PNE AGCuxhavenJahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2023 bis zum 31.12.2023BERICHT DES AUFSICHTSRATSSehr geehrte Aktionärinnen und Aktionäre, für die PNE AG war das Geschäftsjahr 2023 erfolgreich. Den geopolitischen Herausforderungen durch den Ukraine-Krieg und den Nahost-Konflikt ist das Unternehmen genauso erfolgreich begegnet wie den eher marktspezifischen Herausforderungen, wie verzögerte Transportgenehmigungen oder Lieferschwierigkeiten von Herstellern. Das aus dem Geschäftsverlauf resultierende positive Konzernergebnis (EBITDA) ist deshalb besonders erfreulich. Hervorzuheben ist zudem die Aufnahme in den TecDAX im Juli. Das zeigt einmal mehr, dass die Weiterentwicklung vom Windkraftprojektierer zum Clean Energy Solutions Provider von den Aktionären anerkannt wird. Operativ hat sich die PNE AG durch die kontinuierliche Realisierung von Windparkprojekten, den Ausbau des Eigenbetriebs von Windparks, die verstärkte Entwicklung von Photovoltaikprojekten in mehreren Ländern sowie durch die Ausweitung des Angebots an Dienstleistungen rund um Projekte mit sauberer Energie weiterentwickelt. Wichtige operative Erfolge waren die Verkäufe von Wind- und Photovoltaikprojekten, aber auch die Fertigstellung verschiedener Windparks sowohl in Deutschland als auch im Ausland. Intern hat der Vorstand die neuen Strukturen weiterentwickelt, um die Erweiterung des Geschäftsmodells zügig voranzubringen. Der Vorstand mit seinem Vorsitzenden Markus Lesser, Finanzvorstand Jörg Klowat sowie seit Oktober 2023 Harald Wilbert hat darüber hinaus weiter erfolgreich an der Umsetzung der Strategie "Scale up 2.0" der Unternehmensgruppe gearbeitet. Die strategische Ausrichtung sieht den deutlichen Ausbau des Portfolios von Windparks und PV-Anlagen im Eigenbetrieb, die verstärkte Entwicklung von Photovoltaikprojekten in Spanien, Deutschland und Rumänien, die Ausweitung des Dienstleistungsbereichs sowie die Entwicklung von Power-to-X-Lösungen vor. Ebenso wurden dabei interne Maßnahmen zur Steigerung der Effizienz und der noch effektiveren Zusammenarbeit auf den Weg gebracht. Dazu gehören unter anderem die Implementierung von Managementschulungen der Führungskräfte, die weitere Vereinheitlichung von Prozessen, die Einführung von neuen Prozesssteuerungssystemen und die Kommunikation eines unternehmensweit gültigen Erfolgsbildes, das Leitlinien für den Umgang inner- aber auch außerbetrieblich festlegt. Mitte des Jahres hat der Aufsichtsrat Markus Lesser für weitere vier Jahre als Vorsitzenden des Vorstands bestelt. Wir erreichen so eine Kontinuität im Vorstand und können die erfolgreiche Neuausrichtung der PNE-Gruppe fortsetzen. In beiderseitigem Einvernehmen mit Jörg Klowat kam es nicht zu einer Neubestellung als Finanzvorstand. Jörg Klowat wird der PNE-Gruppe jedoch auch nach Ende seiner Vertragstaufzeit am 31. März 2024 noch weiter beratend zur Seite stehen. Wir danken Jörg Klowat für die vielen erfolgreichen Jahre als CFG der PNE AG und wünschen ihm für seinen weiteren beruflichen und persönlichen Weg alles Gute. Als neuen CFG konnte der Aufsichtsrat Harald Wilbert gewinnen. Er ist bereits seit 15. Oktober 2023 als Vorstand ohne spezielles Ressort bestellt und übernimmt am 1. April 2024 die Aufgaben des Finanzvorstands. Wir sagen herzlich willkommen bei der PNE AG und freuen uns auf die weitere Zusammenarbeit. Der Aufsichtsrat ist im Geschäftsjahr 2023 zu insgesamt zwölf ordentlichen Sitzungen zusammengetreten, und zwar am 13. Januar (persönlich/Videokonferenz), 10. März (Videokonferenz), 15. März (persönlich), 8. Mai (persönlich), 9. Mai (persönlich/Videokonferenz), 23. Mai (Videokonferenz), 6. Juni (Videokonferenz), 7. Juni (Videokonferenz), 21. Juni (persönlich/Videokonferenz), 28. Juli (Videokonferenz), 5. September (persönlich) und 6. Dezember 2023 (persönlich/ Videokonferenz). Die Aufsichtsratsmitglieder haben mit Ausnahme von Alberto Donzelli, Marc van't Noordende und Christoph Oppenauer an allen Sitzungen teilgenommen. Alberto Donzelli war bei zwei Sitzungen, Marc van't Noordende war ebenfalls bei zwei Sitzungen und Christoph Oppenauer bei drei Sitzungen verhindert. Ein Schwerpunkt der Tätigkeiten des Aufsichtsrats im Jahr 2023 war der kontinuierliche Informationsaustausch mit dem Vorstand zu Fragen der Unternehmensführung in den Zeiten der geopolitischen Herausforderungen, steigender Zinsen und angespannter Lieferketten, insbesondere jedoch die Entwicklung auf den Energiemärkten und deren mögliche Auswirkungen auf das Unternehmen. Der Aufsichtsrat verfügt der Empfehlung des Deutschen Corporate Governance Kodex (DCGK) entsprechend über eine ausreichende Zahl unabhängiger Mitglieder. Der Aufsichtsrat hat sich bestätigen lassen, dass vier amtierende Mitglieder unabhängig sind. Die Hauptversammlung am 9. Mai 2023 fand als reine Präsenzveranstaltung in Cuxhaven statt. Sie beschloss die Entlastung aller Aufsichtsratsmitglieder für das Geschäftsjahr 2022. Um eine effiziente Wahrnehmung seiner Aufgaben sicherzustellen, hat der Aufsichtsrat einen Personalausschuss, einen Nominierungsausschuss und einen Prüfungsausschuss (Audit Committee) eingerichtet. Der Personalausschuss tagte jeweils gemeinsam mit dem Nominierungsausschuss. Sie traten im Geschäftsjahr 2023 am 21. Februar (Videokonferenz), 23. Februar (Videokonferenz), 14. März (Videokonferenz), 20. März (persönlich/Videokonferenz), 1. Juni (Videokonferenz) und 1. August (Videokonferenz) zu insgesamt sechs Sitzungen zusammen. Sämtliche Ausschussmitglieder haben jeweils an den Sitzungen teilgenommen. Themen der Sitzungen waren unter anderem scrollen
Das Audit Committee trat am 14. März (persönlich), 5. Mai (Videokonferenz), 8. August (Videokonferenz), 18. Oktober (Videokonferenz), 8. November (Videokonferenz) und am 15. November 2023 (persönlich) zu insgesamt sechs Sitzungen zusammen. Sämtliche Ausschussmitglieder haben jeweils an den Sitzungen teilgenommen. Gegenstand dieser Sitzungen waren die Prüfung des Jahresabschlusses zum 31. Dezember 2022, die Erörterung des Halbjahresfinanzberichts und der Quartalsmitteilungen des Jahres 2023 sowie diesbezügliche Empfehlungen an den Aufsichtsrat, entsprechende Beschlüsse zu fassen. Ein weiterer Schwerpunkt des Ausschusses war das Auswahlverfahren für die Empfehlung für einen neuen Abschlussprüfer der Gruppe. Der Aufsichtsrat hat die ihm nach Gesetz, Satzung und Geschäftsordnung obliegenden Aufgaben wahrgenommen. Er hat den Vorstand bei der Leitung des Unternehmens regelmäßig beraten und seine Tätigkeit überwacht. In alle Entscheidungen von grundlegender Bedeutung für das Unternehmen war der Aufsichtsrat unmittelbar eingebunden. Der Aufsichtsrat wurde regelmäßig durch schriftliche und in seinen Sitzungen durch schriftliche und mündliche Berichte des Vorstandszeitnah und umfassend über die aktuelle Geschäftsentwicklung sowie über die Vermögens-, Ertrags- und Finanzlage der Gesellschaft als auch über die geplante Geschäftspolitik und weitere grundsätzliche Fragen der Unternehmensplanung, speziell in der Finanz-, Investitions- und Personalplanung, informiert. Vorstand und Aufsichtsrat haben über diese Themenkomplexe ausführlich beraten. Der Aufsichtsrat hat zusätzlich Einsicht in die Bücher, Schriften und Vermögensaufstellungen genommen und diese geprüft. Ein besonderes Augenmerk tag dabei auch auf der künftigen Liguiditätsplanung und der Finanzierungsstruktur der PNE AG und des Konzerns. Darüber hinaus hat sich der Aufsichtsrat über seinen Vorsitzenden regelmäßig in Einzelgesprächen vom Vorstand informieren fassen. Der Aufsichtsrat hat die aufgrund von Bestimmungen des Gesetzes, der Satzung und der Geschäftsordnung des Vorstands zustimmungspflichtigen Geschäfte und Maßnahmen eingehend geprüft und im Wege der Beschlussfassung entschieden. Schwerpunkte der Tätigkeit und Themenstellungen des Aufsichtsrats im Geschäftsjahr 2023 waren: scrollen
Besonders befasste sich der Aufsichtsrat dabei mit der strategischen Ausrichtung des Unternehmens und der künftigen Ausrichtung des Geschäftsmodells. Interessenkonflikte von Mitgliedern des Vorstands sowie des Aufsichtsrats sind im Berichtsjahr weder angezeigt worden noch erkennbar aufgetreten. Der Jahresabschtuss der PNE AG, der Konzernabschtuss sowie die Berichte über die Lage der PNE AG und des Konzerns sind vom Vorstand zeitnah aufgestellt worden. Der von der Hauptversammlung am 9. Mai 2023 gewähtte Abschlussprüfer, die Deloitte GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Hamburg, hat diese zusammen mit der Buchführung geprüft und jeweils einen uneingeschränkten Bestätigungsvermerk zum Jahresabschluss und zum Konzernabschluss sowie zum zusammengefassten Lage- und Konzernlagebericht erteilt. Der Vorstand hat zusätztich einen Bericht über die Beziehungen der Gesellschaft zu verbundenen Unternehmen verfasst und zusammen mit dem vom Abschlussprüfer erstellten Prüfungsbericht dem Aufsichtsrat vorgelegt. Der Abschlussprüfer hat den folgenden Vermerk für den Bericht erteilt: "Nach unserer pflichtmäßigen Prüfung und Beurteitung bestätigen wir, dass scrollen
Den Auftrag zur Abschlussprüfung für das Geschäftsjahr 2023 hat der Aufsichtsrat nach Vorliegen der erforderlichen Unabhängigkeitserklärung am 13. November 2023 erteilt. Der Aufsichtsrat hat dem Abschlussprüfer Schwerpunktthemen für die Abschtussprüfung der PNE AG und des Konzerns für das Geschäftsjahr 2023 vorgegeben. Der Jahresabschluss für die PNE AG, der Konzernabschluss, der zusammengefasste Lage- und Konzernlagebericht 2023 der PNE AG, der Bericht über die Beziehungen der Gesellschaft zu verbundenen Unternehmen und die Prüfberichte des Abschlussprüfers tagen allen Aufsichtsratsmitgtiedern rechtzeitig vor der Bilanzsitzung am 15. März 2024 vor. Die Unterlagen wurden in der Sitzung des Audit Committee am 14. März 2024 sowie in der Bilanzsitzung von den Mitgtiedern des Aufsichtsrats umfassend geprüft und erörtert. Der Vorsitzende des Audit Committee hat dem Gesamtaufsichtsrat in der Bilanzsitzung einen Bericht über die Behandlung des Jahresabschlusses und des Konzernabschlusses sowie des Berichts über Beziehungen zu verbundenen Unternehmen nebst dessen Prüfbericht im Prüfungsausschuss gegeben. Vertreter des Abschlussprüfers haben an der Sitzung über die Berichterstattung zum Abschluss teilgenommen und über die wesentlichen Ergebnisse der Prüfungen berichtet und gingen dabei insbesondere auf die besonders wichtigen Prüfungssachverhalte (Key Audit Matters) und die vorgenommenen Prüfungshandlungen ein. Es bestanden keine Einwände. Alle Fragen des Aufsichtsrats wurden im Anschluss an die Berichterstattung vom Vorstand und dem Abschlussprüfer vollständig beantwortet. Der Aufsichtsrat hat nach eigener umfassender Prüfung des Jahresabschlusses, des Konzernabschlusses, des zusammengefassten Lage- und Konzernlageberichts und des Berichts über Beziehungen zu verbundenen Unternehmen (einschließlich der Schlusserklärung des Vorstands) sowie auf Basis der Empfehlungen des Prüfungsausschusses dem Ergebnis der Prüfungen durch den Abschlussprüfer zugestimmt. Der Aufsichtsrat billigt daher den zum 31. Dezember 2023 aufgestellten Jahresabschluss der PNE AG und den zum 31. Dezember 2023 aufgestellten Konzernabschluss. Der Jahresabschluss ist damit festgestellt. Den Vorschlag des Vorstands über die Gewinnverwendung hat der Aufsichtsrat unter Berücksichtigung der Interessen der Gesellschaft und der Aktionäre geprüft und sich diesem angeschlossen. Darüber hinaus hat sich der Aufsichtsrat auch der Schlusserklärung des Vorstands im Bericht über die Beziehungen der Gesellschaft zu verbundenen Unternehmen angeschlossen. Die Regeln und Hindernisse, die eine Übernahme und Ausübung von Kontrolle der Gesellschaft durch Dritte erschweren können, sind vom Aufsichtsrat überprüft und bewertet worden. Der Aufsichtsrat hält insoweit keine Änderungen für erforderlich. Für das Geschäftsjahr 2023 hat die PNE AG erstmals einen gesonderten nichtfinanziellen Bericht zu erstatten. Der Aufsichtsrat hat sich mit dem von Vorstand erstellten, gesonderten nichtfinanziellen Bericht zum 31. Dezember 2023 befasst. Nach seiner Prüfung hatte der Aufsichtsrat keine Einwendungen. Der Aufsichtsrat bedankt sich bei den Vorstandsmitgliedern sowie allen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern der PNE AG für ihre besonders engagierte, verantwortungsvolle und erfolgreiche Arbeit im Geschäftsjahr 2023.
Cuxhaven, 19. März 2024 Per Hornung Pedersen 1. GRUNDLAGEN DES KONZERNSDie Unternehmensstruktur hat sich im Geschäftsjahr 2023 gegenüber dem 31. Dezember 2022 durch die erstmalige Einbeziehung von Gesellschaften und die Entkonsolidierung von veräußerten Gesellschaften verändert. Nähere Informationen hierzu finden sich im Konzernanhang unter dem Kapitel "Konsolidierungskreis". 1.1 GeschäftsmodellDie international tätige PNE-Gruppe ist einer der langjährigsten Projektierer von Projekten für saubere Energien an Land und auf See und Betreiber von Stromerzeugungsanlagen im Bereich der Erneuerbaren Energien an Land (Eigenbestandsportfolio) und Ende 2023 ist die PNE-Gruppe in 15 Ländern auf vier Kontinenten operativ tätig. Der Schwerpunkt der Geschäftstätigkeit liegt auf Windenergie- und Photovoltaikprojekten. Dabei vereint sich wirtschaftlicher Erfolg mit ökologischer Verantwortung. Die entwickelten Projekte werden an externe Kunden verkauft oder in das stark wachsende Portfolio von Windparks im Eigenbetrieb übernommen. Die Geschäftstätigkeit der Unternehmen der PNE-Gruppe unterteilt sich in die Segmente "Projektentwicklung", "Stromerzeugung" und "Services". Segment "Projektentwicklung"Das Segment "Projektentwicklung" umfasst die Entwicklung, Projektierung, Finanzierung und Realisierung von Onshore-Windparks (Windkraft onshore), wobei die Gesellschaft hier zwischen den Bereichen Windkraft onshore national und Windkraft onshore international unterscheidet, sowie die Projektierung von Offshore-Windparks (Bereich Windkraft offshore) im In- und Ausland und die Entwicklung von Photovoltaikprojekten im In- und Ausland. Kern der operativen Tätigkeit in diesem Segment ist die Sicherung geeigneter Standorte für Windpark- und Photovoltaikprojekte und deren anschließende Entwicklung und Projektierung sowie - vor allem bei Onshore-Projekten in Deutschland und zum Teil in Frankreich - auch deren schlüsselfertige Errichtung. Die PNE-Gruppe veräußert sowohl Einzelprojekte als auch mehrere zu einem Portfolio gebündelte Windparks an Investoren oder übernimmt die Projekte in den Eigenbetrieb. Teilbereich Windkraft onshore nationalDie Entwicklung, Projektierung und Realisierung von Onshore-Windparks in Deutschland ist der Ursprung der geschäftlichen Aktivitäten der PNE-Gruppe und bildet auch heute noch einen wesentlichen Teil ihres Kerngeschäfts. Im Rahmen ihrer Tätigkeiten im Bereich Windkraft onshore national verfolgt die PNE-Gruppe vorrangig das Ziel, möglichst kontinuierlich Windparks auf dem deutschen Festland bis zur Genehmigung nach BImSchG zu entwickeln und zu projektieren, um sie dann als Generalunternehmer über Subunternehmen zu errichten bzw. errichten zu lassen und in Betrieb zu nehmen, bevor ein etwaiger Verkauf an einen Investor vollzogen wird oder das Projekt in den Eigenbetrieb übernommen wird. RepoweringEinen Sonderfall bei der Projektierung von Windparks, der zunehmend an Bedeutung gewinnt, bildet das Repowering. Grundsätzlich geht es auch beim Repowering um die Entwicklung, Projektierung und Realisierung eines neuen Windparks in der vorstehend beschriebenen Weise. Die Besonderheit besteht darin, dass der neue Windpark einen bereits bestehenden Windpark ersetzt. Teilbereich Windkraft onshore internationalDie Aktivitäten der PNE-Gruppe im Bereich Windkraft onshore sind nicht auf Deutschland beschränkt. Die PNE-Gruppe ist in Frankreich und Polen sowie in Italien, Kanada, Panama, Rumänien, Schweden, Südafrika, Türkei, USA und im Vereinigten Königreich tätig. Insgesamt ist die PNE-Gruppe damit in diesem Teilbereich derzeit in elf Auslandsmärkten vertreten. Im Rahmen ihrer Tätigkeiten im Teilbereich Windkraft onshore international verfolgt die PNE-Gruppe bei den meisten Projekten vorrangig das Ziel, Windparks zu entwickeln und zu projektieren und die Anteile an der Betreibergesellschaft in der Regel vor dem Bau des Windparkprojekts an Investoren zu veräußern. Teilbereich PhotovoltaikNeben der Projektierung von Onshore-Windkraftanlagen entwickelt die PNE-Gruppe auch Photovoltaikprojekte in Deutschland und in ausgewählten internationalen Märkten. Bei der Photovoltaikprojektentwicklung in Deutschland fokussiert sich die PNE-Gruppe sowohl auf EEG - als auch auf PPA-Projekte. Insgesamt verfolgt die PNE-Gruppe hierbei das Geschäftsmodell über die gesamte Wertschöpfungskette von der Akquisition von Flächen bis hin zum späteren Betriebsmanagement von laufenden Photovoltaikanlagen.. Teilbereich Windkraft offshore national und internationalIm Teilbereich Windkraft offshore betreibt die PNE-Gruppe im Ausland die genehmigungsrechtliche und die technische Entwicklung von Windparkprojekten auf See. Sofern die Projektflächen im Wege von Ausschreibungen oder Auktionen vergeben werden, umfasst die Entwicklung auch das Durchlaufen der je nach Ausschreibungsdesign zuvor erforderlichen Schritte. Im Falle eines erfolgreichen Zuschlags können dann grundsätzlich die weiteren Zulassungsschritte durchlaufen und beantragt werden. Teilbereich sonstige ProjektierungenNeben den Projektierungen von Wind - und Photovoltaikprojekten sieht PNE gute Entwicklungsmöglichkeiten u. a. im Bereich von Power-to-X-Lösungen. Gerade in der Kombination von den Projektierungen mit Windkraft- und Photovoltaikprojekten verspricht sich PNE zusätzliche Geschäftschancen. Segment "Stromerzeugung"Im Segment "Stromerzeugung" ist die PNE-Gruppe als Stromerzeuger und Betreiber von Windparks als sogenannter Independent Power Producer (IPP) tätig. Zum Segment der Stromerzeugung gehören alle Tätigkeiten von Gesellschaften der PNE-Gruppe, die unmittelbar mit der Erzeugung von Strom aus Erneuerbaren Energien befasst sind. Nach dem seit vielen Jahren erfolgten Aufbau von Windparks für den Verkauf an Kunden arbeitet die PNE-Gruppe auch daran, bis Ende 2027 ein Portfolio mit Windparks und Photovoltaikanlagen im Bau oder Betrieb von 1.500 MW/MWp im Eigenbestand zu erreichen. Die fertiggestellten Projekte, die nicht verkauft, sondern im Eigenbetrieb gehalten werden, sollen durch den Stromverkauf kontinuierliche Einnahmen im Konzern erzielen. Der Aufbau des Eigenbestands sorgt somit für eine Verstetigung der naturgemäß volatilen Cashflows der Projektentwicklung. Der Eigenbestand soll hauptsächlich durch die Übernahme selbst entwickelter Projekte weiter ausgebaut werden. Neben der Übernahme selbst entwickelter und errichteter Projekte besteht grundsätzlich die Möglichkeit, den Eigenbestand durch den Zukauf von operativen Windparks und Photovoltaikanlagen, den Zukauf von Repowering-Projekten, durch Repowering von bereits im Eigenbestand befindlichen Projekten sowie durch Optimierung und Effizienzsteigerung bestehender Projekte auszubauen. Neben Windparks umfasst das Segment "Stromerzeugung" das Holzheizkraftwerk in Silbitz mit einer Leistung von rund 5,6 MW sowie Anteile an Kommanditgesellschaften, in denen künftige Projekte umgesetzt werden sollen. Segment "Services"Im Segment "Services" bietet die PNE-Gruppe gebündelt sämtliche Dienstleistungen, die intern für die Projektentwicklung erforderlich sind, auch externen Kunden an. PNE bietet unter dem Begriff "Life Cycle Services" alle Dienstleistungen entlang des Lebenszyklus eines Windparks oder einer Photovoltaikanlage seinen Kunden national und international an. Dabei versteht sich das Segment "Services" als One-Stop-Shop für alle Dienstleistungen von der Projektentwicklung über den Betrieb bis zum Abbau oder Repowering. Folgende Serviceleistungen umfasst das Segment "Services"Im Bereich Wind und Sites Services werden im Schwerpunkt gutachterliche Tätigkeiten (akkreditierte Gutachten) für eine erfolgreiche Projektentwicklung angeboten sowie weitere Dienstleistungen in Verbindung mit der Windmesstechnik. Im Bereich Energy Supply Services liegt der Schwerpunkt des externen Geschäftes in der Vermittlung von Verträgen, die den Stromverkauf nach Ablauf der Förderung unter dem EEG sichern ("POST EEG PPA Verträge") zwischen Anlagenbetreiber und Stromabnehmer. Weitere Aufgaben und Dienstleistungen umfassen u.a. die Stromvermarktung für nationale und internationale Projekte außerhalb der Förderung, Absicherungsgeschäfte für Bestandsanlagen innerhalb des EEG sowie die Strommarktanalyse, Auktionen und Tender. Der Bereich der Finanzdienstleistungen umfasst u.a. Finanzierungskonzepte, die Beschaffung der Eigen- und Fremdkapitalfinanzierung, Neu - und Restrukturierung vorhandener Finanzierungen, den Projektverkauf und Begleitung der Projektprüfung sowie die Buyer und Vendor Due Diligence. Der Bereich Baumanagement bietet Kunden diese Dienstleistungen an: Übernahme der gesamtverantwortlichen Projektleitung von der Entwicklung bis zur Inbetriebnahme, Einkauf der "Turn-Key"-Infrastruktur, Erstellung der Ausführungsplanung und der Ausschreibungsunterlagen, Verhandlung und Vergabe der Bau-/Teilleistungen, Projekt- und Bauüberwachung sowie die Koordination sonstiger Ingenieur- und Prüfleistungen in der Bauphase. Weiterhin gehört zum Leistungsspektrum der Netzanschluss eines Energieparks von der Erarbeitung der Antragsunterlagen für Netzanschluss über die Erstellung von Netzkonzepten und Anschlusslösungen, der Planung der kompletten Elektroinfrastruktur sowie die Planung und Umsetzung von Umspannwerken, Übergabe-, Trafo- und Schaltstationen. Das Leistungsspektrum des technischen Betriebsmanagement beinhaltet u.a. eine 24/7-Fernüberwachung mit eigenem Leitstand, das Monitoring einzelner WEA und den Windparkbetrieb, die permanente Optimierung des Betriebes sowie die Überwachung von Fristen und Genehmigungsauflagen. Im Bereich des kaufmännischen Betriebsmanagement (Asset Management) sind die Schwerpunkte Finance und Accounting, Reporting und Controlling, Compliance und Shareholder Management. Die im Segment "Services" angebotenen technischen Dienstleistungen umfassen technische Gutachten sowie technische Prüfungen, erforderlich für die Betriebssicherheit, sowie den Erhalt der Betriebserlaubnis und des technischen Zustandes einer Windkraft- oder Photovoltaikanlage. Weitere Dienstleistungen mit dem Fokus auf Arbeitssicherheit sind insbesondere die Betriebsmittelprüfung, die Windenergieanlagen-Sicherheitstechnik, ferner die Erstellung von Zugangs- und Rettungskonzepten sowie Schulungsangebote mit arbeitssicherheitstechnischen Inhalten. 1.2 Ziele und StrategieIm Rahmen der "Scale up 2.0"-Strategie baut die PNE-Gruppe ihr Eigenbetriebsportfolio sowie ihr Produkt- und Dienstleistungsangebot kontinuierlich aus. Dabei liegt der Fokus auch auf weiteren Technologien und lukrativen Märkten. Bis Ende 2027 soll das Portfolio an Windparks und Photovoltaikanlagen auf 1.500 MW/MWp im Bau oder Betrieb ausgebaut werden. Mit dieser strategischen Ausrichtung will der Vorstand sowohl eine Verbesserung als auch eine Verstetigung der im Projektgeschäft naturgemäß sehr volatilen Ergebnisse erreichen. Dies ist vor allem am Ergebnis vor Zinsen, Steuern und Abschreibungen (EBITDA) zu messen, da aufgrund der Bündelung von Windparks zu Portfolien kontinuierlich Projekte bis zu einem möglichen Verkauf im Eigenbetrieb gehalten und der Eigenbetrieb von Projekten weiter ausgebaut wird. Die PNE AG hat mit wesentlichen Gesellschaften des Konzerns Ergebnisabführungsverträge geschlossen, sodass hohe Beteiligungsergebnisse bei der PNE AG ausgewiesen werden. Daher wird intern für die PNE AG das Ergebnis vor Steuern (EBT) als Steuerungsgröße verwendet. Eine weitere Kenngröße zur Erreichung der Ziele ist der Bestand an nationalen und internationalen Projekten in der Bearbeitung ("Projektpipeline"), der stetig ausgebaut werden soll. Gemessen wird der Erfolg auch daran, wie es der PNE-Gruppe gelingt, in neue Märkte und in neue Technologien einzusteigen und dort das Geschäftsmodell umzusetzen. Vor dem Hintergrund der Veränderungen in den Märkten und der zunehmenden Komplexität durch z. B. verschärfte Genehmigungsauflagen oder höherer Wettbewerb wird regelmäßig das Angebotsportfolio bei den Dienstleistungen und der Umfang des Aufbaus des Eigenbetriebsportfolios überprüft und gegebenenfalls angepasst. 1.3 SteuerungssystemDie Steuerung der PNE-Gruppe erfolgt über regelmäßige Erörterungen zwischen dem Vorstand und den Unternehmenseinheiten. Das interne Steuerungssystem umfasst alle Unternehmensbereiche. So können kurze Reaktionszeiten auf Veränderungen in allen Bereichen und auf allen Entscheidungsebenen der PNE-Gruppe gewährleistet werden. Bei wesentlichen ergebnisrelevanten Veränderungen wird unverzüglich an den Vorstand berichtet. Vorstandssitzungen finden regelmäßig statt. Ausgangspunkt für die Steuerung des Gesamtkonzerns bzw. der Unternehmenseinheiten sind die Zielvorgaben des Vorstands, die sich aus Vision, Mission und der Gesamtstrategie der PNE-Gruppe ableiten. Ein wesentliches Instrument für die Umsetzung der Ziele und Vorgaben ist die Gesamtheit an internen Regelungen der PNE-Gruppe. Die Unternehmenseinheiten berichten monatlich über aktuelle Entwicklungen bzw. Zielabweichungen. Darüber hinaus werden operative Frühindikatoren wie z. B. Ankündigungen von Zinssatzänderungen kontinuierlich analysiert. Zwischen Vorstand und den Geschäftsbereichen findet regelmäßig ein Austausch statt, bei dem ein Überblick über die jeweils aktuelle Markt- und Projektsituation gegeben wird. Darüber hinaus werden im Verlauf des Jahres u. a. Schwerpunktthemen wie die Festlegung der Strategie und deren systematische Umsetzung im Rahmen der Jahres- und Mittelfristplanung sowie die Zielvereinbarung und Zielerreichung diskutiert. Die Steuerung der Aktivitäten der operativen Einheiten erfolgt auf Basis der genannten Steuerungskennzahlen; dabei kommt vorrangig der Ergebnisgröße EBITDA vor dem Hintergrund des Portfolioaufbaus eine besondere Bedeutung zu, da dies aus Sicht des Vorstands die geeignete Größe zur Beurteilung der Ertragskraft der PNE-Gruppe ist. Weiterhin wird als nichtfinanzielle Steuerungsgröße im Konzern die Projektpipeline (siehe "Überblick über den Stand der Projektaktivitäten an Land der PNE-Gruppe in MW und MWp") verwendet. Auf der Basis der Steuerungskennzahlen im Konzern mit dem EBITDA (Konzern-Betriebsergebnis (EBIT) zzgl. Abschreibungen auf immaterielle Vermögenswerte des Anlagevermögens und Sachanlagen sowie auf Geschäfts- oder Firmenwerte) und der Projektpipeline sowie bei der PNE AG mit dem EBT (Ergebnis vor Ertragsteuern und sonstigen Steuern) erfolgt in der PNE-Gruppe und der PNE AG der Vergleich des tatsächlichen mit dem prognostizierten Geschäftsverlauf. 2. WIRTSCHAFTSBERICHT2.1 Gesamtaussage des VorstandsIm Jahr 2023 hat sich der Geschäftsverlauf erfreulich positiv entwickelt. Das Ziel, den Eigenbetrieb von Windparks kräftig auszubauen und bis Ende 2023 ein Windparkportfolio im Eigenbetrieb mit 500 Megawatt im Bau oder Betrieb zu erreichen, hat die PNE-Gruppe übererfüllt. Zum 31. Dezember 2023 waren Windparks mit einer Leistung von 369,8 MW in Betrieb. Dazu kamen Windparks des Vorratsvermögens mit einer Leistung von 281,3 MW im Bau. Zusammen ergibt das 651,1 MW in Betrieb oder im Bau. Einige dieser Projekte mit einer Leistung von derzeit rund 281,3 MW werden nach Inbetriebnahme im Eigenbestand betrieben und andere dieser Projekte könnten in den Jahren 2024 oder 2025 verkauft werden. Die finale Zuordnung der Windparks zu Eigenbetrieb oder Verkauf wird erst nach der Inbetriebnahme der Windparks erfolgen. Entsprechend dem Claim "pure new energy" hat sich die PNE-Gruppe über die Windenergie hinaus zu einem breit aufgestellten Anbieter von Lösungen für saubere Energien, einem sogenannten "Clean Energy Solutions Provider", entwickelt. Zusätzlich zum Kerngeschäft, der Projektierung von Windparks an Land und auf See, wurde die Entwicklung von Photovoltaikprojekten national und international ausgeweitet sowie Lösungen im Power-to-X-Bereich konzipiert. Die Segmentberichterstattung der drei Segmente "Projektentwicklung", "Stromerzeugung" und "Services" spiegelt den gegenwärtigen Stand der Konzernaktivitäten wider. Die Guidance für das Konzern-EBITDA von 30 bis 40 Mio. Euro im Geschäftsjahr 2023 wurde erreicht. Im Konzern wurde für das Geschäftsjahr 2023 ein EBITDA von rund 39,9 Mio. Euro (im Vorjahr: rund 35,4 Mio. Euro) erzielt. Das Ziel "Projektpipeline" war, die Pipeline für Windenergie an Land und Photovoltaik auch im Geschäftsjahr 2023 im Konzern mindestens konstant zu halten. Es konnte trotz der Realisierung und den Verkäufen von Projekten ein Ausbau erreicht werden, da die Pipeline, also der Bestand von Windpark- und Photovoltaikprojekten in den verschiedenen Phasen der Entwicklung, bis Ende 2023 gegenüber dem Vorjahr bei der Windenergie an Land von 7.587 MW um 1.590 MW auf 9.177 MW und bei der Photovoltaik von 4.296 MWp um 3.128 MWp auf 7.424 MWp gesteigert werden konnte. Hinzu kommen 2.500 MW aus Windenergie auf See. Auf Einzelebene der PNE AG wurde im Geschäftsjahr 2023 die Jahresguidance, es war ein positives EBT im mittleren zweistelligen Millionenbereich geplant, mit einem erzielten EBT-Ergebnis von rund 34,3 Mio. Euro (im Vorjahr: rund 37,6 Mio. Euro) erreicht. 2.2 Gesamtwirtschaftliche und branchenbezogene RahmenbedingungenErneuerbare Energien und dabei vor allem Windenergie und Photovoltaik haben sich zu einer der wichtigsten Säulen der Stromerzeugung entwickelt. Seit 2000 hat die kumulierte installierte Leistung Erneuerbarer Energien kontinuierlich zugenommen. Dies zeigt sich vor allem an der Entwicklung der Windenergie und der Photovoltaik. Nach Angaben der International Renewable Energy Agency (IRENA) 1 hat sich die weltweit installierte Nennleistung Erneuerbarer Energien im Zeitraum von 2013 bis 2022 sehr positiv entwickelt. In diesem Zeitraum stieg die weltweit installierte Kapazität der Windenergie demnach von 300.052 MW auf 898.856 MW und die der Photovoltaik von 141.417 MWp auf 1.061.632 MWp. Der Zubau dauerte auch 2023 an. Für Deutschland hatte die Bundesregierung schon im Koalitionsvertrag deutlich erhöhte Ausbauziele für Photovoltaik sowie Windenergie an Land und auf See festgelegt, sodass der Ausbau in Deutschland anhält. Für Windenergie an Land sollen zwei Prozent der Landesflächen ausgewiesen werden. Die Kapazitäten der Windenergie auf See sollen auf mindestens 30 GW bis 2030, auf 40 GW bis 2035 und auf 70 GW bis 2045 gesteigert werden. Das Ausbauziel für Photovoltaik wurde auf rund 215 GWp bis zum Jahr 2030 festgelegt.
1 Renewable Capacity Statistics 2023
Der deutsche Windenergiemarkt verzeichnete 2023 gegenüber den Vorjahren einen Zuwachs von 48 Prozent beim Zubau an Land. Auf See speisten 27 Windenergieanlagen erstmalig ins Stromnetz ein, im Jahr 2022 waren es 38 Windenergieanlagen. Ende des Jahres 2023 waren Windenergieanlagen mit einer Nennleistung von insgesamt rund 69.475 MW (im Vorjahr: 66.242 MW) in Betrieb - davon 61.010 MW (im Vorjahr: 58.106 MW) an Land (onshore) und weitere 8.465 MW (im Vorjahr: 8.136 MW) auf See (offshore). 745 Windenergieanlagen (im Vorjahr: 551) mit einer Nennleistung von 3.567 MW (im Vorjahr: 2.403 MW) wurden an Land neu in Betrieb genommen. Gleichzeitig wurden an Land 423 (im Vorjahr: 246) alte Windenergieanlagen mit einer Nennleistung von 534 MW (im Vorjahr: 266 MW) stillgelegt. 2 Der deutsche Photovoltaikmarkt verzeichnete 2023 gegenüber dem Vorjahr einen Anstieg beim Zubau: Rund 1.033.349 Photovoltaikanlagen (im Vorjahr: 374.000) mit einer Nennleistung von 14,6 GWp (im Vorjahr: 7,2 GWp) wurden in Betrieb genommen. Um auf den globalen Märkten optimal positioniert zu sein, konzentriert sich die PNE-Gruppe auf die Entwicklung, die Errichtung sowie den Verkauf und den Betrieb von Windparks und Photovoltaikanlagen in ausgewählten Kernmärkten. Darüber hinaus werden erste Hybridprojekte entwickelt, in denen Wind und Photovoltaik kombiniert werden sollen. 2.3 Politische RahmenbedingungenAuch im ersten Jahr nach der Energiekrise ist eine weitere Beschleunigung des Ausbaus Erneuerbarer Energien festzustellen. Einige der unmittelbaren Belastungen durch die globale Energiekrise haben nachgelassen, aber die Energiemärkte, die Geopolitik und die Weltwirtschaft sind instabil und das Risiko weiterer Störungen ist ständig präsent. Die Preise für fossile Brennstoffe sind gegenüber ihren Höchstständen von 2022 gesunken, jedoch sind die Märkte nach wie vor angespannt und volatil. Die makroökonomische Stimmung ist gedämpft, mit einer nachlassenden, aber immer noch in Teilbereichen relevanten Inflation, hohen Finanzierungskosten und einem hohen Schuldenstand. Vor diesem Hintergrund entwickelt sich die Erneuerbare-Energien-Wirtschaft in einem rasanten Tempo. Investitionen in saubere Energien sind seit 2020 um 40 Prozent gestiegen. Zum einen treibt der Druck, Emissionen weiter zu senken und die Klimaziele einzuhalten. Die Energiesicherheit ist ein weiteres Argument für den Auf- und Ausbau der sauberen Energietechnologie. Viele Länder streben weiterhin eine Energiesouveränität an und forcieren den Ausbau der sauberen Energien, um die Abhängigkeit von Energieimporten zu hohen Preisen für fossile Brennstoffe zu verringern. Ebenso besteht durch die Energietransformation die Chance, tausende von Arbeitsplätzen im Bereich der sauberen Energien zu schaffen. Die Internationale Energieagentur (IEA), eine autonome Einrichtung der Organisation für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (OECD), veröffentlicht jedes Jahr einen Report zum Ausbau der weltweiten Erneuerbaren Energien. In ihrem Bericht von Oktober 2023 berichtet die IEA, dass sich die Treibhausgasemissionen nach wie vor auf Rekordniveau befinden und die physischen Klimarisiken enorm steigen. Gleichzeitig gibt es deutliche Anzeichen für eine Beschleunigung der Umstellung des Energiesystems auf saubere Energien. Die Trends bei der Einführung von Photovoltaik, Elektrofahrzeugen, Batterien und Wärmepumpen sind ermutigend, und die Gesamtbilanz der Investitionen verschiebt sich zugunsten sauberer Energien. Für jeden US-Dollar, der für fossile Brennstoffe ausgegeben wird, werden heute 1,8 US-Dollar für eine Reihe von sauberen Energietechnologien und die dazugehörige Infrastruktur ausgegeben. Vor fünf Jahren lag dieses Verhältnis noch bei 1:1. Der Anstieg der Ausgaben konzentriert sich auf die Industrieländer und China. Um die Ziele für eine nachhaltige Entwicklung, einschließlich des Zugangs zu Energie, sowie die globalen Klima- und Energiesicherheitsziele zu erreichen, ist ein viel breiterer Fluss von Projekten für saubere Energie - auf der Grundlage einer stärkeren nationalen Politik und internationaler finanzieller Unterstützung - unerlässlich. EU-ZieleMit ihren 27 Mitgliedsstaaten zählt die Europäische Union zu den größten Verursachern von Treibhausgasemissionen. Nicht allein deshalb hat es sich Europa zum Ziel gesetzt, der erste klimaneutrale Wirtschaftsraum der Welt zu werden. Die Ausgestaltung der europäischen Klima- und Energiepolitik ist für das Erreichen dieses grundlegenden Wandels von entscheidender Bedeutung und wird entscheidenden Einfluss darauf haben, in welchem Umfang Treibhausgasemissionen gesenkt werden können, um die gesteckten internationalen Klimaziele in der vorgegebenen Zeit zu erreichen. In den letzten Jahrzehnten hat die EU zunehmend ehrgeizige politische Maßnahmen gegen den Klimawandel ergriffen. Dazu zählt der 2019 von der Europäischen Kommission vorgestellte Europäische "Green Deal", der als Leitbild für die wirtschaftliche Entwicklung Europas darauf abzielt, bis spätestens 2050 Klimaneutralität zu erreichen. Das bedeutet, dass alle Mitgliedstaaten der Europäischen Union eine Energiewende einleiten, die auf einem sparsameren Umgang mit Energie, dem raschen Ausbau der Erneuerbaren Energien und dem schrittweisen Abschied von der Nutzung fossiler Energieträger basiert. Bei der Frage der EU-internen Differenzierung treten jedoch immer wieder erhebliche Konflikte auf, vor allem zwischen den ambitionierten Mitgliedstaaten Nordwesteuropas und den weniger ehrgeizigen Regierungen Mittelosteuropas. Dies zeigte sich auch bei den Verhandlungen über ein Treibhausgasneutralitätsziel bis 2050 sowie über die Verschärfung der Zielmarke für Emissionsminderungen um 55 Prozent gegenüber 1 990 bis 2030. Seit 2022 sieht sich die EU der Herausforderung gegenüber, die Folgen des Kriegs in der Ukraine, unter anderem der Wegfall russischer Energielieferungen und die dadurch verursachte Verschärfung der Energiepreiskrise, und damit vor allem die Energieversorgungssicherheit in den Mittelpunkt des Green Deal zu rücken. Sie wird mit ihren internationalen Partnern weiter daran arbeiten müssen, die wichtigsten Beschlüsse des Pariser Klimaabkommens mit Leben zu füllen und gleichzeitig die Neuausrichtung der außen- und sicherheitspolitischen Interessen damit zu verknüpfen. Die Kosten der sicherheitspolitischen Krisenbewältigung werden vermutlich den politischen Druck erhöhen, jene Projekte des Fit-for-55-Pakets zurückzustellen, die nicht unmittelbar die Unabhängigkeit von fossilen Energieträgern verringern. Nachdem das Europäische Parlament bereits am 12. September 2023 die novellierte Fassung der Erneuerbare-Energien-Richtlinie (RED III) verabschiedet hatte, hat am 9. Oktober 2023 der Europäische Rat seine Zustimmung zu diesem Bestandteil des Fit-for-55 erteilt. Gegenüber der Vorgängerfassung (RED II) sowie dem von der EU-Kommission ursprünglich vorgelegten Entwurf zeichnet sich die RED III vor allem durch abweichende Zielsetzungen aus. So soll der Anteil der Erneuerbaren Energien am EU-Endenergieverbrauch bis 2030 auf 42,5 Prozent erhöht werden, wobei sich die Mitgliedstaaten bemühen sollen, eine Erhöhung auf 45 Prozent zu erreichen. Die RED III sieht u.a. die Beschleunigung von Genehmigungsverfahren von Erneuerbaren-Energien-Projekten vor. So soll die Genehmigungsdauer für Anlagen in sogenannten Vorranggebieten maximal zwölf Monate betragen. Bei Anlagen außerhalb dieser Gebiete ist eine Maximaldauer von 24 Monaten für die Genehmigung vorgesehen. Im Verkehrssektor sollen die Mitgliedstaaten künftig die Wahl haben, ob die Treibhausgasemissionsintensität bis 2030 um 14,5 Prozent gesenkt wird oder aber innerhalb des gleichen Zeitraums ein Anteil der Erneuerbaren Energien am Endenergieverbrauch von mindestens 29 Prozent gewährleistet wird. Im Industriesektor muss die Nutzung Erneuerbarer Energien um 1,6 Prozent pro Jahr erhöht werden. Die Mitgliedstaaten müssen die neuen Vorgaben der RED III innerhalb von 18 Monaten ab Inkrafttreten der Richtlinie in nationales Recht umsetzen. Infolge der Energiekrise, die durch den Angriffskrieg Russlands gegen die Ukraine verursacht wurde, hatte der Europäische Rat im Dezember 2022 auf der Grundlage von Vorschlägen der EU-Kommission ein Paket von Notfallmaßnahmen auf den Weg gebracht. Ziel dieser neuen Verordnungen war die Förderung der Solidarität zwischen den Mitgliedsstaaten, die Beschleunigung des Ausbaus der Erneuerbaren Energien und der Schutz der EU-Bürgerinnen und Bürgern vor zu hohen Energiepreisen. Die sogenannte Solidaritätsverordnung lief am 31. Dezember 2023 aus, während die Verordnung über den Marktkorrekturmechanismus und die Verordnung über die Genehmigungserteilung am 31. Januar 2024 ausgelaufen sind bzw. am 30. Juni 2024 auslaufen. Die EU-Kommission hatte mit Blick auf die nach wie vor andauernde Situation im Energiebereich bereits am 19. Dezember 2023 eine politische Einigung über die wichtige Verlängerung der Geltungsdauer der drei Notfall-Verordnungen erzielt. Aus PNE-Sicht ist besonders die Verlängerung der Verordnung zur Festlegung eines Rahmens für einen beschleunigten Ausbau der Erneuerbaren Energien jetzt bis zum 30. Juni 2025 wesentlich, um die gerade in der Anwendung befindlichen neuen Regularien für die Vereinfachung und Beschleunigung von Genehmigungsverfahren im EE-Bereich, zur Verwirklichung der Klimaziele und für die weitere Unabhängigkeit von fossilen Brennstoffen zielführend anwenden und umsetzen zu können. DeutschlandWindenergie an Land (onshore)Die Bundesregierung hat auch im Jahr 2023 einen Fokus auf Klimaschutz und Energiewende gelegt. Der Ausbau der Erneuerbaren Energien, wie Windenergie und Photovoltaik, hat dabei ebenso wie die Entwicklung der Wasserstofftechnologie hohe Priorität und wird stark beschleunigt. Dazu sollen auch die Beschleunigung von Planungs- und Genehmigungsverfahren zählen sowie Maßnahmen zum Bürokratieabbau. Als Teil des "Osterpaketes" ist mit Beginn des Jahres 2023 das novellierte EEG 2023 in Kraft getreten. Maßgebliche weitere Gesetze sind u. a. das Wind-an-Land-Gesetz, das Windenergieflächenbedarfsgesetz in Verbindung mit der EU-Notfall-Verordnung und das Energiesicherungsgesetz. Im Zentrum der konkreten Maßnahmen steht eine deutliche Erhöhung und Beschleunigung des Ausbaus der Erneuerbaren Energien, insbesondere mit Blick auf die Planungs- und Genehmigungsverfahren, sowie die Bereitstellung der notwendigen Flächen, speziell der Windenergie an Land. Die Koalitionsparteien haben die Ziele für den Ausbau der Erneuerbaren Energien beschlossen und im Gesetz festgehalten. Für Windenergie an Land sollen zwei Prozent der Landesflächen ausgewiesen werden. Die Kapazitäten für Windenergie an Land sollen auf mindestens 115 GW bis 2030 und für die Offshore-Windenergie auf 30 GW erheblich gesteigert werden. Das Ausbauziel für Photovoltaik wurde auf 215 GWp bis zum Jahr 2030 festgelegt. Bis 2030 sollen 80 Prozent des in Deutschland verbrauchten Stroms aus Erneuerbaren Energien gedeckt sein; bis zum Jahr 2045 soll die Klimaneutralität erreicht sein. Diese bundespolitische Ausrichtung auf den Ausbau der Erneuerbaren Energien kann sich positiv auf das Geschäftsmodell der PNE-Gruppe wie auch auf die gesamte Branche auswirken. Für Windenergie an Land gab es im Jahr 2023 vier Ausschreibungsrunden mit einem Volumen von insgesamt 9.829 MW (im Vorjahr: 4.572 MW), wobei im Ergebnis bei allen Ausschreibungen des Jahres 2023 eine deutliche Unterzeichnung vorlag. Für das Jahr 2024 beträgt das Ausschreibungsvolumen 1 0.000 MW. Für 2024 wurde der Höchstwert für Ausschreibungen für Windenergie an Land unverändert auf 7,35 ct/kWh festgelegt. Windenergie auf See (offshore)Den gesetzlichen Rahmen für den Ausbau der Windenergie auf See setzt in Deutschland das im Jahr 2022 novellierte Windenergie-auf-See-Gesetz. Die festgelegten Ausbauziele von 20 Gigawatt (GW) bis 2030 und 40 GW bis 2040 wurden darin auf mindestens 30 GW bis 2030, auf 40 GW bis 2035 und auf 70 GW bis 2045 erhöht. Die Änderungen des Gesetzes traten am 1. Januar 2023 in Kraft. Durch das Windenergie-auf-See-Gesetz wurden bereits an entwickelte Projekte in die Planungs- und Entwicklungshoheit des Bundesamts für Seeschifffahrt und Hydrographie überführt, wovon auch PNE-Projekte betroffen sind. Mit der nach Umsetzung des Beschlusses des Bundesverfassungsgerichts durch den Gesetzgeber hierfür geschaffenen Ausgleichsregelung nach § 10a WindSeeG erwartet PNE unverändert Erstattungen für in der Vergangenheit bereits erbrachte Projektierungsleistungen, die sich dann in der Zukunft entsprechend positiv auf die Konzernzahlen auswirken können. PhotovoltaikDas Ziel für den Ausbau von Photovoltaikanlagen ist im geltenden Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG 2023) auf 215 GWp erhöht worden. Für Solaranlagen auf Freiflächen betrug die ausgeschriebene Menge im Jahr 2023 in drei Ausschreibungsrunden 5.850 MW. Das Ausschreibungsvolumen beträgt 2024 8.100 MW. Der zulässige Höchstwert beläuft sich 2024 weiterhin auf 7,37 ct/kWh. FrankreichFrankreich ist ein Kernmarkt für die PNE-Gruppe. Das Land plant einen deutlichen Ausbau der Erneuerbaren Energien. Obwohl das seit 2015 geltende Ziel, den Anteil der Kernenergie bis 2035 von über 70 Prozent auf 50 Prozent zu senken, 2023 abgeschafft und der Ausbau neuer Kernenergie über 2035 hinaus bestätigt wurde, bleiben die Aussichten für Erneuerbare Energien positiv: 2023 wurde ein Gesetz zur Beschleunigung der Erneuerbaren Energien verabschiedet. Als erstes Ergebnis unterzeichnete Präsident Macron eine Verordnung zur Vereinfachung der Netzplanungsrevision und zur Vorwegnahme der Arbeiten, die als einer der größten Engpässe identifiziert wurden. Die Ausschreibungen für die Vergabe von Tarifen für Windkraft, Photovoltaik und technologieneutrale Anlagen werden jetzt durchgeführt. Dies ermöglicht eine deutliche Erhöhung der Tarife. Das Ausschreibungssystem wurde so angepasst, dass erhöhte Stromgestehungskosten wie Investitionskosten, Zinsen usw. teilweise ausgeglichen werden können. Im Gespräch ist ebenfalls eine weitere Unterstützung, die mit dem deutschen Korrekturfaktor vergleichbar ist. Die Genehmigungsverfahren für Windkraftprojekte in Frankreich dauern aufgrund der üblichen Rechtsverfahren etwa fünf bis sieben Jahre. GroßbritannienIn Großbritannien wird Strom aus Windenergie direkt an der Strombörse vermarktet. Zusätzliche Ausgleichszahlungen werden durch Ausschreibungen vergeben. Besonders windstarke Standorte sind heute bereits ohne Förderung wettbewerbsfähig zur konventionellen Stromerzeugung. ItalienNach dem Energieplan der italienischen Regierung soll der Anteil der Erneuerbaren Energien in Italien in den kommenden Jahren stark ansteigen. Aufgrund der niedrigen Stromerzeugungskosten liegt der Schwerpunkt auf dem Ausbau von PV-Projekten (35 GWp bis 2030). Der jüngste Entwurf des Ministerialdekrets "Aree Idonee" (geeignete Gebiete) sieht einen Zubau von 80 GWp von 2023 bis 2030 (ca. 72 GWp von 2024 bis 2030) an neuen Erneuerbaren Energien (hauptsächlich PV und Wind) vor und setzt Ziele für die Regionen, um eine regionale Verteilung in den nächsten Jahren zu erreichen (Lastenverteilung). Es wird auch ein neues FER X-Dekret erwartet, in dem ein CfD-Mechanismus für PV-Projekte in geeigneten Gebieten vorgesehen ist. Der Ministerialerlass "Are Idonee" wurde aufgrund von Unstimmigkeiten zwischen dem MASE (Umweltminister) und den Regionen noch nicht veröffentlicht. In den letzten Monaten gab es darüber intensive Diskussionen. KanadaDurch das Klima, die Größe des Landes und der energieintensiven Primärindustrie hat Kanada einen der höchsten Pro-Kopf-Stromverbräuche unter den G7-Nationen. In Kanada sind die regulatorischen Anforderungen an das Genehmigungsverfahren für die Errichtung von Windenergieanlagen vielfältig und in den einzelnen kanadischen Provinzen unterschiedlich geregelt. Dabei beziehen sich die Genehmigungsprozesse hauptsächlich auf Baulandpolitik, umweltrelevante Themen sowie den Netzanschluss. Provinzübergreifend wird der Markt für saubere Energien durch die von der kanadischen Bundesregierung eingeführte CO 2 -Besteuerung sowie durch die im November 2022 eingeführte Investment Tax Credit Steuerpolitik angetrieben. Auch die klimapolitischen Verträge, an die sich die kanadische Regierung international zuletzt im Rahmen der United Nations Climate Change Conference (COP27) gebunden hat, erhöhen die Bedeutung der Erneuerbaren Energien in Kanada. LettlandVor dem Hintergrund des Ukraine-Krieges wollen Deutschland und die drei baltischen Länder Estland, Lettland und Litauen ihre Energiesouveränität stärken und enger zusammenarbeiten. Hierzu sollen, auch länderübergreifend, hybride Interkonnektoren realisiert werden, in die Offshore-Windparks ihre Energie einspeisen und die zugleich für den europäischen Stromhandel effizient und marktgerecht genutzt werden können. Lettland beabsichtigt, sowohl ein vom Staat koordiniertes länderübergreifendes Projekt in 2024/25 zu auktionieren als auch weitere private Offshore-Windplanungen zuzulassen. Die hierfür erforderliche Gesetzgebung befindet sich aktuell im Konsultationsprozess, eine Veröffentlichung wird im Jahr 2024 erwartet. PNE hat eine Beteiligung an einem Projekt in einer frühen Entwicklungsphase erworben, das aufgrund mehrerer Faktoren gute Chancen hat, sich in einem Auswahlprozess erfolgreich zu positionieren. Das Projekt wird derzeit in Zusammenarbeit mit einem Kooperationspartner weiterentwickelt. PanamaPanama hat sich, auf der Grundlage des Gesetzes 8 vom 25. März 2015 und des Nationalen Energieplans 2015 - 2050, ein Ziel für die Erzeugung aus Erneuerbaren Energien (ohne Hydro) bis zum Jahr 2050 gegeben. Bis 2030 sollen Solar-, Wind- und Biomassequellen 20 Prozent der Stromerzeugungskapazität des Landes und 30 Prozent bis 2050 ausmachen. Panamas Ziel ist es, mithilfe der Erneuerbaren Energien eine Reduzierung der Treibhausgasemissionen zu erreichen. Um die Erreichung dieser Ziele zu unterstützen, hat Panama steuerliche Anreize für Bau, Betrieb und Wartung von Erneuerbare-Energien-Projekten geschaffen. PolenDer polnische Markt bietet beträchtliche Expansionsmöglichkeiten in den Bereichen Windkraft und Photovoltaik. Dies wird angetrieben durch die zunehmende Förderung Erneuerbarer Energien durch die neue Regierung, die Kohlekraftwerke reduzieren möchte, und der mittelfristig steigenden Stromnachfrage. Zu den Herausforderungen gehören die angespannte Netzsituation in einigen Regionen und der zunehmende Wettbewerbsdruck. Um die Netzengpässe auszugleichen, wurden im Markt Lösungen wie Kabelpooling und die direkte Versorgung von Industrieanlagen eingeführt und nun von PNE bei der Entwicklung künftiger Projekte genutzt. RumänienGemäß den neuen Richtlinien der Europäischen Union will Rumänien den Anteil der Erneuerbaren Energien am Bruttoendenergieverbrauch bis 2030 auf 42 Prozent erhöhen. In Einklang mit nationalen Zielen wurde das Ziel in der letzten Fassung des Entwurfs des Planul National Integrat in domeniul Energiei şi Schimbarilor Climatice (PNIESC) bereits auf 36 Prozent erhöht. Nach den letzten verfügbaren Daten lag der Anteil der Erneuerbaren Energien am Bruttoendenergieverbrauch in Rumänien bei 23,6 Prozent. Im Einklang mit den Leitlinien des PNIESC ist die rumänische Regierung dabei, den erforderlichen Rechtsrahmen für den Ausbau der Erneuerbaren Energien (Battery Energy Storage Systems oder BESS, Offshore-Wind, grüner Wasserstoff) zu schaffen und neue Gesetze zu erlassen, um den Entwicklungsprozess zu beschleunigen (z. B. Änderung der Flächennutzung). Seit 2022 ist es möglich, privatwirtschaftliche PPAs abzuschließen. Darüber hinaus wurde angekündigt, dass im nächsten Jahr CfD-Auktionen (Contract for Difference) stattfinden sollen. Die Entwicklung von PV-Projekten wird mit dem Ziel vorangetrieben, das dadurch steigende Investoreninteresse zu nutzen und Zeitfenster für den Verkauf von Projekten zu nutzen. SchwedenIn Schweden soll der erhebliche Ausbau von Windkraftprojekten in den kommenden Jahren weitergehen. Das Ziel, den Strombedarf bis 2040 durch Erneuerbare Energien zu decken, wurde nun durch das Ziel der Klimaneutralität bis 2045 ersetzt, was zu einer Aufweichung des Ausbauziels bei Erneuerbaren Energien durch Einbeziehung der Kernkraft führen wird. Der anhaltende Anstieg der Energienachfrage kann jedoch nur kurzfristig durch Erneuerbare Energien gedeckt werden. Die gut etablierten PPA-Märkte für Unternehmen und der Energiegroßhandel fördern den Ausbau von Windkraftprojekten, auch wenn die Rahmenbedingungen für Windkraftgenehmigungen nach wie vor schwierig sind (u.a. das Vetorecht der lokalen Behörden und des Militärs). Daher werden auch zunehmend große PV-Projekte gebaut. PNE ist mit seinem Joint Venture VKS und PNE Sverige auf dem schwedischen Markt etabliert und hat die Entwicklung mehrerer Windparks erfolgreich abgeschlossen. SpanienIn Spanien handelt es sich um einen "High Volume"-Markt, der sowohl Chancen im Bereich Wind und Solar eröffnet, aber auch einen langfristigen Ansatz in Richtung Wasserstoff, Asset Management sowie Repowering vorhält. In Spanien verfügen die Erneuerbaren Energien über einen starken Rückhalt bei Bevölkerung und Politik. Der Markt ist attraktiv, denn die von der spanischen Regierung vorgegebenen Ausbauziele der Erneuerbaren Energien sind hoch. Zudem soll das Stromnetz bis 2030 respektive 2050 massiv ausgebaut werden. Eine Vielzahl von Offtake-Möglichkeiten sowie ein etablierter PPA-Markt runden das Bild positiv ab. Spanien verfügt über einen starken Bankensektor und liegt mit einem A-Fitch-Rating im oberen Drittel auf der Länderskala im weltweiten Vergleich. SüdafrikaDer Integrierte Ressourcenplan (IRP) der südafrikanischen Regierung, der Anfang Januar 2024 aktualisiert und zur öffentlichen Stellungnahme freigegeben wurde, sieht weiterhin einen erheblichen Ausbau von Projekten im Bereich der Erneuerbaren Energien mit regelmäßigen öffentlichen Ausschreibungen vor. Diese Erwartung stützt sich insbesondere auf die bestehende hohe Energienachfrage in Südafrika und die Notwendigkeit, die Zahl der Kohlekraftwerke bis 2030 und darüber hinaus deutlich zu reduzieren. Nach einer fünfjährigen Unterbrechung des Renewable Energy Independent Power Producer Procurement Programme (REIPPPP) der Regierung wurde es im August 2021 mit Runde 5 wieder aufgenommen. Eine weitere Ausschreibung (Runde 6) fand im Oktober 2022 statt, und Runde 7 ist für April 2024 geplant. Seit 2021 können auch privatwirtschaftliche PPA abgeschlossen werden, zunächst mit einer Kapazitätsbegrenzung von bis zu 100 MW pro Projekt, inzwischen aber ohne Einschränkung. Mit dem Ziel, diese positive Marktentwicklung zu nutzen, wird die Entwicklung von "Green Field"-Windprojekten, die teilweise durch Netzengpässe verzögert werden, fortgesetzt. Auch PV-Projekte haben für das Geschäft in Südafrika zunehmend an Bedeutung gewonnen. Und auch hier setzt die PNE-Gruppe den Ausbau der Pipeline konsequent fort. Vor dem Hintergrund zunehmender Netzengpässe in einigen Regionen werden die geografischen Schwerpunkte der Neugeschäftsentwicklung regelmäßig überprüft. Darüber hinaus sind Projekte für Green Hydrogen-Anwendungen, z.B. E-Fuels, in Planung. In Südafrika sind die Aktivitäten der PNE-Gruppe über ein 80/20-Joint-Venture mit dem lokalen Partner WKN Windcurrent organisiert, das auch große Teile der landesweiten Flächensicherungsaktivitäten abdeckt. TürkeiDie Türkei ist ein Ausschreibungsmarkt mit derzeit erhöhten politischen Risiken, aber mit günstigen makroökonomischen Bedingungen für Erneuerbare Energien, die einen stetigen und deutlichen Ausbau von Windprojekten erwarten lassen. Die letzte YEKA-Ausschreibung hat jedoch gezeigt, dass die Ausschreibungsbedingungen noch angepasst werden müssen, um attraktive Bedingungen für die Entwicklung von Projekten in der Türkei zu schaffen. Ziel von PNE ist es, ein Projekt, das in einer früheren Ausschreibung den Zuschlag erhalten hat, bis zu Ready-to-Build zu entwickeln und sich mit den bereits vorentwickelten Projekten (Windmessungen) erfolgreich an den zu erwartenden Ausschreibungen für Windprojekte in den kommenden Jahren zu beteiligen. Darüber hinaus wird eine strategische Kooperation mit einem lokalen Partner angestrebt, um die Absatzmöglichkeiten für die entwickelten Projekte zu erweitern. USADer politische Rahmen für Erneuerbare Energien in den USA hat sich 2022 mit der Verabschiedung des Inflation Reduction Act (IRA) erheblich verändert. Die Einzelheiten und Auswirkungen des Gesetzes wurden weiter geklärt, insbesondere in Bezug auf die 369 Milliarden Dollar, die für Klima- und Saubere-Energien-Programme vorgesehen sind. Das günstigere Umfeld für die Branche der Erneuerbaren Energien, das eine stabilere Struktur für die Planung bietet, soll bis 2030 zu einer neuen sauberen Stromerzeugung von 525 bis 550 GW führen. Einige Anzeichen für die positiven Auswirkungen sind bereits erkennbar. Der EIA zufolge produzierte die Solarenergie 22 Prozent mehr Energie als im Jahr 2022 und 130 Prozent mehr als vor fünf Jahren. Die Solarkapazitäten machen jetzt etwa 58 Prozent der Markt- Pipeline für saubere Energien in den USA aus. Die Energiespeicherung hat deutlich an Bedeutung gewonnen, wobei die Installationen bis zum dritten Quartal (13.518 MWh) die Gesamtzahl für das gesamte Jahr 2022 (1 1.976 MWh) übertrafen. Eigenständige Speicherprojekte (im Gegensatz zu hybriden Projekten) werden immer beliebter, was direkt mit der Möglichkeit zusammenhängt, die durch das IRA geschaffene Investitionssteuergutschrift in Anspruch zu nehmen. Entscheidend für das Erreichen der Ziele des IRA ist der Ausbau der Übertragungsnetze und die Modernisierung dieses Netzes. Die Projektentwicklung wurde häufig durch Rückstände bei der Sicherung von Positionen in den Warteschlangen für die Zusammenschaltung des Netzanschlusses verzögert oder behindert. Es wurden verschiedene Reformen für die Genehmigung von Projekten vorgeschlagen, um die administrativen und bürokratischen Herausforderungen zu verringern, aber bis heute wurden sie vom Kongress nicht in ein Gesetz umgesetzt. Eine wichtige Triebkraft für die Nachfrage nach sauberer Energie sind nach wie vor die von der Mehrheit der US-Bundesstaaten auferlegten Standards für Erneuerbare Energien. Diese schreiben vor, dass Versorgungsunternehmen einen bestimmten Prozentsatz an Energie aus erneuerbaren Quellen erzeugen müssen. Obwohl viele dieser Anforderungen oder Ziele bereits erfüllt wurden, besteht die Nachfrage weiter und wird durch die starke Präferenz der Verbraucher und die niedrigeren Kosten unterstützt. Die Nachfrage von Handels- und Industrieunternehmen nach Erneuerbaren Energien ist nach wie vor ein wichtiger Faktor, der durch finanzielle Erwägungen und ein starkes ESG-Engagement (Umwelt, Soziales und Unternehmensführung) bestimmt wird. VietnamVietnam zeigt ein besonderes politisches Interesse an Erneuerbaren Energien, verursacht und verstärkt durch Versorgungsengpässe und einen steigenden Energiebedarf. Die politischen Ziele der Fünfjahrespläne für Windenergie sehen einen kontinuierlichen Ausbau vor. Der erzeugte Strom muss von den staatlichen Energieversorgern abgenommen und entsprechend der Einspeisetarife vergütet werden. Auf der 26. UN-Klimakonferenz (COP26) hat sich die vietnamesische Regierung 2021 zur Erreichung ehrgeiziger Ziele verpflichtet, u. a. zur Klimaneutralität bis 2050. Der erforderliche Ausbau des nationalen Kraftwerksparks sowie des Stromnetzes wird in entsprechenden Netzentwicklungsplänen (Power Development Plans - "PDPs") festgelegt. Für den neuesten PDP 8 hat sich PNE mit einem Offshore-Projekt mit bis zu 2.000 MW möglicher Gesamtleistung beworben. Unabhängig davon konnte auf Ebene der für die zukünftige Einspeisung der Energie vorgesehenen Provinz eine Absichtserklärung unterzeichnet werden. Der PDP 8 für die Periode von 2021 -2035, mit einem Ausblick auf 2050, wurde im Mai 2023 veröffentlicht. Die für eine Projektentwicklung notwendigen detaillierteren Umsetzungspläne (Decisions und Decrees) stehen noch aus und werden in der zweiten Hälfte 2024 erwartet. In der Überarbeitung befinden sich auch die Regularien zur marinen Raumordnung sowie zur Genehmigung von Umwelt- und Baugrunduntersuchungen auf See. Unabhängig davon entwickelt PNE das Projekt in den Bereichen weiter, die von diesen Regulierungsschritten unabhängig sind. Einschätzung zur MarktentwicklungInsgesamt befinden sich die internationalen Märkte weiterhin in einem Wandel, an den sich die Aktivitäten der PNE-Gruppe anpassen müssen, um Risiken zu minimieren und neue Chancen zu erarbeiten. Insgesamt gesehen sind die Rahmenbedingungen für den Ausbau der Erneuerbaren Energien auch vor dem Hintergrund des Weltklimagipfels in Dubai (VAE), bei dem der Übergang weg von den fossilen Energieträgern beschossen wurde, positiv zu werten. Für den wirtschaftlichen Ausbau der Photovoltaik sind die Rahmenbedingungen in ausgewählten Märkten wie Deutschland, Frankreich, Italien, Polen, Rumänien und Spanien gegeben. Der Vorstand ist zuversichtlich, durch die erweiterte Unternehmensstrategie und weitere Internationalisierung u. a. in Europa und auf neuen Märkten, wie zum Beispiel in Lateinamerika und Vietnam, die Unternehmensentwicklung positiv voranbringen zu können. 2.4 GeschäftsverlaufZusammenfassung der operativen EntwicklungDas operative Geschäft der PNE-Gruppe war im Geschäftsjahr 2023 von der Entwicklung, der Realisierung und dem Betrieb von Windparks an Land sowie dem weiteren Aufbau der Entwicklung von Photovoltaikprojekten in verschiedenen Ländern geprägt. Darüber hinaus wurde der Eigenbetrieb von Windenergieanlagen ausgebaut und damit ein Beitrag zu einer umweltschonenden Stromerzeugung zu ökonomisch nachhaltigen Bedingungen geleistet. Das operative Geschäft ist aufgeteilt in die Segmente "Projektentwicklung", "Stromerzeugung" und "Services". Im Jahr 2023 war das Marktumfeld von PNE aufgrund des Ukraine-Kriegs und des Nahost-Konflikts sowie aufgrund von Lieferproblemen bei Windenergieanlagen- und Komponentenherstellern geprägt. Ebenso haben die genannten Faktoren zu hohen bzw. steigenden Rohstoffpreisen beigetragen, die zu einer höheren Bepreisung von Windenergieanlagen, Modulen und sonstigen Gewerken geführt haben. Die steigenden Preise konnten bisher durch höhere Strompreise und effizientere Anlagen teilweise oder ganz kompensiert werden. Darüber hinaus wurden Umspannwerke und Kabel projektunabhängig für zukünftige Projekte bestellt, um Preise und Lieferzeiten zu sichern. Insgesamt hat die PNE-Gruppe im Berichtszeitraum Windpark- und Photovoltaikprojekte mit rund 781,8 MW/MWp (im Vorjahr: 481,9 MW/MWp) fertiggestellt, verkauft oder mit deren Bau begonnen. Im Berichtszeitraum erhielt PNE insgesamt Genehmigungen für 21 Windpark- und Photovoltaikprojekte mit einer Leistung von rund 1.675,2 MW/MWp. Trotz der Realisierung und der Verkäufe von Projekten konnte die "Pipeline", also der Bestand von Windpark- und Photovoltaikprojekten in den verschiedenen Phasen der Entwicklung, gegenüber dem Vorjahr bei der Windenergie an Land von 7.587 MW um 1.590 MW auf 9.177 MW und bei der Photovoltaik von 4.296 MWp um 3.128 MWp auf 7.424 MWp erheblich gesteigert werden. Hinzu kommen 2.500 MW aus Windenergie auf See. Damit umfasst die Projektpipeline wiederum eine Rekordhöhe von 19.101 MW/MWp (per 31. Dezember 2022: 1 1.883 MW/MWp) und sichert damit die weitere Entwicklung des Unternehmens mittel- und langfristig ab. Aufgrund der Fertigstellung und Übernahme weiterer Windparks hat sich die Nennleistung der im Eigenbetrieb befindlichen Windparks im Berichtszeitraum auf 369,8 MW (im Vorjahr: 318,9 MW) erhöht. In Bau befanden sich zum 31. Dezember 2023 in Deutschland und Frankreich zwölf Windparks (per 31. Dezember 2022: sieben Windparks). In diesen Windparks werden insgesamt 50 Windenergieanlagen (im Vorjahr: 27) mit einer Nennleistung von zusammen 287,9 MW (im Vorjahr: 154,6 MW) errichtet. Davon ist PNE in bereits verkauften Projekten mit 6,6 MW (im Vorjahr: 66,6 MW) als Dienstleister für die Käufer tätig. Die PNE AG ist als Bestandshalter vermehrt abhängig vom Windangebot, aber auch von der Entwicklung des Strompreises. Mit steigender Nennleistung im eigenen Portfolio wirken sich verändernde Windangebote auf die Finanzkennzahlen des Segments "Stromerzeugung" und damit auch auf die Finanzkennzahlen des Konzerns aus. Im Vergleich zum Vorjahresberichtszeitraum war im Jahr 2023 ein verbessertes Windangebot, jedoch niedrigere Strompreise zu verzeichnen. Die Kombination der erhöhten Anzahl in Betrieb befindlicher Windenergieanlagen, des verbesserten Windangebots sowie der niedrigeren Strompreise führte im Segment "Stromerzeugung" dazu, dass sich die Umsatzerlöse gegenüber dem Vorjahr nur geringfügig erhöhten. Die Entwicklung von nationalen und internationalen Photovoltaikprojekten konnte im Berichtszeitraum erneut deutlich ausgeweitet werden. Die Projektpipeline umfasst PV-Projekte mit einer Nennleistung von 7.424 MWp (im Vorjahr: 4.296 MWp). Mit Verträgen für das Betriebsmanagement von Windparks in Deutschland, Frankreich, Polen und Schweden sowie Durchführung von Windmessungen, technischen Inspektionen und Prüfungen weltweit sind die zur PNE-Gruppe gehörenden Dienstleistungen international aufgestellt. Insgesamt umfasst das betreute Auftragsvolumen der PNE Windparks im In- und Ausland mit mehr als 2.900 MW (im Vorjahr: 2.500 MW) Nennleistung. Insgesamt sind das über 1.000 Windenergieanlagen. Es wurden auch Werte ("stille Reserven") geschaffen, die nicht sofort erkennbar sind. Aufgrund der Investitionen in eigene Windparkprojekte sind von der Gesellschaft auf Konzernebene Gewinne vor Steuern eliminiert worden, die die Gesellschaft als "stille Reserven" definiert. Diese "stillen Reserven" entsprechen somit den im Rahmen der Konzernabschlusserstellung eliminierten Zwischengewinnen aus der Veräußerung der Windparks zwischen Gesellschaften des Konsolidierungskreises. Ob diese Gewinne bei einem Verkauf in der Zukunft auch so wie aktuell kalkuliert erzielt werden können, hängt davon ab, dass sich die unterstellten Marktbedingungen der Projektkalkulationen (z. B. Renditeerwartung der Investoren) nicht verändern (siehe dazu auch die Ausführungen im Kapitel 8 "Risiko- und Chancenbericht"). Die geschaffenen Werte ("stille Reserven") aus den konzerneigenen Projekten werden über die Nutzungsdauer der Projekte nach und nach, durch die geringere Abschreibungsbemessungsgrundlage im Konzern, aufgedeckt. Diese Aufdeckung der Werte ("stille Reserven") führt über die Laufzeit zu Ergebnisverbesserungen und entsprechend in der Höhe der Aufdeckung zu einer Verbesserung der Konzern-Eigenkapitalquote. Die bisherige Aufdeckung der Werte beträgt bis zum 31. Dezember 2023 insgesamt 27,2 Mio. Euro (per 31. Dezember 2022: 17,2 Mio. Euro), davon wurden im Berichtszeitraum 9,9 Mio. Euro (im Vorjahreszeitraum: 8,5 Mio. Euro) aufgedeckt. Aufgrund der Investitionen in eigene Projekte sind im Berichtszeitraum 31,4 Mio. Euro (im Vorjahreszeitraum: 42,5 Mio. Euro) an Gewinnen vor Steuern eliminiert worden. Somit bestehen auf Konzernebene per 31. Dezember 2023 "stille Reserven" in Höhe von insgesamt 208,4 Mio. Euro (per 31. Dezember 2022: 177,1 Mio. Euro) (unter Berücksichtigung der Aufdeckung der "stillen Reserven"). Die operativen Tätigkeiten, unter Berücksichtigung des Aufbaus des Portfolios im Eigenbetrieb, führten zu einem Konzern-EBITDA von 39,9 Mio. Euro (im Vorjahr: 35,4 Mio. Euro). Die Guidance für das Konzern-EBITDA (30 bis 40 Mio. Euro) für das Geschäftsjahr 2023 wurde erreicht (siehe Erläuterungen im Abschnitt 2.5 "Ertrags-, Finanz- und Vermögenslage"). Auf Einzelebene der PNE AG wurde im Geschäftsjahr 2023 ein EBT-Ergebnis von 34,3 Mio. Euro (im Vorjahr: 37,6 Mio. Euro) ausgewiesen. Die Entwicklung der Segmente im EinzelnenDie nachfolgenden Ergebnisse der Segmente sind vor Konsolidierungen auf Konzernebene dargestellt. Segment "Projektentwicklung"Windenergie und Photovoltaik an LandObwohl die durch den Angriffskrieg Russlands auf die Ukraine und die Nachwirkungen aus der Corona-Pandemie bedingten Auswirkungen auf die Wirtschaft auch gewisse Implikationen für die PNE AG mit sich bringen, konnte die Entwicklung und Realisierung von Windpark- und Photovoltaikprojekten an Land im Geschäftsjahr 2023, sowohl in Deutschland als auch in den Auslandsmärkten, in denen die PNE-Gruppe über Tochtergesellschaften oder Joint Ventures tätig ist, kontinuierlich fortgeführt werden. Die Projektpipeline wurde bei der Windenergie an Land auf 9.177 MW (im Vorjahr: 7.587 MW) und die Projektpipeline bei Photovoltaik auf 7.424 MWp (im Vorjahr: 4.296 MWp) ausgeweitet. Photovoltaik ist in den vergangenen Jahren immer kostengünstiger, effizienter und damit auch in der Stromerzeugung marktfähiger geworden. Die rechtlichen und wirtschaftlichen Rahmenbedingungen für die Entwicklung von Photovoltaikprojekten sind zudem in vielen Ländern gegeben. Daher ist die Entwicklung von Photovoltaikprojekten Bestandteil der strategischen Ausrichtung des Geschäftsmodells der PNE-Gruppe. Überblick über den Stand der Projektaktivitäten Windenergie an Land der PNE-Gruppe per 31. Dezember 2023 in MW: scrollen
Phase I - II = Erkundung und Entwicklung Phase III = Planung Phase IV = Errichtung bis Übergabe Verkauft/Dienstleister = Diese Spalte führt bereits verkaufte Projekte auf, in denen die PNE aktuell Baumanagementleistungen erbringt. Überblick über den Stand der Projektaktivitäten Photovoltaik der PNE-Gruppe per 31. Dezember 2023 in MWp: scrollen
Phase I - II = Erkundung und Entwicklung Phase III = Planung Phase IV = Errichtung bis Übergabe Verkauft/Dienstleister = Diese Spalte führt bereits verkaufte Projekte auf, in denen die PNE aktuell Baumanagementleistungen erbringt. Windenergie an Land und Photovoltaik nationalIn Deutschland bearbeitete die PNE-Gruppe zum 31. Dezember 2023 Windparks mit einer Nennleistung von rund 2.582 MW (im Vorjahr: 2.024 MW) in den verschiedenen Phasen der Projektentwicklung. Die Entwicklung von Photovoltaikprojekten wurde deutlich verstärkt, sodass zum Ende des Berichtszeitraums in Deutschland Projekte mit einer Gesamtleistung von 831 MWp (im Vorjahr: 437 MWp) bearbeitet wurden. Fertiggestellt wurde im Berichtszeitraum der Windpark "Mansbach" (28,5 MW) in Hessen sowie in Schleswig-Holstein die Windparks "Hamwarde" (11,4 MW) und "Stuvenborn Ia" (10,2 MW). Mit der Inbetriebnahme der deutschen Windparks "Mansbach", Stuvenborn" und "Hamwarde" konnten 2023 drei weitere Windparks in den Betrieb überführt werden. Damit sind weniger Projekte zeitgerecht umgesetzt worden als geplant. Primär begründet sind diese Verzögerungen durch von den Behörden bis zu zehn Wochen zu spät erteilte Transportgenehmigungen und Kapazitätsengpässe bei Lieferanten und Netzbetreibern. Die übrigen für 2023 geplanten Windparks werden voraussichtlich alle im ersten Quartal 2024 ans Netz gehen. Zum Ende des Berichtszeitraums befanden sich in Deutschland zehn Windparks mit einer Nennleistung von 270,5 MW und ein Dienstleistungsprojekt mit einer Nennleistung von 6,6 MW in Bau. Darüber hinaus erhielt PNE im letzten Quartal 2023 für vier weitere Windparks in Deutschland mit einer möglichen Nennleistung von 31,4 MW die Genehmigungen nach Bundes-Immissionsschutzgesetz (BImSchG). Photovoltaik und Windenergie an Land internationalAuch im Ausland hat die PNE-Gruppe ihr Kerngeschäft der Projektentwicklung und -realisierung von Windenergie und Photovoltaik fortgesetzt. So hatte die PNE-Gruppe in den Auslandsmärkten zum Ende des Geschäftsjahres 2023 Windparks mit einer Nennleistung von 6.595 MW (im Vorjahr: rund 5.563 MW) in den verschiedenen Phasen der Projektentwicklung. Darüber hinaus befanden sich am Ende des Berichtszeitraums in den Auslandsmärkten Photovoltaikprojekte mit 6.593 MWp (im Vorjahr: 3.859 MWp) in der Entwicklung. FrankreichZum 31. Dezember 2023 befanden sich in Frankreich Windprojekte mit einer Nennleistung von rund 539 MW (Vorjahr: 522 MW) in verschiedenen Phasen der Projektentwicklung. Der Bestand an Projekten in Entwicklung konnte auf hohem Niveau gehalten werden. Der Baubeginn eines französischen Projekts hat Ende 2023 stattgefunden. PNE erhielt im ersten und zweiten Quartal 2023 Genehmigungen für zwei Projekte (insgesamt 30 MW). Fünf Windprojekte von PNE erhielten im Rahmen der Windausschreibung einen CfD für insgesamt 57,6 MW. Darüber hinaus befanden sich in Frankreich Photovoltaikprojekte mit einer Leistung von rund 166 MWp (Vorjahr: 142 MWp) in der Entwicklung. GroßbritannienIm Berichtszeitraum bearbeitete PNE weiterhin den schottischen Windpark "Sallachy". Das Projekt wird bis Ready-to-Build entwickelt und soll dann am Markt platziert werden. ItalienMit dem Ziel, am Marktwachstum zu partizipieren wird die 2022 neu gegründete lokale PV-Präsenz weiter gestärkt und die Entwicklung der PV-Projektpipeline auf Basis von Greenfield-Projekten vorangetrieben, ergänzt durch die Zusammenarbeit mit Landentwicklern (Site Finder) und Early-Stage-Entwicklern (Co-Development). Zum 31. Dezember 2023 befanden sich Projekte mit rund 388 MWp in der Entwicklung. Verkauft wurden im Jahr 2023 erste Projekte mit einer Leistung von 114 MWp, die noch bis zu Ready-to-Build von der PNE entwickelt werden. KanadaIn Kanada wurde nach positiven Marktuntersuchungen die Projektentwicklung auf weitere Provinzen ausgeweitet. Es werden Windenergie- und Photovoltaikprojekte entwickelt, die zukünftig in Ausschreibungen eingebracht werden sollen oder Strom an den freien Markt verkaufen können. Die PNE-Gruppe arbeitet an mehreren Windenergie- und Photovoltaikprojekten, die sich noch in einem frühen Entwicklungsstadium befinden. Auch werden Projektansätze zur Direktversorgung von Industrieunternehmen verfolgt. Politische und wirtschaftliche Stabilität, Rohstoffreichtum, ein solider Finanzsektor und das europäisch-kanadische Wirtschafts- und Handelsabkommen ermöglichen attraktive Investitions- und Geschäftsmöglichkeiten. Zum 31. Dezember 2023 befanden sich bereits Windprojekte mit rund 505 MW und Photovoltaikprojekte mit rund 405 MWp in der Entwicklung. PanamaPNE ist 2019 in den lateinamerikanischen Markt für Erneuerbare Energien eingetreten. Über Tochtergesellschaften wurden in Panama fünf Windenergieprojekte übernommen. Sie werden seitdem weiterentwickelt und optimiert. Projekte mit insgesamt 68 MW befinden sich zurzeit im Verkaufsprozess. PNE setzt in Panama auf den sich entwickelnden Markt für Erneuerbare Energien. Die Projekte werden bis Ready-to-Build entwickelt und sollen dann am Markt platziert werden. PolenPNE hat seine Marktpräsenz in den letzten Jahren weiter ausgebaut , was an der gestiegenen Pipeline sichtbar wird, und wird diese Position nutzen, um in den nächsten Jahren weitere Wind- und PV-Kapazitäten zu entwickeln. Die Projektentwicklungsaktivitäten im Bereich Wind wurden im Jahr 2023 verstärkt. Zum 31. Dezember 2023 befanden sich Projekte mit rund 1.221 MW in der Entwicklung (Vorjahr: 838 MW). Auch die Entwicklung von Photovoltaikprojekten wurde intensiviert. Zum Ende des Berichtszeitraums wurden Projekte mit rund 519 MWp (Vorjahr: 308 MWp) bearbeitet. RumänienPNE in Rumänien hat sich im Berichtszeitraum auf die Entwicklung von Photovoltaikprojekten konzentriert. Dabei konnte 2023 die Pipeline weiter erfolgreich ausgebaut werden. Zum 31. Dezember 2023 befanden sich Projekte mit rund 805 MWp in der Entwicklung (im Vorjahr: 565 MWp). Projekte mit insgesamt bis zu 49 MWp befinden sich bereits in einer sehr fortgeschrittenen Phase der Entwicklung. Die PNE-Gruppe hat im Berichtszeitraum fünf Photovoltaikprojekte mit einer Gesamtleistung von 208 MWp an einen französischen Energiekonzern verkauft. PNE betreut die Projekte als Entwickler weiter bis zu Ready-to-Build. SchwedenIm Berichtszeitraum wurde der Bau des Windparks "Hultema" als Dienstleister mit einer Nennleistung von rund 60 MW abgeschlossen. Weitere Windparkprojekte mit einer Nennleistung von 300 MW befanden sich Ende 2023 in der Entwicklung. SpanienZum Ende des Jahres 2023 befanden sich Photovoltaikprojekte mit einer Nennleistung von 1.044 MWp (im Vorjahr: 863 MWp) sowie Windparkprojekte von 198 MW (im Vorjahr: 184 MW) in der Entwicklung. Zudem war PNE als Dienstleister für Photovoltaikprojekte von 582 MWp (im Vorjahr: 840 MWp) tätig. Hervorgehend aus der Wasserstoffinitiative der Europäischen Union untersucht PNE in Spanien Geschäftsmöglichkeiten in diesem Kontext. SüdafrikaIn Südafrika wurden am 31. Dezember 2023 Windparkprojekte mit bis zu 2.051 MW Nennleistung (im Vorjahr: 1.752 MW) in unterschiedlichen Phasen der Projektentwicklung bearbeitet. Die Entwicklung der Photovoltaikprojekte schreitet ebenfalls voran. Zum Ende des Berichtszeitraums befanden sich Projekte mit rund 1.895 MWp in der Entwicklung (im Vorjahr: 988 MWp). TürkeiDie PNE-Gruppe bearbeitet in der Türkei wie im Vorjahr Windparkprojekte mit einer zu installierenden Nennleistung von 700 MW in verschiedenen Projektierungsphasen. Ende 2017 führte der staatliche Netzbetreiber TEiAS den zweiten Teil einer Ausschreibung von rund 3.000 MW Windkapazität durch. In der Ausschreibung erhielt PNE für das Projekt "Köseler" (71,4 MW) einen Zuschlag. Im August 2018 hat PNE die Vorlizenz von der Energieregulierungsbehörde EPDK erhalten. Damit wurden Einspeisekapazität und das Projektgebiet gesichert. Aufgrund einer Radarbeeinflussung des Projekts "Köseler" wurde der Wechsel zum alternativen Projektstandort "Kayislar" beantragt und von den zuständigen Behörden genehmigt. Die Frist für die Projektentwicklung bis zum Erreichen der Baureife wurde entsprechend verlängert. Ziel ist es weiterhin, den PNE-Projektbestand in Vorbereitung der Teilnahme an zukünftigen Ausschreibungen weiterzuentwickeln und entsprechende Vorlizenzanträge zu stellen. Darüber hinaus wird das Genehmigungsverfahren für das Projekt "Köseler/ Kayislar" weiterhin verfolgt. USAAuf dem zunehmend wettbewerbsintensiven Markt hat PNE eine Diversifizierungsstrategie verfolgt und sich durch seinen Multitechnologie-Ansatz hervorgetan. Die Projekte, die sich in verschiedenen Entwicklungsstadien befinden, umfassen Windkraft, PV-Anlagen, Speicherkraftwerke und Hybrid-Anlagen. Als Reaktion auf die Nachfrage und die sich bietenden Möglichkeiten macht Photovoltaik nun einen größeren Anteil am Projektmix aus. Im Vorgriff auf die sich künftig ändernde Marktdynamik enthält jedes Projekt als Option eine Strategie zur Einbeziehung von grünem Wasserstoff. Die Pipeline ist erheblich auf rund 746 MW Windkraft und rund 1.372 MWp Solarenergie angewachsen und ist auch geografisch breit gefächert. Der strategische Schwerpunkt liegt auf Gebieten, in denen die Nachfrage nach Erneuerbaren Energien langfristig stark ist. Neben den generellen Herausforderungen, die bei jeder Genehmigung und Umsetzung eines Projekts bestehen, spielen dabei auch spezifische Gegebenheiten in den USA eine wesentliche Rolle. So bestehen sehr hohe Finanzierungsanforderungen für die Teilnahme an Ausschreibungen zum Netzanschluss. Diese können mitunter die Investitionssummen der Projekte überschreiten. Margen werden zum guten Teil mit fertiggebauten Projekten durch die Risikominimierung erzielt und liegen weniger in der Projektentwicklung. Außerdem verlangen auch die künftigen Abnehmer des später mit einem Projekt erzeugten Stroms äußerst umfassende vertragliche Absicherungen. Vor diesem Hintergrund wurde der Verkauf des USA-Geschäftes eingeleitet. Sollten sich Änderungen in Strategie und/oder eine für PNE positive Marktperspektive ergeben, kann das auch zu einer Fortführung des Geschäftes führen. Projektentwicklung von Windenergie und Photovoltaik an Land gesamtInsgesamt bearbeiteten die Unternehmen der PNE-Gruppe zum 31. Dezember 2023 in Deutschland sowie in den Auslandsmärkten, in denen sie mit Tochtergesellschaften oder über Joint Ventures tätig sind, Windparkprojekte mit rund 9.177 MW (im Vorjahr: 7.587 MW) zu errichtender Nennleistung in unterschiedlichen Phasen des mehrjährigen Entwicklungsprozesses. Bei der Photovoltaik wurde die Projektpipeline auf 7.424 MWp (im Vorjahr: 4.296 MWp) ausgebaut. Darüber hinaus ist die PNE-Gruppe in bereits verkauften Windprojekten mit rund 313 MW und rund 904 MWp Photovoltaikprojekten als Dienstleister tätig. Dies ist die Basis der künftigen Entwicklung im Bereich Windenergie und Photovoltaik an Land. Windenergie auf SeeWindenergie auf See nationalDie hohe Kompetenz der PNE-Projektentwicklung auf See zeigt sich daran, dass in den vergangenen Jahren acht Windparkprojekte auf See nach der Entwicklung veräußert werden konnten. Hierzu gehören die Projekte "Atlantis I" sowie Projekte der Projektcluster "Borkum Riffgrund" und "Gode Wind". Vier von PNE entwickelte und nach der Genehmigung veräußerte Windparks auf See wurden inzwischen von den Käufern errichtet und in Betrieb genommen: "Borkum Riffgrund 1", "Gode Wind 1" sowie "Gode Wind 2" und zuletzt in 2019 "Borkum Riffgrund 2" mit zusammen 1.344 MW Nennleistung. Das Projekt "Gode Wind 3", welches die ehemaligen Projekte "Gode Wind 3" und "Gode Wind 4" zusammenführt, befindet sich im Bau und soll im Jahr 2024 in Betrieb gehen. Seit 2017 regelt das Windenergie-auf-See-Gesetz die Planung künftiger Projekte und stellt in Kombination mit dem eingeführten Ausschreibungssystem für PNE eine hohe Hürde für künftige Projektentwicklungen in deutschen Gewässern dar. Im Bereich Windenergie auf See prüft die PNE-Gruppe auch Möglichkeiten zur Erzeugung von anderen Energieträgern wie etwa Wasserstoff auf See. In diesem Zusammenhang wurde im zweiten Quartal 2023 ein Forschungsvorhaben zum Thema Wasserstofferzeugung mittels Offshore-Windenergie und dessen Transport beendet. Auf der Basis der Ergebnisse können bei positiver Perspektive mögliche weitergehende Projektaktivitäten im Bereich Offshore-Wind stattfinden. Zwei Gesellschaften des Konzerns hatten in Vorjahren Verfassungsbeschwerde gegen das WindSeeG (Wind-auf-See-Gesetz) eingereicht. Im Senatsbeschluss des Bundesverfassungsgerichts vom 30. Juni 2020 wurde damals bestätigt, dass Teile des WindSeeG verfassungswidrig sind. Im Rahmen der Umsetzung des Beschlusses des Bundesverfassungsgerichts durch den Gesetzgeber im Sinne des WindSeeG 2020 haben nur diese zwei Tochtergesellschaften, mit Projekten in der Zone 2, der PNE AG Erstattungen für bereits erbrachte Projektierungsleistungen zu erwarten. Die betroffenen Tochtergesellschaften der PNE AG haben fristgerecht Anträge auf Entschädigung nach § 10a WindSeeG gestellt und jeweils im ersten Halbjahr 2023 entsprechende Feststellungsbescheide des Bundesamts für Seeschifffahrt und Hydrographie (BSH) erhalten. In der Zwischenzeit liegen die Kostenerstattungsbescheide des BSH über rund 2,5 Mio. Euro vor. Dieser Betrag führte im zweiten Quartal zu einem Ertrag im Konzern. Die beiden betroffenen Tochtergesellschaften prüfen zurzeit das weitere Vorgehen. Die Höhe der Ausgleichszahlungen des Bundes nach § 10a WindSeeG bleiben hinter dem zurück, was die PNE AG für die erbrachten Entwicklungsleistungen für angemessen hält (einen niedrigen zweistelligen Millionenbetrag). Die PNE AG behält sich daher für die beiden betroffenen Tochtergesellschaften vor, die Kostenerstattungsbescheide verwaltungsgerichtlich überprüfen zu lassen. Im Rahmen dieser Verfahren kann auch die Verfassungsmäßigkeit des § 10a WindSeeG überprüft werden, z. B. durch einen Vorlagebeschluss der Verwaltungsgerichte an das Bundesverfassungsgericht. Insgesamt erwartet die PNE aufgrund der Ausgleichsregelung des § 10a WindSeeG weitere Erstattungen für in der Vergangenheit bereits erbrachte Projektierungsleistungen, die sich dann in der Zukunft entsprechend positiv auf die Konzernzahlen auswirken können. Windenergie auf See internationalIm Berichtszeitraum wurden weitere Anstrengungen zum Einstieg in die Entwicklung von Meereswindparks im Ausland unternommen. In Vietnam bereitet die PNE die Projektierung von Windparks auf See vor. Das Projekt umfasst eine Größenordnung von 2.000 MW und soll in drei Phasen entwickelt werden. Hierzu hat die PNE mit der für die zukünftige Einspeisung der Energie vorgesehenen Provinz eine Absichtserklärung unterzeichnet. Der zukünftige Projektverlauf hängt von der Weiterentwicklung regulatorischer Rahmenbedingungen ab. Ein weiteres Projekt in der Größenordnung von 1.000 MW liegt vor der Küste von Lettland und befindet sich noch in einer frühen Entwicklungsphase. Hierzu wurde Anfang 2023 ein 50:50 Joint Venture mit der schwedischen Eolus gegründet. Der auf die PNE entfallende Anteil des Projekts liegt bei 500 MW. Ergebnisse des Segments "Projektentwicklung"Die oben aufgeführten operativen Leistungen führten im Segment "Projektentwicklung" im Berichtszeitraum 2023 zu den folgenden Ergebnissen. Das Segment "Projektentwicklung" hat im Geschäftsjahr 2023 scrollen
Segment "Stromerzeugung"Das Segment "Stromerzeugung" beinhaltet im Wesentlichen die von der PNE-Gruppe selbst betriebenen Windparks mit einer Nennleistung von zum 31. Dezember 2023 369,8 MW (Vorjahr: 318,9 MW) sowie das Holzheizkraftwerk in Silbitz mit 5,6 MW. Außerdem umfasst das Segment Anteile an Kommanditgesellschaften, in denen künftige Projekte umgesetzt werden sollen. Im Geschäftsjahr 2023 wurden im Vergleich zum langjährigen Mittel leicht höhere Windergebnisse verzeichnet. Das Windangebot schwankt von Jahr zu Jahr. PNE-Projekte im Eigenbetrieb sind auf Basis von zwei unabhängigen Windgutachten kalkuliert. Diese Windprognosen beziehen sich auf einen mittleren jährlichen Wert, der im Laufe von üblicherweise 20 Jahren mit einer definierten Wahrscheinlichkeit erreicht wird. Das heißt, statistisch gesehen gleichen sich Unterschreitungen und Übererfüllung von Windangeboten im Laufe der Betriebszeit aus. Ein weiterer wesentlicher Faktor im Segment "Stromerzeugung" ist die Entwicklung der Strompreise, zu denen die erzeugte Energie verkauft wird. Dies betrifft sowohl die von den Übertragungsnetzbetreibern berechneten Monatsmarktwerte "Wind an Land", die im Rahmen der geförderten Direktvermarktung heranzuziehen sind, als auch die Entwicklungen an den Terminmärkten für kurz- und mittelfristige Power Purchase Agreements (PPAs). Das Preisniveau ist im Jahr 2023 wieder deutlich gesunken, nachdem es im Jahr 2022, in dem der Ukraine-Krieg die Preise stark beeinflusst hatte, überdurchschnittlich hoch war. Trotzdem ist es PNE gelungen, auch im Jahr 2023 PPAs bzw. Fixpreisvereinbarungen für die eigenen Windparks abzuschließen, die auch teilweise noch in den Folgejahren höhere Vergütungen sichern. Mit der Stromerzeugung aus Erneuerbaren Energien leistet PNE einen wichtigen Beitrag zur nachhaltigen und klimafreundlichen Energieversorgung in Deutschland. Das Eigenbetriebsportfolio der PNE ist im Jahr 2023 auf rund 370 MW installierte Leistung angewachsen. Mit der daraus erzeugten Menge grünen Stroms können jährlich ca. 600.000 Tonnen CO 2 (Quelle: BWE CO 2 Rechner) eingespart werden. Insgesamt wurden im Jahr 2023 rund 695 GWh erzeugt (Vorjahr: 509 GWh). Damit können rechnerisch rund 187.000 3-Personen-Haushalte pro Jahr mit Strom aus regenerativen Energien versorgt werden. Der Anstieg im Jahr 2023 gegenüber dem Vorjahr ist einerseits auf den weiteren Ausbau des Eigenbetriebsportfolios, andererseits durch das bessere Windjahr 2023 zurückzuführen. Im Vergleich zum Vorjahresberichtszeitraum war im Jahr 2023 ein verbessertes Windangebot, jedoch niedrigere Strompreise zu verzeichnen. Die Kombination der erhöhten Anzahl in Betrieb befindlicher Windenergieanlagen, des verbesserten Windangebots sowie der niedrigeren Strompreise führte im Segment "Stromerzeugung" dazu, dass sich die Umsatzerlöse gegenüber dem Vorjahr nur geringfügig erhöhten. Im Wesentlichen aufgrund höherer Holzpreise für das Holzheizkraftwerk Silbitz erhöhten sich die Fremdleistungen im Segment "Stromerzeugung" gegenüber dem Vorjahreszeitraum von 2,1 Mio. Euro auf 3,9 Mio. Euro. Gegenüber dem Vorjahr erhöhten sich die Abschreibungen im Segment "Stromerzeugung" aufgrund der höheren Zahl an im Betrieb befindlichen Windkraftanlagen und der damit ebenfalls gestiegenen MW-Zahl. Mit der gestiegenen Zahl an im Betrieb befindlichen MW stiegen auch die sonstigen betrieblichen Aufwendungen von 12,3 Mio. Euro auf 13,1 Mio. Euro im Segment "Stromerzeugung". Der Krieg in der Ukraine hat im Vorjahr, aufgrund der potenziellen Gasmangellage, zu einer starken Erhöhung der Strompreise geführt. Aufgrund der Entspannung auf dem gesamten Energiemarkt hat sich dieser Effekt weitgehend normalisiert. Trotzdem gab es im Jahr 2023 weiterhin negative Auswirkungen auf die Lieferketten der Hersteller und Service Provider. Mitte 2023 hat sich die PNE-Gruppe mit 51 Prozent am britischen Digitalunternehmen Bitbloom Ltd beteiligt. Bitbloom ist ein renommierter Anbieter von Datenanalysesoftware sowie von Software und Dienstleistungen für den Bereich Überwachung von Windenergieanlagen. Die KI-gestützten Analyse- und Überwachungsprodukte ermöglichen die Optimierung des Anlagenbetriebs. PNE erwartet sich hiervon eine Ertragssteigerung der eigenen Anlagen. Ergebnisse des Segments "Stromerzeugung"Das Segment "Stromerzeugung" hat im Geschäftsjahr 2023 scrollen
Segment "Services"Die PNE-Gruppe hat 2023 weiterhin die Strategie umgesetzt, neben der Projektentwicklung auch starkes Wachstum im Bereich der Dienstleistungen über den gesamten Projektlebenszyklus zu erbringen. Durch weitere signifikante Auftragseingänge von Drittkunden, sowohl im Kernmarkt Deutschland als auch international, wurde die Unabhängigkeit im Betriebsmanagement durch von PNE entwickelten Projekte erneut weiterentwickelt. Dabei gewinnt das Betriebsmanagement in den europäischen Märkten außerhalb von Deutschland zunehmend an Bedeutung. Erkennbar ist dies u. a. daran, dass die Hälfte des Wachstums von mehr als 1.000 MW von im Betriebsmanagement befindlicher Leistung der letzten drei Jahre bereits zu über 50 Prozent durch die internationalen Märkte (insbesondere Polen und Schweden) generiert wird. Vor dem Hintergrund der aktuellen Krisen sind die Aktivitäten und Kompetenzen im Bereich der Cyber Security verstärkt worden und werden 2024 intensiviert fortgesetzt. Der Bereich Wind und Sites Services konnte im Geschäftsjahr 2023 die Marktpräsenz weiter ausbauen und wurde zunehmend für Windmessungen inklusive darauf basierender Ertragsgutachten sowie Fachgutachten im Bereich der Windparkplanung beauftragt. Darüber hinaus konnte die Anzahl der LiDAR-Verifikationen am eigenen 200m-Windmessmast verdoppelt werden und damit eine marktführende Rolle in Europa eingenommen werden. Der gemäß EEG geforderte Standortgütenachweis nach fünf, zehn bzw. 15 Betriebsjahren von Windenergieanlagen kann seit 2022 von Wind und Sites Services nach akkreditiertem Standard durchgeführt werden. Der Bereich ist damit eines von wenigen akkreditierten Prüflaboren, die bei der Fördergesellschaft für Windenergie für die Anwendung der Technischen Richtlinie Nummer 10 gelistet sind. Damit wird das Dienstleistungsspektrum zielgerichtet auf den Kundenbedarf auch in die Phase des Betriebes erweitert. Die Nachfrage nach Transaktionsberatung inklusive der Vermittlung von Stromabnahmeverträgen (PPAs) für ausgeförderte Anlagen sowie nach Vermarktungslösungen hinsichtlich kurzfristiger Absicherungsprodukte für Projekte innerhalb des Marktprämienmodells blieb vor dem Hintergrund eines weiterhin hohen Marktpreisniveaus groß. Entsprechend konnten im Geschäftsjahr 2023 Stromvermarktungslösungen für weitere 39 Wind- und Solarparks mit einer Gesamtleistung von 337,6 MW vermittelt werden. Im Bereich der Corporate PPAs konnte PNE Erfolge erzielen und langfristige Verträge direkt bzw. indirekt mit großen Industriekunden abschließen. Im Bereich der technischen Inspektionen und Prüfungen konnten durch den Abschluss bedeutender Rahmenverträge und Aufträge mit Großkunden eine Erhöhung der nachhaltigen Grundauslastung über das Jahr 2023 bis in das Jahr 2025 erzielt werden. Im Geschäftsjahr 2023 hat das Segment "Services" mit seinem positiven Beitrag zum Ergebnis des Konzerns beigetragen. Weiterhin bleibt die größte Herausforderung in einem stark wachsenden Markt die Verfügbarkeit von qualifiziertem Personal zur Bereitstellung der Produkte und Dienstleistungen. Ergebnisse des Segments "Services"Das Segment "Services" hat im Geschäftsjahr 2023 scrollen
2.5 Ertrags-, Finanz- und VermögenslageDie Zahlen im Text und in den Tabellen wurden kaufmännisch gerundet, geringfügige Rundungsdifferenzen sind jedoch möglich. 2.5.1 ErtragslageEntwicklung im KonzernDer PNE-Konzern erzielte gemäß IFRS im Geschäftsjahr 2023 eine Gesamtleistung von 267,8 Mio. Euro (im Vorjahr: 243,3 Mio. Euro). Davon entfallen 121,5 Mio. Euro auf Umsatzerlöse (im Vorjahr: 126,2 Mio. Euro), 136,4 Mio. Euro auf Bestandsveränderungen (im Vorjahr: 111,7 Mio. Euro) sowie 9,9 Mio. Euro auf sonstige betriebliche Erträge (im Vorjahr: 5,5 Mio. Euro). Die Veränderung der Umsatzerlöse im Konzern gegenüber dem Vorjahr ist im Wesentlichen auf die gestiegenen Umsatzerlöse aus den Segmenten "Stromerzeugung", aufgrund der höheren Anzahl in Betrieb befindlicher Windenergieanlagen, und "Services" zurückzuführen. Im Geschäftsjahr 2023 wurden: scrollen
73,8 Mio. Euro (im Vorjahr: 73,1 Mio. Euro) an externen Umsätzen erzielt. Im Wesentlichen entfielen diese Umsätze auf Windparks im Eigenbestand in Höhe von 70,4 Mio. Euro (im Vorjahr: 66,7 Mio. Euro) sowie auf die Umsätze des HKW "Silbitz" mit 3,4 Mio. Euro (im Vorjahr: 6,4 Mio. Euro). Im Vergleich zum Vorjahresberichtszeitraum war im Jahr 2023 ein verbessertes Windangebot, jedoch niedrigere Strompreise zu verzeichnen. Die Kombination der erhöhten Anzahl in Betrieb befindlicher Windenergieanlagen, des verbesserten Windangebots sowie der niedrigeren Strompreise führte im Segment "Stromerzeugung" dazu, dass sich die Umsatzerlöse gegenüber dem Vorjahr nur geringfügig erhöhten. scrollen
Der Anstieg der Umsätze gegenüber dem Vorjahreszeitraum ist u. a. begründet in den zusätzlichen Dienstleistungen im Baumanagementbereich bei bereits veräußerten Projekten und dem Anstieg der zu betreuenden Erneuerbare-Energien-Projekte im kaufmännischen und technischen Betriebsmanagement. Erläuterung: Da die Windparks in Eigenbesitz unabhängig von ihrer aktuellen oder künftigen Gesellschafterstruktur selbst betrieben und zur Stromerzeugung genutzt wurden, erfolgte der Ausweis der Windparks ab dem Zeitpunkt der Veräußerung im Konzern gem. IAS 16 als Anlagevermögen. Die Umgliederung aus dem Konzernvorratsvermögen in das Konzernanlagevermögen erfolgt dabei ohne Berührung der Gewinn- und Verlustrechnung und führt dementsprechend zu keiner Veränderung der Gewinn - und Verlustrechnungsposition "Erhöhung/ Verminderung des Bestandes an unfertigen Erzeugnissen und Leistungen". Die Entscheidung, ob ein im Bau befindlicher Windpark an externe Investoren verkauft wird oder ob dieser in den Eigenbetrieb übernommen werden soll, erfolgt in der Regel erst nach der Inbetriebnahme des Windparks. Bei der Entscheidungsfindung sind die jeweiligen aktuellen wirtschaftlichen Projekt- und Marktbedingungen, aktuelle Investorenanfragen sowie die weitere strategische Ausrichtung in Verbindung mit der langfristigen Liquiditätsplanung des Konzerns zu berücksichtigen. In den sonstigen betrieblichen Erträgen werden u. a. die Auflösung von Rückstellungen im Zusammenhang mit dem Bau von Windparkprojekten, Einzelwertberichtigungen und Weiterberechnungen abgebildet. Seit Juni 2022 wird die Türkei als Hochinflationsland im Sinne des IAS 29 eingestuft. Die Effekte aus der Kaufkraftanpassung der nicht-monetären Bilanzposten sowie der Posten der Gesamtergebnisrechnung werden in den sonstigen betrieblichen Erträgen oder den sonstigen betrieblichen Aufwendungen erfasst. Im Geschäftsjahr 2023 ergab sich ein positives Ergebnis aus der Nettoposition der monetären Posten in Höhe von 0,7 Mio. Euro, welches in den sonstigen betrieblichen Erträgen im Segment "Projektentwicklung" enthalten ist (im Vorjahr: 1,3 Mio. Euro). Weiterhin sind Schadensersatzleistungen in Höhe von 3.318 Tsd. Euro (im Vorjahr: 0 Tsd. Euro), davon in Höhe von 2.459 Tsd. Euro für Entschädigung nach § 10a WindSeeG aufgrund eines Beschlusses des Verfassungsgerichts, dass Teile des WindSeeG verfassungswidrig sind, in den sonstigen betrieblichen Erträgen erfasst (Segment "Projektentwicklung"). Die Aktivitäten des Konzerns in der Projektentwicklung im In - und Ausland, an Land wie auf See, spiegeln sich auch in den Aufwandspositionen wider. Der Konzern-Gesamtleistung steht ein Materialaufwand von 141,1 Mio. Euro (im Vorjahr: 137,3 Mio. Euro) gegenüber. Die im Vergleich zum Vorjahr von 56 Prozent auf 53 Prozent veränderte Materialaufwandsquote (Materialaufwand im Verhältnis zur Gesamtleistung) im Konzern liegt u. a. darin begründet, wie Projekte im Geschäftsjahr verkauft wurden, entweder als "Turn-Key"-Projekt (hoher Materialaufwand) oder als Projektrecht (niedriger Materialaufwand) (siehe dazu auch die Erläuterung zu der Erhöhung der Umsatzerlöse). Negativ auf die Materialaufwandsquote wirkt sich die Umsetzung der Windparks für das eigene Portfolio aus, da in der Gesamtleistung des Konzerns nur die Aktivierung der externen Herstellkosten und keine Gewinne aus diesen Projektumsetzungen enthalten sind. Positiv auf die Materialaufwandsquote im Konzern wirken sich dagegen die steigenden Umsatzerlöse aus den im Konzern befindlichen eigenen Windparks aus. Bei den laufenden Windparks betreffen die wesentlichen Aufwandspositionen die laufenden Abschreibungen und die sonstigen betrieblichen Aufwendungen. Somit sind in diesen Gesellschaften sehr niedrige Materialaufwandsquoten zu erwarten. Der Personalaufwand belief sich im Geschäftsjahr 2023 auf 51,8 Mio. Euro im Konzern und stieg gegenüber dem Wert der Vorjahresperiode (42,6 Mio. Euro) um 9,2 Mio. Euro an. Die Mitarbeiteranzahl per 31. Dezember 2023 ist im Konzern auf 632 Personen angestiegen (per 31. Dezember 2022: 544 Mitarbeiter). Im Jahresdurchschnitt waren im Konzern 608 Personen (im Vorjahr: 514 Personen) beschäftigt. In diesen Zahlen ist der Vorstand mit 3 Mitgliedern (im Vorjahr: 2 Mitglieder) enthalten. Die Erhöhung der Mitarbeiterzahl erfolgt im Rahmen der Strategie, die der Konzern mit dem "Scale up"-Programm verfolgt. Ein weiterer Grund für den Anstieg des Personalaufwands sind die gestiegenen Einstiegsgehälter und die variablen Vergütungen für Mitarbeiter, die für qualifiziertes Personal marktüblich bezahlt werden. Der Personalaufwand verteilt sich auf die Segmente wie folgt: scrollen
Die Abschreibungen auf immaterielle Vermögenswerte des Anlagevermögens, Sachanlagen und Nutzungsrechte erhöhten sich um 4,9 Mio. Euro gegenüber dem Vorjahreszeitraum auf 34,2 Mio. Euro (im Vorjahr: 29,2 Mio. Euro). Die Erhöhung lag im Wesentlichen an der durchschnittlich höheren Anzahl an Windenergieanlagen im Konzern (Segment "Stromerzeugung") gegenüber dem Vorjahreszeitraum. Die Abschreibungen auf immaterielle Vermögenswerte des Anlagevermögens, Sachanlagen und Nutzungsrechte verteilen sich auf die Segmente wie folgt: scrollen
Die sonstigen betrieblichen Aufwendungen im Konzern in Höhe von 35,1 Mio. Euro (im Vorjahr: 28,1 Mio. Euro) liegen im Konzern über dem Vorjahreswert und gliedern sich im Wesentlichen auf in: scrollen
Die sonstigen betrieblichen Aufwendungen, vor Konsolidierungseffekten, verteilen sich auf die Segmente wie folgt: scrollen
Mit dem weiteren Aufbau und dem laufenden Betrieb der im Konzern befindlichen Windparks, den Repoweringprojekten (Wind) sowie dem HKW "Silbitz" (Segment "Stromerzeugung") veränderten sich die sonstigen betrieblichen Aufwendungen vor allem in dem Posten "Reparatur und Instandhaltungsaufwand" sowie bei "Miet-, Pacht-, Leasingaufwand und Mietnebenkosten". Eine weitere signifikante Veränderung war beim "Rechts- und Beratungsaufwand" zu verzeichnen, da die Weiterentwicklung des Konzerns mit der Strategie "Scale up 2.0" einmalige größere Aufwendungen für z. B. die Digitalisierung, Zertifizierung und gesetzlichen oder bilanziellen Vorgaben (z. B. EU-Taxonomie, Nachhaltigkeitsbericht etc.) mit sich bringt. Die sonstigen Zinsen und ähnlichen Erträge veränderten sich gegenüber dem Vorjahreszeitraum von 33,8 Mio. Euro auf 11,9 Mio. Euro. Im Wesentlichen liegt die Veränderung an der Bewertung der abgeschlossenen Zins-SWAPs im Rahmen der Projektfinanzierungen. Steigende Marktzinsen führen bei einer Bewertung der Zins-SWAPs zu einem Zinsertrag, welcher im Berichtszeitraum 2023 in Höhe von 6,5 Mio. Euro (im Vorjahr: 17,7 Mio. Euro) im Konzern (Segment "Stromerzeugung") verbucht wurde. Für einen laufenden Windpark im Eigenbetrieb wurde ein "Financial PPA" abgeschlossen und bewertet. Diese Bewertung führte zu einem Zinsertrag in Höhe von 2,8 Mio. Euro (im Vorjahr: 0,0 Mio. Euro). Zudem wurde im Berichtszeitraum aufgrund der notwendigen Folgebewertung der Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten ein Ertrag in Höhe von 0,6 Mio. Euro (im Vorjahr: 14,9 Mio. Euro) erfolgswirksam in den sonstigen Zinsen und ähnlichen Erträgen erfasst. Im Vorjahr handelte es sich um einen außergewöhnlich hohen Effekt, der auf den starken Anstieg des Zinsniveaus insbesondere infolge des Ukraine-Kriegs und der zunehmenden Inflation in dem Berichtszeitraum zurückzuführen war. Aufgrund dieses Anstiegs mussten die Annahmen zu den bisher erwarteten Zins-Zahlungsströmen nach Ablauf der Zinsbindungsperioden angepasst werden. Für die Zeit nach Ablauf der Zinsbindungsperiode wurden daher entsprechend höhere Zinszahlungen veranschlagt. Zudem wurde der erwartete Effektivzins an die Markterwartungen angepasst. Die Zinsen und ähnlichen Aufwendungen veränderten sich im Konzern gegenüber dem Vorjahreszeitraum von 16,2 Mio. Euro auf 26,3 Mio. Euro. Im Berichtszeitraum 2023 führten Bewertungen von einzelnen Zins-SWAPs zu einem Zinsaufwand von 1,1 Mio. Euro (im Vorjahr: 1,2 Mio. Euro) und die notwendigen Folgebewertungen der Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten zu einem Zinsaufwand von 9,7 Mio. Euro (im Vorjahr: 3,2 Mio. Euro). Die Zinsen und ähnlichen Aufwendungen fielen ansonsten im Wesentlichen an im Zusammenhang mit scrollen
Um den Effekten aus den Schwankungen der Marktzinsen entgegenzuwirken, werden erstmalig zum 1. Oktober 2023 die ZinsSWAPs und die variabel verzinslichen Darlehen (sogenannte Grundgeschäfte) als Sicherungsinstrumente im Rahmen des Hedge-Accounting designiert. Wertveränderungen des effektiven Teils des Cashflow-Hedges werden erfolgsneutral, nach Berechnung der latenten Steuern, in Höhe von 9,7 Mio. Euro (im Vorjahr: 0,0 Mio. Euro) im Übrigen Ergebnis (OCI) ausgewiesen. Der nicht effektive Teil des Hedge-Accounting in Höhe von 0,8 Mio. Euro (im Vorjahr: 0,0 Mio. Euro) wurde erfolgswirksam in den Zinsen und ähnlichen Aufwendungen erfasst. Erläuterung: Bei finanziellen Verbindlichkeiten, deren Verzinsung zu besonderen Konditionen abgeschlossen wurde (z. B. aufgrund von KfW-Förderungen) ist der Marktzins zu verwenden, der für ein vergleichbares Instrument ähnlicher Bonitätsbeurteilung gelten würde. Die Differenz wird nach der Effektivzinsmethode über die Laufzeit des zugrunde liegenden Instruments verteilt. Der Effektivzinssatz ist der Zinssatz, mit dem die geschätzten künftigen Ein- und Auszahlungen über die erwartete Laufzeit auf den Nettobuchwert abgezinst werden. Mittels der Effektivzinsmethode werden durch Amortisation Zinserträge bzw. -aufwendungen auf der Basis sämtlicher erwarteter Zahlungsströme über die Laufzeit der finanziellen Verbindlichkeit verteilt. Die Anwendung der Effektivzinsmethode erfolgt nach vollständiger Inanspruchnahme der vereinbarten Finanzierung und nach Inbetriebnahme der dadurch finanzierten Projekte. Folgebewertungen werden unter Anwendungen der Effektivzinsmethode im Konzern durchgeführt, wenn sich bei den im Konzern regelmäßig stattfindenden Überprüfungen der Markterwartungen ergibt, dass sich diese wesentlich verändert haben. Im Konzern wurde ein Steuerertrag von 0,9 Mio. Euro im Geschäftsjahr ausgewiesen (im Vorjahr: Steueraufwand von 9,6 Mio. Euro). Auf Konzernebene wurden im Geschäftsjahr 2023 folgende Ergebnisse erzielt: scrollen
Das Konzern-Ergebnis nach Anteilen nicht beherrschender Gesellschafter am Ergebnis belief sich auf -9,6 Mio. Euro (im Vorjahr: 14,9 Mio. Euro). Das unverwässerte Konzern-Ergebnis je Aktie belief sich auf -0,13 Euro (im Vorjahr: 0,20 Euro) und das verwässerte Konzern-Ergebnis je Aktie auf -0,13 Euro (im Vorjahr: 0,20 Euro). Unter Berücksichtigung des Geschäftsergebnisses und der Dividendenausschüttung veränderte sich der Bilanzgewinn im Konzern im Berichtszeitraum auf 65,6 Mio. Euro (im Vorjahr: 81,9 Mio. Euro). Im Geschäftsjahr 2023 wurde eine Dividende in Höhe von 6,1 Mio. Euro ausgeschüttet. Entwicklung in der PNE AG(Zahlen nach HGB-Einzelabschluss)Von der Gesamtleistung im Konzern entfielen auf die PNE AG 99,0 Mio. Euro (im Vorjahr: 147,3 Mio. Euro). Die Gesamtleistung der PNE AG setzt sich aus Umsatzerlösen in Höhe von 77,3 Mio. Euro (im Vorjahr: 148,3 Mio. Euro), aus Bestandsveränderungen in Höhe von 8,6 Mio. Euro (im Vorjahr: -3,6 Mio. Euro) und aus sonstigen betrieblichen Erträgen in Höhe von 13,1 Mio. Euro (im Vorjahr: 2,6 Mio. Euro) zusammen. Die Umsätze wurden wie im Vorjahr im Wesentlichen aus "Turn-Key"-Projektumsetzungen bzw. -verkäufen erzielt. Unter den sonstigen betrieblichen Erträgen werden die Auflösung von Rückstellungen und sonstige Erträge wie z. B. Gutschriften, Schadensersatzzahlungen, Weiterberechnungen und Erträge aus der Auflösung von Einzelwertberichtigungen sowie Erträge aus dem Abgang von Sachanlagevermögen erfasst. In den sonstigen betrieblichen Erträgen ist die Meilensteinzahlung aus dem Verkauf der Anteile an der PNE Atlantis I GmbH als Ertrag aus dem Abgang von Sachanlagevermögen in Höhe von 5,0 Mio. Euro (im Vorjahr: 0,0 Mio. Euro) enthalten. Im Einzelabschluss der PNE AG betrug der Materialaufwand im abgelaufenen Geschäftsjahr 64,8 Mio. Euro (im Vorjahr: 106,2 Mio. Euro). Der Materialaufwand setzt sich im Wesentlichen aus den Kosten für die Windenergieanlagen und den Baukosten für die Infrastrukturleistungen der umgesetzten bzw. im Bau befindlichen Windparkprojekte zusammen. Im Einzelabschluss der PNE AG belief sich der Personalaufwand im Geschäftsjahr 2023 auf 22,0 Mio. Euro (im Vorjahr: 18,3 Mio. Euro). Die Mitarbeiteranzahl per 31. Dezember 2023 hat sich in der PNE AG auf 240 Personen verändert (per 31. Dezember 2022: 188 Mitarbeiter). In den Personalzahlen ist der Vorstand mit 3 Mitgliedern (im Vorjahr: 2 Mitglieder) enthalten. Im Einzelabschluss der PNE AG belief sich der sonstige betriebliche Aufwand im Geschäftsjahr 2023 auf 15,8 Mio. Euro (im Vorjahr: 12,9 Mio. Euro). Die PNE AG wies im Geschäftsjahr 2023 ein Ergebnis vor Steuern von 34,3 Mio. Euro (im Vorjahr: 37,6 Mio. Euro) aus. Die Erträge aus Gewinnabführungsverträgen veränderten sich gegenüber dem Vorjahr von 26,1 Mio. Euro auf 29,5 Mio. Euro. Zurückzuführen ist diese Veränderung im Wesentlichen auf den Gewinnabführungsvertrag mit der WKN GmbH, auf Basis dessen ein Gewinn der WKN GmbH von rund 26,5 Mio. Euro (im Vorjahr: 23,1 Mio. Euro) der PNE AG zugerechnet wurde. Die Zinsen und ähnlichen Aufwendungen veränderten sich bei der PNE AG gegenüber dem Vorjahr und betrugen 3,3 Mio. Euro (im Vorjahr: 3,7 Mio. Euro) und sind im Wesentlichen für die Zinsen der Anleihe 2022/2027 angefallen. Zum 31. Dezember 2023 belief sich der Bilanzgewinn der PNE AG auf 273,1 Mio. Euro (im Vorjahr: 251,6 Mio. Euro). Der Jahresüberschuss der PNE AG belief sich auf 27,7 Mio. Euro (im Vorjahr: 26,6 Mio. Euro). Das unverwässerte Ergebnis je Aktie der Einzelgesellschaft lag bei 0,36 Euro (im Vorjahr: 0,35 Euro) und das verwässerte Ergebnis je Aktie der Einzelgesellschaft bei 0,36 Euro (im Vorjahr: 0,35 Euro). 2.5.2 FinanzlageDie Zahlen im Text und in den Tabellen wurden kaufmännisch gerundet, geringfügige Rundungsdifferenzen sind jedoch möglich. Entwicklung im KonzernDas Finanzmanagement der PNE AG und des PNE-Konzerns ist darauf ausgerichtet, ausreichend Liquidität scrollen
Die Finanzierung erfolgt dabei auf Ebene der jeweiligen Projektgesellschaften in Form von Darlehen sowie auf Ebene der PNE AG u. a. durch die Emission von Anleihen. Derivative Finanzinstrumente wie Zins-SWAPs werden in der Regel nur auf Ebene der Projektgesellschaften eingesetzt, um Zinsrisiken variabel verzinslicher Darlehen abzusichern. Zum 31. Dezember 2023 bestanden derivative Finanzinstrumente in Bezug auf mehrere Projektfinanzierungen der Windparks im Konzern. Über die Liquiditätssituation und die finanzielle Lage des Konzerns gibt die Kapitalflussrechnung Aufschluss. Zum 31. Dezember 2023 stand den Konzernunternehmen eine Liquidität inkl. Kreditlinien für Projektzwischenfinanzierungen in Höhe von 219,0 Mio. Euro zur Verfügung, die in Höhe von 3,8 Mio. Euro an Kreditinstitute verpfändet ist (per 31. Dezember 2022: 1 68,7 Mio. Euro, davon 2,1 Mio. Euro verpfändet). Die zur Verfügung stehende Liquidität gliedert sich auf in scrollen
Der Konzern verfügt zum 31. Dezember 2023 über Betriebsmittellinien in Höhe von 20,1 Mio. Euro (per 31. Dezember 2022: 15,1 Mio. Euro) und Linien für Gewährleistungs- und Vertragserfüllungsavale (ohne von Banken gewährte Avallinien in Zusammenhang mit laufenden Projektfinanzierungen) in Höhe von 38,2 Mio. Euro (per 31. Dezember 2022: 40,0 Mio. Euro). Die Betriebsmittellinien waren per 31. Dezember 2023 mit 10,8 Mio. Euro (per 31. Dezember 2022: 3,0 Mio. Euro) und die Linien für Gewährleistungs- und Vertragserfüllungsavale waren per 31. Dezember 2023 mit 10,7 Mio. Euro (per 31. Dezember 2022: 6,3 Mio. Euro) in Anspruch genommen. Weiterhin besteht mit einer Bank ein Rahmenvertrag über eine Einkaufsvorfinanzierungslinie in Höhe von 50 Mio. Euro, welche z.B. für Windkraftanlagenbestellungen genutzt werden kann. Die Einkaufsvorfinanzierungslinie kann in Form von Darlehen oder Avalen in Anspruch genommen werden. Aus dem Rahmenvertrag war eine erste Darlehenstranche in Höhe von 1,9 Mio. Euro per 31. Dezember 2023 in Anspruch genommen worden. Der in der Kapitalflussrechnung ausgewiesene Cashflow aus der laufenden Geschäftstätigkeit in Höhe von -166,2 Mio. Euro (im Vorjahr: -9,0 Mio. Euro) war im Wesentlichen geprägt scrollen
Beim Cashflow aus der Investitionstätigkeit wurden im Berichtszeitraum Aus- und Einzahlungen für Investitionen in das Konzernsachanlagevermögen, die langfristigen finanziellen Vermögenswerte und die immateriellen Vermögenswerte in Höhe von in Summe -27,7 Mio. Euro (im Vorjahr in Summe: -98,1 Mio. Euro) getätigt. Die Investitionen in Sachanlagen bezogen sich im Geschäftsjahr 2023 und im Vorjahr im Wesentlichen auf Investitionen für die Umsetzung der Windparks für das im Aufbau befindliche Windparkportfolio (Segment "Stromerzeugung") und in Umspannwerke für diese Windparkprojekte (Segment "Services"). Auszahlungen aus Käufen von Finanzanlagen oder konsolidierten Einheiten wurden im Berichtszeitraum in Höhe von -2,2 Mio. Euro getätigt (im Vorjahr: in Summe -0,5 Mio. Euro). Die Auszahlungen stammen im Wesentlichen aus den Kaufpreisen für die Anteile an der Kurzeme Offshore SIA. Riga, Lettland (Anteilskauf von 50,0 Prozent) und an der Bitbloom Ltd., Bristol, United Kingdom (Anteilskauf von 51,0 Prozent). Im Berichtszeitraum war der Cashflow aus der Finanzierungstätigkeit in Höhe von 155,1 Mio. Euro (im Vorjahr: 79,2 Mio. Euro) im Wesentlichen geprägt durch scrollen
Zum Stichtag 31. Dezember 2023 betrug das Grundkapital der PNE AG 76.603.334,00 Euro (per 31. Dezember 2022: 76.603.334,00 Euro). Zum Stichtag 31. Dezember 2023 verfügte der Konzern über einen Finanzmittelfonds in Höhe von insgesamt 90,4 Mio. Euro, der in Höhe von 3,8 Mio. Euro an Kreditinstitute verpfändet ist (per 31. Dezember 2022: 121,6 Mio. Euro, davon 2,1 Mio. Euro verpfändet). Entwicklung in der PNE AG (HGB)Der PNE AG stand zum 31. Dezember 2023 eine Liquidität in Höhe von 46,5 Mio. Euro (per 31. Dezember 2022: 60,7 Mio. Euro, davon 1,2 Mio. Euro verpfändet) zur Verfügung, die in Höhe von 2,2 Mio. Euro an Kreditinstitute verpfändet ist. Die Finanzlage der PNE AG war im Geschäftsjahr 2023 insbesondere geprägt scrollen
Die Ermittlung des Cashflows aus der laufenden Geschäftstätigkeit wurde mittels der indirekten Methode und die Ermittlung der Cashflows aus der Investitions- und Finanzierungstätigkeit wurde nach der direkten Methode vorgenommen. 2.5.3 VermögenslageEntwicklung im Konzernscrollen
Zum Stichtag betrug die Konzern-Bilanzsumme insgesamt 1.101,7 Mio. Euro. Damit ist die Konzern-Bilanzsumme im Vergleich zum 31. Dezember 2022 (920,3 Mio. Euro) um rund 20 Prozent gestiegen. Die langfristigen Vermögenswerte nahmen insgesamt von 585,4 Mio. Euro zum Jahresende 2022 auf aktuell 651,6 Mio. Euro zum Jahresende 2023 zu. Zum 31. Dezember 2023 summierten sich die immateriellen Vermögenswerte auf 64,9 Mio. Euro, welche im Wesentlichen die Firmenwerte in Höhe von 64,4 Mio. Euro (per 31. Dezember 2022: 64,4 Mio. Euro) enthalten. Die Firmenwerte verteilen sich per 31. Dezember 2023 auf die Segmente wie folgt: scrollen
Im selben Zeitraum veränderten sich die Sachanlagen um 44,7 Mio. Euro auf 398,4 Mio. Euro (per 31. Dezember 2022: 353,7 Mio. Euro). Hierunter fallen im Wesentlichen scrollen
Die Veränderung der Sachanlagen ist im Wesentlichen auf das "wachsende" Windparkportfolio bei einhergehenden planmäßigen Abschreibungen auf die Sachanlagen der Windparks und die Anwendung der Effektivzinsmethode (siehe hierzu die Erläuterung zu "Zinsen und ähnliche Aufwendungen") aufgrund von KfW-Förderungen zurückzuführen. IFRS-16 regelt die Bilanzierung von Leasingverhältnissen. Nach dem Standard besteht eine grundsätzliche Bilanzierungspflicht von Rechten und Pflichten aus Leasingverhältnissen beim Leasingnehmer. Demzufolge bilanzieren Leasingnehmer das Nutzungsrecht aus einem Leasinggegenstand (sog. Right-of-use asset) entweder im Anlagevermögen unter der Bilanzposition "Nutzungsrechte" oder unter der Bilanzposition "Vorräte". Es handelt sich bei den "Nutzungsrechten" im PNE-Konzern u. a. um Rechte aus Leasingverträgen (z. B. Kfz-Leasing), Mietverträgen (z. B. für das Gebäude in Husum) und Pachtverträgen (z. B. im Zusammenhang mit den Windparks im eigenen Bestand oder Windparks im Bau). Zum 31. Dezember 2023 wurden im Konzern Right-of-use assets unter den Nutzungsrechten des Anlagevermögens in Höhe von 92,8 Mio. Euro (per 31. Dezember 2022: 87,3 Mio. Euro) ausgewiesen. Die Nutzungsrechte verteilen sich per 31. Dezember 2023 auf die Segmente wie folgt: scrollen
Für alle im Anwendungsbereich von IAS 36 liegenden Vermögenswerte (insb. Immaterielle Vermögenswerte (IAS 38), Geschäfts- oder Firmenwerte (IFRS 3), Sachanlagen (IAS 16) sowie als Finanzinvestition gehaltene Immobilien, die zu Anschaffungskosten bewertet werden (IAS 40)), hat der Bilanzierende zu jedem Abschlussstichtag einzuschätzen, ob ein Anhaltspunkt (triggering event) für eine Wertminderung (impairment loss) vorliegt. Es ergeben sich nach Ansicht des Vorstands keine Hinweise darauf, dass die Werthaltigkeit der ausgewiesenen Vermögenswerte zum 31. Dezember 2023 gemindert sein könnte. Die langfristigen finanziellen Vermögenswerte haben sich zum 31. Dezember 2023 auf 17,5 Mio. Euro (per 31. Dezember 2022: 14,2 Mio. Euro) erhöht. In dieser Position sind die anteiligen langfristigen Darlehensforderungen aus den im Konzern (Segment "Stromerzeugung") getätigten SWAP-Geschäften mit 10,4 Mio. Euro (per 31. Dezember 2022: 12,0 Mio. Euro) enthalten. Weitere anteilige Darlehensforderungen aus den SWAP-Geschäften sind in Höhe von 0,7 Mio. Euro (per 31. Dezember 2022: 0,8 Mio. Euro) in den kurzfristigen Vermögenswerten (Forderungen und sonstige Vermögenswerte) enthalten. Bei den kurzfristigen Vermögenswerten war im Berichtszeitraum eine Veränderung von 334,9 Mio. Euro (per 31. Dezember 2022) auf 450,1 Mio. Euro per 31. Dezember 2023 zu verzeichnen. Im Wesentlichen ist diese Veränderung auf den Anstieg der Vorräte (+133,9 Mio. Euro) unter Berücksichtigung des Rückgangs der liquiden Mittel zurückzuführen. Von den kurzfristigen Vermögenswerten entfallen 37,8 Mio. Euro auf Forderungen aus Lieferungen und Leistungen (per 31. Dezember 2022: 38,1 Mio. Euro), die im Wesentlichen aus Projektabrechnungen für Projektentwicklungs- und Generalunternehmerleistungen für Windparks und Meilensteinforderungen zum Jahresende stammen. Die unter den Vorräten ausgewiesenen unfertigen Leistungen veränderten sich von 110,1 Mio. Euro (per 31. Dezember 2022) auf 190,5 Mio. Euro. Die Erhöhung der Vorräte ist im Wesentlichen auf die im Konzern getätigte hohe Anzahl in Umsetzung befindlicher Windparkprojekte zurückzuführen. Die unfertigen Leistungen gliedern sich im Wesentlichen wie folgt auf: scrollen
In den Vorräten waren zum 31. Dezember 2023 Right-of-use assets in Höhe von 52,5 Mio. Euro ausgewiesen (per 31. Dezember 2022: 18,2 Mio. Euro), die dem Segment "Stromerzeugung" zuzurechnen sind. Die in den Vorratsbeständen befindlichen geleisteten Anzahlungen für im Bau befindliche Onshore-Projekte haben sich von 37,0 Mio. Euro (per 31. Dezember 2022) um 53,5 Mio. Euro auf 90,5 Mio. Euro verändert. Die Zahlungsmittel und Zahlungsmitteläquivalente betrugen 90,4 Mio. Euro zum 31. Dezember 2023, die in Höhe von 3,8 Mio. Euro an Kreditinstitute verpfändet sind (per 31. Dezember 2022: 121,6 Mio. Euro, davon 2,1 Mio. Euro verpfändet). Die Zahlungsmittel und Zahlungsmitteläquivalente verteilten sich per 31. Dezember 2023 auf die Segmente wie folgt: scrollen
Die im Segment "Stromerzeugung" ausgewiesenen Zahlungsmittel sind zum Teil bereits abgerufene Projektfinanzierungsmittel, welche zum weiteren Aufbau der Projekte benötigt werden. scrollen
Das Konzern-Eigenkapital veränderte sich zum 31. Dezember 2023 von 232,2 Mio. Euro (per 31. Dezember 2022) auf 208,1 Mio. Euro. Die Eigenkapitalquote des Konzerns betrug zum 31. Dezember 2023 rund 19 Prozent (per 31. Dezember 2022: rund 25 Prozent). Der Bestand an eigenen Aktien hat sich im Berichtszeitraum nicht verändert und betrug 266.803 Aktien per 31. Dezember 2023. Erstmalig zum 1. Oktober 2023 wurden die Zins-SWAPs und die variabel verzinslichen Darlehen (sogenannte Grundgeschäfte) als Sicherungsinstrumente im Rahmen des Hedge-Accounting designiert. Ab diesem Zeitpunkt werden die Wertveränderungen des effektiven Teils des Cashflow-Hedges in Höhe von -9,7 Mio. Euro (per 31. Dezember 2022: 0,0 Mio. Euro) in der Cashflow-Hedge-Rücklage im Eigenkapital ausgewiesen. Die langfristigen Verbindlichkeiten veränderten sich von 547,7 Mio. Euro (per 31. Dezember 2022) auf 730,7 Mio. Euro. Die Position besteht hauptsächlich aus langfristigen Finanzverbindlichkeiten in Höhe von 712,9 Mio. Euro (per 31. Dezember 2022: 530,6 Mio. Euro). In den langfristigen Finanzverbindlichkeiten sind im Wesentlichen scrollen
Die wesentlichen langfristigen Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten betreffen "non-recourse" Projektfinanzierungen von Windparkprojekten, die im eigenen Bestand gehalten werden (Segment "Stromerzeugung"). Die Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten verteilen sich per 31. Dezember 2023 auf die Segmente wie folgt: scrollen
Im Wesentlichen aufgrund des IFRS 16 "Leasingverhältnisse" werden rund 156,1 Mio. Euro (per 31. Dezember 2022: 1 1 1,2 Mio. Euro) Verbindlichkeiten aus Leasingverhältnissen unter den langfristigen Verbindlichkeiten und rund 7,5 Mio. Euro (per 31. Dezember 2022: 5,8 Mio. Euro) unter den kurzfristigen Verbindlichkeiten zum 31. Dezember 2023 ausgewiesen. Die Verbindlichkeiten aus Leasingverhältnissen teilen sich per 31. Dezember 2023 auf die Segmente wie folgt auf: scrollen
Im Geschäftsjahr 2023 veränderten sich die kurzfristigen Verbindlichkeiten von 101,5 Mio. Euro (per 31. Dezember 2022) auf 136,9 Mio. Euro. Die in dieser Position enthaltenen kurzfristigen Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten veränderten sich von 35,4 Mio. Euro (per 31. Dezember 2022) auf 53,7 Mio. Euro. Im Berichtszeitraum veränderten sich die Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen von 44,6 Mio. Euro (per 31. Dezember 2022) auf 59,7 Mio. Euro, die im Wesentlichen von Subunternehmern aus Projektabrechnungen für Windparks zum Jahresende stammen und zum größten Teil zum Zeitpunkt des Eingangs der den Verbindlichkeiten gegenüberstehenden Forderungen aus Lieferungen und Leistungen gegenüber den Windparkgesellschaften ausgeglichen werden sollen. Es wurden "non-recourse" Finanzierungen in Höhe von rund 175,1 Mio. Euro sowie rund 9,1 Mio. Euro aus der vorhandenen Projekteigenkapitalzwischenfinanzierungslinie, rund 10,9 Mio. Euro Betriebslinien und rund 1,9 Mio. Euro an Einkaufsvorfinanzierungsdarlehen im Berichtszeitraum 2023 aufgenommen und trugen zu den oben geschilderten Veränderungen bei den kurz- und langfristigen Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten bei. Im Wesentlichen sind in den Kreditverbindlichkeiten (lang- und kurzfristige Verbindlichkeiten) enthalten: scrollen
Die Projektfinanzierungen sind teilweise durch öffentliche KfW-Darlehen erfolgt, die zu einem Zinssatz unter dem Marktzinssatz gewährt wurden. Die Differenz zwischen dem beizulegenden Zeitwert und dem Nominalwert der Darlehen in Höhe von 76,9 Mio. Euro (per 31. Dezember 2023) wurde mit den Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten der entsprechenden Vermögenswerte saldiert und wird über die Nutzungsdauer dieser Vermögenswerte erfolgswirksam erfasst. Unter Berücksichtigung der liquiden Mittel betrug die Nettoverschuldung (Zahlungsmittel und Zahlungsmitteläquivalente abzüglich der kurz- und langfristigen Finanzverbindlichkeiten) am 31. Dezember 2023 somit 685,1 Mio. Euro (per 31. Dezember 2022: Nettoverschuldung 451,2 Mio. Euro). Entwicklung in der PNE AG (HGB)scrollen
Das Anlagevermögen setzt sich zusammen aus den immateriellen Vermögensgegenständen in Höhe von 0,4 Mio. Euro (per 31. Dezember 2022: 0,2 Mio. Euro), den Sachanlagen in Höhe von 9,2 Mio. Euro (per 31. Dezember 2022: 9,4 Mio. Euro) und den Finanzanlagen in Höhe von 147,1 Mio. Euro (per 31. Dezember 2022: 156,9 Mio. Euro). Die Veränderungen bei den Finanzanlagen beruhen im Wesentlichen auf scrollen
Das Umlaufvermögen setzt sich zusammen aus den Vorräten in Höhe von 83,6 Mio. Euro (per 31. Dezember 2022: 49,2 Mio. Euro), davon unfertige Erzeugnisse in Höhe von 22,7 Mio. Euro (per 31. Dezember 2022: 14,1 Mio. Euro) und geleistete Anzahlungen in Höhe von 61,0 Mio. Euro (per 31. Dezember 2022: 35,1 Mio. Euro) sowie den Forderungen und sonstigen Aktiva in Höhe von 294,5 Mio. Euro (per 31. Dezember 2022: 234,3 Mio. Euro). Von den Forderungen und sonstigen Aktiva entfallen wiederum 1,9 Mio. Euro auf Forderungen aus Lieferungen und Leistungen (per 31. Dezember 2022: 2,1 Mio. Euro), 285,0 Mio. Euro auf Forderungen gegen verbundene Unternehmen (per 31. Dezember 2022: 224,9 Mio. Euro) und 7,6 Mio. Euro (per 31. Dezember 2022: 7,3 Mio. Euro) auf sonstige Vermögensgegenstände. Auf der Aktivseite sind darüber hinaus aktive latente Steuern von 0,2 Mio. Euro (per 31. Dezember 2022: 3,5 Mio. Euro), im Wesentlichen aus der Nutzung von Verlustvorträgen, enthalten. Der Anstieg bei den Forderungen gegen verbundene Unternehmen liegt im Wesentlichen an Darlehensvergaben an Windparkprojektgesellschaften sowie an in Rechnung gestellten jedoch zum Bilanzstichtag noch nicht ausgeglichenen Projektentwicklungsleistungen. Die Barmittel beliefen sich zum 31. Dezember 2023 auf 46,5 Mio. Euro (per 31. Dezember 2022: 60,7 Mio. Euro). scrollen
Das Eigenkapital der PNE AG belief sich zum Stichtag 31. Dezember 2023 auf 408,6 Mio. Euro (per 31. Dezember 2022: 387,0 Mio. Euro). Die Eigenkapitalquote der PNE AG betrug zum 31. Dezember 2023 rund 70 Prozent (per 31. Dezember 2022: rund 75 Prozent). Das Eigenkapital veränderte sich aufgrund des Jahresüberschusses (27,7 Mio. Euro) und durch die Dividendenzahlung im Geschäftsjahr 2023 (-6,1 Mio. Euro). Am 31. Dezember 2023 betrug die Gesamtzahl der Aktien der PNE AG 76.603.334 Stück (per 31. Dezember 2022: 76.603.334 Stück). Zum 31. Dezember 2023 hielt die Gesellschaft 266.803 (im Vorjahr: 266.803) eigene Aktien, die sie im Jahr 2018 unter Ausnutzung der seinerzeit bestehenden Ermächtigung auf der Grundlage eines an alle Aktionäre gerichteten Aktienrückkaufangebots erworben hat. Die wesentlichen Positionen auf der Passivseite betreffen die Verbindlichkeiten in Höhe von 147,7 Mio. Euro (per 31. Dezember 2022: 102,3 Mio. Euro). Diese gliedern sich in scrollen
Die wesentlichen Rückstellungen betreffen ausstehende Rechnungen in Verbindung mit Windparkprojekten in Höhe von 19,7 Mio. Euro (per 31. Dezember 2022: 18,9 Mio. Euro) sowie Rückstellungen für variable Vergütungen der Vorstände und leitenden Mitarbeiter in Höhe von 3,9 Mio. Euro (per 31. Dezember 2022: 3,5 Mio. Euro). 3. VERTRIEB UND MARKETINGDer Vertrieb der Erneuerbaren-Energien-Kraftwerke, die an Land errichtet werden, stützt sich auf den Direktverkauf an Einzel- und Großinvestoren. Mit diesem Direktvertrieb hat PNE seit Jahren Erfahrungen und wird diesen bewährten Vertriebsweg daher auch weiterhin verfolgen. Auch im Dienstleistungsbereich ist der Direktvertrieb ein Geschäftsmodell, das an Bedeutung gewinnt. Die zunehmend breitere Aufstellung der PNE-Gruppe in diesem Segment erfordert größere Anstrengungen, um die Kunden direkt zu erreichen und über eigene Angebote zu informieren. Dies erfolgt im Wesentlichen über die Darstellung des Dienstleistungsangebotes auf Internetseiten, per Social Media sowie auf Messen. Auch klassische Anzeigenwerbung und gedruckte Produktinformationen zählen dazu. Die PNE AG hat sich frühzeitig den Dienstleistungen als Produkt gewidmet und bietet beispielsweise als Vermittler passgenaue PPA-Modelle (PPA = Power Purchase Agreement) für die Stromvermarktung außerhalb des EEG an. Diese sind insbesondere interessant für Windenergieanlagen, die aus der Fixvergütung nach dem Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEGFörderung) herausfallen. PNE sieht hier künftig weiteres Potenzial für Neugeschäft, da die EEG-Förderung für zahlreiche alte Windparks ausläuft und damit die Vermittlung von PPAs für externe Windparks benötigt wird. 4. ENTWICKLUNG UND INNOVATIONENForschungs- und Entwicklungsaktivitäten außerhalb des operativen Geschäftszwecks "Projektentwicklung" fanden im Konzern der PNE AG im Berichtszeitraum nicht statt. 5. MITARBEITERIm Konzern waren im Geschäftsjahr 2023 im Jahresdurchschnitt einschließlich der Vorstände 608 Personen (im Vorjahr: 514) beschäftigt. Von diesen Mitarbeitern (einschließlich Vorstände und Auszubildende) waren im Jahresdurchschnitt 226 (im Vorjahr: 186) Mitarbeiter bei der PNE AG beschäftigt. Zum 31. Dezember 2023 waren im Konzern einschließlich der Vorstände 632 Personen beschäftigt (per 31. Dezember 2022: 544 Personen). Von den Konzernmitarbeitern waren scrollen
Aufgeteilt auf das In- und Ausland sind scrollen
Die vorhandene Mitarbeiterzahl wird laufend überprüft, um für die weitere Entwicklung des Konzerns vorbereitet zu sein. 6. IMMATERIELLEUNTERNEHMENSWERTEDer Erfolg bei der Entwicklung von Windparkprojekten an Land und auf See und von Photovoltaikprojekten an Land basiert wesentlich auf dem Wissen und den Erfahrungen langjähriger qualifizierter Mitarbeiter sowie einer vertrauensvollen Zusammenarbeit mit allen an einem Projekt Beteiligten. Dies gilt auch für den Eigenbetrieb von Anlagen im Bereich der Erneuerbaren Energien Dabei sind die Mitarbeiter besonders gefordert: Ihre Kreativität und individuelles Vorgehen sind häufig die Schlüssel zur Lösung der oft komplexen Fragestellungen während der Entwicklung und des Betriebs eines Windparks oder einer Photovoltaikanlage. Der Wert eines Projektes, von dem dann wieder der unternehmerische Erfolg der PNE AG und des Konzerns abhängt, wird im Wesentlichen in der Planungsphase bis zum Erreichen der Genehmigung geschaffen. Ebenso hängt der Unternehmenserfolg vom sicheren und professionellen Betrieb von Projekten im Bereich der Erneuerbaren Energien ab. Hierzu kann die PNE-Gruppe auf die Fähigkeiten und Erfahrungen der in der Regel langjährig im Unternehmen tätigen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter zurückgreifen. Sie verfügen nicht nur über eine hervorragende Expertise in der Branche, sondern sind darüber hinaus auch sehr gut vernetzt. So wird sichergestellt, dass in allen Phasen der Entwicklung, Realisierung und Vermarktung aber auch beim Betrieb von Windpark- oder Photovoltaikprojekten auf hohe Fachkompetenz vertraut werden kann. Darüber hinaus legt PNE großen Wert darauf, dass die Potenziale der Mitarbeiter durch eine effektive interne Organisation und ein hohes Maß an Eigenverantwortung optimal genutzt werden können. Regelmäßige Bewertungen der Mitarbeiter und ihrer Aufgaben ermöglichen es, leistungsorientiert und auf die jeweiligen Aufgaben speziell zugeschnittene Anforderungsprofile immer wieder anzupassen. Auf diese Weise können hohe Standards in den unterschiedlichen Aufgabenbereichen erreicht und gehalten werden. Durch die Sicherstellung der Qualifizierung und Weiterbildung der Mitarbeiter sowie die laufende Optimierung der Verfahrensprozesse soll die Expertise und Effizienz weiter gestärkt werden. Wichtig sind PNE zudem der Erfahrungsaustausch und die Stärkung der internen standortübergreifenden Kommunikation, die im Konzern mittels einer Software zur effizienteren Teamkommunikation sowie einer Mitarbeiter-App ermöglicht wird. Aus der Praxis heraus hat PNE langjährige Erfahrungen in der Projektentwicklung in Prozesse überführt, die es ermöglichen, zielgerichtet und intensiv von der Standortakquisition über die schlüsselfertige Errichtung und den Betrieb von Windparks bis hin zum Ersatz alter Windenergieanlagen durch moderne, das sogenannte Repowering, alle Phasen der Windparkprojektierung erfolgreich zu planen, durchzuführen und abzuschließen. Bei der internationalen Expansion und der strategischen Erweiterung des Geschäftsmodells um andere saubere Energien, Speichertechnologien und Power-to-X-Lösungen weiß PNE um die große Bedeutung erfahrener Partner. Daher gilt der Grundsatz, dass PNE möglichst nur dann in neue Märkte eintritt, wenn dies gemeinsam mit dort gut vernetzten Partnern erfolgen kann. Auch hier gilt der Grundsatz der fachlich-qualifizierten und von Vertrauen getragenen Zusammenarbeit mit den Projektpartnern und an einem Projekt Beteiligten. 7. NACHTRAGSBERICHTDer Nachtragsbericht zu den wesentlichen Auswirkungen nach Ende des Berichtszeitraums findet sich im Konzernanhang unter Gliederungspunkt X. Sonstige Angaben "8. Ereignisse nach dem Bilanzstichtag". 8. RISIKO- UND CHANCENBERICHTBeschreibung der wesentlichen Merkmale des IKS/RMS der Muttergesellschaft und des GesamtkonzernsInternes Kontrollsystem (IKS)Ziel der eingerichteten Methoden und Maßnahmen ist es, das Vermögen des Unternehmens zu sichern und die betriebliche Effizienz zu steigern. Die Zuverlässigkeit des Rechnungs- und Berichtswesens sowie die Einhaltung der internen Vorgaben und der gesetzlichen Vorschriften sollen durch das installierte Interne Kontrollsystem (IKS) gewährleistet werden. Im Rahmen des IKS werden die einzelnen Funktionsbereiche der Gesellschaft und des Konzerns einer sorgfältigen Analyse unterzogen und entsprechend der Wahrscheinlichkeit und der Möglichkeit eines Schadenseintritts bewertet. Basierend auf den gewonnenen Erkenntnissen bzw. den vorgenommenen Bewertungen ist der Aufbau der einzelnen Einheiten organisiert. Daneben sind die Arbeitsabläufe an die gewonnenen Erkenntnisse angepasst. Beispielsweise wird auf eine konsequente Trennung von unvereinbaren Tätigkeiten geachtet. Zudem sind angemessene Kontrollspannen eingeführt. Darüber hinaus wird besonderer Wert auf überschneidungsfreie Verantwortlichkeiten gelegt, mit der Maßgabe, dass Aufgabe, Kompetenz und Verantwortung gebündelt werden. Gleichzeitig sind Kontrollen in die Arbeitsabläufe eingebaut. Die zuvor beschriebenen wesentlichen Merkmale des IKS finden in allen Funktionsbereichen der Muttergesellschaft und des Gesamtkonzerns Anwendung. Die Implementierung der aufbau- und ablauforganisatorischen Kontrollen im Bereich des IKS stellt im Rechnungslegungsprozess die Datenintegrität der in die Finanzberichte eingehenden Angaben sicher. Neben diesen im System implementierten Kontrollen werden die einzelnen Funktionsbereiche ebenfalls durch Vorgesetzte überwacht. Wesentliche Merkmale des rechnungslegungsbezogenen internen Kontroll- und RisikomanagementsystemsZiel des internen Kontroll- und Risikomanagementsystems im Hinblick auf den (Konzern-)Rechnungslegungsprozess ist es, sicherzustellen, dass die Rechnungslegung einheitlich und im Einklang mit den gesetzlichen Vorgaben, den Grundsätzen ordnungsgemäßer Buchführung und den International Financial Reporting Standards (IFRS) sowie (konzern)internen Richtlinien erfolgt und dadurch den Adressaten des Konzern - und des Einzelabschlusses zutreffende und verlässliche Informationen zur Verfügung gestellt werden. Hierfür hat PNE ein rechnungslegungsbezogenes internes Kontroll- und Risikomanagementsystem eingerichtet, das alle dafür relevanten Leitlinien, Verfahren und Maßnahmen umfasst. Das interne Kontrollsystem besteht aus den Bereichen Steuerung und Überwachung. Der Vorstand und der Aufsichtsrat (hier insbesondere der Prüfungsausschuss) sind mit prozessunabhängigen Prüfungsmaßnahmen in das interne Überwachungssystem eingebunden. Für spezielle fachliche Fragestellungen und komplexe Bilanzierungssachverhalte fungiert das Konzernrechnungswesen als zentraler Ansprechpartner. Falls erforderlich, wird auf externe Sachverständige (Wirtschaftsprüfer, qualifizierte Gutachter etc.) zurückgegriffen. Darüber hinaus werden die rechnungslegungsbezogenen Kontrollen durch das Controlling des Konzerns durchgeführt. Alle Posten und wesentlichen Konten der Gewinn- und Verlustrechnungen, der Bilanzen des Konzernabschlusses und der in den Konzernabschluss einbezogenen Gesellschaften werden in regelmäßigen Abständen auf Richtigkeit und Plausibilität überprüft. In Abhängigkeit davon, wie die rechnungslegungsbezogenen Daten durch das Rechnungswesen erstellt werden, erfolgen die Kontrollen monatlich oder quartalsweise. Das rechnungslegungsbezogene Risikomanagementsystem ist Bestandteil des Risikomanagements des Konzerns. Die für die Richtigkeit der rechnungslegungsbezogenen Daten relevanten Risiken werden von dem für den Risikobereich Finanzen zuständigen Risikobeauftragten überwacht und quartalsweise vom Risikomanagementgremium identifiziert, dokumentiert und beurteilt. Geeignete Maßnahmen zum Monitoring sowie zur Risikooptimierung von rechnungslegungsbezogenen Risiken sind durch das Risikomanagement des Konzerns eingerichtet. RisikomanagementDie Risikopolitik des Konzerns und der Gesellschaft ist in die Unternehmensstrategie eingebettet und darauf ausgerichtet, den Bestand des Konzerns sowie der Gesellschaft zu sichern und gleichzeitig deren Werte systematisch und kontinuierlich zu steigern. Das Risikomanagement ist in die vorhandene Unternehmensorganisation integriert. Damit können Doppeltätigkeiten und parallele Organisations-, Entscheidungs- und Berichtsstrukturen vermieden werden. So wird auch sichergestellt, dass die wesentlichen Risiken regelmäßig in den Führungsebenen behandelt werden. Es können sich, je nach Wahrnehmung und Positionierung des Risikos, unterschiedliche Risikostrategien und daraus abgeleitet spezifische Gegenmaßnahmen ergeben. Grundsätzlich basiert die Risikostrategie auf einer Bewertung der Risiken im Rahmen des Risikomanagementsystems und einer Erfassung und Bewertung der mit den Risiken verbundenen Chancen im Rahmen von Strategiebesprechungen. Risikoabwägungen sind grundsätzlich Bestandteil der Geschäftsentscheidungen. Dabei ist PNE bemüht, das Eingehen von bestandsgefährdenden Risiken zu vermeiden. In den Kernkompetenzfeldern des Konzerns und der Gesellschaft werden angemessene, überschaubare und beherrschbare Risiken bewusst eingegangen, wenn sie gleichzeitig einen angemessenen Ertrag erwarten lassen oder unvermeidbar sind. Dabei sorgt PNE dafür, dass angemessene Gegenmaßnahmen ergriffen und umgesetzt werden. Risiken in unterstützenden Prozessen werden gegebenenfalls auf andere Risikoträger übertragen. Andere Risiken, die keinen Zusammenhang mit Kern- und/oder Unterstützungsprozessen haben, werden dagegen - soweit dies möglich ist - vermieden. Hinzu kommt, dass es sich bei einem großen Teil der Risiken um projekt- und/oder regionenspezifische Risiken handelt, die überwiegend dezentral in den jeweiligen Abteilungen und Bereichen behandelt und - sofern es sich um wesentliche Risiken handelt - auch an den Vorstand berichtet werden. Im "Risikomanagementhandbuch" hat der Konzern die Rahmenbedingungen für ein ordnungsgemäßes und zukunftsgerichtetes Risikomanagementsystem formuliert. Das Handbuch regelt die konkreten Prozesse im Risikomanagement. Es zielt auf die systematische Identifikation, Dokumentation, Bewertung, Steuerung und Berichterstattung von Risiken ab. Dabei werden unter Beachtung klar definierter Kategorien Risiken der Geschäftsfelder, der operativen Einheiten, der bedeutenden assoziierten Unternehmen sowie der zentralen Bereiche identifiziert und hinsichtlich ihrer Eintrittswahrscheinlichkeit und möglicher Schadenshöhe quantitativ bewertet. Die Risiken werden zunächst bewertet, ohne die derzeit durchgeführten Gegenmaßnahmen zu berücksichtigen (Bruttobewertung). Anschließend wird im Rahmen der Nettobewertung, das Restrisiko unter Berücksichtigung der bestehenden Gegenmaßnahmen betrachtet. Die Aufgabe der Risikoverantwortlichen ist es auch, bei Bedarf Maßnahmen zur weiteren Vermeidung, Reduzierung und Absicherung von Risiken zu entwickeln und gegebenenfalls zu initiieren sowie deren Umsetzung sicherzustellen. Die Berichterstattung wird durch vom Management festgelegte Wertgrenzen gesteuert. Die einzelnen Risiken werden im Rahmen der internen Risikoberichterstattung innerhalb des Konzerns anhand der Eintrittswahrscheinlichkeit und der möglichen Auswirkung klassifiziert. Für den PNE-Konzern wurden folgende quantitative Grenzen für die Klassifizierung der Auswirkungen und Eintrittswahrscheinlichkeiten abgeleitet. Die Bezugsgröße der Auswirkungsklassen ist das EBITDA. Klassifizierung der Eintrittswahrscheinlichkeitscrollen
Klassifizierung nach Auswirkungsgradscrollen
Durch die Bestimmung der Wahrscheinlichkeits- und Auswirkungsgrenzen erfolgt eine Einteilung der Risiken nach Ampelfunktion in rote, gelbe und grüne Bereiche. Von dieser Einteilung werden der grundsätzliche Handlungsbedarf sowie die Berichterstattung an die Unternehmensführung abgeleitet. Risikomatrix(Eintrittswahrscheinlichkeiten und Auswirkungsklassen)scrollen
Die Gesamtrisikoposition wird unter Heranziehung geeigneter quantitativer Verfahren (Monte-Carlo-Simulation) bewertet. Auf diese Weise wird eine Häufigkeitsverteilung und damit eine realistische Bandbreite der zukünftigen Cashflows, Gewinne und Erträge aufgezeigt, also die Planungssicherheit bzw. der Umfang möglicher Planabweichungen dargestellt. Die Ableitung der Risikotragfähigkeit erfolgt bei der PNE durch eine Gegenüberstellung der ermittelten, aggregiertenGesamtrisikoposition mit den zur Risikodeckung verfügbaren finanziellen Mitteln, den sogenannten Deckungsmassen. Bei Bedarf werden im Rahmen der Analyse relevante Financial Covenants entsprechend berücksichtigt. Die wesentlichen Risiken sowie eingeleitete Gegenmaßnahmen werden turnusmäßig überwacht. Das zentrale Risikomanagement berichtet regelmäßig über die identifizierten Risiken an den Vorstand und den Aufsichtsrat. Zusätzlich zur Regelberichterstattung gibt es für unerwartet auftretende Risiken eine spontane konzerninterne Berichterstattungspflicht. Das Risikomanagementsystem ermöglicht es dem Vorstand, wesentliche Risiken frühzeitig zu erkennen und gegensteuernde Maßnahmen einzuleiten. Insgesamt ist das Risikomanagement in die routinemäßigen Prozesse des Unternehmens integriert. Das Reporting erfolgt von der Mitarbeiterebene bis in den Vorstand. Mögliche Risiken werden somit bereits auf der Arbeitsebene erkannt und zeitnah in den Teams, Abteilungen und Bereichen diskutiert und bewertet. Gegebenenfalls werden auf dieser Ebene bereits Maßnahmen zum Umgang mit den jeweiligen Risiken beschlossen. Sofern nötig, werden die Fragen zum Umgang mit den Risiken dem Vorstand oder von diesem dem Aufsichtsrat vorgelegt. Bei grundlegenden und bereichsübergreifenden Risiken werden zudem Arbeitsgruppen aus unternehmensinternen Experten gebildet, um in regelmäßigen Abstimmungen oder nach Bedarf Lösungen für solche Fragestellungen zu erarbeiten. Die zuvor beschriebenen wesentlichen Merkmale des Risikomanagementsystems finden konzernweit Anwendung. Bezogen auf die Prozesse in der (Konzern-)Rechnungslegung bedeutet dies, dass die identifizierten Risiken insbesondere hinsichtlich ihrer möglichen Auswirkungen auf die Berichterstattung in den jeweiligen Finanzberichten untersucht und bewertet werden. Hierdurch werden frühzeitig wichtige Informationen über potenziell mögliche Fair-Value-Änderungen von Vermögenswerten und Schulden generiert, drohende Wertminderungen angezeigt und wichtige Informationen zur Einschätzung der Notwendigkeit der Bildung/Auflösung von Rückstellungen gewonnen. In regelmäßigen Zeitabständen werden auf Vorstandsebene die Angemessenheit und Wirksamkeit des Risikomanagements sowie die dazugehörigen Kontrollsysteme kontrolliert und entsprechend angepasst. Aufgrund der besonderen Bedeutung einer vorbildlichen Handlungsweise in allen geschäftlichen Belangen werden verantwortliche Mitarbeiter gezielt in Fragen des Risikomanagements geschult. Abschließend ist darauf hinzuweisen, dass weder IKS noch RMS absolute Sicherheit bezüglich des Erreichens der damit verbundenen Ziele geben können. Wie alle Ermessensentscheidungen können auch solche zur Einrichtung angemessener Systeme grundsätzlich fehlerhaft sein. Kontrollen können aus simplen Fehlern oder Irrtümern heraus in Einzelfällen nicht greifen oder Veränderungen von Umgebungsvariablen können trotz entsprechender Überwachung verspätet erkannt werden. PNE ist der Meinung, dass sie über ein angemessenes und wirksames Risikomanagementsystem verfügt. Aktuell werden im Rahmen des Risikomanagementprozesses insbesondere die folgenden Einzelrisiken intensiv verfolgt: scrollen
Einschätzung von Risiken und ChancenInsgesamt haben sich Umfang und Gefährdungspotenzial der Risiken nach Einschätzung des Vorstands, mit Ausnahme der im nachfolgenden Text erwähnten Veränderungen, gegenüber dem 31. Dezember 2022 nicht wesentlich verändert, mit Ausnahme der nicht mehr enthaltenen Risiken oder der wertmäßig stark reduzierten Risiken, welche im weiteren Textverlauf aufgeführt werden. Die zukünftigen Perspektiven für die Entwicklung des Konzerns und der PNE AG sind aus Sicht des Vorstands angesichts der weltweiten Entwicklung des Klimaschutzes und des Ausbaus der Wind- und Photovoltaikenergie sowie der gut gefüllten Projektpipeline für Windenergie - und Photovoltaikprojekte gut. Somit ist nach Einschätzung des Vorstands auch in den kommenden Geschäftsjahren mit einer positiven Unternehmensentwicklung zu rechnen. Auf Grundlage der positiven wirtschaftlichen Lage per 31. Dezember 2023 stellt kein Einzelrisiko eine wesentliche Gefahr für den Konzern dar, auch wenn das Risiko aus der Betriebsprüfung bei der WKN GmbH finanzielle Auswirkungen im oberen einstelligen Millionen-Euro-Bereich oder die Ausübung von Kündigungsrechten von Finanzierungsverträgen (aufgrund eines Kontrollwechsels bei über 50 Prozent Aktienanteilsbesitz) bis im unteren zweistelligen Millionen-Euro-Bereich haben könnte , folglich als mittel klassifiziert werden. Auch hat sich das Geschäftsmodell und die Aufstellung der PNE als weitestgehend resistent gegen Pandemien und die Auswirkungen des Ukraine-Kriegs dargestellt. Somit sind aus Sicht des Vorstands bestandsgefährdende Risiken aktuell nicht ersichtlich. Eine bestandsgefährdende Entwicklung ist aus Sicht des Vorstandes auch im Hinblick auf ein Zusammenwirken von verschiedenen Einzelrisiken nicht absehbar. Nicht mehr als Risiko aufgeführt gegenüber dem 31. Dezember 2022 wird das Risiko "Offshore-Windparkprojekt Atlantis I", da die ausstehende Meilensteinzahlung in Höhe von 5 Mio. Euro aus dem Projektverkauf im September 2023 im Konzern eingegangen ist. Das steuerliche Risiko aus der körperschaft-, gewerbe- und umsatzsteuerlichen Außenprüfung bei der WKN GmbH für die Jahre 2010 bis 2013 hat sich gegenüber dem 31. Dezember 2022 reduziert. In Bezug auf die offenen Einspruchsverfahren 2010 bis 2013 wurde im Dezember 2023 eine Einigung im unteren einstelligem Millionen-Euro-Bereich (per 31. Dezember 2022: oberer einstelliger Millionen-Euro-Bereich) mit der Rechtsbehelfsstelle ausgehandelt und die Einsprüche wurden im Januar 2024 zurückgenommen. Es besteht ein Risiko "Offshore-Projektierung in Deutschland". Im Rahmen der Umsetzung des Beschlusses des Bundesverfassungsgerichts vom 30. Juni 2020 durch den Gesetzgeber im Sinne des WindSeeG 2020 haben zwei Tochtergesellschaften der PNE AG Erstattungen für bereits erbrachte Projektierungsleistungen zu erwarten. Die betroffenen Tochtergesellschaften der PNE AG haben fristgerecht Anträge auf Erstattung nach § 10a WindSeeG gestellt und jeweils im ersten Halbjahr 2023 entsprechende Feststellungsbescheide des BSH erhalten. Auf der Basis von nachfolgenden Kostenerstattungsbescheiden des BSH sind rund 2,5 Mio. Euro eingegangen. Die beiden betroffenen Tochtergesellschaften prüfen zurzeit das weitere Vorgehen. Die Höhe der vorgenannten Ausgleichszahlungen des Bundes nach § 10a WindSeeG bleiben hinter dem zurück, was die PNE AG für die erbrachten Entwicklungsleistungen für angemessen hält (einen niedrigen zweistelligen Millionen-Euro-Betrag). Die PNE AG behält sich daher für die beiden betroffenen Tochtergesellschaften vor, die Kostenerstattungsbescheide verwaltungsgerichtlich überprüfen zu lassen. Im Rahmen dieser Verfahren kann auch die Verfassungsmäßigkeit des § 10a WindSeeG überprüft werden, z. B. durch einen Vorlagebeschluss der Verwaltungsgerichte an das Bundesverfassungsgericht. Insgesamt erwartet PNE aufgrund der Ausgleichsregelung des § 10a WindSeeG weitere Erstattungen für in der Vergangenheit bereits erbrachte Projektierungsleistungen, die sich dann in der Zukunft entsprechend positiv auf die Konzernzahlen auswirken können. Allgemeine FaktorenDer Konzern und mit ihm die konsolidierten Einzelgesellschaften sind durch die Geschäftstätigkeit Risiken ausgesetzt, die nicht vom unternehmerischen Handeln zu trennen sind. Durch das interne Risikomanagementsystem minimiert die Gesellschaft die mit der Geschäftstätigkeit verbundenen Risiken und geht sie nur dann ein, wenn ein entsprechender Mehrwert für das Unternehmen bei beherrschbarem Risiko geschaffen werden kann. Risikomanagement ist ein kontinuierlicher Prozess. Aufbauend auf der Analyse der vorhandenen Kernprozesse erfolgt eine Bewertung der erfassten Risiken. Die Risikoberichterstattung an den Vorstand und Aufsichtsrat erfolgt regelmäßig. Sofern im Folgenden nicht anders angegeben, hat sich die Einschätzung der jeweiligen Risiken gegenüber dem 31. Dezember 2022 nicht wesentlich geändert. Mit der Umsetzung der strategischen Erweiterung des Geschäftsmodells auch auf weitere saubere Energien und Speichertechnologien sowie die Ausweitung des Eigenbetriebs von Projekten können sich weitere Risiken ergeben. Allgemeine Erläuterung zur Einschätzung der RisikenIm Folgenden werden die wichtigsten Risiken, die sich aus dem Risikomanagementsystems des PNE-Konzerns ergeben, erläutert. Sofern nicht anders angegeben, werden die nachfolgend beschriebenen Einzelrisiken in der Risikomatrix als grün oder gelb eingestuft. Wenn ein Einzelrisiko in der Risikomatrix als rot eingestuft wird, wird dies besonders angegeben. Risiken aus operativer TätigkeitEin typisches Risiko ist das Genehmigungsrisiko von Projekten in etablierten und auch neuen Märkten. Bei zeitlichen Verzögerungen der Genehmigungen, bei negativen Ergebnissen von Ausschreibungen oder wenn sich durch marktbasierte Fördermechanismen das Angebot-Nachfrageverhältnis wesentlich verschiebt, können sich Verschiebungen in den Liquiditätsflüssen, höhere Anzahlungserfordernisse und Ausfälle von geplanten Mittelrückflüssen ergeben. Außerdem können Projekte in diesen Fällen unwirtschaftlich werden, was zu Ausbuchungen von bereits aktivierten unfertigen Erzeugnissen führen kann. Neben dem Vorratsvermögen kann dieses Risiko auch die Werthaltigkeit der Forderungen betreffen. Risiken bestehen für Bilanzwerte für Projekte an Land und auf See im In - und Ausland, wenn Projekte unwirtschaftlich werden bzw. eine Realisierung nicht möglich sein sollte. So besteht z. B. im Markt USA das Risiko, dass zur Erlangung von Netzanschlusszusagen hohe Sicherheiten hinterlegt werden müssen, die bei Nichtrealisierung des Projektes nicht rückzahlbar wären. Die operativen Chancen in der Projektierung von Windparks an Land und auf See bzw. Photovoltaikanlagen an Land können jedoch nur realisiert werden, wenn solche unternehmerischen Risiken in Kauf genommen werden. Zeitliche Verzögerungen können sich in der Projektumsetzung u. a. wegen der notwendigen intensiven Umweltverträglichkeitsprüfungen, des ungewissen Zeitpunkts der Erteilung von Genehmigungen und Netzanschlusszusagen, möglicher Widersprüche/Klagen gegen bereits erteilte Genehmigungen oder durch Verbandsklagen, der rechtzeitigen Verfügbarkeit von Windenergieanlagen oder Photovoltaikpanels oder der rechtzeitigen Verfügbarkeit sonstiger für die Errichtung eines Windparks oder einer Photovoltaikanlage erforderlicher Voraussetzungen und Komponenten ergeben. Im Bereich Offshore Vietnam kommt neben den vorgenannten allgemeinen Risiken noch hinzu, dass Änderungen der regulatorischen Rahmenbedingungen und der politischen Ziele zum Ausbau der Offshore-Windenergie schwieriger zu kalkulieren sind als in etablierten Märkten, und dass dadurch bereits im Vorfeld getätigte hohe Entwicklungskosten möglicherweise verloren sind, wenn eine Genehmigung nicht erlangt und entsprechende Verkaufserlöse nicht erzielt werden können. Durch ein umfangreiches Projektcontrolling versucht die PNE, diesen komplexen Anforderungen zeitgerecht Rechnung zu tragen. Die Zahl der für die Errichtung von "Saubere-Energien-Projekten" geeigneten Standorte in Deutschland ist begrenzt. Dies kann in Zukunft zu einem verstärkten Wettbewerb um diese Standorte und damit erhöhten Akquisitionskosten sowie zu höheren Betriebskosten, wie z. B. Nutzungsentschädigungen, führen, die den erzielbaren Deckungsbeitrag entsprechend mindern würden. Im Zuge der Projektrealisierung bleibt die PNE darauf angewiesen, den aus zukünftig entstehenden oder zukünftig fällig werdenden Verbindlichkeiten resultierenden Kapitalbedarf zu decken. Außerdem könnte weiterer Kapitalbedarf entstehen, wenn und soweit die PNE aus von ihr unmittelbar oder mittelbar gegebenen Bürgschaften oder vergleichbaren Zusagen in Anspruch genommen werden sollte oder sich sonstige in diesem Abschnitt beschriebene Risiken realisieren sollten. Ein Risiko für die künftige Entwicklung liegt - wie bei allen Unternehmen, die Projekte mit sauberen Energien entwickeln - im Bereich der Finanzierung und des Vertriebs von Projekten. Um dem zu begegnen, hat PNE bereits seit mehreren Jahren auf den Vertriebsweg "Einzel- und Großinvestoren" sowie außerdem auf den Aufbau und Vertrieb von Portfolien mit Windparks oder künftig auch PV-Portfolien, die bereits in Betrieb genommen wurden, gesetzt. Negative Auswirkungen steigender Zinssätze auf die Projektvermarktung können jedoch nicht ausgeschlossen werden, da steigende Zinsen eine Erhöhung der Projektkosten zur Folge haben. Zudem können steigende Kapitalmarktzinsen gleichzeitig zu sinkenden Verkaufspreisen führen, da die Anforderungen der Investoren an eine Projektverzinsung in diesem Fall steigen dürften. Weiterhin könnten sich bei einer Finanzkrise und einer daraus resultierenden Zurückhaltung der Banken Projektfinanzierungen für die Projektrealisierung als Risiko darstellen. Ein Lieferantenrisiko im Bereich Windenergieanlagen ergibt sich aus der weltweiten Nachfrage im Verhältnis zu den vorhandenen Kapazitäten. Lieferengpässe bei steigender internationaler Nachfrage sind in 2023 eingetreten und können auch in Zukunft nicht ausgeschlossen werden. Solche Lieferengpässe könnten zu verzögerter Realisierung und zu erhöhten Preisen in der Beschaffung von Windparkprojekten führen. Die PNE legt daher großen Wert auf den möglichst frühzeitigen Abschluss von Lieferverträgen mit namhaften Herstellern von Windenergieanlagen sowie Zulieferern (z. B. Fundamente) und die Vereinbarung der fristgerechten Lieferung. Dies gilt auch für den Bereich Photovoltaik, wobei hier geringere Lieferantenrisiken bestehen. Länderspezifische und saisonale Modulengpässe beispielsweise sind größtenteils bekannt und hängen im Wesentlichen von Anlagengröße und verfügbarer Zeit zur baulichen Fertigstellung ab. In der PNE-Gruppe gibt es Joint-Venture-Gesellschaften, die Auslandsaktivitäten bereits eingegangen sind oder künftig gegebenenfalls eingehen werden, und daher Risiken darstellen können. Es besteht das Risiko, dass die Zusammenarbeit mit Partnern bereits bestehender Joint Ventures scheitert, etwa im Falle des Ausstiegs eines Joint-Venture-Partners mit der Folge, dass die Beziehungen und Kenntnisse des Joint-Venture-Partners über den betreffenden Auslandsmarkt nicht mehr genutzt werden können oder es zum Stillstand oder Scheitern bereits begonnener ausländischer Windparkprojekte kommt. Auch könnte es - insbesondere dann, wenn sich die von dem Joint-Venture-Unternehmen bearbeiteten Projekte nicht wie zunächst geplant realisieren lassen - zu Rechtsstreitigkeiten mit dem Joint-Venture-Partner kommen. Dies könnte zur Folge haben, dass in der Bilanz der PNE-Gruppe Abschreibungen auf den Beteiligungsansatz bzw. auf das Vorratsvermögen der betreffenden Joint-Venture-Gesellschaft erfolgen müssen. All dies kann die Tätigkeit der Gesellschaft in dem betreffenden Auslandsmarkt deutlich erschweren und im ungünstigsten Fall sogar zu einem vollständigen Scheitern der Aktivität in diesem Land führen. Die Bewertung von Projekten zur Nutzung Erneuerbarer Energien ist u. a. von der Einschätzung der künftigen Entwicklung der Strompreise in den Zielmärkten abhängig. Veränderungen in der Strompreisentwicklung können zu Veränderungen der Marktsituation führen. Es bestehen Risiken aus dem Eigenbetrieb von Windparks und Photovoltaikanlagen. Für die Ertragslage eines Windparks oder einer Photovoltaikanlage sind das standortspezifische Windaufkommen bzw. die Sonnenstunden die ausschlaggebenden Größen. Neben den bekannten jahreszeitlichen Schwankungen können diese auch über die Jahre auftreten. Es ist nicht ausgeschlossen, dass sich aufgrund von mehreren wind- oder sonnenschwachen Jahren die Wirtschaftlichkeit eines Projekts nachhaltig verschlechtert. Dieses Risiko hat im Hinblick auf das Segment "Stromerzeugung" eine besondere Relevanz. Mindererträge durch schwache Wind-oder Sonnenjahre wirken sich hier unmittelbar auf die Einnahmen- und Ergebnissituation im Segment "Stromerzeugung" und im Konzern aus. Diesem Risiko wird Rechnung getragen indem entsprechende Sicherheitsabschläge in den Cashflow-Rechnungen der Windparks und Photovoltaikanlagen über die Gesamtlaufzeit eingeplant werden. Weitere Gründe zur Verringerung der Ertragslage können nachträgliche Umweltauflagen im laufenden Betrieb und mögliche Klagen sein. Sollten die Auswirkungen größer sein als die geplanten Sicherheitsabschläge, dann könnte dies Auswirkungen auf die Vermögens- und Ertragslage des Konzerns haben. PNE veröffentlicht Prognosen für die Unternehmensziele des Konzerns. Diese Prognosen sind auf Basis der Planung des Konzerns getroffen worden. Sollten sich Planungsannahmen im Zeitverlauf ändern, könnte dies dazu führen, dass die veröffentlichte Prognose nicht erreicht wird. Die Verfehlung einer veröffentlichten Prognose könnte für die Gesellschaft bzw. den Aktienkurs nachteilige Auswirkungen haben. Die in der Bilanz enthaltenen Firmenwerte müssen zum Ende eines jeden Jahres mittels eines Impairmenttests auf ihre Werthaltigkeit überprüft werden. Sollte sich in der Zukunft ein Impairment ergeben, hätte dies Auswirkungen auf die Vermögens- und Ertragslage des Konzerns. Es besteht das Risiko, dass sich aus nachträglichen Prüfungen der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungen (BaFin) andere als die vom Vorstand angesetzten und vom Wirtschaftsprüfer geprüften Bewertungsansätze für Bilanzwerte für rückwirkende und damit einhergehend möglicherweise für zukünftige Bilanzstichtage ergeben. Dies könnte Auswirkungen auf die Vermögens- und Ertragslage des Konzerns haben. Zins-, Finanzierungs- und WährungsrisikenDer Konzern ist Zinsrisiken ausgesetzt, da die Konzernunternehmen Finanzmittel zu festen und variablen Zinssätzen aufnehmen. Das Risiko wird durch den Konzern gesteuert, indem ein angemessenes Verhältnis zwischen festen und variablen Mittelaufnahmen eingehalten wird. Dies erfolgt unter Verwendung von Zins-SWAPs. Die Sicherungsmaßnahmen werden regelmäßig beurteilt, um sie auf die Zinserwartung und die gewünschte Risikobereitschaft abzustimmen. Danach werden dann die Sicherungsstrategien ausgewählt. Konzerngesellschaften, insbesondere die PNE AG, vergeben untereinander kurz- und langfristige Darlehen. Diese werden mit einem festen Zinssatz ausgestattet. Dies gilt auch für die Darlehen an assoziierte Unternehmen sowie an Gemeinschaftsunternehmen. Somit ist für die Darlehenslaufzeiten mit keinen materiellen Auswirkungen auf die Ertragslage aus variabler Verzinsung bei den jeweiligen Gesellschaften zu rechnen. Aus der Ausgabe der Anleihe 2022/2027 und den in den Anleihebedingungen enthaltenen Covenants zur Eigenkapitalquote kann es aufgrund der Nichteinhaltung der Covenants zu erhöhten Zinszahlungen vor fristgemäßem Ablauf der Anleihe kommen. Die Anleihe wird im Juni 2027 zur Rückzahlung fällig. Zum Ende des Berichtszeitraums hielt die von dem US-Unternehmen Morgan Stanley kontrollierte Photon Management GmbH mehr als 30 Prozent der Aktien (Stimmrechte) der PNE AG, aber weniger als 50 Prozent. Würde ein Investor über 50 Prozent der Aktien erwerben, hätte dies Kündigungsmöglichkeiten der Darlehensgeber unter Kreditverträgen zur Fremdfinanzierung zur Folge. Der Konzern ist aus seinem operativen Geschäft und aus bestimmten Finanzierungsaktivitäten einem Adressenausfallrisiko ausgesetzt. Dem Ausfallrisiko finanzieller Vermögenswerte wird durch angemessene Wertberichtigungen unter Berücksichtigung bestehender Sicherheiten Rechnung getragen. Zur Reduzierung des Ausfallrisikos bei originären Finanzinstrumenten werden verschiedene Sicherungsmaßnahmen getroffen, wie z. B. die Einholung von Sicherheiten und Bürgschaften, wenn dies aufgrund von Bonitätsprüfungen angemessen erscheint. Der PNE-Gruppe zur Verfügung gestellte Finanzierungsmittel unterliegen teilweise einer variablen Verzinsung, die überwiegend an den 3-Monats-EURIBOR gekoppelt sind. Die Gesellschaften haben sich nur teilweise gegen steigende kurzfristige Zinsen abgesichert. Der PNE-Gruppe zur Verfügung stehende liquide Mittel könnten zukünftig teilweise einer negativen Verzinsung auf den Bankkonten der Gesellschaften unterliegen. Die Gesellschaften versuchen, eine negative Verzinsung durch Geldanlagen im kurz- und mittelfristigen Anlagebereich, welche zum Teil keine negative Verzinsung mit sich bringen, zu vermeiden. Um die jederzeitige Zahlungsfähigkeit sowie die finanzielle Flexibilität des Konzerns sicherzustellen, wird eine revolvierende Liquiditätsplanung erstellt, welche die Liquiditätszuflüsse und Liquiditätsabflüsse sowohl auf kurzfristige als auch auf mittel- und langfristige Sicht abbildet. Liquiditätsrisiken, das operative Geschäft unterjährig finanzieren zu können, bestehen insbesondere, wenn sich Closings bei Projektverkäufen im Rahmen des Direktverkaufs an externe Investoren verzögern sollten. Fremdwährungsrisiken im Finanzierungsbereich resultieren aus finanziellen Verbindlichkeiten in Fremdwährung und aus Darlehen in Fremdwährung, die zur Finanzierung an Konzerngesellschaften ausgereicht werden. Zum Jahresende bestehen kurzfristige Fremdwährungsverbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen im Konzern, die aus Sicht der Gesellschaft zu keinem wesentlichen Risiko führen. Aus den Projekten im internationalen Bereich können sich mittel- und langfristig Währungsrisiken ergeben. Im operativen Bereich resultieren Fremdwährungsrisiken vorrangig daraus, dass geplante Transaktionen in einer anderen Währung als dem Euro abgewickelt werden können. Im Investitionsbereich können sich Fremdwährungsrisiken im Wesentlichen aus dem Erwerb und der Veräußerung von Beteiligungen an ausländischen Unternehmen ergeben. Die Konzerngesellschaften versuchen, soweit möglich Transaktionen in Euro abzuwickeln. Sollte dies nicht möglich sein, ist geplant, soweit möglich und wirtschaftlich, die Absicherung wesentlicher konzernexterner Fremdwährungsgeschäfte durch Währungssicherungsgeschäfte rechtzeitig vor dem Zeitpunkt der jeweiligen Transaktionen vorzunehmen. Politische Risiken/MarktrisikenUnkalkulierbare Risiken können auch von außen in den Markt getragen werden. Hierzu zählen insbesondere plötzliche Änderungen der gesetzlichen Rahmenbedingungen in Deutschland oder den internationalen Märkten der PNE. Der Vorstand der PNE AG ist der Ansicht, dass Windparks und Photovoltaikanlagen zu den aktuell gültigen oder in Ausschreibungen zu erzielenden Vergütungen und gesetzlichen Rahmenbedingungen wirtschaftlich projektiert und betrieben werden können. Dennoch werden die Rahmenbedingungen in den Ländern, in denen PNE tätig ist oder zukünftig sein möchte, kontinuierlich überprüft, um auf mögliche Veränderungen zeitnah reagieren und somit Risiken mindern zu können. Im Rahmen der Ausschreibungsverfahren nach dem Erneuerbare-Energien-Gesetz sowie nach anderen vergleichbaren Verfahren im Ausland besteht stets das Risiko, in den jeweiligen Ausschreibungsrunden keinen Zuschlag zu erhalten. Das kann dazu führen, dass die betroffenen Projekte nicht oder nicht in dem geplanten Zeitrahmen realisiert werden können. Dadurch wären die bis dahin entstandenen Projektentwicklungskosten umsonst aufgewendet worden. Diesem Risiko wirkt die PNE durch genaue Beobachtung des Marktumfeldes und daraus abgeleitete Kalkulationen der Gebote entgegen. Die politischen Risiken und die Marktrisiken im Ausland können Auswirkungen auf die geplanten Projektrealisierungen in den nächsten Jahren haben. Die PNE AG und ihre Tochtergesellschaften beobachten die aktuellen Entwicklungen im Ausland intensiv, um mögliche Veränderungen der Marktlage oder der politischen Ausrichtung frühzeitig erkennen und rechtzeitig Maßnahmen einleiten zu können. Bei abrupten Änderungen der Vergütungssysteme sowie bei gesetzgeberischen rückwirkenden Eingriffen können sich aufgrund der mehrjährigen Projektentwicklungszyklen gleichwohl Risiken für die PNE-Gruppe verwirklichen. Zu den politischen Risiken zählen auch Risiken, die sich aus Kriegshandlungen ergeben können. Diese können grundsätzlich vielfältige Auswirkungen auf die wirtschaftliche Entwicklung, die globalen Lieferketten sowie Rohstoffpreise haben und sich somit auch z. B. auf den Beschaffungsmarkt des PNE-Konzerns auswirken. Aus dem aktuellen Krieg in der Ukraine und dem Nahost-Konflikt ergeben sich derzeit jedoch keine unmittelbaren Risiken für die PNE, da keine Geschäftsaktivitäten in oder mit Russland bzw. in oder mit der Ukraine bestehen und auch nicht mit Ländern, die den Nahost-Konflikt betreffen. Gesundheitliche RisikenGesundheitliche Risiken wie Epidemien oder Pandemien können sich auf das operative Geschäft auswirken, indem sie zu Verzögerungen in Genehmigungsprozessen und bei der Projektrealisierung führen. Dies kann in Extremfällen durch Verzögerungen zum Verlust von Genehmigungen oder Ausschreibungszuschlägen führen. Die Gesellschaft erwartet allerdings nur zeitliche Verzögerungen von geplanten Projekten und damit Verschiebungen innerhalb eines Jahres oder von einem Jahr in das nächste Jahr. Sollten solche Ereignisse erhebliche Auswirkungen auf die allgemeine Wirtschafts- und Finanzsituation haben, kann dies zudem auch zu einem Investorenrisiko und höhere Renditeanforderungen von Investoren führen. Der Konzern ist derzeit finanziell so gut aufgestellt, dass eventuelle Verzögerungen oder Ausfälle von Einnahmen keinen wesentlichen Einfluss auf die kurz- und mittelfristige Fortführung der Geschäftstätigkeit (going concern) hätten. Eine mögliche Auswirkung auf die Konzern-Guidance für das Jahr 2024 könnte jedoch bei Verschiebung von Projektverkäufen (Segment "Projektentwicklung") oder Einnahmeverschiebungen im Segment "Services" nicht ausgeschlossen werden. Die Gesellschaft informiert sich laufend über vorhandene oder bevorstehende gesundheitliche Risiken und reagiert auf mögliche Auswirkungen für die Mitarbeiter. U. a. besteht die Möglichkeit des "mobilen" Arbeitens. In Einzelfällen können Reisen in Länder mit hoher Ansteckungsgefahr untersagt und die Anordnung, große Menschenmassen zu meiden, erlassen werden. Alle erkennbaren Risiken aus dem aktuell weltweit vorhandenen Corona-Virus werden von der Gesellschaft weiterhin laufend hinsichtlich möglicher Auswirkungen auf die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage sowie dem Wohlergehen der Mitarbeiter abgewogen und sind in den Jahresabschluss bzw. den Ausblick eingeflossen. Rechtliche und Compliance-RisikenAlle erkennbaren rechtlichen Risiken werden laufend abgewogen und sind in diesen Bericht bzw. in die Unternehmensplanung eingeflossen. Dazu zählen auch Risiken aus noch nicht rechtskräftig abgeschlossenen Verfahren. Verstöße gegen gesetzliche Vorschriften und interne Richtlinien können die Reputation von PNE beschädigen und dem Unternehmen erheblichen Schaden zufügen, z. B. in Form von Haftungsrisiken, Geldbußen oder strafrechtlichen Sanktionen. Der PNE-Konzern wirkt diesem Risiko mit seinem Compliance-System entgegen, insbesondere durch die kontinuierliche Beobachtung der rechtlichen Anforderungen, durch regelmäßige Anpassung der Compliance-Richtlinien und durch Schulungen der Mitarbeiter. Steuerliche RisikenEs bestehen steuerliche Risiken aus der körperschaft-, gewerbe- und umsatzsteuerlichen Außenprüfung bei der WKN GmbH für die Jahre 2014 bis 2016 und 2017 bis 2020. Die vorgenannten Betriebsprüfungen sind noch nicht abgeschlossen. Es liegen bislang keine Prüfungsfeststellungen vor. Die Veranlagungen der Jahre 2010 bis 2013 auf Basis der abgeschlossenen Betriebsprüfung sind noch nicht rechtskräftig. In Bezug auf die offenen Einspruchsverfahren 2010 bis 2013 wurde im Dezember 2023 eine Einigung im unteren einstelligen Millionen-Euro-Bereich mit der Rechtsbehelfsstelle ausgehandelt und die Einsprüche wurden im Januar 2024 zurückgenommen. Die aus der Einigung resultierende Steuerbelastung, inklusive der Nachzahlungszinsen wird auf Ebene der WKN GmbH als Steuerrückstellung zum 31.12.2023 berücksichtigt. Die PNE AG und ihre Tochter- sowie sonstige Konzerngesellschaften sind derzeit in Ländern auf vier Kontinenten tätig und unterliegen damit vielfältigen steuerlichen Gesetzen und Regelungen. Änderungen in diesen Bereichen können zu einem höheren Steueraufwand und zu höheren Steuerzahlungen führen. Außerdem können Änderungen der steuerlichen Gesetze und Regelungen auch Einfluss auf Steuerforderungen und Steuerverbindlichkeiten sowie die aktiven und passiven latenten Steuern haben. PNE agiert in Ländern mit komplexen steuerlichen Regelungen, die unterschiedlich ausgelegt werden könnten. Zukünftige Auslegungen und Entwicklungen steuerlicher Gesetze und Regelungen könnten Steuerverbindlichkeiten, Rentabilität und Geschäftsbetrieb beeinflussen. Um diese Risiken zu minimieren, wird konzernübergreifend laufend mit länderspezifischen Steuerberatern zusammengearbeitet und die aktuelle Steuersituation analysiert. Informationstechnische RisikenDie Vertraulichkeit, Integrität und Verfügbarkeit von Informationen, Daten und Systemen ist durch zunehmende Cyberkriminalität gefährdet. Aktuell werden relevante Gesetze zur Sicherung und Erhöhung der Informationssicherheit erarbeitet. Um dem Rechnung zu tragen, bauen wir organisatorische Maßnahmen aus: Einführung von Richtlinien, Beauftragung eines Informationssicherheitsbeauftragten, Einführung eines IT-Sicherheitsrisikomanagements und technische Sicherheitsmaßnahmen (risikobasiert) zum Schutz vor unbeabsichtigtem Datenverlust, Datendiebstahl und allen Formen der Cyberkriminalität kontinuierlich weiter aus. Unsere Mitarbeiter werden dahingehend geschult, mögliche Bedrohungen und Sicherheitslücken zu erkennen und zu schließen. Im Rahmen einer kontinuierlichen Prozessüberwachung werden sowohl die technischen als auch die organisatorischen Maßnahmen kontinuierlich auf deren Wirksamkeit geprüft. Personelle RisikenEs wird immer schwieriger, neue Mitarbeiter in der erforderlichen Zahl und mit den erforderlichen Qualifikationen zu finden. Aufgrund des Fachkräftemangels und der Inflationsrate sind die Gehaltsforderungen der Bewerber in den letzten Jahren stark gestiegen. Die Personalgewinnung und die langfristige Bindung von Mitarbeitern sind dadurch sehr kostenintensiv geworden. Durch die sich ergebenden Möglichkeiten am Arbeitsmarkt können sich Bewerber und Mitarbeiter ihren Arbeitgeber aussuchen, somit ist ein Wechsel des Arbeitgebers für Mitarbeiter in vielen Fällen ohne große Risiken möglich. Der PNE-Konzern wirkt diesem Risiko durch die Nutzung von erfahrenen Dienstleistern im Bereich der Personalgewinnung sowie den Einsatz von nichtmonetären Zusatzangeboten für die Bewerber bzw. Mitarbeiter entgegen. Der Konzern bietet Angebote an, wie z. B. flexible Arbeitszeitmodelle, mobiles Arbeiten, Teamevents sowie Angebote im Bereich E-Bike-Leasing oder auch der sozialen Beratung. Ein neu implementierter Onboarding Prozess, der neue Mitarbeiter von der ersten Stunde bis zum Ende der Probezeit begleitet, ist implementiert worden. Weiterhin werden Feedbackgespräche mit den Mitarbeitern intensiviert, um die Bedürfnisse und Vorstellungen der Mitarbeiter zu erfahren und diese als gemeinsame Ziele verwirklichen zu können. Diese Angebote sollen die emotionale Bindung und die Identifikation der Mitarbeiter mit dem Unternehmen positiv beeinflussen. ChancenAls Projektierer von Windparks an Land und auf See sowie von Photovoltaikanlagen an Land agiert PNE in einem internationalen Wachstumsmarkt. Unabhängige Studien gehen aufgrund der Endlichkeit der fossilen Energieträger, dem Zwang zur Verminderung von Klimaschadstoffen sowie dem Bedarf an sicheren, umweltfreundlichen Energiequellen von weiterhin hohen Zuwachsraten bei der Windenergie und der Photovoltaik in den kommenden Jahren aus. Der Verlauf der Weltklimakonferenzen, zuletzt 2023 in Dubai, zeigt, dass die Notwendigkeit einer Energiewende weltweit erkannt worden ist. Die Unternehmen in der PNE-Gruppe verfügen aufgrund ihrer langjährigen Tätigkeit im Markt über die Voraussetzungen und die Erfahrungen, um von dieser Entwicklung langfristig zu profitieren. Die ständige Weiterentwicklung des Geschäftsmodells setzte die PNE AG u. a. mit Tochtergesellschaften fort, in denen bis Ende 2023 bereits fertiggestellte und in Betrieb genommene Windparks an Land mit einer Gesamtleistung von rund 369,8 MW gebündelt wurden. PNE bleibt vorerst direkt beteiligt und profitiert somit von künftigen Erträgen. Besondere Chancen liegen in den Auslandsaktivitäten des Konzerns sowie in möglichen neuen Märkten und in der Erweiterung des Geschäftsmodells auf weitere saubere Energien und Speichertechnologien. PNE ist bereits in einer Reihe attraktiver Wachstumsmärkte tätig. Dabei erfolgt die Expansion primär in Länder mit stabilen politischen Rahmenbedingungen und mit verlässlichen Vergütungs- und Förderregeln oder auch in Länder mit einem vergleichsweise hohen Marktpotenzial. Dazu zählen neue Märkte mit einem stark steigenden Strombedarf. Um die jeweiligen örtlichen Bedingungen hinreichend zu berücksichtigen, erfolgt der Markteintritt vielfach in Kooperation mit einem lokalen Partner. Diese Art der Internationalisierung hat sich als kosteneffiziente und Erfolg versprechende Strategie bewährt. Auch künftig wird PNE diesen Weg der selektiven Auslandsexpansion weiterverfolgen und vorhandene Marktchancen entschlossen nutzen. Die Kernkompetenz von PNE liegt in der Projektentwicklung, dem Bau und dem Betrieb sowie Repowering von Windparks und der Projektentwicklung von Photovoltaikanlagen auf hohem internationalem Niveau. Diese Kompetenz kann auch in weiteren Auslandsmärkten mit Ausbaupotenzial genutzt werden. Solche Märkte werden daher kontinuierlich beobachtet und die Chancen für einen Markteintritt sorgfältig geprüft. Neben den Chancen der Internationalisierung stehen die Perspektiven, die der etablierte deutsche Markt für Windenergie sowohl an Land wie auch auf See und für Photovoltaik an Land weiterhin bietet. Die Klimaziele der Bundesregierung und die Notwendigkeit zur Erhöhung der Versorgungssicherheit erfordern den beschleunigten Ausbau von Erneuerbare-Energien-Projekten an Land wie auf See. PNE zeichnet sich dadurch aus, dass sie bereits sechs Windparkprojekte auf See durch den gesamten Genehmigungsprozess beim Bundesamt für Seeschifffahrt und Hydrographie führte. Vier dieser Windparks sind von den Käufern bereits komplett errichtet und in Betrieb genommen worden. Ein weiteres Projekt befindet sich im Bau und soll in 2024 in Betrieb gehen. In der Projektentwicklung auf See wurde seit Jahren eine hohe Kompetenz entwickelt, die auch auf internationale Märkte übertragen werden kann. Daher prüft PNE die Möglichkeiten der Entwicklung von Windparks auf See in anderen Ländern. Im Windenergiemarkt bieten sich vielfältige Perspektiven für die Erbringung von Dienstleistungen über den gesamten Lebenszyklus von Windparks. Diese Chancen nutzt die PNE-Gruppe in wachsendem Umfang und versteht sich dabei als verlässlicher Partner der Entwickler und Betreiber von Windparks. Dieser Bereich der Dienstleistungen wurde zielstrebig weiter ausgebaut. Ein Schwerpunkt liegt beim technischen und kaufmännischen Betriebsmanagement von Windparks und Umspannwerken. Darüber hinaus werden u. a. Dienstleistungen im Baumanagement, bei Windmessungen, im Stromvermarktungsmanagement und weiteren Bereichen rund um die Planung, den Bau und den Betrieb von Windenergieanlagen erbracht. Das internationale Geschäft des Betriebsmanagements wurde in 2023 in den Märkten Frankreich, Polen und Schweden ausgeweitet, dabei wurden weitere Verträge unabhängig von der Konzernprojektpipeline gewonnen. Weiter ausgebaut wurde ebenfalls die Kompetenz bei Dienstleistungen rund um Saubere-Energien-Projekte. Dabei wurden sowohl weitere strukturelle Voraussetzungen geschaffen als auch der Integrationsprozess der einzelnen Bereiche zum Life Cycle Services Provider weiter erfolgreich fortgesetzt. Eine Fortsetzung dieses erfolgreichen Wachstums unabhängig von der eigenen Projektentwicklung zeichnet sich bereits ab. Steigende Strompreise können sich auch auf die von der PNE-Gruppe angebotenen Dienstleistungen, wie etwa Stromabnahmeverträge (PPA), positiv auswirken, wobei etwaige staatliche Erlösabschöpfungen den positiven Effekt wiederum schmälern. Der bestehende Konflikt in der Ukraine könnte die Bestrebungen westlicher Regierungen, die Energieversorgung unabhängig von (unsicheren) Energieimporten zu gestalten, weiter erhöhen und beschleunigen. Dies hätte positive Auswirkungen auf den Ausbau der Erneuerbaren Energien in Deutschland und Europa. Optimierte StrategieDie seit Langem erfolgreiche Tätigkeit in diesen Geschäftsfeldern ist die gute Basis für eine strategische Optimierung der Konzernaktivitäten. Weltweit wächst die Nachfrage nach sauberen Energien und einer gesicherten Stromversorgung. Diesen Entwicklungen trägt PNE mit einer Ausweitung des operativen Geschäfts Rechnung und nutzt als "Clean Energy Solutions Provider" die Chancen aus der Wandlung der Märkte. Die strategische Weiterentwicklung umfasst nahezu die gesamte Wertschöpfungskette der sauberen Erneuerbaren Energien. Aufbauend auf den umfangreichen Erfahrungen aus der erfolgreichen Entwicklung, Projektierung und Realisierung von Windparks an Land und auf See sowie von Photovoltaikanlagen werden auch Projekte und Lösungen zur Planung, Errichtung und zum Betrieb von Kraftwerken für saubere Energien entwickelt und realisiert. Projektentwicklung und PortfolioProjektentwicklung bleibt das Kerngeschäft. Dazu zählen u.a. die Entwicklung von Qualitätsprojekten in der Windenergie und der Photovoltaik, der erfolgreiche Aufbau eines eigenen Bestands an Wind und PV-Parks und technologieübergreifende Projekte. TechnologienNeben der Windenergie und Photovoltaik sollen künftig auch Speicherung und Power-to-X wesentliche Bausteine der Unternehmensstrategie sein. Mit Power-to-X als Umwandlung in grünen Wasserstoff oder Derivate wird ein wesentlicher zusätzlicher Markt adressiert. Der Wasserstoff dient der Dekarbonisierung ganzer Industriezweige sowohl als Energieträger wie auch als Rohmaterial. Die Sektorenkopplung in die Segmente Mobilität und Wärme aus sauberen Energien ist ein weiteres Feld. Es werden Power-to-X-Projekte entwickelt, die im industriellen Maßstab der Erzeugung von grünem Wasserstoff oder Derivaten dienen, aber auch der Umwandlung von Strom in Wärme. Hierbei entstehen Kraftwerke aus Windparks, Photovoltaikanlagen und Speichern, auch als Insellösungen. Der Transport der Energie erfolgt als Molekül und ist somit vom Stromnetz unabhängig, benötigt aber andere passende Infrastruktur wie Gasnetze oder Schifffahrtswege. Darüber hinaus werden insbesondere mit Partnern Energieanlagen in Kombination verschiedener Speicher und Energieträger entwickelt. DienstleistungenZusätzliche Dienstleistungen etwa beim Betriebsmanagement und weitere Finanzierungslösungen für Projekte der sauberen Energien stehen ebenfalls für eine Ausweitung der Aktivitäten von PNE. Auch anorganisches Wachstum durch Kooperationen, Beteiligungen oder Übernahmen von Unternehmen aus der Service-, der Photovoltaik-, der Batterie- und Speicherbranche ist möglich. Die kontinuierliche Optimierung von Windparks steht ebenso auf der Agenda wie Dienstleistungen für Projekte auf See, die Ausweitung des Betriebsmanagements für Windparks und Umspannwerke auch auf Photovoltaikprojekte und der Aufbau von technologieübergreifendem Know-how. Zusätzlich wird ein weiteres Margenpotenzial durch die Optimierung der Vermarktung von Strom und Wasserstoff aus sauberen Energien erschlossen. Erfolgreiche Abschlüsse von Stromlieferverträgen (Power Purchase Agreements - PPAs) wurden für den größten Teil der eigenen Windparks sowie für Kunden bereits getätigt. Umsetzung/Smart DevelopmentPNE verfügt über erfahrene und spezialisierte Mitarbeiter, um die Strategie umzusetzen. Mit einem integrierten Projektansatz werden bereits Geschäftsmöglichkeiten mit neuen Produkten sowie in neuen Märkten entwickelt. Dabei sollen verschiedene saubere Energien und Speichertechnologien kombiniert, der Eintritt sowie der Austritt in neue Märkte beschleunigt, die Zeitspanne bis zu einem Projekterfolg verkürzt und hohe Vorleistungen in Projekten vermieden werden. Risikominimierung und neue PotenzialeMit dieser Strategie minimiert PNE Marktrisiken und eröffnet neue Wachstumspotenziale. Dies soll mittelfristig zu einem signifikanten Anstieg des EBITDA und zu einer weiteren Verstetigung der Ergebnisse führen. Stellungnahme zur Angemessenheit und Wirksamkeit des gesamten internen Kontrollsystems und des RisikomanagementsystemsDer Vorstand hat sich gemäß der Empfehlungen des Deutschen Corporate Governance Kodex 2022 (DCGK 2022) ausführlich mit der Angemessenheit und Wirksamkeit des internen Kontrollsystems und des Risikomanagementsystems auseinandergesetzt und keine wesentlichen Beanstandungen festgestellt. 9. PROGNOSEBERICHTDie PNE ist ein Anbieter von Lösungen im Bereich der sauberen Energien - ein "Clean Energy Solutions Provider" - für Märkte und Branchen regional, national und international. Kernkompetenzen sind die Projektierung und der Betrieb von Erneuerbare-Energien-Projekten. Darüber hinaus wird die Speicherung von Erneuerbaren und die Power-to-X-Technologie vorangetrieben. Mit den entwickelten und betriebenen Projekten leistet die PNE-Gruppe einen wichtigen Beitrag, um klimaschädliche Emissionen zu vermeiden, und sorgt mit ihren Full-Service-Leistungen in den Bereichen Windenergie und Photovoltaik dafür, dass der Ausbau sauberer Energien einen Schritt schneller vorankommt - für ein besseres Klima weltweit. Damit verfolgt die PNE-Gruppe konsequent das Ziel einer sicheren, nachhaltigen und profitablen Energieversorgung, die zu 100 Prozent aus Erneuerbaren Energien gespeist wird. Mit dem "Scale up"-Programm treibt die PNE-Gruppe ihre strategische Weiterentwicklung vom Windparkprojektierer zu einem "Clean Energy Solutions Provider" seit 2017 kontinuierlich voran. Mit dieser Strategie reagiert die PNE-Gruppe auf Veränderungen in den Märkten der sauberen Energien. Die Expertise aus der erfolgreichen Entwicklung, Projektierung und Realisierung von Windparks an Land und auf See wurde auf weitere Felder übertragen. Das operative Geschäft wurde national wie international auf eine deutlich breitere Basis gestellt, um PNE vom Spezialisten für Windprojekte auch zum Spezialisten von Photovoltaikprojekten und zum breit aufgestellten Anbieter von Lösungen für saubere Energien zu etablieren. Wesentliche Elemente der Strategie sind die Ausweitung des Service-Angebots und die Erschließung neuer Märkte sowie Technologien. Ein zentraler Bestandteil des "Scale up"-Programms war, bis Ende 2023 Windparks mit einer Leistung von 500 MW im Betrieb oder Bau zu haben. Dieses Ziel hat die PNE-Gruppe nicht nur erreicht, sondern mit 651 MW in Betrieb oder Bau überschritten. Ein großes Eigenbetriebsportfolio führt zusammen mit dem Ausbau des Dienstleistungsgeschäfts dazu, den Anteil an stetigen Erträgen und positiven Cashflows aus der laufenden Betriebsphase weiter zu erhöhen. Mit dieser breiteren Aufstellung werden Marktrisiken minimiert, neue Potenziale und Märkte eröffnet und mittelfristig vor allem die in der Vergangenheit volatilen Ergebnisse verstetigt. So gewinnt das PNE-Geschäftsmodell kontinuierlich an Stabilität und Zukunftsfähigkeit. Auf diese Weise hat die PNE-Gruppe eine völlig neue Größenordnung erreicht und möchte auch in Zukunft weiter wachsen. So wird aus Sicht des Vorstandes die PNE für Investoren und Partner immer wertvoller und bietet dabei auch Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern langfristig attraktive Perspektiven. Mit "Scale up 2.0" hat PNE diese erfolgreiche Strategie bereits seit 2022 weiterentwickelt und die Weichen für eine Phase beschleunigten Wachstums gestellt. Die definierten Mittelfristziele sehen den Ausbau des Eigenbetriebsportfolios auf 1.500 MW/MWp, das Wachstum der Projektpipeline auf mehr als 20 GW/GWp sowie die Steigerung des Konzern-EBITDA auf mehr als 150 Mio. Euro bis Ende 2027 vor. Die nachfolgenden Prognosen beruhen auf den Ergebnissen aus der Umsetzung der operativ geplanten Projekte im In - und Ausland (onshore, offshore, Photovoltaik), aus dem Dienstleistungs- und Servicegeschäft sowie aus dem Stromerzeugungsgeschäft. Im Geschäftsjahr 2024 wird PNE wie in den Vorjahren weitere Vorleistungen im unteren einstelligen Millionenbereich für die strategische Erweiterung des Geschäftsmodells erbringen. Der Vorstand rechnet für die Guidance des Geschäftsjahres 2024 mit einem positiven EBITDA im Konzern in Höhe von 40 bis 50 Mio. Euro. Aufgrund des Ukraine-Kriegs und des Nah-Ost-Konflikts sowie aufgrund von Lieferproblemen bei Windenergieanlagen- und Komponentenherstellern könnte es jedoch im operativen Geschäft zu Verschiebungen von Projektrechtsverkäufen und Projektumsetzungen von 2024 nach 2025 kommen. Ebenso können die genannten Faktoren zu hohen bzw. steigenden Rohstoffpreisen beitragen, die zu einer höheren Bepreisung von Windenergieanlagen, Modulen und sonstigen Gewerken führen könnten. Diese können teilweise jedoch bei zukünftigen Projekten durch eine höhere gesetzliche Vergütung kompensiert werden. Die Zahlen der Projektpipeline für Windenergie an Land (per 31. Dezember 2023: rund 9,2 GW) und Photovoltaik (per 31. Dezember 2023: rund 7,4 GWp) sollen auch im Geschäftsjahr 2024 im Konzern mindestens gegenüber dem 31. Dezember 2023 konstant gehalten werden. Die PNE AG steuert die operativen Einheiten auf Basis des EBT. Die PNE AG erwartet auf Grundlage der geplanten operativen Projektentwicklungen für das Geschäftsjahr 2024 auf EBT-Basis (Ergebnis vor Ertragsteuern und sonstigen Steuern) ein positives Ergebnis im mittleren zweistelligen Millionen-Euro-Bereich. In diesem Ergebnis sind auch die geplanten Ergebnisse aus den Ergebnisabführungsverträgen mit Tochtergesellschaften (u. a. der WKN GmbH) enthalten. 10. SONSTIGE ANGABEN10.1 Beziehungen zu nahestehenden Unternehmen und PersonenAngaben zu Beziehungen mit "nahestehenden Personen" finden sich im Konzernanhang unter "X. Sonstige Angaben" Punkt 3. 10.2 Erklärung zur Unternehmensführung (§ 289f bzw. § 315d HGB)Die mit der Erklärung zur Unternehmensführung nach § 289f HGB zusammengefasste Erklärung zur Unternehmensführung nach § 315d HGB ist auf unserer Internetseite www.pne-ag.com im Bereich "Investor Relations" unter Corporate Governance veröffentlicht und kann dort heruntergeladen werden. 10.3 Bericht des Vorstands über die Beziehungen zu verbundenen UnternehmenDer Vorstand hat gemäß § 312 AktG für den Zeitraum vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2023 einen Bericht über die Beziehungen zu verbundenen Unternehmen erstellt, der die folgende Schlusserklärung enthält: "Wir erklären, dass bei der PNE AG im Geschäftsjahr 2023 keine berichtspflichtigen Vorgänge in Beziehung zu dem herrschenden oder einem mit diesem verbundenen Unternehmen vorgelegen haben." 10.4 Ergänzende Angaben nach § 289a HGB und § 315a HGBKapitalverhältnisseDie PNE AG hat zum 31. Dezember 2023 insgesamt 76.603.334 Namensaktien mit einem rechnerischen Anteil am Grundkapital von jeweils 1,00 Euro ausgegeben. Am 31. Dezember 2023 betrug der Anteil nicht meldepflichtiger Aktienbestände (weniger als 3 Prozent des Grundkapitals) rund 33,6 Prozent. Von zwei Aktionären (Morgan Stanley/Photon Management GmbH sowie Active Ownership Fund SCS) bestand zum Stichtag 31. Dezember 2023 die Meldung einer Beteiligung von mehr als 10 Prozent der Stimmrechte. Die Aktien der Gesellschaft unterliegen nur in den gesetzlich geregelten Fällen und nicht satzungsgemäß Beschränkungen bezüglich des Stimmrechts oder der Übertragung. Aktien mit Sonderrechten, die Kontrollbefugnisse verleihen, sind nicht vorhanden. Eine Stimmrechtskontrolle durch die Beteiligung von Arbeitnehmern am Kapital ist nicht gegeben. Aktionärsrechte und -pflichtenDem Aktionär stehen Vermögens- und Verwaltungsrechte zu. Zu den Vermögensrechten gehören nach § 58 Abs. 4 AktG das Recht auf Teilhabe am Gewinn und nach § 271 AktG am Liquidationserlös sowie nach § 186 AktG das Bezugsrecht auf Aktien bei Kapitalerhöhung. Zu den Verwaltungsrechten gehören das Recht, an der Hauptversammlung teilzunehmen und das Recht, auf dieser zu reden, Fragen und Anträge zu stellen sowie die Stimmrechte auszuüben. Jede Stückaktie gewährt in der Hauptversammlung eine Stimme. Gesetzliche Vorschriften und Bestimmungen der Satzung über die Ernennung und Abberufung der Mitglieder des Vorstands und über die Änderung der SatzungDie Bestellung und die Abberufung von Mitgliedern des Vorstands sind in den §§ 84 und 85 AktG geregelt. Die Satzung der Gesellschaft enthält keine über § 84 AktG hinausgehenden Regelungen. Die Änderung der Satzung bedarf gemäß § 179 AktG eines Beschlusses der Hauptversammlung. Gemäß § 15 Abs. 2 der Satzung werden Beschlüsse der Hauptversammlung, soweit nicht zwingende gesetzliche Vorschriften entgegenstehen, mit einfacher Mehrheit der abgegebenen Stimmen und, sofern das Gesetz außer der Stimmmehrheit eine Kapitalmehrheit vorschreibt, mit der einfachen Mehrheit des bei Beschlussfassung vertretenen Grundkapitals gefasst. Somit bedarf auch die Änderung der Satzung gemäß § 179 AktG in Verbindung mit § 15 Absatz 2 der Satzung in der Regel eines Beschlusses der Hauptversammlung mit einer einfachen Stimmenmehrheit; in bestimmten Fällen ist allerdings eine Stimmenmehrheit von 75 Prozent für die Änderung der Satzung erforderlich. Zu Änderungen der Satzung, die nur deren Fassung betreffen, ist gemäß § 10 Abs. 7 der Satzung der Aufsichtsrat berechtigt. Befugnisse des Vorstands insbesondere hinsichtlich der Möglichkeit, Aktien auszugeben oder zurückzukaufenDie Hauptversammlung vom 22. Mai 2019 hat den Vorstand der Gesellschaft ermächtigt, bis zum 21. Mai 2024 einmalig oder mehrmals eigene Aktien der Gesellschaft im Umfang von insgesamt bis zu 10 Prozent des zum Zeitpunkt des Wirksamwerdens der betreffenden Ermächtigung bestehenden Grundkapitals oder - falls dieser Betrag geringer ist - des zum Zeitpunkt der jeweiligen Ausübung der vorliegenden Ermächtigung bestehenden Grundkapitals zu einem oder mehreren zulässigen Zwecken im Rahmen der gesetzlichen Beschränkungen nach Maßgabe der folgenden Bestimmungen zu erwerben. Auf die aufgrund dieser Ermächtigung erworbenen Aktien dürfen zusammen mit anderen eigenen Aktien, die die Gesellschaft bereits erworben hat und die sich im Besitz der Gesellschaft befinden oder ihr zuzurechnen sind, zu keinem Zeitpunkt mehr als 10 Prozent des Grundkapitals entfallen. Der Erwerb kann dabei durch die Gesellschaft, durch abhängige oder im Besitz der Gesellschaft stehende Unternehmen oder durch auf deren Rechnung oder auf Rechnung der Gesellschaft handelnde Dritte durchgeführt werden, wenn die gesetzlichen Voraussetzungen, insbesondere gemäß § 71 Absatz 2 AktG, vorliegen. Gemäß der Ermächtigung erfolgt der Erwerb nach Wahl des Vorstands über die Börse oder mittels eines an alle Aktionäre gerichteten öffentlichen Kaufangebots bzw. mittels einer an alle Aktionäre gerichteten öffentlichen Einladung zur Abgabe von Verkaufsangeboten oder mittels Einräumung von Andienungsrechten. Dabei darf bei einem Erwerb über die Börse der Erwerbspreis je Aktie (ohne Erwerbsnebenkosten) den durch die Eröffnungsauktion im XETRA-Handelssystem (oder in einem an die Stelle des XETRA-Systems getretenen Nachfolgesystem) ermittelten Börsenkurs der Aktie an der Frankfurter Wertpapierbörse am Tag der Eingehung der Verpflichtung zum Erwerb um nicht mehr als 10 Prozent über- oder unterschreiten. Bei einem Erwerb auf der Grundlage eines öffentlichen Kaufangebots darf der Erwerbspreis je Aktie (ohne Erwerbsnebenkosten) den nicht gewichteten durchschnittlichen Schlusskurs der Aktie im XETRA-Handelssystem (oder in einem an die Stelle des XETRA-Systems getretenen Nachfolgesystem) an der Frankfurter Wertpapierbörse an den letzten drei Börsenhandelstagen vor erstmaliger Veröffentlichung des Angebots nicht mehr als 10 Prozent über- oder unterschreiten. Im Falle der öffentlichen Einladung zur Abgabe von Verkaufsangeboten oder eines Erwerbs durch Einräumung von Andienungsrechten darf der Erwerbspreis je Aktie (ohne Erwerbsnebenkosten) den nicht gewichteten durchschnittlichen Schlusskurs der Aktie im XETRA-Handelssystem (oder in einem an die Stelle des XETRA-Systems getretenen Nachfolgesystem) an der Frankfurter Wertpapierbörse an den drei letzten Börsenhandelstagen vor dem Tag der Annahme der Verkaufsangebote bzw. dem Tag der Einräumung von Andienungsrechten um nicht mehr als 10 Prozent über- oder unterschreiten. Ergeben sich nach der Veröffentlichung eines öffentlichen Kaufangebots oder der öffentlichen Einladung an Aktionäre zur Abgabe von Verkaufsangeboten oder nach der Einräumung von Andienungsrechten erhebliche Abweichungen des maßgeblichen Kurses, so können das Angebot, die Einladung zur Abgabe von Verkaufsangeboten bzw. die Andienungsrechte angepasst werden. In diesem Fall wird auf den Schlusskurs im XETRA-Handelssystem am letzten Börsentag vor der Veröffentlichung der Anpassung abgestellt; die 10-Prozent-Grenze für das Über- oder Unterschreiten ist auf diesen Betrag anzuwenden. Das Volumen eines öffentlichen Kaufangebots oder einer öffentlichen Einladung zur Abgabe von Verkaufsangeboten (zusammen "Öffentliches Erwerbsangebot") kann begrenzt werden. Sofern die Gesamtzahl, der auf ein öffentliches Erwerbsangebot angedienten Aktien, dessen Volumen überschreitet, kann der Erwerb nach dem Verhältnis der angedienten Aktien (Andienungsquoten) erfolgen; darüber hinaus können eine bevorrechtigte Annahme geringer Stückzahlen (bis zu 50 Aktien je Aktionär) sowie zur Vermeidung rechnerischer Bruchteile von Aktien eine Rundung nach kaufmännischen Grundsätzen vorgesehen werden. Etwaige weitergehende Andienungsrechte der Aktionäre nach Maßgabe der Beteiligungsquoten sind ausgeschlossen. Auch im Fall der Einräumung von Andienungsrechten kann deren Gesamtvolumen begrenzt werden. Werden den Aktionären zum Zwecke des Erwerbs Andienungsrechte eingeräumt, so werden diese den Aktionären im Verhältnis zu ihrem Aktienbesitz entsprechend der Relation des Volumens der von der Gesellschaft zurückzukaufenden Aktien zum ausstehenden Grundkapital zugeteilt. Bruchteile von Andienungsrechten müssen nicht zugeteilt werden; für diesen Fall werden etwaige Teilandienungsrechte ausgeschlossen. Die nähere Ausgestaltung des jeweiligen Erwerbs, insbesondere eines etwaigen Kaufangebots oder einer Einladung zur Abgabe von Verkaufsangeboten bestimmt der Vorstand. Dies gilt auch für die Ausgestaltung etwaiger Andienungsrechte, insbesondere hinsichtlich der Laufzeit und ggf. ihrer Handelbarkeit. Dabei sind auch kapitalmarktrechtliche und sonstige gesetzliche Beschränkungen und Anforderungen zu beachten. Der Vorstand ist außerdem ermächtigt, die aufgrund der vorstehend beschriebenen oder einer früher erteilten Ermächtigung erworbenen Aktien zu folgenden Zwecken zu verwenden: Die Aktien können über die Börse oder mit Zustimmung des Aufsichtsrats unter Beachtung des Gleichbehandlungsgrundsatzes durch ein öffentliches Angebot an alle Aktionäre im Verhältnis ihrer Beteiligungsquote veräußert werden. Im Falle eines öffentlichen Angebots an alle Aktionäre kann das Bezugsrecht für Spitzenbeträge ausgeschlossen werden. Ferner können die Aktien mit Zustimmung des Aufsichtsrats anderweitig gegen Zahlung eines Barkaufpreises je Aktie veräußert werden, der den Börsenpreis der börsennotierten Aktien gleicher Gattung und Ausstattung zum Zeitpunkt der Veräußerung nicht wesentlich unterschreitet. Der auf die Anzahl der unter dieser Ermächtigung insgesamt veräußerten Aktien entfallene anteilige Betrag des Grundkapitals darf zudem 10 Prozent des zum Zeitpunkt des Wirksamwerdens dieser Ermächtigung bestehenden Grundkapitals oder - falls dieser Wert geringer ist - des zum Zeitpunkt der jeweiligen Ausübung der vorliegenden Ermächtigung bestehenden Grundkapitals nicht überschreiten. Außerdem können erworbene eigene Aktien mit Zustimmung des Aufsichtsrats auch gegen Sachleistung, insbesondere als (Teil-)Gegenleistung beim Erwerb von Unternehmen, Unternehmensteilen oder von Beteiligungen von Unternehmen oder von sonstigen Vermögensgegenständen, einschließlich von Rechten und Forderungen - auch gegen die Gesellschaft -, oder von Ansprüchen auf den Erwerb von Vermögensgegenständen, oder im Rahmen von Unternehmenszusammenschlüssen, angeboten und übertragen werden. Des Weiteren können erworbene eigene Aktien zur Bedienung von Erwerbsrechten auf Aktien der Gesellschaft aus oder im Zusammenhang mit von der Gesellschaft oder einer unmittelbaren oder mittelbaren 100-prozentigen Beteiligungsgesellschaft ausgegebenen Schuldverschreibungen mit Wandlungs- und/oder Optionsrechten verwendet werden. Ferner können erworbene eigene Aktien mit Zustimmung des Aufsichtsrats eingezogen werden, ohne dass die Einziehung oder die Durchführung eines weiteren Hauptversammlungsbeschlusses bedarf. Die Einziehung erfolgt zur Kapitalherabsetzung. Der Vorstand kann allerdings gemäß § 237 Absatz 3 Nr. 3 AktG abweichend bestimmen, dass das Grundkapital nicht herabgesetzt wird, sondern sich der Anteil der übrigen Aktien am Grundkapital gemäß § 8 Absatz 3 AktG erhöht. Der Vorstand ist in diesem Fall gemäß § 237 Absatz 3 Nr. 3, zweiter Halbsatz, AktG ermächtigt, die Angabe der Zahl der Aktien in der Satzung anzupassen. Alle vorgenannten Ermächtigungen zur Veräußerung oder anderweitigen Verwendung bzw. zur Einziehung erworbener eigener Aktien können einmal oder mehrmals, ganz oder auch in Teilen, einzeln oder gemeinsam ausgenutzt werden. Das Bezugsrecht der Aktionäre wurde insoweit ausgeschlossen, wie eigene Aktien gemäß den vorstehend beschriebenen Ermächtigungen verwendet werden. Darüber hinaus hat die Hauptversammlung vom 22. Mai 2019 den Aufsichtsrat der Gesellschaft ermächtigt, aufgrund der vorstehend beschriebenen Ermächtigung oder aufgrund früherer Ermächtigungen erworbene eigene Aktien unter Wahrung des Gebots der Angemessenheit der Vergütung dazu zu verwenden, die Aktien gegenwärtigen und/oder zukünftigen Mitgliedern des Vorstands der Gesellschaft im Rahmen des rechtlich Zulässigen als Vergütungsbestandteil in Form einer Aktientantieme zuzusagen oder zu übertragen. Dies muss mit der Maßgabe erfolgen, dass die weitere Übertragung der Aktien durch das jeweilige Mitglied des Vorstands binnen einer Frist von mindestens vier Jahren ab der Zusage bzw. Übertragung (Sperrfrist) ebenso wenig zulässig ist wie die Eingehung von Sicherungsgeschäften, durch die das wirtschaftliche Risiko aus dem Kursverlauf für den Zeitraum der Sperrfrist teilweise oder vollständig auf Dritte übertragen wird. Bei der Zusage bzw. Übertragung ist für Aktien jeweils der aktuelle Börsenkurs - auf der Grundlage einer vom Aufsichtsrat zu bestimmenden zeitnahen Durchschnittsbetrachtung - zugrunde zu legen. Auch diese Ermächtigung kann einmal oder mehrmals, ganz oder auch in Teilen, einzeln oder gemeinsam ausgenutzt werden. Ebenso ist das Bezugsrecht der Aktionäre insoweit ausgeschlossen, wie eigene Aktien gemäß dieser dem Aufsichtsrat erteilten Ermächtigung verwendet werden. Im Berichtszeitraum haben weder der Vorstand noch der Aufsichtsrat von der durch die Hauptversammlung am 22. Mai 2019 erteilten Ermächtigung zum Erwerb und zur Verwendung eigener Aktien Gebrauch gemacht. Zum 31. Dezember 2023 hielt die Gesellschaft 266.803 (im Vorjahr: 266.803) eigene Aktien, die sie im Jahr 2018 unter Ausnutzung der seinerzeit bestehenden Ermächtigung auf der Grundlage eines an alle Aktionäre gerichteten Aktienrückkaufangebots erworben hat. Zum 31. Dezember 2023 bestand bei der Gesellschaft keine Ermächtigung über ein Genehmigtes Kapital oder ein Bedingtes Kapital. Wesentliche Vereinbarungen, die unter der Bedingung eines Kontrollwechsels infolge eines Übernahmeangebots stehen, sowie Entschädigungsvereinbarungen der Gesellschaft, die für den Fall eines Übernahmeangebots mit den Mitgliedern des Vorstands oder Arbeitnehmern getroffen sindUnternehmensanleihe 2022/2027Tritt ein Kontrollwechsel ein, hat jeder Anleihegläubiger nach Maßgabe der Anleihebedingungen das Recht, von der PNE AG als Emittentin die vorzeitige Rückzahlung seiner Schuldverschreibungen zu verlangen. Ein Kontrollwechsel gilt in diesem Zusammenhang dann als eingetreten, wenn die Emittentin davon Kenntnis erlangt hat, dass eine Person oder eine gemeinsam handelnde Gruppe von Personen im Sinne von § 2 Abs. 5 des Wertpapiererwerbs- und Übernahmegesetzes der rechtliche oder wirtschaftliche Eigentümer einer solchen Anzahl von Aktien der Emittentin geworden ist, auf die 50 Prozent oder mehr der Stimmrechte entfallen. Ein solcher Kontrollwechsel im Sinne der Anleihebedingungen ist bei der PNE AG im Berichtsjahr nicht eingetreten. Darlehensverträge der IKB mit der PNE WIND West Europe GmbH, der PNE Portfolio 2 GmbH, der PNE Power Generation GmbH und der WKN Wertewind Betriebsgesellschaft mbHTritt ein Kontrollwechsel im Sinne der Verträge ein, hat die IKB Deutsche Industriebank AG als Darlehensgeberin nach Maßgabe der Darlehensverträge das Recht, den jeweiligen Darlehensvertrag ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist aus wichtigem Grund zu kündigen. Kontrollwechsel meint nach den Verträgen, dass die PNE AG als Bürge des jeweiligen Darlehensvertrags nicht mehr direkt oder indirekt die Mehrheit der Geschäftsanteile oder der Stimmrechte am Darlehensnehmer hält oder dass Morgan Stanley nicht mehr direkt oder indirekt mindestens 30,1 Prozent der stimmberechtigten Aktien an der PNE AG hält, es sei denn keine natürliche oder juristische Person hält mehr 30,1 Prozent der stimmberechtigten Aktien der PNE AG. Fremdfinanzierungsverträge Windparkprojekte und Avallinien im KonzernEin Kontrollwechsel im Sinne der Verträge bei Überschreitung der Grenze von 50 Prozent eröffnet den Kreditgebern unter bestimmten Fremdfinanzierungsverträgen für Windparkprojekte und Bürgschaftslinien der PNE AG und WKN GmbH ein Kündigungsrecht. Weitere VereinbarungenDarüber hinaus haben weder die PNE AG noch die in den Konzernabschluss einbezogenen Gesellschaften weitere wesentliche Vereinbarungen getroffen, die unter der Bedingung eines Kontrollwechsels infolge eines Übernahmeangebots stehen. Für den Fall eines Kontrollwechsels bei der Gesellschaft steht seit Ablauf des 31. Dezember 2023 noch einem Vorstandsmitglied ein Sonderkündigungsrecht zu, das es für die zwei auf den Eintritt des Kontrollwechsels folgenden Monate (den Monat, in dem der Kontrollwechsel eintritt, dabei nicht mitgerechnet) mit einer Frist von 14 Tagen zum Monatsende ausüben könnte. Ein zur Ausübung des Sonderkündigungsrechts berechtigender Kontrollwechsel tritt ein, wenn ein Dritter der Gesellschaft nach § 33 WpHG mitteilt, dass er 50 Prozent der Stimmrechte an der Gesellschaft erreicht oder überschritten hat. Die vertragliche Vereinbarung dieses Sonderkündigungsrechts endet jedoch am 31. März 2024. Danach steht keinem Vorstandsmitglied mehr ein Sonderkündigungsrecht für den Fall eines Kontrollwechsels zu. 10.5 Nichtfinanzielle ErklärungDie nach § 289b und § 315b HGB abzugebende Nichtfinanzielle Erklärung steht als zusammengefasster gesonderter Nichtfinanzieller Bericht in einem separaten Kapitel des Geschäftsberichts 2023 zur Verfügung (https://ir.pne-ag.com/ veroeffentlichungen section83).
Cuxhaven, 19. März 2024 Der Vorstand GEWINN- UND VERLUSTRECHNUNG (HGB) für den Zeitraum 1. Januar bis 31. Dezember 2023der PNE AG, Cuxhavenscrollen
BILANZ (HGB) zum 31. Dezember 2023der PNE AG, CuxhavenAktiva scrollen
KAPITALFLUSSRECHNUNG (HGB) für den Zeitraum 1. Januar bis 31. Dezember 2023der PNE AG, Cuxhavenscrollen
EIGENKAPITALSPIEGEL (HGB) für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis 31. Dezember 2023der PNE AG, Cuxhavenscrollen
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VERBINDLICHKEITENSPIEGEL (HGB) zum 31. Dezember 2023der PNE AG, Cuxhavenscrollen
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Anhang für das Geschäftsjahr 2023der PNE AG, Cuxhaveneingetragen in das Handelsregister B des Amtsgerichts Tostedt unter der Nummer HRB 110360A. RECHNUNGS-LEGUNGSGRUNDSÄTZEBei der Bilanzierung und Bewertung sind die Vorschriften des HGB für große Kapitalgesellschaften und die ergänzenden Vorschriften des AktG angewandt worden. Die Darstellung, die Gliederung, der Ansatz und die Bewertung des Jahresabschlusses entsprechen dem Vorjahr. Entgeltlich erworbene Konzessionen, Schutzrechte und Lizenzen und ähnliche Rechte und Werte sind zu Anschaffungskosten, vermindert um planmäßige kumulierte Abschreibungen, bewertet. Die Abschreibungen erfolgen über die betriebsgewöhnliche Nutzungsdauer (3 bis 5 Jahre) nach der linearen Methode. Das Sachanlagevermögen ist mit den aktivierungspflichtigen Anschaffungskosten angesetzt und, sofern es der Abnutzung unterliegt, um planmäßige Abschreibungen vermindert. Die Abschreibungen erfolgen über die betriebsgewöhnliche Nutzungsdauer und werden nach der linearen Methode vorgenommen. Die Gebäude der Gesellschaft werden über 10 bis 50 Jahre abgeschrieben. Für Technische Anlagen und Maschinen beträgt die Bandbreite der betriebsgewöhnlichen Nutzungsdauer 5 bis 20 Jahre, für Andere Anlagen, Betriebs- und Geschäftsausstattung 3 bis 10 Jahre. Im Berichtsjahr wurden abnutzbare bewegliche geringwertige Anlagegüter bis 800,00 Euro sofort abgeschrieben. Finanzanlagen sind zu Anschaffungskosten bzw. dem niedrigeren beizulegenden Wert bewertet. Unverzinsliche oder unterverzinsliche Ausleihungen werden mit dem Barwert bewertet. Soweit der nach vorstehenden Grundsätzen ermittelte Wert von Gegenständen des Anlagevermögens über dem Wert liegt, der ihm am Bilanzstichtag beizulegen ist, wird dem durch außerplanmäßige Abschreibungen Rechnung getragen. Stellt sich in einem späteren Geschäftsjahr heraus, dass die Gründe hierfür nicht mehr bestehen, so wird der Betrag dieser Abschreibungen im Umfang der Werterhöhung unter Berücksichtigung der Abschreibungen, die inzwischen vorzunehmen gewesen wären, zugeschrieben. Die unfertigen Erzeugnisse werden zu Herstellungskosten gemäß § 255 Abs. 2 HGB aktiviert. In den Herstellungskosten werden die Einzelkosten, angemessene Teile der Materialgemeinkosten, der Fertigungsgemeinkosten und des Werteverzehrs des Anlagevermögens, soweit dieser durch die Fertigung veranlasst ist, einbezogen. Die Waren wurden zu Anschaffungskosten angesetzt. Die geleisteten Anzahlungen sind ohne Umsatzsteuer ausgewiesen. Sie sind mit dem Nennbetrag bewertet worden. Die Forderungen und sonstigen Vermögensgegenstände sind zum Nominalwert ausgewiesen. Erkennbare Einzelrisiken wurden durch Einzelwertberichtigungen berücksichtigt. Die Wertpapiere des Umlaufvermögens sind zu ihren Anschaffungskosten, gegebenenfalls zu den niedrigeren Börsenkursen bzw. zu Marktwerten, zum Bilanzstichtag bewertet worden. Die liquiden Mittel wurden zum Nennwert ausgewiesen. Soweit der nach vorstehenden Grundsätzen ermittelte Wert von Gegenständen des Umlaufvermögens über dem Wert liegt, der ihm am Bilanzstichtag beizulegen ist, wird dem durch außerplanmäßige Abschreibungen Rechnung getragen. Stellt sich in einem späteren Geschäftsjahr heraus, dass die Gründe hierfür nicht mehr bestehen, so wird der Betrag dieser Abschreibungen im Umfang der Werterhöhung unter Berücksichtigung der Abschreibungen, die inzwischen vorzunehmen gewesen wären, zugeschrieben. Der aktive Rechnungsabgrenzungsposten beinhaltet Ausgaben vor dem Abschlussstichtag, die Aufwendungen für eine bestimmte Zeit nach diesem Tag darstellen. Die sonstigen Rückstellungen berücksichtigen alle erkennbaren Risiken und ungewissen Verpflichtungen und sind in Höhe des nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung notwendigen Erfüllungsbetrages bewertet. Zukünftige Preis- und Kostensteigerungen werden berücksichtigt, sofern ausreichend objektive Hinweise für deren Eintritt vorliegen. Rückstellungen mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr sind mit dem ihrer Restlaufzeit entsprechenden durchschnittlichen Marktzinssatz aus den vergangenen sieben Geschäftsjahren, der von der Deutschen Bundesbank zum Bilanzstichtag ermittelt wurde, gemäß § 253 Abs. 2 HGB abgezinst. Die Verbindlichkeiten werden zum Erfüllungsbetrag bilanziert. Forderungen und Verbindlichkeiten in Fremdwährung mit einer Restlaufzeit bis zu einem Jahr werden zum Zeitpunkt der Entstehung mit dem Kurs am Stichtag des Geschäftsvorfalls sowie zum Bilanzstichtag zum Devisenkassamittelkurs umgerechnet. Bei einer Restlaufzeit über einem Jahr erfolgt die Umrechnung mit dem Wechselkurs zum Zeitpunkt des Entstehens. Bei Wechselkursänderungen bis zum Bilanzstichtag erfolgt die Bewertung grundsätzlich zum Devisenkassamittelkurs des Bilanzstichtags unter Beachtung des Niederstwertprinzips auf der Aktiv- und des Höchstwertprinzips auf der Passivseite. Im passiven Rechnungsabgrenzungsposten werden erhaltene Pachtzahlungen abgegrenzt und zeitanteilig erfolgswirksam aufgelöst. Bestehen zwischen den handelsrechtlichen Wertansätzen von Vermögensgegenständen, Schulden und Rechnungsabgrenzungsposten und ihren steuerlichen Wertansätzen Differenzen, die sich in den späteren Geschäftsjahren voraussichtlich abbauen, werden latente Steuern ermittelt und sich daraus insgesamt ergebende Steuerbelastungen passiviert. Im Vorjahr wurde das gemäß § 274 Abs. 1 Satz 2 HGB bestehende Ansatzwahlrecht in Bezug auf eine sich insgesamt ergebende Steuerentlastungen in Anlehnung an die Vorgehensweise im Konzernabschluss der PNE AG erstmals dahingehend ausgeübt, dass eine Aktivierung erfolgt ist. Bei der Ermittlung der latenten Steuerentlastungen werden ggf. bestehende Verlustvorträge i.H. der innerhalb der nächsten fünf Jahre zu erwartenden Verlustverrechnung berücksichtigt. Die Bewertung der temporären Differenzen und der innerhalb der nächsten fünf Jahre verrechenbaren steuerlichen Verlustvorträge erfolgt mit dem für das Geschäftsjahr geltenden Steuersatz für Körperschaftsteuer (15,0 %), Solidaritätszuschlag (5,5 %) und Gewerbesteuer (14,46 %). B. ERLÄUTERUNGEN ZUR BILANZ UND ZUR GEWINN- UND VERLUSTRECHNUNGI. Bilanz1. AnlagevermögenDie gesondert dargestellte Entwicklung des Anlagevermögens (Anlagespiegel) ist integraler Bestandteil des Anhangs. Die gesondert dargestellte Aufstellung des Anteilsbesitzes ist integraler Bestandteil des Anhangs. 2. Forderungen und sonstige VermögensgegenständeDie Forderungen aus Lieferungen und Leistungen haben eine Restlaufzeit von weniger als einem Jahr. In den Forderungen gegen verbundene Unternehmen sind Forderungen aus Lieferungen und Leistungen in Höhe von 21.302 Tsd. Euro (im Vorjahr: 45.210 Tsd. Euro), Forderungen aus Gewinnabführungen von Tochtergesellschaften in Höhe von 29.527 Tsd. Euro (im Vorjahr: 25.745 Tsd. Euro) und Darlehen in Höhe von 228.311Tsd. Euro (im Vorjahr: 153.465 Tsd. Euro) sowie sonstige Vermögensgegenstände in Höhe von 5.819 Tsd. Euro (im Vorjahr: 443 Tsd. Euro) enthalten. Die Darlehensforderungen haben in Höhe von 164.917 Tsd. Euro (im Vorjahr: 123.422 Tsd. Euro) eine Laufzeit von länger als einem Jahr, alle übrigen Forderungen haben eine Restlaufzeit von weniger als einem Jahr. Die sonstigen Vermögensgegenstände haben eine Restlaufzeit von weniger als einem Jahr. 3. Kassenbestand und Guthaben bei KreditinstitutenUnter den Guthaben bei Kreditinstituten sind Tages- und Festgelder in Höhe von 40.493 Tsd. Euro (im Vorjahr: 15.100 Tsd. Euro) ausgewiesen. Es sind Guthaben in Höhe von 2.231 Tsd. Euro (im Vorjahr: 1.168 Tsd. Euro) als Sicherheit für Avalkredite an Kreditinstitute verpfändet. 4. EigenkapitalGezeichnetes KapitalDas Grundkapital der Gesellschaft zum 1. Januar 2023 betrug 76.603.334,00 Euro (im Vorjahr: 76.603.334,00 Euro), eingeteilt in 76.603.334 (im Vorjahr: 76.603.334) Namensstückaktien mit einem rechnerischen Anteil am Grundkapital von 1,00 Euro je Aktie. Im Berichtszeitraum hat sich das Grundkapital der Gesellschaft nicht verändert. Am Bilanzstichtag betrug das Grundkapital der Gesellschaft daher unverändert 76.603.334,00 Euro, eingeteilt in 76.603.334 Namensstückaktien mit einem rechnerischen Anteil am Grundkapital von 1,00 Euro je Aktie. Genehmigtes KapitalBei der Gesellschaft besteht derzeit kein Genehmigtes Kapital. Früher durch Schaffung eines Genehmigten Kapitals erteilte Ermächtigungen sind ausgelaufen. Bedingtes KapitalBei der Gesellschaft besteht derzeit kein Bedingtes Kapital. Früher durch Schaffung eines Bedingtes Kapitals erteilte Ermächtigungen sind ausgelaufen. Eigene AnteileDie Hauptversammlung vom 22. Mai 2019 hat den Vorstand der Gesellschaft ermächtigt, bis zum 21. Mai 2024 einmalig oder mehrmals eigene Aktien der Gesellschaft im Umfang von insgesamt bis zu 10 Prozent des zum Zeitpunkt des Wirksamwerdens der betreffenden Ermächtigung bestehenden Grundkapitals oder - falls dieser Betrag geringer ist - des zum Zeitpunkt der jeweiligen Ausübung der vorliegenden Ermächtigung bestehenden Grundkaptals zu einem oder mehreren zulässigen Zwecken im Rahmen der gesetzlichen Beschränkungen nach Maßgabe der folgenden Bestimmungen zu erwerben. Auf die aufgrund dieser Ermächtigung erworbenen Aktien dürfen zusammen mit anderen eigenen Aktien, die die Gesellschaft bereits erworben hat und die sich im Besitz der Gesellschaft befinden oder ihr zuzurechnen sind, zu keinem Zeitpunkt mehr als 10 Prozent des Grundkapitals entfallen. Der Erwerb kann dabei durch die Gesellschaft, durch abhängige oder im Besitz der Gesellschaft stehende Unternehmen oder durch auf deren Rechnung oder auf Rechnung der Gesellschaft handelnde Dritte durchgeführt werden, wenn die gesetzlichen Voraussetzungen, insbesondere gemäß § 71 Absatz 2 AktG, vorliegen. Gemäß der Ermächtigung erfolgt der Erwerb nach Wahl des Vorstands über die Börse oder mittels eines an alle Aktionäre gerichteten öffentlichen Kaufangebots bzw. mittels einer an alle Aktionäre gerichteten öffentlichen Einladung zur Abgabe von Verkaufsangeboten oder mittels Einräumung von Andienungsrechten. Dabei darf bei einem Erwerb über die Börse der Erwerbspreis je Aktie (ohne Erwerbsnebenkosten) den durch die Eröffnungsauktion im XETRA-Handelssystem (oder in einem an die Stelle des XETRA-Systems getretenen Nachfolgesystem) ermittelten Börsenkurs der Aktie an der Frankfurter Wertpapierbörse am Tag der Eingehung der Verpflichtung zum Erwerb um nicht mehr als 10 Prozent über- oder unterschreiten. Bei einem Erwerb auf der Grundlage eines öffentlichen Kaufangebots darf der Erwerbspreis je Aktie (ohne Erwerbsnebenkosten) den nicht gewichteten durchschnittlichen Schlusskurs der Aktie im XETRA-Handelssystem (oder in einem an die Stelle des XE-TRA-Systems getretenen Nachfolgesystem) an der Frankfurter Wertpapierbörse an den letzten drei Börsenhandelstagen vor erstmaliger Veröffentlichung des Angebots nicht mehr als 10 Prozent über- oder unterschreiten. Im Falle der öffentlichen Einladung zur Abgabe von Verkaufsangeboten oder eines Erwerbs durch Einräumung von Andienungsrechten darf der Erwerbspreis je Aktie (ohne Erwerbsnebenkosten) den nicht gewichteten durchschnittlichen Schlusskurs der Aktie im XETRA-Handelssystem (oder in einem an die Stelle des XETRA-Systems getretenen Nachfolgesystem) an der Frankfurter Wertpapierbörse an den drei letzten Börsenhandelstagen vor dem Tag der Annahme der Verkaufsangebote bzw. dem Tag der Einräumung von Andienungsrechten um nicht mehr als 10 Prozent über- oder unterschreiten. Ergeben sich nach der Veröffentlichung eines öffentlichen Kaufangebots oder der öffentlichen Einladung an Aktionäre zur Abgabe von Verkaufsangeboten oder nach der Einräumung von Andienungsrechten erhebliche Abweichungen des maßgeblichen Kurses, so können das Angebot, die Einladung zur Abgabe von Verkaufsangeboten bzw. die Andienungsrechte angepasst werden. In diesem Fall wird auf den Schlusskurs im XETRA-Handelssystem am letzten Börsentag vor der Veröffentlichung der Anpassung abgestellt; die 10-Prozent-Grenze für das Über- oder Unterschreiten ist auf diesen Betrag anzuwenden. Das Volumen eines öffentlichen Kaufangebots oder einer öffentlichen Einladung zur Abgabe von Verkaufsangeboten (zusammen "Öffentliches Erwerbsangebot") kann begrenzt werden. Sofern die Gesamtzahl der auf ein öffentliches Erwerbsangebot angedienten Aktien dessen Volumen überschreitet, kann der Erwerb nach dem Verhältnis der angedienten Aktien (Andienungsquoten) erfolgen; darüber hinaus können eine bevorrechtigte Annahme geringer Stückzahlen (bis zu 50 Aktien je Aktionär) sowie zur Vermeidung rechnerischer Bruchteile von Aktien eine Rundung nach kaufmännischen Grundsätzen vorgesehen werden. Etwaige weitergehende Andienungsrechte der Aktionäre nach Maßgabe der Beteiligungsquoten sind ausgeschlossen. Auch im Fall der Einräumung von Andienungsrechten kann deren Gesamtvolumen begrenzt werden. Werden den Aktionären zum Zwecke des Erwerbs Andienungsrechte eingeräumt, so werden diese den Aktionären im Verhältnis zu ihrem Aktienbesitz entsprechend der Relation des Volumens der von der Gesellschaft zurückzukaufenden Aktien zum ausstehenden Grundkapital zugeteilt. Bruchteile von Andienungsrechten müssen nicht zugeteilt werden; für diesen Fall werden etwaige Teilandienungsrechte ausgeschlossen. Die nähere Ausgestaltung des jeweiligen Erwerbs, insbesondere eines etwaigen Kaufangebots oder einer Einladung zur Abgabe von Verkaufsangeboten bestimmt der Vorstand. Dies gilt auch für die Ausgestaltung etwaiger Andienungsrechte, insbesondere hinsichtlich der Laufzeit und ggf. ihrer Handelbarkeit. Dabei sind auch kapitalmarktrechtliche und sonstige gesetzliche Beschränkungen und Anforderungen zu beachten. Der Vorstand ist außerdem ermächtigt, die aufgrund der vorstehend beschriebenen oder einer früher erteilten Ermächtigung erworbenen Aktien zu folgenden Zwecken zu verwenden: Die Aktien können über die Börse oder mit Zustimmung des Aufsichtsrats unter Beachtung des Gleichbehandlungsgrundsatzes durch ein öffentliches Angebot an alle Aktionäre im Verhältnis ihrer Beteiligungsquote veräußert werden. Im Falle eines öffentlichen Angebots an alle Aktionäre kann das Bezugsrecht für Spitzenbeträge ausgeschlossen werden. Ferner können die Aktien mit Zustimmung des Aufsichtsrats anderweitig gegen Zahlung eines Barkaufpreises je Aktie veräußert werden, der den Börsenpreis der börsennotierten Aktien gleicher Gattung und Ausstattung zum Zeitpunkt der Veräußerung nicht wesentlich unterschreitet. Der auf die Anzahl der unter dieser Ermächtigung insgesamt veräußerten Aktien entfallene anteilige Betrag des Grundkapitals darf zudem 10 Prozent des zum Zeitpunkt des Wirksamwerdens dieser Ermächtigung bestehenden Grundkapitals oder - falls dieser Wert geringer ist - des zum Zeitpunkt der jeweiligen Ausübung der vorliegenden Ermächtigung bestehenden Grundkapitals nicht überschreiten. Außerdem können erworbene eigene Aktien mit Zustimmung des Aufsichtsrats auch gegen Sachleistung, insbesondere als (Teil-)Gegenleistung beim Erwerb von Unternehmen, Unternehmensteilen oder von Beteiligungen von Unternehmen oder von sonstigen Vermögensgegenständen, einschließlich von Rechten und Forderungen - auch gegen die Gesellschaft -, oder von Ansprüchen auf den Erwerb von Vermögensgegenständen, oder im Rahmen von Unternehmenszusammenschlüssen, angeboten und übertragen werden. Des Weiteren können erworbene eigene Aktien zur Bedienung von Erwerbsrechten auf Aktien der Gesellschaft aus oder im Zusammenhang mit von der Gesellschaft oder einer unmittelbaren oder mittelbaren 100-prozentigen Beteiligungsgesellschaft ausgegebenen Schuldverschreibungen mit Wandlungs- und / oder Optionsrechten verwendet werden. Ferner können erworbene eigene Aktien mit Zustimmung des Aufsichtsrats eingezogen werden, ohne dass die Einziehung oder die Durchführung eines weiteren Hauptversammlungsbeschlusses bedarf. Die Einziehung erfolgt zur Kapitalherabsetzung. Der Vorstand kann allerdings gemäß § 237 Absatz 3 Nr. 3 AktG abweichend bestimmen, dass das Grundkapital nicht herabgesetzt wird, sondern sich der Anteil der übrigen Aktien am Grundkapital gemäß § 8 Absatz 3 AktG erhöht. Der Vorstand ist in diesem Fall gemäß § 237 Absatz 3 Nr. 3, zweiter Halbsatz, AktG ermächtigt, die Angabe der Zahl der Aktien in der Satzung anzupassen. Alle vorgenannten Ermächtigungen zur Veräußerung oder anderweitigen Verwendung bzw. zur Einziehung erworbener eigener Aktien können einmal oder mehrmals, ganz oder auch in Teilen, einzeln oder gemeinsam ausgenutzt werden. Das Bezugsrecht der Aktionäre wurde insoweit ausgeschlossen, wie eigene Aktien gemäß den vorstehend beschriebenen Ermächtigungen verwendet werden. Darüber hinaus hat die Hauptversammlung vom 22. Mai 2019 den Aufsichtsrat der Gesellschaft ermächtigt, aufgrund der vorstehend beschriebenen Ermächtigung oder aufgrund früherer Ermächtigungen erworbene eigene Aktien unter Wahrung des Gebots der Angemessenheit der Vergütung dazu zu verwenden, die Aktien gegenwärtigen und / oder zukünftigen Mitgliedern des Vorstands der Gesellschaft im Rahmen des rechtlich Zulässigen als Vergütungsbestandteil in Form einer Aktientantieme zuzusagen oder zu übertragen. Dies muss mit der Maßgabe erfolgen, dass die weitere Übertragung der Aktien durch das jeweilige Mitglied des Vorstands binnen einer Frist von mindestens vier Jahren ab der Zusage bzw. Übertragung (Sperrfrist) ebenso wenig zulässig ist wie die Eingehung von Sicherungsgeschäften, durch die das wirtschaftliche Risiko aus dem Kursverlauf für den Zeitraum der Sperrfrist teilweise oder vollständig auf Dritte übertragen wird. Bei der Zusage bzw. Übertragung ist für Aktien jeweils der aktuelle Börsenkurs - auf der Grundlage einer vom Aufsichtsrat zu bestimmenden zeitnahen Durchschnittsbetrachtung - zugrunde zu legen. Auch diese Ermächtigung kann einmal oder mehrmals, ganz oder auch in Teilen, einzeln oder gemeinsam ausgenutzt werden. Ebenso ist das Bezugsrecht der Aktionäre insoweit ausgeschlossen, wie eigene Aktien gemäß dieser dem Aufsichtsrat erteilten Ermächtigung verwendet werden. Im Berichtszeitraum haben weder der Vorstand noch der Aufsichtsrat von der durch die Hauptversammlung am 22. Mai 2019 erteilten Ermächtigung zum Erwerb und zur Verwendung eigener Aktien Gebrauch gemacht. Zum 31. Dezember 2023 hielt die Gesellschaft 266.803 (im Vorjahr: 266.803) eigene Aktien, die sie im Jahr 2018 unter Ausnutzung der seinerzeit bestehenden Ermächtigung auf der Grundlage eines an alle Aktionäre gerichteten Aktienrückkaufangebots erworben hat. Im Geschäftsjahr 2023 wurden keine eigenen Aktien verwendet. KapitalrücklageIn der Kapitalrücklage ist das Agio der ausgegebenen Aktien sowie der Eigenkapitalanteil von Wandelschuldverschreibungen, aus denen Wandlungsrechte ausgeübt wurden, enthalten. Im Geschäftsjahr 2023 veränderte sich die Kapitalrücklage nicht. BilanzgewinnBei dem Bilanzgewinn in Höhe von 273.129 Tsd. Euro ist zu berücksichtigen, dass saldierte aktive latente Steuern in Höhe von 158 Tsd. Euro gebildet wurden, in deren Höhe gemäß § 268 Abs. 8 HGB i. V. m. § 301 AktG eine Ausschüttungs- bzw. Abführungssperre besteht. Die gesondert dargestellte Entwicklung des Eigenkapitals (Eigenkapitalspiegel) ist integraler Bestandteil des Anhangs. 5. Sonderposten für InvestitionszuschüsseDie Gesellschaft hat seit dem Jahr 2000 Investitionszuschüsse in Höhe von insgesamt 1.746 Tsd. Euro für den Anbau eines Bürogebäudes, die Erweiterung des Geschäftsgebäudes und dessen Einrichtung erhalten. Die Auflösung der Investitionszuschüsse orientiert sich an der Nutzungsdauer der zugrundeliegenden Vermögensgegenstände. Im Berichtsjahr wurde insgesamt ein Betrag in Höhe von 47 Tsd. Euro (im Vorjahr: 47 Tsd. Euro) aufgelöst. 6. RückstellungenDie sonstigen Rückstellungen setzen sich wie folgt zusammen: scrollen
7. AnleihenUnternehmensanleihe 2022/2027Zur Verbesserung ihrer Finanzierungsstrukturen und zur Finanzierung von Maßnahmen des externen und internen Wachstums sowie für allgemeine Geschäftszwecke hat die PNE AG im Juni 2022 eine Unternehmensanleihe im Volumen von 55 Mio. Euro begeben. Die Schuldverschreibungen aus der Unternehmensanleihe 2022/2027 sind seit dem 23. Juni 2022 in den Freiverkehr (Open Market) der Frankfurter Wertpapierbörse einbezogen. Die Schuldverschreibungen aus der Unternehmensanleihe 2022/2027 werden mit Wirkung vom 23. Juni 2022 (einschließlich) bis zum 23. Juni 2027 (ausschließlich) bezogen auf ihren Nennbetrag mit 5 Prozent p.a. verzinst. Die Zinsen sind jährlich nachträglich jeweils am 23. Juni eines jeden Jahres zahlbar. Nach näherer Maßgabe der Anleihebedingungen kann sich der Zinssatz abhängig von der Eigenkapitalquote, die sich aus der Konzernbilanz der Gesellschaft ergibt, um 0,5 Prozentpunkte erhöhen. Sofern nicht zuvor ganz oder teilweise zurückgezahlt oder angekauft und entwertet, ist die PNE AG verpflichtet, die Schuldverschreibungen am 23. Juni 2027 zum Nennbetrag zurückzuzahlen. Gemäß den Anleihebedingungen hat die PNE AG jedoch unter anderem das Recht, frühestens ab dem 23. Juni 2025 Schuldverschreibungen mit einem Gesamtnennbetrag von mindestens 5 Mio. Euro vorzeitig zurückzuzahlen, wobei in einem solchen Fall der Rückzahlungsbetrag höher als der Nennbetrag ist. Tritt ein Kontrollwechsel ein, hat jeder Anleihegläubiger nach Maßgabe der Anleihebedingungen das Recht, von der PNE AG als Emittentin die vorzeitige Rückzahlung seiner Schuldverschreibungen zu verlangen. Ein Kontrollwechsel gilt in diesem Zusammenhang dann als eingetreten, wenn die Emittentin davon Kenntnis erlangt hat, dass eine Person oder eine gemeinsam handelnde Gruppe von Personen im Sinne von § 2 Abs. 5 des Wertpapiererwerbs- und Übernahmegesetzes der rechtliche oder wirtschaftliche Eigentümer einer solchen Anzahl von Aktien der Emittentin geworden ist, auf die 50 Prozent oder mehr Stimmrechte entfallen. 8. VerbindlichkeitenDie gesondert dargestellte Entwicklung der Verbindlichkeiten und Anleihen sowie deren Restlaufzeiten und Besicherung (Verbindlichkeitenspiegel) ist integraler Bestandteil des Anhangs. Unter den Verbindlichkeiten gegenüber verbundenen Unternehmen sind sonstige Verbindlichkeiten in Höhe von 1.509 Tsd. Euro (im Vorjahr: 3.154 Tsd. Euro) sowie Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen in Höhe von 5.230 Tsd. Euro (im Vorjahr: 3.112 Tsd. Euro) ausgewiesen. 9. Latente SteuernLatente Steuern werden insbesondere für zeitliche Unterschiede zwischen den handelsrechtlichen und steuerlichen Wertansätzen von Vorräten und sonstigen Rückstellungen ermittelt. Zusätzlich zu den zeitlichen Bilanzierungsunterschieden werden steuerliche Verlustvorträge berücksichtigt. Die Bewertung der temporären Differenzen und der innerhalb der nächsten fünf Jahre verrechenbaren steuerlichen Verlustvorträge erfolgt mit dem für das Geschäftsjahr geltenden Steuersatz für Körperschaftsteuer (15,0 %), Solidaritätszuschlag (5,5 %) und Gewerbesteuer (14,46 %). Eine sich insgesamt ergebende Steuerbelastung würde in der Bilanz als passive latente Steuer angesetzt werden. In 2022 ergab sich durch die Berücksichtigung der steuerlichen Verlustvorträge ein Überhang an aktiven latenten Steuern. Dieser wurde in Ausübung des Wahlrechts nach § 274 Abs. 1 Satz 2 HGB in 2022 aktiviert und in 2023 in Höhe von 12.900 Tsd. Euro (Körperschaftsteuer) sowie 8.700 Tsd. Euro (Gewerbesteuer) verbraucht. Die Erträge bzw. Aufwendungen aus der Aktivierung bzw. dem Verbrauch latenter Steuern hatten einen entsprechenden Effekt auf den Bilanzgewinn. scrollen
II. Gewinn- und Verlustrechnung1. UmsatzerlöseDie Umsatzerlöse lassen sich wie folgt verteilen: scrollen
Sämtliche Umsatzerlöse wurden wie im Vorjahr im Inland erzielt. 2. Sonstige betriebliche ErträgeUnter den sonstigen betrieblichen Erträgen sind enthalten: scrollen
Die Erträge aus dem Abgang von Sachanlagevermögen beinhalten die eingegangene Meilensteinzahlung aus dem früheren Verkauf des Offshore-Projekts "Atlantis I" in Höhe von 5.000 Tsd. Euro. Die periodenfremden Erträge in Höhe von 2.982 Tsd. Euro (im Vorjahr: 1.213 Tsd. Euro) enthalten im Wesentlichen Erträge aus der Auflösung von Rückstellungen in Höhe von 1.168 Tsd. Euro (im Vorjahr: 114 Tsd. Euro) sowie die Erträge aus der Herabsetzung von Einzelwertberichtigungen bzw. Erträge aus abgeschriebenen Forderungen in Höhe von 1.573 Tsd. Euro (im Vorjahr: 1.089 Tsd. Euro). 3. Sonstige betriebliche AufwendungenUnter den sonstigen betrieblichen Aufwendungen sind periodenfremde Aufwendungen in Höhe von 84 Tsd. Euro (im Vorjahr: 0 Tsd. Euro) sowie die Aufwendungen aus der Zuführung von Einzelwertberichtigungen in Höhe von 128 Tsd. Euro (im Vorjahr: 1.720 Tsd. Euro) enthalten. Die Einzelwertberichtigungen betreffen im Vorjahr in Höhe von 1.638 Tsd. Euro Wertberichtigungen auf Darlehensforderungen gegen verbundene Unternehmen (Offshore-Gesellschaften). Zudem wurden im Vorjahr Forderungsverluste in Höhe von 540 Tsd. aus der "Tenderpönale" für einen bisher nicht fertiggestellten und somit nicht in Betrieb genommenen Windpark (ein Gerichtsverfahren ist anhängig) unter den sonstigen betrieblichen Aufwendungen ausgewiesen. 4. Erträge aus GewinnabführungsverträgenDie Erträge aus Gewinnabführungsverträgen entfallen wie im Vorjahr in voller Höhe auf verbundene Unternehmen und erhöhten sich im Wesentlichen aufgrund der höheren Gewinnabführung der WKN GmbH gegenüber dem Vorjahr auf 29.538 Tsd. Euro (im Vorjahr: 26.072 Tsd. Euro). 5. Erträge aus BeteiligungenDie Erträge aus Beteiligungen entfallen wie im Vorjahr in voller Höhe auf Unternehmen, mit denen ein Beteiligungsverhältnis besteht. 6. Sonstige Zinsen und ähnliche ErträgeDie sonstigen Zinsen und ähnlichen Erträge betreffen in Höhe von 11.918 Tsd. Euro (im Vorjahr: 5.998 Tsd. Euro) verbundene Unternehmen. 7. Zinsen und ähnliche AufwendungenDie Zinsen und ähnlichen Aufwendungen betreffen in Höhe von 197 Tsd. Euro (im Vorjahr: 216 Tsd. Euro) verbundene Unternehmen. 8. Steuern vom Einkommen und vom ErtragIn den Steuern vom Einkommen und Ertrag sind Aufwendungen aus der Reduzierung der aktiven latenten Steuern in Höhe von 3.299 Tsd. Euro (im Vorjahr: Steuererträge in Höhe von 6.610 Tsd. Euro) enthalten. C. SONSTIGE ANGABEN1. BeteiligungsverhältnisseDie gesondert dargestellten Beteiligungsverhältnisse sind integraler Bestandteil des Anhangs und zeigen, an welchen Unternehmen die Gesellschaft zum Bilanzstichtag eine Beteiligung im Sinne des § 271 Abs. 1 HGB hält oder ein solcher Anteil von einer Person für Rechnung der Kapitalgesellschaft gehalten wird. 2. PersonalIm Berichtsjahr waren bei der PNE AG durchschnittlich 224 Mitarbeiter (im Vorjahr: 184 Mitarbeiter) beschäftigt (ohne Vorstände). 3. Außerbilanzielle GeschäfteEs bestehen sonstige finanzielle Verpflichtungen aus Leasing- und Mietverträgen in Höhe von 6.827 Tsd. Euro (im Vorjahr: 5.506 Tsd. Euro), die in Höhe von 1.681 Tsd. Euro (im Vorjahr: 1.307 Tsd. Euro) eine Restlaufzeit bis zu einem Jahr aufweisen und im Übrigen eine solche zwischen einem und fünf Jahren. Diese Maßnahmen dienen der Entlastung des Refinanzierungsvolumens, wodurch sich Spielräume für weitere Investitionsmöglichkeiten ergeben. Wesentliche Risiken aus diesen Geschäften werden nicht gesehen. 4. Haftungsverhältnisse und sonstige finanzielle VerpflichtungenEs bestehen zum Bilanzstichtag Haftungsverhältnisse aus der Bereitstellung von Bürgschaften für: scrollen
Die Haftungsverhältnisse entfallen in Höhe von 94.841 Tsd. Euro (im Vorjahr: 98.456 Tsd. Euro) auf verbundene Unternehmen. Von den Haftungsverhältnissen in Höhe von 94.841 Tsd. Euro sind Bürgschaften in Höhe von 21.641 Tsd. Euro für Windkraftanlagenbestellungen ausgestellt worden. Zugunsten von Windparkkommanditgesellschaften sowie für weitere verbundene Unternehmen wurden Patronatserklärungen dahingehend abgegeben, dass die Gesellschaften mit den erforderlichen finanziellen Mitteln ausgestattet werden, um jederzeit ihren fälligen Zahlungsverpflichtungen nachzukommen. Das Risiko einer Inanspruchnahme aus Bürgschaften sowie aus Patronatserklärungen für die Tochtergesellschaften wird aufgrund ihrer guten Vermögens-, Finanz- und Ertragslage als gering eingestuft. Zudem bestehen sonstige finanzielle Verpflichtungen aus dem Bestellobligo bezüglich des Kaufs von Windkraftanlagen bei Vorlieferanten in Höhe von netto 83.200 Tsd. Euro (im Vorjahr: 25.901 Tsd. Euro). 5. Deutscher Corporate Governance KodexDer Corporate Governance Kodex ist eine gesetzliche Richtlinie zur Leitung und Überwachung börsennotierter Gesellschaften in Deutschland. Er fasst die international wie national anerkannten Standards für verantwortungsvolle Unternehmensführung zusammen. Ziel der Richtlinie ist es, das Vertrauen von Investoren, Kunden, Mitarbeitern und der Öffentlichkeit in die deutsche Unternehmensführung zu fördern. Einmal jährlich müssen Vorstand und Aufsichtsrat eine Erklärung abgeben, in der sie erklären, inwieweit den Regeln des Corporate Governance Kodex entsprochen wird. Die letzte Entsprechenserklärung wurde im September 2023 abgegeben. Die Entsprechenserklärung ist auf unserer Internetseite www.pne-ag.com im Bereich "Investor Relations" unter Corporate Governance veröffentlicht und kann dort heruntergeladen werden. 6. Derivative FinanzinstrumenteZum Bilanzstichtag waren keine derivativen Finanzinstrumente im Bestand. 7. Honorare für den AbschlussprüferDas Abschlussprüferhonorar für das Geschäftsjahr 2023 beträgt: scrollen
1) Davon für das vorherige
Geschäftsjahr: 0 Tsd. Euro
Das Honorar für Abschlussprüferleistungen der Deloitte GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft betraf vor allem die Prüfung des Jahresabschlusses und die Prüfung des Konzernabschlusses, die Prüfung des zusammengefassten Lage- und Konzernlageberichts sowie eine prüferische Durchsicht des Halbjahresfinanzberichts. Die sonstigen Leistungen betrafen vereinbarte Untersuchungshandlungen in Verbindung mit der projektbegleitenden Prüfung des Notfallmanagementsystems. 8. OrganeAufsichtsratscrollen
Herr Per Hornung Pedersen ist bzw. war noch bei den folgenden Gesellschaften Aufsichtsratsmitglied oder Mitglied eines anderen Kontrollgremiums im Sinne des § 125 Abs. 1 Satz 3 des AktG: scrollen
Herr Christoph Oppenauer ist bzw. war noch bei den folgenden Gesellschaften Aufsichtsratsmitglied oder Mitglied eines anderen Kontrollgremiums im Sinne des § 125 Abs. 1 Satz 3 des AktG: scrollen
Frau Dr. Susanna Zapreva ist bzw. war noch bei den folgenden Gesellschaften Aufsichtsratsmitglied oder Mitglied eines anderen Kontrollgremiums im Sinne des § 125 Abs. 1 Satz 3 des AktG: scrollen
Frau Roberta Benedetti ist bzw. war noch bei den folgenden Gesellschaften Aufsichtsratsmitglied oder Mitglied eines anderen Kontrollgremiums im Sinne des § 125 Abs. 1 Satz 3 des AktG: scrollen
Herr Marcel Egger ist bzw. war noch bei den folgenden Gesellschaften Aufsichtsratsmitglied oder Mitglied eines anderen Kontrollgremiums im Sinne des § 125 Abs. 1 Satz 3 des AktG: scrollen
Herr Alberto Donzelli ist bzw. war noch bei den folgenden Gesellschaften Aufsichtsratsmitglied oder Mitglied eines anderen Kontrollgremiums im Sinne des § 125 Abs. 1 Satz 3 des AktG: scrollen
Herr Marc van't Noordende ist bzw. war noch bei den folgenden Gesellschaften Aufsichtsratsmitglied oder Mitglied eines anderen Kontrollgremiums im Sinne des § 125 Abs. 1 Satz 3 des AktG: scrollen
Die Gesamtvergütung an den Aufsichtsrat hat im Geschäftsjahr 2023 rd. 453 Tsd. Euro (im Vorjahr: rd. 442 Tsd. Euro) betragen, davon rd. 380 Tsd. Euro (im Vorjahr: rd. 380 Tsd. Euro) fixe Vergütung und rd. 73 Tsd. Euro (im Vorjahr: rd. 62 Tsd. Euro) Sitzungsgelder. Von den Mitgliedern des Aufsichtsrates hielt am 31. Dezember 2023 Herr Marcel Egger 4.500 Aktien der Gesellschaft. VorstandHerr Markus Lesser, Korschenbroich (Vorsitzender) Herr Jörg Klowat, Cuxhaven (Finanzvorstand) Herr Harald Wilbert, München (Mitglied des Vorstands) Die Mitglieder des Vorstandes erhielten für ihre Tätigkeit im Geschäftsjahr 2023 Gesamtbezüge (inkl. abgegrenzter Verbindlichkeiten für Tantiemen) bzw. es wurden Rückstellungen gebildet in Höhe von 2.262 Tsd. Euro (im Vorjahr: 2.099 Tsd. Euro). Dabei betrafen rd. 838 Tsd. Euro (im Vorjahr: rd. 771 Tsd. Euro) erfolgsunabhängige Vergütungen inklusive Nebenleistungen. Darüber hinaus handelte es sich in Höhe von 1.423 Tsd. Euro (im Vorjahr: 1.328 Tsd. Euro) um teils lang- und teils kurzfristige erfolgsabhängige Vergütungen. Die Vorstände der Gesellschaft halten am 31. Dezember 2023, wie zum Vorjahreszeitpunkt, keine Aktien der Gesellschaft. 9. Angaben nach § 160 Abs. 1 Nr. 8 AktG/ Mitteilungen nach § 33 Abs. 1 WpHGSeit dem 1. Januar erhielt die PNE AG die folgenden Mitteilungen über Beteiligungen an der Gesellschaft, die nach § 33 Abs. 1 WpHG mitgeteilt und nach § 40 Abs. 1 WpHG veröffentlicht worden sind: Morgan Stanley, Wilmington/Delaware, USA, hat uns am 23. Januar 2023 mitgeteilt, dass ihr Stimmrechtsanteil an der PNE AG, Cuxhaven, Deutschland, am 19. Januar 2023 über das Konzernunternehmen Photon Management GmbH 44,20 % (das entspricht 33.855.392 Anteilen von 76.603.334 Stimmrechten) beträgt. Samson Rock Event Driven Fund Limited, Grand Cayman, Cayman Island, hat uns am 26. Januar 2023 nach § 33 Abs. 1 WpHG mitgeteilt, dass der ihr zuzurechnende Stimmrechtsanteil an der PNE AG, Cuxhaven, Deutschland, am 25. Januar 2023 das die Schwelle von 3 % überschritten hat und zu diesem Tag 3,05 % (das entspricht 2.336.402 Anteilen von 76.603.334 Stimmrechten) beträgt. Samson Rock Capital LLP, London, United Kingdom, hat uns am 26. Januar 2023 nach § 33 Abs. 1 WpHG mitgeteilt, dass der ihr zuzurechnende Stimmrechtsanteil an der PNE AG, Cuxhaven, Deutschland, am 25. Januar 2023 das die Schwelle von 3 % überschritten hat und zu diesem Tag 3,05 % (das entspricht 2.336.402 Anteilen von 76.603.334 Stimmrechten) beträgt. Goldman Sachs Group, Inc., Wilmington; USA, hat uns am 4. April 2023 nach § 33 Abs. 1 WpHG mitgeteilt, dass der ihr zuzurechnende Stimmrechtsanteil an der PNE AG, Cuxhaven, Deutschland, am 31. März 2023 das die Schwelle von 5 % überschritten hat und zu diesem Tag 5,12 % (das entspricht 3.922.091 Anteilen von 76.603.334 Stimmrechten) beträgt. Goldman Sachs Group, Inc., Wilmington; USA, hat uns am 5. April 2023 nach § 33 Abs. 1 WpHG mitgeteilt, dass der ihr zuzurechnende Stimmrechtsanteil an der PNE AG, Cuxhaven, Deutschland, am 3. April 2023 das die Schwelle von 5 % überschritten hat und zu diesem Tag 5,11 % (das entspricht 3.914.430 Anteilen von 76.603.334 Stimmrechten) beträgt. Goldman Sachs Group, Inc., Wilmington; USA, hat uns am 6. April 2023 nach § 33 Abs. 1 WpHG mitgeteilt, dass der ihr zuzurechnende Stimmrechtsanteil an der PNE AG, Cuxhaven, Deutschland, am 4. April 2023 das die Schwelle von 5 % überschritten hat und zu diesem Tag 5,08 % (das entspricht 3.891.449 Anteilen von 76.603.334 Stimmrechten) beträgt. Goldman Sachs Group, Inc., Wilmington; USA, hat uns am 20. April 2023 nach § 33 Abs. 1 WpHG mitgeteilt, dass der ihr zuzurechnende Stimmrechtsanteil an der PNE AG, Cuxhaven, Deutschland, am 18. April 2023 das die Schwelle von 5 % unterschritten hat und zu diesem Tag 0,91 % (das entspricht 697.090 Anteilen von 76.603.334 Stimmrechten) beträgt. Samson Rock Capital LLP, London, United Kingdom, hat uns am 10. Mai 2023 nach § 33 Abs. 1 WpHG mitgeteilt, dass der ihr zuzurechnende Stimmrechtsanteil an der PNE AG, Cuxhaven, Deutschland, am 9. Mai 2023 das die Schwelle von 5 % überschritten hat und zu diesem Tag 5,16 % (das entspricht 3.952.732 Anteilen von 76.603.334 Stimmrechten) beträgt. Samson Rock Event Driven Fund Limited, Grand Cayman, Cayman Island, hat uns am 12. Mai 2023 nach § 33 Abs. 1 WpHG mitgeteilt, dass der ihr zuzurechnende Stimmrechtsanteil an der PNE AG, Cuxhaven, Deutschland, am 10. Mai 2023 das die Schwelle von 5 % überschritten hat und zu diesem Tag 5,02 % (das entspricht 3.845.487 Anteilen von 76.603.334 Stimmrechten) beträgt. Samson Rock Capital LLP, London, United Kingdom, hat uns am 12. Mai 2023 nach § 33 Abs. 1 WpHG mitgeteilt, dass der ihr zuzurechnende Stimmrechtsanteil an der PNE AG, Cuxhaven, Deutschland, am 10. Mai 2023 das die Schwelle von 5 % überschritten hat und zu diesem Tag 5,24 % (das entspricht 4.014.015 Anteilen von 76.603.334 Stimmrechten) beträgt. Goldman Sachs Group, Inc., Wilmington; USA, hat uns am 21. November 2023 nach § 33 Abs. 1 WpHG mitgeteilt, dass der ihr zuzurechnende Stimmrechtsanteil an der PNE AG, Cuxhaven, Deutschland, am 17. November 2023 das die Schwelle von 5 % überschritten hat und zu diesem Tag 5,04 % (das entspricht 3.860.808 Anteilen von 76.603.334 Stimmrechten) beträgt. Goldman Sachs Group, Inc., Wilmington; USA, hat uns am 22. November 2023 nach § 33 Abs. 1 WpHG mitgeteilt, dass der ihr zuzurechnende Stimmrechtsanteil an der PNE AG, Cuxhaven, Deutschland, am 20. November 2023 das die Schwelle von 5 % unterschritten hat und zu diesem Tag 4,97 % (das entspricht 3.807.186 Anteilen von 76.603.334 Stimmrechten) beträgt. Goldman Sachs Group, Inc., Wilmington; USA, hat uns am 23. November 2023 nach § 33 Abs. 1 WpHG mitgeteilt, dass der ihr zuzurechnende Stimmrechtsanteil an der PNE AG, Cuxhaven, Deutschland, am 21. November 2023 das die Schwelle von 5 % überschritten hat und zu diesem Tag 5,05 % (das entspricht 3.868.468 Anteilen von 76.603.334 Stimmrechten) beträgt. Goldman Sachs Group, Inc., Wilmington; USA, hat uns am 28. November 2023 nach § 33 Abs. 1 WpHG mitgeteilt, dass der ihr zuzurechnende Stimmrechtsanteil an der PNE AG, Cuxhaven, Deutschland, am 23. November 2023 das die Schwelle von 5 % unterschritten hat und zu diesem Tag 4,99 % (das entspricht 3.822.506 Anteilen von 76.603.334 Stimmrechten) beträgt. Goldman Sachs Group, Inc., Wilmington; USA, hat uns am 29. November 2023 nach § 33 Abs. 1 WpHG mitgeteilt, dass der ihr zuzurechnende Stimmrechtsanteil an der PNE AG, Cuxhaven, Deutschland, am 24. November 2023 das die Schwelle von 5 % überschritten hat und zu diesem Tag 5,01 % (das entspricht 3.837.827 Anteilen von 76.603.334 Stimmrechten) beträgt. Goldman Sachs Group, Inc., Wilmington; USA, hat uns am 6. Dezember 2023 nach § 33 Abs. 1 WpHG mitgeteilt, dass der ihr zuzurechnende Stimmrechtsanteil an der PNE AG, Cuxhaven, Deutschland, am 30. November 2023 das die Schwelle von 5 % überschritten hat und zu diesem Tag 5,09 % (das entspricht 3.899.110 Anteilen von 76.603.334 Stimmrechten) beträgt. Goldman Sachs Group, Inc., Wilmington; USA, hat uns am 7. Dezember 2023 nach § 33 Abs. 1 WpHG mitgeteilt, dass der ihr zuzurechnende Stimmrechtsanteil an der PNE AG, Cuxhaven, Deutschland, am 1. Dezember 2023 das die Schwelle von 5 % überschritten hat und zu diesem Tag 5,17 % (das entspricht 3.960.392 Anteilen von 76.603.334 Stimmrechten) beträgt. Goldman Sachs Group, Inc., Wilmington; USA, hat uns am 8. Dezember 2023 nach § 33 Abs. 1 WpHG mitgeteilt, dass der ihr zuzurechnende Stimmrechtsanteil an der PNE AG, Cuxhaven, Deutschland, am 4. Dezember 2023 das die Schwelle von 5 % überschritten hat und zu diesem Tag 5,32 % (das entspricht 4.075.297 Anteilen von 76.603.334 Stimmrechten) beträgt. Goldman Sachs Group, Inc., Wilmington; USA, hat uns am 8. Dezember 2023 nach § 33 Abs. 1 WpHG mitgeteilt, dass der ihr zuzurechnende Stimmrechtsanteil an der PNE AG, Cuxhaven, Deutschland, am 5. Dezember 2023 das die Schwelle von 5 % überschritten hat und zu diesem Tag 5,21 % (das entspricht 3.991.034 Anteilen von 76.603.334 Stimmrechten) beträgt. Goldman Sachs Group, Inc., Wilmington; USA, hat uns am 11. Dezember 2023 nach § 33 Abs. 1 WpHG mitgeteilt, dass der ihr zuzurechnende Stimmrechtsanteil an der PNE AG, Cuxhaven, Deutschland, am 6. Dezember 2023 das die Schwelle von 5 % überschritten hat und zu diesem Tag 5,25 % (das entspricht 4.021.675 Anteilen von 76.603.334 Stimmrechten) beträgt. Goldman Sachs Group, Inc., Wilmington; USA, hat uns am 11. Dezember 2023 nach § 33 Abs. 1 WpHG mitgeteilt, dass der ihr zuzurechnende Stimmrechtsanteil an der PNE AG, Cuxhaven, Deutschland, am 7. Dezember 2023 das die Schwelle von 5 % überschritten hat und zu diesem Tag 5,26 % (das entspricht 4.029.335 Anteilen von 76.603.334 Stimmrechten) beträgt. Goldman Sachs Group, Inc., Wilmington; USA, hat uns am 13. Dezember 2023 nach § 33 Abs. 1 WpHG mitgeteilt, dass der ihr zuzurechnende Stimmrechtsanteil an der PNE AG, Cuxhaven, Deutschland, am 8. Dezember 2023 das die Schwelle von 5 % überschritten hat und zu diesem Tag 5,43 % (das entspricht 4.159.561 Anteilen von 76.603.334 Stimmrechten) beträgt. Goldman Sachs Group, Inc., Wilmington; USA, hat uns am 14. Dezember 2023 nach § 33 Abs. 1 WpHG mitgeteilt, dass der ihr zuzurechnende Stimmrechtsanteil an der PNE AG, Cuxhaven, Deutschland, am 11. Dezember 2023 das die Schwelle von 5 % überschritten hat und zu diesem Tag 5,26 % (das entspricht 4.029.335 Anteilen von 76.603.334 Stimmrechten) beträgt. Goldman Sachs Group, Inc., Wilmington; USA, hat uns am 20. Dezember 2023 nach § 33 Abs. 1 WpHG mitgeteilt, dass der ihr zuzurechnende Stimmrechtsanteil an der PNE AG, Cuxhaven, Deutschland, am 15. Dezember 2023 das die Schwelle von 5 % überschritten hat und zu diesem Tag 5,33 % (das entspricht 4.082.958 Anteilen von 76.603.334 Stimmrechten) beträgt. Goldman Sachs Group, Inc., Wilmington; USA, hat uns am 20. Dezember 2023 nach § 33 Abs. 1 WpHG mitgeteilt, dass der ihr zuzurechnende Stimmrechtsanteil an der PNE AG, Cuxhaven, Deutschland, am 18. Dezember 2023 das die Schwelle von 5 % überschritten hat und zu diesem Tag 5,33 % (das entspricht 4.082.958 Anteilen von 76.603.334 Stimmrechten) beträgt. Goldman Sachs Group, Inc., Wilmington; USA, hat uns am 22. Dezember 2023 nach § 33 Abs. 1 WpHG mitgeteilt, dass der ihr zuzurechnende Stimmrechtsanteil an der PNE AG, Cuxhaven, Deutschland, am 20. Dezember 2023 das die Schwelle von 5 % überschritten hat und zu diesem Tag 5,15 % (das entspricht 3.945.072 Anteilen von 76.603.334 Stimmrechten) beträgt. Goldman Sachs Group, Inc., Wilmington; USA, hat uns am 28. Dezember 2023 nach § 33 Abs. 1 WpHG mitgeteilt, dass der ihr zuzurechnende Stimmrechtsanteil an der PNE AG, Cuxhaven, Deutschland, am 22. Dezember 2023 das die Schwelle von 5 % überschritten hat und zu diesem Tag 5,13 % (das entspricht 3.929.751 Anteilen von 76.603.334 Stimmrechten) beträgt. Goldman Sachs Group, Inc., Wilmington; USA, hat uns am 28. Dezember 2023 nach § 33 Abs. 1 WpHG mitgeteilt, dass der ihr zuzurechnende Stimmrechtsanteil an der PNE AG, Cuxhaven, Deutschland, am 26. Dezember 2023 das die Schwelle von 5 % überschritten hat und zu diesem Tag 5,13 % (das entspricht 3.929.751 Anteilen von 76.603.334 Stimmrechten) beträgt. 10. Aktienbesitz von Vorstand und Aufsichtsrat am 31. Dezember 2023Die Vorstände der Gesellschaft hielten am 31. Dezember 2023, wie zum Vorjahreszeitpunkt, keine Aktien der Gesellschaft. Von den Mitgliedern des Aufsichtsrates hielt am 31. Dezember 2023 Herr Marcel Egger 4.500 Aktien der Gesellschaft. Dies sind für Vorstand und Aufsichtsrat zusammen insgesamt 4.500 Aktien der Gesellschaft. 11. KonzernabschlussDie PNE AG erstellt als Mutterunternehmen einen Konzernabschluss nach den Bestimmungen der International Financial Reporting Standards (IFRS), der im Bundesanzeiger und im Unternehmensregister veröffentlicht wird. 12. Wesentliche Ereignisse nach Ende des BerichtszeitraumsAm 15. März 2024 hat der Vorstandsvorsitzende des PNE AG, Herr Markus Lesser, den Aufsichtsrat von seiner Absicht in Kenntnis gesetzt, sein Amt als Mitglied und Vorsitzender des Vorstands der PNE AG mit Wirkung zum Ende Juli 2024 aus persönlichen Gründen niederlegen zu wollen. Weitere Ereignisse mit wesentlicher Auswirkung auf die Ertrags-, Finanz- und Vermögenslage hat es nach Ende des Berichtszeitraums nicht gegeben. Hinsichtlich der möglichen Auswirkungen durch den Ukraine-Krieg und den Nah-Ost-Konflikts verweisen wir auf den zusammengefassten Lage- und Konzernlagebericht (Kapitel "8. Risiko- und Chancenbericht"). 13. ErgebnisverwendungsvorschlagVorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, aus dem Bilanzgewinn der PNE AG in Höhe von 273.129.231,11 Euro eine Dividende in Höhe von 0,04 Euro sowie eine Sonderdividende in Höhe von 0,04 Euro für das Geschäftsjahr 2023 je dividendenberechtigter Stückaktie des Geschäftsjahres 2023 auszuschütten. Der verbleibende Bilanzgewinn soll auf neue Rechnung vorgetragen werden.
Cuxhaven, 19. März 2024 PNE AG gez. Markus Lesser, Vorstandsvorsitzender gez. Jörg Klowat, Vorstand gez. Harald Wilbert, Vorstand VERSICHERUNG DER GESETZLICHENVERTRETERWir versichern nach bestem Wissen, dass gemäß den anzuwendenden Rechnungslegungsgrundsätzen der Abschluss der PNE AG ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Gesellschaft vermittelt und im Lagebericht der Geschäftsverlauf einschließlich des Geschäftsergebnisses und die Lage der Gesellschaft so dargestellt sind, dass ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild vermittelt wird, sowie die wesentlichen Chancen und Risiken der voraussichtlichen Entwicklung der Gesellschaft im verbleibenden Geschäftsjahr beschrieben sind.
PNE AG Vorstand Markus Lesser, Vorstandsvorsitzender Jörg Klowat, Vorstand Harald Wilbert, Vorstand BESTÄTIGUNGSVERMERK DES UNABHÄNGIGEN ABSCHLUSSPRÜFERSAn die PNE AG, Cuxhaven VERMERK ÜBER DIE PRÜFUNG DES JAHRESABSCHLUSSES UND DES ZUSAMMENGEFASSTEN LAGEBERICHTSPrüfungsurteileWir haben den Jahresabschluss der PNE AG, Cuxhaven, - bestehend aus der Bilanz zum 31. Dezember 2023 und der Gewinn - und Verlustrechnung für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2023 sowie dem Anhang, einschließlich der Darstellung der Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden - geprüft. Darüber hinaus haben wir den mit dem Konzernlagebericht zusammengefassten Lagebericht der PNE AG, Cuxhaven, für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2023 geprüft. Die zusammengefasste Erklärung zur Unternehmensführung, auf die im Abschnitt "1 0.2 Erklärung zur Unternehmensführung (§ 289fbzw. § 315d HGB)" des zusammengefassten Lageberichts Bezug genommen wird, den zusammengefassten nichtfinanziellen Bericht, auf den im Abschnitt "1 0.5 Nichtfinanzielle Erklärung" des zusammengefassten Lageberichts Bezug genommen wird, die im Abschnitt "6. Immaterielle Unternehmenswerte" des zusammengefassten Lageberichts enthaltenen Ausführungen sowie die im Abschnitt "8. Risiko- und Chancenbericht" des zusammengefassten Lageberichts enthaltene Stellungnahme der gesetzlichen Vertreter zur Angemessenheit und Wirksamkeit des gesamten internen Kontrollsystems und des Risikomanagementsystems, haben wir in Einklang mit den deutschen gesetzlichen Vorschriften nicht inhaltlich geprüft. Nach unserer Beurteilung aufgrund der bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnisse scrollen
Gemäß § 322 Abs. 3 Satz 1 HGB erklären wir, dass unsere Prüfung zu keinen Einwendungen gegen die Ordnungsmäßigkeit des Jahresabschlusses und des zusammengefassten Lageberichts geführt hat. Grundlage für die PrüfungsurteileWir haben unsere Prüfung des Jahresabschlusses und des zusammengefassten Lageberichts in Übereinstimmung mit § 317 HGB und der EU-Abschlussprüferverordnung (Nr. 537/2014; im Folgenden "EU-APrVO") unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführt. Unsere Verantwortung nach diesen Vorschriften und Grundsätzen ist im Abschnitt "Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Jahresabschlusses und des zusammengefassten Lageberichts" unseres Bestätigungsvermerks weitergehend beschrieben. Wir sind von dem Unternehmen unabhängig in Übereinstimmung mit den europarechtlichen sowie den deutschen handelsrechtlichen und berufsrechtlichen Vorschriften und haben unsere sonstigen deutschen Berufspflichten in Übereinstimmung mit diesen Anforderungen erfüllt. Darüber hinaus erklären wir gemäß Artikel 1 0 Abs. 2 Buchst. f) EU-APrVO, dass wir keine verbotenen Nichtprüfungsleistungen nach Artikel 5 Abs. 1 EU-APrVO erbracht haben. Wir sind der Auffassung, dass die von uns erlangten Prüfungsnachweise ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unsere Prüfungsurteile zum Jahresabschluss und zum zusammengefassten Lagebericht zu dienen. Besonders wichtige Prüfungssachverhalte in der Prüfung des JahresabschlussesBesonders wichtige Prüfungssachverhalte sind solche Sachverhalte, die nach unserem pflichtgemäßen Ermessen am bedeutsamsten in unserer Prüfung des Jahresabschlusses für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2023 waren. Diese Sachverhalte wurden im Zusammenhang mit unserer Prüfung des Jahresabschlusses als Ganzem und bei der Bildung unseres Prüfungsurteils hierzu berücksichtigt; wir geben kein gesondertes Prüfungsurteil zu diesen Sachverhalten ab. Nachfolgend stellen wir die aus unserer Sicht besonders wichtigen Prüfungssachverhalte dar: 1. Werthaltigkeit der Anteile an der WKN GmbH, Husum 2. Realisierung von Umsatzerlösen aus der Planung und Errichtung sowie dem Verkauf von Windparkprojekten 3. Werthaltigkeit des Gesamtengagements bei Offshore-Windparkprojekten Unsere Darstellung dieser besonders wichtigen Prüfungssachverhalte haben wir wie folgt strukturiert: a) Sachverhaltsbeschreibung (einschließlich Verweis auf zugehörige Angaben im Jahresabschluss und im zusammengefassten Lagebericht)b) Prüferisches Vorgehen1. Werthaltigkeit der Anteile an der WKN GmbH, Husuma) Unter dem Bilanzposten "Anteile an verbundenen Unternehmen" werden die Anteile an der WKN GmbH in Höhe von TEUR 84.279 ausgewiesen. Dies entspricht den Anschaffungskosten und 14 % der Bilanzsumme. Bei den regelmäßig durchgeführten Werthaltigkeitstests für bedeutende Finanzanlagen werden die Buchwerte der Anteile an der WKN GmbH dem beizulegenden Wert gegenübergestellt. Die Ermittlung des beizulegenden Werts der Anteile der WKN GmbH erfolgt durch einen von den gesetzlichen Vertretern der PNE AG beauftragten neutralen Gutachter, der eine Stellungnahme zur Werthaltigkeitsbetrachtung nach den Grundsätzen des IDW S 1 i.d.F 2008 sowie der Stellungnahme zur Rechnungslegung IDW RS HFA 10 erstellt hat. Im Rahmen der Stellungnahme erfolgte die Ermittlung des beizulegenden Wertes auf Basis eines Ertragswertverfahrens, wobei die zu kapitalisierenden zukünftigen Erträge aus der Planung der WKN GmbH abgeleitet und mit Annahmen über langfristige Wachstumsraten fortgeschrieben wurden. Die Abzinsung erfolgte mittels der spezifischen Eigenkapitalkosten. Das Ergebnis dieser Bewertung ist in erheblichen Maßen von der Einschätzung künftiger Erträge der gesetzlichen Vertreter der WKN GmbH sowie des verwendeten Diskontierungszinssatzes abhängig und daher mit erheblichen Unsicherheiten behaftet. Vor diesem Hintergrund der betragsmäßigen Bedeutung der Anteile sowie aufgrund der Komplexität der zugrunde liegenden Bewertungsmodelle war dieser Sachverhalt im Rahmen unserer Prüfung von besonderer Bedeutung. Die Angaben der gesetzlichen Vertreter zu der Bewertung der Finanzanlagen sind im Abschnitt "A. Rechnungslegungsgrundsätze" des Anhangs enthalten. b) Zu Beginn unserer Prüfung der Werthaltigkeit der Anteile an der WKN GmbH haben wir beurteilt, ob und inwiefern die Bewertungsprozesse des Unternehmens durch Schätzunsicherheit, Komplexität, Subjektivität oder sonstige inhärente Risikofaktoren beeinflusst werden. Weiterhin haben wir im Rahmen unserer Prüfung des Sachverhalts auf unseren Kenntnissen und Prüfungsergebnissen aus Vorjahren aufgebaut. Zum Zwecke der Risikobeurteilung haben wir uns unter anderem ein Bild von der Planungstreue der Vergangenheit gemacht. Wir haben die Aufbau- und Ablauforganisation im Hinblick auf die Angemessenheit und Wirksamkeit der eingerichteten Kontrollen überprüft. Dies betrifft insbesondere die regelmäßige Überprüfung der Liquidität sowie der Angemessenheit und Realisierbarkeit der Unternehmensplanung der WKN GmbH durch die gesetzlichen Vertreter der PNE AG sowie die Überprüfung der Werthaltigkeit der Anteile. Im Rahmen unserer Prüfung haben wir die Tätigkeit des von den gesetzlichen Vertretern der PNE AG beauftragten Sachverständigen verwertet. Dazu haben wir uns von der Kompetenz, den Fähigkeiten und der Objektivität des Sachverständigen überzeugt. Im Hinblick auf die Beurteilung der Angemessenheit der Annahmen, Verfahren und Modelle des Bewertungsverfahrens haben wir interne Spezialisten aus dem Bereich Valuation Services einbezogen, mit deren Unterstützung wir auch das methodische Vorgehen zur Durchführung des Werthaltigkeitstests und die Ermittlung des Diskontierungszinssatzes beurteilt haben. Des Weiteren haben wir zur Beurteilung der für die Bewertung verwendeten künftigen Erträge einen Abgleich mit den aktuellen Planwerten der WKN GmbH vorgenommen und diese plausibilisiert. Zudem haben wir sämtliche Vorstands- und Aufsichtsratsprotokolle eingesehen. 2. Realisierung von Umsatzerlösen aus der Planung und Errichtung sowie dem Verkauf von Windparkprojektena) In der Gewinn - und Verlustrechnung werden Umsatzerlöse in Höhe von EUR 77,3 Mio. ausgewiesen. Hiervon entfallen EUR 72,9 Mio. auf die Planung und Errichtung sowie den Verkauf von Windparkprojekten, die im Wesentlichen mit verbundenen Unternehmen für den Aufbau des Eigenbetriebportfolios entstanden sind. Die Umsatzerlöse aus der Planung und der Errichtung sowie dem Verkauf von Windparkprojekten resultieren teilweise aus komplexen vertraglichen Gestaltungen. Daher sowie auf Grund der wesentlichen Auswirkungen auf den Jahresabschluss handelt es sich bei der Realisierung dieser Umsatzerlöse um einen Sachverhalt von besonderer Bedeutung. Die Angaben der Gesellschaft zu den Umsatzerlösen aus der Planung und Errichtung sowie dem Verkauf von Windparkprojekten sind in Abschnitt "B.II.1 Umsatzerlöse" des Anhangs enthalten. Darüber hinaus sind die Risiken in Bezug auf die Realisierung von Projekten in Abschnitt "8. Risiko- und Chancenbericht" und dort unter "Risiken aus operativer Tätigkeit" des zusammengefassten Lageberichts aufgeführt. b) Im Rahmen unserer Prüfung haben wir aufbauend auf unseren Kenntnissen aus den Vorjahresprüfungen sowie über das wirtschaftliche und rechtliche Umfeld der Gesellschaft die Aufbau- und Ablauforganisation des Projektierungsprozesses im Hinblick auf die Angemessenheit und Wirksamkeit der eingerichteten Kontrollen geprüft. Darüber hinaus haben wir die Erfüllung der Kriterien für die Umsatzrealisierung für sämtliche wesentlichen Transaktionen anhand der Verträge, Rechnungen und Abnahmeprotokolle und sonstiger Leistungsnachweise sowie unter Rückgriff auf Zahlungsnachweise geprüft. 3. Werthaltigkeit des Gesamtengagements bei Offshore-Windparkprojektena) Die Gesellschaft hält Anteile an Offshore-Windparkprojektgesellschaften, denen sie zur Finanzierung der Projektentwicklung Darlehen gewährt hat. Die gesetzlichen Vertreter haben bereits in Vorjahren auf Basis des veröffentlichten Flächenentwicklungsplans 2019 eine vollständige Wertberichtigung der in Zone 4 gelegenen Projekte "Nemo", "Nautilus" und "Jules Verne" bzw. der damit im Zusammenhang stehenden Anteile und Darlehen vorgenommen. Im Vorjahr wurden die entsprechenden Projektgesellschaften auf die PNE AG verschmolzen. Bei der Einschätzung der Werthaltigkeit des Gesamtengagements in den Offshore-Windparkprojektgesellschaften für die in Zone 3 gelegenen Projekte "Atlantis II" und "Atlantis III" gehen die gesetzlichen Vertreter unverändert von einem Ausgleichsanspruch nach § 10a WindSeeG aus und haben im Zuge der in 2021 erfolgten Antragstellung eine Neueinschätzung der Werthaltigkeit vorgenommen, die zu einer weiteren Wertminderung der Darlehensforderungen im Geschäftsjahr 2021 führte. Das Gesamtengagement in Offshore-Windparkprojektgesellschaften zum 31. Dezember 2023 insgesamt EUR 8,2 Mio. (1,41 % der Bilanzsumme), bestehend aus Anteilen (EUR 0,2 Mio.) und Darlehen (EUR 8,0 Mio.). Vor dem Hintergrund der in hohem Maße von den Einschätzungen der gesetzlichen Vertreter abhängigen Beurteilung der Werthaltigkeit des Gesamtengagements war dieser Sachverhalt aus unserer Sicht im Rahmen unserer Prüfung von besonderer Bedeutung. Die Chancen und Risiken in Bezug auf die Werthaltigkeit der Anteile und Forderungen aus dem verbleibenden Offshore Engagement sind in Abschnitt "8. Risiko- und Chancenbericht" und dort unter "Einschätzung von Risiken und Chancen" des zusammengefassten Lageberichts aufgeführt. b) Zu Beginn unserer Prüfung der Werthaltigkeit des Gesamtengagements im Offshore-Bereich haben wir beurteilt, ob und inwiefern die Bewertungsprozesse des Unternehmens durch Schätzunsicherheit, Komplexität, Subjektivität oder sonstige inhärente Risikofaktoren beeinflusst werden. Weiterhin haben wir haben die Aufbau - und Ablauforganisation im Hinblick auf die Angemessenheit und Wirksamkeit der eingerichteten Kontrollen in Bezug auf die Beurteilung der Werthaltigkeit der Anteile und Darlehensforderungen überprüft. Dies betrifft insbesondere die regelmäßige Überprüfung der Werthaltigkeit durch die gesetzlichen Vertreter. Unser Fokus lag dabei auf der Prüfung der Kontrolle zur regelmäßigen Überprüfung der Werthaltigkeit des Gesamtengagements durch die gesetzlichen Vertreter. Im Rahmen unserer Prüfung haben wir regelmäßige Gespräche mit den gesetzlichen Vertretern der PNE AG und verantwortlichen Mitarbeitern aus dem Bereich Offshore der PNE AG geführt. Hierzu haben wir deren Einschätzung bezüglich der Wahrscheinlichkeit der Umsetzung der angearbeiteten Offshore-Projekte bzw. eines Ausgleichsanspruches bei den Tochtergesellschaften und zu erwartender Darlehensrückflüsse von den Projektgesellschaften auf Basis der rechtlichen Grundlagen diskutiert, hinterfragt und plausibilisiert. Zur rechtlichen Würdigung der Sachverhalte und der seitens der gesetzlichen Vertreter getroffenen Einschätzungen haben wir Rechtsanwälte von Deloitte Legal in unsere Prüfung einbezogen. Ferner haben wir die Angaben im Anhang auf Vollständigkeit und Richtigkeit geprüft. Sonstige InformationenDie gesetzlichen Vertreter bzw. der Aufsichtsrat sind für die sonstigen Informationen verantwortlich. Die sonstigen Informationen umfassen: scrollen
Der Aufsichtsrat ist für den Bericht des Aufsichtsrates verantwortlich. Für die Erklärung nach § 161 AktG zum Deutschen Corporate Governance Kodex, die Bestandteil der mit der Konzernerklärung zur Unternehmensführung zusammengefassten Erklärung zur Unternehmensführung ist, sind die gesetzlichen Vertreter und der Aufsichtsrat verantwortlich. Im Übrigen sind die gesetzlichen Vertreter für die sonstigen Informationen verantwortlich. Unsere Prüfungsurteile zum Jahresabschluss und zum zusammengefassten Lagebericht erstrecken sich nicht auf die sonstigen Informationen, und dementsprechend geben wir weder ein Prüfungsurteil noch irgendeine andere Form von Prüfungsschlussfolgerung hierzu ab. Im Zusammenhang mit unserer Prüfung haben wir die Verantwortung, die oben genannten sonstigen Informationen zu lesen und dabei zu würdigen, ob die sonstigen Informationen scrollen
Verantwortung der gesetzlichen Vertreter und des Aufsichtsrats für den Jahresabschluss und den zusammengefassten LageberichtDie gesetzlichen Vertreter sind verantwortlich für die Aufstellung des Jahresabschlusses, der den deutschen, für Kapitalgesellschaften geltenden handelsrechtlichen Vorschriften in allen wesentlichen Belangen entspricht, und dafür, dass der Jahresabschluss unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Gesellschaft vermittelt. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die internen Kontrollen, die sie in Übereinstimmung mit den deutschen Grundsätzen ordnungsmäßiger Buchführung als notwendig bestimmt haben, um die Aufstellung eines Jahresabschlusses zu ermöglichen, der frei von wesentlichen falschen Darstellungen aufgrund von dolosen Handlungen (d.h. Manipulationen der Rechnungslegung und Vermögensschädigungen) oder Irrtümern ist. Bei der Aufstellung des Jahresabschlusses sind die gesetzlichen Vertreter dafür verantwortlich, die Fähigkeit der Gesellschaft zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu beurteilen. Des Weiteren haben sie die Verantwortung, Sachverhalte im Zusammenhang mit der Fortführung der Unternehmenstätigkeit, sofern einschlägig, anzugeben. Darüber hinaus sind sie dafür verantwortlich, auf der Grundlage des Rechnungslegungsgrundsatzes der Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu bilanzieren, sofern dem nicht tatsächliche oder rechtliche Gegebenheiten entgegenstehen. Außerdem sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die Aufstellung des zusammengefassten Lageberichts, der insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Gesellschaft vermittelt sowie in allen wesentlichen Belangen mit dem Jahresabschluss in Einklang steht, den deutschen gesetzlichen Vorschriften entspricht und die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend darstellt. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die Vorkehrungen und Maßnahmen (Systeme), die sie als notwendig erachtet haben, um die Aufstellung eines zusammengefassten Lageberichts in Übereinstimmung mit den anzuwendenden deutschen gesetzlichen Vorschriften zu ermöglichen und um ausreichende geeignete Nachweise für die Aussagen im zusammengefassten Lagebericht erbringen zu können. Der Aufsichtsrat ist verantwortlich für die Überwachung des Rechnungslegungsprozesses der Gesellschaft zur Aufstellung des Jahresabschlusses und des zusammengefassten Lageberichts. Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Jahresabschlusses und des zusammengefassten LageberichtsUnsere Zielsetzung ist, hinreichende Sicherheit darüber zu erlangen, ob der Jahresabschluss als Ganzes frei von wesentlichen falschen Darstellungen aufgrund von dolosen Handlungen oder Irrtümern ist, und ob der zusammengefasste Lagebericht insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Gesellschaft vermittelt sowie in allen wesentlichen Belangen mit dem Jahresabschluss sowie mit den bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnissen in Einklang steht, den deutschen gesetzlichen Vorschriften entspricht und die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend darstellt, sowie einen Bestätigungsvermerk zu erteilen, der unsere Prüfungsurteile zum Jahresabschluss und zum zusammengefassten Lagebericht beinhaltet. Hinreichende Sicherheit ist ein hohes Maß an Sicherheit, aber keine Garantie dafür, dass eine in Übereinstimmung mit § 317 HGB und der EU-AprVO unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführte Prüfung eine wesentliche falsche Darstellung stets aufdeckt. Falsche Darstellungen können aus dolosen Handlungen oder Irrtümern resultieren und werden als wesentlich angesehen, wenn vernünftigerweise erwartet werden könnte, dass sie einzeln oder insgesamt die auf der Grundlage dieses Jahresabschlusses und zusammengefassten Lageberichts getroffenen wirtschaftlichen Entscheidungen von Adressaten beeinflussen. Während der Prüfung üben wir pflichtgemäßes Ermessen aus und bewahren eine kritische Grundhaltung. Darüber hinaus scrollen
Wir erörtern mit den für die Überwachung Verantwortlichen unter anderem den geplanten Umfang und die Zeitplanung der Prüfung sowie bedeutsame Prüfungsfeststellungen, einschließlich etwaiger bedeutsamer Mängel im internen Kontrollsystem, die wir während unserer Prüfung feststellen. Wir geben gegenüber den für die Überwachung Verantwortlichen eine Erklärung ab, dass wir die relevanten Unabhängigkeitsanforderungen eingehalten haben, und erörtern mit ihnen alle Beziehungen und sonstigen Sachverhalte, von denen vernünftigerweise angenommen werden kann, dass sie sich auf unsere Unabhängigkeit auswirken, und, sofern einschlägig, die zur Beseitigung von Unabhängigkeitsgefährdungen vorgenommenen Handlungen oder ergriffenen Schutzmaßnahmen. Wir bestimmen von den Sachverhalten, die wir mit den für die Überwachung Verantwortlichen erörtert haben, diejenigen Sachverhalte, die in der Prüfung des Jahresabschlusses für den aktuellen Berichtszeitraum am bedeutsamsten waren und daher die besonders wichtigen Prüfungssachverhalte sind. Wir beschreiben diese Sachverhalte im Bestätigungsvermerk, es sei denn, Gesetze oder andere Rechtsvorschriften schließen die öffentliche Angabe des Sachverhalts aus. SONSTIGE GESETZLICHE UND ANDERE RECHTLICHE ANFORDERUNGENVermerk über die Prüfung der für Zwecke der Offenlegung erstellten elektronischen Wiedergaben des Jahresabschlusses und des zusammengefassten Lageberichts nach § 317 Abs. 3a HGBPrüfungsurteilWir haben gemäß § 317 Abs. 3a HGB eine Prüfung mit hinreichender Sicherheit durchgeführt, ob die in der Datei, die den SHA-256-Wert cf4858355cc314785f635b505185121e6df8b53a2798d-06d2bbf5163e1d4aef5 aufweist, enthaltenen und für Zwecke der Offenlegung erstellten Wiedergaben des Jahresabschlusses und des zusammengefassten Lageberichts (im Folgenden auch als "ESEF-Unterlagen" bezeichnet) den Vorgaben des § 328 Abs. 1 HGB an das elektronische Berichtsformat ("ESEF-Format") in allen wesentlichen Belangen entsprechen. In Einklang mit den deutschen gesetzlichen Vorschriften erstreckt sich diese Prüfung nur auf die Überführung der Informationen des Jahresabschlusses und des zusammengefassten Lageberichts in das ESEF-Format und daher weder auf die in diesen Wiedergaben enthaltenen noch auf andere in der oben genannten Datei enthaltene Informationen. Nach unserer Beurteilung entsprechen die in der oben genannten Datei enthaltenen und für Zwecke der Offenlegung erstellten Wiedergaben des Jahresabschlusses und des zusammengefassten Lageberichts in allen wesentlichen Belangen den Vorgaben des § 328 Abs. 1 HGB an das elektronische Berichtsformat. Über dieses Prüfungsurteil sowie unsere im voranstehenden "Vermerk über die Prüfung des Jahresabschlusses und des zusammengefassten Lageberichts" enthaltenen Prüfungsurteile zum beigefügten Jahresabschluss und zum beigefügten zusammengefassten Lagebericht für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2022 hinaus geben wir keinerlei Prüfungsurteil zu den in diesen Wiedergaben enthaltenen Informationen sowie zu den anderen in der oben genannten Datei enthaltenen Informationen ab. Grundlage für das PrüfungsurteilWir haben unsere Prüfung der in der oben genannten Datei enthaltenen Wiedergaben des Jahresabschlusses und des zusammengefassten Lageberichts in Übereinstimmung mit § 317 Abs. 3a HGB unter Beachtung des IDW Prüfungsstandards: Prüfung der für Zwecke der Offenlegung erstellten elektronischen Wiedergaben von Abschlüssen und Lageberichten nach § 317 Abs. 3a HGB (IDW PS 410 (06.2022)) durchgeführt. Unsere Verantwortung danach ist im Abschnitt "Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung der ESEF-Unterlagen" weitergehend beschrieben. Unsere Wirtschaftsprüferpraxis hat die Anforderungen der IDW Qualitätsmanagementstandards angewendet. Verantwortung der gesetzlichen Vertreter und des Aufsichtsrats für die ESEF-UnterlagenDie gesetzlichen Vertreter der Gesellschaft sind verantwortlich für die Erstellung der ESEF-Unterlagen mit den elektronischen Wiedergaben des Jahresabschlusses und des zusammengefassten Lageberichts nach Maßgabe des § 328 Abs. 1 Satz 4 Nr. 1 HGB. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter der Gesellschaft verantwortlich für die internen Kontrollen, die sie als notwendig erachten, um die Erstellung der ESEF-Unterlagen zu ermöglichen, die frei von wesentlichen - beabsichtigten oder unbeabsichtigten - Verstößen gegen die Vorgaben des § 328 Abs. 1 HGB an das elektronische Berichtsformat sind. Der Aufsichtsrat ist verantwortlich für die Überwachung des Prozesses der Erstellung der ESEF-Unterlagen als Teil des Rechnungslegungsprozesses. Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung der ESEF-UnterlagenUnsere Zielsetzung ist, hinreichende Sicherheit darüber zu erlangen, ob die ESEF-Unterlagen frei von wesentlichen - beabsichtigten oder unbeabsichtigten - Verstößen gegen die Anforderungen des § 328 Abs. 1 HGB sind. Während der Prüfung üben wir pflichtgemäßes Ermessen aus und bewahren eine kritische Grundhaltung. Darüber hinaus scrollen
Übrige Angaben gemäß Artikel 10 EU-AprVOWir wurden von der Hauptversammlung am 9. Mai 2023 als Abschlussprüfer gewählt. Wir wurden am 1 3. November 2023 vom Aufsichtsrat beauftragt. Wir sind ununterbrochen seit dem Geschäftsjahr 2009 als Abschlussprüfer der PNE AG, Cuxhaven, tätig. Wir erklären, dass die in diesem Bestätigungsvermerk enthaltenen Prüfungsurteile mit dem zusätzlichen Bericht an den Prüfungsausschuss nach Artikel 11 EU-AprVO (Prüfungsbericht) in Einklang stehen. SONSTIGER SACHVERHALT - VERWENDUNG DES BESTÄTIGUNGSVERMERKSUnser Bestätigungsvermerk ist stets im Zusammenhang mit dem geprüften Jahresabschluss und dem geprüften zusammengefassten Lagebericht sowie den geprüften ESEF-Unterlagen zu lesen. Der in das ESEF-Format überführte Jahresabschluss und zusammengefasste Lagebericht - auch die in das Unternehmensregister einzustellenden Fassungen - sind lediglich elektronische Wiedergaben des geprüften Jahresabschlusses und des geprüften zusammengefassten Lageberichts und treten nicht an deren Stelle. Insbesondere ist der ESEF-Vermerk und unser darin enthaltenes Prüfungsurteil nur in Verbindung mit den in elektronischer Form bereitgestellten geprüften ESEF-Unterlagen verwendbar. VERANTWORTLICHER WIRTSCHAFTSPRÜFERDer für die Prüfung verantwortliche Wirtschaftsprüfer ist Dr. Jan Fürwentsches.
Hamburg, den 20. März 2024 Deloitte
GmbH
gez. Dr. Jan Fürwentsches, Wirtschaftsprüfer gez. Niclas Ter heyden, Wirtschaftsprüfer AUFSTELLUNG DER BETEILIGUNGSVERHÄLTNISSE IM SINNE DES § 271 ABS. 1 HGB (DIREKTE ODER INDIREKTE BETEILIGUNGEN) der PNE AG, Cuxhaven, zum 31. Dezember 2023 scrollen
1 Gem. Jahresabschluss zum 31. Dezember 2023
2 Gem. vorläufigem Jahresabschluss zum 31.
Dezember 2023
3 Nach Ergebnisabführung an PNE AG
4 Nach Ergebnisabführung an WKN GmbH
5 Bisher keine Aufnahme des operativen
Geschäftsbetriebs
6 Gem. Jahresabschluss zum 31. Dezember 2022
7 Nach Ergebnisabführung an Energy Consult
GmbH
VERSICHERUNG DER GESETZLICHEN VERTRETERWir versichern nach bestem Wissen, dass gemäß den anzuwendenden Rechnungslegungsgrundsätzen der Abschluss der PNE AG ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Gesellschaft vermittelt und im Lagebericht der Geschäftsverlauf einschließlich des Geschäftsergebnisses und die Lage der Gesellschaft so dargestellt sind, dass ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild vermittelt wird, sowie die wesentlichen Chancen und Risiken der voraussichtlichen Entwicklung der Gesellschaft im verbleibenden Geschäftsjahr beschrieben sind.
PNE AG Vorstand Markus Lesser, Vorstandsvorsitzender Jörg Klowat, Vorstand Harald Wilbert, Vorstand |
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