit etwa 1.370 MW Nennleistung, eine Vielzahl an Umspannwerken sowie auch Photovoltaikanlagen werden betreut. Mit Sitz in Cuxhaven und ihrer Betriebsstätte in Husum ist die energy consult GmbH sowohl auf dem deutschen Markt als auch international im technischen Betriebsmanagement präsent. Einschätzung:Insgesamt haben sich Umfang und Gefährdungspotential der Risiken nach Einschätzung des Vorstandes, mit Ausnahme der im Text erwähnten Veränderungen, gegenüber dem 31. Dezember 2014 nicht wesentlich verändert. Die zukünftigen Perspektiven für die Entwicklung des Unternehmens sind aus Sicht des Vorstandes jedoch mit dem Aufbau von Projekten im Eigenbestand/Portfolio-Projekte und den zu erwartenden Meilenstein-Zahlungen gut. Somit ist nach Einschätzung des Vorstandes auch in den kommenden Geschäftsjahren mit einer positiven Unternehmensentwicklung zu rechnen. Bestandsgefährdende Risiken sind aktuell nicht ersichtlich. 13. SteuerungssystemDie Steuerung der PNE WIND-Gruppe erfolgt über regelmäßige Erörterungen zwischen dem Vorstand und den Unternehmenseinheiten; Vorstandssitzungen finden regelmäßig statt. Das interne Steuerungssystem umfasst alle Unternehmensbereiche. So können kurze Reaktionszeiten auf Veränderungen in allen Bereichen und auf allen Entscheidungsebenen der PNE WIND-Gruppe gewährleistet werden. Bei wesentlichen ergebnisrelevanten Veränderungen wird unverzüglich an den Vorstand berichtet. Ausgangspunkt für die Steuerung des Gesamtkonzerns bzw. der Unternehmenseinheiten sind die Zielvorgaben des Vorstands, die sich aus Vision, Mission und der Gesamtstrategie der PNE WIND-Gruppe ableiten. Ein wesentliches Instrument für die Umsetzung der Ziele und Vorgaben ist die Gesamtheit an internen Regelungen der PNE WIND-Gruppe. Die Unternehmenseinheiten berichten monatlich über aktuelle Entwicklungen bzw. Zielabweichungen. Darüber hinaus werden operative Frühindikatoren kontinuierlich analysiert. Zwischen Vorstand und den Geschäftsbereichen findet regelmäßig ein Austausch statt, in denen ein Überblick über die jeweils aktuelle Marktsituation gegeben wird. Darüber hinaus werden im Verlauf des Jahres u.a. Schwerpunktthemen wie die Festlegung der Strategie und deren systematische Umsetzung im Rahmen der Jahres- und Mittelfristplanung sowie die Zielvereinbarung und Zielerreichung diskutiert. Die Steuerung der Aktivitäten unserer operativen Einheiten erfolgt auf Basis der genannten Steuerungskennzahlen; dabei kommen den Ergebnisgrößen EBIT und EBT eine besondere Bedeutung zu, da diese aus unserer Sicht die geeigneten Größen zur Beurteilung der Ertragskraft der PNE WIND-Gruppe sind. Weiterhin wird als nichtfinanzielle Steuerungsgröße das Projektierungsvolumen on- und offshore im In- und Ausland verwendet. Auf der Basis der Steuerungskennzahlen EBIT (Ergebnis der Betriebstätigkeit lt. GuV) erfolgt in der PNE WIND-Gruppe der Vergleich des tatsächlichen mit dem prognostizierten Geschäftsverlauf. 14. Beschreibung der wesentlichen Merkmale des IKS / RMS der Muttergesellschaft und des GesamtkonzernsInternes Kontrollsystem (IKS)Ziel der von uns eingerichteten Methoden und Maßnahmen ist es, das Vermögen des Unternehmens zu sichern und die betriebliche Effizienz zu steigern. Die Zuverlässigkeit des Rechnungs- und Berichtswesens sowie die Einhaltung der internen Vorgaben und der gesetzlichen Vorschriften sollen durch das installierte Interne Kontrollsystem (IKS) gewährleistet werden. Im Rahmen der Implementierung des IKS haben wir die einzelnen Funktionsbereiche der Gesellschaft und des Konzerns einer sorgfältigen Analyse unterzogen und entsprechend der Wahrscheinlichkeit und der Möglichkeit eines Schadenseintritts bewertet. Basierend auf den gewonnenen Erkenntnissen bzw. den vorgenommenen Bewertungen haben wir den Aufbau der einzelnen Einheiten organisiert. Daneben haben wir die Arbeitsabläufe an die gewonnenen Erkenntnisse angepasst. Beispielsweise achten wir auf eine konsequente Trennung von unvereinbaren Tätigkeiten, zudem haben wir angemessene Kontrollspannen eingeführt. Darüber hinaus legen wir besonderen Wert auf überschneidungsfreie Verantwortlichkeiten, mit der Maßgabe, dass Aufgabe, Kompetenz und Verantwortung gebündelt werden. Gleichzeitig haben wir Kontrollen in die Arbeitsabläufe eingebaut. Die zuvor beschriebenen wesentlichen Merkmale des IKS finden in allen Funktionsbereichen der Muttergesellschaft und des Gesamtkonzerns Anwendung. Die Implementierung der aufbau- und ablauforganisatorischen Kontrollen im Bereich des Internen Kontrollsystems stellt im Rechnungslegungsprozess die Datenintegrität der in die Finanzberichte eingehenden Angaben sicher. Neben diesen im System implementierten Kontrollen werden die einzelnen Funktionsbereiche ebenfalls durch Vorgesetzte überwacht. Wesentliche Merkmale des rechnungslegungsbezogenen internen Kontroll- und RisikomanagementsystemsZiel des internen Kontroll- und Risikomanagementsystems im Hinblick auf den (Konzern-) Rechnungslegungsprozess ist es, sicherzustellen, dass die Rechnungslegung einheitlich und im Einklang mit den gesetzlichen Vorgaben, den Grundsätzen ordnungsgemäßer Buchführung und den International Financial Reporting Standards (IFRS) sowie (konzern)internen Richtlinien erfolgt und dadurch den Adressaten des Konzern- und des Einzelabschlusses zutreffende und verlässliche Informationen zur Verfügung gestellt werden. Hierfür hat PNE ein rechnungslegungsbezogenes internes Kontroll- und Risikomanagementsystem eingerichtet, das alle dafür relevanten Leitlinien, Verfahren und Maßnahmen umfasst. Das interne Kontrollsystem besteht aus den Bereichen Steuerung und Überwachung. Der Vorstand und der Aufsichtsrat (hier insbesondere der Prüfungsausschuss) sind mit prozessunabhängigen Prüfungsmaßnahmen in das interne Überwachungssystem eingebunden. Für spezielle fachliche Fragestellungen und komplexe Bilanzierungssachverhalte fungiert das Konzernrechnungswesen als zentraler Ansprechpartner. Falls erforderlich, wird auf externe Sachverständige (Wirtschaftsprüfer, qualifizierte Gutachter etc.) zurückgegriffen. Darüber hinaus werden die rechnungslegungsbezogenen Kontrollen durch das Controlling des Konzerns durchgeführt. Alle Posten und wesentlichen Konten der Gewinn- und Verlustrechnungen, der Bilanzen des Konzernabschlusses und der in den Konzernabschluss einbezogenen Gesellschaften werden in regelmäßigen Abständen auf Richtigkeit und Plausibilität überprüft. In Abhängigkeit davon, wie die rechnungslegungsbezogenen Daten durch das Rechnungswesen erstellt werden, erfolgen die Kontrollen monatlich oder quartalsweise. Das rechnungslegungsbezogene Risikomanagementsystem ist Bestandteil des Risikomanagements des Konzerns. Die für die Richtigkeit der rechnungslegungsbezogenen Daten relevanten Risiken werden von dem für den Risikobereich Finanzen zuständigen Risikobeauftragten überwacht und quartalsweise vom Risikomanagementgremium identifiziert, dokumentiert und beurteilt. Geeignete Maßnahmen zum Monitoring sowie zur Risikooptimierung von rechnungslegungsbezogenen Risiken sind durch das Risikomanagement des Konzerns eingerichtet. Risikomanagement (RMS)Die Risikopolitik des Konzerns und der Gesellschaft ist in die Unternehmensstrategie eingebettet und darauf ausgerichtet, den Bestand des Konzerns sowie der Gesellschaft zu sichern und gleichzeitig deren Werte systematisch und kontinuierlich zu steigern. Die Risikostrategie basiert auf einer Bewertung der Risiken und der mit ihnen verbundenen Chancen. In den Kernkompetenzfeldern des Konzerns und der Gesellschaft gehen wir angemessene, überschaubare und beherrschbare Risiken bewusst ein, wenn sie gleichzeitig einen angemessenen Ertrag erwarten lassen oder unvermeidbar sind. Risiken in unterstützenden Prozessen übertragen wir gegebenenfalls auf andere Risikoträger. Andere Risiken, die keinen Zusammenhang mit Kern- und/oder Unterstützungsprozessen haben, werden dagegen - soweit dies möglich ist - vermieden. Im "Risikomanagementhandbuch" hat der Konzern die Rahmenbedingungen für ein ordnungsgemäßes und zukunftsgerichtetes Risikomanagement formuliert. Das Handbuch regelt die konkreten Prozesse im Risikomanagement. Es zielt auf die systematische Identifikation, Beurteilung, Kontrolle und Dokumentation von Risiken ab. Dabei werden unter Beachtung klar definierter Kategorien Risiken der Geschäftsfelder, der operativen Einheiten, der bedeutenden assoziierten Unternehmen sowie der zentralen Bereiche identifiziert und hinsichtlich ihrer Eintrittswahrscheinlichkeit und möglicher Schadenshöhe bewertet. Die Berichterstattung wird durch vom Management festgelegte Wertgrenzen gesteuert. Die einzelnen Risiken werden im Rahmen der internen Risikoberichterstattung innerhalb des Konzerns anhand der Eintrittswahrscheinlichkeit und der möglichen Auswirkung klassifiziert. Klassifizierung der Eintrittswahrscheinlichkeitscroll
Klassifizierung nach Auswirkungsgradscroll
Aus der Kombination der erwarteten Eintrittswahrscheinlichkeit und der erwarteten Auswirkung des Risikos erfolgt die Klassifizierung des Risikos in hoch, mittel und gering. scroll
Aufgabe der Verantwortlichen ist es auch, Maßnahmen zur Vermeidung, Reduzierung und Absicherung von Risiken zu entwickeln und gegebenenfalls zu initiieren. Die wesentlichen Risiken sowie eingeleitete Gegenmaßnahmen werden turnusmäßig überwacht. Das zentrale Risikomanagement berichtet regelmäßig über die identifizierten Risiken an den Vorstand und den Aufsichtsrat. Zusätzlich zur Regelberichterstattung gibt es für unerwartet auftretende Risiken eine spontane konzerninterne Berichterstattungspflicht. Das Risikomanagementsystem ermöglicht es dem Vorstand, wesentliche Risiken frühzeitig zu erkennen und gegensteuernde Maßnahmen einzuleiten. Die zuvor beschriebenen wesentlichen Merkmale des Risikomanagementsystems finden konzernweit Anwendung. Bezogen auf die Prozesse in der (Konzern-)Rechnungslegung bedeutet dies, dass die identifizierten Risiken insbesondere hinsichtlich ihrer möglichen Auswirkungen auf die Berichterstattung in den jeweiligen Finanzberichten untersucht und bewertet werden. Hierdurch werden frühzeitig wichtige Informationen über potentiell mögliche Fair-Value-Änderungen von Vermögenswerten und Schulden generiert, drohende Wertminderungen angezeigt und wichtige Informationen zur Einschätzung der Notwendigkeit der Bildung/Auflösung von Rückstellungen gewonnen. In regelmäßigen Zeitabständen werden auf Vorstandsebene die Angemessenheit und Effizienz des Risikomanagements sowie die dazugehörigen Kontrollsysteme kontrolliert und entsprechend angepasst. Aufgrund der besonderen Bedeutung einer vorbildlichen Handlungsweise in allen geschäftlichen Belangen werden verantwortliche Mitarbeiter gezielt in Fragen der Compliance geschult. Abschließend ist darauf hinzuweisen, dass weder IKS noch RMS absolute Sicherheit bezüglich des Erreichens der damit verbundenen Ziele geben können. Wie alle Ermessensentscheidungen können auch solche zur Einrichtung angemessener Systeme grundsätzlich fehlerhaft sein. Kontrollen können aus simplen Fehlern oder Irrtümern heraus in Einzelfällen nicht greifen oder Veränderungen von Umgebungsvariablen können trotz entsprechender Überwachung verspätet erkannt werden. Aktuell werden im Rahmen des Risikomanagementprozesses insbesondere die folgenden Einzelrisiken intensiv verfolgt:
15. Erklärung zur Unternehmensführung (§ 289a HGB)Die Erklärung zur Unternehmensführung ist auf unserer Internetseite www.pnewind.com im Bereich "Investor Relations" unter Corporate Governance veröffentlicht und kann dort heruntergeladen werden. 16. Bericht des Vorstands über die Beziehungen zu verbundenen UnternehmenDer Vorstand hat gemäß § 312 AktG einen Bericht über die Beziehungen zu verbundenen Unternehmen erstellt, der die folgende Schlusserklärung enthält: "Wir erklären, dass die PNE WIND AG bei jedem der in diesem Bericht aufgeführten Rechtsgeschäfte nach den Umständen, die uns in dem Zeitpunkt bekannt waren, in dem das jeweilige Rechtsgeschäft vorgenommen wurde, eine angemessene Gegenleistung erhalten hat. Ferner erklären wir, dass die PNE WIND AG durch die in diesem Bericht aufgeführten Maßnahmen im Geschäftsjahr 2015 nach den Umständen, die uns zu dem Zeitpunkt bekannt waren, in dem die Maßnahmen vorgenommen wurden, nicht benachteiligt wurde." 17. Ergänzende Angaben nach § 289 Abs. 4 HGB und § 315 Abs. 4 HGB (Übernahmerichtlinie-Umsetzungsgesetz)KapitalverhältnisseDie PNE WIND AG hat zum 31. Dezember 2015 insgesamt 76.555.434 Namensaktien mit einem rechnerischen Anteil am Grundkapital von jeweils 1,00 Euro ausgegeben. Am 31. Dezember 2015 betrug der Anteil nicht meldepflichtiger Aktienbestände (weniger als 3 Prozent des Grundkapitals) rund 82 Prozent. Eine direkte Beteiligung, die den Wert von 10 Prozent der Stimmrechte überschreitet, wurde von Herrn Volker Friedrichsen, der bis zum Ablauf der Hauptversammlung am 23. Oktober 2015 auch Mitglied des Aufsichtsrats war, über die Volker Friedrichsen Beteiligungs-GmbH, Schwabstedt, die VF Vermögensverwaltung GmbH, Schwabstedt, und eigenen Bestand mit zuletzt rund 15 Prozent gemeldet. Weitere direkte oder indirekte Beteiligungen, die den Wert von 10 Prozent der Stimmrechte überschreiten, wurden nicht gemeldet. Die Aktien der Gesellschaft unterliegen nur in den gesetzlich geregelten Fällen und nicht satzungsgemäß Beschränkungen bezüglich des Stimmrechts oder der Übertragung. Aktien mit Sonderrechten, die Kontrollbefugnisse verleihen, sind nicht vorhanden. Eine Stimmrechtskontrolle durch die Beteiligung von Arbeitnehmern am Kapital ist nicht gegeben. Aktionärsrechte und -pflichtenDem Aktionär stehen Vermögens- und Verwaltungsrechte zu. Zu den Vermögensrechten gehören nach § 58 Abs. 4 AktG das Recht auf Teilhabe am Gewinn und nach § 271 AktG am Liquidationserlös sowie nach § 186 AktG das Bezugsrecht auf Aktien bei Kapitalerhöhung. Zu den Verwaltungsrechten gehören das Recht, an der Hauptversammlung teilzunehmen und das Recht, auf dieser zu reden, Fragen und Anträge zu stellen sowie die Stimmrechte auszuüben. Jede Stückaktie gewährt in der Hauptversammlung eine Stimme. Die Hauptversammlung wählt die von ihr zu bestellenden Mitglieder des Aufsichtsrats und den Abschlussprüfer; sie entscheidet über die Entlastung der Mitglieder von Vorstand und Aufsichtsrat, über Satzungsänderungen und Kapitalmaßnahmen, über Ermächtigungen zum Erwerb eigener Aktien sowie gegebenenfalls über die Durchführung von Sonderprüfungen, über vorzeitige Abberufung von Mitgliedern des Aufsichtsrats und über eine Auflösung der Gesellschaft. Gesetzliche Vorschriften und Bestimmungen der Satzung über die Ernennung und Abberufung der Mitglieder des Vorstands und über die Änderung der SatzungDie Bestellung und die Abberufung von Mitgliedern des Vorstands sind in den §§ 84 und 85 AktG geregelt. Danach werden Vorstandsmitglieder vom Aufsichtsrat auf höchstens 5 Jahre bestellt. Eine wiederholte Bestellung jeweils für höchstens 5 Jahre ist zulässig. Gemäß § 6 Abs. 1 der Satzung bestimmt der Aufsichtsrat die Zahl der Mitglieder des Vorstands. Zudem kann er einen Vorsitzenden des Vorstands sowie Stellvertreter ernennen. Die Änderung der Satzung bedarf gemäß § 179 AktG eines Beschlusses der Hauptversammlung. Gemäß § 15 Abs. 2 der Satzung werden Beschlüsse der Hauptversammlung, soweit nicht zwingende gesetzliche Vorschriften entgegenstehen, mit einfacher Mehrheit der abgegebenen Stimmen und, sofern das Gesetz außer der Stimmmehrheit eine Kapitalmehrheit vorschreibt, mit der einfachen Mehrheit des bei Beschlussfassung vertretenen Grundkapitals gefasst. Gemäß § 179 Abs. 2 AktG bedarf ein satzungsändernder Beschluss der Hauptversammlung einer Mehrheit, die mindestens drei Viertel des bei der Beschlussfassung vertretenen Grundkapitals umfasst. Die Satzung kann eine andere Kapitalmehrheit, für eine Änderung des Gegenstands des Unternehmens jedoch nur eine größere Kapitalmehrheit bestimmen. Zu Änderungen der Satzung, die nur deren Fassung betreffen, ist gemäß § 10 Abs. 7 der Satzung der Aufsichtsrat berechtigt. Ferner ist der Aufsichtsrat ermächtigt, § 5 der Satzung entsprechend der jeweiligen Ausnutzung eines bedingten Kapitals anzupassen sowie die Satzung entsprechend der Durchführung der Kapitalerhöhung unter Ausnutzung des genehmigten Kapitals und, falls das genehmigte Kapital bis zum 21. Mai 2018 nicht vollständig ausgenutzt worden ist, nach Ablauf der Ermächtigungsfrist jeweils anzupassen. Befugnisse des Vorstands insbesondere hinsichtlich der Möglichkeit, Aktien auszugeben oder zurückzukaufenDie Hauptversammlung vom 22. Mai 2013 hat den Vorstand der Gesellschaft ermächtigt, bis zum 21. Mai 2018 eigene Aktien der Gesellschaft im Umfang von bis zu 10 Prozent des zum Zeitpunkt der Beschlussfassung bestehenden Grundkapitals zu erwerben. Der Erwerb erfolgt nach Wahl des Vorstands über die Börse oder mittels eines öffentlichen Kaufangebots bzw. mittels einer öffentlichen Aufforderung an die Aktionäre zur Abgabe eines Verkaufsangebots. Bei Erwerb über den Börsenhandel darf der Erwerbspreis je Aktie den durchschnittlichen XETRA-Schlusskurs (oder, soweit in dieser Ermächtigung auf den XETRA-Schlusskurs abgestellt wird, den in einem an die Stelle des XETRA-Systems getretenen Nachfolgesystems erlittenen Schlusskurs) an der Frankfurter Wertpapierbörse an den jeweils dem Erwerb vorangegangenen fünf Börsentagen um nicht mehr als 10 Prozent über- oder unterschreiten. Der Vorstand ist ermächtigt, die aufgrund der Ermächtigung erworbenen eigenen Aktien ohne weiteren Hauptversammlungsbeschluss ganz oder teilweise einzuziehen. Zudem können die erworbenen eigenen Aktien auch in anderer Weise als durch Veräußerung über die Börse durch Angebot an alle Aktionäre veräußert werden, wenn die Abgabe von Aktien an Dritte als Gegenleistung im Rahmen des Erwerbs von Unternehmen oder von Beteiligungen an Unternehmen oder wenn die Abgabe von Aktien an Dritte als Gegenleistung für den Erwerb von Standorten zum Ausbau der Geschäftstätigkeit erfolgt. Die erworbenen eigenen Aktien können darüber hinaus in anderer Weise als durch Veräußerung über die Börse oder durch Angebot an alle Aktionäre abgegeben werden, wenn die Abgabe an Dritte gegen Zahlung eines Barkaufpreises erfolgt und der Veräußerungspreis je Aktie den durchschnittlichen XETRA-Schlusskurs an der Frankfurter Wertpapierbörse an den jeweils der Veräußerung vorangegangenen fünf Börsentagen nicht wesentlich unterschreitet. Von der durch Beschluss der Hauptversammlung vom 22. Mai 2013 erteilten Ermächtigung, eigene Aktien zu erwerben, hat die Gesellschaft bis zum 31. Dezember 2015 keinen Gebrauch gemacht. Zudem hat die Hauptversammlung vom 15. Mai 2012 den Vorstand der Gesellschaft ermächtigt, bis zum 14. Mai 2017 mit Zustimmung des Aufsichtsrats einmalig oder mehrmals Wandel- und/oder Optionsschuldverschreibungen im Gesamtnennbetrag von bis zu 50.000.000,00 Euro mit einer Laufzeit von längstens 20 Jahren auszugeben. Gleichzeitig wurde das Grundkapital der Gesellschaft um bis zu weitere 7.750.000,00 Euro bedingt erhöht (Bedingtes Kapital II/2012). Am 11. September 2014 hat der Vorstand mit Zustimmung des Aufsichtsrats vom selben Tag beschlossen, unter Ausnutzung der Ermächtigung vom 15. Mai 2012 eine Wandelanleihe im Gesamtnennbetrag von bis zu 25.757.000,00 Euro zu begeben (Wandelanleihe 2014/2019). Auf der Grundlage dieses Beschlusses wurden insgesamt 1.989.434 Stück auf den Inhaber lautende, untereinander gleichberechtigte Wandelteilschuldverschreibungen zum Nennbetrag von je 3,30 Euro begeben, die Wandlungsrechte auf insgesamt bis zu 1.989.434 auf den Namen lautende Stückaktien der Gesellschaft gewähren. Unter Berücksichtigung der mit der Wandelanleihe 2014/2019 eingeräumten Bezugsrechte wurde das bedingte Kapital II/2012 damit bis zum 31. Dezember 2014 insgesamt in Höhe von bis zu 1.989.434,00 Euro teilweise ausgenutzt. Im verbleibenden Umfang in Höhe von bis zu 5.760.566,00 Euro stand das bedingte Kapital II/2012 damit zum 31. Dezember 2015 noch zur Verfügung. Im Berichtszeitraum wurden die Wandlungsrechte aus insgesamt 1.995 Wandelteilschuldverschreibungen im Gesamtnennbetrag von 6.583,50 Euro ausgenutzt und insgesamt 1.995 neue Aktien (im Vorjahr: 0) aus dem bedingten Kapital II/2012 ausgegeben. Darüber hinaus wurde der Vorstand mit Beschluss der Hauptversammlung vom 22. Mai 2013 ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrats das Grundkapital der Gesellschaft bis zum 21. Mai 2018 durch Ausgabe neuer auf den Namen lautender Stückaktien gegen Sach - und/oder Bareinlagen einmalig oder mehrmals um bis zu insgesamt 22.800.000,00 Euro zu erhöhen (Genehmigtes Kapital). Von dieser Ermächtigung hat der Vorstand bisher zweimal Gebrauch gemacht. Der Vorstand hat am 11. September 2014 mit Zustimmung des Aufsichtsrats vom selben Tag beschlossen, unter Ausnutzung des Genehmigten Kapitals das Grundkapital der Gesellschaft um bis zu 22.800.000,00 Euro durch Ausgabe von bis zu 22.800.000 neuen auf den Namen lautenden Stückaktien mit einem rechnerischen Anteil am Grundkapital von je 1,00 Euro und Gewinnanteilsberechtigung ab dem 1. Januar 2014 gegen Bareinlage zu erhöhen. Auf der Grundlage dieses Beschlusses wurden insgesamt 13.931.195 neue Aktien ausgegeben. Unter nochmaliger Ausnutzung des Genehmigten Kapitals hat der Vorstand zudem am 13. Mai 2015 mit Zustimmung des Aufsichtsrats vom selben Tag beschlossen, das Grundkapital der Gesellschaft um 4.578.500,00 Euro durch Ausgabe von 4.578.500 neuen auf den Namen lautenden Stückaktien mit einem rechnerischen Anteil am Grundkapital von je 1,00 Euro und Gewinnanteilsberechtigung ab dem 1. Januar 2014 gegen Bareinlagen zu erhöhen. Zum 31. Dezember 2015 betrug das Genehmigte Kapital nach teilweiser Ausschöpfung demnach noch 4.290.305,00 Euro. Wesentliche Vereinbarungen, die unter der Bedingung eines Kontrollwechsels infolge eines Übernahmeangebots stehen, sowie Entschädigungsvereinbarungen der Gesellschaft, die für den Fall eines Übernahmeangebots mit den Mitgliedern des Vorstands oder Arbeitnehmern getroffen sindUnternehmensanleihe 2013/2018Tritt ein Kontrollwechsel ein, hat jeder Anleihegläubiger nach Maßgabe der Anleihebedingungen das Recht, von der PNE WIND AG als Emittentin die vorzeitige Rückzahlung seiner Schuldverschreibungen zu verlangen. Ein Kontrollwechsel gilt in diesem Zusammenhang dann als eingetreten, wenn die Emittentin davon Kenntnis erlangt hat, dass eine Person oder eine gemeinsam handelnde Gruppe von Personen im Sinne von § 2 Abs. 5 des Wertpapiererwerbs- und Übernahmegesetzes der rechtliche oder wirtschaftliche Eigentümer einer solchen Anzahl von Aktien der Emittentin geworden ist, auf die 30 Prozent oder mehr der Stimmrechte entfallen. Wandelanleihe 2014/2019Tritt ein Kontrollwechsel ein, hat jeder Wandelanleihegläubiger nach Maßgabe der Anleihebedingungen das Recht, von der PNE WIND AG als Anleiheschuldnerin die vorzeitige Rückzahlung seiner Wandelteilschuldverschreibungen, für welche das Wandlungsrecht nicht ausgeübt wurde und die nicht zur vorzeitigen Rückzahlung fällig gestellt wurden, zu verlangen. Ein Kontrollwechsel liegt in diesem Zusammenhang vor, wenn eine Person oder gemeinsam handelnde Personen die Kontrolle über die Anleiheschuldnerin erlangt oder erlangen, wobei Kontrolle (i) direktes oder indirektes (im Sinne von § 22 Wertpapierhandelsgesetz) rechtliches oder wirtschaftliches Eigentum von insgesamt mehr als 30 Prozent der Stimmrechte der Anleiheschuldnerin oder (ii) bei einem öffentlichen Angebot für Aktien der Anleiheschuldnerin den Fall, dass die Aktien, die sich bereits in der Kontrolle des Bieters befinden, und die Aktien, für die bereits das Angebot angenommen wurde, zusammen mehr als 30 Prozent der Stimmrechte der Anleiheschuldnerin gewähren oder (iii) der Verkauf oder die Übertragung aller oder im Wesentlichen aller Vermögenswerte der Anleiheschuldnerin durch diese an bzw. auf eine andere Person oder Personen bedeutet. Im Falle eines Kontrollwechsels wird nach Maßgabe der Anleihebedingungen zudem der Wandlungspreis für die Ausübung der Wandlungsrechte innerhalb einer bestimmten Frist angepasst. Weitere VereinbarungenDarüber hinaus haben weder die PNE WIND AG noch die in den Konzernabschluss einbezogenen Gesellschaften weitere wesentliche Vereinbarungen getroffen, die unter der Bedingung eines Kontrollwechsels infolge eines Übernahmeangebots stehen. Für den Fall eines Kontrollwechsels bei der Gesellschaft steht den Vorstandsmitgliedern ein Sonderkündigungsrecht zu, das sie für die zwei auf den Eintritt des Kontrollwechsels folgenden Monate (den Monat, in dem der Kontrollwechsel eintritt, dabei nicht mitgerechnet) mit einer Frist von vierzehn Tagen zum Monatsende ausüben können. Ein zur Ausübung des Sonderkündigungsrechts berechtigender Kontrollwechsel tritt ein, wenn ein Dritter der Gesellschaft nach § 21 WpHG mitteilt, dass er 50 Prozent der Stimmrechte an der Gesellschaft erreicht oder überschritten hat. Bei Ausübung des Sonderkündigungsrechts steht den Vorstandsmitgliedern das Festgehalt gemäß des jeweiligen Anstellungsvertrags für die restliche Vertragslaufzeit zu; es ist mit Vertragsbeendigung ohne Abzinsung in einem Betrag auszuzahlen. Erfolgt der Kontrollwechsel im Zuge eines öffentlichen Angebots, so steht zwei der drei Vorstandsmitglieder im Falle der Ausübung des Sonderkündigungsrechts außerdem eine Sonderprämie in Höhe von 50 Prozent der zu erwartenden Tantieme bis Vertragsende zu. Dabei ist - jeweils bezogen auf die Marktkapitalisierung - die Wertsteigerung anhand der Differenz zwischen dem von einem Bieter zuerst angebotenen Erwerbspreis und dem etwaigen höheren, für die Durchführung des Angebots maßgeblichen Erwerbspreis zu bemessen; insgesamt darf die Sonderprämie jedoch nicht höher sein als das feste Jahresgehalt nach § 5 Abs. 1 des jeweiligen Anstellungsvertrags. 18. VergütungsberichtDie Vergütungen von Vorstand und Aufsichtsrat beliefen sich im Geschäftsjahr 2015 auf zusammen TEUR 5.472 (im Vorjahr: TEUR 3.415). Die fixe Vergütung an den Aufsichtsrat hat im Geschäftsjahr 2015 TEUR 398 (im Vorjahr: TEUR 219) betragen. Bis zur Änderung der Satzung durch die Hauptversammlung am 23. Oktober 2015 erhielt der Vorsitzende TEUR 21, sein Stellvertreter TEUR 15,8 und die übrigen Mitglieder des Aufsichtsrates TEUR 10,5 als feste Bezüge und darüber hinaus erhielt jedes Aufsichtsratsmitglied TEUR 2,5 pro Sitzung. Außerdem wurde eine variable Vergütung gezahlt. Nach Änderung der Satzung am 23. Oktober 2015 erhält der Vorsitzende TEUR 120, sein Stellvertreter TEUR 90, die übrigen Mitglieder des Aufsichtsrates TEUR 60 als feste Bezüge und darüber hinaus erhält jedes Aufsichtsratsmitglied TEUR 1 pro Sitzung. Zusätzlich erhält der Vorsitzende des Prüfungsausschusses eine fixe Vergütung von TEUR 30 und jedes weitere Mitglied des Prüfungsausschusses TEUR 15 als zusätzliche Vergütung. Die Vorsitzenden anderer Ausschüsse des Aufsichtsrats erhalten eine zusätzliche Vergütung von TEUR 20. Die variable Vergütung wurde abgeschafft. Als variable Vergütung wurde im Berichtsjahr ein Betrag in Höhe von TEUR 454 (im Vorjahr: TEUR 667) zurückgestellt. Die Gesamtvergütung des Aufsichtsrats beläuft sich im Geschäftsjahr 2015 auf TEUR 852 (im Vorjahr: TEUR 886). Darüber hinaus trägt die Gesellschaft die Kosten einer Vermögensschadenhaftpflichtversicherung für sämtliche Aufsichtsratsmitglieder. scroll
Die Mitglieder des Vorstandes erhielten für ihre Tätigkeit im Geschäftsjahr 2015 Gesamtbezüge (inkl. abgegrenzter Verbindlichkeiten für Tantiemen) bzw. es wurden Rückstellungen gebildet in Höhe von TEUR 4.620 (im Vorjahr: TEUR 2.529). Die Werte in den nachfolgenden Tabellen unter den aufgeführten Begriffen "gewährte Zuwendungen" spiegeln alle in dem Geschäftsjahr aufwandswirksam erfassten Leistungen, welche zum Teil erst im folgenden Jahr liquiditätswirksam werden, wider. Hingegen sind die Werte, die unter dem Begriff "Zufluss" aufgeführt werden, im jeweiligen Geschäftsjahr liquiditätswirksam geworden und betreffen somit zum Teil Aufwendungen aus dem Vorjahreszeitraum (z.B. Rückstellungen für variable Vergütungen, die im Folgejahr zur Auszahlungen führen). scroll
Die Vorstandsgehälter setzten sich in 2015 aus einem fixen und variablen Gehaltsanteil zusammen. Der fixe Gehaltsbestandteil bestand aus dem Festgehalt sowie Nebenleistungen (Zuschüsse zu Krankenversicherungs- und Rentenversicherungsbeiträgen) sowie dem geldwerten Vorteil aus der Nutzung von Dienstwagen. Er wurde monatlich ausgezahlt. Der variable Gehaltsbestandteil der Vorstandsgehälter war aufgeteilt in einen kurzfristigen und einen langfristigen Teil. Der kurzfristige Teil war an die Erreichung bestimmter Ziele im laufenden Geschäftsjahr und der langfristige Teil an die Erreichung von Zielen über mehrere Jahre gebunden. Der langfristige Teil der variablen Vergütung betrug 55 % und der kurzfristige Anteil 45 % vom möglichen variablen Gehalt. Der Aufsichtsrat vereinbarte die kurz- und langfristigen Ziele mit dem Vorstand. Die kurzfristigen Ziele orientierten sich an wesentlichen Planungsdaten für das nächste Geschäftsjahr wie z.B. die Umsetzung der geplanten Windparkprojekte im Geschäftsjahr. Sollte ein kurzfristiges Ziel nicht zu 100 % erreicht werden, so wurde der Anteil dieses Ziels an der kurzfristigen variablen Vergütung nicht ausgezahlt oder nur anteilig im Verhältnis der Zielerreichung ausbezahlt. Die langfristigen Ziele sollten die zukünftige wirtschaftliche Entwicklung der Gesellschaft fördern; in 2015 war nur ein langfristiges Ziel festgelegt, welches ausgerichtet war auf das zu erwartende EBIT eines Dreijahreszeitraumes. Der variable, an mehrjährige Ziele gebundene Gehaltsbestandteil wird jeweils für ein abgeschlossenes Geschäftsjahr ausbezahlt, jedoch mit dem Vorbehalt der Rückforderung bei Nichterreichung des langfristigen Ziels über mehrere Jahre bzw. der Verrechnung mit den dann fälligen Ansprüchen. Der Aufsichtsrat kann dem Vorstandsmitglied im Falle besonders herausragender Leistungen bezogen auf ein abgeschlossenes Geschäftsjahr zusätzlich eine Bonuszahlung zuwenden, ohne dass hierauf ein vertraglicher Anspruch besteht. Aktienoptionen wurden den Vorstandsmitgliedern nicht gewährt. Darüber hinaus trägt die Gesellschaft die Kosten einer Vermögensschadenhaftpflichtversicherung für sämtliche Vorstandsmitglieder. Derzeit führen Vorstand und Aufsichtsrat Gespräche über eine neue Struktur der kurz- und langfristigen Zielsetzungen. Die Aufgliederung der Vergütung der einzelnen Mitglieder des Vorstands nach dem Corporate Governance Kodex ist in den nachfolgenden Tabellen dargestellt. scroll
scroll
scroll
In Bezug auf die zusätzlichen Vergütungen im Rahmen der Organtätigkeiten bei Tochtergesellschaften verweisen wir auf die Angaben zu "Beziehungen zu nahestehenden Unternehmen und Personen" im Abschnitt X.4. des Konzernanhangs. 19. Ausblick / PrognoseDie PNE WIND-Gruppe ist ein international tätiger Windkraft-Pionier aus Deutschland und einer der erfahrensten On - und Offshore-Windpark-Projektierer. Das Unternehmen vereint wirtschaftlichen Erfolg mit ökologischer Verantwortung. Dabei bietet es die gesamte Wertschöpfungskette an: von Entwicklung, Projektierung, Realisierung, Finanzierung, Betrieb, Vertrieb und Repowering von Windparks im In- und Ausland. Die Projektierung und Realisierung von Windparks sind und bleiben das Kerngeschäft der Unternehmen in der PNE WIND-Gruppe. Hinzu kommen der Betrieb und das Betriebsmanagement von immer mehr Windparks. Der Ausbau der erneuerbaren Energien ist ein weltweit diskutiertes Thema. Die PNE WIND-Gruppe ist in einem Markt tätig, der weltweit kontinuierlich wächst. Das Unternehmen ist international gut positioniert, um von dem enormen Wachstumspotenzial des Windenergiemarktes zu profitieren. Der erfolgreiche Abschluss der Weltklimakonferenz im Dezember 2015 in Paris mit der Zielsetzung, einen Anstieg der Durchschnittstemperaturen um mehr als 2 Grad gegenüber dem Stand von 1990 zu verhindern und ihn möglichst auf 1,5 Grad zu begrenzen, zeigt, dass die Notwendigkeit einer Energiewende weltweit erkannt worden ist. Immer mehr Staaten betonen die dringende Notwendigkeit einer Wende in der Energieversorgung hin zu den erneuerbaren Energien und schaffen Rahmenbedingungen, mit denen der ökologisch richtige Ausbau auch ökonomisch sinnvoll wird. Davon profitiert die Windenergie, da sie aufgrund der technischen Entwicklung bereits besonders effektiv und preisgünstig zur Sicherung der künftigen Stromerzeugung beiträgt. Europa bleibt für uns ein Kernmarkt und wir begrüßen die neuen Europäischen Rahmenrichtlinien für Klima und Energie im Zeitraum zwischen 2020 und 2030. Diese EU-Vorgaben für das Ausbauziel der erneuerbaren Energien werden mit kontinuierlichen Investitionen und einer Steigerung des Anteils an der Stromerzeugung verbunden sein. Um diese Ziele zu erreichen, ist ein weiterer intensiver Ausbau der Windenergie notwendig. Onshore- und Offshore-Windenergie sind dabei die tragenden Säulen. Die PNE WIND AG hat seit 2014 wesentliche Schritte vollzogen, um ihr Geschäftsmodell zu erweitern. Dazu gehört die Gründung der Tochtergesellschaft, in der fertiggestellte eigene Windparks gebündelt werden. In den Bau und die Fertigstellung der Windparks muss die PNE WIND AG zunächst zwar erheblich investieren, sie schafft damit jedoch werthaltiges Vermögen und erhält ab der Inbetriebnahme langfristig kalkulierbare Renditen aus dem Stromverkauf sowie dem Betriebsmanagement. Ausblick
Ziele dieser Erweiterung der Geschäftstätigkeit sind neben der Steigerung des Ertragspotenzials sowie der Stärkung der Wettbewerbsposition des Konzerns vor allem der Aufbau eines Projekt-Portfolios, das Investoren stabile und attraktive Renditen bieten soll. Dies stellt eine klassische Win-win-Situation dar, mit großem Potenzial sowohl für PNE WIND als auch für die möglichen Investoren. In dem Portfolio werden fertiggestellte Onshore-Windparks mit einer Gesamtleistung von bis zu 150 MW gebündelt. Möglichst bis Ende 2016 soll die Tochtergesellschaft ganz oder anteilig an Investoren veräußert werden. Die Internationalisierung unserer Aktivitäten eröffnet zusätzliche Wachstumsmöglichkeiten, bedeutet jedoch auch, dass wir Risiken besser verteilen können. Geografische Diversifikation ermöglicht uns in der PNE WIND-Gruppe den Zugang zum globalen Windenergiemarkt. Während unsere Referenzliste im Konzern bereits erfolgreich realisierte Projekte mit mehr als 2.300 MW ausweist, zeigt unsere Pipeline sowohl onshore als auch offshore, national wie international eine Fülle von Projekten in verschiedenen Phasen der Projektentwicklung als Basis für künftiges Wachstum. Leidenschaft für erneuerbare Energien und Technik sowie das Streben, wirtschaftlichen Erfolg mit ökologischer Verantwortung zu vereinbaren, zeichnet die Mitarbeiter der PNE WIND-Gruppe aus - vom Auszubildenden bis zum Vorstand. Damit ist die PNE WIND-Gruppe insgesamt sehr gut aufgestellt. Wir sind sehr zuversichtlich, auch künftig die Chancen im Wachstumsmarkt "Wind" nutzen zu können. Die Prognosen und sonstigen Aussagen zur voraussichtlichen Entwicklung des Konzerns in den Geschäftsjahren 2014 bis 2016 haben sich gegenüber der Einschätzung zum 31. Dezember 2014 nicht wesentlich verändert. Da das schottische Windpark-Projekt Sallachy bisher nicht genehmigt wurde, erwartet der Vorstand einen EBIT-Wert am unteren Ende der Dreijahres-Guidance von 110 bis 130 Mio. Euro für die Geschäftsjahre 2014 bis 2016. Die PNE WIND AG erwartet für den Zeitraum der drei Geschäftsjahre 2014 bis 2016 auf EBIT-Basis weiterhin positive Ergebnisse aus dem operativen Geschäft. Zusammen mit den Beteiligungsergebnissen aus dem In- und Ausland wird dies nach unseren Erwartungen den größeren Teil des kumulierten Konzern-EBIT ausmachen. Das für das Geschäftsjahr 2016 erwartete Konzern-EBIT soll im Bereich von bis zu 100 Mio. Euro liegen unter der Voraussetzung, dass die Vermarktung der im Portfolio gebündelten Onshore-Projekte von bis zu 150 MW wie vorgesehen gelingt.
Cuxhaven, 21. März 2016 PNE WIND AG Vorstand KonzernabschlussKONZERN-GESAMTERGEBNISRECHNUNG (IFRS)für die Zeit vom 1. Januar bis 31. Dezember 2015der PNE WIND AG, Cuxhavenscroll
Konzernbilanz (IFRS) zum 31. Dezember 2015der PNE WIND AG, CuxhavenAktiva scroll
KONZERN-KAPITALFLUSSRECHNUNG (IFRS) für das Geschäftsjahr 2015der PNE WIND AG, Cuxhavenscroll
*
davon als Sicherheit verpfändet KONZERN-EIGENKAPITALVERÄNDERUNGSRECHNUNG (IFRS) für das Geschäftsjahr 2015der PNE WIND AG, Cuxhavenscroll
ENWICKLUNG DES KONZERN-ANLAGEVERMÖGENS (IFRS)der PNE WIND AG, Cuxhaven, im Geschäftsjahr 2015scroll
scroll
scroll
ENWICKLUNG DES KONZERN-ANLAGEVERMÖGENS (IFRS)der PNE WIND AG, Cuxhaven, im Geschäftsjahr 2014scroll
scroll
scroll
KONZERN-SEGMENTBERICHTERSTATTUNG (IFRS) für das Geschäftsjahr 2015der PNE WIND AG, Cuxhavenscroll
1)
Die abgegrenzten Zuwendungen der öffentlichen
Hand wurden den Segmentschulden zugeordnet. In die einzelnen Segmente sind folgende Gesellschaften einbezogen: scroll
AUFSTELLUNG DER IN DER KONZERNABSCHLUSS EINBEZOGENEN GESELLSCHAFTEN UND AUFSTELLUNG DES ANTEILSBESITZES zum 31. Dezember 2015der PNE WIND AG, Cuxhavenscroll
1)
gem. Jahresabschluss zum 31. Dezember 2015 Konzernanhang für das Geschäftsjahr 2015der PNE WIND AG, CuxhavenI. Handelsregister und Gegenstand des UnternehmensDie PNE WIND AG (im Folgenden auch "Gesellschaft") hat ihren Sitz in Cuxhaven, Peter-Henlein-Straße 2-4, Deutschland. Die Gesellschaft ist unter der Nummer HRB 110360 in das Handelsregister beim Amtsgericht Tostedt eingetragen. Geschäftsjahr ist das Kalenderjahr. Die Geschäftsaktivitäten der Gesellschaft umfassten im Berichtsjahr im Wesentlichen die Projektierung, Errichtung und den Betrieb von Windparks und Umspannwerken zur Stromerzeugung, den Service von Windkraftanlagen sowie die Eigenkapitaleinwerbung für Windpark-Betreibergesellschaften. II. Allgemeine Rechnungslegungsgrundsätze1. Going ConcernDie Bilanzierung erfolgt unter der Annahme der Unternehmensfortführung. Auf Risiken, die den Bestand des Unternehmens möglicherweise gefährden könnten, wird im Konzernlagebericht der Gesellschaft eingegangen. 2. KonzernabschlussDer Konzernabschluss der PNE WIND AG wird nach den International Financial Reporting Standards (IFRS) des International Accounting Standards Board (IASB) aufgestellt, wie sie in der Europäischen Union anzuwenden sind. Vom IASB verabschiedete neue Standards werden grundsätzlich ab dem Zeitpunkt ihres Inkrafttretens angewendet, wie sie in der EU zu berücksichtigen sind. Soweit nichts anderes angegeben ist, wird der vorstehende Konzernabschluss in Euro (EUR) aufgestellt und grundsätzlich auf Tausend Euro (TEUR) gerundet. Aufgrund dieser Rundungen kann es bei Darstellungen innerhalb dieses IFRS-Konzernanhangs möglich sein, dass sich einzelne Zahlen nicht genau zur angegebenen Summe aufaddieren. Der Konzernabschluss entspricht den Anforderungen des § 315 a HGB. Dem Konzernabschluss liegen einheitliche Bilanzierungs- und Bewertungsgrundsätze zu Grunde. Der Konzernabschluss wurde auf Grundlage der historischen Anschaffungs- oder Herstellungskosten aufgestellt. Davon ausgenommen sind einzelne Finanzinstrumente, die zum beizulegenden Zeitwert am Bilanzstichtag angesetzt wurden. Der vom Vorstand zum 31. Dezember 2015 aufgestellte Konzernabschluss und Konzernlagebericht wurde in der Vorstandssitzung am 7. März 2016 zur Weitergabe an den Aufsichtsrat freigegeben. Der zum 31. Dezember 2015 aufgestellte Konzernabschluss wird beim Betreiber des Bundesanzeigers eingereicht. Der Konzern hat im Geschäftsjahr 2015 die nachfolgend aufgeführte neue IFRS-Interpretation bzw. Änderungen von IFRS-Standards erstmalig angewendet. Hieraus haben sich keine Auswirkungen auf den Konzernabschluss ergeben. scroll
Im Geschäftsjahr 2015 wurden folgende vom IASB bereits verabschiedete neue bzw. geänderte, teilweise von der EU noch nicht übernommene Rechnungslegungsnormen, nicht berücksichtigt, weil eine Verpflichtung zur Anwendung noch nicht gegeben war: scroll
Die Anwendungspflicht in der EU stellt dabei den Zeitpunkt dar, in dem die neue Rechnungslegungsvorschrift voraussichtlich erstmals bei der PNE WIND AG berücksichtigt wird. Der Konzern wendete keinen neuen Standard, keine neue Interpretation oder Änderung an einem Standard vorzeitig in 2015 an. IFRS 9"Finanzinstrumente"Neuer Standard, der am 12. November 2009 verabschiedet wurde. Im Zusammenhang mit dem neuen Standard wurden "Änderungen an IFRS 9, IFRS 7 und IAS 39 - Verpflichtender Erstanwendungszeitpunkt und Angaben zum Übergang" sowie "Änderungen an IFRS 9, IFRS 7 und IAS 39 - Bilanzierung von Sicherungsbeziehungen" veröffentlicht. IFRS 9 enthält neue Vorschriften zur Klassifizierung und Bewertung von Finanzinstrumenten, grundlegende Änderungen bezüglich der Bilanzierung von Wertminderungen finanzieller Vermögenswerte sowie überarbeitete Regelungen zur Bilanzierung von Sicherungsbeziehungen. Bei der Bewertung von Finanzinstrumenten hält IFRS 9 an den bisherigen Wertmaßstäben "fortgeführte Anschaffungskosten" und "beizulegender Zeitwert" fest. Die Zuordnung finanzieller Vermögenswerte zu diesen Bewertungskategorien hängt zukünftig jedoch von zwei Kriterien ab: dem zu Grunde liegenden Geschäftsmodell des Portfolios, dem der finanzielle Vermögenswert zugeordnet ist, sowie der konkreten Ausgestaltung der vertraglich vereinbarten Zahlungsströme. Die Erfassung von Wertminderungen finanzieller Vermögenswerte bezieht sich nach IFRS 9 künftig auf die erwarteten Verluste. Der allgemeine Ansatz sieht ein dreistufiges Modell zur Ermittlung der Risikovorsorge vor. In Abhängigkeit des Kreditausfallrisikos des Kontrahenten erfordert das Modell ein unterschiedliches Ausmaß an Wertberichtigung. Für bestimmte Finanzinstrumente, wie zum Beispiel Forderungen aus Lieferungen und Leistungen, gilt ein vereinfachtes Verfahren zur Erfassung von Wertminderungen. Die Regelungen des IFRS 9 bezüglich der Bilanzierung von Sicherungsbeziehungen orientieren sich stärker an der Risikomanagementstrategie des Unternehmens. Das Management geht davon aus, dass bezüglich der meisten Finanzinstrumente eine Klassifizierung nach IFRS 9 keine Änderung der Bewertung gegenüber IAS 39 zur Folge hat. Auch werden hinsichtlich der Wertminderungen aus dem "expected-loss"- Modell nach IFRS 9 keine Änderungen erwartet. Grundsätzlich geht das Management davon aus, dass die Anhangangaben zu Finanzinstrumenten angesichts detaillierterer Vorschriften punktuell auszuweiten sind. Weitere mögliche Konsequenzen aus den genannten Änderungen für den Konzern werden untersucht. IFRS 15 "Umsatzerlöse"Der Standard regelt, wann und in welcher Höhe Erlöse zu erfassen sind. IFRS 15 ersetzt IAS 18 ,Erlöse', IAS 11 ,Fertigungsaufträge' und eine Reihe von erlösbezogenen Interpretationen. Die Anwendung von IFRS 15 ist für alle IFRS-Anwender verpflichtend und gilt für fast alle Verträge mit Kunden - die wesentlichen Ausnahmen sind Leasingverhältnisse, Finanzinstrumente und Versicherungsverträge. Es wird davon ausgegangen, dass sich aus diesem neuen Standard keine wesentlichen Änderungen im Konzern ergeben. IFRS 16 "Leasingverhältnisse"IFRS 16 regelt die Bilanzierung von Leasingverhältnissen und ersetzt den Vorgängerstandard IAS 17. Nach dem neuen Standard besteht nunmehr eine grundsätzliche Bilanzierungspflicht von Rechten und Pflichten aus Leasingverhältnissen beim Leasingnehmer. Demzufolge bilanzieren Leasingnehmer künftig das Nutzungsrecht aus einem Leasinggegenstand (sog. right-of-use asset) sowie eine korrespondierende Leasingverbindlichkeit. Dabei sind die Regelungen des IFRS 16 auf jeden Vertrag einzeln anzuwenden. Leasinggeber und Leasingnehmer haben allerdings unter bestimmten Voraussetzungen die Möglichkeit, anstelle einer Einzelbetrachtung Portfolien anzuwenden, auf die dann die Regelungen des IFRS 16 angewendet werden. Zudem bestehen einzelne Erleichterungswahlrechte für Leasingnehmer in Hinblick auf kurzfristige Leasingverhältnisse sowie Vereinbarungen über geringwertige Vermögenswerte. Für Leasinggeber besteht auch nach dem neuen Standard unverändert eine Unterscheidung zwischen Finanzierungs- und Mietleasingverträgen. IFRS 16 sieht neben Änderungen in der Bilanzierung auch eine Ausweitung der Angabepflichten sowohl für Leasinggeber als auch für Leasingnehmer vor. Das Management prüft derzeit welche Änderungen sich zukünftig aus der Anwendung des IFRS 16 für den Konzern ergeben. Auf eine weitere detaillierte Darstellung von neuen oder geänderten Standards bzw. Interpretationen wird im Folgenden verzichtet, da die Auswirkungen aus ihrer erstmaligen Anwendung auf die Darstellung der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des Konzerns voraussichtlich von untergeordneter Bedeutung sein werden. III. Konsolidierungsgrundsätze1. KonsolidierungskreisIn den Konzernabschluss werden im Wege der Vollkonsolidierung alle Unternehmen einbezogen, über welche die Konzernobergesellschaft die Beherrschung ausübt. Beherrschung eines Beteiligungsunternehmens ist dann gegeben, wenn ein Investor schwankenden Renditen aus seinem Engagement in dem Beteiligungsunternehmen ausgesetzt ist bzw. Anrechte auf diese besitzt und die Fähigkeit hat, diese Renditen mittels seiner Verfügungsgewalt über das Beteiligungsunternehmen zu beeinflussen. In den Konsolidierungskreis werden auch Windparkbetreibergesellschaften, die aufgrund dieser Kriterien vom Mutterunternehmen oder damit verbundenen Unternehmen beherrscht werden, einbezogen. Im Berichtszeitraum wurden folgende Gesellschaften erstmalig in den Konzernkreis einbezogen (in Klammern Erstkonsolidierungszeitpunkt und Anteilshöhe): 1. PNE WIND Elektrik Üretim Ltd., Ankara, Türkei (100 Prozent, Erstkonsolidierung zum 20. Februar 2015) (Gegründet), 2. PNE WIND Bati Rüzgari Elektrik Üretim Ltd., Ankara, Türkei (100 Prozent, Erstkonsolidierung zum 30. September 2015) (Gegründet), 3. PNE WIND Güney Rüzgari Elektrik Üretim Ltd., Ankara, Türkei (100 Prozent, Erstkonsolidierung zum 30. September 2015) (Gegründet), 4. WKN Windpark Hedendorf GmbH & Co. KG, Husum (100 Prozent, Erstkonsolidierung zum 30. Juni 2015) (Erstmalig wesentlich), 5. WKN Windpark Groß Niendorf GmbH & Co. KG, Husum (100 Prozent, Erstkonsolidierung zum 1. Juli 2015) (Erstmalig wesentlich), 6. WKN Sallachy Ltd., Glasgow, Großbritannien (100 Prozent, Erstkonsolidierung zum 1. Juli 2015) (Erstmalig wesentlich), 7. PNE WIND YieldCo Verwaltungs GmbH, Cuxhaven (100 Prozent, Erstkonsolidierung zum 14. April 2015) (Gegründet). Gegenstand der Unternehmen Nr. 1 - 6 ist die Errichtung und der Betrieb von Windkraftanlagen in Form von Windparks sowie die Veräußerung der erzeugten elektrischen Energie. Gegenstand des Unternehmens Nr. 7 ist die Ausübung der Tätigkeit einer geschäftsleitenden Holding, insbesondere der Erwerb und die Verwaltung von Unternehmen und Beteiligungen zur Erzeugung von Elektrizität aus erneuerbaren Energien im In- und Ausland, insbesondere von Windparks, die Vermarktung von Elektrizität aus diesen Anlagen sowie einhergehende administrative Tätigkeiten. Die Buchwerte und beizulegenden Zeitwerte der identifizierbaren Vermögenswerte und Schulden der Gesellschaften Nr. 1-7 waren zum Erstkonsolidierungszeitpunkt für die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage unwesentlich. Im Berichtszeitraum veränderte sich die Anteilsquote bei den folgenden Gesellschaften, die in den Konzernkreis einbezogen werden bzw. im Vorjahr einbezogen wurden: 1. PNE WIND Yenilenebilir Enerjiler Ltd., Ankara, Türkei (von 100 Prozent auf 50 Prozent) Durch die Veränderung der Anteilsquote und dem damit einhergehenden Verlust der Kontrolle über die PNE WIND Yenilenebilir Enerjiler Ltd. sind Vermögenswerte aus dem Konzern in Höhe von insgesamt 3,8 Mio. Euro sowie Schulden aus dem Konzern in Höhe von 0,1 Mio. Euro zzgl. Gesellschafterdarlehen in Höhe von 2,1 Mio. Euro abgegangen. Vermögenswerte:
Schulden:
Das erhaltene Entgelt für die Veräußerung der Gesellschaftsanteile betrug 1,6 Mio. Euro. Seit dem Verlust der Kontrolle wird die Gesellschaft als assoziiertes Unternehmen at equity in den Konzernabschluss einbezogen. Aus der Neubewertung gemäß IFRS 10.25(b) der weiterhin gehaltenen Anteile an der Gesellschaft im Rahmen des Übergangs auf die Einbeziehung als assoziiertes Unternehmen hat sich ein Ertrag in Höhe von 0,8 Mio. Euro ergeben, der ertragswirksam in den Umsatzerlösen vereinnahmt wurde. 2. PNE BCP WIND INC., Saskatoon, Kanada (von 75 Prozent auf 100 Prozent) Durch die Veränderung der Anteilsquote hat sich nur eine unwesentliche Veränderung der Minderheiten ergeben. Das gezahlte Entgelt für den Erwerb der Anteile betrug rd. 1 Euro. Aus der Transaktion ergab sich ein Verlust in Höhe von rd. 1 Euro der aufwandswirksam unter den sonstigen betrieblichen Aufwendungen erfasst wurde. 3. Innovative Wind Concepts GmbH, Husum (von 50 Prozent auf 100 Prozent) Die Anteilsquote an der Innovative Wind Concepts GmbH, Husum (kurz "IWC") zum 1. Januar 2015 hat sich von 50% auf 100% geändert, Es erfolgte aufgrund der unwesentlichen Bedeutung der Gesellschaft im Geschäftsjahr 2015 kein Einbezug mehr in den Konzernabschluss (weder at equity noch vollkonsolidiert). Im Vorjahresabschluss war die Gesellschaft at equity einbezogen. Danach umfasst der Konsolidierungskreis zum 31. Dezember 2015 neben der PNE WIND AG die weiteren in der "Aufstellung der in den Konzernabschluss einbezogenen Gesellschaften" unter Punkt I "Aufstellung der in den Konzernabschluss einbezogenen Gesellschaften" und unter Punkt II "Aufstellung der in den Konzernabschluss einbezogenen assoziierten Gesellschaften" aufgeführten Unternehmen. Gesellschaften, die nicht im Konsolidierungskreis zum 31. Dezember 2015 einbezogen wurden, sind in der "Aufstellung der in den Konzernabschuss einbezogenen Gesellschaften und Aufstellung des Anteilsbesitzes" unter dem Punkt III "Nicht einbezogene Unternehmen aufgrund unwesentlicher Bedeutung" und Punkt IV "Nicht einbezogene assoziierte Unternehmen aufgrund unwesentlicher Bedeutung" aufgeführt. 2. UnternehmensverkäufeIm Berichtszeitraum sind folgende Gesellschaften aufgrund der im Geschäftsjahr erfolgten Veräußerung endkonsolidiert worden: 1. PNE WIND UK Ltd, Eastbourne, Großbritannien (Abgang aus Segment Windkraft), 2. WKN GmbH & Co. Windpark Looft II KG, Husum (Abgang aus dem Segment Stromerzeugung), 3. BGZ Solarpark Passauer Land GmbH & Co. KG, Husum (Abgang aus dem Segment Stromerzeugung). Der Kaufpreis für 100 Prozent der Gesellschaftsanteile an der PNE WIND UK Ltd. inkl. der Rückführung der Gesellschafterdarlehen an die PNE WIND Ausland GmbH beträgt insgesamt bis zu 103 Mio. britischen Pfund, von denen rund 40,1 Mio. britische Pfund sofort bei Verkauf gezahlt wurden. Der weitere Betrag ist als Meilenstein-Zahlungen von bis zu 63 Mio. britische Pfund bis 2021 vereinbart. Die bisherigen Mitarbeiter der PNE WIND UK wurden vom Käufer übernommen. Der Käufer hat außerdem eine Option für den Kauf eines weiteren Projektes erhalten. Bei Wahrnehmung dieser Option bis 30. Juni 2016 wird eine weitere Zahlung erfolgen. Durch die Endkonsolidierung der PNE WIND UK Ltd. sind Vermögenswerte aus dem Konzern in Höhe von insgesamt 19,9 Mio. Euro, die im Wesentlichen aus den aktivierten Leistungen der Projekte (Unfertige Erzeugnisse) bestanden, sowie Schulden aus dem Konzern in Höhe von 1,5 Mio. Euro zzgl. der Gesellschafterdarlehen in Höhe von 31,3 Mio. Euro abgegangen. Aus der Endkonsolidierung ergab sich ein Ertrag von rd. 13,8 Mio. Euro. Das erhaltene Entgelt für die Veräußerung der Gesellschaftsanteile betrug 21,5 Mio. Euro. Die im Rahmen der Transaktion abgegangenen Zahlungsmittel der Gesellschaft betrugen 0,4 Mio. Euro. Der Veräußerungs-gewinn ist in den Umsatzerlösen im Konzern enthalten. Durch die Endkonsolidierung der WKN GmbH & Co. Windpark Looft II KG sind Vermögenswerte aus dem Konzern in Höhe von insgesamt 24,1 Mio. Euro, die im Wesentlichen aus den aktivierten Leistungen des Projekts bestanden, sowie Schulden aus dem Konzern in Höhe von 23,8 Mio. Euro abgegangen. Das erhaltene Entgelt für die Veräußerung der Gesellschaft betrug TEUR 1. Die im Rahmen der Transaktion abgegangenen Zahlungsmittel der Gesellschaft betrugen 2,0 Mio. Euro. Der Veräußerungsverlust ist im Materialaufwand im Konzern enthalten. Durch die Endkonsolidierung der BGZ Solarpark Passauer Land GmbH & Co. KG sind Vermögenswerte aus dem Konzern in Höhe von insgesamt 11,1 Mio. Euro, die im Wesentlichen aus den technischen Anlagen des Solarparks bestanden, sowie Schulden aus dem Konzern in Höhe von 10,6 Mio. Euro abgegangen. Das erhaltene Entgelt für die Veräußerung der Gesellschaft betrug TEUR 809. Die im Rahmen der Transaktion abgegangenen Zahlungsmittel der Gesellschaft betrugen 2,2 Mio. Euro. Der Veräußerungsgewinn ist in den Umsatzerlösen im Konzern enthalten. scroll
*
Inklusive Rückführung von Konzerndarlehen 3. KonsolidierungsmethodenGrundlage für den Konzernabschluss sind die zum 31. Dezember 2015 nach einheitlichen Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden aufgestellten, teilweise von Abschlussprüfern testierten Jahresabschlüsse der in den Konzern einbezogenen Gesellschaften. Die Kapitalkonsolidierung der Tochterunternehmen erfolgt nach der Erwerbsmethode durch Verrechnung der Anschaffungskosten des Unternehmenszusammenschlusses mit dem auf das Mutterunternehmen entfallenden anteiligen Eigenkapital zum Erwerbszeitpunkt. Das Eigenkapital ermittelt sich dabei als Saldo der beizulegenden Zeitwerte der Vermögenswerte und Schulden im Erwerbszeitpunkt (vollständige Neubewertung). Nach der Equity-Methode werden assoziierte Unternehmen bewertet, bei denen der Konzern in der Regel aufgrund eines Anteilsbesitzes zwischen 20 Prozent und 50 Prozent einen maßgeblichen Einfluss ausübt. Bei Beteiligungen, die at-equity in den Konzernabschluss einbezogen sind, wird der Buchwert jährlich um die dem Konzern-Kapitalanteil entsprechenden Eigenkapitalveränderungen erhöht bzw. vermindert. Bei der erstmaligen Einbeziehung von Beteiligungen nach der Equity-Methode werden Unterschiedsbeträge aus der Erstkonsolidierung entsprechend den Grundsätzen der Vollkonsolidierung behandelt. Die erfolgswirksamen Veränderungen des anteiligen Eigenkapitals werden einschließlich außerplanmäßiger Abschreibungen eines Geschäfts- oder Firmenwerts im Ergebnis aus at-equity bewerteten Beteiligungen berücksichtigt. Zwischengesellschaftliche Gewinne und Verluste waren bei diesen Gesellschaften unbedeutend. Wesentliche konzerninterne Umsätze, Aufwendungen und Erträge sowie Forderungen und Verbindlichkeiten zwischen den zu konsolidierenden Gesellschaften werden eliminiert. Zwischenergebnisse werden, soweit sie wesentlich sind, eliminiert und bei der Steuerabgrenzung berücksichtigt. Werden Beteiligungsquoten bereits konsolidierter Unternehmen (ohne Kontrollerlangung oder Kontrollverlust) erweitert oder reduziert, erfolgt dies ergebnisneutral zu Gunsten bzw. zu Lasten der Minderheitenanteile innerhalb des Eigenkapitals. IV. Bilanzierungs- und BewertungsgrundsätzeDie Rechnungslegung erfolgt bei sämtlichen Gesellschaften des Konzerns originär nach den national geltenden gesetzlichen Vorschriften sowie den diese ergänzenden Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung. Die Abschlüsse aller einbezogenen Unternehmen werden auf der Basis einheitlicher Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden einbezogen. Die entsprechend der jeweils geltenden Vorschriften erstellten Jahresabschlüsse (HB I) werden in IFRS-konforme Jahresabschlüsse (HB II) übergeleitet. Die Bilanzierungs- und Bewertungsvorschriften wurden gegenüber dem Vorjahr unverändert angewandt. Die Erstellung des Konzernabschlusses unter Beachtung der Verlautbarungen des IASB erfordert bei einigen Positionen, dass Annahmen getroffen und Schätzungen verwendet werden, die sich auf die Höhe und den Ausweis bilanzierter Vermögenswerte und Schulden, der Erträge und Aufwendungen sowie der Eventualverbindlichkeiten auswirken. Annahmen und Schätzungen beziehen sich insbesondere auf die Festlegung wirtschaftlicher Nutzungsdauern bei den Sachanlagen, die Bilanzierung und Bewertung von Rückstellungen, die Realisierbarkeit zukünftiger Steuerentlastungen bei latenten Steuern, die Ermittlung von Fertigstellungsgraden bei Forderungen aus langfristiger Auftragsfertigung sowie die Festlegung von Cash Flows, Wachstumsraten und Diskontierungsfaktoren im Zusammenhang mit Wertminderungsprüfungen der Geschäfts- oder Firmenwerte. Die verwendeten Annahmen und Schätzungen beziehen sich auf Erfahrungswerte, die während der zurückliegenden Geschäftstätigkeit des PNE WIND Konzerns gesammelt werden konnten, und orientieren sich an im jeweiligen Markt öffentlich zugänglichen relevanten Erwartungen. Somit können die verwendeten Annahmen und Schätzungen grundsätzlich nicht von allgemeinen Markterwartungen und damit bei zukunftsorientierten Werten am Markt ablesbaren Preisentwicklungen abweichen. Das maximale Risiko einer vollständigen Wertabweichung wird durch die jeweiligen bilanzierten Buchwerte der immateriellen und materiellen sowie finanziellen Vermögenswerte repräsentiert. Für eine Darstellung der durch die verwendeten Annahmen und Schätzungen hervorgerufenen historischen Wertentwicklung der Vermögenswerte wird insbesondere auf den Anlagenspiegel verwiesen. Die tatsächlich eintretenden Werte und Wertentwicklungen können jedoch von den getroffenen Annahmen und Schätzungen abweichen. Solche Änderungen werden zum Zeitpunkt einer besseren Erkenntnis ergebniswirksam berücksichtigt. 1. Änderungen nach IAS 8 - Fehlerkorrektur im VorjahresabschlussBezüglich der Ermittlung der Korrekturwerte im Vorjahresabschluss zur Kaufpreisallokation beim Erwerb der WKN AG bestand im Vorjahr noch eine Unsicherheit, da die Nachtragsprüfung des geänderten Konzernabschlusses der WKN AG zum 31. Dezember 2012, bis zur Erteilung des Bestätigungsvermerks des Konzernabschlusses der PNE WIND AG zum 31. Dezember 2014 noch nicht abgeschlossen war Infolge dessen lag auch noch kein endgültig überarbeitetes Bewertungsgutachten zur Kaufpreisallokation zum Zeitpunkt der Erstellung des Konzernabschlusses zum 31. Dezember 2014 vor Weder die Nachtragsprüfung noch der Abschluss der Überarbeitung des Bewertungsgutachtens führten zu Änderungen. Insofern sind im Berichtsjahr keine weiteren Anpassungen notwendig. 2. Immaterielle VermögenswerteKonzessionen, Schutzrechte und Lizenzen werden zu Anschaffungskosten und Anschaffungsnebenkosten angesetzt. Auf Grund ihrer endlich bestimmbaren Nutzungsdauer werden sie um planmäßige Abschreibungen nach der linearen Methode über die zu erwartende wirtschaftliche Nutzungsdauer vermindert. Die Nutzungsdauer beträgt in der Regel zwei bis vier Jahre. Soweit notwendig, wird eine außerplanmäßige Abschreibung vorgenommen, die bei späterem dauerhaftem Wegfall der Gründe rückgängig gemacht wird. Außerplanmäßige Wertkorrekturen (Minderungen und Mehrungen) waren im Berichtsjahr nicht erforderlich. Nach IFRS 3 werden Geschäfts- und Firmenwerte aus der Kapitalkonsolidierung nicht planmäßig über die voraussichtliche Nutzungsdauer abgeschrieben. Soweit erforderlich werden außerplanmäßige Abschreibungen nach IAS 36 ("impairment only approach") vorgenommen. 3. SachanlagenSachanlagen werden mit den Anschaffungs- und Herstellungskosten gemäß IAS 16 abzüglich der planmäßigen linearen Abschreibung bilanziert. Außerplanmäßige Abschreibungen gemäß IAS 36 waren nicht erforderlich. Die Gegenstände des Sachanlagevermögens werden entsprechend der wirtschaftlichen Nutzungsdauer wie folgt abgeschrieben: scroll
Wesentliche Restwerte waren bei der Bemessung der Abschreibungshöhe nicht zu berücksichtigen. Gemietete bzw. geleaste Vermögenswerte, bei denen sowohl das wirtschaftliche Risiko als auch der wirtschaftliche Nutzen bei der jeweiligen Konzerngesellschaft liegt ("finance lease"), werden gemäß IAS 17 aktiviert und über die geschätzte Nutzungsdauer des Leasinggegenstandes durch planmäßige und ggf. außerplanmäßige Abschreibungen vermindert. Die Zahlungsverpflichtung wird mit dem Betrag passiviert, der dem niedrigeren Wert aus dem Fair Value des Vermögensgegenstandes und dem Barwert aller künftigen Leasingraten entspricht. Die Leasingzahlungen werden so auf Zinsaufwendungen und Veränderungen der Verbindlichkeit aufgeteilt, dass eine konstante Verzinsung der verbleibenden Verbindlichkeit erzielt wird. Zinsaufwendungen werden sofort in der Gewinn- und Verlustrechnung erfolgswirksam erfasst. Mietzahlungen bei operativen Leasingverhältnissen werden im Periodenergebnis linear über die Laufzeit des entsprechenden Leasingverhältnisses verteilt. Fremdkapitalkosten werden grundsätzlich erfolgswirksam erfasst. Die direkt dem Erwerb, dem Bau oder der Herstellung eines qualifizierten Vermögenswertes zugeordneten Fremdkapitalkosten werden aktiviert. 4. Wertminderung von immateriellen Vermögenswerten und SachanlagenZu jedem Bilanzstichtag wird beurteilt, ob Anhaltspunkte für einen Wertminderungsbedarf für in der Bilanz ausgewiesene Vermögenswerte vorliegen. Sind solche Anhaltspunkte erkennbar bzw. ist eine jährliche Überprüfung eines Vermögenswertes vorgeschrieben, wird der erzielbare Betrag des Vermögenswertes geschätzt, um den Umfang des eventuell erforderlichen Wertminderungsaufwands zu ermitteln. Ist die Beurteilung der Werthaltigkeit einzelner Vermögenswerte individuell nicht möglich, werden zusammen eingesetzte Vermögenswerte zu zahlungsgenerierenden Einheiten zusammengefasst, auf deren Ebene Zahlungsströme abschätzbar sind. Der erzielbare Betrag ist dabei der höhere Wert aus dem Zeitwert eines Vermögenswertes oder einer zahlungsmittelgenerierenden Einheit abzüglich Veräußerungskosten und dem Nutzungswert. Zur Ermittlung des Nutzungswertes werden die geschätzten zukünftigen Zahlungsströme aus diesem Vermögenswert bzw. der zahlungsmittelgenerierenden Einheit unter Zugrundelegung eines risikoadjustierten Abzinsungssatzes vor Steuern auf den Barwert abgezinst. Ergebniswirksam erfasste Abwertungen auf Geschäfts- oder Firmenwerte werden in der Gewinn- und Verlustrechnung gesondert unter der Position ,Wertminderungsaufwand Geschäfts- oder Firmenwerte' ausgewiesen. Eine ertragswirksame Korrektur einer in früheren Jahren für einen Vermögenswert aufwandswirksam erfassten Wertminderung wird vorgenommen (mit Ausnahme der Geschäfts- oder Firmenwerte), wenn Anhaltspunkte dafür vorliegen, dass die Wertminderung nicht mehr besteht oder sich verringert haben könnte. Die Wertaufholung wird als Ertrag in der Gewinn- und Verlustrechnung erfasst. Die Werterhöhung beziehungsweise Verringerung der Wertminderung eines Vermögenswertes wird jedoch nur insoweit erfasst, wie sie den Buchwert nicht übersteigt, der sich unter Berücksichtigung der Abschreibungseffekte ergeben hätte, wenn in den vorherigen Jahren keine Wertminderung erfasst worden wäre. Wertaufholungen auf Abschreibungen, die im Rahmen von Wertminderungsprüfungen auf den Geschäfts- oder Firmenwert erfasst wurden, dürfen nicht vorgenommen werden. Geschäfts- oder Firmenwerte werden mindestens einmal jährlich zum 31. Dezember oder dann auf Wertminderung getestet, wenn Anzeichen vorliegen, dass der Buchwert gemindert sein könnte. Eine eventuelle Wertminderung wird sofort aufwandswirksam als Bestandteil der Abschreibungen erfasst. Zur Ermittlung eines eventuellen Wertminderungsbedarfes auf Geschäfts- oder Firmenwerte sowie auf immaterielle Vermögenswerte mit unbestimmter Nutzungsdauer wird der Buchwert der zahlungsmittelgenerierenden Einheit, welcher der Geschäfts- oder Firmenwert zugeordnet ist, mit dem erzielbaren Betrag der zahlungsmittelgenerierenden Einheit verglichen. Bei der Veräußerung eines Tochterunternehmens wird der zurechenbare Betrag des Geschäfts- oder Firmenwertes in die Berechnung des Gewinns oder Verlusts aus der Veräußerung einbezogen. 5. Langfristige finanzielle VermögenswerteDie langfristigen finanziellen Vermögenswerte werden überwiegend zu Anschaffungskosten angesetzt, gegebenenfalls vermindert um außerplanmäßige Abschreibungen auf einen niedrigeren beizulegenden Zeitwert, da es sich um Investitionen in Eigenkapitalinstrumente handelt, für die kein notierter Marktpreis zur Verfügung steht. Die Ausleihungen werden zu fortgeführten Anschaffungskosten bewertet; unverzinsliche bzw. niedrig verzinsliche Ausleihungen werden mit dem Barwert angesetzt. Die Anteile an assoziierten Unternehmen werden at-equity in den Konzern einbezogen. Die Anteile an assoziierten Unternehmen werden at-equity in den Konzern einbezogen. Aus den assoziierten Unternehmen resultieren Aufwendungen aus der Verlustübernahme in Höhe von TEUR 176 (im Vorjahr: TEUR 5.412) und Erträge in Höhe von TEUR 3 (im Vorjahr: TEUR 0). Die Veränderung des Buchwerts der Anteile an assoziierten Unternehmen resultiert im Wesentlichen (TEUR 639) aus dem Zugang der PNE WIND Yenilenebilir Enerjiler Ltd. (Details siehe Tz. III.1). 6. Latente SteuernLatente Steuern werden nach der "liability method" entsprechend IAS 12 auf temporäre Differenzen zwischen der Steuerbilanz und dem Konzernabschluss angesetzt. Für die steuerlich nicht abzugsfähige Abschreibung der Geschäfts- oder Firmenwerte aus der Kapitalkonsolidierung wird keine latente Steuerschuld angesetzt. Latente Steueransprüche und latente Steuerschulden sind aufgrund der zum Bilanzstichtag gültigen Gesetze und Verordnungen berechnet. Die latenten Steuern auf Bewertungskorrekturen werden grundsätzlich mit den landesspezifischen Steuersätzen für die einzelnen Konzernunternehmen ermittelt. Ein Aktivposten für steuerliche Verlustvorträge wird in dem Umfang aktiviert, in dem es wahrscheinlich ist, dass zukünftiges zu versteuerndes Einkommen zur Verrechnung zur Verfügung stehen wird. Aktive und passive latente Steuern werden in der Konzernbilanz saldiert ausgewiesen, sofern ein einklagbares Recht besteht, tatsächliche Steuerschulden aufzurechnen und die latenten Steuern sich auf dasselbe Steuersubjekt und dieselbe Steuerbehörde beziehen. 7. Zur Veräußerung bestimmte Vermögenswerte und aufgegebene GeschäftsbereicheVermögenswerte des Anlagevermögens und Abgangsgruppen, deren Veräußerung innerhalb von 12 Monaten geplant ist, werden gemäß IFRS 5 in einer separaten Position erfasst. Die Bewertung erfolgt zu fortgeführten Anschaffungskosten bzw. zum niedrigeren beizulegenden Wert abzüglich Veräußerungskosten. 8. VorräteDie Vorräte werden grundsätzlich mit dem niedrigeren Wert aus Anschaffungs- und Herstellungskosten und Nettoveräußerungswert angesetzt. Die Herstellungskosten beinhalten Materialeinzelkosten, Fertigungseinzelkosten sowie angemessene Teile der produktionsbezogenen Gemeinkosten. Darüber hinaus werden die direkt dem Erwerb oder der Herstellung eines qualifizierten Vermögenswertes zugeordneten Fremdkapitalkosten aktiviert. Der Nettoveräußerungswert ist der geschätzte, im normalen Geschäftsgang erzielbare Veräußerungserlös abzüglich geschätzter Kosten bis zur Fertigstellung und der geschätzten Vertriebskosten. 9. Bilanzierung von langfristigen FertigungsaufträgenBei langfristigen Fertigungsaufträgen, welche die Erstellung von Windparks betreffen, erfolgt eine Teilgewinnrealisierung nach den Vorschriften von IAS 11. Dabei wird der aus einem Fertigungsauftrag erwartete Ergebnisbeitrag anhand der voraussichtlich anfallenden Auftragserlöse und Auftragskosten geschätzt und die Erlöse und Aufwendungen entsprechend dem Leistungsfortschritt am Bilanzstichtag erfasst. Der Fertigstellungsgrad der einzelnen Aufträge wird dabei anhand der bis zum Bilanzstichtag erbrachten Leistungen ermittelt, die mit dem gesamten erwarteten Leistungsvolumen verglichen werden. Von Subunternehmern erbrachte Leistungen werden bei der Bestimmung des Fertigstellungsgrades berücksichtigt. Insgesamt wird der Fertigstellungsgrad projektindividuell anhand der erbrachten Leistungen ermittelt. Soweit die Summe aus angefallenen Auftragskosten und ausgewiesenen Gewinnen die Anzahlungen übersteigt, erfolgt der Ausweis der Fertigungsaufträge aktivisch unter den künftigen Forderungen aus langfristigen Fertigungsaufträgen als Bestandteil der Position "Forderungen aus Lieferungen und Leistungen". Ein negativer Saldo wird unter den "Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen" ausgewiesen. Ein erwarteter Gesamtverlust aus einem Fertigungsauftrag wird sofort als Aufwand erfasst. 10. Forderungen und sonstige VermögenswerteDie Forderungen und sonstigen Vermögenswerte werden zu den fortgeführten Anschaffungskosten ggf. abzüglich erforderlicher Wertberichtigungen bewertet. Forderungen mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr werden zu marktgerechten Konditionen diskontiert. 11. Zahlungsmittel und ZahlungsmitteläquivalenteZahlungsmittel und Zahlungsmitteläquivalente in der Bilanz umfassen den Kassenbestand, Bankguthaben und kurzfristige Einlagen mit ursprünglichen Fälligkeiten von weniger als drei Monaten. 12. FinanzinstrumenteFinanzielle Vermögenswerte werden grundsätzlich gemäß IAS 39 in die folgenden Kategorien eingeteilt:
Finanzielle Vermögenswerte mit festgelegten oder bestimmbaren Zahlungen und festen Laufzeiten, die das Unternehmen bis zur Endfälligkeit zu halten beabsichtigt und halten kann, ausgenommen vom Unternehmen ausgereichte Kredite und Forderungen, werden als bis zur Endfälligkeit zu haltende Finanzinvestitionen klassifiziert. Finanzielle Vermögenswerte, die hauptsächlich erworben wurden, um einen Gewinn aus der kurzfristigen Wertentwicklung zu erzielen, werden als zu Handelszwecken gehaltene finanzielle Vermögenswerte klassifiziert. Derivative Finanzinstrumente werden auch als zu Handelszwecken gehalten klassifiziert, es sei denn, es handelt sich um Derivate, die als Sicherungsinstrument designiert wurden und als solche effektiv sind. Gewinne und Verluste aus finanziellen Vermögenswerten, die zu Handelszwecken gehalten werden, werden erfolgswirksam erfasst. Alle sonstigen finanziellen Vermögenswerte, ausgenommen vom Unternehmen ausgereichte Kredite und Forderungen, werden als zur Veräußerung verfügbare finanzielle Vermögenswerte eingestuft. Bis zur Endfälligkeit zu haltende Finanzinvestitionen werden unter den langfristigen Vermögenswerten bilanziert, es sei denn, sie werden innerhalb von 12 Monaten ab dem Bilanzstichtag fällig. Zu Handelszwecken gehaltene finanzielle Vermögenswerte werden unter den kurzfristigen Vermögenswerten bilanziert. Zur Veräußerung verfügbare finanzielle Vermögenswerte werden als kurzfristige Vermögenswerte ausgewiesen, wenn die Unternehmensleitung die Absicht hat, diese innerhalb von 12 Monaten ab dem Bilanzstichtag zu realisieren. Käufe oder Verkäufe von finanziellen Vermögenswerten werden nach der Methode der Bilanzierung zum Handelstag bilanziert, das heißt zu dem Tag, an dem das Unternehmen die Verpflichtung zum Kauf oder Verkauf eingegangen ist. Bei der erstmaligen Erfassung eines finanziellen Vermögenswerts wird dieser mit den Anschaffungskosten angesetzt. Diese setzen sich aus dem Zeitwert der Gegenleistung und - mit Ausnahme der zu Handelszwecken gehaltenen finanziellen Vermögenswerte - den Transaktionskosten zusammen. Veränderungen des beizulegenden Zeitwerts von zu Handelszwecken gehaltenen finanziellen Vermögenswerten werden erfolgswirksam erfasst. Als Zeitwert eines Finanzinstruments gilt dabei der Betrag, der im Geschäftsverkehr zwischen vertragswilligen und unabhängigen Vertragspartnern unter aktuellen Marktbedingungen erzielt werden kann. Der beizulegende Zeitwert entspricht dem Markt- oder Börsenpreis, sofern die zu bewertenden Finanzinstrumente an einem aktiven Markt gehandelt werden. Sofern kein aktiver Markt für ein Finanzinstrument besteht, wird der beizulegende Zeitwert mittels geeigneter finanzmathematischer Methoden, wie zum Beispiel anerkannten Optionspreismodellen oder der Diskontierung zukünftiger Zahlungszuflüsse mit dem Marktzinssatz, errechnet. Bis zur Endfälligkeit zu haltende Finanzinvestitionen werden mit ihren fortgeführten Anschaffungskosten unter Verwendung der Effektivzinsmethode bewertet. Ist es wahrscheinlich, dass bei zu fortgeführten Anschaffungskosten bilanzierten finanziellen Vermögenswerten eine Wertminderung eintritt, so wird diese ergebniswirksam erfasst. Eine zuvor aufwandswirksam erfasste Wertminderung wird ertragswirksam korrigiert, wenn die nachfolgende teilweise Werterholung (beziehungsweise Verringerung der Wertminderung) objektiv auf einen nach der ursprünglichen Wertminderung aufgetretenen Sachverhalt zurückgeführt werden kann. Eine Werterhöhung wird jedoch nur insoweit erfasst, wie sie den Betrag der fortgeführten Anschaffungskosten nicht übersteigt, der sich ergeben hätte, wenn die Wertminderung nicht erfolgt wäre. Vom Unternehmen ausgereichte Forderungen und Kredite, die nicht zu Handelszwecken gehalten werden, werden zu ihren fortgeführten Anschaffungskosten angesetzt. Sofern eine Wertminderung vorliegt, wird diese als Differenz zwischen dem Buchwert und dem Barwert der erwarteten künftigen Cashflows ermittelt. Zur Veräußerung verfügbare finanzielle Vermögenswerte werden grundsätzlich zum Marktwert bilanziert. Unrealisierte Gewinne und Verluste werden abzüglich eines Steueranteils im Eigenkapital in der Position "Direkt im Eigenkapital erfasste Erträge und Aufwendungen" ausgewiesen. Die erfolgswirksame Auflösung der Position "Direkt im Eigenkapital erfasste Erträge und Aufwendungen" erfolgt entweder mit der Veräußerung oder bei Vorliegen einer Wertminderung. Lässt sich für nicht börsennotierte Eigenkapitalinstrumente der Zeitwert nicht hinreichend verlässlich bestimmen, werden die Anteile mit den Anschaffungskosten (ggf. abzüglich Wertminderungen) bewertet. Finanzielle Verbindlichkeiten werden erfasst, wenn ein Konzernunternehmen Vertragspartei des Finanzinstruments wird. Sie werden entweder als erfolgswirksam zum beizulegenden Zeitwert bewertete finanzielle Verbindlichkeiten oder als sonstige finanzielle Verbindlichkeiten kategorisiert. Sonstige finanzielle Verbindlichkeiten, bpsw. Anleihen, aufgenommene Kredite, Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen und Sonstige, werden gemäß der Effektivzinsmethode zu fortgeführten Anschaffungskosten bewertet. Zum beizulegenden Zeitwert bewertete Finanzinstrumente können nach der Bedeutung der in ihre Bewertungen einfließenden Faktoren und Informationen klassifiziert und in (Bewertungs-) Stufen eingeordnet werden. Die Einordnung eines Finanzinstruments in eine Stufe erfolgt nach der Bedeutung seiner Inputfaktoren für die Gesamtbewertung und zwar nach der niedrigsten Stufe, deren Input für die Bewertung als Ganzes erheblich ist. Die Bewertungsstufen untergliedern sich hierarchisch nach ihren Inputfaktoren: scroll
Die Ermittlung des beizulegenden Zeitwertes sämtlicher in der Konzernbilanz erfassten und in diesem Anhang erläuterten Finanzinstrumente beruht auf Informations- und Inputfaktoren der oben umschriebenen Stufe 2. Durch die Verwendung beobachtbarer Marktparameter weicht die Bewertung nicht von allgemeinen Marktannahmen ab. Die beizulegenden Zeitwerte in den Stufen 2 wurden in Übereinstimmung mit allgemein anerkannten Bewertungsverfahren bestimmt. Weitere erfasste Finanzinstrumente verfügen weder über an Märkten notierte Preise noch über vergleichbare Transaktionen, die zu ihrer verlässlichen Wertermittlung herangezogen werden könnten, so dass sie zu ihren (historischen) Anschaffungskosten ausgewiesen werden. Im Einzelnen verweisen wir auf die Erläuterungen zu den jeweiligen Bilanzpositionen. 13. RückstellungenRückstellungen werden für sämtliche externen Verpflichtungen gebildet, soweit die Inanspruchnahme eher wahrscheinlich ist und die Höhe der Rückstellung zuverlässig geschätzt werden kann. Daneben werden Drohverlustrückstellungen für sog. "onerous contracts" entsprechend der Vorschriften von IAS 37 gebildet. Bei der Bewertung der Rückstellung wird der wahrscheinlichste Wert, bei einer Bandbreite unterschiedlicher Werte deren Erwartungswert, angesetzt. Die Ermittlung und Bewertung erfolgt, sofern möglich, anhand vertraglicher Vereinbarungen; ansonsten basieren die Berechnungen auf Erfahrungen aus der Vergangenheit und Schätzungen des Vorstands. Langfristige Rückstellungen werden mit dem Barwert angesetzt, die Abzinsung erfolgt mit Marktzinssätzen, die dem Risiko und dem Zeitraum bis zur Erfüllung entsprechen. Der Konzern verfügt neben gesetzlichen Pensionsverpflichtungen in sehr geringem Umfang über betriebliche Pensionspläne in Form von beitragsorientierten Zusagen. Zahlungen für beitragsorientierte Zusagen werden bei Fälligkeit als Aufwand erfasst. Rückstellungen für erwartete Belastungen aus Rückbauverpflichtungen stellen Bestandteile der Anschaffungs- oder Herstellungskosten dazugehöriger Vermögenswerte dar. Die Bildung der Rückstellung ist insofern bei der Erstbewertung erfolgsneutral vorzunehmen. 14. VerbindlichkeitenDie Verbindlichkeiten sind grundsätzlich mit ihren fortgeführten Anschaffungskosten angesetzt. Verbindlichkeiten aus Finanzierungsleasing werden zu Beginn des Leasingverhältnisses mit dem Barwert der künftigen Leasingraten während der unkündbaren Grundmietzeit bilanziert. Verbindlichkeiten mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr werden grundsätzlich zu marktgerechten Konditionen verzinst. Eventualverbindlichkeiten sind nicht in der Bilanz ausgewiesen. Eine Aufstellung der am Bilanzstichtag bestehenden Eventualverbindlichkeiten erfolgt unter Gliederungspunkt X.1. 15. Abgegrenzte Zuwendungen der öffentlichen HandZuwendungen der öffentlichen Hand werden im Zeitpunkt des Zuflusses mit dem Nominalbetrag erfolgsneutral in einem separaten Posten erfasst und entsprechend der Abschreibungen der geförderten Vermögenswerte erfolgswirksam aufgelöst. 16. Gewinn- und VerlustrechnungDie Gewinn- und Verlustrechnung ist nach dem Gesamtkostenverfahren aufgestellt. 17. Umsatzerlöse / GewinnrealisierungVerkäufe wurden zum Zeitpunkt der Lieferung bzw. der Erbringung der Dienstleistung beim Kunden als Erlöse dargestellt. Die Umsatzrealisierung bei langfristigen Fertigungsaufträgen ist unter Tz. IV.9. erläutert. Zinserträge werden periodengerecht unter Berücksichtigung der Effektivzinsmethode abgegrenzt. 18. FremdwährungsumrechnungDie in den Abschlüssen der einzelnen Gesellschaften des Konzerns erfassten Posten werden auf der Grundlage der jeweiligen funktionalen Währung bewertet. Der Konzernabschluss wird in Euro erstellt, der Berichtswährung und funktionale Währung der Muttergesellschaft ist. Transaktionen in Fremdwährung werden zum aktuellen Kurs am Tag der Transaktion in die jeweils funktionale Währung umgerechnet. Monetäre Vermögenswerte und Schulden in Fremdwährung werden mit dem Kurs am Bilanzstichtag umgerechnet. Umrechnungsdifferenzen werden ergebniswirksam berücksichtigt und in der Gewinn- und Verlustrechnung unter "Sonstige betriebliche Erträge" oder "Sonstige betriebliche Aufwendungen" erfasst. Nicht monetäre Vermögenswerte und Schulden, die zu historischen Anschaffungs- oder Herstellungskosten in einer Fremdwährung bewertet wurden, werden mit dem Kurs am Tag des Geschäftsvorfalls umgerechnet. Umrechnungsdifferenzen aus zu erhaltenden bzw. zu zahlenden monetären Posten von bzw. an einen ausländischen Geschäftsbetrieb, deren Erfüllung weder geplant noch wahrscheinlich ist, welche Teil einer Nettoinvestition in einen ausländischen Geschäftsbetrieb sind und welche in der Rücklage aus Währungsumrechnungsdifferenzen erfasst werden, werden bei Abgang der Nettoinvestition erfolgswirksam erfasst. Die Umrechnung des Eigenkapitals erfolgt zu historischen Kursen. Zur Aufstellung eines Konzernabschlusses sind die Vermögenswerte und Schulden der ausländischen Geschäftsbetriebe des Konzerns in Euro (EUR) umzurechnen, wobei die am Bilanzstichtag gültigen Wechselkurse herangezogen werden. Erträge und Aufwendungen werden zum Durchschnittskurs der Periode umgerechnet. Die entstandenen Umrechnungsdifferenzen werden als Bestandteil des Eigenkapitals in die Rücklage aus der Währungsumrechnung eingestellt. Bei Veräußerung eines ausländischen Geschäftsbetriebes werden diese Beträge erfolgswirksam erfasst. Die Umrechnung des Eigenkapitals erfolgt zu historischen Kursen. Ein aus dem Erwerb eines ausländischen Geschäftsbetriebs entstehender Geschäfts- oder Firmenwert sowie Anpassungen an die beizulegenden Zeitwerte werden als Vermögenswerte oder Schulden des ausländischen Geschäftsbetriebs behandelt und zum Stichtagskurs umgerechnet. V. BilanzHinsichtlich der Zusammensetzung und Entwicklung der einzelnen Werte des Anlagevermögens wird auf den Konzernanlagespiegel verwiesen. Hinsichtlich der Verfügungsbeschränkungen von Vermögenswerten des Anlagevermögens wird auf den Verbindlichkeitenspiegel verwiesen. 1. Immaterielle VermögenswerteDie immateriellen Vermögenswerte betreffen mit TEUR 60.405 (i. V. TEUR 60.433) Geschäfts- oder Firmenwerte aus der Erstkonsolidierung der in den Konzernabschluss einbezogenen Tochtergesellschaften. Wertminderung der Geschäfts- oder FirmenwerteDie im Rahmen von Unternehmenszusammenschlüssen erworbenen Geschäfts- oder Firmenwerte werden zur Überprüfung der Werthaltigkeit den entsprechenden zahlungsmittelgenerierenden Einheiten zugeordnet. Der künftig erzielbare Betrag wurde als beizulegender Zeitwert abzüglich Veräußerungskosten (Fair Value less cost to sell) definiert. Zur Überprüfung der Werthaltigkeit des Geschäfts- oder Firmenwertes der zahlungsmittelgenerierenden Einheit Projektierung von Windkraftanlagen WKN wurden die zukünftigen Cash-Flows aus detaillierten Planungen für die nächsten 3 Jahre abgeleitet (Hierarchiestufe 3). Für den Zeitraum danach wurde kein Wachstumsabschlag berücksichtigt. Der für die Diskontierung der prognostizierten Cash-Flows verwendete durchschnittlich gewichtete Kapitalkostensatz vor Steuern beträgt für die Detailplanungsphase und für den anschließenden Zeitraum 10,86 Prozent (i. V. 13,26 Prozent). Zur Überprüfung der Werthaltigkeit des Geschäfts- oder Firmenwertes der zahlungsmittelgenerierenden Einheit Projektierung von Windkraftanlagen PNE wurden die zukünftigen Cash-Flows aus detaillierten Planungen für die nächsten 3 Jahre abgeleitet (Hierarchiestufe 3). Für den Zeitraum danach wurde kein Wachstumsabschlag berücksichtigt. Der für die Diskontierung der prognostizierten Cash-Flows verwendete durchschnittlich gewichtete Kapitalkostensatz vor Steuern beträgt für die Detailplanungsphase und für den anschließenden Zeitraum 10,76 Prozent (i. V. 11,84 Prozent). Zur Überprüfung der Werthaltigkeit des Geschäfts- oder Firmenwertes der zahlungsmittelgenerierenden Einheit Stromerzeugung wurden die zukünftigen Cash-Flows aus detaillierten Planungen für die nächsten 3 Jahre abgeleitet (Hierarchiestufe 3). Für den Zeitraum danach wurde eine kumulierte Planung über die jeweilige erwartete Restnutzungsdauer bis 2026 zu Grunde gelegt. Der für die Diskontierung der prognostizierten Cash-Flows verwendete durchschnittlich gewichtete Kapitalkostensatz vor Steuern beträgt für die Detailplanungsphase und für den anschließenden Zeitraum 6,20 Prozent (i. V. 5,86 Prozent). Wesentliche Grundannahmen für die Berechnung der beizulegenden Zeitwerte abzüglich Veräußerungskosten der Geschäftseinheiten zum 31. Dezember 2015 und zum 31. Dezember 2014:Projektierung von Windkraftanlagen WKN und PNEGeplante Bruttogewinnmargen - Die Bruttogewinnmargen werden anhand der durchschnittlichen Bruttogewinnspannen, die in vorhergehenden Geschäftsjahren erzielt wurden, ermittelt und unter Berücksichtigung der erwarteten Effizienzsteigerung erhöht. Zur Ermittlung des zukünftigen Cash-Flows werden von den so ermittelten Bruttogewinnen die zu erwartenden operativen Kosten abgezogen. Finanzierungskosten und Steuern bleiben unberücksichtigt. Der danach verbleibende Betrag stellt die Ausgangsbasis der Diskontierung dar. Durchschnittlich gewichteter Kapitalkostensatz - Die Ermittlung der Eigenkapitalkosten erfolgte durch Anwendung des Capital Asset Pricing Models (CAPM). Die Kosten des Fremdkapitals vor Steuern wurden mit einem Zinssatz von 5,66 Prozent (i. V. 5,0 Prozent) angesetzt. Ergebnis der Wertminderungstests und SensitivitätenDer erzielbare Betrag der CGU Laubuseschbach (Stromerzeugung) liegt unterhalb des Buchwertes der Vermögenswerte der CGU, so dass eine außerplanmäßige Abschreibung in Höhe von TEUR 28 für diesen Windpark vorgenommen wurde. Für die beiden CGUs Projektierung von Windkraftanlagen PNE und WKN wurde kein Wertminderungsbedarf festgestellt. Für die CGU Projektierung von Windkraftanlagen PNE ist die Geschäftsführung der Ansicht, dass keine vernünftige Veränderung der Grundannahmen, auf denen die Bestimmung des erzielbaren Betrages basiert, zu einem Wertminderungsbedarf führen würde. Hinsichtlich der CGU Projektierung von Windkraftanlagen WKN schätzt die Geschäftsführung, dass eine Veränderung des Zinssatzes um 1 % pp dazu führen würde, dass die Summe der Buchwerte den erzielbaren Betrag der CGU um TEUR 10.305 übersteigt. Buchwerte der Geschäfts- oder Firmenwerte, die den jeweiligen zahlungsmittelgenerierenden Einheiten zugeordnet wurden:scroll
2. SachanlagenUnter den technischen Anlagen und Maschinen ist ein im Rahmen eines Finanzierungsleasings erworbenes Umspannwerk (Umspannwerk Kletzke) mit fortgeführten Anschaffungskosten in Höhe von TEUR 626 (i. V. TEUR 707) aktiviert. Zum Ende des Finanzierungsleasings geht das rechtliche Eigentum an dem Umspannwerk auf den Konzern über. Die zugehörigen Mindestleasingverpflichtungen sowie die Barwerte der Mindestleasingverpflichtungen sind unter den Finanzverbindlichkeiten dargestellt. Die Gesellschaft hat im Geschäftsjahr 2015 Windparks in Eigenbesitz/Portfolio-Projekte gebaut und in Betrieb genommen. Diese Projekte werden unabhängig von ihrer aktuellen oder künftigen Gesellschafterstruktur selbst betrieben und zur Stromerzeugung genutzt, daher erfolgt der Ausweis der Windparks ab dem Zeitpunkt der Veräußerung im Konzern gemäß IAS 16 als Anlagevermögen. Bis zur Entscheidung zur externen Veräußerung oder zum eigenen Betrieb erfolgt der Ausweis gemäß IAS 2 im Vorratsvermögen. Die Umgliederung aus dem Konzernvorratsvermögen in das Konzernanlagevermögen erfolgte dabei ohne Berührung der Gewinn- und Verlustrechnung und führte dementsprechend zu keiner Verringerung der Bestandsveränderung. Die Finanzierungen der Windpark-Projekte erfolgten teilweise durch öffentliche KfW-Darlehen, die zu einem Zinssatz unter dem Marktzinssatz gewährt wurden (1,95% bis 2,35%). Die Darlehen sind unter den Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten ausgewiesen. Die Differenz zwischen dem beizulegenden Zeitwert und dem Nominalwert der Darlehen in Höhe von EUR 13,1 Mio. wurde gemäß IAS 20 mit den Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten der entsprechenden Vermögenswerte (Windenergieanlagen) saldiert und wird über die Nutzungsdauer dieser Vermögenswerte erfolgswirksam erfasst. 3. Langfristige finanzielle VermögenswerteDie langfristigen finanziellen Vermögenswerte enthalten neben den Beteiligungen der Gesellschaft an assoziierten Unternehmen in Höhe von TEUR 650 (i. V. TEUR 8) diejenigen Anteile an Unternehmen, die wegen ihrer geringen Bedeutung nicht im Rahmen der Vollkonsolidierung in den Konzernabschluss einbezogen werden, in Höhe von TEUR 1.357 (i. V. TEUR 1.083). Die Beteiligungen sollen auf langfristige Sicht nicht veräußert werden. Darüber hinaus sind in dem Posten Ausleihungen in Höhe von TEUR 153 (i. V. TEUR 153) und sonstige Darlehensforderungen in Höhe von TEUR 439 (i. V. TEUR 138) enthalten. Im Geschäftsjahr 2015 wurden wie im Vorjahr keine Wertminderungen auf langfristige finanzielle Vermögenswerte vorgenommen. Zur Kategorisierung und Bewertung der Finanzinstrumente siehe Tz. V.6. Anteile an assoziierten Unternehmen sind in diesem Konzernabschluss nach der Equity-Methode bilanziert. Die ausgewiesenen Anteile sind für den Konzern von untergeordneter Bedeutung. 4. Zur Veräußerung bestimmte Vermögenswerte und SchuldenDer Bilanzposten beinhaltet mit TEUR 1.135 (i. V. TEUR 1.015) Projektierungsleistungen der bereits unter aufschiebender Bedingung veräußerten PNE Gode Wind III GmbH. 5. Vorrätescroll
Die Gesellschaft hat im Geschäftsjahr 2015 Windparks in Eigenbesitz/Portfolio-Projekte gebaut und in Betrieb genommen. Diese Projekte werden unabhängig von ihrer aktuellen oder künftigen Gesellschafterstruktur selbst betrieben und zur Stromerzeugung genutzt, daher erfolgt der Ausweis der Windparks ab dem Zeitpunkt der Veräußerung im Konzern gemäß IAS 16 als Anlagevermögen. Die Umgliederung der Assets erfolgt aus dem Konzernvorratsvermögen in das Konzernanlagevermögen. Im Geschäftsjahr 2015 wurden Wertminderungen der Vorräte auf den Nettoveräußerungswert in Höhe von TEUR 7.813 (i. V. TEUR 6.016) als Aufwand erfasst. Der Aufwand ist in den Bestandsveränderungen enthalten. Insgesamt wurden angefallene Kosten für Vorräte in Höhe von TEUR 116.096 (i. V. TEUR 19.078) aufwandswirksam erfasst. In den unfertigen Erzeugnissen und Leistungen sind Vermögenswerte in Höhe von TEUR 85.937 (i. V. TEUR 83.263) enthalten, die voraussichtlich nach mehr als zwölf Monaten realisiert bzw. erfüllt werden. Die unfertigen Leistungen gliedern sich im Wesentlichen wie folgt auf
6. Forderungen und sonstige VermögenswerteForderungen aus langfristiger AuftragsfertigungDie Forderungen aus der langfristigen Auftragsfertigung sowie die Forderungen aus Lieferungen und Leistungen betreffen im Wesentlichen Forderungen gegen Windparkgesellschaften aus der Errichtung von Windparks. Vor Saldierung mit erhaltenen Anzahlungen betragen die Forderungen aus der langfristigen Auftragsfertigung TEUR 0 (i. V. TEUR 7.018). Nach Saldierung mit den erhaltenen Anzahlungen ergibt sich folgender Saldo, der unter den Forderungen aus Lieferungen und Leistungen ausgewiesen wird: scroll
Forderungen aus Lieferungen und LeistungenIm Geschäftsjahr 2015 wurden Wertminderungen in Höhe von TEUR 1.662 (i. V. TEUR 929) auf Forderungen und sonstige Vermögenswerte vorgenommen. Die ermittelten Wertminderungen beruhen individuell auf Erfahrungswerten im Zahlungsverkehr mit den jeweiligen Gesellschaften. Das Wertberichtigungskonto hat sich wie folgt entwickelt (in TEUR): scroll
Der Gesamtbetrag der wertgeminderten Forderungen beträgt zum 31. Dezember 2015 TEUR 2.871 (i. V. TEUR 1.166). Von den Forderungen und sonstigen Vermögenswerten waren zum Bilanzstichtag keine wesentlichen Beträge überfällig. An den Forderungen aus Lieferungen und Leistungen wurden Eigentumsvorbehalte in geschäftsüblichen Umfang vereinbart, darüber hinaus wurden keine weiteren Sicherheiten für die Forderungen und sonstigen Vermögenswerte vereinbart. Kurzfristige sonstige DarlehensforderungenUnter den kurzfristigen sonstigen Darlehensforderungen sind von der PNE WIND AG und der WKN AG an veräußerte Windparkprojektgesellschaften ausgegebene Darlehen ausgewiesen. Forderungen gegen verbundene Unternehmen, assoziierte Unternehmen und solche mit denen ein Beteiligungsverhältnis bestehtUnter den Forderungen gegen verbundene Unternehmen, assoziierte Unternehmen und solche, mit denen ein Beteiligungsverhältnis besteht, sind kurzfristige sonstige finanzielle Forderungen ausgewiesen. Die nachfolgende Tabelle zeigt, unter Angabe der Kategorien, die Buchwerte und beizulegenden Zeitwerte sämtlicher finanzieller Vermögenswerte: scroll
LaR = Kredite und Forderungen AfS = zur Veräußerung verfügbare finanzielle Vermögenswerte Die zur Veräußerung verfügbaren finanziellen Vermögenswerte enthalten nicht börsennotierte Eigenkapitalinstrumente, deren beizulegende Zeitwerte nicht zuverlässig bestimmbar waren und die daher am 31. Dezember 2015 in Höhe von TEUR 1.961 (31. Dezember 2014: TEUR 1.687) zu Anschaffungskosten bewertet worden sind. Für sie bestand am Bilanzstichtag keine Verkaufsabsicht. Nettoergebnisse entfallen auf die Kategorie zur Veräußerung verfügbar nicht. Bei den Krediten und Forderungen entsprechen die Buchwerte zum Bilanzstichtag annähernd den beizulegenden Zeitwerten. Nettoergebnisse entfallen auf die Kategorie Kredite und Forderungen in Höhe von TEUR 1.662 (i. V. TEUR 929) auf Wertminderungen, die in den sonstigen betrieblichen Aufwendungen und Erträgen ausgewiesen wurden, sowie in Höhe von TEUR 234 (i. V. TEUR 546) auf Zinserträge, welche im Finanzergebnis ausgewiesen werden. Übrige VermögenswerteUnter den übrigen Vermögenswerten sind im Wesentlichen Umsatzsteuerforderungen ausgewiesen. 7. EigenkapitalGezeichnetes KapitalDas Grundkapital der Gesellschaft betrug zum 1. Januar 2015 EUR 71.974.939,00 (i. V. EUR 54.858.448,00), eingeteilt in 71.974.939 (i. V. 54.858.448) Namensstückaktien mit einem rechnerischen Anteil am Grundkapital von EUR 1,00 je Aktie. Im Berichtszeitraum hat sich das Grundkapital der Gesellschaft wie folgt geändert: Im Geschäftsjahr 2015 hat die Gesellschaft 1.995 (i. V.0) Aktien aus dem bedingten Kapital II/2012 nach Ausübung entsprechender Wandlungsrechte sowie 4.578.500 Aktien aus dem genehmigten Kapital ausgegeben. Am Bilanzstichtag betrug das Grundkapital der Gesellschaft EUR 76.555.434,00 (i. V. EUR 71.974.939,00), eingeteilt in 76.555.434 (i. V. 71.974.939) Namensaktien mit einem rechnerischen Anteil am Grundkapital von EUR 1,00 je Aktie. Genehmigtes KapitalDie Hauptversammlung hat den Vorstand mit Beschluss vom 22. Mai 2013 ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrats das Grundkapital der Gesellschaft bis zum 21. Mai 2018 durch Ausgabe neuer auf den Namen lautender Stückaktien gegen Sach- und/oder Bareinlagen einmalig oder mehrmals um bis zu insgesamt EUR 22.800.000,00 zu erhöhen (Genehmigtes Kapital). Der Vorstand wurde ferner ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrats
Sofern der Vorstand von den vorgenannten Ermächtigungen keinen Gebrauch macht, kann das Bezugsrecht der Aktionäre nur für Spitzenbeträge ausgeschlossen werden. Das genehmigte Kapital wurde am 16. Juli 2013 in das Handelsregister der Gesellschaft eingetragen. Von der Ermächtigung machte der Vorstand erstmals mit Beschluss vom 11. September 2014 Gebrauch und erhöhte unter Ausnutzung des Genehmigten Kapitals das Grundkapital der Gesellschaft um insgesamt EUR 13.931.195,00 durch Ausgabe von insgesamt 13.931.195 Aktien mit einem rechnerischen Anteil am Grundkapital von je EUR 1,00. Im Berichtszeitraum 2015 hat der Vorstand ein weiteres Mal Gebrauch von der Ermächtigung gemacht und das Grundkapital unter Ausnutzung des Genehmigten Kapitals um insgesamt EUR 4.578.500,00 durch Ausgabe von insgesamt 4.578.500 Aktien mit einem rechnerischen Anteil am Grundkapital von je EUR 1,00 erhöht. Das genehmigte Kapital betrug somit zum 31. Dezember 2015 EUR 4.290.305,00. Bedingtes Kapital II/2012Die Hauptversammlung vom 15. Mai 2012 hat eine bedingte Erhöhung des Grundkapitals der Gesellschaft um weitere bis zu EUR 7.750.000,00 beschlossen: Das Grundkapital ist um weitere bis zu EUR 7.750.000,00, eingeteilt in bis zu 7.750.000 auf den Namen lautende Stückaktien mit einem auf diese Aktien entfallenden anteiligen Betrag des Grundkapitals von je EUR 1,00, bedingt erhöht (Bedingtes Kapital II/2012). Die bedingte Kapitalerhöhung wird nur insoweit durchgeführt, wie die Inhaber von Options- oder Wandlungsrechten aus Options- oder Wandelschuldverschreibungen, die von der Gesellschaft oder einem hundertprozentigen unmittelbaren oder mittelbaren Beteiligungsunternehmen der Gesellschaft aufgrund des Ermächtigungsbeschlusses der Hauptversammlung vom 15. Mai 2012 bis zum 14. Mai 2017 ausgegeben bzw. garantiert werden, von ihren Options- bzw. Wandlungsrechten Gebrauch machen. Die neuen Aktien nehmen jeweils von Beginn des Geschäftsjahres an, in dem sie durch Ausübung von Wandlungs- oder Optionsrechten entstehen, am Gewinn teil. Der Vorstand ist ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrats die weiteren Einzelheiten der Durchführung der bedingten Kapitalerhöhung festzulegen. Von dieser Ermächtigung hat der Vorstand mit Beschluss vom 11. September 2014 und Zustimmung des Aufsichtsrats vom selben Tag Gebrauch gemacht und beschlossen, eine Wandelanleihe (die "Wandelanleihe 2014/2019") von bis zu EUR 25.575.000,00 zu begeben. Die Wandelteilschuldverschreibungen wurden zu einem Kurs von 100 Prozent ausgegeben. Der Wandlungspreis je künftig durch Ausübung des Wandlungsrechts erworbener Aktie liegt vorbehaltlich einer späteren Anpassung bei EUR 3,30. Die Wandelanleihe wurde im Umfang von EUR 6.565.132,20 gezeichnet. Dies entspricht Bezugsrechten auf bis zu 1.989.434 neue Aktien mit einem anteiligen Betrag des Grundkapitals von je EUR 1,00. Unter Berücksichtigung der mit der Wandelanleihe 2014/2019 eingeräumten Bezugsrechte wurde das bedingte Kapital II/2012 damit bis zum 31. Dezember 2015 insgesamt in Höhe bis zu EUR 1.989.434,00 teilweise ausgenutzt. Im verbleibenden Umfang von bis zu EUR 5.760.566,00 stand das bedingte Kapital II/2012 damit zum 31. Dezember 2015 noch zur Ausgabe weiterer Wandelanleihen zur Verfügung. Im Berichtszeitraum wurden die Wandlungsrechte aus insgesamt 1.995 Wandelteilschuldverschreibungen im Gesamtnennbetrag von 6.583,50 Euro ausgenutzt und insgesamt 1.995 neue Aktien (i. V. 0) aus dem bedingten Kapital II/2012 ausgegeben. KapitalrücklageIn der Kapitalrücklage sind das Agio der ausgegebenen Aktien sowie der Eigenkapitalanteil der Wandelschuldverschreibung enthalten. Eigene AnteileZum 31. Dezember 2015 hielt die Gesellschaft wie im Vorjahr keine eigenen Aktien. Im Berichtsjahr hat die Gesellschaft keine eigenen Aktien gekauft oder verkauft. FremdwährungsrücklageIn der Fremdwährungsrücklage sind Umrechnungsdifferenzen aus der Umrechnung der funktionalen Währung ausländischer Geschäftsbetriebe in die Berichtswährung des Konzerns enthalten. KonzernbilanzergebnisIm Konzernbilanzergebnis kumulieren sich die Gewinne und Verluste. Im Rahmen der Dividendenzahlung 2015 wurden aus dem im handelsrechtlichen Jahresabschluss der PNE WIND AG ausgewiesenen Bilanzgewinn TEUR 3.062 Dividende (EUR 0,04 je Aktie) (i. V. TEUR 8.299 Dividende (EUR 0,10 je Aktie plus Sonderdividende von EUR 0,05 je Aktie) aus dem Konzernbilanzergebnis an die Aktionäre ausgeschüttet. Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, aus dem Bilanzgewinn in Höhe von EUR 70.494.808,74 (i. V. EUR 63.288.271,50) eine vierprozentige Dividende jeweils auf den Nennbetrag der für das Geschäftsjahr 2015 gewinnbezugsberechtigten Aktien auszuschütten. Der verbleibende Bilanzgewinn soll auf neue Rechnung vorgetragen werden. 8. MinderheitenanteileAus der Kapitalkonsolidierung der WKN AG, der Windparkbetreibergesellschaften und der Beteiligungen im Ausland sowie den Ergebnissen aus laufenden und vergangenen Geschäftsjahren resultieren kumuliert negative Minderheitenanteile in Höhe von TEUR -8.749 (i. V. TEUR -6.065). Zum Bilanzstichtag ergab sich ein Anteil von TEUR -3.102 (i. V. TEUR 33). Die nachfolgende Tabelle enthält Einzelheiten zu den nicht 100%igen Tochterunternehmen des Konzerns, an denen wesentliche nicht beherrschende Anteile bestehen. scroll
Die zusammenfassenden Finanzinformationen hinsichtlich der Tochterunternehmen des Konzerns, an denen wesentliche nicht beherrschende Anteile bestehen, sind nachfolgend angegeben. Die zusammenfassenden Finanzinformationen entsprechen den Beträgen vor konzerninternen Eliminierungen. scroll
scroll
scroll
9. Abgegrenzte Zuwendungen der öffentlichen HandDie Gesellschaft hat seit dem Jahr 2000 Investitionszuschüsse in Höhe von insgesamt TEUR 1.746 für den Anbau eines Bürogebäudes, die Erweiterung des Geschäftsgebäudes und dessen Einrichtung erhalten. Die Auflösung der Investitionszuschüsse orientiert sich an der Nutzungsdauer der zugrunde liegenden Vermögenswerte. Im Berichtsjahr wurde insgesamt ein Betrag in Höhe von TEUR 47 (i. V. TEUR 47) aufgelöst. 10. SteuerrückstellungenDie Steuerrückstellungen enthalten laufende Steuern vom Einkommen und vom Ertrag, die für abgelaufene Geschäftsjahre sowie für das Geschäftsjahr 2015 gebildet wurden. 11. Sonstige RückstellungenDie sonstigen Rückstellungen haben sich wie folgt entwickelt: scroll
Die Verzinsung der Ausschüttungsgarantie und der variablen Kaufpreisbestandteile Atlantis I - III sind in unwesentlichem Umfang in den Zuführungen enthalten, bei den übrigen Rückstellungen handelt es sich in Höhe von EUR 1,2 Mio. um langfristige Rückbauverpflichtungen, die auf die Windparks im Eigenbestand entfallen und ansonsten um kurzfristige Rückstellungen. Die Rückstellung für Ausschüttungsgarantien Silbitz betrifft eine Garantie der PNE WIND AG. Die PNE WIND AG hat den Kommanditisten der HKW Silbitz GmbH & Co. KG eine Ausschüttungsgarantie angeboten, welche mit einem abgezinsten Wert von rund EUR 0,4 Mio. in den Rückstellungen bilanziert ist. Außerdem hat die PNE WIND AG den an der Betreiber-Gesellschaft des HKW Silbitz beteiligten Kommanditisten vertraglich zugesagt, deren Kommanditanteile Anfang 2017 zu einem Preis in Höhe von 110 Prozent des Nominalbetrags zurückzuerwerben. Aufgrund dieser Zusage wird unter den sonstigen Finanzverbindlichkeiten eine abgezinste Kaufpreisverbindlichkeit zum 31. Dezember 2015 in Höhe von rund EUR 6,9 Mio. (i. V. EUR 6,4 Mio.) ausgewiesen. Die Höhe variabler Kaufpreisbestandteile aus dem Erwerb von Offshore-Projekten wird zum Zeitpunkt des Erstansatzes geschätzt und in den Vorräten sowie Rückstellungen erfasst. Die Bilanzierung von Änderungen des beizulegenden Zeitwerts der variablen Kaufpreisbestandteile, die keine Berichtigungen während des Bewertungszeitraumes darstellen, ist gemäß IAS 37 Rückstellungen, Eventualverbindlichkeiten und Eventualforderungen zu bewerten. Der Konzern erfasst die Veränderung der variablen Kaufpreisbestandteile aus dem Erwerb der Offshore-Windparks korrespondierend im Vorratsvermögen. Zum 31. Dezember 2015 wird eine abgezinste Kaufpreisverbindlichkeit in Höhe von rund EUR 9,4 Mio. (i. V. EUR 9,2 Mio.) ausgewiesen. 12. FinanzverbindlichkeitenDer Ausweis betrifft ausgegebenes Genussrechtskapital, Wandelschuldverschreibungen, Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten, sonstige Finanzverbindlichkeiten und Verbindlichkeiten aus Leasingverhältnissen. Die Finanzverbindlichkeiten weisen folgende Restlaufzeiten auf bzw. gliedern sich nach Zinsvereinbarungen wie folgt: scroll
FLHfT = zu Handelszwecken gehalten FLAC = Finanzielle Verbindlichkeiten zu fortgeführten Anschaffungskosten Die beizulegenden Zeitwerte der in den Tabellen aufgeführten Finanzinstrumente wurden auf Basis der am Bilanzstichtag zur Verfügung stehenden Marktinformationen und der nachstehend dargestellten Methoden und Annahmen ermittelt. Der beizulegende Zeitwert wird in Übereinstimmung mit allgemein anerkannten Bewertungsmodellen basierend auf Discounted-Cashflow-Analysen und unter Verwendung von beobachtbaren aktuellen Marktpreisen für ähnliche Instrumente bestimmt (Stufe 2). Im aktuellen Geschäftsjahr wurden wie im Vorjahr keine Umgliederungen zwischen den Hierarchiestufen vorgenommen. Für die Ermittlung der beizulegenden Zeitwerte der Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten sowie der sonstigen Finanzverbindlichkeiten werden aktuelle Zinssätze herangezogen, zu denen vergleichbare Darlehen mit identischen Fristigkeiten zum Bilanzstichtag hätten aufgenommen werden können. Die Ermittlung der beizulegenden Zeitwerte der Anleihen basiert auf beobachtbaren Preisnotierungen zum Bilanzstichtag. Die Ermittlung der beizulegenden Zeitwerte der Zinsswaps basiert auf Forward-Zinssätzen (beobachtbare Zinsstrukturkurven am Bilanzstichtag) und den geschätzten kontrahierten Zinssätzen, welche anhand der Zinsstrukturkurve zum Stichtag diskontiert werden. Es wird angenommen, dass bei Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen und den sonstigen Finanzverbindlichkeiten die beizulegenden Zeitwerte aufgrund der kurzen Restlaufzeiten den Buchwerten dieser Finanzinstrumente entsprechen. Auch bei den Verbindlichkeiten aus Leasingverhältnissen entsprechen die Buchwerte wegen einer kurzfristigen Restlaufzeit oder insgesamt geringfügigen Beträgen im Wesentlichen den beizulegenden Zeitwerten. Die Nettoergebnisse der finanziellen Verbindlichkeiten zu fortgeführten Anschaffungskosten bestehen ausschließlich aus Zinsen in Höhe von TEUR 11.965 (i. V. TEUR 11.591), die im Finanzierungsaufwand enthalten sind. Das Nettoergebnis der zu Handelszwecken gehaltenen Verbindlichkeiten resultiert aus der Folgebewertung zum beizulegenden Zeitwert in Höhe von TEUR -406 (Ertrag i. V. Aufwand von TEUR 80). GenussrechtskapitalDurch Beschluss der Hauptversammlung vom 4. November 2003 war der Vorstand ermächtigt, bis zum 30. September 2008 mit Zustimmung des Aufsichtsrats einmalig oder mehrfach Genussrechte zu begeben. Die Laufzeit der Genussrechte kann bis zu 20 Jahren betragen. Der Gesamtnennbetrag der gewährten Genussrechte darf EUR 100.000.000,00 nicht überschreiten. Die aufgrund der Ermächtigung ausgegebenen Genussrechte dürfen keine Wandlungs- oder Optionsrechte auf Aktien der PNE WIND AG vorsehen. Die Genussrechte können ausschließlich in Euro begeben werden. Den Aktionären steht das gesetzliche Bezugsrecht zu. Die Genussrechte können auch einem Dritten, insbesondere einer Bank oder einem Bankenkonsortium mit der Verpflichtung angeboten werden, sie den Aktionären zum Bezug anzubieten. Der Vorstand wurde jedoch ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrats das Bezugsrecht der Aktionäre für Spitzenbeträge auszuschließen. In teilweiser Ausnutzung der Ermächtigung hat der Vorstand am 18. März 2004 mit Zustimmung des Aufsichtsrats vom 24. März 2004 Genussscheine begeben. Die Genussscheine hatten folgende wesentliche Ausstattungsmerkmale: Die begebenen Genussscheine lauteten auf den Inhaber und waren eingeteilt in untereinander gleichberechtigte Genussscheine im Nennbetrag von je EUR 100,00. Die Inhaber der Genussscheine erhielten eine dem Gewinnanteil der Aktionäre der Emittentin vorgehende Ausschüttung für jedes Geschäftsjahr innerhalb der Laufzeit, die wie folgt ermittelt wurde: a) Ausschüttungsbetrag von 7 Prozent des Nennbetrags der Genussscheine und b) eine Erfolgsverzinsung von bis zu 3 Prozent des Nennbetrages der Genussscheine. Durch die Erfolgsverzinsung können sich die Ausschüttungen abhängig von der Höhe des erzielten Ergebnisses der Emittentin auf bis zu 10 Prozent des Nennbetrages der Genussscheine erhöhen. Grundlage für die Berechnung der Erfolgsverzinsung war der Jahresüberschuss gemäß § 275 Abs. 2 Nr. 20 Handelsgesetzbuch (HGB) zuzüglich Steuern vom Einkommen und vom Ertrag (§ 275 Abs. 2 Nr. 18 HGB) des nach den Vorschriften des HGB aufgestellten Jahresabschlusses der PNE WIND AG für das jeweils abgelaufene Geschäftsjahr. Ein Anspruch auf eine Ausschüttung stand den Genussscheininhabern nicht zu, soweit der im vorangegangenen Geschäftsjahr erzielte Jahresüberschuss der Emittentin, erhöht um Gewinnvorträge und gemindert um Verlustvorträge und Zuführungen zur gesetzlichen Rücklage, nicht dazu ausreichte. Reichte er nicht aus, erhöhen Fehlbeträge die Ausschüttung des Folgejahres, gegebenenfalls späterer Folgejahre, soweit der nach Satz 1 korrigierte Jahresüberschuss des Folgejahres bzw. der Folgejahre ausreichte. Die Nachzahlungspflicht bestand nur während der Laufzeit der Genussscheine. Die Genussscheine waren vom 1. April 2004 an ausschüttungsberechtigt. Das Genussrechtskapital, welches zum 31. Dezember 2014 ausgelaufen war, wurde von der Gesellschaft entsprechend den Genussrechtsbedingungen zum 1. Juli 2015 vollständig zurückgezahlt. AnleihenDie Anleihen haben sich wie folgt entwickelt: scroll
Wandelanleihe 2014/2019Auf der Grundlage des Ermächtigungsbeschlusses der Hauptversammlung vom 15. Mai 2012 hat der Vorstand am 11. September 2014 mit Zustimmung des Aufsichtsrats vom gleichen Tag beschlossen, bis zu 7.750.000 Stück auf den Inhaber lautende, untereinander gleichberechtigte Wandelteilschuldverschreibungen mit einem Nennbetrag von je EUR 3,30 und somit einem Gesamtnennbetrag von bis zu EUR 25.575.000,00 zu begeben. Sodann hat die Gesellschaft durch Beschluss des Vorstands vom 1. Oktober 2014 insgesamt 1.989.434 Stück auf den Inhaber lautende, untereinander gleichberechtigte Wandelteilschuldverschreibungen mit einem Nennbetrag von je EUR 3,30 und somit einem Gesamtnennbetrag von EUR 6.565.132,20 begeben. Die Wandelanleihe 2014/2019 wurde am 9. Oktober 2014 zum Regulierten Markt der Frankfurter Wertpapierbörse zugelassen. Die Wandelteilschuldverschreibungen werden für ihre gesamte Laufzeit durch eine Inhaberdauerglobalurkunde verbrieft. Die Laufzeit der Wandelanleihe begann am 10. Oktober 2014 und endet am 10. Oktober 2019. Die Wandelteilschuldverschreibungen werden in Höhe ihres Nennbetrags mit 3,75 Prozent p. a. verzinst, und zwar während der gesamten Laufzeit, sofern sie nicht vorher zurückgezahlt wurden oder das Wandlungsrecht rechtswirksam ausgeübt worden ist. Die Zinsen sind vierteljährlich nachträglich am 10. Januar, 10. April, 10. Juni und 10. Oktober eines jeden Jahres, erstmals am 10. Januar 2015, zahlbar. Jeder Anleihegläubiger hat nach Maßgabe der Anleihebedingungen das unentziehbare Recht, seine Wandelteilschuldverschreibungen in stimmberechtigte, auf den Namen lautende Stückaktien der PNE WIND AG umzutauschen. Je eine Wandelteilschuldverschreibung berechtigt vorbehaltlich einer etwaigen Anpassung des Wandlungspreises zum Umtausch in je eine auf den Namen lautende Stückaktien der Gesellschaft. Zur Sicherung der Wandlungsrechte dient das Bedingte Kapital II/2012 (vergleiche hierzu oben unter 7.). Das Wandlungsrecht kann jederzeit, allerdings nicht innerhalb bestimmter, in den Anleihebedingungen festgelegter Nichtausübungszeiträume ausgeübt werden. Die Anleihebedingungen sehen ferner Kündigungsrechte, Bestimmungen über die Anpassung des Wandlungspreises bei Verschmelzungen und Kontrollwechsel, Verwässerungsschutzklauseln und eine Änderung der Anleihebedingungen durch Beschluss der Anleihegläubiger vor. Im Berichtsjahr wurden die Wandlungsrechte aus insgesamt 1.995 Wandelteilschuldverschreibungen im Gesamtnennbetrag von 6.583,50 Euro ausgenutzt und insgesamt 1.995 neue Aktien aus dem bedingten Kapital II/2012 ausgegeben (i.V. 0). Die Wandelanleihe 2014/2019 ist in voller Höhe konvertibel. Unternehmensanleihe 2013/2018Zur Finanzierung von Maßnahmen des externen und des internen Wachstums, insbesondere zur Finanzierung des Erwerbs der Unternehmensbeteiligung an der WKN AG, Husum, und für allgemeine Geschäftszwecke hat die PNE WIND AG im Mai 2013 eine Unternehmensanleihe in Höhe von EUR 66.338.000,00 begeben. Diese Unternehmensanleihe wurde im September 2013 im Rahmen einer Privatplatzierung auf ein Volumen von EUR 100 Mio. aufgestockt. Die Schuldverschreibungen aus der Unternehmensanleihe 2013/2018 sind am regulierten Markt an der Frankfurter Wertpapierbörse zugelassen und nehmen seit September 2013 am Prime Standard für Unternehmensanleihen teil. Die Schuldverschreibungen werden mit Wirkung vom 14. Mai 2013 (einschließlich) bis zum 1. Juni 2018 (ausschließlich) in Höhe von 8 Prozent verzinst. Die Zinsen sind mit Ausnahme der ersten Zinsperiode halbjährlich nachträglich jeweils zum 1. Juni und 1. Dezember eines jeden Jahres zahlbar. Sofern nicht bereits ganz oder teilweise zurückgezahlt oder angekauft und entwertet, ist die PNE WIND AG verpflichtet, die Schuldverschreibungen am 1. Juni 2018 zum Nennbetrag zurückzuzahlen. Tritt ein Kontrollwechsel ein, hat jeder Anleihegläubiger nach Maßgabe der Anleihebedingungen das Recht, von der PNE WIND AG als Emittentin die vorzeitige Rückzahlung seiner Schuldverschreibungen zu verlangen. Ein Kontrollwechsel gilt in diesem Zusammenhang dann als eingetreten, wenn die Emittentin davon Kenntnis erlangt hat, dass eine Person oder eine gemeinsam handelnde Gruppe von Personen im Sinne von § 2 Abs. 5 des Wertpapiererwerbs- und Übernahmegesetzes der rechtliche oder wirtschaftliche Eigentümer einer solchen Anzahl von Aktien der Emittentin geworden ist, auf die 30 Prozent oder mehr der Stimmrechte entfallen. Verbindlichkeiten gegenüber KreditinstitutenDie Zinssätze für die festverzinslichen Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten liegen zwischen 1,23 Prozent und 6,55 Prozent. Bei den variabel verzinslichen Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten ist das Unternehmen einem Zinsänderungsrisiko ausgesetzt. Die Zinssätze hierfür lagen 2015 von 7,24 Prozent bis zu 13,25 Prozent (2014: von 7,50 bis zu 14,00 Prozent) (Kontokorrentzinssatz). Die variablen Zinssätze werden in Abständen von weniger als einem Jahr angepasst. Die Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten haben Laufzeiten bis 2032. Von den Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten sind TEUR 138.763 (i. V. TEUR 45.758) gesichert durch: 1. Eingetragene Grundschuld i.H.v. TEUR 3.170 auf dem Objekt Peter-Henlein-Str. 2-4, Cuxhaven (valutierter Betrag TEUR 2.752 (i. V. TEUR 2.878)) 2. Abtretung der Mietansprüche bzgl. Objekt Peter-Henlein-Str. 2 - 4, Cuxhaven 3. Sicherungsabtretung aller Rechte aus Verträgen im Zusammenhang mit dem Projekt Altenbruch II sowie Abtretung aller Forderungen dieses Windparks (valutierter Betrag TEUR 18.860 (i. V. TEUR 22.466)) 4. Sicherungsabtretung aller Rechte aus Verträgen im Zusammenhang mit dem Holzheizkraftwerk Silbitz sowie Abtretung aller Forderungen dieses Holzheizkraftwerkes (valutierter Betrag TEUR 2.030 (i. V. TEUR 2.707)) 5. Sicherungsabtretung aller Rechte aus Verträgen im Zusammenhang mit dem Projekt Chransdorf Altdöbern A sowie Abtretung aller Forderungen dieses Windparks (valutierter Betrag TEUR 11.018 (i. V. TEUR 1.081)) 6. Sicherungsabtretung aller Rechte aus Verträgen im Zusammenhang mit dem Projekt Chransdorf Altdöbern B sowie Abtretung aller Forderungen dieses Windparks (valutierter Betrag TEUR 21.754 (i. V. TEUR 0)) 7. Sicherungsabtretung aller Rechte aus Verträgen im Zusammenhang mit dem Projekt Chransdorf Altdöbern C sowie Abtretung aller Forderungen dieses Windparks (valutierter Betrag TEUR 26.741 (i. V. TEUR 948)) 8. Sicherungsabtretung aller Rechte aus Verträgen im Zusammenhang mit dem Projekt Chransdorf Großräschen A sowie Abtretung aller Forderungen dieses Windparks (valutierter Betrag TEUR 13.415 (i. V. TEUR 1.526)) 9. Sicherungsabtretung aller Rechte aus Verträgen im Zusammenhang mit dem Projekt Chransdorf Großräschen B sowie Abtretung aller Forderungen dieses Windparks (valutierter Betrag TEUR 13.559 (i. V. TEUR 1.662)) 10. Sicherungsabtretung aller Rechte aus Verträgen im Zusammenhang mit dem Projekt Waldfeucht/Selfkant sowie Abtretung aller Forderungen dieses Windparks (valutierter Betrag TEUR 14.485 (i. V. TEUR 0)) 11. Sicherungsabtretung aller Rechte aus Verträgen im Zusammenhang mit dem Projekt Apensen II sowie Abtretung aller Forderungen dieses Windparks (valutierter Betrag TEUR 1 1.085 (i. V. TEUR 0)) 12. Sicherungsabtretung aller Rechte aus Verträgen im Zusammenhang mit dem Projekt Köhlen sowie Abtretung aller Forderungen dieses Windparks (valutierter Betrag TEUR 1.871 (i. V. TEUR 0)) 13. Eingetragene Grundschuld i.H.v. TEUR 4.697 auf dem Objekt Otto-Hahn-Str. 12-16, Husum (valutierter Betrag TEUR 1.054 (i. V. TEUR 1.647)) 14. Sicherungsabtretung aller Rechte aus Verträgen im Zusammenhang mit den Projekten Solaranlagen 2 + 3 sowie Abtretung aller Forderungen dieser Solaranlagen (valutierter Betrag TEUR 139 (i. V. TEUR 150)) Zum 31. Dezember 2015 standen dem Konzern nicht in Anspruch genommene zugesagte Kreditlinien für Projektzwischenfinanzierung von rund EUR 138,8 Mio. (i. V. EUR 127,5 Mio.) zur Verfügung. Zum Bilanzstichtag lagen keine Verzugs- oder sonstigen Leistungsstörungen bei Zinsen oder Tilgung vor und es wird nicht von einer Inanspruchnahme der gegebenen Sicherheiten ausgegangen. Sonstige FinanzverbindlichkeitenDie sonstigen Finanzverbindlichkeiten enthalten eine vertragliche Zusage der PNE WIND AG an die beteiligten Kommanditisten der Betreiber-Gesellschaft HKW Silbitz, deren Kommanditanteile Anfang 2017 zu einem Preis in Höhe von 110 Prozent des Nominalbetrags zurückzuerwerben. Aufgrund dieser Zusage wird unter den sonstigen Finanzverbindlichkeiten eine abgezinste Kaufpreisverbindlichkeit zum 31. Dezember 2015 in Höhe von rund EUR 6,9 Mio. (i. V. EUR 6,4 Mio.) ausgewiesen. Zum Bilanzstichtag lagen keine Verzug- oder sonstigen Leistungsstörungen bei Zinsen oder Tilgung vor. Verbindlichkeiten aus LeasingverhältnissenDer Konzern hat für verschiedene Gegenstände der Betriebs- und Geschäftsausstattung Finanzierungsleasingverhältnisse und Mietkaufverträge abgeschlossen. Die Verträge beinhalten keine Verlängerungsoptionen, Kaufoptionen oder Preisanpassungsklauseln. Die Nettobuchwerte der Vermögenswerte aus Finanzierungsleasing von TEUR 626 (i. V. TEUR 707) entfallen in voller Höhe auf technische Anlagen und Maschinen. Die künftigen Mindestleasingzahlungen aus Finanzierungsleasingverhältnissen und Mietkaufverträgen können auf deren Barwert wie folgt übergeleitet werden: scroll
Von den Verbindlichkeiten gegenüber Leasinggesellschaften sind TEUR 279 (i. V. TEUR 389) durch die Abtretung des juristischen Eigentums am Umspannwerk Kletzke gesichert. 13. Sonstige VerbindlichkeitenAbgegrenzte UmsatzerlöseDer Posten in Höhe von TEUR 10.263 (i. V. TEUR 1 1.695) resultiert im Wesentlichen aus von Windparkbetreibergesellschaften geleisteten Vorauszahlungen für die Nutzung von Umspannwerken. Der Betrag wird über die Laufzeit der Nutzungsverträge (20 bis 25 Jahre) ertragswirksam aufgelöst. Übrige VerbindlichkeitenUnter den übrigen Verbindlichkeiten sind im Wesentlichen Umsatzsteuerverbindlichkeiten in Höhe von rd. EUR 1,0 Mio. (i.V. rd. EUR 4 Mio.) enthalten. 14. Finanzinstrumente und Grundsätze des RisikomanagementsDer Konzern unterliegt hinsichtlich seiner Vermögenswerte, Verbindlichkeiten und geplanten Transaktionen neben Adressenausfallrisiken und Liquiditätsrisiken unter anderem Risiken aus der Veränderung von Wechselkursen und Zinssätzen. Ziel des finanziellen Risikomanagements ist es, diese Risiken durch die laufenden operativen und finanzorientierten Aktivitäten zu begrenzen. Bezüglich der Marktpreisrisiken werden je nach Einschätzung des Risikos derivative Sicherungsinstrumente eingesetzt. Derivative Finanzinstrumente werden ausschließlich als Sicherungsinstrumente genutzt, d. h. für Handels- oder andere spekulative Zwecke kommen sie nicht zum Einsatz. Die Grundzüge der Finanzpolitik werden vom Vorstand festgelegt und vom Aufsichtsrat überwacht. Die Umsetzung der Finanzpolitik sowie das laufende Risikomanagement obliegen der Abteilung Finanzen und Controlling. Bestimmte Transaktionen bedürfen der vorherigen Genehmigung durch den Vorstand, der darüber hinaus regelmäßig über den Umfang und den Betrag des aktuellen Risiko-Exposures informiert wird. Die Grundsätze des Risikomanagements wurden im Vergleich zum Vorjahr nicht verändert. Risikokategorien im Sinne von IFRS 7KreditrisikoDer Konzern ist aus seinem operativen Geschäft und aus bestimmten Finanzierungsaktivitäten einem Adressenausfallrisiko ausgesetzt. Dem Ausfallrisiko finanzieller Vermögenswerte wird durch angemessene Wertberichtigungen unter Berücksichtigung bestehender Sicherheiten Rechnung getragen. Zur Reduzierung des Ausfallrisikos bei originären Finanzinstrumenten werden verschiedene Sicherungsmaßahmen getroffen, wie z.B. Einholung von Sicherheiten oder Bürgschaften, wenn dies auf Grund von Bonitätsprüfungen angemessen erscheint. Bei den weder überfälligen noch wertgeminderten finanziellen Vermögenswerten wird das Ausfallrisiko als gering angesehen. Das maximale Ausfallrisiko wird im Wesentlichen durch die Buchwerte der in der Bilanz angesetzten finanziellen Vermögenswerte (einschließlich derivativer Finanzinstrumente mit positivem Marktwert) wiedergegeben. Zum Abschlussstichtag liegen keine wesentlichen, das maximale Ausfallrisiko mindernden Vereinbarungen (wie z. B. Aufrechnungsvereinbarungen) vor. ZinsrisikoDerzeit erfolgt eine Absicherung des Zinsrisikos in Bezug auf Veränderungen des Marktzinsniveaus bei Zinszahlungen für bestehende und erwartete variabel verzinsliche Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten innerhalb der Gesellschaft PNE WIND Altenbruch II GmbH & Co. KG, zu der diese Gesellschaft aufgrund eines Darlehensvertrages im Rahmen der Zusage eines KfW-Förderkredites verpflichtet ist. Der beizulegende Zeitwert dieser Derivate ist mit TEUR 1.334 (i. V. TEUR 1.740) ergebniswirksam unter den sonstigen finanziellen Verpflichtungen erfasst. Da ansonsten grundsätzlich fest verzinsliche Finanzinstrumente in Form von Projektfinanzierungen zur Finanzierung des Geschäftsbetriebs eingesetzt werden, entsteht des Weiteren keine wesentlichen Zinsrisiken. LiquiditätsrisikoUm die jederzeitige Zahlungsfähigkeit sowie die finanzielle Flexibilität des Konzerns sicherzustellen, wird eine revolvierende Liquiditätsplanung erstellt, welche die Liquiditätszu- und Liquiditätsabflüsse sowohl auf kurzfristige als auch auf mittel- und langfristige Sicht abbildet. Die Fristigkeitenanalyse der finanziellen Verbindlichkeiten mit vertraglichen Restlaufzeiten ist unter Tz. V 12. Finanzverbindlichkeiten abgebildet. MarktrisikoIm Bereich der Marktpreisrisiken ist der Konzern Währungsrisiken, Zinsrisiken und sonstigen Preisrisiken ausgesetzt. WährungsrisikenDie Währungskursrisiken des Konzerns resultieren primär aus der operativen Tätigkeit und Investitionen. Risiken aus Fremdwährungen werden gesichert, soweit sie die Cash-Flows des Konzerns wesentlich beeinflussen. Im operativen Bereich resultieren die Fremdwährungsrisiken primär daraus, dass bilanziell erfasste, aber auch geplante Transaktionen in einer anderen Währung als der funktionalen Währung (EUR) abgewickelt werden. Fremdwährungsrisiken im Finanzierungsbereich resultieren aus finanziellen Verbindlichkeiten in Fremdwährung und aus Darlehen in Fremdwährung, die zur Finanzierung an Konzerngesellschaften ausgereicht werden. Zum Jahresende bestehen kurzfristige Fremdwährungsverbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen im Konzern, die aus Sicht der Gesellschaft zu keinem wesentlichen Risiko führen. Fremdwährungsrisiken im Investitionsbereich resultieren im Wesentlichen aus dem Erwerb und der Veräußerung von Beteiligungen an ausländischen Unternehmen. Zur Sicherung gegen wesentliche Fremdwährungsrisiken setzt der Konzern Devisenderivate in Form von Devisentermingeschäften und Devisenoptionsgeschäften ein. Mittels dieser Devisenderivate werden die Zahlungen bis maximal ein Jahr im Voraus gesichert. Der Konzern war zum Abschlussstichtag keinen wesentlichen Währungskursrisiken im operativen Bereich ausgesetzt. Sicherungsgeschäfte waren zum Bilanzstichtag daher nicht abgeschlossen worden. Gemäß IFRS 7 erstellt der Konzern Sensitivitätsanalysen in Bezug auf die Marktpreisrisiken, mittels derer die Auswirkungen hypothetischer Änderungen von relevanten Risikovariablen auf Ergebnis und Eigenkapital ermittelt werden. Die periodischen Auswirkungen werden bestimmt, indem die hypothetischen Änderungen der Risikovariablen auf den Bestand der Finanzinstrumente zum Abschlussstichtag bezogen werden. Dabei wird unterstellt, dass der Bestand zum Abschlussstichtag repräsentativ für das Gesamtjahr ist. Der Konzern ist aufgrund geringer Fremdwährungsvermögenswerte und -schulden keinem wesentlichen Währungsrisiko ausgesetzt. Andere, für den Konzern relevante Währungen als in Euro lagen zum Bilanzstichtag in Britischen Pfund und Amerikanischen Dollar vor. ZinsrisikenDer Konzern unterliegt Zinsrisiken hauptsächlich in der Eurozone. Unter Berücksichtigung der gegebenen und der geplanten Schuldenstruktur setzt der Konzern grundsätzlich Zinsderivate (Zinsswaps, Zinscaps) ein, um Zinsänderungsrisiken entgegenzuwirken. Zinsänderungsrisiken werden gemäß IFRS 7 mittels Sensitivitätsanalysen dargestellt. Diese stellen die Effekte von Änderungen der Marktzinssätze auf Zinszahlungen, Zinserträge und -aufwendungen, andere Ergebnisteile sowie gegebenenfalls auf das Eigenkapital dar. Den Zinssensitivitätsanalysen liegen die folgenden Annahmen zu Grunde:
Wenn das Marktzinsniveau zum 31. Dezember 2015 um 100 Basispunkte höher (niedriger) gewesen wäre, hätten sich keine Effekte in Bezug auf eine Neubewertungsrücklage im Eigenkapital ergeben. Darüber hinaus wäre das Zinsergebnis um TEUR 183 (i. V. TEUR 220) niedriger/höher gewesen. Sonstige PreisrisikenIFRS 7 verlangt im Rahmen der Darstellung zu Marktrisiken auch Angaben darüber, wie sich hypothetische Änderungen von sonstigen Preisrisikovariablen auf Preise von Finanzinstrumenten auswirken. Als Risikovariablen kommen insbesondere Börsenkurse oder Indizes in Frage. Zum 31. Dezember 2015 und 31. Dezember 2014 hatte die Gesellschaft keine wesentlichen, sonstigen Preisrisiken unterliegenden Finanzinstrumente im Bestand. RisikokonzentrationenÜber die allgemeinen (Kapitalmarkt-)Marktrisiken hinaus, bestehen aus Sicht des Managements keine wesentlichen Risikokonzentrationen. ZeitwerteDie nicht zum Zeitwert bilanzierten Finanzinstrumente des Konzerns umfassen in erster Linie Zahlungsmitteläquivalente, Forderungen aus Lieferungen und Leistungen, Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen und sonstige Verbindlichkeiten, Kontokorrentkredite und langfristige Darlehen. Der Buchwert der Zahlungsmitteläquivalente sowie der Kontokorrentkredite kommt ihrem Zeitwert aufgrund der kurzen Laufzeit dieser Finanzinstrumente sehr nahe. Bei Forderungen und Schulden, denen normale Handelskreditbedingungen zugrunde liegen, kommt der auf historischen Anschaffungskosten beruhende Buchwert dem Zeitwert ebenfalls sehr nahe. Der Zeitwert der langfristigen Schulden beruht auf den derzeit verfügbaren Zinssätzen für Fremdkapitalaufnahmen mit dem gleichen Fälligkeits- und Bonitätsprofil. In Abhängigkeit vom Marktwert am Bilanzstichtag werden derivative Finanzinstrumente als sonstiger Vermögenswert (bei positivem Marktwert) oder als sonstige Verbindlichkeit (bei negativem Marktwert) ausgewiesen. KapitalmanagementDie Ziele des Kapitalmanagements der Gesellschaft liegen
Um die Kapitalstruktur aufrechtzuerhalten oder zu verändern, gibt die Gesellschaft je nach Erfordernis neue Anteile heraus, nimmt Verbindlichkeiten auf oder veräußert Vermögenswerte, um Verbindlichkeiten zu tilgen. Die Überwachung der Kapitalstruktur erfolgt auf Basis des Verschuldungsgrades, berechnet aus dem Verhältnis von Nettofremdkapital zu Gesamtkapital. Das Nettofremdkapital setzt sich aus den kurz- und langfristigen Finanzverbindlichkeiten (Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten, Genussscheine/Wandelanleihe, Verbindlichkeiten gegenüber Leasinggesellschaften, sonstige Finanzverbindlichkeiten) abzüglich Zahlungsmitteln und Zahlungsmitteläquivalenten zusammen. Das Gesamtkapital besteht aus dem Eigenkapital zuzüglich Nettofremdkapital. Einzelne Gesellschaften des Segments Stromerzeugung unterliegen Vorgaben hinsichtlich ihrer Liquiditätsreserven durch Banken, die zwar bei der Überwachung der Kapitalstruktur berücksichtigt werden, in der Summe jedoch keine wesentlichen Auswirkungen auf die Kapitalstruktur und ihrer Verfügbarkeit auf Konzernebene haben. Die Strategie der Gesellschaft besteht darin, einen Verschuldungsgrad bis 70 Prozent einzugehen, um weiterhin Zugang zu Fremdkapital zu vertretbaren Kosten durch Beibehaltung eines guten Kreditratings zu gewährleisten. scroll
Die im Vergleich zum Vorjahr unveränderte Strategie zur Überwachung der Kapitalstruktur hat insofern ihre Ziele weiterhin erreicht, als dass sowohl der Verschuldungsgrad als auch sämtliche externen Vorgaben der Liquiditätssicherung eingehalten wurden. VI. Erläuterungen zur Gewinn- und Verlustrechnung1. UmsatzerlöseDie Aufteilung der Umsatzerlöse erfolgt nach den Produkt- und Leistungsbereichen im Konzern. Es erfolgten im Berichtszeitraum im Wesentlichen Umsätze aus dem Geschäftsbereich Projektierung von Windkraftanlagen, Management und Serviceleistungen von Windkraftanlagen sowie Umsätze aus Umspannwerknutzungsentgelt. Im Geschäftsbereich Stromerzeugung wurden im Wesentlichen Umsätze aus dem Verkauf von Strom aus dem laufenden Betrieb der Windparks Altenbruch II, Chransdorf Altdöbern A, B und C, Chransdorf Großräschen A und B, Waldfeucht/Selfkant, dem Holzheizkraftwerk Silbitz sowie bis zum Verkauf in 2015 aus dem Solarpark Passauer Land erzielt. Im Geschäftsjahr 2015 wurden keine Umsatzerlöse aus langfristiger Fertigung erzielt (i. V. lag den Umsatzerlösen aus langfristiger Fertigung ein Projekt zu Grunde) (siehe Abschnitte IV Nr. 9 und V Nr. 6). scroll
Den Umsatzanteilen aus Teilgewinnrealisierung stehen Auftragskosten i. H. v. TEUR 0 (i. V. TEUR 2.809) gegenüber, so dass sich gegenüber der Teilgewinnrealisierung zum Vorjahr (TEUR 4.209) eine um TEUR 4.209 niedrigere Teilgewinnrealisierung ergibt. 2. Sonstige betriebliche ErträgeIn den sonstigen betrieblichen Erträgen sind im Wesentlichen folgende Einmaleffekte enthalten:
3. PersonalaufwandDer Personalaufwand setzt sich wie folgt zusammen: scroll
Die Aufwendungen für beitragsorientierte Pläne nach IAS 19 betrugen im Geschäftsjahr 2015 TEUR 924 (i. V. TEUR 908). 4. Sonstige betriebliche AufwendungenDie sonstigen betrieblichen Aufwendungen enthalten im Wesentlichen folgende Aufwendungen:
5. Sonstige Zinsen und ähnliche ErträgeIn den Zinserträgen sind Darlehens- und Kontokorrentzinsen in Höhe von TEUR 234 (i. V. TEUR 546) sowie die Wertänderung derivativer Finanzinstrumente in Höhe von TEUR 406 (i. V. TEUR 28) enthalten. 6. Zinsen und ähnliche AufwendungenIn den Zinsen und ähnlichen Aufwendungen sind im Wesentlichen Zinsen auf die Anleihe 2013/18 von TEUR 8.000 (i. V. TEUR 8.000), die Wandelschuldverschreibungen mit TEUR 246 (i. V. TEUR 454), Darlehens- und Kontokorrentzinsen mit TEUR 3.718 (i. V. TEUR 3.137) enthalten. Im Geschäftsjahr 2015 wurden bei einem Kapitalisierungssatz von 2,96 % (i. V. 3,18 %) Fremdkapitalzinsen in Höhe von TEUR 218 (i. V. TEUR 204) und bei einem Kapitalisierungssatz von 8,0 % (i. V. 8,0 %) Fremdkapitalzinsen in Höhe von TEUR 1.640 (i. V. TEUR 1.447) aktiviert. 7. ErtragsteuernDer Ertragsteuerertrag /-aufwand setzt sich wie folgt zusammen: scroll
Unter den laufenden Steueraufwendungen werden bei den inländischen Gesellschaften Körperschaftsteuer zuzüglich Solidaritätszuschlag und Gewerbesteuer sowie bei den ausländischen Gesellschaften vergleichbare ertragsabhängige Steuern ausgewiesen. Für die inländischen Gesellschaften betrug die Körperschaftsteuer 15 Prozent, der Solidaritätszuschlag betrug unverändert 5,5 Prozent auf die Körperschaftssteuer. Unter Berücksichtigung der Gewerbesteuer belief sich damit die Gesamtsteuerbelastung der inländischen Gesellschaften auf rund 30 Prozent. Bei den Auslandsgesellschaften kommen die individuellen landesspezifischen Steuersätze zur Anwendung. Wesentliche Änderungen des Steueraufwandes durch Änderung der jeweiligen nationalen Steuersätze ergaben sich nicht. Zum Bilanzstichtag verfügte der Konzern über geschätzte steuerliche Verlustvorträge im Inland von ca. EUR 105 Mio. (i. V. ca. EUR 105 Mio.) sowie im Ausland von ca. EUR 53 Mio. (i. V. ca. EUR 50 Mio.) zur Verrechnung mit zukünftigen Gewinnen. Ein latenter Steueranspruch auf diese Verluste wurde in Höhe von TEUR 1.389 erfasst (i. V. TEUR 1.389) und in voller Höhe mit passiven latenten Steuern saldiert. Angesichts der Verlustsituation in der Vergangenheit (Ausland) sowie der weitestgehenden Steuerfreiheit auf Verkäufe von Anteilen an Kapitalgesellschaften in Deutschland werden lediglich latente Steueransprüche auf Verlustvorträge in Höhe des Betrags aktiviert, der künftig sicher durch positive zu versteuernde Ergebnisdifferenzen realisiert werden kann. Die Verluste im Inland können für unbegrenzte Zeit vorgetragen werden. Für die wesentlichen Verluste in den USA gilt, dass die Verlustnutzung in den USA auf 20 Jahre beschränkt ist. Auf Verlustvorträge im Inland von EUR 100 Mio. (i. V. EUR 100 Mio.) und im Ausland von EUR 53 Mio. (i. V. EUR 50 Mio.) sind keine latenten Steuern angesetzt worden. Nachfolgende Tabelle zeigt eine Überleitung des rechnerischen auf den in der Konzern-Gewinn- und Verlustrechnung ausgewiesenen Steueraufwand: scroll
Die latenten Steuern auf Bewertungskorrekturen werden mit den landesspezifischen Steuersätzen ermittelt. Da sämtliche mit Steuerlatenzen behafteten Sachverhalte im Inland begründet sind, wurde ein durchschnittlicher Steuersatz von 30,0 Prozent (i. V. 30,0 Prozent) angenommen. Steuerlatenzen aufgrund von Bewertungsunterschieden entstanden bei den folgenden Bilanzpositionen: scroll
8. Ergebnis je AktieUnverwässertes Ergebnis je AktieDie Anzahl der Aktien betrug im Jahresdurchschnitt 2015 insgesamt 74.894 Tausend Namensaktien (i. V. 58.627 Tausend Namensaktien). Das unverwässerte Ergebnis je Aktie beträgt damit EUR 0,05 je Aktie (i. V. EUR -0,22 je Aktie). scroll
Verwässertes Ergebnis je AktieDas verwässerte Ergebnis je Aktie ermittelt sich wie folgt: scroll
VII. Erläuterungen zur KapitalflussrechnungDie Kapitalflussrechnung wird nach der indirekten Methode aufgestellt. 1. FinanzmittelfondsDer Finanzmittelfonds entspricht der in der Bilanz ausgewiesenen Position "Zahlungsmittel und Zahlungsmitteläquivalente". 2. Überleitung zwischen Beträgen in der Kapitalflussrechnung und der BilanzDie Kapitalflussrechnung zeigt, wie sich der Zahlungsmittelbestand im Laufe des Berichtsjahres durch Mittelzuflüsse und -abflüsse verändert hat. In Übereinstimmung mit IAS 7 wird zwischen Zahlungsströmen aus operativer Tätigkeit, Investitionstätigkeit und aus Finanzierungstätigkeit unterschieden. Die Auswirkungen von Veränderungen des Konsolidierungskreises sind dabei eliminiert. 3. Nicht-zahlungswirksame EffekteIn der Kapitalflussrechnung werden in der Nettodarstellung TEUR 319 als nicht-zahlungswirksame Effekte ausgewiesen. Dieser Wert setzt sich zusammen aus
VIII. Erläuterungen zur EigenkapitalveränderungsrechnungTransaktionskostenAls Transaktionskosten wurden im Geschäftsjahr 2015 TEUR 396 (i. V. TEUR 1.654) (nach latenten Steuern) direkt vom Eigenkapital (Kapitalrücklage) abgezogen. IX. SegmentberichterstattungDie operativen Geschäftsaktivitäten der Gesellschaft umfassten im Berichtsjahr im Wesentlichen die auf Deutschland fokussierte Projektierung, Errichtung und den Betrieb von Windparks und Umspannwerken zur Stromerzeugung, den Service von Windkraftanlagen und die Eigenkapitaleinwerbung für Windparkbetreibergesellschaften. Darüber hinaus wird auch eine umweltschonende Stromerzeugung zu ökonomisch nachhaltigen Bedingungen betrieben. Im Geschäftsjahr 2015 hat die Gesellschaft Windparks in Deutschland projektiert, errichtet und diese Windparks vorerst im eigenen Besitz gehalten. Da die Windparks in Eigenbesitz unabhängig von ihrer aktuellen oder künftigen Gesellschafterstruktur selbst betrieben und zur Stromerzeugung genutzt werden, erfolgt der Ausweis der Windparks ab dem Zeitpunkt der Veräußerung im Konzern im Segment Stromerzeugung. Die interne Organisations- und Managementstruktur sowie die interne Berichterstattung an Vorstand und Aufsichtsrat bilden die Grundlage zur Bestimmung des Segmentberichtsformats der PNE WIND AG. Danach wird in die beiden Bereiche Projektierung von Windkraftanlagen und Stromerzeugung unterschieden. Den Geschäftsbeziehungen zwischen den Gesellschaften des PNE WIND AG-Konzerns liegen grundsätzlich Preise zu Grunde, die auch mit Dritten vereinbart werden. Die interne Berichterstattung, der die Segmentberichterstattung zu Grunde liegt, basiert ausschließlich auf Werten der in diesem Konzernabschluss erläuterten IFRS-Rechnungslegung des Konzerns. Sowohl Onshore- wie Offshore-Windkraftanlagen werden nach einem einheitlichen Prozessablauf projektiert. Von den Werten im Geschäftsbereich Projektierung von Windkraftanlagen entfällt auf 1. den Teilbereich Windkraft onshore Deutschland
2. den Teilbereich Windkraft onshore Ausland
Die Umsatzerlöse mit externen Kunden und das Segmentvermögen der Segmente "Projektierung Windkraftanlagen" und "Stromerzeugung" entfallen im Wesentlichen auf Deutschland. Im Segment "Projektierung von Windkraftanlagen" werden Umsatzerlöse mit externen Kunden realisiert, die mehr als 10 Prozent der gesamten Umsatzerlöse betragen. Im Berichtsjahr wurden mit einem Kunden rd. EUR 37,4 Mio. Umsätze generiert, welche dem Auslandsbereich zugeordnet werden können. Kein weiterer einzelner Kunde hat 10 Prozent oder mehr zum Konzernumsatz beigetragen. Im Vorjahr wurden mit einem Kunden rd. EUR 53 Mio., mit einem weiterem Kunden rd. EUR 52 Mio. und mit einem dritten Kunden rd. EUR 44 Mio. Umsätze generiert, die dem Inlandsbereich zugeordnet wurden. Langfristige Vermögenswerte werden regional wie folgt eingesetzt: scroll
Im Segment Projektierung von Windkraftanlagen konzentriert sich ein jeweils wesentlicher Anteil der externen Erlöse auf Kunden, mit denen langfristige und nachhaltige Geschäftsbeziehungen gepflegt werden. Der im Segment Stromerzeugung produzierte Strom wird in das öffentliche Netz eingespeist. Der Anteil am Periodenergebnis der assoziierten Unternehmen, die mit der "at-equity"-Methode erfasst wurden, in Höhe von TEUR -173 (i. V. TEUR -5.412) ist im Segment Windkraft enthalten. X. Sonstige Angaben1. Haftungsverhältnisse und sonstige finanzielle VerpflichtungenEs bestehen zum Bilanzstichtag Haftungsverhältnisse aus der Bereitstellung von Bürgschaften für: scroll
Es bestehen sonstige finanzielle Verpflichtungen aus Mietleasing in Höhe von TEUR 1.122 (i. V. TEUR 1.626). Die Fälligkeit der Miet- und Leasingverpflichtungen gliedert sich wie folgt: scroll
Darüber hinaus bestehen Verpflichtungen aus dem Bestellobligo betreffend Windkraftanlagen in Höhe von netto TEUR 85.362 (i. V. TEUR 183.060). Das Bestellobligo ist in voller Höhe innerhalb eines Jahres fällig. Weiterhin bestehen aus Zusammenarbeit bei der Projektentwicklung im Ausland sonstige finanzielle Verpflichtungen in Höhe von TEUR 252 (i. V. TEUR 284). 2. Annahmen des Managements über zukünftige Entwicklungen und andere BewertungsunsicherheitenDie Gesellschaften der PNE WIND-Gruppe entwickeln Projekte in 13 Ländern. Dabei verteilt sich die MW-Kapazität der Projekte, die sich in der Entwicklung zur Baureife befinden, zu 30-35 Prozent auf den deutschen Markt und zu 65-70 Prozent auf die weiteren 12 ausländischen Märkte. Die PNE WIND-Gruppe hat damit eine breite Diversifizierung der Risiken erreicht. Die Abhängigkeit von Entwicklungen in einzelnen Märkten hat sich dadurch vermindert. Negative Veränderungen in einzelnen Ländern, die sich durchaus ergeben können, können durch Projekte in anderen Märkten ausgeglichen werden. Ziel ist es, in Deutschland auch in 2016 und in den darauffolgenden Jahren onshore eine Projektrealisierung von 75 bis 100 MW zu erreichen. Entsprechende Genehmigungen für Windpark-Projekte werden jedes Jahr vorbereitet bzw. für das Jahr 2016 liegen diese vor oder es befinden sich bereits Windparkprojekte in der Bauphase. Die deutschen Windpark-Projekte werden an die geänderten Rahmenbedingungen des Erneuerbare-Energien-Gesetzes (EEG) angepasst werden müssen. Auch im Ausland, unter anderem in den USA, Frankreich, Italien und Polen sind bereits Windpark-Projekte onshore genehmigt. Im Offshore-Bereich arbeitet die PNE WIND AG insgesamt an sechs eigenen Projekten und ist bei sechs weiteren als Dienstleister tätig. Die Entwicklung der eigenen Projekte bis zum Erhalt der Genehmigung und der unbedingten Netzanschlusszusage ist mit nicht unerheblichen Aufwendungen für zahlreiche ökologische Untersuchungen sowie Sicherheitsanalysen verbunden. Auch die angekündigten Änderungen der Rahmenbedingungen des Erneuerbare-Energien-Gesetzes (EEG) werden für zusätzliche Aufwendungen im Offshore-Bereich sorgen, ob monetär oder nicht-monetär. Sollte ein Offshore-Windpark-Projekt nicht verkauft oder realisiert werden können, hätte dies Auswirkungen auf die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des Konzerns. Sollten Projekte, in denen die PNE WIND AG als Dienstleister für die Projektentwicklung tätig ist, nicht realisiert werden, besteht das Risiko, dass bereits vereinbarte Milestone-Zahlungen nicht erfolgen. Daher werden diese Risiken kontinuierlich abgewogen. Gänzlich auszuschließen sind sie nicht. 3. Mitteilungen nach § 21 Abs. 1 WpHGIm Geschäftsjahr 2015 erfolgten folgende Mitteilungen nach § 21 Abs. 1 WpHG, die die Gesellschaft betroffen haben: Mitgeteilt von ODDO Seydler Bank AG:Die ODDO SEYDLER BANK AG, Schillerstraße 27-29, 60313 Frankfurt/Main, Deutschland, hat uns gemäß § 21 Abs. 1 WpHG am 19. Mai 2015 mitgeteilt, dass ihr Stimmrechtsanteil an der PNE WIND AG, Cuxhaven, Deutschland, am 18. Mai 2015 die Schwelle von 3 % und 5 % der Stimmrechte überschritten hat und an diesem Tag 5,98 % (das entspricht 4.578.500 Stimmrechten) betragen hat. Cuxhaven, 19. Mai 2015 Mitgeteilt von Volker Friedrichsen Beteiligungs-GmbH:Die Volker Friedrichsen Beteiligungs-GmbH, Schwabstedt, Deutschland, hat uns gemäß § 21 Abs. 1 WpHG am 20. Mai 2015 mitgeteilt, dass ihr Stimmrechtsanteil an der PNE WIND AG, Cuxhaven, Deutschland, am 18. Mai 2015 die Schwelle von 15 % der Stimmrechte unterschritten hat und an diesem Tag 14,75 % (das entspricht 11.288.625 Stimmrechten) betragen hat. Cuxhaven, 1. Juni 2015 Mitgeteilt von Philippe Oddo:1. Die ODDO & CIE, Paris, Frankreich, hat uns gemäß § 21 Abs. 1 WpHG mitgeteilt, dass ihr Stimmrechtsanteil an der PNE WIND AG, Cuxhaven, am 18. Mai 2015 die Schwellen von 3 % und 5 % der Stimmrechte überschritten hat und zu diesem Tag 5,98 % (4.578.500 Stimmrechte) betrug. Diese 5,98 % (4.578.500 Stimmrechte) sind der ODDO & CIE (Frankreich) gemäß § 22 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 WpHG zuzurechnen. Zugerechnete Stimmrechte wurden dabei über folgende von der ODDO & CIE (Frankreich) kontrollierte Unternehmen, deren Stimmrechtsanteil an der PNE WIND AG jeweils 3 % oder mehr beträgt, gehalten:
2. Die Financière IDAT, Paris, Frankreich, hat uns gemäß § 21 Abs. 1 WpHG mitgeteilt, dass ihr Stimmrechtsanteil an der PNE WIND AG, Cuxhaven, am 18. Mai 2015 die Schwellen von 3 % und 5 % der Stimmrechte überschritten hat und zu diesem Tag 5,98 % (4.578.500 Stimmrechte) betrug. Diese 5,98 % (4.578.500 Stimmrechte) sind der Financière IDAT gemäß § 22 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 WpHG zuzurechnen. Zugerechnete Stimmrechte wurden dabei über folgende von der Financière IDAT kontrollierte Unternehmen, deren Stimmrechtsanteil an der PNE WIND AG jeweils 3 % oder mehr beträgt, gehalten:
3. Philippe Oddo, Frankreich, hat uns gemäß § 21 Abs. 1 WpHG mitgeteilt, dass sein Stimmrechtsanteil an der PNE WIND AG, Cuxhaven, am 18. Mai 2015 die Schwellen von 3 % und 5 % der Stimmrechte überschritten hat und zu diesem Tag 5,98 % (4.578.500 Stimmrechte) betrug. Diese 5,98 % (4.578.500 Stimmrechte) sind Philippe Oddo gemäß § 22 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 WpHG zuzurechnen. Zugerechnete Stimmrechte wurden dabei über folgende von Philippe Oddo kontrollierte Unternehmen, deren Stimmrechtsanteil an der PNE WIND AG jeweils 3 % oder mehr beträgt, gehalten:
Cuxhaven, 22. Mai 2015 Mitgeteilt von Philippe Oddo:1. Die Oddo Seydler Bank AG, Frankfurt, Deutschland, hat uns gemäß § 21 Abs. 1 WpHG mitgeteilt, dass ihr Stimmrechtsanteil an der PNE WIND AG, Cuxhaven, am 22. Mai 2015 die Schwellen von 5 % und 3 % der Stimmrechte unterschritten hat und zu diesem Tag 0,00 % (0 Stimmrechte) betrug. 2. Die ODDO & CIE, Paris, Frankreich, hat uns gemäß § 21 Abs. 1 WpHG mitgeteilt, dass ihr Stimmrechtsanteil an der PNE WIND AG, Cuxhaven, am 22. Mai 2015 die Schwellen von 5 % und 3 % der Stimmrechte unterschritten hat und zu diesem Tag 0,00 % (0 Stimmrechte) betrug. 3. Die Financière IDAT, Paris, Frankreich, hat uns gemäß § 21 Abs. 1 WpHG mitgeteilt, dass ihr Stimmrechtsanteil an der PNE WIND AG, Cuxhaven, am 22. Mai 2015 die Schwellen von 5 % und 3 % der Stimmrechte unterschritten hat und zu diesem Tag 0,00 % (0 Stimmrechte) betrug. 4. Philippe Oddo, Frankreich, hat uns gemäß § 21 Abs. 1 WpHG mitgeteilt, dass sein Stimmrechtsanteil an der PNE WIND AG, Cuxhaven, am 22. Mai 2015 die Schwellen von 5 % und 3 % der Stimmrechte unterschritten hat und zu diesem Tag 0,00 % (0 Stimmrechte) betrug. Cuxhaven, 27. Mai 2015 Mitgeteilt von Volker Friedrichsen Beteiligungs-GmbH:Die Volker Friedrichsen Beteiligungs-GmbH, Schwabstedt, Deutschland, hat uns gemäß § 21 Abs. 1 WpHG am 30. Mai 2015 mitgeteilt, dass ihr Stimmrechtsanteil an der PNE WIND AG, Cuxhaven, Deutschland, am 27. Mai 2015 die Schwelle von 15 % der Stimmrechte erreicht hat (das entspricht 11.483.303 Stimmrechten). Cuxhaven, 1. Juni 2015 Mitgeteilt von Volker Friedrichsen Beteiligungs-GmbH:Die Volker Friedrichsen Beteiligungs-GmbH, Schwabstedt, Deutschland, hat uns gemäß § 21 Abs. 1 WpHG am 30. Mai 2015 mitgeteilt, dass ihr Stimmrechtsanteil an der PNE WIND AG, Cuxhaven, Deutschland, am 27. Mai 2015 die Schwelle von 15 % der Stimmrechte überschritten hat und an diesem Tag 15,0003 % der Stimmrechte (das entspricht 11.483.303 Stimmrechten) betrug. Cuxhaven, 2. Juni 2015 Mitgeteilt von Michael Schwartzkopff:Herr Michael Schwartzkopff, Deutschland, hat uns gemäß §§ 21 Abs. 1 WpHG mitgeteilt, dass sein Stimmrechtsanteil an der PNE WIND AG, Cuxhaven, Deutschland, am 16. Juni 2015 die Schwelle von 3 %, 5 %, 10 % und 15 % überschritten hat und an diesem Tag 15,0004 % (11.483.303 Stimmrechte) betrug. Hiervon werden Herrn Michael Schwartzkopff, Deutschland, 11.483.303 der vorgenannten Stimmrechte (15,0004 %) gemäß § 22 Absatz 1 Satz 1 Nr. 6 WpHG aufgrund Vollmachterteilung zugerechnet, wobei die Vollmacht im Sinne von § 22 Abs. 4 WpHG ausschließlich für die Ausübung der Stimmrechte auf der Hauptversammlung der PNE WIND AG, Cuxhaven, Deutschland, am 16. Juni 2015 erteilt wurde und der Stimmrechtsanteil daher nach der Hauptversammlung am 16. Juni 2015 die Schwellen von 3 %, 5 %, 10 % und 15 % unterschreitet und 0,00 % (dies entspricht 0 Stimmrechten) beträgt. Von diesen 11.483.303 Stimmrechten wurden 11.483.303 Stimmrechte (dies entspricht 15,0004 % der Stimmrechte) gemäß § 22 Abs. 1 Satz 1 Nr. 6 WpHG über folgendes Unternehmen, dessen Stimmrechtsanteil an der PNE WIND AG jeweils 3 % oder mehr betrug, zugerechnet: Volker Friedrichsen Beteiligungs-GmbH, Schwabstedt, Deutschland. Cuxhaven, 22. Juni 2015 Mitgeteilt von Axxion S.A.:Die Axxion S.A., Luxemburg hat uns gemäß § 21 Abs. 1 WpHG am 26. August 2015 mitgeteilt, dass ihr Stimmrechtsanteil an der PNE WIND AG, Cuxhaven, Deutschland, am 26. August 2015 die Schwelle von 3 % der Stimmrechte überschritten hat und an diesem Tag 3,15 % (das entspricht 2.413.000 Stimmrechten) betragen hat. Cuxhaven, 26. August 2015 Mitgeteilt von Volker Friedrichsen Beteiligungs-GmbH:Die Volker Friedrichsen Beteiligungs-GmbH, Schwabstedt, Deutschland, hat uns gemäß § 21 Abs. 1 WpHG am 30. September 2015 mitgeteilt, dass ihr Stimmrechtsanteil an der PNE WIND AG, Cuxhaven, Deutschland, am 21. September 2015 die Schwelle von 15 % der Stimmrechte unterschritten hat und an diesem Tag 14,999998 % (das entspricht 11.483.303 Stimmrechten) betragen hat. Cuxhaven, 30. September 2015 4. Beziehungen zu nahestehenden Unternehmen und PersonenBzgl. der in den Konzernabschluss einbezogenen Abschlüsse der PNE WIND AG und ihrer Tochterunternehmen verweisen wir auf die Aufstellung des Anteilsbesitzes. Die Aufsichtsräte Dieter K. Kuprian und Dr. Peter Fischer waren bis zum 31. Oktober 2015 sowie der Vorstandsvorsitzende Martin Billhardt bis zum 30. September 2015 als Aufsichtsräte der WKN AG tätig. Für diese Tätigkeit hätten sie fixe Vergütungen bis zum 31. Oktober 2015 in folgender Höhe erhalten: scroll
Der oben aufgeführte Aufsichtsrat hat in der Hauptversammlung der WKN AG am 30. September 2015 auf seine fixe Vergütung für das Geschäftsjahr 2015 verzichtet und die Gesellschaft hat diesen Verzicht angenommen. Als neue Aufsichtsratsmitglieder der WKN AG wurden in der Hauptversammlung am 30. September 2015 die folgenden Personen gewählt:
Zum Zeitpunkt des Einstiegs der neuen Aufsichtsräte endete jeweils die Amtszeit der vorherigen Aufsichtsräte wie folgt:
Der Aufsichtsrat der WKN AG hat im Geschäftsjahr 2015 insgesamt 20 Sitzungen abgehalten und dafür Sitzungsgelder in Höhe von insgesamt netto TEUR 123 erhalten. Auf den alten Aufsichtsrat entfielen TEUR 102,5 und auf den neuen Aufsichtsrat TEUR 20,5. Als Verbindlichkeiten aus Sitzungsgeldern wurden zum 31. Dezember 2015 netto TEUR 4 im Jahresabschluss der WKN AG ausgewiesen. Als abgegrenzte Verbindlichkeiten für die fixe Vergütung des neuen Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2015 wurden per 31. Dezember 2015 TEUR 12,4 in der Bilanz ausgewiesen. Die Vergütung und der Anteilsbesitz des Aufsichtsrats und der Vorstände sind unter Gliederungspunkt X.5 erläutert. 5. Angaben zum Aufsichtsrat und zum VorstandAufsichtsrat
Herr Dieter K. Kuprian ist bzw. war noch bei folgenden Gesellschaften Aufsichtsratsmitglied oder Mitglied eines anderen Kontrollgremiums im Sinne des § 125 Abs. 1 Satz 3 des AktG:
Herr Dr. Peter Fischer ist bzw. war noch bei folgenden Gesellschaften Aufsichtsratsmitglied oder Mitglied eines anderen Kontrollgremiums im Sinne des § 125 Abs. 1 Satz 3 des AktG:
Herr Peter Baron von le Fort ist bzw. war noch bei folgenden Gesellschaften Aufsichtsratsmitglied oder Mitglied eines anderen Kontrollgremiums im Sinne des § 125 Abs. 1 Satz 3 des AktG:
Herr Alexis Fries ist bzw. war noch bei folgenden Gesellschaften Aufsichtsratsmitglied oder Mitglied eines anderen Kontrollgremiums im Sinne des § 125 Abs. 1 Satz 3 des AktG:
Herr Wilken Freiherr von Hodenberg ist bzw. war noch bei folgenden Gesellschaften Aufsichtsratsmitglied oder Mitglied eines anderen Kontrollgremiums im Sinne des § 125 Abs. 1 Satz 3 des AktG:
Herr Andreas M. Rohardt ist bzw. war noch bei folgenden Gesellschaften Aufsichtsratsmitglied oder Mitglied eines anderen Kontrollgremiums im Sinne des § 125 Abs. 1 Satz 3 des AktG:
Herr Christoph Groß ist bzw. war noch bei folgenden Gesellschaften Aufsichtsratsmitglied oder Mitglied eines anderen Kontrollgremiums im Sinne des § 125 Abs. 1 Satz 3 des AktG:
Herr Dr. Andreas Beyer ist bzw. war noch bei folgenden Gesellschaften Aufsichtsratsmitglied oder Mitglied eines anderen Kontrollgremiums im Sinne des § 125 Abs. 1 Satz 3 des AktG:
Die fixe Vergütung an den Aufsichtsrat hat im Geschäftsjahr 2015 TEUR 398 (im Vorjahr: TEUR 219) betragen. Bis zur Änderung der Satzung durch die Hauptversammlung am 23. Oktober 2015 erhielt der Vorsitzende TEUR 21, sein Stellvertreter TEUR 15,8 und die übrigen Mitglieder des Aufsichtsrates TEUR 10,5 als feste Bezüge und darüber hinaus erhielt jedes Aufsichtsratsmitglied TEUR 2,5 pro Sitzung. Außerdem wurde eine variable Vergütung gezahlt. Nach Änderung der Satzung am 23. Oktober 2015 erhält der Vorsitzende TEUR 120, sein Stellvertreter TEUR 90, die übrigen Mitglieder des Aufsichtsrates TEUR 60 als feste Bezüge und darüber hinaus erhält jedes Aufsichtsratsmitglied TEUR 1 pro Sitzung. Zusätzlich erhält der Vorsitzende des Prüfungsausschusses eine fixe Vergütung von TEUR 30 und jedes weitere Mitglied des Prüfungsausschusses TEUR 15 als zusätzliche Vergütung. Die Vorsitzenden anderer Ausschüsse des Aufsichtsrats erhalten eine zusätzliche Vergütung von TEUR 20. Die variable Vergütung wurde abgeschafft. Als variable Vergütung wurde im Berichtsjahr ein Betrag in Höhe von TEUR 454 (im Vorjahr: TEUR 667) zurückgestellt. Die Gesamtvergütung des Aufsichtsrats beläuft sich im Geschäftsjahr 2015 auf TEUR 852 (im Vorjahr: TEUR 886). Darüber hinaus trägt die Gesellschaft die Kosten einer Vermögensschadenhaftpflichtversicherung für sämtliche Aufsichtsratsmitglieder. scroll
Von den Mitgliedern des Aufsichtsrates hielten am 31. Dezember 2015 Herr Andreas Beyer über die Lombardiello GmbH München 41.000 Aktien, Herr Wilken Freiherr von Hodenberg 500 Aktien und Herr Andreas M. Rohardt 1 Aktie. Dies sind insgesamt 41.501 Aktien der Gesellschaft. Vorstand
Herr Per Hornung Pedersen ist bzw. war noch bei folgenden Gesellschaften Aufsichtsratsmitglied oder Mitglied eines anderen Kontrollgremiums im Sinne des § 125 Abs. 1 Satz 3 des AktG:
Herr Jörg Klowat ist bzw. war noch bei folgenden Gesellschaften Aufsichtsratsmitglied oder Mitglied eines anderen Kontrollgremiums im Sinne des § 125 Abs. 1 Satz 3 des AktG:
Herr Markus Lesser ist bzw. war noch bei folgenden Gesellschaften Aufsichtsratsmitglied oder Mitglied eines anderen Kontrollgremiums im Sinne des § 125 Abs. 1 Satz 3 des AktG:
Die Mitglieder des Vorstandes erhielten für ihre Tätigkeit im Geschäftsjahr 2015 Gesamtbezüge (inkl. Rückstellungen für Tantiemen) in der Bilanz ausgewiesen in Höhe von TEUR 4.620 (i. V. TEUR 2.529). Die Werte in den nachfolgenden Tabellen unter den aufgeführten Begriffen "gewährte Zuwendungen" spiegeln alle in dem Geschäftsjahr aufwandswirksam erfassten Leistungen, welche zum Teil erst im folgenden Jahr liquiditätswirksam werden, wider. Hingegen sind die Werte die unter dem Begriff "Zufluss" aufgeführt werden im jeweiligen Geschäftsjahr liquiditätswirksam geworden und betreffen somit zum Teil Aufwendungen aus dem Vorjahreszeitraum (z.B. Rückstellungen für variable Vergütungen, die im Folgejahr zur Auszahlungen führen). scroll
Die Vorstandsgehälter setzen sich aus einem fixen und variablen Gehaltsanteil zusammen. Der fixe Gehaltsbestandteil besteht aus dem Festgehalt sowie Nebenleistungen (Zuschüsse zu Krankenversicherungs- und Rentenversicherungsbeiträgen) sowie dem geldwerten Vorteil aus der Nutzung von Dienstwagen. Er wird monatlich ausgezahlt. Der variable Gehaltsbestandteil der Vorstandsgehälter ist aufgeteilt in einen kurzfristigen und einen langfristigen Teil. Der kurzfristige Teil ist an die Erreichung bestimmter Ziele im laufenden Geschäftsjahr und der langfristige Teil an die Erreichung von Zielen über mehrere Jahre gebunden. Der langfristige Teil der variablen Vergütung beträgt 55 Prozent und der kurzfristige Anteil 45 Prozent vom möglichen variablen Gehalt. Der Aufsichtsrat vereinbart die kurz- und langfristigen Ziele mit dem Vorstand. Die kurzfristigen Ziele orientieren sich an wesentlichen Planungsdaten für das nächste Geschäftsjahr wie z.B. die Umsetzung der geplanten Windparkprojekte im Geschäftsjahr. Sollte ein kurzfristiges Ziel nicht zu 100 Prozent erreicht werden, so wird der Anteil dieses Ziels an der kurzfristigen variablen Vergütung nicht ausgezahlt oder nur anteilig im Verhältnis der Zielerreichung ausbezahlt. Die langfristigen Ziele sollen die zukünftige wirtschaftliche Entwicklung der Gesellschaft fördern; derzeit ist nur ein langfristiges Ziel festgelegt, welches ausgerichtet ist auf das zu erwartende EBIT eines Dreijahreszeitraumes. Der variable, an mehrjährige Ziele gebundene Gehaltsbestandteil wird jeweils für ein abgeschlossenes Geschäftsjahr ausbezahlt, jedoch mit dem Vorbehalt der Rückforderung bei Nichterreichung des langfristigen Ziels über mehrere Jahre bzw. der Verrechnung mit den dann fälligen Ansprüchen. Der Aufsichtsrat kann dem Vorstandsmitglied im Falle besonders herausragender Leistungen bezogen auf ein abgeschlossenes Geschäftsjahr zusätzlich eine Bonuszahlung zuwenden, ohne dass hierauf ein vertraglicher Anspruch besteht. Aktienoptionen wurden den Vorstandsmitgliedern nicht gewährt. Für den Fall eines Kontrollwechsels bei der Gesellschaft steht den Vorstandsmitgliedern ein Sonderkündigungsrecht zu, das sie für die zwei auf den Eintritt des Kontrollwechsels folgenden Monate (den Monat, in dem der Kontrollwechsel eintritt, dabei nicht mitgerechnet) mit einer Frist von vierzehn Tagen zum Monatsende ausüben können. Ein zur Ausübung des Sonderkündigungsrecht berechtigender Kontrollwechsel tritt ein, wenn ein Dritter der Gesellschaft nach § 21 WpHG mittteilt, dass er 50 Prozent der Stimmrechte an der Gesellschaft erreicht oder überschritten hat. Bei der Ausübung des Sonderkündigungsrechts steht den Vorstandsmitgliedern das Festgeld für die restliche Vertragslaufzeit zu, jedoch in jedem Fall beschränkt auf einen Höchstbetrag von zwei Jahresvergütungen. Erfolgt der Kontrollwechsel im Zuge eines öffentlichen Angebots, so steht den Vorstandsmitgliedern im Falle der Ausübung des Sonderkündigungsrechts außerdem eine Sonderprämie in Höhe von 50 Prozent einer im Rahmen des Angebots erreichten Steigerung des Unternehmenswerts zu. Dabei ist - jeweils bezogen auf die Marktkapitalisierung - die Wertsteigerung anhand der Differenz zwischen dem von einem Bieter zuerst angebotenen Erwerbspreis und dem etwaigen höheren, für die Durchführung des Angebots maßgeblichen Erwerbspreis zu bemessen; insgesamt darf die Sonderprämie jedoch nicht höher sein als das feste Jahresgehalt. Darüber hinaus trägt die Gesellschaft die Kosten einer Vermögensschadenhaftpflichtversicherung für sämtliche Vorstandsmitglieder. Derzeit führen Vorstand und Aufsichtsrat Gespräche über eine neue Struktur der kurz- und langfristigen Zielsetzungen. Die Aufgliederung der Vergütung der einzelnen Mitglieder des Vorstands nach dem Corporate Governance Kodex ist in den nachfolgenden Tabellen dargestellt. scroll
scroll
scroll
Von den Vorständen der Gesellschaft wurden am 31. Dezember 2015 Aktien der Gesellschaft wie folgt gehalten: scroll
Zusätzliche Angaben für deutsche Mutterunternehmen im IFRS Konzernabschluss gemäß § 315a HGB6. Honorare für den Konzern-AbschlussprüferVom Konzernabschlussprüfer wurde im Geschäftsjahr 2015 folgendes Honorar berechnet: scroll
7. Deutscher Corporate Governance KodexDer Corporate Governance Kodex ist eine gesetzliche Richtlinie zur Leitung und Überwachung börsennotierter Gesellschaften in Deutschland. Er fasst die international wie national anerkannten Standards für verantwortungsvolle Unternehmensführung zusammen. Ziel der Richtlinie ist es, das Vertrauen von Investoren, Kunden, Mitarbeitern und der Öffentlichkeit in die deutsche Unternehmensführung zu fördern. Einmal jährlich müssen Vorstand und Aufsichtsrat eine Erklärung abgeben, in der sie erklären, in wie weit den Regeln des Corporate Governance Kodex entsprochen wird. Die letzte Entsprechenserklärung wurde im September 2015 abgegeben. Die Entsprechenserklärung ist auf unserer Internetseite www.pnewind.com im Bereich "Investor Relations" unter Corporate Governance veröffentlicht und kann dort heruntergeladen werden. 8. Angaben zum PersonalbestandBeschäftigte im Jahresdurchschnittscroll
9. Ereignisse nach dem BilanzstichtagIm Februar 2016 beendeten die PNE WIND AG und die Volker Friedrichsen Beteiligungs-GmbH das laufende Schiedsgerichtsverfahren einvernehmlich durch Abschluss eines Vergleichs. Beide Parteien einigten sich auf Anraten des Schiedsgerichts darauf, dass der seinerzeit im Zusammenhang mit dem Erwerb der Anteile an der WKN AG vereinbarte Kaufpreiseinbehalt in Höhe von 4,0 Mio. Euro, welcher sich entsprechend der kaufvertraglichen Regelungen noch auf einem Treuhandkonto befand, jeweils hälftig an die PNE WIND AG und die Volker Friedrichsen Beteiligungs-GmbH ausgezahlt wurde. Die Volker Friedrichsen Beteiligungs-GmbH bleibt aber verpflichtet, die WKN AG von eventuellen Steuernachforderungen entsprechend den kaufvertraglichen Vereinbarungen freizustellen. Es hat keine weiteren Ereignisse mit wesentlicher Auswirkung auf die Ertrags-, Finanz- und Vermögenslage nach Ende des Berichtszeitraums gegeben.
Cuxhaven, 21. März 2016 PNE WIND AG Per Hornung Pedersen, Vorstandvorsitzender (Interim Jörg Klowat, Vorstand Markus Lesser, Vorstand Bestätigungsvermerk des AbschlussprüfersWir haben den von der PNE WIND AG, Cuxhaven, aufgestellten Konzernabschluss - bestehend aus Gesamtergebnisrechnung, Bilanz, Kapitalflussrechnung, Eigenkapitalveränderungsrechnung sowie Segmentberichterstattung und Anhang - und den mit dem Lagebericht zusammengefassten Konzernlagebericht für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis 31. Dezember 2015 geprüft. Die Aufstellung von Konzernabschluss und Konzernlagebericht nach den International Financial Reporting Standards (IFRS), wie sie in der EU anzuwenden sind, und den ergänzend nach § 315a Abs. 1 HGB anzuwendenden handelsrechtlichen Vorschriften liegt in der Verantwortung des Vorstands der Gesellschaft. Unsere Aufgabe ist es, auf der Grundlage der von uns durchgeführten Prüfung eine Beurteilung über den Konzernabschluss und über den Konzernlagebericht abzugeben. Wir haben unsere Konzernabschlussprüfung gemäß § 317 HGB unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung vorgenommen. Danach ist die Prüfung so zu planen und durchzuführen, dass Unrichtigkeiten und Verstöße, die sich auf die Darstellung des durch den Konzernabschluss unter Beachtung der anzuwendenden Rechnungslegungsvorschriften und durch den Konzernlagebericht vermittelten Bildes der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage wesentlich auswirken, mit hinreichender Sicherheit erkannt werden. Bei der Festlegung der Prüfungshandlungen werden die Kenntnisse über die Geschäftstätigkeit und über das wirtschaftliche und rechtliche Umfeld des Konzerns sowie die Erwartungen über mögliche Fehler berücksichtigt. Im Rahmen der Prüfung werden die Wirksamkeit des rechnungslegungsbezogenen internen Kontrollsystems sowie Nachweise für die Angaben in Konzernabschluss und Konzernlagebericht überwiegend auf der Basis von Stichproben beurteilt. Die Prüfung umfasst die Beurteilung der Jahresabschlüsse der in den Konzernabschluss einbezogenen Unternehmen, der Abgrenzung des Konsolidierungskreises, der angewandten Bilanzierungs- und Konsolidierungsgrundsätze und der wesentlichen Einschätzungen des Vorstands sowie die Würdigung der Gesamtdarstellung des Konzernabschlusses und des Konzernlageberichts. Wir sind der Auffassung, dass unsere Prüfung eine hinreichend sichere Grundlage für unsere Beurteilung bildet. Unsere Prüfung hat zu keinen Einwendungen geführt. Nach unserer Beurteilung aufgrund der bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnisse entspricht der Konzernabschluss der PNE WIND AG, Cuxhaven, den IFRS, wie sie in der EU anzuwenden sind, und den ergänzend nach § 315a Abs. 1 HGB anzuwendenden handelsrechtlichen Vorschriften und vermittelt unter Beachtung dieser Vorschriften ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens , Finanz und Ertragslage des Konzerns. Der Konzernlagebericht steht in Einklang mit dem Konzernabschluss, vermittelt insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage des Konzerns und stellt die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend dar.
Hamburg, den 21. März 2016 Deloitte & Touche GmbH Bäßler, Wirtschaftsprüfer Wendlandt, Wirtschaftsprüfer VERSICHERUNG DER GESETZLICHEN VERTRETERWir versichern nach bestem Wissen, dass gemäß den anzuwendenden Rechnungslegungsgrundsätzen der Konzernabschluss ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des Konzerns vermittelt und im Konzernlagebericht der Geschäftsverlauf einschließlich des Geschäftsergebnisses und die Lage des Konzerns so dargestellt sind, dass ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild vermittelt wird, sowie die wesentlichen Chancen und Risiken der voraussichtlichen Entwicklung des Konzerns im verbleibenden Geschäftsjahr beschrieben sind.
PNE WIND AG, Vorstand Per Hornung Pedersen Jörg Klowat Markus Lesser |
|||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||