PNE AG

Cuxhaven

Konzernabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2021 bis zum 31.12.2021

BERICHT DES AUFSICHTSRATS

SEHR GEEHRTE AKTIONÄRINNEN UND AKTIONÄRE,

die PNE AG hat das Geschäftsjahr 2021 operativ erfolgreich abgeschlossen, obwohl die Auswirkungen der COVID-19-Pandemie dies erneut erschwerten. Das aus dem Geschäftsverlauf resultierende positive Konzernergebnis (EBITDA) ist auch vor dem Hintergrund der anhaltenden COVID- 19-Pandemie besonders erfreulich. Operativ hat sich die PNE AG durch die kontinuierliche Realisierung von Windparkprojekten, den Ausbau des Eigenbetriebs von Windparks, die verstärkte Entwicklung von Photovoltaikprojekten in mehreren Ländern sowie durch die Ausweitung des Angebots an Dienstleistungen rund um Projekte mit sauberer Energie weiterentwickelt. Wichtige operative Erfolge waren die Verkäufe von Wind- und Photovoltaikprojekten, aber auch die Fertigstellung verschiedener Windparks sowohl in Deutschland als auch im Ausland. Intern hat der Vorstand die neuen Strukturen weiterentwickelt, um die Erweiterung des Geschäftsmodells zügig voranzubringen.

Der Vorstand mit seinem Vorsitzenden Markus Lesser und Finanzvorstand Jörg Klowat hat darüber hinaus an der Umsetzung der erweiterten Strategie der Unternehmensgruppe gearbeitet. Diese strategische Ausrichtung mittels des Programms "Scale up" wurde mit weiteren Inhalten gefüllt. Dazu gehörte der weitere Ausbau des Portfolios von Windparks im Eigenbetrieb, durch den die unabhängige Stromproduktion (IPP) strategisch immer größere Bedeutung erreicht. Außerdem zählten dazu die verstärkte Entwicklung von Photovoltaikprojekten in Deutschland, Rumänien und den USA, die Ausweitung des Dienstleistungsbereichs sowie die Entwicklung von Power-to-X-Lösungen. Ebenso wurden dabei interne Massnahmen zur Steigerung der Effizienz und der noch effektiveren Zusammenarbeit auf den Weg gebracht. Dazu gehörten unter anderem Managementschulungen der Führungskräfte, Vereinheitlichung von Prozessen, Einführung von neuen Prozesssteuerungssystemen und die Erstellung eines unternehmensweit gültigen Erfolgsbildes, welches Leitlinien für den Umgang inner- aber auch außerbetrieblich festlegt.

Auf der erfolgreichen Basis der Entwicklung von Windparkprojekten, die weiterhin Kerngeschäft sind, entwickelt sich die PNE AG zunehmend weiter zu einem Anbieter von Lösungen für saubere Energien, einem "Clean Energy Solution Provider".

Der Aufsichtsrat ist im Geschäftsjahr 2021 zu insgesamt acht ordentlichen Sitzungen zusammengetreten, und zwar am 19. Januar (persönlich /​ Videokonferenz), 3. März (Videokonferenz), 12. März (Videokonferenz), 17. März (persönlich /​ Videokonferenz), 18. Mai (Videokonferenz), 19. Mai (Videokonferenz), 10. September (persönlich) und 8. Dezember 2021 (persönlich /​ Videokonferenz). Sämtliche Aufsichtsratsmitglieder haben an allen Sitzungen teilgenommen.

Ein Schwerpunkt der Tätigkeiten des Aufsichtsrats im Jahr 2021 war der kontinuierliche Informationsaustausch mit dem Vorstand zu Fragen der Unternehmensführung in den Zeiten der COVID-19-Pandemie.

Der Aufsichtsrat verfügt, der Empfehlung des Deutschen Corporate Governance Kodex (DCGK) entsprechend, über eine ausreichende Zahl unabhängiger Mitglieder. Der Aufsichtsrat hat sich bestätigen lassen, dass alle amtierenden Mitglieder unabhängig sind.

Im Mai 2017 hat der Aufsichtsrat gemäß § 111 Abs. 5 Satz 1 AktG die Zielgröße für den Frauenanteil im Aufsichtsrat bis zum Ablauf der Hauptversammlung, die über die Entlastung des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2021 entscheidet, auf 1/​6 (16,67 Prozent) festgelegt. Das Ziel, dass Frauen 1/​6 der Aufsichtsratsmitglieder stellen sollen, war mit der Zusammensetzung des Aufsichtsrats erreicht.

Die Hauptversammlung am 19. Mai 2021 fand entsprechend der gesetzlichen Sonderregelungen aufgrund der COVID-19-Pandemie in digitaler Form ohne physische Präsenz der Aktionäre oder ihrer Bevollmächtigten statt. In der Hauptversammlung wurden Herr Per Hornung Pedersen, Frau Dr. Susanna Zapreva und Herr Alberto Donzelli erneut in den Aufsichtsrat gewählt. Die Hauptversammlung beschloss die Entlastung aller Aufsichtsratsmitglieder für das Geschäftsjahr 2020. Um eine effiziente Wahrnehmung seiner Aufgaben sicherzustellen, hat der Aufsichtsrat einen Personalausschuss, einen Nominierungsausschuss und einen Prüfungsausschuss (Audit Committee) eingerichtet.

Der Personalausschuss tagte jeweils gemeinsam mit dem Nominierungsausschuss. Sie traten im Geschäftsjahr 2021 am 22. Februar (Videokonferenz) und 9. September 2021 (persönlich/​Videokonferenz) zu insgesamt zwei Sitzungen zusammen. Themen der Sitzungen waren unter anderem

→ die Zielvereinbarungen der Vorstandsmitglieder,

→ das Vergütungssystem sowie die Vorbereitung der Vorstands- und Aufsichtsratsvergütungsberichte,

→ die Organisationsstruktur zur Unterstützung des strategischen Programms "Scale up",

→ die Erarbeitung von Vorschlägen für die Wahlen zum Aufsichtsrat.

Das Audit Committee trat am 16. März (persönlich /​ Videokonferenz), 7. Mai (Videokonferenz), 9. August (Videokonferenz) und 8. November 2021 (Videokonferenz) zu insgesamt vier Sitzungen zusammen. Gegenstand dieser Sitzungen waren die Prüfung des Jahresabschlusses zum 31. Dezember 2020, die Erörterung des Halbjahresfinanzberichts und der Quartalsmitteilungen des Jahres 2021 sowie diesbezügliche Empfehlungen an den Aufsichtsrat, entsprechende Beschlüsse zu fassen.

Der Aufsichtsrat hat die ihm nach Gesetz, Satzung und Geschäftsordnung obliegenden Aufgaben wahrgenommen. Er hat den Vorstand bei der Leitung des Unternehmens regelmäßig beraten und seine Tätigkeit überwacht. In alle Entscheidungen von grundlegender Bedeutung für das Unternehmen war der Aufsichtsrat unmittelbar eingebunden. Der Aufsichtsrat wurde regelmäßig durch schriftliche und in seinen Sitzungen durch schriftliche und mündliche Berichte des Vorstands zeitnah und umfassend über die aktuelle Geschäftsentwicklung und über die Vermögens-, Ertrags- und Finanzlage der Gesellschaft sowie über die geplante Geschäftspolitik und weitere grundsätzliche Fragen der Unternehmensplanung, speziell in der Finanz-, Investitions- und Personalplanung, informiert. Vorstand und Aufsichtsrat haben über diese Themenkomplexe ausführlich beraten. Der Aufsichtsrat hat zusätzlich Einsicht in die Bücher, Schriften und Vermögensaufstellungen genommen und diese geprüft. Ein besonderes Augenmerk lag dabei auch auf der künftigen Liquiditätsplanung und der Finanzierungsstruktur der PNE AG und des Konzerns. Darüber hinaus hat sich der Aufsichtsrat über seinen Vorsitzenden regelmäßig in Einzelgesprächen vom Vorstand informieren lassen.

Der Aufsichtsrat hat die aufgrund von Bestimmungen des Gesetzes, der Satzung und der Geschäftsordnung des Vorstands zustimmungspflichtigen Geschäfte und Maßnahmen eingehend geprüft und im Wege der Beschlussfassung entschieden.

Schwerpunkte der Tätigkeit und Themenstellungen des Aufsichtsrats im Geschäftsjahr 2021 waren:

→ die Berichterstattung und die Beratungen über den Jahres- und Konzernabschluss zum 31. Dezember 2020,

→ die Vorbereitung der Hauptversammlung vom 19. Mai 2021 einschließlich der Beschlussfassung darüber, diese als virtuelle Hauptversammlung durchzuführen,

→ die Verabschiedung der Vergütungssysteme für Vorstand und Aufsichtsrat, die der Hauptversammlung vom 19. Mai 2021 zur Billigung vorgelegt wurden,

→ der stetige Informationsaustausch mit dem Vorstand hinsichtlich der Unternehmensführung in Zeiten der COVID-19-Pandemie,

→ die mittelfristige Unternehmensplanung der PNE-Gruppe,

→ die Berichterstattung über die Entwicklung der laufenden und geplanten Geschäfte,

→ die Berichterstattung und Beratung bezüglich der unternehmensstrategischen Weiterentwicklung der Gesellschaft und der Analyse der Aktionärsstruktur,

→ die Beratung über Auswirkungen, die sich aus den Veränderungen der Märkte für Erneuerbare Energien ergeben,

→ die Festlegung der für eine erfolgsabhängige Vergütung der Vorstandsmitglieder maßgeblichen Ziele,

→ die Beschlussfassung über die Abgabe der Entsprechenserklärung zum Deutschen Corporate Governance Kodex.

Besonders befasste sich der Aufsichtsrat dabei mit der strategischen Ausrichtung des Unternehmens und der künftigen Ausrichtung des Geschäftsmodells.

Interessenkonflikte von Mitgliedern des Vorstands sowie des Aufsichtsrats sind im Berichtsjahr weder angezeigt worden noch erkennbar aufgetreten.

Der Aufsichtsrat verabschiedete weiterhin die Entsprechenserklärung.

Der Jahresabschluss der PNE AG, der Konzernabschluss sowie die Berichte über die Lage der PNE AG und des Konzerns sind vom Vorstand zeitnah aufgestellt worden. Der von der Hauptversammlung am 19. Mai 2021 gewählte Abschlussprüfer, die Deloitte GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Hamburg, hat diese zusammen mit der Buchführung geprüft und jeweils einen uneingeschränkten Bestätigungsvermerk zum Jahresabschluss und zum Konzernabschluss sowie zum zusammengefassten Lage- und Konzernlagebericht erteilt.

Der Vorstand hat zusätzlich einen Bericht über die Beziehungen der Gesellschaft zu verbundenen Unternehmen verfasst und zusammen mit dem vom Abschlussprüfer erstellten Prüfungsbericht dem Aufsichtsrat vorgelegt. Der Abschlussprüfer hat den folgenden Vermerk für den Bericht erteilt:

"Nach unserer pflichtmäßigen Prüfung und Beurteilung bestätigen wir, dass

→ 1. die tatsächlichen Angaben des Berichts richtig sind,

→ 2. bei den im Bericht aufgeführten Rechtsgeschäften die Leistung der Gesellschaft nicht unangemessen hoch war."

Den Auftrag zur Abschlussprüfung für das Geschäftsjahr 2021 hat der Aufsichtsrat nach Vorliegen der erforderlichen Unabhängigkeitserklärung am 24. August 2021 erteilt.

Der Aufsichtsrat hat dem Abschlussprüfer Schwerpunktthemen für die Abschlussprüfung der PNE AG und des Konzerns für das Geschäftsjahr 2021 vorgegeben.

Der Jahresabschluss für die PNE AG, der Konzernabschluss, der zusammengefasste Lage- und Konzernlagebericht 2021 der PNE AG, der Bericht über die Beziehungen der Gesellschaft zu verbundenen Unternehmen und die Prüfberichte des Abschlussprüfers lagen allen Aufsichtsratsmitgliedern rechtzeitig vor der Bilanzsitzung am 16. März 2022 vor. Die Unterlagen wurden in der Sitzung des Audit Committee am 15. März 2022 sowie in der Bilanzsitzung von den Mitgliedern des Aufsichtsrats umfassend geprüft und erörtert. Der Vorsitzende des Audit Committee hat dem Gesamtaufsichtsrat in der Bilanzsitzung einen Bericht über die Behandlung des Jahresabschlusses und des Konzernabschlusses sowie des Berichts über Beziehungen zu verbundenen Unternehmen nebst dessen Prüfbericht im Prüfungsausschuss gegeben. Vertreter des Abschlussprüfers haben an der Sitzung über die Berichterstattung zum Abschluss teilgenommen und über die wesentlichen Ergebnisse der Prüfungen berichtet und gingen dabei insbesondere auf die besonders wichtigen Prüfungssachverhalte (Key Audit Matters) und die vorgenommenen Prüfungshandlungen ein. Es bestanden keine Einwände. Alle Fragen des Aufsichtsrats wurden im Anschluss an die Berichterstattung vom Vorstand und dem Abschlussprüfer vollständig beantwortet. Der Aufsichtsrat hat nach eigener umfassender Prüfung des Jahresabschlusses, des Konzernabschlusses, des zusammengefassten Lage- und Konzernlageberichts und des Berichts über Beziehungen zu verbundenen Unternehmen (einschließlich der Schlusserklärung des Vorstands) sowie auf Basis der Empfehlungen des Prüfungsausschusses dem Ergebnis der Prüfungen durch den Abschlussprüfer zugestimmt.

Der Aufsichtsrat billigt daher den zum 31. Dezember 2021 aufgestellten Jahresabschluss der PNE AG und den zum 31. Dezember 2021 aufgestellten Konzernabschluss. Der Jahresabschluss ist damit festgestellt. Den Vorschlag des Vorstands über die Gewinnverwendung hat der Aufsichtsrat unter Berücksichtigung der Interessen der Gesellschaft und der Aktionäre geprüft und sich diesem angeschlossen. Darüber hinaus hat sich der Aufsichtsrat auch der Schlusserklärung des Vorstands im Bericht über die Beziehungen der Gesellschaft zu verbundenen Unternehmen angeschlossen.

Die Regeln und Hindernisse, die eine Übernahme und Ausübung von Kontrolle der Gesellschaft durch Dritte erschweren können, sind vom Aufsichtsrat überprüft und bewertet worden. Der Aufsichtsrat hält insoweit keine Änderungen für erforderlich.

Der Aufsichtsrat bedankt sich bei den Vorstandsmitgliedern sowie allen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern der PNE AG für ihre besonders engagierte, verantwortungsvolle und erfolgreiche Arbeit im Geschäftsjahr 2021.

 

Cuxhaven, 16. März 2022

Per Hornung Pedersen, Vorsitzender des Aufsichtsrats

ZUSAMMENGEFASSTER LAGE- UND KONZERNLAGEBERICHT

DER PNE AG, CUXHAVEN, FÜR DAS GESCHÄFTSJAHR 2021

1. GRUNDLAGEN DES KONZERNS

Die Unternehmensstruktur hat sich im Geschäftsjahr 2021 gegenüber dem 31. Dezember 2020 durch die erstmalige Einbeziehung von Gesellschaften und die Entkonsolidierung von veräußerten Gesellschaften verändert. Nähere Informationen hierzu finden sich im Konzernanhang unter dem Kapitel "Konsolidierungskreis".

1.1 Geschäftsmodell

Die international tätige PNE-Gruppe mit den Marken PNE und WKN ist einer der erfahrensten Projektierer von Windparks an Land und auf See. Die entwickelten Projekte werden an externe Kunden verkauft oder in das stark wachsende Portfolio von Windparks im Eigenbetrieb übernommen. Im Berichtszeitraum hat die PNE-Gruppe außerdem die Entwicklung von Photovoltaikprojekten im In- und Ausland verstärkt vorangetrieben. Derzeit ist die PNE-Gruppe in 13 Ländern auf vier Kontinenten operativ tätig. Auf dieser erfolgreichen Basis agiert sie als "Clean Energy Solution Provider", als ein Anbieter von Lösungen für saubere Energien. Von der ersten Standorterkundung und der Durchführung der Genehmigungsverfahren, über die Finanzierung und die schlüsselfertige Errichtung bis zum Betrieb und dem Repowering umfasst das Leistungsspektrum alle Phasen der Projektierung und des Betriebs von sauberen Kraftwerken, die Wind, Sonne und Speicher nutzen. So definieren sich auch die Produkte: Projektentwicklung Windenergie, Projektentwicklung Photovoltaik und Projektentwicklung Hybridlösungen. Dabei beschäftigt sich die PNE-Gruppe auch mit der Entwicklung von Power-to-X-Lösungen. Neben der Projektentwicklung und dem Betrieb steht ein breites Angebot von Dienstleistungen in Projekten sowie rund um die Lieferung sauberen Stroms für Kunden. Zu diesen Dienstleistungen zählen unter anderem Finanzdienstleistungen, Baumanagement, Windplanungsleistungen /​ Windmessungen, Betriebsmanagement, Stromvermarkungsmanagement und Energy Supply Services. Hier ist PNE ein starker Partner der Kunden über den gesamten Lebenszyklus von Wind- und Photovoltaikparks.

1.2 Ziele und Strategie

Die PNE-Gruppe sowie die Produkte und Dienstleistungen werden kontinuierlich weiterentwickelt. Dabei liegt der Fokus verstärkt auf Technologien, Märkten sowie dem deutlich erweiterten Dienstleistungsangebot. Mit dieser strategischen Ausrichtung will der Vorstand sowohl eine Verbesserung als auch eine Verstetigung der im Projektgeschäft naturgemäß sehr volatilen Ergebnisse erreichen. Dies ist vor allem am Ergebnis vor Zinsen, Steuern und Abschreibungen (EBITDA) zu messen, da aufgrund der Bündelung von Windparks zu Portfolien kontinuierlich Projekte bis zu einem möglichen Verkauf im Eigenbetrieb gehalten und der Eigenbetrieb von Projekten weiter ausgebaut wird. Die PNE AG hat mit wesentlichen Gesellschaften des Konzerns Ergebnisabführungsverträge geschlossen, sodass hohe Beteiligungsergebnisse bei der PNE AG ausgewiesen werden. Daher wird intern für die PNE AG das Ergebnis vor Steuern (EBT) als Steuerungsgröße verwendet. Eine weitere Kenngröße zur Erreichung der Ziele ist der Bestand an nationalen und internationalen Projekten in der Bearbeitung ("Projektpipeline"), der stetig ausgebaut werden soll. Gemessen wird der Erfolg auch daran, wie es der PNE-Gruppe gelingt, in neue Märkte und in neue Technologien einzusteigen und dort das Geschäftsmodell umzusetzen. Schließlich ist der Ausbau der angebotenen Dienstleistungen ein wichtiger Meilenstein für das Erreichen der Unternehmensziele.

1.3 Steuerungssystem

Die Steuerung der PNE-Gruppe erfolgt über regelmäßige Erörterungen zwischen dem Vorstand und den Unternehmenseinheiten. Das interne Steuerungssystem umfasst alle Unternehmensbereiche. So können kurze Reaktionszeiten auf Veränderungen in allen Bereichen und auf allen Entscheidungsebenen der PNE-Gruppe gewährleistet werden. Bei wesentlichen ergebnisrelevanten Veränderungen wird unverzüglich an den Vorstand berichtet. Vorstandssitzungen finden regelmäßig statt.

Ausgangspunkt für die Steuerung des Gesamtkonzerns bzw. der Unternehmenseinheiten sind die Zielvorgaben des Vorstands, die sich aus Vision, Mission und der Gesamtstrategie der PNE-Gruppe ableiten. Ein wesentliches Instrument für die Umsetzung der Ziele und Vorgaben ist die Gesamtheit an internen Regelungen der PNE-Gruppe.

Die Unternehmenseinheiten berichten monatlich über aktuelle Entwicklungen bzw. Zielabweichungen. Darüber hinaus werden operative Frühindikatoren kontinuierlich analysiert.

Zwischen Vorstand und den Geschäftsbereichen findet regelmäßig ein Austausch statt, bei dem ein Überblick über die jeweils aktuelle Markt- und Projektsituation gegeben wird. Darüber hinaus werden im Verlauf des Jahres u. a. Schwerpunktthemen wie die Festlegung der Strategie und deren systematische Umsetzung im Rahmen der Jahres- und Mittelfristplanung sowie die Zielvereinbarung und Zielerreichung diskutiert.

Die Steuerung der Aktivitäten der operativen Einheiten erfolgt auf Basis der genannten Steuerungskennzahlen; dabei kommt vorrangig der Ergebnisgröße EBITDA vor dem Hintergrund des Portfolioaufbaus eine besondere Bedeutung zu, da dies aus Sicht des Vorstands die geeignete Größe zur Beurteilung der Ertragskraft der PNE-Gruppe ist. Weiterhin wird als nichtfinanzielle Steuerungsgröße im Konzern die Projektpipeline (siehe "Überblick über den Stand der Projektaktivitäten an Land der PNE-Gruppe in MW und MWp") verwendet. Auf der Basis der Steuerungskennzahlen im Konzern mit dem EBITDA (Konzernbetriebsergebnis (EBIT) zzgl. Abschreibungen auf immaterielle Vermögenswerte des Anlagevermögens und Sachanlagen sowie auf Geschäfts- oder Firmenwerte) und der Projektpipeline sowie bei der PNE AG mit dem EBT (Ergebnis vor Ertragsteuern und sonstigen Steuern) erfolgt in der PNE-Gruppe und der PNE AG der Vergleich des tatsächlichen mit dem prognostizierten Geschäftsverlauf.

2. WIRTSCHAFTSBERICHT

2.1 Gesamtaussage des Vorstands

Im Jahr 2021 hat sich der Geschäftsverlauf erfreulich positiv entwickelt. Windenergie- und Photovoltaikprojekte mit einem Volumen von 1.076,1 Megawatt/​Megawatt Peak (MW/​MWp) (im Vorjahr nur Windenergie: 461,2 MW) wurden fertiggestellt, in Bau genommen oder verkauft. Damit liegt die Projektrealisierung erneut über dem Niveau des Vorjahres.

Dem Ziel, den Eigenbetrieb von Windparks kräftig auszubauen und bis Ende 2023 ein Windparkportfolio im Eigenbestand mit bis zu 500 Megawatt zu erreichen, ist die PNE-Gruppe erneut nähergekommen. Mit dem Aufbau des Windparkportfolios im Eigenbesitz, das auf 233,2 MW (per 31. Dezember 2020: 134,8 MW) angewachsen ist, wurden auch Werte ("Stille Reserven") geschaffen, die nicht sofort erkennbar sind. Aufgrund dieser Investitionen in eigene Projekte sind bis zum 31. Dezember 2021 insgesamt 134,6 Mio. Euro (bis zum 31. Dezember 2020: 81,6 Mio. Euro) und im Berichtszeitraum 53,0 Mio. Euro (im Vorjahr: 50,0 Mio. Euro) auf Konzernebene an Gewinnen vor Steuern eliminiert worden. Bei einem Portfolio von Projekten im Eigenbesitz werden komplette oder teilweise Verkäufe an konzernexterne Dritte zeitlich nach hinten verschoben und damit im Konzern auch das Ergebnis aus diesen Verkäufen.

Entsprechend dem Claim "pure new energy" hat sich die PNE-Gruppe über die Windenergie hinaus zu einem breit aufgestellten Anbieter von Lösungen für saubere Energien, einem sogenannten "Clean Energy Solution Provider", weiterentwickelt. Zusätzlich zum Kerngeschäft der Projektierung von Windparks an Land und auf See wurde die Entwicklung von Photovoltaikprojekten national und international ausgeweitet sowie Lösungen im Power-to-X-Bereich konzipiert.

Die Segmentberichterstattung der drei Segmente "Projektentwicklung", "Stromerzeugung" und "Services" spiegelt den gegenwärtigen Stand der Konzernaktivitäten wider.

Die Guidance für das Konzern-EBITDA von 24 bis 32 Mio. Euro im Geschäftsjahr 2021 wurde übertroffen. Im Konzern wurde für das Geschäftsjahr 2021 ein EBITDA von rund 32,7 Mio. Euro (im Vorjahr: rund 26,3 Mio. Euro) erzielt.

Das Ziel "Projektpipeline" bestand darin, die Zahlen der Projektpipeline für Windenergie an Land und Photovoltaik auch im Geschäftsjahr 2021 im Konzern mindestens konstant zu halten. Es konnte trotz des außergewöhnlich hohen Wertes bei der Realisierung und den Verkäufen von Projekten erreicht werden, da die "Pipeline", also der Bestand von Windpark- und Photovoltaikprojekten in den verschiedenen Phasen der Entwicklung, bis Ende 2021 (MW bzw. MWp) gegenüber dem Vorjahr bei der Windenergie von 5.405 MW um 301 MW auf 5.706 MW und bei der Photovoltaik von 548 MWp um 662 MWp auf 1.210 MWp gesteigert werden konnte.

Auf Einzelebene der PNE AG wurde im Geschäftsjahr 2021 die Jahresguidance, es war ein positives EBT im mittleren zweistelligen Millionenbereich geplant, mit einem erzielten EBT-Ergebnis von rund 76,2 Mio. Euro (im Vorjahr: rund 50,0 Mio. Euro) erreicht.

2.2 Gesamtwirtschaftliche und branchenbezogene Rahmenbedingungen

Erneuerbare Energien und dabei vor allem Windenergie und Photovoltaik haben sich in den vergangenen Jahren zu einer wichtigen Stütze der Stromerzeugung entwickelt. Der jährliche Kapazitätszuwachs ist in einigen der weltweit wichtigsten Volkswirtschaften höher als bei jeder anderen Art der Energieproduktion. Seit 2000 hat die kumulierte installierte Leistung Erneuerbarer Energien kontinuierlich zugenommen. Dies zeigt sich vor allem an der Entwicklung der Windenergie und der Photovoltaik. Nach Angaben der International Renewable Energy Agency (IRENA) 1 hat sich die weltweit installierte Nennleistung Erneuerbarer Energien im Zeitraum von 2011 bis 2020 sehr positiv entwickelt. In diesem Jahrzehnt stieg die weltweit installierte Kapazität der Windenergie demnach von 220.019 MW auf 733.276 MW und die der Photovoltaik von 72.040 MWp auf 707.495 MWp. Der Zubau dauerte auch in 2021 an. Das jährliche Investitionsvolumen in diesem Bereich beläuft sich auf mehrere zehn Milliarden Euro. Für Deutschland hat die neue Bundesregierung im Koalitionsvertrag deutlich erhöhte Ausbauziele für Photovoltaik sowie Windenergie an Land und auf See festgelegt, sodass der Ausbau in Deutschland anhalten dürfte. Für Windenergie an Land sollen zwei Prozent der Landesflächen ausgewiesen werden. Die Kapazitäten der Windenergie auf See sollen auf mindestens 30 GW bis 2030, auf 40 GW bis 2035 und auf 70 GW bis 2045 gesteigert werden. Das Ausbauziel für Photovoltaik wurde auf rund 200 GWp bis zum Jahr 2030 festgelegt.

Der deutsche Windenergiemarkt verzeichnete 2021 gegenüber den Vorjahren einen leichten Zuwachs auf niedrigem Niveau beim Zubau an Land, während der Zubau auf See ausblieb. Ende des Jahres waren Windenergieanlagen mit einer Nennleistung von insgesamt rund 63.924 MW (im Vorjahr: 62.708 MW) in Betrieb - davon 56.130 MW (im Vorjahr: 54.938 MW) an Land (onshore) und weitere 7.794 MW (im Vorjahr: 7.770 MW) auf See (offshore). Die Erhöhung der Nennleistung auf See ergab sich aus Leistungsanpassungen.

484 Windenergieanlagen (im Vorjahr: 420) mit einer Nennleistung von 1.925 MW (im Vorjahr: 1.431 MW) wurden an Land neu in Betrieb genommen. Gleichzeitig wurden an Land 233 (im Vorjahr: 203) alte Windenergieanlagen mit einer Nennleistung von 230 MW (im Vorjahr: 222 MW) abgebaut. 2

Der deutsche Photovoltaikmarkt verzeichnete 2021 gegenüber den Vorjahren einen Anstieg beim Zubau: Rund 240.000 Photovoltaikanlagen (im Vorjahr: 184.707) mit einer Nennleistung von 5,2 GWp (im Vorjahr: 5,3 GWp) wurden nach Angaben des Bundesverbands Solarwirtschaft in Betrieb genommen.

Verbesserungen an der Windturbinen-Technologie haben deren Energieausbeute bezogen auf die Investitionssumme deutlich gesteigert - bei gleichzeitig geringeren Aufwendungen für Betrieb und Wartung. Durch die damit einhergehende Kostenreduktion ist Strom aus Windenergie auf vielen Märkten bereits konkurrenzfähig zu fossilen Energieträgern. Aktuell sind steigende Preise für Windenergieanlagen zu beobachten, die allerdings durch gestiegene Strompreise und Effizienzsteigerungen kompensiert werden können. Das zeigt sich auch am weltweit anhaltenden Ausbau der Photovoltaik, der neben dem Ausbau der Windenergie wesentlich zur Steigerung der Kapazitäten der Erneuerbaren Energien beiträgt.

Diese Entwicklungen belegen die Möglichkeiten von PNE. Um auf den globalen Märkten optimal positioniert zu sein, konzentriert sich die Gruppe auf die Entwicklung, die Errichtung sowie den Verkauf und den Betrieb von Windparks und Photovoltaikparks in ausgewählten Kernmärkten. Darüber hinaus werden erste Hybridprojekte entwickelt, in denen Wind und Photovoltaik kombiniert werden sollen.

1 Renewable Capacity Statistics 2021

2.3 Politische Rahmenbedingungen

Die Märkte, in denen PNE aktiv ist, entwickeln sich derzeit unterschiedlich. Während einige Märkte weiter gewachsen sind, war in anderen eine Abschwächung zu verzeichnen, die in erster Linie auf Unsicherheiten aufgrund sich ändernder politischer Rahmenbedingungen, wie etwa die Einführung von Ausschreibungssystemen, zurückzuführen ist. Die Technik zur Stromerzeugung aus Windenergie und Photovoltaik hat sich in den vergangenen Jahren deutlich weiterentwickelt und die Kosten für Herstellung von Anlagen und Betrieb der Anlagen sind gesunken. Dennoch bleibt in vielen Märkten eine Abhängigkeit von politischen Vorgaben bestehen - insbesondere für einen gesicherten Marktzugang, auch um sich gegen konventionelle, teilweise verdeckt subventionierte Energieerzeugung durchzusetzen. Während die Erneuerbaren Energien kontinuierlich günstig Strom erzeugen, spiegeln sich bei konventionellen Energieträgern derzeit steigende Rohstoffpreise und Kosten für Umweltzertifikate in stark steigenden Strompreisen wider. Somit ist weiterhin die Politik gefordert, für ausgewogene Wettbewerbsbedingungen zwischen den unterschiedlichen Formen der Energieerzeugung zu sorgen.

Ein weiterer Impuls für den Ausbau sauberer Energien weltweit ist von den Weltklimakonferenzen, zuletzt im November 2021 in Glasgow ("COP26") ausgegangen. Das Ziel, den Anstieg der weltweiten Durchschnittstemperatur auf maximal 2 Grad, im Vergleich zum vorindustriellen Zeitalter, zu begrenzen, wird nur durch den verstärkten Ausbau der sauberen Energien zu erreichen sein.

EU-Ziele

Klimaschutz war auch im Jahr 2021 einer der politischen Schwerpunkte der Europäischen Union (EU). Bereits im Jahr 2019 hat sich die Europäische Union im Zuge ihres "European Green Deal" zum Ziel gesetzt, dass die Wirtschaft bis 2050 netto keine Treibhausgase mehr ausstößt. In einem ersten Schritt sollen die Emissionen bis 2030 um 55 Prozent, verglichen mit dem Jahr 1990, sinken.

Mit dem Europäischen Klimagesetz, das Mitte 2021 in Kraft getreten ist, wurden die Selbstverpflichtung der EU zur Klimaneutralität und das Etappenziel der Senkung der Netto-Treibhausgasemissionen in bindendes Recht umgesetzt. Um die gesteckten Ziele erreichen zu können, hat die EU-Kommission ebenfalls im Juli 2021 ein umfassendes Maßnahmenpaket mit dem Titel "Fit for 55" vorgelegt.

Für das Maßnahmenpaket wurden in einem ersten Schritt zwölf Richtlinien bzw. Verordnungen erarbeitet, unter anderem zur Nutzung und Förderung Erneuerbarer Energien, zur Energieeffizienz und zum europäischen Emissionshandelssystem. Für den Ausbau der Erneuerbaren Energien beispielsweise plant die EU-Kommission die Festlegung eines verbindlichen EU-Ausbauziels von 38 bis 40 Prozent am Endenergieverbrauch bis 2030. Im Dezember 2021 hat die EU-Kommission den zweiten Teil des "Fit for 55"-Pakets vorgelegt, der sich auf die Dekarbonisierung des Gasmarkts, die Förderung von Wasserstoff und die Reduzierung von Methanemissionen ("Gaspaket") sowie die Erreichung eines klimaneutralen Gebäudebestands bis 2050 fokussiert.

Das "Fit for 55"-Paket beinhaltet die nötigen Rechtsinstrumente für die Verwirklichung der im Europäischen Klimagesetz vereinbarten Ziele und eine grundlegende Neuausrichtung der Wirtschaft und Gesellschaft, um eine gerechte, "grüne" und florierende Zukunft zu gewährleisten. Bei allen Maßnahmen handelt es sich zunächst um Vorschläge der EU-Kommission, die noch mit dem EU-Parlament und dem Rat der Europäischen Union abgestimmt werden. Die Kommission hat, bevor sie die Vorschläge für das "Fit for 55"-Paket vorgelegt hat, ausführliche Folgenabschätzungen durchgeführt, um sich ein Bild von den Chancen und Kosten des grünen Wandels zu machen. So wurde der Vorschlag der Kommission, die Zielvorgabe für die Verringerung der Netto-Treibhausgasemissionen bis 2030 auf mindestens 55 Prozent gegenüber dem Stand von 1990 anzuheben, im September 2020 durch eine umfassende Folgenabschätzung untermauert.

Die EU-Kommission geht davon aus, dass die Umsetzung der Maßnahmen des Klimaschutzprogramms positive Auswirkungen auf Wirtschaft und Beschäftigung am europäischen Industriestandort haben werden. Die tatsächlichen Auswirkungen je Mitgliedsstaat und Wirtschaftszweig werden allerdings unterschiedlich sein und in Summe den Gesamterfolg des "Green Deals" bestimmen.

2 Deutsche WindGuard: Status des Windenergieausbaus an Land in Deutschland 2021 /​ Status des Offshore-Windenergieausbaus in Deutschland 2021

Deutschland

Windenergie an Land (onshore)

Nach der Bundestagswahl vom September 2021 hat ein Regierungswechsel stattgefunden. Die neue Bundesregierung hat bei Klimaschutz und Energiewende einen Fokus für die Legislaturperiode gelegt. Die Bundesregierung will sich der großen Aufgabe stellen, das Land wirtschaftlich sinnvoll und zügig im Rahmen der Klimavereinbarungen zu führen und voranzubringen. Der Ausbau der Erneuerbaren Energien, wie Windenergie und Photovoltaik, soll dabei ebenso wie die Entwicklung der Wasserstofftechnologie hohe Priorität haben und stark beschleunigt werden. Dazu soll auch die erhebliche Beschleunigung von Planungs- und Genehmigungsverfahren zählen.

Am 11. Januar 2022 hat der neue Bundesminister für Wirtschaft und Klimaschutz, Robert Habeck, eine Bestandsaufnahme der deutschen Klimaschutzbemühungen vorgelegt und auf dieser Basis ein Sofortprogramm mit konkreten politischen Maßnahmen zur Beschleunigung der Energiewende bereits ab dem 2. Quartal 2022 angekündigt. Die Gesetze sollen bis Jahresende das Gesetzgebungsverfahren durchlaufen. Im Zentrum der konkreten Maßnahmen steht eine deutliche Beschleunigung von Planungs- und Genehmigungsverfahren sowie die Bereitstellung der notwendigen Flächen für den Ausbau der Erneuerbaren Energien, speziell der Windenergie an Land.

Im Koalitionsvertrag haben die die Bundesregierung tragenden Parteien Ziele für den Ausbau der Erneuerbaren Energien festgeschrieben. Für Windenergie an Land sollen zwei Prozent der Landesflächen ausgewiesen werden. Die Kapazitäten für Windenergie auf See sollen auf mindestens 30 GW bis 2030, auf 40 GW bis 2035 und auf 70 GW bis 2045 erheblich gesteigert werden. Das Ausbauziel für Photovoltaik wurde auf rund 200 GWp bis zum Jahr 2030 festgelegt.

Diese bundespolitische Ausrichtung auf den Ausbau der Erneuerbaren Energien kann sich positiv auf das Geschäftsmodell der PNE-Gruppe wie auch auf die gesamte Branche auswirken.

Für Windenergie an Land gab es im Jahr 2021 drei Ausschreibungsrunden mit einem Volumen von insgesamt 4.235 MW (im Vorjahr: 3.860 MW), wobei bei den ersten beiden Terminen die Gebotsvolumina unter den ausgeschriebenen Werten lagen. Lediglich in der Ausschreibungsrunde im September wurde das Ausschreibungsvolumen überschritten.

Windenergie auf See (offshore)

Den gesetzlichen Rahmen für den Ausbau der Windenergie auf See setzt das im Jahr 2020 novellierte Windenergie-auf-See-Gesetz. Die darin festgelegten Ausbauziele von 20 Gigawatt (GW) bis 2030 und 40 GW bis 2040 will die neue Bundesregierung auf mindestens 30 GW bis 2030, auf 40 GW bis 2035 und auf 70 GW bis 2045 erhöhen.

Mit der nach Umsetzung des Beschlusses des Bundesverfassungsgerichts durch den Gesetzgeber geschaffenen Ausgleichsregelung nach § 10a WindSeeG erwarten wir unverändert Erstattungen für in der Vergangenheit bereits erbrachte Projektierungsleistungen, die sich dann in der Zukunft entsprechend positiv auf die Konzernzahlen auswirken können.

Photovoltaik

Das Ziel für den Ausbau von Photovoltaikanlagen ist im geltenden Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG 2021) auf 100 GWp im Jahr 2030 festgelegt. Die neue Bundesregierung will dies auf rund 200 GWp erhöhen.

Frankreich

Frankreich unterstützt weiterhin den zügigen Ausbau der Erneuerbaren Energien. Im Zuge der französischen Förderregelungen für Strom aus Erneuerbaren Energien genehmigte die Europäische Kommission im Juli 2021 die neue französische Ausschreibung für den Zeitraum 2021 bis 2026 für Erneuerbare Energien an Land.

Im Oktober 2021 kündigte das Ministerium für den ökologischen Wandel zusammen mit der Windindustrie zehn erste Maßnahmen für den kontrollierten und verantwortungsvollen Ausbau der Windenergie an.

Ende September 2021 waren in Frankreich 18,5 GW Windenergie an Land und 12,3 GWp Photovoltaikanlagen an das Netz angeschlossen. Sie trugen in den letzten zwölf Monaten mit rund 26 Prozent zur Deckung des Stromverbrauchs in Kontinentalfrankreich bei.

Um die ehrgeizige Verpflichtung zu erfüllen, bis 2030 einen Anteil von 40 Prozent der Stromerzeugung aus erneuerbaren Quellen zu erreichen, arbeitet Frankreich daran, den jährlichen Rhythmus der Installation neuer Kapazitäten für Erneuerbare Energien im Rahmen seines Mehrjahresprogramms für Energie (PPE) zu beschleunigen. Dieses Programm soll in den kommenden Jahren überarbeitet und angepasst werden.

Großbritannien

In Großbritannien wird Strom aus Windenergie direkt an der Strombörse vermarktet. Zusätzliche Ausgleichszahlungen werden durch Ausschreibungen vergeben. Besonders windstarke Standorte sind heute bereits ohne Förderung wettbewerbsfähig zur konventionellen Stromerzeugung.

Italien

Seit 2012 besteht die verpflichtende Direktvermarktung mit einer zusätzlichen Förderung, die durch Ausschreibungen vergeben wird. Der nationale Energie- und Klimaplan der italienischen Regierung (PNIEC) sieht vor, den Anteil der sauberen Energien an der Stromerzeugung bis 2030 auf 55 Prozent auszubauen. Dieser wurde auch von der aktuellen Regierung fast unverändert übernommen. Es sind weitere Ausschreibungen für Windenergie- und Photovoltaikprojekte geplant. Darüber hinaus sind auch direkte Stromabnahmeverträge (PPAs) mit Unternehmen zu attraktiven Konditionen möglich.

Kanada

In Kanada sind die regulatorischen Anforderungen an das Genehmigungsverfahren für die Errichtung von Windenergieanlagen vielfältig und in den einzelnen kanadischen Provinzen unterschiedlich geregelt. Dabei beziehen sich die Genehmigungsprozesse hauptsächlich auf Baulandpolitik, umweltrelevante Themen sowie den Netzanschluss. Der Markt für saubere Energien in Kanada entwickelt sich noch zögerlich, was unter anderem an den zum Teil niedrigen lokalen Energieerzeugungskosten liegt. Allerdings fördert die Bundesregierung zunehmend den Ausbau der Erneuerbaren Energien.

Vor allem klimapolitische Verträge, an welche sich die kanadische Regierung gebunden hat, erhöhen die Bedeutung der Erneuerbaren Energien in Kanada. Im September 2020 unterstrich die Bundesregierung nach der Regierungspause die Förderung von Erneuerbaren Energien und sauberen Technologien. Dies hob das Finanzministerium im Oktober 2020 hervor und kündigte an, als Teil des COVID-19-Economic-Recovery Plan das Fundament für eine Green Economy zu schaffen.

Panama

Panama hat sich, auf der Grundlage des Gesetzes 8 vom 25. März 2015 und des Nationalen Energieplans 2015-2050, ein Ziel für die Erzeugung aus Erneuerbaren Energien (ohne Hydro) von 30 Prozent bis zum Jahr 2050 gegeben. Bis 2030 sollen Solar-, Wind- und Biomassequellen 15 Prozent der Stromerzeugungskapazität des Landes und 30 Prozent bis 2050 ausmachen. Panamas Ziel ist es, mit Hilfe der Erneuerbaren Energien eine Reduzierung der Treibhausgasemissionen zu erreichen.

Panama hat steuerliche Anreize für den Bau, Betrieb und die Wartung von Erneuerbare-Energien-Projekte geschaffen. Zurzeit wird eine Ausschreibung im Bereich der Erneuerbaren Energien vorbereitet.

Polen

In Polen wird der Ausbau Erneuerbarer Energien durch Ausschreibungen reguliert. Die EU-Vorgaben für den Klimaschutz und die volkswirtschaftlichen Perspektiven sprechen für einen weiteren Ausbau der sauberen Energien in Polen. Es wird eine Veränderung der Genehmigungsverfahren erwartet, die diesen Ausbau fördern soll.

Die Polish Energy Policy 2040 (PEP2040) sieht einen Ausbau von Photovoltaikanlagen bis zum Jahr 2030 von rund 10,2 GWp vor. Ende 2020 waren Photovoltaikanlagen mit rund 3,6 GWp am Netz.

Rumänien

Die rumänische Regierung hat das Ziel formuliert, bis 2030 einen Anteil an Erneuerbaren Energien an der Stromerzeugung von fast 31 Prozent zu erreichen - eine weitere Erhöhung gemäß EU-Vorgaben ist im Gespräch. Um dieses Ziel zu erreichen, wird derzeit über ein Ausschreibungsverfahren diskutiert, in dem die Differenz zwischen dem Ausschreibungspreis und dem Marktpreis für Strom aus Erneuerbaren Energien ausgeglichen wird (sog. CfD Ausschreibung). Gleichzeitig hat die Regierung beschlossen, dass der freie Abschluss von PPAs künftig möglich sein soll. Steigender Energiebedarf und ein gutes Wirtschaftswachstum lassen höhere Strompreise erwarten. Dies würde ein erhebliches Potenzial für die Erneuerbaren Energien bedeuten.

Schweden

Die Vergütung bei schwedischen Windparkprojekten erfolgt im Wesentlichen auf reinen Strommarkterlösen. Eine Direktvermarktung von Ökostrom über Stromlieferverträge, sogenannte "Corporate PPAs", ist in Schweden zulässig und sehr gut etabliert. Die derzeitige schwedische Regierung hat das Ziel formuliert, langfristig 100 Prozent der Energie Schwedens aus sauberen Quellen erzeugen zu wollen.

Südafrika

Mit dem "Renewable Energy Independent Power Producer Programme" (REIPPP) hat die Regierung ein Ausschreibungssystem eingeführt, in dem langfristige Stromabnahmeverträge versteigert werden. In 2019 hat die Regierung den "Integrated Ressource Plan" (IRP 2019) verabschiedet, in dem von 2022 bis 2030jährlich 1.600 MW installierte Leistung durch Windkraftanlagen vorgesehen sind. Die erste Ausschreibung unter dem IRP 2019 fand im Jahr 2021 statt.

Türkei

Der Windenergiemarkt in der Türkei basiert auf einem System von staatlich garantierten Einspeisevergütungen und Ausschreibungen. Daneben wurde 2013 ein Lizensierungsverfahren für Netzeinspeisekapazitäten vorgestellt, welches die Zugänge zu den einzelnen Netzeinspeisepunkten im Rahmen eines Auktionsverfahrens ermöglicht.

In 2017 wurden zwei Ausschreibungen für Windenergie durchgeführt mit einem Volumen von 3.000 MW (YEKDEM-Ausschreibung) und 1.000 MW (YEKA-Ausschreibung). PNE erhielt dabei in einer regionalen Ausschreibung mit 260 MW den Zuschlag für ein 71 MW-Projekt. Ein weiterer Antragstermin für insgesamt 850 MW ist für 2022 vorgesehen. Weitere Ausschreibungen für Windenergie an Land und auf See im Bereich YEKA sind vorgesehen, wobei die Zeitpunkte noch nicht offiziell bekanntgegeben wurden.

Die PNE sieht weiterhin gute Gründe dafür, dass die Türkei Erneuerbare Energien und dabei insbesondere die Windenergie fördern und schnell ausbauen wird. Die Regierung sieht die Nutzung Erneuerbarer Energien als ein wichtiges Instrument zur Reduzierung des Außenhandelsdefizits und der Abhängigkeit von Öl und Gas. Die Vorbereitung weiterer Ausschreibungen für saubere Energien durch die türkischen Behörden stärkt diese Einschätzung.

USA

Der politische Rahmen für Erneuerbare Energien in den USA wird sowohl auf Bundes- (national) als auch auf Staatsebene festgelegt. Die meisten bundesstaatlichen Gesetze werden durch Renewable Energy Standards (RES) oder Renewable Portfolio Standards (RPS) umgesetzt, die Versorgungsunternehmen dazu verpflichten, einen bestimmten Prozentsatz der von ihnen erzeugten Energie aus erneuerbaren Quellen zu gewinnen (in der Regel aus Windkraft und zunehmend auch aus Photovoltaikanlagen). Derzeit haben 38 der 50 US-Bundesstaaten und Washington DC Standards oder Anforderungen für den Ausbau von sauberer Energie definiert. Diese stellen die Grundlage von Möglichkeiten und Wachstum im ganzen Land dar.

Die wichtigsten Maßnahmen auf nationaler Ebene sind steuerliche Regelungen wie der Production Tax Credit (PTC) und der Investment Tax Credit (ITC).

Obwohl es viele Unsicherheiten zu den Veränderungen gibt, die die Industrie von der Biden-Administration erwarten kann, sind die Anzeichen ermutigend, einschließlich der Schaffung eines Kabinettspostens für den Klimawandel, dem Wiedereintritt in das Pariser Klimaschutzabkommen und einem nationalen Ziel von Netto-Null-Emissionen bis 2050.

Vietnam

Vietnam zeigt ein besonderes politisches Interesse an Erneuerbaren Energien, verursacht und verstärkt durch Versorgungsengpässe und einen steigenden Energiebedarf. Die politischen Ziele der Fünf-Jahrespläne für Windenergie sehen einen kontinuierlichen Ausbau vor. Der erzeugte Strom muss von den staatlichen Energieversorgern abgenommen und entsprechend der Einspeisetarife vergütet werden.

Der erforderliche Ausbau des nationalen Stromnetzes wird in Netzentwicklungsplänen (Power Development Plans - "PDPs") festgelegt. Die Aufnahme in den PDP ist für jedes Projekt die Grundlage weiterer Genehmigungen. Für den neuesten PDP8 hat sich PNE mit einem Offshore-Projekt mit bis zu 2.000 MW möglicher Gesamtleistung beworben. Mit der Veröffentlichung des PDP wird im Jahr 2022 gerechnet.

Einschätzung zur Marktentwicklung

Insgesamt befinden sich die internationalen Märkte weiterhin in einem Wandel, an den sich die Aktivitäten der PNE-Gruppe anpassen müssen, um Risiken zu minimieren und neue Chancen zu erarbeiten. Insgesamt gesehen sind die Rahmenbedingungen für den Ausbau der Windenergie vor dem Hintergrund der jüngsten Weltklimakonferenz in Glasgow positiv zu werten. Für den wirtschaftlichen Ausbau der Photovoltaik sind die Rahmenbedingungen in ausgewählten Märkten wie Deutschland, Frankreich, Italien, Polen, Rumänien und den USA gegeben. Der Vorstand ist zuversichtlich, durch die erweiterte Unternehmensstrategie und weitere Internationalisierung unter anderem in Europa und auf neuen Märkten, wie zum Beispiel in Lateinamerika und Vietnam, die Unternehmensentwicklung positiv voranbringen zu können.

2.4 Geschäftsverlauf

Zusammenfassung der operativen Entwicklung

Das operative Geschäft der PNE-Gruppe im Windbereich war im Geschäftsjahr 2021 von der Entwicklung, der Realisierung und dem Betrieb von Windparks an Land sowie dem weiteren Aufbau der Entwicklung von Photovoltaikprojekten in verschiedenen Ländern geprägt. Das operative Geschäft ist aufgeteilt in die Segmente "Projektentwicklung", "Services" und "Stromerzeugung".

Darüber hinaus wurde der Eigenbetrieb von Windenergieanlagen deutlich ausgebaut und damit ein eigener Beitrag zu einer umweltschonenden Stromerzeugung zu ökonomisch nachhaltigen Bedingungen geleistet.

Insgesamt hat die PNE-Gruppe im Berichtszeitraum Windpark- und Photovoltaikprojekte mit rund 1.076,1 MW /​ MWp (im Vorjahr nur Windenergie: 461,2 MW) fertiggestellt, verkauft oder mit deren Bau begonnen. Dabei konnten erste Photovoltaikprojekte in den USA und Rumänien veräußert werden. Trotz der Realisierung und der Verkäufe von Projekten konnte die "Pipeline", also der Bestand von Windpark- und Photovoltaikprojekten in den verschiedenen Phasen der Entwicklung, gegenüber dem Vorjahr bei der Windenergie von 5.405 MW um 301 MW auf 5.706 MW und bei der Photovoltaik von 548 MWp um 662 MWp auf 1.210 MWp gesteigert werden. Damit umfasst die Projektpipeline eine Rekordhöhe von 6.916 MW /​ MWp.

Aufgrund der Fertigstellung und Übernahme weiterer Windparks hat sich die Nennleistung der im Eigenbetrieb befindlichen Windparks im Berichtszeitraum auf 233,2 MW (im Vorjahr: 134,8 MW) erhöht. Weitere Windparks für das eigene Portfolio sind in Bau und in den Genehmigungsverfahren.

In Bau befanden sich zum 31. Dezember 2021 in Deutschland, Polen, Schweden und Frankreich zehn Windparks (per 31. Dezember 2020: neun Windparks). In diesen Windparks werden insgesamt 63 Windenergieanlagen mit einer Nennleistung von zusammen 235,1 MW (im Vorjahr: 223,1 MW) errichtet. Vier dieser Projekte mit 132 MW wurden bereits verkauft. Für diese ist PNE im Rahmen des Baumanagements als Dienstleister tätig.

Die PNE AG ist als Bestandshalter vermehrt abhängig vom Windangebot, aber auch von der Entwicklung des Strompreises. Mit steigender Nennleistung im eigenen Portfolio wirken sich schwächere Windangebote auf die Finanzkennzahlen des Segments "Stromerzeugung" und damit auch auf die Finanzkennzahlen des Konzerns aus. Im Vergleich zum Vorjahresberichtszeitraum war in 2021 ein schlechteres Windangebot zu verzeichnen. Die möglichen Ergebnisse im Segment "Stromerzeugung" konnten aufgrund des schlechten Windangebots in 2021 nicht erreicht werden, teilweise wurde dies jedoch durch den Anstieg der Strompreise kompensiert.

Die Entwicklung von nationalen und internationalen Photovoltaikprojekten konnte im Berichtszeitraum erneut deutlich ausgeweitet werden. Die Projektpipeline umfasst PV-Projekte mit einer Nennleistung von 1.210 MWp (im Vorjahr: 548 MWp).

Weiter ausgebaut wurde ebenfalls die Kompetenz bei Dienstleistungen rund um Windenergieanlagen. Dabei wurden sowohl die strukturellen Voraussetzungen geschaffen als auch der Integrationsprozess der einzelnen Bereiche zum Life Cycle Services Provider erfolgreich fortgesetzt. Das Produktportfolio wurde konsequent in einzelnen Bereichen markt- und nachfragegerecht erweitert. Dies beinhaltete unter anderem Dienstleistungen für die bedarfsgerechte Nachtkennzeichnung von Windenergieanlagen, mit der eine permanente nächtliche Beleuchtung vermieden wird, sowie den Bau eines der aktuell höchsten Messmasten in Europa zur Verifizierung von Lidargeräten. Bereits kurz nach Fertigstellung wurden erfolgreich erste Rahmenverträge abgeschlossen. Weiterentwickelt wurden außerdem Dienstleistungen bei der Seilzugangstechnik, Rotorblatt- und Turmarbeiten an Windenergieanlagen und Dienstleistungen für Arbeiten in Höhen und Tiefen in anderen Industriebereichen. Eine besonders positive Entwicklung konnte bei der Vermarktung des grünen Stroms durch Stromabnahmeverträge (sogenannten PPAs) für Dritte und für das Eigenbestandsportfolio verzeichnet werden.

Mit Verträgen für das Betriebsmanagement von Windparks in Deutschland, Frankreich, Polen und Schweden sowie Durchführung von Windmessungen, technischen Inspektionen und Prüfungen weltweit sind die zur PNE-Gruppe gehörenden Dienstleistungen international aufgestellt. Insgesamt umfasst das betreute Auftragsvolumen der PNE derzeit Windparks im In- und Ausland mit mehr als 2.000 MW Nennleistung. Weiterhin wurden im Jahr 2021 über 1.500 Inspektionen und Prüfungen national und international durchgeführt.

Es wurden auch Werte ("Stille Reserven") geschaffen, die nicht sofort erkennbar sind. Diese stehen im Zusammenhang mit dem Aufbau des Windparkportfolios im Eigenbesitz. Aufgrund dieser Investitionen in eigene Projekte sind bis zum 31. Dezember 2021 insgesamt 134,6 Mio. Euro (bis zum 31. Dezember 2020: 81,6 Mio. Euro) und im Berichtszeitraum 53,0 Mio. Euro (im Vorjahr: 50,0 Mio. Euro) auf Konzernebene an Gewinnen vor Steuern eliminiert worden. Mit einem Portfolio von Projekten im Eigenbesitz werden komplette oder teilweise Verkäufe an konzernexterne Dritte zeitlich nach hinten verschoben und damit im Konzern auch das Ergebnis aus diesen Verkäufen. Ob diese Gewinne bei einem Verkauf in der Zukunft auch so wie aktuell kalkuliert erzielt werden können, hängt davon ab, dass die unterstellten Marktbedingungen der Projektkalkulationen (z. B. Renditeerwartung der Investoren) sich nicht verändern (siehe dazu auch die Ausführungen im Kapitel "8. Risiko- und Chancenbericht").

Die erfolgreichen operativen Tätigkeiten, unter Berücksichtigung des Aufbaus des Portfolios im Eigenbestand, führten zu einem Konzern-EBITDA von rund 32,7 Mio. Euro (im Vorjahr: rund 26,3 Mio. Euro). Die Guidance für das Konzern-EBITDA (24 bis 32 Mio. Euro) für das Geschäftsjahr 2021 wurde übertroffen (siehe Erläuterungen im Abschnitt "2.5 Ertrags-, Finanz- und Vermögenslage").

Auf Einzelebene der PNE AG wurde im Geschäftsjahr 2021 ein EBT-Ergebnis von rund 76,2 Mio. Euro (im Vorjahr: rund 50,0 Mio. Euro) ausgewiesen.

Die Entwicklung der Segmente im Einzelnen

Die nachfolgenden Ergebnisse der Segmente sind vor Konsolidierungen auf Konzernebene dargestellt.

Segment "Projektentwicklung"

Im Segment "Projektentwicklung" wird über die Teilbereiche Windkraft an Land national und international, Windkraft auf See national und international, Photovoltaikprojekte national und international sowie weitere Projekte berichtet.

Windenergie und Photovoltaik an Land

Die Entwicklung und Realisierung von Windpark- und Photovoltaikprojekten an Land wurde im Geschäftsjahr 2021 trotz der Einschränkungen aufgrund der COVID-19-Pandemie sowohl in Deutschland als auch in den Auslandsmärkten, in denen die PNE-Gruppe über Tochtergesellschaften oder Joint Ventures tätig ist, kontinuierlich fortgeführt. Trotz laufender Realisierung und dem Verkauf von Projekten konnte die Projektpipeline bei der Windenergie an Land, also der Bestand an Projekten, an denen die PNE-Gruppe arbeitet, auf 5.706 MW (im Vorjahr: 5.405 MW) ausgeweitet werden. Bei der Photovoltaik wurde die Projektentwicklung auf Deutschland, Frankreich, Italien, Kanada, Polen, Rumänien, Südafrika und die USA ausgeweitet und die Pipeline auf 1.210 MWp (im Vorjahr: 548 MWp) ausgebaut.

Photovoltaik ist in den vergangenen Jahren immer kostengünstiger, effizienter und damit auch in der Stromerzeugung marktfähiger geworden. Die rechtlichen und wirtschaftlichen Rahmenbedingungen für die Entwicklung von Photovoltaikprojekten sind zudem in vielen Ländern gegeben. Daher ist die Entwicklung von Photovoltaikprojekten Bestandteil der strategischen Ausrichtung des Geschäftsmodells der PNE-Gruppe. Derzeit werden neue Märkte konkret geprüft und Sicherungen von Rechten in bereits ausgewählten Märkten vorgenommen.

Im Zuge der erweiterten Unternehmensstrategie konnten zum Ende des Berichtszeitraums in den USA sowie in Rumänien zwei erste von der PNE-Gruppe entwickelte Photovoltaikprojekte mit einer Nennleistung von zusammen rund 280 MWp verkauft werden.

Überblick über den Stand der Projektaktivitäten Windenergie an Land der PNE-Gruppe per 31. Dezember 2021 in MW:

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Land Phase I - II Phase III Phase IV Total MW Verkauft Dienstleister
Deutschland 1.271 505 131 1.907 0
Frankreich 284 246 0 530 13
Großbritannien 43 0 0 43 0
Italien 40 0 0 40 0
Kanada 505 0 0 505 0
Panama 224 60 0 284 0
Polen 404 0 0 404 59
Rumänien 0 0 0 0 221
Südafrika 630 30 0 660 140
Schweden 200 0 0 200 60
Türkei 629 71 0 700 0
USA 266 167 0 433 0
Total 4.496 1.079 131 5.706 493

Phase I - II = Erkundung und Entwicklung

Phase III = Planung

Phase IV = Errichtung bis Übergabe

Verkauft /​ Dienstleister = Diese Spalte führt bereits verkaufte Projekte auf, in denen die PNE aktuell Baumanagementleistungen erbringt.

Überblick über den Stand der Projektaktivitäten Photovoltaik der PNE-Gruppe per 31. Dezember 2021 in MWp:

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Land Phase I - II Phase III Phase IV Total MWp
Deutschland 412 0 0 412
Frankreich 55 0 0 55
Italien 117 0 0 117
Kanada 10 0 0 10
Polen 98 0 0 98
Rumänien 112 0 0 112
Südafrika 105 0 0 105
USA 301 0 0 301
Total 1.210 0 0 1.210

Phase I - II = Erkundung und Entwicklung

Phase III = Planung

Phase IV = Errichtung bis Übergabe

Windenergie an Land und Photovoltaik national

In Deutschland bearbeitete die PNE-Gruppe zum 31. Dezember 2021 Windparks mit einer Nennleistung von rund 1.907 MW (im Vorjahr: 1.754 MW) in den verschiedenen Phasen der Projektentwicklung.

Fertiggestellt wurden im Berichtszeitraum die deutschen Windparks "Langstedt" (12,6 MW, davon 4,2 MW für beteiligte Eigentümer), "Lentföhrden" (8,4 MW), "Boitzenhagen" (25,0 MW), "Zahrenholz" (21,6 MW) und "Holstentor" (13,5 MW), die in das Portfolio im Eigenbetrieb übernommen wurden. Ebenfalls fertiggestellt wurde der bereits zuvor verkaufte Windpark "Erfurt-Ost" (5,5 MW).

Deutliche Fortschritte gibt es auch beim Aufbau des eigenen Windparkportfolios im Konzern. Aufgrund der Inbetriebnahme und der Übernahme von Windparks vergrößerte sich das Portfolio deutlich auf 233,2 MW (im Vorjahr: 134,8 MW). Für diesen Eigenbestand wurden die Windparks "Langstedt", "Lentföhrden", "Boitzenhagen", "Zahrenholz" und "Holstentor" in Betrieb genommen. Der Windpark "Helenenberg" (21,5 MW) wurde zum späteren Repowering übernommen. Weitere Windparks mit rund 103,1 MW Nennleistung befanden sich zum Ende des Berichtszeitraums für das Portfolio in Bau.

Um Windparks in Deutschland an Land nach der Genehmigung zeitnah realisieren zu können, ist die PNE-Gruppe ständig mit verschiedenen namhaften Herstellern von Windenergieanlagen in Kontakt. Mit den im Markt wichtigen Herstellern wurden außerdem zum Teil langfristige Wartungsverträge für bereits errichtete Windenergieanlagen abgeschlossen.

Die Entwicklung von Photovoltaikprojekten wurde verstärkt, sodass zum Ende des Berichtszeitraums in Deutschland Projekte mit einer Gesamtleistung von 412 MWp bearbeitet wurden.

Photovoltaik und Windenergie an Land international

Auch im Ausland wurde von PNE das Kerngeschäft der Projektentwicklung und des Verkaufs von Projekten erfolgreich weitergeführt. In Frankreich, Polen, Rumänien, Schweden und Südafrika konnten im Berichtszeitraum die Rechte an Windparkprojekten erfolgreich vermarktet und teilweise mit dem Bau der verkauften Projekte begonnen werden. In den USA und in Rumänien wurden Photovoltaikprojekte veräußert.

Bulgarien

Die politischen und ökonomischen Rahmenbedingungen in Bulgarien machen es weiterhin schwer, Windparks dort rentabel zu errichten und zu betreiben. Vor diesem Hintergrund hat PNE Ende 2019 beschlossen, in Bulgarien vorläufig operativ nicht mehr aktiv zu werden und alle Aktivitäten vollständig einzustellen. Die laufende Abwicklung wird in 2022 abgeschlossen.

Frankreich

Zum 31. Dezember 2021 wurden in Frankreich Projekte mit einer geplanten Nennleistung von rund 530 MW (im Vorjahr: 532 MW) in verschiedenen Phasen der Projektentwicklung bearbeitet. Damit wurde der Bestand an Projekten in der Entwicklung auf hohem Niveau gehalten. Der Verkauf eines Windparkprojekts mit sechs Windenergieanlagen und 13,2 MW Nennleistung konnte in Frankreich abgeschlossen werden. Die PNE-Gruppe bleibt in diesem Projekt weiterhin als Dienstleister für den Käufer tätig. Zudem wurde im dritten Quartal 2021 in Frankreich die Genehmigung für ein weiteres Projekt (12,0 MW) erreicht.

Außerdem befinden sich in Frankreich Photovoltaikprojekte mit einer Leistung von rund 55 MWp in der Entwicklung.

Großbritannien

Im Berichtszeitraum bearbeitete PNE weiterhin einen Windpark in Großbritannien. Der schottische Windpark "Sallachy" war 2015 trotz weitreichender Unterstützung von Gemeinden und Politikern vom Energieminister abgelehnt worden. Das Projekt wurde im Berichtszeitraum weiterentwickelt. Vertriebsmöglichkeiten werden laufend geprüft.

Italien

Nach dem erfolgten Verkauf der früher entwickelten Rechte an Windparkprojekten konzentriert sich die PNE-Gruppe in Italien jetzt auf die Entwicklung von Photovoltaikprojekten. Hintergrund dieser neuen Ausrichtung war, dass Ausschreibungen für Windparks nur schleppend durchgeführt wurden und damit der Markt weiter schwierig sein wird. Die Entwicklung von Photovoltaikprojekten in Italien verlief in 2021 sehr zügig. Zum 31. Dezember 2021 befanden sich bereits Projekte mit rund 117 MWp in der Entwicklung. Damit ist der Markteinstieg geglückt.

Panama

PNE ist 2019 in den lateinamerikanischen Markt für Erneuerbare Energien eingetreten. Über Tochtergesellschaften wurden in Panama fünf Projekte übernommen. Sie werden seitdem weiterentwickelt und optimiert. Projekte mit insgesamt bis zu 60 MW befinden sich bereits in einer sehr fortgeschrittenen Phase der Entwicklung. Verzögerungen aufgrund der Auswirkungen der COVID-19-Pandemie sind allerdings möglich.

PNE setzt in Panama auf den sich entwickelnden Markt für Erneuerbare Energien. Die Vermarktung des Stroms soll über privatrechtliche, direkte Stromlieferungsverträge (PPAs) erfolgen.

Polen

Im Berichtszeitraum wurde der Bau der Windparks "Kuslin" (39,6 MW) und "Krzecin" (19,2 MW) weitergeführt. Beide Projekte konnten im Oktober 2021 veräußert werden. Unternehmen der PNE-Gruppe werden auch nach der Inbetriebnahme der Windparks mit Serviceleistungen im Auftrag des Käufers tätig sein.

Die Entwicklung von Photovoltaikprojekten konnte auch in Polen intensiviert werden. Zum Ende des Berichtszeitraums wurden Projekte mit rund 98 MWp bearbeitet.

Rumänien

Die PNE-Gruppe hat im Berichtszeitraum die Rechte an drei Windparkprojekten in Rumänien verkauft. In den Projekten können Windenergieanlagen mit einer Nennleistung von bis zu 221 MW errichtet werden. Bei der weiteren Entwicklung werden PNE und der Käufer zusammenarbeiten. Der Markt entwickelt sich zunehmend positiv.

Künftig wird sich PNE in Rumänien auf die Entwicklung von Photovoltaikprojekten konzentrieren. Dabei konnten in 2021 bereits erste Erfolge erreicht werden. Zum 31. Dezember 2021 befanden sich bereits Projekte mit rund 112 MWp in der Entwicklung. Ein Photovoltaikprojekt mit rund 81 MWp konnte zum Ende des Berichtszeitraums veräußert werden. Damit ist der Markteinstieg in Photovoltaikprojekten geglückt.

Schweden

Der Bau des bereits früher verkauften Windparks "Malarberget" (113 MW) wurde im Geschäftsjahr 2021 abgeschlossen. Im Auftrag des Käufers wird die PNE-Gruppe den Windpark auch in der Betriebsphase weiter betreuen.

Im Berichtszeitraum wurde mit dem Bau des Windparks "Hultema" mit einer Nennleistung von rund 60 MW begonnen. Auch dieser Windpark wurde bereits veräußert und wird während der Bauphase von der PNE-Gruppe im Auftrag des Käufers betreut.

Südafrika

In Südafrika wurden am 31. Dezember 2021 Windparkprojekte mit bis zu 660 MW Nennleistung (im Vorjahr: 530 MW) in unterschiedlichen Phasen der Projektentwicklung bearbeitet. Im dritten Quartal 2021 konnten die Rechte an einem Windparkprojekt mit 140 MW verkauft werden. Hieraus erwartet die PNE-Gruppe Meilensteinzahlungen bei Projektfortschritten und wird als Dienstleister für das Projekt tätig bleiben. Für das Projekt "Paulputs" liegt seit Dezember 2019 die Umweltgenehmigung für 75 Windenergieanlagen vor. Dieses Projekt wird weiterentwickelt.

Auch in Südafrika wurde mit der Entwicklung von Photovoltaikprojekten begonnen. Zum Ende des Berichtszeitraums befanden sich Projekte mit rund 105 MWp in der Entwicklung.

Türkei

In der Türkei bearbeitet die PNE-Gruppe Windparkprojekte mit einer zu installierenden Nennleistung von rund 700 MW in verschiedenen Projektierungsphasen. Da die Strompreise wesentlich von Gas abhängig sind, das teuer eingekauft werden muss, liegen sie vergleichsweise hoch.

Ende 2017 führte der staatliche Netzbetreiber TEÌAS^ den zweiten Teil einer Ausschreibung von 3.000 MW Windkapazität durch. In der Ausschreibung erhielt PNE für das Projekt "Köseler" (71,4 MW) einen Zuschlag. Im August 2018 hat PNE die Vorlizenz von der Energieregulierungsbehörde EPDK erhalten. Damit wurden Einspeisekapazität und das Projektgebiet gesichert. Aufgrund einer Radarthematik bei "Köseler" wurde der Wechsel zum alternativen Projektstandort "Kayislar" beantragt und von den zuständigen Behörden genehmigt. Die Frist für die Projektentwicklung bis zum Erreichen der Baureife wurde entsprechend verlängert.

Ziel ist es weiterhin, den PNE-Projektbestand in Vorbereitung der Teilnahme an zukünftigen Ausschreibungen weiterzuentwickeln und entsprechende Vorlizenzanträge zu stellen. Darüber hinaus wird das Genehmigungsverfahren für das Projekt "Köseler /​ Kayislar" weiter hin verfolgt.

USA /​ Kanada

In den USA entwickelt die PNE-Gruppe sowohl Windparks als auch Photovoltaikprojekte. Zum 31. Dezember 2021 waren dies Windparks, in denen bis zu 433 MW errichtet werden können, sowie Photovoltaikprojekte für bis zu 301 MWp. Damit hat die PNE-Gruppe ihre Aktivitäten und Kompetenzen auf dem US-Markt für Projekte der Erneuerbaren Energien weiter ausgebaut. Ein in Utah entwickeltes Photovoltaikprojekt mit 199 MWp konnte zum Ende des Berichtszeitraums veräußert werden.

Bei den Windparks wurden weitere Fortschritte bei der Entwicklung des bestehenden Portfolios erzielt.

In Kanada wurde nach positiven Marktuntersuchungen die Projektentwicklung in weitere Provinzen ausgeweitet. Es werden Windenergie- und Photovoltaikprojekte entwickelt, die zukünftig in Ausschreibungen eingebracht werden sollen oder Strom an den freien Markt verkaufen können.

Die PNE-Gruppe arbeitet an mehreren Windenergie- und Photovoltaikprojekten, die sich noch in einem frühen Entwicklungsstadium befinden. Auch werden Projektansätze zur Direktversorgung von Industrieunternehmen verfolgt.

Projektentwicklung von Windenergie und Photovoltaik an Land gesamt

Insgesamt bearbeiteten die Unternehmen der PNE-Gruppe zum 31. Dezember 2021 in Deutschland sowie in den Auslandsmärkten, in denen sie mit Tochtergesellschaften oder über Joint Ventures tätig sind, Windparkprojekte mit rund 5.706 MW (im Vorjahr: 5.405 MW) zu errichtender Nennleistung in unterschiedlichen Phasen des mehrjährigen Entwicklungsprozesses. Bei der Photovoltaik wurde die Projektpipeline auf 1.210 MWp (im Vorjahr: 548 MWp) ausgebaut. Dies ist die Basis der künftigen Entwicklung im Bereich Windenergie an Land. Darüber hinaus ist die PNE-Gruppe in bereits verkauften Projekten mit 493 MW als Dienstleister tätig.

Windenergie auf See

Windenergie auf See national

Zum Ende des Berichtszeitraums wurde vom Käufer des von PNE bis zur Baureife entwickelten und danach verkauften Projekts "Gode Wind 4" die Investitionsentscheidung getroffen. Der PNE-Gruppe floss aufgrund dieser Entscheidung die vereinbarte Meilensteinzahlung in Höhe von rund 15 Mio. Euro zu, die im Konzern bereits im Vorjahr IFRS-konform ausgewiesen worden war. Die PNE geht mit hoher Wahrscheinlichkeit davon aus, dass die verkaufte Projektfläche "Atlantis I" 2024 zur Ausschreibung gelangt und damit die letzte ausstehende Meilensteinzahlung fällig wird.

Das Windenergie-auf-See-Gesetz sieht die Planungen künftiger Projekte zentral durch das Bundesamt für Seeschifffahrt und Hydrografie vor. In Kombination mit dem eingeführten Ausschreibungssystem stellt dies für PNE eine hohe Hürde für künftige Projektentwicklungen in deutschen Gewässern dar.

Die hohe Kompetenz der PNE-Projektentwicklung auf See zeigt sich daran, dass in den vergangenen Jahren bereits acht Windparkprojekte auf See nach der Entwicklung veräußert werden konnten. Hierzu gehören die Projekte "Atlantis I", "Borkum Riffgrund" und "Gode Wind".

Viervon PNE entwickelte und nach der Genehmigung veräußerte Windparks auf See wurden inzwischen von den Käufern errichtet und in Betrieb genommen: "Borkum Riffgrund 1", "Gode Wind 1" sowie "Gode Wind 2" und zuletzt in 2019 "Borkum Riffgrund 2" mit zusammen 1.344 MW Nennleistung.

Überblick über die Referenzen des Bereiches Windenergie auf See von PNE per 31. Dezember 2021:

Verkaufte Projekte

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Zone Projekte Phase WEA Total MW
1 Borkum Riffgrund 1 8 78 312
1 Borkum Riffgrund 2 8 56 448
1 Gode Wind 1 & 2 8 /​ 8 55 + 42 582
1 Gode Wind 3 & 4 6 /​ 6 30 242
2 Atlantis I 3 73 584
4 HTOD5 (Nautilus II) 2 68 476
Total 402 2.644

Phase 1 = Projektfindungsphase

Phase 2 = Antragskonferenz erfolgt

Phase 3 = Erörterungstermin erfolgt

Phase 4 = Genehmigung bzw. Planfeststellungsbeschluss erteilt

Phase 5 = Zusage des Netzanschlusses erfolgt

Phase 6 = Investitionsentscheidungen erfolgt

Phase 7 = in Bau

Phase 8 = in Betrieb

Im Bereich Windenergie auf See prüft die PNE-Gruppe auch Möglichkeiten zur Erzeugung von anderen Energieträgern wie etwa Wasserstoff auf See. Hierzu werden grundlegende Berechnungen und Untersuchungen durchgeführt, auf deren Basis bei positiver Perspektive mögliche weitergehende Projektaktivitäten stattfinden können.

Windenergie auf See international

Im Berichtszeitraum wurden weitere Anstrengungen zum Einstieg in die Entwicklung von Meereswindparks im Ausland unternommen. Insbesondere werden derzeit in Vietnam die Möglichkeiten zur Projektierung von Windparks auf See geprüft. Dazu wurde ein Büro in Ho-Chi-Minh-Stadt eröffnet.

In Vietnam wird der erforderliche Ausbau des nationalen Stromnetzes in Netzentwicklungsplänen (Power Development Plans - "PDPs") festgelegt. Die Aufnahme in den PDP ist für jedes Projekt die Grundlage weiterer Genehmigungen. Für den neuesten PDP8 hat sich PNE mit einem Offshore-Projekt mit bis zu 2.000 MW möglicher Gesamtleistung beworben. Mit der Veröffentlichung des PDP wird im Jahr 2022 gerechnet.

Ergebnisse des Segments "Projektentwicklung"

Die oben aufgeführten operativen Leistungen führten im Segment "Projektentwicklung" im Berichtszeitraum 2021 zu den positiven Ergebnissen. Die aktuelle COVID-19-Pandemie hat auf die Geschäftstätigkeit des Segments "Projektentwicklung" Auswirkungen in Form von zeitlichen Projektverschiebungen gehabt. Diese Verschiebungen hatten nur geringe Auswirkung auf die Ergebnisse des Segments "Projektentwicklung" im Berichtszeitraum. Es ist jedoch nicht ausgeschlossen, dass dies im Verlauf des Geschäftsjahres 2022 zu Ergebnisverschiebungen im Segment "Projektentwicklung" und im Konzern von 2022 nach 2023 führen könnte.

Das Segment "Projektentwicklung" hat im Geschäftsjahr 2021

→ eine Gesamtleistung von 267,5 Mio. Euro (im Vorjahr:186,3 Mio. Euro),

→ ein EBITDA von 62,7 Mio. Euro (im Vorjahr: 56,5 Mio. Euro) und

→ ein EBIT von 60,2 Mio. Euro (im Vorjahr: 54,5 Mio. Euro)

erreicht.

Segment "Services"

Im Segment "Services" wird zusammenfassend über Dienstleistungen berichtet. Hierzu zählen unter anderem technisches und kaufmännisches Betriebsmanagement von Windparks und Umspannwerken, Baumanagement, Windmessungen, Stromvermarktungsmanagement und weitere Dienstleistungen.

Die Dienstleistungen im Kontext des Stromvermarktungsmanagements standen 2021 ganz im Zeichen der historisch außergewöhnlich hohen Marktpreise und Volatilität. Die PNE-Gruppe hat in diesem Zuge ihren Service gegenüber Windparkgesellschaften neben der klassischen Transaktionsberatung/​Vermittlung von Stromabnahmeverträgen (PPAs), um Lösungen für kurzfristige Absicherungsprodukte des gegenwärtig hohen Marktpreisniveaus erfolgreich erweitern können. Solange das Marktpreisniveau erhöht bleibt, ist hier mit weiter steigender Nachfrage und Wachstum zu rechnen.

Das internationale Geschäft des Betriebsmanagements wurde in 2021 in den Märkten Schweden und Polen ausgeweitet, dabei wurden weitere Verträge unabhängig von der Konzernprojektpipeline gewonnen. Eine Fortsetzung dieses erfolgreichen Wachstums unabhängig von der eigenen Projektentwicklung zeichnet sich bereits für das Folgejahr u. a. für den litauischen Markt ab.

Im polnischen Windpark "Jasna", der von PNE entwickelt und verkauft wurde, haben Konzernunternehmen bis zur Inbetriebnahme Construction Management Leistungen im Baumanagement erbracht. Mit diesem Projekt setzte PNE einmal mehr erfolgreich die Strategie um, neben der Projektentwicklung auch Dienstleistungen in diesen Projekten zu erbringen.

Auch für die schwedischen Projekte "Hultema" und "Malarberget" wurden während der Bauphase Dienstleistungen erbracht. In diesen Windparks übernehmen Unternehmen der PNE-Gruppe auch während der Betriebsphase das kaufmännische und technische Betriebsmanagement.

Die aktuelle COVID-19-Pandemie hat auf die Geschäftstätigkeit des Segments "Services" nur geringfügige Auswirkungen gehabt, da der größte Teil der Auftragslage in diesem Segment auf Basis von langfristigen Serviceaufträgen erfolgt. Im Berichtszeitraum konnten zudem aufgrund der Übernahme von Baumanagementdienstleistungen, wie z. B. in Schweden, bessere Ergebnisse als im Vergleichszeitraum des Vorjahres erzielt werden.

Ergebnisse des Segments "Services"

Das Segment "Services" hat im Geschäftsjahr 2021

→ eine Gesamtleistung von 21,9 Mio. Euro (im Vorjahr: 21,1 Mio. Euro),

→ ein EBITDA von 5,1 Mio. Euro (im Vorjahr: 5,2 Mio. Euro) und → ein EBIT von 1,9 Mio. Euro (im Vorjahr: 2,1 Mio. Euro)

erreicht.

Segment "Stromerzeugung"

Im Segment "Stromerzeugung" sind alle Aktivitäten von Konzernunternehmen gebündelt, die unmittelbar mit der Erzeugung von Elektrizität aus sauberen Energien befasst sind.

Dieser Bereich beinhaltet im Wesentlichen die von der PNE-Gruppe selbst betriebenen Windparks mit einer Nennleistung von derzeit rund 233,2 MW (im Vorjahr: rund 134,8 MW) sowie das Holzheizkraftwerk in Silbitz mit rund 5,6 MW. Außerdem umfasst das Segment Anteile an Kommanditgesellschaften, in denen künftige Projekte umgesetzt werden sollen.

Bis zum erfolgreichen Verkauf von Windparks und der Übergabe an die Betreiber werden im Segment "Stromerzeugung" im Rahmen der Segmentberichterstattung laufende Einnahmen dieser Projekte ausgewiesen.

Im Geschäftsjahr 2021 wurden im Vergleich zum langjährigen Mittel schwächere Windergebnisse verzeichnet, sodass im Segment "Stromerzeugung" Ergebnisse unter den Prognosen erwirtschaftet wurden. Das Windangebot schwankt von Jahr zu Jahr. PNE-Projekte im Eigenbestand sind auf Basis von zwei unabhängigen Windgutachten kalkuliert. Diese Windprognosen beziehen sich auf einen mittleren jährlichen Wert, der im Laufe von 20 Jahren mit einer definierten Wahrscheinlichkeit erreicht wird. Das heißt statistisch gesehen gleichen sich Unterschreitungen und Übererfüllung von Windangeboten im Laufe der Betriebszeit aus. Im Berichtszeitraum wurden die geringeren Erlöse aus der Stromerzeugung durch gestiegene Strompreise teilweise kompensiert.

Gegenüber dem Vorjahr erhöhten sich die Abschreibungen im Segment "Stromerzeugung" aufgrund der höheren Zahl an im Betrieb befindlichen MW. Die höheren Abschreibungen in Verbindung mit den geringeren Umsätzen aufgrund des schlechten Windangebotes beeinflussten das EBIT-Ergebnis des Segments im Verhältnis zu den Vorjahreszahlen negativ. Teilweise wurde dies jedoch durch den Anstieg der Strompreise kompensiert.

Ein über mehr als zwei Monate dauernder planmäßiger Stillstand des Holzheizkraftwerkes Silbitz, aufgrund der erforderlichen Zehn-Jahres-Wartung, wirkte sich zudem negativ auf die Ergebnisse des Segments im Vergleich zu den Ergebnissen des Vorjahres aus.

Die aktuelle COVID-19-Krise hat auf die Geschäftstätigkeit des Segments "Stromerzeugung" keine Auswirkungen gehabt.

Ergebnisse des Segments "Stromerzeugung"

Das Segment "Stromerzeugung" hat im Geschäftsjahr 2021

→ eine Gesamtleistung von 33,0 Mio. Euro (im Vorjahr: 24,3 Mio. Euro),

→ ein EBITDA von 23,1 Mio. Euro (im Vorjahr: 18,4 Mio. Euro) und

→ ein EBIT von 5,3 Mio. Euro (im Vorjahr: 5,3 Mio. Euro)

erzielt.

2.5 Ertrags-, Finanz- und Vermögenslage

Die Zahlen im Text und in den Tabellen wurden kaufmännisch gerundet, geringfügige Rundungsdifferenzen sind jedoch möglich.

2.5.1 Ertragslage

Entwicklung im Konzern

Der PNE-Konzern erzielte gemäß IFRS im Geschäftsjahr 2021 eine Gesamtleistung von 252,0 Mio. Euro (im Vorjahr: 151,7 Mio. Euro). Davon entfallen 117,7 Mio. Euro auf Umsatzerlöse (im Vorjahr: 109,7 Mio. Euro), 129,8 Mio. Euro auf Bestandsveränderungen (im Vorjahr: 38,2 Mio. Euro) sowie 4,5 Mio. Euro auf sonstige betriebliche Erträge (im Vorjahr: 3,8 Mio. Euro).

Die Veränderung der Umsatzerlöse gegenüber dem Vorjahr sind im Wesentlichen auf die Umsatzart im Projektgeschäft zurückzuführen. Verkauft der Konzern seine Projekte "Turn-Key", also schlüsselfertig, dann wird ein hoher Umsatz, auch aufgrund des Einkaufs von Windenergieanlagen, erzielt. Beim Verkauf von Projektrechten werden im Konzern im Verhältnis zum "Turn-Key"-Umsatz hingegen nur niedrige Umsätze erzielt. Insbesondere in internationalen Märkten wird der Verkauf von Projektrechten aus Gründen der Risikominimierung bevorzugt angewandt. Die operativen Ergebnisse liegen bei beiden Verkaufsarten aber dicht beieinander, da die wesentliche Leistung der Konzerngesellschaften in der Projektentwicklungsleistung liegt. Zudem wirkt sich die Realisierung von Windparks für das eigene Portfolio auf die Umsatzerlöse aus, da auf Konzernebene diese Umsätze nicht ausgewiesen werden. Die "echte" Leistung des Konzerns zeigt sich bei der Betrachtung der Nennleistung der Projekte, die fertiggestellt, veräußert oder mit deren Bau begonnen wurde. Diese summierte sich in 2021 auf 796,0 MW (im Vorjahr: 461,2 MW) Windenergieprojekte und auf 280,1 MWp (im Vorjahr: 0,0 MWp) Photovoltaikprojekte. Bei einem angenommenen mittleren Investitionsvolumen von rund 1,4 bis 1,8 Mio. Euro pro installiertem MW Nennleistung für Windenergieprojekte und einem angenommenen mittleren Investitionsvolumen von rund 0,6 bis 0,8 Mio. Euro pro installiertem MWp Nennleistung für Photovoltaikprojekte hat PNE damit Investitionen von rund 1,3 bis 1,7 Mrd. Euro (im Vorjahr: 645 bis 830 Mio. Euro) initiiert und liegt somit bei der Leistung deutlich über dem Wert des Vorjahres.

Im Geschäftsjahr 2021 wurden:

→ im Segment "Projektentwicklung" interne Umsätze an ein anderes Segment von 168,2 Mio. Euro (im Vorjahr: 108,8 Mio. Euro), u. a. für Generalunternehmer- und Projektentwicklungsleistungen für die eigenen Windparks, sowie externe Umsätze von 68,9 Mio. Euro (im Vorjahr: 71,3 Mio. Euro), u. a. aus Projektverkäufen, z. B. in Frankreich, Polen, Rumänien, Schweden und den USA aus vertraglichen Meilensteinforderungen /​ -zahlungen von im In- und Ausland bereits in früheren Jahren verkauften Onshore-Windparkprojekten sowie von Projektentwicklungs- und Generalunternehmerleistungen bei aktuellen Windparkprojekten im In- und Ausland abgerechnet.

→ im Segment "Services" externe Umsätze von 17,1 Mio. Euro (im Vorjahr: 16,1 Mio. Euro) und interne Umsätze von 4,1 Mio. Euro (im Vorjahr: 4,0 Mio. Euro) abgerechnet. Die wesentlichen Umsätze wurden

→ aus kaufmännischem und technischem Betriebsmanagement,

→ aus Baumanagementdienstleistungen,

→ aus Windplanungsleistungen /​ Windmessungen,

→ aus Stromvermarktungsmanagement,

→ aus Dienstleistungen im Bereich Service, Wartung und Prüfung von Betriebsmitteln, Schulungen für Fachkräfte und dem Service für Arbeiten an z. B. Hindernisbefeuerungssystemen sowie

→ aus Umspannwerksdienstleistungen

erzielt.

Der Anstieg der Umsätze gegenüber dem Vorjahreszeitraum ist u. a. begründet in den zusätzlichen Dienstleistungen im Baumanagementbereich bei bereits veräußerten Projekten und dem Anstieg der zu betreuenden Erneuerbare-Energien-Projekte im kaufmännischen und technischen Betriebsmanagement.

Bemerkenswert ist dabei, dass ein signifikanter Teil der internen Leistungen/​Umsätze zur Vermeidung von externen Kosten im Konzern führte.

→ im Segment "Stromerzeugung" im Berichtszeitraum 31,7 Mio. Euro (im Vorjahr: 22,3 Mio. Euro) an externen Umsätzen erzielt. Im Wesentlichen entfielen diese Umsätze auf Windparks im Eigenbestand in Höhe von 27,9 Mio. Euro (im Vorjahr: 18,3 Mio. Euro) sowie auf die Umsätze des HKW "Silbitz" mit 3,8 Mio. Euro (im Vorjahr: 4,0 Mio. Euro). Ein wesentlicher Grund für die, im Verhältnis zu den im Betrieb befindlichen Windenergieanlagen, niedrigeren Umsätze ist, dass im Berichtszeitraum 2021 im Vergleich zum langjährigen Mittel schwächere Windergebnisse verzeichnet wurden. Somit konnte trotz der höheren Anzahl an im Eigenbetrieb befindlichen Windenergieanlagen nur eine geringere Strommenge bezogen auf die mögliche Leistung produziert werden. Dies konnte durch gestiegene Strompreise teilweise kompensiert werden. Weiterhin wirkte sich ein planmäßiger längerer Stillstand des Holzheizkraftwerkes Silbitz, aufgrund der erforderlichen Zehn-Jahres-Wartung, zudem negativ auf die Ergebnisse des Segments im Vergleich zu den Ergebnissen des Vorjahresberichtszeitraums aus.

Im Geschäftsjahr 2021, wie auch im Vorjahr, wurden die erbrachten Leistungen für die im Eigenbesitz befindlichen Projekte über die Bestandsveränderungen gezeigt.

Erläuterung: Da die Windparks in Eigenbesitz unabhängig von ihrer aktuellen oder künftigen Gesellschafterstruktur selbst betrieben und zur Stromerzeugung genutzt wurden, erfolgte der Ausweis der Windparks ab dem Zeitpunkt der Veräußerung im Konzern gem. IAS 16 als Anlagevermögen. Die Umgliederung aus dem Konzernvorratsvermögen in das Konzernanlagevermögen erfolgt dabei ohne Berührung der Gewinn- und Verlustrechnung und führt dementsprechend zu keiner Veränderung der Gewinn- und Verlustrechnungsposition "Erhöhung/​Verminderung des Bestandes an unfertigen Erzeugnissen und Leistungen".

In den sonstigen betrieblichen Erträgen werden u. a. die Auflösung von Rückstellungen im Zusammenhang mit dem Bau von Windparkprojekten, Einzelwertberichtigungen und Weiterberechnungen abgebildet.

Die Aktivitäten des Konzerns in der Projektentwicklung im In- und Ausland, an Land wie auf See, spiegeln sich auch in den Aufwandspositionen wider. Der Konzern-Gesamtleistung steht ein Materialaufwand von 161,6 Mio. Euro (im Vorjahr: 72,7 Mio. Euro) gegenüber. Die im Vergleich zum Vorjahr von 48 % auf 64 % gestiegene Materialaufwandsquote (Materialaufwand im Verhältnis zur Gesamtleistung) im Konzern liegt u. a. darin begründet, wie Projekte im Geschäftsjahr verkauft wurden, entweder als "Turn-Key"-Projekt (hoher Materialaufwand) oder als Projektrecht (niedriger Materialaufwand) (siehe dazu auch die Erläuterung zu der Erhöhung der Umsatzerlöse). Negativ auf die Materialaufwandsquote wirkt sich die Umsetzung der Windparks für das eigene Portfolio aus, da in der Gesamtleistung des Konzerns nur die Aktivierung der externen Herstellkosten und keine Gewinne aus diesen Projektumsetzungen enthalten sind.

Der Personalaufwand belief sich im Geschäftsjahr 2021 auf 38,5 Mio. Euro im Konzern und stieg gegenüber dem Wert der Vorjahresperiode (35,1 Mio. Euro) um 3,4 Mio. Euro an. Die Mitarbeiteranzahl per 31. Dezember 2021 ist im Konzern auf 491 Personen angestiegen (per 31. Dezember 2020: 455 Mitarbeiter). Im Jahresdurchschnitt waren im Konzern 470 Personen (im Vorjahr: 448 Personen) beschäftigt. In diesen Zahlen ist der Vorstand mit 2 Mitgliedern (im Vorjahr: 2 Mitglieder) enthalten. Die Erhöhung der Mitarbeiterzahl erfolgt im Rahmen der Anpassung der Organisation an die neue Strategie, die der Konzern mit dem "Scale up"-Programm verfolgt. Ein weiterer Grund für den Anstieg des Personalaufwands sind die gestiegenen Einstiegsgehälter und die variablen Vergütungen für Mitarbeiter, die für qualifiziertes Personal marktüblich bezahlt werden müssen.

Der Personalaufwand verteilt sich auf die Segmente wie folgt:

→ "Projektentwicklung" mit 27,7 Mio. Euro (im Vorjahr: 25,2 Mio. Euro),

→ "Services" mit 9,7 Mio. Euro (im Vorjahr: 8,9 Mio. Euro) und

→ "Stromerzeugung" mit 1,1 Mio. Euro (im Vorjahr: 1,0 Mio. Euro).

Die Abschreibungen auf immaterielle Vermögenswerte des Anlagevermögens, Sachanlagen und Nutzungsrechte erhöhten sich um 5,2 Mio. Euro gegenüber dem Vorjahreszeitraum auf 23,4 Mio. Euro (im Vorjahr: 18,2 Mio. Euro). Die Erhöhung lag im Wesentlichen an der durchschnittlich höheren Anzahl an Windenergieanlagen im Konzern (Segment "Stromerzeugung") gegenüber dem Vorjahreszeitraum. Die Abschreibungen auf immaterielle Vermögenswerte des Anlagevermögens, Sachanlagen und Nutzungsrechte verteilen sich auf die Segmente wie folgt:

→ "Projektentwicklung" mit 2,4 Mio. Euro (im Vorjahr: 2,0 Mio. Euro),

→ "Services" mit 3,2 Mio. Euro (im Vorjahr: 3,1 Mio. Euro) und → "Stromerzeugung" mit 17,8 Mio. Euro (im Vorjahr: 13,1 Mio. Euro).

Die sonstigen betrieblichen Aufwendungen im Konzern in Höhe von 19,3 Mio. Euro (im Vorjahr: 17,6 Mio. Euro) liegen im Konzern über dem Vorjahreswert und gliedern sich im Wesentlichen auf in:

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in Mio. Euro 2021 2020
Reparatur und Instandhaltung 4,4 3,5
Rechts- und Beratungsaufwand 3,6 4,4
Kraftfahrzeugkosten 1,6 1,6
Werbe- und Reisekostenaufwand 1,6 1,3
Versicherungen und Beiträge 1,3 1,2
Abschluss- und Prüfungskosten inkl. Steuerberatung und externe Buchführung 1,2 1,0
Miet-, Pacht-, Leasingaufwand und Mietnebenkosten 1,2 0,5
EDV-Kosten 0,9 0,6
Aufsichtsratsvergütung 0,4 0,5
Verluste aus Anlagenabgängen 0,3 0,1

Die sonstigen betrieblichen Aufwendungen, vor Konsolidierungseffekten, verteilen sich auf die Segmente wie folgt:

→ "Projektentwicklung" mit 12,1 Mio. Euro (im Vorjahr: 14,6 Mio. Euro),

→ "Services" mit 2,8 Mio. Euro (im Vorjahr: 2,2 Mio. Euro) und

→ "Stromerzeugung" mit 8,1 Mio. Euro (im Vorjahr: 4,2 Mio. Euro).

Mit dem weiteren Aufbau und dem laufenden Betrieb der im Konzern befindlichen Windparks, den Repoweringprojekten "Papenrode" und "Helenenberg" sowie dem HKW "Silbitz" (Segment "Stromerzeugung") erhöhten sich die sonstigen betrieblichen Aufwendungen vor allem in dem Posten "Reparatur und Instandhaltungsaufwand".

Die sonstigen Zinsen und ähnlichen Erträge veränderten sich gegenüber dem Vorjahreszeitraum von 0,3 Mio. Euro auf 4,4 Mio. Euro. Im Wesentlichen liegt die Veränderung an der Bewertung der abgeschlossenen Zins-SWAPs im Rahmen der Projektfinanzierungen. Steigende Marktzinsen führen bei einer Bewertung der Zins-SWAPs zu einem Zinsertrag, welcher im Berichtszeitraum 2021 in Höhe von 3,5 Mio. Euro im Konzern (Segment "Stromerzeugung") verbucht wurde.

Die Zinsen und ähnlichen Aufwendungen veränderten sich im Konzern gegenüber dem Vorjahreszeitraum von 11,2 Mio. Euro auf 10,8 Mio. Euro. Im Berichtszeitraum 2020 führten sinkende Zinsen bei der Bewertung der Zins-SWAPs noch zu einem Zinsaufwand von 2,8 Mio. Euro, in 2021 nur noch zu einem Zinsaufwand von 0,9 Mio. Euro. Gleichzeitig führten steigende Marktzinsen bei in vorherigen Jahren abgeschlossenen Zins-SWAPs im Berichtszeitraum 2021 zu einem Zinsertrag (siehe oben unter "Sonstige Zinsen und ähnliche Erträge"). Die Zinsen und ähnlichen Aufwendungen fielen im Wesentlichen an im Zusammenhang mit

→ der Anleihe 2018 /​ 2023 (2,0 Mio. Euro),

→ den Eigen- und Fremdfinanzierungen von Windparkprojekten und der Portfolio GmbHs (4,3 Mio. Euro),

→ der Anwendung des IFRS 16 "Leasing" (1,7 Mio. Euro) und

→ der Bewertung der abgeschlossenen Zins-SWAPs im Rahmen der Projektfinanzierungen von Windparkprojekten (0,9 Mio. Euro).

Es wurden Werte ("Stille Reserven") geschaffen, die nicht sofort erkennbar sind. Diese stehen im Zusammenhang mit dem Aufbau unseres Windparkportfolios im Eigenbesitz. Aufgrund dieser Investitionen in eigene Projekte sind im Berichtszeitraum 53,0 Mio. Euro (im Vorjahr: 50,0 Mio. Euro) auf Konzernebene an Gewinnen vor Steuern eliminiert worden. Mit einem Portfolio von Projekten im Eigenbesitz werden komplette oder teilweise Verkäufe an konzernexterne Dritte zeitlich nach hinten verschoben und damit im Konzern auch das Ergebnis aus diesen Verkäufen. Ob diese Gewinne bei einem Verkauf in der Zukunft auch so wie aktuell kalkuliert erzielt werden können, hängt davon ab, dass die unterstellten Marktbedingungen der Projektkalkulationen (z. B. Renditeerwartung der Investoren) sich nicht verändern (siehe dazu auch die Ausführungen im Kapitel "8. Risiko- und Chancenbericht"). Die geschaffenen Werte ("Stille Reserven") aus den konzerneigenen Projekten werden über die Nutzungsdauer der Projekte nach und nach, durch die geringere Abschreibungsbemessungsgrundlage im Konzern, aufgedeckt. Diese Aufdeckung der Werte ("Stille Reserven") führt über die Laufzeit zu Ergebnisverbesserungen und entsprechend in der Höhe der Aufdeckung zu einer Verbesserung der Konzern-Eigenkapitalquote.

Im Konzern wurde ein Steuerertrag von 21,8 Mio. Euro im Geschäftsjahr ausgewiesen (im Vorjahr: 3,7 Mio. Euro). Der Steuerertrag kommt im Wesentlichen zustande durch die Bildung von latenten Steuern auf steuerliche Verlustvorträge.

Auf Konzernebene wurden im Geschäftsjahr 2021, ohne die zeitlich nach hinten verschobenen Ergebnisse aus dem Aufbau eines Windparkportfolios, folgende Ergebnisse erzielt:

→ ein Ergebnis vor Zinsen, Steuern und Abschreibungen (EBITDA = EBIT zzgl. Abschreibungen auf immaterielle Vermögenswerte, Sachanlagen und Nutzungsrechte sowie auf Geschäfts- oder Firmenwerte) in Höhe von 32,7 Mio. Euro (im Vorjahr: 26,3 Mio. Euro),

→ ein Betriebsergebnis (EBIT = entspricht dem in der Konzern-Gesamtergebnisrechnung ausgewiesenen Wert in der Zeile "Betriebsergebnis") von 9,3 Mio. Euro (im Vorjahr: 8,2 Mio. Euro).

Das Konzern-Ergebnis nach Anteilen nicht beherrschender Gesellschafter am Ergebnis belief sich auf 25,1 Mio. Euro (im Vorjahr: 1,6 Mio. Euro). Das unverwässerte Konzern-Ergebnis je Aktie belief sich auf 0,33 Euro (im Vorjahr: 0,02 Euro) und das verwässerte Konzern-Ergebnis je Aktie auf 0,33 Euro (im Vorjahr: 0,02 Euro).

Unter Berücksichtigung des Geschäftsergebnisses und der Dividendenausschüttung veränderte sich der Bilanzgewinn im Konzern im Berichtszeitraum auf 73,4 Mio. Euro (im Vorjahr: 51,4 Mio. Euro). Im Geschäftsjahr 2021 wurde eine Dividende in Höhe von 3,1 Mio. Euro aus dem vorhandenen Bilanzgewinn ausgeschüttet.

Entwicklung in der PNE AG

(Zahlen nach HGB-Einzelabschluss)

Von der Gesamtleistung im Konzern entfielen auf die PNE AG 104,4 Mio. Euro (im Vorjahr: 60,3 Mio. Euro). Die Gesamtleistung der PNE AG setzt sich aus Umsatzerlösen in Höhe von 89,0 Mio. Euro (im Vorjahr: 54,2 Mio. Euro), aus Bestandsveränderungen in Höhe von -1,5 Mio. Euro (im Vorjahr: 2,9 Mio. Euro) und aus sonstigen betrieblichen Erträgen in Höhe von 16,9 Mio. Euro (im Vorjahr: 3,2 Mio. Euro) zusammen.

Die Umsätze wurden wie im Vorjahr im Wesentlichen aus "Turn-Key"-Projektumsetzungen bzw. -verkäufen erzielt.

Unter den sonstigen betrieblichen Erträgen werden die Auflösung von Rückstellungen und sonstige Erträge wie z. B. Gutschriften, Weiterberechnungen und Erträge aus der Auflösung von Einzelwertberichtigungen sowie Erträge aus dem Abgang von Sachanlagevermögen erfasst.

Die Erträge aus dem Abgang von Sachanlagevermögen beinhalten die eingegangene Meilensteinzahlung aus dem früheren Verkauf des Offshore-Projekts "Gode Wind 4" in Höhe von 15,0 Mio. Euro.

Im Einzelabschluss der PNE AG betrug der Materialaufwand im abgelaufenen Geschäftsjahr 46,2 Mio. Euro (im Vorjahr: 18,1 Mio. Euro). Der Materialaufwand setzt sich im Wesentlichen aus den Kosten für die Windenergieanlagen und den Baukosten für die Infrastrukturleistungen der umgesetzten bzw. im Bau befindlichen Windparkprojekte zusammen.

Im Einzelabschluss der PNE AG belief sich der Personalaufwand im Geschäftsjahr 2021 auf 16,5 Mio. Euro (im Vorjahr: 15,1 Mio. Euro). Die Mitarbeiteranzahl per 31. Dezember 2021 hat sich in der PNE AG auf 190 Personen verändert (per 31. Dezember 2020: 178 Mitarbeiter). In den Personalzahlen ist der Vorstand mit 2 Mitgliedern (im Vorjahr: 2 Mitglieder) enthalten.

Im Einzelabschluss der PNE AG belief sich der sonstige betriebliche Aufwand im Geschäftsjahr 2021 auf 13,6 Mio. Euro (im Vorjahr: 12,4 Mio. Euro).

Die PNE AG wies im Geschäftsjahr 2021 ein Ergebnis vor Steuern von 76,2 Mio. Euro (im Vorjahr: 50,0 Mio. Euro) aus.

Die Erträge aus Gewinnabführungsverträgen veränderten sich gegenüber dem Vorjahr von 34,5 Mio. Euro auf 46,8 Mio. Euro. Zurückzuführen ist diese Veränderung im Wesentlichen auf den Gewinnabführungsvertrag mit der WKN GmbH, auf Basis dessen ein Gewinn der WKN GmbH von rund 44,4 Mio. Euro (im Vorjahr: 32,5 Mio. Euro) der PNE AG zugerechnet wurde.

Die Zinsen und ähnlichen Aufwendungen veränderten sich bei der PNE AG gegenüber dem Vorjahr und betrugen 2,6 Mio. Euro (im Vorjahr: 2,4 Mio. Euro) und sind im Wesentlichen für die Zinsen der Anleihe 2018/​2023 angefallen.

Zum 31. Dezember 2021 belief sich der Bilanzgewinn der PNE AG auf 231,1 Mio. Euro (im Vorjahr: 153,0 Mio. Euro). Der Jahresüberschuss der PNE AG belief sich auf 81,2 Mio. Euro (im Vorjahr: 44,5 Mio. Euro). Das unverwässerte Ergebnis je Aktie der Einzelgesellschaft lag bei 1,06 Euro (im Vorjahr: 0,58 Euro) und das verwässerte Ergebnis je Aktie der Einzelgesellschaft bei 1,06 Euro (im Vorjahr: 0,58 Euro).

2.5.2 Finanzlage

Die Zahlen im Text und in den Tabellen wurden kaufmännisch gerundet, geringfügige Rundungsdifferenzen sind jedoch möglich.

Entwicklung im Konzern

Das Finanzmanagement der PNE AG und des PNE-Konzerns ist darauf ausgerichtet, ausreichend Liquidität

→ für die Finanzierung der laufenden Geschäftstätigkeit bereitzustellen,

→ um die Voraussetzungen zur Umsetzung der Strategieerweiterung zu schaffen sowie

→ um den Risiken aus dem Projektgeschäft zu begegnen.

Die Finanzierung erfolgt dabei auf Ebene der jeweiligen Projektgesellschaften in Form von Darlehen sowie auf Ebene der PNE AG u. a. durch die Emission von Anleihen. Derivative Finanzinstrumente wie Zins-SWAPs werden in der Regel nur auf Ebene der Projektgesellschaften eingesetzt, um Zinsrisiken variabel verzinslicher Darlehen abzusichern. Zum 31. Dezember 2021 bestanden derivative Finanzinstrumente in Bezug auf mehrere Projektfinanzierungen der Windparks im Konzern.

Über die Liquiditätssituation und die finanzielle Lage des Konzerns gibt die Kapitalflussrechnung Aufschluss. Zum 31. Dezember 2021 stand den Konzernunternehmen eine Liquidität inkl. Kreditlinien für Projektzwischenfinanzierungen in Höhe von 228,0 Mio. Euro zur Verfügung, die in Höhe von 1,9 Mio. Euro an Kreditinstitute verpfändet ist (per 31. Dezember 2020: 218,1 Mio. Euro, davon 3,0 Mio. Euro verpfändet).

Die zur Verfügung stehende Liquidität gliedert sich auf in

→ Zahlungsmittel und Zahlungsmitteläquivalente in Höhe von 149,6 Mio. Euro (per 31. Dezember 2020: 111,6 Mio. Euro),

→ zur Verfügung stehende freie Betriebsmittellinien in Höhe von 15,1 Mio. Euro (per 31. Dezember 2020: 3,0 Mio. Euro) und

→ zur Verfügung stehende freie Projektfremdkapitalzwischenfinanzierungen in Höhe von 63,3 Mio. Euro (per 31. Dezember 2020: 103,5 Mio. Euro).

Für weitere Eigenkapitalzwischenfinanzierungen von Projekten besteht eine Vereinbarung (Letter of Intent) mit einer Bank in Höhe von bis zu 27,1 Mio. Euro, auf dessen Basis jeweils nach Inbetriebnahme der Projekte gesonderte Eigenkapitalzwischenfinanzierungen abgeschlossen werden können. Per 31. Dezember 2021 waren davon bereits 6,4 Mio. Euro in Anspruch genommen worden.

Der Konzern verfügt zum 31. Dezember 2021 über Betriebsmittellinien in Höhe von 15,1 Mio. Euro (per 31. Dezember 2020: 15,1 Mio. Euro) und Linien für Gewährleistungs- und Vertragserfüllungsavale (ohne von Banken gewährte Avallinien in Zusammenhang mit laufenden Projektfinanzierungen) in Höhe von 34,2 Mio. Euro (per 31. Dezember 2020: 14,2 Mio. Euro). Die Betriebsmittellinie war per 31. Dezember 2021 mit 0,0 Mio. Euro (per 31. Dezember 2020: 12,1 Mio. Euro) in Anspruch genommen und die Linien für Gewährleistungs- und Vertragserfüllungsavale waren per 31. Dezember 2021 mit 4,8 Mio. Euro (per 31. Dezember 2020: 8,0 Mio. Euro) in Anspruch genommen.

Der in der Kapitalflussrechnung ausgewiesene Cashflow aus der laufenden Geschäftstätigkeit in Höhe von 23,8 Mio. Euro (im Vorjahr: -68,5 Mio. Euro) war im Wesentlichen geprägt

→ von dem Konzern-Ergebnis des Berichtjahres,

→ von der Weiterentwicklung der Projektpipeline und der Realisierung von Windparkprojekten, welche sich in den Veränderungen bei den Vorräten, Forderungen und Verbindlichkeiten abzeichnen und im Wesentlichen durch Projektzwischenfinanzierungen finanziert wurden (siehe auch Cashflow aus Finanzierungstätigkeit).

Beim Cashflow aus der Investitionstätigkeit wurden im Berichtszeitraum Aus- und Einzahlungen für Investitionen in das Konzernanlagevermögen und die immateriellen Vermögenswerte in Höhe von in Summe -82,0 Mio. Euro (im Vorjahr in Summe: -14,4 Mio. Euro) getätigt. Die Investitionen in Sachanlagen bezogen sich im Geschäftsjahr 2021 und im Vorjahr im Wesentlichen auf Investitionen für die Umsetzung der Windparks für das im Aufbau befindliche Windparkportfolio (Segment "Stromerzeugung") und in Umspannwerke für diese Windparkprojekte (Segment "Services").

Ein- und Auszahlungen aus Verkäufen und Käufen von Finanzanlagen oder konsolidierten Einheiten wurden im Berichtszeitraum in Höhe von in Summe 30,3 Mio. Euro getätigt (im Vorjahr: in Summe 0,0 Mio. Euro). Die wesentlichen Einzahlungen stammen aus den Anteilsverkäufen an den polnischen und rumänischen Windparkgesellschaften im Berichtsjahr.

Im Berichtszeitraum war der Cashflow aus der Finanzierungstätigkeit in Höhe von 112,0 Mio. Euro (im Vorjahr: 82,9 Mio. Euro) im Wesentlichen geprägt durch

→ die Inanspruchnahme von Bankkrediten in Höhe von 143,7 Mio. Euro, die im Wesentlichen zur Projektfinanzierung der Windparkprojekte im Eigenbestand verwendet wurden,

→ die Tilgung von Kreditverbindlichkeiten in Höhe von 21,5 Mio. Euro,

→ die Tilgung von Leasingverbindlichkeiten (nach IFRS 16 als Auszahlung im Cashflow aus Finanzierungstätigkeit darzustellen) in Höhe von 7,2 Mio. Euro und

→ die Dividendenzahlung in Höhe von 3,1 Mio. Euro.

Zum Stichtag 31. Dezember 2021 betrug das Grundkapital der PNE AG 76.603.334,00 Euro (per 31. Dezember 2020: 76.603.334,00 Euro).

Zum Stichtag 31. Dezember 2021 verfügte der Konzern über einen Finanzmittelfonds in Höhe von insgesamt 149,6 Mio. Euro, der in Höhe von 1,9 Mio. Euro an Kreditinstitute verpfändet ist (per 31. Dezember 2020: 111,6 Mio. Euro, davon 3,0 Mio. Euro verpfändet).

Entwicklung in der PNE AG

Der PNE AG stand zum 31. Dezember 2021 eine Liquidität in Höhe von 87,3 Mio. Euro (per 31. Dezember 2020: 59,1 Mio. Euro, davon 0,5 Mio. Euro verpfändet) zur Verfügung, die in Höhe von 0,7 Mio. Euro an Kreditinstitute verpfändet ist.

Die Finanzlage der PNE AG war im Geschäftsjahr 2021 insbesondere geprägt

→ durch den positiven Cashflow aus der Investitionstätigkeit in Höhe von 26,4 Mio. Euro (im Vorjahr: 4,5 Mio. Euro) im Wesentlichen aufgrund der Zinseinnahmen und der erhaltenen Gewinnabführungen aus dem Vorjahr,

→ sowie durch den positiven Cashflow aus der laufenden Geschäftstätigkeit in Höhe von 11,1 Mio. Euro (im Vorjahr: -16,0 Mio. Euro), welcher im Wesentlichen auf das Jahresergebnis zurückzuführen ist und

→ durch den negativen Cashflow aus der Finanzierungstätigkeit in Höhe von -9,3 Mio. Euro (im Vorjahr: -2,1 Mio. Euro), der auf die Dividendenzahlung, die Tilgung von Finanzkrediten und Zinszahlungen zurückzuführen ist.

Die Ermittlung des Cashflows aus der laufenden Geschäftstätigkeit wurde mittels der indirekten Methode und die Ermittlung der Cashflows aus der Investitions- und Finanzierungstätigkeit wurde nach der direkten Methode vorgenommen.

2.5.3 Vermögenslage

Entwicklung im Konzern

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in Mio. Euro 31.12.2021 31.12.2020
Aktiva
Summe der langfristigen Vermögenswerte 463,5 317,3
Immaterielle Vermögenswerte 64,0 64,3
Sachanlagen 273,5 176,5
Nutzungsrechte 64,7 39,1
Langfristige finanzielle Vermögenswerte 2,6 1,9
Latente Steuern 58,7 35,5
Summe der kurzfristigen Vermögenswerte 363,5 346,5
Vorräte 163,7 174,0
Forderungen und sonstige Vermögenswerte 49,5 59,6
Steuerforderungen 0,7 1,3
Zahlungsmittel und Zahlungsmitteläquivalente 149,6 111,6
Bilanzsumme 827,0 663,8

Zum Stichtag betrug die Konzernbilanzsumme der PNE AG insgesamt 827,0 Mio. Euro. Damit hat sich der Wert um rund 24,6 Prozent im Vergleich zum 31. Dezember 2020 (663,8 Mio. Euro) verändert.

Die langfristigen Vermögenswerte nahmen insgesamt von 317,3 Mio. Euro zum Jahresende 2020 auf aktuell 463,5 Mio. Euro zu.

Zum 31. Dezember 2021 summierten sich die immateriellen Vermögenswerte auf 64,0 Mio. Euro, welche im Wesentlichen die Firmenwerte in Höhe von 63,3 Mio. Euro (per 31. Dezember 2020: 63,3 Mio. Euro) enthalten, und blieben damit ungefähr auf dem Stand vom 31. Dezember 2020. Die Firmenwerte verteilen sich per 31. Dezember 2021 auf die Segmente wie folgt:

→ "Projektentwicklung": 52,9 Mio. Euro (per 31. Dezember 2020: 52,9 Mio. Euro),

→ "Services": 10,4 Mio. Euro (per 31. Dezember 2020: 10,4 Mio. Euro) und

→ "Stromerzeugung": 0,0 Mio. Euro (per 31. Dezember 2020: 0,1 Mio. Euro).

Im selben Zeitraum veränderten sich die Sachanlagen um 97,0 Mio. Euro auf 273,5 Mio. Euro (31. Dezember 2020: 176,5 Mio. Euro). Hierunter fallen im Wesentlichen

→ Grundstücke und Bauten: 13,0 Mio. Euro (per 31. Dezember 2020: 13,5 Mio. Euro),

→ im Besitz oder im Bau befindliche Umspannwerke: 18,6 Mio. Euro (per 31. Dezember 2020: 14,1 Mio. Euro),

→ die technischen Anlagen und Maschinen der im eigenen Besitz befindlichen Windparks: 234,9 Mio. Euro (per 31. Dezember 2020: 141,9 Mio. Euro) und

→ andere Anlagen, Betriebs- und Geschäftsausstattung: 4,1 Mio. Euro (per 31. Dezember 2020: 2,7 Mio. Euro).

Der Anstieg der Sachanlagen ist im Wesentlichen auf das "wachsende" Windparkportfolio bei einhergehenden Abschreibungen auf die Sachanlagen der Windparks zurückzuführen.

IFRS 16 regelt die Bilanzierung von Leasingverhältnissen. Nach dem Standard besteht eine grundsätzliche Bilanzierungspflicht von Rechten und Pflichten aus Leasingverhältnissen beim Leasingnehmer. Demzufolge bilanzieren Leasingnehmer das Nutzungsrecht aus einem Leasinggegenstand (sog. right-of-use asset) entweder im Anlagevermögen unter der Bilanzposition "Nutzungsrechte" (langfristige Vermögenswerte wie z. B. Windparks im Eigenbetrieb oder für den Eigenbetrieb geplante Windparks) oder unter der Bilanzposition "Vorräte" (kurzfristige Vermögenswerte wie z. B. Windparkprojekte, die während oder nach dem Bau verkauft werden sollen). Es handelt sich bei den "Nutzungsrechten" im PNE-Konzern u. a. um Rechte aus Leasingverträgen (z. B. KfZ-Leasing), Mietverträgen (z. B. für das Gebäude in Husum) und Pachtverträgen (z. B. im Zusammenhang mit den Windparks im eigenen Bestand oder Windparks im Bau). Zum 31. Dezember 2021 wurden im Konzern right-of-use assets unter den Nutzungsrechten des Anlagevermögens in Höhe von 64,7 Mio. Euro (per 31. Dezember 2020: 39,1 Mio. Euro) ausgewiesen. Die Nutzungsrechte verteilen sich per 31. Dezember 2021 auf die Segmente wie folgt:

→ "Projektentwicklung": 9,7 Mio. Euro (per 31. Dezember 2020: 10,3 Mio. Euro),

→ "Services": 5,3 Mio. Euro (per 31. Dezember 2020: 5,9 Mio. Euro) und

→ "Stromerzeugung": 49,7 Mio. Euro (per 31. Dezember 2020: 22,9 Mio. Euro).

Für alle im Anwendungsbereich von IAS 36 liegenden Vermögenswerte (insb. immaterielle Vermögenswerte (IAS 38), Geschäfts- oder Firmenwerte (IFRS 3), Sachanlagen (IAS 16) sowie als Finanzinvestition gehaltene Immobilien, die zu Anschaffungskosten bewertet werden (IAS 40)) hat der Bilanzierende zu jedem Abschlussstichtag einzuschätzen, ob ein Anhaltspunkt (triggering event) für eine Wertminderung (impairment loss) vorliegt. Obgleich die durch die COVID-19-Pandemie bedingten Auswirkungen auf die Wirtschaft auch gewisse Implikationen für die PNE AG mit sich bringen, ergeben sich nach Ansicht des Vorstands keine Hinweise darauf, dass die Werthaltigkeit der ausgewiesenen Geschäfts- oder Firmenwerte zum 31. Dezember 2021 gemindert sein könnte.

Bei den kurzfristigen Vermögenswerten war im Berichtszeitraum eine Veränderung von 346,5 Mio. Euro (31. Dezember 2020) auf 363,5 Mio. Euro per 31. Dezember 2021 zu verzeichnen. Im Wesentlichen ist diese Veränderung auf den Anstieg der Liquiden Mittel bei rückläufigen sonstigen kurzfristigen Vermögenswerten zurückzuführen. Von den kurzfristigen Vermögenswerten entfallen 29,5 Mio. Euro auf Forderungen aus Lieferungen und Leistungen (31. Dezember 2020: 40,2 Mio. Euro), die im Wesentlichen aus Projektabrechnungen für Projektentwicklungs- und Generalunternehmerleistungen für Windparks und Meilensteinforderungen zum Jahresende stammen.

Die unter den Vorräten ausgewiesenen unfertigen Leistungen veränderten sich von 144,1 Mio. Euro (31. Dezember 2020) auf 122,5 Mio. Euro. Die Verringerung der Vorräte ist im Wesentlichen auf die im Konzern getätigten Umsetzung der eigenen Windparkprojekte zurückzuführen.

Die unfertigen Leistungen gliedern sich im Wesentlichen wie folgt auf:

→ Projekte an Land /​ national: 100,4 Mio. Euro (per 31. Dezember 2020: 93,1 Mio. Euro),

→ Projekte an Land /​ international: 22,1 Mio. Euro (per 31. Dezember 2020: 51,0 Mio. Euro).

In den Vorräten waren zum 31. Dezember 2021 right-of-use assets in Höhe von 42,1 Mio. Euro ausgewiesen (per 31. Dezember 2020: 34,6 Mio. Euro), die dem Segment "Stromerzeugung" zuzurechnen sind.

Die in den Vorratsbeständen befindlichen geleisteten Anzahlungen für im Bau befindliche Onshore-Projekte haben sich von 29,6 Mio. Euro um 11,3 Mio. Euro auf 40,9 Mio. Euro verändert.

Die Zahlungsmittel und Zahlungsmitteläquivalente betrugen 149,6 Mio. Euro zum 31. Dezember 2021, die in Höhe von 1,9 Mio. Euro an Kreditinstitute verpfändet sind (per 31. Dezember 2020: 111,6 Mio. Euro, davon 3,0 Mio. Euro verpfändet).

Die Zahlungsmittel und Zahlungsmitteläquivalente verteilten sich per 31. Dezember 2021 auf die Segmente wie folgt:

→ "Projektentwicklung": 126,2 Mio. Euro (per 31. Dezember 2020: 89,3 Mio. Euro),

→ "Services": 1,1 Mio. Euro (per 31. Dezember 2020: 1,1 Mio. Euro) und

→ "Stromerzeugung": 22,3 Mio. Euro (per 31. Dezember 2020: 21,2 Mio. Euro).

Passiva

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in Mio. Euro 31.12.2021 31.12.2020
Eigenkapital 221,8 200,6
Abgegrenzte Zuwendungen der öffentlichen Hand 0,7 0,7
Rückstellungen 6,7 4,6
Langfristige Verbindlichkeiten 495,2 354,3
Kurzfristige Verbindlichkeiten 77,4 81,6
Abgegrenzte Umsatzerlöse 25,2 22,0
Bilanzsumme 827,0 663,8

Das Konzerneigenkapital veränderte sich zum 31. Dezember 2021 von 200,6 Mio. Euro (31. Dezember 2020) auf 221,8 Mio. Euro. Der Bestand an eigenen Aktien hat sich im Berichtszeitraum nicht verändert und betrug 266.803 Aktien per 31. Dezember 2021.

Die Eigenkapitalquote des Konzerns betrug zum 31. Dezember 2021 rund 27 Prozent (per 31. Dezember 2020: rund 30 Prozent).

Die langfristigen Verbindlichkeiten veränderten sich von 354,3 Mio. Euro (31. Dezember 2020) auf 495,2 Mio. Euro. Die Position besteht hauptsächlich aus langfristigen Finanzverbindlichkeiten in Höhe von 488,8 Mio. Euro (per 31. Dezember 2020: 343,3 Mio. Euro).

In den langfristigen Finanzverbindlichkeiten sind im Wesentlichen

→ die im Geschäftsjahr 2018 platzierte Anleihe 2018 /​ 2023 mit einem Buchwert von 49,5 Mio. Euro (per 31. Dezember 2020: 49,2 Mio. Euro),

→ langfristige Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten im Volumen von 330,4 Mio. Euro (per 31. Dezember 2020: 216,6 Mio. Euro) und

→ Verbindlichkeiten aus Leasingverhältnissen in Höhe von 103,7 Mio. Euro (per 31. Dezember 2020: 70,4 Mio. Euro) enthalten.

Die wesentlichen langfristigen Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten betreffen "non-recourse" Projektfinanzierungen von Windparkprojekten, die im eigenen Bestand gehalten werden (Segment "Stromerzeugung").

Die Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten verteilen sich per 31. Dezember 2021 auf die Segmente wie folgt:

→ "Projektentwicklung": 6,2 Mio. Euro (davon langfristig 5,7 Mio. Euro),

→ "Stromerzeugung": 345,5 Mio. Euro (davon langfristig 324,8 Mio. Euro),

→ "Services": 0,0 Mio. Euro (davon langfristig 0,0 Mio. Euro).

Im Wesentlichen aufgrund des IFRS 16 "Leasingverhältnisse" werden rund 103,7 Mio. Euro (per 31. Dezember 2020: 70,4 Mio. Euro) Verbindlichkeiten aus Leasingverhältnissen unter den langfristigen Verbindlichkeiten und rund 6,9 Mio. Euro (per 31. Dezember 2020: 4,6 Mio. Euro) unter den kurzfristigen Verbindlichkeiten zum 31. Dezember 2021 ausgewiesen.

Die Verbindlichkeiten aus Leasingverhältnissen teilen sich per 31. Dezember 2021 auf die Segmente wie folgt auf:

→ "Projektentwicklung": 10,0 Mio. Euro (davon langfristig 8,4 Mio. Euro),

→ "Stromerzeugung": 94,0 Mio. Euro (davon langfristig 89,4 Mio. Euro),

→ "Services": 6,6 Mio. Euro (davon langfristig 5,9 Mio. Euro).

Im Geschäftsjahr 2021 veränderten sich die kurzfristigen Verbindlichkeiten von 81,6 Mio. Euro (31. Dezember 2020) auf 77,4 Mio. Euro. Die in dieser Position enthaltenen kurzfristigen Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten veränderten sich von 22,7 Mio. Euro (31. Dezember 2020) auf 21,3 Mio. Euro. Im Berichtszeitraum veränderten sich die Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen von 31,4 Mio. Euro (31. Dezember 2020) auf 34,4 Mio. Euro, die im Wesentlichen von Subunternehmern aus Projektabrechnungen für Windparks zum Jahresende stammen und zum größten Teil zum Zeitpunkt des Eingangs der den Verbindlichkeiten gegenüberstehenden Forderungen aus Lieferungen und Leistungen gegenüber den Windparkgesellschaften ausgeglichen werden sollen.

Es wurden "non-recourse" Finanzierungen in Höhe von rund 136,7 Mio. Euro sowie rund 7,0 Mio. Euro aus der vorhandenen Projekteigenkapitalzwischenfinanzierungslinie im Berichtszeitraum 2021 aufgenommen und trugen zu den oben geschilderten Veränderungen bei den kurz- und langfristigen Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten bei.

Im Wesentlichen sind in den Kreditverbindlichkeiten (lang- und kurzfristige Verbindlichkeiten) enthalten:

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in Mio. Euro Valutiert per 31.12.2021 davon langfristig 31.12.2021
Non-recourse Projektfinanzierungen von Windparks 334,1 207,0
Eigenkapitalzwischenfinanzierungen von Windparkportfolios 26,8 19,4
Konsortiallinie PNE AG /​ WKN GmbH 0,0 12,1
Sonstige Kredite (u. a. Finanzierung Firmensitz in Cuxhaven) 3,7 3,8

Die Projektfinanzierungen sind teilweise durch öffentliche KfW-Darlehen erfolgt, die teilweise zu einem Zinssatz unter dem Marktzinssatz gewährt wurden. Die Differenz zwischen dem beizulegenden Zeitwert und dem Nominalwert der Darlehen in Höhe von 12,8 Mio. Euro (per 31. Dezember 2021) wurde mit den Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten der entsprechenden Vermögenswerte saldiert und wird über die Nutzungsdauer dieser Vermögenswerte erfolgswirksam erfasst.

Unter Berücksichtigung der liquiden Mittel betrug die Nettoverschuldung (Zahlungsmittel und Zahlungsmitteläquivalente abzüglich der kurz- und langfristigen Finanzverbindlichkeiten) am 31. Dezember 2021 somit -368,8 Mio. Euro (31. Dezember 2020: Nettoverschuldung -260,5 Mio. Euro).

Entwicklung in der PNE AG

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in Mio. Euro 31.12.2021 31.12.2020
Aktiva
Immaterielle Vermögensgegenstände 0,1 0,1
Sachanlagen 9,7 10,3
Finanzanlagen 142,7 130,2
Vorräte 54,1 36,3
Forderungen und sonstige Aktiva 184,8 150,2
Flüssige Mittel 87,3 59,1
Aktive latente Steuern 10,1 0,0
Bilanzsumme 488,8 386,2

Das Anlagevermögen setzt sich zusammen aus den immateriellen Vermögensgegenständen in Höhe von 0,1 Mio. Euro (per 31. Dezember 2020: 0,1 Mio. Euro), den Sachanlagen in Höhe von 9,7 Mio. Euro (per 31. Dezember 2020: 10,3 Mio. Euro) und den Finanzanlagen in Höhe von 142,7 Mio. Euro (per 31. Dezember 2020: 130,2 Mio. Euro).

Die Veränderungen bei den Finanzanlagen beruhen im Wesentlichen auf

→ den Einzahlungen in die Kapitalrücklage der PNE WIND West Europe GmbH zur Einzahlung von Eigenkapital in Windparkprojekte (6,3 Mio. Euro) und

→ den Einzahlungen in die Kapitalrücklage der PNE Portfolio 2 GmbH zur Einzahlung von Eigenkapital in Windparkprojekte (6,6 Mio. Euro).

Das Umlaufvermögen setzt sich zusammen aus den Vorräten in Höhe von 54,1 Mio. Euro (per 31. Dezember 2020: 36,3 Mio. Euro), davon unfertige Erzeugnisse in Höhe von 17,7 Mio. Euro (per 31. Dezember 2020: 19,2 Mio. Euro) und geleistete Anzahlungen in Höhe von 36,4 Mio. Euro (per 31. Dezember 2020: 17,0 Mio. Euro) sowie den Forderungen und sonstigen Aktiva in Höhe von 184,8 Mio. Euro (per 31. Dezember 2020: 150,2 Mio. Euro). Von den Forderungen und sonstigen Aktiva entfallen wiederum 1,9 Mio. Euro auf Forderungen aus Lieferungen und Leistungen (per 31. Dezember 2020: 2,7 Mio. Euro), 176,1 Mio. Euro auf Forderungen gegen verbundene Unternehmen (per 31. Dezember 2020: 141,7 Mio. Euro) und 6,4 Mio. Euro (per 31. Dezember 2020: 5,3 Mio. Euro) auf sonstige Vermögensgegenstände.

Auf der Aktivseite sind darüber hinaus aktive latente Steuern von 10,1 Mio. Euro (per 31. Dezember 2020: 0,0 Mio. Euro), im Wesentlichen aus der Nutzung von Verlustvorträgen, enthalten.

Die Veränderung bei den geleisteten Anzahlungen ist begründet durch die erhöhte Anzahl an Windparks im Bau gegenüber dem Vorjahr. Der Anstieg bei den Forderungen gegen verbundene Unternehmen liegt im Wesentlichen an dem Gewinnabführungsvertrag der PNE AG mit der WKN GmbH.

Die Barmittel beliefen sich zum 31. Dezember 2021 auf 87,3 Mio. Euro (per 31. Dezember 2020: 59,1 Mio. Euro).

Passiva

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in Mio. Euro 31.12.2021 31.12.2020
Eigenkapital 366,6 288,5
Sonderposten für Investitionszuschüsse 0,7 0,7
Rückstellungen 18,4 10,9
Verbindlichkeiten 103,1 86,1
Rechnungsabgrenzungsposten 0,0 0,0
Bilanzsumme 488,8 386,2

Das Eigenkapital der PNE AG belief sich zum Stichtag 31. Dezember 2021 auf 366,6 Mio. Euro (per 31. Dezember 2020: 288,5 Mio. Euro). Die Eigenkapitalquote der PNE AG betrug zum 31. Dezember 2021 rund 75 Prozent (per 31. Dezember 2020: rund 75 Prozent). Das Eigenkapital veränderte sich aufgrund des Jahresüberschusses (81,2 Mio. Euro) und durch die Dividendenzahlung im Geschäftsjahr 2021 (-3,1 Mio. Euro).

Am 31. Dezember 2021 betrug die Gesamtzahl der Aktien der PNE AG 76.603.334 Stück (per31. Dezember 2020: 76.603.334 Stück). Zum 31. Dezember 2021 hielt die Gesellschaft 266.803 (im Vorjahr: 266.803) eigene Aktien, die sie im Jahr 2018 unter Ausnutzung der seinerzeit bestehenden Ermächtigung auf der Grundlage eines an alle Aktionäre gerichteten Aktienrückkaufangebots erworben hat.

Die wesentlichen Positionen auf der Passivseite betreffen die Verbindlichkeiten in Höhe von 103,1 Mio. Euro (per 31. Dezember 2020: 86,1 Mio. Euro). Diese gliedern sich in

→ die Anleihe 2018/​2023 in Höhe von 50,0 Mio. Euro (per 31. Dezember 2020: 50,0 Mio. Euro),

→ Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten in Höhe von 3,6 Mio. Euro (per 31. Dezember 2020: 7,3 Mio. Euro),

→ erhaltene Anzahlungen auf Bestellungen in Höhe von 38,2 Mio. Euro (per 31. Dezember 2020: 14,7 Mio. Euro),

→ Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen in Höhe von 1,1 Mio. Euro (per 31. Dezember 2020: 1,9 Mio. Euro),

→ die Verbindlichkeiten gegenüber verbundenen Unternehmen in Höhe von 8,7 Mio. Euro (per 31. Dezember 2020: 8,9 Mio. Euro) sowie

→ Sonstige Verbindlichkeiten in Höhe von 1,6 Mio. Euro (per 31.Dezember 2020: 3,4 Mio. Euro).

Der Anstieg der erhaltenen Anzahlungen auf Bestellungen ist auf die höhere Anzahl im Bau befindlicher Windparkprojekte gegenüber dem Vorjahreszeitpunkt zurückzuführen.

Die wesentlichen Rückstellungen betreffen ausstehende Rechnungen in Verbindung mit Windparkprojekten in Höhe von 12,7 Mio. Euro (per 31. Dezember 2020: 5,9 Mio. Euro) sowie Rückstellungen für variable Vergütungen der Vorstände und leitenden Mitarbeiter in Höhe von 3,1 Mio. Euro (per 31. Dezember 2020: 2,5 Mio. Euro).

3. VERTRIEB UND MARKETING

Der Vertrieb der Erneuerbaren-Energien-Kraftwerke, die an Land errichtet werden, stützt sich erfolgreich auf den Direktverkauf an Einzel- und Großinvestoren. Mit diesem Direktvertrieb hat PNE seit Jahren positive Erfahrungen und wird diesen bewährten Vertriebsweg daher auch weiterhin verfolgen.

Auch im Dienstleistungsbereich ist der Direktvertrieb ein Geschäftsmodell, das zunehmende Bedeutung erlangt. Die zunehmend breitere Aufstellung der PNE-Gruppe im Dienstleistungsbereich erfordert vermehrte Anstrengungen, um die Kunden direkt zu erreichen und über diese Angebote zu informieren. Dazu zählen neben Anzeigenwerbung und gedruckten Produktinformationen auch die Darstellung des Dienstleistungsangebotes auf Internetseiten, per Social Media sowie auf Messen. Die PNE AG hat sich frühzeitig diesem Thema gewidmet und bietet beispielsweise passgenaue PPA-Modelle (PPA = Power Purchase Agreement) für die Stromvermarktung außerhalb des EEG an. Diese sind insbesondere interessant für Windenergieanlagen, die aus der Fixvergütung nach dem Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG-Förderung) herausfallen.

PNE sieht hier künftig weiteres Potenzial für Neugeschäft, da die EEG-Förderung für zahlreiche alte Windparks ausläuft.

4. ENTWICKLUNG UND INNOVATIONEN

Forschungs- und Entwicklungsaktivitäten außerhalb des operativen Geschäftszwecks "Projektentwicklung" fanden im Konzern der PNE AG im Berichtszeitraum nicht statt.

5. MITARBEITER

Im Konzern waren im Geschäftsjahr 2021 im Jahresdurchschnitt einschließlich der Vorstände 470 Personen (im Vorjahr: 448) beschäftigt. Von diesen Mitarbeitern (einschließlich Vorstände und Auszubildende) waren im Jahresdurchschnitt 182 (im Vorjahr: 177) Mitarbeiter bei der PNE AG beschäftigt.

Zum 31. Dezember 2021 waren im Konzern einschließlich der Vorstände 491 Personen beschäftigt (per 31. Dezember 2020: 455 Personen). Von den Konzernmitarbeitern waren

→ 190 Mitarbeiter (per 31. Dezember 2020: 178 Mitarbeiter) direkt bei PNE AG und

→ 301 Mitarbeiter (per 31. Dezember 2020: 277 Mitarbeiter) bei den Tochtergesellschaften der PNE AG beschäftigt.

Aufgeteilt auf das In- und Ausland sind

→ 393 Mitarbeiter (per 31. Dezember 2020: 358 Mitarbeiter) bei inländischen und

→ 98 Mitarbeiter (per 31. Dezember 2020: 97 Mitarbeiter) bei ausländischen Gesellschaften des Konzerns beschäftigt.

Die vorhandene Mitarbeiterzahl wird laufend überprüft, um für die weitere Entwicklung des Konzerns vorbereitet zu sein.

6. IMMATERIELLE UNTERNEHMENSWERTE /​ NACHHALTIGE ENTWICKLUNG

Der Kampf gegen den Klimawandel stellt eine der größten Herausforderungen unserer Zeit dar. Mit allen Aktivitäten rund um die Entwicklung, den Betrieb und Service von Erneuerbare-Energien-Kraftwerken trägt die PNE-Gruppe seit rund drei Jahrzehnten maßgeblich dazu bei, eine effiziente und nachhaltige Stromerzeugung zu sichern und die Folgen des Klimawandels zu begrenzen. Unsere Vision ist eine klimaneutrale Energieversorgung weltweit. Nachhaltigkeit steht somit naturgemäß im Mittelpunkt unseres Geschäftsmodells und ist in allen Geschäftsbereichen tief verankert.

Der Erfolg bei der Entwicklung von Windparkprojekten an Land und auf See und von Photovoltaikprojekten an Land basiert wesentlich auf dem Wissen und den Erfahrungen langjähriger qualifizierter Mitarbeiter sowie einer vertrauensvollen Zusammenarbeit mit allen an einem Projekt Beteiligten. Dabei sind unsere Mitarbeiter besonders gefordert: Ihre Kreativität und individuelles Vorgehen sind häufig die Schlüssel zur Lösung der oft komplexen Fragestellungen während der Entwicklung eines Wind- oder Photovoltaikparks. Der Wert eines Projektes, von dem dann wieder der unternehmerische Erfolg der PNE AG und des Konzerns abhängt, wird im Wesentlichen in der Planungsphase bis zum Erreichen der Genehmigung geschaffen. Hierzu können wir auf die Fähigkeiten und Erfahrungen unserer in der Regel langjährig im Unternehmen tätigen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter zurückgreifen. Sie verfügen nicht nur über eine hervorragende Expertise in der Branche, sondern sind darüber hinaus auch sehr gut vernetzt. So wird sichergestellt, dass in allen Phasen der Entwicklung, Realisierung und Vermarktung aber auch beim Betrieb von Windpark- oder Photovoltaikprojekten auf hohe Fachkompetenz vertraut werden kann.

Darüber hinaus legen wir großen Wert darauf, dass die Potenziale unserer Mitarbeiter durch eine effektive interne Organisation und ein hohes Maß an Eigenverantwortung optimal genutzt werden können. Regelmäßige Bewertungen der Mitarbeiter und ihrer Aufgaben ermöglichen es uns, leistungsorientiert und auf die jeweiligen Aufgaben speziell zugeschnittene Anforderungsprofile immer wieder anzupassen. Auf diese Weise können hohe Standards in den unterschiedlichen Aufgabenbereichen erreicht und gehalten werden. Durch die Sicherstellung der Qualifizierung und Weiterbildung unserer Mitarbeiter sowie die laufende Optimierung der Verfahrensprozesse soll unsere Expertise im Markt weiter gestärkt werden.

Aus der Praxis heraus haben wir langjährige Erfahrungen in der Projektentwicklung in Prozesse übergeführt, die es uns ermöglichen, zielgerichtet und intensiv von der Standortakquisition über die schlüsselfertige Errichtung und den Betrieb von Windparks bis hin zum Ersatz alter Windenergieanlagen durch moderne, das sogenannte "Repowering", alle Phasen der Windparkprojektierung erfolgreich zu planen, durchzuführen und abzuschließen.

Bei der internationalen Expansion und der strategischen Erweiterung des Geschäftsmodells um andere saubere Energien, Speichertechnologien und Power-to-X-Lösungen wissen wir um die große Bedeutung erfahrener Partner. Daher gilt der Grundsatz, dass wir möglichst nur dann in neue Märkte eintreten, wenn wir dies gemeinsam mit dort gut vernetzten Partnern machen können. Auch hier gilt der Grundsatz der fachlich-qualifizierten und von Vertrauen getragenen Zusammenarbeit mit den Projektpartnern und an einem Projekt Beteiligten.

Wichtig ist außerdem die Pflege des in vielen Jahren aufgebauten Netzwerkes von Partnern und Unterstützern unseres Geschäftes. Da die Windparkprojektierung ebenso wie die Entwicklung von Photovoltaikprojekten im Wesentlichen auf politischen Rahmenbedingungen basiert, arbeiten wir eng und intensiv mit Branchenverbänden zusammen und pflegen den ständigen Dialog. Den direkten Dialog suchen und pflegen die Projektverantwortlichen von PNE auch mit allen an einem Vorhaben Beteiligten, von den Grundeigentümern und Anliegern über die Kommunalpolitik bis hin zu den beteiligten Behörden.

Mit der kontinuierlichen Ausbildung und Qualifizierung junger Menschen sichern wir Ausbildungsplätze und übernehmen gesellschaftliche Verantwortung. In der Regel bleiben die jungen Mitarbeiter auch nach dem erfolgreichen Abschluss ihrer Ausbildung im Unternehmen.

Unseren Mitarbeitern bieten wir laufend interne und externe Fortbildungsmöglichkeiten an, damit sie ihre Qualifikationen erhalten und ausbauen können. Wichtig sind uns zudem auch der Erfahrungsaustausch und die Stärkung der internen standortübergreifenden Kommunikation, die im Konzern mittels einer Software zur effizienteren Teamkommunikation sowie einer Mitarbeiter-App ermöglicht wird.

Mit den von uns projektierten und betriebenen Windparks und den künftigen Projekten für saubere Energien leisten wir national wie international einen erheblichen Beitrag zur Verminderung von klimaschädlichen Abgasen und damit zum Schutz von Menschen, Umwelt und Natur. Die Stromerzeugung aus sauberen Energien wie der Windenergie oder der Photovoltaik leistet jedoch nicht nur positive Umweltbeiträge, sondern trägt auch dazu bei, die begrenzten Vorräte fossiler Energieträger zu schonen. Volkswirtschaftlich wirkt sich positiv aus, dass die Stromerzeugung dezentral erfolgt und damit teure Importe von Energieträgern vermindert und vermieden werden. Die Wertschöpfung findet dort statt, wo Strom aus sauberen Energien erzeugt wird. Somit sichern die von uns projektierten und in Betrieb genommenen Projekte eine ökologisch sinnvolle und ökonomisch richtige Stromerzeugung.

Im Jahr 2021 wurden Voraussetzungen geschaffen, um in den kommenden Jahren noch detailliertere Informationen zu unserem ökonomischen, ökologischen und sozialen Engagement berichten zu können. So wurde eine Nachhaltigkeitsstrategie entwickelt und entsprechende Maßnahmen festgelegt. Auch wurden Strukturen geschaffen, um eine entsprechende Datengrundlage aufzubauen.

7. NACHTRAGSBERICHT

Der Nachtragsbericht zu den wesentlichen Auswirkungen nach Ende des Berichtszeitraums findet sich im Konzernanhang unter X. Sonstige Angaben "8. Ereignisse nach dem Bilanzstichtag".

8. RISIKO- UND CHANCENBERICHT

Beschreibung der wesentlichen Merkmale des IKS /​ RMS der Muttergesellschaft und des Gesamtkonzerns

Internes Kontrollsystem (IKS)

Ziel der von uns eingerichteten Methoden und Maßnahmen ist es, das Vermögen des Unternehmens zu sichern und die betriebliche Effizienz zu steigern. Die Zuverlässigkeit des Rechnungs- und Berichtswesens sowie die Einhaltung der internen Vorgaben und der gesetzlichen Vorschriften sollen durch das installierte Interne Kontrollsystem (IKS) gewährleistet werden.

Im Rahmen des IKS werden die einzelnen Funktionsbereiche der Gesellschaft und des Konzerns einer sorgfältigen Analyse unterzogen und entsprechend der Wahrscheinlichkeit und der Möglichkeit eines Schadenseintritts bewertet.

Basierend auf den gewonnenen Erkenntnissen bzw. den vorgenommenen Bewertungen haben wir den Aufbau der einzelnen Einheiten organisiert. Daneben haben wir die Arbeitsabläufe an die gewonnenen Erkenntnisse angepasst. Beispielsweise achten wir auf eine konsequente Trennung von unvereinbaren Tätigkeiten, zudem haben wir angemessene Kontrollspannen eingeführt. Darüber hinaus legen wir besonderen Wert auf überschneidungsfreie Verantwortlichkeiten, mit der Maßgabe, dass Aufgabe, Kompetenz und Verantwortung gebündelt werden. Gleichzeitig haben wir Kontrollen in die Arbeitsabläufe eingebaut.

Die zuvor beschriebenen wesentlichen Merkmale des IKS finden in allen Funktionsbereichen der Muttergesellschaft und des Gesamtkonzerns Anwendung. Die Implementierung der aufbau- und ablauforganisatorischen Kontrollen im Bereich des IKS stellt im Rechnungslegungsprozess die Datenintegrität der in die Finanzberichte eingehenden Angaben sicher.

Neben diesen im System implementierten Kontrollen werden die einzelnen Funktionsbereiche ebenfalls durch Vorgesetzte überwacht.

Wesentliche Merkmale des rechnungslegungsbezogenen internen Kontroll- und Risikomanagementsystems

Ziel des internen Kontroll- und Risikomanagementsystems im Hinblick auf den (Konzern-) Rechnungslegungsprozess ist es, sicherzustellen, dass die Rechnungslegung einheitlich und im Einklang mit den gesetzlichen Vorgaben, den Grundsätzen ordnungsgemäßer Buchführung und den International Financial Reporting Standards (IFRS) sowie (konzern)internen Richtlinien erfolgt und dadurch den Adressaten des Konzern- und des Einzelabschlusses zutreffende und verlässliche Informationen zur Verfügung gestellt werden. Hierfür hat PNE ein rechnungslegungsbezogenes internes Kontroll- und Risikomanagementsystem eingerichtet, das alle dafür relevanten Leitlinien, Verfahren und Maßnahmen umfasst.

Das interne Kontrollsystem besteht aus den Bereichen Steuerung und Überwachung.

Der Vorstand und der Aufsichtsrat (hier insbesondere der Prüfungsausschuss) sind mit prozessunabhängigen Prüfungsmaßnahmen in das interne Überwachungssystem eingebunden.

Für spezielle fachliche Fragestellungen und komplexe Bilanzierungssachverhalte fungiert das Konzernrechnungswesen als zentraler Ansprechpartner. Falls erforderlich, wird auf externe Sachverständige (Wirtschaftsprüfer, qualifizierte Gutachter etc.) zurückgegriffen.

Darüber hinaus werden die rechnungslegungsbezogenen Kontrollen durch das Controlling des Konzerns durchgeführt. Alle Posten und wesentlichen Konten der Gewinn- und Verlustrechnungen, der Bilanzen des Konzernabschlusses und der in den Konzernabschluss einbezogenen Gesellschaften werden in regelmäßigen Abständen auf Richtigkeit und Plausibilität überprüft. In Abhängigkeit davon, wie die rechnungslegungsbezogenen Daten durch das Rechnungswesen erstellt werden, erfolgen die Kontrollen monatlich oder quartalsweise.

Das rechnungslegungsbezogene Risikomanagementsystem ist Bestandteil des Risikomanagements des Konzerns. Die für die Richtigkeit der rechnungslegungsbezogenen Daten relevanten Risiken werden von dem für den Risikobereich Finanzen zuständigen Risikobeauftragten überwacht und quartalsweise vom Risikomanagementgremium identifiziert, dokumentiert und beurteilt. Geeignete Maßnahmen zum Monitoring sowie zur Risikooptimierung von rechnungslegungsbezogenen Risiken sind durch das Risikomanagement des Konzerns eingerichtet.

Risikomanagement

Die Risikopolitik des Konzerns und der Gesellschaft ist in die Unternehmensstrategie eingebettet und darauf ausgerichtet, den Bestand des Konzerns sowie der Gesellschaft zu sichern und gleichzeitig deren Werte systematisch und kontinuierlich zu steigern. Das Risikomanagement ist weitgehend in die vorhandene Unternehmensorganisation integriert. Damit können Doppeltätigkeiten und parallele Organisations-, Entscheidungs- und Berichtsstrukturen vermieden werden. So wird auch sichergestellt, dass die zentralen Risiken regelmäßig in den Führungsebenen behandelt werden.

Die Risikostrategie basiert auf einer Bewertung der Risiken und der mit ihnen verbundenen Chancen. In den Kernkompetenzfeldern des Konzerns und der Gesellschaft gehen wir angemessene, überschaubare und beherrschbare Risiken bewusst ein, wenn sie gleichzeitig einen angemessenen Ertrag erwarten lassen oder unvermeidbar sind. Risiken in unterstützenden Prozessen übertragen wir gegebenenfalls auf andere Risikoträger. Andere Risiken, die keinen Zusammenhang mit Kern- und/​oder Unterstützungsprozessen haben, werden dagegen - soweit dies möglich ist - vermieden. Hinzu kommt, dass es sich bei einem großen Teil der Risiken um projekt- und/​oder regionenspezifische Risiken handelt, die überwiegend dezentral in den jeweiligen Abteilungen und Bereichen behandelt werden. Dies hat sich bewährt.

Im "Risikomanagementhandbuch" hat der Konzern die Rahmenbedingungen für ein ordnungsgemäßes und zukunftsgerichtetes Risikomanagement formuliert. Das Handbuch regelt die konkreten Prozesse im Risikomanagement. Es zielt auf die systematische Identifikation, Beurteilung, Kontrolle und Dokumentation von Risiken ab. Dabei werden unter Beachtung klar definierter Kategorien Risiken der Geschäftsfelder, der operativen Einheiten, der bedeutenden assoziierten Unternehmen sowie der zentralen Bereiche identifiziert und hinsichtlich ihrer Eintrittswahrscheinlichkeit und möglicher Schadenshöhe bewertet. Die Berichterstattung wird durch vom Management festgelegte Wertgrenzen gesteuert.

Die einzelnen Risiken werden im Rahmen der internen Risikoberichterstattung innerhalb des Konzerns anhand der Eintrittswahrscheinlichkeit und der möglichen Auswirkung klassifiziert.

Klassifizierung der Eintrittswahrscheinlichkeit

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Eintrittswahrscheinlichkeit Beschreibung
0 % bis 5 % Sehr gering
6 % bis 20 % Gering
21 % bis 50 % Mittel
51 % bis 100 % Hoch

Klassifizierung nach Auswirkungsgrad

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Erwartete Auswirkung in
Tsd. Euro
Grad der Auswirkung
0 Tsd. Euro bis 250 Tsd. Euro Niedrig
> 250 Tsd. Euro bis 1.000 Tsd. Euro Moderat
> 1.000 Tsd. Euro bis 2.000 Tsd. Euro Wesentlich
> 2.000 Tsd. Euro bis 40.000 Tsd. Euro Gravierend

Aus der Kombination der erwarteten Eintrittswahrscheinlichkeit und der erwarteten Auswirkung des Risikos erfolgt die Klassifizierung des Risikos im Sinne der Definition des Risikomanagements in "hoch", "mittel" und "gering".

Aufgabe der Verantwortlichen ist es auch, Maßnahmen zur Vermeidung, Reduzierung und Absicherung von Risiken zu entwickeln und gegebenenfalls zu initiieren. Die wesentlichen Risiken sowie eingeleitete Gegenmaßnahmen werden turnusmäßig überwacht. Das zentrale Risikomanagement berichtet regelmäßig über die identifizierten Risiken an den Vorstand und den Aufsichtsrat. Zusätzlich zur Regelberichterstattung gibt es für unerwartet auftretende Risiken eine spontane konzerninterne Berichterstattungspflicht. Das Risikomanagementsystem ermöglicht es dem Vorstand, wesentliche Risiken frühzeitig zu erkennen und gegensteuernde Maßnahmen einzuleiten.

Insgesamt ist das Risikomanagement in die routinemäßigen Prozesse des Unternehmens integriert. Das Reporting erfolgt von der Mitarbeiterebene bis in den Vorstand. Mögliche Risiken werden somit bereits auf der Arbeitsebene erkannt und zeitnah in den Teams, Abteilungen und Bereichen diskutiert und bewertet. Gegebenenfalls werden auf dieser Ebene bereits Maßnahmen zum Umgang mit den jeweiligen Risiken beschlossen. Sofern nötig, werden die Fragen zum Umgang mit den Risiken dem Vorstand oder von diesem dem Aufsichtsrat vorgelegt. Bei grundlegenden und bereichsübergreifenden Risiken werden zudem Arbeitsgruppen aus unternehmensinternen Experten gebildet, um in regelmäßigen Abstimmungen oder nach Bedarf Lösungen für solche Fragestellungen zu erarbeiten.

Die zuvor beschriebenen wesentlichen Merkmale des Risikomanagementsystems finden konzernweit Anwendung. Bezogen auf die Prozesse in der (Konzern-)Rechnungslegung bedeutet dies, dass die identifizierten Risiken insbesondere hinsichtlich ihrer möglichen Auswirkungen auf die Berichterstattung in den jeweiligen Finanzberichten untersucht und bewertet werden. Hierdurch werden frühzeitig wichtige Informationen über potenziell mögliche Fair-Value-Änderungen von Vermögenswerten und Schulden generiert, drohende Wertminderungen angezeigt und wichtige Informationen zur Einschätzung der Notwendigkeit der Bildung /​ Auflösung von Rückstellungen gewonnen.

In regelmäßigen Zeitabständen werden auf Vorstandsebene die Angemessenheit und Effizienz des Risikomanagements sowie die dazugehörigen Kontrollsysteme kontrolliert und entsprechend angepasst. Aufgrund der besonderen Bedeutung einer vorbildlichen Handlungsweise in allen geschäftlichen Belangen werden verantwortliche Mitarbeiter gezielt in Fragen der Compliance geschult.

Abschließend ist darauf hinzuweisen, dass weder IKS noch RMS absolute Sicherheit bezüglich des Erreichens der damit verbundenen Ziele geben können. Wie alle Ermessensentscheidungen können auch solche zur Einrichtung angemessener Systeme grundsätzlich fehlerhaft sein. Kontrollen können aus simplen Fehlern oder Irrtümern heraus in Einzelfällen nicht greifen oder Veränderungen von Umgebungsvariablen können trotz entsprechender Überwachung verspätet erkannt werden.

Wir sind der Meinung, dass wir über ein angemessenes und wirksames Risikomanagementsystem verfügen.

Aktuell werden im Rahmen des Risikomanagementprozesses insbesondere die folgenden Einzelrisiken intensiv verfolgt:

→ Die Auswirkungen eines möglichen Aktienerwerbs durch die Photon Management GmbH mit der Schwelle von 50 Prozent zur Ausübungsmöglichkeit von Kündigungsrechten von Finanzierungsverträgen, falls aufgrund eines Kontrollwechsels von 50 Prozent die Schwellenwerte überschritten sind oder noch überschritten werden könnten.

→ Risiken, die sich aus laufenden Betriebsprüfungen ergeben können.

→ Mögliche Risiken, die sich aus fehlenden Netzkapazitäten im In- und Ausland ergeben können.

→ Mögliche technische Risiken, die sich aus dem Eigenbetrieb von Windparks ergeben und die daraus erwarteten Ergebnisse negativ beeinflussen könnten.

→ Einen besonderen Stellenwert haben die Bemühungen um die Einhaltung der Regeln des Deutschen Corporate Governance Kodex in der jeweils gültigen Fassung. Risiken können sich jedoch aus der Nichteinhaltung der Regeln und der internen Richtlinien durch Einzelne ergeben.

Einschätzung von Risiken und Chancen

Insgesamt haben sich Umfang und Gefährdungspotenzial der Risiken nach Einschätzung des Vorstands, mit Ausnahme der im nachfolgenden Text erwähnten Veränderungen, gegenüber dem 31. Dezember 2020 nicht wesentlich verändert. Die zukünftigen Perspektiven für die Entwicklung des Konzerns und der PNE AG sind aus Sicht des Vorstands angesichts der weltweiten Entwicklung des Klimaschutzes und des Ausbaus derWind- und Photovoltaikenergie sowie der gut gefüllten Projektpipeline für Windenergie- und Photovoltaikprojekte gut. Somit ist nach Einschätzung des Vorstands auch in den kommenden Geschäftsjahren mit einer positiven Unternehmensentwicklung zu rechnen. Auf Grundlage der positiven wirtschaftlichen Lage per 31. Dezember 2021 stellt kein Einzelrisiko eine wesentliche Gefahr für den Konzern dar, auch wenn das Risiko aus der Betriebsprüfung bei der WKN GmbH finanzielle Auswirkungen im oberen einstelligen oder die Ausübung von Kündigungsrechten von Finanzierungsverträgen (aufgrund eines Kontrollwechsels bei über 50 Prozent Aktienanteilsbesitz) bis im unteren zweistelligen Bereich haben könnte, folglich als hoch klassifiziert werden. Auch hat sich das Geschäftsmodell und die Aufstellung der PNE AG als weitestgehend resistent gegen die COVID-19-Pandemie dargestellt. Somit sind aus Sicht des Vorstands bestandsgefährdende Risiken aktuell nicht ersichtlich.

Es besteht ein Risiko "Offshoreprojektierung in Deutschland". Im Senatsbeschluss des Bundesverfassungsgerichts vom 30. Juni 2020 wurde bestätigt, dass Teile des WindSeeG verfassungswidrig sind und mit der Umsetzung des Beschlusses des Bundesverfassungsgerichts durch den Gesetzgeber im Sinne des WindSeeG 2020 die PNE Erstattungen für bereits erbrachte Projektierungsleistungen zu erwarten hat. Das Bundesverfassungsgericht hat mit Beschluss vom 18. Januar 2022 die Verfassungsbeschwerde von Tochtergesellschaften der PNE AG und weiterer Projektentwickler gegen die unzureichende Ausgleichsregelung des § 10a WindSeeG (Az. 1 BvR778/​21) ohne nähere Begründung nicht zur Entscheidung angenommen. Mit der Nichtannahme hat das Bundesverfassungsgericht keine Entscheidung zur Frage getroffen, ob die Ausgestaltung des Entschädigungsanspruchs in § 10a WindSeeG mit dem Grundgesetz vereinbar ist. Die betroffenen Tochtergesellschaften der PNE AG haben fristgerecht bereits Anträge auf Entschädigung nach § 10a WindSeeG gestellt. Sollten die Ausgleichszahlungen des Bundes nach § 10a WindSeeG hinter dem zurückbleiben, was PNE für adäquat hält, kann sie bzw. ihre betroffenen Tochtergesellschaften dagegen vor den zuständigen Verwaltungsgerichten vorgehen. Im Rahmen dieser Verfahren kann auch die Verfassungsmäßigkeit des § 10a WindSeeG überprüft werden. Insgesamt jedoch erwarten wir aufgrund der Ausgleichsregelung des § 10a WindSeeG Erstattungen für in der Vergangenheit bereits erbrachte Projektierungsleistungen, die sich dann in der Zukunft entsprechend positiv auf die Konzernzahlen auswirken können.

Die Risiken der "Finanzierung auf Seiten der Partnerunternehmen" (Ørsted vormals DONG Energy, Vattenfall) für die von der PNE AG verkauften Offshore-Windparkprojekte haben sich gegenüber dem 31. Dezember 2020 dahingehend verändert, dass die Meilensteinzahlung von Ørsted in Höhe von 15 Mio. Euro für das Projekt "Gode Wind 4" im Dezember 2021 eingegangen ist und sich das Risiko somit nur noch auf die Meilensteinzahlung aus dem Projektverkauf "Atlantis I" bezieht. Auf Grundlage des Windenergie-auf-See-Gesetz und der Ausbauziele der Bundesregierung für Windenergie auf See schätzt die PNE-Gruppe mit hoher Wahrscheinlichkeit die Realisierung des Projekts "Atlantis I" ein und damit geht der Vorstand aus heutiger Sicht davon aus, dass daraus noch die erwartete Meilensteinzahlung der PNE AG zufließt.

Allgemeine Faktoren

Der Konzern und mit ihm die konsolidierten Einzelgesellschaften sind durch die Geschäftstätigkeit Risiken ausgesetzt, die nicht vom unternehmerischen Handeln zu trennen sind. Durch das interne Risikomanagementsystem minimiert die Gesellschaft die mit der Geschäftstätigkeit verbundenen Risiken und geht sie nur dann ein, wenn ein entsprechender Mehrwert für das Unternehmen bei beherrschbarem Risiko geschaffen werden kann. Risikomanagement ist ein kontinuierlicher Prozess. Aufbauend auf der Analyse der vorhandenen Kernprozesse erfolgt eine Bewertung der erfassten Risiken. Die Risikoberichterstattung an den Vorstand und Aufsichtsrat erfolgt regelmäßig. Sofern im Folgenden nicht anders angegeben, hat sich die Einschätzung der jeweiligen Risiken gegenüber dem 31. Dezember 2020 nicht wesentlich geändert. Mit der Umsetzung der strategischen Erweiterung des Geschäftsmodells auch auf weitere saubere Energien und Speichertechnologien sowie die Ausweitung des Eigenbetriebs von Projekten können sich weitere Risiken ergeben.

Allgemeine Erläuterung zur Einschätzung der Risiken

Sofern im Folgenden nicht anders angegeben, wird das jeweilige Risiko mit einer sehr geringen bis geringen Eintrittswahrscheinlichkeit sowie einer niedrigen bis moderaten Auswirkung auf die künftige Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der PNE AG und des Konzerns eingestuft. Der Eintritt eines solchen Risikos wäre mit Auswirkungen von 0 bis 1 Mio. Euro auf die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage verbunden. Diese Risiken würden nach der Risikoklassifizierung mit gering bis mittel einzustufen sein. Die wesentlichen Risiken sind jeweils am Anfang der Kapitel beschrieben.

Risiken aus operativer Tätigkeit

Ein typisches Risiko ist das Genehmigungsrisiko von Projekten in etablierten und auch neuen Märkten. Bei zeitlichen Verzögerungen der Genehmigungen, bei negativen Ergebnissen von Ausschreibungen oder wenn sich durch marktbasierte Fördermechanismen das Angebot-Nachfrageverhältnis wesentlich verschiebt, können sich Verschiebungen in den Liquiditätsflüssen, höhere Anzahlungserfordernisse und Ausfälle von geplanten Mittelrückflüssen ergeben. Außerdem können Projekte in diesen Fällen unwirtschaftlich werden, was zu Ausbuchungen von bereits aktivierten unfertigen Erzeugnissen führen kann. Neben dem Vorratsvermögen kann dieses Risiko auch die Werthaltigkeit der Forderungen betreffen. Risiken bestehen für Bilanzwerte für Projekte an Land und auf See im In- und Ausland, wenn Projekte unwirtschaftlich werden bzw. eine Realisierung nicht möglich sein sollte. Die operativen Chancen in der Projektierung von Windparks an Land und auf See bzw. Photovoltaikanlagen an Land können jedoch nur realisiert werden, wenn solche unternehmerischen Risiken in Kauf genommen werden.

Zeitliche Verzögerungen können sich in der Projektumsetzung unter anderem wegen der notwendigen intensiven Umweltverträglichkeitsprüfungen, des ungewissen Zeitpunkts der Erteilung von Genehmigungen und Netzanschlusszusagen, möglicher Widersprüche/​Klagen gegen bereits erteilte Genehmigungen oder durch Verbandsklagen, der rechtzeitigen Verfügbarkeit von Windenergieanlagen oder Solarpanels oder der rechtzeitigen Verfügbarkeit sonstiger für die Errichtung eines Wind- oder Photovoltaikparks erforderlicher Voraussetzungen und Komponenten ergeben. Durch ein umfangreiches Projektcontrolling versucht die Gesellschaft, diesen komplexen Anforderungen zeitgerecht Rechnung zu tragen.

Die Zahl der für die Errichtung von Erneuerbare-Energien-Kraftwerken geeigneten Standorte in Deutschland ist begrenzt. Dies kann in Zukunft zu einem verstärkten Wettbewerb um diese Standorte und damit erhöhten Akquisitionskosten sowie zu höheren Betriebskosten, wie z. B. Nutzungsentschädigungen, führen, die den erzielbaren Deckungsbeitrag entsprechend mindern würden.

Im Zuge der Projektrealisierung bleibt die Gesellschaft darauf angewiesen, den aus zukünftig entstehenden oder zukünftig fällig werdenden Verbindlichkeiten resultierenden Kapitalbedarf zu decken. Außerdem könnte weiterer Kapitalbedarf entstehen, wenn und soweit die PNE AG aus von ihr unmittelbar oder mittelbar gegebenen Bürgschaften oder vergleichbaren Zusagen in Anspruch genommen werden sollte oder sich sonstige in diesem Abschnitt beschriebene Risiken realisieren sollten.

Ein Risiko für die künftige Entwicklung liegt - wie bei allen Unternehmen, die Projekte mit sauberen Energien entwickeln - im Bereich der Finanzierung und des Vertriebs von Projekten. Um dem zu begegnen, hat PNE bereits seit mehreren Jahren auf den Vertriebsweg "Einzel-und Großinvestoren" sowie außerdem auf den Aufbau und Vertrieb von Portfolien mit Windparks, die bereits in Betrieb genommen wurden, gesetzt. Negative Auswirkungen steigender Zinssätze auf die Projektvermarktung können jedoch nicht ausgeschlossen werden, da steigende Zinsen eine Erhöhung der Projektkosten zur Folge haben. Zudem können steigende Kapitalmarktzinsen gleichzeitig zu sinkenden Verkaufspreisen führen, da die Anforderungen der Einzel- und Großinvestoren an eine Projektverzinsung in diesem Fall steigen dürften. Weiterhin könnten sich bei einer Finanzkrise und einer daraus resultierenden Zurückhaltung der Banken Projektfinanzierungen für die Projektrealisierung als Risiko darstellen.

Das Risiko, aus dem im Jahr 2015 erfolgten Verkauf der Projektpipeline in Großbritannien noch Meilensteinzahlungen zu erhalten, hat sich dahin gehend geändert, dass in 2021 das Ende des Zeitraums für die Erreichung von bestimmten Entwicklungsstufen erreicht wurde. Es sind keine Meilensteinzahlungen in 2021 erfolgt. Der Vorstand war bereits zum Jahresabschluss 2020 nicht sicher, dass noch Meilensteinzahlungen erfolgen würden, da diese unter anderem von den Marktbedingungen (z. B. Auswirkung des Brexit) und der Aktivität des Käufers abhängig gewesen sind. Vor diesem Hintergrund wurden in den Planungen keine Meilensteinzahlungen in den Konzernplanungen aufgenommen.

Ein Lieferantenrisiko im Bereich Windenergieanlagen ergibt sich aus der weltweiten Nachfrage im Verhältnis zu den vorhandenen Kapazitäten. Lieferengpässe bei steigender internationaler Nachfrage können nicht ausgeschlossen werden. Solche Lieferengpässe könnten zu verzögerter Realisierung von Windparkprojekten führen. Die Gesellschaft legt daher großen Wert auf den möglichst frühzeitigen Abschluss von Lieferverträgen mit namhaften Herstellern von Windenergieanlagen sowie Zulieferern (z. B. Fundamente) und die Vereinbarung der fristgerechten Lieferung. Im Bereich Photovoltaik bestehen deutlich geringere Lieferantenrisiken. Länderspezifische und saisonale Modulengpässe beispielsweise sind größtenteils bekannt und hängen im Wesentlichen von Anlagengröße und verfügbarer Zeit zur baulichen Fertigstellung ab.

In der PNE-Gruppe gibt es Joint-Venture-Gesellschaften, die Auslandsaktivitäten bereits eingegangen sind oder künftig gegebenenfalls eingehen werden, und daher Risiken darstellen können. Es besteht das Risiko, dass die Zusammenarbeit mit Partnern bereits bestehender Joint Ventures scheitert, etwa im Falle des Ausstiegs eines Joint-Venture-Partners mit der Folge, dass die Beziehungen und Kenntnisse des Joint-Venture-Partners über den betreffenden Auslandsmarkt nicht mehr genutzt werden können oder es zum Stillstand oder Scheitern bereits begonnener ausländischer Windparkprojekte kommt. Auch könnte es - insbesondere dann, wenn sich die von dem Joint-Venture-Unternehmen bearbeiteten Projekte nicht wie zunächst geplant realisieren lassen - zu Rechtsstreitigkeiten mit dem Joint-Venture-Partner kommen. Dies könnte zur Folge haben, dass in der Bilanz der PNE-Gruppe Abschreibungen auf den Beteiligungsansatz bzw. auf das Vorratsvermögen der betreffenden Joint-Venture-Gesellschaft erfolgen müssen. All dies kann die Tätigkeit der Gesellschaft in dem betreffenden Auslandsmarkt deutlich erschweren und im ungünstigsten Fall sogar zu einem vollständigen Scheitern der Aktivität in diesem Land führen.

Die Bewertung von Projekten zur Nutzung Erneuerbarer Energien ist u. a. von der Einschätzung der künftigen Entwicklung der Strompreise in den Zielmärkten abhängig. Veränderungen in der Strompreisentwicklung können zu Veränderungen der Marktsituation führen.

Es bestehen Risiken aus dem Eigenbetrieb von Windparks. Für die Ertragslage eines Windparks ist das standortspezifische Windaufkommen die ausschlaggebende Größe. Neben den bekannten jahreszeitlichen Schwankungen können diese auch über die Jahre auftreten. Es ist nicht ausgeschlossen, dass sich aufgrund von mehreren windschwachen Jahren die Wirtschaftlichkeit eines Projekts nachhaltig verschlechtert. Dieses Risiko hat im Hinblick auf das Segment "Stromerzeugung" eine besondere Relevanz. Mindererträge durch schwache Windjahre wirken sich hier unmittelbar auf die Einnahmen- und Ergebnissituation im Segment "Stromerzeugung" und im Konzern aus. Diesem Risiko wird Rechnung getragen indem entsprechende Sicherheitsabschläge in den Cashflow-Rechnungen der Windparks über die Gesamtlaufzeit eingeplant werden. Weitere Gründe zur Verringerung der Ertragslage können nachträgliche Umweltauflagen im laufenden Betrieb und mögliche Klagen sein. Sollten die Auswirkungen größer sein als die geplanten Sicherheitsabschläge, dann könnte dies Auswirkungen auf die Vermögens- und Ertragslage des Konzerns haben.

PNE veröffentlicht Prognosen für die Unternehmensziele des Konzerns. Diese Prognosen sind auf Basis der Planung des Konzerns getroffen worden. Sollten sich Planungsannahmen im Zeitverlauf ändern, könnte dies dazu führen, dass die veröffentlichte Prognose nicht erreicht wird. Die Verfehlung einer veröffentlichten Prognose könnte für die Gesellschaft bzw. den Aktienkurs nachteilige Auswirkungen haben.

Die in der Bilanz enthaltenen Firmenwerte müssen zum Ende eines jeden Jahres mittels eines Impairmenttests auf ihre Werthaltigkeit überprüft werden. Sollte sich in der Zukunft ein Impairment ergeben, hätte dies Auswirkungen auf die Vermögens- und Ertragslage des Konzerns.

Es besteht das Risiko, dass sich aus nachträglichen Prüfungen der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungen (BaFin) andere als die vom Vorstand angesetzten und vom Wirtschaftsprüfer geprüften Bewertungsansätze für Bilanzwerte für rückwirkende und damit einhergehend möglicherweise für zukünftige Bilanzstichtage ergeben. Dies könnte Auswirkungen auf die Vermögens- und Ertragslage des Konzerns haben.

Die PNE AG hat ein Rating der Creditreform erhalten, welches zuletzt im Mai 2021 erneuert wurde. Negative Änderungen der Ratingeinstufung durch das Ratingunternehmen können bei einem Projektierer aufgrund der langfristigen Projektentwicklungszeiten bei unvorhergesehenen kurzfristigen Veränderungen im Umfeld eintreten. Dies könnte möglicherweise negative Auswirkungen auf Refinanzierungskosten der Gesellschaft haben.

Zins-, Finanzierungs- und Währungsrisiken

Der Konzern ist Zinsrisiken ausgesetzt, da die Konzernunternehmen Finanzmittel zu festen und variablen Zinssätzen aufnehmen. Das Risiko wird durch den Konzern gesteuert, indem ein angemessenes Verhältnis zwischen festen und variablen Mittelaufnahmen eingehalten wird. Dies erfolgt unter Verwendung von Zins-SWAPs. Die Sicherungsmaßnahmen werden regelmäßig beurteilt, um sie auf die Zinserwartung und die gewünschte Risikobereitschaft abzustimmen. Danach werden dann die Sicherungsstrategien ausgewählt.

Der Konzern vergibt kurz- und langfristige Darlehen. Alle vergebenen Darlehen werden mit einem festen Zinssatz ausgestattet. Dies gilt auch für die Darlehen an assoziierte Unternehmen sowie an Gemeinschaftsunternehmen, sodass für die Darlehenslaufzeiten mit keinen materiellen Auswirkungen auf die Ertragslage der Gesellschaft zu rechnen ist.

Aus der Ausgabe der Anleihe 2018 /​ 2023 und den in den Anleihebedingungen enthaltenen Covenants zur Eigenkapitalquote kann es aufgrund der Nichteinhaltung der Covenants zu erhöhten Zinszahlungen vor fristgemäßem Ablauf der Anleihe kommen. Die Anleihe wird Anfang Mai 2023 zur Rückzahlung fällig.

Zum Ende des Berichtszeitraums hielt die von dem US-Unternehmen Morgan Stanley kontrollierte Photon Management GmbH mehr als 30 Prozent der Aktien (Stimmrechte) der PNE AG, aber weniger als 50 Prozent. Erwirbt die Photon Management GmbH über 50 Prozent der Aktien, würde dies weitere Kündigungsmöglichkeiten der Darlehensgeber unter Kreditverträgen zur Fremdfinanzierung und Avalverträgen eröffnen.

Der Konzern ist aus seinem operativen Geschäft und aus bestimmten Finanzierungsaktivitäten einem Adressenausfallrisiko ausgesetzt. Dem Ausfallrisiko finanzieller Vermögenswerte wird durch angemessene Wertberichtigungen unter Berücksichtigung bestehender Sicherheiten Rechnung getragen. Zur Reduzierung des Ausfallrisikos bei originären Finanzinstrumenten werden verschiedene Sicherungsmaßnahmen getroffen, wie z. B. die Einholung von Sicherheiten und Bürgschaften, wenn dies aufgrund von Bonitätsprüfungen angemessen erscheint.

Der PNE-Gruppe zur Verfügung gestellte Finanzierungsmittel unterliegen teilweise einer variablen Verzinsung, die überwiegend an den 3-Monats-EURIBOR bzw. den EONIA gekoppelt sind. Die Gesellschaften haben sich nur teilweise gegen steigende kurzfristige Zinsen abgesichert.

Der PNE-Gruppe zur Verfügung stehende liquide Mittel unterliegen teilweise einer negativen Verzinsung auf den Bankkonten der Gesellschaften. Die Gesellschaften versuchen, eine negative Verzinsung durch Geldanlagen im kurz- und mittelfristigen Anlagebereich, welche zum Teil keine negative Verzinsung mit sich bringen, zu vermeiden.

Um die jederzeitige Zahlungsfähigkeit sowie die finanzielle Flexibilität des Konzerns sicherzustellen, wird eine revolvierende Liquiditätsplanung erstellt, welche die Liquiditätszuflüsse und Liquiditätsabflüsse sowohl auf kurzfristige als auch auf mittel- und langfristige Sicht abbildet. Liquiditätsrisiken, das operative Geschäft unterjährig finanzieren zu können, bestehen insbesondere, wenn sich Closings bei Projektverkäufen im Rahmen des Direktverkaufs an externe Investoren verzögern sollten.

Fremdwährungsrisiken im Finanzierungsbereich resultieren aus finanziellen Verbindlichkeiten in Fremdwährung und aus Darlehen in Fremdwährung, die zur Finanzierung an Konzerngesellschaften ausgereicht werden. Zum Jahresende bestehen kurzfristige Fremdwährungsverbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen im Konzern, die aus Sicht der Gesellschaft zu keinem wesentlichen Risiko führen.

Aus den Projekten im internationalen Bereich können sich mittel- und langfristig Währungsrisiken ergeben. Im operativen Bereich resultieren Fremdwährungsrisiken vorrangig daraus, dass geplante Transaktionen in einer anderen Währung als dem Euro abgewickelt werden können. Im Investitionsbereich können sich Fremdwährungsrisiken im Wesentlichen aus dem Erwerb und der Veräußerung von Beteiligungen an ausländischen Unternehmen ergeben. Die Konzerngesellschaften versuchen, soweit möglich, Transaktionen in Euro abzuwickeln. Sollte dies nicht möglich sein, ist geplant, soweit möglich und wirtschaftlich, die Absicherung wesentlicher konzernexterner Fremdwährungsgeschäfte durch Währungssicherungsgeschäfte rechtzeitig vor dem Zeitpunkt der jeweiligen Transaktionen vorzunehmen.

Politische Risiken /​ Marktrisiken

Unkalkulierbare Risiken können auch von außen in den Markt getragen werden. Hierzu zählen insbesondere plötzliche Änderungen der gesetzlichen Rahmenbedingungen in Deutschland oder den Auslandsmärkten der PNE. Der Vorstand der PNE AG ist der Ansicht, dass Wind- und Photovoltaikparks zu den aktuell gültigen oder in Ausschreibungen zu erzielenden Vergütungen und gesetzlichen Rahmenbedingungen wirtschaftlich projektiert und betrieben werden können. Dennoch werden die Rahmenbedingungen in den Ländern, in denen PNE tätig ist oder zukünftig sein möchte, kontinuierlich überprüft, um auf mögliche Veränderungen zeitnah reagieren und somit Risiken mindern zu können.

Die politischen Risiken und die Marktrisiken im Ausland können Auswirkungen auf die geplanten Projektrealisierungen in den nächsten Jahren haben. Die PNE AG und ihre Tochtergesellschaften beobachten die aktuellen Entwicklungen im Ausland intensiv, um mögliche Veränderungen der Marktlage oder der politischen Ausrichtung frühzeitig erkennen und rechtzeitig Maßnahmen einleiten zu können. Bei abrupten Änderungen der Vergütungssysteme sowie bei gesetzgeberischen rückwirkenden Eingriffen können sich aufgrund der mehrjährigen Projektentwicklungszyklen gleichwohl Risiken für die PNE-Gruppe verwirklichen.

Zu den politischen Risiken zählen auch Risiken, die sich aus Kriegshandlungen ergeben können. Diese können grundsätzlich vielfältige Auswirkungen auf die wirtschaftliche Entwicklung, die globalen Lieferketten sowie Rohstoffpreise haben. Aus dem aktuellen Konflikt in der Ukraine ergeben sich keine direkten Risiken für die PNE AG, da keine Geschäftsaktivitäten in oder mit Russland bzw. in oder mit der Ukraine bestehen.

Gesundheitliche Risiken

Gesundheitliche Risiken wie Epidemien oder Pandemien (aktuell die COVID-19-Pandemie) können sich auf das operative Geschäft auswirken, indem sie zu Verzögerungen in Genehmigungsprozessen und bei der Projektrealisierung führen. Dies kann in Extremfällen durch Verzögerungen zum Verlust von Genehmigungen oder Ausschreibungszuschlägen führen. Aktuell erwartet die Gesellschaft allerdings nur zeitliche Verzögerungen von geplanten Projekten und damit Verschiebungen innerhalb des Jahres 2022 oder von einem Jahr in das nächste Jahr (2022 nach 2023). Sollten solche Ereignisse erhebliche Auswirkungen auf die allgemeine Wirtschafts- und Finanzsituation haben, kann dies zudem auch zu einem Investorenrisiko und höheren Renditeanforderungen von Investoren führen.

Konkret hat die Gesellschaft von verschiedenen Herstellern von Windenergieanlagen Mitteilungen erhalten, dass sich die Lieferung von Windenergieanlagen oder Ersatzteilen verschieben könnte.

Der Konzern ist derzeit finanziell so gut aufgestellt, dass eventuelle Verzögerungen oder Ausfälle von Einnahmen keinen wesentlichen Einfluss auf die kurz- und mittelfristige Fortführung der Geschäftstätigkeit (going concern) hätten. Eine mögliche Auswirkung auf die Konzern-Guidance für das Jahr 2022 könnte jedoch bei Verschiebung von Projektverkäufen (Segment "Projektentwicklung") oder Einnahmeverschiebungen im Segment "Services" nicht ausgeschlossen werden.

Die Gesellschaft informiert sich laufend über vorhandene oder bevorstehende gesundheitliche Risiken und reagiert auf mögliche Auswirkungen für die Mitarbeiter. Unter anderem besteht die Möglichkeit des "mobilen" Arbeitens. In Einzelfällen können Reisen in Länder mit hoher Ansteckungsgefahr untersagt und die Anordnung, große Menschenmassen zu meiden, erlassen werden.

Alle erkennbaren Risiken aus dem aktuell weltweit vorhandenen COVID-19-Virus werden von der Gesellschaft weiterhin laufend hinsichtlich möglicher Auswirkungen auf die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage sowie dem Wohlergehen der Mitarbeiter abgewogen und sind in den Jahresabschluss bzw. den Ausblick eingeflossen.

Rechtliche Risiken

Alle erkennbaren Risiken werden laufend abgewogen und sind in diesen Bericht bzw. in die Unternehmensplanung eingeflossen. Dazu zählen auch Risiken aus noch nicht rechtskräftig abgeschlossenen Verfahren.

Steuerliche Risiken

Es bestehen steuerliche Risiken aus der körperschaft-, gewerbe- und umsatzsteuerlichen Außenprüfung bei der WKN GmbH für die Jahre 2010 bis 2013 und 2014 bis 2016. Die Veranlagungen der Jahre 2010 bis 2013 auf Basis der abgeschlossenen Betriebsprüfung sind noch nicht rechtskräftig. Auf Basis der Gespräche zwischen der Geschäftsführung der WKN GmbH sowie deren Steuerberatern auf der einen Seite und der Finanzbehörde auf der anderen Seite bestehen unterschiedliche Sichtweisen in Bezug auf die steuerliche Berücksichtigung einzelner Sachverhalte der Jahre 2010 bis 2013. Entsprechende Einsprüche gegen wesentliche Teile der Körperschaft- und Gewerbesteuerveranlagungen wurden eingelegt. Eine Aussetzung der Vollziehung wurde seitens der Finanzbehörde gewährt. Die Betriebsprüfung derJahre 2014 bis 2016 läuft noch. Mögliche Feststellungen der Betriebsprüfung 2010 bis 2013 könnten Auswirkungen auf die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der WKN GmbH und des PNE-Konzerns im einstelligen Millionenbereich haben. Auf Basis des aktuellen Erkenntnisstands geht der Vorstand der PNE AG weiterhin davon aus, dass die steuerliche Abbildung der Sachverhalte zutreffend erfolgt ist. Für einzelne ausgewählte Sachverhalte, die im Rahmen der Betriebsprüfung aufgegriffen wurden, wurden die Steuern gezahlt. Für den wirtschaftlich überwiegenden Teil der im Rahmen der Betriebsprüfung 2010 bis 2013 aufgegriffenen Sachverhalte sieht der Vorstand dagegen unverändert keinen Anlass, in der Konzern-Bilanz zum 31. Dezember 2021 eine Rückstellung zu erfassen. Selbst bei Bildung einer Rückstellung in Höhe über alle Sachverhalte der Betriebsprüfung würde dies keine Auswirkung auf die veröffentlichte Guidance für das Geschäftsjahr 2021 haben, da mögliche Ergebnisauswirkungen im Steuer- und Zinsaufwand und damit außerhalb des EBITDAs ausgewiesen werden würden. Die Eintrittswahrscheinlichkeit wird weiterhin als gering angesehen, die Auswirkung bei einem Eintritt als gravierend. Der Eintritt eines solchen Risikos wäre mit Auswirkungen von bis zu weiteren 7 bis 8 Mio. Euro, neben den bereits getätigten Rückstellungen, auf die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage verbunden. Das Risiko ist daher im Sinne der Definition des Risikomanagements mit "hoch" zu klassifizieren.

Die PNE AG und ihre Tochter- sowie sonstige Konzerngesellschaften sind derzeit in Ländern auf vier Kontinenten tätig und unterliegen damit vielfältigen steuerlichen Gesetzen und Regelungen. Änderungen in diesen Bereichen können zu einem höheren Steueraufwand und zu höheren Steuerzahlungen führen. Außerdem können Änderungen der steuerlichen Gesetze und Regelungen auch Einfluss auf Steuerforderungen und Steuerverbindlichkeiten sowie die aktiven und passiven latenten Steuern haben. PNE agiert in Ländern mit komplexen steuerlichen Regelungen, die unterschiedlich ausgelegt werden könnten. Zukünftige Auslegungen und Entwicklungen steuerlicher Gesetze und Regelungen könnten Steuerverbindlichkeiten, Rentabilität und Geschäftsbetrieb beeinflussen. Um diese Risiken zu minimieren, wird konzernübergreifend laufend mit länderspezifischen Steuerberatern zusammengearbeitet und die aktuelle Steuersituation analysiert.

Informationstechnische Risiken

Die Vertraulichkeit, Integrität und Verfügbarkeit von Informationen, Daten und Systemen ist durch zunehmende Cyberkriminalität gefährdet. Aus diesem Grund bauen wir unsere technischen Sicherheitsmaßnahmen zum Schutz vor unbeabsichtigtem Datenverlust, Datendiebstahl und allen Formen der Cyberkriminalität kontinuierlich weiter aus. Als organisatorische Maßnahme werden unsere Mitarbeiter dahingehend geschult, mögliche Bedrohungen und Sicherheitslücken zu erkennen und zu schließen. Im Rahmen unserer Prozessüberwachung werden sowohl die technischen als auch die organisatorischen Maßnahmen kontinuierlich auf deren Wirksamkeit geprüft.

Wir stufen das Risiko des materiellen Schadens und des Datenverlustes durch Cyberkriminalität als mittleres Risiko ein.

Chancen

Als Projektierer von Windparks an Land und auf See sowie von Photovoltaikparks an Land agiert PNE in einem internationalen Wachstumsmarkt. Unabhängige Studien gehen aufgrund der Endlichkeit der fossilen Energieträger, dem Zwang zur Verminderung von Klimaschadstoffen sowie dem Bedarf an sicheren, umweltfreundlichen Energiequellen von weiterhin hohen Zuwachsraten bei der Windenergie und der Photovoltaik in den kommenden Jahren aus. Der erfolgreiche Verlauf der Weltklimakonferenzen zuletzt 2021 in Glasgow zeigt, dass die Notwendigkeit einer Energiewende weltweit erkannt worden ist. Die Unternehmen in der PNE-Gruppe verfügen aufgrund ihrer langjährigen Tätigkeit im Markt über die Voraussetzungen und die Erfahrungen, um von dieser Entwicklung langfristig zu profitieren.

Die ständige Weiterentwicklung des Geschäftsmodells setzte die PNE AG unter anderem mit Tochtergesellschaften fort, in denen bis Ende 2021 bereits fertiggestellte und in Betrieb genommene Windparks an Land mit einer Gesamtleistung von rund 233,2 MW gebündelt wurden. PNE bleibt vorerst direkt beteiligt und profitiert somit von künftigen Erträgen sowie dem Betriebsmanagement.

Besondere Chancen liegen in den Auslandsaktivitäten des Konzerns sowie in möglichen neuen Märkten und in der Erweiterung des Geschäftsmodells auf weitere saubere Energien und Speichertechnologien sowie neue Märkte. PNE ist bereits in einer Reihe attraktiver Wachstumsmärkte tätig. Dabei erfolgt die Expansion primär in Länder mit stabilen politischen Rahmenbedingungen und mit verlässlichen Vergütungs- und Förderregeln oder auch in Länder mit einem vergleichsweise hohen Marktpotenzial. Dazu zählen neue Märkte mit einem stark steigenden Strombedarf. Um die jeweiligen örtlichen Bedingungen hinreichend zu berücksichtigen, erfolgt der Markteintritt vielfach in Kooperation mit einem lokalen Partner. Diese Art der Internationalisierung hat sich als kosteneffiziente und Erfolg versprechende Strategie bewährt. Auch künftig wird PNE diesen bewährten Weg der selektiven Auslandsexpansion weiterverfolgen und vorhandene Marktchancen entschlossen nutzen.

Die Kernkompetenz von PNE liegt in der Projektentwicklung, dem Bau und dem Betrieb sowie Repowering von Windparks und der Projektentwicklung von Photovoltaikanlagen auf hohem internationalem Niveau. Diese Kompetenz kann auch in weiteren Auslandsmärkten mit Ausbaupotenzial genutzt werden. Solche Märkte werden daher kontinuierlich beobachtet und die Chancen für einen Markteintritt sorgfältig geprüft.

Neben den Chancen der Internationalisierung stehen die Perspektiven, die der etablierte deutsche Markt für Windenergie sowohl an Land wie auch auf See und für Photovoltaik an Land weiterhin bietet. Die Klimaziele der Bundesregierung und die Notwendigkeit zur Erhöhung der Versorgungssicherheit erfordern den beschleunigten Ausbau von Erneuerbare-Energien-Projekten an Land wie auf See. PNE zeichnet sich dadurch aus, dass sie bereits sechs Windparkprojekte auf See durch den gesamten Genehmigungsprozess beim Bundesamt für Seeschifffahrt und Hydrographie führte. Vier dieser Windparks sind von den Käufern bereits komplett errichtet und in Betrieb genommen worden. In der Projektentwicklung auf See wurde seit Jahren eine hohe Kompetenz entwickelt, die auch auf internationale Märkte übertragen werden kann. Daher prüfen wir die Möglichkeiten der Entwicklung von Windparks auf See auch in anderen Ländern.

Im Windenergiemarkt bieten sich vielfältige Perspektiven für die Erbringung von Dienstleistungen über den gesamten Lebenszyklus von Windparks. Diese Chancen nutzt die PNE-Gruppe in wachsendem Umfang und versteht sich dabei als verlässlicher Partner der Entwickler und Betreiber von Windparks. Dieser Bereich der Dienstleistungen wurde zielstrebig weiter ausgebaut. Ein Schwerpunkt liegt beim technischen und kaufmännischen Betriebsmanagement von Windparks und Umspannwerken. Darüber hinaus werden unter anderem Dienstleistungen im Baumanagement, bei Windmessungen, im Stromvermarktungsmanagement und weiteren Bereichen rund um die Planung, den Bau und den Betrieb von Windenergieanlagen erbracht.

Das internationale Geschäft des Betriebsmanagements wurde in 2021 in den Märkten Schweden und Polen ausgeweitet, dabei wurden weitere Verträge unabhängig von der Konzernprojektpipeline gewonnen. Eine Fortsetzung dieses erfolgreichen Wachstums unabhängig von der eigenen Projektentwicklung zeichnet sich bereits ab.

Steigende Strompreise können sich auch auf die von der PNE-Gruppe angebotenen Dienstleistungen wie etwa Stromabnahmeverträge (PPA) positiv auswirken.

Der aktuelle Konflikt in der Ukraine könnte die Bestrebungen westlicher Regierungen, die Energieversorgung unabhängig von (unsicheren) Energieimporten zu gestalten, weiter erhöhen und beschleunigen. Dies hätte positive Auswirkungen auf den Ausbau der Erneuerbaren Energien in Deutschland und Europa. Ebenso ist anzunehmen, dass voraussichtlich steigende Strompreise die Ergebnisse des Eigenportfolios steigern.

Optimierte Strategie

Die seit langem erfolgreiche Tätigkeit in diesen Geschäftsfeldern ist die gute Basis für eine strategische Optimierung der Konzernaktivitäten.

Weltweit wächst die Nachfrage nach sauberen Energien und einer gesicherten Stromversorgung. Diesen Entwicklungen trägt PNE mit einer Ausweitung des operativen Geschäfts Rechnung und will als "Clean Energy Solution Provider" die Chancen aus der Wandlung der Märkte nutzen. Die strategische Weiterentwicklung umfasst nahezu die gesamte Wertschöpfungskette der sauberen Erneuerbaren Energien. Aufbauend auf den umfangreichen Erfahrungen aus der erfolgreichen Entwicklung, Projektierung und Realisierung von Windparks an Land und auf See sowie von Photovoltaikanlagen werden auch Projekte und Lösungen zur Planung, Errichtung und zum Betrieb von Kraftwerken für saubere Energien entwickelt und realisiert. Das ist Kern der erweiterten strategischen Ausrichtung.

Projektentwicklung und Portfolio

Projektentwicklung bleibt das Kerngeschäft. Dazu zählen unter anderem die Entwicklung von Qualitätsprojekten in der Windenergie und der Photovoltaik, der erfolgreiche Aufbau eines eigenen Bestands an Windparks und technologieübergreifende Projekte.

Technologien

Neben der Windenergie sollen künftig auch Photovoltaik, Speicherung und Power-to-X wesentliche Bausteine der Unternehmensstrategie sein. Damit wird der Einstieg in die Segmente Mobilität und Wärme aus sauberen Energien (Sektorenkopplung) geplant. Dazu gehört auch die Entwicklung von Power-to-X-Projekten unter anderem bei der Erzeugung von Wasserstoff. In der Verbindung von Windparks, Photovoltaikanlagen und Speichern will PNE künftig auch Kraftwerke und Insellösungen, also autarke saubere Energieanlagen, die unabhängig vom Stromnetz sind, entwickeln.

Märkte

Neben den etablierten Märkten für Windenergie in Europa und Nordamerika rücken für PNE künftig auch neue Märkte etwa in Lateinamerika, Asien sowie in Afrika in den Fokus, wenn sie ein großes Potenzial für die Entwicklung von sauberen Energien besitzen. Solche Märkte zeichnen sich durch einen stark steigenden Energiebedarf aus. Kooperationen mit erfahrenen Partnern gewährleisten sichere Markteinstiege in diesen Ländern.

Dienstleistungen

Zusätzliche Dienstleistungen etwa beim Betriebsmanagement und weitere Finanzierungslösungen für Projekte der sauberen Energien stehen ebenfalls für eine Ausweitung der Aktivitäten von PNE. Auch anorganisches Wachstum durch Kooperationen, Beteiligungen oder Übernahmen von Unternehmen aus der Service-, der Photovoltaik-, der Batterie- und Speicherbranche ist möglich.

Die Optimierung von Windparks steht ebenso auf der Agenda wie Dienstleistungen für Projekte auf See, die Ausweitung des Betriebsmanagements für Windparks und Umspannwerke auch auf Photovoltaikprojekte und der Aufbau von technologieübergreifendem Know-how.

Energy Supply Management

Zusätzlich soll ein weiteres Margenpotenzial durch die Optimierung der Vermarktung von Strom und Gas aus sauberen Energien erschlossen werden. Erste Abschlüsse von Stromlieferverträgen (Power Purchase Agreements - PPA) wurden für eigene Windparks sowie für Kunden bereits getätigt.

Umsetzung /​ Smart Development

Wir verfügen über erfahrene und spezialisierte Mitarbeiter, um die Strategie umzusetzen. Mit einem integrierten Projektansatz werden bereits Geschäftsmöglichkeiten mit neuen Produkten sowie in neuen Märkten entwickelt. Dabei sollen verschiedene saubere Energien und Speichertechnologien kombiniert, der Eintritt sowie der Austritt in neue Märkte beschleunigt, die Zeitspanne bis zu einem Projekterfolg verkürzt und hohe Vorleistungen in Projekten vermieden werden.

Risikominimierung und neue Potenziale

Mit dieser Strategie minimieren wir Marktrisiken, eröffnen der PNE neue Potenziale und Märkte. Nach einer Übergangsphase, in der mit Investitionen die Weichen zur Umsetzung der Strategie gestellt werden, soll dies bis 2023 zu einem Anstieg der durchschnittlichen operativen Ergebnisse und zur Verstetigung der bisher sehr volatilen Ergebnisse führen. Mit dem Programm "Scale up" setzen wir weiter auf unsere Kernkompetenzen und eröffnen uns weitere Teile der Wertschöpfungskette.

9. PROGNOSEBERICHT

Die PNE-Gruppe ist ein international tätiger und einer der erfahrensten Projektierer von Projekten für saubere Energien an Land und auf See. Der Schwerpunkt liegt auf Windenergie- und Photovoltaikprojekten. Dabei vereint sich wirtschaftlicher Erfolg mit ökologischer Verantwortung. Die PNE-Gruppe bearbeitet die Wertschöpfungskette von der Entwicklung, Projektierung, Realisierung und dem Vertrieb über den Betrieb von Wind- und Photovoltaikparks sowie Umspannwerken bis hin zum Repowering - also dem Ersatz älterer Windenergieanlagen durch neue auf dem aktuellen Stand derTechnik. Die dabei erworbenen Kompetenzen werden auch Dritten als Dienstleistung angeboten. Diese Öffnung gegenüber Kunden ist Bestandteil der strategischen Ausrichtung zu einem Anbieter von Lösungen für saubere Energien - einem "Clean Energy Solution Provider".

Ziel ist, Projekte zu entwickeln, deren hohe Qualität internationale Standards erfüllt und eine gesicherte Projektfinanzierung auf internationalem Niveau möglich macht. Erreicht wird eine solche Projektqualität durch die Sicherstellung der Prognose für den Projektzeitplan und den Kostenrahmen von der Entwicklung bis zur Inbetriebnahme.

Nach dem seit vielen Jahren erfolgreichen Aufbau von Windparks für den Verkauf an Kunden arbeitet die PNE-Gruppe jetzt auch daran, bis Ende 2023 ein Portfolio mit Windparks von bis zu 500MWim Eigenbestand zu entwickeln. Die fertiggestellten Windparks werden im Eigenbetrieb gehalten, um durch den Stromverkauf laufende Erträge zu erzielen.

Darüber hinaus ist die Verbindung von Kraftwerken mit sauberen Energien und Speichertechnologien ein Zukunftsthema. Der Vorstand hat die strategische Ausrichtung der Unternehmensgruppe mittels des Konzepts "Scale up" weiterentwickelt. Das operative Geschäft wird national wie international auf eine deutlich breitere Basis gestellt. Ziel ist es weiterhin, PNE vom Spezialisten für Windparks auch zum Spezialisten von Photovoltaikparks und zum breit aufgestellten Anbieter von Lösungen für saubere Energien weiterzuentwickeln. Grundzüge dieser Strategie eines "Clean Energy Solution Provider" sind die Ausweitung des Service-Angebots und die Erschließung neuer Märkte sowie Technologien.

Die PNE-Gruppe reagiert mit der strategischen Ausrichtung auf Veränderungen in den Märkten der sauberen Energien. Saubere Energien werden nach Einschätzung des Vorstands in den kommenden Jahren weltweit dynamisch wachsen, müssen sich aber auch zunehmend unter Marktbedingungen gegen andere Energieerzeugungsformen behaupten. Das verschärft den Wettbewerbsdruck. Die Optimierung der Kosten rund um ein Projekt gewinnt daher immer mehr an Bedeutung. Dabei sind auch Photovoltaikprojekte und Hybridlösungen sowie Speichertechnologien im Blick.

Mit dieser breiteren Aufstellung werden Marktrisiken minimiert, neue Potenziale und Märkte eröffnet und mittelfristig vor allem die bisher volatilen Ergebnisse verstetigt.

Nach einer Übergangsphase, in der mit Investitionen die Weichen zur Umsetzung des Programms "Scale up" gestellt werden, soll dies bis 2023 zu einem Anstieg des durchschnittlichen operativen Ergebnisses (EBITDA) führen. Dieses strategische Ziel soll durch den verstärkten Eigenbetrieb von Windparks anvisiert werden.

Die nachfolgenden Prognosen beruhen auf den Ergebnissen

→ aus der Umsetzung der operativ geplanten Projekte im In- und Ausland (Onshore, Offshore, Photovoltaik),

→ aus dem Dienstleistungs- und Servicegeschäft sowie

→ aus dem Stromerzeugungsgeschäft.

Im Geschäftsjahr 2022 wird die PNE-Gruppe weitere Vorleistungen im unteren einstelligen Millionenbereich für die strategische Erweiterung des Geschäftsmodells erbringen. Der Vorstand rechnet dennoch für die Guidance des Geschäftsjahres 2022 mit einem positiven EBITDA im Konzern in Höhe von 20 bis 30 Mio. Euro. Aufgrund der derzeitigen weltweiten COVID-19-Pandemie ist zum Zeitpunkt der Veröffentlichung des Jahresabschlusses 2021 im März 2022 davon auszugehen, dass es im operativen Geschäft zu Verschiebungen von Projektrechtsverkäufen und Projektumsetzungen von 2022 nach 2023 kommen kann.

Die Zahlen der Projektpipeline für Windenergie an Land (per 31. Dezember 2021: rund 5.706 MW) und Photovoltaik (per 31. Dezember 2021: rund 1.210 MWp) sollen auch im Geschäftsjahr 2022 im Konzern mindestens gegenüber dem 31. Dezember 2021 konstant gehalten werden.

Die PNE AG steuert die operativen Einheiten auf Basis des EBT. Die PNE AG erwartet für das Geschäftsjahr 2022 auf EBT-Basis (Ergebnis vor Ertragsteuern und sonstigen Steuern) ein positives Ergebnis im mittleren zweistelligen Millionenbereich. In diesem Ergebnis sind auch die geplanten Ergebnisse aus den Ergebnisabführungsverträgen mit Tochtergesellschaften (u. a. der WKN GmbH) enthalten.

10. SONSTIGE ANGABEN

10.1 Beziehungen zu nahestehenden Unternehmen und Personen

Angaben zu Beziehungen mit "nahestehenden Personen" finden sich im Konzernanhang unter "X. Sonstige Angaben" Punkt 3.

10.2 Erklärung zur Unternehmensführung (§ 289f bzw. § 315d HGB)

Die mit der Erklärung zur Unternehmensführung nach § 289f HGB zusammengefasste Erklärung zur Unternehmensführung nach § 315d HGB ist auf unserer Internetseite www.pne-ag.com im Bereich "Investor Relations" unter Corporate Governance veröffentlicht und kann dort heruntergeladen werden.

10.3 Bericht des Vorstands über die Beziehungen zu verbundenen Unternehmen

Der Vorstand hat gemäß § 312 AktG für den Zeitraum vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2021 einen Bericht über die Beziehungen zu verbundenen Unternehmen erstellt, der die folgende Schlusserklärung enthält: "Wir erklären, dass bei der PNE AG im Geschäftsjahr 2021 keine berichtspflichtigen Vorgänge in Beziehung zu dem herrschenden oder einem mit diesem verbundenen Unternehmen vorgelegen haben."

10.4 Ergänzende Angaben nach § 289a HGB und § 315a HGB (ÜbernahmerichtlinieUmsetzungsgesetz)

Kapitalverhältnisse

Die PNE AG hat zum 31. Dezember 2021 insgesamt 76.603.334 Namensaktien mit einem rechnerischen Anteil am Grundkapital von jeweils 1,00 Euro ausgegeben. Am 31. Dezember 2021 betrug der Anteil nicht meldepflichtiger Aktienbestände (weniger als 3 Prozent des Grundkapitals) rund 38,9 Prozent. Von zwei Aktionären (Morgan Stanley /​ Photon Management GmbH sowie Active Ownership Fund SCS) bestand zum Stichtag 31. Dezember 2021 die Meldung einer Beteiligung von mehr als 10 Prozent der Stimmrechte.

Die Aktien der Gesellschaft unterliegen nur in den gesetzlich geregelten Fällen und nicht satzungsgemäß Beschränkungen bezüglich des Stimmrechts oder der Übertragung. Aktien mit Sonderrechten, die Kontrollbefugnisse verleihen, sind nicht vorhanden. Eine Stimmrechtskontrolle durch die Beteiligung von Arbeitnehmern am Kapital ist nicht gegeben.

Aktionärsrechte und -pflichten

Dem Aktionär stehen Vermögens- und Verwaltungsrechte zu.

Zu den Vermögensrechten gehören nach § 58 Abs. 4 AktG das Recht auf Teilhabe am Gewinn und nach § 271 AktG am Liquidationserlös sowie nach § 186 AktG das Bezugsrecht auf Aktien bei Kapitalerhöhung.

Zu den Verwaltungsrechten gehören das Recht, an der Hauptversammlung teilzunehmen und das Recht, auf dieser zu reden, Fragen und Anträge zu stellen sowie die Stimmrechte auszuüben.

Jede Stückaktie gewährt in der Hauptversammlung eine Stimme.

Gesetzliche Vorschriften und Bestimmungen der Satzung über die Ernennung und Abberufung der Mitglieder des Vorstands und über die Änderung der Satzung

Die Bestellung und die Abberufung von Mitgliedern des Vorstands sind in den §§ 84 und 85 AktG geregelt. Die Satzung der Gesellschaft enthält keine über § 84 AktG hinausgehenden Regelungen.

Die Änderung der Satzung bedarf gemäß § 179 AktG eines Beschlusses der Hauptversammlung. Gemäß § 15 Abs. 2 der Satzung werden Beschlüsse der Hauptversammlung, soweit nicht zwingende gesetzliche Vorschriften entgegenstehen, mit einfacher Mehrheit der abgegebenen Stimmen und, sofern das Gesetz außer der Stimmmehrheit eine Kapitalmehrheit vorschreibt, mit der einfachen Mehrheit des bei Beschlussfassung vertretenen Grundkapitals gefasst. Somit bedarf auch die Änderung der Satzung gemäß § 179 AktG in Verbindung mit § 15 Absatz 2 der Satzung in der Regel eines Beschlusses der Hauptversammlung mit einer einfachen Stimmenmehrheit; in bestimmten Fällen ist allerdings eine Stimmenmehrheit von 75 Prozent für die Änderung der Satzung erforderlich.

Zu Änderungen der Satzung, die nur deren Fassung betreffen, ist gemäß § 10 Abs. 7 der Satzung der Aufsichtsrat berechtigt.

Befugnisse des Vorstands insbesondere hinsichtlich der Möglichkeit, Aktien auszugeben oder zurückzukaufen

Die Hauptversammlung vom 22. Mai 2019 hat den Vorstand der Gesellschaft ermächtigt, bis zum 21. Mai 2024 einmalig oder mehrmals eigene Aktien der Gesellschaft im Umfang von insgesamt bis zu 10 Prozent des zum Zeitpunkt des Wirksamwerdens der betreffenden Ermächtigung bestehenden Grundkapitals oder - falls dieser Betrag geringer ist - des zum Zeitpunkt der jeweiligen Ausübung der vorliegenden Ermächtigung bestehenden Grundkapitals zu einem oder mehreren zulässigen Zwecken im Rahmen der gesetzlichen Beschränkungen nach Maßgabe der folgenden Bestimmungen zu erwerben. Auf die aufgrund dieser Ermächtigung erworbenen Aktien dürfen zusammen mit anderen eigenen Aktien, die die Gesellschaft bereits erworben hat und die sich im Besitz der Gesellschaft befinden oder ihr zuzurechnen sind, zu keinem Zeitpunkt mehr als 10 Prozent des Grundkapitals entfallen. Der Erwerb kann dabei durch die Gesellschaft, durch abhängige oder im Besitz der Gesellschaft stehende Unternehmen oder durch auf deren Rechnung oder auf Rechnung der Gesellschaft handelnde Dritte durchgeführt werden, wenn die gesetzlichen Voraussetzungen, insbesondere gemäß § 71 Absatz 2 AktG, vorliegen. Gemäß der Ermächtigung erfolgt der Erwerb nach Wahl des Vorstands über die Börse oder mittels eines an alle Aktionäre gerichteten öffentlichen Kaufangebots bzw. mittels einer an alle Aktionäre gerichteten öffentlichen Einladung zur Abgabe von Verkaufsangeboten oder mittels Einräumung von Andienungsrechten. Dabei darf bei einem Erwerb über die Börse der Erwerbspreis je Aktie (ohne Erwerbsnebenkosten) den durch die Eröffnungsauktion im XETRA-Handelssystem (oder in einem an die Stelle des XETRA-Systems getretenen Nachfolgesystem) ermittelten Börsenkurs der Aktie an der Frankfurter Wertpapierbörse am Tag der Eingehung der Verpflichtung zum Erwerb um nicht mehr als 10 Prozent über- oder unterschreiten. Bei einem Erwerb auf der Grundlage eines öffentlichen Kaufangebots darf der Erwerbs preis je Aktie (ohne Erwerbsnebenkosten) den nicht gewichteten durchschnittlichen Schlusskurs der Aktie im XETRA-Handelssystem (oder in einem an die Stelle des XETRA-Systems getretenen Nachfolgesystem) an der Frankfurter Wertpapierbörse an den letzten drei Börsenhandelstagen vor erstmaliger Veröffentlichung des Angebots nicht mehr als 10 Prozent über- oder unterschreiten. Im Falle der öffentlichen Einladung zur Abgabe von Verkaufsangeboten oder eines Erwerbs durch Einräumung von Andienungsrechten darf der Erwerbspreis je Aktie (ohne Erwerbsnebenkosten) den nicht gewichteten durchschnittlichen Schlusskurs der Aktie im XETRA-Handelssystem (oder in einem an die Stelle des XETRA-Systems getretenen Nachfolgesystem) an der Frankfurter Wertpapierbörse an den drei letzten Börsenhandelstagen vor dem Tag der Annahme der Verkaufsangebote bzw. dem Tag der Einräumung von Andienungsrechten um nicht mehr als 10 Prozent über- oder unterschreiten. Ergeben sich nach der Veröffentlichung eines öffentlichen Kaufangebots oder der öffentlichen Einladung an Aktionäre zur Abgabe von Verkaufsangeboten oder nach der Einräumung von Andienungsrechten erhebliche Abweichungen des maßgeblichen Kurses, so können das Angebot, die Einladung zur Abgabe von Verkaufsangeboten bzw. die Andienungsrechte angepasst werden. In diesem Fall wird auf den Schlusskurs im XETRA-Handelssystem am letzten Börsentag vor der Veröffentlichung der Anpassung abgestellt; die 10 Prozent-Grenze für das Über- oder Unterschreiten ist auf diesen Betrag anzuwenden. Das Volumen eines öffentlichen Kaufangebots oder einer öffentlichen Einladung zur Abgabe von Verkaufsangeboten (zusammen "Öffentliches Erwerbsangebot") kann begrenzt werden. Sofern die Gesamtzahl der auf ein öffentliches Erwerbsangebot angedienten Aktien dessen Volumen überschreitet, kann der Erwerb nach dem Verhältnis der angedienten Aktien (Andienungsquoten) erfolgen; darüber hinaus können eine bevorrechtigte Annahme geringer Stückzahlen (bis zu 50 Aktien je Aktionär) sowie zur Vermeidung rechnerischer Bruchteile von Aktien eine Rundung nach kaufmännischen Grundsätzen vorgesehen werden. Etwaige weitergehende Andienungsrechte der Aktionäre nach Maßgabe der Beteiligungsquoten sind ausgeschlossen. Auch im Fall der Einräumung von Andienungsrechten kann deren Gesamtvolumen begrenzt werden. Werden den Aktionären zum Zwecke des Erwerbs Andienungsrechte eingeräumt, so werden diese den Aktionären im Verhältnis zu ihrem Aktienbesitz entsprechend der Relation des Volumens der von der Gesellschaft zurückzukaufenden Aktien zum ausstehenden Grundkapital zugeteilt. Bruchteile von Andienungsrechten müssen nicht zugeteilt werden; für diesen Fall werden etwaige Teilandienungsrechte ausgeschlossen. Die nähere Ausgestaltung des jeweiligen Erwerbs, insbesondere eines etwaigen Kaufangebots oder einer Einladung zur Abgabe von Verkaufsangeboten bestimmt der Vorstand. Dies gilt auch für die Ausgestaltung etwaiger Andienungsrechte, insbesondere hinsichtlich der Laufzeit und ggf. ihrer Handelbarkeit. Dabei sind auch kapitalmarktrechtliche und sonstige gesetzliche Beschränkungen und Anforderungen zu beachten.

Der Vorstand ist außerdem ermächtigt, die aufgrund der vorstehend beschriebenen oder einer früher erteilten Ermächtigung erworbenen Aktien zu folgenden Zwecken zu verwenden: Die Aktien können über die Börse oder mit Zustimmung des Aufsichtsrats unter Beachtung des Gleichbehandlungsgrundsatzes durch ein öffentliches Angebot an alle Aktionäre im Verhältnis ihrer Beteiligungsquote veräußert werden. Im Falle eines öffentlichen Angebots an alle Aktionäre kann das Bezugsrecht für Spitzenbeträge ausgeschlossen werden. Ferner können die Aktien mit Zustimmung des Aufsichtsrats anderweitig gegen Zahlung eines Barkaufpreises je Aktie veräußert werden, der den Börsenpreis der börsennotierten Aktien gleicher Gattung und Ausstattung zum Zeitpunkt der Veräußerung nicht wesentlich unterschreitet. Der auf die Anzahl der unter dieser Ermächtigung insgesamt veräußerten Aktien entfallene anteilige Betrag des Grundkapitals darf zudem 10 Prozent des zum Zeitpunkt des Wirksamwerdens dieser Ermächtigung bestehenden Grundkapitals oder - falls dieser Wert geringer ist - des zum Zeitpunkt der jeweiligen Ausübung der vorliegenden Ermächtigung bestehenden Grundkapitals nicht überschreiten. Außerdem können erworbene eigene Aktien mit Zustimmung des Aufsichtsrats auch gegen Sachleistung, insbesondere als (Teil-)Gegenleistung beim Erwerb von Unternehmen, Unternehmensteilen oder von Beteiligungen von Unternehmen oder von sonstigen Vermögensgegenständen, einschließlich von Rechten und Forderungen - auch gegen die Gesellschaft -, oder von Ansprüchen auf den Erwerb von Vermögensgegenständen, oder im Rahmen von Unternehmenszusammenschlüssen, angeboten und übertragen werden. Des Weiteren können erworbene eigene Aktien zur Bedienung von Erwerbsrechten auf Aktien der Gesellschaft aus oder im Zusammenhang mit von der Gesellschaft oder einer unmittelbaren oder mittelbaren 100-prozentigen Beteiligungsgesellschaft ausgegebenen Schuldverschreibungen mit Wandlungs- und /​ oder Optionsrechten verwendet werden. Ferner können erworbene eigene Aktien mit Zustimmung des Aufsichtsrats eingezogen werden, ohne dass die Einziehung oder die Durchführung eines weiteren Hauptversammlungsbeschlusses bedarf. Die Einziehung erfolgt zur Kapitalherabsetzung. Der Vorstand kann allerdings gemäß § 237 Absatz 3 Nr. 3 AktG abweichend bestimmen, dass das Grundkapital nicht herabgesetzt wird, sondern sich derAnteil der übrigen Aktien am Grundkapital gemäß § 8 Absatz 3 AktG erhöht. Der Vorstand ist in diesem Fall gemäß § 237 Absatz 3 Nr. 3, zweiter Halbsatz, AktG, ermächtigt, die Angabe der Zahl der Aktien in der Satzung anzupassen. Alle vorgenannten Ermächtigungen zur Veräußerung oder anderweitigen Verwendung bzw. zur Einziehung erworbener eigener Aktien können einmal oder mehrmals, ganz oder auch in Teilen, einzeln oder gemeinsam ausgenutzt werden. Das Bezugsrecht der Aktionäre wurde insoweit ausgeschlossen, wie eigene Aktien gemäß den vorstehend beschriebenen Ermächtigungen verwendet werden.

Darüber hinaus hat die Hauptversammlung vom 22. Mai 2019 den Aufsichtsrat der Gesellschaft ermächtigt, aufgrund der vorstehend beschriebenen Ermächtigung oder aufgrund früherer Ermächtigungen erworbene eigene Aktien unter Wahrung des Gebots der Angemessenheit der Vergütung dazu zu verwenden, die Aktien gegenwärtigen und/​oder zukünftigen Mitgliedern des Vorstands der Gesellschaft im Rahmen des rechtlich Zulässigen als Vergütungsbestandteil in Form einer Aktientantieme zuzusagen oder zu übertragen. Dies muss mit der Maßgabe erfolgen, dass die weitere Übertragung der Aktien durch das jeweilige Mitglied des Vorstands binnen einer Frist von mindestens vier Jahren ab der Zusage bzw. Übertragung (Sperrfrist) ebenso wenig zulässig ist wie die Eingehung von Sicherungsgeschäften, durch die das wirtschaftliche Risiko aus dem Kursverlauf für den Zeitraum der Sperrfrist teilweise oder vollständig auf Dritte übertragen wird. Bei der Zusage bzw. Übertragung ist für Aktien jeweils der aktuelle Börsenkurs - auf der Grundlage einer vom Aufsichtsrat zu bestimmenden zeitnahen Durchschnittsbetrachtung - zugrunde zu legen. Auch diese Ermächtigung kann einmal oder mehrmals, ganz oder auch in Teilen, einzeln oder gemeinsam ausgenutzt werden. Ebenso ist das Bezugsrecht der Aktionäre insoweit ausgeschlossen, wie eigene Aktien gemäß dieser dem Aufsichtsrat erteilten Ermächtigung verwendet werden.

Im Berichtszeitraum haben weder der Vorstand noch der Aufsichtsrat von der durch die Hauptversammlung am 22. Mai 2019 erteilten Ermächtigung zum Erwerb und zur Verwendung eigener Aktien Gebrauch gemacht.

Zum 31. Dezember 2021 hielt die Gesellschaft 266.803 (im Vorjahr: 266.803) eigene Aktien, die sie im Jahr 2018 unter Ausnutzung der seinerzeit bestehenden Ermächtigung auf der Grundlage eines an alle Aktionäre gerichteten Aktienrückkaufangebots erworben hat.

Die Hauptversammlung vom 31. Mai 2017 hat den Vorstand der Gesellschaft ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrats einmalig oder mehrmals auf den Inhaber oder auf den Namen lautende Wandel- und/​oder Optionsschuldverschreibungen (zusammen "Schuldverschreibungen") auszugeben. Die Schuldverschreibungen können nach dieser Ermächtigung einen Gesamtnennbetrag von bis zu 80.000.000,00 Euro und eine Laufzeit von längstens 20 Jahre haben. Den Inhabern oder Gläubigern der Schuldverschreibungen können Wandlungs- und/​oder Optionsrechte auf insgesamt bis zu 20.000.000 auf den Namen lautende Stückaktien der Gesellschaft entsprechend einem anteiligen Betrag am Grundkapital in Höhe von 20.000.000,00 Euro eingeräumt werden. Gleichzeitig wurde das Grundkapital der Gesellschaft um weitere bis zu 20.000.000,00 Euro bedingt erhöht (Bedingtes Kapital 2017). Von der im Rahmen des Bedingten Kapitals 2017 erteilten Ermächtigung hat der Vorstand im Berichtszeitraum keinen Gebrauch gemacht.

Darüber hinaus wurde der Vorstand mit Beschluss der Hauptversammlung vom 31. Mai 2017 ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrats das Grundkapital der Gesellschaft bis zum 30. Mai 2022 durch Ausgabe neuer auf den Namen lautender Stückaktien gegen Bar- und/​oder Sacheinlagen einmalig oder mehrmals um bis zu insgesamt 38.250.000,00 Euro zu erhöhen (Genehmigtes Kapital 2017). Von dieser Ermächtigung hat der Vorstand im Berichtszeitraum ebenfalls keinen Gebrauch gemacht.

Zum 31. Dezember 2021 bestand das Genehmigte Kapital 2017 daher noch in voller Höhe von 38.250.000,00 Euro.

Wesentliche Vereinbarungen, die unter der Bedingung eines Kontrollwechsels infolge eines Übernahmeangebots stehen, sowie Entschädigungsvereinbarungen der Gesellschaft, die für den Fall eines Übernahmeangebots mit den Mitgliedern des Vorstands oder Arbeitnehmern getroffen sind

Unternehmensanleihe 2018 /​ 2023

Tritt ein Kontrollwechsel ein, hat jeder Anleihegläubiger nach Maßgabe der Anleihebedingungen das Recht, von der PNE AG als Emittentin die vorzeitige Rückzahlung seiner Schuldverschreibungen zu verlangen. Ein Kontrollwechsel gilt in diesem Zusammenhang dann als eingetreten, wenn die Emittentin davon Kenntnis erlangt hat, dass eine Person oder eine gemeinsam handelnde Gruppe von Personen im Sinne von § 2 Abs. 5 des Wertpapiererwerbs- und Übernahmegesetzes der rechtliche oder wirtschaftliche Eigentümer einer solchen Anzahl von Aktien der Emittentin geworden ist, auf die 30 Prozent oder mehr der Stimmrechte entfallen. Ein solcher Kontrollwechsel im Sinne der Anleihebedingungen ist bei der PNE AG im Berichtsjahr nicht eingetreten.

IKB Darlehensverträge mit der PNE WIND West Europe GmbH, der PNE Portfolio 2 GmbH und der PNE Power Generation GmbH

Tritt ein Kontrollwechsel im Sinne der Verträge ein, hat die IKB Deutsche Industriebank AG als Darlehensgeberin nach Maßgabe der Darlehensverträge das Recht, den jeweiligen Darlehensvertrag ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist aus wichtigem Grund zu kündigen. Kontrollwechsel meint nach den Verträgen, dass die PNE AG als Bürge des jeweiligen Darlehensvertrags nicht mehr direkt oder indirekt die Mehrheit der Geschäftsanteile oder der Stimmrechte am Darlehensnehmer hält oder eine natürliche oder juristische Person mindestens 30,1 Prozent der stimmberechtigten Aktien an der PNE AG als Bürgen halten.

Fremdfinanzierungsverträge Windparkprojekte und Avallinien im Konzern

Ein Kontrollwechsel im Sinne der Verträge bei Überschreitung der Grenze von 50 Prozent eröffnet den Kreditgebern unter bestimmten Fremdfinanzierungsverträgen für Windparkprojekte und Bürgschaftslinien der PNE AG und WKN GmbH ein Kündigungsrecht.

Weitere Vereinbarungen

Darüber hinaus haben weder die PNE AG noch die in den Konzernabschluss einbezogenen Gesellschaften weitere wesentliche Vereinbarungen getroffen, die unter der Bedingung eines Kontrollwechsels infolge eines Übernahmeangebots stehen. Für den Fall eines Kontrollwechsels bei der Gesellschaft steht den Vorstandsmitgliedern ein Sonderkündigungsrecht zu, das sie für die zwei auf den Eintritt des Kontrollwechsels folgenden Monate (den Monat, in dem der Kontrollwechsel eintritt, dabei nicht mitgerechnet) mit einer Frist von 14 Tagen zum Monatsende ausüben können. Ein zur Ausübung des Sonderkündigungsrechts berechtigender Kontrollwechsel tritt ein, wenn ein Dritter der Gesellschaft nach § 33 WpHG mitteilt, dass er 50 Prozent der Stimmrechte an der Gesellschaft erreicht oder überschritten hat. Bei Ausübung des Sonderkündigungsrechts steht den Vorstandsmitgliedern das Festgehalt gemäß dem jeweiligen Anstellungsvertrag für die restliche Vertragslaufzeit zu; es ist mit Vertragsbeendigung ohne Abzinsung in einem Betrag auszuzahlen. Erfolgt ein Kontrollwechsel, so steht den Vorstandsmitgliedern im Falle der Ausübung des Sonderkündigungsrechts außerdem eine Sonderprämie in Höhe von 100 Prozent der zu erwartenden Tantieme bis Vertragsende zu. Die zu leistenden Zahlungen an die Vorstandsmitglieder sind jedoch in jedem Fall auf 150 Prozent des Abfindungs-Caps (die zweifache Höhe der von dem jeweiligen Vorstandsmitglied im letzten vollen Geschäftsjahr - einschließlich der in diesem Geschäftsjahr geleisteten Tantiemezahlungen für vorangegangene Geschäftsjahre - tatsächlich zugeflossene Gesamtvergütung zzgl. der für langfristige Tantiemeanteile gebildeten Rückstellungen/​ Verbindlichkeiten) begrenzt

 

Cuxhaven, 16. März 2022

Der Vorstand

KONZERN-GESAMTERGEBNIS-RECHNUNG (IFRS) für die Zeit vom 1. Januar bis 31. Dezember 2021

der PNE AG, Cuxhaven

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in Tsd. Euro (Rundungsdifferenzen möglich) Anhang 2021 2020
1. Umsatzerlöse VI.1. 117.728 109.689
2. Erhöhung des Bestandes an unfertigen Erzeugnissen und Leistungen V.5. 129.819 38.204
3. Sonstige betriebliche Erträge VI.2. 4.480 3.819
4. Gesamtleistung 252.027 151.711
5. Materialaufwand -161.554 -72.729
6. Personalaufwand VI.3. -38.499 -35.054
7. Abschreibungen auf immaterielle Vermögenswerte des Anlagevermögens, Sachanlagen und Nutzungsrechte IV.2. /​ V.1. /​ V.2. /​ V.12. -23.389 -18.177
8. Sonstige betriebliche Aufwendungen VI.4. -19.294 -17.554
9. Wertminderungsaufwand Geschäfts- oder Firmenwerte IV.3. /​ V.1. -26 -26
10. Betriebsergebnis 9.265 8.170
11. Erträge aus Beteiligungen 135 125
12. Sonstige Zinsen und ähnliche Erträge VI.5. 4.414 251
13. Erträge von assoziierten Unternehmen 27 0
14. Aufwendungen aus Verlustübernahme von assoziierten Unternehmen -24 -73
15. Zinsen und ähnliche Aufwendungen VI.6. -10.790 -11.182
16. Ergebnis vor Steuern 3.028 -2.708
17. Steuern vom Einkommen und vom Ertrag VI.7. 21.848 3.747
18. Sonstige Steuern -212 -136
19. Konzernjahresüberschuss vor nicht beherrschenden Anteilen 24.664 903
20. Anteile nicht beherrschender Gesellschafter am Ergebnis V.8. -463 -717
21. Konzernjahresüberschuss 25.127 1.621
Übriges Ergebnis /​ Posten, die möglicherweise zukünftig in die Gewinn- und Verlustrechnung umgegliedert werden
22. Währungsdifferenzen -417 -1.873
23. Sonstige 0 0
24. Übriges Ergebnis der Periode (nach Steuern) -417 -1.873
25. Gesamtergebnis der Periode 24.247 -969
Zurechnung des Konzernjahresergebnisses der Periode
Anteilseigner der Muttergesellschaft 25.127 1.621
Anteile anderer Gesellschafter am Konzernjahresergebnis -463 -717
24.664 903
Zurechnung des Gesamtergebnisses der Periode
Anteilseigner der Muttergesellschaft 24.710 -252
Anteile anderer Gesellschafter am Gesamtergebnis -463 -717
24.247 -969
Gewogener Durchschnitt der ausgegebenen Aktien (unverwässert) (in 1.000) VI.8. 76.337 76.337
Unverwässertes Ergebnis je Aktie aus dem fortzuführenden Geschäft (in Euro) 0,33 0,02
Gewogener Durchschnitt der ausgegebenen Aktien (verwässert) (in 1.000) VI.8. 76.337 76.337
Verwässertes Ergebnis je Aktie aus dem fortzuführenden Geschäft (in Euro) 0,33 0,02

KONZERNBILANZ (IFRS) zum 31. Dezember 2021

der PNE AG, Cuxhaven

Aktiva

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in Tsd. Euro (Rundungsdifferenzen möglich) Anhang Stand am 31.12.2021 Stand am 31.12.2020
A. Langfristige Vermögenswerte
I. Immaterielle Vermögenswerte IV.1. /​ IV.3. /​ V.1.
1. Konzessionen, gewerbliche Schutzrechte und ähnliche Rechte und Werte sowie Lizenzen an solchen Rechten und Werten 689 1.029
2. Geschäfts- oder Firmenwert 63.275 63.301
63.964 64.330
II. Sachanlagen IV.2. /​ IV.3. /​ V.2.
1. Grundstücke und Bauten einschließlich der Bauten auf fremden Grundstücken 13.032 13.496
2. Technische Anlagen und Maschinen 253.849 157.115
3. Andere Anlagen, Betriebs- und Geschäftsausstattung 4.142 2.663
4. Geleistete Anzahlungen und Anlagen im Bau 2.499 3.068
273.523 176.341
III. Nutzungsrechte IV.4. /​ V.3. 64.732 39.125
IV. Langfristige finanzielle Vermögenswerte IV.5. /​ V.4.
1. Anteile an verbundenen Unternehmen 242 115
2. Anteile an assoziierten Unternehmen 461 434
3. Anteile an Unternehmen, mit denen ein Beteiligungsverhältnis besteht 1.208 1.208
4. Sonstige Ausleihungen 188 178
5. Sonstige langfristige Darlehensforderungen 499 0
2.598 1.936
V. Latente Steuern IV.6. /​ VI.7. 58.713 35.484
B. Kurzfristige Vermögenswerte
I. Vorräte IV.7. /​ V.5. 163.711 174.003
II. Forderungen und sonstige Vermögenswerte IV.9. /​ V.6.
1. Forderungen aus Lieferungen und Leistungen 29.492 40.171
2. Kurzfristige sonstige Darlehensforderungen 1.204 2.002
3. Forderungen gegen verbundene Unternehmen 6.000 1.315
4. Forderungen gegen assoziierte Unternehmen und solche, mit denen ein Beteiligungsverhältnis besteht 162 160
5. Übrige Vermögenswerte 12.595 15.985
49.453 59.633
III. Steuerforderungen 680 1.341
IV. Zahlungsmittel und Zahlungsmitteläquivalente IV.8. 149.625 111.617
827.000 663.809

Passiva

in Tsd. Euro (Rundungsdifferenzen möglich) Anhang Stand am 31.12.2021 Stand am 31.12.2020
A. Eigenkapital V.7.
I. Gezeichnetes Kapital 76.603 76.603
II. Kapitalrücklage 82.953 82.953
III. Eigene Anteile -707 -707
IV. Gewinnrücklagen
1. Gesetzliche Rücklage 5 5
2. Andere Gewinnrücklagen 46 46
51 51
V. Fremdwährungsrücklage -3.109 -2.692
VI. Konzernbilanzgewinn 73.384 51.425
VII. Nicht beherrschende Anteile V.8. -7.382 -7.070
221.793 200.563
B. Langfristige Schulden
I. Sonstige Rückstellungen IV.10. /​ V.11. 0 0
II. Abgegrenzte Zuwendungen der öffentlichen Hand IV.12. /​ V.9. 667 714
III. Langfristige Finanzverbindlichkeiten IV.11. /​ V.12.
1. Anleihen 49.521 49.183
2. Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten 330.421 216.565
3. Sonstige Finanzverbindlichkeiten 5.124 7.139
4. Verbindlichkeiten aus Leasingverhältnissen 103.719 70.388
488.784 343.274
IV. Latente Steuerverbindlichkeiten IV.6. /​ VI.7. 6.454 11.049
C. Kurzfristige Schulden
I. Steuerrückstellungen V.10. 1.549 1.150
II. Sonstige Rückstellungen IV.10. /​ V.11. 5.198 3.467
III. Kurzfristige Finanzverbindlichkeiten IV.11. /​ V.12.
1. Anleihen 0 0
2. Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten 21.332 22.681
3. Sonstige Finanzverbindlichkeiten 1.426 1.542
4. Verbindlichkeiten aus Leasingverhältnissen 6.862 4.626
29.620 28.849
IV. Sonstige Verbindlichkeiten IV.11. /​ V.13.
1. Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen 34.398 31.364
2. Verbindlichkeiten gegenüber verbundenen Unternehmen 290 259
3. Verbindlichkeiten gegenüber assoziierten Unternehmen und solchen, mit denen ein Beteiligungsverhältnis besteht 923 877
4. Abgegrenzte Umsatzerlöse 25.189 21.965
5. Abgegrenzte Verbindlichkeiten 6.849 8.698
6. Übrige Verbindlichkeiten 5.250 10.291
72.899 73.454
V. Steuerverbindlichkeiten 38 1.289
827.000 663.809

KONZERN-KAPITALFLUSS-RECHNUNG (IFRS)

der PNE AG, Cuxhaven, für den Zeitraum 1. Januar bis 31. Dezember 2021

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in Tsd. Euro (Rundungsdifferenzen möglich) Anhang 2021 2020
Konzernjahresergebnis 24.664 903
-/​+ Ertragsteuerertrag /​ -aufwand VI.7. -21.848 -3.747
-/​+ Gezahlte /​ Erhaltene Ertragsteuern -4.918 -8.451
-/​+ Zinserträge und -aufwendungen VI.5. /​ VI.6. 6.376 10.931
- Gezahlte Zinsen -6.556 -5.765
+ Erhaltene Zinsen 309 251
+/​- Abschreibungen /​ Zuschreibungen auf immaterielle Vermögenswerte des Anlagevermögens, Sachanlagen, Nutzungsrechte und langfristige finanzielle Vermögenswerte 23.415 18.203
+/​- Zunahme /​ Abnahme der Rückstellungen V.10. 2.219 -3.759
-/​+ Zahlungsunwirksame Erträge /​ Aufwendungen -527 -1.754
- Gewinn aus dem Abgang von Gegenständen des Anlagevermögens und aus der Endkonsolidierung III.2. 425 -3
+/​- Abnahme /​ Zunahme der Vorräte sowie anderer Aktiva IV.7. /​ V.5. -85.384 -118.311
+/​- Abnahme /​ Zunahme der Forderungen aus Lieferungen und Leistungen und Teilgewinnrealisierung IV.7. /​ IV.9. /​ V.3. /​ V.6. 41.549 6.278
+/​- Zunahme /​ Abnahme der Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen sowie anderer Passiva IV.11. /​ V.11. /​ V.12. 44.052 36.723
Cashflow aus der laufenden Geschäftstätigkeit 23.778 -68.500
+ Einzahlungen aus Abgängen der immateriellen Vermögenswerte 1 0
+ Einzahlungen aus Abgängen von Gegenständen des Sachanlagevermögens 525 104
+ Einzahlungen aus Abgängen von Finanzanlagen 3 0
+ Einzahlungen aus Verkäufen von konsolidierten Einheiten III.2. 30.447 0
- Auszahlungen für Investitionen in Sachanlagen und in immaterielle Vermögenswerte V.1. /​ V.2. -112.828 -14.531
- Auszahlungen für Investitionen in Finanzanlagen -139 0
Cashflow aus Investitionstätigkeit -81.991 -14.427
+ Einzahlungen aus der Aufnahme von Finanzkrediten V.12. 143.699 101.376
- Erwerb von nicht beherrschenden Anteilen 0 -573
- Auszahlungen für die Tilgung von Finanzkrediten V.12. -21.520 -8.767
- Auszahlungen für die Tilgung von Leasingverbindlichkeiten -7.152 -6.126
- Auszahlung für Dividende -3.053 -3.053
Cashflow aus Finanzierungstätigkeit 111.974 82.857
Zahlungswirksame Veränderung des Finanzmittelfonds 53.761 -71
+ Konsolidierungskreisbedingte Veränderung des Finanzmittelfonds -15.754 -246
+ Finanzmittelfonds am Anfang der Periode IV.8. /​ VII.1. 111.618 111.934
Finanzmittelfonds am Ende der Periode * IV.8. /​ VII.1. 149.625 111.618
* davon als Sicherheit verpfändet V.12. 1.858 2.954

KONZERN-EIGENKAPITAL-VERÄNDERUNGSRECHNUNG (IFRS) für das Geschäftsjahr 2021

der PNE AG, Cuxhaven

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in Tsd. Euro (Rundungsdifferenzen möglich) Gezeichnetes Kapital Kapitalrücklage Eigene Anteile Gewinnrücklagen
Stand zum 1.1.2020 76.603 82.953 -707 51
Konzernjahresergebnis 0 0 0 0
Sonstiges Ergebnis 0 0 0 0
Gesamtergebnis 2020 0 0 0 0
Dividende 0 0 0 0
Sonstige Veränderungen 0 0 0 0
Stand zum 31.12.2020 76.603 82.953 -707 51
Konzernjahresergebnis 0 0 0 0
Sonstiges Ergebnis 0 0 0 0
Gesamtergebnis 2021 0 0 0 0
Dividende 0 0 0 0
Sonstige Veränderungen 0 0 0 0
Stand zum 31.12.2021 76.603 82.953 -707 51
scrollen
in Tsd. Euro (Rundungsdifferenzen möglich) Fremdwährungsrücklage Konzernbilanzergebnis
Stand zum 1.1.2020 -819 60.322
Konzernjahresergebnis 0 1.621
Sonstiges Ergebnis -1.873 0
Gesamtergebnis 2020 -1.873 1.621
Dividende 0 -3.053
Sonstige Veränderungen 0 -7.464
Stand zum 31.12.2020 -2.692 51.425
Konzernjahresergebnis 0 25.127
Sonstiges Ergebnis -417 0
Gesamtergebnis 2021 -417 25.127
Dividende 0 -3.053
Sonstige Veränderungen 0 -115
Stand zum 31.12.2021 -3.109 73.384
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in Tsd. Euro (Rundungsdifferenzen möglich) Eigenkapital vor nicht beherrschenden Anteilen Nicht beherrschende Anteile Eigenkapital gesamt
Stand zum 1.1.2020 218.403 -13.283 205.119
Konzernjahresergebnis 1.621 -717 904
Sonstiges Ergebnis -1.873 0 -1.873
Gesamtergebnis 2020 -252 -717 -969
Dividende -3.053 0 -3.053
Sonstige Veränderungen -7.464 6.930 -534
Stand zum 31.12.2020 207.634 -7.070 200.564
Konzernjahresergebnis 25.127 -463 24.664
Sonstiges Ergebnis -417 0 -417
Gesamtergebnis 2021 24.710 -463 24.247
Dividende -3.053 0 -3.053
Sonstige Veränderungen -115 151 36
Stand zum 31.12.2021 229.175 -7.382 221.793

ENTWICKLUNG DES KONZERN-ANLAGEVERMÖGENS (IFRS) für das Geschäftsjahr 2021

der PNE AG, Cuxhaven

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Anschaffungs- /​ Herstellungskosten
in Tsd. Euro (Rundungsdifferenzen möglich) Stand am 1.1.2021 Veränderungen des Konsolidierungskreises Zugänge Umgliederungen Abgänge Währungsdifferenzen
I. Immaterielle Vermögenswerte
1. Konzessionen, gewerbliche Schutzrechte und ähnliche Rechte und Werte sowie Lizenzen an solchen Rechten und Werten 9.538 -1 123 0 35 -3
2. Geschäfts- oder Firmenwert 147.765 0 0 0 0 0
157.303 -1 123 0 35 -3
II. Sachanlagen
1. Grundstücke und Bauten einschließlich der Bauten auf fremden Grundstücken 21.317 -19 59 0 0 0
2. Technische Anlagen und Maschinen 211.792 0 55.202 54.984 887 9
3. Andere Anlagen, Betriebs- und Geschäftsausstattung 7.082 0 2.585 0 478 15
4. Geleistete Anzahlungen und Anlagen im Bau 3.071 -329 5.573 -5.717 94 -1
243.262 -348 63.419 49.266 1.458 23
III. Nutzungsrechte
Nutzungsrechte (IFRS 16) 45.395 0 18.245 14.235 1.243 0
45.395 0 18.245 14.235 1.243 0
IV. Finanzanlagen
1. Anteile an verbundenen Unternehmen 6.823 322 130 0 360 -1
2. Anteile an assoziierten Unternehmen 601 0 27 0 1 0
3. Anteile an Unternehmen, mit denen ein Beteiligungsverhältnis besteht 1.266 0 0 0 0 0
4. Sonstige Ausleihungen 216 0 10 0 0 0
8.905 322 167 0 361 -1
454.865 -27 81.954 63.501 3.097 18
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Anschaffungs- /​ Herstellungskosten Kumulierte Abschreibungen
in Tsd. Euro (Rundungsdifferenzen möglich) Stand am 31.12.2021 Stand am 1.1.2021 Zugänge Abgänge Währungsdifferenzen Stand am 31.12.2021
I. Immaterielle Vermögenswerte
1. Konzessionen, gewerbliche Schutzrechte und ähnliche Rechte und Werte sowie Lizenzen an solchen Rechten und Werten 9.622 8.510 460 34 -2 8.934
2. Geschäfts- oder Firmenwert 147.765 84.464 26 0 0 84.490
157.387 92.974 486 34 -2 93.423
II. Sachanlagen
1. Grundstücke und Bauten einschließlich der Bauten auf fremden Grundstücken 21.357 7.821 504 0 0 8.325
2. Technische Anlagen und Maschinen 321.100 54.677 13.029 459 3 67.250
3. Andere Anlagen, Betriebs- und Geschäftsausstattung 9.204 4.419 1.104 468 6 5.061
4. Geleistete Anzahlungen und Anlagen im Bau 2.502 3 8 8 1 4
354.163 66.921 14.645 935 9 80.640
III. Nutzungsrechte
Nutzungsrechte (IFRS 16) 76.631 6.269 5.630 0 0 11.899
76.631 6.269 5.630 0 0 11.899
IV. Finanzanlagen
1. Anteile an verbundenen Unternehmen 6.913 6.708 0 36 0 6.672
2. Anteile an assoziierten Unternehmen 628 166 0 0 0 166
3. Anteile an Unternehmen, mit denen ein Beteiligungsverhältnis besteht 1.266 58 0 0 0 58
4. Sonstige Ausleihungen 226 38 0 0 0 38
9.033 6.969 0 36 0 6.934
597.214 173.133 20.761 1.004 8 192.897
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Buchwerte
in Tsd. Euro (Rundungsdifferenzen möglich) Stand am 31.12.2021 Stand am 31.12.2020
I. Immaterielle Vermögenswerte
1. Konzessionen, gewerbliche Schutzrechte und ähnliche Rechte und Werte sowie Lizenzen an solchen Rechten und Werten 689 1.029
2. Geschäfts- oder Firmenwert 63.275 63.301
63.964 64.330
II. Sachanlagen
1. Grundstücke und Bauten einschließlich der Bauten auf fremden Grundstücken 13.032 13.496
2. Technische Anlagen und Maschinen 253.849 157.115
3. Andere Anlagen, Betriebs- und Geschäftsausstattung 4.142 2.663
4. Geleistete Anzahlungen und Anlagen im Bau 2.499 3.068
273.523 176.341
III. Nutzungsrechte
Nutzungsrechte (IFRS 16) 64.732 39.125
64.732 39.125
IV. Finanzanlagen
1. Anteile an verbundenen Unternehmen 242 115
2. Anteile an assoziierten Unternehmen 461 434
3. Anteile an Unternehmen, mit denen ein Beteiligungsverhältnis besteht 1.208 1.208
4. Sonstige Ausleihungen 188 178
2.099 1.936
404.317 281.732

ENTWICKLUNG DES KONZERN-ANLAGEVERMÖGENS (IFRS) für das Geschäftsjahr 2020

der PNE AG, Cuxhaven

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Anschaffungs- /​ Herstellungskosten
in Tsd. Euro (Rundungsdifferenzen möglich) Stand am 1.1.2020 Veränderungen des Konsolidierungskreises Zugänge Abgänge Währungsdifferenzen Stand am 31.12.2020
I. Immaterielle Vermögenswerte
1. Konzessionen, gewerbliche Schutzrechte und ähnliche Rechte und Werte sowie Lizenzen an solchen Rechten und Werten 9.600 1 81 134 -9 9.538
2. Geschäfts- oder Firmenwert 147.765 0 0 0 0 147.765
157.365 1 81 134 -9 157.303
II. Sachanlagen
1. Grundstücke und Bauten einschließlich der Bauten auf fremden Grundstücken 21.064 0 253 0 0 21.317
2. Technische Anlagen und Maschinen 201.800 0 10.203 35 -177 211.792
3. Andere Anlagen, Betriebs- und Geschäftsausstattung 6.243 0 1.160 306 -15 7.082
4. Geleistete Anzahlungen und Anlagen im Bau 274 9 2.835 45 -2 3.071
229.382 9 14.451 386 -195 243.262
III. Nutzungsrechte
Nutzungsrechte (IFRS 16) 42.169 0 4.882 1.656 0 45.395
42.169 0 4.882 1.656 0 45.395
IV. Finanzanlagen
1. Anteile an verbundenen Unternehmen 6.828 -6 0 0 0 6.823
2. Anteile an assoziierten Unternehmen 1.349 0 0 749 0 601
3. Anteile an Unternehmen, mit denen ein Beteiligungsverhältnis besteht 1.266 0 0 0 0 1.266
4. Sonstige Ausleihungen 216 0 0 0 0 216
9.659 -6 0 749 0 8.905
438.575 4 19.414 2.925 -204 454.865
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Kumulierte Abschreibungen Buchwerte
in Tsd. Euro (Rundungsdifferenzen möglich) Stand am 1.1.2020 Zugänge Abgänge Währungsdifferenzen Stand am 31.12.2020 Stand am 31.12.2020
I. Immaterielle Vermögenswerte
1. Konzessionen, gewerbliche Schutzrechte und ähnliche Rechte und Werte sowie Lizenzen an solchen Rechten und Werten 8.208 442 134 -6 8.510 1.029
2. Geschäfts- oder Firmenwert 84.438 26 0 0 84.464 63.301
92.646 468 134 -6 92.974 64.330
II. Sachanlagen
1. Grundstücke und Bauten einschließlich der Bauten auf fremden Grundstücken 7.312 509 0 0 7.821 13.496
2. Technische Anlagen und Maschinen 44.197 10.660 23 -158 54.677 157.115
3. Andere Anlagen, Betriebs- und Geschäftsausstattung 3.788 898 259 -8 4.419 2.663
4. Geleistete Anzahlungen und Anlagen im Bau 4 0 0 -1 3 3.068
55.301 12.068 282 -166 66.921 176.341
III. Nutzungsrechte
Nutzungsrechte (IFRS 16) 2.793 3.594 118 0 6.269 39.125
2.793 3.594 118 0 6.269 39.125
IV. Finanzanlagen
1. Anteile an verbundenen Unternehmen 6.708 0 0 0 6.708 115
2. Anteile an assoziierten Unternehmen 862 0 696 0 166 434
3. Anteile an Unternehmen, mit denen ein Beteiligungsverhältnis besteht 58 0 0 0 58 1.208
4. Sonstige Ausleihungen 38 0 0 0 38 178
7.665 0 696 0 6.969 1.936
158.405 16.131 1.231 -172 173.133 281.732
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Buchwerte
in Tsd. Euro (Rundungsdifferenzen möglich) Stand am 31.12.2019
I. Immaterielle Vermögenswerte
1. Konzessionen, gewerbliche Schutzrechte und ähnliche Rechte und Werte sowie Lizenzen an solchen Rechten und Werten 1.392
2. Geschäfts- oder Firmenwert 63.327
64.720
II. Sachanlagen
1. Grundstücke und Bauten einschließlich der Bauten auf fremden Grundstücken 13.752
2. Technische Anlagen und Maschinen 157.603
3. Andere Anlagen, Betriebs- und Geschäftsausstattung 2.455
4. Geleistete Anzahlungen und Anlagen im Bau 271
174.081
III. Nutzungsrechte
Nutzungsrechte (IFRS 16) 39.376
39.376
IV. Finanzanlagen
1. Anteile an verbundenen Unternehmen 121
2. Anteile an assoziierten Unternehmen 487
3. Anteile an Unternehmen, mit denen ein Beteiligungsverhältnis besteht 1.208
4. Sonstige Ausleihungen 178
1.994
280.170

KONZERN-SEGMENTBERICHTERSTATTUNG (IFRS) für das Geschäftsjahr 2021

der PNE AG, Cuxhaven

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Projektentwicklung Services Stromerzeugung
in Tsd. Euro (Rundungsdifferenzen möglich) 2021 2020 2021 2020 2021 2020
Umsatzerlöse extern 68.933 71.333 17.142 16.054 31.653 22.303
Umsatzerlöse intern 168.197 108.799 4.120 3.983 240 240
Bestandsveränderungen 27.553 4.549 0 186 0 0
Sonstige betriebliche Erträge 2.782 1.600 607 889 1.091 1.783
Gesamtleistung 267.465 186.281 21.869 21.112 32.984 24.326
Abschreibungen 2.426 2.047 3.180 3.103 17.810 13.053
Betriebsergebnis 60.240 54.472 1.893 2.082 5.315 5.333
Sonstige Zinsen und ähnliche Erträge 6.365 5.339 450 454 4.154 91
Zinsen und ähnliche Aufwendungen -8.241 -8.023 -680 -587 -8.423 -8.206
Steueraufwand und -ertrag -4.385 11.140 504 -158 329 -302
Investitionen 4.738 1.400 5.406 5.510 102.823 7.621
Segmentvermögen 613.232 536.702 55.650 51.509 581.821 397.751
Segmentschulden 345.448 311.808 42.447 38.638 526.343 363.007
Segmenteigenkapital 267.785 224.895 13.203 12.871 55.478 34.744
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Konsolidierung PNE AG Konzern
in Tsd. Euro (Rundungsdifferenzen möglich) 2021 2020 2021 2020
Umsatzerlöse extern 0 0 117.728 109.689
Umsatzerlöse intern -172.557 -113.022 0 0
Bestandsveränderungen 102.266 33.469 129.819 38.204
Sonstige betriebliche Erträge 0 -454 4.480 3.819
Gesamtleistung -70.291 -80.007 252.027 151.711
Abschreibungen 0 0 23.415 18.203
Betriebsergebnis -58.184 -53.716 9.265 8.171
Sonstige Zinsen und ähnliche Erträge -6.554 -5.633 4.415 251
Zinsen und ähnliche Aufwendungen 6.554 5.633 -10.790 -11.183
Steueraufwand und -ertrag -18.296 -14.427 -21.848 -3.747
Investitionen 0 0 112.967 14.531
Segmentvermögen -423.703 -322.154 827.000 663.809
Segmentschulden -309.030 -250.208 605.207 463.245
Segmenteigenkapital -114.673 -71.946 221.793 200.564

AUFSTELLUNG DER IN DEN KONZERN ABSCHLUSS EINBEZOGENEN GESELLSCHAFTEN UND AUFSTELLUNG DES ANTEILSBESITZES zum 31. Dezember 2021

der PNE AG, Cuxhaven

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Gesellschaft Sitz Beteiligungsquote Vorjahr
(%)
Beteiligungsquote
(%)
I. Aufstellung der in den Konzernabschluss einbezogenen Gesellschaften
1 PNE WIND Betriebsführungs GmbH Cuxhaven 100,00 100,00
2 PNE Biomasse GmbH Cuxhaven 100,00 100,00
3 PNE WIND Netzprojekt GmbH Cuxhaven 100,00 100,00
4 PNE WIND Laubuseschbach GmbH & Co. KG Cuxhaven 100,00 100,00
5 PNE WIND Grundstücks GmbH Cuxhaven 100,00 100,00
6 PNE Erneuerbare Energien Offshore II GmbH Cuxhaven 100,00 100,00
7 PNE WIND Atlantis II GmbH Cuxhaven 100,00 100,00
8 PNE WIND Atlantis III GmbH Cuxhaven 100,00 100,00
9 PNE WIND Verwaltungs GmbH Cuxhaven 100,00 100,00
10 energy consult GmbH Cuxhaven 100,00 100,00
11 energy consult Prüfgesellschaft GmbH Husum 100,00 100,00
12 PNE WIND Park Kührstedt-Alfstedt A GmbH & Co. KG Husum 100,00 100,00
13 PNE WIND Park Kührstedt-Alfstedt B GmbH & Co. KG Husum 100,00 100,00
14 PNE WIND Park Kührstedt Alfstedt GmbH & Co. KG Husum 100,00 100,00
15 PNE WIND Park Schlenzer GmbH & Co. KG Husum 100,00 100,00
16 PNE WIND Park Wahlsdorf GmbH & Co. KG Cuxhaven 100,00 100,00
17 PNE WIND Park XVI GmbH & Co. KG Husum 100,00 100,00
18 PNE WIND Park XIX GmbH & Co. KG Husum 100,00 100,00
19 PNE WIND Park Calau II B GmbH & Co. KG Cuxhaven 100,00 100,00
20 PNE WIND Ausland GmbH Cuxhaven 100,00 100,00
21 PNE USA Inc. Chicago, USA 100,00 100,00
22 PNE Development LLC Chicago, USA 100,00 100,00
23 Chilocco WIND FARM LLC Chicago, USA 100,00 100,00
24 PNE WIND Central States LLC Minnesota, USA 100,00 100,00
25 Underwood Windfarm LLC Minnesota, USA 100,00 100,00
26 Butte Windfarm LLC Minnesota, USA 100,00 100,00
27 Burleigh Wind LLC Chicago, USA 100,00 100,00
28 PNE Solar USA LLC Chicago, USA 100,00 100,00
29 Gladstone New Energy LLC New Mexico, USA 100,00 100,00
30 PNE Canada Inc. New Brunswick, Kanada 100,00 100,00
31 PNE WIND Yenilenebilir Enerjiler Ltd. Ankara, Türkei 100,00 100,00
32 PNE WIND Elektrik Üretim Ltd. Ankara, Türkei 100,00 100,00
33 PNE WIND Bati Rüzgari Elektrik Üretim Ltd. Ankara, Türkei 100,00 100,00
34 PNE WIND Güney Rüzgari Elektrik Üretim Ltd. Ankara, Türkei 100,00 100,00
35 PNE WIND Kuzey Rüzgari Elektrik Üretim Ltd. Ankara, Türkei 100,00 100,00
36 S.C. PNE WIND Romania Energy Holding S.R.L Bukarest, Rumänien 100,00 100,00
37 PNE WIND Bulgaria EOOD Sofia, Bulgarien 100,00 100,00
38 PNE Santa Cruz GmbH Cuxhaven 100,00 100,00
39 PNE Central America I GmbH Cuxhaven 100,00 100,00
40 Pure New Energy LATAM S.A. Panama Stadt, Panama 100,00 100,00
41 Santa Cruz Wind S.A. Panama Stadt, Panama 100,00 100,00
42 Altiplano Power S.A. Panama Stadt, Panama 100,00 100,00
43 Los Pinos Power S.A. Panama Stadt, Panama 100,00 100,00
44 Las Honduras S.A. Panama Stadt, Panama 100,00 100,00
45 Los Manglares Power S.A. Panama Stadt, Panama 100,00 100,00
46 HKW Silbitz GmbH & Co. KG Silbitz 100,00 100,00
47 WKN GmbH Husum 100,00 100,00
48 Windkraft Nord USA, Inc. Chicago, USA 100,00 100,00
49 WKN Italia s.r.l. Catania /​ Sizilien, Italien 100,00 100,00
50 Aero Sol s.r.l Catania /​ Sizilien, Italien 100,00 100,00
51 ATS Energia s.r.l. Torremaggiore /​ Foggia, Italien 70,00 70,00
52 WKN France S.A.S.U. Nantes, Frankreich 100,00 100,00
53 Sevivon Sp. z o.o. Koszalin, Polen 100,00 100,00
54 VKS Vindkraft Sverige AB Motala, Schweden 80,00 80,00
55 WKN Windcurrent SA (Pty) Ltd. Wilderness, Südafrika 80,00 80,00
56 NordStrom New Energy GmbH Husum 100,00 100,00
57 NordStrom Solar GmbH Husum 100,00 100,00
58 BGZ Fondsverwaltung GmbH Husum 100,00 100,00
59 WKN Sallachy Ltd. Glasgow, Großbritannien 100,00 100,00
60 Windpark Gerdau-Schwienau GmbH & Co. KG Cuxhaven 91,03 91,03
61 Windpark Pülfringen GmbH & Co. KG Cuxhaven 100,00 100,00
62 PNE WIND West Europe GmbH Husum 100,00 100,00
63 PNE WIND West Europe Verwaltungs GmbH Husum 100,00 100,00
64 PNE Power Generation GmbH Cuxhaven 100,00 100,00
65 PNE WIND Türkei HoldCo I GmbH Cuxhaven 100,00 100,00
66 Pavana GmbH Husum 100,00 100,00
67 MEB Safety Services GmbH Bremen 100,00 100,00
68 WKN WERTEWIND GmbH Husum 100,00 100,00
69 WKN Windpark Kittlitz III GmbH & Co. KG Husum 100,00 100,00
70 WKN Wertewind Betriebsgesellschaft mbH Husum 100,00 100,00
71 WKN Wertewind Verwaltungs GmbH Husum 100,00 100,00
72 WKN WERTEWIND Windpark Langstedt GmbH & Co. KG Husum 100,00 100,00
73 WKN WERTEWIND Windpark Lentföhrden GmbH & Co. KG Husum 100,00 100,00
74 WKN Windkraft Nord GmbH & Co. Windpark Kleinbüllesheim KG Husum 100,00 100,00
75 PNE WIND Park XVIII GmbH & Co. KG Cuxhaven 100,00 100,00
76 WKN Wertewind Bürgerbeteiligungsgesellschaft mbH Husum 100,00 100,00
77 WKN Wertewind Bürgerprojekt GmbH Husum 100,00 100,00
78 PNE WIND Park XVII GmbH & Co. KG Cuxhaven 100,00 100,00
79 SAS Parc Eolien d'Ermenonville de la Grande Nantes, Frankreich 100,00 100,00
80 PNE Sverige AB Malmö, Schweden 100,00 100,00
81 Sachsenkraft Plus GmbH Dresden 50,50 50,50
82 WKN Windpark Zahrenholz GmbH und Co. KG Husum 100,00 100,00
83 PNE WIND Park XXIV GmbH & Co. KG Cuxhaven 100,00 100,00
84 PNE WIND Park XXV GmbH & Co. KG Cuxhaven 100,00 100,00
85 PNE WIND Park XXVII GmbH & Co. KG Cuxhaven 100,00 100,00
86 PNE WIND Park XXIX GmbH & Co. KG Cuxhaven 100,00 100,00
87 PNE WIND Park XXX GmbH & Co. KG Cuxhaven 100,00 100,00
88 WKN WERTEWIND Windpark Gnutz Eins GmbH Co. KG Husum 100,00 100,00
89 WKN WERTEWIND Windpark Holstentor GmbH Co. KG Husum 100,00 100,00
90 Energy Consult Polska Sp.z.o.o. (vormals SEVIVON Renewables 5 Sp. z o.o.) Koszalin, Polen 100,00 100,00
91 Energy Consult Sverige AB Malmö, Schweden 0,00 100,00
92 PNE RO PV Holding S.R.L. Bukarest, Rumänien 0,00 80,00
93 PNE RO PV NAR S.R.L. Bukarest, Rumänien 0,00 80,00
94 PNE Portfolio 2 GmbH Husum 0,00 100,00
95 PNE Portfolio 2 Verwaltungs GmbH Husum 0,00 100,00
96 WKN Windkraft Nord GmbH & Co. Windpark Hamwarde KG Husum 100,00 100,00
II. Aufstellung der in den Konzernabschluss einbezogenen Gemeinschaftsunternehmen und assoziierten Gesellschaften
1 PNE WIND Infrastruktur Calau II GmbH Cuxhaven 25,00 25,00
2 PNE WIND Park III GmbH & Co. KG Cuxhaven 25,00 25,00
3 Windpark Altenbruch GmbH Cuxhaven 50,00 50,00
III. Nicht einbezogene Gesellschaften aufgrund unwesentlicher Bedeutung
1 Pilger Wind Farm Inc. New Brunswick, Kanada 100,00 100,00
2 Climax Wind Farm Inc. New Brunswick, Kanada 100,00 100,00
3 Watson Wind Farm Inc. New Brunswick, Kanada 100,00 100,00
4 Wadena Wind Farm Inc. New Brunswick, Kanada 100,00 100,00
5 Eston Wind Farm Inc. New Brunswick, Kanada 100,00 100,00
6 Whiska Wind Farm Inc. New Brunswick, Kanada 100,00 100,00
7 PNE RO Solar 3 SRL Bukarest, Rumänien 0,00 80,00
8 PNE RO Sunrise 4 SRL Bukarest, Rumänien 0,00 80,00
9 PNE RO Sungate 5 SRL Bukarest, Rumänien 0,00 80,00
10 PNE RO SUNLIGHT 6 SRL Bukarest, Rumänien 0,00 80,00
11 PNE RO SUNSET 7 SRL Bukarest, Rumänien 0,00 80,00
12 Netzanschluss Genthin GbR Nielebock 52,00 52,00
13 ATS Energia PE Sant´Agata s.r.l. Torremaggiore /​ Foggia, Italien 52,00 52,00
14 ATS Energia PE Fiorentino s.r.l. Torremaggiore /​ Foggia, Italien 52,00 52,00
15 ATS Energia PE Florio s.r.l. Torremaggiore /​ Foggia, Italien 52,00 52,00
16 ATS Energia PE Valle s.r.l. Torremaggiore /​ Foggia, Italien 52,00 52,00
17 WKN PE Piombino s.r.l. Catania /​ Sizilien, Italien 74,90 74,90
18 WKN Basilicata Development PE2 s.r.l. Catania /​ Sizilien, Italien 100,00 100,00
19 WKN PE Polidon s.r.l. Catania /​ Sizilien, Italien 100,00 100,00
20 SAS la Haie Perron Nantes, Frankreich 100,00 100,00
21 SAS Parc Eolien de La Fosse Descroix Nantes, Frankreich 100,00 100,00
22 SAS Parc Eolien de La Plaine de la Minée Nantes, Frankreich 100,00 100,00
23 SAS Parc Eolien de Pierre Morains Nantes, Frankreich 100,00 100,00
24 SAS Parc Eolien de Vill´Aire Nantes, Frankreich 100,00 100,00
25 SAS Parc Eolien des Hauts Poiriers Nantes, Frankreich 100,00 100,00
26 SAS Parc Eolien des Monts de Chalus Nantes, Frankreich 100,00 100,00
27 SAS Parc Eolien de la Cote des Moulins Nantes, Frankreich 100,00 100,00
28 SAS Parc Eolin de la Coutanciere Nantes, Frankreich 100,00 100,00
29 AIRE PARC S.A.S.U. Nantes, Frankreich 100,00 100,00
30 PARC EOLIEN DE CHABROL S.A.S.U. Nantes, Frankreich 100,00 100,00
31 PARC EOLIEN DE LA VALLEE BLEUE S.A.S.U. Nantes, Frankreich 100,00 100,00
32 PARC EOLIEN DE L'ARGONNE MEUSIENNE S.A.S.U. Nantes, Frankreich 100,00 100,00
33 PARC EOLIEN DE SAINT-AUBIN-DU-PLAIN S.A.S.U. Nantes, Frankreich 100,00 100,00
34 PARC EOLIEN DES CHAUMES CARREES S.A.S.U. Nantes, Frankreich 100,00 100,00
35 PARC EOLIEN DE SAINT PALAIS S.A.S.U. Nantes, Frankreich 100,00 100,00
36 Windfarm Polska IV Sp. z o.o. Koszalin, Polen 80,00 100,00
37 Windfarm Polska V Sp. z o.o. Koszalin, Polen 58,00 100,00
38 Windfarm Zomar Sp. z o.o. Koszalin, Polen 57,00 57,00
39 PV Krzecin Sp. zo.o. (vormals: Sevivon Windpark 1 Sp. z.o.o.) Koszalin, Polen 100,00 100,00
40 Sevivon Windpark 3 Sp.z o.o Koszalin, Polen 100,00 100,00
41 Sevivon Windpark 4 Sp.z o.o Koszalin, Polen 100,00 100,00
42 SEVIVON Renewables 1 Sp.z o.o. Koszalin, Polen 100,00 100,00
43 SEVIVON Renewables 2 Sp.z o.o. Koszalin, Polen 100,00 100,00
44 SEVIVON Renewables 3 Sp.z o.o. Koszalin, Polen 100,00 100,00
45 SEVIVON Renewables 4 Sp.z o.o. Koszalin, Polen 100,00 100,00
46 SEVIVON Renewables 6 Sp.z o.o. Husum 0,00 100,00
47 SEVIVON Renewables 7 Sp.z o.o. Koszalin, Polen 0,00 100,00
48 SEVIVON Renewables 8 Sp.z o.o. Koszalin, Polen 0,00 100,00
49 SEVIVON Renewables 9 Sp.z o.o. Koszalin, Polen 0,00 100,00
50 SEVIVON Renewables 10 Sp.z o.o. Koszalin, Polen 0,00 100,00
51 Vindpark Odensvi i Köping AB (vormals: Vindpark Norrberget i Sala AB) Motala, Schweden 80,00 80,00
52 Vindpark Västerlisa i Norrtälje AB (vormals: Vindpark Näshult i Högsby AB) Motala, Schweden 80,00 80,00
53 Vindpark Sjönnebol i Säffle AB Motala, Schweden 0,00 80,00
54 Vindpark Tronserud i Bengtsfors AB Motala, Schweden 0,00 80,00
55 Banna Ba Pifhu Wind Farm (Pty) Ltd. Wilderness, Südafrika 100,00 100,00
56 Highlands North Wind Energy Facility (RF) (PTY) Ltd. Wilderness, Südafrika 100,00 100,00
57 Highlands South Wind Energy Facility (RF) (PTY) Ltd. Wilderness, Südafrika 100,00 100,00
58 Highlands Central Wind Energy Facility (RF) (PTY) Ltd. Wilderness, Südafrika 100,00 100,00
59 Paulputs Wind Energy Facility North (RF) (PTY) Ltd. (vormals: Paulputs Wind Energy Facility (RF) (PTY) Ltd.) Wilderness, Südafrika 100,00 100,00
60 Soutrivier Wind Energy (RF) (PTY) Ltd. (vormals Putsonderwater Wind Energy Facility (RF) (PTY) Ltd.) Wilderness, Südafrika 100,00 100,00
61 Taaibos Wind Energy Facility (RF) (PTY) Ltd. (vormals: Pofadder Wind Energy Facility (RF) (PTY) Ltd.) Wilderness, Südafrika 100,00 100,00
62 Canopus Wind Energy Facility (RF) (PTY) Ltd. (vormals Aberdeen Wind Energy Facility (RF) (PTY) Ltd.) Wilderness, Südafrika 100,00 100,00
63 WKN Turkey GmbH Husum 100,00 100,00
64 WKN Windkraft Nord Beteiligungs-GmbH Husum 100,00 100,00
65 Windpark Meerhof Verwaltungsgesellschaft mbH Husum 100,00 100,00
66 Zukunftsenergien Beteiligungs-GmbH Husum 100,00 100,00
67 WKN Windkraft Nord GmbH & Co. Windpark Daberkow KG Husum 100,00 100,00
68 WKN Windkraft Nord GmbH & Co. Windpark Steffenshagen KG Husum 100,00 100,00
69 WKN Windkraft Nord GmbH & Co. Windpark Immenrode KG Husum 100,00 100,00
70 WKN Windkraft Nord GmbH & Co. Windpark Weinstraße II KG Husum 100,00 100,00
71 WKN Windpark Beerfelde GmbH & Co. KG Husum 100,00 100,00
72 WKN Windpark Zinndorf II GmbH & Co. KG Husum 100,00 100,00
73 WKN Windkraft Nord GmbH & Co. Windpark Bebensee KG Husum 100,00 100,00
74 WKN Windkraft Nord GmbH & Co. Windpark Berkenthin KG Husum 100,00 100,00
75 WKN Windkraft Nord GmbH & Co. Windpark Kollow KG Husum 100,00 100,00
76 WKN Windkraft Nord GmbH & Co. Windpark Kannawurf KG Husum 100,00 100,00
77 Windpark Brilon GmbH & Co. KG Husum 100,00 100,00
78 WKN Windpark Großbrembach GmbH & Co. KG Husum 100,00 100,00
79 WKN Windpark Lütau GmbH & Co. KG Husum 100,00 100,00
80 WKN Windpark Großenehrich GmbH & Co. KG Husum 100,00 100,00
81 WKN Windpark Christianshöhe GmbH & Co. KG Husum 100,00 100,00
82 WKN Windpark Cornberg GmbH & Co. KG Husum 100,00 100,00
83 WKN Windpark Karstädt IV GmbH & Co. KG Husum 100,00 100,00
84 WKN Windpark Parum Dümmer GmbH & Co. KG Husum 100,00 100,00
85 WKN WERTEWIND Windpark Gnutz Zwei GmbH & Co. KG Husum 100,00 100,00
86 WKN WERTEWIND Windpark Gresse GmbH & Co. KG Husum 100,00 100,00
87 WKN Windpark Woltersdorf II GmbH & Co. KG Husum 100,00 100,00
88 WKN Windpark Neu Benthen GmbH & Co. KG Husum 100,00 100,00
89 WKN Wertewind Heidmoor Husum 0,00 100,00
90 NordStrom Beteiligungsgesellschaft mbH Husum 100,00 100,00
91 REE GmbH Husum 100,00 100,00
92 GREENWIND GmbH Husum 100,00 100,00
93 EWEG Europäische Wind energieEntwicklungsgesellschaft mbH Husum 100,00 100,00
94 Innovative Wind Concepts GmbH Husum 100,00 100,00
95 WKN Portfoliomanagement I GmbH Husum 100,00 100,00
96 WKN Windpark Gebstedt GmbH & Co. KG Husum 100,00 100,00
97 WKN Windpark Stuvenborn GmbH & Co. KG Husum 100,00 100,00
98 PNE WIND Park Nordleda A GmbH & Co. KG Cuxhaven 100,00 100,00
99 PNE WIND Park Nordleda B GmbH & Co. KG Cuxhaven 100,00 100,00
100 PNE WIND Park XIV GmbH & Co. KG Cuxhaven 100,00 100,00
101 PNE WIND Park XV GmbH & Co. KG Cuxhaven 100,00 100,00
102 PNE WIND Park XX GmbH & Co. KG Cuxhaven 100,00 100,00
103 PNE WIND Park XXI GmbH & Co. KG Cuxhaven 100,00 100,00
104 PNE WIND Park XXII GmbH & Co. KG Cuxhaven 100,00 100,00
105 PNE WIND Park XXIII GmbH & Co. KG Cuxhaven 100,00 100,00
106 PNE WIND Park XXVIII GmbH & Co. KG Cuxhaven 100,00 100,00
107 PNE WIND Park XXXI GmbH & Co. KG Cuxhaven 0,00 100,00
108 PNE Windpark Gardelegen Repowering GmbH & Co. KG Cuxhaven 0,00 100,00
109 PNE Windpark Großer Mittelberg GmbH & co. KG Cuxhaven 0,00 100,00
110 PNE Windpark Herzhausen GmbH & Co. KG Cuxhaven 0,00 100,00
111 PNE Windpark Papenrode Repowering GmbH & Co. KG Cuxhaven 0,00 100,00
112 PNE Windpark Schellin Repowering I GmbH & Co. KG Cuxhaven 0,00 100,00
113 PNE Windpark Seelow-Repowering GmbH & Co. KG Cuxhaven 0,00 100,00
114 PNE Solar Park I GmbH & Co. KG Cuxhaven 100,00 100,00
115 PNE Solar Park II GmbH & Co. KG Cuxhaven 100,00 100,00
116 Solar PV 1 S.r.l. Mailand, Italien 100,00 100,00
117 Solar PV 2 S.r.l. Mailand, Italien 100,00 100,00
118 Solar PV 3 S.r.l. Mailand, Italien 100,00 100,00
119 Solar PV 4 S.r.l. Mailand, Italien 100,00 100,00
IV. Nicht einbezogene assoziierte Gesellschaften aufgrund unwesentlicher Bedeutung
1 Windpark Köhlen GmbH Oldenburg 50,00 50,00
2 Elbe-Weser-Windkraft GmbH Cuxhaven 50,00 50,00
3 STEAG ve PNE WIND Rüzgar Enerjisi Üretim A.S. Ankara, Türkei 50,00 50,00
4 EVN Energieversorgung Nord GmbH & Co. KG Husum 50,00 50,00
5 Windpark Gebstedt GmbH & Co. KG Husum 50,00 50,00
6 Quantec Operations energy consult GmbH Husum 40,00 40,00
scrollen
Gesellschaft Eigenkapital
Tsd. Euro
Jahresergebnis
Tsd. Euro
Zeitpunkt der Erstkonsolidierung
I. Aufstellung der in den Konzernabschluss einbezogenen Gesellschaften
1 PNE WIND Betriebsführungs GmbH 990 41 1 31.12.98
2 PNE Biomasse GmbH 258 94 1 23.04.00
3 PNE WIND Netzprojekt GmbH 866 0 6 01.01.02
4 PNE WIND Laubuseschbach GmbH & Co. KG -95 -78 1 29.12.04
5 PNE WIND Grundstücks GmbH 208 22 1 01.12.00
6 PNE Erneuerbare Energien Offshore II GmbH 20 -21 1 24.11.16
7 PNE WIND Atlantis II GmbH -16 -4 1 18.06.13
8 PNE WIND Atlantis III GmbH -16 -4 1 18.06.13
9 PNE WIND Verwaltungs GmbH 97 17 1 21.11.12
10 energy consult GmbH 332 0 6 11.12.13
11 energy consult Prüfgesellschaft GmbH 172 0 6 11.08.17
12 PNE WIND Park Kührstedt-Alfstedt A GmbH & Co. KG 10.787 12 1 01.04.13
13 PNE WIND Park Kührstedt-Alfstedt B GmbH & Co. KG 1.682 3 1 01.04.13
14 PNE WIND Park Kührstedt Alfstedt GmbH & Co. KG 6.917 -246 1 31.03.17
15 PNE WIND Park Schlenzer GmbH & Co. KG 2.330 -40 1 25.04.18
16 PNE WIND Park Wahlsdorf GmbH & Co. KG -5 -5 1 25.04.18
17 PNE WIND Park XVI GmbH & Co. KG 1.790 -62 1 01.07.19
18 PNE WIND Park XIX GmbH & Co. KG 8.761 -125 1 01.04.18
19 PNE WIND Park Calau II B GmbH & Co. KG 35 -4 1 01.04.13
20 PNE WIND Ausland GmbH -5.519 -3.983 1 16.11.07
21 PNE USA Inc. -17.992 95 1 27.10.08
22 PNE Development LLC -1.631 -165 1 29.07.11
23 Chilocco WIND FARM LLC -547 0 1 01.10.12
24 PNE WIND Central States LLC -1.308 0 1 01.10.09
25 Underwood Windfarm LLC -302 -1 1 01.10.09
26 Butte Windfarm LLC -2.121 -1 1 01.10.09
27 Burleigh Wind LLC -2.051 0 1 01.01.18
28 PNE Solar USA LLC -2.182 -685 1 01.01.19
29 Gladstone New Energy LLC -418 16 1 01.01.19
30 PNE Canada Inc. 1.549 -350 1 26.01.10
31 PNE WIND Yenilenebilir Enerjiler Ltd. 310 -387 1 08.12.17
32 PNE WIND Elektrik Üretim Ltd. -4.251 -2.405 1 20.02.15
33 PNE WIND Bati Rüzgari Elektrik Üretim Ltd. -587 -447 1 16.09.15
34 PNE WIND Güney Rüzgari Elektrik Üretim Ltd. -642 -427 1 16.09.15
35 PNE WIND Kuzey Rüzgari Elektrik Üretim Ltd. -658 -485 1 10.10.16
36 S.C. PNE WIND Romania Energy Holding S.R.L -2.715 -552 1 10.05.12
37 PNE WIND Bulgaria EOOD 56 -42 1 09.11.10
38 PNE Santa Cruz GmbH 105 13 1 09.08.18
39 PNE Central America I GmbH 99 8 1 04.07.18
40 Pure New Energy LATAM S.A. -379 -186 1 01.01.19
41 Santa Cruz Wind S.A. -1.000 -267 1 01.10.19
42 Altiplano Power S.A. -215 -36 1 01.10.19
43 Los Pinos Power S.A. -260 -38 1 01.10.19
44 Las Honduras S.A. -26 -11 1 01.10.19
45 Los Manglares Power S.A. -33 -12 1 01.10.19
46 HKW Silbitz GmbH & Co. KG 2.056 1.080 1 01.09.09
47 WKN GmbH 62.546 0 6 04.07.13
48 Windkraft Nord USA, Inc. -280 -13 1 04.07.13
49 WKN Italia s.r.l. 293 -776 1 04.07.13
50 Aero Sol s.r.l -43 -43 1 04.07.13
51 ATS Energia s.r.l. 132 -33 1 04.07.13
52 WKN France S.A.S.U. 4.632 -1.994 1 04.07.13
53 Sevivon Sp. z o.o. -24.291 -1.950 1 04.07.13
54 VKS Vindkraft Sverige AB 1.151 -740 1 04.07.13
55 WKN Windcurrent SA (Pty) Ltd. -3.458 -1.528 1 04.07.13
56 NordStrom New Energy GmbH 823 0 4 04.07.13
57 NordStrom Solar GmbH 550 19 1 04.07.13
58 BGZ Fondsverwaltung GmbH 207 0 4 04.07.13
59 WKN Sallachy Ltd. -1.181 -117 1 01.07.15
60 Windpark Gerdau-Schwienau GmbH & Co. KG -100 -16 1 01.10.16
61 Windpark Pülfringen GmbH & Co. KG -3.235 29 1 01.10.16
62 PNE WIND West Europe GmbH 33.577 -647 1 12.06.17
63 PNE WIND West Europe Verwaltungs GmbH 19 6 1 10.07.17
64 PNE Power Generation GmbH 3.260 -1.149 1 01.01.19
65 PNE WIND Türkei HoldCo I GmbH 3.343 -3 1 30.05.17
66 Pavana GmbH 1.292 228 1 30.09.17
67 MEB Safety Services GmbH -37 0 8 01.11.18
68 WKN WERTEWIND GmbH 6.965 -16 1 30.06.18
69 WKN Windpark Kittlitz III GmbH & Co. KG 8.561 -152 1 01.07.18
70 WKN Wertewind Betriebsgesellschaft mbH 6.480 -450 1 30.03.20
71 WKN Wertewind Verwaltungs GmbH 19 2 1 30.03.20
72 WKN WERTEWIND Windpark Langstedt GmbH & Co. KG 5.205 189 1 30.03.20
73 WKN WERTEWIND Windpark Lentföhrden GmbH & Co. KG 4.129 123 1 30.03.20
74 WKN Windkraft Nord GmbH & Co. Windpark Kleinbüllesheim KG 2.044 -32 1 30.03.20
75 PNE WIND Park XVIII GmbH & Co. KG -7 -2 1 30.03.20
76 WKN Wertewind Bürgerbeteiligungsgesellschaft mbH 21 0 1 30.06.20
77 WKN Wertewind Bürgerprojekt GmbH 21 0 1 30.06.20
78 PNE WIND Park XVII GmbH & Co. KG 10.743 459 1 31.08.20
79 SAS Parc Eolien d'Ermenonville de la Grande 759 15 1 30.09.20
80 PNE Sverige AB 31 -1.091 1 30.09.20
81 Sachsenkraft Plus GmbH 325 -9 1 20.11.20
82 WKN Windpark Zahrenholz GmbH und Co. KG 31 30 1 01.12.20
83 PNE WIND Park XXIV GmbH & Co. KG -3 -4 1 01.04.21
84 PNE WIND Park XXV GmbH & Co. KG -3 -4 1 01.07.21
85 PNE WIND Park XXVII GmbH & Co. KG -5 -5 1 01.07.21
86 PNE WIND Park XXIX GmbH & Co. KG -5 -5 1 01.04.21
87 PNE WIND Park XXX GmbH & Co. KG -5 -5 1 01.04.21
88 WKN WERTEWIND Windpark Gnutz Eins GmbH Co. KG 2.176 -5 1 01.04.21
89 WKN WERTEWIND Windpark Holstentor GmbH Co. KG 4.936 -90 1 01.01.21
90 Energy Consult Polska Sp.z.o.o. (vormals SEVIVON Renewables 5 Sp. z o.o.) 2 1 1 01.07.21
91 Energy Consult Sverige AB -23 -26 1 01.07.21
92 PNE RO PV Holding S.R.L. -548 -550 1 30.09.21
93 PNE RO PV NAR S.R.L. -61 -62 1 30.09.21
94 PNE Portfolio 2 GmbH 6.549 -16 1 14.10.21
95 PNE Portfolio 2 Verwaltungs GmbH 21 -4 1 15.11.21
96 WKN Windkraft Nord GmbH & Co. Windpark Hamwarde KG -6 -5 1 01.12.21
II. Aufstellung der in den Konzernabschluss einbezogenen Gemeinschaftsunternehmen und assoziierten Gesellschaften
1 PNE WIND Infrastruktur Calau II GmbH 13 -2 2 01.04.13
2 PNE WIND Park III GmbH & Co. KG 16 26 2 01.04.13
3 Windpark Altenbruch GmbH 925 -10 2 01.10.16
III. Nicht einbezogene Gesellschaften aufgrund unwesentlicher Bedeutung
1 Pilger Wind Farm Inc. k. A. k. A. 5
2 Climax Wind Farm Inc. k. A. k. A. 5
3 Watson Wind Farm Inc. k. A. k. A. 5
4 Wadena Wind Farm Inc. k. A. k. A. 5
5 Eston Wind Farm Inc. k. A. k. A. 5
6 Whiska Wind Farm Inc. k. A. k. A. 5
7 PNE RO Solar 3 SRL k. A. k. A. 5
8 PNE RO Sunrise 4 SRL k. A. k. A. 5
9 PNE RO Sungate 5 SRL k. A. k. A. 5
10 PNE RO SUNLIGHT 6 SRL k. A. k. A. 5
11 PNE RO SUNSET 7 SRL k. A. k. A. 5
12 Netzanschluss Genthin GbR 10 33 2
13 ATS Energia PE Sant´Agata s.r.l. 4 -10 7
14 ATS Energia PE Fiorentino s.r.l. 4 -10 7
15 ATS Energia PE Florio s.r.l. 3 -11 7
16 ATS Energia PE Valle s.r.l. 4 -10 7
17 WKN PE Piombino s.r.l. 3 -10 7
18 WKN Basilicata Development PE2 s.r.l. -1 -10 7
19 WKN PE Polidon s.r.l. 4 -10 7
20 SAS la Haie Perron -78 -8 7
21 SAS Parc Eolien de La Fosse Descroix -21 -6 7
22 SAS Parc Eolien de La Plaine de la Minée -42 -28 7
23 SAS Parc Eolien de Pierre Morains -25 -11 7
24 SAS Parc Eolien de Vill´Aire -21 -7 7
25 SAS Parc Eolien des Hauts Poiriers -21 -6 7
26 SAS Parc Eolien des Monts de Chalus -22 -8 7
27 SAS Parc Eolien de la Cote des Moulins -37 -7 7
28 SAS Parc Eolin de la Coutanciere -37 -7 7
29 AIRE PARC S.A.S.U. -16 -8 7
30 PARC EOLIEN DE CHABROL S.A.S.U. -14 -4 7
31 PARC EOLIEN DE LA VALLEE BLEUE S.A.S.U. -15 -7 7
32 PARC EOLIEN DE L'ARGONNE MEUSIENNE S.A.S.U. -14 -7 7
33 PARC EOLIEN DE SAINT-AUBIN-DU-PLAIN S.A.S.U. -14 -7 7
34 PARC EOLIEN DES CHAUMES CARREES S.A.S.U. -21 -12 7
35 PARC EOLIEN DE SAINT PALAIS S.A.S.U. -8 -8 7
36 Windfarm Polska IV Sp. z o.o. -359 -58 7
37 Windfarm Polska V Sp. z o.o. -197 -70 7
38 Windfarm Zomar Sp. z o.o. -88 -14 7
39 PV Krzecin Sp. zo.o. (vormals: Sevivon Windpark 1 Sp. z.o.o.) -22 -11 2
40 Sevivon Windpark 3 Sp.z o.o -18 -9 2
41 Sevivon Windpark 4 Sp.z o.o -30 -22 2
42 SEVIVON Renewables 1 Sp.z o.o. k. A. k. A. 5
43 SEVIVON Renewables 2 Sp.z o.o. k. A. k. A. 5
44 SEVIVON Renewables 3 Sp.z o.o. k. A. k. A. 5
45 SEVIVON Renewables 4 Sp.z o.o. k. A. k. A. 5
46 SEVIVON Renewables 6 Sp.z o.o. k. A. k. A. 5
47 SEVIVON Renewables 7 Sp.z o.o. k. A. k. A. 5
48 SEVIVON Renewables 8 Sp.z o.o. k. A. k. A. 5
49 SEVIVON Renewables 9 Sp.z o.o. k. A. k. A. 5
50 SEVIVON Renewables 10 Sp.z o.o. k. A. k. A. 5
51 Vindpark Odensvi i Köping AB (vormals: Vindpark Norrberget i Sala AB) k. A. k. A. 5
52 Vindpark Västerlisa i Norrtälje AB (vormals: Vindpark Näshult i Högsby AB) k. A. k. A. 5
53 Vindpark Sjönnebol i Säffle AB k. A. k. A. 5
54 Vindpark Tronserud i Bengtsfors AB k. A. k. A. 5
55 Banna Ba Pifhu Wind Farm (Pty) Ltd. k. A. k. A. 5
56 Highlands North Wind Energy Facility (RF) (PTY) Ltd. k. A. k. A. 5
57 Highlands South Wind Energy Facility (RF) (PTY) Ltd. k. A. k. A. 5
58 Highlands Central Wind Energy Facility (RF) (PTY) Ltd. k. A. k. A. 5
59 Paulputs Wind Energy Facility North (RF) (PTY) Ltd. (vormals: Paulputs Wind Energy Facility (RF) (PTY) Ltd.) k. A. k. A. 5
60 Soutrivier Wind Energy (RF) (PTY) Ltd. (vormals Putsonderwater Wind Energy Facility (RF) (PTY) Ltd.) k. A. k. A. 5
61 Taaibos Wind Energy Facility (RF) (PTY) Ltd. (vormals: Pofadder Wind Energy Facility (RF) (PTY) Ltd.) k. A. k. A. 5
62 Canopus Wind Energy Facility (RF) (PTY) Ltd. (vormals Aberdeen Wind Energy Facility (RF) (PTY) Ltd.) k. A. k. A. 5
63 WKN Turkey GmbH -426 -15 2
64 WKN Windkraft Nord Beteiligungs-GmbH 46 35 2
65 Windpark Meerhof Verwaltungsgesellschaft mbH 23 2 2
66 Zukunftsenergien Beteiligungs-GmbH 1 0 2
67 WKN Windkraft Nord GmbH & Co. Windpark Daberkow KG k. A. k. A. 5
68 WKN Windkraft Nord GmbH & Co. Windpark Steffenshagen KG k. A. k. A. 5
69 WKN Windkraft Nord GmbH & Co. Windpark Immenrode KG k. A. k. A. 5
70 WKN Windkraft Nord GmbH & Co. Windpark Weinstraße II KG k. A. k. A. 5
71 WKN Windpark Beerfelde GmbH & Co. KG k. A. k. A. 5
72 WKN Windpark Zinndorf II GmbH & Co. KG k. A. k. A. 5
73 WKN Windkraft Nord GmbH & Co. Windpark Bebensee KG k. A. k. A. 5
74 WKN Windkraft Nord GmbH & Co. Windpark Berkenthin KG k. A. k. A. 5
75 WKN Windkraft Nord GmbH & Co. Windpark Kollow KG k. A. k. A. 5
76 WKN Windkraft Nord GmbH & Co. Windpark Kannawurf KG k. A. k. A. 5
77 Windpark Brilon GmbH & Co. KG k. A. k. A. 5
78 WKN Windpark Großbrembach GmbH & Co. KG k. A. k. A. 5
79 WKN Windpark Lütau GmbH & Co. KG k. A. k. A. 5
80 WKN Windpark Großenehrich GmbH & Co. KG k. A. k. A. 5
81 WKN Windpark Christianshöhe GmbH & Co. KG k. A. k. A. 5
82 WKN Windpark Cornberg GmbH & Co. KG k. A. k. A. 5
83 WKN Windpark Karstädt IV GmbH & Co. KG k. A. k. A. 5
84 WKN Windpark Parum Dümmer GmbH & Co. KG k. A. k. A. 5
85 WKN WERTEWIND Windpark Gnutz Zwei GmbH & Co. KG k. A. k. A. 5
86 WKN WERTEWIND Windpark Gresse GmbH & Co. KG k. A. k. A. 5
87 WKN Windpark Woltersdorf II GmbH & Co. KG k. A. k. A. 5
88 WKN Windpark Neu Benthen GmbH & Co. KG k. A. k. A. 5
89 WKN Wertewind Heidmoor k. A. k. A. 5
90 NordStrom Beteiligungsgesellschaft mbH 54 4 2
91 REE GmbH 71 4 7
92 GREENWIND GmbH 47 1 7
93 EWEG Europäische Wind energieEntwicklungsgesellschaft mbH 18 0 7
94 Innovative Wind Concepts GmbH 10 -104 7
95 WKN Portfoliomanagement I GmbH 22 144 2
96 WKN Windpark Gebstedt GmbH & Co. KG k. A. k. A. 5
97 WKN Windpark Stuvenborn GmbH & Co. KG k. A. k. A. 5
98 PNE WIND Park Nordleda A GmbH & Co. KG k. A. k. A. 5
99 PNE WIND Park Nordleda B GmbH & Co. KG k. A. k. A. 5
100 PNE WIND Park XIV GmbH & Co. KG k. A. k. A. 5
101 PNE WIND Park XV GmbH & Co. KG k. A. k. A. 5
102 PNE WIND Park XX GmbH & Co. KG k. A. k. A. 5
103 PNE WIND Park XXI GmbH & Co. KG k. A. k. A. 5
104 PNE WIND Park XXII GmbH & Co. KG k. A. k. A. 5
105 PNE WIND Park XXIII GmbH & Co. KG k. A. k. A. 5
106 PNE WIND Park XXVIII GmbH & Co. KG k. A. k. A. 5
107 PNE WIND Park XXXI GmbH & Co. KG k. A. k. A. 5
108 PNE Windpark Gardelegen Repowering GmbH & Co. KG k. A. k. A. 5
109 PNE Windpark Großer Mittelberg GmbH & co. KG k. A. k. A. 5
110 PNE Windpark Herzhausen GmbH & Co. KG k. A. k. A. 5
111 PNE Windpark Papenrode Repowering GmbH & Co. KG k. A. k. A. 5
112 PNE Windpark Schellin Repowering I GmbH & Co. KG k. A. k. A. 5
113 PNE Windpark Seelow-Repowering GmbH & Co. KG k. A. k. A. 5
114 PNE Solar Park I GmbH & Co. KG k. A. k. A. 5
115 PNE Solar Park II GmbH & Co. KG k. A. k. A. 5
116 Solar PV 1 S.r.l. k. A. k. A. 5
117 Solar PV 2 S.r.l. k. A. k. A. 5
118 Solar PV 3 S.r.l. k. A. k. A. 5
119 Solar PV 4 S.r.l. k. A. k. A. 5
IV. Nicht einbezogene assoziierte Gesellschaften aufgrund unwesentlicher Bedeutung
1 Windpark Köhlen GmbH 1.405 -52 2
2 Elbe-Weser-Windkraft GmbH 8 -3 2
3 STEAG ve PNE WIND Rüzgar Enerjisi Üretim A.S. -206 -134 1
4 EVN Energieversorgung Nord GmbH & Co. KG -312 -10 7
5 Windpark Gebstedt GmbH & Co. KG k. A. k. A. 5
6 Quantec Operations energy consult GmbH 77 31 2

1 Gem. Jahresabschluss zum 31. Dezember 2021
2 Gem. vorläufigem Jahresabschluss zum 31. Dezember 2021
3 Gem. vorläufigen Jahresabschluss zum 30. September 2021
4 Nach Ergebnisabführung an WKN GmbH
5 Bisher keine Aufnahme des operativen Geschäftsbetriebs
6 Nach Ergebnisabführung an PNE AG
7 Gem. Jahresabschluss zum 31. Dezember 2020
8 Nach Ergebnisabführung an Energy Consult GmbH

KONZERNANHANG

der PNE AG, Cuxhaven, für das Geschäftsjahr 2021

I. HANDELSREGISTER UND GEGENSTAND DES UNTERNEHMENS

Die PNE AG (im Folgenden auch "Gesellschaft") hat ihren Sitz in Cuxhaven, Peter-Henlein-Straße 2-4, Deutschland. Die Gesellschaft ist unter der Nummer HRB 110360 in das Handelsregister beim Amtsgericht Tostedt eingetragen. Geschäftsjahr ist das Kalenderjahr.

Die Geschäftsaktivitäten der Gesellschaft umfassten im Berichtsjahr im Wesentlichen die Projektierung, Errichtung und den Betrieb von Windparks und Umspannwerken zur Stromerzeugung, die Entwicklung von Photovoltaikparks sowie den Service von Windkraftanlagen und weiteren Servicedienstleistungen rund um Erneuerbare-Energien-Projekte.

II. ALLGEMEINE RECHNUNGSLEGUNGSGRUNDSÄTZE

1. Going Concern

Die Bilanzierung erfolgt unter der Annahme der Unternehmensfortführung. Auf Risiken, die den Bestand des Unternehmens möglicherweise gefährden könnten, wird im zusammengefassten Lage- und Konzernlagebericht der Gesellschaft eingegangen.

2. Konzernabschluss

Der Konzernabschluss der PNE AG wird nach den International Financial Reporting Standards (IFRS) des International Accounting Standards Board (IASB) aufgestellt, wie sie in der Europäischen Union anzuwenden sind. Vom IASB verabschiedete neue Standards werden grundsätzlich ab dem Zeitpunkt ihres Inkrafttretens angewendet, wie sie in der EU zu berücksichtigen sind.

Soweit nichts anderes angegeben ist, wird der vorstehende Konzernabschluss in Euro (Euro) aufgestellt und grundsätzlich auf Tausend Euro (Tsd. Euro) gerundet. Aufgrund dieser Rundungen kann es bei Darstellungen innerhalb dieses IFRS-Konzernanhangs möglich sein, dass sich einzelne Zahlen nicht genau zur angegebenen Summe aufaddieren.

Der Konzernabschluss entspricht den Anforderungen des § 315e HGB.

Dem Konzernabschluss liegen einheitliche Bilanzierungs- und Bewertungsgrundsätze zugrunde. Der Konzernabschluss wurde auf Grundlage der historischen Anschaffungs- oder Herstellungskosten aufgestellt. Davon ausgenommen sind einzelne Finanzinstrumente, die zum beizulegenden Zeitwert am Bilanzstichtag angesetzt wurden.

Der vom Vorstand zum 31. Dezember 2021 aufgestellte Konzernabschluss und zusammengefasste Lage- und Konzernlagebericht wurde in der Vorstandssitzung am 7. März 2022 zur Weitergabe an den Aufsichtsrat freigegeben.

Der zum 31. Dezember 2021 aufgestellte Konzernabschluss wird beim Betreiber des Bundesanzeigers eingereicht.

Der Konzern hat im Geschäftsjahr 2021 die nachfolgend aufgeführten Änderungen von IFRS-Standards erstmalig angewendet. Hieraus haben sich - sofern nicht unter der Tabelle anders beschrieben - keine Auswirkungen auf den Konzernabschluss ergeben.

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Standard /​ Interpretation Datum des EU-Endorsement Anwendungspflicht in der EU
Änderungen IFRS 4: Verlängerung der vorübergehenden Befreiung von der Anwendung von IFRS 9 15. Dezember 2020 1. Januar 2021
Änderungen an IFRS 9, IAS 39, IFRS 7, IFRS 4 und IFRS 16: IBOR-Reform - Phase 2 13. Januar 2021 1. Januar 2021
Änderungen IFRS 16: Auf die COVID-19-Pandemie bezogene Mietkonzessionen nach 30. Juni 2021 30. August 2021 1. April 2021 *

* Die Übernahme in EU-Recht der Änderungen an diesem Standard ist unterjährig im Jahr 2021 erfolgt; gemäß der entsprechenden Verordnung der EU-Kommission können die Änderungen bereits für Jahresabschlüsse, die am oder nach dem 1. Januar 2021 beginnen, angewendet werden.

Änderungen an IFRS 16 Leasingverhältnisse

Durch die neu verabschiedeten Änderungen an IFRS 16 verfügen Leasingnehmer nun über ein Wahlrecht zur vereinfachten Bilanzierung von Leasinganpassungen. Das Wahlrecht besteht,

→ sofern eine Änderung des Leasingverhältnisses die direkte Folge der COVID-19-Pandemie ist,

→ die Gesamtleasingzahlungen durch die Änderung nicht erhöht werden,

→ die Änderung nur Zahlungen mit Fälligkeit vor dem 1.7.2022 betreffen und

→ sonst keine wesentlichen Punkte der Leasingvereinbarung verändert werden.

Wenn alle diese Voraussetzungen erfüllt sind, und der Leasingnehmer sich entscheidet, das Wahlrecht auszuüben, darf er auf die Prüfung, ob eine lease modification vorliegt, verzichten und stattdessen die Anpassung des Leasingverhältnisses als (ggf. negative) variable Leasingrate verbuchen.

Im Geschäftsjahr 2021 wurden folgende vom IASB bereits verabschiedete neue bzw. geänderte, teilweise von der EU noch nicht übernommene Rechnungslegungsnormen, nicht berücksichtigt, weil eine Verpflichtung zur Anwendung noch nicht gegeben war:

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Standard /​ Interpretation Datum des EU-Endorsement (vorr.) Anwendungspflicht in der EU
Änderungen an IAS 1: Klassifizierung Verbindlichkeiten als kurz- oder langfristig Noch nicht übernommen 1. Januar 2023
Änderungen an IAS 1 und IFRS Practice Statement 2: Angabe von Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden 2. März 2022 1. Januar 2023
Änderungen an IAS 8: Definition von rechnungslegungsbezogenen Schätzungen 2. März 2022 1. Januar 2023
Änderungen an IAS 12: Latente Steuern, die sich auf Vermögenswerte und Schulden beziehen, die aus einer einzigen Transaktion resultieren Noch nicht übernommen 1. Januar 2023
IFRS 17: Darstellung von Vergleichsinformationen bei erstmaliger Anwendung von IFRS 17 und IFRS 9 Noch nicht übernommen 1. Januar 2023
Änderungen an IFRS 3: Verweis auf das Rahmenkonzept 28. Juni 2021 1. Januar 2022
Änderungen an IAS 16: Erlöse vor der beabsichtigten Nutzung 28. Juni 2021 1. Januar 2022
Änderungen an IAS 37: Belastende Verträge - Kosten für die Erfüllung eines Vertrags 28. Juni 2021 1. Januar 2022
Änderungen an IFRS 1, IFRS 9, IFRS 16 und IAS 41 (jährlicher Verbesserungszyklus 2018-2020) 28. Juni 2021 1. Januar 2022
IFRS 17 Neuer Standard "Versicherungsverträge" sowie Änderungen IFRS 17 19. November 2021 1. Januar 2023

Die Anwendungspflicht in der EU stellt dabei den Zeitpunkt dar, in dem die neue Rechnungslegungsvorschrift voraussichtlich erstmals bei der PNE AG berücksichtigt wird. Der Konzern wendete, mit Ausnahme der oben dargestellten Änderungen an IFRS 16 bezüglich auf das Coronavirus bezogener Mietkonzessionen nach 30. Juni 2021, keinen neuen Standard, keine neue Interpretation oder Änderung an einem Standard vorzeitig in 2021 an.

Auf eine weitere detaillierte Darstellung von neuen oder geänderten Standards bzw. Interpretationen wird im Folgenden verzichtet, da die Auswirkungen aus ihrer erstmaligen Anwendung auf die Darstellung der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des Konzerns voraussichtlich von untergeordneter Bedeutung sein werden.

III. KONSOLIDIERUNGS GRUNDSÄTZE

1. Konsolidierungskreis

In den Konzernabschluss werden im Wege der Vollkonsolidierung alle Unternehmen einbezogen, über welche die Konzernobergesellschaft die Beherrschung ausübt. Beherrschung eines Beteiligungsunternehmens ist dann gegeben, wenn ein Investor schwankenden Renditen aus seinem Engagement in dem Beteiligungsunternehmen ausgesetzt ist bzw. Anrechte auf diese besitzt und die Fähigkeit hat, diese Renditen mittels seiner Verfügungsgewalt über das Beteiligungsunternehmen zu beeinflussen. In den Konsolidierungskreis werden auch Windparkbetreibergesellschaften, die aufgrund dieser Kriterien vom Mutterunternehmen oder damit verbundenen Unternehmen beherrscht werden, einbezogen.

Im Berichtszeitraum wurden folgende Gesellschaften erstmalig in den Konzernkreis einbezogen (in Klammern Erstkonsolidierungszeitpunkt, Anteilshöhe und Segmentzuordnung):

1. PNE WIND Park XXIV GmbH & Co. KG, Cuxhaven, (100 Prozent, Erstkonsolidierung zum 1. April 2021), Segment "Stromerzeugung", (Umgegliedert von "Nicht einbezogene Gesellschaften aufgrund unwesentlicher Bedeutung"),

2. PNE WIND Park XXV GmbH & Co. KG, Cuxhaven, (100 Prozent, Erstkonsolidierung zum 1. Juli 2021), Segment "Stromerzeugung", (Umgegliedert von "Nicht einbezogene Gesellschaften aufgrund unwesentlicher Bedeutung"),

3. PNE WIND Park XXVII GmbH & Co. KG, Cuxhaven, (100 Prozent, Erstkonsolidierung zum 1. Juli 2021), Segment "Stromerzeugung", (Umgegliedert von "Nicht einbezogene Gesellschaften aufgrund unwesentlicher Bedeutung"),

4. PNE WIND Park XXIX GmbH & Co. KG, Cuxhaven, (100 Prozent, Erstkonsolidierung zum 1. April 2021), Segment "Stromerzeugung", (Umgegliedert von "Nicht einbezogene Gesellschaften aufgrund unwesentlicher Bedeutung"),

5. PNE WIND Park XXX GmbH & Co. KG, Cuxhaven, (100 Prozent, Erstkonsolidierung zum 1. April 2021), Segment "Stromerzeugung", (Umgegliedert von "Nicht einbezogene Gesellschaften aufgrund unwesentlicher Bedeutung"),

6. WKN WERTEWIND Windpark Holstentor GmbH & Co. KG, Husum, (100 Prozent, Erstkonsolidierung zum 1. Januar 2021), Segment "Stromerzeugung", (Umgegliedert von "Nicht einbezogene Gesellschaften aufgrund unwesentlicher Bedeutung"),

7. WKN WERTEWIND Windpark Gnutz Eins GmbH & Co. KG, Husum, (100 Prozent, Erstkonsolidierung zum 1. April 2021), Segment "Stromerzeugung", (Umgegliedert von "Nicht einbezogene Gesellschaften aufgrund unwesentlicher Bedeutung"),

8. WKN Windkraft Nord GmbH & Co. Windpark Hamwarde KG, Husum, (100 Prozent, Erstkonsolidierung zum 1. Dezember 2021), Segment "Stromerzeugung", (Umgegliedert von "Nicht einbezogene Gesellschaften aufgrund unwesentlicher Bedeutung"),

9. PNE RO PV Holding SRL, Bukarest, Rumänien, (80 Prozent, Erstkonsolidierung zum 30. September 2021), Segment "Projektentwicklung", (Gegründet),

10. PNE RO PV NAZ SRL, Bukarest, Rumänien, (80 Prozent, Erstkonsolidierung zum 30. September 2021), Segment "Projektentwicklung", (Gegründet),

11. Energy Consult Polska Sp.z.o.o. (vormals SEVIVON Renewables 5 Sp.z.o.o.), Koszalin, Polen, (100 Prozent, Erstkonsolidierung zum 1. Juli 2021), Segment "Services", (Umgegliedert von "Nicht einbezogene Gesellschaften aufgrund unwesentlicher Bedeutung"),

12. Energy Consult Sverige AB, Malmö, Schweden, (100 Prozent, Erstkonsolidierung zum 1. Juli 2021). Segment "Services", (Gegründet),

13. PNE Portfolio 2 GmbH, Husum, (100 Prozent, Erstkonsolidierung zum 14. Oktober 2021), Segment "Stromerzeugung", (Gegründet),

14. PNE Portfolio 2 Verwaltungs GmbH, Husum, (100 Prozent, Erstkonsolidierung zum 15. November 2021), Segment "Stromerzeugung", (Gegründet).

Eine Umgliederung von Tochterunternehmen von "Nicht einbezogene Unternehmen aufgrund unwesentlicher Bedeutung" zur Vollkonsolidierung wird generell vorgenommen sobald klar ist, dass die Projektierungsphase in naher Zukunft beginnt.

Gegenstand der Unternehmen Nr. 1 bis 8 ist die Errichtung und der Betrieb von Windkraftanlagen in Form von Windparks sowie die Veräußerung der erzeugten elektrischen Energie.

Gegenstand der Unternehmen Nr. 9 und 10 ist die Errichtung und der Betrieb von Photovoltaikanlagen in Form von Photovoltaikparks sowie die Veräußerung der erzeugten elektrischen Energie.

Gegenstand der Unternehmen Nr. 11 und 12 ist die Erbringung von Dienstleistungen im Bereich der Erneuerbaren Energien im Ausland sowie sämtliche mit den vorbezeichneten Leistungen in unmittelbarem oder mittelbarem Zusammenhang stehende Geschäfte, die dem Zweck der Gesellschaft dienlich sein können.

Gegenstand der Unternehmen Nr. 13 und Nr. 14 sind die Ausübung der Tätigkeit einer geschäftsleitenden Holding (Nr. 13) bzw. einer geschäftsleitenden Gesellschafterin (Nr. 14), insbesondere der Erwerb und die Verwaltung von Unternehmen und Beteiligungen, der Erwerb und Betrieb von Anlagen zur Erzeugung von Elektrizität aus Erneuerbaren Energien im In- und Ausland, insbesondere von Windparks, die Vermarktung von Elektrizität aus diesen Anlagen sowie damit einhergehende administrative Tätigkeiten und entsprechende Tätigkeiten auch für weitere Gesellschaften anzubieten.

Die Buchwerte und beizulegenden Zeitwerte der identifizierbaren Vermögenswerte und Schulden der Gesellschaften Nr. 1 bis 14 waren zum Erstkonsolidierungszeitpunkt für die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage unwesentlich.

Im Berichtszeitraum veränderte sich keine Anteilsquote bei Gesellschaften, die in den Konzernkreis einbezogen werden bzw. im Vorjahr einbezogen wurden.

Im Berichtszeitraum wurden folgende Gesellschaften, die in den Konzern einbezogen wurden, auf konsolidierte Gesellschaften verschmolzen:

1. PNE WIND Jules Verne GmbH, Cuxhaven, (100 Prozent), bisher Segment "Projektentwicklung",

2. PNEWIND Nemo GmbH, Cuxhaven, (100 Prozent), bisher Segment "Projektentwicklung",

3. PNE WIND Nautilus GmbH, Cuxhaven, (100 Prozent), bisher Segment "Projektentwicklung",

4. PNE Erneuerbare Energien Offshore I GmbH, Cuxhaven, (100 Prozent), bisher Segment "Stromerzeugung".

Die ersten drei Gesellschaften sind auf das Mutterunternehmen, die PNE AG, und die PNE Erneuerbare Energien Offshore I GmbH auf die PNE Erneuerbare Energien Offshore II GmbH verschmolzen worden.

Weiterhin wurde die NordStrom Bioenergie GmbH, Husum, (100 Prozent), bisher Segment "Projektentwicklung", auf eine nicht konsolidierte Tochtergesellschaft verschmolzen.

Aus den Verschmelzungen ergaben sich keine wesentlichen Auswirkungen auf den Konzernabschluss.

Im Berichtszeitraum wurde die PNE New Energy Offshore USA Inc., Boston, USA, (100 Prozent), bisher Segment "Projektentwicklung", die in den Konzern einbezogen wurde, liquidiert.

Aus der Liquidation ergab sich keine wesentliche Auswirkung auf den Konzernabschluss.

Danach umfasst der Konsolidierungskreis zum 31. Dezember 2021 neben der PNE AG die weiteren in der "Aufstellung der in den Konzernabschluss einbezogenen Gesellschaften" unter Punkt I "Aufstellung der in den Konzernabschluss einbezogenen Gesellschaften" und unter Punkt II "Aufstellung der in den Konzernabschluss einbezogenen assoziierten Gesellschaften" aufgeführten Unternehmen.

Gesellschaften, die nicht im Konsolidierungskreis zum 31. Dezember 2021 einbezogen wurden, sind in der "Aufstellung der in den Konzernabschuss einbezogenen Gesellschaften und Aufstellung des Anteilsbesitzes" unter dem Punkt III "Nicht einbezogene Unternehmen aufgrund unwesentlicher Bedeutung" und Punkt IV "Nicht einbezogene assoziierte Unternehmen aufgrund unwesentlicher Bedeutung" aufgeführt.

2. Anteilsveräußerungen

Im Berichtszeitraum sind folgende Gesellschaften bzw. Anteile an der Gesellschaft veräußert worden:

1. 100 Prozent der Anteile an der S.C. PNE WIND Romania S.R.L., Bukarest, Rumänien, (Abgang aus dem Segment "Projektentwicklung"),

2. 100 Prozent der Anteile an der S.C. PNE WIND MVI S.R.L., Bukarest, Rumänien, (Abgang aus dem Segment "Projektentwicklung"),

3. 100 Prozent der Anteile an der S.C. EVN WINDPOWER DEVELOPMENT & CONSTRUCTION S.R.L., Bukarest, Rumänien, (Abgang aus dem Segment "Projektentwicklung"),

4. 100 Prozent der Anteile an der S.C. PNE Solar Power Romania S.R.L., Bukarest, Rumänien, (Abgang aus dem Segment "Projektentwicklung"),

5. 100 Prozent der Anteile an der Forthewind Sp.z.o.o., Katowice, Polen, (Abgang aus dem Segment "Stromerzeugung"),

6. 100 Prozent der Anteile an der Sevivon Windpark 2 Sp.z.o.o., Koszalin, Polen, (Abgang aus dem Segment "Stromerzeugung").

Zu 1 bis 3. Der "Paket"-Verkaufspreis für 100 Prozent der Gesellschaftsanteile an den drei aufgeführten Gesellschaften kann bis zu einem niedrigen zweistelligen Millionenbetrag betragen. Bei Übertragung der Anteile an den Gesellschaften wurde ein Betrag von rund 4,4 Mio. Euro gezahlt. Weitere Zahlungen werden in Abhängigkeit der Erreichung von Meilensteinen in der Projektentwicklungs- und Bauphase fällig.

Durch die Entkonsolidierung der drei aufgeführten Gesellschaften sind Vermögenswerte aus dem Konzern in Höhe von insgesamt rund 1,6 Mio. Euro sowie Schulden und Rückstellungen aus dem Konzern in Höhe von rund 0,3 Mio. Euro abgegangen. Aus dem erhaltenen Entgelt und der Entkonsolidierung der Gesellschaft ergab sich ein Gewinn von rund 3,1 Mio. Euro. Das erhaltene Entgelt für die Veräußerung der Gesellschaften betrug rund 4,4 Mio. Euro. Die im Rahmen der Transaktion abgegangenen Zahlungsmittel der Gesellschaften betrugen rund 0,2 Mio. Euro. Der Veräußerungsgewinn ist in den Umsatzerlösen im Konzern enthalten.

Zu 4. Der Verkaufspreis für 100 Prozent der Gesellschaftsanteile an der aufgeführten Gesellschaft kann bis zu einem unteren einstelligen Millionenbetrag betragen. Bei Übertragung der Anteile an den Gesellschaften wurde ein Betrag von rund 0,0 Mio. Euro gezahlt. Weitere Zahlungen werden in Abhängigkeit der Erreichung von Meilensteinen in der Projektentwicklungs- und Bauphase fällig.

Durch die Entkonsolidierung der aufgeführten Gesellschaft sind Vermögenswerte aus dem Konzern in Höhe von insgesamt rund 0,4 Mio. Euro sowie Schulden und Rückstellungen aus dem Konzern in Höhe von rund 1,0 Mio. Euro abgegangen. Aus dem erhaltenen Entgelt und der Entkonsolidierung der Gesellschaft ergab sich ein Gewinn von rund 0,6 Mio. Euro. Das erhaltene Entgelt für die Veräußerung der Gesellschaften betrug rund 0,0 Mio. Euro. Die im Rahmen der Transaktion abgegangenen Zahlungsmittel der Gesellschaft betrugen rund 0,0 Mio. Euro. Der Veräußerungsgewinn ist in den Umsatzerlösen im Konzern enthalten.

Zu 5 und 6. Der "Paket"-Verkaufspreis für 100 Prozent der Gesellschaftsanteile an den zwei aufgeführten Gesellschaften betrug 26,8 Mio. Euro. Bei Übertragung derAnteile an den Gesellschaften wurde ein Betrag von rund 52,0 Mio. Euro (inkl. der Rückführung von ausgereichten Konzerndarlehen von rund 25,2 Mio. Euro) gezahlt. Weitere Zahlungen werden in Abhängigkeit der Erreichung von Meilensteinen in der Projektentwicklungs- und Bauphase fällig.

Durch die Entkonsolidierung der zwei aufgeführten Gesellschaften sind Vermögenswerte aus dem Konzern in Höhe von insgesamt rund 73,6 Mio. Euro sowie Schulden und Rückstellungen aus dem Konzern in Höhe von rund 47,0 Mio. Euro abgegangen. Aus dem erhaltenen Entgelt und der Entkonsolidierung der Gesellschaft ergab sich ein Gewinn von rund 25,4 Mio. Euro. Das erhaltene Entgelt für die Veräußerung der Gesellschaften betrug rund 26,8 Mio. Euro. Die im Rahmen der Transaktion abgegangenen Zahlungsmittel der Gesellschaften betrugen rund 15,7 Mio. Euro. Der Veräußerungsgewinn ist in den Umsatzerlösen im Konzern enthalten.

scrollen
in Mio. Euro Rumänische Windparkgesellschaften (Paketverkauf) Polnische Windparkgesellschaften (Paketverkauf) S.C. PNE Solar Power Romania S.R.L.
1. Gesamte erhaltene Gegenleistung * 4,4 52,0 0,0
2. Abgegangene Vermögenswerte und Schulden *
Kurzfristige Vermögenswerte 1,6 22,2 0,1
Langfristige Vermögenswerte 0,0 51,4 0,3
Kurzfristige Verbindlichkeiten -0,3 -2,1 -1,0
Langfristige Verbindlichkeiten 0,0 -44,9 0,0
Veräußertes Nettovermögen * 1,3 26,6 -0,6
3. Veräußerungsgewinn /​ -verlust *
Erhaltene Gegenleistung 4,4 52,0 0,0
Aufgegebenes Nettovermögen -1,3 -26,6 0,6
Veräußerungsgewinn /​ -verlust * 3,1 25,4 0,6
4. Nettozahlungsmittelfluss *
Durch Zahlungmittel beglichener Veräußerungspreis * 4,4 52,0 0,0
Abzüglich mit dem Verkauf abgegebene Zahlungsmittel -0,2 -15,7 0,0
Nettozahlungsmittelfluss aus der Veräußerung * 4,2 36,3 0,0

* Inklusive Rückführung von Konzerndarlehen und sonstigen Forderungen im Konzern.

Im Rahmen des Verkaufs von Projektgesellschaften sind bestehende Projektfinanzierungen Bestandteil des Kaufvertrages.

3. Konsolidierungsmethoden Beteiligungsquoten bereits konsolidierter Unternehmen (ohne

Grundlage für den Konzernabschluss sind die zum 31. Dezember 2021 nach einheitlichen Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden aufgestellten, teilweise von Abschlussprüfern testierten Jahresabschlüsse der in den Konzern einbezogenen Gesellschaften.

Die Kapitalkonsolidierung der Tochterunternehmen erfolgt nach der Erwerbsmethode durch Verrechnung der Anschaffungskosten des Unternehmenszusammenschlusses mit dem auf das Mutterunternehmen entfallenden anteiligen Eigenkapital zum Erwerbszeitpunkt. Das Eigenkapital ermittelt sich dabei als Saldo der beizulegenden Zeitwerte der Vermögenswerte und Schulden im Erwerbszeitpunkt (vollständige Neubewertung).

Nicht beherrschende Anteile werden zum Erwerbszeitpunkt mit ihrem entsprechenden Anteil am identifizierbaren Nettovermögen des erworbenen Unternehmens bewertet. Werden Beteiligungsquoten bereits konsolidierter Unternehmen (ohne Kontrollerlangung oder Kontrollverlust) erweitert oder reduziert, erfolgt dies ergebnisneutral zu Gunsten bzw. zu Lasten der nicht beherrschenden Anteile innerhalb des Eigenkapitals.

Verliert der Konzern die Beherrschung über ein Tochterunternehmen, bucht er die Vermögenswerte und Schulden des Tochterunternehmens und alle zugehörigen, nicht beherrschenden Anteile und anderen Bestandteile am Eigenkapital aus. Jeder entstehende Gewinn oder Verlust wird im Gewinn oder Verlust erfasst. Jeder zurückbehaltene Anteil an dem ehemaligen Tochterunternehmen wird zum beizulegenden Zeitwert zum Zeitpunkt des Verlustes der Beherrschung bewertet.

Die Anteile des Konzerns an nach der Equity-Methode bilanzierten Finanzanlagen umfassen Anteile an assoziierten Unternehmen und an Gemeinschaftsunternehmen.

Assoziierte Unternehmen sind Unternehmen, bei denen der Konzern einen maßgeblichen Einfluss, jedoch keine Beherrschung oder gemeinschaftliche Führung, in Bezug auf die Finanz- und Geschäftspolitik hat. Bei assoziierten Unternehmen übt der Konzern in der Regel aufgrund eines Anteilsbesitzes zwischen 20 Prozent und 50 Prozent einen maßgeblichen Einfluss aus. Ein Gemeinschaftsunternehmen ist eine Vereinbarung, über die der Konzern die gemeinschaftliche Führung ausübt, wobei er Rechte am Nettovermögen der Vereinbarung besitzt, anstatt Rechte an deren Vermögenswerten und Verpflichtungen für deren Schulden zu haben. Gemeinschaftliche Führung ist die vertraglich festgelegte, gemeinsame Ausübung einer Vereinbarung. Diese ist nur dann gegeben, wenn Entscheidungen über die maßgeblichen Tätigkeiten gemeinschaftlich erfolgen.

Bei Beteiligungen, die at-equity in den Konzernabschluss einbezogen sind, wird der Buchwert jährlich um die dem Konzern-Kapitalanteil entsprechenden Eigenkapitalveränderungen erhöht bzw. vermindert. Bei der erstmaligen Einbeziehung von Beteiligungen nach der Equity-Methode werden Unterschiedsbeträge aus der Erstkonsolidierung entsprechend den Grundsätzen der Vollkonsolidierung behandelt. Die erfolgswirksamen Veränderungen des anteiligen Eigenkapitals werden einschließlich außerplanmäßiger Abschreibungen eines Geschäfts- oder Firmenwerts im Ergebnis aus at-equity bewerteten Beteiligungen berücksichtigt. Zwischengesellschaftliche Gewinne und Verluste waren bei diesen Gesellschaften unbedeutend.

Wesentliche konzerninterne Umsätze, Aufwendungen und Erträge sowie Forderungen und Verbindlichkeiten zwischen den zu konsolidierenden Gesellschaften werden eliminiert. Zwischenergebnisse werden, soweit sie wesentlich sind, eliminiert und bei der Steuerabgrenzung berücksichtigt.

IV. BILANZIERUNGS- UND BEWERTUNGSGRUNDSÄTZE

Die Rechnungslegung erfolgt bei sämtlichen Gesellschaften des Konzerns originär nach den national geltenden gesetzlichen Vorschriften sowie den diese ergänzenden Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung.

Die Abschlüsse aller einbezogenen Unternehmen werden auf der Basis einheitlicher Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden einbezogen. Die entsprechend den jeweils geltenden Vorschriften erstellten Jahresabschlüsse (HB I) werden in IFRS-konforme Jahresabschlüsse (HB II) übergeleitet. Die Bilanzierungs- und Bewertungsvorschriften wurden gegenüber dem Vorjahr, unter der Anwendung der Änderungen an IFRS-Standards (siehe Abschnitt II. 1), unverändert angewandt.

Die Erstellung des Konzernabschlusses unter Beachtung der Verlautbarungen des IASB erfordert bei einigen Positionen, dass Annahmen getroffen und Schätzungen verwendet werden, die sich auf die Höhe und den Ausweis bilanzierter Vermögenswerte und Schulden, der Erträge und Aufwendungen sowie der Eventualverbindlichkeiten auswirken.

Annahmen und Schätzungen beziehen sich insbesondere auf die Festlegung wirtschaftlicher Nutzungsdauern bei den Sachanlagen (siehe Abschnitt V. 2.), die Bewertung des Vorratsvermögens (siehe Abschnitt V. 5), die Bilanzierung und Bewertung von Rückstellungen (siehe Abschnitt V. 10.), die Realisierbarkeit zukünftiger Steuerentlastungen bei latenten Steuern (siehe Abschnitt VI. 7.) sowie die Festlegung von Cashflows, Wachstumsraten und Diskontierungsfaktoren im Zusammenhang mit Wertminderungsprüfungen der Geschäfts- oder Firmenwerte (siehe Abschnitt V. 1.).

Die verwendeten Annahmen und Schätzungen beziehen sich auf Erfahrungswerte, die während der zurückliegenden Geschäftstätigkeit des PNE-Konzerns gesammelt werden konnten, und orientieren sich an im jeweiligen Markt öffentlich zugänglichen relevanten Erwartungen. Somit können die verwendeten Annahmen und Schätzungen grundsätzlich nicht von allgemeinen Markterwartungen und damit bei zukunftsorientierten Werten am Markt ablesbaren Preisentwicklungen abweichen. Das maximale Risiko einer vollständigen Wertabweichung wird durch die jeweiligen bilanzierten Buchwerte der immateriellen und materiellen sowie finanziellen Vermögenswerte repräsentiert. Für eine Darstellung der durch die verwendeten Annahmen und Schätzungen hervorgerufenen historischen Wertentwicklung der Vermögenswerte wird insbesondere auf den Anlagenspiegel verwiesen.

Die tatsächlich eintretenden Werte und Wertentwicklungen können jedoch von den getroffenen Annahmen und Schätzungen abweichen. Solche Änderungen werden zum Zeitpunkt einer besseren Erkenntnis ergebniswirksam berücksichtigt.

1. Immaterielle Vermögenswerte

Konzessionen, Schutzrechte und Lizenzen werden zu Anschaffungskosten und Anschaffungsnebenkosten angesetzt. Aufgrund ihrer endlich bestimmbaren Nutzungsdauerwerden sie um planmäßige Abschreibungen nach der linearen Methode über die zu erwartende wirtschaftliche Nutzungsdauer vermindert. Die Nutzungsdauer beträgt in der Regel zwei bis vier Jahre. Soweit notwendig, wird eine außerplanmäßige Abschreibung vorgenommen, die bei späterem dauerhaftem Wegfall der Gründe rückgängig gemacht wird. Außerplanmäßige Wertkorrekturen (Minderungen und Mehrungen) waren im Berichtsjahr nicht erforderlich.

Nach IFRS 3 werden Geschäfts- und Firmenwerte aus der Kapitalkonsolidierung nicht planmäßig über die voraussichtliche Nutzungsdauer abgeschrieben. Soweit erforderlich werden außerplanmäßige Abschreibungen nach IAS 36 ("impairment only approach") vorgenommen.

2. Sachanlagen

Sachanlagen werden mit den Anschaffungs- und Herstellungskosten gemäß IAS 16 abzüglich der planmäßigen linearen Abschreibung bilanziert. Außerplanmäßige Abschreibungen gemäß IAS 36 waren nicht erforderlich.

Die Gegenstände des Sachanlagevermögens werden entsprechend der wirtschaftlichen Nutzungsdauer wie folgt abgeschrieben:

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in Jahren
Gebäude einschließlich der Bauten auf fremden Grundstücken 20 bis 50
Technische Anlagen und Maschinen 5 bis 20
Andere Anlagen, Betriebs- und Geschäftsausstattung 3 bis 10

Wesentliche Restwerte waren bei der Bemessung der Abschreibungshöhe nicht zu berücksichtigen.

Fremdkapitalkosten werden grundsätzlich erfolgswirksam erfasst. Die direkt dem Erwerb, dem Bau oder der Herstellung eines qualifizierten Vermögenswertes zugeordneten Fremdkapitalkosten werden aktiviert.

3. Wertminderung von immateriellen Vermögenswerten und Sachanlagen

Zu jedem Bilanzstichtag wird beurteilt, ob Anhaltspunkte für einen Wertminderungsbedarf für in der Bilanz ausgewiesene Vermögenswerte vorliegen. Sind solche Anhaltspunkte erkennbar bzw. ist eine jährliche Überprüfung eines Vermögenswertes vorgeschrieben, wird der erzielbare Betrag des Vermögenswertes geschätzt, um den Umfang des eventuell erforderlichen Wertminderungsaufwands zu ermitteln. Ist die Beurteilung der Werthaltigkeit einzelner Vermögenswerte individuell nicht möglich, werden zusammen eingesetzte Vermögenswerte zu zahlungsmittelgenerierenden Einheiten zusammengefasst, auf deren Ebene Zahlungsströme abschätzbar sind. Der erzielbare Betrag ist dabei der höhere Wert aus dem Zeitwert eines Vermögenswertes oder einer zahlungsmittelgenerierenden Einheit abzüglich Veräußerungskosten und dem Nutzungswert. Zur Ermittlung des Nutzungswertes werden die geschätzten zukünftigen Zahlungsströme aus diesem Vermögenswert bzw. der zahlungsmittelgenerierenden Einheit unter Zugrundelegung eines risikoadjustierten Abzinsungssatzes vor Steuern auf den Barwert abgezinst. Ergebniswirksam erfasste Abwertungen auf Geschäfts- oder Firmenwerte werden in der Gewinn- und Verlustrechnung gesondert unter der Position "Wertminderungsaufwand Geschäfts- oder Firmenwerte" ausgewiesen.

Eine ertragswirksame Korrektur einer in früheren Jahren für einen Vermögenswert aufwandswirksam erfassten Wertminderung wird vorgenommen (mit Ausnahme der Geschäfts- oder Firmenwerte), wenn Anhaltspunkte dafür vorliegen, dass die Wertminderung nicht mehr besteht oder sich verringert haben könnte. Die Wertaufholung wird als Ertrag in der Gewinn- und Verlustrechnung erfasst. Die Werterhöhung beziehungsweise Verringerung der Wertminderung eines Vermögenswertes wird jedoch nur insoweit erfasst, wie sie den Buchwert nicht übersteigt, der sich unter Berücksichtigung der Abschreibungseffekte ergeben hätte, wenn in den vorherigen Jahren keine Wertminderung erfasst worden wäre. Wertaufholungen auf Abschreibungen, die im Rahmen von Wertminderungsprüfungen auf den Geschäfts- oder Firmenwert erfasst wurden, dürfen nicht vorgenommen werden.

Geschäfts- oder Firmenwerte werden mindestens einmal jährlich zum 31. Dezember oder dann auf Wertminderung getestet, wenn Anzeichen vorliegen, dass der Buchwert gemindert sein könnte. Eine eventuelle Wertminderung wird sofort aufwandswirksam als Bestandteil der Abschreibungen erfasst.

Zur Ermittlung eines eventuellen Wertminderungsbedarfs auf Geschäfts- oder Firmenwerte sowie auf immaterielle Vermögenswerte mit unbestimmter Nutzungsdauer wird der Buchwert der zahlungsmittelgenerierenden Einheit, welcher der Geschäfts- oder Firmenwert zugeordnet ist, mit dem erzielbaren Betrag der zahlungsmittelgenerierenden Einheit verglichen.

Bei der Veräußerung eines Tochterunternehmens wird der zurechenbare Betrag des Geschäfts- oder Firmenwertes in die Berechnung des Gewinns oder Verlusts aus der Veräußerung einbezogen.

4. Leasingverträge

Ein Leasingverhältnis stellt gemäß IFRS 16 eine Vereinbarung dar, bei welcher der Leasinggeber dem Leasingnehmer für einen vereinbarten Zeitraum die Kontrolle der Nutzung eines identifizierten Vermögenswertes gegen Zahlung eines Entgelts überträgt. PNE setzt als Leasingnehmer grundsätzlich für alle Leasingverhältnisse ein Nutzungsrecht am Leasingobjekt und eine korrespondierende Leasingverbindlichkeit an. Bei PNE werden die Anwendungserleichterungen für Leasinggegenstände von geringem Wert sowie für kurzfristige Leasingverträge (zwölf Monate oder weniger, außer Immobilien) in Anspruch genommen. PNE wendet den Standard nicht für Leasingverhältnisse an, die immaterielle Vermögenswerte zum Gegenstand haben. Die Leasingraten der Leasingverhältnisse, für die PNE die Anwendungserleichterungen in Anspruch nimmt, werden entsprechend der Anwendungserleichterungen linearals Leasingaufwand erfasst.

Die Leasingverbindlichkeit bemisst sich als der Barwert der zukünftigen Leasingzahlungen. In der Bewertung der Leasingverbindlichkeit sind fixe Leasingzahlungen abzüglich zu erhaltender Leasinganreize enthalten, sowie Leasingzahlungen, die von einem Index oder einer (Zins-)Rate abhängig sind. Es sind außerdem zu erwartende Zahlungen im Zusammenhang mit Restwertgarantien und Zahlungen aufgrund von als hinreichend sicher eingeschätzten Kaufoptionen sowie Leasingzahlungen aufgrund hinreichend sicherer Inanspruchnahme von Verlängerungs- und Kündigungsoptionen berücksichtigt. Zur Ermittlung des Barwerts wird, sofern möglich, der den Leasingverträgen zugrunde liegende Zinssatz verwendet. Liegt dieser Zinssatz nicht vor - bei PNE ist dies in der Regel der Fall -, so wird der Grenzfremdkapitalzinssatz des Leasingnehmers verwendet. Die Bestimmung des Grenzfremdkapitalzinssatzes erfolgt nach dem sogenannten build-up Ansatz, indem der risikofreie Zinssatz den Ausgangspunkt bildet und um das Kreditrisiko des Leasingnehmers angepasst wird. Weitere Anpassungen betreffen solche für die Laufzeit des Leasingverhältnisses und die Währung des Leasingvertrages. Die Leasingverbindlichkeiten werden je nach Fälligkeit unter den langfristigen und kurzfristigen Finanzverbindlichkeiten ausgewiesen. Die Folgebewertung der Leasingverbindlichkeiten erfolgt nach der Effektivzinsmethode zu fortgeführten Anschaffungskosten, das heißt die Leasingraten werden in Tilgungs- und Zinszahlungen aufgeteilt. Der Zinsanteilwird im Finanzierungsaufwand ausgewiesen.

Die Höhe des Nutzungsrechts entspricht im Zugangszeitpunkt grundsätzlich der Höhe der Verbindlichkeit. Abweichungen können durch die Berücksichtigung anfänglich geleisteter Kosten im Zusammenhang mit der Erlangung des Leasingvertrages, bereits vor dem Leasingbeginn erfolgter Vorauszahlungen und erhaltener Leasinganreize sowie etwaiger Rückbaukosten resultieren. Die Nutzungsrechte werden auf der Aktivseite unter "III. Nutzungsrechte" ausgewiesen und zu fortgeführten Anschaffungs- oder Herstellungskosten bilanziert. Sofern es sich um Leasingverbindlichkeiten im Zusammenhang mit einem Wind- oder Photovoltaikprojekt in der Umsetzung handelt, werden die Nutzungsrechte bis zur Fertigstellung des Projekts unter den Vorräten ausgewiesen. Die planmäßige Abschreibung der Nutzungsrechte erfolgt linear über die voraussichtliche wirtschaftliche Nutzungsdauer oder über die kürzere Laufzeit. Wenn die Ausübung einer Kaufoption als hinreichend sicher eingeschätzt wird, erfolgt die Abschreibung über die wirtschaftliche Nutzungsdauer des zugrunde liegenden Vermögenswertes.

Verträge können sowohl Leasing- als auch Nichtleasingkomponenten beinhalten. PNE ordnet den Transaktionspreis diesen Komponenten auf Basis ihrer relativen Einzelpreise zu. Eine Ausnahme stellen Leasingverträge über Fahrzeuge dar. In diesem Fällen macht PNE von dem Wahlrecht Gebrauch, keine Aufteilung zwischen Leasing- und Nichtleasingkomponenten vorzunehmen, sondern den Vertrag im Ganzen als Leasingvertrag zu bilanzieren.

PNE ist möglichen zukünftigen Steigerungen variabler Leasingzahlungen ausgesetzt, die sich aus einer Änderung eines Indexes oder einer (Zins-)Rate ergeben können. Diese möglichen Änderungen der Leasingraten sind bis zu deren Wirksamwerden nicht in der Leasingverbindlichkeit berücksichtigt. Sobald sich Änderungen eines Indexes oder einer (Zins-)Rate auf die Leasingraten auswirken, wird die Leasingverbindlichkeit angepasst.

Verlängerungs- und Kündigungsoptionen werden bei der Bestimmung der Laufzeit dann berücksichtigt, wenn die Ausübung der Optionen als hinreichend sicher beurteilt wird. Bei der Bestimmung der Vertragslaufzeiten am Bereitstellungsdatum werden sämtliche Tatsachen und Umstände berücksichtigt, die einen wirtschaftlichen Anreiz zur Ausübung von Verlängerungsoptionen bzw. Nicht-Ausübung von Kündigungsoptionen bieten. Eine Neubeurteilung der ursprünglich getroffenen Einschätzung erfolgt dann, wenn ein wesentliches Ereignis oder eine wesentliche Änderung der Umstände eintritt und wenn dies die bisherige Beurteilung beeinflussen kann, sofern das wesentliche Ereignis oder die Änderung der Umstände im Einflussbereich des Leasingnehmers liegt. Die Beurteilung wird spätestens überprüft, wenn eine Verlängerungsoption tatsächlich ausgeübt (oder nicht ausgeübt) wird.

PNE tritt im Rahmen der Untervermietung eines Büro- und Verwaltungsgebäudes als Leasinggeber auf. Insgesamt fünfzehn Untermieter haben rund 46 Prozent der Nutzfläche des Gebäudes gemietet. Bei den Untermietern handelt es sich um zwei Unternehmen der PNE-Gruppe, zwei der WKN-Gruppe sowie elf konzernfremde Unternehmen.

Die Leasingverhältnisse, bei denen PNE als Untervermieter Leasinggeber ist, werden gemäß den Anforderungen in IFRS 16 in Operating- und Finanzierungsleasing klassifiziert. Dabei liegt Finanzierungsleasing vor, wenn im Wesentlichen alle mit dem Eigentum bzw. dem bei PNE vorhandenen Nutzungsrechtverbundenen Chancen und Risiken auf den Leasingnehmer übertragen werden. Bei Finanzierungsleasingverträgen wird am Bereitstellungstag anstelle des Nutzungsrechts eine Forderung in Höhe der Nettoinvestition in das Leasingverhältnis erfasst. Die Nettoinvestition in das Leasingverhältnis entspricht der Summe aus den Leasingzahlungen an PNE und einem etwaigen nicht garantierten Restwert, abgezinst mit dem Leasingzinssatz, der dem Leasingverhältnis zugrunde liegt, oder, falls dieser nicht vorliegt, mit dem Zinssatz aus dem Hauptleasingverhältnis. Die Folgebewertung erfolgt mit der Effektivzinsmethode. Die Leasingzahlungen an PNE werden zu diesem Zweck in Zinsertrag (ausgewiesen im Finanzertrag) und Tilgungen der Leasingforderung aufgeteilt. Bei Operating-Leasingverträgen wird das Nutzungsrecht weiter durch PNE bilanziert.

5. Langfristige finanzielle Vermögenswerte

Die langfristigen finanziellen Vermögenswerte werden überwiegend zu Anschaffungskosten angesetzt, gegebenenfalls vermindert um außerplanmäßige Abschreibungen auf einen niedrigeren beizulegenden Zeitwert, da es sich um Investitionen in Eigenkapitalinstrumente handelt, für die kein notierter Marktpreis zur Verfügung steht.

Die Ausleihungen werden zu fortgeführten Anschaffungskosten bewertet; unverzinsliche bzw. niedrig verzinsliche Ausleihungen werden mit dem Barwert angesetzt.

Die Anteile an assoziierten Unternehmen und Gemeinschaftsunternehmen werden at-equity in den Konzern einbezogen.

Aus den assoziierten Unternehmen resultieren Aufwendungen aus der Verlustübernahme in Höhe von 24 Tsd. Euro (im Vorjahr: 73 Tsd. Euro) und Erträge in Höhe von 27 Tsd. Euro (im Vorjahr: 0 Tsd. Euro).

6. Latente Steuern

Latente Steuern werden nach der "liability method" entsprechend IAS 12 auf temporäre Differenzen zwischen der Steuerbilanz und dem Konzernabschluss angesetzt. Für die steuerlich nicht abzugsfähige Abschreibung der Geschäfts- oder Firmenwerte aus der Kapitalkonsolidierung wird keine latente Steuerschuld angesetzt.

Latente Steueransprüche und latente Steuerschulden sind aufgrund der zum Bilanzstichtag gültigen Gesetze und Verordnungen berechnet. Die latenten Steuern auf Bewertungskorrekturen werden grundsätzlich mit den landesspezifischen Steuersätzen für die einzelnen Konzernunternehmen ermittelt.

Ein Aktivposten für steuerliche Verlustvorträge wird in dem Umfang aktiviert, in dem es wahrscheinlich ist, dass zukünftiges, zu versteuerndes Einkommen zur Verrechnung zur Verfügung stehen wird.

Aktive und passive latente Steuern werden in der Konzernbilanz saldiert ausgewiesen, sofern ein einklagbares Recht besteht, tatsächliche Steuerschulden aufzurechnen und die latenten Steuern sich auf dasselbe Steuersubjekt und dieselbe Steuerbehörde beziehen.

7. Vorräte

Die Vorräte werden grundsätzlich mit dem niedrigeren Wert aus Anschaffungs- und Herstellungskosten und Nettoveräußerungswert angesetzt. Die Herstellungskosten beinhalten Materialeinzelkosten, Fertigungseinzelkosten sowie angemessene Teile der produktionsbezogenen Gemeinkosten. Darüber hinaus werden die direkt dem Erwerb oder der Herstellung eines qualifizierten Vermögenswertes zugeordneten Fremdkapitalkosten aktiviert. Der Nettoveräußerungswert ist der geschätzte, im normalen Geschäftsgang erzielbare Veräußerungserlös abzüglich geschätzter Kosten bis zur Fertigstellung und der geschätzten Vertriebskosten.

8. Zahlungsmittel und Zahlungsmitteläquivalente

Zahlungsmittel und Zahlungsmitteläquivalente in der Bilanz umfassen den Kassenbestand, Bankguthaben und kurzfristige Einlagen mit ursprünglichen Fälligkeiten von weniger als drei Monaten.

9. Finanzinstrumente

Finanzielle Vermögenswerte setzen sich aus Forderungen aus Lieferungen und Leistungen, Darlehensforderungen, erworbenen Eigenkapitaltiteln, Zahlungsmitteln bzw. Zahlungsmitteläquivalenten sowie ggf. Derivaten mit positiven beizulegenden Zeitwerten zusammen.

Käufe oder Verkäufe von finanziellen Vermögenswerten werden nach der Methode der Bilanzierung zum Handelstag bilanziert, das heißt zu dem Tag, an dem das Unternehmen die Verpflichtung zum Kauf oder Verkauf eingegangen ist.

Die Klassifizierung und Bewertung von finanziellen Vermögenswerten erfolgt jeweils auf Basis des Geschäftsmodells und der Charakteristika der Zahlungsströme. Der Konzern stuft seine finanziellen Vermögenswerte grundsätzlich in die folgenden Bewertungskategorien ein:

→ Amortized Cost (AC): Vermögenswerte, die zur Vereinnahmung der vertraglichen Zahlungsströme gehalten werden und bei denen diese Zahlungsströme ausschließlich Zins- und Tilgungszahlungen darstellen, werden zu fortgeführten Anschaffungskosten bewertet.

→ Fair Value through OCI (FVOCI): Vermögenswerte, die zur Vereinnahmung der vertraglichen Zahlungsströme und zur Veräußerung der finanziellen Vermögenswerte gehalten werden und bei denen die Zahlungsströme ausschließlich Zins- und Tilgungszahlungen darstellen, werden erfolgsneutral zum beizulegenden Zeitwert bewertet. Veränderungen des Buchwerts werden im sonstigen Ergebnis ausgewiesen, mit Ausnahme der Wertminderungserträge oder -aufwendungen.

→ Fair Value through Profit or Loss (FVPL): Vermögenswerte, welche die Kriterien der Kategorien "zu fortgeführten Anschaffungskosten bewertet" oder "FVOCI" nicht erfüllen, werden in der Kategorie "erfolgswirksam zum beizulegenden Zeitwert" bewertet.

Für nicht zu Handelszwecken gehaltene Anteile an verbundenen Unternehmen sowie Anteile an Unternehmen, mit denen ein Beteiligungsverhältnis besteht, übt der Konzern das Wahlrecht aus, diese unwiderruflich erfolgsneutral zum beizulegenden Zeitwert (FVOCI) zu bewerten. Es handelt sich hierbei im Wesentlichen um strategische Finanzinvestitionen und der Konzern hält diese Klassi fizierung für aussagekräftiger. Direkt im Eigenkapital erfasste Veränderungen im beizulegenden Zeitwert werden zum Zeitpunkt der Ausgliederung nicht in die Gewinn- und Verlustrechnung umgegliedert.

Die in die Kategorie FVOCI eingestuften Anteile an verbundenen Unternehmen sowie Anteile an Unternehmen, mit denen ein Beteiligungsverhältnis besteht, werden zu Anschaffungskosten bewertet, da diese eine geeignete Schätzung des FairValues darstellen. Für sie bestand am Bilanzstichtag keine Verkaufsabsicht.

Für zu fortgeführten Anschaffungskosten bilanzierte finanzielle Vermögenswerte wird eine bilanzielle Vorsorge für erwartete Kreditverluste erfasst.

Der Konzern wendet für Forderungen aus Lieferungen und Leistungen den vereinfachten Ansatz nach IFRS 9 an, um die erwarteten Kreditverluste zu bemessen; demzufolge werden für alle Forderungen aus Lieferungen und Leistungen die über die Laufzeit erwarteten Kreditverluste herangezogen. Zur Bemessung der erwarteten Kreditverluste wurden Forderungen aus Lieferungen und Leistungen auf Basis gemeinsamer Kreditrisikomerkmale und Überfälligkeitstage zusammengefasst.

Die erwarteten Verlustquoten resultieren aus den Zahlungsprofilen der Umsätze über eine Periode von 36 Monaten vor dem 31. Dezember 2021 bzw. dem 1. Januar 2021 und den entsprechenden historischen Ausfällen in diesen Perioden. Die historischen Verlustquoten werden angepasst, um aktuelle und zukunftsorientierte Informationen zu makroökonomischen Faktoren abzubilden, die sich auf die Fähigkeit der Kunden auswirken, die Forderungen begleichen zu können.

Ist nach angemessener Einschätzung keine Realisierbarkeit mehr gegeben, werden Forderungen aus Lieferungen ausgebucht. Als Indikatoren für diese Einschätzung zählen u. a. das Versäumnis eines Schuldners, sich zu einem Rückzahlungsplan gegenüber dem Konzern zu verpflichten oder für mehr als 30 Tage Zahlungsverzug vertragliche Zahlungen zu leisten.

Die Forderungen aus Lieferungen und Leistungen bestehen im Wesentlichen aus dem Projektierungsgeschäft und aus den Service-Gesellschaften. Die Forderungen aus dem Projektierungsgeschäft weisen Verlustquoten von Null auf, da ein Verkauf eines Windparks lediglich an Investoren mit einer gesicherten Eigenkapital- bzw. Fremdkapitalausstattung über die gesamte Laufzeit des Parks erfolgt. Für die Forderungen aus Lieferungen und Leistungen von Service-Gesellschaften sind die Verlustquoten sehr gering.

Sonstige finanzielle Vermögenswerte, die zu fortgeführten Anschaffungskosten bewertet werden, gelten als "mit geringem Ausfallrisiko behaftet"; daher wurde die in der Periode erfasste Wertberichtigung auf die erwarteten 12-Monats-Kreditverluste begrenzt. Instrumente gelten als "mit geringem Ausfallrisiko behaftet", wenn das Risiko der Nichterfüllung gering ist und der Emittent jederzeit in der Lage ist, seine vertraglichen Zahlungsverpflichtungen kurzfristig zu erfüllen.

PNE berücksichtigt bei sonstigen finanziellen Vermögenswerten die Ausfallwahrscheinlichkeit zum Zeitpunkt des erstmaligen Ansatzes von Vermögenswerten und stets das Vorliegen einer signifikanten Erhöhung des Ausfallrisikos. Um zu beurteilen, ob sich das Ausfallrisiko signifikant erhöht hat, wird das Ausfallrisiko für den Vermögenswert am Abschlussstichtag mit selbigem zum Zeitpunkt des erstmaligen Ansatzes verglichen. Bei diesem Vergleich werden angemessene und belastbare zukunftsorientierte Informationen berücksichtigt. Insbesondere werden interne (und ggf. externe) Bonitätsbewertungen, tatsächliche oder erwartete signifikante Änderungen der Ertragslage des Kreditnehmers sowie signifikante Erhöhungen des Ausfallrisikos bei anderen Finanzinstrumenten desselben Kreditnehmers als Indikatoren herangezogen.

Finanzielle Vermögenswerte werden ausgebucht, wenn die vertraglichen Rechte auf Zahlungen aus den finanziellen Vermögenswerten nicht mehr bestehen oder die finanziellen Vermögenswerte mit allen wesentlichen Risiken und Chancen übertragen wurden.

Zinserträge werden periodengerecht unter Berücksichtigung der Effektivzinsmethode abgegrenzt.

Die finanziellen Verbindlichkeiten setzen sich aus Anleihen, Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten, Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen sonstigen Finanzverbindlichkeiten sowie Derivaten mit negativen beizulegenden Zeitwerten zusammen.

Die finanziellen Verbindlichkeiten werden zu fortgeführten Anschaffungskosten bewertet, soweit sie nicht zum beizulegenden Zeitwert angesetzt werden, wie z. B. Derivate mit negativem beizulegendem Zeitwert oder Verbindlichkeiten für bedingte Gegenleistungen im Rahmen von Unternehmenserwerben.

Finanzielle Verbindlichkeiten werden ausgebucht, wenn die vertraglichen Verpflichtungen beglichen, aufgehoben oder ausgelaufen sind.

Zum beizulegenden Zeitwert bewertete Finanzinstrumente können nach der Bedeutung der in ihre Bewertungen einfließenden Faktoren und Informationen klassifiziert und in (Bewertungs-) Stufen eingeordnet werden. Die Einordnung eines Finanzinstruments in eine Stufe erfolgt nach der Bedeutung seiner Inputfaktoren für die Gesamtbewertung und zwar nach der niedrigsten Stufe, deren Input für die Bewertung als Ganzes erheblich ist. Die Bewertungsstufen untergliedern sich hierarchisch nach ihren Inputfaktoren:

Stufe 1 - die auf aktiven Märkten für identische Vermögenswerte oder Verbindlichkeiten notierten (unverändert übernommenen) Preise

Stufe 2 - Inputfaktoren, bei denen es sich nicht um die auf Stufe 1 berücksichtigten notierten Preise handelt, die sich aber für den Vermögenswert oder die Verbindlichkeit entweder direkt (das heißt als Preis) oder indirekt (das heißt in Ableitung von Preisen) beobachten lassen

Stufe 3 - nicht auf beobachtbaren Marktdaten basierende Faktoren für die Bewertung des Vermögenswerts oder der Verbindlichkeit (nicht beobachtbare Inputfaktoren)

Die Ermittlung des beizulegenden Zeitwertes sämtlicher in der Konzernbilanz erfassten und in diesem Anhang erläuterten Finanzinstrumente beruht auf Informations- und Inputfaktoren der oben umschriebenen Stufe 2. Durch die Verwendung beobachtbarer Marktparameter weicht die Bewertung nicht von allgemeinen Marktannahmen ab. Die beizulegenden Zeitwerte in der Stufe 2 wurden in Übereinstimmung mit allgemein anerkannten Bewertungsverfahren bestimmt.

Weitere erfasste Finanzinstrumente verfügen weder über an Märkten notierte Preise noch über vergleichbare Transaktionen, die zu ihrer verlässlichen Wertermittlung herangezogen werden könnten, sodass sie zu ihren (historischen) Anschaffungskosten ausgewiesen werden.

Im Einzelnen verweisen wir auf die Erläuterungen zu den jeweiligen Bilanzpositionen.

10. Rückstellungen

Rückstellungen werden für sämtliche externen Verpflichtungen gebildet, soweit die Inanspruchnahme eher wahrscheinlich ist und die Höhe der Rückstellung zuverlässig geschätzt werden kann. Daneben werden Drohverlustrückstellungen für sog. "onerous contracts" entsprechend der Vorschriften von IAS 37 gebildet.

Bei der Bewertung der Rückstellung wird der wahrscheinlichste Wert, bei einer Bandbreite unterschiedlicher Werte deren Erwartungswert, angesetzt. Die Ermittlung und Bewertung erfolgen, sofern möglich, anhand vertraglicher Vereinbarungen; ansonsten basieren die Berechnungen auf Erfahrungen aus der Vergangenheit und Schätzungen des Vorstands.

Langfristige Rückstellungen werden mit dem Barwert angesetzt, die Abzinsung erfolgt mit Marktzinssätzen, die dem Risiko und dem Zeitraum bis zur Erfüllung entsprechen.

Der Konzern verfügt neben gesetzlichen Pensionsverpflichtungen in sehr geringem Umfang über betriebliche Pensionspläne in Form von beitragsorientierten Zusagen. Zahlungen für beitragsorientierte Zusagen werden bei Fälligkeit als Aufwand erfasst.

Rückstellungen für erwartete Belastungen aus Rückbauverpflichtungen stellen Bestandteile der Anschaffungs- oder Herstellungskosten dazugehöriger Vermögenswerte dar. Die Bildung der Rückstellung ist insofern bei der Erstbewertung erfolgsneutral vorzunehmen.

11. Verbindlichkeiten

Die Verbindlichkeiten sind grundsätzlich mit ihren fortgeführten Anschaffungskosten angesetzt. Verbindlichkeiten aus Finanzierungsleasing werden zu Beginn des Leasingverhältnisses mit dem Barwert der künftigen Leasingraten während der unkündbaren Grundmietzeit bilanziert.

Verbindlichkeiten mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr werden grundsätzlich zu marktgerechten Konditionen verzinst.

Eventualverbindlichkeiten sind nicht in der Bilanz ausgewiesen. Eventualverbindlichkeiten umfassen im Wesentlichen Bürgschaften; eine Aufstellung der am Bilanzstichtag bestehenden Eventualverbindlichkeiten erfolgt unter Gliederungspunkt X.2.

12. Abgegrenzte Zuwendungen der öffentlichen Hand

Zuwendungen der öffentlichen Hand werden im Zeitpunkt des Zuflusses mit dem Nominalbetrag erfolgsneutral in einem separaten Posten erfasst und entsprechend den Abschreibungen der geförderten Vermögenswerte erfolgswirksam aufgelöst.

13. Gewinn- und Verlustrechnung

Die Gewinn- und Verlustrechnung ist nach dem Gesamtkostenverfahren aufgestellt.

14. Umsatzerlöse

PNE realisiert Umsatzerlöse, wenn die Verfügungsgewalt über abgrenzbare Güter oder Dienstleistungen auf den Kunden übergeht, das heißt wenn dieser die Fähigkeit besitzt, die Nutzung der übertragenen Güter oder Dienstleistungen zu bestimmen und im Wesentlichen den verbleibenden Nutzen hieraus zieht. Dabei ist Voraussetzung, dass ein Vertrag mit durchsetzbaren Rechten und Pflichten besteht und der Erhalt der Gegenleistung wahrscheinlich ist. Die Umsatzerlöse entsprechen dem Transaktionspreis, zu dem PNE voraussichtlich berechtigt ist.

Variable Gegenleistungen sind im Transaktionspreis enthalten, wenn es hochwahrscheinlich ist, dass es nicht zu einer signifikanten Rücknahme der Umsatzerlöse kommt, sobald die Unsicherheit in Verbindung mit der variablen Gegenleistung nicht mehr besteht. Der Betrag der variablen Gegenleistung wird entweder nach der Erwartungswertmethode oder mit dem wahrscheinlichsten Betrag ermittelt, abhängig davon, welcher Wert die variable Gegenleistung am zutreffendsten abschätzt.

Wenn der Zeitraum zwischen der Übertragung von Gütern oder Dienstleistungen und dem Zahlungszeitpunkt zwölf Monate übersteigt und ein signifikanter Nutzen aus der Finanzierung für den Kunden oder PNE resultiert, wird die Gegenleistung um den Zeitwert des Geldes angepasst.

Enthalten Verträge mehrere Leistungsverpflichtungen, werden diese jeweils zu ihrem Einzelveräußerungspreis verkauft. Für jede Leistungsverpflichtung werden Umsatzerlöse entweder zu einem bestimmten Zeitpunkt oder über einen bestimmten Zeitraum realisiert. Bei Vertragsabschluss wird bestimmt, ob die Umsatzrealisierung zu einem bestimmten Zeitpunkt oder über einen bestimmten Zeitraum zu erfolgen hat.

Umsatzerlöse aus der Projektierung von Windkraftanlagen (Segment "Projektentwicklung")

PNE projektiert und errichtet Windkraftanlagen an Land und auf See. Umsatzerlöse aus der Errichtung von Windkraftanlagen werden zeitraumbezogen realisiert, wenn eines der Kriterien des IFRS 15.35 erfüllt wird. In diesen Fällen werden Umsatzerlöse über einen bestimmten Zeitraum nach der Percentage-of-Completion-Methode (Methode der Gewinnrealisierung nach dem Fertigstellungsgrad) realisiert. Die Ermittlung des Fertigstellungsgrades basiert dabei auf den erbrachten Leistungen, die mit dem gesamten erwarteten Leistungsvolumen verglichen werden. Von Subunternehmern erbrachte Leistungen werden bei der Bestimmung des Fertigstellungsgrades berücksichtigt. Insgesamt wird der Fertigstellungsgrad projektindividuell anhand der erbrachten Leistungen ermittelt. Im Rahmen der Anwendung der Percentage-of-Completion-Methode ist die Einschätzung des Fertigstellungsgrades von besonderer Bedeutung; zudem kann sie Schätzungen hinsichtlich des Liefer- und Leistungsumfangs beinhalten, der zur Erfüllung der vertraglichen Verpflichtungen erforderlich ist, demnach können Schätzungsänderungen die Umsatzerlöse erhöhen oder mindern.

Wenn keines der Kriterien in IFRS 15.35 erfüllt ist, werden die Umsatzerlöse aus der Errichtung von Windparks zu dem Zeitpunkt realisiert, an dem die Verfügungsmacht über den Windpark an den Kunden übergeht. Die Erlöse aus diesen Verkäufen werden in Höhe des im Vertrag festgelegten Preises erfasst.

Die Zahlung des Transaktionspreises ist sofort fällig, wenn der Kunde den Windpark erwirbt und diesen bei Übergabe abnimmt.

Umsatzerlöse bei Dienstleistungen und aus Umspannwerkentgelten (Segment "Services")

PNE erbringt Dienstleistungen in Form von Management und Serviceleistungen für Windkraftanlagen. Umsatzerlöse aus der Erbringung von Dienstleistungen werden linear über einen bestimmten Zeitraum realisiert. Erhaltene Vorauszahlungen (von max. 1 Jahr) werden unter den Verbindlichkeiten im Posten abgegrenzte Umsatzerlöse ausgewiesen und linear aufgelöst. Beinhaltet ein Vertrag einen festen Stundensatz, werden die Erlöse in der Höhe erfasst, in der PNE einen Anspruch auf Rechnungstellung hat.

Umsätze aus Umspannwerken resultieren aus Umsätzen aus Umspannwerkanschlussentgelten sowie Umspannwerknutzungsentgelten.

Umspannwerkanschlussentgelte werden für einen Zeitraum von ca. 20 bis 25 Jahren vom Kunden im Voraus bezahlt und unter Berücksichtigung einer Finanzierungskomponente werden die Umsätze über die Vertragslaufzeit linear realisiert. Umsatzerlöse aus Umspannwerknutzungsentgelten werden in Höhe der vertraglich vereinbarten Beträge monatlich abgerechnet und erzielt.

Die Rechnungstellung und Zahlung für Umspannwerkanschlussentgelte erfolgt zum Großteil im Voraus für die gesamte Vertragslaufzeit. Der Ausweis dieser Vorauszahlungen erfolgt unter den Verbindlichkeiten als abgegrenzte Umsatzerlöse.

Für die Umspannwerknutzungsentgelte und die übrigen Dienstleistungen werden die Rechnungen gemäß den vertraglichen Bedingungen ausgestellt, dabei sehen die Zahlungsbedingungen üblicherweise marktübliche Standardzahlungsbedingungen innerhalb von 30 Tagen nach Rechnungsstellung vor.

Umsatzerlöse aus Stromerzeugung (Segment "Stromerzeugung")

Der Konzern produziert Strom aus dem laufenden Betrieb von Windparks sowie eines Holzheizkraftwerks, speist diesen in Stromnetze ein und erhält dafür Umsatzerlöse.

Umsatzerlöse aus Stromlieferungen werden zeitraumbezogen anhand der outputbasierten Messmethode mengengenau laufend entsprechend der Leistungserbringung realisiert. Da der in Rechnung gestellte Betrag der Leistungserbringung entspricht, wendet PNE die Vereinfachungsregel an, die Umsätze in Höhe der in Rechnung gestellten Beträge zu erfassen.

Die Rechnungstellung an Kunden erfolgt gemäß den vertraglichen Bedingungen und sieht dabei üblicherweise marktübliche Standardzahlungsbedingungen innerhalb von 30 Tagen nach Rechnungstellung vor.

15. Fremdwährungsumrechnung

Die in den Abschlüssen der einzelnen Gesellschaften des Konzerns erfassten Posten werden auf der Grundlage der jeweiligen funktionalen Währung bewertet. Der Konzernabschluss wird in Euro erstellt, der Berichtswährung und funktionale Währung der Muttergesellschaft ist.

Transaktionen in Fremdwährung werden zum aktuellen Kurs am Tag der Transaktion in die jeweils funktionale Währung umgerechnet. Monetäre Vermögenswerte und Schulden in Fremdwährung werden mit dem Kurs am Bilanzstichtag umgerechnet. Umrechnungsdifferenzen werden ergebniswirksam berücksichtigt und in der Gewinn- und Verlustrechnung unter "Sonstige betriebliche Erträge" oder "Sonstige betriebliche Aufwendungen" erfasst. Nicht monetäre Vermögenswerte und Schulden, die zu historischen Anschaffungs- oder Herstellungskosten in einer Fremdwährung bewertet wurden, werden mit dem Kurs am Tag des Geschäftsvorfalls umgerechnet.

Umrechnungsdifferenzen aus zu erhaltenden bzw. zu zahlenden monetären Posten von bzw. an einen ausländischen Geschäftsbetrieb, deren Erfüllung weder geplant noch wahrscheinlich ist, welche Teil einer Nettoinvestition in einen ausländischen Geschäftsbetrieb sind und welche in der Rücklage aus Währungsumrechnungsdifferenzen erfasst werden, werden bei Abgang der Nettoinvestition erfolgswirksam erfasst. Die Umrechnung des Eigenkapitals erfolgt zu historischen Kursen.

Zur Aufstellung eines Konzernabschlusses sind die Vermögenswerte und Schulden der ausländischen Geschäftsbetriebe des Konzerns in Euro umzurechnen, wobei die am Bilanzstichtag gültigen Wechselkurse herangezogen werden. Erträge und Aufwendungen werden zum Durchschnittskurs der Periode umgerechnet. Die entstandenen Umrechnungsdifferenzen werden als Bestandteil des Eigenkapitals in die Rücklage aus der Währungsumrechnung eingestellt. Bei Veräußerung eines ausländischen Geschäftsbetriebes werden diese Beträge erfolgswirksam erfasst. Die Umrechnung des Eigenkapitals erfolgt zu historischen Kursen.

Ein aus dem Erwerb eines ausländischen Geschäftsbetriebs entstehender Geschäfts- oder Firmenwert sowie Anpassungen an die beizulegenden Zeitwerte werden als Vermögenswerte oder Schulden des ausländischen Geschäftsbetriebs behandelt und zum Stichtagskurs umgerechnet.

V. BILANZ

Hinsichtlich der Zusammensetzung und Entwicklung der einzelnen Werte des Anlagevermögens wird auf den Konzernanlagespiegel verwiesen. Hinsichtlich der Verfügungsbeschränkungen von Vermögenswerten des Anlagevermögens wird auf Punkt V.2 "Sachanlagevermögen" verwiesen.

1. Immaterielle Vermögenswerte

Die immateriellen Vermögenswerte betreffen mit 63.275 Tsd. Euro (im Vorjahr: 63.301 Tsd. Euro) Geschäfts- oder Firmenwerte aus der Erstkonsolidierung der in den Konzernabschluss einbezogenen Tochtergesellschaften.

Wertminderung der Geschäfts- oder Firmenwerte

Die im Rahmen von Unternehmenszusammenschlüssen erworbenen Geschäfts- oder Firmenwerte werden zur Überprüfung der Werthaltigkeit den entsprechenden zahlungsmittelgenerierenden Einheiten zugeordnet.

Der künftig erzielbare Betrag wurde als beizulegender Zeitwert abzüglich Veräußerungskosten (Fair Value less cost to sell) definiert.

Zur Überprüfung der Werthaltigkeit des Geschäfts- oder Firmenwertes der zahlungsmittelgenerierenden Einheit "Projektentwicklung" wurden die zukünftigen Cashflows aus detaillierten Planungen für die nächsten drei Jahre abgeleitet (Hierarchiestufe 3). Für den Zeitraum danach wurde kein Wachstumsabschlag berücksichtigt. Der für die Diskontierung der prognostizierten Cashflows verwendete durchschnittlich gewichtete Kapitalkostensatz vor Steuern beträgt für die Detailplanungsphase und für den anschließenden Zeitraum 8,26 Prozent (im Vorjahr: 8,17 Prozent).

Zur Überprüfung der Werthaltigkeit des Geschäfts- oder Firmenwertes der zahlungsmittelgenerierenden Einheit "Services" wurden die zukünftigen Cashflows aus detaillierten Planungen für die nächsten drei Jahre abgeleitet (Hierarchiestufe 3). Für den Zeitraum danach wurde kein Wachstumsabschlag berücksichtigt. Der für die Diskontierung der prognostizierten Cashflows verwendete durchschnittlich gewichtete Kapitalkostensatz vor Steuern beträgt für die Detailplanungsphase und für den anschließenden Zeitraum 8,28 Prozent (im Vorjahr: 8,46 Prozent).

Zur Überprüfung der Werthaltigkeit des Geschäfts- oder Firmenwertes der zahlungsmittelgenerierenden Einheit "Stromerzeugung" wurden die zukünftigen Cashflows aus detaillierten Planungen für die nächsten drei Jahre abgeleitet (Hierarchiestufe 3). Für den Zeitraum danach wurde eine kumulierte Planung über die jeweilige erwartete Restnutzungsdauer bis 2027 zugrunde gelegt. Der für die Diskontierung der prognostizierten Cashflows verwendete durchschnittlich gewichtete Kapitalkostensatz vor Steuern beträgt für die Detailplanungsphase und für den anschließenden Zeitraum 4,34 Prozent (im Vorjahr: 3,93 Prozent).

Wesentliche Grundannahmen für die Berechnung der beizulegenden Zeitwerte abzüglich Veräußerungskosten der Geschäftseinheiten zum 31. Dezember 2021 und zum 31. Dezember 2020:

Projektentwicklung

Geplante Bruttogewinnmargen - Die Bruttogewinnmargen werden anhand der durchschnittlichen Bruttogewinnspannen, die in vorhergehenden Geschäftsjahren erzielt wurden, ermittelt und unter Berücksichtigung der erwarteten Effizienzsteigerung erhöht.

Zur Ermittlung des zukünftigen Cashflows werden von den so ermittelten Bruttogewinnen die zu erwartenden operativen Kosten abgezogen. Finanzierungskosten und Steuern bleiben unberücksichtigt. Der danach verbleibende Betrag stellt die Ausgangsbasis der Diskontierung dar.

Durchschnittlich gewichteter Kapitalkostensatz - Die Ermittlung der Eigenkapitalkosten erfolgte durch Anwendung des Capital Asset Pricing Models (CAPM). Die Kosten des Fremdkapitals vor Steuern wurden mit einem Zinssatz von 2,82 Prozent (im Vorjahr: 2,39 Prozent) angesetzt.

Ergebnis der Wertminderungstests und Sensitivitäten

Der erzielbare Betrag der CGU Laubuseschbach (Stromerzeugung) liegt unterhalb des Buchwertes der Vermögenswerte der CGU, sodass eine außerplanmäßige Abschreibung in Höhe von 26 Tsd. Euro für diesen Windpark vorgenommen wurde.

Für die beiden CGUs Projektentwicklung und Services wurde kein Wertminderungsbedarf festgestellt. Für die CGU Services ist der Vorstand der Ansicht, dass keine vernünftige Veränderung der Grundannahmen, auf denen die Bestimmung des erzielbaren Betrages basiert, zu einem Wertminderungsbedarf führen würde. Hinsichtlich der CGU Projektentwicklung schätzt der Vorstand, dass eine Veränderung des Zinssatzes um 5 Prozent dazu führen würde, dass die Summe der Buchwerte den erzielbaren Betrag der CGU um 17.631 Tsd. Euro übersteigt.

Buchwerte der Geschäfts- oder Firmenwerte, die den jeweiligen zahlungsmittelgenerierenden Einheiten zugeordnet wurden:

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in Tsd. Euro Projektentwicklung 2021 Services 2021 Stromerzeugung 2021 Summe 2021
Buchwert des Geschäfts- oder Firmenwertes 52.854 10.385 36 63.275
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in Tsd. Euro Projektentwicklung 2020 Services 2020 Stromerzeugung 2020 Summe 2020
Buchwert des Geschäfts- oder Firmenwertes 52.854 10.385 62 63.301

2. Sachanlagen

Die Gesellschaft hat in den Geschäftsjahren seit 2017 Windparks in Eigenbesitz/​Portfolio-Projekte gebaut und in Betrieb genommen. Diese Projekte wurden unabhängig von ihrer aktuellen oder künftigen Gesellschafterstruktur selbst betrieben und zur Stromerzeugung genutzt, daher erfolgte der Ausweis dieser Windparks ab dem Zeitpunkt der Veräußerung im Konzern gemäß IAS 16 als Anlagevermögen. Bis zur Entscheidung zur externen Veräußerung oder zum eigenen Betrieb erfolgte der Ausweis gemäß IAS 2 im Vorratsvermögen. Die Umgliederung aus dem Konzernvorratsvermögen in das Konzernanlagevermögen erfolgte dabei ohne Berührung der Gewinn- und Verlustrechnung und führte dementsprechend zu keiner Verringerung der Bestandsveränderung.

Die Finanzierungen der Windpark-Projekte erfolgen teilweise durch öffentliche KfW-Darlehen. Diese Darlehen wurden im Rahmen des Erwerbs mit der Effektivzinsmethode bewertet. Die Differenz zwischen beizulegendem Zeitwert und Nominalwert der Darlehen von aktuell 12.820 Tsd. Euro (im Vorjahr: 3.148 Tsd. Euro) wird über die Laufzeit der Darlehen erfolgswirksam erfasst.

Verfügungsbeschränkungen bestehen wie im Vorjahr in Bezug auf das Verwaltungsgebäude inkl. Grundstück in Cuxhaven. Es besteht eine eingetragene Grundschuld in Höhe von 4.170 Tsd. Euro (im Vorjahr: 4.170 Tsd. Euro).

3. Nutzungsrechte

Die PNE-Gruppe hat Leasingverhältnisse nach den Vorgaben des IFRS 16 bilanziert. Aufgrund der Erfassung der Nutzungsrechte wird in der Bilanz per 31. Dezember 2021 ein Wert von 64,7 Mio. Euro ausgewiesen (im Vorjahr: 39,1 Mio. Euro). Zusätzlich werden per 31. Dezember 2021 weitere Nutzungsrechte in Höhe von 42,1 Mio. Euro (im Vorjahr: 34,6 Mio. Euro), während der Umsetzungsphase bis zur Fertigstellung der Projekte, unter den Vorräten ausgewiesen.

4. Langfristige finanzielle Vermögenswerte

Die langfristigen finanziellen Vermögenswerte enthalten neben den Beteiligungen der Gesellschaft an assoziierten Unternehmen (inkl. Gemeinschaftsunternehmen) in Höhe von 461 Tsd. Euro (im Vorjahr: 434 Tsd. Euro) diejenigen Anteile an verbundenen Unternehmen, die wegen ihrer geringen Bedeutung nicht im Rahmen der Vollkonsolidierung in den Konzernabschluss einbezogen werden, in Höhe von 242 Tsd. Euro (im Vorjahr: 115 Tsd. Euro). Die Beteiligungen sollen auf langfristige Sicht nicht veräußert werden. Darüber hinaus sind in dem Posten Ausleihungen in Höhe von 188 Tsd. Euro (im Vorjahr: 178 Tsd. Euro) und sonstige Darlehensforderungen in Höhe von 499 Tsd. Euro (im Vorjahr: 0 Tsd. Euro) enthalten.

Im Geschäftsjahr 2021 wurden Wertminderungen in Höhe von 0 Tsd. Euro (im Vorjahr: 0 Tsd. Euro) auf langfristige finanzielle Vermögenswerte vorgenommen.

Zur Kategorisierung und Bewertung der Finanzinstrumente siehe Tz. IV.5.

Anteile an Gemeinschaftsunternehmen werden nach der Equity-Methode bewertet. Es handelt sich um ein Gemeinschaftsunternehmen, weil auf der Basis von vertraglichen Vereinbarungen eine gemeinschaftliche Beherrschung gegeben ist.

Anteile an assoziierten Unternehmen sind in diesem Konzernabschluss nach der Equity-Methode bilanziert.

Die zusammenfassenden Finanzinformationen entsprechen den Beträgen der in Übereinstimmung mit den IFRS aufgestellten Abschlüsse der assoziierten Unternehmen (für Zwecke der Bilanzierung nach der Equity-Methode vom Konzern entsprechend angepasst).

Einzelheiten zur Windpark Altenbruch GmbH als wesentliches assoziiertes Unternehmen des Konzerns sind den folgenden Tabellen zu entnehmen:

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Assoziierte Unternehmen Hauptgeschäft Sitz Beteiligungs- und Stimmrechtsquote
31.12.2021 31.12.2020
Windpark Altenbruch GmbH Stromerzeugung aus Windenergie Cuxhaven 50 % 50 %

Überleitungsrechnung von den dargestellten zusammenfassenden Finanzinformationen zum Buchwert der Beteiligung an der Windpark Altenbruch GmbH im Konzernabschluss:

Windpark Altenbruch GmbH

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in Tsd. Euro 31.12.2021 31.12.2020
Nettoreinvermögen des Gemeinschaftsunternehmens 925 919
Beteiligungsquote des Konzerns 50 % 50 %
Geschäfts- oder Firmenwert 0 0
Erhaltene Dividende -16 -40
Buchwert der Konzernbeteiligung 447 420

Windpark Altenbruch GmbH

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in Tsd. Euro 31.12.2021 31.12.2020
Kurzfristige Vermögenswerte 162 161
Langfristige Vermögenswerte 770 770
Kurzfristige Schulden -7 -12
Langfristige Schulden 0 0

Windpark Altenbruch GmbH

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in Tsd. Euro 2021 2020
Umsatzerlöse 21 21
Jahresüberschuss aus fortgeführten Geschäftsbereichen -10 -11
Nachsteuerergebnis aus aufgegebenen Bereichen 0 0
Jahresergebnis -10 -11
Sonstiges Ergebnis 0 0
Gesamtergebnis -10 -11
Vom assoziierten Unternehmen erhaltene Dividende 16 40

Zusammengefasste Informationen für assoziierte Unternehmen, die einzeln unwesentlich sind:

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in Tsd. Euro 31.12.2021 31.12.2020
Summe der Buchwerte der Konzernanteile an diesen Unternehmen 15 15

5. Vorräte

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in Tsd. Euro 31.12.2021 31.12.2020
Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe 289 244
Unfertige Erzeugnisse und Leistungen 122.529 144.136
Fertige Erzeugnisse und Waren 2 2
Geleistete Anzahlungen 40.891 29.621
163.711 174.003

Die Gesellschaft hat in den Geschäftsjahren seit 2017 Windparks in Eigenbesitz/​Portfolio-Projekte gebaut und in Betrieb genommen. Diese Projekte wurden unabhängig von ihrer aktuellen oder künftigen Gesellschafterstruktur selbst betrieben und zur Stromerzeugung genutzt, daher erfolgte der Ausweis der Windparks ab dem Zeitpunkt der Veräußerung im Konzern gemäß IAS 16 als Anlagevermögen. Die Umgliederung der Assets erfolgte aus dem Konzernvorratsvermögen in das Konzernanlagevermögen.

Es werden per 31. Dezember 2021 Nutzungsrechte in Höhe von 42,1 Mio. Euro (im Vorjahr: 34,6 Mio. Euro) unter den Vorräten ausgewiesen. Es handelt sich hierbei um Nutzungsrechte im Zusammenhang mit in der Umsetzungsphase befindlichen Wind- oder Photovoltaikprojekte. Diese Nutzungsrechte werden bis zur Fertigstellung der Projekte unter den Vorräten ausgewiesen und anschließend aus dem Konzernvorratsvermögen in die Konzernnutzungsrechte umgegliedert. Auf die Nutzungsrechte wurden Wertminderungen in Höhe von 2.654 Tsd. Euro vorgenommen, die in Analogie zu denen der im Anlagevermögen befindlichen Nutzungsrechte in der Konzern-Gesamtergebnisrechnung unter den Abschreibungen auf immaterielle Vermögenswerte des Anlagevermögens, Sachanlagen und Nutzungsrechte ausgewiesen werden.

Im Geschäftsjahr 2021 wurden darüber hinaus Wertminderungen der Vorräte auf den Nettoveräußerungswert in Höhe von 5.041 Tsd. Euro (im Vorjahr: 5.239 Tsd. Euro) als Aufwand in den Bestandsveränderungen erfasst. Die Wertminderungen entfallen in Höhe von 110 Tsd. Euro (im Vorjahr: 2.010 Tsd. Euro) auf das Inland und in Höhe von 4.931 Tsd. Euro (im Vorjahr: 3.229 Tsd. Euro) auf das Ausland. Die Wertminderungen wurden im Wesentlichen vorgenommen, da Sachverhalte wie z. B. verlängerte Genehmigungszeiträume, Rechtsmittel gegen Projektvorhaben oder veränderte Rahmenbedingungen bezogen auf das jeweilige Projekt dazu geführt haben, dass einige Projekte nicht mehr zu den bisher kalkulierten Bedingungen wirtschaftlich umsetzbar sind und die vorhandenen Vermögenswerte wertberichtigt werden mussten.

Insgesamt wurden angefallene Kosten für Vorräte in Höhe von 129.819 Tsd. Euro (im Vorjahr: 38.204 Tsd. Euro) aufwandswirksam erfasst.

In den unfertigen Erzeugnissen und Leistungen sind Vermögenswerte in Höhe von 24.826 Tsd. Euro (im Vorjahr: 42.104 Tsd. Euro) enthalten, die voraussichtlich nach mehr als zwölf Monaten realisiert bzw. erfüllt werden.

Die unfertigen Leistungen gliedern sich im Wesentlichen wie folgt auf

→ Projekte an Land national: 100,4 Mio. Euro (im Vorjahr: 93,1 Mio. Euro),

→ Projekte an Land international: 22,1 Mio. Euro (im Vorjahr: 51,0 Mio. Euro).

Die unfertigen Leistungen veränderten sich im Rahmen der Umsetzung von Projekten von 144.136 Tsd. Euro (31. Dezember 2020) auf 122.529 Tsd. Euro.

6. Forderungen und sonstige Vermögenswerte

Forderungen aus Lieferungen und Leistungen

Die Forderungen aus Lieferungen und Leistungen und darauf gebildeten Wertminderungen betreffen ausschließlich Forderungen aus Verträgen mit Kunden.

Eine Risikovorsorge für nicht wertgeminderte Forderungen (Stufe 2) wurde nicht gebildet, weil die Forderungen aus Lieferungen und Leistungen im Wesentlichen gegenüber durchfinanzierten Windparkbetreibergesellschaften (bei Forderungen aus der Projektierung oder Generalunternehmerschaft) oder laufenden Windparks (bei Forderungen aus Dienstleistungen) mit laufenden Einnahmen bestehen.

An den Forderungen aus Lieferungen und Leistungen wurden Eigentumsvorbehalte in geschäftsüblichen Umfang vereinbart, darüber hinaus wurden keine weiteren Sicherheiten vereinbart.

Sonstige finanzielle Vermögenswerte

Die sonstigen finanziellen Vermögenswerte umfassen die kurzfristigen sonstigen Darlehensforderungen und Forderungen gegen verbundene Unternehmen, assoziierte Unternehmen und solche, mit denen ein Beteiligungsverhältnis besteht.

Unter den kurzfristigen sonstigen Darlehensforderungen sind von der PNE AG und der WKN GmbH an veräußerte Windparkprojektgesellschaften ausgegebene Darlehen ausgewiesen.

Unter den Forderungen gegen verbundene Unternehmen, assoziierte Unternehmen und solche, mit denen ein Beteiligungsverhältnis besteht, sind kurzfristige sonstige finanzielle Forderungen, welche im Wesentlichen Darlehensforderungen umfassen, ausgewiesen.

Eine Risikovorsorge für nicht wertgeminderte Darlehen (Stufen 1 und 2) wurde nicht gebildet, da diese Darlehen gegenüber nicht konsolidierten durchfinanzierten Windparkbetreibergesellschaften bzw. Windparks mit laufenden Einnahmen bestehen. Bereits bestehende Wertminderungen auf Darlehen (Stufe 3) resultieren aus Änderungen in der Vergangenheit in den gesetzlichen Rahmenbedingungen bestimmter Länder, in denen die darlehensnehmenden Gesellschaften operieren, infolgedessen sich niedrigere als erwartete Einnahmen ergeben haben. Alle Wertminderungen wurden in vergangenen Perioden gebildet und es bestehen derzeit keine Anzeichen, dass ähnliche regulatorische Veränderungen, welche einen Wertminderungsbedarf bestehender Darlehen zur Folge hätten, eintreten könnten.

Es wurden keine Sicherheiten für die sonstigen finanziellen Vermögenswerte vereinbart.

Weitere Angaben zu finanziellen Vermögenswerten gem. IFRS 7

Die Kreditverluste der nach dem vereinfachten Wertminderungsmodell (Simplified Approach) bewerteten Forderungen aus Lieferungen und Leistungen sowie der nach dem generellen Wertminderungsmodell (General Approach) bewerteten sonstigen finanziellen Vermögenswerte entwickelten sich wie folgt:

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General Approach
in Tsd. Euro Stufe 1 Stufe 2 Stufe 3 Simplified Approach Gesamt
Stand 1.1.2020 - - 3.174 21 3.195
Transfer nach Stufe 1 - - - - -
Transfer nach Stufe 2 - - - - -
Transfer nach Stufe 3 - - - - -
Finanzielle Vermögenswerte, die in der Berichtsperiode ausgebucht wurden - - - - -
Wertberichtigungen - - - 499 499
Auflösungen - - - -21 -21
Stand 31.12.2020 /​ 1.1.2021 - - 3.174 499 3.673
Transfer nach Stufe 1 - - - - -
Transfer nach Stufe 2 - - - - -
Transfer nach Stufe 3 - - - - -
Finanzielle Vermögenswerte, die in der Berichtsperiode ausgebucht wurden - - - - -
Neu ausgereichte oder erworbene finanzielle Vermögenswerte - - - - -
Wertberichtigungen - - - 41 41
Auflösungen - - - -74 -74
Wechselkursbedingte und sonstige Veränderungen - - - - -
Stand 31.12.2021 - - 3.174 466 3.640

Die folgende Tabelle stellt die Entwicklung der Bruttobuchwerte der Forderungen aus Lieferungen und Leistungen sowie der sonstigen finanziellen Vermögenswerte im Berichtsjahr dar.

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General Approach
in Tsd. Euro Stufe 1 Stufe 2 Stufe 3 Simplified Approach Gesamt
Stand 1.1.2020 7.242 - 3.174 34.272 44.688
Transfer nach Stufe 1 - - - - -
Transfer nach Stufe 2 - - - - -
Transfer nach Stufe 3 - - - - 0
Neu ausgereichte oder erworbene und ausgebuchte finanz. Vermögenswerte -3.765 - - 6.398 2.633
Wechselkursbedingte und sonstige Veränderungen - - - - -
Stand 31.12.2020 /​ 1.1.2021 3.477 - 3.174 40.670 47.321
Transfer nach Stufe 1 - - - - -
Transfer nach Stufe 2 - - - - -
Transfer nach Stufe 3 - - - - -
Neu ausgereichte oder erworbene und ausgebuchte finanz. Vermögenswerte 3.889 - - -10.712 -6.823
Wechselkursbedingte und sonstige Veränderungen - - - - -
Stand 31.12.2021 7.366 - 3.174 29.958 40.498

Die Bruttobuchwerte der der Forderungen aus Lieferungen und Leistungen sowie der sonstigen finanziellen Vermögenswerte nach Ausfallrisiko-Ratingklassen stellen sich wie folgt dar:

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General Approach
in Tsd. Euro Stufe 1 Stufe 2 Stufe 3 Simplified Approach
Ausfallrisiko-Ratingklasse 1 7.366 - - 29.958
Ausfallrisiko-Ratingklasse 2 - - - -
Ausfallrisiko-Ratingklasse 3 - - 3.174 -
Gesamt 7.366 0 3.174 29.958

Finanzinstrumente mit der Ratingklasse 1 unterliegen keinem signifikanten Ausfallrisiko.

Finanzinstrumente mit der Ratingklasse 2 unterliegen einem erhöhten Ausfallrisikomanagement.

Finanzinstrumente mit der Ratingklasse 3 umfassen wertgeminderte Finanzinstrumente.

Die nachfolgende Tabelle zeigt, unterAngabe der Kategorien, die Buchwerte und beizulegenden Zeitwerte sämtlicher finanzieller Vermögenswerte:

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in Tsd. Euro Kategorie gem. IFRS 9 Gesamt Fair Value
Per 31.12.2021
Kurzfristige finanzielle Vermögenswerte
Zahlungsmittel und Zahlungsmitteläquivalente AC 149.625 149.625
Forderungen aus Lieferungen und Leistungen AC 29.492 29.492
Kurzfristige sonstige Darlehensforderungen AC 1.204 1.204
Forderungen gegen verbundenen Unternehmen AC 6.000 6.000
Forderungen gegenüber assoziierten Unternehmen und solchen, mit denen ein Beteiligungsverhältnis besteht AC 162 162
Langfristige finanzielle Vermögenswerte
Anteile an verbundenen Unternehmen FVOCI 242 242
Anteile an Unternehmen, mit denen ein Beteiligungsverhältnis besteht FVOCI 1.208 1.208
Sonstige Ausleihungen AC 188 188
Sonstige langfristige Darlehensforderungen AC 499 499
188.620 188.620
Summe AC 187.170 187.170
Summe FVOCI 1.450 1.450
Per 31.12.2020
Kurzfristige finanzielle Vermögenswerte
Zahlungsmittel und Zahlungsmitteläquivalente AC 111.617 111.617
Forderungen aus Lieferungen und Leistungen AC 40.171 40.171
Kurzfristige sonstige Darlehensforderungen AC 2.002 2.002
Forderungen gegen verbundene Unternehmen AC 1.315 1.315
Forderungen gegenüber assoziierten Unternehmen und solchen, mit denen ein Beteiligungsverhältnis besteht AC 160 160
Langfristige finanzielle Vermögenswerte
Anteile an verbundenen Unternehmen FVOCI 115 115
Anteile an Unternehmen, mit denen ein Beteiligungsverhältnis besteht FVOCI 1.208 1.208
Sonstige Ausleihungen AC 178 178
Sonstige langfristige Darlehensforderungen AC 0 0
156.767 156.767
Summe AC 155.443 155.443
Summe FVOCI 1.323 1.323

AC = zu fortgeführten Anschaffungskosten bewertet

FVOCI = zum beizulegenden Zeitwert bewertet (Wertänderung im OCI)

Die in die Kategorie FVOCI eingestuften Anteile an verbundenen Unternehmen sowie Anteile an Unternehmen, mit denen ein Beteiligungsverhältnis besteht, wurden in Höhe von 1.450 Tsd. Euro (31. Dezember 2020: 1.323 Tsd. Euro) zu Anschaffungskosten, welche eine geeignete Schätzung des Fair Values darstellen, bewertet. Nettoergebnisse und Dividenden entfallen aktuell auf die Kategorie "FVOCI" nicht.

Bei den finanziellen Vermögenswerten der Kategorie "zu fortgeführten Anschaffungskosten bewertet" (AC) entsprechen die Buchwerte zum Bilanzstichtag annähernd den beizulegenden Zeitwerten. Nettoergebnisse entfallen auf diese in Höhe von 41 Tsd. Euro (im Vorjahr: 499 Tsd. Euro) auf Wertminderungen, die in den sonstigen betrieblichen Aufwendungen ausgewiesen wurden, sowie in Höhe von 76 Tsd. Euro (im Vorjahr: 81 Tsd. Euro) auf Zinserträge, welche im Finanzergebnis ausgewiesen werden.

Übrige Vermögenswerte

Unter den übrigen Vermögenswerten sind im Wesentlichen Umsatzsteuerforderungen ausgewiesen.

7. Eigenkapital

Gezeichnetes Kapital

Das Grundkapital der Gesellschaft zum 1. Januar 2021 betrug 76.603.334,00 Euro (im Vorjahr: 76.603.334,00 Euro), eingeteilt in 76.603.334 (im Vorjahr: 76.603.334) Namensstückaktien mit einem rechnerischen Anteil am Grundkapital von 1,00 Euro je Aktie.

Im Berichtszeitraum hat sich das Grundkapital der Gesellschaft nicht verändert. Am Bilanzstichtag betrug das Grundkapital der Gesellschaft daher unverändert 76.603.334,00 Euro, eingeteilt in 76.603.334 Namensstückaktien mit einem rechnerischen Anteil am Grundkapital von 1,00 Euro je Aktie.

Genehmigtes Kapital 2017

Die Hauptversammlung hat den Vorstand mit Beschluss vom 31. Mai 2017 ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrats das Grundkapital der Gesellschaft bis zum 30. Mai 2022 durch Ausgabe neuer auf den Namen lautender Stückaktien gegen Bar- und/​ oder Sacheinlagen einmalig oder mehrmals um bis zu insgesamt 38.250.000,00 Euro zu erhöhen (Genehmigtes Kapital 2017). Dabei ist den Aktionären mit den nachfolgenden Einschränkungen ein Bezugsrecht zu gewähren, wobei das Bezugsrecht den Aktionären auch mittelbar gemäß § 186 Absatz 5 AktG gewährt werden kann. Der Vorstand wurde außerdem ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrats das Bezugsrecht der Aktionäre auszuschließen für Spitzenbeträge, die sich aufgrund des Bezugsverhältnisses ergeben. Ferner wurde der Vorstand ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrats das Bezugsrecht der Aktionäre bis zu einem Betrag, der 10 Prozent des zum Zeitpunkt des Wirksamwerdens oder - falls dieser Wert geringer ist - im Zeitpunkt der Ausübung der Ermächtigung bestehenden Grundkapitals nicht überschreitet, auszuschließen, um die neuen Aktien gegen Bareinlagen zu einem Ausgabebetrag auszugeben, der den Börsenpreis der bereits börsennotierten Aktien der Gesellschaft gleicher Gattung und Ausstattung zum Zeitpunkt der endgültigen Festlegung des Ausgabebetrags nicht wesentlich unterschreitet (vereinfachter Bezugsrechtsausschluss nach § 186 Absatz 3 Satz 4 AktG). Auf diese vorgenannte 10-Prozent-Grenze ist der anteilige Betrag des Grundkapitals anzurechnen, der auf neue oder zurückerworbene Aktien entfällt, die während der Laufzeit der Ermächtigung unter vereinfachtem Ausschluss des Bezugsrechts der Aktionäre gemäß oder entsprechend § 186 Absatz 3 Satz 4 AktG ausgegeben oder veräußert worden sind, sowie der anteilige Betrag des Grundkapitals, auf den sich Wandlungs- und /​ oder Optionsrechte aus Schuldverschreibungen beziehen, die während der Laufzeit der Ermächtigung in sinngemäßer Anwendung von § 186 Absatz 3 Satz 4 AktG ausgegeben worden sind.

Weiter wurde der Vorstand für einen Teilbetrag von bis zu insgesamt 15.300.000,00 Euro ermächtigt, das Bezugsrecht mit Zustimmung des Aufsichtsrats auszuschließen,

→ sofern die Kapitalerhöhung gegen Sacheinlagen, insbesondere beim Erwerb von Unternehmen, Unternehmensteilen oder von Beteiligungen an Unternehmen oder sonstigen Vermögensgegenständen, einschließlich von Rechten und Forderungen - auch gegen die Gesellschaft -, oder von Ansprüchen auf den Erwerb von Vermögensgegenständen oder im Rahmen von Unternehmenszusammenschlüssen erfolgt, sowie

→ um Inhabern bzw. Gläubigern der von der Gesellschaft oder ihren Tochtergesellschaften ausgegebenen Schuldverschreibungen mit Wandlungs- und /​oder Optionsrechten ein Bezugsrecht auf neue Aktien in dem Umfang zu gewähren, wie es ihnen nach Ausübung ihres Wandlungs- und/​oder Optionsrechts als Aktionär zustehen würde.

Von den vorstehenden Ermächtigungen zum Ausschluss des Bezugsrechts darf der Vorstand mit Zustimmung des Aufsichtsrats insgesamt nur in dem Umfang Gebrauch machen, dass der anteilige Betrag des Grundkapitals, der auf während der Laufzeit des Genehmigten Kapitals 2017 unter Ausschluss des Bezugsrechts ausgegebene oder veräußerte Aktien der Gesellschaft entfällt bzw. auf den sich Instrumente oder Rechte beziehen, die während der Laufzeit des Genehmigten Kapitals 2017 unter Ausschluss des Bezugsrechts ausgegeben werden und den Bezug von Aktien der Gesellschaft, auch aus bedingtem Kapital, ermöglichen, insgesamt 20 Prozent des im Zeitpunkt des Wirksamwerdens oder - falls dieser Wert geringer ist - im Zeitpunkt der Ausübung der vorliegenden Ermächtigungen bestehenden Grundkapitals nicht überschreitet.

Schließlich sieht die Ermächtigung über das Genehmigte Kapital 2017 vor, dass der Vorstand mit Zustimmung des Aufsichtsrats über den Inhalt der Aktienrechte und die weiteren Bedingungen der Aktienausgabe einschließlich des Ausgabebetrags entscheidet.

Das Genehmigte Kapital 2017 wurde am 17. August 2017 in das Handelsregister der Gesellschaft eingetragen.

Von dem Genehmigten Kapital 2017 machte der Vorstand im Berichtszeitraum keinen Gebrauch.

Das Genehmigte Kapital betrug zum 31. Dezember 2021 somit unverändert 38.250.000,00 Euro.

Bedingtes Kapital 2017

Die Hauptversammlung vom 31. Mai 2017 hat darüber hinaus eine bedingte Erhöhung des Grundkapitals der Gesellschaft um weitere bis zu 20.000.000,00 Euro beschlossen:

Das Grundkapital ist um weitere bis zu 20.000.000,00 Euro, eingeteilt in bis zu 20.000.000 auf den Namen lautende Stückaktien mit einem auf diese Aktien entfallenen anteiligen Betrag des Grundkapitals von je 1,00 Euro, bedingt erhöht (Bedingtes Kapital 2017). Die bedingte Kapitalerhöhung wird nur insoweit durchgeführt, wie die Inhaber oder Gläubiger von Options- oder Wandlungsrechten aus begebenen Wandel- und/​oder Optionsschuldverschreibungen, die von der Gesellschaft oder einer unmittelbaren oder mittelbaren 100-prozentigen Beteiligungsgesellschaft der Gesellschaft aufgrund des Ermächtigungsbeschlusses der Hauptversammlung vom 31. Mai 2017 bis zum 30. Mai 2022 ausgegeben bzw. garantiert werden, von ihren Options- bzw. Wandlungsrechten Gebrauch machen. Die bedingte Kapitalerhöhung wird nicht durchgeführt, soweit ein Barausgleich gewährt wird oder eigene Aktien, Aktien aus genehmigtem Kapital oder Aktien einer anderen börsennotierten Gesellschaft zur Bedienung eingesetzt werden. Die Ausgabe der neuen Aktien erfolgt zu dem nach Maßgabe des vorstehend bezeichneten Ermächtigungsbeschlussesjeweils zum bestimmenden Wandlungs- oder Optionspreis. Die neuen Aktien nehmen jeweils vom Beginn des Geschäftsjahres an, in dem sie entstehen, am Gewinn teil; soweit rechtlich zulässig, kann der Vorstand mit Zustimmung des Aufsichtsrats die Gewinnbeteiligung neuer Aktien hiervon und von § 60 Absatz 2 AktG abweichend, auch für ein bereits abgelaufenes Geschäftsjahr, festlegen. Der Vorstand ist ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrats die weiteren Einzelheiten der Durchführung der bedingten Kapitalerhöhung festzulegen.

Von der Ermächtigung über das Bedingte Kapital 2017 hat der Vorstand im Berichtszeitraum keinen Gebrauch gemacht.

Eigene Anteile

Die Hauptversammlung vom 22. Mai 2019 hat den Vorstand der Gesellschaft ermächtigt, bis zum 21. Mai 2024 einmalig oder mehrmals eigene Aktien der Gesellschaft im Umfang von insgesamt bis zu 10 Prozent des zum Zeitpunkt des Wirksamwerdens der betreffenden Ermächtigung bestehenden Grundkapitals oder - falls dieser Betrag geringer ist - des zum Zeitpunkt der jeweiligen Ausübung der vorliegenden Ermächtigung bestehenden Grundkapitals zu einem oder mehreren zulässigen Zwecken im Rahmen der gesetzlichen Beschränkungen nach Maßgabe der folgenden Bestimmungen zu erwerben. Auf die aufgrund dieser Ermächtigung erworbenen Aktien dürfen zusammen mit anderen eigenen Aktien, die die Gesellschaft bereits erworben hat und die sich im Besitz der Gesellschaft befinden oder ihr zuzurechnen sind, zu keinem Zeitpunkt mehr als 10 Prozent des Grundkapitals entfallen. Der Erwerb kann dabei durch die Gesellschaft, durch abhängige oder im Besitz der Gesellschaft stehende Unternehmen oder durch auf deren Rechnung oder auf Rechnung der Gesellschaft handelnde Dritte durchgeführt werden, wenn die gesetzlichen Voraussetzungen, insbesondere gemäß § 71 Absatz 2 AktG, vorliegen. Gemäß der Ermächtigung erfolgt der Erwerb nach Wahl des Vorstands über die Börse oder mittels eines an alle Aktionäre gerichteten öffentlichen Kaufangebots bzw. mittels einer an alle Aktionäre gerichteten öffentlichen Einladung zur Abgabe von Verkaufsangeboten oder mittels Einräumung von Andienungsrechten. Dabei darf bei einem Erwerb über die Börse der Erwerbspreis je Aktie (ohne Erwerbsnebenkosten) den durch die Eröffnungsauktion im XETRA-Handelssystem (oder in einem an die Stelle des XETRA-Systems getretenen Nachfolgesystem) ermittelten Börsenkurs der Aktie an der Frankfurter Wertpapierbörse am Tag der Eingehung der Verpflichtung zum Erwerb um nicht mehr als 10 Prozent über- oder unterschreiten. Bei einem Erwerb auf der Grundlage eines öffentlichen Kaufangebots darf der Erwerbspreis je Aktie (ohne Erwerbsnebenkosten) den nicht gewichteten durchschnittlichen Schlusskurs der Aktie im XETRA-Handelssystem (oder in einem an die Stelle des XETRA-Systems getretenen Nachfolgesystem) an der Frankfurter Wertpapierbörse an den letzten drei Börsenhandelstagen vor erstmaliger Veröffentlichung des Angebots nicht mehr als 10 Prozent über- oder unterschreiten. Im Falle der öffentlichen Einladung zur Abgabe von Verkaufs angeboten oder eines Erwerbs durch Einräumung von Andienungsrechten darf der Erwerbspreis je Aktie (ohne Erwerbsnebenkosten) den nicht gewichteten durchschnittlichen Schlusskurs der Aktie im XETRA-Handelssystem (oder in einem an die Stelle des XETRA-Systems getretenen Nachfolgesystem) an der Frankfurter Wertpapierbörse an den drei letzten Börsenhandelstagen vor dem Tag der Annahme der Verkaufsangebote bzw. dem Tag der Einräumung von Andienungsrechten um nicht mehr als 10 Prozent über- oder unterschreiten. Ergeben sich nach der Veröffentlichung eines öffentlichen Kaufangebots oder der öffentlichen Einladung an Aktionäre zur Abgabe von Verkaufsangeboten oder nach der Einräumung von Andienungsrechten erhebliche Abweichungen des maßgeblichen Kurses, so können das Angebot, die Einladung zur Abgabe von Verkaufsangeboten bzw. die Andienungsrechte angepasst werden. In diesem Fall wird auf den Schlusskurs im XETRA-Handelssystem am letzten Börsentag vor der Veröffentlichung der Anpassung abgestellt; die 10-Prozent-Grenze für das Über- oder Unterschreiten ist auf diesen Betrag anzuwenden. Das Volumen eines öffentlichen Kaufangebots oder einer öffentlichen Einladung zur Abgabe von Verkaufsangeboten (zusammen "Öffentliches Erwerbsangebot") kann begrenzt werden. Sofern die Gesamtzahl der auf ein öffentliches Erwerbsangebot angedienten Aktien dessen Volumen überschreitet, kann der Erwerb nach dem Verhältnis der angedienten Aktien (Andienungsquoten) erfolgen; darüber hinaus können eine bevorrechtigte Annahme geringer Stückzahlen (bis zu 50 Aktien je Aktionär) sowie zur Vermeidung rechnerischer Bruchteile von Aktien eine Rundung nach kaufmännischen Grundsätzen vorgesehen werden. Etwaige weitergehende Andienungsrechte der Aktionäre nach Maßgabe der Beteiligungsquoten sind ausgeschlossen. Auch im Fall der Einräumung von Andienungsrechten kann deren Gesamtvolumen begrenzt werden. Werden den Aktionären zum Zwecke des Erwerbs Andienungsrechte eingeräumt, so werden diese den Aktionären im Verhältnis zu ihrem Aktienbesitz entsprechend der Relation des Volumens der von der Gesellschaft zurückzukaufenden Aktien zum ausstehenden Grundkapitals zugeteilt. Bruchteile von Andienungsrechten müssen nicht zugeteilt werden; für diesen Fall werden etwaige Teilandienungsrechte ausgeschlossen. Die nähere Ausgestaltung des jeweiligen Erwerbs, insbesondere eines etwaigen Kaufangebots oder einer Einladung zur Abgabe von Verkaufsangeboten bestimmt der Vorstand. Dies gilt auch für die Ausgestaltung etwaiger Andienungsrechte, insbesondere hinsichtlich der Laufzeit und ggf. ihrer Handelbarkeit. Dabei sind auch kapitalmarktrechtliche und sonstige gesetzliche Beschränkungen und Anforderungen zu beachten.

Der Vorstand ist außerdem ermächtigt, die aufgrund der vorstehend beschriebenen oder einer früher erteilten Ermächtigung erworbenen Aktien zu folgenden Zwecken zu verwenden: Die Aktien können über die Börse oder mit Zustimmung des Aufsichtsrats unter Beachtung des Gleichbehandlungsgrundsatzes durch ein öffentliches Angebot an alle Aktionäre im Verhältnis ihrer Beteiligungsquote veräußert werden. Im Falle eines öffentlichen Angebots an alle Aktionäre kann das Bezugsrecht für Spitzenbeträge ausgeschlossen werden. Ferner können die Aktien mit Zustimmung des Aufsichtsrats anderweitig gegen Zahlung eines Barkaufpreises je Aktie veräußert werden, der den Börsenpreis der börsennotierten Aktien gleicher Gattung und Ausstattung zum Zeitpunkt der Veräußerung nicht wesentlich unterschreitet. Der auf die Anzahl der unter dieser Ermächtigung insgesamt veräußerten Aktien entfallene anteilige Betrag des Grundkapitals darf zudem 10 Prozent des zum Zeitpunkt des Wirksamwerdens dieser Ermächtigung bestehenden Grundkapitals oder - falls dieser Wert geringer ist - des zum Zeitpunkt der jeweiligen Ausübung der vorliegenden Ermächtigung bestehenden Grundkapitals nicht überschreiten. Außerdem können erworbene eigene Aktien mit Zustimmung des Aufsichtsrats auch gegen Sachleistung, insbesondere als (Teil-)Gegenleistung beim Erwerb von Unternehmen, Unternehmensteilen oder von Beteiligungen von Unternehmen oder von sonstigen Vermögensgegenständen, einschließlich von Rechten und Forderungen - auch gegen die Gesellschaft -, oder von Ansprüchen auf den Erwerb von Vermögensgegenständen, oder im Rahmen von Unternehmenszusammenschlüssen, angeboten und übertragen werden. Des Weiteren können erworbene eigene Aktien zur Bedienung von Erwerbsrechten auf Aktien der Gesellschaft aus oder im Zusammenhang mit von der Gesellschaft oder einer unmittelbaren oder mittelbaren 100-prozentigen Beteiligungsgesellschaft ausgegebenen Schuldverschreibungen mit Wandlungs- und/​oder Optionsrechten verwendet werden. Ferner können erworbene eigene Aktien mit Zustimmung des Aufsichtsrats eingezogen werden, ohne dass die Einziehung oder die Durchführung eines weiteren Hauptversammlungsbeschlusses bedarf. Die Einziehung erfolgt zur Kapitalherabsetzung. DerVorstand kann allerdings gemäß § 237 Absatz 3 Nr. 3 AktG abweichend bestimmen, dass das Grundkapital nicht herabgesetzt wird, sondern sich der Anteil der übrigen Aktien am Grundkapital gemäß § 8 Absatz 3 AktG erhöht. Der Vorstand ist in diesem Fall gemäß § 237 Absatz 3 Nr. 3, zweiter Halbsatz, AktG ermächtigt, die Angabe der Zahl der Aktien in der Satzung anzupassen. Alle vorgenannten Ermächtigungen zur Veräußerung oder anderweitigen Verwendung bzw. zur Einziehung erworbener eigener Aktien können einmal oder mehrmals, ganz oder auch in Teilen, einzeln oder gemeinsam ausgenutzt werden. Das Bezugsrecht der Aktionäre wurde insoweit ausgeschlossen, wie eigene Aktien gemäß den vorstehend beschriebenen Ermächtigungen verwendet werden.

Darüber hinaus hat die Hauptversammlung vom 22. Mai 2019 den Aufsichtsrat der Gesellschaft ermächtigt, aufgrund der vorstehend beschriebenen Ermächtigung oder aufgrund früherer Ermächtigungen erworbene eigene Aktien unter Wahrung des Gebots der Angemessenheit der Vergütung dazu zu verwenden, die Aktien gegenwärtigen und /​ oder zukünftigen Mitgliedern des Vorstands der Gesellschaft im Rahmen des rechtlich Zulässigen als Vergütungsbestandteil in Form einer Aktientantieme zuzusagen oder zu übertragen. Dies muss mit der Maßgabe erfolgen, dass die weitere Übertragung der Aktien durch das jeweilige Mitglied des Vorstands binnen einer Frist von mindestens vier Jahren ab der Zusage bzw. Übertragung (Sperrfrist) ebenso wenig zulässig ist wie die Eingehung von Sicherungsgeschäften, durch die das wirtschaftliche Risiko aus dem Kursverlauf für den Zeitraum der Sperrfrist teilweise oder vollständig auf Dritte übertragen wird. Bei der Zusage bzw. Übertragung ist für Aktien jeweils der aktuelle Börsenkurs - auf der Grundlage einer vom Aufsichtsrat zu bestimmenden zeitnahen Durchschnittsbetrachtung - zugrunde zu legen. Auch diese Ermächtigung kann einmal oder mehrmals, ganz oder auch in Teilen, einzeln oder gemeinsam ausgenutzt werden. Ebenso ist das Bezugsrecht der Aktionäre insoweit ausgeschlossen, wie eigene Aktien gemäß dieser dem Aufsichtsrat erteilten Ermächtigung verwendet werden.

Im Berichtszeitraum haben weder der Vorstand noch der Aufsichtsrat von der durch die Hauptversammlung am 22. Mai 2019 erteilten Ermächtigung zum Erwerb und zur Verwendung eigener Aktien Gebrauch gemacht.

Zum 31. Dezember 2021 hielt die Gesellschaft 266.803 (im Vorjahr: 266.803) eigene Aktien, die sie im Jahr 2018 unter Ausnutzung der seinerzeit bestehenden Ermächtigung auf der Grundlage eines an alle Aktionäre gerichteten Aktienrückkaufangebots erworben hat. Im Geschäftsjahr 2021 wurden keine eigenen Aktien verwendet.

Kapitalrücklage

In der Kapitalrücklage sind das Agio der ausgegebenen Aktien sowie der Eigenkapitalanteil der Wandelschuldverschreibung enthalten. Im Geschäftsjahr 2021 veränderte sich die Kapitalrücklage nicht.

Fremdwährungsrücklage

In der Fremdwährungsrücklage sind Umrechnungsdifferenzen aus der Umrechnung der funktionalen Währung ausländischer Geschäftsbetriebe in die Berichtswährung des Konzerns enthalten.

Konzernbilanzergebnis

Im Konzernbilanzergebnis kumulieren sich die Gewinne und Verluste. Im Rahmen der Dividendenzahlung 2021 wurden aus dem im handelsrechtlichen Jahresabschluss der PNE AG ausgewiesenen Bilanzgewinn 3.053 Tsd. Euro Dividende (0,04 Euro je Aktie) an die Aktionäre ausgeschüttet.

Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, aus dem Bilanzgewinn der PNE AG in Höhe von 231.127.360,22 Euro eine Dividende in Höhe von 0,04 Euro sowie eine Sonderdividende in Höhe von 0,04 Euro für das Geschäftsjahr 2021 je dividendenberechtigter Stückaktie des Geschäftsjahres 2021 auszuschütten. Der verbleibende Bilanzgewinn soll auf neue Rechnung vorgetragen werden.

8. Nicht beherrschende Anteile

Aus der Kapitalkonsolidierung von Gesellschaften sowie den Ergebnissen aus dem Geschäftsjahr 2021 und vergangenen Geschäftsjahren resultieren kumuliert "Nicht beherrschende Anteile" in Höhe von -7.382 Tsd. Euro (im Vorjahr: -7.070 Tsd. Euro).

Die nachfolgende Tabelle enthält Einzelheiten zu den nicht 100-prozentigen Tochterunternehmen des Konzerns, an denen wesentliche nicht beherrschende Anteile bestehen.

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Name des Tochterunternehmens Sitz Beteiligungs- und Stimmrechtsquote der nicht beherrschenden Anteile Auf nicht beherrschende Anteile entfallender Gewinn /​ Verlust Kumulierte nicht beherrschende Anteile
in Tsd. Euro 31.12.2021 31.12.2020 31.12.2021 31.12.2020 31.12.2021
WKN Teilkonzern
davon Sevivon s.p.z.o.o. Polen 0,00 % 0,00 % 0 -240 0
davon ATS Energia s.r.l. Italien 22,21 % 22,21 % -7 -11 -6.052
davon VKS Vindkraft Svergie Schweden 20,00 % 20,00 % -148 31 615
davon WKN Windcurrent S.A. Südafrika 20,00 % 20,00 % -306 -276 -2.017
Sonstige -2 -221 72
Gesamtsumme der nicht
beherrschenden Anteile -463 -717 -7.382
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Name des Tochterunternehmens Kumulierte nicht beherrschende Anteile
in Tsd. Euro 31.12.2020
WKN Teilkonzern
davon Sevivon s.p.z.o.o. 0
davon ATS Energia s.r.l. -6.044
davon VKS Vindkraft Svergie 763
davon WKN Windcurrent S.A. -1.711
Sonstige -78
Gesamtsumme der nicht
beherrschenden Anteile -7.070

Die zusammenfassenden Finanzinformationen hinsichtlich der Tochterunternehmen des Konzerns, an denen wesentliche nicht beherrschende Anteile bestehen, sind nachfolgend angegeben. Die zusammenfassenden Finanzinformationen entsprechen den Beträgen vor konzerninternen Eliminierungen.

WKN Teilkonzern

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in Tsd. Euro 31.12.2021 31.12.2020
Kurzfristige Vermögenswerte 95.700 146.608
Langfristige Vermögenswerte 163.355 78.398
Kurzfristige Schulden 76.547 102.653
Langfristige Schulden 121.444 56.166
Den Gesellschaftern des Mutterunternehmens zurechenbarer Anteil am Eigenkapital 68.517 73.196
Nicht beherrschende Gesellschafter -7.453 -7.009

WKN Teilkonzern

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in Tsd. Euro 2021 2020
Gesamtleistung 176.647 113.802
Aufwendungen 181.394 120.143
Jahresergebnis -4.747 -6.342
davon:
Auf die Gesellschafter des Mutterunternehmens entfallendes Jahresergebnis -4.303 -5.846
Auf die nicht beherrschenden Gesellschafter entfallendes Jahresergebnis -444 -496
Auf die Gesellschafter des Mutterunternehmens entfallendes Sonstiges Ergebnis 0 0
Auf die nicht beherrschenden Gesellschafter entfallendes Sonstiges Ergebnis 0 0
Sonstiges Ergebnis 0 0
Auf die Gesellschafter des Mutterunternehmens entfallendes Gesamtergebnis -4.303 -5.846
Auf die nicht beherrschenden Gesellschafter entfallendes Gesamtergebnis -444 -496
Gesamtergebnis -4.747 -6.342

WKN Teilkonzern

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in Tsd. Euro 31.12.2021 31.12.2020
An die nicht beherrschenden Gesellschafter gezahlte Dividenden 0 0
Nettozahlungsströme aus betrieblicher Tätigkeit 53.890 5.632
Nettozahlungsströme aus Investitionstätigkeit -91.610 -48.800
Nettozahlungsströme aus Finanzierungstätigkeit 36.433 56.282
Nettozahlungsströme gesamt -1.287 13.114

9. Abgegrenzte Zuwendungen der öffentlichen Hand

Die Gesellschaft hat seit dem Jahr 2000 Investitionszuschüsse in Höhe von insgesamt 1.746 Tsd. Euro für den Anbau eines Bürogebäudes, die Erweiterung des Geschäftsgebäudes und dessen Einrichtung erhalten.

Die Auflösung der Investitionszuschüsse orientiert sich an der Nutzungsdauer der zugrunde liegenden Vermögenswerte. Im Berichtsjahr wurde insgesamt ein Betrag in Höhe von 47 Tsd. Euro (im Vorjahr: 47 Tsd. Euro) aufgelöst.

10. Steuerrückstellungen

Die Steuerrückstellungen enthalten laufende Steuern vom Einkommen und vom Ertrag, die für abgelaufene Geschäftsjahre sowie für das Geschäftsjahr 2021 gebildet wurden.

Es bestehen steuerliche Risiken aus der körperschaft-, gewerbe- und umsatzsteuerlichen Außenprüfung bei der WKN GmbH für die Jahre 2010 bis 2013 und 2014 bis 2016. Die Veranlagungen der Jahre 2010 bis 2013 auf Basis derabgeschlossenen Betriebsprüfung sind noch nicht rechtskräftig. Auf Basis der Gespräche zwischen der Geschäftsführung der WKN GmbH sowie deren Steuerberatern auf der einen Seite und der Finanzbehörde auf der anderen Seite bestehen unterschiedliche Sichtweisen in Bezug auf die steuerliche Berücksichtigung einzelner Sachverhalte der Jahre 2010 bis 2013. Entsprechende Einsprüche gegen wesentliche Teile der Körperschaft- und Gewerbesteuerveranlagungen wurden eingelegt. Eine Aussetzung der Vollziehung wurde seitens der Finanzbehörde gewährt. Die Betriebsprüfung der Jahre 2014 bis 2016 läuft noch. Mögliche Feststellungen der Betriebsprüfung 2010 bis 2013 könnten Auswirkungen auf die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der WKN GmbH und des PNE-Konzerns im einstelligen Millionenbereich haben. Auf Basis des aktuellen Erkenntnisstands geht der Vorstand der PNE AG weiterhin davon aus, dass die steuerliche Abbildung der Sachverhalte zutreffend erfolgt ist. Für einzelne ausgewählte Sachverhalte, die im Rahmen der Betriebsprüfung aufgegriffen wurden, wurden die Steuern gezahlt. Für den wirtschaftlich überwiegenden Teil der im Rahmen der Betriebsprüfung 2010 bis 2013 aufgegriffenen Sachverhalte sieht der Vorstand dagegen unverändert keinen Anlass, in der Konzern-Bilanz zum 31. Dezember 2021 eine Rückstellung zu erfassen. Selbst bei Bildung einer Rückstellung in Höhe über alle Sachverhalte der Betriebsprüfung würde dies keine Auswirkung auf die veröffentlichte Guidance für das Geschäftsjahr 2021 haben, da mögliche Ergebnisauswirkungen im Steuer- und Zinsaufwand und damit außerhalb des EBITDAs ausgewiesen werden würden. Die Eintrittswahrscheinlichkeit wird weiterhin als gering angesehen, die Auswirkung bei einem Eintritt als gravierend. Der Eintritt eines solchen Risikos wäre mit Auswirkungen von bis zu weiteren 7 bis 8 Mio. Euro, neben den bereits getätigten Rückstellungen, auf die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage verbunden. Das Risiko ist daher im Sinne der Definition des Risikomanagements mit "hoch" zu klassifizieren.

11. SONSTIGE RÜCKSTELLUNGEN

Die sonstigen Rückstellungen haben sich wie folgt entwickelt:

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in Tsd. Euro 1.1.2021 Verbrauch Auflösung Zuführung 31.12.2021
Prozesskosten 188 92 81 0 15
Übrige 3.279 384 3 2.291 5.183
3.468 476 84 2.291 5.198

Bei den übrigen Rückstellungen handelt es sich im Wesentlichen um Rückbauverpflichtungen, die auf die Windparks im Eigenbestand entfallen, und ansonsten um sonstige kurzfristige Rückstellungen.

12. Finanzverbindlichkeiten

Der Ausweis betrifft Unternehmensanleihen, Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten, sonstige Finanzverbindlichkeiten, Verbindlichkeiten aus Leasingverhältnissen sowie Derivate.

Die Buchwerte der Finanzverbindlichkeiten weisen folgende Restlaufzeiten auf bzw. haben den folgenden beizulegenden Zeitwert:

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in Tsd. Euro Kategorie gem. IFRS 9 Gesamt bis zu 1 Jahr 1 bis 5 Jahre mehr als 5 Jahre Fair Value
Per 31.12.2021
Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen AC 34.398 34.398 0 0 34.398
Festverzinslich
Anleihen AC 49.521 0 49.521 0 50.250
Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten AC 351.711 21.290 101.543 228.878 364.531
Sonstige Finanzverbindlichkeiten AC 1.066 1.066 0 0 1.066
Verbindlichkeiten aus Leasingverhältnissen AC 110.580 6.862 18.809 84.909 110.580
Variabel verzinslich
Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten AC 42 42 0 0 42
Derivate
Zinsswap FVPL 5.484 360 1.431 3.693 5.484
552.801 64.017 171.304 317.480 566.350
Per 31.12.2020
Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen AC 31.364 31.364 0 0 31.364
Festverzinslich
Anleihen AC 49.183 0 49.183 0 50.850
Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten AC 227.176 10.611 69.128 147.437 228.273
Sonstige Finanzverbindlichkeiten AC 1.057 1.057 0 0 1.057
Verbindlichkeiten aus Leasingverhältnissen AC 75.014 4.626 12.711 57.677 75.014
Variabel verzinslich
Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten AC 12.070 12.070 0 0 12.070
Derivate
Zinsswap FVPL 7.624 485 1.869 5.270 7.624
403.487 60.213 132.891 210.383 406.252

AC = zu fortgeführten Anschaffungskosten bewertet

FVPL = erfolgswirksam zum beizulegenden Zeitwert bewertet

Die beizulegenden Zeitwerte der in den Tabellen aufgeführten Finanzinstrumente wurden auf Basis der am Bilanzstichtag zur Verfügung stehenden Marktinformationen und der nachstehend dargestellten Methoden und Annahmen ermittelt. Der beizulegende Zeitwert wird in Übereinstimmung mit allgemein anerkannten Bewertungsmodellen basierend auf Discounted-Cashflow-Analysen und unter Verwendung von beobachtbaren aktuellen Marktpreisen für ähnliche Instrumente bestimmt (Stufe 2). Im aktuellen Geschäftsjahr wurden wie im Vorjahr keine Umgliederungen zwischen den Hierarchiestufen vorgenommen.

Für die Ermittlung der beizulegenden Zeitwerte der Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten sowie der sonstigen Finanzverbindlichkeiten werden aktuelle Zinssätze herangezogen, zu denen vergleichbare Darlehen mit identischen Fristigkeiten zum Bilanzstichtag hätten aufgenommen werden können.

Die Ermittlung der beizulegenden Zeitwerte der Anleihen basiert auf beobachtbaren Preisnotierungen zum Bilanzstichtag.

Die Ermittlung der beizulegenden Zeitwerte der Zins-SWAPs basierte auf Forward-Zinssätzen (beobachtbare Zinsstrukturkurven am Bilanzstichtag) und den geschätzten kontrahierten Zinssätzen, welche anhand der Zinsstrukturkurve zum Stichtag diskontiert werden.

Es wird angenommen, dass bei Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen und den sonstigen Finanzverbindlichkeiten die beizulegenden Zeitwerte aufgrund der kurzen Restlaufzeiten den Buchwerten dieser Finanzinstrumente entsprechen.

Die Nettoergebnisse der finanziellen Verbindlichkeiten zu fortgeführten Anschaffungskosten bestehen ausschließlich aus Zinsen in Höhe von 6.321 Tsd. Euro (im Vorjahr: 5.725 Tsd. Euro), die im Finanzierungsaufwand enthalten sind.

Das Nettoergebnis der zum beizulegenden Zeitwert bewerteten Finanzverbindlichkeiten resultiert aus der Folgebewertung zum beizulegenden Zeitwert in Höhe von 5.484 Tsd. Euro (im Vorjahr: 7.624 Tsd. Euro). Der Ausweis erfolgt unter den Gewinn- und Verlustrechnungspositionen "Sonstige Zinsen und ähnliche Erträge" sowie "Zinsen und ähnliche Aufwendungen".

Die nachstehende Tabelle analysiert die finanziellen Verbindlichkeiten des Konzerns in die jeweiligen Laufzeitbänder:

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in Tsd. Euro Summe vertragliche Cashflows bis zu 1 Jahr 1 bis 5 Jahre mehr als 5 Jahre Buchwert
Per 31.12.2021
Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen 34.398 34.398 0 0 34.398
Anleihe 54.184 1.995 52.189 0 49.521
Verbindlichkeiten ggü Kreditinstituten 411.894 26.819 118.556 266.519 351.753
Sonstige Finanzverbindlichkeiten 1.098 1.098 0 0 1.066
Verbindlichkeiten aus Leasingverhältnissen 128.419 8.405 24.778 95.236 110.580
Zinsswap 5.484 360 1.431 3.693 5.484
635.476 73.074 196.954 365.448 552.801
Per 31.12.2020
Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen 31.364 31.364 0 0 31.364
Anleihe 53.846 1.995 51.851 0 49.183
Verbindlichkeiten ggü Kreditinstituten 276.173 27.015 83.449 165.709 239.246
Sonstige Finanzverbindlichkeiten 1.089 1.089 0 0 1.057
Verbindlichkeiten aus Leasingverhältnissen 92.547 5.868 18.042 68.636 75.014
Zinsswap 7.624 485 1.869 5.270 7.624
462.642 67.815 155.211 239.615 403.487

Die Tabelle analysiert die finanziellen Verbindlichkeiten des Konzerns in die jeweiligen Laufzeitbänder, basierend auf ihren vertraglichen Laufzeiten für:

(a) alle nicht derivativen finanziellen Verbindlichkeiten und

(b) derivativen Finanzinstrumente, die auf Nettobasis abgerechnet werden und deren vertragliche Fälligkeiten wesentlich für ein Verständnis des zeitlichen Anfalls der Cashflows sind.

Bei den in der Tabelle ausgewiesenen Beträgen handelt es sich um die vertraglichen nicht abgezinsten Cashflows. Innerhalb von 12 Monaten fällige Salden entsprechen deren Buchwerten, da der Einfluss der Abzinsung nicht signifikant ist. Bei Zins-SWAPs wurden die Cashflows unter Verwendung der Terminzinssätze geschätzt, die am Ende der Berichtsperiode galten.

Anleihen

Bei der Gesellschaft bestand im Berichtszeitraum ausschließlich die Unternehmensanleihe 2018/​2023. Diese hat sich wie folgt entwickelt:

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in Tsd. Euro 2021 2020
Stand 1.1. 49.183 48.858
Ausgegeben 0 0
Aufzinsung 338 324
Stand 31.12. 49.521 49.183

Unternehmensanleihe 2018 /​ 2023

Für die Weiterentwicklung des Geschäftsmodells und des Aufbaus eines neuen europäischen Windpark-Portfolios, der Finanzierung von Investitionen zur Erweiterung der Wertschöpfungskette sowie zur allgemeinen Unternehmensfinanzierung hat die PNE AG im Mai 2018 eine Unternehmensanleihe im Volumen von 50.000.000,00 Euro begeben. Die Schuldverschreibungen aus der Unternehmensanleihe 2018/​2023 sind seit dem 2. Mai 2018 in den Freiverkehr der Frankfurter Wertpapierbörse einbezogen.

Die Schuldverschreibungen werden mit Wirkung vom 2. Mai 2018 (einschließlich) bis zum 2. Mai 2023 (ausschließlich) in Höhe von 4 Prozent p.a. verzinst. Die Zinsen sind jährlich nachträglich jeweils am 2. Mai eines jeden Jahres zahlbar. Nach näherer Maßgabe der Anleihebedingungen kann sich der Zinssatz abhängig von der Eigenkapitalquote, die sich aus der Konzernbilanz der Gesellschaft ergibt, um bis zu 2,5 Prozentpunkte erhöhen.

Sofern nicht bereits ganz oder teilweise zurückgezahlt oder angekauft und entwertet, ist die PNE AG verpflichtet, die Schuldverschreibungen am 2. Mai 2023 zum Nennbetrag zurückzuzahlen. Gemäß denAnleihebedingungen hat die PNEAG jedoch u.a. das Recht, frühestens ab dem 2. Mai 2021 Schuldverschreibungen mit einem Gesamtnennbetrag von mindestens 5.000.000,00 Euro vorzeitig zurückzuzahlen, wobei in einem solchen Fall der Rückzahlungsbetrag höher als der Nennbetrag ist.

Tritt ein Kontrollwechsel ein, hat jeder Anleihegläubiger nach Maßgabe der Anleihebedingungen das Recht, von der PNE AG als Emittentin die vorzeitige Rückzahlung seiner Schuldverschreibungen zu verlangen. Ein Kontrollwechsel gilt in diesem Zusammenhang dann als eingetreten, wenn die Emittentin davon Kenntnis erlangt hat, dass eine Person oder eine gemeinsam handelnde Gruppe von Personen im Sinne von § 2 Abs. 5 des Wertpapiererwerbs- und Übernahmegesetzes der rechtliche oder wirtschaftliche Eigentümer einer solchen Anzahl von Aktien der Emittentin geworden ist, auf die 30 Prozent oder mehr der Stimmrechte entfallen.

Auf Grundlage eines am 17. Dezember 2019 eingetretenen Kontrollwechsels haben Anleihegläubiger von der Ausübung des Kontrollwechsel-Kündigungsrechts für Schuldverschreibungen im Nennbetrag von 418 Tsd. Euro Gebrauch gemacht. Die zurückgetauschten Schuldverschreibungen in Höhe von insgesamt 418 Tsd. Euro werden im Konzern unter den "übrige Vermögenswerte" in der Bilanz ausgewiesen.

Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten

Die Zinssätze für die festverzinslichen Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten liegen zwischen 0,86 Prozent und 5,34 Prozent. Bei den variabel verzinslichen Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten ist das Unternehmen einem Zinsänderungsrisiko ausgesetzt. Die Zinssätze hierfür lagen 2021 von 1,25 Prozent bis zu 13,22 Prozent (Kontokorrentzinssatz). Die variablen Zinssätze werden in Abständen von weniger als einem Jahr angepasst. Die Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten haben Laufzeiten bis 2041.

Von den valutierten Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten per 31. Dezember 2021 sind 364.479 Tsd. Euro (im Vorjahr: 230.140 Tsd. Euro) gesichert durch:

1. Eingetragene Grundschuld i. H. v. 4.170 Tsd. Euro sowie Abtretung der Mietansprüche bzgl. Objekt Peter-Henlein-Str. 2-4, Cuxhaven,

2. Sicherungsabtretung aller Rechte aus Verträgen im Zusammenhang mit dem Windpark Pülfringen sowie Abtretung aller Forderungen dieses Windparks,

3. Sicherungsabtretung aller Rechte aus Verträgen im Zusammenhang mit den Windparks Gerdau-Repowering, Kittlitz III, Kleinbüllesheim, Kührstedt A, Kührstedt B, Kührstedt Bederkesa, Neuenwalde und Schlenzer sowie Abtretung aller Forderungen dieser Windparks,

4. Sicherungsabtretung aller Rechte aus Verträgen im Zusammenhang mit dem Windpark Boitzenhagen und Zahrenholz sowie Abtretung aller Forderungen dieses Windparks,

5. Sicherungsabtretung aller Rechte aus Verträgen im Zusammenhang mit dem Windpark Langstedt, Lentföhrden und Holstentor sowie Abtretung aller Forderungen dieses Windparks,

6. Sicherungsabtretung aller Rechte aus Verträgen im Zusammenhang mit dem Windpark Adensen Ost, Adensen West, Gnutz 1, Groß Oesingen, Kuhstedt II, Mannsbach und Wahlsdorf sowie Abtretung aller Forderungen dieses Windparks,

7. Sicherungsabtretung durch Verpfändung der Anteile der PNE Power Generation GmbH im Rahmen der anteiligen Eigenkapitalzwischenfinanzierung von Windkraftanlagen für ein Repowering,

8. Sicherungsabtretung durch einzelne Verpfändungen der Anteile der PNE WIND West Europe GmbH, der PNE Portfolio 2 GmbH und der WKN Wertewind Betriebsgesellschaft mbH im Rahmen der jeweiligen anteiligen Eigenkapitalzwischenfinanzierungen von Windparkportfolios.

Sicherungsgrund (Nr. zur Auflistung)

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in Tsd. Euro Valutierter Betrag 2021 Valutierter Betrag 2020
Windparks Kührstedt A, Kührstedt B, Kührstedt Bederkesa, Kittlitz III, Gerdau Repowering, Neuenwalde, Schlenzer, Kleinbüllesheim (3) 115.007 118.723
Windparks Boitzenhagen und Zahrenholz (4) 93.257 48.864
Windparks Adensen Ost, Adensen West, Gnutz 1, Groß Oesingen, Kuhstedt II, Mannsbach und Wahlsdorf (6) 64.113 0
Windparks Langstedt, Lentföhrden und Holstentor (5) 61.127 38.395
Eigenkapitalzwischenfinanzierung von Windparkportfolios (8) 22.966 16.000
Eigenkapitalzwischenfinanzierung von Windkraftanlagen zum Repowering (7) 3.827 3.418
Grundschuld für Firmensitz in Cuxhaven (1) 3.594 3.750
Windpark Pülfringen (2) 588 991

Zum 31. Dezember 2021 standen dem Konzern zudem

→ Betriebsmittellinien in Höhe von 15,1 Mio. Euro (im Vorjahr: 15,1 Mio. Euro) zur Verfügung, die per 31. Dezember 2021 mit 0,0 Mio. Euro in Anspruch genommen waren (im Vorjahr: 12,1 Mio. Euro),

→ Kreditlinien für Projektfremdkapitalfinanzierungen von 63,3 Mio. Euro (im Vorjahr: 103,5 Mio. Euro) zur Verfügung,

Für weitere Eigenkapitalzwischenfinanzierungen von Projekten besteht eine Vereinbarung (Letter of Intent) mit einer Bank in Höhe von bis zu 27,1 Mio. Euro, auf dessen Basis jeweils nach Inbetriebnahme der Projekte gesonderte Eigenkapitalzwischenfinanzierungen abgeschlossen werden können. Per 31. Dezember 2021 waren davon bereits 6,4 Mio. Euro in Anspruch genommen worden.

Der Konzern verfügte zum 31. Dezember 2021 zudem über Linien für Gewährleistungs- und Vertragserfüllungsavale (ohne von Banken gewährte Avallinien in Zusammenhang mit laufenden Projektfinanzierungen) in Höhe von 34,2 Mio. Euro (per 31. Dezember 2020: 14,2 Mio. Euro). Die Linien für Gewährleistungs- und Vertragserfüllungsavale waren per 31. Dezember 2021 mit 4,8 Mio. Euro (im Vorjahr: 8,0 Mio. Euro) in Anspruch genommen.

Zum Bilanzstichtag lagen keine Verzugs- oder sonstigen Leistungsstörungen bei Zinsen oder Tilgung vor und es wird nicht von einer Inanspruchnahme der gegebenen Sicherheiten ausgegangen.

Sonstige Finanzverbindlichkeiten

Die sonstigen Finanzverbindlichkeiten enthalten in Höhe von 5,5 Mio. Euro (im Vorjahr: 7,6 Mio. Euro) Derivate (Zins-SWAPs).

Zum Bilanzstichtag lagen keine Verzugs- oder sonstigen Leistungsstörungen bei Zinsen oder Tilgung vor.

Verbindlichkeiten aus Leasingverhältnissen

PNE wendet den Standard IFRS 16 Leasingverhältnisse seit dem 1. Januar 2019 an.

Buchwerte in Zusammenhang mit Leasingverhältnissen

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in Tsd. Euro 2021 2020
Erfasst in den Nutzungsrechten
Nutzungsrechte für Grundstücke, Bauten und ähnliche Vermögenswerte 63.339 37.411
Nutzungsrechte für Technische Anlagen und Maschinen, Betriebs- und Geschäftsausstattung 1.393 1.714
64.732 39.125
Erfasst in den Vorräten
Nutzungsrechte für Grundstücke, Bauten und ähnliche Vermögenswerte erfasst in den Vorräten 42.138 34.603
42.138 34.603
Erfasst in den Finanzverbindlichkeiten
Langfristige Finanzverbindlichkeiten 103.719 70.388
Kurzfristige Finanzverbindlichkeiten 6.862 4.626
110.580 75.014
Zuführungen zu den Nutzungsrechten
davon Nutzungsrechte für Grundstücke, Bauten und ähnliche Vermögenswerte 17.553 2.019
davon Nutzungsrechte für Technische Anlagen und Maschinen, Betriebs- und Geschäftsausstattung 701 1.177
davon Nutzungsrechte für Grundstücke, Bauten und ähnliche Vermögenswerte erfasst in den Vorräten 24.990 35.072
43.244 38.268

Aufwendungen und Erträge in Zusammenhang mit Leasingverhältnissen

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in Tsd. Euro 2021 2020
Planmäßige Abschreibungen auf Nutzungsrechte für Grundstücke, Bauten und ähnliche Vermögenswerte 4.608 2.625
Planmäßige Abschreibungen auf Nutzungsrechte für Technische Anlagen und Maschinen, Betriebs- und Geschäftsausstattung 1.022 969
Planmäßige Abschreibungen auf Nutzungsrechte für Grundstücke, Bauten und ähnliche Vermögenswerte erfasst in den Vorräten 2.654 2.072
Wertminderungen auf Nutzungsrechte 0 0
Zinsaufwendungen aus Leasingverbindlichkeiten 1.665 1.627
Aufwendungen 9.949 7.293
Erträge aus Unterleasing von Nutzungsrechten 369 365
Erträge 369 365
Die gesamten Auszahlungen für Leasing im Geschäftsjahr betrugen 7.152 6.126

Die Auszahlungen für Zinsaufwendungen aus Leasingverbindlichkeiten werden im Cashflow aus operativer Geschäftstätigkeit ausgewiesen. Die Tilgung von Leasingverbindlichkeiten wird im Cashflow aus Finanzierungstätigkeit ausgewiesen.

PNE mietet verschiedene Bürogebäude sowie Grundstücke zum Betrieb von Windkraftanalagen sowie Fahrzeuge. Mietverträge werden in der Regel für feste Zeiträume von zwei Jahre bis 25 Jahre unter der Berücksichtigung von, für den Betrieb von Windkraftanlagen, üblichen Verlängerungsoptionen abgeschlossen.

Auswirkungen aufgrund der COVID-19-Pandemie in Form von Mieterleichterungen hat es im Berichtszeitraum nicht gegeben.

Überleitung von Schulden aus Finanzierungstätigkeit

Die nachfolgende Überleitungsrechnung stellt die Veränderungen zwischen Eröffnungsbilanzwert und Schlussbilanzwert von Schulden aus Finanzierungstätigkeit dar - sowohl zahlungswirksame als auch nicht zahlungswirksame Veränderungen.

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Nicht zahlungswirksame Veränderungen
in Tsd. Euro Eröffnungsbilanzwert per 1.1.2021 Cashflow (zahlungswirksame Veränderung) Erwerb von Unternehmen Änderungen des Fair Value Änderung aus Zinseffekt Übrige
Anleihen 49.183 - - - 338 -
Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten 239.246 122.179 - - -9.672 -
Sonstige Finanzverbindlichkeiten 8.681 -2.132 - - - -
Leasingverbindlichkeiten 75.014 -7.152 - - - 42.718
Schulden aus Finanzierungstätigkeit 372.124 112.895 0 0 -9.334 42.718
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in Tsd. Euro Schlussbilanzwert per 31.12.2021
Anleihen 49.521
Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten 351.753
Sonstige Finanzverbindlichkeiten 6.549
Leasingverbindlichkeiten 110.580
Schulden aus Finanzierungstätigkeit 518.403
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Nicht zahlungswirksame Veränderungen
in Tsd. Euro Eröffnungsbilanzwert per 1.1.2020 Cashflow (zahlungswirksame Veränderung) Erwerb von Unternehmen Änderungen des Fair Value Änderung aus Zinseffekt Übrige
Anleihen 48.858 - - - 325 -
Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten 145.933 92.609 - - 704 -
Sonstige Finanzverbindlichkeiten 5.867 2.814 - - - -
Leasingverbindlichkeiten 40.264 -6.126 - - - 40.876
Schulden aus Finanzierungstätigkeit 240.922 89.297 0 0 1.029 40.876
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in Tsd. Euro Schlussbilanzwert per 31.12.2020
Anleihen 49.183
Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten 239.246
Sonstige Finanzverbindlichkeiten 8.681
Leasingverbindlichkeiten 75.014
Schulden aus Finanzierungstätigkeit 372.124

13. Sonstige Verbindlichkeiten

Abgegrenzte Umsatzerlöse

Der Posten in Höhe von 25.189 Tsd. Euro (im Vorjahr: 21.965 Tsd. Euro) resultiert im Wesentlichen aus von Windparkbetreibergesellschaften geleisteten Vorauszahlungen für die Nutzung von Umspannwerken. Diese abgegrenzten Umsatzerlöse entsprechen Vertragsverbindlichkeiten gem. IFRS 15 und werden über die Laufzeit der Nutzungsverträge (20 bis 25 Jahre) ertragswirksam aufgelöst.

Übrige Verbindlichkeiten

Unter den übrigen Verbindlichkeiten sind im Wesentlichen Umsatzsteuerverbindlichkeiten in Höhe von rund 2,0 Mio. Euro (im Vorjahr: rund 5,8 Mio. Euro) enthalten.

14. Finanzinstrumente und Grundsätze des Risikomanagements

Der Konzern unterliegt hinsichtlich seiner Vermögenswerte, Verbindlichkeiten und geplanten Transaktionen neben Adressenausfallrisiken und Liquiditätsrisiken unter anderem Risiken aus der Veränderung von Wechselkursen und Zinssätzen. Ziel des finanziellen Risikomanagements ist es, diese Risiken durch die laufenden operativen und finanzorientierten Aktivitäten zu begrenzen.

Bezüglich der Marktpreisrisiken werden je nach Einschätzung des Risikos derivative Finanzinstrumente eingesetzt. Derivative Finanzinstrumente werden ausschließlich für Sicherungszwecke eingesetzt, das heißt für Handels- oder andere spekulative Zwecke kommen sie nicht zum Einsatz. Der Konzern wendet kein Hedge Accounting an.

Die Grundzüge der Finanzpolitik werden vom Vorstand festgelegt und vom Aufsichtsrat überwacht. Die Umsetzung der Finanzpolitik sowie das laufende Risikomanagement obliegen der Abteilung Finanzen und Controlling. Bestimmte Transaktionen bedürfen der vorherigen Genehmigung durch den Vorstand, der darüber hinaus regelmäßig über den Umfang und den Betrag des aktuellen Risiko-Exposures informiert wird. Die Grundsätze des Risikomanagements wurden im Vergleich zum Vorjahr nicht verändert.

Risikokategorien im Sinne von IFRS 7

Kreditrisiko

Der Konzern ist aus seinem operativen Geschäft und aus bestimmten Finanzierungsaktivitäten einem Adressenausfallrisiko ausgesetzt. Dem Ausfallrisiko finanzieller Vermögenswerte wird durch angemessene Wertberichtigungen unter Berücksichtigung bestehender Sicherheiten Rechnung getragen. Zur Reduzierung des Ausfallrisikos bei originären Finanzinstrumenten werden verschiedene Sicherungsmaßnahmen getroffen, wie z. B. Einholung von Sicherheiten oder Bürgschaften, wenn dies aufgrund von Bonitätsprüfungen angemessen erscheint. Bei den weder überfälligen noch wertgeminderten finanziellen Vermögenswerten wird das Ausfallrisiko als gering angesehen.

Das maximale Ausfallrisiko wird im Wesentlichen durch die Buchwerte der in der Bilanz angesetzten finanziellen Vermögenswerte (einschließlich derivativer Finanzinstrumente mit positivem Marktwert) wiedergegeben. Zum Abschlussstichtag liegen keine wesentlichen, das maximale Ausfallrisiko mindernden Vereinbarungen (wie z. B. Aufrechnungsvereinbarungen) vor.

Liquiditätsrisiko

Um die jederzeitige Zahlungsfähigkeit sowie die finanzielle Flexibilität des Konzerns sicherzustellen, wird eine revolvierende Liquiditätsplanung erstellt, welche die Liquiditätszu- und Liquiditätsabflüsse sowohl auf kurzfristige als auch auf mittel- und langfristige Sicht abbildet.

Die Fristigkeitenanalyse der finanziellen Verbindlichkeiten mit vertraglichen Restlaufzeiten ist unter Tz. V.12 Finanzverbindlichkeiten abgebildet.

Marktrisiko

Im Bereich der Marktpreisrisiken ist der Konzern Währungsrisiken, Zinsrisiken und sonstigen Preisrisiken ausgesetzt.

Währungsrisiken

Die Währungskursrisiken des Konzerns resultieren primär aus der operativen Tätigkeit und Investitionen. Risiken aus Fremdwährungen werden gesichert, soweit sie die Cashflows des Konzerns wesentlich beeinflussen.

Im operativen Bereich resultieren die Fremdwährungsrisiken primär daraus, dass bilanziell erfasste, aber auch geplante Transaktionen in einer anderen Währung als der funktionalen Währung (Euro) abgewickelt werden.

Fremdwährungsrisiken im Finanzierungsbereich resultieren aus finanziellen Verbindlichkeiten in Fremdwährung und aus Darlehen in Fremdwährung, die zur Finanzierung an Konzerngesellschaften ausgereicht werden. Zum Jahresende bestehen kurzfristige Fremdwährungsverbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen im Konzern, die aus Sicht der Gesellschaft zu keinem wesentlichen Risiko führen.

Fremdwährungsrisiken im Investitionsbereich resultieren im Wesentlichen aus dem Erwerb und der Veräußerung von Beteiligungen an ausländischen Unternehmen.

Zur Sicherung gegen wesentliche Fremdwährungsrisiken wird der Konzern bei Bedarf Devisenderivate in Form von Devisentermingeschäften und Devisenoptionsgeschäften einsetzen. Mittels dieser Devisenderivate werden die Zahlungen bis maximal ein Jahr im Voraus gesichert. Der Konzern war zum Abschlussstichtag keinen wesentlichen Währungskursrisiken im operativen Bereich ausgesetzt. Sicherungsgeschäfte gegen Fremdwährungsrisiken waren zum Bilanzstichtag daher nicht abgeschlossen worden.

Gemäß IFRS 7 erstellt der Konzern Sensitivitätsanalysen in Bezug auf die Marktpreisrisiken, mittels derer die Auswirkungen hypothetischer Änderungen von relevanten Risikovariablen auf Ergebnis und Eigenkapital ermittelt werden. Die periodischen Auswirkungen werden bestimmt, indem die hypothetischen Änderungen der Risikovariablen auf den Bestand der Finanzinstrumente zum Abschlussstichtag bezogen werden. Dabei wird unterstellt, dass der Bestand zum Abschlussstichtag repräsentativ für das Gesamtjahr ist.

Der Konzern ist aufgrund geringer Fremdwährungsvermögenswerte und -schulden keinem wesentlichen Währungsrisiko ausgesetzt. Andere, für den Konzern relevante Währungen als in Euro lagen in unwesentlichen Höhen zum Bilanzstichtag in Britischem Pfund und Amerikanischem Dollar vor.

Zinsrisiken

Der Konzern unterliegt Zinsrisiken hauptsächlich in der Eurozone. Unter Berücksichtigung der gegebenen und der geplanten Schuldenstruktur setzt der Konzern grundsätzlich Zinsderivate (Zins-SWAPs, Zinscaps) ein, um Zinsänderungsrisiken entgegenzuwirken.

Im Berichtsjahr wurden im Zusammenhang mit neu aufgenommenen Krediten Zins-SWAPs abgeschlossen, weil aus geschäftspolitischer Sicht der richtige Zeitpunkt für den Abschluss der Zins-SWAPs vorlag.

Zinsänderungsrisiken werden gemäß IFRS 7 mittels Sensitivitätsanalysen dargestellt. Diese stellen die Effekte von Änderungen der Marktzinssätze auf Zinszahlungen, Zinserträge und -aufwendungen, andere Ergebnisteile sowie gegebenenfalls auf das Eigenkapital dar. Den Zinssensitivitätsanalysen liegen die folgenden Annahmen zugrunde:

→ Marktzinssatzänderungen von originären Finanzinstrumenten mit fester Verzinsung wirken sich nur dann auf das Ergebnis aus, wenn diese zum beizulegenden Zeitwert bewertet sind. Demnach unterliegen alle zu fortgeführten Anschaffungskosten bewerteten Finanzinstrumente mit fester Verzinsung keinen Zinsänderungsrisiken im Sinne von IFRS 7.

→ Marktzinssatzänderungen wirken sich auf das Zinsergebnis von originären variabel verzinslichen Finanzinstrumenten, deren Zinszahlungen nicht als Grundgeschäfte im Rahmen von Cashflow-Hedges gegen Zinsänderungen designiert sind, aus und werden daher bei den ergebnisbezogenen Sensitivitätsberechnungen berücksichtigt.

→ Marktzinssatzänderungen von Zinsderivaten, die nicht in eine Sicherungsbeziehung nach IAS 39 eingebunden sind, haben Auswirkungen auf das Zinsergebnis (Bewertungsergebnis aus der Anpassung der finanziellen Vermögenswerte an den beizulegenden Zeitwert) und werden daher bei den ergebnisbezogenen Sensitivitätsberechnungen berücksichtigt.

Wenn das Marktzinsniveau zum 31. Dezember 2021 um 100 Basispunkte höher (niedriger) gewesen wäre, hätten sich keine Effekte in Bezug auf eine Neubewertungsrücklage im Eigenkapital ergeben. Darüber hinaus wäre das Zinsergebnis um 55 Tsd. Euro (im Vorjahr: 76 Tsd. Euro) niedriger /​ höher gewesen.

Sonstige Preisrisiken

IFRS 7 verlangt im Rahmen der Darstellung zu Marktrisiken auch Angaben darüber, wie sich hypothetische Änderungen von sonstigen Preisrisikovariablen auf Preise von Finanzinstrumenten auswirken. Als Risikovariablen kommen insbesondere Börsenkurse oder Indizes infrage.

Zum 31. Dezember 2021 und 31. Dezember 2020 hatte die Gesellschaft keine wesentlichen, sonstigen Preisrisiken unterliegenden Finanzinstrumente im Bestand.

Risikokonzentrationen

Über die allgemeinen (Kapitalmarkt-)Marktrisiken hinaus, bestehen aus Sicht des Managements keine wesentlichen Risikokonzentrationen.

Zeitwerte

Die nicht zum Zeitwert bilanzierten Finanzinstrumente des Konzerns umfassen in erster Linie Zahlungsmitteläquivalente, Forderungen aus Lieferungen und Leistungen, Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen und sonstige finanzielle Verbindlichkeiten, Kontokorrentkredite und langfristige Darlehen.

Der Buchwert der Zahlungsmitteläquivalente sowie der Kontokorrentkredite kommt ihrem Zeitwert aufgrund der kurzen Laufzeit dieser Finanzinstrumente sehr nahe. Bei Forderungen und Schulden, denen normale Handelskreditbedingungen zugrunde liegen, kommt der auf historischen Anschaffungskosten beruhende Buchwert dem Zeitwert ebenfalls sehr nahe.

Der Zeitwert der langfristigen Schulden beruht auf den derzeit verfügbaren Zinssätzen für Fremdkapitalaufnahmen mit dem gleichen Fälligkeits- und Bonitätsprofil.

In Abhängigkeit vom Marktwert am Bilanzstichtag werden derivative Finanzinstrumente als sonstiger Vermögenswert (bei positivem Marktwert) oder als sonstige Verbindlichkeit (bei negativem Marktwert) ausgewiesen.

Kapitalmanagement

Die Ziele des Kapitalmanagements der Gesellschaft liegen

→ in der Sicherstellung der Unternehmensfortführung,

→ in der Gewährleistung einer adäquaten Verzinsung des Eigenkapitals sowie

→ in der Aufrechterhaltung einer optimalen, die Kapitalkosten möglichst geringhaltenden Kapitalstruktur.

Um die Kapitalstruktur aufrechtzuerhalten oder zu verändern, gibt die Gesellschaft je nach Erfordernis neue Anteile heraus, nimmt Verbindlichkeiten auf oder veräußert Vermögenswerte, um Verbindlichkeiten zu tilgen.

Die Überwachung der Kapitalstruktur erfolgt auf Basis des Verschuldungsgrades, berechnet aus dem Verhältnis von Nettofremdkapital zu Gesamtkapital. Das Nettofremdkapital setzt sich aus den kurz- und langfristigen Finanzverbindlichkeiten (Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten, Anleihen, Verbindlichkeiten gegenüber Leasinggesellschaften, sonstige Finanzverbindlichkeiten) abzüglich Zahlungsmittel und Zahlungsmitteläquivalenten zusammen. Das Gesamtkapital besteht aus dem Eigenkapital zuzüglich Nettofremdkapital.

Einzelne Gesellschaften des Segments "Stromerzeugung" unterliegen Vorgaben hinsichtlich ihrer Liquiditätsreserven durch Banken, die zwar bei der Überwachung der Kapitalstruktur berücksichtigt werden, in der Summe jedoch keine wesentlichen Auswirkungen auf die Kapitalstruktur und ihrer Verfügbarkeit auf Konzernebene haben.

Die Strategie der Gesellschaft besteht darin, einen Verschuldungsgrad von höchstens 70 bis 80 Prozent einzugehen, um weiterhin Zugang zu Fremdkapital zu vertretbaren Kosten durch Beibehaltung eines guten Kreditratings zu gewährleisten.

Unter Berücksichtigung der liquiden Mittel betrug die Nettoverschuldung (Zahlungsmittel und Zahlungsmitteläquivalente abzüglich der kurz- und langfristigen Finanzverbindlichkeiten) am 31. Dezember 2021 somit -368,8 Mio. Euro (31. Dezember 2020: Nettoverschuldung -260,5 Mio. Euro).

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in Tsd. Euro 31.12.2021 31.12.2020
Finanzschulden 518.403 372.123
./​. Zahlungsmittel und Zahlungsmitteläquivalente 149.625 111.617
= Nettofremdkapital 368.778 260.506
+ Eigenkapital 221.793 200.563
= Gesamtkapital 590.571 461.069
Verschuldungsgrad 62,44 % 56,50 %

Die im Vergleich zum Vorjahr unveränderte Strategie zur Überwachung der Kapitalstruktur hat insofern ihre Ziele weiterhin erreicht, als dass sowohl der Verschuldungsgrad nicht überschritten wurde sowie auch sämtliche externen Vorgaben der Liquiditätssicherung eingehalten wurden.

VI. ERLÄUTERUNGEN ZUR GEWINN- UND VERLUSTRECHNUNG

1. Umsatzerlöse

Die Aufteilung der Umsatzerlöse erfolgt nach den Produkt- und Leistungsbereichen im Konzern. Es erfolgten im Berichtszeitraum im Wesentlichen Umsätze aus den Geschäftsbereichen "Projektentwicklung" (Projektierung von Wind- und Solarparkprojekten) und "Services" (Management und Serviceleistungen von Windkraft- und Solaranlagen sowie Umsätze aus Umspannwerknutzungsentgelt). Im Geschäftsbereich "Stromerzeugung" wurden im Wesentlichen Umsätze aus dem Verkauf von Strom aus dem laufenden Betrieb von Windparks und des Holzheizkraftwerks Silbitz erzielt.

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in Tsd. Euro 2021 2020
Erlöse aus Verträgen mit Kunden 102.287 85.098
Sonstige Erlösquellen 15.441 24.591
Summe Umsatzerlöse 117.728 109.689

Der Konzern erwirtschaftet Erlöse aus der Übertragung von Gütern und der Erbringung von Dienstleistungen sowohl zeitraum- als auch zeitpunktbezogen in den folgenden wesentlichen Produkt- und Leistungsbereichen und geografischen Regionen:

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in Tsd. Euro 2021
Projektentwicklung
Inland Ausland Services Stromerzeugung Gesamt
Erlöse aus Verträgen mit Kunden 1.325 52.167 17.142 31.653 102.287
Sonstige Erlöse 1.412 14.029 0 0 15.441
Umsatzerlöse 2.737 66.196 17.142 31.653 117.728
Zeitpunkt der Erlöserfassung
zu einem bestimmten Zeitpunkt 1.325 52.167 0 0 53.492
über einen bestimmten Zeitraum 0 0 17.142 31.653 48.795
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in Tsd. Euro 2020
Projektentwicklung
Inland Ausland Services Stromerzeugung Gesamt
Erlöse aus Verträgen mit Kunden 39.639 7.103 16.054 22.303 85.098
Sonstige Erlöse 19.483 5.108 0 0 24.591
Umsatzerlöse 59.122 12.211 16.054 22.303 109.689
Zeitpunkt der Erlöserfassung
zu einem bestimmten Zeitpunkt 39.639 7.103 0 0 46.742
über einen bestimmten Zeitraum 0 0 16.054 22.303 38.357

Sonstige Erlösquellen beziehen sich insbesondere auf gem. IFRS 10 erfasste Veräußerungsgewinne aus dem Verkauf von Anteilen an Unternehmen, welche im Projektierungsgeschäft tätig sind.

Vertraglich vereinbarte Umsatzvolumina aus Service- und Dienstleistungen, die zum 31. Dezember 2021 auf noch nicht erfüllte Leistungsverpflichtungen entfallen, werden unter Berücksichtigung erwarteter Erlösminderungen voraussichtlich wie folgt erfolgswirksam:

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in Tsd. Euro 2021 2020
Ausstehender Transaktionspreis zum 31. Dezember 65.780 69.934
davon erlöswirksam in bis zu 1 Jahr 6.845 6.380
davon erlöswirksam zwischen 1 und 5 Jahren 16.959 18.861
davon erlöswirksam in mehr als 5 Jahren 41.976 44.693

Die Veränderung der abgegrenzten Umsatzerlöse (Vertragsverbindlichkeiten) zwischen dem 1. Januar 2021 und 31. Dezember 2021 ist auf folgende Faktoren zurückzuführen:

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in Tsd. Euro 2021 2020
Vertragsverbindlichkeiten zum 1. Januar 21.965 20.314
Zuführung 4.805 3.103
Realisierter Umsatz des lfd. Jahres, der in den Vertragsverbindlichkeiten zum 1. Januar enthalten war -1.581 -1.452
Vertragsverbindlichkeiten zum 31. Dezember 25.189 21.965

Vertragsverbindlichkeiten ergeben sich im Wesentlichen aus von Windparkbetreibergesellschaften geleisteten Vorauszahlungen für die Nutzung von Umspannwerken und aus Vorauszahlungen für Service-Leistungen.

2. Sonstige betriebliche Erträge

In den sonstigen betrieblichen Erträgen sind im Wesentlichen folgende Einmaleffekte enthalten:

→ Versicherungsentschädigung im Wesentlichen in Verbindung mit Windparkprojekten und dem Holzheizkraftwerk Silbitz in Höhe von 750 Tsd. Euro (im Vorjahr: 619 Tsd. Euro).

→ Im Geschäftsjahr 2021 konnten abgegrenzte Verbindlichkeiten in Höhe von 452 Tsd. Euro (im Vorjahr: 563 Tsd. Euro) aufgelöst werden, da die Gründe zur Passivierung nicht mehr bestanden.

→ Erträge aus Ausgleichszahlungen bei laufenden Windparkprojekten von Anlagenherstellern oder Schadensersatzansprüche in Höhe von 7 Tsd. Euro (im Vorjahr: 675 Tsd. Euro).

→ Die Auflösung von Wertberichtigungen auf Forderungen in Höhe von 74 Tsd. Euro (im Vorjahr: 21 Tsd. Euro).

3. Personalaufwand

Der Personalaufwand setzt sich wie folgt zusammen

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in Tsd. Euro 2021 2020
Löhne und Gehälter 32.886 29.753
Soziale Abgaben und Aufwendungen für Altersversorgung 5.612 5.301
38.499 35.054
Mitarbeiter im Jahresdurchschnitt 468 446
Personalaufwand je Mitarbeiter 82 79

Die Aufwendungen für beitragsorientierte Pläne nach IAS 19 betrugen im Geschäftsjahr 2021 1.927 Tsd. Euro (im Vorjahr: 1.716 Tsd. Euro).

4. Sonstige betriebliche Aufwendungen

Die sonstigen betrieblichen Aufwendungen enthalten im Wesentlichen folgende Aufwendungen:

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in Tsd. Euro 2021 2020
Reparatur und Instandhaltung 4.424 3.504
Rechts- und Beratungsaufwand 3.601 4.375
Werbe- und Reisekostenaufwand 1.622 1.285
Kraftfahrzeugkosten 1.573 1.552
Versicherungen und Beiträge 1.293 1.158
Abschluss- und Prüfungskosten inkl. Steuerberatung und externe Buchführung 1.210 1.005
Miet-, Pacht-, Leasingaufwand und Mietnebenkosten 1.203 491
EDV-Kosten 852 606
Aufsichtsratsvergütung 409 497
Verluste aus Anlagenabgängen 340 87

5. Sonstige Zinsen und ähnliche Erträge

In den Zinserträgen sind Darlehens- und Kontokorrentzinsen in Höhe von 76 Tsd. Euro (im Vorjahr: 81 Tsd. Euro) sowie Wertänderungen derivativer Finanzinstrumente (inkl. Wertänderungen aus unterjährig abgegangenen SWAPs) mit 3.530 Tsd. Euro (im Vorjahr: 0 Tsd. Euro) enthalten.

6. Zinsen und ähnliche Aufwendungen

In den Zinsen und ähnlichen Aufwendungen sind im Wesentlichen

→ Zinsen auf die Anleihe 2018 /​ 2023 von 1.987 Tsd. Euro (im Vorjahr: 1.981 Tsd. Euro),

→ Darlehens- und Kontokorrentzinsen mit 4.334 Tsd. Euro (im Vorjahr: 3.744 Tsd. Euro),

→ die Aufzinsung der Transaktionskosten der Anleihen mit 338 Tsd. Euro (im Vorjahr: 324 Tsd. Euro),

→ Wertänderungen derivativer Finanzinstrumente (inkl. Wertänderungen aus unterjährig abgegangenen SWAPs) mit 891 Tsd. Euro (im Vorjahr: 2.815 Tsd. Euro),

→ Aufzinsung IFRS 16 Leasingverbindlichkeiten mit 1.665 Tsd. Euro (im Vorjahr: 1.627 Tsd. Euro)

enthalten.

7. Ertragsteuern

Der Ertragsteuerertrag setzt sich wie folgt zusammen:

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in Tsd. Euro 2021 2020
Laufende Steuern 5.977 5.656
Latente Steuern
aus Konsolidierungseffekten -15.944 5.629
aus Einzelabschlüssen und HBII-Anpassungen -11.881 -15.032
-27.825 -9.403
-21.848 -3.747

Unter den laufenden Steueraufwendungen werden bei den inländischen Gesellschaften die Körperschaftsteuer zuzüglich Solidaritätszuschlag und die Gewerbesteuer sowie bei den ausländischen Gesellschaften vergleichbare ertragsabhängige Steuern ausgewiesen.

Für die inländischen Gesellschaften betrug die Körperschaftsteuer 15 Prozent, der Solidaritätszuschlag betrug unverändert 5,5 Prozent auf die Körperschaftsteuer. Unter Berücksichtigung der Gewerbesteuer belief sich damit die Gesamtsteuerbelastung der inländischen Gesellschaften auf rund 30 Prozent.

Bei den Auslandsgesellschaften kommen die individuellen landesspezifischen Steuersätze zur Anwendung.

Wesentliche Änderungen des Steueraufwandes durch Änderung der jeweiligen nationalen Steuersätze ergaben sich nicht.

Zum Bilanzstichtag verfügte der Konzern über geschätzte steuerliche Verlustvorträge im Inland von ca. 49 Mio. Euro (im Vorjahr: ca. 74 Mio. Euro) sowie im Ausland von ca. 87 Mio. Euro (im Vorjahr: ca. 62 Mio. Euro) zur Verrechnung mit zukünftigen Gewinnen. Ein latenter Steueranspruch auf diese Verluste wurde in Höhe von 10,0 Mio. Euro erfasst (im Vorjahr: 1,4 Mio. Euro) und in Höhe von 0,0 Mio. Euro (im Vorjahr: 1,4 Mio. Euro) wertberichtigt. Angesichts der Verlustsituation in der Vergangenheit (Ausland) sowie der Steuerfreiheit auf Teile der Verkäufe von Anteilen an Kapitalgesellschaften in Deutschland werden lediglich latente Steueransprüche auf Verlustvorträge in Höhe des Betrags aktiviert, der künftig sicher durch positive zu versteuernde Ergebnisdifferenzen realisiert werden kann. Die Verluste im Inland können für unbegrenzte Zeit vorgetragen werden. Für die wesentlichen Verluste in den USA gilt, dass die Verlustnutzung in den USA auf 12 bzw. 20 Jahre beschränkt ist. Für Verluste in Polen gilt eine zeitliche Beschränkung auf 5 Jahre. Auf Verlustvorträge im Inland von 13 Mio. Euro (im Vorjahr: 69 Mio. Euro) und im Ausland von 87 Mio. Euro (im Vorjahr: 62 Mio. Euro) sind keine latenten Steuern angesetzt worden.

Nachfolgende Tabelle zeigt eine Überleitung des rechnerischen auf den in der Konzern-Gewinn- und Verlustrechnung ausgewiesenen Steuerertrag:

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in Tsd. Euro 2021 2020
Konzernergebnis vor Ertragsteuern 2.816 -2.844
Steuersatz 30,0 % 30,0 %
Ertragsteuern - rechnerisch 845 -853
Unterschiedlicher Steuersatz 334 121
Hinzurechnungen /​ Kürzungen (Gewerbesteuer) -695 517
Bildung latente Steuern auf steuerliche Verlustvorträge -10.034 0
Nichtansatz von latenten Steuern 7.462 11.629
Nutzung von Verlustvorträgen -8.678 -11.820
Steuerfreie Veräußerungsgewinne und sonstige steuerfreie Erträge -10.892 -2.314
Periodenfremder Steueraufwand /​ -ertrag 506 -327
Nichtabziehbare Aufwendungen -77 -50
Steuereffekte Organschaft -620 -649
Sonstige Konsolidierungseffekte 1 -1
Ausgewiesene Steuern -21.848 -3.747

Die latenten Steuern auf Bewertungskorrekturen werden mit den landesspezifischen Steuersätzen ermittelt. Da die Wesentlichen mit Steuerlatenzen behafteten Sachverhalte im Inland begründet sind, wurde ein durchschnittlicher Steuersatz von 30,0 Prozent (im Vorjahr: 30,0 Prozent) angenommen.

Steuerlatenzen aufgrund von Bewertungsunterschieden entstanden bei den folgenden Bilanzpositionen:

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31.12.2021 31.12.2020
in Tsd. Euro aktive latente Steuern passive latente Steuern aktive latente Steuern passive latente Steuern
Forderungen und sonstige Vermögenswerte 20 -5.180 937 7.538
Vorräte 8.789 -2.236 3.680 3.313
Sachanlagevermögen 41.189 -1.549 28.001 0
Immaterielle Vermögenswerte 2.406 -87 2.863 126
Übrige Aktiva 0 0 16 0
Verbindlichkeiten 1.628 -3.998 92 245
Sonstige Rückstellungen 1.243 0 68 0
55.275 -13.049 35.657 11.222
Verlustvorträge 10.034 0 1.389 0
Übrige Konsolidierungseffekte inkl. Wertberichtigungen 0 0 -1.389 0
65.309 -13.049 35.657 11.222
Saldierungsfähiger Anteil -6.596 6.596 -173 -173
Latente Steuern 58.713 -6.454 35.484 11.049

8. Ergebnis je Aktie

Unverwässertes Ergebnis je Aktie

Die Anzahl der Aktien betrug im Jahresdurchschnitt 2021 insgesamt 76.337 Tausend Namensstückaktien (im Vorjahr: 76.337 Tausend Namensstückaktien).

Das unverwässerte Ergebnis je Aktie beträgt damit 0,33 Euro je Aktie (im Vorjahr: 0,02 Euro je Aktie).

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2021 2020
Konzernergebnis (in Tsd. Euro) 25.127 1.621
Gewogener Durchschnitt der ausgegebenen Aktien (in Tausend) 76.337 76.337
Ergebnis je Aktie (in Euro) 0,33 0,02

Verwässertes Ergebnis je Aktie

Das verwässerte Ergebnis je Aktie ermittelt sich wie folgt:

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2021 2020
Konzernergebnis vor Eliminierung von Verwässerungseffekten (in Tsd. Euro) 25.127 1.621
- Zinsaufwendungen auf Wandelschuldverschreibung (in Tsd. Euro) 0 0
Ergebnis nach Eliminierung (in Tsd. Euro) 25.127 1.621
Gewogener Durchschnitt der ausgegebenen Aktien vor Verwässerungseffekten (in Tausend) 76.337 76.337
+ gewogener Durchschnitt wandelbarer Aktien (in Tausend) 0 0
Gewogener Durchschnitt der ausgegebenen Aktien nach Verwässerungseffekten (in Tausend) 76.337 76.337
Verwässertes Ergebnis je Aktie (in Euro) 0,33 0,02

VII. ERLÄUTERUNGEN ZUR KAPITALFLUSSRECHNUNG

In der Kapitalflussrechnung wird der Cashflow aus der laufenden Geschäftstätigkeit nach der indirekten Methode und die Cashflows aus Investitionstätigkeit und aus Finanzierungstätigkeit nach der direkten Methode aufgestellt.

1. Finanzmittelfonds

Der Finanzmittelfonds entspricht der in der Bilanz ausgewiesenen Position "Zahlungsmittel und Zahlungsmitteläquivalente".

2. Überleitung zwischen Beträgen in der Kapitalflussrechnung und der Bilanz

Die Kapitalflussrechnung zeigt, wie sich der Zahlungsmittelbestand im Laufe des Berichtsjahres durch Mittelzuflüsse und -abflüsse verändert hat. In Übereinstimmung mit IAS 7 wird zwischen Zahlungs strömen aus operativer Tätigkeit, Investitionstätigkeit und aus Finanzierungstätigkeit unterschieden. Die Auswirkungen von Veränderungen des Konsolidierungskreises sind dabei eliminiert.

In Übereinstimmung mit IAS 7 wird eine Überleitungsrechnung zwischen Eröffnungsbilanz- und Schlussbilanzwerten für Schulden aus Finanzierungstätigkeit aufgestellt und unter Gliederungspunkt "V. Bilanz 12. Finanzverbindlichkeiten" erläutert.

3. Nicht-zahlungswirksame Effekte

In der Kapitalflussrechnung werden in der Nettodarstellung -527 Tsd. Euro (im Vorjahr: -1.754 Tsd. Euro) als nicht-zahlungswirksame Effekte ausgewiesen. Dieser Wert setzt sich im Wesentlichen zusammen aus

→ Währungsdifferenzen in Höhe von -417 Tsd. Euro (im Vorjahr: -1.873 Tsd. Euro) und

→ Sonstiges in Höhe von -110 Tsd. Euro (im Vorjahr: 79 Tsd. Euro).

Im Geschäftsjahr 2021 veränderten sich durch die Anwendung des IFRS 16 "Leasingverhältnisse" die bisher nicht zahlungswirksamen Verbindlichkeiten aus Leasingverhältnissen um 35,6 Mio. Euro (im Vorjahr: 35,3 Mio. Euro) auf 110,6 Mio. Euro (im Vorjahr: 75,0 Mio. Euro) in der Bilanz.

VIII. ERLÄUTERUNGEN ZUR EIGENKAPITAL- VERÄNDERUNGS RECHNUNG

Transaktionskosten

Es sind wie im Vorjahr keine wesentlichen Transaktionskosten entstanden.

IX. SEGMENTBERICHT ERSTATTUNG

Die Gesellschaft wurde auch im Geschäftsjahr 2021 über die Windenergie hinaus zu einem noch breiter aufgestellten Anbieter von Lösungen für saubere Energien weiterentwickelt. Zusätzlich zum Kerngeschäft der Projektierung von Windparks an Land und auf See wurde die Entwicklung von Photovoltaikprojekten ausgeweitet sowie der in 2019 begonnene Weg für Lösungen im Power-to-X-Bereich weitergeführt.

Die Voraussetzungen zur weiteren Umsetzung unserer Strategie "Scale up" wurden im Berichtszeitraum weiterentwickelt. Da die interne Organisations- und Managementstruktursowie die interne Berichterstattung an Vorstand und Aufsichtsrat die Grundlage zur Bestimmung des Segmentberichtsformats der PNE AG bilden, besteht die Segmentberichterstattung aus den drei Segmenten "Projektentwicklung", "Stromerzeugung" und "Services". Dies spiegelt den gegenwärtigen Stand der Konzernaktivitäten wider.

Das operative Geschäft der PNE-Gruppe war im Geschäftsjahr 2021 weiterhin im Wesentlichen geprägt von der Windparkprojektierung sowie der strategischen Weiterentwicklung auch im Bereich Photovoltaik (Segment "Projektentwicklung") und dem weiteren Ausbau von Dienstleistungen (Segment "Services"). Darüber hinaus wird mit dem Eigenbetrieb von Windenergieanlagen eine umweltschonende Stromerzeugung zu ökonomisch nachhaltigen Bedingungen betrieben (Segment "Stromerzeugung").

Im Einzelnen umfassten die Geschäftsaktivitäten der PNE-Gruppe im Berichtsjahr in den einzelnen Segmenten im Wesentlichen die Projektierung, Errichtung und den Betrieb von Wind- und Photovoltaikparks und Umspannwerken zur Stromerzeugung sowie den Service von Windkraftanlagen und weiteren Servicedienstleistungen rund um Erneuerbare-Energien-Projekte sowie die Stromerzeugung.

In den Geschäftsjahren seit 2017 hat die Gesellschaft Windparks in Deutschland projektiert, errichtet und diese Windparks vorerst im eigenen Besitz gehalten. Da die Windparks in Eigenbesitz unabhängig von ihrer aktuellen oder künftigen Gesellschafterstruktur selbst betrieben und zur Stromerzeugung genutzt werden, erfolgte der Ausweis der Windparks ab dem Zeitpunkt der Veräußerung im Konzern im Segment Stromerzeugung (der Strom wird in das öffentliche Netz eingespeist).

Den Geschäftsbeziehungen zwischen den Gesellschaften des PNE-Konzerns liegen grundsätzlich Preise zugrunde, die auch mit Dritten vereinbart werden. Die interne Berichterstattung, der die Segmentberichterstattung zugrunde liegt, basiert ausschließlich auf Werten der in diesem Konzernabschluss erläuterten IFRS-Rechnungslegung des Konzerns.

Die Umsatzerlöse mit externen Kunden der Segmente "Services" und "Stromerzeugung" und das Segmentvermögen der Segmente "Projektentwicklung", "Services" und "Stromerzeugung" entfallen im Wesentlichen auf Deutschland. Im Segment "Projektentwicklung" werden Umsatzerlöse mit externen Kunden realisiert, die mehr als 10 Prozent der gesamten Umsatzerlöse betragen. Im Berichtsjahr wurden mit einem Kunden rund 43,6 Mio. Euro Umsätze generiert (Segment "Projektentwicklung"), welche dem Auslandsbereich zugeordnet werden können. Kein weiterer einzelner Kunde hat 10 Prozent oder mehr zum Konzernumsatz beigetragen.

Im Vorjahr wurden mit drei Kunden rund 41,7 Mio. Euro Umsätze generiert (Segment "Projektentwicklung"), welche dem Inlandsbereich zugeordnet wurden und jeweils mehr als 10 Prozent zum Konzernumsatz beigetragen hatten.

Langfristige Vermögenswerte werden regional wie folgt eingesetzt:

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in Tsd. Euro 31.12.2021 31.12.2020
Deutschland 402.982 279.854
Übrige Länder 1.835 1.878
404.817 281.732

Der Anteil am Periodenergebnis der assoziierten Unternehmen, die mit der at-equity-Methode erfasst wurden, ist in Höhe von 27 Tsd. Euro (im Vorjahr: 0 Tsd. Euro) im Segment "Stromerzeugung" enthalten.

X. SONSTIGE ANGABEN

1. Haftungsverhältnisse und sonstige finanzielle Verpflichtungen

Es bestehen zum Bilanzstichtag Haftungsverhältnisse aus der Bereitstellung von Bürgschaften für:

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in Tsd. Euro 31.12.2021 31.12.2020
Diverse Windenergie- und Photovoltaikprojekte 104.702 211.892
Übrige 720 671
105.422 212.563

Die wesentlichen Haftungsverhältnisse in Höhe von 59,5 Mio. Euro (im Vorjahr: 193,3 Mio. Euro) stehen im Zusammenhang mit Bürgschaften für Windkraftanlagenbestellungen und Projektfinanzierungen, welche sich während der Umsetzungsphase der Projekte reduzieren bzw. mit Fertigstellung der Projekte auslaufen. Eine Inanspruchnahme ist aus derzeitiger Sicht nicht zu erwarten.

Eine Inanspruchnahme aus den weiteren ausgegebenen Bürgschaften in Höhe von 46,0 Mio. Euro (im Vorjahr: 19,3 Mio. Euro) ist ebenfalls aus derzeitiger Sicht nicht zu erwarten.

Darüber hinaus bestehen Verpflichtungen aus dem Bestellobligo betreffend Windkraftanlagen in Höhe von netto 63,3 Mio. Euro (im Vorjahr: 16,8 Mio. Euro). Das Bestellobligo ist in voller Höhe innerhalb der nächsten zwei Jahre fällig.

Weiterhin bestehen aus Zusammenarbeit bei der Projektentwicklung im Ausland sonstige finanzielle Verpflichtungen in Höhe von 0,2 Mio. Euro (im Vorjahr: 0,9 Mio. Euro).

Wesentliche Risiken aus diesen Geschäften werden nicht gesehen.

2. Annahmen des Managements über zukünftige Entwicklungen und andere Bewertungsunsicherheiten

Die international tätige PNE-Gruppe mit den Marken PNE und WKN ist einer der erfahrensten Projektierer von Windparks an Land und auf See. Die entwickelten Projekte werden an externe Kunden verkauft oder in das stark wachsende Portfolio von Windparks im Eigenbetrieb übernommen. Im Berichtszeitraum hat die PNE-Gruppe außerdem die Entwicklung von Photovoltaikprojekten im In- und Ausland verstärkt vorangetrieben. Derzeit ist die PNE-Gruppe in 13 Ländern auf vier Kontinenten operativ tätig. Auf dieser erfolgreichen Basis agiert sie als "Clean Energy Solution Provider", als ein Anbieter von Lösungen für saubere Energien. Von der ersten Standorterkundung und der Durchführung der Genehmigungsverfahren, über die Finanzierung und die schlüsselfertige Errichtung bis zum Betrieb und dem Repowering umfasst das Leistungsspektrum alle Phasen der Projektierung und des Betriebs von sauberen Kraftwerken, die Wind, Sonne und Speicher nutzen. So definieren sich auch die Produkte: Projektentwicklung Windenergie, Projektentwicklung Photovoltaik und Projektentwicklung Hybridlösungen. Dabei beschäftigt sich die PNE-Gruppe auch mit der Entwicklung von Power-to-X-Lösungen. Neben der Projektentwicklung und dem Betrieb steht ein breites Angebot von Dienstleistungen in Projekten sowie rund um die Lieferung sauberen Stroms für Kunden. Zu diesen Dienstleistungen zählen unter anderem Finanzdienstleistungen, Baumanagement, Windplanungsleistungen /​ Windmessungen, Betriebsmanagement, Stromvermarkungsmanagement und Energy Supply Services. Hier ist PNE ein starker Partner der Kunden über den gesamten Lebenszyklus von Wind- und Photovoltaikparks. Erneuerbare Energien und dabei vor allem Windenergie und Photovoltaik haben sich in den vergangenen Jahren zu einer wichtigen Stütze der Stromerzeugung entwickelt. Der jährliche Kapazitätszuwachs ist in einigen der weltweit wichtigsten Volkswirtschaften höher als bei jeder anderen Art der Energieproduktion. Seit 2000 hat die kumulierte installierte Leistung Erneuerbarer Energien kontinuierlich zugenommen. Dies zeigt sich vor allem an der Entwicklung der Windenergie und der Photovoltaik.

Verbesserungen an der Windturbinen-Technologie haben deren Energieausbeute bezogen auf die Investitionssumme deutlich gesteigert - bei gleichzeitig geringeren Aufwendungen für Betrieb und Wartung. Durch die damit einhergehende Kostenreduktion ist Strom aus Windenergie und Photovoltaik zunehmend preiswerter als fossile Energieträgern. Das zeigt sich auch am weltweit anhaltenden Ausbau der Photovoltaik, der neben dem Ausbau der Windenergie wesentlich zur Steigerung der Kapazitäten der Erneuerbaren Energien beiträgt.

Diese Entwicklungen belegen die Möglichkeiten von PNE. Um auf den globalen Märkten optimal positioniert zu sein, konzentriert sich die Gruppe auf die Entwicklung, die Errichtung sowie den Verkauf und den Betrieb von Windparks und Photovoltaikprojekten in ausgewählten Kernmärkten. Darüber hinaus werden erste Hybridprojekte entwickelt, in denen Wind und Photovoltaik parallel genutzt werden sollen.

Andererseits führen Marktveränderungen durch verschiedene politische Entwicklungen, aber auch durch den Einfluss der COVID-19-Pandemie auf die Volkswirtschaften, zu Unsicherheiten. Zu Details der Unsicherheiten zukünftiger Entwicklungen und den strategischen Zielen der PNE AG wird an dieser Stelle zusätzlich auf die Ausführungen in Punkt 8 "Risiko- und Chancenbericht" im zusammengefassten Lage- und Konzernlagebericht verwiesen.

3. Beziehungen zu nahestehenden Unternehmen und Personen

Bezüglich der in den Konzernabschluss einbezogenen Abschlüsse der PNE AG und ihrer Tochterunternehmen verweisen wir auf die Aufstellung des Anteilsbesitzes.

Die Vergütung und der Anteilsbesitz des Aufsichtsrats und der Vorstände sind unter Gliederungspunkt X.4 erläutert.

4. Angaben zum Aufsichtsrat und zum Vorstand

Aufsichtsrat

→ Herr Per Hornung Pedersen, Hamburg, selbstständiger Unternehmensberater (Vorsitzender)

→ Herr Marcel Egger, Apensen, Mitglied der Gruppengeschäftsführung der EUROGATE-Gruppe

→ Frau Dr. Susanna Zapreva, Hannover, Vorstandsvorsitzende der enercity AG

→ Herr Florian Schuhbauer, Frankfurt am Main, Geschäftsführer der Active Ownership Advisors GmbH, Frankfurt am Main, und der Active Ownership Capital S.à r.l., Luxemburg

→ Herr Alberto Donzelli, Executive Director /​ Managing Director bei Morgan Stanley Infrastructure Partners, London, Vereinigtes Königreich

→ Herr Christoph Oppenauer, Frankfurt am Main, Asset Management Officer bei Morgan Stanley Infrastructure Partners, Frankfurt am Main (stellvertretender Vorsitzender)

Herr Per Hornung Pedersen ist bzw. war noch bei den folgenden Gesellschaften Aufsichtsratsmitglied oder Mitglied eines anderen Kontrollgremiums im Sinne des § 125 Abs. 1 Satz 3 des AktG:

→ Suzlon Energy Ltd., Mumbai, Indien

→ Sea Tower AS, Oslo, Norwegen

→ Swire Energy Services, London, Vereinigtes Königreich

Herr Marcel Egger ist bzw. war noch bei den folgenden Gesellschaften Aufsichtsratsmitglied oder Mitglied eines anderen Kontrollgremiums im Sinne des § 125 Abs. 1 Satz 3 des AktG:

→ Mitglied des Board of Directors (konzerninterne Mandate der EUROGATE-Gruppe) der:

→ NTB North Sea Terminal Bremerhaven GmbH & Co, Bremerhaven

→ MSC Gate Bremerhaven GmbH & Co. KG, Bremerhaven

→ LISCONT Operadores de Contentores S.A., Lissabon, Portugal (bis 2. November 2021)

→ EUROGATE Container Terminal Limassol Limited, Limassol, Zypern

→ OOO Ust-Luga Container Terminal, Ust-Luga, Russland

Frau Dr. Susanna Zapreva ist bzw. war noch bei folgenden Gesellschaften Aufsichtsratsmitglied oder Mitglied eines anderen Kontrollgremiums im Sinne des § 125 Abs. 1 Satz 3 des AktG:

→ Gesellschafterausschuss der Thüga Holding GmbH & Co. KGaA, München

→ Aufsichtsrat Stadtwerke Garbsen GmbH, Garbsen

→ Aufsichtsrat Stadtwerke Wunstorf GmbH, Wunstorf

Herr Florian Schuhbauer ist bzw. war noch bei den folgenden Gesellschaften Aufsichtsratsmitglied oder Mitglied eines anderen Kontrollgremiums im Sinne des § 125 Abs. 1 Satz 3 des AktG:

→ Active Ownership Fund SICAV-FIS SCS, Luxemburg

→ NFON AG, München

→ Vita 34 AG, Leipzig, Aufsichtsratsvorsitzender (bis 15. Dezember 2021), stellvertretender Aufsichtsratsvorsitzender (seit dem 15. Dezember 2021)

Herr Alberto Donzelli ist bzw. war noch bei den folgenden Gesellschaften Aufsichtsratsmitglied oder Mitglied eines anderen Kontroll gremiums im Sinne des § 125 Abs. 1 Satz 3 des AktG:

→ Ital Gas Storage S.p.A., Verwaltungsratsmitglied, Mailand, Italien

→ AUC Group LLC, Board Member, Delaware, USA

→ Marlin Water Solutions Company, Board Member, Delaware, USA

→ Tarpon Water Solutions LTD, Board Member, British Virgin Islands, USA

→ Yellowfin Water Solutions Company, Board Member, Delaware, USA

→ Seven Seas Water Solutions USA LLC, Board Member, Delaware, USA (seit dem 27. Juli 2021)

→ Larus Holding Limited, Board Member, Hamilton, Bermuda (seit dem 7. Mai 2021)

→ Hoegh LNG Limited, Board Member, Hamilton, Bermuda (seit dem 7. Mai 2021)

→ Hoegh LNG Partners LP, Board Member, Hamilton, Bermuda (seit dem 8. Juni 2021)

→ Antwerp Holdco Limited, Board Member, London, Vereinigtes Königreich (Director seit dem 12. Juli 2021)

→ Antwerp Investments Limited, Board Member, London, Vereinigtes Königreich (Director seit dem 12. Juli 2021)

→ Antwerp Management Limited, Board Member, London, Vereinigtes Königreich (Director seit dem 13. Juli 2021)

Herr Christoph Oppenauer ist bzw. war noch bei den folgenden Gesellschaften Aufsichtsratsmitglied oder Mitglied eines anderen Kontrollgremiums im Sinne des § 125 Abs. 1 Satz 3 des AktG:

→ Aufsichtsrat der VTG AG, Hamburg

Die Gesamtvergütung an den Aufsichtsrat hat im Geschäftsjahr 2021 rd. 409 Tsd. Euro (im Vorjahr: rd. 497 Tsd. Euro) betragen, davon rd. 365 Tsd. Euro (im Vorjahr: rd. 434 Tsd. Euro) fixe Vergütung und rd. 44 Tsd. Euro (im Vorjahr: rd. 63 Tsd. Euro) Sitzungsgelder.

Von den Mitgliedern des Aufsichtsrates hielt am 31. Dezember 2021 Herr Marcel Egger 4.500 Aktien der Gesellschaft. Dem Mitglied des Aufsichtsrates, Herr Florian Schuhbauer, waren am 31. Dezember 2021 über den Active Ownership Funds SICAV-FIS SCS 9.183.433 Aktien der Gesellschaft zuzurechnen.

Vorstand

→ Herr Markus Lesser, Korschenbroich (Vorsitzender) (CEO) → Herr Jörg Klowat, Cuxhaven (CFO)

Herr Markus Lesser ist bzw. war noch bei den folgenden Gesellschaften Aufsichtsratsmitglied oder Mitglied eines anderen Kontroll gremiums im Sinne des § 125 Abs. 1 Satz 3 des AktG:

→ RenCon GmbH, Korschenbroich

Die Mitglieder des Vorstandes erhielten für ihre Tätigkeit im Geschäftsjahr 2021 Gesamtbezüge (inkl. abgegrenzter Verbindlichkeiten für Tantiemen) bzw. es wurden Rückstellungen gebildet in Höhe von 2.097 Tsd. Euro (im Vorjahr: 1.982 Tsd. Euro). Dabei betrafen rd. 769 Tsd. Euro (im Vorjahr: rd. 766 Tsd. Euro) erfolgsunabhängige Vergütung inklusive Nebenleistungen. Darüber hinaus handelte es sich in Höhe von 1.328 Tsd. Euro (im Vorjahr: 1.216 Tsd. Euro) um teils lang- und teils kurzfristige erfolgsabhängige Vergütung.

Die Vorstände der Gesellschaft halten am 31. Dezember 2021, wie zum Vorjahreszeitpunkt, keine Aktien der Gesellschaft.

Zusätzliche Angaben für deutsche Mutterunternehmen im IFRS Konzernabschluss gemäß § 315e HGB

5. Honorare für den Konzern-Abschlussprüfer

Das Honorar des Konzernabschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2021 beträgt:

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in Tsd. Euro
Abschlussprüfungsleistungen (Einzel- und Konzernabschluss) 493 1)
Andere Bestätigungsleistungen 0
Steuerberatungsleistungen 0
Sonstige Leistungen 52 2)
498

1) Davon für das vorherige Geschäftsjahr: 22 Tsd. Euro
2) Davon für das vorherige Geschäftsjahr: 1 Tsd. Euro

Das Honorar für Abschlussprüferleistungen der Deloitte GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft betraf vor allem die Prüfung des Konzernabschlusses und des Jahresabschlusses und des zusammengefassten Lage- und Konzernlageberichts sowie die freiwillige Jahresabschlussprüfung verschiedener Tochterunternehmen. Zudem erfolgte eine prüferische Durchsicht des Halbjahresfinanzberichts.

Die sonstigen Leistungen betrafen vereinbarte Untersuchungshandlungen in Bezug auf Informationspflichten aus Darlehensverträgen sowie Beratungsleistungen in Verbindung mit der Hauptversammlung im Jahr 2021.

6. Deutscher Corporate Governance Kodex

Der Corporate Governance Kodex ist eine gesetzliche Richtlinie zur Leitung und Überwachung börsennotierter Gesellschaften in Deutschland. Er fasst die international wie national anerkannten Standards für verantwortungsvolle Unternehmensführung zusammen. Ziel der Richtlinie ist es, das Vertrauen von Investoren, Kunden, Mitarbeitern und der Öffentlichkeit in die deutsche Unternehmensführung zu fördern. Einmaljährlich müssen Vorstand und Aufsichtsrat eine Erklärung abgeben, in der sie erklären, inwieweit den Regeln des Corporate Governance Kodex entsprochen wird.

Die letzte Entsprechenserklärung nach § 161 AktG wurde im September 2021 abgegeben.

Die Entsprechenserklärung ist auf unserer Internetseite www.pne-ag.com im Bereich "Investor Relations" unter Corporate Governance veröffentlicht und kann dort heruntergeladen werden.

7. ANGABEN ZUM PERSONALBESTAND

Beschäftigte im Jahresdurchschnitt

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in Tsd. Euro 2021 2020
Leitende Angestellte (ohne Vorstand PNE AG) 73 72
Angestellte 378 352
Gewerbliche Arbeitnehmer 17 22
468 446

8. Ereignisse nach dem Bilanzstichtag

Ereignisse mit wesentlicher Auswirkung auf die Ertrags-, Finanz- und Vermögenslage hat es nach Ende des Berichtszeitraums nicht gegeben. Hinsichtlich der möglichen Auswirkungen durch die aktuelle COVID-19-Pandemie verweisen wir auf den zusammengefassten Lage- und Konzernlagebericht (Kapitel "8. Risiko- und Chancenbericht").

 

Cuxhaven, 16. März 2021

PNE AG

gez. Markus Lesser, Vorstandsvorsitzender

gez. Jörg Klowat, Vorstand

VERSICHERUNG DER GESETZLICHEN VERTRETER

Wir versichern nach bestem Wissen, dass gemäß den anzuwendenden Rechnungslegungsgrundsätzen der Konzernabschluss ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des Konzerns vermittelt und im Konzernlagebericht der Geschäftsverlauf einschließlich des Geschäftsergebnisses und die Lage des Konzerns so dargestellt sind, dass ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild vermittelt wird, sowie die wesentlichen Chancen und Risiken der voraussichtlichen Entwicklung des Konzerns im verbleibenden Geschäftsjahr beschrieben sind.

 

PNE AG

Vorstand

Markus Lesser

Jörg Klowat

BESTÄTIGUNGSVERMERK DES UNABHÄNGIGEN ABSCHLUSSPRÜFERS

An die PNE AG, Cuxhaven

VERMERK ÜBER DIE PRÜFUNG DES KONZERNABSCHLUSSES UND DES ZUSAMMENGEFASSTEN LAGEBERICHTS

Prüfungsurteile

Wir haben den Konzernabschluss der PNE AG, Cuxhaven, und ihrer Tochtergesellschaften (der Konzern) - bestehend aus der Konzernbilanz zum 31. Dezember 2021, der Konzern-Gesamtergebnisrechnung, der Konzern-Kapitalflussrechnung, der Konzern-Eigenkapitalveränderungsrechnung und der Konzern-Segmentberichterstattung für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2021 sowie den Konzernanhang, einschließlich einer Zusammenfassung bedeutsamer Rechnungslegungsmethoden - geprüft. Darüber hinaus haben wir den mit dem Lagebericht des Mutterunternehmens zusammengefassten Konzernlagebericht der PNE AG, Cuxhaven, für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2021 geprüft. Die mit der Erklärung zur Unternehmensführung nach § 289f HGB zusammengefasste Konzernerklärung zur Unternehmensführung nach § 315d HGB, auf die im zusammengefassten Lagebericht Bezug genommen wird, haben wir in Einklang mit den deutschen gesetzlichen Vorschriften nicht inhaltlich geprüft.

Nach unserer Beurteilung aufgrund der bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnisse

→ entspricht der beigefügte Konzernabschluss in allen wesentlichen Belangen den IFRS, wie sie in der EU anzuwenden sind, und den ergänzend nach § 315e Abs. 1 HGB anzuwendenden deutschen gesetzlichen Vorschriften und vermittelt unter Beachtung dieser Vorschriften ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens- und Finanzlage des Konzerns zum 31. Dezember 2021 sowie seiner Ertragslage für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2021 und

→ vermittelt der beigefügte zusammengefasste Lagebericht insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage des Konzerns. In allen wesentlichen Belangen steht dieser zusammengefasste Lagebericht in Einklang mit dem Konzernabschluss, entspricht den deutschen gesetzlichen Vorschriften und stellt die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend dar. Unser Prüfungsurteil zum zusammengefassten Lagebericht erstreckt sich nicht auf den Inhalt der oben genannten mit der Erklärung zur Unternehmensführung zusammengefassten Konzernerklärung zur Unternehmensführung.

Gemäß § 322 Abs. 3 Satz 1 HGB erklären wir, dass unsere Prüfung zu keinen Einwendungen gegen die Ordnungsmäßigkeit des Konzernabschlusses und des zusammengefassten Lageberichts geführt hat.

Grundlage für die Prüfungsurteile

Wir haben unsere Prüfung des Konzernabschlusses und des zusammengefassten Lageberichts in Übereinstimmung mit § 317 HGB und der EU-Abschlussprüferverordnung (Nr. 537/​2014; im Folgenden "EU-APrVO") unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführt. Unsere Verantwortung nach diesen Vorschriften und Grundsätzen ist im Abschnitt "Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Konzernabschlusses und des zusammengefassten Lageberichts" unseres Bestätigungsvermerks weitergehend beschrieben. Wir sind von den Konzernunternehmen unabhängig in Übereinstimmung mit den europarechtlichen sowie den deutschen handelsrechtlichen und berufsrechtlichen Vorschriften und haben unsere sonstigen deutschen Berufspflichten in Übereinstimmung mit diesen Anforderungen erfüllt. Darüber hinaus erklären wir gemäß Artikel 10 Abs. 2 Buchst. f) EU-APrVO, dass wir keine verbotenen Nichtprüfungsleistungen nach Artikel 5 Abs. 1 EU-APrVO erbracht haben. Wir sind der Auffassung, dass die von uns erlangten Prüfungsnachweise ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unsere Prüfungsurteile zum Konzernabschluss und zum zusammengefassten Lagebericht zu dienen.

Besonders wichtige Prüfungssachverhalte in der Prüfung des Konzernabschlusses

Besonders wichtige Prüfungssachverhalte sind solche Sachverhalte, die nach unserem pflichtgemäßen Ermessen am bedeutsamsten in unserer Prüfung des Konzernabschlusses für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2021 waren. Diese Sachverhalte wurden im Zusammenhang mit unserer Prüfung des Konzernabschlusses als Ganzem und bei der Bildung unseres Prüfungsurteils hierzu berücksichtigt; wir geben kein gesondertes Prüfungsurteil zu diesen Sachverhalten ab.

Nachfolgend stellen wir die aus unserer Sicht besonders wichtigen Prüfungssachverhalte dar:

1. Goodwill-Impairment-Test

2. Werthaltigkeit der Onshore-Projektvorräte

3. Realisierung von Umsatzerlösen aus der Planung und Errichtung sowie dem Verkauf von Onshore- und Off-shore-Windparkprojekten

4. Steuerrisiken aus Ertragsteuern

Unsere Darstellung dieser besonders wichtigen Prüfungssachverhalte haben wir wie folgt strukturiert:

a) Sachverhaltsbeschreibung (einschließlich Verweis auf zugehörige Angaben im Konzernabschluss und im zusammengefassten Lagebericht)

b) Prüferisches Vorgehen

1. Goodwill-Impairment-Test

a) Unter dem Bilanzposten "Immaterielle Vermögenswerte" werden Geschäfts- oder Firmenwerte in Höhe von EUR 63,3 Mio. (entspricht 7,7% der Bilanzsumme) ausgewiesen. Die Geschäfts- oder Firmenwerte werden jeweils zum 31. Dezember eines Geschäftsjahres einem Werthaltigkeitstest (Impairment-Test) gemäß IAS 36 unterzogen. Bei diesen Werthaltigkeitstests werden die Buchwerte der zahlungsmittelgenerierenden Einheiten den erzielbaren Beträgen gegenübergestellt. Die Durchführung der Werthaltigkeitstests erfolgte durch einen von den gesetzlichen Vertretern der PNE AG beauftragten unabhängigen Sachverständigen, der gutachterliche Stellungnahmen nach den Grundsätzen der Stellungnahme zur Rechnungslegung IDW RS HFA 40 erstellt hat. Die Bewertungen erfolgten mittels Bewertungsmodellen nach dem Discounted Cashflow-Verfahren. Das Ergebnis dieser Bewertungen ist in hohem Maße von der Einschätzung der künftigen Zahlungsmittelzuflüsse durch die gesetzlichen Vertreter sowie der verwendeten Diskontierungszinssätze abhängig und daher mit einer erheblichen Unsicherheit behaftet. Vor diesem Hintergrund, der betragsmäßigen Bedeutung der Geschäfts- oder Firmenwerte sowie aufgrund der Komplexität der zugrunde liegenden Bewertungsmodelle war dieser Sachverhalt aus unserer Sicht im Rahmen unserer Prüfung von besonderer Bedeutung.

Die Angaben der Gesellschaft zu den Geschäfts- oder Firmenwerten sind in den Abschnitten "IV.1 Immaterielle Vermögenswerte", "IV.3 Wertminderung von immateriellen Vermögenswerten und Sachanlagen" sowie "V.1 Immaterielle Vermögenswerte" des Konzernanhangs enthalten.

b) Zu Beginn unserer Prüfung des Goodwill-Impairment-Tests haben wir beurteilt, ob und inwiefern die Bewertungsprozesse des Unternehmens durch Schätzunsicherheit, Komplexität, Subjektivität oder sonstige inhärente Risikofaktoren beeinflusst werden. Im Rahmen unserer Prüfung des Sachverhalts haben wir auf unseren Kenntnissen und Prüfungsergebnissen aus Vorjahren aufgebaut. Zum Zwecke der Risikobeurteilung haben wir uns unter anderem ein Bild von der Planungstreue in der Vergangenheit gemacht. Wir haben die Aufbau- und Ablauforganisation im Hinblick auf die Angemessenheit und Wirksamkeit der eingerichteten Kontrollen bezüglich des Unternehmensplanungsprozesses überprüft. Dies betrifft insbesondere die regelmäßige Überprüfung der Liquidität sowie der Angemessenheit und Realisierbarkeit der Unternehmensplanung der zahlungsmittelgenerierenden Einheiten durch die gesetzlichen Vertreter der PNE AG zwecks Überprüfung der Werthaltigkeit der Geschäfts- oder Firmenwerte.

Wir haben die Werthaltigkeit des Goodwill als bedeutsames Risiko festgelegt. Im Rahmen unserer Prüfung haben wir die Tätigkeit des von den gesetzlichen Vertretern der PNE AG beauftragten Sachverständigen verwertet. Dazu haben wir uns von der Kompetenz, den Fähigkeiten und der Objektivität des Sachverständigen überzeugt. Im Hinblick auf die Beurteilung der Angemessenheit der Annahmen, Verfahren und Modelle des Bewertungsverfahrens haben wir interne Spezialisten aus dem Bereich Valuation Services einbezogen, mit deren Unterstützung wir auch das methodische Vorgehen zur Durchführung der Werthaltigkeitstests und die bei der Bestimmung der verwendeten Diskontierungszinssätze herangezogenen Parameter einschließlich der durchschnittlichen Kapitalkosten ("Weighted Average Cost of Capital") und die Berechnungsschemata beurteilt haben. Des Weiteren haben wir zur Beurteilung der bei der Berechnung verwendeten künftigen Zahlungsmittelzuflüsse einen Abgleich mit den aktuellen Planwerten aus der von den gesetzlichen Vertretern verabschiedeten und vom Aufsichtsrat genehmigten Dreijahresplanung vorgenommen und diese plausibilisiert. Mit der Kenntnis, dass bereits relativ kleine Veränderungen des verwendeten Diskontierungszinssatzes wesentliche Auswirkungen auf die Höhe des auf diese Weise ermittelten erzielbaren Betrags für die zahlungsmittelgenerierenden Einheiten haben können, haben wir ergänzend die von dem Mutterunternehmen erstellten Sensitivitätsanalysen beurteilt. Zudem haben wir sämtliche Protokolle von Sitzungen der gesetzlichen Vertreter und des Aufsichtsrats eingesehen und die dort erfolgten Diskussionen und Erläuterungen zur Geschäftsentwicklung der einzelnen zahlungsmittelgenerierenden Einheiten in unsere Plausibilisierung einbezogen.

2. Werthaltigkeit der Onshore-Projektvorräte

a) In dem Bilanzposten "Vorräte" sind unfertige Leistungen aus den in Entwicklung befindlichen Onshore-Windparkprojekten in Höhe von EUR 122,5 Mio. (entspricht 14,8 % der Konzernbilanzsumme) enthalten. Hiervon entfallen EUR 100,4 Mio. auf Onshore-Projektvorräte im Inland und 22,1 Mio. auf Onshore-Projektvorräte im Ausland.

Der Erfolg der von der PNE-Gruppe projektierten Onshore-Windparkprojekte ist insbesondere von der jeweiligen Einspeisevergütung abhängig, die die Rentabilität der Projekte in den einzelnen Ländern maßgeblich beeinflusst. Änderungen der regulatorischen Rahmenbedingungen haben einen erheblichen Einfluss auf die Bewertung der bilanzierten unfertigen Leistungen. Darüber hinaus können Projekte aufgrund fehlender Genehmigungen, einer nicht erfolgreichen Teilnahme an Ausschreibungen zur Sicherung von Einspeisevergütungen und zeitlichen Verzögerungen unwirtschaftlich werden sowie zu Liquiditätsengpässen führen und die notwendigen Mittelrückflüsse gefährden. Hieraus ergeben sich jeweils Auswirkungen auf die Werthaltigkeit der Projektvorräte. Die Einschätzung der Werthaltigkeit der Onshore-Windparkprojekte durch die gesetzlichen Vertreter der PNE AG ist in hohem Maße ermessenbehaftet.

Vor dem Hintergrund, der betragsmäßigen Bedeutung der unfertigen Leistungen sowie der in hohem Maße von den ermessenbehafteten Einschätzungen der gesetzlichen Vertreter abhängigen Beurteilung der Werthaltigkeit war dieser Sachverhalt aus unserer Sicht im Rahmen unserer Prüfung von besonderer Bedeutung.

Die Angaben der Gesellschaft zu den betroffenen unfertigen Leistungen sind in den Abschnitten "IV.7 Vorräte" und "V.5 Vorräte" des Konzernanhangs enthalten. Darüber hinaus sind die Risiken in Bezug auf die Werthaltigkeit der unfertigen Leistungen in Abschnitt "8. Risiko- und Chancenbericht" und dort unter "Risiken aus operativer Tätigkeit" des zusammengefassten Lageberichts aufgeführt.

b) Zu Beginn unserer Prüfung der Werthaltigkeit der Onshore-Projektvorräte haben wir beurteilt, ob und inwiefern die Bewertungsprozesse des Unternehmens durch Schätzunsicherheit, Komplexität, Subjektivität oder sonstige inhärente Risikofaktoren beeinflusst werden. Im Rahmen unserer Prüfung des Sachverhalts haben wir auf unseren Kenntnissen und Prüfungsergebnissen aus Vorjahren aufgebaut. Wir haben die Aufbau- und Ablauforganisation zur Vorratsbewertung im Hinblick auf die Angemessenheit und Wirksamkeit der eingerichteten Kontrollen überprüft. Dies betrifft insbesondere die regelmäßige Überprüfung der Werthaltigkeit der im Konzernabschluss ausgewiesenen Projektvorräte durch die gesetzlichen Vertreter.

Wir haben die Werthaltigkeit der Projektvorräte als bedeutsames Risiko festgelegt. Im Rahmen unserer Prüfung haben wir die Werthaltigkeit der unfertigen Leistungen für Projektvorräte mit den gesetzlichen Vertretern der PNE AG sowie den gesetzlichen Vertretern der jeweiligen Konzernunternehmen diskutiert.

Weiterhin haben wir die Auskünfte der gesetzlichen Vertreter der PNE AG über die Realisierungsfähigkeit von Onshore-Projekten in Stichproben auf Basis von durch Konzerngesellschaften erstellten Planungen und Projektkalkulationen beurteilt.

Wir haben ebenfalls sämtliche Protokolle von Sitzungen der gesetzlichen Vertreter und des Aufsichtsrats sowie die Protokolle der regelmäßigen Besprechungen der Projektverantwortlichen hinsichtlich möglicher Hinweise auf einen Wertberichtigungsbedarf eingesehen.

In Bezug auf die Projektvorräte im Ausland haben wir das prüferische Vorgehen der ausländischen Teilbereichsprüfer durch telefonische Erörterungen mit den Teilbereichsprüfern beurteilt. Zudem haben wir die Berichterstattung der Teilbereichsprüfer einer kritischen Durchsicht unterzogen.

3. Realisierung von Umsatzerlösen aus der Planung und Errichtung sowie dem Verkauf von Onshore- und Offshore-Windparkprojekten

a) In der Konzern-Gesamtergebnisrechnung werden Umsatzerlöse in Höhe von EUR 117,7 Mio. ausgewiesen. Hiervon entfallen EUR 68,9 Mio. auf die Planung und Errichtung sowie den Verkauf von Onshore- und Off-shore-Windparkprojekten.

Da die Umsatzerlöse aus der Planung und Errichtung sowie dem Verkauf von Onshore- und Offshore-Windparkprojekten teilweise aus komplexen vertraglichen Gestaltungen resultieren, handelt es sich im Rahmen unserer Prüfung um einen Sachverhalt von besonderer Bedeutung.

Die Angaben der gesetzlichen Vertreter zu den Umsatzerlösen aus der Planung und Errichtung sowie dem Verkauf von Onshore- und Offshore-Windparkprojekten sind in den Abschnitten "IV.14 Umsatzerlöse" und "VI.1 Umsatzerlöse" des Konzernanhangs enthalten.

b) Zu Beginn unserer Prüfung der Realisierung von Umsatzerlösen aus der Planung und Errichtung sowie dem Verkauf von Onshore- und Offshore-Windparkprojektgesellschaften haben wir beurteilt, ob und inwiefern die Bewertungsprozesse des Unternehmens durch Schätzunsicherheit, Komplexität, Subjektivität oder sonstige inhärente Risikofaktoren beeinflusst werden. Im Rahmen unserer Prüfung der Umsatzerlöse haben wir auf Konzernebene, aufbauend auf unseren Erkenntnissen aus den Vorjahresabschlussprüfungen sowie des wirtschaftlichen und rechtlichen Umfelds der Gesellschaft, die Aufbau- und Ablauforganisation des Projektierungsprozesses im Hinblick auf Angemessenheit und Wirksamkeit der eingerichteten Kontrollen geprüft.

Dabei stand die Analyse der vertraglichen Grundlagen sowie von Vertragskonditionen vor dem Hintergrund der Erfüllung der Kriterien für die Umsatzrealisierung nach IFRS 15 für sämtliche wesentlichen Transaktionen im Mittelpunkt. Weiterhin wurde das Vorliegen der Kriterien zur zeitraumbezogenen Umsatzrealisierung gewürdigt. Unsere Prüfungshandlungen erstreckten sich daher insbesondere auf die zugrunde liegenden Verträge, Rechnungen und Abnahmeprotokolle und sonstige Leistungs- und Zahlungsnachweise. Darüber hinaus haben wir im Rahmen unserer Prüfung die diesbezüglichen Prüfungsergebnisse der ausländischen Teilbereichsprüfer mit diesen erörtert. Zudem haben wir besonders komplexe Sachverhalte unter Einbezug interner IFRS-Spezialisten im Hinblick auf die Abbildung im Konzernabschluss nach den Anforderungen der IFRS beurteilt. Ferner haben wir die diesbezüglichen Angaben im Konzernanhang auf Vollständigkeit und Richtigkeit geprüft.

4. Steuerrisiken aus Ertragsteuern

a) Aus der abgeschlossenen steuerlichen Außenprüfung bei der WKN GmbH für die Jahre 2010 bis 2013 sowie der laufenden steuerlichen Außenprüfung bei der WKN GmbH für die Jahre 2014 bis 2016 ergeben sich in Bezug auf mögliche Feststellungen und daraus resultierenden Steuernachzahlungen und Zinsen Risiken für den PNE-Konzern. Im Januar 2019 hat eine Schlussbesprechung für die steuerliche Außenprüfung für die Jahre 2010 bis 2013 mit der Finanzbehörde stattgefunden. Nach dem Ergebnis der Schlussbesprechung zwischen den gesetzlichen Vertretern der WKN GmbH sowie deren Steuerberatern auf der einen Seite und der Finanzbehörde auf der anderen Seite, bestehen weiterhin unterschiedliche Auffassungen in Bezug auf die steuerliche Berücksichtigung einzelner Sachverhalte. Es wurden Einsprüche gegen Steuerbescheide für die Veranlagungszeiträume 2010 bis 2013 eingelegt. Für die Veranlagungszeiträume 2014 bis 2016 sind keine Steuerbescheide bis zum Ende unserer Prüfung ergangen.

Die gesetzlichen Vertreter der PNE AG sehen für den überwiegenden Teil der im Rahmen der steuerlichen Außenprüfung aufgegriffenen Sachverhalte unverändert keinen Anlass, in der Konzernbilanz zum 31. Dezember 2021 eine Rückstellung zu bilden, und haben für einzelne im Rahmen der steuerlichen Außenprüfung aufgegriffene Sachverhalte, über die im Rahmen der Schlussbesprechung Einigkeit erzielt wurde, Zahlungen geleistet. Vor dem Hintergrund der Komplexität steuerlicher Beurteilungen von Sachverhalten sowie der möglichen Auswirkungen auf die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des PNE-Konzerns von bis zu weiteren EUR 7 bis 8 Mio. war die Bilanzierung und Bewertung dieser Sachverhalte im Rahmen unserer Prüfung von besonderer Bedeutung.

Die Angaben der gesetzlichen Vertreter zu den steuerlichen Risiken sind in Abschnitt "V.10 Steuerrückstellungen" des Konzernanhangs sowie in Abschnitt "8. Risiko- und Chancenbericht" und dort unter "Steuerliche Risiken" des zusammengefassten Lageberichts aufgeführt.

b) Zu Beginn unserer Prüfung der Steuerrisiken aus Ertragsteuern haben wir beurteilt, ob und inwiefern die Bewertungsprozesse des Unternehmens durch Schätzunsicherheit, Komplexität, Subjektivität oder sonstige inhärente Risikofaktoren beeinflusst werden. Wir haben die Aufbau- und Ablauforganisation im Hinblick auf die Angemessenheit der eingerichteten Kontrollen in Bezug auf die Beurteilung der im Rahmen der steuerlichen Außenprüfung aufgegriffenen Sachverhalte überprüft. Dies betrifft insbesondere die - unter Rückgriff auf steuerliche Berater - erfolgte Beurteilung und Einschätzung der Risiken durch die gesetzlichen Vertreter der PNE AG und der WKN GmbH.

Im Rahmen unserer Prüfung haben wir die Ergebnisse der von den gesetzlichen Vertretern der WKN GmbH zur Erstellung von steuerlichen Einschätzungen der Risiken beauftragten Sachverständigen verwendet. Dafür haben wir uns von Kompetenz, den Fähigkeiten und der Objektivität der Sachverständigen überzeugt. Darüber hinaus haben wir die Stellungnahmen der Sachverständigen durchgesehen, nachvollzogen und gewürdigt und die hierauf basierende Einschätzung der gesetzlichen Vertreter zum Verfahrensausgang beurteilt. Zu diesem Zweck haben wir Gespräche mit den gesetzlichen Vertretern des Mutterunternehmens sowie den gesetzlichen Vertretern der WKN GmbH und den steuerlichen Beratern der WKN GmbH geführt. In unsere Prüfungshandlungen haben wir interne Spezialisten unserer Steuerabteilung sowie interne IFRS-Spezialisten einbezogen.

DieAngaben im Konzernanhang haben wir auf Vollständigkeit und Richtigkeit geprüft.

Sonstige Informationen

Die gesetzlichen Vertreter bzw. der Aufsichtsrat sind für die sonstigen Informationen verantwortlich. Die sonstigen Informationen umfassen:

→ den Bericht des Aufsichtsrats,

→ die mit der Erklärung zur Unternehmensführung nach § 289f HGB zusammengefasste Konzernerklärung zur Unternehmensführung nach § 315d HGB, auf die im zusammengefassten Lagebericht Bezug genommen wird,

→ die Versicherung der gesetzlichen Vertreter nach § 297 Abs. 2 Satz 4 HGB bzw. nach § 315 Abs. 1 Satz 5 HGB zum Konzernabschluss und zum zusammengefassten Lagebericht und

→ alle übrigen Teile des veröffentlichten Geschäftsberichts, → aber nicht den Konzernabschluss, nicht die inhaltlich geprüften Angaben des zusammengefassten Lageberichts und nicht unseren dazugehörigen Bestätigungsvermerk.

Der Aufsichtsrat ist für den Bericht des Aufsichtsrats verantwortlich. Für die Erklärung nach § 161 AktG zum Deutschen Corporate Governance Kodex, die Bestandteil der mit der Erklärung zur Unternehmensführung zusammengefassten Konzernerklärung zur Unternehmensführung ist, sind die gesetzlichen Vertreter und der Aufsichtsrat verantwortlich. Im Übrigen sind die gesetzlichen Vertreter für die sonstigen Informationen verantwortlich.

Unsere Prüfungsurteile zum Konzernabschluss und zum zusammengefassten Lagebericht erstrecken sich nicht auf die sonstigen Informationen, und dementsprechend geben wir weder ein Prüfungsurteil noch irgendeine andere Form von Prüfungsschlussfolgerung hierzu ab.

Im Zusammenhang mit unserer Prüfung haben wir die Verantwortung, die oben genannten sonstigen Informationen zu lesen und dabei zu würdigen, ob die sonstigen Informationen

→ wesentliche Unstimmigkeiten zum Konzernabschluss, zu den inhaltlich geprüften Angaben des zusammengefassten Lageberichts oder zu unseren bei der Prüfung erlangten Kenntnissen aufweisen oder

→ anderweitig wesentlich falsch dargestellt erscheinen.

Verantwortung der gesetzlichen Vertreter und des Aufsichtsrats für den Konzernabschluss und den zusammengefassten Lagebericht

Die gesetzlichen Vertreter sind verantwortlich für die Aufstellung des Konzernabschlusses, der den IFRS, wie sie in der EU anzuwenden sind, und den ergänzend nach § 315e Abs. 1 HGB anzuwendenden deutschen gesetzlichen Vorschriften in allen wesentlichen Belangen entspricht, und dafür, dass der Konzernabschluss unter Beachtung dieser Vorschriften ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des Konzerns vermittelt. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die internen Kontrollen, die sie als notwendig bestimmt haben, um die Aufstellung eines Konzernabschlusses zu ermöglichen, der frei von wesentlichen - beabsichtigten oder unbeabsichtigten - falschen Darstellungen ist.

Bei der Aufstellung des Konzernabschlusses sind die gesetzlichen Vertreter dafür verantwortlich, die Fähigkeit des Konzerns zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu beurteilen. Des Weiteren haben sie die Verantwortung, Sachverhalte im Zusammenhang mit der Fortführung der Unternehmenstätigkeit, sofern einschlägig, anzugeben. Darüber hinaus sind sie dafür verantwortlich, auf der Grundlage des Rechnungslegungsgrundsatzes der Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu bilanzieren, es sei denn, es besteht die Absicht, den Konzern zu liquidieren oder der Einstellung des Geschäftsbetriebs oder es besteht keine realistische Alternative dazu.

Außerdem sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die Aufstellung des zusammengefassten Lageberichts, der insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage des Konzerns vermittelt sowie in allen wesentlichen Belangen mit dem Konzernabschluss in Einklang steht, den deutschen gesetzlichen Vorschriften entspricht und die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend darstellt. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die Vorkehrungen und Maßnahmen (Systeme), die sie als notwendig erachtet haben, um die Aufstellung eines zusammengefassten Lageberichts in Übereinstimmung mit den anzuwendenden deutschen gesetzlichen Vorschriften zu ermöglichen und um ausreichende geeignete Nachweise für die Aussagen im zusammengefassten Lagebericht erbringen zu können.

Der Aufsichtsrat ist verantwortlich für die Überwachung des Rechnungslegungsprozesses des Konzerns zur Aufstellung des Konzernabschlusses und des zusammengefassten Lageberichts.

Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Konzernabschlusses und des zusammengefassten Lageberichts

Unsere Zielsetzung ist, hinreichende Sicherheit darüber zu erlangen, ob der Konzernabschluss als Ganzes frei von wesentlichen - beabsichtigten oder unbeabsichtigten - falschen Darstellungen ist, und ob der zusammengefasste Lagebericht insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage des Konzerns vermittelt sowie in allen wesentlichen Belangen mit dem Konzernabschluss sowie mit den bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnissen in Einklang steht, den deutschen gesetzlichen Vorschriften entspricht und die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend darstellt, sowie einen Bestätigungsvermerk zu erteilen, der unsere Prüfungsurteile zum Konzernabschluss und zum zusammengefassten Lagebericht beinhaltet.

Hinreichende Sicherheit ist ein hohes Maß an Sicherheit, aber keine Garantie dafür, dass eine in Übereinstimmung mit § 317 HGB und der EU-APrVO unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführte Prüfung eine wesentliche falsche Darstellung stets aufdeckt. Falsche Darstellungen können aus Verstößen oder Unrichtigkeiten resultieren und werden als wesentlich angesehen, wenn vernünftigerweise erwartet werden könnte, dass sie einzeln oder insgesamt die auf der Grundlage dieses Konzernabschlusses und zusammengefassten Lageberichts getroffenen wirtschaftlichen Entscheidungen von Adressaten beeinflussen.

Während der Prüfung üben wir pflichtgemäßes Ermessen aus und bewahren eine kritische Grundhaltung. Darüber hinaus

→ identifizieren und beurteilen wir die Risiken wesentlicher - beabsichtigter oder unbeabsichtigter - falscher Darstellungen im Konzernabschluss und im zusammengefassten Lagebericht, planen und führen Prüfungshandlungen als Reaktion auf diese Risiken durch sowie erlangen Prüfungsnachweise, die ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unsere Prüfungsurteile zu dienen. Das Risiko, dass wesentliche falsche Darstellungen nicht aufgedeckt werden, ist bei Verstößen höher als bei Unrichtigkeiten, da Verstöße betrügerisches Zusammenwirken, Fälschungen, beabsichtigte Unvollständigkeiten, irreführende Darstellungen bzw. das Außerkraftsetzen interner Kontrollen beinhalten können.

→ gewinnen wir ein Verständnis von dem für die Prüfung des Konzernabschlusses relevanten internen Kontrollsystem und den für die Prüfung des zusammengefassten Lageberichts relevanten Vorkehrungen und Maßnahmen, um Prüfungshandlungen zu planen, die unter den gegebenen Umständen angemessen sind, jedoch nicht mit dem Ziel, ein Prüfungsurteil zur Wirksamkeit dieser Systeme abzugeben.

→ beurteilen wir die Angemessenheit der von den gesetzlichen Vertretern angewandten Rechnungslegungsmethoden sowie die Vertretbarkeit der von den gesetzlichen Vertretern dargestellten geschätzten Werte und damit zusammenhängenden Angaben.

→ ziehen wir Schlussfolgerungen über die Angemessenheit des von den gesetzlichen Vertretern angewandten Rechnungslegungsgrundsatzes der Fortführung der Unternehmenstätigkeit sowie, auf der Grundlage der erlangten Prüfungsnachweise, ob eine wesentliche Unsicherheit im Zusammenhang mit Ereignissen oder Gegebenheiten besteht, die bedeutsame Zweifel an der Fähigkeit des Konzerns zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit aufwerfen können. Falls wir zu dem Schluss kommen, dass eine wesentliche Unsicherheit besteht, sind wir verpflichtet, im Bestätigungsvermerk auf die dazugehörigen Angaben im Konzernabschluss und im zusammengefassten Lagebericht aufmerksam zu machen oder, falls diese Angaben unangemessen sind, unser jeweiliges Prüfungsurteil zu modifizieren. Wir ziehen unsere Schlussfolgerungen auf der Grundlage der bis zum Datum unseres Bestätigungsvermerks erlangten Prüfungsnachweise. Zukünftige Ereignisse oder Gegebenheiten können jedoch dazu führen, dass der Konzern seine Unternehmenstätigkeit nicht mehr fortführen kann.

→ beurteilen wir die Gesamtdarstellung, den Aufbau und den Inhalt des Konzernabschlusses einschließlich der Angaben sowie ob der Konzernabschluss die zugrunde liegenden Geschäftsvorfälle und Ereignisse so darstellt, dass der Konzernabschluss unter Beachtung der IFRS, wie sie in der EU anzuwenden sind, und der ergänzend nach § 315e Abs. 1 HGB anzuwendenden deutschen gesetzlichen Vorschriften ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des Konzerns vermittelt.

→ holen wir ausreichende geeignete Prüfungsnachweise für die Rechnungslegungsinformationen der Unternehmen oder Geschäftstätigkeiten innerhalb des Konzerns ein, um Prüfungsurteile zum Konzernabschluss und zum zusammengefassten Lagebericht abzugeben. Wir sind verantwortlich für die Anleitung, Überwachung und Durchführung der Konzernabschlussprüfung. Wir tragen die alleinige Verantwortung für unsere Prüfungsurteile.

→ beurteilen wir den Einklang des zusammengefassten Lageberichts mit dem Konzernabschluss, seine Gesetzesentsprechung und das von ihm vermittelte Bild von der Lage des Konzerns.

→ führen wir Prüfungshandlungen zu den von den gesetzlichen Vertretern dargestellten zukunftsorientierten Angaben im zusammengefassten Lagebericht durch. Auf Basis ausreichender geeigneter Prüfungsnachweise vollziehen wir dabei insbesondere die den zukunftsorientierten Angaben von den gesetzlichen Vertretern zugrunde gelegten bedeutsamen Annahmen nach und beurteilen die sachgerechte Ableitung der zukunftsorientierten Angaben aus diesen Annahmen. Ein eigenständiges Prüfungsurteil zu den zukunftsorientierten Angaben sowie zu den zugrundeliegenden Annahmen geben wir nicht ab. Es besteht ein erhebliches unvermeidbares Risiko, dass künftige Ereignisse wesentlich von den zukunftsorientierten Angaben abweichen.

Wir erörtern mit den für die Überwachung Verantwortlichen unter anderem den geplanten Umfang und die Zeitplanung der Prüfung sowie bedeutsame Prüfungsfeststellungen, einschließlich etwaiger Mängel im internen Kontrollsystem, die wir während unserer Prüfung feststellen.

Wir geben gegenüber den für die Überwachung Verantwortlichen eine Erklärung ab, dass wir die relevanten Unabhängigkeitsanforderungen eingehalten haben, und erörtern mit ihnen alle Beziehungen und sonstigen Sachverhalte, von denen vernünftigerweise angenommen werden kann, dass sie sich auf unsere Unabhängigkeit auswirken, und die hierzu getroffenen Schutzmaßnahmen.

Wir bestimmen von den Sachverhalten, die wir mit den für die Überwachung Verantwortlichen erörtert haben, diejenigen Sachverhalte, die in der Prüfung des Konzernabschlusses für den aktuellen Berichtszeitraum am bedeutsamsten waren und daher die besonders wichtigen Prüfungssachverhalte sind. Wir beschreiben diese Sachverhalte im Bestätigungsvermerk, es sei denn, Gesetze oder andere Rechtsvorschriften schließen die öffentliche Angabe des Sachverhalts aus.

SONSTIGE GESETZLICHE UND ANDERE RECHTLICHE ANFORDERUNGEN

Vermerk über die Prüfung der für Zwecke der Offenlegung erstellten elektronischen Wiedergaben des Konzernabschlusses und des zusammengefassten Lageberichts nach § 317 Abs. 3a HGB

Prüfungsurteil

Wir haben gemäß § 317 Abs. 3a HGB eine Prüfung mit hinreichender Sicherheit durchgeführt, ob die in der bereitgestellten Datei, die den SHA-256-Wert 68475a9e2a8d9cd5e0e40a253bd-5032c1dc926eae38ddf01ceb84d128db04f91 aufweist, enthaltenen und für Zwecke der Offenlegung erstellten Wiedergaben des Konzernabschlusses und des zusammengefassten Lageberichts (im Folgenden auch als "ESEF-Unterlagen" bezeichnet) den Vorgaben des § 328 Abs. 1 HGB an das elektronische Berichtsformat ("ESEF-Format") in allen wesentlichen Belangen entsprechen. In Einklang mit den deutschen gesetzlichen Vorschriften erstreckt sich diese Prüfung nur auf die Überführung der Informationen des Konzernabschlusses und des zusammengefassten Lageberichts in das ESEF-Format und daher weder auf die in diesen Wiedergaben enthaltenen noch auf andere in der oben genannten Datei enthaltene Informationen.

Nach unserer Beurteilung entsprechen die in der oben genannten bereitgestellten Datei enthaltenen und für Zwecke der Offenlegung erstellten Wiedergaben des Konzernabschlusses und des zusammengefassten Lageberichts in allen wesentlichen Belangen den Vorgaben des § 328 Abs. 1 HGB an das elektronische Berichtsformat. Über dieses Prüfungsurteil sowie unsere im voranstehenden "Vermerk über die Prüfung des Konzernabschlusses und des zusammengefassten Lageberichts" enthaltenen Prüfungsurteile zum beigefügten Konzernabschluss und zum beigefügten zusammengefassten Lagebericht für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2021 hinaus geben wir keinerlei Prüfungsurteil zu den in diesen Wiedergaben enthaltenen Informationen sowie zu den anderen in der oben genannten Datei enthaltenen Informationen ab.

Grundlage für das Prüfungsurteil

Wir haben unsere Prüfung der in der oben genannten bereitgestellten Datei enthaltenen Wiedergaben des Konzernabschlusses und des zusammengefassten Lageberichts in Übereinstimmung mit § 317 Abs. 3a HGB unter Beachtung des IDW Prüfungsstandards: Prüfung der für Zwecke der Offenlegung erstellten elektronischen Wiedergaben von Abschlüssen und Lageberichten nach § 317 Abs. 3a HGB (IDW PS 410 (10.2021)) durchgeführt. Unsere Verantwortung danach ist im Abschnitt "Verantwortung des Konzernabschlussprüfers für die Prüfung der ESEF-Unterlagen" weitergehend beschrieben. Unsere Wirtschaftsprüferpraxis hat die Anforderungen an das Qualitätssicherungssystem des IDW Qualitätssicherungsstandards: Anforderungen an die Qualitätssicherung in der Wirtschaftsprüferpraxis (IDW QS 1) angewendet.

Verantwortung der gesetzlichen Vertreter und des Aufsichtsrats für die ESEF-Unterlagen

Die gesetzlichen Vertreter der Gesellschaft sind verantwortlich für die Erstellung der ESEF-Unterlagen mit den elektronischen Wiedergaben des Konzernabschlusses und des zusammengefassten Lageberichts nach Maßgabe des § 328 Abs. 1 Satz 4 Nr. 1 HGB und für die Auszeichnung des Konzernabschlusses nach Maßgabe des § 328 Abs. 1 Satz 4 Nr. 2 HGB.

Ferner sind die gesetzlichen Vertreter der Gesellschaft verantwortlich für die internen Kontrollen, die sie als notwendig erachten, um die Erstellung der ESEF-Unterlagen zu ermöglichen, die frei von wesentlichen - beabsichtigten oder unbeabsichtigten - Verstößen gegen die Vorgaben des § 328 Abs. 1 HGB an das elektronische Berichtsformat sind.

Der Aufsichtsrat ist verantwortlich für die Überwachung des Prozesses der Erstellung der ESEF-Unterlagen als Teil des Rechnungslegungsprozesses.

Verantwortung des Konzernabschlussprüfers für die Prüfung der ESEF-Unterlagen

Unsere Zielsetzung ist, hinreichende Sicherheit darüber zu erlangen, ob die ESEF-Unterlagen frei von wesentlichen - beabsichtigten oder unbeabsichtigten - Verstößen gegen die Anforderungen des § 328 Abs. 1 HGB sind. Während der Prüfung üben wir pflichtgemäßes Ermessen aus und bewahren eine kritische Grundhaltung. Darüber hinaus

→ identifizieren und beurteilen wir die Risiken wesentlicher - beabsichtigter oder unbeabsichtigter - Verstöße gegen die Anforderungen des § 328 Abs. 1 HGB, planen und führen Prüfungshandlungen als Reaktion auf diese Risiken durch sowie erlangen Prüfungsnachweise, die ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unser Prüfungsurteil zu dienen.

→ gewinnen wir ein Verständnis von den für die Prüfung der ESEF-Unterlagen relevanten internen Kontrollen, um Prüfungshandlungen zu planen, die unter den gegebenen Umständen angemessen sind, jedoch nicht mit dem Ziel, ein Prüfungsurteil zur Wirksamkeit dieser Kontrollen abzugeben.

→ beurteilen wir die technische Gültigkeit der ESEF-Unterlagen, d. h. ob die die ESEF-Unterlagen enthaltende bereitgestellte Datei die Vorgaben der Delegierten Verordnung (EU) 2019/​815 in der zum Abschlussstichtag geltenden Fassung an die technische Spezifikation für diese Datei erfüllt.

→ beurteilen wir, ob die ESEF-Unterlagen eine inhaltsgleiche XHTML-Wiedergabe des geprüften Konzernabschlusses und des geprüften zusammengefassten Lageberichts ermöglichen.

→ beurteilen wir, ob die Auszeichnung der ESEF-Unterlagen mit Inline XBRL-Technologie (iXBRL) nach Maßgabe der Artikel 4 und 6 der Delegierten Verordnung (EU) 2019/​815 in der zum Abschlussstichtag geltenden Fassung eine angemessene und vollständige maschinenlesbare XBRL-Kopie der XHTML-Wiedergabe ermöglicht.

Übrige Angaben gemäß Artikel 10 EU-APrVO

Wir wurden von der Hauptversammlung am 19. Mai 2021 als Konzernabschlussprüfer gewählt. Wir wurden am 24. August 2021 vom Aufsichtsrat beauftragt. Wir sind ununterbrochen seit dem Geschäftsjahr 2009 als Konzernabschlussprüfer der PNE AG, Cuxhaven, tätig.

Wir erklären, dass die in diesem Bestätigungsvermerk enthaltenen Prüfungsurteile mit dem zusätzlichen Bericht an den Prüfungsausschuss nach Artikel 11 EU-APrVO (Prüfungsbericht) in Einklang stehen.

SONSTIGER SACHVERHALT - VERWENDUNG DES BESTÄTIGUNGSVERMERKS

Unser Bestätigungsvermerk ist stets im Zusammenhang mit dem geprüften Konzernabschluss und dem geprüften zusammengefassten Lagebericht sowie den geprüften ESEF-Unterlagen zu lesen. Der in das ESEF-Format überführte Konzernabschluss und zusammengefasste Lagebericht - auch die im Bundesanzeiger bekanntzumachenden Fassungen - sind lediglich elektronische Wiedergaben des geprüften Konzernabschlusses und des geprüften zusammengefassten Lageberichts und treten nicht an deren Stelle. Insbesondere ist der ESEF-Vermerk und unser darin enthaltenes Prüfungsurteil nur in Verbindung mit den in elektronischer Form bereitgestellten geprüften ESEF-Unterlagen verwendbar.

VERANTWORTLICHER WIRTSCHAFTSPRÜFER

Der für die Prüfung verantwortliche Wirtschaftsprüfer ist Dr. Arno Probst.

 

Hamburg, den 16. März 2022

Deloitte GmbH
Wirtschaftsprüfungsgesellschaft

Christian Dinter, Wirtschaftsprüfer

Dr. Arno Probst, Wirtschaftsprüfer